Exekutionsordnung. Universitäten. 563 liegt“. Also ward der naturgemäße Verkehr zwischen den einzigen Staats- anstalten Deutschlands, welche noch nicht gänzlich dem Partikularismus anheimgefallen waren, jetzt von Bundes wegen verboten. Das Gesetz war nach Form und Inhalt eine rohe Beleidigung der deutschen Universitäten und würde die akademische Freiheit vernichtet haben, wenn ihm nicht die meisten Regierungen, ihren guten alten Traditionen getreu, eine ziemlich milde Auslegung gegeben hätten. Bernstorff, neben Gentz der Bestgebildete unter den Karlsbader Staatsmännern, wollte diese schwierige Frage nicht so über das Knie gebrochen sehen; er beantragte, man solle hier nur einige allgemeine disziplinarische Grundsätze vereinbaren und das Weitere den gründlicheren Beratungen des Bundestages überlassen. Aber alle seine Genossen er- widerten einstimmig, daß Gefahr im Verzuge sei, und da auch Harden- berg, der jetzt ganz in Wittgensteins Fahrwasser segelte, die Ansicht der Mehrheit teilte, so konnte Bernstorff nur noch die eine Milderung durch- setzen, daß die Rechte des Regierungsbevollmächtigten unter Umständen auch dem bisherigen Kurator übertragen werden durften, also doch nicht alle Universitäten förmlich unter polizeiliche Aufsicht gestellt wurden. Im Übrigen nahm man die österreichischen Vorschläge fast unverändert an; der maßvolle und sachkundige Bericht der Bundestagskommission über die Universitäten, der noch während der Konferenzen dem Fürsten Metternich zuging, blieb unbeachtet liegen.“) Die treibende Kraft der Konferenzen, die Angst des Kaisers Franz vor jeder Beunruhigung seiner Erblande, verriet sich am deutlichsten in dem dritten Entwurfe, dem provisorischen Preßgesetze. Auch zu diesem Gesetze, wie zu allen übrigen, hatte Gentz einen einleitenden Präsidialvortrag aus- gearbeitet, der in grellen Farben schilderte, wie jeder Bundesstaat durch die Preßfreiheit seiner deutschen Nachbarlande gefährdet sei, und wie diese Gefahr neuerdings durch die Offentlichkeit der Landtagsverhandlungen noch gesteigert werde. Noch unzweideutiger sprach sich Metternich in den Sitzungen aus: es liege im Wesen des Bundes, daß seine Glieder ein- ander ihre moralische und politische Unverletzlichkeit, auch gegen Angriffe von seiten der Presse, verbürgten; die Preßfreiheit sei aber unzweifelhaft schädlicher für die großen Staaten, die in Deutschland von dreißig Mittel- punkten zugleich angegriffen werden könnten, als für die kleinen, deren Schriftsteller stets bereit sein würden die heimische Regierung zu schonen, wenn sie nur gegen die mächtigen Nachbarn freies Spiel behielten. Also um sich selber vor den Angriffen der deutschen Presse zu schützen, bean- tragte Osterreich, daß „die Notwendigkeit vorbeugender Maßregeln“, die Zensur, als Regel anerkannt würde — der Sache nach eine offenbare *7) Bernstorff an Hardenberg, 25. Aug.; Goltzs Bericht an Bernstorff, Frankfurt 28. August 1819. 36