634 Blücher über die Lütticher Meuterei. Die Teplitzer Punktation. gern gönnen würde. Hätte er bei der Erörterung jener schlesischen Episode etwas weniger Entrüstung und etwas mehr Forscherfleiß aufgewendet, so konnte er selber den Beweis erbringen, den ich nun an seiner Stelle erbringen muß: daß Wrede an dem Olser Raube nicht beteiligt war. II. Blücher über die Lütticher Menuterei. Zu Bd. I S. 739. Generalfeldmarschall Fürst Blücher an König Friedrich August von Sachsen. Euere Königliche Majestät haben durch Ihre früher ergriffenen Maßregeln Ihre Untertanen, einen geachteten deut- schen Völkerstamm, in das tiefste Unglück gestürzt. Durch Ihre späteren Maßregeln kann es dahin kommen, daß er allgemein mit Schande bedeckt wird. Die Rebellion, welche von Friedrichsfelde und Preßburg aus in der Armee orga- nisiert wurde, ist ausgebrochen, in einer Zeit ausgebrochen, wo ganz Deutschland gegen den allgemeinen Feind auftritt. Die Verbrecher haben Bonaparte als ihren Beschützer öffentlich proklamiert und mich, der ich in einer fünfundfünfzigjährigen Dienstzeit in der glücklichen Lage gewesen bin, nur das Blut meiner Feinde zu vergießen, genötigt, zum ersten Male Hinrichtungen in meiner eigenen Armee vornehmen zu müssen. Aus der Anlage') werden Ew. Maj. ersehen, wie ich es bis jetzt noch versucht habe, die Ehre des sächsischen Namens zu retten, aber es ist der letzte Versuch. Wird meine Stimme nicht gehört, so werde ich, nicht ohne Schmerz, aber mit der Ruhe meines guten Gewissens und erfüllter Pflicht, die Ordnung mit Gewalt her- stellen, und sollte ich genötigt sein, die ganze sächsische Armee niederschießen zu lassen. Das vergossene Blut wird dereinst vor Gottes Gericht über den kommen, der es verschuldet hat, und vor dem Allwissenden wird Befehle geben und Befehle dulden, als ein= und dasselbe geachtet werden müssen. Ew. Maj. wissen, daß ein Greis von dreiundsiebzig Jahren keine anderen irdischen Absichten mehr haben kann, als daß die Stimme der Wahrheit gehört werde und das Rechte geschehe. So haben Ew. Königl. Maj, dieses Schreiben aufzunehmen. Hauptquartier Lüttich, 6. Mai 1815. Blücher. III. Die Teplitzer Punkktation. Zu Bd. II S. 552. Einige Sätze der Teplitzer Punktation sind, wie oben erwähnt, wörtlich aufge- nommen in die „Punktation für die Hauptgegenstände dieser Verhandlungen“, welche Fürst Metternich in der ersten Konferenz zu Karlsbad vorlegte (abgedruckt bei Welcker- Klüber, Wichtige Urkunden für den Rechtszustand der deutschen Nation, S. 185 f.). Ich gebe im folgenden den vollständigen Text und bezeichne in den Noten die Abweichungen von der Karlsbader Punktation. *) Beigelegt war die bekannte Proklamation Blüchers an die Soldaten des sächsischen Armeekorps vom 6. Mai 1815.