Die Staatsschuldscheine. 73 im Jahre 1827 nicht genau festgestellt, da Hannover, Braunschweig und namentlich der geizige Kurfürst von Hessen bei den Unterhandlungen immer neue Schwierigkeiten erhoben. In solcher Lage mußte die Krone darauf bestehen, daß ihr noch einige Jahre lang für die Ausgabe neuer Staatsschuldscheine die Hände frei blieben, wenn die Regelung des Schuldenwesens nicht ins Unab— sehbare vertagt werden sollte; und hierin lag auch der Grund, warum Hardenberg die Berathung im Plenum des Staatsraths so ängstlich zu vermeiden strebte. In Nationen von starkem Staatsgefühl und gereifter volkswirthschaftlicher Einsicht wird der öffentliche Credit durch die rückhalt- lose Aufrichtigkeit der Schuldenverwaltung am besten gesichert; dies Volk aber, das an seinen neu erstehenden Staat noch nicht recht glaubte und jedem abenteuerlichen Gerüchte sein Ohr lieh, konnte die ganze Wahr- heit noch nicht ertragen. Die volle Hälfte der Staatsschuldscheine noch nicht ausgegeben! — wenn diese unerhörte Nachricht durch die Verhand- lungen des Staatsraths auf den Markt hinausgedrungen wäre, dann hätte unzweifelhaft ein panischer Schrecken die Geschäftswelt ergriffen, die Kurse unaufhaltsam gedrückt und das ganze Reformwerk vereitelt. Tiefe Ver- schwiegenheit war vorderhand unerläßlich, und nachdem man sich einmal an die Heimlichkeit gewöhnt hatte, verblieb man leider auch dabei als sie längst nicht mehr nöthig war. Der Nationalökonom Leopold Krug, der einst den Freiherrn vom Stein zur Gründung des statistischen Bureaus veranlaßt hatte und jetzt unter Hoffmann's Leitung in dieser Behörde thätig war, konnte noch im Jahre 1824 die Erlaubniß zum Drucke seiner Geschichte der preußischen Staatsschulden nicht erlangen. Erst zehn Jahre später, 1834, wagte die Staatsschuldenverwaltung zum ersten male einen Auszug aus ihrem Verwaltungsberichte zu veröffentlichen. Für die also ermittelte Schuldenmasse leistete der Staat die Gewähr mit seinem gesammten Vermögen, insbesondere mit den Domänen und Forsten. Auch für die Verzinsung der Schuld sowie für die Ausgaben des Tilgungsfonds, dem der König jährlich ein Procent der gegen- wärtigen Schuldensumme zuwies, wurden zunächst die Einkünfte aus den Domänen und Forsten, der Erlös der Domänenverkäufe und, soweit nöthig, der Ertrag des Salzverkaufes bestimmt. Die Finanzverwaltung ging jedoch mit der Veräußerung der Domänen sehr behutsam vor, obwohl die herrschenden volkswirthschaftlichen Theorien allen Staatsgrundbesitz verwarfen. Sie wußte wohl zu würdigen, welche Erleichterung dem so schwer besteuerten Volke aus dem reichen Grundvermögen der Monarchie erwuchs, und veräußerte in der Regel nur kleine Parzellen, welche vom Staate unverhältnißmäßig theuer verwaltet wurden, beim Verkaufe aber, wegen des starken Wettbewerbes, hohe Preise erzielten. Solche Ver- käufe und Rentenablösung brachten in den Jahren 1821—27 mehr als 13½ Mill. Thlr., einen jährlichen Zinsengewinn von 354,000 Thlr.; und