84 III. 2. Die letzten Reformen Hardenberg's. über Friedrich Wilhelms unsinnige militärische Verschwendung klagte, wurde im königlichen Cabinet das knapp bemessene Budget durch neue Strei— chungen, die zur vollen Hälfte auf die Heeresausgaben fielen, nochmals um 5 Mill. herabgebracht und der Ausgabeetat gleichzeitig mit dem Schuldenetat für geschlossen erklärt. Eine Cabinetsordre vom 17. Januar zeigte dem Staatsministerium an, daß die Ausgaben für 1820 die Summe von 50,863,150 Thlr. nicht überschreiten dürften; durch Verminderung der Beamtenschaar an den Centralstellen hoffte der König noch weitere Ersparnisse zu bewirken. Nach Abzug von reichlich 10 Mill. für die Staatsschuld betrugen mithin die Jahresausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung 40,, Mill., gegen 26 Mill. im Jahre 1805. Rechnete man aber zu den 51 Mill. die im Voraus abgezogenen Sporteln und Steuererhebungskosten hinzu, des- gleichen die Rente für das königliche Haus sowie die Beiträge der Pro- vinzen und Communen für Staatszwecke, so ergab sich ein Gesammt- Aufwand von fast 70 Mill., das will sagen: 5 Thlr. 25 Sgr. für den Kopf der mittlerweile auf 12 Mill. gewachsenen Bevölkerung. Der Druck war hart; denn wie tief war der Volkswohlstand in diesen fünfzehn Jahren herabgekommen! Aber wie mächtig hatte sich auch die Thätigkeit des Staates seitdem erweitert; was that er jetzt allein für die sonst so küm- merlich behandelten Unterrichtsanstalten! Mit diesen Leistungen verglichen erschien die Summe der Ausgaben sehr bescheiden und nur bei strengster Sparsamkeit genügend. Zugleich befahl der König den Etat fortan alle drei Jahre zu veröffentlichen, damit Jedermann sich selber von der Noth- wendigkeit der Abgabenlast überzeugen könne. Damit wurde, zur Freude der Verfassungspartei, wieder eine der wesentlichen Institutionen des con- stitutionellen Staatsrechts eingeführt. Endlich erhielt das Ministerium den Auftrag, auf Grund des Etats die Steuergesetz-Entwürfe binnen vier- zehn Tagen zu begutachten; dann sollte die Schlußberathung im Staats- rathe stattfinden. Das Staatsministerium war seit Humboldt's Sturz sehr kleinlaut geworden und wagte keinen entschiedenen Widerspruch; der einzige grund- sätzliche Gegner der Steuergesetze, Bülow stand hier wie schon in der Steuercommission ganz vereinsamt. Dagegen erhob sich im Staatsrathe eine erbitterte Opposition, die ihre Angriffe nicht blos wider die anfecht- baren Stellen der Entwürfe richtete, sondern die Nothwendigkeit des ganzen Reformwerks bezweifelte. Seit nunmehr sieben Jahren wurde die Finanz- verwaltung ohne einen genauen Etat geführt. Dies in Preußen uner- hörte Schauspiel hatte manchen wackeren Beamten tief verstimmt, die unsinnigen Märchen, die im Volke umliefen, bis in die Reihen des Staats- rathes hinein verbreitet. Zudem fühlte sich die höchste berathende Behörde der Monarchie in ihrer Amtsehre beleidigt. Sie sollte, nach dem recht- lich unanfechtbaren Befehle des Königs, lediglich über die Steuergesetze