Klassensteuer. Mahl= und Schlachtsteuer. 95 Die Klassensteuer trugen nur sechs Siebentel der Bevölkerung. 132 Städte zahlten die einträglichere Mahl= und Schlachtsteuer, darunter alle großen Communen, aber auch einige verkommene polnische Judenstädtchen, wie Schneidemühl, die sich der Klassensteuer vielleicht ganz entzogen hätten; so ängstlich mußte der Finanzminister darüber wachen, daß ihm keine mögliche Einnahme entging! Auch diese Abgabe erregte lebhaften Wider- spruch; mancher bibelfeste Steuerzahler erinnerte den frommen König an jene Sprüche des Alten Testaments, welche die Besteuerung des Brotes verbieten. Indeß bemerkte man doch bald, daß ein Theil der Steuer durch die Erhöhung der Löhne von den Arbeitern abgewälzt wurde und die niederen Stände nicht so schwer darunter litten wie die herrschende Doktrin behauptete. Die neue Gewerbesteuer endlich ließ die kleinen, ohne Ge- hilfen arbeitenden Handwerker frei, doch sie bewirkte keineswegs, wie der ängstliche Ancillon befürchtet hatte, eine übermäßige Vermehrung der kleinen Geschäfte. Die Zustände des Kleingewerbs blieben vielmehr in diesen stillen Jahren der Entsagung fast unwandelbar, trotz der Gewerbefreiheit, trotz der gewaltigen Umwälzungen des politischen Lebens: um das Jahr 1830 arbeitete fast genau wie im Jahre 1800 ein Schneidermeister für etwa 240 Einwohner, ein Schuster für 200, und auf kaum zwei Hand- werksmeister kam ein Gehilfe, so daß jeder noch hoffen konnte selber Meister zu werden. Zum Abschluß der Steuerreform wurden dann noch im Jahre 1822 einige Stempelabgaben eingeführt, darunter auch ein Zeitungsstempel, der freilich in einer Epoche politischer und wirthschaftlicher Ermattung nur einen sehr bescheidenen Ertrag bringen konnte. Selbst die Bücher pflegten aus der Hand des unglücklichen Besitzers von einem Entleiher zum andern zu wandern; vollends die Zeitungen las der gebildete Mann auf dem Casino oder in der Conditorei, und wer ein Uebriges thun wollte hielt sich ein Blatt mit einem Dutzend Nachbarn gemeinsam. Noch im Jahre 1835 wurden in ganz Preußen von inländischen Zeitungen und Zeit- schriften kaum 43,000 Exemplare verkauft, von nichtpreußischen etwa 3700, insgesammt weniger als heutzutage eine einzige große Zeitung abzusetzen vermag. Diese Dürftigkeit aller Lebensverhältnisse übte auch ihren Einfluß auf das neue Münzgesetz, das von Hardenberg als eine unentbehrliche Er- gänzung der Finanzreform angesehen wurde und am 5. September 1821, namentlich durch Hoffmanns Verdienst, zu Stande kam. Gestützt auf die natürliche Macht seines großen Marktgebietes hatte der preußische Thaler schon längst weit über die Grenze des Staates hinaus seinen Siegeszug durch Deutschland angetreten, obgleich die Ostpreußen im täglichen Ver- kehr noch gern nach den gewohnten Gulden und Düttchen rechneten und die neuen Provinzen an ihrem alten Gelde mit jener Beharrlichkeit fest- hielten, welche sich nirgends zäher zeigt als im Münzwesen. Die Regie-