96 III. 2. Die letzten Reformen Hardenberg's. rung war von vornherein entschlossen diese erprobte Hauptmünze, auf Grund des Vierzehn-Thalerfußes, beizubehalten; schwerer war die Ent— scheidung über die Stückelung des Thalers, da die wissenschaftlichen Vor— züge des neufranzösischen Decimalsystems in den Kreisen der preußischen Finanzwelt bereits zahlreiche Fürsprecher fanden. Zuletzt beschloß man doch, den Thaler in dreißig Silbergroschen zu theilen, weil diese Zahl den Monatstagen entsprach und der geringe Mann mithin nach seiner Monatseinnahme sich leicht berechnen konnte, wie viel er an jedem Tage auszugeben hatte; dieser Staat bedurfte eines sparsamen Volkes, wie er selber jeden Groschen ängstlich zu Rathe hielt, und in der That hat die Silbergroschenrechnung den haushälterischen Sinn unter den kleinen Leuten gefördert. Für den neuen Silbergroschen wurde die Zwölftheilung des alten Gutengroschens beibehalten, nicht blos wegen der bequemen Halbirung, Drittelung und Viertelung, sondern vornehmlich weil man die Armen nicht schädigen durfte, die ihre kleinen Einkäufe zumeist mit Dreiern bestritten. Ein folgenreicher, von keinem der Zeitgenossen bemerkter Fehler der neuen Steuergesetzgebung lag in den Vorschriften über die Gemeinde- abgaben. Das Communnalsteuerwesen war für Theorie und Praxis jener Tage noch ein unbekanntes Gebiet, da die Kostspieligkeit der neuen Selbst- verwaltung erst im Laufe der Jahre bemerkbar wurde. Steins Städte- ordnung hatte den Communen in Steuersachen fast unbeschränkte Frei- heit gelassen; nur selten einmal, bei groben Mißgriffen, waren bisher die Aufsichtsbehörden dazwischengetreten. Jetzt bestimmte das neue Abgabengesetz (§ 13), daß die Gemeinden mit Zustimmung der Bezirksregierungen Zu- schläge zur Klassensteuer, sowie zur Mahl= und Schlachtsteuer ausschreiben dürften, andere Abgaben jedoch nur, wenn sie bereits beständen oder der König sie ausdrücklich genehmigte. Die Zuschläge zu jenen beiden Haupt- steuern des Staates wurden also geradezu als Regel vorgeschrieben. Die Regierungen verweigerten ihre Zustimmung niemals, da sie hofften, daß die neuen Abgaben sich also am sichersten einbürgern würden. Die Gemeindebehörden, die großentheils aus Hausherren bestanden, folgten der Einladung mit dem sicheren Instinkte der Klassenselbstsucht. Denn die bequemen Zuschläge ersparten ihnen jedes weitere Nachdenken über eine billige Vertheilung der Communalabgaben und lasteten unverhältniß- mäßig schwer auf den Miethern und Einliegern; die Grundbesitzer aber, denen die Communalanstalten unmittelbar den größten Gewinn brachten, meinten durch die hohe Staatsgrundsteuer bereits genugsam bedrückt zu sein. Damit begann eine gefährliche Verbildung des Gemeindesteuerwesens: der Staat verstopfte den Communen ihre natürliche Einnahmequelle, indem er die Grundsteuer großentheils für sich nahm, und die Magistrate schoben den schwersten Theil der Communallasten auf die Schultern der Un- bemittelten, die von den Leistungen der Gemeinden den geringsten Vortheil