Neue Gemeinde-Commission in Berlin. 173 einmal ernstlich prüfen zu lassen. In solchem Sinne wird Metternich sich auf dem Congresse ausgesprochen haben; er brauchte nur den König zu bestärken in einem Entschlusse, der im Stillen wahrscheinlich schon gefaßt war. Am 19. December, bald nach seiner Heimkehr aus Troppau, befahl der König die Berufung einer neuen Commission zur Durchsicht jener Entwürfe.“) Unzweifelhaft bedurften die Entwürfe einer gründlichen Um- gestaltung, aber die Zusammensetzung des neuen Ausschusses bewies, daß die Prüfung nicht im Sinne des Staatskanzlers erfolgen sollte. Es war bereits die vierte Commission, die in diesem unglücklichen Verfassungskampfe gebildet wurde, ohne daß man die älteren auflöste. Den Vorsitz erhielt der Kronprinz, Mitglieder waren: Wittgenstein, Schuckmann, Anecillon, Oberpräsident Bülow, Cabinetsrath Albrecht, sammt und sonders alt- ständische oder absolutistische Gegner Hardenberg's. Unter der Führung des Thronfolgers hatten die beiden Parteien der conservativen Opposition ihren ersten Sieg über den Kanzler erfochten. Einige Tage nachdem diese Ent- scheidung gefallen war, sendete Metternich aus Troppau (24. Dec.) an Wittgenstein eine für den König bestimmte Denkschrift, welche nochmals die Berufung von Provinzialständen und einer aus ihnen hervorgehenden Centralvertretung empfahl.“) In einem Begleitbriefe rieth der Oesterreicher „aus aufgeklärten, treuen und dem echt monarchischen Princip ergebenen Männern" eine neue Commission zu bilden, welche auch die „mit diesem Princip unverträgliche Communalordnung" prüfen sollte.*") Der Rath traf erst ein als er schon befolgt war; es läßt sich aber leicht erkennen, daß Metternich schon auf dem Congresse in demselben Geiste geredet haben muß. Der König hielt nicht einmal für nöthig, dem Staatskanzler, der noch in Troppau weilte, das Geschehene amtlich mitzutheilen; er hatte ihm sein Vertrauen gänzlich entzogen und duldete ihn nur noch im Amte, weil er den Hochverdienten nicht allzu bitter kränken wollte. Was weiter geschehen mußte, ließ sich errathen. Das Schicksal der Communalordnung war entschieden; lag diese erst in Trümmern, so war wieder eine lange Frist gewonnen, und dann konnten vielleicht dieselben Hände, welche den Unterbau der Hardenbergischen Verfassung zerstörten, nach neuem Plane ein altständisches Gebäude aufrichten. Wie anders als das vergangene begrüßte der greise Staatskanzler dies neue Jahr. Damals hatte er sich voll jugendlicher Zuversicht ver— messen, sein Lebenswerk mit der preußischen Verfassung abzuschließen! jetzt *) Cabinetsordre vom 19. Dec. 1820. **) Vgl. S. 172, Anm. 2. ***) Mitgetheilt von A. Stern, Forschungen z. d. Gesch. 26. 321, Näheres in Beilage 8.