204 III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes. Erfindung“ rundweg bestritten; nur die Pflicht, mit ihrem dienenden Arme die Kirche zu schützen, liege den Fürsten ob, den protestantischen wie den katholischen, denn auch die abgefallenen gehörten zur Heerde des heiligen Vaters. Wenn der Staat die Kirche mit Auskünften ausstatte, so gebe er ihr nur ihr Eigenthum zurück. Darum bedürften auch die vom heiligen Geiste selbst eingesetzten Bischöfe keiner Genehmigung von Seiten der Staatsgewalt; der Clerus aber müsse von aller weltlichen Strafgerichts- barkeit befreit, seine Erziehung ausschließlich der Kirche überlassen werden. Die Denkschrift enthielt nichts weiter als die wohlbekannten unwandel- baren Ansprüche römischer Weltherrschaft; überraschend war nur, daß der milde Papst dem Könige von England-Hannover, der ihm erst vor drei Jahren den Kirchenstaat wieder geschenkt hatte, diese Herzensgeheimnisse ins Gesicht zu schleudern wagte. Mit einer Macht, die in solchen Grundsätzen lebte, konnte ein stolzer Staat niemals zu einer vollkommenen Verständigung gelangen. Daher rieth Altenstein schon im Mai 1818, der König möge sich auf keine grund- sätzliche Erörterung seiner Hoheitsrechte einlassen, sondern mit der Curie lediglich über die eine Reform verhandeln, die nach Kirchenrecht nicht ohne den Papst vollzogen werden konnte, über die Abgrenzung und Ausstattung der neuen Landesbisthümer. Es währte noch fast zwei Jahre, bis diese verständige Meinung völlig durchgedrungen war. Erst im Mai 1820 wurde der Gesandte beauftragt, der Curie zu eröffnen, unter welchen Bedingungen der König den Erlaß einer Circumseriptionsbulle genehmigen wolle, und einmal auf ein bestimmtes Ziel hingewiesen, führte Niebuhr die Verhandlungen fest und umsichtig, in großem Stile. Die Krone ver- mied jede den Grundsätzen der Curie widersprechende Forderung und erbot sich von freien Stücken zu einer so reichen Ausstattung der Bisthümer, daß der freudig überraschte Papst bereitwillig auf die enger begrenzte Verhandlung einging, obwohl er anfangs ein umfassendes Concordat gewünscht hatte. Er äußerte nachher, an diesem König habe er nicht einen protestantischen Fürsten, sondern einen Erben Theodosius' des Großen gefunden. Bei der Berathung der Einzelheiten verfuhr Niebuhr peinlich gewissenhaft, so daß Consalvi klagte, der Preuße lasse ihn allzu sehr schwitzen, aber auch mit ungeheucheltem Wohlwollen, ganz ohne Hinter- gedanken. Das freundliche Einvernehmen ward nicht einen Augenblick getrübt. Um die Freiheit der Protestanten zu schützen, bestand der Gesandte darauf, daß nicht das gesammte Staatsgebiet, wie die Curie wünschte, sondern nur die katholischen Pfarreien und Kirchen nebst ihren Gemeinde- gliedern den neuen Sprengeln zugewiesen würden. Neun Bisthümer, erheblich größer als die bairischen, sollten fortan bestehen: im Osten die vereinigten Erzbisthümer von Posen und Gnesen mit dem Suffraganbischof von Kulm, und die dem Papste unmittelbar unterworfenen Bisthümer Breslau und Ermeland. Im Westen wurde