316 III. 5. Die Großmächte und die Trias. trieben das von der constitutionellen Heilslehre geforderte Mißtrauen über alles Maß hinaus, zumal bei der Berathung des neuen Conscriptions— gesetzes; aus Furcht vor Willkür bestritten sie den Militärbehörden sogar das Recht, dienstuntaugliche Soldaten nach freiem Ermessen zu entlassen. Und dazu die unhaltbare Doppelstellung der Staatsdienerschaft: Itzstein selbst und mehrere andere Führer der Opposition waren Beamte, sogar die Regierungscommissare ließen sich das Recht nicht nehmen gelegentlich gegen das Ministerium zu sprechen. Zündstoff in Fülle war hüben und drüben schon längst aufgehäuft, da kam es zum Bruche (Januar 1823), leider, wie im Jahre 1819, wieder wegen einer Frage, welche die Grund- lagen des Bundesrechts berührte. Es war das Verhängniß des Karlsruher Landtags, daß er immer mit dem Bunde unmittelbar zusammengerathen mußte. Die Regierung hatte ein Militärbudget vorgelegt, das sie endlich auf 1,6 Mill. Gulden ermäßigte; mit geringeren Mitteln, versicherten die Minister, könne Baden den Anforderungen der neuen Bundeskriegsverfassung nicht genügen. Jeder- mann wußte, daß Großherzog Ludwig die Heeresverwaltung persönlich leitete und wiederholt gedroht hatte, auf dieses Gebiet solle sich der Landtag nicht wagen. Gleichwohl wollte die Kammer noch die armselige Summe von 50,000 Fl. streichen; der modische Haß gegen die stehenden Heere verlangte sein Opfer. Da erklärte der Großherzog: nach Art. 58 der Schlußakte dürften die Stände ihn nicht in der Erfüllung seiner Bundespflichten hindern, er werde daher die nöthigen Summen auch ohne Bewilligung ausgeben. Damit war das Budgetrecht der Kammer in Frage gestellt, und sobald eine constitutionelle Principienfrage aufgeworfen wurde, pflegte der junge deutsche Liberalismus regelmäßig die Besinnung zu verlieren. Wieder wie vor drei Jahren erklang der Schlachtruf des Particularismus: Landes- recht geht vor Bundesrecht. Die verständigen Warnungen Liebenstein's verhallten wirkungslos, als Itzstein die Abgeordneten in heftiger Rede an ihre „Ehrenpflicht“ mahnte. Mit einer Mehrheit von einer Stimme hielt die Kammer ihre Beschlüsse aufrecht, und sofort verließen die Vertreter der Regierung den Saal. Am folgenden Tage schon wurden die Kammern geschlossen. Ein zorniges Manifest verkündete dem Volke den Unwillen des Großherzogs über seine pflichtvergessenen Stände; von allen den Gesetzen welche der Landtag beschlossen, ward kein einziges verkündigt, und da ein Budget seit der Begründung dieser Verfassung noch niemals zu Stande gekommen war, so wirthschaftete die Regierung mit den unbewilligten Einnahmen vergnüglich weiter. Eine harte und rachsüchtige Reaktion brach herein, das badische Land sollte jene unglücklichen 50,000 Gulden noch theuer bezahlen. Auf der Wiener Conferenz wurde die Schließung des Karlsruher Landtags mit einstimmigem Beifall begrüßt. Kaiser Franz sagte zu Blittersdorff, die That des Großherzogs Ludwig sei ein heilsames Beispiel