330 III. 5. Die Großmächte und die Trias. schon fortbeständen, beantragen solle. Im Einzelnen forderte Zentner namentlich die Aufrechterhaltung des monarchischen Princips bei der Aus- führung des Artikels 13 der Bundesakte. Im Deutschen Bunde können „keine von dem ursprünglichen landständischen Charakter gänzlich abweichen- den Formen und Grundsätze geduldet werden“, darum müssen alle die Bundesstaaten, welche ihren Ständen öffentliche Verhandlungen gestatten, womöglich nach gemeinsamer Verabredung, strenge Geschäftsordnungen ein- führen. Mit der Fortdauer der Gesetze wider die Universitäten und die Presse erklärte sich der bairische Minister ganz einverstanden, obwohl er hinzufügte, daß man in Baiern durch Bücherverbote ebenso viel, ja sogar noch mehr erreicht habe als anderwärts durch die Büchercensur. Von einem Vorbehalte der bairischen Souveränität und Verfassung war gar keine Rede mehr. Also schien der Vater der bairischen Constitution mit fliegen- den Fahnen in das österreichische Lager hinüberzuziehen, und Metternich beschloß sofort, diese Denkschrift Zentner's für seine eigenen Anträge am Bundestage zur Grundlage zu nehmen. Er wollte, so gestand er seinem Kaiser, „Baiern compromittiren“, dem unzuverlässigen Münchener Hof jeden Rückzug versperren. Hochbefriedigt verließ er Tegernsee am 5. Juni, um dann auf dem Johannisberge seine Vertrauten um sich zu versammeln. Sie Alle begrüßten die bairische Denkschrift als einen großen Erfolg. Der preußische Bundesgesandte meinte schadenfroh: „Zentner schien sein eignes Kind für ungerathen zu erklären und ging auf einen Erleuchtungspunkt über, der von seinen früheren Ansichten als Illuminat, Professor und Constitutionsverfasser sehr verschieden ist.“) Ganz so schlimm stand es denn doch nicht. Der kluge bairische Staatsmann hielt, obgleich er den Wünschen Oesterreichs sehr weit ent- gegenkam, noch immer an den Grundsätzen fest, welche er auf der Wiener Conferenz mit Bernstorff's Unterstützung vertheidigt hatte; er wollte kein Eingreifen des Bundes in die Landesverfassungen. Und sah man schärfer hin, so enthielt Zentner's Denkschrift nicht einmal das unzweideutige Ver- sprechen, daß Baiern selber fortan das Karlsbader Preßgesetz buchstäblich befolgen und, seinen Verfassungsgesetzen zuwider, die Büchercensur ein- führen wolle. Wenn er eine scharfe Geschäftsordnung für die Landtage wünschte, so war auch dies kein neues Zugeständniß, sondern lediglich eine Umschreibung der in Art. 59 der Schlußakte bereits gegebenen Vorschrift. Metternich wußte auch sehr wohl, daß die Gefügigkeit des Münchener Hofes ihre Grenzen hatte. Als Berstett jetzt auf dem Johannisberge er- schien um wieder einmal die Hilfe des Bundes anzurufen und wieder einmal in einer langen Blittersdorffischen Denkschrift die bedrängte Lage Badens darzustellen,““) da erwiderte ihm der Oesterreicher achselzuckend: möge man in Karlsruhe zusehen, wie man aus eigener Kraft mit den *) Nagler's Bericht, 19. Juli 1824. **) Blittersdorff, Denkschrift über die Lage Badens, Johannisberg Juli 1824.