Der Federkrieg wegen der Städteordnung. 375 Bewunderer sagten; Fr. v. Raumer rügte einzelne Mißstände ohne das Gesetz selber zu bekämpfen, Ulmenstein vertrat die rheinländische, Wiese die hochconservative kurmärkische Ansicht. Man konnte nicht leugnen, daß manche Stadtverordnetenversammlung sich roh und engherzig benahm, zumal bei der Einrichtung der Gemeindeschulen. Man bemerkte mit Befremden, daß allmählich — ganz gegen Stein's Absicht — eine neue Beamtenklasse heranwuchs, eine Communalbureaukratie von besoldeten Bürgermeistern und Stadträthen, welche bereitwillig von einer Stadt zur andern wandernd, fast ebenso heimathlos wie das Staatsbeamtenthum, sich gleichwohl berufen glaubte, den Municipalgeist gegen die Staatsgewalt zu vertreten. Aber was man auch tadeln mochte, im Ganzen bestand Stein's Werk die Feuerprobe dieses literarischen Kampfes glänzend. Alle ruhigen Beurtheiler, und auch die Regierung selbst, begegneten sich in der Erkenntniß, daß doch nur die Verbesserung einzelner Mängel nöthig sei, und Raumer meinte stolz: wer Preußens Beamtenthum, Heer und Städtewesen mit dem constitutionellen Präfektenstaate Frankreichs vergleiche, der müsse bekennen, daß die Preußen das Wesen der Freiheit besäßen, die Franzosen nur den Schein. Wie weit aus einander gingen doch die politischen Bahnen der beiden Nationen! Zur nänmlichen Zeit (1829), da die Preußen, vom Ausland gänzlich unbeachtet, sich nüchtern über die Grundsätze ihrer Selbstverwaltung zu verständigen suchten, wurde den französischen Kammern ein neues Gemeindegesetz vorgelegt. Bewun- dernd lauschte Europa der prächtigen Redeschlacht, die mit der Verwerfung des Gesetzes und dem Rücktritt der Minister endigte. Und doch lag in diesen tönenden Reden weniger Gehalt als in jenen schmucklosen, geschäfts- mäßigen preußischen Schriften; denn Niemand in Frankreich hielt es der Mühe werth, die Lebensbedingungen der Gemeindefreiheit zu prüfen; von dem Despotismus der napoleonischen Verwaltung wollte keine Partei das Mindeste missen, die ganze Leidenschaft des parlamentarischen Streites warf sich auf die untergeordnete Frage, wie viele Wähler an den Gemeinderathswahlen theilnehmen sollten. Hier stürmische Kämpfe um die Ministersessel und unwürdige Unterwerfung unter die Allmacht der Prä- fekten, dort ein fast kindliches Vertrauen auf die absolute Krone, sehr wenig Empfänglichkeit für die constitutionellen Lehren und daneben ein helles Verständniß für die Pflichten der Selbstverwaltung: — der ganze Gegensatz romanischer und germanischer Staatsgesinnung trat grell her- vor. Erst die Zukunft sollte lehren, daß die ruhigere Entwicklung die gesündere war. Sehr langsam freilich war diese Entwicklung; die Kräfte des Behar- reus zeigten sich so stark, daß die Krone vollauf zu thun hatte, nur das Errungene zu behaupten. Sie beabsichtigte, da bereits eine gemeinsame Gewerbesteuer bestand, nunmehr auch eine Gewerbeordnung für den ge- sammten Staat einzuführen; doch als sie die Gutachten der Provinzial-