378 III. 6. Preußische Zustände nach Hardenberg's Tod. Grundsatz der wirthschaftlichen Freiheit aufzuopfern. Damit war das Ziel der neuen deutschen Gewerbepolitik richtig erkannt, das schwierige Problem war gestellt, zu dem unsere Gesetzgebung seitdem immer von Neuem zurückgekehrt ist. Begreiflich also, daß der erste Versuch der Lösung sehr langwierige Vorarbeiten erforderte, die überdies durch die widersprechenden Gutachten der Provinziallandtage noch erschwert wurden. Mittlerweile blieb die Gewerbefreiheit, mit Ausnahme der kursächsischen und schwedischen Landestheile, im ganzen Bereiche der Monarchie ungestört, der alte Unter— schied von Handwerk und Fabrik wurde durch den überhandnehmenden Großbetrieb mehr und mehr verwischt, die von den Altständischen erhoffte Rückkehr zu den alten Zuständen erwies sich bald als unmöglich. Fast noch härter bekundete sich die conservative Gesinnung der Pro— vinzialstände gegenüber den Juden. Das befreiende Edikt vom 11. März 1812 war in den neuen Provinzen noch nicht eingeführt, nur seine Vor— schriften über den Staatsdienst galten selbstverständlich für den gesammten Staat und wurden überall streng eingehalten: auch in den Rheinlanden, wo man einige von Frankreich übernommene jüdische Subalternbeamte in der Stille pensionirte.“) Nach dem Kriege bemühte sich Hardenberg mehrmals, den jüdischen Freiwilligen, zumal den Rittern des eisernen Kreuzes, eine Anstellung oder doch eine Entschädigung zu erwirken; jedoch das gesammte Staatsministerium, allein Bülow ausgenommen, wollte von dem harten Buchstaben des Gesetzes nicht abweichen, da den Juden bereits „ohne alle Aufopferung die früheren Rechte so bedeutend erweitert“ worden seien, und einigte sich schließlich zu dem Beschlusse, daß jüdischen Soldaten niemals ein Civilversorgungsschein gegeben werden dürfe, nur in be— sonderen Fällen Unterstützung oder Pension.“s) Der König hegte, wie den Ministern wohl bekannt war, im Grunde seines Herzens eine ebenso lebhafte Abneigung gegen das Judenthum wie einst Friedrich der Große. Auswärtigen Juden ertheilte er das Staatsbürgerrecht nur selten und nach sorgfältiger Prüfung.“*) Er hoffte durch die religiöse Bekehrung den alten Gegensatz allmählich verschwinden zu sehen und schenkte seine besondere Gunst dem neuen Vereine „zur Verbreitung des Christenthums unter den Juden“, der von Witzleben geleitet, von der vornehmen Welt und Theologen verschiedener Richtung eifrig gepflegt, allerdings im Jahre 1824 mehrere hundert Bekehrungen verzeichnen konnte, doch gegen den Stamm des strengen Altjudenthums nichts ausrichtete. Indeß von dem *) Hardenberg an die Regierung zu Cleve, 7. Febr. 1817. **) Bülow's Antrag an das Staatsministerium, 16. Dec.; Vota von Kircheisen, Wittgenstein, Beyme, 23., 26., 29. Dec. 1815; Hardenberg an Boyen, 1. Dec. 1817; Boyens Antwort, 7. Febr. 1817; Hardenberg an das Staatsministerium, 20. Juli; Bericht des Staatsministeriums an den Staatskanzler, 18. Nov. 1818. * F ) Cabinetsordres an Schuckmann, 28. Aug. 1827; an Minister v. Brenn, 5. Mai 1831 u. s. w.