Das Breve über die Misch-Ehen. 415 geführt hatte, erhielt er nicht nur Verzeihung; der König befahl sogar den Druck der Arbeit und schrieb selber das Vorwort. Was Wunder, daß er also mit Gnaden und Ehren überschüttet noch selbstgefälliger als sonst ins Leben blickte. Er vermaß sich die Frage der gemischten Ehen mit Leichtigkeit zu lösen; hatte ihm doch der Papst feierlich versprochen, die Wirren am Rhein sollten bald ein Ende nehmen. Im Vertrauen auf diese Zusage gab er den Rath: Graf Spiegel möge den heiligen Stuhl um Dispensation bitten, er selber aber wolle im Namen des Königs dies Gesuch unterstützen und den Papst zu einer Entscheidung bewegen, welche dem Staatsgesetze den Gehorsam des Clerus sichere. Die Bischöfe des Westens gingen gern auf diesen Vorschlag ein; sie fühlten sich alle durch den Gegensatz der weltlichen und der geistlichen Gesetzgebung schwer bedrängt und hießen es hochwillkommen, wenn der Papst zu einer Aus— gleichung bewogen wurde, die nach kirchlicher Anschauung nur von Rom ausgehen konnte.“) Also ward auf Bunsen's Rath zum ersten male ein gefahrvoller Weg betreten, den man unter Hardenberg's Regiment noch klug ver— mieden hatte: die Krone verhandelte mit dem heiligen Stuhle über den Umfang ihrer Hoheitsrechte, denn am Ende lief der Streit doch darauf hinaus, ob das Gesetz des Staates gelten solle oder nicht. Auf solchem Wege ließ sich eine redliche Ausgleichung nimmer erreichen, obwohl die Curie damals der empfangenen Wohlthaten noch eingedenk und der Krone Preußen keineswegs feindlich gesinnt war. Die Verhandlungen zogen sich in die Länge, Papst Leo XII. starb darüber, und erst als der König mit scharfen Maßregeln gegen die widersetzlichen rheinischen Priester drohte, erließ Leo's Nachfolger Pius VIII. am 25. März 1830 ein Breve an die Bischöfe der Kölner Erzdiöcese, das von Bunsen als ein großer Sieg der preu— ßischen Staatskunst gefeiert wurde und dem hoffnungsvollen Unterhändler daheim reiche Lobsprüche eintrug. In Wahrheit hatte die Curie in diesem seltsamen Aktenstücke den ganzen Wortschwall ihrer eintönigen Rhetorik aufgeboten um über den eigentlichen Streitpunkt wenig oder nichts zu sagen. Der Papst gewährte zwar den bisher abgeschlossenen gemischten Ehen seine Verzeihung und gestattete, solche unerlaubte Ehen auch in Zu— kunft als giltig anzusehen; doch er verbot zugleich den Priestern unbe— dingt, diese von der Kirche verabscheuten Verbindungen einzusegnen, wenn nicht genügende Bürgschaften für die katholische Erziehung der Kinder vor— lägen. Alsdann fügte er — erzählend, nicht befehlend — hinzu: bisher sei an einigen Orten des Rheinlands, in Jülich-Cleve-Berg, den Pfarrern gestattet worden, bei der Abschließung gemischter Ehen die sogenannte passive Assistenz zu leisten. Ob dieser mildere Brauch auch fernerhin gelten, ob *) Schreiben an Bunsen: von Hommer, 16. Dec. 1827; von Spiegel, 8. Aug. 1828, 8. Juli 1829; von Caspar Max Droste, Bischof von Münster 27. Dec. 1827.