520 III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. bereits abgelaufen war, da die öffentliche Meinung schon mit schärferen Blicken das Treiben der Großen verfolgte und fast alle namhaften Fürsten— häuser Deutschlands sich ernstlich zusammenrafften, um den Spuren König Friedrich's zu folgen. Seit Landgraf Friedrich II. beginnt im Hause Philipp's des Großmüthigen, stetig fortschreitend, eine räthselhafte Ent— artung, in vier Generationen geht der Ruhm fünf reicher Jahrhunderte schmählich verloren, bis dies weiland ehrenreiche Fürstengeschlecht endlich seinem treuen Volke selber zum Ekel wird und unbeweint ins Verderben stürzt. An den Erbfehler ihrer Fürsten, den Jähzorn, waren die Hessen gewöhnt, auch die Lust an Weibern hatte schon einmal, als Philipp der Großmüthige seine Doppelehe schloß, viel Elend über das Land gebracht; aber ganz neu war die herzlose Habsucht, die sich fortan mit unheimlicher Regelmäßigkeit zu jenen Schwächen gesellte und die Landesherren geradezu als Feinde ihres Volkes erscheinen ließ. So lange die Heere aus geworbenen Söldnerschaaren bestanden, haftete noch kein Makel an dem Kriegsdienst unter fremden Fahnen. Erst seit den Tagen König Friedrich's begannen die Deutschen zu erkennen, daß die bewaffnete Macht dem Staate angehöre; die Hessen selbst fochten im sieben- jährigen Kriege zwar in englischem Solde, aber für Hof und Herd, für die Sache ihres eigenen Landes. Mittlerweile wurde das preußische Canton- system in Hessen eingeführt (1762); und als nun mit diesem Heere dienst- pflichtiger Landeskinder der Soldatenhandel abermals, und schwunghafter denn zuvor, betrieben wurde, da erschien das altgewohnte Geschäft der verwandelten Zeit sehr anstößig. Mirabeau, Burke, Friedrich der Große selbst sprachen in den härtesten Worten ihren Abscheu aus, als Landgraf Friedrich und sein Sohn Erbprinz Wilhelm von Hanau von ihren 300,000 Unterthanen nach und nach 19,400, fast den dritten Theil der gesammten waffenfähigen Bevölkerung, an England verkauften, zum Bürgerkriege wider die Amerikaner, die den Zeitgenossen als Vorkämpfer der Freiheit galten. Im englischen Parlamente wurden die „Schandthaten dieser kleinen deut- schen Fürsten“ unbarmherzig ans Licht gezogen. Der alte Landgraf hatte immerhin noch den äußern Anstand gewahrt und mit Großbritannien ein förmliches Bündniß geschlossen, das beiden Mächten ihren Besitzstand ver- bürgte; der Erbprinz aber warf in schmeichlerischen Briefen sich und sein Heer „seinem großherzigen Beschützer und edlen Wohlthäter“ Georg III. zu Füßen. Dann wetteiferten Beide in fiscalischen Künsten um den eng- lischen Soldherrn zu übervortheilen; der Sohn ließ sich seine gefallenen und verwundeten Landeskinder Kopf für Kopf besonders vergüten, der Vater fand es einträglicher, die Löhnung seiner Soldaten selber in Em- pfang zu nehmen, so konnte er die Gefallenen noch eine Weile in den Präsenzlisten fortführen. Die Amerikaner aber bezeichneten fortan alle knechtische Niedertracht mit dem guten Hessennamen der unglücklichen Ver- kauften, von denen mehr als ein Drittel die Heimath niemals wiedersah.