586 III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland. und die anderen herrlichen Stiftungen der Vorzeit die Armuth nirgends aufkommen ließen, so konnte die Stadt doch, von ihrem Hinterlande künst— lich getrennt, sich des Friedens nicht recht freuen. Ganz unerträglich ward ihr die böse Nachbarschaft der Dänen, die, als ob sie der Schlacht von Bornhöved gar nicht vergessen könnten, jetzt wie vormals durch Feind— seligkeiten jeder Art das Aufsteigen Lübecks zu hemmen suchten. Erst nach jahrelangen ärgerlichen Verhandlungen erlaubte die dänische Krone den Bau der unentbehrlichen Straße nach Hamburg quer durch Holstein, und auch dann nur auf einem großen Umwege. — Noch weit schwerer lastete die Hand dieses bösen Nachbarn auf der transalbingischen Nordmark. Es war ein Schicksalstag, entscheidend für vier Jahrhunderte, jener 3. März 1460, da die Landräthe Schleswig- holsteins in Ripen den Dänenkönig Christian I. zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein kürten. „So wurden die Holsten Dänen“" klagte der Lübecker Chronist. Manchen der Tagenden mochte das dänische Gold bestimmen, Manchen die Hoffnung, der ferne Landesherr, der Karsten aver'n Belte werde die heimische Adelsfreiheit wenig stören; den Ausschlag gab doch die Einsicht, daß die alte, in so viel blutigen Kämpfen gegen die Unionskönige des Nordens behauptete Verbindung zwischen dem dänischen Lehen Schleswig und dem deutschen Reichslehen Holstein nur durch diese Wahl gesichert werden konnte. Ausdrücklich „nicht als ein König zu Däne- mark“ sondern als ein Herr dieser Lande wurde Christian gewählt und mußte durch die Magna Charta und ihre Tapfere Verbesserung das Staatsrecht der beiden vereinten Lande feierlich sicherstellen. Er beschwor — und nach ihm die lange Reihe seiner Nachfolger —, dat se bliven up ewig tosamede ungedeelt, daß nur deutsche Holstenkinder angestellt, nur mit Bewilligung der Stände Steuern erhoben, nur im Lande selbst Kriegsdienste geleistet werden sollten. Hoch war der Preis, der für diese Freiheitsbriefe gezahlt wurde. Das altholsatische Hamburg trennte sich nun erst, wie vor ihm Lübeck, von seinem Heimathsstaate. Statt des glorreichen heimischen Grafen- geschlechtes der Schauenburger herrschten jetzt fremde Fürsten, die mit leerer Tasche kamen um mit gefüllter davonzugehen. Das deutsche Reichs- land Holstein gerieth durch die Vereinigung mit dem dänischen Schleswig in unhaltbare Rechtsverhältnisse, die nur darum erträglich schienen, weil der Reichsverband so wenig mehr bedeutete. Beide Länder wurden durch ihre dänischen Herrscher der deutschen Politik entfremdet und in die Händel Skandinaviens verwickelt. Gleichwohl blieb das Eine gewahrt, worauf hier die ganze Zukunft deutschen Rechtes und deutscher Gesittung ruhte: die Untrennbarkeit der Herzogthümer. Zwar ist auch Schleswigholstein dem gemeinen deutschen Schicksal wiederholter Landestheilungen nicht entgangen. Aber niemals wurde Schleswig von Holstein abgetrennt; die Gottorper Herzöge, die sich