Schmalz und sein Rother Adlerorden. 753 bemerkt, welcher sich bei dem Streit der Meinungen über die Existenz geheimer Ver— bindungen in Unseren Staaten äußert. Als das Vaterland durch Unglücksfälle hart betroffen, in großer Gefahr war, haben Wir Selbst den sittlich-wissenschaftlichen Verein genehmigt, weil Wir ihn als ein Beförderungsmittel des Patriotismus und derjenigen Eigenschaften ansahen, welche die Gemüther im Unglück erheben und ihnen Muth geben konnten, es zu überwinden. Wir fanden aber in den Uns zur Bestätigung vorgelegten Entwürfen einer Verfassungsurkunde jenes Vereins, sowie in der damaligen politischen Lage des Staates Gründe, ihn aufzuheben und den Druck aller Discussionen über den- selben zu untersagen. Seitdem haben dieselben Grundsätze und Gesinnungen, welche die erste Stiftung desselben veranlaßten, nicht bloß eine Anzahl der vorigen Mitglieder desselben, sondern die Mehrheit Unseres Volkes beseelt, woraus unter der Hülfe des Höchsten die Rettung des Vaterlandes und die großen und schönen Thaten hervorgegangen sind, durch welche sie bewirkt wurde, und jetzt, — wo der Frieden allenthalben hergestellt ist und jeden Staatsbürger nur ein Geist beleben, jeder nur einen Zweck haben muß: durch einträchtiges pflichtmäßiges Bestreben den sich so herrlich bewährten Nationalsinn zu bewahren und den Gesetzen gemäß zu leben, damit die Wohlthat des Friedens Allen gesichert bleibe, und der Wohlstand Aller, welcher Unser unverrücktes Ziel ist, bis zur möglichsten Vollkommenheit gebracht werde — jetzt können geheime Verbindungen nur schädlich und diesem Ziele entgegenwirken.“ Hierauf werden die bekannten Vorschriften des Allgemeinen Landrechts (Th. 2, Tit. 20) und des Edicts vom 20. Oktober 1798 über die geheimen Verbindungen wieder in Erinnerung gebracht. Zum Schluß heißt es: „Bei diesen gesetzlichen Ver- fügungen wird der in öffentlichen Druckschriften geführte Streit über die Existenz geheimer Gesellschaften und über ihre Zwecke, unnütz, beunruhigt Unsere getreuen Unterthanen und nährt einen schädlichen Parteigeist. Wir wollen und verordnen also: daß von nun an, bei namhafter Geld= oder Leibesstrafe von Niemand in Unseren Staaten etwas darüber gedruckt oder verlegt werde." Nun frage ich: ist das die Sprache eines Monarchen, der für den Denuncianten Partei nimmt? Wer sich in die patriarchalischen Anschauungen der absoluten Monarchie zurückversetzt, wird zugestehen, daß der König nicht anders handeln durfte. Er mußte einen Streit beendigen, der den öffentlichen Frieden störte, der auf der einen Seite giftige Verleumdungen hervorrief, auf der anderen die ebenso unwahre Behauptung, daß die Preußen sich für die künftige Verfassung geschlagen hätten. Irgend eine Verfolgung oder Untersuchung ist aus jener königlichen Verordnung bis zum Jahre 1819 nicht her- vorgegangen. Die Politik des Königs war bis zu diesem Jahre nicht reaktionär; in allen den großen Geschäften, welche damals an ihn herantraten, entschied er sich regel- mäßig für die Sache der Reform, und bei der Besitzergreifung der neuen Provinzen sprach er mehrmals feierlich aus, daß er, ausschließlich mit der Zukunft des Staates beschäftigt, alles Vergangene als abgethan betrachte. Im Stillen hegte er einen Arg- wohn, der durch Metternich und Wittgenstein einerseits, durch die Burschen und die Presse andererseits genährt wurde; aber erst nach Kotzebue's Ermordung erfolgte der Umschwung. Neuerdings habe ich noch einige Actenstücke aufgefunden, welche das oben Gesagte bestätigen. Im August 1815 stellten die Berliner Stadtverordneten den allerdings un- gehörigen Antrag, daß die Bürger= und Schützencompagnien, welche während der Ab- wesenheit des Heeres den Wachdienst in der Hauptstadt besorgten, nicht mehr, wie die Verordnung vom 17. Juli 1813 vorschrieb, von ihrem Commandanten und dem Polizei- präsidenten allein befehligt, sondern der Aufsicht des Magistrats unterstellt werden sollten. Der Polizeipräsident v. Le Coq berichtete darüber nach Paris (Polizeirapport vom 12. bis 18. August) und äußerte sich sehr scharf über den durch dreiste Schriften gesteigerten Geist der Opposition. Darauf befahl der König dem Staatskanzler (C.-O. v. 1. Sept. 1815) Aufmerksamkeit auf den um sich greifenden Parteigeist und sprach: „Ich vertraue v. Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 48