<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution.</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Heinrich von</forname>
            <surname>Treitschke</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>staa_ge_26</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        Staatengeschichte

der  nenesten  Zeit.

 

Sechsundzwanzigster  Band.

H.  v.  Treitschke
Deutsche  Geschichte  im  neunzehnten  Jahrhundert

Dritter  Theil.

Tünfte  Auflage.

—2  .##——  m—
Leipzig
Verlag  von  S.  Hirzel
1903.
        <pb n="2" />
        <pb n="3" />
        Deutsche  Geschichte

im

Neunzehnten  Jahrhundert

von

Heinrich  von  Treitschke.

Dritter  Theil.

Bis  zur  Juli-Revolution.

Tünfte  Auflage.

MM··
Leipzig
Verlag  von  S.  Hirzel
1903.
        <pb n="4" />
        <pb n="5" />
        Vorwort.

Bei  der  Bearbeitung  dieses  Bandes  mußte  ich  fort  und  fort  mit  der
erdrückenden  Masse  der  handschriftlichen  Quellen  ringen.  Außer  den
unerschöpflichen  Schätzen  des  Berliner  Geheimen  Staatsarchivs  waren
mir  von  besonderem  Werthe  die  Denkschriften  und  Berichte  des  badischen
Bundesgesandten  Frhrn.  v.  Blittersdorff,  der  zuerst  der  Politik  der  Mittelstaaten,
  nachher  dem  Wiener  Hofe  als  rühriger  Parteigänger  diente.  Sie
bieten  eine  erwünschte  Ergänzung  zu  dem  Nachlaß  von  Metternich  und
Gentz.  Also  kann  ich  es  zur  Noth  verschmerzen,  daß  die  österreichischen
Archive  für  die  Zeit  nach  1815  bekanntlich  noch  unzugänglich  sind,  und
ich  nicht  zu  den  Glücklichen  gehöre,  zu  deren  Gunsten  man  in  Wien  eine
Ausnahme  macht.  Ueber  die  deutsche  Politik  der  kleinen  Staaten  habe
ich  in  den  Karlsruher  Acten,  in  der  Correspondenz  der  Nassauischen
Staatsmänner  Marschall  und  Röntgen,  sowie  in  einigen  Blättern  der
Denkwürdigkeiten  des  Ministers  du  Thil,  welche  ich  im  Darnstädter
Archive  einsehen  durfte,  manche  neue  Aufklärung  gefunden.  In  den
meisten  Fällen  war  ich  daher  im  Stande,  die  politischen  Pläne  der  drei
großen  Parteien  des  Deutschen  Bundes  nach  den  eigenen  Worten  ihrer
Urheber  darzustellen.

Außerdem  sind  mir  aus  allen  Theilen  des  Vaterlandes  von  Bekannten
  und  Unbekannten  mannigfache  Nachrichten  zugegangen,  und  ich
kann  nur  herzlich  bitten,  daß  meine  Leser  mir  dies  Vertrauen,  das  mich
oft  tief  ergriffen  und  beschämt  hat,  auch  bei  den  folgenden  Bänden  bethätigen
  mögen.  Selbst  die  Angehörigen  solcher  Männer,  die  ich  nicht
rühmen  konnte,  selbst  die  Neffen  Karl  Follen's  haben  mich  durch  belehrende
Mittheilungen  zu  Dank  verpflichtet.  Die  reichste  Ausbeute  gewährten  mir
die  Papiere  des  Ministers  v.  Motz,  welche  mir  sein  Neffe,  der  inzwischen
verstorbene  Oberstleutnant  v.  Motz  in  Weimar  zur  Einsicht  übersendete.
Durch  sie  ward  es  mir  erst  möglich,  das  Bild  des  hochsinnigen  Staatsmannes,
  der  in  den  Jahren  nach  Hardenberg's  Tode  das  Beste  für
Deutschlands  Einheit  gethan  hat,  in  das  rechte  Licht  zu  rücken.
        <pb n="6" />
        VI  Vorwort.

Die  quellenmäßige  Darstellung  einer  nahen  Vergangenheit,  welche
fast  Niemand  recht  kennt  und  doch  Jedermann  zu  kennen  glaubt,  müßte
sehr  geistlos  sein,  wenn  sie  nicht  den  Zorn  politischer  Gegner  erregte.
Halbkenner  haben  zu  allen  Zeiten  die  ungeschminkte  Wahrheit  am  schwersten
ertragen.

Auch  für  diesen  Band  muß  ich  die  Leser  um  einige  Geduld  bitten,
zumal  für  seine  ersten  Bogen.  Aus  dem  Gewühl  der  oft  so  kleinlichen
und  abgeschmackten  Händel  deutscher  Politik  treten  doch  immer  wieder  bedeutende
  Männer,  große  Machtfragen,  fruchtbare  Gedanken  heraus,  deren
Wirksamkeit  wir  heute  noch  spüren.  Ueber  dem  bunten  Wirrsal  waltet
die  Nothwendigkeit  einer  erhabenen  Vernunft.

Noch  deutlicher  als  sein  Vorgänger  zeigt  der  vorliegende  Band,  daß
die  politische  Geschichte  des  Deutschen  Bundes  nur  vom  preußischen
Standpunkt  aus  betrachtet  werden  kann;  denn  nur  wer  selber  fest  steht,
vermag  den  Wandel  der  Dinge  zu  beurtheilen.  Die  Macht  Preußens  in
unserem  neuen  Reiche  ist  von  langer  Hand  her  durch  redliche  stille  Arbeit
vorbereitet;  darum  wird  sie  dauern.  —

Berlin,  5.  December  1885.
Heinrich  von  Treitschke.

 

Vorwort  zur  dritten  Auflage.
Diese  neue  Auflage  enthält  nur  wenige,  unwesentliche  Aenderungen.

T.

Vorwort  zur  vierten  Auflage.

Diese  neue  Auflage  ist  noch  von  Heinrich  von  Treitschke  selbst  im
Wesentlichen  fertiggestellt  worden.  Er  hatte  die  Druckfehler  bezeichnet
und  auch  die  Richtung  der  wenigen  thatsächlichen  Verbesserungen,  die  er
für  nothwendig  hielt,  angedentet.  Die  Revision  ist  mit  vorsichtiger  Hand
angefaßt  worden.  Wo  Treitschke  an  einzelnen  Stellen  Zusätze  zu  machen
dachte,  sind  sie  natürlich  unterblieben,  weil  der  Wortlaut  nicht  formulirt
war;  die  Zurechtstellungen  Seite  385,  630  und  739  sind,  so  weit  möglich,
mit  seinen  Worten  geschehen,  das  Ganze  ist  durchaus  der  allbekannte
unveränderte  Text  der  früheren  Auflagen.
        <pb n="7" />
        S0#

Inhalt.

Drittes  BLuch.

Oesterreichs  Herrschaft  und  Preußens  Erstarken
1819—1830.

Die  Wiener  Conferenzen

Die  Schluß-Acte  des  Deutschen  Bundes

Kampf  um  das  preußische  Zollgesetz  .......

Das  Manuscript  aus  Süddeutschland.  Hessische  Verfassung
Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.  .  .  ..

Das  Staatsschulden-Edict  und  die  Steuergesebe

Entwürfe  der  Kreis-  und  Gemeindeordnung

Reaktion  am  Hofe.  Der  Kronprinz

Troppau  und  Laibach  .

Die  Revolution  in  den  romanischen  Ländern
Congreß  von  Troppau  ..
Congreß  von  Laibach.  Erhebung  der  Griechen  ...

Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes
Verhandlungen  mit  dem  römischen  Stuhle.  Clericale  Bewegung
Die  preußischen  Provinzialstände  .......

Die  Großmächte  und  die  Trias

Congreß  von  Verona

Wangenheim  und  die  Triaspolitik.  Die  Darmstädter  gollconferenzen

Demüthigung  Württembergs.  Epuration  des  Bundestags

Verlängerung  der  Karlsbader  Beschlüsse.  Reaktion  in  n  Suddeutschland

Verwicklung  im  Orient

Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod
Der  Staatsrath  und  die  Provinziallandtage
Der  Hof.  Agendenstreit.  Gemischte  Ehen
Verwaltung  und  Heer.  Berliner  Leben
Die  Demagogen-Verfolgung
Motz's  deutsche  Handelspolitik.

Altständisches  Stillleben  in  korde
Königreich  Sachsen  .
Kurhessen
Die  welfischen  Lande.  Georg  IV.  und  Karl  von  Braunschweig
Mecklenburg.  Oldenburg.  Hansestädte  .  .
Erstes  Anklopfen  der  schleswig-holsteinischen  Frage  .

Seite

29
47

68
68
98
113

131
131
151
173

198
198
226

254
254
283
314

333

361
361
390
418
433
453

486
487
517
534
566
586
        <pb n="8" />
        VIII

10.

VI.
VII.
VIII.
IX.
X.
XI.
XII.
XIII.
XIV.
XV.

Inhalt.

Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Bollbereine
König  Ludwig  von  Baien  .
Die  Stuttgarter  Zollconferenzen

Der  preußisch-hessische  und  der  bairisch—  württembergische  zollverein

Der  mitteldeutsche  Handelsverein  ..
Preußens  Sieg.  Preußisch-bairischer  Handelsvertrag

Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.
Dichtung  und  Wissenschaft
Radicalismus  und  Judenthum  ..
Anfänge  der  Hegel'schen  Philosophie

Preußen  und  die  orientalische  Frage
Auflockerung  der  großen  Allianz.  Navarinn
Russisch-türkischer  Krieg.  Friede  von  Adrianopel

Beilagen.

Schmalz  und  sein  Rother  Adlerorden

Die  Burschenschaft  und  die  Unbedingten
Metternich  und  die  Preußische  Verfassung

Baiern  und  die  Karlsbader  Beschlüsse

Die  Communalordnung  vom  Jahre  1820
Zur  Geschichte  des  Preußischen  Verfassungskampfes
Die  Verlängerung  der  Karlsbader  Beschlüsse
Schön's  Denkschrift  über  die  Provinzialministerien
Motz  an  Kurfürst  Wilhelm  I.  .....
Nebenius  und  der  deutsche  Zollverein

 

Seite
603
603
623
629
649
661

682
682
701
714

723
723
737

751
754
756
762
768
769
769
770
771
773
        <pb n="9" />
        Drittes  Buch.

———  —  —

Oesterreichs  Herrschaft  und  Preußens  Erstarken.
1819—1830.
        <pb n="10" />
        <pb n="11" />
        Erster  Abschnitt.

Die  Wiener  Conferenzen.

Die  Macht  der  trägen  alltäglichen  Gewohnheit  betrügt  den  Genius
zuweilen  um  die  Früchte  seines  Schaffens,  aber  sie  hemmt  auch  oft  das
Unrecht  auf  seiner  vermessenen  Bahn.  Ein  Staatsstreich,  wie  er  dem
Fürsten  Metternich  zu  Karlsbad  und  Frankfurt  gelungen  war,  läßt  sich
nicht  sogleich  wiederholen,  am  wenigsten  in  der  vielgetheilten  deutschen
Welt.  Die  Angst  des  Sommers  1819  war  verflogen,  die  neuen  Ausnahmegesetze
  genügten  vorläufig  um  die  wirklichen  wie  die  eingebildeten
Gefahren  einer  demagogischen  Schilderhebung  zu  beschwören,  und  je  sicherer
man  sich  wieder  fühlte,  um  so  mächtiger  regte  sich  an  den  kleinen  Höfen
wieder  die  Empfindung,  welche  in  friedlichen  Zeitläuften  bei  ihnen  immer
vorherrschte:  die  Sorge  um  ihre  Souveränität.

Wohl  hatte  Baiern  seinem  nachträglichen  Widerspruche  gegen  die
Karlsbader  Beschlüsse  selber  wieder  die  Spitze  abgebrochen  durch  eine  beschwichtigende
  Erklärung  an  die  beiden  Großmächte,  und  dem  König  von
Württemberg  war  die  in  Warschau  gesuchte  Hilfe  nicht  zu  theil  geworden.
Die  Wirksamkeit  der  Bundesbeschlüsse  ward  auch  dadurch  keineswegs  beeinträchtigt,
  daß  der  Münchener  Hof  sich  bei  ihrer  Ausführung  eine  kleine
Eigenmächtigkeit  erlaubt,  die  Executionsordnung  gar  nicht  veröffentlicht,
die  Censur  nur  für  politische  Zeitschriften  eingeführt  hatte;  denn  die  Executionsordnung,
  die  ja  nur  dem  Bunde,  nicht  den  Einzelstaaten  neue
Befugnisse  gewährte,  bestand  unzweifelhaft  zu  Recht,  seit  der  Bundestag
sie  verkündigt  hatte,  und  für  das  Wohlverhalten  der  bairischen  Schriftsteller
  war  durch  die  Amtsgewalt  der  Polizeibehörden  so  ausgiebig  gesorgt,
daß  Zentner  späterhin,  der  Wahrheit  gemäß,  versichern  konnte:  auf  solche
Weise  werde  der  Zweck  des  Karlsbader  Preßgesetzes  „ebenso  gut  und  oft
noch  sicherer  erreicht  als  durch  eine  Censur“".')  Gleichwohl  fühlte  Hardenberg,
  daß  aus  allen  diesen  zaghaften  Widerstandsversuchen  ein  stiller
Groll  sprach,  der  leicht  gefährlich  werden  konnte.  Wer  vermochte  zu
sagen,  ob  nicht  der  bairische  Kronprinz  vielleicht  bald  am  Hofe  seines

 

*)  Zentner,  Denkschr.  über  die  Verlängerung  der  Karlsbader  Beschlüsse,  28.  Mai  1824.
17
        <pb n="12" />
        4  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

gutherzigen  Vaters  obenauf  kommen  würde?  Der  junge  Fürst  war  ein
entschiedener  Gegner  der  Karlsbader  Beschlüsse;  sein  ganzes  Wesen  empörte
  sich  dawider,  die  „freisinnige,  volksthümliche,  teutsche“  Gesinnung,
deren  er  sich  so  gern  rühmte,  und  der  Stolz  auf  die  Souveränität  des
Hauses  Wittelsbach.  Man  wußte  in  Berlin,  daß  Baiern  und  Württemberg
  fortan  auf  der  Hut  waren;  beide  Höfe  hatten  ihren  Bevollmächtigten
  die  Weisung  ertheilt,  auf  den  bevorstehenden  Wiener  Ministerberathungen
  nichts  zu  bewilligen,  was  der  Landesverfassung  zuwiderliefe.  )
Das  rücksichtslose  Gebahren  der  beiden  Großmächte  in  Karlsbad  hatte
selbst  die  hochconservativen  kleinen  Höfe  des  Nordens  verstimmt;  sogar
der  greise,  dem  Hause  Oesterreich  so  treu  ergebene  König  von  Sachsen
äußerte  sich  unzufrieden  über  die  geringschätzige  Behandlung  des  Bundestags.
  Das  Alles  mahnte  zur  Vorsicht,  und  obgleich  Hardenberg  die  Angriffe
  des  Grafen  Kapodistrias  glücklich  abgeschlagen  hatte,  so  hielt  er  doch
für  rathsam,  den  Argwohn  der  russischen  Staatsmänner  nicht  noch  mehr
zu  reizen,  ihnen  keinen  Vorwand  für  geheime  Zettelungen  in  Deutschland
  zu  bieten.  Sobald  General  Schöler  meldete,  daß  der  Petersburger
Hof  den  Wiener  Ministerberathungen  mit  lebhafter  Besorgniß  entgegensehe,
  ließ  Bernstorff  sogleich  begütigend  antworten,  man  beabsichtige  in
Wien  durchaus  keine  Aenderung,  sondern  nur  die  Ausführung  und  Entwicklung
  der  Bundesakte.)

Aber  auch  Preußens  eigenes  Interesse  schien  dem  Staatskanzler  nach
den  Erfahrungen  der  jüngsten  Wochen  ernstlich  gefährdet,  wenn  man  den
in  Teplitz  eingeschlagenen  Weg  weiter  verfolgte.  Dort  hatte  Hardenberg
die  Hand  geboten  zu  einer  Erweiterung  der  Befugnisse  des  Bundes,
welche  dem  völkerrechtlichen  Charakter  der  Bundesverfassung  zuwiderlief
und  ohne  eine  selbständige  Centralgewalt  sich  kaum  behaupten  ließ.  Inzwischen
  war  er  zu  der  Einsicht  gelangt,  daß  er  selbst  die  nächste  und
wichtigste  Aufgabe  seiner  deutschen  Politik,  die  Aufrechterhaltung  des  neuen
Zollsystems  nur  durchführen  konnte,  wenn  ihn  die  Bundesgewalt  nicht
durch  willkürliche  Eingriffe  störte.  „Besonders  —  so  schrieb  er,  als  er
dem  Grafen  Bernstorff  mit  Genehmigung  des  Königs  seine  Weisungen
für  die  Wiener  Versammlung  ertheilte  —  besonders  sind  es  die  kleinen
Staaten,  welche  oft,  von  einem  falschen  und  anmaßlichen  Gefühl  ihrer
Souveränität  verleitet,  in  nothwendigen  Einrichtungen  der  großen  Staaten
eine  Verletzung  ihrer  Gerechtsame  finden.“  Der  erste  bescheidene  Versuch
das  preußische  Zollgebiet  zu  erweitern  hatte  die  kleinen  Nachbarn  allesammt
  in  Harnisch  gebracht;  kein  Zweifel,  daß  sie  in  Wien  versuchen
würden,  durch  einen  Beschluß  der  Bundesgesammtheit  das  preußische  Zollgesetz
  zu  vernichten.  Durfte  Preußen  diesen  Gegnern  selber  die  Waffen

 

*)  Zastrow's  Bericht,  München  17.  Nov.;  Küster's  Bericht,  Stuttgart  29.  Nov.  1819.
*“)  Bernstorff  an  Ancillon,  7.  Dec.  1819.
        <pb n="13" />
        Veränderte  Politik  der  Großmächte.  5

schleifen  und  jetzt  noch  für  die  Errichtung  eines  stehenden  Bundesgerichts
wirken,  die  Lebensfragen  seines  Verkehrs,  die  ganze  Zukunft  der  deutschen
Handelspolitik  den  unberechenbaren  Aussprüchen  eines  Tribunals  unter—
werfen,  bei  dem  die  Kleinstaaten  den  Ausschlag  gaben?  Sobald  Harden—
berg  eines  der  großen  Probleme  der  praktischen  deutschen  Einheit  ernstlich
ins  Auge  faßte,  führte  ihn  die  Natur  der  Dinge  zurück  zu  jener  nüch—
ternen  Auffassung  des  Bundesrechts,  welche  sich  Humboldt  schon  bei  der
Eröffnung  des  Bundestags  gebildet  hatte;“)  er  erkannte,  daß  die  wirth—
schaftlichen  Interessen  der  Nation  nur  unabhängig  vom  Bunde,  allein  durch
Verhandlungen  zwischen  den  einzelnen  Höfen  gefördert  werden  konnten.

Eine  starke,  das  innere  Leben  der  Einzelstaaten  meisternde  Bundes—
gewalt,  wie  er  sie  noch  auf  dem  Wiener  Congresse  erstrebt,  erschien  ihm
nunmehr  weder  möglich  noch  wünschenswerth,  nachdem  der  Bund  „eine
andere  Organisation  und  Entwicklung  als  wir  dabei  vorausgesetzt“,  er—
halten  hatte.  Die  Bundesverfassung,  wie  sie  war,  beruhte  auf  der  Sou—
veränität  der  Einzelstaaten;  nur  wenn  man  diesen  Grundsatz  rückhaltlos
anerkannte,  versprachen  die  Wiener  Verhandlungen  irgend  ein  Ergebniß.
Daher  wiederholte  der  Staatskanzler  zwar  nachdrücklich  die  alte  Forde—
rung  Preußens,  daß  die  Bundeskriegsverfassung  endlich  geregelt  würde;
er  wollte  auch  die  Karlsbader  Beschlüsse  als  Nothgesetze  für  wenige  Jahre
unverbrüchlich  festhalten,  aber  eine  noch  stärkere  Einwirkung  auf  die  inneren
Angelegenheiten  der  Einzelstaaten  dachte  er  dem  Bunde  nicht  einzuräumen.
Also  kein  ständiges  Bundesgericht,  auch  keine  definitive  Executionsordnung,
so  lange  die  provisorische  noch  nicht  erprobt  sei.  Selbst  die  verfassungs—
mäßige  Einstimmigkeit  bei  allen  Beschlüssen  über  organische  Einrichtungen
wollte  Hardenberg  jetzt  nicht  mehr  beseitigen,  da  die  kleinen  Staaten  eine
gerechtere  Stimmenvertheilung  am  Bundestage  doch  niemals  bewilligen
würden.  Ueber  den  Art.  13  der  Bundesakte  äußerte  er  nur  einige  un—
maßgebliche  Wünsche  und  meinte  schließlich  trocken:  am  rathsamsten  vielleicht,
  „man  ließe  es  ganz  bei  den  allgemeinen  Erinnerungen  des  Präsidialvortrags
  in  der  letzten  Bundestagssitzung  bewenden“.“)

Auch  Metternich  begann  bereits  vorsichtig  einzulenken.  Prahlerisch
genug  schrieb  er  freilich  kurz  vor  Eröffnung  der  Conferenzen  an  den  getreuen
  Berstett:  „Zählen  Sie  auf  uns.  Zählen  Sie  auf  den  festen
Gang  Preußens,  ich  bürge  Ihnen  dafür.  Zählen  Sie  endlich  auf  die
ungeheure  Mehrheit  der  deutschen  Regierungen  und  vor  Allem  auf  Sich
selbst.  Sie  werden  mich  hier  wieder  finden,  wie  Sie  mich  am  letzten
Tage  in  Karlsbad  verlassen  haben,  Sie  werden  außerdem  den  Kaiser  finden,
  sicherlich  eine  ungeheure  moralische  Machtl“")  Indeß  fühlte  er
wohl,  daß  er  jetzt  nicht  wieder,  wie  in  jenen  böhmischen  Siegestagen,  als

 

*)  S.  o.  II.  144.  *“)  Instruktion  für  Bernstorff,  10.  Nov.  1819.
***)  Metternich  an  Berstett,  30.  Okt.  1819.
        <pb n="14" />
        6  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

Diktator  auftreten  durfte.  Seine  Absicht,  das  Repräsentativsystem  überall
durch  landständische  Verfassungen  zu  verdrängen,  war  in  Karlsbad  gescheitert;
  um  wie  viel  weniger  konnte  sie  hier  in  Wien  durchdringen,  auf
umständlichen,  förmlichen  Ministerconferenzen,  wo  die  Künste  der  Einschüchterung
  und  der  Ueberraschung  nichts  ausrichteten.  Er  fügte  sich  also
klug  in  die  Umstände  und  gab  schon  dem  Einladungsschreiben,  das  am
16.  Oktober  an  die  kleinen  Souveräne  abging,  eine  bescheidene,  unverfängliche
  Form:  nur  „eine  vorbereitende  Rücksprache“  zwischen  den  deutschen
  Regierungen  sei  beabsichtigt,  damit  der  Bundestag  für  die  wichtigen
Beschlüsse,  welche  Graf  Buol  am  20.  September  angekündigt,  übereinstimmende
  Instruktionen  erhalte.“)

Als  nun  in  der  zweiten  Hälfte  des  Novembers  die  geladenen  Bevollmächtigten
  aller  siebzehn  Stimmen  des  engeren  Rathes  sich  bei  ihm
meldeten,  da  fand  er  die  meisten  wohlgesinnt,  bereit  zu  Allem,  was  den
Bestand  des  „monarchischen  Princips“  irgend  befestigen  konnte,  aber  auch
voll  Furcht  vor  einer  neuen  Schmälerung  ihrer  Souveränität,  und  willig
ging  er  auf  die  versöhnlichen  Rathschläge  ein,  welche  ihm  Bernstorff  in
vertraulichen  Vorbesprechungen  ertheilte.  Die  Beiden  wurden  einig,  von
den  September-Beschlüssen  „nicht  um  ein  Haar“  abzuweichen,  auch  keine
erneute  Besprechung  des  Geschehenen  zu  gestatten;  fortan  aber  sollte  sich
die  Karlsbader  Politik  „in  den  Grenzen  des  Ausführbaren“  halten,  auf
dem  Wege  des  „Glimpfs  und  der  Eintracht“  nach  einer  Ausgleichung  mit
den  anders  gesinnten  Bundesgenossen  streben,  bei  der  schwierigen  Auslegung
  des  Art.  13  zugleich  das  monarchische  Princip  und  die  Bundeseinheit
  sichern  und  doch  Schonung  üben  gegen  die  Staaten,  welche  bei  ihrem
Verfassungswerk  „jene  doppelte  Rücksicht  großentheils  schon  aus  den  Augen
verloren  hatten“.*")  Um  den  Argwohn  der  kleinen  Höfe  von  vornherein
zu  beschwichtigen,  erging  sich  Metternich  in  brünstigen  Betheuerungen  seiner
Bundestreue:  die  Bundesakte,  so  versicherte  er  gleich  in  der  ersten  Sitzung,
sei  für  den  Wiener  Hof  schlechthin  heilig;  selbst  wenn  sich  ein  Sprachfehler
  darin  nachweisen  ließe,  würde  Kaiser  Franz  niemals  ein  Wort  in
dieser  heiligen  Urkunde  abändern  lassen.  Damit  war  unzweideutig  angekündigt,
  daß  Oesterreich  eine  willkürliche  Verstärkung  der  Bundesgewalt,
wie  sie  in  Karlsbad  beschlossen  worden,  für  jetzt  nicht  wieder  beabsichtige.

Die  Vertreter  der  beiden  Großmächte  erwarteten  anfangs  eine  lebhafte
  Opposition  von  Seiten  Baierns  und  Württembergs,  doch  sahen  sie
sich  bald  angenehm  enttäuscht.  *)  Der  bairische  Bevollmächtigte,  Zentner

 

*)  Metternich  an  Berstett,  16.  Okt.  1819,  nebst  Einladungsschreiben  an  die  Großherzöge
  von  Hessen  u.  s.  w.

*)  Bernstorff's  Bericht,  24.  Nov.;  Bernstorff  an  Ancillon,  23.  Nov.  1819,  an
Goltz,  25.  März  1820.

***)  Bernstorff's  Berichte,  30.  Nov.,  7.  Dec.;  Bernstorff  an  Ancillon,  30.  Nov.  1819.
        <pb n="15" />
        Haltung  Baierns  und  Württembergs.  7

nügen  und  schlug  eine  mittlere  Richtung  ein,  welche,  wie  die  Dinge  lagen,
für  seinen  Staat  die  einzig  richtige  Politik  war.  Er  bekannte  unverhohlen
seine  Verfassungstreue  und  verfocht  mit  juristischem  Scharfsinn  jene  streng
particularistische  Ansicht  des  Bundesrechts,  welche  das  Haus  Wittelsbach
schon  auf  dem  Wiener  Congresse  und  seitdem  am  Bundestage  beharrlich
vertreten  hatte:  nach  der  bairischen  Doktrin  war  das  Grundgesetz  des
Bundes  allein  in  den  elf  ersten  Artikeln  der  Bundesakte  enthalten,  die
„besonderen  Bestimmungen"  der  neun  letzten  Artikel  über  die  inneren  Verhältnisse
  der  Bundesstaaten  galten  in  München  nur  als  eine  freiwillige,
nicht  unbedingt  verbindliche  Verabredung  zwischen  souveränen  Mächten.
Aber  man  wußte  stets  woran  man  mit  dem  Baiern  war.  Von  den  liberalen
  Neigungen,  die  man  ihm  fälschlich  zugetraut,  zeigte  er  gar  nichts;
er  vermied  jedes  Wort,  das  ihn  in  diesem  Kreise  verdächtigen  konnte,  um
so  vorsichtiger,  da  ihm  seine  Genossen  nachdrücklich  vorhielten,  daß  der
Münchener  Hof  selber  durch  seine  Hilferufe  die  Karlsbader  Beschlüsse  mit
veranlaßt  hatte.  Blieb  nur  die  Souveränität  der  Wittelsbacher  und  ihre
Landesverfassung  unangetastet,  so  bot  er  willig  seine  Hand  zu  jedem  Antrage,
  der  die  „Ordnung“  sichern  sollte;  und  da  er  in  den  Verhandlungen
sich  als  ein  ausgezeichneter  Geschäftsmann  bewährte,  immer  gelassen  und
höflich,  arbeitsam  und  unterrichtet,  ganz  frei  von  Arglist,  so  kam  er  selbst
mit  Metternich,  wie  Rechberg  vorausgesagt,  auf  einen  guten  Fuß.  Mit
Bernstorff  verband  ihn  bald  eine  vertrauensvolle  Freundschaft,  und  wieder
  einmal  erwies  sich  die  Verständigung  zwischen  den  beiden  größten  rein
deutschen  Staaten  als  naturgemäß  und  heilsam:  sie  konnte  zwar,  wie
hier  die  Parteien  standen,  nur  wenig  Gutes  schaffen,  doch  manche  Thorheit
  reaktionärer  Parteipolitik  verhindern.

Minder  freundlich,  aber  fast  noch  ungefährlicher  erschien  die  Haltung
Württembergs.  Ueber  den  Plänen  des  Stuttgarter  Hofes  lag  noch  immer
jenes  seltsame  Zwielicht,  das  dem  Charakter  König  Wilhelms  zusagte.
Der  preußische  Gesandte  vermochte  schlechterdings  nicht  durchzusehen;  bald
versicherte  ihm  ein  Minister,  der  Hof  sei  im  Grunde  mit  den  Karlsbader
Beschlüssen  ganz  einverstanden,  bald  erging  sich  der  König  vor  dem  russischen
  Gesandten  in  hochliberalen  Aeußerungen.“)  Die  nämliche  Unsicherheit
  verrieth  sich  auch  bei  der  Wahl  der  Bevollmächtigten  für  die  Conferenz.
Wintzingerode  blieb  in  Stuttgart,  aus  denselben  Gründen,  welche  Rechberg
  in  München  zurückhielten:  er  wollte  seinen  Monarchen  nicht  aus  den
Augen  lassen  und  in  den  Sitzungen  des  Geheimen  Raths  den  Ausschlag
geben.*)  Statt  seiner  wurde  Graf  Mandelsloh  bevollmächtigt,  ein  gutmüthiger,
  bequemer,  urtheilsloser  alter  Herr,  dessen  politische  Unschuld
über  jede  Anfechtung  erhaben  war.  Doch  ganz  ohne  Hintergedanken  ver- 



*)  Küster's  Berichke,  21.  Sept.,  23.  Okt.,  29.  Nov.  ff.  1819.
**)  Küster's  Bericht,  26.  Okt.  1819.
        <pb n="16" />
        8  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

mochte  die  Stuttgarter  Politik  nie  zu  handeln.  Als  Gehilfe,  ohne  Stimmrecht,
  wurde  dem  harmlosen  Gesandten  der  Freiherr  v.  Trott  beigegeben,
ein  liberaler  Rheinbundsbureaukrat,  wie  der  Schwabenkönig  sie  liebte,
gescheidt,  thätig,  ehrgeizig.  Er  galt  seit  einigen  Monaten  für  den  nächsten
Vertrauten  König  Wilhelm's;  freilich  wußte  Niemand  zu  sagen,  wie  lange
dies  Glück  währen  würde,  da  die  Rollen  am  Stuttgarter  Hofe  sehr  rasch
zu  wechseln  pflegten.  In  Wien  fand  er  von  vornherein  eine  üble  Aufnahme,
  weil  er  als  Bonapartist  verrufen  war  und  den  Triasplänen
Wangenheim's  nahe  stand;  der  kurhessische  Gesandte  Münchhausen  weigerte
  sich  sogar  mit  ihm  gemeinsam  zu  berathen,  der  einst  als  Präfekt
unter  König  Jerome  gedient  hatte.  Also  von  allen  Seiten  beargwöhnt,
und  überdies  mit  seinem  Vorgesetzten  persönlich  verfeindet,  vermochte  Trott
auf  den  Conferenzen  keine  Rolle  zu  spielen;  nur  zuweilen,  wenn  von
Stuttgart  her  ein  kleines  Ränkespiel  eingeleitet  wurde,  trat  er  aus  dem
Dunkel  heraus.)

Unter  den  übrigen  Bevollmächtigten  ragte  der  darmstädtische  Minister
Freiherr  du  Thil  hervor,  ein  scharfer  staatsmännischer  Kopf,  der  als
streng  conservativer  Monarchist  verrufen,  gleichwohl  die  praktischen  Ziele
der  nationalen  Politik  und  den  deutschen  Beruf  des  preußischen  Staates
freier,  richtiger  beurtheilte  als  die  Mehrzahl  der  Liberalen;  er  erwarb  sich
hier  bei  den  preußischen  Staatsmännern  ein  Ansehen,  das  dereinst  noch
für  Deutschlands  Einheit  seine  Früchte  tragen  sollte.)  Aber  auch  er
zeigte  sich  immer  bedenklich,  so  oft  von  erweiterten  Befugnissen  des  Bundes
  die  Rede  war.  Aehnlich  dachten  die  meisten  anderen  Minister,  bis
herab  zu  dem  wackeren  Fritsch,  der  die  ernestinischen  Höfe  vertrat,  und
dem  Senator  Hach,  dem  Bevollmächtigten  der  freien  Städte.  Und  diese
Gesinnung  der  Staatsmänner  entsprach  unzweifelhaft  der  Meinung  der
Nation.

Es  war  der  Fluch  der  Karlsbader  Politik,  daß  jede  Verstärkung  der
Bundesgewalt  nunmehr  als  eine  Gefahr  für  die  bürgerliche  Freiheit  betrachtet
  wurde.  In  einem  Volke,  das  den  nationalen  Stolz,  den  Gedanken
des  Vaterlandes  kaum  erst  wiederzufinden  begann,  mußte  der  Particularismus
  unvermeidlich  mit  verjüngter  Kraft  erwachen,  nachdem  die  Politik  der
Centralisation  sich  auf  falsche  Ziele  gerichtet  hatte.  Eben  in  diesen  Tagen
veröffentlichte  der  Führer  der  fränkischen  Liberalen,  W.  J.  Behr  in  Würzburg
  eine  Schrift  über  „die  Einwirkung  des  Bundes  auf  die  Verfassung
seiner  Gliederstaaten“,  die  in  der  Presse  warmen  Beifall  fand  und  die
liberalen  Durchschnittsansichten  treulich  wiedergab.  Hier  ward  die  particularistische
  Doktrin  des  Münchener  Hofes  noch  weit  überboten.  Kein  Wort
mehr  von  einer  deutschen  Nation,  von  allen  den  großen  Culturaufgaben,

 

*)  Einiges  Nähere  bei  Aegidi,  die  Schlußakte  der  Wiener  Ministerial-Conferenzen
II.  62.  *)  Otterstedt's  Bericht,  Darmstadt  10.  Juni  1820  ff.
        <pb n="17" />
        Triumph  des  Particularismus.  9

die  sie  nur  mit  geeinter  Kraft  lösen  konnte.  Durch  die  Auflösung  des
heiligen  Reichs  und  den  Rheinbund  ist  die  Unhaltbarkeit  eines  deutschen
Völkerstaates  erwiesen.  Der  Deutsche  Bund  ist  lediglich  ein  freier  gesell—
schaftlicher  Verein  zwischen  coexistirenden  Völkern,  die  unter  einander
Frieden  halten  und  ihre  Sicherheit  gegen  das  Ausland  gemeinsam  ver—
theidigen,  aber  sich  der  vollen  Souveränität  erfreuen  wollen;  er  läßt  das
Innere  seiner  Gliederstaaten  ganz  unberührt  und  darf  gegen  Widersetz—
liche,  da  Souveränität  und  Unterordnung  völlig  unvereinbar  sind,  nur
das  Mittel  der  Ausschließung  anwenden.  Wehe  uns,  wenn  „unseren
deutschen  Staatenbund  der  Geist  eines  Völkerstaates  beschliche,  gelüstend
nach  einer  höchsten  Staatsgewalt!“  Mit  einem  Lobgesange  auf  Baierns
freie  Verfassung  schloß  die  Abhandlung.  So  gänzlich  hatte  die  neue  Verfassungsherrlichkeit
  die  Erinnerungen  einer  tausendjährigen  Geschichte  verwischt:
  die  Nation  der  Ottonen  und  der  Staufer  löste  sich  auf  in  coexistirende
  Völker.

Da  Metternich  und  Bernstorff  Beide  fühlten,  daß  man  mit  dieser
starken  particularistischen  Strömung  rechnen  mußte,  so  vollzog  sich  bald
nach  der  Eröffnung  der  Conferenzen  eine  unerwartete  Verschiebung  der
Parteien.  Die  Großmächte  gingen  mit  Baiern  Hand  in  Hand  und  erlangten
  in  den  meisten  Fällen  die  Zustimmung  derselben  Kleinstaaten,  die
man  kurz  zuvor  mißtrauisch  von  den  Karlsbader  Berathungen  ausgeschlossen
  hatte.  Die  zwei  reaktionären  Höfe  dagegen,  welche  sich  in  Karlsbad
  am  dienstfertigsten  gezeigt  hatten,  Baden  und  Nassau,  bildeten  in
Wien  die  Opposition  und  spielten  die  Rolle  der  deutschen  Ultras,  wie
Bernstorff  zu  sagen  pflegte.  Für  Berstett's  beschränkten  Kopf  waren  die
zwingenden  Gründe,  welche  den  Wiener  Hof  zur  Behutsamkeit  nöthigten,
nicht  vorhanden;  er  dachte  nur  an  seine  heimischen  Verlegenheiten,  an  den
Karlsruher  Landtag,  der  binnen  Kurzem  wieder  zusammentreten  mußte,
an  den  zornigen  Ausruf  seines  Großherzogs:  „besser  von  Löwen  gefressen
werden  als  von  Schweinen!“  Er  wollte,  wie  Bernstorff  schrieb,  „sein
eigenes  Werk  durch  die  Einmischung  des  Bundes  zerstört  sehen“  und
wünschte  eine  umfassende  Neugestaltung  der  Bundesakte,  um  den  Landesverfassungen
  feste  Schranken  zu  ziehen,  zum  mindesten  aber  ein  neues
Ausnahmegesetz,  das  die  Oeffentlichkeit  der  Kammerverhandlungen  für  die
fünfjährige  Dauer  der  Karlsbader  Beschlüsse  aufheben  sollte.)  Vergeblich
lieh  ihm  sein  Begleiter,  der  rastlose  junge  Blittersdorff  seine  scharfe  Feder.
Nos  Ultras  wurden  bald  ihrem  alten  österreichischen  Gönner  selber  lästig.
Berstett  mußte  einen  seiner  Pläne  nach  dem  andern  scheitern  sehen  und
versuchte  endlich  nur  noch  durch  immer  neue  Anträge  den  Schluß  der
Conferenzen  hinauszuschieben,  weil  er  dem  badischen  Landtage  „durch  die

 

*)  Bernstorff  an  Ancillon,  30.  Nov.,  25.  Dec.  1819.  Berstett's  Berichte  bei  Weech,
Correspondenzen  S.  34  f.
        <pb n="18" />
        10  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

Dauer  des  hiesigen  Vereins  eine  heilsame  Scheu  einzuflößen  hoffte.“)
So  wunderliche  Blasen  stiegen  aus  dem  Sumpfe  der  deutschen  Bundespolitik
  empor.  Nicht  nationale  Gesinnung  beseelte  den  Staatsmann,  der
so  nachdrücklich  die  Nothwendigkeit  einer  starken  Centralgewalt  vertheidigte,
sondern  die  Furcht  vor  der  Revolution  und  die  naive  Selbstüberhebung
des  Particularismus;  er  verwechselte,  wie  Bernstorff  ihm  vorwarf,  beständig
  „die  besonderen  Verhältnisse  Badens  mit  den  höheren  und  allgemeineren
  der  Gesammtheit".  Der  Ausgang  der  Wiener  Verhandlungen
erfüllte  diese  reaktionären  Centralisten  mit  tiefem  Unwillen.  „Oesterreich",
schrieb  Blittersdorff  zornig,  „sicherte  durch  seine  Halbheit  den  neuen  Ideen
den  Sieg;  in  dieser  Beziehung  kann  die  Wiener  Schlußakte  als  die  nachtheiligste
  Friedensurkunde  betrachtet  werden,  die  von  Oesterreich  seit  langen
Jahren  unterzeichnet  worden  ist.““)

Noch  leidenschaftlicher  gebärdete  sich  Berstett's  Freund,  der  Nassauer
Marschall.  Der  hatte  erwartet,  daß  in  Wien  sofort  der  Vernichtungskrieg
  gegen  die  neuen  Verfassungen  entbrennen  würde,  und  schon  vor
Eröffnung  der  Conferenzen  eine  Denkschrift  entworfen,  welche  in  glühenden
Farben  „das  Gemeinschädliche  und  Rechtswidrige“  des  württembergischen
Grundgesetzes  schilderte.  Weil  diese  Verfassung  die  Form  eines  Vertrages
trug,  so  wurde  sie,  trotz  ihres  wahrlich  sehr  bescheidenen  Inhaltes,  von
den  Doktrinären  beider  Parteien  für  das  Meisterstück  des  Liberalismus
angesehen.  Der  Nassauer  meinte  die  Sturmglocken  des  Aufruhrs  läuten
zu  hören,  als  die  Stuttgarter  Bürger  in  einer  Adresse  sagten:  „das
gebildete  Europa  von  den  Ufern  des  Tajo  bis  an  den  Niemen  ist  über
den  Grundsatz  einig,  daß  ohne  einen  Unterwerfungsvertrag  Regent  und
Volk  nicht  gedacht  werden  könne.“  Er  betheuerte,  schon  durch  ihren  Ursprung
  sei  diese  Verfassung  „eine  Huldigung,  dem  in  Deutschland  gährenden
  demokratischen  Princip  dargebracht;  an  ihre  öffentliche  Mißbilligung
  knüpfe  sich  die  Erhaltung  und  Befestigung  der  inneren  Ruhe  von
Deutschland.“  Die  ängstlich  beschränkte  Gemeindefreiheit  der  Schwaben
erschien  dem  Oberhaupte  der  allmächtigen  nassauischen  Bureaukratie  als
ein  Versuch  „den  Staat  von  unten  auf  zu  republicanisiren“;  und  da
er  selber  mit  seinem  Landtage  wegen  der  Domänen  haderte,  so  fand  er
es  empörend,  daß  König  Wilhelm,  nach  dem  Vorgange  seines  Vaters,
dem  Staate  das  Eigenthumsrecht  an  den  königlichen  Kammergütern  zugestanden
  hatte,  und  rief  entrüstet:  „ein  deutscher  Fürst  hat  sein  Familiengut
  für  Volksgut  erklärt!“)  Bald  mußte  er  lernen,  wie  ungünstig
  die  Wiener  Luft  jetzt  solchen  Plänen  war.  Als  er  sodann  das
vertrauliche  Einvernehmen  zwischen  Bernstorff  und  Zentner  bemerkte,  da

–  —  —  —  —„,„  ——

 

*)  Bernstorff's  Bericht,  9.  April;  Bernstorff  an  Ancillon  9.  April  1820.
**)  Blittersdorff,  Bemerkungen  über  die  gegenwärtige  politische  Krisis,  5.  Nov.  1820.
*  )  Marschall,  Bemerkungen  über  die  württembergische  Verfassung,  Wien,  17.  Nov.
1819,  veröffentlicht  von  Aegidi  in  seiner  Zeitschrift  für  deutsches  Staatsrecht  I.  149.
        <pb n="19" />
        Die  deutschen  Ultras.  11

fühlte  er  sich  von  Neuem  bestärkt  in  seiner  alten  Meinung,  daß  von  dieser
tödlich  gehaßten  norddeutschen  Großmacht  „der  politische  Gährungsstoff
ausgehe“,  und  polterte  mit  maßloser  Heftigkeit  wider  den  preußischen
Minister.

Die  Vertreter  der  welfischen  Häuser,  Münster  und  Hardenberg,
standen,  wie  von  der  Gefolgschaft  der  Hochtorys  zu  erwarten  war,  den
Ansichten  dieser  beiden  reaktionären  Heißsporne  sehr  nahe,  doch  sie  trugen
Bedenken  sich  mit  den  Großmächten  zu  überwerfen.  Wie  anders  als  in
Karlsbad  war  jetzt  Metternich's  Lage.  Wohl  erschien  er  noch  immer  vor
der  Welt  als  der  bewunderte  Führer  der  deutschen  Staatsmänner,  und
dem  Meister  zu  Ehren  ward  das  mühselige  Werk,  das  nach  sechsmonat—
lichen  Verhandlungen  endlich  zu  Stande  kam,  vom  15.  Mai,  dem  Geburtstage
  Metternich's  datirt.  Aber  während  er  in  Karlsbad  den  Herrn  gespielt
hatte,  vereinbarte  er  in  Wien  fast  jeden  wichtigen  Schritt  zuvor  mit
Bernstorff,  der  hier  zuerst  eine  ganz  selbständige  Haltung  zeigte  und  seinerseits
  wieder  insgeheim  mit  Zentner  Rücksprache  nahm.  Der  Oesterreicher
ließ  sich  seine  Enttäuschung  nicht  anmerken  und  erzählte  in  seinen  Briefen
mit  gewohnter  Ruhmredigkeit  von  den  ungetrübten  Triumphen  seines  neuen
diplomatischen  Feldzugs.  In  Wahrheit  entsprach  die  Politik  der  Compromisse,
  welche  auf  diesen  Conferenzen  eingehalten  wurde,  wohl  der  gemäßigten
  Gesinnung  des  Berliner  Cabinets,  aber  keineswegs  den  Herzenswünschen
  der  Hofburg;  wußte  doch  Jedermann,  daß  die  beiden  Ultras
Berstett  und  Marschall  neben  dem  Mecklenburger  Plessen  die  erklärten
Lieblinge  Metternich's  waren.

Unterstützt  von  dem  zweiten  Bevollmächtigten  Küster,  der  die  Sinnesweise
  der  kleinen  Höfe  noch  von  den  Regensburger  Zeiten  her  gründlich
kannte,  errang  sich  Bernstorff  durch  kluge  Nachgiebigkeit  und  ungeheucheltes
  Wohlwollen  rasch  eine  sehr  günstige  Stellung,  so  daß  ihn  Zentner
die  Seele  der  Conferenzen  nannte.  )  Er  vermied  es  in  den  Plenarversammlungen
  allzuhäufig  zu  reden,  da  Preußen  in  acht  von  den  zehn  Ausschüssen,
  welche  die  Geschäfte  der  Conferenzen  vorbereiteten,  den  Vorsitz
führte  und  in  allen  zehn  vertreten  war.  Der  Gewinn  aus  den  langwierigen
Berathungen  konnte  nur  dürftig  sein;  ihr  Verlauf  bewies  für  alle  Zukunft,
  daß  ein  Bund,  der  seinen  Gliederstaaten  die  Souveränität  zugesteht,
  auf  jede  gesunde  bündische  Entwicklung  verzichten  muß.  Immerhin
einigte  man  sich  doch  über  die  Auslegung  mehrerer  gar  zu  kümmerlichen
Artikel  der  Bundesakte  sowie  über  einige  gemeinsame  Grundsätze  für  das
Verfassungsleben  der  Einzelstaaten;  die  Ergänzung  des  Bundesrechts,
welche  hier  zu  Stande  kam,  war  mindestens  etwas  brauchbarer  als  die
Bundesakte  selbst,  und  was  das  Beste  blieb,  man  unterließ  jeden  Schritt
der  Willkür,  der  die  erbitterte  Nation  von  Neuem  aufregen  konnte.

—.

*)  Zastrow's  Bericht,  München  5.  Juli  1820.
        <pb n="20" />
        12  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

Der  Rechtsboden,  auf  dem  die  Conferenzen  selber  fußten,  war  nach
der  Bundesverfassung  keineswegs  unanfechtbar.  Ganz  so  bescheiden  wie
in  seinem  Einladungsschreiben  erklärte  Metternich  bei  Eröffnung  der  Conferenzen
  am  25.  November:  diese  Versammlung  sei  kein  Congreß  und
habe  keine  eigentlichen  Beschlüsse  zu  fassen,  sondern  solle  sich  nur  „auf
eine  vorbereitende,  aber  verbindliche  Weise“  zu  einer  gemeinsamen  Behandlung
  der  Bundesangelegenheiten  vereinigen;  sie  beabsichtige  nicht  den
Wirkungskreis  des  Bundestags  zu  verengen,  wohl  aber  den  Umfang  und
die  Grenzen  dieses  Geschäftskreises  zu  bestimmen.  Da  der  Bundestag  bisher
  noch  keine  der  verheißenen  organischen  Einrichtungen  zu  Stande  gebracht
  hatte,  so  lag  allerdings  der  Gedanke  nahe,  ihm  zu  Hilfe  zu  kommen
durch  eine  vertrauliche  Berathung  zwischen  den  leitenden  Staatsmännern
selber,  welche  weder  durch  den  schleppenden  Geschäftsgang  der  Bundesversammlung
  noch  durch  das  Gaukelspiel  der  Instruktionseinholung  gelähmt
wurde;  hier  in  Wien  war  ja  nicht,  wie  einst  in  Karlsbad,  nur  eine  Partei,
sondern  die  Gesammtheit  der  Bundesglieder  vertreten.  Aber  der  Art.  10
der  Bundesakte  hatte  der  Bundesversammlung  die  Abfassung  der  Grundgesetze
  ausdrücklich  als  ihr  erstes  Geschäft  zugewiesen;  nahm  man  ihr  diese
Aufgabe  ab,  so  ward  ihr  Ansehen,  das  ohnehin  seit  den  Septemberbeschlüssen
  tief  gesunken  war,  vollends  zerstört  und  die  hoffnungslose  Nichtigkeit
  der  deutschen  Centralgewalt  vor  aller  Welt  eingestanden.  Welch
ein  lächerlicher  Anblick:  während  in  Wien  über  den  Ausbau  der  Bundesverfassung
  verhandelt  wurde,  hielt  die  höchste  deutsche  Behörde  von  Ende
September  bis  zum  20.  Januar  gemächlich  ihre  Ferien,  und  dann  erschien
Graf  Buol,  der  unterdessen  die  Befehle  der  Wiener  Versammlung  eingeholt
  hatte,  um  nochmals  eine  Vertagung  bis  zum  10.  April  zu  beantragen.
  Umsonst  versuchten  halbamtliche  Zeitungsartikel  die  öffentliche
Meinung  zu  beschwichtigen  durch  die  Versicherung,  daß  die  Commissionen
unablässig  weiter  arbeiteten;  die  Nation  wußte  so  gut  wie  die  Bundesgesandten
  selber,  daß  die  Maschine  in  Frankfurt  vollkommen  still  stand.)
Sieben  Monate  lang  gab  der  Bundestag  nur  einmal  ein  nennenswerthes
Lebenszeichen  von  sich:  als  er  den  französischen  Hof  ersuchte,  den  „Elsasser
Patrioten“,  ein  gemeinsames  Organ  der  Liberalen  beider  Rheinufer  zu
unterdrücken.)

Mittlerweile  schwoll  den  Wiener  Conferenzen  der  Stoff  unter  den
Händen  an;  ihr  erster  Ausschuß,  der  die  Competenz  des  Bundes  feststellen
sollte,  sah  sich  genöthigt,  fast  alle  die  schweren  Principienfragen  des  Bundesrechts
  zu  erörtern,  und  ganz  von  selbst  erhob  sich  die  Frage,  ob  es  nicht
zweckmäßig  sei,  die  also  vereinbarten  Grundsätze  in  einem  großen  Bundes-Verfassungsgesetze
  zusammenzufassen.  Nachdem  die  Mehrheit  sich  in  der

 

*)  Goltz's  Berichte,  18.,  25.  Jan.  1820.
**)  Goltz's  Berichte,  15.  Febr.,  27.  April  1820.
        <pb n="21" />
        Die  Conferenz  und  der  Bundestag.  13

Stille  schon  darüber  geeinigt  hatte,  beantragte  Metternich  am  4.  März,
man  möge  aus  den  hier  beschlossenen  Sätzen  eine  Supplementar-Akte  zur
Bundesakte  zusammenstellen  und  diese  sodann  „unter  Bezugnahme  auf
den  Art.  10  der  Bundesakte“  dem  Bundestage  zur  förmlichen  Bekannt—
machung  übersenden.

Also  unter  Bezugnahme  auf  den  Art.  10  sollte  dieser  Artikel  auf—
gehoben  und  die  dem  Bundestage  gebührende  Abfassung  der  Grundgesetze
kurzweg  einer  Ministerconferenz,  von  welcher  die  Bundesakte  gar  nichts
wußte,  übertragen  werden!  Kühner  hatte  selbst  Metternich  die  Vorschriften
des  deutschen  Bundesrechts  noch  niemals  ausgelegt.  Was  kümmerte  es
ihn,  daß  er  noch  im  November  versichert  hatte,  man  beabsichtige  nur  eine
freundschaftliche  Rücksprache  zwischen  den  verbündeten  Regierungen?  Jetzt
behauptete  er  zuversichtlich,  dieser  Ministerversammlung  stehe  die  höhere,
dem  Bundestage  nur  eine  untergeordnete  Gewalt  zu.  Aber  so  gewiß
der  österreichische  Vorschlag  schweren  rechtlichen  Bedenken  unterlag,  ein  ge—
schickter  diplomatischer  Nothbehelf  war  er  doch;  er  bot  das  einfachste  Mittel
um  aus  den  weitschweifigen  Verhandlungen  ein  gesichertes  Ergebniß  zu
gewinnen  und  zugleich  den  Bundestag  ganz  zur  Seite  zu  drängen.  Dies
letztere  Ziel  hielt  Metternich  beständig  im  Auge,  denn  das  Durcheinander
der  Parteien  in  der  Eschenheimer  Gasse  beunruhigte  ihn  schwer.  Weder
Graf  Buol  noch  sein  preußischer  Genosse  vermochte  die  kleinen  Bundes—
gesandten  im  Zaume  zu  halten.  Ueber  die  Abberufung  des  Grafen  Goltz,  der
sich  sehnsüchtig  aus  dem  Frankfurter  Gezänk  hinwegwünschte,  ward  schon  seit
Langem  berathen;  aber  es  fand  sich  kein  Nachfolger,  denn  Graf  Solms-Laubach
  war  dem  Wiener  Hofe  verdächtig  und  den  katholischen  Fürsten
Hatzfeldt  fand  der  König  für  diesen  Posten  nicht  geeignet,  da  Preußen  am
Bundestage  als  Führer  der  protestantischen  Höfe  auftreten  sollte.  Die
ungenügende  Vertretung  blieb  also  vorläufig  unverändert  und  Goltz  wurde
nur  angewiesen,  über  Fragen  des  Bundesrechts  den  Rath  des  gelehrten
Klüber  einzuholen.)  Der  führerlose  Bundestag  schien  schlechthin  unberechenbar;
  gestattete  man  ihm  über  die  Wiener  Vereinbarung  nochmals  zu  berathen,
  so  war  leicht  vorherzusehen,  daß  Wangenheim  und  seine  liberalen
Freunde,  mit  oder  ohne  Erlaubniß  ihrer  Höfe,  die  Fahne  der  Opposition
aufpflanzen,  ihre  Reden,  durch  die  öffentlichen  Protocolle  weithin  ins  Land
getragen,  die  öffentliche  Meinung  aufstacheln  würden.  In  der  Anarchie
dieses  Bundes  war  Alles  möglich,  selbst  ein  Kampf  zwischen  den  Bundesgesandten
  und  ihren  vorgesetzten  Ministern.  Solches  Aergerniß  ließ  sich
nur  vermeiden,  wenn  man  in  Wien  Alles  ins  Reine  brachte  und  den
Bundestag  wieder,  wie  im  vorigen  Herbst,  unter  die  Macht  der  vollendeten

 

*)  Bernstorff  an  Hardenberg,  19.  Febr.,  3.,  17.  April;  Hardenberg's  und  Bernstorff's
  Eingaben  an  den  König,  18.  Juli,  2.  Aug.;  Hardenberg  an  den  König,  5.  Ang.
Cab.-Rath  Albrecht  an  Bernstorff,  27.  Sept.  1820.
        <pb n="22" />
        14  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

Thatsachen  beugte.  Dahin  war  der  Deutsche  Bund  in  kurzen  fünf  Jahren
gelangt:  jede  noch  so  bescheidene  Verbesserung  seines  Grundgesetzes  konnte
nur  durch  die  Umgehung  und  Demüthigung  seiner  höchsten  Behörde  erreicht
  werden.  —

Die  sogenannte  Schlußakte,  welche  nunmehr  auf  Metternich's  Antrag
aus  den  gefaßten  Beschlüssen  zusammengestellt  wurde,  enthielt  in  den  34
Artikeln  ihres  ersten  Theils  ausführliche  Vorschriften  über  Wesen  und
Wirkungskreis  des  Bundes.  Fast  jeder  Satz  dieser  allgemeinen  Bestimmungen
  war  ein  Triumph  des  Particularismus.  In  der  ersten  Sitzung
nannte  Metternich  den  Bundestag  noch  die  oberste  gesetzgebende  Behörde  des
Bundes  und  versprach,  die  Souveränität  jedes  einzelnen  Staates  solle
„nur  insofern  beschränkt  werden,  als  es  der  Zweck  der  Einheit  Deutschlands
  erfordere".  Da  legte  Zentner  sogleich  Verwahrung  ein:  das  Wort
„deutsche  Einheit“  gebe  Anlaß  zu  Mißverständnissen,  eine  oberste  gesetzgebende
Gewalt  sei  in  einem  Bunde  unmöglich  —  worauf  denn  Metternich  alsbald
  einlenkte  und  begütigend  erwiderte,  natürlich  habe  er  nur  an  eine
vertragsmäßige  Gesetzgebung  gedacht.  Den  also  angeschlagenen  Ton  hielt
die  Mehrheit  auch  im  weiteren  Verlaufe  der  Verhandlungen  ein;  die
Schlußakte  erklärte  den  Deutschen  Bund  für  einen  völkerrechtlichen  Verein,
eine  Gemeinschaft  unabhängiger  Staaten  mit  wechselseitigen  gleichen  Vertragsrechten
  —  eine  Fassung,  welche  dem  württembergischen  Hofe  sogar
noch  allzu  unitarisch  vorkam.  Dem  redlichen  Fritsch  ward  doch  zuweilen
schwül  ums  Herz,  da  er  das  deutsche  Gemeinwesen  sich  dergestalt  in  ein
lockeres  Vertragsverhältniß  verflüchtigen  sah;  so  suche  man  Deutschland
zu  entnationalisiren,  schrieb  er  klagend,  diese  souveränen  selbständigen
Staaten  würden  ihre  Unterthanen  noch  so  unglücklich  machen,  „daß  der
Ruf  nach  Einheit  zur  Volksstimme  und  zur  Volksrevolution  wird“.  Trotzdem
  schloß  sich  der  Gesandte  der  Ernestiner  zuletzt  unbedenklich  den  Beschlüssen
  der  Mehrheit  an.  Auch  Bernstorff  trat  der  particularistischen
Auslegung  des  Bundesrechts  nicht  entgegen,  da  sie  unleugbar  den  Worten
und  dem  Sinne  der  Bundesakte  entsprach.  Ihm  genügte,  daß  sich  unter
diesen  doktrinären  allgemeinen  Sätzen  doch  eine  praktisch  werthvolle  Bestimmung
  befand:  der  Art.  6  gestattete  die  Abtretung  von  Souveränitätsrechten
  zu  Gunsten  eines  Mitverbündeten,  und  damit  erhielt  Preußen,
ohne  daß  die  Mehrheit  es  gewahr  ward,  freie  Hand  für  seine  Zollanschluß-Verträge.


Der  Bundestag  sollte  den  Bund  „in  seiner  Gesammtheit  vorstellen“
seine  Mitglieder  blieben  von  ihren  Souveränen  „unbedingt  abhängig“,
ihnen  allein  für  die  Befolgung  ihrer  Instruktionen  sowie  für  ihre  Geschäftsführung
  verantwortlich  (Art.  8).  Durch  diese  Vorschrift  dachte  man
zugleich  jedem  eigenmächtigen  Verfahren  der  Bundesgesandten  vorzubeugen
und  den  Landtagen  jeden  Eingriff  in  die  Bundesverhandlungen  zu  untersagen.
  Hier  zeigte  sich  aber,  wie  wenig  ein  Diplomatencongreß  schweren
        <pb n="23" />
        Berathung  über  die  Rechte  des  Bundes.  15

gesetzgeberischen  Aufgaben  genügen  kann.  Da  außer  Zentner,  Hach  und
Berg  kein  erfahrener  Jurist  den  Conferenzen  beiwohnte,  so  gerieth  ihr
Werk  in  der  Form  ebenso  mangelhaft  wie  einst  die  Bundesakte,  und  auch
der  Wortlaut  des  Art.  8  verrieth  die  unsicherern  Hände  juristischer  Dilet—
tanten.  Er  verbot  den  Landständen  nur,  die  Bundesgesandten  zur  Ver—
antwortung  zu  ziehen,  doch  er  verbot  ihnen  nicht,  ihre  constitutionellen
Minister  wegen  des  Inhalts  der  nach  Frankfurt  gesendeten  Instruktionen
zur  Rede  zu  stellen,  und  bald  genug  sollte  man  erfahren,  daß  die  Con—
ferenz  das  Bundesrecht  nur  um  ein  neues  unlösbares  Räthsel  bereichert
hatte.  Die  schwierige  Frage,  ob  den  Landtagen  eine  mittelbare  Einwirkung
auf  den  Gang  der  Bundespolitik  zukomme,  hat  so  lange  dieser  Bund  bestand
niemals  eine  klare  Antwort  gefunden.

Sehr  heftig  stießen  die  Parteien  auf  einander,  als  sodann  die  ver—
fassungsmäßige  Einstimmigkeit  der  Bundesbeschlüsse  zur  Sprache  kam.  Da
entfalteten  Berstett  und  Marschall  ihre  ganze  Beredsamkeit;  sie  verlangten
Mehrheitsbeschlüsse  für  alle  die  Fragen,  welche  nicht  über  die  wesentlichen
Zwecke  des  Bundes  hinauslägen,  und  gaben  deutlich  zu  verstehen,  daß  sie
dereinst  noch  zu  gelegener  Zeit  durch  Stimmenmehrheit  ein  Bundeszollgesetz
und  einen  Bundesbeschluß  über  die  Rechte  der  Landtage  durchzusetzen
hofften.)  Eben  diese  Hintergedanken  der  beiden  seltsamen  Unitarier
nöthigten  den  preußischen  Minister,  auf  den  Bestimmungen  der  Bundesakte
zu  bestehen;  er  wollte  sein  Zollgesetz  dem  Belieben  der  Bundestagsmehrheit
  ebenso  wenig  preisgeben  wie  Zentner  seine  bairische  Verfassung.  So
lange  die  Kleinstaaten,  die  kaum  den  sechsten  Theil  der  Nation  umfaßten,
die  anderen  fünf  Sechstel  überstimmen  durften,  blieb  das  aberwitzige  Recht
des  Liberum  Veto  eine  unentbehrliche  Nothwehr  gerade  für  die  lebenskräftigeren
  Staaten.  Dies  stand  nach  den  traurigen  Erfahrungen  der  letzten
Jahre  außer  Zweifel;  darum  war  auch  Hardenberg,  der  noch  in  Teplitz
die  Rechte  der  Bundesmehrheit  zu  erweitern  gedacht  hatte,  längst  wieder
anderen  Sinnes  geworden.  Selbst  Metternich  erkannte  jetzt  die  Unausführbarkeit
  jener  Teplitzer  Pläne;  er  warnte  die  Versammlung,  daß  sie
den  Staatenbund  ja  nicht  in  einen  Bundesstaat  verwandle,  und  verwahrte
  sich  lebhaft  wider  den  gehässigen  Ausdruck  Liberum  Veto,  da  dies
Recht  des  Einspruchs  von  der  Souveränität  unzertrennlich  sei.  Preußen
unternahm  noch  einen  Vermittlungsvorschlag:  falls  eine  organische  Einrichtung
  am  Bundestage  zwar  die  Zustimmung  der  Mehrheit,  doch  nicht
einstimmige  Annahme  fände,  dann  sollten  die  Staaten  der  Majorität
befugt  sein,  unter  sich  ein  Abkommen,  nach  Art  der  altschweizerischen  Konkordate
  zu  schließen.  Der  Antrag  fiel,  weil  man  die  Entstehung  gefährlicher
  Sonderbünde  befürchtete.  So  blieb  es  denn  im  Wesentlichen  bei

 

*)  Bernstorff's  Bericht,  16.  April  1820.
        <pb n="24" />
        16  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

der  Vorschrift  jenes  Art.  7  der  Bundesakte,  der  für  alle  Grundgesetze  und
organischen  Einrichtungen  Einstimmigkeit  verlangte,  und  der  einzige  Segen
der  langen  Berathung  war  eine  unklare  Erläuterung  des  unklaren  Ausdrucks
  „organische  Einrichtungen“;  er  sollte  bedeuten:  „bleibende  Anstalten
als  Mittel  zur  Erfüllung  der  ausgesprochenen  Bundeszwecke."

Ebenso  kümmerlich  war  das  Ergebniß  der  mühsamen  Verhandlungen
über  die  sogenannte  „permanente  Instanz“.  Wie  seltsam  hatten  doch  die
Rollen  gewechselt.  Dies  Preußen,  das  auf  dem  Wiener  Congresse  am
eifrigsten  für  ein  stehendes  Bundesgericht  gestritten  hatte,  berief  sich  nunmehr
  ebenso  nachdrücklich  wie  der  alte  Gegner  des  Bundesgerichts,  Baiern,
auf  den  Wortlaut  der  Bundesakte  und  stellte  den  Antrag:  da  das  Bundesrecht
  nur  ein  Austrägalverfahren  kenne,  so  möge  jede  Stimme  des
engeren  Rathes  einen  namhaften  Juristen  zum  Austrägalrichter  ernennen;
  aus  diesen  siebzehn  sollten  darauf  die  streitenden  Parteien  in
jedem  einzelnen  Falle  fünf  Richter  erwählen;  dann  sei  doch  einige  Gewähr
für  die  Unparteilichkeit  des  Schiedsspruchs  gegeben.  Metternich  hingegen,
der  vor  fünf  Jahren  das  Bundesgericht  bereitwillig  dem  Widerspruche
Baierns  geopfert  hatte,  unterstützte  jetzt  insgeheim  die  norddeutschen  Kleinstaaten,
  die  allesammt  mit  verdächtigem  Eifer  nach  einem  stehenden  Bundestribunale
  verlangten.

Alle  Mitglieder  der  Conferenzen  wußten,  wo  der  Schlüssel  zu  diesem
Räthsel  lag.  Der  ganze  Streit  galt  in  Wahrheit  nicht  dem  Bundesgerichte,
  sondern  dem  preußischen  Zollgesetze,  das  wie  eine  drohende  Wolke
über  den  kleinen  Nachbarn  hing.  Weil  die  regelmäßige  Rechtspflege  nicht
zu  den  Befugnissen  des  Bundes  gehörte,  so  sollte  die  geplante  permanente
  Instanz  auch  nicht,  wie  Humboldt  noch  vor  fünf  Jahren  gehofft,  an
die  Stelle  des  alten  Reichskammergerichts  treten,  sondern  lediglich  die
Streitigkeiten  zwischen  den  Bundesstaaten  entscheiden.  Welch  ein  Glück
nun  für  Kurhessen,  Nassau,  Mecklenburg,  Anhalt  und  die  thüringischen
Staaten,  wenn  sie  ihre  zahllosen  Beschwerden  wider  das  preußische  Zollwesen
  vor  ein  stehendes  Bundesgericht  bringen  konnten,  das  aus  sechzehn
Nichtpreußen  und  einem  Preußen  bestehen  sollte!  So  mochte  vielleicht  das
gefürchtete  preußische  Enclavensystem  auf  dem  Wege  des  Civilprocesses
unblutig  beseitigt  werden.  Nicht  ohne  Ironie  erwiderte  Küster:  ein  ständiges
  Bundestribunal  mit  so  beschränktem  Wirkungskreise  „würde  die
meiste  Zeit  vergebens  sitzen  und  harren,  vielleicht  gar  durch  sein  Dasein
eine  Proceßsucht  erwecken  und  nähren"“.  Da  Preußen  und  Baiern  unerschütterlich
  blieben,  so  beruhigte  man  sich  endlich  „einstweilen“  bei  der
bestehenden  Austrägalordnung  von  1817,  welche  die  Entscheidung  der
Streitigkeiten  dem  obersten  Gerichtshofe  eines  von  beiden  Parteien  gewählten
  Bundesstaates  anheimgab.  Bernstorff  war  mit  seinem  Erfolge
nur  halb  zufrieden;  er  wußte  wohl,  wie  wenig  sich  ein  gewöhnliches  Oberlandesgericht
  zur  Beurtheilung  schwieriger  staatsrechtlicher  Fragen  eigne;
        <pb n="25" />
        Die  militärisch-politischen  Fragen.  17

immerhin  betrachtete  er  es  als  einen  Gewinn,  daß  jenes  von  Haus  aus
parteiische  Bundesgericht  nicht  zu  Stande  gekommen  war.“*)

Auch  die  neue  Executionsordnung,  welche  fortan  statt  der  Karlsbader
provisorischen  Vorschriften  galt,  war  in  demselben  Geiste  particularistischer
Behutsamkeit  gehalten.  Der  Regel  nach  sollte  der  Bundestag  nur  mit
den  Regierungen  verkehren  und  nur  gegen  sie  Execution  verhängen;  nur
wenn  eine  Bundesregierung  selber  seine  Hilfe  nachsuchte  oder  im  Falle
offenen  Aufruhrs  durfte  er  unmittelbar  gegen  die  Unterthanen  ein—
schreiten.  —

Bei  allen  diesen  Berathungen  war  Bernstorff  mit  Zentner  Hand  in
Hand  gegangen.  Ganz  anders  gestaltete  sich  der  Parteikampf  bei  dem
zweiten  Theile  der  Schlußakte,  der  in  achtzehn  Artikeln  (Art.  35—52)
über  die  auswärtige  Politik  und  das  Heerwesen  des  Bundes  Vorschriften
gab.  In  diesen  „militärisch-politischen  Fragen“  vertrat  Preußen  jetzt  wie
immer  die  Sache  der  Bundeseinheit;  wirksamer  Schutz  gegen  das  Ausland
  blieb  nach  Hardenberg's  Ansicht  der  einzige  Segen,  welchen  die  im
Innern  so  unfruchtbare  Bundespolitik  der  Nation  noch  zu  gewähren  vermochte.
  König  Friedrich  Wilhelm  konnte  es  noch  immer  nicht  verwinden,
daß  er  den  Eintritt  Posens  und  Altpreußens  in  den  Bund  nicht  hatte
durchsetzen  können.  Um  so  ernstlicher  wünschte  er  jetzt  ein  ewiges  Vertheidigungsbündniß
  zwischen  dem  Deutschen  Bunde  und  den  Gesammtstaaten
  Oesterreich  und  Preußen  abzuschließen;  vermöge  man  dies  nicht  zu
erlangen,  so  verlangte  er  zum  mindesten  eine  bündige  Antwort  auf  die
noch  immer  offene  Frage:  was  eigentlich  ein  Bundeskrieg  sei?  Wenn
eine  der  beiden  Großmächte  in  ihren  nichtdeutschen  Provinzen  angegriffen
würde,  dann  müsse  der  Bund  befugt  sein  durch  einfachen  Mehrheitsbeschluß
  den  Krieg  zu  erklären,  und  käme  ein  solcher  Beschluß  nicht  zu
Stande,  so  dürfe  doch  den  Staaten  der  Minderheit  nicht  verwehrt  werden
ihrerseits  dem  Angegriffenen  Hilfe  zu  leisten.  Der  König  dachte  dabei
zunächst  an  seine  eigene  ungesicherte  Ostgrenze,  aber  auch  an  das  österreichische
  Italien;  denn  darüber  war  er  mit  dem  Staatskanzler  einig,
daß  jeder  Angriff  auf  Oesterreich  auch  seinen  Staat  bedrohe.  Seine  Absichten
  fanden  indeß  auf  allen  Seiten  heftigen  Widerstand.  Die  Mittelstaaten
  trugen  schon  ihre  Bundespflicht  nur  widerwillig  und  spürten  keine
Neigung  die  Last  noch  zu  vermehren.  Sogar  Zentner  zeigte  sich  diesmal
spröde,  fast  feindselig;  sein  Benehmen  verrieth,  daß  der  Münchener  Hof
sich  im  Stillen  vorbehielt,  unter  Umständen  als  Haupt  eines  rein-deutschen
  Bundes  die  Politik  der  bewaffneten  Neutralität  zu  führen.)  Auch
das  Ausland  gerieth  in  Bewegung.  Die  fremden  Gesandten  am  Bundestage
  schilderten  allesammt  ihren  Höfen  in  aufgeregten  Berichten  die  drohende
Gefahr  eines  großen  mitteleuropäischen  Völkerbundes;  das  Petersburger

*)  Bernstorff  an  Goltz,  25.  März  1820.  *“)  Bernstorff's  Bericht,  29.  Jan.  1820.
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  11I.  2
        <pb n="26" />
        18  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

Cabinet  äußerte  sich  sehr  gereizt  über  das  Mißtrauen  seiner  deutschen
Bundesgenossen;  selbst  das  nahe  befreundete  England  warnte  den  Wiener
Hof  vertraulich,  man  möge  den  Czaren  nicht  in  Frankreichs  Arme  treiben.“
Nach  alledem  wollte  sich  Metternich  nicht  zur  unbedingten  Unterstützung
des  preußischen  Antrages  entschließen;  er  fürchtete  den  Bund  „vor  Europa
zu  compromittiren“.

Nach  einem  hartnäckigen  und  kleinlichen  Streite  einigte  sich  die
Conferenz  zunächst  dahin,  daß  Kriegserklärungen  des  Bundes  nur  durch
Zweidrittel-Mehrheit  im  Plenum  beschlossen  werden  dürften.  Angriffskriege
  dagegen,  welche  ein  Bundesstaat  mit  außerdeutschen  Besitzungen
als  europäische  Macht  begönne,  sollten  „dem  Bunde  ganz  fremd“  bleiben.
Auf  Baierns  und  Württembergs  stürmisches  Verlangen  mußte  dieser
letztere  Satz,  zur  Erhöhung  der  Feierlichkeit,  in  einem  besonderen  Artikel
(46)  gestellt  werden.“)  Nun  erst  folgte  im  Art.  47  die  Vorschrift  für  den
Fall  eines  Angriffs  wider  die  außerbündischen  Provinzen  deutscher  Bundesstaaten;
  in  solchem  Falle  konnte  der  Bundestag  mit  einfacher  Mehrheit
im  engeren  Rathe  beschließen,  daß  Gefahr  für  das  Bundesgebiet  vorhanden
  sei,  und  dann  in  der  gewöhnlichen  Weise  den  Bundeskrieg  erklären.
Daß  einzelne  Bundesstaaten  an  den  europäischen  Kriegen  der  deutschen
Großmächte  theilnähmen,  wurde  nicht  förmlich  untersagt  und  blieb  mithin
erlaubt,  da  ihnen  das  Recht  der  Bündnisse  zustand.  Der  König  von
Preußen  war  von  dem  halben  Erfolge  seiner  Unterhändler  wenig  erbaut,
und  Metternich  vertröstete  ihn  auf  die  Zukunft,  die  vielleicht  noch  einmal
den  Abschluß  eines  ewigen  Bundes  zwischen  Deutschland,  Oesterreich,
Preußen  und  den  Niederlanden  erlauben  würde.“)  Erst  in  weit  späterer
Zeit,  als  die  Politik  des  friedlichen  Dualismus  in  die  Brüche  ging,  sollte
man  in  Berlin  erkennen,  welche  Ruthe  Preußen  sich  selber  mit  diesem
Artikel  47  aufgebunden  hatte,  wie  leicht  er  von  der  Bundestagsmehrheit
mißbraucht  werden  konnte,  um  die  norddeutsche  Großmacht  in  die  Kriege
des  Hauses  Oesterreich  hineinzureißen.  In  jenem  Augenblicke  hätte  Niemand
  solche  Befürchtungen  auch  nur  verstanden;  alle  Parteien  hielten
für  ausgemacht,  daß  Oesterreich  und  Preußen  immer  zusammen  gehen,
die  kleinen  Staaten  immer  eine  bequeme  Neutralität  vorziehen  würden.

Das  Bundesheerwesen  gelangte  auch  in  Wien  noch  nicht  zum  Abschluß,
  da  Oesterreich  diese  Angelegenheit  mit  gewohnter  Lässigkeit  betrieb;
man  verabredete  nur,  daß  die  Contingente  der  kleinsten  Bundesstaaten
ausschließlich  aus  Infanterie  bestehen  sollten.  Ueber  die  Bundesfestungen
mußte  der  wackere  Wolzogen  wieder,  wie  früher  in  Frankfurt,  mit  seinem

––

*)  Bernstorff's  Berichte,  7.  Dec.  1819,  9.  Jan.  1820;  Bernstorff  an  Ancillon,
4.  März;  Krusemark's  Bericht,  5.  März  1820.
**)  Bernstorff's  Bericht,  9.  April  1820.
**7)  Hardenberg's  Weisung  an  Bernstorff,  22.  Jan.  1820.
        <pb n="27" />
        Verhandlung  über  die  Landstände.  19

Collegen  Langenau  endlose  Verhandlungen  führen;  aber  obwohl  der  König
sich  nach  wie  vor  bereit  erklärte,  den  früheren  Wünschen  Oesterreichs  entspre—
chend,  für  die  Befestigung  von  Ulm  zu  stimmen,  so  zeigte  Metternich  doch
keine  Neigung,  durch  solche  Vorschläge  die  süddeutschen  Nachbarn  zu  kränken.
Die  kleinen  Staaten  versuchten  sogar,  den  heiligen  Grundsatz  der  un—
bedingten  Gleichheit  aller  Bundesglieder  auch  auf  die  Garnisonen  der
Bundesfestungen  anzuwenden,  obgleich  Preußen  auf  Grund  der  euro—
päischen  Verträge  berechtigt  war,  Luxemburg  gemeinsam  mit  den  Nieder—
landen,  Mainz  gemeinsam  mit  Oesterreich  zu  besetzen.  Mit  Mühe  und
Noth  erreichte  Preußen  endlich  den  Beschluß,  daß  diese  Verträge  aner—
kannt,  Mainz,  Luxemburg  und  Landau  vom  Bunde  übernommen  werden
sollten.  Ueber  die  vierte  Bundesfestung  hingegen  vermochte  man  sich
wieder  nicht  zu  einigen.  Oberdeutschland  blieb  noch  immer  ohne  mili—
tärischen  Schutz,  und  das  Haus  Rothschild  wucherte  mit  den  deutschen
Festungsgeldern  fröhlich  weiter.“)  Wie  richtig  hatte  der  Kronprinz  Ludwig
von  Baiern  diese  grundsätzlich  auf  falsche  Ziele  gerichtete  Bundespolitik
geschildert,  als  er  in  seinem  wunderlichen  Lapidarstile  sagte:  „Zäumt
man  nicht  das  Pferd  verkehrt,  wo  Einheit  sein  soll,  gegen  außen,  dawider
ist  man,  im  Innern  aber,  zur  Unterdrückung  der  Freiheit,  dafür  wird
sich  eifrig  bemühet!“  Er  wußte  freilich  nicht,  daß  sein  geliebtes  Baiern
in  den  Fragen  des  Bundesheerwesens  sich  ganz  ebenso  störrisch  zeigte
wie  die  übrigen  Königreiche  des  Rheinbundes,  und  Preußen  allein  die
Vertheidigung  des  Vaterlandes  mit  redlichem  Ernst  betrieb.  —

Der  dritte  Theil  der  Schlußakte  (Art.  53—65)  begann  sogleich  mit
dem  Satze,  daß  „die  Unabhängigkeit  der  Bundesglieder  im  Allgemeinen
jede  Einwirkung  des  Bundes  in  die  innere  Staatseinrichtung  ausschließe".
Nur  über  die  Unterthanenrechte,  welche  bereits  in  der  Bundesakte  versprochen
  waren,  gab  die  Schlußakte  einige  „allgemeine  Anordnungen“,
deren  Anwendung  aber  ausdrücklich  den  Einzelstaaten  überlassen  blieb.
Hier  stand  denn  natürlich  der  verhängnißvolle  Art.  13  der  Bundesakte
obenan.  Daß  die  Handhabung  dieses  Artikels  nur  im  streng  monarchischen
  Sinne  erfolgen  dürfe,  war  allen  Mitgliedern  der  Conferenz  unzweifelhaft;
  außer  Trott  und  Fritsch  konnte  Niemand  unter  ihnen  liberaler
Neigungen  verdächtigt  werden.  Die  Versammlung  fühlte  sich  in  ihrer
hochconservativen  Gesinnung  noch  bestärkt,  als  im  Verlaufe  des  Winters
erschreckende  Nachrichten  aus  Süd=  und  West-Europa  einliefen.  Im
Januar  1820  brach  ein  Aufstand  im  spanischen  Heere  aus;  im  Februar
wurde  der  Thronerbe  der  Bourbonen,  der  Herzog  von  Berry  ermordet;
das  Gebäude  der  Legitimität  krachte  in  allen  Fugen,  und  wehmüthig
stimmte  der  Bundestag  dem  Grafen  Reinhard  zu,  als  dieser  ihm  die
Pariser  Blutthat  mit  den  Worten  anzeigte:  „ein  Ereigniß  solcher  Art  wird

 

*)  Bernstorff's  Berichte,  31.  Jan.,  12.,  18.  März,  30.  April,  7.,  15.  Mai  1820.
27
        <pb n="28" />
        20  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

zu  einem  gemeinsamen  Trauerfalle  für  das  civilisirte  Europa.““)  Gleich
darauf  ward  in  London  eine  unheimliche  Verschwörung  entdeckt,  der  Aufruhr
  überfluthete  ganz  Spanien,  riß  auch  Portugal  in  seine  Wirbel  hinein.
  An  allen  Ecken  und  Enden  erhob  die  Revolution  wieder  ihr  Haupt;
um  so  fester  stand  in  Wien  der  Entschluß,  der  Mitte  Europa's  die  Ruhe
zu  bewahren.  Die  Conservativen  aller  Länder  richteten  ihre  hoffenden
Blicke  auf  die  Versammlung  der  deutschen  Staatsmänner;  „die  Wiener
Conferenzen  sind  der  Anker  der  Rettung,"  sagte  Richelieu  zu  einem  Bevollmächtigten
  des  Kaisers  Franz,  „an  sie  wird  sich  mit  Gottes  Hilfe  die
Erhaltung  der  socialen  Ordnung  anschließen.“)

Trotzdem  bewahrte  auch  die  Verhandlung  über  die  Landstände  das
Gepräge  jener  vermittelnden  Bedachtsamkeit,  welche  die  Wiener  Berathungen
  durchweg  auszeichnete.  Nur  die  beiden  Ultras  Berstett  und  Marschall
  verlangten  eine  umfassende  Auslegung  des  Art.  13  im  Sinne  des
Absolutismus.“)  Bernstorff  dagegen  gab  zu  erwägen,  daß  mehrere  der
deutschen  Fürsten  bereits  durch  feierliche  Verpflichtungen  gebunden  seien;
Zentner  wies  jede  Aenderung  der  bairischen  Verfassung  von  vornherein
zurück;  auch  der  König  von  Dänemark,  der  schon  längst  die  altständischen
Institutionen  Schleswigholsteins  zu  beseitigen  hoffte,  ließ  sofort  erklären,
als  souveräner  Fürst  halte  er  sich  berechtigt  die  Form  seiner  Landstände
selber  zu  bestimmen.  So  geschah  es,  daß  Metternich  auf  seine  Karlsbader
Stände-Doktrin  nicht  zurückzukommen  wagte.  „Wir  erneuern  hier  nicht,"
so  tröstete  er  einen  Vertrauten,  „wir  bauen  auf,  nous  ne  revenons  pas
sur  nos  pas.“  An  Rechberg  schrieb  er  schon  im  Jannar:  es  sei  unmöglich,
  die  Formen  wieder  umzustoßen,  welche  unglücklicherweise  in  den  letzten
drei  Jahren  nach  Deutschland  verpflanzt  worden;  so  möge  denn  —  meinte
er  mit  einem  Humor,  der  die  üble  Laune  kaum  verbarg  —  Württemberg
zur  Strafe  seine  Verfassung  behalten!

Die  Versammlung  fühlte,  daß  man  die  Nation  mindestens  über  die
ehrliche  Erfüllung  des  Art.  13  endlich  beruhigen  müsse.  Daher  beantragte
Preußen,  der  Bund  solle  eine  allgemeine  Gewährleistung  für  die  landständischen
  Verfassungen  übernehmen.  Berstett  aber  widersprach;  der  eifrige
Centralist  fand  diesmal  die  Erweiterung  der  Bundesgewalt  bedenklich,
weil  sie  den  Rechten  der  Nation  zu  gute  kommen  sollte.  Da  auch  die
meisten  anderen  Höfe  die  Mediatisirung  der  Nation  streng  aufrecht  halten,
jede  unmittelbare  Berührung  zwischen  dem  Bunde  und  ihren  Unterthanen
sorgsam  verhindern  wollten,  so  begnügte  man  sich  mit  der  unbestimmten  Vorschrift
  (Art.  54):  der  Bundestag  habe  darüber  zu  wachen,  daß  der  Art.  13
in  keinem  Bundesstaate  unerfüllt  bleibe;  indeß  ward  jedem  Bundesgliede

*)  Reinhard,  Note  an  den  Bundespräsidialgesandten,  18.  Febr.,  Antwort  des
Bundestags,  19.  Febr.  1820.
*")  Krusemark's  Bericht,  27.  März  1820.  ***)  Bernstorff's  Bericht,  25.  Dec.  1819.
        <pb n="29" />
        Das  monarchische  Princip.  21

das  Recht  vorbehalten  für  seine  Verfassung  die  Garantie  des  Bundes  nach—
zusuchen.  Daran  schloß  sich  der  wohlgemeinte  Vorschlag,  die  bestehenden
Verfassungen  dürften  nur  „auf  die  durch  die  Verfassung  selbst  bestimmte
Art“  abgeändert  werden.  Auch  diesen  Antrag  bekämpfte  Berstett  als  einen
Verstoß  wider  das  monarchische  Princip.  Aber  auch  Bernstorff  hegte  dies—
mal  Bedenken,  weil  Niemand  mit  Sicherheit  zu  sagen  wußte,  welche  Ver—
fassungen  in  Deutschland  noch  wirklich  bestanden!  Durfte  Preußen  sich
verpflichten,  die  ärmlichen  Trümmer  der  Feudalstände  in  seinen  alten  Terri—
torien  nur  mit  Zustimmung  dieser  Stände  selber  aufzuheben?  Dann  war
eine  Verfassung  für  den  Gesammtstaat  unmöglich.  „Die  neue  Verfassung“,
schrieb  der  Staatskanzler  an  Bernstorff,  „muß  aus  dem  Willen,  der  Weis—
heit  und  Gerechtigkeit  des  Königs  allein  hervorgehen.“  Er  forderte  also
volle  Freiheit  für  die  preußische  Krone,  und  auf  Bernstorff's  Antrag  gab
die  Conferenz  dem  Art.  56  die  unverfängliche  Fassung:  daß  „die  in
anerkannter  Wirksamkeit  bestehenden  landständischen  Verfassungen“  nur
auf  verfassungsmäßigem  Wege  abgeändert  werden  sollten.)

Hierauf  folgte  der  Hauptsatz  des  neuen  deutschen  constitutionellen
Staatsrechts.  Das  „monarchische  Princip“,  das  schon  in  Karlsbad  auf
Württembergs  Antrag  allgemeine  Anerkennung  gefunden  hatte  und  in
der  That  für  den  Bestand  dieses  Fürstenbundes  unentbehrlich  war,  wurde
förmlich  als  Regel  für  alle  deutschen  Landesverfassungen  anerkannt.  Der
Art.  57  bestimmte:  „Die  gesammte  Staatsgewalt  muß  in  dem  Oberhaupte
des  Staates  vereinigt  bleiben,  und  der  Souverän  kann  durch  eine  landständische
  Verfassung  nur  in  der  Ausübung  bestimmter  Rechte  an  die
Mitwirkung  der  Stände  gebunden  werden.“  Wie  frohlockte  Gentz,  als  der
Ausschuß  der  Conferenzen  sich  über  diesen  Satz  geeinigt  hatte.  So  lange
schon  führte  er  den  Federkrieg  wider  Montesquien's  Gewaltentheilung  und
Rotteck's  Volkssouveränität;  nun  sah  er  alle  diese  anarchischen  Doktrinen
durch  einen  feierlichen  Ausspruch  des  deutschen  Areopags  „unwiderruflich
gestürzt“,  und  da  er  nach  Publicistenart  die  Bedeutung  solcher  theoretischen
  Kämpfe  überschätzte,  so  schrieb  er  voll  übermüthiger  Freude  am
14.  December  1819  in  sein  Tagebuch:  „eines  der  größten  und  würdigsten
Resultate  der  Verhandlungen  unserer  Zeit;  ein  Tag  wichtiger  als  der  bei
Leipzig!“  Auch  sein  getreuer  Adam  Müller  wünschte,  daß  der  kostbare
Satz  in  den  Codex  des  allgemeinen  europäischen  Staatsrechts  übergehen
möge,  und  drei  Jahrzehnte  hindurch  ward  der  Art.  57  W.  S.  A.  als  „das
Motto  des  monarchischen  Systems“  auf  den  deutschen  Kathedern  leidenschaftlich
  bald  bekämpft  bald  gepriesen.  Sein  praktischer  Werth  war  ungleich
geringer  als  die  Männer  der  Doktrin  annahmen.  Die  juristischen  Dilettanten
  der  Conferenzen  hatten  wieder  nicht  verstanden,  für  ihren  richtigen
politischen  Gedanken  einen  scharfen  staatsrechtlichen  Ausdruck  zu  finden.

 

*)  Weisung  des  Staatskanzlers,  25.  Dec.;  Bernstorff's  Bericht,  31.  Dec.  1819.
        <pb n="30" />
        22  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

Der  Wortlaut  des  Artikels  erschien  so  dehnbar,  daß  sich  jede  der  bestehenden
  Verfassungen  zur  Noth  damit  vertrug  und  Baiern  ebenso  unbedenklich
  wie  Sachsen  und  Hannover  zustimmen  konnte.  An  den  vorhandenen
Zuständen  änderte  die  Verkündigung  des  monarchischen  Princips  nichts;
nur  mit  dem  System  der  reinen  Parlamentsherrschaft,  das  in  Deutschland
  erst  vereinzelte  machtlose  Anhänger  fand,  war  sie  unvereinbar.

Die  nämliche  Unklarheit  der  staatsrechtlichen  Begriffe  bekundete  sich
wieder,  als  die  Conferenz  über  das  Geldbewilligungsrecht  der  Landtage
verhandelte.  Die  Berathenden  ahnten  dunkel,  daß  jede  geordnete  Staatsverwaltung
  unmöglich  wird,  sobald  die  Volksvertretung  alle  Posten  der
Staatsausgaben  nach  Gutdünken  streichen  kann.  Aber  die  schwierige  Frage
des  constitutionellen  Budgetrechts  war  bisher  weder  von  der  Wissenschaft
noch  in  der  Praxis  gründlich  erörtert  worden.  Noch  hatte  Niemand  die
einfache  Frage  aufgeworfen:  ob  denn  wirklich  das  Etatgesetz  der  Rechtstitel
  sei,  kraft  dessen  der  constitutionelle  Staat  seine  Ausgaben  leiste?  —
Niemand  auf  die  unbestreitbare  Thatsache  hingewiesen,  daß  weitaus  die
meisten  Ausgaben  der  deutschen  Staaten,  die  regelmäßigen  Besoldungen,
die  Zinsen  der  Staatsschulden  u.  s.  f.,  auf  älteren  Gesetzen  beruhten,  und
mithin  den  Volkskammern  auch  nicht  das  Recht  zustehen  konnte,  diese
Gesetze  durch  willkürliche  Geldverweigerung  einseitig  aufzuheben.  Unsicher
tastend  suchte  die  Conferenz  nach  einem  Auswege.  Marschall  schlug  vor,
die  Landstände  sollten  keine  Leistungen  verweigern  dürfen,  die  zur  Erfüllung
  der  bestehenden  Verwaltungsgesetze  nothwendig  seien.  Doch  die  Besonnenen
  fühlten,  wie  leicht  sich  dieser  Antrag  des  Ultras  zur  Zerstörung
des  Budgetrechtes  der  Landtage  mißbrauchen  ließ.  Schließlich  fand  man
rathsam,  die  heikle  Streitfrage  mit  Stillschweigen  zu  übergehen  und  ließ
es  bewenden  bei  der  selbstverständlichen  Bestimmung  (Art.  58),  daß  die
Souveräne  durch  keine  landständische  Verfassung  in  der  Erfüllung  ihrer
bundesmäßigen  Verpflichtungen  beschränkt  werden  dürften.

Unter  allen  Vorschriften  der  neuen  Verfassungen  erschien  keine  der
diplomatischen  Scelenangst  so  gefährlich  wie  die  Oeffentlichkeit  der  Landtagsverhandlungen.
  Ueber  die  Verwerflichkeit  dieses  demagogischen  Unfugs
war  man  in  Wien  ebenso  einig  wie  vordem  in  Karlsbad.  Die  Minister
der  constitutionellen  Staaten  ergingen  sich  in  bitteren  Klagen  über  die
Zügellosigkeit  der  parlamentarischen  Beredsamkeit*);  Alle  gestanden  zu,
daß  die  unbeschränkte  Veröffentlichung  solcher  Reden  den  heilsamen  Vorschriften
  des  neuen  Preßgesetzes  widerspreche,  und  Metternich  meinte,  durch
diesen  Mißbrauch  werde  jeder  Staat,  der  nicht  mindestens  10  Mill.  Einwohner
  zähle,  unrettbar  zu  Grunde  gerichtet.  Gleichwohl  trug  Zentner
Bedenken,  sich  auf  eine  Abänderung  der  bairischen  Verfassung  einzulassen.
Die  Ultras  unterlagen  auch  diesmal,  und  man  gelangte  wieder  nur  zu

*)  Bernstorff's  Bericht,  12.  Dec.  1819.
        <pb n="31" />
        Metternich  und  der  Buchhandel.  23

einer  Halbheit.  Der  Art.  59  verfügte,  die  Geschäftsordnung  der  Landtage
müsse  dafür  sorgen,  daß  die  gesetzlichen  Grenzen  der  freien  Aeußerung
weder  bei  den  Verhandlungen  selbst  noch  bei  deren  Bekanntmachung  durch
den  Druck  überschritten  würden.  Also  lief  die  versuchte  Umgestaltung  des
deutschen  constitutionellen  Staatsrechts  schließlich  fast  überall  auf  leere
Worte  hinaus.

Den  Mediatisirten  gewährte  die  Schlußakte  das  Recht  des  Recurses
an  den  Bund.  Alle  die  anderen  Verheißungen  des  zweiten  Theiles  der
Bundesakte  dagegen  wurden,  nach  einigen  unfruchtbaren  Verhandlungen,
dem  Bundestage  „zur  ferneren  Bearbeitung“  zugewiesen;  diese  humo—
ristische  Vertröstung  auf  die  griechischen  Kalenden  blieb  immer  der  letzte
Nothbehelf,  wenn  man  sich  nicht  einigen  konnte.  Nur  zu  dem  Absatze
der  Bundesakte  (Art.  18),  welcher  gemeinsame  Maßregeln  wider  den
Nachdruck  versprach,  erlaubte  sich  Metternich  noch  einen  denkwürdigen
Vorschlag.  Aus  Preußen  verdrängt,  trieb  der  literarische  Raub  in  Oesterreich
  und  den  meisten  der  Kleinstaaten  sein  Unwesen  ungestört  weiter;
jeder  Band  des  umfänglichen  Brockhaus'schen  Conversationslexikons  wurde
von  einer  Stuttgarter  Firma  sofort  nachgedruckt,  und  vergeblich  setzte  der
rechtmäßige  Verleger  auf  die  Titelblätter  der  neuen  Auflage  das  Calderonische
  Motto:  „wie  sie  der  Verfasser  schrieb,  nicht  wie  sie  der  Diebstahl
druckte.“  In  den  Kreisen  des  altwürttembergischen  Beamtenthums  galt
die  Begünstigung  des  Nachdrucks  geradezu  für  eine  landesväterliche  Pflicht,
weil  er  so  viel  Geld  ins  Land  brachte;  auch  unter  den  Juristen  bestand  noch
weit  verbreitet  die  Ansicht,  daß  der  Nachdruck  ein  natürliches  Recht  sei,  da
sich  der  Begriff  des  literarischen  Eigenthums  allerdings  nicht  juristisch
construiren  ließ.  Nach  vergeblichen  Beschwerden  beim  Bundestage  wendete
sich  eine  Anzahl  angesehener  Buchhändler,  Perthes  und  Brockhaus  voran,
bittend  an  die  Wiener  Conferenzen;  Brockhaus  empfahl  die  Errichtung
einer  Aufsichtsbehörde  in  Leipzig,  nach  Art  der  französischen  Direktion  des
Buchhandels.

Dieser  harmlose  Vorschlag  des  ehrlichen  Liberalen  wurde  nun  in
einer  österreichischen  Denkschrift,  welche  Metternich  der  Conferenz  überreichte,
  für  die  Zwecke  der  höheren  Polizei  ausgebeutet.  Die  Denukschrift
stammte  unverkennbar  aus  der  Feder  Adam  Miller's,  der  als  k.  k.  Generalconsul
  in  Leipzig  lebte.  Sie  ging  von  dem  Grundsatze  aus,  daß
die  Censur  und  der  Schutz  des  literarischen  Eigenthums  unzertrennlich
zu  einander  gehörten:  in  den  Ländern  der  Preßfreiheit  steht  der  Buchhandel
  ganz  außerhalb  des  Civilrechts,  während  der  Deutsche  Bund  durch
die  Censur  „die  Druckschriften  gleich  bei  ihrer  Entstehung  in  den  vollständigen
  Nexus  des  Civilrechts  aufnimmt  und  keinen  unabhängigen
neben  dem  wirklichen  Staat  herlaufenden  Staat  der  Ideen  anerkennt".
Demnach  muß  die  seit  geraumer  Zeit  stillschweigend  geduldete  Genossenschaft
  der  deutschen  Buchhändler  als  förmliche  Corporation  anerkannt
        <pb n="32" />
        24  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

und  der  strengen  Aufsicht  einer  Bundesbehörde  in  Leipzig  unterworfen
werden.  Nur  die  bei  dieser  Generaldirektion  eingetragenen  Schriften  erfreuen
  sich  des  gesetzlichen  Schutzes.  Als  Schutzverwandte  können  auch
die  deutschen  Buchhändler  des  Auslands  der  Corporation  beitreten,  aber
nur  wenn  sie  einem  Staate,  der  die  Censur  handhabt,  angehören;  denn
offenbar  wäre  es  ein  Unrecht,  die  „vogelfreien“  Verleger  Englands  und
Frankreichs  den  legitimen  Buchhändlern  Deutschlands  und  Rußlands
gleichzustellen.  So  der  „Plan  zur  Organisation  des  deutschen  Buchhandels".
  Sein  Zweck  sprang  in  die  Augen;  die  Censur,  die  bisher  nur
provisorisch  auf  fünf  Jahre  eingeführt  war,  sollte  ganz  unter  der  Hand
eine  bleibende  Institution  des  Bundesrechts,  als  die  Vorbedingung  des
literarischen  Eigenthums  anerkannt  werden.  Aber  zu  einer  Verschärfung
der  Karlsbader  Beschlüsse  zeigte  sich  die  Conferenz  nicht  geneigt,  der  Unterschied
  zwischen  den  legitimen  und  den  vogelfreien  Buchhändlern  war  ihr
zu  fein.  Adam  Müller's  Vorschlag  blieb  liegen,  ein  lehrreiches  Probstück
österreichischer  Rechtsweisheit.  —

Die  Conferenz  arbeitete  mit  anhaltendem  Fleiße,  obgleich  es  in  dem
lustigen  Wien  auch  an  Schmäusen  und  Festlichkeiten  nicht  fehlte.  Tag
für  Tag  versammelten  sich  bald  die  Ausschüsse  bald  das  Plenum  um  den
langen  Tisch  in  Metternich's  Vorzimmer.  Die  Errnte  schien  bereits  glücklich
  unter  Dach  gebracht,  als  Württemberg  plötzlich  die  Frucht  der  langen
mühsamen  Vermittlungsarbeit  zu  zerstören  suchte.  Verdrießlich  genug  hatte
König  Wilhelm  bisher  seinen  conservativen  Minister  Wintzingerode  gewähren
lassen,  der  mit  unverhohlener  Geringschätzung  von  „unserer  vortrefflichen
Verfassung“  sprach  und  das  Vertrauen  der  beiden  Großmächte  wiederzugewinnen
  bemüht  war.  Von  Zeit  zu  Zeit  sendete  Metternich  ein  lehrhaftes
Schreiben  nach  Stuttgart  um  den  halbbekehrten  Hof  in  seinen  guten
Vorsätzen  zu  bestärken  und  ihn  durch  die  Schreckbilder  der  Revolution  in
einer  wohlthätigen  Angst  zu  erhalten.  Deutschland,  so  schrieb  er  dem
Gesandten  Trauttmansdorff,  bedarf  der  Befestigung  der  Ordnung  sogar
noch  dringender  als  Frankreich;  denn  jenseits  des  Rheines  ist  die  revolutionäre
  Umwälzung  aller  Besitzverhältnisse  bereits  vollendet,  „die  Pläne
der  deutschen  Demagogen  aber  gehen  zugleich  auf  die  Republik  und  auf
ein  Ackergesetz“.  Da  verlautete  im  Jannar,  daß  die  Conferenz  die  Formen
des  Bundesrechts  verletzen,  ihre  Beschlüsse  dem  Bundestage  kurzweg  auferlegen
  wolle.

Eine  so  köstliche  Gelegenheit,  wieder  einmal  den  Anwalt  der  Freiheit
zu  spielen  und  seinen  durchlauchtigen  Genossen  ein  Bein  zu  stellen,  durfte
König  Wilhelm  sich  doch  nicht  entgehen  lassen.  Sofort  wurde  Graf
Mandelsloh  angewiesen,  feierlich  zu  erklären,  daß  der  König  einem  solchen
Plane  niemals  zustimmen  werde;  den  Bundestag  zu  umgehen  dürfe  man
den  beiden  Großmächten  nicht  gestatten.  Eine  harte  Zumuthung  an  den
friedfertigen  Gesandten,  der  jeden  Abend  stillvergnügt  in  Metternich's  glän-
        <pb n="33" />
        Württembergs  Widerspruch.  25

zenden  Salons  verbrachte,  der  in  seinen  Berichten  „die  Amönität“  des
großen  Staatsmannes  nie  genug  zu  preisen  wußte  und  gelegentlich  ein—
mal  die  tiefsinnige  Sentenz  einflocht:  „auch  hier  ist,  nach  meiner  Ansicht,
der  Sonnenuntergang  ein  sehr  interessanter  Augenblick.“  Mandelsloh
wagte  nicht  den  Befehl  auszuführen.  Erst  als  Metternich  förmlich  be—
antragte,  die  Beschlüsse  der  Conferenz  in  einer  Bundes-Supplementarakte
niederzulegen,  erst  am  4.  März  erhob  der  Württemberger  den  schüchternen
Einwand:  dann  würde  wohl  die  Zustimmung  der  europäischen  Mächte,
welche  die  Wiener  Congreßakte  unterzeichnet,  einzuholen  sein.  Mit  Ent—
rüstung  verwahrten  sich  alle  Anwesenden  wider  diese  Ansicht,  so  daß
Mandelsloh  seine  Bemerkung  zurücknehmen  mußte.  Unterdessen  hatte  er
aus  Stuttgart  gemessenen  Befehl  erhalten,  den  Antrag  Metternich's  ent—
schieden  zurückzuweisen,  und  am  29.  März  gab  er  endlich  einen  Protest
zu  Protokoll,  der  sich  auf  die  verfassungsmäßigen  Rechte  des  Bundestags
berief  und  nochmals  an  den  möglichen  Einspruch  der  Garanten  der  Con—
greßakte  erinnerte.

Der  Streich  war  von  langer  Hand  her  vorbereitet.  Während  Man—
delsloh  unter  seinen  Wiener  Genossen  Anhänger  zu  werben  versuchte,
hatte  Wintzingerode  nach  München  geschrieben,  wo  Lerchenfeld  eine  Zeit
lang  das  Unternehmen  Württembergs  zu  unterstützen  versuchte.  In  Frank—
furt  trug  Wangenheim  bei  den  Bundesgesandten  eine  Denkschrift  um—
her,  welche  eindringlich  vor  der  Gefahr  warnte,  daß  ein  neues  Organ  in
die  Bundesverfassung  eingeführt  werde;  der  König  selbst  reiste  nach  Weimar,
um  Karl  August's  Hilfe  zu  gewinnen  und  durch  seine  Schwägerin,  die
Erbgroßherzogin  Maria  Paulowna  auf  den  Czaren  einzuwirken.)  Der
unerwartete  Schlag  rief  in  Wien  zuerst  lebhafte  Besorgniß  hervor;
Manche  hielten  schon  die  ganze  Arbeit  für  verloren,  da  die  Schlußakte
nur  durch  einstimmigen  Beschluß  angenommen  werden  konnte.  Die  beiden
Großmächte  aber  beschlossen  sofort  dem  Württemberger  mit  Ernst  entgegenzutreten.
  „Man  muß“,  schrieb  Bernstorff,  „diesem  nach  schlecht  versteckten
  Absichten  handelnden  Monarchen  zeigen,  daß  er  als  der  öffentlich
erklärte  Feind  des  ganzen  übrigen  Deutschlands  dastehen  würde“;  und
nochmals:  „er  versucht  unseren  Verein  zu  sprengen,  das  wird  zu  seiner
Schande  endigen;  wir  lassen  ihm  nur  die  Wahl  beizutreten  oder  als
Feind  aus  dem  Bunde  auszuscheiden,  sonst  würde  Kapodistrias  triumphiren!“)


Und  wohl  hatte  der  Preuße  Grund  zum  Unwillen.  Nach  Allem
was  in  diesen  Monaten  unter  Württembergs  freiwilliger  Mitwirkung

 

*)  Zastrow's  Bericht,  29.  März;  Goltz's  Bericht,  25.  April;  Bernstorff's  Bericht,
9.  April  1820.

**)  Bernstorff's  Bericht,  27.  März;  Bernstorff  an  Ancillon,  27.  März,  an  Hardenberg,
  27.  März  1820.
        <pb n="34" />
        26  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

geschehen,  war  der  verspätete  Protest  nur  ein  frivoles  Spiel  mit  dem
Buchstaben  der  Bundesverfassung,  und  die  wiederholte  Hinweisung  auf
den  Einspruch  des  Auslandes  ließ  das  Verfahren  des  Stuttgarter  Hofes
nur  noch  zweideutiger  erscheinen.  Sollte  der  Jammer  der  Wiener  Verhandlungen
  wirklich  in  Frankfurt  von  vorn  beginnen?  Sollten  dieselben
Fürsten,  die  soeben  durch  ihre  Minister  den  Grundzügen  der  Bundesverfassung
  die  längst  verheißene  Ausbildung  gegeben  und  dabei  die  Stimmordnung
  des  Bundestags  gewissenhaft  eingehalten  hatten,  nunmehr  das
vollendete  Werk  durch  ihre  eigenen  Bundesgesandten  prüfen  und  vielleicht
umgestalten  lassen?  Gewiß  litt  die  Würde  des  Bundestags,  wenn  man
ihn  nöthigte,  die  Wiener  Beschlüsse  unbesehen  anzunehmen;  aber  was
ward  aus  der  Würde  der  deutschen  Souveräne,  wenn  dieser  Gesandtencongreß,
  der  doch  allein  von  den  Instruktionen  seiner  Auftraggeber  abhing,
wie  eine  höhere  Instanz  über  eine  freie  Vereinbarung  der  sämmtlichen
deutschen  Regierungen  entscheiden  sollte?  Welchen  Erfolg  versprach  eine
erneute  Berathung  in  Frankfurt?  Doch  nur  den  einen,  daß  Wangenheim,
  vielleicht  unterstützt  von  den  Rednern  der  süddeutschen  Kammern,  die
Beschlüsse  der  Conferenz  einer  boshaften  Kritik  unterwarf  und  schließlich,
nach  erreichtem  Aergerniß,  sich  wehmüthig  der  Mehrheit  anschloß.  Metternich
  schaute  seinem  Gegner  in  Herz  und  Nieren,  als  er  an  Kaeiser
Franz  schrieb:  „die  Sache  soll  zwar  geschehen,  der  König  will  aber  den
Schein  tragen,  als  unterwerfe  er  sich  der  Gewalt.“

Alle  Höfe  ohne  Ausnahme  theilten  diese  Ansicht.  In  Weimar  richtete
König  Wilhelm  nichts  aus;  auch  der  bairische  Ministerrath  verwarf  die
Vorschläge  Württembergs,  nachdem  Wrede,  unzweifelhaft  im  Auftrage
König  Max  Joseph's,  sich  entschieden  für  die  Politik  der  Bundestreue
ausgesprochen  hatte.  Sämmtliche  Mitglieder  der  Conferenz  verpflichteten
sich  schriftlich,  nicht  eher  auseinanderzugehen,  als  bis  die  Schlußakte  endgiltig
  festgestellt  sei,  auch  keine  wiederholte  Berathung  am  Bundestage  zu
dulden.  Oesterreich  aber  nahm  es  auf  sich,  den  widerspänstigen  Hof  an
die  Wand  zu  drücken,  wie  Bernstorff  sich  ausdrückte.“  Kaiser  Franz  und
Metternich  schrieben  Beide  nach  Stuttgart  und  erklärten  sehr  nachdrücklich,
  eine  Revision  ihrer  Vereinbarungen  würde  die  Conferenz  dem  Bundestage
  niemals  gestatten;  auch  sei  der  Wiener  Hof  keineswegs  gesonnen,
die  Wiener  Beschlüsse  wieder  wie  die  Karlsbader  durch  eine  Präsidialproposition
  an  den  Bund  zu  bringen,  denn  er  wolle  nicht  als  alleiniger  Gesetzgeber
  erscheinen,  da  alle  Bundesglieder  an  dem  Werke  gleichen  Theil
gehabt  hätten.  Diese  Sprache  wirkte.  In  einer  geschmeidigen  Antwort
(14.  April)  erklärte  Wintzingerode  seine  Zustimmung  zu  den  Ansichten  der
Conferenz  und  versuchte  den  ganzen  Streit  als  ein  Mißverständniß  darzustellen.
  Um  dem  geschlagenen  Feinde  eine  goldene  Brücke  zu  bauen,

*)  Bernstorff's  Berichte,  2.,  3.  April  1820.
        <pb n="35" />
        Der  Bundestag  und  die  Schlußakte.  27
wurde  sodann  noch  der  den  Württembergern  anstößige  Name  „Supple—
mentar-Akte“  gestrichen,  auch  sollte  die  Schlußakte  in  Wien  nicht  förmlich
ratificirt,  sondern  erst  in  Frankfurt  auf  Grund  einer  gleichförmigen
Instruktion  an  die  Bundesgesandten  zum  Bundesgesetze  erhoben  werden.
König  Wilhelm  selbst  richtete  an  Kaiser  Franz  ein  unterwürfiges  Antwort—
schreiben,  und  da  er  den  Unmuth  über  die  erlittene  Niederlage  doch  irgendwie
auslassen  mußte,  so  überhäufte  er  Trott  mit  Auszeichnungen  und  berief  bald
nachher  den  unglücklichen  Mandelsloh  unter  allen  Zeichen  der  Ungnade
von  seinem  Wiener  Gesandtschaftsposten  zurück,  was  die  Hofburg  als  einen
Beweis  boshafter  Gesinnung  sehr  übel  aufnahm.“)

Am  24.  Mai  wurden  die  Conferenzen  geschlossen,  und  nachdem  das
Wiener  Drama  beendet  war,  mußten  die  Satyrn  des  Bundestags  ihren
Fackeltanz  beginnen.  Wie  viel  anzügliche  Bemerkungen  über  ihre  Unthätigkeit
  hatten  diese  Armen  unterdessen  von  der  liberalen  Presse  hinnehmen
müssen.  Am  10.  April,  nach  Ablauf  seiner  verlängerten  Ferien,  trat  der
Bundestag  wieder  vertraulich  zusammen  und  beschloß,  auf  eine  Weisung
Metternich's,  vorläufig  nur  vertrauliche  Sitzungen  zu  halten,  da  die
Wiener  Conferenz  noch  nicht  beendet  sei.  Am  20.  April  versammelte  er
sich  wieder  und  faßte  den  Beschluß,  acht  Tage  darauf  abermals  vertraulich
zusammenzukommen.  Goltz  aber  gestand  kummervoll,  dies  sei  nur  geschehen
„zur  Beschönigung  der  fortdauernden  Unthätigkeit  der  Versammlung  in
den  Augen  des  Publikums“;  der  Zustand  sei  drückend  und  compromittirend
in  den  Augen  der  Welt;  noch  schlimmer  freilich,  wenn  der  Bundestag
ergänzen  müßte  was  in  Wien  unvollendet  bliebe,  dann  würde  sicherlich
gar  nichts  fertig  werden!  So  ging  es  weiter,  in  unverbrüchlicher  Vertraulichkeit.
  Immer  wieder  klagte  der  preußische  Gesandte  über  den  „gänzlichen
  Mangel  an  Berathungsstoff".)  Ein  Votum  Württembergs  über
die  Exterritorialität  der  Mainzer  Untersuchungscommission,  eine  Anzeige
Dänemarks  über  die  erfolgte  Ernennung  zweier  Censoren  für  Holstein
solche  Staatsgeheimnisse  bildeten  den  einzigen  Inhalt  dieser  vertraulichen
Berathungen.  Endlich  am  8.  Juni  hielt  der  Bundestag,  zum  ersten  male
in  diesem  Jahre,  eine  öffentliche  Sitzung.  Die  Versammlung  „bildete  sich
zu  einem  Plenum“,  die  Wiener  Schlußakte  ward  verlesen.  Nach  einem
kurzen  Präsidialvortrage  erklärten  die  beiden  Großmächte  ihre  Zustimmung,
  und  dann  erschöpften  die  Vertreter  der  übrigen  61  Stimmen  den
ganzen  Floskelreichthum  der  deutschen  Kanzleisprache  um  in  verschiedenen
Wendungen  verabredetermaßen  alle  genau  das  Nämliche  zu  sagen.  Nur
Württemberg  konnte  sich's  nicht  versagen,  seiner  Zustimmung  einige  boshafte
  Bemerkungen  über  die  Unregelmäßigkeit  des  Verfahrens  voranzu- 



——————  —  —  —  —  —  —  ———

*)  Krusemark's  Bericht,  10.,  21  Juni;  Küster's  Bericht,  Stuttgart,  13.  Juni,
4.  Juli  1820.
**)  Berichte  von  Goltz,  11.,  25.  April,  von  Leg.-Rath  Küpfer,  16.,  23.  Mai  1820.
        <pb n="36" />
        28  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

schicken.  Wintzingerode  fühlte,  daß  dieser  halbe  Widerspruch  gegen  die
gegebene  Zusage  verstieß,  und  betheuerte  daher  gleichzeitig  dem  österreichischen
  Cabinet:  die  Erklärung  sei  dem  Grafen  Mandelsloh  schon
nach  Wien  zugesendet  worden,  doch  leider  nicht  rechtzeitig  eingetroffen.
Metternich  aber  ertheilte  dem  ewig  hadernden  kleinen  Hofe  einen  scharfen
Verweis;  warum  müsse  Württemberg  „in  einem  Falle,  wo  Alle  dasselbe
wollten,“  wieder  einmal  die  Eintracht  stören?*)  Also  wurde  am  fünften
Jahrestage  der  Bundesakte  das  zweite  und  letzte  Grundgesetz  des  Deutschen
Bundes  angenommen.  —

Die  beste  Kritik  des  Werkes  lag  in  der  seltsamen  Thatsache,  daß,
mit  Ausnahme  des  Stuttgarter  Hofes  sowie  der  beiden  Ultras  Marschall
und  Berstett,  die  sämmtlichen  Betheiligten  damit  zufrieden  waren  oder
schienen.  Schwer  besorgt  hatte  Karl  August  von  Weimar  auf  die  Wiener
Verhandlungen  geblickt  und  seinen  Fritsch  ermächtigt,  sich  nöthigenfalls
unter  Protest  zurückzuziehen,  wenn  die  Conferenz  das  innere  Leben  der
Einzelstaaten  zu  stören  suche.  Jetzt  sah  er  wohl,  daß  im  Grunde  Alles
beim  Alten  blieb;  er  erkannte  die  Mäßigung  der  Großmächte  dankbar
an,  reiste  im  Frühjahr  nach  Prag  zum  Kaiser  Franz,  der  ihn  sehr  freundlich
  aufnahm  und  den  alten  Groll  wider  den  Altburschen  scheinbar  ganz
vergessen  hatte.“')  Auch  die  am  Wiener  Hofe  so  übel  angeschriebenen
Senate  der  freien  Städte  athmeten  erleichtert  auf,  und  die  inbrünstigen
Dankesworte,  welche  Hach  beim  Schlusse  der  Conferenzen  an  das  Haus
Oesterreich  richtete,  kamen  sicherlich  aus  ehrlichem  Herzen.  In  München
wurde  der  heimkehrende  Zentner  von  seinem  Könige  mit  Gnaden  überschüttet
  und  sofort  zum  Staatsminister  ernannt.*)  Kaum  minder  zufrieden
  war  das  Berliner  Cabinet.  Bernstorff's  ehrenhaftes  und  wohlwollendes
  Verhalten  hatte  an  den  kleinen  Höfen  manche  der  Vorurtheile
überwunden,  welche  dort  noch  von  den  Befreiungskriegen  her  gegen  Preußen
gehegt  wurden.  Das  neubefestigte  freundliche  Verhältniß  zu  Baiern
schien  einen  ruhigen  Gang  der  Bundespolitik  zu  verbürgen,  und  glückselig
schrieb  Ancillon  nach  München:  „Die  Schlußakte  hat  das  Problem,  die
Souveränität  eines  jeden  Staates  mit  der  Kraft  des  Ganzen  zu  vereinbaren,
  so  glücklich  gelöst,  wie  es  unter  den  gegebenen  Umständen  nur
immer  möglich  war.“J)

Nicht  ebenso  befriedigt  mochte  Metternich  auf  die  Conferenzen  zurückblicken,
  die  so  manchen  seiner  Lieblingspläne  in  der  Stille  begraben  hatten.
Oft  genug  hatte  er  erfahren  müssen,  welchem  zähen,  stillen  Widerstande
jeder  durchgreifende  Entschluß  in  dieser  bunten  deutschen  Staatenwelt  be-*)

  Wintzingerode  an  Metternich,  9.  Juni;  Metternich's  Antwort  19.  Juni;  Küster's
Bericht,  Stuttgart,  20.  Juni,  3.  Juli  1820.
**)  Piquot's  Bericht,  Wien,  21.  Juni  1820.  )  Zastrow's  Bericht,  7.  Juni  1820.
)Weisung  an  Zastrow,  7.  Juni  1820.
        <pb n="37" />
        Ergebniß  der  Conferenzen.  29

gegnet;  er  wußte,  daß  er  die  Unwahrheit  sagte,  als  er  seinem  Kaiser  am
17.  Mai  ganz  in  dem  hochmüthigen  Karlsbader  Tone  schrieb:  „Ein  Wort
von  Oesterreich  gesprochen  wird  in  ganz  Deutschland  unverbrüchliches  Gesetz
sein.  Nun  erst  werden  die  Karlsbader  Maßregeln  in  ihr  wahres  Leben
treten.“  Immerhin  hatte  er  Grund,  seine  Erfolge  nicht  völlig  ungenügend
zu  finden.  Wie  dies  alte  Oesterreich  dastand,  scheinbar  so  mächtig  und
beneidenswerth,  und  doch  fast  erliegend  unter  der  unmöglichen  Aufgabe
Deutschland,  Italien,  Ungarn  zu  beherrschen,  mußte  die  Hofburg  schon
zufrieden  sein,  wenn  der  Deutsche  Bund  gemächlich  in  dem  alten  Geleise
weiter  fuhr.  Durch  sein  herrisches  Gebahren  in  Karlsbad  hatte  Metter—
nich  die  kleinen  Höfe  nur  erschreckt,  seine  zuvorkommende  Versöhnlichkeit
in  Wien  gewann  ihm  ein  Vertrauen,  das  ungleich  werthvoller  war;  und
eben  jetzt,  da  die  Revolution  in  Südeuropa  ausbrach,  mußte  jeder  Zwist
in  Deutschland  verhindert  werden.  Positive  Pläne  für  unsere  nationale
Wohlfahrt  konnte  er,  nach  seiner  Natur  wie  nach  seiner  Stellung  als  öster—
reichischer  Staatsmann,  niemals  hegen.  Genug  also,  daß  das  Frankfurter
Mühlrad  wie  einst  das  Regensburger  mit  regelmäßigem  Geklapper  fort
arbeitete;  ob  dabei  auch  Korn  gemahlen  wurde,  kam  für  ihn  nicht  in
Betracht.  Es  war  ihm  Ernst,  als  er  einem  Vertrauten  schrieb,  die
Conferenz  habe  eine  ungeheuere  Arbeit  in  sehr  kurzer  Zeit  vollendet;
hatte  er  doch  wirklich  mit  rastlosem  Fleiße  Vorträge  gehalten  und  Artikel
geschmiedet  und  selbst  durch  den  Tod  einer  Tochter,  der  ihn  tief  ergriff,
sich  in  seinem  Eifer  nicht  stören  lassen.  Die  Nichtigkeit  dieses  leeren  Paragraphenwerks
  kam  ihm  gar  nicht  zum  Bewußtsein.

Die  Nation  befand  sich  nach  den  Conferenzen  nicht  besser  und  nicht
schlechter  denn  zuvor  und  nahm  die  Schlußakte  sehr  gleichgiltig  entgegen.
Der  schon  in  der  Anlage  verfehlte  Bau  der  Bundesverfassung  war  für
den  Abbruch  reif;  einige  wohlgemeinte  Nachbesserungen  konnten  ihn  nicht
festigen.  Aber  wie  lange  noch,  bis  dies  wieder  ganz  im  Particularismus
versinkende  Geschlecht  erkannte,  daß  die  von  Ancillon  gerühmte  „Vereinbarung
  zwischen  der  Kraft  des  Ganzen  und  der  Souveränität  eines  jeden
Staates“  nichts  anderes  war  als  die  Quadratur  des  Cirkels!  —

 

Die  Hauptverhandlung  der  Conferenzen  endete  mit  einem  farblosen
Compromiß,  das  ohne  tiefe  Nachwirkung  blieb.  Weit  folgenreicher  wurde
eine  Episode  der  Wiener  Berathungen:  der  Kampf  um  das  preußische
Zollgesetz.  Als  Hardenberg  seine  Weisungen  an  Bernstorff  ertheilte,
schärfte  er  ihm  noch  einmal  ein,  daß  ein  Bundeszollwesen  bei  dem  gegenwärtigen
  Zustande  der  deutschen  Staaten  unmöglich  sei.  Sodann  wiederholte
  er  ihm  wörtlich,  was  er  gleichzeitig  den  Abgesandten  des  List'schen
Handelsvereins  antwortete  und  durch  die  Staatszeitung  veröffentlichen
        <pb n="38" />
        30  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

ließ:  „Man  kann  daher  die  Sache  nur  darauf  zurückführen,  daß  einzelne
Staaten,  welche  durch  den  jetzigen  Zustand  sich  beschwert  glauben,  mit  denjenigen
  Bundesgliedern,  woher  nach  ihrer  Meinung  die  Beschwerde  kommt,
sich  zu  vereinigen  suchen,  und  daß  so  übereinstimmende  Anordnungen  von
Grenze  zu  Grenze  weiter  geleitet  werden,  welche  den  Zweck  haben,  die
inneren  Scheidewände  mehr  und  mehr  fallen  zu  lassen.““")  So  war  das
handelspolitische  Programm  der  preußischen  Regierung  nochmals  klar  und
unzweidentig  ausgesprochen.  Indem  sie  an  ihrem  Zollgesetze  festhielt,  erklärte
  sie  sich  bereit,  anderen  Bundesstaaten  durch  freie  Verträge  den  Zollanschluß
  oder  Handelserleichterungen  zu  gewähren;  aber  sie  sah  auch  ein  —
und  hierin  lag  ihre  Ueberlegenheit  —,  daß  alle  Klagen  wider  die  Binnenmanthen
  müßige  Reden  blieben,  so  lange  die  deutschen  Staaten  sich  über
ein  gemeinsames  Zollgesetz  nicht  einigen  konnten.

Auf  lebhaften  Widerspruch  war  Bernstorff  von  vornherein  gefaßt;
er  wußte  wohl,  wie  unfaßbar  diese  nüchternen  handelspolitischen  Gedanken,
die  heute  Jedem  geläufig  sind,  der  großen  Mehrzahl  der  deutschen  Höfe
noch  erschienen.  Der  leidenschaftliche  Ausbruch  „gehässiger  Vorurtheile",
den  er  in  Wien  erleben  mußte,  übertraf  doch  seine  schlimmsten  Erwartungen.
  Die  naive  volkswirthschaftliche  Unwissenheit  der  Epoche  feierte
auf  den  Conferenzen  ihre  Saturnalien;  fast  die  gesammte  deutsche  Diplomatie
  lief  Sturm  wider  das  preußische  Zollgesetz.  Sobald  auf  die  Fragen
des  Handels  die  Rede  kam,  verschob  sich  die  Stellung  der  Parteien  vollständig.
  Der  preußische  Bevollmächtigte,  der  fast  in  allen  andern  Fragen
die  Mehrheit  der  Versammlung  nach  sich  zog,  stand  in  den  handelspolitischen
  Berathungen  ebenso  vereinsamt  wie  in  den  militärischen,  er  erschien
wie  der  Störenfried  der  deutschen  Einigkeit.  Dieselben  Höfe,  die  überall
sonst  den  Wirkungskreis  des  Bundes  ängstlich  zu  beschränken  suchten,
hofften  durch  einen  rechtswidrigen  Bundesbeschluß  jene  segensreiche  Reform,
  welche  dem  preußischen  Deutschland  den  freien  Verkehr  geschenkt
hatte,  wieder  umzustoßen.  Von  Mund  zu  Munde  ging  die  sophistische
Behauptung,  das  preußische  Gesetz  verstoße  wider  den  Art.  19  der  Bundesakte,
  der  nichts  weiter  enthielt,  als  die  Zusage,  daß  der  Bundestag  wegen
des  Handels  und  Verkehrs  „in  Berathung  treten“  solle.

Preußens  böser  Genius,  so  ließen  sich  selbst  Wohlmeinende  vernehmen,
hat  dies  unglückliche  Gesetz  geschaffen,  das  ihm  überall  Zutrauen  und  Zu-*)

  Als  K.  L.  Aegidi  sich  im  Jahre  1865  das  Verdienst  erwarb,  diese  Stelle  aus
Bernstorff's  Instruktionen  (in  seiner  Schrift  „Aus  der  Vorzeit  des  Zollvereins")  zuerst
zu  veröffentlichen,  da  war  die  wirkliche  Geschichte  des  Zollvereins  durch  Parteimärchen
bereits  gänzlich  verdunkelt,  und  die  Mittheilung  wurde  allgemein  als  eine  überraschende
Enthüllung  angesehen.  Und  doch  enthielt  die  Instruktion  durchaus  kein  Geheimniß,  sondern
  lediglich  die  nämlichen  Worte,  welche,  als  amtliche  Antwort  Hardenberg's  an  F.  List

und  Gen.,  bereits  im  Jahre  1819  in  den  meisten  deutschen  Zeitungen  gestanden  hatten.
Vergl.  o.  II.  622.
        <pb n="39" />
        Das  preußische  Zollgesetz  und  die  Kleinstaaten.  31

neigung  verscherzt;  Preußen  wird  es  dereinst  noch  bereuen!  Und  seltsam,
die  Angriffe  der  entrüsteten  Vorkämpfer  deutscher  Handelsfreiheit  richteten
sich  ausschließlich  gegen  Preußen,  obgleich  auch  andere  Bundesstaaten  des
gleichen  Frevels  schuldig  waren.  Baiern  hatte  soeben  (22.  Juli  1819),  wie
Preußen,  ein  neues  Zollgesetz  verkündigt,  aber  Niemand  eiferte  dawider.
Vollends  das  österreichische  Prohibitivsystem  belastete  nicht  nur  alle  Waaren
ungleich  härter  als  das  preußische  Gesetz,  es  verbot  sogar  einzelne  deutsche
Erzeugnisse  gänzlich,  namentlich  die  Franken-  und  Rheinweine.  Keiner
unter  den  deutschen  Ministern  nahm  daran  Anstoß.  Metternich  sagte
kurzweg  zu  Berstett:  „ich  betrachte  Oesterreich  als  gar  nicht  in  der  Handels—
frage  befangen,“  und  der  badische  Staatsmann  nahm  diese  Erklärung
ohne  Widerspruch  als  selbstverständlich  hin.“)  Also  ward  gerade  durch
den  leidenschaftlichen  Eifer  der  Kleinen  bewiesen,  wie  fest  ihre  Interessen
mit  Preußen  verkettet  waren,  wie  lose  mit  Oesterreich.  Einige  der  kleinen
Minister  vertraten  den  Gedanken  der  Bundeszölle:  so  Fritsch,  dem  sein
Großherzog  befohlen  hatte  die  Verlegung  aller  Zolllinien  an  die  Bundes—
grenze  zu  fordern,  so  Berstett,  der  noch  immer  der  Meinung  blieb,  durch
die  Verkündigung  allgemeiner  Verkehrsfreiheit  werde  der  Bund  am  sichersten
die  Unzufriedenheit  der  Nation  beschwichtigen.  Andere  wollten  nur  den
Verkehr  mit  deutschen  Produkten  frei  lassen,  und  diese  so  wenig  wie  jene
wußten  die  Mittel  zur  Ausführung  ihres  Planes  anzugeben:  gegen  das
Ausland,  meinte  Berstett  gemüthlich,  möge  jeder  Bundesstaat  seine  Zölle
nach  Belieben  anordnen,  genug  wenn  im  Innern  Deutschlands  die  Mauthen
hinwegfielen.  Zu  diesen  ehrlichen  Enthusiasten  gesellten  sich  einige  Bundes—
genossen,  die  ihre  unlauteren  Hintergedanken  kaum  verbargen.  Der  Herzog
von  Coburg  erschien  selbst  in  Wien,  um  durch  sein  Veto  den  Abschluß  der
Bundeskriegsverfassung  zu  vereiteln,  falls  ihm  nicht  unbeschränkte  Ver—
kehrsfreiheit  gewährt  würde;  doch  da  die  Conferenz  das  Bundesmilitär—
gesetz  nicht  ins  Reine  brachte,  so  ward  der  feine  Plan  zu  Schanden.  Noch
dreister  trat  Marschall  auf.  Der  witterte  mit  dem  Instinkt  des  Hasses,
daß  die  neue  Zollgesetzgebung,  das  Werk  der  „demagogischen  Subalternen“
in  den  Berliner  Bureaus,  dem  preußischen  Staate  vielleicht  dereinst  die
Hegemonie  im  Norden  verschaffen  könne;  durch  ihre  Vernichtung  dachte
er  zugleich  diesen  Staat  des  Unheils  zu  demüthigen  und  der  Schlange  der
Revolution  das  Haupt  zu  zertreten.

Aehnliche  Gesinnungen  hegte  der  Casseler  Hof,  der  bereits,  ohne  eine
Verständigung  mit  dem  Nachbarstaate  auch  nur  zu  versuchen,  den  Zollkrieg
  gegen  Preußen  eröffnet  hatte.  Durch  ein  Gesetz  vom  17.  Sept.  1819
wurde  die  Ein=  und  Durchfuhr  vieler  preußischer  Waaren  verboten  oder
mit  schweren  Zöllen  belegt.  Der  Mehrbetrag  der  erhöhten  Abgaben  sollte
verwendet  werden  zum  Besten  der  hessischen  Gewerbtreibenden,  welche  das

*)  Berstett's  Bericht  an  den  Großherzog,  10.  Jan.  1820.
        <pb n="40" />
        32  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

preußische  Zollgesetz  an  den  Bettelstab  gebracht  habe  —  ein  Versprechen,
das  der  geizige  Kurfürst  selbstverständlich  niemals  einlöste.  In  Berlin
dachte  man  anfangs  an  Retorsionen.  Der  König  aber  hielt  sich  streng
an  die  Zusage,  daß  die  preußischen  Zölle  vornehmlich  die  außerdeutschen
Waaren  treffen  sollten,  und  wollte  feindselige  Schritte  gegen  deutsche  Staaten
wenn  irgend  möglich  vermeiden.  Auch  ein  Gutachten  des  Finanzministeriums
  gelangte  zu  dem  Schlusse,  die  hessischen  Retorsionen  seien  für  Hessen
überaus  schädlich,  für  Preußen  ungefährlich,  also  „nur  der  Form  wegen
zu  bekämpfen“.  Der  Gesandte  in  Cassel  sprach  sich  in  diesem  Sinne
vertraulich  gegen  den  Kurfürsten  aus.  Unterdessen  ließ  Preußen  die  Köln—
Berliner  Kunststraße  über  Höxter  und  Paderborn,  mit  Umgehung  des
hessischen  Gebiets,  ausbauen.  Der  Verkehr  des  Nordostens  mit  dem  Süden
zog  sich  von  Hanau  hinweg  nach  Würzburg,  die  hessischen  Straßen  begannen
zu  veröden.  Der  Kurfürst  mußte  seine  Kampfzölle  wieder  herabsetzen  und
harrte  nun  um  so  ungeduldiger  auf  einen  Bundesbeschluß,  der  die  Zolllinien
  des  unangreifbaren  Nachbarn  zerstören  sollte.

Unter  den  Widersachern  Preußens  verstand  doch  keiner  eine  so  urwüchsig
  grobe  Sprache  zu  führen,  wie  der  Herzog  Ferdinand  von  Köthen,
ein  eitler,  nichtiger  Mensch,  der  im  Jahre  1806  wegen  erwiesener  Unfähigkeit
  den  preußischen  Kriegsdienst  hatte  verlassen  müssen  und  jetzt  persönlich
an  die  Donau  eilte,  um  „die  Mediatisirung  des  uralten  Hauses  Anhalt“
abzuwenden.  Die  wirkliche  Herrin  seines  Ländchens  war  seine  Gemahlin
Julia,  eine  geborene  Gräfin  Brandenburg,  Halbschwester  des  Königs  von
Preußen,  eine  Dame  von  Geist  und  Bildung,  unermeßlich  stolz  auf  ihre
fürstliche  Würde,  den  katholisirenden  Lehren  der  romantischen  Schule
eifrig  zugethan.  Da  Metternich  den  Werth  einer  solchen  Bundesgenossin
wohl  zu  würdigen  wußte,  so  hatte  er  Adam  Müller  beauftragt,  neben
dem  Leipziger  Consulate  auch  das  Amt  des  österreichischen  Geschäftsträgers
  an  den  anhaltischen  Höfen  zu  bekleiden,  und  der  gefeierte  Publicift
der  ultramontanen  Partei  wurde  der  romantischen  Herzogin  bald  ein
unentbehrlicher  Rathgeber.  Müller  haßte  seine  preußische  Heimath  mit  dem
ganzen  Ingrimm  des  Convertiten.  Seinem  erfinderischen  Kopfe  entsprang
der  Plan  zu  einem  großen  Gaunerstücke  kleinfürstlicher  Staatskunst,  das  die
preußische  Zollgesetzgebung  von  innen  heraus  durchlöchern  und  mindestens
für  die  Provinz  Sachsen  unmöglich  machen  sollte.  Das  Köthensche  Land
wurde  einige  Stunden  weit  von  der  Elbe  durchflossen,  und  die  Elbe
zählte  zu  den  conventionellen  Flüssen,  denen  der  Wiener  Congreß  die
„vollkommene  Freiheit  der  Schifffahrt“  zugesagt  hatte.  Welch  eine  glänzende
  Aussicht  eröffnete  sich  also  für  die  Machtstellung  Köthens,  wenn
die  Conferenz  sich  bewegen  ließ,  die  Freiheit  der  Elbe  sofort  und  unbedingt
von  Bundeswegen  einzuführen!  Dann  konnte  der  Herzog,  obgleich  sein
Land  von  preußischem  Gebiete  umschlossen  war,  eine  selbständige  europäische
Handespolitik  beginnen,  er  konnte  die  Freiheit  der  Elbschifffahrt  miß-
        <pb n="41" />
        Köthen  gegen  Preußen.  33

brauchen,  um  im  Herzen  des  preußischen  Staates  dem  Schleichhandel  eine
große  Freistätte  zu  eröffnen,  den  gehaßten  Nachbarstaat  mit  geschmuggelten
Waaren  zu  überschwemmen  und  ihn  vielleicht  zur  Aenderung  seines  Zoll—
systems  zu  zwingen.  Begierig  ging  der  kleine  Herr  auf  diese  freund—
nachbarlichen  Gedanken  ein;  Gewissensbedenken  berührten  ihn  nicht,  und
den  Unterschied  von  Macht  und  Ohnmacht  vermochte  er  nicht  zu  begreifen.
Die  wiederholten  wohlwollenden  Einladungen  zum  freiwilligen  Anschluß  an
das  preußische  Zollsystem  hatte  er  sämmtlich  schroff  abgefertigt,  in  jenem
pöbelhaft  schreienden  Tone,  der  allen  Schriftstücken  dieses  Hofes  gemein
war.  „Anhalt  —  so  erklärte  er  stolz  —  kann  seine  Rettung  nur  suchen
in  dem  allgemeinen  europäischen  völkerrechtlichen  Staatenvereine  und  in
den  Hilfsmitteln,  welche  ihm  seine  geographische  Lage  an  großen  Strömen
darbietet.“  ·

Mehr  oder  minder  eifrig  klagten  auch  die  meisten  übrigen  Bevoll—
mächtigten  wider  die  Selbstsucht  des  Staates,  der  allein  dem  Ideale  der
deutschen  Handelseinheit  im  Wege  stehe.  Nur  die  Hansestädte,  befriedigt
mit  ihrer  kosmopolitischen  Handelsstellung,  wiesen  jeden  Versuch  gemein—
samer  deutscher  Handelspolitik  kühl  zurück.  Auch  Zentner  zeichnete  sich
wieder  durch  kluge  Besonnenheit  aus;  dem  gestaltlosen  Traumbilde  einer
allgemeinen  Verkehrsfreiheit,  deren  Bedingungen  noch  Niemand  kannte,
wollte  er  das  neue  bairische  Zollgesetz  nicht  opfern.  Metternich  aber  ließ
mit  schlecht  verhehlter  Schadenfreude  die  Kleinen  wider  Preußen  lärmen.
Meisterhaft  verstand  der  Wiener  Hof,  die  Angst  vor  dem  preußischen
Ehrgeiz,  die  allen  Kleinstaaten  in  den  Gliedern  lag,  je  nach  Umständen
für  seine  Zwecke  auszubeuten.  Im  Oktober  hatte  Graf  Bombelles  auf
ausdrücklichen  Befehl  des  Kaisers  Franz  dem  Großherzog  von  Weimar
gedroht:  wenn  man  die  Karlsbader  Beschlüsse  nicht  überall  streng  ausführe,
dann  müßten  die  beiden  Großmächte  aus  dem  Bunde  ausscheiden,  und
dann  würde  der  Kaiser  sich  genöthigt  sehen,  seinen  preußischen  Alliirten
„in  Deutschland  eine  erweiterte  Stellung  zu  verschaffen.“)“  Ebenso  unbedenklich
  benutzte  Metternich  jetzt  die  Eifersucht  der  Kleinen  um  Preußens
Handelspolitik  zu  bekämpfen.  Freilich  durfte  er  nicht  wagen,  die  Gegner
seines  unentbehrlichen  Bundesgenossen  offen  zu  unterstützen,  zumal  da  er
selber  an  dem  österreichischen  Zollwesen  nicht  das  Mindeste  ändern  wollte.
Unter  der  Hand  jedoch  ermuthigte  er  die  Ergrimmten  und  flüsterte  ihnen
zu,  das  preußische  Zollgesetz  sei  das  Werk  einer  Partei,  deren  Zwecke  mit
„treuem  Bundessinne“  nichts  gemein  hätten.)  Als  handelspolitischen
Rathgeber  hatte  er  sich  den  Urheber  der  anhaltischen  Schleichhandels-Pläne,
  Adam  Müller,  nach  Wien  kommen  lassen.

 

*)  Dies  erzählte  Graf  Bombelles  selbst  seinem  preußischen  Amtsgenossen  in  Dresden,
  dem  Gesandten  v.  Jordan  (Jordan's  Bericht,  18.  Okt.  1819).

*)  An  diese  seine  Aeußerungen  wurde  Metternich  späterhin  durch  Marschall  gemahnt
(Marschall  an  Metternich,  10.  Sept.  1820).

v.  Treitschte,  Deutsche  Geschichte.  III.  3
        <pb n="42" />
        34  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

Die  Nation  war  über  das  Problem  der  Zolleinheit  noch  ebenso  wenig
ins  Klare  gekommen  wie  ihre  Staatsmänner.  Von  dem  politischen  Ergebniß
  der  Conferenzen  erwartete  sie,  nach  den  Karlsbader  Erfahrungen,
nichts  Erfreuliches;  nur  die  Aufhebung  der  Binnenmauthen  und  namentlich
  der  preußischen  Zolllinien  erschien  allen  Parteien  als  ein  bescheidener
Wunsch,  der  bei  einigem  guten  Willen  der  Regierungen  leicht  erfüllt
werden  konnte.  Eine  Flugschrift  „Freimüthige  Worte  eines  Deutschen  aus
Anhalt"  sprach  mit  drastischen  Worten  aus,  was  nahezu  alle  Nichtpreußen
über  die  Berliner  Handelspolitik  dachten.  Der  offenbar  wohlmeinende
Verfasser  fand  es  ehrenrührig,  daß  man  die  von  preußischem  Gebiete  umschlossenen
  Staaten  als  Enclaven  bezeichne,  und  schlechthin  rechtswidrig,
daß  Preußen  von  „Fremden"  Steuern  erhebe;  das  Strafurtheil  der  öffentlichen
  Meinung  müsse  der  Sache  „der  Wahrheit  und  des  Rechts"  unfehlbar
  zum  Siege  verhelfen.

Als  Wortführer  der  Kaufleute  und  Gewerbtreibenden  fand  sich  F.  List
mit  seinen  Getreuen  J.  J.  Schnell  und  E.  Weber  auf  den  Conferenzen
ein  und  legte  eine  Denkschrift  vor,  deren  hochgemuthes  patriotisches  Pathos
inmitten  der  engherzigen  particularistischen  Interessenpolitik  der  Wiener
Versammlung  wildfremd  erschien.  Mit  der  Einheit  der  Nation  —  so
führte  er  in  beredten  Worten  aus  —  sei  die  vollkommene  Unabhängigkeit
der  Einzelstaaten  nicht  vereinbar;  der  Bund  müsse  den  dreißig  Millionen
Deutschen  den  Segen  des  freien  Verkehrs  schaffen  und  also  in  Wahrheit
ein  Bund  der  Deutschen  werden.  Und  was  war  der  praktische  Vorschlag,
der  diesen  begeisterten  Worten  folgte?  List  verlangte,  daß  die  deutschen
Staaten  ihre  Zölle  an  eine  Aktiengesellschaft  verpachten  sollten,  und  machte
sich  anheischig  die  Aktien  unterzubringen;  diese  Gesellschaft  würde  das
deutsche  Bundeszollwesen  begründen  und  den  Regierungen  alle  Sorge  um
lästige  Einzelheiten  abnehmen!  Seltsam  doch,  in  welche  holden  Selbsttäuschungen
  der  feurige  Patriot  sich  einwiegte.  Er  behauptete,  Preußen
sei  geneigt  sein  Zollgesetz  aufzugeben,  obgleich  man  ihm  soeben  von  Berlin
aus  amtlich  das  Gegentheil  versichert  hatte.  Er  sah  sich  von  der  Wiener
Polizei  argwöhnisch  beobachtet  und  schrieb  in  die  Heimath:  „wir  sind  von
allen  Seiten  mit  Spionen  umgeben,  bei  einem  Spion  einguartiert,  von
einem  Spion  bedient““);  er  wußte,  daß  Metternich  in  der  Conferenz  erklärt
hatte,  mit  den  Individuen,  welche  sich  für  die  Vertreter  des  deutschen
Handelsstandes  ausgäben,  könne  man  sich  auf  keine  Verhandlungen  einlassen,
  da  der  Bundestag  bereits  den  Deutschen  Handelsverein  als  ein
gesetzwidriges  und  unzulässiges  Unternehmen  verurtheilt  habe.  Das  Alles
beirrte  ihn  nicht  in  seiner  rührenden  Zuversicht.  Als  nun  gar  Adam
Müller  eine  Denkschrift  List's  über  deutsche  Industrie-Ausstellungen  wohlwollend
  begutachtete,  und  Kaiser  Franz  in  einer  Audienz  dem  unverwüst-—...

  —

 

*)  List  an  seine  Gattin,  Wien,  18.  Febr.  1820.
        <pb n="43" />
        F.  List  in  Wien.  35

lichen  Agitator  versicherte,  seine  Regierung  werde  gern  das  Wohl  des
deutschen  Vaterlandes  fördern,  da  wähnte  er  sich  schon  fast  am  Ziele:
„Aller  Augen  sind  nunmehr  auf  die  kaiserlich  österreichische  Regierung
gerichtet.  Wie  würde  sich  nicht  Oesterreichs  edelmüthiger  menschenfreundlicher
  Kaiser  die  Völker  deutscher  Zunge  aufs  Neue  verbinden,  wenn  ihnen
so  große  Wohlthat  von  seinen  Händen  käme!“  Als  auch  diese  Täuschung
schwand,  warf  er  seine  Hoffnungen  auf  die  süddeutschen  Höfe  und  meinte,
seine  Sache  habe  durch  die  Verzögerung  nur  gewonnen.?))  So  klammerte
sich  der  edle  Patriot  an  jeden  Strohhalm;  nur  das  preußische  Zollgesetz,
das  dereinst  der  Eckstein  unserer  wirthschaftlichen  Einheit  werden  sollte,
erschien  ihm,  wie  fast  der  gesammten  Nation,  als  der  Quell  des  Verderbens.

In  der  Conferenz  eröffnete  Marschall  den  Kampf  durch  eine  Denkschrift
  vom  8.  Januar,  welche  den  preußischen  Staat  mit  so  grobem  Unglimpf
  überhäufte,  daß  Bernstorff  sie  dem  Verfasser  zurückgab.  Durch  die
neuen  Zolleinrichtungen,  hieß  es  da,  würden  die  Eigenthumsrechte  von
Hunderttausenden  angegriffen,  das  Eigenthum  und  der  Besitz  vermindert.
Dann  forderte  der  Nassauer  getrost:  Aufhebung  aller  seit  dem  Jahre  1814
neu  eingeführten  Mauthen  und  sofortige  Vollziehung  der  Beschlüsse  des
Wiener  Congresses  über  die  Flußschifffahrt;  im  Uebrigen  volle  Freiheit  für
jeden  deutschen  Staat,  die  Zölle  gegen  das  Ausland  willkürlich  festzusetzen,
wenn  er  nur  keine  Binnenmauthen  errichte.  Daß  der  letztere  Vorschlag
einen  plumpen  Widerspruch  enthielt,  daß  kein  Einzelstaat  sich  gegen  das
Ausland  schützen  konnte,  wenn  seine  deutschen  Binnengrenzen  unbewacht
blieben  —  diese  handgreifliche  Wahrheit  war  dem  nassauischen  Staatsmanne
  ganz  entgangen;  er  sprach  wie  der  Blinde  von  den  Farben,  da
sein  Ländchen  gar  keine  Grenzzölle  besaß.

Dann  wiederholte  Berstett  seine  alten  Klagen  gegen  die  Binnenmauthen
  und  vertheilte  unter  den  Genossen  jene  gedankenreiche  Denkschrift
  von  Nebenius  über  die  Bundeszölle;  bei  ruhiger  Prüfung  mußten
jedoch  Alle  die  Unmöglichkeit  einer  Bundeszollverwaltung  zugestehen,  und
der  badische  Minister  selbst  ließ  den  Plan  seines  geistvollen  Untergebenen
fallen.)  Darauf  neue  wüthende  Ausfälle  Marschall's,  so  grob  und  ungeschlacht,
  daß  Bernstorff  beim  Schluß  der  Conferenzen  dem  Bundesgesandten
  schriebö:  „es  würde  unter  der  Würde  unseres  höchsten  Hofes
sein,  diesem  in  keiner  Hinsicht  achtungswerthen  Manne  irgend  eine  gegen
seine  Person  gerichtete  Empfindlichkeit  zu  äußern,“  Goltz  möge  sich  also
dem  nassauischen  Collegen  gleichgiltig  fern  halten.  Nunmehr  protestirte
auch  Fritsch  im  Namen  der  Thüringer  wider  Preußens  Enclavensystem
und  verlangte,  jedem  Producenten  müsse  gestattet  werden,  seine  Erzeugnisse
  überall  in  Deutschland  frei  abzusetzen,  jedem  Consumenten,  seinen

 

*)  List  an  seine  Gattin,  15.  März  1820.)  Bernstorff's  Berichte,  16.  Jan.,
6.  Febr.  1820.
3*
        <pb n="44" />
        36  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

Bedarf  auf  dem  nächsten  Wege  zu  beziehen.  Dazwischen  hinein  fuhr
der  Köthener  Herzog,  dessen  anmaßendes  Benehmen  Bernstorff  nicht  grell
genug  schildern  konnte,  mit  wiederholten  geharnischten  Verwahrungen.)
Er  klagte,  man  lasse  ihn  alle  Lasten  des  preußischen  Zollwesens  tragen,
nicht  die  Vortheile,  während  es  doch  lediglich  an  ihm  lag,  auf  Preußens
Anerbietungen  einzugehen  und  auch  der  Vortheile  theilhaftig  zu  werden.  Er
drohte  die  auswärtigen  Garanten  der  Bundesakte  anzurufen  zum  Schutze
der  „über  allem  Angriff  erhabenen  Sache“  des  uralten  Hauses  Anhalt.
Schließlich  verweigerte  er  geradezu  der  Schlußakte  seine  Unterschrift,  wenn
ihm  der  Bund  nicht  die  „freie  Communication  mit  Europa“  sicherstelle:  „so
lange  die  Herzöge  von  Anhalt  sich  in  einer  drückenden  unfreiwilligen  Zinsbarkeit
  gegen  einen  mächtigen  Nachbarstaat  befinden,  kann  für  dieses  alte
Fürstenhaus  keine  Bundesakte  und  also  auch  keine  Schlußakte  existiren."

Inmitten  dieses  Gezänks  bewahrte  Graf  Bernstorff  vornehme  Ruhe
und  aufrichtigen  Freimuth.  Er  beklagte  laut,  daß  die  Bundesakte  durch
ihre  allgemeinen  Versprechungen  unerfüllbare  Erwartungen  geweckt  habe.
Fest  und  stolz  wies  der  preußische  Minister  jede  ehrenrührige  Zumuthung
zurück:  von  der  Aufhebung  des  neuen  Gesetzes  könne  gar  nicht  die  Rede
sein.  Zugleich  wiederholte  er  unermüdlich  in  immer  neuen  Umschreibungen
die  in  der  Staatszeitung  veröffentlichten  Gedanken.  Es  sei  „unmöglich,
eine  solche  Einigung  anders  als  durch  allmähliche  Vorbereitung  und  die
mühsamste  Ausgleichung  streitender  Interessen  bewirkt  zu  sehen.“  Nur
Verträge  zwischen  den  Einzelstaaten  könnten  dem  wirthschaftlichen  Elend
steuern.  „Geschieht  dieses  im  Süden  wie  im  Norden  von  Deutschland,
und  werden  diese  Versuche  unter  der  Mitwirkung  und  Pflege  des  Bundes
gemacht,  so  läßt  es  sich  wohl  denken,  daß  man  auf  diesem  freilich  langsamen,
  aber  vielleicht  einzig  möglichen  Wege  dahin  gelangen  werde,  die
jetzt  bestehenden  Scheidewände  aus  dem  Wege  zu  räumen  und  in  Beziehung
  auf  Handel  und  Verkehr  diejenige  Einheit  der  Gesetzgebung  und
Verwaltung  hervorzubringen,  welche  ein  Verein  neben  einander  bestehender
freier  und  besonderer  Staaten,  wie  ihn  der  Deutsche  Bund  bildet,  irgend
zulassen  kann.“  Auf  die  Schmähungen  des  Kötheners  bemerkte  er  trocken,
daß  in  Dresden  bereits  seit  mehreren  Monaten  eine  Conferenz  der  Elbuferstaaten
  tage;  dort  allein  sei  der  Ort,  die  Frage  der  freien  Elbschifffahrt
zum  Austrage  zu  bringen.

Wahrlich,  ein  historischer  Augenblick!  Der  große  Kampf  zweier  Jahrhunderte,
  der  alte  unversöhnliche  Gegensatz  österreichischer  und  preußischdeutscher
  Politik  erneuerte  sich  in  diesen  unscheinbaren  Händeln,  noch  ohne
daß  die  Kämpfer  den  tiefen  Sinn  des  Streites  begriffen.  Wem  sollte
sich  hier  nicht  die  Erinnerung  aufdrängen  an  den  Frankfurter  Fürstentag
von  1863.  Dort  das  Haus  Oesterreich  mit  der  dichten  Schaar  der
Enthusiasten  und  der  Particularisten,  jubelnder  Beifall  der  liberalen  Welt,

*)  Bernstorff's  Berichte,  22.  April,  7.  Mai  1820.
        <pb n="45" />
        Preußens  Abwehr.  37

tönende  Worte,  die  der  Nation  ein  unbestimmtes  Glück  verheißen  und  nur
an  dem  kleinen  Fehler  kranken,  daß  sie  hohle  Phrasen  sind.  Hier  Preußen
allein,  verwünscht  von  der  Nation,  ein  kaltes  Nein  den  hochfliegenden
Plänen  der  Gegner  entgegenstellend.  Und  doch  barg  sich  hinter  dieser
ablehnenden,  scheinbar  unfruchtbaren  Haltung  der  einzige  Gedanke,  der
uns  retten  konnte.  Die  ganze  Zukunft  deutscher  Politik  hing  daran,  daß
Preußens  verständige  Redlichkeit  triumphirte  über  dies  Bündniß  der  Unklarheit
  und  der  Lüge.  Und  Preußen  siegte.

Da  die  Gegner  nur  in  ihrem  Hasse,  nicht  in  irgend  einem  positiven
Gedanken  übereinstimmten,  so  errang  Bernstorff  bereits  am  10.  Februar
einen  durchschlagenden  Erfolg  in  dem  handelspolitischen  Ausschusse  der
Conferenz;  er  bewog  den  Ausschuß,  seine  Anträge  auf  einige  „mehr  vorbereitende
  als  entscheidende,  keinen  künftigen  bundesförderlichen  Beschlüssen
vorgreifende  Bestimmungen  zu  beschränken“.)  Der  Ausschuß  beantragte
demnach  lediglich,  daß  der  Bundestag,  dem  Art.  19  gemäß,  die  Beförderung
des  Handels  als  einen  der  Hauptgegenstände  seiner  Thätigkeit  ansehen
solle.  Nur  über  die  Freiheit  des  Getreidehandels,  welche  Preußen  schon
vor  drei  Jahren  in  Frankfurt  befürwortet  hatte,  schienen  jetzt  alle  Theile
endlich  einig,  und  der  Ausschuß  schlug  vor,  die  Frage  durch  eine  schleunige
Vereinbarung  zu  erledigen.  Als  diese  Anträge  am  4.  März  in  der  Conferenz
  zur  Verlesung  kamen,  da  brach,  sobald  der  Name  des  Bundestags
erklang,  einer  der  Anwesenden  in  lautes  Lachen  aus,  und  die  ganze  Versammlung
  stimmte  fröhlich  ein.  Und  diese  Staatsmänner,  die  ihr  Urtheil
über  die  Leistungsfähigkeit  des  Bundestags  so  unzweideutig  bekundeten,
hatten  sich  soeben  noch  vermessen,  das  preußische  Zollgesetz  durch  einen
Bundesbeschluß  aufzuheben!  Die  Anträge  des  Ausschusses  wurden  angenommen,
  und  um  auch  den  widerspänstigen  Köthener  zu  gewinnen,  fügte
man  noch  ein  Separatprotocoll  hinzu,  kraft  dessen  die  betheiligten  Staaten
sich  verpflichteten,  die  Beschlüsse  des  Wiener  Congresses  über  die  Flußschifffahrt
  unverbrüchlich  zu  halten,  die  Verhandlungen  deshalb  thätig
zu  betreiben.

Ueber  die  Freiheit  des  Getreidehandels  setzte  man  ebenfalls  ein  besonderes
  Protocoll  auf,  aber  Metternich  vereitelte  schließlich  auch  diesen  einzigen
heilsamen  Plan,  in  dem  sich  alle  Parteien  zusammenfanden.  Er  schob
die  Entscheidung  immer  wieder  hinaus,  und  als  die  Conferenz  endlich
zum  Beschlusse  schreiten  wollte,  da  war  Kaiser  Franz,  zum  lebhaften  Bedauern
  seines  Ministers,  bereits  nach  Prag  abgereist.  Arglos  meldete
Bernstorff  einige  Tage  später,  die  Erwiderung  Sr.  Majestät  sei  noch
immer  nicht  eingetroffen.““)  Die  Conferenz  mußte  auseinandergehen  ohne
das  Protocoll  abzuschließen.  Erst  gegen  Mitte  Juni  lief  die  österreichische
Antwort  beim  Bundestage  ein.  Der  gute  Kaiser,  der  sich  gegen  F.  List  so

 

*)  Bernstorff's  Bericht,  11.  Febr.  1820.  “")  Bernstorff's  Bericht,  31.  Mai  1820.
        <pb n="46" />
        38  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

väterlich  über  das  Wohl  des  deutschen  Vaterlandes  geäußert  hatte,  meinte
jetzt  trocken:  das  Wiener  Protocoll  „sei  eigentlich  nur  bestimmt  die  Ver—
anlassung  zur  weiteren  Entwickelung  der  darin  ausgesprochenen  Grund—
sätze  zu  geben“;  man  brauche  also  nicht  förmlich  darüber  abzustimmen,
sondern  solle  nur  sogleich  die  vorbehaltene  Berathung  am  Bundestage
beginnen.  Dies  geschah  denn  auch.  In  einem  salbungsvollen  Präsidial—
vortrage  feierte  Buol  die  Reize  des  freien  Getreidehandels;  seine  Worte
waren  aber  so  allgemein  gehalten,  daß  selbst  der  harmlose  Goltz  sofort
bemerkte,  Desterreich  hege  Hintergedanken.“)  Darauf  berieth  der  Bundes—
tag  mit  gewohnter  Emsigkeit  weiter,  und  nach  einem  Vierteljahre  (5.  Okt.)
beschloß  er,  zunächst  Nachrichten  über  den  Stand  der  Gesetzgebung  in  den
Einzelstaaten  einzuholen.  Der  freie  Getreidehandel  verschwand  in  jenem
geheimnißvollen  Schlunde,  in  dessen  Tiefen  die  ewig  unvollendeten  Bundesbeschlüsse
  gebettet  lagen.  Das  waren  Oesterreichs  Liebesdienste  zum  Besten
der  deutschen  Verkehrsfreiheit.  —

Der  Verlauf  der  Conferenzen  selbst  bestätigte  durchweg  was  Bernstorff
  vorhergesagt:  daß  ein  Bund  ohne  politische  Einheit  keine  gemeinsame
  Handelspolitik  treiben  könne.  Angesichts  dieser  Erfahrungen  begannen
einige  der  süddeutschen  Staatsmänner  sich  doch  endlich  mit  den  Rathschlägen
  Bernstorff's  zu  befreunden.  Eingepreßt  zwischen  den  Mauthlinien
Frankreichs,  Oesterreichs,  Preußens  vermochte  die  Volkswirthschaft  des
Oberlandes  kaum  mehr  zu  athmen,  zumal  da  noch  keiner  der  süddeutschen
Staaten,  außer  Baiern,  ein  geordnetes  Zollwesen  besaß.  Die  Frage  ließ
sich  nicht  mehr  abweisen,  ob  man  nicht  zunächst  versuchen  solle,  diese  zerstückelten
  Gebiete  in  einem  handelspolitischen  Sonderbunde  zu  vereinigen,
also  genau  dasselbe  zu  thun,  was  man  soeben  dem  preußischen  Staate  als
Bundesfriedensbruch  vorgeworfen  hatte.  Den  ersten  Anstoß  zu  solchen
Plänen  gab  der  wackere  du  Thil;  noch  späterhin  pflegte  der  Darmstädter
Hof  sich  dieses  Verdienstes  gern  zu  rühmen..)  Aber  erst  durch  Berstett's
rührige  Thätigkeit  gewann  der  Gedanke  Leben.  Der  Badener  hegte,  wie
du  Thil,  die  ehrliche  Hoffnung,  daß  aus  diesem  Sonderbunde  „nach  und
nach  ein  Ganzes“  hervorgehen  werde;  indeß  dachte  er  auch  an  Retorsionen
  gegen  die  preußischen  Zölle  und  gab  eine  kurz  abweisende  Antwort,
als  Bernstorff  ihm  versicherte,  mit  einem  süddeutschen  Zollvereine  werde
Preußen  gern  Handelsverträge  abschließen.  Auch  Marschall  ließ  sich  auf
den  Plan  nur  ein,  weil  er  erwartete,  daß  Süddeutschland  nunmehr  mit
vereinter  Kraft  den  Zollkrieg  gegen  Preußen  eröffnen  werde.  Württemberg
endlich  spielte  mit  Triasplänen  und  hoffte  den  politischen  Bund  des  constitutionellen
  „reinen  Deutschlands“  aus  dem  Handelsvereine  hervorgehen

zu  sehen  —  ein  Gedanke,  der  weder  in  München  noch  in  Darmstadt
Anklang  fand.

*)  Goltz's  Bericht,  20.,  27.  Juni  1820.  #)  Staats-Rath  v.  Hofmann  an  den
Meininger  Präsidenten  Kraft,  Darmstadt,  20.  März  1828.
        <pb n="47" />
        Süddeutsche  Zollvereinspläne.  39

Bei  solcher  Verschiedenheit  der  politischen  Absichten  konnte  Berstett  nach
langwierigen  vertraulichen  Berathungen  nur  einen  bescheidenen  Erfolg
erreichen.  Am  19.  Mai  verpflichteten  sich  die  beiden  süddeutschen  König—
reiche,  Baden,  Darmstadt,  Nassau  und  die  thüringischen  Staaten,  noch
im  Laufe  des  Jahres  Bevollmächtigte  nach  Darmstadt  zu  senden,  welche
dort  auf  Grund  einer  unverbindlichen  Punktation  über  die  Bildung  eines
süddeutschen  Zollvereins  verhandeln  sollten.  Mehr  wollte  der  vorsichtige
Zentner,  der  sein  bairisches  Zollgesetz  behüten  mußte,  schlechterdings  nicht
versprechen.  Immerhin  war  jetzt  doch  ein  Weg  betreten,  der  aus  dem
Elend  der  Binnenmauthen  vielleicht  hinausführen  konnte.  Die  liberale
Presse  begrüßte  dankbar  die  patriotische  That  ihrer  Lieblinge.  Der  allezeit
vertrauensvolle  List  sah  das  Ideal  der  deutschen  Zolleinheit  bereits  nahezu
verwirklicht,  und  als  er  bald  darauf  nach  Frankfurt  kam,  fand  er  seinen
Gönner  Wangenheim  in  einem  Rausche  des  Entzückens:  so  trug  das
reine  Deutschland  der  gesammten  Nation  doch  endlich  die  Fackel  voran!")
Minder  hoffnungsvoll,  aber  durchaus  wohlwollend  beurtheilte  Bernstorff
den  Entschluß  der  süddeutschen  Höfe.  Er  versicherte  Berstett  seiner  Zustimmung;
  denn  gelang  es  den  Mittelstaaten  ihr  zerrüttetes  Verkehrsleben
aus  eigener  Kraft  zu  ordnen,  so  blieb  für  die  Zukunft  eine  Verständigung
mit  Preußen  möglich.  Seinem  Könige  schrieb  er:  trotz  manchen  feindseligen
  politischen  und  staatswirthschaftlichen  Hintergedanken  bestehe  für
Preußen  kein  Grund  das  Unternehmen  zu  mißbilligen,  zumal  da  das  Gelingen
  noch  sehr  fraglich  scheine)

Der  Versuch,  das  preußische  Zollgesetz  durch  ein  Machtgebot  des
Bundes  zu  vernichten,  war  gescheitert.  Doch  unterdessen  führte  der  Köthener
  Herzog  seinen  Schmuggelkrieg  wider  die  preußischen  Mauthen  wohlgemuth
  weiter  und  hemmte  dadurch  zugleich  die  Verhandlungen  über  die
Elbschifffahrt.  Wie  oft  hatten  einst  die  Fremden  gespottet  über  die  furiosa
dementia  der  Deutschen,  die  sich  ihre  herrlichen  Ströme  durch  ihre  Zölle
selber  versperrten!  Erst  seit  Frankreich  das  linke  Rheinufer  an  sich  riß,
ward  dies  sprichwörtliche  Leiden  Deutschlands  etwas  gelindert.  Im  Jahre
1804  wurde  statt  der  alten  drückenden  Rheinzölle  das  Rhein-Octroi  eingeführt,
  das  im  Wesentlichen  nur  bestimmt  war  die  Kosten  der  Strombauten
  und  der  Leinpfade  zu  decken,  und  diese  neue  Ordnung  bewährte
sich  so  gut,  daß  der  Wiener  Congreß  sie  auch  für  die  anderen  conventionellen
  Ströme  Deutschlands  als  Regel  vorschrieb.  Seitdem  war  die
Weserschifffahrt  in  der  That  frei  geworden:  nach  einem  langen  Streite
mit  Bremen  ließ  sich  Oldenburg  durch  die  Vermittlung  des  Bundestags
bewegen,  auf  den  widerrechtlichen  Elsflether  Zoll  endlich  zu  verzichten
(Aug.  1819).  Schwieriger  lagen  die  Verhältnisse  zwischen  den  zehn  Ufer- 



*)  List  an  seine  Gattin,  Frankfurt,  22.  Aug.  1820.
*““)  Bernstorff's  Berichte,  29.  Jan.  1820ff.
        <pb n="48" />
        40  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

staaten  der  Elbe.  Die  von  W.  Humboldt  redigirten  Art.  108—116  der
Wiener  Congreßakte  stellten  den  Grundsatz  auf,  daß  die  Schifffahrt  auf
den  conventionellen  Strömen  frei,  das  will  sagen:  Niemandem  verwehrt
sein  sollte,  und  verpflichteten  die  Uferstaaten,  binnen  sechs  Monaten  Verhandlungen
  einzuleiten,  damit  die  Schifffahrtsabgaben  gleichmäßig  und
unabänderlich,  ungefähr  dem  Betrage  des  Rhein-Octrois  entsprechend,
festgesetzt  würden.

Offenbar  vermochten  diese  wohlthätigen  Verheißungen  nur  dann  ins
Leben  zu  treten,  wenn  die  Erhebung  der  Schifffahrtsabgaben,  wie  der
Art.  115  ausdrücklich  vorschrieb,  von  dem  Zollwesen  der  Uferstaaten  durchaus
getrennt  blieb  und  alle  Betheiligten  durch  eine  strenge  Uferpolizei  verhinderten,
  daß  die  freie  Schifffahrt  zum  Schmuggel  in  die  Nachbarlande
mißbraucht  würde.  Nur  unter  dieser  Bedingung  konnte  Preußen,  das  jene
Artikel  der  Congreßakte  als  sein  eigenes  Werk  betrachtete,  seine  Hand  zu
ihrer  Ausführung  bieten;  wie  durfte  man  —  so  fragte  späterhin  eine
preußische  Staatsschrift  —  einem  mächtigen  Staate  zumuthen,  „in  seinem
Herzen  einen  Wurm  zu  dulden,  der  seine  innere  Lebenswurzel  annagt?“)
Nur  wenn  Anhalt,  das  von  der  Provinz  Sachsen  rings  umschlossen  war,
dem  preußischen  Zollsysteme  beitrat,  konnte  die  verheißene  Freiheit  der
Elbschifffahrt  und  der  rechtmäßige  Ertrag  der  preußischen  Einfuhrzölle
zugleich  gesichert  werden.  Seit  der  alte  Dessauer  einst  die  sämmtlichen
Landgüter  seiner  Ritterschaft  aufgekauft,  hatten  sich  Landbau  und  Forstwirthschaft
  in  den  anhaltischen  Ländchen  unter  der  sorgsamen  Pflege  ihrer
Fürsten  glücklich  entwickelt;  alle  seine  natürlichen  Interessen  verwiesen  dies
blühende  Gartenland,  das  der  Industrie  noch  gänzlich  entbehrte,  auf  den
freien  Verkehr  mit  den  benachbarten  gewerbreichen  Bezirken  Preußens.  Was
der  Vereinbarung  im  Wege  stand,  war  allein  der  tolle  Souveränitätsdünkel
  des  Herzogs  von  Köthen  und  die  weiter  blickende  Feindseligkeit
seines  Rathgebers  Adam  Müller.  Die  „Anschließungs-Insinuationen“
des  Berliner  Cabinets  wies  der  Herzog  empört  zurück:  ob  man  denn
nicht  einsehe,  so  fragte  er  einmal,  „wie  schon  die  bloße  Unnatur  eines
solchen  Verhältnisses,  die  Unterordnung  eines  souveränen  Fürsten  unter
die  Zoll-Administration  eines  benachbarten  Staates,  dem  Bestande  eines
freundschaftlichen  Verhältnisses  mit  der  Regierung  desselben  durchaus  ungünstig
  seil“)

Da  mit  Vernunftgründen  bei  diesem  Hofe  nichts  auszurichten  war,
so  begnügte  sich  Preußen  vorläufig  sein  Enclavensystem  gegen  Anhalt  aufrecht
  zu  halten.  Alle  zu  Lande  nach  Anhalt  eingehenden  Waaren  wurden
dem  preußischen  Eingangszolle  unterworfen.  Nur  den  Elbschiffern  erlaubte
  man  Sicherheit  zu  stellen  für  die  Zahlung  der  preußischen  Ab- 



*)  Instruktion  an  Nagler,  27.  Febr.  1827.
**)  Schreiben  der  herz.  Regierung  zu  Köthen  an  Graf  Bernstorff,  27.  März  1823.
        <pb n="49" />
        Die  Elbschifffahrts-Akte.  41

gaben  und  erstattete  ihnen  den  Betrag  zurück,  falls  der  Verbleib  der  ein—
geführten  Waaren  in  Anhalt  nachgewiesen  wurde.
Schamloser  Unterschleif  war  die  Folge  dieser  Erleichterung.  Der  an—

haltische  Schleichhandel  wuchs  von  Monat  zu  Monat,  und  mit  Ungeduld
erwarteten  die  preußischen  Finanzmänner  die  vertragsmäßige  Regelung

dieser  leidigen  Zustände,  als  endlich  im  Juni  1819  —  viertehalb  Jahre
nach  dem  Zeitpunkte,  welchen  der  Wiener  Congreß  vorgeschrieben  —  die
Elbschifffahrts-Conferenz  in  Dresden  eröffnet  wurde.  Dort  sprachen  Ham—
burg  und  Oesterreich  eifrig  für  die  Befreiung  des  Flusses,  die  ihnen  frei—
lich  nur  Vortheil  bringen  konnte,  da  die  Hansestadt  gar  keine  Schifffahrts—
abgaben  erhob  und  die  hohen  böhmischen  Elbzölle  auf  der  wenig  befahrenen
obersten  Stromstrecke  nur  geringen  Ertrag  brachten.  Dänemark  hingegen,
Mecklenburg,  Anhalt  zeigten  sich  schwierig.  Am  hartnäckigsten  aber  ver—
theidigte  Hannover  seinen  Besitzstand;  denn  das  welfische  Königreich  über—
ließ  die  Sorge  wie  die  Kosten  für  das  Fahrwasser  der  Nieder-Elbe  groß—
müthig  dem  Hamburger  Senate  und  erhob  dafür  in  Brunshausen,  nahe
bei  Stade,  einige  Meilen  oberhalb  der  Mündung,  seinerseits  einen  hohen
Zoll  von  allen  eingehenden  Seeschiffen.  Sein  Bevollmächtigter  verwahrte
sich  feierlich  gegen  jeden  Versuch,  dies  Kleinod  der  Welfenkrone  anzutasten:
das  sei  ein  Seezoll,  der  mit  der  Elbschifffahrt  nichts  zu  schaffen  habe,  und
nimmermehr  könne  die  Absicht  der  Wiener  Verheißungen  dahin  gehen,
„die  Basis  alles  volksthümlichen  Glücks,  den  Rechtszustand  zu  erschüttern“.
Kein  Zureden  half;  die  Conferenz  mußte  den  Stader  Zoll  ganz  aus  dem
Spiele  lassen  und  nur  den  Stromverkehr  oberhalb  Hamburgs  zu  erleich—
tern  suchen.  Nach  zweijährigen  Verhandlungen,  die  den  preußischen  Bevoll—
mächtigten  oft  der  Verzweiflung  nahe  brachten,  kam  endlich  am  23.  Juli
1821  die  Elbschifffahrtsakte  zu  Stande,  ein  dürftiger  Vergleich,  der  in
Form  und  Inhalt  die  Spuren  mühseliger  Kämpfe  verrieth;  immerhin
wurden  die  bestehenden  Schifffahrtsabgaben  doch  etwas  herabgesetzt,  und
der  Verkehr  auf  dem  Strome  begann  sich  bald  zu  heben.

Die  preußische  Regierung  behauptete  während  dieses  unleidlichen  Ge—
zänks  durchweg  eine  versöhnliche  Haltung,  obgleich  ihr  Vertreter  Mauve
sich  keineswegs  durch  liebenswürdige  Formen  auszeichnete.  Sie  gab  für
den  Elbverkehr  ihre  Durchfuhrzölle  auf,  die  einen  so  wesentlichen  Bestand—
theil  ihrer  Handelspolitik  bildeten,  und  war  bereit  die  Schifffahrtsabgaben
noch  weiter  herabzusetzen  als  die  kleinen  Nachbarn  zugestehen  wollten;
aber  sie  erklärte  auch  von  vornherein,  daß  sie  eine  Schmugglerherberge  im
Innern  ihres  Staates  nicht  dulden  werde  und  darum  die  Elbschifffahrts—
akte  nur  unterzeichnen  könne,  wenn  Anhalt  sich  ihrem  Zollwesen  an—
schließe.  Ihr  Bevollmächtigter  fügte  warnend  hinzu:  das  eigene  Interesse
der  kleinen  Regierungen  gebiete  ihnen  das  Zollsystem  des  großen  Nachbarstaates
  zu  unterstützen,  „weil  dadurch  die  zu  ihren  Gunsten  bestehende
Zerstückelung  Deutschlands  in  ihren  nachtheiligen  Folgen  gemildert  werden
        <pb n="50" />
        42  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

würde.“  Wie  flammte  der  kleine  Köthener  Herr  auf,  als  er  diese  unerhörte
  Aeußerung  preußischen  Uebermuthes  erfuhr  und  gleichzeitig  Bernstorff
  in  einem  neuen  Mahnschreiben  an  die  Köthener  Regierung  offen
aussprach:  „die  norddeutschen  Staaten  haben  den  Schutz  für  ihre  Existenz,
ihre  Wohlfahrt  und  Selbständigkeit  und  ihre  gemeinnützigen  Anstalten
von  Preußen  zu  erwarten.““)  Der  Herzog,  der  grade  mit  seinem  königlichen
  Schwager  zugleich  in  Karlsbad  verweilte,  berichtete  sofort  Alles  an
Marschall.  „Ich  schmeichle  mir,  so  schrieb  er,  daß  alle  Gutgesinnten  auf
meiner  Seite  stehen  und  nicht  zugeben,  daß  es  Preußen  erlaubt  wird
sich  Alles  zu  erlauben.  Ob  einem  Cabinet,  das  durch  einen  solchen  Mann
repräsentirt  ist,  zu  trauen  ist,  lasse  ich  dahingestellt."“"  Dann  fuhr  er
höhnisch  fort:  „das  Spaßhafteste  ist,  daß  der  König  mit  uns  ebenso  freundlich
  als  sonst  ist"“  —  und  bat  den  Nassauer,  auch  fernerhin  auf  Wittgenstein,
  „der  ganz  im  guten  Geiste  ist“,  wirken  zu  lassen,  damit  die  Partei,
welche  das  Zollgesetz  halte,  zu  Falle  komme.  Im  gleichen  Tone  antwortete
Marschall:  „Man  hat  zwar  bisher  ähnliche  Phrasen  in  dem  Munde  deutscher
  Revolutionäre  gehört,  nicht  aber  in  dem  eines  Repräsentanten  eines
deutschen  Königs.  Wenn  Preußen  das  nördliche  Deutschland  und  ganz
Deutschland  schützt,  so  schützt  umgekehrt  das  nördliche  Deutschland  und
ganz  Deutschland  Preußen.  Rechte  und  Verbindlichkeiten  sind  durchaus
wechselseitig.  Wer  das  Gegentheil  behauptet,  verletzt  die  erste  und  Hauptgrundlage
  des  Bundes  und  bewegt  sich  außerhalb  des  Bundes.  Namentlich
  hat  der  mächtigste  der  deutschen  Bundesstaaten,  sowohl  im  Bunde
als  in  Europa,  bei  jeder  Gelegenheit  den  entgegengesetzten  Grundsatz  laut
ausgesprochen  und  bei  jeder  Veranlassung  geltend  gemacht.“““)

Dieser  mächtigste  der  Bundesstaaten  trieb  unterdessen  sein  doppeltes
Spiel  weiter.  Metternich,  der  ebenfalls  in  Karlsbad  anwesend  war,  hielt
zwar,  auf  Preußens  Wunsch,  einige  Unterredungen  mit  dem  Herzog,  angeblich
  um  den  Streit  beizulegen..“)  Aber  zur  nämlichen  Zeit  reichte  die
Köthener  Regierung  eine  Klage  beim  Bundestage  ein  und  forderte  die
Herausgabe  eines  dem  Köthener  Kaufmann  Friedheim  gehörigen  Elbschiffes,
das  beim  preußischen  Zollamte  Mühlberg  an  der  Kette  lag,  weil  der  Schiffer
für  den  Betrag  der  preußischen  Zölle  keine  Sicherheit  stellen  wollte.  Nachher
  ergab  sich  —  der  österreichische  Bevollmächtigte  Münch  in  Dresden
mußte  es  selber  dem  preußischen  Gesandten  eingestehen  —,  daß  Adam  Müller
den  Friedheim  zu  seiner  Weigerung  aufgestiftet  hatte  um  den  Streit  vor
den  Bundestag  zu  bringen.“)

Da  Preußen  unerschütterlich  blieb,  so  bequemten  sich  die  drei  anhalti- 



*)  Bernstorff  an  die  herz.  Landesregierung  in  Köthen,  30.  Juni  1820.
**)  Herzog  Ferdinand  von  Köthen  an  Marschall,  Karlsbad  22.  Juli;  Antwort
Marschall's,  3.  Aug.  1820.
***)  Fürst  Hatzfeldt  an  Metternich,  Karlsbad  10.  Juli,  an  Bernstorff,  14.  Juli  1820.
#)  Jordan's  Bericht,  Dresden  12.  Nov.  1821.
        <pb n="51" />
        A.  Müller's  Schleichhandelspläne.  43

schen  Herzoge  schließlich  doch  zu  einem  Zugeständniß  und  versprachen  auf
der  Dresdener  Conferenz  feierlich  „zu  einem  Vereine  mit  Preußen  wegen
Sicherstellung  seiner  Landesabgaben  auf  möglichst  ausführbare  Weise  die
Hand  zu  bieten“.  Auf  dies  Fürstenwort  vertrauend  hielt  König  Friedrich
Wilhelm  den  Hader  nunmehr  für  abgethan;  er  ratificirte  die  Akte,  ließ
jenes  unglückliche  Köthener  Schiff  freigeben,  also  daß  die  Klage  am  Bundestage
  ihren  Gegenstand  verlor,  und  Bernstorff  lud  die  anhaltischen  Höfe
nochmals  ein,  in  Berlin  wegen  der  Bedingungen  des  Zollanschlusses  zu
verhandeln.  Aber  Monate  vergingen,  und  kein  anhaltischer  Bevollmächtigter
erschien.  Dem  unaufhaltsamen  Köthener  war  es  gelungen,  seine  wohlmeinenden
  Vettern  von  Dessau  und  Bernburg,  die  ihr  Wort  halten  wollten,
wieder  umzustimmen;  sie  hatten  ihm  versprechen  müssen,  nicht  ohne  ihn
dem  preußischen  Zollsysteme  beizutreten,  und  er  war  inzwischen  mit  seinem
Adam  Müller  über  einen  neuen  Betrug  einig  geworden.

Da  die  Elbschifffahrtsakte  im  März  1822  in  Kraft  treten  sollte,  so
entschloß  sich  Minister  Klewitz  im  Januar,  das  Enclavensystem  gegen  Anhalt
  vorläufig  aufzuheben,  was  die  Finanzpartei  in  Berlin  schon  längst
gefordert,  Eichhorn  aber,  aus  Wohlwollen  gegen  das  Nachbarland,  bisher
  verhindert  hatte.  Man  umringte  demnach  die  drei  Herzogthümer  mit
preußischen  Zollstellen;  der  Elbverkehr  dagegen  ward,  gemäß  der  Akte,  freigegeben
  und  Preußen  begnügte  sich  die  nach  Anhalt  bestimmten  Schiffe
einer  Durchsuchung  zu  unterwerfen.  Eben  auf  diese  Vertragstreue  Preußens
  hatte  Adam  Müller  seinen  sauberen  Plan  berechnet.  Die  Durchsuchung
  der  Elbschiffe  wurde  natürlich  zu  leerem  Scheine,  sobald  man  anhaltischerseits
  unredlich  verfuhr.  Nun  thaten  sich  sofort  mehrere  große
englische  Exportfirmen  mit  Köthener  Kaufleuten  zusammen,  um  den  Schleichhandel
  unter  dem  Schutze  des  Herzogs  in  großem  Stile  zu  pflegen.  Das
gesammte  Ländchen  ward  ein  Schwärzerwirthshaus,  ein  Stelldichein  für  die
Gauner  und  Spitzbuben  des  deutschen  Nordens.  Die  große  Mehrheit  der
treuen  Köthener  segnete  dankbar  den  Landesherrn,  der  ihnen  billige  Waare
und  reichlichen  Verdienst  beim  schmutzigen  Handel  verschaffte.  Wunderbar,
wie  sich  die  Verzehrungskraft  dieses  glücklichen  Völkchens  mit  einem  male
hob,  als  wäre  ein  Goldregen  über  das  Land  gekommen.  Nicht  lange,
und  der  anhaltische  Consum  von  ausländischen  Waaren  verhielt  sich
zu  dem  preußischen  wie  64:  1000,  der  von  baumwollenen  Waaren,  die
in  Preußen  hoch  verzollt  wurden,  wie  165:  1000,  die  Bevölkerung  der
beiden  Lande  stand  wie  9:  1000.  Für  die  Drogen  dagegen,  welche  das
preußische  Gesetz  mit  einem  niedrigen  Zolle  belegte,  zeigten  die  Anhalter
geringere  Neigung;  hier  stellte  sich  das  Verhältniß  nur  wie  13:  1000.
Und  bei  dieser  übernatürlichen  Consumtion  gingen  die  herzoglichen  Zollbeamten
  dem  Volke  mit  gutem  Beispiele  voran:  der  Zollinspector  Klickermann
  in  Dessau  bezog,  wie  Preußen  aus  den  Listen  seiner  Elbzollämter
nachwies,  in  dem  einen  Jahre  1825  für  seinen  Hausbedarf  zollfrei  auf
        <pb n="52" />
        44  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

dem  Strome:  53  Oxhoft  Wein,  4  Oxhoft  Rum,  98  Säcke  und  1  Faß
Kaffee,  13  Säcke  Pigment  und  Pfeffer,  insgesammt  an  1000  Centner.
Mehr  denn  eine  halbe  Million  Thaler  im  Jahre  wurden  durch  den  anhaltischen
  Schleichhandel  den  preußischen  Kassen  vorenthalten;  der  Zollertrag
  in  den  Provinzen  Brandenburg  und  Sachsen  stieg  nachher,  als
Anhalt  endlich  sich  dem  preußischen  System  unterworfen  hatte,  bald  von
3,135  auf  4,128  Millionen.

Der  Besitz  einer  souveränen  Krone  ohne  Macht  entsittlicht  auf  die
Dauer  ihren  Träger.  Wie  gründlich  mußte  das  Rechtsgefühl  der  kleinen
Höfe,  seit  sie  keinen  Richter  mehr  über  sich  anerkannten,  verwüstet  sein,
wenn  dies  rechtschaffene  askanische  Haus,  das  von  jeher  einer  wohlverdienten
  allgemeinen  Achtung  genoß  und  so  viele  seiner  tapferen  Söhne
in  die  Reihen  des  preußischen  Heeres  gesendet  hatte,  sich  jetzt  unbedenklich
erdreistete,  die  Gesetzgebung  seines  alten  treuen  Beschützers  durch  groben
Unfug  zu  untergraben!  Ein  Unglück,  daß  der  ehrwürdige  Senior  des
anhaltischen  Gesammthauses,  der  seinem  Ländchen  unvergeßliche  Leopold
Friedrich  Franz  von  Dessau  vor  Kurzem  gestorben  war;  er  würde  den
zweifachen  Vertragsbruch  schwerlich  geduldet  haben,  denn  Anhalt  hatte  sich
auf  dem  Wiener  Congresse  zur  Unterdrückung  des  Schleichhandels  verpflichtet
  und  nachher  in  Dresden  feierlich  eine  Verständigung  mit  Preußen
versprochen.

Um  dieser  letzteren  Verpflichtung  scheinbar  zu  genügen,  sendete  Herzog
Ferdinand  endlich  im  Januar  1822  seinen  Hofmarschall  Sternegg  nach
Berlin,  befahl  ihm  allein  mit  Hardenberg  zu  verhandeln;  mit  Bernstorff
zu  sprechen,  sei  unter  der  Würde  des  Kötheners.  Der  Staatskanzler  aber
zwang  den  Abgesandten  kurzweg,  sich  an  das  Auswärtige  Amt  zu  wenden,
und  dort  stellte  sich  heraus,  daß  Sternegg  durchaus  keine  Anerbietungen
wegen  des  Zollanschlusses  zu  bringen,  sondern  lediglich  eine  Entschädigungsforderung
  zu  überreichen  hatte.  Der  Schaden  Köthens  betrug,  nach
dem  billigen  Maßstabe  der  Kopfzahl  angeschlagen,  etwa  40,000  Thaler
für  drei  Jahre.  Der  Herzog  berechnete  das  Zehnfache  und  zeigte  sich
hoch  erstaunt,  da  Preußen  den  Köthener  Schmuggel  in  Gegenrechnung
stellte.  Nach  langen,  gereizten  Erörterungen  rückten  die  Herzoge  schließlich
  mit  dem  Vorschlage  heraus:  Preußen  möge  dem  enclavirten  Anhalt
durch  einen  Gebiets-Austausch  auf  ewige  Zeiten  freien  Verkehr  mit  Sachsen
verschaffen,  dann  seien  die  drei  Höfe  bereit,  sich  versuchsweise  auf  einige
Jahre  dem  preußischen  Zollsysteme  anzuschließen.  Sofort  wies  Bernstorff
die  „unangemessene“  Zumuthung  scharf  zurück,  der  Unterhändler  mußte
abziehen,  und  Anhalt  blieb  mit  preußischen  Zolllinien  umgeben.)  Aber

*)  Bernstorff,  Ministerialschreiben  an  die  anhaltischen  Regierungen,  18.  Febr.  1822.
Berichte  des  badischen  Geschäftsträgers  v.  Meyern,  Berlin  5.,  19.  Januar,  19.  Februar,
18.  Mai,  22.  Okt.  1822.
        <pb n="53" />
        Anhaltischer  Schleichhandel.  45

der  Schleichhandel  blühte  fröhlich  fort,  die  Grenzwache  Preußens  war
machtlos  gegen  den  bösen  Willen  der  herzoglichen  Behörden.  Obwohl
der  Berliner  Hof  über  Adam  Miüller's  Ränke  genau  unterrichtet  war,
so  wollte  er  doch  schlechterdings  nicht  glauben,  daß  Fürst  Metternich
  das  Treiben  seines  Generalconsuls  billige.  Jahrelang  ertrug  der
preußische  Adler  langmüthig  die  Bisse  der  anhaltischen  Maus,  immer
in  der  Hoffnung,  daß  die  drei  Herzoge  endlich  noch  ihr  Wort  einlösen
würden.

Und  in  diesem  Streite,  der  alle  Selbstsucht,  allen  Dünkel,  alle  Thorheit
  der  Kleinstaaterei  an  den  Tag  brachte,  stand  die  deutsche  Presse  wie
ein  Mann  zu  den  anhaltischen  Schmugglern.  Der  Schmerzensschrei  des
freien  Kötheners  war  das  Wiegenlied  der  deutschen  Handelseinheit,  die
erst  nach  zwei  Menschenaltern  auf  demselben  Elbstrome  unter  den  Weherufen
  des  freien  Hamburgers  ihr  letztes  Ziel  erreichen  sollte.  Mit  einer
Verblendung  ohne  gleichen  täuschte  sich  die  Bevölkerung  der  kleinen  Staaten,
bei  jeder  Wendung  dieses  wirrenreichen  Kampfes,  regelmäßig  über  ihr  eigenes
  und  des  Vaterlandes  Wohl,  um  jedesmal,  sobald  der  gefürchtete  Anschluß
  an  Preußen  endlich  vollzogen  war,  die  Nothwendigkeit  der  Aenderung
nachträglich  dankbar  anzuerkennen.  Ebenso  regelmäßig  verdeckte  der  Particularismus
  seine  Selbstsucht  hinter  dem  schönen  Worte  der  Freiheit;  bald
nahm  er  die  Freiheit  des  Handels,  bald  das  freie  Selbstbestimmungsrecht
der  deutschen  Stämme,  bald  auch  beides  zugleich  zum  Vorwand,  und  jedesmal
  ließ  sich  die  vom  Liberalismus  beherrschte  öffentliche  Meinung  durch
solche  hohle  Kraftworte  verführen.

Die  unausrottbaren  Vorurtheile  wider  das  preußische  Zollgesetz  wirkten
zusammen  mit  jener  gedankenlosen  Gemüthlichkeit,  die  es  unbesehen  für
unedel  hält,  bei  einem  Kampfe  zwischen  Macht  und  Ohnmacht  die  Partei
des  Stärkeren  zu  ergreifen.  Und  dazu  der  juristische  Formalismus  unserer
  politischen  Bildung,  der  gar  nicht  ahnte,  daß  im  Staatenverkehre  das
formelle  Recht  nichtig  ist,  wenn  es  nicht  durch  die  lebendige  Macht  getragen
  wird.  War  denn  Köthen  nicht  ebenso  souverän  wie  Preußen?  Wie
durfte  man  dieser  souveränen  Macht  einen  Zollanschluß  zumuthen,  der
ihr  freilich  nur  Segen  bringen  konnte  und  sich  aus  ihrer  geographischen
Lage  mit  unabwendbarer  Nothwendigkeit  ergab,  aber  ihrem  freien  Selbstbestimmungsrechte
  widersprach?  Und  wenn  es  ihr  beliebte,  die  Freiheit
der  Elbe  zur  boshaften  Schädigung  des  Nachbarlandes  zu  gebrauchen  —
in  welchem  Artikel  der  Bundesakte  war  dies  denn  verboten?  Daß  Anhalt
sich  durch  die  Wiener  Verträge  zur  Beseitigung  des  Schleichhandels  verbunden
  hatte,  überging  man  mit  Stillschweigen.  Bignon,  der  alte  Anwalt
der  deutschen  Kleinstaaten,  trat  ebenfalls  auf  den  Kampfplatz  mit  einem
offenen  Briefe  über  den  preußisch-anhaltischen  Streit.  Er  beklagte  schmerzlich,
  daß  Frankreich  nicht  mehr  wie  sonst  vom  Niederrheine  her  des  Richteramtes
  über  Deutschland  warten  könne;  aber  „Frankreich  ist  von  der  Natur
        <pb n="54" />
        46  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

bestimmt  immer  zu  herrschen,  und  wenn  es  das  Scepter  der  Macht  verloren
  hat,  so  hat  es  doch  das  Scepter  der  öffentlichen  Meinung  bewahrt.“
Vor  dem  Secepterträger  der  öffentlichen  Meinung  fand  Preußen,  wie
billig,  keine  Gnade.  Auf  diesem  Wege  der  Usurpationen,  rief  Bignon,
ist  das  Haus  der  Capetinger  einst  schrittweis  dahin  gelangt,  die  großen
Vasallen  Frankreichs  zu  vernichten.  Treuherzig  sprach  der  deutsche  Liberale
die  Warnung  des  Bonapartisten  nach.

Auch  die  Mehrheit  am  Bundestage  kam  der  Klage  des  Köthener  Hofes,
die  selbst  nach  der  Freigebung  jenes  Elbschiffes  nicht  zurückgezogen  wurde,
bereitwillig  entgegen.  Umsonst  verwahrte  sich  König  Friedrich  Wilhelm,
als  er  im  Sommer  1821  durch  Frankfurt  kam,  mit  scharfen  Worten
wider  den  Vorwurf,  daß  er  Anhalt  mediatisiren  wolle.  Die  kleinen  Höfe
ließen  sich's  nicht  ausreden:  Preußen  wünsche,  wie  Berstett  sich  ausdrückte,
„seine  geographische  Dünnleibigkeit  auf  Kosten  einiger  Kleineren  zu  arrondiren“.
  Der  neu  ernannte  badische  Bundesgesandte  Blittersdorff  und  die
Klügeren  seiner  Genossen  wußten  wohl,  wie  wenig  „bei  dem  bekannten
Charakter  des  Herzogs  oder  vielmehr  der  Frau  Herzogin“  auf  ein  verständiges
  Abkommen  zu  rechnen  sei;  doch  sie  meinten,  „dies  sei  die  Gelegenheit
  für  den  Bundestag,  seine  Dauer  und  Lebenskraft  zu  erproben".))  Es
galt,  Preußen  zu  demüthigen  vor  einem  ohnmächtigen  Nachbarn;  es  galt,
der  norddeutschen  Großmacht  zu  beweisen,  daß  sie,  nach  Marschall's  Worten,
ebenso  sehr  durch  Köthen  geschützt  werde,  wie  Köthen  durch  Preußen.  Von
den  größeren  Bundesstaaten  zeigte  allein  Baiern  ein  Verständniß  für  die
Machtverhältnisse;  nachdem  die  Münchener  Regierung  soeben  selber  die
Schwierigkeiten  der  Einführung  eines  neuen  Zollsystems  kennen  gelernt
hatte,  meinte  sie  doch,  daß  ein  kleiner  Unterschied  bestehe  zwischen  einem
Reiche  und  einer  Enclave.  Die  anderen  beurtheilten  die  Frage  nach  den
Gesichtspunkten  des  Civilprocesses,  und  da  die  Rechtsfrage  allerdings  zweifelhaft
  lag,  so  entspann  sich  am  Bundestage  eine  grimmige  Fehde,  die  durch
viele  Jahre  hingeschleppt  den  liberalen  Zeitungen  immer  wieder  den  willkommenen
  Anlaß  bot,  Preußen  als  den  Friedensbrecher  Deutschlands  zu
brandmarken.

Das  also  war  für  Preußen  das  Ergebniß  der  handelspolitischen  Verhandlungen
  in  Wien  und  Dresden.  Das  neue  Zollgesetz  war  gegen  den
Widerstand  fast  aller  Bundesstaaten  unverändert  aufrecht  geblieben,  auch
die  Freiheit  der  Elbe  war  nothdürftig  sicher  gestellt,  und  die  alte  Ansicht
der  preußischen  Regierung,  daß  der  Bund  für  den  deutschen  Verkehr
schlechterdings  nichts  zu  leisten  vermöge,  hatte  sich  abermals  bestätigt.
Aber  ebenso  fest  stand  auch  die  Erkenntniß,  daß  Verhandlungen  mit  den
einzelnen  Staaten,  bei  ihrer  gegenwärtigen  Stimmung,  vorläufig  ganz
aussichtslos  waren.  Welche  unbelehrbare  Gehässigkeit  war  dem  Grafen

 

*)  Blittersdorff's  Berichte,  Frankfurt  30.  Jan.,  27.  Juni  1821.
        <pb n="55" />
        Preußens  zuwartende  Haltung.  47

Bernstorff  entgegengetreten,  welche  anmaßende  Sprache  hatte  er  anhören
müssen,  erst  in  Wien,  dann  in  Dresden!  Nach  so  niederschlagenden  Er—
fahrungen  faßte  man  in  Berlin  den  verständigen  Entschluß,  fortan  keine
Einladungen  mehr  ergehen  zu  lassen,  sondern  gelassen  zu  warten,  bis  die
Noth  den  kleinen  Nachbarn  die  Augen  öffne.  In  diesem  Sinne  erging
an  sämmtliche  Gesandten  in  Deutschland  die  gemessene  Weisung,  sich
streng  zurückzuhalten  und  auf  alle  handelspolitischen  Anfragen  lediglich
zu  antworten:  der  König  habe  schon  im  Jahre  1818  sich  zu  Verhand—
lungen  bereit  erklärt,  er  hege  noch  immer  den  Wunsch,  andere  deutsche
Staaten  mit  seinem  Zollsysteme  zu  verbinden,  jetzt  sei  es  an  den  Nach—
barn,  dem  guten  Willen  entgegen  zu  kommen.  Eichhorn  begründete  diesen
Entschluß  mit  der  Erwägung,  daß  die  Eifersucht  der  Dynastien  durch  Ein—
ladungen  erfahrungsmäßig  nur  gereizt  würde:  „Solche  Anträge  konnten
zugleich  als  Aufforderungen  zur  Aenderung  ihrer  inneren  Staatsgesetz—
gebung  und  als  ihre  Selbständigkeit  gefährdende  Anmuthungen  mißdeutet
werden."““)  Gegen  das  tiefeingewurzelte  Mißtrauen  der  kleinen  Höfe
half  nur  eine  Waffe:  ruhiger  Gleichmuth,  der  die  Natur  der  Dinge  für
sich  wirken  ließ.  Was  verschlug  es  auch,  wenn  die  Presse  unablässig
über  Preußens  selbstsüchtige  Sonderstellung  Wehe  rief?  Von  der  öffentlichen
  Meinung,  die  sich  noch  weit  verblendeter  zeigte  als  die  Höfe,  hatte
die  Handelseinheit  des  Vaterlandes  nichts  zu  erwarten;  Preußens  bester
Bundesgenosse  war  die  wachsende  Finanznoth  der  kleinen  Staaten.  —

 

Die  Bevollmächtigten  der  constitutionellen  Staaten  trugen  aus  Wien
die  Gewißheit  heim,  daß  ihre  Verfassungen  vorläufig  vom  Bunde  nichts
zu  fürchten  hatten.  Während  Zentner  dies  Ergebniß  als  einen  Sieg  betrachtete,
  war  Berstett  voll  Unmuths.  Er  hatte  so  sicher  erwartet,  daß  die
Wiener  Versammlung  seinen  unruhigen  Karlsruher  Landtag  zu  Paaren
treiben  würde,  und  mußte  nun  mit  leeren  Händen  heimkehren.  Beim
Schluß  der  Conferenzen  richtete  er  noch  einmal  eine  dringende  Bitte  an
Metternich:  jetzt  da  der  politische  Meuchelmord  in  Frankreich  rase,  sei  es
doch  hohe  Zeit,  daß  alle  europäischen  Mächte  einander  den  Bestand  der
monarchischen  Principien  feierlich  verbürgten.  „Mit  einer  Derclaration
der  Rechte  der  Völker  hat  der  Turnus  der  Revolutionen  begonnen.
Könnte  er  nicht  mit  einer  Declaration  der  Rechte  der  Throne  beschlossen
werden?“  Dem  österreichischen  Staatsmanne  kam  diese  Aufforderung
im  Augenblicke  sehr  ungelegen.  Er  brauchte  für  jetzt  Ruhe  in  Deutschland,
  selbst  um  den  Preis  eines  Waffenstillstands  mit  den  verabscheuten

 

*)  Weisungen  an  Otterstedt,  2.  Nov.  1822,  20.  Febr.  1825  u.  s.  w.  Eichhorn's
Gutachten,  21.  April  1824.  Weisung  an  die  Gesandtschaften,  25.  März  1828.
        <pb n="56" />
        48  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

Liberalen,  weil  er  voraussah,  daß  Oesterreich  vielleicht  bald  alle  seine
Kraft  wider  die  Revolution  in  Südeuropa  werde  verwenden  müssen,  und
hielt  darum  für  nöthig,  den  reaktionären  Eifer  des  Freundes  zu  besänftigen.


In  einer  langen  salbungsvollen  Denkschrift  (4.  Mai)  wiederholte  er
dem  Badener  zunächst  seine  alte  Lieblingslehre,  daß  in  so  stürmischen
Tagen  die  Erhaltung  des  Bestehenden  das  Ziel  aller  Wohlgesinnten  sei,
und  reihte  daran  den  geistreichen  Satz:  „in  diesem  Punkte,  mit  welchem
Alles  gerettet,  ja  selbst  das  Verlorene  zum  Theil  noch  wiedergewonnen
werden  kann,  müssen  alle  Anstrengungen  zusammentreffen.“  Auf  diese
Axiome,  welche  der  gesammten  diplomatischen  Welt  schon  längst  als  eisernes
Inventar  der  k.  k.  Kanzleisprache  wohlbekannt  waren,  folgten  jedoch  die
in  Metternich's  Munde  unerhörten  Worte:  „Wir  begreifen  aber  darunter
  nicht  blos  die  alte,  nur  in  wenig  Staaten  unberührt  gebliebene
Ordnung  im  engeren  Sinne  des  Worts,  sondern  auch  neu  eingeführte
Institutionen,  sobald  sie  einmal  verfassungsmäßige  Kraft  haben.  In
Zeiten  wie  die  jetzigen  sind,  ist  der  Uebergang  vom  Alten  zum  Neuen  kaum
mit  größeren  Gefahren  verbunden,  als  die  Rückkehr  vom  Neuen  zu  dem
bereits  erloschenen  Alten.  Der  eine  Versuch  kann  wie  der  andere  materielle
  Unruhen  herbeiführen,  die  heute  um  jeden  Preis  vermieden  werden
müssen.  Den  Einwurf,  daß  es  unter  den  in  Deutschland  bisher  eingeführten
  Verfassungen  solche  gebe,  die  gar  keine  Basis  und  folglich  auch
keinen  Anhaltspunkt  gewährten,  betrachten  wir  als  ungegründet.  Jede
einmal  bestehende  Ordnung  —  sie  müßte  denn,  wie  etwa  die  Constitution
  der  Cortes  von  1812,  das  Werk  reiner  Willkür  und  unsinniger
Verblendung  sein  —  enthält  Stoff  zu  einem  besseren  System.“  Darauf
erinnert  er  die  kleinen  Höfe  an  die  Eintracht  der  großen  Mächte,  an  die
soeben  in  Wien  neu  befestigte  Vereinigung  zwischen  den  deutschen  Bundesstaaten,
  und  ermahnt  sie  schließlich  zu  einem  streng  gesetzlichen,  verfassungsmäßigen
  Regimente.  Im  Nothfalle  bleibe  ihnen  noch  „die  Appellation
an  die  Hilfe  der  Gesammtheit.  Wenn  Oesterreich,  in  seinem  Innern
unbewegt,  noch  eine  ansehnliche  Masse  moralischer  Kräfte  und  materieller
Mittel  besitzt,  so  wird  es  beide  auch  für  seine  Bundesgenossen  zu  verwenden
  bereit  sein.““)  Also  kein  Wort  mehr  von  der  Wiederherstellung
der  alten  Landstände;  dieselben  süddeutschen  Verfassungen,  welche  Metternich
  in  Karlsbad  als  demagogisch  verdammt  hatte,  erkannte  er  jetzt  als
einen  unantastbaren  Rechtsboden  an.

 

*)  Der  Abdruck  der  Note  vom  4.  Mai  1820  bei  Welcker,  wichtige  Urkunden  S.  335,
stimmt  —  bis  auf  mehrere,  offenbar  verlesene  oder  verschriebene  Wörter  —  vollständig
überein  mit  dem  Originale,  das  sich  zu  Karlsruhe  im  Archiv  des  Min.  d.  a.  A.  befindet.
Die  im  Wortlaute  stark  abweichende  Denkschrift,  welche  in  Metternich's  hinterlassenen
Papieren  III.  372  abgedruckt  ist,  kann  mithin,  gleich  vielen  anderen  Aktenstücken  dieser
Sammlung,  nur  ein  Concept  sein.
        <pb n="57" />
        Metternich's  Ermahnungen  an  Berstett.  49

Es  war  das  Glück  seines  Lebens,  daß  alle  Erzeugnisse  seiner  Feder
ihn  selber  mit  aufrichtiger  Bewunderung  erfüllten.  Dies  sein  neuestes
Werk  versetzte  ihn  fast  in  Verzückung,  und  er  konnte  sich  nicht  enthalten  in
einem  Begleitschreiben  an  Berstett  hinzuzufügen:  „Es  ist  kein  Wort  darin,
das  ich  nicht  aus  den  Tiefen  meines  Denkens  geschöpft  hätte.  Die  Ruhe,
welche  Sie  darin  herrschen  sehen,  ist  die  Ruhe  meiner  Seele.  Ich  werde
ein  sehr  theueres  Ziel  erreicht  haben,  wenn  ich  durch  meine  Worte  —
und  der  Ausdruck  Worte  scheint  mir  sehr  schwach  um  den  Werth  meiner
Arbeit  zu  bezeichnen')  —  Ihrem  vortrefflichen  Herrn  zu  beweisen  ver—
mag  was  wir  wollen,  glauben  und  hoffen!“  Als  die  Note  bald  nachher,
wahrscheinlich  mit  Vorwissen  ihres  Verfassers,  in  mehreren  deutschen  und
französischen  Zeitschriften  erschien,  da  hoffte  Metternich,  daß  alle  irgend
besonnenen  Politiker,  nur  die  wildesten  Radikalen  ausgenommen,  ihm  für
die  förmliche  Anerkennung  der  neuen  Verfassungen  danken  würden.  Bald
genug  sah  er  sich  enttäuscht.  Da  das  große  Publikum  jetzt  zum  ersten
male  eine  geheime  Denkschrift  des  gefürchteten  Staatsmannes  kennen
lernte  und  mit  den  eigenthümlichen  Redeblumen  des  Metternich'schen
Stiles  noch  nicht  vertraut  war,  so  wurde  der  versöhnliche  Sinn  des
Schreibens  allgemein  verkannt.  Die  Presse  suchte  den  Kern  der  Note  in
jenen  Phrasen  über  die  Erhaltung  des  Bestehenden  und  schenkte  den
Mahnungen  zur  Verfassungstreue,  in  denen  doch  der  praktische  Zweck  des
Schreibens  lag,  keine  Beachtung.  Die  Note  vom  4.  Mai  erlangte  einen
europäischen  Ruf.  Zwei  Jahrzehnte  hindurch  hieß  sie  bei  der  Opposition
aller  Länder  „das  Programm  der  Stabilitätspolitik,  der  Aufruf  zum
Kampfe  wider  das  Vorwärtsschreiten  der  Zeit“,  während  sie  in  Wahrheit
  bestimmt  war,  den  badischen  Hof  vor  reaktionären  Gewaltstreichen  zu
warnen.

Berstett  selbst  verstand  die  Absichten  seines  Meisters  richtig  und
klagte  dem  treuen  Marschall  bitterlich,  daß  „unsere  im  reinsten  deutschen
Stile  redigirte  Schlußakte“  den  gut  gesinnten  Regierungen  so  wenig  Hilfe
biete;  aber  „wenn  man  von  außen  keine  Energie  noch  Unterstützung  zu
erwarten  hat,  so  muß  man  à  tout  prix  den  inneren  Frieden  zu  erhalten
suchen.“““)  So  war  es  denn,  seltsam  genug,  zum  Theil  das  Verdienst
von  Metternich's  besonnenen  Rathschlägen,  daß  sich  der  badische  Hof  mit
seinen  kurz  zuvor  so  ungnädig  heimgeschickten  Landständen  wieder  versöhnte.
  Diese  Mäßigung  hinderte  den  österreichischen  Staatsmann  freilich
nicht,  die  Demagogenverfolgung  in  Baden,  wie  überall  in  Deutschland
persönlich  zu  überwachen.  Er  konnte  es  nicht  lassen  seinen  eigenen  Büttel
zu  spielen.  Selbst  der  Heidelberger  Scharfrichter,  der  die  Reliquien  Sand's

 

*)  Et  le  mot  de  paroles  me  semble  bien  faible  pour  exprimer  la  valeur  de
mon  travail.  Metternich  an  Berstett,  4.  Mai  1820.

*“)  Berstett  an  Marschall,  13.  Okt.  1820.

Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  II.  4
        <pb n="58" />
        50  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

so  andächtig  aufbewahrte,  entging  dem  Vaterauge  Metternich's  nicht,  und
sofort  ward  der  badische  Minister  in  einem  langen  eigenhändigen  Briefe
zu  kräftigem  Einschreiten  ermahnt:  „wenn  solche  Versuche  ganz  ungeahndet
stattfinden,  wird  der  Krebsschaden  ewig  ungeheilt  bleiben.“)

So  lange  der  badische  Hof  noch  auf  Oesterreichs  Unterstützung  rechnete,
  rüstete  er  sich  zum  offenen  Kampfe  wider  seine  Landstände;  er  verweigerte
  einigen  liberalen  Beamten  den  Urlaub  für  den  Landtag  und  rief
die  Mainzer  Demagogencommission  an,  um  den  Heidelberger  Buchhändler
Winter,  den  tapferen  Anwalt  der  Preßfreiheit,  in  eine  politische  Untersuchung
  zu  verwickeln..“)  Aber  als  der  Landtag  im  Juni  zusammentrat
und  sofort  die  Einberufung  seiner  sämmtlichen  Mitglieder  verlangte,  da
war  auf  auswärtige  Hilfe  nicht  mehr  zu  rechnen;  auch  die  Nachrichten
von  den  Fortschritten  der  Revolution  in  Südeuropa  beängstigten  den  Hof.
Die  Regierung  zog  daher  die  Urlaubsverweigerung  zurück,  Winter  wurde
durch  gerichtlichen  Spruch  auf  freien  Fuß  gesetzt,  und  nunmehr  begegnete
Berstett  den  Ständen  mit  überraschender  Freundlichkeit.  Ernüchtert  durch
die  bitteren  Erfahrungen  der  letzten  Monate  trat  auch  die  Mehrheit  des
Landtags  diesmal  behutsamer  auf.  Mehrere  Abgeordnete  waren  durch
Gnadenbeweise  des  Hofes  gewonnen,  einzelne  geradezu  bestochen;  ganz  unbefangen
  gestand  der  Großherzog  dem  preußischen  Gesandten,  das  gute
Einvernehmen  mit  diesen  Herren  koste  Geld.“)  Genug,  so  stürmisch
dieser  Landtag  begonnen,  so  ruhig  war  sein  Ende.

Nach  einer  freimüthigen  Rede  Rotteck's  versprach  die  Regierung,  ihr
hartes  Preß-Edikt,  das  im  ganzen  Lande  nur  vier  politische  Zeitungen  erlaubte,
  bis  auf  das  Maß  der  Karlsbader  Beschlüsse  zu  mildern;  einige
wohlthätige  Gesetze  über  die  Aufhebung  grundherrlicher  Abgaben  wurden
vereinbart,  auch  über  den  Staatshaushalt  traf  man  ein  Abkommen  durch
Bewilligung  einer  Bauschsumme.  Im  September  ward  der  Landtag  friedlich
  entlassen,  und  froh  aufathmend  meldete  Berstett  dem  nassauischen
Freunde,  durch  seine  Milde  gegen  die  Stände  habe  er  sich  für  zwei  Jahre
Ruhe  verschafft.  Die  beiden  Ultras  der  Wiener  Conferenz  begannen  jetzt
doch  zu  glauben,  daß  die  neuen  Verfassungen,  wenn  man  sie  nur  zu
handhaben  wisse,  erträglich,  ja  sogar  dem  Particularismus  förderlich  werden
  könnten.  „Die  Landstände,  meinte  Marschall,  individualisiren  unsere
Staaten  mehr  und  mehr  und  tragen  zur  Vernichtung  des  Einheitsprincips,
  welches  die  revolutionäre  Partei  vorzüglich  im  Auge  hatte,  immer
mehr  bei.“  Und  als  sein  getreues  Echo  schrieb  Berstett  nach  Wien:  „durch
die  Aehnlichkeit  der  neuen  Constitutionen  in  Süddeutschland  ist  keineswegs
eine  größere  Annäherung  der  einzelnen  Länder  im  Sinne  unserer  Deutschthümler
  bewirkt  worden;  es  bildet  sich  vielmehr  eine  stets  zunehmende  ab- 



*)  Metternich  an  Berstett,  23.  Juni  1820.  “)  Berstett  an  Marschall,  10.  Aug.
1820.“)  Küster's  Bericht,  Karlsruhe  22.  Aug.  1820.
        <pb n="59" />
        Baden.  Württembergischer  Landtag.  51

gesonderte  Eigenthümlichkeit  aus“.“)  So  fanden  sich  „die  diesseitigen  und
die  deroseitigen“  Ansichten,  wie  Marschall  zu  sagen  pflegte,  fröhlich  zusammen
  in  dem  beglückenden  Gedanken,  wie  fern  der  Tag  der  deutschen
Einheit  sei.  —

Sogar  der  gefürchtete  württembergische  Verfassungsvertrag,  dessen
Aufhebung  Marschall  vor  Kurzem  noch  gefordert  hatte,  erwies  sich  unter
König  Wilhelm's  geschickten  Händen  als  ein  Werk  von  untadelhafter  Harmlosigkeit.
  Im  Januar  1820  wurde  der  erste  ordentliche  Landtag  des  Königreichs
  eröffnet.  Der  aus  Weimar  vertriebene  Lindner,  der  nach  langem
Aufenthalt  im  Elsaß  nunmehr  in  der  Stuttgarter  Presse  für  König  Wilhelm's
Ideen  thätig  war,  hatte  die  Nation  durch  eine  weihevolle  Schrift  auf  die
Größe  dieses  historischen  Augenblicks  vorbereitet.  Niebuhr's  Freund  Graf
Moltke  kam  eigens  nach  Württemberg,  um  hier  im  Musterlande  deutscher
Freiheit  das  constitutionelle  Wesen  an  der  Quelle  kennen  zu  lernen;)
und  die  Krone  versäumte  nicht,  ihren  Freisinn  von  Zeit  zu  Zeit  durch
ein  wohllautendes  Schlagwort  der  deutschen  Welt  in  Erinnerung  zu
bringen.  Wie  jubelten  die  liberalen  Zeitungen,  als  Minister  Maucler
den  Ständen  feierlich  versicherte,  sein  König  liebe  die  Oeffentlichkeit!  Im
Lande  selbst  ließ  man  sich  zwar  diese  Huldigungen  der  deutschen  Nachbarn
wohl  gefallen,  aber  die  politische  Ermattung,  welche  dem  leidenschaftlichen
Kampfe  um  das  alte  gute  Recht  gefolgt  war,  hielt  noch  jahrelang  an.
Die  Wahlen  vollzogen  sich  beinahe  ohne  Kampf,  selbst  Wählerversammlungen
  und  Candidatenreden  kamen  kaum  vor.  Fast  überall  bezeichneten
die  Oberamtmänner  den  Wählern  den  Mann  ihres  Vertrauens  und  sie
bedurften  weder  des  Zwanges  noch  der  Bestechung,  um  die  kleinen  Bauern,
die  in  den  meisten  Wahlbezirken  den  Ausschlag  gaben,  zum  schuldigen
Gehorsam  zu  bewegen.  Der  alte  bürgerliche  Herrenstand,  der  das  Herzogthum
  Württemberg  so  lange  regiert,  richtete  sich  auch  in  dem  constitutionellen
  Königreiche  wieder  behaglich  ein.  Die  große  Mehrheit  der
zweiten  Kammer  bestand  aus  Beamten  und  ließ  sich  von  ihrem  klugen
Präsidenten  Weishaar  so  fügsam  nach  dem  Willen  des  Ministers  Maucler
leiten,  daß  selbst  Ancillon  der  Sanftmuth  dieser  Stände  warmen  Beifall
spenden  mußte.“““")  Eine  Oppositionspartei  fand  sich  nicht  wieder  zusammen,
  seit  die  Führer  der  Altrechtler  ihren  Frieden  mit  der  Krone
geschlossen  hatten;  nur  auf  eigene  Faust  mahnten  einzelne  unabhängige
Abgeordnete  an  die  zahlreichen  uneingelösten  Verheißungen  der  Verfassungsurkunde,
  an  alle  die  organischen  Gesetze,  welche  sie  in  Aussicht  stellte.  Der
liberale  König  war  mit  der  Zahmheit  des  Landtags  wohl  zufrieden  und
äußerte  gern  vor  den  fremden  Diplomaten:  das  Betragen  seiner  getreuen

 

*)  Marschall  an  Berstett,  18.  Aug.;  Berstett  an  Metternich,  12.  Sept.  1820.
*“)  Wangenheim  an  Hartmann,  8.  März  1820.  *““)  Ancillon,  Ministerialschreiben
  an  Leg.-Rath  v.  Schoultz-Ascheraden,  10.  März  1820.
4*
        <pb n="60" />
        52  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

Stände  könne  anderen  Ländern  zum  Muster  dienen.)  Er  betrachtete
sein  Reformwerk  als  vorläufig  abgeschlossen,  die  Gesetzgebung  gerieth  ins
Stocken,  der  Ausbau  der  Verfassung  ward  auf  unbestimmte  Zeit  vertagt.
Das  so  heiß  ersehnte  constitutionelle  Regiment  erwies  sich  in  seinen  ersten
Zeiten  weit  unfruchtbarer  als  vordem  die  königliche  Diktatur.

An  diesem  Stillstande  des  öffentlichen  Lebens  trug  der  Adel  des
Landes  eine  schwere  Mitschuld.  Wohl  mochte  es  den  stolzen  reichsunmittelbaren
  Geschlechtern  hart  ankommen,  daß  sie  jetzt  den  Groll  gegen  eine
Krone,  die  ihnen  so  viel  Unrecht  zugefügt,  überwinden  und  als  Unterthanen
  an  den  unscheinbaren  Arbeiten  eines  kleinen  Landtags  theilnehmen
sollten.  Aber  die  Verfassung  hatte  ihnen  doch  endlich  Alles  gewährt,
was  sie  nach  den  Wiener  Verträgen  fordern  durften;  wollten  sie  in  diesem
demokratischen  Jahrhundert  ihr  Ansehen  behaupten,  so  mußten  sie  den
neuen  Rechtsboden  ohne  Hintergedanken  anerkennen  und  mindestens  versuchen,
  ob  es  möglich  sei  auf  so  enger  Bühne  die  Rolle  einer  volksthümlichen,
  die  Rechte  des  Landes  muthig  wahrenden  Aristokratie  zu  spielen.
Zu  seinem  und  des  Landes  Schaden  verschmähte  der  hohe  Adel  Schwabens
selbst  diesen  Versuch.  Die  Kammer  der  Standesherren  zeigte  sich  unlustig
  zu  den  Geschäften,  feindselig  gegen  jede  Reform,  sie  schloß  von
vornherein  alle  Zuhörer  von  ihren  Verhandlungen  aus  —  was  ihr  durch
das  Grundgesetz  nur  freigestellt,  nicht  geboten  war  —  und  entfremdete
sich  dem  Volke  so  gänzlich,  daß  sie  bald  fast  so  übel  berufen  war  wie
der  bourbonische  Adel.  Durch  den  Widerstand  der  Privilegirten  wurde
die  dringend  nöthige  und  von  König  Wilhelm  lebhaft  gewünschte  Ablösung
der  grundherrlichen  Lasten  während  eines  Menschenalters  immer  wieder
hinausgeschoben.  Als  der  erste  Landtag  im  Winter  1820  nach  mehrmonatlicher
  Vertagung  abermals  zusammentrat,  erschienen  die  Standesherren
  nicht  in  beschlußfähiger  Anzahl  —  ein  seltsames  Schauspiel,  das
sich  in  den  nächsten  acht  Jahren  noch  zweimal  wiederholte.  Da  die  Verfassung
  für  diesen  Fall  bereits  Vorkehrungen  getroffen  hatte,  so  tagte  die
zweite  Kammer  vorderhand  allein,  und  das  nicht  erschienene  Haus  ward
als  zustimmend  angesehen.  Ein  Jahr  nach  dem  Abschlusse  des  Grundvertrags
  sah  man  sich  also  bereits  zu  dem  Nothbehelfe  eines  unfreiwilligen
Einkammersystems  gezwungen.  Ein  also  verstümmelter  Landtag  konnte
nur  wenig  leisten.

Da  wurde  der  parlamentarische  Friede  plötzlich  gestört  durch  den  Eintritt
  Friedrich  List's,  im  December  1820.  Der  unerschrockene  Gegner  des
Schreiberregiments  hatte  mittlerweile  in  seinem  „Volksfreund“  den  alten
Kampf  rastlos  fortgeführt.  Er  allein  im  Lande  wagte  rundheraus  zu  sagen,
daß  der  alte  Herrenstand  mit  der  neuen  Bureaukratie  sich  verständigt
hatte.  Leider  fehlte  ihm  die  schonende  Klugheit,  deren  der  Publicist  in  der

 

*)  Küster's  Bericht,  27.  Juni  1820.
        <pb n="61" />
        Ausstoßung  F.  List's.  53

Enge  kleinstaatlicher  Zustände  nicht  entrathen  kann;  so  grausame  Artikel,
wie  die  Gespräche  zwischen  Minister  Großvezier  und  Gerichtsrath  Frech—
stirn  wollte  ihm  Niemand  vergeben.  Schon  zweimal  war  es  der  Bureau—
kratie  gelungen,  ihren  Todfeind  dem  Landtage  fern  zu  halten;  diesmal
erschien  er  rechtmäßig  gewählt  von  den  demokratischen  Reutlingern  und
brachte  sofort  Alles  in  Aufruhr  durch  die  sprudelnde  Heftigkeit  seiner
gedankenreichen  Reden.  Aber  auch  diesmal  fand  sich  ein  Mittel  den
Störenfried  zu  beseitigen.  List  hatte  für  seine  Wähler  den  Entwurf  einer
Adresse  ausgearbeitet,  die  sich  in  scharfen  Worten  gegen  die  Allmacht  des
Beamtenthums  wendete:  „Jammer  und  Noth  überall;  nirgends  Ehre,
nirgends  Einkommen,  nirgends  Fröhlichkeit  denn  allein  in  dem  Dienstrock!“
  Alle  die  Forderungen,  welche  er  einst  im  „Volksfreund“  vertreten,
kehrten  darin  wieder:  er  verlangte  öffentliche  Rechtspflege,  unbeschränkte
Freiheit  der  Gemeinden,  Verminderung  des  Beamtenheeres  und  dazu  —
nach  den  neuesten  Sätzen  der  national-ökonomischen  Doktrin  —  Verkauf
der  Domänen,  Einführung  einer  einzigen  direkten  Steuer.

Ein  wunderliches  Gemisch  von  guten  Gedanken  und  unreifen  Einfällen,
enthielt  die  Adresse  doch  sicherlich  nichts  Strafbares;  der  Herrenstand  aber
in  und  außerhalb  der  Kammer  sah  die  Grundlagen  seiner  Macht  gefährdet.
Sofort  mußte  das  Gericht  in  Eßlingen  eine  Untersuchung  gegen  List  beginnen
  wegen  Beleidigung  der  gesammten  Staatsdienerschaft,  und  Maucler
muthete  den  Ständen  zu,  den  Angeklagten  kurzerhand  aus  dem  Landtage
  auszuschließen,  da  nach  der  Verfassung  kein  Abgeordneter  in  eine
Criminal-Untersuchung  verflochten  sein  dürfe.  Vergeblich  wies  List  nach,
daß  er  nur  eines  Vergehens,  nicht  eines  Verbrechens  bezichtigt  sei;  vergeblich
  warnten  Uhland  und  einige  seiner  Freunde:  bei  solcher  Auslegung
des  Grundgesetzes  könne  die  Regierung  nach  Belieben  jedes  mißliebige
Mitglied  aus  der  Kammer  entfernen.  Die  Mehrheit  fügte  sich  willig
dem  mit  allem  Aufwand  sophistischer  Künste  unterstützten  Ansinnen  des
Ministers,  sie  verfuhr  dabei  mit  der  ganzen  Parteilichkeit  einer  in  ihrer
Herrschaft  bedrohten  Kaste;  eine  Adresse  aus  Heilbronn,  die  sich  mit
reichsstädtischem  Freimuth  des  Bedrängten  annahm,  wurde  aus  den  Akten
entfernt  unter  stürmischen  Zornreden  wider  Jacobinismus  und  Sansculotteri.
  Von  dem  Ausgestoßenen  verlangten  die  Richter  nunmehr,
daß  er  sich  auch  wegen  der  Rede,  die  er  im  Landtage  zu  seiner  Vertheidigung
  gehalten,  rechtfertigen  solle,  und  als  er  die  Aufforderung  zurückwies,
  bedrohten  sie  ihn  mit  den  gesetzlichen  Zwangsmaßregeln,  die  bei
andauernder  Widerspänstigkeit  bis  zu  fünfundzwanzig  Stockstreichen  ansteigen
  konnten.  Den  erhebenden  Anblick  eines  in  den  Bock  gespannten
Volksvertreters  wollte  List  dem  Herrenstande  doch  nicht  gewähren.  Er
ließ  sich  verhören,  wurde  zur  Festungshaft  verurtheilt,  nachdem  das  Verfahren
  über  ein  Jahr  gewährt  hatte,  und  entzog  sich  sodann  der  Strafe
durch  die  Flucht.
        <pb n="62" />
        54  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

Zwei  Jahre  verbrachte  er  darauf  im  Auslande,  immer  in  der  Hoffnung,
  daß  sich  daheim  doch  ein  Gefühl  der  Scham  regen  würde;  und  in
der  That  war  selbst  Wintzingerode  über  die  Rachsucht  der  Bureaukratie
empört.  Der  König  aber  blieb  unversöhnlich  und  erwiderte  auf  ein
Gnadengesuch  der  Gattin  des  Flüchtlings  in  seiner  hochmüthigen  Weise:
List's  Unternehmen  hätte  hochgefährliche  Folgen  für  den  Staat  herbeiführen
  können,  gleichviel  ob  es  aus  Bosheit  oder  aus  Unverstand  entsprungen
  sei.  Endlich  glaubte  der  Vertriebene  doch  die  Rückkehr  wagen
zu  dürfen,  aber  alsbald  ward  er  auf  den  Hohenasperg  abgeführt  und
dort  zu  literarischen  Zwangsarbeiten  —  das  will  sagen:  zum  Abschreiben
militärischer  Bekleidungs-Akten  —  angehalten.  Erst  zu  Anfang  1825
gab  man  ihn  frei,  unter  der  Bedingung,  daß  er  auf  sein  Bürgerrecht
verzichtete  und  das  Land  sofort  verließ.  Also  ward  der  ideenreichste  politische
Kopf,  welchen  Süddeutschland  zur  Zeit  besaß,  von  seinen  Landsleuten
verbannt  —  auch  er,  gleich  so  vielen  anderen  großen  Schwaben,  ein
Opfer  der  kleinlichen  Zustände  seiner  Heimath.  Ein  strenges  und  doch
gütiges  Geschick  warf  den  ungestümen  Agitator  zur  rechten  Zeit  in  den
mächtigen  Weltverkehr  Amerikas  hinaus,  so  daß  er  späterhin  nach  erfahrungsreichen
  Wanderjahren  heimkehrend  die  kleinstädtische  deutsche  Welt
mit  einer  Fülle  neuer  Gedanken  befruchten  konnte.  Der  schimpfliche  Vorfall
  fand  in  Deutschland  wenig  Beachtung;  denn  List  hatte  keine  Partei
hinter  sich,  es  lag  im  Wesen  dieses  Feuergeistes,  daß  er  immer  nur  kühne
Pläne  anregen,  nur  der  Zukunft  die  Wege  weisen  konnte;  und  die  liberale
Presse  verweilte  ungern  bei  der  lästigen  Thatsache,  daß  der  freisinnigste
deutsche  Fürst  mit  Genehmigung  seines  Landtags  einen  hochherzigen  Patrioten
  mit  einer  Grausamkeit  peinigte,  welche  den  Sünden  der  Berliner
und  der  Mainzer  Demagogenverfolger  nichts  nachgab.

Für  die  Entwicklung  des  württembergischen  Verfassungslebens  wurde
die  Ausstoßung  List's  auf  Jahre  hinaus  verhängnißvoll.  Nichts  kettet
die  Menschen  fester  an  einander,  als  gemeinsam  begangenes  Unrecht.
Durch  die  Mißhandlung  ihres  Genossen  hatte  die  Mehrzahl  der  Abgeordneten
  dem  Minister  ihre  Seele  verschrieben;  die  Minderheit  war  entmuthigt,
  die  schwachen  Regungen  eigenen  Willens,  die  sich  im  Anfange  der
Session  noch  gezeigt,  verstummten  allmählich.  Der  Landtag  versank  in
ein  gemächliches  Stillleben,  und  im  Volke  nahm  die  Gleichgiltigkeit  dermaßen
  überhand,  daß  die  Regierung  sich  bald  genöthigt  sah,  die  Wähler
durch  Taggelder  und  Strafdrohungen  zur  Ausübung  ihres  Wahlrechts
anzuhalten.  Von  den  überschwänglichen  Freiheitswünschen,  welche  einst
das  Erscheinen  der  Verfassung  begrüßt  hatten,  ging  wenig  in  Erfüllung.
Aber  für  die  materiellen  Interessen  sorgte  der  König  so  einsichtig,  daß  selbst
der  liberale  Wangenheim  und  sein  Freund  Geh.  Rath  Hartmann  an  dem
gescheidten  und  energischen  Fürsten  niemals  ganz  irr  wurden;  und  mindestens
  eine  der  Segnungen,  welche  dies  unschuldige  Zeitalter  von  dem
        <pb n="63" />
        Das  Manusecript  aus  Süddeutschland.  55

constitutionellen  Leben  erhoffte,  die  Verringerung  der  Steuerlasten  wurde
dem  Lande  zu  theil.  In  den  größeren  Verhältnissen  Frankreichs  und  auch
in  einigen  der  deutschen  Mittelstaaten  machte  man  sehr  bald  die  Erfahrung,
  daß  die  politische  Freiheit  mit  der  Wohlfeilheit  der  Verwaltung
keineswegs  Hand  in  Hand  geht.  Der  constitutionelle  Staat  sah  sich  fast
überall  gezwungen,  den  Umkreis  seiner  Thätigkeit  beständig  zu  erweitern,
weil  er  den  zahllosen  Ansprüchen  der  bürgerlichen  Gesellschaft,  die  jetzt  in
den  Kammern  beredte  Fürsprecher  fanden,  gerecht  werden  mußte;  er  leistete
mehr  als  der  alte  Absolutismus  und  war  darum  auch  kostspieliger.  Den
Württembergern  blieb  diese  Enttäuschung  vorläufig  noch  erspart,  da  der
unmäßige  Aufwand  des  alten  Hofes  hinwegfiel  und  der  König  in  allen
Zweigen  der  Verwaltung  auf  genaue  Ordnung  hielt.  Das  Land  war
mit  seinem  gestrengen  bureaukratischen  Regimente  und  der  Leidsamkeit
seines  Landtags  nicht  unzufrieden.

Doch  wie  hätte  der  unstete  Ehrgeiz  König  Wilhelms  in  den  bescheidenen
Pflichten  des  landesfürstlichen  Berufs  seine  Befriedigung  finden  können!
Die  Niederlage,  die  er  auf  den  Wiener  Conferenzen  erlitten,  wurmte  ihn
tief;  eine  Genugthuung  mußte  er  sich  verschaffen,  und  sei  es  auch  mit  verschlossenem
  Visier.  Vor  Jahren,  so  lange  Königin  Katharina  noch  lebte,
hatte  er  wohl  zuweilen  in  begehrlichen  Träumen  an  die  deutsche  Königskrone
gedacht.  So  verwegene  Hoffnungen  bethörten  ihn  längst  nicht  mehr.  Aber
jener  Bund  im  Bunde,  den  ihm  Wangenheim  und  Trott  so  verführerisch
zu  schildern  wußten,  schien  jetzt  doch  möglich,  da  ein  Theil  der  Mittelstaaten
soeben  mit  dem  römischen  Stuhle  gemeinsam  verhandelte  und  die  große
Darmstädter  Berathung  über  den  süddeutschen  Zollverein  nahe  bevorstand.

Seit  dem  September  1820  wurde  eine  angeblich  in  London  erschienene
Schrift  „Manuscript  aus  Süddeutschland  von  George  Erichson“  von
Stuttgart  aus  geschäftig  verbreitet.  Es  war  das  Programm  der  Triaspolitik.
  Alle  die  boshaften  Schmähungen,  mit  denen  einst  die  Münchener
Alemannia  ihre  bairischen  Leser  gegen  die  Norddeutschen  aufgestachelt  hatte,
kehrten  hier  wieder,  nur  minder  plump  und  darum  gefährlicher:  Berlin
hat  die  besten  Schneider,  Augsburg  die  besten  Silberarbeiter;  der  schlaue,
unzuverlässige  Norddeutsche  ist  im  Felde  nur  als  Husar  und  Freibeuter
zu  verwenden,  die  stämmigen  Bauern  des  Südens  bilden  den  Kern  der
deutschen  Heere;  eine  politische  Verbindung  zwischen  den  beweglichen  Handelsleuten
  des  Nordens  und  dem  seßhaften  Volke  des  Oberlandes  mag
in  Jahrhunderten  vielleicht  möglich  werden,  heutzutage  ist  sie  ebenso  unhaltbar
  wie  die  Vereinigung  der  Engländer  und  der  Schotten  zur  Zeit
Eduard's  I.  Aber  während  Aretin  und  Hörmann  ihre  particularistischen
Absichten  nie  verhehlt  hatten,  erhob  dieser  neue  Zwietrachtprediger  den
Anspruch,  der  nationalen  Politik  die  Bahnen  zu  weisen.  Eine  polnische
Theilung,  so  führte  er  aus,  hat  sich  unbemerkt  an  Deutschland  vollzogen,
von  den  neunundzwanzig  Millionen  Einwohnern  des  Deutschen  Bundes
        <pb n="64" />
        56  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

gehören  ihrer  neunzehn  den  fremden  Mächten  Oesterreich,  Preußen,  England,
  Dänemark,  Holland;  seine  besten  Häfen  sind  in  der  Hand  der  nordischen
  Barbaresken,  der  Hanseaten,  ein  hors  d'oeuyre  am  deutschen
Körper,  die  Beute  einer  Kaufmannskaste,  die  in  Englands  Solde  steht.
Den  rein  deutschen  Staaten  bleibt  mithin  nur  eine  Rettung:  sie  müssen  sich
losreißen  von  den  Fremden  und  unter  sich  den  freien  Bund  selbständiger
Stämme,  der  Deutschlands  ursprüngliche  Verfassung  war,  erneuern.  Die
Führung  des  Bundes  gebührt  den  Baiern  und  den  Alemannen,  den  beiden
Kernstämmen,  die  sich  soeben  unter  ihren  neuen  Königskronen  wieder  zusammengefunden
  haben.  Die  großen  Staatsmänner  des  Südens  erkannten
zuerst,  daß  Deutschlands  Wiedergeburt  nur  durch  Frankreichs  Hilfe  möglich
  war,  aus  Liebe  zu  Deutschland  wurden  sie  Frankreichs  Freunde;  als
die  Krieger  Württembergs  und  Baierns  vereint  mit  den  Franzosen  unsterbliche
  Siege  erfochten,  dienten  sie  dem  Geiste  des  Jahrhunderts  und
sicherten  die  Unabhängigkeit  des  Vaterlandes  für  immer,  darum  tragen
sie  noch  mit  Stolz  das  Kreuz  der  Ehrenlegion.  So  ist  auch  heute  wieder
Württemberg  „das  Asyl  deutscher  Freiheit  und  Selbständigkeit“  geworden,
sein  König  gab  das  große,  unsterbliche  Beispiel  einer  vertragsmäßigen  Verfassung;
  die  beiden  Könige  des  Südens  haben  das  von  Gott  eingesetzte
demokratische  Princip  anerkannt,  in  Karlsbad  und  Wien  die  deutsche  Freiheit
  beschützt,  Deutschland  huldigt  ihnen  als  den  Garanten  seiner  National-Unabhängigkeit.
  Zwischen  den  Zeilen  ward  darauf  noch  die  Hoffnung
ausgesprochen,  Preußen  möge  seine  westlichen  Provinzen  an  den  König
von  Sachsen  abtreten,  dann  erst  werde  der  Bund  des  reinen  Deutschlands
  seinen  natürlichen  Beruf  erfüllen,  als  ein  „Zwischenstaat“  das
Gleichgewicht  zwischen  Frankreich,  Preußen  und  Oesterreich  wahren.

So  lange  der  Deutsche  Bund  bestand,  war  ein  so  dreister  Angriff
gegen  die  Grundlagen  des  Bundesrechts  noch  nie  gewagt  worden.  Der
Anwalt  der  deutschen  Trias  ging  der  kaum  geschaffenen  neuen  Verfassung
Deutschlands  ebenso  feindselig  zu  Leibe  wie  einst  Hippolithus  a  Lapide
dem  altersschwachen  heiligen  Reiche.  Von  dem  Gedankenreichthum,  von
dem  hinreißenden  rhetorischen  Ungethüm  jenes  leidenschaftlichen  Vorkämpfers
der  schwedisch  -französischen  Partei  besaß  der  gewandte  Epigone  freilich
gar  nichts;  aber  in  der  Willkür  seiner  Geschichtsconstruktionen,  in  der
Gewissenlosigkeit  seiner  Staatsraison  that  er  es  dem  alten  Publicisten
gleich.  Der  ganze  ekle  Bodensatz  der  Fremdherrschaft  trat  in  dem  „Manuscripte“
  wieder  zu  Tage;  Alles  darin  war  bonapartistisch,  der  Grundgedanke
  der  troisieme  Allemagne  so  gut  wie  die  demokratischen  Schlagworte,
  die  Ausfälle  auf  die  Hansestädte  und  der  Vorschlag,  Preußen  in
den  Osten  zu  schieben.  Fast  mit  den  nämlichen  Worten  hatte  Dalberg
einst  den  Rheinbund  verherrlicht,  und  anders  als  durch  Frankreichs  Hilfe

konnte  offenbar  auch  dieser  neue  Bund  des  reinen  Deutschlands  niemals
ins  Leben  treten.
        <pb n="65" />
        Urtheile  über  das  Manuseript.  57

Mit  welchem  Unwillen  wäre  zur  Zeit  des  Pariser  Friedens  ein  solches
Buch  von  der  öffentlichen  Meinung  empfangen  worden!  Aber  auf  die
großen  Epochen  unserer  neuen  Geschichte  folgen  mit  unheimlicher  Regelmäßigkeit
  Zeiten  des  Verdrusses,  denen  der  nationale  Stolz  über  dem
kleinen  Aerger  des  Parteistreits  fast  abhanden  kommt,  und  gerade  die
Männer  und  die  Thaten,  die  über  allen  Dank  erhaben  sind,  verfallen
dann  am  sichersten  der  Undankbarkeit  der  kurzlebigen  Menschen.  Fünf
Jahre  nach  den  Befreiungskriegen  durfte  der  Verfasser  des  Manusceriptes
zuversichtlich  behaupten  „Preußen  gehört  so  wenig  als  Elsaß  zu  Deutschland“,
  und  überall  in  den  kleinen  Staaten  fanden  sich  schon  einzelne
wohlmeinende  Patrioten,  die  ihm  zustimmten;  ihnen  schien  es  nicht  lächerlich,
  wenn  er  im  Namen  der  Besiegten  von  Dennewitz  und  Wartenburg
den  Siegern  sogar  die  kriegerische  Tüchtigkeit  absprach.  Börne  in  Frankfurt
hatte  an  dem  Buche  nur  das  Eine  auszusetzen,  daß  es  noch  nicht  die  ganze
Wahrheit  sage.  Der  bairische  Liberale  F.  v.  Spaun,  ein  eifriger  Vorkämpfer
  des  Illuminatenthums  und  des  bajuvarischen  Machtdünkels,  versicherte
  bald  nachher  in  seinen  „Glossen  über  den  Zeitlauf“:  Süddeutschland
  hat  den  Alliirten  gute  Dienste  geleistet,  verdankt  ihnen  aber  rein
nichts;  wir  bedürfen  des  Deutschen  Bundes  nicht;  wenn  „unser  Max“
ruft,  dann  werden  tausende  der  Helden,  die  bei  Leipzig  siegten,  den  blauweißen
  Fahnen  zulaufen!

So  weit  gingen  freilich  nur  einzelne  Verblendete.  Selbst  Wangenheim
wies  die  landesverrätherischen  Hintergedanken  des  „Manuscripts“  weit  von
sich.  Er  hielt  zwar,  wenn  die  Unabhängigkeit  der  Kleinstaaten  bedroht  schien,
sogar  die  „immerhin  bedenkliche“  Anrufung  der  auswärtigen  Garanten
der  Bundesakte  für  erlaubt;  doch  an  einen  neuen  Rheinbund  dachte  er
niemals.  Sein  Bund  der  Mindermächtigen  sollte  auf  dem  Boden  der
Bundesakte  erwachsen,  friedlich,  allein  durch  die  moralische  Macht  der  süddeutschen
  Kronen,  durch  die  Anziehungskraft  ihrer  freien  Verfassungen.  In
dieser  abgeschwächten  Fassung  erschienen  die  Ideen  des  Manuscripts  auch
vielen  anderen  Liberalen  verführerisch.  Das  sophistische  Buch  wirkte  im
Stillen  sehr  nachhaltig  und  nährte  unter  den  süddeutschen  Liberalen  einen
Dünkel,  der  um  so  schädlicher  war,  weil  er  sich  nicht  auf  die  wirklichen
Vorzüge  des  oberdeutschen  Lebens,  auf  seine  alte  Cultur,  seine  unverwüstliche
  Poesie,  seine  heiteren,  natürlichen,  demokratischen  Sitten,  sondern  auf
eine  eingebildete  politische  Ueberlegenheit  berief.  Aus  der  trüben  Quelle
dieser  Schrift  entsprang  auch  die  jahrzehntelang  unablässig  wiederholte
Parteilegende  von  den  Karlsbader  Conferenzen  und  dem  heldenhaften
Kampfe  der  treu  verbündeten  liberalen  Kronen  Baiern  und  Württemberg
  wider  die  reaktionären  Großmächte.

Den  Preußen  klang  die  Verherrlichung  des  Rheinbundes  so  unbegreiflich,
daß  sich  Niemand  dort  zu  einer  öffentlichen  Antwort  herbeilassen  mochte,
obgleich  das  Buch  in  den  Berliner  literarischen  Kreisen  mit  lebhaftem
        <pb n="66" />
        58  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

Unwillen  besprochen  wurde.  Nur  der  Hamburger  J.  L.  v.  Heß,  derselbe,  der
schon  im  Jahre  1814  für  „die  Freiheit  der  Hansestädte“  geschrieben  hatte,
sendete  eine  Erwiderung  hinaus:  „Aus  Norddeutschland,  kein  Manuscript".
Der  wackere  Freistädter  sprach  noch  ganz  im  Geiste  des  weitherzigen  Patriotismus
  der  Befreiungskriege,  frei  von  particularistischer  Empfindlichkeit,
obschon  er  nach  hanseatischem  Brauche  die  „unbelastete  Freiheit“  des  Hamburger
  Handels  etwas  überschätzte;  er  hielt  fest  an  der  Hoffnung,  daß  der
Staat,  der  jenen  nationalen  Kampf  begonnen,  dereinst  noch  „der  Einigungspunkt
  für  Deutschland“  werden  müsse,  und  beschämte  den  Gegner
durch  den  unwiderleglichen  Vorwurf,  daß  noch  niemals  ein  norddeutscher
Schriftsteller  —  auch  nicht  in  den  Tagen,  da  die  Baiern  noch  unter
Frankreichs  Fahnen  fochten  —  ebenso  boshaft  und  lieblos  über  seine  süddeutschen
  Brüder  geredet  habe.

An  den  Höfen  von  Wien  und  Berlin  erregte  der  offene  Aufruf  zum
Bundesbruche  lebhafte  Besorgniß.  Man  forschte  eifrig  nach  dem  Verfasser
und  rieth  anfangs  auf  Hörmann  oder  Aretin,  da  der  Pamphletist  selber
in  der  Einleitung  auf  Baiern  als  seine  Heimath  hindeutete;  auch  Wangenheim
  erklärte  auf  den  Darmstädter  Conferenzen,  das  Buch  könne  nur
von  der  Partei  Montgelas'  herrühren.)  Nachher  blieb  ein  dringender,
unwiderlegter  Verdacht  auf  Lindner  haften,  und  nunmehr  trat  das  Libell
erst  in  das  rechte  Licht.  Die  Lästerungen  jener  fanatischen  Bajuvaren
wider  den  Norden  entsprangen  doch  zum  Theil  der  Unkenntniß;  dieser
Kurländer  aber,  der  mit  dem  niederdeutschen  Leben  von  Kindesbeinen  an
vertraut  war,  konnte  sein  widerliches  Zerrbild  vom  norddeutschen  Volksthum
  unmöglich  in  gutem  Glauben  entworfen  haben,  er  mußte  die
Absicht  hegen  den  Süden  gegen  den  Norden  aufzuwiegeln,  und  in  der
That  ist  dies  schlechte  Handwerk,  von  Lindner  an  bis  herab  auf  die
neuesten  Zeiten,  immer  von  norddeutschen  Ueberläufern  mit  besonderem
Eifer  getrieben  worden.  Man  wußte,  daß  Lindner  von  König  Wilhelm
zuweilen  geheime  literarische  Aufträge  empfing;  soeben  erst  hatte  er  gegen
den  Liberalen  Keßler,  der  durch  freimüthige  Besprechung  württembergischer
Zustände  dem  Hofe  lästig  fiel,  einen  gehässigen  Federkrieg  geführt.)  Doch
jede  Mitschuld  des  Königs  an  dem  Manuscript  wurde  von  Wintzingerode,
auf  Befehl  seines  Herrn,  entschieden  abgeleugnet,  und  sie  schien  auch  kaum
denkbar.  Wer  hätte  glauben  mögen,  daß  der  Held  von  Montereau  jetzt
den  Rheinbund  vertheidigen  und  seine  eigenen  Verdienste  mit  so  unziemlichem
  und  unwahrem  Selbstlobe  der  Nation  anpreisen  sollte?  Als  aber
Wintzingerode  strenges  Einschreiten  gegen  Lindner  verlangte,  weil  das
Treiben  „dieser  liberalen  Tollhäusler“  die  Großmächte  unfehlbar  erbittern
müsse,  da  weigerte  sich  der  König  beharrlich,  und  erst  auf  das  erneute

—  —  ——  —„  —

*)  Nebenius'  Bericht  an  Berstett,  Darmstadt  14.  Nov.  1820.
**)  Küster's  Bericht,  12.  Febr.  1820.
        <pb n="67" />
        Baiern.  Zentner.  59

Drängen  seines  Ministers  gestand  er  dem  Ueberraschten  endlich:  er  selber
sei  der  Verfasser  des  Manuscripts,  er  habe  das  Gerippe,  Lindner  nur
die  Füllung  der  Arbeit  gegeben.“)  Durch  solche  Mittel  also  hatte  König
Wilhelm  sich  für  seine  Wiener  Demüthigung  zu  rächen  versucht!  Der
Graf  verhehlte  seinem  Herrn  nicht,  daß  er  die  Kosten  eines  Auswärtigen
Amtes  für  das  kleine  Württemberg  nicht  mehr  zu  rechtfertigen  wisse,  wenn
man  sich  so  muthwillig  das  Vertrauen  der  großen  Mächte  verscherze.
Gleichwohl  blieb  er  im  Amte.  Das  Bewußtsein  einer  eigenen  politischen
Verantwortlichkeit  war  den  deutschen  Ministern  damals  noch  fremd;z  sie
betrachteten  sich  fast  allesammt  nur  als  Diener  ihrer  Fürsten.  Wintzingerode
hielt  es  für  unritterlich,  den  König  in  einem  Augenblicke  der  Bedrängniß
zu  verlassen  und  mußte  nun  wohl  oder  übel  durch  unwahre  Betheuerungen
  den  Argwohn  der  deutschen  Höfe  zu  beschwichtigen  suchen.  Vergebliche
  Mühe.  Der  Scharfsinn  F.  Gentz's,  der  in  literarischen  Dingen
fast  immer  das  Rechte  traf,  hatte  den  Urheber  des  Manuseripts  sofort
erkannt.

Die  Nichtigkeit  der  württembergischen  Triaspläne  wurde  nirgends
schärfer  verurtheilt  als  an  dem  Hofe,  welchem  Lindner  die  Führung  seines
Sonderbundes  zugedacht  hatte.  In  der  bairischen  Presse  waren  vor  fünf
Jahren  die  Triasgedanken  zuerst  aufgetaucht;  aber  die  Regierung  blieb
ihnen  jetzt  wie  damals  unzugänglich.  Der  bairische  Staat  war  doch  zu
groß,  seine  Dynastie  zu  stolz  um  so  luftigen  Traumbildern  nachzugehen.
Wie  glücklich  fühlte  sich  König  Max  Joseph,  da  er  nun  wieder  drei
Jahre  lang  vor  seinen  getreuen  Landständen  Ruhe  hatte.  Die  durch
Zentner's  Klugheit  herbeigeführte  Versöhnung  mit  den  beiden  Großmächten
  that  dem  Herzen  des  gutmüthigen  Herrn  wohl.  Sein  Mißtrauen
  gegen  die  Liberalen  verstärkte  sich  noch,  seit  die  Revolution  in
Südeuropa  immer  weiter  um  sich  griff  und  im  Laufe  des  Sommers
sogar  nach  Italien  hinüberschlug.  Als  Gentz  im  August  nach  München
kam,  fand  der  König  kaum  Worte  genug,  um  dem  Wiener  Hofe  seine
Anhänglichkeit  zu  betheuern.  Er  liebe,  so  gestand  er,  die  Constitutionen
ebenso  wenig  wie  Kaiser  Franz,  und  ohne  den  unglücklichen  Wiener  Congreß
  wäre  er  gewiß  nie  so  weit  gegangen;  indessen  sei  er  Gottlob  mit
einem  blauen  Auge  davongekommen,  und  nun  solle  ihn  auch  der  Teufel
keinen  Schritt  weiter  führen.  An  dem  gewohnten  bureaukratischen  Regimente
  ward  durch  die  parlamentarischen  Institutionen  nichts  geändert.
Selbst  die  den  Kammern  versprochene  Neugestaltung  des  Heerwesens  unterblieb,
  obgleich  zwei  der  tüchtigsten  Generale,  Naglovich  und  Baur  schon  seit
Jahren  die  Einführung  eines  Landwehrsystems,  nach  der  Art  des  preußischen,
  befürwortet  hatten.  Der  liberale  Lerchenfeld  sah  sich  ganz  auf  sein
Finanzfach  beschränkt,  und  hier  gelang  es  seiner  ausdauernden  umsichtigen

 

*)  Wintzingerode,  Graf  H.  L.  Wintzingerode,  S.  69.
        <pb n="68" />
        60  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

Thätigkeit  endlich  Ordnung  zu  schaffen,  so  daß  der  Kurs  der  Staatspapiere
  in  wenigen  Jahren  um  mehr  als  30  Procent  stieg.  Die  deutsche
Politik  des  Münchener  Hofes  wurde  durch  Rechberg  und  Zentner  bestimmt,
und  sie  standen  Beide,  Jeder  auf  seine  Weise,  treu  zu  den  Großmächten.
Auf  ihre  Veranlassung")  brachte  die  Augsburger  Allgemeine  Zeitung  eine
Kritik  des  Manuscripts,  welche  alle  Sonderbundsgedanken  mit  bitterem
Spotte  abfertigte.  —

Mittlerweile  trat  auch  der  letzte  der  süddeutschen  Staaten,  der  bisher
noch  an  der  unbeschränkten  Monarchie  festgehalten,  zu  den  Formen  des
constitutionellen  Staates  über.  Pünktlich  wie  er  es  verheißen,  verlieh  Großherzog
  Ludwig  von  Hessen  durch  das  Edikt  vom  18.  März  1820  seinem
Lande  eine  Verfassung;  er  hoffte  durch  diese  behutsame  Gewährung,  wie
er  den  großen  Mächten  sagen  ließ,  allen  Erwartungen  der  Wiener  Conferenzen
  zu  entsprechen,  seine  Zusage  zu  erfüllen  und  zugleich  „die  Kraft
seiner  Regierung  zu  sichern“.  *)  Sein  vertrauter  Rath,  der  verdiente
Strafrechtslehrer  Grolmann  hatte  erst  vor  Kurzem  sein  akademisches
Amt  in  Gießen  schweren  Herzens  mit  dem  Ministersessel  vertauscht,  weil
er  sich  verpflichtet  hielt  der  drohenden  Anarchie  entgegenzuwirken;  eine
milde  versöhnliche  Natur,  mehr  Gelehrter  als  Staatsmann,  meinte  Grolmann
  den  Landständen  „Alles  gewährt  zu  haben,  was  ihnen  ohne  offenbare
  Gefahr  einer  Republikanisirung  gewährt  werden  könne".)  Aber
diesmal  hatte  sich  der  ehrwürdige,  in  den  Anschauungen  eines  wohlwollenden
  Absolutismus  ergraute  Fürst  über  die  Stimmung  seines  Landes
gründlich  getäuscht.  Während  der  langen  Zeit  des  Wartens  war  das
Volk  durch  zahlreiche  Petitionen  und  Versammlungen  aufgeregt  worden;
in  den  mediatisirten  Herrschaften  des  Odenwaldes  hatten  sich  die  hart
belasteten  Bauern  den  Truppen  bei  der  Eintreibung  der  Steuern  schon
thätlich  widersetzt.  Und  nun  brachte  die  ersehnte  Verfassung,  die  aller
Noth  ein  Ziel  setzen  sollte,  nicht  viel  mehr  als  einige  Vorschriften  über
den  künftigen  Landtag.  Die  gemüthliche  patriarchalische  Sprache  des
Edikts  verfehlte  ihren  Zweck,  da  der  Inhalt  gar  so  dürftig  war.  Die
Rechte  der  Landstände  waren  sehr  eng  bemessen  und  das  Wahlrecht  dermaßen
  beschränkt,  daß  sich  im  ganzen  Staate  außer  den  höheren  Staatsbeamten
  nur  985  Wählbare  fanden.  Zu  allem  Unheil  erschien  dies
Grundgesetz  in  dem  nämlichen  Augenblicke,  da  die  soeben  wieder  aus  dem
Grabe  steigende  spanische  Cortesverfassung  in  den  deutschen  Zeitungen
veröffentlicht  wurde  und  das  Entzücken  der  liberalen  Welt  erregte.  „Eine
Verfassung  mit  zwei  Kammern  ist  gar  keine“  —  so  hieß  es  jetzt  häufig
in  den  süddeutschen  Wirthshäusern,  wenn  auf  das  Wohl  der  Cortes  und

 

*)  Zastrow's  Bericht,  15.  Nov.  1820.  **)  Note  des  großh.  hess.  Geschäftsträgers
  Frhr.  v.  Senden  an  Ancillon,  29.  März  1820.
***)  Grolmann  an  Graf  Solms-Laubach,  25.  März  1820.
        <pb n="69" />
        Das  Darmstädter  März-Edikt.  61

ihres  Helden  Riego  angestoßen  wurde;  und  F.  v.  Spaun  meinte:  unser
Max  braucht  nur  mit  dem  Finger  zu  winken,  um  die  Kammer  der
Reichsräthe  hinwegzufegen.  Wie  kümmerlich  erschien  die  Freiheit  der  Hessen
neben  diesen  spanischen  Herrlichkeiten!

Das  ganze  Land  gerieth  in  Bewegung.  Einige  in  Stuttgart  ge—
druckte  anonyme  Flugschriften,  die  von  E.  E.  Hoffmann  in  Darmstadt
herrührten,  unterwarfen  das  Edikt  einer  schonungslosen,  wohlberechtigten
Kritik,  und  da  die  Bauern  schon  längst  über  Steuerdruck  klagten,  so
fiel  die  Mehrzahl  der  Wahlen  zu  Ungunsten  der  Regierung  aus.  Die
Rheinhessen  wählten  gar  den  französischen  General  Eickemeyer,  denselben,
der  einst  bei  der  schmählichen  Uebergabe  von  Mainz  mitgewirkt  hatte
und  darum  am  Hofe,  mit  Unrecht,  für  einen  gefährlichen  Jacobiner
galt.  Die  größere  Hälfte  der  Abgeordneten  erklärte  dem  Großherzog
sofort  in  einer  ehrerbietigen,  aber  sehr  nachdrücklichen  Eingabe:  sie  könnten
in  dem  Edikte  die  verheißene  „umfassende  Constitutions-Urkunde“  nicht
erkennen  und  darum  auch  keinen  Eid  darauf  leisten.  Umsonst  hatte  Hans
v.  Gagern  die  Grollenden  beschworen,  nicht  also  von  Haus  aus  jede  Verständigung
  abzuweisen.  Dem  wunderlichen  Reichspatrioten  erging  es  wie
vielen  anderen  Diplomaten  der  Kleinstaaten:  so  phantastisch  er  sich  einst
in  dem  nebelhaften  Bereiche  der  Bundespolitik  gezeigt  hatte,  ebenso  besonnen
  verfuhr  er  jetzt,  da  er  festen  Boden  unter  seinen  Füßen  fühlte,
in  der  praktischen  Politik  seines  Heimathlandes.  Von  ihm  geführt  reichten
seine  Standesgenossen  von  der  Ritterschaft  und  die  Minderheit  der  übrigen
Abgeordneten  eine  Gegenerklärung  ein:  sie  waren  unbedenklich  zur  Leistung
des  Eides  bereit,  aber  nur  unter  der  Voraussetzung,  daß  der  Großherzog
ihnen  noch  andere  Gesetze  „zur  vollständigen  Ausbildung  der  Verfassung“
vorlegen  würde.

Die  Lage  des  kleinen  Staates  begann  recht  unsicher  zu  werden.  Der
preußische  Gesandte  Frhr.  v.  Otterstedt  —  notre  ami  ausx  mille  aftaires
hieß  er  in  der  diplomatischen  Welt  —,  ein  erklärter  Gegner  der  Liberalen,
der  immer  aufgeregt  und  geheimnißvoll  zwischen  den  Höfen  von  Darmstadt
  und  Bieberich  hin=  und  herreiste,  schilderte  seinem  Kabinet  „den
wahrhaft  teuflischen  Geist“  der  hessischen  Demagogen  in  den  dunkelsten
Farben?);  und  allerdings  nahm  die  pessimistische  Verbitterung  bedenklich
überhand.  Einzelne  der  Eidverweigerer  hofften  insgeheim  auf  einen  Gewaltstreich
  von  oben,  damit  dann  der  ausbrechende  Volksunwille  den  Hof
zu  umfassenden  Zugeständnissen  zwänge.  Auch  die  mächtigen  Mediatisirten,
denen  fast  ein  Viertel  des  Großherzogthums  gehörte,  zeigten  sich  feindselig.
Vergeblich  hatte  ihnen  die  Regierung  vor  Kurzem  alle  die  in  der  Bundesakte
  verheißenen  Rechte,  und  noch  einige  mehr,  zugestanden,  so  daß
fortan  am  Büdinger  Schloßthore  eine  Isenburgische  Leibwache  prunken

 

*)  Otterstedt's  Berichte,  10.,  26.  Juni,  4.  Juli  1820.
        <pb n="70" />
        62  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

durfte.  Die  Fürsten  und  Grafen  waren  mit  Alledem  nicht  befriedigt  und
blieben,  bis  auf  Einen,  sämmtlich  dem  Landtage  fern,  obschon  sie  selbst
schon  vor  Jahren  die  Berufung  der  Stände  stürmisch  verlangt  hatten.“)
Durch  Grolmann's  Klugheit  wurde  die  Gefahr  noch  zur  rechten  Zeit  be—
schworen.  Nüchtern  genug  um  die  Stimmung  des  Landes  richtig  zu  wür—
digen  und  bescheiden  genug  um  den  begangenen  Mißgriff  einzugestehen,
bewog  er  den  Großherzog  zur  Nachgiebigkeit.  In  einer  gnädigen  Antwort
gewährte  der  alte  Herr  die  Bitte  der  Gagern'schen  Partei  und  versprach,
daß  den  Ständen  einige  organische  Gesetze  zur  Ergänzung  des  März-Edikts
vorgelegt  werden  sollten.  Nach  dieser  Zusage  ließen  auch  mehrere  Mit—
glieder  der  entschiedenen  Opposition  ihren  Widerspruch  fallen,  und  am
27.  Juni  konnte  der  Landtag  endlich  eröffnet  werden.  Die  unbelehrbaren
Eidverweigerer  wurden  aus  der  Kammer  ausgeschlossen,  und  die  Neu—
wahlen  vollzogen  sich  überall  ohne  Widerstand.  Der  Landtag  errang  sich
sogleich  die  Oeffentlichkeit  seiner  Sitzungen  und  damit  ein  großes  Ansehen,
da  das  gesammte  Volk  mit  gespannter  Aufmerksamkeit  den  Berathungen
folgte;  aber  er  mißbrauchte  seine  Macht  nicht,  die  Minister  kamen  ihm
willfährig  entgegen,  und  unter  der  sachkundigen  Leitung  des  Präsidenten
Eigenbrodt,  des  berühmten  Forstmannes,  nahmen  die  Verhandlungen
anfangs  einen  friedlichen  Verlauf.

Alles  schien  auf  dem  besten  Wege.  Sogar  Marschall,  der  bisher
nach  seiner  Weise  die  Darmstädter  Demagogen  bei  allen  Höfen  verlästert
hatte,  meinte  jetzt  beruhigt:  die  Regierung  habe  das  Heft  in  der  Hand
behalten,  das  monarchische  Princip  sei  genugsam  gewahrt.“)  Grolmann
aber  mußte  bald  fühlen,  wie  schwer  es  hielt,  selbst  mit  dieser  besonnenen
Kammer  zum  Abschluß  zu  gelangen.  Er  befand  sich  in  einer  unhaltbaren
Stellung;  denn  die  Gesetzentwürfe  über  staatsbürgerliche  Rechte,  über
Ministerverantwortlichkeit  und  Steuerbewilligungsrecht,  welche  er  jetzt  dem
Landtage  vorlegte,  enthielten  in  Wahrheit  nicht  die  Ergänzung,  sondern
die  Aufhebung  des  März-Edikts,  und  unter  den  Abgeordneten  äußerte  sich
immer  vernehmlicher  das  Verlangen,  daß  auch  Hessen,  wie  die  anderen
süddeutschen  Staaten  eine  förmliche,  das  gesammte  Staatsrecht  umfassende
Verfassungsurkunde  erhalten  müsse.  Wie  viel  einfacher  doch,  wenn  man
den  Ständen  diesen  Herzenswunsch  erfüllte!  Der  Minister  berieth  sich  ins—
geheim  mit  seinem  Schwager,  dem  Kanzler  der  Universität  Gießen,  Arens,
einem  namhaften  Juristen,  dann  mit  Staatsrath  Hofmann,  der  das
Finanzwesen  sehr  geschickt  leitete,  endlich  auch  mit  einem  jüngeren  liberalen
Beamten,  Geh.  Rath  Jaup.  Mit  Ausnahme  Jaup's  war  keiner  dieser
vier  Männer  constitutionell  gesinnt,  sie  Alle  betrachteten  eine  Verfassung
besten  Falles  als  ein  nothwendiges  Uebel,  Arens  gehörte  sogar  zu  der

 

*)  Eingabe  der  Standesherren  an  den  Großherzog,  März  1816.
**)  Marschall  an  den  Herzog  von  Nassau,  30.  Juni  1820.
        <pb n="71" />
        Nachgiebigkeit  des  Großherzogs.  63

hochconservativen  Partei  und  hatte  sich  in  Gießen  als  unerbittlicher  Ver—
folger  der  Demagogen  einen  schlimmen  Leumund  erworben.  Gleichwohl
vereinigten  sie  sich  allesammt  in  der  Erkenntniß,  daß  die  Gährung  im
Lande  allein  durch  eine  Constitution  beschworen  werden  könne.

Der  Großherzog  ertheilte  seine  Genehmigung,  und  am  14.  Oktober
überraschte  Hofmann  den  Landtag  durch  die  Aufforderung:  die  Stände
möchten  nur  Alles  was  sie  noch  zur  Vervollständigung  des  März-Edikts
wünschten,  der  Regierung  vorschlagen;  dann  sollten  die  vereinbarten  Punkte
in  einer  Verfassungsurkunde  zusammengestellt  werden  und  mit  deren  Ver—
kündigung  das  März-Edikt  außer  Wirksamkeit  treten.  Der  Erfolg  bewies
augenblicklich,  wie  richtig  Grolmann  gerechnet  hatte.  Das  den  Herzen
dieses  Geschlechts  so  unwiderstehliche  Wort  „Verfassung“  wirkte  wie  ein
Zauberschlag:  nun  waren  die  Hessen  doch  ebenso  frei  wie  die  Baiern,
Badener  und  Württemberger!  Der  Saal  erdröhnte  von  Freudenrufen.
In  tiefer  Bewegung  sprach  der  Präsident  Eigenbrodt:  „sie  ist  nun  da,  die
Morgenröthe  eines  schönen  Tages,  der  das  Band  der  Liebe  und  des  Zu—
trauens  zwischen  einem  edlen  Fürsten  und  einem  biedern  Volke  befestigen,
noch  fester  knüpfen  wird.“  Dann  schloß  er  die  Sitzung,  damit  der  große
Tag  nicht  durch  andere  Geschäfte  entweiht  würde.  Welch  ein  Jubel  sodann,
als  der  Großherzog  Abends  im  Theater  unter  seinem  getreuen  Volke
erschien!  Ueberall  im  Lande  die  gleiche  Begeisterung,  überall,  wie  das
Stichwort  des  Tages  lautete,  die  gerührte  Dankbarkeit  glücklicher  Kinder
gegen  den  allgeliebten  Vater.

An  den  Höfen  fand  der  Freudenrausch  des  hessischen  Volkes  wenig
Widerhall.  Wie  hart  war  schon  der  König  von  Württemberg  getadelt
worden,  weil  er  seiner  Verfassung  die  Form  eines  Vertrags  gegeben  hatte,
und  er  konnte  sich  doch  auf  das  alte  Recht  seiner  Schwaben  berufen.  Jetzt
aber  erbot  sich  ein  zweiter  deutscher  Fürst  freiwillig  zu  einer  Verein—
barung  mit  seinen  Ständen,  obgleich  diesen  ein  historischer  Rechtsanspruch
unzweifelhaft  nicht  zur  Seite  stand.  Eine  solche  Verletzung  des  mo—
narchischen  Princips  schien  hochgefährlich.  Der  Erbgroßherzog  und  sein
Bruder  Prinz  Emil  hatten  ihres  Unmuths  kein  Hehl  und  beschuldigten
den  Minister,  daß  er  hinter  ihrem  Rücken  die  Gutherzigkeit  ihres  altern—
den  Vaters  mißbraucht  habe.  „Wenn  Ihr  Schwager  seinen  Frieden  mit
den  Jacobinern  schließen  will  —  sagte  Prinz  Emil  dem  Kanzler  Arens  ins
Gesicht  —,  dann  will  ich  den  Krieg  mit  ihm.  Mag  Grolmann  in  den
Koth  stürzen,  das  ist  mir  sehr  gleichgiltig;  aber  daß  er  meinen  Vater  mit
hineinreißt,  das  werde  ich  ihm  nie  verzeihen.““)  Prinz  Emil  hatte  neuerdings
  die  bonapartistischen  Ideale  seiner  Jugendjahre  allmählich  aufgegeben
und  sich  auf  dem  Aachener  Congresse  persönlich  mit  den  neuen  Gebietern
Europas  ausgesöhnt.  Ein  ausgezeichneter  Soldat,  klug,  unterrichtet,

 

*)  Prinz  Emil  v.  Hessen  an  Otterstedt,  14.  Okt.  1820.
        <pb n="72" />
        64  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

energisch,  blieb  er  fortan  durch  viele  Jahre  eine  Säule  der  hochconservativen
  Partei  in  Süddeutschland.  Otterstedt,  der  sich  seines  besonderen
Vertrauens  erfreute,  urtheilte  über  ihn:  „er  lebt  nur  in  und  mit  dem
monarchischen  Princip,  das  er  wie  ein  wahrer  Chevalier  zu  vertheidigen
versteht.“"  Die  Stimmung  des  Prinzen  verdüsterte  sich  noch  mehr,  da
eben  in  diesen  Tagen  auch  die  alte  feste  Mannszucht  des  kleinen  Heeres,
dem  er  mit  Leib  und  Seele  angehörte,  zu  wanken  schien.  Leutnant  Schulz,
jener  Genosse  der  Unbedingten,  der  das  revolutionäre  Frag=  und  Antwortsbüchlein
  unter  die  Bauern  geworfen  hatte,  wurde  vom  Kriegsgerichte  freigesprochen.
  Ein  so  ungerechter  Wahrspruch  —  Grolmann  selbst  konnte
das  nicht  in  Abrede  stellen  —  wäre  vor  einem  Jahre  noch  unmöglich
gewesen;  es  ließ  sich  nicht  verkennen,  daß  die  aufregenden  Nachrichten  von
den  spanischen  und  italienischen  Soldatenmeutereien  das  militärische  Pflichtgefühl
  der  Offiziere  des  Kriegsgerichts  verwirrt  hatten.)

Auch  du  Thil,  der  an  dem  entscheidenden  Beschlusse  des  Ministeriums
  keinen  Antheil  genommen,  sprach  sich  sehr  besorgt  aus.  Er  gab
wohl  zu,  daß  der  Bestand  einer  Verfassung  beruhigend  wirken  könne:
denn  wie  die  Welt  vor  dreihundert  Jahren  für  und  wider  die  Transsubstantiation
  kämpfte,  so  „ist  Constitutionssucht  heute  die  Modekrankheit“".
  Dennoch  hielt  er  es  für  „eine  unbegreifliche  Unbesonnenheit,  das
furchtbare  Beispiel  zu  geben,  daß  die  Volksvertretung  mit  der  Regierung
über  die  Verfassung  unterhandelt.“““)  Otterstedt  vollends,  der  ewig  Aufgeregte,
  redete  in  seinen  Berichten,  als  ob  die  Jacobiner  obenauf  wären;
er  beschwor  seine  Regierung,  in  einem  Ministerialschreiben  ihre  förmliche
Mißbilligung  auszusprechen:  auf  keinen  Fall  dürfe  Grolmann,  nach  solchen
Beweisen  der  Unzuverlässigkeit,  das  Ministerium  des  Auswärtigen  behalten.


Der  alte  Großherzog  selber  begann  bereits  wieder  zu  schwanken  und
versprach  seinem  Sohne  Emil  im  tiefsten  Vertrauen,  daß  Grolmann  das
auswärtige  Amt  an  du  Thil  abtreten  solle,  sobald  die  großen  Mächte  es
verlangten.“)  Die  Diplomaten  der  Nachbarschaft  blickten  voll  Angst  auf
„das  Theater  der  Intrigue“,  das  sich  in  Darmstadt  aufgethan;  Goltz  in
Frankfurt  hielt  für  ausgemacht,  daß  der  Unheilsmann  Wangenheim  auch
hier  wieder  die  Hand  im  Spiele  gehabt,  und  Marschall  schalt:  so  lasse
„ein  schwacher  Regent  und  ein  unerfahrener  unbeholfener  Minister  die
Zügel  aus  der  Hand“  gleiten.))  Der  preußische  Hof  aber  bewahrte  auch
diesmal,  wie  noch  bei  allen  Verfassungskämpfen  des  Südens,  eine  wohlwollende
  Zurückhaltung.  Der  vielgeschäftige  Gesandte  erhielt  die  strenge

 

*)  Otterstedt's  Bericht,  23.  Okt.;  Grolmann  an  Otterstedt,  19.  Okt.  1820.
*  F)  Du  Thil  an  Otterstedt,  23.  Okt.  1820.
**?)  Otterstedt's  Berichte,  18.,  23.,  29.  Okt.;  Prinz  Emil  v.  Hessen  an  Otterstedt,
29.  Okt.  1820.
1)  Goltz  an  Hardenberg,  21.  Nov.;  Marschall  an  Berstett,  16.  Okt.  1820.
        <pb n="73" />
        Verständigung  über  die  Verfassung.  65

Weisung,  sich  jeder  Einmischung  zu  enthalten;  auch  den  Austritt  Grol—
mann's  aus  dem  auswärtigen  Amte  hielt  Bernstorff  nicht  für  wünschens—
werth,  weil  der  Verdrängte  dann  auf  die  Meinung  der  großen  Mächte
noch  weniger  Rücksicht  nehmen  würde.“)  Bei  solcher  Gesinnung  der  preu—
ßischen  Staatsmänner  wollte  Metternich  ebenfalls  keinen  entscheidenden
Schritt  thun,  obwohl  er  einmal  eine  sehr  unfreundliche  Note  nach  Darm—
stadt  sendete:  so  lange  die  Abwehr  der  italienischen  Revolution  seine  ganze
Kraft  in  Anspruch  nahm,  sollte  in  Deutschland  jede  Verwicklung  vermieden
werden.

Unterdessen  hatten  sich  die  Ultras  in  Darmstadt  von  ihrem  Schrecken
erholt,  da  die  Haltung  der  Kammern  durchaus  den  Erwartungen  des
Ministers  entsprach.  Beschwichtigt  durch  die  Zusage  der  Verfassung,  zeigten
sich  die  Abgeordneten  fortan  sehr  nachgiebig,  und  Grolmann  konnte  mit
vollem  Rechte  dem  preußischen  Gesandten  versichern,  der  Entschluß  des
Großherzogs  habe  der  radicalen  Partei  eine  Niederlage  bereitet,  auf  das
Vertrauen  des  Volks  gestützt  stehe  die  Regierung  jetzt  mächtiger  da  denn

zuvor.  Auch  Arens  redete  dem  besorgten  Preußen  zu:  —  es  sei  unmög—
lich,  den  Strom  der  allgemeinen  Opinion  aufzuhalten,  möge  das  für
Preußen  ein  Fingerzeig  sein!  —  und  Gagern  diktirte  ihm  eine  Denk—

schrift  in  die  Feder,  welche  dem  Berliner  Hofe  auseinandersetzte,  daß
die  Hessen  nimmermehr  hinter  ihren  süddeutschen  Nachbarn  zurückbleiben
wollten,  und  mithin  nur  eine  Verfassungsurkunde  den  Landtag  zufrieden
stellen  könne.')  Das  Zureden  wirkte,  und  wohlmeinend  wie  er  war,
hielt  es  Otterstedt  nunmehr  für  seine  Pflicht,  den  grollenden  österreichischen
  Gesandten  v.  Handel  zu  beschwichtigen  und  auch  die  noch  immer  verstimmten
  beiden  Prinzen  zur  Besonnenheit  zu  mahnen.  Auf  seine  und
du  Thil's  Vorstellungen  sahen  die  Prinzen  ein,  daß  es  ihnen  nicht  zieme,
öffentlich  wider  ihren  Vater  aufzutreten;  Beide  gaben  in  der  ersten  Kammer
versöhnliche  Erklärungen  ab.  Um  seine  Söhne  vollends  zu  gewinnen,
berief  sie  der  Großherzog  sodann  in  sein  Ministerium;  damit  war,  wie
Prinz  Emil  befriedigt  schrieb,  von  Neuem  bewiesen,  daß  der  alte  Herr
„das  monarchische  Princip  kräftig  aufrechthalten  wollte".“)

Im  Ministerrathe  einigte  man  sich  hierauf  über  einen  guten  Gedanken,
  der  den  Doktrinären  des  monarchischen  Princips  ihre  letzten
Formbedenken  aus  der  Hand  schlug.  Man  beschloß,  daß  die  Verfassungsurkunde
  zwar  genau  nach  den  angenommenen  Vorschlägen  der  Stände
abgefaßt,  dann  aber  ohne  nochmalige  Befragung  des  Landtags,  vom
Throne  herab  als  ein  freies  Geschenk  fürstlicher  Gnade  dem  Lande  ver- 



*)  Weisungen  an  Otterstedt:  von  Bernstorff,  Troppau  11.  Nov.,  von  Ancillon,
Berlin  11.  Nov.  1820.

*)  Grolmann  an  Otterstedt,  17.  Okt.;  Arens  an  Otterstedt,  15.  Okt.;  Mémoire
du  Baron  de  Gagern,  29.  Okt.  1820.

*?*)  Prinz  Emil  von  Hessen  an  Otterstedt,  29.  Okt.  1820.
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.

□C1
        <pb n="74" />
        66  III.  1.  Die  Wiener  Conferenzen.

liehen  werden  solle.  So  erschien  das  Grundgesetz,  obwohl  es  in  Wahrheit
  mit  dem  Landtage  vereinbart  war,  der  Form  nach  als  eine  gegebene
Verfassung,  und  das  den  strengen  Monarchisten  so  unheimliche  Schreckbild
eines  politischen  Grundvertrages  war  glücklich  vermieden.  Zur  selben
Zeit  wurde  Leutnant  Schulz  aus  der  Armee  entlassen,  nachdem  Prinz
Emil  und  die  Offiziere  seines  Reiter-Regiments  den  Großherzog  dringend
um  „die  Entfernung  dieses  Unwürdigen“  gebeten  hatten;  und  nun  erst
söhnten  sich  die  Prinzen  mit  der  neuen  Ordnung  der  Dinge  völlig  aus.“)
Aus  Ehrfurcht  vor  dem  greisen  Landesherrn  ließen  sich  die  Landstände
gleichfalls  die  Form  der  Verfassungsverleihung  wohl  gefallen,  da  sie  in
der  Sache  doch  fast  alle  ihre  Wünsche  durchgesetzt  hatten;  sie  widersprachen
auch  nicht,  als  der  Minister  die  fragwürdige  Behauptung  aufstellte,  daß
die  Weisheit  des  Großherzogs  schon  im  März  Alles  genau  so  wie  es  gekommen
  sei  vorhergesehen  habe.  Genug,  Grolmann  hatte,  gewandt  und
fest,  zuerst  die  Radicalen  geschlagen,  dann  die  höfische  Opposition,  die  bei
der  beginnenden  Altersschwäche  des  Großherzogs  unberechenbaren  Schaden
stiften  konnte,  gänzlich  entwaffnet.  Am  17.  December  wurde  das  Grundgesetz
  unterzeichnet  und  alsdann,  unter  neuen  Ausbrüchen  stürmischer
Freude,  von  den  Kammern  entgegengenommen.

Die  hessische  Verfassung  war  der  badischen  sehr  ähnlich;  jedoch  bestand
  die  erste  Kammer,  nach  dem  Vorbilde  Württembergs,  nur  aus  den
Standesherren  und  einigen  vom  Landesherrn  Ernannten.  Die  Mitglieder
der  Ritterschaft  erhielten  ihren  Platz  in  der  zweiten  Kammer  neben  den
Abgeordneten  der  großen  Städte  und  der  gemischten  Wahlbezirke,  damit
„das  aristokratische  Princip  nicht  zu  sehr  die  Oberhand  gewinne“;  und  nachdem
  man  während  des  Verfassungskampfes  genugsam  erfahren  hatte,  wie
niedrig  die  alten  reichsunmittelbaren  Geschlechter  den  Werth  einer  darmstädtischen
  Pairie  schätzten,  so  half  man  sich,  gleich  den  Württembergern,
durch  die  wunderliche  Vorschrift,  daß  eine  nicht  vollzählig  erschienene
Kammer  als  einwilligend  angesehen  werden  solle.  Ueber  die  Beschlußfähigkeit
  der  zweiten  Kammer  enthielt  die  hessische  Verfassung,  wie  alle  die
anderen  neuen  Grundgesetze  des  Südens,  sehr  kleinliche  Bestimmungen.
Da  die  Bureaukratie  den  gesetzgebenden  Körper  wie  ein  Regierungscollegium,
  das  seine  Amtsstunden  absitzen  muß,  betrachtete,  und  die  Volksvertreter
  überdies  Tagegelder  bezogen,  so  forderten  die  süddeutschen  Verfassungen
  allesammt,  daß  mindestens  die  größere  Hälfte,  in  Baiern  und
Württemberg  sogar  zwei  Drittel  der  Abgeordneten  immer  anwesend  sein
müßten  —  eine  pedantische  Kleinmeisterei,  welche  seitdem  eine  traurige
Eigenthümlichkeit  des  deutschen  Parlamentarismus  geblieben  ist  und  sein
Ansehen  im  Volke  schwer  geschädigt  hat.

 

*)  Eingabe  des  Prinzen  Emil  und  der  Offiziere  des  Chevauxlegers-Regiments  an
den  Großherzog,  Nov.  1820.
        <pb n="75" />
        Die  hessische  Verfassung.  67

Im  Ganzen  entsprach  das  hessische  Grundgesetz  den  Bedürfnissen  des
Landes.  Auch  die  preußische  Regierung  erkannte  dies  an  und  sprach  dem
Großherzog  und  seinem  treuen  Volke  ihren  warmen  Glückwunsch  aus.
„Durch  diese  glückliche  Wendung,  welche  die  große  Angelegenheit  genommen,
—  schrieb  Ancillon  —  ist  das  monarchische  Princip,  das  Grundprincip
aller  deutschen  ständischen  Verfassungen,  recht  erhalten  worden,  indem
S.  K.  Hoheit  dieses  Staatsgrundgesetz  Höchstselbst  Ihren  Ständen  gegeben
haben  und  die  Freiheit  Ihres  souveränen  Willens  und  die  hohe  Weisheit
Ihrer  Beschlüsse  durch  das  was  sie  den  Wünschen  der  Kammern  zugestan—
den  wie  durch  das  was  sie  denselben  vorenthielten  gleich  bewährt  haben.“*)
Der  Geist  der  Eintracht,  der  diesen  Landtag  beseelte,  blieb  ungeschwächt
bis  zum  Schlusse  der  Session,  im  Sommer  1821;  die  Honigmonde  des
constitutionellen  Lebens  verliefen  nirgends  so  ungetrübt  wie  in  Darm—
stadt.  Man  vereinbarte  noch  einige  wichtige  Gesetze  über  die  Ablösung
der  bäuerlichen  Lasten,  und  seitdem  ward  die  Entlastung  des  Bodens  so
eifrig  gefördert,  daß  Hessen  früher  als  alle  anderen  deutschen  Staaten
zur  vollständigen  wirthschaftlichen  Befreiung  des  Landvolkes  gelangte.
Mit  mächtigem  Selbstgefühle  blickte  der  Darmstädter  von  der  Höhe  seiner
modernen  Lebensverhältnisse  auf  die  kurhessischen  Nachbarn  hernieder  und
meinte:  wenn  die  Welt  untergeht,  dann  wandern  wir  nach  Kurhessen
aus,  denn  dort  ist  man  immer  fünfzig  Jahre  hinter  der  Zeit  zurück.  —

Dergestalt  war  in  ganz  Süddeutschland  die  constitutionelle  Staats—
form  zur  Herrschaft  gelangt,  und  so  gewiß  diese  Wendung  der  Dinge
nothwendig  und  heilsam  war,  ebenso  gewiß  bereitete  sie  der  Einigung  der
Nation  ernste  Gefahren.  Erst  durch  Napoleon  und  die  Siege  des  Rhein—
bundes  war  in  den  zerstückelten  Gebieten  des  Südens  ein  Gemeingefühl,  ein
Bewußtsein  oberdeutscher  Eigenart,  das  im  achtzehnten  Jahrhundert  noch
geschlummert  hatte,  erweckt  worden.  Jetzt  verschärfte  sich  dieser  Sonder—
geist,  seit  man  anfing  die  schöne  Heimath  als  das  classische  Land  deutscher
Freiheit  zu  preisen  und  die  großen  nationalen  Erinnerungen  des  waffen—
starken  Nordens  zu  mißachten.  Die  Kluft  zwischen  Nord  und  Süd  ver—
breiterte  sich  während  der  nächsten  Jahre,  und  erst  nach  schmerzlichen
Enttäuschungen  erkannten  die  Oberdeutschen,  daß  nur  die  Einheit  Deutsch—
lands  ihnen  die  politische  Freiheit  sichern  konnte.  —

 

*)  Aneillon  an  Senden,  10.  Jan.  1821.
        <pb n="76" />
        Zweiter  Abschnitt.

Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

Derweil  die  Wiener  Conferenzen  den  Sisyphus-Stein  der  Bundes—
verfassung  auf  und  nieder  wälzten,  gelangte  in  Berlin  eine  Arbeit  zum
Abschluß,  die  außerhalb  Preußens  wenig  beachtet  für  Deutschlands  Zu—
kunft  ungleich  folgenreicher  werden  sollte  als  alle  Verhandlungen  der
Bundespolitik.  Der  greise  Staatskanzler  legte  die  letzte  Hand  an  das
Werk  der  inneren  Reformen.  Wie  zuversichtlich  blickte  er  wieder  ins
Leben  seit  er  den  verhaßten  Humboldt  in  den  Sand  geworfen  hatte.  Er
fühlte  sich  wie  verjüngt,  alle  die  stolzen  Hoffnungen  der  ersten  Jahre
seiner  Kanzlerschaft  wurden  ihm  wieder  lebendig.  Wie  er  damals  als
ein  Dictator  den  Staat  zweimal  mit  einem  ganzen  Füllhorn  neuer  Ge—
setze  überschüttet  hatte,  so  dachte  er  jetzt  die  Neuordnung  des  Staatshaushaltes
  mit  einem  Schlage  zu  beendigen.  Eine  Commission  des
Staatsraths  unter  dem  Vorsitz  von  Klewitz  und  Bülow  hatte  mittlerweile
  die  Entwürfe  der  neuen  Steuergesetze  vollendet,  eine  andere  unter
der  eigenen  Leitung  des  Staatskanzlers  den  Stand  des  Staatshaushaltes
  und  des  Schuldenwesens  geprüft.  In  jener  war  J.  G.  Hoffmann,
in  dieser  C.  Rother  der  leitende  Kopf,  beide  Männer  zählten  zu  Hardenberg's
  nächsten  Vertrauten,  und  er  betrachtete  ihre  Arbeiten  als  sein
persönliches  Werk.

In  drei  langen  Vorträgen  entwickelte  er  dem  Könige  seinen  Finanzplan,
  und  sobald  er  am  12.  Januar  den  Monarchen  im  Wesentlichen
überzeugt  hatte,  stellte  er  sofort  den  Antrag,  daß  die  sämmtlichen  neuen
Gesetze  über  das  Steuer=  und  Schuldenwesen  unverzüglich  veröffentlicht
würden;)  dann  sollten  noch  im  Laufe  dieses  Jahres  die  Gemeinde-,
Kreis=  und  Provinzialordnung  und  schließlich  die  Reichsverfassung  folgen.
Er  übersah  in  seiner  Ungeduld,  daß  er  sich  inzwischen  der  dictatorischen

*)  Hardenberg's  Tagebuch,  10.,  11.,  12.  Jan.  1820.
        <pb n="77" />
        Kanzler  und  Staatsrath.  69

Gewalt,  welche  ihm  der  König  einst  beim  Antritt  des  Kanzleramtes  zu—
gestanden,  längst  selber  entkleidet  hatte.  Schon  seit  Jahren  bestanden  das
neue  Staatsministerium  und  der  Staatsrath,  und  die  Verordnung  über
die  Bildung  der  letzteren  Behörde  bestimmte  unzweideutig,  daß  sämmtliche
Vorschläge  zu  neuen  oder  zur  Abänderung  von  bestehenden  Gesetzen  durch
den  Staatsrath  an  den  König  gelangen  müßten.  Ergraut  im  Genusse
der  Macht  hatte  Hardenberg  diese  Vorschrift  freilich  nicht  lange  eingehalten;
ihm  schien  es  widersinnig,  daß  ein  absoluter  Monarch  seinen  eigenen
Beamten  gegenüber  an  Formen  gebunden  sein  sollte.  Während  die  sechzehn
  neuen  Gesetze  des  Jahres  1818  allesammt  erst  nach  Berathung  des
Staatsraths  die  königliche  Sanktion  erhielten,  wurden  schon  im  folgenden
Jahre  von  siebenundzwanzig  neuen  Gesetzen  nur  sechzehn  dem  Staatsrathe
  vorgelegt.“)

So  gewöhnte  sich  der  Kanzler  bereits  daran  den  Staatsrath  zu  umgehen,
  und  am  wenigsten  bei  den  höchst  unpopulären  Finanzgesetzen  wollte
er  auf  dies  kurz  angebundene  Verfahren  verzichten.  Seit  Humboldt's
Sturz  hatte  sich  die  Stimmung  in  den  Beamtenkreisen  noch  mehr  verbittert.
  Die  Erbsünde  der  Hauptstädte,  die  Lust  am  Skandal  trat  wieder
fast  ebenso  dreist  auf,  wie  einst  vor  der  Jenaer  Schlacht;  Jeder  schalt
und  klagte,  um  so  heftiger  je  höher  er  stand.  Welche  ungeheuerlichen
Lügen  konnte  Varnhagen  allabendlich  schadenfroh  in  den  Modersumpf
seines  Tagebuchs  abladen!  Der  war  nach  seiner  Abberufung  mit  einem
reichlichen  Wartegelde  ausgestattet  worden,  weil  man  ihn  zufrieden  stellen
und  seine  scharfe  Feder  unschädlich  machen  wollte.*)  Oeffentlich  wagte  er
auch  nicht  gegen  die  Regierung  aufzutreten.  Dafür  trieb  er  sich  jetzt,  als
Wirklicher  Geheimer  Ober-Literat,  wie  der  treffende  Witz  der  Berliner  ihn
nannte,  zischelnd,  schleichend,  horchend  zwischen  den  hohen  Beamten  und
den  Schriftstellern  der  Residenz  umher.  Hier  erfuhr  er  aus  sicherster  Quelle,
wie  sündlich  General  Knesebeck,  ein  Mann  von  unantastbarer  Rechtschaffenheit,
  mit  den  militärischen  Geldern  umgehe  und  dabei  sich  selber  nicht
vergesse;  auch  der  nicht  minder  ehrenhafte  Rother,  der  sich  soeben  in  Schlesien
  ein  Gut  gekauft,  konnte  das  Geld  natürlich  nur  frechem  Unterschleif
verdanken;  keinen  Tresorschein  —  hieß  es  in  diesen  Kreisen  —  dürfe  man
die  Nacht  über  im  Hause  behalten,  denn  einer  solchen  Regierung  sei  nicht
vierundzwanzig  Stunden  lang  zu  trauen.  Bei  diesem  Fieber  der  Tadelsucht
  schien  es  in  der  That  bedenklich,  den  Gesetzentwurf  über  die  Staatsschulden
  mit  allen  den  unerfreulichen  Geheimnissen,  die  er  aufdeckte,  jetzt
dem  Staatsrathe  vorzulegen.  Ein  leidenschaftlicher  Streit  um  jeden  einzelnen
  Posten  der  Rechnung  stand  dann  unausbleiblich  bevor,  und  dieser

 

*)  Nach  der  Berechnung,  welche  Herzog  Karl  von  Mecklenburg  im  Jahre  1827  als
Präsident  des  Staatsraths  aufstellte  (Denkschrift  über  den  Staatsrath,  8.  März  1827).
**)  Ministerialschreiben  an  Küster,  7.  Aug.  1819.
        <pb n="78" />
        70  III.  2.  Die  letzten  Resormen  Hardenberg's.

Hader  konnte  nicht  geheim  bleiben;  denn  da  die  politischen  Parteien  noch
keinen  anderen  Kampfplatz  besaßen,  so  waren  bisher  fast  alle  wichtigen
Verhandlungen  des  Staatsraths  in  gehässig  übertreibender  Darstellung
der  vornehmen  Gesellschaft  Berlins  bald  bekannt  geworden,  und  schon
mehrmals  hatte  der  König  die  Mitglieder  an  die  Pflicht  amtlicher  Verschwiegenheit
  erinnern  müssen.

Solche  düstere  Gerüchte  mußten  jetzt  den  gebrechlichen  Credit  des
Staates  geradezu  vernichten.  Mit  unsäglicher  Mühe  hielt  der  Minister
Klewitz  den  Kurs  der  Staatsschuldscheine  auf  70—71;  im  nächsten  Februar
aber  wurden  mehr  als  3  Millionen  Thaler  Wechsel  der  Seehandlung
fällig,  auch  das  Deficit  aus  den  Jahren  1817—19,  dessen  Dasein  Humboldt
  und  seine  Freunde  so  lange  abgeleugnet  hatten,  lag  jetzt  klar  am
Tage  und  sollte  sofort  gedeckt  werden.  Man  bedurfte  der  Baarmittel,
unverzüglich,  und  was  ward  aus  den  Anleiheverhandlungen,  welche  Rother
bereits  mit  einigen  Bankhäusern  eingeleitet  hatte,  wenn  die  so  oft  verheißene
  Regelung  des  Schuldenwesens  nochmals  um  Monate  hinausgeschoben,
  wenn  das  ohnehin  schwarzsichtige  Publikum  im  Voraus  durch
halbwahre  Berichte  aus  dem  Staatsrathe  beunruhigt  wurde?  Die  Geldverlegenheit
  war  so  dringend,  daß  der  Kanzler  auch  die  unverweilte  Veröffentlichung
  der  Steuergesetze  für  nöthig  hielt.  Mochten  das  Ministerium
und  der  Staatsrath  nachträglich  die  Gesetze  prüfen  und  einzelne  Verbesserungen
  vorschlagen,  der  Staat  durfte  der  neuen  Einnahmen  keinen
Monat  länger  entbehren.  „Was  würden“,  schrieb  Hardenberg  dem  Könige,
„Höchstdieselben  von  dem  Vorsteher  einer  großen  Stadt  sagen,  der  bei
einer  Feuersbrunst,  welche  ihr  den  Untergang  droht,  wissend,  daß  die
Feueranstalten  bisher  mangelhaft  waren,  statt  sogleich  alle  Mittel  zur
Rettung  anzuwenden,  erst  eine  Deliberation  im  Magistrat  über  die  Verbesserung
  jener  Anstalten  veranlassen  wollte?“"

Die  Rechtlichkeit  des  Königs  konnte  sich  indeß  zu  einem  so  eigenmächtigen
  Vorgehen  nicht  entschließen.  Friedrich  Wilhelm  befürchtete,  daß
die  Verletzung  der  Formen  den  unvermeidlichen  üblen  Eindruck  der  Steuergesetze
  noch  verschlimmern  würde,  er  bestand  auf  der  ordnungsmäßigen
Befragung  des  Staatsraths  und  sendete  aus  Potsdam  seinen  Witzleben
hinüber,  der  schriftlich  und  mündlich  dem  ungeduldigen  Kanzler  ins  Gewissen
  reden  mußte.))  Jetzt  gelte  es,  so  ließ  sich  der  Vertraute  des
Königs  vernehmen,  „die  Finanzen  eines  Staates  zu  ordnen,  der  einem
Schiffe  ohne  Segel  und  Masten  gleich,  das  auf  den  Wellen  der  bewegten
Zeit  umhertreibt,  nur  durch  die  weise  Führung  eines  großen  Staatsmannes
  nicht  allein  erhalten  wurde,  sondern  wie  ein  Phönix  neu  erstand."
Bei  einem  so  umfassenden  Unternehmen  dürften  die  Fundamentalgesetze
des  Staates  nicht  mißachtet  werden,  und  zu  diesen  zählten  die  Verord- 



*)  Albrecht  an  Hardenberg,  13.,  16.  Januar  1820.
        <pb n="79" />
        Staatsschulden-Gesetz.  71

nungen  über  den  Staatsrath  und  das  Staatsministerium,  welche  „bis
etwas  Anderes  an  die  Stelle  tritt,  als  die  Charte  des  Reichs“  zu  gelten
hätten.  Der  Ausfall  in  den  Staatseinnahmen,  welchen  die  Verzögerung  der
Steuergesetze  bewirken  würde,  könne  äußersten  Falles,  wie  im  Jahre  1808,
durch  Abzüge  von  den  Gehältern  der  Beamten  gedeckt  werden.  „Kein  anderes
  Motiv  leitet  mich"  —  so  betheuerte  Witzleben  schließlich  —  „als
meine  Ueberzeugung  von  der  Wichtigkeit  der  Sache  und  die  Besorgniß,
den  in  den  Annalen  des  Vaterlandes  glänzenden  Namen  eines  Mannes
durch  die  Verletzung  von  ihm  selbst  gegebener  Gesetze  befleckt  zu  sehen.“)

Hardenberg  ließ  sich  selbst  durch  diese  herzlichen  Mahnungen  keineswegs
  überzeugen,  doch  durfte  er  dem  erklärten  Willen  des  Monarchen  nicht
zuwiderhandeln.  Aber  auch  der  König  hatte  inzwischen  eingesehen,  daß
die  Regelung  des  Schuldenwesens  nur  bei  unverbrüchlicher  Verschwiegenheit
  möglich  war,  und  so  einigte  man  sich  denn  auf  Rother's  Vorschlag  über
einen  Mittelweg.  Man  beschloß,  die  Rechte  der  beiden  höchsten  Behörden,
so  weit  es  noch  anging,  zu  wahren,  also  die  sämmtlichen  Steuergesetze,  die
in  der  That  auch  sachlich  noch  einer  erneuten  Prüfung  bedurften,  dem
Ministerium  und  dem  Staatsrath  zu  überweisen,  aber  die  Edikte  über  die
Staatsschuld  sofort  zu  verkündigen.)

Am  17.  Januar  1820  erschien  demnach  die  Verordnung  wegen  der
Behandlung  des  Staatsschuldenwesens,  welche  den  Staatsschuldenetat
feststellte  und  auf  immer  für  geschlossen  erklärte.  Vier  volle  Jahre  nach
dem  Friedensschluß  lernten  die  Preußen  endlich  das  traurige  Vermächtniß
der  napoleonischen  Tage  kennen.  Am  Ende  des  Jahres  1806  hatte  die
Schuld  nicht  ganz  54½  Mill.  Thlr.  betragen;  jetzt  belief  sie  sich  auf
180,091,720  Thlr.  verzinsliche  Staatsschulden,  dazu  noch  11,1  Mill.
unverzinsliches  Papiergeld  und  25,9  Mill.  vom  Staate  übernommene  Provinzialschulden,
  insgesammt  217,248,762  Thlr.,  etwa  so  viel  wie  die
Staatseinnahmen  von  4¼  Jahren.  Den  Hauptposten  der  verzinslichen
Schuld  bildeten  119,5  Mill.  Staatsschuldscheine.  Dies  im  Jahre  1810
durch  Hardenberg  eingeführte  Papier  wurde  seit  dem  1.  Juli  1814  wieder
regelmäßig  mit  vier  von  Hundert  verzinst,  und  es  lag  im  Plane,  nach
und  nach  alle  Schuldverschreibungen  des  Staates  in  Staatsschuldscheine
umzuwandeln.  Bereits  waren  vierundzwanzig  verschiedene  Arten  von
Schuldscheinen,  wie  sie  die  wilde  Zeit  dem  Staate  aufgebürdet  hatte  —
russische  Bons  und  polnische  Reconnaissancen,  rückständige  Gehaltbons
und  Lieferungsscheine,  Kalckreuth'sche  Danziger  Obligationen  u.  s.  w.  —  in

 

*)  Witzleben,  unterthäniges  Promemoria,  16.  Jan.  1820.  C.  Dieterici,  zur  Geschichte
  der  Steuer-Reform  in  Preußen,  Berlin  1875,  theilt  (S.  235)  Einiges  aus  dieser
Denkschrift  mit,  bezeichnet  sie  aber  irrthümlich  als  eine  dem  Staatskanzler  zugegangene
königliche  Instruktion.

*“.)  Rother  an  Hardenberg,  16.  Jan.;  Hardenberg  an  Rother,  16.  Jan.z  Hardenberg's
  Tagebuch,  16.,  17.  Jan.  1820.
        <pb n="80" />
        72  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

Staatsschuldscheine  umgeschrieben.  Man  verfuhr  dabei  mit  einer  Ehr—
lichkeit,  die  in  der  europäischen  Finanzgeschichte  kaum  ihres  Gleichen  findet.
So  hatte  König  Jerome  die  mit  seinen  altpreußischen  Provinzen  übernom—
menen  Landesschuldverschreibungen  auf  ein  Drittel  ihres  Nennwerthes
herabgesetzt.  Als  die  Lande  dann  zu  ihrem  alten  Herrscher  zurückkehrten,
war  der  Gewaltstreich  längst  verschmerzt,  und  Preußen  nach  Völkerrecht
unzweifelhaft  nur  verpflichtet,  seinen  Antheil  an  der  westphälischen  Schuld,
wie  sie  lag,  zu  übernehmen;  der  König  aber  wollte  keinen  Makel  auf  dem
preußischen  Namen  dulden  und  ließ  trotz  der  Noth  der  Finanzen  die  Schuld
wieder  nach  ihrem  vollen  Werthe  (7,2  Mill.)  anerkennen,  auch  den  überraschten
  Gläubigern  die  Zinsen  für  1814  und  1815  nachzahlen.  Und
selbst  diese  That  peinlicher  Rechtschaffenheit  ward  von  der  verstimmten
vornehmen  Gesellschaft  mit  übler  Nachrede  belohnt;  Marwitz  polterte,  da
habe  der  Staatskanzler  seinen  Lieblingen,  den  Wucherern,  wieder  einmal
ein  Geschenk  in  den  Rachen  geworfen.

Der  Schulden-Etat  gestand  zu,  daß  nur  ein  Theil  der  Staatsschuldscheine
  bereits  im  Umlaufe,  ein  anderer  für  die  außerordentlichen  Bedürfnisse
  der  nächsten  Zukunft  noch  zurückbehalten  sei,  jedoch  er  verschwieg  die
Höhe  dieser  letzteren  Summe  und  —  er  mußte  sie  verschweigen.  Denn
im  Januar  1820  hatte  der  Staat  von  den  119,6  Millionen  Staatsschuldscheinen
  erst  59,685  Mill.  ausgegeben,  wovon  4  Mill.  bereits  wieder  eingelöst
  waren,  er  behielt  also  die  volle  Hälfte,  an  60  Mill.  noch  in  der
Hand  um  die  Straßen=  und  Festungsbauten  der  nächsten  Jahre  zu  bestreiten
  und  vornehmlich  um  seine  ihm  selber  noch  unbekannten  Schuldposten
  zu  decken.  Der  veröffentlichte  Etat  gab  nicht  eine  Uebersicht  über
die  wirkliche  Schuldenlast,  sondern  lediglich  einen  Voranschlag,  wie  ihn
Rother  mit  erstaunlichem  Geschick,  annähernd  richtig,  aber  großentheils
nur  nach  Vermuthungen  aufgestellt  hatte.  Der  unbeschreibliche  Wirrwarr
der  aus  so  vielen  Territorien  zusammengeronnenen  Schuldenmasse  ließ
sich  noch  immer  nicht  sicher  übersehen,  und  —  so  tief  lag  der  Unternehmungsgeist
  in  diesem  verarmten  und  entmuthigten  Geschlechte  darnieder
—  selbst  die  Gläubiger  zeigten  bei  der  Abwicklung  des  Schuldenwesens
eine  unbegreifliche  Saumseligkeit;  umsonst  setzte  der  Staat  wiederholt
Präclusivtermine  für  die  Anmeldung  alter  Schuldforderungen,  die  Anzeigen
  liefen  niemals  vollständig  ein.  Welch  eine  Arbeit,  bis  man  nur
die  Gewißheit  erlangte,  daß  die  Staatsschuld  des  Herzogthums  Sachsen
sich  auf  11,,9  Mill.  belief;  da  galt  es  zunächst  mit  der  Krone  Sachsen,
die  sich  begreiflicherweise  sehr  ungefällig  benahm,  peinliche  Verhandlungen
  zu  führen,  und  dann  mußte  man  noch  mit  sieben  ständischen
Körperschaften  abrechnen,  denn  jeder  der  sieben  kursächsischen  Landestheile
besaß  seine  eigene  Staatsschuld  und  außerdem  noch  einen  Antheil  an  den
Centralschulden  des  kleinen  Königreichs.  Was  Preußen  von  den  Centralschulden
  des  Königreichs  Westphalen  zu  übernehmen  habe,  war  noch
        <pb n="81" />
        Die  Staatsschuldscheine.  73

im  Jahre  1827  nicht  genau  festgestellt,  da  Hannover,  Braunschweig  und
namentlich  der  geizige  Kurfürst  von  Hessen  bei  den  Unterhandlungen
immer  neue  Schwierigkeiten  erhoben.

In  solcher  Lage  mußte  die  Krone  darauf  bestehen,  daß  ihr  noch
einige  Jahre  lang  für  die  Ausgabe  neuer  Staatsschuldscheine  die  Hände
frei  blieben,  wenn  die  Regelung  des  Schuldenwesens  nicht  ins  Unab—
sehbare  vertagt  werden  sollte;  und  hierin  lag  auch  der  Grund,  warum
Hardenberg  die  Berathung  im  Plenum  des  Staatsraths  so  ängstlich  zu
vermeiden  strebte.  In  Nationen  von  starkem  Staatsgefühl  und  gereifter
volkswirthschaftlicher  Einsicht  wird  der  öffentliche  Credit  durch  die  rückhaltlose
  Aufrichtigkeit  der  Schuldenverwaltung  am  besten  gesichert;  dies  Volk
aber,  das  an  seinen  neu  erstehenden  Staat  noch  nicht  recht  glaubte  und
jedem  abenteuerlichen  Gerüchte  sein  Ohr  lieh,  konnte  die  ganze  Wahrheit
  noch  nicht  ertragen.  Die  volle  Hälfte  der  Staatsschuldscheine  noch
nicht  ausgegeben!  —  wenn  diese  unerhörte  Nachricht  durch  die  Verhandlungen
  des  Staatsraths  auf  den  Markt  hinausgedrungen  wäre,  dann  hätte
unzweifelhaft  ein  panischer  Schrecken  die  Geschäftswelt  ergriffen,  die  Kurse
unaufhaltsam  gedrückt  und  das  ganze  Reformwerk  vereitelt.  Tiefe  Verschwiegenheit
  war  vorderhand  unerläßlich,  und  nachdem  man  sich  einmal
an  die  Heimlichkeit  gewöhnt  hatte,  verblieb  man  leider  auch  dabei  als
sie  längst  nicht  mehr  nöthig  war.  Der  Nationalökonom  Leopold  Krug,
der  einst  den  Freiherrn  vom  Stein  zur  Gründung  des  statistischen  Bureaus
veranlaßt  hatte  und  jetzt  unter  Hoffmann's  Leitung  in  dieser  Behörde
thätig  war,  konnte  noch  im  Jahre  1824  die  Erlaubniß  zum  Drucke  seiner
Geschichte  der  preußischen  Staatsschulden  nicht  erlangen.  Erst  zehn  Jahre
später,  1834,  wagte  die  Staatsschuldenverwaltung  zum  ersten  male  einen
Auszug  aus  ihrem  Verwaltungsberichte  zu  veröffentlichen.

Für  die  also  ermittelte  Schuldenmasse  leistete  der  Staat  die  Gewähr
mit  seinem  gesammten  Vermögen,  insbesondere  mit  den  Domänen  und
Forsten.  Auch  für  die  Verzinsung  der  Schuld  sowie  für  die  Ausgaben
des  Tilgungsfonds,  dem  der  König  jährlich  ein  Procent  der  gegenwärtigen
  Schuldensumme  zuwies,  wurden  zunächst  die  Einkünfte  aus  den
Domänen  und  Forsten,  der  Erlös  der  Domänenverkäufe  und,  soweit
nöthig,  der  Ertrag  des  Salzverkaufes  bestimmt.  Die  Finanzverwaltung
ging  jedoch  mit  der  Veräußerung  der  Domänen  sehr  behutsam  vor,  obwohl
die  herrschenden  volkswirthschaftlichen  Theorien  allen  Staatsgrundbesitz
verwarfen.  Sie  wußte  wohl  zu  würdigen,  welche  Erleichterung  dem  so
schwer  besteuerten  Volke  aus  dem  reichen  Grundvermögen  der  Monarchie
erwuchs,  und  veräußerte  in  der  Regel  nur  kleine  Parzellen,  welche  vom
Staate  unverhältnißmäßig  theuer  verwaltet  wurden,  beim  Verkaufe  aber,
wegen  des  starken  Wettbewerbes,  hohe  Preise  erzielten.  Solche  Verkäufe
  und  Rentenablösung  brachten  in  den  Jahren  1821—27  mehr  als
13½  Mill.  Thlr.,  einen  jährlichen  Zinsengewinn  von  354,000  Thlr.;  und
        <pb n="82" />
        74  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

doch  blieb  die  Hauptmasse  des  Domanialbesitzes  erhalten,  sein  Gesammtertrag
  ungeschmälert.“)

Die  gesammte  Verwaltung  des  Schuldenwesens  wurde  einer  besonderen
  Centralbehörde  übertragen.  Welch  ein  Aufsehen  am  Hofe  und  in
den  Kreisen  der  alten  Bureaukratie,  als  der  König  in  diese  „Hauptverwaltung
  der  Staatsschulden“  außer  dem  Präsidenten  Rother  und  drei
anderen  höheren  Beamten  auch  einen  titellosen  Kaufmann,  David  Schickler,
den  Chef  des  großen  Berliner  Bankhauses  berief;  nun  war  der  Staat
doch  unzweifelhaft,  wie  Marwitz  immer  vorausgesagt,  mit  Haut  und  Haar
den  Wucherern  verfallen!  Die  neue  Behörde  war  vollkommen  selbständig
und  bezog  die  ihr  gebührenden  Einkünfte  unmittelbar  aus  den  Provinzialkassen;
  unbekümmert  um  den  Finanzminister,  der  noch  immer  das  Deficit
nicht  zu  bewältigen  wußte,  konnte  Rother  die  Verzinsung  und  Tilgung
sofort  streng  nach  dem  Plane  ins  Werk  setzen.  Aber  mit  diesem  neuen
Rade  ließ  sich  die  ohnehin  schwerfällige  Maschine  der  Finanzverwaltung
kaum  noch  handhaben;  die  Zersplitterung  der  Geschäfte  zwischen  so  vielen
coordinirten  Behörden  erinnerte  schon  lebhaft  an  die  chaotischen  Zustände
von  1806.  Neben  dem  Finanzminister  stand  bereits  der  Minister  des
Schatzes  Graf  Lottum,  der  soeben  den  Auftrag  erhielt  alle  Ersparnisse  und
Mehr-Einnahmen  der  laufenden  Verwaltung  zur  Wiederherstellung  des
längst  verschwundenen  fridericianischen  Staatsschatzes  anzusammeln;  unter
diesem  wieder,  doch  in  Wahrheit  ganz  selbständig  stand  Ladenberg  mit
seiner  General-Controle,  der  unerbittliche  Richter  über  die  Staatsausgaben,
und  nun  nahm  die  neue  Schuldenverwaltung  dem  unglücklichen  Finanzminister
  auch  noch  die  Domanialeinkünfte  vorweg.

Kein  Wunder,  daß  Klewitz  für  das  Gleichgewicht  des  Etats  nicht  einzustehen,
  der  Staatskanzler  die  alte  Sünde  seines  Beamtenthums,  den
Streit  der  Departements  kaum  noch  zu  bändigen  vermochte.  Und  leicht
war  es  wahrlich  nicht,  mit  Rother's  unaufhaltsamem  Amtssifer  sich  zu  vertragen.
  Wie  der  böse  Feind  war  er  dahinter  her,  wenn  irgendwo  in
einem  Winkel  der  Monarchie  eine  fiscalische  Servitut  abgelöst  wurde;
jeden  Thaler  aus  solchem  Erlös  verlangte  er  für  seine  Verwaltung,  da
ja  das  gesammte  Staatsvermögen  für  die  Staatsschuld  hafte;  für  jeden
Gehaltsbon  der  alten  südpreußischen  Beamten  forderte  er  erst  weitere  Belege.
  Einmal  wendete  sich  das  gesammte  Staatsministerium  klagend  an
den  Kanzler:  das  Ehrgefühl  der  Regierungen  werde  verletzt,  wenn  sie  den
Befehlen  der  Staatsschuldenverwaltung  untergeordnet  blieben.  Hardenberg
  aber  entschied:  „nicht  die  Personen  sind  zu  ehren,  sondern  das  Vertrauen
  des  Monarchen,  der  vor  den  Augen  der  ganzen  Nation  einen
wichtigen  Theil  der  Verwaltung  in  ihre  Hände  gelegt  hat.“  So  in

 

*)  Motz,  Verwaltungsbericht  des  Finanzministers  für  die  Jahre  1825—1827,
30.  Mai  1828.
        <pb n="83" />
        Schließung  der  Staatsschuld.  75

beständigem  Kampfe  mit  den  anderen  Behörden  richtete  sich  Rother  seinen
Wirkungskreis  ein,  und  er  erreichte,  daß  die  Schuldenverwaltung  ihren
Verpflichtungen  mit  höchster  Pünktlichkeit  nachkam,  während  in  den  Jahresbudgets
  des  Finanzministers  die  Unordnung  noch  lange  fortwährte.)

Die  Börse  nahm  den  Schulden-Etat  wider  Verhoffen  freundlich  auf;
die  Kurse  hielten  sich  auf  ihrem  alten  Stande,  da  man  in  der  Geschäftswelt
  nach  allen  den  giftigen  Gerüchten  der  letzten  Wochen  noch  schlimmere
Enthüllungen  erwartet  hatte.  Gleichwohl  blieb  der  Credit  des  Staates
noch  immer  sehr  unsicher  und  empfindlich.  Als  im  Sommer  1820  dreißig
Millionen  von  den  zurückbehaltenen  Staatsschuldscheinen  ausgegeben  werden
sollten,  durfte  Rother  nicht  wagen  die  Papiere  einfach  an  der  Börse  zu
verkaufen;  die  Kurse  wären  sonst  zu  tief  gesunken.  Er  veranstaltete  vielmehr
  mit  Hilfe  einiger  deutschen  Bankhäuser  eine  Prämienlotterie  und
brachte  also,  die  Kursdifferenzen  geschickt  benutzend,  unter  günstigen  Bedingungen
  27  Millionen  Staatsschuldscheine  im  Publikum  unter.  Noch
im  Jahre  1822  konnte  eine  neue  Ausgabe  von  24,5  Millionen  Staatsschuldscheinen
  nur  dadurch  bewirkt  werden,  daß  man  die  Scheine  durch
Vermittlung  der  Seehandlung  bei  Rothschild  in  London  verpfändete  und
der  König  persönlich  einen  Schuldschein  über  3,,  Mill.  &amp;amp;  unterschrieb.
Im  Ganzen  sind  nie  mehr  als  115  Mill.  Staatsschuldscheine  ausgefertigt
worden,  und  diese  waren  niemals  sämmtlich  im  Umlauf.  Es  währte  noch
lange  bis  die  verrufenen  preußischen  Papiere  sich  wieder  einiges  Ansehen
errangen.  Seit  1820  wurden  die  Staatsschuldscheine  in  Leipzig,  seit  1824
auch  in  Hamburg  und  Frankfurt  regelmäßig  gehandelt  und  im  Börsen-Kurszettel
  notirt.  Im  Jahre  1821  ging  der  Kurs  wieder  bis  auf  66
herab;  dann  begann  die  Besserung,  1825  hielt  er  sich  längere  Zeit  auf
90—91;  aber  gleich  darauf  trat  in  Folge  der  Handelskrisis  abermals  ein
Sinken  ein,  erst  1828  wurde  der  frühere  Stand  wieder  erreicht,  und  im
December  1829  konnte  Rother  dem  Könige  triumphirend  melden,  daß  die
Noth  überstanden  und  der  Pari-Kurs  gesichert  sei.

Durch  die  Schließung  der  Staatsschuld  ward  auch  die  seit  Jahren
leidenschaftlich  erörterte  sogenannte  Peräquationsfrage  endlich  entschieden.
Das  verheißungsreiche  Finanzedikt  von  1810  hatte  auch  die  Ausgleichung
aller  Kriegsschulden  der  Provinzen  versprochen,  indeß  ergab  sich  bald  die
Unausführbarkeit  dieser  Zusage.  Im  Drange  der  Noth  hatte  jeder  Landestheil
  seine  Kriegsschäden  nach  seiner  eigenen  Weise,  oft  sehr  willkürlich,
abgeschätzt;  wo  fand  sich  ein  Maßstab  um  diese  Rechnungen  in  Einklang  zu
bringen?  Und  durfte  man  die  Rheinländer,  die  Polen,  die  Kursachsen,  die
sich  noch  nicht  als  Preußen  fühlten  und  schon  die  allgemeine  Staatsschuld
wie  eine  aufgedrungene  fremde  Last  betrachteten,  aufs  Neue  erbittern,  da

 

*)  Hardenberg  an  das  Staatsministerium,  26.  Juni  1821,  an  Rother,  Februar
1821,  an  den  Schatzminister,  Februar  1821  u.  s.  w.
        <pb n="84" />
        76  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

die  Ausgleichung  doch  allein  den  schwer  heimgesuchten  alten  Landen  zu
gute  gekommen  wäre?  Es  blieb  nichts  übrig  als  das  unbedachte  Ver—
sprechen  zurückzunehmen  und  alle  eigentlichen  Communalschulden,  mit  ein—
ziger  Ausnahme  der  französischen  Contributionsgelder,  den  Provinzen  und
Gemeinden  zu  überlassen.“)  Den  Communen  der  westlichen  Provinzen
wurde  im  Jahre  1822  die  planmäßige  Tilgung  ihrer  Schulden  und  die
Nachzahlung  der  Rückstände  gesetzlich  anbefohlen.  Nur  ausnahmsweise,
aus  Billigkeitsgründen  übernahm  der  Staat  noch  7,9  Mill.  Thlr.  solcher
Kriegsschulden  für  einige  gänzlich  hilflose  Landestheile:  die  Kur=  und  Neumark,
  Ostpreußen  und  Lithauen;  davon  entfiel  1,  Mill.  auf  das  unglückliche
  Königsberg  —  ein  Tropfen  auf  einen  heißen  Stein.  Ganz  eigene
Schwierigkeiten  bot  die  Ordnung  des  Danziger  Schuldenwesens.  Die
Stadt  hatte  in  den  sieben  Jahren  ihrer  republikanischen  Selbständigkeit
eine  Schuld  von  beinahe  12  Mill.  Thlr.  aufnehmen  müssen,  ihre  Obligationen
  standen  auf  33  ½  und  Niemand  wußte  zu  sagen,  wie  viel
von  jener  Summe  als  Staatsschuld,  wie  viel  als  Commnnalschuld  zu
betrachten  sei.  Die  Gemeinde  war  gänzlich  verarmt,  der  preußische  Staat
aber  konnte  unmöglich  zum  Besten  einer  einzigen  Stadt  seine  Staatsschuld
  um  den  zwanzigsten  Theil  vermehren.  So  entschloß  man  sich  denn,
in  diesem  einen  Falle  von  dem  Grundsatze  der  unbedingten  Anerkennung
aller  Staatsschulden  abzugehen.  Die  Danziger  Schuld  wurde,  dem  Börsenkurse
  entsprechend,  auf  ein  Drittel  ihres  Nennwerthes  herabgesetzt;  für
die  Verzinsung  und  Tilgung  zahlte  das  Gebiet  des  ehemaligen  Freistaats
30,000  Thlr.,  der  preußische  Staat  aber  den  ganzen  Ueberschuß,  den  er
aus  diesem  Gebiete  bezog,  115,000  Thlr.  jährlich.

Alles  in  Allem  betrug  die  Staatsschuld  im  Jahre  1822  etwa  20  Thlr.,
ihre  Verzinsung  etwa  25  Sgr.  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung,  wahrlich  keine
leichte  Last  für  ein  armes  Volk.  Aber  sie  ward  ertragen.  Bis  zum  Jahre
1848  wurden  173  ½  Mill.  Zinsen  gezahlt,  80  ½  Mill.  vom  Kapital  getilgt
und  daneben  noch  der  neue  Staatsschatz  angesammelt,  der  im  Jahre  1835
über  40  Mill.  enthielt.  —

Fast  noch  wichtiger  als  der  finanzielle  war  der  politische  Inhalt  des
Staatsschuldengesetzes,  das  nach  Hardenberg's  Ansicht  nicht  blos  die  Ordnung
  im  Staatshaushalte  wieder  herstellen,  sondern  auch  den  Abschluß
des  Verfassungskampfes  sichern  sollte.  Im  dritten  Artikel  der  Verordnung
  stand  hinter  der  Bestimmung,  daß  der  Staat  mit  allen  seinen
Domänen  für  die  Schuld  Gewähr  leiste,  der  unscheinbare  Zusatz:  „mit
Ausnahme  der  Domänen,  welche  zur  Aufbringung  des  jährlichen  Bedarfs
von  2,  Mill.  für  den  Unterhalt  der  königlichen  Familie  erforderlich  sind."
Mit  diesem  beiläufigen  Satze  vollzog  sich  eine  folgenreiche  Veränderung
des  preußischen  Staatsrechts.  Die  Krone  hatte  bisher  die  Bedürfnisse

*)  Protocolle  des  Staatsraths,  20.,  27.  März  1821  ff.
        <pb n="85" />
        Die  Staatsschuld  und  die  Reichsstände.  77

des  Hofhalts  nach  freiem  Ermessen  aus  den  Domanialeinkünften  bestritten;
jetzt  schrieb  sie  sich  selber  ein  unüberschreitbares  Jahreseinkommen  vor,
eine  bescheiden  bemessene  Summe,  die  nur  bei  knapper  Wirthschaft  aus—
reichte,  da  die  Ausgaben  des  Hofes  durch  die  Erwerbung  der  neuen  Pro—
vinzen  beträchtlich  gestiegen  waren.  Der  absolute  König  bezog  also  fortan,
gleich  den  constitutionellen  Fürsten,  eine  gesetzliche  Civilliste;  indeß  wurde
der  verrufene  moderne  Name  vermieden  und  das  königliche  Einkommen
nicht  wie  in  mehreren  der  süddeutschen  Staaten  blos  für  die  Lebenszeit
des  Landesherrn,  sondern  ein-  für  allemal  festgestellt,  was  der  Würde  des
Thrones  besser  entsprach.  Die  Prinzen  erhielten  auch  keine  Apanagen  vom
Staate,  sondern  der  König  blieb,  den  Traditionen  der  Hohenzollern  ge—
mäß,  das  unbeschränkte  Oberhaupt  des  königlichen  Hauses,  er  bestimmte
den  Mitgliedern  der  Dynastie  ihr  Einkommen  nach  alten  Vorschriften
und  Testamenten,  die  als  Familiengeheimniß  behandelt  wurden.  Damit
ward  ein  schweres  Hinderniß  der  Verfassung  aus  dem  Wege  geräumt,  da
Friedrich  Wilhelm  so  unziemliche  Verhandlungen,  wie  sie  der  badische
Landtag  über  das  Einkommen  des  Fürstenhauses  geführt,  nie  ertragen
hätte,  und  zugleich  den  künftigen  Reichsständen  ein  wirksames  Recht  ge—
währt;  denn  ohne  deren  Genehmigung  durfte  die  Krone  fortan  die  zur
Verzinsung  und  Tilgung  der  Staatsschuld  bestimmten  Domanialeinkünfte
nicht  mehr  schmälern.

Das  ganze  Schuldenwesen  sollte  künftighin  den  Reichsständen  unter—
geordnet  werden;  nur  unter  ihrer  Mitgarantie,  so  versprach  der  Artikel  2,
konnte  der  König  neue  Anleihen  aufnehmen.  Bis  ins  Einzelne  wurden
die  Rechte  der  reichsständischen  Versammlung  im  Voraus  bestimmt.  Die
Schuldenverwaltung  erhielt  den  Auftrag,  den  Reichsständen  jährlich  Rechen—
schaft  abzulegen;  schied  eines  ihrer  Mitglieder  aus,  so  hatten  die  Reichs—
stände  dem  Könige  drei  Canditaten  zu  bezeichnen.  Einstweilen  sollte  der
Staatsrath  die  ständischen  Rechte  ausüben;  zur  Aufbewahrung  der  ein—
gezogenen  Obligationen  aber  wurde  vorläufig,  bis  zur  Einberufung  des
allgemeinen  Landtags,  eine  Deputation  des  Berliner  Magistrats  hinzu—
gezogen  —  eine  Vorschrift,  die,  seltsam  und  willkürlich  wie  sie  war,  offen—
bar  nur  als  Nothbehelf  für  kurze  Zeit  dienen  sollte.  Alle  diese  Zusagen
hatte  der  König  unbedenklich  genehmigt.  Der  Staatskanzler  glaubte  sich
schon  fast  am  Ziele  seiner  Wünsche.  Nach  allen  diesen  neuen  Verhei—
ßungen  schien  die  Vollendung  der  Verfassung  unausbleiblich,  und  mit
schwerem  Herzeleid  betrachtete  der  Badener  Berstett,  der  Getreue  Metter—
nich's,  dies  unglückliche  Edikt,  das  so  schlimme  Mißdeutungen  veranlassen
müsse.)  Wohl  war  es  ein  gefährliches  Wagniß,  daß  Hardenberg  wieder
wie  so  oft  schon  das  königliche  Wort  für  eine  unbekannte  Größe  verpfändete,
die  Rechte  der  Krone  zu  Gunsten  eines  Reichstags,  der  noch  gar  nicht

 

7)  Berstett  an  General  Stockhorn,  Januar  1820.
        <pb n="86" />
        78  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

bestand,  im  Voraus  beschränkte.  Indeß  er  hoffte  jetzt  bestimmt  den  allgemeinen
  Landtag  schon  in  Jahresfrist  zu  eröffnen,  und  bis  dahin  konnte
man  eine  neue  Anleihe  sicher  vermeiden;  selbst  wenn  ein  Krieg  über  Nacht
hereinbrach,  besaß  der  Staat  noch  einen  Nothpfennig  an  den  zurückbehaltenen
  Staatsschuldscheinen.  Die  Zusage  der  ständischen  Mitwirkung
war  auch  durch  finanzielle  Rücksichten  geboten;  denn  nur  darum  fand  das
Schulden-Edikt  bei  der  Geschäftswelt  eine  so  günstige  Aufnahme.  Selbst
Rother,  der  keineswegs  zu  den  liberalen  Parteimännern  gehörte,  erklärte
offen,  ohne  Reichsstände  könne  der  öffentliche  Credit  nicht  mehr  auf  die
Dauer  gesichert  werden.

Die  Hoffnungen  der  Verfassungsfreunde  begannen  sich  wieder  zu  beleben.
  Marwitz  aber  meinte,  durch  die  neue  Civilliste  und  den  Verkauf
der  Domänen  verliere  der  König  seine  Wurzel  im  Staate,  während  umgekehrt
  der  liberale  Schön  klagte,  seit  der  Errichtung  des  Kronfideicommisses
sei  der  Monarch  nur  noch  der  erste  der  Landjunker.  Nach  der  Ansicht
des  Führers  der  brandenburgischen  Adelspartei  hätte  man  einfach  die
Staatsschuld  auf  ein  Drittel  oder  ein  Zehntel  ihres  Nennwerthes  herabsetzen
  sollen,  da  die  Zinsen  doch  nur  den  Wucherern  den  Beutel  füllten.
Und  zu  allem  Unheil  vollzog  der  Staatskanzler  gleichzeitig  mit  dem  Schulden-Edikte
  den  längst  vorbereiteten  nothwendigen  Eingriff  in  die  ständischen
Institutionen  Brandenburgs.  Da  der  Staat  mit  der  gesammten  Staatsschuldenmasse
  auch  die  alte  bisher  von  den  Ständen  der  Kurmark  verwaltete
  brandenburgische  Staatsschuld  wieder  selbst  übernahm,  so  wurde
die  kurmärkische  Landschaft  mitsammt  ihren  Biergelds-,  Hufen=  und  Giebelschoßkassen
  von  Rechtswegen  aufgehoben.  „Die  sonstigen  ständischen  Verhältnisse",
  erklärte  der  König,  „sollten  dadurch  nicht  berührt,  sondern  später
auf  Grund  der  Verordnung  vom  22.  Mai  neu  geregelt  werden.“  Als
die  Ritterschaft  in  einer  höchst  unehrerbietigen  Vorstellung  ihre  angeblich
verletzten  Rechte  verwahrte,  ertheilte  ihr  der  Monarch  eine  scharfe  Rüge.
Der  Oberpräsident  nahm  das  Berliner  Landhaus  in  Besitz;  die  Führer
der  Ritterschaft  verweigerten  jede  Mitwirkung,  Allen  voran  der  alte
Minister  Voß-Buch.  Also  erschien  Hardenberg  wieder,  wie  vor  neun
Jahren,  als  der  rücksichtslos  entschlossene  Bändiger  des  märkischen  Adels.
Friedrich  Buchholz  aber,  der  früher  die  Herrlichkeit  märkischer  Ständefreiheit
  gepriesen,  hielt  nunmehr  für  zeitgemäß,  in  der  „Neuen  Monatsschrift
  für  Deutschland“  zu  beweisen,  daß  die  Wiederherstellung  der  alten
Zustände  unmöglich  sei;  nur  eine  wirkliche  Volksvertretung  könne  der  neuen
Zeit  genügen.

Auch  der  ständische  Particularismus  der  rheinisch-westphälischen  Edelleute
  begegnete  kalter  Ablehnung.  Sie  waren  vor  Kurzem  von  dem
Justizminister  abgewiesen  worden,  als  sie  um  Wiederherstellung  des  privilegirten
  Gerichtsstandes  baten.  Jetzt  beschwerten  sich  die  Stände  der
Grasschaft  Mark,  an  ihrer  Spitze  abermals  der  rastlose  Bodelschwingh-
        <pb n="87" />
        Die  Seehandlung.  79

Plettenberg,  über  die  neuen  Steuern  und  verlangten  „Fixation  der  Steuern
für  die  Grafschaft  Mark,  um  dadurch  den  unseligen  Immoralitäten,  dem
Untergange  so  vieler  Familien  und  des  Bodenbaues,  ja  dem  Verfall  der
ganzen  Provinz  vorzubeugen“.  Den  Einwand,  daß  die  Fixation  der
Branntweinsteuer  ohne  Absperrung  der  Provinz  sich  nicht  durchführen
lasse,  beseitigten  sie  mit  der  einfachen  Versicherung,  bei  den  hohen  Getreidepreisen
  der  Grafschaft  sei  Branntweinausfuhr  dort  „nie  gedenkbar“.
Der  König  erwiderte,  er  könne  nicht  eingehen  auf  „den  Antrag,  den  Sie
in  Gemeinschaft  mit  einigen  andern  Gutsbesitzern  und  Städtebewohnern
der  Grasschaft  Mark  an  Mich  haben  gelangen  lassen,“  und  ermahnte,
„die  Opfer  darzubringen,  welche  die  Nothwendigkeit  und  das  Wohl  des
gemeinsamen  Vaterlandes  erfordern“.  Darauf  eine  neue  Eingabe:  „schmerzhaft
  war  es,  hier  zum  ersten  male  unsere  Eigenschaft  als  Stände  beseitigt
zu  sehen.“  Der  Staatskanzler  blieb  unerschütterlich  und  stellte  endlich,  wie
früher  erzählt,  am  10.  Mai  den  allgemeinen  Grundsatz  auf:  der  Staat  erkenne
  die  von  der  Fremdherrschaft  aufgehobenen  Stände  nicht  mehr  an.“

So  schien  denn  der  altständischen  Bewegung  wieder  der  feste  Wille
der  Majestät  des  Staats  entgegenzutreten.  Auch  das  unselige  Mißtrauen,
das  Metternich's  und  Wittgenstein's  Einflüsterungen  in  der  Seele  des
Monarchen  erweckt,  verschwand  zu  Zeiten.  Als  die  Berliner  Stadtverordneten
  einen  großen  Verein  zu  bilden  dachten,  der  durch  freiwillige  Beiträge
  die  Staatsschuld  abtragen  sollte,  lehnte  der  König  (2.  März)  das
naive  Anerbieten  als  unnöthig  ab  und  dankte  gerührt:  „ich  weiß,  daß  ich
auf  die  standhafte  Ergebenheit  meiner  treuen  Unterthanen,  wie  sie  solche
in  der  jüngst  verflossenen  Zeit  zum  unsterblichen  Ruhme  des  preußischen
Namens  gegen  mich  und  das  Vaterland  bewiesen  haben,  mit  Vertrauen
und  Zuversicht  zählen  kann.“  Die  hellen  herzbewegenden  Klänge  aus
dem  Jahre  1813  tönten  wieder  in  die  verstimmte  und  verbitterte  Zeit
hinein.

An  dem  nämlichen  Tage,  da  die  Staatsschuld  geschlossen  wurde,
erhielt  die  ganz  verfallene  fridericianische  Seehandlung  eine  neue  Verfassung.
  Sie  sollte  fortan  als  ein  unabhängiges  Bankhaus,  unter  Gewährleistung
  der  Krone,  die  Geldgeschäfte  des  Staates  besorgen  und  ihn
bei  seinen  Credit-Operationen  unterstützen.  Da  Rother  an  ihre  Spitze
gestellt  wurde,  so  leistete  sie,  mit  der  Staatsschuldenverwaltung  zusammenwirkend,
  ersprießliche  Dienste  bei  der  Aufnahme  der  ausländischen  Anleihen.
  Die  überseeischen  Handelsgeschäfte,  welche  sie  bald  nachher  wieder
begann,  erwiesen  sich  ebenfalls  als  vortheilhaft,  so  lange  die  Rheder  und
Kaufleute  ihren  Unternehmungsgeist  noch  nicht  wiedergefunden  hatten.
Ihre  Schiffe  waren  die  ersten,  welche  die  preußische  Flagge  um  die  Erde

*)  Eingaben  der  Stände  der  Grafschaft  Mark,  31.  Jan.,  30.  April;  Antwort  des
Königs,  27.  Febr.  1820.
        <pb n="88" />
        80  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

trugen,  während  vordem  die  Fahrzeuge  der  deutschen  Ostseehäfen  nur
selten  einmal  über  Bordeaux  und  Lissabon  hinausgelangten;  sie  eröffnete
den  Webern  des  Riesengebirges  zuerst  den  wichtigen  Markt  der  südamerikanischen
  Kolonien,  und  da  ihre  Matrosen  der  Militärfreiheit  genossen,
so  erhielt  sie  dem  Lande  einen  Stamm  von  erprobten  einheimischen  Seeleuten.
  Die  Schattenseiten  dieses  Staatsbetriebes  zeigten  sich  erst  in  einer
späteren  Zeit,  als  Rother,  seiner  Erfolge  froh,  eine  ganze  Reihe  verschiedenartiger
  landwirthschaftlicher  und  industrieller  Unternehmungen  für
die  Seehandlung  erworben  hatte.

Während  also  für  die  Herstellung  des  Staatscredits  gesorgt  wurde,
begann  auch  die  Preußische  Bank  sich  von  ihrer  Zerrüttung  langsam  zu
erholen.  Wie  glänzend  hatte  diese  Schöpfung  Friedrich's  des  Großen  einst
dagestanden  in  dem  behaglichen  Jahrzehnt  nach  dem  Baseler  Frieden.
Aber  ihre  Blüthe  war  immer  nur  scheinbar.  Unter  der  gedankenlosen  Leitung
Schulenburg-Kehnert's  hatte  die  Bank  ihren  eigentlichen  Zweck,  die  Unterstützung
  des  Handels  durch  Vorschüsse  und  die  Beförderung  des  Geldumlaufs,
  ganz  aus  den  Augen  verloren  und  sich  in  eine  große  Sparkasse
verwandelt,  welche  die  Kapitalien  der  Waisen  und  milden  Stiftungen  aufnahm,
  um  sie  an  die  Grundbesitzer,  vornehmlich  in  den  polnischen  Landestheilen
  auszuleihen.  Als  Stein  kurz  vor  dem  Kriege  von  1806  das
Finanzministerium  übernahm,  erkannte  er  sofort  die  Gefahr  und  verbot
der  Bank  ihr  Kapital  hypothekarisch  festzulegen.  Zu  spät.  Der  Krieg
brach  aus,  die  polnischen  Provinzen  standen  auf  und  mit  einem  Schlage
fiel  der  Credit  der  Bank  zusammen.  Dann  folgte  noch  der  ruchlose  Gewaltstreich
  der  Bayonner  Convention:  Napoleon  raubte  —  dem  Art.  25
des  Tilsiter  Friedens  offenbar  zuwider  —  die  auf  den  polnischen  Gütern
haftenden  Schuldforderungen  der  öffentlichen  Anstalten  Preußens  und  verkaufte
  sie  der  sächsisch-polnischen  Regierung.  Die  Bank  verlor  an  10  Millionen,
  volle  zwei  Fünftel  ihrer  gesammten  Aktivmasse,  namenloses  Elend
brach  über  ihre  Gläubiger  herein.  Jahrelang  mußte  sie  ihre  Zinszahlungen
  einstellen  und  ward  überdies  von  der  bedrängten  Staatsgewalt
noch  nach  1815  mehrmals  zu  Vorschüssen  genöthigt.  Erst  am  3.  Nov.
1817  wurde  die  Bank,  auf  Rother's  Rath  und  gegen  Bülow's  Widerspruch,
  von  der  Finanzverwaltung  abgetrennt  und  als  eine  selbständige
Creditanstalt  unter  der  Aufsicht  des  Staatskanzlers  und  eines  Curatoriums
neu  geordnet.  Aber  wie  hoffnungslos  schien  die  Lage.  Die  seit  der  Katastrophe
  überaus  nachlässig  geführten  Bücher  wiesen  einen  Ueberschuß  von
920,000  Thlr.  nach.  In  Wirklichkeit  bestand  ein  Deficit  von  7,192  Mill.;
denn  die  Bank  hatte  über  26  Mill.  Schulden  zu  verzinsen,  und  von
reichlich  27  Mill.  Forderungen  mußten,  wie  sich  nach  und  nach  herausstellte,
  S8  Mill.  als  völlig  werthlos  abgeschrieben  werden,  im  Augenblicke
trugen  sogar  15¼  Mill.  keinen  Zins.  Alle  Welt  erwartete,  die  nächsten
Jahre  würden  nur  zu  einer  anständigen  Liquidation  benutzt  werden.
        <pb n="89" />
        Preußische  Bank.  Friese.  81

Nur  der  neue  Bankpräsident  Friese  verzweifelte  nicht.  Einer  der
freiesten  Köpfe  aus  Schrötter's  ostpreußischer  Beamtenschule,  hatte  Friese
einst  unter  Stein,  unter  Dohna,  unter  Hardenberg  fast  bei  allen  Ver—
waltungsreformen  mitgewirkt,  nachher  als  Mitglied  von  Stein's  Central—
verwaltung  die  deutschen  Kleinstaaten  genau  kennen  gelernt,  dann  während
der  Occupation  das  verwickelte  Finanzwesen  des  Königreichs  Sachsen  geleitet
und  soeben  endlich  die  schwierige  Auseinandersetzung  mit  dem  Dresdener
Hofe  zu  Stande  gebracht.  Obwohl  er  nicht  zu  Hardenberg's  engerem
Kreise  gehörte,  stand  er  doch  den  constitutionellen  Plänen  des  Kanzlers
unter  allen  hohen  Beamten  am  nächsten,  er  hoffte  mit  Zuversicht  auf
das  politische  und  wirthschaftliche  Erstarken  des  Bürgerthums,  das  er  als
den  Kern  der  Nation  betrachtete,  und  wollte  an  seinem  Theile  bei  diesem
großen  Umschwung  mitwirken;  er  traute  sich's  zu,  diese  verkommene  Bank
ihrem  ursprünglichen  volkswirthschaftlichen  Berufe  zurückzugeben.  Bei
einiger  Kühnheit  hätte  der  Staat  wohl  wagen  können,  die  Bank  mit
einem  Stammkapitale,  das  ihr  immer  gefehlt  hatte,  auszustatten,  aber  das
Mißtrauen  gegen  ihre  Lebenskraft  war  noch  unüberwindlich,  und  eine
Erhöhung  der  Staatsschuld  schien  nicht  rathsam.  Die  Bank  wurde  also
vollständig  von  dem  Finanzministerium  abgesondert,  zwar  durch  Staats—
beamte  verwaltet,  doch  ausschließlich  auf  ihre  eigenen  Mittel  angewiesen;
und  nun  galt  es,  ein  Menschenalter  hindurch  ohne  eigenes  Vermögen  zu
wirthschaften,  mit  einem  Deficit,  das  dem  Publikum  streng  verborgen
bleiben  mußte;  denn  die  Enthüllung  des  wirklichen  Zustandes  ihrer
sogenannten  Aktiva  wäre,  in  diesen  ersten  Jahren  mindestens,  ihr  sicherer
Untergang  gewesen.

Friese  ließ  sofort  das  geschlossene  Lombardgeschäft  wieder  eröffnen,
knüpfte  mit  der  neuen  Corporation  der  Berliner  Kaufmannschaft,  die
soeben  (1820)  an  der  Stelle  der  beiden  altväterischen  Kaufmannsgilden
entstanden  war,  Geschäftsverbindungen  an,  ließ  in  den  Provinzen  nach
und  nach  neun  Bankcontore  und  Commanditen  errichten;  er  beschränkte
sich  wesentlich  auf  bankmäßige  Geschäfte,  Depositen,  Lombards,  Wechsel—
discontirung,  so  daß  die  Bank  ihre  Forderungen  jederzeit  leicht  realisiren
konnte,  und  wahrte  ihr  streng  den  Charakter  einer  Handelsanstalt.  Da
die  Seehandlung  die  Creditgeschäfte  des  Staates  zu  besorgen  hatte,  so
verweigerte  die  Bank  dem  Finanzminister  grundsätzlich  jeden  Vorschuß  und
stand  mit  ihm  nur  dadurch  in  Verbindung,  daß  sie  zur  Verstärkung  ihrer
Baarvorräthe  die  Einziehung  der  Ueberschüsse  aus  den  Staatskassen  übernahm.
  Der  Erfolg  dieses  neuen,  klug  und  gewissenhaft  geleiteten  kaufmännischen
  Verkehrs  übertraf  alle  Erwartungen.  Der  Geschäftsumsatz
der  Bank,  der  im  Jahre  1818  noch  nicht  44  Millionen  betragen  hatte,
überstieg  im  Jahre  1829  bereits  232  Millionen;  in  derselben  Zeit  hob
sich  ihr  Baarvorrath  von  938,000  Thlr.  auf  5,,  Millionen  und  die  Gesammtsumme
  ihrer  leicht  realisirbaren  Aktiva  von  etwas  über  1  Mill.

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  11I.  6
        <pb n="90" />
        82  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

auf  nahezu  13  Millionen.  Die  Unfertigkeit  der  verkommenen  volkswirthschaftlichen
  Zustände  ward  ihr  freilich  oft  fühlbar.  Ueberall  in  dem  verarmten
  Europa  stand  der  Disconto  sehr  hoch,  bis  auf  10  Procent,  und
kaum  irgendwo  sprang  er  so  plötzlich  auf  und  nieder  wie  in  Berlin,  da  die
Bank  durch  die  Armseligkeit  ihrer  Mittel  gezwungen  wurde,  sich  vorsichtig
geschlossen  zu  halten.  Im  Jahre  1821  schwankte  ihr  Discont  zwischen
3  und  8,  zuweilen  in  wenigen  Tagen  um  2  bis  3  Procent;  erst  sechs
Jahre  später  war  sie  so  weit  erstarkt,  daß  sie  sich  selber  einen  unüberschreitbaren
  höchsten  Discontosatz  vorschreiben  konnte.

Noch  im  Jahre  1824  erboten  sich  die  Rothschilds  und  einige  andere
große  Firmen  unter  sehr  verlockenden  Bedingungen,  ein  Aktienunternehmen
an  der  Stelle  der  preußischen  Bank  zu  gründen;  der  König  aber  wurde
durch  Niebuhr  über  die  Hintergedanken  der  Bankiers  aufgeklärt  und  verwarf
  den  Plan,  obgleich  Wittgenstein  und  Bülow  sich  lebhaft  dafür  verwendeten.
  Nach  und  nach  begann  auch  die  Meinung  der  kaufmännischen
Welt  dem  verrufenen  Institute  günstiger  zu  werden,  da  sich  sein  neuer
Geschäftskreis  zum  Segen  des  Handels  beständig  erweiterte,  und  man
hielt  die  Bank  bereits  für  gerettet.  In  Wahrheit  stand  Alles  anders.
Derweil  der  neue  Verkehr  so  günstigen  Fortgang  nahm,  mußte  Friese  in
aller  Stille  die  verworrene  Schuldenmasse  aus  dem  „alten  Verkehr“  der
napoleonischen  Zeiten  abtragen  —  eine  verzweifelte  Arbeit,  die  jeden  Gewinn
  des  neuen  kaufmännischen  Geschäfts  unerbittlich  verschlang  und  die
Bank  aus  einer  Bedrängniß  in  die  andere  stürzte.  Zwar  die  Bayonner
Convention  war  auf  dem  Wiener  Congresse  durch  einen  preußisch-russischen
Vertrag  förmlich  aufgehoben  worden.  Aber  wie  nun  die  10  Millionen
Schulden  eintreiben  von  den  Grundherren  des  vormaligen  Herzogthums
Warschau,  die  fast  allesammt  weder  zahlen  konnten  noch  wollten?  Schon
in  Posen  und  Westpreußen  konnte  Friese  seine  Forderungen  nur  unter
schweren  Verlusten  durchsetzen,  selbst  die  Zwangsversteigerung  fruchtete
nichts;  da  sich  in  den  armen  Landschaften  keine  Käufer  fanden,  so  blieb
nichts  übrig,  als  einen  Theil  der  verschuldeten  Güter  für  die  Bank  selbst  zu
übernehmen  und  sie  zu  gelegener  Zeit  zu  veräußern.  Nun  gar  im  Königreich
  Polen:  welch  ein  endloser  Streit  mit  feindseligen  Schuldnern,  feilen
Gerichten  und  betrügerischen  Anwälten!  Die  neue  polnische  Regierung  zeigte
sich  dabei  fast  ebenso  böswillig  wie  einst  die  sächsisch-warschauische.  Auch
hier  mußte  Friese  große  Gütercomplexe  für  die  Bank  ankaufen  und  schließlich
  noch  froh  sein,  als  er  im  Mai  1830  den  unwillkommenen,  kostspieligen
Besitz  um  einen  lächerlichen  Preis  an  die  polnische  Regierung  wieder
verkauft  hatte;  denn  unmittelbar  nachher  ward  das  unglückliche  Polen
durch  einen  neuen  Aufstand  abermals  zerrüttet.

Unter  solchen  Umständen  gelang  es  zwar  mit  der  äußersten  Anstrengung
bis  zum  Jahre  1828,  die  Schulden  aus  dem  alten  Verkehr  bis  auf  2  Mill.
gänzlich  abzutragen,  aber  das  wirkliche  Deficit  der  Bank  betrug,  als  Friese
        <pb n="91" />
        Der  neue  Etat.  83

starb,  zu  Anfang  1837  noch  immer  reichlich  48/,  Mill.,  war  mithin  erst
um  kaum  2½  Mill.  vermindert.  Auch  an  Mißgriffen  hatte  es  nicht
gefehlt,  da  die  Bank  um  jeden  Preis  Gewinn  erzielen  mußte  und  darum
eine  Zeit  lang  einen  Metall=  und  Papierhandel  betrieb,  der  ihrer  Bestimmung
  nicht  entsprach.  Immerhin  waren  die  Dinge  in  gutem  Gange,
seit  sie  sich  der  unglücklichen  polnischen  Güter  entledigt  hatte,  und  es
bleibt  Friese's  Verdienst,  daß  diese  Bank,  die  älteste  in  Europa  nach  der
englischen  und  der  Hamburger,  allein  durch  ihre  eigene  Kraft  sich  aus
hoffnungslosem  Verfalle  wieder  emporhob,  während  so  viele  andere  rings
umher  schwächeren  Stürmen  erlagen.  —

Nunmehr  begann  der  zweite  schwierigere  Akt  der  Reformarbeit.  Hardenberg
  hatte  den  Jahresbedarf  durch  Rother  und  andere  Finanzmänner
wiederholt  prüfen  lassen  und  nach  mehrfachen  Streichungen  schließlich  die
Ueberzeugung  gewonnen,  daß  der  Staat  mit  weniger  als  56  Millionen
seine  regelmäßigen  Ausgaben  nicht  decken  könne;  dies  ergab  ein  wahrscheinliches
  Deficit  von  12  oder,  wie  Rother  annahm,  von  9  Mill.“)  Eine
solche  Belastung  seines  armen  Volkes  wollte  der  König  jedoch  nimmermehr
dulden;  er  berief  daher  im  December  1819  auf  Witzleben's  Vorschlag
eine  neue  Commission,  der  auch  der  gestrenge  Ladenberg  angehörte,  und
diese  strich  dann  unbarmherzig  Alles,  was  nur  irgend  entbehrlich  schien.
Die  Gesammtkosten  des  auswärtigen  Amtes  wurden  auf  600,000  Thlr.
beschränkt.  Die  Repräsentationsgelder  der  Diplomatie  sanken  bis  unter
die  Grenzen  des  Anstandes  herab,  und  viele  Jahre  hindurch  geschah  es
nur  ganz  selten,  daß  einmal  ein  preußischer  Gesandter  einen  Kurier  abzusenden
  wagte;  alle  eiligen  Briefschaften  wurden  regelmäßig  durch  die
Cabinetskuriere  befreundeter  Mächte  oder  durch  zuverlässige  Reisende  befördert.
  Die  Heeresausgaben  bis  auf  23  Mill.  herabzusetzen,  übernahm
der  König  selbst;  er  beseitigte  nicht  nur  eine  Reihe  überflüssiger  Posten  —
so  auf  den  eigenen  Antrag  des  Gouverneurs  Gneisenau  den  Aufwand
für  das  Berliner  Gouvernement  —,  er  ließ  sich  auch  durch  seine  landesväterliche
  Gewissenhaftigkeit  zu  manchen  Abstrichen  verleiten,  welche  die
Schlagfertigkeit  des  Heeres  schädigen  mußten.  Vergeblich  warnte  der
treue  Witzleben.““)  Der  Kriegsminister  Hacke  blieb  für  solche  Mahnungen
taub;  geschmeidig  fügte  er  sich  in  die  Herabsetzung  des  Servis  und  der
Rationen  und  versprach  sogar  die  Rekruten  künftighin  etwas  später  einstellen
  zu  lassen.  Also  ward  einer  der  Pfeiler  der  neuen  Heeresverfassung,
die  dreijährige  Dienstzeit  schon  unmerklich  erschüttert,  und  man  näherte
sich  wieder  jenem  Systeme  falscher  Sparsamkeit,  das  sich  einst  bei  Jena
so  furchtbar  bestraft  hatte.  Während  in  den  neuen  Provinzen  alle  Welt

 

*)  Rother,  freimüthige  Aeußerungen  den  Staatshaushalt  betreffend,  12.  Decbr.;
Witzleben,  Denkschrift  über  den  Zustand  der  Finanzen,  December  1819.
**)  Hardenberg's  Tagebuch,  28.  Jan.,  3.  Febr.,  9.  Nov.  1820.
6*
        <pb n="92" />
        84  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

über  Friedrich  Wilhelms  unsinnige  militärische  Verschwendung  klagte,  wurde
im  königlichen  Cabinet  das  knapp  bemessene  Budget  durch  neue  Strei—
chungen,  die  zur  vollen  Hälfte  auf  die  Heeresausgaben  fielen,  nochmals
um  5  Mill.  herabgebracht  und  der  Ausgabeetat  gleichzeitig  mit  dem
Schuldenetat  für  geschlossen  erklärt.

Eine  Cabinetsordre  vom  17.  Januar  zeigte  dem  Staatsministerium
an,  daß  die  Ausgaben  für  1820  die  Summe  von  50,863,150  Thlr.  nicht
überschreiten  dürften;  durch  Verminderung  der  Beamtenschaar  an  den
Centralstellen  hoffte  der  König  noch  weitere  Ersparnisse  zu  bewirken.  Nach
Abzug  von  reichlich  10  Mill.  für  die  Staatsschuld  betrugen  mithin  die
Jahresausgaben  für  die  eigentliche  Staatsverwaltung  40,,  Mill.,  gegen
26  Mill.  im  Jahre  1805.  Rechnete  man  aber  zu  den  51  Mill.  die  im
Voraus  abgezogenen  Sporteln  und  Steuererhebungskosten  hinzu,  desgleichen
  die  Rente  für  das  königliche  Haus  sowie  die  Beiträge  der  Provinzen
  und  Communen  für  Staatszwecke,  so  ergab  sich  ein  Gesammt-Aufwand
  von  fast  70  Mill.,  das  will  sagen:  5  Thlr.  25  Sgr.  für  den
Kopf  der  mittlerweile  auf  12  Mill.  gewachsenen  Bevölkerung.  Der  Druck
war  hart;  denn  wie  tief  war  der  Volkswohlstand  in  diesen  fünfzehn  Jahren
herabgekommen!  Aber  wie  mächtig  hatte  sich  auch  die  Thätigkeit  des
Staates  seitdem  erweitert;  was  that  er  jetzt  allein  für  die  sonst  so  kümmerlich
  behandelten  Unterrichtsanstalten!  Mit  diesen  Leistungen  verglichen
erschien  die  Summe  der  Ausgaben  sehr  bescheiden  und  nur  bei  strengster
Sparsamkeit  genügend.  Zugleich  befahl  der  König  den  Etat  fortan  alle
drei  Jahre  zu  veröffentlichen,  damit  Jedermann  sich  selber  von  der  Nothwendigkeit
  der  Abgabenlast  überzeugen  könne.  Damit  wurde,  zur  Freude
der  Verfassungspartei,  wieder  eine  der  wesentlichen  Institutionen  des  constitutionellen
  Staatsrechts  eingeführt.  Endlich  erhielt  das  Ministerium
den  Auftrag,  auf  Grund  des  Etats  die  Steuergesetz-Entwürfe  binnen  vierzehn
  Tagen  zu  begutachten;  dann  sollte  die  Schlußberathung  im  Staatsrathe
  stattfinden.

Das  Staatsministerium  war  seit  Humboldt's  Sturz  sehr  kleinlaut
geworden  und  wagte  keinen  entschiedenen  Widerspruch;  der  einzige  grundsätzliche
  Gegner  der  Steuergesetze,  Bülow  stand  hier  wie  schon  in  der
Steuercommission  ganz  vereinsamt.  Dagegen  erhob  sich  im  Staatsrathe
eine  erbitterte  Opposition,  die  ihre  Angriffe  nicht  blos  wider  die  anfechtbaren
  Stellen  der  Entwürfe  richtete,  sondern  die  Nothwendigkeit  des  ganzen
Reformwerks  bezweifelte.  Seit  nunmehr  sieben  Jahren  wurde  die  Finanzverwaltung
  ohne  einen  genauen  Etat  geführt.  Dies  in  Preußen  unerhörte
  Schauspiel  hatte  manchen  wackeren  Beamten  tief  verstimmt,  die
unsinnigen  Märchen,  die  im  Volke  umliefen,  bis  in  die  Reihen  des  Staatsrathes
  hinein  verbreitet.  Zudem  fühlte  sich  die  höchste  berathende  Behörde
der  Monarchie  in  ihrer  Amtsehre  beleidigt.  Sie  sollte,  nach  dem  rechtlich
  unanfechtbaren  Befehle  des  Königs,  lediglich  über  die  Steuergesetze
        <pb n="93" />
        J.  G.  Hoffmann.  85

ihr  Gutachten  abgeben,  nicht  aber  das  Jahresbudget  nochmals  prüfen.
Die  Frage  also,  ob  die  Steuererhöhung  unumgänglich  sei,  diese  Frage,
die  alle  Gemüther  leidenschaftlich  bewegte,  durfte  der  Staatsrath  gar  nicht
erörtern.  Seine  Verhandlungen  wurden  daher  bald  sehr  gereizt,  und
vergeblich  suchte  Hardenberg  durch  wiederholte  Unterredungen  mit  dem
Kronprinzen  den  nahenden  Sturm  zu  beschwören.“)

Jene  siegreiche  Macht  des  Genius,  welche  einst  aus  Steins  Gesetzen
so  überzeugend  geredet  hatte,  war  in  den  neuen  Entwürfen  allerdings
nicht  zu  spüren.  Ueberreich  an  glücklichen  Einfällen  hatte  Hardenberg
in  seiner  vornehmen  Lässigkeit  sich  doch  um  die  trockenen  Details  dieser
Steuergesetze  wenig  gekümmert;  ihr  eigentlicher  Urheber,  J.  G.  Hoffmann
aber  besaß  bei  unbestreitbarem  Talent  nicht  den  schöpferischen  Geist  des
Reformators.  Der  kleine,  von  seinem  eigenen  Werthe  lebhaft  überzeugte
Mann,  ein  geborener  Schlesier,  rühmte  sich  gern  der  praktischen  Erfahrungen,
  die  er  nach  gründlichen  gelehrten  Studien  in  verschiedenen
Fabriken  gesammelt  hatte;  dann  erst,  mehr  als  vierzigjährig,  war  er,  als
Kraus“'  Nachfolger  auf  dem  Königsberger  Lehrstuhl,  für  kurze  Zeit  in  die
akademische  Laufbahn  eingetreten.  Nach  den  Kriegen  begleitete  er  den
Kanzler  zu  allen  Congressen  und  erwarb  sich  durch  sein  erstaunliches
Gedächtniß  und  seinen  rastlosen  Fleiß  bei  der  gesammten  europäischen
Diplomatie  den  Ruf  eines  statistischen  Orakels.  Das  Berliner  statistische
Bureau  erhob  sich  unter  seiner  Leitung  zu  einer  Musteranstalt,  deren
Arbeiten  den  Gelehrten  und  den  Praktikern  gleich  unentbehrlich  wurden.
Auch  er  war  gleich  den  meisten  seiner  Amtsgenossen  bei  Adam  Smith
in  die  Schule  gegangen  und  hatte  schon  vor  1806  eine  Lanze  für  die
Gewerbefreiheit  gebrochen.  Indeß  bewahrte  ihn  seine  Welt=  und  Geschäftskenntniß
  vor  manchen  Uebertreibungen  der  Theoretiker.  Er  ließ  es  sich
nicht  nehmen,  daß  der  Zweck  der  Volkswirthschaftspolitik  nicht  in  der
höchstmöglichen  Gütermasse,  sondern  in  der  Wohlfahrt  der  Menschen  zu
suchen  sei  und  mithin  der  Staat  den  Arbeiter  gegen  die  Uebermacht  des
Unternehmers  schützen  müsse,  und  zum  Entsetzen  aller  rechtgläubigen  Bekenner
der  englischen  Doktrinen  sprach  er  aus,  daß  die  preußischen  Institutionen
der  Wehrpflicht  und  der  Schulpflicht  auch  der  Volkswirthschaft  unmittelbar
zum  Vortheil  gereichten.  In  diesem  Preußen  ging  all  sein  Denken  und
Trachten  auf;  ganz  und  gar  ein  preußischer  Beamter,  schrieb  er  alle
seine  wissenschaftlichen  Werke  „mit  besonderer  Beziehung  auf  den  preußischen
  Staat“,  die  Beleuchtung  der  heimischen  Gesetze  und  Zustände  gelang
ihm  stets  glücklicher  als  die  Entwicklung  der  theoretischen  Grundgedanken.
Dies  lebendige  Verständniß  für  die  Wirklichkeit  der  vaterländischen  Dinge
war  freilich  nicht  frei  von  einer  stillvergnügten  Ruheseligkeit,  die  so  weit
es  irgend  anging,  das  Bestehende  zu  entschuldigen  suchte.  Die  alte

 

*)  Hardenberg's  Tagebuch,  22.,  23.  Jan.  1820.
        <pb n="94" />
        86  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

Wahrheit,  daß  jede  Steuer  von  einem  Theile  der  Pflichtigen  auf  die
Schultern  Anderer  abgewälzt  wird  und  jede  gewohnte  Abgabe  in  ihrem
Bestande  selbst  einen  gewissen  Vorzug  besitzt,  war  so  recht  nach  seinem
Herzen.  Er  wußte,  daß  jede  Steuer,  wirthschaftlich  betrachtet,  ein  Uebel  ist,
und  nichts  schien  ihm  vorwitziger  als  der  Versuch,  einer  unerreichbaren
Gerechtigkeit  zu  Liebe  allzu  tief  in  hergebrachte  Lebensverhältnisse  einzu—
greifen.  In  diesem  Geiste  behutsamer  Vermittelung  waren  auch  seine
Gesetzentwürfe  gehalten.

Das  neue  Budget  schloß  mit  einem  Deficit  von  mehr  als  4  Millionen,
und  da  Hardenberg  außerdem  noch  reichlich  6  Millionen  unhaltbarer  alter
Abgaben  in  den  einzelnen  Landestheilen  aufzuheben  gedachte,  so  mußten
10⅛  Mill.  Thlr.  durch  neue  Steuern  aufgebracht  werden.  Um  diesen
Ausfall  zu  decken,  erneuerte  Hoffmann  den  Vorschlag  einer  allgemeinen,
nach  Klassen  abgestuften  Personensteuer,  den  er  schon  1817,  im  Anschluß
an  die  Wünsche  der  Notablenversammlungen,  aufgestellt  hatte.)  Aber  er
wagte  nicht  die  Einführung  dieser  Steuer  für  das  ganze  Staatsgebiet  zu
beantragen.  Seit  den  Tagen  des  großen  Kurfürsten  war  das  Abgabenwesen
  des  flachen  Landes  von  dem  der  Städte  immer  getrennt  geblieben,
indem  dort  die  Grundsteuer,  hier  die  Accise  als  Hauptsteuer  erhoben
wurde;  erst  in  dem  Jahre  der  großen  Hardenbergischen  Versprechungen
1810  hatte  man  gewagt,  diesen  tief  eingewurzelten  Dualismus  aufzuheben,
aber  den  verfrühten  Versuch  schon  nach  einem  Jahre  wieder  fallen  lassen,
und  seit  1811  bestanden  in  den  Städten  der  alten  Provinzen  wieder
mehrere  Consumtionssteuern,  auf  dem  Lande  eine  rohe  Kopfsteuer.“")  An
diesen  gewohnten  Zuständen  wollte  Hoffmann  so  wenig  wie  möglich  ändern
und  schlug  daher  vor,  die  neue  Klassensteuer  auf  das  flache  Land  und  die
kleinen  Städte  zu  beschränken,  in  den  größeren  Städten  dagegen  eine  ungleich
  ergiebigere  Mahl--  und  Schlachtsteuer  einzuführen.  Zur  Ergänzung
der  beiden  Hauptsteuern  sollte  eine  mäßig  bemessene  Gewerbesteuer  auf
einige  der  einträglichsten  Gewerbe  gelegt  werden.

Das  schwerste  Hinderniß  der  Reform  lag  in  der  allgemein  beklagten
Ungleichheit  der  alten  Grundsteuern;  sie  zeigte  sich  besonders  gehässig  in
Posen,  wo  noch  von  den  Tagen  der  sarmatischen  Adelsherrschaft  her  die
Podymna  bestand,  eine  nach  der  Zahl  der  Rauchfänge  erhobene  Abgabe,
die  den  kleinen  Besitzer  ganz  unverhältnißmäßig  drückte.  Indeß  die  Ausgleichung
  der  Grundsteuer  war  unmöglich  ohne  die  Katastrirung  des  gesammten
  Gebietes,  und  so  lange  konnte  der  erschöpfte  Staat  auf  seine
neuen  Einnahmen  nicht  warten.  In  solcher  Verlegenheit  kam  Hoffmann
wieder  auf  den  unglücklichen  Gedanken  der  Quotisirung  zurück,  der  im
Staatsrath  schon  vor  drei  Jahren  verworfen,  gleichwohl  unter  den  unzufriedenen
  Rheinländern  und  Westphalen  noch  immer  warme  Vertheidiger

 

*)  S.  o.  II.  208.  *7)  S.  o.  I.  35.  371.  375.  (5.  Aufl.)
        <pb n="95" />
        Verwerfung  der  Quotisation.  87

fand.  Er  wollte  die  Gesammtsumme  der  Staatssteuern,  mit  Ausnahme
der  Zölle,  nach  der  Kopfzahl  auf  die  Provinzen  vertheilen,  dann  jeder  einzelnen
  Provinz  ihre  Grundsteuern  sowie  ihre  Staatssteuern  von  Wein,
Branntwein  und  Tabak  anrechnen  und  nur  den  Rest  durch  die  neuen
Steuern  aufbringen.

Dies  schwächliche  Zugeständniß  an  die  mißleitete  öffentliche  Meinung
ward  im  Staatsrath  sofort  und  mit  guten  Gründen  bekämpft.  Welche
Unbilligkeit,  die  ausgesogenen  alten  Provinzen  mit  einer  höheren  Klassensteuer
  zu  belasten  als  das  wohlhabende  Rheinland;  in  Schlesien  lagen
die  wirthschaftlichen  Verhältnisse  so  verzweifelt,  daß  auf  dem  rechten  Odernfer
  viele  Rittergüter,  deren  Inventar  im  Kriege  zerstört  war,  noch  jahrelang
  herrenlos  blieben,  weil  sich  kein  Käufer  finden  wollte.  Und  war  es
denn  sicher,  daß  die  Rheinländer  wirklich  eine  so  unbillige  Last  trugen,
wie  sie  behaupteten?  Bei  dem  kläglichen  Zustande  der  Kataster  konnte
Niemand  diese  Frage  bestimmt  beantworten.  Legte  man  den  Maßstab  der
Bevölkerung  an,  der  in  den  preußischen  Bureaus  als  der  immerhin
sicherste  Werthmesser  für  das  Volksvermögen  galt  und  auch  bei  den  Zollverhandlungen
  mit  den  Nachbarstaaten  regelmäßig  angewendet  wurde,  so
ergab  sich  unzweifelhaft,  daß  der  Kopf  der  Bevölkerung  in  der  Provinz
Sachsen  reichlich  um  die  Hälfte  mehr  Grundsteuern  trug  als  am  Rhein,
und  als  vierzig  Jahre  später  die  Ausgleichung  der  Grundsteuer  endlich
gelang,  da  stellte  sich  heraus,  daß  bisher  nicht  die  Rheinländer,  sondern
die  Schlesier,  nach  diesen  die  Westphalen  und  die  Sachsen  die  höchsten
Procente  vom  Reinertrage  des  Bodens  gezahlt  hatten.  Solche  Durchschnittsberechnungen
  nach  der  Gesammtbelastung  der  Provinzen  gaben
überhaupt  kein  treues  Bild  von  der  wirklichen  Lage;  denn  die  ärgsten
Ungleichheiten  des  alten  Grundsteuerwesens  zeigten  sich  innerhalb  der  einzelnen
  Provinzen.  Durfte  man  den  märkischen  und  pommerschen  Bauer,
der  bereits  schwere  Grundsteuern  zahlte,  darum  noch  mit  einer  erhöhten
Klassensteuer  beladen,  weil  in  seiner  Nachbarschaft  zahlreiche  steuerfreie
Ritterhufen  lagen?  Noch  ernster  als  alle  diese  berechtigten  Bedenken  schien
die  Gefahr,  welche  der  Staatseinheit  drohte.  Wurden  die  Steuern  quotisirt,
  so  konnten  sie  fortan  nur  nach  Anhörung  von  acht  oder  zehn  Provinziallandtagen
  erhöht  werden,  der  Staatshaushalt  gerieth  abermals,  wie
vor  1806,  unter  den  lähmenden  Einfluß  des  ständischen  Particularismus
und  verfiel  wieder  in  jene  hilflose  Unbeweglichkeit,  die  zur  Zeit  der  Revolutionskriege
  so  viel  Unheil  angerichtet  hatte.  Diese  Erwägungen,  von
Bülow  nachdrücklich  hervorgehoben,  gaben  den  Ausschlag,  der  Staatsrath
verwarf  die  Quotisation  mit  36  gegen  13  Stimmen,  und  der  Kanzler
selber  mußte  jetzt  zugestehen,  daß  die  Vorschläge  seiner  Commission  die
vorhandene  Ungleichheit  nicht  aufheben,  sondern  vielleicht  noch  verstärken
würden.))  Also  wurde  das  schlimmste  Gebrechen  der  neuen  Entwürfe

*)  Hardenberg's  Votum  über  die  Quotisation,  19.  April  1820.
        <pb n="96" />
        88  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

glücklich  beseitigt,  und  mit  Genugthuung  bemerkte  der  König,  daß  er  doch
nicht  ohne  Grund,  unbeirrt  durch  Hardenberg's  Widerspruch,  auf  der  noch—
maligen  Befragung  des  Staatsraths  bestanden  hatte.

Auch  der  Plan  der  Klassensteuer  erschien,  wie  er  vorlag,  noch  sehr
unfertig,  fast  roh.  Hoffmann  war  und  blieb  ein  Gegner  der  Einkommen—
steuer;  da  man  sie  im  Jahre  1812,  in  der  Zeit  der  äußersten  wirthschaftlichen
  Zerrüttung,  nicht  hatte  durchsetzen  können,  so  hielt  er  kurzweg  für
ausgemacht,  daß  sie  eine  gehässige  und  unpraktische  Abgabe  sei.  In  der
That  war  der  Zustand  der  Volkswirthschaft  für  diese  Form  der  Besteuerung
  noch  nicht  reif.  Wohl  neun  Zehntel  der  Bauern,  die  noch  in  den
Gewohnheiten  altväterischer  Naturalwirthschaft  dahinlebten,  wußten  ihr
eigenes  Einkommen  nicht  in  Geld  abzuschätzen;  die  höheren  Stände  aber
mußten  erst  an  die  direkte  Steuer  gewöhnt  werden,  nimmermehr  hätten
sie  ertragen,  daß  der  Staat  ihnen  genaue  Rechenschaft  über  ihr  Einkommen
abforderte.  Daher  begnügte  sich  Hoffmann,  die  gesammte  Bevölkerung
nach  den  durchschnittlichen  Lebensgewohnheiten  in  vier  große  Klassen  einzutheilen,
  die  er  mit  doktrinärer  Zuversicht  für  die  vier  natürlichen  Stände
der  deutschen  Gesellschaft  ausgab:  in  der  ersten  Klasse  sollten  jährlich
24  Thaler  von  jeder  Haushaltung,  in  der  vierten  ein  halber  Thaler  von
jeder  erwachsenen  Person  erhoben  werden.  Ohne  es  zu  ahnen,  betrat  der
gelehrte  Statistiker  damit  einen  Weg,  der  schließlich  zu  der  verabscheuten
Einkommensteuer  führen  mußte.  Beschwerden  wider  die  Einschätzung  in
jene  willkürlich  angenommenen  vier  Klassen  konnten  gar  nicht  ausbleiben;
wollte  man  ihnen  gerecht  werden,  so  blieb  zuletzt  doch  nichts  übrig,  als
eine  schärfere  Prüfung  des  Einkommens  der  Pflichtigen.

Der  Gedanke  der  Einkommensteuer  hatte  während  der  letzten  Jahre
in  der  Stille  seinen  Weg  gemacht  und  wirkte  noch  mit  dem  ganzen  Reize
der  Neuheit;  erst  die  Erfahrung  sollte  lehren,  daß  auch  das  Einkommen,
so  lange  man  seine  verschiedenen  Quellen  nicht  unterscheidet,  nur  einen
sehr  unsichern  Maßstab  für  die  Leistungsfähigkeit  der  Steuerzahler  abgiebt.
Die  Einkommensteuer  galt  bereits  in  weiten  Kreisen  des  gebildeten  Bürgerthums,
  zumal  unter  den  Rheinländern,  als  das  Steuerideal  und  fand
auch  im  Staatsrathe  manchen  eifrigen  Vertheidiger.  Zu  diesen  gesellten
sich  sodann  einige  Männer  der  alten  Schule,  wie  Ancillon,  die  an  der
Klassensteuer  nur  die  Mängel  bemerkten,  weil  sie  an  dem  überlieferten
System  der  indirekten  Abgaben  festhalten  wollten.  Und  wie  hart  wurden
doch  die  niederen  Stände  durch  Hoffmann's  Vierklassentheilung  getroffen!
Wohl  war  die  Zahl  der  Wohlhabenden  noch  verschwindend  klein;  der
Staatsrath  berechnete,  daß  im  ganzen  Staate  nur  etwa  8000  Familien
jährlich  24  Thaler  zu  steuern  vermöchten,  aber  unter  diesen  befanden  sich
doch  sicherlich  tausend,  die  eine  weit  höhere  Last  tragen  konnten,  und  sie
sollten  begünstigt  werden,  zum  Schaden  der  Armen!  Die  königlichen
Prinzen  rügten  diesen  Uebelstand  mit  scharfen  Worten;  sie  zeigten  sich  alle
        <pb n="97" />
        Ancillon  und  die  Prinzen.  89

durchdrungen  von  der  volksfreundlichen  Gesinnung  ihres  Hauses,  von
den  guten  alten  Ueberlieferungen  des  Königthums  der  Bettler.  Um  die
öffentliche  Meinung  zu  versöhnen  schien  es  namentlich  rathsam,  die  ober—
sten  Staatsdiener  schärfer  zu  besteuern;  denn  überall  in  Deutschland
glaubte  das  Volk,  der  hohe  Beamte  führe  ein  beneidenswerthes  Wohl—
leben:  hatte  er  doch  sein  gesichertes  Auskommen,  und  wie  Wenige  aus
diesem  verarmten  Geschlechte  waren  in  der  gleichen  Lage!  Auf  den  Antrag
des  Prinzen  August  beschloß  der  Staatsrath  am  24.  April,  zu  den  vor—
geschlagenen  vier  Klassen  noch  eine  oberste,  mit  einem  Steuersatze  von
48  Thaler,  hinzuzufügen.“)  —

Mit  diesen  Einzelverhandlungen  verkettete  sich  ein  Streit,  der  alle
Finanzpläne  Hardenberg's  wieder  in  Frage  zu  stellen  drohte.  Die  reak—
tionäre  Partei  am  Hofe  betrachtete  dies  ganze  Reformwerk,  das  ja  offen—
bar  die  Einführung  der  Verfassung  vorbereiten  sollte,  von  vornherein  mit
scheelen  Augen.  Vor  Kurzem  erst  hatte  sie  dem  Staatskanzler  zum  Sturze
Humboldt's  und  Boyen's  die  Hand  geboten,  jetzt  schien  ihr  die  Zeit  ge—
kommen,  auch  gegen  ihn  selber,  der  in  Wien  trotz  aller  seiner  Nachgiebig—
keit  als  das  Haupt  der  preußischen  Jacobiner  galt,  den  Kampf  zu  er—
öffnen.  An  ihre  Spitze  trat  Ancillon  mit  seinen  alten  Genossen  Karl
von  Mecklenburg,  Wittgenstein,  Knesebeck.  Auch  der  vormalige  Minister
Brockhausen  schloß  sich  an,  ein  greiser  Herr,  der  noch  ganz  in  den  Ge—
danken  der  neunziger  Jahre  lebte,  desgleichen  der  streng  conservative  Ober—
präsident  Bülow.  Sogar  Vincke  näherte  sich  jetzt  diesem  Kreise,  dessen
politische  Ziele  ihm  so  fern  lagen.  Der  treffliche  Mann  war  seit  den
Karlsbader  Beschlüssen  tief  verstimmt.  „Es  wird  ja  immer  toller,“  schrieb
er  verzweifelt  seinem  Freunde  Solms-Laubach,  „an  landständische  Ver—
fassungen,  andere  als  die  verabscheuungswürdige  österreichische,  ist  gar  nicht
zu  denken.“  Mehrmals  war  er  nahe  daran  sein  Amt  niederzulegen;  nur
das  Pflichtgefühl  hielt  ihn  zurück:  „man  muß  sich  kasteien  und  bleiben.“
Die  hohen  Ausgaben  für  das  Heer  betrachtete  er  als  eine  unverantwort—
liche  Verschleuderung.  Zudem  fühlte  er  sich  in  seinem  altpreußischen
Ordnungssinne  tief  verletzt,  da  er  in  der  Verwaltung  Westphalens  so
manche  arge  Nachlässigkeit  des  Hardenberg'schen  Regiments  kennen  gelernt
hatte,  und  schloß  daraus,  die  Steuererhöhung  sei  vielleicht  nur  durch  die
Verschwendung  des  Staatskanzlers  nöthig  geworden.“*)

Aehnliche  Bedenken  hegten  auch  die  fünf  königlichen  Prinzen,  die  im
Staatsrathe  saßen,  nicht  blos  der  romantisch  aufgeregte  Kronprinz,  der
auf  das  Lob  der  guten  alten  Zeit,  wenn  es  aus  dem  Munde  seines  alten
Lehrers  erklang,  so  bereitwillig  hörte,  daß  Hardenberg  ärgerlich  in  sein
Tagebuch  schrieb:  „des  Kronprinzen  Kleben  am  Alten  per  Ancillon“)  —

*)  Protocolle  des  Staatsraths,  22.,  24.  April  1820.

**)  Vincke  an  Solms-Laubach,  12.  Okt.  1819,  12.  Jan.,  14.  Febr.,  18.  Mai  1820.
***)  Hardenberg's  Tagebuch,  28.  Jan.  1820.
        <pb n="98" />
        90  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

sondern  auch  die  ungleich  freier  gesinnten  beiden  Prinzen  Wilhelm,  der
Bruder  und  der  Sohn  des  Königs.  Seit  der  große  Kurfürst  einst  die
Grundlagen  des  preußischen  Abgabenwesens  mit  eiserner  Hand  festgestellt,
waren  die  Hohenzollern  in  ihrer  Steuerpolitik  stets  conservativ  verfahren,
und  wenn  Einer  von  dieser  Tradition  des  Hauses  abgewichen  war,  wie
Friedrich  der  Große  bei  Einführung  seiner  Regie,  so  hatte  sich  regelmäßig
ein  starker  Unwille  im  Volke  gezeigt.  Die  Erhebung  von  mehr  als  10  Mill.
neuer  Steuern  stand  in  Preußens  Geschichte  ohne  Beispiel  da,  und  sie
sollte  erfolgen  unmittelbar  nachdem  das  neue  Zollgesetz  die  Abgaben  vom
auswärtigen  Verkehr  völlig  umgestaltet  hatte.

Wie  behutsam  auch  Hoffmann  die  Gedanken  des  Meisters  ausführte
—  was  Hardenberg  plante,  war  doch  eine  Reform  an  Haupt  und  Gliedern.
  Drang  er  mit  seinen  Absichten  durch,  so  blieb  von  den  althistorischen
  Steuern  der  Monarchie  mit  Ausnahme  der  Grundsteuer  keine  einzige
  unverändert.  Die  Einheit  des  Marktgebiets,  welche  das  Zollgesetz  als
Grundsatz  aussprach,  verwirklichte  sich  erst  durch  die  Aufhebung  aller  der
alten  Accisen  und  Octrois;  der  innere  Verkehr  ward  endlich  vollkommen
frei,  bis  auf  die  wenig  lästige  Thorsperre  an  den  Mauern  der  mahlund
  schlachtsteuerpflichtigen  Städte,  und  an  die  Stelle  der  alten  Finanzpolitik,
  welche  die  weithin  zerstreuten  Provinzen  als  halb  selbständige
Territorien  von  einander  abgesondert  hatte,  trat  ein  völlig  neues  System,
eine  Politik  der  Staatseinheit,  die  im  Laufe  der  Zeit  unvermeidlich  dahin
trachten  mußte,  auch  die  zwischenliegenden  Kleinstaaten  sich  zu  unterwerfen.
Es  war  ein  Wagniß,  kaum  minder  kühn  als  die  Reformen  von  1808
und  1810.  Eine  so  radicale  Neuerung  mußte  dem  Nichtfachmanne  wohl
befremdlich  und,  bei  der  Mißstimmung  in  den  neuen  Provinzen,  gefährlich
  erscheinen.  Und  dazu  die  unleugbaren  Mängel  der  Klassensteuer.
Selbst  nachdem  der  Staatsrath  noch  eine  höchste  Stenerklasse  für  die
Wohlhabenden  hinzugefügt  hatte,  blieb  die  Begünstigung  der  Reichen  noch
sehr  auffällig:  kein  Haushalt  sollte  mehr  als  48  Thlr.  zahlen,  lediglich
weil  Hoffmann  Bedenken  trug,  den  Klassenstolz  der  höheren  Stände  aufzuregen!


So  geschah  es  denn,  daß  eine  aus  ehrenwerthen  und  zweifelhaften
Elementen  seltsam  gemischte  Partei  sich  um  Ancillon  zusammenfand.  Ihr
Führer  aber  entbehrte  gänzlich  der  Sachkenntniß,  er  versuchte  nicht  einmal
  einen  Gegenvorschlag  aufzustellen  und  verfiel  in  jene  hohlen  Phrasen,
welche  niemals  ausbleiben,  wenn  Dilettanten  über  Finanzfragen  reden.
Gleich  in  der  ersten  Plenarsitzung  (20.  April)  vertheidigte  er  den  kleinmüthigen
  privatwirthschaftlichen  Grundsatz,  der  schon  in  der  alten  Monarchie
  so  viele  Mißgriffe  veranlaßt  hatte,  jetzt  aber,  am  Vorabend  einer
umfassenden  Finanzreform,  gradezu  wie  Hohn  klang:  den  Grundsatz,  daß
sich  die  Ausgabe  immer  nach  der  vorhandenen  Einnahme  richten  müsse.
Darauf  beantragte  er,  den  Monarchen  zu  bitten,  daß  nochmals  untersucht
        <pb n="99" />
        Die  Opposition  im  Staatsrathe.  91

werde,  ob  sich  die  Steuererhöhung  nicht  durch  Ersparnisse  vermeiden  lasse.
Wie  diese  Ersparnisse  möglich  werden  sollten,  das  wußte  er  freilich  nicht
einmal  anzudeuten.  Die  ungewohnte  Lebhaftigkeit  des  sanftmüthigen  Theo—
logen  bewies  genugsam,  daß  seine  Pfeile  sich  nicht  gegen  die  Steuergesetze,
sondern  gegen  den  Staatskanzler  selber  richteten.  Eine  verständige  Ent—
gegnung  des  Finanzministers  verfehlte  ihren  Zweck,  da  Klewitz  im  Eifer
der  Rede  die  ganz  unhaltbare  Behauptung  aufstellte,  das  Budget  sei  jetzt
nicht  höher  als  im  Jahre  1803.5)  Der  ängstliche  Altenstein,  der  den
Vorsitz  führte,  wußte  sich  endlich  nur  dadurch  zu  helfen,  daß  er  den  Antrag
  Ancillon's  als  unzulässig  zurückwies.  Gegen  diese  Erklärung  ließ
sich  rechtlich  nichts  einpenden;  denn  der  Etat  war  nach  dem  alten  Staatsrechte
  kein  Gesetz,  sondern  ein  Voranschlag  der  Finanzverwaltung,  und  der
Staatsrath  mithin  nicht  befugt,  dessen  Abänderung  zu  beantragen.  Aber
welch  eine  widerwärtige  Zumuthung  an  seine  Mitglieder,  daß  sie  den
Etat  als  eine  gegebene  Größe  hinnehmen  sollten,  während  doch  mehrere
von  ihnen  hofften,  nach  Verminderung  des  Budgets  könne  die  Erhöhung
der  Abgaben  vielleicht  überflüssig  werden.  Die  Versammlung  vermochte
ihren  Unmuth  nicht  zu  verhehlen;  der  Antrag  Ancillon's  ward  vor  den
Sitzungen  in  erregter  Unterhaltung  besprochen,  und  da  das  Amtsgeheimniß
wieder  schlecht  gewahrt  wurde,  so  erzählten  sich  bald  alle  bösen  Zungen
Berlins,  wie  jämmerlich  die  verschwenderische  Verwaltung  vor  dem  Richterstuhle
  des  Staatsraths  bestehe.

Dem  Staatskanzler  aber  gingen  endlich  die  Augen  auf:  das  also
war  der  treue  Freund,  den  er  vor  fünf  Monaten  gegen  Humboldt  zu
Hilfe  gerufen  hatte!  Er  glaubte  zu  wissen,  daß  Ancillon  die  Prinzen  zu
einer  Kabale  verleite,  und  sendete  am  27.  April,  mit  Genehmigung  des
Königs*),  dem  Präsidenten  des  Staatsraths  ein  Schreiben,  das  dem
salbungsvollen  Gegner  die  ganze  Ueberlegenheit  des  praktischen  Staatsmannes
  zu  fühlen  gab.  Ironisch  wies  er  auf  Ancillon's  erbauliche  Gemeinplätze
  hin:  wohl  sei  es  leicht  ausgesprochen:  „man  muß  nicht  mehr
ausgeben  als  man  einnimmt,  Geben  ist  seliger  als  Nehmen.“  Aber  Preußens
  Schuldenlast  rühre  her  von  den  großen  Unglücksfällen  seit  1806
und  von  dem  rühmlichen  Kampfe  um  die  Freiheit.  Jetzt  gelte  es  den
Verpflichtungen  des  Staates  vollständig  zu  genügen  und  außer  den  laufenden
  auch  die  außerordentlichen  Ausgaben,  welche  die  Wiederherstellung
der  Monarchie  erheische,  zu  decken.  Nach  dem  neuen  Abstrich  von  5  Mill.
sei  eine  weitere  Herabsetzung  des  Etats  unmöglich.  „Es  liegt  in  der  That
ein  höchst  ungerechter  Tadel  der  Verwaltung  darin,  wenn  man  den  Satz:
„keine  Auflagen,  ersparen,  mit  den  Einnahmen  auskommen!“  im  versammelten
  Staatsrath  ohne  gründliche  Sachkenntniß  ausspricht  und  Be- 



*)  Protocolle  des  Staatsraths,  20.  April;  Hardenberg's  Tagebuch,  20.  April  1820,
*“)  Hardenberg's  Tagebuch,  27.  April  1820.
        <pb n="100" />
        92  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

sorgnisse  wegen  entstehender  Unzufriedenheit  durch  die  neuen  Lasten  äußert.
Ich  fordere  Den  auf,  der  es  vermag,  noch  fünf  Millionen  Ersparnisse  zu
bewirken,  aufzutreten  und  sie  nachzuweisen,  ohne  den  Staat  in  die  größten
Gefahren  der  Zerrüttung  zu  versetzen.  An  einer  solchen  Administration,
wie  die  wäre,  welcher  jene  Maximen  zu  Grunde  lägen,  möchte  ich  nicht
theilnehmen,  ich  würde  eilen  mich  davon  loszumachen.“  Als  Ancillon  in
der  Schlußsitzung  am  29.  seinen  Antrag  erneuerte,  erklärte  Altenstein  nochmals,
  daß  er  keine  Berathung  zulassen  dürfe,  und  stellte  jedem  Mitgliede
frei,  seine  Wünsche  dem  Könige  in  einer  Beilage  zum  Protocolle  vorzutragen.
  Um  seinen  Worten  Nachdruck  zu  geben  verlas  er  alsdann  das
Schreiben  des  Staatskanzlers.

Da  brauste  der  Kronprinz  in  hellem  Zorne  auf:  „sagen  Sie  dem
Staatskanzler“,  rief  er  dem  Vorsitzenden  zu,  „in  der  so  hart  angegriffenen
Versammlung  säßen  die  königlichen  Prinzen!“  Hardenberg  erwiderte  dem
Prinzen  brieflich  (3.  Mai)  in  jenem  herzgewinnenden  Tone,  der  ihm  so
wohl  anstand;  seine  Vorwürfe  gegen  den  Staatsrath  hielt  er  aufrecht,  doch
zugleich  erklärte  er  sich  bereit  zu  jeder  Aufklärung  über  den  Etat,  auch  zu
jeder  Ersparniß,  wenn  man  ihm  nur  ausführbare,  mit  Zahlen  belegte
Vorschläge  einreiche.  Der  reizbare  junge  Fürst  war  rasch  versöhnt,  wiederholte
  aber  in  seiner  freundlichen  Antwort  nachdrücklich  die  Bitte  um  nochmalige
  Prüfung  des  Etats:  „Wir  leben,  so  dachte  ich,  nicht  in  Zeiten,
denen  man  Alles  bieten  kann,  und  5  Mill.  neuer  Abgaben  schien
und  scheint  mir  noch  jetzt  sehr  bedenklich.  Ich  bezwecke  nur  ein  vortheilhaftes
  Einwirken  auf  die  öffentliche  Meinung,  die  dessen  sehr  bedarf.
  Eine  nochmalige  Prüfung  nun  führt  entweder  wirklich  Ersparnisse
  herbei  oder  beweist  doch  dem  Volk  im  schlimmsten  Fall,  daß
Alles  geschehen.“  Der  Staatskanzler  fühlte  nun  doch,  daß  er  den  Bogen
nicht  überspannen  dürfe,  obwohl  die  neue  Verzögerung  den  Staatskassen
schwere  Einbußen  bringen  mußte;  er  wollte  den  Prinzen  die  Gelegenheit,
sich  über  den  Ungrund  ihrer  Bedenken  zu  belehren,  nicht  abschneiden  und
versprach,  dem  Könige  den  Wunsch  des  Kronprinzen  vorzutragen,  „so
vollständig  auch  diese  Prüfung  mehrmals  geschehen  ist.“)

Mittlerweile  hatte  der  Staatsrath  seine  Berathungen  beendigt.  Elf
Mitglieder  baten  in  Sonderabstimmungen  um  nochmalige  Prüfung  des
Budgets:  die  königlichen  Prinzen  mit  Ausnahme  des  Thronfolgers,  der
jetzt  durch  Hardenberg's  Zusage  beschwichtigt  war,  sodann  Vincke,  endlich
Ancillon  und  seine  fünf  hochconservativen  Genossen.  Wittgenstein's  Votum
erging  sich  in  so  allgemeinen  Ausdrücken,  daß  Jedermann  bemerken  mußte,
wie  wenig  dem  Hofmanne  an  diesen  Steuerfragen  selber  lag.  Ancillon
schilderte  beweglich  die  Nachtheile  der  Klassensteuer,  ohne  irgend  anzugeben,

 

*)  Hardenberg  an  den  Kronprinzen,  3.,  5.  Mai;  Antwort  des  Kronprinzen,  4.  Mai;
Hardenberg's  Tagebuch,  29.  April  ff.  1820.
        <pb n="101" />
        Die  neuen  Steuergesetze.  93

wie  diese  Abgabe  zu  ersetzen  sei.  Vincke  verwahrte  dem  Staatsrathe  das
Recht,  nicht  blos  über  die  Zweckmäßigkeit,  sondern  auch  über  die  Noth—
wendigkeit  der  neuen  Steuern  zu  berathen.  Am  klarsten  lautete  das
Votum  des  jungen  Prinzen  Wilhelm,  der  mit  militärischer  Kürze  den
wunden  Fleck  der  Entwürfe  bezeichnete  und  seinem  königlichen  Vater  ehr—
erbietig  anheimstellte,  ob  nicht  „die  reicheren  Klassen  der  Nation  und  die
höher  besoldeten  Beamten  zur  Erleichterung  des  ärmeren  Volkes  mehr
anzuziehen“  seien.)

Da  die  große  Mehrheit  des  Staatsraths  —  28  Stimmen  und  darunter
  die  ersten  Finanzmänner  der  Monarchie  —  die  Pläne  des  Staatskanzlers
  im  Wesentlichen  gebilligt  hatte,  so  vollzog  der  König  nunmehr
die  Gesetze.  Auf  Ancillon's  weitschweifige  Phrasen  gab  er  nichts.  Nur
um  seine  Prinzen  über  „die  wahre  Lage  der  Sache“  aufzuklären  befahl
er,  daß  eine  neue  Commission  mit  den  Mitgliedern  der  Minderheit  den
Etat  Posten  für  Posten  noch  einmal  durchgehen  solle.  Das  Ergebniß  war,
wie  Hardenberg  dem  Kronprinzen  vorausgesagt:  die  Zweifelnden  mußten
zugeben,  nicht  nur,  daß  jede  weitere  Ermäßigung  der  Ausgaben  vorderhand
unmöglich  war,  sondern  auch  daß  mehrere  der  bereits  angeordneten  Ersparnisse
  erst  nach  Verlauf  längerer  Zeit  in  Wirksamkeit  treten  konnten.)
Darüber  vergingen  wieder  zwei  Monate,  und  die  bereits  am  30.  Mai
unterzeichneten  Gesetze  konnten  erst  am  7.  August  veröffentlicht  werden.
Wie  schwer  auch  die  Staatseinnahmen  unter  diesem  Aufschub  litten,  der
Staatskanzler  durfte  sich  doch  eines  wichtigen  Erfolges  rühmen:  er  hatte
die  königlichen  Prinzen  von  der  Nothwendigkeit  der  Reform  überzeugt,
Ancillon  und  dessen  reaktionären  Anhang  vorläufig  zum  Schweigen  gebracht.
  —

Unter  solchen  Zweifeln  und  Gewissensbedenken  entschloß  sich  diese
absolute  Krone,  deren  Härte  in  der  liberalen  Welt  verrufen  war,  zu  einer
Steuererhöhung  von  5  Millionen  Thlr.  Das  Gesetz  vom  30.  Mai  über
die  Einrichtung  des  Abgabenwesens  stellte  die  Grundlagen  des  Steuersystems
  auf  ein  Menschenalter  hinaus  fest.  Außer  den  Zöllen  von  1818
und  den  im  folgenden  Jahre  eingeführten  Abgaben  von  Branntwein,  Malz,
Wein,  Tabak  sollten  fortan  erhoben  werden:  die  Salzsteuer,  die  soeben  an
jenem  fruchtbaren  17.  Januar  durch  Gleichstellung  des  Salzpreises  neu
geregelt  worden  war,  sodann  die  Grundsteuer,  die  Klassensteuer,  die  Mahlund
  Schlachtsteuer,  endlich  zur  Aushilfe  die  Gewerbesteuer  und  eine  späterhin
  noch  zu  ordnende  Stempelgebühr.  Was  von  alten  Octrois,  Verbrauchsabgaben,
  Personen=  und  Gewerbesteuern  in  den  einzelnen  Landestheilen

 

*)  Votum  Wittgenstein's,  7.  Mai  1820.  Einige  der  anderen  Vota  bei  Dieterici
a.  a.  O.  S.  432f.

*)  Cabinetsordres  an  Altenstein,  30.  Mai,  an  Hardenberg,  12.  Juni;  Hardenberg
an  den  Kronprinzen,  8.  Juni,  Bericht  an  den  König,  12.  Juni  1820.
        <pb n="102" />
        94  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

noch  übrig  war,  fiel  mit  einem  Schlage  dahin.  Alles  in  diesem  Steuer—
system  war  neu.  Auch  die  Grundsteuer,  deren  Ausgleichung  der  Be—
rathung  mit  den  Provinzialständen  vorbehalten  blieb,  erlitt  in  den  vormals
französischen  und  bergischen  Landschaften  sofort  eine  wesentliche  Aenderung;
sie  war  dort  von  der  Fremdherrschaft  sehr  willkürlich  aufgelegt  worden
und  sollte  fortan  nie  mehr  als  ein  Fünftel  des  Reinertrags  betragen.
Da  die  Rheinländer  gar  so  ungebärdig  klagten,  so  wurde  am  Rhein  die
Katastrirung  zuerst  begonnen  und  im  Jahre  1833  beendet.

Die  Klassensteuer  sollte  sich  nach  den  Beschlüssen  des  Staatsraths  in
fünf  Klassen  gliedern:  eine  für  die  vorzüglich  wohlhabenden  und  reichen
Einwohner,  zwei  für  die  Wohlhabenden,  eine  vierte  für  den  geringeren
Bürger-  und  Bauernstand,  eine  fünfte  für  Lohnarbeiter,  Tagelöhner  und
Gesinde.  Aber  sogleich  mußte  man  erfahren,  wie  richtig  Prinz  Wilhelm  die
Stimmung  des  Landes  beurtheilt  hatte.  Allgemein  erklang  die  Klage
über  die  Begünstigung  der  Reichen,  und  schon  am  5.  September  1821
wurden  zwei  neue  oberste  Steuersätze  und  mehrere  Zwischensätze  für  die
unteren  Klassen  eingeführt,  so  daß  fortan  zwölf  Stufen  von  144  bis  zu
einem  halben  Thaler  herab  bestanden.  Auch  dies  genügte  den  Rhein—
ländern  noch  nicht;  sie  murrten  so  lange,  bis  man  ihnen  im  Jahre  1830
achtzehn  Klassen  zugestand.  Die  Natur  der  Dinge  drängte  den  Staat
Schritt  für  Schritt  der  Einkommensteuer  zu;  ganz  wider  Willen  hatte
Hoffmann,  wie  seine  Bewunderer  ihm  späterhin  nachrühmten,  den  kom—
menden  Geschlechtern  in  der  Klassensteuer  ein  Vermächtniß  hinterlassen.
Die  neue  Abgabe  fand  Anfangs  fast  überall  Widersacher;  im  Kampfe  mit
ihnen  mußte  sich  der  soeben  in  die  Generalsteuerdirektion  berufene  streit—
bare  junge  Ludwig  Kühne  seine  Sporen  verdienen.  „Es  war,  so  erzählt
er  selbst,  für  die  Aufrechterhaltung  dieser  Steuer  ein  wahres  Glück,  daß
ich  damals  noch  gewissermaßen  mit  dem  ersten  Schwerte  focht  und  ge—
waltig  um  mich  hieb  und  keinen  Ausfall,  er  mochte  von  der  Seite  oder
von  oben  herab  oder  von  unten  herauf  kommen,  ohne  eine  tüchtige,  viel—
leicht  der  Form  nach  selbst  zu  derbe  Erwiderung  ließ.  Die  Leute  wurden,
wenn  sie  ein  paarmal  derb  etwas  auf  die  Finger  bekommen  hatten,  doch
einigermaßen  vorsichtiger  und  mußten  nothgedrungen  etwas  näher  auf
die  Sache  eingehen;  aber  ich  bin  überzeugt,  daß  bei  einer  schwächlichen
Bearbeitung  die  Klassensteuer  sich  nicht  ein  Jahr  gehalten  haben  würde.“
Nachdem  der  erste  stürmische  Ausbruch  des  Unwillens  sich  gelegt,  ging  die
Abgabe,  unfertig  wie  sie  war,  über  alle  Erwartung  leicht  ein,  so  daß  nur
etwa  2  ½  Procent  Rückstände  blieben;  denn  die  Sätze  waren  mäßig,  der
Gesammtertrag  im  Durchschnitt  der  nächsten  zwölf  Jahre  nur  6,,  Mill.,
während  die  Grundsteuer  10  Mill.  abwarf,  und  die  gehässige  Arbeit  der
Einschätzung  besorgten  die  Gemeinden  selber,  da  das  alte  Beamtenthum
bei  all  seinem  Selbstgefühle  wohl  wußte,  daß  die  Bureaukratie  aus  eigener
Kraft  solche  Aufgaben  nicht  zu  lösen  vermag.
        <pb n="103" />
        Klassensteuer.  Mahl=  und  Schlachtsteuer.  95

Die  Klassensteuer  trugen  nur  sechs  Siebentel  der  Bevölkerung.  132
Städte  zahlten  die  einträglichere  Mahl=  und  Schlachtsteuer,  darunter  alle
großen  Communen,  aber  auch  einige  verkommene  polnische  Judenstädtchen,
wie  Schneidemühl,  die  sich  der  Klassensteuer  vielleicht  ganz  entzogen  hätten;
so  ängstlich  mußte  der  Finanzminister  darüber  wachen,  daß  ihm  keine
mögliche  Einnahme  entging!  Auch  diese  Abgabe  erregte  lebhaften  Widerspruch;
  mancher  bibelfeste  Steuerzahler  erinnerte  den  frommen  König  an
jene  Sprüche  des  Alten  Testaments,  welche  die  Besteuerung  des  Brotes
verbieten.  Indeß  bemerkte  man  doch  bald,  daß  ein  Theil  der  Steuer  durch
die  Erhöhung  der  Löhne  von  den  Arbeitern  abgewälzt  wurde  und  die
niederen  Stände  nicht  so  schwer  darunter  litten  wie  die  herrschende  Doktrin
behauptete.  Die  neue  Gewerbesteuer  endlich  ließ  die  kleinen,  ohne  Gehilfen
  arbeitenden  Handwerker  frei,  doch  sie  bewirkte  keineswegs,  wie  der
ängstliche  Ancillon  befürchtet  hatte,  eine  übermäßige  Vermehrung  der  kleinen
Geschäfte.  Die  Zustände  des  Kleingewerbs  blieben  vielmehr  in  diesen
stillen  Jahren  der  Entsagung  fast  unwandelbar,  trotz  der  Gewerbefreiheit,
trotz  der  gewaltigen  Umwälzungen  des  politischen  Lebens:  um  das  Jahr
1830  arbeitete  fast  genau  wie  im  Jahre  1800  ein  Schneidermeister  für
etwa  240  Einwohner,  ein  Schuster  für  200,  und  auf  kaum  zwei  Handwerksmeister
  kam  ein  Gehilfe,  so  daß  jeder  noch  hoffen  konnte  selber
Meister  zu  werden.

Zum  Abschluß  der  Steuerreform  wurden  dann  noch  im  Jahre  1822
einige  Stempelabgaben  eingeführt,  darunter  auch  ein  Zeitungsstempel,  der
freilich  in  einer  Epoche  politischer  und  wirthschaftlicher  Ermattung  nur
einen  sehr  bescheidenen  Ertrag  bringen  konnte.  Selbst  die  Bücher  pflegten
aus  der  Hand  des  unglücklichen  Besitzers  von  einem  Entleiher  zum  andern
zu  wandern;  vollends  die  Zeitungen  las  der  gebildete  Mann  auf  dem
Casino  oder  in  der  Conditorei,  und  wer  ein  Uebriges  thun  wollte  hielt
sich  ein  Blatt  mit  einem  Dutzend  Nachbarn  gemeinsam.  Noch  im  Jahre
1835  wurden  in  ganz  Preußen  von  inländischen  Zeitungen  und  Zeitschriften
  kaum  43,000  Exemplare  verkauft,  von  nichtpreußischen  etwa  3700,
insgesammt  weniger  als  heutzutage  eine  einzige  große  Zeitung  abzusetzen
vermag.

Diese  Dürftigkeit  aller  Lebensverhältnisse  übte  auch  ihren  Einfluß  auf
das  neue  Münzgesetz,  das  von  Hardenberg  als  eine  unentbehrliche  Ergänzung
  der  Finanzreform  angesehen  wurde  und  am  5.  September  1821,
namentlich  durch  Hoffmanns  Verdienst,  zu  Stande  kam.  Gestützt  auf  die
natürliche  Macht  seines  großen  Marktgebietes  hatte  der  preußische  Thaler
schon  längst  weit  über  die  Grenze  des  Staates  hinaus  seinen  Siegeszug
durch  Deutschland  angetreten,  obgleich  die  Ostpreußen  im  täglichen  Verkehr
  noch  gern  nach  den  gewohnten  Gulden  und  Düttchen  rechneten  und
die  neuen  Provinzen  an  ihrem  alten  Gelde  mit  jener  Beharrlichkeit  festhielten,
  welche  sich  nirgends  zäher  zeigt  als  im  Münzwesen.  Die  Regie-
        <pb n="104" />
        96  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

rung  war  von  vornherein  entschlossen  diese  erprobte  Hauptmünze,  auf
Grund  des  Vierzehn-Thalerfußes,  beizubehalten;  schwerer  war  die  Ent—
scheidung  über  die  Stückelung  des  Thalers,  da  die  wissenschaftlichen  Vor—
züge  des  neufranzösischen  Decimalsystems  in  den  Kreisen  der  preußischen
Finanzwelt  bereits  zahlreiche  Fürsprecher  fanden.  Zuletzt  beschloß  man
doch,  den  Thaler  in  dreißig  Silbergroschen  zu  theilen,  weil  diese  Zahl
den  Monatstagen  entsprach  und  der  geringe  Mann  mithin  nach  seiner
Monatseinnahme  sich  leicht  berechnen  konnte,  wie  viel  er  an  jedem  Tage
auszugeben  hatte;  dieser  Staat  bedurfte  eines  sparsamen  Volkes,  wie  er
selber  jeden  Groschen  ängstlich  zu  Rathe  hielt,  und  in  der  That  hat  die
Silbergroschenrechnung  den  haushälterischen  Sinn  unter  den  kleinen
Leuten  gefördert.  Für  den  neuen  Silbergroschen  wurde  die  Zwölftheilung
des  alten  Gutengroschens  beibehalten,  nicht  blos  wegen  der  bequemen
Halbirung,  Drittelung  und  Viertelung,  sondern  vornehmlich  weil  man  die
Armen  nicht  schädigen  durfte,  die  ihre  kleinen  Einkäufe  zumeist  mit  Dreiern
bestritten.

Ein  folgenreicher,  von  keinem  der  Zeitgenossen  bemerkter  Fehler  der
neuen  Steuergesetzgebung  lag  in  den  Vorschriften  über  die  Gemeindeabgaben.
  Das  Communnalsteuerwesen  war  für  Theorie  und  Praxis  jener
Tage  noch  ein  unbekanntes  Gebiet,  da  die  Kostspieligkeit  der  neuen  Selbstverwaltung
  erst  im  Laufe  der  Jahre  bemerkbar  wurde.  Steins  Städteordnung
  hatte  den  Communen  in  Steuersachen  fast  unbeschränkte  Freiheit
  gelassen;  nur  selten  einmal,  bei  groben  Mißgriffen,  waren  bisher  die
Aufsichtsbehörden  dazwischengetreten.  Jetzt  bestimmte  das  neue  Abgabengesetz
(§  13),  daß  die  Gemeinden  mit  Zustimmung  der  Bezirksregierungen  Zuschläge
  zur  Klassensteuer,  sowie  zur  Mahl=  und  Schlachtsteuer  ausschreiben
dürften,  andere  Abgaben  jedoch  nur,  wenn  sie  bereits  beständen  oder  der
König  sie  ausdrücklich  genehmigte.  Die  Zuschläge  zu  jenen  beiden  Hauptsteuern
  des  Staates  wurden  also  geradezu  als  Regel  vorgeschrieben.  Die
Regierungen  verweigerten  ihre  Zustimmung  niemals,  da  sie  hofften,  daß
die  neuen  Abgaben  sich  also  am  sichersten  einbürgern  würden.  Die
Gemeindebehörden,  die  großentheils  aus  Hausherren  bestanden,  folgten  der
Einladung  mit  dem  sicheren  Instinkte  der  Klassenselbstsucht.  Denn  die
bequemen  Zuschläge  ersparten  ihnen  jedes  weitere  Nachdenken  über  eine
billige  Vertheilung  der  Communalabgaben  und  lasteten  unverhältnißmäßig
  schwer  auf  den  Miethern  und  Einliegern;  die  Grundbesitzer  aber,
denen  die  Communalanstalten  unmittelbar  den  größten  Gewinn  brachten,
meinten  durch  die  hohe  Staatsgrundsteuer  bereits  genugsam  bedrückt  zu
sein.  Damit  begann  eine  gefährliche  Verbildung  des  Gemeindesteuerwesens:
der  Staat  verstopfte  den  Communen  ihre  natürliche  Einnahmequelle,  indem
er  die  Grundsteuer  großentheils  für  sich  nahm,  und  die  Magistrate  schoben
den  schwersten  Theil  der  Communallasten  auf  die  Schultern  der  Unbemittelten,
  die  von  den  Leistungen  der  Gemeinden  den  geringsten  Vortheil
        <pb n="105" />
        Die  Communalsteuern.  97

zogen.  Hielt  diese  Entwicklung  an,  stiegen  die  Zuschläge  allgemach  bis
zur  Höhe  der  Staatsabgaben  oder  gar  darüber  hinaus,  dann  mochte  der
Staat  leicht  dahin  gelangen,  daß  er  die  Klassensteuer,  seinen  einzigen
sicheren  Nothbehelf  in  Kriegszeiten,  nicht  mehr  erhöhen  konnte.  Vorderhand
  hielten  sich  die  Communalzuschläge  noch  in  bescheidenen  Grenzen,
und  Niemand  ahnte,  welchen  abschüssigen  Weg  man  betreten  hatte.

Nur  der  Hauptstadt,  die  unter  schweren  Einquartierungslasten  litt,
hatte  der  Staat  noch  eine  eigenthümliche  Einnahmequelle  eröffnet.  Berlin
erhob  seit  1815  eine  Liegenschaftssteuer,  die  von  den  Hausbesitzern  mit
4  Procent,  von  den  Miethern  mit  8  ¼  Procent  bezahlt  wurde.  Auch  als
sieben  Jahre  später  die  Abgabe  der  Miether  auf  6⅜⅝  Procent  des  Miethzinses
  herabgesetzt  wurde,  blieb  dieser  Vertheilungsmaßstab  noch  immer  höchst
unbillig,  jedoch  er  beruhte  auf  einem  alten  schlechten  Berliner  Herkommen,
und  von  dem  heiligen  Gewohnheitsrechte  ging  keine  preußische  Commune
freiwillig  ab.  Zum  Glück  war  der  Gesammtbetrag  noch  sehr  niedrig,
denn  von  den  41,047  Miethern  der  Hauptstadt  entrichtete  die  größere
Hälfte  (20,743)  im  Jahre  1824  nur  50  Thlr.  Miethe  oder  weniger,  und
nur  für  115  Wohnungen  wurden  1000  Thlr.  und  darüber  gezahlt.  Wenn
aber  dereinst  die  großstädtische  Wohnungsnoth,  die  schon  in  Paris  ihre
Opfer  forderte,  auch  über  Berlin  hereinbrach,  dann  mußte  die  Miethsteuer
zum  Fluche  der  Armen  werden.  Also  ward  damals  arglos  der  Grund
gelegt  für  jene  argen  Mißstände  des  preußischen  Communalabgabenwesens,
welche  heute  zu  der  Milde  und  Billigkeit  unserer  Staatsbesteuerung  einen
so  grellen  Gegensatz  bilden.

Die  Finanzreform  war  beendet,  und  sie  war  mit  allen  ihren  Mängeln
ein  gutes  und  tüchtiges  Werk,  wenngleich  sie  die  blinden  Verehrer  der
altpreußischen  Ordnung  ebenso  wenig  befriedigte  wie  die  doktrinären  Vertheidiger
  eines  wissenschaftlich  volllommenen  Abgabensystems.  Diese  Großmacht,
  die  unter  den  Schlägen  des  Krieges  am  schwersten  gelitten,  hatte  mit
tapferem  Entschluß  ihren  Credit  wiederhergestellt,  während  das  reichere,
besser  geschonte  Oesterreich  noch  jahrelang  vor  dem  Abgrunde  des  Bankrotts
stand;  sie  hatte,  obwohl  sie  noch  immer  das  Königreich  der  langen  Grenzen
war,  sich  ein  zugleich  freies  und  schützendes  Zollwesen  gebildet,  das  alle
die  wohlabgerundeten  anderen  Mächte  beschämte;  sie  hatte  endlich  ein
völlig  neues  Abgabensystem  geschaffen,  das  die  Steuerkraft  des  verarmten
Volkes  an  allen  faßbaren  Stellen  packte  ohne  doch  in  die  unmäßige  Zersplitterung
  der  alten  Accise  zu  verfallen,  das  dem  Staate  sein  Dasein,
seine  Wehrbarkeit  sicherte,  ohne  die  Volkswirthschaft  in  ihrem  gesunden
Wachsthum  zu  hemmen,  und  schon  nach  wenigen  Jahren  selbst  von  den
grollenden  Sachsen  und  Rheinländern  als  erträglich  anerkannt  wurde.
Und  das  Alles  dankte  Preußen  zunächst  dem  greisen  Kanzler,  den  die
unfruchtbare  Wiener  Staatsweisheit  so  tief  verachtete.  Am  Rande  des
Grabes,  von  aller  Welt  als  altersschwach  verspottet,  war  Hardenberg

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.
        <pb n="106" />
        98  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

noch  einmal  mit  jugendlicher  Schnellkraft  aufgestanden,  um  sich  einzuleben
in  einen  Gedankenkreis,  der  seiner  Bildung  fern  lag,  um  sicheren  Blicks
die  rechten  Männer,  Maassen,  Rother,  Friese,  Hoffmann,  an  die  rechte
Stelle  zu  setzen  und  schließlich  bald  schmeichelnd  bald  schlagend  alle  die
Gegner  von  rechts  und  links  zu  überwinden,  die  nur  er  mit  seiner  schmieg—
samen  Findigkeit  besiegen  konnte.  Es  war  nicht  das  schlechteste  Blatt  in
dem  vollen  Kranze  seines  Ruhmes.  —

 

Nach  solchen  Erfolgen  durfte  Hardenberg  sich's  wohl  zutrauen,  daß
er  auch  das  letzte  Ziel  aller  seiner  Reformen  noch  erreichen  und  sein  Tage—
werk  mit  der  Berufung  des  ersten  preußischen  Landtags  abschließen  werde.
Durch  die  neuen  Finanzgesetze  war  das  Versprechen  von  1815  förmlich
erneuert  und  bekräftigt,  die  Staatsschuld  unter  die  Obhut  der  Reichsstände
gestellt,  den  Provinzialständen  die  Mitwirkung  bei  der  Ausgleichung  der
Grundsteuer  zugesagt.  Von  so  feierlichen  Verheißungen  wieder  abzugehen
schien  unmöglich.  Der  König  hatte  nicht  nur  diese  Gesetze  von  freien
Stücken  gebilligt,  sondern  auch  während  der  Verhandlungen  der  jüngsten
Monate  fast  immer  im  Sinne  des  Kanzlers  sich  entschieden  und  ihn  selbst
gegen  die  königlichen  Prinzen  nachdrücklich  in  Schutz  genommen.  Alles
schien  auf  gutem  Wege.  In  einem  Privatbriefe,  der  bald  die  Runde  durch
die  Zeitungen  machte,  mahnte  Hardenberg,  „dem  langsamen  aber  folgerechten
  Gange  der  Regierung“  besseres  Zutrauen  zu  schenken:  unzweifelhaft
  werde  die  Verfassung  noch  zu  Stande  kommen.  Er  hoffte  um  so
sicherer,  über  die  Flüsterer  und  Warner,  die  am  Hofe  umherschlichen,  noch
den  Sieg  davonzutragen,  da  der  König  alle  Eingaben  der  altständischen
Particularisten  scharf  abgewiesen  hatte,  und  außer  dem  wenig  einflußreichen
  Klewitz  bisher  noch  kein  namhafter  Staatsmann,  auch  Metternich
nicht,  dem  Verfassungsplane  offen  entgegengetreten  war.

Allerdings  hatten  die  Finanzverhandlungen  abermals  bewiesen,  daß
nicht  blos  Vorurtheile,  sondern  auch  berechtigte,  ernste  Bedenken  der
Berufung  der  Reichsstände  entgegenstanden.  Wie  sollte  das  nothwendige
Geheimniß,  das  über  der  Bank  und  der  Staatsschuld  lag,  gewahrt  bleiben,
wenn  die  allgemeinen  Landstände  zusammentraten?  Und  war  es  nicht
leicht  möglich,  daß  der  Landtag  die  zur  Sicherung  des  neuen  Abgabensystems
  unentbehrlichen  Zollverhandlungen  mit  den  deutschen  Nachbarstaaten
  durch  particularistische  Kleinmeisterei  erschweren  würde?  Weit  überwiegende
  Gründe  sprachen  jedoch  für  die  entschlossene  Durchführung  der
Pläne  Hardenberg's.  Wie  schwer  mußte  die  monarchische  Gesinnung  in
diesem  mit  seiner  Krone  so  fest  verwachsenen  Volke  erschüttert  werden,  wenn
zum  ersten  male  in  Preußens  Geschichte  die  zornige  Frage  erklang:  ob
man  an  einem  Königsworte  drehen  und  deuteln  dürfe?  Und  wie  konnte
        <pb n="107" />
        Verfassungspläne.  99

eine  Großmacht  mit  gesetzlich  geschlossener  Staatsschuld  der  unberechen—
baren  Zukunft  sicher  entgegengehen?  In  ruhiger  Zeit  mochte  ihr  Credit
sich  halten;  brachen  wieder  Stürme  herein,  dann  war,  nach  so  bestimmten
öffentlichen  Verheißungen,  keine  Anleihe  mehr  möglich  ohne  Reichsstände.
Ein  gefährlicher  Angriff  der  Landstände  wider  die  Einheit  des  Staates
stand  jetzt  schwerlich  mehr  zu  befürchten,  da  die  Krone  diese  letzten  fünf
Jahre  ihrer  Vollgewalt  weislich  benutzt  hatte  um  fast  auf  allen  Gebieten
der  Gesetzgebung  eine  Reform  durchzusetzen,  die  nur  ein  diktatorischer  Wille
vollenden  konnte.  Die  Heeresverfassung  war  nunmehr  gesichert,  desgleichen
die  Eintheilung  der  Provinzen  und  die  neuen  Formen  ihrer  Verwaltung,
das  System  der  Abgaben  und  Zölle,  das  Staatsschuldenwesen  und  der
Unterhalt  für  das  königliche  Haus;  auch  von  den  Verhandlungen  über
die  Rechte  der  katholischen  Kirche,  welche  Niebuhr  in  Rom  führte,  sah
Hardenberg  mit  seinem  feinen  diplomatischen  Blicke  voraus,  daß  sie  bald
ein  leidliches  Ergebniß  bringen  würden,  obwohl  der  schwarzsichtige  Gesandte
beständig  das  Schlimmste  fürchtete.“)  Kam  dies  Werk  noch  unter  Dach,
wurde  auch  die  Gemeinde-  und  Kreis-Ordnung  nach  Hardenberg's  Plan
durch  die  Krone  allein  neu  gestaltet  und  endlich  auch  die  Verfassung  selbst
allein  durch  den  König  verliehen,  dann  waren  in  den  nächsten  Jahren  schwere
politische  Kämpfe  kaum  zu  erwarten.

Nach  menschlichem  Ermessen  ging  Preußen  zunächst  einer  jener  stillen
Epochen  entgegen,  welche  sich  nach  den  großen  Zeiten  der  Reform  überall
einstellen.  Sein  erster  Landtag,  dem  ja  nur  berathende  Befugnisse  zustehen
sollten,  hätte  vermuthlich  ein  unscheinbares  Dasein  geführt  und  sich  begnügen
müssen  einzelne  Mißgriffe  der  neuen  Reformgesetze  zu  rügen  und  zu  ver—
bessern;  so  konnte  er  vielleicht  eine  stille  Lehrzeit  durchlaufen,  wie  sie
diesem  unerfahrenen  Volke  gerade  noth  that,  Ostpreußen  und  Rheinländer,
Märker  und  Westphalen  in  gemeinsamer  nüchterner  Arbeit  an  einander
gewöhnen,  aus  dem  verbissenen  Particularismus  der  Stände  und  der  Pro—
vinzen  allmählich  eine  kräftige  Staatsgesinnung  herausbilden  und  durch
sein  Dasein  schon  die  verstimmte  öffentliche  Meinung  in  Deutschland
beschwichtigen.  In  solchem  Lichte  sah  der  Staatskanzler  die  nächste  Zukunft
Preußens.  Wer  darf  heute  mit  Sicherheit  sagen,  ob  die  Dinge  wirklich
so  harmlos  verlaufen,  ob  die  abstrakten,  staatsfeindlichen  Gedanken  des
neufranzösischen  Liberalismus  nicht  auch  in  den  preußischen  Landtag  eingedrungen
  wären?  Eine  hohe  Wahrscheinlichkeit  spricht  doch  dafür,  daß
Hardenberg  das  Rechte  traf.  Was  den  süddeutschen  Staaten  leidlich  gelang
war  für  Preußen  nicht  unmöglich;  ein  preußischer  Landtag  zur  rechten
Zeit  berufen  konnte  der  Krone  die  Schmach  des  Jahres  1848  ersparen.

Auch  der  König  schien  des  langen  Zauderns  müde.  Nachdem  er  schon
durch  die  Cabinetsordre  vom  17.  Januar  das  Staatsministerium  an  die

 

*)  Hardenberg's  Tagebuch,  19.  Dec.  1820.
77
        <pb n="108" />
        100  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

schleunige  Ausarbeitung  der  Communalordnung  erinnert  hatte,  befahl  er
am  12.  Februar  die  Bildung  einer  besonderen  Commission,  welche  die
gesammte  erste  Hälfte  des  Hardenbergischen  Verfassungsplanes,  Gemeinde—
und  Kreisordnung,  binnen  vier  Wochen  ins  Reine  bringen  und  sodann
ihre  Arbeit  „wegen  des  innigen  Zusammenhanges  mit  der  allgemeinen
ständischen  Verfassung“  dem  Ausschusse  für  die  ständischen  Angelegenheiten
vorlegen  sollte.  Die  Commission  bestand  durchweg  aus  trefflichen  Beamten:
Friese  führte  den  Vorsitz,  zu  Mitgliedern  wurden  Daniels,  Eichhorn,
Bernuth,  Streckuß,  nachher  auch  Köhler  und  Vincke  berufen.)  Aber
ihr  Werk  mißrieth,  und  dies  Mißlingen  ward  verhängnißvoll:  sobald  der
Unterbau  der  Verfassung  sich  als  morsch  erwies,  stürzte  das  ganze  Gebäude.
An  die  feudale  Verwaltung  des  flachen  Landes  war  selbst  der  reformatorische
Wille  der  großen  Könige  des  achtzehnten  Jahrhunderts  immer  nur  behutsam
herangetreten;  hier  in  den  breiten  Niederungen  des  Staats  hatte  die
unzähmbare  Lust  der  Deutschen  an  örtlichem  Sonderbrauche  von  jeher
freies  Spiel,  hier  lag  das  letzte  und  stärkste  Bollwerk  der  altständischen
Macht,  hier  herrschte  noch  ungebrochen  ein  uraltes  Herkommen,  und  es
war  kein  Zufall,  daß  an  der  zähen  Kraft  dieses  örtlichen  Kleinlebens,  das
dem  alten  absoluten  Königthum  so  lange  getrotzt  hatte,  auch  der  erste
Versuch  constitutioneller  Reformpolitik  zerschellte.  —

Noch  einmal  mußte  Preußen  die  verderblichen  Folgen  von  Stein's
frühem  Sturze  schwer  empfinden.  Der  große  Reformer  hatte,  als  er  fiel,
den  Entwurf  einer  Landgemeindeordnung  fast  vollendet  hinterlassen.  Wäre
dies  Werk  damals  ins  Leben  getreten,  was  nur  Stein's  eisernem  Willen
gelingen  konnte,  so  hätte  die  Gesetzgebung  jetzt  das  Communalleben  der
alten  Provinzen  in  leidlicher  Ordnung  und  damit  einen  festen  Anhalt  für
weitere  Reformen  vorgefunden.  Wie  nun  die  Dinge  lagen  stand  die  Commission
  rathlos  einer  unübersehbaren  Mannigfaltigkeit  örtlicher  Sonderrechte
  und  Sonderbräuche,  einem  schlechthin  chaotischen  Zustande  gegenüber.
  In  den  östlichen  Provinzen  bestanden  etwa  25,000  Landgemeinden
und  15,000  Rittergutsbezirke.  Unter  dieser  ungeheuren  Zahl  befanden
sich  zwar  manche  starkbevölkerte,  halbstädtische  Ortschaften,  wie  Langenbielau
  und  die  anderen  gewerbreichen  Dörfer,  die  sich  stundenweit  in  den
Thälern  des  Riesengebirges  hinaufzogen;  doch  die  große  Mehrzahl  der
Landgemeinden  des  Nordostens  war  über  die  einfachen  Zustände  der  ersten
Zeiten  deutscher  Ansiedelung  noch  kaum  hinausgekommen.  Das  kleine,
um  den  Herrenhof  planmäßig  angesiedelte  Kolonistendorf  bildete  noch  immer
die  Regel;  Gemeinden  von  hundert,  ja  fünfzig  Köpfen  waren  nicht  selten,
eine  Ortschaft  von  vierhundert  Einwohnern  galt  schon  für  ein  großes
Dorf.  Dies  Kleingemeindethum  hatte  den  Bedürfnissen  des  Landvolks
genügt,  so  lange  die  Landgemeinde  wesentlich  den  wirthschaftlichen  Zweck

 

*)  Cabinetsordre  vom  12.  Febr.  1820.
        <pb n="109" />
        Die  Grundherrschaft  im  Osten.  101

des  gemeinsamen  Feldbaus  verfolgte  und  die  Kirche  für  Armenpflege  und
Unterricht  nothdürftig  sorgte.  Seit  aber  die  Reformation  das  Armen—
und  Schulwesen  secularisirt  und  die  Landgemeinde  sich  nach  und  nach
aus  einer  wirthschaftlichen  Genossenschaft  in  eine  politische  Gemeinde
verwandelt  hatte,  zeigten  sich  die  zwerghaften  Communalgebilde  des
Nordostens  völlig  hilflos.  Wie  konnten  sie  mit  ihren  dürftigen  Mitteln
Wege  bauen,  Schulen  unterhalten  und  alle  die  andern  Leistungen  für
das  gemeine  Wohl  aufbringen,  welche  der  erstarkte  Staat  jetzt  von  ihnen
heischte?  Zumal  in  Altpreußen  und  Polen,  wo  das  Dorf  durchschnittlich
kaum  zweihundert  Köpfe  zählte,  war  von  modernen  Communalanstalten
noch  fast  gar  nichts  vorhanden.

Einige  Beihilfe  leistete  freilich  der  Grundherr,  dem  hier  im  Osten
noch  fast  überall  die  Patrimonialgerichtsbarkeit,  die  niedere  Polizei  und
das  Kirchenpatronat  zustanden:  er  war  in  seinem  Gutsbezirke  selber  der
Gemeindevorstand  und  ernannte  den  Schulzen  für  sein  Dorf.  Dies
patriarchalische  Verhältniß,  das  noch  im  Allgemeinen  Landrecht  als  die
normale  Dorfverfassung  betrachtet  wurde,  begann  sich  indeß  seit  der  neuen
Agrargesetzgebung  gänzlich  zu  verschieben.  Durch  die  Ablösung  der  bäuerlichen
  Lasten  und  Dienste  wurde  das  Dorf  von  dem  Rittergutsbesitzer
wirthschaftlich  unabhängig;  die  Grundherrschaft  war  jetzt  nur  noch  ein
Privatbesitz,  der  in  einer  freien  Nachbargemeinde  den  größten  Theil  der
Communallasten  zu  tragen  und  die  Rechte  der  Ortsobrigkeit  auszuüben
hatte.  Wie  oft  hatte  der  König  seit  dem  Jahre  1808  ausgesprochen,  daß
diese  Trümmer  der  altständischen  Staatsordnung  baldigst  fallen  müßten.
Die  Verbindung  obrigkeitlicher  Rechte  mit  dem  Besitz  der  Scholle  widersprach
  nicht  nur  den  ersten  Grundsätzen  moderner  Rechtsgleichheit;  die
Grundherrschaft  vermochte  auch  ihren  polizeilichen  Pflichten  nicht  mehr
zu  genügen  seit  die  Fabriken  auf  das  flache  Land  drangen  und  die  Freizügigkeit
  viele  Heimathlose  in  die  Dörfer  warf;  ohne  die  Hilfe  der  Gensdarmerie
  des  Staates  hätten  sich  die  Ortsobrigkeiten  nicht  einmal  der
Vagabunden  erwehren  können.  Und  während  der  wachsende  Verkehr  seine
Ansprüche  an  die  ländliche  Polizei  täglich  steigerte,  ging  der  Grundherr
ganz  in  den  Sorgen  seiner  eigenen  Wirthschaft  auf.  Wer  sich  jetzt  noch
auf  dem  verschuldeten  und  verwüsteten  väterlichen  Gute  behaupten  wollte,
mußte  hart  arbeiten  und  die  neue  Lehre  der  rationellen  Landwirthschaft
gründlich  kennen.  Das  alte  Sprichwort,  daß  auf  dem  Lande  Jeder  mit
einer  Handvoll  Glück  und  Verstand  auskomme,  galt  längst  nicht  mehr;
das  Rittergut  verlangte  einen  ganzen  Mann,  zumal  seit  die  Brennerei,
Dank  der  neuen  Branntweinsteuer,  bei  geschicktem  Betriebe  reichen  Ertrag
bringen  konnte,  und  mancher  Edelmann,  der  auf  den  Krämergeist  der
Städte  stolz  herabsah,  wurde,  ohne  es  zu  merken,  selber  ein  eifriger
Industrieller.  Wo  blieb  da  noch  Zeit  und  Kraft  für  die  Pflichten  der
Ortsobrigkeit?
        <pb n="110" />
        102  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

Und  wie  selten  hegte  der  Bauer  jetzt  noch  zu  seinem  Grundherrn  das
herzliche  Zutrauen,  das  allein  die  Macht  der  Ortsobrigkeit  erträglich  machen
konnte!  Schon  früherhin  hatte  sich  der  arme  Adel  des  Nordostens  bei  den
ewig  wiederkehrenden  Kriegsnöthen  nur  selten  lange  in  seinem  Besitz
behauptet,  und  es  galt  schon  als  Merkwürdigkeit,  daß  noch  einzelne  alte
Geschlechter,  wie  die  Bredows  im  Havellande,  die  Brandts  von  Lindau  in
dem  kursächsischen  Brandtswinkel,  seit  Jahrhunderten  auf  ihren  Stammgütern
  hausten.  Neuerdings,  seit  die  Rittergüter  frei  veräußert  werden
durften,  ward  der  Besitzwechsel  noch  häufiger  und  die  Ueberlegenheit  des
bürgerlichen  Kapitals  auch  auf  dem  Lande  bald  bemerkbar.  Zuerst  die
Amtmänner  der  Domänen,  dann  auch  andere  Bürgerliche  siedelten  sich  in
den  alten  Rittersitzen  an;  in  Ostpreußen  war  schon  jetzt  die  Mehrzahl
der  großen  Güter  in  bürgerlichen  Händen,  hier  und  da  regte  sich  auch
schon  die  gewerbmäßige  Güterspekulation.  Mancher  der  neuen  Besitzer
blieb  seinen  Bauern  ganz  fremd,  und  war  er  hartherzig,  so  versuchte  er
sich  der  Ortsarmen  mit  jedem  Mittel  zu  entledigen,  auch  wohl  die  kleinen
Nachbarn,  die  ihm  zur  Last  fallen  konnten,  auszukaufen.

Trotzdem  waren  diese  verschrobenen  Zustände  im  Volke  keineswegs
unbeliebt.  Der  Bauer  haftete  zäh  am  alten  Herkommen  und  fand  es
bequem,  Gericht  und  Polizei  so  nahe  vor  der  Thür  zu  haben;  er  blickte
über  manche  grobe  Mängel  der  gutsherrlichen  Verwaltung  gleichgiltig
hinweg,  da  die  Grundherrschaft  jetzt  nichts  mehr  von  ihm  zu  fordern,
sondern  nur  für  ihn  Lasten  zu  tragen  hatte.  Noch  in  den  vierziger
Jahren  dankten  die  Bauern  des  brandenburgischen  Provinziallandtags
ihrem  Könige  aus  vollem  Herzen,  weil  er  ihnen  ihre  alte  Gemeindeverfassung
  unangetastet  gelassen  habe.  Der  Adel  andererseits  betrachtete  die
Grundherrschaft  als  ein  theures  Ehrenrecht  seines  Standes,  und  es  war
nicht  blos  Junkerhochmuth,  was  aus  solchen  Ansichten  sprach.  Die  Grundherren
  durften  sich  rühmen,  daß  sie  sich  ihre  Machtstellung  auf  dem
flachen  Lande  durch  schwere  Opfer  täglich  neu  erwarben;  viele  von  ihnen
empfanden  wirklich  den  Drang  nach  freier  gemeinnütziger  Thätigkeit,  der
in  der  Aristokratie  gesunder  Völker  immer  lebendig  ist.  Mit  Entrüstung
hatten  sich  schon  im  Jahre  1809  die  Stände  des  Mohrunger  Kreises,
voran  die  Grafen  Dohna  und  Dönhoff,  wider  die  geplante  Aufhebung  der
gutsherrlichen  Polizei  verwahrt,  weil  sie  es  für  eine  unwürdige  Zumuthung
hielten,  daß  der  Grundherr  fortan  unthätig  von  seinen  Einkünften  leben
solle.  Wenn  der  Gesetzgeber  diese  ehrenhafte  Gesinnung  auf  ein  richtiges
Ziel  zu  lenken  verstand,  wenn  er  die  Privilegien  des  Landadels  entschlossen
beseitigte  und  ihm  dafür  auf  dem  Boden  des  gemeinen  Rechtes  einen
neuen  fruchtbaren  Wirkungskreis  eröffnete,  dann  konnte  das  vorurtheilsvolle
  Junkerthum  des  Nordostens  dereinst  noch  zu  einer  festen  Stütze  der
ländlichen  Selbstverwaltung  werden.

Wie  anders  die  Landgemeinden  der  westlichen  Provinzen!  Hier  hatte
        <pb n="111" />
        Die  Landgemeinden  im  Westen.  103

die  Gesetzgebung  Frankreichs  und  seiner  Vasallenstaaten  jeden  rechtlichen
Unterschied  zwischen  Stadt  und  Land,  Rittergut  und  Bauerngut  beseitigt.
Am  Rhein  waren  die  großen  Güter  fast  allesammt  zerschlagen;  in  Westphalen
  bestanden  zwar  noch  einige  ritterschaftliche  Gutsbezirke,  doch  sie
waren  Gemeinden  wie  die  anderen  auch,  nur  daß  dem  Grundherrn  das
Amt  des  Gemeindevorstandes  zustand,  und  übten  kein  Herrenrecht  über
die  Nachbardörfer.  Die  Einebnung  aller  socialen  Ungleichheiten  entsprach
den  wirthschaftlichen  Zuständen  dieser  dichtbevölkerten  Landschaften,  wo
der  städtische  Gewerbfleiß  sich  schon  längst  auf  den  Dörfern  eingebürgert
hatte.  Der  abstrakte  Begriff  der  französischen  Municipalité  war  hier  tief
ins  Volk  gedrungen;  wenn  ein  Westdeutscher  über  die  deutsche  Gemeindeverfassung
  schrieb,  wie  der  Nassauer  Pagenstecher  1818,  so  sprach  er  stets
nur  von  der  Gemeinde  schlechthin,  ohne  nach  der  Eigenart  von  Dorf  und
Stadt  zu  fragen.

Die  Landgemeinden  des  Westens  waren  aus  den  mächtigen  Markgenossenschaften
  der  Germanen  hervorgegangen,  an  sich  schon  größer  als
die  Kolonialdörfer  des  Ostens,  durchschnittlich  5—700  Köpfe  stark  und
überdies  durch  die  Fremdherrschaft  zu  Sammtgemeinden  zusammengeschlagen
  worden.  Als  Rudler  einst  mit  seinen  Genossen  die  französische
Verwaltung  auf  dem  linken  Rheinufer  einrichtete,  hatte  er  nicht  genug
Maires,  die  französisch  sprachen,  auftreiben  können  und  daher  nach  Gutdünken
  oft  mehrere  Gemeinden  unter  einen  Bürgermeister  gestellt.  Dies
Verfahren,  das  dem  Gesetze  widersprach  und  erst  nachträglich  die  Billigung
der  Consuln  fand,  war  dann  von  den  keiserlichen  Präfekten  fortgesetzt
worden,  weil  die  Bureaukratie  mit  einer  kleinen  Zahl  von  Bürgermeistern
so  viel  leichter  auskommen  konnte.  Auch  in  Berg  waren  seit  1808  Sammtgemeinden,
  ähnlich  den  Amtsverbänden  der  guten  alten  Zeit,  entstanden.
So  traten  denn  den  zahllosen  winzigen  Gemeinden  des  Ostens  in  den
westlichen  Provinzen  nur  an  fünftehalbtausend  Landgemeinden  gegenüber,
die  zu  etwa  tausend  Bürgermeistereien  und  Aemtern  vereinigt  waren.
Der  rheinische  Bürgermeister  sammt  seinen  Beigeordneten  wurde  durch  den
Staat  ernannt  und  regierte  nach  jenem  obersten  Grundsatze  des  napoleonischen
  Verwaltungsrechts,  kraft  dessen  die  Verwaltungsthätigkeit  ausschließhlich
  den  Staatsbeamten,  den  Regierten  nur  ein  unmaßgeblicher
Beirath  zustand;  seine  bureaukratische  Gewalt  war  oft  härter  als  das
patriarchalische  Regiment  des  pommerschen  Gutsherrn.

Gleichwohl  hatte  auch  diese  undeutsche  Einrichtung  rasch  feste  Wurzeln
im  rheinischen  Lande  geschlagen.  Den  neuen  preußischen  Landräthen
erschien  sie  ebenso  bequem  wie  einst  den  Unterpräfekten.  Zudem  war  der
ernannte  Bürgermeister  den  Einflüsterungen  des  Clerus,  den  Launen  der
öffentlichen  Meinung  weniger  zugänglich  als  ein  gewählter  Dorsschulze;
begreiflich  also,  daß  die  Regierungen  der  westlichen  Provinzen  allesammt,
bis  auf  drei,  sich  für  den  Fortbestand  der  Bürgermeistereien  aussprachen.
        <pb n="112" />
        104  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

Auch  das  Volk  hielt  seine  Gemeindeverfassung  hoch,  schon  weil  sie  rheinisch
war.  „Wir  wolle  bleibe  was  wir  sin“  hieß  es  kurzab,  sobald  man  ver—
nahm,  daß  der  Preuß  eine  Aenderung  beabsichtige.  Der  kleine  rheinische
Landmann,  der  mit  der  Gartenwirthschaft  und  dem  Glücksspiele  des  Wein—
baues  schon  seine  liebe  Noth  hatte,  sah  es  keineswegs  ungern,  daß  ihm
der  gestrenge  Bürgermeister  die  Arbeit  und  Sorge  für  das  Gemeindewesen
abnahm;  auch  konnten  die  großen  Bürgermeistereien  für  die  Zwecke  der
Wohlfahrtspolizei  ungleich  mehr  leisten  als  die  Zwerggemeinden  der  alten
Provinzen.  Dieser  praktische  Vortheil  war  so  unleugbar,  und  die  Volks—
meinung  so  entschieden,  daß  selbst  die  abgesagten  Feinde  der  französischen
Gesetzgebung,  Stein  und  Vincke,  die  Bürgermeistereien  und  Aemter  nicht
antasten  wollten.

Ebenso  schroffe  Unterschiede  zeigten  sich  im  Städtewesen.  In  den
alten  Provinzen  war  Stein's  Städteordnung,  nachdem  sie  die  schwere  Prüfungszeit
  des  Befreiungskrieges  glücklich  überstanden,  den  Bürgern  allmählich
fest  ans  Herz  gewachsen,  und  Stein  hoffte,  sein  erprobtes  Werk  mit
einigen  unwesentlichen  Aenderungen  bald  auch  in  den  neuen  Provinzen
eingeführt  zu  sehen,  weil  die  Selbstverwaltung  die  beste  Schule  preußischer
Staatsgesinnung  sei.  Die  Rheinländer  aber  ließen  sich's  nicht  träumen,
wie  viel  freier  die  Städteverfassung  des  verachteten  Ostens  war.  Die
formale  Gleichheit  der  französischen  Municipalitäten  genügte  ihnen;  bei
uns,  sagte  man  stolz,  gehen  alle  Klassen  der  Gesellschaft  in  dem  einen
Begriffe  des  Bürgers  auf.  Der  ernannte  Bürgermeister  mit  seinen  Beigeordneten
  war  nach  rheinischer  Anschauung  den  deutschen  Magistraten
des  Ostens  ebenso  überlegen  wie  der  napoleonische  Präfekt  den  preußischen
Regierungscollegien.  Der  rheinländische  Bürger  freute  sich,  daß  ihm  die
vielen  lästigen  Ehrenämter  der  Stein'schen  Städteordnung  erspart  blieben,
und  Niemand  bemerkte,  daß  ein  Gemeinderath,  der  nicht  selbst  verwaltete,
auch  keine  wirksame  Controle  über  den  allmächtigen  Bürgermeister  ausüben
  konnte.  Gewählte  Magistrate  wünschte  man  schon  darum  nicht,  weil
man  die  Wiederkehr  des  Kölnischen  Klüngels  und  seiner  Vetternherrschaft
befürchtete.  Die  tiefsinnige  Auffassung  vom  Staate  und  seinen  Pflichten,
welche  der  Städteordnung  Stein's  zu  Grunde  lag,  erschien  hier  im  Westen,
wo  Alles  für  die  Ideen  von  89  schwärmte,  ganz  unverständlich.  Noch
im  Jahre  1845  behauptete  L.  Buhl  in  einer  Schrift  über  die  Gemeindeverfassung
  der  preußischen  Rheinprovinz:  das  Beispiel  „des  Musterlandes
Frankreich“  beweise  genugsam,  daß  Freiheit  des  Staates  und  Freiheit  der
Gemeinden  einander  ausschlössen;  vor  diese  Wahl  gestellt  müsse  das  liberale
  Rheinland  die  Freiheit  des  Staates  vorziehen.  Der  wackere  Publicist,
einer  der  klügsten  Liberalen  der  Rheinpfalz,  hatte  damit  fast  allen  Bewohnern
  des  linken  Rheinufers  aus  der  Seele  gesprochen.  Ein  Volk,  das
in  solchen  Anschauungen  lebte  und  sich  dabei  noch  seines  Freisinns  rühmte,
war  für  die  harten  Pflichten  deutscher  Selbstverwaltung  offenbar  noch
        <pb n="113" />
        Städte  und  Kreise.  105

schwerer  zu  gewinnen,  als  vormals  das  verschüchterte  Kleinbürgerthum
der  Städte  des  Ostens.

Auch  in  der  Kreisverwaltung  verrieth  sich  überall  der  Gegensatz  von
Ost  und  West.  Gleichzeitig  mit  den  Provinzen  und  den  Regierungs—
bezirken  war  auch  die  altbewährte  brandenburgische  Kreiseintheilung  mit—
sammt  dem  Landrathsamte  in  die  neuen  Gebiete  eingeführt  worden,  und
im  Jahre  1816  hatte  der  König  den  Kreisständen  wieder  gestattet,  für
die  erledigten  Landrathsstellen  drei  Candidaten  aus  den  Grundbesitzern
des  Kreises  vorzuschlagen.  Nach  dem  Buchstaben  des  Gesetzes  war  der
Landrath  fortan  nur  noch  ein  Staatsbeamter,  und  Hardenberg  erklärte
ausdrücklich:  wenn  der  Landrath  aus  den  Kreiseingesessenen  ernannt
würde,  so  „liege  dem  keineswegs  die  Vorstellung  von  einem  repräsentativen
  Verhältniß  zu  Grunde,  sondern  nur  die  Idee,  daß  ein  Solcher
mit  seinem  Grundeigenthum  für  die  Vermuthung  bürge,  daß  er  kennen
und  befördern  werde,  was  zum  Wohl  der  Kreisinsassen  gereicht.““')  Thatsächlich
  blieb  der  Landrath  im  Osten  doch  wie  von  Alters  her  zugleich
Organ  der  Regierung  und  Vertrauensmann  seines  Kreises.  Die  eigenthümliche
  Doppelstellung,  die  dem  Hauptamte  der  alten  Provinzen  seinen
Charakter  gab,  ließ  sich  leider  auf  die  westlichen  Landestheile  nicht  kurzweg
  übertragen.  Hier  war  die  Zahl  der  gebildeten  Grundbesitzer  so  gering,
daß  man  auch  „andere  geeignete  Personen",  namentlich  Offiziere,  an  die
Spitze  der  Kreisverwaltung  stellen  mußte.  Solche  Beamten-Landräthe
konnten  nicht  viel  mehr  sein  als  Nachfolger  der  napoleonischen  Unterpräfekten.
  Einzelne  von  ihnen  wurden  zwar  allmählich  in  dem  neuen
Neste  warm:  so  der  wackere  Bärsch,  der  Genosse  Schills,  der  in  dem
armen  Eifelkreise  Prüm  ein  strenges  Regiment  führte  und  bald  durch
seine  Schriften  über  die  Landeskunde  der  Eifel  bewies,  daß  er  in  dem
rauhen  Gebirge  besser  Bescheid  wußte  als  die  Eingeborenen  selber.  Viele
aber  blieben  ihrem  Kreise  fremd  und  betrachteten  ihr  Amt  als  einen
Durchgangsposten  zu  höheren  Stellen.  Die  radicale  Zerstörung  aller
aristokratischen  Kräfte  führte  hier  wie  in  Frankreich  zu  einer  rein  bureaukratischen
  Verwaltung.  Ueber  die  Kreisversammlungen  war  noch  nichts
bestimmt,  seit  der  König  das  unglückliche  Gensdarmerie-Edikt  außer  Kraft
gesetzt  hatte;  doch  Jedermann  fühlte,  daß  die  Kreisstände  in  dem  bürgerlichen
  Westen  eine  andere  Form  erhalten  mußten  als  in  den  aristokratischen
alten  Provinzen.  —

Wie  wenig  mußten  der  König  und  sein  Kanzler  diese  verwickelten
Verhältnisse  kennen,  wenn  sie  die  Vollendung  der  Communalordnungs-Entwürfe
  binnen  vier  Wochen  erwarteten.  Erst  nach  einem  halben  Jahre
hatte  die  Commission  den  ungeheuren  Stoff  nothdürftig,  und  nicht  ohne

 

*)  So  erwiderte  Rother  im  Auftrage  des  Staatskanzlers  auf  eine  Anfrage  des
Reg.-Präs.  Wißmann  vom  28.  Nov.  1815.
        <pb n="114" />
        106  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

Ueberstürzung  bewältigt,  und  am  7.  August  konnte  sie  ihre  Pläne  für  die
Verfassung  der  Kreise,  Städte  und  Landgemeinden  vorlegen.“)  Die  Arbeit
war  wesentlich  das  Werk  des  Vorsitzenden  Friese;  manche  seiner  Vorschläge
von  1811  kehrten  in  den  neuen  Entwürfen  fast  wörtlich  wieder.  Schon
damals  hatte  er  sich  gegen  die  Ortsobrigkeit  der  Gutsherren  ausgesprochen.
Liberal  durch  und  durch,  erkannte  er  in  dem  schroffen  Gegensatze  der
Stände  einen  Hauptgrund  des  Unglücks  von  1806,  in  der  Beseitigung
aller  wirthschaftlichen  und  politischen  Privilegien  des  Grundadels  die  Vorbedingung
  eines  freien  Gemeindewesens.

In  der  That  hatte  der  Staatsrath  mittlerweile  die  Agrargesetzgebung
von  1811  rüstig  weiter  geführt.  Am  25.  Sept.  1820  erschien  ein  in  einzelnen
  Bestimmungen  fast  allzu  radicales  Edikt,  das  die  Ablösung  der
bäuerlichen  Lasten  für  die  Länder  zwischen  Elbe  und  Rhein  regelte.  Darauf
folgte  am  7.  Juni  1821  nach  langen  und  schwierigen  Berathungen“)  das
tief  einschneidende  Gesetz  über  die  Gemeinheitstheilungen,  die  letzte  große
Reform  der  Hardenbergischen  Epoche.  Seit  Friedrich  der  Große  die  Aufhebung
  der  Gemeinheiten  begonnen  hatte,  waren  schon  über  2½  Milll.
Morgen  Gemeindeländereien  aufgetheilt;  jetzt  wurden  die  Auseinandersetzungen
  in  größerem  Umfang  weiter  geführt  und  unter  die  Aufsicht  der
Generalcommissionen  gestellt,  die  bereits  seit  1811  mit  der  Leitung  der
Ablösungen  betraut  waren.  Die  neue  Gesetzgebung  ging  von  dem  verwegenen
  Satze  aus,  daß  jede  Gemeinheitstheilung  bis  auf  erbrachten
Gegenbeweis  als  förderlich  für  die  Landescultur  angesehen  werden  müsse,
andererseits  bot  sie  volle  Gewähr  für  ein  streng  rechtliches  Verfahren,  da
die  Generalcommissionen  richterliche  Beisassen  erhielten  und  mit  den  Befugnissen
  der  Gerichtscollegien  ausgestatttt  wurden.  Es  war  ein  kühner
Gewaltstreich,  doch  er  ergab  sich  so  nothwendig  aus  den  Bedürfnissen  des
Landbaus,  daß  nach  und  nach  fast  alle  deutsche  Staaten,  Württemberg
erst  im  Jahre  1854,  dem  Beispiele  Preußens  folgten.  Und  auch  diesmal
ward  offenbar,  wie  hoch  das  Beamtenthum  noch  über  der  wirthschaftlichen
Bildung  des  Volkes  stand.

Von  allen  Seiten  regte  sich  der  Unwille.  Nicht  blos  Marwitz  und
seine  Freunde  wetterten  wider  die  buchgelehrten  Generalcommissionen  und
beschuldigten  den  Staat  der  Volksverführung,  wenn  einmal  ein  schlaues
Bäuerlein,  das  seinen  Acker  weit  vom  Dorfe  angewiesen  erhielt,  sich  den
Segen  der  neuen  Feuerversicherung  zu  nutze  machte  und  sein  Haus  anzündete.
  Auch  die  Bauern  selbst,  die  früher  so  oft  geklagt  hatten:  „viel
Hirten,  übel  gehütet!“  widersetzten  sich  häufig  der  Auftheilung  der  Gemeindeweiden
  und  erschwerten  den  Behörden  die  Arbeit  durch  mißtrauischen

 

*)  Entwürfe  der  Landgemeinde-,  Städte=  und  Kreisordnung,  nebst  Erläuterungen;
Begleitschreiben  vom  7.  Aug.  1820.  S.  Beilage  10.
**)  Protocolle  des  Staatsraths,  22.  Mai  1821.
        <pb n="115" />
        Gemeinheitstheilung.  107

Zank.  Die  Staatsgewalt  aber  schritt  unbekümmert  vorwärts,  und  bis
zum  Jahre  1848  wurden  noch  fast  43  Mill.  Morgen  Gemeindeland  aufgetheilt
  oder  von  Servituten  befreit.  Fast  überall  schämten  sich  die  Bauern
ihres  Widerstandes,  sobald  das  Werk  gelungen  war,  und  die  verhaßten
Generalcommissionen  gelangten  nach  und  nach  zu  hohem  Ansehen.  Das
Landvolk  begann  einzusehen,  daß  die  Gemeinheitstheilung  ein  unentbehrliches
  Glied  war  in  der  langen  Kette  jener  Reformen,  welche  den  frohnenden
Scharwerker  zum  freien  Eigenthümer  erheben  sollten.  Mit  den  Gemeinheiten
  fiel  auch  der  Flurzwang.  Nun  erst  ward  auf  den  Dorffluren  ein
leidliches  Bewässerungs=  und  Wegenetz  möglich,  dessen  gerade  Linien
allerdings  die  Schönheit  der  Landschaft  oft  beeinträchtigten.  Nun  erst
konnte  der  Bauer  die  altväterische  Dreifelderwirthschaft  aufgeben  und  auf
seinem  abgerundeten  Gute  einen  intensiveren  Anbau  versuchen.  Er  war
jetzt  seines  Besitzthums  völlig  Herr  und  durfte  bei  Fleiß  und  gutem  Glück
auf  steigenden  Wohlstand  zählen.  Im  Mißgeschick  bekam  er  freilich  die
Härten  des  Systems  der  freien  Concurrenz  schwer  zu  fühlen;  dann  fehlte
ihm  der  Nothpfennig  der  Gemeindenutzung,  und  da  die  landwirthschaftlichen
Creditinstitute  nur  den  großen  Grundbesitzern  zu  gute  kamen,  so  lief  er
leicht  Gefahr  von  den  benachbarten  Grundherren  ausgekauft  zu  werden.
Die  Gemeinheitstheilung  verstopfte  einen  Quell  ewigen  Haders  zwischen
den  Grundherren  und  den  Bauerschaften,  wie  andererseits  die  meisten  der
Grenzstreitigkeiten,  welche  die  proceßlustigen  Bauern  unter  einander  verfeindet
  hatten,  durch  Zusammenlegung  der  Güter  beseitigt  wurden.  Sie
wirkte  auf  das  Communalleben  des  flachen  Landes  in  ähnlicher  Weise
wie  einst  die  Aufhebung  der  Zunft=  und  Bannrechte  auf  die  Städte.  Der
Gemeinheiten  entledigt  konnte  das  Dorf  nunmehr  in  Wahrheit  zu  einer
politischen  Gemeinde  werden.

Auf  diesen  großen  Umschwung  der  ländlichen  Verhältnisse  hatte  die
Commission  ihre  Entwürfe  berechnet.  Es  war  ihr  ganzer  Ernst  mit  dem
Fundamentalsatze  des  Hardenbergischen  Verfassungsplanes:  „wir  haben
lauter  freie  Eigenthümer.“  Und  ohne  den  redlichen  Eifer  für  das  gemeine
Recht  konnte  die  Reform  allerdings  nicht  gelingen.  Aber  auch  Schonung
für  das  historisch  Gegebene,  für  die  unendliche  Mannigfaltigkeit  des
communalen  Lebens  war  unentbehrlich,  und  von  solchem  Verständniß  besaß
das  liberale  Beamtenthum,  das  die  Mehrheit  der  Commission  bildete,  nur
wenig.  Friese  vornehmlich  war  sehr  geneigt  den  berechtigten  Gedanken
der  Staatseinheit  auf  die  Spitze  zu  treiben;  hatte  er  doch  vor  neun
Jahren  geradezu  die  Aufhebung  der  Provinzen  befürwortet,  weil  der  Provinzialgeist
  die  Staatsgesinnung  ertödte.  Gleich  zu  Beginn  der  Berathung
ward  die  unabweisbare  Frage  aufgeworfen,  ob  eine  Communalordnung
für  den  ganzen  Staat,  wie  Hardenberg  sie  verlangt  hatte,  überhaupt
möglich  sei.  Vincke  erklärte  nach  seiner  Kenntniß  von  Land  und  Leuten,
daß  der  Westen  seiner  Bürgermeistereien  und  Aemter  nicht  entbehren
        <pb n="116" />
        108  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

könne.“)  Historischer  Sinn  und  bureaukratische  Schablone  geriethen  hart
an  einander.  Die  Mehrheit  aber  half  sich  über  alle  Bedenken  hinweg  mit
dem  doktrinären,  selbst  theoretisch  anfechtbaren  Satze:  die  Gemeinde  sei  der
Mikrokosmus  des  Staates  und  könne  darum  wie  dieser  nur  eine  gleich—
mäßige  Verfassung  erhalten.  Ebenso  doktrinär  war  die  weitere  Behauptung,
daß  der  Unterschied  der  Bildung  zwischen  den  einzelnen  Provinzen  gar
nicht  so  groß  sei  —  als  ob  die  Gemeindeverfassung  durch  die  Bildung
und  nicht  vielmehr  durch  die  wirthschaftlichen  Machtverhältnisse  bedingt
würde.  Darum  beschloß  die  Mehrheit,  eine  einzige  Landgemeindeordnung
für  den  ganzen  Staat  auszuarbeiten,  obgleich  sie  selber  eingestehen  mußte,
daß  dies  allgemeine  Gesetz  unvollständig  sei  und  der  Ergänzungen  durch
Provinzialgesetze  bedürfe.  Durch  diesen  schweren  Mißgriff  ward  die  Grund—
lage  des  Hardenbergischen  Verfassungsplanes  unrettbar  verdorben,  außer
dem  Kastengeiste  der  Privilegirten  auch  der  berechtigte  Particularismus
der  Provinzen  zu  erbittertem  Kampfe  herausgefordert.  —

Im  Einzelnen  enthielten  die  Entwürfe,  wie  von  so  tüchtigen  Beamten
zu  erwarten  war,  manchen  trefflichen  Gedanken.  Die  Commission  erkannte
den  im  deutschen  Leben  so  tief  begründeten  Gegensatz  von  Stadt  und  Land
als  eine  gegebene  Thatsache  an,  sie  wollte  dem  Bauern  Alles  was  ihn
angehe  in  einem  Gesetze  handlich  beisammen  bieten  und  verwarf  daher
den  Vorschlag,  Dorf  und  Stadt  nach  französischer  Weise  in  einen  Rahmen
zu  zwängen,  obgleich  mehrere  Regierungen  der  westlichen  Provinzen  sich
lebhaft  dafür  verwendet  hatten.  Der  Entwurf  der  Landgemeindeordnung
nahm  den  Fortbestand  der  vorhandenen  Einzelgemeinden  als  Regel  an,
gestattete  jedoch  benachbarten  kleinen  Ortschaften  sich  durch  freie  Ueberein—
kunft  zu  einer  größeren  Gemeinde  zusammenzuthun  und  sprach  die  naive
Erwartung  aus,  diese  Erlaubniß  werde  häufig  benutzt  werden,  sobald  nur
erst  „die  allgemeine  Repräsentation  des  Staates“  den  Gemeingeist  geweckt
habe.  Vor  dem  Frühlingshauche  des  constitutionellen  Staatslebens  sollte
also  das  dicke  Eis  des  bäuerlichen  Particularismus  von  selbst  zerschmelzen!
Die  rheinischen  Bürgermeistereien  fielen  damit  hinweg;  indeß  ward  den
Regierungen  gestattet  für  die  besonderen  Zwecke  des  Wegebaues,  des  Schulwesens,
  der  Armenpflege  u.  s.  w.  Sammtgemeinden  zu  bilden  und  hierzu
auch  die  Bürgermeistereien  zu  benutzen.  In  jeder  Gemeinde  ein  frei—
gewählter,  vom  Landrathe  bestätigter  Schulze  mit  Schöppen  und  eine
Gemeindeversammlung,  die  aus  allen  Gemeindebürgern,  in  größeren  Ort—
schaften  aus  Repräsentanten  bestehen  soll;  das  Gemeindebürgerrecht  sehr
weit  ausgedehnt,  so  daß  es  der  Regel  nach  keinem  selbständigen  Hausvater,
wenn  er  nicht  Knecht  oder  Tagelöhner  ist,  versagt  werden  darf.

Behutsamer  lauteten  die  Vorschläge  über  die  Grundherrschaft.  Die
Commission  wagte  nicht,  die  Aufhebung  der  gutsherrlichen  Polizei  grades—

 

*)  Vincke,  Separatvotum  zur  Landgemeindeordnung  (Beilage  zu  den  Entwürfen).
        <pb n="117" />
        Landgemeinde-  und  Städte-Ordnung.  109

wegs  zu  verlangen,  über  die  Patrimonialgerichte  hatte  sie  ohnehin  nichts
zu  entscheiden;  sie  sah  auch  ein,  daß  man  den  Grundherrn  zum  Eintritt
in  die  Dorfgemeinde,  die  ihm  vor  Kurzem  noch  unterthänig  gewesen,  nicht
ohne  Weiteres  zwingen  durfte.  Auf  der  anderen  Seite  war  die  Wiedereinführung
  der  Gutsherrschaft  in  den  westlichen  Provinzen  unmöglich  und
die  Ernennung  des  Schulzen  durch  den  Grundherrn  jetzt  eine  offenbare
Ungerechtigkeit,  da  die  Interessen  des  Dorfes  und  des  Rittergutes  bei  der
noch  unvollendeten  Auseinandersetzung  oft  genug  feindlich  auf  einander
stießen.  Daher  ward  ein  Mittelweg  eingeschlagen.  Der  Grundherr  sollte
einstweilen  behalten  was  ihm  von  Gerichtsbarkeit  und  Polizeigewalt  noch
zustand,  aber  der  Landrath  war  befugt  in  Polizeisachen  dem  Dorsschulzen
unmittelbar  zu  befehlen.  Der  Gutsherr  durfte  ferner  beim  Landrath
Einspruch  erheben  gegen  die  Schulzenwahl  und  zur  Wahrung  seiner
Rechte  sich  das  Gemeindebuch  vorlegen  lassen;  er  konnte  endlich  verlangen,
daß  sein  Gut,  wenn  es  bisher  dem  Dorfverbande  noch  nicht  angehört
hatte,  auch  fernerhin  einen  besonderen  Gutsbezirk  unter  seiner  persönlichen
Leitung  bilden  solle.  Die  ausgesprochene  Absicht  dieser  Vorschläge  ging
dahin,  den  Dörfern  und  den  Gutsbezirken  in  Zukunft  „die  gänzliche
Vereinigung  zu  erleichtern“.  Aber  wie  gründlich  täuschte  man  sich  doch  am
grünen  Tische  über  die  Gesinnung  des  Landadels,  wenn  die  Commission
hoffen  konnte,  die  Grundherren  würden  ihre  Polizeigewalt  bald  selber  „als
eine  unnütze  Last  betrachten“.

Minder  tief  griffen  die  Vorschläge  der  Commission  in  die  Städteordnung
  ein.  Hier  galt  es  nur  einige  Mängel  des  Stein'schen  Gesetzes  zu
beseitigen,  welche  sich  in  der  Erfahrung  erwiesen  hatten  und  von  Stein
selbst  nicht  abgeleugnet  wurden.  Jedermann  gab  zu,  daß  die  Städteordnung
  die  grundverschiedenen  Verhältnisse  der  einzelnen  Communen  allzu
gleichmäßig  regelte;  darum  forderte  die  Commission  für  jede  Stadt  die
Befugniß,  mit  Genehmigung  des  Staates  ein  Ortsstatut  zu  vereinbaren.
Sodann  hatte  das  Bürgerrecht  seit  der  Einführung  der  Gewerbefreiheit
seine  wirthschaftliche  Bedeutung  verloren;  Gewerbe  zu  treiben,  städtische
Grundstücke  zu  erwerben  stand  jetzt  einem  Jeden  frei.  Das  einzige
wesentliche  Recht  des  Bürgers  blieb  fortan  die  Theilnahme  an  der
Gemeindeverwaltung.  Demgemäß  verlangte  die  Commission,  daß  fortan
den  sogenannten  Notabeln,  den  Staatsdienern,  Geistlichen,  Gelehrten,  die
bisher  zumeist  Schutzverwandte  geblieben  waren,  die  Erwerbung  des
Bürgerrechts  erleichtert  würde;  von  dem  hohen  Census  aber,  dessen  Einführung
  die  Hochconservativen  forderten,  wollte  sie  nichts  hören.

Eine  andere  Beschwerde  der  Conservativen  richtete  sich  wider  die
mangelhafte  Staatsaufsicht;  „unsere  Städte  sind  zu  kleinen  Republiken
geworden,“  hieß  es  im  Lager  der  altständischen  Partei.  In  der  That  ließ
der  Staat  die  großen  Communen  ganz  frei  gewähren  und  den  Magistraten
selbst  grobe  Gesetzesverletzungen  hingehen;  es  kam  vor,  daß  eine  Stadt
        <pb n="118" />
        110  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

zwanzig  Jahre  lang  gar  keine  Erneuerungswahlen  für  die  Stadtverordnetenversammlung
  ausschrieb.  Aber  auch  in  dieser  Frage  blieb  die  Mehrheit
der  Commission  den  Wünschen  der  Conservativen  unzugänglich.  Bei
ihren  Berathungen  über  die  Städteordnung  pflegte  Geh.  Rath  Streckfuß
das  entscheidende  Wort  zu  sprechen,  ein  aus  Sachsen  herübergekommener
ausgezeichneter  Beamter,  der  einst  daheim  ein  in  Heimlichkeit  und  Nepo—
tismus  verkommenes  Städtewesen  verachten  gelernt  hatte  und  nun  das
kräftige  bürgerliche  Leben  der  preußischen  Städte  als  ein  Ideal  bewunderte.
Wie  war  er  stolz  auf  diese  „preußische  Freiheit“;  „sehr  wunderlich“  er—
schien  ihm  dagegen  die  Freiheit  Frankreichs,  die  der  Nation  zwar  gestatte,
die  Minister  abzusetzen,  aber  ihr  jede  Mitwirkung  bei  ihren  nächsten  An—
gelegenheiten  versage.  Ein  warmer  Vertheidiger  der  Städteordnung  Stein's
führte  er  acht  Jahre  später  einen  lebhaften  Federkrieg  gegen  F.  v.  Raumer.
Auf  seinen  Rath  beschloß  die  Commission,  das  Aufsichtsrecht  des  Staates
scharf  zu  beschränken:  besser  immerhin,  daß  die  Communen  einige  Miß—
griffe  begehen,  als  daß  die  Regierung  verhaßte  Willkür  übe;  nur  die
Landesgesetze  und  die  Grundgedanken  des  neuen  Steuersystems  durfte  die
Communalverwaltung  nicht  antasten.  Erst  ein  späteres  Geschlecht  sollte
erfahren,  daß  diese  allgemeinen  Sätze  keineswegs  genügten,  um  die  Grenzen
zwischen  Staat  und  Gemeinde  abzustecken.  Das  Besteuerungsrecht  der
Communen  bedurfte  einer  genauen  gesetzlichen  Regelung,  sonst  konnte  der
Staat  auf  die  Dauer  sein  eigenes  Steuersystem  nicht  zugleich  sicher  und
beweglich  erhalten.  Aber  solche  Erwägungen  lagen  noch  ganz  außerhalb
des  Gesichtskreises  der  Zeit.

Sehr  heftig  wurden  die  Verhandlungen,  als  eine  schon  längst  von
allen  Seiten  beklagte  Lücke  der  Städteordnung  zur  Sprache  kam.  Stein
hatte  in  seinem  Gesetze  nicht  gesagt,  wie  die  Streitigkeiten  zwischen  Ma—
gistrat  und  Stadtverordneten  auszugleichen  seien;  jetzt  wünschte  er  leb—
haft,  daß  in  solchen  Fällen  der  Schiedsspruch  von  Obmännern  eingeholt
werden  solle.  Streckfuß  aber  betrachtete  den  Stadtrath  nur  als  den
Diener  der  Bürgerschaft  und  erkannte  die  Gefahr,  daß  sich  aus  den  be—
soldeten  Berufsbeamten  der  Magistrate  eine  neue  Communal-Bureaukratie
herausbilde.  In  diesen  Kreisen,  so  erklärten  die  hohen  Beamten  der
Commission  mit  seltener  Unbefangenheit,  entstehe  leicht  „der  Beamtengeist,
der  nur  zu  oft  theils  zu  gänzlicher  Schlaffheit,  theils  zur  Aufopferung
des  Wesens  um  der  Form,  der  Sache  um  des  Amtes  willen  verleite“.
Darum  beantragten  sie,  daß  der  Magistrat  der  Regel  nach  nur  die  Be—
schlüsse  der  Stadtverordneten  auszuführen  habe  und  lediglich  bei  Anleihen,
bei  Veräußerung  der  Gemeindegüter,  sowie  bei  ungesetzlichen  Zumuthungen
seine  Beistimmung  verweigern  dürfe.  Der  Antrag  schoß  weit  über  das
Ziel  hinaus,  und  vergeblich  warnte  Geh.  Rath  Köhler:  das  heiße  die
Magistrate  jeder  Kraft  berauben,  die  Gemeinden  demokratisiren.)  Von

*)  Köhler,  Separatvotum  zur  Städteordnung.
        <pb n="119" />
        so  radicalen  Absichten  war  die  Mehrheit  allerdings  weit  entfernt;  sie  gab
vielmehr  zu,  daß  die  kurze  Amtsdauer  der  städtischen  Aemter  viele  tüchtige
Kräfte  von  der  Communalverwaltung  fern  halte,  die  städtischen  Beamten
allzusehr  der  Volksgunst  unterwerfe,  und  beantragte  daher  lebenslängliche
Anstellung  der  besoldeten  Stadträthe.

Unter  allen  Sätzen  der  Städteordnung  ward  keiner  so  leidenschaftlich
angefeindet  wie  die  Eintheilung  der  Städte  in  Ortsbezirke.  Die  modische
Vorliebe  für  deutschrechtliche  Stände  und  Corporationen  wollte  in  dieser
Vorschrift  nichts  als  mechanische  Willkür  sehen.  Ancillon  hatte  schon  1819
in  seiner  Verfassungsdenkschrift  bitter  getadelt,  daß  die  Städteordnung
„alle  Bürger  ohne  Unterschied  in  eine  Kategorie  werfe“.  Aber  auch
Humboldt,  J.  G.  Hoffmann  und  sogar  die  Liberalen  Dahlmann  und
F.  v.  Raumer  wünschten,  die  alten  Corporationen  der  Gewerbsgenossen
in  freieren  Formen  wieder  zu  beleben  und  diesen  das  städtische  Wahlrecht
anzuvertrauen.  Die  Lehre  Niebuhr's:  „ohne  Einungen  und  Corporationen
kann  keine  städtische  Wahl  und  keine  Bürgerversammlung  gedeihen“  entsprach
  den  Durchschnittsansichten  dieser  romantischen  Epoche.  Stein  selber
neigte  sich  zu  Zeiten  der  Meinung  Niebuhr's  zu,  obwohl  ihm  sein  staatsmännischer
  Instinkt  sagte,  wie  schwierig  die  Ausführung  sei.  Die  Commission
  dagegen  hielt  die  nachbarschaftlichen  Stadtbezirke  des  Stein'schen
Gesetzes  aufrecht;  sie  wußte,  daß  die  Gemeindeverwaltung  die  Bürger  als
Bürger  vereinigen,  nicht  als  Gewerbsgenossen  trennen  soll.  In  der  That
hatte  sich  die  Städteordnung  gerade  in  den  großen  Städten,  wo  die  Nachbarschaft
  so  wenig  bedeutet,  am  besten  bewährt;  und  auch  späterhin  ist
jeder  Versuch,  die  Communal-Verfassung  auf  gewerbliche  Corporationen
zu  stützen,  an  der  bunten  Mannigfaltigkeit  des  modernen  städtischen
Gewerbslebens  regelmäßig  zu  Schanden  geworden.  —

Aus  allen  diesen  Vorschlägen  sprach  ein  lebendiges  Verständniß  für
deutsche  Selbstverwaltung.  In  auffälligem  Gegensatze  dazu  stand  der
bureaukratische  Geist  des  Kreisordnungs-Entwurfes,  der  lebhaft  an  das
unselige  Gensdarmerie-Edikt  erinnerte.  Als  nach  dem  Jahre  1807  die
Reform  der  Kreisordnung  zuerst  erwogen  wurde,  da  begegneten  sich  Stein,
Vincke,  Schrötter  und  Friese  selbst  in  der  Einsicht,  daß  die  Kreiseingesessenen
  bei  der  Verwaltung  des  Kreises  selber  Hand  anlegen  müßten.
Sie  Alle  wollten  den  Kreis  in  kleinere  Bezirke  gliedern,  da  ein  Gebiet
von  durchschnittlich  35,000  Einwohnern  für  die  Wirksamkeit  von  Selbstverwaltungsbeamten
  offenbar  zu  groß  war,  und  in  diesen  Bezirken  einen
Theil  der  Verwaltungsgeschäfte  an  Kreiseingesessene  übertragen.  Dieser
fruchtbare  Gedanke,  der  allein  weiter  führen  konnte,  wurde  jetzt  leider  aufgegeben.
  Wie  wunderbar  nachhaltig  ist  doch  die  Wirksamkeit  des  Genius.
Dem  Städtewesen  hatte  Stein's  gewaltiger  Wille  den  Grundsatz  „Selbstverwaltung
  ist  Selbsthandeln“  so  unvertilgbar  eingeprägt,  daß  keiner
seiner  Nachfolger  daran  noch  viel  ändern  konnte.  Die  Kreisverwaltung
        <pb n="120" />
        112  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

aber,  die  er  nicht  mehr  hatte  neugestalten  können,  blieb  noch  während  eines
halben  Jahrhunderts  der  Spielball  wechselnder  gesetzgeberischer  Versuche;
nichts  stand  hier  fest,  nicht  einmal  die  leitenden  Grundsätze.

Durch  das  Gensdarmerie-Edikt  hatte  Hardenberg  die  Selbstverwaltung
der  Kreise  fast  gänzlich  zu  zerstören  versucht;  und  nunmehr,  nachdem  dieser
Mißgriff  zurückgenommen  war,  begnügten  sich  Friese  und  seine  Commission,
die  Bildung  von  Kreisversammlungen  vorzuschlagen,  welche  über  Kreis—
angelegenheiten  berathen,  Mißbräuche  und  Mängel  rügen,  die  Landesabgaben
  vertheilen  und  über  gemeinnützige  Anstalten  beschließen,  aber  sich
jeder  Einmischung  in  die  Kreisverwaltung  unbedingt  enthalten  sollten.
Ein  solcher  Kreistag  ohne  eigene  verantwortliche  Thätigkeit  stand  neben
dem  allein  handelnden  Landrath  ebenso  machtlos  wie  der  französische
Generalrath  neben  dem  Präfekten.  Und  ganz  nach  französischer  Weise
sollte  auch  der  Landrath  fortan  nur  noch  ein  Staatsbeamter  sein.  Bisher,
  so  führte  die  Commission  aus,  habe  Preußen  noch  „keine  wirklichen
Volksvertreter"  gekannt  und  daher  den  Landräthen  etwas  von  den  Rechten
einer  Volksvertretung  eingeräumt;  jetzt  aber,  da  die  Regierung  durch  die
Verfassung  „einen  Theil  der  ihr  bisher  zugestandenen  Gesammtgewalt
weggiebt“,  muß  sie,  nach  dem  Vorbilde  aller  anderen  Verfassungsstaaten,
ihre  Beamten  allein  ernennen.  Demnach  darf  der  Landrath  auch  nicht
mehr  den  Vorsitz  im  Kreistage  führen,  sondern  nur  ohne  Stimmrecht  den
Verhandlungen  beiwohnen.  Die  scharfe  Trennung  von  Aktion  und  Berathung,
  der  Grundgedanke  des  napoleonischen  Verwaltungsrechts,  sollte
also  mit  allen  ihren  Consequenzen  nach  Preußen  hinübergenommen  werden;
der  Landrath  war  Alles,  der  Kreisversammlung  blieb  nur  die  Berathung.

Damit  ward  die  lebendige  Selbstverwaltung  aufgegeben,  und  was
frommte  es  noch,  daß  die  Zusammensetzung  dieser  ohnmächtigen  Kreistage
allen  Wünschen  des  Liberalismus  entsprach?  Neben  der  Grundherrschaft
hielt  der  Adel  des  Ostens  keines  seiner  Standesrechte  so  hoch  wie  die  alte
Kreisstandschaft.  Er  hatte  es  schon  schwer  genug  verwunden,  daß  jetzt
auch  Bürgerliche  in  die  Ritterschaft  eintraten;  seine  Virilstimmen  auf  den
Kreistagen  wollte  er  sich  aber  nimmermehr  nehmen  lassen,  darüber  waren
alle  Grundherren  einig,  in  den  alten  Provinzen,  in  Sachsen  und  Vorpommern.
  Gegen  dies  alte  Recht  der  Ritterschaft  führte  nun  die  Commission
  einen  verwegenen  Schlag.  Sie  beseitigte  die  Virilstimmen  der
Ritterschaft  und  gewährte  den  Großgrundbesitzern  nur  das  Recht,  ein
Drittel  der  Kreisverordneten  zu  wählen.  Die  übrigen  zwei  Drittel  sollten
von  sämmtlichen  Gemeinden  des  Kreises  nach  der  Kopfzahl  erwählt  werden.
Wählbar  waren  außer  den  Grundherren,  den  Staats=  und  Communalbeamten
  alle  Kreisinsassen  von  500  Thlr.  Einkommen,  und  da  die  Wähler
nicht  verpflichtet  wurden,  Männer  ihres  Standes  zu  wählen,  so  konnten
auch  die  dem  Adel  besonders  verhaßten  „Bauern-Advokaten“  leicht  in
den  Kreistag  gelangen.  Der  Vorschlag  war  ebenso  kühn  als  schlecht  vor-
        <pb n="121" />
        Mängel  der  Kreisordnung.  113

bereitet;  denn  wollte  man  die  Ritterschaft,  die  bisher  die  Kreistage  allein
beherrscht  hatte,  mit  einem  male  in  die  Minderzahl  hinabstoßen,  so  for—
derten  die  Klugheit  und  die  Gerechtigkeit,  daß  man  den  großen  Grund—
besitzern  die  Möglichkeit  gewährte,  sich  durch  die  Ehrenämter  der  Kreis—
verwaltung  ihren  wohlberechtigten  Einfluß  auf  dem  flachen  Lande  zu
sichern.  Doch  für  die  Lebensbedingungen  der  ländlichen  Selbstverwaltung,
die  überall  aristokratisch  ist,  besaß  die  liberale  Bureaukratie  keinen  Sinn.
Und  durfte  man  den  Gegensatz  von  Stadt  und  Land,  der  in  der  großen
Mehrzahl  der  Kreise  unverkennbar  noch  bestand,  durch  einen  Befehl  des
Gesetzgebers  einfach  auslöschen?

Wie  schablonenhaft  vollends  war  der  Versuch,  den  Großgrundbesitzern
überall,  trotz  der  ungeheuren  Verschiedenheit  der  socialen  Verhältnisse,
dasselbe  Drittel  der  Stimmen  zu  gewähren.  Um  diesen  künstlichen  Ge—
danken  auch  nur  auf  dem  Papier  durchzuführen,  mußte  die  Commission
alle  Eigenthümer,  die  100  Thaler  Grundsteuer  zahlten,  zu  den  großen
Grundbesitzern  rechnen,  sonst  konnte  sie  in  vielen  Kreisen  der  westlichen
Provinzen  gar  keinen  Großgrundbesitzer  auftreiben.  Das  verfehlte  Unternehmen
  bewies  unwiderleglich,  daß  eine  gemeinsame  Kreisordnung  für
den  Osten  und  den  Westen  ebenso  unmöglich  war  wie  eine  Landgemeindeordnung
  für  das  ganze  Staatsgebiet.  Am  Ende  ihrer  Arbeiten  sprach
die  Commission  noch  freimüthig  die  Befürchtung  aus,  daß  man  im  Volke
vielleicht  glauben  werde,  „hiermit  solle  nun  die  ganze  ständische  Angelegenheit
  abgethan,  das  Wort  Sr.  Majestät  gelöst  und  von  einer  Verfassung
für  die  Monarchie  nicht  mehr  die  Rede  sein“.  Um  solche  Zweifel  abzuschneiden,
  schlug  sie  einen  Schlußartikel  vor,  worin  der  König  erklärte,
das  Verhältniß  der  Kreistage  zu  den  künftigen  Ständen  der  Monarchie
würde  „in  der  Urkunde  über  die  Verfassung“  näher  bestimmt  werden.

 

Die  Arbeit  der  Commission  war  verunglückt.  Ein  Werk  aus  einem
Gusse,  einen  haltbaren  Unterbau  für  Preußens  Verfassung  hatte  sie  nicht
geschaffen.  Grade  die  beiden  wichtigsten  Entwürfe,  Landgemeinde=  und
Kreisordnung  beruhten  auf  falschen  Grundgedanken,  während  die  minder
erheblichen  Vorschläge  zur  Reform  der  Städteordnung  auch  minder  anfechtbar
  waren.  Und  Angesichts  der  mächtigen  Feinde,  welche  das  ganze
Verfassungswerk  bekämpften,  ließ  sich  der  begangene  Fehler  schwerlich  noch
zur  rechten  Zeit  sühnen.  Stein  in  seiner  Verstimmung  hielt  sich  von
vornherein  überzeugt,  daß  die  Gehilfen  Hardenberg's  nur  ein  Werk  „des
Buralismus  und  Liberalismus“  schaffen  könnten.  Und  schon  im  Februar,
als  die  Commission  ihre  Arbeit  noch  kaum  begonnen,  hatte  das  Comité
der  ostpreußischen  Stände,  voran  der  Minister  Alexander  Dohna,  an  den
König  eine  Adresse  gerichtet,  welche  sich  heftig  gegen  die  Karlsbader  Bev.

  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  UI.  8
        <pb n="122" />
        114  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

schlüsse  aussprach,  aber  zugleich  verlangte,  daß  bei  der  Reform  des
Gemeindewesens  „Alles,  was  geschichtlich  edel  und  tief  im  Leben  des  Volkes
besteht,  schonend  behandelt,“  und  zu  der  Verfassungsberathung  „Eingeborene"
aus  den  Provinzen  zugezogen  würden.  Diesen  Angriff  hatte  Hardenberg
noch  durch  einen  scharfen  Verweis  abgeschlagen,  da  das  Comité  unzweifelhaft
  über  seine  Befugniß  hinausgegangen  war.)  Als  aber  jetzt  die  Entwürfe
  vollendet  vorlagen,  da  erhob  sich  ein  allgemeiner  Sturm  am  Hofe,
unter  dem  Adel,  im  Ministerium  selbst.  Ein  Mitglied  des  Staatsraths
sagte  zu  Varnhagen,  dies  Gesetz  sei  „ein  Feuerbrand  zur  Revolution“.
Die  Aufhebung  der  Kreisstandschaft,  die  Schmälerung  der  gutsherrlichen
Rechte,  die  scharfen  Eingriffe  in  das  Sonderleben  der  Provinzen,  der
wiederholte  Gebrauch  des  verbotenen  Wortes  „Volksvertreter“  —  das  Alles
bot  neben  den  unleugbaren  Mängeln  der  Entwürfe  überreichen  Stoff  zu
leidenschaftlichen  Anklagen.  Die  Hauptbedenken  der  hochconservativen  Partei
wurden  späterhin  in  zwei  Sätzen  zusammengefaßt.  Die  Entwürfe,  so
hieß  es,  „werfen  alle  Klassen  der  Einwohner  in  einander  und  können  daher
  nicht  die  Grundlage  einer  ständischen  Verfassung,  sondern  nur  die  einer
allgemeinen  Volksrepräsentation  sein“;  sodann:  „sie  wollen  den  Gemeinden
eine  gesetzgebende  Gewalt  geben  und  sie  zu  constituirenden  Versammlungen
machen.““)

In  diesem  gefährlichen  Augenblicke  spielte  Benzenberg,  der  treue  Verehrer
  des  Staatskanzlers,  seinem  Gönner  einen  Streich,  wie  ihn  der
schlimmste  Feind  nicht  ärger  hätte  ersinnen  können.  Er  ließ  in  Brockhaus'
  „Zeitgenossen“  eine  anonyme  Schrift  über  die  Verwaltung  des
Staatskanzlers  erscheinen,  einen  geistreichen  Panegyricus,  der,  im  Wesentlichen
  richtig,  nachwies,  daß  Hardenberg  bei  allen  Wendungen  seiner  Politik
immer  nur  die  Verfassung  als  letztes  Ziel  im  Auge  gehabt.  „Eine  neue
Gemeindeordnung“,  meinte  er  hoffnungsvoll,  „ist  so  gut  wie  vollendet;  mit
den  Fundamenten  der  Verfassung  sind  wir  schon  aus  der  Erde  heraus."
Scharfsinnig  sagte  er  die  friedliche  sociale  Umwälzung  voraus,  welche  den
Hardenbergischen  Gesetzen  folgen  müsse:  bis  zum  Jahre  1850  werde  überall
  in  Preußen  ein  freier  Bauernstand  entstanden  und  die  Bevölkerung
auf  16  Millionen  angewachsen  sein.  Der  warmherzige  Publicist,  den  der
große  Haufe  der  Liberalen  schon  so  oft  mißverstanden  hatte,  war  auch
jetzt  noch  keineswegs  gemeint,  das  landläufige  Glaubensbekenntniß  des
Liberalismus  nachzusprechen;  vielmehr  wollte  er  „die  unbedächtigen  Liberalen“
  warnen,  daß  sie  nicht  durch  unzeitigen  Eifer  den  alten  welterfahrenen
Fabius  Cunctator  in  seinen  tiefdurchdachten  Plänen  stören  möchten.  „Da
die  Constitutionellen  wirklich  einigermaßen  dumm  sind,“  sagte  er  in

–..  —  —„  —  —  —

*)  S.  die  Aktenstücke  in  Schön's  Papieren,  VI.  624f.
**)  So  ein  von  Schuckmann  durchgesehenes  Concept:  „Gründe,  weshalb  die
Communalordnungs-Entwürfe  nicht  zu  vollziehen  sind“  (Mai  1821).
        <pb n="123" />
        Benzenberg.  Bülow-Cummerow.  115

einem  vertraulichen  Briefe,  „so  halte  ich  es  für  ein  verdienstliches  Werk,
wenn  man  ihnen  einmal  erklärt,  was  dieser  siebzigjährige  Mann  für  den
König  und  für  das  Gemeinwesen  Alles  gethan  hat.““)  Darum  ward
er  auch  von  der  liberalen  Presse  hart  angelassen,  und  Grävell  erwiderte
ihm  in  einem  „Anti—B—z—b—g"“  nicht  jeder  Zauderer  sei  ein  Fabius,
wie  viel  schneller  habe  man  doch  einst  in  dem  aufgeklärten  Königreiche
Westphalen  die  Steuerreform  beendigt!  Ja  der  Verleger  der  Zeitgenossen,
Brockhaus  selbst  verlegte  auch  den  Anti—B—z—b—g  und  kündigte
nachher  dem  Bewunderer  Hardenberg's  als  einem  verdächtigen  Conservativen
  die  Freundschaft  auf,  da  „meine  Zeitschriften  pure  dem  Liberalismus
  und  seiner  Verbreitung  gewidmet  sind“.  Gleichwohl  hatte  Benzenberg
  sich's  nicht  versagen  können,  einige  halbwahre  Schlagwörter  des
Tages  auf  seinen  Gönner  anzuwenden:  er  nannte  die  Städte-Ordnung
und  die  Agrargesetze  demokratisch,  schilderte  den  Staatskanzler  als  einen
entschiedenen  Liberalen,  der  die  Grundsätze  von  89  in  Preußen  verwirklicht
  und  neuerdings  nur  zum  Schein  dem  Strome  der  Reaktion  nachgegeben
  habe;  er  behauptete  gar  —  was  der  Meinung  Hardenberg's
schnurstracks  zuwiderlief  —,  die  am  22.  Mai  verheißene  Repräsentation
des  Volks  schließe  ihrem  Begriffe  nach  die  ständische  Vertretung  aus.
In  der  Geschichte,  so  weissagte  er,  wird  man  die  Regierung  des  Königs
die  bürgerliche  nennen;  um  seiner  Verfassung  willen  darf  Preußen  selbst
den  Krieg  mit  Oesterreich  nicht  scheuen,  der  wird  ihm  die  Herrschaft  über
Deutschland  sichern!

Mit  lauter  Schadenfreude  begrüßten  die  Feinde  der  Verfassung  die
ungeschickte  Lobschrift.  Der  tiefe,  bis  zum  heutigen  Tage  noch  unversöhnte
Groll  des  brandenburgischen  Adels  wider  den  Staatskanzler  fand  jetzt
neue  Nahrung.  Nun  war  doch  klar  erwiesen,  daß  Hardenberg  sich  selber
als  einen  Jacobiner  verherrlichen  ließ,  daß  er  das  demokratische  Repräsentativsystem,
  nicht  eine  ständische  Verfassung  erstrebte.  Der  Staatskanzler
  fühlte,  wie  sehr  ihn  sein  Bewunderer  bloßgestellt.  Er  erklärte
sofort  in  den  Zeitungen  mit  Namensunterschrift,  daß  er  keinen  Antheil
an  der  Schrift  habe,  ihren  Verfasser  nicht  kenne,  und  ließ  durch  seinen
getreuen  Scharnweber  eine  Erwiderungsschrift  ausarbeiten,  die  aber  so
unglücklich  ausfiel,  daß  man  sie  in  den  Akten  vergraben  mußte.“)  Seine
Versicherungen  fanden  nirgends  Glauben;  konnte  er  sich  doch  in  seiner
Herzensgüte  nicht  einmal  entschließen,  den  gewohnten  brieflichen  Verkehr
mit  seinem  Lobredner  abzubrechen.

Gegen  Benzenberg  schrieb  E.  v.  Bülow-Cummerow  seinen  „Punkt
aufs  i“  —  ein  in  Pommern  angesiedelter  Mecklenburger  von  scharfem

 

*)  Benzenberg  an  Graf  Solms-Laubach,  10.  Aug.  1820.
**)  Hardenberg's  Tagebuch,  1.  Nov.  1820.  Das  Manuscript  Scharnweber's  befindet
  sich  noch  im  G.  St.  Archiv.
8*
        <pb n="124" />
        116  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

praktischem  Verstande,  der  in  Wahrheit  keiner  Partei  angehörte,  aber  die
agrarischen  Interessen  eifrig  vertrat  und  darum  bei  den  Liberalen  bald
in  den  Geruch  junkerhafter  Gesinnung  kam,  während  ihn  seine  Standesgenossen
  als  unruhigen  Kopf  beargwöhnten.  Er  war  kein  unbedingter
Gegner  des  Staatskanzlers  und  billigte  mindestens  einen  Theil  der  neuen
Reformgesetze.  Jetzt  aber  meinte  er  die  legitime  Machtstellung  des  Großgrundbesitzes
  bedroht;  er  verwahrte  sich  gegen  eine  bureaukratische  Politik,
welche  dem  Adel  die  Mehrheit  auf  den  Kreistagen  rauben  wolle,  und  gelangte
  zu  dem  Schluß:  Benzenberg's  Buch  beweise,  wie  weit  die  preu-Hische
  Revolution,  gefördert  durch  die  Staatsverwaltung  selbst,  schon  fortgeschritten
  sei.  —

Alle  diese  Feinde  ließen  sich  überwinden,  so  lange  der  König  seinen
Kanzler  hielt.  Schon  oft  war  Friedrich  Wilhelm  wegen  der  Folgen  der
übereilten  Verfassungszusage  besorgt  gewesen;  zuletzt  hatte  er  sich  doch
immer  wieder  mit  der  Politik  Hardenberg's  ausgesöhnt,  ja  soeben  erst  das
alte  Versprechen  feierlich  erneuert  und  durch  neue  Verheißungen  verstärkt,
die  den  Staatscredit,  wenn  man  sie  nicht  ausführte,  schwer  zu  erschüttern
drohten.  Der  Staatskanzler  fühlte  sich  ganz  sicher  und  ließ  noch  zu  Ende
August  in  der  Staatszeitung  das  Gerücht,  daß  man  sich  mit  Provinzialständen
  begnügen  wolle,  als  eine  böswillige  Erfindung  scharf  zurückweisen.
Doch  fast  im  nämlichen  Augenblicke  erhielt  der  König  die  unglücklichen
Entwürfe  der  Communalordnungs-Commission.  Er  sah  sofort,  daß  die
preußische  Verfassung  auf  so  schwankem  Boden  unmöglich  aufgeführt  werden
  konnte,  und  von  Stund  an  begann  er  sich  von  Hardenberg  wieder
abzuwenden.  Diesmal  für  immer.

Die  Schrift  Benzenberg's  verstimmte  ihn  tief;  er  las  sie  sorgfältig  und
schrieb  mißbilligende  Bemerkungen  an  den  Rand,  die  dem  Kanzler  nachher
durch  Wittgenstein  zugetragen  wurden.))  Je  näher  ihm  das  Schreckbild
  der  Reichsstände  jetzt  auf  den  Leib  rückte,  um  so  heftiger  sträubte
sich  sein  innerstes  Wesen  dawider:  glückverheißende  Thronreden  und  dankerfüllte
  Kammeradressen,  die  dem  lustigen  Max  Joseph  von  Baiern  so
viel  Vergnügen  bereiteten,  waren  dem  schüchternen  Friedrich  Wilhelm
furchtbar.  Sein  Argwohn  gegen  die  Demagogen  hatte  sich  noch  nicht  gelegt.
  Da  er  den  Grafen  Gröben,  der  als  Bekannter  von  Görres  ungerecht
  verdächtigt  worden  war,  seines  unveränderten  Wohlwollens  versicherte,
konnte  er  doch  die  Bemerkung  nicht  unterdrücken:  „selbst  die  frühere  Verbindung
  mit  einem  Manne  von  weniger  bewährten  Gesinnungen  wird
mein  Vertrauen  gegen  Sie  nicht  verringern.“““)  Und  dem  badischen  Gesandten
  General  Stockhorn,  der  ihm  von  der  wohlthätigen  Wirkung  der
Karlsbader  Beschlüsse  sprach,  gab  er  zur  Antwort:  „Ist  wohl  wahr,  aber

 

*)  Hardenberg's  Tagebuch,  9.,  10.  Nov.  1820.
*“)  König  Friedrich  Wilhelm  an  Gröben,  15.  Febr.  1820.
        <pb n="125" />
        damit  noch  nicht  Alles  geschehen.  Die  Sache  ist  schon  tief  eingewurzelt,
durch  Irrlehren  die  Jugend  schon  sehr  angesteckt.  In  vielen  Staaten,
meine  nicht  ausgenommen,  viele  Staatsdiener  aller  Klassen,  selbst  Minister
davon  angesteckt  gefunden,  werde  mich  nun  aber  ernstlich  damit  beschäf—
tigen.““)  Nun  brachte  fast  jede  neue  Post  schlimme  Nachrichten  von  den
Fortschritten  der  Revolution  in  Spanien  und  Italien,  und  überall  hatte
das  Zauberwort  „Verfassung“  die  bewaffnete  Macht  zum  Bruche  des
Fahneneides  verführt:  durften  solche  Gräuel  unter  den  schwarzundweißen
Fahnen  möglich  werden?  Ohne  nähere  Kenntniß  von  allen  den  Sünden
des  bourbonischen  Regiments,  welche  die  Thorheiten  der  Revolution  nur
zu  leicht  erklärten,  sah  der  König  in  dieser  wilden  Bewegung  eines  ver—
zweifelnden  Volkes  nur  eine  wüste  Empörung  und  fand  es  ganz  in  der
Ordnung,  daß  Oesterreich  die  Ruhe  in  Italien  wiederherstellen  wollte.
Eine  neue  Zusammenkunft  der  Monarchen  in  Troppau  war  bereits  ver—
abredet.  Noch  häufiger  als  sonst  in  den  freudlosen  Tagen  seiner  Wittwer—
einsamkeit  ward  er  jetzt  von  Anfällen  verzagten  Trübsinns  überwältigt.
Er  fühlte  sich  müde  und  mit  fünfzig  Jahren  schon  alt  —  wie  viele  schwere
Schickungen  hatte  er  auch  in  dem  Vierteljahrhundert  seiner  Regierung
ertragen  müssen!  —  und  zuweilen,  wie  schon  in  früheren  Jahren,  dachte
er  ernstlich  daran,  die  Bürde  dieser  Krone  niederzulegen,  den  Abend  seines
Lebens  in  ländlicher  Stille,  seinen  Neigungen  gemäß,  zu  verbringen.“)
Die  Geschäfte  ekelten  ihn  oft  an,  und  es  kostete  Mühe,  ihn  nur  zur  Abreise
  nach  Troppau  zu  bewegen.)

In  solcher  Stimmung,  verdrießlich  und  muthlos,  richtete  der  König,
kurz  bevor  Hardenberg  nach  Troppau  abreiste,  ein  eigenhändiges  Schreiben
an  den  Staatskanzler  und  forderte  ihn  auf,  sich  nochmals  über  die  Verfassungssache
  auszusprechen.)  Damit  erhielt  Hardenberg  das  erste  bestimmte
  Anzeichen,  daß  der  König  an  dem  Verfassungswerke  bereits  zu
verzweifeln  begann;  denn  mit  der  Communalordnung  fielen  auch  die
Reichsstände,  wenn  nicht  ein  entschlossener  Wille  die  ganze  Arbeit  von
vorn  begann.  Der  Kanzler  sah,  was  auf  dem  Spiele  stand  und  sendete
zur  Antwort  eine  ausführliche  Denkschrift.  Er  schrieb  französisch,  ohne
Zweifel,  weil  er  voraussah,  daß  der  König  in  Troppau  die  Frage  mit
den  beiden  Kaisern  erörtern  würde.#—)  Noch  einmal  entwickelte  er  hier
den  Plan  seines  Zweikammersystems:  eine  erste  Kammer,  gebildet  aus
den  Standesherren,  der  hohen  Geistlichkeit,  einigen  Abgeordneten  des  Adels
und  einer  bestimmten  Anzahl  von  Männern  des  königlichen  Vertrauens;

 

*)  Stockhorns  Bericht,  25.  April  1821.  “)  Hardenberg's  Tagebuch,  11.  Nov.
1820.  'k“)  Hardenberg's  Tagebuch,  25.  Okt.  1820.  +)Hardenberg's  Tagebuch,
5.  Nov.  1820.  #Das  Original  dieser  Denkschrift  ist  kürzlich  von  A.  Stern  aufgefunden
  worden  (Forschungen  zur  D.  Gesch.  26,  321).  Ihr  wesentlicher  Inhalt  war
schon  früher  bekannt,  da  Hardenberg  die  Hauptsätze  derselben,  deutsch  übersetzt,  in  seinem
Berichte  vom  2.  Mai  1821  wörtlich  wieder  anführte.
        <pb n="126" />
        118  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

eine  zweite  Kammer  für  die  drei  Stände,  gegliedert  in  drei  Bänke,  die
für  sich  berathen  und  nur  bei  den  Hauptabstimmungen  sich  vereinigen.
Um  die  Bedenken  der  Altständischen  zu  beschwichtigen,  schlug  er  ferner
vor,  daß  sich  die  Provinziallandtage  so  nahe  als  möglich  an  die  alten
Territorien  anschließen  sollten.  „Mit  administrativen  Gegenständen  —
so  schloß  er  —  würde  die  allgemeine  ständische  Versammlung  gar  nichts
zu  thun  haben,  sondern  sich  bloß  mit  allgemeinen,  ihr  von  Ew.  K.  Maj.
zugesandten  Gesetzen  und  Sachen  beschäftigen.  Ihr  von  Höchstdenselben
ernannter  Präsident  hätte  in  allen  Dingen  die  Initiative.  Die  Ver—
sammlung  wäre  nicht  öffentlich,  nur  die  Resultate  würden  öffentlich  bekannt
gemacht.  Rein  militärische  Angelegenheiten,  Polizei  und  auswärtige  An—
gelegenheiten  gehören  nicht  für  sie.  Die  königlichen  Minister  und  Staats—
beamten  könnten  bloß  vor  dem  Throne  Ew.  K.  Maj.  angeklagt  und  zur
Verantwortung  gezogen  werden.  So  dürfte  eine  allgemeine  reichsständische
Versammlung  wohl  Nutzen,  aber  auf  keinen  Fall  Nachtheil  bringen.“
Eine  Antwort  auf  dies  Schreiben  erfolgte  vorläufig  nicht,  Friedrich  Wil—
helm  stand  mit  seinem  Kanzler  kaum  noch  im  Verkehr.  —

Je  schweigsamer  der  König  sich  abschloß,  um  so  stärker  verspürte
Hardenberg  den  Einfluß  des  jungen  Kronprinzen,  der  jetzt  zum  ersten
male  in  die  Geschicke  des  Staates  einzugreifen  begann.  Der  natürliche,
in  kräftigen  Herrscherhäusern  immer  wiederkehrende  Gegensatz  von  Fürst
und  Thronfolger  bewahrt  die  beharrende  Macht  der  dynastischen  Ueberlieferung
  vor  geistloser  Erstarrung;  ihm  dankt  die  Monarchie  die  Kraft
der  Verjüngung.  Auf  den  Höhen  des  Lebens  ist  kein  Amt  so  freudlos,  so
von  Versuchungen  bedroht,  wie  die  Stellung  des  Kronprinzen  in  einem
mächtigen  Staate;  nirgends  wird  der  Geist  des  Widerspruchs  stärker  gereizt,
nirgends  der  nothwendige  Unterschied  der  Generationen,  die  einander  niemals
  ganz  verstehen  können,  schmerzlicher  empfunden.  Im  Hause  der
Hohenzollern  war  seit  den  Tagen  Georg  Wilhelms  und  des  großen  Kurfürsten
  noch  nie  ein  Thronfolger  mit  dem  Herrscher  ganz  eines  Sinnes
gewesen;  und  wie  weit  erschien  jetzt  wieder  der  Abstand  zwischen  alter  und
neuer  Zeit:  dort  der  unscheinbare  nüchterne  König,  der  trotz  seiner  innigen
Frömmigkeit  doch  mit  seiner  ganzen  Weltanschauung  in  der  Verstandesaufklärung
  des  alten  Jahrhunderts  wurzelte,  hier  sprühend  von  Geist  und
Witz  der  enthusiastische  Jünger  der  Romantik.

Unter  den  ritterlichen  Königssöhnen,  deren  „Lebensfülle,  Muth  und
Hoheit“  der  junge  Heinrich  Heine  in  seinen  Berliner  Briefen  nicht  genug
bewundern  konnte,  schien  dieser  älteste  doch  den  Preis  zu  verdienen.  Alle
Welt  nannte  ihn  den  geistreichsten  Prinzen  Europas,  und  sein  Lehrer
Niebuhr  hoffte,  mit  ihm  werde  eine  schönere  Zeit  über  Deutschland  kommen
und  die  Vollendung  alles  dessen,  was  heute  noch  unfertig  und  unvollkommen
  sei.  Blendend,  unwiderstehlich  erschien  er  in  der  Unterhaltung,
zumal  in  diesen  Jugendtagen,  da  er  noch  unverbittert,  dankbar  und
        <pb n="127" />
        Kronprinz  Friedrich  Wilhelm.  119

empfänglich  Alles  in  sich  aufnahm  was  nur  die  Erde  an  Schönem  und
Gutem  trug;  kein  Gebiet  des  Wissens  war  ihm  fremd,  alle  Höhen  und
Tiefen  des  Lebens  berührte  er  mit  beredten  Worten,  immer  geistvoll,  immer
eigenthümlich.  Wenn  er  in  öffentlicher  Versammlung  sprach,  dann  be—
zauberte  er  Alles,  ein  geborener  Redner,  durch  den  Wohllaut  seiner  hellen
Stimme,  durch  den  Schwung  seiner  Gedanken  und  den  Adel  einer  form—
vollendeten  Sprache.  Sein  Humor  bewegte  sich  im  bitteren  Sarkasmus
ebenso  frei  wie  im  harmlosen  Spaße,  und  schon  damals  pflegten  die
Berliner  jeden  guten  Witz,  der  in  der  Stadt  umlief,  dem  Kronprinzen
zuzuschreiben.  Bei  den  Sommerfesten  auf  der  Pfaueninsel  konnte  er  noch
ganz  so  unbändig,  in  kindlichem  Frohsinn  mit  den  Geschwistern  tollen  und
toben  wie  einst  da  er  sich  in  dem  kleinen  Garten  zu  Memel  mit  dem  jungen
Argelander  gerauft  hatte.  Vor  Fremden  zeigte  er  ein  starkes  persönliches
Selbstgefühl,  ein  lebendiges  Bewußtsein  seiner  königlichen  Würde;  weiche
Naturen  wie  Steffens  fühlten  sich  ganz  bewältigt  von  der  kühnen  Sicher—
heit  seines  Auftretens.  Wenn  er  aber  einer  gleichgestimmten  Seele  sein
Herz  erschloß,  dann  rauschten  ihm  die  Bekenntnisse  von  den  Lippen,  ein
mächtiger  Strom  der  Liebe,  der  Frömmigkeit,  der  Begeisterung.  Wie
jubelte  Bunsen  über  den  Reichthum  dieses  „königlichen  und  kindlichen
Gemüths“,  da  er  mit  dem  Prinzen  einige  Tage  lang  allein  durch  Italien
gereist  war.  Als  Graf  Gröben,  der  neu  ernannte  Generalstabschef  des
Kronprinzen,  seinen  Dienst  antrat,  setzte  sich  der  Prinz  mit  ihm  an  einem
schönen  Sommerabend  zu  Charlottenburg  in  den  Wagen,  und  als  man
früh  um  fünf  Uhr  in  Königsberg  i.  N.  hielt,  hatte  das  Gespräch  noch
nicht  einen  Augenblick  gestockt,  und  der  neue  Begleiter  war  seinem  jungen
Herrn  für  das  ganze  Leben  gewonnen.“)

Und  doch  mangelte  diesem  glänzenden  Geiste,  der  so  viele  bedeutende
Männer  dämonisch  anzog,  das  ursprüngliche  schöpferische  Vermögen  und
damit  das  Geheimniß  aller  Menschengröße,  die  innere  Einheit.  In  der
reichen  Fülle  seiner  Gaben  war  keine  von  wahrhaft  genialer  Mächtigkeit,
keine  welche  die  anderen  alle  beherrscht  und  dem  ganzen  Leben  eine  gerade
Bahn  gewiesen  hätte.  Nicht  wie  ein  Erzbild,  aus  vielen  Metallen  in
eines  verschmolzen,  erscheint  sein  Charakter  in  dem  Spiegel  der  Geschichte,
sondern  wie  ein  kunstvoll  zusammengefügtes  Mosaikgemälde.  Darin  lag
die  Herrschergröße  der  Hohenzollern  seit  dem  großen  Kurfürsten,  daß  sie
alle,  die  großen  wie  die  kleinen,  einfache  Menschen  waren,  die  in  dem
Wirrwarr  der  deutschen  Dinge  ein  klar  erkanntes  Ziel  mit  zäher  Aus—
dauer  verfolgten:  —  denn  auch  in  Friedrich's  des  Großen  zwiegetheiltem
Geiste  war  doch  der  deutsche  Staatsmann  unvergleichlich  stärker  als  der
französische  Schöngeist.  Jetzt  zum  ersten  male  erschien  auch  in  diesem
Fürstenhause  ein  widerspruchsvoller  problematischer  Charakter,  dem  das

 

*)  Nach  Graf  Gröben's  Aufzeichnungen  (1824).
        <pb n="128" />
        120  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

tragische  Schicksal  beschieden  war,  sich  selber  und  der  Welt  ein  Räthsel
zu  bleiben,  seine  Zeit  zu  verkennen  und  von  ihr  verkannt  zu  werden,  eine
echt  deutsche  Natur,  leider,  der  die  Ueberfülle  der  Gedanken  die  Schnellkraft
  des  Entschlusses  lähmte,  ein  Fürst,  fähig  die  höchsten  Erwartungen
zu  erregen  und  doch  keiner  ganz  zu  genügen.

Für  seine  wissenschaftliche  Bildung  war  mit  Umsicht  gesorgt  worden;
Niebuhr  hatte  ihn  in  die  Staatswissenschaft,  Wolzogen  in  die  Kriegsgeschichte
  eingeführt.  Doch  keiner  seiner  beiden  Erzieher,  weder  der  milde
Theolog  Delbrück  noch  späterhin  der  höfische  Ancillon,  hatte  vermocht  den
eigenwilligen  Sinn  des  Prinzen  durch  strenge  Zucht  zur  Selbstbeherrschung
zu  zwingen.  Nicht  als  ob  er  den  gemeinen  Versuchungen  der  Höfe  je
erlegen  wäre:  er  blieb  sein  Lebelang  nicht  nur  sittenstreng,  sondern  auch
innerlich  rein,  durch  und  durch  ein  Idealist,  mit  allen  seinen  Sinnen  den
ewigen  Gütern  des  Lebens  zugewendet.  Was  ihm  fehlte  war  die  Sammlung
  des  Geistes,  die  dem  Reichbegabten  am  schwersten  erreichbar,  doch
auch  für  ihn  die  Vorbedingung  alles  großen  Schaffens  bleibt.  Wie  ein
Schmetterling  flog  sein  Geist  von  Blume  zu  Blume  über  die  weiten  Auen
des  idealen  Genusses.  Nie  war  er  glücklicher,  als  wenn  ihn  ein  „göttlicher
Sommernachtstraum“  umfing,  wenn  er  von  Hellas  träumte  oder  von  der
ewigen  Stadt  oder  von  der  Einheit  der  allgemeinen  evangelischen  Kirche;
dann  malte  er  sich  die  Bilder  seiner  Sehnsucht  in  glühenden  Farben
aus,  bis  er  Traum  und  Wirklichkeit  kaum  noch  unterscheiden  konnte.  Als
er  zum  ersten  male  nach  Rom  kam,  fühlte  er  sich  alsbald  wie  daheim:  so
leibhaftig  hatte  er  die  Amphitheater,  die  Obelisken  und  die  Dome  schon
in  seinen  Träumen  gesehen.  Einem  so  vielseitigen,  so  unstet  in  die  Weite
schweifenden  Geiste  lag  die  Gefahr  des  Dilettantismus  sehr  nahe,  und
wie  so  viele  Dichter  der  romantischen  Schule  mehr  geistreiche  Kenner
waren  als  schöpferische  Künstler,  so  fand  auch  dieser  Staatsmann  der
Romantik  seinen  Beruf  mehr  im  Anregen  neuer  Gedanken  als  im  Gestalten
und  Vollbringen.

Die  stärkste  Kraft  seiner  Seele  war  das  religiöse  Gefühl.  Wohl
vertraut  mit  der  Dogmatik  und  der  Kirchengeschichte,  beugte  er  sich  in
Demuth  vor  der  christlichen  Offenbarung.  Ohne  den  persönlichen  Verkehr
mit  seinem  Herrn  und  Heiland  schien  ihm  das  Leben  des  Lebens  nicht
werth;  wenn  ihn  die  heilige  Andacht  durchschauerte,  dann  war  es  zuweilen,
  als  ob  der  Geist  seines  Lieblingsbuches,  des  Psalters  aus  ihm
redete,  und  ein  Klang  von  Davids  Harfe  tönte  durch  seine  begeisterten
Worte.  Er  hoffte  auf  die  Zeit,  da  der  christliche  Glaube  die  weite  Erde
bezwingen  und  überall  die  eine  Kirche  herrschen  würde,  evangelisch,  ohne
sichtbares  Oberhaupt,  aber  frei  und  weit  genug  um  verschiedene  Bekenntnisse
zu  ertragen;  dann  sollten  die  Bischöfe  wieder  alle  auf  ihren  alten  Sitzen
thronen  und  auch  das  altbiblische  Amt  der  Diakonen  wieder  aufleben.
Nichts  schien  ihm  hassenswürdiger  als  Gewissenszwang  oder  die  Ver-
        <pb n="129" />
        Religiöse  Gesinnung  des  Kronprinzen.  121

mischung  geistlicher  und  weltlicher  Dinge;  er  dachte  die  Tage  noch  zu  er—
leben,  da  er  die  oberstbischöfliche  Gewalt  in  die  Hand  der  Kirche  selbst
würde  zurückgeben  können,  und  verhehlte  nicht,  daß  er  die  gegenwärtige
Verfassung  der  evangelischen  Landeskirche  nur  als  einen  Uebergangszustand
ansah.  „Seit  König  Friedrich  II.“,  so  schrieb  er  in  diesen  Tagen,  „hat
man  sich  bemüht,  in  den  Geistlichen  nichts  als  Staatsdiener  zu  sehen,  und
dieser  unglücklichen  Verkehrtheit  schreibe  ich  großentheils  das  ungeist—
liche  Leben  so  vieler!  unserer  Geistlichen  zu.““)  Das  Idealbild  der
Kirchenfreiheit  beschäftigte  den  Kronprinzen  in  seinen  besten  Stunden;  die
Frage,  wie  sich  der  souveräne  Staat  neben  dieser  freien  Kirche  behaupten
solle,  stand  ihm  erst  in  zweiter  Reihe.

Unzertrennlich  war  diese  Kraft  des  religiösen  Gefühls  mit  der  reichen
künstlerischen  Begabung  Friedrich  Wilhelms  verbunden.  Manche  hielten
ihn  schlechtweg  für  eine  Künstlernatur.  Aber  wie  hätte  die  höfische  Erziehung
  ihm  bieten  können  was  dem  Künstler  die  Luft  des  Lebens  ist:
Natur  und  Freiheit!  Er  hatte  des  Schönen  überviel,  und  mit  seligem
Entzücken,  gesehen;  doch  den  goldenen  Boden  des  Handwerks,  dem  die
gesunde  Kunst  entsprießt,  kannte  er  nicht,  und  die  rechte  Künstlerwonne,
das  fröhliche  Wandern  mit  dem  Ränzel  auf  dem  Rücken,  blieb  dem  Königssohne
  versagt.  So  zeigten  sich  doch  bald  in  seinen  künstlerischen  Versuchen
die  Spuren  eines  überbildeten  Sinnes;  seine  Baupläne  und  Zeichnungen
waren  allesammt  eigenthümlich,  manche  überaus  geschmackvoll,  aber  auch
manche  schrullenhaft,  überladen  mit  geistreichen  Motiven,  die  keinen  Gesammteindruck
  aufkommen  ließen.  Auch  sein  ästhetisches  Urtheil  blieb  nicht  frei
von  dieser  Neigung  zum  Absonderlichen.  Er  bezeigte  jedem  Talente,  das
neu  auftauchte,  freudige  Theilnahme  und  ging  auf  Schinkels  Pläne  mit
einem  Verständniß  ein,  das  den  Meister  in  Erstaunen  setzte;  er  betrieb
mit  enthusiastischem  Eifer  den  Wiederaufbau  der  Marienburg,  und  das
sollte  ihm  ein  Fest  sein,  wenn  er  dereinst  seinen  Niebuhr  nach  Griechenland
  senden  könnte  um  die  Wunderwerke  der  hellenischen  Kunst,  die  dort
noch  im  Boden  schlummerten,  ausgraben  zu  lassen.  Seine  Lieblinge  unter
den  Kunstwerken  aller  Zeiten  blieben  gleichwohl  die  Basiliken  von  Ravenna,
jene  ernsten  Bauten,  die  an  der  Grenze  zweier  Weltalter  aufgerichtet,  dem
schlichten  Sinne  wohl  ehrwürdig  und  geschichtlich  lehrreich,  doch  nimmermehr
  einfach  schön  erscheinen  können.  Dort  fühlte  er  sich  glücklich,  in  der
einsamen  Apollinariskirche,  wo  die  heiligen  Bilder  altchristlicher  Kunst  steif
und  feierlich  von  dem  Goldgrund  der  Wände  niederschauen;  in  dieser
Dämmerwelt  sah  er  Heidenthum  und  Christenthum,  Morgenland  und
Abendland,  Gothen,  Byzantiner  und  Römer  vor  seinen  ahnenden  Blicken
phantastisch  durcheinander  spielen.

Seine  politischen  Ansichten  hatte  er  sich  erlebt  in  den  Leidensjahren

 

*)  Separatvotum  des  Kronprinzen,  14.  Febr.  1820.
        <pb n="130" />
        122  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

seiner  Jugend,  darum  waren  sie  mit  seinem  ganzen  Wesen  fest  verwachsen.
Niemals  vergaß  er,  wie  seine  Mutter,  die  unaussprechlich  geliebte,  einst
auf  der  Treppe  des  Schlosses  von  Schwedt  den  Söhnen  die  Schreckens—
nachricht  aus  Jena  mitgetheilt  und  wie  sie  nachher  ihnen  ans  Herz  gelegt
hatte  den  preußischen  Degen  zu  führen  um  ihre  unglücklichen  Brüder,  die
Oesterreicher  zu  rächen.  Alle  die  Demüthigungen,  welche  sein  Vater  von
dem  übermüthigen  Sieger  erlitten,  blieben  dem  Sohne  unauslöschlich  ins
Herz  gegraben;  ganz  vergeblich  hatte  der  Imperator  auf  der  Dresdener
Zusammenkunft  1812  den  gütigen  Oheim  gespielt  und  dem  Prinzen  gesagt,
wie  ähnlich  er  Friedrich  dem  Großen  sehe.  Napoleon  galt  dem  Erben  der
preußischen  Krone  als  der  Held  der  Revolution,  als  der  Vertreter  jenes
„Lügengeistes“,  der,  Glauben  und  Recht  verneinend,  die  alte  glückliche
Ordnung  Europas  in  einem  Meere  von  Blut  und  Thränen  ertränkt
hatte,  und  es  bedurfte  kaum  der  Lehren  Ancillon's  um  den  Prinzen  in
diesem  Urtheil  zu  bestärken.  In  solcher  Gesinnung  nahm  er  theil  an
dem  Befreiungskriege  und  bemerkte  nicht,  daß  die  erwachenden  Nationen
in  Bonaparte  den  Despoten  haßten,  daß  sie  von  dem  Siege  nicht  die
Wiederkehr  der  alten  Zustände,  sondern  das  unbestimmte  Glück  der  Völker—
freiheit  erwarteten.  Nun  stand  es  wieder  aufrecht,  das  alte  Königthum
von  Gottes  Gnaden,  und  der  Drache  der  Revolution  lag  gebändigt  vor
dem  blanken  Schilde  der  christlichen,  legitimen  Monarchie.  Nimmer  wieder
durfte  ein  Usurpator  den  Thron  des  heiligen  Ludwig  besteigen,  und  noch
auf  lange  hinaus  mußte  der  Bund  der  vier  Mächte  aufrecht  bleiben,  unter
der  weisen  Führung  Metternich's,  dem  der  Kronprinz  eine  unbegrenzte
Verehrung  widmete.  So  konnte  vielleicht  nach  dem  großen  Schiffbruch  der
letzten  Jahre  doch  etwas  wiederhergestellt  werden  von  den  alten  Formen
der  christlich-germanischen  Welt.

Von  dem  alten  heiligen  Reiche  hatte  sich  der  Prinz  ein  Bild  ent—
worfen,  das  ebenso  geistvoll  und  farbenprächtig,  aber  auch  ebenso  willkür—
lich  war  wie  jene  bezaubernde  Schilderung  des  romantischen  Schwärmers
Novalis  von  den  „schönen,  glänzenden  Zeiten,  wo  Europa  ein  christliches
Land  war,  wo  eine  Christenheit  diesen  menschlich  gestalteten  Welttheil
bewohnte“.  Er  dachte  sich  einen  Kaiser  aus  dem  alten  Erzhause,  frei
gewählt  durch  die  durchlauchtigen  Genossen,  und  begriff  nicht,  warum  der
Kurfürst-Kämmerer  von  Brandenburg  nicht  auch  jetzt  noch,  trotz  seines
königlichen  Titels,  Kaiserlicher  Majestät  das  silberne  Becken  reichen  sollte.
Unter  dem  Kaiser  sodann  „freie  Fürsten  über  freien  Völkern“;  überall  ein
mächtiger  Adel,  der  seine  Bauern  väterlich  regierte  und  auf  den  Tagen
der  getreuen  Landstände  den  Ausschlag  gab;  die  Bürgerschaft  endlich  in
Innungen  gegliedert  und  ihres  alten  Zunftbrauchs  froh.  An  solchen
Träumen  hing  sein  Herz.  Er  lebte  in  Zeiten,  die  gewesen.  Er  sah  den
Lausitzer  Stier  und  den  Löwen  von  Jülich,  das  clevische  Kleerad  und  alle
die  weißen,  rothen  und  grünen  Greifen  der  pommerschen  Herzogthümer,
        <pb n="131" />
        Historische  Romantik  des  Kronprinzen.  123

ein  glänzendes  Gewimmel  althistorischer  Landschaften  unter  den  Flügeln
des  schwarzen  Adlers  vereinigt  und  gedachte  diese  Fülle  geschichtlichen
Lebens  wiederherzustellen,  in  jeder  Landschaft  des  Reiches  die  Gliederung
der  Stände  neu  zu  beleben.  Er  ward  nicht  müde,  überall  in  der  Heimath
die  Stätten  großer  Erinnerungen  oder  die  Spuren  alten  Volksbrauchs
aufzusuchen.  Bald  besuchte  er  in  den  Marken  die  Gräber  der  Ascanier
oder  in  Quedlinburg  die  Wiege  der  Sachsenkönige,  bald  nahm  er  fürlieb
am  Tische  eines  westphälischen  Hofschulzen  und  freute  sich  der  alten
unverstümmelten  Cheruskersitte;  mit  besonderer  Vorliebe  verweilte  er  am
Rhein  und  in  Altpreußen,  in  den  grandiosen  Hallen  der  gothischen  Dome
und  der  Ordensburgen.

Neben  solchen  Bildern  alter  deutscher  Herrlichkeit  blieb  in  seinem
Herzen  nur  wenig  Raum  für  die  lebendige  preußische  Staatsgesinnung.
König  Friedrich's  thatenfroher  Genius  hatte  sich  den  Werdegang  der
deutschen  Geschichte  so  zurechtgelegt,  als  ob  die  zwei  letzten  Jahrhunderte
immer  nur  in  vergeblichen  Anläufen  nach  einem  Ziele  gestrebt  hätten,  das
jetzt  endlich,  durch  die  schlesischen  Kriege,  erreicht  werden  sollte.  Vor  dem
Künstlerauge  dieses  jungen  Prinzen  dagegen  gestaltete  sich  das  Bild  der
vaterländischen  Vorzeit  so  wunderreich  und  prächtig,  daß  der  Staat  der
Gegenwart  und  die  stolzen  Hoffnungen  der  preußischen  Zukunft  daneben
fast  verschwanden.  Der  Kronprinz  war  zuerst  ein  legitimer,  christlicher
Fürst,  dann  ein  Deutscher  und  zuletzt  ein  Preuße.  Wohl  beglückte  ihn  der
Gedanke,  daß  er  dereinst  als  der  Siebzehnte  an  die  erlauchte  Reihe  von
sechzehn  Kurfürsten  und  Königen  sich  anschließen  sollte.  Aber  außer  den
Befreiungskriegen  hatten  Preußens  Annalen  doch  nur  wenige  Blätter
aufzuweisen,  die  er  mit  ungemischter  Freude  betrachten  konnte.  Im  Kampfe
mit  dem  Erzhause  Oesterreich  und  den  verlogenen  Formen  der  Reichsverfassung,
  im  Kampfe  mit  der  Herrschsucht  zeternder  Theologen,  im  Kampfe
mit  dem  Sondergeist  der  Landschaften  und  der  Zuchtlosigkeit  der  ständischen
Libertät  war  dies  ganz  moderne,  weltliche  Königthum  emporgestiegen.  Keiner
seiner  großen  Ahnen  stand  dem  Herzen  dieses  Enkels  recht  nahe.  Die
Rauheit  Friedrich  Wilhelm's  I.  stieß  ihn  ab,  und  wie  aufrichtig  er  auch
Friedrich's  persönliche  Größe  verehrte,  mit  den  Ideen  des  königlichen  Freigeistes,
  der  zuerst  den  deutschen  Dualismus  zu  lösen  gewagt,  hatte  der
Nachkomme  doch  wenig  gemein,  der  seiner  Nation  nichts  Schöneres  zu
wünschen  wußte,  als  die  friedliche  Zweiherrschaft.

Auch  die  beiden  kräftigsten  Stützen  des  preußischen  Königthums  verstand
  er  nicht  ganz  zu  würdigen.  Das  Beamtenthum  mit  seiner  gleichmäßigen
  Ordnung  war  ihm  langweilig,  den  Verkehr  mit  den  alten  Geheimen
  Räthen  liebte  er  wenig;  er  urtheilte  über  den  Formalismus  des
grünen  Tisches  mit  einer  Schärfe,  die  er  gegen  die  Sünden  des  Adelshochmuths
  nicht  anwendete,  und  von  allen  Wissenschaften  war  ihm  wohl
keine  innerlich  so  fremd  wie  die  Rechtswissenschaft,  obwohl  er  den  geist-
        <pb n="132" />
        124  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

vollen  rechtshistorischen  Forschungen  seines  Freundes  Savigny  mit  Theil—
nahme  folgte.  Von  der  Armee  aber  ward  er  durch  seine  unmilitärischen
Neigungen  getrennt.  Wohl  sprach  er  mit  Stolz  von  diesem  Heere,  „dem
ersten  der  Welt“,  und  versicherte  oft:  ich  fühle  mich  ganz  als  preußischer
Offizier.  Auch  auf  dem  Schlachtfelde  hatte  er  sich  unerschrocken  gezeigt
und  einmal  im  Kugelregen  den  Offizieren,  die  ihn  zur  Vorsicht  mahnten,
gleichmüthig  erwidert:  „Was  wär'  es  denn  weiter?  Dann  würde  mein
Bruder  Wilhelm  Kronprinz.“  Nach  dem  Kriege  führte  er  den  Ober—
befehl  über  das  pommersche  Armeecorps  und  lernte  viel  von  seinem  geist—
reichen  militärischen  Begleiter,  Oberst  Schack,  dem  allzu  früh  verstorbenen
Liebling  York's.  Gleichwohl  bemerkte  man  bald,  daß  die  Pünktlichkeit
und  das  Einerlei  des  Dienstes  dem  Prinzen  lästig  waren.  Offenherzige
Generale  gestanden,  er  verstehe  mit  alten  Soldaten  nicht  recht  umzugehen,
und  die  ihn  näher  kannten,  wußten  wohl,  daß  er  den  Krieg  verabscheute,
daß  die  Friedensliebe  der  Hohenzollern  diesen  Sohn  des  Hauses  nur  allzu
stark  beherrschte.  Mit  den  Offizieren,  die  er  bevorzugte,  mit  C.  v.  Röder,
Gröben,  Willisen,  L.  v.  Gerlach  verband  ihn  mehr  die  gemeinsame  kirchlich—
politische  Gesinnung  als  die  militärische  Kameradschaft.

Der  Kronprinz  verachtete  den  bureaukratischen  Zwang,  und  da  er
über  die  Aengste  der  Polizei,  über  die  Mißgriffe  der  Verwaltung  sich  sehr
freimüthig  äußerte,  so  gerieth  er  bei  Halbkundigen  leicht  in  den  Ruf  des
Liberalismus;  sein  Oheim,  der  starre  Hochtory  Ernst  August  von  Cumber—
land  beschuldigte  ihn  gar  jacobinischer  Neigungen.  Er  selber  war  auch
keineswegs  gemeint,  den  Strom  der  Zeit  einfach  abzudämmen;  vielmehr
glaubte  er  sich  berufen,  zwischen  den  beiden  extremen  Parteien,  welche  die
Welt  erschütterten,  weise  zu  vermitteln  und  bezeichnete  seine  Stellung  gern
mit  dem  Ausspruch  de  Maistre's:  wir  wollen  weder  die  Revolution,  noch
die  Gegenrevolution,  sondern  das  Gegentheil  der  Revolution.  Gneisenau
aber  schrieb  dem  Staatskanzler:  „der  Kronprinz  möchte  lieber  die  Gewässer
wieder  gegen  ihre  Quellen  leiten  als  ihren  Lauf  in  die  Ebene  regeln.“.)
Und  sein  Feldherrnblick  sah  schärfer  als  die  Selbsterkenntniß  Friedrich
Wilhelm's.  Die  politischen  Ideen  Niebuhr's  und  Savigny's  wurden  von
dem  Prinzen  gelehrig  aufgenommen,  aber  durch  die  historische  Sehnsucht
seines  erregten  Gemüths  so  lange  umgebildet,  bis  er  schließlich  der  liberalen
  Welt  weit  ferner  stand,  als  sein  schlichter  Vater.  Der  König  hatte
sich  nicht  gescheut,  jene  „Revolution  im  guten  Sinne“  zu  wagen,  jene
sociale  Umwälzung,  die  mit  den  verrufenen  „Ideen  von  89“  doch  Vieles
gemein  hatte,  und  auch  jetzt  hielt  er  die  Grundgedanken  moderner  Staatseinheit
  und  Rechtsgleichheit  fest,  wenngleich  ihn  manche  Erscheinungen  der
Zeit  mit  Besorgniß  erfüllten.  Der  Thronfolger  dagegen  haßte  die  Revolution
  schlechthin,  er  sah  in  ihr  eine  Macht  der  Finsterniß,  die  aus  der

 

*)  Gneisenau  an  Hardenberg,  6.  Febr.  1821.
        <pb n="133" />
        Der  Kronprinz  und  die  Revolution.  125

Geschichte  verschwinden  müsse,  obwohl  sie  schon  längst  ihren  Namen  mit
ehernem  Griffel  in  die  Annalen  Europas  eingetragen  hatte.

Mehr  und  mehr  näherte  er  sich  den  Anschauungen  Haller's  und
seiner  Schüler,  der  Brüder  Gerlach.  Also  gerieth  er  in  einen  ebenso
tragischen  Widerspruch  mit  den  vorwärts  drängenden  Gedanken  des  Jahr—
hunderts,  wie  weiland  sein  Vorfahr  Joachim  I.,  dem  er  auch  in  den
Gesichtszügen  auffallend  ähnelte.  So  grundverschieden  auf  den  ersten  Blick
die  beiden  Charaktere  erscheinen  mögen,  der  harte,  praktisch  nüchterne,  engherzige
  Joachim  und  sein  begeisterter,  liebevoller,  unerschöpflich  wohlthätiger
Nachkomme:  der  geistige  Hochmuth,  die  Geringschätzung  der  lebendigen
Kräfte  einer  ringenden  und  gährenden  Zeit  war  Beiden  gemeinsam.  Wie
Joachim  aus  der  festen  Burg  seiner  canonischen  Gelehrsamkeit  hoffärtig
herabsah  auf  den  plumpen  Wittenberger  Mönch,  der  sich  erdreistete,  den
kunstvollen  Bau  so  vieler  Jahrhunderte  zu  zerstören,  so  wollte  Friedrich
Wilhelm  in  den  mächtig  hereinfluthenden  liberalen  Ideen  nichts  sehen  als
Dummheit  und  Bosheit.  Gewiß  war  seine  Gesammtansicht  vom  Staate
tiefsinniger  und  im  Grunde  auch  freier  als  die  platte  Doktrin  des  liberalen
Vernunftrechts,  und  auch  über  viele  einzelne  politische  Fragen  urtheilte
er  richtiger  als  die  Gegner:  er  erkannte  die  Gebrechlichkeit  einer  auf
Meinungen,  nicht  auf  reale  Interessen  gestützten  Parteibildung  und  täuschte
sich  niemals  über  den  Werth  der  vielbewunderten  constitutionellen  Freiheit
Frankreichs.  Doch  er  sah  nicht,  daß  hinter  den  oft  so  geistlosen  Reden
der  liberalen  Kammerredner  und  Publicisten  eine  lebensvolle,  zukunftsreiche
  sociale  Kraft  stand,  der  Mittelstand  der  Nation,  dessen  Reichthum
und  Bildung  mit  jedem  neuen  Friedensjahre  stetig  wuchs.  Ihm  entging,
daß  dieselbe  Macht  der  Geschichte,  welche  einst  die  alte  ständische  Gliederung
geschaffen,  schon  vor  dreihundert  Jahren  den  ersten  Stand,  den  Clerus
aus  seiner  Herrenstellung  verdrängt  hatte  und  seitdem  unaufhaltsam  daran
arbeitete,  auch  die  anderen  ständischen  Gegensätze  zu  mildern.  Und  wie
einst  jener  Joachim  mit  aller  seiner  Klugheit  und  Strenge  nicht  verhindern
konnte,  daß  gleich  nach  seinem  Tode  die  evangelische  Lehre  in  die  Marken
einzog,  so  sollte  diesem  Enkel  noch  das  härtere  Schicksal  werden,  daß  er
selber  den  so  tief  verachteten  constitutionellen  Ideen  die  Thore  seines
Staates  öffnen  mußte.

Wer  könnte  ohne  schmerzliche  Bewegung  das  Bild  dieses  zum  Martyrium
  ausersehenen  Fürsten  betrachten?  Zu  allem  Herrlichen  schien  er
geboren,  verschwenderisch  hatte  ihm  die  Natur  Kopf  und  Herz  ausgerüstet;
nur  jene  einfachen,  massiven  Gaben,  die  den  Staatsmann  machen,  blieben
ihm  versagt.  Ihm  fehlte  der  Sinn  für  das  Wirkliche,  der  die  Dinge
sieht  wie  sie  sind,  und  der  geradaus  das  Wesentliche  treffende  schlichte
Menschenverstand.  Wie  schwer  fiel  es  doch  diesem  Künstler  der  Rede,
dessen  gesprochenes  Wort  so  Viele  bestach,  in  seinen  Denkschriften  und
Briefen  bestimmt  zu  sagen,  was  er  eigentlich  wollte.  Durch  gehäufte  Aus-
        <pb n="134" />
        126  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

rufungszeichen  und  zwei-  und  dreifache  Unterstreichungen  suchte  er  zu
ergänzen,  was  er  trotz  seiner  seltenen  Sprachgewalt  nicht  ausdrücken
konnte;  der  klare  Geist  bedarf  solcher  Krücken  nicht,  weil  er  durch  den
Bau  seiner  Sätze  den  Leser  zwingt,  die  Worte  richtig  zu  betonen.  Ihm
fehlte  auch  die  frische  Kraft  des  Wollens.  Die  Offiziere  bemerkten  bald,
daß  er  nicht  zu  befehlen  verstand  und  seinen  Geboten  schlecht  gehorcht
wurde.  Seine  Stimmung  sprang  jählings  um  von  gütiger  Hingebung
zu  aufbrausender  Heftigkeit,  und  sein  blendender  Witz  gemahnte  oftmals
an  den  thatlosen  Humor  Hamlet's.  Solche  Bedenken  wurden  schon  damals
laut;  General  Wolzogen  faßte  sie  höflich  umschreibend  dahin  zusammen:
gewiß,  er  ist  ein  Genie,  aber  ich  zweifle,  ob  Preußen  ein  Genie  ertragen
kann.  Für  uns  Nachlebende  fällt  noch  ein  räthselhaftes  pathologisches
Moment  ins  Gewicht,  das  der  freimüthige  Historiker  zwar  nur  erwähnen,
aber  nicht  verschweigen  darf.  Es  ist  möglich,  daß  die  unheimliche  Krank—
heit,  welche  diesen  reichen  Geist  am  Abend  seines  Lebens  mit  ihrem  näch—
tigen  Schleier  bedeckte,  schon  in  früheren  Jahren  sich  auf  Augenblicke
angekündigt  hat,  und  unzweifelhaft  erwiesen,  daß  spätestens  seit  dem
Jahre  1848  im  Leben  Friedrich  Wilhelm's  Wendungen  eintraten,  welche
sich  kaum  anders  als  aus  augenblicklicher  Geistesabwesenheit  erklären  lassen.
Die  ersten  Spuren  dieser  schrecklichen  Heimsuchung  werden  wohl  immer
in  Dunkel  gehüllt  bleiben.

Um  diese  Zeit  machten  zwei  neue  politische  Schriften  in  den  hoch—
conservativen  Kreisen  Preußens  die  Runde.  Der  Restaurator  der  Staatswissenschaft
  gab  jetzt  den  allgemeinen  Grundsätzen  seines  großen  Werkes
die  Nutzanwendung  und  sagte  in  seiner  Schrift  „über  die  Constitution  der
spanischen  Cortes“  allen  constitutionellen  Bestrebungen  so  schonungslos
den  Frieden  auf,  daß  die  Behörden  seiner  Heimath  für  gerathen  hielten,
das  Buch  zu  verbieten.  Metternich  aber  gab  dem  spanischen  Geschäftsträger,
  als  dieser  für  Oesterreich  das  gleiche  Verbot  forderte,  die  gelassene
Antwort:  erst  möge  man  der  spanischen  Presse  die  Angriffe  auf  Oesterreich
  untersagen.')  Und  wohl  hatte  er  Grund,  den  Berner  zu  beschützen.
Denn  grausamer  war  das  Ideal  der  liberalen  Doktrinäre  noch  nie  mißhandelt
  worden.  Wenn  sich  nur  mit  dieser  wohlfeilen  Kritik  der  radicalen
Thorheiten  einige  historische  Gerechtigkeit  gepaart  hättel  Kein  Wort  davon,
daß  diese  monarchische  Verfassung  ohne  monarchische  Gewalt  entstanden
war  in  einer  Zeit,  da  König  Ferdinand  sein  Land  treulos  verlassen  hatte;
kein  Wort  von  den  himmelschreienden  Schandthaten  des  restaurirten
Despotismus,  welche  das  königstreue  Volk  zur  Wuth  gestachelt  hatten.
Nur  „die  Sophistenzunft,  die  mächtige  Sekte,  die  in  Frankreich  den  Thronfolger
  ermorden  läßt,"  hatte  dies  Grundgesetz  zu  Stande  gebracht,  und  nicht
um  seinetwillen,  sondern  um  ihre  eigene  Souveränität  zu  gründen  —

 

*)  Krusemark's  Bericht,  27.  Sept.  1820.
        <pb n="135" />
        Haller.  De  Maistre.  127

dieselben  Literatori,  die  auch  in  Deutschland  schreiend  und  schreibend  an
den  Thronen  rütteln.  Haller  scheute  sich  nicht,  den  Eidbruch  offen  zu
predigen:  ein  Eid,  der  den  König  zur  Verachtung  aller  göttlichen  und
menschlichen  Gesetze  verpflichtet,  ist  ein  Scandal,  eine  Lästerung  Gottes  und
mithin  unverbindlich.  Zugleich  sprach  er  nochmals  aus,  daß  sein  „gott—
gewollter“  Staat  nur  eine  privatrechtliche  Gesellschaft  sein  und  auf  alle
Kulturzwecke  verzichten  solle;  er  verwarf  die  allgemeine  Besteuerung,  die
Conscription,  die  Staatsschule  und  klagte:  „so  nimmt  die  Sekte  uns  zu—
gleich  Eigenthum,  Körper  und  Seele!“  Zum  Schluß  wendete  er  sich  an
Europas  Könige,  die  deutschen  zumal:  „Fliehet  das  Wort  Constitution;
es  ist  Gift  in  Monarchien,  darum,  weil  es  eine  demokratische  Grundlage
voraussetzt,  den  inneren  Krieg  organisirt  und  zwei  auf  Leben  und  Tod
gegen  einander  kämpfende  Elemente  schafft.“  Nur  „Land-  oder  Provinzial—
stände,  wie  die  Natur  sie  schuf,“  ziemen  der  Monarchie,  auf  daß  die  Idee
der  Macht  durch  die  freie  und  freudige  Zustimmung  der  unmittelbaren
Getreuen  verherrlicht  werde.  Auch  ein  Hieb  gegen  das  preußische  Kron—
fideicommiß  ward  mit  angebracht:  „veräußert  jene  ursprünglichen  Stammgüter,
  die  Zierden  Eures  Hauses  nicht.“  Vor  Allem  aber:  „Krieg,  heiligen
Krieg  gegen  die  Sophisten,  die  sich  selbst  durch  ihre  Grundsätze  und  ihre
Verbindung  von  Eurem  Volk  gesondert  haben!“  Jeder  Satz  schien  darauf
berechnet,  die  Kluft  zwischen  den  deutschen  Parteien  gewaltsam  zu  erweitern,
und  in  der  That  hat  Haller  zur  Vergiftung  unseres  politischen  Lebens
mehr  als  irgend  ein  anderer  Publicist  beigetragen.

So  fanatische  Grundsätze  konnte  der  feine  Sinn  des  Kronprinzen  sich
nicht  ohne  Vorbehalt  aneignen;  die  freche  Anpreisung  des  Eidbruchs  mußte
ihn  abstoßen.  Trotzdem  erkannte  er  nicht,  daß  dieser  Restaurator,  der  die
drei  großen  preußischen  Bürgerpflichten,  Wehrpflicht,  Steuerpflicht,  Schul—
pflicht,  gänzlich  verwarf,  auch  von  den  Lebensbedingungen  des  preußischen
Staates  nichts  ahnen  konnte.  Die  Unterscheidung  der  naturgemäßen
Landstände  und  der  demokratischen  Constitutionen  sagte  ihm  zu,  und  an
das  Dasein  der  über  Europa  verzweigten  Sophistenverschwörung  glaubte  er
alles  Ernstes.  Der  Name  Haller's  stand  eben  jetzt,  da  er  dies  wüthende
Libell  herausgegeben  hatte,  im  kronprinzlichen  Palaste  hoch  in  Ehren,  und
es  scheint  sicher,  daß  man  in  den  Hofkreisen  ernstlich  daran  dachte,  den
großen  Berner  Patricier  nach  Berlin  zu  rufen.  Da  wurde  zum  Glück
Haller's  Abfall  von  der  protestantischen  Kirche  ruchbar,  und  nunmehr
wagte  Niemand,  dem  Könige  von  der  Berufung  zu  sprechen.  Auch  der
Kronprinz  hätte  den  Restaurator  jetzt  nicht  mehr  in  seiner  Umgebung
geduldet,  denn  die  evangelische  Kirche  blieb  ihm  heilig,  obschon  er  manchen
Gedanken  des  Katholicismus  sehr  weit  entgegenkam.

Noch  weiter  ab  von  der  Gedankenwelt  des  protestantischen  Nordens
lag  die  Schrift  des  Grafen  de  Maistre  „vom  Papste“,  ein  Buch,  das
schon  acht  Jahre  früher,  vermuthlich  zur  Bekehrung  des  Czaren  Alexander,
        <pb n="136" />
        128  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

verfaßt  war,  aber  erst  1819  in  Paris  veröffentlicht  und  erst  jetzt  in
Deutschland  bekannt  wurde  —  wohl  das  schönste  Werk  der  neueren  ultramontanen
  Publicistik,  meisterhaft  geschrieben,  unerbittlich  folgerecht  in  seinen
Schlüssen  und  durchglüht  von  einer  Wärme  der  Ueberzeugung,  die  auch
den  Gegner  zur  Achtung  zwang.  Rund  und  nett  ward  hier  die  furchtbare
Lehre  der  päpstlichen  Unfehlbarkeit  aufgestellt  —  eine  Doktrin,  die  sich
aus  dem  Werdegang  der  römischen  Kirche  mit  logischer  Nothwendigkeit
ergab,  aber  inmitten  der  nationalkirchlichen  Gebilde  des  achtzehnten  Jahrhunderts
  sich  noch  nicht  recht  offen  herausgewagt  hatte.  Da  jedes  menschliche
  Gesetz  unvollkommen  ist  und  der  Ausnahmen  bedarf,  so  muß  eine
unfehlbare  höchste  Gewalt  bestehen,  ausgestattet  mit  dem  Rechte  zu  binden
und  zu  lösen.  Den  unmittelbar  von  Gott  eingesetzten  weltlichen  Souveränen
wird  diese  Unfehlbarkeit  menschlicherweise  beigelegt,  wirklich  vorhanden  ist  sie
nur  in  dem  Statthalter  Christi.  Darum  verkettet  ein  Band  des  Gehorsams
  alle  legitimen  Souveräne  mit  dem  heiligen  Stuhle,  dem  Schiedsrichter
  der  Staatenwelt,  und  nur  auf  dem  Boden  der  katholischen  Glaubenseinheit
  ist  ein  gesundes  politisches  Leben  denkbar.  Was  kümmerte  diesen
Schwärmer  die  unbestreitbare  Thatsache,  daß  die  politische  Entwicklung
der  protestantischen  Völker  bisher  in  leidlichem  Frieden  verlaufen  war,
während  die  Revolution,  in  dem  katholischen  Frankreich  geboren,  die  katholischen
  Staaten,  und  soeben  wieder  die  beiden  Halbinseln  Südeuropas,
mit  krampfhaften  Zuckungen  heimsuchte?  Er  hatte  für  sich  die  dialektische
Kraft  des  Wortes:  wer  Autorität  sagt,  der  sagt  Papst  oder  er  sagt
gar  nichts.

Die  Angst  vor  der  Revolution  beherrschte  aber  die  deutschen  Höfe  so
gänzlich,  daß  mancher  geistreiche  Protestant  auf  die  Weisheit  des  clericalen
Savoyarden  schwur,  ohne  zu  bemerken,  wie  fest  jeder  Satz  dieses  wohlgefügten
  Lehrgebäudes  mit  der  päpstlichen  Unfehlbarkeit  zusammenhing.
Gentz,  der  im  Kerne  seines  Wesens  doch  immer  ein  Kantianer  blieb,  erklärte
  de  Maistre's  Schrift  für  das  erste  Buch  des  Jahrhunderts  und  rief
entzückt:  „das  ist  mein  Mann!"“  Einzelne  blendende  Paradoxen  des  geistreichen
  Ultramontanen  wurden  in  der  vornehmen  Welt  mit  Frohlocken
umhergetragen,  so  das  berühmte  Schlagwort,  das  fast  wörtlich  mit  Haller
übereinstimmte:  die  Fürsten  verdanken  den  Völkern  nur  leeren  Glanz,
die  Völker  verdanken  den  Fürsten  ihr  Alles,  ihr  sociales  Dasein.  Auch
der  preußische  Kronprinz  berauschte  sich  an  dem  Weihrauchduft  dieser
legitimistischen  Halbwahrheiten.

Monarchen  von  starkem  Selbstgefühl  pflegen  ihren  Thronfolger  mit
einer  gewissen  Härte  von  den  Geschäften  fern  zu  halten.  König  Friedrich
Wilhelm  aber  schaute  mit  väterlichem  Stolz  auf  seinen  vielverheißenden
Erben,  der  dem  Vater  stets  mit  kindlicher  Pietät  begegnete.  Das  Mißtrauen,
  das  ihn  vor  genialen  Naturen  so  häufig  überkam,  verleugnete  sich
ganz  gegenüber  diesem  Sohne,  in  dessen  Wesen  doch  Vieles  lag  was  im
        <pb n="137" />
        Der  Kronprinz  und  Hardenberg.  129

tadelnden  Sinne  genialisch  heißen  konnte.  Auf  Hardenberg's  Rath  wurde
der  Kronprinz  schon  gleich  nach  dem  Kriege  in  das  Staatsministerium
eingeführt“),  und  da  er  es  dort  wie  nachher  im  Staatsrathe  nicht  an
feinen  Bemerkungen  fehlen  ließ,  so  glaubte  der  bescheidene  König  bald
in  „seinem  Fritz“  ein  überlegenes  staatsmännisches  Talent  zu  entdecken,
während  er  in  Wahrheit  selber  einen  ungleich  schärferen  politischen  Blick
besaß  als  der  Thronfolger.  Mit  dem  geistreichen  alten  Staatskanzler
unterhielt  sich  der  Kronprinz  gern,  wie  er  denn  im  geselligen  Verkehr  das
schöne  Vorrecht  der  königlichen  Unparteilichkeit  immer  ausübte  und  mit
Staatsmännern  jeder  Richtung,  mit  W.  Humboldt,  Schön,  Niebuhr  —
wenn  sie  nur  Geist  hatten  —  freundschaftlich  umging.  Während  des
Kampfes  um  die  Steuerreform  schrieb  er  dem  Staatskanzler  einmal:
„Und  das  Eine  müssen  Sie  mir  glauben,  daß  die  Worte:  Freundschaft,
Vertrauen,  Verehrung  keine  leeren  Laute  in  meinem  Munde  sind
—  und  wahrlich  weiß  ich  keine  anderen  zu  gebrauchen,  wenn  ich  von
meinem  Verhältniß  zu  Ihnen  rede.“  Im  Augerblicke  des  Niederschreibens
mochte  er,  leicht  erregbar  wie  er  war,  solche  Gefühle  auch  wirklich  hegen.
Ein  festes,  dauerndes  Zutrauen  zu  dem  alten  Herrn,  der  so  ganz  ein
Kind  des  achtzehnten  Jahrhunderts  war,  vermochte  er  doch  nie  zu  fassen.
Der  bureaukratisch-liberale  Zug  der  Hardenbergischen  Politik  blieb  ihm
verdächtig,  und  über  das  anstößige  häusliche  Leben  des  Kanzlers  äußerte
er  sich  sehr  bitter.

Die  Zusage  der  landständischen  Verfassung  erfüllte  den  Kronprinzen
mit  frohen  Hoffnungen,  da  er  den  gestrengen  alten  Absolutismus  immer
nur  als  einen  Nothbehelf  betrachtet  hatte.  Aber  —  daran  war  ihm
kein  Zweifel  —  auf  den  wiedererweckten,  ständisch  gegliederten  alten  Landtagen
  mußte  der  Adel  eine  mächtige  Stellung  behaupten,  ein  Stand,  dessen
Zukunft  den  Prinzen  überhaupt  lebhaft  beschäftigte.  In  einer  der  wenigen
Denkschriften,  die  sich  von  ihm  aus  diesen  Jahren  vorfinden,  erörtert  er
sehr  ausführlich  die  Frage,  ob  den  Häuptern  der  reichsunmittelbaren  Geschlechter
  der  Titel  „regierender  Fürst“  gebühre  —  was  er  bejaht  —  und
verwirft  für  diese  Häuser  den  unhistorischen  Namen  der  Standesherren,
der  nur  für  die  privilegirten  Baronate  Schlesiens  und  der  Lausitz  gelten
könne:  „jetzt  vorzüglich,  da  das  ständische  Wesen  im  Werke  ist,  darf  keine
Verwirrung  in  dem  Charakter  der  großen  Familien  des  Landes  erzeugt
werden.“““)  Nicht  minder  fest  stand  ihm  die  Meinung,  daß  die  neuen
Provinzialstände  sich  an  die  althistorischen  Territorien  anschließen  müßten;
darum  hieß  er  die  altständische  Bewegung  der  jülich-cleve-märkischen  Edelleute
  willkommen  und  dankte  ihnen,  daß  sie  „ihr  Augenmerk  dahin  richteten
dem  Neuen  ein  bewährtes  Fundament  unterzulegen“.  Die  schwierige  Frage,

 

*)  Hardenberg's  Tagebuch,  28.  Dec.  1815.
*“)  Separatvotum  des  Kronprinzen,  11.  Mai  1822.
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  9
        <pb n="138" />
        130  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

wie  sich  diese  alten  Territorialstände  mit  der  neuen  Provinzialeintheilung
vertragen  sollte,  erregte  ihm  wenig  Bedenken.  Im  Uebrigen  wollte  er  den
Unterthanen  durchaus  kein  vorlautes  Dreinreden  in  die  Verfassungsfrage
gestatten,  wie  er  auch  in  seinen  späteren  Jahren  der  Krone  gern  die  Stelle
der  Vorsehung  vorbehielt;  das  Volk  hatte  schweigend  abzuwarten,  was  der
König  über  die  Landstände  verfügen  würde.  Darum  wies  er  jene  aller—
dings  ungestüme  Schrift  von  Görres,  der  doch  auch  gut  altständisch  gesinnt
war,  so  schroff  zurück.  Die  Einberufung  der  Reichsstände  wünschte  der
Kronprinz  damals  noch  aufrichtig;  nur  sollten  sie  sich,  gemäß  der  Ver—
ordnung  von  1815,  „organisch“  aus  den  Provinzialständen  herausbilden.
Als  grundsätzlicher  Gegner  des  Kanzlers  war  der  Thronfolger  bisher  noch
niemals  aufgetreten;  denn  der  Streit  über  die  Steuerreform  bewegte  sich
doch  nur  um  die  thatsächliche  Frage,  ob  wirklich  ein  Bedürfniß  für  die
neuen  Abgaben  vorhanden  sei.

Da  ward  der  Kronprinz  mit  einem  male  durch  die  Entwürfe  der
Communalordnungs-Commission  aus  seiner  zuwartenden  Haltung  hinausgedrängt.
  Wie  hätten  diese  Entwürfe  ihm  nicht  ganz  unannehmbar  erscheinen
sollen,  die  so  scharf  mit  dem  bureaukratischen  Besen  über  die  Sonderart
der  Landschaften  dahinfegten,  die  den  Landadel  in  den  Grundfesten  seiner
alten  Machtstellung  bedrohten,  ohne  doch  eine  kräftige  Selbstverwaltung
für  die  Kreise  zu  begründen?  Er  konnte  fortan  dem  Kanzler  nicht  mehr
folgen,  und  es  lag  in  der  Natur  der  Dinge,  daß  er  nunmehr  mit  der  altständischen
  Partei,  die  ohnehin  seinen  Neigungen  nahe  stand,  sich  zu  verständigen
  suchte.  Sein  Lehrer  Ancillon,  Wittgenstein,  Schuckmann  sprachen
im  gleichen  Sinne,  und  hatte  der  Communal-Ausschuß  durch  den  Versuch
übermäßiger  Centralisation  schwer  gefehlt,  so  tauchte  jetzt  im  gegnerischen
Lager  der  ebenso  bedenkliche  Vorschlag  auf:  ob  man  nicht  lieber  die  Gemeinde=
  und  Kreisordnung  der  einzelnen  Provinzen  ganz  in  die  Hände  der
künftigen  Provinzialstände  legen  solle?  Dergestalt  schaarte  sich  aus  alten
und  neuen  Gegnern  eine  mächtige  Opposition  wider  den  Kanzler  zusammen.
Der  Wind  war  ihr  günstig,  und  leicht  konnte  sie  bewirken,  daß  diese  letzten,
so  erfolgreich  begonnenen  Reformen  des  greisen  Staatsmannes  ein  Stückwerk
  blieben.

So  bedenklich  standen  die  preußischen  Dinge,  als  Hardenberg  sich
genöthigt  sah,  seine  Thätigkeit  wieder  den  europäischen  Fragen  zuzuwenden.
        <pb n="139" />
        Dritter  Abschnitt.

——.  —  ——  —

Troppau  und  Laibach.

Die  neue  Geschichte  verdankt  ihren  eigenthümlichen  Reichthum  nicht
dem  Adel  einer  überlegenen  Cultur,  sondern  der  Weite  ihres  Gesichtskreises,
dem  regen  Verkehre  ihrer  freien  Völkergesellschaft.  Volksthum  und  Weltbürgerthum,
  nationale  und  allgemein  menschliche  Ideen  bekämpfen,  ergänzen
und  verbinden  sich  seit  den  Tagen  der  Reformation  in  so  mannigfachem
Wechsel,  daß  die  harte  nationale  Einseitigkeit  des  Alterthums  und  die
theokratische  Gebundenheit  des  Mittelalters  daneben  fast  eintönig  erscheinen.
Bald  scheidet  ein  neuer  religiöser  oder  politischer  Gedanke  die  moderne
Staatenwelt  in  zwei  große  Lager,  so  daß  die  nationalen  Gegensätze  fast  zu
verschwinden  scheinen,  bald  versuchen  sich  die  Völker  in  schroffer  Selbstgenügsamkeit
  von  einander  abzuschließen;  bald  verjüngen  sich  die  modernen
Nationen  durch  die  Aufnahme  fremder  Ideen,  bald  stählen  sie  ihre  Kraft
im  Kampfe  wider  ausheimische  Gewalten.

Kaum  fünf  Jahre  nach  dem  Sturze  des  napoleonischen  Weltreichs  erhob
sich  die  kosmopolitische  Macht  der  Revolution  von  Neuem  mit  ungeahnter
Stärke.  Aus  Südamerika,  wo  eine  junge  Völkerwelt  ums  Dasein  rang,
schlug  der  Aufruhr  zu  Anfang  1820  in  das  spanische  Mutterland,  bald
auch  nach  Portugal  hinüber,  alle  die  alten  Schlagworte  der  Revolutionen
Nordamerikas  und  Frankreichs  übten  wieder  ihre  berückende  Gewalt.  Nach
einem  halben  Jahre  stand  auch  Italien  in  Flammen.  Wieder  ein  Jahr
darauf  erhob  Griechenland  die  Waffen  gegen  seine  türkischen  Herren,  und
auch  in  diesen  nationalen  Kampf  klangen  die  welterobernden  Ideen  von
89  hinein:  das  Hellenenlied  Jsörs  Natcs  2chy  EEAA#In##ywar  der  letzte
stürmische  Nachklang  der  Marseillaise.  In  den  Hauptländern  Europas
unterdrückt,  brach  die  Revolution  plötzlich,  wie  die  räthselhafte  Naturgewalt
  eines  unterirdischen  Brandes,  an  allen  Außenposten  der  Culturwelt
  aus  dem  Boden  hervor.  Der  Zauber  der  ungemessenen  Ferne,  der
Glanz  des  südlichen  Himmels,  die  flackernde  Leidenschaft  heißblütiger,
halbgesitteter  Völker  erhöhten  noch  den  romantischen  Reiz  des  grandiosen
Schauspiels.

97
        <pb n="140" />
        132  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

Mit  dem  ganzen  Ungestüm  ihres  Hasses  und  ihrer  Begeisterung
stürzten  sich  die  beiden  größten  politischen  Dichter  der  Zeit,  Byron  und
Moore,  die  Wortführer  des  weltbürgerlichen  Radicalismus  in  den  Strudel
der  wilden  Bewegung  und  begrüßten  freudetrunken  „das  erste  Jahr  des
zweiten  Freiheitsmorgens“".  Thomas  Moore  sah  den  Eispalast,  den  sich
die  heilige  Allianz  auf  den  winterlichen  Schollen  der  Newa  aufgebaut
vor  dem  Sonnenstrahl  aus  Süden  zusammenschmelzen,  er  sah  die  Völker
im  Fackelreigen  die  Leuchte  der  Freiheit  von  Hand  zu  Hand  geben  und
hoffte  den  Tag  noch  zu  erleben,  da  dies  heilige  Feuer  auf  allen  Altären
der  Erde  lodern,  da  der  Bund  der  Fürsten  der  Brüderschaft  freier
Nationen  weichen  würde.  Byron  aber  ließ  im  Don  Juan  den  schmetternden
Weckruf  erschallen:  „die  Revolution  allein  kann  von  der  Hölle  Koth  die
Welt  befrei'’n!“  —  und  bald  kam  die  Zeit,  da  er  triumphirend  verkünden
konnte:

Auf  Athos'  Höh'n,  am  stillen  Oceane,
In  beiden  Welten  weht  dieselbe  Fahnel!

Wie  hätten  die  Deutschen,  denen  die  ästhetische  Weltanschauung  noch
im  Blute  lag,  den  abenteuerlichen  Anblick  dieser  vulkanischen  Erschütterung
nicht  mit  Entzücken  genießen  sollen?  Entmuthigt  durch  die  traurigen  Enttäuschungen
  ihrer  ersten  politischen  Lehrjahre  stand  die  Nation  schon  im
Begriff,  sich  wieder  gänzlich  von  den  Fragen  des  Staatslebens  abzuwenden;
nur  der  romanhafte  Zauber,  der  jene  entlegenen  Kämpfe  umspielte,  vermochte
  sie  aus  ihrer  Schlummersucht  aufzurütteln.  Echte  Ideale,  gesunde
politische  Gedanken  konnte  sie  aus  den  Revolutionen  des  Südens  freilich
nicht  gewinnen.  Rasch  nach  einander  war  eine  Glanzzeit  des  literarischen
Schaffens  und  dann  wieder  eine  Epoche  kriegerischen  Ruhmes  über  Deutschland
  dahingegangen.  Nach  all  dem  Wunderbaren  was  man  erlebt,  erschienen
  die  stillen  Friedensjahre  schal  und  leer,  und  in  dem  tapferen
Geschlechte,  das  die  Schlachten  des  Befreiungskrieges  geschlagen,  erklang
jetzt  schon  häufig  die  verzweifelte  Klage,  man  lebe  in  einer  Zeit  des  Epigonenthums,
  die  mit  dem  Fluche  der  Unfruchtbarkeit  beladen  sei.  Welch  eine
Freude  daher,  als  endlich  wieder  große  Kämpfe  und  große  Leidenschaften
das  Einerlei  des  Daseins  zu  unterbrechen  schienen.  Mit  nervöser  Neugierde
  verschlangen  die  deutschen  Zeitungsleser  alle  die  wunderbaren  Nachrichten
  aus  dem  Süden  und  begeisterten  sich  für  das  oft  sehr  zweifelhafte
Heldenthum  der  romanischen  Volksführer,  derweil  Stein  und  Gneisenau
noch  unter  den  Lebenden  weilten;  selbst  der  nüchterne  Niedersachse  Rehberg
  meinte,  die  spanischen  Ereignisse  seien  vielleicht  das  Größte,  was  die
Welt  seit  dreißig  Jahren  gesehen.  Die  christlich-germanischen  Ideale  der
Studenten,  die  stolzen  Erinnerungen  von  Leipzig  und  Belle  Alliance  verblaßten
  mehr  und  mehr.  Die  kosmopolitische  Schwärmerei  für  die  Ideen
von  89  kam  wieder  obenauf,  und  dies  Weltbürgerthum  trug  französische
Farben,  denn  von  dem  Glorienscheine,  der  die  südländischen  Freiheits-
        <pb n="141" />
        Erhebung  Südamerikas.  133

kämpfer  umschwebte,  fiel  ein  heller  Abglanz  zurück  auf  das  Geburtsland
der  Menschenrechte.  Durch  die  Erhebung  der  Völker  des  Nordens  war
das  napoleonische  Weltreich  zertrümmert  worden;  seit  den  Revolutionen
von  1820  machten  die  politischen  Gedanken  der  romanisch-katholischen
Völker  abermals  die  Runde  durch  die  Welt.

Unterdrückung  und  Verfolgung  hatten  unsere  Presse  heimgesucht,  als
sie  zum  ersten  male  das  heimische  Staatsleben  zu  beurtheilen  gewagt;
nun  wendete  sie  sich  ganz  dem  Auslande  zu  und  füllte  fast  alle  ihre
Spalten  mit  Berichten  aus  Spanien  und  Jtalien,  die  sie  den  reicheren
Zeitungen  der  Engländer  und  Franzosen  entlehnte.  So  gewöhnten  sich
die  Leser  mit  ihren  Gedanken  unstet  in  die  Ferne  zu  schweifen  und  über
unverstandene  Dinge  abzuurtheilen.  Mit  dem  Namen  Revolution  ward
wieder  ein  Cultus  getrieben,  wie  vor  Zeiten  als  Klopstock  die  Morgenröthe
der  gallischen  Freiheit  besang.  Nur  ein  plötzliches  Erwachen  der  freien
Volkskraft  schien  dem  deutschen  Elend  ein  Ziel  setzen  zu  können,  und  schon
schalt  mancher  radicale  Heißsporn  zornig:  alle  Völker  haben  ihre  Revolution
gehabt,  nur  nicht  die  langsamen  Deutschen!  Daß  die  kühnste  und  fruchtbarste
  aller  modernen  Revolutionen  aus  dem  Vaterlande  Martin  Luther's
hervorgegangen  war,  kam  den  Bewunderern  der  neufranzösischen  Freiheit
nicht  zum  Bewußtsein;  und  noch  weniger  hätten  sie  eingesehen,  daß  die
revolutionären  Erhebungen  des  Südens  nicht  der  überlegenen  Heldenkraft
seiner  Völker  entsprangen,  sondern  den  Freveln  eines  gewaltthätigen  Despotismus,
  der  auf  den  Massen  ungleich  härter  lastete  als  die  Nichtigkeit
des  Deutschen  Bundes.  Dergestalt  begannen  die  Revolutionslehren  der
Besiegten  in  das  Land  der  Sieger  wieder  einzudringen,  und  nach  und
nach  ward  ein  Zündstoff  angesammelt,  der  in  den  Erschütterungen  von
1830  und  1848  sich  entladen  sollte.  Noch  war  die  Mißstimmung  schwach
und  ungefährlich,  sie  beschränkte  sich  auf  einige  Kreise  der  gebildeten  Klassen,
denen  die  revolutionäre  Willenskraft  völlig  abging;  doch  sie  mußte  mit
den  Jahren  wachsen,  da  der  Nation  jede  gesetzliche  Mitwirkung  bei  der
Bundespolitik  verboten  war  und  der  Groll  über  die  Mißgriffe  der  Regierungen
  durch  das  beschämende  Bewußtsein  der  deutschen  Zersplitterung
beständig  verschärft  wurde.  —

Mehr  denn  zweihundert  Jahre  lang  war  das  bunte  Rassengemisch
des  spanischen  Amerikas  den  Europäern  eine  unbekannte  Welt  geblieben,
argwöhnisch  abgesperrt  durch  ein  schläfriges  kirchlich-politisches  Regiment,
das  die  Kolonien  nicht  eigentlich  drückte,  aber  sie  im  Zustande  ewiger
Kindheit  zu  erhalten  suchte.  Erst  seit  der  Abfall  Nordamerikas  dem
jungen  Welttheil  den  Anbruch  eines  neuen  Tages  verkündet  und  zugleich
die  Reformen  König  Karl's  III.  dem  Mutterlande  wie  den  Kolonien
einige  Erleichterung  des  Handels,  einige  Freiheit  des  geistigen  Lebens
gewährt  hatten,  begann  sich  in  diesen  werdenden  Völkern  ein  amerikanisches
Selbstgefühl  zu  regen.  Als  darauf  die  Spanier  wider  die  französischen
        <pb n="142" />
        134  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

Eroberer  kämpften,  erhoben  auch  die  Kolonien  das  Banner  des  Aufstandes,
sie  verjagten  die  Statthalter  Joseph  Napoleon's  und  bildeten  Junten
nach  spanischem  Muster.  Aber  aus  dem  gemeinsamen  Kampfe  um  natio—
nale  Selbständigkeit  entwickelte  sich  nach  und  nach  der  Widerstand  gegen
Spanien  selber,  da  das  vom  Kriege  zerrüttete  Mutterland  die  Kolonien
sich  selber  überlassen  mußte  und  die  Cortes  von  Cadiz  sich  gleichwohl
berechtigt  glaubten  „den  Spaniern  beider  Hemisphären“  Gesetze  zu  geben.
Schon  im  Jahre  1810  ertönte  aus  Mexico  der  Grito  de  dolores,  eine
gräßliche  Empörung  brachte  die  spanische  Herrschaft  in  Mittelamerika
dem  Untergange  nahe.  Ein  Jahr  darauf  verwahrte  sich  die  „Erstgeborene
der  amerikanischen  Freiheit“  Venezuela,  fast  mit  den  Worten  der  nord—
amerikanischen  Unabhängigkeitserklärung,  das  natürliche  Recht  der  Völker,
jeden  Bund  aufzulösen,  der  dem  ursprünglichen  Zwecke  des  Staatsvertrages
nicht  entspreche.

Jener  „Schmerzensschrei“  der  Mexicaner,  der  späterhin  in  das
Wörterbuch  der  revolutionären  Propaganda  aufgenommen  wurde,  fand,
als  er  zuerst  erklang,  in  Europa  wenig  Beachtung;  so  lange  die  Spanier
selbst  den  Verzweiflungskampf  wider  Napoleon  führten,  konnte  ein  Aufruhr
wider  dies  bewunderte  Volk  in  der  alten  Welt  nur  wenig  Theilnahme
erwecken.  Als  König  Ferdinand  nach  Madrid  zurückkehrte,  lag  es  in
seiner  Hand,  die  offenbar  verfrühte  Bewegung  durch  einige  kluge  Zugeständ—
nisse  zu  unterdrücken.  Der  verblendete  Hochmuth  des  Bourbonen  fachte
das  schon  erlöschende  Feuer  wieder  zu  hellen  Flammen  an.  Im  Jahre
1817  standen  die  Chilenen  auf,  das  thatkräftigste  Volk  des  südlichen  Con—
tinents.  Seitdem  schritt  die  Revolution  gewaltig  vor  und  sie  bekannte
jetzt  offen  ihr  letztes  Ziel,  die  Trennung  vom  Mutterlande.  Die  völker—
bildende  Macht  des  Krieges  gab  dem  Leben  dieser  jungen  Völker  zuerst
einen  großen  Inhalt,  sie  erweckte  ihnen  gemeinsamen  Haß  und  Stolz,  ge—
meinsame  ernste  Erinnerungen  und  damit  das  Bewußtsein  ihrer  Eigenart.
Das  glänzende  Vorbild  der  benachbarten  Vereinigten  Staaten  wirkte  unwiderstehlich
  auf  ein  geschichtsloses  Geschlecht,  das  noch  nie  selbstthätig  für
den  Staat  gelebt  und  soeben  erst  die  Gleichheitslehren  der  Franzosen  wie
eine  neue  Offenbarung  empfangen  hatte;  und  schon  ließ  sich  voraussehen,
daß  aus  dem  Mordbrand  des  gräuelvollen  Krieges  ein  ganzes  Bündel
von  Republiken  hervorgehen  und  die  Republik  in  Amerika  auf  lange  hinaus
die  Staatsform  der  Regel  bleiben  würde,  wie  die  Monarchie  in  Europa,
die  Theokratie  im  Orient.

Die  Bürger  Nordamerikas  harrten  ungeduldig  des  Tages,  da  ihr
junger  Welttheil  der  Vormundschaft  Europas  endlich  ganz  entwachsen
sollte.  Die  englische  Handelspolitik  hatte  ihren  spanischen  Bundesgenossen,
  nachdem  er  gegen  Napoleon  seine  Dienste  gethan,  gleichgiltig
fallen  lassen  und  betrachtete  mit  offenbarem  Wohlgefallen  den  Fortgang
einer  Bewegung,  die  ihr  ein  unendliches  Marktgebiet  zu  erschließen  ver-
        <pb n="143" />
        Revolution  in  Spanien.  135

sprach.  Obgleich  beide  Mächte  ihre  Neutralität  noch  nicht  förmlich  auf—
gaben,  so  genügte  doch  ihre  wohlwollende  Haltung  um  den  Plan  einer
europäischen  Einmischung,  der  in  Petersburg  mehrmals  auftauchte,  zu
vereiteln.  Zahlreiche  englische  Freiwillige  traten  in  die  Heere  der  Rebellen
ein,  getrieben  von  jenem  sicheren  nationalen  Instinkt,  der  die  Briten
überall  auszeichnet;  auch  der  tapfere  Hannoveraner  Uslar  und  manche
andere  Offiziere  der  Deutschen  Legion,  die  daheim  mit  ihrem  guten  Degen
nichts  mehr  anzufangen  wußten,  erwarben  sich  hier  neuen  Kriegsruhm  im
Kampfe  wider  dieselben  Spanier,  mit  denen  sie  einst  Schulter  an  Schulter
gefochten  hatten.  Und  nun,  im  Jahre  1819  kam  die  wunderbare  Kunde
von  Bolivar's  verwegenem  Zuge  über  das  Hochgebirge  der  Cordilleren
und  von  der  Gründung  der  Republik  Columbia;  wetteifernd  verherrlichte
die  Presse  beider  Welttheile  den  Befreier  Bolivar,  den  anderen  Washington,
den  Hannibal  der  Anden.  Von  der  Seelenruhe  und  der  staatsmännischen
Klarheit  des  großen  Virginiers  lag  freilich  gar  nichts  in  dem  widerspruchsvollen
  Charakter  dieses  creolischen  Helden,  der  zwischen  Tollkühnheit  und
Kleinmuth,  zwischen  patriotischer  Hingebung  und  schauspielernder  Eitelkeit,
zwischen  radicalen  Meinungen  und  despotischen  Gelüsten  unstet  schwankte.
Jedoch  das  kriegerische  Ungestüm  dieser  unfertigen  Völker,  ihre  zähe
Ausdauer  in  Noth  und  Entbehrung  übertraf  bei  Weitem  Alles  was  die
Nordamerikaner  einst  für  die  Unabhängigkeit  ihres  Landes  geleistet  hatten,
sie  verdienten  sich  die  Freiheit  durch  schwere  Opfer;  und  wie  wüst  auch  die
Zustände  in  den  neuen  Republiken  vorerst  noch  erschienen,  wer  über
den  nächsten  Tag  hinausblickte  durfte  doch  nicht  mehr  verkennen,  daß  die
Weltgeschichte  dort  eines  ihrer  großen  Gerichte  hielt  und  wieder  einmal
den  grausamen  Wahrspruch  fällte:  Sic  vos  non  vobis!  Das  Werk
der  Conquistadoren,  die  Entdeckung  der  neuen  Welt  konnte  sich  erst  vollenden,
  als  ihr  Kolonialreich  in  Trümmer  fiel,  denn  jetzt  erst  begann
die  europäische  Gesittung  in  vollerem  Strome  über  den  jungen  Welttheil
hereinzufluthen.  —

Eine  seltsame  Gunst  des  Schicksals  fügte  es  nun,  daß  dieselben
revolutionären  Ideen,  welche  den  Führern  der  aufständischen  Creolen  den
Muth  entflammten,  die  Widerstandskraft  des  Mutterlandes  lähmten.  Von
Kaiser  Alexander  unterstützt,  hatte  König  Ferdinand  eine  Flotte  gebildet
und  um  Cadiz  ein  Heer  versammelt,  das  den  Aufruhr  der  Amerikaner
bändigen  sollte.  Als  dies  Heer  am  Neujahrstag  1820  zu  meutern  begann,
da  war  entschieden,  daß  Spanien  nicht  mehr  die  Macht  besaß  seine
Kolonien  zur  Unterwerfung  zu  zwingen.  In  dem  Soldatenaufstande
entlud  sich  nur  der  Unmuth  einer  arg  verwahrlosten  Truppe;  als  der
Urheber  der  Bewegung,  Oberst  Riego,  die  Cortesverfassung  von  1812
ausrief,  fand  er  anfangs  im  Heere  selbst  nur  getheilte  Zustimmung.  Erst
durch  die  rathlose  Schwäche  König  Ferdinand's,  der  wie  vom  bösen
Gewissen  geschüttelt  die  Gegner  gewähren  ließ,  errang  die  schwächliche
        <pb n="144" />
        136  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

Bewegung  ungeahnte  Erfolge.  Ihr  Sieg  war  gesichert,  sobald  sie  im
Norden,  unter  den  zähen  Gallegos  festen  Fuß  gefaßt  hatte.  Am  9.  März
beschwor  der  König  vor  dem  revolutionären  Stadtrath  der  Madrider
Commune  die  Verfassung  von  1812.  Dies  Grundgesetz,  das  derselbe  Fürst
sechs  Jahre  zuvor  unter  dem  Jubelgeschrei  der  Massen  beseitigt  hatte,  galt
dem  trunkenen  Volke  mit  einem  male  als  die  Offenbarung  der  Freiheit.
Der  heilige  Codex  ward  durch  die  Straßen  getragen  und  mit  sniebeugungen
  verehrt  wie  sonst  das  Allerheiligste;  die  Kinder  in  den  Volksschulen
  lernten  den  Katechismus  des  göttlichen  Gesetzbuchs.  In  den  neu
berufenen  Cortes  entfaltete  sich  die  ganze  Pracht  der  melodischen  spanischen
Beredsamkeit;  stürmischer  noch  erklangen  die  großen  Worte  in  dem  radicalen
Klub  das  Cafe  Lorencini,  der  bald  in  der  Hauptstadt  ebenso  mächtig
schaltete,  wie  einst  der  Jacobinerklub  in  Paris.  Massenhaft  wurden  die
Werke  Voltaire's,  Diderot's,  Rousseau's  über  die  befreite  Grenze  eingeführt
um  das  Volk  mit  den  Heilslehren  der  Revolution  zu  tränken.  Einige
Monate  hindurch  badete  sich  das  Land  in  einem  Meere  der  Glückseligkeit.
Was  andere  Völker  in  jahrelangen  Kämpfen  nicht  erreichen  konnten  —
so  triumphirte  die  Madrider  Presse  —,  das  hat  Spanien  errungen  durch
sechs  Jahre  der  Geduld,  einen  Tag  der  Erfüllung  und  zwei  Tage  der
Freude;  bald  werden  die  Fremden  zu  uns  kommen  um  wahre  Freiheit
und  Menschenwürde  kennen  zu  lernen;  Nationen,  bewundert  Spanien!
Heere,  ahmet  unserer  Tapferkeit  nach!

Es  klang  wie  ein  Märchen  aus  der  verkehrten  Welt,  daß  diese  selbstgenügsame
  Nation,  die  sich  von  den  anderen  Völkern  stets  am  sprödesten
abgeschlossen  hatte  und  darum  unter  allen  am  wenigsten  die  Kraft  der
Propaganda  besaß,  jetzt  den  Anspruch  erhob  den  Europäern  das  Gesetz
der  Freiheit  zu  geben.  Und  doch  wurde  dies  unbekannteste  Land  Europas
eine  Zeit  lang  wirklich  von  der  Presse  aller  Völker  als  die  Heimstätte  der
politischen  Weisheit  gepriesen.  Lichter  Ruhm  umstrahlte  den  spanischen
Namen  noch  von  den  napoleonischen  Zeiten  her;  wie  dies  Heldenvolk  sich
einst  zuerst  gegen  den  Imperator  erhoben  hatte,  so  schien  es  jetzt  wieder
der  schlummernden  Welt  das  Zeichen  zu  geben  zum  Kampfe  um  die
constitutionelle  Freiheit.  Der  vollständige  und  fast  überall  unblutige
Erfolg  täuschte  auch  Besonnene  über  die  Kraftlosigkeit  dieser  Revolution,
  alle  ihre  Sünden  erschienen  unschuldig  neben  der  grausamen
Mißregierung  der  letzten  Jahre.  Selbst  das  entsetzliche  Schauspiel  der
Militärverschwörungen  erregte  wenig  Aergerniß,  denn  die  liberale  Welt
war  beherrscht  von  Widerwillen  gegen  die  stehenden  Heere  und  sah  in
eidbrüchigen  Soldaten  nur  Unglückliche,  die  ihr  Menschenrecht  zurückforderten.


Der  Führer  des  aufständischen  Heeres,  ein  nichtiger,  prahlerischer
Demagog,  wurde  zum  Helden  des  Tages;  in  Paris  und  London,  in
Wien  und  Berlin  trug  man  Cravatten  à  la  Riego.  Und  wie  der  spanische
        <pb n="145" />
        Die  Cortes-Verfassung  von  1812.  137

Parteiname  der  Liberalen  in  alle  Cultursprachen  überging,  so  fanden  sich
auch  überall  in  der  Welt  gläubige  Bewunderer,  welche  in  dem  heiligen
Codex  der  Spanier  das  allgemeingiltige  constitutionelle  Vernunftrecht  ent—
deckten,  obgleich  keine  andere  Verfassung  jener  Zeit  so  unverkennbar  den
Stempel  eines  ganz  eigenartigen  Ursprungs  trug.  Mitten  im  Sturme
des  Krieges,  ohne  jede  Mitwirkung  des  landflüchtigen  Königs,  und  doch
beständig  in  Angst  vor  der  Heimtücke  des  rückkehrenden  Bourbonen,  hatten
einst  die  Cortes  von  Cadiz  im  Namen  des  souveränen  Volks  dies  neue
Grundgesetz  berathen  und  Alles  darin  angesammelt  was  jenem  aufgeregten,
unerfahrenen  Geschlechte  groß  und  ehrwürdig  erschien:  die  radicalen  Sätze
der  neufranzösischen  Doktrin  und  allerhand  unklare  Erinnerungen  aus
den  altständischen  Fueros  des  spanischen  Mittelalters.  Nur  diese  ver—
wickelten,  dem  Ausländer  kaum  verständlichen  Verhältnisse  erklärten  das
Räthsel,  wie  die  königstreuen  Spanier  dahin  gelangt  waren  ihr  altes
Königthum  so  arg  zu  verstümmeln.  Die  Souveränität  stand  den  Cortes
zu,  die  ohne  Zuthun  der  Krone  aller  zwei  Jahre  neu  gewählt  wurden  und
niemals  aufgelöst  werden  konnten;  vertagten  sie  sich,  so  ließen  sie  einen
Ausschuß  zur  Beaufsichtigung  der  Krone  zurück;  sobald  sie  einen  Beschluß
zum  dritten  male  wiederholten,  durfte  der  König  nicht  mehr  widersprechen,
und  sogar  das  Recht,  unfähige  oder  unwürdige  Personen  von  der  Thron—
folge  auszuschließen  blieb  den  Cortes  allein  vorbehalten.  Die  Vertreter
des  souveränen  Volks  besaßen  in  der  That  alle  Rechte  eines  Convents;
ihre  Allgewalt  war  nur  beschränkt  durch  die  naive  Vorschrift:  „Das
spanische  Volk  ist  verpflichtet  die  Freiheit  mittels  weiser  und  gerechter
Gesetze  zu  erhalten  und  zu  beschützen.“

Daß  Spanien  unter  einer  solchen  Verfassung,  mit  einem  nichts—
würdigen  König,  einer  fanatischen  Clerisei  und  einem  eidbrüchigen  Heere,
endlosen  Wirren  entgegentrieb,  konnte  den  Staatsmännern  der  großen
Mächte  nicht  entgehen.  Besonders  gefährlich  erschien  den  Cabinetten  die
Macht  der  zahlreichen  geheimen  Vereine,  die  bei  dieser  Revolution  unverkennbar
  mitgewirkt  hatten.  In  seinen  germanisch-protestantischen  Heimathlanden
  war  der  Freimaurerorden  von  seinen  humanen  Zwecken  niemals
abgewichen  und  stets  ein  freier  Bund  verbrüderter  Vereine  geblieben,  weil
er  von  der  Staatsgewalt  geduldet,  in  Preußen  und  einigen  der  deutschen
Kleinstaaten  sogar  begünstigt  wurde.  Die  deutschen  Logen  standen  allen
politischen  Parteikämpfen  fern,  obwohl  sie  natürlich  einzelne  Radicale  zu
ihren  Mitgliedern  zählten  und  zuweilen  wohl  auch  ein  gewissenloser  Abenteurer,
  wie  Wit  v.  Dörring  seine  Kenntniß  der  maurerischen  Symbole
mißbrauchte  um  Zutritt  zu  den  Geheimbünden  des  Auslandes  zu  erlangen.
In  der  katholischen  Welt  dagegen  war  der  Orden,  seit  Papst  Clemens  XII.
ihn  verdammt  hatte,  oft  von  kirchlicher  und  politischer  Verfolgung  heimgesucht
  und  dadurch,  seinem  ursprünglichen  Charakter  zuwider,  in  die
Reihen  der  Opposition  gedrängt  worden.  Die  hierarchische,  in  Staat  und
        <pb n="146" />
        138  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

Gesellschaft  nach  straffer  Organisation  verlangende  Gesinnung  der
romanischen  Völker  und  das  schlimme  Beispiel  der  Jesuiten  beförderten
das  Wachsthum  der  revolutionären  Geheimbünde,  die  auf  dem  Sumpfboden
  des  Despotismus  immer  ihre  natürliche  Nahrung  finden.  Ein  Netz
von  geheimen  politischen  Vereinen  überspannte  die  Mittelmeerlande,  und
manche  von  ihnen  standen  mit  den  Maurern  in  Verbindung  oder  benutzten
doch  maurerische  Zeichen.  Daß  die  spanischen  Logen  bei  der  Schilderhebung
  des  Heeres  die  Hände  mit  im  Spiele  gehabt,  stand  außer  Zweifel.
Wie  ein  Blitzstrahl  traf  diese  Nachricht  den  Wiener  Hof:  jetzt  war  sie
entlarvt,  die  im  Finsteren  schleichende  weltumspannende  Verschwörung,  vor
deren  Umtrieben  Fürst  Metternich  die  blinden  Regierungen  so  oft  gewarnt
hatte.  Kaiser  Franz  beeilte  sich,  das  Verbot  des  Freimaurer-Ordens,  das
in  seinen  übrigen  Kronländern  längst  bestand,  auch  dem  lombardischvenetianischen
  Königreiche  drohend  einzuschärfen.  Wie  frohlockte  Haller,
da  er  nun  endlich  beweisen  konnte,  woher  die  revolutionäre  Sophistenzunft
ihre  räthselhafte  Macht  schöpfe;  bis  an  sein  Lebensende  wurde  er  nicht
müde,  in  leidenschaftlichen  Schriften  immer  wieder  zu  versichern,  daß  die
Wühlerei  der  Freimaurer  alle  die  ungeheuren  Erschütterungen  der  letzten
Jahrzehnte  verschuldet  habe:  war  doch  einst  Philipp  Egalité  von  Orleans
der  Großmeister  des  Ordens  in  Frankreich  gewesen,  und  viele  Girondisten
hatten  ihm  angehört!  So  armselige  Märchen  konnten  den  König  von
Preußen,  der  selber  wie  einst  Friedrich  der  Große  in  die  Loge  eingetreten
war,  freilich  nicht  überzeugen;  gleichwohl  blieb  an  allen  Höfen  der  Eindruck,
daß  dort  im  Süden  eine  geheimnißvolle,  dämonische  Macht  des  Verderbens
sich  rege.

Die  Besorgniß  wuchs,  als  in  Portugal  ein  anderer  Riego,  General
Sepulveda  auftrat.  Auch  hier  meuterte  das  Heer,  auch  hier  wurde,
trotz  der  alten  Feindschaft  wider  das  Nachbarland,  der  heilige  Codex  der
Spanier  mit  einigen  radicalen  Verschönerungen  als  Grundgesetz  ausgerufen
und  die  Bewegung  zeigte  hier  eine  unwiderstehliche,  naturwüchsige  Kraft,
weil  sie  einen  berechtigten  nationalen  Zweck  verfolgte.  Die  Fremdherrschaft
der  Engländer,  die  bisher  das  politische  Leben  des  unglücklichen  Volkes
unterbunden,  seine  wirthschaftlichen  Kräfte  schonungslos  ausgebeutet  hatte,
brach  zusammen,  ihr  brutaler  Vertreter  Lord  Beresford  ward  des  Landes
verwiesen.  —

Mittlerweile  war  die  Revolution  schon  in  das  Machtgebiet  des  Wiener
Hofes  selber  erobernd  eingezogen.  Wie  selbstgefällig  hatte  Metternich  noch
im  vorigen  Jahre  die  Huldigungen  der  italienischen  Höfe  entgegengenommen.
Wie  zuversichtlich  baute  er  damals  auf  die  Thatenscheun  dieser  furchtsamen
  Nation,  wie  prahlerisch  schrieb  er  an  Consalvi:  die  Pforten  der
Hölle  werden  nichts  vermögen  wider  die  Eintracht  des  Papstes  und  des
Kaisers!  Soeben  noch  war  über  dem  Thore  des  Palastes  Albergotti  zu
Arezzo  die  unterthänige  Inschrift  angebracht  worden,  welche  der  Welt
        <pb n="147" />
        Portugal.  Neapel.  139

verkündigte,  daß  hier  vorm  Jahre  der  ruhmvolle  Kaiser  Franz  gewohnt
habe.  Und  jetzt  kam  die  Schreckenskunde,  daß  am  2.  Juli  auch  das
neapolitanische  Heer  aufgestanden  war.  Die  Demüthigung  des  Neffen  in
Madrid  erschütterte  durch  einen  natürlichen  Rückschlag  auch  den  Thron
des  Oheims  in  Neapel.  So  grausam  wie  sein  spanischer  Verwandter
war  König  Ferdinand  von  Neapel  nach  seiner  letzten  Rückkehr  allerdings
nicht  aufgetreten.  Aber  nachdem  das  mißhandelte  Volk  unter  König
Murat  zum  ersten  male  den  Segen  einer  streng  geordneten  bureaukratischen
Verwaltung  kennen  gelernt  hatte,  vermochte  der  geistlose,  zwischen  Schlaffheit
  und  Willkür  schwankende  Absolutismus  der  Bourbonen,  der  um  des
lieben  Friedens  willen  sogar  mit  den  Räuberbanden  Verträge  schloß,  sein
altes  Ansehen  nicht  wieder  zu  gewinnen.

Ein  finsterer  Geist  des  Mißtrauens,  das  arge  Vermächtniß  langer
Jahrhunderte  der  Fremdherrschaft,  lag  wie  ein  Fluch  über  dem  Lande.
Die  Sicilianer  verziehen  dem  Bourbonen  nicht,  daß  er  zum  Dank  für
ihre  bewährte  Treue  die  uralte  Selbständigkeit  ihrer  ruhmreichen  Krone
vernichtet,  ihre  kaum  begründete  neue  Verfassung  wieder  aufgehoben  und
die  Insel  widerrechtlich  mit  den  verhaßten  Continentalen  zu  einem  Königreiche
  beider  Sicilien  zusammengeschweißt  hatte.  Die  gebildeten  Klassen
der  Hauptstadt  dachten  noch  immer  mit  unversöhnlicher  Rachsucht  an
das  gräßliche  Jahr  1799,  an  den  Verrath  und  den  Massenmord,  welche
damals  die  erste  Rückkehr  der  Bourbonen  geschändet  hatten,  und  rechneten
die  ganze  Blutschuld  jener  Frevel  dem  königlichen  Hause  zu,  denn  ihr
eigentlicher  Urheber,  Nelson  war  vergessen.  An  den  Personen  des  Hofes
bekundete  sich  hier  wie  in  Madrid  schon  jene  stumpfsinnige  Nichtigkeit,
welche  die  späteren  Geschlechter  uralter  Fürstenhäuser  so  häufig  auszeichnet,
nur  daß  der  Angler  Ferdinand  von  Neapel  immerhin  noch  etwas  männlicher
  erschien  als  der  Sticker  Ferdinand  von  Spanien.  Von  allen  den
constitutionellen  Verheißungen,  die  der  Bourbone  einst  aus  Palermo  seinen
Neapolitanern  zugesendet,  verlautete  jetzt  kein  Wort  mehr.  Das  Heer
hatte  unter  Napoleons  Fahnen  zuerst  den  diesem  Volke  ganz  unbekannten
Feuertrank  kriegerischen  Ruhmes  gekostet  und  sah  jetzt  sich  mißachtet  und  vernachlässigt,
  seine  schönsten  Erinnerungen  verhöhnt,  seine  bewährten  Führer
durch  die  Günstlinge  des  Hofes  angefeindet  oder  verdrängt.  Gesetzlicher
Sinn  war  unmöglich  in  einem  Lande,  das  binnen  weniger  Jahre  so  viele
Herren  hatte  kommen  und  gehen  sehen.  Das  Sektenwesen  der  geheimen
Gesellschaften  stand  in  üppiger  Blüthe.  Die  aus  Frankreich  eingedrungene
maurerische  Gesellschaft  der  Carbonari,  die  in  Italien  bald  den  Charakter
eines  revolutionären  Geheimbundes  angenommen  hatte,  wetteiferte  mit
der  reaktionären  Verschwörung  der  Keßler  in  schlechten  demagogischen
Künsten.

Also  von  allen  Seiten  her  unterhöhlt  brach  die  Selbstherrlichkeit  der
Bourbonen  jählings  zusammen,  als  die  Dragoner  in  Nola  den  Aufstand
        <pb n="148" />
        140  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

begannen.  Unter  den  jauchzenden  Zurufen  des  Volks  zog  die  heilige
Schwadron  der  Empörer  sodann  in  die  Hauptstadt  ein,  und  sofort  ward
die  spanische  Cortesverfassung  ausgerufen,  obgleich  sich  ein  vollständiger
Abdruck  des  heiligen  Codex  im  ganzen  Lande  nicht  auftreiben  ließ;  denn
überall  verlangt  die  Masse,  auch  wenn  sie  meutert,  nach  einer  unzweifel—
haften  Autorität,  nach  einem  Panier,  um  das  sie  sich  schaaren  kann,
und  jenes  unbekannte  Grundgesetz  galt  nun  einmal  für  das  Evangelium
der  Freiheit.  Der  König  unterwarf  sich  dem  triumphirenden  Aufruhr
ebenso  würdelos  wie  sein  Neffe  in  Spanien.  Als  er  die  Verfassung
beschwor,  bat  er  den  Himmel  seinen  Blitz  auf  ihn  herabzuschleudern,  falls
er  je  den  Eid  bräche;  insgeheim  aber  lauerte  er  wie  der  Spanier  auf
den  gesegneten  Tag  der  Rache.

Die  Aufständischen  siegten  ohne  jeden  Widerstand  und  schonten  sorgsam
die  Sicherheit  von  Hab  und  Leben.  Die  deutschen  Zeitungen  konnten
nicht  genug  der  Wunder  berichten  von  der  Weisheit  dieses  so  plötzlich  zu
seinen  Jahren  gekommenen  Volkes;  zum  dritten  male  in  wenigen  Wochen
triumphirte  die  Revolution  ohne  Blutvergießen.  Liberale  Kaufleute  in
London  und  Paris  erboten  sich  zu  Anleihen,  napoleonische  Generale  entwarfen
  Kriegspläne  für  die  Sache  der  Freiheit.  Die  Revolution  hatte
ihren  Sitz  im  Heere  und  den  gebildeten  Klassen,  nicht  mehr,  wie  einst  zur
Zeit  der  parthenopäischen  Republik,  bloß  unter  einer  Handvoll  unzufriedener
  Edelleute  und  Gelehrten;  selbst  der  rohe  Hafenpöbel  der  Hauptstadt,
  den  die  Bourbonen  so  oft  schon  gegen  die  höheren  Stände  gehetzt
hatten,  zeigte  sich  diesmal  der  Sache  der  Signoren  nicht  feindselig.  Trotz-=dem
  war  diese  unwiderstehliche  Bewegung  nur  der  festliche  Rausch  eines
Kindervolks,  fast  noch  schwächlicher  als  ihr  spanisches  Vorbild.  Die  Massen
frohlockten,  wie  sonst  bei  dem  Wunder  des  heiligen  Januarius,  als  die
neugewählten  Volksvertreter  durch  die  fahnengeschmückten  Straßen  zur
Kirche  zogen  und  plötzlich  Schwärme  befreiter  Vögel  über  den  Gaffenden
aufstiegen;  das  Parlament  hallte  wider  von  den  Kraftworten  revolutionärer
  Redekunst,  aber  seine  Beschlüsse  bekundeten  weder  Einsicht  noch  Entschlossenheit.
  Das  lärmende  neue  Nationalheer  der  Samniter,  Marsen
und  Hirpiner  krankte  an  allen  Gebrechen  einer  improvisirten  Volksbewaffnung;
  und  von  Haus  ward  die  Revolution  geschwächt  durch  den
grimmigen  Haß  der  Insel  wider  das  Festland.  Auch  die  Sicilianer  waren
aufgestanden,  auch  sie  hatten  —  so  unwiderstehlich  wirkte  die  Macht  des
radicalen  Götzenbildes  in  dieser  Zeit  des  Taumels  —  nicht  ihr  eigenes
Werk,  die  wohldurchdachte  sicilianische  Verfassung  vom  Jahre  1812  wiederhergestellt,
  sondern  den  unbekannten  heiligen  Codex  der  Spanier  angenommen;
  doch  da  sie  zugleich  ein  selbständiges  Parlament  für  ihre  Insel
forderten  und  die  Mordbanden  der  Galeeren  in  Palermo  den  Plünderungskrieg
  begannen,  so  entspann  sich  zwischen  den  beiden  Hälften  des  Staates  ein
verworrener,  blutiger  Kampf,  dessen  Sinn  und  Zweck  fast  im  Dunkel  lag.
        <pb n="149" />
        Italien  und  Oesterreich.  141

Der  Gedanke  der  italienischen  Einheit  war  diesem  Süden  der  Halb—
insel,  der  seit  Jahrhunderten  ein  selbstgenügsames  Sonderleben  führte,
noch  fast  fremd;  nicht  die  nationale  Tricolore  des  Königreichs  Italien,
sondern  die  schwarzblaurothe  Parteifahne  der  Carbonari  wehte  jetzt  von
den  Wällen  von  S.  Elmo.  Nur  die  beiden  hochherzigen  Brüder  Pepe  und
vielleicht  noch  einige  andere  napoleonische  Veteranen  hofften  im  Stillen
auf  den  Bundesstaat  Ausonien,  das  alte  Traumbild  der  patriotischen
Schwärmer.  Gleichwohl  konnte  ein  scharfer  Beobachter  wie  Graf  Adam
Moltke  aus  dem  phantastischen  Treiben  schon  den  ersten  Wiegenschrei  einer
erwachenden  großen  Nation  heraushören;  er  wollte  die  Wälschen  nicht
tadeln,  weil  sie  jetzt  um  dieselben  Güter  kämpften  wie  einst  die  Deutschen
in  den  Jahren  1806—1815.  Ueberall  auf  der  Halbinsel  trieben  die
Geheimbünde  ihre  unterirdische  Arbeit.  Noch  war  die  Zahl  ihrer  Genossen
gering;  aber  sie  wirkten  mit  der  ganzen  fieberischen  Rastlosigkeit  südländischer
  Verschwörer,  und  das  feine  Machtgefühl,  das  diesem  Volke  selbst
in  den  Zeiten  seiner  politischen  Versunkenheit  immer  eigen  blieb,  hatte
längst  errathen,  wo  der  Thränenquell  Italiens  floß.  Die  Fremdherrschaft
lastete  auf  dem  zerrissenen  Lande;  auf  Oesterreichs  Waffen  stützten  sich
alle  seine  kleinen  Despoten.  Das  schwarzgelbe  Banner  war  der  unglücklichen
  Nation  das  Symbol  ihrer  Knechtschaft,  obgleich  Oesterreich  in  Italien
nicht  willkürlicher  schaltete  als  die  einheimischen  Fürsten;  unumwunden
erklärte-  der  conservative  Piemontese  d'Aglié  jetzt  schon  den  französischen
Staatsmännern:  der  Sitz  des  Aufruhrs  in  Oberitalien  sind  die  österreichischen
  Provinzen.  In  der  Hofburg  selbst  ward  dies  dunkel  empfunden.
Bald  nach  dem  Ausbruch  des  neapolitanischen  Aufruhrs  ließ  Kaiser  Franz
in  der  Lombardei  eine  Treibjagd  auf  wirkliche  und  vermeintliche  Verschwörer
veranstalten.  Giorgio  Pallavicino,  der  Dichter  Silvio  Pellico  und  viele
andere  treue  Patrioten  wurden  aufgegriffen  um  dann  jahrelang  im
Sonnenbrande  der  Bleidächer  Venedigs  oder  in  den  scheußlichen  Kerkern
des  Spielbergs  über  die  Menschenfreundlichkeit  ihres  guten  Kaisers  nachzudenken.
  Wollte  die  Fremdherrschaft  sich  behaupten,  so  durfte  sie  den  bleiernen
Schlummer,  der  einst  unter  der  Herrschaft  der  spanischen  Vicekönige  auf
der  Halbinsel  gelegen  hatte,  nicht  stören  lassen;  der  Wiener  Hof  konnte  in
seinen  Vasallenstaaten  niemals  constitutionelle  Formen  dulden,  die  in  Mailand
  und  Venedig  unmöglich  waren.  Jede  revolutionäre  Bewegung  in
Italien  war  eine  Kriegserklärung  gegen  Oesterreich,  auch  wenn  sie  selber
ihre  nationalen  Ziele  noch  nicht  klar  erkannte.  —

Die  Gefahr  schien  um  so  ernster,  da  es  auch  auf  dem  alten  Heerde
der  europäischen  Revolution  wieder  zu  schwälen  begann.  In  Frankreich
war  das  Jahr  1819  leidlich  ruhig  verlaufen.  Als  der  Minister  Decazes
den  König  bewogen  hatte,  sechzig  neue  Pairs,  zumeist  Würdenträger  des
Kaiserreichs,  in  das  Oberhaus  zu  berufen,  da  konnte  man  einen  Augenblick
  hoffen,  daß  die  alte  mit  der  neuen  Zeit  sich  endlich  vertragen  und
        <pb n="150" />
        142  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

der  Parteikampf  mildere  Formen  annehmen  würde.  Damals  erregten
die  Betrachtungen  der  Frau  von  Stasl  über  die  französische  Revolution
allgemeine  Bewunderung  —  das  politische  Testament  der  Tochter  Neckers,
das  noch  einmal  mit  der  ganzen  Selbstgerechtigkeit  des  französischen  Doktri—
narismus  die  alten,  dem  Herzen  der  Verstorbenen  so  theuren  constitu—
tionellen  Heilswahrheiten  verkündigte:  nur  wenn  Frankreich  unbedingt
die  englischen  Institutionen  annehme,  könne  die  Nation  wieder  gesunden
und  eine  neue  Blüthezeit  der  Künste  und  Wissenschaft  erleben;  dann
würden  auch  die  Frauen  wieder  tugendhafter  werden  und  der  Ehrgeiz
der  Männer  nicht  mehr  nach  dem  Mammon,  sondern  nach  den  edleren
Kränzen  des  patriotischen  Ruhmes  trachten;  wählet,  so  schloß  sie,  zwischen
der  Ruhmsucht  und  der  Geldgier!  Diese  Weissagungen  der  edlen  Frau,
die  sich  von  der  wachsenden  Macht  der  Börse  und  ihrem  Einfluß  auf
die  Abgeordneten  offenbar  nichts  träumen  ließ,  fanden  noch  begeisterte
Gläubige;  die  ganze  mächtige  Partei  der  Doktrinäre,  der  weitaus  die
meisten  literarischen  Talente  der  Nation  angehörten,  gab  sich  der  ehrlichen
Hoffnung  hin,  daß  die  parlamentarischen  Formen  den  Franzosen  einen
neuen  Idealismus  erwecken  würden.

Und  doch  fehlte  diesem  Volke  die  erste  Vorbedingung  constitutioneller
Freiheit,  die  Achtung  vor  dem  Rechte.  Es  war  Frankreichs  Schicksal,  alle
die  großen  Kämpfe,  welche  Europa  erschütterten,  mit  höchster  Leidenschaft
durchzufechten.  Tödlich  verfeindet  wie  einst  Ligisten  und  Hugenotten  standen
Legitimisten  und  Radicale  einander  gegenüber,  Beide  zu  schwach  zur  Herr—
schaft,  Beide  stark  genug  um  den  verfassungstreuen  Mittelparteien  die
Massen  des  Volks  zu  entfremden.  Während  das  Comité  directeur
der  revolutionären  Vereine  an  seinen  Verschwörungsplänen  weiter  spann,
führten  die  Ultras  des  Pavillons  Marsan  ebenso  unbelehrbar  den  geheimen
  Krieg  gegen  die  Charte  fort.  Noch  immer  waren  die  Emigranten
für  ihre  Verluste  nicht  entschädigt,  und  so  lange  der  Raub  der  Revolution
  ganz  ungefühnt  blieb,  konnte  die  Partei,  die  sich  so  gern  für  die
Stütze  des  Thrones  ausgab,  die  neue  Ordnung  der  Dinge  nicht  ehrlich
anerkennen.  Von  Altersher  war  sie  an  verrätherische  Zettelungen  mit
dem  Auslande  gewöhnt;  auch  jetzt  wieder  bestürmten  Chateaubriand  und
andere  Ultras  die  großen  Mächte  mit  Bitten  und  Rathschlägen.  Im
Oktober  1819  kam  in  tiefem  Geheimniß  ein  Anhänger  des  Grafen  von
Artois  nach  Berlin  und  überreichte  hier  wie  in  Wien  eine  Denkschrift,
welche  die  Höfe  der  großen  Allianz  beschwor,  mit  Hilfe  des  Thronfolgers
dem  verblendeten  Könige  die  Augen  zu  öffnen  und  ihn  zu  einem  Staatsstreiche
  zu  bewegen;  im  Nothfalle  würde  der  verständige  Theil  der  Nation
sogar  eine  Intervention  des  Auslands  zu  Gunsten  der  königlichen  Vollgewalt
  willkommen  heißen.“)

)  Mémoire  sur  la  situation  de  la  France  et  sur  les  moyens  de  sauver  cette
monarchie,  Okt.  1819.  Observations  dazu,  aus  Oesterreich  gesendet,  Okt.  1819.  Replik
        <pb n="151" />
        Ermordung  des  Herzogs  von  Berry.  143

Beide  deutsche  Mächte  wiesen  den  unsinnigen  Vorschlag  weit  von  sich.
Aber  die  Parteiwuth  der  Ultras  blieb  unbesänftigt  und  sie  entlud  sich
endlich  in  rasendem  Toben,  als  am  13.  Februar  1820  der  einzige  noch  jugendkräftige
  Sohn  des  königlichen  Hauses,  der  Herzog  von  Berry  durch  einen
radicalen  Fanatiker,  den  Schlosser  Louvel  ermordet  wurde.  Es  ergab
sich  sogleich,  daß  der  Mörder  ohne  Mitwisser  war,  doch  statt  zu  beruhigen
erhöhte  diese  Entdeckung  nur  den  unheimlichen  Eindruck  der  Blutthat.
Welch  ein  tödlicher  Haß  gegen  die  Bourbonen  mußte  die  hauptstädtischen
Massen  beseelen,  wenn  ein  schlichter  Handwerker,  der  nur  mit  seinesgleichen
  verkehrte  und  radicale  Zeitungen  las,  auf  den  Gedanken  verfallen
konnte  durch  die  Vernichtung  des  Tyrannengeschlechtes  das  Vaterland  zu
erretten!  Das  königliche  Haus  schien  dem  Aussterben  nahe,  die  Ultras
schnaubten  Rache  und  ziehen  das  gemäßigte  Ministerium  der  Mitschuld.
Schon  nach  fünf  Tagen  mußte  der  König  den  Bitten  des  Thronfolgers
und  der  Prinzessinnen  nachgeben  und  seinen  Liebling  Decazes  entlassen.
Chateaubriand  rief  dem  Gestürzten  die  gräßliche  Anklage  nach:  seine  Füße
sind  im  Blute  ausgeglitten,  er  ist  gefallen!  Nunmehr  übernahm  Richelien
wieder  die  Leitung  des  Cabinets,  in  der  ehrlichen  Absicht,  zugleich  die
radicalen  Verschwörer  zu  schrecken  und  den  Grimm  der  Ultras  zu  mäßigen.
Das  Wahlgesetz  ward  geändert,  so  daß  die  Höchstbesteuerten  den  gehässigen
Vorzug  eines  doppelten  Stimmrechts  erhielten,  die  Freiheit  der  Presse  und
der  Personen  scharf  beschränkt.  Der  alternde  König  hatte  inzwischen  an
der  Gräfin  du  Cayla  einen  neuen  Günstling  gefunden  und  näherte  sich
seitdem  den  Ultras.

Die  großen  Mächte  verfolgten  diesen  Umschwung  mit  banger
Besorgniß,  sie  hielten  den  wohlmeinenden  Minister  nicht  für  stark  genug
um  den  Sturm  zu  beschwören.?)  In  der  That  beförderten  seine  Maßregeln
  nur  die  Erbitterung  der  Parteien.  In  Paris  und  anderen  Städten
rotteten  sich  die  Massen  zu  wilden  Aufläufen  zusammen,  und  mehrmals
floß  Blut  auf  den  Straßen.  Im  August  ward  in  mehreren  Garnisonen
eine  gefährliche  Soldatenverschwörung  entdeckt;  ihre  Fäden  reichten,  wie
Jedermann  fühlte,  sehr  weit  hinauf  in  die  Kreise  der  napoleonischen
Offiziere  und  hinab  bis  zu  dem  geheimnißvollen  Comité  directeur,  jedoch
es  gelang  nicht  sie  ganz  bloßzulegen.  Und  wieder  wendeten  sich  leidenschaftliche
  Ultras  wie  Sosthène  de  la  Rochefoucauld  hilfeflehend  an  die
fremden  Mächte.  Bergasse,  derselbe  unselige  Mann,  der,  schon  vor  der
Revolution  in  Beaumarchais“  Lustspielen  gebrandmarkt,  dann  im  Jahre  89
bei  allen  Staatsstreichplänen  des  Hofes  mitgeschlichen  war,  sendete  jetzt
(1.  Sept.)  dem  Czaren  Alexander  eine  Denkschrift,  die  an  die  schlimmsten

 

des  Verfassers  der  Denkschrift,  Berlin  8.  Nov.  1819.  Den  Namen  des  Verfassers,  der
unzweifelhaft  dem  Pavillon  Marsan  nahe  stand,  vermag  ich  nicht  anzugeben.
*)  Krusemark's  Berichte,  Wien  21.  Febr.,  5.  März  1820.
        <pb n="152" />
        144  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

Ergüsse  der  alten  Emigrantenthorheit  erinnerte.  Sie  forderte  feierlich
den  gemeinsamen  Krieg  der  Großmächte  wider  die  höllische  Sekte,  die
von  jeher  in  Frankreich  ihr  Nest  gehabt;  einen  solchen  Krieg  beginnen
heiße  nicht  ein  Volk  knechten,  sondern  ein  geknechtetes  Volk  dem  Joche
entreißen.  Was  sei  die  Charte  denn  andres  als  die  Verfassung  von
Sieyes?  Zum  Schluß  ward  noch  die  ganze  Fabelwelt  der  reaktionären
Gespensterseher  heraufbeschworen  und  mit  grellen  Farben  geschildert,  wie
der  Vater  aller  revolutionären  Sekten,  der  Freimaurerorden  stets  die  Bourbonen
  als  das  älteste  aller  Fürstenhäuser  am  bittersten  gehaßt  und  schon
Cagliostro  auf  seinem  Maurer-Taschenbuche  die  Buchstaben  L.  P.  C.  —
Lilia  pedibus  calca  —  geführt  habe.“)

So  fanatischen  Feinden  gegenüber  konnten  auch  die  gemäßigten  Parteien
ihr  Blut  nicht  mehr  bändigen.  Die  gesammte  Presse  der  Opposition  hallte
wider  von  schadenfrohem  Gelächter,  als  Aug.  Thierry  und  Guizot  eben  jetzt
in  zwei  geistreichen  Schriften  zu  erweisen  versuchten,  daß  die  französische
Nation  seit  dreizehn  Jahrhunderten  in  zwei  tief  verfeindete  Stämme,  den
fränkischen  Adel  und  den  gallo-römischen  Tiers-état  zerspalten  sei  —  eine
blendende  Halbwahrheit,  welche  allerdings  der  historischen  Forschung  einen
neuen  Gedankenkreis  erschloß,  aber  in  den  Parteikämpfen  des  Tages  fast
wie  ein  Aufruf  zum  Bürgerkriege  klang.  Der  instinktive  Haß  der  bürgerlichen
  Klassen  gegen  die  Restauration,  die  ihnen  als  Herrschaft  des  Auslands
  galt,  sah  sich  wissenschaftlich  gerechtfertigt  seit  also  das  Köstlichste  was
Frankreich  besaß,  seine  unzerstörbare  nationale  Einheit  in  Frage  gestellt
wurde.  Den  tiefsten  Grund  der  Unwahrheit  des  französischen  Parlamentarismus
  erkannten  die  beiden  geistvollen  Historiker  ebensowenig  wie  die
anderen  Liberalen.  Beide  fühlten  zwar,  wie  mächtig  der  Bonapartismus
noch  in  allen  Anschauungen  der  Franzosen  fortwirkte,  und  Thierry  sprach
sogar  mit  warmen  Worten  von  der  Gemeindefreiheit,  aber  er  gelangte  nicht
zu  der  Einsicht,  daß  die  bureaukratische  Verwaltungsordnung  Napoleons,
die  doch  unzweifelhaft  national  war  und  mit  den  Lebensgewohnheiten  des
Volkes  immer  fester  verwuchs,  sich  mit  constitutionellen  Verfassungsformen
niemals  ehrlich  vertragen  konnte.

In  diesen  Hader  der  Parteien  hinein  fiel  nun  plötzlich  die  erstaunliche
Nachricht,  daß  die  Wittwe  des  ermordeten  Herzogs  am  29.  Sept,  einen
Sohn  geboren  hatte.  Durch  ein  Wunder  des  Himmels  war  noch  einmal
aus  dem  alten  Bourbonenstamme  ein  frisches  Reis  ausgeschlagen.  Die
Ultras  sahen  den  Finger  Gottes  aus  den  Wolken  herniederwinken  und
begrüßten  das  Kind  Frankreichs,  das  Kind  Europas  mit  denselben  überschwänglichen
  Schmeichelreden,  welche  zehn  Jahre  zuvor  an  der  Wiege
des  Königs  von  Rom  erklungen  waren.  Ihr  Ch.  Nodier  schrieb:  „das
erste  Lächeln,  das  seine  Lippen  am  Tage  der  Taufe  verklärt,  wird  eine

 

*)  Bergasse,  Dentschrift  für  Kaiser  Alexander,  Paris  1.  Sept.  1820.
        <pb n="153" />
        Steigende  Macht  der  Ultras.  145

ungeheure  Erlösung  ankündigen!“  Die  Blätter  der  Opposition  verriethen
ihre  üble  Laune  indem  sie  verstohlen  die  Echtheit  des  jungen  Bourbonen
anzweifelten  oder  boshaft  an  die  Stuarts  erinnerten,  denen  das  Schicksal
auch  noch  kurz  vor  ihrer  Entthronung  einen  unerwarteten  Stammhalter
bescheert  hatte.  In  Wahrheit  glaubte  ganz  Europa,  daß  ein  unerhörtes
Glück  den  französischen  Thron  von  Neuem  befestigt  habe.  Erst  die  Zukunft
sollte  lehren,  wie  wenig  der  befangene  Blick  der  Mitlebenden  die  Bedeutung
der  Ereignisse  des  Tages  zu  übersehen  vermag.  Jener  wunderbare  Glücksfall
  war  ein  schweres  Mißgeschick  für  Frankreich  und  die  Sache  der
Monarchie.  Wäre  die  alte  Dynastie  damals  ausgestorben,  so  hätte  das
Haus  Orleans,  das  den  Ideen  des  neuen  Jahrhunderts  näher  stand,  kraft
seines  Erbrechts  den  Thron  bestiegen,  und  dann  konnte  vielleicht  ein  nationales,
  von  allen  Parteien  anerkanntes  Königthum  wieder  Wurzeln  schlagen
und  die  zerrissene  Kette  der  Zeiten  endlich  schließen.  Die  Geburt  dieses
Thronerben  aber  weckte  aufs  Neue  den  alten  Haß  der  demokratisirten
Gesellschaft  wider  das  königliche  Haus  und  stachelte  den  lauernden  Ehrgeiz
der  Orleans  zu  unheimlichen  Plänen  auf.

Für  den  Augenblick  freilich  waren  die  Ultras  im  Vortheil,  und  da
in  Frankreich  Niemand  gern  lange  in  den  Reihen  einer  aussichtslosen
Minderheit  verharrt,  so  errangen  die  Parteien  der  Rechten  bei  den  Neuwahlen
  einen  großen  Erfolg.  Noch  ehe  das  Jahr  zu  Ende  ging  sah
Richelien  sich  genöthigt  zwei  Führer  der  Ultras,  Villele  und  Corbiere  in
das  Ministerium  aufzunehmen.  Das  uneinige  Cabinet  behauptete  sich
nur  mühsam  in  dem  Gewoge  der  parlamentarischen  Kämpfe.  Während
die  deutschen  Zeitungsleser  sich  bewunderungsvoll  an  der  glänzenden  Beredsamkeit
  der  Pariser  Kammern  weideten,  war  der  französische  Staat  durch
die  Gehässigkeit  seiner  Parteien  dermaßen  geschwächt,  daß  seine  Stimme
im  Rathe  der  großen  Mächte  wenig  mehr  galt.  —

Kaum  minder  bedenklich  erschien  zur  Stunde  die  Lage  Englands.
Die  Erbfünde  des  britischen  Parlamentarismus,  die  Vernachlässigung  der
niederen  Stände  trug  endlich  ihre  Früchte.  Die  hungernden  Massen,
denen  der  ersehnte  Friede  nur  neues  Elend  gebracht,  knirschten  in  die  Zügel,
blutige  Straßenkämpfe  verkündeten  das  Nahen  einer  ernsten  socialen  Bewegung,
  und  statt  die  Gefahr  durch  die  Herabsetzung  der  drückenden  Kornzölle
  und  andere  dringend  nöthige  wirthschaftliche  Reformen  zu  beschwören
griff  das  Tory-Cabinet  mit  rücksichtsloser  Härte  durch.  Fast  gleichzeitig
mit  den  Karlsbader  Beschlüssen  erschienen  die  sechs  Knebelbills  gegen  die
Presse  und  die  öffentlichen  Versammlungen.  Während  die  Nation  über
diese  letzte  schwere  Verletzung  ihres  Verfassungsrechts  noch  murrte,  begann
sie  auch  schon  wahrzunehmen,  wie  tief  Englands  Macht  in  der  Staatengesellschaft
  gesunken  war.  Gedeckt  durch  den  Silberwall  ihrer  Meere  war
die  englische  Handelspolitik  von  Altersher  gewohnt,  die  jedem  Staate
eingeborene  Selbstsucht  mit  einer  cynischen  Unbefangenheit,  die  sich  keine

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  10
        <pb n="154" />
        146  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

Regierung  des  Festlandes  erlauben  durfte,  zur  Schau  zu  tragen,  und
längst  betrachtete  es  die  Welt  als  ein  politisches  Naturgesetz,  daß  alle
Bundesgenossen  des  treulosen  Albion  unfehlbar  betrogen  wurden.  Schließlich
  kam  doch  selbst  für  diese  unangreifbare  Insel  der  Tag,  da  sie  erfahren
mußte,  daß  auch  im  Völkerverkehr  sittliche  Mächte  wirken  und  jeder  Staat
durch  das  Uebermaß  der  Untreue  sein  eigenes  Ansehen  zerstört.  In
Spanien,  in  Portugal,  in  Sicilien,  in  Preußen,  überall  hatte  England
seine  treuen  Waffengefährten  preisgegeben  oder  übervortheilt.  Der  englische
Name,  der  in  den  napoleonischen  Tagen  weithin  durch  die  Welt  geleuchtet
hatte,  war  jetzt  allgemein  verhaßt;  Lord  Castlereagh  galt  auf  dem  Continente
nur  noch  für  den  dienstwilligen  Schleppträger  Metternich's,  und  nicht  mit
Unrecht  schleuderte  Brougham  den  unfähigen  Ministern  den  Vorwurf  zu:
unter  ihrer  Leitung  sei  Großbritannien  nur  eine  Macht  zweiten  Ranges.

In  diesem  Augenblicke  allgemeiner  Unzufriedenheit,  im  Januar  1820
starb  der  geisteskranke  greise  König.  Der  letzte  und  nichtigste  der  nichtigen
vier  George  bestieg  den  Thron  und  bewährte  sofort,  daß  er  wirklich,  wie
Lord  Byron  schon  dem  Prinzregenten  zugerufen  hatte,  aus  dem  blutigen
Staube  des  kopflosen  Karl  I.  und  des  herzlosen  Heinrich  VIII.  geformt
war.  Sein  Dichten  und  Trachten  ging  auf  die  Vernichtung  der  unglücklichen
  Königin  Karoline.  Der  Treulose,  dessen  ganzes  häusliches  Leben
nur  ein  fortgesetzter  Ehebruch  gewesen,  hatte  die  Stirn,  seine  Gemahlin
öffentlich  der  Untreue  anzuklagen.  Auch  die  gefährliche  Verschwörung
des  Radicalen  Thistlewood  gegen  das  Leben  der  Minister,  die  im  Februar
entdeckt  wurde,  brachte  den  König  nicht  auf  ernstere  politische  Gedanken.
Seine  eigenen  Minister  und  alle  befreundeten  Höfe  sahen  mit  Schrecken
einen  europäischen  Scandal  voraus  und  riethen  dringend  ab;  man  erwog
bereits,  ob  nicht  Metternich  selbst  nach  London  gehen  sollte,  um  den  ärgerlichen
  Handel  beizulegen.)  Sobald  sich  aber  zeigte,  daß  Georg  IV.  von  seinem
längst  gehegten  Entschlusse  nicht  abzubringen  war,  lieh  der  österreichische
Staatsmann  dem  alten  Bundesgenossen  unbedenklich  seinen  Beistand.  Seit
Jahren  waren  die  Diplomaten  des  Prinzregenten  der  verfolgten  Fürstin
auf  ihren  Reisen  nachgegangen,  erlauchte  Namen  aus  dem  englischen  und
hannoverischen  Adel  hatten  sich  nicht  gescheut  die  Bettmädchen  in  den  Gasthöfen
  auszuhorchen.  Jetzt  legte  sich  auch  die  bewährte  k.  k.  Polizei  ins
Zeug  und  trieb  in  Mailand  ein  ganzes  Gelichter  von  Lakaien,  Kurieren
und  Zofen  zusammen,  das  in  London  wider  die  Königin  aussagen  sollte,
und  der  Kurfürst  von  Hessen  sendete  dienstbeflissen  seinen  Hofbereiter  als
Zeugen  hinüber.“)

So  begann  denn  im  August  der  Proceß  der  Königin  vor  dem  Oberhause,
  und  fast  ebenso  erregt  wie  die  Engländer  folgten  die  Deutschen

*)  Bernstorff  an  Ancillon,  20.  Mai  1820.
**)  Piquot's  Bericht,  Wien  17.  April;  Hänlein's  Bericht,  Kassel  28.  August  1820
u.  s.  w.  u.  s.  w.
        <pb n="155" />
        Proceß  der  Königin  Karoline.  147

den  beispiellosen  Auftritten  dieser  „königlichen  Bordellkomödie“.  Denn
es  war  ein  Fürst  des  Deutschen  Bundes,  der  also  jede  Scham  verleugnete,
und  eine  deutsche  Fürstentochter,  der  solche  Schmach  bereitet  wurde.  Was
war  dieser  braunschweigischen  Prinzessin  nicht  Alles  geboten  worden,
seit  sie  zuerst  den  Fuß  an  den  Strand  der  ungastlichen  Insel  gesetzt
hatte,  ein  unerzogenes  junges  Geschöpf,  vorlaut,  taktlos,  launisch,  und
bei  alledem  doch  ein  ehrliches  deutsches  Naturkind,  aufrecht  und  tapfer,
unter  Menschen  menschlicher  Liebe  fähig,  zu  wahrhaftig  für  die  Schein—
heiligkeit  dieses  Hofes.  Von  dem  Gatten  gleich  im  ersten  Augenblicke  roh
beleidigt,  dann  gleichmüthig  verlassen,  verrathen,  mißhandelt;  gewaltsam
getrennt  von  ihrer  Tochter  Charlotte,  die  doch  immer  mit  dem  sicheren
Gefühle  des  edlen  Weibes  nach  der  Mutter  zurückverlangte;  gemieden,
verleumdet,  mit  Koth  beworfen  von  der  vornehmen  Gesellschaft  —  so
mußte  sie  leben  viele  Jahre  lang.  Als  sie  dann  endlich  den  Staub  dieses
Landes  von  den  Schuhen  schüttelte,  mit  ähnlichen  Empfindungen  wie
Lord  Byron,  da  fand  sie  wie  er  eine  boshafte  Freude  daran,  den  Abscheu
der  englischen  Splitterrichter  trotzig  herauszufordern.  Ungeduldig  heischte
sie  vom  Schicksal  Ersatz  für  alle  die  vertrauerten  Jahre  und  leerte  auf
ihren  abenteuerlichen  Wanderfahrten  den  Becher  der  Lust  mit  lechzenden
Lippen  bis  zu  seiner  eklen  Hefe.  Zuweilen  brach  die  unverwüstliche  gute
Natur  wieder  hervor,  im  Oriente  spendete  sie  den  Pestkranken  unerschrocken
Trost  und  Pflege;  zuletzt  verwilderte  sie  doch  in  dem  wüsten  Treiben.
Nach  der  Thronbesteigung  ihres  Gemahls  kehrte  sie  heim  um  ihr
königliches  Recht  zu  wahren;  und  nun  stand  sie  vor  den  Unterthanen,
die  sie  richten  sollten,  gewiß  ein  schuldiges  Weib,  nicht  mehr  würdig  einer
Krone,  aber  was  wogen  alle  ihre  Sünden  gegen  die  Frevel  dessen,  der
ihr  Leben  vergiftet?

Es  war  doch  nicht  bloß  der  Haß  gegen  den  verächtlichen  Fürsten,
sondern  ein  ehrenwerthes  menschliches  Gefühl,  was  die  Massen  der
Hauptstadt  so  günstig  für  die  Königin  stimmte.  Selbst  der  Wittwer  der
Prinzessin  Charlotte,  der  kluge  Prinz  Leopold  von  Coburg  hielt  es  für
Ritterpflicht  seine  Schwiegermutter  zu  besuchen,  wofür  er  denn  freilich
in  Gentz's  Briefen  den  Ehrentitel  einer  Haupt-Canaille  erhielt.  Tag  für
Tag  zog  das  Volk  in  dichten  Schaaren  den  Hyde-Park  entlang,  um  der
Königin  zu  huldigen  und  vor  den  Thoren  des  Oberhauses  den  Lord
Castlereagh  zu  bedrohen,  der  gemächlich  mit  unbewegtem  Gesicht  mitten
durch  die  Tobenden  seines  Weges  schritt.  Wüthende  Libelle  überschütteten
den  König  mit  Verwünschungen;  ein  Zerrbild  zeigte  ihn,  wie  er  im
Karren  zum  Schindanger  hinausgefahren  wurde,  darunter  die  Inschrift:
Katzenfressen.  Drei  Monate  hindurch  wurde  aller  Schmutz  des  Hofes  vor
den  Augen  Europas  mit  der  umständlichen  Gründlichkeit  des  englischen
Gerichtsverfahrens  zusammengekehrt,  und  sein  Brodem  stank  zum  Himmel.
In  Brougham's  beredtem  Munde  gestaltete  sich  die  Vertheidigung  der

10*
        <pb n="156" />
        148  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

Königin  zu  einer  erdrückenden  Anklage  wider  ihren  Gemahl,  der  in  der
Einsamkeit  des  Parks  von  Windsor  seinen  Grimm  und  seine  Schande
verbergen  mußte.  Im  November  fiel  endlich  die  Entscheidung;  nur  mit
neun  Stimmen  Mehrheit  sprachen  sich  die  Lords  für  die  Trennung  der
königlichen  Ehe  aus.  Der  König  gab  sein  Spiel  verloren,  er  ließ  die
Bill  zurückziehen,  weil  sie  nunmehr  im  Hause  der  Gemeinen  unmöglich
durchgehen  konnte.

Einen  monarchischen  Staat  hätte  eine  solche  Entehrung  der  Krone
bis  in  seine  Grundfesten  zerrüttet.  Der  gewaltige  Bau  dieser  parlamentarischen
  Aristokratie  blieb  unerschüttert,  denn  sein  Schwerpunkt  lag
nicht  mehr  bei  der  Krone.  Der  Proceß  der  Königin  Karoline  setzte  nur
das  Siegel  unter  die  längst  vollzogene  Vernichtung  der  alten  unabhängigen
monarchischen  Gewalt  und  bekundete  vor  aller  Welt,  daß  der  König  von
England  kaum  noch  die  Macht  eines  venetianischen  Dogen  besaß.  Für
die  Herrschaft  der  Torys  aber  ward  diese  Niederlage  verhängnißvoll.  Sie
hatten  einst  die  Nation  mit  hartnäckigem  Muthe  zum  Kampfe  gegen  das
napoleonische  Weltreich  geführt;  doch  seitdem  war  die  Zeit  über  sie  hinweggeschritten,
  alle  ihre  früheren  Verdienste  verschwanden  neben  der  völlig
unfruchtbaren,  gedankenlosen  Politik  der  letzten  fünf  Jahre.  Der  allgemeine
Unwille  über  das  System  der  Erstarrung  steigerte  sich  jetzt  bis  zur  Verachtung;
  die  verhaßte  Regierung  hielt  sich  nur  noch  aufrecht,  weil  vorderhand
Niemand  bereit  war  ihre  traurige  Erbschaft  anzutreten.  Die  seit  Langem
entmuthigten  und  zerstreuten  Wighs  begannen  wieder  zu  erstarken  und
sammelten  sich  in  der  Stille  um  das  Programm  der  Parlamentsreform.
In  solcher  Lage  durfte  Castlereagh  nicht  mehr  wagen  seinen  reaktionären
Herzensneigungen  die  Zügel  schießen  zu  lassen  und  der  europäischen  Politik
seines  Freundes  Metternich  ohne  Vorbehalt  zu  folgen.  Erschüttert  durch
innere  Kämpfe  sahen  die  beiden  constitutionellen  Westmächte  den  Revolutionen
  des  Südens  gleich  rathlos  zu.  —

Die  moderne  Wissenschaft  sucht  die  Größe  der  Monarchie  nicht  mehr,
wie  die  politische  Doktrin  des  Alterthums,  in  der  persönlichen  Ueberlegenheit
eines  gottgesendeten  Herrschergeschlechts,  sondern  in  der  Selbständigkeit
einer  auf  eigenem  Rechte  ruhenden  und  darum  unparteiischen,  der  socialen
Begehrlichkeit  entrückten  Staatsgewalt.  Für  das  Gefühl  der  Völker  aber
gewinnen  die  politischen  Institutionen  nur  durch  die  handelnden  Menschen
Sinn  und  Leben.  Eine  so  schmachvolle  Selbstentwürdigung  des  Königthums,
  wie  sie  dies  Geschlecht  gleichzeitig  in  Spanien,  Italien  und  England
erlebte,  mußte  in  weiten  Kreisen  die  monarchische  Gesinnung  untergraben.
Solchen  Fürsten  gegenüber  erschienen  die  Lehren  der  Legitimität  wie  ein
grausamer  Spott;  und  da  die  Völker  stets  über  den  Leiden  der  Gegenwart
die  schweren  Nöthe  der  Vergangenheit  zu  vergessen  pflegen,  so  wendeten
sich  bereits  viele  Blicke  sehnsüchtig  rückwärts  nach  jenem  Gewaltigen,  der
einst  die  legitimen  Fürstenhäuser  so  unvergeßlich  gedemüthigt  hatte.  Ganz
        <pb n="157" />
        Der  Bonapartismus.  149

ohne  Wirkung  war  die  emsige  geheime  Thätigkeit  der  Sendboten  von
St.  Helena  nicht  geblieben.  In  den  letzten  Jahren  seiner  Herrschaft  hatte
sich  der  Erbe  der  Revolution  nur  noch  als  ein  Despot  gezeigt;  jetzt  im
Elend  kehrte  der  Bonapartismus  der  Welt  wieder  das  demokratische  Gesicht
seines  Januskopfes  zu.

Alle  die  Briefe  und  Denkwürdigkeiten,  mit  denen  der  Verbannte  den
europäischen  Büchermarkt  überschwemmen  ließ,  erzählten  rührsam,  wie
er  sein  Lebelang  nur  das  eine  Ziel  verfolgt  habe,  den  Franzosen  nach  der
Wiederherstellung  der  Ordnung  auch  die  Freiheit  zu  schenken;  auf  seine
alten  Tage  hatte  er  sich  mit  einem  Kreise  aufgeklärter  Menschenfreunde
umgeben  und  diese  als  espions  de  vertu  im  Gefolge  der  Kaiserin  in
die  Provinzen  senden  wollen,  um  überall  die  Klagen  der  Armen  und
Bedrängten  entgegenzunehmen;  lediglich  durch  die  Kriegslust  seiner  neidischen
Nachbarn  war  der  Friedensfürst  immer  wieder  gezwungen  worden  das
Schwert  zu  ziehen  und  die  Ausführung  seiner  Lieblingspläne  zu  vertagen.
Die  lächerlichen  Märchen  fanden  doch  schon  manches  willige  Ohr.  In
Frankreich  und  Polen  wiederholten  Tausende  die  zornige  Klage  Beranger's:
adieu  donc  pauvre  gloire;  in  allen  Vasallenlanden  des  Imperators
wurden  die  napoleonischen  Erinnerungen  wieder  lebendig.  Selbst  in  England
  gab  es  Unzufriedene,  die  in  Napoleon's  Sturz  nur  noch  den  Triumph
der  rohen  Macht  über  den  Genius  sehen  wollten,  und  Byron  scheute  sich
nicht,  die  Ehrenlegion  und  die  Tricolore  als  den  Stern  der  Tapferen  und
den  Regenbogen  der  Freien  zu  verherrlichen.

Mittlerweile  unterhielten  Eugen  Beauharnais  und  seine  Schwester
Hortense  von  Baiern  aus  einen  regen  Verkehr  mit  Napoleon's  Abgesandten.
Frau  v.  Abel  und  die  Wittwe  des  Marschalls  Ney  vermittelten  die  Verbindung
  mit  Frankreich;  und  ungeachtet  der  wiederholten  Mahnungen  der
Großmächte  konnte  sich  der  gute  König  Max  Joseph  nicht  entschließen,  seinem
Liebling  Eugen  das  Handwerk  zu  legen.)  Eine  bonapartistische  Partei,
welche  gradeswegs  die  Herstellung  des  Kaiserreichs  erstrebt  hätte,  bestand
freilich  nirgends  mehr  außerhalb  dieses  engen  Kreises  der  Napoleoniden.
Im  Gefühl  seiner  Schwäche  verband  sich  der  Bonapartismus  mit  den
radicalen  Parteien;  überall  säte  er  Unfrieden  und  nährte  den  Groll  wider
das  Bestehende;  in  allen  revolutionären  Geheimbünden  Frankreichs,
Italiens,  Polens  waren  napoleonische  Veteranen  thätig.  Die  Presse  war
der  Zornreden  wider  den  Corsen  endlich  müde  geworden;  sie  brachte  jetzt
häufig  gefühlvolle  Klagen  über  das  harte  Loos  des  „Gefangenen  der
Millionen“  —  denn  aus  den  Lügenberichten  von  St.  Helena  konnte  sie
unmöglich  errathen,  wie  unwürdig  dieser  Mann  des  Mitleids  war  —,
oder  sie  verglich  boshaft  anspielend  das  Genie  des  Entthronten  mit  den

 

*)  Weisung  an  Zastrow,  12.  Aug.  1818;  dessen  Berichte,  29.  Nov.  1818,  28.  Sept.
1819,  1.  Mai  1822  u.  s.  w.
        <pb n="158" />
        150  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

Erben  seiner  Weltherrschaft.  Ein  Spottbild,  das  in  Süddeutschland
umlief,  stellte  die  drei  Monarchen  der  Ostmächte  dar,  neben  ihnen  ein
Thier  mit  drei  Leibern  und  einem  Kopfe;  über  dem  Ungethüm  erhob  sich
die  Gestalt  Napoleon's;  dazu  die  Frage:  „nun  rathe,  welchem  von  uns
Dreien  der  eine  Kopf  gehört.“  Als  endlich  im  Sommer  1821  die  Nachricht
von  dem  Ableben  des  Verbannten  nach  Europa  kam,  da  übte  der  Tod
seinen  verklärenden  Zauber,  und  Viele,  die  dem  Lebenden  geflucht,  fühlten
sich  erschüttert  von  der  Tragik  seines  Schicksals.  Sogar  Papst  Pius  VII.,
der  unter  der  Roheit  des  Imperators  so  schwer  gelitten,  richtete  an  die
greise  Lätitia  Buonaparte  einen  warmen  Trostbrief  und  bekundete  mit
rührenden  Worten,  wie  unauslöschlich  das  Bild  des  großen  Landsmanns
in  die  Herzen  der  Italiener  eingegraben  war.

Unwillkürlich  entsann  sich  die  Welt  wieder  des  kaiserlichen  Knaben,
der  in  Oesterreich  aufwuchs,  seinem  Hause,  seinem  Vaterlande  absichtlich
entfremdet.  Auf  dem  zweiten  Pariser  Friedenscongresse  hatten  die  Staatsmänner
  der  fünf  Mächte  sich  in  dem  Wunsche  vereinigt,  daß  der  Erbe
Napoleon's,  zur  Beruhigung  der  Zukunft  Europas,  für  den  geistlichen
Beruf  erzogen  werden  möge.  Nun  da  die  Begabung  des  frühreifen
Kindes  sich  entfaltete,  mußte  der  Wiener  Hof  bald  einsehen,  wie  wenig
dieser  Feuergeist  zum  Priester  taugte.  Jedoch  die  Absicht,  den  Stamm
des  Imperators  aussterben  zu  lassen,  wurde  festgehalten,  am  zähesten
von  dem  Berliner  Cabinet,  das  sich  gegen  die  Napoleoniden  stets  ganz
unversöhnlich  zeigte.  Als  Kaiser  Franz  seinen  Enkel  zum  Herzog  von
Reichstadt  ernannte,  verlieh  er  die  Würde,  auf  Preußens  dringende  Vorstellungen,
  ausdrücklich  nur  dem  Prinzen  persönlich,  nicht  seinen  Nachkommen.)
  So  reifte  der  Sohn  des  Weltherrschers  zum  Manne  heran,
mißtrauisch  überwacht  von  den  Todfeinden  seines  Geschlechts.  Und  welch
eine  Rolle  spielte  in  der  furchtbaren  Tragödie  dieses  Hauses  das  flache
Weib,  das  einst  in  den  vier  Jahren  cäsarischer  Herrlichkeit  alle  heimischen
Erinnerungen  verleugnet  und  selbst  die  Muttersprache  fast  verlernt  hattel!
Als  wäre  nichts  geschehen  führte  Marie  Luise  in  Parma  noch  bei  Lebzeiten
  ihres  Gemahls  ihr  leichtfertiges  Wittwenleben,  und  empört  über
die  Herzlosigkeit  der  Oesterreicherin  fragte  Byron:  warum  sollen  die
Fürsten  das  Gefühl  der  Völker  schonen,  wenn  ihre  eigenen  Gefühle
Possen  sind?

Die  neue  Ordnung  der  Staatengesellschaft  begann  schon  überall  zu
schwanken;  der  Wiener  Congreß  hatte  den  Zweck  seiner  großen  Friedensarbeit
  nur  halb  erreicht,  das  Zeitalter  der  Revolutionen  war  noch  nicht
geschlossen.  Ein  radicaler  Zug  ging  durch  die  Welt;  die  Sünden  der
hergestellten  alten  Gewalten  hatten  den  Schlauch  des  Aeolus  wieder
geöffnet.  Darum  zog  Haller  sofort  die  Sturmglocke  und  forderte,  in  jener

 

*)  Weisung  an  Krusemark,  24.  Jan;  dessen  Berichte,  4.,  11.  Febr.  1818.
        <pb n="159" />
        Radicale  Stimmungen.  151

grimmigen  Schrift  über  die  spanische  Verfassung,  den  Vernichtungskrieg
wider  die  Revolution.  Sein  Schweizer  Landsmann  Troxler  antwortete
ihm,  indem  er  Buchanan's  und  Milton's  Schriften  über  das  Recht  des
Widerstandes  in  deutscher  Bearbeitung  herausgab  (1821)  und  in  einem
geharnischten  Vorwort  der  Partei  Haller's  vorwarf,  ihr  Ultraismus  ent—
springe  nicht  der  Ueberzeugung,  sondern  dem  Eigennutz  und  der  Begehr—
lichkeit.  Auch  das  war  ein  Zeichen  der  Zeit,  daß  diese  Schrift  „Fürst
und  Volk“  sogleich  in  zwei  starken  Auflagen  vergriffen  wurde,  obgleich  der
abstrakte  Tyrannenhaß  jener  beiden  kühnen  Monarchomachen  doch  einer
längst  überwundenen  Weltanschauung,  dem  kirchlich-politischen  Radicalismus
des  Jahrhunderts  der  Religionskriege  angehörte.  Und  gleich  als  gälte  es
die  Lehren  Buchanan's  und  Milton's  feierlich  zu  rechtfertigen,  verjagte  der
clericale  Tägliche  Rath  von  Luzern  sodann  den  Uebersetzer  aus  seinem
Lehramt.  Schroff  und  starr  traten  fast  überall  die  revolutionäre  Doktrin
und  das  legitime  Recht  einander  entgegen.  Der  Kampf  mußte  kommen,
und  noch  auf  lange  hinaus  schien  jede  Versöhnung  unmöglich.

 

Schon  die  ersten  Nachrichten  von  den  Unruhen  im  Südwesten  erfüllten
  alle  Höfe  der  großen  Allianz  mit  schwerer  Sorge.  „Der  Liberalismus
  geht  seine  Wege“,  schrieb  Metternich  nach  der  Ermordung  des
Herzogs  von  Berry,  „es  regnet  Mörder,  da  haben  wir  schon  den  vierten
Sand  seit  neun  Monaten!“  Einige  Wochen  schmeichelte  man  sich  noch
mit  der  Hoffnung,  daß  die  Fluth  der  Revolution  wieder  ebben  würde;
erst  seit  der  König  von  Spanien  sich  der  Cortesverfassung  unterworfen
hatte,  erkannte  man  den  ganzen  Umfang  der  Gefahr.  Ueber  die  Verwerflichkeit
  dieses  Grundgesetzes  waren  alle  fünf  Mächte  einig.  Bernstorff
  und  Ancillon  sprachen  das  allgemeine  Urtheil  aus,  als  sie  erklärten,
  König  Ferdinand  habe  seine  Schande  unterschrieben,  aus  einer
solchen  durch  Aufruhr  ertrotzten  Verfassung  könne  nur  eine  schlechte
Republik  mit  einem  Schattenkönige  hervorgehen.  Besonders  verstimmt
zeigte  sich  König  Friedrich  Wilhelm  selbst.  Hardenberg  wollte  den  Gesandten
Frhrn.  v.  Werther,  einen  klugen  Diplomaten,  der  schon  seit  längerer  Zeit
beurlaubt,  in  Madrid  durch  einen  Geschäftsträger  vertreten  wurde,  jetzt
sofort  auf  den  wichtigen  Posten  zurücksenden;  der  König  aber  weigerte
sich  entschieden?),  offenbar  weil  er  dieser  revolutionären  Regierung  keine
Höflichkeit  gönnte.  «

Weder  in  Berlin  noch  in  Wien  wurde  irgend  bezweifelt,  daß  der
in  Aachen  erneuerte  Bund  wider  die  französischen  Revolutionsparteien
mittelbar  auch  gegen  andere  Länder  gelte  und  die  großen  Mächte  mithin

 

7)  Hardenberg's  Tagebuch,  28.  März,  1.  April  1820.
        <pb n="160" />
        152  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

berechtigt  seien,  wie  vor  fünf  Jahren  in  Frankreich,  so  jetzt  in  Spanien
das  Haus  Bourbon  zu  beschützen.  Aber  war  es  rathsam,  war  es  auch
nur  möglich,  dies  vermeinte  Recht  sogleich  zu  gebrauchen?  Von  allen
Höfen  wagte  allein  der  Petersburger  diese  Frage  rundweg  zu  bejahen.
Da  Czar  Alexander  das  Madrider  Cabinet,  freilich  mit  geringem  Erfolg,
beharrlich  bevormundet  und  die  Versammlung  der  Truppen  um  Cadiz
selber  mit  veranlaßt  hatte,  so  empfand  er  den  Aufruhr  des  spanischen
Heeres  wie  einen  Schlag  ins  eigene  Angesicht.  Schon  am  3.  März,  noch
bevor  der  Sieg  der  Revolution  entschieden  war,  bat  er  die  Mächte,  daß  ihre
Gesandten  zu  Paris  wegen  der  spanischen  Angelegenheiten  in  Berathung
treten  möchten,  und  nachdem  er  sie  sodann  noch  mehrmals  vertraulich  zu
gemeinsamen  Schritten  ermahnt  hatte,  rückte  er  endlich  am  2.  Mai  mit
dem  Vorschlage  heraus:  die  verbündeten  Höfe  sollten  von  den  spanischen
Cortes  die  förmliche  Verleugnung  der  Revolution  und  die  Einführung  einer
gemäßigten  Verfassung  fordern.

Auf  einen  solchen  Antrag,  der  den  reizbaren  Nationalstolz  der  Spanier
schwer  verletzen  mußte,  konnten  die  deutschen  Großmächte  sich  nicht  einlassen.
  Selbst  Napoleon  hatte  in  Spanien  die  Grenzen  seiner  Macht
gefunden;  jetzt  vollends  schien  ein  Krieg  wider  die  Halbinsel  ganz  aussichtslos,
  da  König  Ludwig  XVIII.  inmitten  der  Wirren  seiner  heimischen
Parteikämpfe  weder  selber  eine  bewaffnete  Einmischung  wagen  noch  etwa
deutschen  oder  russischen  Truppen  den  Durchmarsch  gewähren  konnte.  Und
hätte  auch  das  Tuileriencabinet  sich  zu  einem  so  tollkühnen  Entschlusse
aufgerafft,  so  durfte  ihn  doch  die  englische  Handelspolitik,  nach  ihren  alten
Traditionen,  nimmermehr  erlauben;  die  Tory-Regierung  war  im  Parlamente
  unrettbar  verloren,  sobald  sie  einem  russisch-französischen  Kreuzzuge
gegen  Englands  alten  Bundesgenossen  zustimmte.  Lord  Castlereagh  fühlte
dies  sofort  und  trat  den  Einmischungsgelüsten  des  Czaren  von  Haus  aus
schroff  entgegen.  Die  wahren  Grundsätze  der  großen  Allianz  —  so  erklärte
er  seinem  Monarchen  am  30.  April  —  dürfe  man  nicht  dergestalt  verallgemeinern,
  daß  sie  zu  einer  Verlegenheit  für  eine  constitutionelle
Regierung  würden.  Zugleich  erinnerte  Wellington  die  Verbündeten  an
seine  eigenen  spanischen  Erfahrungen  und  warnte  sie  vor  dem  Fremdenhasse
  dieses  unnahbaren  Volks.  Der  alte  Söldnerführer  konnte  sich's  dabei
nicht  versagen,  seinen  stillen  Groll  gegen  das  preußische  Volksheer  wieder
einmal  durch  einen  Vergleich,  der  wie  die  Faust  auf  das  Auge  paßte,  zu
bekunden;  er  nannte  in  einem  Briefe  an  Richelieu  die  Meuterei  der
spanischen  Truppen  ein  schreckliches  Beispiel  für  die  deutschen  Staaten,
welche  ähnlich  gebildete  Heere  besäßen!

Angesichts  dieser  Haltung  der  Westmächte  mußten  auch  die  beiden
deutschen  Höfe  den  Gedanken  einer  europäischen  Intervention  von  sich
weisen,  obwohl  Hardenberg  gegen  eine  gemeinsame  Berathung  der  Pariser
Gesandten  nichts  einzuwenden  fand.  Beide  betrachteten  Spanien  für
        <pb n="161" />
        Spanien  und  die  Großmächte.  153

jetzt  als  einen  verlorenen  Posten;  die  Ruhe  Frankreichs  galt  ihnen  mehr
als  jene  entlegenen  Händel.  Die  Thatenlust  des  Czaren  hatte  in  Wien  von
Neuem  das  alte  Mißtrauen  gegen  Rußland  erweckt;  auch  die  zweideutige
Haltung  des  Petersburger  Cabinets  nach  den  Karlsbader  Beschlüssen  blieb
in  der  Hofburg  unvergessen,  und  soeben  waren  aus  der  Balkanhalbinsel
wieder  beunruhigende  Nachrichten  über  die  Umtriebe  russischer  Agenten
eingelaufen.)  Darum  empfahl  Metternich  jetzt  abermals,  wie  vor  zwei
Jahren'"),  den  Abschluß  eines  geheimen  Sonderbündnisses  zwischen  den
deutschen  Mächten,  das  seine  Spitze  nöthigenfalls  wider  Rußland  kehren
sollte.  Aber  auch  diesmal  lehnte  Preußen  die  Zumuthung  ab;  denn  der
König  blieb  unerschütterlich  des  Glaubens,  daß  nur  der  Bund  der  drei
Ostmächte  den  Weltfrieden  sichern  könne,  und  auch  Bernstorff  fand  den
Vorschlag  Metternich's  weder  klug  noch  redlich.  „Wir  müssen“,  schrieb  er
an  Ancillon,  „Rußland  gegenüber  durchaus  aufrichtig  bleiben  und  wollen
vor  ihm  weder  ein  Unrecht  zu  verbergen  noch  ein  Unrecht  zu  gestehen
haben.  Unsere  Freundschaft  mit  Oesterreich  kann  nie  zu  eng  und  nie  zu
stark  werden,  aber  sie  muß  vollkommen  frei  und  ein  reines  Vertrauensverhältniß
  bleiben.  Der  Vortheil,  den  wir  uns  davon  versprechen,  würde
vernichtet  werden  durch  den  ersten  geschriebenen  Buchstaben,  der  uns  einer
förmlichen  und  bestimmten  Verpflichtung  unterwürfe.“  )

Nach  diesem  Mißerfolge  in  Berlin  versuchte  Metternich  sein  Glück
bei  dem  Czaren  selber  und  sendete  im  Mai  dem  Gesandten  Lebzeltern  eine
lange,  für  den  Kaiser  persönlich  bestimmte  Denkschrift.  Bernstorff  nannte
diese  Arbeit  seines  Wiener  Freundes  ganz  unklar,  schwach,  verworren,
und  in  der  That  war  kaum  jemals  ein  armseligeres  Schriftstück  aus
Metternich's  fruchtbarer  Feder  geflossen;  denn  da  er  mit  seinen  liberalen
Gegnern  die  Vorliebe  für  doktrinäre  Sätze  theilte,  so  hatte  er  auch  jetzt
seinen  Widerspruch  gegen  eine  europäische  Intervention,  der  sich  doch  nur
aus  der  augenblicklichen  Lage  der  Großmächte  ergab,  in  die  Form  allgemeiner
  politischer  Maximen  eingekleidet  und  war  also,  ohne  es  zu  merken,
zu  einer  Theorie  der  Nicht-Intervention  gelangt,  welche  den  so  oft  wiederholten
  Grundsätzen  der  Stabilitätspolitik  schnurstracks  zuwiderlief.#)

Metternich's  Phantasie  hatte  nur  für  Metaphern  in  ihrem  Vermögen,
welche  sich  allesammt  auf  die  Revolutionsgefahr  bezogen  und  der  diplomatischen
  Welt  bereits  geläufig  waren:  den  Vulkan,  die  Pest,  den  Krebsschaden,
  die  Wasserfluth  und  die  Feuersbrunst.  Diesmal  eröffnete  der
Vulkan  den  Reigen.  „Europa  ruht  auf  einem  Vulkan,“"  begann  die
Denkschrift  wehmüthig,  „die  Lavamassen  der  ersten  Revolution  bedecken

 

*)  Krusemark's  Berichte,  16.  Jan.,  10.  April,  15.,  22.  Mai  1820.  )  S.  o.  II.  123.
*““)  Bernstorff  an  Ancillon,  16.  April  1820.
)  Metternich's  Denkschrift  über  die  spanische  Revolution  (an  Lebzeltern,  Mai  1820);
Bernstorff  an  Ancillon,  20.  Mai  1820.
        <pb n="162" />
        154  III.  3.  Troppau  und  CLaibach.

noch  Frankreichs  Umgebungen,  und  schon  ist  der  kaum  wiederhergestellte
Grundsatz  der  Legitimität  aufs  Neue  erschüttert.“  „Die  Aufgabe  scheint
für  die  Menschen  zu  schwer  gewesen  zu  sein;  Gott  allein  steht  es  zu,
die  Welt  zu  regieren  und  durch  eine  einzige  Willensthat  feste  und  unwandelbare
  Gesetze  zu  begründen.“  Von  den  revolutionären  Staaten
Frankreich,  Italien,  Spanien,  Deutschland,  galt  Italien  dem  Oesterreicher
immerhin  noch  als  das  glücklichste  Land  —  wenige  Wochen  bevor  die
Revolution  in  Neapel  ausbrach;  dort  herrsche  leidliche  Ruhe,  Dank  der
Klugheit  der  Regierungen.  Unter  den  conservativen  Mächten  stellte  er
natürlich  sein  Oesterreich  am  höchsten;  denn  dieser  Staat  „bewahrt  vor
seinen  Nachbarn  den  Vorzug  seiner  alten  Gesetze,  die  Kraft  seiner  bunten
Zusammensetzung  (la  force  de  ses  subdivisions)  und  die  Macht  der
Gewohnheiten".  Mit  Hilfe  der  Feuersbrunst  zog  er  sodann  aus  dieser
düsteren  Schilderung  des  Bestehenden  einige  noch  traurigere  Schlüsse:
„Bei  Feuersbrünsten  wird  es  oft  unmöglich,  die  brennenden  Gebäude  zu
retten  und  die  Vorsicht  sieht  sich  darauf  beschränkt,  die  noch  nicht  vom
Feuer  ergriffenen  zu  retten.“  Darauf  folgte  gar  die  in  diesem  Munde
unbegreifliche  Versicherung:  die  Geschichte  aller  Völker  lehrt,  „daß  fremde
Einmischung  die  Erfolge  einer  Revolution  niemals  aufgehalten  oder
geregelt  hat,  es  sei  denn  in  Ländern  von  mäßiger  Ausdehnung.“  Und
so  bleibe  denn  für  jetzt  nur  übrig:  feste  moralische  Verbindung  und
lebendiger  Gedankenaustausch  zwischen  den  großen  Höfen,  gemeinsames  Vorgehen
  gegen  die  falschen  Doktrinen  u.  s.  w.  Eine  Fülle  von  Schmeicheleien
für  Kaiser  Alexander  bildete  den  Schluß.  Sie  konnte  den  Czaren  nicht
darüber  täuschen,  daß  Oesterreich  in  die  spanischen  Händel  bis  auf  Weiteres
nicht  eingreifen  wollte.  Da  der  Wiener  Hof  dies  überdies  am  5.  Juni
förmlich  erklärte  und  auch  Preußen  zu  Anfang  Juli  in  ähnlichem  Sinne
antwortete,  so  mußte  der  Czar  seine  Pläne  aufgeben.  Spanien  war  durch
die  Gunst  seiner  geographischen  Lage  und  durch  Frankreichs  Schwäche
vorläufig  vor  jedem  Angriff  gesichert.  —

Die  friedfertige  Stimmung  des  Wiener  Hofes  schlug  aber  sofort  und
vollständig  um,  als  am  22.  Juli  die  Nachricht  von  dem  Beginn  der
italienischen  Revolution  einlief,  eine  Schreckensbotschaft,  die  um  so  peinlicher
überraschte,  weil  der  Gesandte  in  Neapel  soeben  erst  gemeldet  hatte,  dort
sei  alle  Welt  über  die  Thorheit  der  spanischen  Rebellen  empört.))  Da
waren  alle  die  salbungsvollen  Versicherungen,  daß  Gott  allein  die  Welt
regiere  und  fremde  Einmischung  niemals  eine  Revolution  zu  hemmen  vermöge,
  augenblicklich  vergessen.  In  einem  donnernden  Artikel  verkündete
der  Oesterreichische  Beobachter  den  getreuen  Unterthanen,  der  Geist  des
Verderbens  habe  sich  eines  glücklichen,  weise  verwalteten  Landes  bemächtigt,
und  alsbald  erklärte  Metternich  dem  preußischen  Gesandten  seinen  festen

 

*)  Krusemark's  Bericht,  8.  Mai  1820.
        <pb n="163" />
        Italien  und  die  Großmächte.  155

Entschluß,  diesen  Aufruhr  um  jeden  Preis  niederzuwerfen.))  Er  sah
nicht  nur  die  Machtstellung  Oesterreichs  in  dem  einen  ihrer  beiden
mitteleuropäischen  Bollwerke  bedroht,  er  durfte  sich  auch  über  Verletzung
der  Verträge  beschweren,  da  die  italienischen  Bourbonen  ihm  in  dem
geheimen  Wiener  Vertrage  vom  12.  Juni  1815  versprochen  hatten,  ihre
alten  monarchischen  Institutionen  nicht  zu  verändern.  Mit  rastlosem  Eifer
bereitete  er  seinen  Gegenschlag  vor.  Selbst  der  Verlust  einer  zweiten
Tochter,  der  ihn  in  diesem  Frühjahr  getroffen  hatte,  lähmte  ihm  die  Thatkraft
  nicht,  obgleich  er  im  häuslichen  Leben  nicht  ohne  Gemüth  war  und
die  zweifache  Heimsuchung  schwer  empfand.  Bei  dem  kläglichen  Zustande
des  Heeres  und  des  Staatshaushaltes  schritten  die  Rüstungen  freilich  sehr
langsam  vorwärts;  es  währte  viele  Wochen,  bis  die  Garnisonen  in  dem
unruhigen  Oberitalien  genügend  verstärkt  waren,  und  dann  noch  mehrere
Monate,  bis  man  den  Kreuzzug  nach  Unteritalien  wagen  konnte.  Metternich
mußte  dies  wissen;  die  Unwahrheit  war  ihm  aber  schon  so  zur  andern
Natur  geworden,  daß  er  sich  nicht  enthalten  konnte,  selbst  in  einem  Privatbriefe,
  wo  die  Lüge  gar  keinen  Zweck  hatte,  mit  dem  ruhigen  und  doch
raschen  Vorschreiten  der  Rüstungen  Oesterreichs  zu  prahlen.  Auch  bei
Leipzig,  fuhr  er  fort,  habe  dies  bescheidene  alte  Oesterreich  zwei  Drittel
des  gesammten  verbündeten  Heeres  auf  das  Schlachtfeld  gestellt,  während
sich  in  Wahrheit  unter  den  255,000  Mann  der  Verbündeten  nur  etwa
100,000  Oesterreicher  befunden  hatten.  Zum  würdigen  Abschluß  seines
Selbstlobes  fügte  er  noch  hinzu:  „wir  sind  recht  schlechte  Marktschreier!“

Doch  was  verschlug  es,  wenn  die  Rüstung  sich  etwas  verspätete?
Der  Ausgang  eines  Krieges  gegen  Neapel  war  um  so  weniger  zweifelhaft,
da  die  Stimmung  der  großen  Mächte  den  Plänen  der  Hofburg  zu  statten
kam.  Die  italienische  Revolution  wurde  an  allen  Höfen  von  Haus  aus
ungleich  härter  verurtheilt  als  die  spanische  Erhebung,  schon  weil  die
Regierung  von  Neapel  bei  Weitem  nicht  so  übel  berufen  war  wie  die  allgemein
mißachtete  Madrider  Camarilla.  Inmitten  der  streitenden  Interessen  und
der  wechselseitigen  Eifersucht  unserer  Staatengesellschaft  kann  jede  Nation
nur  durch  die  vollendete  That  das  Recht  ihres  Daseins  erweisen  und  sich
die  Achtung  der  Nachbarn  erzwingen.  Da  der  Bau  der  Wiener  Verträge
auf  der  politischen  Nichtigkeit  der  beiden  Culturvölker  Mitteleuropas  ruhte,
so  galt  es  unter  den  Staatsmännern  dieses  Zeitalters  jahrzehntelang  als
ein  Glaubenssatz,  daß  die  Italiener  zu  nationaler  Selbständigkeit  gänzlich
unfähig  seien.  Und  leider  thaten  auch  die  preußischen  Diplomaten  das
Ihre  um  dies  allgemeine  Vorurtheil  zu  nähren;  sie  ahnten  nicht,  daß  alle
Ausländer,  aus  dem  nämlichen  Grunde,  ganz  ebenso  lieblos  und  ungerecht
über  die  politische  Fähigkeit  der  Deutschen  sprachen.  Der  englische  Gesandte
2Aourt  schilderte  die  Bewegung,  die  doch  von  den  besitzenden  Klassen  aus- 



*)  Krusemark's  Bericht,  2.  Aug.  1820.
        <pb n="164" />
        156  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

ging,  als  eine  Erhebung  des  Pöbels  wider  das  Eigenthum.  Niebuhr  in
Rom  fühlte  sich  von  den  demagogischen  Künsten  der  Carbonari  dermaßen
angeekelt,  daß  er  den  Aufstand  mit  einer  Neger-Rebellion  verglich  und
über  die  Hundischkeit  dieser  Wälschen  nicht  genug  Arges  zu  sagen  wußte;
auch  sein  junger  Secretär  Bunsen  meinte,  an  eigentliche  Freiheit  sei  in
diesem  versunkenen  Volke  gar  nicht  zu  denken.

Großes  Aergerniß  erregte  insbesondere  die  Haltung  des  Kronprinzen
Franz  von  Neapel,  den  der  greise  Ferdinand,  um  sich  selber  für  die  Stunde
der  Vergeltung  aufzusparen,  zum  Statthalter  ernannt  hatte.  Der  Sohn
war  seines  Vaters  würdig;  er  trug  die  Carbonarifarben  und  spielte  die  Rolle
des  volksfreundlichen  Fürsten  nur  um  die  Liberalen  desto  sicherer  zu  verderben.
  Im  Auslande  aber  durchschaute  man  das  Doppelspiel  des
bourbonischen  Thronfolgers  noch  nicht;  er  galt  für  einen  Freund  des
liberalen  bairischen  Kronprinzen,  und  ein  an  den  Höfen  umlaufendes
Schreiben  des  geistreichen  Prinzen  Christian  von  Dänemark,  der  den  Aufruhr
in  Neapel  mit  angesehen  hatte  und  den  Charakter  König  Ferdinand's  ganz
richtig  beurtheilte,  versicherte  bestimmt,  der  Sohn  sei  ernstlich  constitutionell
und  handle  nicht  aus  Schwachheit.)  Welche  Aussicht,  wenn  ein  liberaler
junger  König  sich  an  die  Spitze  einer  nationalen  Bewegung  der  Italiener
stelltel  Die  unheimlichste  Erscheinung  in  dieser  Revolution  blieb  doch  die
Macht  der  geheimen  Vereine,  die  sich  hier  so  überraschend  stark  zeigte;  nichts
schien  gewisser  als  daß  diese  furchtbare  Verschwörung  sich  bis  nach  Frankreich,
  Deutschland  und  England  verzweige.)  Darum  hielten  die  fünf
Mächte  allesammt  ein  strenges  Einschreiten  für  nöthig;  und  Niemand  bestritt,
daß  dem  zunächst  bedrohten  Oesterreich  dabei  die  Vorhand  gebühre.

Die  Gesandten  der  neuen  neapolitanischen  Regierung  wurden  von
keinem  der  fünf  Höfe  zugelassen.  Der  König  von  Preußen  —  und  gleich
ihm  Kaiser  Franz  —  ließ  ein  Schreiben  König  Ferdinand's,  das  ihm
den  erfolgten  Umschwung  anzeigen  sollte,  uneröffnet  liegen,  und  Bernstorff
  erklärte,  dereinst  werde  Seine  Sicilianische  Majestät  dem  Könige
dafür  Dank  wissen.  Um  die  Höfe  in  ihrem  Abscheu  zu  bestärken,  sendete
ihnen  Metternich  den  Bericht  über  seine  vertrauliche  Unterredung  mit
dem  revolutionären  Gesandten,  dem  Fürsten  Cimitille.  Wie  furchtbar
hatte  er  da  den  Unglücksmann  angeherrscht,  wie  kunstvoll  seine  dritte
Lieblingsmetapher,  die  Pest  verwerthet:  gegen  ein  so  von  der  Pest  verwüstetes
  Land  müßten  alle  Nachbarn  sich  durch  eine  strenge  Quarantäne
decken;  nur  eine  Rettung  bleibe  noch,  wenn  die  ehrlichen  Leute  in  Neapel
ihren  König  bäten:  nehmen  Sie  die  Zügel  der  Regierung  wieder,  berufen

 

*)  Schreiben  des  Prinzen  Christian  v.  Dänemark,  Neapel  11.  Juli  1820.  Adressat
war  wahrscheinlich  der  König  von  Dänemark.

**)  So  äußert  sich  u.  A.  das  für  die  Höfe  von  Paris  und  London  bestimmte
Mémoire  de  la  Cour  de  Prusse,  7.  Okt.  1820.
        <pb n="165" />
        Oesterreich  und  Neapel.  157

Sie  ein  Kriegsgericht  über  General  Pepe,  dann  können  Sie  auf  den
Beistand  von  100,000  Oesterreichern  zählen.“)

Den  kleinen  deutschen  Regierungen  wurde  am  25.  Juli  mitgetheilt,
daß  Kaiser  Franz,  durch  die  Verträge  zur  Ueberwachung  Italiens  verpflichtet,
  im  äußersten  Falle  entschlossen  sei,  die  bewaffnete  Rebellion  mit
Gewalt  niederzuschlagen,  und  inzwischen  auf  unverbrüchliche  Ruhe  in
Deutschland  zähle.  Es  bedurfte  der  Mahnung  kaum.  Die  Kleinen  hielten
sich  alle  untadelhaft  gehorsam,  die  meisten  aus  Angst  vor  der  Revolution,
einige  aus  Furcht  vor  den  Großmächten.  Der  König  von  Baiern  sprach
seine  Entrüstung  über  die  Jacobiner  des  Südens  ganz  ebenso  heftig  aus
wie  der  Kurfürst  von  Hessen,  der  sich  mehrmals  erbot  seine  Truppen
wider  die  wälschen  Rebellen  marschiren  zu  lassen.  Auf  den  Stuttgarter
Hof  hatten  die  Carbonari  große  Hoffnungen  gesetzt,  weil  die  Wundermähr
von  der  schwäbischen  Freiheit  bis  in  den  fernen  Süden  gedrungen  war.
Zwei  Agenten  aus  Neapel  kamen  nach  Stuttgart  um  mit  dem  freien
Württemberg  Freundschaft  zu  schließen  und  seine  Institutionen  kennen  zu
lernen.  Witzingerode  aber  wies  sie  aus  und  bemerkte  ihnen  trocken:
wir  haben  von  Neapel  nichts,  von  den  Großmächten  viel  zu  erwarten.
Die  neue  neapolitanische  Regierung  war  von  der  Staatengesellschaft
geächtet,  sie  fand  in  ganz  Europa  nur  bei  zwei  Mächten  Anerkennung:
bei  dem  unberechenbaren  Brüsseler  Hofe,  der  dafür  von  Kaiser  Alexander
scharf  zurechtgewiesen  wurde,  und  bei  ihren  Gesinnungsgenossen  in
Madrid;  dort  hatte  der  Triumphzug  der  Cortesverfassung  einen  Freudensturm
  erregt,  der  spanische  Stolz  wallte  hoch  auf  und  die  radicalen  Parteien
schöpften  frischen  Muth.“)

Ueber  die  Mittel  und  Wege  aber,  die  zur  Vernichtung  der  Revolution
  führen  sollten,  gingen  die  Ansichten  der  Großmächte  noch  weit
auseinander.  Oesterreich  wünschte  freie  Hand  für  seine  Unterhändler
und  für  seine  Waffen,  um  in  Neapel,  den  Verträgen  gemäß,  den  alten
Zustand  wieder  herzustellen;  am  besten  also,  wenn  sich  die  Mitwirkung
Europas,  die  man  doch  nicht  ganz  umgehen  konnte,  auf  einen  „moralischen
  Beistand“  beschränkte,  wenn  die  Gesandten  der  großen  Mächte
in  Wien,  wie  früher  in  Paris,  zu  einer  ständigen  Conferenz  zusammenträten
  und  das  allein  handelnde  Oesterreich  mit  ihren  unmaßgeblichen
Rathschlägen  unterstützten.  Derselben  Meinung  war  der  preußische  Hof,
der  von  vornherein  die  italienische  Frage  durch  die  Wiener  Gläser  betrachtete.
„Mehr  denn  jemals  ist  die  Sache  Oesterreichs  jetzt  die  Sache  von
ganz  Europa“,  schrieb  Bernstorff  schon  am  12.  August,  und  Niebuhr
ward  sofort  angewiesen,  mit  dem  österreichischen  Gesandten  in  Rom  sich

*)  Ministerialschreiben  an  Krusemark,  9.  Sept.;  Gespräch  des  Fürsten  Metternich
mit  Fürst  Cimitille,  für  die  verbündeten  Mächte  lithographirt,  Sept.  1820.

*“)  Hänlein's  Bericht,  Kassel  17.  Dec.;  Küster's  Berichte,  Stuttgart  23.  September,
25.  Nov.;  Kapodistrias  an  den  russischen  Gesandten  v.  Phull  in  Brüssel,  Okt.  1820.
        <pb n="166" />
        158  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

zu  verständigen.  Alles  sollte  vermieden  werden  was  den  rächenden  Arm
der  Hofburg  in  Italien  irgend  aufhalten  konnte.“)  Freilich  ward  diese
Haltung  Preußens  nicht  blos  durch  die  Freundschaft  bestimmt,  sondern
auch  durch  eine  nüchterne  realpolitische  Erwägung,  welche  dem  Wiener
Hofe  noch  monatelang  verborgen  blieb.  Der  König  wollte  seinen  erschöpften
Staat  unter  keinen  Umständen  mit  neuen  Verpflichtungen  belasten;
keinen  Mann  und  keinen  Thaler  dachte  er  für  diese  südländischen
Wirren  zu  opfern.  Behielt  Oesterreich  in  Italien  volle  Freiheit,  so  blieb
Preußen  am  sichersten  aus  dem  Spiele.  Auch  die  englische  Regierung  hätte
für  jetzt  gern  jede  förmliche  Verabredung  zwischen  den  großen  Mächten
verhindert;  denn  lebhafter  als  Lord  Castlereagh  konnte  selbst  Metternich
die  Bändigung  der  Revolution  nicht  wünschen,  und  da  eine  europäische
Intervention  sich  vor  dem  schwierigen  Parlamente  nicht  verantworten  ließ,
so  dachte  das  Tory-Cabinet  die  Züchtigung  der  Carbonari  wo  möglich
der  Hofburg  allein  zu  überlassen.  Daß  Oesterreichs  Machtstellung  auf
der  Halbinsel  sich  dadurch  von  Neuem  befestigen  mußte,  war  dem  alten
Bundesgenossen  des  Hauses  Lothringen  nur  willkommen.

Um  so  bedenklicher  erschien  diese  Gefahr  dem  Tuilerienhofe.  Auch
Richelien  verabscheute  die  Revolution,  die  sich  ja  gegen  die  Vettern  des
Allerchristlichsten  Königs  richtete,  jedoch  das  Uebergewicht  Oesterreichs  im
Süden  durfte  kein  französischer  Minister  noch  verstärken  helfen,  und  wer
stand  dafür,  daß  nicht  England  die  italienischen  Wirren  benutzen  würde
um  sich  abermals  auf  Sicilien  einzunisten?  Daher  beantragte  Richelien
schon  in  den  ersten  Tagen  des  August  bei  der  Hofburg  die  Einberufung
einer  europäischen  Reunion  nach  dem  Muster  des  Aachener  Congresses.“)
In  einem  Rundschreiben  an  die  großen  Mächte  lehnte  Oesterreich  den
Vorschlag  ab,  weil  er  nur  Zeitverlust  bewirken  und  den  englischen  Hof
abschrecken  würde  (28.  August).  Das  Petersburger  Cabinet  dagegen
ergriff  den  Gedanken  Richelieus  mit  Feuereifer.  Der  Czar  lebte  und
webte  noch  in  dem  Traume  seines  großen  christlichen  Bundes.  Er  hoffte:
wenn  das  hohe  Tribunal  Europas  zusammenträte,  dann  könnte  vielleicht
die  Revolution  auf  beiden  Halbinseln  überwunden,  aber  auch  Oesterreichs
Eigenmacht  gezügelt  und  in  Neapel  wie  in  Madrid  unter  der  Aussicht
der  großen  Mächte  ein  gemäßigtes  Regiment  begründet  werden.  Ganz
hatte  Alexander  die  liberalen  Ideale  früherer  Jahre  noch  nicht  überwunden;
seine  weiche  Natur  sträubte  sich  wider  die  Einsicht,  daß  der  Radicalismus
des  Krieges,  wenn  es  einmal  zum  Schlagen  kam,  über  beide  Halbinseln
fast  unvermeidlich  eine  harte  Reaktion  heraufführen  mußte.  Da  die  Hofburg
  bei  ihrer  Weigerung  verblieb,  so  griff  der  Czar  endlich  zu  einem  oft
erprobten  Mittel  und  beschwor  seinen  königlichen  Freund  in  einem  zärtlichen

 

*7)  Ministerialschreiben  an  Krusemark,  12.,  19.,  30.  Aug.,  9.  Sept.  1820.
**)  Krusemark's  Bericht,  Wien  5.  Aug.  1820.
        <pb n="167" />
        Verabredung  eines  neuen  Congresses.  159

Briefe,  ihm  diesen  Herzenswunsch  nicht  zu  versagen.  Der  Sprache  des
Gemüths  vermochte  Friedrich  Wilhelm  selten  zu  widerstehen,  sofern  es  sich
nicht  um  Gewissensfragen  handelte.  Er  willigte  in  die  Berufung  einer
Reunion  —  sehr  ungern  freilich  und  ohne  seine  Meinung  über  die
italienische  Frage  zu  ändern.“')  Nunmehr  mußte  auch  Metternich  nachgeben,
  wenn  er  den  Czaren  nicht  beleidigen  wollte,  und  die  drei  Monarchen
verabredeten,  da  der  Czar  des  Reichstags  halber  in  Warschau  weilte,  um
Mitte  Oktober  in  dem  nahen  Troppau  zusammenzutreffen.  Wie  einst
die  Niederlande  unter  Wilhelm  III.,  so  bildete  jetzt  Oesterreich  den  Mittelpunkt
  der  Staatengesellschaft,  und  wie  man  damals  alle  großen  Congresse,
vom  Nymwegener  bis  zum  Utrechter  Frieden,  auf  niederländischem  Gebiete
  abzuhalten  pflegte,  so  ward  es  jetzt  zur  Regel,  daß  die  Beherrscher
Europas  sich  um  Kaiser  Franz,  in  seinen  Kronländern  zusammenfanden.

Den  Westmächten  kam  die  Abrede  der  drei  Monarchen  sehr  ungelegen.
  Richelien  erschrak  über  die  Folgen  seines  eigenen  Vorschlags,  er
begann  zu  ahnen,  welche  peinliche  Rolle  die  beiden  constitutionellen  Höfe
des  Westens  in  Troppau  neben  den  drei  Ostmächten  spielen  würden;
doch  es  war  zu  spät  zur  Umkehr.  In  seiner  Verstimmung  verfiel  er  dann
auf  eine  unglückliche  Halbheit  und  beschloß,  mindestens  nicht  selber  auf
dem  Congresse  zu  erscheinen.  Castlereagh  aber  wurde  durch  den  Proceß
der  Königin  in  London  festgehalten  und  beauftragte  seinen  Bruder,  den
Gesandten  in  Wien,  Lord  Charles  Stewart,  dem  Kaiser  Franz  nach  Troppau
zu  folgen.  Das  ließ  sich  zur  Noth  vor  dem  Parlament  entschuldigen;
über  die  Herzensmeinung  seiner  britischen  Freunde  konnte  Metternich  doch
nicht  in  Zweifel  sein,  da  sie  eben  jetzt  zum  Schutze  der  königlichen  Familie
eine  Flotte  nach  Neapel  sendeten.  Während  also  die  drei  Monarchen
des  Ostens  mit  ihren  leitenden  Ministern  persönlich  in  Troppau  erschienen,
war  England  nur  durch  einen  Staatsmann  zweiten  Ranges,  einen
unbedeutenden,  launischen  Sonderling  vertreten.  Fast  noch  deutlicher
spiegelte  sich  die  Rathlosigkeit  des  französischen  Hofes  in  den  Personen
seiner  Vertreter  wieder.  Was  vermochte  der  kluge,  aufrichtig  constitutionell
gesinnte  Graf  La  Ferronays  zu  leisten,  da  ihm  als  erster  Bevollmächtigter
der  Marquis  von  Caraman  vorgesetzt  war,  ein  erklärter  politischer
Gegner,  der  den  Ultras  nahe  stand?  So  traten  die  Westmächte  von
Haus  aus  unsicher  und  schwächlich  auf.  Nur  die  beiden  deutschen  Höfe
wußten  genau  was  sie  wollten:  die  Vernichtung  der  Revolution  durch
Oesterreich  allein.

Diese  Ueberlegenheit  des  klaren  Willens  mußte  auch  Kaiser  Alexander
bald  genug  empfinden.  Der  Czar  wollte  den  Zweck  ohne  die  Mittel,  er
schwankte  wieder  zwischen  den  Rathschlägen  Nesselrodes  und  Kapodistrias",
und  die  Erfahrungen,  die  er  soeben  auf  seinem  zweiten  polnischen  Reichs- 



*)  Vernstorff's  Weisung  an  Krusemark,  17.  Sept.  1820.
        <pb n="168" />
        160  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

tage  gesammelt,  konnten  ihm  wahrlich  nicht  die  Kraft  des  Entschlusses
stählen.  Welch  ein  widerwärtiges  Bild  politischer  Thorheit  war  ihm  dort
entgegengetreten!  Eine  ganze  Reihe  verständiger  Gesetze  unter  tollen  Reden
sammt  und  sonders  verworfen;  auf  den  Gallerien  lärmende  und  drohende
Studenten;  dazu  im  Lande  überall  das  unfaßbare  und  doch  Jedermann
fühlbare  Treiben  der  nationalen  Freimaurer,  und  in  dem  neuen  nationalen
  Heere  nur  eine  große  Verschwörung.  Unaushaltsam  trieb  das  verblendete
  Volk  einer  neuen  Revolution  entgegen.  Trotz  alledem  wollte
Alexander  die  Hoffnung  nicht  aufgeben,  daß  die  Freiheit  unter  den  Fittichen
des  weißen  Adlers  eine  Heimstätte  finden  werde.  Er  schloß  den  unfruchtbaren
  Reichstag  mit  einigen  schmerzlichen,  aber  liebevollen  Vorwürfen.
„Ihr  habt“,  so  rief  er  den  Landboten  zu,  „das  Gute  für  das  Böse  erhalten,
Polen  ist  in  die  Reihe  der  Staaten  wieder  eingetreten.  Ich  werde  bei
meinen  Absichten  beharren.  Fraget  Euer  Gewissen  und  Ihr  werdet  wissen,
ob  Ihr  dem  Lande  alle  die  Dienste  geleistet  habt,  die  es  von  Eurer  Weisheit
  erwartet.“  Diese  Thronrede  verschickte  er  sodann  an  die  Gesandtschaften,
  nebst  einem  eigenhändigen  Rundschreiben,  worin  er  nochmals
die  constitutionellen  Institutionen  pries,  welche  der  fast  einstimmige  Wunsch
der  Völker  fordere.  Immerhin  ließen  die  widerwärtigen  Vorgänge  einen
Stachel  in  der  Seele  des  Czaren  zurück.  Obgleich  Alexander  dem  Wiener
Hofe  noch  keineswegs  völlig  traute,  so  empfing  er  doch  den  Gesandten
Lebzeltern,  der  mit  vertraulichen  Aufträgen  des  Kaisers  Franz  nach
Warschau  kam,  sehr  herzlich  und  ließ  durch  Kapodistrias  der  Hofburg
aussprechen,  wie  viel  Segen  er  sich  von  der  Eintracht  der  großen  Mächte
verspreche:  „zweimal  haben  die  Völker  und  die  Fürsten  den  Bund  der
mächtigsten  Monarchen  gesegnet;  sie  werden  es  auch  diesmal  thun.“  Zugleich
bat  er  die  englische  Regierung,  mit  vollem  Vertrauen  an  der  Reunion
theilzunehmen.  An  eine  Intervention  in  Spanien  wagte  er  für  jetzt
nicht  mehr  zu  denken;  er  sah  ein,  daß  die  Thätigkeit  des  Congresses  sich
zunächst  auf  Italien  beschränken  mußte.  —

So  war  die  Lage  am  20.  Oktober,  als  die  Vertreter  der  Mächte  nach
und  nach  in  der  stillen  Hauptstadt  des  österreichischen  Schlesiens  eintrafen.
Hier  im  abgelegenen  Wiesenthale  der  Oppa  konnte  man  ganz  den  Geschäften
  leben,  hier  war  man  sicher  vor  allen  den  Neugierigen  und  Bittstellern,
  die  sich  einst  in  Aachen  an  die  Monarchen  herangedrängt  hatten.
Mit  dem  Regenwetter  des  Herbstes  stellte  sich  freilich  auch  die  kleinstädtische
Langeweile  ein.  Außer  der  Freundin  Gentz's,  der  geistreichen  Gräfin
Urban  ließ  sich  kaum  jemals  eine  Dame  in  den  Salons  des  trostlos

 

26.  Sept.

)Kapodistrias  an  Metternich,  Warschau  Stt-:

26.  Sept.
8.  Okt.

an  Fürst  Lieven  in  London

1820.
        <pb n="169" />
        Eröffnung  des  Troppauer  Congresses.  161

häßlichen  Schlosses  blicken,  und  die  meisten  der  versammelten  Staatsmänner
glaubten  wirklich  einer  großen  Sache  ein  schweres  Opfer  zu  bringen,  indem
sie  wochenlang  in  der  Eintönigkeit  dieses  diplomatischen  Mönchslebens  aushielten.
  Die  Vertreter  der  Westmächte  befleißigten  sich  einer  so  ängstlichen
Zurückhaltung,  daß  ein  gemeinsames  Vorgehen  der  fünf  Höfe  von  vornherein
  fast  unmöglich  schien.  Lord  Stewart  war  von  seinem  Bruder
angewiesen,  alle  Beschlüsse  womöglich  nur  zum  Bericht  zu  nehmen,  weil
die  englische  Regierung  nicht  glaube,  daß  die  Bestimmungen  des  großen
Bundesvertrags  sich  auf  die  italienische  Frage  anwenden  ließen.  Er
weigerte  sich  gleich  in  der  ersten  Sitzung  am  27.  Okt.,  ein  Protocoll  zu
unterzeichnen,  und  man  mußte  sich  mit  einem  von  Gentz  geführten  Journale
behelfen.)  Darum  fanden  auch  nur  wenige  förmliche  Sitzungen  statt.

Die  Entscheidung  erfolgte  durch  vertrauliche  Unterredungen,  und  diesen
steckte  Metternich  sicheren  Blicks  sogleich  ein  greifbares  Ziel,  indem  er  bald
nach  Eröffnung  des  Congresses  dem  preußischen  Staatskanzler  sagte:  Wir,
die  Ostmächte  sollten  vorangehen,  da  in  den  Grundsätzen  Alles  einig  ist,
und  keine  Zeit  mit  Verhandlungen  verlieren,  die  weder  in  London  noch  in
Paris  zum  Ziele  führen  können..“)  Es  galt  also,  zunächst  den  Czaren
ganz  für  die  österreichische  Ansicht  zu  gewinnen  und  einen  einmüthigen
Beschluß  der  drei  freiesten  und  gesündesten  Staaten  —  wie  Metternich
die  Ostmächte  nannte  —  herbeizuführen;  dann  schien  mindestens  die
stillschweigende  Zustimmung  der  beiden  unfreien,  durch  parlamentarische
Rücksichten  gebundenen  Cabinette  möglich.  Preußen  begnügte  sich  dabei  mit
der  bescheidenen  Rolle  des  Vermittlers  zwischen  den  beiden  Kaisermächten.
Dem  Könige  erschien  in  der  düstern  Laune,  die  ihn  jetzt  beherrschte,  der
Zwang  der  höfischen  Gesellschaft  noch  unleidlicher  als  sonst;  sichtlich
unlustig,  traf  er  erst  am  7.  Nov.  in  Troppau  ein  und  schützte  bald  ein
Unwohlsein  vor,  um  den  Congreß  schon  nach  vierzehn  Tagen  wieder  zu
verlassen.  Bernstorff  wurde  durch  einen  Gichtanfall  an  das  Bett  gefesselt;
dem  Staatskanzler  aber  lagen  seine  preußischen  Sorgen  näher  am  Herzen
als  die  wälschen  Streitigkeiten,  er  überließ  die  Leitung  der  Verhandlungen
vertrauensvoll  seinem  österreichischen  Freunde,  ohne  zu  errathen,  wie  argwöhnisch
  dieser  ihn  selber  betrachtete.

Für  Metternich  war  jetzt  die  Stunde  gekommen,  seine  ganze  diplomatische
  Gewandtheit  zu  entfalten;  es  kostete  ihn  einige  Tage  heißer
Arbeit,  bis  er  endlich  durch  wiederholte  vertraute  Gespräche  die  Vorliebe
des  Czaren  für  den  liberalisirenden  Kapodistrias  etwas  erschüttert  hatte.
In  diesem  Griechen  sah  der  Oesterreicher  nur  noch  „einen  gründlichen,
vollständigen  Narren“;  der  wechselseitige  Haß  der  beiden  Staatsmänner
ließ  die  sachliche  Meinungsverschiedenheit  zwischen  den  Kaisermächten  größer

*)  Castlereagh,  Weisung  an  Stewart,  15.  Okt.;  Hardenberg's  und  Bernstorff's
Bericht,  27.  Okt.  1820.

*“)  Hardenberg's  Tagebuch,  25.  Okt.  1820.
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  11
        <pb n="170" />
        162  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

erscheinen  als  sie  im  Grunde  war.  Um  dem  Cezaren  seine  Ergebenheit
zu  beweisen,  ging  Metternich  alsbald  auf  jenen  alten  Lieblingsplan  der
Petersburger  Politik  ein,  welchen  die  russischen  Staatsmänner  schon  in
Aachen  und  dann  noch  oftmals  den  verbündeten  Mächten  empfohlen  hatten:
er  erbot  sich  zur  Unterzeichnung  eines  europäischen  Garantie-Vertrages,
kraft  dessen  alle  Souveräne  einander  wechselseitig  ihren  Besitzstand  gegen
jede  gewaltsame  Störung  von  innen  wie  von  außen  verbürgen  und  also
der  traumhafte  Heilige  Bund  endlich  einen  greifbaren  Inhalt  erhalten
sollte.))  Aber  der  nüchterne  Oesterreicher  wollte  vorher  die  praktische  Frage
des  Augenblicks,  die  Intervention  in  Neapel,  entschieden  sehen,  während
der  phantasiereiche  Czar  zuerst  den  Ausbau  seiner  Heiligen  Allianz  zu
vollenden  und  dann  erst  diese  neuen  Grundsätze  des  Völkerrechts  auf
Italien  anzuwenden  dachte.

In  der  ersten  Conferenz  verlas  Metternich  mehrere  Briefe,  in  denen
König  Ferdinand  von  Neapel  mit  grellen  Farben  seine  Nothlage  schilderte
und  sich  feierlich  gegen  den  ihm  angethanen  Zwang  verwahrte;  derselbe
Fürst,  der  soeben  die  neue  Verfassung  beschworen  und  dabei  den  Bilitz
des  Himmels  auf  sich  herabgerufen,  erklärte  jetzt,  daß  er  mit  dem  Messer
an  der  Kehle  sein  Parlament  habe  eröffnen  müssen.  Eine  so  schamlose
Zweizüngigkeit  erregte  selbst  bei  diesen  voreingenommenen  Hörern  allgemeinen
Unwillen,  und  die  Conferenz  beschloß,  die  Briefe  aus  dem  Journal  hinwegzulassen
  „um  den  unglücklichen  König  nicht  noch  mehr  zu  compromittiren“.
Daran  schloß  sich  die  Verlesung  einer  langen  österreichischen  Denkschrift,
die  sich  auf  den  geheimen  Wiener  Vertrag  von  1815  berief.  Metternich's
Absicht  war,  mit  Zustimmung  der  verbündeten  Mächte  dem  Könige,
der  seine  Unfreiheit  soeben  eingestanden,  zu  Hilfe  zu  kommen,  Neapel
alsbald  zu  besetzen  und  dann  den  Bourbonen  unter  dem  Schutze  österreichischer
  Waffen  die  Ordnung  herstellen  zu  lassen.  Was  galt  es  ihm
auch,  daß  der  neapolitanische  Minister  Herzog  von  Campo-Chiaro  schon
vor  vier  Wochen  dem  k.  k.  Geschäftsträger  v.  Menz  versichert  hatte,  seine
Regierung  werde  sich  freuen,  die  Frechheit  der  radicalen  Sekten  durch
die  Großmächte  gezähmt  zu  sehen?  In  Metternich's  Augen  war  diese
muratistisch-constitutionelle  Sekte,  die  im  Cabinet  zu  Neapel  saß,  um  nichts
besser  als  die  Carbonari.““)  Der  Eindruck  seiner  Eröffnungen  war  sehr
peinlich.  Nur  die  Preußen  stimmten  dem  Oesterreicher  zu.  Die  übrigen
Bevollmächtigten  beobachteten  ein  verlegenes  Stillschweigen;  denn  der
geheime  Wiener  Vertrag  war  bisher  dem  französischen,  wahrscheinlich  auch
dem  russischen  Hofe  ganz  unbekannt  geblieben,  und  indem  die  Hofburg
sich  darauf  berief,  gab  sie  unzweideutig  zu  verstehen,  daß  sie  Neapel
als  ihr  Vasallenland  ansah,  daß  sie  dort  nicht  eine  gemäßigte  Regierung,

7)  Bernstorff's  Bericht,  21.  Okt.  1820;  Vgl.  o.  II.  474.

**)  Oesterreichische  Denkschrift,  23.  Okt.;  Bericht  des  k.  k.  Geschäftsträgers  v.  Menz,
Neapel  28.  Sept.  1820.
        <pb n="171" />
        Verständigung  der  drei  Ostmächte.  163

sondern  „die  alten  monarchischen  Institutionen“,  den  Absolutismus  wieder—
herstellen  wollte.  Am  2.  November  ließ  der  Czar  die  österreichische  Denk—
schrift  beantworten;  er  fand  es  anstößig,  daß  die  großen  Mächte  sich
auf  die  Klagen  des  meineidigen  Bourbonen  berufen  sollten,  und  wünschte
durch  einen  Aufruf  die  Neapolitaner  über  ihre  politische  Unabhängigkeit
zu  beruhigen;  jedenfalls  müsse  man  den  Schein  vermeiden,  als  ob  die
Intervention  nicht  um  Europas  willen,  sondern  zum  Besten  einer  einzigen
Macht  erfolge.

Die  preußischen  Staatsmänner  erriethen  sogleich,  wie  wenig  Wider—
standskraft  aus  diesem  wohlgemeinten  Bedenken  sprach;  sie  setzten  ihre
vermittelnde  Thätigkeit  eifrig  fort,  und  am  6.  Nov.  erlebte  der  kranke
Bernstorff  die  Genugthuung,  daß  sich  die  Staatsmänner  der  Kaiserhöfe
vor  seinem  Bett  leidlich  aussöhnten.  Am  folgenden  Tage  erklärte  Ruß—
land  im  Wesentlichen  seine  Zustimmung  zu  den  Plänen  Metternich's  und
fortan  hielten  die  Vertreter  der  drei  Ostmächte  unter  sich  vertrauliche  Con—
ferenzen,  ohne  die  Westmächte  einer  Mittheilung  zu  würdigen.  Noch  waren
sie  nicht  völlig  handelseins.  Der  Czar  erbot  sich  noch  einmal,  in  Neapel
zunächst  eine  Vermittlung  zu  versuchen,  jedoch  die  beiden  deutschen  Mächte
verwarfen  den  Vorschlag,  weil  Rußland  mit  seinen  Verbündeten  durchaus
auf  einer  Linie  bleiben  müsse  (10.  Nov.).  Als  die  Russen  das  Zimmer
verlassen  hatten,  überraschte  Metternich  seine  preußischen  Freunde  durch
einen  neuen  Einfall,  der  dem  Czaren  eine  goldene  Brücke  bauen  sollte.“)
Wie  nun,  wenn  man  den  König  Ferdinand  einlud,  persönlich  vor  dem
Congresse  zu  erscheinen?  Ließen  ihn  seine  Minister  nicht  ziehen,  dann
war  seine  Unfreiheit  erwiesen  und  das  Einschreiten  des  österreichischen
Heeres  vor  aller  Welt  gerechtfertigt;  folgte  er  der  Ladung,  so  konnte  er
sein  unglückliches  Land  mit  den  europäischen  Mächten  versöhnen.

Welch  ein  Gedanke!  Dieser  meineidige  Bourbone,  der  von  allen  Mitgliedern
  des  Congresses  gleichmäßig  verachtet  wurde,  der  soeben  sein  eigenes
Volk  vor  den  Großmächten  leidenschaftlich  verklagt  hatte,  er  sollte  den  Vermittler
  spielen  zwischen  Europa  und  seinem  Lande!  Aber  der  schlaue  Plan
schmeichelte  sich  ein  durch  den  Schein  des  Wohlwollens.  Es  klang  gar
so  menschenfreundlich  und  entsprach  auch  buchstäblich  den  Aachener  Verabredungen,
  wenn  man  über  Neapels  Zukunft  nur  unter  Mitwirkung  des
betheiligten  Souveräns  entschied.')  Völlig  verblendet  durch  ihren  Abscheu
vor  der  Revolution,  bemerkten  die  Höfe  kaum  noch,  daß  Metternich's
unparteiischer  Vorschlag  in  Wahrheit  darauf  hinauslief,  nur  eine  Partei
anzuhören.  Für  die  schauspielerischen  Neigungen  des  Stifters  der  Heiligen
Allianz  war  es  ein  verlockender  Gedanke,  daß  der  hohe  Gerichtshof

*)  Preußische  Denkschrift,  28.  Okt.;  russische  Denkschrift,  2.  Nov.;  Hardenberg's
und  Bernstorff's  Bericht,  4.  Nov.;  Bernstorff  an  Ancillon,  8.  Nov.;  Hardenberg's  Tagebuch,
  7.,  10.  Nov.  1820.

*7“)  S.  o.  II.  470  f.

 

117
        <pb n="172" />
        164  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

Europas  einen  König  feierlich  vor  seine  Schranken  rufen  sollte.  Aber
auch  König  Friedrich  Wilhelm  und  seine  Räthe  boten  unbedenklich  ihre
Hand  zu  dem  Possenspiele  eines  völkergerichtlichen  Scheinverfahrens,  dessen
gleichen  sie  in  Preußen  selbst  sicherlich  nie  geduldet  hätten.  Es  ist  der
Fluch  großer  politischer  Versammlungen,  daß  sie  das  Rechtsgefühl  abstumpfen,
  weil  sich  die  Verantwortung  auf  viele  Köpfe  vertheilt;  Parlamente
und  Diplomatencongresse  handeln  leichter  gewissenlos  als  einzelne  Staatsmänner.
  Da  der  preußische  Hof  sich  an  der  Intervention  in  Neapel
keinenfalls  unmittelbar  betheiligen  wollte,  so  hielt  er  auch  nicht  für  nöthig
die  Lauterkeit  der  vorgeschlagenen  Mittel  streng  zu  prüfen.

Genug,  zuerst  die  Preußen,  dann  die  Russen  genehmigten  den  österreichischen
  Antrag,  und  nunmehr  ward  die  gemeinsame  diplomatische
Aktion  der  Ostmächte  in  guter  Eintracht  rüstig  vorbereitet.  Da  erhielt
der  Czar  am  15.  Nov.  aus  Petersburg  die  Kunde,  das  berühmte  Semenow'sche
  Garderegiment  habe  seinem  verhaßten  Obersten  den  Gehorsam
verweigert.  Die  Meuterei  war  ohne  jeden  politischen  Hintergrund,  und
General  Witzleben  gab  daher  dem  Kaiser  mit  seiner  gewohnten  Gradheit
den  guten  Rath,  er  möge,  um  die  Wiederkehr  solcher  Zuchtlosigkeit  zu
verhindern,  für  eine  menschlichere  Behandlung  der  Mannschaften  sorgen,
die  Unredlichkeit  der  Heeresverwaltung  beseitigen.  Doch  da  das  Ereigniß
in  den  Zeitungen  als  eine  gefährliche  Verschwörung  dargestellt  wurde  und
der  Czar  selbst  schon  seit  zwei  Jahren  aus  guten  Gründen  dem  Geiste
seines  Heeres  mißtraute,  so  ward  er  durch  die  peinliche  Nachricht  lebhaft
  erregt  und  in  seiner  antirevolutionären  Gesinnung  von  Neuem  bestärkt.)


Am  19.  einigten  sich  die  Ostmächte  über  ein  vorläufiges  Protocoll,
an  dessen  Spitze  der  verhängnißvolle  Satz  stand:  „die  Staaten,  welche
eine  durch  Aufruhr  bewirkte  Regierungs-Veränderung  erlitten  haben,  deren
Folgen  für  andere  Staaten  bedrohlich  sind,  hören  dadurch  von  selbst  auf,
an  der  europäischen  Allianz  theilzunehmen  und  bleiben  davon  ausgeschlossen,
bis  ihre  Lage  Bürgschaften  gesetzlicher  Ordnung  und  Beständigkeit  bietet.“
Entstehen  durch  solche  Aenderungen  —  so  fuhr  das  Protocoll  fort  —
unmittelbar  Gefahren  für  andere  Staaten,  dann  verpflichten  sich  die
Mächte,  durch  friedliche  Mittel  oder  nöthigenfalls  durch  die  Waffen  den
schuldigen  Staat  „in  den  Schooß  der  großen  Allianz  zurückzuführen“.  So

 

*)  Eine  oft  wiederholte  und  mit  manchen  romanhaften  Zügen  ausgeschmückte
Legende  behauptet,  Metternich  hätte  die  Nachricht  aus  Petersburg  zuerst  erhalten  und
alsdann  durch  gewandte  Benutzung  derselben  den  überraschten  Czaren  für  die  Pläne
Oesterreichs  gewonnen.  Seit  Metternich's  hinterlassene  Papiere  erschienen  sind,  muß
diese  Erzählung  als  märchenhaft  angesehen  werden.  Denn  Metternich  erzählt  selbst
(III.  355),  daß  Kaiser  Alexander  ihm  den  Vorfall  zuerst  mitgetheilt  habe,  und  legt  auf
die  ganze  Sache  wenig  Werth.  Ueberdies  war  die  Verständigung  zwischen  den  Kaiserhöfen
  im  Wesentlichen  schon  vorher,  am  6.  und  7.  Nov.  erfolgt.
        <pb n="173" />
        Das  Troppauer  Protocoll.  165

weit  war  man  also  in  zwei  Jahren  schon  hinabgeglitten  auf  den  ab—
schüssigen  Bahnen  der  Reaktion!  Welches  Befremden  hatte  diese  legitimistische
Parteidoktrin  noch  auf  dem  Aachener  Congresse  erregt,  als  sie  dort  in
Ancillon's  Denkschrift  zuerst  ausgesprochen  wurde.  Jetzt  nahm  man  sie
willig  auf.  Die  Ostmächte  verkündeten  geradezu,  daß  die  große  Allianz
nicht  das  Recht  gegen  Jedermann  wahren,  sondern  nur  die  Throne  gegen
den  Aufruhr  vertheidigen  wolle;  und  wie  furchtbar  mußte  die  radicale
Verbitterung  zunehmen,  sobald  die  Welt  zu  dem  Glauben  gelangte,  daß
aus  dem  großen  europäischen  Friedensbunde  ein  Bund  der  Fürsten  gegen
die  Völker  geworden  sei.  Auf  jene  doktrinären  Vordersätze  folgte  sodann
der  praktische  Schluß,  daß  ein  österreichisches  Heer  im  Namen  der  Mächte
in  Neapel  einrücken  solle,  aber  „zu  dem  einzigen  Zwecke,  dem  Könige  und
der  Nation  die  Freiheit  wiederzugeben“.  Am  folgenden  Tage  wurde  König
Ferdinand  durch  gleichlautende  Schreiben  der  drei  Monarchen  eingeladen,
vor  ihnen  in  Laibach  zu  erscheinen;  dorthin  wollte  der  Congreß,  um  dem
Schauplatz  der  Revolution  näher  zu  sein,  mittlerweile  übersiedeln.  Die
Oesterreicher  bezweifelten  kaum,  daß  der  Bourbone  der  Ladung  Folge
leisten  würde;  schlimmsten  Falls  sollten  jedoch  die  Geschäftsträger  in  Neapel
erklären,  die  Monarchen  machten  jeden  einzelnen  Neapolitaner  für  die
Sicherheit  der  königlichen  Familie  verantwortlich.“)

Und  das  Alles  geschah  ohne  die  Mitwirkung  der  Westmächte.  Man
speiste  sie  ab  mit  dem  Troste,  dies  rasche  Vorgehen  werde  ihnen  den  nach—
träglichen  Beitritt  erleichtern.  Die  Lage  der  englischen  und  französischen
Bevollmächtigten  wurde  mit  jedem  Tage  peinlicher;  sie  glichen  wirklich,
wie  Tierney  in  einer  Parlamentsrede  höhnend  bemerkte,  den  Zuhörern
im  Unterhause,  die  sich  bei  der  Abstimmung  entfernen  müssen.  Für  Eng—
land  war  das  Protocoll  vom  19.  Nov.  geradezu  beleidigend;  denn  auch
die  moderne  englische  Verfassung  war  aus  einem  „Aufruhr“  hervor—
gegangen,  und  das  Thronrecht  des  Hauses  Hannover  beruhte  auf  dem
revolutionären  Grundsatze,  daß  der  legitime  König  Jakob  II.  den  ursprünglichen
  Vertrag  zwischen  Fürst  und  Volk  gebrochen  habe.  Unbekümmert
um  den  Groll  der  constitutionellen  Höfe  schritten  die  Ostmächte  vorwärts.
Sie  nannten  sich  selber  les  puissances  délibérantes  und  verkündeten
durch  ein  stolzes  Rundschreiben,  das  bald  in  die  Zeitungen  kam,  den
kleinen  Höfen  die  bisherigen  Ergebnisse  des  Congresses;  sie  erklärten  darin
jede  durch  Aufruhr  bewirkte  Regierungsveränderung  für  einen  Bruch  der
europäischen  Verträge  und  sprachen  die  zuversichtliche  Erwartung  aus,  daß
die  Westmächte  sich  ihnen  noch  anschließen  würden.  In  der  That  begann
der  französische  Hof  zögernd  ihren  Spuren  zu  folgen;  König  Ludwig
entschloß  sich  nachträglich  seinen  italienischen  Verwandten  ebenfalls  zur  Reise

 

*)  Protocole  préliminaire,  19.  November;  drei  Weisungen  Bernstorff's  an
Ramdohr  in  Neapel,  22.  Nov.;  Hardenberg's  Tagebuch,  19.  Nov.  1820.
        <pb n="174" />
        166  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

nach  Laibach  aufzufordern.  Dieser  aber  nahm  die  Einladung  freudig  an,
und  die  überströmende  Dankbarkeit  seiner  Antwortschreiben  verrieth  deutlich,
was  in  seinem  Herzen  kochte.

Noch  gab  es  manche  schwere  Bedenken  zu  überwinden,  selbst  im
Schooße  des  engeren  Bundes  der  drei  Höfe.  Der  Czar  wünschte  Blutvergießen
  durchaus  zu  vermeiden;  er  fühlte  Mitleid  für  das  neapolitanische
Volk,  das  gleich  seinem  Könige  durch  die  despotische  Gewalt  der  Revolution
geknechtet  sei,  und  schlug  daher  vor,  die  Verirrten  noch  einmal  durch  den
Papst  warnen  zu  lassen,  da  die  Großmächte  selber  mit  dieser  revolutionären
  Regierung  nicht  verhandeln  könnten.  Getreu  den  Traditionen  der
russischen  Politik,  die  sich  den  italienischen  Kleinstaaten  immer  freundlich
gezeigt  hatte,  verlangte  er  ferner,  daß  auch  Bevollmächtigte  Piemonts,
Toscanas  und  des  Papstes  nach  Laibach  geladen  würden.  Auf  beide
Vorschläge  mußte  Metternich  wohl  oder  übel  eingehen,  schon  weil  Oesterreich
  die  guten  Dienste  des  Tuilerienhofes,  der  ebenfalls  seine  Vermittlung
  anbot,  unmöglich  annehmen  konnte.  Die  zwei  Kaiser  schrieben  also
(12.  Decbr.)  persönlich  an  den  Papst  —  denn  der  König  von  Preußen
war  mittlerweile  heimgereist  —  und  die  Fassung  ihrer  Briefe  ließ  den
Gegensatz  der  Meinungen  erkennbar  durchschimmern.  Kaiser  Franz  sprach
die  Erwartung  aus,  der  geistliche  Arm  werde  den  weltlichen  bei  der  Bestrafung
  der  Revolution  unterstützen;  Czar  Alexander  hoffte  durch  die
geistlichen  Ermahnungen  des  Kirchenfürsten  die  Neapolitaner  mit  den  Großmächten
  zu  versöhnen.  Metternich  aber  und  seine  preußischen  Freunde
sahen  voraus,  wie  kläglich  dieser  seltsame  Vermittlungsversuch  enden  mußte,
und  die  Thorheit  der  Radicalen  des  Südens  gab  ihnen  Recht.)

Die  Sache  der  Liberalen  in  Neapel  stand  noch  nicht  ganz  verzweifelt;
denn  außer  Oesterreich  wünschten  alle  Großmächte,  sogar  Preußen,  die  Durchführung
  einiger  Reformen  in  dem  zerrütteten  Staate;  auch  an  den  italienischen
  Höfen  glaubte  man  allgemein,  daß  mindestens  einzelne  Trümmer
der  neuen  Institutionen  den  Neapolitanern  erhalten  bleiben  müßten.“)
Entschloß  sich  das  Parlament  in  Neapel  rechtzeitig,  statt  der  unbrauchbaren,
von  den  Großmächten  verworfenen  spanischen  Verfassung  ein  verständiges
Grundgesetz  anzunehmen,  so  war  eine  Versöhnung  vielleicht  noch  möglich.
Aber  auf  die  Nachrichten  aus  Troppau  flammten  die  revolutionären
Leidenschaften  wild  auf;  eingeschüchtert  durch  die  Drohungen  der  Carbonari
beschloß  die  Kammer  an  ihrem  heiligen  Codex  unverbrüchlich  festzuhalten
und  zwang  die  muratistischen  Minister  einem  radicalen  Cabinet  den  Platz

 

„  ..  .  ..  ..  ,  24.  November.
)  Opinion  des  russischen  Hofes  über  die  Mittel  zur  Versöhnung,  6-December
Caraman,  Erklärung  zum  Protocoll,  7.  Dec.;  Briefe  der  beiden  Kaiser  an  Papst  Pius,
12.  Dec.;  Bernstorff  an  Niebuhr,  13.  Dec.;  an  Graf  Truchseß  in  Turin,  24.  Dec.;
Hardenberg's  und  Bernstorff's  Berichte,  1.,  6.  Dec.  1820.
*#)  Truchseß's  Bericht,  Turin  4.  Dec.  1820.
        <pb n="175" />
        Vorladung  König  Ferdinand's.  167

zu  räumen.  Indem  sie  also  die  großen  Mächte  tödlich  reizte,  drückte  sie
ihnen  zugleich  eine  furchtbare  Waffe  in  die  Hand:  sie  erlaubte  dem
Könige,  der  ohne  ihre  Genehmigung  das  Land  nicht  verlassen  durfte,  nach
Laibach  zu  reisen,  nur  sollte  er  zuvor  die  schon  zweimal  beschworene  Ver—
fassung  zum  dritten  Male  eidlich  bekräftigen.  So  stand  dies  Herrscher—
haus  zu  seinem  Volke!  Bereitwillig  kam  König  Ferdinand  der  schimpf—
lichen  Zumuthung  nach,  und  die  Redner  des  Parlaments  stellten  sich  an,
als  ob  sie  ihm  glaubten;  sie  wähnten  durch  ihre  zur  Schau  getragene
Sicherheit  die  großen  Mächte  abzuschrecken.  Die  österreichischen  Staatsmänner
  aber  ahnten,  daß  diese  Ueberschlauheit,  die  den  Südländern  so
oft  verderblich  wird,  an  der  eisernen  Stirn  des  Bourbonen  ihren  Meister
finden  sollte;  sie  wußten,  wie  dieser  dreifach  Meineidige  in  Laibach  reden
würde,  und  sahen  ihr  Spiel  schon  halb  gewonnen.

Minder  glücklich  fuhr  Metternich  mit  seinen  Vorschlägen  für  den
europäischen  Garantie-Vertrag.  In  einer  langen  Denkschrift  vom  28.  Nov.
führte  er  zunächst  seine  vierte  Metapher,  die  große  Wasserfluth,  vor  und  zeigte
die  Nothwendigkeit,  „um  jeden  Preis  wirksame  Dämme  zu  errichten  gegen
diesen  revolutionären  Strom,  der,  wenn  er  nicht  in  seinen  Ueberfluthungen
aufgehalten  wird,  schließlich  Alles  zu  verschlingen  droht.“  Darum  muß
die  legitime  Souveränität  durch  einen  allgemeinen  Vertrag  unter  die  Bürgschaft
  der  europäischen  Mächte  gestellt  werden,  so  zwar,  daß  jede  durch
eine  angemaßte  Gewalt  bewirkte  Revolution  die  Mächte  ohne  Weiteres
zum  Einschreiten  berechtigt;  wird  der  Umsturz  hingegen  durch  den  legitimen
  Souverän  selber  vollzogen,  dann  dürfen  die  Mächte  nur  einschreiten
falls  er  die  Nachbarstaaten  gefährdet.)  Die  Arbeit  führte  im  Grunde
nur  schärfer  aus,  was  in  dem  Protocoll  vom  19.  Nov.  schon  vorläufig
angedeutet  war.  Der  Czar  aber  war  inzwischen  über  die  Folgen  seiner
eigenen  Vorschläge  besorgt  geworden;  er  konnte  sich  nicht  verhehlen,  daß
weder  die  Westmächte  noch  selbst  die  constitutionellen  Kleinstaaten  Deutschlands
  einen  Vertrag  unterzeichnen  durften,  der  ihre  Verfassungen  der  oberstrichterlichen
  Gewalt  europäischer  Congresse  förmlich  unterworfen  hätte.

Alexander  zeigte  sich  so  bedenklich,  daß  Metternich  für  nöthig  hielt,
sein  schweres  Geschütz  aufzufahren.  Im  tiefsten  Vertrauen  überreichte  er  dem
Czaren,  mit  Genehmigung  des  Kaisers  Franz,  sein  „politisches  Glaubensbekenntniß",
  eine  weitschweifige  geschichtsphilosophische  Betrachtung  über
das  Zeitalter  der  Revolution.  Wie  geistvoll  und  gerecht  schilderte  um
dieselbe  Zeit  General  Clausewitz,  auch  ein  conservativer  Gegner  der
Revolution,  in  seiner  classischen  Abhandlung  über  die  politischen  Umtriebe
alle  die  gewaltigen  Wandlungen  des  wirthschaftlichen  und  des  geistigen
Lebens,  welche  den  Schwerpunkt  der  bürgerlichen  Gesellschaft  allmählich

*)  Oesterreichische  Denkschrift  Sur  duelques  mesures  générales  etc.,  28.  Nov.
1820.  Viele  dieser  Troppauer  und  Laibacher  Aktenstücke  sind  schon  von  Gervinus  (Gesch.
des  neunzehnten  Jahrh.  VII.  783  f.)  benutzt.
        <pb n="176" />
        168  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

nach  unten  hin  verschoben  hatten.  Und  wie  armselig  erschien  daneben
die  Geschichtsweisheit  Metternich's,  der  diesmal  seine  fünfte  Metapher,
den  Krebs  mit  einer  Ausdauer  anwendete,  als  wäre  er  ein  Specialarzt
für  Krebskrankheiten.  Natürlich  hatte  der  moralische  Krebs  seinen  eigentlichen
  Sitz  in  den  Mittelklassen;  nur  aus  den  philosophischen  Irrlehren
des  alten  Jahrhunderts,  aus  den  unbedachten  Reformen  seiner  aufgeklärten
  Monarchen,  aus  der  Ueberhebung  ehrgeiziger  Frevler  und  aus
dem  Krebsschaden  der  geheimen  Gesellschaften  war  die  Revolution  hervorgegangen.
  Während  der  Sturm  der  nationalen  Ideen  in  Italien  wie
in  Deutschland  längst  vernehmlich  an  den  schwachen  Pfeilern  der  Wiener
Verträge  rüttelte,  behauptete  Metternich  alles  Ernstes,  das  Gefühl  der
Nationalität  sei  aus  dem  Katechismus  der  liberalen  Partei  bereits  gestrichen,
die  Partei  erstrebe  die  Vernichtung  aller  politischen  und  religiösen
Unterschiede,  die  völlige  Entfesselung  jedes  einzelnen  Menschen,  und  ihre
beiden  Fraktionen,  die  Niveleurs  und  die  Doktrinäre  fänden  sich  am  Tage
des  Umsturzes  stets  zusammen.  Inmitten  solcher  Leidenschaften  könne
man  nicht  an  Reformen  denken,  sondern  nur  das  Bestehende  aufrecht
halten;  la  stabilité  nest  pas  Pimmobilité.  So  verzerrt  spiegelte  sich
die  Welt  in  den  Augen  des  Mannes,  der  eben  damals  prahlte:  „Man
stelle  mich  auf  die  Tribüne  des  Capitols,  und  man  wird  mich  ganz  anders
reden  hören  als  ich  in  Troppau  es  vermag.  Ich  brauche  weiten  Raum
und  kann  mich  in  kleinem  und  engem  nicht  zurecht  finden.“  Ein  gütiges
Geschick  hatte  ihn  in  eine  der  fruchtbarsten  Epochen  der  Weltgeschichte
geführt;  er  aber  fand  die  Zeit  klein,  weil  er  selbst  zu  klein  war  ihre
Zeichen  zu  deuten,  und  klagte:  „Heute  bringe  ich  mein  Leben  zu,  die
morschen  Gebäude  zu  stützen.  Ich  hätte  im  Jahre  1900  geboren  werden
und  das  zwanzigste  Jahrhundert  vor  mir  haben  sollen!“

Auf  das  erregbare  Gemüth  des  Czaren  waren  die  schauerlichen  Geschichtsbilder
  des  „Glaubensbekenntnisses“  gut  berechnet.  Gleichwohl  überzeugten
  sie  ihn  nicht  gänzlich.  Er  blieb  dabei,  daß  ein  allgemeiner  Garantie-Vertrag
  nur  Mißtrauen  erregen  und  nimmermehr  auf  den  Beitritt  aller
Mächte  rechnen  könne.  Auf  seinen  Wunsch  wurde  der  unglückliche  Gedanke,
den  er  einst  selber  zuerst  angeregt,  endlich  aufgegeben.)  —

Nicht  ohne  Besorgniß  schaute  der  Wiener  Hof  auf  die  Ergebnisse  dieses
zweiten  großen  Fürstenvereins  zurück.  Wie  anders  konnte  er  jetzt  vor  der  Welt
dastehen,  wenn  die  Kühnheit  statt  der  Schlauheit  sein  Ruder  geführt,  wenn
er  schon  im  Herbst  auf  eigene  Faust  die  Revolution  in  Neapel  niedergeschlagen
  und  dann,  bei  einiger  Mäßigung,  unzweifelhaft  die  nachträgliche
Zustimmung  der  großen  Mächte  erhalten  hätte!  Der  klägliche  Zustand
seines  Heeres  hatte  ihn  gezwungen,  die  Entscheidung  zu  vertagen.  Wohl

 

5.

*)  Russische  Denkschrift,  17

20.  Dec.  1820.

December;  Hardenberg's  und  Bernstorff's  Bericht
        <pb n="177" />
        Ergebnisse  des  Troppauer  Congresses.  169

durfte  er  jetzt  hoffen,  in  einigen  Monaten  das  Versäumte  nachzuholen,
aber  um  welchen  Preis  waren  Metternich's  diplomatische  Siege  erkauft.
Die  alte  Eintracht  der  großen  Allianz  bestand  nicht  mehr  unerschüttert.
Von  Aachen  aus  hatten  noch  alle  fünf  Mächte  gemeinsam  zu  Europa
gesprochen,  das  Troppauer  Rundschreiben  vom  8.  Dec.  war  nur  von  den
Ostmächten  unterzeichnet,  und  die  laute  Schadenfreude  der  liberalen  Presse
zeigte,  daß  die  Welt  diese  Wendung  der  Dinge  verstand.  Der  französische
Hof  schwankte  freilich  noch  immer  rathlos  zwischen  den  Parteien.  Während
die  Ultras  die  Wiederherstellung  der  bourbonischen  Macht  in  Neapel  ver—
langten,  predigten  die  Blätter  der  Opposition  den  Krieg  wider  Oesterreich,
und  die  neueste  Haartour  der  Pariser  Damen  führte  den  unzweideutigen
Namen  Chemin  de  Mayence.  Zu  Weihnachten  gaben  die  französischen
Bevollmächtigten  eine  schüchterne  Erklärung  zu  Protocoll,  welche  wie  eine
halbe  Zustimmung  zu  den  Schritten  der  Ostmächte  klang,  aber  dem  Aller—
christlichsten  Könige  die  Freiheit  der  Entschließung  vorbehielt.“)  Gleichzeitig
war  indeß  eine  weit  unfreundlicher  gehaltene  geheime  Weisung  aus  Paris
eingelaufen;  Marquis  Caraman  theilte  diese  Depesche  eigenmächtig  dem
Fürsten  Metternich  mit,  und  nun  konnte  der  Oesterreicher  dem  Czaren
schwarz  auf  weiß  beweisen,  wie  wenig  auf  die  Meinung  dieses  doppelzüngigen
  Cabinets  zu  geben  sei.

England  dagegen  bekannte  endlich  Farbe.  Am  19.  Dec.  verlas  Lord
Stewart  eine  Note  Lord  Castlereagh's,  die  in  aller  Freundschaft,  aber  sehr
nachdrücklich  erklärte,  England  könne  sich  nicht  im  Voraus  auf  die  Grundsätze
  einer  europäischen  Interventionspolitik  verpflichten,  sondern  halte  fest
an  seiner  alten  Meinung,  daß  die  Mächte  bei  jeder  Gefährdung  des  allgemeinen
  Friedens  sich  von  Fall  zu  Fall  frei  verständigen  müßten.  Hardenberg
  bemerkte  in  seinem  Tagebuche  zu  dieser  britischen  Erklärung  kurzab:
„Eigentlich  erbärmlich!““*)  Der  Czar  ließ  der  englischen  Regierung  hochmüthig
  antworten,  ihre  Note  sei  zu  den  Akten  genommen  und  werde  keine
anderen  Folgen  haben.  In  Wahrheit  fühlten  sich  die  Ostmächte  lebhaft
beunruhigt;  sie  erkannten,  daß  Castlereagh's  behutsamer  Widerspruch  zum
ersten  male  einen  Keil  in  das  feste  Gefüge  der  großen  Allianz  getrieben
hatte.  Noch  war  der  Riß  schmal,  aber  ein  Ministerwechsel  in  London
konnte  ihn  nur  erweitern;  denn  offenbar  hatte  das  Tory-Cabinet  allein
dem  unwiderstehlichen  Drucke  der  öffentlichen  Meinung  nachgegeben,  alle
Parteien  des  Landes  verdammten  wie  ein  Mann  das  Troppauer  Rundschreiben,
  die  Whigs  nannten  den  Bund  der  Ostmächte  ein  dreiköpfiges
Ungeheuer  und  fragten,  ob  diese  apokalyptische  Politik  etwa  die  fünfte
Monarchie  der  Puritaner  ins  Leben  rufen  wolle.

 

*)  Erklärung  der  französischen  Bevollmächtigten,  24.  Dec.  1820.
**)  Englische  Erklärung  zum  Protocoll,  19.  Dec.;  Hardenberg's  Tagebuch,  19.  Dec.
1820.
        <pb n="178" />
        170  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

Auch  in  den  kleinen  deutschen  Staaten  wurde  das  diktatorische  Auf—
treten  der  drei  Mächte  mit  Bangen  betrachtet.  Mit  der  Presse  dieser
Länder  wußte  man  freilich  in  Troppau  rasch  fertig  zu  werden.  Kaum  hatte
das  Weimarische  Oppositionsblatt  sich  einige  anzügliche  Bemerkungen  über
den  Bund  der  meistbeerbten  Monarchen  erlaubt,  so  beschwerten  sich  die
beiden  deutschen  Großmächte,  auf  Oesterreichs  Wunsch  gab  der  Czar  dem
Schwager  in  Weimar  ebenfalls  einen  Wink,  und  das  unglückliche  Blatt,
das  sich  seit  den  Karlsbader  Beschlüssen  sehr  zahm  gehalten,  wurde  sofort
unterdrückt.“)  Bedenklicher  war  die  Verstimmung  der  kleinen  Höfe  selbst.
Daß  der  königliche  Verfasser  des  Manuscripts  aus  Süddeutschland  die
Troppauer  Nachrichten  mit  Unmuth  aufnehmen  würde,  ließ  sich  vorher—
sehen.  Der  hatte  schon  zur  Zeit  des  Aachener  Congresses  unter  der  Hand
versucht,  den  Brüsseler  Hof  und  einige  kleine  deutsche  Cabinette  zu  einem
gemeinsamen  Protest  zu  bewegen;  jetzt  ergötzte  man  sich  in  den  Stuttgarter
  Hofkreisen  an  dem  Traumbilde  eines  Gegencongresses  der  Mindermächtigen,
  der  etwa  nach  Würzburg  berufen  werden  sollte,  jedoch  das  luftige
Projekt  gelangte  nicht  über  erregte  Gespräche  hinaus.  Der  treue  Kämpe
der  Kleinstaaterei,  Bignon  trat  auch  wieder  auf  den  Plan;z  er  schilderte
in  einer  Flugschrift  über  den  Troppauer  Congreß,  welch  ein  heller  Tag
über  Baiern,  Württemberg,  Baden  aufgegangen  sei  und  wie  schwarz  daneben
die  Ostmächte  erschienen.

Sogar  an  dem  getreuen  Karlsruher  Hofe  regte  sich  das  Mißtrauen
gegen  die  Großmächte.  Der  neue  Bundesgesandte  Blittersdorff,  der  auf
den  Wiener  Conferenzen  so  eifrig  für  die  Verstärkung  der  deutschen
Bundesgewalt  gewirkt,  hatte  in  Frankfurt  mit  dem  russischen  Gesandten
Unstett,  dem  Freunde  Kapodistrias',  einen  vertraulichen  Verkehr  angeknüpft;
er  meinte  jetzt  das  Dasein  der  kleinen  deutschen  Staaten  selbst  bedroht
und  empfahl  seinem  Hofe  in  zahlreichen,  drängenden  Denkschriften  die
Bildung  eines  Sonderbundes.  Er  dachte  zu  nüchtern,  um  auf  die  begehrlichen
  Träume  des  Manuscripts  aus  Süddeutschland  einzugehen  und
beurtheilte  das  Zwitterdasein  der  Mittelstaaten  mit  einer  Bescheidenheit,
die  in  diesen  Kreisen  selten  war.  „An  und  für  sich,  so  gestand  er,  enthält
es  eine  Art  von  Widerspruch,  wenn  man  von  der  Politik  eines  Staates
redet  wie  Württemberg.“  Man  fühlt  dies  in  Stuttgart  und  ist  daher
bemüht  „das  Particularinteresse  Württembergs  bis  zur  eigentlichen  Politik
zu  steigern“.  Doch  eine  Vereinigung  der  kleinen  Staaten,  mindestens  der
süddeutschen,  zu  einem  gemeinsamen  politischen  Systeme  ohne  förmlichen
Bundesvertrag  hielt  auch  er  für  geboten;  die  fünf  Mächte  befänden  sich
„nicht  mehr  auf  einer  Linie",  dies  ermögliche  den  Kleinen  „die  relative
Selbständigkeit",  die  ihnen  gebühre,  zu  wahren  und  „der  Ciment  des

 

)  Russisches  Ministerialschreiben  an  den  Geschäftsträger  Canicoff  in  Weimar,
Okt.  1820.
        <pb n="179" />
        Besorgnisse  der  kleinen  Höfe.  171

Staatensystems“  zu  werden.“)  Wenn  ein  hochconservativer  Centralist  also
redete,  was  mochten  die  particularistischen  Liberalen  empfinden!  Für  den
Augenblick  war  diese  Verstimmung  der  kleinen  Höfe  unschädlich,  aber  sie
konnte  gefährlich  werden,  wenn  der  Zwiespalt  im  Schooße  der  großen
Allianz  fortwährte.  Als  die  Troppauer  Conferenz  zu  Weihnachten  geschlossen
wurde,  trennte  man  sich  nicht  in  heiterer  Stimmung.  Die  Politik  der
Legitimität  verlangte  starke  Nerven.  Mitten  in  der  fröhlichen  Festzeit,  bei
grimmiger  Kälte  unternahmen  die  beiden  Kaiser  und  ihr  diplomatisches
Gefolge  die  beschwerliche  Reise  nach  Wien  um  nach  kurzer  Rast  das
mühselige  Friedenswerk  in  Laibach  abzuschließen.  —

Zwei  beglückende  Gedanken  nahm  Metternich  doch  von  dem  Congresse
mit  hinweg:  er  durfte  bestimmt  auf  eine  glückliche  Lösung  der  neapolitanischen
  Verwicklung  rechnen,  und  er  wußte  jetzt  nahezu  sicher,  daß  die
gefürchtete  preußische  Verfassung  in  einer  absehbaren  Zukunft  nicht  zu
Stande  kommen  würde.  Als  König  Friedrich  Wilhelm  in  Troppau  eintraf,
  befand  er  sich  in  einer  Verstimmung,  welche  der  Oesterreicher  jetzt
ebenso  leicht  wie  einst  in  Teplitz  für  seine  Zwecke  ausbeuten  konnte;  er
war  unzufrieden  mit  den  mißrathenen  Communalordnungs-Entwürfen  und
seit  dem  Erscheinen  der  Benzenbergischen  Schrift  dermaßen  aufgebracht  gegen
seinen  Kanzler,  daß  dieser  ihn  während  des  Congresses  kaum  zu  Gesicht
bekam.  Hardenberg  hielt  zwar  mehrere  ernste  Unterredungen  mit  General
Witzleben,  dem  treuen  Förderer  der  Verfassungsarbeit,  und  besprach  mit
ihm  die  Zusammensetzung  der  künftigen  Reichsstände,  die  geheime  Reaktion
am  Hofe,  alle  die  versteckten  Hemmnisse,  die  sich  seinen  Plänen  in  den
Weg  stellten.  Der  König  aber  ließ  dem  Staatskanzler  trocken  sagen,  er
wolle  über  die  Verfassungssache  erst  in  Berlin  mit  ihm  verhandeln.“)
Unterdessen  blieb  der  liebe  Heimliche  der  Hofburg,  Fürst  Wittgenstein,  des
Monarchen  täglicher  Begleiter,  und  noch  einen  zweiten  ergebenen  Freund
erwarb  sich  Metternich  an  dem  Kronprinzen.  Dieser  junge  Herr  war
schon  mehrere  Wochen  vor  seinem  Vater  nach  Troppau  gekommen,  um
sich  hier  in  die  hohe  Schule  der  europäischen  Politik  einführen  zu  lassen.
Die  Oesterreicher  hatten  ihn  sogleich  in  Beschlag  genommen  und  er  gefiel
den  Wiener  Diplomaten  ungemein  durch  seine  geistreiche  Munterkeit  wie
durch  seine  correkten  Grundsätze.  Er  selber  war  ganz  entzückt  von  allen
den  Wundern  christlich-legitimer  Staatskunst,  die  ihm  hier  aufgingen,  und
billigte  jeden  Schritt  des  großen  Wiener  Zauberers,  sogar  die  Vorladung
des  Königs  von  Neapel.  Hardenberg  versuchte  auch  sich  mit  „seinem

 

*)  Blittersdorff's  Denkschriften:  an  Frhr.  v.  Fahnenberg  in  München,  16.  Nov.;
Ueber  die  wahrscheinlichen  Ergebnisse  des  Congresses  von  Troppau,  24.  Nov.  1820;
Einige  Bemerkungen  über  die  gegenwärtige  Politik  Württembergs  (ohne  Datum,  aber
unverkennbar  aus  derselben  Zeit);  Betrachtungen  über  den  gegenwärtigen  politischen
Zustand  Europas,  27.  Febr.  1821.

*7“*)  Hardenberg's  Tagebuch,  9.,  13.,  20.  Nov.  1820.
        <pb n="180" />
        172  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

künftigen  Herrn"“  zu  verständigen,  schickte  ihm  die  Akten  über  die  Verfassungssache,
  bat  um  sein  Urtheil,  doch  der  Prinz  vertröstete  ihn  wie  sein  Vater
auf  die  Zeit  der  Heimkehr.“)

Trotz  dieser  verlockenden  Gunst  der  Umstände  ließ  sich  Metternich  zu
keinem  unbedachten  Schritte  verleiten.  Er  unterschätzte  zwar  den  Charakter
des  Königs,  wie  er  alles  Preußische  mißachtete;  immerhin  kannte  er  die
einfache  Natur  Friedrich  Wilhelm's  genugsam  um  zu  wissen,  daß  er  diesem
Fürsten  nicht  kurzweg  rathen  durfte  das  Versprechen  von  1815  förmlich  zu
brechen.  Darum  hatte  er  weder  auf  dem  Aachener  Congresse  noch  in  dem
verhängnißvollen  Teplitzer  Gespräche  den  Plan  einer  preußischen  Verfassung
schlechthin  bekämpft,  sondern  sich  begnügt  das  Repräsentativsystem  zu  widerrathen.
  Auch  hier  in  Troppau  deckte  er  seine  Karten  nicht  vor  der  Zeit
auf,  sondern  übergab  dem  Grafen  Bernstorff  eine  vorsichtig  gehaltene
Denkschrift,  die  er  dem  Könige  selbst  wahrscheinlich  schon  vor'm  Jahre  in
Teplitz  mitgetheilt  hatte.“)  Diese  zweite  österreichische  Denkschrift  über
Preußens  Verfassung  berief  sich  auf  das  Aachener  Memoire  und  wiederholte
  im  Wesentlichen  die  damals  gegebenen  Rathschläge,  nur  in  besserer
Fassung  und  mit  Weglassung  aller  der  Schnitzer  und  Gedankenlosigkeiten,
welche  in  Aachen  der  Feder  Metternich's  entschlüpft  waren.  Sie  verlangte
ständische  Landtage  für  die  Provinzen  und  einen  aus  den  Provinzialständen
hervorgehenden  Allgemeinen  Landtag  —  also  genau  das  Nämliche,  was
Hardenberg  seit  fünf  Jahren  erstrebte.  An  dem  Tone  ließ  sich  freilich
errathen,  daß  der  Verfasser  die  Einberufung  des  Allgemeinen  Landtags  zu
vertagen  oder  auch  ganz  zu  verhindern  hoffte.  Wie  unbestimmt  lautete
doch  der  Satz:  „Erfordert  das  allgemeine  Interesse  des  Staates  und  der
Landesverwaltung  eine  mit  der  Regierung  unmittelbar  berathschlagende
Central-Repräsentation,  so  kann  dieselbe  nur  aus  Deputirten  der  Provinzialstände
  gebildet  werden.“  Der  arglose  Staatskanzler  aber  fand  nichts  Verfängliches
  darin.*)  Er  wußte  nicht,  welch  ein  gefährliches  Spiel  hinter
seinem  Rücken  getrieben  wurde.

Ueber  die  vertrauten  Unterredungen,  welche  der  König  in  Troppau
mit  den  beiden  Kaisern  und  mit  Metternich  gehalten  hat,  ist  nichts  Näheres
bekannt;  aber  der  Erfolg  zeigte,  daß  der  Oesterreicher  richtig  berechnete,  wo
diesmal  der  Hebel  einzusetzen  sei.  Sein  Plan  war,  die  preußische  Verfassung
  in  weite  Ferne  hinauszuschieben,  bis  das  so  lange  verschleppte
Unternehmen  zuletzt  gänzlich  einschlief.  Und  wie  leicht,  fast  spielend,  ließ
sich  dieser  Zweck  jetzt  erreichen,  da  der  König  und  sein  Thronfolger  Beide
über  die  Communalordnungs-Entwürfe  scharf  aburtheilten;  wie  nahe  lag
der  Gedanke,  diesen  verfehlten  ersten  Theil  des  Verfassungsplanes  noch

*)  Hardenberg's  Tagebuch,  5.,  8.,  11.  Nov.  1820.
*)  Mitgetheilt  von  P.  Bailleu  in  der  Historischen  Zeitschrift  50,  190.  Jahrg.
1883.  Näheres  über  die  Entstehungszeit  dieser  Denkschrift  s.  in  Beilage  8.
*  *)  Hardenberg's  Tagebuch,  31.  Dec.  1820.
        <pb n="181" />
        Neue  Gemeinde-Commission  in  Berlin.  173

einmal  ernstlich  prüfen  zu  lassen.  In  solchem  Sinne  wird  Metternich
sich  auf  dem  Congresse  ausgesprochen  haben;  er  brauchte  nur  den  König  zu
bestärken  in  einem  Entschlusse,  der  im  Stillen  wahrscheinlich  schon  gefaßt  war.

Am  19.  December,  bald  nach  seiner  Heimkehr  aus  Troppau,  befahl
der  König  die  Berufung  einer  neuen  Commission  zur  Durchsicht  jener
Entwürfe.“)  Unzweifelhaft  bedurften  die  Entwürfe  einer  gründlichen  Umgestaltung,
  aber  die  Zusammensetzung  des  neuen  Ausschusses  bewies,  daß
die  Prüfung  nicht  im  Sinne  des  Staatskanzlers  erfolgen  sollte.  Es  war
bereits  die  vierte  Commission,  die  in  diesem  unglücklichen  Verfassungskampfe
gebildet  wurde,  ohne  daß  man  die  älteren  auflöste.  Den  Vorsitz  erhielt
der  Kronprinz,  Mitglieder  waren:  Wittgenstein,  Schuckmann,  Anecillon,
Oberpräsident  Bülow,  Cabinetsrath  Albrecht,  sammt  und  sonders  altständische
  oder  absolutistische  Gegner  Hardenberg's.  Unter  der  Führung  des
Thronfolgers  hatten  die  beiden  Parteien  der  conservativen  Opposition  ihren
ersten  Sieg  über  den  Kanzler  erfochten.  Einige  Tage  nachdem  diese  Entscheidung
  gefallen  war,  sendete  Metternich  aus  Troppau  (24.  Dec.)  an
Wittgenstein  eine  für  den  König  bestimmte  Denkschrift,  welche  nochmals
die  Berufung  von  Provinzialständen  und  einer  aus  ihnen  hervorgehenden
Centralvertretung  empfahl.“)  In  einem  Begleitbriefe  rieth  der  Oesterreicher
„aus  aufgeklärten,  treuen  und  dem  echt  monarchischen  Princip  ergebenen
Männern"  eine  neue  Commission  zu  bilden,  welche  auch  die  „mit  diesem
Princip  unverträgliche  Communalordnung"  prüfen  sollte.*")  Der  Rath
traf  erst  ein  als  er  schon  befolgt  war;  es  läßt  sich  aber  leicht  erkennen,
daß  Metternich  schon  auf  dem  Congresse  in  demselben  Geiste  geredet
haben  muß.

Der  König  hielt  nicht  einmal  für  nöthig,  dem  Staatskanzler,  der
noch  in  Troppau  weilte,  das  Geschehene  amtlich  mitzutheilen;  er  hatte
ihm  sein  Vertrauen  gänzlich  entzogen  und  duldete  ihn  nur  noch  im  Amte,
weil  er  den  Hochverdienten  nicht  allzu  bitter  kränken  wollte.  Was  weiter
geschehen  mußte,  ließ  sich  errathen.  Das  Schicksal  der  Communalordnung
war  entschieden;  lag  diese  erst  in  Trümmern,  so  war  wieder  eine  lange
Frist  gewonnen,  und  dann  konnten  vielleicht  dieselben  Hände,  welche  den
Unterbau  der  Hardenbergischen  Verfassung  zerstörten,  nach  neuem  Plane
ein  altständisches  Gebäude  aufrichten.

 

Wie  anders  als  das  vergangene  begrüßte  der  greise  Staatskanzler
dies  neue  Jahr.  Damals  hatte  er  sich  voll  jugendlicher  Zuversicht  ver—
messen,  sein  Lebenswerk  mit  der  preußischen  Verfassung  abzuschließen!  jetzt

 

*)  Cabinetsordre  vom  19.  Dec.  1820.
**)  Vgl.  S.  172,  Anm.  2.
***)  Mitgetheilt  von  A.  Stern,  Forschungen  z.  d.  Gesch.  26.  321,  Näheres  in  Beilage  8.
        <pb n="182" />
        174  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

fühlte  er  schon,  wie  die  tragische  Vergeltung  ihn  ereilte.  Humboldt,  Boyen
und  Beyme,  die  einzigen  aufrichtigen  Freunde  seines  Verfassungsplanes,
waren  aus  dem  Ministerium  ausgeschieden,  und  nun  wuchs  die  reaktionäre
Partei,  die  ihm  diese  Männer  zu  stürzen  geholfen,  bereits  ihm  selber  über
den  Kopf.  Zu  Neujahr  erhielt  er  in  Wien  durch  Wittgenstein  den  Befehl,
mit  Bernstorff  nach  Laibach  zu  gehen;  der  König,  dem  der  beschäftigte
Müßiggang  des  Congreßlebens  je  länger  je  mehr  widerstand,  wollte  Berlin
nicht  verlassen.  Die  Absicht  dieser  Weisung  konnte  dem  Staatskanzler
nicht  verborgen  bleiben,  um  so  weniger,  da  er  durch  Bernstorff  erfuhr,
daß  Ancillon  den  Entschluß  des  Monarchen  veranlaßt  hatte:  die  Partei
des  Kronprinzen  wünschte  offenbar,  den  Urheber  der  Verfassungspläne  von
dem  Monarchen  und  von  der  Hauptstadt  fern  zu  halten,  so  lange  die
entscheidende  Berathung  über  die  Gemeindeordnung  noch  schwebte.  Sichtlich
  gekränkt  erwiderte  Hardenberg  am  5.  Januar:  das  Ausbleiben  des
Monarchen  werde  allerdings  Mißdeutungen  hervorrufen;  doch  wenn  der
König  nicht  selbst  erscheinen  wolle,  dann  sei  die  Anwesenheit  des  Kanzlers
„wirklich  unnütz,  sowohl  für  die  Opinion,  als  für  die  Sache  selbst“;  der
inzwischen  wiedergenesene  Graf  Bernstorff  könne  die  Geschäfte  des  Congresses,
  welche  das  preußische  Interesse  doch  nur  mittelbar  berührten,  sehr
wohl  erledigen.  Mit  warmen  Worten  erbat  er  sodann  die  Erlaubniß  zur
Rückkehr  nach  Berlin  „um  Ew.  K.  Maj.  die  geringen  Dienste  zu  widmen,
die  ich  Ihnen  nach  meinen  Kräften  noch  zu  leisten  vermögend  bin“.  Dort
harrten  seiner  die  Verfassung,  die  Communalordnung  und  viele  andere
wichtige  Entwürfe,  „deren  Ausführung  ich  zwar  wohl  erwogen,  aber  nicht
mehreren  Händen  außer  meiner  Direktion  anvertraut  zu  sehen  wünschte,
so  lange  Ew.  K.  Maj.  mich  Ihres  höchsten  Vertrauens  würdigen.“)
Trotzdem  unterwarf  er  sich  dem  Befehle  des  Monarchen,  und  wagte
nicht,  nach  einem  solchen  Zeichen  königlicher  Ungnade  den  Abschied  zu
fordern.  Statt  sein  Amt  einzusetzen  für  seine  Verfassungspläne,  ließ  er  sich
zur  Seite  schieben  in  eine  Winkelstellung,  die  einem  leitenden  Staatsmanne
übel  anstand,  und  tröstete  sich  mit  der  Hoffnung,  seine  Gegner  durch  zähes
Hinhalten  zu  ermüden.  Das  letzte  fröhliche  Aufflackern  alter  Rüstigkeit
im  vergangenen  Frühjahr  hatte  seine  Willenskraft  erschöpft.  Die  Altersschwäche
  kam  über  ihn,  aber  von  dem  Amte,  das  mit  seinem  Leben  verwachsen
  war,  von  dem  Scheine  der  Macht  vermochte  er  sich  nicht  zu
trennen.  Gehorsam  reiste  er  nach  Laibach  und  fand  dort  für  die  preußische
Politik  so  wenig  zu  thun,  daß  er  nach  vier  Wochen  heimschreiben  konnte,
auch  die  Anwesenheit  des  Königs  sei  nunmehr  gänzlich  überflüssig.“)

 

*)  Hardenberg  an  den  König,  Wien  5.  Januar;  Hardenberg's  Tagebuch,  1.,  3.,
4.  Jan.  1821.

**)  Der  König  an  Hardenberg,  31.  Jan.;  Witzleben  an  Hardenberg,  31.  Januar;
Hardenberg  an  den  König,  6.,  8.  Febr.  1821.
        <pb n="183" />
        Hardenberg  in  Laibach.  175

In  den  ersten  Tagen  des  Januar  trafen  die  Mitglieder  des  Con—
gresses  in  Laibach  wieder  zusammen.  Die  liebliche  Stadt  mitten  im
Kranze  der  Krainischen  Schneeberge,  dicht  am  Eingangsthore  des  warmen
Südens  gelegen,  bot  zwar  etwas  mehr  Genüsse  als  das  langweilige
Troppau;  immerhin  erschien  auch  dieser  Aufenthalt  den  verwöhnten  Großstädtern
  als  ein  harter  Frohndienst,  und  auch  die  politischen  Sorgen,
welche  die  letzten  Tage  in  Troppau  verdüstert  hatten,  schwanden  nicht  so
bald.  Denn  mittlerweile,  gerade  als  die  Troppauer  Versammlung  auseinander
  ging,  war  eine  zweite  noch  schärfere  Depesche  Lord  Castlereagh's
an  seinen  Bruder  (vom  16.  Dee.)  eingelaufen.  Der  Lord  wies  darin  die
Grundsätze  des  Troppauer  Protocolls  entschieden  zurück;  er  erklärte  sich
„entsetzt  bei  dem  bloßen  Gedanken,  der  großen  Allianz  in  einer  förmlichen
Urkunde  den  Anspruch  auf  die  Ausübung  einer  so  beispiellosen  Gewalt
zu  übertragen",  und  verwahrte  sich  feierlich  dawider,  daß  diese  Grundsätze
  „unter  irgend  welchen  denkbaren  Umständen“  jemals  gegen  England
angewendet  werden  sollten.  Am  19.  Januar  sendete  er  noch  eine  dritte
Depesche  an  die  Gesandtschaften  bei  den  kleinen  Höfen,  welche  die  Troppauer
Grundsätze  als  den  Gesetzen  Englands  widersprechend  nochmals  verwarf;
das  Recht  der  Einmischung,  so  schloß  sie,  lasse  sich  nur  von  Fall  zu
Fall  erweisen,  für  einen  unmittelbar  betheiligten  Staat  und  auf  Grund
besonderer  Umstände.)  Währenddem  erdröhnte  das  englische  Parlament
von  Zornreden  wider  die  große  Allianz.  Lord  Grey  und  Lord  Holland
bewiesen,  wie  unversöhnlich  ein  Fürstenbund,  der  alle  Staaten  in  ihrem
inneren  Leben  meistern  wolle,  den  altenglischen  Ueberlieferungen  insularischer
  Selbständigkeit  gegenüberstehe;  und  unter  dem  Jubel  der  Whigs
rief  Mackintosh,  nach  der  Troppauer  Verabredung  könne  es  dereinst  noch
dahin  kommen,  daß  Kroaten  und  Kosaken  als  europäische  Polizeiwache  im
Hyde-Park  einzögen.

Mancher  der  kleinen  Höfe,  die  in  der  That  guten  Grund  hatten  für
ihre  Selbständigkeit  zu  zittern,  mochte  diese  Reden  mit  stillem  Behagen
lesen;  aber  nur  einer,  der  Stuttgarter,  wagte  der  englischen  Regierung
zu  danken,  und  auch  er  nur  mit  behutsamer  Umschreibung.  Er  stellte
sich  an,  als  ob  Castlereagh's  Meinung  mit  den  Absichten  der  Ostmächte
selbst  vollkommen  übereinstimme;  und  nur  unter  dieser  boshaften  Voraussetzung
  erklärte  er  sein  freudiges  Einverständniß.  König  Wilhelm,  so
erwiderte  Wintzingerode  dem  englischen  Gesandten,  hält  sich  versichert,  „daß
die  Befreier  Europas  nicht  beabsichtigen  konnten,  den  Völkern  dieses  Welttheils,
  die  sie  vom  Joche  befreit,  ein  anderes  ebenso  erniedrigendes  Joch
aufzulegen.  Nein,  dies  hat,  nach  der  festen  Ueberzeugung  des  Königs,
nicht  die  Absicht  der  Troppauer  Conferenzen  sein  können.“  Noch  deutlicher
äußerte  sich  der  König  persönlich  in  Gegenwart  des  preußischen  Gesandten:

 

*)  Castlereagh  an  Stewart,  16.  Dec.  1820;  an  die  Gesandtschaften,  19.  Jan.  1821.
        <pb n="184" />
        176  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

er  liebe  keine  Einmischung  in  fremde  Angelegenheiten,  möge  Jeder  Herr
in  seinem  Hause  bleiben;  und  sein  Wangenheim  verkündete  in  Frankfurt
triumphirend,  nunmehr  beginne  der  Entscheidungskampf  zwischen  dem
Absolutismus  und  der  constitutionellen  Freiheit.  Indeß  die  deutschen
Mächte  wußten  längst,  was  von  diesen  württembergischen  Nadelstichen  zu
halten  war,  und  zum  Ueberfluß  betheuerte  Wintzingerode  dem  preußischen
Gesandten,  sein  König  habe  zwar  als  constitutioneller  Fürst  nicht  anders
reden  können,  bewahre  aber  den  Ostmächten  seine  alte  Verehrung.))  Selbst
der  Widerspruch  Englands,  der  anfangs  lebhafte  Bestürzung  hervorrief
und  den  Grafen  Bernstorff  zu  freundschaftlichen  Warnungen  in  London
veranlaßte,  erschien  bei  ruhiger  Prüfung  doch  recht  harmlos.  Denn  die
Tory-Regierung  fügte  ihren  geharnischten  Protesten  stets  die  Versicherung
hinzu,  daß  sie  sich  weder  von  der  großen  Allianz  trennen,  noch  den  Wiener
Hof  in  seinem  Kampfe  gegen  Neapel  irgend  hindern  wolle.  Castlereagh's
starke  Worte  galten,  wie  er  dem  preußischen  Gesandten  gestand,  mehr  der
Beschwichtigung  des  Parlamentes,  als  der  Sache  selbst.  Seine  Thaten
zeigten,  wie  fern  ihm  der  Gedanke  lag,  seine  Wiener  Freunde  zu  kränken.
Er  ließ,  allerdings  in  vorsichtiger  Form,  den  König  von  Neapel  auffordern,
der  Einladung  der  Ostmächte  zu  folgen,  und  stellte  ihm  für  die  Reise
ein  englisches  Schiff  zur  Verfügung;  derselbe  Capitän  Maitland,  der  einst
den  gefangenen  Napoleon  an  Bord  geführt,  geleitete  jetzt  den  Bourbonen
nordwärts.)

Wenn  England  so  wenig  Widerstandskraft  zeigte,  wie  viel  schüchterner
mußte  der  Tuilerienhof  reden,  der  den  Plänen  der  Ostmächte  von  Haus
aus  näher  stand.  Zu  den  beiden  französischen  Bevollmächtigten  war  mittlerweile
  Graf  Blacas  hinzugekommen,  ein  strenger  Ultra,  ganz  erfüllt  von
der  Würde  seines  Allerchristlichen  Königs.  Er  konnte  es  nicht  schweigend
mit  anhören,  daß  Metternich  in  einer  veröffentlichten  Erklärung  der  Welt
erzählte,  Frankreich  habe  den  Troppauer  Beschlüssen  mit  einigen  Vorbehalten
  zugestimmt,  und  übergab  mit  seinen  Genossen  am  26.  Febr.  eine
Note,  welche  sich  nachdrücklich  gegen  das  System  der  europäischen  Intervention
  aussprach;  aber  auf  die  scharfe  Verwahrung  folgte  die  bescheidene
Versicherung,  Frankreich  sei  mit  der  Vorladung  König  Ferdinand's  einverstanden
  und  werde  nur,  falls  es  zum  Schlagen  komme,  den  Krieg  zu
mildern  suchen.“““)  Auch  diese  den  englischen  Protesten  nachgebildete
Erklärung  erfüllte  die  Ostmächte  mit  Unmuth;  Ancillon  nannte  sie  in
heiliger  Entrüstung  die  schlechte  Nachahmung  eines  schlechten  Originals.
Bedrohlich  konnte  die  Sonderstellung  der  beiden  constitutionellen  Höfe  doch

 

*)  Cockburn  an  Wintzingerode,  29.  Jan.z  Wintzingerode's  Antwort,  31.  Januar;
Küster's  Bericht,  Stuttgart  26.  Febr.  1821.

*“)  Bernstorff,  Weisung  an  Maltzahn  in  London,  11.  Febr.  1821;  Maltzahn's
Berichte,  19.  Dec.  1820,  27.  Febr.,  6.  März  1821.

*  )  Verbalnote  der  französischen  Bevollmächtigten,  20.  Febr.  1821.
        <pb n="185" />
        König  Ferdinand  in  Laibach.  177

nur  dann  werden,  wenn  sie  fest  zusammenhielten;  und  daran  war  nicht
zu  denken,  da  ihre  mediterranischen  Interessen  scharf  auseinandergingen.
Der  Zustand  blieb  wie  er  in  Troppau  gewesen:  die  große  Allianz  war
etwas  gelockert,  aber  keineswegs  aufgelöst.  Die  Ostmächte  allein  faßten
die  entscheidenden  Beschlüsse,  wenngleich  sie  diesmal,  um  Frankreich  zu
schonen,  nicht  wieder  förmliche  Conferenzen  unter  sich  abhielten;  die  Franzosen
  stimmten  in  der  Regel  nachträglich  zu,  und  Lord  Stewart  nahm  das
Meiste  schweigend  zu  Bericht.

Mit  dem  Czaren  war  Metternich  allmählich  auf  vertrauten  Fuß
gekommen;  fast  jeden  Abend  trank  er  bei  ihm  allein  Thee,  was  als  ein
besonderes  Zeichen  kaiserlicher  Gunst  galt;  und  obwohl  Kapodistrias  dem
Oesterreicher  abermals  allerhand  Bedenken  und  Gegenanträge  in  den  Weg
schob,  so  war  doch  das  Gestirn  des  Griechen  ersichtlich  im  Sinken.  Der
Freund  der  Hofburg,  Nesselrode,  gewann  wieder  das  Ohr  des  Keisers,
und  da  auch  die  Preußen  sich  in  Allem,  was  ihren  Staat  nicht  unmittelbar
anging,  willfährig  zeigten,  so  konnte  die  Tragikomödie,  welche  Metternich
zum  Besten  des  Hauses  Bourbon  ersonnen,  ganz  nach  dem  Plane  ihres
Dichters  über  die  Bretter  gehen.

Der  Held  des  Stückes  hatte  inzwischen  seinen  Sohn  zum  Regenten
ernannt  und,  nachdem  der  Kronprinz  ebenfalls  mit  bourbonischer  Gewissensruhe
  die  spanische  Verfassung  noch  einmal  beschworen,  sich  von  seinem
geliebten  Volke  verabschiedet.  So  lange  das  Schiff  auf  hoher  See  segelte,
behielt  er  die  Farben  der  Carbonari  auf  der  Brust,  denn  wie  leicht  konnte
ihn  ein  Sturm  wieder  an  die  Küste  seines  Landes  verschlagen!  Erst  als
er  sich  im  Hafen  von  Livorno  geborgen  sah,  riß  er  das  Abzeichen  der
Revolution  herunter  und  trat  es  mit  Füßen.  Dann  ergoß  er  die  Gefühle
seines  landesväterlichen  Herzens  in  Briefen  an  die  fünf  Monarchen.  „Endlich
  bin  ich  frei,“  schrieb  er  an  den  König  von  Preußen,  „endlich  mir  selbst
zurückgegeben.  Ohne  Ihren  Schutz  wäre  mein  Leben  den  Gewaltthaten
erlegen,  welche  mich  zur  Anerkennung  von  Beschlüssen  nöthigten,  wogegen
ich  unaufhörlich  vor  Gott  und  vor  den  Menschen,  die  mir  noch  zu  nahen
wagten,  protestirt  habe.“  Indem  er  seinen  Protest  hiermit  erneuerte,  bat
er  zugleich  den  Brief  noch  geheim  zu  halten,  damit  nicht  seine  Kinder  der
Rachgier  einer  scheußlichen  Sekte  zum  Opfer  fielen..)  Das  war  der
Mann,  der  zwischen  den  Großmächten  und  seinem  Volke  vermitteln  solltel
Der  hohe,  hagere,  sehnige  alte  Herr  machte  den  Eindruck  eines  biederen
Landedelmannes,  und  die  unschuldige  junge  Prinzessin  Amalie  von  Sachsen,
die  ihn  auf  dieser  Reise  kennen  lernte,  erfreute  sich  herzlich  an  seiner  gutmüthigen
  Offenheit.  Die  Staatsmänner  in  Laibach  erschraken  doch,  als
der  Bourbone  nun  vor  ihnen  erschien,  von  Neuem  gebunden  durch  heilige
Eide,  Alles  verdammend,  Alles  beschimpfend  was  er  selber  gethan  und

 

*)  Schreiben  König  Ferdinand's  an  König  Friedrich  Wilhelm  aus  Livorno.
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  12
        <pb n="186" />
        178  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

beschworen,  und  zudem  so  unfähig,  daß  er  kaum  eine  Depesche  zu  Ende
lesen  konnte.  Seinen  Begleiter,  den  Minister  Herzog  von  San  Gallo  ließen
sie  nicht  vor,  weil  sie  die  revolutionäre  Regierung  nicht  anerkannten.  Statt
des  Zurückgewiesenen  berief  der  König  den  Fürsten  Ruffo  zu  sich,  einen
fanatischen  Reaktionär,  der  sich  zu  allen  Geschäften  ebenso  unbrauchbar
zeigte,  wie  sein  Herr.  Beide  verlangten,  da  der  Ausgang  noch  nicht  ganz
sicher  war,  daß  der  Congreß  für  sie  und  ohne  sie  handle.“)

Nach  langen  Berathungen  beschloß  die  Versammlung,  dem  neapolitanischen
  Grundgesetze  die  Anerkennung  zu  versagen  und  ein  österreichisches
Heer  einrücken  zu  lassen  um  die  Gewalt  des  Königs  in  Güte  oder  durch
die  Waffen  herzustellen.  Ferdinand  erwiderte,  da  er  nur  noch  die  Wahl
habe  zwischen  dem  Kriege  und  der  Verleugnung  der  Revolution,  so  ziehe
er  Letzteres  vor,  und  befahl  seinem  Kronprinzen  brieflich,  sich  den  Befehlen
des  Congresses  zu  unterwerfen.  Nunmehr  ward  auch  der  unglückliche
Herzog  von  San  Gallo,  der  unterdessen  in  dem  nahen  Görz  hatte  bleiben
müssen,  herbeigerufen  um  den  Urtheilsspruch  Europas  zu  vernehmen.
(30.  Jan.)  Vor  dem  versammelten  Congresse  verkündigte  ihm  Metternich
die  Beschlüsse  der  Mächte  und  fügte  drohend  hinzu:  sollten  die  Neapolitaner
auf  die  väterliche  Stimme  ihres  Königs  nicht  hören,  dann  würden  die
Menschen,  welche  aus  Fanatismus  oder  aus  noch  ruchloseren  Beweggründen
  die  Augen  des  treuen  Volkes  verblendet  hätten,  die  alleinige
Verantwortung  tragen  und  selber  die  ersten  Opfer  des  über  ihr  Vaterland
hereinbrechenden  Unheils  werden.““")  Währenddem  steckte  Fürst  Ruffo
nebenan  in  Metternich's  Cabinet  und  beobachtete  durch  ein  Loch,  das  ihm
seine  Gönner  in  die  Thür  gebohrt  hatten,  die  Demüthigung  seines  constitutionellen
  Landsmanns.  Der  aber  bewahrte  die  dreiste  Geistesgegenwart
des  südländischen  Buffo;  er  lächelte  verbindlich  zu  Metternich's  schnöden
Vorwürfen,  als  ob  er  sich  geschmeichelt  fühlte,  und  versprach  dann  sehr
artig,  den  erhaltenen  Auftrag  daheim  auszurichten.  Keiner  der  Anwesenden
schien  zu  empfinden,  wie  frevelhaft  hier  die  Sache  der  Legitimität  durch
ihre  eigenen  Anhänger  geschändet  wurde.

Auch  die  Preußen  nahmen  an  dem  unwürdigen  Spiele  keinen  Anstoß,
sondern  ließen  den  österreichischen  Freund  in  Allem  gewähren  und  widersprachen
  ihm  erst,  als  er  die  Bürgschaft  der  großen  Allianz  für  ein  k.  k.  Kriegsanlehen
  verlangte.  Auf  eine  solche  Zusage,  welche  leicht  zur  Vermehrung
der  soeben  geschlossenen  Staatsschuld  führen  konnte,  wollte  sich  Hardenberg
nicht  einlassen,  und  der  König  sprach  ihm  dafür  seine  besondere  Anerkennung
  aus.““)  Bei  den  letzten  Berathungen  hatten  auch  die  Vertreter

 

*)  Rundschreiben  an  die  preußischen  Gesandtschaften,  12.  Febr.;  Bernstorff  an
Ancillon,  30.  Januar  1821.

*“)  Allocution  du  Prince  de  Metternich,  30.  Jan.  1821.

*“)  Hardenberg's  und  Bernstorff's  Bericht,  6.  Februar;  Albrecht  an  Hardenberg,
17.  Febr.  1821.
        <pb n="187" />
        Oesterreichs  Intervention  in  Neapel.  179

der  kleinen  italienischen  Staaten  mitgewirkt,  ganz  nach  Metternich's  Sinne.
Als  strenger  Legitimist  zeigte  sich  namentlich  der  Minister  des  Herzogs
Franz  von  Modena,  des  bösen  kleinen  Despoten,  der  für  das  Haupt  der
italienischen  Reaktionspartei  galt  und  durchaus  nur  als  Erzherzog  auftrat.
Sogar  der  piemontesische  Bevollmächtigte,  Graf  St.  Marsan  —  derselbe,
der  sich  einst  als  Gesandter  Napoleon's  in  Berlin  so  ehrenhaft  betragen
hatte,  —  hielt  den  Kampf  wider  die  Carbonari  für  nothwendig.  Die  Angst
vor  der  Revolution  war  stärker  als  das  alte  Mißtrauen  der  Piemontesen
gegen  die  österreichischen  Nachbarn;  und  in  der  That  hegte  die  Hofburg
augenblicklich  keine  Eroberungsgedanken,  sie  vermied  auch  weislich,  ihre
italienischen  Bundes-Pläne,  die  den  Turiner  Hof  schon  so  oft  beunruhigt
hatten,  wieder  zur  Sprache  zu  bringen.  Nur  der  päpstliche  Legat,  Cardinal
Spina,  begnügte  sich  mit  einigen  verlegenen,  unverfänglichen  Erklärungen;
denn  der  Papst  wollte  seine  kaum  erst  wiedergewonnene  Souveränität
gegen  Jedermann  behaupten,  und  wie  er  alle  Rathschläge  der  Großmächte
für  die  Verwaltung  des  Kirchenstaates  zurückwies,  so  wünschte  er  auch,
seinem  Lande,  das  den  Angriffen  des  Revolutionsheeres  zunächst  ausgesetzt
war,  die  Neutralität  zu  bewahren.  Es  war  die  alte  päpstliche  Politik,  die
noch  niemals  einer  Macht  die  Alleinherrschaft  auf  der  Halbinsel  gegönnt
hatte;  freilich  durfte  die  Curie  auch  nicht  wagen,  den  Oesterreichern  ihre
einzige  Straße  nach  Neapel  zu  sperren.))  Sodann  beriethen  sich  ihre
Großmächte  mit  den  italienischen  Gesandten  über  die  Grundzüge  der
künftigen  neapolitanischen  Verfassung.  Die  Vorschläge  lauteten  verständig:
eine  Consulta  mit  bescheidenen  Befugnissen  sollte  in  Neapel  wie  in  Palermo
der  königlichen  Gewalt  an  die  Seite  treten.  Doch  leider  konnte  Bernstorff
nicht  durchsetzen,  daß  dem  Könige  genau  vorgeschrieben  wurde,  was  er
nach  seiner  Rückkehr  zu  thun  habe;  und  so  blieb  denn  das  Schicksal  Unteritaliens
  allein  dem  Kriegsglück  und  den  unberechenbaren  Launen  des  dreifach
  meineidigen  Bourbonen  preisgegeben.)

Der  nächste  Zweck  des  Congresses  war  erreicht,  die  förmlichen  Berathungen
  wurden  bereits  am  26.  Febr.  geschlossen.  Schon  einige  Tage
vorher  hatte  Hardenberg  die  Congreßstadt  verlassen.  Er  ging  nicht  nach
Berlin  zurück,  obgleich  er  wußte,  welche  dringenden  Geschäfte  ihn  dort
erwarteten,  obgleich  sein  getreuer  Rother  ihm  soeben  erst  geschrieben
hatte,  wie  Alles  ins  Stocken  gerathe,  wenn  der  Kanzler  nicht  mit  dem
Könige  zusammen  arbeite.“)  Mit  unbegreiflichem  Leichtsinn  entschlug  er
sich  dieser  Sorgen  und  unternahm  eine  Erholungsreise  nach  Italien;
nebenbei  wollte  er  auch  in  Rom  die  nahezu  fertige  Vereinbarung  mit  dem

 

*)  Hardenberg's  und  Bernstorff's  Bericht,  30.  Jan.;  Journaux  de  la  conférence,
20.,  21.  Febr.;  Bernstorff  an  Graf  Goltz  in  Paris,  28.  Febr.  1821.
**)  Preußische  Erklärung,  22.  Februar;  Bernstorff's  Berichte,  20.,  24.  Februar,
5.  März  1821.
*#)  Rother  an  Hardenberg,  31.  Jan.  1821.
12“
        <pb n="188" />
        180  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

heiligen  Stuhle  förmlich  beendigen.  Unterdessen  blieben  die  übrigen  Staatsmänner
  bei  den  beiden  Kaisern  in  Laibach  um  den  Gang  der  kriegerischen
Ereignisse  abzuwarten.  Der  Anfang  des  Feldzuges  versprach  wenig;  er
bewies,  daß  Oesterreich  seine  glänzende  Stellung  an  der  Spitze  der
europäischen  Mächte  nicht  seiner  eigenen  Stärke  verdankte,  sondern  nur
Metternich's  diplomatischer  Kunst  und  der  Rathlosigkeit  der  anderen  Höfe.
Schwerfällig  zog  die  Armee  des  Generals  Frimont  südwärts,  und  als
sie  endlich  vor  den  Thoren  Roms  anlangte,  da  stellte  sich  heraus,  daß
nach  siebenmonatlichen  Vorbereitungen  nicht  einmal  die  Geldmittel  für
diesen  unbedeutenden  Krieg  zur  Stelle  waren.  Die  Armeeverwaltung
gerieth  in  peinliche  Verlegenheit,  Niemand  wollte  ihr  leihen.  Da  half  ihr
Niebuhr  aus  der  Noth,  indem  er  in  seinem  eigenen  Namen  Wechsel  auf
die  Preußische  Bank  zog,  die  von  den  römischen  Bankiers  sofort  angenommen
  wurden.)  Der  beschämende  Vorfall  ward  bald  vergessen,  da
das  Kartenhaus  der  Revolution  gleich  darauf  zusammenfiel.  In  heller
Begeisterung  war  die  Landwehr  der  Samniter  und  der  Marsen  soeben
gegen  die  Schergen  der  Tyrannen  ausgezogen,  und  die  Kronprinzessin
hatte  die  Fahnen  der  Jauchzenden  mit  selbstgestickten  Carbonaribändern
geschmückt.  Aber  Wilhelm  Pepe  ließ  die  Oesterreicher  ungehindert  durch
den  schwierigen  Paß  von  Antrodocco  im  Hochgebirge  der  Abruzzen  herankommen,
  und  als  Frimont  ihn  darauf  am  7.  März  bei  Rieti  angriff,  da
hielt  das  Freiheitsheer  nur  vier  Stunden  lang  leidlich  Stand,  dann  lief
Alles  in  wilder  Flucht  schimpflich  auseinander;  taub  für  die  Mahnungen
des  tapferen  Führers  eilte  Jeder  in  unwiderstehlichem  Heimweh  seinem
Vaterstädtchen  zu.  Der  Krieg  war  beendet,  das  ganze  Land  lag  zu  Oesterreichs
  Füßen.  —

Diese  Siegesbotschaft  hatten  die  Monarchen  noch  nicht  erhalten,  als
am  15.  März  eine  andere  unerwartete  Nachricht  bei  ihnen  einlief,  die
auf  die  Laibacher  Versammlung  ähnlich  wirkte  wie  einst  die  Kunde  von
Napoleon's  Rückkehr  auf  den  Wiener  Congreß.  Alle  die  kleinen  Mißhelligkeiten,
  welche  noch  immer  zwischen  den  beiden  Kaiserhöfen  bestanden,
verstummten  augenblicklich,  sobald  man  erfuhr,  daß  auch  in  dem  königstreuen
  Piemont  eine  Revolution  ausgebrochen  war.  Es  war  die  vierte
binnen  Jahresfrist,  und  sie  schien  dem  Wiener  Hofe  weit  furchtbarer
als  der  Aufruhr  in  Neapel;  denn  sie  hatte  ihren  Sitz  in  dem  einzigen
tapferen  und  nationalen  Heere  der  Halbinsel,  in  dem  Staate,  der  seine
Verwandtschaft  mit  dem  aufstrebenden  Preußen,  seinen  Beruf  als  Vorkämpfer
  der  Einheit  Italiens  bereits  zu  ahnen  begann.  Graf  Santa  Rosa
und  andere  tüchtige  Offiziere  aus  den  ersten  Familien  des  Landes,  sogar
ein  Sohn  des  Grafen  St.  Marsan  gehörten  der  Verschwörung  an.  Sie
schaarten  sich  nicht  um  das  Parteibanner  der  Carbonari,  sondern  um  die

 

*)  Bernstorff  an  Ancillon,  13.  März  1821.
        <pb n="189" />
        Revolution  in  Piemont.  181

ruhmreiche  Tricolore  des  Königreichs  Italien.  Ein  Manifest  der  Aufständischen
  erinnerte  an  das  Vorbild  York's,  der  durch  rühmlichen  Ungehorsam
  seinen  König  von  dem  Joche  der  Fremden  erlöst  habe.  Traumhaft
  verschwommen,  aber  unverkennbar  stand  der  Gedanke  der  nationalen
Monarchie  des  Hauses  Savoyen  im  Hintergrunde  der  phantastischen  Pläne.
Bernstorff  errieth  sofort,  daß  „diese  Hyder  aus  Frankreichs  Schooße  hervorgegangen“
  sei");  und  allerdings  hatte  sich  die  Verschwörung  in  jenen
liberalen  Turiner  Kreisen  vorbereitet,  die  mit  der  französischen  Gesandtschaft
  verkehrten.  Eine  Charte,  der  französischen  ähnlich,  war  ursprünglich
  der  Zweck  der  Verschworenen,  und  nur  weil  sie  eines  volksthümlichen
Schlagworts  bedurften,  riefen  sie  schließlich  die  unglückliche  spanische  Verfassung
  aus.

So  gewann  auch  diese  nationale  Schilderhebung  den  Anschein,  als
wäre  sie  nur  ein  Glied  in  der  Kette  einer  weltumspannenden  radicalen
Verschwörung.  Der  Erfolg  schien  Alles  zu  bestätigen,  was  Metternich
über  die  Pläne  der  im  Dunkeln  schleichenden  Partei  vorhergesagt,  und
ohne  Vorbehalt  schloß  sich  der  Czar  jetzt  dem  untrüglichen  Wiener  Propheten
  an.  Die  Ostmächte  beschlossen  (15.  März)  den  Aufruhr  unverzüglich
  niederzuschlagen:  die  österreichischen  Truppen  in  der  Lombardei
sollten  sofort  verstärkt  und  unterdessen  ein  russisches  Heer  von  80,000
Mann  über  Ungarn  herangezogen  werden.  Auch  von  Preußen  erwarteten
die  beiden  Kaiser,  für  den  Nothfall  mindestens,  die  Zusage  bewaffneter
Beihilfe.  Bernstorff  aber  erwiderte  sehr  nachdrücklich,  er  müsse  seinem
Hofe  die  Freiheit  der  Entschließung  vorbehalten,  da  der  König  seinem
Volke  keine  Last  auflegen  wolle,  die  über  die  Verpflichtungen  der  Verträge
hinausgehe.  Zugleich  kündigte  er  seine  bevorstehende  Heimkehr  an  und
reiste  in  der  That  nach  einigen  Tagen  ab.  Die  Kaiser  ließen  ihn  ziehen,
damit  er  daheim  die  gemeinsame  Sache  wirksamer  unterstütze;  er  aber  verließ
  den  Congreß  um  zu  verhindern,  daß  Preußen  tiefer  als  der  König
wünschte  in  die  italienischen  Händel  verwickelt  würde.  General  Krusemark,
der  nunmehr  allein  als  preußischer  Bevollmächtigter  zurückblieb,  konnte
sich  allen  „weiteren  lästigen  Zumuthungen“  leicht  entziehen,  da  er  stets
erst  in  Berlin  anfragen  mußte.“')  So  seltsam  durchkreuzten  sich  am
preußischen  Hofe  landesväterliches  Pflichtgefühl  und  antirevolutionäre  Gesinnung.
  Friedrich  Wilhelm  wollte  die  Kräfte  seines  Volkes  den  italienischen
Plänen  Oesterreichs  nimmermehr  opfern  und  übernahm  doch  unbedenklich
vor  aller  Welt  die  Mitschuld  an  den  herrischen  Manifesten  der  Wiener
Interventionspolitik,  weil  er  in  dem  Bunde  der  Ostmächte  die  Bürgschaft
für  die  Sicherheit  seines  eigenen  Staates  sah.  Seine  Haltung  bewies,

*)  Bernstorff  an  Ancillon,  15.  März  1821.
**)  Bernstorff's  Bericht  an  den  König,  15.  März;  an  Hardenberg,  21.  März;  Geheimes
  Protocoll  über  Bernstorff's  Erklärung,  15.  März  1821.
        <pb n="190" />
        182  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

daß  die  Nüchternheit  seines  Urtheils  immer  noch  stärker  blieb  als  seine
Freundschaft  für  Oesterreich;  aber  dem  Stolze  einer  Großmacht  stand  sie
übel  an.

Freilich  zeigten  sich  die  beiden  Westmächte  noch  weit  rathloser.  Der
Minister  des  Auswärtigen,  Pasquier,  das  liberalste  Mitglied  des  Pariser
Cabinets,  sah  voll  ernster  Besorgniß  dem  Augenblick  entgegen,  da  die
Oesterreicher  bis  zur  französischen  Grenze  vorrücken  würden;  Metternich
selbst  fand  diese  Eifersucht  erklärlich  und  erwog  einige  Tage  lang  ernstlich,
ob  es  nicht  gerathen  sei,  die  Besetzung  Piemonts  den  Russen  zu  überlassen.
Doch  wenn  der  französische  Hof  sein  Interesse  in  Italien  wahren  wollte,
so  mußte  er,  den  Ostmächten  zuvoreilend,  selber  die  Ordnung  in  Piemont
herstellen,  und  diese  Kühnheit  war  unmöglich,  da  er  dem  Geiste  seines
eigenen  Heeres  mißtraute.  So  verstrich  die  Zeit,  ohne  daß  man  in  den
Tuilerien  einen  Entschluß  fand.))  Lord  Castlereagh  vollends  wurde  durch
die  Turiner  Nachrichten  nur  in  seinen  österreichischen  Neigungen  bestärkt
und  gab  unter  der  Hand  zu  verstehen,  alle  seine  Verwahrungen  seien
nichts  weiter  als  parlamentarische  Schachzüge.

Metternich  allein  war  seines  Zieles  sicher,  und  das  Glück  begünstigte
ihn  abermals  wunderbar.  Der  gefürchtete  piemontesische  Aufstand  erwies
sich  bald  als  ein  verfrühtes,  unfertiges  Unternehmen.  Nur  ein  Theil  des
Heeres  hatte  sich  der  Revolution  angeschlossen,  die  Mehrheit  des  Volkes
harrte  gespannt  auf  die  Entscheidung  des  Königs.  Der  redliche,  in  dem
Absolutismus  des  alten  Jahrhunderts  ergraute  Victor  Emmanuel  wollte
weder  den  aussichtslosen  Kampf  gegen  die  großen  Mächte  beginnen,  noch
das  Ausland  wider  seine  eigenen  Truppen  zu  Hilfe  rufen  und  faßte  endlich
denselben  Entschluß,  welchen  schon  mehrere  seiner  pflichtgetreuen  Vorfahren
gefaßt  hatten,  wenn  ihnen  die  Bürde  der  Regierung  zu  schwer  wurde:
er  legte  die  Krone  nieder  und  ernannte  den  Prinzen  Karl  Albert  von
Carignan  zum  Regenten,  bis  der  Thronfolger  Karl  Felix  aus  Modena
zurückkehren  würde,  um  die  Zügel  selbst  in  die  Hand  zu  nehmen.  Welche
Aufgabe  für  den  unerfahrenen,  ehrgeizigen  Prinzen,  der  mit  den  Verschworenen
  längst  im  Verkehr  stand  und  schon  zuweilen  von  der  italienischen
Königskrone  träumtel!  Er  ließ  sofort  durch  eine  Notabelnversammlung
die  spanische  Verfassung  annehmen  und  hoffte  in  seiner  jugendlichen  Arglosigkeit
  auf  die  nachträgliche  Zustimmung  des  neuen  Königs.  Karl  Felix
aber,  ein  Gesinnungsgenosse  des  Herzogs  von  Modena,  verwarf  in  einem
scharfen  Manifeste  jede  Neuerung,  und  sobald  der  König  gesprochen  hatte,
war  in  diesem  Lande  der  Würfel  gefallen.  Gehorsam  gab  Karl  Albert
seine  Regentschaft  auf.  Mittlerweile  war  General  Bubna  mit  einem  österreichischen
  Heere  eingerückt,  die  treu  gebliebenen  Truppen  vereinigten  sich
mit  ihm,  und  schon  am  8.  April  unterlagen  die  Aufständischen  nach  tapferem

 

*)  Krusemark's  Bericht,  24.,  29.  März  1821.
        <pb n="191" />
        Niederlage  der  Piemontesen.  183

Widerstande  in  dem  Gefechte  von  Novara.  Einige  Tübinger  Studenten
und  andere  junge  Liberale,  die  aus  den  Nachbarlanden  herbeizogen,  fanden
das  Heer  der  Revolution  bereits  in  voller  Auflösung;  ein  Geheimbund
in  der  Lombardei,  der  schon  zum  Losschlagen  bereit  stand,  ging  entmuthigt
auseinander.

Aber  auch  Rußlands  Hilfe  war  nunmehr  überflüssig.  Mit  zwei  leichten
Schlägen,  binnen  vier  Wochen,  hatte  Oesterreich  allein  den  Aufstand  im
Süden  wie  im  Norden  der  Halbinsel  niedergeworfen,  sein  Wille  gebot  von
den  Alpen  bis  zum  jonischen  Meere,  und  der  staatsmännischen  Größe  des
siegreichen  Metternich  huldigte  alle  Welt,  nicht  blos  die  Diplomatie,  die
doch  einen  raschen  Erfolg  erwartet,  sondern  fast  mehr  noch  die  wider—
strebende  liberale  Partei,  die  sich  über  die  Schwäche  der  Revolution  so
gründlich  getäuscht  hatte.  Mit  übermüthiger  Schadenfreude  berichtete  Gentz
im  Oesterreichischen  Beobachter,  wie  die  Helden  der  Freiheit  am  Tage  der
Schlacht  nur  die  Künste  des  Pulcinells  gezeigt  hätten,  und  schloß  befriedigt:
„Der  bessere  Bürger  verbindet  sich  freudig  mit  der  schützenden  Uebermacht,
sein  Vaterland  von  dem  verderblichen  Auswurfe  der  Letzten  der  Sekte  zu
reinigen,  für  die  es  kein  Heil  als  das  allgemeine  Unglück,  keine  Hoffnung
als  die  einer  einsamen  Herrschaft  auf  dem  Schauplatze  ihrer  Zerstörung
giebt.“

Für  dies  Werk  der  Reinigung  bedurfte  die  Fremdherrschaft  der  Bour—
bonen  allerdings  eines  schärferen  Besens  als  das  nationale  Fürstenhaus
von  Savoyen.  Anfangs  erschien  die  halberzwungene  Abdankung  Victor
Emmanuel's  den  Ostmächten  als  ein  unzulässiger  Verstoß  wider  die
strengen  Grundsätze  des  legitimen  Rechts.  Die  beiden  Kaiser  versuchten
sogar  den  alten  König  umzustimmen;  auch  König  Friedrich  Wilhelm  mahnte
ihn  brieflich  zur  Wiederbefestigung  des  Thrones.  Er  aber  blieb  fest,  und
die  Monarchen  beruhigten  sich  endlich,  zumal  da  sein  Nachfolger  sich  als
harter  Legitimist  bewährte  und  in  Laibach  an  dem  Herzoge  von  Modena
einen  beredten  Fürsprecher  fand.  Das  starre,  bigotte,  geistlose  Regiment
des  neuen  Königs  traf  die  Empörer  mit  harten  Strafen,  und  Metternich
beeilte  sich  auch  die  Eidgenossenschaft  zur  Mitwirkung  aufzufordern,  da
sie  durch  ihre  Gastfreundschaft  für  die  piemontesischen  Flüchtlinge  „ihre
Neutralität  moralisch  verletze“.  Indeß  vermied  Karl  Felix  offenbare  Rechtsverletzung
  und  Grausamkeit,  er  bemühte  sich  selbst  mit  landesväterlichem
Eifer,  die  Oesterreicher  zu  baldiger  Räumung  des  Landes  zu  bewegen;  das
alte  herzliche  Verhältniß  zwischen  Fürst  und  Volk  ward  nicht  auf  die  Dauer
getrübt.)  Zu  besonderer  Genugthuung  gereichte  dem  Wiener  Hofe  die
Entwürdigung  des  Prinzen  von  Carignan,  der  nunmehr  dem  Throne  am
nächsten  stand.  Der  unglückliche  Prinz  war  bisher  die  Hoffnung  der

 

*)  Bernstorff's  Bericht,  30.  März;  Krusemark's  Berichte,  2.  Mai,  2.  Juni,  7.,  14.,
28.  Juli;  Metternich  an  den  k.  k.  Gesandten  v.  Schraut  in  Bern,  18.  April  1821.
        <pb n="192" />
        184  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

Patrioten  gewesen;  jetzt  verurtheilten  alle  Höfe  mitleidslos  sein  schwankendes,
zweideutiges  Verhalten,  die  österreichischen  Offiziere  verhöhnten  ihn  ins
Gesicht  als  den  König  von  Italien  —  was  dem  Stolzen  unvergessen  blieb
—,  und  die  Liberalen,  die  sich  nach  romanischem  Brauche  ihre  Niederlage
nur  aus  einer  großen  Verrätherei  erklären  konnten,  sangen  ihm  die  grausamen
  Verse  nach:  Dein  Name  geht  durch  alle  Völker,  mit  Fluch  beladen,
Carignan.  Er  schien  der  allgemeinen  Verachtung  erliegen  zu  müssen,  und
die  reaktionäre  Partei  verstieg  sich  bereits  zu  dem  Plane,  den  Verhaßten
von  der  Thronfolge  auszuschließen,  die  Krone  nach  dem  Tode  des  alten
Karl  Felix  auf  Franz  von  Modena  zu  übertragen.

Währenddem  war  über  Neapel  ein  Schreckensregiment  hereingebrochen,
  fast  so  gräuelvoll  wie  jenes  erste  bourbonische  Blutgericht  vom
Jahre  1799.  König  Ferdinand  hatte  die  Heimkehr  verschoben,  bis  er  der
Unterwerfung  seines  Landes  völlig  sicher  war  und  sich  nicht  mehr  um  die
Rathschläge  der  Großmächte  zu  kümmern  brauchte.  Dann  drängten  sich
in  endloser  Reihe  Einkerkerung,  Auspeitschung,  Hinrichtung;  viele  der
besten  Männer  des  Landes  verschmachteten,  mit  gemeinen  Verbrechern
zusammengeschmiedet,  unter  den  Insektenschwärmen  der  schattenlosen  Strafinseln,
  mehr  denn  Tausend  lebten  als  Flüchtlinge  in  England,  in  der
Schweiz,  bei  den  Barbaresken.  Das  alte  Conscriptionsheer  ward  aufgelöst,
  ein  neues  geworbenes  gebildet.  In  den  clericalen  Urkantonen  der
Schweiz  ließ  Ferdinand  durch  einen  anrüchigen  alten  Landsknecht,  General
Auf  der  Mauer  die  Werbetrommel  rühren,  und  obwohl  mancher  wackere
Eidgenosse  die  „biderben  Männer  von  Schwyz“  beschwor,  die  alte,  schon
von  Zwingli  gescholtene  Nationalsünde  des  Reislaufens  endlich  zu  lassen,
so  fanden  sich  doch  einige  Regimenter  von  tapferen  Fremdlingen  zusammen,
die  nun  von  den  Bergfesten  über  der  Bai  die  unruhige  Hauptstadt
bewachten.  Die  zügellose  Grausamkeit  dieser  Reaktion  zwang  die  Mächte
mehrmals  zu  ernsten  Warnungen;  selbst  Kaiser  Franz  schrieb  dem  König
zweimal  noch  von  Laibach  aus.))  Doch  was  konnten  solche  Mahnungen
fruchten,  da  der  gute  Kaiser  seine  eigenen  Soldaten  Schergendienste  verrichten
  ließ  bei  den  Blutrichtern  des  Bourbonen,  ja  sogar  in  die  gräßlichen
  Kerker  seiner  mährischen  Festungen  außer  den  lombardischen  Patrioten,
die  soeben  nochmals  durch  ein  Strafverfahren  heimgesucht  wurden,  auch
neapolitanische  Hochverräther  gastfreundlich  aufnahm?  Neapel  war  nur
noch  ein  Satrapenstaat  der  Hofburg;  die  alte  Verbindung  zwischen  dem
königlichen  Hause  und  den  französischen  Bourbonen  lockerte  sich  mehr  und
mehr.  Sechs  Jahre  lang  blieben  die  Oesterreicher  im  Lande,  der  Hof
überschüttete  ihre  Führer  mit  Gold  und  Ehren,  durch  die  Kosten  der  fremden
Besatzung  wurde  die  Staatsschuld  in  wenigen  Jahren  auf  das  Vierfache
  erhöht.  Ein  fürchterlicher  Haß,  der  mit  jedem  Jahre  wuchs,  sammelte

 

*)  Krusemark's  Berichte,  4.  April,  11.  Mai  1821.
        <pb n="193" />
        Oesterreichs  Herrschaft  in  Italien.  185

sich  an  wider  die  Weißröcke;  in  Palermo  ward  einmal  ein  Geheimbund
entdeckt,  der  die  gesammte  österreichische  Garnison  zu  vergiften  bezweckte.

Und  dieser  Haß  fiel  zurück  auf  die  Deutschen  außerhalb  Oesterreichs;
denn  jeder  Kroate,  Raize  oder  Malache,  der  des  Kaisers  Rock  trug,  hieß
den  Wälschen  ein  Tedesco,  und  auch  die  anderen  Nationen  machten  das
deutsche  Volk  verantwortlich  für  die  Sünden  der  Vormacht  des  Deutschen
Bundes.  In  grimmigen  Versen  brandmarkte  Casimir  de  la  Vigne  die
Germanen,  diese  Sclaven  von  gestern  und  Tyrannen  von  heute,  wie  sie
mit  den  elenden  Besiegten  zusammen  unter  dem  Lorbeerstrauche  Virgils  sich
betränken.  Nur  wenige  Ausländer  unterschieden  so  gerecht  wie  Lord  Byron,
der  unbefangen  schrieb:  „ich  liebe  die  Deutschen,  nur  nicht  die  Oesterreicher;
  die  hasse  und  verabscheue  ich.“  Die  Meisten  bemerkten  mit  stiller
Schadenfreude,  daß  die  Nation,  deren  Erstarken  sie  alle  fürchteten,  nun
so  übel  berüchtigt  wurde  wie  die  Russen,  und  die  willige  Ergebenheit  des
preußischen  Hofes  der  abgünstigen  öffentlichen  Meinung  zur  Rechtfertigung
diente.  Ueber  die  unglücklichen  Neapolitaner  freilich  urtheilte  die  europäische
  Welt  fast  noch  härter;  sie  waren  seit  dem  Tage  von  Rieti  dem
Fluche  der  Lächerlichkeit  verfallen.  Ueberall  erklang  das  Spottlied  von  der
„großen  Retirade“,  und  mancher  enttäuschte  deutsche  Liberale  nannte  seinen
Hund  „Pepe“.  Je  freudiger  man  soeben  noch  die  Freiheit  dieses  Volkes
begrüßt  hatte,  um  so  tiefer  erschien  jetzt  sein  Fall.  „Wo  soll  ich  meine
Schmach  begraben?“  —  so  begann  das  neue  neapolitanische  Nationallied
Thomas  Moore's,  und  den  carbone  notatis  rief  der  Dichter  zu:  weit
edler  die  Stiefeln  des  Czaren  zu  küssen,  als  eure  Ketten  selbst  zu  besudeln
  durch  einen  Kampf,  wie  diesen!  So  unheimlich  hatte  sich  die  Lage
der  beiden  großen  Nationen  Mitteleuropas  gestaltet:  der  einen  setzte  das
Haus  Oesterreich  den  Fuß  auf  den  Nacken,  die  andere  war  mit  diesem
Feinde  ihrer  Einheit  durch  ein  unwahres  und  gleichwohl  noch  unlösbares
Bündniß  verkettet  und  leistete  ihm,  mit  Worten  mindestens,  gehorsamen
Beistand.

Durch  Oesterreichs  Erfolge  waren  die  Westmächte  entwaffnet,  und
freudetrunken  schrieb  Gentz:  Paris  und  London  liegt  uns  zu  Füßen!  Wie
konnte  Frankreich  der  siegbaren  Hofburg  entgegentreten,  da  König  Ludwig
für  seinen  eigenen  Thron  zitterte?  Unablässig  ängsteten  ihn  die  Ultras
durch  unheimliche  Gerüchte;  diese  verblendete  Partei  hatte  soeben,  um  den
Monarchen  zu  schrecken,  eine  Pulver-Explosion  in  den  Tuilerien  veranstaltet,
  sie  war  in  Laibach  durch  einen  geheimen  Agenten  Jouffroy  vertreten,
  der  dem  Czaren  einen  neuen  Brief  von  Bergasse  überbrachte  und
die  Zustände  des  Mutterlandes  der  Revolution  wieder  einmal  in  den
dunkelsten  Farben  schilderte.  Ein  Zusammenwirken  der  beiden  großen
constitutionellen  Höfe  stand  vollends  außer  Frage,  da  die  Tory-Regierung
den  Franzosen  schlechterdings  keinen  Uebergriff  in  die  Mittelmeerlande
gestatten  wollte.  Als  die  Revolution  in  Piemont  gebändigt  war,  konnte  Lord
        <pb n="194" />
        186  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

Castlereagh  die  Empfindungen  seines  Herzens  nicht  mehr  zurückhalten.
Er  sendete  dem  Wiener  Freunde  seinen  Glückwunsch  und  sprach  zugleich
die  Hoffnung  aus:  man  werde  die  Besetzung  des  unterworfenen  Landes
doch  nicht  französischen  Truppen  anvertrauen.  Wie  jubelte  Metternich
über  diese  Aeußerung  politischer  Unschuld;  der  Czar  aber  fragte  lächelnd:
wofür  halten  uns  eigentlich  diese  Leute??)  —

Indessen  hatte  das  Schicksal  dem  österreichischen  Staatsmanne  bereits
einen  bitteren  Tropfen  in  den  Becher  seiner  Freuden  gegossen.  Der
doktrinäre  Gedanke  des  unwandelbaren  großen  europäischen  Bundes  widersprach
  so  offenbar  der  Mannigfaltigkeit  entgegengesetzter  Interessen  und
ungelöster  Fragen,  welche  das  europäische  Leben  umschloß,  daß  jede  große
Wendung  der  Völkergeschichte  ihn  nothwendig  stören  mußte.  Noch  während
des  Laibacher  Congresses  brach  eine  fünfte  Revolution  aus,  die  anfangs
am  wenigsten  beachtet,  zuletzt  der  großen  Allianz  am  verderblichsten  werden
sollte.  Die  gräcoslawische  Welt  begann  zu  erwachen,  die  schwerste  aller
europäischen  Fragen,  die  orientalische,  gerieth  wieder  in  Fluß.  Seit  hundert
Jahren  schon  bestand  das  Reich  der  Osmanen  auf  abendländischem  Boden
nur  noch  durch  die  wechselseitige  Eifersucht  der  europäischen  Mächte,  nicht
mehr  durch  eigene  Kraft.  Eine  im  Schlaf  erstarrte  Völkerwanderung
hatte  sich  wie  eine  ungeheure  Schuttlawine,  alle  Cultur  begrabend,  über
jene  gesegneten  Lande  des  Südostens  gelagert,  wo  einst  die  Christenheit
ihr  zweites  Rom  und  der  Handel  zweier  Welttheile  seinen  Mittelpunkt
gehabt.  Was  in  dieser  Trümmerwelt  noch  lebte,  arbeitete,  um  die  Güter
der  Gesittung  rang,  war  christlich;  das  Herrenvolk,  das  den  Rajah  mit
dem  sicheren  Griffe  orientalischer  Herrscherkunst  das  Halsband  der  Unterthänigkeit
  fest  um  den  Nacken  gelegt  hatte,  blieb  im  Glanze  seines  erbeuteten
  Reichthums  unwandelbar  eine  orientalische  Reiterhorde,  die  niemals
heimisch  ward  in  Europa  und  über  die  Weltanschauung  des  kriegerischen
Nomadenthums  nie  hinausgelangte.  Unausbleiblich  mußte  sich  dereinst
an  den  Türken,  wie  vormals  an  der  polnischen  Adelsrepublik,  das  historische
Gesetz  erfüllen,  das  in  diesem  Jahrhundert  der  bürgerlichen  Arbeit  kein
Volk  von  Rittern  und  Müßiggängern  mehr  duldet.

Niemals  hatten  die  Rajah-Völker  sich  ausgesöhnt  mit  ihren  mitleidlosen
Herren,  niemals  aufgehört  die  Rache  Gottes  herabzurufen  für  jenen  Tag
der  Schmach,  da  der  Eroberer  in  die  Hagia  Sophia  einritt  und  die  Hufe
seines  Rosses  das  schönste  Gotteshaus  der  morgenländischen  Christenheit
schändeten.  Mitten  im  Schmutz  und  Elend  ihrer  Knechtschaft  geboten  sie
noch  über  jene  unverwüstliche  Kraft  der  Verjüngung  und  Selbsterneuerung,
welche  das  Christenthum  überall  von  der  geistlosen  Erstarrung  des  Islam
unterscheidet.  Als  nun  die  weltbürgerliche  Heilslehre  der  französischen
Revolution  und  mit  ihr  zugleich  die  nationalen  Freiheitsgedanken  der

–  –——  —

*)  Krusemark's  Bericht,  19.  April  1820.
        <pb n="195" />
        Griechische  Revolution.  187

spanischen  und  der  deutschen  Unabhängigkeitskriege  langsam  ihren  Weg  in
den  fernen  Osten  fanden,  da  wirkten  sie  zunächst  auf  das  rührigste  der
Rajah-Völker,  das  unter  dem  wirthschaftlichen  Druck  der  Türkenherrschaft
am  wenigsten  litt.  Die  Griechen  hatten  seit  dem  Frieden  von  Kutschuk-Kainardsche
  fast  den  gesammten  Handel  des  ägeischen  Meeres  an  sich
gerissen,  sie  schöpften  aus  den  Erinnerungen  einer  glorreichen  Vergangenheit
das  Selbstgefühl  eines  unzerstörbaren  Volksthums,  das  befleckt  mit  allen
Sünden  vielhundertjähriger  Sclaverei  doch  immer  noch  zäh  genug  blieb  um
seine  uralte  Sprache  in  erstaunlicher  Reinheit  zu  bewahren  und  stark  genug
um  die  zahlreichen  in  das  hellenische  Culturgebiet  eingedrungenen  albanesischen
  und  slawischen  Stämme  aufzusaugen  und  mit  griechischer  Bildung
zu  erfüllen.

Der  Gedanke  der  Wiederherstellung  des  byzantinischen  Reichs  war
nie  ganz  verschwunden.  Selbst  in  dem  harten  siebzehnten  Jahrhundert
hatte  Milton  mit  einem  hellenischen  Freunde  von  der  Wiedergeburt
Griechenlands  geträumt,  und  hundert  Jahre  darauf  waren  die  Sendboten
der  Czarin  Katharina  unter  den  Griechen  umhergezogen  um  den  Haß  gegen
die  osmanischen  Herrscher  aufzustacheln.  Doch  erst  seit  Rhigas  in  feurigen
Liedern  die  Freiheit  der  Hellenen  besungen  hatte,  begann  die  nationale
Bewegung  stärkere  Wellen  zu  schlagen.  Korais  und  seine  Freunde  führten
die  neugriechische  Sprache  in  den  Kreis  der  Cultursprachen  ein  und  schufen
die  ersten  Anfänge  einer  nationalen  Litteratur.  Der  litterarische  Bund  der
Philomusen  von  Athen  vermittelte  den  Gedankenaustausch  zwischen  den
weithin  in  allen  Hafenplätzen  der  Balkanhalbinsel  und  Kleinasien  zerstreuten
Griechen,  und  gleichzeitig,  seit  1812,  gründete  die  politische  Hetärie  von
Odessa  überall  in  den  gräcoslawischen  Landen  ihre  Geheimbünde.

Während  in  den  meisten  anderen  Unabhängigkeitskriegen  der  neuen
Geschichte  die  Kämpfenden  sich  erst  spät  ihres  letzten  Zieles  bewußt  wurden,
faßte  diese  Verschwörung  von  vornherein  die  völlige  Befreiung  fest  ins
Auge,  da  jede  Vermittlung  zwischen  dem  Kreuz  und  dem  Halbmond  unmöglich
  schien:  Unabhängigkeit  aller  Hellenen  hieß  die  Losung,  und  nur
wenn  das  Kreuz  wieder  auf  der  Kuppel  der  Weisheitskirche  prangte,  sollte
der  Kampf  enden.  Der  Beistand  der  Schutzmacht  der  orthodoxen  Kirche
schien  den  Verschworenen  um  so  gewisser,  da  ein  Liebling  des  Czaren  der
Fanariot  Alexander  MO#silanti  an  ihrer  Spitze  stand  und  russische  Agenten
überall  auf  der  Halbinsel  ihr  Wesen  trieben.  Auch  Kapodistrias  unterhielt
  mit  der  Hetärie  geheimen  Verkehr,  er  besuchte  im  Jahre  1819,
sicherlich  nicht  ohne  Hintergedanken,  seine  Heimath  Corfu  und  ermuthigte
die  Freunde  durch  halbe  Zusagen,  als  sie  ihm  ein  Jahr  darauf  die  bevorstehende
  Empörung  ankündigten.  Obwohl  die  Hetärie  mit  den  Venten
der  Carbonari  nicht  unmittelbar  zusammenhing,  so  mußte  doch  der  Anblick
der  Revolution  auf  den  beiden  Nachbarhalbinseln  die  Ungeduld  der  Verschworenen
  reizen,  den  Ausbruch  des  Krieges  beschleunigen.  Im  December
        <pb n="196" />
        188  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

1820  erhoben  sich  die  Sulioten  in  den  Gebirgen  Albaniens.  Die  Nachricht
ward  in  Europa  kaum  bemerkt;  man  sah  in  dem  Kampfe  nur  einen
jener  zahllosen  localen  Aufstände,  welche  seit  Langem  den  einzigen  Inhalt
der  inneren  Geschichte  des  Türkenreichs  bildeten,  und  Niemand  ahnte,  daß
dies  wilde  Bergvolk  in  die  Pläne  der  hellenischen  Verschwörer  eingeweiht
war.  Aber  welche  Bestürzung  auf  dem  Congreß,  als  man  erfuhr,  daß
Opsilanti  am  7.  März  in  Jassy  die  Freiheit  der  Hellenen  ausgerufen  und
den  Aufständischen  die  Hilfe  des  Czaren  verheißen  hatte;  wie  sicher  mußte
er  auf  diesen  Beistand  zählen,  wenn  er  dort  an  der  russischen  Grenze,
unter  den  gleichgiltigen  Rumäniern  eine  griechische  Schilderhebung  wagte!
Wenige  Wochen  darauf  griffen  auch  die  Stämme  des  Peloponnes  zu  den
Waffen,  dann  die  Inselgriechen  des  ägeischen  Meeres,  und  nun  raste  er
dahin,  der  gräuelvolle  Agon  der  Hellenen,  der  wildeste  Rassenkampf  des
Jahrhunderts:  unmenschliche  Wuth,  Verrath  und  Treubruch  auf  beiden
Seiten.

Metternich's  Urtheil  über  diese  fünfte  Revolution  war  im  ersten  Augenblicke
  gefunden;  denn  unter  allen  seinen  politischen  Axiomen  stand  ihm
keines  so  fest  wie  die  Unantastbarkeit  der  Türkei.  Keinen  Augenblick
beschäftigten  ihn  die  Fragen:  ob  die  Herrschaft  des  Halbmonds  im  christlichen
  Abendlande  auf  die  Dauer  bestehen  könne?  ob  Oesterreich  nicht
versuchen  solle,  in  die  Herrscherbahnen  des  Prinzen  Eugen  wieder  einzulenken
  und  bei  dem  drohenden  Zerfalle  des  türkischen  Reichs  sich  selber
eine  starke  Stellung  auf  der  Balkanhalbinsel,  vielleicht  sogar  die  Herrschaft
über  die  Mündungen  seines  Stromes  zu  gewinnen?  Der  Sultan  war  ihm
ein  legitimer  Fürst  wie  jeder  andere  auch;  mit  heiligem  Eifer  bewies  Gentz  im
Oesterreichischen  Beobachter,  daß  die  Herrschaft  der  Pforte  auf  dem  überall
in  der  Welt  anerkannten  Rechtstitel  der  Eroberung  ruhe.  Und  dieser
legitime  Staat  zeichnete  sich  aus  durch  eine  Verfassung,  welche  den  politischen
  Idealen  des  österreichischen  Staatsmannes  vollkommen  entsprach:  hier
bestand  noch  unberührt  von  den  zersetzenden  Lehren  der  Revolution  die  vielgerühmte
  force  des  subdivisions,  ein  lockeres  Nebeneinander  zusammengeraubter
  Länder,  die  unter  sich  nichts  gemein  hatten  als  den  schweigenden
Gehorsam  gegen  den  Großherrn.  Befangen  in  dem  dürren  Pragmatismus
der  Geschichtsphilosophie  des  alten  Jahrhunderts,  ohne  Sinn  für  die
elementarische  Kraft  des  nationalen  Instinkts,  die  in  solchen  Krisen  des
Völkerlebens  allein  entscheidet,  suchte  Metternich  den  Grund  dieser  Entladung
  uralten  Rassenhasses  allein  in  den  schlechten  Künsten  einer  Rotte
ehrgeiziger  Bösewichter  und  legte  auch  die  orientalische  Frage  unter  die
Schablone  seiner  Stabilitätsdoktrin.  Auch  die  hellenische  Bewegung  konnte
nur  durch  die  im  Dunkeln  schleichende  Partei  bewirkt  sein,  und  von  vornherein
  nahm  er  als  erwiesen  an,  daß  die  Hetärie  und  die  Carbonari  der
nämlichen  Sekte  angehörten.  Und  diese  unheimlichen  griechischen  Demagogen
  erschienen  ihm  zugleich  als  Werkzeuge  der  gefürchteten  russischen
        <pb n="197" />
        Die  Großmächte  und  die  Griechen.  189

Politik.  Er  sah  wohl  ein,  daß  er  die  Pforte  nicht  offen  unterstützen  durfte,
wenn  er  die  Aufständischen  nicht  geradewegs  dem  Petersburger  Hof  in
die  Arme  treiben  wollte;  in  seiner  Angst  vor  jeder  Neuerung  konnte  er
sich  aber  auch  nicht  entschließen,  durch  eine  gemeinsame  Intervention  der
großen  Mächte  den  Rajah-Völkern  ein  halbwegs  menschenwürdiges  Dasein
und  damit  dem  türkischen  Reiche  vielleicht  noch  eine  Lebensfrist  zu  sichern.
In  solcher  Bedrängniß  erblickte  er  nur  einen  Weg  der  Rettung:  wenn  die
großen  Mächte  ihren  Abscheu  vor  der  griechischen  Erhebung  nachdrücklich
aussprachen  und  dann  die  orientalischen  Wirren  sich  selber  überließen,
so  mußte  die  gewaltige  Uebermacht  der  Pforte  den  Aufstand  bald  bemeistern
und  der  Krummsäbel  der  Osmanen,  wie  Metternich  zuversichtlich  hoffte,
die  alte  Ordnung  im  Reiche  des  Sultans  einfach  wiederherstellen.

In  dieser  starr  conservativen  Gesinnung  begegnete  sich  der  österreichische
  Staatsmann  mit  den  Ansichten  des  englischen  Hofes,  der  durch
den  Aufstand  der  Hellenen  seine  gewohnten  Handelswege  zu  verlieren
fürchtete,  und  den  geheimen  Plänen  Rußlands  noch  ängstlicher  als  die
Hofburg  selbst  mißtraute.  Der  Gedanke,  daß  die  erste  Seemacht  der  Welt
durch  die  Entfesselung  der  gebundenen  wirthschaftlichen  Kräfte  der  Balkanhalbinsel
  nur  gewinnen  konnte,  lag  gänzlich  außerhalb  des  Gesichtskreises
dieser  Hochtorys.  Auch  die  preußischen  Staatsmänner  schlossen  sich  der
Meinung  Oesterreichs  an,  obgleich  Bernstorff  die  Hoffnungen  Metternich's
nicht  theilte  und  den  Aufstand  der  Hellenen  keineswegs  für  aussichtslos
  hielt.“)

Doch  wie  sollte  es  gelingen,  den  Czaren  selbst  für  eine  Ansicht  zu
gewinnen,  welche  allen  Ueberlieferungen  der  Petersburger  Politik  und  den
mächtigsten  nationalen  Leidenschaften  des  russischen  Volkes  widersprach?
Noch  saß  Kapodistrias  im  Rathe  Alexander's,  und  dieser  Grieche  mußte,
wie  Bernstorff  sagte,  „seine  natürlichsten  und  mindest  zweifelhaften
Empfindungen  verleugnen“",  wenn  er  der  Befreiung  der  Hellenen  entgegentrat.
  Aber  die  Gunst  des  Glückes,  die  dem  österreichischen  Hofe  in  diesen
Laibacher  Zeiten  unwandelbar  zur  Seite  stand,  blieb  ihm  auch  jetzt  treu.
Das  Schreiben  Mgsilanti's,  das  dem  Czaren  den  Beginn  des  Aufstandes
offen  mittheilte,  gelangte  nach  Laibach  in  den  nämlichen  Tagen,  da
Alexander  durch  die  Turiner  Nachrichten  tief  erschüttert  war;  leidenschaftlich
erregt  erblickte  er  überall  in  der  Welt  nur  das  Schreckgespenst  des  großen
demagogischen  Geheimbundes,  und  weil  er  von  den  Umtrieben  der  russischen
Agenten  wenig  oder  nichts  wußte,  so  sah  er  auch  in  seinem  fanariotischen
Freunde  nur  einen  Verblendeten,  der  sich  in  den  Netzen  der  Carbonari
habe  fangen  lassen.  In  solcher  Stimmung  traf  ihn  Metternich,  und  es
hielt  nicht  allzu  schwer,  diesmal  mit  Hilfe  der  Feuersbrunst,  die  Nerven  des
Czaren  noch  mehr  zu  erregen:  die  griechische  Rebellion,  so  versicherte  der

 

*)  Bernstorff's  Bericht,  20.  März  1820.
        <pb n="198" />
        190  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

Oesterreicher,  sei  die  Fackel  der  Zwietracht,  welche  die  Demagogen  zwischen
Oesterreich  und  Rußland  geworfen  hätten  um  die  beiden  Kaisermächte  zu
trennen  und  die  liberale  Feuersbrunst  zu  unterhalten.  Alexander  ward
völlig  bekehrt,  er  zeigte  sich  so  fest,  daß  Metternich  schreiben  konnte:  „wenn
je  Jemand  aus  schwarz  weiß  geworden  ist,  so  ist  er  es.“  Gentz  aber  frohlockte:
  „Gott  streitet  für  und  mit  uns!“  Wohl  mochte  er  jubeln;  denn
dieser  Erfolg  Metternich's  sah  wahrlich  einem  Wunder  ähnlich.  Der
unglückliche  Kapodistrias  stand  in  Gefahr,  das  Vertrauen  seines  kaiserlichen
  Herrn  und  damit  jede  Handhabe  zur  Unterstützung  seiner  Landsleute
  zu  verlieren.  Geschmeidig  schickte  er  sich  in  die  Umstände  und  verfaßte
  selbst  das  strenge  Antwortschreiben,  das  dem  hellenischen  Rebellenführer
  die  Ungnade  des  Czaren  aussprach  (26.  März);  zugleich  wurde
Msilanti's  Name  aus  den  Listen  des  russischen  Heeres  gestrichen.  Dieser
Gesinnung  blieb  Alexander  bis  zum  Schlusse  des  Congresses  treu,  und
sein  österreichischer  Mentor  versäumte  nicht,  ihm  die  Lehrsätze  der  allein
wahren  Staatskunst,  die  allesammt  auf  den  einen  Gedanken  „ne  rien
innover!“  hinausliefen,  nochmals  in  wortreichen  Denkschriften  nachdrücklich
  einzuschärfen.

Gentz  eröffnete  unterdessen  im  Oesterreichischen  Beobachter  den  Federkrieg
  gegen  die  Hellenen  und  verfertigte  fortan  in  regelmäßiger  Folge  jene
berufenen  Berichte  „aus  Zante",  welche  die  Sünden  der  Rebellen,  ihren
Hader,  ihre  Grausamkeit  mit  ungeheuerlicher  Uebertreibung  schilderten.
Metternich  selbst  durfte  es  wagen,  in  einer  Denkschrift  vom  7.  Mai  das
gemeinsame  Urtheil  der  beiden  Kaiser  dahin  zusammenzufassen:  sie  hätten
sich  überzeugt,  daß  die  griechische  Nation  auf  der  tiefsten  Stufe  der  Entartung
  angelangt  sei.  Als  die  Monarchen  am  13.  Mai  nach  halbjährigem
Zusammenleben  sich  endlich  trennten,  da  schien  ihre  Freundschaft  inniger
denn  je.  Sie  gaben  sich  die  Hand  darauf,  daß  sie  Beide  niemals  allein,
sondern  immer  nur  nach  den  gemeinsamen  Beschlüssen  der  großen  Allianz
in  die  orientalischen  Wirren  eingreifen  würden.  Uebers  Jahr  dachten  sie
in  Florenz  mit  König  Friedrich  Wilhelm  zu  einem  neuen  Congresse  zusammenzutreten,
  inzwischen  wollten  sie  den  Verlauf  der  Bewegung  scharf
beobachten  und  einander  jede  Nachricht  freundnachbarlich  mittheilen.  Beim
Abschied  von  dem  preußischen  Gesandten  pries  Alexander  den  Bund  der
Ostmächte  nochmals  als  „Europas  Schutzwehr  gegen  die  Revolution“  und
erkannte  gerührt  den  Willen  Gottes  in  der  wunderbaren  Fügung,  die
ihn  eben  jetzt  mit  Kaiser  Franz  zusammengeführt.  Nicht  minder  salbungsvoll
  schrieb  Ancillon:  „Wenn  man  sieht,  wie  die  Pforte  in  ihrem  Dasein
bedroht  wird,  wie  Spanien  mit  schnellen  Schritten  dem  Bürgerkriege
entgegeneilt,  wie  Amerika  das  von  Europa  empfangene  schlechte  und  verderbliche
  Beispiel  noch  überbietet  und  den  alten  Continent  mit  einer  sittlichen
  und  politischen  Ansteckung  von  ganz  neuer  Art  bedroht,  dann  fühlt
man  doppelt  den  unschätzbaren  Werth  der  Vereinigung  der  Alliirten  und
        <pb n="199" />
        Das  Laibacher  Manifest.  191

dankt  dem  Himmel,  daß  er  der  Macht  des  Kaisers  von  Rußland  in  seinem
Herzen  und  in  seinen  Grundsätzen  ein  Gegengewicht  gegeben  hat.“,)

In  einer  hochtönenden  Erklärung  verkündeten  die  Ostmächte  beim
Schlusse  des  Congresses  (12.  Mai)  die  Ergebnisse  ihrer  Bemühungen:
der  Plan  des  allgemeinen  Umsturzes  sei  gescheitert  an  den  verbündeten
Heeren,  welche  den  unterdrückten  Völkern  zu  Hilfe  gekommen.  „Die  Vorsehung
  hat  so  schuldige  Gewissen  mit  Schrecken  geschlagen,  und  die  Mißbilligung
  der  Völker,  deren  Loos  die  Urheber  der  Unruhen  gefährdeten,
hat  ihnen  die  Waffen  aus  der  Hand  fallen  lassen.“  Ein  begleitendes
Rundschreiben  an  die  kleinen  Höfe  versicherte  sodann,  daß  die  drei  Mächte
auch  die  griechische  Revolution  nach  denselben  Grundsätzen  wie  die  italienische
beurtheilten,  und  erklärte  nochmals  alle  durch  Aufruhr  bewirkten  Reformen
für  null  und  nichtig.  Um  jeden  Zweifel  zu  zerstreuen,  ließ  der  Czar
noch  eine  besondere  Circulardepesche  an  seine  Gesandtschaften  ergehen,
worin  feierlich  betheuert  wurde,  daß  Rußland  sich  auch  der  Pforte
gegenüber  streng  an  die  Regeln  des  Völkerrechts  halten  werde  und  kein
anderes  Ziel  verfolge,  als  die  Erhaltung  der  allgemeinen  Ruhe.  Auch  der
Berliner  Hof  schloß  sich  dem  Laibacher  Manifeste  ohne  Widerspruch  an.
Seine  Fügsamkeit  erschien  vor  der  Welt  sogar  noch  unbedingter  als  sie
war;  denn  von  Bernstorff's  kluger  Zurückhaltung  erfuhr  man  nichts,
dagegen  trat  Geh.  Rath  Kamptz  eben  jetzt  öffentlich  als  Anwalt  der  neuen
Wiener  Völkerrechtslehren  auf.  In  einer  „Völkerrechtlichen  Erörterung",
deren  fanatischer  Ton  die  Liberalen  empören  mußte,  behauptete  er  kurzweg:
  das  Recht  der  Intervention  sei  für  die  Staatengesellschaft  ebenso
nothwendig  und  wohlthätig  wie  die  Polizei  für  den  einzelnen  Staat;
sobald  ein  Staat  sich  durch  die  Verfassung  des  Nachbarlandes  in  seiner
Sicherheit  bedroht  glaube,  stehe  ihm  ohne  Weiteres  die  Befugniß  zum
Einschreiten  zu;  nur  „die  Faktionärs“,  die  mit  ihrer  revolutionären  Propaganda
  die  Ordnung  aller  Staaten  gefährdeten,  wagten  dies  unbestreitbare
  Recht  in  Frage  zu  stellen.  Zur  Begründung  seiner  rohen  Doktrin
berief  sich  Kamptz  sogar  auf  die  wiederholten  Eingriffe  Frankreichs  und
Schwedens  in  die  alte  deutsche  Reichsverfassung.  So  schienen  denn  die
Ostmächte  gänzlich  für  die  Absichten  der  Hofburg  gewonnen.  Metternich's
Triumph  war  vollständig.  Er  stand  auf  der  Höhe  seines  Ruhmes,  und
zum  Lohne  für  die  Sorge,  die  er  in  diesen  zwei  Jahren  „dem  Siege  des
Rechts  über  das  leidenschaftliche  Treiben  der  Friedensstörer“  gewidmet
habe,  verlieh  ihm  sein  dankbarer  Kaiser  noch  in  Laibach  die  Würde  eines
Hof=  und  Staatskanzlers.

Die  Vertreter  der  Westmächte  hatten  die  Laibacher  Erklärung  nicht
unterzeichnet,  jedoch  sie  wagten  auch  nicht  öffentlich  zu  widersprechen.  Lord

 

*)  Krusemark's  Bericht,  15.  Mai;  Protocoll  des  Congresses  vom  26.  Februar;
Ancillon,  Ministerialschreiben  an  Krusemark,  28.  Mai  1821.
        <pb n="200" />
        192  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

Stewart  durfte  nur  in  vertraulichen  Gesprächen  seinen  Mißmuth  äußern,
da  sein  Bruder  in  der  orientalischen  Frage  mit  dem  Wiener  Hofe  treu
zusammengehen  wollte,  und  das  Pariser  Cabinet  begnügte  sich  den  Grafen
Caraman  zu  tadeln,  weil  er  nicht  mindestens  die  Veröffentlichung  des  Rund—
schreibens  verhindert  habe.  Schadenfroh  weidete  sich  der  neue  Hofkanzler
an  der  Verlegenheit  der  constitutionellen  Großmächte  und  meinte,  diese
Demüthigung  sei  ihnen  recht  heilsam,  nachdem  sie  sich  so  weit  von  der
gemeinsamen  Sache  getrennt  hätten.“)  Die  kleinen  deutschen  Höfe  er—
widerten  auf  das  Laibacher  Circular  in  dem  nämlichen  Stile,  den  sie  vor—
mals  nach  Napoleon's  Siegen  anzuwenden  pflegten.  König  Max  Joseph
strahlte  vor  Freude,  als  er  zu  Tegernsee  das  kostbare  Aktenstück  in  Gegenwart
  des  preußischen  Gesandten  erbrach;  die  norddeutschen  Fürstenhöfe
wetteiferten  mit  den  Senaten  der  freien  Städte  in  Kundgebungen  unterthäniger
  Dankbarkeit,  die  Souveräne  der  beiden  lippischen  Reiche  schrieben
sogar  persönlich  an  Bernstorff  um  ihre  Bewunderung  zu  bekunden.  Selbst
der  König  von  Württemberg,  der  nach  den  Gefechten  von  Rieti  und
Novara  seinen  Aerger  kaum  hatte  verbergen  können,  hielt  es  jetzt  für
gerathen,  durch  Wintzingerode  seinen  Dank  auszusprechen.“)  Schließlich
gab  auch  noch  der  Bundestag  der  allgemeinen  Befriedigung  des  amtlichen
  Deutschlands  einen  Ausdruck,  wie  ihn  nur  die  sprachgewaltige
k.  k.  Bundespräsidialkanzlei  ersinnen  konnte.  Der  Präsidialgesandte  beantragte,
  „Ihren  K.  K.  Majestäten  die  Huldigung  unseres  ehrfurchtsvollsten
  Dankes  für  diese  Mittheilung  mit  der  ehrerbietigsten  Versicherung
angenehm  zu  machen,  daß  wir  einhelligst  in  ihren  Inhalten  das  schönste
Denkmal  tief  verehren,  welches  diese  erhabensten  Souveräne  Ihrer
Gerechtigkeits=  und  Ordnungsliebe  zum  verbleibenden  Troste  aller  rechtlich
Gesinnten  setzen  konnten.“  —  „Einhelligst“,  ohne  Debatte  wurde  der  Antrag
  angenommen.

Und  doch  war  die  Zukunft  dieses  Bundes  der  Ostmächte,  der  so
herrisch  über  Europa  schaltete,  bereits  ernstlich  bedroht.  Als  der  Czar  von
Laibach  abreiste,  sagte  er  zu  General  Krusemark:  ich  wünsche,  nie  an  den
türkischen  Ereignissen  thätig  theilzunehmen;  aber,  fügte  er  traurig  hinzu,
wird  dies  möglich  sein,  da  die  Pforte  so  harte  Maßregeln  ergreift?  Und
er  wußte  was  er  sprach:  denn  soeben,  während  dieser  freundschaftlichen
Abschiedsstunden,  hatte  er  eine  neue  Unheilsbotschaft  aus  dem  Osten
empfangen.  Am  Osterfeste  war  der  greise  Patriarch  von  Konstantinopel
durch  den  muhammedanischen  Pöbel  ermordet  und  an  der  Kirchthür  aufgehenkt,
  dann  von  den  Juden  durch  die  Straßen  geschleift  und  ins  Meer
geworfen  worden;  zur  selben  Zeit  wurden  noch  mehrere  andere  Erzbischöfe
  der  orthodoxen  Kirche  niedergemetzelt  und  zwanzig  Mitglieder  der

 

*)  Krusemark's  Bericht,  2.  Juni  1821.
**)  Bericht  von  Zastrow,  30.  Mai  Küster,  10.  April,  22.  Mai;  Himly  31.  Mai  1821  2c.
        <pb n="201" />
        Verwicklung  im  Orient.  193

griechischen  Gemeinde  auf  Geheiß  des  Sultans  hingerichtet.  Das  war  die
Antwort  der  Pforte  auf  die  Empörung  der  Giaurs.  Noch  einmal  erhob
er  sich  in  der  ungebrochenen  Barbarei  seiner  Glaubenswuth,  der  alte
streitbare  Jslam.  In  Galata  freilich  sangen  die  römischen  Katholiken  ein
Tedeum  als  der  Kirchenfürst  der  Schismatiker  gefallen  war,  ganz  wie
einst  die  Genuesen  von  den  Mauern  derselben  Stadt  der  Eroberung
Konstantinopels  lachend  zugeschaut  hatten.  Das  Abendland  aber  empfand
die  Unthat  wie  eine  der  ganzen  Christenheit  angethane  Schmach.  Und
wie  durfte  der  russische  Hof,  der  sich  seit  dem  Frieden  von  Kutschuk-Kainardsche
  die  Schirmherrschaft  über  die  orientalische  Kirche  zuschrieb,
diese  Gräuel  schweigend  ansehen?  Die  Leiche  des  Patriarchen  wurde  von
den  Wellen  des  Meeres  einem  russischen  Schiffe  entgegengetrieben  und
dann  in  Odessa  feierlich  beigesetzt;  das  gläubige  Russenvolk  verehrte  in
diesem  Wunder  zerknirscht  den  Wink  der  Gottheit  und  nahm  die  griechischen
Flüchtlinge,  die  bei  ihm  Schutz  suchten,  gastlich  auf.  Auch  die  Armee  ließ
den  Czaren  über  ihre  Gesinnung  nicht  im  Zweifel.  Als  die  Aufständischen
am  Pruth,  dicht  an  der  Grenze,  ein  Gefecht  gegen  die  Türken  wagten,  da
waren  die  russischen  Truppen  auf  dem  anderen  Ufer  kaum  zurückzuhalten
und  begrüßten  ihre  Glaubensgenossen  mit  donnerndem  Hurrah.  Sogleich
nach  den  blutigen  Ostertagen  versuchte  der  russische  Gesandte  in  Konstantinopel
  die  Vertreter  der  Großmächte  zu  einem  gemeinsamen  Protest  zu
bewegen.  Sein  Vorschlag  scheiterte  an  dem  Widerspruche  Lord  Strangford's;
und  nunmehr  entspann  sich  eine  sehr  gereizte  Verhandlung  zwischen  der
Pforte  und  dem  Petersburger  Hofe  allein.  Die  Kriegsgefahr  rückte  näher;
wie  lange  noch  konnte  Alexander's  legitimistische  Gesinnung  den  Todhaß
des  russischen  Volkes  wider  den  ungläubigen  Bussurman  bändigen?  Um
so  kräftiger  bethätigte  Metternich  sein  Wohlwollen  für  Oesterreichs  treuesten
Alli#rten.  Der  Aufstand  in  Rumänien  wurde  von  den  Türken  niedergeschlagen,
  und  als  YOpsilanti  darauf  nach  Ungarn  floh,  ließ  ihn  Kaiser  Franz
auf  die  Festung  Munkacz  abführen  und  jahrelang  im  Kerker  schmachten.

Die  Welt  sollte  lernen,  dies  glückliche  Oesterreich  als  das  große  Zuchthaus
  für  alle  Demagogen  Europas  zu  fürchten.  Doch  der  Haß  war
stärker  als  die  Furcht.  Die  Höfe  hatten  sich  den  Machtgeboten  der  Ostmächte
  gern  oder  ungern  unterworfen;  in  der  öffentlichen  Meinung  wuchs
der  radicale  Zorn,  seit  der  Vorkämpfer  der  christlichen  Legitimität  die
geschworenen  Feinde  des  Christenthums  so  hartnäckig  begünstigte.  In  Italien
hatten  die  Hoffnungen  der  Liberalen  eine  klägliche  Enttäuschung  erfahren,
beim  Anblick  des  barbarischen  Heldenthums  der  Hellenen  richteten  sie  sich
wieder  fröhlich  auf.  Der  französische  Radicalismus  erhielt  jetzt  erst  eine
festere  Organisation,  seit  der  junge  Dugied  aus  Neapel  heimgekehrt  war
und  die  Geheimbünde  seiner  Landsleute  nach  dem  Vorbilde  der  italienischen
Carboneria  umgestaltete.  An  die  Spitze  der  hohen  Venta  der  französischen

Carbonari  trat  als  Ehrenpräsident  der  unverwüstliche  alte  Lafayette,
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  13
        <pb n="202" />
        194  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

der  auch  in  der  Kammer  unter  brausendem  Beifall  das  schwere  Geschütz
der  revolutionären  Phrasen  —  Pillnitz,  Coblenz  und  die  Theilung  Polens  —
gegen  den  Laibacher  Congreß  spielen  ließ.  Die  deutschen  Zeitungsleser
stimmten  aus  vollen  Herzen  in  den  Jubel  ein  und  ließen  sich  in  ihrer
Bewunderung  keineswegs  stören,  als  Gentz  mit  überlegenem  Hohne  nachwies,
  dieser  Held  zweier  Welten  sei  im  Grunde  nur  ein  von  Eitelkeit
aufgeblähter  mittelmäßiger  Kopf.

Wunderbar,  wie  das  stille  Deutschland  durch  den  Anblick  der  hellenischen
  Kämpfe  mit  einem  male  wieder  tief  und  nachhaltig  bewegt  wurde.
In  der  philhellenischen  Schwärmerei  fanden  sich  fast  alle  Richtungen  des
deutschen  Lebens  zusammen:  der  Freiheitsdrang  der  Liberalen,  die  Kreuzfahrergesinnung
  der  christlichen  Teutonen  und  die  romantische  Lust  am
Fernen  und  Wunderbaren.  Allen  voran  standen  Metternich's  alte  Feinde,
die  Gelehrten  und  ihre  jungen  Schüler,  denen  die  Heldenkämpfe  von
Marathon  und  Salamis  noch  frisch  im  Herzen  lebten.  Der  greise  Voß,  der
sich  für  den  deutschen  Freiheitskrieg  nur  mäßig  erwärmt  hatte,  erhob  jetzt
freudig  seine  Stimme;  der  Uebersetzer  Homers  wollte  nicht  zurückstehen
wenn  es  galt  die  Dankesschuld  der  neuen  Zeit  an  die  schöne  Heimath  der
europäischen  Gesittung  abzutragen,  und  jubelnd  feierte  Thiersch  seinen
Göcokog  in  eleganten  griechischen  Distichen  als  den  Vorfechter  der  musengeborenen
  Freiheit.  Jacobs  und  Hufeland  stimmten  mit  ein,  der  Schweizer
Orelli  übersetzte  die  politischen  Ermahnungen  des  alten  Korais  an  seine
Landsleute.  Tzschirner  in  Leipzig  hielt  von  der  Kanzel  der  Thomaskirche
eine  philhellenische  Predigt,  sein  schreibseliger  Genosse  Krug  erließ  den
ersten  Aufruf  zur  Bildung  von  Hilfsvereinen,  und  bald  wanderte  in  vielen
deutschen  Städten  der  Gabenkasten  mit  dem  weißen  Hellenenkreuze  von
Thür  zu  Thür.  Der  Gedanke,  für  ihre  eigenen  Parteizwecke  Geldopfer  zu
bringen,  lag  dieser  gelehrten  Nation  noch  ganz  fern;  doch  für  die  halbsagenhaften
  Kämpfe  eines  fremden  Volkes  steuerte  sie  willig,  die  Kinder
leerten  ihre  Spaarbüchsen,  und  Rückert  sang:

Alle  Geister,  welche  danken

Euern  Weisen  einen  Strahl,
Treten  mit  Euch  in  die  Schranken,
Rufen  Sieg  auf  Euern  Stahl.

Die  Theilnahme  für  die  kriegerischen  Bergstämme  des  Südostens  war
in  den  gelehrten  Kreisen  schon  seit  Jahren  durch  Byron's  farbenglühende
Schilderungen  und  durch  die  schönen  Volkslieder  der  Neugriechen  erweckt,
dann  durch  die  zahlreichen  jungen  Hellenen,  die  auf  den  deutschen  Hochschulen
  studirten,  wach  erhalten  worden;  nun  schien  die  Wirklichkeit  die
kühnsten  Träume  zu  überbieten,  denn  immer  wieder  berichteten  die  Blätter
von  den  verwegenen  Fahrten  der  schnellsegelnden  Delphine  von  Hydräa,
von  den  glücklichen  Berggefechten  des  Odysseus  und  seiner  waghalsigen
Klephten.  Dort  auf  der  See  und  im  Hochgebirge  blieben  die  Griechen
        <pb n="203" />
        Der  Philhellenismus.  195

Sieger,  und  wenn  sie  in  offener  Feldschlacht  unterlagen,  so  starben  ihre
„heiligen  Schaaren“  doch  rühmlich  auf  dem  Schilde;  über  den  Türken  aber
war  der  Stab  gebrochen,  seit  sie  die  blühende  Insel  Chios  nach  einem
scheußlichen  Blutbad  in  eine  Einöde  verwandelt  hatten.  Auch  eine  statt—
liche  Zahl  deutscher  Kriegsgenossen  eilte  den  Fahnen  der  Hellenen  zu,  leider
eine  seltsam  gemischte  Gesellschaft:  neben  dem  napoleonischen  Landsknecht
General  Normann  aus  Württemberg,  demselben,  der  einst  bei  Kitzen  die
Lützower  Freischaar  niedergehauen  hatte,  kamen  hochherzige  Enthusiasten
wie  Franz  Lieber,  der,  mattgehetzt  von  den  deutschen  Demagogenjägern,  das
Ideal  der  Freiheit  nun  im  Osten  suchte,  und  andere  jugendliche  Schwärmer,
die  nur  ihre  Kraft  stählen  wollten  für  den  dereinstigen  Freiheitskampf
daheim.  In  der  vornehmen  Welt  war  Kronprinz  Ludwig  von  Baiern
neben  dem  König  von  Württemberg  das  anerkannte  Haupt  der  Griechen—
freunde;  er  betrachtete  die  griechische  Sache  fast  wie  seine  eigene,  unter—
stützte  sie  mit  fürstlicher  Freigebigkeit  und  zwang  auch  seine  Muse  zu
wiederholten  philhellenischen  Kraftleistungen:

Du  der  edler'n  Menschheit  treue  Wiege,

Hochbegabte  Hellas,  siege,  siege!

Die  liberale  und  die  ästhetische  Begeisterung  zugleich  führten  diesen
Prinzen  in  das  griechische  Lager.  Aber  auch  hochconservative  Männer
wie  der  Convertit  Beckedorff  in  Berlin  verweigerten  der  Hofburg  die
Heeresfolge  zu  dem  Kampfe  des  Halbmonds  wider  das  Kreuz.  Sogar  der
sanftmüthige  Tiedge,  der  erbauliche  und  beschauliche  Poet  des  kursächsischen
Stilllebens,  besang  den  Kampf  der  Griechen  wider  die  Barbarei.  Marwitz
schalt  mit  gewohntem  Freimuth  auf  den  gottlosen  Oesterreichischen  Beobachter,
der  so  gar  nicht  begreifen  wolle,  daß  in  diesem  Kriege  wider  eine  heimath—
lose  Horde  die  Griechen  die  Macht  des  Beharrens,  der  Erhaltung  ver—
träten;  und  nicht  lange,  so  erzählte  man  unter  der  Hand,  daß  sich  in
den  griechischen  Sammelkästen  namhafte  Beiträge  der  Könige  Friedrich
Wilhelm  und  Max  Joseph  befänden:  die  beiden  wohlmeinenden  Fürsten
empfanden  doch  mit  stiller  Beschämung,  wie  schwer  sich  die  hadernde
Christenheit  seit  Jahrhunderten  an  den  Rajahvölkern  versündigt  hatte.
Auch  Niebuhr,  der  über  die  romanischen  Revolutionen  so  schonungslos
aburtheilte,  wendete  diesem  Kampfe  den  ganzen  Enthusiasmus  seines
großen  Herzens  zu,  er  hoffte  den  Tag  noch  zu  schauen,  der  die  letzte
Scholle  Europas  der  freien  abendländischen  Gesittung  zurückgeben  sollte.

Bei  aller  phantastischen  Leichtgläubigkeit,  bei  allen  gelehrten  Schrullen,
die  mit  unterliefen,  entsprang  die  philhellenische  Begeisterung  doch  nicht
bloß  aus  unklaren  Empfindungen,  sondern  aus  einem  gesunden  politischen
Instinkt.  Die  Deutschen  ahnten  dunkel,  daß  diese  Erhebung  des  Ostens
den  unerträglichen  Druck,  der  auf  dem  Welttheil  lastete,  dereinst  mildern
würde,  sie  waren  nicht  russisch  gesinnt,  sie  hofften  vielmehr  durch  die  Be—
freiung  der  orientalischen  Christen  den  geheimen  Eroberungsplänen  Ruß—

13*
        <pb n="204" />
        196  III.  3.  Troppau  und  Laibach.

lands  die  Spitze  abzubrechen.  Darum  brachte  auch  die  philhellenische
Zeitdichtung,  die  bald  ins  Kraut  schoß,  neben  vielen  tauben  Blüthen  doch
einige  reife  Früchte  hervor:  die  schwungvollen  Oden  des  Schwaben  Waiblinger
  und  vor  allen  die  feurigen  Griechenlieder  des  Dessauers  Wilhelm
Müller.  Dem  liebenswürdigen  jungen  Dichter  war  schon  manches  tief
empfundene  Liebeslied,  manch  frischer  Sang  von  Wein=  und  Wanderlust
gelungen;  nun  ließ  er  am  Abend  seines  kurzen  glücklichen  Künstlerlebens
die  schöne  Jünglingsbegeisterung  des  deutschen  Befreiungskrieges,  den  er
einst  selber  als  preußischer  Freiwilliger  mitgeschlagen  hatte,  noch  einmal
in  kräftigen  melodischen  Klängen  hinaustönen,  jenen  weitherzigen,  gläubigen
Enthusiasmus,  der  mit  der  Freiheit  des  Vaterlandes  zugleich  die  Freiheit
aller  Völker  zu  erringen  hoffte.  Es  war  deutsche  Empfindung,  die  sich
hier  in  fremdländischer  Hülle  barg;  Müller's  Lied  vom  kleinen  Hydrioten
klang  wie  der  Widerhall  von  Arndt's  „Knaben  Robert“.  Vernehmlicher
als  in  den  Zeitungen  durfte  sich  der  Haß  der  liberalen  Welt  wider  die
Wiener  Staatskunst  hier  im  Liede  äußern.  „Auch  des  Türkenkaisers
Polster  nennt  Europa  einen  Thron!“  —  rief  der  Dichter  zornig;  dem
Oesterreichischen  Beobachter  erwiderte  er:  „Beobacht  aus  dem  Staube  die
Welt  dein  Leben  lang“",  und  für  den  gährenden  Thatendrang  des  jungen
Geschlechts  fand  er  Töne,  die  späterhin  in  Becker's  Rheinlied  und  in  der
Wacht  am  Rhein  unverkennbar  nachklangen:

Wer  für  die  Freiheit  kämpft  und  fällt,  deß  Ruhm  wird  blühend  stehn,

So  lange  frei  die  Winde  noch  durch  freie  Lüfte  wehn,

So  lange  frei  der  Bäume  Laub  noch  rauscht  im  grünen  Wald,

So  lang  des  Stromes  Woge  noch  frei  nach  dem  Meere  wallt,

So  lang  des  Adlers  Fittich  frei  noch  durch  die  Wolken  fleucht,
So  lang  ein  freier  Odem  noch  aus  freiem  Herzen  steigt.

Trotz  der  mitwirkenden  kirchlichen  Begeisterung  blieb  der  Philhellenismus
  wesentlich  oppositionell  und  fand  daher  unter  den  liberalen  Süddeutschen
  mehr  Anklang  als  in  dem  ruhigen  Norden.  Auch  in  der  Schweiz
zeigten  sich  die  liberalen  Kantone  am  eifrigsten.  Den  protestantischen  Appenzellern
  rief  der  Eidgenosse  Frei  ins  Gedächtniß:  ihre  freien  Väter  hätten
einst  einen  eigenen  Bettag  gehalten,  daß  Gott  die  Sache  Friedrich's  und
seiner  Preußen  schützen  möge;  wie  dürften  die  Söhne  lau  bleiben  gegen
den  neuen  Freiheitskampf  im  Osten?  Von  Genf  aus  kam  der  große  Bankherr
  Eynard  den  Griechen  mit  reichen  Geldmitteln  zu  Hilfe  und  verbreitete
zugleich  die  philhellenischen  Vereine  über  Frankreich.  Auch  dort  im  Westen
trug  die  Bewegung  einen  entschieden  liberalen  Charakter,  obgleich  einzelne
Ultras  sich  ihr  anschlossen,  und  sogar  Bonald,  seit  de  Maistre's  Tode  der
namhafteste  Schriftsteller  der  Clericalen,  im  Journal  des  Debats  erklärte,
die  heiligste  Legitimität  sei  die  der  Vernunft  und  der  Wahrheit.  Casimir
Delavigne,  der  soeben  in  seinen  Messeniennes  das  Unglück  Frankreichs
beklagt  hatte,  schilderte  jetzt  in  neuen  messenischen  Oden,  wie  die  Freiheit,
        <pb n="205" />
        Görres,  Europa  und  die  Revolution.  197

von  der  feigen  Parthenope  hinweggescheucht,  nun  nach  Hellas  ziehe  um
dort  kämpfend  zu  sterben.  Hoffnungsvoller,  kühner,  herausfordernder  sprach
die  Muse  der  beiden  revolutionären  Dichter  Englands.  Thomas  Moore
sah  die  Leuchte  der  Freiheit,  die  einst  von  Hellas  ausgegangen,  strahlend
wieder  heimkehren  in  ihr  Mutterland.  Byron  begrüßte  frohlockend  die
Stiche  der  spanischen  Fliege  und  der  attischen  Biene.  Lord  Erskine,
Trelawney  und  viele  andere  namhafte  Whigs  wirkten  mit  Wort  und  That
für  die  griechische  Sache,  und  der  abenteuernde  Seemann  Cochrane,  der
beutegierige  Landsknecht  der  Revolution,  der  noch  in  Amerika  gegen  die
Spanier  focht,  entwarf  bereits  Pläne  für  einen  hellenischen  Seekrieg.

Also  trat  dem  Bunde  der  Fürsten  zwar  nicht,  wie  Moore  gehofft,
ein  Bund  der  Völker  entgegen,  doch  immerhin  eine  weithin  über  die  Welt
verzweigte  Parteibewegung,  mächtig  genug  um  weitaus  die  meisten  euro—
päischen  Zeitungen  zu  beherrschen  und  den  Namen  der  Heiligen  Allianz,
der  nun  einmal  für  die  Thaten  der  Ostmächte  herhalten  mußte,  dem
allgemeinen  Abscheu  preiszugeben.  Ein  treues  Bild  der  unklaren  Erregung
der  Zeit  gab  die  neue  Schrift  von  Görres  „Europa  und  die  Revolution“,
das  verworrenste  zugleich  und  das  radicalste  seiner  Bücher.  Gleich  zu
Eingang  stand  die  düstere  Mahnung:  die  cumäische  Sibylle  habe  schon  acht
von  ihren  neun  Büchern  vor  den  Augen  der  zaudernden  Machthaber  in
die  Flammen  geworfen;  nicht  lange  mehr,  und  sie  nahe  noch  einmal  mit
ihrem  letzten  Kleinod,  dem  Frieden!  So  ging  es  weiter  unter  beständigen
Weissagungen  eines  Gräßlichen,  was  da  kommen  werde,  eines  furchtbaren
Zusammenstoßes  zwischen  der  alten  Ordnung  des  Ostens  und  der  neuen
des  freien  Westeuropas.  Zuletzt  blieb  den  Lesern  aus  der  Fülle  apoka—
lyptischer  Bilder  nur  der  eine  Eindruck,  daß  der  alte  Welttheil  faul  sei
bis  ins  Mark  und  in  Deutschland  insonderheit  „Alles  unheilbar  ver—
schoben  und  verrückt“.

Der  Zusammenbruch  der  italienischen  Revolution  hatte  die  liberale
Welt  wohl  erschreckt,  doch  ihren  Mißmuth  nur  gesteigert.  Je  länger  das
kleine  Griechenvolk  in  seinem  tapferen  Widerstande  ausharrte,  um  so
zuversichtlicher  ward  die  Hoffnung,  daß  die  Politik  des  Wiener  Hofes
dort  im  Osten  ihre  erste  schwere  Niederlage  finden  müsse.  —
        <pb n="206" />
        Vierter  Abschnitt.

–

Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

In  Berlin  tagte  die  neue  Verfassungscommission  unter  dem  Vorsitze
des  Kronprinzen  und  schickte  sich  an,  über  Hardenberg's  Gemeindegesetzen
den  Stab  zu  brechen.  Währenddem  durchreiste  der  Staatskanzler  vergnüglich
  die  Städte  Oberitaliens,  als  ob  ihn  der  Zusammenbruch  seines
Verfassungswerkes  gar  nicht  berührte;  er  verlebte  in  Venedig  eine  Stunde
peinlichen  Wiedersehns  mit  seinem  alten  Amtsgenossen,  dem  ganz  im
Trunk  verkommenen  Grafen  Haugwitz,  besuchte  mit  jugendlicher  Wißbegier
  die  Kirchen  und  Kunstschätze  und  beobachtete  scharfen  Blickes  auch  die
politischen  Zustände  des  Landes,  den  Verfall  des  venetianischen  Handels,
den  unversöhnlichen  Haß  der  Italiener  wider  die  österreichischen  Behörden.
Als  er  im  März  1821  in  Rom  eintraf,  fand  er  dort  ein  ungewöhnlich
reges  Fremdentreiben:  außer  dem  treuen  Stammgaste  der  römischen
Museen,  dem  Kronprinzen  von  Baiern  hatten  sich  auch  Prinz  August
von  Preußen,  der  Freiherr  vom  Stein  und  zahlreiche  vornehme  Engländer,
  unbekümmert  um  die  Wirren  im  nahen  Neapel,  am  Tiber  eingefunden.
  Der  alte  Herr  verkehrte  am  liebsten  in  dem  munteren  Kreise
der  deutschen  Maler  und  freute  sich  herzlich  der  aufblühenden  vaterländischen
  Kunst,  als  ihm  Veit  und  Schadow  in  der  Casa  Bartholdi  die
neuen  Fresken  zeigten.  Die  Zerstreuungen  des  Reiselebens  nahmen  ihn
ganz  in  Anspruch  und  nur  für  ein  ernstes  politisches  Geschäft  behielt  er
noch  Zeit:  für  den  Abschluß  der  Verhandlungen  mit  dem  heiligen  Stuhle.“

Wie  alle  die  schroffen  Gegensätze  des  deutschen  Lebens  in  den  großen
Verhältnissen  Preußens  ihre  ganze  Schärfe  zeigten,  so  bot  auch  die
Wahrung  des  kirchlichen  Friedens  nirgends  größere  Schwierigkeiten  als  in
diesem  Staate,  der  trotz  seiner  altbewährten  Duldsamkeit  doch  auf  einer
streng  protestantischen  Geschichte  stand  und  nun  ein  zu  zwei  Fünfteln
katholisches  Volk  regieren  sollte.  Fast  die  Hälfte  seiner  katholischen  Unterthanen
  war  polnisch,  schon  durch  ihr  Volksthum  dem  Herrscherhause

 

*)  Hardenberg's  Tagebuch,  Febr.,  März  1821.
        <pb n="207" />
        Preußen  und  die  römische  Kirche.  199

entfremdet,  und  die  Mehrzahl  seiner  deutschen  Katholiken  wohnte  in  jenen
Krummstabsländern  des  Westens,  die  von  Altersher  den  Kern  der  römischen
Macht  auf  deutschem  Boden  bildeten,  dicht  neben  dem  Paradiese  der
Priester,  den  vormals  spanischen  Niederlanden.  Zwei  von  den  drei  geistlichen
  Kurfürstenthümern  des  heiligen  Reichs,  Köln  und  Trier,  gehörten
jetzt  fast  ganz  zu  Preußen,  dazu  Theile  von  Mainz  und  die  beiden  Hochburgen
  der  clericalen  Gesinnung  im  Norden,  Paderborn  und  Münster.
Sogar  der  altbairische  Katholicismus  stand  dem  modernen  Staate  nicht
so  feindselig  gegenüber,  denn  er  war  seit  Jahrhunderten  an  die  scharf
gehandhabte  Kirchenhoheit  eines  volksbeliebten  rechtgläubigen  Fürstenhauses
gewöhnt.  In  den  geistlichen  Fürstenthümern  galt  die  Landeshoheit  immer
nur  als  Zubehör  und  Ausstattung  des  bischöflichen  Amts,  und  ganz
unfaßbar  schien  hier  der  Gedanke,  daß  der  dienende  Staat  sich  jemals
über  seine  Herrin,  die  Kirche  erheben  sollte.  Selbst  die  Revolution  hatte
diese  tief  eingewurzelten  kirchenpolitischen  Ansichten  des  rheinischen  Volks
nur  erschüttert,  nicht  zerstört.  Die  gestrenge  Kirchenhoheit  des  Bonapartismus
  ward  ertragen,  weil  Niemand  der  Herrschaft  des  Säbels  zu
widersprechen  wagte  und  weil  Napoleon  der  mächtige  Schirmvogt  der
römischen  Kirche  war.  Sobald  aber  die  Behörden  des  protestantischen
Preußenkönigs  ihr  friedliches  Regiment  antraten,  begegneten  sie  überall
dem  Mißtrauen  des  katholischen  Volkes.  Eben  hier  im  Nordwesten,  in
den  kirchlich  gemischten  clevisch-märkischen  Landschaften  hatte  die  junge
Monarchie  der  Hohenzollern  vor  zweihundert  Jahren  ihre  duldsame  Kirchenpolitik
  zum  ersten  male  bethätigt;  jetzt  erwuchs  ihr  die  ungleich  schwierigere
Aufgabe,  auch  die  Kernlande  der  katholischen  Glaubenseinheit  und  der
theokratischen  Weltanschauung  an  das  gemeine  Recht  eines  paritätischen
Staates  zu  gewöhnen.  Alle  Feinde  Deutschlands  hielten  das  Unternehmen
für  aussichtslos  und  hofften  zuversichtlich,  an  dem  Dangergeschenke  dieser
westlichen  Provinzen  werde  Preußen  zu  Grunde  gehen.

In  solcher  Lage  mußte  die  preußische  Krone  jeden  unnützen  Streit  mit
dem  Papste  zu  vermeiden  suchen,  und  sie  täuschte  sich  nicht  darüber,  daß  sie
eine  förmliche  Anerkennung  ihrer  Kirchenhoheit  von  Seiten  der  Curie
niemals  erlangen  konnte.  Unter  Friedrich  dem  Großen  hatte  der  römische
Stuhl  die  oberstbischöfliche  Gewalt  der  Landesherrschaft,  die  er  in  Oesterreich
  zur  Zeit  Joseph's  II.  leidenschaftlich  bekämpfte,  stillschweigend  ertragen,
weil  er  wohl  wußte,  daß  diese  starke  Krone  seiner  gläubigen  Heerde  eine
Freiheit  gewährte,  wie  kein  anderer  protestantischer  Fürst  jener  Tage.  Inzwischen
  hatte  sich  die  Welt  verwandelt.  Die  Gleichberechtigung  der
Confessionen  war  überall  in  Deutschland  anerkannt,  und  die  Bundesakte
bestimmte  ausdrücklich,  daß  die  Verschiedenheit  der  christlichen  Religionsparteien
  keinen  Unterschied  im  Genusse  der  politischen  Rechte  begründen
dürfe.  Die  Secularisationen  hatten  den  Reichthum  der  deutschen  Kirche
zerstört,  aber  auch  die  Macht  des  Papstes  gegenüber  dem  besitzlosen  Clerus
        <pb n="208" />
        200  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

unermeßlich  verstärkt.  Die  Curie  war  endlich  wieder  in  der  Lage  Farbe  zu
bekennen  und  offen  auszusprechen  was  sie  stets  gedacht:  daß  sie  nicht  die
Gleichberechtigung  der  Bekenntnisse,  sondern  die  Herrschaft  der  allein—
seligmachenden  Kirche  erstrebte.  Selbst  dem  Imperator  wagte  Cardinal
Consalvi  kurzweg  zu  sagen,  daß  die  Kirche  nie  den  Grundsatz  der  Religions—
freiheit  anerkennen  werde,  und  seit  der  Herstellung  des  Jesuitenordens
lag  der  tiefe  principielle  Gegensatz,  welcher  die  römische  Theokratie  von
dem  modernen  Staate  trennte,  klar  zu  Tage.  Daran  vermochte  weder
die  Herzensgüte  des  kindlich  frommen  Papstes  etwas  zu  ändern,  noch  die
diplomatische  Mäßigung  seines  klugen  Cardinal-Staatssecretärs,  noch  die
aufrichtige  Verehrung,  welche  sie  Beide  für  den  König  von  Preußen  hegten.

Der  diplomatische  Verkehr  zwischen  der  Curie  und  dem  Berliner  Hofe
hatte  sich  seit  W.  Humboldt's  römischer  Gesandtschaft  sehr  freundlich
gestaltet.  Beide  Höfe  fühlten  sich  als  Schicksalsgenossen,  da  auf  ihnen  die
Hand  Napoleon's  am  schwersten  gelastet  hatte,  und  Papst  Pius  vergaß  es
nicht,  wie  eifrig  Hardenberg  auf  dem  Wiener  Congresse  für  die  Wieder—
herstellung  des  Kirchenstaates  eingetreten  war.  Trotzdem  beurtheilte  König
Friedrich  Wilhelm  das  Verhältniß  seiner  Krone  zum  römischen  Stuhle
ganz  nüchtern  und  sagte  zu  Niebuhr,  als  dieser  im  Jahre  1816  nach  Rom
abging:  den  Verzicht  auf  einen  Grundsatz  dürfe  man  dem  Papste  nicht
zumuthen.  Aber  auch  er  wollte  nicht  verzichten  auf  die  territorialistischen
Grundsätze  des  Allgemeinen  Landrechts,  die  ihm  sein  Lehrer  Suarez  schon
in  seiner  Jugend  eingeprägt  hatte.  Das  Landrecht  kannte  weder  den  Papst
noch  die  römisch-katholische  Kirche,  sondern  nur  die  in  Preußen  bestehenden
„Kirchengesellschaften“",  denen  der  Staat  nach  seinem  Ermessen  ihre  Rechtssphäre
  anwies.  Diese  Vollgewalt  seiner  Krone  hielt  der  König  fest,  nur
verstand  er  sie  in  einem  anderen  Sinne,  als  sein  Großoheim:  er  meinte
sich  als  christlicher  Monarch  verpflichtet,  den  Confessionen  nicht  bloß
Duldung  zu  gewähren,  sondern  auch  das  kirchliche  Leben  unmittelbar
zu  fördern.  Der  große  König  hatte  bei  der  Besetzung  seiner  Landesbisthümer
  stets  solche  Prälaten  bevorzugt,  welche  dem  Staate  ungefährlich
schienen,  ohne  nach  der  Lauterkeit  ihres  Wandels  und  ihres  Glaubens
viel  zu  fragen.  Friedrich  Wilhelm  wünschte  fromme  Kirchenfürsten,  die
den  christlichen  Sinn  wieder  beleben  sollten.  Er  dachte  seine  neuen
Landesbischöfe  mit  königlicher  Freigebigkeit  auszustatten,  so  daß  sie  den
Pflichten  christlicher  Barmherzigkeit  vollauf  genügen  könnten,  und  ließ  schon
zur  Zeit  des  Aachener  Congresses  dem  ehrwürdigen  Sailer  den  kölnischen
Erzbischofsstuhl  antragen  —  leider  vergeblich,  da  der  greise  Prälat  sich
von  seiner  bairischen  Heimath  nicht  trennen  mochte.

Wie  der  König  selbst,  so  begannen  auch  seine  Räthe  zu  fühlen,  daß
die  alte  fridericianische  Kirchenpolitik  in  der  verwandelten  Zeit  doch  einiger
Milderung  bedurfte.  Minister  Schuckmann  freilich  und  Geh.  Rath  Raumer
wollten  von  den  gestrengen  Grundsätzen  des  Landrechts  nicht  lassen  und
        <pb n="209" />
        Kirchenpolitik  der  preußischen  Regierung.  201

betrachteten  die  römische  Kirche  mit  unverhohlenem  Mißtrauen;  auch  Graf
Solms-Laubach  stand  dieser  Ansicht  nahe,  da  er  als  rheinischer  Ober—
präsident  schon  manchen  Straus  mit  dem  Aachener  Generalvicariate  hatte
durchfechten  müssen.  Der  fromme  Nicolovius  hingegen  bewahrte  noch  in
treuer  Erinnerung  das  lichte  Bild  jenes  gläubigen  und  durchgeistigten
Katholicismus,  den  er  einst  in  dem  gottseligen  Kreise  der  Fürstin  Galitzin
lieben  gelernt;  er  vergaß  darüber  beinahe  die  politische  Macht  und  Herrsch—
sucht  der  römischen  Kirche  und  näherte  sich  unbemerkt  den  kirchenpolitischen
Grundsätzen  seines  Amtsgenossen  Geh.  Rath  Schmedding,  der,  ein  ver—
ständiger,  nüchterner,  fast  rationalistisch  gesinnter  Geschäftsmann,  doch  von
den  clericalen  Anschauungen  seiner  münsterländischen  Heimath  niemals
ganz  frei  wurde  und  den  Ansprüchen  der  römischen  Curie  sehr  weit  ent—
gegenkam.  Schmedding's  Urtheil  fiel  um  so  schwerer  ins  Gewicht,  da
er  der  einzige  Katholik  und  der  tüchtigste  Kanonist  im  Cultusministerium
war.  Fast  alle  die  anderen  Räthe  der  Krone  besaßen  keine  lebendige
Kenntniß  von  der  römische  Kirche  —  ein  Mangel,  der  bis  zum  heutigen
Tage  dem  preußischen  Beamtenthum  eigenthümlich  geblieben  ist;  sie  übertrugen
  ihre  ernsthaften  protestantischen  Begriffe  auf  die  katholische  Welt,
betrachteten  die  wesentlich  politische  Partei  der  Ultramontanen  als  eine
Gesinnungsverwandte  der  evangelischen  Orthodoxie  und  verstanden  nicht
recht  zu  leben  mit  diesem  Clerus,  der,  schon  von  der  Schulbank  her  an
die  römischen  Künste  des  silere,  dissimulare,  scire  und  tolerare  posse
gewöhnt,  für  die  ruhige  Sprache  der  selbstbewußten  Macht  immer  empfänglich
  ist,  aber  jede  Unsicherheit  der  weltlichen  Gewalt  rücksichtslos  auszubeuten
  versteht.  Also  erneuerten  sich  im  Schooße  der  preußischen  Regierung
die  nämlichen  Kämpfe,  welche  ein  Menschenalter  zuvor  die  literarische  Welt
bewegt  hatten,  als  Nicolai  und  Biester  in  der  Berliner  Monassschrift
die  Jesuiten  und  die  Finsterlinge  anklagten  und  F.  H.  Jacobi  dawider
das  Recht  des  gläubigen  Herzens  vertheidigte.  Wahrheit  und  Irrthum
lagen  seltsam  gemischt  auf  beiden  Seiten,  und  Altenstein  fühlte  mit  feinem
Takt  heraus,  daß  der  Cultusminister  sich  keiner  der  beiden  Parteien  unbedingt
  anschließen  durfte.

Wieder  eine  andere  ganz  eigenthümliche  Ansicht  der  Kirchenpolitik
hegte  Niebuhr,  der  Gesandte  in  Rom.  Preußen  war  der  erste  protestantische
  Hof,  der  sich  im  Vatican  durch  eine  stehende  Gesandtschaft  vertreten
ließ.  Der  römische  Posten  hatte  bisher  nur  zur  Erledigung  unscheinbarer
laufender  Geschäfte  gedient  und  erhielt  jetzt  erst,  da  die  Errichtung  der
neuen  Landesbisthümer  bevorstand,  eine  politische  Bedeutung.  Bei  seiner
Neubesetzung  ging  Hardenberg  von  der  Erwägung  aus,  daß  nur  ein
gegen  die  geistlichen  Waffen  der  Curie  gefeiter  Mann,  ein  Protestant
und  ein  Weltlicher,  die  Verhandlungen  würdig  führen  könne;  der  neue
Gesandte  durfte  aber  auch  kein  hohes  Amt  bekleiden,  damit  der  Papst
nicht  auf  den  Einfall  geriethe,  seinerseits  einen  Nuntius  nach  Berlin  zu
        <pb n="210" />
        202  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

senden,  was  der  König  nimmermehr  gestatten  wollte.  Darum  war  Niebuhr
für  die  Stelle  ausersehen  worden;  der  große  Gelehrte  konnte  durch  die
Macht  seines  Namens  und  seiner  Persönlichkeit  ersetzen  was  ihm  an  Rang
gebrach.  Die  Wahl  erwies  sich  als  sehr  glücklich.  Niebuhr  errang  sich
in  Rom  rasch  ein  hohes  Ansehen,  gewann  das  Vertrauen  des  Staatssecretärs
  Consalvi,  des  gelehrten  Mathematikers  Cardinal  Capaccini  und
anderer  Kirchenfürsten.  Papst  Pius,  der  vor  Jahren  selbst  Professor  der
griechischen  Sprache  gewesen  war,  zeichnete  ihn  vor  allen  anderen  Diplomaten
  aus  und  fühlte  sich  ganz  in  seinem  Element,  wenn  er  nach  dem
Geschwätz  der  Salons  den  geistvollen  und  doch  so  harmlos  gemüthlichen
Gesprächen  des  preußischen  Gesandten  lauschen  konnte;  es  war  ihm  immer
eine  Freude,  den  Historiker  bei  seinen  Forschungen  zu  unterstützen  oder  ihm
bald  Früchte  bald  Blumen,  bald  eine  köstliche  Gemme  ins  Haus  zu  schicken.
Darum  durfte  Niebuhr  auch  wagen  im  Jahre  1819  einen  regelmäßigen
evangelischen  Gottesdienst  in  seinem  Gesandtschaftspalaste  einzurichten.
Mehr  denn  hundert  Jahre  zuvor  hatten  die  Feldprediger  der  preußischen
Grenadiere  auf  dem  Boden  des  Kirchenstaates  zum  ersten  male  das  freie
Evangelium  gelehrt;  jetzt  versammelte  sich  an  jedem  Sonntage  eine  protestantische
  Gemeinde  in  dem  alten  Theater  des  Marcellus,  und  ihre  Seelsorger
  —  erst  Schmieder,  dann  Rothe  —  brauchten  den  Vergleich  mit  den
ersten  Kanzelrednern  Roms  nicht  zu  scheuen.

Niebuhr  war  in  der  rein  protestantischen  Luft  des  deutschen  Nordens
aufgewachsen  und  ganz  erfüllt  von  dem  demokratischen  Gedanken  des
Priesterthums  der  Laien;  aber  sein  tief  religiöses  Gemüth  hegte  auch  ein
liebevolles  Verständniß  für  die  Kräfte  des  lebendigen  Christenthums,  welche
sich  der  Katholicismus  in  seiner  Verweltlichung  noch  bewahrt  hatte.  Er
war  den  Brüdern  Stolberg,  obgleich  er  ihren  Uebertritt  entschieden  mißbilligte,
  doch  in  treuer  Freundschaft  verbunden  geblieben  und  verehrte  als
abgesagter  Feind  der  Revolution  in  der  römischen  Kirche  eine  conservative
Macht,  welche  die  Zuchtlosigkeit  des  neuen  Geschlechts  zu  bändigen  helfen
sollte.  Ueber  Wessenberg's  nationalkirchliche  Träume  urtheilte  er  hart,
aber  treffend.  Er  wußte,  daß  der  Papst  schon  aus  Mißtrauen  gegen  die
politischen  Hintergedanken  der  Episcopalisten,  jetzt  weniger  denn  je  geneigt
war  irgend  eine  Erweiterung  der  bischöflichen  Gewalt  zuzugestehen;  er
kannte  den  unerschütterlichen  Gehorsam  der  rheinisch-westphälischen  Katholiken,
  die  sich  niemals  einem  schismatischen  Bischof  anschließen  konnten;
und  die  gutmüthige  Hoffnung  auf  die  duldsame  Friedfertigkeit  des  deutschen
Episcopats  erschien  ihm,  bei  seiner  gründlichen  Kenntniß  der  Kirchengeschichte,
  zum  mindesten  zweifelhaft:  war  doch  die  schwärzeste  That  des
modernen  Katholicismus,  die  Vertreibung  der  Hugenotten,  nicht  vom
Papste  ausgegangen,  sondern  von  derselben  gallicanischen  Nationalkirche,
deren  Freisinn  die  liberalen  Anhänger  Wessenberg's  zu  preisen  pflegten.
Er  wiederholte  gern  den  Ausspruch  seines  Amtsvorgängers  Humboldt:
        <pb n="211" />
        Niebuhr  in  Rom.  203

Verhandlungen  mit  der  Curie  führen  entweder  sehr  leicht  oder  niemals
zum  Ziele;  und  warnte  vor  dem  aussichtslosen  Versuche,  durch  Gründe
oder  durch  Drohungen  ein  päpstliches  non  possumus  erschüttern  zu  wollen.

Trotz  dieser  scharfen  Einsicht  täuschte  er  sich  doch,  wie  die  meisten  der
Zeitgenossen,  über  die  Lebenskraft  und  die  letzten  Absichten  des  wieder—
hergestellten  Papstthums.  Wenn  er  diesen  ehrwürdigen,  sanften  Hohen—
priester  betrachtete  und  das  ziemlich  bescheidene  Maß  der  geistigen  Kräfte  im
Vatican,  die  zweifelhafte  Gelehrsamkeit  des  großen  philologischen  Kirchen—
lichts  Cardinal  Mai  und  die  unzweifelhafte  wissenschaftliche  Unschuld  der
meisten  anderen  Monsignoren,  dann  meinte  er  eine  versinkende  Macht  vor
sich  zu  haben,  die  sich  in  zunehmender  Harmlosigkeit  bis  zu  ihrem  nahen
Untergange  noch  eine  Weile  hinschleppen  werde,  und  wies  den  Verdacht
weit  von  sich,  als  ob  dies  schwache  Papstthum  sich  jemals  erdreisten  könnte,
eine  vom  Könige  verworfene  Bischofswahl  zu  bestätigen.  Eben  in  den
Tagen,  da  der  papa  nero,  der  Jesuitengeneral,  wieder  dem  papa  bianco
an  die  Seite  getreten  war,  konnte  Niebuhr  schreiben:  der  Rost  hat  die
geistlichen  Waffen  Roms  verzehrt,  und  die  Hand,  welche  sie  einst  schwang,
zittert  in  Altersschwäche.  Auf  Augenblicke  beunruhigten  ihn  wohl  die
ersten  Lebenszeichen  des  neu  erwachten  „erzpfäffischen,  geradehin  jesuitischen
Katholicismus“.  Gleichwohl  hielt  er  ein  günstiges  Concordat  für  möglich,
wenn  der  Staat  sich  nur  in  Formfragen  nachgiebig  zeige  und  der  Curie
ohne  Mißtrauen  begegne;  dann  könne  man  selbst  zu  einer  Verständigung
über  die  gemischten  Ehen  gelangen.

Da  die  Ansichten  im  Schooße  der  Regierung  selbst  noch  so  wirr
durcheinander  gährten,  so  schien  es  dem  Staatskanzler  rathsam,  die  Ver—
einbarung  mit  dem  römischen  Stuhle  nicht  zu  übereilen.  Auch  die  Arbeits—
last  der  ersten  Uebergangsjahre  und  die  Einrichtung  des  neuen  Cultus—
ministeriums  verzögerten  den  Beginn  der  Verhandlungen.  Niebuhr  freilich
befand  sich  in  dieser  langen  Zwischenzeit  sehr  unbehaglich,  auch  die  Bischöfe
von  Paderborn  und  Corvey  beschwerten  sich  lebhaft  über  die  endlose
Ungewißheit.  Der  Krone  aber  gereichte  dies  Zaudern  zum  Vortheil,  denn
sie  gewann  Zeit,  sich  in  der  neuen  Lage  zurechtzufinden  und  aus  den
Erfahrungen  der  anderen  Staaten,  die  in  Rom  unterhandelten,  die  Ge—
sinnung  des  heiligen  Stuhles  kennen  zu  lernen.  Und  diese  Erfahrungen
waren  in  der  That  sehr  lehrreich.  Baiern  verstand  sich  zu  jenem  unglück—
lichen  Concordate,  dessen  Ausführung  noch  jahrelang  streitig  blieb;  bald
darauf  schloß  Neapel  einen  Vertrag  mit  Rom,  der  die  Rechte  der  Staats—
gewalt  sogar  noch  enger  begrenzte,  und  das  neue  durch  Graf  Blacas
vereinbarte  französische  Concordat  erregte  in  den  Kammern  so  stürmischen
Unwillen,  daß  die  Krone  selbst  es  nicht  aufrecht  zu  halten  wagte.  Noch
deutlicher  redete  eine  Denkschrift,  welche  Cardinal  Consalvi  am  2.  Sept.
1817  dem  hannöverschen  Gesandten  übergab.  Hier  ward  dem  Staate
jedes  Recht  der  Oberaufsicht  über  die  Kirche  als  „eine  reine  politische
        <pb n="212" />
        204  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

Erfindung“  rundweg  bestritten;  nur  die  Pflicht,  mit  ihrem  dienenden  Arme
die  Kirche  zu  schützen,  liege  den  Fürsten  ob,  den  protestantischen  wie  den
katholischen,  denn  auch  die  abgefallenen  gehörten  zur  Heerde  des  heiligen
Vaters.  Wenn  der  Staat  die  Kirche  mit  Auskünften  ausstatte,  so  gebe  er
ihr  nur  ihr  Eigenthum  zurück.  Darum  bedürften  auch  die  vom  heiligen
Geiste  selbst  eingesetzten  Bischöfe  keiner  Genehmigung  von  Seiten  der
Staatsgewalt;  der  Clerus  aber  müsse  von  aller  weltlichen  Strafgerichtsbarkeit
  befreit,  seine  Erziehung  ausschließlich  der  Kirche  überlassen  werden.
Die  Denkschrift  enthielt  nichts  weiter  als  die  wohlbekannten  unwandelbaren
  Ansprüche  römischer  Weltherrschaft;  überraschend  war  nur,  daß  der
milde  Papst  dem  Könige  von  England-Hannover,  der  ihm  erst  vor  drei
Jahren  den  Kirchenstaat  wieder  geschenkt  hatte,  diese  Herzensgeheimnisse
ins  Gesicht  zu  schleudern  wagte.

Mit  einer  Macht,  die  in  solchen  Grundsätzen  lebte,  konnte  ein  stolzer
Staat  niemals  zu  einer  vollkommenen  Verständigung  gelangen.  Daher
rieth  Altenstein  schon  im  Mai  1818,  der  König  möge  sich  auf  keine  grundsätzliche
  Erörterung  seiner  Hoheitsrechte  einlassen,  sondern  mit  der  Curie
lediglich  über  die  eine  Reform  verhandeln,  die  nach  Kirchenrecht  nicht  ohne
den  Papst  vollzogen  werden  konnte,  über  die  Abgrenzung  und  Ausstattung
der  neuen  Landesbisthümer.  Es  währte  noch  fast  zwei  Jahre,  bis  diese
verständige  Meinung  völlig  durchgedrungen  war.  Erst  im  Mai  1820
wurde  der  Gesandte  beauftragt,  der  Curie  zu  eröffnen,  unter  welchen
Bedingungen  der  König  den  Erlaß  einer  Circumseriptionsbulle  genehmigen
wolle,  und  einmal  auf  ein  bestimmtes  Ziel  hingewiesen,  führte  Niebuhr
die  Verhandlungen  fest  und  umsichtig,  in  großem  Stile.  Die  Krone  vermied
  jede  den  Grundsätzen  der  Curie  widersprechende  Forderung  und  erbot
sich  von  freien  Stücken  zu  einer  so  reichen  Ausstattung  der  Bisthümer,
daß  der  freudig  überraschte  Papst  bereitwillig  auf  die  enger  begrenzte
Verhandlung  einging,  obwohl  er  anfangs  ein  umfassendes  Concordat
gewünscht  hatte.  Er  äußerte  nachher,  an  diesem  König  habe  er  nicht  einen
protestantischen  Fürsten,  sondern  einen  Erben  Theodosius'  des  Großen
gefunden.  Bei  der  Berathung  der  Einzelheiten  verfuhr  Niebuhr  peinlich
gewissenhaft,  so  daß  Consalvi  klagte,  der  Preuße  lasse  ihn  allzu  sehr
schwitzen,  aber  auch  mit  ungeheucheltem  Wohlwollen,  ganz  ohne  Hintergedanken.
  Das  freundliche  Einvernehmen  ward  nicht  einen  Augenblick
getrübt.  Um  die  Freiheit  der  Protestanten  zu  schützen,  bestand  der  Gesandte
darauf,  daß  nicht  das  gesammte  Staatsgebiet,  wie  die  Curie  wünschte,
sondern  nur  die  katholischen  Pfarreien  und  Kirchen  nebst  ihren  Gemeindegliedern
  den  neuen  Sprengeln  zugewiesen  würden.

Neun  Bisthümer,  erheblich  größer  als  die  bairischen,  sollten  fortan
bestehen:  im  Osten  die  vereinigten  Erzbisthümer  von  Posen  und  Gnesen
mit  dem  Suffraganbischof  von  Kulm,  und  die  dem  Papste  unmittelbar
unterworfenen  Bisthümer  Breslau  und  Ermeland.  Im  Westen  wurde
        <pb n="213" />
        Uebereinkunft  mit  dem  römischen  Stuhle.  205

das  napoleonische  Bisthum  Aachen  sowie  das  kleine  Corvey  aufgehoben
und  dafür  der  erzbischöfliche  Stuhl  von  Köln  wiederhergestellt,  mit  den
Suffraganbisthümern  Trier,  Münster,  Paderborn.  Aengstliche  Gemüther
befürchteten  zwar,  die  Massen  am  Rhein  würden  in  dem  neuen  Erzbischof
den  Nachfolger  der  alten  Kurfürsten,  den  eigentlichen  Landesherrn  sehen;
der  König  aber  hegte  ein  besseres  Zutrauen:  wo  anders  als  im  Kölner
Dome  durfte  der  Stuhl  des  ersten  preußischen  Prälaten  stehen?  Alle
diese  Bisthümer  lagen  innerhalb  der  Landesgrenzen.  Nur  der  Sprengel
des  Breslauer  Fürstbischofs  erstreckte  sich  auch  über  das  österreichische
Schlesien,  während  die  Grafschaft  Glatz  und  einige  andere  Landstriche  der
Provinz  unter  ihren  böhmisch-mährischen  Bischöfen  verblieben.  So  stand
der  schlesische  Clerus  unter  einem  zweifachen  fremden  Einfluß,  von  Rom
und  von  Oesterreich  her,  und  der  Oberpräsident  Merckel  rieth  dringend,
die  lästige  Ausnahme  zu  beseitigen;  die  Krone  gab  jedoch  seinen  Mahnungen
keine  Folge,  weil  der  Wiener  Hof  nach  seiner  Gewohnheit  den  bestehenden
Zustand  aufrecht  halten  wollte,  und  weil  das  Breslauer  Bisthum  in
Oesterreich  noch  große  Güter,  in  Preußen  seit  der  Secularisation  von
1811  fast  nichts  mehr  besaß.

Die  Besetzung  der  Bischofsstühle  geschah  im  Osten  unverändert  nach
dem  alten  Herkommen,  das  will  sagen:  durch  eine  Scheinwahl,  unter  entscheidender
  Mitwirkung  der  Krone.  Das  Breslauer  und  die  vier  Domcapitel
  des  Westens  hingegen  erhielten  dem  Namen  nach  freies  Wahlrecht;
sie  sollten  jedoch  durch  eine  Breve  des  Papstes  angewiesen  werden,  nur
einen  dem  Könige  genehmen  Geistlichen  zu  wählen  und  sich  dessen  vor
der  Wahl  genau  zu  versichern.  Damit  wurde  die  gefährliche  Listenwahl,
die  so  leicht  zur  Umgehung  der  staatlichen  Oberaufsicht  mißbraucht  wird,
glücklich  vermieden.  Die  Krone  war  befugt,  jeden  ihr  mißfälligen  Candidaten
  unbedingt  auszuschließen;  es  stand  ihr  sogar  frei,  den  Wählenden
zu  erklären,  daß  sie  im  gegebenen  Falle  nur  einen  einzigen  Mann  als
persona  grata  ansehe.  So  wirksame  Rechte  hatte  die  Curie  einem  protestantischen
  Fürsten  bisher  noch  niemals  förmlich  zugestanden;  sie  that
es  diesmal,  weil  der  König  der  Kirche  von  ihrem  alten  Reichthum  so  viel
zurückgab  als  sich  nach  den  Secularisationen  der  jüngsten  Jahre  noch  erstatten
  ließ.  Die  Vorschrift  des  Reichsdeputationshauptschlusses,  welche
den  Kirchen  den  ungestörten  Genuß  ihrer  Güter  und  Schulfonds  zusagte,
konnte  jetzt  ohne  Verletzung  neubegründeter  Rechte  nicht  mehr  buchstäblich
erfüllt  werden;  dafür  verhieß  der  König  einen  Staatszuschuß,  der  allmählich
bis  zum  Anfang  der  vierziger  Jahre  auf  712,000  Thlr.  stieg,  während
die  genügsamere  evangelische  Kirche  für  ihre  so  viel  zahlreicheren  Gemeinden
  mit  kaum  240,000  Thlr.  vorlieb  nehmen  mußte.  Die  beiden
Erzbischöfe  und  der  Fürstbischof  erhielten  außer  dem  Genusse  ihrer  Paläste
jeder  12,000  Thlr.  jährlich.  Wie  auffällig  erschien  daneben  die  Kargheit
  Napoleon's.  Frankreich  hatte  für  die  Bisthümer  Aachen  und  Trier
        <pb n="214" />
        206  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

kaum  53,000  Franken  gezahlt,  Preußen  zahlte  für  das  ungefähr  ebenso
große  Gebiet  der  neuen  Diöcesen  Köln  und  Trier  sechsmal  mehr,  fast
92,000  Thlr.,  eine  Summe,  die  bald  noch  beträchtlich  erhöht  wurde.
Ueber  dies  alles  war  Niebuhr  bereits  mit  Consalvi  einig  geworden.
Er  hatte  sich  musterhaft  gehalten,  weit  vorsichtiger  als  nach  seinen  vertrauensvollen
  Aeußerungen  über  die  Curie  zu  erwarten  stand,  und  wohl
mochte  sich  der  Reizbare  gekränkt  fühlen,  als  nun  plötzlich  Hardenberg
selbst  in  Rom  erschien  um  hinter  der  bereits  eingeheimsten  Ernte  noch
das  Scheunenthor  zu  schließen.  Eine  einzige  Conferenz  des  Staatskanzlers
mit  dem  Cardinal  brachte  alles  ins  Reine.))  Am  25.  März  1821  wurde
die  Uebereinkunft  unterzeichnet.  Hardenberg  aber  nahm  —  nach  dem
Rechte,  das  im  Beamtenthum  wie  im  Parlament  dem  leitenden  Staatsmanne
  zukommt  —  allen  Dank  und  alle  Ehren  unbefangen  für  sich  in
Anspruch.  Durch  die  Bulle  De  salute  animarum  (16.  Juli)  bestimmte
der  Papst  sodann  die  neue  Eintheilung  der  preußischen  Diöcesen  und
sprach  nochmals  aus,  wie  dankbar  er  den  freundlichen  Willen  des  Königs
anerkenne,  der  seinen  Wünschen  so  wunderbar  (mirifice)  entgegengekommen
sei.  Die  Circumseriptionsbulle  veröffentlichte  der  König  kraft  seiner
Mojestätsrechte,  diesen  und  der  evangelischen  Kirche  unbeschadet.  Darauf
wurde  noch  das  verabredete  Breve  über  die  Bischofswahlen  erlassen  und
durch  die  Regierung  den  Domcapiteln  als  bindende  Vorschrift  mitgetheilt.
Die  Staatszeitung  aber  erklärte  amtlich:  ein  Concordat,  eine  Verabredung
  über  das  Verhältniß  der  geistlichen  Oberen  zu  den  weltlichen  Behörden
  sei  absichtlich  vermieden  worden;  „der  König  konnte  den  Vollgehalt
seiner  Hoheitsrechte,  denen  theuere  von  Gott  ihm  auferlegte  Pflichten  gegen
sein  Volk  zur  Seite  stehen,  nicht  von  fremder  Anerkennung  abhängig
machen,  nicht  den  freien  Gebrauch  derselben  durch  beengende  Verträge  einschränken
  wollen.“  Also  behielt  die  Krone  alle  die  Befugnisse  der  Kirchenhoheit,
  die  ihr  nach  dem  Preußischen  Landrecht  und  nach  Napoleon's
Organischen  Artikeln  zustanden,  fest  in  der  Hand.  Die  Staatsbehörden
allein  vermittelten  den  amtlichen  Verkehr  zwischen  dem  römischen  Stuhle
und  den  Bischöfen,  sie  hatten  die  Censur  der  kirchlichen  Schriften,  die
Aussicht  über  alle  Unterrichtsanstalten  wie  über  die  Prüfung  der  Candidaten.
Ohne  ihre  Erlaubniß  wurde  kein  geistlicher  Orden  zugelassen,  und  bisher
bestanden  in  den  westlichen  Provinzen,  außer  einigen  Orden  für  Krankenpflege
  und  weiblichen  Unterricht,  nur  zwei  oder  drei  ganz  unbedeutende
Mannsklöster;  ein  Mönch  war  in  den  Straßen  der  rheinischen  Städte
eine  so  unerhörte  Erscheinung,  daß  der  Bonner  Schirrmeister  einst  bei
seinem  Postdirektor  ganz  erschrocken  anfragte,  ob  er  einen  Franciscaner,
der  sich  eine  Fahrkarte  gelöst,  im  königlichen  Eilwagen  mitnehmen  dürfe.
Mit  Rechten  der  Kirchenhoheit  war  die  preußische  Regierung  bis  zum

 

*)  Hardenberg's  Tagebuch,  23.  März  1821.
        <pb n="215" />
        Die  Circumseriptionsbulle  für  Preußen.  207

Uebermaße  ausgerüstet.  Dennoch  fühlte  sie  sich  unsicher,  denn  befangen
in  dem  protestantischen  Gesichtskreise  des  Nordostens  vermochte  sie  nicht
zu  verstehen,  welche  folgenschwere  Wandlung  sich  in  den  Gesinnungen  der
katholischen  Welt  allmählich  vorbereitete.  —

Das  classische  Zeitalter  unserer  Literatur  hatte  den  deutschen  Katholicismus
  nur  oberflächlich  berührt,  doch  ihn  immerhin  mit  einigen  protestantischen
  Ideen  befruchtet  und  durch  das  neue  Ideal  der  Humanität
überall  die  Schroffheit  der  confessionellen  Gesinnung  gemildert.  Erst
die  romantische  Schule  weckte  wieder  den  Schaffensdrang  in  dieser  schlummernden
  Welt  und  führte  eine  dichte  Schaar  begabter  Katholiken  in  die
Reihen  unserer  Dichter  und  Denker  ein.  Sie  wirkte  verbindend,  indem
sie  die  Ergebnisse  einer  wesentlich  protestantischen  Gedankenarbeit  dem
katholischen  Deutschland  mittheilte;  aber  leider  erst  trennend,  denn  alle
Religion  ist  positiv.  Mit  der  Kraft  des  religiösen  Gefühls,  das  sich  seit
Schleiermacher's  erstem  Auftreten,  seit  den  erschütternden  Erfahrungen
der  Befreiungskriege  so  mächtig  erhob,  erwachte  daher  auch  in  ungeahnter
Stärke  das  Bewußtsein  der  kirchlichen  Gegensätze.  In  dem  widerspruchsvollen
  deutschen  Leben  zeigte  der  Stammbaum  der  Ideen  zu  allen  Zeiten
seltsame  Verästelungen.  Wie  oft  war  es  schon  geschehen,  daß  grundverschiedene
  geistige  Mächte  von  demselben  Aste  sich  abzweigten  oder  auch  auf
kurze  Zeit  mit  einander  verwuchsen,  um  dann  wieder  auseinanderzugehen.
So  sproßte  jetzt  aus  dem  kräftigen  Zweige  der  Romantik  neben  der  weltlich
freien  historisch-philologischen  Forschung  zu  gleicher  Zeit  ein  ganz  anderes
Reis  hervor,  eine  streng  katholische  Wissenschaft,  unduldsam,  streitbar,
confessionell  von  Grund  aus,  eine  Weltanschauung,  die  in  nothwendigem
Wachsthum  schließlich  dahin  gelangte,  das  romantische  Ideal  mit  dem
römischen  zu  vertauschen  und  die  gesammte  moderne  deutsche  Bildung  bis
aufs  Blut  zu  bekämpfen.  Abermals  wie  einst  in  den  Zeiten  der  Gegenreformation
  verstand  die  römische  Kirche  dem  Protestantismus  mit  seinen
eigenen  Waffen  entgegenzutreten,  mit  den  Waffen,  welche  ihr  Friedrich
Schlegel  und  die  anderen  Convertiten  des  romantischen  Dichterkreises
zuerst  geschliffen  hatten.

Auf  den  Hochschulen  Tübingen  und  Freiburg  war  die  katholische
Theologie  durch  die  protestantischen  Landesherren  mit  Lehrkräften  und  Lehrmitteln
  reich  ausgestattet  worden.  Unter  dem  Schutze  einer  akademischen
Freiheit,  welche  den  katholischen  Universitäten  des  achtzehnten  Jahrhunderts
fast  unbekannt  gewesen,  entfaltete  sie  nunmehr  eine  achtungswerthe  gelehrte
  Thätigkeit.  Sie  brach  gänzlich  mit  der  lateinischen  Bildung  des
alten  Jesuitismus  und  eignete  sich  die  Sprache  der  neuen  Literatur,  das
vormals  streng  verpönte  lutherische  Deutsch  gelehrig  an;  sie  handhabte
für  ihre  Zwecke  das  ganze  Rüstzeug  der  protestantischen  Kritik  —  so  weit
Kritik  möglich  war  im  Bereiche  der  Kirche  der  Autorität  —  und  nicht
lange,  so  übertraf  der  deutsche  Katholicismus  durch  wissenschaftliche
        <pb n="216" />
        208  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

Rührigkeit  alle  anderen  Zweige  der  katholischen  Kirche.  Er  verdankte
diesen  Vorzug  zum  guten  Theile  der  beständigen  Berührung  mit  der
protestantischen  Welt;  denn  in  Oesterreich,  wo  diese  Berührung  fehlte,  war
auch  von  wissenschaftlichem  Leben  wenig  zu  spüren.  Seit  dem  Anfang
der  zwanziger  Jahre  tauchte  eine  ganze  Reihe  junger  theologischer  Talente
auf,  Hirscher,  Drey,  Staudenmaier,  nachher  Möhler  und  der  jüngere
Windischmann,  ein  geistlicher  Kreis,  der  bald  den  Namen  der  Tübinger
Schule  erhielt.

Keiner  dieser  Gelehrten  war  irgend  fanatisch,  Hirscher  sogar  eine
weiche,  friedfertige  Natur.  Aber  sie  alle  standen  dem  Protestantismus
doch  ganz  anders  gegenüber  als  jene  läßlich  duldsamen,  weltmännisch
aufgeklärten  Kleriker  der  guten  alten  Zeit,  die  über  das  Portal  der
Graudenzer  katholischen  Kirche  die  Inschrift  gesetzt  hatten:  „Wir  glauben
all'  an  einen  Gott,  und  die  Liebe  vereinigt  uns  alle.“  Sie  alle  fühlten
sich  als  Vorkämpfer  des  alleinseligmachenden  Glaubens  wider  die  Irrlehren
der  Ketzerei,  und  obgleich  die  meisten  von  ihnen  noch  vor  der  Gesellschaft
Jesu  zurückschraken,  so  mußte  doch  eine  Schule,  welche  jedes  Zugeständniß
an  das  evangelische  Christenthum  grundsätzlich  verwarf,  kraft  der  gewaltigen
Consequenz  der  römischen  Kirche,  zuletzt  unaufhaltsam  in  den  römischen
Papismus  ausmünden.  Wir  Rückschauenden  können  nicht  bezweifeln,
was  die  Zeitgenossen  freilich  nicht  zu  ahnen  vermochten,  daß  der  jesuitische
Katholicismus  unserer  Tage  in  gerader  Linie  von  jenen  wohlmeinenden
und  gemäßigten  schwäbischen  Theologen  abstammt.  Der  geistvollste  unter
ihnen,  Johann  Adam  Möhler,  ein  tief  religiöser,  edler  Mann,  der  aus
schweren  Seelenkämpfen  sich  ganz  in  die  Welt  der  Ideale  geflüchtet  hatte,
trat  schon  in  seiner  ersten  größeren  Schrift  über  „die  Einheit  in  der
Kirche“  dem  Protestantismus  als  Angreifer  entgegen.  Mit  Hilfe  jener
kunstreichen  Geschichtsconstruktionen,  die  er  den  protestantischen  Philosophen
abgelernt,  suchte  er  zu  beweisen,  daß  die  Tradition  eine  Macht  der  Freiheit,
die  heilige  Schrift  selber  erst  aus  ihr  geschöpft  und  der  Primat  des
Papstes  schon  in  den  Anfängen  des  Christenthums  im  Keime  vorhanden
gewesen  sei;  sein  Schluß  war,  die  unsichtbare  Kirche  der  Protestanten
setze  den  Tod  an  die  Stelle  des  Lebens,  ihre  Grundsätze  liefen  „allem
Gemeinleben  und  in  ihrer  Consequenz  nothwendig  allem  Christenthum
zuwider“.  So  mächtig  war  bereits  der  confessionelle  Zug  der  Zeit,  daß
selbst  die  rationalistische,  den  Eiferen  längst  verdächtige  Theologenschule
der  Hermesianer  sich  ihm  nicht  ganz  entziehen  konnte.  Wenn  Hermes
das  katholische  Dogma  durch  die  Formeln  der  Kantischen  Philosophie  vernünftig
  zu  begründen  suchte,  so  blieb  er  doch  fest  auf  dem  Boden  seiner
römischen  Kirche,  und  nichts  lag  ihm  ferner  als  die  Absicht,  mit  Hilfe  des
großen  Königsberger  Ketzers  eine  Brücke  nach  dem  Protestantismus  hinüber
  zu  schlagen.  Sein  Schüler  Gratz  in  Bonn,  der  sich  sogar  einige
Hypothesen  Lessing's  zur  Bibelkritik  angeeignet  hatte,  begründete  doch  eine
        <pb n="217" />
        Die  Tübinger  Schule.  Möhler.  Westenrieder.  209

eigene  Zeitschriften,  den  Apologeten  des  Katholicismus,  zur  Abfertigung  aller
Ketzerei.

Auf  dem  Boden  der  Wissenschaft  konnte  die  römische  Kirche  dem
deutschen  Protestantismus  freilich  nie  gefährlich  werden,  weil  sie  die
voraussetzungslose  Forschung  nicht  zu  ertragen  vermochte.  Um  so  wirksamer
  bewährte  sie  ihre  alte  Kunst  der  Menschenbeherrschung  in  einer
emsigen  socialen  und  politischen  Thätigkeit.  Aus  vielen  Anzeichen  ließ  sich
bereits  die  unterirdische  Arbeit  des  wiederhergestellten  Jesuitenordens  erkennen,
  und  die  Zukunft  versprach  ihm  noch  reichere  Erfolge;  denn  schon
war  das  Collegium  Germanicum  von  Neuem  eröffnet,  und  die  deutschen
Jesuitenzöglinge,  die  gamberi  cotti,  wandelten  wieder,  wie  einst  vor  den
Tagen  Ganganelli's,  in  ihren  rothen  Talaren  sittsam  zu  drei  und  drei
durch  die  Straßen  der  ewigen  Stadt.  In  Oesterreich  wurden  bereits
einzelne  Jesnuiten  unter  dem  harmlosen  Namen  der  Redemtoristen  zugelassen.
Kaiser  Franz,  der  seine  Kirchenhoheit  mit  mißtrauischer  Härte,  fast  so  streng
wie  sein  Oheim  Joseph  II.  handhabte,  zeigte  sich  neuerdings  seit  einer
römischen  Reise  etwas  nachsichtiger  gegen  die  clericalen  Bestrebungen;
damals  hatte  ihm  der  Papst  eine  Denkschrift  voll  beweglicher  Klagen  über
den  verwahrlosten  Zustand  der  österreichischen  Kirche  überreicht.

Die  Milden  und  Versöhnlichen  unter  dem  deutschen  Clerus  bemerkten
noch  kaum,  was  dies  Wiedererwachen  der  streitbaren  Mächte  der  Gegenreformation
  für  den  confessionellen  Frieden  unseres  paritätischen  Volkes
bedeutete.  Wohl  erhoben  Salat  in  Landshut  und  einige  andere  bairische
Geistliche  ihre  warnende  Stimme  gegen  die  Jesuiten;  ihre  Streitschriften
wurden  wenig  beachtet,  weil  sie  in  Form  und  Inhalt  noch  den  Geist  des
alten  Illuminatenthums,  das  sich  bereits  überlebt  hatte,  verriethen.  Selbst
der  von  den  Clericalen  so  oft  verleumdete  Sailer,  dem  der  Papst  eben  jetzt
die  Bestätigung  für  den  Augsburger  Bischofsstuhl  verweigerte,  sah  in  der
Wiederherstellung  der  Gesellschaft  Jesu  nur  die  Sühne  alten  Unrechts;  auch
viele  andere  keineswegs  ultramontan  gesinnte  Priester  fühlten  sich  durch
die  Gräuel  der  Revolution  noch  tief  erschüttert  und  hießen  die  Jesuiten
als  Bundesgenossen  wider  den  Unglauben  willkommen.  Es  war  ein  Zeichen
der  Zeit,  daß  der  gute  alte  Lorenz  Westenrieder,  der  treufleißige,  um  die
Geschichte  Baierns  wohlverdiente  Sammler,  der  in  seinen  jungen  Jahren
durch  freisinnige  Grundsätze  zuweilen  das  Mißfallen  der  geistlichen  Oberen
erregt  hatte,  jetzt  in  seinem  Historischen  Kalender  als  Lobredner  des
Jesuitismus  auftrat.  Gegen  die  Nationalkrankheit  der  Revolution,  so
führte  er  aus,  hilft  nur  eine  große  Nationalanstalt;  unsterblicher  Ruhm
gebührt  also  unserem  heiligen  Vater,  weil  er  durch  die  Herstellung  des
Jesuitenordens  das  sicherste  Mittel  gefunden  hat  „der  Religion  und  den
Sitten  wieder  aufzuhelfen,  die  Sicherheit  der  Fürsten  zu  befestigen  und
die  Völker  zu  beruhigen“.

Mit  bewunderungswürdiger  Gewandtheit  bemächtigte  sich  die  clericale

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  11I.  14
        <pb n="218" />
        210  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

Partei  der  neuen  Machtmittel,  welche  ihr  die  revolutionäre  Gesetzgebung
darbot.  Die  Vereine  und  die  Zeitungen,  beide  hundertmal  von  der  Curie
verflucht,  wurden  bald  zu  furchtbaren  Waffen  in  der  Hand  der  ultra—
montanen  Propaganda.  In  dem  bigotten  dreizehnten  Jahrhundert  hatte
Rom  die  Bettelorden  gegründet  um  die  Massen  an  sich  zu  ketten;  jetzt,
in  dem  verweltlichten  Zeitalter  der  Revolutionen  erstand  die  neue  Größe  der
ultramontanen  Presse  und  erfüllte  die  Pflichten  des  kirchlichen  Demagogenthums
  mit  der  gleichen  Rührigkeit  und  dem  gleichen  Erfolg.  Der  erste
Anstoß  kam  aus  Frankreich.  In  Paris  bestanden,  mittelbar  oder  unmittelbar
  durch  die  Jesuiten  geleitet,  drei  große  clericale  Gesellschaften,  die  im
Volksmunde  mit  dem  Gesammtnamen  der  Congregation  bezeichnet  wurden.
Aus  diesen  Kreisen  empfing  die  Presse  der  Ultras  ihre  Weisungen,  und
zu  den  royalistischen  Clericalen  gesellte  sich  jetzt  ein  rein  kirchlicher
Publicist,  der  in  der  Politik  seines  eigenen  Weges  ging,  aber  die  kirchlichen
Forderungen  der  Congregation  fast  noch  überbot,  der  Bretone  Lamennais.
Ein  glänzender  Redner,  ganz  durchglüht  von  dem  katholischen  Glaubenseifer
  seiner  keltischen  Heimath,  verlangte  er  in  seiner  Schrift  über  die
religiöse  Gleichgiltigkeit  kurzerhand  die  Unterwerfung  der  Fürsten  unter
den  Papst,  denn  nur  in  der  unfehlbaren  Kirche  offenbare  sich  die  göttliche
Vernunft  gegenüber  dem  Wahnsinn  der  individuellen  Vernunft,  und  nur
dann  gebühre  der  weltlichen  Gewalt  Gehorsam,  wenn  sie  sich  dem  göttlichen
Gesetze  unterordne.  Da  und  dort  tauchten  auch  bereits  einzelne  liberale
Ultramontane  auf,  da  die  römische  Kirche  in  allen  weltlich-politischen
Fragen  grundsätzlich  grundsatzlos  verfährt,  und  der  ritterliche  junge  Graf
Montalembert  wählte  sich  schon  damals  den  Wahlspruch  für  sein  Leben:
Dieu  et  liberté.

In  Deutschland  wurde  Mainz  die  Heimath  der  clericalen  Presse.
Dort  ließen  zwei  junge  Geistliche,  Weiß  und  Räß,  der  spätere  Straßburger
Bischof,  seit  1820  die  Zeitschrift  „der  Katholik“  erscheinen,  ein  gut  geschriebenes
  Blatt,  das  den  Kampf  wider  den  souveränen  Staat  und  den
Protestantismus  mit  wachsender  Aufrichtigkeit  führte.  Eine  ganze  Schule
streitbarer  Theologen  verdiente  sich  in  diesen  Spalten  die  Sporen,  Alle
überragend  der  junge  Johannes  Geißel.  Auch  Görres  wirkte  mit  und
Christian  Brentano,  der  Bruder  des  Dichters,  ein  frommes  Gemüth,  das
freilich  die  fliegende  Hitze  des  Brentano-Blutes  nicht  verleugnen  konnte.
Görres  verfocht  jetzt  die  Ansicht,  daß  der  Staat  in  der  Kirche  stehe,  als
dienendes  Organ  ihrer  höheren  Zwecke;  er  hatte  sich  bereits  so  tief  in
den  kirchlichen  Haß  verbissen,  daß  er  nach  seiner  phantastischen  Art  das
heliocentrische  katholische  System  dem  geocentrischen  System  des  dem  Erdgeist
  verwandten  Protestantismus  entgegenstellte.  Vom  Erdgeist  zum  Satan
war  der  Weg  nicht  mehr  weit.

Dem  Staate  gegenüber  benutzte  die  Partei  zwei  neue  Schlagworte:
Duldung  und  Kirchenfreiheit.  Beide  Gedanken  waren  erst  auf  dem
        <pb n="219" />
        „Der  Katholik“.  F.  Walter.  211

Boden  des  Protestantismus  möglich  geworden;  jetzt  wurden  sie  von
seinen  Gegnern  verwerthet  um  das  eigenste  Werk  der  Reformation,  die
Souveränität  des  verweltlichten  Staates  wieder  zu  zerstören.  In  solchem
Sinne  schrieb  Christian  Brentano  über  die  bairischen  Concordatshändel  und
J.  F.  J.  Sommer  in  Arnsberg,  unter  dem  Namen  Westphalus  Eremita,
ein  Buch  „von  der  Kirche  in  dieser  Zeit“.  Der  ehrliche  conservative
Westphale,  ein  eifriger  Anhänger  der  altständischen  Partei,  wollte  die
Deutschen  als  „Bürger  zweier  Welten“  anerkannt  sehen  und  leugnete  in
aller  Unschuld,  daß  es  noch  Ultramontane  in  Deutschland  gebe;  die  einzigen
Römlinge  von  heute  seien  die  Vertreter  jener  absoluten  Staatsgewalt,  die
„in  dem  Jahrhundert  der  Polizei“  der  Freiheit  der  Kirche  so  schwere
Wunden  geschlagen  habe.

Bald  fand  sich  auch  ein  namhafter  Gelehrter,  der  die  neue  Doktrin
der  römischen  Kirchenfreiheit  zu  einem  wohlgeordneten  Systeme  abrundete.
In  Bonn  schaarte  sich  ein  kleiner,  streng  clericaler  Kreis  um  den  geist—
reichen  Arzt  und  Naturphilosophen  C.  J.  H.  Windischmann  zusammen;  hier
empfing  der  junge  Danziger  Jurist  C.  E.  Jarke  unvergeßliche  Eindrücke,
die  über  sein  Leben  entschieden  und  ihn  zum  Uebertritt  in  die  römische
Kirche  bewogen.  Windischmann's  Schwiegersohn  Ferdinand  Walter  ver—
öffentlichte  nun  im  Jahre  1822  ein  handliches  Lehrbuch  des  Kirchenrechts,
das  durch  klare,  übersichtliche  Darstellung  die  meisten  Compendien  jener
Zeit  übertraf  und  in  dreizehn  Auflagen  verbreitet  auf  die  kirchenpolitischen
Ansichten  des  katholischen  Deutschlands  sehr  tief  einwirkte.  Ein  gescheidter
Schüler  Niebuhr's  und  der  historischen  Juristen,  hatte  Walter  als  Frei—
williger  im  Befreiungskriege  seine  warme  Begeisterung  für  das  deutsche
Vaterland  bewährt,  wie  er  auch  nachher,  in  den  Stürmen  des  Jahres  1848,
bewies,  daß  er  ein  treuer  und  tapferer  preußischer  Monarchist  war.  Er
rühmte  sich  selber  seiner  wohlwollenden  und  schonenden  Gesinnung  gegen
alle  Confessionen.  Doch  aus  den  vorsichtigen,  modern  klingenden  Sätzen
seines  Kirchenrechts  sprach  unverkennbar  eine  rein  mittelalterliche  Ansicht
vom  Wesen  des  Staates;  er  setzte  den  Staat  als  „von  der  Kirche  durchdrungen“
  voraus  und  nannte  die  advocatia  ecclesiae,  die  Schutzherrschaft
  des  Staates  über  die  Kirche,  ganz  im  Sinne  Gregor's  VII.  und
Innocenz's  III.  „eher  eine  Pflicht  als  ein  Recht“,  woraus  denn  unzweifelhaft
folgte,  daß  der  weltliche  Arm  dem  geistlichen  zu  dienen  habe.  Von  der
Verfassung  der  evangelischen  Kirche  entwarf  er  in  aller  Höflichkeit  ein
widriges  Zerrbild.  Dahin  war  es  durch  die  schlaffe  Nachsicht  der  Protestanten
  schon  längst  gekommen,  daß  der  beleidigende,  einst  durch  die
Reichsgesetze  streng  verbotene  Ausdruck  „katholische  Kirche“  sich  im  allgemeinen
  Sprachgebrauche  eingebürgert  hatte;  den  evangelischen  Namen  aber
wollten  die  Römischen  nicht  gelten  lassen.  Walter's  Kirchenrecht  stellte
in  jedem  Abschnitte  zunächst  ausführlich  „das  System  der  katholischen

Kirche“  dar  und  ließ  darauf  eine  kurze  Schilderung  der  „Ansichten  der
14*
        <pb n="220" />
        212  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

Protestanten“  folgen,  als  ob  es  sich  nur  um  die  subjectiven  Meinungen
kleiner  Conventikel  handele.  Da  er  nicht  zu  verstehen  vermochte,  daß  die
evangelische  Christenheit  keinen  Priesterstand  kennt  und  mithin  ihre  sicht—
baren  Kirchen,  in  den  Fluß  der  Zeit  gestellt,  weder  selig  sprechen  noch
die  Seligkeit  verweigern  können,  so  gelangte  er  zu  der  ungeheuerlichen
Behauptung,  der  Protestant  sei  mit  der  Kirche  nur  durch  Vertrag  ver—
bunden  —  wobei  die  Anspielung  auf  Rousseau's  revolutionären  Contrat
social  deutlich  zwischen  den  Zeilen  zu  lesen  war.  Der  bewegliche  Gelehrte
war  erst  vor  Kurzem  zu  seinen  streng  römischen  Ansichten  gelangt  und
blieb  auch  fernerhin  so  empfänglich  für  die  neuen  Wallungen  des  kirch—
lichen  Lebens,  daß  er  erst  im  Laufe  der  Jahre  die  letzten  Folgerungen  aus
seinem  kirchenpolitischen  Systeme  zu  ziehen  wagte  und  die  verschiedenen
Ausgaben  seines  Lehrbuchs  gleich  einem  Barometer  den  wachsenden  clericalen
  Luftdruck  erkennen  ließen.  In  der  ersten  Auflage  hatte  er  dem  Staate
sogar  das  Placet  zugestanden,  späterhin  erschien  ihm  fast  jede  Bethätigung
der  Kirchenhoheit  als  ein  Uebergriff,  der  die  Kirche  in  den  Zustand  der
Verfolgung  versetze  und  die  Gläubigen  zum  Ungehorsam  berechtige.

Loch  stand  dieser  neue  Romanismus,  dem  Fernstehenden  kaum  bemerkbar,
  ganz  in  den  ersten  Anfängen;  er  gebot  nur  über  wenige  Blätter  und
besaß  in  den  süddeutschen  Landtagen  erst  vereinzelte  Anhänger,  die  nur  selten
Farbe  zu  bekennen  wagten.  Ein  großer  Theil  der  ältern  Priester  war
noch  in  der  Schule  des  Rationalismus  aufgewachsen  oder  stand  den  nationalkirchlichen
  Ideen  Wessenberg's  nahe.  In  dem  Breslauer  Diöcesanblatt,
das  während  der  Jahre  1803—19  dem  schlesischen  Clerus  als  Sprechsaal
diente,  äußerte  sich  häufig  eine  reformatorische  Gesinnung,  namentlich  ward
die  Einführung  der  deutschen  Sprache  in  den  Cultus  nachdrücklich  gefordert,
und  der  junge  Domherr  Graf  Sedlnitzky  durfte  ungestört  die  deutsche
Bibel  unter  seinen  Gläubigen  verbreiten.  Aber  nach  dem  Tode  des  milden
Fürstbischofs  v.  Hohenlohe-Waldenburg  (1817)  zog  ein  anderer  Geist  in
das  schlesische  Kirchenregiment  ein,  das  Diöcesanblatt  ging  unter,  und  hier
wie  überall  begann  die  streng  confessionelle  Gesinnung  unter  dem  jüngeren
Clerus  überhandzunehmen.

Schwach  an  Zahl,  war  die  clericale  Partei  doch  schon  im  Aufsteigen,
sie  übertraf  die  letzten  Vertreter  der  alten  milderen  Richtung  an  Talent,
Thatkraft,  Zuversicht  und  fand  an  der  ganzen  Weltanschauung  dieses  Zeitalters
  der  Romantik  einen  überaus  dankbaren  Boden.  Welch  eine  Handhabe
  bot  ihr  die  Furcht  vor  der  Revolution.  Wie  leicht  ließ  sich  die  Thatsache
  verdunkeln,  daß  die  Revolution  des  sechzehnten  Jahrhunderts  nicht
bloß  zerstörend,  sondern  mehr  noch  erhaltend  gewirkt,  daß  Martin  Luther
den  ursprünglichen  Geist  des  Christenthums  für  die  moderne  Welt  gerettet
hatte;  wie  verlockend  klang  die  Lehre,  daß  die  Wogen  der  Empörung  allein
an  der  festesten  aller  Autoritäten,  an  dem  Felsen  Petri  sich  brechen  könnten.
Mit  gründlicher  Verachtung  schaute  die  romantische  Welt  zurück  auf  „die
        <pb n="221" />
        Romantik  und  Papismus.  213

Zeiten  der  Finsterniß,  die  für  Licht  der  Wahn  ausgab,“  wie  Ludwig  von
Baiern  sagte;  in  den  Kreisen  der  Eingeweihten  erfreute  man  sich  an  dem
Ausspruch  von  Novalis,  die  Aufklärung  habe  das  Licht  geliebt  wegen  seines
mathematischen  Gehorsams  und  wegen  seiner  Frechheit  und  pries  mit  dem
schwärmerischen  Dichter  das  fromme  Mittelalter,  das  den  unendlichen
Glauben  dem  eingeschränkten  Wissen  vorzog.  In  der  That  behauptete  der
unendliche  Glaube  auch  in  diesem  bildungsstolzen  Jahrhundert  noch  seine
Macht,  sogar  die  höchsten  Schichten  der  Gesellschaft  waren  dem  rohen
Mirakelwahn  noch  keineswegs  entwachsen.  Unter  wachsendem  Zulauf
betrieb  Prinz  Alexander  Hohenlohe  in  Franken  seine  Gebetskuren,  er  heilte
bereits  blinde  Hofdamen  und  gelähmte  Prinzessinnen,  selbst  der  bairische
Kronprinz  glaubte  einmal,  daß  ihn  der  heilige  Mann  von  seinem  Gehör—
leiden  befreit  habe  —  was  sich  freilich  bald  als  ein  Irrthum  herausstellte
—  und  schrieb  einem  Freunde  bedeutsam:  „wir  leben  in  mehrfacher  Hin—
sicht  in  einer  großen  Zeit!““)  Viele  fromme  Gemüther,  die  sich  nach  der
ursprünglichen  Einheit  der  Christenheit  zurücksehnten,  wiederholten  gläubig
die  berühmten  Verse  A.  W.  Schlegel's:

Eins  war  Europa  in  den  großen  Zeiten.

Für  Einen  Glauben  wollten  Alle  streiten,

Die  Herzen  waren  Einer  Lieb'  erschlossen.
Sie  wendeten  ihre  hoffenden  Blicke  auf  den  römischen  Stuhl  als  den
Hort  des  allgemeinen  Christenthums  und  bemerkten  in  ihrem  Rausche  nicht
mehr,  daß  die  Kirche  der  Gegenreformation  jene  Kräfte  der  evangelischen
Freiheit,  welche  der  mittelalterlichen  Kirche  noch  angehörten,  längst  von
sich  gestoßen  hatte.

In  der  historischen  Wissenschaft  war  die  harte,  einseitig  protestantische
Beurtheilung  des  Papstthums,  welche  im  achtzehnten  Jahrhundert  vorherrschte,
  zuerst  durch  Joh.  v.  Müller's  Reisen  der  Päpste  erschüttert  worden.
Dies  Büchlein  begann  nun  erst  seine  volle  Wirkung  zu  äußern.  Walter,
Hurter,  Böhmer  und  viele  Andere  aus  der  jungen  Generation  verdankten
ihm  die  Grundgedanken  ihrer  kirchenpolitischen  Doktrin.  Der  erregbare,
von  allen  Strömungen  der  Zeit  fortgerissene  Historiker  hatte  das  Buch
einst  verfaßt  um  den  Ehrgeiz  Joseph's  II.  zu  bekämpfen  und  dem  einzigen
politischen  Gedanken,  den  er  in  den  proteischen  Wandlungen  seines  Lebens
unverrückbar  festhielt,  der  Idee  des  Gleichgewichts,  der  Verwerfung  jeder
Weltherrschaft  einen  mächtigen  Ausdruck  zu  geben.  Er  sah  in  den  Triumphen
Gregor's  VII.  den  Sieg  des  Geistes  über  Waffengewalt:  seit  jener  alte,
kranke,  flüchtige  Papst  allen  abendländischen  Völkern  seine  Seele  gab  und
alsdann  zu  den  Königen  sprach:  bis  hierher  sollt  Ihr  herrschen!  —  „von
dem  an  war  eine  Freistatt  wider  den  Zorn  der  Potentaten,  der  Altar,  es
war  eine  Freistatt  wider  den  Mißbrauch  des  geistlichen  Ansehens,  der
Thron,  und  in  dem  Gleichgewicht  lag  öffentliches  Wohl.“

*)  Zastrow's  Bericht,  17.  Juli  1821.
        <pb n="222" />
        214  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

In  seinem  berechtigten  Eifer  wider  die  gewaltsame  Härte  der  josephinischen
  Staatsgewalt  war  dem  geistvollen  Gelehrten  ganz  entgangen,  daß
eine  Macht,  welche  allen  Königen  der  Erde  die  Grenzen  ihrer  Herrschaft
vorzeichnen  will,  nothwendig  selber  nach  der  Weltherrschaft  trachten  muß,
wie  es  die  dreifach  gekrönten  Priester  des  Mittelalters  auch  gethan  hatten.
Er  hatte  das  Wunder  vollbracht,  die  absoluteste  Gewalt,  welche  die  Geschichte
kennt,  durch  die  Idee  der  Freiheit  zu  rechtfertigen,  und  die  werdende  ultramontane
  Partei  säumte  nicht,  die  kühne  Paradoxie  des  protestantischen
Denkers  für  sich  zu  verwerthen.  Walter  selbst  wagte  nur  leise  anzudeuten,
daß  die  so  lange  durch  List  und  Gewalt  geleitete  europäische  Politik  vielleicht
  dereinst  —  aber  nur  ganz  friedlich,  von  innen  heraus  —  wieder
unter  die  sanfte  schiedsrichterliche  Obhut  des  Stellvertreters  Christi  gerathen
könne.  Vorläufig  begnügte  man  sich  also  mit  der  Müller'schen  Forderung:
Gleichgewicht  von  Staat  und  Kirche,  vollkommene  Freiheit  der  beiden
Gewalten;  und  da  das  große  Wort  der  Freiheit  diesem  durch  thörichte
polizeiliche  Quälerei  erbitterten  Geschlechte  unwiderstehlich  klang,  so  warb
der  clericale  Gedanke  des  kirchenpolitischen  Dualismus  auch  im  liberalen
Lager,  sehr  langsam  freilich,  vereinzelte  Anhänger.  Der  gesammten
deutschen  Geschichtsforschung  wies  Müller  den  Weg  zu  einer  billigeren
Würdigung  der  mittelalterlichen  Kirche.  Ein  streng  clericaler  Historiker
von  irgend  welcher  Bedeutung  war  freilich  bisher  noch  nicht  aufgetreten,
aber  in  der  Stille  seines  Schweizer  Pfarrhauses  brütete  ein  Fanatiker  der
Priesterherrschaft,  der  Protestant  F.  E.  Hurter  bereits  über  dem  Plane,  dem
herrschsüchtigsten  aller  Päpste,  Innocenz  III.  ein  leuchtendes  Denkmal  zu
errichten.

Und  seltsam:  wie  die  Idee  der  Freiheit  den  Zwecken  der  Clericalen
dienen  mußte,  so  führte  auch  die  vaterländische  Begeisterung  manchen
unklaren  jungen  Schwärmer  hinüber  in  das  Lager  der  römischen  Weltmacht,
  die  doch  zu  allen  Zeiten  der  natürliche  Feind  jedes  starken  nationalen
Staates  und  vornehmlich  der  deutschen  Einheit  war.  Das  achtzehnte
Jahrhundert  hatte  die  Romfahrten  unserer  alten  Kaiser  mit  aufgeklärter
Selbstgefälligkeit  verurtheilt  und  die  Reformation  als  einen  freilich  nur  halb
gelungenen  Kampf  für  Licht  und  Wahrheit  anerkannt.  Der  romantischen
Jugend  ward  die  Seele  weit  bei  den  Namen  der  Ottonen  und  der  Staufer,
und  wenn  sie  die  phantastisch  ausgeschmückten  Bilder  alter  Kaiserherrlichkeit
mit  dem  Elend  des  dreißigjährigen  Krieges  verglich,  so  lief  sie  leicht  Gefahr,
den  Grund  dieses  Verfalls  in  den  Thaten  Luther's  zu  suchen.  Von
ähnlichen  patriotischen  Idealen  erfüllt  hatte  einst  Julius  Pflugk  zur  Zeit
des  Augsburger  Friedens  seine  feurigen  Reden  an  die  Deutschen  geschrieben
und  die  Kirchenspaltung  als  den  Anfang  des  nationalen  Unglücks  beklagt.
Es  ließ  sich  doch  nicht  leugnen,  daß  die  Reformation  die  längst  schon  vorhandenen
  Keime  des  Zerfalls  gefördert,  die  längst  schon  lebendigen  politischen
Gegensätze  noch  durch  kirchlichen  Haß  verschärft  hatte;  wie  nahe  lag  die
        <pb n="223" />
        Erstarken  der  ultramontanen  Partei.  215

Versuchung,  dies  Unheil  nicht  jenem  Kaiserhause  zuzuschreiben,  das  die
deutsche  evangelische  Bewegung  mit  Hilfe  des  romanischen  Europas  auf
halbem  Wege  gewaltsam  aufhielt,  sondern  dem  Reformator  selber,  der  das
ganze  Vaterland  von  der  römischen  Herrschaft  zu  befreien  dachte.  Die
alte,  zumal  in  den  Reichsstädten  noch  sehr  lebendige  Verehrung  für  das
fromme  Erzhaus  und  die  überlieferte  Feindschaft  gegen  den  Störenfried
im  Reiche,  den  preußischen  Staat,  wirkten  mit;  und  so  entstand  nach  und
nach  eine  völlig  verschrobene  Ansicht  von  der  vaterländischen  Geschichte,  die
späterhin  in  der  Gemüthspolitik  der  großdeutschen  Partei  ihre  Früchte  trug
und  zuletzt  immer  nur  den  Clericalen  Vortheil  brachte.  Der  liebenswürdige,
hochsinnige  junge  Frankfurter  Johann  Friedrich  Böhmer,  ein  unpolitischer
Kopf,  aber  ein  glänzendes  wissenschaftliches  Talent,  verfiel  jetzt  schon  gänzlich
dem  Banne  dieser  historischen  Traumwelt,  obwohl  er  sich  niemals  ent—
schließen  konnte,  die  evangelische  Kirche  förmlich  zu  verlassen;  er  pries  die
Siege  der  Päpste  über  die  Staufer,  verdammte  die  Reformation,  weil
sie  Deutschland  geheilt  habe,  und  bewunderte  die  undeutsche  Politik  der
letzten  habsburgischen  Kaiser.

Zu  Alledem  noch  die  rastlose  publicistische  Thätigkeit  des  großen  Wiener
Convertitenkreises  und  der  unversöhnte  Groll  des  katholischen  Reichs—
adels,  der  den  Raub  von  1803  nicht  verzeihen  konnte;  die  geheime  Bekehrungsarbeit
  in  der  vornehmen  Welt  und  die  zweideutige  Haltung  der
österreichischen  Regierung,  die  in  ihrem  eigenen  Lande  den  Clerus  mißtrauisch
  in  Schranken  hielt,  in  Deutschland  dagegen  alle  ultramontanen
Umtriebe  insgeheim  unterstützte  —  und  dies  in  einer  Zeit,  da  der  Protestantismus
  zwar  an  wissenschaftlichen  Kräften  der  alten  Kirche  unermeßlich
überlegen,  aber  durch  Parteien  zerrissen,  in  seinen  Cultusformen  vertrocknet,
in  seiner  Verfassung  unfertig  und  mithin  keiner  Ausbreitung  fähig  war.
Also  flossen  aus  vielen  schmalen  Rinnsalen  und  Bächen  unmerklich  die
Wasser  zusammen,  welche  dereinst  zur  ultramontanen  Hochfluth  anschwellen
sollten.  —

In  Preußens  westlichen  Provinzen  bekundete  sich  die  zunehmende
Schroffheit  der  confessionellen  Gesinnung  schon  durch  manche  bedenkliche
Reibungen.  Das  Jubelfest  der  Reformation  und  die  persönliche  Mitwirkung
des  Königs  erregten  am  Rhein  viel  böses  Blut,  die  Blätter  der  französischen
  Congregation  wurden  fleißig  gelesen,  und  aus  den  nahen  Niederlanden
  kamen  beständig  aufregende  Nachrichten  von  den  Kämpfen  des
belgischen  Clerus  wider  das  Haus  Oranien.  In  dem  gläubigen  Aachener
Volke  lebte  noch  von  den  Geusenkämpfen  her  ein  tiefer  Haß  gegen  die
Protestanten,  „die  Güß"“;  selbst  die  Beamtenkinder  in  den  Schulen  hatten
darunter  zu  leiden.  Da  viele  der  jungen  evangelischen  Offiziere  und
Beamten  an  den  liebenswürdigen  Rheinländerinnen  Wohlgefallen  fanden,
so  entstanden  in  mehreren  Städten  Vereine  von  alten  und  jungen  Mädchen,
die  einander  gelobten  niemals  einen  Protestanten  zu  heirathen.  Die  Theil-
        <pb n="224" />
        216  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

nahme  des  Clerus  an  den  Bibelgesellschaften  wurde  von  den  Oberen
verboten,  und  bei  der  Einsegnung  gemischter  Ehen  stellten  die  Priester
häufig  gesetzwidrige  Bedingungen,  so  daß  der  König  sich  genöthigt  sah,
in  einer  scharfen  Cabinetsordre  vom  6.  April  1819  zu  erklären,  er  werde
„solche  unwürdige  Geistliche  augenblicklich  fortschaffen“.  Der  Oberpräsident
Solms-Laubach,  allerdings  ein  strammer,  gegen  jede  Regung  kirchlicher
Selbständigkeit  mißtrauischer  Josephiner,  mußte  unablässig  den  kleinen
Krieg  führen  wider  den  Aachener  Generalvicar  Fonck,  der  geflissentlich  dem
neuen  Unterrichtswesen  Hindernisse  bereitete  und  es  sehr  ungern  sah,  wenn
tüchtige  Pfarrer  ein  Schulpflegeramt  übernahmen.)

Nach  solchem  Geplänkel  wagten  die  Clericalen  im  Jahre  1820,  noch
bevor  die  Uebereinkunft  mit  dem  römischen  Stuhle  abgeschlossen  war,  die
erste  offene  Auflehnung  gegen  die  Gesetze  des  preußischen  Staates.  Unter
den  Domherrngeschlechtern  des  münsterländischen  Adels  thaten  sich  die  drei
Brüder  Droste-Vischering  durch  ihren  kirchlichen  Eifer  hervor;  man  gab
ihnen,  wie  vormals  dem  erweckten  Kreise  der  Fürstin  Galitzin,  den  Ehrennamen
  der  familia  sacra.  Der  älteste,  Kaspar  Max  hatte  einst  auf  dem
napoleonischen  National-Concile  von  1810  die  Befreiung  des  gefangenen
Papstes  gefordert  und  durch  seinen  tapferen  Einspruch  den  Imperator  zur
Auflösung  der  Versammlung  genöthigt;  unter  dem  wohlwollenden  preußischen
  Regimente  hielt  er  sich  vorerst  klug  zurück.

Von  gröberem  Metall  war  der  zweite  Bruder  Clemens  August,  ein
mönchischer  Eiferer,  ohne  Geist,  ohne  Gelehrsamkeit,  ohne  Menschenkenntniß,
altväterisch  erzogen  und  der  modernen  Welt  völlig  fremd,  ganz  dem  einen
Gedanken  seiner  Kirche  dahingegeben,  unermüdlich  im  Wohlthun,  im
Fasten  und  Kasteien,  in  allen  Pflichten  römischer  Werkheiligkeit.  Wer  diese
würdige  priesterliche  Erscheinung  sah,  mit  den  schönen,  einfältig  frommen
blauen  Augen  und  dem  Zuge  störrischen  Trotzes  um  die  Lippen,  der  mochte
wohl  errathen,  daß  dieser  Mann  einer  fanatischen  Partei  als  Mauerbrecher
  dienen  konnte.  Wie  an  allen  beschränkten  Köpfen,  so  erfüllte  sich
auch  an  ihm  das  alte  tiefsinnige  Wort,  daß  der  Mensch  durch  heiligen
Eifer  getrieben  zu  werden  glaubt  derweil  ihn  der  irdische  Zorn  treibt.  Er
haßte  dies  bürgerliche,  paritätische  Kreußen  mit  dem  ganzen  Ingrimm  des
geistlichen  Junkers,  er  haßte  die  Philosophen,  und  da  er  weder  fähig  noch
geneigt  war  ihre  Werke  zu  lesen,  so  verdammte  er  sie  alle  mit  pfäffischem
Hochmuth  als  Vernünftlinge  und  Kirchenfeinde.  Vor  Napoleon's  Machtgeboten
  war  er,  minder  kühn  als  sein  Bruder,  schen  zurückgewichen;  er
hatte  als  rechtmäßiger  Generalvicar  des  Bisthums  Münster  die  Verwaltung
  seines  Amtes,  auf  einen  Befehl  aus  Paris,  seinem  Todfeinde,  dem
philosophisch  aufgeklärten  Grafen  Spiegel  abgetreten,  aber  diesen  Entschluß
—  die  einzige  muthlose  That  seines  Lebens  —  reuig  zurückgenommen,  als

 

*7)  Solms-Laubach's  Bericht,  18.  August  1819.
        <pb n="225" />
        Droste-Vischering.  217

der  Papst  ihn  tadelte.  Nach  dem  Einzug  der  Preußen  trat  er  sofort  sein
Amt  wieder  an  und  bemühte  sich  durch  erhöhte  Zanksucht  seine  Schwäche
zu  fühnen.

Der  Generalvicar  lag  in  ewigem  Streite  mit  Professor  Hermes,  der
während  der  Fremdherrschaft  auf  die  Empfehlung  des  protestantischen
Hallenser  Kanzlers  Niemeyer  an  die  Münster'sche  Akademie  berufen  worden
und  schon  darum  in  Druoste's  Augen  kaum  besser  als  ein  Heide  war.
Die  Anmaßung  dieser  kleinen  rührigen  Minderheit  war  bereits  so  hoch
gestiegen,  daß  der  neue  Bischof  von  Augsburg  sich  unterstand,  sogar  „das
aftermystische  Christenthum“  des  ehrwürdigen  Sailer  in  einem  Hirtenbriefe
zu  verdammen.  Droste  befahl  seinen  Geistlichen,  keine  gemischte  Ehe  einzusegnen
  ohne  das  Versprechen  katholischer  Kindererziehung,  und  erwiderte
dem  Oberpräsidenten  Vincke  frischweg,  an  die  Landezsgesetze  sei  er  nicht
gebunden.  Als  das  Reformationsfest  herannahte,  veröffentlichte  er  ein  in
Form  und  Inhalt  gleich  barbarisches  Büchlein  über  die  Religionsfreiheit
der  Katholiken,  das  in  dem  Satze  gipfelte:  „Religionsfreiheit  ist  die  Freiheit,
alle  jene  Handlungen  zu  verrichten,  zu  welchen  die  Unterwerfung  des  Verstandes
  und  Willens  unter  die  Lehre  der  katholischen  Kirche  auffordert."
Jede  bedingte  Anerkennung  der  Kirche  von  Seiten  des  Staates  wies  er
entrüstet  zurück,  und  von  allen  deutschen  Staaten  ließ  er  nur  einen  als
schuldlos  gelten:  natürlich  Oesterreich,  das  allein  an  dem  Kirchenraube  von
1803  nicht  theilgenommen  hatte.

Die  Händel  über  die  gemischten  Ehen  schwebten  noch,  da  bot  sich  dem
Streitbaren  ein  neuer  Anlaß,  um  zugleich  seinen  persönlichen  Haß  zu
kühlen  und  dem  evangelischen  Landesherrn  die  Macht  der  Kirche  zu  zeigen.
Im  Jahre  1820  siedelte  Hermes,  wohlausgerüstet  mit  Spiegel's  Empfehlungsbriefen,
  nach  Bonn  über;  viele  seiner  Münster'schen  Zuhörer  wollten  dem
beliebten  Lehrer  an  den  Rhein  folgen.)  Diese  Verführung  der  westphälischen
  Jugend  mußte  verhindert  und  zugleich  ein  tödlicher  Schlag  gegen
die  neue  paritätische  Hochschule  des  Rheinlandes  geführt  werden;  denn
ganz  so  herzlich  wie  ein  Monsignore  des  Vaticans  verabscheute  Droste
die  deutschen  Universitäten,  er  vergaß  es  nicht,  was  seine  Kirche  durch  den
größten  aller  deutschen  Professoren  gelitten  hatte.  Wie  eifrig  war  die
clericale  Partei  bemüht  gewesen,  die  rheinische  Universität  nach  Köln,  unmittelbar
  unter  die  Aufsicht  des  Papstes  zu  verlegen;  der  Unmuth  über
das  Mißlingen  dieses  Planes  wuchs  noch  seit  die  akademische  Freiheit  in
Bonn  sich  so  kräftig  entfaltete.  Bisher  hatten  die  rheinischen  Theologen
auf  dem  Kölner  Priesterseminar  einen  elenden  Unterricht  empfangen,  der
nach  Solms-Laubach's  Urtheil  nur  in  der  Abrichtung  für  die  Ceremonien
des  Gottesdienstes  und  „in  etwas  finsterer  Mönchsdogmatik“  bestand.  Altenstein
  beabsichtigte  nunmehr  in  Bonn  ein  theologisches  Convict  zu  errichten

 

*)  Spiegel  an  Solms-Laubach,  29.  März  1820.
        <pb n="226" />
        218  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

und  den  gesammten  wissenschaftlichen  Unterricht  der  jungen  Cleriker  allein
der  Universität  zu  überweisen;  darauf  sollte  nur  noch  ein  kurzer  praktischer
Cursus  im  Kölner  Priesterseminar  folgen.  In  der  theologischen  Facultät
aber  herrschten  Hermes  und  sein  Gesinnungsgenosse  Gratz.  Nun  und
nimmer  wollte  Droste  die  künftigen  Pfarrer  des  frommen  Münsterlandes
solchen  Lehren  und  dem  Verkehre  mit  ketzerischen  Studenten  preisgeben.
Er  ließ  daher  in  der  Akademie  eine  Verordnung  anschlagen,  welche  allen
Theologen  des  Bisthums,  bei  Strafe  der  Versagung  der  Weihen,  verbot
ohne  ausdrückliche  Erlaubniß  des  Generalvicars  außerhalb  Münsters  zu
studiren.  Einem  Studenten,  der  daraufhin  anfragte,  untersagte  er  sofort,
nach  Bonn  zu  gehen,  ohne  Angabe  von  Gründen.

Es  war  eine  offene  Kriegserklärung  wider  die  rheinische  Universität
und  zugleich  ein  dreister  Eingriff  in  die  Rechte  der  Staatsgewalt;  denn
die  Akademie  gehörte  dem  Staate,  und  nur  der  Curator  Vincke  durfte
ihr  Befehle  ertheilen.  Der  letzte  Zweifel  über  Droste's  Absichten  mußte
schwinden,  als  einige  Wochen  später  (3.  März)  der  Weihbischof  v.  Graben
im  benachbarten  Osnabrück  seinen  Theologen  ebenfalls  befahl,  vorläufig
nur  in  Münster  weiter  zu  studiren,  bis  die  geistliche  Obrigkeit  über  den
Geist  der  andern  Universitäten  unterrichtet  sei.))  Was  sollte  aus  der
Bonner  theologischen  Facultät  werden,  wenn  sie  also  von  den  Bischöfen
in  den  Bann  gethan  ward?  Sie  errieth  auch  alsbald  die  Gefahr  und
beschwor  die  Staatsbehörden  um  kräftige  Abwehr:  „wir  haben  mit  einem
Gegner  zu  thun,  der  mit  einem  Schlage  tödten  will.“  Diese  hermesianischen
  Theologen  erklärten  unumwunden,  noch  immer  sei  „der  hierarchische
Despotismus  an  der  Standhaftigkeit  der  Regierungen  gescheitert“,  und
erinnerten  den  preußischen  Staat  an  das  ruhmreiche  Beispiel  der  Republik
Venedig.“)

Die  Mahnung  war  kaum  nöthig;  denn  Vincke  hatte  inzwischen
schon  die  Verordnung  Droste's  für  nichtig  erklärt  und  sie  vom  schwarzen
Brett  abreißen  lassen.  Selbst  Altenstein  billigte  das  entschlossene  Auftreten
  des  Curators,  obgleich  er  in  seiner  Friedfertigkeit  jeden  Streit  mit
der  geistlichen  Gewalt  fast  eben  so  ängstlich  scheute  wie  sein  Rathgeber,
der  halbelericale  Schmedding;  er  forderte  den  Generalvicar  auf,  sich  zu
rechtfertigen  wegen  eines  Betragens,  das  den  Vorschriften  des  Allgemeinen
Landrechts  offenbar  widerspreche.  *)  Darauf  erfolgte  (20.  März)  eine
Antwort,  die  selbst  aus  solcher  Feder  noch  überraschen  mußte.  Droste

*)  Droste  an  stud.  th.  v.  d.  Meulen,  23.  Febr.;  Verordnung  des  Weihbischofs
v.  Graben,  Osnabrück  3.  März  1820.  Diese  und  die  in  den  folgenden  Anmerkungen
erwähnten  Schriftstücke  habe  ich  in  den  Akten  des  Bonner  Curatoriums,  mit  Erlaubniß
des  Herrn  Geh.-Rath  Beseler,  eingesehen.
*“)  Eingabe  der  Bonner  theologischen  Facultät  an  Altenstein,  26.  Febr.;  an  den
Curator  v.  Rehfues,  26.  Febr.;  Dekan  Gratz  an  Rehfues,  16.  März  1820.
!'yF)  Altenstein  an  Vincke,  1.  März;  an  Droste,  1.  März  1820.
        <pb n="227" />
        Droste's  Niederlage.  219

erklärte  dem  Minister  gerade  heraus,  er  schulde  ihm  keine  Rechenschaft,
weder  das  Landrecht  noch  die  Unterwerfung  unter  einen  protestantischen
Landesherrn  könne  das  in  Deutschland  allgemein  giltige  Kirchenrecht  auf—
heben.  Er  hege  kein  Zutrauen  zu  Lehranstalten,  deren  theologische  Pro—
fessoren  die  protestantische  Obrigkeit  anstelle,  „was  man  kaum  auch
da  möglich  halten  sollte,  wo  die  katholische  Kirche  nur  geduldet  wäre.“
„Ew.  Excellenz“,  fuhr  er  fort,  „sind  gewiß  nicht  gemeint,  durch  Kränkung  der
auf  göttlicher  Autorität  beruhenden,  von  S.  M.  dem  Könige  anerkannten
und  —  insofern  menschliche  Gewalt  das  Höhere  garantiren  kann  —
garantirten  Freiheit  der  katholischen  Kirche  eine  vermeintliche  Freiheit  der
Studenten  zu  schützen.“  Dann  berief  er  sich  auf  den  Art.  63  des  Reichsdeputationshauptschlusses,
  der  nur  versprach,  daß  die  bisherige  Religionsübung
  gegen  Aufhebung  und  Kränkung  geschützt  sein  solle,  und  behauptete
dreist:  dem  widerspräche  die  Militärpflicht  der  Geistlichen  und  Schullehrer,
sowie  das  sogenannte  Placet.  Darauf  polterte  er  noch  in  seinem  schrecklichen
  Deutsch  einige  allgemeine,  aber  offenbar  auf  den  Minister  persönlich
gemünzte  Schmähungen  heraus  wider  „diejenigen,  welche  selbst  ungläubig,
getaufte  Heiden  sind“".  Das  war  der  Dank  der  Clericalen  für  die  königliche
  Stiftung  der  Bonner  Hochschule.

Nach  dieser  Kraftleistung  eines  Fanatismus,  der  dem  Staate  jedes
Recht  der  Kirchenhoheit  abstritt,  mußte  Altenstein  voraussehen,  daß  Droste
alle  Schreckmittel  der  geistlichen  Gewalt  mißbrauchen  würde  um  die  westphälischen
  Studenten  in  Münster  zurückzuhalten.  Hier  galt  es  durchzugreifen,
  wollte  die  Staatsgewalt  sich  nicht  ins  Angesicht  verhöhnen  lassen.
Im  Einverständniß  mit  dem  Staatskanzler  ließ  der  Minister  also  (10.  April)
die  theologische  Facultät  in  Münster  bis  auf  Weiteres  schließen,  und
schweren  Herzens  vollzog  Vincke  den  harten  Befehl.  Wie  eifrig  hatte  sich
der  treue  Westphale  bemüht,  in  der  verfallenen  Stiftung  Fürstenberg's  ein
neues  Leben  zu  erwecken.  Soeben  erst  war  er  mit  dem  Minister  über  die
Verstärkung  der  Lehrkräfte  handelseins  geworden;  da  beraubte  der  Trotz
dieses  blinden  Eiferers  die  geliebte  Provinz  auf  Jahre  hinaus  ihrer
einzigen  Hochschule,  denn  ohne  ihre  theologische  Schwester  konnte  die
philosophsche  Facultät  nicht  gedeihen.)  Mit  einem  Schlage  war  Alles
entschieden.  Droste  wagte  nicht  die  ihm  angedrohte  persönliche  Ahndung
abzuwarten,  sondern  legte  sein  Amt  nieder  und  führte  fortan  jahrelang
in  einem  kleinen  Kreise  von  Priestern  und  Nonnen  ein  beschauliches  Büßerleben;
  der  Weihbischof  von  Osnabrück  aber  hatte  schon  vorher,  sobald  er
den  Ernst  der  preußischen  Behörden  bemerkte,  seinen  Theologen  das  Studium
in  Bonn  wieder  gestattet.“)

 

*)  Altenstein  an  Vincke,  10.  April;  Vincke  an  die  theologische  Facultät  in  Münster,
18.  April  1820.
*.)  Verordnung  des  Weihbischofs  v.  Graben,  6.  April  1820.
        <pb n="228" />
        220  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

Der  Angriff  der  Clericalen  war  vollständig  abgeschlagen,  und  die
öffentliche  Meinung,  die  sonst  so  gern  über  die  preußische  Knechtschaft
wehklagte,  stand  diesmal  einmüthig  auf  Seiten  der  Staatsgewalt.  Ein
Hermesianer  in  Nassau  ließ  Droste's  Schreiben  drucken  um  die  Regierungen
  vor  den  Umtrieben  ihrer  geistlichen  Widersacher  zu  warnen.
In  der  That  warf  der  Hergang  ein  erschreckend  klares  Licht  auf  die
letzten  Absichten  der  ultramontanen  Partei.  Man  wußte  in  Berlin,  wie
lebhaft  die  aufsässigen  westphälischen  Cleriker  insgeheim  mit  dem  Nuntius
in  München  verkehrten,  und  erfuhr  mit  Befremden,  daß  Preußens  treuer
Freund  Metternich  die  freche  Antwort  des  Münster'schen  Generalvicars
in  seinem  Oesterreichischen  Beobachter  mit  wohlwollender  Anerkennung
besprechen  ließ.)  Die  Verständigung  mit  dem  römischen  Stuhl  ließ  den
Staat  im  Vollbesitze  seiner  kirchenpolitischen  Rechte,  und  seit  der  Papst
dem  Könige  öffentlich  seine  Dankbarkeit  ausgesprochen,  verhielten  sich  die
Clericalen  eine  Zeit  lang  still.  Doch  gesichert  war  der  confessionelle  Friede
mit  nichten.  Alles  hing  ab  von  der  Ausführung  jener  Uebereinkunft;  mit
Spannung  sahen  beide  Parteien  der  Ernennung  der  neuen  Bischöfe  entgegen.
  —

Zur  selben  Zeit,  da  Preußen  sich  mit  dem  römischen  Stuhle  verständigte,
  gelangte  auch  Baiern  zum  Abschluß  seines  Concordatstreites,
nicht  auf  geraden  Wegen,  doch  so,  daß  der  Staatsgewalt  zuletzt  der  Sieg
verblieb.  Der  Widerspruch  zwischen  dem  streng  kanonischen  Concordate
und  dem  paritätischen  Geiste  der  neuen  Verfassungsgesetze  ließ  sich  schlechterdings
  nicht  in  Abrede  stellen.  Der  römische  Stuhl  sah  sich  hintergangen.
Sein  Nuntius  Serra-Cassano  bemühte  sich  den  Widerspruch  im  Sinne
des  Vaticans  auszugleichen  und  leitete  insgeheim  eine  gegen  die  Verfassung
  gerichtete  clericale  Bewegung.  Auf  der  anderen  Seite  waren  die
Anhänger  des  alten  Illuminatenordens  sehr  rührig  und  überschütteten
in  den  „Mönchsbriefen“  und  anderen  Streitschriften  das  Papstthum  mit
gehässigem  Spotte.  Zentner  aber,  Lerchenfeld,  Ignaz  Rudhart,  alle
Talente  des  hohen  Beamtenthums  zeigten  sich  entschlossen,  die  begangenen
Mißgriffe  durch  unerschütterliche  Festigkeit  zu  sühnen,  und  sie  hatten  von
Haus  aus  gewonnenes  Spiel,  da  das  Concordat,  auf  den  Wunsch  der
Curie  selber,  als  Staatsgesetz  verkündet,  mithin  unzweifelhaft  den  Vorschriften
  der  Verfassung  untergeordnet  war.  Als  Cardinal  Consalvi  am
8.  März  1820  die  Forderung  stellte,  im  Falle  des  Widerspruchs  müsse
das  Concordat  den  Verfassungsgesetzen  vorgehen,  da  erwiderte  Rechberg
vertraulich:  eine  solche  Erklärung  sei  unmöglich,  sie  würde  die  kirchenfeindlichen
  Parteien  aufs  Aeußerste  erregen  und  vielleicht  den  Bestand  des
Ministeriums  selber  gefährden.  Schritt  für  Schritt  wich  der  Cardinal
seitdem  zurück,  und  nach  langen  Verhandlungen  unterzeichnete  der  König

 

*)  Zastrow's  Bericht,  31.  Dec.  1820;  Krusemark's  Bericht,  24.  April  1820.
        <pb n="229" />
        Die  Erklärung  von  Tegernsee.  221

endlich  am  15.  Sept.  1821  die  mit  der  Curie  Wort  für  Wort  vereinbarte
Tegernseer  Erklärung.  Er  genehmigte  darin  die  Errichtung  der  neuen
Bisthümer  und  fügte  die  zweifache  Versicherung  hinzu:  der  Verfassungseid
beziehe  sich,  nach  den  Bestimmungen  der  Verfassung  selbst,  lediglich  auf
die  bürgerliche  Ordnung  und  verpflichte  die  Unterthanen  zu  nichts,  was
den  Gesetzen  Gottes  oder  der  katholischen  Kirche  widerstreiten  könne;  sodann:
  das  Concordat  sei  Staatsgesetz  und  solle  von  den  Behörden  in  allen
Fällen  befolgt  werden.

Nunmehr  konnte  der  Nuntius  die  Circumseriptionsbulle  Dei  ac
Domini,  die  seit  ihrer  Unterzeichnung  am  1.  April  1818  geruht  hatte,  in
der  Münchener  Frauenkirche  unter  feierlichem  Gepränge  verkündigen.  Er
stellte  sich  an,  als  ob  er  einen  großen  Sieg  errungen  hätte;  den  auswärtigen
  Diplomaten  fiel  es  auf,  wie  zuversichtlich  er  fortan  redete.)
In  Wahrheit  war  die  Curie  der  Klugheit  Zentner's  und  seiner  Freunde
unterlegen;  sie  hatte  ausdrücklich  zugestanden,  daß  die  Verfassung  den
Satzungen  der  Kirche  nicht  widerspreche,  und  sie  hatte  das  Concordat
abermals  als  ein  Staatsgesetz  anerkannt.  Ganz  unzweideutig  war  die
Tegernseer  Erklärung  freilich  nicht.  Auch  an  ihr,  wie  an  allen  Vereinbarungen
  zwischen  dem  modernen  Staate  und  dem  römischen  Stuhle,
sollte  sich  dereinst  noch  das  Jesuitensprüchlein  bewähren:  überall  lauert
eine  Schlange  im  Grase.  Indeß  konnte  der  bairische  Staat  einem  Streite
mit  dem  Papstthum  gleichmüthig  entgegensehen;  er  hatte  vor  Preußen
zwei  große  Vortheile  voraus:  einen  rechtgläubigen  König,  dem  die  Curie
wie  das  katholische  Volk  Vieles  nachsehen  mußte,  und  ein  Beamtenthum,
das  in  katholischer  Luft  aufgewachsen,  mit  dem  Clerus  umzugehen  verstand.
Seine  Krone  ernannte  alle  Bischöfe,  bestätigte  alle  Pfarrer  und  übte  ihre
Kirchenhoheit  mit  solcher  Strenge,  daß  selbst  Fastenpatente  oder  Breven
über  die  Domherrentalare  nicht  ohne  königliches  Placet  erscheinen  und  kein
Priester  öffentliche  Kirchenbußen  verhängen  durfte.  Nach  einer  selbstverschuldeten
  Demüthigung  hatte  sich  die  Staatsgewalt  wieder  kräftig  aufgerafft,
  und  ein  volles  Jahrzehnt  hindurch  blieb  der  Friede  zwischen  Staat
und  Kirche  fast  ungestört.

Minder  glücklich  verliefen  die  Verhandlungen  der  oberrheinischen
Staaten.  Seit  dem  März  1818  tagten  unter  Wangenheim's  Leitung  die
Frankfurter  Conferenzen,  und  die  liberale  Presse,  welche  der  Vorsitzende
stets  auf  dem  Laufenden  hielt,  erwartete  von  diesen  Berathungen  des
reinen  Deutschlands  die  Magna  Charta  deutscher  Kirchenfreiheit,  die  Begründung
  des  „geläuterten  Kirchenrechts“".  Minder  wohlwollend  betrachtete
der  Vatican  diese  Staaten  des  Südwestens,  denn  gerade  hier  war  die
katholische  Kirche  wohl  berechtigt,  über  bureankratischen  Druck  zu  klagen.
In  den  kurmainzischen  Bezirken  Hessen-Darmstadts  hatte  der  protestan- 



*)  Zastrow's  Bericht,  31.  Dec.  1821.
        <pb n="230" />
        222  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

tische  Großherzog  die  Ernennung  der  Pfarrer,  die  bisher  dem  Erzüischof
zugestanden,  kurzerhand  an  sich  gerissen,  als  ob  sie  zu  den  Hoheitsrechten
des  Staates  gehörte.  In  Nassau  war  seit  1817  die  Simultan-Volksschule
eingeführt,  sodaß  fortan  nur  ein  einziges  Schullehrerseminar  für  alle
Bekenntnisse  bestand  und  die  Kinder  zuerst  gemeinsam  „den  allgemeinen“,
dann  gesondert  den  confessionellen  Religionsunterricht  empfingen;  zur
Vollendung  der  Aufklärung  wurde  den  Schulbuben,  ganz  wie  im  wiedergeborenen
  Spanien,  auch  Landesverfassungslehre  vorgetragen  —  natürlich
nur  die  nassauische,  denn  was  ging  die  Nassauer  Deutschland  an?  Die
Ergebnisse  dieser  bureaukratischen  Volksaufklärung  waren  nicht  ganz  schlecht,
da  so  viele  Confessionen  in  dem  Ländchen  bunt  durch  einander  hausten;
der  römische  Stuhl  aber  konnte  an  der  allgemeinen  nassauischen  Schulreligion
  unmöglich  Gefallen  finden.  Und  noch  weniger  behagten  ihm  die
Bevollmächtigten  der  Conferenz.

Für  Württemberg  erschien  außer  Wangenheim,  der  sich  von  vornherein
  zu  den  Sätzen  „des  musterhaften  josephinischen  Kirchenrechts“  bekannte,
  der  Generalvicariatsrath  Jaumann,  ein  gelehrter  geistlicher  Herr,
nebenbei  archäologischer  Dilettant,  ebenfalls  erklärter  Josephiner.  Der
nassauische  Bevollmächtigte  Koch,  einer  der  Begründer  der  aufgeklärten
Simultan-Volksschule,  hatte  den  geistlichen  Stand  bereits  aufgegeben  und
ließ  sich  während  der  Conferenzen  durch  einen  protestantischen  Pfarrer
trauen,  so  daß  er  des  Scandals  halber  abberufen  werden  mußte.  Von
den  Vertretern  Badens  war  der  eine,  Decan  Burg  einst  mit  Wessenberg
nach  Rom  gegangen;  auch  der  andere,  der  vielseitig  gebildete,  um  die  Freiburger
  Universität  hoch  verdiente  Staatsrath  v.  Ittner,  verdankte  seine
Berufung  der  Empfehlung  des  Constanzer  Coadjutors  und  stand  zu  Rom
als  Freund  und  Mitarbeiter  des  rationalistischen  Eiferers  Zschokke  in  üblem
Ansehen.  Domherr  v.  Wreden,  der  darmstädtische  Bevollmächtigte,  hatte
schon  zur  Zeit  der  Emser  Bischofsversammlung  die  Ansprüche  des  Papstthums
  mit  scharfer  Feder  bekämpft.  Außer  Wangenheim  war  der  Kurhesse
  Ries  der  einzige  Protestant  in  der  Versammlung.

Begreiflich  also,  daß  Consalvi  in  der  Frankfurter  Conferenz  nur
einen  Parteitag  der  Wessenbergischen  Partei  sah,  und  diese  Richtung  war
dem  Papste  augenblicklich  noch  verdächtiger  als  der  Protestantismus  selber.
Wangenheim  aber  blickte  mit  unerschütterlicher  Zuversicht  auf  die  gesammelte
Macht  seines  reinen  Deutschlands  und  hielt  für  undenkbar,  daß  der
Vatican  sich  je  erdreisten  könnte,  dem  geeinten  Willen  von  fünf  deutschen
Souveränen  zu  widersprechen;  sogar  die  Ernennung  der  Bischöfe  glaubte
er  der  Curie  abtrotzen  zu  können,  da  der  Papst  zur  Zeit  des  Rheinbundes,
in  einem  Augenblicke  höchster  Bedrängniß,  einmal  nahe  daran  gewesen  war,
dies  Recht,  den  alten  Grundsätzen  der  vaticanischen  Politik  zuwider,  dem
protestantischen  Könige  von  Württemberg  zuzugestehn.  Auf  Wangenheim's
Vorschlag  stellte  die  Conferenz  die  Rechte,  welche  sie  für  die  Staatsgewalt  in
        <pb n="231" />
        Verhandlungen  der  oberrheinischen  Staaten.  223

Anspruch  nahm  —  das  Placet,  die  Ernennung  der  Bischöfe  und  viele
andere  sehr  weit  gefaßte  Befugnisse  der  Kirchenhoheit  —  in  einer  Decla—
ration  zusammen  und  schickte  eine  gemeinsame  Gesandtschaft  nach  Rom
um  über  die  Ansprüche  nicht  mit  dem  heiligen  Stuhle  zu  verhandeln,
sondern  nur  seine  Meinung  zu  vernehmen.  Man  gab  sich,  der  harmlosen
Hoffnung  hin,  der  Papst  werde  nicht  widersprechen;  wagte  er  es  dennoch,
so  waren  die  verbündeten  Staaten  entschlossen,  auf  eigene  Faust,  mit
Hilfe  ihrer  noch  vorhandenen  Bisthumsverweser  die  neuen  Diöcesen  ein—
zurichten.  Und  doch  zählte  die  Errichtung  neuer  Bisthümer  zu  den  alten
unbestrittenen  Rechten  des  päpstlichen  Primats,  welche  kein  Prälat  jemals
antasten  konnte.  Die  liberalen  Zeitungen  des  Südwestens  feierten  schon
im  Voraus  den  Triumph  der  aufgeklärten  Staaten  über  den  römischen
Stuhl,  und  einer  der  Leiter  der  Conferenz,  Koch,  schrieb  hoffnungsvoll:
so  werde  denn  endlich  eine  Kirchenverfassung  entstehen,  „die  mit  den  Staatsconstitutionen
  und  den  Wünschen  und  Bedürfnissen  der  Zeit,  welche  aus
dem  Zwielichte  der  Morgendämmerung  in  das  helle  Tageslicht  hineinscheint,
  übereinstimmt";  von  einer  Herabminderung  der  bescheidenen  Ansprüche
  der  Staatsgewalt  könne  natürlich  gar  nicht  die  Rede  sein.)

Im  März  1819  traf  die  Gesandtschaft  in  Rom  ein;  sie  bestand  aus
dem  Staatsrath  v.  Schmitz-Grollenburg,  einem  ehemaligen  Domherrn,
der  sich  nachher  im  württembergischen  Staatsdienste  als  strenger  Josephiner
gezeigt,  und  dem  Freiherrn  v.  Türckheim,  dem  Vater  des  conservativen
badischen  Kammerredners.  Beim  Empfange  beugte  der  Protestant  Türckheim
  die  Kniee  vor  dem  Papste,  während  der  Katholik  Schmitz,  um  die
Souveränität  seines  Königs  zu  wahren,  aufrecht  stehen  blieb.  Der
Erfolg  war,  wie  Niebuhr  den  Gesandten  voraussagte.  Selbst  der  sanftmüthige
  Pius  VII.  fühlte  sich  beleidigt,  als  diese  fünf  kleinen  Höfe  ihre
Verhandlungen  sogleich  mit  der  Ueberreichung  eines  Ultimatums  eröffneten;
  sein  Staatssecretär  fragte,  ob  man  den  Papst  für  einen  Türken
halte,  und  sprach  offen  aus,  nicht  die  protestantischen  Höfe  seien  feindlich
  gesinnt,  sondern  ihre  katholischen  Rathgeber.  Am  10.  August  antwortete
  Consalvi  mit  einer  langen  Esposizione,  welche  noch  einmal  bündig
bewies,  daß  der  moderne  Staat,  wenn  er  sich  über  den  Umfang  seiner
Hoheitsrechte  mit  der  Curie  verständigen  will,  entweder  nichts  ausrichtet
oder  seine  Souveränität  aufgeben  muß.  Die  Denkschrift  enthielt,  in  etwas
milderer  Fassung,  dieselben  Grundsätze  schrankenloser  Kirchenherrschaft,
welche  Consalvi  bereits  dem  hannöverschen  Hofe  entgegengehalten  hatte.
Trotz  dieser  schroffen  Abweisung  verbrachten  die  Gesandten  noch  einige
Zeit  in  Rom  mit  unfruchtbaren  Verhandlungen.  Einen  Ausweg  ließ
ihnen  der  Papst  noch  offen;  er  erklärte  sich  bereit,  die  Diöcesen  der  neuen
oberrheinischen  Kirchenprovinz  festzusetzen.

 

*)  Koch  an  Berstett,  15.  Febr.  1819.
        <pb n="232" />
        224  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

Mit  diesem  Bescheide  kehrten  die  enttäuschten  Gesandten  heim,  und
die  fünf  Höfe  erkannten  bald,  daß  sie  auf  den  so  pomphaft  angekündigten
Plan  einer  kirchlichen  Magna  Charta  vorläufig  verzichten  und  sich  wie
Preußen  mit  der  Vereinbarung  einer  Circumscriptionsbulle  für  ihre  Bis—
thümer  begnügen  mußten.  Im  März  1820  trat  die  Frankfurter  Con—
ferenz  aufs  Neue  zusammen,  um  dreiviertel  Jahr  lang  wegen  der  Einrich—
tung  der  oberrheinischen  Kirchenprovinz  zu  rathschlagen.  Ueber  die  Grenzen
der  neuen  Bisthümer  bestand  kein  Streit;  denn  jeder  der  fünf  Souveräne
  war  entschlossen,  sich  die  Freude  eines  eigenen  Landesbischofs  zu
gönnen,  obwohl  der  Kurfürst  von  Hessen  blos  etwa  hunderttausend  katholische
  Unterthanen  besaß  und  die  katholische  Bevölkerung  von  Darmstadt
oder  Nassau  auch  nur  um  die  Hälfte  stärker  war.  Aber  welcher  der  fünf
Landesbischöfe  sollte  die  Würde  des  Metropolitans  bekleiden?  Der  Papst
wünschte  lebhaft  die  Herstellung  des  Erzbisthums  Mainz,  das  jahrhundertelang
  im  Volksmunde  das  würdigste  unter  den  rheinischen  Hochstiftern
geheißen  hatte.  Aber  die  historische  Pietät,  welche  Preußen  durch  die  Wiederaufrichtung
  des  Kölner  erzbischöflichen  Stuhles  bewies,  war  der  Bureaukratie
  der  Rheinbundstaaten  völlig  fremd.  Da  die  Mainzer  Diöcefe  zu
einem  winzigen  Darmstädter  Landesbisthum  zusammenschrumpfen  sollte,
so  zeigte  sich  Württemberg  nicht  geneigt,  seinen  königlichen  Landesbischof
einem  so  bescheidenen  großherzoglichen  Metropolitan  unterzuordnen.  Auch
Nassau  widersprach  lebhaft,  und  schließlich  ließ  der  Großherzog  von  Hessen
selbst,  der  sich  anfangs  eifrig  für  die  Rangerhöhung  seines  Landesbischofs
verwendet  hatte,  den  Gedanken  fallen.  Unzweifelhaft  regte  sich  am  hessischen
  Hofe  die  Befürchtung,  ein  neuer  Erzbischof  von  Mainz  könne  leicht
in  Versuchung  gerathen,  als  Nachfolger  der  Reichskanzler  in  Germanien,
der  vornehmsten  Fürsten  des  heiligen  Reichs  aufzutreten  und  also  dem
Ansehen  des  Landesherrn  gefährlich  werden.  Der  Zauber  des  ruhmreichen
alten  kurmainzischen  Namens  war  in  diesen  Jahren  noch  sehr  mächtig;
vor  Kurzem  erst  hatte  der  Großbherzog  selber  vergeblich  versucht,  sich  bei
den  deutschen  Großmächten  den  Titel  eines  Kurfürsten  von  Mainz  zu
erwirken.)

Genug,  der  Plan  ward  aufgegeben,  und  da  die  anderen  Souveräne
der  württembergischen  Königskrone  kein  Vorrecht  zugestehen  wollten,  so
verfiel  man  schließlich  auf  das  bequeme  Auskunftsmittel  der  Kopfzahl  und
beschloß,  das  badische  Landesbisthum  als  das  volksreichste  der  Kirchenprovinz
  mit  dem  erzbischöflichen  Titel  zu  schmücken.  Die  badischen  Minister
frohlockten,  doch  sofort  erhob  sich  eine  neue  Schwierigkeit.““)  In  Constanz
war  Wessenberg  erwählter  Bisthumsverweser  und  verwaltete  sein  Amt  seit
Jahren,  geschützt  durch  die  Regierung,  gegen  den  Willen  des  Papstes.

 

*)  Note  des  großh.  hess.  Gesandten  Frh.  v.  Senden  an  Hardenberg,  27.  Mai  1816.
*“)  Blittersdorff's  Berichte,  25.  Sept.  1820,  20.,  30.  Jan.,  21.  Nov.  1821.
        <pb n="233" />
        Die  oberrheinische  Kirchenprovinz.  225

Wurde  die  erzbischöfliche  Würde  auf  dieses  Hochstift  übertragen,  so  standen
neue  peinliche  Zerwürfnisse  mit  dem  römischen  Stuhle  bevor,  und  zu  sol—
chen  Händeln  verspürte  der  Karlsruher  Hof  keine  Neigung  mehr.  Der
neue  Großherzog  Ludwig  hatte  sich  schon  vor  Jahren,  als  er  noch  in  Salem
am  Bodensee  sein  leichtfertiges  Junggesellenleben  führte,  über  die  frei—
müthigen  Ermahnungen  des  sittenstrengen  Constanzer  Prälaten  geärgert
und  beargwöhnte  Wessenberg  als  einen  gefährlichen  Liberalen.

Die  veränderte  Stimmung  des  badischen  Cabinets  bekundete  sich  schon
darin,  daß  der  Bundesgesandte  Blittersdorff  in  die  Frankfurter  Conferenzen
eintrat,  allerdings  kein  unbedingter  Gegner  Wessenberg's,  aber  ein  Hoch—
conservativer,  der  um  jeden  Preis  den  Frieden  mit  der  Curie  herstellen
wollte.  Er  warf  zuerst  die  Frage  auf,  ob  man  nicht  den  Constanzer
Capitelsvicar  zur  freiwilligen  Abdankung  bewegen  oder  vielleicht  gar  das
Bisthum  selber  aufheben  könne;  dann  wurde  die  bestrittene  Constanzer  Wahl
von  selbst  nichtig,  und  der  Stein  des  Anstoßes  fiel  dahin.“)  So  sollte  denn
abermals  ein  ehrwürdiges  historisches  Band  zerrissen  und  dies  uralte  Hoch—
stift,  weiland  das  größte  des  heiligen  Reichs,  vernichtet  werden.  Doch  in
diesem  badischen  Lande,  wo  Alles  neu  war,  konnte  auch  ein  modernes  Bis—
thum  wenig  Befremden  erregen;  der  Vorschlag  räumte  eine  augenblickliche
Verlegenheit  aus  dem  Wege,  und  das  bequemer  gelegene  Freiburg  mit
seinem  herrlichen  Münster  bot  dem  erzbischöflichen  Stuhle  eine  würdige
Heimstätte.  Die  fünf  Höfe  einigten  sich  also  über  den  Plan  einer  Erzdiöcese
  Freiburg  mit  vier  Suffraganbisthümern  Rottenburg,  Mainz,  Fulda,
Limburg  und  sendeten  diese  Vorschläge  der  Curie.  In  Rom  führte  unterdessen
  der  württembergische  Gesandte  Kölle  die  gemeinsamen  Geschäfte  —
einer  jener  literarischen  Dilettanten,  wie  sie  in  dem  beschäftigten  Müßiggange
  des  kleinstaatlichen  Diplomatenlebens  gedeihen,  allbekannt  als  Kunstsammler
  und  unerschöpflicher  Geschichtenerzähler;  der  Allgemeinen  Zeitung
pflegte  er  mit  der  Miene  des  Tiefeingeweihten  politische  Artikel  zu  senden,
die  allesammt  gewandt  geschrieben,  auch  nicht  ohne  Geist,  doch  schlechterdings
  nichts  Neues  sagten.

Als  Freimaurer  und  Josephiner  war  er  in  Rom  nicht  an  der  rechten
Stelle.  Consalvi  ließ  sich  wenig  mit  ihm  ein,  und  während  die  fünf  Höfe
noch  auf  eine  Erwiderung  des  Papstes  warteten,  wurden  sie  plötzlich  durch
die  Uebersendung  der  Circumseriptionsbulle  selber  überrascht.  Diese  Bulle
Provida  sollersque  vom  16.  Aug.  1821  bestimmte  die  Eintheilung  der
oberrheinischen  Kirchenprovinz  im  Wesentlichen  nach  den  Vorschlägen  der
Regierungen,  aber  sie  enthielt  auch  eine  gefährliche  Vorschrift,  welche  Niebuhr
  bei  seiner  Unterhandlung  sorgsam  vermieden  hatte:  der  Papst  unterwarf
  nicht  bloß  die  katholischen  Unterthanen,  sondern  das  gesammte
Staatsgebiet  der  fünf  Souveräne  der  geistlichen  Gewalt  der  neuen

 

7)  Blittersdorff's  Bericht,  28.  Dec.  1820.
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  15
        <pb n="234" />
        226  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

Bischöfe,  er  gründete  also  im  paritätischen  Deutschland  fünf  neue  Missionsbisthümer
  mit  allen  den  außerordentlichen  Vollmachten,  welche  dem
Missionsclerus  zur  leichteren  Bekehrung  der  Ketzer  zustehen.  Ueber  das
Verhältniß  der  Kirche  zum  Staate  sagte  die  Bulle  nichts,  und  die  fünf
Höfe  bedurften  noch  mehrjähriger  schwieriger  Verhandlungen,  um  die
Rechte  ihrer  Kirchenhoheit  einigermaßen  zu  sichern.

Auch  Hannover,  das  zuerst  unter  allen  protestantischen  Kronen,  schon
1816,  wegen  eines  Concordats  zu  unterhandeln  begann,  mußte  lernen,
daß  der  von  Niebuhr  eingeschlagene  Weg  allein  zum  Ziele  führte.  Consalvi
  hielt  die  Herrschaftsansprüche  seiner  Kirche  unerschütterlich  fest,  er
verlangte  für  die  Bischöfe  die  Jurisdiction  jurta  vigentem  ecclesiae
disciplinam,  das  will  sagen:  der  protestantische  König  von  Hannover
sollte  anerkennen,  daß  die  Bischöfe  von  Rechtswegen  für  die  Einheit  der
Kirche,  auch  den  Ketzern  gegenüber,  zu  sorgen  hätten.  Im  Jahre  1821
wurden  die  Verhandlungen  abgebrochen;  der  Bevollmächtigte  Ompteda  und
sein  Nachfolger  Reden  hatten  Beide  nur  zu  deutlich  bewiesen,  wie  wenig
man  im  protestantischen  Norden  die  Gesinnungen  des  römischen  Stuhles
kannte.  Erst  als  sich  die  hannöversche  Regierung  entschloß,  dem  Beispiele
Preußens  zu  folgen,  kam  am  26.  März  1824  die  Circumscriptionsbulle
Impensa  Romanorum  zu  Stande,  welche  die  Einrichtung  der  zwei  kleinen
Bisthümer  Osnabrück  und  Hildesheim  anordnete.  Aber  auch  hierbei  ließ
die  Curie  ihre  alten  Künste  wieder  spielen:  nicht  das  katholische  Volk
Hannover's,  sondern  das  gesammte  Königreich  wurde  als  terra  catholica
in  die  neuen  Bisthümer  eingeordnet.  —

 

Froh  seiner  römischen  Erfolge,  erfrischt  durch  die  mannigfaltigen  Eindrücke
  der  Reise  kehrte  Hardenberg  am  24.  April  1821  nach  Potsdam
zurück.  Unterwegs  war  er  in  Baireuth  von  den  treuen  Franken,  die  der
guten  preußischen  Zeiten  nicht  vergaßen,  durch  ein  Fackelständchen  geehrt
und  an  der  Landesgrenze,  in  Gefell  unter  einer  Ehrenpforte  feierlich
empfangen  worden.  Man  sah  ihn  heiter  und  zuversichtlich  wie  seit  Jahren
nicht.  Doch  alsbald  mußte  er  die  üblen  Folgen  dieser  unbedachten  Reise
erfahren.  Die  Gegner  hatten  seine  Abwesenheit  benutzt,  die  Lage  war
gänzlich  verändert,  die  Verfassungssache  stand  schon  am  Anfang  des  Endes.
Unablässig  arbeitete  die  altständische  Opposition.  Im  Februar  hatten  die
Landesdeputirten  der  Niederlausitz  die  sofortige  Berufung  der  Provinzialstände
  gefordert,  und  als  der  Staatskanzler  heimkehrte,  zeigten  ihm
Bodelschwingh-Plettenberg  und  die  markanischen  Ritter  kurzweg  an,  daß
sie  „wegen  Verzögerung  der  Gestaltung  der  öffentlichen  Angelegenheiten  der
Grasschaft  Mark,  unseres  Vaterlandes"“  sich  entschlossen  hätten,  ihren  aufgehobenen
  Landtag  einzuberufen.  Beide  Eingaben  wurden  freilich  scharf
        <pb n="235" />
        B.  Constant  über  die  preußische  Verfassung.  227

abgewiesen.“)  Am  Hofe  aber  besprach  man  mit  wachsendem  Beifall  die
Ansicht  des  alten  Marwitz:  es  sei  ein  toller  Gedanke,  einem  so  zusammengesetzten
  Staate  einen  Reichstag  zu  geben.  Ein  anderer  brandenburgischer
Grundherr,  v.  Rochow-Rekahn  verkündete  in  einer  dem  Kronprinzen  eingereichten
  Denkschrift  triumphirend:  die  Wiederbelebung  der  alten  Provinzialstände
  trage  in  den  beiden  größten  deutschen  Staaten  endlich  den  Sieg
davon  „über  die  Einführung  jenes  trügerischen  und  revolutionären  Constitutionswesens“.
  Da  es  unbegreiflicherweise  „noch  immer  selbst  rechtliche
  und  wohlgesinnte  Leute  gebe,  die  in  dem  Letzteren  nicht  das  Werk
des  Wahns  und  der  Lüge  erblicken“,  so  möge  der  König  in  jeder  Provinz
Vertreter  der  berechtigten  Stände,  aber  nur  ganz  unzweifelhafte  Gegner
der  neuen  verderblichen  Theorien,  versammeln  um  mit  ihnen  über  die  Herstellung
  der  alten  Landtage  zu  berathen.“)  Auch  ein  literarischer  Kämpe
des  altständischen  Particularismus  war  mittlerweile  aufgetreten,  derselbe
J.  F.  J.  Sommer,  der  kürzlich  als  Westphalus  Eremita  die  Unabhängigkeit
der  römischen  Kirche  vertheidigt  hatte.  In  seinem  Buche  „von  deutscher
Verfassung  im  germanischen  Preußen“  erklärte  er  für  ganz  unzweifelhaft,
daß  sein  altes  kurkölnisches  Herzogthum  Westphalen  noch  fortbestehe,  und
hoffte,  die  Krone  werde  schon  noch  einsehen,  daß  herzoglich  westphälische
und  markanische  Brüder,  wie  sehr  sie  sich  auch  liebten,  unmöglich  in  demselben
  landräthlichen  Kreise  beisammen  bleiben  könnten.

Während  also  die  Gegner  immer  zuversichtlicher  auftraten,  sah  sich
Hardenberg  gleich  nach  seiner  Rückkehr  durch  eine  Uebereilung  ungeschickter
Freunde  abermals  schlimmen  Verdächtigungen  preisgegeben.  Sein  wunderthätiger
  Arzt  Koreff  hatte  jene  unglückliche  Schrift  Benzenberg's  an
Benjamin  Constant,  den  gefeierten  Publicisten  der  französischen  Doktrinäre,
gesendet  mit  der  Aufschrift:  de  la  part  de  Fauteur;  er  setzte  voraus,
daß  der  Empfänger  den  Namen  des  Verfassers,  der  längst  in  allen  deutschen
  Zeitungen  stand,  kennen  müsse.  Constant  aber  schloß  aus  den  ihm
wohlbekannten  Schriftzügen  der  Aufschrift,  das  Buch  rühre  von  Koreff
selber  her,  und  war  freudig  überrascht,  die  allein  wahren  Gedanken  seines
constitutionellen  Systems  also  durch  den  Vertrauten  des  preußischen
Staatskanzlers  anerkannt  zu  sehen.  Er  ließ  eine  freie  französische  Bearbeitung
  der  Schrift  besorgen,  versah  sie  mit  selbstgefälligen  Anmerkungen,
erklärte  sie  im  Vorwort  für  ein  officielles  Buch  und  nannte  kurzweg  Koreff
als  den  Verfasser.  Im  März  1821  erschien  das  sonderbare  Machwerk
unter  dem  dröhnenden  Titel:  Du  triomphe  inévitable  et  prochain
des  principes  constitutionnels  en  Prusse.  Die  kecken  Sätze  Benzenberg's
  kehren  hier  wieder  im  französischen  Gewande,  bis  zum  Unkenntlichen

 

*)  Cabinetsordre  an  Schuckmann,  16.  Febr.;  Eingabe  des  Frhrn.  v.  Bodelschwingh-Plettenberg
  und  Gen.  an  den  Staatskanzler,  21.  April  1821.

*“)  v.  Rochow-Rekahn,  eines  Landedelmanns  aus  der  Erfahrung  abstrahirte  Ansicht
über  Provinzial-Ständeverfassungen,  Febr.  1821.

15*
        <pb n="236" />
        228  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

übertrieben.  Hardenberg  prangt  als  ein  Bannerträger  des  Parlamentarismus,
  der  Ideen  der  Revolution;  Wilhelm  von  Württemberg,  der  Feind
der  Ostmächte  empfängt  warmes  Lob.  Mit  Stolz  wird  die  Thatsache  ver—
zeichnet,  daß  nunmehr  auch  Preußen  sich  bekenne  zu  dem  obersten  Grund—
satze  constitutioneller  Freiheit:  „der  König  hat  nicht  zu  handeln,  er  hat
nur  die  Männer  zu  wählen,  welche  handeln  sollen.“  Zum  Schluß  die
jubelnde  Versicherung:  „die  große  Revolution  ist  vollendet,  die  Entmuthigung
wäre  heute  nicht  mehr  bloß  Schwäche,  sondern  Thorheit.  Die  gesittete
Welt  erträgt  nur  noch  freie  Völker  und  constitutionelle  Monarchen.“

Es  war  ein  tolles  Mißverständniß;  schlagender  konnte  der  französische
Doktrinär  nicht  beweisen,  wie  wenig  er  den  preußischen  Staat  kannte  und
wie  unberufen  er  ihm  Rathschläge  ertheilte.  In  Laibach  aber  zeigten  sich
die  beiden  Kaiser  höchlich  entrüstet.  Metternich  schrieb  sogleich  nach  Berlin
um  die  exemplarische  Bestrafung  „eines  so  ausgezeichneten  Frevels“  zu
beantragen,  und  Gentz  donnerte  im  Oesterreichischen  Beobachter  wider  „die
betrügerischen  Kunstgriffe,  die  schmutzig  politisch-literarische  Gaunerei  der
revolutionären  Faktion"“.  Was  half  es,  daß  der  Staatskanzler  sogleich
in  den  französischen  Blättern  eine  Verwahrung  erscheinen  ließ?  Eine
gerichtliche  Verfolgung  gegen  Constant  war  aussichtslos,  weil  sich  bald
herausstellte,  daß  er  zwar  sehr  leichtsinnig,  aber  in  gutem  Glauben  gehandelt
  hatte.)  So  blieb  er  unbelästigt,  und  das  Gezisch  der  bösen  Zungen
verstummte  nicht.  Da  man  im  Volke  von  Hardenberg's  ständischem  Verfassungsplane
  nichts  ahnte,  so  wiederholten  Freund  und  Feind  jahrzehntelang
  das  Märchen,  daß  der  Staatskanzler  eine  Charte  nach  französischem
Muster  geplant  und  bei  den  Schriften  Benzenberg-Constant's  insgeheim
mitgeholfen  habe.

Doch  was  sollten  solche  Mückenstiche  bedeuten  neben  dem  wuchtigen
Schlage,  welchen  der  Kronprinz  und  Wittgenstein  mittlerweile  gegen  die
Grundlagen  des  Hardenbergischen  Verfassungsplanes  geführt  hatten?  Die
zur  Prüfung  der  Communalordnungs-Entwürfe  eingesetzte  Commission
war  am  19.  März  mit  ihrem  Berichte  zu  Stande  gekommen;  sie  beantragte,
  wie  sich  voraussehen  ließ,  die  Verwerfung  der  sämmtlichen  Entwürfe
und  fügte  den  Vorschlag  hinzu:  der  König  möge  vorläufig  von  der  Verkündigung
  einer  Gesammtstaatsverfassung  absehen  und  zunächst  nur  eine
neue  Commission  berufen,  welche  mit  Eingesessenen  aus  den  Provinzen
das  Gesetz  über  die  Provinzialstände  zu  berathen  hätte.  Stein's  Städteordnung
  sollte  aufrecht  bleiben  und  in  den  neuen  Landestheilen  mit  einigen
Aenderungen  eingeführt,  die  Kreis=  und  Landgemeindeordnung  dagegen
für  jede  Provinz  besonders  mit  dem  Beirath  der  Provinzialstände  festgestellt

 

*)  Metternich  an  Zichy,  25.  April;  Krusemark  an  Bernstorff,  27.  April;  Bernstorff
an  Hardenberg,  4.  Mai;  Hardenberg  an  Koreff,  6.  Mai;  Koreff's  Antwort,  10.  Mai;
Schöll  an  Benzenberg,  6.  Mai,  an  Hardenberg,  8.  Mai;  Benzenberg's  Antwort,  7.  Mai  1821.
        <pb n="237" />
        Verwerfung  der  Communal-Ordnung.  229

werden.  Das  bedeutete  also:  Vertagung  des  Reichsverfassungsplanes  auf
unbestimmte  Zeit,  vielleicht  auf  immer,  und  Mitwirkung  der  Stände  bei
der  Reform  des  Communalwesens,  die  doch  nur  durch  das  Niederhalten
der  ständischen  Selbstsucht  gelingen  konnte.  Die  Gegner  der  Verfassung
hatten  ihr  letztes  Wort  gesprochen:  der  Krieg  gegen  den  Staatskanzler
war  erklärt.  Diesen  Bericht  fand  der  alte  Herr  bei  seiner  Heimkehr  vor
und  zugleich  erlebte  er  die  Kränkung,  daß  ihn  der  König  jetzt  erst  nachträglich
  von  dem  Dasein  und  den  Arbeiten  der  hinter  Hardenberg's  Rücken
einberufenen  Commission  benachrichtigte.)

Der  Staatskanzler  nahm  alsbald  den  Handschuh  auf.  In  der  ländlichen
  Stille  seines  Schlosses  Neu-Hardenberg  entwarf  er  einen  langen
Bericht,  der  am  24.  Mai  dem  Monarchen  eingereicht  wurde.  Noch  einmal
  wiederholte  er  hier  die  Hauptgedanken  seiner  Troppauer  Denkschrift
und  mahnte  drängend:  kein  Zeitpunkt  könne  günstiger  sein  „um  eine  Verfassung
  aus  freiem  Willen  zu  geben“.  In  Italien  liege  die  Revolution
am  Boden,  aber  in  anderen  Ländern  währe  die  Gährung  fort,  und  obgleich
  Preußen  dem  Anschein  nach  von  der  Ansteckung  noch  frei  geblieben,
so  scheine  es  doch  sehr  räthlich,  jetzt  durch  Bewilligung  billiger,  freiwilliger
  Bedingungen  dem  Uebel  zuvorzukommen.  Auf  das  Bestimmteste
sprach  er  aus,  daß  die  Verordnung  vom  22.  Mai  1815  „als  eine  öffentlich
  ausgesprochene  königliche  Zusage  aufrecht  erhalten  werden  müsse“;
daraus  folge  nothwendig  die  Verkündigung  der  verheißenen  Verfassungsurkunde
  und  die  Einberufung  der  allgemeinen  Stände.  „Dadurch  allein,
daß  diese  Urkunde  das  Ganze  der  königlichen  Gnade  ausspreche,  wird  der
in  dem  Berichte  der  Commission  angegebene  Zweck:  die  Beruhigung  der
Gemüther,  die  Zufriedenheit  der  Besten,  die  Zurechtweisung  der  Schlechten
—  erreicht  werden;  nicht  wenn  man  einen  wesentlichen  Theil  der  Verfassung
  in  der  Ungewißheit  lassen  wollte.“"  Dann  erinnerte  er  noch  an
die  vielleicht  nothwendige  Aufnahme  neuer  Schulden,  die  ohne  die  Zustimmung
  der  Reichsstände  nicht  mehr  möglich  sei,  und  erwähnte  rühmend,
wie  sehr  sich  der  Credit  in  Baiern  seit  dem  Bestande  der  Verfassung  gehoben
  habe.  In  allem  Uebrigen  zeigte  er  sich  sehr  nachgiebig.  Er  erkannte
  die  Mängel  der  Communalgesetze  an  und  schlug  sogar  vor,  einen
neuen  Verfassungsausschuß  zu  bilden,  der  unter  dem  Vorsitze  des  Kronprinzen
  die  Communalgesetze  endgiltig  festsetzen  und  sodann  unter  Mitwirkung
  von  Notabeln  aus  den  altständischen  Territorien  die  Provinzialund
  die  Reichsverfassung  zum  Abschluß  bringen  solle.  „Dies  Comité  träte
an  die  Stelle  des  bisher  unter  meinem  Vorsitz  bestehenden.  Dieses  gebe
ich  gern  und  willig  auf,  da  mir  nur  daran  gelegen  ist,  daß  geschehe  was
das  Beste  des  Staates  erheischt,  gleichviel  von  wem.“"“)

 

*)  Commissionsbericht,  19.  März;  Cabinetsordre  an  Hardenberg,  3.  Mai  1821.
*°)  Hardenberg's  Bericht  an  den  König,  2.  Mai  1821  (beendigt  24.  Mai).
        <pb n="238" />
        230  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

So  zäh  hielt  der  greise  Staatsmann  bei  seinem  Plane  aus.  Doch
leider  fehlte  seiner  Denkschrift  gerade  das  Eine,  was  ihr  vielleicht  Nachdruck
  geben  konnte:  die  bestimmte  Erklärung,  daß  er  mit  seinem  Verfassungswerke
  stehen  oder  fallen  wolle.  Indem  er  eine  Verfassungscommission
  vorschlug,  welche  nicht  unter  seinem  Vorsitze  tagen  sollte,  verzichtete
  er  selber  auf  die  unbestreitbaren  Rechte  seines  Staatskanzleramts.
So  gab  er  den  Gegnern  gewonnenes  Spiel.  Die  Commission  säumte
nicht,  diese  Schwäche  zu  benutzen.  Sie  hielt  ihre  Ansicht  aufrecht  und
beschloß,  der  Krone  die  Entscheidung  anheimzustellen;  fiel  der  Entschluß
des  Königs  gegen  den  Staatskanzler,  so  blieb  diesem  nur  noch  Unterwerfung
  oder  Rücktritt  offen.  Man  fühlte  lebhaft  den  Ernst  des  entscheidenden
  Augenblicks.  In  drei  eigenhändigen  Entwürfen  stellten  Wittgenstein,
  Ancillon,  Schuckmann  die  Streitpunkte  für  den  Monarchen  zusammen;
Wittgenstein  faßte  den  Gegensatz  dahin  auf,  daß  die  Commission  nur
die  zeitgemäße  Wiederherstellung  der  älteren  Verfassung  in  den  verschiedenen
  Provinzen  wolle,  während  der  Staatskanzler  zugleich  eine  neue,
eine  reichsständische  Verfassung  und  mithin  die  „Begründung  einer  constitutionellen
  Monarchie“  beabsichtige.

Im  Sinne  dieser  Entwürfe  wurde  nunmehr  eine  Uebersicht  der  Streitpunkte
  für  den  König  ausgearbeitet  und  zugleich  (28.  Mai)  ein  Bericht
eingereicht,  der  rundweg  aussprach:  „Eine  Verfassungsurkunde  würde  immer
nur  nach  dem  Vorbilde  der  bairischen,  württembergischen,  badischen  beurtheilt
  werden.  Zufriedenheit  würde  sie  nicht  befördern,  weil  sie  den  Forderungen
  der  Schreier  unmöglich  genügen  könnte.  Eine  solche  Verfassungsurkunde
  würde  den  Schein  herbeiführen,  als  solle  der  preußische  Staat
nach  veränderten  Fundamental-Grundsätzen  neu  constituirt  werden.“  Die
Commission  sagte  voraus,  daß  die  Verfassung  in  Preußen  wie  in  allen
andern  Staaten  sofort  den  lebhaftesten  Kampf  über  die  Deutung  der  verliehenen
  Rechte  hervorrufen  müsse,  und  verstieg  sich  endlich  zu  dem  kühnen
Satze:  „Es  bleibt  da,  wo  eine  Verfassungsurkunde  verliehen  werden  soll,
nur  die  offene  Wahl,  entweder  das  reine  monarchische  Princip  festzuhalten
und  daher  sich  auf  berathende  Landstände  zu  beschränken,  oder  ihm  das
demokratische  Princip  wirklich  beizufügen.  Auf  letzteres  trägt  der  Staatskanzler
  so  wenig  als  wir  an,  und  es  kann  kein  treuer  und  verständiger
Beamter  und  Unterthan  darauf  antragen.  Dann  bedarf  es  aber  auch
keiner  Verfassungsurkunde."“  Und  wie  viel  leichter  —  so  fuhr  die  Commission
  fort  —  ließen  sich  die  Formen  und  die  Rechte  eines  späterhin  etwa
nöthigen  allgemeinen  Landtags  dereinst  feststellen,  wenn  die  Provinzialstände
bereits  ins  Leben  getreten  seien!

Der  Bericht  stammte  aus  Schuckmann's  Feder;  er  trug  in  Allem

 

*)  Wittgenstein,  Hauptpunkte,  in  welchen  von  einander  abweichen  die  Vorschläge
der  Commission  und  des  Staatskanzlers,  s.  Beilage  11.
        <pb n="239" />
        Die  Entscheidung.  231

das  Gepräge  parteiischer  Uebertreibung  und  enthielt  sogar,  wenngleich  in
vorsichtiger  Verhüllung,  gehässige  Verdächtigungen  gegen  den  Staatskanzler,
der  ja  nie  etwas  Anderes  als  berathende  Land=  und  Reichsstände  verlangt
hatte.)  Der  Kronprinz  aber  unterzeichnete  unbedenklich;  die  starken  Ausfälle
  wider  die  papierenen  Verfassungsurkunden  behagten  seiner  romantischen
  Staatsanschauung.  Auf  die  Stimmung  des  Königs  waren  die  Vorschläge
  der  Commission  auch  sehr  geschickt  berechnet.  Wie  Friedrich  Wilhelm
jetzt  gesinnt  war  —  voll  Unmuths  über  die  Revolutionen  in  Südeuropa,
mißtrauisch  gegen  die  süddeutschen  Kammerredner,  und  doch  zu  gewissenhaft
  um  sein  altes  Versprechen  förmlich  zurückzunehmen  —,  so  mußte  er
es  fast  als  eine  Erlösung  betrachten,  wenn  ihm  nun  gerathen  wurde,  einen
Theil  seiner  Zusagen  sofort  zu  erfüllen  und  doch  das  gefährliche  Wagniß
der  Reichsstände  vorläufig  zu  vertagen.  Die  beiden  Parteien  der  modernen
Staatseinheit  und  des  altständischen  Particularismus  traten  endlich  mit
geöffneten  Helmen  vor  den  Thron.  Der  König  entschied  im  Sinne  des
Thronfolgers.  Er  genehmigte  die  Anträge  der  Commission  und  befahl
eine  abermalige  Berathung,  die  sich  ausschließlich  mit  der  Einrichtung  der
Provinzialstände  beschäftigen  sollte.  Eine  Cabinetsordre  vom  11.  Juni
1821  gab  dem  Staatskanzler  zu  wissen:  „das  Weitere  wegen  Zusammenberufung
  der  allgemeinen  Landstände  bleibt  der  Zeit,  der  Erfahrung,  der
Entwicklung  der  Sache  und  Meiner  landesväterlichen  Fürsorge  anheimgestellt.“““)
  So  ist  der  Plan  der  preußischen  Reichsverfassung  erst  im
siebenten  Jahre  nach  der  gegebenen  Zusage,  und  auch  dann  nur  vorläufig,
beseitigt  worden.

Der  Würfel  war  gefallen,  die  Altständischen  triumphirten.  Nur
Hardenberg  wollte  die  Entscheidung  nicht  als  unwiderruflich  ansehen.  Er
richtete  noch  einmal  (4.  Juli)  eine  Gegenvorstellung  an  den  König  und
empfing  erst  nach  Monaten  die  beiläufige  Antwort,  daß  diese  Denkschrift
dem  neuen  Verfassungsausschusse  zur  Benutzung  übergeben  worden  sei.
Inzwischen  tröstete  er  sich  mit  der  leichtsinnigen  Hoffnung,  die  Opposition
durch  Stillschweigen  zu  entkräften,  und  blieb  sogar  mit  seinem  gefährlichsten
Gegner  Wittgenstein  in  dem  alten  freundschaftlichen  Verkehre.)  Die
Künste  des  diplomatischen  Zauderns,  die  ihm  einst  gegen  Napoleon  so
förderlich  gewesen,  sollten  ihm  auch  wider  die  einheimischen  Gegner  helfen.
Die  Berufung  der  Reichsstände  war  ja  nur  verschoben,  nicht  abgelehnt,
und  vielleicht  kam  noch  der  Tag,  da  sie  möglich  wurde.  Wer  den  König
kannte,  mußte  freilich  vorhersehen,  daß  dieser  Tag  nicht  so  bald,  und
sicherlich  nicht  mehr  bei  Lebzeiten  des  greisen  Kanzlers  erscheinen  konnte.
Niemand  wußte  dies  besser  als  General  Witzleben,  der  unerschütterlich  zu

 

*)  Commissionsbericht,  28.  Mai  1821.
*“)  Cabinetsordre  an  Hardenberg,  11.  Juni  1821.
*?)  Cabinetsordre  an  Hardenberg,  5.  Nov.;  Hardenberg's  Tagebuch,  20.  Juli  1821.
        <pb n="240" />
        232  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

Hardenberg's  Plänen  stand  und  darum  fortan  den  Verfassungsberathungen
fern  gehalten  wurde.  Auf  einer  Reise  durch  die  westlichen  Provinzen,  die  er
im  Laufe  des  Sommers  im  Gefolge  des  Monarchen  unternahm,  bemerkte
er  zwar  mit  Freude,  wie  sein  verstimmter  königlicher  Herr  wieder  aufzuthauen
  begann.  Der  Empfang  am  Rhein  war  überall  sehr  herzlich,  die
getreuen  Altpreußen  in  Crefeld  und  den  niederrheinischen  Landen  schwelgten
in  patriotischer  Begeisterung,  und  selbst  die  hartgläubigen  Münsterländer,
die  soeben  erst  die  strenge  Hand  der  paritätischen  Staatsgewalt  hatten
empfinden  müssen,  bewahrten  mindestens  den  äußeren  Anstand.  Auch  war
Friedrich  Wilhelm  noch  immer  keineswegs  gesonnen  allen  Ansprüchen  der
Altständischen  zu  willfahren;  als  ihn  Bodelschwingh  und  seine  Markaner
unterwegs  wieder  einmal  um  die  vorläufige  Herstellung  ihres  alten  Landtags
  baten,  wies  er  sie  nochmals  freundlich  aber  ernst  zurück.))  Gleichwohl
entging  dem  Generaladjutanten  nicht,  wie  argwöhnisch  sein  königlicher  Freund
jetzt  Alles  betrachtete  was  nur  irgend  des  Liberalismus  verdächtig  schien.
Selbst  auf  seine  alten  Bedenken  gegen  die  Landwehr,  denen  er  vor  zwei
Jahren  schon  entsagt  hatte,  kam  der  König  wieder  zurück,  und  nach  einem
peinlichen  Gespräche  schrieb  Witzleben  traurig:  „wie  würden  unsere  äußeren
Feinde,  wie  würde  Oesterreich  triumphiren,  wenn  wir  unser  Landwehrsystem
  aufgäben!“  In  Ems  ließ  sich  Stein  bei  dem  Könige  melden,  und
Witzleben  fühlte  sich  in  tiefster  Seele  erquickt,  als  er  aus  den  flammenden
  Worten  des  großen  Mannes  erkannte,  wie  vollständig  sie  Beide  in
allen  Staatsfragen  übereinstimmten.  Aber  ein  politisches  Gespräch  des
Freiherrn  mit  dem  Monarchen  hielt  der  General  selber  nicht  für  rathsam;
„Der  König  ist  jetzt  einmal  von  einer  Idee  ergriffen;  eine  bloße  Unterredung
  kann  keine  Aenderung  veranlassen,  nur  die  Thatsachen  können  und
werden  es  leider.“““!)  So  begnügte  sich  Stein  mit  einem  Anstandsbesuche,
der  ihm  indeß  für  die  Monumenta  Germaniae  ein  königliches  Geschenk
einbrachte.  —

Mittlerweile  zeigte  sich  immer  klarer,  daß  an  jenem  verhängnißvollen
11.  Juni  nicht  eigentlich  der  Absolutismus  über  die  liberale  Idee,  sondern
der  Particularismus  über  die  Staatseinheit  triumphirt  hatte.  Die  Doktrinen
  der  guten  alten  Zeit  von  1805  stiegen  wieder  aus  dem  Grabe,
romantisch  ausgeschmückt  nach  dem  Sinne  des  Kronprinzen;  dieser  in
Kämpfen  ohne  Gleichen  zusammengeschmiedete  preußische  Einheitsstaat  hieß
wieder  ein  Föderativstaat,  ein  mehrere  Staaten  umfassendes  Staatenreich.
Kamptz  vornehmlich  vertheidigte  diese  Theorie,  die  sich  auf  das  erbauliche
Beispiel  der  österreichischen  Kronlande  berief,  mit  seiner  gewohnten  fanatischen
  Hartnäckigkeit  und  trug  sie  noch  ein  Vierteljahrhundert  später  in

 

*)  Eingabe  von  Bodelschwingh-Plettenberg  und  Deputirten  der  Grasschaft  Mark,
4.  Juli;  Antwort  des  Königs,  13.  Juli  1821.
"8)  Witzleben's  Tagebuch,  Juni—Juli  1821.
        <pb n="241" />
        Altständische  Hoffnungen.  233

seinen  Staatsrechtlichen  Abhandlungen  vor.  Marwitz  empfahl  eine  radicale
  Verwaltungsreform,  welche  die  Macht  der  heimathlosen  Bureaukraten
und  Geldoligarchen,  dieser  gefährlichsten  Demagogen,  brechen  und  die  neue
demagogische  Erfindung  der  Reichsstände  für  immer  beseitigen  sollte.  Ein
Staatsrath,  gebildet  aus  den  Chefs  der  Verwaltung  und  angesehenen  Eingesessenen,
  an  der  Spitze  des  Staates;  unter  ihm  Provinzialminister  mit
Provinzialständen;  endlich  Landräthe,  beschränkt  durch  die  Kreisstände  und
auf  drei  bis  sechs  Jahre  von  ihnen  gewählt  —  so  die  Grundzüge  dieser
feudalen  Verwaltungsordnung,  die  geradeswegs  darauf  ausging  den  geeinten
  deutschen  Norden  wieder  in  ein  Chaos  ständischer  Kleinstaaten  zu
zersprengen.

Wie  hätte  der  bewährte  Schmalz  in  diesem  tobenden  Chore  der  Reaktion
  fehlen  sollen!  Er  schrieb  (1822)  unter  dem  Namen  eines  Freundes
der  Verfassung  (E.  F.  d.  V.)  eine  „Ansicht  der  ständischen  Verfassung  der
preußischen  Monarchie".  Die  Schrift  ging  aus  von  dem  zufälligen  Umstande,
  daß  der  preußische  Staat  seinen  Gesammtnamen  einem  einzelnen
Landestheile  entlehnt  hatte,  und  stützte  darauf  den  wunderbaren  Schluß:
der  Schlesier  oder  Märker  sei  kein  Preuße  im  eigentlichen  —  das  will
sagen:  im  ethnographischen  —  Sinne,  während  der  Gascogner,  der  Bewohner
  von  Norkshire  sich  mit  Recht  einen  Franzosen,  einen  Engländer,
nenne,  und  folglich  sei  Preußen  auch  staatsrechtlich  kein  Einheitsstaat  wie
England  oder  Frankreich,  sondern  ein  zusammengesetzter  Staat,  ähnlich
der  Union  von  Nordamerika.  Das  Ganze  klang  wie  ein  schlechter  Witz,
indeß  mochte  Schmalz's  harter  Kopf  wohl  selber  daran  glauben,  wenn  er
dann  allen  Ernstes  weiter  folgerte,  der  König  sei  König  nur  in  Ostpreußen,
in  Magdeburg  nur  Herzog,  in  Mörs  nur  Graf  und  mithin  verpflichtet,
jedem  dieser  Staaten  einen  besonderen  Landtag  zu  gewähren.

Also  stellten  die  Altständischen  mit  ihren  „heillosen“  Doktrinen,  wie
Witzleben  sie  nannte,  Alles  wieder  in  Frage,  was  die  Hohenzollern  in
zwei  schweren  Jahrhunderten  gebaut  hatten,  und  behaupteten  gleichwohl  den
Thron  gegen  die  Revolution  zu  vertheidigen.  Und  seltsam  genug,  diesen
staatsfeindlichen  Bestrebungen  arbeitete  eine  Partei  des  hohen  Beamtenthums,
  die  von  durchaus  anderen  Ansichten  ausging,  arglos  in  die  Hände.
Die  neue  Verwaltungsordnung  hatte  sich  trotz  ihrer  tüchtigen  Leistungen
noch  keineswegs  ein  unerschütterliches  Ansehen  errungen.  Alle  Welt  klagte
über  Vielregiererei;  das  unerfahrene  Volk  vermochte  nicht  zu  begreifen,
daß  der  Staat,  der  jetzt  so  viel  mehr  für  das  gemeine  Wohl  leistete,  auch
mehr  Diener  brauchte.  Am  Rhein  glaubte  Jedermann,  freilich  auf  Grund
sehr  zweifelhafter  Berechnungen,  die  Verwaltung  der  napoleonischen  Präfekten
  sei  zwei=  bis  dreimal  wohlfeiler  gewesen.  Der  König  selbst  forderte
dringend  Ersparnisse  in  der  Civilverwaltung,  um  das  Deficit  endlich  zu
beseitigen.  Die  Provinzialbehörden  aber,  zumal  die  Oberpräsidenten
empfanden  schwer  die  ungeheure  Macht  der  neuen  Fachminister,  die  jetzt  auch
        <pb n="242" />
        234  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

über  alle  Streitfragen  des  öffentlichen  Rechts  in  letzter  Instanz  entschieden;
  der  Staatsrath  gewährte  dawider  nur  in  seltenen  schweren  Fällen
Abhilfe.  Dem  Aemtersysteme  fehlte  noch  eine  geordnete  Verwaltungsjustzz
  mit  unabhängigen  Tribunalen;  doch  über  die  Fragen  des  Verwaltungsrechts
  war  bisher  weder  die  Wissenschaft  noch  die  Praxis  ins
Klare  gekommen,  und  so  lange  man  den  Sitz  des  Uebels  nicht  erkannt
hatte,  richtete  sich  aller  Unwille  gegen  die  Fachminister  und  das  Uebermaß
der  Centralisation.

Um  den  endlosen  Beschwerden  abzuhelfen,  bildete  Hardenberg  im
Sommer  1821  einen  Ausschuß,  der  unter  Altenstein's  Vorsitz  über  die
Vereinfachung  der  Verwaltung  berathen  sollte,  und  berief  dazu  außer
einigen  Beamten  der  Ministerien  vier  Präsidenten  aus  den  Provinzen,
Vincke,  Hippel,  Baumann  und  Delius.  Hier  trat  denn  Vincke  (13.  Nov.)
mit  dem  Antrage  hervor,  die  Monarchie  in  vier  große  Provinzialministerien
zu  zerschlagen  und  von  den  Fachministern  nur  noch  vier  bestehen  zu  lassen.
Fachminister,  so  führte  er  aus,  eigneten  sich  nur  für  Kleinstaaten  oder
für  solche  Reiche,  in  denen  die  Revolution  Alles  eingeebnet  habe  und  die
Willkür  der  Präfekten  herrsche.  So  wurde  dieser  Mann  des  gemeinen
Rechtes,  der  geschworene  Feind  der  gutsherrlichen  Polizei  und  Gerichtsbarkeit,
  durch  den  Abscheu  vor  der  Verderbniß  französischer  Centralisation
dahin  geführt,  daß  er  den  Plänen  des  feudalen  Particularismus  auf
halbem  Wege  entgegenkam.  Und  er  stand  nicht  allein.  Klewitz,  Schön
und  mehrere  andere  tüchtige  Beamte  von  unzweifelhaft  liberaler  Gesinnung
  huldigten  derselben  Ansicht.  Hippel  aber  erwiderte,  die  neue  Einrichtung
  sei  nicht  der  Revolution  nachgeahmt,  sondern  hervorgegangen  aus
der  Nothwendigkeit,  die  Provinzen  „zu  einem  Volke,  einem  Reiche“  zusammenzufassen.
  Unter  den  Provinzialministern  habe  der  Staat  seine
Demüthigung  erlebt,  den  Fachministern  verdanke  er  eine  Epoche  segensreicher
  Reformen.  Und  solle  etwa  dies  kräftig  aufstrebende  Preußen  sein
Vorbild  suchen  in  dem  lockeren  Nebeneinander  der  Kronländer  Oesterreichs,
  das  noch  immer  am  Rande  des  Bankrotts  stehe?

Zugleich  sendete  Humboldt,  von  Vincke  befragt,  die  nach  Form  und
Inhalt  reifste  seiner  Denkschriften,  den  berühmten  Brief  vom  29.  Nov.,
der  späterhin  den  Weg  in  die  Presse  fand  und  immer  von  Neuem  gegen
die  Provinzialstände  ins  Feuer  geführt  wurde.  Mit  zwingenden  Gründen
wies  er  nach,  wie  gerade  die  große  Verschiedenheit  der  Provinzen  eine  feste
Centralverwaltung  bedinge,  und  der  Minister  des  Innern,  der  nach  Vincke's
Plänen  ganz  verschwinden  sollte,  der  natürliche  Vertreter  der  Staatseinheit
unter  den  Ministern  sei.  Dann  ging  er  auf  die  Verfassungsfrage  über
und  zeigte  den  ganzen  Widersinn  des  noch  nie  und  nirgends  verwirklichten
Gedankens,  einen  Einheitsstaat  durch  Provinzialstände  zu  zerreißen  —
eines  Planes,  der  entweder  die  Staatsgewalt  unablässigen  ständischen  Uebergriffen
  oder  die  Stände  der  Nichtigkeit  preisgeben  müsse.  Er  sagte  vor-
        <pb n="243" />
        Provinzialminister.  235

aus,  daß  die  Reichsstände  früher  oder  später  aus  den  Provinzialständen
hervorgehen  würden,  und  hielt  darum  für  geboten,  jetzt  schon  die  Grundlagen
  der  Gesammtstaatsverfassung  festzustellen.  Am  letzten  Ende  laufe
die  Frage  darauf  hinaus:  „ob  der  Staat  wieder  eine  Verbindung  mehrerer
Staaten  werden  oder  ein  Staat  bleiben  solle?“  Glücklicher  als  der  Staatskanzler
  selber  vertheidigte  er  also  die  Gedanken  Hardenberg's.  Welch  ein
Unheil,  daß  diese  beiden  in  der  Sache  so  ganz  einigen  Männer  durch
unversöhnlichen  persönlichen  Groll  einander  entfremdet  waren.  General
Witzleben,  der  anfangs  auf  Vincke's  Seite  gestanden  hatte,  zeigte  sich  auch
diesmal  zugänglich  für  einsichtigen  Rath.  Er  wurde  durch  Humboldt  und
Hippel  überzeugt,  durch  ihn  der  König.  Die  Altständischen  sind  dann
noch  mehrmals  auf  ihren  Plan  zurückgekommen.  Marwitz  empfahl  sein
Programm  noch  im  Frühjahr  1823  dem  Kronprinzen,  und  der  badische
Geschäftsträger  v.  Meyern,  ein  unbedeutender  Mann,  dessen  Berichte  wie
ein  Echo  die  Ansichten  der  reaktionären  Partei  wiedergeben,  meldete  nach
Hardenberg's  Tode:  „Provinzialminister  sind  der  allgemeine  Wunsch.“)
Aber  der  König  hielt  die  Einheit  der  Verwaltung  unbeirrt  aufrecht.

Bei  ruhiger  Prüfung  erkannte  man  doch,  daß  die  Klagen  stark  übertrieben
und  nur  wenige  der  vorhandenen  Beamten  entbehrlich  waren,  wenn  man
nicht  das  altbewährte  Collegialsystem  mit  der  despotischen  Präfektenverwaltung
  vertauschen  wollte.  Die  langwierigen  Verhandlungen  führten
schließlich  nur  zur  Aufhebung  von  drei  Regierungen  (Cleve,  Reichenbach,
Berlin)  und  zwei  Oberpräsidentenstellen.  Der  Tod  des  Grafen  Solms-Laubach
  im  Jahre  1822  bot  den  Anlaß,  das  Großherzogthum  Niederrhein
  mit  Jülich-Cleve-Berg  zu  vereinigen  und  den  wackeren  alten  Ingersleben
  zum  Oberpräsidenten  dieser  neuen  Rheinprovinz  zu  ernennen.
Währenddem  betrieb  Schön  mit  Feuereifer  die  Vereinigung  von  Ost=  und
Westpreußen.  Der  Wirkungskreis  in  Danzig  genügte  seinem  Ehrgeiz  nicht.
Er  fühlte  sich  als  das  natürliche  Oberhaupt  des  gesammten  altpreußischen
Landes  und  betrachtete,  wie  alle  echten  Ostpreußen,  das  Weichselland  nur
als  ein  Trümmerstück  des  glorreichen  Ordensstaates,  das  jetzt  wieder  ganz
zu  der  alten  Heimath  zurückkehren  müsse.  Hatte  doch  Friedrich  der  Große
einst  beide  Landschaften  unter  Domhardt's  Leitung  gestellt  und  auch  Auerswald
  in  den  napoleonischen  Tagen  beide  Provinzen  zugleich  verwaltet.“)
Für  das  geistige  Leben  beider  Lande  war  Königsberg  der  Mittelpunkt,
fast  in  gleichem  Maße  wie  Breslau  für  Schlesien,  während  Danzig  immer
nur  eine  Handelsstadt  blieb;  auch  schien  es  rathsam,  dem  Polenthum  in
Westpreußen  ein  starkes  Gegengewicht  zu  geben.  Freilich  waren  die  Entfernungen
  ungeheuer  und  das  Reisen  auf  den  schlechten  Wegen  selbst  mit

 

*)  Meyerns  Bericht,  10.  April  1823.
**)  Denkschrift  über  die  Vereinigung  von  Ost=  und  Westpreußen,  11.  Febr.  1822
(ohne  Namen,  wahrscheinlich  von  Schön).
        <pb n="244" />
        236  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

den  raschen  litthauischen  Rossen  sehr  mühsam.  Schön  aber  wußte  alle
Bedenken  zu  überwinden,  der  allgemeine  Wunsch  nach  Vereinfachung  der
Verwaltung  kam  ihm  zu  statten,  und  im  Jahre  1824  wurde  er  zum
Oberpräsidenten  der  Provinz  Preußen  ernannt.  So  entstanden  zwei  neue
Provinzen,  die  eine  fast  ebenso  groß,  die  andere  fast  ebenso  stark  bevölkert
wie  das  gesammte  rechtsrheinische  Baiern.  Im  Rheinland  bewährte  sich
die  Vereinigung  vollständig;  in  der  Provinz  Preußen  traten  doch  bald
scharfe  Gegensätze  hervor,  die  Westpreußen  fanden  sich  durch  die  ost—
preußische  Mehrheit  in  ihren  Interessen  geschädigt,  und  nur  so  lange
Schön  sein  gestrenges  und  sorgsames  Regiment  führte  blieb  die  neue
Ordnung  unangefochten.  —

Der  Angriff  auf  die  Einheit  der  Verwaltung  war  gescheitert;  um  so
sicherer  hoffte  die  feudale  Partei  die  Einheit  der  Verfassung  zu  hintertreiben.
  Am  30.  Okt.  wurde  die  neue  Commission  —  die  fünfte  und
letzte  —  einberufen,  um  über  die  Bildung  der  Provinzialstände  zu  berathen.
  Der  König  nahm  seinen  würdelos  nachgiebigen  Staatskanzler
beim  Wort,  schloß  ihn  von  den  Berathungen  gänzlich  aus.  Er  berief
den  Kronprinzen  zum  Vorsitzenden,  zu  Theilnehmern  die  sämmtlichen  Mitglieder
  jenes  vierten  Ausschusses,  welcher  soeben  die  Verwerfung  der
Communalordnung  gegen  Hardenberg  durchgesetzt  hatte.  Neu  hinzu  traten
nur:  der  Minister  Voß-Buch,  die  Präsidenten  Vincke  und  Schönberg  und
als  Schriftführer:  Geh.  Rath  Duncker.  Es  war  wie  eine  feierliche  Abdankung
  des  Staatskanzlers.  Die  Commission  eröffnete  ihre  Sitzungen
am  4.  Dechbr.  Sie  berief  sodann  nach  einander  eine  kleine  Zahl  von
Notabeln  aus  den  einzelnen  Landestheilen.  Zuerst  (Januar  1822)  tagten
die  Brandenburger,  dann  die  Notabeln  aus  Pommern,  Ostpreußen,  Westpreußen,
  aus  der  Niederlausitz,  aus  Sachsen.  Im  Mai  wurden  die
Schlesier  und  die  Oberlausitzer,  im  Oktober  die  Westphalen,  zuletzt  die
Rheinländer  und  (im  März  1823)  die  Posener  gehört.  Die  Einberufenen
waren  zur  strengsten  Verschwiegenheit  verpflichtet,  und  da  die  Censur  auch
die  Zeitungen  scharf  überwachte,  so  blieb  das  Geheimniß  so  wohl  bewahrt,
daß  erst  im  Jahre  1847  durch  die  Schriften  von  Röpell  und  Wuttke
Einiges  aus  den  Verhandlungen  der  schlesischen  Notabeln  bekannt  wurde.

Schon  die  Auswahl  der  Vertrauensmänner  ließ  erkennen,  wie  viel
Boden  die  Altständischen  gewonnen  hatten  in  den  vier  Jahren  seit  jener
Bereisung  der  Provinzen.  Damals  waren  noch  Männer  aus  allen  Ständen
  vernommen  worden.  So  weit  ging  man  freilich  auch  jetzt  nicht,  kurzweg
  die  Deputirten  der  alten  Landtage  als  solche  zu  versammeln,  wie
einst  die  Ruppiner  Stände  verlangt  hatten.  Aber  wie  ganz  unbillig,  wie
ganz  zuwider  allen  Traditionen  dieser  gerechten  Krone  wurde  der  Adel
bevorzugt!  Unter  den  etwa  hundert  Notabeln,  die  man  aus  der  Monarchie
einberief,  waren:  aus  Schlesien  15  vom  Landadel,  6  Bürger,  kein  Bauer;
aus  den  Marken  6  Edelleute,  4  Bürger,  kein  Bauer;  aus  Westphalen
        <pb n="245" />
        Die  Notabeln.  Voß-Buch.  237

7  Edelleute,  9  Bürger,  ein  bäuerlicher  Gutsbesitzer  u.  s.  w.  Begreiflich
also,  daß  Präsident  Schönberg  den  Zweifel  äußerte,  „ob  die  Einberufenen
wirklich  alle  Wünsche  der  Provinzen  zur  Sprache  gebracht  hätten“.  Die
altständische  Partei  war  durch  einige  ihrer  thätigsten  Führer  vertreten.  Vom
märkischen  Adel  kamen  Rochow-Rekahn  und  Quast,  zwei  sehr  angesehene
Männer,  Beide  so  hoch  conservativ,  daß  Marwitz  sie  sich  als  brandenburgische
  Provinzialminister  dachte;  vom  westphälischen  die  alten  Kämpen
Merveldt,  Hövel,  Romberg;  vom  schlesischen  Herr  v.  Lüttwitz,  der  soeben
als  Schriftsteller  für  die  Adelsinteressen  auftrat,  mit  ihm  freilich  auch
der  liberale  Graf  Dyhrn  und  Herr  v.  Gruttschreiber,  ein  unruhiger  Kopf,
der  mehrmals  auf  eigene  Faust  schlesische  Volksrepräsentanten  versammelt
hatte.  Den  alten  Marwitz  hielt  man  fern;  man  fürchtete  wohl  den  unbändigen
  Freimuth  des  eisernen  Mannes.  Dieselbe  Sorge  und  das  alte
Mißtrauen,  das  Voß  und  Wittgenstein  noch  gegen  den  großen  Reformer
hegten,  mochten  auch  verschulden,  daß  der  Freiherr  vom  Stein  nur  um
ein  schriftliches  Gutachten  ersucht  wurde.

Die  Verhandlungen  mit  den  einzelnen  Gruppen  der  Vertrauensmänner
  währten  selten  mehr  als  acht  Tage;  sie  waren  ebenso  leer  als
kurz.  Die  Notabeln  sollten,  auf  Befehl  des  Königs,  nur  über  die  Zusammensetzung
  der  Provinzialstände,  nicht  über  den  Umfang  ihrer  Rechte
befragt  werden;  denn  bei  aller  Verehrung  für  die  Sonderrechte  der  Provinzen
  konnte  man  doch  nicht  verkennen,  daß  es  unmöglich  sei,  einen  Verfassungsplan
  mit  zehn  Versammlungen  zu  vereinbaren.  Die  Commission
beschloß  daher  über  alle  wesentlichen  Grundsätze  der  Verfassung  durchaus
selbständig.  Die  Einberufenen  fühlten,  wie  wenig  an  der  beschlossenen
Sache  zu  ändern  sei,  traten  still  und  bescheiden  auf;  ihr  Gutachten  gab
nur  in  geringfügigen  Nebenfragen  den  Ausschlag.  Selbst  die  Rheinländer
wagten  nur  schüchtern  eine  beschränkte  Oeffentlichkeit  für  die  Landtage  zu
fordern,  und  die  Absicht  sich  für  ihren  Landsmann  Görres  zu  verwenden
ließen  sie  bald  fallen.  Leider  zog  man  aus  diesen  Erfahrungen  nicht  den
nahe  liegenden  Schluß,  daß  die  Provinzialstände  selber  der  gleichen  Unfruchtbarkeit
  verfallen  mußten.

Innerhalb  der  Commission  entbrannte  aber  sofort  von  Neuem  der
alte  Parteikampf.  Die  altständische  Ansicht  des  Kronprinzen  und  seines
Ancillon  fand  jetzt  einen  mächtigen  Beistand  an  Herrn  v.  Voß-Buch.  Ein
achtungswerther  wohlmeinender  Mann,  ein  pflichtgetreuer  altpreußischer
Beamter,  war  der  Führer  des  brandenburgischen  Adels  seit  vielen  Jahren
mürrisch  auf  seinen  Gütern  geblieben,  gleich  seinem  Freunde,  dem  alten
Minister  von  Angern  im  Magdeburgischen,  grollend  über  die  neuen  Agrargesetze,
  über  die  meisterlose  Zeit,  die  an  der  hergebrachten  Gliederung
der  Stände  rüttelte.  Er  sah  den  Staat  durch  doktrinäre  Thoren  dicht
an  den  Rand  des  Abgrundes  gedrängt;  innezuhalten  auf  dem  Wege  der
Neuerung,  die  Gewerbefreiheit,  die  Ablösung  der  bäuerlichen  Lasten  wieder
        <pb n="246" />
        238  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

zu  beschränken,  schien  ihm  unerläßlich.  In  allen  seinen  Reden  klar,  bestimmt,
  aufrichtig,  immer  bereit  fremde  Meinungen  ernsthaft  anzuhören,
war  er  doch  völlig  unfähig  aus  seinem  engen  Gedankenkreise  hinauszugehen
und  maß  alle  politischen  Dinge  an  den  wohlerworbenen  Rechten  der
märkischen  Stände:  „nach  teutscher  Verfassung  kann  Niemand  repräsentiren,
der  eine  Mediatobrigkeit  hat.“  Vor  seinem  König  erschien  er  nie  anders
als  in  Kniehosen  und  langen  Strümpfen;  einem  bürgerlichen  Präsidenten
hingegen  vergönnte  er  nur  den  Titel  Ew.  Wohlgeboren  —  zur  namenlosen
  Entrüstung  Varnhagen's  und  aller  aufgeklärten  Berliner.  Mit
Hardenberg  hatte  er  sich  schon  in  den  napoleonischen  Zeiten  so  gänzlich
überworfen,  daß  seine  Berufung  wie  ein  Schlag  ins  Angesicht  des  Staatskanzlers
  erschien  und  von  allen  Gegnern  Hardenberg's,  leider  auch  von
Stein,  mit  Befriedigung  aufgenommen  wurde.  Die  Rechtschaffenheit  und
Arbeitskraft  des  alten  strengen  Feudalen  machte  ihn  bald  dem  Monarchen
werth;  im  Sommer  1822  besuchte  ihn  der  König  in  Buch,  seitdem  stand
sein  Einfluß  fest.  Mit  seiner  Hilfe  hofften  die  Altständischen  ihr  christlich
germanisches  Ideal  zu  verwirklichen.  Als  Küster  in  seinem  Amtseifer
jetzt  noch  eine  Uebersicht  der  süddeutschen  Verfassungen  zur  Benutzung  für
die  Commission  einsendete,  da  erwiderte  Ancillon  herablassend:  mit  solchen
nach  fremden  Mustern  gearbeiteten  Gesetzen  könne  man  in  Preußen  natürlich
  wenig  anfangen.)

Etwas  moderner,  mehr  altbureaukratisch  als  ständisch  waren  die
Ansichten  Wittgenstein's,  Schuckmann's  und  Albrecht's.  Die  Meinung  des
liberalen  Beamtenthums  vertraten  nur  Vincke  und  der  Merseburger
Regierungspräsident  Schönberg,  Beide  mit  ausdauernder  Tapferkeit  und
rücksichtslosem  Freimuth.  Im  ganzen  verliefen  die  Verhandlungen  matt
und  schläfrig.  Nach  dem  sechsjährigen  Zaudern  war  Alles  abgespannt.
Jene  feste  Ueberzeugung  von  der  inneren  Nothwendigkeit  des  Verfassungswerkes,
  welche  Humboldt  immer  als  die  erste  Voraussetzung  des  Gelingens
bezeichnete,  bestand  längst  nicht  mehr.  Man  arbeitete  nur  noch,  um  der
gegebenen  Zusage  zu  genügen.)

Sogleich  der  Beginn  der  Berathung  zeigte,  wie  unhaltbar  der  Plan
war,  Provinzialstände  zu  schaffen  ohne  jede  klare  Vorstellung  von  dem
Wann  und  Wie  der  Reichsstände.  Es  entstand  die  Frage:  Sollte  das
Stückwerk,  das  man  vorderhand  in  Angriff  nahm,  als  eine  Erfüllung
des  alten  Versprechens  gelten?  Sollte  das  neue  Gesetz  in  seinem  Eingange
  an  die  Verordnung  vom  22.  Mai  erinnern?  Anecillon  und  seine
Freunde  fanden  dies  bedenklich;  sie  nahmen  Anstoß  an  den  Worten
„Repräsentation  des  Volkes“,  die  so  oft  mißdeutet  würden,  während  man

 

*)  Ancillon  an  Küster,  6.  April  1822.
*“)  Gutachten  von  Schönberg,  21.  April  und  21.  Mai,  Vincke,  24.  April,  Ancillon,
29.  April,  Schuckmann,  Voß,  10.  Mai,  Wittgenstein,  18.  Mai,  Albrecht,  18.  Mai  1822.
        <pb n="247" />
        Die  letzte  Verfassungs-Commission.  239

in  Preußen  doch  nur  eine  Vertretung  des  eigentlichen  Volkes,  der  Grund—
besitzer  beabsichtigte.  Schönberg  schrieb  dagegen,  mit  deutlichem  Hinweis
auf  Haller:  „Alles  in  der  Welt  kann  mißdeutet  werden.  Mögen  die
Philosophen  über  die  Grundsätze,  worauf  Staaten  basirt  sein  sollen,  träu—
men,  erfinden  und  restauriren,  Preußens  König  und  sein  erlauchtes  Haus
braucht  von  diesen  Theorien  sein  Heil  nicht  zu  erwarten.  Dieses  liegt
fest  begründet  in  der  Treue,  dem  Gehorsam  und  der  Liebe  seiner  Unter—
thanen.  Ich  habe  den  Ausdruck  nicht  für  bedenklich  ansehen  können.  Der
König  und  sein  Volk  ist  ein  schönes  Wort,  dessen  Sinn  in  der  Zeit  der
großen  Ereignisse  sich  auf  das  Herrlichste  bewährt  hat.  Eine  ständische
Repräsentation  bleibt  immer  eine  Repräsentation  des  Volks.  Wäre  dieses
nicht  der  Fall,  so  würden  alle  Unterthanen,  welche  nicht  so  glücklich  sind
ein  Grundbesitzthum  zu  haben,  gewissermaßen  außer  dem  Gesetz  sein,
welches  man  doch  nicht  annehmen  kann.“  Voß  aber  erwiderte  schroff:
„S.  Maj.  haben  seitdem  irgend  auf  eine  Weise  nicht  zu  erkennen  gegeben,
  daß  sie  jene  als  Gesetzgeber  gegebene  Verordnung,  in  welcher  ich
ein  Versprechen  zu  finden  nicht  vermag,  sowie  sie  dasteht,  ausgeführt  wissen
wollten;  vielmehr  möchte  ich  auf  das  Gegentheil  schließen."

Damit  war  ein  unheilvolles  Wort  gesprochen,  das  bald  zum  Schlagworte
  der  reaktionären  Partei  wurde  und  nach  einem  Vierteljahrhundert
sich  schwer  bestrafen  sollte.  Als  absoluter  Monarch  war  der  König  unzweifelhaft
  berechtigt,  die  Verordnung  vom  22.  Mai  durch  eine  neue  Verordnung
  förmlich  aufzuheben;  aber  so  lange  er  sich  dazu  nicht  entschloß,
blieb  er  an  sein  Versprechen  gebunden.  Und  eine  feierliche  Zusage  enthielt
jene  Verordnung  allerdings;  das  zeigte  der  Wortlaut  sowie  die  bestimmte
Versicherung  Hardenberg's,  der  die  Verordnung  selbst  verfaßt  und  die
Willensmeinung  des  Königs  darüber  eingeholt  hatte.  Welch  eine  Verwirrung
  aller  Rechtsbegriffe  mußte  entstehen,  wenn  man  jetzt  begann  diese
klaren  Thatsachen  zu  verdunkeln  und  die  ungeheuerliche  Behauptung  aufstellte,
  es  stehe  der  Krone  frei,  die  Verordnung  vom  22.  Mai  nicht  aufzuheben
  und  doch  sie  nicht  zu  befolgen!

Aber  sollte  nicht  mindestens  die  frühere  Zusage  wiederholt  und  den
Provinzialständen  das  Wahlrecht  für  die  künftigen  Reichsstände  nochmals
feierlich  versprochen  werden?  Vincke  sprach  eifrig  dafür.  Selbst  Ancillon
stimmte  ihm  hier  bei,  weil  dadurch  der  allein  wahre  Grundsatz  der  abgestuften
  Wahlen  im  Voraus  anerkannt  und  „der  Glaube  an  die  künftige
Herstellung  der  allgemeinen  Reichsstände  belebt  würde.  Wir  müssen  nie
vergessen,“  fuhr  er  fort,  „daß  die  allgemeinen  Stände  von  Sr.  Maj.
förmlich  versprochen  sind,  daß  auch  die  Besseren  sie  wünschen,  daß  wir
gleich  den  Grundbau  mit  Beziehung  auf  sie  aufführen  müssen,  und  daß
bei  der  großen  Wirksamkeit,  die  wir  den  Provinzialständen  einräumen,
die  allgemeinen  um  so  nothwendiger  mit  der  Zeit  werden  müssen,  da  sie
allein  ein  gesetzmäßiges  Ausgleichungsmittel  der  oft  entgegengesetzten
        <pb n="248" />
        240  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

Provinzialmeinungen  darbieten.“  Voß  hingegen  erklärte  kurzab,  man  dürfe
„dem  gesetzgebenden  Willen  nicht  vorgreifen“;  Wittgenstein  und  Albrecht
stimmten  ihm  zu.  Man  einigte  sich  endlich  (21.  Mai)  über  ein  schwächliches
  Compromiß:  das  neue  Gesetz  sollte  weder  der  Verordnung  vom
22.  Mai  noch  des  Wahlrechts  für  den  Reichstag  gedenken,  doch  dafür
aus  jener  entscheidenden  Cabinetsordre  vom  11.  Juni  1821  den  Satz
aufnehmen,  welcher  aussprach,  das  Wann  und  Wie  der  Reichsstände  bleibe
„Unserer  landesväterlichen  Fürsorge  vorbehalten“.

Welch  ein  Mißgriff!  Das  Gesetz  befahl  nicht,  es  versprach  nicht  einmal,
  es  stellte  nur  mit  schwankenden  Worten  in  Aussicht,  daß  vielleicht
dereinst  Reichsstände  erscheinen  könnten!  Die  unbestimmte,  vieldeutige  Redewendung
  gab  dem  Zwiespalt,  der  unter  den  Gesetzgebern  selber  herrschte,
einen  getreuen  Ausdruck.  Voß  und  Wittgenstein  wollten  überhaupt  keinen
Reichstag,  während  der  Kronprinz,  Ancillon  und  die  beiden  Präsidenten
noch  immer  daran  festhielten.  Dem  Prinzen  schwebte  der  Gedanke  vor,
daß  die  Monarchie  in  ihrem  ständischen  Leben  denselben  langsamen  Entwicklungsgang
  zur  Einheit  durchmessen  sollte,  den  ihre  Verwaltung  bereits
vollendet  hatte.  Und  doch  überkam  ihn  immer  wieder  der  Zweifel,  ob  der
Lauf  der  Geschichte  sich  also  meistern  lasse.  Im  Oktober,  lange  nachdem
die  Commission  schlüssig  geworden,  verlangte  er  Stein's  Gutachten  über
die  Provinzialstände  und  fragte  den  Freiherrn  zugleich  in  einem  schönen,
warmherzigen  Briefe,  ob  die  Reichsstände  gleichzeitig  mit  den  Provinzialständen
  oder  unmittelbar  nachher  oder  erst  nach  längerer  Erfahrung  erscheinen
  sollten.  Der  Brief  kam  zur  unglücklichen  Stunde.  Stein  war
gereizt  und  verstimmt,  er  hatte  sich  schon  allzu  tief  eingelassen  in  die  altständische
  Parteibewegung,  die  nach  ihrem  innersten  Wesen  den  Reichsständen
  zuwiderlief.  Er  ermahnte  den  Prinzen  zwar  zum  Vertrauen  auf
dies  brave,  treue,  besonnene  Volk;  aber  statt  dem  Schwankenden  die
schleunige  Berufung  der  Reichsstände  ans  Herz  zu  legen,  gab  er  ganz
gegen  seine  Art  eine  halb  ausweichende  Antwort  und  begnügte  sich  mit
der  Bemerkung,  die  Provinzialstände  böten  immerhin  eine  nützliche  Vorübung,
  um  Erfahrungen  zu  sammeln  für  den  Reichstag.  Kein  Zweifel,
daß  dieser  unselige  Spruch  aus  solchem  Munde  sehr  tief  eingewirkt  hat  auf
das  Urtheil  des  Prinzen.  Unter  allen  Staatsmännern  der  Zeit  hat  allein
Humboldt  die  planlose  Unklarheit  des  ganzen  Unternehmens  klar  durchschaut.
  Er  blieb  dabei,  daß  man  die  Arbeit  an  den  Theilen  nicht  beginnen
dürfe  ohne  einen  Plan  für  das  Ganze;  und  wie  verkehrt,  den  Bau
in  der  Mitte  anzufangen,  statt  bei  den  Grundlagen,  den  Kreisen  und
Gemeinden!

Scpdann  erhob  sich  eine  Formfrage,  welche  den  tiefen  Gegensatz  der
Parteien  grell  zu  Tage  treten  ließ.  Sollten  die  allgemeinen  Grundsätze
über  die  Einrichtung  der  Provinzialstände  in  einem  Gesetze  für  die  gesammte
  Monarchie  verkündigt,  und  dann  die  Detailbestimmungen  über
        <pb n="249" />
        Die  Provinzialstände.  241

die  Stimmenzahl  u.  dgl.  durch  Specialgesetze  für  jede  einzelne  Provinz
festgestellt  werden?  Oder  sollte  jede  Provinz  ihre  eigene  Verfassungs—
urkunde  erhalten?  Offenbar  sprach  die  Natur  der  Dinge  wie  die  alte
preußische  Tradition  für  die  erstere  Form,  die  auch  von  den  beiden  Präsi—
denten  lebhaft  vertheidigt  wurde.  Man  war  ja  entschlossen,  allen  Provinzen
  eine  im  Wesentlichen  gleichförmige  Verfassung  zu  geben;  für  die
geringfügigen  Abweichungen  von  der  Regel  genügten  kurze  Specialgesetze.
Aber  die  historische  Doktrin  verwarf  Alles,  was  einer  preußischen  Verfassung
  auch  nur  ähnlich  sah.  „Ein  solches  allgemeines  Gesetz“,  meinte
Ancillon,  „würde  den  modischen,  papierenen,  aus  dem  Stegreif  erschaffenen
Verfassungen,  als  etwas  ganz  Neuem,  ähnlich  sein;  jede  Provinz  soll
ihre  eigene  vollständige  Charte  erhalten,  eine  Ehre  und  Wohlthat,  die
eine  jede  gewiß  hoch  erfreuen  werden.“  Noch  bestimmter  schrieb  Schuckmann:
  „Ein  allgemeines  Gesetz  würde  als  die  in  der  Verordnung  vom
22.  Mai  angekündigte  Verfassungsurkunde  betrachtet  werden  und  aus
diesem  Gesichtspunkte  den  bittersten  Urtheilen  bloßgestellt  sein.“  Zu.letzt
kam  wieder  ein  Compromiß  zu  Stande,  im  Wesentlichen  der  Meinung
des  historischen  Particularismus  entsprechend.  Ein  allgemeines  Gesetz  von
wenigen  Zeilen,  das  Niemand  für  eine  Verfassungsurkunde  halten  konnte,
verkündigte  die  Errichtung  der  Provinzialstände;  darauf  folgten  acht  umfängliche
  Provinzialverfassungen,  welche,  bis  auf  kleine  Abweichungen,  achtmal
  dieselben  Sätze  wiederholten,  und  diese  „Charten“,  mit  Ancillon  zu
reden,  standen  leider  auch  auf  Papier!

Und  waren  es  denn  wirklich  die  historischen  Landtage,  die  man
wiederherstellte?  So  lange  es  nur  galt  die  Pläne  des  Staatskanzlers
zu  durchkreuzen,  war  es  ein  Leichtes,  für  die  unantastbaren  Rechte  althistorischer
  ständischer  Verbände  sich  zu  begeistern.  Sobald  man  selber  an
das  Schaffen  ging,  drängten  sich  die  Bedürfnisse  des  modernen  Staats
auch  den  historischen  Doktrinären  unabweisbar  auf.  Die  Geschichte  des
neuen  Jahrhunderts  forderte  ihr  Recht  von  der  älteren  Geschichte.  Alle
Institutionen  des  Staates  hingen  fest  mit  der  neuen  Provinzialeintheilung
zusammen,  vornehmlich  das  Steuersystem.  Der  Antheil  der  Altmark  an
der  Klassensteuer  war  bereits  in  der  Gesammt-Steuersumme  der  Provinz
Sachsen  verrechnet;  riß  man  nun,  nach  dem  „historischen  Princip“,  die
altmärkischen  Stände  aus  dem  sächsischen  Provinziallandtage  heraus,  um
sie  dem  brandenburgischen  einzufügen,  wie  sollten  dann  die  brandenburgischen
  Provinzialstände  für  die  Repartition  der  altmärkischen  Steuern
sorgen?  Schon  die  Verordnung  vom  30.  April  1815  hatte  die  provinzialständischen
  Angelegenheiten  für  Provinzialsachen  erklärt  und  sie  der  Aufsicht
der  Oberpräsidenten  unterstellt.  Darin  lag  keineswegs  Willkür;  denn  die
neuen  Provinzen  durften  mit  besserem  Recht  historische  Körper  heißen  als
die  alten  Territorien,  sie  ruhten  auf  der  lebendigen  Gemeinschaft  der

Stammesart  und  Sitte,  der  Erinnerungen  und  des  Verkehrs.  Mit  diesen
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  16
        <pb n="250" />
        242  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

neuen  acht  Provinzen  mußten  die  ständischen  Körper  sich  decken,  wenn
nicht  eine  Kluft  entstehen  sollte  zwischen  der  Verfassung  und  der  Verwaltung.
  Dicht  vor  Augen  stand  ja  das  abschreckende  Beispiel  Hannovers,
wo  Verwaltungsbezirke  und  ständische  Provinzen  in  wirrem  Gemenge  lagen.

In  solchem  Sinne  sprach  Vincke,  Schönberg  und,  als  erfahrener
Verwaltungsbeamter,  sogar  Schuckmann.  Aucillon  dagegen  hielt  für
wünschenswerth,  daß  die  moderne  Verwaltung  vielmehr  ihre  Provinzen
wieder  nach  den  altständischen  einrichte.  Zum  Glück  ward  die  Hohlheit
dieses  doktrinären  Einfalls  sofort  handgreiflich  nachgewiesen,  da  die  engere
Vaterlandsliebe  nochmals  ihre  Bitten  und  Beschwerden  vor  den  Thron
brachte.  Die  schlesischen  Einberufenen  verlangten  den  Schwiebuser  Kreis
für  ihre  Provinz  zurück;  unter  den  westphälischen  Notabeln  sprachen
Merveldt  und  Hövel  für  die  Herstellung  der  alten  Territorien.  Der  zu
Neumark  geschlagene  Lebusische  Kreis,  die  Heimath  des  alten  Marwitz,  bat
um  Wiedervereinigung  mit  der  Kurmark.  Der  Kreis  Schievelbein,  tief
in  Hinterpommern  gelegen,  doch  vormals  zur  Neumark  gehörig,  forderte
die  Rückkehr  zum  alten  Vaterlande;  die  benachbarten  Dramburger  Stände
aber,  die  sich  genau  in  derselben  Lage  befanden,  betheuerten  dem  Kronprinzen,
  sie  wollten  bei  Pommern  bleiben.  Am  lautesten  klagten  die  treuen
Altmärker;  sie  schrieben  dem  König:  „Die  Trennung  der  Altmark,  des
ältesten  Bestandtheils  der  glorreichen  preußischen  Monarchie,  von  den
übrigen  Marken  hat  zugleich  mit  der  Losreißung  von  der  Monarchie  selbst
stattgefunden,  darum  bitten  wir,  auch  das  Andenken  daran  auszulöschen."
Die  kurmärkischen  Notabeln  dagegen  wünschten  die  Altmark  nicht  wieder
aufzunehmen,  die  sächsischen  wollten  sie  nicht  aus  ihrem  Provinzial-Landtage
  ausscheiden  sehen.)

Die  offenbare  Unmöglichkeit,  allen  diesen  widersprechenden  particularistischen
  Wünschen  zugleich  zu  genügen,  und  das  gebieterische  Bedürfniß
geordneter  Verwaltung  zwangen  die  Commission  endlich  doch,  die  ständischen
Landschaften  im  Wesentlichen  den  Grenzen  der  neugebildeten  Provinzen
einzufügen.  Nur  das  Stammland  der  Monarchie  sollte  in  seiner  althistorischen
  Herrlichkeit  wiederhergestellt  werden:  die  Altmark  und  die
pommerschen  Theile  der  Neumark  traten  wieder  in  den  Verband  der
brandenburgischen  Provinzialstände;  mit  ihnen  freilich  auch  Jüterbog  und
die  Niederlausitz,  die  niemals  zu  den  Marken  gehört  hatten.  Also  haben
die  Verehrer  des  historischen  Princips  in  Wahrheit  nicht  eine  Restayration
der  alten  Stände  vollzogen,  sondern  acht  völlig  neue  ständische  Körper
geschaffen.  Um  den  Particularismus  zu  entschädigen,  wollte  die  Commission
den  althistorischen  Territorien  das  Recht  der  itio  in  partes  geben:  jeder
Provinziallandtag  sollte  in  Theile  gehen,  sobald  ein  Landestheil  sich  in

*)  Eingabe  der  Lebusischen  Kreisstände  an  den  König,  23.  Jan.;  des  Kreises  Schievelbein

  an  den  Kronprinzen,  15.  Nov.;  der  Dramburger  Kreisstände  an  den  Kronprinzen,
12.  Dec.;  der  altmärkischen  Stände  an  den  König,  6.  Jan.  1822.
        <pb n="251" />
        Ständische  Gliederung.  243

einem  besonderen  Interesse  gefährdet  glaube.  Auf  Schönberg's  Antrag
wurde  diese  gefährliche  Befugniß  abgeschwächt  zu  einem  einfachen  Beschwerde—
recht  für  den  bedrohten  Landestheil.  Die  „Communalverfassungen“  der
einzelnen  Territorien  hingegen  sollten  bis  auf  Weiteres  unverändert  fort—
dauern.  Doch  nur  in  der  Alt-,  Kur-  und  Neumark,  in  den  beiden  Pommern
und  den  beiden  Lausitzen  sind  die  alten  Landtage  als  Communallandtage
wieder  aufgelebt.  In  allen  anderen  Provinzen  verschwanden  die  Trümmer
altständischen  Sonderlebens  spurlos  vor  den  neuen  Provinzialständen,  die
Todten  begruben  ihre  Todten.  Der  Markaner  trat  mit  dem  Paderborner,
der  Magdeburger  mit  dem  Thüringer  willig  zur  politischen  Arbeit  zu—
sammen.  Wer  hellen  Blicks  verfolgte,  wie  rasch  der  Gegensatz  der  Land—
schaften  innerhalb  der  Provinzen  sich  ausglich,  der  mußte  erkennen,  daß
dies  Volk  fähig  war,  den  vollen  Segen  des  Einheitsstaates  zu  ertragen.

Ebenso  unmöglich  wie  die  Wiederherstellung  der  historischen  Terri—
torien  war  die  einfache  Erneuerung  der  alten  ständischen  Gliederung.
Die  Provinzialstände  wurden,  so  sagte  das  Gesetz,  „im  Geiste  der  älteren
deutschen  Verfassungen“  errichtet,  sie  waren  das  „gesetzmäßige  Organ  der
verschiedenen  Stände  Unserer  getreuen  Unterthanen“.  Oftmals  hat  in
späteren  Tagen  König  Friedrich  Wilhelm  IV.  ihnen  eingeschärft,  sie  seien
„deutsche  Stände  im  altherkömmlichen  Wortsinne,  d.  h.  vor  Allem  und
wesentlich  Wahrer  der  eigenen  Rechte,  der  Rechte  der  Stände,  sie  sollten
ihren  Beruf  nicht  dahin  deuten,  als  seien  sie  Volksrepräsentanten.“  Das
Gesetz  hielt  streng  darauf,  daß  jeder  Gewählte  wirklich  seinem  Stande  und
seinem  Wahlbezirke  angehörte,  gab  den  Ständen  sogar  das  heillose  Recht
der  itio  in  partes.  Gleichwohl  waren  die  Provinzialstände  nichts  anderes
als  eine  einseitig  verbildete  moderne  Interessenvertretung.  Da  die  alten
ständischen  Corporationen  überall  vernichtet  waren,  so  konnte  man  auch  die
Erwählten  nicht  an  die  Aufträge  ihres  „Standes“  binden;  die  Abgeordneten
stimmten,  wie  Volksvertreter,  nach  persönlicher  Ueberzeugung.  Die  geringe
Kopfzahl  der  Landtage  verhinderte  auch  die  von  Stein  geforderte  Errichtung
ständischer  Curien;  jeder  Provinziallandtag  berathschlagte  in  Einer  Ver—
sammlung  und  faßte  giltige  Beschlüsse  mit  einfacher  oder  Zweidrittel—
mehrheit  aller  Stimmen.  Und  wie  war  doch  in  den  meisten  Provinzen,
zur  Verzweiflung  der  antiquarischen  Idealisten,  selbst  die  Erinnerung  an
die  alten  ständischen  Unterschiede  gänzlich  verschwunden!  Wer  hätte  auch
nur  daran  denken  mögen,  den  Clerus,  der  doch  die  Landtage  der  rheinischen
Krummstabslande  allein  beherrscht  hatte,  wieder  zum  ersten  Stande  zu
erheben?  Da  andererseits  die  ländliche  Selbstverwaltung  noch  nicht  durchgeführt
  war,  mithin  die  Grundlage  für  ein  billig  abgestuftes  Wahlsystem
noch  fehlte,  so  wurde  die  Commission  von  selbst  zu  den  drei  Ständen  der
Hardenberg'schen  Entwürfe  zurückgeführt  zu  einer  ständischen  Gliederung,
  die  nach  der  Lage  der  Dinge  unvermeidlich,  doch  ganz  gewiß  nicht
historisch  war.

 

16“
        <pb n="252" />
        244  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

Stein  mit  seinen  westphälischen  Freunden  forderte,  unter  leidenschaft—
lichen  Ausfällen  gegen  die  „zerstörende“  Richtung  des  Beamtenthums,  daß
der  Adel  den  ersten  Stand  bilde;  vier  Ahnen  und  Grundbesitz  müßten
der  Regel  nach  den  Zutritt  zu  der  Adelscorporation  bedingen.  Die  Mehr—
heit  der  schlesischen  Notabeln  wünschte  nur  die  adligen  Rittergutsbesitzer
in  den  ersten  Stand  aufzunehmen;  den  bürgerlichen  Rittergutsbesitzern
sollten  die  ständischen  Rechte  nur  kraft  besonderer  königlicher  Verleihung
zustehen,  auf  daß  „verdienstlose  Glückspilze“  dem  ersten  Stande  fern
blieben.  Ueberhaupt  trat  unter  den  Notabeln  der  Adelshochmuth  der  Zeit
weit  härter  auf  als  im  Schooße  der  Commission.  Die  ungeheure  Umwälzung,
  die  sich  in  den  Besitzverhältnissen  des  flachen  Landes  vollzogen
hatte,  verbot  der  Commission  auf  solche  Begehren  einzugehen;  man  beschloß,
alle  „Rittergutsbesitzer“  ohne  Unterschied  der  Geburt  in  den  ersten  Stand
aufzunehmen.  Der  Begriff  „Rittergut“  war  freilich  am  Rhein  ganz
unbekannt,  auch  im  Osten  so  unsicher,  daß  die  sächsischen  Notabeln  ihn
durch  einundzwanzig  verschiedene  Definitionen  vergeblich  zu  erläutern  versuchten.
  Man  half  aus  durch  Matrikeln,  die  in  den  westlichen  Provinzen
„auch  andere  größere  Landgüter“  aufuehmen  sollten.  Der  erste  Stand
war  mithin  eine  Vertretung  des  Großgrundbesitzes.  Auf  den  Vorschlag
der  Commission  behielt  sich  die  Krone  jedoch  das  Recht  vor,  den  adligen
Besitzern  großer  Fideicommißgüter  ein  verstärites  Stimmrecht  zu  gewähren.
Dazu  in  vier  Provinzen  ein  besonderer  oberster  Stand  für  die  Standesherren
  und  die  Domkapitel.

Der  Satz  „das  Grundeigenthum  ist  Bedingung  der  Standschaft"
stand  schon  seit  Hardenberg's  erstem  Entwurfe  fest;  man  führte  ihn  jetzt
so  streng  durch,  daß  sogar  die  Kirche,  der  doch  ein  unbestreitbares  historisches
Anrecht  zur  Seite  stand,  keine  Vertretung  erhielt.  Auch  für  die  Wählbarkeit
  in  den  Städten  wurde  Grundbesitz  verlangt,  und  mit  Recht  zürnte
Stein  über  die  Ausschließung  der  bestgebildeten  Kräfte  der  städtischen
Bevölkerung.  Die  Vorliebe  der  historischen  Romantik  für  den  Adel  und
die  Klassenselbstsucht  der  adligen  Notabeln  wurden  sodann  handelseinig
über  eine  Stimmenvertheilung,  welche  die  berechtigten  Ansprüche  der
Städte  und  der  Bauern  unbillig  verletzte.  Die  Commission  nahm  als
Regel  an,  daß  dem  großen  Grundbesitz  die  Hälfte,  den  Städten  ein  Drittel,
den  Bauern  ein  Sechstel  der  Stimmen  gebühre;  nur  im  Westen  und  in
Ostpreußen  sollten  die  unteren  Stände  stärker  vertreten  werden.  Von
den  584  Stimmen  der  acht  Landtage  kamen  278  auf  die  Standesherren
und  Ritter,  182  auf  die  Städte,  124  auf  die  Bauern.  Die  bescheidene
Stimmenzahl  der  Städte  entsprach  ungefähr  dem  Verhältniß  der  Kopfzahl,
  da  die  Städte  der  Monarchie  im  Jahre  1820  erst  3  Mill.  Einwohner
umfaßten,  neben  8¼  Mill.  Landbewohnern.  Doch  sie  entsprach  mit  nichten
der  Machtstellung,  welche  die  Bildung  und  die  längst  über  das  flache  Land
verbreiteten  Capitalkräfte  der  Städte  in  der  neuen  Gesellschaft  behaupteten;
        <pb n="253" />
        Befugnisse  der  Provinzialstände.  245

sie  zeigte  handgreiflich,  daß  die  staatsrechtliche  Trennung  von  Stadt  und
Land  ihren  Sinn  verloren  hatte  in  dem  modernen  Verkehrsleben.  Noch
schwerer  war  der  Bauernstand  benachtheiligt;  galt  es  doch  noch  als  ein
Wagniß,  dem  neuen  Stande  irgend  eine  Vertretung  zu  geben.  Und  dieser
zurückgesetzte  Stand  trug  im  Osten  ungleich  schwerere  Steuerlasten  als
die  Ritterschaft!

Aus  den  Reihen  der  Notabeln  erhob  sich  kein  irgend  lebhafter  Widerspruch.
  Zwar  die  schlesischen  Ritter  murrten,  sie  fanden  das  Opfer,  das
man  dem  Adel  zumuthe,  fast  zu  groß;  aber  nur  ein  Bürgermeister  aus
dieser  Provinz  wagte  für  die  unteren  Stände  eine  stärkere  Stimmenzahl
zu  verlangen,  und  die  Bauerschaft  war  ja  gar  nicht  vertreten  unter  den
Notabeln.  Schönberg  dagegen  forderte  nachdrücklich  für  jeden  Stand  ein
Drittel  der  Stimmen,  er  trug  diese  Ansicht  während  der  Ferien  nochmals
brieflich  dem  Kronprinzen  vor*)  und  beruhigte  sich  erst,  als  man  ihm
vorstellte,  daß  der  Bauernstand,  vornehmlich  in  den  Marken,  erst  in  der
Entwicklung  begriffen  sei,  seine  Interessen  mit  denen  des  Adels  meist
zusammenfielen,  und  ihm  im  Nothfall  noch  die  itio  in  partes  offen  stehe.
Zudem  sollte  die  Stimmenzahl  der  Bauern  „nach  Zeit  und  Umständen“
erhöht  werden.  Doch  diese  Zeiten  und  Umstände  konnten  niemals  erscheinen.
  Der  Gesetzgeber  selber  gewöhnte  den  Adel,  seinen  Einfluß  nicht
auf  die  schweren  Pflichten  der  Selbstverwaltung,  sondern  auf  die  bequeme
Ausbeutung  des  ständischen  Stimmrechts  zu  stützen;  wie  durfte  man  erwarten,
  daß  der  herrschende  Stand  der  Provinziallandtage  freiwillig  auf
die  Macht  der  Mehrheit  verzichten  würde?

Der  politische  Fehler,  der  in  dem  vorläufigen  Aufgeben  der  Reichsverfassung
  lag,  rächte  sich  am  schwersten  bei  der  Berathung  über  die
Befugnisse  der  Provinzialstände.  Der  Kronprinz  hoffte  mit  der  ehrlichen
Begeisterung  der  Jugend,  ein  reiches  vielgestaltiges  Leben  im  Schooße  seiner
historischen  Stände  erblühen  zu  sehen.  Auch  Voß,  Ancillon,  Vincke  und
Schönberg  wollten  keineswegs  die  Stände  zur  Ohnmacht  verdammen.
Nicht  böser  Wille,  sondern  die  unerbittliche  Consequenz  des  verfehlten
Grundgedankens  zwang  den  Ausschuß,  der  Macht  der  Stände  enge  und
doch  unbestimmte  Schranken  zu  setzen.  War  die  Krone  fest  entschlossen,
die  Reichsstände  den  Provinzialständen  auf  dem  Fuße  folgen  zu  lassen,  so
mußten  letztere  ausschließlich  auf  die  Provinzialangelegenheiten  angewiesen
werden  und  man  konnte  ihnen  unbedenklich  auf  diesem  ihrem  natürlichen
Gebiete  sehr  wirksame  Rechte  einräumen.  Jetzt,  da  jene  entscheidende
Frage  in  der  Schwebe  blieb,  erschien  auch  das  Selbstverständliche  zweifelhaft.
  Die  Verordnung  vom  22.  Mai  und  das  Staatsschuldenedikt  verhießen
  den  Reichsständen  bestimmte  Rechte,  den  Provinzialständen  gar
nichts.  Schönberg  verfiel  nun  in  guter  Absicht  auf  den  Vorschlag,  daß

 

*)  Schönberg  an  den  Kronprinzen,  5.  August  1822.
        <pb n="254" />
        246  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

die  den  Reichsständen  zugesagten  Rechte  vorderhand,  so  lange  kein  Reichs—
tag  bestehe,  von  den  Provinzialständen  ausgeübt  werden  sollten.  Natürlich
nicht  alle  jene  verheißenen  Rechte;  die  Zustimmung  der  acht  Provinzial—
landtage  zu  der  Aufnahme  von  Staatsanleihen  konnte  nur  ein  Thor
fordern.  Nur  das  Recht  der  Berathung  über  alle  Gesetze,  „welche  Ver—
änderungen  in  Personen-  und  Eigenthumsrechten  und  in  den  Steuern  zum
Gegenstande  haben,“  sollte  jedem  Provinziallandtage  zustehen,  „soweit  sie
die  Provinz  betreffen.“  Ancillon  sah  diesmal  schärfer.  Er  warnte:  „Durch
eine  solche  Dotation  der  Provinzialstände  wird  man  in  der  öffentlichen
Meinung  die  künftigen  allgemeinen  Stände  dermaßen  schon  berauben  und
enterben,  daß  sich  daraus  ergiebt,  die  letzteren  sollten  nie  stattfinden.“  Die
Commission  nahm  trotzdem  den  Antrag  an,  in  der  arglosen  Meinung,  die
bescheidene  Befugniß  zur  Berathung  könne  wenig  schaden.  So  erhielten
die  Provinzialstände  ein  hochgefährliches  Recht,  das  ihre  Macht  nicht  ver—
mehrte,  doch  die  Thätigkeit  der  Gesetzgebung  ins  Stocken  brachte.  Die
achtfache  Berathung  mit  ständischen  Körpern,  welche  jedes  allgemeine  Gesetz
nur  vom  Standpunkte  des  Provinzialinteresses  beurtheilte,  wurde  in  der
That  „eine  Schraube  ohne  Ende“,  wie  Savigny  im  Jahre  1846  klagte.

Während  oft  die  rechte  Hand  allzu  reichlich  spendete,  kargte  die  linke.
Stein's  Gutachten  verlangte  für  die  Stände  durchaus  das  Recht  ent—
scheidender  Mitwirkung  bei  allen  Provinzialsteuern  und  Provinzialgesetzen;
der  tapfere  Freiherr  blieb  bei  seiner  alten  Meinung,  daß  berathende  Stände
in  ruhiger  Zeit  nichts  leisten,  in  bewegter  den  Versuchungen  des  Aufruhrs
schwerlich  widerstehen  würden.  Die  Commission  ging  zuerst  auf  den  Vor—
schlag  ein.)  Nachher  erwachten  doch  berechtigte  Zweifel.  So  lange  das
Gegengewicht  des  Reichstags  fehlte,  waren  mächtige  Provinzialstände  eine
Gefahr  für  die  Staatseinheit;  unmöglich  konnte  man  ihnen  überlassen,  ob
sie  eine  Last  selber  tragen  oder  sie  auf  den  Staat  abwälzen  wollten.  Daher
  wurde  ihnen  schließlich  auch  für  Provinzialsachen  nur  das  Recht  der
Berathung  zugestanden.  Selbst  die  Befugniß,  in  Sachen  der  Provinz
Bitten  und  Beschwerden  vor  den  Thron  zu  bringen,  mußte  zu  unfruchtbaren
  Competenzstreitigkeiten  führen,  so  lange  der  allgemeine  Landtag  nicht
bestand.  Denn  in  diesem  festgeschlossenen  Einheitsstaate  griff  fast  jede  Sorge,
welche  einen  Landestheil  bedrückte,  über  die  Grenzen  der  Provinz  hinaus.
Alles  in  Allem  erhielten  die  Provinzialstände,  die  man  für  althistorisch
ausgab,  eine  Competenz,  welche  nur  wenig  hinausging  über  die  Befugnisse
der  napoleonischen  Generalräthe,  dieser  Musterschöpfungen  nivellirender
Bureaukratie.  Wie  diese  standen  sie  dem  Staats-Beamtenthum  nur  mit
unmaßgeblichen  Rathschlägen  zur  Seite.  Politische  Körper  aber,  die  keine
wirkliche  Verantwortlichkeit  für  ihr  Thun  tragen,  verwildern  entweder  oder
sie  verfallen  in  Schlummer.

 

*)  Vincke,  Denkschrift  vom  7.  Januar  1823.
        <pb n="255" />
        Ergebnisse  der  Berathung.  247

Dagegen  erhielten  die  Provinziallandtage  ein  beschränktes,  aber  frucht—
bares  Gebiet  der  Selbstverwaltung,  das  sie  bei  einiger  Rührigkeit  leicht
erweitern  konnten,  zugewiesen:  „die  Communalangelegenheiten“  der  Pro—
vinzen,  die  Sorge  für  Armenwesen,  Straßenbau,  Irrenhäuser  und  andere
gemeinnützige  Anstalten,  wurden  ihren  Beschlüssen  überlassen,  unter  Vor—
behalt  königlicher  Genehmigung.  Noch  weit  folgenreicher  aber  ward  die
Zusage,  daß  die  Reform  der  Kreis-  und  Gemeindeordnung  nur  unter
Mitwirkung  der  Stände,  für  jede  Provinz  besonders,  stattfinden  solle.  Das
war  der  Triumph  des  ständischen  Particularismus.  Die  Anhänger  der
historischen  Doktrin  rühmten  als  einen  Vorzug  des  preußischen  Verfassungsplanes,
  daß  er  auf  „organische  Entwicklung“  rechne,  den  Ständen  selber
den  Ausbau  ihrer  eigenen  Institutionen  anheimgebe,  im  erfreulichen  Gegensatze
  zu  dem  engherzigen  bureaukratischen  Geiste  der  süddeutschen  Constitutionen.
  Der  Versuch  Hardenberg's  und  Friese's,  das  gesammte  Gemeindewesen
  der  Monarchie  gleichmäßig  zu  ordnen,  hatte  sich  als  so  ganz
verfehlt  erwiesen,  daß  jetzt  der  entgegengesetzte  Plan  kaum  noch  einen
Widerspruch  in  der  Commission  fand.  Und  doch  berührte  diese  Frage  die
Grundlage  des  gesammten  Staatslebens.  Indem  die  Krone  das  Kreisund
  Gemeindeleben  acht  ständischen  Körperschaften  preisgab,  verzichtete  sie
auf  ein  unveräußerliches  Recht  der  Staatsgewalt;  sie  ließ  die  ständische
Selbstsucht  schalten  auf  einem  Gebiete,  das  nur  durch  eine  die  Klasseninteressen
  kraftvoll  bändigende  Macht  mit  Gerechtigkeit  geordnet  werden
kann.  Eine  Kreisordnung,  welche  den  Interessen  der  Städte  und  der
Bauerschaft  einigermaßen  gerecht  wurde,  ließ  sich  von  dem  Beirath  solcher
Landstände  nimmermehr  erwarten.  Vollends  die  Aufhebung  der  gutsherrlichen
  Polizei,  diese  erste  Voraussetzung  jeder  ernstlichen  Reform  des
Landgemeindewesens,  war  fortan  unmöglich.

Daß  die  Rechte  der  Standschaft  an  das  christliche  Bekenntniß  geknüpft
wurden,  schien  den  Zeitgenossen  selbstverständlich;  nur  wenige  Stimmen
unter  den  Notabeln  (unter  den  schlesischen  eine  einzige)  sprachen  dawider.
Ancillon  gab  sich  sogar  der  harmlosen  Hoffnung  hin,  die  Juden  würden,
von  der  Standschaft  ausgeschlossen,  fortan  seltener  als  bisher  versuchen,
christliche  Grundherren  auszuwuchern.  Ueber  die  Zahlung  von  Diäten
war  alle  Welt  einig;  die  Selbstsucht  der  besitzenden  Klassen  stimmte  hier
überein  mit  der  alten  bureaukratischen  Gewohnheit  und  mit  den  heiligen
Glaubenssätzen  des  vulgären  Liberalismus.  Die  Oeffentlichkeit  der  Verhandlungen,
  die  allerdings  für  Provinziallandtage  nicht  unbedingt  nothwendig
  ist,  schien  selbst  einem  Niebuhr  und  Gneisenau  schreckhaft  und
gefährlich;  in  der  Commission  galt  sie  von  Haus  aus  für  unannehmbar,
auch  die  Notabeln  bestanden  nicht  darauf.  —

Als  die  Arbeit  der  Commission  beendet  war,  gab  ihr  Haller  öffentlich
seinen  Segen  und  verkündete  —  was  glücklicherweise  nicht  zutraf  —,  nunmehr
  sei  die  alte  Begrenzung  der  vom  Hause  Brandenburg  allmählich
        <pb n="256" />
        248  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

erworbenen  Besitzungen  wiederhergestellt.  „Diese  Verordnung“,  schrieb  er
zufrieden,  „ist  wesentlich  antirevolutionär  und  restaurirend,  eine  Rückkehr
zur  natürlichen  Ordnung  der  Dinge.“  Niebuhr's  geistvoller  Freund  Deserre
aber  meinte  bedenklich:  wie  seltsam,  daß  die  jüngste  der  großen  Monarchien
ihre  Provinzialstände  freiwillig  wiederherstelle,  während  sie  fast  in  allen
andern  Großstaaten  untergegangen  seien!  Und  in  der  That  stand  es  in
grellem  Widerspruche  mit  allen  Traditionen  Preußens,  daß  dieser  Staat,
der  sich  immer  nur  durch  das  kräftige  Zusammenfassen  seiner  Macht  hatte
behaupten  können,  jetzt  einer  romantischen  Doktrin  zu  Liebe  seine  centrifugalen
  Kräfte  selber  wach  rief.  Gleichwohl  erwiesen  sich  die  Hoffnungen
der  Altständischen  bald  als  ebenso  irrig,  wie  die  Schadenfreude  jener
föderalistischen  Thoren,  die  schon  den  Tag  kommen  sahen,  da  der  künstliche
  Bau  des  preußischen  Staates  wieder  urwüchsiger  Zersplitterung
anheimfallen  würde.  Was  war  denn  im  Grunde  das  Ergebniß  dieser
langen  Kämpfe?  Der  Versuch,  den  in  der  Verwaltung  schon  vollendeten
Einheitsstaat  auch  in  die  Verfassung  einzuführen,  war  einfach  gescheitert.
Das  alte  Verhältniß,  das  schon  im  18.  Jahrhundert  bestanden,  stellte  sich
in  modernen  Formen  vorläufig  wieder  her:  in  den  Provinzen  ständische
Körper  ohne  Macht  und  Leben,  über  ihnen  eine  Staatsgewalt,  die  alle
aufstrebenden  Kräfte  des  Gemeinwesens  in  sich  vereinigte.  Die  errungene
Staatseinheit  ward  mit  nichten  aufgelockert,  es  gelang  nur  für  diesmal
nicht,  sie  zu  verstärken.  Ein  Gewirr  halbselbständiger  Kronländer,  wie  in
dem  belobten  Oesterreich,  konnte  in  diesem  Staatsbau,  der  durch  die  festen
Klammern  moderner  Verwaltung  zusammengehalten  wurde,  unmöglich  entstehen.
  Die  ohnmächtigen  Provinziallandtage  vermochten  nur  wenig  zu
leisten,  aber  auch  den  Werdegang  der  praktischen  deutschen  Einheit  nicht
zu  hemmen.  Die  unverwüstliche  Gesundheit  dieses  Staates  ließ  das  Fieber
des  Particularismus  nicht  aufkommen.  Verwaltung  und  Wehrpflicht,
Verkehr  und  Unterricht  verbanden  die  Bewohner  der  Monarchie  zu  treuer
Gemeinschaft,  zerstörten  in  stiller  Arbeit  alle  die  Kräfte  des  Widerstandes,
welche  der  Einheit  des  deutschen  Staates  noch  im  Wege  standen.  Als  endlich
  nach  einem  Vierteljahrhundert  die  Provinzialstände  zum  Vereinigten
Landtag  zusammentraten,  da  versammelten  sich  um  den  Thron  nicht  die
Vertreter  von  acht  Provinzen,  sondern  die  Bürger  eines  Staates,  die
Söhne  eines  Volkes.  Der  alte  Haß  der  Landschaften  war  vernichtet.  —

Während  dieser  Verhandlungen  blieb  die  Nation  stumm  und  gleichgiltig.
  Nur  die  Sache  der  Altständischen  fand  noch  dann  und  wann
einen  Vertheidiger  in  der  Presse.  Unter  den  Verfassungsfreunden  herrschte
allgemeine  Entmuthigung;  auch  Gneisenau  war  von  den  Hoffnungen
früherer  Tage  so  weit  zurückgekommen,  daß  er  jetzt  die  Berufung  der
Reichsstände  entschieden  widerrieth.  Wohl  schlich  und  zischelte  in  den
Salons  der  Hauptstadt  noch  eine  gehässige  Opposition,  die  jeden  Schritt
des  Königs,  selbst  seine  besterwogenen  Entschlüsse,  selbst  den  Zollkrieg  gegen
        <pb n="257" />
        Hardenberg's  letzte  Tage.  249

Köthen,  mit  dem  ganzen  Dünkel  Berlinischer  Allwissenheit  verdammte.
Auch  in  den  Massen  bestand  viel  stiller  Mißmuth:  die  Zeiten  waren  zu
schlecht,  die  Steuern  hoch,  der  Erwerb  kläglich.  Da  die  auf  dem  Aachener
Congresse  erlangten  Entschädigungsgelder  nicht  entfernt  ausreichten,  so
hofften  viele  arme  Leute  vergeblich  auf  Ersatz  ihrer  Kriegsschäden,  und
die  ärgsten  Lügen  fanden  bei  den  Enttäuschten  Glauben:  allgemein  ward
erzählt,  das  Kronfideicommiß  sei  aus  den  französischen  Geldern  gebildet
worden  —  ein  Märchen,  das  noch  heute  hier  und  da  fortspukt.  Gleich—
wohl  blieb  die  alte  Königstreue  der  Preußen  unerschütterlich.  Ein  Auf—
standsversuch,  den  ein  westpreußischer  Oberförster  v.  Hedemann  im  Sommer
1821  unternahm,  war  so  offenbar  das  Werk  eines  Tollkopfs,  daß  selbst
am  Hofe  der  Schrecken  nicht  lange  anhielt.

Im  November  1822  wurde  der  Gedenktag  der  fünfundzwanzigjährigen
Regierung  Friedrich  Wilhelm's  fast  überall  mit  dankbarer  Freude  gefeiert.
In  Berlin  freilich  verlief  das  Fest  ohne  besonderen  Prunk,  denn  der  König
weilte  in  Italien,  froh,  den  Huldigungen  daheim  entronnen  zu  sein.  Von
der  Verfassung  sprach  Niemand.  Nur  der  Historiker  Friedrich  v.  Raumer
wagte  in  akademischer  Festrede  vor  dem  Kronprinzen  auszusprechen,  daß
die  alte  Zusage  noch  nicht  eingelöst  sei  und  die  Provinzialstände  ohne
Reichstag  einem  Körper  ohne  Haut  glichen.  Seitdem  begannen  die  akademischen
  Festlichkeiten  der  Hauptstadt  eine  politische  Bedeutung  zu  erlangen;
  das  Katheder  rückte  zuweilen  an  die  Stelle,  welche  der  parlamentarischen
  Rednerbühne  gebührte.  Forderungen,  die  sich  in  der  Presse  nicht
herauswagen  durften,  wurden  hier  mit  Freimuth  geäußert,  doch  immer  mit
Maß  und  Würde;  in  die  Niederungen  der  Parteileidenschaft  sank  die
Berliner  Universität  nie  hinab.  Der  König  nahm  die  Festrede  freundlich
auf;  das  Obercensurcollegium  aber,  zu  dessen  Mitgliedern  Raumer  selbst
gehörte,  verweigerte  seine  Erlaubniß,  und  die  Rede  wurde  erst  ein  Jahr
später  in  Leipzig  gedruckt.

Mittlerweile  ging  es  rasch  abwärts  mit  der  Lebenskraft  und  dem
Ansehen  des  greisen  Kanzlers.  Seit  dem  Scheitern  seines  Verfassungsplanes
  war  seine  politische  Rolle  ausgespielt.  Er  wollte  zwar  die  Hoffnung
  noch  immer  nicht  aufgeben  und  begegnete  seinen  Feinden,  trotz  Allem
was  geschehen,  mit  zuversichtlicher  Heiterkeit.  Aber  von  der  Verfassungsberathung
  hatte  er  sich  selber  ausgeschlossen.  Das  Wenige  was  er  in  seiner
Schwäche  noch  arbeitete,  galt  der  Verwaltungsreform;  wenn  ihm  dies
Werk  noch  gelinge,  sagte  er  zu  Witzleben,  dann  wolle  er  sich  zurückziehen
und  nur  noch  die  Geschäfte,  welche  der  König  ihm  ausdrücklich  auftrage,  erledigen.
  In  jedem  bewegten  Menschenleben  erscheint  ein  Zeitpunkt,  da  die
Folgen  alter  Fehler  sich  mit  einem  male  über  dem  Haupte  des  Schuldigen
entladen.  Solche  Tage  mußte  Hardenberg  noch  dicht  am  Rande  des  Grabes
erleben.  Er  büßte  schwer,  fast  allzu  schwer;  denn  die  persönlichen  Schwächen
öffentlicher  Charaktere  sind  nur  dann  unverzeihlich,  wenn  der  Staat
        <pb n="258" />
        250  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

darunter  leidet,  und  Hardenberg's  politische  Haltung  war  durch  seine  ge—
meine  Umgebung  nie  bestimmt  worden.  Das  unsaubere  Treiben  in  seinem
Hause  ward  schließlich  zum  öffentlichen  Aergerniß,  seit  das  Gelichter
schlechter  Literaten  und  Abenteurer,  das  ihn  umdrängte,  in  böse  Händel
gerieth.  Dorow,  der  am  Rhein  werthvolle  Alterthümer  ausgegraben  hatte
und  sich  mit  diesen  Schätzen  in  Bonn  einnisten  wollte,  wurde  von  den
Professoren  aus  guten  Gründen  übel  aufgenommen,  und  selbst  der  nach—
giebige  Altenstein  wagte  diesmal  den  Befehlen  Hardenberg's,  der  sich  mit
väterlicher  Zärtlichkeit  seines  Günstlings  annahm,  zu  widerstehen.  Zwischen
seiner  somnambülen  Geliebten  Friederike  v.  Kimsky  und  ihrem  traurigen
Gatten  mußte  der  Kanzler  selber  Frieden  stiften;  auch  der  Leib-  und
Wunderzude  Koreff  machte  sich  unnütz,  indem  er  das  Kultusministerium,
zu  Altenstein's  Verzweiflung,  mit  unreifen  Vorschlägen  für  die  Reform
der  Universitäten  bestürmte,  und  wurde  endlich  nach  einem  widerwärtigen
Zank  von  dem  „dicken  Schöll",  der  dieses  Gegners  würdig  war,  aus
dem  Sattel  gehoben.  Erstaunlich  immerhin,  wie  der  alte  Herr  inmitten
solchen  Unraths  doch  noch  ein  vornehmer  Mann  blieb,  kindlich  gut  und
zutraulich,  freilich  auch  jedem  Gauner  eine  leichte  Beute.  Zudem  wuchs
seine  Geldnoth.  Während  die  Commission  zur  Vereinfachung  der  Verwaltung
  gewissenhaft  über  die  Entbehrlichkeit  jedes  kleinen  Beamten  berathschlagte,
  während  Alles  nach  Ersparnissen  rief  und  der  König  selbst
aus  den  Einkünften  des  Kronfideicommisses  250,000  Thlr.  hergab  um  das
Deficit  für  1822  zu  decken?),  war  Hardenberg  der  einzige  Mann  in  diesem
sparsamen  Staate,  der  die  öffentlichen  Gelder  verschleuderte.  Er  wirthschaftete
  noch  immer  aus  dem  Vollen,  kraft  seiner  unbeschränkten  Befugniß.
Mit  wachsendem  Unmuth  sah  der  König  dieser  Verschwendung  zu;  um
ein  Ende  zu  machen,  ließ  er  dem  Kanzler  schließlich  eine  sehr  hohe  Summe
als  festes  Jahresgehalt  anbieten.  Hardenberg  war  aber  schon  so  tief  verschuldet,
  daß  er  den  Vorschlag  zurückweisen  mußte.

So  ward  Friedrich  Wilhelm  seinem  Kanzler  immer  fremder.  Seit
dem  Erscheinen  jener  Schrift  B.  Constant's  beargwöhnte  er  selbst  die  Aufrichtigkeit
  des  alten  Herrn;  denn  Constant  war  mit  einer  Nichte  Hardenberg's
  verheirathet,  und  wie  hätte  man  am  Hofe  glauben  sollen,  daß  der
Oheim  von  dem  Buche  des  Neffen  in  der  That  nichts  gewußt  hatte?
Dagegen  wuchs  das  Vertrauen  des  Königs  auf  den  sittenstrengen,  peinlich
gewissenhaften  alten  Voß,  und  im  September  1822  erklärte  er  seine  Absicht,
  Voß  als  Vicepräsidenten  in  das  Ministerium  zu  berufen,  damit  endlich
  Ordnung  in  den  Staatshaushalt  käme.  Auch  diese  Demüthigung  ließ
sich  Hardenberg  noch  bieten;  er  blieb  im  Amte  und  nahm  es  hin,  daß  der
unversöhnliche  Widersacher  seiner  Verfassungspläne  zu  seinem  Stellvertreter
ernannt  wurde.  Der  Sieg  der  altständischen  Reaktion  war  vollendet.

*)  Hardenberg's  Tagebuch,  7.  Juli  1821.
        <pb n="259" />
        Friese  gegen  die  Provinzialstände.  251

Triumphirend  schrieb  Gentz,  nunmehr  seien  alle  reichsständischen  Umtriebe
endgiltig  beseitigt;  er  betrachtete  den  König  von  Preußen  als  den  Retter
von  Deutschland  und  Europa  und  meinte:  „Es  fehlt  diesem  Staate  nichts
als  katholisch  zu  sein,  und  er  ist  neben  uns  die  kräftigste  Stütze  der  Welt.“
Gleich  darauf  reiste  der  König  zum  Veroneser  Congreß  und  übertrug  einst—
weilen  die  Leitung  der  Staatsgeschäfte  dem  Kronprinzen,  der  allerdings
in  Berlin  unentbehrlich  war  so  lange  die  ständische  Commission  noch  berieth.
Der  Kanzler  sah,  wie  die  Gegner  ihm  über  den  Kopf  wuchsen;  welche
Wirksamkeit  blieb  ihm  noch  zwischen  Voß  und  dem  Kronprinzen?  Seine
Kraft  war  gebrochen,  er  wagte  nicht  mehr  den  Kampf  persönlich  auf—
zunehmen,  räumte  den  Feinden  das  Feld  und  folgte  dem  Monarchen  nach
Verona  —  zur  Freude  Wittgenstein's,  der  insgeheim  befürchtete,  daß  Kron—
prinz  und  Kanzler  sich  vielleicht  noch  verständigen  könnten.

Jetzt  erst  erhielt  der  Staatskanzler  die  erste  Mittheilung  über  die
Arbeiten  des  Verfassungsausschusses.  Der  König  sendete  ihm  (16.  Sept.)
die  von  der  Commission  vollendeten  Entwürfe,  das  allgemeine  und  das
brandenburgische  Gesetz,  und  verlangte  sein  Urtheil.  Im  Drange  der
Abreise  konnte  Hardenberg  die  Antwort  nicht  mehr  selbst  beenden,  und
veranlaßte  den  getreuen  Friese,  das  Gutachten  auszuarbeiten.  Dieser
faßte  nun  auf  Hardenberg's  Vortrag  in  einer  Denkschrift  vom  2.  November
die  leitenden  Gedanken  des  alten  Hardenbergischen  Verfassungsplanes  nochmals
  nachdrücklich  zusammen..))  Er  rieth  auf  das  Bestimmteste  zur  Verwerfung
  der  Commissionsbeschlüsse,  zur  Ausarbeitung  eines  neuen  Planes,
der  von  unten  nach  oben  aufsteigend,  von  den  Gemeinden  bis  zu  den
Reichsständen  die  Gesammtheit  der  ständischen  Institutionen  umfassen  müsse.
Hauptzweck  der  Arbeit  sei,  das  Uebergewicht  des  Adels  zu  brechen,  den
Gegensatz  der  Stände  zu  mildern;  darum  ein  ehrliches  Drittel  für  jeden
Stand,  darum  auch  Vertretung  aller  Stadtbürger,  nicht  bloß  der  Grundbesitzer.
  Vor  allem  aber  Einführung  der  Communal=  und  Kreisordnung
durch  königlichen  Befehl,  nicht  durch  die  Provinzialstände,  denn  „man  baut
ja  nicht  für  die  Vergangenheit,  sondern  für  die  Zukunft.  Das  Aufblühen
oder  Hinwelken  des  preußischen  Staates  steht  in  unzertrennlicher  Verbindung
  damit,  auf  welche  Grundsätze  die  ständische  Verfassung  basirt  und
wie  sie  eingerichtet  wird.“

Also  ließ  der  Reformer  von  1810  noch  einmal  aussprechen,  welche
Kluft  ihn  sein  Lebelang  von  der  feudalen  Staatsansicht  getrennt  hatte.
Es  war  sein  politisches  Testament.  Noch  bevor  die  Denkschrift  dem  König
zu  Händen  kam,  hatte  Hardenberg  geendet.  Auf  dem  Congresse  von
Verona  trat  der  müde  Greis  kaum  noch  hervor;  auch  die  kurzen,  abgerissenen
  Bemerkungen  auf  den  Schlußblättern  seines  Tagebuchs  lassen

 

*)  Cabinetsordre  an  Hardenberg,  16.  Sept.;  Friese,  Denkschrift  über  die  Provinzialstände
  im  Allgemeinen  und  die  brandenburgischen  Stände  insbes.,  2.  Nov.  1822.
        <pb n="260" />
        252  III.  4.  Der  Ausgang  des  preußischen  Verfassungskampfes.

erkennen,  wie  seine  geistige  Kraft  ihn  nach  und  nach  verließ.  Nur  das
unwürdige  Weib,  das  schon  so  viel  Jammer  über  sein  graues  Haupt
gebracht,  verließ  ihn  nicht;  die  Schlafwandlerin  Friederike  reiste  ihm  in
den  Süden  nach.  Wer  könnte  es  ohne  Erschütterung  lesen  —  die  letzten
Worte  seines  Tagebuches  lauten:  9.  Nov.  Arrivée  des  Kimsky!  In
dieser  Gesellschaft  brach  er  von  Verona  auf  um  die  Riviera  zu  bereisen.
Als  die  Wagen  bei  dem  Leuchtthurm  von  Genua  anlangten,  an  jener
Biegung  des  Strandes,  wo  sich  plötzlich  der  Ausblick  öffnet  auf  das  weite
Halbrund  des  Hafens  und  die  stolz  aufsteigende  Stadt  darüber,  da  gab
sich  die  Liebenswürdigkeit  des  Greises,  seine  jugendliche  Freude  an  allem
Schönen  noch  einmal  in  bewegten  Worten  kund.  Er  konnte  sich  von  dem
grandiosen  Anblick  lange  nicht  trennen  und  sagte,  ein  schöneres  Schauspiel
  habe  er  in  seinem  langen  Leben  nie  genossen.  Einige  Stunden  darauf
lag  er  auf  dem  Krankenbette  und  verschied  nach  kurzem  Leiden  am
26.  November.

Er  starb  zu  spät  für  seinen  Ruhm.  Den  Reaktionären  verhaßt,  den
Conservativen  verdächtig,  hatte  er  auch  bei  den  Liberalen,  die  zudem  von
dem  Ernst  seiner  Verfassungsarbeit  nichts  wußten,  durch  den  Kleinmuth
seiner  letzten  Lebensjahre  alles  Ansehen  eingebüßt.  Fast  Niemand  fühlte,
wie  traurig  es  doch  war,  daß  der  Strom  eines  großen  Lebens  so  still  im
Sande  verlaufen  mußte.  Der  König  bekundete  in  der  Gesetzsammlung
öffentlich  sein  Bedauern  über  den  Heimgang  des  Staatsverwesers,  dessen
Andenken  stets  erhalten  bleiben  werde,  wie  auch  Gentz  im  Oesterreichischen
Beobachter  die  pflichtschuldigen  amtlichen  Harfenklänge  ertönen  ließ.  In
seinem  Herzen  hatte  Friedrich  Wilhelm  mit  dem  Manne,  der  ihm  einst  so
nahe  gestanden,  längst  gebrochen;  er  nahm  die  Todesnachricht  so  gleichgiltig
auf,  daß  seine  Umgebung  den  wohlwollenden  Fürsten  kaum  wiedererkannte
und  Wittgenstein  zu  dem  jungen  Grafen  Redern  sagte:  hier  möge  er
lernen,  wie  Könige  über  Menschen  dächten.)  Nur  der  treue  Stägemann
wollte  nicht  vergessen  was  seine  Brennen  —  so  nannte  er  die  Preußen  —
diesem  Todten  dankten,  und  sang:

Du  aber  schweigst,  Posaune  der  Klio,  nicht.
Du  legst  dich  purpurn  über  die  stille  Gruft,
Der  Brennen-Zukunft  reicher  Teppich,
Dran  er,  ein  Meister,  gewoben  immer.

Und  wahrlich,  so  viele  Fäden  wie  Hardenberg  hatten  bisher  wohl  einzelne
  große  Monarchen,  aber  noch  niemals  ein  Unterthan  in  das  Schicksalsgewebe
  dieses  Staates  eingeschlungen.  Klang  es  nicht  wie  ein  Märchen,
daß  er  wirklich  nur  zwölf  Jahre  lang  an  der  Spitze  der  Verwaltung  gestanden
  hatte?  Welche  Fülle  von  Thaten  drängte  sich  in  der  kurzen  Frist
seiner  Kanzlerschaft  zusammen:  erst  der  Umsturz  der  feudalen  Gesellschafts- 



*)  Nach  mündlichen  Erzählungen  des  Grafen  Redern.
        <pb n="261" />
        Hardenberg's  Tod.  253

ordnung,  dann  Sieg  und  Erhebung,  dann  die  Wiedererwerbung  der
Hälfte  des  Staatsgebiets,  dann  der  Neubau  der  Verwaltung  und  die
Befreiung  des  Marktes,  endlich  die  Steuergesetze  und  jenes  Staatsschulden—
Edikt,  aus  dem  dereinst  die  preußischen  Reichsstände  hervorgehen  mußten;
und  alle  diese  Erfolge  waren  gewiß  nicht  durch  Hardenberg  allein,  aber
auch  nicht  ohne  ihn  möglich  geworden.  Wir  Nachlebenden  erkennen  die
Schranken  seiner  Begabung,  wenn  wir  ihn  neben  den  ersten  Kanzler  des
Deutschen  Reiches  stellen,  und  wir  ermessen  den  Werth  seines  fruchtbaren,
noch  heute  fortwirkenden  Schaffens,  wenn  wir  ihn  mit  seinem  österreichischen
Nebenbuhler  vergleichen,  der,  glücklicher  im  Augenblick,  zuletzt  noch  selber  das
ganze  Werk  seines  Lebens  spurlos  zusammenbrechen  sah.  Der  Idealismus
unseres  Volkes  urtheilt  anspruchsvoll  über  die  Männer  der  That.  Die
Deutschen  wollen  lieben  wenn  sie  ehren  sollen;  das  hatte  König  Friedrich
in  der  tiefen  Einsamkeit  seiner  letzten  Jahre  erfahren  müssen.  Doch  sie
wollen  auch  achten  wo  sie  lieben  sollen;  und  weil  der  weiche,  leichtlebige
Jüngling  im  Greisenhaar  so  wenig  Achtung  erzwingt,  darum  wird  sich
die  Liebe  der  Deutschen,  wenn  sie  der  Befreiungskriege  gedenken,  immer
den  Helden  des  Willens,  den  Stein  und  Scharnhorst,  Blücher  und
Gneisenau  zuwenden  und  Hardenberg's  eigenthümliche  Größe  allezeit  nur
einem  kleinen  Kreise  politischer  Köpfe  ganz  verständlich  bleiben.  Das
Gewissen  des  Volkes  empfindet,  daß  der  Charakter,  nicht  das  Talent  die
Geschicke  der  Staaten  bestimmt.  —
        <pb n="262" />
        Fünfter  Abschnitt.

—  ——  ——  „

Die  Großmächte  und  die  Trias.

Wunderbar,  über  alles  Erwarten  hinaus  hatte  das  Glück  den  öster—
reichischen  Hof  in  Laibach  begünstigt.  Mit  überströmender  Frende  pries
Gentz  diesen  glorreichen  Congreß,  diese  Krone  seines  diplomatischen  Lebens,
und  sein  getreuer  Adam  Müller  sah  schon  den  lichten  Tag  eines  neuen
Zeitalters  über  Europa  hereinbrechen:  das  alte  Völkerrecht  der  Natur—
rechtslehrer  ging  zu  Grabe,  und  das  christliche  Recht  trat  seine  Herrschaft
an.  Aber  die  glänzende  Machtstellung  des  Wiener  Cabinets  konnte  nur
dauern,  wenn  es  gelang,  den  Czaren  über  seine  nächsten  Pflichten  und
Interessen  zu  täuschen,  ihn  fernzuhalten  von  dem  unaufhaltsam  dahinwogenden
  Freiheitskampfe  der  Hellenen.  Und  auch  dieser  fast  unmögliche
Erfolg  ward  der  glückhaften  Wiener  Staatskunst  noch  beschieden,  weniger
durch  ihre  eigene  Gewandtheit  als  durch  die  krankhafte  Verstimmung  Kaiser
Alexander's.

Welch  ein  armes,  unglückseliges  Menschenkind  war  nunmehr  dieser
mächtige  Herrscher,  der  sich  erkühnt  hatte  die  gesammte  Christenheit  zum
heiligen  Bunde  zu  vereinigen.  Mit  seinen  vierundvierzig  Jahren  schon
verekelt  an  allen  Freuden  des  Lebens,  seiner  Gemahlin  entfremdet,  der
alten  Liebschaften  überdrüssig,  verlor  er  jetzt  auch  seine  Lieblingstochter
Sophie  Narischkin;  haltlos  und  friedlos,  zerknirscht  von  der  Strafe  Gottes,
suchte  er  Trost  in  einem  schwärmerischen  Einsiedlerleben,  um  nur  dann
und  wann  eine  jener  plötzlichen  Czarenreisen  in  das  Innere  seines  weiten
Reichs  zu  unternehmen,  auf  denen  der  Herrscher  nach  altrussischem  Brauche
nichts  sieht,  nichts  lernt,  nichts  bessert.  Auf  nachhaltige  Arbeit  hatte  er
sich  nie  verstanden;  die  Langeweile  dieses  öden  Daseins  grinste  ihn  an;
in  dem  grüblerischen  Mißmuth  seiner  Einsamkeit  ward  sein  schwaches
Gemüth  endlich  ganz  überwältigt  von  dem  finsteren  Argwohn,  der  sein  Lebelang
  nicht  mehr  von  ihm  gewichen  war  seit  jenem  Tage  des  Grauens,  da  er
einst  die  Krone  aus  den  Händen  der  Mörder  seines  Vaters  empfangen
hatte.  Ueberall  sah  er  das  Gespenst  der  Revolution.  Noch  von  Laibach  aus
befahl  er  die  Errichtung  einer  geheimen  Militärpolizei,  welche,  mit  40,000
Rubel  jährlich  ausgestattet,  allein  zur  Beobachtung  seiner  Gardeoffiziere
        <pb n="263" />
        Kriegsgefahr  im  Osten.  255

bestimmt  war.  Einmüthig  verlangten  Volk  und  Heer  eine  Sühne  für  die
gräßliche  der  orientalischen  Christenheit  angethane  Schmach;  denn  obwohl
dem  Petersburger  Hofe  die  förmliche  Schutzherrschaft  über  die  griechische
Kirche,  die  er  seit  dem  Frieden  von  Kutschuk-Kainardsche  in  Anspruch  nahm,
keineswegs  zustand,  so  galt  der  weiße  Czar  doch  allen  Rajahvölkern  für
das  Oberhaupt  der  Orthodoxen,  und  sein  eigenes  Ansehen  ward  gefährdet,
wenn  die  Ermordung  des  Patriarchen  von  Konstantinopel  unbestraft  blieb.
Und  bereits  wagte  die  Pforte,  die  über  die  geheimen  Umtriebe  der  russischen
  Agenten  auf  der  Halbinsel  besser  Bescheid  wußte  als  der  Czar  selber,
der  nordischen  Nachbarmacht  herausfordernd,  drohend  entgegenzutreten.
Den  Verträgen  zuwider  blieben  ihre  Truppen,  nachdem  Mfsilanti's  Aufstand
  niedergeworfen  war,  noch  monatelang  in  den  Donaufürstenthümern,
dicht  an  der  russischen  Grenze  und  hausten  und  heerten  nach  Türkenart;
den  fremden  Schiffen,  die  bisher  unter  russischer  Flagge  frei  durch  die
Dardanellen  gesegelt  waren,  wurde  der  altgewohnte  Verkehr  plötzlich  untersagt,
  so  daß  der  Handel  Odessas  schweren  Schaden  erlitt.

Wie  oft  hatte  Rußland  schon  aus  geringerem  Anlaß  dem  Erbfeinde
den  Krieg  erklärt,  und  wie  verlockend  schien  diesmal  die  Lage.  Die  Hauptmacht
  der  Osmanen  war  durch  den  griechischen  Aufruhr  gefesselt,  das
schlechtgerüstete  Oesterreich  durfte  Italien  nicht  von  Truppen  entblößen.
Wenn  der  Herrscher,  der  den  Doppeladler  von  Byzanz  im  Wappen  führte,
jetzt  sein  Schwert  für  die  Sache  der  Hellenen  in  die  Wagschale  legte,  so
konnte  er  wohl  auf  kriegerische  Erfolge  und,  für  den  Anfang  des  Kampfes
mindestens,  auch  auf  den  jubelnden  Beifall  der  liberalen  Welt  rechnen.
Alle  Philhellenen  hofften  noch  auf  die  Vertreibung  der  Ungläubigen  aus
Europa,  und  W.  Müller  wünschte  seinem  Helden  Lord  Byron

Einen  Fall  im  Siegestaumel  auf  den  Mauern  von  Byzanz,
Eine  Krone  dir  zu  Füßen,  auf  dem  Haupt  der  Freiheit  Kranz.

Doch  gerade  diese  Mahnungen  der  Liberalen  schreckten  den  Czaren
zurück.  Er  hatte  allem  Anschein  nach  keine  Kenntniß  von  der  unterirdischen
Arbeit  der  Handlanger  seines  Kapodistrias  und  fühlte  sich  persönlich  beleidigt,
als  die  Pforte  ihm  die  Aufwiegelung  ihrer  christlichen  Unterthanen  vorwarf.
Jedes  liberale  Zeitungsblatt,  das  ihn  zum  heiligen  Kampfe  aufforderte,
bestärkte  ihn  nur  in  seinem  Mißtrauen  gegen  den  Aufruhr  der  Griechen;
nimmermehr  wollte  er  seine  reinen  Hände  durch  den  Bund  mit  der  Revolution
  besudeln.  Wohl  kamen  Augenblicke  des  Schwankens.  Im  Juli
1821  verließ  der  russische  Gesandte  Konstantinopel;  er  hatte  Bürgschaften
gefordert  für  die  Sicherheit  des  griechischen  Cultus  und  war  von  Sultan
Machmud  mit  jenem  übermüthigen  Hohne  abgefertigt  worden,  den  sich  die
Pforte  jederzeit  erlaubt  sobald  sie  die  Giaurs  uneinig  sieht.  Eine  russische
Staatsschrift  forderte  die  Mächte  auf,  zu  erwägen,  unter  welchen  Bedingungen
die  unchristliche  Macht  des  Divans  noch  in  der  Gemeinschaft  des  europäischen
  Völkerrechts  geduldet  werden  könne.  Der  Krieg  schien  unver-
        <pb n="264" />
        256  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

meidlich,  und  schwer  besorgt  schrieb  Ancillon  nach  Wien,  jetzt  sei  der
Czar  entschlossen  zum  Vernichtungskampfe  wider  die  Ungläubigen.“)  Aber
auch  diesmal  blieb  Alexander's  Schwert  in  der  Scheide.  Vergeblich  suchte
Kapodistrias  den  Kaiser  für  die  Ideale  früherer  Tage  zu  erwärmen;  ver—
geblich  warnte  ihn  Czartoryski  vor  jenen  fremden  Monarchen,  die  ihn
jetzt  hinabzögen  zu  ihrer  Niedrigkeit,  während  sonst  sein  Gestirn  hoch  über
ihnen  geschwebt  hätte;  umsonst  eilte  Frau  v.  Krüdener  nach  Petersburg,
um  den  Kreuzzug  wider  den  Islam  zu  predigen.  Der  Czar  wollte  die
alte  Freundin  nicht  mehr  sehen.  Sein  Argwohn  gegen  die  weltumspan—
nenden  Pläne  der  Revolutionspartei  ward  immer  von  Neuem  genährt
durch  die  Briefe  seines  Bruders  Constantin  aus  Warschau,  die  ihm  von
dem  geheimen  Treiben  der  polnischen  Unzufriedenen  erzählten,  und  willig
glaubte  er  der  in  unzähligen  Denkschriften  wiederholten  Weissagung  Met—
ternich's:  der  erste  russische  Soldat,  der  den  Pruth  überschreite,  werde
das  Signal  geben  zu  einer  ungeheuren  Feuersbrunst  in  Polen,  Deutsch—
land,  Italien,  Frankreich.  Er  wendete  jetzt  seine  christliche  Legitimitäts—
doktrin  auch  auf  den  Sultan  an,  den  er  einst  selbst  von  dem  Heiligen
Bunde  ausgeschlossen  hatte,  und  auf  die  rechtlosen  Rajahvölker,  die,  durch
kein  Band  der  Treue  mit  ihren  muhamedanischen  Gewalthabern  verbunden,
  ihr  verwirktes  Leben  sich  alljährlich  durch  die  Zahlung  des  Haradsch
neu  erkaufen  mußten.  Er  ward  auch  nicht  anderen  Sinnes,  als  die
Nationalversammlung  von  Epidaurus  im  Januar  1822  die  Lossagung
der  Hellenen  vom  osmanischen  Joche  feierlich  aussprach  und  der  Wahrheit
  gemäß  verkündete,  sie  habe  nichts  gemein  mit  der  Sache  der  Demagogen,
  sondern  kämpfe  für  die  nationale  Unabhängigkeit.

Unzweifelhaft  ward  Alexander's  friedfertige  Haltung  nicht  bloß  durch
den  Abscheu  vor  der  Revolution  bestimmt,  sondern  auch  durch  die  politische
  Berechnung,  welche  den  deutschen  Höfen  für  jetzt  noch  ganz  verborgen
  blieb.  Die  Türken  selber  rechneten  ihre  nordischen  Nachbarn  niemals
  zu  den  Franken;  als  eine  halbasiatische  Macht  war  Rußland  über
die  verwickelten  Machtverhältnisse  des  Orients  immer  genauer  unterrichtet
als  irgend  ein  europäischer  Hof.  Unmöglich  konnte  den  argwöhnischen
Blicken  des  Czaren  entgehen,  daß  ein  selbständiger  griechischer  Staat  die
moskowitischen  Zukunftspläne  eher  durchkreuzen  als  fördern,  daß  dies  erstarkende
  Hellenenthum  dereinst  vielleicht  gar  selber  die  Hand  nach  der
Kaiserkrone  von  Byzanz  ausstrecken  würde.  Genug,  nach  manchem  Schwanken
kehrte  Alexander  immer  wieder  zu  dem  Entschlusse  zurück,  die  hellenische
Revolution  sich  selber  —  das  hieß  bei  ihm:  dem  verdienten  Untergange  —
zu  überlassen.  Was  irgend  an  den  Liberalismus  gemahnte  war  ihm  verdächtig.
  Im  Herbst  1821  fiel  sogar  sein  langjähriger  Vertrauter  Fürst
Galitzin  in  Ungnade;  der  wohlmeinende  herrnhutische  Schwärmer  hatte

 

*)  Ancillon  an  Krusemark,  27.  Juli  1821.
        <pb n="265" />
        Friedliche  Haltung  Rußlands.  257

seine  philhellenische  Gesinnung  nicht  verhehlt  und  sich  in  der  Unterrichts—
verwaltung  duldsamer  gezeigt,  als  dem  fanatischen  Popen  erlaubt  schien.

Wetteifernd  suchten  England  und  Oesterreich,  die  beiden  treuen  Gönner
des  Divans,  den  Czaren  in  seiner  friedlichen  Gesinnung  zu  bestärken.  Im
Oktober  1821  empfing  Metternich  von  Lord  Castlereagh  ein  Schreiben,  das
ihn  über  die  Harmlosigkeit  der  Troppauer  Protestnoten  seines  englischen
Freundes  vollständig  beruhigte.  Der  Lord,  jetzt  Graf  Londonderry,  lud
ihn  ein,  sich  in  Hannover  bei  König  Georg  einzufinden;  dort  wollten  sie
beide  alle  die  kleinen  Meinungsunterschiede  ausgleichen,  die  selbst  zwischen
vollkommen  gleichgesinnten  Höfen  zuweilen  beständen.“)  In  Hannover
ward  der  Oesterreicher  mit  offenen  Armen  ausgenommen;  der  Welfe  sprach
mit  inbrünstiger  Bewunderung  von  der  Weisheit  des  Kaiser  Franz,  ließ
bei  Tisch  ein  urkräftiges  Hep  Hep  Hurrah  zu  Ehren  seines  großen  Allürten
erschallen  und  entwickelte  Grundsätze,  deren  Lauterkeit  den  Gast  entzückte:
seine  eigenen  Tory-Minister  waren  ihm  noch  viel  zu  liberal.  Die  beiden
Staatsmänner  erneuerten  unterdessen  ihr  altes  Freundschaftsbündniß,  sie
verständigten  sich  leicht  über  alle  europäischen  Fragen,  am  leichtesten
über  die  Aufrechterhaltung  des  Friedens  im  Oriente:  mit  vereinter  Kraft
dachten  Beide  zugleich  den  Czaren  vor  dem  Kriege  zu  warnen  und  die
Pforte  zur  Mäßigung  zu  mahnen.  Da  aber  die  Feinheit  der  Orientalen
sogleich  witterte,  daß  keiner  der  beiden  Höfe  geneigt  war,  seinen  menschenfreundlichen
  Mahnungen  durch  die  Waffen  Nachdruck  zu  geben,  und  der
Oesterreichische  Beobachter  nach  wie  vor  jede  Grausamkeit  der  Türken
beschönigte,  jeden  Sieg  der  Griechen  verdächtigte,  so  ließen  sich  die
Paschas  des  herrischen  Machmud  in  ihrer  gewohnten  Kriegführung  nicht
stören.  Sie  fuhren  fort,  gegen  die  Rebellen  die  altbewährten  ottomanischen
Beruhigungsmittel  des  Schändens  und  Schindens,  des  Pfählens  und
Säckens,  des  Köpfens  und  Brennens  anzuwenden;  und  wer  ein  Ohr
hatte  für  die  Verzweiflung  eines  zur  Raserei  gebrachten  Volkes,  der  mußte
erkennen,  daß  die  von  Metternich  und  Londonderry  ersehnte  Unterwerfung
der  Griechen  schon  längst  unmöglich  war.  Ein  so  gräßlicher  Krieg  konnte

nicht  mehr  anders  enden  als  mit  der  Ausrottung  oder  der  Befreiung  des
Hellenenvolkes.

Dem  Caearen  freilich  war  die  unfruchtbare  Schlauheit  der  Hofburg
immer  noch  überlegen.  Zunächst  galt  es  „den  Träumer“  Kapodistrias
vom  Petersburger  Hofe  zu  entfernen.  Den  ganzen  Winter  hindurch
ängstete  Metternich  den  russischen  Monarchen  in  zahllosen  Briefen  und
Denkschriften  mit  dem  Gespenste  des  allgemeinen  Weltbrandes:  alle  Unzufriedenen
  in  Deutschland  ersehnten  den  Augenblick,  da  der  Czar  sich
für  die  Revolution  erklären  würde!  Von  dem  getreuen  Rechberg  wollte
er  sogar  erfahren  haben,  daß  die  Münchener  Liberalen  nur  auf  das

 

*)  Castlereagh  an  Metternich,  Aachen  1.  Okt.  1821.
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  17
        <pb n="266" />
        258  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Losschlagen  der  Russen  warteten,  um  eine  Veränderung  der  bairischen  Verfassung
  durchzusetzen);  und  dazu  immer  wieder  die  brünstige  Versicherung,
er  treibe  keine  österreichische  Politik  mehr,  sondern  lebe  nur  noch  der  gemeinsamen
  heiligen  Sache  der  europäischen  Legitimität.  Im  Frühjahr  1822
erschien  endlich  der  vormalige  Madrider  Gesandte  Tatistschew  zweimal  in
Wien,  um  hinter  dem  Rücken  des  Gesandten  Golowkin,  der  Oesterreichs
Absichten  durchschaute,  mit  Metternich  zu  verhandeln  und  die  Hofburg
durch  gütliches  Zureden  mindestens  zur  Abberufung  ihrer  Gesandtschaft
aus  Konstantinopel  zu  bewegen.  Tatistschew  stand  im  Rufe  großer  diplomatischer
  Gewandtheit,  Metternich  aber  meinte  höhnisch:  „glücklicherweise
bin  ich  ein  alter  Fischer.“  Und  wirklich  gelang  es  seinen  sophistischen
Künsten,  nicht  nur  alle  Zumuthungen  der  Russen  zurückzuweisen,  er  beredete
den  Czaren  sogar  zu  einer  Nachgiebigkeit,  die  einem  Sündenbekenntniß
sehr  ähnlich  sah.  Alexander  erklärte  sich  bereit  den  diplomatischen  Verkehr
mit  der  Pforte  wieder  anzuknüpfen,  obwohl  der  Sultan  den  vermittelnden
Mächten  immer  nur  die  trotzige  Antwort  gab:  mischt  Euch  nicht  in  unsere
Angelegenheiten!  Der  Oesterreicher  erleichterte  dem  Czaren  den  Rückzug,
bot  seine  guten  Dienste  an  für  die  Räumung  der  Donaufürstenthümer
und  die  Herstellung  des  Schifffahrtsverkehrs  von  Odessa  —  eine  Hilfe,
die  natürlich  nicht  allzu  ernst  gemeint  war,  da  Metternich  von  dem  Grundsatze
  ausging,  schon  die  Möglichkeit  eines  Krieges  der  Kaisermächte  wider
die  Pforte  könne  den  Welttheil  in  Flammen  setzen.  Von  einer  Sühne
für  die  Ermordung  des  Patriarchen  war  keine  Rede  mehr,  und  über  eine
Amnestie  zu  Gunsten  der  griechischen  Rebellen  wollten  die  großen  Mächte
erst  noch  mit  dem  Divan  verhandeln,  was  nach  orientalischem  Brauche
noch  jahrelang  währen  konnte.

Kurz,  Alexander  hatte  seine  Hand  von  den  Christen  der  Balkanhalbinsel
  gänzlich  abgezogen,  und  mit  gutem  Grunde  grollte  Rußland  über
diesen  Czaren,  der  sich  die  Gelegenheit  zu  einem  gerechten,  nationalen
Kriege  so  kleinmüthig  entschlüpfen  ließ.  Mit  schmetternden  Fanfaren  verkündete
  Metternich  seinem  Kaiser  die  Niederlage  Rußlands,  „den  vollständigsten
  Sieg,  den  vielleicht  je  ein  Cabinet  über  das  andere  davon
getragen“.  Kurz  vorher  hatte  er  einmal  in  einen  Brief  den  Weisheitsspruch
eingeflochten,  die  Prahlerei  sei  die  lächerlichste  aller  Eigenschaften.  Gewohnt
nur  auf  den  nächsten  Tag  zu  rechnen,  wähnte  er  das  Werk  Peter's  des
Großen  und  aller  seiner  Nachfolger  bereits  vernichtet  zu  haben  und  ahnte
nicht,  daß  die  dauernde  Macht  der  Weltverhältnisse  und  der  nationalen
Leidenschaften  den  russischen  Staat  früher  oder  später  in  die  Bahnen
Katharina's  zurückführen  mußte.  Das  unerhörte  Glück  dieser  Jahre  hatte
seinen  Dünkel  bereits  so  hoch  gesteigert,  daß  er  jeden  Andersgesinnten  fast
wie  einen  Geisteskranken  ansah;  da  er  selber  in  den  süßlichen  Neigungen

 

*)  Bernstorff  an  Krusemark,  29.  Sept.  1821;  Krusemark's  Bericht,  3.  März  1822.
        <pb n="267" />
        Kapodistrias'  Fall.  259

der  Höfe  des  alten  Jahrhunderts  befangen  blieb  und  sich  nichts  Schöneres
wußte  als  eine  recht  flache  italienische  Oper,  so  erschien  es  ihm  sehr  merk—
würdig,  daß  alle  Liberalen  die  neue  deutsche  Musik  vorzögen,  der  falsche
Geist  und  der  schlechte  Geschmack  sich  ewig  beisammen  fänden.

In  Petersburg  blieb  der  Rückschlag  nicht  aus.  Kapodistrias  verließ
den  Hof  im  September  mit  unbestimmtem  Urlaub  —  für  immer,  wie  er
wohl  wußte.  Auch  Golowkin  forderte  seine  Entlassung  und  wurde  durch
den  glücklich  überlisteten  Tatistschew  ersetzt.  So  waren  sie  denn  Alle  in
Ungnade  gefallen,  die  bedeutenden  Männer,  die  einst  nach  und  neben
einander  das  Vertrauen  des  Czaren  gewonnen  hatten:  Speransky  und
Stein,  Czartoryski,  Galitzin,  Kapodistrias.  Nur  Einer  behauptete  sich  vom
Anfang  bis  zum  Ende  dieser  wechselreichen  Regierung  unerschütterlich  in
der  Gunst  des  Herrschers:  der  dumme,  rohe,  heimtückische  General  Arak—
tschejew,  ein  Kamaschenheld  gemeinsten  Schlages,  knechtisch  nach  oben,  frech
nach  unten.  Wie  sanfte,  hingebende  Frauen  sich  nicht  selten  zu  einem
völlig  herzlosen  Manne  dämonisch  hingezogen  fühlen,  so  konnte  Alexander's
weiche  Natur  diesen  bösen  Gesellen  nicht  entbehren,  der  in  seiner  glücklichen
Selbstgewißheit  kein  Erwägen  und  kein  Schwanken  kannte.  Der  allgemeine
Haß,  welchen  das  herrische  Gebahren  dieses  Günstlings  hervorrief,  fiel
auch  auf  seinen  Beschützer  zurück.  Seit  Alexander  vor  den  Osmanen
die  Segel  gestrichen  hatte,  begann  die  Liebe  des  Volks  sich  von  dem  einst
Vergötterten  abzuwenden,  und  je  verlassener  er  sich  unter  seinen  Russen
fühlte,  um  so  fester  klammerte  er  sich  an  den  Bund  der  großen  Mächte.

Der  preußische  Hof  hatte  während  dieser  Händel  seine  österreichischen
Freunde  unterstützt,  doch  nur  lau  und  nicht  ohne  Widerstreben;  denn
obwohl  er  in  seiner  unbedingten  Friedensliebe  den  Ausbruch  des  orientalischen
  Krieges  zu  verhindern  wünschte,  so  konnte  er  sich  doch  der
philhellenischen  Schwärmerei  der  öffentlichen  Meinung  nicht  so  gänzlich
entziehen  wie  die  Hofburg,  die  von  Alters  her  darauf  rechnen  durfte,  daß
ihre  Völker  sich  niemals  ein  Urtheil  über  die  auswärtige  Politik  erlaubten.
Ein  türkenfreundlicher  Fanatismus,  wie  ihn  der  Oesterreichische  Beobachter
zur  Schau  trug,  war  in  den  Spalten  der  Berliner  Staatszeitung  unmöglich,
  da  fast  die  gesammte  gute  Gesellschaft,  bis  hinauf  zu  dem  Freiherrn
vom  Stein  und  dem  hochkirchlichen  westphälischen  Adel,  sich  laut  für  die
Griechen  aussprach.  Einmal,  im  Juli  1821,  wagte  Ancillon  sogar  den
Vorschlag,  die  christlichen  Mächte  sollten  durch  gemeinsame  Verhandlungen
bei  der  Pforte  den  Griechen  einigen  Rechtsschutz  sichern.  Bernstorff  beeilte
  sich  freilich,  diese  Denkschrift  seines  Freundes  als  eine  Privatarbeit  zu
verleugnen;  er  ermahnte  sogar  im  September,  auf  Metternich's  dringende
Bitte,  die  Höfe  von  München  und  Stuttgart  zum  Einschreiten  gegen  die
revolutionären  Umtriebe  der  Philhellenen:  unter  den  Aposteln  der  Freiheit,
so  schrieb  er,  habe  keiner  so  viel  Frechheit  an  den  Tag  gelegt  wie  Professor
Thiersch  in  München.  Nunmehr  wurden  die  öffentlichen  Werbungen  für

17*
        <pb n="268" />
        260  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

die  griechischen  Freischaaren  überall  untersagt,  und  Thiersch  durfte  seine  in
der  Allgemeinen  Zeitung  begonnene  Fehde  gegen  Gentz  nicht  fortführen.)
Aber  dabei  blieb  es  auch;  die  Geldsammlungen  der  Griechen  nahmen
ungestört  ihren  Fortgang,  und  in  Preußen  selbst  drückten  die  Behörden
ein  Auge  zu.  So  lange  Alexander  noch  schwankte,  vermied  der  Berliner
Hof  behutsam  Alles,  was  die  russische  Freundschaft  irgend  gefährden  konnte.
Die  Einladung  nach  Hannover  schlug  Bernstorff  aus,  damit  die  Zusammenkunft
  nicht  den  Anschein  einer  gegen  Rußland  gerichteten  europäischen  Verschwörung
  gewänne,  und  trotz  der  Bitten  Metternich's  wollte  der  König
die  Friedensarbeit  der  Hofburg  nicht  durch  eigenhändige  Briefe  an  seinen
kaiserlichen  Freund  unterstützen.)

Erleichtert  athmete  man  in  Berlin  auf,  als  die  Kriegsgefahr  im
Osten  sich  verzog.  Kaiser  Franz  aber  vergaß  jene  geringfügigen  Meinungsverschiedenheiten
  gern,  da  ihm  der  König  von  Preußen  im  Sommer  1822
einen  nur  allzu  unzweideutigen  Beweis  seiner  Anhänglichkeit  gab.  Der
Gesandte  General  Krusemark  war  gestorben,  ein  Diplomat  der  alten
Schule,  der  trotz  seiner  Verehrung  für  die  Hofburg  doch  auch  die  Gebrechen
des  Kaiserstaates,  die  Zerrüttung  des  Haushalts  und  des  Heerwesens,  die
unhaltbaren  Zustände  in  der  Lombardei  immer  mit  ehrlichen  Soldatenaugen
  unbefangen  beobachtet  hatte.  Sofort  ließ  Metternich  alle  Minen
springen,  um  einen  Nachfolger  nach  seinem  Herzen  zu  erlangen,  und  da
die  Partei  Voß-Buch's  eben  jetzt  im  Aufsteigen  war,  so  wurde  der  König
in  unglücklicher  Stunde  beredet,  den  Fürsten  Hatzfeldt  nach  Wien  zu  senden.
Mit  den  Worten:  „wir  brauchen  einen  so  reinen  Mann  wie  Sie“  empfing
Metternich  den  alten  Freund,  und  Kaiser  Franz  meinte  befriedigt:  „so
immer  fester  verbunden  werden  wir  den  revolutionären  Geist  überall  und
vollständig  besiegen.““““")  Fürst  Hatzfeldt  hatte  einst  nach  der  Jenaer
Schlacht  als  Gouverneur  von  Berlin  eine  kopflose  Schwäche  gezeigt,  die
dem  Landesverrathe  nahe  kam  und  nur  darum  der  verdienten  Strafe
entging,  weil  Napoleon  sich  drohend  für  ihn  verwendete.  Nachher  gesellte
er  sich  zu  der  kleinen  Schaar  der  Franzosenfreunde,  da  ihm  der  napoleonische
Despotismus  immerhin  erträglicher  schien  als  die  Umsturzgedanken  Stein's
und  Hardenberg's.  Noch  im  Februar  1813  beschwor  er  den  Imperator
in  Paris,  den  preußischen  Hof  durch  einige  kleine  Zugeständnisse  zu  beschwichtigen,
  damit  Deutschland  vor  der  Geißel  der  Revolution  bewahrt
bliebe.  Nach  den  Befreiungskriegen,  die  er  nur  mit  gemischten  Empfindungen
  betrachten  konnte,  sah  er  einen  „Kampf  auf  Tod  und  Leben
zwischen  Aristokratie  und  Demokratie“  voraus;  wie  früher  Napoleon  so
war  ihm  jetzt  Oesterreich  der  Hort  der  Autorität.  Er  lebte  und  webte  in  der

–—  ———  —  —

 

*)  Weisung  an  Krusemark,  29.  Sept.;  Zastrow's  Bericht,  26.  Okt.  1821.
*“)  Bernstorff  an  Krusemark,  25.  Dec.  1821,  26.  Jan.  1822.
***)  Hatzfeldt's  Bericht,  6.  Juli  1822.
        <pb n="269" />
        Fürst  Hatzfeldt.  261

guten  alten  Zeit,  da  der  Edelmann  noch  Alles  war,  und  empfahl  den  Fürsten
sich  mit  Rathgebern  aus  dem  hohen  Adel  zu  umgeben:  „ich  will  zurück
zu  jenen  glücklichen  Tagen  meiner  Jugend,  wo  die  Ordnung,  die  Mannszucht,
  die  Religion  und  die  Sittlichkeit  noch  in  allen  Klassen  der  Gesellschaft
  anerkannte  Tugenden  waren.“  Als  Gesandter  in  Brüssel  schloß  er
gute  Freundschaft  mit  dem  verhaßten  Minister  van  Maanen  und  mahntte,
völlig  eigenmächtig,  den  niederländischen  Hof,  daß  man  die  Ehrfurcht  vor
„der  schlechten  Verfassung“  nur  ja  nicht  zu  weit  treiben  möge.

Und  dieser  greise  Heißsporn  der  reaktionären  Partei  bekleidete  fortan
fünf  Jahre  lang  den  damals  wichtigsten  Posten  der  preußischen  Diplomatie.
In  seinem  Oesterreich  fand  er  Alles  bewunderungswerth;  hier  kann  man
ruhig  schlafen,  schrieb  er  seelenvergnügt,  inmitten  eines  guten  Volkes,
geschützt  durch  ein  treues  Heer  und  eine  ausgezeichnete  Polizei.  Nur  gegen
die  überlegene  Cultur  der  Lombarden  und  Venetianer  erging  er  sich,  wie
Metternich,  gern  in  Ausdrücken  hoffärtiger  Verachtung.  Wie  jubelte  er
auf,  als  Kaiser  Franz  die  fußfälligen  Bitten  der  Gräfin  Teresa  Confalonieri
für  ihren  gefangenen  Gatten  hartherzig  abwies;  die  erste  aus  jener  langen
Reihe  hochsinniger  Frauen,  welche  das  einige  Italien  heute  als  die  Heldinnen
der  nationalen  Freiheit  ehrt,  war  in  Hatzfeldt's  Augen  nur  das  Weib  eines
Verbrechers.  Auch  das  k.  k.  Beamtenthum  schien  ihm  zum  Theil  schon
gangréné;  denn  auch  dies  schöne  Bild  von  dem  liberalen  Krebsschaden
sowie  die  vier  anderen  Metaphern  seines  Meisters  Metternich  eignete  sich
der  Adept  sogleich  gelehrig  an.  Seine  geschwätzigen,  in  brutalen,  kaum
lesbaren  Schriftzügen  hingeworfenen  Berichte  stechen  auffällig  ab  von  der
maßvollen,  streng  sachlichen  Darstellung,  welche  sonst  in  den  Arbeiten  der
preußischen  Diplomatie  üblich  war;  sie  fließen  über  von  Schmähungen  wider
die  liberalen  „Taugenichtse",  und  auf  jeder  dritten  Seite  kehrt  die  Drohung
wieder:  il  faut  terrasser  pour  tonjours  le  monstre  révolutionnaire.)
Als  er  dann  in  der  Sonne  der  kaiserlichen  Gunst  warm  wurde,  da  verlor
er  allmählich  jedes  Gefühl  preußischen  Stolzes;  er  pflegte  seine  Dienstpapiere
mit  unziemlicher  Vertraulichkeit  dem  österreichischen  Staatskanzler  zu  zeigen,
er  schlug  gegen  sein  eigenes  Cabinet  oft  einen  Ton  an,  als  wäre  er  ein
österreichischer  Agent  am  preußischen  Hofe,  und  fühlte  sich  nur  noch  als
Sicherheitswächter  für  den  gesammten  Welttheil.  Denn  in  allen  groben
menschlichen  Verirrungen  liegt  ein  weltbürgerlicher  Zug:  wie  die  Welt  des
Lasters  und  des  Verbrechens  leider  zu  allen  Zeiten  eine  internationale
Macht  war,  so  verliert  auch  der  politische  Fanatismus,  sobald  er  eine
letzte  Grenze  überschreitet,  den  Boden  des  Vaterlandes  unter  seinen  Füßen.
Zum  Glück  reichte  der  Einfluß  des  Fürsten  in  Berlin  nicht  sehr  weit.
Bernstorff  ließ  sich  nur  selten  einmal,  in  schwachen  Augenblicken,  durch
die  österreichischen  Gespenstergeschichten  einschüchtern,  und  je  weiter  er  sich

 

*)  Hatzfeldt's  Berichte,  30.  Dec.  1822,  25.  Jan.,  6.  Febr.  1826  u.  f.  f.
        <pb n="270" />
        262  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

selbst  im  Laufe  der  Jahre  von  den  Bahnen  der  Politik  Metternich's
entfernte,  um  so  lästiger  wurde  ihm  der  alte  Polterer,  der  jedes  eigenen
Gedankens  baar,  nur  wie  ein  Doppelgänger  des  österreichischen  Gesandten
Zichy  erschien  und  zuletzt  seinen  vorgesetzten  Minister  geradezu  bekämpfte.
Witzleben  aber  las  die  Wiener  Gesandtschaftsberichte  stets  mit  Entsetzen  und
schrieb  sich  zuweilen  die  ärgsten  Stellen  ab,  um  den  König  in  vertraulichem
Gespräche  vor  diesem  Uebermaße  der  Parteiwuth  zu  warnen.  —

Mit  Preußen  fest  verbündet,  mit  England  verständigt,  mit  Rußland
leidlich  ausgesöhnt,  konnte  Metternich  dem  vierten  Congresse,  der  nach
neueren  Verabredungen  in  Verona  stattfinden  sollte,  mit  einiger  Ruhe
entgegensehen;  er  wußte  mindestens,  daß  die  orientalische  Frage  —  der
Ausdruck  kam  in  diesen  Tagen  auf  —  dort  nur  geringe  Schwierigkeiten
bereiten  würde.  In  Spanien  freilich  hatte  sich  die  Lage  mittlerweile  sehr
ernst  gestaltet.  Der  Radicalismus  war  in  beständigem  Wachsthum;  schon
schritt  man  zur  Aufhebung  der  Klöster  und  der  Majorate,  der  katholischen
Majestät  ins  Angesicht  brüllte  der  Pöbel  das  wilde  Hohnlied:  tragals
perro,  schling“  es  nieder  du  Hund!  König  Ferdinand  sendete  insgeheim
flehende  Hilferufe  an  die  großen  Mächte  und  wagte  endlich  im  Juli  1822
einen  Staatsstreich.  Der  tückische  Anschlag  mißlang.  Verzweifelnd  an  der
Treue  dieses  Fürsten  zerstoben  die  gemäßigten  Parteien  in  alle  Winde,
die  Radicalen  allein  behaupteten  das  Feld  in  der  Hauptstadt,  der  Bourbone
  war  ein  Gefangener  in  seinem  Schlosse.  In  den  hartgläubigen
Provinzen  des  Nordens  aber  schaarte  sich  die  Partei  der  Servilen  zusammen,
  Priester  und  Mönche  predigten  den  Glaubenskrieg  wider  die
Revolution;  in  Urgel  ward  eine  Regentschaft  eingesetzt,  die  im  Namen  des
unfreien  Königs  zu  handeln  vorgab  und  ihre  Agenten  an  alle  Höfe  sendete.
Der  Bürgerkrieg  raste  dahin,  und  wie  sollte  er  enden  unter  einem  Fürsten,
der  alle  Parteien  verrathen  und  mißbraucht  hatte?  Dieser  König  muß
fallen,  schrieb  Bernstorff  traurig,  er  hat  alle  Eigenschaften  sich  zu  verderben,
keine  sich  zu  retten.)

Und  schon  begannen  von  Frankreich  her  die  ersten  leisen  Versuche
der  Einmischung.  Dort  war  im  Dee.  1821  ein  Ultra-Ministerium  unter
der  Führung  Villele's  gebildet  worden.  Der  Sieg  dieser  Partei  bekundete
sich  sogleich  in  harten  Verfolgungen  wider  die  radicalen  Geheimbünde;
das  ganze  nächste  Jahr  hindurch  wurde  das  Land  durch  gehässige  politische
Processe  in  Athem  gehalten.  Zugleich  verlangte  die  Presse  der  Ultras
mit  wachsendem  Ungestüm  den  Krieg  wider  Spanien:  der  beleidigte  Vetter
des  Allerchristlichsten  Königs  sollte  gerächt,  das  Brutnest  der  jüngsten
Revolution  ausgenommen  und  die  bescheidene  Rolle,  welche  Frankreich
während  der  letzten  Jahre  in  Europa  gespielt,  durch  die  glänzenden  Erfolge
  eines  legitimistischen  Kreuzzugs  gesühnt  werden.  Wenn  der  Erbe  der

 

*)  Bernstorff  an  Hatzfeldt,  26.  Juli  1822.
        <pb n="271" />
        Spanisch-französische  Verwicklung.  263

Revolution  einst  die  Spanier  nicht  hatte  bezwingen  können,  dem  Erben
des  heiligen  Ludwig  war  ein  leichter  Sieg  gewiß!  Umsonst  bemühte  sich
der  kluge,  behutsame  Villele  diesen  blinden  Eifer  zu  bändigen;  ein  Theil
seiner  eigenen  Amtsgenossen  stand  den  Plänen  der  Kriegspartei  nahe,  der
Minister  des  Auswärtigen  Montmorency  unterhielt  diplomatischen  Verkehr
  zugleich  mit  der  Madrider  Cortes-Regierung  und  mit  der  Regentschaft
von  Urgel.  Schon  seit  dem  Herbst  1821  stand  ein  kleines  Heer  an  der
Pyrenäengrenze  um  die  Einschleppung  des  gelben  Fiebers  zu  verhindern.
Die  Truppen  blieben  versammelt  auch  als  die  Krankheit  längst  erloschen
war;  sie  wurden  nach  und  nach  verstärkt,  sie  nahmen  die  Guerillas  des
Glaubensheeres,  die  vor  den  Regimentern  des  Generals  Mina  nordwärts
flohen,  gastlich  auf  und  erlaubten  ihnen  sich  zu  neuem  Kampfe  zu  rüsten.
So  verletzte  der  Staat,  der  sich  als  Wahrer  der  Legitimität  gebärdete,
Tag  für  Tag  die  Gesetze  des  Völkerrechtes,  und  da  Mina  mit  den  Truppen
der  Cortes  zuletzt  überall  siegreich  blieb,  so  ward  ein  Krieg  zwischen  den
beiden  Nachbarmächten  immer  wahrscheinlicher.

In  diesem  erwartungsvollen  Augenblicke  vollzog  sich  am  englischen
Hofe  eine  folgenreiche  Wendung.  Kurz  vor  dem  Zusammentritt  des
Veroneser  Congresses,  am  13.  August,  entleibte  sich  Graf  Londonderry  in
einem  Anfall  von  Schwermuth,  und  mit  aufrichtigem  Kummer  betrauerte
Metternich  den  Unersetzlichen,  „mein  anderes  Ich“.  Lord  Liverpool  aber
fühlte  längst,  daß  die  traurige  Mittelmäßigkeit  seines  Cabinets  einer  Auffrischung,
  die  Hartköpfigkeit  der  Hochtorys  einer  Milderung  bedurfte;  er
entschloß  sich  daher,  an  die  Stelle  des  Verstorbenen  Georg  Canning  zu
berufen,  den  freiesten  und  geistreichsten  Kopf  der  Torypartei,  der  dem  König
Georg  und  dem  Wiener  Hofe  gleich  verdächtig  war.  So  zog  denn  endlich
wieder  ein  entschlossener  Vertreter  englischer  Interessen=  und  Handelspolitik
in  die  Säle  von  Downing-Street  ein,  während  alle  anderen  Großmächte
den  Doktrinen  der  Revolution  nur  einen  ebenso  unfruchtbaren  conservativen
Doktrinarismus  entgegenzusetzen  wußten.  Von  Jugend  an  lebte  Canning
dem  einen  Gedanken  der  Macht  Alt-Englands.  Schon  in  dem  Kriege
gegen  das  revolutionäre  Frankreich  sah  er  nicht  wie  Burke  einen  Principienkrieg,
  sondern  einen  Kampf  um  die  britische  Seeherrschaft;  ihm  war  es
nur  ein  Mittel  zum  Zweck,  wenn  er  in  den  Spalten  seiner  antijacobinischen
  Zeitschrift  die  Ideen  der  Revolution  mit  blendendem  Witz  verspottete.
Ganz  unbedenklich  befahl  er  nachher,  als  Mitglied  des  Ministeriums
Portland,  mitten  im  Frieden  den  Raubzug  gegen  Kopenhagen,  weil  die
Interessen  des  englischen  Handels  diesen  Gewaltstreich  geboten,  und
ebenso  unbedenklich  versprach  er  den  spanischen  Junten  seinen  Beistand
wider  Napoleon.  Durch  leidige  Mißverständnisse  und  persönliche  Händel
ward  er  dann,  eben  in  der  Zeit  da  sein  Ehrgeiz  leidenschaftlich  nach  dem
Besitze  der  Macht  verlangte,  aus  dem  Cabinet  verdrängt  und  mußte  grollend
mit  ansehen,  wie  kleinere  Leute  die  Früchte  seiner  thatkräftigen  Staatskunst
        <pb n="272" />
        264  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

ernteten  und  Castlereagh  das  siegreiche  England  auf  den  Friedenscongressen
vertrat.  Jetzt  endlich,  nach  langen  Jahren  mißmuthigen  Harrens,  gewährte
ihm  das  Schicksal  die  Genugthuung,  daß  er  die  halbverlorene  Selbständigkeit
der  englischen  Politik  wiederherstellen,  den  starren  Bund  der  Großmächte
zersprengen  und  mit  fünf  Jahren  glänzender  Erfolge  seine  staatsmännische
Laufbahn  ruhmvoll  abschließen  sollte.

In  der  inneren  Politik  blieb  er  immer  conservativ;  denn  obwohl  er
die  Vorurtheile  der  steifen  Hochtorys  weit  übersah,  obwohl  er  als  Halb-Irländer
  die  Emancipation  der  Katholiken  lebhaft  betrieb  und  auch  der
Milderung  der  harten  Zollgesetze  günstig  war,  so  verwarf  er  doch  unbedingt
den  neuen  Gedanken,  um  den  sich  die  Whigpartei  wieder  zu  sammeln
begann,  den  Gedanken  der  Parlamentsreform.  Nichts  schien  ihm  gefährlicher
  für  die  Schlagkraft  der  britischen  Politik  als  eine  wirkliche  Volksvertretung
  im  Unterhause.  Aber  wie  für  sein  England  so  verlangte  er
auch  für  jede  andere  Nation  das  Recht  nach  ihrer  Eigenart  zu  leben,  falls
sie  nur  den  englischen  Handel  nicht  störte.  Und  dieser  Handel  gedieh  dann
am  sichersten,  wenn  das  Festland  nie  zur  Ruhe  kam,  wenn  die  wirthschaftliche
  Spannkraft  seiner  Völker  durch  bürgerliche  Kämpfe  gelähmt
wurde;  um  so  ungestörter  konnte  dann  die  glückliche  Insel  die  Meeresherrschaft,
  die  ihr  als  ein  natürliches  Recht  galt,  erweitern.  Der  weltbürgerlichen
  Doktrin  des  legitimen  Fürstenrechts  stellte  Canning  fest  und  sicher
den  nüchternen  Satz  entgegen:  „die  Harmonie  der  politischen  Welt  wird
durch  die  Mannigfaltigkeit  der  Staatsformen  so  wenig  gestört  wie  die
Harmonie  der  physischen  Welt  durch  die  verschiedene  Größe  der  Planeten."
Den  Spaniern  gegenüber  befolgte  er  den  nämlichen  Grundsatz,  welchen
Londonderry  noch  in  einer  hinterlassenen  Instruktion  ausgesprochen  hatte:
niemals  dürfe  England  dem  Pariser  Hofe  den  Einmarsch  in  Spanien,
den  beherrschenden  Einfluß  auf  der  iberischen  Halbinsel  gestatten.  Aber
wie  viel  günstiger  als  vor'm  Jahre  war  jetzt  Englands  Stellung.

In  Troppau  und  Leibach  hatte  Castlereagh  allein  mit  dem  linken
Arme  gefochten,  da  er  die  Einmischung  Oesterreichs  in  die  italienischen
Händel  selber  lebhaft  wünschte  und  nur  die  doktrinären  Manifeste  der
Ostmächte  mißbilligte.  In  der  spanischen  Frage  dagegen  konnte  Canning
ohne  Vorbehalt  ein  kaltes  Nein  sprechen,  und  er  war  dazu  um  so  fester  entschlossen,
  da  er  das  große  europäische  Bündniß  mit  vollkommener  Gemüthsfreiheit
  beurtheilte.  Londonderry  hätte  niemals  den  Muth  gefunden  sich
von  der  großen  Allianz  förmlich  loszusagen;  sein  Nachfolger  betrachtete  sie  als
eine  Fessel  für  England,  zumal  seit  sie,  ihrem  ursprünglichen  Zwecke  zuwider,
sich  nur  noch  mit  der  polizeilichen  Ueberwachung  Europas  beschäftigte.
Während  sein  Vorgänger  in  freundschaftlicher  Ehrfurcht  zu  Metternich
emporgeblickt  hatte,  war  Canning  der  erste  Staatsmann  dieses  Zeitalters,
der  die  Nichtigkeit  des  großen  Wiener  Zauberers  durchschaute.  Sobald
er  die  Schlangenwindungen  der  Metternich'schen  Politik  eine  Weile  ver-
        <pb n="273" />
        Canning.  265

folgt  hatte,  meinte  er  kurzab,  das  sei  der  größte  Lügner  und  Schuft  des
Continents,  und  legte  fortan  alle  die  salbungsvollen  politischen  Sitten—
predigten  der  Hofburg  mit  einem  trockenen  Witze  bei  Seite.  Er  wußte
wohl,  daß  Englands  kleines  Heer  kaum  wagen  durfte  den  Franzosen  in
Spanien  mit  dem  Schwerte  zu  begegnen.  Dafür  hielt  er  eine  andere
Waffe  bereit,  um  die  Nachbarn,  falls  sie  den  Einmarsch  wagten,  empfindlich
zu  züchtigen:  wenn  England  die  thatsächlich  schon  halb  vollzogene  Anerkennung
  der  Unabhängigkeit  Südamerikas  zuerst  förmlich  aussprach,  dann
wurden  die  Interessen  Frankreichs  und  Spaniens  schwer  geschädigt,  die
britische  Flagge  gewann  die  Vorhand  auf  dem  neu  erschlossenen  Markte
und  konnte  sich  vielleicht  dort  im  Westen  ein  anderes  größeres  Portugal,
ein  unermeßliches  Gebiet  handelspolitischer  Ausbeutung  sichern.

Ebenso  gut  englisch  war  Canning's  Urtheil  über  die  orientalischen
Wirren.  Er  hatte  sich  schon  als  Student  durch  seine  reiche  classische
Bildung  hervorgethan  und  vor  Jahren  sogar  philhellenische  Gedichte
geschrieben,  wie  er  auch  jetzt  noch  den  griechischen  Rebellen  seine  menschliche
  Theilnahme  nicht  versagte.  Darum  war  er  doch  keineswegs  gewillt,
die  drückende  Gewaltherrschaft,  welche  sein  England  gegen  die  Hellenen
der  ionischen  Inseln  ausübte,  irgend  zu  mildern.  Den  Bestand  des
Türkenreichs  hielt  er,  gleich  der  ungeheuren  Mehrzahl  seiner  Landsleute,
für  eine  europäische  —  das  will  sagen,  eine  englische  —  Nothwendigkeit,
weil  die  wirthschaftliche  Hilflosigkeit  der  schlummernden  Balkanvölker  dem
britischen  Kaufmann  einen  so  bequemen  Markt  bot.  Um  diesen  treuesten
Bundesgenossen  Alt--Englands  nicht  zu  schwächen,  wollte  er  den  Griechen
niemals  mehr  als  die  Rechte  eines  halbselbständigen  Vasallenstaates,  wie
sie  Serbien  bereits  besaß,  einräumen.  Ungleich  wichtiger  als  die  Zukunft
der  Hellenen  war  ihm  der  Kampf  gegen  Rußlands  orientalische  Politik.
In  dem  Mißtrauen  gegen  den  Petersburger  Hof  stimmte  er  ganz  mit
Londonderry  und  den  Hochtorys  überein,  nur  wollte  er  die  russischen  Pläne
durch  Thaten,  nicht  bloß,  wie  Metternich,  durch  Hinhalten  und  Zuwarten
bekämpfen.

Wohl  war  es  ein  Segen,  daß  endlich  wieder  der  grelle  Lichtstrahl  einer
kräftigen  nationalen  Politik  in  die  Nebelwelt  der  europäischen  Reaktion
hereinbrach.  Und  Canning  schritt  mit  der  Geschichte,  er  erkannte  doch
einige  der  jugendlichen  Kräfte,  die  sich  im  Völkerleben  emporrangen,  in
ihrer  Berechtigung  an;  die  Gedanken  seiner  britischen  Machtpolitik  berührten
  sich,  wenn  auch  nur  zufällig,  mit  manchen  Herzenswünschen  der
Liberalen  des  Festlands.  Meisterhaft  verstand  er  diesen  Vortheil  zu  benutzen.
Wie  einst  die  beiden  Pitt  das  große  Wort  vom  europäischen  Gleichgewicht
  verwendet  hatten  um  die  Interessenpolitik  der  englischen  Seeherrschaft
  rednerisch  zu  umhüllen,  so  gebrauchte  jetzt  ihr  Nachfolger  das
neue  Schlagwort  von  der  Freiheit  der  Völker,  das  späterhin  als  bewährtes
Erbstück  in  den  Wörterschatz  Lord  Palmerston's  überging.  Entzückt  lauschte
        <pb n="274" />
        266  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

die  liberale  Welt,  wenn  der  schöne  Mann  mit  den  begeisterten,  leuchtenden
Augen  und  der  breiten  kahlen  Stirn  eine  seiner  schwungvollen,  gedankenreichen
  Reden  hielt  und  die  scharfsinnige  Erörterung  des  englischen  Handelsvortheils
  immer  zur  rechten  Zeit  durch  einen  wohlberechneten  Ausfall
auf  die  verhaßte  heilige  Allianz  oder  durch  einen  feierlichen  Anruf  der
Selbständigkeit  der  Nationen  oder  durch  ein  Freiheit  athmendes  classisches
Citat  unterbrach.  Da  zudem  die  Verehrung  für  das  freie  England
noch  von  den  napoleonischen  Zeiten  her  nachwirkte,  so  geschah  das  Seltsame,
  daß  dieser  aristokratische  eingefleischte  Insulaner  bald  für  einen
Helden  des  weltbürgerlichen  Liberalismus  galt  und  dies  Inselvolk,  das
unter  allen  Nationen  der  Welt  die  stärkste  nationale  Selbstsucht  besitzt,
als  der  hochherzige  Vertheidiger  der  allgemeinen  Völkerfreiheit  gepriesen
wurde.  Für  Metternich  ward  Canning  ein  furchtbarer  Feind.  Mit  den
Ideologen  der  Revolution  wußte  die  Hofburg  schon  fertig  zu  werden:
dieser  Mann  aber,  der  Feuer  und  Kälte,  Schwung  und  Nüchternheit  so
wunderbar  vereinigte,  der,  gestützt  auf  die  wirthschaftliche  Kraft  der  größten
Geldmacht  der  Erde,  die  kühlen  Berechnungen  seiner  Handelspolitik  mit
dem  gewaltigen  Pathos  volksthümlicher  Beredsamkeit  vertheidigte  und  die
öffentliche  Meinung  Europas  in  den  Dienst  der  englischen  Seeherrschaft
zog,  er  blieb  den  Wiener  Staatslenkern  ein  Räthsel.  Nur  wenige  Wochen
stand  er  am  Ruder,  da  ward  er  schon  von  den  Diplomaten  Oesterreichs
mit  einer  Fluth  von  Verleumdungen  überschüttet,  welche  die  geheime  Besorgniß
  deutlich  verriethen.  —

So  standen  die  Dinge,  als  Kaiser  Alexander  und  die  Staatsmänner
der  großen  Mächte  im  September  sich  in  Wien  zu  vertraulichen  Vorbesprechungen
  einfanden.  Zur  Beruhigung  Aller  zeigte  der  Czar  eine
„europäische  Gesinnung“,  welche  an  die  Laibacher  Tage  gemahnte.  Er
nahm  keinen  Anstand,  den  Preußen  reumüthig  zu  gestehen,  daß  er  einst
von  den  Plänen  der  Neuerer  das  Wohl  der  Menschheit  erhofft  und  auch  in
der  griechischen  Sache  mehrfach  geirrt  habe.  Jetzt  aber  seien  die  Neuerer
entlarvt,  jetzt  gälte  es  nur  noch  die  Revolution  zu  bewältigen  und  Europa
endlich  zu  beruhigen.  Mit  seiner  ganzen  Nation  habe  er  kämpfen  müssen,
doch  der  Untergang  der  großen  Allianz  bleibe  das  größte  aller  Uebel,
und  daneben  dürften  Privatinteressen  nicht  in  Betracht  kommen.  So  ganz
verwandelt  erschien  jetzt  der  Fürst,  der  einst  der  Welt  die  Lehren  des
christlichen  Liberalismus  verkündigt;  selbst  die  Schlagworte  Metternich's,
der  jede  gesunde  nationale  Staatskunst  als  persönlichen  Eigennutz  zu
brandmarken  pflegte,  hatte  er  sich  bereits  angeeignet.  Nur  die  fromme
Salbung  früherer  Tage  war  ihm  noch  geblieben.  „Die  Politik,“  sagte  er
zu  Hatzfeldt,  „ist  nicht  mehr,  was  sie  einst  war.  Sie  ruht  nicht  mehr  auf
der  Selbstsucht,  die  Grundsätze  unseres  wahrhaft  heiligen  Bundes  sind
rein  wie  er  selbst;  nur  wenige  Menschen  verstehen  diese  Staatskunst
schon  ganz.“  So  war  man  denn  allerseits  einig,  die  griechische  Frage
        <pb n="275" />
        Vorbesprechung  in  Wien.  267

auf  dem  Congresse  zu  „tödten“,  und  da  die  Truppen  des  Sultans  neuer—
dings,  seit  der  Ermordung  des  gefährlichen  Rebellen  Ali  Pascha,  fast
überall  glücklich  fochten,  so  gab  sich  der  Areopag  des  christlichen  Europas
wieder  einmal,  wie  so  oft  schon,  der  menschenfreundlichen  Erwartung  hin,
die  Glaubensgenossen  im  Osten  würden  demnächst  durch  den  legitimen
Großtürken  gänzlich  unterworfen  werden.)

Weit  schwieriger  erschien  die  Verständigung  über  Spaniens  Zukunft.
Wie  oft  hatte  der  Czar  seiner  russischen  Kriegspartei  die  Behauptung
entgegengehalten,  daß  er  aller  seiner  Streitkräfte  bedürfe  zur  Bekämpfung
der  Revolution  im  Westen;  mit  Leidenschaft  verlangte  er  also  den  gemeinsamen
  Kreuzzug  der  großen  Allianz  gegen  Spanien,  „das  Hauptquartier
des  Jacobinismus“.  Das  düstere  Mißtrauen,  das  ihn  jetzt  ganz  beherrschte,
stimmte  ihn  empfänglich  für  die  verzweifelten  Hilferufe  des  Madrider
Hofes;  er  glaubte  im  Ernst,  das  Leben  König  Ferdinand's  schwebe  in  Gefahr,
  obgleich  die  ungeheure  Mehrheit  der  Spanier,  allen  Aufwiegelungen
der  Radicalen  zum  Trotz,  noch  mit  der  alten  abgöttischen  Verehrung  zu
der  katholischen  Majestät  aufblickte.  Die  deutschen  Mächte  widersprachen
lebhaft;  denn  sie  wußten,  daß  die  französische  Regierung  den  Durchmarsch
eines  Coalitionsheeres  unmöglich  erlauben  konnte,  sie  wurden  in  dieser
Einsicht  bestärkt  durch  die  Mittheilungen  Wellington's,  der  als  englischer
Bevollmächtigter  noch  zuletzt  in  Wien  eintraf  und  unterwegs  sich  mit
Villele  besprochen  hatte.)  Ebenso  wenig  wollte  Metternich  die  Einmischung
  Frankreichs  allein  dulden,  weil  er  den  Einspruch  Englands  fürchtete
und  weil  er  das  französische  Heer,  cette  armée  gangrénée,  mit  Mißtrauen
betrachtete.  So  vereinigten  sich  denn  drei  der  großen  Mächte  in  dem  aufrichtigen
  Wunsche,  das  spanische  „Fieber“  sich  selber  zu  überlassen.  Der
Vertreter  Frankreichs,  Montmorency,  rückte  in  Wien  noch  nicht  mit  der
Sprache  heraus;  man  fühlte  ihm  an,  wie  erbittert  die  Parteien  in  Paris
mit  einander  rangen,  die  Ultras  drängten  zum  Kriege,  König  Ludwig  und
sein  Villele  widerstanden  noch  immer.  Da  Alexander  den  Gedanken  einer
europäischen  Intervention  hartnäckig  festhielt,  so  begannen  diese  spanischen
Dinge,  ganz  wider  Erwarten,  sehr  bedrohlich  zu  werden.  Wellington  selbst
konnte  sich  der  Besorgniß  nicht  ganz  erwehren.  Sein  Feldherrnblick  reichte
nicht  über  die  englischen  Interessen  hinaus,  traf  aber  innerhalb  dieses
Kreises  meist  das  Rechte.  Er  erkannte  sogleich  die  Gefahr,  daß  der  Czar,
wenn  man  seine  spanischen  Entwürfe  gänzlich  zurückwiese,  vielleicht  die
orientalischen  Pläne  der  altrussischen  Politik  wieder  aufnehmen  würde;
denn  ohne  einen  Erfolg  durfte  Alexander,  nachdem  er  die  Hoffnungen
seiner  Russen  so  schwer  getäuscht,  nicht  von  Verona  heimkehren.

——  —  —  —  —  ———  --—  —  —

*)  Berichte  von  Bernstorff,  9.,  14.  Sept.;  von  Hatzfeldt,  5.  Sept.;  Bernstorff  an
Ancillon,  8.  Sept.  1822.
*#)  Bernstorff's  Bericht,  9.  Sept.;  Bernstorff  an  Ancillon,  16.  Okt.  1820.
        <pb n="276" />
        268  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Außer  den  Angelegenheiten  Südeuropas  dachten  Metternich  und
Bernstorff  auch  die  deutsche  Bundespolitik  auf  dem  Congresse  zur  Sprache
zu  bringen.  Nicht  als  ob  sie  das  Ausland  geradeswegs  zur  Einmischung
in  die  deutschen  Dinge  hätten  auffordern  wollen.  Doch  sie  nahmen  für
die  große  Allianz  ein  Recht  der  Aufsicht  über  die  Ruhe  des  ganzen  Welttheils
  in  Anspruch,  sie  dachten  bereits  an  die  Errichtung  einer  europäischen
Centralbehörde,  welche  alle  Nachrichten  über  die  demagogischen  Umtriebe
aus  der  weiten  Welt  zu  sammeln  hätte.  Darum  hielten  sie  sich  verpflichtet,
  die  strengeren  Grundsätze,  welche  fortan  am  Bundestage  gelten
sollten,  dem  Congresse  mitzutheilen;  dahinter  verbarg  sich  sogleich  die  Absicht,
  den  Czaren  über  die  deutschen  Verhältnisse  aufzuklären,  damit  er
seinen  Schwager,  den  widerspänstigen  König  von  Württemberg,  der  immer
noch  insgeheim  auf  Rußlands  Hilfe  hoffte,  nachdrücklich  an  die  Bundespflichten
  erinnere.)

Auch  dieser  neue  Anschlag  wider  die  deutschen  Landesverfassungen  war
wieder,  wie  einst  der  Karlsbader  Staatsstreich,  durch  die  Hilferufe  der
constitutionellen  Höfe  des  Südens  mit  veranlaßt.  In  Baden  hatte  die
versöhnliche  Stimmung  des  Großherzogs  nicht  lange  vorgehalten.  Er
befand  sich  allerdings  in  bedrängter  Lage,  da  die  Staatsdiener  durch  die
neue  Dienstpragmatik  sehr  unabhängig  gestellt  waren  und  die  Wortführer
der  liberalen  Opposition  fast  sämmtlich  dem  Beamtenthum  angehörten.
In  seinem  Unmuth  hatte  Berstett  schon  einmal  seine  Entlassung  gefordert,
weil  er  seinen  eigenen  Subalternen  nichts  mehr  befehlen  dürfe.  Mittlerweile
  war  auch  der  Landtag  wieder  zusammengetreten,  und  die  Liberalen
zeigten  diesmal  eine  fröhliche  Kampflust,  welche  manche  Händel  zwischen
den  beiden  Kammern  herbeiführte.  Aergerliche  Geldstreitigkeiten,  bei  denen
eigentlich  beide  Theile  Recht  hatten,  konnten  in  dem  natürlichen  Dasein
dieser  souveränen  Kleinstaaten  gar  nicht  ausbleiben.  Die  Kosten  der
diplomatischen  Vertretung  waren  viel  zu  hoch  für  das  kleine  Land,  und
da  der  Landtag  nicht  wagen  durfte  die  Einziehung  einiger  Gesandtschaften
zu  beantragen,  so  wurden  die  Gehalte  der  Gesandten  hier,  wie  in  den
meisten  anderen  Mittelstaaten,  lächerlich  niedrig  bemessen.  Leben  Sie  als
Junggesell,  schrieb  Berstett  wüthend  dem  Bundesgesandten  Blittersdorff,
erzählen  Sie's  überall,  wie  man  Sie  darben  läßt,  damit  ein  Scandal
entsteht  und  der  Landtag  endlich  mehr  bewilligen  muß.““)  So  ärgerte  sich
der  soldatische  alte  Großherzog  schon  seit  Monaten  im  Stillen  über  seine
getreuen  Stände,  und  diesen  Mißmuth  des  Fürsten  benutzte  jetzt  der  rastlose
  Blittersdorff,  der  soeben  noch  von  dem  Bunde  der  Mindermächtigen

 

*)  Bernstorff,  Uebersicht  der  bei  dem  gegenwärtigen  Cabinetsvereine  in  Berathung
zu  ziehenden  Gegenstände,  Wien  Sept.  1822;  Berstett's  Aufzeichnung:  die  Uebereinkunft
  der  Mächte  in  Wien  über  die  Gegenstände  des  Congresses  von  Verona.

*")  Berstett's  Abschiedsgesuch,  1.  März  1822;  Berstett  an  Blittersdorff,  6.  Okt.  1821.
        <pb n="277" />
        Neue  Hilferufe  aus  Baiern  und  Baden.  269

geträumt  hatte,  um  wieder  einmal  eine  Rolle  zu  spielen.  Er  erbot  sich
nach  Wien  zu  gehen  um  den  beiden  Großmächten  die  verzweifelte  Lage
Badens  vorzustellen  —  aber  im  tiefsten  Geheimniß,  denn  sonst  würde
er  sein  Ansehen  am  Bundestage  für  immer  verlieren.  Zu  Ende  Septembers
erschien  er  wirklich  in  der  Wiener  Versammlung,  und  „was  er  bringt  —
schrieb  Bernstorff  —  ist  nur  ein  Schrei  der  Verzweiflung“.  In  einer
Denkschrift  vom  27.  September  schilderte  er  die  Zustände  seiner  Heimath
mit  ungeheuerlicher  Uebertreibung,  als  ob  der  Staat  dicht  am  Rande
der  Revolution  stände,  und  verlangte  die  Hilfe  der  Großmächte  wider  die
allmächtige  Kaste  der  Staatsdiener.)

Inzwischen  hatte  auch  in  Baiern  jene  Partei,  welche  vor  drei  Jahren
auf  einen  Staatsstreich  ausgegangen  war,  unablässig  weiter  gearbeitet.
Im  Jahre  1821  tauchte  der  Vorschlag  auf,  den  Prinzen  Karl,  den  Liebling
des  Königs  und  des  Heeres,  einen  erklärten  Anhänger  des  Absolutismus,
an  die  Spitze  des  Kriegsministeriums  zu  berufen;  der  Plan  scheiterte
nach  langem  Streite,  vornehmlich  an  dem  Widerspruche  des  streng  constitutionell
  gesinnten  Kronprinzen.  Dann  wurden  in  der  Armee  von  einigen
Heißspornen  abermals  Adressen  verbreitet,  welche  den  Verfassungseid  für
das  Heer  und  eine  besser  gesicherte  Stellung  für  die  Offiziere  forderten.
Der  ganze  Lärm  bedeutete  wenig,  da  die  Treue  der  großen  Mehrzahl
der  Offiziere  sich  auch  diesmal  vollständig  bewährte;  aber  der  ängstliche
König  fühlte  sich  von  Neuem  beunruhigt.““)  Darauf  folgte  ein  leidenschaftlicher
  Zwist  über  einige  Ersparnisse  im  Heerwesen,  welche  selbst  Wrede
für  nothwendig  hielt;  Prinz  Karl  nahm  entrüstet  seinen  Abschied  und
überwarf  sich  gänzlich  mit  dem  Feldmarschall.““')  Der  Landtag  trat  im
Jahre  1822  wieder  zusammen  und  hütete  sich  diesmal  sorgsam  vor  unvorsichtigen
  Beschlüssen.  Der  heißblütige  Behr,  der,  soeben  zum  Bürgermeister
  von  Würzburg  erwählt,  seinen  Sitz  als  Abgeordneter  der  Universität
widerstrebend  aufgeben  mußte,  versuchte  zwar  die  Volksvertreter  durch
einen  flammenden  Aufruf  zu  erregen.  Er  beschwor  sie,  „das  in  Karlsbad
gegebene  Beispiel  eines  ersten  Attentats  auf  die  Verfassung  nicht  ungeahndet
  zu  lassen;  es  gilt  der  rechtlichen  Freiheit  oder  Sklaverei  des
Bürgerstandes,  dem  der  Adel  den  Fuß  mehr  als  je  in  den  Nacken  setzt".
Das  Schriftstück  ward  indeß  sofort  mit  Beschlag  belegt,  und  die  Kammer
wollte  den  aussichtslosen  Kampf  wider  die  Bundesbeschlüsse  nicht  aufnehmen.
Auch  nachher  führte  der  unaufhaltsame  Hornthal  noch  manchen  stürmischen
Auftritt  herbei.  Am  Schlusse  der  Tagung  feierte  Aretin,  der  Herausgeber
  der  Alemannia,  die  bairische  Freiheit  in  dem  blühenden  Bilder- 



*)  Blittersdorff's  Berichte,  Wien  26.,  28.  Sept.;  Bernstorff  an  Ancillon,  27.  September
  1822.
*“)  Blittersdorff,  Denkschrift  über  die  Zustände  in  Baiern,  5.  Febr.;  Küster's  Bericht,
  22.  Jan.  1822.
*““)  Berichte  von  Zastrow,  22.  Mai;  von  Gf.  Schaffgotsch,  5.  Juni  1822.
        <pb n="278" />
        270  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

stile,  der  in  diesen  Jugendtagen  unseres  Parlamentarismus  von  den
Rednern  verlangt  wurde:  „Mögen  die  inconstitutionellen  Staatsbeamten
auf  Dornen  liegen;  die  constitutionellen  ruhen  sanft  und  nirgends  sanfter
als  im  Schooße  der  Verfassung.“  Dann  wendete  er  sich  verachtungsvoll
wider  die  Menschen  inn=  und  außerhalb  Baierns,  welche  vor  drei  Jahren
den  Janustempel  dieses  Ständesaales  für  immer  hätten  schließen  wollen;
„aber  der  Janustempel  ward  wieder  eröffnet  und  aufs  Neue  begann  der
Krieg,  der  heilige  Krieg  gegen  Willkür  und  Selbstsucht,  gegen  Vorurtheil
und  Versunkenheit.“  Im  Ganzen  verlief  der  Landtag  friedlich,  wenngleich
  er  wenig  Ersprießliches  zu  Stande  brachte.  Graf  Rechberg  aber
und  seine  Genossen  fühlten  sich  selbst  durch  jene  vereinzelten  lebhaften
Reden  schwer  beängstigt,  und  auf  eine  geheime  Mittheilung  aus  München
beschloß  Metternich,  der  den  Erzählungen  Blittersdorff's  nicht  recht  traute,
die  befreundeten  Minister  der  beiden  klagenden  Cabinette  persönlich  zu  vernehmen.)


Zu  Anfang  Oktober  brach  die  Wiener  Versammlung  auf  um  langsam
  auf  verschiedenen  Wegen  nach  der  Congreßstadt  zu  reisen.  Unterwegs
verweilten  Metternich  und  Bernstorff  drei  Tage  in  Salzburg  und  hörten
Rechberg's  Klagen  an.  Der  offenbarte  hier,  wie  Bernstorff  schrieb,  die
ganze  Schwäche  seiner  Stellung  und  seines  Charakters;  er  jammerte,
ohne  auswärtige  Hilfe  müsse  das  constitutionelle  System  in  Baiern  über
alle  Autorität  triumphiren.  Der  Preuße  aber  meinte:  „Gott  behüte  uns
die  Sache  jemals  so  anzusehen,  das  hieße  das  Mißtrauen  unserer  deutschen
Bundesgenossen  rechtfertigen.“““")  Gleich  darauf,  am  7.  Okt.,  besuchten
die  beiden  Kaiser  den  König  von  Baiern  in  Tegernsee.  Weit  umher  aus
dem  Gebirge  war  das  Landvolk  herbeigeeilt  um  alle  die  erlauchten  Gäste
zu  begrüßen,  zumal  die  Tochter  des  geliebten  Max,  die  Kaiserin  Karoline
Auguste.  Droben  auf  dem  Parapluie,  wo  die  Kaiser  mit  ihrem  königlichen
  Wirth  die  Aussicht  bewundert  hatten,  wurden  die  Namenszüge  der
drei  Monarchen  in  den  Stein  gehauen,  und  am  Thore  der  alten  Klosterkirche
  verkündete  eine  Marmortafel  der  Nachwelt  das  denkwürdige  Ereigniß,
daß  hier  auf  einmal  257  Hofpersonen  versammelt  gewesen.  Eingehende
politische  Gespräche  ließen  sich  mit  König  Max  Joseph,  wenn  er  vergnügt
war,  nicht  leicht  führen,  indeß  erkannten  die  Gäste  aus  dem  überaus
freundlichen  Empfange,  wie  treu  dieser  Fürst  zu  der  großen  Allianz  hielt.
Metternich  und  Bernstorff  reisten  währenddem  geradeswegs  nach  Süden
und  trafen  in  Innsbruck  mit  Berstett  zusammen.  Der  Badener  hielt
sich  weit  muthiger  als  Rechberg.  Er  zürnte  auf  Blittersdorff,  weil  dieser
die  heimischen  Zustände  gar  so  schwarz  geschildert  hatte,  und  warf  dem
Uebereifrigen  nachher  vor:  „schlechter  als  bei  unseren  Nachbarn  steht  es

 

*)  Metternich  an  Berstett,  26.  Sept.  1822.
*)  Bernstorff  an  Ancillon,  7.,  16.  Okt.  1822.
        <pb n="279" />
        Eröffnung  des  Congresses  von  Verona.  271

doch  bei  uns  auch  nicht.““)  Doch  versprach  er,  den  Beschlüssen  der  beiden
Großmächte  sich  unweigerlich  zu  fügen  und  dem  Landtage  fest  entgegenzutreten;
  heimgekehrt  erlangte  er  leicht  die  Zustimmung  seines  Fürsten
zu  diesem  neuen  „Innsbrucker  Systeme“.“)  —

Der  Congreß,  der  am  20.  Okt.  endlich  eröffnet  wurde,  erinnerte  mit
seinen  rauschenden  Festen  wieder  an  die  unvergeßlichen  Wiener  Zeiten.
Kaiser  Franz  erschien  umgeben  von  mehreren  Erzherzögen,  der  König  von
Preußen  mit  den  jungen  Prinzen  Wilhelm  und  Karl,  auch  Alexander
Humboldt  war  als  unermüdlicher  Cicerone  in  seinem  Gefolge.  Aus
Italien  kam  eine  dichte  Schaar  von  Kleinfürsten  und  Prinzen,  unter
ihnen  Napoleon's  fröhliche  Wittwe  mit  ihrem  Geliebten  Neipperg.  Eine
wenig  beneidenswerthe  Rolle  spielte  in  dieser  legitimen  Gesellschaft  der
geistreiche  Kronprinz  von  Schweden;  denn  die  Entthronung  des  Hauses
Bernadotte  ward  an  den  meisten  Höfen  lebhaft  gewünscht.  Bei  Kaiser
Franz  zumal  standen  die  vertriebenen  Wasas  hoch  in  Gnaden;  Metternich
meinte  schon:  „der  Charles  Jean  fängt  an  reif  zu  werden“",  und  Gentz
ärgerte  sich  täglich  über  den  Anblick  „des  fatalen  Oskar“.  Alle  Fürsten
wetteiferten  in  Glanz  und  Pracht,  und  der  Allerchristlichste  König,  den  die
Gicht  in  den  Tuilerien  zurückhielt,  ließ  sich  mindestens  durch  fünf  Gesandte
vertreten.  Ein  Gewimmel  von  vornehmen  Fremden,  Berichterstattern,  Bittstellern,
  Abenteurern  wogte  täglich  über  die  malerische  Piazza  d'Erbe,  und
wenn  ein  Wettrennen  oder  ein  Feuerwerk  in  dem  römischen  Amphitheater
veranstaltet  wurde,  dann  trieb  die  k.  k.  Polizei  das  Landvolk  aus  der
Nachbarschast  herbei,  weil  die  Bevölkerung  des  modernen  Verona  mitsammt
ihren  erlauchten  Gästen  nicht  ausreichte,  um  den  riesigen  Rundbau  zu
füllen.  Wohl  war  es  nur  menschlich,  daß  die  vornehme  Welt  nach  der
Langeweile  von  Troppau  und  Laibach  wieder  einmal  das  Leben  genießen
wollte;  aber  neben  den  Standgerichten,  die  in  Neapel  noch  ihr  blutiges
Handwerk  trieben,  neben  dem  Elend,  das  die  Späher  Metternich's  über  so
viele  edle  lombardische  Patrioten  gebracht  hatten,  nahmen  sich  die  Lustbarkeiten
  der  Höfe  häßlich  aus,  und  Byron  sprach  wieder  dem  gesammten
liberalen  Europa  aus  der  Seele,  da  er  in  seiner  gewaltigen  Satire  „das
bronzene  Zeitalter“  die  Italiener  fragte,  warum  sie  doch  mit  gebundenen
Händen  durch  ihr  Kerkergitter  die  Feste  ihrer  Zwingherren  begafften.  Den
Czaren  mahnte  der  Dichter  heimzukehren  um  die  Baschkiren  zu  waschen
und  zu  scheren,  statt  Pläne  zu  schmieden  wider  die  Freiheit  der  Spanier,  und  mit
grausamem  Spott  schildert  er  die  Dreiherrschaft  der  Monarchen  des  Ostens,

Die  ird'sche  Trinität,  Gott  nachgeschaffen,
So  wie  der  Mensch  sich  wiederholt  im  Affen.

 

*)  Berstett  an  Großherzog  Ludwig,  26.  Jan.  1823.
**)  Berstett  an  den  Großherzog,  Innsbruck  7.  Okt.;  an  Blittersdorff,  14.,  27.  November

  1822.
        <pb n="280" />
        272  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Die  österreichischen  Staatsmänner  erwarteten  „goldene  Früchte“  von
der  Versammlung.  Aber  die  Tage  ihrer  ungetrübten  Erfolge  gingen  zu
Ende,  der  glanzvollste  Fürstentag  der  großen  Allianz  ward  unter  allen  der
unfruchtbarste.  In  Troppau  und  Laibach  war  Metternich  mit  festen  Plänen
siegreich  vor  die  schwankenden  Großmächte  getreten;  über  die  spanische  Frage,
die  jetzt  alle  anderen  Streitfragen  in  den  Hintergrund  drängte,  hatte  er  sich
selbst  noch  keine  bestimmte  Meinung  gebildet.  Er  wollte  weder  einen  französischen
  Kreuzzug  noch  einen  Coalitionskrieg  gegen  die  spanischen  Rebellen,
und  doch  wünschte  er  dringend,  die  revolutionäre  Regierung  in  Madrid
feierlich  aus  der  Gemeinschaft  der  legitimen  Mächte  auszustoßen  und  dadurch
vielleicht  die  gutgesinnten  Spanier  zur  Befreiung  ihres  Königs  zu  ermuthigen.
  So  gerieth  der  Rathlose  bald  zwischen  die  beiden  harten  Mühlsteine
  der  russischen  und  der  englischen  Politik,  die  er  in  seinem  Hochmuth
beide  nach  seinem  Willen  zu  bewegen  gehofft  hatte.  Wohl  besaß  er  jetzt  das
Ohr  Alexander's,  jedoch  er  konnte  diesen  schwer  errungenen  Einfluß  nur
behaupten,  wenn  er  den  Launen  des  Kaisers  mindestens  zu  folgen  schien;
welch  ein  Unheil  für  Oesterreich,  wenn  der  Czar  sich  enttäuscht  aus  den
Händeln  des  Westens  zurückzog,  um  den  besten  Freund  der  Hofburg,  den
Sultan  aufs  Neue  zu  bedrängen!  Von  allen  Seiten  als  „der  Wohlthäter
Europas"  begrüßt  und  mit  schmeichelhaften  Versicherungen  der  Dankbarkeit
überschüttet,  wollte  Alexander  jetzt  auch  die  Früchte  der  Großmuth,  die  er  im
Oriente  bewährt,  genießen  und  die  Revolution  im  Westen  für  immer  niederschmettern.
  Mit  wachsender  Ungeduld  verlangte  er  den  allgemeinen  Krieg
wider  die  spanischen  Rebellen:  mochten  immerhin  die  Franzosen,  denen  er
selbst  keineswegs  traute,  den  Vortritt  nehmen,  ein  russisches  Heer  stand  schon
an  der  polnischen  Grenze  zum  Nachrücken  bereit.  Diesen  kühnen  Entwürfen
trat  nun  Wellington  entgegen,  trocken,  bitter,  griesgrämisch,  mit  einem
steifen  Dünkel,  der  auf  der  weiten  Welt  kein  Interesse  neben  dem  englischen
gelten  ließ;  jedes  seiner  Worte  verrieth  den  stillen  Groll  der  Torys  wider
Rußland  und  bestärkte  den  Czaren  nur  in  seinem  Eifer.  Bei  dem  eisernen
Herzog  richteten  Metternich's  Vermittlungskünste  nichts  aus;  er  vollführte
mit  soldatischer  Strammheit  die  Befehle  seines  Cabinets,  und  da  seine
hochconservative  Gesinnung  außer  allem  Zweifel  stand,  so  war  er  auch
gepanzert  gegen  den  Vorwurf,  daß  er  die  Revolution  begünstige.  Der
schroffe  Gegensatz  der  englischen  und  der  russischen  Politik  bestimmte,  wie
Bernstorff  bald  bemerkte,  den  Gang  der  Verhandlungen  und  ihr  allen
Parteien  unerwartetes  Ergebniß.)

Um  dem  Cezaren  seine  gute  Gesinnung  zu  erweisen,  theilte  Metternich
am  18.  Okt.,  noch  bevor  der  Congreß  förmlich  eröffnet  war,  eine  Denkschrift
  mit,  die  sich  im  Eingang  sehr  scharf  wider  die  spanischen  Rebellen
aussprach:  das  Ziel  der  Allianz  bleibe  die  Vernichtung  der  Revolution,

 

*)  Bernstorff  an  Ancillon,  15.  Nov.  1822,  21.  Jan.  1823.
        <pb n="281" />
        Verhandlungen  über  Spanien.  273

darum  müsse  die  Verfassung  von  1812  nicht  bloß  abgeändert,  sondern  auf—
gehoben,  der  König  befreit  und  in  den  Stand  gesetzt  werden,  dem  Lande
neue  Institutionen  zu  geben;  denn  ein  Rückfall  in  das  „unbeschreibliche“
System  der  letzten  Jahre  sei  allerdings  zu  vermeiden.  Aber  auf  diesen
drohenden  Anfang  folgte  ein  mattes  Ende.  Metternich  hoffte  durch  die
gleichzeitige  Abberufung  aller  Gesandten  der  Großmächte  das  gemeinsame
Ziel  vielleicht  zu  erreichen:  kriegerische  Drohungen  gegen  Spanien  könnten
leicht  die  Ruhe  in  Frankreich  selbst  gefährden,  doch  andererseits  dürfe  die
Allianz  dem  Pariser  Hofe  ihre  Unterstützung  auch  nicht  versagen.  Die  Denk—
schrift  schloß  mit  dem  frommen  Wunsche,  daß  man  sich  in  guter  Eintracht
verständigen  möge.“)  Mit  so  unbestimmten  Worten  war  dem  kriegerischen
Ungestüm  des  Czaren  nicht  gedient.  Er  verlangte  nach  Thaten,  und  seinem
Zureden  war  es  wohl  zunächst  zu  verdanken,  daß  der  gutmüthige  beschränkte
Montmorency,  der  als  eifriger  Ultra  selbst  den  Krieg  wünschte,  sich  zu
einem  eigenmächtigen  unbedachten  Schritte  entschloß.  Der  Franzose  hatte
gemessene  Weisung,  sich  vorsichtig  zurückzuhalten;  gleichwohl  legte  er  am
20.  Okt.,  in  der  ersten  förmlichen  Sitzung,  den  Verbündeten  die  drei  Fragen
vor:  ob  sie  ihre  Gesandten  aus  Madrid  abberufen  wollten,  falls  Frankreich
  den  diplomatischen  Verkehr  abbräche?  ob  sie  ferner  bereit  seien  beim
Ausbruch  des  Krieges  dem  Tuilerienhofe  ihre  moralische  Unterstützung  zu
leihen?  und  endlich  auch  im  Nothbfalle  thätliche  Hilfe?

So  ward  denn  ein  Krieg  in  Aussicht  gestellt,  für  den  es  schlechterdings
nur  den  einen  Vorwand  gab,  daß  Frankreichs  Ruhe  durch  die  spanische
Revolution  bedroht  sein  sollte.  In  Wahrheit  hatte  die  Madrider  Regierung
mit  dem  Bürgerkriege  daheim  vollauf  zu  schaffen  und,  bis  auf  einen  Austausch
  unfreundlicher  Noten,  bisher  noch  keinen  feindseligen  Schritt  gegen
die  Verbündeten  unternommen.  Nicht  Frankreich,  sondern  Spanien  durfte
sich  über  Bedrohung  beklagen,  da  das  französische  Pyrenäenheer  fortfuhr,
die  Gesetze  der  Neutralität  zu  verletzen.  Nach  langen  und  peinlichen
vertrauten  Berathungen  übergaben  die  vier  Mächte  am  30.  Okt.  ihre
Erwiderungen  auf  Frankreichs  Fragen.  Die  russische  Antwort  lautete
durchweg  kriegerisch.  „Seit  dem  Monat  April  1820“,  so  hob  sie  an,  „hat
Rußland  auf  die  Folgen  des  Triumphes  der  Revolution  in  Spanien  hingewiesen.“
  Alle  diese  Vorhersagungen  hätten  sich  erfüllt.  Frankreich
werde  heute  durch  den  spanischen  Aufruhr  ganz  ebenso  gefährdet  wie  jüngst
Oesterreich  durch  die  Revolution  in  Italien;  und  mit  wahrer  Genugthuung
  erfahre  der  Kaiser,  daß  die  französische  Regierung  jetzt  diese
Anschauung  theile.  Möge  sie  also  Europa  den  großen  Dienst  leisten
die  Feuersbrunst  der  Revolution  zu  ersticken;  Rußland  verspreche  ihr  in
allen  den  drei  angegebenen  Fällen  seine  aufrichtigste  Unterstützung.  Wie

—  —  —  —  —  —  —  —  —

*)  Metternich,  Mémoire  confidentiel  über  Spanien  und  Portugal  (am  18.0kt.  1822
an  Bernstorff  übergeben).
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  18
        <pb n="282" />
        274  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

gedämpft  klang  daneben  die  Antwort  Metternich's,  der  zwar  ebenfalls  alle
drei  Fragen  bejahte,  aber  mit  dem  Vorbehalt  einer  besonderen  Verstän—
digung  für  den  Fall  thätlicher  Hilfe.  Noch  behutsamer  äußerte  sich  Bern—
storff.  Er  hatte  seine  Erwiderung  dem  Könige  vorgelegt,  und  Friedrich
Wilhelm  blieb  hier  wie  vordem  in  Troppau  fest  entschlossen,  seinem  Volke
kein  unnöthiges  Opfer  zuzumuthen.  Preußen  versprach  daher  zwar  seinen
Gesandten  gegebenen  Falls  abzurufen,  auch  den  französischen  Hof  im  Kriegsfalle
  moralisch  zu  unterstützen;  thätliche  Hilfe  aber  könne  der  König  nur
leisten,  soweit  die  Nothwendigkeit  seiner  Lage  und  die  seinem  Königreiche
schuldigen  Pflichten  ihm  dazu  die  Möglichkeit  (la  faculté)  lassen  sollten  —
und  daß  der  König  diese  Möglichkeit  schlechterdings  nicht  zugeben  wollte,
war  allen  Staatsmännern  der  Ostmächte  wohl  bekannt.  Wellington  endlich
  antwortete  mit  einer  schroffen  Ablehnung.  War  es  ein  Zufall  oder
hatte  er  den  Entwurf  der  russischen  Antwort  vorher  gelesen  —  genug,
seine  Denkschrift  begann,  als  wollte  sie  den  Czaren  verspotten,  ganz  mit
denselben  Worten  wie  die  russische  um  dann  zu  den  genau  entgegengesetzten
Schlüssen  zu  gelangen.  „Seit  dem  Monat  April  1820“,  hub  er  an,  „hat
die  britische  Regierung  keine  Gelegenheit  versäumt  um  den  Verbündeten
Sr.  Majestät  zu  empfehlen,  daß  sie  sich  jeder  Einmischung  in  die  inneren
Angelegenheiten  Spaniens  enthalten  möchten.“  Dann  schilderte  er,  wie
gefährlich,  kostspielig  und  doch  fruchtlos  ein  solcher  Versuch  sei;  er  erklärte
kurzab,  der  Grundsatz  der  Nichteinmischung  bleibe  für  England  die  Regel
dem  Auslande  gegenüber,  und  verweigerte  jede  Antwort  auf  Montmorency's
Fragen,  so  lange  er  die  Verhandlungen  zwischen  Spanien  und  Frankreich
nicht  kenne.

So  schneidend  hatte  England  in  Troppau  und  Laibach  nicht  widersprochen;
  aus  dem  Munde  des  Feldherrn,  der  nie  ein  Wort  umsonst  sprach,
klangen  die  gewichtigen  Sätze  nur  noch  ernster.  Alle  fühlten,  daß  England
  bereits  den  ersten  Schritt  that  um  sich  von  der  Allianz  zu  trennen.
Der  Czar  aber  stürmte  vorwärts,  er  wollte  Erfolge  sehen,  und  die
deutschen  Mächte  durften,  wie  lebhaft  sie  auch  den  Frieden  wünschten,  seine
ungestümen  Mahnungen  nicht  gänzlich  von  der  Hand  weisen;  es  galt,  den
Schein  der  Eintracht  zu  wahren  und  vor  Allem  ein  Zerwürfniß  im  Oriente
zu  verhindern.  Wir  mußten  endlich,  gestand  Bernstorff  an  Ancillon,  mit
England  jede  Verständigung  aufgeben  und,  um  mit  Rußland  nicht  zu
brechen,  einen  Mittelweg  einschlagen.  Dieser  Mittelweg  war  freilich  sehr
abschüssig.  Schon  in  den  jüngsten  Tagen  hatte  Bernstorff  die  Frage
erwogen,  ob  es  nicht  möglich  sei,  durch  eine  diplomatische  Verwendung
in  Madrid  eine  Aenderung  der  Verfassung  mittelbar  herbeizuführen.“)
Am  31.  Okt.  beantragte  Metternich  sodann  gemeinsame  Vorstellungen  beim

—

*)  Bernstorff,  Lsquisse  über  das  Verhältniß  von  Spanien  und  Frankreich,
22.  Okt.  1822.
        <pb n="283" />
        Drohungen  der  Ostmächte  in  Madrid.  275

spanischen  Cabinet,  und  wenn  diese  unbeachtet  blieben  Abberufung  der
Gesandten.  Die  beiden  anderen  Ostmächte  nahmen  den  Vorschlag  an,
Wellington  aber  erhob  am  1.  Nov.  förmlichen  Einspruch  und  hielt  sich
fortan  den  Berathungen  über  Spanien  absichtlich  fern.  Noch  immer  gaben
Metternich  und  Bernstorff  ihre  friedlichen  Hoffnungen  nicht  auf;  sie
wähnten,  die  diplomatische  Verwendung  in  Madrid  würde  „die  Gut—
gesinnten“  in  Spanien  ermuthigen.“)  Unfähig  die  Macht  der  nationalen
Leidenschaften  zu  verstehen,  ahnten  sie  nicht,  wie  eine  so  ganz  unberechtigte
Drohung  auf  den  Stolz  dieses  Volkes,  das  einem  Napoleon  getrotzt  hatte,
wirken  würde.

Schritt  für  Schritt  wurden  sie  nunmehr  durch  den  Czaren  abwärts,
dem  Kriege  zu  gedrängt.  Am  18.  Nov.  verpflichteten  sich  die  Mächte  durch
ein  förmliches  Protocoll,  dem  französischen  Hof  in  drei  Fällen  den  ver—
heißenen  Beistand  zu  leisten:  wenn  Spanien  einen  bewaffneten  Angriff
auf  Frankreich  oder  einen  Versuch  revolutionärer  Propaganda  wage,  wenn
König  Ferdinand  abgesetzt  oder  sein  und  der  Seinigen  Leben  bedroht,
endlich  wenn  die  legitime  Thronfolge  in  Spanien  geändert  würde.  Auch
noch  in  anderen  Fällen  sollte  die  Hilfe  eintreten,  sobald  die  drei  Mächte
durch  ihre  Gesandten  in  Paris  darüber  einig  würden.  Dieser  Zusatz
klang  freilich  schärfer  als  er  gemeint  war;  die  deutschen  Mächte  hatten
ihn  wieder  nur  ungern,  auf  Alexander's  Verlangen,  angenommen  und
wieder  nicht  bedacht,  wie  stark  der  Thatendrang  der  Kriegspartei  in  den
Tuilerien  durch  diese  unbestimmten  Verheißungen  erregt  werden  mußte.“)
Inzwischen  wurden  auch  die  nach  Madrid  abzusendenden  Depeschen,  aber—
mals  unter  beständigem  Drängen  des  Czaren,  vereinbart.  Die  preußische
(vom  22.  Nov.)  lautete  besonders  schroff,  da  der  König  den  Eidbruch  des
spanischen  Heeres  tief  verabscheute;  sie  entwarf  ein  furchtbares  Bild  von
der  spanischen  Revolution  und  fragte  sodann,  ob  die  Madrider  Regierung
so  offenbaren  Uebeln  steuern  wolle  und  könne,  ob  sie  namentlich  dem
König  Ferdinand  seine  Freiheit  zurückzugeben  denke““)  Trotz  ihrer  Schärfe
sagten  die  drei  Depeschen  der  Ostmächte  doch  nirgends  mit  Bestimmtheit,
was  man  eigentlich  von  dem  Madrider  Cabinet  verlangte.  Sie  waren
offenbar  darauf  berechnet,  die  sofortige  Abberufung  der  drei  Gesandten
vorzubereiten  und  konnten  von  der  Cortesregierung  nur  mit  einer  stolzen
Abweisung  beantwortet  werden;  denn  mit  der  nämlichen  Forderung  „Befreiung
  des  Königs"“  hatte  Oesterreich  einst  von  Troppau  aus  den  Feldzug
gegen  Neapel  eingeleitet.

Mit  diesen  Nachrichten  ging  Montmorency  am  21.  Nov.  nach  Paris
um  die  Genehmigung  seines  Königs  zu  erlangen,  und  hierauf  übernahm

 

*)  So  äußerte  sich  Ancillon  noch  in  einem  Ministerialschreiben  vom  10.  Dec.  1822.
**)  Bernstorff's  Bericht  an  den  König,  22.  Nov.  1822.
**)  Bernstorff's  Bericht,  17.  Nov.;  Weisung  an  den  Geschäftsträger  v.  Schepeler  in
Madrid,  22.  Nov.  1822.
187
        <pb n="284" />
        276  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

der  Eitelste  der  Eiteln,  Chateaubriand  die  Führung  der  französischen
Gesandtschaft.  Die  Mächte  trauten  dem  schöngeistigen  Diplomaten  nicht;
er  hatte  sich  in  den  räthselhaften  Wandlungen  seines  vielgeschäftigen
politischen  Lebens  bald  als  Ultra,  bald  als  Freund  der  Charte  gebärdet
und  vor  Kurzem  erst  als  Gesandter  in  Berlin,  bis  auf  ein  paar  Unterhaltungen
  mit  der  galanten  Herzogin  von  Cumberland,  schlechterdings
nichts  geleistet.  Wie  strahlte  der  verwachsene  kleine  Mann  in  befriedigtem
Selbstgefühl,  da  er  jetzt  als  erster  Bevollmächtigter  Frankreichs  in  den
engeren  Rath  Europas  eintrat.  Zur  allgemeinen  Ueberraschung  zeigte  er
sich  noch  kriegslustiger  als  Montmorency  selber.  Er  schwärmte  für  die
Befreiung  des  bourbonischen  Stammesvettern,  er  bekannte  dankbar,  welche
treffliche  Schule  er  hier,  unter  den  Bannerträgern  der  Legitimität,  durchgemacht
  habe,  und  scheute  sich  nicht  seinen  Hof  kurzweg  zu  belügen,  indem
er  ihm  die  kriegerischen  Absichten  der  drei  Ostmächte  versicherte.  So  trieb
man  denn  steuerlos  hinein  in  einen  Kampf,  welchen  mindestens  Oesterreich
  und  Preußen  nie  gewollt  hatten,  und  traurig  bekannte  Bernstorff
seinem  Ancillon:  die  Ergebnisse  dieses  Congresses  sind  nicht  nach  unseren
Wünschen.  Hatte  Czar  Alexander  in  Troppau,  in  Laibach,  in  den  griechischen
Händeln  überall  zuletzt  der  Ueberredungskunst  Metternich's  nachgegeben,
hier  in  Verona  blieb  er  der  Sieger.  Er  erreichte  zwar  nicht  eine  feierliche
Kriegserklärung  der  Allianz  gegen  die  spanische  Revolution;  doch  er  bewirkte,
daß  ein  Krieg  Frankreichs  gegen  Spanien  sich  vorbereitete,  der,  wie  man
noch  allgemein  annahm,  auch  die  anderen  Mächte  in  seine  Wirbel  hineinzureißen
  drohte.

Und  wie  theuer  mußte  dieser  Erfolg  Rußlands  bezahlt  werden!  Am
19.  und  20.  Nov.  erklärte  Wellington  in  zwei  Denkschriften,  daß  England
an  den  letzten  Schritten  der  Mächte  sich  nicht  betheiligen  könne  und  überhaupt
  nur  dann  in  die  inneren  Zustände  anderer  Staaten  sich  einmische,
wenn  seine  eigenen  Interessen  bedroht  seien.  Das  war  Canning's  Absage
an  die  große  Allianz.  Am  24.  Nov.  zog  Wellington  schon  das  scharfe
Schwert,  das  England  bereit  hielt,  halb  aus  der  Scheide,  indem  er  die
Unabhängigkeit  Südamerikas  zur  Sprache  brachte.  Mit  drängendem  Eifer
hatte  ihm  sein  Minister  geschrieben:  die  amerikanischen  Fragen  sind  jetzt
für  uns  weit  wichtiger  als  die  europäischen;  „wenn  wir  sie  nicht  ergreifen
und  zu  unserem  Vortheil  wenden,  so  laufen  wir  Gefahr  eine  Gelegenheit
zu  verlieren,  welche  niemals,  niemals  wieder  gewonnen  werden  kann.“
Von  der  Freiheit  der  neuen  Welt,  von  dem  Erwachen  werdender  Völker
verlautete  in  diesen  nüchternen  handelspolitischen  Erörterungen  keine  Silbe;
die  großen  Worte  behielt  sich  Canning  für  seine  Parlamentsreden  vor.
In  der  That  befand  sich  die  britische  Flagge  in  den  amerikanischen  Meeren
in  peinlicher  Bedrängniß;  sie  konnte  sich  der  Seeräuber  kaum  erwehren,
so  lange  sie  nicht  auf  den  Schutz  der  neuen  Staatsgewalten  in  den
Küstenstaaten  rechnen  durfte.  Schon  im  vergangenen  März  hatte  Präsident
        <pb n="285" />
        Englands  Abfall  von  der  Allianz.  277

Monroe  im  Namen  der  nordamerikanischen  Union  mehrere  der  neuen
Republiken  förmlich  anerkannt,  und  Henry  Clay  in  mächtiger  Rede  ver—
kündigt,  das  sei  Amerikas  Antwort  an  die  unheilige  Verschwörung  der
Despoten.  Eben  jetzt  sahen  sich  britische  Kriegsschiffe  genöthigt,  die
spanische  Blockade  vor  Puerto  Cabello  zu  sprengen  um  den  Kauffahrern
die  Einfahrt  zu  sichern.  Dies  England,  das  selber  so  viele  gewaltsame
Herrschaftswechsel  erlebt  hatte  und  in  seinen  Strafgesetzen  den  Gehorsam
gegen  eine  thatsächliche  Regierung  ausdrücklich  erlaubte,  konnte  die  legi—
timistische  Rücksicht  für  den  spanischen  Hof  unmöglich  so  weit  treiben,  daß
die  ergiebigen  Märkte  von  Venezuela  und  Peru  unterdessen  an  die  nord—
amerikanischen  Nebenbuhler  verloren  gingen.

In  dem  trocknen  Tone  einer  kaufmännischen  Geschäftsanzeige  machte
Wellington  daher  den  Mächten  die  Mittheilung:  England  müsse  sich  mit
den  Staatsgewalten  der  Kolonien  über  die  gemeinsame  Bekämpfung  des
Seeraubs  einigen,  und  dies  Zusammenwirken  werde  unvermeidlich  zur
Anerkennung  des  thatsächlichen  Bestandes  dieser  revolutionären  Regierungen
führen.  Alle  die  anderen  Mächte  widersprachen  lebhaft.  Kaiser  Franz
ließ  rundweg  erklären,  er  werde  die  Unabhängigkeit  der  Kolonien  niemals
anerkennen  so  lange  ihr  legitimer  König  dies  nicht  selbst  gethan.  Bern—
storff  sprach  ebenfalls  den  lebhaften  Widerwillen  seines  Monarchen  aus
und  fand  mindestens  den  Augenblick  schlecht  gewählt,  da  die  Veroneser
Beschlüsse  vielleicht  die  Ordnung  in  Spanien  herstellen  und  eine  Ver—
ständigung  der  Kolonien  mit  dem  Mutterlande  ermöglichen  würden.  Der
Czar  wollte  erst  die  Wirkungen  eines  großen  Versöhnungsplanes  abwarten,
welchen  er  mit  König  Ferdinand  verabredet  hatte.  Frankreich  endlich
bekundete  den  Wunsch,  daß  die  Allianz  sich  „dereinst“  über  ein  gemein—
sames  Vorgehen  vereinbaren  möge,  damit  nicht  eine  einzelne  Macht  durch
voreilige  Schritte  die  Handelseifersucht  der  übrigen  errege.  Mit  dieser
legitimistischen  Bedachtsamkeit,  die  sich  so  ängstlich  vor  dem  Eingeständniß
vollendeter  Thatsachen  scheute,  war  den  drängenden  Interessen  des  britischen
Handels  nicht  gedient.  Wellington  säumte  nicht  sich  darüber  in  seiner
kühlen  Weise  sehr  nachdrücklich  auszusprechen,  und  beim  Schlusse  des
Congresses  hielt  Bernstorff  schon  für  sicher,  daß  England  nunmehr  bald,
ohne  die  Alliirten  zu  fragen,  sich  mit  den  Rebellenstaaten  Südamerikas
völlig  verständigen  werde.“)

Ebenso  unbekümmert  um  die  Meinung  der  übrigen  Mächte  vertrat
Wellington  auch  ein  anderes  wichtiges  Interesse  der  englischen  Handelspolitik,
  die  Unterdrückung  des  Negerhandels.  Mit  welcher  Freude  hatte
die  gesittete  Welt  diesen  menschenfreundlichen  Gedanken  einst  begrüßt,  als
ihn  der  edle,  gläubige  Wilberforce  zuerst  anregte.  Seitdem  war  der  fromme
Eifer  auf  dem  Festlande  längst  erkaltet,  weil  Englands  Staatsmänner  die

*)  Oesterreichische  Erklärung  über  die  spanischen  Kolonien,  24.  November;  preußische,
28.  Nov.;  russische,  24.  Nov.;  französische,  o.  D.;  Bernstorff's  Bericht,  30.  Nov.  1822.
        <pb n="286" />
        278  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Reform  auf  allen  Congressen  mit  allzu  auffälliger  Beflissenheit  betrieben  und
selbst  die  britische  Geschäftswelt  sich  mit  einer  fast  fanatischen  Heftigkeit
gegen  die  Sclavenhändler  aussprach.  Die  böse  Welt  konnte  sich  der  Frage
nicht  erwehren,  warum  wohl  die  sonst  so  wenig  weichmüthigen  Kaufleute
von  London  und  Liverpool  sich  gerade  der  Neger  so  zärtlich  annahmen?
Die  Antwort  gaben  die  Handelslisten.  Von  der  gesammten  Kaffee-Einfuhr
jener  Zeit  kam  kaum  der  zwanzigste  Theil  aus  den  englischen  Kolonien,
von  der  Zucker-Einfuhr  etwa  ein  Viertel.  Das  ungeheure  britische  Kolonialreich
  besaß  nur  wenige  für  die  Negerarbeit  geeignete  Pflanzungen,  und
diese  waren  längst  mit  Schwarzen  überfüllt;  die  Abschaffung  des  Sclavenhandels
  konnte  hier  wenig  Schaden  stiften,  während  sie  in  den  Kolonien
der  anderen  Seemächte  schwere  wirthschaftliche  Erschütterungen  hervorrufen
mußte.  So  verbarg  sich  denn  hinter  den  schönen  Reden  christlicher  Nächstenliebe
  die  minder  christliche  Absicht,  Englands  Mitbewerber  gründlich  zu
schädigen.  Canning  selbst  konnte  nicht  leugnen,  daß  dieser  Argwohn,  zumal
in  Frankreich,  bestand,  obwohl  er  ihm  natürlich  jede  Berechtigung  absprach.
Die  Großmächte  und  sogar  das  ganz  unbetheiligte  Preußen  urtheilten
anders.  Als  Wellington  geradezu  forderte,  Frankreich  solle  seine  Gesetze
ändern,  die  durch  die  Charte  aufgehobene  Strafe  der  Confiscation  gegen
die  Sclavenhändler  wieder  einführen,  seine  Kauffahrer  der  Durchsuchung
durch  fremde  Kriegsschiffe  preisgeben,  da  erwiderte  der  französische  Bevollmächtigte
  sehr  gereizt,  und  der  Congreß  begnügte  sich,  in  einigen  ganz
allgemein  gehaltenen  Sätzen  den  Grundsatz  der  Abschaffung  des  Negerhandels
  noch  einmal  auszusprechen.)  Besser  begründet  war  Englands
Beschwerde  über  die  vertragswidrigen  Rheinzölle  der  Holländer.  Die  Mächte
beschlossen,  gemeinsam  in  Brüssel  Einspruch  zu  erheben,  und  auch  Bernstorff
schloß  sich  Anstandshalber  an,  obwohl  das  preußische  Finanzministerium
bereits  gewillt  war,  die  unbelehrbaren  Nachbarn  durch  handgreiflichere
Mittel  an  ihre  Vertragspflichten  zu  erinnern.  —

Es  war  nicht  anders,  die  große  Allianz  begann  sich  aufzulösen.  England
  ging  seines  eigenen  Weges,  noch  nicht  offenbar  feindselig,  aber  völlig
selbständig,  und  Metternich  wagte  nicht  mehr  die  Berufung  eines  neuen
Congresses  zu  beantragen,  obgleich  der  Kampf  gegen  die  spanische  Revolution
  erst  eingeleitet,  nicht  ausgefochten  war.  Schwerlich  war  es  ihm
selber  voller  Ernst,  wenn  er  die  Freunde  tröstete,  das  kalte  Nein  Wellington's
  bedeute  nicht  mehr  als  jene  schwächlichen  Noten,  welche  Castlereagh
einst  nach  Troppau  und  Loaibach  gesendet  hatte.

Einen  besseren  Trost  —  freilich  nur  einen  Trost  für  den  nächsten
Tag  —  bot  die  griechische  Frage,  die  nun  wirklich,  wie  Gentz  jubelte,  in
aller  Stille  begraben  schien.  Indem  er  dem  Cezaren  in  der  spanischen  Sache

 

*)  Wellington,  Denkschrift  über  den  Sclavenhandel,  28.  Nov.;  französische  Antwort,
  o.  D.;  preußische,  28.  Nov.  1822.
        <pb n="287" />
        Griechenland.  Italien.  279

nachgab,  wähnte  Metternich  sich  den  Frieden  im  Orient  erkauft  zu  haben.
Eine  dem  Congresse  übergebene  russische  Erklärung  (vom  26.  Sept.)  lautete
in  der  That  so  überaus  versöhnlich,  daß  alle  Mächte  wetteifernd  versprachen,
sie  würden  diese  billigen  Forderungen  des  Czaren  bei  der  Pforte  lebhaft
unterstützen.  Nur  Wellington  hatte  sich,  als  gewissenhafter  Vertreter  der
Handelspolitik  Canning's,  vorher  mißtrauisch  erkundigt,  welche  Handels—
vortheile  Rußland  im  Schwarzen  Meer  beanspruche.  Tatistscheff  dankte
den  Mächten  verbindlich  und  erklärte,  sein  kaiserlicher  Herr  überlasse  die
weiteren  Verhandlungen  mit  dem  Divan  vertrauensvoll  den  Verbündeten.)
Alles  schien  eitel  Friede  und  Hoffnung;  und  doch  hatte  Lord  Strangford,
der  soeben  aus  Konstantinopel  in  Verona  eingetroffen  war,  bedauernd  eingestehen
  müssen,  daß  er  von  der  Pforte  bisher  noch  nicht  die  kleinste  Nachgiebigkeit
  habe  erlangen  können.  Die  orientalischen  Händel  sollten  abgethan
sein  und  bleiben.  Darum  ward  auch  ein  Schreiben  der  Nationalversammlung
  von  Argos,  das  für  den  werdenden  hellenischen  Staat  die
Anerkennung  Europas  erbat,  kurzerhand  abgewiesen;  und  als  der  griechische
Bevollmächtigte  Metaxas  dem  Congresse  von  Ancona  aus  seine  Ankunft
ankündigte,  da  ließ  ihm  Metternich  durch  Cardinal  Spina  antworten,  man
werde  ihn  an  der  österreichischen  Grenze  sofort  anhalten.  Mit  ergreifenden
Worten  hatte  Metaxas  dem  König  von  Preußen  geschrieben:  „die  griechische
Nation  verlangt  mit  lauter  Stimme  ihr  Vaterland,  einen  Thron,  ein
Recht  auf  Dasein  und  Eigenthum.“““*)  Alle  seine  Briefe  an  die  Monarchen
blieben  unbeachtet,  und  höhnisch  meinte  Gentz,  das  sei  die  Art,  mit  „dem
lächerlichen  Geschwätz“  der  Rebellen  fertig  zu  werden.  Niebuhr  aber  vernahm
  mit  Entrüstung,  wie  herzlos  dies  Christenvolk  von  chhristlichen
Mächten  mißhandelt  wurde,  und  sagte:  „es  wird  auf  dem  Congresse  zum
Antrag  kommen,  Homer's  Gedichte  durch  Büttelshand  zu  verbrennen,  alle
Exemplare  bei  schwerer  Strafe  zusammenzutreiben  und  nach  Konstantinopel
zu  beliebiger  Behandlung  zu  senden.“

Ueber  die  italienischen  Dinge  einigte  man  sich  leicht.  Kein  Laut
des  Widerspruchs  regte  sich  mehr  in  dem  geknechteten  Lande,  und  mit
Genugthuung  konnte  König  Karl  Felix  den  Mächten  anzeigen:  „die  Wiedergeburt
  Piemonts  ist  vollendet.“  Der  Congreß  genehmigte  daher  die  Räumung
Piemonts  und  beschloß,  das  österreichische  Besatzungsheer  in  Neapel  etwas
zu  vermindern.  Eine  Zeit  lang  trug  sich  Metternich  noch  mit  dem
Plane  eine  gemeinsame  Polizeistelle  für  Italien  zu  errichten;  doch  ließ  er
den  Gedanken  bald  fallen,  da  Consalvi,  durch  Cardinal  Spina  geschickt
vertreten,  die  unbeschränkte  Souveränität  des  Kirchenstaates  entschlossen

*)  Nesselrode,  Note  an  Vernstorff,  Wien  26.  Sept.,  dem  Congresse  vorgelegt,  9.  Nov.;
Protocoll  der  Conferenz  vom  26.  Nov.;  Tatistscheff's  Antwort,  27.  Nov.;  Bernstorff's
Bericht,  17.  Nov.  1822.

*“*)  Metternich  an  Spina,  30.  November;  Metaxas  an  König  Friedrich  Wilhelm,
2.  Nov.  1822.
        <pb n="288" />
        280  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

vertheidigte.  Um  die  erschreckten  Kleinfürsten  zu  beruhigen  erließen  die
drei  Ostmächte  (11.  Dec.)  an  die  italienischen  Höfe  ein  Rundschreiben,
das  ihnen  noch  einmal  ein  strenges  Regiment  anempfahl,  aber  auch  feier—
lich  versicherte,  die  große  Allianz  beanspruche  durchaus  keine  Oberhoheit
über  die  Halbinsel.“*)

Währenddem  entschied  sich  auch  das  Schicksal  Karl  Albert's  von
Carignan.  Der  unglückliche  Prinz  hatte  schon  vor'm  Jahre  gleich  nach
dem  Scheitern  seiner  unbesonnenen  Schilderhebung  dem  preußischen  Ge—
sandten  seine  gute  Gesinnung  betheuert.““)  König  Karl  Felix  aber  bewahrte
seinen  Groll  und  fragte  bei  den  Großmächten  an,  ob  sie  eine  Pragmatische
Sanktion  anerkennen  wollten,  welche  den  Rebellen  von  der  Thronfolge
ausschlösse.  Statt  Karl  Albert's  sollte  sein  Sohn  Viktor  Emanuel,  der
spätere  König  von  Italien,  der  im  März  1820,  mitten  in  den  stürmischen
Tagen  der  piemontesischen  Revolution,  geboren  war,  zur  Thronfolge
berufen  werden;  so  stand  voraussichtlich  eine  lange  Regentschaft  bevor,
und  diese  war  dem  Haupte  der  italienischen  Reaktionspartei,  dem  Herzog
von  Modena  zugedacht,  der  dann  Zeit  behielt  das  Königreich  Sardinien
auf  österreichischen  Fuß  einzurichten.  Die  Mächte  nahmen  den  Vorschlag
in  reifliche  Erwägung.  Bernstorff  urtheilte  sehr  hart  über  diesen  „von
Geist  und  Charakter  entblößten,  unter  schlechten  Beispielen  und  Grundsätzen
aufgewachsenen  Prinzen“;  indeß  schien  ihm  eine  so  grobe  Verletzung  des
legitimen  Rechtes  und  der  Vorschriften  der  Wiener  Congreßakte  denn  doch
bedenklich.  Da  auch  Rußland  und  Frankreich  lebhaft  für  den  Bedrängten
eintraten,  so  sprach  sich  Metternich  ebenfalls  versöhnlich  aus“)  und  der
häßliche  Plan  ward  verworfen.  Der  Prinz  säumte  nicht  seine  Besserung
zu  beweisen.  Er  trat  bald  nachher  in  ein  französisches  Regiment  und
focht  mit  ihm  gegen  das  Heer  der  spanischen  Cortes  —  zum  Entsetzen  der
liberalen  Welt,  die  von  Neuem  über  den  Verräther  Carignano  schalt,  und
zum  geheimen  Aerger  des  Kaisers  Franz,  der  nunmehr  wußte,  daß  dieser
ehrgeizige  Neffe  seine  hoffenden  Blicke  auf  Frankreich  gerichtet  hielt.

Die  italienischen  Patrioten  aber  ließen  sich's  nicht  ausreden,  daß  Oesterreich
  dem  Thronerben  Piemonts  nach  der  Krone  getrachtet  habe;  und  was
mußten  sie  gar  empfinden,  da  Einiges  ruchbar  ward  aus  der  Denkschrift,
welche  Herzog  Franz  von  Modena  den  Ostmächten  als  Antwort  auf  ihr
Rundschreiben  sendete.  Hier  sprach  sie  roh  und  frech,  die  Tyrannei  eines
kleinen  Wütherichs,  der  sein  Volk  als  seinen  natürlichen  Feind  betrachtete.
Sechs  Mittel  vornehmlich  empfahl  er  den  italienischen  Höfen  „zur  Bildung
ruhiger  Unterthanen“:  Begünstigung  der  Priester,  Wiedererhebung  des
Adels,  Verstärkung  der  väterlichen  Gewalt  des  Landesherrn,  schärfere

 

*)  Declaration  von  Oesterreich,  Preußen,  Rußland  an  die  italienischen  Höfe
11.  December  1822.
*))  Truchseß's  Bericht,  Turin  2.  April  1821.
**“)  Metternich,  Denkschrift  über  den  Prinzen  von  Carignan,  25.  Okt.  1822.
        <pb n="289" />
        Ergebnisse  des  Congresses  zu  Verona.  281
Gesetze  wider  die  Majestätsverbrechen,  Verbesserung  der  Erziehung  durch
Auflösung  der  Universitäten,  endlich  strenge  Aufsicht  über  die  Presse.
Daran  war  freilich  nicht  zu  denken,  daß  die  Staatsmänner  in  Verona
diesen  Grundsätzen  förmlich  zugestimmt  hätten;  aber  sie  alle,  Bernstorff
nicht  ausgenommen,  hielten  den  Verfasser  der  Denkschrift  für  den  besten
der  italienischen  Fürsten,  und  keiner  von  ihnen  verfiel  auf  die  Frage,  ob
eine  edle  Nation  sich  auf  die  Dauer  unter  das  Joch  solcher  Despoten
beugen  könne.  —

Alles  in  Allem  hatte  Metternich  wenig  Grund  sich  dieses  Fürstentages
  zu  freuen,  und  Gentz  bedurfte  seiner  ganzen  stilistischen  Meisterschaft
  um  in  dem  Rundschreiben,  das  die  Ostmächte  am  Ende  des  Congresses
  (14.  Dec.)  wieder  an  ihre  Gesandtschaften  ausgehen  ließen,  das
dürftige  Ergebniß  der  Berathung  zu  verhüllen.  Er  überhäufte  darin  die
Madrider  Regierung  mit  Beleidigungen,  er  nannte  dies  Spanien  in  seiner
gegenwärtigen  Zerrüttung  den  Feind  der  Grundsätze  des  europäischen
Bundes,  er  kündigte  an,  daß  die  Gesandten  der  drei  Mächte  die  Halbinsel
  verlassen  würden.  Doch  über  die  weiteren  Entschlüsse  der  Cabinette
wußte  er  nichts  zu  sagen,  sondern  begnügte  sich  mit  der  geheimnißvollen
Andeutung:  die  Monarchen  würden  nicht  zurückweichen,  was  immer  auch
die  Folgen  ihres  Schrittes  sein  möchten.  Am  Schlusse  der  inhaltlosen
Erklärung  stand  noch  eine  strenge,  fast  drohende  Ermahnung,  die  offenbar
zunächst  den  kleinen  deutschen  Höfen  galt.  Die  Staatsgewalt,  hieß  es  da,
sei  ein  den  Obrigkeiten  anvertrautes  heiliges  Pfand,  und  jede  Regierung
setze  sich  einer  schweren  Verantwortung  aus,  wenn  sie  falschen  Rathschlägen
folge;  die  drei  Monarchen  aber  hofften  in  allen  Regierungen  Verbündete,
wahre,  den  Buchstaben  und  den  Geist  der  europäischen  Verträge  achtende
Verbündete  zu  finden.  Die  Presse  konnte  aus  den  unklaren  Worten  nur
das  Eine  errathen,  daß  eine  neue  Intervention  im  Werke  sei,  und  hatte
Görres  schon  die  Eröffnung  des  neuen  Fürstentages  mit  einer  unmuthigen,
völlig  verworrenen  Schrift  —  „die  heilige  Allianz  und  die  Völker  auf  dem
Congresse  von  Verona“  —  ironisch  begrüßt,  so  erklang  jetzt  vollends  überall
nur  eine  Stimme  des  Zornes  wider  die  diktatorische  Sprache  der  europäischen
Dreiherrschaft.

Die  argen  Früchte  des  Congresses  reiften  nur  zu  schnell.  Die  Gesandten
  der  Ostmächte  überreichten  am  6.  Januar  1823  in  Madrid  ihre
drohenden  Noten,  empfingen  von  dem  Minister  San  Miguel,  wie  vorauszusehen,
  eine  stolze,  schroffe  Antwort  und  verließen  nach  einigen  Tagen
das  Land.  Mittlerweile  maß  sich  am  Tuilerienhofe  die  Kriegspartei  Montmorency's
  mit  dem  behutsameren  Villele  in  einem  lange  unentschiedenen
Kampfe.  Ein  Vermittlungsvorschlag  Englands,  welchen  der  aus  Verona
heimkehrende  Wellington  überbrachte,  ward  abgewiesen,  aber  zu  Weihnachten
mußte  Montmorency  aus  dem  Cabinet  ausscheiden,  und  einen  Augenblick
schöpfte  die  Friedenspartei  frische  Hoffnung.  Nunmehr  jedoch  erhielt
        <pb n="290" />
        282  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Chateaubriand  das  Amt  des  Gestürzten,  und  endlich  am  lang  ersehnten
Ruder  steuerte  der  romantische  Staatsmann  geradewegs  auf  den  Krieg  zu.
Auch  der  französische  Gesandte  mußte  dem  spanischen  Minister  eine  Note
vorlesen,  die  etwas  maßvoller  in  der  Form,  doch  fast  ebenso  feindselig
lautete  wie  die  Depeschen  der  Ostmächte;  auch  er  erhielt  eine  scharfe  Ant—
wort  (9.  Jan.)  und  wurde  nach  kurzer  Frist  abberufen.  Am  28.  Januar
eröffnete  König  Ludwig  seine  Kammern  mit  einer  Thronrede,  die  einer  Kriegs—
erklärung  nahe  kam:  hunderttausend  Franzosen,  so  sagte  er  drohend,  stünden
an  den  Pyrenäen  um  den  spanischen  Thron  einem  Enkel  Heinrich's  IV.  zu
erhalten.  Die  große  Mehrheit  der  neuen  Kammer  bestand  aus  leidenschaftlichen
  Ultras;  sie  ließ  ihrem  Parteihaß  so  gänzlich  die  Zügel  schießen,  daß
der  Abgeordnete  Manuel  wegen  einer  Aeußerung,  die  er  in  dem  allgemeinen
Toben  nicht  einmal  hatte  beenden  können,  aus  dem  Hause  ausgestoßen
wurde  und  ein  Theil  der  Opposition  hierauf  entrüstet  seinen  Austritt
erklärte.  Also  ganz  unter  sich  bewilligten  die  Ultras  freudig  die  Mittel
zum  Kriege,  während  drüben  in  Madrid  die  Redner  der  Cortes  von  der
Unbesiegbarkeit  des  spanischen  Befreiervolkes  sprachen.

Im  März  war  der  Krieg  bereits  sicher,  und  jetzt  hielt  auch  Canning
die  Zeit  für  gekommen,  um  den  Widerspruch,  den  er  in  Verona  eingelegt,
öffentlich  zu  wiederholen.  Am  31.  März  erklärte  er  den  Tuilerien,  England
  halte  sich  zunächst  neutral,  doch  nur  unter  drei  Bedingungen:  wenn
die  Unabhängigkeit  der  spanischen  Krone  unangetastet  bleibe,  wenn  die  alte
Verbindung  zwischen  Großbritannien  und  Portugal  nicht  erschüttert  werde,
endlich  wenn  Frankreich  keinen  Anspruch  erhebe  auf  irgend  ein  Stück  der
spanischen  Kolonien,  deren  Trennung  vom  Mutterlande  bereits  entschieden
scheine.  Damit  war  unzweidentig  angekündigt,  daß  der  britische  Hof  die
Unabhängigkeit  Südamerikas  binnen  Kurzem  anerkennen  werde.  Wohl
grollte  König  Georg  auf  den  ihm  aufgedrungenen  Minister;  vor  dem
österreichischen  Gesandten  bejammerte  er  den  Tod  des  unersetzlichen  Londonderry;
  sein  hannöverscher  Vertrauter  Graf  Münster  ertheilte  an  den
Bundesgesandten  Hammerstein  Weisungen,  welche  den  Absichten  des  englischen
  Cabinets  schnurstracks  zuwiderliefen,  und  sehr  lockend  klangen  dem
Welfen  die  Mahnungen  seines  Freundes  Metternich,  der  ihn  mehrmals
zur  Entlassung  Canning's  zu  bewegen  suchte.))  Doch  was  vermochte  in
diesem  England  der  Wille  des  Monarchen  gegen  einen  großen  Staatsmann,
der  sich  durch  die  entschlossene  Vertretung  des  nationalen  Handels  sofort
alle  britischen  Herzen  erobert  hatte,  der  Tag  für  Tag  in  der  Volksgunst  stieg
und  schon  in  gewaltigen  Reden  drohend  auf  das  schlummernde  Gefieder
der  Segelschiffe  Altenglands  wies?  Den  deutschen  Mächten  blieb  nun  keine
Wahl  mehr.  Wie  aufrichtig  sie  auch  anfangs  den  Frieden  gewünscht  hatten,

 

*)  Berichte  von  Hatzfeldt,  22.,  26.  März,  10.  Mai;  von  Blittersdorff,  Frankfurt
18.  Jan.  1823.
        <pb n="291" />
        Neue  Pläne  gegen  den  Bundestag.  283
sie  waren  mitschuldig  an  Frankreichs  Drohungen  und  mußten  jetzt  vor  der
Welt  die  Verantwortung  für  den  legitimistischen  Kreuzzug  tragen.  Je
feindseliger  England  auftritt,  schrieb  Bernstorff  nach  Wien,  um  so  fester
müssen  die  Ostmächte  zusammenhalten,  damit  Frankreich  nicht  vereinzelt
wird.“)  Das  also  war  die  Frucht  der  Kriegslust  des  Czaren,  der  Parteiwuth
  der  Ultras,  der  verlegenen  Nachgiebigkeit  Oesterreichs  und  Preußens:
England  sagte  sich  los  von  dem  großen  Bunde,  und  in  Spanien  begann
ein  Krieg,  der  selbst  bei  gutem  Glück  den  Beschützern  des  meineidigen  Bourbonen
  nur  endlose  Verlegenheiten  bereiten  konnte.  —

 

Die  spanische  Frage  hatte  den  Congreß  so  gänzlich  in  Anspruch
genommen,  daß  Metternich  die  geplante  Besprechung  der  deutschen  Angelegenheiten
  vertagen  mußte.  Er  verabredete  mit  Bernstorff,  im  Januar
solle  eine  neue  deutsche  Ministerconferenz,  diesmal  nur  ein  kleiner  Kreis
von  Vertrauten,  nach  Wien  berufen  werden.  Mit  ihr  wollten  sich  die
beiden  Großmächte  über  eine  einmüthige  Bundespolitik,  über  etwa  nöthige
neue  Bundesgesetze  und  über  die  Beseitigung  der  feindseligen  Bundesgesandten
  verständigen.  Diese  „Epuration  des  Bundestags“",  wie  Metternich
  es  nannte,  war  zwischen  den  beiden  Großmächten  schon  seit  dem
letzten  Sommer  verabredet,  doch  hielten  sie  ihre  Absicht  noch  sorgfältig
geheim.)  Die  Spitze  der  Pläne  richtete  sich  gegen  den  Stuttgarter  Hof
und  seinen  rastlosen  Bundesgesandten  Wangenheim.  „Württemberg  —
erklärte  Bernstorff,  fast  mit  den  nämlichen  Worten  wie  Metternich  —
ist  heute  als  der  Hauptbrennpunkt  alles  revolutionären  Treibens  in
Deutschland  und  der  König  dieses  Landes  als  ein,  der  That  und  Absicht
nach,  entschiedener  Feind  des  Bundes  anzusehen.“  Um  den  Feldzug  vorzubereiten
  nahm  Metternich  den  Rückweg  über  München  und  fand  dort
zu  Neujahr  eine  überaus  freundschaftliche  Aufnahme.  Wie  freute  sich  der
gute  Max  Joseph  „seinen  Clemens“  wiederzusehen.  Rechberg  hielt  es
auch  diesmal,  wie  vor  drei  Jahren,  für  sicherer,  wenn  Baiern  auf  den
Wiener  Conferenzen  durch  Zentner  vertreten  wurde  und  er  selber  in
München  blieb;  so  konnte  er  dem  Bevollmächtigten  in  Wien  seine
Weisungen  ertheilen  und  zugleich  den  wankelmüthigen  König  im  Auge
behalten.  Der  österreichische  Kanzler  war  damit  einverstanden.  Völlig
beruhigt  über  die  Gesinnung  des  bairischen  Hofes  kehrte  er  nach  Wien
zurück  und  schilderte  dort  seine  Münchener  Erfolge  so  selbstgefällig,  daß
Hatzfeldt  in  seiner  fanatisch  übertreibenden  Weise  heimberichtete:  „Metternich's
Ankunft  machte  in  München  einen  solchen  Eindruck,  daß  der  König,  wenn

 

*7)  Bernstorff,  Weisung  an  Hatzfeldt,  1.  März  1823.
**)  Hatzfeldt's  Bericht,  18.  Juli;  Weisung  an  Hatzfeldt,  26.  Juli  1822.
        <pb n="292" />
        284  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

er  wäre,  was  er  leider  nicht  ist,  sich  durch  einen  Erlaß  von  sechs  Zeilen
von  dieser  fatalen  Verfassung  hätte  befreien  können.“)

Mittlerweile  kam  dem  König  von  Württemberg  Einiges  über  die
Absichten  der  Großmächte  zu  Ohren;  nach  seiner  Gewohnheit  suchte  er
Hilfe  bei  dem  russischen  Schwager  und  bat  ihn  um  eine  vertrauliche  Zusammenkunft.
  Schon  mehrmals  hatte  er  in  den  letzten  Jahren  das  gleiche
Gesuch  an  den  Czaren  gerichtet,  immer  vergeblich.  Diesmal  ward  es  gewährt.
In  den  Weihnachtstagen  trafen  sich  die  beiden  Schwäger  zu  Mittenwald  im
bairischen  Gebirge,  und  König  Wilhelm  säumte  nicht,  durch  seinen  Gesandten
  in  München  erzählen  zu  lassen,  wie  freundlich  der  Czar  ihn  seines
Schutzes  versichert  habe.*')  In  Wahrheit  zeigte  sich  Alexander,  sobald  das
Gespräch  auf  die  politische  Lage  kam,  sehr  streng  und  hielt  dem  Könige
vor,  wie  hochgefährlich  es  sei  der  großen  Allianz  den  Rücken  zu  kehrenn.)
Nachher  sagte  er  zu  Metternich:  „ich  habe  diesen  lieben  Schwager  nicht
geschont,  aber  dieser  Mann  ist  gänzlich  verdorben  und  von  den  schlechtesten
Grundsätzen  durchdrungen.“)  Verstimmt  und  mißtranisch  trennten  sich
die  beiden  Verwandten.

Nicht  ohne  Grund  wünschten  die  beiden  Großmächte  eine  klare  Verständigung
  über  die  Bundespolitik;  denn  in  den  jüngsten  drei  Jahren  war
am  Bundestage  eine  Anarchie,  die  unmöglich  dauern  konnte,  eingerissen.
Jener  Bund  im  Bunde,  welchen  das  Manuscript  aus  Süddeutschland  gepredigt,
  schien  sich  zu  verwirklichen,  eine  rührige  Partei  unter  den  Bundesgesandten
  sammelte  sich  um  das  Banner  der  deutschen  Trias.  Das  sichere,
instinktive  Verständniß  für  die  wirklichen  Mächte  des  politischen  Lebens
war  unter  den  Deutschen  von  jeher  seltener  als  unter  den  Engländern
oder  den  Italienern,  und  wie  krankhaft  hatte  sich  während  der  letzten
Jahrhunderte,  unter  der  Herrschaft  völlig  verlogener  Verfassungen,  dieser
nationale  Fehler  der  politischen  Phantasterei  ausgebildet.  Im  heiligen
Reiche  wie  im  Deutschen  Bunde  war  die  Verfassung  nicht  die  rechtliche
Form  der  bestehenden  Machtverhältnisse,  sondern  zwischen  dem  Rechte  und
der  Macht  klaffte  ein  so  weiter  Abgrund,  daß  nur  sehr  nüchterne  Köpfe
Schein  und  Wesen  in  der  Staatskunst  unterscheiden  konnten  und  selbst
bedeutende  Köpfe  auf  politische  Schrullen  verfielen,  die  in  jedem  anderen
Volke  für  kindisch  gegolten  hätten.  Wie  einst  der  geistreiche  Joh.  Christian
v.  Boyneburg  alles  Ernstes  glaubte,  daß  sein  Kurfürst  Johann  Philipp,

*)  Berichte  von  Zastrow,  31.  Dec.  1822,  5.  Jan.  1823;  von  Hatzfeldt,  8.  Januar;
von  Blittersdorff,  15.  Jan.  1823.

**)  Zastrow  an  den  König,  19.  Jan.;  an  Bernstorff,  9.  Febr.  1823.

*"F)  An  dies  Gespräch  ließ  Kaiser  Alegander  den  König  späterhin  durch  den  Gesandten
  v.  Benckendorff,  einen  Ohrenzeugen  der  Mittenwalder  Zusammenkunft,  nachdrücklich

erinnern.  (Nesselrode,  Weisung  an  Benckendorff,  Petersburg  "  Feb.  1823.)
)  Hatzfeldt's  Bericht,  8.  Jan.  1823.
        <pb n="293" />
        Wangenheim's  Triasträume.  285

weil  er  den  Titel  des  ersten  deutschen  Fürsten  führte,  auch  im  Stande  sei
zwischen  Frankreich  und  Oesterreich  den  Weltfrieden  zu  vermitteln,  und  kein
schlechterer  Mann  als  Leibniz  die  Narrenstreiche  dieser  irenischen  Politik
verherrlichte,  den  Mainzer  Kurfürsten  als  den  Atlas  besang,  der  Europas
Schicksal  auf  seinen  starken  Schultern  trage:  so  wurden  jetzt  manche  wohl—
meinende  und  gescheidte  Männer  durch  Wangenheim's  kleinstaatliche  Groß—
machtsträume  bethört.

Die  Mittel-  und  Kleinstaaten  besaßen  eine  erdrückende  Mehrheit  am
Bundestage,  fünfzehn  unter  den  17  Stimmen  des  engeren  Rathes;  und
wenn  man  sich  an  die  imaginäre  Bundesgrenze  hielt,  welche  der  Wiener
Congreß  mitten  durch  das  österreichische  und  preußische  Gebiet  gezogen  hatte,
so  waren  sie  auch  an  Bevölkerung  den  Bundesländern  jeder  der  beiden
Großmächte  überlegen.  Wie  nahe  lag  also  die  Versuchung,  dies  Chaos
der  troisième  Allemagne  zu  einer  Gesammtmacht  zu  vereinigen;  wie  viel
näher  noch  der  Gedanke,  den  Buchstaben  des  Bundesrechts  zu  mißbrauchen
zur  Bekämpfung  der  Großmächte,  die  sich  doch  nur  darum  mit  einer  so
bescheidenen  Stimmenzahl  begnügt  hatten,  weil  sie  voraussetzten,  daß  der
Bund  sich  ihrer  Leitung  fügen  würde.  Die  augenblickliche  Stimmung  in
der  Eschenheimer  Gasse  bot  solchen  Bestrebungen  einen  dankbaren  Boden,
denn  die  Gesandten  fühlten  sich  allesammt  durch  die  schnöde  Behandlung,
welche  der  Bundestag  in  den  Karlsbader  Zeiten  erfahren  hatte,  tief  gekränkt
  und  doch  zugleich  zu  keckem  Wagen  ermuthigt,  da  die  Großmächte
auf  den  Wiener  Ministerconferenzen  so  behutsam  und  nachgiebig  aufgetreten
  waren.

Mit  dem  ganzen  Ungestüm  seines  Feuergeistes  stürzte  sich  Wangenheim
  in  die  Irrgänge  einer  Politik,  die  ihm  recht  eigentlich  heilig  war.
Denn  nach  seiner  naturphilosophischen  Ueberzeugung  war  die  Einheit  in
der  Dreiheit  das  Gesetz  alles  Lebens,  und  wer  die  Anwendung  dieses
Weltgesetzes  auf  die  deutsche  Politik  bestritt,  konnte  nur  durch  Herrschsucht
und  Habgier  getrieben  sein  —  welche  Leidenschaften  er  denn  auch  bei
den  beiden  Großmächten,  insbesondere  bei  Preußen,  kurzerhand  voraussetzte.
  Er  „glühte  vor  Scham“,  wenn  er  an  die  Karlsbader  Beschlüsse
dachte,  und  war  als  ehrlicher  Liberaler  entschlossen,  jeden  neuen  Angriff
auf  das  constitutionelle  Leben  kräftig  zu  bekämpfen.  Die  Grundlagen  der
Bundesverfassung  fand  er  vortrefflich,  da  sie  ja  den  Kleinstaaten  das
Uebergewicht  gab,  und  noch  im  Jahre  1849,  als  der  Bundestag  unter
den  Verwünschungen  der  Nation  zusammengebrochen  war,  vertheidigte  er
die  ehrwürdige  Versammlung  leidenschaftlich  gegen  den  Vorwurf  der  Unfruchtbarkeit.
  Nur  freilich  sollte  das  wahre  föderative  Leben  in  diesem
glücklichen  Bunde  erst  erweckt  werden  durch  eine  festere  wirthschaftliche,
kirchliche,  politische  Einigung  der  Kleinen,  und  für  diese  Sonderbundspolitik
  entwarf  der  Unermüdliche  immer  neue  Pläne.  Tag  für  Tag  ließ
er  seine  Seifenblasen  in  die  Luft  steigen,  freute  sich  kindlich,  wenn  sie
        <pb n="294" />
        286  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

eine  Weile  goldig  in  der  Sonne  glitzerten,  blieb  aber  auch  ebenso  seelenvergnügt
  wenn  sie  platzten.  Denn  die  leidenschaftliche  Freude  am  Erfolge,
das  sicherste  Kennzeichen  des  praktischen  Talents,  fehlte  ihm  gänzlich,  trotz
der  Ehrlichkeit  seiner  Ueberzeugung  kam  er  niemals  über  den  geschäftigen
Dilettantismus  hinaus.  Unter  allen  Grundsätzen  des  Bundesrechtes  hielt
er  keinen  so  hoch  wie  die  formale  Rechtsgleichheit  der  souveränen  Bundesstaaten.
  Nicht  einmal  den  Schein  eines  Uebergewichts  wollte  er  den
Großmächten  gönnen,  und  niemals  beunruhigte  ihn  das  Bedenken,  ob
denn  die  Macht  und  Einheit  Deutschlands,  die  er  auf  seine  Weise  ehrlich
wünschte,  mit  der  Gleichheit  dieser  achtunddreißig  Souveräne  verträglich
sei.  Als  er  einmal  in  einem  langen  Gutachten  bewiesen  hatte,  Köthen  sei
ein  Staat  wie  Preußen  auch  und  folglich  der  Köthener  Schmuggel  ebenso
berechtigt  wie  die  preußische  Handelspolitik,  da  erfüllte  ihn  das  Bewußtsein
  einer  vollbrachten  Großthat,  und  stolz  schrieb  er  einem  Freunde:
„Die  anhaltisch-preußische  Streitfrage,  welche  synonym  mit  der  ist,  ob
wir  einen  Bund  oder  eine  socictatem  leoninam  haben  sollen,  wird  würdig
und  folgenreich  beantwortet,  und  —  Württemberg  hat  die  Antwort  gegeben,
  die  nun  ihr  Echo  in  ganz  Deutschland  findet!“.)

Die  stattliche  Erscheinung  des  schönen  hochgewachsenen  Cavaliers  mit
den  schwärmerischen  Augen  und  dem  gutmüthigen  Lachen  war  in  der
Gesellschaft  überall  willkommen;  man  verzieh  ihm  gern,  wenn  er  in  der
Lust  des  Weines  seinem  taktlosen  Uebermuth  die  Zügel  schießen  ließ  und
einmal  gar  in  Gegenwart  des  preußischen  Gesandten  einen  Trinkspruch
auf  die  Republik  ausbrachte.  An  Geist  und  Bildung  übertraf  er  die
meisten,  an  dialektischer  Gewandtheit  alle  seine  Amtsgenossen,  und  rücksichtslos
  genug  ließ  er  sie  sein  Uebergewicht  fühlen;  jeden  seiner  Einfälle
vertheidigte  er  in  Repliken  und  Dupliken,  und  bald  ward  es  zur  Regel,
daß  Württemberg  über  alle  noch  so  geringfügigen  Fragen  sein  Sondergutachten
  abgab.  Seit  Buol's  pomphaften  Eröffnungsreden  und  Gagern's
reichspatriotischen  Herzensergießungen  hatte  sich  der  Bundestag  an  den
Mißbrauch  parlamentarischer  Redekünste  gewöhnt,  obgleich  diese  Gesandten
allesammt  streng  an  ihre  Instruktionen  gebunden  waren;  jetzt  füllte
Wangenheim's  unersättliche  Beredsamkeit  zuweilen  ganze  Sitzungen  aus.
Der  conservative  Wintzingeerod  in  Stuttgart  erschrak  nicht  selten  über  die
kühnen  Luftsprünge  seines  Bundesgesandten;  jedoch  der  König  und  sein
geheimer  Rathgeber  Trott  nahmen  sich  Wangenheim's  in  der  Regel  an,
und  so  konnte  er  ungestört  eine  Oppositionspartei  um  sich  sammeln.  Die
hessischen  Gesandten  Lepel  und  Harnier,  zwei  tüchtige  Geschäftsmänner,
folgten  ihm  fast  unbedingt.  Aber  auch  der  Baier  Aretin,  ein  feiner,  geistreicher
  Gelehrter,  der  den  wilden  bajuvarischen  Fanatismus  seines  alemannischen
  Bruders  keineswegs  theilte,  blieb  nicht  ganz  unempfänglich,  wenn

 

*)  Wangenheim  an  Hartmann,  12.  Juli  1821.
        <pb n="295" />
        Die  Opposition  am  Bundestage.  287

ihm  Wangenheim  von  Baierns  großer  Zukunft,  von  der  Führung  des
reinen  Deutschlands  sprach,  und  betheiligte  sich  behutsam  an  dem  kleinen
Kriege  wider  die  Großmächte.  In  seiner  naiven  Unkenntniß  der  deutschen
Dinge  war  der  Holländer  Grünne  völlig  wehrlos  gegen  die  Redekünste
des  Württembergers.  Selbst  Carlowitz,  ein  gutmüthiger  Herr  aus  der
schwerfälligen,  formenseligen  alten  kursächsischen  Beamtenschule,  ließ  sich
bezaubern,  und  dem  Hannoveraner  Hammerstein,  der  seine  Nächte  am
Spieltisch  zu  verbringen  pflegte,  war  es  ein  frivoler  Spaß,  den  Frieden
des  Bundestags  gelegentlich  durch  kecken  Widerspruch  zu  stören.
Wangenheim's  redlicher  Eifer  für  die  constitutionelle  Freiheit  führte
auch  den  klugen  Bremer  Smidt,  der  sich  nur  ungern  mit  dem  Hause
Oesterreich's  überwarf,  unterweilen  in  das  Lager  der  Opposition  hinüber;
und  zu  dieser  buntgemischten  Gesellschaft  gesellte  sich  anfangs  noch  als
zweidentiger  Genosse  das  jüngste  Mitglied  des  Bundestags,  der  Badener
Blittersdorff  —  neben  Smidt  sicherlich  der  beste  politische  Kopf  der  Versammlung,
  aber  ein  ganz  unlauterer  Charakter,  der  durch  niedrige  Gesinnung
  und  maßlosen  Ehrgeiz  die  Früchte  einer  reichen  Begabung  sich
selbst  verdarb.  Wie  viele  Wandlungen  hatte  der  Dreißigjährige  am  Ende
des  Jahres  1822  schon  durchlaufen!  Als  Geschäftsträger  in  Petersburg
hatte  er  die  dynastischen  Ansprüche  seines  Fürstenhauses  geschickt  vertreten
und  war  nebenbei  auch  den  Russen,  wenn  sie  gar  zu  anmaßlich  über
Deutschland  absprachen,  scharf  entgegengetreten;  dann  ward  er,  zur  Zeit
der  Wiener  Conferenzen,  der  eifrigste  jener  Ultras,  welche  die  neuen  Landesverfassungen
  durch  Bundesbeschlüsse  zerstören  wollten;  nachher  schlug  er
wieder  um  und  schwelgte,  etwa  anderthalb  Jahre  lang  in  Triasträumen,
bis  er  endlich  im  Herbst  1822  jene  Reise  nach  Wien  unternahm  und,  nunmehr
  für  immer,  in  das  reaktionäre,  österreichische  Lager  überging.  Ein
Sohn  der  katholischen  Ritterschaft  des  Breisgaues  hoffte  er  von  Haus
aus,  entweder  mit  Oesterreichs  Hilfe  einen  badischen  Ministerposten  oder,
noch  willkommener,  eine  hohe  Stellung  im  k.  k.  Dienste  zu  erlangen;
Metternich's  ängstliche  Politik  wußte  aber  nichts  anzufangen  mit  diesem
unruhigen  Pläneschmied,  der  sich  an  seine  Weisungen  selten  band  und
gegebenenfalls  selbst  vor  radicalen  Entwürfen  nicht  zurückgeschreckt  wäre.
Von  kleinlichem  Particularismus  war  nichts  in  ihm.  Ueber  die
Stürme  im  Wasserglase  des  Karlsruher  Landtags  urtheilte  er  mit  einer
hochmüthigen  Verachtung,  die  von  den  badischen  Liberalen  noch  weit  schmerzlicher
  empfunden  wurde  als  seine  reaktionäre  Gesinnung;  und  wenn  er
gelegentlich  äußerte,  die  Bundesverfassung  sei  ein  fortwährender  Protest
gegen  die  Unterdrückung  der  Kleinen,  oder  auch:  die  Nationalität  sei  das
höchste  Gut  der  Kleinstaaten,  das  sie  niemals  fremdem  Einflusse  opfern
dürften  —  so  waren  das  nur  paradoxe  Einfälle,  die  er  selber  nicht  ernst
meinte.  Seine  Hoffnung  blieb  eine  starke,  die  Einzelstaaten  meisternde
Bundesgewalt.  Nur  der  ruhelose  Thatendrang,  nur  die  Lust  sein  Licht
        <pb n="296" />
        288  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

leuchten  zu  lassen  trieb  ihn  eine  Zeit  lang  in  die  Heerschaaren  Wangen—
heim's.  „Wahrlich,  das  Geld,  das  der  Staat  an  mich  wendet,  soll  nicht
verloren  sein“,  schrieb  er  einmal,  und  mit  frechem  Galgenhumor  schilderte
er  die  dialektischen  Klopffechterkünste  der  Opposition,  der  er  sich  selber
angeschlossen  hatte,  also:  „Belehrt  durch  das  Beispiel  der  großen  Höfe,
daß  man  durch  Propositionen,  Gegenpropositionen,  Dilemmen,  Syllogismen,
Kettenschlüsse,  Sorites  und  wie  die  ganze  Batterie  logischer  Formeln  heißt,
jeden  herzhaften  Entschluß  in  der  Politik  hintertreiben  oder  wenigstens
ajourniren  könne,  haben  wir  uns  bemüht,  hierin  nicht  zurückzubleiben,  ja
vielmehr  die  Meister  in  dieser  Kunst  wenigstens  durch  die  Ausführlichkeit
unserer  Abhandlungen  zu  überbieten,  so  daß  es  beinahe  unmöglich  ist,  es
in  der  Kunst,  Alles  zu  beweisen,  was  man  will,  weiter  zu  bringen.“  Von
dieser  dreisten  Stirn  glitt  der  Vorwurf  der  Treulosigkeit  ab,  wie  das
Wasser  von  der  Ente.  In  seiner  Jugend  ein  liederlicher  Verschwender,  in
späteren  Tagen  ein  geriebener  Speculant,  beurtheilte  er  die  Welt  nach
seinem  eigenen  Charakter  und  bekannte  sich  offen  zu  dem  machiovellistischen
Satze,  daß  man  die  Menschen  durch  Furcht  und  Hoffnung  regieren  müsse.)
Trotz  seiner  abschreckenden  Häßlichkeit  war  der  lange  hagere  junge  Mann
ein  beliebter  Gesellschafter,  obgleich  Niemand  diesen  gemeinen  Zügen  recht
trauen  wollte;  er  beobachtete  scharf  und  sicher,  so  daß  seine  Berichte  dem
Kundigen  noch  heut  reiche  Belehrung  bieten,  und  bezauberte  Alles  durch
sein  selbstbewußtes  Auftreten,  durch  klatschsüchtige  Plauderei,  durch  geistreiche
  Einfälle  sowie  durch  ein  Wissen,  das  wenig  tief,  doch  immerhin  den
Kenntnissen  der  meisten  anderen  Bundesgesandten  weit  überlegen  war.
In  der  Schule  eines  ehrenhaften  Staatslebens  hätte  Blittersdorff's  Talent
vielleicht  zu  großem  Ehrgeiz  erzogen  werden  können,  in  diesem  Bundestage
  ward  er  nur  ein  Zänker  und  ein  Rabulist.

Das  Aergste  blieb  doch,  daß  diese  wunderliche  Oppositionspartei  ebenso
haltlos  in  der  Luft  schwebte  wie  die  Triasträume  Wangenheim's  selber.
Sie  wurzelte  nicht  in  den  Gesinnungen  und  Interessen  der  Cabinette,
sondern  in  den  augenblicklichen  Stimmungen  der  Gesandten,  die  von
daheim  jederzeit  eine  Zurechtweisung  erhalten  konnten;  und  mit  vollem
Rechte  schrieb  die  badische  Regierung  an  Blittersdorff:  am  Bundestage
kann  es  wohl  eine  bairische  oder  württembergische  Partei  geben,  aber
niemals  eine  Partei  Aretin  oder  Wangenheim.“)  Aber  die  Opposition
umfaßte  fast  alle  Talente  der  Versammlung;  in  der  Debatte  war  ihr
weder  Buol's  taktloses  Aufbrausen  noch  Goltz's  redliche  Gutmüthigkeit
gewachsen.  An  zuverlässigen  Bundesgenossen  besaß  der  Präsidialgesandte
nur  zwei:  den  Nassauer  Marschall,  der  durch  seine  polternde  Anmaßung

 

*Blittersdorff's  Berichte,  Frankfurt  10.  Juni,  29.  Nov.  1821,  27.  Mai  1822  ff.

**)  Geh.-Rath  Jolly,  Gutachten  zu  Blittersdorff's  Denkschrift  über  die  deutsche
Politik  vom  18.  Febr.  1822.
        <pb n="297" />
        Blittersdorff.  Langenau.  289

seine  eigenen  Freunde  in  Verlegenheit  brachte,  und  den  Gesandten  der
sechzehnten  Curie,  Leonhardi.  Dieser  trübselige  Pedant  hatte  sich  die  Ehre,
acht  deutsche  Souveräne,  von  Hohenzollern  bis  Waldeck,  zu  vertreten,  im
Submissionswege  errungen,  da  er  als  wohlhabender  Frankfurter  Haus—
besitzer  mit  einem  lächerlichen  Gehalte  vorlieb  nehmen  konnte,  und  seine
Leistungen  entsprachen  dem  Preise;  als  einmal  eine  eilige  Sitzung,  statt
auf  den  üblichen  Donnerstag,  schon  auf  den  Samstag  und  die  folgende
gar  schon  auf  den  Montag  angesetzt  wurde,  da  verwahrte  er  sich  lebhaft,
denn  wie  konnte  ein  Frankfurter  auf  das  Menschenrecht  verzichten,  Sonn—
tags  zum  Aepfelwein  in  den  Stadtwald  oder  nach  Bockenheim  hinaus—
zufahren?

Also  ohne  festen  Anhalt  in  der  Versammlung,  waren  die  Gesandten
der  beiden  Großmächte  auch  unter  sich  entzweit.  Der  natürliche  Gegensatz
der  Interessen,  der  in  der  europäischen  Politik  immer  wieder  verhüllt
wurde,  offenbarte  sich  unverblümt  am  Bundestage.  Wie  unerträglich  für
den  preußischen  Stolz  war  schon  die  Machtstellung,  welche  der  Präsidialgesandte
  sich  nach  und  nach  angemaßt  hatte.  Er  allein  setzte  die  Tagesordnung
  fest,  ohne  Vorwissen  des  Bundestags,  und  scheute  sich  nicht,  selbst
dem  preußischen  Gesandten  zuweilen  eine  widerwärtige  Ueberraschung  zu
bereiten.  Er  hielt  das  Archiv  unter  seinem  Verschluß;  denn  in  dieser
Versammlung  war  Alles  provisorisch;  sie  besaß  weder  eine  eigene  Kanzlei
noch  eine  definitive  Geschäftsordnung,  ihre  Gesandten  mußten  es  hinnehmen,
  wenn  ihnen  die  k.  k.  Kanzleibeamten  in  unterthänigster  Gemüthlichkeit
  die  zur  Einsicht  verlangten  Akten  unter  allerhand  Vorwänden  verweigerten.
  Und  was  für  Noth  hatte  General  Wolzogen  mit  der  Ordnung
des  Bundesheerwesens,  das  der  Hofburg,  so  lange  sie  auf  Preußens  Waffenhilfe
  zählen  konnte,  ganz  gleichgiltig  bliebt  Tag  für  Tag  stieß  er  auf  die
geheimen  Ränke  seines  österreichischen  Genossen  Langenau.  Der  hegte
noch  von  seinen  sächsischen  Zeiten  her  einen  unversöhnlichen  Haß  gegen
Preußen,  verstand  jedoch  seine  Gesinnung  so  geschickt  hinter  der  Maske
derber  militärischer  Freimüthigkeit  zu  verbergen,  daß  er  die  gesammte
Bundesmilitärcommission  hinter  sich  herzog.  Nur  Wenige  wußten,  daß
dieser  offenherzige  Soldat  der  vertrauteste  Rathgeber  Metternich's  in  allen
Fragen  der  Bundespolitik  war  und  zugleich  durch  die  geheime  k.  k.  Polizei
in  Frankfurt  jeden  Brief  erbrechen,  jedes  Gespräch  der  Bundesgesandten
behorchen  ließ.  Da  die  vierte  Bundesfestung  Ulm,  Dank  dem  ewigen
Gezänk  Württembergs  und  Badens,  in  einer  absehbaren  Zukunft  nicht
gebaut  werden  konnte,  so  suchte  sich  Oesterreich,  den  Verträgen  zuwider,
ausschließlich  der  Festung  Mainz  zu  bemächtigen  und  verweigerte  den
Preußen  unter  lügnerischen  Ausreden  den  zugesagten  Wechsel  im  Commando.
Immer  wieder  verlangte  Goltz,  daß  die  20  Mill.  französischer  Festungsgelder,
  welche  Metternich  eigenmächtig  dem  Hause  Rothschild  gegen  einen
einfachen  Schuldschein  anvertraut  hatte,  zu  gleichen  Theilen  vorläufig  an

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  19
        <pb n="298" />
        290  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Preußen  und  Oesterreich  verliehen,  die  Zinsen  verdoppelt  und  für  die
Erhaltung  der  bestehenden  Bundesfestungen  verwendet  würden.“)  Oester—
reichs  Finanzen  konnten  aber  ohne  das  Wohlwollen  des  großen  Bankhauses
nicht  bestehen,  und  da  auch  die  kleinen  Staaten  den  preußischen  Gesandten
nicht  herzhaft  zu  unterstützen  wagten,  so  blieb  es  dabei,  daß  der  Deutsche
Bund  der  Firma  Rothschild  Jahr  für  Jahr  etwa  eine  halbe  Million
Franken  schenkte.

Im  Verlaufe  dieser  Händel  machte  selbst  der  friedfertige  Goltz  die  Er—
fahrung,  welche  seitdem  keinem  der  preußischen  Bundesgesandten  erspart
blieb,  daß  jeder  pflichtgetreue  Preuße,  sobald  er  die  k.  k.  Bundespolitik  näher
kennen  lernte,  zum  Gegner  Oesterreichs  werden  mußte.  Er  entfremdete
sich  gänzlich  seinem  österreichischen  Amtsgenossen;  und  wie  seine  Untergebenen
  gesinnt  waren,  das  lehrte  eine  geheime  Denkschrift  des  Legationsraths
  Küpfer  über  Preußens  deutsche  Politik,  welche  Goltz  im  Jahre  1822
nach  Berlin  sendete.  Sie  rieth  dem  Berliner  Hofe,  vorläufig  das  österreichische
  Bündniß  noch  aufrechtzuhalten,  doch  unter  der  Hand  die  fridericianische
  Politik  wieder  aufzunehmen  und  durch  entschlossene  Vertheidigung
des  „protestantischen  Princips“  die  kleinen  Höfe  im  Süden  wie  im  Norden
an  sich  zu  ziehen,  damit  dereinst  am  Tage  der  unausbleiblichen  Trennung
das  ganze  oder  doch  fast  das  ganze  nichtösterreichische  Deutschland  sich  der
Führung  Preußens  unterordne.  Die  Denkschrift  war  nur  die  Privatarbeit
eines  ehrgeizigen,  wenig  zuverlässigen  jungen  Beamten,  der  bald  nachher
den  Staatsdienst  verlassen  mußte,  merkwürdig  allein  als  ein  Zeichen  der
Gesinnungen  der  preußischen  Bundesdiplomatie.  Sie  erlangte  jedoch
späterhin  eine  ganz  unverdiente  Berühmtheit,  da  sie  durch  einen  Beamten
der  Gesandtschaft,  den  gefürchteten  Demagogen  Gustav  Kombst,  gestohlen
und  in  der  liberalen  Presse  allgemein  für  ein  unheimliches  Werk  Eichhorn's
gehalten  wurde  —  ein  thörichter  Verdacht,  den  die  bureaukratische  Steifheit
jener  Tage  leider  zu  widerlegen  verschmähte.“)

In  diesen  Krieg  Aller  gegen  Alle  griffen  auch  noch  die  Diplomaten
des  Auslands  verwirrend  ein.  Da  war  der  russische  Gesandte  Anstett,
ein  unverbesserlicher  Ränkeschmied,  der,  anfangs  wohl  mit  Kapodistrias
Vorwissen,  nach  dessen  Sturz  aber  ganz  auf  eigene  Faust  und  gegen
Nesselrode's  Absichten  sein  unterirdisches  Handwerk  trieb.  Ueberall  zischelte
er  umher  um  die  kleinen  Gesandten  gegen  die  beiden  Großmächte  aufzustiften;
  allwöchentlich  mußte  Blittersdorff  berichten,  was  „man"  oder  was
„der  dicke  Freund“,  „der  Freund  der  nicht  mein  College  ist“  wieder  einmal

 

*)  Goltz,  Rechtfertigung  meines  Verhaltens  in  Frankfurt,  9.  Sept.  1824.

*“)  Küpfer,  Unmaßgebliche  Ideen  über  das  politische  System  Preußens  in  Bezug
auf  Deutschland  —  im  Wesentlichen  richtig  abgedruckt  in  (Kombst)  Authentische  Aktenstücke
  aus  den  Archiven  des  D.  Bundes  (Straßburg  1835)  S.  1,  in  Welcker's  Wichtigen
Urkunden  S.  356  u.  s.  w.  Die  Denkschrist  wurde  nachher  von  Küpfer  breiter  ausgearbeitet
  und  am  18.  Dec.  1824  nochmals  an  Bernstorff  übersendet.
        <pb n="299" />
        Die  Bundes-Kriegsverfassung.  291

geflüstert  hatte.  Unter  Anstett  wirkten  seine  allbekannten  geheimen  Agenten
Faber  und  Strinkewitsch;  sie  trieben  es  mit  dem  Horchen  so  arg,  daß  man
nach  Kapodistrias'  Abgang  doch  für  gerathen  hielt  sie  aus  der  Bundes—
stadt  abzurufen.  Minder  bemerkbar,  doch  im  Stillen  sehr  mächtig  war
der  Einfluß  des  französischen  Gesandten  Reinhard,  der  auch  mit  den
Unzufriedenen  des  linken  Rheinufers  wahrscheinlich  noch  geheime  Ver—
bindungen  unterhielt.  Als  geborener  Schwabe,  als  geistvoller  Gelehrter,
als  gemäßigter  Liberaler  und  natürlicher  Gönner  der  troisième  Allemagne
  stand  er  dem  württembergischen  Gesandten  besonders  nahe,  und
obwohl  Wangenheim's  ehrlicher  Patriotismus  allen  Rheinbundsgedanken
völlig  unzugänglich  blieb,  so  konnte  es  doch  kaum  fehlen,  daß  der  ungestüme,
  phantastische  Deutsche  zuweilen  unbewußt  von  dem  klugen  Halbfranzosen
  gegängelt  wurde.  Wie  ging  ihm  das  Herz  auf,  als  sein  Freund
Reinhard  ein  glänzendes  Fest  gab  um  Goethe's  Genesung  von  schwerer
Krankheit  und  zugleich  die  Geburt  des  württembergischen  Kronprinzen  zu
feiern.  —

Unter  solchen  Umständen  konnten  die  Verhandlungen  über  das
Bundesheerwesen  nur  ein  ekelhaftes  Bild  deutscher  Zerrissenheit  bieten,  das
den  häßlichen  Erinnerungen  des  Regensburger  Reichstags  keineswegs
nachstand.  Am  9.  April  1821  einigte  sich  der  Bundestag  endlich  über
die  „Allgemeinen  Grundrisse  der  Deutschen  Kriegsverfassung“  und  am
11.  Juli  1822  über  die  „Näheren  Bestimmungen“"  dazu,  so  daß  fast  sechs
Jahre  nach  der  Eröffnung  der  Bundesversammlung  die  Grundlagen  des
Heerwesens  auf  dem  Papiere  fertig  standen.  Das  Ergebniß  war,  da
Oesterreich  seinen  Einfluß  nicht  gebrauchen  wollte,  eine  gründliche  Niederlage
  für  Preußen,  ein  vollständiger  Sieg  der  kleinen  Königreiche.  Das
Bundesheer  sollte  etwa  300,000  Mann  stark  sein;  davon  stellte  Oesterreich
  drei  Armeecorps,  95,000  Mann.  Preußen,  das  mit  drei  Vierteln
seiner  Bevölkerung  dem  Bunde  angehörte,  durfte  nur  ein  Drittel  seines
Heeres,  drei  Corps  mit  80,000  Mann,  stellen;  so  blieb  den  Kleinen  die
Genugthuung,  daß  sie  selber  mehr  Bundestruppen  als  jede  der  beiden
Großmächte  —  vier  Corps  mit  reichlich  120,000  Mann  —  in  den  Tabellen
aufweisen  konnten.  Das  siebente  Corps  war  bairisch,  das  achte  umfaßte
die  übrigen  süddeutschen  Staaten,  das  zehnte  Hannover  und  die  Kleinstaaten
Niederdeutschlands;  diese  Truppenkörper  mochte  man  auf  der  Landkarte
zur  Noth  für  eine  Einheit  halten.  Damit  aber  der  König  von  Sachsen
sich  ebenfalls  den  Besitz  eines  Corps-Generals  gönnen  konnte,  wurde  noch
ein  wundersames  neuntes  Armeecorps  ausgeklügelt,  das  die  Truppen  von
Sachsen,  Thüringen,  Kurhessen,  Nassau  und  Luxemburg  umfassen  sollte
—  eine  Kriegsmacht,  welche  sich  natürlich  niemals  auch  nur  zu  einem
Manöver  zusammenfand.

 

*)  Wangenheim  an  Hartmann,  14.  März  1823.
197
        <pb n="300" />
        292  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

In  ihrem  Eifer  für  die  föderalistische  Gleichheit  hatten  Wangenheim
und  seine  Freunde  alle  Vorbedingungen  militärischer  Ordnung  und  Schlag—
fertigkeit  absichtlich  zerstört.  Die  beiden  Hauptsätze  dieser  Kriegsverfassung,
die  Artikel  5  und  8  lauteten:  kein  Bundesstaat,  der  ein  eigenes  Armeecorps
  stelle,  dürfe  andere  Truppen  mit  den  seinigen  verbinden,  und  selbst
der  Schein  der  Suprematie  eines  Bundesstaates  über  den  anderen  solle
vermieden  werden.  Damit  war  jede  Möglichkeit  verloren,  die  haltlosen
Contingente  der  kleinsten  Staaten  zu  einigermaßen  brauchbaren  Heertheilen
  auszubilden.  Die  Stärke  des  Bundesheeres,  eins  vom  Hundert
der  Bevölkerung,  reichte  gegenüber  den  Streitkräften  Rußlands  und  Frankreichs
  schlechterdings  nicht  aus  und  mußte  im  Verlaufe  eines  langen
Krieges  völlig  ungenügend  werden,  weil  die  Ersatztruppen  nicht  mehr  als
½/8,  im  äußersten  Falle  ½  Procent  der  Bevölkerung  betragen  durften;
das  ganze  System  beruhte  auf  der  Erwartung,  daß  Preußen  freiwillig
dreimal  mehr  als  seine  Bundesgenossen  leisten  würde.  Der  im  Kriegsfalle
vom  Bundesstaate  —  das  will  sagen:  durch  die  Mittelstaaten  —  gewählte
Bundesfeldherr  entbehrte  jeder  Selbständigkeit,  da  ihm  Vertreter  der  verschiedenen
  Kriegsherren  zur  Wahrung  der  Interessen  ihrer  Contingente
beigegeben  wurden;  um  ihn  vollends  zu  lähmen,  beantragte  Württemberg
und  Baiern  sogar,  diesmal  doch  vergeblich,  daß  er  seinen  Kriegsplan  vorher
der  Bundesversammlung  vorlegen  müsse.  Dann  stritt  man,  ob  außer
dem  Feldherrn  auch  sein  Generalleutnant  und  sein  Generalquartiermeister
dem  Bunde  vereidigt  werden  sollten.  Wenn  der  Stoff  des  Gezänks  auszugehen
  drohte,  so  warf  Wangenheim  die  beliebte  Frage  auf,  ob  im  vorliegenden
  Falle  Einstimmigkeit  oder  einfache  Mehrheit  erforderlich  sei?
—  dder  die  noch  fruchtbarere:  wer  eigentlich  an  der  Verschleppung  des
Geschäfts  schuld  sei?  Wurde  diese  Saite  angeschlagen,  dann  waren  die
Streitenden  immer  einig,  dann  versicherten  alle  mit  der  gleichen  Entrüstung:
„der  Diesseite  kann  die  Verzögerung  auf  keine  Weise  zur  Last  kommen.“

Dazwischen  hinein  spielte  noch  der  Streit  um  die  Bundesfestungen.
Obgleich  die  Besatzungsverhältnisse  von  Mainz  und  Luxemburg  längst  durch
europäische  Verträge  bestimmt  waren,  so  erhob  Wangenheim  doch  das  Bedenken:
  der  Bund  habe  an  jenen  Verträgen  keinen  Theil  genommen  und
brauche  mithin  die  beiden  Bundesfestungen  auch  nicht  zu  übernehmen;
mindestens  müsse  die  Ernennung  des  Gouverneurs  in  Friedenszeiten  dem
Landesherrn  der  Festungsstadt  überlassen  werden,  da  ein  „fremder  Oberbefehl“
  für  einen  deutschen  Souverän  allzu  lästig  sei.  So  währte  denn
in  Mainz  und  Luxemburg  der  bisherige  provisorische  Zustand  noch  immer
fort,  und  die  Festungswerke  verfielen  zusehends.  Im  Jahre  1822  wurde
die  Bodenaufnahme  für  die  Bundesfestung  Rastatt  vollendet,  zwei  Jahre
darauf  der  vollständige  Festungsplan  an  die  Militärcommission  eingereicht;
doch  Alles  blieb  liegen,  weil  man  noch  immer  nicht  wußte,  ob  Rastatt  oder
Ulm  oder  beide  Festungen  zugleich  befestigt  werden  sollten.  Für  Landau
        <pb n="301" />
        Streit  wegen  der  kleinen  Contingente.  293

verwendete  Baiern  in  den  Jahren  1816—30  nur  1  Mill.  Gulden,  für
Germersheim,  das  ebenfalls  Bundesfestung  werden  sollte,  gar  nur  167,000
Gulden,  also  noch  nicht  einmal  die  Zinsen  der  ihm  ausgezahlten  französischen
  Gelder.  Die  Preußen,  die  in  diesem  Hexensabbath  particularistischer
Nichtswürdigkeit  allein  noch  an  das  Vaterland  dachten,  hatten  ihres  Ekels
kein  Hehl,  wie  Blittersdorff  selbst  seinem  Hofe  gestehen  mußte,  und  Goltz
schrieb  verzweifelnd  nach  Berlin:  er  widerspreche  nicht  mehr,  sonst  komme
gar  nichts  zu  Stande.“)

Als  nun  endlich  die  Grundzüge  der  Kriegsverfassung  doch  vereinbart
waren,  begann  sofort  ein  neuer  Zwist.  Da  das  Gesetz  alle  Truppengattungen
  nach  der  Bevölkerungszahl  gleichmäßig  auf  alle  Souveräne  vertheilte,
  so  ergab  sich  bald,  daß  ein  großer  Theil  der  deutschen  Fürsten
nicht  im  Stande  war  ein  Reiterregiment  oder  eine  Batterie  zu  stellen,
sondern  sich  mit  Truppentheilen  begnügen  mußte,  welche  die  höfliche  Amtssprache
  des  Bundestags  mit  den  wohllautenden  Namen  „Cavallerie=  oder
Artilleriekörper"“  bezeichnete.  Der  Cavalleriekörper  des  Fürsten  von  Liechtenstein
  bestand  aus  acht  Pferden.  Solche  Heersäulen  schienen  doch  selbst  den
Strategen  des  Bundestags  bedenklich.  Er  gestattete  daher  den  allerkleinsten
Staaten  —  denn  jeder  Zwang  gegen  die  Souveräne  wurde  grundsätzlich
vermieden  —  durch  freie  Uebereinkunft  mit  den  mächtigeren  Genossen  ihres
Armeecorps  für  die  Stellung  dieser  Specialwaffen  zu  sorgen.  Da  erhob
jedoch  der  Herzog  von  Oldenburg  geharnischten  Widerspruch.  In  einer
langen  Denkschrift  führte  er  aus:  für  große  Staaten  sei  die  Erhaltung
einer  starken  Heeresmacht  eine  „Selbstbefriedigung“,  ein  Mittel,  ihr  eigenes
politisches  Ansehen  zu  sichern,  für  kleine  nur  eine  passive  Pflicht;  auch
werde  Niemand  leugnen,  daß  ein  kleines  Contingent  im  Kriege  „das  Opfer
eines  Augenblicks“  werden  könne,  was  sich  von  dem  preußischen  Heere  nicht
behaupten  lasse;  da  mithin  das  Vergnügen  für  die  Kleinen  geringer,  die
Gefahr  größer  sei,  so  verlangte  er  als  sein  gutes  Recht,  daß  ihm  seine  Last
erleichtert  und  die  Stellung  eines  ungemischten  Infanteriecorps  gestattet
würde.  Der  Landgraf  von  Homburg  war  der  entgegengesetzten  Ansicht.
Er  sollte  29  Reiter,  2  Pioniere,  3  reitende  und  11  Fuß-Artilleristen  zum
Bundesheere  stellen  und  bestand  darauf  diese  Truppenmacht  in  unverfälschter
  Homburgischer  Ursprünglichkeit  zu  liefern,  weil  eine  Vertretung
  durch  einen  fremden  Souverän  kostspieliger  sein  und  überdies  das
Homburgische  Geld  „in  das  Ausland“  locken  würde.  Nassau  dagegen
beanspruchte  das  Vorrecht,  nur  Fußvolk  und  Artillerie  zu  stellen,  und  da
Metternich  diesen  Wunsch  seines  Freundes  Marschall  unter  der  Hand
unterstützte,  so  hielt  sich  Wangenheim  verpflichtet,  leidenschaftlich  zu  widersprechen:
  wolle  man  etwa,  so  fragte  er,  die  Bundesstaaten  der  anderen
Armeecorps,  Nassau  zu  Liebe,  nöthigen,  das  neunte  Corps  durch  Reiterei

 

*)  Berichte  von  Blittersdorff,  18.  Nov.;  von  Goltz,  13.  März  1821  u.  s.  w.
        <pb n="302" />
        294  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

zu  verstärken?  würden  dort  „diese  fremden  Truppen  immer  mit  der  gleichen
Aufmerksamkeit,  Schonung  und  Liebe  behandelt  werden“,  wie  die  Soldaten
des  neunten  Corps  selber?  So  ging  es  weiter,  ein  endloser,  heilloser
Streit,  der  die  Thatkraft  der  Militärcommission  so  vollständig  in  Anspruch
nahm,  daß  in  den  Jahren  1822—30  kein  irgend  nennenswerther  Beschluß
über  die  Organisation  des  Bundesheeres  mehr  zu  Stande  kam.  Erst
als  durch  die  Pariser  Julirevolution  die  Gefahr  eines  französischen  Krieges
näher  gerückt  ward,  ermannte  sich  der  Bundestag  am  9.  Dec.  1830  zu
dem  verständigen  Beschlusse,  die  allerkleinsten  Contingente,  von  Weimar
abwärts,  zu  einer  für  den  Festungsdienst  bestimmten  Reserve-Infanteriedivision
  zu  vereinigen;  freilich  blieb  es  sehr  zweifelhaft,  ob  die  Bückeburger
  und  die  Reußen  im  Kriegsfalle  rechtzeitig  in  die  rheinischen  Festungen
gelangen  würden.

Von  gemeinsamen  Truppenübungen,  von  irgend  einer  festeren  Verbindung
  zwischen  den  Contingenten  der  Armeecorps  war  in  Friedenszeiten
gar  nicht  die  Rede;  nur  die  Staaten  des  achten  Armeecorps  trafen  einige,
ganz  ungenügende,  Verabredungen  über  gleichmäßige  Bewaffnung  sowie
über  die  Ernennung  des  commandirenden  Generals  —  natürlich  nicht
ohne  mannigfachen  Streit,  denn  es  währte  lange,  bis  Württemberg  und
Baden  sich  herbeiließen  „die  schwächste  Macht"“,  Darmstadt  als  gleichberechtigt
  anzuerkennen.)  Ein  Cartell  für  wechselseitige  Auslieferung  der
Fahnenflüchtigen  war  verheißen;  doch  die  Abstimmung  dauerte  fünf  Jahre,
von  1820—25;  dann  blieb  wieder  Alles  liegen,  bis  endlich  im  Jahre  1831
ein  Beschluß  zu  Stande  kam,  der  aber  so  mangelhaft  ausfiel,  daß  die
Zweifel  und  Beschwerden  kein  Ende  nahmen.  Ueber  die  Verpflegung  des
Bundesheeres  konnte  man  sich  während  eines  vollen  Menschenalters  nicht
einigen.  Die  deutschen  Fürsten  besaßen  nunmehr  eine  Kriegsherrlichkeit,
wie  sie  ihnen  so  unbeschränkt  noch  niemals  zugestanden  hatte,  und  unterstützt
  durch  ihre  haushälterischen  Landtage  mißbrauchten  sie  dies  Recht  zu
übermäßigen  Beurlaubungen,  welche  manches  Contingent  fast  bis  zur
Kriegstüchtigkeit  eines  Milizheeres  herunterbrachten.  Von  den  geworbenen
Söldnern  der  Hansestädte  bis  zu  Preußens  allgemeiner  Wehrpflicht  war
fast  jedes  erdenkliche  System  der  Heeresorganisation  im  Deutschen  Bunde
vertreten.

Nach  den  gewaltigen  Wandlungen,  welche  das  Kriegswesen  in  den
napoleonischen  Zeiten  erfahren  hatte,  waren  die  kleinen  Contingente  des
Bundesheeres  fast  ebenso  unbrauchbar  wie  weiland  die  Reichsarmee  des
18.  Jahrhunderts  und  auch  in  ihrer  äußeren  Erscheinung  fast  ebenso
lächerlich.  Der  einfache  militärische  Grundsatz,  der  eine  möglichst  gleichmäßige
  Bekleidung  der  Waffengenossen  gebot,  wurde  geradezu  auf  den
Kopf  gestellt.  Jeder  kleine  Kriegsherr  suchte  „die  Nationalität“  seiner

 

»)  Blittersdorff's  Berichte,  29.  Nov.  1821  ff.
        <pb n="303" />
        Wangenheim  und  die  Köthener  Händel.  295

Truppen  zu  wahren,  indem  er  sie  recht  auffällig  von  den  Truppen  des
Nachbarstaates  unterschied,  damit  der  Feind  immer  genau  wissen  konnte
wen  er  vor  sich  habe;  die  Erfindung  neuer  Uniformen  wurde  bald  zu
einem  Sport,  der  die  zahlreichen  Mußestunden  deutscher  Kleinfürsten  ver—
gnüglich  ausfüllte.  Nur  wenige  Souveräne  folgten  dem  verständigen  Bei—
spiele  des  Großherzogs  von  Baden,  der  seine  Truppen  nach  preußischem
Muster  kleidete.  Die  Hannoveraner  trugen  noch  die  rothen  englischen
Röcke,  die  Braunschweiger  die  dunkle  Tracht  der  Schwarzen  Schaar;  die
Darmstädter  prangten  in  kleeblattförmigen  Epauletten;  eine  württembergische
Reiterabtheilung  führte,  wohl  der  russischen  Verwandtschaft  zu  Ehren,
Lanzen  und  Pelzmützen  nach  Kosakenart;  die  Bückeburgische  Uniform  war
eine  kühne  Combination  von  bairischen  Raupenhelmen  und  schwarzen
Braunschweiger  Röcken;  im  Königreich  Sachsen  verfiel  man  gar  auf  eine
Farbenzusammenstellung,  welche  vermöge  ihrer  Scheußlichkeit  gegen  jede
Nachahmung  gesichert  war:  man  gab  dem  beklagenswerthen  Fußvolk  grüne
Fräcke  und  hellblaue  Hosen  und  fügte  nachher  noch  eine  Art  Zipfelmützen
mit  Schirmen  hinzu.  Es  schien  als  wolle  die  particularistische  Eitelkeit
diese  tapferen  deutschen  Krieger,  die  unter  der  Führung  preußischer  Generale
die  besten  Soldaten  der  Welt  werden  konnten,  absichtlich  dem  Gespött
preisgeben;  für  die  Frankfurter  Gassenbuben  war  es  immer  ein  Fest,  wenn
die  Bundes-Militärcommission  in  ihren  abenteuerlich  buntscheckigen  Uniformen
  zur  Parade  erschien.  Alles  in  Allem  bewährte  sich  dies  Werk  kleinköniglichen
  Dünkels  und  österreichischer  Trägheit  so  jämmerlich,  daß  fortan
jedesmal,  wenn  ein  Kriegsfall  drohte,  auch  sofort  die  Frage  erwogen  wurde,
wie  man  die  Bundeskriegsverfassung  über  den  Haufen  stoßen  solle;  denn
immer  sobald  Noth  an  Mann  kam  zeigte  sich  mit  überwältigender  Klarheit,
daß  Oesterreich  durch  seinen  italienischen  Besitz,  die  Mittelstaaten  durch
ihre  Ohnmacht  gelähmt  waren  und  nur  Preußen  die  deutschen  Grenzen
zu  vertheidigen  vermochte.

Noch  feindseliger  als  in  diesen  Heeresangelegenheiten  trat  Wangenheim
  dem  preußischen  Gesandten  in  dem  elenden  Köthener  Handel  entgegen.
Er  hatte  kein  Auge  für  den  Unfug  des  Anhaltischen  Schmuggels;  ihm
genügte,  daß  der  Buchstabe  —  aber  auch  nur  der  Buchstabe  —  des
Bundesrechts  gegen  Preußen  sprach.  Mit  allen  Mitteln  der  Executionsordnung,
  nöthigenfalls  mit  den  Waffen  wollte  er  den  Friedensbrecher  heimsuchen,
  und  so  heilig  erschien  ihm  dieser  Kampf,  daß  er  noch  ein  Menschenalter
  später,  als  Niemand  mehr  daran  dachte,  alle  seine  alten  Köthener
Gutachten  veröffentlichte  um  den  Deutschen  zu  zeigen,  welch  ein  edler
Geist  in  ihrem  alten  Bundestage  gewohnt  habe.  In  politischen  Machtfragen
  ist  aber  Niemand  unparteiisch,  und  auch  dieser  begeisterte  Wahrer
des  Bundesrechts  war  es  nicht;  denn  er  hoffte  selbst  auf  einen  Sonderzollverein
  der  Kleinstaaten  und  sah  in  Preußens  Handelspolitik  den  gefährlichen
  Gegner  seiner  eigenen  Pläne.  Das  Ungeschick  des  Grafen
        <pb n="304" />
        296  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Goltz,  der  die  politisch  unanfechtbare  Sache  Preußens  mit  zweifelhaften
Rechtsgründen  vertheidigte,  gestattete  dem  Württemberger  manchen  kleinen
Eintagserfolg;  doch  bald  mußte  Wangenheim  bemerken,  daß  seine  eigenen
Freunde,  Aretin  vornehmlich,  kopfscheu  wurden.  Wer  konnte  auch  im
Ernst  glauben,  daß  Preußen  einem  Bundesbeschlusse  sein  Zollsystem  opfern
würde?  —  und  —  meinte  Blittersdorff  in  seiner  frivolen  Weise  —  „glück—
licherweise  bietet  die  Bundesgesetzgebung  Ausflüchte  genug  dar  um  jede
Sache  beliebig  in  die  Länge  zu  ziehen“.  Auch  Graf  Buol,  der  anfangs
dem  Streite  mit  Schadenfreude  zugesehen  hatte,  zog  sich  besorgt  zurück,
seit  Wangenheim's  Absicht  eine  dritte  Macht  in  Deutschland  zu  gründen
immer  dreister  heraustrat.  Den  feindseligen  Ausschußberichten,  welche  den
preußischen  Staat,  unter  dem  Jubel  der  liberalen  Presse,  mit  argen  Vor—
würfen  überhäuften,  folgte  kein  entscheidender  Beschluß;  die  leidige  Sache
ward  verschleppt,  bis  nach  langen  Jahren  Anhalt  freiwillig  den  preußischen
Forderungen  nachgab.  —

Einen  wohlthuenden  Gegensatz  zu  diesen  particularistischen  Thorheiten
bildete  Wangenheim's  Verhalten  in  den  Streitfragen  des  Verfassungs—
rechts  der  Bundesstaaten.  Hier  zeigte  sich  Alles  was  tüchtig  war  in  dem
seltsamen  Manne:  sein  Freimuth,  sein  Rechtsgefühl,  sein  Wissen  und
sein  Fleiß.  Er  wurde  die  Seele  des  Ausschusses  für  Beschwerden  und
Petitionen,  der  denn  auch  in  der  Hofburg  als  Feuerherd  der  Bundestags-Demagogie
  betrachtet  wurde.  Freilich  blieb  diese  rastlose  Thätigkeit
ebenso  unfruchtbar  wie  der  Bundestag  selber,  aber  Wangenheim  verstand,
sie  für  den  Gedanken  des  Bundes  der  Mindermächtigen  zu  verwerthen.
Er  unterhielt  mit  der  liberalen  Presse  lebhaften  Verkehr,  und  bald  meldeten
die  Zeitungen  fast  allwöchentlich,  wie  tapfer  sich  Württemberg  wiederum
in  Frankfurt  aller  Bedrängten  angenommen  habe.  Der  Glaube  an  die
liberale  Gesinnung  der  süddeutschen  Höfe  begann  schon  zum  allgemeinen
Vorurtheil  zu  werden.  Auch  das  Ausland  eignete  sich  diese  Ansicht  an,
schon  weil  die  tonangebende  französische  Presse  in  den  Staaten  der  Trias
die  Verbündeten  Frankreichs  liebte;  der  amerikanische  Publicist  A.  Everett,
der  im  Jahre  1822  die  deutschen  Dinge  ärger  fand  als  die  Zustände
Hinterasiens,  sah  in  dieser  großen  Wüste  der  Knechtschaft  nur  eine  Oase:
Württemberg  und  seine  Nachbarlande.

Wangenheim's  Berichte  über  den  Detmolder  Verfassungsstreit,  über
die  Klage  der  alten  Stände  Schleswig-Holsteins  gegen  die  dänische  Regierung
  erregten  in  den  Zeitungen  dankbare  Anerkennung,  in  der  Hofburg
  wachsenden  Unwillen;  doch  ein  Sturm  des  Unmuths  ging  durch
das  österreichische  Lager,  als  der  Württemberger  sich  auch  der  westphälischen
Domänenkäufer,  die  von  den  hessischen  Gerichten  auf  Befehl  des  Kurfürsten
ungehört  abgewiesen  wurden,  tapfer  annahm.  Vor  wenigen  Jahren  hatte
freilich  der  Bundestag  selber  sich  für  diese  Unglücklichen  verwendet,  jetzt  aber
war  den  Diplomaten  der  Eschenheimer  Gasse  der  Muth  gesunken;  sie  wollten
        <pb n="305" />
        Wangenheim  und  die  hessischen  Domänenkäufer.  297

sich  nicht  noch  einmal  mit  diesem  Casseler  Despoten  einlassen,  der  auf  alle
Mahnungen  des  Bundes  mit  Beschimpfungen  antwortete  und  dabei  noch
der  Gunst  Metternich's  sicher  war.)  In  Berlin  war  man  längst  zu  der
Einsicht  gekommen,  daß  der  Bund  dem  hessischen  Willkürregimente  nicht
steuern  könne;  Preußen  hatte  daher  mit  schwerer  Mühe  bei  den  Höfen
von  Hannover,  Braunschweig,  Cassel  endlich  (1821)  durchgesetzt,  daß  die
vier  Erben  des  Königreichs  Westphalen  zu  Berathungen  zusammentraten,
um  sich  über  gemeinsame  Rechtsgrundsätze  zu  verständigen.  Graf  Goltz
wünschte  also,  der  Bundestag  möge,  statt  nochmals  einen  unausführbaren
Beschluß  zu  fassen,  zunächst  das  Ergebniß  dieser  Verhandlungen  abwarten.
Hannover  dagegen,  Oldenburg,  Kurhessen  sowie  mehrere  andere  kleine
Kronen  fanden  das  legitime  Recht  und  das  monarchische  Princip  in  ihren
Grundvesten  bedroht,  wenn  man  irgend  eine  Regierungshandlung  des
Usurpators  Jerome  als  rechtsverbindlich  anerkenne.  Daß  der  kurhessische
und  die  beiden  welfischen  Staaten  in  den  Jahren  1807—  13  unzweifelhaft
  nicht  mehr  bestanden  hatten  und  mithin  eine  völkerrechtlich  giltige
debellatio  vorlag,  übergingen  sie  mit  Stillschweigen;  auch  daran  erinnerten
sie  sich  nicht,  daß  in  ihren  eigenen  Landen  mediatisirte  Fürsten  saßen,
welche  die  neue  thatsächliche  Staatsgewalt  noch  keineswegs  sämmtlich  als
legitim  anerkannt  hatten.  Unverkennbar  sprach  aus  diesem  legitimistischen
Eifer  die  geheime  Angst;  die  Souveräne  fühlten  sich  ihrer  Kronen  nicht
ganz  sicher,  sie  dachten  an  den  langmüthigen  preußischen  Nachbar  und  an
die  Möglichkeit  einer  neuen  Entthronung.  Welch  ein  Aufsehen  also,  als
Wangenheim  in  einem  gründlichen  Berichte  zeigte,  der  hessische  Kurfürst
sei  offenbar  der  Rechtsverweigerung  schuldig  und  müsse  von  Bundeswegen
angehalten  werden  der  Justiz  freien  Lauf  zu  lassen.  Dann  erwies  er,  in
der  Form  allerdings  nicht  glücklich,  den  unanfechtbaren  Satz,  daß  in  jedem
Staate  irgend  eine  Regierung  bestehen  müsse:  „der  ewige  Staat  spricht
durch  jeden  Regenten;  die  Staatsgewalt  berechtigt  das  regierende  Subjekt
nur  dazu,  wozu  sie  dasselbe  verpflichtet.“  Wiederholt  berief  er  sich  dabei
auf  den  verdienten  kurhessischen  Richter  Pfeiffer  und  auf  Ludwig  Klüber's
Oeffentliches  Recht.

Eben  diese  Berufung  verschlimmerte  nur  den  Eindruck  der  ehrlichen
Worte  Wangenheim's.  Vor  Kurzem  noch  hatte  der  Herausgeber  der
Akten  des  Wiener  Congresses  bei  den  Cabinetten  selbst  unbestritten  für
den  ersten  deutschen  Staatsgelehrten  gegolten;  jetzt  heftete  sich  der  Argwohn,
  der  überall  umherschlich,  auch  an  Klüber's  reinen  Namen.  Als  die
zweite  Auflage  seines  Oeffentlichen  Rechts  erschien  und  gleich  darauf  sein
alter  treuer  Gönner  Hardenberg  starb,  verklagte  ihn  der  Nassauer  Marschall
  in  Berlin  wegen  demagogischer  Gesinnung.  Trotz  seiner  ungeheuren
  Gelehrsamkeit  war  Klüber  kein  schöpferischer  wissenschaftlicher  Kopf;

 

*)  S.  oben  II.  150  ff.
        <pb n="306" />
        298  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

unbekümmert  um  die  neuen  Ideen  der  historischen  Rechtsschule  hielt  er
die  hergebrachten  Doktrinen  des  Naturrechts  fest,  sogar  Rousseaufs  Lehre
vom  ursprünglichen  Vertrage,  wie  sie  Kant  der  deutschen  Rechtswissenschaft
  überliefert  hatte;  auf  diese  veralteten  allgemeinen  Grundsätze  ließ
er  jedoch  eine  streng  sachliche,  überaus  stoffreiche  Darstellung  des  positiven
Rechtes  folgen,  welche  nirgends  über  gemäßigte  constitutionelle  Ansichten
hinausging  und,  in  scharfem  Gegensatze  zu  Rotteck's  geschichtsfeindlichem
Vernunftrecht,  überall  den  Zusammenhang  der  Gegenwart  mit  dem  alten
Reichsrecht  nachzuweisen  suchte.  Marschall's  Anklage  wirkte  weiter.  Metternich
  ließ  das  verdächtige  Werk  durch  seinen  Gentz  prüfen  und  erklärte
darauf,  seit  Jahren  sei  kein  so  revolutionäres  Buch  in  Deutschland  erschienen.)
  Schmalz  aber,  der  allezeit  strebsame,  hielt  sich  verpflichtet,  der
studirenden  Jugend  ein  Gegengift  zu  reichen  und  schrieb  selber  ein  Deutsches
Staatsrecht,  ein  Buch,  das,  minder  fanatisch  als  andere  Schriften  des
Verfassers,  doch  wegen  seiner  Gedankenarmuth  fast  unbeachtet  blieb.  In
Frankfurt  wurde  Klüber,  obgleich  er  der  preußischen  Gesandtschaft  als
Rechtsrath  beigegeben  war,  von  allen  Oesterreichern  ängstlich  gemieden.
Daß  Wangenheim  sich  am  grünen  Tische  des  Bundestags  auf  eine  solche
Autorität  berief,  erschien  in  der  Hofburg  als  unglaubliche  Frechheit,  und
Metternich  schrieb  wüthend:  „diese  erbärmliche  Persönlichkeit  hat  durch  diesen
Bericht  das  Siegel  unter  ihre  Verdammniß  gesetzt.“““)  Zu  allem  Unheil
ließ  Wangenheim's  Attaché  Robert  Mohl  eben  jetzt  seine  Erstlingsschrift  über
die  Rechtspflege  des  Bundes  erscheinen,  ein  junger  Gelehrter,  der  mit  seinem
grundehrlichen  Freimuth,  seiner  wissenschaftlichen  Unbefangenheit  in  dieser
Frankfurter  Gesellschaft  wie  ein  Fremdling  erschien;  in  seinem  Buche  unterstand
  er  sich  sogar  die  Abstimmungen  einiger  Bundesgesandten  scharf  zu
tadeln.  Für  Metternich  und  Hatzfeldt  stand  jetzt  außer  Zweifel,  daß  sich  eine
ganze  Bande  literarischer  Mordbrenner  um  den  Württemberger  schaarte.

Unterdessen  hatte  Wangenheim  gegen  das  Schooßkind  Metternich's,
gegen  die  Mainzer  Central-Untersuchungscommission  einen  kühnen,  wohlberechtigten
  Angriff  unternommen.  Mit  Ausnahme  der  sieben  Regierungen,
welche  an  der  schwarzen  Commission  selber  theilnahmen,  blieben  die  deutschen
Höfe  ohne  Kenntniß  von  dem  Treiben  der  Mainzer  Demagogenverfolger,
obgleich  die  Commission  gesetzlich  verpflichtet  war  dem  Bundestage  Bericht  zu
erstatten.  Im  Sept.  1820,  nachdem  dieser  sonderbare  Zustand  fast  ein  Jahr
gewährt  hatte,  verlangte  Wangenheim  schleunige  Einforderung  des  Berichts;
mehrmals  wiederholte  er  dann  sein  Begehren,  aber  die  Mainzer  verharrten
  in  tiefem  Schweigen.  Da  riß  ihm  die  Geduld,  und  am  14.  März
1822  beantragte  er  kurz  und  gut  die  Auflösung  dieser  Behörde,  die  bisher
  noch  keinen  einzigen  namhaften  Mann  verhaftet,  also  offenbar  nichts

 

*)  Hatzfeldt's  Bericht,  8.,  16.  Jan.  1823.
*)  Metternich  an  Berstett,  24.  Juni  1823.
        <pb n="307" />
        Wangenheim  gegen  die  Mainzer  Commission.  299

Erhebliches  entdeckt  habe:  es  werde  hohe  Zeit  die  erschreckten  Gemüther
endlich  zu  beruhigen,  auch  besitze  jeder  Bundesstaat  genügende  Mittel  um
die  demagogischen  Umtriebe  selber  zu  bestrafen.  Daß  Württemberg  selber
einst  der  Einsetzung  der  Commission  zugestimmt  hatte,  wurde  freilich
wohlweislich  verschwiegen.  Und  seltsam,  diese  kecke  Kriegserklärung  gegen
die  Karlsbader  Politik  fand  die  Mehrheit  im  Bundestage.  Acht  Stimmen
des  Engeren  Rathes,  lauter  Kleinstaaten  von  Baden  abwärts,  schlossen
sich  dem  württembergischen  Antrage  an;  die  beiden  Großmächte  und  die
drei  größten  Königreiche  wurden  von  den  Kleinen  überstimmt.  Mehrere
der  kleinen  Souveräne  handelten  allerdings  lediglich  aus  gekränktem  Selbst—
gefühl,  und  dem  geizigen  Kurfürsten  von  Hessen  war  an  der  Mainzer
Commission  nur  das  Eine  anstößig,  daß  sie  Geld  kostete;  auch  mögen
einige  Gesandte  der  Mehrheit,  fortgerissen  durch  Wangenheim's  Bered—
samkeit,  auf  eigene  Faust  gehandelt  haben.  Blittersdorff  vollends  schloß
sich  nur  darum  an,  weil  die  Mainzer  dem  reaktionären  Feuereifer  des
Karlsruher  Hofes  noch  nicht  thatkräftig  genug  erschienen.“)  Gleichviel,  es
blieb  doch  aller  Ehren  werth,  es  war  die  beste  That  dieser  so  seltsam
gemischten  Opposition,  daß  sie  das  arge  Nest  der  politischen  Verdächtigung
und  Verfolgung  auszunehmen  versuchte.

Graf  Buol,  der  mit  dem  Präsidenten  der  Untersuchungscommission
geheimen  Briefwechsel  unterhielt,  war  um  so  peinlicher  überrascht,  da  sogar
zwei  in  Mainz  vertretene  Höfe,  Baden  und  Darmstadt,  mit  der  Mehr—
heit  gestimmt  hatten.  Um  Schlimmeres  zu  verhüten  gab  er  den  Mainzer
Getreuen  einen  Wink,  und  am  30.  Mai  lag  endlich  der  verlangte  Rechen—
schaftsbericht  nebst  zweiunddreißig  Beilagen,  Alles  wohl  versiegelt,  auf
dem  Tische  der  Bundesversammlung.  In  einem  Begleitschreiben  erklärte
die  Mainzer  Commission,  über  die  noch  schwebenden  Untersuchungen  ent—
halte  sie  sich  jeder  Mittheilung,  weil  sie  eine  vorzeitige  Veröffentlichung
befürchte  —  ein  boshafter  Hieb  auf  Wangenheim,  der  schon  mehrmals
unvorsichtig  aus  der  Schule  geplaudert  hatte.  Der  Württemberger  und
seine  Genossen  hofften  nunmehr  endlich  das  lichtscheue  Treiben  genau
kennen  zu  lernen,  aber  die  österreichische  Gemüthlichkeit  wußte  sich  zu
helfen.  Buol  schlug  vor,  die  versiegelten  Papiere  zunächst  einem  Ausschusse
  zu  überweisen,  der  aus  den  sieben  bereits  in  Mainz  vertretenen
Staaten  gebildet  werden  sollte.  So  geschah  es,  und  Wangenheim  nebst
seinen  Freunden  erfuhr  von  den  Mainzer  Vorgängen  nichts  weiter  als
was  der  Ausschuß  der  sieben  Eingeweihten  dem  Bundestage  mitzutheilen
für  gut  fand.  An  die  Auflösung  der  unheimlichen  Behörde  war  vollends
noch  gar  nicht  zu  denken;  denn  ihr  Rechenschaftsbericht  reichte  nur  bis
zum  Jahre  1821;  Jahre  vergingen  bis  die  Ergänzungen  einliefen,  und  so
blieb  den  Mainzer  Demagogenverfolgern  noch  eine  lange  Frist  fröhlichen
Wirkens  gesichert.  —

*)  Berstett  an  Marschall,  26.  Juli  1822.
        <pb n="308" />
        300  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Auch  außerhalb  des  Bundestages  entfaltete  der  Württemberger  eine
rastlose  Betriebsamkeit.  Die  Frankfurter  Conferenz  der  Staaten  der
oberrheinischen  Kirchenprovinz  tagte  noch  immer  von  Zeit  zu  Zeit  unter
seiner  Leitung,  und  obwohl  die  Verhandlungen  jetzt  nur  noch  einen  sehr
unschuldigen  Gegenstand,  die  Einrichtung  einer  kleinen  Erzdiöcese  betrafen,
so  hoffte  Wangenheim  doch  zuversichtlich,  aus  diesen  Conferenzen  werde
ein  neues  aufgeklärtes  nationales  Kirchenrecht,  zunächst  eine  Generalsynode
für  ganz  Deutschland  hervorgehen.  In  überschwänglichen  Reden  feierte
er  die  Erfolge  dieser  rein  deutschen  Höfe,  die  das  „Episcopalsystem  in
seiner  ganzen  Fülle  und  Würde  hergestellt“  hätten.  „So  ist  eine  Leuchte
aufgesteckt  worden,"  rief  er  entzückt,  „welche  sich  durch  die  giftigen  Dünste,
die  sich  hie  und  da  gespenstisch  zu  Schattenbildern  aufthürmen,  schwerlich
verdunkeln  lassen  wird."“

In  Wahrheit  hatten  die  oberrheinischen  Staaten  außer  der  Feststellung
  ihrer  neuen  Diöcesangrenzen  bisher  noch  gar  nichts  erreicht,
nicht  einmal  eine  bündige  Vorschrift  über  die  Bischofswahlen;  und  als  sie
jetzt  versuchten  ihren  künftigen  Landesbischöfen  eine  streng  bureaukratische
Kirchenpragmatik  napoleonischen  Stils  aufzuerlegen,  da  begegneten  sie  dem
entschiedenen  Widerspruche  des  Vaticans.  Auch  die  Candidaten,  welche
sie  der  Curie,  nach  Vorschlägen  ihrer  Landesgeistlichkeit,  für  die  erste  Besetzung
  der  neuen  Bischofssitze  nannten,  mißfielen  dem  Papste  durchweg.
Er  antwortete  durch  eine  Gegenliste  von  vierzehn  Namen  —  der  junge
Näß,  der  Herausgeber  des  Mainzer  Katholiken  war  auch  mit  darunter
—  aber  diese  vierzehn  heiligen  Nothhelfer,  wie  man  sie  in  Karlsruhe
nannte,  schienen  wieder  den  Cabinetten  unerträglich.  In  Baden  hatten
alle  Decanate  des  Landes  ihren  Bisthumsverweser  Wessenberg  als  den
Würdigsten  für  das  erzbischöfliche  Amt  bezeichnet,  die  Regierung  aber
fürchtete  sich  vor  ihm  und  versuchte  umsonst  ihn  zu  freiwilligem  Verzicht
zu  bewegen;  Blittersdorff  rieth  sogar  seinem  Gönner  Berstett,  man  möge
den  unbequemen  Mann  in  Wien  als  einen  ultraliberalen  verdächtigen,
damit  er  nicht  etwa  in  Rottenburg,  wo  er  ebenfalls  im  Vorschlage  war,
zum  Bischof  ernannt  würde.“)  Die  Einrichtung  der  neuen  Kirchenprovinz
gerieth  einige  Jahre  lang  ganz  ins  Stocken.  Erst  lange  nach  Wangenheim's
  Sturz  kamen  die  Dinge  wieder  in  Fluß,  als  Berstett  (1824),
durch  Metternich  unterstützt,  eine  geheime  Verhandlung  in  Rom  begann.
Da  endlich,  nach  langen  und  peinlichen  Unterhandlungen,  erließ  der  Papst
am  11.  April  die  Bulle  Ad  dominici  gregis  custodiam,  zur  Ergänzung
der  Oberrheinischen  Circumscriptionsbulle.  Sie  wurde  von  den  Regierungen
  nur  mit  Vorbehalt  veröffentlicht,  weil  sie  über  die  Priesterseminare
und  die  bischöfliche  Gerichtsbarkeit  einige  ganz  unannehmbare  Vorschriften
enthielt.  Doch  mindestens  die  Frage  der  Bischofswahlen  kam  jetzt  zum

 

*)  Blittersdorff  an  Berstett,  27.  April  1822.
        <pb n="309" />
        Einrichtung  der  Oberrheinischen  Kirchenprovinz.  301

Abschluß:  auch  die  oberrheinischen  Domcapitel  wurden,  wie  die  preußischen,
vom  Papste  angewiesen,  nur  Männer,  welche  dem  Landesherrn  genehm
seien,  zu  wählen.

Nunmehr  verständigte  man  sich  leicht  über  die  Personen  der  ersten
Bischöfe;  die  verbündeten  Regierungen  gingen  dabei  von  der  Ansicht  aus,
daß  weichmüthige  Naturen,  die  nach  keiner  Seite  hin  Anstoß  gäben,  den
Vorzug  verdienten.  Der  gefährliche  Grundsatz  genügte  für  den  Augenblick,
späterhin  sollte  man  freilich  erfahren,  daß  in  Zeiten  des  Kampfes  grade
schwache  Charaktere  leicht  aus  Angst  zu  pfäffischen  Eiferern  werden.  Erster
Erzbischof  von  Freiburg  wurde  Bernhard  Boll,  ein  sanfter,  versöhnlicher
wohlwollender  Kirchenfürst.  Sobald  diese  Ernennung  entschieden  war  (1827),
legte  Wessenberg  das  Verweseramt  nieder,  das  er  zehn  Jahre  lang  gegen
den  Willen  des  Papstes  geführt,  und  nahm  von  seiner  Herde  Abschied  in
einem  ergreifend  schönen,  apostolisch  milden  Schreiben:  er  mahnte  sie  die
Zeichen  der  Zeit  nicht  zu  verkennen  und  warnte  vor  der  alten  Sünde
der  Menschen,  die,  „nachdem  das  Licht  in  die  Welt  gekommen,  dennoch  die
Finsterniß  mehr  lieben  als  das  Licht“.  Die  Curie  hatte  ihn  nur  darum
so  lange  unbehelligt  gelassen,  weil  sie  voraussah,  daß  er  bei  der  Neuordnung
  seiner  Diöcese  unfehlbar  stürzen  mußte.  Er  unterlag  dem  tragischen
Geschick  aller  jener  wohlmeinenden  Halbdenker,  welche  nicht  zu  begreifen
vermögen,  daß  evangelische  Freiheit  auf  dem  Boden  der  römischen  Kirche
unmöglich  ist  und  nur  der  Ketzer  den  Papst  siegreich  bekämpfen  kann.
Unbeschreiblich  geliebt  und  verehrt  hat  er  dann  noch  lange  Jahre  daheim
am  Bodensee  und  im  Breisgau  gelebt,  ein  Wohlthäter  der  Armen,  unermüdlich
  als  Schriftsteller  und  Sammler,  in  der  badischen  Kammer  ein
tapferer  Vertreter  des  gemäßigten  Liberalismus.  Für  die  katholische  Kirche
war  er  todt.  Mit  ihm  schied  der  letzte  Vertreter  jenes  alten  Episcopalsystems,
  das  nur  in  dem  festen  Erdreich  des  nationalen  Staatslebens
Wurzeln  schlagen  kann,  aber  in  dem  lockeren  Geröll  des  Deutschen  Bundes
keine  Stätte  fand.

Mittlerweile  beriethen  sich  die  fünf  Höfe  von  Neuem  über  die  gemeinsame
  Wahrung  ihrer  Kirchenhoheitsrechte.  Wie  Napoleon  seinem  Concordate
  die  Organischen  Artikel,  Baiern  dem  seinigen  das  Religionsedikt
hatte  folgen  lassen,  so  dachten  sie  die  beiden  oberrheinischen  Bullen  durch
eine  selbständige  Kirchenpragmatik  zu  ergänzen.  Nach  langwierigen  Verhandlungen,
  bei  denen  der  badische  Geistliche  Rath  Burg  den  allezeit  dienstwilligen
  Vermittler  spielte,  wurde  am  30.  Januar  1830  die  Verordnung
über  das  landesherrliche  Schutz=  und  Aufsichtsrecht  veröffentlicht.  Sie  entsprach
  im  Wesentlichen  den  älteren  Entwürfen,  wahrte  den  Kronen  das
Placet,  unterwarf  die  Erziehung  der  Geistlichkeit  strenger  Ueberwachung
und  bekundete  das  polizeiliche  Mißtrauen  gegen  die  Kirche  so  unverhohlen,
daß  der  Papst  sich  sogleich  dawider  verwahrte.  Gleichwohl  blieb  das  Verhältniß
  zwischen  Staat  und  Kirche  in  diesen  ersten  Jahren  noch  fast
        <pb n="310" />
        302  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

ungetrübt.  Der  blühende  Zustand  der  theologischen  Facultäten  in  Tübingen
und  Freiburg  bewies,  wie  aufrichtig  diese  kleinen  Kronen,  trotz  ihrer  bureaukratischen
  Aengstlichkeit,  das  Wohl  der  Kirche  förderten;  ihre  Beamten
verstanden  gleich  den  bairischen,  besser  als  die  Preußen,  mit  den  Geistlichen
  zu  leben,  und  im  Clerus  war  das  duldsame  alte  Geschlecht  noch
in  der  Mehrzahl.  —

Ungleich  wichtiger  als  diese  kirchenpolitischen  Sonderbundsversuche
wurde  die  große  Handelsconferenz  der  süddeutschen  und  einiger  mitteldeutschen
  Kleinstaaten,  welche,  den  Wiener  Verabredungen  gemäß,  am
13.  Sept.  1820  in  Darmstadt  zusammentrat.  Auch  hier  war  Wangenheim
  die  Unruhe  in  der  Uhr.  Unermüdlich  kam  er  von  Frankfurt  herübergeritten,
  immer  zur  Vermittlung  bereit,  gleich  befreundet  mit  dem  Schutzzöllner
  List  und  dem  Freihändler  Nebenius;  denn  aus  diesem  Handelstage
mußte  unfehlbar  der  politische  Bund  des  reinen  Deutschlands  hervorgehen.
  In  der  That  blieben  die  Darmstädter  Verhandlungen  nicht  ganz
unfruchtbar,  obgleich  sich  Pläne  und  Gegenpläne  noch  rastlos  wie  die
Blasen  im  brodelnden  Wasserkessel  über  einander  drängten.  Sie  dienten
als  ein  Läuterungsproceß,  der  die  unbrauchbaren,  traumhaften  Gedanken
aus  der  deutschen  Handelspolitik  ausschied.  Sie  boten  den  Theilnehmern
wie  dem  aufmerksam  zuschauenden  Berliner  Hofe  die  Gelegenheit,  die
wirthschaftlichen  Interessen  der  Bundesstaaten  kennen  zu  lernen,  die  Bedingungen
  eines  Handelsvereins  ernstlich  zu  erwägen.  Aber  sie  lehrten
auch  durch  ihr  wiederholtes  Scheitern,  daß  ein  Zollverein  ohne  Preußen
unmöglich  war.  Wie  Wangenheim's  nationalkirchliche  Träume  mit  der
Errichtung  eines  kleinen  Erzbisthums  endigten,  so  konnte  auch  von  einem
binnenländischen  Wirthschaftsgebiete,  dem  die  Küste  fehlte,  niemals  eine
lebensfähige  nationale  Handelspolitik  ausgehen.

Kein  Wunder  freilich,  daß  die  mißhandelte  Nation  den  ersten  Versuch
zur  Beseitigung  der  Binnenmauthen  mit  Jubel  aufnahm.  Zahlreiche  Dankadressen
  belohnten  den  hochherzigen  Entschluß  der  Höfe.  Badische  Landwirthe
  bezeugten  schon  im  Voraus  dem  Minister  Berstett:  durch  die  Darmstädter
  Conferenzen  sei  „der  Grund  gelegt  zu  einem  glorreichen,  einem
wahrhaften  Nationalinstitute“.  Sogar  jener  kluge  E.  W.  Arnoldi  in  Gotha,
der  zuerst  unter  den  deutschen  Geschäftsmännern  die  nationale  Bedeutung
des  preußischen  Zollgesetzes  erkannt  hatte,  ließ  sich  jetzt  durch  die  Zeitströmung
  fortreißen  und  bat  seinen  Herzog  um  Anschließung  an  die  süddeutschen
  Staaten,  weil  Gotha  den  Wettbewerb  der  überlegenen  preußischen
Fabriken  nicht  ertragen  könne.  Die  Wünsche  und  Erwartungen  des
Publikums  gingen  freilich  hergebrachtermaßen  nach  allen  Himmelsrichtungen
auseinander.  Der  badische  Handelsstand  verlangte  den  unbedingten  Freihandel:
  mehr  als  15  Kreuzer  Zoll  könne  der  Centner  Kolonialwaaren
schlechterdings  nicht  ertragen.  Andere  ergingen  sich  in  den  üblichen  Ausfällen
  gegen  „jene  stolzen  Ausländer“.  In  der  bairischen  Kammer  beantragte
        <pb n="311" />
        Die  Darmstädter  Zollconferenzen.  303

der  Abgeordnete  Köster  eine  deutsche  Nationaltracht  aus  deutschen  Stoffen;
schon  in  der  Volksschule  müsse  den  Kindern  der  patriotische  Abscheu  vor
ausländischen  Waaren  eingeflößt  werden.  Die  Mannheimer  Kaufleute
dagegen  hofften  vornehmlich  auf  harte  Zölle  wider  den  Frankfurter  Handel:
der  Verein  solle  anderen  Plätzen  die  Vortheile  gewähren,  welche  die  stolze
Mainstadt  ihren  ungebührlich  großen  Capitalien  verdanke;  den  Rhein—
preußen  müsse  er  jede  Erleichterung  versagen,  so  lange  nicht  der  preußische
Staat  dem  Vereine  beitrete  und  der  Mehrheit  sich  unterwerfe.“)

Leider  wurde  die  allgemeine  Unklarheit  nur  vermehrt  durch  die
Schriften  List's  und  seiner  Genossen,  die  sich  allmählich  ganz  in  die  Irrthümer
  des  starren  Prohibitivsystems  verloren.  Miller  von  Immenstadt
forderte  in  einer  für  die  Darmstädter  Conferenzen  bestimmten  Druckschrift
(Juli  1821):  Verbot  aller  auswärtigen  Waaren,  die  wir  selbst  erzeugen
oder  durch  Surrogate  ersetzen  können;  mit  der  Schweiz  und  Piemont,  mit
Holland,  Hannover,  den  Hansestädten  und  Holstein  müsse  man  sich  zu  verbinden
  suchen;  der  König  von  Dänemark  werde  als  treuer  deutscher  Bundesfürst
  sicherlich  geneigt  sein,  die  Schiffe  des  Vereins  mit  seinem  Danebrog
zu  decken.  Das  Alles  im  Namen  deutscher  Ehre  und  mit  dem  unvermeidlichen
  patriotischen  Pathos!  Den  Regierungen  wurden  die  zudringlichen
Mahnungen  des  List'schen  Vereins,  der  sich  auch  in  Darmstadt  wieder
durch  Sendboten  vertreten  ließ,  bald  sehr  unbequem.  Der  badische  Bevollmächtigte
  Nebenius  verbot  seinem  Secretär,  mit  List  zu  verkehren,  sagte
dem  Agitator  ins  Gesicht,  seine  Anwesenheit  sei  überflüssig,  errege  schlimme
Gerüchte.  List  blieb  ohne  jeden  Einfluß  auf  den  Verlauf  der  Berathungen,
und  Berstett  hielt  für  nöthig,  seinem  Gönner  Metternich  von  vornherein
zu  betheuern:  nur  das  Gebot  der  Selbsterhaltung,  „nicht  die  einseitigen,
trügerischen,  von  einer  kleinen  Schaar  eigensüchtiger  Fabrikanten  ausgegangenen
  Declamationen“  hätten  das  Darmstädter  Unternehmen  hervorgerufen.)


Die  Cabinette  selbst  waren  mit  nichten  einiger  als  die  öffentliche
Meinung,  denn  die  verbündeten  Staaten  bildeten  nur  scheinbar  eine
geographische  Einheit.  Sobald  man  den  Geschäften  ernsthaft  ins  Auge
sah,  zeigte  sich  die  schändliche  Lehre  des  „Manuscripts  aus  Süddeutschland“
  alsbald  in  ihrer  Hohlheit.  Eine  natürliche  Gemeinschaft  süddeutscher
Volkswirthschaft,  dem  Norden  gegenüber,  bestand  nicht.  Vielmehr  trat
wieder  einmal  jene  eigenthümliche  Stellung  des  Rheinlandes  hervor,  das
so  oft  schon  in  unserer  Geschichte  die  heilsame  Rolle  des  Vermittlers
gespielt  hat  zwischen  Nord  und  Süd.  Die  kleinen  oberrheinischen  Staaten
waren  dem  rheinischen  Tieflande  durch  stärkere  Interessen  verbunden  als

 

*)  Eingabe  von  E.  W.  Arnoldi  u.  Gen.  an  den  Herzog  von  Gotha  (1820);  vom
landwirthschaftlichen  Verein  zu  Ettenheim  an  Berstett,  1.  Sept.  1820;  von  Ludw.  Bassermann
  Frohn  in  Mannheim,  Okt.  1820  u.  s.  w.

*“)  Nebenius'  Bericht,  Darmstadt  22.  Sept.;  Berstett  an  Metternich,  8.  Sept.  1820.
        <pb n="312" />
        304  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

den  bairisch-schwäbischen  Landen.  Nun  gar  Kurhessen  und  Thüringen
wurden  nur  durch  eine  politische  Schrulle,  durch  den  Haß  gegen  Preußen,
in  diese  süddeutsche  Genossenschaft  getrieben.  Darum  verhielt  sich  der
Casseler  Hof  von  vornherein  unlustig  und  ablehnend.  Die  thüringischen
Staaten  begannen  schon  1822  Sonderberathungen  in  Arnstadt,  doch  nahmen
sie  gleichzeitig  an  den  Darmstädter  Conferenzen  Theil  und  belästigten  das
Berliner  Cabinet  mit  nichtssagenden  allgemeinen  Anfragen  —  die  baare
Rathlosigkeit  des  Nichtwollens  und  Nichtkönnens.

Und  welch'  ein  Gegensatz  der  staatswirthschaftlichen  Gesetze  und  An—
sichten!  In  Baden  verboten  sich  hohe  Zölle  von  selbst,  weil  das  gesammte
Land  nur  aus  Grenzbezirken  bestand  und  die  benachbarte  Schweiz  noch
kein  geordnetes  Mauthwesen  besaß.  Die  Regierung  verstand  die  günstige
Handelslage  des  Staates  geschickt  auszubeuten,  sie  begnügte  sich  mit  sehr
niedrigen  Finanzzöllen,  welche  einen  schwunghaften  Durchfuhrhandel  nach
Baden  lockten  und  den  Staatskassen  reichen  Ertrag  brachten.  Die  Großindustrie
  konnte  unter  diesem  Systeme  freilich  nicht  Fuß  fassen;  sie  galt
im  Finanzministerium  für  überflüssig.  Auch  das  Volk  vermißte  sie  nicht,
da  der  Freihandel  wohlfeile  Fabrikwaaren  vom  Auslande  brachte.  Alle
deutschen  Nachbarn  aber  klagten  laut;  denn  ein  großartiger  Schmuggelhandel
  trieb  von  Baden  her,  namentlich  auf  dem  Schwarzwalde,  sein
Unwesen,  fand  bei  der  Regierung  unziemliche  Nachsicht;  manche  häßliche
Scandalfälle,  so  der  ungeheure  Defraudationsproceß  der  Firma  Renner,
erinnerten  an  Köthensche  Zustände.  In  Darmstadt  herrschte  noch  ein  veraltetes
  physiokratisches  System,  das  keine  Grenzzölle  kannte  und  fast  den
gesammten  Staatsaufwand  aus  direkten  Steuern  und  dem  Ertrage  der
Domänen  bestritt;  der  Mainzer  Handelsstand,  der  die  Donanen  Napoleon's
noch  nicht  vergessen  konnte,  beschwor  die  Regierung,  sich  vor  dieser  Pest  zu
hüten.  In  Nassau  ging  das  herzogliche  Domanium  mit  seinen  herrlichen
Rebgärten  und  Mineralwassern  jedem  anderen  wirthschaftlichen  Interesse
vor.  Daher  hielt  Marschall  die  Fabriken  für  staatsgefährlich,  Grenzzölle
zum  mindesten  für  bedenklich  und  führte  ein  Accisesystem  ein,  was  er  den
Nachbarn  oft  als  ein  finanzpolitisches  Meisterwerk  empfahl.  Der  mächtige
Beamtenstand  befand  sich  wohl  bei  der  unnatürlichen  Wohlfeilheit  des
Consums  auf  dem  engen  Markte;  nach  den  Producenten  fragte  Niemand.
Baiern  dagegen  besaß  bereits  in  Franken  und  Schwaben  die  ersten  Anfänge
  einer  aufstrebenden  Großindustrie;  die  bairischen  Zölle  standen  im
Durchschnitt  etwas  niedriger  als  die  preußischen,  brachten  aber  geringen
Ertrag  wegen  der  unverhältnißmäßigen  Kosten  der  Grenzbewachung.  Der
württembergische  Gewerbfleiß  blieb  hinter  dem  bairischen  noch  etwas  zurück;
die  Stuttgarter  Handelspolitik  stand  daher  in  der  Mitte  zwischen  dem  Freihandel
  der  Rheinuferstaaten  und  den  schutzzöllnerischen  Wünschen  der
bairischen  Fabrikanten.

So  abweichende  Richtungen  zu  versöhnen  war  unmöglich  auf  dem
        <pb n="313" />
        Die  Parteien  auf  der  Darmstädter  Conferenz.  305

engen  Raume  eines  süddeutschen  Verbandes.  Allein  ein  großes  freies
Marktgebiet  konnte  die  Staaten  genugsam  entschädigen  für  die  unvermeid—
lichen  Opfer  und  Belästigungen,  welche  jeder  Zollverein  anfangs  den  Ge—
nossen  auferlegt;  und  diesen  einzig  ausreichenden  Ersatz  gewann  man  nur
durch  den  Anschluß  an  Preußen,  der  von  sämmtlichen  Theilnehmern  grund—
sätzlich  verworfen  wurde.  „Wir  Alle  —  so  gestand  du  Thil  späterhin
selber  —  strebten  ja  einzig  darnach  Front  gegen  Preußen  zu  machen.““)
Selbst  die  politische  Eintracht  der  Verbündeten  stand  auf  schwachen  Füßen,
wie  laut  auch  die  Liberalen  den  natürlichen  Bund  der  constitutionellen
Staaten  priesen.  Die  Triaspläne  des  Stuttgarter  Hofes  fanden  im  Grunde
nur  bei  Wangenheim  und  dem  kleinen  Kreise  seiner  Frankfurter  Getreuen
lebhafte  Unterstützung;  es  war  ein  Unglück  für  die  Conferenz,  daß  ihr
mehrere  Bundesgesandte  als  Bevollmächtigte  angehörten  und  also  auch  noch
die  Ränke  und  Klatschereien  der  Eschenheimer  Gasse  in  das  wüste  Durcheinander
  der  Berathungen  hineinspielten.  Du  Thil  hingegen  betrieb  die
Verhandlungen,  wie  sein  greiser  Großherzog,  mit  nüchternem  Geschäftsverstande
  und  wollte  von  politischen  Hintergedanken  nichts  hören.  Marschall
und  nach  einigem  Schwanken  auch  Berstett  blieben  in  dem  politischen
Fahrwasser  der  Hofburg.  Das  Münchener  Cabinet  endlich  zeigte  keine  feste
Haltung.  Während  Aretin,  der  erste  Bevollmächtigte,  in  Darmstadt  wie
in  Frankfurt  vorsichtig  den  Spuren  Wangenheim's  folgte  und  Lerchenfeld,
obgleich  er  die  Triasträume  seines  schwäbischen  Freundes  nicht  billigte,
doch  den  süddeutschen  Handelsverein  ehrlich  wünschte,  betrachtete  Graf  Rechberg
  die  Darmstädter  Conferenz  mit  Mißtrauen,  und  der  zweite  Bevollmächtigte
  Jörres,  der  ganz  von  Rechberg  abhing,  that  unter  der  Hand
das  Seinige  um  die  Verhandlungen  zu  erschweren.  Mit  zähem  Eigensinn
hielt  jeder  Hof  seine  Forderungen  fest,  obschon  im  Grunde  noch  keiner
eine  durchgebildete  handelspolitische  Ueberzeugung  besaß;"*)  jede  Nachgiebigkeit
  erschien  wie  ein  Verrath  an  der  eigenen  Souveränität.  So  fehlten
alle  Vorbedingungen  einer  Verständigung.

Ein  prunkendes  Aushängeschild  für  den  Verein  war  rasch  gefunden.
Die  Handelspolitik  der  Verbündeten  sollte  auf  dem  „staatswirthschaftlichfinanziellen
  Principe“  ruhen  —  ein  schönes  Wort,  dem  leider  jedes  Cabinet
einen  anderen  Sinn  unterlegte.  Der  tüchtigste  Staatswirth  der  Versammlung,
  Nebenius,  ward  auf  du  Thil's  Vorschlag  beauftragt,  einen
Entwurf  für  die  Berathungen  auszuarbeiten.  Voll  Zuversicht  ging  er
ans  Werk;  er  theilte  die  allgemeine  Ansicht  der  süddeutschen  Bureaukratie,
  daß  die  Beseitigung  der  Binnenmauthen  den  Particularismus  kräftigen
  müsse,  und  schrieb  seinem  Hofe  hoffnungsvoll:  durch  unseren  Verein
„wird  den  Einheitspredigern  das  wichtigste  und  schlagendste  Argument
siegreich  entrissen“.  Jedoch  der  Plan,  den  er  am  27.  Nov.  vorlegte,

*)  Du  Thil's  Aufzeichnungen.

**)  So  du  Thil  in  seinen  Aufzeichnungen.

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  20
        <pb n="314" />
        306  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

entsprach  allein  dem  badischen  Interesse,  war  für  alle  anderen  Staaten
unannehmbar.  Er  schlug  ein  System  sehr  niedriger  Finanzzölle  vor,  für
den  Centner  Kolonialwaaren  30  Kreuzer  bis  2  Fl.,  für  Fabrikwaaren  5
bis  15  Fl.  —  Sätze,  welche  Aretin  viel  zu  gering  fand.  Der  Streit  blieb
unlösbar,  da  beide  Theile  sich  auf  unwiderlegliche  Gründe  stützten.  Ein
kleines  Zollgebiet  bedarf  des  Freihandels,  weil  es  die  Kosten  scharfer
Grenzbewachung  nicht  tragen  kann;  doch  ebenso  gewiß  genügten  die  badischen
Zölle  nicht,  um  die  werdende  bairische  Industrie  zu  schützen.

Nebenius  wollte  ferner  alle  Zölle  an  den  Grenzen  erheben,  keine
Packhöfe  dulden,  nur  die  Rheinhäfen  außerhalb  der  Mauthlinie  liegen
lassen.  Dahinter  verbarg  sich  die  Hoffnung  der  Karlsruher  Bureaukratie,
  Kehl  und  Mannheim  zu  Hauptstapelplätzen  des  Vereins  zu  erheben.
Mit  Recht  erhob  Baiern  lebhaften  Widerspruch:  nur  bei  ganz  niedrigen
Zöllen  seien  Lagerhäuser  entbehrlich;  auch  solle  man  die  Hoffnung  auf
Frankfurts  Beitritt  festhalten  und  nicht  den  natürlichen  Mittelpunkt  des
oberrheinischen  Speditionshandels  zu  Gunsten  kleinerer  Plätze  benachtheiligen.
  In  demselben  Geiste  badischer  Engherzigkeit  war  der  weitere
Antrag,  daß  den  Grenzstaaten  gestattet  werde,  von  allen  Waaren,  welche
der  Verein  zollfrei  einlasse,  Zölle  für  ihre  eigne  Rechnung  zu  erheben.  Sofort
widersprachen  alle  rückwärts  liegenden  Staaten.  Auch  bei  der  Vertheilung
der  gemeinsamen  Zolleinnahmen  vergaß  Nebenius  den  Vortheil  Badens
nicht,  das  allerdings  unter  allen  Bundesgenossen  die  reichsten  Zolleinkünfte
besaß.  Er  verlangte  als  Maßstab:  die  Kopfzahl  und  die  Länge  der  Grenzen,
welche  jeder  Staat  zu  bewachen  habe.  Ebdenso  dreist  bestand  Baiern  auf
seinem  Interesse:  man  müsse  einen  Durchschnitt  suchen  aus  der  Kopfzahl
und  dem  Umfange  des  Gebiets  —  weil  Baiern  dünner  bevölkert  war  als
die  Nachbarlande.

Die  gesetzgebende  Gewalt  wollte  Nebenius  einer  Conferenz  von  Bevollmächtigten
  anvertrauen,  die  alljährlich  zusammenzutreten  und  mit  einfacher
  Mehrheit  zu  beschließen  hätte.  Der  Münchener  Hof  aber  war  nicht
geneigt  sich  den  kleinen  Mitverbündeten  also  zu  unterwerfen;  Aretin  trug
das  Selbstgefühl  der  Macht  rücksichtslos  zur  Schau  und  forderte  für  jede
halbe  Million  eine  Stimme  —  das  wollte  sagen:  die  Stimmenmehrheit
für  Baiern  allein  —,  was  wieder  von  du  Thil  und  den  anderen  Kleinen
als  „ein  allzu  naiver  Versuch“  zurückgewiesen  wurde.  Die  Zollverwaltung
endlich  sollte  von  einem  gemeinsamen  Beamtenthum  geführt,  durch  eine
permanente  Commission  beaufsichtigt  werden.  Seltsamerweise  erregte  diese
Centralverwaltung  zunächst  geringen  Anstoß.  Die  schwäbische  Bureaukratie
sprach  sogar  lebhaft  dafür.  Dem  allmächtigen  Stande  der  württembergischen
  Schreiber  blieb  der  Verein  unheimlich,  der  so  viele  Schreiberstellen
aufzuheben  drohte.  Indeß  wenn  sich  das  Unheil  nicht  abwenden  ließ,  so
erschien  die  Centralverwaltung  als  das  geringere  Uebel;  sie  mußte  doch
aus  jedem  Staate  eine  zahlreiche  Beamtenschaar  anstellen.  Behielten
        <pb n="315" />
        Zollkrieg  mit  Frankreich.  307

dagegen  die  Staaten  ihre  selbständige  Zollverwaltung,  so  hatte  Württem—
berg  nur  zwei  Grenzmeilen  am  Bodensee  zu  überwachen,  und  die  ganze
Herrlichkeit  der  königlichen  Mauthverwaltung  brach  zusammen.

Die  Verhandlung  über  jene  Streitfragen  ward  bald  gereizt  und  ge—
hässig.  Nebenius  sprach  in  seinen  Berichten  mit  sehr  ungerechter  Bitter—
keit  über  die  Gegner,  die  doch  vielfach  wohlbegründeten  Einspruch  erhoben.
Zudem  vertrat  noch  jeder  Staat  seine  eigenthümlichen  Wünsche.  Reuß
und  Weimar  wollten  das  Geleitsgeld  für  ihre  imaginären  Harnischreiter
nicht  ohne  Entschädigung  aufgeben.  Der  Kurfürst  von  Hessen  weigerte
sich,  seine  Transitzölle  dem  Vereine  zu  überlassen,  forderte  zum  mindesten
ein  Präcipuum  für  den  starken  Consum  französischer  Weine,  worauf  man
mit  der  kecken  Lüge  antwortete,  im  Oberlande  werde  davon  mehr  getrunken
als  in  Kurhessen.  Baden  wollte  nicht  beitreten,  wenn  nicht  sogleich  ein
Handelsvertrag  mit  der  Schweiz  geschlossen  würde.  Derweil  also  die
Meinungen  ziellos  durch  einander  wogten,  hofften  mehrere  der  Cabinette,
einmal  selbst  der  bairische  Hof,  auf  Preußens  Zutritt!  Wiederholt  besprach
man  in  Darmstadt  die  Aufnahme  der  preußischen  Rheinlande;  dem
kreißenden  Berge  dieses  Sonderbundes  zu  Lieb'  sollte  Preußen  die  schwer
erkämpfte  handelspolitische  Einheit  seines  Gebiets  wieder  zerreißen!  Es
war  derselbe  unverbesserliche  Dynastendünkel,  der  die  Staaten  der  oberrheinischen
  Kirchenprovinz  verführt  hatte,  Preußen  zur  nachträglichen  Annahme
  ihres  Concordat-Entwurfs  aufzufordern.

Nachdem  man  sechs  Monate  lang  auf  die  bairischen  Instruktionen
gewartet,  erklärte  endlich  (Juli  1821)  der  bairische  Bevollmächtigte,  sein
Hof  verlange,  daß  das  bestehende  bairische  Zollgesetz  dem  Vereine  zur
Grundlage  diene.  So  begann  der  trostlose  Streit  von  Neuem.  Darauf,
nach  anderthalb  Jahren,  bot  sich  eine  Gelegenheit,  die  Lebenskraft  des
Vereines  zu  erproben.  Frankreich  erließ  am  23.  April  1822  ein  neues
Douanengesetz,  das  die  Interessen  der  oberrheinischen  Staaten  offenbar  feindselig
  verletzte,  die  wichtigsten  Gegenstände  der  Einfuhr  aus  Süddeutschland,
  Schlachtvieh  und  Wolle  mit  unerschwinglichen  Zöllen  belegte.  Der
Schlag  traf  fast  alle  süddeutschen  Lande  gleichmäßig;  sollte  nicht  mindestens
gegen  diesen  Angriff  gemeinsame  Abwehr  möglich  sein?  Man  verhandelte
und  verhandelte.  Baden  verbot  (17.  Mai)  die  Weineinfuhr  auf  seiner
Westgrenze;  Württemberg  schloß  sich  diesen  Retorsionen  an;  mit  Baiern
war  keine  Verständigung  zu  erzielen.  In  seiner  Noth  wendete  sich  Berstett
an  Metternich,  bat  die  Hofburg  um  ihre  guten  Dienste  in  den  Tuilerien.
Nach  fast  zwei  Monaten  (12.  August)  erwiderte  der  Oesterreicher:  „es  ist
kaum  zu  erwähnen  nöthig,  wie  sehr  bereit  wir  sind“,  den  deutschen  Bundesstaaten
  jede  Gefälligkeit  zu  erweisen;  aber  das  französische  Gesetz  ist  das
Ergebniß  der  nationalen  Meinung  und  eines  „national=  konomischen
Systems,  das  faktisch  das  Lieblingssystem  unserer  Zeit  geworden  ist"“.  Das
war  die  Hilfe,  welche  Deutschlands  Volkswirthschaft  von  Oesterreich  zu

20  7
        <pb n="316" />
        308  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

erwarten  hattels)  Zuletzt  riefen  die  unsicheren,  vereinzelten  Retorsionen
der  süddeutschen  Höfe  nur  einen  neuen  gehässigen  Zank  zwischen  Baiern
und  Baden  hervor;  denn  da  die  bairische  Pfalz  keine  Mauthen  besaß,
so  mußte  Baden,  um  die  französischen  Weine  wirksam  zu  treffen,  auch  die
Weineinfuhr  vom  bairischen  Ueberrhein  verbieten,  was  wieder  beairische
Klagen  veranlaßte  —  und  so  weiter  ins  Unendliche.

Gegen  den  Herbst  1822  schienen  die  Verhandlungen  wieder  vorwärts
zu  rücken.  Baiern,  ermuthigt  durch  einen  drängenden  Beschluß  seines
Landtags,  legte  sich  kräftig  ins  Zeug;  der  rastlose  Wangenheim  brachte
einen  Vermittlungsantrag  ein,  zu  Gunsten  der  bairischen  Vorschläge.  Aber
noch  immer  ward  man  nicht  Handels  einig,  man  zerrte  herüber  und  hinüber.
  Da  verlor  die  darmstädtische  Regierung  die  Geduld;  sie  hatte  ihrem
Landtage  baldige  Regelung  des  Zollwesens  versprochen  und  erklärte  jetzt
(Februar  1823):  wenn  man  nicht  endlich  sich  vergleiche,  so  werde  Darmstadt
  für  sein  eigenes  Haus  sorgen.

Die  preußische  Regierung  sah  diesen  wohlgemeinten  aber  aussichtslosen
  Verhandlungen  gelassen  zu,  da  sie  sich  mit  jedem  Jahre  mehr  von
der  Lebenskraft  ihres  eigenen  Zollgesetzes  überzeugte,  und  ließ  sich  in  ihrer
kühlen  Geringschätzung  nicht  stören,  als  die  landesüblichen  Kraftreden  wider
Preußens  Zollsystem  auch  auf  der  Darmstädter  Conferenz  erklangen.  Eine
Denkschrift  des  Auswärtigen  Amts  bemerkte  darüber  späterhin  trocken:
„Man  wählte  in  Darmstadt  Preußen  zum  Stichblatt,  weil  man  dadurch
die  öffentliche  Meinung  gewann  und  seine  eigenen  Pläne  leichter  durchsetzen
  konnte.“““)  Metternich  hingegen,  der  den  Darmstädter  Plänen  keinen
fruchtbaren  Gedanken  entgegenzustellen  wußte,  ward  der  Sorgen  nicht
ledig.  Schon  vor  Eröffnung  der  Conferenzen  ermahnte  er  Berstett,
mindestens  den  Einfluß  der  Subalternen  und  der  Landstände  fern  zu
halten.  Zugleich  mußte  Marschall  gegen  den  Karlsruher  Hof  den  Verdacht
äußern,  ob  vielleicht  Nebenius  selber  zu  den  verkappten  Demagogen  gehöre.
Der  badische  Minister  versuchte  seinen  Gönner  zu  beschwichtigen  und  gab
an  Nebenius  gemessene  Weisung,  sich  vor  allen  politischen  Nebengedanken
zu  hüten:  „Auch  aus  dem  Einfachsten  wird  Gift  gesogen.  Rücksichten,  die
mehr  gefühlt  als  bezeichnet  werden  können,  verbieten,  den  Landtagen  irgend
welche  Einwirkung  zu  gestatten.“  Gleichwohl  blieb  Metternich  argwöhnisch,
und  sein  Marschall  gestand  ihm  wehmüthig:  da  der  Kaufmann  mit  seinem
beweglichen  Capitale  leider  nicht  einem,  sondern  allen  deutschen  Staaten
angehöre,  so  könne  die  Handelssache  von  den  Revolutionären  allerdings
leicht  für  ihre  Einheitsträume  ausgebeutet  werden.“““)  Selbst  der  unver-—...

  ———  —  —  —

*)  Weisung  Berstett's  an  Tettenborn  in  Wien,  28.  Juni;  Metternich  an  Hruby  in
Karlsruhe,  12.  Aug.  1822.
**)  H.  v.  Bülow,  Denkschrift  über  die  süddeutschen  Handelsvereine,  9.  April  1828.
*7)  Metternich  an  Berstett,  1.  Sept.;  Berstett  an  Nebenius,  13.  Sept.;  Marschall
an  Metternich,  10.  Sept.  1820.
        <pb n="317" />
        Die  Stuttgarter  Presse.  309

kennbare  Mißerfolg  der  Conferenzen  beruhigte  die  Leiter  der  deutschen
hohen  Polizei  nicht:  dieser  Verschwörer  Wangenheim  war  überall,  selbst
das  badische  Land  sollte  er  zu  Pferde  durchstreift  haben  um  sich  mit  den
liberalen  Abgeordneten  zu  besprechen.  —

Ueberdies  war  Stuttgart  seit  einigen  Jahren  der  Mittelpunkt  der
liberalen  Presse  Deutschlands,  obgleich  die  Censur  keineswegs  sehr  nach—
sichtig  verfuhr.  Dort  ließ  der  Kurhesse  Friedrich  Murhard,  vor  Zeiten
Herausgeber  des  königlich  westphälischen  Moniteurs,  eine  Fortsetzung  von
Posselt's  Annalen  erscheinen,  eine  Zeitschrift,  die  neben  den  phrasenhaften
Ergüssen  des  Herausgebers  selber  manchen  gediegeneren  Aufsatz  von
Wangenheim,  Rotteck  und  anderen  liberalen  Parteiführern  brachte.  Friedrich
Murhard  lebte  sammt  seinem  Bruder,  dem  Nationalökonomen  Karl  in
Frankfurt,  verkehrte  viel  mit  Klüber  und  den  Genossen  der  Bundestagsopposition.
  So  kam  es,  daß  jeder  Artikel  der  Annalen  verdächtigt  wurde
und  ein  unbedeutender  Aufsatz  des  Stuttgarter  Hofpublicisten  Lindner
über  „die  Diplomaten“,  der  im  Grunde  nur  einige  nichtssagende  Stiche—
leien  gegen  den  Adelshochmuth  und  das  leere  Salongeschwätz  der  Durch—
schnittsdiplomatie  enthielt,  peinliches  Aufsehen  erregte.  Graf  Buol  und
die  österreichische  Partei  sahen  darin  eine  boshafte  Verhöhnung  des  Bundestages.
  Um  dem  gefährlichen  Blatte  die  Wage  zu  halten  gründete  Pfeil—
schifter  in  Frankfurt,  wahrscheinlich  mit  österreichischem  Gelde,  eine  streitbare
hochconservative  Zeitschrift  „der  Staatsmann“.  Der  Restaurator  Haller
selbst  beehrte  sie  mit  Beiträgen,  aber  sie  fand  wenig  Anklang,  weil  ihr
Legitimismus  am  letzten  Ende  auf  die  Verherrlichung  der  römischen  Kirche
und  der  Gesellschaft  Jesu  hinauslief.  Von  den  anderen  Stuttgarter
Blättern  erfreute  sich  die  Neckarzeitung  schon  längst  der  besonderen  Ungnade
der  Hofburg,  und  ihr  Ruf  verschlimmerte  sich  noch,  seit  Wangenheim  sie
mit  sehr  indiskreten  Berichten  aus  der  Eschenheimer  Gasse  versorgte.))  Noch
weit  verdächtiger  erschien  Liesching's  Deutscher  Beobachter,  ein  entschieden
radicales  Blatt,  das  übrigens  kaum  dreihundert  Abonnenten  zählte  und
seine  revolutionären  Drohungen  so  geschickt  hinter  unbestimmten  Redewendungen
  zu  verstecken  wußte,  daß  die  Censur  ihm  nichts  anhaben  konnte.
Was  ließ  sich  auch  dawider  thun,  wenn  der  Beobachter  den  Preßzwang,
ganz  im  Allgemeinen,  ohne  Nennung  der  Karlsbader  Beschlüsse,  als  „das
geistige  Faustrecht"  des  neuen  Jahrhunderts  brandmarkte  oder  wenn  er
über  den  Aufstand  der  Griechen  sagte:  „der  Todtenacker  reift  schon  zu
einem  Auferstehungsfeste;  Ihr  habt  den  Frieden  der  Völker  zerstört,  wie
wollt  Ihr  den  Frieden  der  Throne  befestigen“  —

Kampf  gegen  die  Politik  der  Congresse  —  oder  gegen  die  Heilige
Allianz,  wie  der  Modeausdruck  lautete  —  war  der  leitende  Gedanke  der
Stuttgarter  Presse.  Metternich  in  seiner  Seelenangst  ließ  sich's  nicht  aus-—

  —  —  —

*)  Goltz's  Bericht,  27.  April  1822.
        <pb n="318" />
        310  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

reden,  daß  Lindner  und  sein  Freund  Le  Bret  mit  Trott  und  dem  alten
Bonapartisten  Malchus  ein  Württembergisches  Comité  directeur  bildeten,
das  wieder  mit  den  Brüdern  Murhard  und  mit  Lafayette's  französischer
Venta  zusammenhänge.  In  der  That  stand  dieser  neue  Liberalismus  in
scharfem  Gegensatz  zu  der  teutonischen  Begeisterung  der  alten  Burschenschaft;
  er  konnte  seinen  rheinbündischen  Ursprung  nicht  verleugnen  und
schwelgte  in  französischen  JIdeen.  Es  war  der  Fluch  unserer  verschrobenen
politischen  Verhältnisse,  daß  in  diesem  urgermanischen  Schwabenlande  der
Napoleonscultus  verschollener  Tage  wieder  manche  Anhänger  fand.  Lindner
und  Le  Bret  bekannten  sich  offen  als  Bonapartisten  und  errichteten  in
ihrem  Garten  dem  Imperator  ein  Denkmal  mit  der  Inschrift:  Au  grand
homme.  L'Europe  le  déplore.  I/Asie  I’adore,  IAfrique  le  regrette.
So  stark  war  diese  Zeitströmung,  daß  sogar  der  ganz  unpolitische  liebenswürdige
  Dichter  Wilhelm  Hauff  sich  ihr  nicht  entziehen  konnte;  seine
anmuthige  Novelle  „das  Bild  des  Kaisers",  die  in  jenen  Tagen  entstand,
trieb  die  Verehrung  des  Imperators  bis  zum  Götzendienste  und  behandelte
die  preußischen  Sieger  mit  spöttischer  Verachtung.

Unterdessen  war  auf  das  Mannscript  aus  Süddeutschland  schon  ein
zweites  ebenso  geheimnißvolles  Stuttgarter  Manifest  gefolgt:  ein  diplomatischer
  Bericht  „über  die  gegenwärtige  Lage  von  Europa“  (1822),  angeblich
  herausgegeben  von  Kollmanner,  unverkennbar  wieder  ein  Werk
Lindner's.  Die  Schrift  bekämpfte  in  der  alten  Weise  das  „Stabilitätssystem"“
  der  großen  Mächte,  aber  sie  gab  auch  „dem  Repräsentativsystem,
unter  dessen  Schutze  die  Redekünstler  nach  Brod  gehen,“  förmlich  den
Laufpaß  und  fertigte  „die  zahmen,  fast  seelenlosen  Stände“  Württembergs,
die  Unfruchtbarkeit  der  übrigen  süddeutschen  Landtage  mit  der  äußersten
Geringschätzung  ab.  Nachdem  also  die  beiden  entgegengesetzten  Systeme
sich  vernutzt  hätten  —  so  fuhr  der  Bericht  fort  —  müsse  das  Naturgesetz
wieder  in  Kraft  treten,  „welches  den  höheren  Genius  zum  Regenerator
der  Gesellschaft  beruft.  Männer  werden  wieder  auf  dem  Schauplatz  auftreten
  und  verstanden  werden“;  sie  werden  die  Bundespolitik  mit  einem
neuen  Geiste  erfüllen,  die  Mindermächtigen  zum  Gefühle  ihrer  Kraft  erhebeen
  —  und  was  der  orakelhaften  Andeutungen  mehr  war.  Bignon,  der
schreibselige  Anwalt  der  Rheinbundsfürsten  beeilte  sich,  in  einem  Buche
„die  Cabinette  und  die  Völker“  die  Welt  auf  die  unermeßliche  Bedeutung
dieses  Stuttgarter  Manifestes  aufmerksam  zu  machen.

Daß  König  Wilhelm  von  der  neuen  Schrift  seines  literarischen  Vertrauten
  nichts  gewußt  haben  sollte,  ließ  sich  schwer  glauben;  unzweifelhaft
aber  war  jeder  Satz  des  Berichtes,  der  nach  seiner  ganzen  Fassung  dem
großen  Publikum  völlig  unverständlich  bleiben  mußte,  auf  die  persönlichen
Leidenschaften  des  ehrgeizigen  Fürsten  berechnet.  Die  diplomatische  Welt
sollte  vorbereitet  werden  auf  irgend  eine  rettende  That  des  Stuttgarter
Hofes.  Worin  diese  Großthat  eigentlich  bestehen  würde  —  das  wußten  freilich
        <pb n="319" />
        Kollmanner's  Bericht.  311

die  dilettirenden  Pläneschmiede  der  Triaspolitik  selber  nicht  zu  sagen.  Mit
vernichtendem  Hohne  fiel  Gentz  sofort  über  das  wunderliche  Machwerk  her
und  schilderte  in  einer  Denkschrift,  welche  Metternich  an  alle  österreichischen
Gesandtschaften  versenden  ließ,  das  hinterhaltige  Treiben  des  Stutt—
garter  Hofes  so  dentlich,  daß  Jedermann  die  einzelnen  Personen  mit
Händen  greifen  konnte:  unmöglich,  so  schrieb  er,  sei  dieser  Bericht  im  Kopfe
eines  einzelnen  Schriftstellers  entstanden,  vielmehr  habe  hier  offenbar  ein
unbescheidener  Vertrauter  die  unreifen  Anschläge  einer  Partei  ausge—
plaudert,  welche  mit  Hilfe  „eines  rastlosen  abenteuerlichen  Rathgebers“
(Wangenheim)  den  Deutschen  Bund,  „den  Mittelpunkt  des  Lebens  und
der  Kraft  des  europäischen  Bundes“  zerstören  und  einem  gewissen  Fürsten
die  Rolle  „des  deutschen  Bonaparte“  auferlegen  wolle.  Den  deutschen
Bonaparte  aber  überfiel  alsbald  die  Angst,  und  er  ließ,  um  seine  Unschuld
  darzuthun,  die  Gentzische  Denkschrift  in  der  Stuttgarter  Hofzeitung
abdrucken.  —

Also  hatte  sich  der  Stuttgarter  Hof  mit  Preußen  und  Oesterreich
völlig  überworfen.  Vergeblich  stellte  Wintzingerode  seinem  Könige  vor,  wie
zwecklos  dieser  kleine  Krieg  gegen  die  Uebermacht  sei:  ohne  das  Wohlwollen
  der  großen  Mächte  könne  ein  Staat  wie  Württemberg  doch  nicht
bestehen,  darum  müsse  man  sich  mindestens  von  Lindner's  literarischen
Umtrieben  entschieden  lossagen.  König  Wilhelm  erwiderte  stolz:  „Mein
Charakter  und  die  Verhältnisse  meines  Landes  erlauben  mir  nicht  den
chien  couchant  zu  spielen.  Ich  habe  ihn  nicht  gegen  Napoleon  in  einer
weit  gefährlicheren  Zeit  gespielt  und  will  nicht  jetzt,  wo  ich  einen  begründeten
  Ruf  habe,  damit  anfangen  einem  Menschen  gegenüber,  den  ich  so
gründlich  verachte  wie  Metternich.  Stark  durch  mein  Gewissen,  durch  die
Liebe  meiner  Unterthanen,  durch  die  öffentliche  Achtung  Deutschlands  erwarte
  ich  festen  Fußes  die  geschlossenen  Reihen  des  Machiavellismus  des
schwachen  Metternich.  Dies  mein  letztes  Wort.“  Immer  wieder  hatte  der
vorsichtige  Minister  über  den  herausfordernden  Trotz  seines  königlichen
Herrn  zu  seufzen,  der  sich's  nicht  nehmen  ließ  die  großen  Höfe  durch  kleine
Bosheiten  zu  ärgern  und  sogar  „den  württembergischen  Riego“,  Oberst
Bangold,  einen  der  Urheber  der  demagogischen  Ulmer  Offiziersadresse,  zu
seinem  Flügeladjutanten  ernannte.')  Immer  wieder  brachte  ihn  der  Uebermuth
  des  burschikosen  Bundesgesandten  in  Verlegenheit.  Als  Wangenheim
  in  dem  elenden  Köthen'schen  Streite  gar  zu  gröblich  gegen  Preußen
geeifert  hatte,  ließ  Wintzingerode  durch  den  Gesandten  in  Berlin  heilig
betheuern,  daß  sein  Hof,  frei  von  Hintergedanken,  lediglich  die  ehrliche
Entwicklung  des  Bundessystems  erstrebe

)Rühster's  Bericht,  10.  April  1821.
**)  Wintzingerode,  Weisung  an  den  Gesandten  Gf.  Wintzingerode  d.  Ae.  in  Berlin,
3.  Jan.  1822.
        <pb n="320" />
        312  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Inzwischen  fühlte  Wangenheim  schon  wie  der  Boden  unter  seinen
Füßen  schwankte.  Er  erfuhr,  daß  General  Langenau  eine  Denkschrift  über
den  Bundestag  nach  Wien  gesendet  hatte,  welche  von  der  Partei  des
Württembergers  ein  wenig  schmeichelhaftes  Bild  entwarf.))  Sofort  antwortete
  er  dem  mächtigen  Gegner  mit  boshafter  Verhöhnung,  indem  er
selber  eine  falsche  „Langenau'sche  Denkschrift“  verfertigte,  die,  unter  der
Hand  am  Bundestage  verbreitet,  nachher  auch  den  Weg  in  die  Presse
fand  und,  obwohl  sie  den  Stempel  der  Erfindung  unverkennbar  an  der
Stirn  trug,  doch  zwei  Jahrzehnte  hindurch  in  der  liberalen  Welt  als  ein
Probestück  österreichischer  Tücke  galt.  Der  württembergische  Schalk  legte  hier
dem  k.  k.  General  den  Plan  der  Epuration  des  Bundestages  in  den  Mund,
denn  währe  die  Opposition  in  Frankfurt  noch  länger,  dann  würden  „die
Völklein  endlich  an  die  Möglichkeit  glauben,  daß  sie  ein  Volk  werden
könnten“.  Wenn  man  auch  nur  die  Abberufung  eines  einzigen  der  aufsässigen
  Bundesgesandten  erzwänge,  so  würden  die  anderen,  „um  sich  in
ihren  einträglichen  und  zugleich  ruhigen  Posten  zu  befestigen,  selbst  dazu
mitwirken,  ihre  Höfe  den  österreichischen,  also  auch  den  preußischen  Anund
  Absichten  aus  treuer  Anhänglichkeit  an  das  alte  Kaiserhaus  entgegenzuführen".
  So  sicher  sah  der  wunderliche  Hitzkopf  seinen  Sturz  voraus,
und  doch  konnte  er  es  nicht  lassen,  recht  eigentlich  den  Teufel  an  die
Wand  zu  malen.

Alle  Rücksichten  der  Klugheit  geboten  dem  Könige,  der  Rachsucht  des
Wiener  Hofes  jetzt  keine  Blöße  mehr  zu  geben.  Seit  der  Mittenwalder
Zusammenkunft  mußte  er  wissen,  wie  wenig  er  auf  die  Hilfe  seines  russischen
  Schwagers  zählen  konnte.  Er  ward  aber  durch  diesen  Mißerfolg
nur  in  seinem  Uebermuthe  bestärkt:  Europa  sollte  wissen,  daß  Württemberg
  auch  allein  stark  genug  sei,  den  Kampf  gegen  die  großen  Mächte  aufzunehmen.
  Während  die  anderen  kleinen  Höfe  allesammt  das  Veroneser
Rundschreiben  der  drei  Ostmächte  mit  der  gewohnten  Unterthänigkeit
aufnahmen,  befahl  König  Wilhelm  seinem  Minister  eine  feierliche  Verwahrung
  dawider  einzulegen.  Umsonst  hielt  ihm  Wintzingerode  die  offenbare
Unklugheit  eines  solchen  Unterfangens  vor.  Wohl  mußte  die  Veroneser
Erklärung  durch  ihren  diktatorischen  Ton  das  Selbstgefühl  der  kleinen
Staaten  kränken,  aber  eine  Rechtsverletzung  enthielt  sie  nicht,  am  wenigsten
ein  Unrecht  gegen  Württemberg.  Denn  die  deutschen  Angelegenheiten
waren  in  Verona,  allerdings  gegen  Metternich's  ursprüngliche  Absicht,  gar
nicht  zur  Sprache  gekommen,  und  zur  Verständigung  über  die  Bundespolitik
  hatten  Oesterreich  und  Preußen  soeben  die  größeren  deutschen  Regierungen,
  auch  die  württembergische,  freundnachbarlich  nach  Wien  eingeladen;
  ihre  Schuld  war  es  doch  nicht,  daß  der  Stuttgarter  Hof  die

–  —  —

 

*)  Blittersdorff's  Bericht,  28.  Juni;  dessen  Denkschrift  über  die  deutsche  Politik,
18.  Febr.  1822.
        <pb n="321" />
        Württemberg  gegen  das  Veroneser  Rundschreiben.  313

Ladung  sehr  unhöflich  ablehnte.  Wenn  König  Wilhelm  in  einem  Augenblicke
  da  kein  Interesse  seines  Ländchens  unmittelbar  gefährdet  war,  den
großen  Mächten  den  Handschuh  hinwarf,  so  trieb  ihn  lediglich  die  gereizte
Eitelkeit  und  jener  den  Mittelstaaten  eigenthümliche  zwecklose  Thatendrang,
der  immer  von  Neuem  zeigen  mußte,  daß  die  Kleinen  auch  noch  auf  der
Welt  seien.

Wintzingerode  gab,  wie  gewöhnlich,  kopfschüttelnd  dem  Willen  seines
Gebieters  nach  und  sendete  am  2.  Januar  1823  an  die  württembergischen
Gesandtschaften  ein  Rundschreiben,  das  lebhaft  an  die  Fabel  vom  Adler
und  vom  Zaunkönig  erinnerte.  Geschützt  durch  seine  Winzigkeit  meinte
der  kleine  Vogel  die  Könige  der  Lüfte  durch  schmähendes  Gezwitscher  ungestraft
  beleidigen  zu  dürfen.  Alle  die  Vorwürfe,  welche  der  Stuttgarter
Hof  einst  in  ironischer  Umschreibung  gegen  den  Troppauer  Congrefß  gerichtet
hatte'),  wiederholte  er  jetzt  in  der  Form  einer  offenen  Anklage.  Dieser
König  von  Napoleon's  Gnaden  nannte  die  Mächte,  welche  den  Imperator
gestürzt  hatten,  kurzweg  „Erben  des  Einflusses,  den  Napoleon  sich  in
Europa  angemaßt"“,  was  um  so  schwerer  kränken  mußte,  da  der  Vorwurf
ein  Körnlein  Wahrheit  enthielt.  Dann  fuhr  die  Depesche  fort:  „Verträge
abgeschlossen,  Congresse  zusammenberufen  im  Interesse  der  europäischen
Völkerfamilie,  ohne  daß  es  den  Staaten  des  zweiten  Ranges  gestattet  ist
ihre  Ansichten  geltend  zu  machen,  ihre  besonderen  Interessen  zu  wahren;
die  Formen  selbst,  unter  welchen  man  sie  zu  den  Verträgen  zuläßt  und
ihnen  die  Beschlüsse  der  überwiegenden  Mächte  zu  erkennen  giebt;  die
Erwartung  der  Großmächte,  daß  sie  bei  keinem  ihrer  Verbündeten  einer
Meinungsverschiedenheit  begegnen  würden  —  diese  verschiedenen  Neuerungen
in  der  Diplomatie  rechtfertigen  wenigstens  einen  ausdrücklichen  Vorbehalt
zu  Gunsten  der  Rechte,  welche  jedem  unabhängigen  Staate  unveräußerlich
zustehen."  Zum  Schluß  beschwerte  sich  Wintzingerode  über  die  Ausschließung
  Württembergs  vom  Congresse  und  namentlich  über  die  Ausschließung
  des  Deutschen  Bundes,  der  doch  nur  zu  den  Mächten  ersten
Ranges  gezählt  werden  und  als  Ganzes  seinen  Theilen,  den  beiden
deutschen  Großmächten,  nimmermehr  nachgestellt  werden  dürfe!  Ungeschickter
  konnte  der  Kampf  gegen  die  Vormundschaft  der  Pentarchie  nicht
eingeleitet  werden;  denn  was  hatte  Württemberg  mit  den  Angelegenheiten
Spaniens,  Italiens,  Griechenlands,  die  in  Verona  allein  behandelt
worden  waren,  gemein?  Und  welch’  ein  phantastischer  Machtdünkel
mußte  die  staatsmännischen  Köpfe  der  Triaspolitik  verblenden,  wenn  sie
nicht  begriffen,  daß  Oesterreich  und  Preußen  nicht  bloß  Theile  des  Deutschen
Bundes  waren  und  der  Bund  ohne  sie,  Dank  seiner  musterhaften
Kriegsverfassung,  unzweifelhaft  höchstens  zu  den  Mächten  zweiten  Ranges
gehörte!

——  —  —  —  —  ——

*)  S.  ö.  III.  125.
        <pb n="322" />
        314  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Da  die  Depesche  der  öffentlichen  Erklärung  der  Ostmächte  eine  förm—
liche  Rechtsverwahrung  entgegenstellte,  so  mußte  sie  auch  selbst  veröffentlicht
oder  mindestens  den  großen  Höfen  mitgetheilt  werden.  Der  Geschäfts—
träger  in  Berlin,  Wagner  hielt  dies  auch  für  selbstverständlich  und  las
das  sonderbare  Schriftstück  dem  Stellvertreter  Bernstorff's,  Ancillon  in
aller  Unschuld  vor.  Wie  groß  war  sein  Schrecken,  als  der  sanftmüthige
deutsche  Staatsmann  in  hellem  Zorne  auffuhr  und  sich  eine  solche  Sprache
ernstlich  verbat.  Der  Stuttgarter  Hof  allerdings,  rief  er  dem  Württem—
berger  zu,  verdanke  seine  Krone  der  Gunst  Napoleon's;  die  großen  Mächte
aber  hätten  ihre  Macht  nicht  von  Napoleon  geerbt,  sondern  sie  ver—
wendet,  um  den  Cäsar  zu  bekämpfen.  Sofort  wurden  Oesterreich  und
Rußland  eingeladen,  mit  Preußen  gemeinsam  Genugthuung  zu  fordern
und  „einen  großen  Schlag"  gegen  das  Haupt  der  deutschen  Opposition
zu  führen.)

So  schroff  standen  die  Parteien  einander  gegenüber,  als  Metternich
um  Mitte  Januar  die  neue  Wiener  Conferenz  um  sich  versammelte:  nur
Bernstorff,  Zentner,  Blittersdorff,  Plessen  und  wenige  andere  Vertraute.
Selbst  Marschall  hatte  keine  Einladung  erhalten,  und  der  Herzog  von
Nassau  klagte  nachher  bitterlich:  was  denn  die  gutgesinnten  unter  den
deutschen  Fürsten  nunmehr  zu  thun  hätten,  da  sie  von  den  Wiener  Besprechungen
  nichts  wüßten?)  In  dieser  geschlossenen  Gesellschaft  glaubte
Metternich  mit  seinen  Herzenswünschen  offener  hervortreten  zu  können
als  in  der  großen  Ministerconferenz  vor  drei  Jahren.  Er  hatte  durch
Gentz  eine  große  Denkschrift  über  den  Schutz  der  Ruhe  und  Ordnung  ausarbeiten
  lassen,  die  mit  der  herkömmlichen  haarsträubenden  Schilderung
der  deutschen  Zustände  begann:  selbst  das  Schattenbild  einer  monarchischen
Regierungsform,  hieß  es  da,  werde  in  Kurzem  in  den  Händen  der  süddeutschen
  Regierungen  zerfließen.  Darauf  folgten  Vorschläge  gegen  den
Bundestag,  den  man  von  allen  feindseligen  Elementen  säubern  und  fortan
nur  vier  Monate  im  Jahre  tagen  lassen  wollte.  Auch  die  Veröffentlichung
der  Protocolle  sollte  unterbleiben,  da  sie  bisher  nur  die  Eitelkeit  einzelner
Gesandten  aufgestachelt  oder  durch  die  „unvermeidliche  Geringfügigkeit  des
Stoffs  zu  unnützen  Spöttereien  Anlaß  gegeben“  habe.  Der  Schwerpunkt
der  k.  k.  Anträge  lag  in  dem  zweiten  Abschnitt  über  die  Landesverfassungen:  der
Bundestag  sollte  fortan  die  Bundesgesetze  „so  auslegen,  wie  es  das  höchste
der  Staatsgesetze,  die  Erhaltung  des  Ganzen  und  seiner  Glieder  verlange“,
und  demnach  befugt  sein,  auf  Antrag  einzelner  Regierungen  deren  Landesverfassungen
  abzuändern,  vornehmlich  aber  die  Oeffentlichkeit  der  Landtagsverhandlungen
  zu  beschränken,  damit  nicht  „den  noch  an  Zucht  und  Ordnung

*)  Ancillon  an  Schöler  in  Petersburg,  26.  Jan.  1823.

*  Blittersdorff's  Bericht,  2.  April  1823.
        <pb n="323" />
        Neue  Wiener  Conferenzen.  315

gewöhnten  Bewohnern  anderer  Bundesstaaten  tagtäglich  die  empörendsten
Maximen  ungestraft  gepredigt  würden.“

So  der  neue  Staatsstreichsplan  Metternich's,  die  natürliche  Folge
der  wiederholten  Angstrufe  aus  Baiern  und  Baden.  Auch  hier  in  Wien
noch  bot  Blittersdorff  Alles  auf,  um  eine  Auslegung  der  Schluß-Akte
im  Sinne  des  Absolutismus,  den  er  Ordnung  nannte,  zu  Stande  zu
bringen;  denn  daheim  in  Karlsruhe  hatten  die  Minister  soeben  wieder  einen
schweren  parlamentarischen  Kampf  zu  bestehen.  Der  Führer  der  badischen
Opposition,  Liebenstein,  war  inzwischen  in  den  Dienst  des  Ministeriums
eingetreten.  Er  und  Ludwig  Winter  bewährten  als  Commissare  der
Regierung  jene  jugendliche,  naturwüchsige  Beredsamkeit,  welche  die  Ober—
deutschen  immer  vor  den  glätteren  und  kälteren  Rednern  des  Nordens
ausgezeichnet  hat;  Liebenstein  begeisterte  durch  sein  schwungvolles  Pathos,
Winter  gewann  durch  kernigen  Mutterwitz  und  volksthümliche  Derbheit.
Im  liberalen  Lager  tauchte  ein  neues  Talent  auf:  Adam  v.  Itzstein  aus
Mainz,  ein  feuriger  und  schlagfertiger  Redner,  weder  durch  staatsmännischen
Blick  noch  durch  überlegene  Sachkenntniß  ausgezeichnet,  aber  rührig  und
gewandt.  Er  wußte  seine  Leute,  die  jungen  vornehmlich,  zusammen—
zuschaaren  und  bei  guter  Stimmung  zu  halten;  durch  seine  gewinnende
Liebenswürdigkeit  wurde  er  bald  der  Vermittler  zwischen  den  Oppositions—
parteien  der  süddeutschen  Landtage.  Auf  seinem  Landgute  Hallgarten  im
Nheingau,  dicht  unter  dem  Johannisberge,  pflegten  die  Liberalen  des
Südens  sich  zu  versammeln;  und  wie  oft,  wenn  droben  auf  dem  Metternich'
  schen  Schlosse  die  Diplomaten  tagten  um  dem  Bunde,  nach  Gentz's
Ausdruck,  eine  neue  Portion  Karlsbader  Wassers  einzuflößen,  klangen
drunten  im  Thale  die  gefüllten  Römer  zusammen  zu  einem  Pereat  auf
den  Bundestag.  Man  nannte  Itzstein  wohl  den  liberalen  Metternich.
Von  diplomatischer  Klugheit  gab  er  freilich  auf  diesem  seinem  ersten  Landtage
  keine  Proben;  er  reizte  auf  und  drängte  vorwärts  in  einem  Augenblicke,
  da  nur  behutsame  Mäßigung  das  junge  Verfassungsleben  vor  einem
zerstörenden  Schlage  sichern  konnte.

Seit  jener  Zusammenkunft  Metternich's  und  Berstett's  trat  das  neue
„Innsbrucker  System“  des  badischen  Hofes  immer  deutlicher  hervor.  Man
verhehlte  die  Sehnsucht  nach  einem  Gewaltstreiche  so  wenig,  daß  die
preußische  Regierung  für  nöthig  hielt,  die  reaktionären  Heißsporne  in
Karlsruhe  zur  Besonnenheit  zu  mahnen.  Verfassungsänderungen,  schrieb
Ancillon  (9.  Dec.),  könnten  nur  das  Werk  der  Zeit  sein:  „bis  dahin
befindet  sich  die  Regierung  in  der  Nothwendigkeit,  das  sich  selbst  aufgelegte
Joch  mit  resignirter  Würde  und  dem  Scheine  nach  freiwillig  zu  tragen“
darum  darf  sie  auch  nicht  „einer  in  der  Natur  der  Staatsformen  begründeten
  Opposition  mit  Bitterkeit  begegnen“.)  Die  Liberalen  andererseits

*)  Ancillon,  Weisung  an  Küster,  9.  December  1822,
        <pb n="324" />
        316  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

trieben  das  von  der  constitutionellen  Heilslehre  geforderte  Mißtrauen  über
alles  Maß  hinaus,  zumal  bei  der  Berathung  des  neuen  Conscriptions—
gesetzes;  aus  Furcht  vor  Willkür  bestritten  sie  den  Militärbehörden  sogar
das  Recht,  dienstuntaugliche  Soldaten  nach  freiem  Ermessen  zu  entlassen.
Und  dazu  die  unhaltbare  Doppelstellung  der  Staatsdienerschaft:  Itzstein
selbst  und  mehrere  andere  Führer  der  Opposition  waren  Beamte,  sogar
die  Regierungscommissare  ließen  sich  das  Recht  nicht  nehmen  gelegentlich
gegen  das  Ministerium  zu  sprechen.  Zündstoff  in  Fülle  war  hüben  und
drüben  schon  längst  aufgehäuft,  da  kam  es  zum  Bruche  (Januar  1823),
leider,  wie  im  Jahre  1819,  wieder  wegen  einer  Frage,  welche  die  Grundlagen
  des  Bundesrechts  berührte.

Es  war  das  Verhängniß  des  Karlsruher  Landtags,  daß  er  immer
mit  dem  Bunde  unmittelbar  zusammengerathen  mußte.  Die  Regierung
hatte  ein  Militärbudget  vorgelegt,  das  sie  endlich  auf  1,6  Mill.  Gulden
ermäßigte;  mit  geringeren  Mitteln,  versicherten  die  Minister,  könne  Baden
den  Anforderungen  der  neuen  Bundeskriegsverfassung  nicht  genügen.  Jedermann
  wußte,  daß  Großherzog  Ludwig  die  Heeresverwaltung  persönlich  leitete
und  wiederholt  gedroht  hatte,  auf  dieses  Gebiet  solle  sich  der  Landtag  nicht
wagen.  Gleichwohl  wollte  die  Kammer  noch  die  armselige  Summe  von
50,000  Fl.  streichen;  der  modische  Haß  gegen  die  stehenden  Heere  verlangte
sein  Opfer.  Da  erklärte  der  Großherzog:  nach  Art.  58  der  Schlußakte
dürften  die  Stände  ihn  nicht  in  der  Erfüllung  seiner  Bundespflichten
hindern,  er  werde  daher  die  nöthigen  Summen  auch  ohne  Bewilligung
ausgeben.  Damit  war  das  Budgetrecht  der  Kammer  in  Frage  gestellt,  und
sobald  eine  constitutionelle  Principienfrage  aufgeworfen  wurde,  pflegte  der
junge  deutsche  Liberalismus  regelmäßig  die  Besinnung  zu  verlieren.  Wieder
wie  vor  drei  Jahren  erklang  der  Schlachtruf  des  Particularismus:  Landesrecht
  geht  vor  Bundesrecht.  Die  verständigen  Warnungen  Liebenstein's
verhallten  wirkungslos,  als  Itzstein  die  Abgeordneten  in  heftiger  Rede  an
ihre  „Ehrenpflicht“  mahnte.  Mit  einer  Mehrheit  von  einer  Stimme  hielt
die  Kammer  ihre  Beschlüsse  aufrecht,  und  sofort  verließen  die  Vertreter
der  Regierung  den  Saal.  Am  folgenden  Tage  schon  wurden  die  Kammern
geschlossen.  Ein  zorniges  Manifest  verkündete  dem  Volke  den  Unwillen  des
Großherzogs  über  seine  pflichtvergessenen  Stände;  von  allen  den  Gesetzen
welche  der  Landtag  beschlossen,  ward  kein  einziges  verkündigt,  und  da  ein
Budget  seit  der  Begründung  dieser  Verfassung  noch  niemals  zu  Stande
gekommen  war,  so  wirthschaftete  die  Regierung  mit  den  unbewilligten
Einnahmen  vergnüglich  weiter.  Eine  harte  und  rachsüchtige  Reaktion
brach  herein,  das  badische  Land  sollte  jene  unglücklichen  50,000  Gulden
noch  theuer  bezahlen.

Auf  der  Wiener  Conferenz  wurde  die  Schließung  des  Karlsruher
Landtags  mit  einstimmigem  Beifall  begrüßt.  Kaiser  Franz  sagte  zu
Blittersdorff,  die  That  des  Großherzogs  Ludwig  sei  ein  heilsames  Beispiel
        <pb n="325" />
        Bernstorff  gegen  Metternich.  317

für  In-  und  Ausland,  und  frohlockend  schrieb  der  badische  Staatsmann:
nun  haben  die  Gegner  „kaum  etwas  mehr  für  sich  als  die  Lüge,  das
Geschrei  und  die  Unverschämtheit“.  )  Aber  die  kühne  Auslegung  des
Bundesrechts,  welche  Blittersdorff  mit  den  Oesterreichern  verabredet  hatte,
fand  einen  unbesieglichen  Widerstand  an  der  Rechtlichkeit  Bernstorff's.
Der  preußische  Minister  trat  sehr  kräftig  auf,  er  war  über  die  Gentz'sche
Denkschrift  „wahrhaft  entsetzt“  und  tadelte  scharf,  daß  Hatzfeldt  ein  „so
unreifes  und  vages  Werk“  mit  gewohnter  Beflissenheit  sogleich  nach  Berlin
gesendet  hatte.  Nimmermehr  wollte  er  den  Rechtsboden  der  Schlußakte
verlassen  —  sonst  würde  das  grundlose  Mißtrauen  der  kleinen  Staaten
gegen  die  Großmächte  „gewissermaßen  gerechtfertigt“.  *)  Und  wieder  wie
vor  drei  Jahren  fand  er  einen  guten  Bundesgenossen  an  Zentner,  der
von  Rechberg's  Hilferufen  sehr  wenig  erbaut  war.  Seltsame  Widersprüche
dieser  zwiespältigen  Münchener  Politik:  von  Baiern  aus  waren  die  Wiener
Verhandlungen  veranlaßt,  und  nun  half  Baiern  selber  ihnen  die  Spitze
abzubrechen.  Da  die  beiden  Freunde  auch  Plessen  für  sich  gewannen,  so
ließ  Metternich  seinen  Vorschlag  vorläufig  fallen,  und  wehmüthig  mußte
Blittersdorff  heim  berichten:  der  Preuße  und  der  Baier  hätten  die  Oeffentlichkeit
  der  Landtage  gerettet,  den  geplanten  Eingriff  in  die  Landesverfassungen
  vereitelt.““)  In  Berlin  fand  Bernstorff's  ehrenhaftes  Verhalten
vollkommene  Zustimmung;  denn  obwohl  der  preußische  Hof  jetzt  zuversichtlich
  hoffte,  die  süddeutschen  Verfassungen  würden  sich  bald  als  völlig
unhaltbar  erweisen,  so  dachte  er  doch  jeden  Rechtsbruch  zu  vermeiden.
Selbst  Schuckmann,  der  starke  Bureaukrat,  sagte  in  einem  Gutachten:
ein  Eingriff  des  Bundestages  in  die  Landesverfassungen  sei  rechtlich  nur
dann  statthaft,  wenn  man  die  Regierungen  vorher  veranlasse  ihre  Grundgesetze
  unter  die  Bürgschaft  des  Bundes  zu  stellen.#“)

Auch  über  die  Presse  hatte  Gentz  einen  Entwurf  ausgearbeitet,  der
sogleich  mit  der  Ermahnung  begann,  daß  die  Regenten  den  Verführern  der
öffentlichen  Meinung  nicht  bloß  das  Stillschweigen  der  Verachtung  entgegensetzen
  dürften.  Gentz  selber  war  gegen  den  Vorwurf  übertriebener  Schweigsamkeit
  allerdings  gesichert;  denn  auf  achtundzwanzig  engen  Seiten  entlud
er  seinen  alten  Groll  gegen  die  Zeitungsschreiber.  Wenn  der  große  Publicist
diesen  seinen  Lieblingsfeinden  gegenübertrat,  dann  konnte  er  seine  staatsmännische
  Haltung  nie  bewahren.  Was  wurde  dieser  geknebelten  Presse  nicht
Alles  nachgesagt;  sie  sollte  bewiesen  haben,  „daß  sie  in  ihren  gleißnerischen
Anpreisungen  einer  constitutionellen  Monarchie  nie  etwas  Anderes  gewollt
hatte  als  eine  demokratische  „Mißgeburt“,  und  da  ein  gemeinsamer  Criminalcodex
  gegen  Preßvergehen  leider  unerreichbar  sei,  so  „werde  es  bald  erlaubt

 

*)  Blittersdorff's  Berichte,  5.  Febr.,  5.  März  1823.

**)  Bernstorff's  Bericht  an  den  König,  21.  Jan.;  Bernstorff  an  Ancillon,  21.  Jan.  1823.
***)  Blittersdorff's  Bericht,  3.  Febr.  1823.

)  Schuckmann  an  Bernstorff,  28.  April  1823.
        <pb n="326" />
        318  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

sein  zu  sragen,  ob,  bei  der  offenbaren  Unmöglichkeit  einer  Ansgleichung,
die  Schriftsteller  oder  die  Regierungen  das  Feld  ränmen  sollen“.“)  Auch
diese  Kraftleistung  der  Hofburg  befriedigte  den  preußischen  Staatsmann
nicht.  Er  mißbilligte  „die  polemische  Richtung,  die  leidenschaftliche  Farbe“
der  Denkschrift,  und  zuletzt  beschloß  die  Conferenz  nur,  daß  der  Preß—
Ausschuß  des  Bundestags  der  lebendig  todte,  wie  Gentz  ihn  nannte
—  wieder  in  Thätigkeit  treten  solle,  um  zunächst  an  einigen  Stuttgarter
Blättern  eine  heilsam  abschreckende  Bestrafung  vorzunehmen)

Dagegen  war  Bernstorff  mit  der  vorgeschlagenen  Säuberung  des
Bundestags  ganz  einverstanden.  Der  Frankfurter  Gesandtencongreß  hatte
sich  in  der  That  seinem  bescheidenen  Berufe  ganz  entfremdet;  die  zänkische
Opposition,  welche  dort  auf  eigene  Faust  ihr  unfruchtbares  Spiel  trieb,
verwirrte  nur  die  öffentliche  Meinung,  und  nicht  ohne  Grund  sagte  Gentz
in  seiner  Denkschrift:  „Gesuchte  und  kunstreiche  Darstellungen  individueller
Ansichten,  Debatten  wobei  nur  Eigenliebe  und  Persönlichkeit  ihre  Befriedigung
  finden,  Abschweifungen  in  abstrakte  Theorien,  populäre  Vorträge,
Tribünenberedsamkeit  —  das  Alles  muß  aus  der  Bundesversammlung
verbannt  sein.“  Zur  Vernichtung  der  Frankfurter  Gegner  und  ihres  redseligen
  Führers  bot  nun  der  König  von  Württemberg  selber  dem  Wiener
Hofe  durch  jene  unbedachte  Circulardepesche  eine  so  bequeme  Handhabe,
daß  Hatzfeldt  jubelte,  dieser  gekrönte  Revolutionär  habe  den  Gutgesinnten
einen  sehr  großen  Dienst  erwiesen.*),  Die  Stuttgarter  Staatsmänner
ließen  sich's  freilich  gar  nicht  träumen,  wie  schwer  sie  die  Ost-Mächte
beleidigt  hatten,  denn  in  einem  machtlosen  Cabinet  verflüchtigt  sich  das
Bewußtsein  der  Verantwortlichkeit  ebenso  leicht  wie  in  einem  vielköpfigen
Parlamente.  So  viele  Jahre  hindurch  hatte  man  die  großen  Höfe  halb  im
Ernst,  halb  im  frivolen  Spiel  durch  kleine  Gehässigkeiten  straflos  gereizt;
man  wußte  kaum  noch,  daß  starke  Worte  einen  Sinn  und  eine  Folge  haben
können.  Wangenheim  zeigte  das  verhängnißvolle  Rundschreiben  seinen
Frankfurter  Genossen  triumphirend  vor  und  mußte  von  dem  bairischen
Bundesgesandten  die  scharfe  Antwort  hören:  am  Umsturz  des  bestehenden
Bundessystems  werde  der  Münchener  Hof  sich  nie  betheiligen.  )  Bald
darauf  erschien  die  Depesche  in  französischen  Zeitungen,  und  weithin  durch
die  liberale  Welt  erklang  das  Lob  des  Schwabenkönigs,  des  Vorkämpfers
der  europäischen  Freiheit.  Mittlerweile  hatte  der  König  auf  Andringen
der  Großmächte  sein  Preßgesetz  verschärft.  Doch  auch  diese  Gelegenheit
benutzte  er  um  das  Licht  seines  Liberalismus  leuchten  zu  lassen.  In  einer
neuen  Circulardepesche  mußte  Wintzingerode  den  Gesandtschaften  mittheilen,

 

*)  Gentz,  Entwurf  eines  Präsidialvortrags  über  die  Aufrechterhaltung  der  Preßgesetze.

**)  Bernstorff's  Bericht  an  den  König,  10.  Febr.  1823.
***)  Hatzfeldt's  Berichte,  27.  Jan.,  24.  Febr.  1823.
#)  Bericht  des  bairischen  Bundesgesandten  v.  Pfeffel,  15.  Jan.  1823.
        <pb n="327" />
        Spannung  zwischen  Württemberg  und  den  Großmächten.  319

sein  Herr  habe  sich  nur  mit  Widerstreben  zu  einer  solchen  Maßregel  entschlossen,
  die  in  den  Staaten  des  Absolutismus  wenig  schade,  in  einem
Lande  constitutioneller  Freiheit  aber  bedenklichen  Unfrieden  erregen  könne.
Am  6.  Februar  wurde  die  Veroneser  Erklärung  der  Ostmächte  der
Bundesversammlung  vorgelesen,  zugleich  ein  Begleitschreiben  des  russischen
Gesandten  Anstett,  das  in  dem  Satze  gipfelte:  „die  Völker  sind  nur  so
lange  ruhig  als  sie  glücklich  sind,  und  noch  niemals  hat  sich  das  Glück
in  der  Aufregung  befunden.“  Baiern  beantragte  —  diesmal  in  anständigeren
  Formen  als  nach  dem  Laibacher  Manifest  —den  drei  Mächten
den  Dank  des  Bundestags  und  die  Anerkennung  ihrer  weisen  und  erhaltenden
  Grundsätze  auszusprechen.  Wangenheim  aber  wollte  boshaft  nur
die  reine  Absicht  der  Großmächte  billigen  und  behielt  sich  eine  gründliche
Erwägung  vor.  Seine  treuen  Freunde,  die  beiden  Hessen  Lepel  und
Harnier  traten  ihm  bei.  Als  aber  nach  vierzehn  Tagen  abgestimmt
wurde,  hatten  sie  von  daheim  schon  Gegenbefehl  erhalten,  und  Wangenheim
  schloß  sich  allein  von  dem  allgemeinen  Danke  aus,  unter  dem  seltsamen
  Vorwande:  der  Bund  habe  Rücksicht  zu  nehmen  auf  alle  europäischen
  Mächte,  das  wollte  sagen:  auf  England.  So  wenig  Ernst  und
Würde  war  in  dieser  deutschen  Opposition:  statt  ehrlich  Farbe  zu  bekennen
oder  klug  der  Uebermacht  nachzugeben,  versteckte  sie  sich  hinter  Canning.
Inzwischen  begann  der  Stuttgarter  Hof  besorgt  zu  werden.  Er
erfuhr  von  Ancillon's  donnernder  Standrede  und  von  der  allgemeinen
Entrüstung  der  preußischen  Staatsmänner;  selbst  der  milde  Bernstorff
zeigte  sich  sehr  aufgebracht  und  theilte  allen  Gesandtschaften  mit:  „wie  der
König  von  Württemberg  sich  hat  einfallen  lassen,  in  einem  Gegen-Circular
seinen  längst  bekannten  feindseligen  Gesinnungen  gegen  die  verbündeten
Mächte  ohne  Schen  und  Rücksicht  Luft  zu  geben.““)  Bald  traf  auch  ein
ernstes  Schreiben  Metternich's  ein;  dem  hatte  der  württembergische  Gesandte
  das  Rundschreiben  gar  nicht  vorzulesen  gewagt,  gleichwohl  verwahrte
er  seinen  Kaiser  schon  im  Voraus  gegen  den  Vorwurf  napoleonischer
Gewaltherrschaft.  Die  Luft  ward  brenzlich,  und  König  Wilhelm  reiste  wieder
nach  Weimar  zu  dem  Schutzengel  Württembergs,  der  Großfürstin  Maria
Paulowna.  Wintzingerode  gab  den  Vertretern  der  Ostmächte  die  besten
Worte  und  betheuerte  heilig,  das  Rundschreiben  sei  nur  durch  einen  strafbaren
  Bruch  des  Amtsgeheimnisses  bekannt  geworden.  Die  Frankfurter
Post  sollte  die  Schuld  tragen.  Warum  aber  der  Geschäftsträger  in  Berlin
das  tiefgeheime  Aktenstück  selber  im  preußischen  Auswärtigen  Amte  vorgelesen
  hatte?  —  diese  einfache  Frage  blieb  unerledigt.  Ueber  ihr  lag
das  der  Stuttgarter  Politik  eigenthümliche  Halbdunkell)
*)  Wintzingerode,  Rundschreiben  an  die  Gesandtschaften,  29.  Jan.  1823.
*  )  Bernstorff  an  Schöler,  27.  Jan.;  an  die  Gesandtschaften,  28.  Jan.#1823.
reiek)  Bericht  des  russischen  Gesandten  v.  Benckendorff,  11.  Februar;  Wintzingerode
an  Beroldingen  in  Petersburg,  18.  März;  Küster's  Bericht,  4.  März  1823.
        <pb n="328" />
        320  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Dann  brachte  die  Stuttgarter  Hofzeitung  einen  demüthigen  Artikel,
welcher  die  großen  Mächte  der  vollkommenen  Uebereinstimmung  Württembergs
  versicherte.  Sofort  ersah  Metternich  seinen  Vortheil  und  ließ  in
Stuttgart  die  Forderung  stellen:  sei  der  König  wirklich  mit  den  Mächten
einverstanden,  so  möge  er  dies  beweisen  durch  die  Abberufung  Wangenheim's,
  der  soeben  noch  dem  Veroneser  Manifest  die  Anerkennung  versagt
habe.  Preußen  schloß  sich  alsbald  an.  Wintzingerode  aber  war  unerschöpflich
  in  Vorwänden  und  Bedenken:  was  solle  man  mit  diesem  ehrgeizigen
  Talente  im  Lande  Württemberg  anfangen?  ein  Vergehen  habe
sich  Wangenheim  nicht  zu  Schulden  kommen  lassen,  für  die  Zukunft  sei
er  schon  zur  Behutsamkeit  ermahnt  —  und  was  sich  sonst  noch  an  Ausflüchten
  bot.)  Der  Grund  der  Weigerung  lag  allein  in  dem  Stolze  des
Königs.  Der  prahlte  schon  laut,  eine  andere  Genugthuung  als  jenen
Zeitungsartikel  würden  die  Ostmächte  nie  erhalten.  Er  glaubte  sich  Alles
erlauben  zu  können,  weil  der  Petersburger  Hof,  auf  dessen  Meinung  er
allein  Werth  legte,  sehr  mild  auftrat;  Czar  Alexander  wollte,  obgleich
selbst  beleidigt,  seinen  Schwager  schonen  und  empfahl  seinem  Gesandten
eine  versöhnliche  Sprache)

Doch  weder  Bernstorff  noch  Metternich  gedachten  sich  mit  einer  so
spöttischen  Genugthuung  zu  begnügen.  Großmüthig  war  es  nicht,  aber
nach  allem  Geschehenen  leicht  erklärlich,  daß  sie  endlich  beschlossen,  dem
hochfahrenden  kleinen  Herrn  die  Grenzen  seiner  Macht  zu  zeigen.  Auch
der  Czar  ließ  sich  überzeugen  und  am  27.  April  richtete  König  Friedrich
Wilhelm  an  den  König  von  Württemberg  ein  lakonisches  Schreiben,  des
Inhalts:  „Ich  finde  Mich  bewogen,  Meinen  Gesandten  abzuberufen.“
Küster  verließ  Stuttgart,  die  Gesandten  Oesterreichs  und  Rußlands  thaten
desgleichen.  Dabei  wurden  die  Formen  des  Bundesrechts  streng  gewahrt:
die  russische  Diplomatie  sagte  kein  Wort  über  Wangenheim's  Entlassung,
weil  der  Czar  sich  in  die  deutschen  Händel  nicht  mischen  wollte.““)  Auch
der  französische  Gesandte  hatte  Urlaub  auf  unbestimmte  Zeit  genommen,
da  der  Tuilerienhof  die  Angriffe  der  Stuttgarter  Presse  schwer  empfand,
und  so  war  denn  mit  einem  male  das  diplomatische  Corps,  dieser  unentbehrliche
  Zierrath  jedes  Kleinkönigshofes,  fast  gänzlich  vom  Nesenbache
verschwunden.

Das  hatte  König  Wilhelm  nicht  erwartet.  Als  sei  nichts  geschehen,
befahl  er  seinen  Diplomaten  gleichmüthig  in  den  Hauptstädten  der  Ost-*)

  Wintzingerode  an  Gremp  in  Wien,  23.  März;  Küster's  Berichte,  15.,29.  März  1823.

**)  Nesselrode,  geh.  Weisung  an  Benckendorff,  1  Febr.;  Bernstorff  an  Hatzfeldt,

23.  März  1823.
*““)  Metternich  an  Lebzeltern  in  Petersburg,  7.  April;  Bernstorff's  Bericht  an  den
König,  17.  April;  König  Friedrich  Wilhelm  an  den  König  v.  Württemberg,  27.  April;

25.  April
Nesselrode  an  Alopeus  7  Mas-  1823.
        <pb n="329" />
        Sturz  Wangenheim's  und  Wintzingerode's.  321

mächte  zu  bleiben,  jedoch  das  eisige  Stillschweigen  der  drei  beleidigten  Höfe
beunruhigte  ihn  dermaßen,  daß  er  schon  im  Juli  die  Abberufung  Wangenheim's
  beschloß.  Offen  zu  handeln,  eine  Uebereilung  freimüthig  einzugestehen
  war  seinem  Charakter  unmöglich.  Er  nahm  jene  berüchtigte
Denkschrift  Wangenheim's  über  die  westphälischen  Domänenkäufer  zum
Vorwand  und  ließ  überall  erklären:  nur  deshalb,  aber  keineswegs  um  den
Großmächten  eine  Genugthuung  zu  geben  sei  der  Bundesgesandte  zurückgerufen
  worden.  Die  Folge  war,  daß  der  diplomatische  Verkehr  abgebrochen
blieb.  Wangenheim  aber,  der  selber  seinen  Sturz  so  lange  vorausgesehen,
zeigte  nunmehr,  da  das  Unvermeidliche  eintrat,  seine  ganze  leidenschaftliche
  Heftigkeit;  er  beschuldigte  Wintzingerode  des  Verraths,  obgleich  der
Minister  ihn  so  lange  als  möglich  und  noch  darüber  hinaus  beschützt  hatte,
er  brach  gänzlich  mit  dem  alten  Freunde  und  ließ  ihn  auf  eine  briefliche
Anfrage  wissen:  „zu  jeder  Antwort  mit  der  Hand“  sei  er  bereit..)  Im
Spätsommer  ging  der  König  nach  Italien  und  mußte  unterwegs  an  tausend
kleinen  Kränkungen  erfahren,  daß  in  diesen  Tagen  selbst  ein  gekröntes
Haupt,  wenn  es  den  Zorn  der  Hofburg  auf  sich  geladen,  wie  geächtet  in
der  Welt  stand.  Alle  Höfe  waren  durch  die  Ostmächte  vor  dem  liberalen
Schwabenkönige  gewarnt  worden,  und  mit  legitimistischem  Tugendeifer
schrieb  der  junge  Bunsen  aus  Rom,  nachdem  er  den  Cardinal  Consalvi
aufgeklärt:  „Es  bedarf  keiner  Bemerkung,  daß  der  Lügengeist  des  Jacobinismus
  auch  hier  thätig  gewesen  ist,  über  die  Motive  der  Allerhöchsten
Höfe  bei  diesem  strafenden  Schritte  die  absurdesten  und  falschesten  Gerüchte
  mit  der  ihm  innewohnenden  Frechheit  zu  verbreiten.““)

Als  der  König,  in  seinem  Stolz  tief  verwundet,  heimkehrte,  fand  er
bereits  das  Entlassungsgesuch  Wintzingerode's  vor.  Nur  allzu  treu  war
dieser  Vielbewegliche  allen  Windungen  und  Wendungen  einer  Politik,  die
er  mißbilligte,  gefolgt;  jetzt  hatte  er  es  mit  allen  Parteien  verdorben.  Den
Großmächten  blieb  er  trotz  seiner  conservativen  Gesinnung  verdächtig,  da
sein  Name  unter  dem  verhängnißvollen  Rundschreiben  stand,  die  Liberalen
aber  wollten  ihm  Wangenheim's  Sturz  nicht  verzeihen.  „Was!"“  rief  er  verzweifelt,
  „was  ist  das  für  ein  Gang  eines  Gouvernements,  welches  vorwärts
stürzt,  ohne  Noth  verletzt  und  zurückweichen  muß,  wenn  es  einem  Hinderniß
  begegnet!“  Persönliche  Klatscherei,  die  in  Stuttgart  noch  üppiger  blühte
als  an  andern  kleinen  Höfen,  stachelte  auch  den  König  wider  ihn  auf“)
und  am  2.  Okt.  wurde  der  Minister,  der  doch  stets  nur  die  Befehle  seines
königlichen  Herrn  vollzogen  hatte,  in  Ungnaden  verabschiedet.  Ergrimmt
über  den  schnöden  Undank,  ließ  sich  der  Entlassene  zu  einem  Rachestreiche
hinreißen.  Er  schrieb  in  den  Pariser  Constitutionel  einen  von  Bosheit

 

*)  Wangenheim  an  Hartmann,  19.  Dec.  1823.

**)  Bunsen's  Bericht,  12.  Juli  1823.
*"4)  Wintzingerode  an  Graf  Mülinen,  28.  Nov.;  Mülinen's  Antwort,  4.  Dec.  1823.
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  21
        <pb n="330" />
        322  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

überströmenden  Artikel,  der  die  liberalen  Pläne  des  Abgeordneten  Keßler,
„des  Letzten  der  Römer“"  und  vornehmlich  die  hehren  Absichten  des  Königs
selber  schilderte:  König  Wilhelm  sei  bereit,  sein  Heer  zu  vermindern,  auf
ein  Drittel  seiner  Civilliste,  welche  den  achten  Theil  des  Staatseinkommens
verschlinge,  hochherzig  zu  verzichten  und  insbesondere  das  unnütze
Ministerium  des  Auswärtigen  aufzuheben;  „dann  gäbe  es  keine  jener
Rundschreiben  mehr,  welche  für  nichts  und  wieder  nichts  so  viel  Lärm
erregen,  die  Regierung  bloßstellen  und  den  Staat  gefährden.“"  Mit  dieser
Selbstkritik  nahm  der  Staatsmann,  der  vier  Jahre  lang  mittelstaatliche
Großmachtspolitik  getrieben,  von  seinem  Wirken  Abschied!  Der  Verfasser
des  Artikels  wurde  bald  entlarvt  und  hatte  sich  für  immer  in  der  diplomatischen
  Welt  unmöglich  gemacht.  Also  waren  bereits  zwei  Opfer  dem
Grimme  der  Großmächte  geschlachtet  worden.  Beiden  Entlassenen  ließ  der
König  unverbrüchliches  Stillschweigen  auferlegen;  denn  wollten  sie  reden,
so  konnten  sie  leicht  beweisen,  daß  der  Monarch  in  dem  kleinen  Kriege
wider  die  Großmächte  allezeit  noch  streitlustiger  gewesen  war  als  seine
Räthe.“)

Mit  Alledem  war  das  diplomatische  Zerwürfniß  noch  immer  nicht
ausgeglichen,  da  König  Wilhelm  sich  schlechterdings  nicht  entschließen  konnte,
den  beleidigten  Monarchen  ein  versöhnliches  Wort  zu  schreiben.  Vergeblich
versuchte  er,  bald  durch  seinen  Gesandten  Beroldingen  in  Petersburg,  bald
durch  Tatistscheff  in  Wien,  die  guten  Dienste  seines  kaiserlichen  Schwagers
zu  erbitten.  Der  Czar  meinte:  am  besten,  wenn  man  den  Schmollenden
eine  Weile  seinem  eigenen  Nachdenken  überlasse;  strecke  man  ihm  auch  nur
einen  Finger  entgegen,  so  werde  er  sich  sogleich  zu  neuem  Streite  begeistert
  und  in  dem  Gefühle  seiner  Wichtigkeit  bestärkt  fühlen')  Mehr
als  ein  Jahr  lang  verharrte  der  württembergische  Hof  in  seiner  Vereinsamung:
  seine  Gesandten  führten  in  den  Hauptstädten  des  Ostens  ein
wenig  beneidenswerthes  Dasein,  während  in  Stuttgart  nur  drei  junge
Geschäftsträger  der  Ostmächte  saßen,  die  sich  mit  dem  Visiren  der  Pässe
begnügten  und  niemals  bei  Hofe  erschienen.  Die  Hofbälle  ohne  Diplomaten
  boten  einen  herzzerreißenden  Anblick.  Auf  Augenblicke  tröstete  den
König  wohl  die  Gunst  des  Volks,  das  Märchen  von  der  schwäbischen  Freiheit
  war  noch  nicht  ganz  vergessen.  Als  er  einmal  durch  Heidelberg  kam,
schaarten  sich  die  Studenten  zusammen,  um  „dem  Vertheidiger  der  nationalen
  Freiheit“  ein  Hoch  zu  bringen.  Im  December  eröffnete  er  seinen
Landtag  mit  einer  freiheitsstolzen  Rede,  obwohl  die  Kammer  der  Standesherren
  wieder  einmal  nicht  erschienen  und  das  Schauspiel  dieses  un-*)

  Geh.  Rath  Vellnagel  an  Wangenheim,  28.  Dec.  1823;  Wangenheim's  Antwort,
  3.  Jan.;z  Küster's  Bericht,  7.  Jebr.  1824.

**)  Tatistscheff  an  Nesselrode,  Juli;  Antwort  Nesselrode's,  2.  Aug.  1823.
        <pb n="331" />
        Demüthigung  des  Stuttgarter  Hofes.  323

freiwilligen  Einkammersystems  nicht  allzu  tröstlich  war.  Dann  ärgerten  ihn
wieder  die  liberalen  Reden  des  letzten  Römers  Keßler,  und  er  war  nahe
daran  seine  Stände  nach  Hause  zu  schicken.  Einer  seiner  Minister  aber
stellte  ihm  vor,  das  würde  aussehen  wie  eine  Nachgiebigkeit  gegen  die
Großmächte.  „Nein,“  rief  der  König  bitter,  „ich  bin  nicht  in  der  Laune,
diesen  Mächten  den  Hof  zu  machen!“)

Nach  und  nach  begann  er  doch  zu  fühlen,  wie  hoffnungslos  dieser
Trotz  gegen  die  Uebermacht  war.  Sein  neuer  Bundesgesandter  Trott,  der
anfangs  mit  allgemeinem  Mißtrauen  empfangen  wurde,  mußte  sich  in
Allem  gefügig  zeigen,  und  als  im  Sommer  1824  die  Verlängerung  der
Karlsbader  Beschlüsse  zur  Sprache  kam,  erklärte  König  Wilhelm  ohne  Vorbehalt
  seine  Zustimmung.  Darauf  hin  erhielt  er  aus  Petersburg  einen
Wink:  jetzt  sei  der  Augenblick  die  Versöhnung  anzubieten.*)  Noch  eine
Weile  rang  er  mit  seinem  Stolze,  denn  gar  zu  laut  hatte  er  sich  vor
zwei  Jahren  vermessen,  daß  er  niemals  den  chien  couchant  spielen  werde.
Endlich  überwand  er  sich,  und  nachdem  er  mit  seinem  russischen  Schwager
Frieden  geschlossen,  schrieb  er  (23.  Sept.)  an  den  König  von  Preußen:  durch
seine  Zustimmung  zu  „der  wesentlich  erhaltenden  Maßregel“  der  Verlängerung
  der  Karlsbader  Beschlüsse  habe  er  bewiesen,  wie  sehr  er  die
Ordnung  im  Deutschen  Bunde  zu  fördern  wünsche.  „Ew.  Mgjestät,  die  eine
der  festesten  Stützen  derselben  sind,  werden,  wie  ich  mir  schmeichle,  den
Grundsätzen,  welche  mich  bei  dieser  Gelegenheit  geleitet,  Gerechtigkeit  haben
widerfahren  lassen.  Sie  können  Ew.  Majestät  nicht  zweifelhaft  sein,  und
der  Werth,  Sire,  welchen  ich  auf  Ihre  Freundschaft  lege,  läßt  mich  hoffen,
daß,  wenn  Mißverständnisse,  welche  ich  aufrichtig  bedaure,  stattgefunden
haben,  dieselben  von  jetzt  ab  nicht  mehr  bestehen  werden.“  Aehnlich  lautete
der  Brief  an  Kaiser  Franz.  Die  beiden  Majestäten  waren  indeß  über
das  lange  Schmollen  des  Königs  so  erzürnt,  daß  sie  anfangs  zweifelten,
ob  sie  sich  mit  dieser  Abbitte  begnügen  sollten.  Zuletzt  beschlossen  sie  doch
Gnade  für  Recht  ergehen  zu  lassen,  obwohl  dem  Reuigen  noch  der  Trotz
um  die  Lippen  spielte.  König  Friedrich  Wilhelm  versagte  sich's  aber  nicht,
dem  Württemberger  strafend  zu  bemerken:  „Besonders  hat  mich  gefreut,
daß  Ew.  Majestät  zugleich  den  Grundsätzen  Gerechtigkeit  widerfahren  lassen,
welche  die  Verbündeten  bei  den  Verhandlungen  von  Laibach  und  Verona
geleitet  haben,  und  welche  Sie  einen  Augenblick  mißzuverstehen  schienen.“)
So  kläglich  endigte  der  Versuch,  das  reine  Deutschland  um  Württembergs
Banner  zu  schaaren.  Die  Rolle  des  liberalen  Parteiführers,  welche  dem
herrischen  Könige  nie  recht  zu  Gesicht  gestanden,  war  ausgespielt  für  immer.

 

*)  Küster's  Bericht,  26.  Dec.  1823.
*)  Berichte  des  Geschäftsträgers  Gf.  Lusi,  Stuttgart  22.  Juli,  12.  Aug.  1824.
**)  König  Wilhelm  an  den  König  von  Preußen,  23.  Sept.;  Antwort,  14.  Oktober;
Bernstorff's  Bericht  an  den  König,  30.  Sept.;  Weisungen  an  Hatzfeldt,  28.  September,
4.  Oktober  1824.
21*
        <pb n="332" />
        324  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Lindner  mußte  Württemberg  verlassen,  und  von  geheimnißvollen  Stutt—
garter  Manifesten  erfuhr  die  Welt  nichts  mehr.  —

Derweil  diese  schwäbische  Tragikomödie  sich  langsam  abspielte,  wurde
die  Epuration  des  Bundestags  vollendet,  das  einzige  Ergebniß  der  un—
fruchtbaren  Wiener  Conferenz.  Im  April  1823  erschien  der  neue  Bundes—
präsidialgesandte  Frhr.  v.  Münch-Bellinghausen  in  Frankfurt,  ein  noch
junger  Mann,  der  sich  bei  den  Elbschifffahrts-Verhandlungen  durch  diplo—
matische  Gewandtheit  ausgezeichnet  und  bald  Metternich's  volles  Ver—
trauen  gewonnen  hatte,  herrschsüchtig,  aufgeblasen,  gemüthlos,  überall
unbeliebt,  aber  weit  geschickter  als  sein  Vorgänger.  Die  Schmiegsamkeit
der  kleinstaatlichen  Diplomatie  verstand  er  bald  schmeichelnd,  bald  drohend
trefflich  zu  behandeln.  Metternich  sagte  von  ihm:  „er  ist  ganz  mein  Mann.“
Seine  Instruktion  wies  ihn  an,  die  Geschäftsordnung  unnachsichtlich  zu
handhaben  und  auch  einige  der  Vorschläge,  welche  Metternich  auf  der
Wiener  Conferenz  nicht  zum  Abschluß  gebracht  hatte,  vornehmlich  die  Heimlichkeit
  der  Bundesverhandlungen  durchzusetzen;  kein  Wunder,  daß  Berstett
diese  Weisungen  mit  wahrer  Wonne  las.  Als  Münch  sein  Amt  antrat,
war  er  noch  Neuling  genug,  um  zu  glauben,  daß  der  Bundestag  doch
irgend  einen  Zweck  haben  müsse,  und  klagte  dem  beflissenen  Blittersdorff,
der  sich  sogleich  an  ihn  herandrängte:  hundertmal  habe  er  in  Wien  seinen
hohen  Gönner  gefragt,  was  man  eigentlich  aus  dem  Bunde  machen  wolle,
aber  niemals  eine  bestimmte  Antwort  erhalten.))  Nach  kurzer  Frist  hatte
er  diese  jugendlichen  Irrthümer  gründlich  abgethan;  er  lebte  sich  ein  in
den  beschäftigten  Müßiggang  der  Eschenheimer  Gasse  und  fand  es  ganz
in  der  Ordnung,  daß  außer  der  Abwandelung  von  Demagogen  und  Zeitungen
eigentlich  nichts  weiter  mehr  vorkam  als  Instruktionseinholungen  und
Incompetenzerklärungen.  Nachdem  er  diesem  Treiben  ein  viertel  Jahrhundert
  hindurch  vorgestanden  hatte,  erschien  er  der  Nation  wie  die  Verkörperung
  der  hohen  Bundespolizei.

Noch  bevor  Münch  eintrat  und  bevor  Oesterreich  in  Darmstadt  drohend
mahnte,  wurde  Harnier  von  seinem  Posten  abberufen.  Dann  folgte  Wangenheim's
  Sturz.  Am  längsten  unter  den  drei  Führern  der  Opposition  hielt
der  Kurhesse  Lepel  aus,  obwohl  Metternich  seine  Abberufung  mehrmals
verlangt  und  endlich  sogar  den  diplomatischen  Verkehr  mit  dem  Casseler
Hofe  auf  das  geringste  Maß  beschränkt  hatte.  Der  Kurfürst  blieb  dabei,
ihm  habe  Niemand  etwas  zu  befehlen.  Doch  aus  dem  Casseler  Glashause
ließ  sich's  schlecht  mit  Steinen  werfen.  Als  der  Kurfürst  im  September
böhmische  Landgüter  für  seine  Maitresse  zu  erwerben  wünschte,  da  erwiderte
ihm  Metternich  trocken:  einem  Fürsten,  der  einen  so  schlechtgesinnten  Bundesgesandten
  halte,  könne  der  Kaiser  keine  Gnade  erweisen.  Nun  war  Lepel

*)  Allgemeine  und  Special-Instruktion  für  Frhr.  v.  Münch-Bellinghausen;  Berstett
an  Metternich,  30.  April;  Blittersdorff's  Bericht,  18.  April  1823.
        <pb n="333" />
        Münch-Bellinghausen.  Sprengung  der  Opposition.  325

gerichtet.  Durch  solche  Erwägungen  kleinfürstlicher  Staatsweisheit  kam
die  letzte  Säule  der  Bundes-Opposition  zu  Falle.')  Mittlerweile  war  an
die  Stelle  des  verstorbenen  Aretin  Herr  v.  Pfeffel  getreten,  ein  Deutschfranzose,
  der,  wenig  vertraut  mit  der  deutschen  Sprache  und  Politik,  sich
einfach  an  Rechberg's  Weisungen  hielt.  Hammerstein  wurde  durch  eine
scharfe  Verwarnung  des  Grafen  Münster  zurechtgewiesen,  Blittersdorff
aber  hatte  längst  seinen  Frieden  mit  der  Hofburg  geschlossen.“)

Auch  Wangenheim's  wirthschaftlicher  Sonderbund,  die  Darmstädter
Conferenz  lag  bereits  im  Sterben.  Am  3.  Juli  1823  erklärte  du  Thil
den  Austritt  seines  Großherzogs,  weil  Hessen  außer  Stande  sei,  die  Ordnung
  seines  Zollwesens  noch  länger  zu  verschieben.  Nassau  folgte  dem
Beispiele.  Darauf  weigerte  sich  Baiern,  ohne  Darmstadt  weiter  zu  verhandeln;
  unter  lebhaften  gegenseitigen  Anklagen  ging  der  Congreß  auseinander,
  nach  drei  Jahren  unerquicklichen  Streites.  Er  scheiterte  an  der
Unmöglichkeit,  abweichende  Interessen  in  engem  Rahmen  zusammenzuhalten.
Doch  auch  die  Ränke  der  Wiener  Diplomatie  und  des  preußischen  Gesandten
  Otterstedt  beschleunigten  den  Zusammenbruch.  Dieser  unruhige
Pläneschmied  schwärmte  für  Preußens  „Präponderanz  am  Rheinstrome"“,
wünschte  lebhaft  einen  Zollverein  zwischen  dem  preußischen  Rheinland  und
den  süddeutschen  Staaten,  wollte  keinenfalls  einen  Bund  der  constitutionellen
  Mittelstaaten  ohne  Preußen  dulden.  Er  ward  nicht  müde,  diese
unreifen  Gedanken  seinem  Chef  darzulegen.  Da  er  von  Eichhorn  immer
nur  die  Weisung  erhielt,  sich  ruhig  zu  halten,  so  ging  er  endlich  eigenmächtig
  vor.  Er  warnte  Marschall,  was  kaum  nöthig  war,  schrieb  an
den  Gesandten  in  Wien  und  stellte  ihm  vor,  welche  „Stratageme  einer
Opposition  gegen  die  Allerhöchsten  Monarchen"“  sich  hinter  dem  Zollverein
versteckten.  Hatzfeldt  schlug  sofort  in  der  Hofburg  Lärm,  und  nun  ergingen
  von  Wien  aus  nach  München,  Karlsruhe,  Biebrich  so  dringende
Warnungen,  daß  der  längst  von  innen  heraus  gelockerte  Sonderbund
unhaltbar  wurde  und  Berstett  eingestand:  die  Darmstädter  Conferenzen
mußten  erfolglos  bleiben,  „schon  der  Acteurs  wegen  und  wegen  der  Nebenpläne,
  die  man  darin  suchte“.  “)  Lange  nachher  erst  erhielt  das  Berliner
Cabinet  Kunde  von  dem  Ungehorsam  seines  Gesandten.  Der  eitle  Diplomat
hatte  sich  laut  gerühmt,  er  habe  den  Darmstädter  Bund  gesprengt;  da
befahl  der  König  den  Thatbestand  zu  untersuchen.  Otterstedt  empfing
einen  scharfen  Verweis  und  abermals  die  Mahnung,  sich  jeder  Einmischung
in  diese  Händel  zu  enthalten:  es  genüge  den  kleinen  Höfen  auszusprechen,
daß  Preußen  bereit  sei  über  die  Erweiterung  seines  Zollsystems  zu  ver-*)

  Metternich  an  Zichy,  10.  April;  an  Graf  Spiegel  in  Cassel,  31.  Mai;  Berichte
von  Blittersdorff,  21.  März;  von  Hatzfeldt,  15.  Sept.  1823.
*“)  Rechberg  an  Pfeffel,  19.  Jan.;  Blittersdorff's  Bericht,  8.  April  1823.
*““)  Berstett  an  Blittersdorff,  25.  Okt.  1824.
        <pb n="334" />
        326  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

handeln.“)  Das  Alles  blieb  freilich  geheim,  und  noch  jahrelang  glaubte
in  Süddeutschland  Jedermann,  der  König  von  Preußen  habe  dem  wohl—
gemeinten  Versuche  süddeutscher  Zolleinheit  die  Grube  gegraben.  Genug,
von  allen  Gebilden  der  Triaspolitik  blieb  nichts  mehr  übrig  als  die  Ober—
rheinische  Kirchenprovinz.  —

Als  die  Bundesversammlung  im  November  nach  den  Ferien  wieder
zusammentrat,  war  der  phantastische  Spuk  der  Bundes-Opposition  bis  auf
die  letzte  Spur  verflogen.  Um  die  Säuberung  des  Hauses  zu  vollenden,
wurde  im  Juli  1824  auch  Goltz  abberufen.  Die  Oesterreicher  sahen  ihn
mit  Freuden  scheiden  und  versprachen  sich  viel  von  seinem  Nachfolger,  dem
Generalpostmeister  v.  Nagler,  der  in  Art  und  Unart  als  Gegenfüßler  des
gutmüthigen  Grafen  erschien.  Gleich  seinem  Schwager  Altenstein  war
Nagler  in  Hardenberg's  fränkischer  Beamtenschule  emporgekommen;  er
hatte  sich  aber  bald  mit  den  streng-conservativen  Anschauungen  der  alt—
ländischen  Bureaukratie  so  gänzlich  erfüllt,  daß  er  zum  Feinde  seines  alten
Gönners  wurde  und,  von  dem  Staatskanzler  aus  dem  Dienste  entfernt,
elf  Jahre  zumeist  auf  Reisen  zubringen  mußte.  Erst  1821,  als  Hardenberg's
  Gestirn  im  Sinken  war,  wurde  er  in  den  Dienst  zurückgerufen,
bald  nachher  zum  Generalpostmeister  ernannt.  In  dieser  Stellung  bewährte
er  ein  außerordentliches  Verwaltungstalent,  aber  auch  ein  Uebermaß  jenes
herrischen  Wesens,  das  im  Postdienst  allerdings  ebenso  unentbehrlich  ist
wie  im  Heere.  Rastlos  thätig,  hart  und  rauh,  der  Schrecken  seiner  Untergebenen,
  erhob  er  die  preußische  Post  binnen  wenigen  Jahren  zu  einer
Musteranstalt  für  Deutschland.  Nach  der  alten  Ueberlieferung  betrachtete
er  das  Postwesen  zwar  nur  als  eine  Einnahmequelle  für  den  Staat  und
willigte  selten  in  eine  Herabsetzung  der  hohen  Gebühren;  aber  sollte  die
Anstalt  Ertrag  bringen,  so  mußte  sie  über  ein  wohlgeschultes  auskömmlich
  besoldetes  Beamtenheer  gebieten  und  das  Publikum  rasch,  bequem,
pünktlich,  sicher  bedienen.  Diese  Sicherheit  hatte  freilich  in  Preußen,  wie
überall,  bestimmte  Grenzen;  das  Erbrechen  der  Briefe  war  in  Nagler's
Augen  ein  unveräußerliches  Kronrecht,  das  nur  Böswillige  der  königlichen
Post  bestreiten  konnten.  Er  rühmte  wohl  die  Milde  seiner  preußischen
Post,  die  sich  mit  dem  „Perlustriren“  begnügte,  während  die  österreichische
auch  vor  dem  „Intercipiren“  nicht  zurückschrak.  Sorgfältig,  wie  er  Alles
trieb,  richtete  er  auch  diesen  Zweig  seines  Dienstes  ein  und  scheute  kein
Mittel,  um  einen  neuen  Siegelabdruck  „für  eine  Wappensammlung“  zu
erwerben;  nach  Saarbrücken  schickte  er  einen  seiner  geschicktesten  Agenten,
Opfermann,  zur  Ueberwachung  des  Briefverkehrs  mit  Frankreich.  Ein
treuer  Genosse  Wittgenstein's  trieb  er  sein  dunkles  Handwerk  bald  mit
herzlichem  Behagen,  und  als  er  den  Frankfurter  Posten  antrat,  hielt  er

 

*)  Bericht  des  Min.  des  Ausw.  an  den  König,  13.  Juli  1824;  Weisungen  an
Otterstedt,  20.  Febr.,  5.  Mai  1825.
        <pb n="335" />
        Nagler.  327

sich  von  Amtswegen  verpflichtet,  zugleich  die  Stimmung  am  Rhein  und
im  Süden  polizeilich  zu  überwachen,  wobei  ihm  sein  gewandter  Secretär
Kelchner  mit  uneigennützigem  Amtseifer  zur  Hand  ging.

So  bewältigte  er  viele  Jahre  hindurch  mit  wunderbarem  Fleiße  die
Geschäfte  des  Generalpostmeisters,  des  Diplomaten,  des  freiwilligen  Polizei—
ministers,  beständig  unterwegs  auf  der  großen  Berlin-Frankfurter  Land—
straße,  wo  alle  Posthalter  stets  bereit  standen,  ihre  vier  besten  Rosse  dem
Gefürchteten  vor  seinen  Extrapostwagen  zu  spannen  —  immer  im  Dienst,
immer  mit  Arbeiten  überladen;  kaum  daß  er  noch  einige  Wochen  frei
behielt  für  die  Pflege  seiner  schönen  Kunstsammlungen.  Er  geizte  mit  jeder
Silbe,  jeder  Minute,  schrieb  seine  Depeschen  mit  dem  denkbar  geringsten
Aufwand  an  Worten,  aber  immer  wirksam  und  das  Wesentliche  treffend,
und  begnügte  sich  in  seinen  Privatbriefen  mit  wenigen  abgerissenen  Sätzen,
die  in  ihrer  trockenen  Kürze  oft  brutal  und  cynisch  wurden.  Als  ihm
sein  treuer  Kelchner  einmal  vorhielt,  daß  der  verzweifelte  Demagog  Kombst
sich  vielleicht  bei  der  Verhaftung  selbst  entleiben  könnte,  da  antwortete  Nagler
einfach:  „der  Selbstmord  ist  seine  Sache.“

Der  bebänderte  und  besternte  Großwürdenträger  erschien  den  gemüth—
lichen  kleinen  Leuten  des  Bundestags  ganz  unausstehlich  mit  seiner  ab—
sprechenden  Schroffheit,  mit  seiner  feierlichen  Amtsmiene,  die  nur  auf
Augenblicke  einer  pfiffig  herablassenden  Freundlichkeit  wich;  die  Frankfurter
sahen  in  diesem  Franken  die  Verkörperung  alles  dessen,  was  am  nord—
deutschen  Wesen  verrufen  war,  und  unzweifelhaft  hat  sein  langer  Aufent—
halt  am  Main  viel  dazu  beigetragen,  die  süddeutschen  Vorurtheile  gegen
das  preußische  Beamtenthum  zu  nähren.  Nagler  erfreute  sich  der  beson—
deren  Gunst  Metternich's  und  wirkte  bei  Allem,  was  die  Hofburg  für  die
Sicherung  der  Ruhe  plante  freudig  mit.  Und  doch  war  er  auf  seine  Weise
ein  stolzer  preußischer  Patriot.  Nicht  um  Oesterreichs  willen,  sondern
nach  seinen  eigenen  starren  absolutistischen  Grundsätzen  unterstützte  er  die
Maßregeln  der  k.  k.  Bundespolizei,  und  niemals  vergaß  er,  daß  sein
König,  den  er  abgöttisch  verehrte,  ihm  bei  der  Abreise  nach  Frankfurt  ein—
geschärft  hatte,  zwar  das  Bündniß  mit  Oesterreich  nicht  zu  vernachlässigen,
aber  auch  dem  preußischen  Staate  nichts  zu  vergeben.  Schon  seine  hart—
protestantische  Gesinnung,  die  überall  jesuitische  Umtriebe  witterte,  stimmte
ihn  mißtrauisch  gegen  die  Hofburg,  und  als  er  dann  bemerkte,  wie  Oester—
reich  in  allen  militärischen  und  wirthschaftlichen  Machtfragen  dem  preu—
ßischen  Bundesgenossen  insgeheim  entgegenarbeitete,  da  setzte  er  sich  sofort
zur  Wehre.  Münch  mußte  bald  fühlen,  daß  mit  diesem  strammen  Reak—
tionär  noch  weniger  auszukommen  war  als  mit  seinem  milderen  Vorgänger.
Persönlich  konnten  sich  die  Zwei,  anspruchsvoll  und  ungemüthlich  wie  sie
Beide  waren,  ohnehin  nicht  vertragen.  Schon  bald  nach  Nagler's  Eintritt
begannen  geheime  Zwistigkeiten,  die  seitdem  fast  alljährlich  wiederkehrten
und  immer  wieder  durch  Metternich's  Vermittlung,  meist  zu  Gunsten  des
        <pb n="336" />
        328  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Preußen,  beigelegt  wurden.  Wo  es  aber  galt,  die  kleinen  Gesandten  in
Zucht  zu  halten,  da  standen  sie  selbander  fest  zusammen.  —

Dergestalt  war  die  Bundesversammlung  gereinigt,  und  Schlag  auf
Schlag,  fast  ohne  Debatte,  faßte  sie  nunmehr  unter  Münch's  Leitung  eine
Reihe  von  Beschlüssen,  welche  den  Wiener  Hof  mit  gerechter  Befriedigung
erfüllten.  Die  westphälischen  Domänenkäufer  wurden  einfach  abgewiesen,
wegen  Incompetenz  der  Versammlung.  Um  seinen  Abscheu  gegen  Klüber's
und  Wangenheim's  Lehre  vom  ewigen  Staate  noch  unzweideutiger  zu
bekunden,  fügte  der  Bundestag  den  in  der  Geschichte  gesitteter  Völker  bei—
spiellosen  Beschluß  hinzu,  daß  bei  seinen  Verhandlungen  keine  Berufung
auf  „neue  Bundeslehren  und  Theorien“  geduldet  werden  solle  (11.  Dec.
1823).  Somit  ward  der  Wissenschaft  feierlich  verboten,  klärend  und
mäßigend  mitzuwirken  bei  der  Fortbildung  eines  Bundesrechts,  das  in
seinem  dürftigen  und  unfertigen  Zustande  des  Beistandes  geistiger  Kräfte
gar  nicht  entrathen  konnte.  So  frech  hatte  sich  in  diesem  Gelehrtenvolke
der  Haß  gegen  alle  Bildung  noch  nicht  herausgewagt.

Seltsam,  wie  bei  diesen  Verhandlungen  wieder  die  zwei  Seelen  der
preußischen  Politik  hervortraten.  Wo  die  Demagogenscheu  nicht  einwirkte,
da  zeigte  sich  Preußen  stets  als  der  redlichste  unter  allen  deutschen  Staaten.
Der  westphälischen  Domänenkäufer  nahm  sich  Goltz  bis  zuletzt  wacker  an;
er  wollte  den  Kurfürsten  von  Bundeswegen  nöthigen,  auch  über  alle  noch
schwebenden  Streitfälle  dem  Bundestage  Rechnung  abzulegen,  und  sprach
seine  Entrüstung  sehr  derb  aus,  als  die  große  Mehrheit  der  Versamm—
lung,  von  Münch  geführt,  ihren  eigenen  früheren  Beschlüssen  zuwider,  die
unschuldigen  Opfer  des  hessischen  Despoten  kurzerhand  abwies.  Und  die—
selbe  Regierung,  die  hier  so  ehrenhaft  verfuhr,  stimmte  nicht  nur  dem
Beschlusse  wider  die  Bundesrechts-Theorien  willig  zu,  sie  überbot  ihn  noch
durch  eine  thörichte  Ungerechtigkeit,  welche  Preußens  guten  Ruf  schwer
und  nachhaltig  schädigte.  Beunruhigt  durch  Marschall's  und  Metternich's
geheime  Anklagen  hatte  Bernstorff,  ohne  den  Angeschuldigten  auch  nur
anzuhören,  die  Schriften  Klüber's,  vermuthlich  durch  Kamptz,  untersuchen
lassen  und  überraschte  nun  den  Arglosen  durch  die  Ankündigung:  daß
seine  Schriften  auf  den  preußischen  Universitäten  nicht  mehr  benutzt  werden
dürften,  er  selber  aber  im  Auswärtigen  Amte  keine  Beschäftigung  mehr
finden  könne.“)  Als  Gründe  waren  namentlich  angegeben:  die  naturrecht—
lichen  Erörterungen  in  Klüber's  Bundesrecht  und  seine  Vorliebe  für  die
neuen  gemischten  Verfassungen,  deren  demokratische  Grundsätze  die  könig—
liche  Regierung  doch  bekanntermaßen  bekämpfe.  Eine  solche  Behandlung
ließ  sich  der  hochangesehene  Gelehrte  nicht  bieten;  er  warf  dem  Minister
seine  5000  Thlr.  Gehalt  vor  die  Füße,  nahm  sofort  seinen  Abschied  und
lebte  noch  lange  als  Privatmann  in  Frankfurt,  das  anerkannte  Haupt

 

*)  Blittersdorff's  Bericht,  3.  December  1823.
        <pb n="337" />
        Reaktion  am  Bundestage.  329

der  unzufriedenen  diplomatie  volante,  den  Süddeutschen  ein  lebendiger
Beweis  preußischer  Regierungswillkür.

Schon  vorher,  im  Mai,  hatte  der  Preßausschuß  seine  Thätigkeit
wieder  aufgenommen  und  alsbald  den  Stuttgarter  Deutschen  Beobachter
unterdrückt.  Wie  fühlte  der  Referent  Blittersdorff  sich  geehrt,  da  ihm
beschieden  ward,  „den  Stier  bei  den  Hörnern  zu  packen“.  In  seinem  Eifer
verleugnete  er  sogar  seine  Eitelkeit  und  verstand  sich  dazu,  eine  ungeheure
Denkschrift,  die  ihm  aus  der  Hofburg  zugesandt  worden,  für  sein  eigenes
Werk  auszugeben.  Sie  brandmarkte  das  revolutionäre  „Delirium“  des
unheimlichen  schwäbischen  Blattes  und  mit  besonderem  Ingrimm  jenen
Lindner'schen  Artikel,  „die  Diplomaten“.  „Obwohl  es  scheinen  möchte  als
spräche  der  Ausschuß  hier  in  eigener  Sache“,  gelangte  er  doch  zu  dem
einleuchtenden  Schlusse,  daß  die  Sicherheit  des  Bundes  gefährdet  sei,  wenn
„diese  angesehene  Klasse  von  Beamten“  unanständig  behandelt  würde.  Bald
darauf  wurde  F.  Murhard  aus  Frankfurt  ausgewiesen;  Nassau  und  die
beiden  Hessen  mußten  sich  verpflichten,  ihn  in  ihren  Ländern,  so  nahe  der
Bundesstadt,  nicht  zu  dulden.  Lindner  wagte  sich  in  einer  Sammlung
seiner  „Geheimen  Papiere“  gegen  Blittersdorff  sehr  zahm  zu  vertheidigen
und  beschleunigte  dadurch  nur  seine  Verbannung  aus  Württemberg.

Während  die  Bundesversammlung  also  unter  den  liberalen  Schrift—
stellern  aufräumte,  bereitete  ihr  der  bairische  Kammerredner  Hornthal  mit
orientalischer  Dreistigkeit  eine  schmerzliche  Ueberraschung.  Er  widmete  ihr
ehrfurchtsvoll  seine  neueste  Schrift:  „Werden  die  deutschen  Bundesfürsten
am  Kriege  gegen  Spanien  theilnehmen?“  —  ein  Büchlein,  das  die  freien
Spanier  mit  phrasenreichen  Lobsprüchen  überschüttete.  Um  solchem  Aergerniß
für  immer  vorzubeugen,  beschloß  die  Bundesversammlung,  daß  ihr  fortan
Niemand  mehr  ohne  besondere  Erlaubniß  ein  Buch  widmen  dürfe;  auch
Büchergeschenke  wolle  sie  nur  dann  annehmen,  wenn  der  Verfasser  sein
Werk  vorher  dem  Bundesgesandten  seines  Souveräns  überreichte  und  dieser
seinen  Segen  dazu  gab.  Dergestalt  war  den  demagogischen  Ideen  jeder  Zugang
  zu  der  Bücherei  des  Taxis'schen  Palastes  versperrt,  und  damit  auch  die
Akten  des  Bundestages  vor  der  Einschleppung  des  Krankheitsstoffes  bewahrt
blieben,  beschloß  die  Versammlung  am  15.  Jan.  1822,  daß  alle  Eingaben
an  den  Bund,  sofern  sie  gedruckt  würden,  vorher  der  Censur  unterliegen
sollten.  Also  selbst  das  bescheidenste  aller  staatsbürgerlichen  Rechte,  das
Recht  der  Bitte,  das  den  Russen  und  den  Chinesen  ungeschmälert  blieb,
wurde  unserem  Volke  verkümmert;  die  verhüllte  Fremdherrschaft,  die  auf
Deutschland  lastete,  setzte  sich  ein  Denkmal  ohne  Gleichen.  Den  Anlaß  zu
dem  unglaublichen  Beschlusse  hatte  die  holsteinische  Ritterschaft  gegeben  mit
ihren  Bitten  um  Herstellung  der  alten  Landesverfassung,  die  natürlich
schroff  abgewiesen  wurden.

Nach  Alledem  war  es  nur  folgerecht,  daß  der  Bundestag  seine  Verhandlungen
  fortan  geheim  hielt,  wie  Metternich  schon  auf  der  Wiener
        <pb n="338" />
        330  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Conferenz  beantragt  hatte.  Am  1.  Juli  1824  beschloß  die  Versammlung,
nur  noch  eine  Auswahl  aus  ihren  Protocollen  zu  veröffentlichen;  von  den
eigentlichen  Protocollen  wurden  nur  wenige  Exemplare  gedruckt,  sorgfältig
mit  Nummern  versehen  und  im  strengsten  Geheimniß  den  verbündeten
Höfen  mitgetheilt,  wo  man  sie  so  sorgsam  verwahrte,  daß  bis  zum  Jahre
1848  kein  einziger  deutscher  Gelehrter  davon  Kenntniß  nehmen  konnte.  Die
veröffentlichten  dürftigen  Auszüge  fanden  keine  Leser,  und  schon  nach  vier
Jahren  wurde  die  Herausgabe  „wegen  Mangels  an  Stoff“  gänzlich  eingestellt.
  Gewiß  waren  die  Verhandlungen  eines  Gesandtencongresses  für
das  große  Publikum  wenig  geeignet;  ihre  Veröffentlichung  hatte  oft  den
Zwiespalt  zwischen  den  Höfen  erweitert,  öfter  noch  die  Gesandten  zur  Entfaltung
  unnützer  Redekünste  verführt.  Aber  die  Heimlichkeit  der  Berathungen
  wirkte  noch  unheilvoller.  Die  deutsche  Centralgewalt  erschien
der  erbitterten  Nation  fortan  nur  noch  wie  eine  geheime  Polizeibehörde,
und  die  dem  Bundestage  so  verdächtige  Wissenschaft  des  deutschen  Bundesrechts
  kam  niemals  aus  den  Windeln  heraus,  weil  sie  über  Entstehung,
Sinn  und  Zweck  der  Bundesgesetze  nichts  Sicheres  zu  sagen  wußte.  Nur
einmal  in  diesen  langen  Jahren  wagte  sich  schwarzer  Verrath  an  die
Protocolle  des  Bundestages  heran.  Der  Legationssecretär  einer  Bundesgesandtschaft
  entdeckte  eines  Tags,  als  er  sich  sein  Abendbrot  beim  Metzger
gekauft  hatte,  mit  Entsetzen,  daß  die  Wurst  in  ein  geheimes  Bundesprotocoll
  eingewickelt  war.  Sofort  wurde  die  Frankfurter  Polizei  aufgeboten;
sie  war  längst  gewohnt,  dem  k.  k.  Präsidialgesandten  treue  Dienste  zu  leisten,
und  es  gelang  ihr  nicht  nur,  noch  eine  erkleckliche  Anzahl  fettiger  Protocollbogen
  aufzutreiben,  sondern  auch  den  Nachweis  zu  führen,  daß  die  Köchin
des  Ernestinischen  Bundesgesandten  die  alten  Papiere,  die  ihr  Herr  doch
niemals  las,  an  den  Wurstler  verkauft  hatte.  Deutschlands  höchste  Behörde
  erörterte  den  schwierigen  Fall  mit  gewohnter  Gründlichkeit;  dann
wurden  die  aufgelaufenen  Akten  nebst  den  glücklich  wieder  eingefangenen
alten  Protocollbogen  zu  einem  besonderen  Fascikel  vereinigt  und  im
Bundesarchiv  niedergelegt,  woselbst  der  Name  der  pflichtvergessenen  Bundesköchin
  noch  heute  für  das  Gedächtniß  der  Nachwelt  aufbewahrt  wird.
Das  Stillleben  in  der  Eschenheimer  Gasse  ward  nachgerade  so  unheimlich,
  daß  die  Zeiten  Wangenheim's  mit  ihrem  wüsten  Lärm  und  Zank
daneben  noch  beneidenswerth  erschienen.  Seit  Münch  sein  Scepter  schwang,
ging  die  ganze  Thätigkeit  des  Bundestages  im  Niederhalten  des  nationalen
Lebens  auf.  Nur  die  preußische  Regierung  bewährte  selbst  in  diesen  Tagen
dumpfen  Druckes  noch  ihren  alten  Eifer  für  die  Stärkung  der  nationalen
Wehrkraft.  Der  König  bestand  darauf,  daß  mindestens  die  Vertheidigung
des  Mittelrheins  endlich  geregelt  werden  müßte,  da  die  Süddeutschen  sich
über  ihre  Bundesfestungen  doch  nicht  einigten.  Nachdem  er  in  Frankfurt
  noch  mehrmals  vergeblich  hatte  mahnen  lassen,  sendete  er  im  Frühjahr
  1824  den  General  Krauseneck  nach  Wien.  Hatzfeldt  erschrak  über  den
        <pb n="339" />
        Uebernahme  der  Bundesfestungen.  331

unbequemen  Mahner,  er  fürchtete  schon  ein  Zerwürfniß  mit  seinem  österreichischen
  Freunde.  Der  General  aber  ließ  sich  nicht  beirren  und  trat
so  nachdrücklich  auf,  daß  Metternich  kleinlaut  die  bündigsten  Zusagen  gab:
nur  unglückliche  Mißverständnisse  sollten  bisher  die  Zögerung  verschuldet
haben;  er  ging  soweit,  dem  General  zu  betheuern:  „jeder  Oesterreicher
hat  ein  preußisches  Herz“  —  was  in  Berlin  sehr  peinlich  berührte,  weil
man  die  Absicht  merkte.)  In  der  That  hielt  er  auch  diesmal  nicht  Wort.
Erst  als  Nagler  selbst  im  nächsten  Winter  nach  Wien  kam,  wurde  Oesterreichs
  Widerstreben  gänzlich  überwunden,““)  und  im  April  1825,  fast  zehn
Jahre  nach  Abschluß  der  europäischen  Verträge,  verlangten  die  beiden  Großmächte
  endlich  in  vollem  Ernst,  daß  der  Bund  nunmehr  Mainz,  Landau
und  Luxemburg  als  Bundesfestungen  übernehmen  müsse.

Noch  einmal  begann  die  particularistische  Schamlosigkeit  ihr  altes
Gezänk.  Obgleich  die  Mittelstaaten  keineswegs  wünschten,  etwa  selber  an
Preußens  Stelle  das  Besatzungsrecht  in  den  Bundesfestungen  zu  übernehmen,
  so  stellten  sie  sich  doch  an,  als  wäre  diese  Last,  welche  Preußen  für
ganz  Deutschland  trug,  eine  dem  preußischen  Staate  gewährte  Gunstz  sie
fanden  es  höchst  unbillig,  daß  der  Bund  für  Servis  und  andere  Nebenkosten
aufkommen  sollte.  Für  Luxemburg  wollte  Württemberg  gar  nichts  zahlen;
denn  nach  der  Rechtsansicht  des  Stuttgarter  Hofes  war  Mainz  allein  eine
wirkliche  Bundesfestung,  Luxemburg  dagegen  „nur  in  militärischer  Hinsicht
als  Bundesfestung  zu  betrachten“  und  folglich  Preußen  allein  verpflichtet,
alle  Lasten  zu  tragen.  Auch  der  Hannoveraner  Hammerstein  zeigte  sich
so  widerspänstig,  daß  der  englische  Gesandte  ihn  an  seine  vaterländischen
Pflichten  erinnern  mußte;  er  fragte  ihn,  ob  er  denn  nicht  wisse,  daß  die
Verstärkung  der  Rheingrenze  im  britischen  Interesse  liege?  Am  lautesten
lärmte  der  luxemburgische  Gesandte:  die  Uebernahme  sei  verfrüht,  der
Festungsrayon  noch  nicht  abgegrenzt,  überdies  müsse  sein  König  für  die
niederländischen  Truppen  auf  ihrem  vaterländischen  Boden  den  Vortritt
vor  den  Preußen  fordern.

Trotz  alledem  blieb  Preußen  fest,  und  Münch,  der  bisher  durch  seinen
Langenau  den  vertragsbrüchigen  Luxemburger  zu  allen  seinen  Winkelzügen
ermuthigt  hatte,  mußte  sich  endlich  entschließen,  die  Macht  der  Mehrheit
zu  gebrauchen,  obgleich  Baiern  einen  einstimmigen  Beschluß  verlangte.  Am
28.  Juli  entschied  sich  die  Mehrheit  der  Stimmen  für  die  Uebernahme
der  drei  Festungen.  Nagler  aber  schrieb  traurig:  „die  Angelegenheit  hat
bewiesen,  daß  aus  der  Bundesversammlung  eine  einhellige  Vereinigung
zu  größeren  Zwecken,  sobald  dabei  ein  Interesse  eines  einzelnen  Bundesstaates
  berührt  oder  Geldleistungen  von  Allen  gefordert  werden,  schwer,
ja  wohl  nie  hervorgehen  werde.““*)  So  urtheilte  der  Günstling  Metter-*)

  Meyern's  Bericht,  25.  Sept.  1824.  "“")  Nagler's  Bericht,  Wien  10.  Febr.  1825.
**#)  Berichte  von  Blittersdorff,  25.  Mai;  von  Nagler,  24.  Juli,  3.,  11.  August,
24.  Sept.  1825.
        <pb n="340" />
        332  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

nich's,  ein  Jahr  nachdem  er  das  Frankfurter  Treiben  kennen  gelernt,  über
die  Lieblingsschöpfung  seines  Meisters;  der  sachliche  Ernst  des  preußischen
Beamten  war  in  ihm  doch  stärker  als  die  österreichisch-reaktionäre  Parteigesinnung.
  Da  Baiern  sich  nicht  zufrieden  gab,  so  wurde  die  Uebernahme
von  Landau  noch  verschoben  und  nach  wiederholten  Verhandlungen  erst  im
Jahre  1831  ausgeführt.  Ueber  die  letzten  Beweggründe  der  Widersprechenden
erklärte  sich  der  Stuttgarter  Hof  selber  mit  einer  cynischen  Aufrichtigkeit,
die  er  sonst  nicht  liebte.  König  Wilhelm  hielt  für  räthlich  sich  vor  Kaiser
Franz  wegen  des  Rückfalls  in  die  alte  Oppositionspolitik  zu  rechtfertigen,
und  ließ  darum  nach  Wien  schreiben:  „Es  handelte  sich  um  eine  für  uns
wesentliche  Sache,  um  das  Geld,  das  heute  überall  und  namentlich  in
einem  ackerbauenden  Lande,  wie  das  unsere,  selten  ist.“  Dann  abermals:
Württemberg  sei  gern  bereit,  aus  Rücksicht  auf  die  Großmächte,  Luxemburg
und  Landau  in  die  Reihe  der  Bundesfestungen  aufzunehmen;  „es  wäre
aber  ungerecht,  daraus  eine  für  unsere  Finanzen  nachtheilige  Folgerung
zu  ziehen“;  für  Preußen  und  Oesterreich  bedeuten  diese  Kosten  nichte
für  uns  sind  sie  „ein  Gegenstand“.  Und  scieblic  noch  einfacher:  „Es
kann  keiner  Rechtfertigung  bedürfen,  daß  S.  k.  Maj.  Anstand  nehmen
mußten,  auf  eine  Uebernahme  von  Festungen  einzugehen,  mit  welchen
Höchstihren  Landen  als  daran  geknüpfte  Folgen  bedeutende  Lasten  auferlegt
worden  wären.“)

Der  wackere  Wolzogen,  der  sich  so  viele  Jahre  lang  mit  der  Bosheit
und  dem  Unverstande  hatte  herumschlagen  müssen,  erlebte  jetzt  die  Genugthuung,
  daß  er  im  Dec.  1825  mit  dem  hannöverschen  General  v.  Hinüber
nach  Mainz  gesendet  wurde  und  die  Festung  für  den  Bund  übernahm.
Es  war  die  höchste  Zeit,  da  die  Werke  ganz  zu  zerfallen  drohten.  Als
die  beiden  Bundescommissare  aber  einige  Monate  später  nach  Luxemburg
aufbrechen  wollten,  da  verweigerte  ihnen  der  luxemburgische  Gesandte  die
Pässe.  Sie  reisten  nun  ohne  sein  Visa,  vollzogen  die  Uebernahme  der
Festung,  sendeten  einen  Protest  des  niederländischen  Generals  Gödeke,  der
ihnen  nach  der  feierlichen  Parade  zuging,  ungelesen  zurück  (13.  März  1820).
Nach  der  Heimkehr  fanden  sie  beim  Bundestage  ein  Schreiben  der  niederländischen
  Regierung  vor,  das  in  den  gröbsten  Worten  „den  nicht  leicht
zu  qualificirenden  Akt“  vom  13.  März  für  null  und  nichtig  erklärte.  Der
alte  Haß  des  Oraniers  gegen  den  Nachbarstaat,  dem  er  seinen  Thron
verdankte,  entlud  sich  noch  einmal;  er  drohte  für  den  Nothfall  noch  mit
„anderen  Mitteln,  um  die  Integrität  seines  Großherzogthums  zu  beschirmen“.
  Solche  Beleidigungen  konnte  sich  selbst  die  Bundesversammlung
nicht  bieten  lassen.  Sie  wies  die  Beschwerde  als  unstatthaft  zurück,  und
sprach  über  die  Ausdrücke  des  Königs  ihr  Bedauern  aus.“)  Der  Oranier

 

*lJ)  Ministerialschreiben  des  Min.  v.  Beroldingen  an  den  Gesandten  v.  Gremp  in
Wien,  Stuttgart  22.  Mai  1825,  nebst  Beilage:  Denkschrift  über  die  Bundesfestungen.
**)  Nagler's  Berichte,  4.,  6.  März,  15.  April,  15.  Mai  1826.
        <pb n="341" />
        Münch's  Vorschläge  zur  Erneuerung  der  Karlsbader  Beschlüsse.  333

aber  gab  schließlich  nach:  er  wußte  wohl,  daß  er  das  klare  Recht  gegen
sich  hatte.

 

Der  Wiener  Hof  betheiligte  sich  an  diesen  langwierigen  Händeln  nur
ungern,  nur  weil  er  fühlte,  daß  die  preußische  Geduld  auf  die  Neige
ging.  Ungleich  wichtiger  als  die  Sicherung  der  Rheingrenze  war  ihm
die  Erneuerung  der  Karlsbader  Beschlüsse,  da  die  Giltigkeit  des  Preßgesetzes
mit  dem  Jahre  1824  erlosch.  Von  langer  Hand  her  wurde  diese  rettende
That  vorbereitet;  mit  ihr  sollte  die  Säuberung  des  Bundestags  ihren
Abschluß  finden.  Schon  am  6.  Januar  1824  unterbreitete  Münch  dem
Staatskanzler  seinen  Feldzugsplan.  Er  wies  in  einem  Promemoria  nach,
daß  eigentlich  nur  das  Preßgesetz  der  Verlängerung  bedürfe,  da  die  übrigen
Karlsbader  Gesetze  nicht  für  eine  bestimmte  Frist  erlassen  seien;  er  be—
hauptete  dreist,  für  den  Beschluß  der  Verlängerung  genüge  die  einfache
Mehrheit  am  Bundestage,  rieth  aber  seinem  Gönner  dringend,  zuvor  ver—
traulich  mit  den  größeren  Höfen,  vornehmlich  mit  dem  Münchener  zu  ver—
handeln.  Denn  in  Baiern  bestand  noch  immer  die  einzige  bescheidene
Ausnahme  von  der  Regel  des  Karlsbader  Preßgesetzes.  Nur  die  Zeitschriften,
  nicht  die  Bücher  waren  dort  der  Cenfur  unterworfen,  und
obgleich  die  Münchener  Polizei  durch  scharfe  Verbote  auch  die  Bücher  wohl
zu  treffen  wußte,  so  hielt  der  k.  k.  Präsidialgesandte  doch  jede  Abweichung
von  dem  großen  Grundsatze  der  Censur  für  gefährlich.  Metternich  folgte
dem  Rathe  und  suchte  sich  zunächst  der  Unterstützung  Preußens  zu  versichern,
  indem  er  die  Hauptsätze  der  Denkschrift  Münch's  durch  Hatzfeldt
nach  Berlin  gelangen  ließ  (12.  Mai).  Bernstorff  gab  seine  Zustimmung,
denn  über  Zeitungen  und  Studenten  dachte  er  nicht  anders  als  sein
Wiener  Freund.  Nur  ein  ernstes  Formbedenken  machte  er  geltend.  Die
Erinnerung  an  jene  gefälschte  Abstimmung,  welche  einst  die  Annahme  der
Karlsbader  Beschlüsse  herbeigeführt  hatte,  war  dem  preußischen  Minister
doch  peinlich.  Er  bestand  darauf,  daß  diesmal  die  Formen  des  Bundesrechts
  gewissenhaft  geschont  würden;  er  verlangte  einstimmigen  Beschluß,
da  die  Erneuerung  eines  Ausnahmegesetzes  dem  Erlaß  eines  neuen  Gesetzes
  rechtlich  gleichstehe,  und  setzte  endlich  seinen  Willen  durch,  obwohl
der  Wiener  Hof,  aus  Furcht  vor  einem  Mißerfolge,  sehr  lange  und  lebhaft
widersprach.)

Unterdessen  ging  Metternich  selbst  nach  Baiern,  wo  er  die  Stimmung
über  alles  Erwarten  günstig  fand.  Wohl  hatte  Max  Joseph  jüngst  wieder,
beim  Jubelfest  seiner  Regierung,  unzählige  Beweise  der  Liebe  von  seinem
Volke  empfangen  und  er  wußte  die  bairische  Treue  zu  schätzen;  aber  in

 

7)  Eichhorn's  Promemoria  5.  Juni;  Bernstorff's  Weisungen  an  Hatzfeldt,  15.  Juni;
an  Jordan  und  Küster,  18.  Juni;  an  Goltz,  22.  Juni;  Nagler's  Bericht,  24.  Juli  1824.
        <pb n="342" />
        334  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

das  constitutionelle  Wesen  konnte  sich  der  alternde  König  nie  recht  finden,
und  mit  Bangen  sah  er  dem  nächsten  Landtage  entgegen,  der  ein  beträcht—
liches  Deficit  decken  sollte.  Zudem  stand  die  Demagogenverfolgung  eben
jetzt  in  voller  Blüthe.  In  München  wurden  Dr.  Eisenmann  und  einige
andere  brave  junge  Männer,  auf  eine  Anzeige  aus  Berlin,  verhaftet.  In
Erlangen  wollte  man  bei  gefangenen  Soldaten  einen  Plan  entdeckt  haben,
der  darauf  hinauslief,  den  König  mitsammt  seinen  Ministern  zu  beseitigen
oder  gar  zu  erhängen,  wie  ängstliche  Gemüther  behaupteten:  nur  den
liberalen  Lerchenfeld  dachten  die  jungen  Unholde  zu  verschonen.  Die
Kinderei  machte  doch  tiefen  Eindruck  bei  Hofe,  und  dem  liberalen  Minister
gereichte  die  Verehrung,  welche  ihm  die  Demagogen  erwiesen,  nicht  zum
Vortheil.  Er  war  schon  mehrmals  seinem  Sturze  nahe  gewesen  und  hatte
es  hinnehmen  müssen,  daß  sein  geistvoller  Freund  Ignaz  Rudhart,  wegen
eines  freimüthigen  Buches  über  das  Bundesrecht,  in  die  Provinz  versetzt
wurde.  Die  um  den  Nuntius  geschaarte  ultramontane  Partei  trat  täglich
kecker  auf;  in  der  Frauenkirche  hielt  Pfarrer  Hoek,  geschützt  von  seinem
Erzbischof,  Schmähpredigten  wider  die  Protestanten.  Eine  Schrift  von
Alexander  Müller  „Preußen  und  Baiern  im  Concordate  mit  Rom“  wurde
verboten,  weil  sie  die  alte  fridericianische  Kirchenpolitik  vertheidigte.)
Unheimliche  Gerüchte  von  hierarchischen  Umtrieben  durchliefen  das  Land
und  beunruhigten  die  protestantische  Bevölkerung.  Als  der  König,  um  den
protestantischen  Gemeinden  eine  größere  Selbständigkeit  zu  geben,  die  Erwählung
  von  Presbyterien  anordnete,  da  stieß  er  bei  seinen  Franken  auf
zähen  Widerstand.  Anselm  Feuerbach  eiferte  in  leidenschaftlichen  Streitschriften
  wider  den  Versuch,  die  lutherische  Freiheit  durch  calvinische  Sittenzucht
  zu  beschränken,  er  bestritt  dem  katholischen  Landesherrn  die  oberstbischöfliche
  Gewalt,  verlangte  ein  besonderes  Cultusministerium  für  die
protestantische  Kirche  und  ließ  sich  auch  nicht  beschwichtigen,  als  Schleiermacher
  und  sogar  der  Todfeind  der  Priesterherrschaft,  Paulus  den  offenbar
wohlgemeinten  Plan  des  Königs  vertheidigten.  Das  Mißtrauen  war
unüberwindlich,  die  Krone  mußte  nachgeben.  Tief  erschüttert  durch  den
Tod  seines  Lieblings  Eugen  Beauharnais  zeigte  sich  Max  Joseph  in  diesen
Tagen  noch  weicher  und  lenksamer  als  sonst.  Rechberg  stand  in  höchster
Gnade  und  verstand  diese  Stimmung  zu  benutzen.  Er  wurde  nicht  müde
dem  preußischen  Gesandten  zu  versichern,  sein  König  werde  sich  herzlich
freuen,  wenn  ihm  der  Bund  eine  Reform  seiner  Landesverfassung  ermöglichec;
  der  Antrag  darauf  könne  freilich  nicht  von  Baiern,  sondern  nur  von
den  Großmächten  ausgehen.“)

In  den  letzten  Maitagen  traf  Metternich  in  Tegernsee  ein,  im  Gefolge
  des  Erzherzogs  Franz  Karl,  der  sich  dort  mit  der  Tochter  des  Königs,

 

*)  Berichte  von  Zastrow,  26.  Febr.;  von  Küster,  3.,  6.  Aug.  1823,  28.  April  1824.
*“)  Küster's  Berichte,  31.  März,  9.,  23.  Mai  1824.
        <pb n="343" />
        Metternich  in  Tegernsee.  335

Sophie  verloben  sollte;  um  des  österreichischen  Bündnisses  willen  hatte
sich  der  zärtliche  Vater  doch  entschlossen,  die  Hand  der  schönen  und  klugen
Prinzessin  diesem  von  der  Natur  gar  stiefmütterlich  behandelten  zweiten
Sohne  des  Kaisers  Franz  zu  schenken.  Während  die  fürstlichen  Herr—
schaften  ihr  glänzendes  Familienfest  feierten,  unterhandelte  Metternich  ins—
geheim  mit  Rechberg,  Wrede,  Zentner,  und  legte  ihnen  zunächst  die  Denk—
schrift  Münch's  vor.  Vorsichtig  warf  der  Oesterreicher  sodann  die  Frage
auf,  ob  nicht  bei  dieser  Gelegenheit  auch  die  dringend  nöthige  Abänderung
der  neuen  Landesverfassungen  von  Bundeswegen  versucht  werden  könne.
Der  Anlaß  zu  dieser  Frage  kam  wieder  von  dem  unverbesserlich  reaktionären
  badischen  Hofe.  Während  der  jüngsten  Monate  hatten  die  Ultras
in  Karlsruhe  nicht  aufgehört,  ihrem  Wiener  Beschützer  die  Befestigung
des  monarchischen  Princips,  die  Schließung  der  Zuhörertribünen  in  den
Kammern,  die  Aufhebung  der  akademischen  Gerichtsbarkeit  ans  Herz  zu
legen;  im  Januar  war  Berstett  selbst  nach  Frankfurt  geeilt  um  mit  Münch
wegen  der  Bändigung  des  badischen  Landtags  zu  verhandeln.)  Zu
Metternich's  freudiger  Ueberraschung  nahm  nicht  bloß  Rechberg  diese  Eröffnungen
  freundlich  auf,  sondern  auch  Zentner.  Derselbe  Mann,  der  vor
kaum  fünf  Jahren  die  Karlsbader  Beschlüsse  so  eifrig  bekämpft  hatte,  hielt
jetzt  ihre  Verlängerung  für  dringend  nöthig.  So  unwiderstehlich  riß  die
reaktionäre  Strömung  der  Zeit  auch  die  Besonnenen  mit  sich  fort.  Alle
leitenden  Staatsmänner  Deutschlands,  bis  auf  verschwindende  Ausnahmen,
bekannten  sich  nunmehr  offen  zu  Gentz's  frechem  Ausspruch:  „das  oberste
Gesetz  des  europäischen  Staates  heißt  Censur.“  Allen  erschien  es  ruchlos,
unbegreiflich,  daß  die  auf  den  Schlachtfeldern  Südeuropas  unterlegene
Revolution  noch  immer  lebte,  daß  die  geschlagene  Partei  noch  zu  reden
wagte  und  die  Todten  —  so  höhnte  Gentz  —  wie  Banquo's  Schatten  die
Lebendigen  von  ihren  Stühlen  trieben.  In  eine  tiefgreifende  Umgestaltung
der  Landesverfassungen  wollte  Zentner  allerdings  nicht  willigen,  doch  die
Oeffentlichkeit  der  Landtagsverhandlungen  —  „dieses  erste  und  in  seinen
täglichen  Ausbrüchen  größte  aller  neueren  Uebel“,  wie  Metternich  sich  ausdrückte
  —  hielt  auch  er  für  verderblich,  und  auf  das  Andringen  des
Oesterreichers  legte  er  endlich  (28.  Mai)  seine  Vorschläge  in  einem  Aufsatze
  nieder,  welcher  die  kühnsten  Hoffnungen  der  Hofburg  übertraf.)
Die  Denkschrift  verlangte,  daß  Oesterreich  in  einem  Präsidialvortrage
dem  Bundestage  die  „bei  scheinbarer  äußerer  Ruhe“  noch  fortwährende
bedrohliche  Thätigkeit  der  revolutionären  Parteien  darstellen  und  daraufhin
  die  Verlängerung  der  Karlsbader  Beschlüsse,  soweit  sie  nicht  ohnedies

 

*)  Berstett  an  Metternich,  5.  April  1824.  u.  s.  w.;  Küster's  Berichte,  8.,  22.  Jan.  1824.

*“)  Zentner's  Denkschrift  steht  wortgetreu  abgedruckt  in  Ilse's  Gesch.  d.  d.  Bundesversammlung

  II,  341.  Das  Schriftstück  hingegen,  welches  in  Metternich's  hinterlassenen

Papieren  IV,  120  fälschlich  für  Zentner's  Arbeit  ausgegeben  wird,  ist  in  Wahrheit  —  das
Promemoria  Münch-Bellinghausen's  vom  6.  Jan.  1824.  Näheres  in  Beilage  12.
        <pb n="344" />
        330  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

schon  fortbeständen,  beantragen  solle.  Im  Einzelnen  forderte  Zentner
namentlich  die  Aufrechterhaltung  des  monarchischen  Princips  bei  der  Ausführung
  des  Artikels  13  der  Bundesakte.  Im  Deutschen  Bunde  können
„keine  von  dem  ursprünglichen  landständischen  Charakter  gänzlich  abweichenden
  Formen  und  Grundsätze  geduldet  werden“,  darum  müssen  alle  die
Bundesstaaten,  welche  ihren  Ständen  öffentliche  Verhandlungen  gestatten,
womöglich  nach  gemeinsamer  Verabredung,  strenge  Geschäftsordnungen  einführen.
  Mit  der  Fortdauer  der  Gesetze  wider  die  Universitäten  und  die
Presse  erklärte  sich  der  bairische  Minister  ganz  einverstanden,  obwohl  er
hinzufügte,  daß  man  in  Baiern  durch  Bücherverbote  ebenso  viel,  ja  sogar
noch  mehr  erreicht  habe  als  anderwärts  durch  die  Büchercensur.  Von
einem  Vorbehalte  der  bairischen  Souveränität  und  Verfassung  war  gar  keine
Rede  mehr.  Also  schien  der  Vater  der  bairischen  Constitution  mit  fliegenden
  Fahnen  in  das  österreichische  Lager  hinüberzuziehen,  und  Metternich
beschloß  sofort,  diese  Denkschrift  Zentner's  für  seine  eigenen  Anträge  am
Bundestage  zur  Grundlage  zu  nehmen.  Er  wollte,  so  gestand  er  seinem
Kaiser,  „Baiern  compromittiren“,  dem  unzuverlässigen  Münchener  Hof
jeden  Rückzug  versperren.  Hochbefriedigt  verließ  er  Tegernsee  am  5.  Juni,
um  dann  auf  dem  Johannisberge  seine  Vertrauten  um  sich  zu  versammeln.
Sie  Alle  begrüßten  die  bairische  Denkschrift  als  einen  großen  Erfolg.  Der
preußische  Bundesgesandte  meinte  schadenfroh:  „Zentner  schien  sein  eignes
Kind  für  ungerathen  zu  erklären  und  ging  auf  einen  Erleuchtungspunkt
über,  der  von  seinen  früheren  Ansichten  als  Illuminat,  Professor  und
Constitutionsverfasser  sehr  verschieden  ist.“)

Ganz  so  schlimm  stand  es  denn  doch  nicht.  Der  kluge  bairische
Staatsmann  hielt,  obgleich  er  den  Wünschen  Oesterreichs  sehr  weit  entgegenkam,
  noch  immer  an  den  Grundsätzen  fest,  welche  er  auf  der  Wiener
Conferenz  mit  Bernstorff's  Unterstützung  vertheidigt  hatte;  er  wollte  kein
Eingreifen  des  Bundes  in  die  Landesverfassungen.  Und  sah  man  schärfer
hin,  so  enthielt  Zentner's  Denkschrift  nicht  einmal  das  unzweideutige  Versprechen,
  daß  Baiern  selber  fortan  das  Karlsbader  Preßgesetz  buchstäblich
befolgen  und,  seinen  Verfassungsgesetzen  zuwider,  die  Büchercensur  einführen
  wolle.  Wenn  er  eine  scharfe  Geschäftsordnung  für  die  Landtage
wünschte,  so  war  auch  dies  kein  neues  Zugeständniß,  sondern  lediglich  eine
Umschreibung  der  in  Art.  59  der  Schlußakte  bereits  gegebenen  Vorschrift.
Metternich  wußte  auch  sehr  wohl,  daß  die  Gefügigkeit  des  Münchener
Hofes  ihre  Grenzen  hatte.  Als  Berstett  jetzt  auf  dem  Johannisberge  erschien
  um  wieder  einmal  die  Hilfe  des  Bundes  anzurufen  und  wieder
einmal  in  einer  langen  Blittersdorffischen  Denkschrift  die  bedrängte  Lage
Badens  darzustellen,““)  da  erwiderte  ihm  der  Oesterreicher  achselzuckend:
möge  man  in  Karlsruhe  zusehen,  wie  man  aus  eigener  Kraft  mit  den

*)  Nagler's  Bericht,  19.  Juli  1824.

**)  Blittersdorff,  Denkschrift  über  die  Lage  Badens,  Johannisberg  Juli  1824.
        <pb n="345" />
        Berathung  auf  dem  Johannisberge.  337

Landständen  fertig  werde;  mehr  als  in  Tegernsee  erlangt  sei,  lasse  sich
für  jetzt  nicht  erreichen;  Preußen  und  Baiern  wollten  nicht  weiter  gehen.
Immerhin  durfte  er  sich  seiner  Erfolge  freuen.  Vor  Kurzem  noch  hatte
er  den  Freunden  geklagt:  „Rechberg  ist  nicht  Baiern“;*)  jetzt  ward  ihm
der  Triumph,  daß  der  alte  Widersacher  der  Karlsbader  Beschlüsse  selber
ihre  Erneuerung  beantragte.

Mehrere  Wochen  lang  verweilte  Metternich  nunmehr  auf  seinem
rheinischen  Schlosse.  Münch,  Nagler,  Hatzfeldt,  Marschall,  Berstett,
Münster,  du  Thil,  fast  alle  leitenden  Staatsmänner  des  Bundes  machten
ihm  ihre  Aufwartung,  der  Herzog  von  Oldenburg  erschien  persönlich.  Alle
sprachen  sich  für  Zentner's  Vorschläge  aus.  Am  eifrigsten  Berstett.  Der
hatte  schon  einen  Plan  fertig  für  eine  gemeinsame  Geschäftsordnung  der
süddeutschen  Volkskammern,  welche  die  bestehenden  Verfassungen  nicht  im
mindesten  beeinträchtigen  sollte:  man  brauchte  nur  einfach  „die  Ausnahme
zur  Regel  und  die  Regel  zur  Ausnahme  zu  machen“,  so  daß  die  Kammern
künftighin  nur  in  besonderen  Fällen,  mit  Genehmigung  der  Regierung,
eine  öffentliche  Sitzung  beschließen  durften!  Auch  der  Dresdener  Hof  erklärte
sein  Einverständniß,  die  kleinen  Cabinette  wurden  durch  ein  Rundschreiben
Metternich's  aufgeklärt,  und  zum  allgemeinen  Erstaunen  erschien  sogar  der
württembergische  Minister  Maucler  auf  dem  Johannisberge  um  seinen
Frieden  mit  den  Großmächten  zu  schließen."")  Ganz  zuletzt  verbrachte
noch  Großherzog  Karl  August  von  Weimar  einige  Stunden  auf  dem
Schlosse,  sehr  wenig  erbaut  von  dem  diplomatischen  Geflüster;  aber  wie
durfte  er  widersprechen,  da  er  die  Mächtigen  einig  sah?

Seinen  Heimweg  nahm  Metternich  über  das  Wrede'sche  Schloß
Ellingen,  um  dort  noch  einmal  mit  den  bairischen  Staatsmännern  zusammenzutreffen
  und  die  neue  Freundschaft  zu  befestigen.  In  seinem  gewohnten
großsprecherischen  Tone  verkündigte  er  alsdann  (29.  Juli)  dem  Kaiser  Franz,
der  große  Schlag  am  Bundestage  sei  genugsam  gesichert.  Unglaublich,
welche  selbstgefällige  Lügen  er  seinem  Monarchen,  der  allerdings  vom
deutschen  Bundesrechte  kindliche  Vorstellungen  hegte,  ins  Gesicht  zu  sagen
wagte.  Er  erzählte  ihm,  durch  die  Ministerconferenzen  von  1820  hätte
der  Bund  „einige  siebzig  neue  organische  Gesetze“  erhalten  —  was  nur
dann  zur  Noth  zutraf,  wenn  man  jeden  einzelnen  der  65  Paragraphen
der  Schlußakte  als  ein  besonderes  organisches  Gesetz  zählte.  Durch  diese
fabelhafte  legislatorische  Furchtbarkeit  war  die  organische  Gesetzgebung  des
Bundes  nunmehr  natürlich  abgeschlossen,  und  es  fehlte  nur  noch  die  Erneuerung
  der  Ausnahmegesetze.  Bereitwillig  ertheilte  Kaiser  Franz  seine
Genehmigung:  „An  Ihren  Bemühungen,  Ruhe  und  Ordnung  in  der  Welt
zu  erhalten,  hat  es  wahrlich  nicht  gefehlt.  Gott  kröne  sie  mit  Erfolg!"

Am  12.  August  wurde  der  Bundestag  in  vertraulicher  Sitzung  über

*)  Metternich  an  Berstett,  18.  März,  8.  Mai  1824.

*“)  Berichte  von  Jordan,  Dresden  12.  Juli;  von  Lusi,  Stuttgart  16.  Juni  1824.
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  22
        <pb n="346" />
        338  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

die  Absichten  der  Hofburg  unterrichtet.  Vier  Tage  darauf  ging  das  wohl—
vorbereitete  Schauspiel  über  die  Bretter.  Münch  hielt  einen  langen
Präsidialvortrag  und  führte  darin  auf  Metternich's  Befehl  mehrere  Stellen
aus  Zentner's  Denkschrift  wörtlich  wieder  an,  damit  die  Anträge  auch  in
der  Form  als  ein  gemeinsames  Werk  Baierns  und  Oesterreichs  erschienen.
Darauf  beschloß  der  Bundestag  einstimmig,  die  Giltigkeit  des  provisorischen
Preßgesetzes  bis  zum  Erlaß  eines  endgiltigen  Gesetzes  zu  verlängern.  Auch
das  Gesetz  über  die  Universitäten  sollte  fortbestehen  und  inzwischen  ein
Ausschuß  der  Bundesversammlung  die  Gebrechen  des  deutschen  Unterrichts—
wesens  näher  prüfen.  Endlich  wurden  alle  Bundesstaaten  verpflichtet,
das  monarchische  Princip  aufrecht  zu  erhalten  und  den  Mißbräuchen  der
öffentlichen  Landtagsverhandlungen  durch  eine  strenge  Geschäftsordnung,
womöglich  nach  gemeinsamen  Grundsätzen,  vorzubeugen.

Die  meisten  der  kleinen  Höfe,  Berstett  selbst  gestand  es  späterhin,
fügten  sich  nur  widerwillig,  jedoch  der  Schein  der  Freiheit  blieb  gewahrt,
die  Zustimmung  ward  durchweg  ohne  Vorbehalt  gegeben,  und  nur  Blittersdorff's
  argwöhnisches  Auge  konnte  aus  den  etwas  gewundenen  Sätzen  des
Votums  der  Ernestiner  errathen,  daß  „der  Wartburg-Geist“  in  Weimar
noch  spuke.  Das  verheißene  definitive  Preßgesetz  wagte  man  nicht  anzuregen,
  aus  Furcht  vor  Unfrieden,  und  aus  demselben  Grunde  trat  auch
der  neue  Bundesausschuß  für  das  Universitätswesen  niemals  ins  Leben.
Der  einzige  Staat,  welcher  den  bairisch-österreichischen  Anträgen  ein  kleines
Bedenken  anhing,  war,  seltsam  genug,  Baiern  selbst.  Sein  Gesandter
willigte  in  die  Verlängerung  des  Preßgesetzes  mit  den  zweideutigen  Worten:
die  im  Jahre  1819  beschlossenen  Maßregeln  gegen  die  Presse  sollten  in
allen  deutschen  Staaten  „wie  bisher“  gehandhabt  werden.  Baiern  behielt
sich  also  seinen  bisherigen  Sonderbrauch  stillschweigend  vor.  Vergeblich
hatte  Metternich  bis  zuletzt  versucht,  diese  Clausel  zu  beseitigen;  endlich
drückte  er  ein  Auge  zu,  da  Baiern  ohnehin  schon  fest  genug  an  Oesterreich
  gekettet  war.  Die  Annahme  der  Karlsbader  Beschlüsse  war  vor  fünf
Jahren  nur  durch  einen  Gewaltstreich  gelungen,  ihre  Erneuerung  jetzt  war
rechtlich  unanfechtbar.  Obwohl  die  vorgeschriebene  förmliche  Berathung
nicht  stattfand,  so  wurden  doch  alle  übrigen  Vorschriften  der  Geschäftsordnung
  eingehalten,  und  die  verfassungsmäßige  Einstimmigkeit  kam  zu
Stande.  Der  Beschluß  über  die  Landtage  bedeutete  sehr  wenig;  denn
im  Grunde  stand  es  auch  jetzt  noch  jedem  Bundesstaate  frei,  die  Schranken
der  Redefreiheit  nach  seinem  Belieben  zu  ziehen.  Aber  ihr  wichtigstes  Ziel
hatte  die  Hofburg  erreicht,  die  Heilanstalt  der  Censur  blieb  den  Deutschen
auf  unbestimmte  Zeit  hinaus  gesichert.  Der  König  von  Preußen  sprach
dem  österreichischen  Staatskanzler  in  einem  gnädigen  Briefe  seinen  Dank
aus,  und  Metternich  meinte  befriedigt,  nunmehr  erst  sei  der  Deutsche
Bund  ganz  in  das  System  der  großen  Mächte  verflochten.)  Gentz  aber

*)  Blittersdorff's  Berichte,  12.,  16.,  22.,  27.  Aug.  1824.
        <pb n="347" />
        Verlängerung  der  Karlsbader  Beschlüsse.  339

schrieb  —  ohne  zu  ahnen,  wie  furchtbar  seine  Weissagung  sich  dereinst
erfüllen  sollte  —:  „Das  revolutionäre  System  kann  von  nun  an  in
Deutschland  nur  dann  die  Oberhand  gewinnen,  wenn  der  Deutsche  Bund
selbst  untergeht.  So  weit  haben  wir  es  seit  dem  Jahre  1819  gebracht.“  —

Seit  diesen  Beschlüssen  zeigte  der  Wiener  Hof  gegen  den  Bundestag
wieder  dieselbe  träge  Gleichgiltigkeit  wie  im  Jahre  1817.  Die  polizeiliche
Ordnung  war  gesichert;  was  wollte  man  mehr?  Positive  Pläne  für  die
Mehrung  deutscher  Macht  und  Wohlfahrt  konnte  das  Haus  Oesterreich
nicht  hegen;  wenn  nicht  das  ruhelose  Preußen  die  Bundesfestungsfrage
immer  wieder  aufgerührt  hätte,  so  wäre  dem  Bundestage  der  Berathungsstoff
  fast  gänzlich  ausgegangen.  Die  von  der  Hofburg  gewünschte  viermonatliche
  Tagung  der  Bundesversammlung  trat  thatsächlich  in  Kraft,
da  Münch  fortan  regelmäßig  acht  Monate  des  Jahres  zu  Wien  im  Auswärtigen
  Amte  verbrachte;  während  seiner  Abwesenheit  ließ  er  sich  stets
durch  Baiern  oder  Sachsen,  niemals  durch  Preußen  vertreten.  Das  Treiben
in  der  Eschenheimer  Gasse  ward  schlechthin  gespenstisch,  unterschied  sich
in  nichts  mehr  von  den  Regensburger  Zeiten.  Die  vielbelachten  Eutiner
Gemeinweiden,  in  denen  einst  der  alte  Reichstag  bei  seinem  Untergange
stecken  geblieben  war,  fanden  im  Jahre  1827  ihr  würdiges  Gegenstück,
als  die  Mainzer  Festungsbehörde  „mit  Eilfertigkeit  und  ebenso  rücksichtsloser
  Hintansetzung  ihres  Verhältnisses  zu  hoher  Bundesversammlung“
einige  Abtritte  in  den  Garnisonlazarethen  erbaut  hatte,  und  der  Bundestag
  über  diese  Eigenmächtigkeit  in  gerechte  Entrüstung  gerieth.  Natürlich
waren  die  Missethäter  preußische  Offiziere.  Da  sich  jedoch  „die  Nothwendigkeit
  der  getroffenen  Vorkehrung“  nicht  bestreiten  ließ,  so  beschloß
man  endlich,  durch  die  Militärcommission  „die  Verwendung  der  angeschlagenen
  Summe  vordersamst  zu  constatiren,  wornächst“  unter  strenger
Verwarnung  der  schuldigen  Behörde  das  Geld  ausgezahlt  werden  sollte.
Im  folgenden  Jahre  wurden  wegen  derselben  Abtritte  nochmals  so  harte
und  grundlose  Vorwürfe  erhoben,  daß  Nagler  den  erbitterten  Kleinen
vorhalten  mußte:  das  preußische  Festungsgouvernement  solle  doch  erst  gehört
  werden  bevor  man  sein  Verfahren  mißbillige.

Auch  in  der  Kunst,  das  Einfache  zu  verwirren,  das  Klare  zu  verdunkeln
  hatte  der  Bundestag  sein  Regensburger  Vorbild  längst  glücklich
erreicht.  Das  mußte  unter  Anderen  die  Fürstin  Berkeley  erfahren,  die
Wittwe  des  letzten  Markgrafen  von  Ansbach-Baireuth.  Ihr  hatte  einst
die  Krone  Preußen  eine  jährliche  Rente  auf  die  öffentlichen  Fonds  der
fränkischen  Provinzen  angewiesen,  und  nach  dem  klaren  Wortlaut  der  Verträge
  unterlag  es  keinem  Zweifel,  daß  der  König  von  Baiern  als  nunmehriger
  Landesherr  von  Ansbach-Baireuth  das  Witthum  zu  zahlen
hatte.  Baiern  wußte  sich  jedoch  seiner  Verpflichtung  unter  leeren  Vorwänden
  zu  entziehen,  und  als  die  Fürstin  im  Jahre  1825  sich  beim  Bundestage
  beschwerte,  wurde  die  Sache  erst  in  Frankfurt  mehrere  Jahre  lang

22*
        <pb n="348" />
        340  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

hinausgezogen,  dann  an  das  Austrägalgericht  in  Lübeck  verwiesen.  Im
Jahre  1830  entschied  das  Gericht,  wie  sich  von  selbst  verstand,  zu  Gunsten
der  Klägerin.  Aber  inzwischen  war  die  Fürstin  gestorben,  und  ihr  Sohn,
Lord  Craven,  erhielt  in  Baiern  den  Bescheid,  die  Forderung  sei  nach
bairischem  Gesetz  erloschen.  Er  konnte  niemals  zu  seinem  Rechte  gelangen
obgleich  die  englische  Regierung  sich  seiner  annahm  und  die  Londoner
Presse  mit  wohlverdienter  Verachtung  über  dies  Probstück  deutscher  Treue
sprach.  Gentz  war  im  Rechte,  so  weit  hatte  man  es  seit  dem  Jahre  1819
gebracht!  Angesichts  dieses  Jammers  war  es  kaum  noch  zu  verwundern,
daß  Metternich  am  18.  Sept.  1828  der  Bundesversammlung  die  höhnische
Zumuthung  stellen  ließ,  sich  in  Ermangelung  von  Geschäften  auf  unbestimmte
Zeit  zu  vertagen.  Der  Antrag  ward  aus  Schamgefühl  nicht  einmal  in
die  geheimen  Protocolle  aufgenommen,  sondern  in  einer  geschriebenen
Registrande  versteckt;  aber  man  ging  darauf  ein,  und  die  Vertagung  währte
über  vier  Monate.

So  schimpflich  dieser  Zustand  war,  der  ein  großes  Volk  dem  Ge—
spötte  Europas  preisgab,  er  hatte  doch  sehr  feste  Wurzeln  in  den  großen
Weltverhältnissen.  So  lange  Oesterreich,  England,  Dänemark,  Holland
dem  Deutschen  Bunde  angehörten,  mußte  seine  Centralgewalt  entweder,
wie  in  Wangenheim's  Tagen,  in  unfruchtbarer  Zänkerei  oder  in  nichtigem
Stillleben  verkommen,  und  wer  unter  den  tausenden  treuer  Patrioten,
die  über  das  deutsche  Elend  weinten,  hatte  über  die  Gründe  der  natio—
nalen  Schande  auch  nur  ernstlich  nachgedacht?  Mit  der  Zeit  knüpfte  sich
auch  manches  gesellschaftliche  Band  zwischen  dem  Bundestage,  der  Frank—
furter  Börse  und  den  angesehenen  Häusern  der  Nachbarschaft;  die  vor—
nehme  Welt  des  Südwestens  konnte  diesen  immer  unbeschäftigten  und
immer  zu  Lustbarkeiten  aufgelegten  Diplomatenhof  bald  nicht  mehr  entbehren.
  Ungemein  werthvolle  Dienste  leisteten  ihm  seine  drei  mächtigen
Günstlinge,  die  Geschäftshäuser  Rothschild,  Taxis  und  Cotta.  Die  Firma
Rothschild  erstattete  ihren  Dank  für  die  geschenkten  Zinsen  der  deutschen
Festungsgelder,  indem  sie  den  Wiener  Hof  mit  geheimen  Nachrichten  bediente
  und  durch  ihre  weitverzweigte,  stillwirkende  sociale  Macht  die  k.  k.
Bundespolitik  unterstützte.

Nicht  minder  dankbar  zeigte  sich  das  Fürstenhaus  Thurn  und  Taxis,
dem  die  Bundesakte  alle  seine  alten  Postrechte  bestätigt  und  dadurch  von
Preußen  und  mehreren  anderen  Staaten  eine  reichliche  Entschädigung  verschafft
  hatte.  In  Württemberg,  beiden  Hessen,  Nassau  und  den  thüringischen
Landen  verwaltete  das  Haus  die  Posten  selber  mit  der  ganzen  Schamlosigkeit
  des  Monopolgeistes.  Wie  manche  Reise  in  Mitteldeutschland
unterblieb,  weil  man  sich  fürchtete  in  den  entsetzlichen  Wagen  dieser  Post
„thurn=  und  taxirt  zu  werden“,  wie  der  Volksmund  sagte.  Die  durch
Börne's  Witze  verherrlichte  Taxis'sche  Postschnecke  brauchte  für  die  vierzig
Stunden  Weges  zwischen  Frankfurt  und  Stuttgart  sechsundvierzig  Stunden,
        <pb n="349" />
        Rothschild.  Taxis.  Cotta.  341

fünfzehn  davon  für  die  Wirthshäuser.  An  die  Einrichtung  von  Neben—
kursen,  die  wenig  eintrugen,  war  gar  nicht  zu  denken.  Gefälliger  als  den
Reisenden  erwies  sich  die  Taxis'sche  Postverwaltung  der  k.  k.  Präsidialgesandtschaft;
  sie  stellte  ihr  nicht  nur  ihre  Frankfurter  Oberpostamtszeitung,
ein  Blatt  von  unerreichter  Geistlosigkeit,  zur  Verfügung,  sondern  auch  ihre
polizeilichen  Künste.  Durch  die  napoleonische  Polizei  war  der  Unfug  der
Brieferbrechung  freilich  längst  in  sämmtlichen  Staaten  Europas  eingebürgert
  worden.  Alle  Höfe  richteten  sich  darnach.  Wenn  ein  Minister
einem  fremden  Souverän  ungestraft  eine  bittere  Wahrheit  sagen  wollte,  so
schrieb  er  seinem  Gesandten  durch  die  Post;  dann  konnte  er  sich  darauf
verlassen,  daß  seine  Worte  an  ihre  eigentliche  Adresse  gelangten.  Aber  so
dreist  wie  in  den  „Logen“  der  Taxis'schen  Post  ward  das  schmutzige  Handwerk
  nur  noch  in  der  Wiener  Stallburg  getrieben;  wie  eine  Kreuzspinne
saß  mitten  im  Netze  des  deutschen  Verkehrs  das  berüchtigte  Taxis'sche
Oberpostamt  von  Eisenach.  Als  Nagler  einst  den  Auftrag  erhielt,  eine
geheime  Weisung  von  Frankfurt  aus  sicher  an  Küster  in  München  zu  befördern,
  da  antwortete  der  gewiegte  Sachkenner:  das  sei  rein  unmöglich;
man  möge  die  Instruktion  in  Berlin  auf  einen  zierlichen  Briefbogen
schreiben  und  von  Damenhand  an  Fräulein  v.  Küster  adressiren  lassen;
dies  Billet  müsse  dann  als  Einlage  in  einem  Briefe  an  einen  Münchener
Kunstfreund  abgehen.))  In  solchem  Geiste  geleitet  wurde  die  Taxis'sche
Post  eine  mächtige  Stütze  der  österreichischen  Herrschaft  in  Deutschland.
Den  Taxis'schen  Palast  in  der  Eschenheimer  Gasse  benutzte  der  österreichische
  Gesandte  unentgeltlich  als  Miether,  und  der  Bundestag  fand  es
nicht  unanständig,  jahrzehntelang  die  Gastfreundschaft  der  Regensburger
Post-Dynasten  zu  genießen.

Von  anderer  Art,  aber  ebenso  brauchbar  waren  die  Gefälligkeiten,
welche  das  Haus  Cotta  dem  Bundestage  erwies.  Im  Jahre  1825  erbat
  sich  Goethe  für  seine  Werke  ein  Privilegium  gegen  den  Nachdruck.
Eine  feierlich  würdevolle  Eingabe  des  Altmeisters  mahnte:  „die  von  so  erhabener
  Stelle  dem  großen  Ganzen  gewidmete  Uebersicht  schließt  eine  wohlwollende
  Betrachtung  einzelner  Angelegenheiten  nicht  aus“  —  und  empfahl
dem  erhabenen  Bundestage,  dem  Vereine  aller  deutschen  Souveränitäten
„dieses  für  die  ganze  deutsche  Literatur  bedeutende  Geschäft".  Obwohl
ein  Bundesgesetz  wider  den  Nachdruck  trotz  der  Bemühungen  Preußens  noch
immer  nicht  zu  Stande  gekommen  war  und  die  Ertheilung  von  Privilegien
nicht  zu  den  Befugnissen  des  Bundestags  gehörte,  so  fühlte  die  Versammlung
  doch,  was  Deutschland  seinem  Dichter  schuldete.  Von  Nagler  zur  Eile
gedrängt  ging  sie  über  die  Formbedenken  hinweg  und  beschloß,  ungewöhnlich
schnell,  schon  nach  zwei  Monaten,  das  Gesuch  Goethe's  bei  allen  Bundesregierungen
  zu  befürworten.  So  konnten  denn  „unter  des  durchlauch- 



*)  Nagler  an  das  Min.  d.  a.  A.,  7.  April  1828.
        <pb n="350" />
        342  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

tigsten  Deutschen  Bundes  schützenden  Privilegien“  die  vierzig  Bände  der
Ausgabe  letzter  Hand  in  Cotta's  Verlag  erscheinen.  Späterhin  wurde  das
alte  Privilegium  erneuert  und  ein  gleiches  auch  für  Schiller's  Werke  erworben.
  Aber  die  reichen  Erben  des  hochverdienten  Johann  Friedrich  Cotta
widerstanden  den  Versuchungen  des  Monopolgeistes  ebenso  wenig  wie  das
Haus  Taxis;  unbekümmert  um  die  Mahnungen  der  Gelehrten,  mißbrauchten
sie  ihr  Privileg  durch  schnöde  Vernachlässigung  der  ihnen  anvertrauten
Schätze,  und  so  lange  der  Bundestag  bestand  erlangte  das  deutsche  Volk
niemals  eine  anständige,  correkte  Ausgabe  der  Werke  seiner  größten
Dichter  —  ein  nationaler  Scandal,  der,  in  England  oder  Frankreich  undenkbar,
  nur  von  Neuem  bewies,  wie  machtlos  die  öffentliche  Meinung
in  diesem  zerrissenen  Lande  war.

Den  Gegendienst  für  diese  außerordentliche  Begünstigung  erstattete  das
Haus  Cotta  durch  seine  Augsburger  Allgemeine  Zeitung,  die  etwa  seit  dem
Jahre  1820  das  angesehenste,  in  Oesterreich  sogar  das  allein  gelesene  deutsche
Blatt  wurde.  Sie  war  den  Diplomaten  unentbehrlich  durch  ihre  reichhaltigen
  Berichte,  den  Gelehrten  durch  die  wissenschaftlichen  Aufsätze  ihrer  Beilagen
  und  schien  ein  Sprechsaal  aller  Parteien  zu  sein,  da  sie  von  Männern
grundverschiedener  Gesinnung,  zuweilen,  wenn  die  liberale  Zugluft  scharf
ging,  sogar  von  entschiedenen  Radicalen  Beiträge  brachte  und  ihre  eigene
Meinung  nur  selten,  und  stets  mit  diplomatischer  Behutsamkeit  aussprach.
In  der  Redaktion  saßen  lange  Jahre  hindurch  Stegmann  und  Lindner's
Freund  Le  Bret,  zwei  liberale  Particularisten  von  der  Stuttgarter  Farbe.
Gleichwohl  stand  diese  unparteiische  Zeitung  mit  dem  österreichischen  Hofe  in
so  inniger  Verbindung,  daß  Cotta  mehrmals  daran  dachte,  sein  Organ
nach  Wien  zu  verlegen  —  wäre  nur  die  ängstliche  k.  k.  Censur  nicht
gewesen!  —  und  Gentz  wußte  wohl,  warum  er,  hundertmal  geärgert  durch
die  liberalen  Artikel  des  Augsburger  Blattes,  ihm  doch  immer  wieder  seine
Gunst  zuwendete.  Wirksamer  als  in  den  Spalten  des  verrufenen  Oesterreichischen
  Beobachters  ließen  sich  die  Herzensgedanken  der  Wiener  Staatskunst
  hier  aussprechen,  da  die  Redaktion  nach  kaufmännischen  Grundsätzen
verfuhr  und,  um  sich  den  Ruf  diplomatischer  Unergründlichkeit  zu  erhalten,
niemals  eine  Zusendung  „von  hochgeehrter  Hand“  zurückwies  —  nur
mußten  die  Artikel  zeitgemäß  gehalten  und  dem  aufgeklärten  Publikum
mundrecht  zugerichtet  werden.  Auf  die  politische  Bildung  der  Nation,
die  in  ihrer  unklaren  Erbitterung  und  Sehnsucht  vor  Allem  rückhaltlos
ehrlicher  Belehrung  bedurfte,  konnte  eine  so  in  allen  Farben  schillernde
Zeitung  nur  tief  verderblich  wirken.  Sie  nährte  in  ihren  Lesern  jene
kenntnißreiche  politische  Hilflosigkeit,  welche  den  gebildeten  Deutschen  vor
den  Nachbarvölkern  traurig  auszeichnete.  Wer  durch  diese  Brille  sah,
gelangte  zu  der  Einsicht,  daß  die  ekelhafte  Posse  in  der  Eschenheimer
Gasse  ewig  währen  müsse;  er  meinte  Alles  zu  wissen,  da  er  über  Perun,
Schweden,  Hinterindien  genau  unterrichtet  wurde,  und  blieb  doch  fremd  im
        <pb n="351" />
        Stillleben  am  Bundestage.  343

eigenen  Vaterlande,  denn  über  den  lebenskräftigsten  der  deutschen  Staaten
erhielt  der  Leser  nur  seltene,  dürftige  und,  der  Regel  nach,  böswillige
Berichte.  Also  diente  die  Allgemeine  Zeitung  dem  Hause  Oesterreich  als
treuer  Bundesgenosse,  und  es  war  kein  Zufall,  daß  sie  sofort  nach  Metternich's
  Sturz  ihre  alte  Macht  für  immer  verlor.

Durch  diese  Zeitung  lernte  Deutschland  zuerst  eine  Macht  kennen,
deren  Wirksamkeit  den  westlichen  Nachbarn  schon  länger  vertraut  war,
die  Anonymität  der  Presse;  denn  unverkennbar  verdankte  das  Augsburger
Blatt  einen  Theil  seines  Ansehens  dem  undurchdringlichen  Schleier,  der
seine  politischen  Mitarbeiter,  reaktionäre  und  liberale,  einsichtige  und
unfähige,  bedeckte.  In  den  unschuldigen  ersten  Friedensjahren  hatte  sich
die  tapfere  deutsche  Natur  wider  die  namenlose  Schriftstellerei  noch  lebhaft
gesträubt;  besaß  doch  unsere  ehrliche  Sprache  nicht  einmal  ein  ganz  zutreffendes
  Wort  für  Anonymität.  Die  Kammerredner  der  badischen  und
der  bairischen  Liberalen  stimmten  damals  noch  fast  alle  überein  in  der
Ansicht,  daß  Preßfreiheit  nur  möglich  sei,  wenn  jeder  mit  seinem  Namen
für  seine  Meinung  eintreten  müsse.  Inzwischen  war  die  Zeit  der  Verfolgungen
  und  des  Mißtrauens  hereingebrochen,  und  die  Anonymität  erschien
jetzt  Allen  als  ein  unentbehrliches  Bollwerk  der  Preßfreiheit.  Man  fragte
nicht  mehr,  welche  Verletzungen  der  Amtspflicht,  welche  sittlichen  Vergehungen
  sich  hinter  den  anonymen  Artikeln  versteckten;  man  gestand  den
Tagesschriftstellern  das  Vorrecht  zu,  alles  Verborgene  ans  Licht  zu  ziehen,
sich  selber  aber  in  tiefem  Dunkel  zu  verbergen,  und  nahm  dies  Stück  verkehrter
  Welt  hin  als  könne  es  gar  nicht  anders  sein.  So  begann  sich  auch
in  Deutschland  eine  der  schlimmsten  sittlichen  Krankheiten  des  neunzehnten
Jahrhunderts  einzubürgern,  ein  unnatürlicher  Zustand,  der  späteren  Zeiten
in  einem  ähnlichen  Lichte  erscheinen  wird,  wie  das  Delatoren-Unwesen  des
römischen  Kaiserreichs,  dem  gegenwärtigen  Geschlechte  aber  noch  so  gewohnt
und  behaglich  vorkommt  wie  den  Orientalen  die  Pest.  —

Das  einzige  erfreuliche  Ereigniß  in  dieser  öden  Epoche  der  Bundesgeschichte
  war  die  Auflösung  der  Mainzer  Central-Untersuchungscommission,
die  im  Jahre  1829  endlich  in  aller  Stille  wegen  gänzlicher  Erschöpfung
des  Arbeitsstoffes  nach  und  nach  beseitigt  wurde.  An  90,000  Gulden  hatte
sie  dem  Bunde  gekostet,  den  betheiligten  Regierungen  eine  halbe  Million.
Und  was  war  das  Ergebniß?  Ein  erschreckender  Einblick  in  die  Gesinnungen
  —  nicht  der  Demagogen,  sondern  der  deutschen  Höfe  und  ihrer
Polizeibeamten.  Die  Behörden  waren  von  Haus  aus  auf  falscher  Fährte,
sie  ließen  den  gefährlichsten  der  jungen  Unzufriedenen,  Karl  Follen  auf
freiem  Fuße,  so  daß  er  schon  zu  Anfang  1820  nach  Frankreich  entfliehen
konnte,  und  führten  die  Untersuchung  gegen  die  übrigen  Verhafteten  so
unglücklich,  daß  die  Mainzer  Commission,  um  doch  irgend  eine  Spur  gefährlicher
  Umtriebe  aufzuweisen,  zu  den  unwürdigsten  Verleumdungen  ihre
Zuflucht  nehmen  mußte.  Schon  im  Jahre  1820  sendete  der  nassauische
        <pb n="352" />
        344  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Bevollmächtigte  Musset,  Marschall's  würdiges  Werkzeug,  hinter  dem  Rücken
der  Collegen  seinem  Hofe  einen  geheimen  Bericht,  der  im  Verdächtigen  und
Verdrehen  das  Unmögliche  leistete.  Zum  Antritt  des  Bonner  Lehramts
hatte  einst  Nicolovius  seinem  Freunde  Arndt  Gottes  Kraft  und  Segen
gewünscht,  „damit  die  Jugend  treu  dem  Recht  und  der  Wahrheit  huldige
und  Gottes  auserwähltes  Rüstzeug  werde“.  Auf  Grund  dieses  Briefes
schrieb  der  Nassauer  schadenfroh:  „Nicht  alle  hielten  also  das  Treiben  der
Studenten  für  unbedeutend,  wofür  man  es  jetzt  gern  gehalten  haben  möchte;
sondern  es  gab  auch  Männer,  die  da  glaubten,  die  Jugend  könne  bei
guter  Lehre  Gottes  auserwähltes  Rüstzeug  werden!“  Ueber  das  Turnen
bemerkte  er  ebenso  scharfsinnig:  „das  Gefühl  der  körperlichen  Kraft,  das
es  verleiht,  und  der  schnellere  Umlauf  des  Blutes  während  der  Uebungen
erweckt  natürlich  das  Verlangen  nach  einem  Gegenstande  des  Ringens,
und  so  bereitet  das  Turnen  solchen  Ideen  eine  vollkommene  Aufnahme,
deren  Verwirklichung  eine  Anstrengung  des  Leibes  und  der  Seele  erfordert."““)
  Umsonst  versuchte  der  wackere  preußische  Präsident  v.  Kaisenberg,
  ruhiger  als  seine  eigene  Regierung,  die  Mainzer  Septemvirn  einigermaßen
  in  den  Schranken  des  Menschenverstandes  zu  halten.  Seine  maßvolle
  Haltung  bewirkte  nur,  daß  der  Karlsruher  Hof  beharrlich  über  „die
liberalisirende  Tendenz“  der  Mainzer  klagte  und  Metternich  in  Berlin
—  diesmal  ohne  Erfolg  —  die  diplomatische  Anfrage  stellte,  ob  nicht  „die
Kränklichkeit  des  gegenwärtigen  k.  preußischen  Bevollmächtigten  vielleicht
eine  Aenderung  in  der  Person  zur  Folge  haben  werde  ?“)

Der  Baier  Hörmann  wurde  mit  der  Anfertigung  des  Hauptberichts
beauftragt,  und  sein  Machwerk  fiel  so  ungeheuerlich  aus,  daß  selbst
Blittersdorff  in  Entsetzen  gerieth.  Wie  hatte  sich  der  Badener  gefreut,  als
ihm  der  Bundestag  (1826)  den  ehrenvollen  Auftrag  ertheilte,  aus  Hörmann's
  Arbeit  einen  kurzen,  eindringlichen  Bericht  für  das  Publikum  auszuziehen:
  die  Nation  sollte  erfahren,  an  welchem  Abgrunde  sie  gestanden,
vor  welchen  Feinden  die  Weisheit  des  Bundes  sie  gerettet  hatte.  Aber
wie  ward  ihm  zu  Muthe,  als  er  die  Leistung  des  Septemvirats  betrachtete!
„In  anderen  Ländern  —  schrieb  er  ganz  außer  sich  —  würde  man  mit
Fingern  auf  uns  deuten,  wenn  wir  nach  einer  so  langen  Reihe  von
Jahren  dem  Publikum  aufs  Neue  solche  alte  Geschichte  auftischen  wollten.
Läßt  sich  aus  solchen  Materialien  irgend  ein  imposanter  Bericht  entwerfen?
Wie  ist  dies  vollends  alsdann  möglich,  wenn  man  sich  auf  einer  gewissen
Höhe  der  Betrachtung  halten  soll?“  Und  dann  abermals,  als  er  in  den
Geist  der  Mainzer  Arbeit  noch  tiefer  eingedrungen  war:  „In  dem  ganzen

 

*)  Musset,  Bericht  über  die  Arbeiten  der  Central-Untersuchungscommission,  Mainz
2.  Sept.  1820.

**)  Berstett-Blittersdorff,  Denkschrift  über  die  C.  U.  Commission,  6.  April;  Blittersdorff's
  Berichte,  6.  Febr.,  21.  März;  Metternich  an  Hatzfeldt,  24.  Juni  1825.
        <pb n="353" />
        Hauptbericht  der  Mainzer  Commission.  345

Berichte  ist  nur  eine  durchgreifende  und  leitende  Idee  aufzufinden,  und
diese  besteht  darin,  daß  alle  späteren  Umtriebe  und  geheimen  Verbindungen
aus  jenen  hervorgegangen  seien,  welche  gegen  die  französische  Herrschaft
und  gegen  den  Rheinbund  gerichtet  waren!“)

So  stand  es  in  der  That.  Der  alte  Herausgeber  der  Münchener
Alemannia  hatte  sich  nicht  entblödet,  seine  ungebrochene  Rheinbundsgesinnung,
  seinen  Todhaß  gegen  Preußen  und  den  Befreiungskrieg  in  dem
Commissionsberichte  auszusprechen;  er  hatte  die  Denunciationen  von
Schmalz  zugleich  benutzt  und  überboten.  Durch  seine  Arbeit  ging,  wie
Blittersdorff  wehklagte,  „die  schlecht  verhüllte  Tendenz,  Preußen  und  die
Mächte  als  die  Urheber  des  Geistes  zu  bezeichnen,  den  sie  später  nicht
mehr  bändigen  konnten“.  Es  ist  nicht  anders,  die  Erhebung  gegen  Napoleon
wurde  hier  von  Bundeswegen  dem  preußischen  Volke  als  ein  Verbrechen
angerechnet.  Der  erste  demagogische  „Umtrieb“,  womit  Hörmann's  Erzählung
  begann,  war  ein  Brief  Schleiermacher's  an  Reimer,  geschrieben
nach  der  Schlacht  von  Jena,  der  mit  den  Worten  schloß:  „Eine  allgemeine
Regeneration  ist  nothwendig  und  wird  sich  aus  diesen  Begebenheiten  entwickeln.
  Wie,  das  kann  man  jetzt  noch  nicht  sehen;  aber  wir  wollen  dabei
sein  und  mit  angreifen,  sobald  der  Gang  der  Dinge  uns  aufruft  oder  mit
sich  fortreißt.“  Darauf  folgten  Fichte's  Reden  an  die  deutsche  Nation,  der
Tugendbund,  Arndt's  Katechismus  für  den  deutschen  Landwehrmann,  alle
die  patriotischen  Vereine,  die  sich  in  der  Zeit  der  schweren  Noth  gegen
die  Franzosen  zusammengethan.  Stein  und  Gneisenau  waren  mehrmals
als  verdächtig  erwähnt  und  fast  auf  jeder  Seite  prangte  der  Name  Hardenberg's,
  des  großen  Gönners  der  Verschwörer.  Aus  diesen  Umtrieben  gegen
die  legitime  Herrschaft  Napoleon's  waren  sodann  durch  natürliche  Fortpflanzung
  die  Burschenschaft,  die  Turnplätze,  die  Unbedingten,  die  beiden
Mordthaten  von  1819  hervorgegangen.  Aus  späterer  Zeit  wußte  Hörmann
nicht  viel  mehr  anzuführen,  als  einen  Jünglingsbund  und  einen  räthselhaften
  Männerbund,  über  dessen  Zwecke  sich  die  Commission  mit  Wendungen
  wie  „es  ist  gedenkbar“  hinweghelfen  mußte.

War  der  Grundgedanke  des  Berichts  schändlich,  beleidigend  für  die
Ehre  der  Nation,  so  zeigte  die  Ausführung  im  Einzelnen  eine  gewissenlose
  Willkür,  die  sich  freilich  aus  dem  seltsamen  Zwittercharakter  der
Mainzer  Behörde  fast  nothwendig  ergab.  Ein  förmlicher  Staatsgerichtshof,
  wie  ihn  Preußen  in  Karlsbad  vergeblich  vorgeschlagen,  hätte  sich  streng
an  erwicesene  Thatsachen  halten  müssen.  Diese  Untersuchungscommission
aber  meinte  sich  verpflichtet,  „aus  einigen  tausend,  ihrem  wahren  Sinne
nach  größtentheils  nicht  hinlänglich  erklärten  Papieren,  dann  aus  einigen
hundert  zum  Theil  noch  unvollständigen  Vernehmungen  die  Geschichte  eines
mehr  als  zehnjährigen,  weniger  in  bestimmten  Thathandlungen  als  in

*)  Blittersdorff  an  Münch,  25.  Nov.,  7.  Dec.;  an  Berstett,  26.  Nov.  1826.
        <pb n="354" />
        346  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Versuchen,  Vorbereitungen  und  Einleitungen  sich  aussprechenden  politischen
Treibens  zu  schreiben  und  den  Grad  der  Gewißheit  der  Thatsachen  nach  den
Grundsätzen  des  historischen  Glaubens,  nach  ihrer  eigenen  subjektiven  Ueber—
zeugung  zu  bemessen.“  Nach  dieser  subjektiven  Ueberzeugung  hatte  sie  denn
auch  ein  wundersames  Gemisch  von  Wahrheit  und  Dichtung,  von  Thatsachen,
Vermuthungen,  Gerüchten  zusammengestellt,  das  über  die  entscheidenden
Fragen  gar  keinen  Aufschluß  gab;  sie  gestand  selber  zu,  daß  Leutnant  Schulz's
Frag-  und  Antwortbüchlein  „beinahe  die  einzige  in  unseren  Akten  vorge—
kommene  positive  Handlung“  sei,  und  beklagte  tief  die  allerdings  ungerechte
Freisprechung  dieses  Missethäters.

Mit  einem  solchen  Berichte  vor  die  Nation  zu  treten  wollte  Blitters—
dorff  doch  nicht  wagen.  Er  fürchtete  nicht  den  Unwillen  der  öffentlichen
Meinung,  wohl  aber  den  Zorn  der  preußischen  Regierung:  was  würde
man  in  Berlin  sagen,  wenn  ein  amtlicher  Bericht  des  Bundestags  die
Geschichte  der  Jahre  1806—1815  im  Geiste  der  napoleonischen  Geheimpolizei
schilderte!  Der  Badener  schob  also  die  gefährliche  Berichterstattung  hinaus,
und  die  schwarze  Commission  ward  aufgelöst,  ohne  daß  die  Nation  die  ihr
so  oft  verheißenen  Enthüllungen  erhielt.  Nach  langen  Jahren  erst,  1831,
entledigte  sich  Blittersdorff  seines  Auftrags,  und  der  Auszug,  den  er  nunmehr
  aus  den  Mainzer  Akten  gab,  war  durchaus  parteiisch  und  frivol;
er  verschwieg  absichtlich  manche  mildernde  Umstände,  die  zu  Gunsten  der
Demagogen  angeführt  waren,  freilich  auch  vieles  was  in  Berlin  Aergerniß
erregen  konnte.  Jetzt  aber  waren  endlich  alle  deutschen  Regierungen,  mit
Ausnahme  der  unverwüstlichen  Hofburg,  des  alten  schmutzigen  Handels
müde  geworden.  Preußen  hatte  soeben  den  Beschluß  durchgesetzt,  daß  die
Namen  hoher  Beamten  in  den  Untersuchungsberichten  nicht  erwähnt
werden  dürften,  und  als  sodann  über  die  Veröffentlichung  der  Arbeit
Blittersdorff's  Instruktionen  eingeholt  wurden,  da  erfolgte  keine  Antwort.
Die  meisten  der  Höfe  schwiegen  aus  Scham,  einige  wohl  nur  aus  löblicher
  Bundesgewohnheit.  So  endete  jene  Commission,  welche  Metternich
einst  seinen  Karlsbader  Genossen  zur  Rettung  Deutschlands  empfohlen
hatte.  Nur  die  Unglücklichen,  welche  auf  eine  Anzeige  aus  Mainz  in  den
Kerker  gewandert  waren,  wußten  unter  der  Hand  Einiges  von  der  Wirksamkeit
  der  unheimlichen  Behörde  zu  erzählen.  Der  ganze  Umfang  ihres
lichtscheuen  Treibens  wurde  dem  deutschen  Volke  erst  im  Jahre  1860
durch  Ilse's  Aktenauszüge  bekannt.  —

Dergestalt  war  nach  und  nach  alles  Leben  aus  dem  Bunde  entwichen,
und  mit  gerechter  Befriedigung  horchte  Metternich  zuweilen  auf  die  tiefen
Athemzüge  des  friedlich  schlummernden  Bundestags.  Was  konnte  die
Hofburg  von  den  Deutschen  draußen  im  Reich  Besseres  erwarten?  Hatte
sie  es  doch  nicht  einmal  der  Mühe  werth  gehalten,  auch  nur  die  Bundesakte
in  ihren  deutschen  Kronländern  zu  veröffentlichen.  Unter  den  preußischen
Offizieren  und  Staatsmännern  aber  hörte  man  schon  wieder  häufig,  wie
        <pb n="355" />
        Bairischer  Landtag.  J.  Rudhart.  347

einst  in  den  Tagen  des  heiligen  Reiches  die  zornige  Frage:  ob  dieser  Staat
die  lähmende  Fessel,  die  ihn  an  den  Leichnam  des  deutschen  Gesammt—
staates  kettete,  nicht  gänzlich  abschütteln  müsse?  Nagler  selbst  erklärte  seinen
Frankfurter  Genossen  aufrichtig:  nach  meiner  Meinung  sollte  Preußen
eine  Institution,  von  der  doch  kein  Heil  zu  erwarten  ist,  ihrem  Schicksal
überlassen.  Alles  was  in  Deutschland  noch  lebendig  war  fühlte  sich  ge—
hemmt  durch  den  Druck,  der  auf  dem  Bunde  lag.  Für  die  jungen  Ver—
fassungen  des  Südens  kam  jetzt  erst  die  schwerste  Zeit.  Die  Gefahr  war
größer  als  sie  im  Jahre  1819  gewesen;  denn  die  jugendliche  Begeisterung,
welche  damals  noch  die  neuen  Grundsätze  begrüßte,  hatte  sich  längst  abgekühlt,
  die  Entmuthigung  war  so  allgemein,  daß  selbst  der  ängstliche
Gentz  gestehen  mußte,  die  Stimmung  der  gefährlichen  Mittelklassen  habe
sich  erheblich  gebessert.  Die  Massen  vollends  hatten  von  den  Früchten
der  neuen  Freiheit  bisher  wenig  mehr  genossen  als  die  erhöhte  Steuerlast,
  manches  wackere  Bäuerlein  hörte  schon  begierig  zu,  wenn  der  Kaplan
oder  der  Amtmann  auf  die  Ducatenmänner  schalt  —  so  hießen  die  Abgeordneten
  von  wegen  ihrer  fünf  Gulden  Tagegeld.

In  den  neuen  bairischen  Landtag,  der  im  März  1825  zusammentrat,
  war  Hornthal  nicht  wieder  gewählt;  Behr  und  einige  andere  liberale
Beamte  mußten  fern  bleiben,  weil  die  Regierung  ihr  Recht  der  Urlaubsverweigerung
  unerbittlich  handhabte.  Dafür  traten  mehrere  neue  Talente
auf,  alle  überragend  der  junge  Ignaz  Rudhart,  ein  Franke  aus  den  Stiftslanden,
  der  schon  in  frühen  Jahren  als  Professor  und  Schriftsteller  seine
tüchtige  Gelehrsamkeit,  nachher  als  Verwaltungsbeamter  eine  noch  größere
praktische  Begabung  bewährt  hatte  und  jetzt  der  anerkannt  erste  Redner
Baierns  wurde,  ein  makelloser,  groß  angelegter  Charakter.  Es  war  eine
Lust,  den  jugendkräftigen  Mann  mit  den  ehrlichen,  herzgewinnenden  Augen
so  frisch  von  der  Leber  weg  sprechen  zu  hören,  immer  ganz  frei  —  was
damals  noch  eine  Seltenheit  war  —,  etwas  pathetischer  als  es  die  kurz
angebundene  Gegenwart  liebt,  aber  stets  mit  gründlicher  Sachkenntniß,
aufrichtig  und  doch  klug,  gedankenreich  und  doch  volksthümlich  einfach.
Bei  all  seiner  Unfertigkeit  besaß  das  junge  constitutionelle  Leben  des
Südens  den  großen  Vorzug,  daß  solche  Naturen  sich  auf  seinem  Boden  frei
entwickeln  konnten;  der  preußische  Beamtenstaat  hatte  für  sie  noch  keinen
Raum.  Gleich  allen  Liberalen  jener  Tage  hegte  Rudhart  anfangs  etwas
überspannte  Vorstellungen  von  der  Macht  der  neuen  Landtage;  aber  früher
als  die  Anderen  lernte  er  sich  bescheiden  und  erkannte  die  Schranken,
welche  dem  Parlamentarismus  durch  Deutschlands  monarchische  Geschichte
gesetzt  sind;  und  weil  er  seine  Hoffnungen  nicht  auf  das  Unmögliche
richtete,  darum  bewahrte  er  sich  auch  in  den  Tagen  allgemeiner  Abspannung
  jene  fröhliche,  mannhafte  Zuversicht,  welche  seinen  Reden  noch  heute
einen  eigenen  Zauber  giebt.  Neben  ihm  that  sich  durch  seine  Kenntniß
der  Volkswirthschaft  Utzschneider  hervor,  ein  Industrieller  großen  Stiles,
        <pb n="356" />
        348  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

der  erste  fast,  der  im  behäbigen  Altbaiern  modernen  Unternehmungsgeist
erweckte.  Auch  Graf  Bentzel-Sternau  machte  viel  von  sich  reden,  ein  alter
Bonapartist,  der  vor  Zeiten  im  Großherzogthum  Frankfurt  Dalberg's  ver—
trauter  Minister  gewesen  war,  jetzt  aber  auf  seinem  Landhaus  am  Züricher
See  zweifelhafte  Dichtungen  im  Stile  Jean  Paul's  anfertigte  und  zugleich
den  deutschen  Flüchtlingen  gastlich  Obdach  gab.  Er  wirkte  eifrig  für  pro—
testantische  Aufklärung  und  trat  endlich  förmlich  zur  evangelischen  Kirche
über.  Seine  Erfahrungen  aus  dem  Landtage  legte  er  nachher  in  den
„Baierbriefen“  nieder,  einem  mehrbändigen  Briefwechsel  zwischen  Reikiavik
und  Hochwittelsbach,  dessen  wunderlicher  witzelnder  Wortschwall  im  Grunde
nur  die  eine  Wahrheit  erwies,  daß  die  Geschicke  des  Erdballs  sich  um  das
Münchener  Ständehaus  bewegten.

Wie  bescheiden  auch  die  Mehrheit  des  Landtages  auftrat,  sie  mußte
doch  bald  fühlen,  daß  jetzt  ein  anderer  Wind  am  Hofe  wehte.  Seit  jener
Unterredung  von  Tegernsee  hatte  sich  Zentner  seinen  Gegnern  Rechberg
und  Thürheim  genähert,  und  Lerchenfeld  stand  bereits  so  vereinsamt,  daß
er  im  Ministerrathe  der  Verlängerung  der  Karlsbader  Beschlüsse  nach
einigem  Bedenken  schließlich  selber  zustimmen  mußte.“)  Im  Saale  an  der
Prannersgasse  hatte  man  in  der  Zwischenzeit  die  Logen  für  den  Hof  und
die  Diplomatie  beträchtlich  erweitert,  so  daß  der  allgemeine  Zuhörerraum
sich  verkleinerte;  und  derselbe  Geist  kleinlicher  polizeilicher  Angst  bekundete
sich  auch  in  der  Geschäftsordnung,  welche  die  Minister,  um  ihre  Frank—
furter  Zusagen  zu  erfüllen,  dem  Landtage  alsbald  vorlegten.  Die  Vorlage
ging  sogar  weit  über  die  Bundesbeschlüsse  hinaus,  sie  enthielt  nicht  nur
sehr  scharfe  Bestimmungen  wider  den  Mißbrauch  der  Redefreiheit,  sondern
auch  die  Vorschrift,  daß  kein  Abgeordneter  fortan  einen  förmlich  aus—
gearbeiteten  Gesetzentwurf  einbringen  dürfe;  damit  war  das  beschränkte
Recht  der  Initiative,  das  dem  Landtage  nach  der  Verfassung  zustand,  ganz
unter  der  Hand  durch  einen  Paragraphen  der  Geschäftsordnung  fast  gänzlich
  beseitigt.  In  einer  Reihe  geheimer  Sitzungen  wurden  diese  Vorschläge,
unter  begreiflicher  Erregung,  erörtert.  Vergeblich  warnte  Rudhart:  „ohne
Oeffentlichkeit  zerfällt  die  Verfassung  in  sich.“  Die  Mehrheit  unterwarf
sich  den  Beschlüssen  des  Bundestags;  sie  wußte  wohl,  daß  die  reaktionäre
Partei  am  Hofe  entschlossen  war,  die  Geschäftsordnung  dem  Landtage
nöthigenfalls  durch  einen  königlichen  Befehl  einfach  aufzuerlegen.)

An  anderen  gesetzgeberischen  Ergebnissen  war  diese  Tagung  sehr  arm;
auch  die  drei  Gesetze  vom  11.  Sept.  1825  über  Niederlassung  und  Gewerbebetrieb
  entsprangen  nicht  einem  staatsmännischen  Plane  sondern  der
Verlegenheit.  Die  Regierung  fühlte  lebhaft  die  Unhaltbarkeit  des  alten
Zunftwesens,  aber  sie  wagte  auch  nicht  mit  den  tief  eingewurzelten  Vor-*)

  Küster's  Bericht,  11.  August  1824.

**)  Küster's  Bericht,  8.  September  1824.
        <pb n="357" />
        Letzte  Zeiten  König  Max  Joseph's.  349

urtheilen  des  Volkes  zu  brechen,  das  noch  fest  am  alten  Herkommen  hing
und  die  ungewohnten  Erscheinungen  des  modernen  Großverkehrs,  zumal
die  verhaßten  Musterreiter  aus  Frankfurt  und  anderen  „ausländischen“
Nachbarstädten,  mit  tiefem  Mißtrauen  betrachtete.  In  guter  Absicht  wählte
man  also  einen  Mittelweg  und  entschied  sich  für  das  Concessionssystem:
die  Erlaubniß  zum  Heirathen,  zur  Niederlassung,  zum  Gewerbebetrieb
sollte  der  Regel  nach  von  den  Behörden  abhängen,  die  dabei  den  „Nahrungsstand“
  des  Ortes  zu  berücksichtigen  hatten.  Der  Vorschlag  mißfiel  in
Wahrheit  allen  Parteien;  den  Conservativen  ging  er  zu  weit,  die  Liberalen
  verlangten  mehr,  und  Rudhart  sagte  kühn  voraus,  die  Zeit  der
vollständigen  Gewerbefreiheit  werde  noch  kommen.  Der  Landtag  stimmte
schließlich  nur  zu,  weil  sich  kein  anderer  Ausweg  zu  bieten  schien.  Doch
sofort  begann  im  Volke  eine  hartconservative  Bewegung  wider  die  Störung
der  alten  Gewohnheiten  —  eine  naturwüchsige  Reaktion,  welcher  die  neuen
Gesetze  nach  wenigen  Jahren  erliegen  sollten.  Bei  den  Budgetverhandlungen
kam  in  den  geheimen  Sitzungen  viel  verhaltener  Groll  zu  Tage;  der
Rechnungsabschluß  war  sehr  ungünstig,  da  das  Sinken  der  Getreidepreise
den  Ertrag  der  Domänen  verringert,  große  Brände  und  andere  Unglücksfälle
  ganze  Landestheile  heimgesucht  hatten.  Zudem  spielte  wieder  eines
jener  unliebsamen  kleinen  Geheimnisse  mit,  die  sich  unter  König  Max
Joseph  kaum  vermeiden  ließen:  bei  der  Hochzeit  der  Prinzessin  Sophie
hatte  der  vergnügte  Vater  das  Gold  so  mit  vollen  Händen  ausgestreut,
daß  es  nachher  schwer  hielt  diese  Ausgaben  in  verschiedenen  Titeln  des
Etats  zu  verstecken.)

Endlich  ward  das  Budget  bewilligt  und  der  Landtag  in  Gnaden  entlassen.
  Aber  die  vielen  scharfen  Worte,  die  in  den  letzten  Verhandlungen
gefallen  waren,  hatten  den  Hof  tief  verletzt.  Die  reaktionäre  Partei  erhob
  wieder  keck  das  Haupt;  bereits  war  es  ihr  gelungen,  den  ehrwürdigen
Cajetan  Weiller,  einen  der  freiesten  Köpfe  des  Clerus,  aus  seiner  einflußreichen
  Stellung  am  Münchener  Lyceum  in  das  Stillleben  der  Akademie
zu  versetzen.  Auch  Aretin's  Bajuvaren  begannen  wieder  das  literarische
Kothspritzen  gegen  die  eingedrungenen  Nordländer.  Und  dazu  die  geheimen
  Zuschriften  aus  der  Hofburg.  Selbst  die  neue  Geschäftsordnung
des  Landtags,  die  wirklich  nichts  zu  wünschen  übrig  ließ,  genügte  dort
noch  nicht.  Hatzfeldt,  wie  immer  Metternich's  getreues  Echo,  tobte  und
wetterte  wider  die  Feigheit  dieses  Münchener  Hofes,  der  sich  so  gar  nicht
entschließen  konnte,  einfach  die  alten  bairischen  Landstände  wiederherzustellen.
  Bei  der  Adreßberathung  der  Reichsräthe  hatte  Kronprinz  Ludwig
den  verständigen  Rath  gegeben,  man  möge  eine  Stelle  über  „das  monarchische
  Princip“  streichen,  weil  sie  in  der  anderen  Kammer  ärgerliche
Bemerkungen  veranlassen  werde.  Welch  ein  Zorn  in  Wien,  als  man  von

 

*)  Küster's  Bericht,  17.  Dec.  1824.
        <pb n="358" />
        350  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

dieser  Selbstentwürdigung  des  Thronfolgers  erfuhr;  „das  ist  mehr  als
unglaublich“,  schrieb  Hatzfeldt  entsetzt.  Dann  wurde  gar  das  neue  Theater
in  München  mit  der  Aufführung  der  revolutionären  Stücke  Egmont
und  Tell  eröffnet,  und  die  zügellose  bairische  Presse  erlaubte  sich  dabei
unehrerbietige  Bemerkungen  über  weiland  König  Philipp  II.)  Genug,
von  Wien  aus  ermuthigt,  begann  Rechberg  das  alte  Spiel  von  Neuem,
Lerchenfeld  glaubte  schon  seinen  nahen  Sturz  vorherzusehen,  noch  Schlimmeres
  wurde  befürchtet,  und  bei  der  zunehmenden  Willensschwäche  des
greisen  Königs  ließ  sich  der  Ausgang  schwer  berechnen.  Da  starb  Max
Joseph,  am  12.  Oktober  1825,  glücklich  und  friedlich  wie  er  gelebt.  Nach
seiner  Gewohnheit  war  er  zu  seinem  Namenstage  in  die  Hauptstadt  gekommen
  um  die  Glückwünsche  seiner  Baiern  entgegenzunehmen,  und  dann
am  Abend,  mit  freundlichen  Erinnerungen  in  seinem  guten  Herzen,  nach
Nymphenburg  zurückgefahren.  Dort  entschlief  er  sanft  noch  in  derselben
Nacht,  aufrichtig  beweint  von  seinem  Volke.  Mit  der  Thronbesteigung
König  Ludwig's  begann  für  Baiern  eine  neue  Zeit.  —

In  Württemberg  war  eine  neue  Geschäftsordnung  für  den  Landtag
unnöthig,  wie  Trott  in  Frankfurt  mit  gutem  Gewissen  versichern  konnte.
Die  altrechtliche  Einrichtung  der  Landtagsausschüsse  hatte  hier  längst  wieder
ihre  zweischneidige  Wirkung  gezeigt.  Unter  Weishaar's  kluger  Leitung
pflegte  der  ständige  Ausschuß  alle  wichtigen  Angelegenheiten  mit  den
Ministern  so  genau  zu  vereinbaren,  daß  der  Landtag  selber  nur  noch  das
Nachsehen  hatte,  und  da  die  Kammern  überdies  ihre  Kraft  in  endlosen
Commissionsberathungen  vergeudeten,  so  verliefen  die  Verhandlungen  des
Plenums  still  und  langweilig.  Die  schwäbische  Schreiberregierung  blühte
fröhlich  fort,  und  die  einzige  Corporation  des  Landes,  welche  sich  neben
dem  allmächtigen  Beamtenthum  noch  in  einiger  Selbständigkeit  behauptete,
die  Universität,  bekam  den  Unwillen  des  Herrenstandes  schwer  zu  fühlen.
Der  königliche  Commissar  Hofacker  führte  in  Tübingen  ein  rohes,  tyrannisches
  Regiment,  das  auf  keiner  anderen  deutschen  Hochschule  seinesgleichen
fand.  Dann  tauchte  der  Vorschlag  auf,  die  Universität  in  die  Hauptstadt
zu  verlegen.  Von  den  Bildungsmitteln  einer  großen  Stadt  besaß  Stuttgart
damals  zwar  sehr  wenig;  aber  die  fröhliche  Ungebundenheit  des  akademischen
  Lebens,  die  dem  soldatischen  Könige  immer  widerwärtig  blieb,  sollte
an  der  Hofluft,  an  der  Garnison  und  der  starken  Polizei  der  Residenz  ihre
Meister  finden.  Der  kleinliche  Gedanke  wurde  vorläufig  noch  abgewendet,
jedoch  im  Jahre  1829  erhielt  die  Universität  eine  völlig  neue,  rein  bureaukratische
  Verfassung.  Seltsame  Ironie  des  Schicksals,  daß  der  Metternich'sche
  Plan  der  Universitätsreform,  der  in  allen  anderen  Bundesstaaten
auf  unüberwindliche  Hindernisse  stieß,  allein  in  dem  Lande  des  liberalen
Schwabenkönigs  sich  verwirklichte.  Noch  war  in  Tübingen  unvergessen,

 

*)  Hatzfeldt's  Bericht,  17.  März  1825.
        <pb n="359" />
        Reaktion  in  Württemberg,  Hessen,  Baden.  351

wie  oft  einst  Eberhard  im  Bart,  der  Stifter  der  Universität,  bei  seinem
alten  Lehrer  Nauclerus  im  Kanzlerhause  neben  der  Stiftskirche  Herberge
genommen  hatte  um  mit  seinen  Professoren  in  guter  Freundschaft  zu  zechen
und  zu  disputiren;  und  jetzt  ward  der  ehrwürdigen  Hochschule  durch  einen
Nachkommen  ihres  Stifters  und  seinen  Rath  Maucler  sogar  das  uralte
Recht,  Rektor  und  Dekane  selbst  zu  wählen,  mißtrauisch  entzogen.  Deutsch—
lands  gesammte  gelehrte  Welt  fühlte  sich  beleidigt,  und  Schelling  sendete
in  seine  alte  Heimath  die  bitteren  Verse:

Vindice  Nauclero  quondam  fundata  Tubinga.
Judice  Mauclero  perdita  tota  jacet.

Minder  gehässig  zeigte  sich  die  Reaktion  in  Darmstadt.  Der  friedfertige
  Geist,  der  über  den  Anfängen  des  hessischen  Verfassungslebens
gewaltet,  war  noch  nicht  gänzlich  verflogen;  selbst  in  diesen  müden  Jahren
brachte  der  Landtag  noch  einige  heilsame  Reformen,  vornehmlich  die  Aufhebung
  des  Zehnten  zu  Stande.  Aber  die  ungetrübte  Eintracht  früherer
Tage  bestand  auch  hier  nicht  mehr.  Wie  anders  klang  jetzt  die  Sprache
vom  Ministertische!  Wenn  die  Abgeordneten  zu  der  dürftigen  Uebersicht  des
Staatshaushalts,  die  ihnen  allein  vorgelegt  wurde,  einige  Erläuterungen
verlangten,  dann  gab  man  ihnen  vertraulich  zu  verstehen:  weitere  Forderungen
  könnten  leicht  den  Bestand  der  Verfassung  selber  gefährden.  Unbequemer
  Oppositionsmitglieder  entledigte  man  sich  durch  offenbare  Willkür.
Vor  den  Wahlen  von  1826  bereiste  der  Minister  Grolmann  selbst  das
Land  um  die  Wähler  zu  bearbeiten.  Als  E.  E.  Hoffmann,  der  lauteste
und  rührigste  Parteigänger  der  Liberalen,  sich  dawider  zur  Wehre  setzte
und  die  Hessen  aufforderte,  nur  unabhängigen  Männern  ihre  Stimmen
zu  geben,  da  ließ  ihn  die  Regierung  wegen  indirekter  Majestätsbeleidigung
anklagen,  und  erst  drei  Jahre  später  konnte  er,  vollständig  freigesprochen,
in  die  Kammer  eintreten.  Der  wohlmeinende  Minister,  den  man  vor
Kurzem  noch  als  den  Vater  der  Verfassung  gepriesen,  wurde  jetzt,  nicht
ohne  eigene  Schuld,  verdächtigt  und  befehdet;  er  rieb  sich  auf  in  dem  kleinen
Aerger  der  Landtagshändel  und  starb  schon  in  der  Blüthe  seiner  Jahre.

Wie  unschuldig  erschien  das  Alles  neben  den  Saturnalien  der  Reaktion,
  welche  in  Baden  spielten.  Nicht  umsonst  hatte  Blittersdorff  in
jener  Johannisberger  Denkschrift  die  Drohung  ausgesprochen:  die  Regierungen
  seien  allzu  lange  in  der  Vertheidigung  geblieben,  es  werde
Zeit  zum  Angriff  vorzugehen.  Seit  der  Landtag  von  1823  so  ungnädig
entlassen  worden,  setzte  die  reaktionäre  Partei  alle  Hebel  ein  um  die  Verfassung
  aus  den  Angeln  zu  heben.  Auf  einen  Glückwunsch  des  Petersburger
  Hofs  sprach  Berstett  seinen  überschwänglichen  Dank  aus  für  das
schmeichelhafte  Zeugniß,  das  der  Kaiser  den  schwachen  Bemühungen  des
Großherzogs  ausgestellt,  und  fuhr  fort:  „Alle  die  unruhige  Thätigkeit,
welche  seit  einigen  Jahren  die  Völker  sowie  die  Regierungen  quält,  scheint
sich  in  dem  Worte  zu  vereinigen  „Verfassung“  und  offenbart  sich  haupt-
        <pb n="360" />
        352  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

sächlich  in  dem  Mißbrauch,  welcher  mit  seiner  Bedeutung  getrieben  wird.“
Gegen  dies  arge  Wort  begann  bereits  im  Lande  eine  geheime  Wühlerei.
Aufgestachelt  von  ihrem  Dekan  richteten  die  Ortschaften  Wolfenweiler  und
Schallstadt  an  den  Großherzog  die  Bitte,  er  möge  „die  volle  Souveränität
ohne  Landstände  wieder  übernehmen  und  solch  eine  Regierungsform  wie
sie  ehemals  war,  herstellen“.  Hoch  beglückt  sendete  der  k.  k.  Gesandte
diese  Kundgebung  des  Volkswillens  nach  Wien,  und  Hatzfeldt  schrieb  zufrieden:
  „das  Volk  ist  überall  gut  und  überall  dasselbe;  sein  Urtheil  ist
immer  verständig  wenn  man  den  Verschwörern  nicht  erlaubt  es  durch  ihre
gefährlichen  Grundsätze  zu  beeinflussen.““)  Die  Versuchung  für  den  Großherzog
  war  stark;  er  konnte  den  Lärm  seiner  getreuen  Stände  kaum  noch
ertragen  und  verhehlte  keineswegs,  wie  glücklich  er  sich  schätzen  würde,
wenn  ihn  der  Bundestag  oder  irgend  eine  andere  höhere  Gewalt  von
dieser  leidigen  Verfassung  befreite.“)  Auch  Berstett  und  andere  hohe  Beamte
  begannen  den  Gedanken  einer  gewaltsamen  Verfassungsänderung  ernstlich
  zu  erwägen  und  befragten  darüber  den  gelehrten  Carl  Salomo  Zachariä
in  Heidelberg,  der  sich  schon  im  letzten  Landtage  durch  seine  unterthänige
Beflissenheit  hervorgethan  hatte.  Der  zählte  noch  zu  jener  alten  Juristenschule,
  die  ein  Rechtsgutachten  nur  für  ein  einträgliches  Spiel  des  Scharfsinns
  ansah,  und  war  auch  jetzt  sogleich  bei  der  Hand  mit  einer  Denkschrift,
  welche  nicht  nur  die  Zweckmäßigkeit,  sondern  sogar  die  Rechtmäßigkeit
des  geplanten  Staatsstreichs  nachwies;  in  der  Kunst  alles  zu  beweisen,
die  man  ihm  nachrühmte,  hatte  er  sich  diesmal  selbst  übertroffen.

Aber  zu  einem  offenbaren  Eidbruch  wollte  Großherzog  Ludwig  sich  nicht
entschließen;  zudem  war  ihm  wohl  bekannt,  wie  man  in  Berlin  über  Staatsstreiche
  dachte,  und  —  „ich  weiß,  was  ich  unserem  König  schuldig  bin“,
pflegte  der  alte  preußische  Gardeoffizier  zu  sagen.  Da  auch  vom  Bundestage
  keine  unmittelbare  Hilfe  zu  erlangen  war,  so  entschloß  sich  der  Hof
endlich,  nur  die  Mittel,  welche  die  Verfassung  selber  darbot,  handfest  zu
gebrauchen.  Im  December  1824  wurde  der  alte  Landtag  aufgelöst,  und
sofort  begann  ein  Wahlkampf  streng  nach  dem  Muster  des  nahen  Frankreichs,
  nur  daß  die  freien  Deutschen  gegen  den  Mißbrauch  der  Amtsgewalt
  unvergleichlich  empfindlicher  waren  als  die  bureaukratisch  gewöhnten
Franzosen.  Berstett  und  mehrere  seiner  Räthe  reisten  landauf  landab,
bis  zum  Straßenwart  herunter  ward  das  ganze  Beamtenheer  aufgeboten;
in  Freiburg,  wo  Rotteck  verdrängt  werden  sollte,  trat  man  die  Vorschriften
des  Wahlgesetzes  geradezu  mit  Füßen.  Durch  solche  Mittel  gelang  es  die
gesammte  Opposition  mit  einem  Schlage  hinauszufegen.  In  der  neuen
Kammer  erschienen  nur  drei  Liberale,  wackere,  gemäßigte  Männer,  deren
Namen  das  mißhandelte  badische  Land  noch  lange  in  gutem  Andenken

—  –  —  —  —

*)  Unterthänigste  Bitte  der  Gemeinden  Wolfenweiler  und  Schallstadt,  9.  Februar;
Hruby's  Bericht  an  Metternich,  26.  März;  Hatzfeldt's  Bericht,  5.  April  1825.
**)  Küster's  Bericht,  1.  Jan.  1824.
        <pb n="361" />
        Verfassungsänderung  in  Baden.  353

behielt:  Föhrenbach,  Grimm  und  der  Freiburger  Professor  Duttlinger,
ein  gewiegter  Kenner  des  Verfassungsrechts.

Gleichzeitig  hatte  der  vielgewandte  Günstling  des  Großherzogs,
Major  Hennenhofer  an  den  Drähten  gezogen,  die  er  über  alle  Ecken  des
Ländchens  ausgespannt  hielt.  Die  Lorbeeren  von  Wolfenweiler  und  Schallstadt
  ließen  ihn  nicht  schlafen.  Mit  einem  male  kamen  aus  zahlreichen
Ortschaften  Adressen  an  den  Großherzog,  allesammt  mit  der  Bitte  um
Aufhebung  der  Verfassung.  Mit  erwartungsvoller  Freude  blickten  Metternich's
  Getreue  nach  Karlsruhe,  wo  sie  an  dem  k.  k.  Gesandten  Hruby
einen  verschlagenen  einflußreichen  Helfer  besaßen.  Hatzfeldt  vermaß  sich
schon:  „ich  werde  nicht  eher  an  die  Ruhe  und  das  Glück  Deutschlands
glauben,  als  bis  die  letzte  dieser  Verfassungen  und  Alles  was  ihnen
ähnelt  von  seinem  Boden  verschwunden  ist.““)  Unmöglich  schien  es  nicht,
bei  der  gefügigen  neuen  Kammer  eine  radicale  Veränderung  des  Grundgesetzes
  zu  erzwingen.  Aber  zu  so  kühnen  Entschließungen  war  Berstett
nicht  der  Mann,  wenn  er  sich  nicht  auf  den  Bund  stützen  konnte,  und  im
Ministerrathe  saßen  außer  seinem  Gesinnungsgenossen  Berckheim  auch  die
beiden  verfassungstreuen  Staatsräthe  Böckh  und  Ludwig  Winter.  Auf
Winter's  Antrag  wurden  die  unterthänigen  Adressenschreiber  abgewiesen,
und  statt  einer  umfassenden  Verfassungsrevision  begnügte  man  sich  mit
dem  Vorschlage,  daß  fortan  das  Budget  auf  drei  Jahre  bewilligt  und
die  Kammer  aller  sechs  Jahre  vollständig  neugewählt  werden  solle.

Wider  den  Inhalt  des  Vorschlags  ließ  sich  wenig  einwenden:  das
dreijährige  Budget  konnte  dem  Lande  manchen  unnützen  Wortkampf  ersparen,
  und  die  neue  Wahlordnung  war  unverkennbar  zweckmäßiger  als
die  bisher  übliche  Viertels-Erneuerung  der  Kammer.  Gleichwohl  erregte
die  Vorlage  tiefen  und  berechtigten  Unmuth  unter  den  treuen  Anhängern
der  Verfassung;  auch  Winter  selbst  hatte  ihr  nur  um  Aergeres  zu  verhindern,
  widerwillig  zugestimmt.  Dies  kaum  erst  geschaffene  Grundgesetz
schon  wieder  abändern,  die  Vorschriften  über  das  Budget  zurücknehmen
noch  bevor  jemals  ein  ordnungsmäßiges  Budget  zu  Stande  gekommen  war
—  das  hieß  mit  der  Verfassung  spielen.  Doch  was  galten  Gründe  in
diesem  unterthänigen  Hause?  Der  junge  Heidelberger  Professor  Roßhirt,
eine  Leuchte  der  werdenden  ultramontanen  Partei,  erstattete  einen  empfehlenden
  Bericht,  und  die  Abgeordneten  stimmten  zu  —  bis  auf  jene  tapferen
Drei.  Auch  die  erste  Kammer  trat  bei,  obgleich  Wessenberg  sie  an  „die
jungfräuliche  Unverletzlichkeit“"  des  Staatsgrundgesetzes  erinnerte.  Mit
diesem  kleinmüthigen  Beschlusse  war  die  Lebenskraft  des  Karlsruher  Landtags
  auf  lange  hinaus  gelähmt.  Matt  und  kleinlaut  schleppten  sich  die
Verhandlungen  zu  Ende;  auch  der  kurze  Landtag  von  1828  verlief  so

 

*)  Hatzfeldt's  Bericht,  24.  Jan.  1825.
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  23
        <pb n="362" />
        354  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

still,  daß  man  ihn  im  Volke  kaum  bemerkte.  Ein  Glück  nur,  daß  der
Staatshaushalt  durch  den  trefflichen  Finanzminister  Böckh,  den  Bruder
des  Philologen,  endlich  in  gute  Ordnung  kam.  Als  Varnhagen  um
diese  Zeit  wieder  in  Baden  austauchte  und,  zur  großen  Entrüstung  des
greisen  Fürsten,  dem  Großherzog  seine  Aufwartung  machte,  da  erschien
er  der  stillen  Residenz  wie  eine  Gestalt  aus  einer  versunkenen  Welt.)
Metternich  säumte  nicht  dem  Karlsruher  Hofe  das  Wohlgefallen  des
Kaisers  Franz  auszusprechen,  der  „in  Folge  seines  wahrhaft  weltbürgerlichen
  Sinnes“  an  diesen  Dingen  lebhaft  theilnehme:  „In  Zeiten,  welche
eine  ganz  eigenthümliche  Solidarität  der  Schlechten  und  des  durch  sie
erzeugten  Bösen  darbieten,  ist  das  gute  Beispiel  ebenfalls  stets  fruchtbar.
Dem  Herrn  Großherzog  war  es  vorbehalten,  mit  selbem  in  Deutschland
vorzugehen,  und  er  wird  demnach  der  erste  Regent  sein,  welcher  die
Früchte  einer  guten  Aussaat  einernten  wird.“““")  Schärfer  als  sein
mächtiger  Vetter  sah  Wessenberg  in  die  Zukunft.  Er  sagte  dem  Hofe
voraus,  auf  diesem  Wege  werde  man  nicht  weit  kommen;  er  wußte,  daß
die  unverzagten  Führer  des  badischen  Liberalismus  ihre  geschlagenen
Truppen  in  der  Stille  zu  neuen  Kämpfen  sammelten.  —

Wie  die  Interessen  Oesterreichs  und  Preußens  in  der  Bundespolitik
immer  wieder  gegen  einander  stießen,  so  wurde  das  Verhältniß  der  beiden
befreundeten  Höfe  auch  in  den  europäischen  Händeln  durch  mannigfache
Meinungsverschiedenheiten  getrübt.  Als  das  französische  Heer  im  April
1823  die  spanische  Grenze  überschritten  hatte,  trat  Metternich  mit  dem
Vorschlage  auf,  die  Regentschaft  in  Spanien  bis  zur  Befreiung  des  Königs
seinem  Oheim  Ferdinand  von  Neapel  zu  übertragen;  er  wollte  dadurch  verhindern,
  daß  der  französische  Oberbefehlshaber,  der  Herzog  von  Angouleme,
seine  Siege  einseitig  zu  Frankreichs  Vortheil  ausbeutete  oder  vielleicht
gar  die  französische  Charte  in  Spanien  ausriefe.  Bernstorff  aber  widersprach
  auf  das  Nachdrücklichste:  unmöglich  könne  man  diesen  wesentlich
französischen  Krieg  benutzen,  um  in  Spanien  ein  Regiment  zu  begründen,
das  den  Interessen  Frankreichs  geradewegs  zuwiderliefe.  Mit  Bitterkeit
schilderte  er  die  entsetzlichen  Zustände  in  Neapel  und  fragte,  ob  man
einem  solchen  Fürsten  auch  noch  die  Verwaltung  eines  anderen  Landes
anvertrauen  dürfe.  „Wenn  es  die  Pflicht  der  Souveräne  ist,  die  Lehren
und  die  Thaten  der  Empörung  niederzuschmettern,  so  ist  nicht  minder  ihre
Pflicht,  denselben  zuvorzukommen  und  sie  unmöglich  oder  unentschuldbar
zu  machen,  indem  man  die  Völker  vor  dem  Despotismus  wie  vor  der
Anarchie  bewahrt  und  ihnen  die  ersten  Güter  der  Gesellschaft  sichert."
König  Friedrich  Wilhelm  erwiderte  dem  neapolitanischen  Bourbonen,  der
ihn  um  seine  Unterstützung  bat,  kühl  ablehnend,  er  werde  der  Sache  „die

 

*)  Küster's  Berichte,  18.,  24.  Juli  1825.
**)  Metternich  an  Hruby,  Mailand  21.  Mai  1825.
        <pb n="363" />
        Ausgang  der  spanischen  Revolution.  355

ernsteste  Aufmerksamkeit  widmen“.“)  Desgleichen  wünschte  Metternich
dem  französischen  Feldherrn  militärische  Vertreter  der  großen  Mächte  bei—
zugeben  und  die  politische  Leitung  des  Krieges  der  Pariser  Gesandten—
conferenz  zu  übertragen.  Auch  diesem  Vorschlage  widersprach  Bernstorff,
weil  Frankreich  eine  solche  Bevormundung  nicht  ertragen  könne  und  die
Mächte  selber  nicht  einig  seien.  Auf  die  Bekämpfung  Villele's,  der  in
Metternich's  Augen  zu  gemäßigt  war,  wollte  der  preußische  Minister  sich
ebenso  wenig  einlassen;  das  heiße  Frankreich  beleidigen,  erwiderte  er.  Der
König  billigte  Bernstorff's  Verfahren  ausdrücklich  und  legte  ihm  nur  ans
Herz,  sich  in  Nebenfragen  nachgiebig  zu  zeigen,  weil  „an  dem  Einver—
ständniß  mit  den  Kaiserhöfen  in  der  jetzigen  Zeit  Alles  gelegen  sei“.*)

Der  spanische  Feldzug  verlief  über  alle  Erwartung  leicht;  die  be—
fürchteten  Meutereien  im  französischen  Heere  blieben  aus,  da  das  ununter—
brochene  Kriegsglück  die  Manneszucht  befestigte.  Schon  im  Mai  zog  der
Herzog  von  Angouleme  in  Madrid  ein,  jauchzend  begrüßt  von  dem  wetter—
wendischen  Pöbel.  Nach  der  Erstürmung  des  Trocadero  vor  Cadiz,  der
einzigen  ernstlichen  Waffenthat  dieses  militärischen  Spaziergangs,  unter—
warf  sich  das  ganze  Land,  im  November  fiel  Alicante,  die  letzte  Feste  der
Revolution,  und  mit  der  ganzen  Bilderpracht  seiner  Rhetorik  konnte
Chateaubriand  in  Paris  verkünden:  so  habe  die  weiße  Fahne  der  Bour—
bonen  in  sieben  Monaten  erreicht  was  der  napoleonischen  Tricolore  in
sieben  Jahren  nicht  gelungen  sei.  Noch  schimpflicher  sogar  als  in  Neapel
ging  die  Revolution  in  Spanien  zu  Grunde.  Die  nach  Cadiz  geflüchteten
Cortes  beschlossen,  hier  auf  der  heiligen  Stätte  spanischen  Ruhmes,  noch
ihre  eigene  Auflösung,  gaben  dem  Könige  seine  absolute  Gewalt  zurück,
und  der  Urheber  der  Bewegung,  Riego  endete  unter  Henkershand  mit
dem  reuigen  Geständniß  seiner  revolutionären  Blutschuld  auf  den  Lippen.

Die  wohlwollenden  Absichten  des  Herzogs  von  Angouleme  wurden
alsbald  zu  Schanden  an  dem  Radicalismus,  der  jedem  Kriege,  zumal  dem
Bürgerkriege  natürlich  ist.  Sofort  nach  dem  Einzug  der  Franzosen  erhob
  sich  die  reaktionäre  Partei  in  rasender  Wuth.  Schon  die  Regentschaft,
  welche  der  Herzog  eingesetzt,  verübte  Greuel,  denen  er  vergeblich
zu  steuern  suchte;  und  als  nun  gar  Ferdinand  selber  wieder  die  Zügel  in
die  Hand  nahm,  da  wurde  die  heilig  versprochene  Amnestie  nach  bourbonischem
  Brauche  sofort  zurückgenommen  und  es  begann  ein  Schreckensregiment,
  wie  es  nur  in  Spanien  möglich  war.  Mit  unbegreiflicher  Arglosigkeit
  hatten  die  Gesandten  der  Ostmächte,  die  den  Charakter  dieses
Bourbonen  doch  kennen  mußten,  Alles  aufgeboten  um  die  königliche  Gewalt
  ohne  jede  Bedingung  wiederherzustellen;  nach  der  legitimistischen

 

*)  Bernstorff's  Weisungen  an  Hatzfeldt,  27.  Mai,  3.,  16.  Juni;  König  Friedrich
Wilhelm  an  K.  Ferdinand  v.  Neapel,  10.  Juni  1823.
*  )  Bernstorff's  Weisungen  an  Hatzfeldt,  15.  Juli,  9.  Aug.;  Bericht  an  den  König,
20.  Aug.;  Antwort  des  Königs,  24.  Aug.  1823.
23
        <pb n="364" />
        356  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

Doktrin  sollten  ja  nur  die  vom  Throne  ausgehenden  Reformen  rechtsgiltig
  sein.  So  lange  als  irgend  möglich  suchte  Bernstorff  über  die  Missethaten
  dieser  Restauration  sich  selber  zu  täuschen;  auch  der  neue  Gesandte,
Gneisenau's  Vertrauter  Royer  hielt  sich  als  strenger  Legitimist  verpflichtet,
die  Ruchlosigkeit  des  Monarchen  nach  Kräften  zu  entschuldigen,  so  daß
Hatzfeldt  die  Madrider  Berichte  immer  mit  einem  freudigen  Parfait,  parkfait!
begrüßte.  Bald  ward  doch  jede  Täuschung  unmöglich;  es  ließ  sich  nicht
mehr  verkennen,  was  man  freilich  hätte  voraussehen  müssen,  daß  der  befreite
  Bourbone  genau  dasselbe  System  wieder  aufrichtete,  dessen  Sünden
die  Revolution  von  1820  verschuldet  hatten.  Allzu  spät  erging  sich  der
preußische  Minister  jetzt  in  heftigen  Anklagen  wider  die  „unglaubliche
Schlechtigkeit  und  Wortbrüchigkeit  König  Ferdinand's"“.  Sein  Wiener
Freund  konnte  sich  zu  einem  so  herben  Urtheil  noch  nicht  entschließen;  er
meinte  noch  im  November  gemüthlich:  „vielleicht  ist  die  augenblicklich  etwas
übertriebene  Strenge  des  Königs  eher  ein  Glück,  wenn  er  später  die
Nothwendigkeit  fühlt  Maßregeln  der  Milde  folgen  zu  lassen!“  Endlich
begann  man  selbst  in  Wien  besorgt  zu  werden  über  die  letzten  Folgen  der
Madrider  Mißregierung.

Den  französischen  Siegern  brachte  der  legitimistische  Kreuzzug  keinen
Gewinn.  Ihr  Rath  galt  in  Madrid  weniger  als  die  Meinung  der  anderen
Mächte,  und  daheim  wuchs  die  Unzufriedenheit,  da  die  Ultras,  berauscht
durch  die  leichten  spanischen  Erfolge,  übermüthig  von  einer  Thorheit  zur
anderen  schritten  und  auch  den  besonnenen  Villele  weit  mit  sich  fortzogen.
Inzwischen  ging  die  neue  Welt  dem  System  der  Legitimität  verloren.
Am  2.  Dec.  1823  verkündigte  Präsident  Monroe  den  Vereinigten  Staaten
den  stolzen  Grundsatz:  „Amerika  für  die  Amerikaner“:  niemals  werde  die
Union  zugeben,  daß  die  Großmächte  Europas  sich  in  die  Angelegenheiten
der  unabhängigen  Staaten  dieses  jungen  Welttheils  mischten.  Ein  Jahr
darauf  führte  Canning  nach  langem  Zaudern  den  sorgsam  vorbereiteten
Schlag  gegen  die  große  Allianz.  Zu  Neujahr  1825  eröffnete  er  den
Gesandten  der  drei  Ostmächte,  daß  er  bei  den  Republiken  Columbia,
Mexico,  Buenos-Ayres  englische  Geschäftsträger  zu  beglaubigen  gedenke.
Alle  drei  protestirten  sofort,  am  heftigsten  der  preußische  Gesandte;  denn
im  Auswärtigen  Amte  zu  Berlin  galt  die  Anerkennung  der  Rebellenstaaten,
  so  lange  König  Ferdinand  sie  nicht  selber  frei  ließ,  als  eine  Todsünde
  wider  das  legitime  Recht;  die  Interessen  des  heimischen  Gewerbfleißes,
  der  sich  in  Südamerika  einen  einträglichen  Markt  gewinnen  konnte,
kamen  daneben  nicht  in  Betracht.  Wie  anders  die  kluge  englische  Handelspolitik!
  Mit  überraschender  Offenheit  sprach  sich  Canning  über  die  Gründe
seines  großen  Entschlusses  aus:  „Spanisch-Amerika  ist  frei,  und  wir  müßten
denn  unsere  Angelegenheiten  elend  zu  Schanden  machen,  so  ist  es  englisch
  und  novus  seclorum  nascitur  ordo.“  An  die  Stelle  der  politischen
Herrschaft  Spaniens  —  das  war  sein  wohlerwogener  Plan  —  sollte  die
        <pb n="365" />
        Canning  und  die  Unabhängigkeit  Südamerikas.  357

Handelsherrschaft  Englands  treten,  und  für  England  allerdings  eröffnete
sich  damit  die  Aussicht  auf  glückliche  neue  Jahrhunderte.  Auch  die  Ver—
einigten  Staaten  ließ  er  über  seine  Absichten  nicht  im  Zweifel,  er  erklärte
ihnen  sehr  bestimmt,  daß  er  die  Monroe-Doktrin  „Amerika  für  die  Ame—
rikaner“  keineswegs  anerkenne.  Aber  das  englische  Handelsinteresse  ent—
sprach  in  der  That  augenblicklich  dem  großen  Zuge  der  Geschichte,  den
Lebensbedingungen  der  jungen  Völkerwelt  des  Westens  und  nicht  minder
den  Hoffnungen  des  Liberalismus,  der  längst  nach  einem  Gegengewicht
gegen  die  große  Allianz  verlangte.  Arglos  stimmte  daher  die  gesammte
liberale  Welt  in  den  wohlberechtigten  nationalen  Freudenruf  der  Briten
ein  und  wiederholte  frohlockend  den  Ausspruch  Canning's:  „ich  rief  die
neue  Welt  ins  Leben  um  das  Gleichgewicht  in  der  alten  herzustellen.“
Fast  noch  lauter  erklang  die  Zustimmung,  als  Canning  bald  darauf  durch
eine  kühne  Flottenfahrt  nach  Lissabon  zugleich  den  Portugiesen  ihre  neue
constitutionelle  Staatsordnung  und  der  englischen  Handelspolitik  ihren
alten  Brückenkopf  sicherte.  So  endete  die  spanische  Restauration  mit  einer
schweren  Niederlage  der  Ostmächte;  sie  erwarb  ihren  Urhebern  nur  neuen
Haß  und  schenkte  den  amerikanischen  Rebellen  die  Unabhängigkeit,  der
britischen  Flagge  ein  unermeßliches  Handelsgebiet.  —

Auch  die  Wirren  in  Osteuropa  konnte  Metternich  nicht  mit  der  Be—
friedigung  des  Siegers  betrachten.  Das  Geheimniß  seiner  orientalischen
Politik  hat  Niemand  besser  errathen  als  sein  gelehriger  Schüler  Haupt—
mann  Prokesch,  ein  federgewandter,  betriebsamer,  mehr  durch  großsprecherische
  Anmaßung  als  durch  echtes  Talent  ausgezeichneter  junger  Diplomat,
der  in  Wien  für  ein  Genie  gehalten  und  seit  dem  Jahre  1824  zur  Beobachtung
  des  Orients  verwendet  wurde.  Prokbesch's  Berichte  galten  in  der
Hofburg  als  Orakelsprüche,  weil  er  die  glückliche  Gabe  besaß  Alles  zu
sehen  was  er  sehen  wollte  und  demnach  die  griechischen  Rebellen  einfach
als  ein  verkommenes  Gesindel  darstellte.  Sein  Urtheil  über  die  türkischen
Dinge  faßte  er  zusammen  in  dem  monumentalen  Satze:  „was  man  die
orientalische  Frage  nennt,  ist  nur  eine  Frage  zwischen  Rußland  und  dem
übrigen  Europa;  in  der  Türkei  giebt  es  keine  orientalische  Fragel“  Dieser
Weisheitsspruch  war  durchaus  nach  dem  Sinne  des  Meisters.  Was  kümmerten
  den  Wiener  Hof  die  Verhöhnung  des  Kreuzes  durch  den  Halbmond
und  das  himmelschreiende  Elend  der  Rajahvölker,  wenn  nur  Rußlands
Einmischung  abgewendet  und  der  treueste  Alliirte,  der  Sultan  in  seinem
legitimen  Besitzstande  gesichert  wurde!  Metternich  rühmte  sich  geradezu
dieser  gedankenlosen  Unfruchtbarkeit  und  meinte:  „die  diplomatisch  stärkste
Stellung  ist  stets  die  Defensive.“  Er  fand,  die  griechische  Frage  sei  „die
leichteste  von  allen“  —  schade  nur,  daß  die  anderen  Staatsmänner  nicht
ebenso  weise  waren  wie  er  selber,  der  erfüllt  „von  unüberwindlichem  Haß
gegen  Worte  und  Phrasen,  sich  stets  zu  Thaten  getrieben  fühlte!  Meine
Stellung  ist  ein  Fels,  an  dem  die  Fluth  sich  brechen  wird.  Der  Fels
        <pb n="366" />
        358  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

fordert  nicht  die  See  auf,  sie  rennt  gegen  ihn.“  Dieser  hohle  Dünkel,
der  in  den  Kämpfen  des  Völkerlebens  immer  nur  die  kleinen  Menschen,
niemals  die  treibenden  Kräfte  sah,  stand  der  elementarischen  Macht  der
griechischen  Revolution  bald  rathlos  gegenüber,  um  so  rathloser,  da  Metternich
  zwar  den  Czaren  mißbrauchen  und  über  Rußlands  natürliche  Interessen
  täuschen,  aber  um  keinen  Preis  mit  ihm  brechen  wollte;  denn  ein
europäischer  Krieg,  das  blieb  in  der  Hofburg  Glaubenssatz,  mußte  die
allgemeine  Revolution  entfesseln.  »

Einige  diplomatische  Eintagserfolge  vermochte  Metternich's  Gewandt—
heit  noch  zu  erringen.  Tatistscheff,  der  russische  Gesandte  in  Wien,  wurde
gänzlich  in  die  Irre  geführt  und  gelangte  erst  nach  Jahren  zu  der  beschei—
denen  Erkenntniß,  daß  Oesterreichs  und  Rußlands  Ansichten  doch  nicht
vollständig  übereinstimmten.  Im  Oktober  1823,  auf  einer  Zusammen—
kunft  der  beiden  Kaiser  in  Czernowitz,  sprach  der  Czar  seinen  Widerwillen
gegen  die  griechischen  Rebellen  nochmals  lebhaft  aus;  doch  zugleich  nöthigte
er  das  österreichische  Cabinet,  über  die  Zukunft  der  Hellenen  mindestens
ernstlich  zu  berathschlagen,  und  am  9.  Januar  1824  stellte  er  die  Forde—
rung  auf,  daß  die  griechischen  Landschaften  fortan  drei  halbsouveräne
Fürstenthümer  unter  türkischer  Oberhoheit  bilden  sollten.  Ueber  dies
russische  Programm  beriethen  die  Mächte  viele  Monate  hindurch  auf  einer
Conferenz  in  Petersburg.  Metternich  vollzog  dabei  wieder  einen  glück—
lichen  Schachzug;  er  ließ  durch  Lebzeltern  erklären,  daß  der  Wiener  Hof,
wenn  die  Unterwerfung  der  Griechen  unmöglich  sei,  am  liebsten  ihre  voll—
ständige  Unabhängigkeit  anerkennen  würde,  und  zwang  dadurch  die  russi—
schen  Diplomaten  zu  der  Antwort,  Rußland  könne  diese  Unabhängigkeit
nicht  zugeben.  Dies  Geständniß  Nesselrode's  war  allerdings  von  hohem
Werthe;  die  Welt  wußte  nunmehr,  daß  der  Petersburger  Hof  die  Erobe—
rungspläne  Katharina's  noch  nicht  aufgegeben  hatte,  und  die  Griechen
wendeten  sich  alsbald  von  Rußland  ab,  um  fortan  in  England  Hilfe  zu
suchen.  Mit  alledem  wurde  eine  Entscheidung  noch  nicht  erreicht.  Die
Petersburger  Conferenz  blieb  ohne  jedes  Ergebniß.  Denn  die  Pforte
konnte  auf  Oesterreichs  Freundschaft  zählen  und  wußte  wohl,  daß  keine
der  anderen  Mächte  ihre  Wünsche  mit  dem  Schwerte  unterstützen  wollte;
sie  war  entschlossen  die  Empörung  niederzuwerfen  und  sendete  darum  auf
alle  Ermahnungen  der  gründlich  verachteten  dummen  Franken  nur  das
bekannte  „mit  Honig  beschriebene  Papier“,  die  leeren  Redensarten,  in
denen  die  schlauen  Effendis  des  Divans  von  jeher  Meister  waren,  oder
sie  hüllte  sich  gar  in  verächtliches  Stillschweigen.

Indessen  raste  der  Kampf  weiter.  Zweimal  brach  im  Lager  der  Rebellen
selber  der  Bürgerkrieg  aus;  einer  ihrer  Führer,  Odysseus  ward  zum  Ver—
räther.  Alles  schien  verloren,  als  im  Jahre  1824  Sultan  Machmud  seinen
gefährlichen  Vasallen  Mehemed  Ali  zur  Hilfe  aufbot  und  nun  die  ägyp—
tischen  Regimenter  Ibrahim  Paschas  alle  Schrecken  abendländischer  Kriegs—
        <pb n="367" />
        Zerwürfniß  wegen  der  orientalischen  Frage.  359

kunst  und  morgenländischer  Grausamkeit  zugleich  über  den  unglücklichen
Peloponnes  verhängten.  Trotz  alledem  und  trotz  der  greuelvollen  Erobe—
rung  der  Insel  Psara  hielt  das  kleine  Heldenvolk  aus.  Zauberisch  war
der  Eindruck  in  Westeuropa,  als  Lord  Byron  in  Hellas  erschien,  um  der
großen  Sache,  der  er  als  Sänger  gedient,  nun  auch  sein  Schwert  zu
weihen.
ß  Ruhm,  Banner,  Schwert  und  Schlachtgefild

Und  Hellas  sieht  mir  ins  Gesicht.

Der  Sparter  todt  auf  seinem  Schild

War  freier  nicht  —

so  klang  es  weithin  durch  die  Welt,  und  kaum  hatte  der  Dichter  dies  sein
letztes  Lied  gesungen,  so  sank  er  dahin  in  der  Blüthe  seines  Ruhmes,  im
Tode  noch  der  mächtigste  Freiwerber  für  die  Sache  der  Hellenen.  Wie
vielen  Tausenden  hatte  er  einst  die  Liebe  zu  der  Wiege  abendländischer
Freiheit  zuerst  erweckt  durch  die  sehnsuchtsvollen  Zeilen:  „die  Berge  sehn
auf  Marathon,  und  Marathon  sieht  auf  die  See“,  und  nun  besiegelte
er,  auch  er  ein  Perserbekämpfer,  die  Wahrhaftigkeit  seines  Glaubens  durch
einen  schönen  Tod.  Vor  seinem  Bilde  erhob  sich  das  Philhellenenthum
zu  neuer  Schwärmerei.  Chamisso  sang:

Byron  ist  erschienen.  Der  Kamönen
Und  des  Ares  Zögling  strahlt,  ein  Held  —

und  auf  der  Stätte,  wo  er  heimgegangen,  bewies  die  heldenhafte  Ver—
theidigung  von  Missolunghi,  daß  er  seine  Liebe  nicht  an  Unwürdige  ver—
geudet,  daß  dies  Volk  nicht  untergehen  könne.

Inzwischen  begann  auch  Czar  Alexander  endlich  einzusehen,  daß  Met—
ternich's  wortreiche  Beschwichtigungsversuche  allesammt  nur  den  Zweck  ver—
folgten,  dem  Sultan  freie  Hand  zur  Vernichtung  der  Rebellen  zu  lassen.
Im  August  1825  befahl  er  seinem  Gesandten,  die  Eröffnungen  der  Hofburg
  fortan  nicht  mehr  zu  beantworten  und  versuchte  sich  dem  englischen
Cabinet  insgeheim  zu  nähern.  Canning  wünschte  die  vollständige  Unabhängigkeit
  der  Griechen  ebenso  wenig  wie  der  Cear,  jedoch  er  erkannte
scharfsichtig  das  unaufhaltsame  Fortschreiten  der  Bewegung  und  beschloß
sich  der  Hellenen  behutsam  anzunehmen,  um  den  Bestand  des  türkischen
Reiches  zu  retten.  Schon  im  Frühjahr  1823  hatte  er  die  von  den  Griechen
verhängte  Blockade  als  rechtsgiltig  anerkannt  und  die  Pforte  ernstlich  zur
Sicherstellung  der  Rechte  ihrer  christlichen  Unterthanen  aufgefordert,  also
daß  Metternich  über  „das  revolutionäre  Delirium“  des  englischen  Ministers
  ganz  außer  sich  gerieth.“)  Ohne  daß  die  Hofburg  es  ahnte,  ward
eine  Unterhandlung  zwischen  den  beiden  alten  Gegnern  angesponnen,  und
die  englische  Regierung  nahm  die  Eröffnungen  Rußlands  nicht  unfreundlich
  auf,  weil  sie  durch  schroffe  Ablehnung  die  Petersburger  Kriegspartei

 

*)  Hatzfeldt's  Bericht,  30.  April  1823.
        <pb n="368" />
        360  III.  5.  Die  Großmächte  und  die  Trias.

zu  stärken  fürchtete.  Eine  neue  Epoche  der  orientalischen  Verwicklung
kündigte  sich  an.  Der  Berliner  Hof  hatte  die  österreichischen  Freunde  —
wie  in  allen  Fragen,  welche  das  preußische  Interesse  nicht  unmittelbar
berührten  —  bisher  unterstützt;  aber  mit  sichtlicher  Gleichgiltigkeit,  denn
an  den  Sieg  der  Türken  glaubte  Bernstorff  längst  nicht  mehr,  und  gegen
die  philhellenischen  Neigungen  der  öffentlichen  Meinung,  welche  König
Friedrich  Wilhelm  selber  theilte,  mochte  man  nicht  allzu  dreist  ankämpfen.
Im  Sommer  1825  schilderte  der  preußische  Minister  seinem  Monarchen
die  zunehmende  Spannung  zwischen  den  beiden  Kaiserhöfen  also:  „Oesterreich
  will  unter  keiner  Bedingung  und  für  keinen  Preis  den  Krieg,  Rußland
  will  unter  jeder  Bedingung  und  für  jeden  Preis  die  Rettung  und
Befreiung  Griechenlands.“  Darauf  erhielt  er  den  Befehl,  dem  Wiener
Hofe  offen  zu  erklären:  der  König  vermöge  den  Ansichten  Oesterreichs  nicht
zuzustimmen,  er  wünsche  weder  den  Untergang  der  Türkei  noch  die  Vernichtung
  der  Griechen.))  Auch  der  Tuilerienhof  zeigte  sich  schon  längst
verstimmt  über  die  unfruchtbaren  Wiener  Zauderkünste.

Da  starb  Kaiser  Alexander,  der  einzige  Mann,  welcher  den  unvermeidlichen
  Zusammenstoß  im  Osten  bisher  hintangehalten  hatte.  Sogleich
nach  seinem  Tode  lenkte  Rußland  wieder  ein  in  die  Bahnen  seiner  nationalen
  Staatskunst,  und  bald  gewann  auch  Preußens  Politik  ihre  volle
Selbständigkeit  wieder.  Die  spanischen  Wirren  hatten  England  der  großen
Allianz  entfremdet;  durch  die  griechische  Revolution  wurden  alle  Großmächte
  zu  einer  veränderten  Parteistellung  genöthigt.

 

*)  Bernstorff,  Denkschrift  über  die  Lage  im  Orient,  15.  Juni;  Lottum's  Antwort
im  Namen  des  Königs,  24.  Juni  1825.
        <pb n="369" />
        Sechster  Abschnitt.

—  —  —

Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

Nach  dem  Abscheiden  des  Staatskanzlers  glaubte  die  altständische
Partei  auf  lange  hinaus  der  Herrschaft  sicher  zu  sein,  da  sein  Stellvertreter,
  Minister  v.  Voß-BuMch,  wie  zu  erwarten  stand,  mit  der  Leitung
der  Geschäfte  betraut  wurde.  Aber  der  greise  Führer  der  Feudalen  folgte
seinem  Gegner  schon  nach  wenigen  Wochen  ins  Grab  (Jan.  1823),  und
nunmehr  bot  Witzleben  seine  ganze  Beredsamkeit  auf,  um  den  König  zur
Berufung  W.  Humboldt's  zu  bewegen.  Auch  der  Kronprinz  wünschte  die
Rückkehr  des  Entlassenen,  damit  wieder  Geist  und  Leben  in  den  Ministerrath
  käme;  in  den  Berliner  Gelehrtenkreisen  war  nur  eine  Stimme  für
ihn,  und  selbst  ein  Theil  der  Altständischen  hätte  den  Gegner  Hardenberg's
  willkommen  geheißen.

Humboldt  selbst  stand  diesen  Plänen  fern;  er  hatte  längst  in  seinem
einsamen  Tegel  den  Denkerfrieden  gefunden,  der  ihm  theurer  war  als
alle  Ehren  und  Kämpfe  des  handelnden  Lebens.  Das  stille  Glück  seiner
römischen  Tage  überkam  ihn  wieder,  wenn  er  in  dem  einfach  edlen  Schlosse,
das  ihm  Schinkel  erbaut,  zwischen  den  Antiken  und  Abgüssen,  „unter
lauter  schönen  Gestalten“  umherwandelte  oder  wenn  er  Abends  mit  seiner
Frau  am  Ufer  des  blauen  Sees  entlang  ging  und  drüben  die  Thürme
der  acht  Winde  zwischen  den  alten  Bäumen  glänzen  sah.  Hier  lebte  er
wie  außer  der  Welt,  nur  in  sich  und  für  sich  selber:  „aglücklich  bin  ich
sehr,  so  innerlich  und  äußerlich  geschlossen,  daß  ich  keinen  Wunsch  habe,
den  ich  nicht  durch  mich  erreichen  könnte.“  Von  der  Höhe  seiner
Geschichtsphilosophie  sah  er  alles  Menschliche  zusammenschrumpfen,  er
sah  „mehr  den  Strom,  der  die  Dinge  fortreißt,  als  die  Dinge  selbst“,
und  über  die  Schranken,  welche  der  Kraft  des  Einzelnen  gesetzt  sind,
urtheilte  er  mit  heiterer  Fassung:

Das  Leben  ist  an  Möglichkeit  gebunden,

Und  ihre  Grenzen  sind  oft  eng  gezogen.
In  solcher  Stimmung  konnte  es  ihn  weder  überraschen  noch  verletzen,
daß  Witzleben's  Rathschläge  nicht  durchdrangen.  Der  König  hatte  seinem
        <pb n="370" />
        362  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

gestürzten  Minister  sein  Wohlwollen  nie  ganz  entzogen,  er  nannte  ihn  den
fähigsten  seiner  Staatsmänner;  allein  dasselbe  Bedenken,  das  schon  vor
fünf  Jahren  Humboldt's  Berufung  ins  Auswärtige  Amt  verhindert  hatte,
schien  auch  jetzt  noch  unüberwindlich.  Preußens  Friedenspolitik  stand  und
fiel  mit  dem  Bunde  der  Ostmächte,  und  Friedrich  Wilhelm  traute  sich  die
Kraft  nicht  zu,  einen  Mann,  der  in  Petersburg  und  Wien  gleich  verhaßt
war,  an  der  Spitze  seines  Ministerraths  zu  halten.  Etwas  stilles  Mißtrauen
  und  die  alte  Schen  vor  genialen  Naturen  mochten  wohl  mitwirken;
genug,  der  König  erklärte  diese  Ernennung  für  unmöglich.

In  seiner  Verlegenheit  berief  er  sodann  den  alten  Feldmarschall  Kleist
von  Nollendorf,  der  bisher  dem  politischen  Leben  fern  gestanden,  doch  schon
vor  Jahren  als  Generaladjutant  durch  seine  Rechtschaffenheit  und  maßvolle
  Ruhe  sich  das  persönliche  Vertrauen  des  Monarchen  erworben  hatte.
Aber  auch  er  starb  plötzlich,  noch  bevor  er  sein  Amt  angetreten  hatte,  und
da  der  König  sonst  keinen  geeigneten  Mann  zu  finden  wußte,  so  kam  er  jetzt
auf  einen  Gedanken  zurück,  der  ihm  schon  nach  Voß's  Tode  aufgestiegen
war.  Er  wollte  fortan  ohne  einen  leitenden  Staatsmann,  allein  durch
Fachminister  regieren.  Der  regelmäßige  Vortrag  beim  König  wurde  dem
Grafen  Lottum  übertragen,  der  im  Ministerrathe  verblieb,  aber  die  Verwaltung
  des  Staatsschatzes  dem  Finanzminister  abtrat.“)  Der  reiche  Graf
bewährte  sich  als  fleißiger,  gewissenhafter  Berichterstatter;  seine  vornehme
Gelassenheit,  sein  allen  Ränken  unzugänglicher  Gradsinn  sagten  dem
Monarchen  zu,  er  behielt  sein  Amt  bis  zu  Friedrich  Wilhelm's  Tode.
Großen  politischen  Ehrgeiz  hegte  er  nicht,  selbst  den  Titel  eines  Cabinetsministers
  hat  er  niemals  erhalten.  Im  Uebrigen  blieb  das  Ministerium
unverändert,  obgleich  Hardenberg  in  einer  hinterlassenen  Denkschrift  die
Berufung  neuer  Kräfte  dringend  angerathen  hatte.

Also  folgte  auf  die  Tage  der  Staatskanzlerschaft  wieder  eine  Zeit
königlicher  Selbstregierung.  Der  Wille  des  Monarchen  allein  hielt  die
Minister  zusammen,  Alles  hing  an  seiner  Entscheidung.  Nur  seine  Vertrauten
  Wittgenstein,  Witzleben,  Albrecht  bestimmten  zuweilen  seinen  Entschluß,
  noch  seltener  der  alte  Oberhofmarschall  Schilden,  der  Morgens
über  den  Hofhalt  kurzen  Vortrag  hielt  und  sich  dann  und  wann  einen
politischen  Rathschlag  erlauben  durfte.  Eine  solche  Regierung  konnte  nur
in  einer  Epoche  tiefen  Friedens  genügen;  Kraft,  Einheit,  rasche  Entschlie-Khung
  zeigte  sie  selten.  Da  der  König  weder  rücksichtslos  durchzugreifen
liebte,  noch  die  gesammte  Verwaltung  zu  übersehen  vermochte,  so  wucherte
die  alte  Sünde  des  Beamtenthums,  der  Sondergeist  der  Departements,
wieder  fröhlich  auf.  Jeder  Fachminister  ging  so  weit  er  konnte  seines  eigenen

*)  Witzleben's  Tagebuch,  31.  Jan.  1823.  Aus  dieser  Quelle  stammt  die  Erzählung
  bei  Dorow,  Erlebtes  III.  328.
        <pb n="371" />
        Königliche  Selbstregierung.  363

Staat,  der  die  beste  Verwaltung  Europas  besaß  und  die  Einheit  des
deutschen  Marktes  begründete,  betrieb  zugleich  das  verächtliche  Handwerk
der  Demagogenverfolgung.  Und  doch  bewahrte  diese  persönliche  Regierung
mit  allen  ihren  augenfälligen  Schwächen  den  preußischen  Staat  vor  einer
gefährlichen  Reaktion,  die  unter  einem  Ministerium  Voß-Buch  schwerlich
ausgeblieben  wäre.  Jetzt  zeigte  sich  erst,  wie  weit  die  Gesetzgebung  der
jüngsten  Jahre  der  politischen  Bildung  des  Volks  vorausgeeilt  war;  ein
starker  Rückschlag  begann,  sehr  ähnlich  jener  Bewegung,  welche  das  Deutsche
Reich  um  das  Jahr  1878  erschütterte.  Nicht  bloß  der  feudale  Adel,  auch
weite  Kreise  des  Bürger=  und  Bauernstandes  fühlten  sich  verletzt  in  ihren
Interessen,  Gewohnheiten,  Vorurtheilen  und  klagten  laut  über  die  Freizügigkeit,
  die  Agrargesetze,  die  Gewerbefreiheit.  Friedrich  Wilhelm  aber
ward  an  den  Grundgedanken  seiner  socialen  Reformen  nicht  irr,  und
obwohl  er  rasch  alternd  sich  nur  noch  sehr  schwer  zu  Neuerungen  entschloß,
so  verstand  er  doch  nach  seiner  stillen  Weise,  als  König  über  den  Parteien
zu  stehen.  Um  die  Heißsporne  der  Reaktion  zu  „calmiren“,  gewährte  er
ihnen  wohl  einzelne  Zugeständnisse,  zumal  in  Personenfragen,  doch  über
den  Kopf  durften  sie  ihm  nicht  wachsen,  und  ihr  letztes  Ziel,  die  Aufhebung
  der  Hardenbergischen  Gesetze,  erreichten  sie  niemals.

Einmal,  im  Sommer  1825,  wähnten  die  unbedingten  Anhänger
Oesterreichs  schon  einen  entscheidenden  Sieg  errungen  zu  haben,  als  ihr
Führer  Herzog  Karl  von  Mecklenburg  mit  dem  Vorsitze  im  Staatsrath
betraut  wurde,  einem  Amte,  das  bisher  nur  Staatsminister  bekleidet  hatten.
Im  Schlosse  Monbijon,  das  der  Herzog  bewohnte,  führten  Kamptz  und
General  Müffling  das  große  Wort;  die  Haller'sche  Heilslehre  wurde  dort
noch  weit  nachdrücklicher  gepredigt  als  in  dem  Palaste  auf  der  Wilhelmsstraße,
  wo  der  Kronprinz  seine  romantischen  Freunde  um  sich  versammelte.
Der  König  indeß,  der  von  der  staatsmännischen  Begabung  seines  tapferen
Schwagers  offenbar  nicht  hoch  dachte,  hielt  ihn  sehr  kurz;  er  erlaubte  ihm
nur,  an  den  Sitzungen  des  Staatsministeriums  schweigend  theilzunehmen,
damit  er  sich  unterrichten  und  nöthigenfalls  die  Ueberweisung  eines  Gesetzentwurfes
  an  den  Staatsrath  beantragen  könne.  Sitz  und  Stimme  im
Ministerrathe  wollte  er  ihm  schlechterdings  nicht  gewähren,  obgleich  der
Herzog  flehentlich  darum  bat  und  sein  Begehren  durch  wiederholte
Abschiedsgesuche  durchzusetzen  versuchte.  Also  beschränkt  blieb  das  Amt  des
Prinzen  nicht  vicl  mehr  als  ein  Ehrenposten.)

Diese  Politik  der  Vermittlung,  die  alle  Parteien  still  unter  der  Glocke
hielt  und  in  der  Gesetzgebung  nur  Schritt  für  Schritt  behutsam  vorging,
ergab  sich  nicht  bloß  aus  dem  Charakter  Friedrich  Wilhelm's,  sondern  auch

 

*)  Herzog  Karl  an  den  König,  26.  Aug.  1825,  9.  Juni  1826,  29.  Juli  1827;  an
Altenstein,  19.  Mai  1826;  an  Lottum,  30.  Juli,  30.  Okt.  1827;  Cabinetsordres  an  Herzog
Karl,  31.  Aug.  1825,  28.  Juni  1826;  an  das  Staatsministerium,  9.  Dec.  1827.
        <pb n="372" />
        364  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

aus  dem  krausen  Durcheinander  politischer  Gegensätze,  das  in  den  Verhandlungen
  der  neuen  Provinziallandtage  zu  Tage  kam.  Am  Geburtstage
  des  Königs,  3.  Aug.  1823,  wurden  das  allgemeine  Gesetz  über  die
Provinzialstände  vom  5.  Juni  und  die  besonderen  Gesetze  für  Brandenburg,
Preußen,  Pommern  vom  1.  Juli  verkündigt.  Dann  folgten,  27.  März
1824,  die  Gesetze  für  die  übrigen  fünf  Provinzen.  In  den  Jahren  1824
bis  1827  wurden  sodann  die  Provinziallandtage  versammelt,  zuerst  in
Brandenburg,  zuletzt  in  Posen.  Von  der  Richtigkeit  der  getroffenen  Entscheidung
  war  der  König  jetzt  tief  überzeugt,  und  was  er  in  jüngster  Zeit
von  den  Früchten  des  süddeutschen  Kammerwesens  kennen  gelernt  hatte,
die  unstete  Haltung  des  Stuttgarter  Hofes  und  die  beständigen  Angstrufe
aus  Baiern  und  Baden  konnten  ihn  in  seiner  Meinung  nur  bestärken.  Er
ließ  die  neuen  Gesetze  allen  Gesandtschaften  zugehen  mit  der  Erklärung,
die  politische  Ideenverwirrung  der  Zeit  und  die  Mannigfaltigkeit  der  Provinzialverhältnisse
  hätten  den  Abschluß  der  Arbeit  verzögert.  Die  Höfe  und
die  Diplomaten  überboten  sich  natürlich  in  Aeußerungen  dankbarer  Bewunderung.
  Berstett  war  ebenso  entzückt  wie  der  alte  König  von  Sachsen,
Rechberg  lobte  vornehmlich  die  starke  Vertretung  des  Adels.  Der  badische
Gesandte  sprach  die  Hoffnung  aus,  daß  nunmehr  das  allgemeine  Urtheil
über  Verfassungsleben  sich  ändern  werde,  und  Bunsen  schilderte  in  einem
salbungsvollen  Berichte  die  Freude  aller  gutgesinnten  Römer:  wie  leicht
seien  solche  Gesetze  in  Deutschland,  wie  schwer  in  Italien;  „wer  wird  bei
solchen  Betrachtungen  nicht  vor  Allem  den  Geist  der  Reformation  segnen!“
Nur  der  alte  Deutsch-Franzose  Reinhard  in  Frankfurt  konnte  sich's  nicht
versagen,  in  einer  boshaften  Denkschrift  auf  die  Unzufriedenheit  der  Rheinländer
  hinzuweisen.)  —

Die  öffentliche  Meinung  in  den  Kleinstaaten  empfing  das  Werk,  das
von  ihren  constitutionellen  Idealen  so  weit  ab  lag,  anfangs  mit  eisigem
Stillschweigen.  Das  Journal  des  Debats  war  das  erste  Blatt,  das  die
neuen  Gesetze  eingehend  besprach,  und  als  die  deutschen  Zeitungen  endlich
redeten,  ging  ihr  Urtheil  fast  einstimmig  dahin:  die  Erwartungen  der
Nation  seien  getäuscht,  in  Preußen  bleibe  Alles  beim  Alten.  Die  Preußen
selbst  empfanden  anders.  In  der  Masse  des  Volkes  hatte  das  Verlangen
nach  Reichsständen  niemals  tiefe  Wurzeln  geschlagen,  und  auch  die  Männer,
welche  einst  Größeres  erhofft,  waren  von  monarchischer  Gesinnung  so  ganz
durchdrungen,  daß  sie  jetzt  das  Gebotene  dankbar  annahmen  und  die
Provinzialstände  mindestens  als  den  Unterbau  der  künftigen  Verfassung
gelten  ließen.  So  dachten  Stein,  Humboldt,  Vincke,  Schön.  Selbst  in  den
liberalen  Kreisen,  denen  General  Pfuel  und  der  Vater  Theodor  Körner's

 

*)  Berichte  von  Küster,  21.  Aug.;  Jordan,  18.  Aug.;  Zastrow,  17.  Aug.;  Meyern
in  Berlin,  9.  Aug.;  Bunsen,  30.  Aug.;  Denkschrift  von  Reinhard,  an  Küster  übergeben,
August  1823.
        <pb n="373" />
        Einführung  der  Provinzialstände.  365

angehörten,  begrüßte  man  hoffnungsvoll  diesen  ersten  Anfang  „einer
organischen  Gestaltung  der  Nation“.“)  Freilich  fehlte  es  selbst  unter  den
Hochconservativen  nicht  an  weitblickenden  Männern,  welche  besorgt  die
Frage  erwogen:  was  denn  nun  werden  solle  im  Falle  eines  Krieges,  da
doch  nur  der  Reichstag  die  Staatsschuld  erhöhen  dürfe?  General  Müff—
ling  fühlte  sich  in  seinem  Gewissen  gedrungen  zu  dem  Rathe,  der  König
möge  etwa  im  Jahre  1828,  sobald  die  Provinzialstände  zweimal  getagt
hätten,  einen  Reichstag  von  ungefähr  120  Köpfen  in  zwei  Kammern,  um
sich  versammeln,  damit  nicht  späterhin  einmal  in  Zeiten  der  Noth  eine
plötzliche  Berufung  der  Reichsstände  erzwungen  würde.“)  Der  König  aber
ging  nicht  auf  den  Vorschlag  ein;  er  rechnete  auf  einen  langen  Frieden
und  wollte  die  Provinzialstände  sich  erst  gründlich  erproben  lassen.

Die  Wahlen  zu  den  ersten  Landtagen  verliefen  ohne  Lärm,  aber  überall
unter  sehr  lebhafter  Betheiligung.  Auch  die  Ritterschaft  der  alten  Terri—
torien  nahm  die  neue  Ordnung  ohne  Vorbehalt  an,  die  altständische  parti—
cularistische  Opposition  verschwand  mit  einem  Schlage,  die  preußische  Ver—
fassung  stand  endlich  wieder  auf  einem  allgemein  anerkannten  Rechtsboden.
Mochten  Einzelne  aus  dem  ständischen  Adel  insgeheim  über  den  halben
Sieg  klagen  und  den  Untergang  der  alten  Libertät  beweinen,  einstimmig
sprachen  alle  Landtage  dem  Monarchen  ihren  Dank  aus,  und  nirgends
ward  auch  nur  versucht,  die  Rechte  der  aufgehobenen  Landstände  zu  ver—
wahren.  Nur  in  Sachsen,  Preußen  und  Pommern  stellten  die  Provinzial—
stände  den  Antrag,  die  Krone  möge  den  einzelnen  Landestheilen  noch
besondere  Communallandtage  gewähren,  doch  beruhigten  sie  sich  sogleich,
als  der  König  die  Bitte  abschlug.  Wenn  die  neue  Einrichtung  das  Staats—
gefühl  nicht  zu  heben  vermochte,  so  führte  sie  doch  mindestens  die  Be—
wohner  der  einzelnen  Provinzen  näher  zusammen.  Der  alte  Marwitz
mußte  zwar  zu  seinem  Herzeleid  erleben,  daß  ein  im  Magdeburgischen
angesiedelter  Altmärker  und  gar  ein  „Fremder“,  ein  Niederlausitzer  im
ersten  brandenburgischen  Provinziallandtage  den  Vorsitz  führten;  er  murrte
über  das  „Unzeug“,  das  die  Demagogen  des  Beamtenthums  in  die  ständische
Gesetzgebung  hineingebracht  hätten.  Immerhin  fügte  er  sich,  da  er  seinen
„märkischen  Staat“  doch  zum  Theil  wiederhergestellt  sah,  und  triumphirend
überreichte  der  unbeugsame  Fendale  dem  neuen  Landtage  den  Tresorschlüssel
  der  alten  Stände,  den  er  vor  vierzehn  Jahren  einst  vor  den
Beamten  Hardenberg's  gerettet  hatte.

Die  Theilnahme,  welche  die  ersten  Landtage  begrüßte,  erkaltete  indeß
sehr  schnell,  da  die  neuen  schon  in  der  Anlage  verfehlten  Institutionen
sich  nur  kümmerlich  entwickelten.  Wohl  kam  die  Krone  ihren  getreuen
Ständen  mit  Vertrauen  entgegen.  Sie  gab  der  Kurmark  ihr  altes

 

7)  Pfuel  an  Körner,  20.  Febr.  1823.
**)  Müffling,  Denkschrift  über  die  Reichsstände,  1.  Dec.  1825.
        <pb n="374" />
        366  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

Landhaus  und,  unter  einigen  Beschränkungen,  auch  die  Verwaltung  des
Landarmenwesens  wieder.  Sie  ernannte,  um  die  Landtage  zu  ehren,  alle
Landtagsmarschälle  zu  Mitgliedern  des  Staatsraths:  so  kam  es,  daß  jetzt
endlich  auch  Stein  die  ihm  längst  gebührende  Stellung  erhielt  und  gleich—
zeitig  mit  Marwitz  in  den  Staatsrath  berufen  wurde,  nachdem  der  König
sich  zuvor  durch  Herzog  Karl  behutsam  hatte  erkundigen  lassen,  ob  der
stolze  Freiherr  den  Gnadenbeweis  auch  annehmen  wolle.“)  Der  letzte
Verfassungsausschuß,  der  die  Provinzialstände  geschaffen  hatte,  bestand  in
etwas  veränderter  Zusammensetzung  fort  als  „Immediat-Commission“  für
die  ständischen  Angelegenheiten,  um  alle  Vorlagen  für  die  Stände,  alle
Landtagsabschiede  und  Wahlprüfungen  zu  begutachten.  Der  Kronprinz
behielt  den  Vorsitz,  das  Protocoll  führte  Geh.-Rath  v.  Voß-Buch,  des
alten  Ministers  gleichgesinnter  Sohn,  der  sich  das  volle  Vertrauen  des
Thronfolgers  erwarb  und  in  der  Regel  mit  seiner  gewandten  Feder  die
politischen  Denkschriften  des  Prinzen  entwarf.“)  Dreiundzwanzig  Jahre
lang,  bis  nach  der  Berufung  des  Vereinigten  Landtags,  blieb  diese
Immediat-Commission  die  Vermittlerin  zwischen  der  Krone  und  den  Landtagen;
  an  Wohlwollen  ließ  sie  es  nicht  fehlen,  da  der  Kronprinz  seine
deutschrechtlichen  Stände  so  fest  ins  Herz  geschlossen  hatte.

Aber  das  Alles  konnte  den  lebendigen  Verkehr  mit  den  Landständen
nicht  ersetzen;  und  diesen  hatte  sich  die  Regierung  selber  abgeschnitten,  theils
aus  bureaukratischer  Aengstlichkeit,  theils  weil  das  unnatürlich  zersplitterte
Ständewesen  zu  solcher  Beschränkung  zwang.  Es  war  unmöglich,  daß  die
Minister  in  acht  Landtagen  selbst  erschienen,  und  ebenso  unmöglich,  die  Vertheidigung
  der  Vorlagen  den  Provinzialbehörden  zu  übertragen,  da  die
Gesetzentwürfe  zumeist  mittelbar  oder  unmittelbar  den  ganzen  Staat  angingen.
Darum  erhielten  die  Landtage  nur  bei  der  Eröffnung  durch  den  königlichen
Commissar  die  Propositionen  der  Krone  vorgelegt  und  blieben  nachher  sich
selber  überlassen.  Der  beste  Inhalt  deutscher  Landtagsverhandlungen,
der  unmittelbare  Gedankenaustausch  zwischen  Regierung  und  Ständen,
fehlte  hier  gänzlich.  Erst  nach  dem  Schlusse  des  Landtags  gab  die  Krone
ihre  Entscheidung  kund,  und  diese  Landtagsabschiede  verspäteten  sich  ungebührlich,
  oft  um  ein  volles  Jahr  und  mehr,  weil  der  König  die  Bitten
seiner  Rheinländer  oder  Brandenburger  nicht  beantworten  konnte  ohne
zuvor  die  Ansicht  der  Westphalen  oder  der  Schlesier  vernommen  zu  haben.
So  rächte  sich  überall  jener  künstelnde  Doktrinarismus,  der  die  lebendige
Staatseinheit  in  acht  Theile  zerschneiden  wollte.  Und  wie  nach  oben  so
hatten  die  Stände  auch  nach  unten  hin  keine  Fühlung.  Die  kurzen  Ueber- 



 

*)  Lottum  an  Herzog  Karl  v.  Mecklenburg,  29.  April;  Herzog  Karl  an  Lottum,
29.  April;  an  den  König,  30.  April  1827.

**)  Cabinetsordres  an  den  Kronprinzen,  5.  Nov.  1824,  9.  Febr.  1828;  Minister
v.  Massow,  Promemoria  über  die  Immediat-Commission,  20.  Okt.  1847.
        <pb n="375" />
        Charakter  der  Provinziallandtage.  367

sichten,  welche  die  Landtagsmarschälle  zum  Schluß  veröffentlichten,  gaben
nur  ein  unvollständiges  Bild;  über  den  Gang  der  Verhandlungen  sollte
jeder  Abgeordnete  strenges  Stillschweigen  beobachten.  Sogar  das  harm—
lose,  einem  Gesammtlandtage  unentbehrliche  Recht,  Petitionen  entgegen—
zunehmen  und  zu  besprechen,  war  diesen  Provinzialtagen  versagt,  offen—
bar  weil  man  fürchtete,  ein  Adressensturm  in  Posen  oder  am  Rhein  könne
leicht  staatsfeindlichen  Zwecken  dienen.  Also  blieb  das  Volk  fast  ohne
Kunde  von  der  Wirksamkeit  seiner  Vertreter.  Die  ständischen  Verhand—
lungen  erzogen  zwar  einen  kleinen  Stamm  politisch  erfahrener  Männer,
aber  auf  weitere  Kreise  wirkten  sie  kaum  ein,  und  noch  lange  bestand  in
Preußen  nur  eine  einzige  Partei  mit  bestimmten  Zielen:  die  feudale.  —

Am  erfreulichsten  verliefen  die  Berathungen  in  Preußen  und  West—
phalen.  Dort  im  Osten  erwachten  wieder  die  stolzen  Erinnerungen  an
den  Königsberger  Landtag  und  an  das  reichbewegte  ständische  Leben  der
Ordenszeit.  Ein  frischer  Hauch  jugendlicher  Hoffnung  und  provinzialen
Selbstgefühles  durchwehte  die  Reden;  man  sprach  gern,  wie  Schön,  von
„dem  Königreich  Preußen  und  Sr.  Majestät  übrigen  Staaten“.  Die
Stände  freuten  sich  der  wiedergewonnenen  altpreußischen  Freiheit  und  hätten
am  liebsten  ihren  Sitz  im  Remter  der  Marienburg,  dem  Heiligthum  des
Landes  aufgeschlagen,  statt  abwechselnd  in  Danzig  oder  Königsberg  zu
tagen.  Die  patriotische  Gesinnung  des  Adels  und  der  Allen  gemeinsame
starke  Provinzialstolz  ließen  den  Sondergeist  der  Klassen  nicht  aufkommen.
Als  ein  Vertreter  der  Städte  einmal  mit  der  itio  in  partes  drohte,  da
stürzte  Alles  entrüstet  über  ihn  her,  und  die  Stände  erklärten  dem  Könige:
von  dem  Rechte  in  Theile  zu  gehen  würde  der  Landtag  des  Königreichs
Preußen  wohl  niemals  Gebrauch  machen,  da  die  Preußen  verständen  sich
über  das  Interesse  einzelner  Stände  und  Landestheile  zu  erheben.  Gleich
in  seiner  ersten  Tagung  beantragte  der  Landtag  —  leider  ohne  Erfolg  —
den  Druck  der  gesammten  Verhandlungen,  damit  die  Nation  ihre  Stände
kennen  lerne.  Auch  Schön,  der  königliche  Commissar,  setzte  seine  Ehre
darein,  den  Landtag  seiner  Provinz  zum  Muster  für  die  gesammte  Mon—
archie  zu  erheben.  Tagten  die  Stände  in  Danzig,  so  bezog  der  Ober—
präsident  ein  Landhaus  in  den  Pelonken  und  fuhr  täglich  in  die  Stadt
hinüber,  um  durch  persönliche  Zwiesprache,  bald  mahnend,  bald  drohend,
die  Unzufriedenen  bei  der  Stange  zu  halten.  Die  entlegene  Provinz  stand
zusammen  gleich  einer  großen  Familie.  Im  Ständesaale  wurde  Graf
Alexander  Dohna,  der  erste  Landwehrmann  von  1813,  wie  ein  Patriarch
verehrt;  das  ganze  Land  trauerte  mit  ihm  als  während  des  Landtags
von  1827  die  Nachricht  von  dem  Tode  seiner  Schwägerin  Julie  Dohna,
der  Tochter  Scharnhorst's,  einlief;  mit  Thränen  in  den  Augen  umdrängten
ihn  die  tapferen  Preußen,  da  er  nach  seiner  Gewohnheit  noch  eine  Abschiedsrede
  hielt  und  mit  den  Worten  Paul  Gerhard's  schloß:  Gott  gebe
uns  Allen  ein  fröhliches  Herz!
        <pb n="376" />
        368  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

Die  würdige  Haltung  des  westphälischen  Landtags  war  vornehmlich
dem  Einfluß  Stein's  zu  verdanken.  Lieber  als  in  seinem  schönen  Nassau,
wo  ihn  Alles  an  den  Verlust  seiner  Freiheit  erinnerte  und  die  Viel—
geschäftigkeit  des  rheinbündischen  Beamtenthums  ihn  beständig  reizte,  lebte
der  Freiherr  jetzt  auf  seinem  preußischen  Dotationsgute,  der  alten
Prämonstratenserpropstei  Cappenberg.  Hier  fühlte  er  sich  heimisch.  Mitten
im  Hofe  seines  einsamen  Schlosses  stand  die  ehrwürdige  Kirche  des  heiligen
Norbert,  und  wenn  er  auf  seinen  „braunen  Hengst“  gestützt  auf  der  Terrasse
lustwandelte,  dann  blickte  er  über  die  alten  Eichen  seiner  Forsten  hinweg
ins  Thal  der  Lippe  und  zum  fernen  Gebirge,  weithinaus  in  das  Land  der
rothen  Erde,  dem  er  einst  die  Kraft  seiner  ersten  Mannesjahre  gewidmet
hatte.  Auf  Vincke's  Vorschlag  wurde  er  als  der  anerkannt  erste  Mann
der  Provinz  zum  Landtagsmarschall  ernannt.  Schwer  heimgesucht  von
den  Plagen  des  Alters  und  auf  einem  Auge  schon  erblindet,  nahm  er
doch  willig  an  und  eröffnete  in  dem  prächtigen  Friedenssaale  des  Rathhauses
  zu  Münster  den  ersten  Landtag  mit  einer  Rede,  worin  er  noch
einmal  auf  den  sittlichen  Zweck  der  politischen  Freiheit  hinwies.  Er  hieß
die  neue  Verfassung  willkommen,  weil  sie  helfen  werde  das  Volk  zur
Selbstthätigkeit  zu  erziehen:  „sie  wird  binden,  bilden,  heben,  sie  wird  die
Gemüther  vereinen,  indem  sie  alle  nach  einem  Ziele  streben,  der  Verherrlichung
  des  Vaterlandes;  sie  wird  dem  Einzelnen  ein  Gefühl  seines
Werthes  geben,  indem  sie  seine  edleren  und  besseren  Kräfte  in  Anspruch
nimmt.“  Leicht  war  es  nicht  unter  Stein's  Vorsitz  zu  tagen,  seine  Heftigkeit
  hatte  sich  mit  den  Jahren  nicht  gemildert.  Sobald  er  eintrat,  verstummten
  alle  Gespräche,  und  wehe  dann  Jedem,  der  durch  unnützes  Geschwätz
  die  Verhandlung  erschwerte;  auch  ungerecht  konnte  er  werden,
wenn  er  etwa  zu  bemerken  glaubte,  daß  ein  „Bauernadvokat“  die  Landleute
  gegen  das  bewährte  alte  Sachsenrecht  aufwiegelte;  selbst  mit  Vincke,
dem  Landtagscommissar,  gerieth  er  wegen  der  Einrichtung  des  Katasters
hart  an  einander,  und  die  beiden  Eisenköpfe  konnten  sich  niemals  wieder
ganz  versöhnen.  Aber  die  sittliche  Hoheit  des  gewaltigen  Mannes  hob
die  ganze  Versammlung;  aus  jedem  seiner  Worte  sprach  die  warme  Liebe
zu  seiner  anderen  Heimath.  In  der  Leitung  der  Geschäfte  bewährte  er
noch  die  alte  Meisterschaft,  alle  Lebensverhältnisse  des  Landes  kannte  er
aus  dem  Grunde,  und  die  Bauern  wußten  wohl,  daß  sie  doch  auf  der
Welt  keinen  besseren  Freund  besaßen,  als  diesen  Stolzen,  der  jetzt  im
Alter  seine  aristokratische  Gesinnung  so  oft  mit  verletzender  Schroffheit
aussprach.

Auch  in  den  anderen  Landtagen  bekundete  sich  viel  Menschenverstand
und  praktische  Lebenserfahrung;  die  Anhänglichkeit  an  den  König,  die  sich
in  den  Adressen  der  Stände  oft  mit  kindlicher  Einfalt  äußerte,  schloß  den
ehrlichen  Freimuth  keineswegs  aus.  An  die  Verwaltung  der  ihnen  überlassenen
  Communalanstalten  gingen  die  Landstände  fast  überall  mit  freudigem
        <pb n="377" />
        Conservative  Gesinnung  der  Stände.  369

Eifer;  die  germanischen  Freiheitsgedanken,  denen  Stein's  Städteordnung
entsprungen  war,  wurzelten  doch  sehr  tief  in  diesem  Boden.  Und  wie
überraschend  schnell  hatte  dieser  Staat  sein  Volk  für  seinen  Dienst  er—
zogen!  Gegen  die  allgemeine  Wehrpflicht,  die  noch  vor  zehn  Jahren  so
leidenschaftlichen  Unwillen  erregt,  erhob  sich  jetzt  auf  sämmtlichen  Land—
tagen  keine  einzige  Stimme  mehr;  ja  die  Stände  von  Brandenburg  und
Posen  baten  den  König  sogar,  er  möge  die  Juden,  zu  ihrer  Besserung,
womöglich  alle  durch  die  Schule  des  Heeres  gehen  lassen.

Nur  in  Posen  wurde  die  Eintracht  durch  nationale  Feindschaft  gestört,
und  am  Rhein  führte  der  Gegensatz  der  alten  und  der  neuen  Gesellschaft,
der  auch  in  den  anderen  Provinzen,  doch  minder  gehässig,  hervortrat,  schon
zu  bedenklichen  Kämpfen.  Die  am  grünen  Tisch  erklügelte  ständische
Gliederung  erschien  nirgends  so  ungerecht,  wie  in  den  ganz  bürgerlichen,
modernen  Lebensverhältnissen  des  Rheinlandes.  Man  berechnete,  daß  der
Stand  der  Ritterschaft  nur  etwa  vier  Procent  des  Bodens  der  Provinz
besaß;  mehrere  der  größten  Grundbesitzer  sahen  sich  von  den  Wahlen  aus—
geschlossen  oder  sie  mußten  im  Stande  der  Städte  stimmen,  wenn  sie,
wie  es  hier  häufig  vorkam,  in  der  Stadt  wohnten  und  ihre  im  Lande
zerstreuten  Güter  verpachtet  hatten.  Der  Kastengeist  des  rheinischen  Adels
verstärkte  noch  die  Unzufriedenheit.  Diese  Domherrengeschlechter  trugen
jetzt,  da  die  Krone  ihren  Standeswünschen  so  weit  entgegenkam,  wieder
eine  dynastische  Gesinnung  zur  Schau,  welche  freilich  sofort  verschwand,
als  der  Staat  nachher  mit  der  Kirche  in  Streit  gerieth;  sie  sprachen
herausfordernd  von  ihrem  Berufe,  den  Thron  gegen  die  Revolution  zu
beschützen,  und  verschworen  sich  untereinander,  nur  stiftsfähige  Edelleute
in  den  Landtag  zu  wählen.  Begreiflich  also,  daß  manche  bürgerliche  Guts—
besitzer  versuchten,  dem  Gesetze  zuwider,  in  die  Ritterschaft  einzudringen.
Gewandte  Juristen,  wie  der  vielgeschäftige  Generaladvocat  v.  Sandt,  liehen
ihnen  ihre  Federn,  und  schon  während  der  Wahlen  entbrannte  wegen
der  Vorrechte  des  Adels  ein  heftiger  Streit,  der  dann  im  Landtage  von
Neuem  aufflammte.  —

Alles  in  Allem  war  der  Geist  der  preußischen  Provinziallandtage
grundverschieden  von  der  Gesinnung  der  süddeutschen  Kammern.  Der
Gegensatz  von  Nord  und  Süd  erschien  sogar  noch  schroffer  als  er  war,
weil  das  süddeutsche  Zweikammersystem  dem  Einfluß  des  Adels  ungleich
engere  Schranken  setzte  als  die  ständische  Gliederung  der  preußischen  Stände.
Auch  im  Süden  besaß  die  Aristokratie,  dem  Rechte  nach,  die  volle  Hälfte
der  Macht  des  Landtags;  aber  sie  tagte  für  sich  in  ihren  Adelskammern
und  durfte  den  Beschlüssen  des  anderen  Hauses,  die  mit  der  ganzen  Wucht
des  Volkswillens  auftraten,  doch  nur  in  seltenen  Fällen  zu  widerstehen
wagen.  In  Preußen  hingegen  konnte  der  Adel  durch  Stimmenzahl  und
Einfluß  die  Landtage  unmittelbar  beherrschen.  Einen  großen  Vorzug  hatte
das  preußische  Ständewesen  vor  den  Landtagen  Süddeutschlands  voraus:

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  24
        <pb n="378" />
        370  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

der  Bauernstand  war  zwar  schwach  vertreten,  aber  durch  wirkliche  Bauern,
nicht,  wie  im  Süden,  zumeist  durch  Beamte  und  Städter.  Dieser  Stand,
auf  dessen  Tüchtigkeit  die  unverwüstliche  Kraft  des  deutschen  Wesens  vor—
nehmlich  beruht,  vermochte  in  den  ständischen  Landtagen  seine  Meinung  mit
einer  Freiheit  auszusprechen,  die  ihm  durch  die  allgemeinen  Wahlen  des
Repräsentativsystems  fast  immer  verkümmert  wird,  und  er  verhielt  sich,
obwohl  der  Unfreiheit  kaum  erst  entwachsen,  doch  keineswegs  schüchtern,
sondern  trat  der  Ritterschaft,  wenn  sie  sich  zu  überheben  suchte,  mit  hartem
Bauerntrotz  entgegen.  Dagegen  fehlten  die  gelehrten  Stände,  die  Be—
amten,  Advocaten,  Professoren  und  Schriftsteller,  die  in  den  süddeutschen
Kammern  das  große  Wort  führten,  in  den  preußischen  Provinzialständen
fast  gänzlich,  und  auch  die  gewaltig  anwachsende  Macht  des  beweglichen
Vermögens  besaß  nur  mittelbar  eine  durchaus  ungenügende  Vertretung.
Hierin  lag  das  schlimmste  Gebrechen  der  neuen  Ordnung.  Denn  in
diesen  Schichten  der  Gesellschaft  wurzelte  der  junge  Liberalismus,  dessen
Macht  und  Recht  sich  doch  nicht  mehr  verkennen  ließ,  ihre  Meinung
beherrschte  längst  den  größten  Theil  der  Presse.  Da  man  ihnen  den
Zutritt  zu  den  Landständen  fast  versperrte,  so  gaben  die  ständischen  Verhand—
lungen  nur  ein  unvollständiges  Bild  von  der  wirklichen  Volksgesinnung,
und  nach  und  nach  wuchs  außerhalb  der  Landtage  eine  gefährliche  Oppo—
sition  heran,  die  in  der  Stille  so  lange  fortwucherte,  bis  nach  Jahren
plötzlich  zur  allgemeinen  Ueberraschung  an  den  Tag  kam,  daß  sie  bereits
die  Mehrheit  des  gebildeten  Bürgerthums  für  sich  gewonnen  hatte.

Die  Grundeigenthümer,  die  in  den  Provinzialständen  allein  zu  Worte
kamen,  bewährten  in  ihrer  großen  Mehrzahl  eine  streng  conservative  Gesin—
nung.  Bis  zum  Jahre  1830  verlautete  in  sämmtlichen  acht  Landtagen  kein
Wort  über  die  verheißenen  Reichsstände.  In  der  Presse  der  Kleinstaaten
erinnerte  wohl  noch  dann  und  wann  eine  vereinzelte  Stimme  an  das
alte  Versprechen:  so  der  junge  Heinrich  v.  Gagern,  der  in  der  Allgemeinen
Zeitung  den  ersten  westphälischen  Landtag  warm  begrüßte  und  die  Erwartung
  aussprach,  mit  der  Eröffnung  der  preußischen  Reichsstände  werde
eine  neue  Zeit  preußisch-deutscher  Größe  beginnen.  Bei  den  Provinzialständen
  selber  fanden  solche  Hoffnungen  für  jetzt  noch  keinen  Anklang.
Die  freieren  Köpfe  hielten  sich  in  ihrer  Königstreue  verpflichtet,  den  Entschlüssen
  der  Krone  nicht  vorzugreifen,  sondern  zunächst  abzuwarten,  wie
die  Provinzialvertretung  sich  bewähren  würde.  Die  weit  überwiegende
Mehrheit  aber  blickte  noch  kaum  über  die  heimische  Provinz  hinaus.  Auf
den  ersten  süddeutschen  Landtagen  war  der  Liberalismus  sogleich  mit  einem
langen  Programm  halbreifer  Wünsche  hervorgetreten;  in  Preußen  mußte
die  Krone  beständig  den  zähen  Particularismus  der  Landstände,  ihr  Mißtrauen
  gegen  jede  Neuerung  bekämpfen.  Hier  erfüllte  sich  vollständig  was
Humboldt  vorausgesagt:  die  Stände  würden  immer  den  Grundsatz  der
Erhaltung,  die  Regierung  den  der  Verbesserung  vertreten.
        <pb n="379" />
        Die  Stände  gegen  die  Hardenbergische  Gesetzgebung.  371

Gleich  der  erste  Landtag,  der  brandenburgische,  erhob  alsbald  heftige
Klagen  wider  die  Neuerungen,  welche  der  sogenannte  Zeitgeist  einer  blutigen
und  wildbewegten  Zeit  hervorgerufen  habe.  „Der  Theorie  alter  und  neuer
Zeit  fremd“,  erklärten  die  Märker,  „vermögen  wir  freilich  nichts  zu  geben  als
die  Wahrheit  der  Erfahrung.“  Die  Erfahrung  aber  lehre,  wie  Tausende
„bloß  von  gehoffter  Selbständigkeit  geblendet“  durch  die  neue  Gewerbe—
freiheit  verführt  würden  und  der  Landmann  „bedrückt  von  den  verderb—
lichen  Einflüssen  freien  Verkehrs  auf  der  Grenze“  sich  vergeblich  nach
Hilfe  umsehe.')  Aehnliche  Beschwerden  erklangen,  etwas  minder  laut,
fast  auf  allen  Landtagen.  Der  König  indeß  hatte  solchen  Wünschen  von
vornherein  einen  Riegel  vorgeschoben,  indem  er  der  Immediat-Commission
die  Weisung  ertheilte:  die  Grundsätze  der  Gesetzgebung  von  1810  dürften
nicht  umgestoßen  werden,  denn  das  hieße  „Verhältnisse  zerstören,  die  auf
Grund  gesetzlicher  Verpflichtungen  sich  gebildet  und  mehr  oder  weniger
Wurzel  geschlagen  haben“;  nur  einige  Abänderungen  im  Einzelnen  wollte
er  gestatten,  wenn  die  Stände  sie  mit  guten  Gründen  verlangten,  doch
auf  keinen  Fall  eine  Verminderung  der  neu  gewonnenen  Steuereinnahmen,
so  lange  nicht  ein  Ersatz  gefunden  sei.““*)  Es  war  allein  das  Verdienst
des  Königthums,  daß  Hardenberg's  Reformen  im  Wesentlichen  aufrecht
erhalten  und  behutsam  in  die  neuen  Provinzen  eingeführt  wurden.  In
den  Kleinstaaten  war  der  Berliner  Hof  als  eine  Macht  der  Reaktion  verrufen,
  weil  der  politische  Dilettantismus  der  Deutschen  es  nicht  der  Mühe
werth  hielt,  die  Zustände  des  größten  deutschen  Staates  ernstlich  kennen
zu  lernen;  in  Wahrheit  dachte  und  handelte  König  Friedrich  Wilhelm
liberaler  als  seine  getreuen  Stände.

Nicht  in  Allem  freilich  zeigte  sich  der  Monarch  seinen  Ständen  überlegen.
  Die  Kreisordnungen,  welche  er  den  Landtagen  vorlegen  ließ,  schlossen
sich  der  mißrathenen  Bildung  der  Provinzialstände  würdig  an;  sie  waren
das  Werk  der  Immediat-Commission,  und  dort  hatte  der  Kronprinz  den
Ausschlag  gegeben.  Diesem  Prinzen  überließ  der  König  auch  fernerhin
den  Ausbau  aller  ständischen  Institutionen.  Er  freute  sich  seinen  Thronfolger
  so  gründlich  in  alle  Einzelheiten  der  Provinzialverwaltung  eindringen
zu  sehen,  und  beklagte  oft  vor  seinen  Vertrauten,  daß  ihm  selber  diese
Kenntniß  fehle,  weil  Beyme  und  die  anderen  Cabinetsräthe  in  den  ersten
Jahren  seiner  Regierung  ihm  die  Arbeit  zu  bequem  gemacht  hätten.)
Aber  bei  allem  Fleiß  konnte  der  Kronprinz  ein  lebendiges  Bild  von  den
Bedürfnissen  der  Kreisverwaltung,  das  sich  nur  durch  praktische  Erfahrung
  erwerben  läßt,  doch  nicht  gewinnen,  und  da  sich  auch  sonst  in  der
Commission  kein  schöpferischer  Kopf  fand,  so  mißglückte  die  neue  Kreisord- 



*)  Adresse  der  brandenburgischen  Stände,  Dec.  1824.
*“)  Cabinetsordre  an  den  Kronprinzen,  30.  November  1824.
*8)  Witzleben's  Tagebuch  1822.
24•
        <pb n="380" />
        372  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

nung  ebenso  vollständig  wie  der  letzte  Hardenbergische  Entwurf.  Das
Wesen  deutscher  Selbstverwaltung  ward  gänzlich  verkannt;  der  Kreistag
sollte  nur  berathend  und  begutachtend,  also  völlig  machtlos  neben  dem
allein  handelnden  Landrath  stehen.  Die  Zusammensetzung  der  Kreisstände
aber  war  streng  im  Sinne  Haller's  gedacht.  Nach  dieser  privatrechtlichen
Staats-Anschauung  waren  die  obrigkeitlichen  Befugnisse  nicht  um  des
Staates  willen  verliehen  und  darum  wandelbar  je  nach  den  Wandlungen
des  öffentlichen  Lebens,  sondern  sie  galten  als  habende  Freiheiten,  als
wohlerworbene  Rechte,  welche  wider  den  Willen  ihres  Besitzers  nicht  auf—
gehoben  werden  durften.  Marwitz  gab  dieser  Doktrin,  die  den  Staat  in
lauter  Privateigenthumsverhältnisse  auflöste,  einen  drastischen  Ausdruck,
indem  er  die  Liberalen  beschuldigte,  nach  ihres  Nächsten  Gut  zu  begehren
und  also  die  zehn  Gebote  zu  verletzen.  Darum  sollte  jetzt  auch  die  alte
Kreisstandschaft  der  Ritterschaft  ohne  alle  Beschränkung  wieder  aufleben.
Jeder  Rittergutsbesitzer  erhielt  eine  Virilstimme  auf  dem  Kreistage,  jede
Stadt  des  Kreises  ebenfalls  nur  eine  Stimme,  während  die  gesammte
Bauerschaft  sich  mit  drei  Stimmen  begnügen  mußte;  nur  in  den  beiden
westlichen  Provinzen  wurde  jedem  Amte  und  jeder  Sammtgemeinde  eine
Stimme  zugestanden,  und  auf  den  rheinischen  Kreistagen  sollten,  wenn
die  Zahl  der  Rittergutsbesitzer  nicht  ausreichte,  auch  einige  gewählte  Abgeordnete
  der  übrigen  Großgrundbesitzer  erscheinen.

Also  ward  im  Namen  des  historischen  Rechts  schweres  Unrecht  gegen
die  Städter  und  die  Bauern  begangen  und  der  Ritterschaft  eine  Machtstellung
  geschenkt,  welche  ihr  vordem  niemals  zugestanden  hatte.  Denn
vor  dem  Jahre  1806  hatte  sich  die  Kreisverwaltung  der  Landräthe  und
ihrer  adligen  Kreisconvente  nur  über  die  Rittergüter  erstreckt;  seitdem  erst
waren  die  Städte  —  bis  auf  einige  der  größten,  welche  besondere  Stadtkreise
bildeten  —  und  die  freien  Bauerndörfer  in  den  Kreisverband  eingetreten,
und  ihnen  muthete  jetzt  der  Gesetzgeber  zu,  sich  auf  den  Kreistagen  durch
die  Ueberzahl  der  ritterschaftlichen  Virilstimmen  erdrücken  zu  lassen.  Um
das  Unrecht  zu  mildern  gestattete  man  ihnen,  in  Theile  zu  gehen  falls
sie  sich  in  ihren  Standesinteressen  bedroht  sähen  —  eine  gefährliche  Befugniß,
  die  nur  selten  benutzt  werden  konnte.  An  der  Spitze  des  Kreistags
stand  der  Landrath;  er  blieb  Staatsbeamter  und  zugleich  Vertreter  des
Kreises  als  einer  selbständigen  Corporation,  da  er  der  kreiseingesessenen
Ritterschaft  —  im  Rheinland  mindestens  den  größeren  Grundbesitzern  des
Kreises  —  angehören  mußte  und  durch  den  König  aus  drei  vorgeschlagenen
Candidaten  ernannt  wurde.  Das  Vorschlagsrecht  ward,  nach  der  mißverstandenen
  historischen  Rechtsdoktrin,  überall  dort  wo  es  vormals  dem  Adel
allein  zugestanden  hatte,  also  im  größten  Theile  der  alten  Provinzen,
wieder  ausschließlich  der  Ritterschaft  zugewiesen;  in  den  übrigen  Provinzen
wählten  die  Kreistage.

Als  diese  Entwürfe  an  die  Landtage  gelangten,  erhob  sich  sofort  eine
        <pb n="381" />
        Die  sieben  Kreisordnungen.  373

stürmische  Bewegung.  Selbstsucht,  Neid,  Uebermuth,  alle  die  häßlichen
Leidenschaften  der  Klassenkämpfe  brachen  ohne  Scheu  hervor.  Der  Kern
der  Sache  wurde  kaum  berührt,  da  noch  keine  Partei  über  die  schwierigen
Aufgaben  der  ländlichen  Selbstverwaltung  ernstlich  nachgedacht  hatte.  Noch
fand  sich  Niemand,  der  dem  preußischen  Adel  gesagt  hätte,  daß  es  für  ihn
hohe  Zeit  sei,  die  feudale  Machtstellung  mit  der  communalen  zu  vertauschen,
  die  Geschäfte  der  Kreisverwaltung  selber  auf  seine  Schultern  zu
nehmen  und  sich  also  statt  des  gehässigen  Vorrechts  der  Virilstimmen  einen
unbeneideten  und  darum  gesicherten  Einfluß  auf  dem  flachen  Lande  zu
erwerben.  Der  Kampf  bewegte  sich  wesentlich  um  die  Frage  des  Stimmrechts,
  Stand  stritt  gegen  Stand.  Dem  brandenburgischen  Adel  gingen
die  Vorschläge  der  Regierung  noch  nicht  weit  genug.  Hier  auf  dem  Berliner
  Landtage  stand  der  Adelshochmuth  in  voller  Blüthe.  Obgleich  viele
dieser  stolzen  märkischen  Junker  auf  ihren  Gütern  ein  wohlwollendes  Regiment
  führten  und  Marwitz  selbst  von  seinen  Friedersdorfer  Gutsunterthanen
  wie  ein  Vater  geliebt  wurde,  so  betrachteten  sie  doch  jeden  Versuch,
die  Rechte  der  Bauern  zu  erweitern,  als  ein  revolutionäres  Unternehmen
und  bewilligten  sogar  den  bäuerlichen  Mitgliedern  des  Provinziallandtags
nur  die  Hälfte  der  ritterschaftlichen  Tagegelder  —  was  der  König  sofort
abstellen  ließ.  Darum  verlangten  sie  auch,  daß  die  Bauern  auf  den  Kreistagen
  nur  eine,  höchstens  zwei  Stimmen  erhalten  sollten.

Welch  ein  Abstand  zwischen  dieser  märkischen  Engherzigkeit  und  dem
kräftigen  Gemeinsinn  der  Preußen!  Dort  im  Ordenslande  hatte  sich  die
Ritterschaft  längst  gewöhnt  die  kölmischen  Grundbesitzer  als  Ihresgleichen  zu
betrachten;  sie  beantragte  selber,  daß  der  Landrath  durch  den  gesammten
Kreistag  gewählt  werde,  sonst  verliere  er  das  Vertrauen  des  Kreises  und
die  beiden  unteren  Stände  müßten  sich  gekränkt  fühlen.  In  den  anderen
Provinzen  bestand  die  Ritterschaft  fast  durchweg  hartnäckig  auf  ihrem
historischen  Rechte,  während  die  Bauern,  meist  sehr  aufgeregt,  Antheil  an
den  Landrathswahlen  und  eine  gerechtere  Vertheilung  der  Stimmenzahl
forderten.  Ueberall  nahmen  die  Städte,  in  Sachsen  sogar  der  Stand  der
Fürsten,  Partei  für  die  Bauernschaft;  in  Westphalen  war  der  clericale
Westphalus  Eremita  Sommer  ihr  eifriger  Wortführer.  Der  König  indeß
wies  alle  Abänderungsvorschläge  zurück.  Man  merkte  ihm  wohl  an,  daß
er,  schlicht  bürgerlich  wie  er  war,  die  Wünsche  der  Bauern  keineswegs
mißbilligte;  der  preußischen  Ritterschaft  sprach  er  sogar  seine  Anerkennung
aus  für  ihren  löblichen  Gemeinsinn.  Jedoch  er  vermochte  mit  seiner  mangelhaften
  Rechtskenntniß  sich  gegen  die  historische  Rechtsdoktrin  des  Kronprinzen
  nicht  zu  wehren  und  beschwichtigte  die  Klagenden  durch  die  Versicherung:
  auf  die  Stimmenzahl  der  Kreistage  komme  wenig  an,  da  jedem
Stande  frei  stehe  in  Theile  zu  gehen.

So  kamen  denn  in  den  Jahren  1825—28  sieben  neue  Kreisordnungen
  zu  Stande,  eine  gemeinsame  für  Rheinland-Westphalen  und  je
        <pb n="382" />
        374  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

eine  für  die  östlichen  Provinzen.  Die  letzteren  sechs  sagten  im  Wesent—
lichen  alle  dasselbe  und  wurden  nur  darum  nicht  zu  einem  einzigen  Gesetze
zusammengefaßt,  weil  die  historische  Romantik  sich  an  Provinzialgesetzen
absonderlich  ergötzte.  Die  neuen  Kreistage  hatten  „die  Kreisverwaltung
des  Landraths“  zu  begleiten  und  zu  unterstützen,  Wünsche  und  Rathschläge
kundzugeben,  auch  für  die  Vertheilung  einiger  Staatssteuern  zu  sorgen,
jedoch  die  erste  Vorbedingung  lebendiger  Selbstverwaltung,  die  Verfügung
über  selbständige  eigene  Einkünfte  blieb  ihnen  versagt.  Nur  dieser  Ohnmacht
der  Kreistage  war  es  zu  verdanken,  daß  die  Virilstimmen  der  Ritterschaft
den  Bürgern  und  Bauern  nicht  völlig  unerträglich  wurden.  Auf  den
Kreistagen  der  Monarchie  tagten  etwa  10,000  Rittergutsbesitzer  neben  979
städtischen  und  975  bäuerlichen  Bevollmächtigten;  im  Regierungsbezirke
Cöslin,  wo  die  Macht  der  Ritterschaft  am  stärksten  war,  zählte  der  erste
Stand  729,  der  zweite  36,  der  dritte  45  Stimmen.  Eine  solche  Unbilligkeit
mußte  die  socialen  Gegensätze  verschärfen.  Der  stille  Groll  gegen  den
Adel  nahm  im  Bürgerthum  und  Bauernstande  mit  den  Jahren  zu,  obwohl
die  Ritterschaft  fast  überall  tüchtige  Männer  für  die  Landrathsstellen  vorschlug
  und  die  fortschreitende  Ablösung  der  bäuerlichen  Lasten  manchen
Anlaß  zum  Unfrieden  beseitigte.  —

Dergestalt  hatte  die  altständische  Partei  noch  einmal  einen  vollen
Sieg  davon  getragen.  An  die  Neuordnung  des  Landgemeindewesens  war
nun  nicht  mehr  zu  denken,  da  Kreisstandschaft  und  Gutsherrschaft  einander
  wechselseitig  bedingten  und  der  Adel  auf  einigen  Provinziallandtagen
  sogar  die  Verstärkung  seiner  gutsherrlichen  Polizeigewalt  beantragte.
Darum  blieb  dieser  Reformplan  Hardenberg's  vorläufig  liegen.  Nur  an  der
Umgestaltung  der  Städteordnung  ward  im  Staatsrath  weiter  gearbeitet,
aber  auch  nur  langsam  und  zunächst  auch  ohne  Ergebniß.  Denn  auf  Schritt
und  Tritt  sah  sich  die  Gesetzgebung  gehemmt  durch  die  widersprechenden
Anträge  dieser  acht  Landtage.  Die  Rheinländer  dachten  mindestens  die
Grundzüge  ihres  französischen  Municipalwesens  zu  retten,  die  Brandenburger
  und  Altpommern  verlangten  Beschränkung  der  Zahl  der  Bürger,
die  Sachsen  erweiterte  Rechte  für  den  Magistrat.  Die  Neuvorpommern
endlich  wollten  sich  aus  dem  ehrwürdigen  Bau  ihrer  alten,  schwerfälligen,
aber  volksthümlich  tüchtigen  Städteverfassung  keinen  Stein  ausbrechen
lassen;  jeder  Stralsunder  dachte  mit  Stolz  an  die  ruhmreiche  Geschichte
seiner  Achtundvierziger  und  Hundertmänner  und  hielt  streng  darauf,  daß
der  königliche  Commandant  nach  althansischem  Brauche  noch  allabendlich
die  Schlüssel  der  Festung  dem  regierenden  Bürgermeister  übergab.

ALuch  weitere  Kreise  betheiligten  sich  lebhaft  an  dem  Streite.  Die  Reform
der  Städteordnung  war  in  diesen  stillen  Jahren  die  einzige  öffentliche  Angelegenheit,
  welche  die  preußische  Presse  ernstlich  beschäftigte.  Streckfuß  und
der  schlesische  Bürgermeister  Perschke  vertheidigten  in  gründlichen  Schriften
die  Städteordnung  Stein's  —  die  politische  Bibel  der  Preußen,  wie  ihre
        <pb n="383" />
        Der  Federkrieg  wegen  der  Städteordnung.  375

Bewunderer  sagten;  Fr.  v.  Raumer  rügte  einzelne  Mißstände  ohne  das
Gesetz  selber  zu  bekämpfen,  Ulmenstein  vertrat  die  rheinländische,  Wiese
die  hochconservative  kurmärkische  Ansicht.  Man  konnte  nicht  leugnen,  daß
manche  Stadtverordnetenversammlung  sich  roh  und  engherzig  benahm,
zumal  bei  der  Einrichtung  der  Gemeindeschulen.  Man  bemerkte  mit
Befremden,  daß  allmählich  —  ganz  gegen  Stein's  Absicht  —  eine  neue
Beamtenklasse  heranwuchs,  eine  Communalbureaukratie  von  besoldeten
Bürgermeistern  und  Stadträthen,  welche  bereitwillig  von  einer  Stadt  zur
andern  wandernd,  fast  ebenso  heimathlos  wie  das  Staatsbeamtenthum,
sich  gleichwohl  berufen  glaubte,  den  Municipalgeist  gegen  die  Staatsgewalt
zu  vertreten.  Aber  was  man  auch  tadeln  mochte,  im  Ganzen  bestand
Stein's  Werk  die  Feuerprobe  dieses  literarischen  Kampfes  glänzend.

Alle  ruhigen  Beurtheiler,  und  auch  die  Regierung  selbst,  begegneten
sich  in  der  Erkenntniß,  daß  doch  nur  die  Verbesserung  einzelner  Mängel
nöthig  sei,  und  Raumer  meinte  stolz:  wer  Preußens  Beamtenthum,  Heer
und  Städtewesen  mit  dem  constitutionellen  Präfektenstaate  Frankreichs
vergleiche,  der  müsse  bekennen,  daß  die  Preußen  das  Wesen  der  Freiheit
besäßen,  die  Franzosen  nur  den  Schein.  Wie  weit  aus  einander  gingen
doch  die  politischen  Bahnen  der  beiden  Nationen!  Zur  nänmlichen  Zeit
(1829),  da  die  Preußen,  vom  Ausland  gänzlich  unbeachtet,  sich  nüchtern
über  die  Grundsätze  ihrer  Selbstverwaltung  zu  verständigen  suchten,  wurde
den  französischen  Kammern  ein  neues  Gemeindegesetz  vorgelegt.  Bewundernd
  lauschte  Europa  der  prächtigen  Redeschlacht,  die  mit  der  Verwerfung
des  Gesetzes  und  dem  Rücktritt  der  Minister  endigte.  Und  doch  lag  in
diesen  tönenden  Reden  weniger  Gehalt  als  in  jenen  schmucklosen,  geschäftsmäßigen
  preußischen  Schriften;  denn  Niemand  in  Frankreich  hielt  es  der
Mühe  werth,  die  Lebensbedingungen  der  Gemeindefreiheit  zu  prüfen;
von  dem  Despotismus  der  napoleonischen  Verwaltung  wollte  keine  Partei
das  Mindeste  missen,  die  ganze  Leidenschaft  des  parlamentarischen  Streites
warf  sich  auf  die  untergeordnete  Frage,  wie  viele  Wähler  an  den
Gemeinderathswahlen  theilnehmen  sollten.  Hier  stürmische  Kämpfe  um  die
Ministersessel  und  unwürdige  Unterwerfung  unter  die  Allmacht  der  Präfekten,
  dort  ein  fast  kindliches  Vertrauen  auf  die  absolute  Krone,  sehr
wenig  Empfänglichkeit  für  die  constitutionellen  Lehren  und  daneben  ein
helles  Verständniß  für  die  Pflichten  der  Selbstverwaltung:  —  der  ganze
Gegensatz  romanischer  und  germanischer  Staatsgesinnung  trat  grell  hervor.
  Erst  die  Zukunft  sollte  lehren,  daß  die  ruhigere  Entwicklung  die
gesündere  war.

Sehr  langsam  freilich  war  diese  Entwicklung;  die  Kräfte  des  Beharreus
  zeigten  sich  so  stark,  daß  die  Krone  vollauf  zu  thun  hatte,  nur  das
Errungene  zu  behaupten.  Sie  beabsichtigte,  da  bereits  eine  gemeinsame
Gewerbesteuer  bestand,  nunmehr  auch  eine  Gewerbeordnung  für  den  gesammten
  Staat  einzuführen;  doch  als  sie  die  Gutachten  der  Provinzial-
        <pb n="384" />
        376  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

landtage  verlangte,  da  stieß  sie  nicht  nur  in  Sachsen  und  Neuvorpommern,
wo  das  alte  Zunftwesen  noch  fortdauerte,  auf  zähen  Widerstand;  auch
die  Stände  von  Preußen,  Altpommern,  Posen,  Westphalen  erhoben  heftige
Beschwerden  wider  den  Unsegen  der  Gewerbefreiheit.  In  Westphalen  schürte
der  hochconservative  Schriftsteller  H.  Schultz  die  zünftlerische  Bewegung.
Am  lautesten  klagte  die  Mark;  Marwitz  und  der  feudale  Adel  kämpften
Schulter  an  Schulter  mit  den  Berliner  Stadtverordneten  und  ihrem
ständischen  Wortführer  Kaufmann  Knoblauch.  Alle  diese  Unzufriedenen
beriefen  sich  zuversichtlich  auf  ihre  persönliche  Erfahrung,  die  sie  nach  der
alten  Unart  des  politischen  Dilettantismus  kurzweg  zur  allgemeinen  Regel
erhoben,  und  meinten  damit  die  Schulweisheit  des  grünen  Tisches  überwunden
  zu  haben;  sie  klagten  über  die  unerträgliche  Ueberfüllung  des
Gewerbs,  während  in  Wahrheit  die  Zahl  der  Handwerker  in  den  ersten
zehn  Friedensjahren  nicht  schneller  als  die  Bevölkerung  gestiegen  war  und
erst  seit  1825  etwas  rascher  wuchs.  Der  ganze  Zug  der  Zeit  ging  wider
die  Gewerbefreiheit.  Die  romantische  Dichtung,  die  historische  Rechtslehre
und  neuerdings  auch  Hegel's  Philosophie  weckten  den  Deutschen  wieder  die
Freude  an  dem  vielgestaltigen  Genossenschaftswesen  ihrer  Vorzeit;  die  Aufhebung
  der  Zünfte  erschien  jetzt  Manchem  nur  wie  ein  bureaukratischer
Gewaltstreich  wider  die  germanische  Freiheit.

In  den  kleinen  Staaten  des  Nordwestens  wurde  das  Zunftwesen
nach  dem  Sturze  der  Fremdherrschaft  überall  wiederhergestellt,  zur  Freude
der  großen  Mehrzahl  des  seßhaften  Bürgerstandes.  Auch  der  süddeutsche
Liberalismus  bekannte  sich  noch  nicht  zu  den  wirthschaftlichen  Theorien  der
französischen  Revolution,  weil  der  gewaltige  Bahnbrecher  der  Gewerbefreiheit,
  die  Großindustrie  noch  kaum  in  das  Oberland  eingedrungen  war.
Rotteck  warnte  nachdrücklich  vor  der  schwindelhaften  Pfuscherarbeit  des
freien  Gewerbes,  und  selbst  der  junge  C.  H.  Rau,  der  die  Lehren  Adam
Smith's  zuerst  in  Süddeutschland  einbürgerte,  hielt  die  Vorzüge  des
Zunftwesens  noch  für  überwiegend.  Dazu  die  allgemeine  Furcht  dieses  verarmten
  Geschlechts  vor  dem  Gespenste  der  Uebervölkerung.  Jener  freudige
Glaube  an  den  ewigen  Fortschritt  der  Menschheit,  der  das  achtzehnte  Jahrhundert
  so  muthig  und  so  leichtsinnig  stimmte,  war  unter  den  Stürmen
der  Revolution  längst  verflogen.  Der  aufgeklärte  Absolutismus  hatte  einst
der  Rekruten  und  Steuerzahler  nie  genug  haben  können;  diese  neue,  durch
tausend  Drangsale  heimgesuchte  Zeit  fragte  besorgt,  wie  alle  die  Neugeborenen
  ihr  Brod  finden  sollten.  Malthus'  Bevölkerungslehre  fand,  durch
den  Kieler  Hegewisch  in  Deutschland  eingeführt,  zahlreiche  Gläubiger  und
ward  von  der  kleinbürgerlichen  Aengstlichkeit  vielfach  mißverstanden:  statt
durch  die  Entfesselung  der  wirthschaftlichen  Kräfte  freien  Raum  zu  schaffen
für  ein  unternehmendes  junges  Geschlecht,  sollte  der  Staat  vielmehr  die
vorhandenen  Hausstände  in  ihrem  Erwerbe  schützen,  die  Eheschließung
erschweren  und  sich  der  Nahrungslosen  allenfalls  durch  die  Auswanderung
        <pb n="385" />
        Die  Stände  wider  die  Gewerbefreiheit.  377

zu  entledigen  suchen  —  ein  verzweifelter  Rath,  der  schon  manchen  Kleinmüthigen
  als  das  letzte  Heilmittel  für  alle  socialen  Nöthe  galt.

Selbst  Unbefangene  mußten  zugestehen,  daß  auf  dem  preußischen  Markte
neben  dem  Segen  auch  der  Fluch  der  Freiheit  sich  schon  zeigte.  Der
unbeschränkte  Wettbewerb  stachelte  die  Thätigkeit,  beförderte  die  Fortschritte
der  Technik.  Die  großen  auf  Vorrath  arbeitenden  Geschäfte  blühten,  aber
der  kleine  Meister  ward  durch  die  Uebermacht  des  Capitals  erdrückt;  im
Jahre  1831  konnten  von  den  1088  Tischlermeistern  Berlins  640  keine
Gewerbesteuer  zahlen.  Und  wie  leichtsinnig  hatte  Hardenberg  mit  den
unhaltbaren  Vorrechten  der  alten  Zünfte  auch  alle  die  sittlichen  Bande
zerstört,  welche  das  Handwerk  noch  zusammenhielten.  Die  Zünfte,  die
jetzt  noch  da  und  dort  als  freie  Genossenschaften  fortbestanden,  entbehrten
des  Ansehens  und  der  Lebenskraft;  der  tapfere  Handwerksstolz,  die  alte
strenge  Zucht  und  Sitte  verfielen,  die  Erziehung  der  Lehrlinge  blieb  dem
guten  Glücke  anheimgestellt.  Hier  lag  der  Grund,  warum  Stein,  den
man  jetzt  mit  Unrecht  der  Sinnesänderung  zieh,  immer  nur  eine  Reform
des  Zunftwesens  gefordert  und  die  Auflösung  der  Zünfte  von  vornherein
als  seichten,  rechtlosen  „Neologism“  bekämpft  hatte.  Was  galten  ihm
technische  Fortschritte  neben  der  sittlichen  Entwicklung  des  Volkes,  dem
eigentlichen  Zwecke  des  Staates?  Mit  flammendem  Eifer  trat  er  für
seine  Ansicht  ein,  und  Gneisenau  fürchtete  schon,  der  Freiherr  werde  im
Staatsrathe  mit  Hilfe  des  Kronprinzen  die  gesammte  neue  Gewerbegesetzgebung
  über  den  Haufen  werfen;  „an  ihn,"  so  schrieb  er,  „einen  solchen
Bekehrten  wird  sich  eine  zahlreiche  Phalanx  eifriger  Bekenner,  in  Schutz
genommen  von  einer  hohen  Person,  anschließen;  ich  nicht.““)

Die  Gefahr  einer  unbedachten  Reaktion  lag  sehr  nahe.  Die  Regierung
  aber  blieb  ruhig,  und  die  Stimmung  der  Rheinländer,  denen  die
Gewerbefreiheit  schon  in  Fleisch  und  Blut  gedrungen  war,  bot  ihr  einen
festen  Rückhalt.  Sie  hielt  die  bestehende  Ordnung  vorläufig  aufrecht,
gewährte  den  früheren  Berechtigten  durch  eine  Declaration  billige  Entschädigung
  und  ließ  sodann  in  mühseliger  Arbeit  eine  Gewerbeordnung  für
den  gesammten  Staat  vorbereiten,  welche  den  begründeten  Beschwerden
Abhilfe  bringen,  aber  die  Grundgedanken  der  Hardenbergischen  Gesetzgebung
nicht  aufgeben  sollte.  J.  G.  Hoffmann,  dem  diese  Aufgabe  zunächst  zufiel,
hatte  in  seinen  jungen  Jahren  das  Zunftwesen  mit  dem  ganzen  Radicalismus
  der  neuen  Volkswirthschaftslehre  bekämpft  und  den  Corporations--geist
  schlechthin  für  den  Feind  des  Gemeingeistes  erklärt.  Seitdem  war
er  über  „das  unselige  laisser  faire  der  Jünger  Mercurs"“  längst  ins  Klare
gekommen  und  bemühte  sich  nun  bedachtsam  die  Frage  zu  beantworten,
ob  es  möglich  sei,  in  freien  Innungen  den  sittlichen  Inhalt  der  alten
Zünfte,  ihr  ehrenhaftes  Genossenschaftsleben  wieder  zu  beleben  ohne  den

 

*)  Gneisenau  an  Schön,  24.  Febr.  1827.
        <pb n="386" />
        378  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

Grundsatz  der  wirthschaftlichen  Freiheit  aufzuopfern.  Damit  war  das
Ziel  der  neuen  deutschen  Gewerbepolitik  richtig  erkannt,  das  schwierige
Problem  war  gestellt,  zu  dem  unsere  Gesetzgebung  seitdem  immer  von  Neuem
zurückgekehrt  ist.  Begreiflich  also,  daß  der  erste  Versuch  der  Lösung  sehr
langwierige  Vorarbeiten  erforderte,  die  überdies  durch  die  widersprechenden
Gutachten  der  Provinziallandtage  noch  erschwert  wurden.  Mittlerweile  blieb
die  Gewerbefreiheit,  mit  Ausnahme  der  kursächsischen  und  schwedischen
Landestheile,  im  ganzen  Bereiche  der  Monarchie  ungestört,  der  alte  Unter—
schied  von  Handwerk  und  Fabrik  wurde  durch  den  überhandnehmenden
Großbetrieb  mehr  und  mehr  verwischt,  die  von  den  Altständischen  erhoffte
Rückkehr  zu  den  alten  Zuständen  erwies  sich  bald  als  unmöglich.

Fast  noch  härter  bekundete  sich  die  conservative  Gesinnung  der  Pro—
vinzialstände  gegenüber  den  Juden.  Das  befreiende  Edikt  vom  11.  März
1812  war  in  den  neuen  Provinzen  noch  nicht  eingeführt,  nur  seine  Vor—
schriften  über  den  Staatsdienst  galten  selbstverständlich  für  den  gesammten
Staat  und  wurden  überall  streng  eingehalten:  auch  in  den  Rheinlanden,
wo  man  einige  von  Frankreich  übernommene  jüdische  Subalternbeamte
in  der  Stille  pensionirte.“)  Nach  dem  Kriege  bemühte  sich  Hardenberg
mehrmals,  den  jüdischen  Freiwilligen,  zumal  den  Rittern  des  eisernen
Kreuzes,  eine  Anstellung  oder  doch  eine  Entschädigung  zu  erwirken;  jedoch
das  gesammte  Staatsministerium,  allein  Bülow  ausgenommen,  wollte  von
dem  harten  Buchstaben  des  Gesetzes  nicht  abweichen,  da  den  Juden  bereits
„ohne  alle  Aufopferung  die  früheren  Rechte  so  bedeutend  erweitert“  worden
seien,  und  einigte  sich  schließlich  zu  dem  Beschlusse,  daß  jüdischen  Soldaten
niemals  ein  Civilversorgungsschein  gegeben  werden  dürfe,  nur  in  be—
sonderen  Fällen  Unterstützung  oder  Pension.“s)  Der  König  hegte,  wie
den  Ministern  wohl  bekannt  war,  im  Grunde  seines  Herzens  eine  ebenso
lebhafte  Abneigung  gegen  das  Judenthum  wie  einst  Friedrich  der  Große.
Auswärtigen  Juden  ertheilte  er  das  Staatsbürgerrecht  nur  selten  und
nach  sorgfältiger  Prüfung.“*)  Er  hoffte  durch  die  religiöse  Bekehrung
den  alten  Gegensatz  allmählich  verschwinden  zu  sehen  und  schenkte  seine
besondere  Gunst  dem  neuen  Vereine  „zur  Verbreitung  des  Christenthums
unter  den  Juden“,  der  von  Witzleben  geleitet,  von  der  vornehmen  Welt
und  Theologen  verschiedener  Richtung  eifrig  gepflegt,  allerdings  im  Jahre
1824  mehrere  hundert  Bekehrungen  verzeichnen  konnte,  doch  gegen  den
Stamm  des  strengen  Altjudenthums  nichts  ausrichtete.  Indeß  von  dem

 

*)  Hardenberg  an  die  Regierung  zu  Cleve,  7.  Febr.  1817.

**)  Bülow's  Antrag  an  das  Staatsministerium,  16.  Dec.;  Vota  von  Kircheisen,
Wittgenstein,  Beyme,  23.,  26.,  29.  Dec.  1815;  Hardenberg  an  Boyen,  1.  Dec.  1817;
Boyens  Antwort,  7.  Febr.  1817;  Hardenberg  an  das  Staatsministerium,  20.  Juli;
Bericht  des  Staatsministeriums  an  den  Staatskanzler,  18.  Nov.  1818.

*  F  )  Cabinetsordres  an  Schuckmann,  28.  Aug.  1827;  an  Minister  v.  Brenn,  5.  Mai
1831  u.  s.  w.
        <pb n="387" />
        Die  Judenfrage.  379

bereits  Gewährten  dachte  Friedrich  Wilhelm  nicht  wieder  abzugehen,  und
nur  einmal,  in  den  Tagen,  da  die  Partei  Voß-Buch's  den  Hof  beherrschte,
ließ  er  sich  zu  einer  Zurücknahme  bewegen:  im  December  1822  wurde
den  Juden  der  Zutritt  zu  den  akademischen  und  Schulämtern  wieder
untersagt,  „wegen  der  bei  der  Ausführung  sich  zeigenden  Mißverhältnisse“.
Unterdessen  bestanden  in  den  neuen  Provinzen  des  Ostens  noch  die  harten
kursächsischen  und  schwedischen  Judengesetze,  im  Westen  die  Vorschriften
des  Code  Napoleon.  Um  diese  unerträgliche  Ungleichheit  zu  beseitigen,
verlangte  die  Krone  den  Rath  der  Provinzialstände.

Da  brach  auf  allen  acht  Landtagen  stürmische  Entrüstung  los.  Der
Groll,  der  hier  redete,  entsprang  nicht,  wie  vormals  der  Judenhaß  der
Burschenschaft,  einer  unklaren  christlich-germanischen  Schwärmerei,  sondern
der  wirthschaftlichen  Bedrängniß  des  Landvolks;  denn  unsägliches  Elend
hatten  jüdische  Wucherer  und  Güterschlächter  während  der  schweren  Krisis,
die  um  die  Mitte  der  zwanziger  Jahre  die  deutsche  Landwirthschaft  heim—
suchte,  über  Grundherren  und  Bauern  gebracht.  Angesichts  solcher  Er—
fahrungen  hielten  die  Grundbesitzer  fast  allesammt  für  ausgemacht,  daß  die
Gesetzgebung  der  napoleonischen  Zeit  die  Juden  weder  veredelt,  noch  sie
ihren  christlichen  Mitbürgern  näher  geführt  habe.  Kein  einziger  der  acht
Landtage  empfahl  die  allgemeine  Einführung  des  Edikts  von  1812.  Alle
verlangten  vorbeugende  Maßregeln  zum  Schutze  des  Grundbesitzes;  schade
nur,  daß  die  Vorschläge  wieder  sehr  weit  aus  einander  gingen.  Die
Einen  wollten  den  Juden  den  Ankauf  von  Landgütern,  die  Anderen  den
Hausirhandel  und  alle  Darlehnsgeschäfte  untersagen.  Auch  sollte  ihnen
nicht  erlaubt  sein,  sich  die  Namen  geachteter  christlicher  Familien  anzueignen;
  diese  Bitte  kehrte  fast  auf  allen  Landtagen  wieder,  da  die  großen
altgermanischen  Geschlechter  der  Lehmann  und  Meier  sich  über  ihre  neue
morgenländische  Namensvetterschaft  gar  nicht  trösten  konnten.  Die  drei
Grenzprovinzen  des  Ostens  forderten  außerdem  noch  strenges  Einschreiten
wider  die  Landplage  der  schnorrenden  und  schachernden  Einwanderer,  die
aus  der  polnischen  Wiege  des  deutschen  Judenthums  jahraus  jahrein  westwärts
  zogen  und  zumal  in  Ostpreußen  die  öffentliche  Sicherheit  ernstlich
gefährdeten.  Die  Erregung  war  allgemein.  Kaum  minder  heftig  als  die
conservativen  Brandenburger  redeten  die  liberalen  Preußen.  Selbst  die
Rheinländer  schlossen  sich  nicht  aus;  sie  wollten  die  einheimischen  Juden
nur  als  Schutzverwandte  in  den  Gemeinden  dulden,  den  nichtrheinischen
den  Zuzug  in  die  Provinz  der  Regel  nach  ganz  verbieten  und  empfahlen
dem  Könige  namentlich  das  napoleonische  Gesetz  vom  17.  März  1808,
das  für  die  Schuldverträge  der  Israeliten  harte,  zum  Theil  ehrenkränkende
Ausnahmevorschriften  ausfstellte.

Leicht  war  es  nicht,  allen  diesen  Begehren  zu  widerstehen,  denn  sie
sprachen  nur  aus,  was  die  große  Mehrheit  des  Landvolks  dachte,  und  sie
standen  auch  im  Einklang  mit  der  Volksmeinung  außerhalb  Preußens.
        <pb n="388" />
        380  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

Um  dieselbe  Zeit  (1828)  konnte  die  württembergische  Regierung  ein  Gesetz,
das  die  dort  sehr  hart  bedrückte  Lage  der  Juden  erleichtern  sollte,  erst  nach
lebhaftem  Widerstande  des  Landtags  und  unter  wesentlichen  Einschränkungen
durchsetzen.  Gleichwohl  ließ  sich  die  preußische  Krone  nicht  fortreißen;
sie  versprach  nur  die  Rathschläge  der  Landtage  bei  der  Neuordnung  der
Judengesetze  sorgfältig  zu  prüfen.  Aber  diese  Neuordnung  unterblieb,
weil  der  König  fühlte,  daß  sie  jetzt  die  Lage  der  Juden  nur  verschlimmern
konnte.  Noch  lange  Jahre  lebten  die  preußischen  Juden  in  den  einzelnen
Landestheilen  nach  verschiedenem  Rechte.  Abermals  sah  sich  die  Krone
durch  das  Wirrsal  der  achtfachen  ständischen  Verhandlungen  in  ihren
freien  Entschlüssen  behindert.  Dieser  Staat,  dessen  unnatürliche  Centra—
lisation  die  Liberalen  der  Kleinstaaten  zu  tadeln  pflegten,  litt  in  Wahr—
heit  unter  der  Lockerheit  seines  Gefüges;  wichtige  Gebiete  der  Gesetzgebung
blieben  ungeordnet,  weil  die  Staatsgewalt  der  centrifugalen  Kräfte  nicht
Herr  wurde.  —

Entschlossener  verfuhr  die  Krone  in  der  Agrargesetzgebung.  Die
schwierige  Arbeit  der  Ablösung  und  Regulirung  nahm  in  den  alten  Pro—
vinzen  ihren  ruhigen  Fortgang,  und  ihr  Segen  ließ  sich  mit  Händen
greifen.  Als  der  Verfasser  des  Regulirungsedikts,  der  alte  Thaer,  sein
Jubiläum  feierte,  erschienen  Abgeordnete  der  märkischen  Bauern  in  Möglin,
um  dem  gerechten  Könige,  der  sich  des  Laßbauernstandes  so  väterlich  an—
genommen,  ihren  Dank  zu  sagen  und  die  gute  Hand  zu  küssen,  die  ihm
dabei  geholfen  habe.  In  den  neuen  Gebieten  konnte  die  Hardenbergische
Agrargesetzgebung  nur  durch  Provinzialgesetze,  mit  mannigfachen  Aende—
rungen  und  Vorbehalten  eingeführt  werden.  In  Sachsen  und  Posen  galt
es  den  bäuerlichen  Besitz  zu  befreien,  in  Westphalen  die  unter  der  Fremd—
herrschaft  vollzogene  Befreiung  anzuerkennen,  aber  den  Berechtigten  die
billige  Entschädigung  zu  gewähren,  welche  ihnen  die  französischen  Gesetze  ver—
sagten.  Beim  besten  Willen  waren  Uebereilungen  und  Mißgriffe  unver—
meidlich.  In  den  bergisch-westphälischen  Landen  mußte  das  allzu  radicale
erste  Gesetz  von  1821  schon  nach  vier  Jahren  durch  ein  neues,  billigeres
ersetzt  werden.  In  Posen  umgekehrt  trat  der  Gesetzgeber  anfangs  (1823)
zu  schüchtern  auf.  Der  mächtige  Adel,  der  schon  fast  alle  Bauern  zur
Zeitpacht  herabgedrückt  hatte  und  selbst  in  seinen  großen  Mediatstädten
Meseritz,  Krotoschin,  Kempen  gutsherrliche  Gefälle  erhob,  sträubte  sich  aufs
Aeußerste  gegen  die  Ablösung.  Erst  ein  zweites  Gesetz  vom  Jahre  1833
griff  scharf  durch  und  brach  den  Widerstand.  Dann  aber  zeigte  sich  ge—
rade  hier  im  Lande  der  sarmatischen  Adelsherrlichkeit  am  auffälligsten,
wie  weit  die  preußische  Gesetzgebung  ihr  französisches  Vorbild  übertraf.
Den  französischen  Pächtern  hatte  die  Nacht  des  vierten  August  gar  keine
Erleichterung  gebracht;  das  deutsche  Gesetz  ging  von  der  wohlberechtigten
Annahme  aus,  daß  die  meisten  bäuerlichen  Pachtungen  nur  durch  willkürliche
  Uebergriffe  der  Grundherren  entstanden  seien,  und  gewährte  auch
        <pb n="389" />
        Die  Agrargesetze  in  den  neuen  Provinzen.  381

diesen  Zeitpächtern  in  der  Regel  freies  Eigenthum.  Diese  Wohlthat  des
deutschen  Regiments  ward  auch  politisch  folgenreich;  ihr  vornehmlich  verdankte
  der  Staat,  daß  die  polnischen  Bauern  sich  nur  sehr  selten  auf
die  landesverrätherischen  Umtriebe  des  Adels  und  der  Kapläne  einließen.

Bei  der  Vorbereitung  der  Agrargesetze  im  Staatsrathe  war  Savigny
besonders  thätig.  Die  Apostel  des  liberalen  Vernunftrechts  verlästerten
den  großen  Juristen  als  einen  Reaktionär;  im  Staatsrathe  ward  er  von
vielen  seiner  Genossen,  sogar  von  Gneisenau,  der  revolutionären  Gesinnung
  bezichtigt,  weil  er,  obwohl  nach  seiner  ganzen  Weltanschauung  ein
Gegner  Hardenberg's,  doch  die  Nothwendigkeit  dieser  socialen  Umwälzung
unbefangen  anerkannte  und  durch  die  That  bewies,  daß  die  historische
Staatsanschauung  das  Verständniß  für  die  Bedürfnisse  der  lebendigen
Gegenwart  nicht  ausschloß.  Die  Ehrfurcht  vor  dem  Berufe  des  Königthums,
  des  Beschützers  der  Schwachen,  half  ihm  über  manche  Rechtsbedenken
  hinweg;  seine  Beredsamkeit  und  die  technische  Meisterschaft  seiner
Entwürfe  zwangen  selbst  die  Gegner  zur  Bewunderung.  Aber  auch  diese
Reform  wurde  durch  die  Provinzialstände  vielfach  erschwert.  Auf  mehreren
Landtagen  veranlaßte  die  Ablösungsfrage  hitzige  Streitigkeiten  zwischen  dem
ersten  und  dem  dritten  Stande,  welche  nur  zu  deutlich  zeigten,  daß  die  Ritterschaft
  keineswegs,  wie  sie  gern  behauptete,  auch  die  Interessen  des  Bauernstandes
  mit  vertrat.  Die  treu  an  der  väterlichen  Scholle  haftenden  westphälischen
  Bauern  wollten  die  Grundlasten  nicht  durch  Landabtretung
ablösen,  während  anderwärts  die  Grundherren  eine  Geldabfindung  verlangten,
  weil  der  Preis  des  Bodens  und  seiner  Erzeugnisse  jetzt  so  gar
niedrig  stand.

Die  Krone  bemühte  sich  beiden  Parteien  gerecht  zu  werden,  sie  gestattete
  den  Westphalen,  auf  Stein's  Vorschlag,  die  Abfindung  in  Land
oder  Geld,  je  nach  der  Uebereinkunft  der  Betheiligten;  doch  nicht  immer
fand  sie  den  Muth,  den  Standesinteressen  der  Grundherren  zu  widerstehen.
  Der  reaktionäre  Zug,  der  diese  Zeit  beherrschte,  verleugnete  sich
auch  in  ihren  Agrargesetzen  nicht  ganz.  Am  bedenklichsten  war,  daß  die
Ablösung  sich  fortan  auf  die  größeren  Höfe,  die  „Ackernahrungen“  beschränken
  sollte.  Auf  die  Bitte  des  Breslauer  Landtags  wurden  die  Gärtnerstellen
  der  sogenannten  Dienstfamilien  Oberschlesiens  von  der  Regulirung
ausgeschlossen  —  bis  die  Grundherren  mit  der  Zeit  selber  bemerkten,  daß
die  Dienste  dieser  kleinen  Leute  dem  kunstvolleren  Betriebe  wenig  mehr
nützten,  und  den  Verpflichteten  oft  freiwillig  die  Ablösung  anboten.  Durch
solche  Mißhelligkeiten  wurden  die  Bauern  störrisch;  überall  glaubten  sie
Anschläge  wider  ihre  neu  errungene  Freiheit  zu  wittern,  und  ihr  Mißtrauen
  legte  sich  auch  nicht,  als  die  Krone  einen  offenbar  bauernfreundlichen
  Reformvorschlag  an  die  Stände  brachte.  In  diesen  Jahren  der
allgemeinen  Bodenentwerthung  traten  die  Gefahren  der  völlig  unbeschränkten
Theilbarkeit  der  Landgüter  drohend  hervor;  in  manchen  Landestheilen  be-
        <pb n="390" />
        382  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

gann  man  schon  zu  befürchten,  der  kernhafte  alte  Bauernstand  würde
bald  gänzlich  ausgekauft  sein.  Darum  verlangte  die  Regierung  das  Gutachten
  der  Landstände  über  einige  beschränkende  Maßregeln:  sie  dachte
das  Zerschlagen  der  Bauerngüter  fortan  nur  mit  Zustimmung  der  Gemeinde
  und  nur  bis  zu  einer  gewissen  Grenze  zu  gestatten,  auch  sollte
dem  Erben  sein  Hof,  nach  den  Grundsätzen  des  alten  Anerbenrechts,  zu
einem  niedrigen  Preise  angerechnet  werden.  Aber  nur  wenige  Landtage
antworteten  zustimmend;  am  willigsten  die  Westphalen,  denn  dort  im
Lande  der  großen  Bauernhöfe  war  fast  Jedermann  —  Vincke  so  gut  wie
Stein,  der  Adel  so  gut  wie  die  Bauerschaft  —  von  der  Nothwendigkeit
der  gebundenen  Erbfolge  überzeugt.  In  den  alten  Provinzen  hingegen
äußerten  sich  die  Bauern  sehr  unwirsch:  nur  die  Sitte,  nicht  der  Staat
dürfe  ihnen  die  freie  Verfügung  über  ihr  Eigen  beengen.  Also  scheiterten
die  wohlgemeinten,  freilich  noch  ganz  unreifen  Reformgedanken  an  einem
Widerstande,  der  liberal  schien,  aber  in  Wahrheit  aus  mißtrauischem
Bauerntrotz  entsprang,  und  erst  in  einer  weit  späteren  Zeit  sollten  sie
tiefer  durchdacht  wiederkehren.

Wie  fern  lag  diesen  hochconservativen  Körperschaften  das  Bestreben,
sich  gleich  den  süddeutschen  Landtagen  belebend  und  belebt  mit  der  öffentlichen
  Meinung  zu  berühren.  Bald  genug  fühlten  sie  sich  wohl  in  der
Heimlichkeit  ihrer  Berathungen  und  bewachten  das  Geheimniß  noch  ängstlicher
  als  die  Regierung  selbst.  Als  die  schlesischen  Stände  im  Jahre  1829  arg
übertreibend  wegen  der  Ueberbürdung  ihrer  Provinz  klagten,  schrieb  der
Finanzminister  Motz  eine  gründliche  Widerlegung,  die  mit  dem  Landtagsabschiede
  veröffentlicht  wurde  und  in  der  Presse  verdiente  Anerkennung
fand.  Der  Landtag  aber  fühlte  sich  durch  den  Tadel,  der  in  diesem  Lobe
lag,  tief  beleidigt,  er  erhob  Beschwerde  in  Berlin  und  mußte  von  dem
Könige  die  beschämende  Zurechtweisung  hinnehmen:  die  Krone  selbst  gestatte
  den  Zeitungen  eine  freimüthige  und  anständige  Kritik  über  ihre
eigenen  Beschlüsse,  auch  die  getreuen  Stände  sollten  lernen  sich  daran  zu
gewöhnen.  —

Dieselbe  zähe  Anhänglichkeit  an  den  alten  Landesbrauch,  die  auf  den
Provinziallandtagen  des  Ostens  vorherrschte,  führte  auch  im  Düsseldorfer
Ständesaale  das  große  Wort:  nur  trug  der  Particularismus  hier  eine
liberale  Färbung,  weil  das  rheinische  Landesrecht  der  Revolution  entstammte.
Der  Bestand  der  napoleonischen  Gesetzgebung  war  neuerdings  zum  zweiten
male  ernstlich  gefährdet,  da  ein  gräßliches  Ereigniß,  das  die  Rheinländer
schon  seit  dem  Jahre  1816  in  Athem  hielt,  den  Gegnern  des  rheinischen
Rechts  neue  Waffen  in  die  Hand  gab.  Seit  jener  Zeit  schon  bezichtigte
das  allgemeine  Gerücht  den  Kölner  Kaufmann  Fonk  der  Ermordung  eines
Handlungsdieners  Cönen,  dessen  Leiche  man  damals  im  Rhein  gefunden
hatte.  Fonk  wurde  zweimal  verhaftet,  zweimal  nach  langer  Untersuchung
frei  gegeben,  er  verschmähte  die  Flucht  über  die  nahe  belgische  Grenze.  Das
        <pb n="391" />
        Proceß  Fonk.  383

erbitterte  Volk  aber  ließ  nicht  von  ihm  ab.  Jener  unruhige  Drang  nach
nervöser  Aufregung,  der  dem  modernen  Geschlechte  so  tief  im  Blute  liegt  und
in  dem  stillen  politischen  Leben  der  Zeit  keine  Nahrung  fand,  bemächtigte  sich
des  Processes  Fonk  und  spielte  mit  abenteuerlichen  Erfindungen,  ganz  wie
späterhin  als  die  räthselhafte  Erscheinung  Kaspar  Hauser's  auftauchte.
Das  unheimliche,  wie  mit  einem  Kainszeichen  gebrandmarkte  Gesicht  des
Beschuldigten  schien  die  vorhandenen  Verdachtsgründe  zu  bestätigen;  der
Argwohn  der  kleinen  Leute  wider  die  Reichen  wirkte  mit,  in  den  pro—
testantischen  Städten  am  Niederrhein  wohl  auch  der  confessionelle  Haß
gegen  den  Neffen  des  clericalen  Aachener  Generalvicars  Fonk.  Genug,
fast  alle  Rheinländer  glaubten  an  Fonk's  Schuld,  die  Schulkinder  sangen
Gassenhauer  auf  den  unbestraften  Mörder,  die  öffentliche  Stimme  äußerte
sich  mit  solcher  Macht,  daß  die  Behörden  die  Untersuchung  wieder  auf—
nahmen.  Zum  dritten  male  verhaftet  wurde  Fonk,  sechs  Jahre  nach  der
Auffindung  des  Leichnams,  endlich  vor  die  Assisen  in  Trier  gestellt.

Ob  die  Volksmeinung  das  Rechte  traf,  ist  bis  zur  heutigen  Stunde
noch  völlig  zweifelhaft;  um  so  gewisser  dagegen,  daß  alle  Gebrechen  des
Schwurgerichts,  alle  die  bureaukratischen  Mißbräuche  des  französischen  Ver—
fahrens  bei  dieser  Verhandlung  häßlich  zu  Tage  traten.  Nach  jeder  Sitzung
wurden  die  Geschworenen  in  den  Weinhäusern  von  den  aufgeregten  Massen
bearbeitet;  unter  den  Zeugen  spielten  die  Moutons,  die  berüchtigten  Gefängnißspione
  der  französischen  Polizei,  eine  sehr  widerwärtige  Rolle;  der  Ge—
neraladvocat  v.  Sandt,  derselbe,  der  sich  in  den  rheinischen  Wahlkämpfen
hervorthat,  betrieb  die  Anklage  mit  unziemlicher  Gehässigkeit  und  veröffent—
lichte  noch  vor  der  Entscheidung  eine  Druckschrift  darüber;  auch  der  Prä—
sident  mißbrauchte  die  schrankenlose  Gewalt,  die  ihm  das  französische
Gesetzbuch  einräumte,  zu  mannigfacher  Einschüchterung.  Als  die  Ge—
schworenen,  trotz  der  höchst  mangelhaften  Beweise,  ihr  Schuldig  sprachen,
ging  ein  Ruf  des  Jubels  durch  das  rheinische  Land;  in  einzelnen  Städten
veranstaltete  man  geradezu  Freudenfeste;  das  Gewissen  des  Volkes  war
befriedigt.  Benzenberg  aber,  der  sich  von  den  Stimmungen  seiner  Lands—
leute  so  leicht  nicht  fortreißen  ließ,  schrieb  dem  Staatskanzler:  an  diesem
Wahrspruch  werde  das  rheinische  Schwurgericht  zu  Grunde  gehen.

In  der  That  erweckte  das  Todesurtheil  außerhalb  der  Provinz  fast
überall  Entrüstung.  Der  Göttinger  Jurist  Kobbe  sendete  alsbald  eine
scharfe  Kritik  an  Hardenberg,  Berufene  und  Unberufene  stürzten  sich  in
den  Federkrieg.“)  Auch  Helmine  v.  Chezy  drängte  sich  vor,  die  Enkelin  der
Karschin,  eines  jener  fürchterlichen  literarischen  Frauenzimmer,  die  ihre
Mitmenschen  bald  durch  Verse,  bald  durch  Nächstenliebe  zu  mißhandeln
pflegen.  Mit  Schadenfreude  sah  das  reaktionäre  Lager  diesen  Kämpfen

*)  Benzenberg  an  Hardenberg,  12.  Juli,  25.  Novemb.;  Hardenberg  an  Kircheisen,
3.  Aug.;  Kobbe  an  Hardenberg,  18.  Juli  1822.
        <pb n="392" />
        384  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

zu,  denn  durch  die  Redner  der  süddeutschen  Kammern  war  das  Schwurgericht
  längst  in  den  Streit  der  Parteien  hinabgerissen  worden.  Metternich
frohlockte  und  pries  die  Fügung  des  Himmels,  daß  der  verhängnißvolle
Name  Sand  nun  abermals  den  Anstoß  geben  müsse  zu  einem  heilsamen
Rückschlage.  Aber  auch  ein  anerkannter  Führer  der  süddeutschen  Liberalen,
Paulus  in  Heidelberg  nahm  sich  des  Verurtheilten  an;  er  füllte  ganze  Hefte
seines  Sophronizon  mit  einer  Darstellung  des  Processes,  die  dem  streitbaren
  Theologen  den  juristischen  Doktorhut  einbrachte,  und  sendete  seine
Arbeit  dem  Könige  selber  ein.  Noch  schwerer  fiel  die  Meinung  des  ersten
deutschen  Criminalisten  ins  Gewicht.  Anselm  Feuerbach  hatte  soeben  erst
in  einer  bahnbrechenden  Schrift  die  Oeffentlichkeit  und  Mündlichkeit  des
Strafprocesses  glänzend  vertheidigt,  er  war  auch  kein  unbedingter  Gegner
der  Geschworenengerichte,  die  er  mindestens  im  constitutionellen  Staate
für  unvermeidlich  hielt;  doch  über  die  Vorgänge  in  Trier  sprach  er  seinen
tiefen  Abscheu  aus:  ein  solcher  Justizmord  überbiete  noch  die  Hinrichtung
des  Jean  Calas;  noch  sei  ja  nicht  einmal  erwiesen,  ob  der  Todte  überhaupt
  durch  fremde  Hand  umgekommen  sei.

Das  Alles  stürmte  auf  den  König  ein,  zugleich  bedrängte  ihn  Fonk's
unbescholtene  Frau  mit  herzbrechenden  Bitten.  Friedrich  Wilhelm  fühlte
sich  tief  im  Gewissen  erschüttert,  forderte  zunächst  vom  Justizministerium
genauen  Bericht,  und  als  auch  dies  Gutachten  den  Wahrspruch  der
rheinischen  Geschworenen  durchaus  verdammte,  da  verweigerte  er  dem  Urtheil
die  Genehmigung,  denn  die  Begnadigung  schien  ihm  ungenügend  nach  solchem
Unrecht.  In  den  alten  Provinzen  wurde  die  Entscheidung  des  Monarchen
fast  überall  gebilligt.  Die  Rheinländer  grollten;  sie  wollten  sich  nicht  darein
finden,  daß  in  Preußen  jedes  Todesurtheil  der  königlichen  Bestätigung  bedurfte,
  und  warfen  dem  Könige  vor,  er  habe,  ganz  wie  sein  Großoheim
einst  nach  dem  Processe  des  Müllers  Arnold,  um  der  Gerechtigkeit  willen
selber  das  Gesetz  verletzt,  eine  That  der  Cabinetsjustiz  gewagt.  Von  Napoleon
hatten  sie  ärgere  Eingriffe  hingenommen,  weil  er  das  Geschworenengericht  —
wie  er  es  sich  zugerichtet  hatte  —  geflissentlich  pflegte;  von  der  deutschen
Herrschaft  befürchteten  sie,  dem  ersten  Schlage  würden  schwerere  folgen.

Ihre  Besorgniß  war  nicht  grundlos.  Der  König  konnte  die  Eindrücke
jenes  schrecklichen  Processes  lange  nicht  verwinden.  Nach  Allem  was  ihm
sein  Minister  Kircheisen  vorgetragen,  hielt  er  sich  verpflichtet,  der  Wiederkehr
  solcher  Fälle  vorzubeugen,  und  befahl  auf  Antrag  des  gesammten
Staatsministeriums  (9.  Dec.  1824),  daß  die  Aufhebung  des  rheinischen
Gesetzbuchs  nicht,  wie  im  Jahre  1819  beschlossen  war,  bis  zur  vollendeten
Revision  des  Allgemeinen  Landrechts  zu  verschieben,  sondern  sogleich  ins
Werk  zu  setzen  sei.  Als  aber  das  Justizministerium  über  die  Vollziehung
dieser  Cabinetsordre  berieth,  da  zeigten  sich  die  Schwierigkeiten  fast  unüberwindlich,
  und  Kircheisen  selbst,  der  alte  Gegner  des  französischen  Rechts,
erklärte  wenige  Tage  vor  seinem  Tode  (März  1825),  im  Widerspruche
        <pb n="393" />
        Neuer  Kampf  um  das  rheinische  Recht.  385

mit  seiner  früheren  Meinung:  man  müsse  die  Einführung  des  Landrechts
vertagen,  bis  die  altpreußische  Gesetzgebung  gründlich  umgestaltet  sei.“)
Erst  Kircheisen's  Nachfolger,  Graf  Danckelmann,  ein  ausgezeichneter,  ganz
in  altländischen  Rechtsanschauungen  aufgewachsener  Jurist,  entschloß  sich
dem  königlichen  Befehle  sofort  nachzukommen.

Dem  ersten  rheinischen  Provinziallandtage  wurde  demnach  angekündigt,
daß  der  König  schon  im  zweitnächsten  Jahre,  1828,  das  Preußische  Landrecht,
  mit  Ausnahme  einzelner  Abschnitte,  am  Rhein  einzuführen  gedenke.
Die  Ritterschaft  empfing  die  königliche  Botschaft  mit  Freuden:  Freiherr
v.  Mirbach  weil  er  das  fremde  Recht  als  ein  „schmähliches  Zeichen  der
Unterjochung“  verabscheute'*),  die  meisten  Andern  weil  sie  ihre  Standesrechte
  unter  dem  Schutze  des  preußischen  Gesetzbuchs  wohl  geborgen
wußten.  Die  Mehrheit  der  beiden  unteren  Stände  aber  hielt  zusammen
wie  ein  Mann.  Hier  zum  ersten  male  zeigte  der  rheinische  Juristenstand
seine  politische  Macht.  Zwei  gewandte  Redner  aus  seiner  Mitte,  Mylius  und
Haw,  nebst  dem  Kaufmann  Kamp  übernahmen  die  Führung  der  Landtags-Opposition,
  während  draußen  im  Lande  die  Schrift  des  Düsseldorfer
Juristen  Brewer  „zur  Rechtfertigung  der  Oeffentlichkeit  der  Gerichte“  aufmerksame
  Leser  fand.  Der  Provinzialstolz  gerieth  in  Wallung.  Sechzehn
Städte  sendeten  Adressen  theils  an  den  König,  theils  an  den  Landtag,  der
die  Eingaben,  dem  Gesetze  zum  Trotz,  unbedenklich  annahm.  So  stark  war
die  allgemeine  Aufregung,  daß  selbst  die  vorgeschriebene  Heimlichkeit  der
Berathungen  nicht  gewahrt  blieb;  die  stürmischen  Debatten,  die  der  wackere
Landtagsmarschall  Fürst  von  Wied  oft  kaum  zu  zügeln  vermochte,  fanden
ihren  Weg  in  die  öffentlichen  Blätter,  auch  die  Abstimmungen  der  einzelnen
Mitglieder  wurden  bekannt,  und  mancher  Schwankende  folgte  der  Mehrheit,
nur  weil  er  sich  fürchtete  als  Prüß  verrufen  zu  werden.  Der  Landtag  bat
den  Monarchen  schließlich,  die  preußische  Gesetzgebung  nicht  vor  Vollendung
der  Revision  einzuführen  und  dem  Rheinlande  auf  jeden  Fall  das  Schwurgericht,
  das  öffentliche  Verfahren  und  die  Handelsgerichte  zu  erhalten.
Die  Particularisten  verlangten  auch  noch  ein  rheinisches  Indigenat  und
gesetzliche  Bevorzugung  der  Eingeborenen  bei  der  Besetzung  der  Aemter,
doch  war  die  Mehrheit  klug  genug,  die  Berathung  über  diesen  rheinischen
Herzenswunsch  vorläufig  auszusetzen.

Stein  und  sein  aristokratischer  Freund  Erzbischof  Spiegel  wollten  in
Alledem  nichts  sehen  als  Franzosenthum  und  Zuchtlosigkeit.  Der  König
urtheilte  billiger.  Er  ließ  zwar  dem  Landtage  wegen  der  wiederholten
Verletzungen  der  Geschäftsordnung  sein  Mißfallen  aussprechen,  indeß  bei
ruhigem  Nachdenken  fand  er  es  doch  begreiflich,  daß  die  Provinz  ihr  rhei- 



*)  Kamptz,  Denkschrift,  die  Einführung  der  preußischen  Gesetzgebung  in  den  Rheinprovinzen
  betr.  1825.
*)  Frhr.  v.  Mirbach  zu  Harff,  Separatvotum  über  das  rheinische  Recht,  Düsseldorf
  27.  Dec.  1826.
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  1II.  25
        <pb n="394" />
        386  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

nisches  Recht  nicht  gegen  ein  theilweise  veraltetes  Gesetzbuch  vertauschen
wollte.  Er  lenkte  ein,  befahl  zunächst  die  Revision  des  Landrechts  abzu—
warten  und  gestattete  den  Rheinländern  —  nachher  auch  den  anderen
Provinzen  —  sich  durch  eine  ständige  Deputation  bei  der  Bearbeitung
der  Provinzialrechte  zu  betheiligen.  Unterdessen  hatte  Danckelmann  das
große  Revisionswerk,  das  unter  Beyme's  schlaffer  Leitung  ganz  ins  Stocken
gerathen  war,  in  seine  rüstige  Hand  genommen  und  eine  Anzahl  nam—
hafter  Juristen,  Savigny,  Sethe,  Kamptz,  Sack,  Simon  u.  A.,  zu  einer
Commission  zusammengerufen,  welche  den  ungeheuren  Stoff  in  sechzehn
Pensa  unter  sich  vertheilte;  auch  eine  Sammlung  der  neunundfünfzig
Provinzialrechte  der  Monarchie  war  beabsichtigt.  Der  König  mahnte  zur
Eile.  Die  Commission  aber  mußte  bald  einsehen,  daß  ganze  Theile  der
fridericianischen  Gesetzgebung,  zumal  das  Strafrecht,  in  der  verwandelten
Zeit  einer  vollständigen  Umgestaltung  bedurften,  und  zu  einem  solchen
Unternehmen  war  die  deutsche  Rechtswissenschaft  in  ihrem  gährenden  Uebergangszustande
  noch  nicht  gerüstet.  So  zog  sich  die  Arbeit  unabsehbar  in
die  Länge.

Der  zweite  Angriff  der  altländischen  Juristen  war  abgeschlagen,  das
französische  Recht  blieb  den  Rheinländern  noch  auf  lange  hinaus  gesichert.
Aehnliche  Kämpfe  spielten  zur  selben  Zeit  (1827)  im  Großherzogthum
Hessen.  Dort  legte  Minister  Grolmann  dem  Landtage,  auch  er  unzweifelhaft
  in  guter  Absicht,  eine  neue  Gerichtsordnung  vor;  aber  auch  dort  traten
die  Abgeordneten  des  linken  Ufers  einmüthig  für  ihr  rheinisches  Recht  in  die
Schranken,  und  der  Minister  mußte  seinen  Entwurf,  der  ohnehin  nur
unfertiges  Stückwerk  war,  alsbald  zurückziehen.  Den  Rheinländern  wurde
die  Rückkehr  zum  deutschen  Leben  durch  diese  unbedachten  Versuche  der
altländischen  Gesetzgeber  nur  erschwert.  Daß  der  Code  Napoleon  ein  Gesetzbuch
  der  Freiheit,  ein  Kleinod  des  linken  Rheinufers  sei,  galt  nunmehr
für  unzweifelhaft,  nachdem  die  reaktionäre  Partei  ihren  Haß  gegen  das
öffentliche  Strafverfahren  so  unzweideutig  bekundet  hatte.  Die  schönen
Lande  von  der  Lauter  bis  zur  niederländischen  Grenze  betrachteten  sich
wieder,  wie  in  den  Tagen  der  cisrhenanischen  Republik,  als  ein  halbfranzösisches
  Zwischenreich,  das  dem  gebundenen  Osten  die  Freiheit  des
Westens  zu  übermitteln  habe,  und  die  Verblendung  des  deutschen  Liberalismus,
  der  sich  mehr  und  mehr  in  französischen  Idealen  verlor,  nährte
geschäftig  den  Dünkel  dieses  rheinischen  Sonderlebens.

Ungleich  bedrohlicher  erschien  die  staatsfeindliche  Opposition,  die  sich
auf  dem  Posener  Landtage  schon  zuweilen  hinauswagte.  Der  polnische
Adel  verdankte  der  Fürsorge  des  preußischen  Beamtenthums  die  Rettung
seiner  Güter,  denn  ohne  den  Beistand  der  neuen  landwirthschaftlichen
Creditanstalt  hätte  er  in  diesen  Jahren  der  Noth  seinen  Grundbesitz  unfehlbar
  verloren;  doch  was  wogen  ihm  die  Segnungen  des  deutschen
Regiments  neben  dem  Traumbilde  der  Wiederherstellung  Polens?  Die
        <pb n="395" />
        Der  Posener  Landtag.  387

schonende  Nachsicht  des  Prinzen  Statthalters  und  des  Oberpräsidenten
Zerboni  bestärkte  die  Junker  und  ihre  geistlichen  Bundesgenossen  nur  in
ihrem  Trotze.  Zerboni  gestand  selber,  die  Regierung  müsse  sich  hier  einen
Stamm  treuer  Lehrer  erziehen,  da  die  polnischen  Gymnasien  bisher  „weniger
Stätten  des  Unterrichts  als  Stätten  des  Preußenhasses“  gewesen  seien,
er  ließ  auch  unter  der  Hand  einige  der  gefährlichsten  Ruhestörer  aus  den
Schulen  entfernen;  aber  er  that  das  Nothwendige  nur  zögernd  und  mit
stillem  Bedauern:  „wir  sind  in  der  beklagenswerthen  Verlegenheit,  Gefühlen
  entgegenwirken  zu  müssen,  die  in  eigener  Brust  genährt  unsere
Unabhängigkeit  retteten.““!)  Statt  die  polnischen  Bauern  unter  die  scharfe
und  gerechte  Zucht  deutscher  Beamten  zu  stellen,  gewährte  man  dem  Adel
(1823)  vertrauensvoll  einen  Antheil  an  der  Verwaltung  des  flachen  Landes:
der  Grundherr  sollte,  allerdings  nicht  mehr  kraft  eigenen  Rechtes,  sondern
im  Auftrage  des  Staates,  die  Polizeigewalt  des  Woyt  auf  seinen  Gütern
ausüben.  Da  und  dort  ward  einmal  ein  polnischer  Zweigverein  in  geheimer
  Sitzung  überrascht,  ein  Haufen  Briefschaften  oder  eine  zertrümmerte
Büste  des  Königs  aufgefunden;  doch  zu  durchgreifender  Wachsamkeit  konnte
weder  Zerboni  noch  sein  Nachfolger  v.  Baumann  sich  entschließen.  Ungeschreckt
  durch  das  Schicksal  des  Generals  Uminski,  der  seine  Umtriebe  auf
der  Festung  Glogau  büßen  mußte,  vermittelte  Graf  Titus  Dzialynski  jahrelang
  den  geheimen  Verkehr  mit  den  Verschworenen  in  Warschau.  Die
alten  reichen  Grundherren  hielten  sich  meist  vorsichtig  zurück;  um  so  eifriger
nahm  die  Jugend  an  dem  geheimnißvollen  Treiben  theil,  und  wer  noch
zauderte,  ward  durch  die  feurige  patriotische  Beredsamkeit  der  polnischen
Edelfrauen  hingerissen.

Die  Berufung  des  Provinziallandtags  war  dem  Adel  hochwillkommen,
weil  die  belobte  ständische  Gliederung  den  Polen  eine  erdrückende  Mehrheit
  sicherte;  am  Wahltage  fehlte  fast  Niemand,  denn  auch  die  deutsche
Minderheit  wehrte  sich  tapfer.  Auf  eine  allerunterthänigste  Dankadresse,
deren  überschwängliche  Ausdrücke  dem  sarmatischen  Gewissen  durchaus
keine  Beschwerde  bereiteten,  folgte  nun  sofort  der  kleine  Krieg  gegen  das
deutsche  Beamtenthum.  Da  man  der  milden  Verwaltung  schlechterdings
kein  erhebliches  Unrecht  nachweisen  konnte,  so  klagten  die  Stände  nur
ganz  im  Allgemeinen  wegen  der  gefährdeten  „Nationalität  des  Großherzogthums",
  als  ob  das  deutsche  Drittel  in  der  Provinz  gar  nicht  vorhanden
wäre.  Sie  baten,  die  Landräthe  von  den  Sitzungen  der  Kreisstände
ganz  auszuschließen,  damit  der  Kreistag  frei  berathen  könne;  sie  beschwerten
sich  über  die  große  Zahl  der  deutschen  Beamten  und  empfingen  die  trockene
Antwort,  der  König  werde  sehr  gern  Eingeborene  anstellen,  allein  bisher
habe  sich  noch  kein  einziger  Pole  zur  großen  Staatsprüfung  für  den  Verwaltungsdienst
  gemeldet.  Die  heftigsten  Angriffe  galten  dem  Schulwesen,

*)  Zerboni's  Bericht  an  Altenstein,  20.  Nov.  1819.

25
        <pb n="396" />
        388  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

das  unter  ein  besonderes  Ephorat  gestellt  werden  müsse,  damit  die  deutsche
Sprache  nicht  die  Oberhand  erlange;  die  Kenntniß  des  Griechischen  dürfe
man  von  polnischen  Abiturienten  nicht  verlangen,  da  man  ihnen  schon
zwei  lebende  Sprachen  aufnöthige  —  und  was  der  Thorheit  mehr  war.
Auf  dem  zweiten  Landtage,  im  Januar  1830,  war  die  Luft  schon  schwüler,
man  spürte  den  nahenden  Sturm.  Die  Stände  erinnerten  den  Monarchen
an  die  Verheißungen  vom  Jahre  1815,  die  er  doch  alle  mit  peinlicher
Gewissenhaftigkeit  gehalten  hatte;  sie  erhoben  eine  Menge  neuer  unbestimmter
  Anklagen  und  verlangten  unter  Anderem  die  Beseitigung
eines  der  polnischen  Sprache  unkundigen  Richters,  der  in  der  wesentlich
deutschen  Stadt  Posen  angestellt  war  —  worauf  ihnen  der  König  scharf
erwiderte:  er  werde  die  Provinz  Posen,  unbeschadet  der  Rechte  ihrer  verschiedenen
  Volksstämme,  „auch  ferner  nur  als  einen  Bestandtheil  seines
Reichs  betrachten“  und  untersage  jede  willkürliche  Deutung  seines  königlichen
  Wortes,  jeden  Versuch  politischer  Absonderung.

Dergestalt  wirkten  die  Provinzialstände  fast  überall  nur  hemmend,
und  wohl  nur  einmal  in  diesen  Jahren  ging  ein  neuer,  ein  produktiver
Gedanke  von  ihnen  aus.  Die  mächtigen  Interessen  der  jungen  Großindustrie
  forderten  doch  gebieterisch  ihr  Recht.  Auf  die  Bitte  der  beiden
Landtage  des  Westens  gab  der  König  seine  legitimistischen  Bedenken  endlich
auf  und  trat  in  diplomatischen  Verkehr  mit  den  neuen  Republiken  Südamerikas,
  damit  dem  rheinischen  Gewerbfleiße  der  wichtige  Markt  nicht
ganz  verloren  gehe;  seinen  Alexander  Humboldt  aber,  den  ihm  die  rheinischen
  Stände  für  den  mexicanischen  Gesandtschaftsposten  empfahlen,
meinte  er  in  Berlin  besser  verwenden  zu  können.  —

Der  stille  Kampf  zwischen  den  hochconservativen  Rathschlägen  der
Stände  und  den  freieren  Anschauungen  der  Krone  ward  um  so  lästiger,
da  er  zuletzt  die  Eintracht  der  höchsten  Behörden  selber  gefährdete.  Im
Ministerium  überwog  die  bürgerliche  Gesinnung  des  altpreußischen  Beamtenthums.
  Im  Staatsrathe  dagegen  war  durch  die  Neuberufungen
der  letzten  Jahre  nach  und  nach  eine  neue  Mehrheit  herangewachsen.
Herzog  Karl  von  Mecklenburg,  Ancillon,  Kamptz,  die  Generale  Knesebeck,
Müffling,  Marwitz  und  die  Mehrzahl  der  Landtagsmarschälle  schlossen  sich
dem  Kronprinzen  an.  Diese  streng  aristokratische  Partei  kam  den  Wünschen
der  Landtage,  insbesondere  den  Bitten  der  getreuen  Kurmark,  sehr  freundlich
  entgegen,  noch  freundlicher  sogar  als  die  Immediat-Commission,  und
da  sie  schon  zuweilen  den  Ausschlag  gab,  so  entstand  allmählich  eine
Spannung  zwischen  den  Ministern  und  dem  Staatsrathe.')  Die  Folge
war,  daß  die  Gutachten  des  Staatsrathes  jetzt  noch  seltener  denn  bisher
eingeholt  wurden.  Nach  mannigfachen  Streitigkeiten  übergab  Herzog
Karl  als  Präsident  dem  Könige  endlich  eine  förmliche  Beschwerdeschrift

 

*)  Müffling  an  Herzog  Karl  v.  M.,  29.  Okt.  1827.
        <pb n="397" />
        Sinkende  Macht  des  Staatsraths.  389

(8.  März  1827).  Er  schilderte  das  unfreundliche  Verhältniß  zwischen  den
beiden  obersten  Behörden  und  verlangte,  keine  von  beiden  dürfte  ein  Ueber—
gewicht  erlangen;  dann  wies  er  nach,  daß  im  letzten  Jahre  von  dreißig
neuen  Gesetzen  nur  vier  durch  den  Staatsrath  gegangen  seien,  und  schloß:
„Wird  diesen  Uebeln  nicht  abgeholfen,  so  existirt  der  Staatsrath  nur  dem
Namen  nach,  und  dann  wäre  es  besser  ihn  gänzlich  aufzuheben.“*)

Welche  Zumuthung  an  den  Monarchen!  Wie  konnte  er  den  Staat
fest  und  sicher  leiten,  wenn  seine  Regierung  durch  die  so  weit  aus  einander
  strebenden  Rathschläge  von  acht  Landtagen  beengt  wurde  und  zugleich
  durch  die  Opposition  eines  Staatsraths,  der  den  Anspruch  erhob,  alle
Gesetzentwürfe  zu  prüfen,  dem  Ministerium  das  Gleichgewicht  zu  halten?
Friedrich  Wilhelm  hatte  den  Streit  seiner  höchsten  Räthe  schon  längst  mit
Unmuth  betrachtet  und  eben  deshalb  seinem  Schwager  den  erbetenen  Sitz
im  Ministerrathe  so  entschieden  verweigert,  weil  er  verhindern  wollte,  daß
der  Zwiespalt  auch  noch  in  das  Ministerium  selber  eindränge.  Nun  beschloß
  er  ein  Ende  zu  machen  und  ließ  dem  Herzog  durch  Graf  Lottum
eröffnen:  er  behalte  sich  selber  vor,  nach  freiem  Ermessen  zu  bestimmen,
welche  Gesetze  dem  Staatsrathe  zur  Berathung  überwiesen  werden  sollten.)
Damit  wurde  dem  Staatsrathe  die  Wirksamkeit,  die  ihm  die  Verordnung
von  1817  zugewiesen,  erheblich  beschränkt:  er  hatte  nicht  mehr  über  alle
neuen  Gesetzentwürfe  zu  berathen,  sondern  konnte  fortan  nach  dem  Belieben
  des  Königs  auch  unbefragt  bleiben.  Die  Aenderung  lag  unbestreitbar
  in  den  Befugnissen  der  absoluten  Krone,  nur  geschah  sie  leider  in
anfechtbarer  Form,  durch  einfachen  mündlichen  Befehl.  Allen  unerwartet,
aber  ganz  unvermeidlich  ergab  sich  also  aus  der  Berufung  der  Provinzialstände
  das  sinkende  Ansehen  des  Staatsraths.  Er  wurde  zwar  nicht,  wie
Herzog  Karl  befürchtete,  zu  einem  leeren  Namen,  seine  Verhandlungen
blieben  noch  in  den  dreißiger  Jahren  gehaltreich  und  fruchtbar;  doch  der
Höhepunkt  seiner  Macht  war  überschritten,  ein  abschüssiger  Weg  war  betreten,
  der  schließlich  in  der  constitutionellen  Epoche  dahin  führte,  daß  die
einst  so  einflußreiche  Behörde  ihre  Thätigkeit  fast  ganz  einstellte.

Von  allen  diesen  Händeln  ward  im  Volke  wenig  ruchbar.  Nur  wer
den  Geschäften  näher  stand,  mußte  einsehen,  daß  die  preußische  Krone
durch  ihre  altdeutschen  Stände  kaum  weniger  belästigt  wurde  als  die
süddeutschen  Höfe  durch  ihre  modernen  Volksvertretungen.  Die  Provinzialstände
  brachten  der  Monarchie  manche  Plagen  des  constitutionellen
Systems,  aber  keinen  seiner  Vortheile.  Sie  brachten  ihr  ein  gut  Theil
von  dem  Unfrieden,  den  Reibungen  und  Verzögerungen,  die  mit  jeder
Form  der  Repräsentation  unzertrennlich  verbunden  sind,  doch  sie  ver-*)

  Herzog  Karl  v.  M.,  Denkschrift  über  den  Staatsrath,  8.  März;  Schreiben  an
Herzog  Karl:  von  Friese,  19.  Febr.;  von  Müffling,  19.  März;  von  Kamptz,  7.  Okt.  1827.
*.)  Lottum  an  Herzog  Karl,  28.  Okt.  1827.
        <pb n="398" />
        390  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

mochten  weder  im  Volke  das  kräftige  Selbstgefühl  eines  bewußten  Gemein—
sinns  zu  erwecken,  noch  die  Verwaltung  jener  beständigen,  schonungslosen
öffentlichen  Kritik  zu  unterwerfen,  welche  in  lebenskräftigen  Monarchien
die  wichtigste  und  segensreichste  Aufgabe  des  Parlamentarismus  bildet,  weil
sie  den  Staat  nöthigt  alle  seine  Kräfte  rüstig  zusammenzunehmen.  Ohne
diese  Ueberwachung  mußte  selbst  der  wohlgeordnete  preußische  Beamtenstaat,
wie  jede  unbeschränkte  politische  Gewalt,  schließlich  in  selbstgenügsame  Er—
starrung  verfallen.  —

 

Für  jetzt  schienen  solche  Gefahren  noch  in  weiter  Ferne  zu  liegen.
Die  Masse  des  Volks  war  trotz  so  mancher  wirthschaftlichen  Nöthe  unver—
kennbar  zufrieden  mit  der  sorgsamen  Verwaltung;  sie  lebte  ihrer  Arbeit,
noch  fast  unberührt  von  politischen  Gedanken,  und  hing  mit  kindlicher
Treue  an  dem  königlichen  Hause.  Allgemein  war  die  Theilnahme,  als
der  König  im  Jahre  1824  mit  der  Gräfin  Auguste  Harrach,  die  er  zur
Fürstin  v.  Liegnitz  erhob,  eine  morganatische  zweite  Ehe  einging;  seit  auch
seine  beiden  jüngsten  Töchter  das  väterliche  Haus  verlassen  hatten,  war  ihm
die  Einsamkeit  seines  Wittwerlebens  zur  Qual  geworden.  „Nun  wird  das
Richten  angehen,“  sagte  er  zum  Bischof  Eylert,  als  er  ihm  den  gänzlich
unerwarteten  Entschluß  mittheilte,  und  Varnhagen  allerdings  fand  kaum
jemals  eine  so  reiche  Ernte  für  seine  Tagebücher  einzuheimsen  wie  in
diesen  ersten  Tagen,  da  alle  Welt  den  böhmischen  Edelstein  in  Preußens
Krone  bespöttelte.  Aber  das  Gerede  der  bösen  Zungen  verstummte,  sobald
der  König  selbst  in  einer  veröffentlichten  Urkunde  seinem  Volke  treuherzig
erzählte,  wie  einfach  menschlich  Alles  zugegangen  war.  Die  junge  Fürstin
blieb  der  Politik  ganz  fern,  sie  verstand  mit  feinem  Takte  sich  in  ihrer
schwierigen  Stellung  unter  den  stolzen  Hohenzollern  zu  behaupten,  und
als  sie  dann  ihren  Gemahl  nach  einem  gefährlichen  Beinbruch  monate—
lang  mit  aufopfernder  Hingebung  pflegte,  da  war  Jedermann  ihres  Lobes
voll;  man  fühlte,  wie  die  edle  Frau  dem  Vielgeprüften  den  Abend  seines
Lebens  verschönte.  Damals  schloß  Friedrich  Wilhelm  mit  dem  Leben  ab,
auf  dem  Krankenlager  schrieb  er  sein  Testament;  jeden  Tag  der  dreizehn
Jahre,  die  ihm  noch  beschieden  wurden,  nahm  er  demüthig  hin  wie  eine  be—
sondere  Gnade  Gottes.  Der  Mißmuth,  der  ihm  vordem  so  oft  die  Tage
verdorben,  war  von  ihm  gewichen;  in  der  stillen  Heiterkeit  seines  frommen
Alters  erschien  er  noch  gütiger  als  sonst,  freilich  auch  schwer  zugänglich
für  neue  Gedanken.  Einige  Zeit  nach  der  Vermählung  trat  die  Fürstin
v.  Liegnitz  zur  evangelischen  Kirche  über  und  erfüllte  damit  einen  Herzenswunsch
  ihres  Gemahls,  der  auf  die  Dauer  in  einer  gemischten  Ehe  sein
Glück  nicht  hätte  finden  können;  er  betrachtete  sich  als  Haupt  und  Schirmherrn
  des  deutschen  Protestantismus  und  hielt  für  Fürstenpflicht,  der  pro-
        <pb n="399" />
        Heirath  des  Königs  und  des  Kronprinzen.  391

testantischen  Mehrheit  seines  Volkes  das  Beispiel  eines  evangelischen  Haus—
standes  zu  geben.

Wie  schwer  war  es  ihm  gefallen,  seinem  Thronfolger  die  Verlobung
mit  einer  katholischen  Fürstin  zu  gestatten.  Schon  vor  Jahren  hatte  der
Kronprinz  für  die  vielumworbene  liebenswürdige  Tochter  des  Königs  von
Baiern,  Prinzessin  Elisabeth,  eine  schwärmerische  Neigung  gefaßt,  wie  sie
dem  Manne  auf  den  Höhen  des  Lebens  selten  vergönnt  wird.  Seine
Liebe  ward  erwidert,  und  der  Prinz  wähnte  sich  bereits  am  Ziele.  König
Max  Joseph,  der  den  Gedanken  dieser  Familienverbindung  zuerst  aufgebracht
  hatte,  begünstigte  den  Freier  aufs  Wärmste;  ein  Weltkind  des  aufgeklärten
  Jahrhunderts  legte  er  gar  keinen  Werth  auf  confessionelle  Unterschiede
  und  fand  es  ganz  in  der  Ordnung,  daß  die  künftige  Königin  von
Preußen,  nach  der  alten  Ueberlieferung  der  Hohenzollern,  evangelisch  sein
müsse.  Seine  Tochter  selbst  dachte  ernster;  sie  war  unter  den  Augen  ihrer
frommen  evangelischen  Mutter  Königin  Karoline  zwar  in  duldsamem
Geiste,  aber  gut  katholisch  erzogen  und  hatte  in  dieser  Kirche  bisher  ihren
Frieden  gefunden.  Durch  einen  Glaubenswechsel  sich  eine  glänzende  Zukunft
  zu  erkaufen,  schien  ihr  unwürdig;  nur  zu  der  Zusage  wollte  sie  sich
verstehen,  daß  sie  späterhin  übertreten  würde,  wenn  es  ihr  gelänge,  sich
von  der  evangelischen  Wahrheit  zu  überzeugen.  Der  protestantische  Beichtvater
  ihrer  Mutter,  der  wackere  Consistorialrath  Schmitt  bestärkte  sie  selber
in  ihrem  Widerstande.  Der  König  von  Preußen  aber  blieb  unerbittlich;
nachdem  er  schwach  genug  gewesen,  seiner  ältesten  Tochter  den  Uebertritt
zur  griechischen  Kirche  zu  gestatten,  meinte  er  jetzt  um  so  fester  auf  dem
Brauche  seines  Hauses  bestehen  zu  müssen.  So  vergingen  den  beiden
Liebenden  vier  kummervolle  Jahre;  ihr  Unglück  erregte  an  den  Höfen
allgemeines  Bedauern,  mehrere  Fürsten  und  Fürstinnen  versuchten  zu
vermitteln.  Auf  dem  Veroneser  Congresse  bestürmten  auch  die  beiden  Kaiser
ihren  königlichen  Freund  mit  vergeblichen  Bitten.  Bald  darauf  sendete
er  seinen  geistlichen  Vertrauten,  den  Bischof  Eylert  unter  dem  angenommenen
  Namen  eines  Brandenburgischen  Domherrn  nach  Tegernsee
um  der  Prinzessin  noch  einmal  vertraulich  zuzureden;  der  geschmeidige  theologische
  Diplomat  wurde  jedoch  durch  ihre  würdige  Haltung  völlig  entwaffnet
  und  kehrte  heim  mit  der  heiligen  Versicherung,  daß  der  König
von  einer  solchen  Schwiegertochter  für  den  Glauben  seines  Hauses  nichts
zu  fürchten  habe.)

Nun  endlich  gab  der  König  seine  Zustimmung  (1823),  und  das  tiefe
Herzensglück  des  jungen  Paares  beschwichtigte  seine  Besorgnisse  bald  gänzlich.
Die  Kronprinzessin  besaß  eine  ungewöhnliche  Bildung,  ihr  Lehrer  Thiersch
hatte  sie  sogar  in  das  classische  Alterthum  eingeführt.  Allen  den  mannig-*)

  Nach  Schmitt's  Aufzeichnungen,  die  hier  in  allem  Wesentlichen  übereinstimmen
mit  der  Erzählung  von  Thiersch  (F.  Thiersch's  Leben  J.  259).
        <pb n="400" />
        392  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

faltigen  Arbeiten  und  Plänen  ihres  geistreichen  Gatten  folgte  sie  mit  liebe—
vollem  Verständniß;  bei  ihrer  Sanftmuth,  ihrer  immer  gleichen  ruhigen
Heiterkeit  suchte  der  Reizbare  Trost  und  Erquickung.  So  gewann  sie  nach
und  nach  eine  stille  Gewalt  über  sein  unstetes  Gemüth  und  bestärkte  ihn
unwillkürlich  in  seiner  romantischen,  hochconservativen  Staatsanschauung,
obgleich  sie  sich  niemals  mit  Staatsgeschäften  befaßte.  Die  „bourbonischen
Ansichten“  der  bairischen  Königstöchter  waren  allen  befreundeten  Höfen
wohlbekannt.  Mit  ihrem  elterlichen  Hause,  mit  ihren  in  Oesterreich  und
Sachsen  verheiratheten  Schwestern  blieb  die  Prinzessin  in  zärtlicher  Liebe
verbunden  und  vermochte  den  Gedanken  gar  nicht  zu  fassen,  daß  die  deutsche
Politik  sich  je  verändern,  daß  Preußen  mit  diesen  so  nahe  befreundeten  Höfen
jemals  in  Kampf  gerathen  könne.  Auch  als  sie,  mehrere  Jahre  nach  der
Hochzeit,  zur  evangelischen  Kirche  übergetreten  war,  bewahrte  sie  ihrem
alten  Glauben  noch  ein  Gefühl  weiblicher  Treue,  und  aus  der  innigen
Seelengemeinschaft  dieser  Ehe  ergab  es  sich  ganz  von  selbst,  daß  der  Kron—
prinz,  wie  tief  er  auch  von  der  Wahrheit  des  evangelischen  Christenthums
durchdrungen  blieb,  doch  den  Herrschaftsansprüchen  der  römischen  Kirche
mit  den  Jahren  immer  williger  entgegenkam.

Da  die  Ehe  des  Kronprinzen  kinderlos  blieb,  so  mußte  man  bereits
mit  der  Möglichkeit  rechnen,  daß  die  Krone  dereinst  auf  den  Prinzen
Wilhelm  übergehen  könne.  An  diesem  zweiten  Sohne  erlebte  der  König
die  Freude,  die  jedem  Vater  die  liebste  ist:  er  sah  in  ihm  ein  helleres  Ab—
bild  seines  eigenen  Wesens.  Ebenso  schlicht,  verständig  und  pflichtgetreu,
nur  ungleich  heiterer,  entschlossener,  frischer  als  sein  Vater,  war  der  ritter—
liche  junge  Prinz  jetzt  schon  die  Hoffnung  der  Armee,  ein  geborener  Heer—
führer,  streng  und  gütig  zugleich,  wie  es  dem  Soldatenherzen  wohlthut;
Offiziere  und  Mannschaften  gingen  für  ihn  durchs  Feuer.  Sein  Vater
hatte  ihn  ganz  zum  Soldaten  erziehen  lassen,  da  die  unkriegerische  Natur
des  Kronprinzen  sich  bald  offenbarte.  Prinz  Wilhelm  widmete  sich  seinen
militärischen  Aufgaben  mit  anhaltendem  Eifer;  er  führte  gleichzeitig  zwei
große  Commandos,  über  das  brandenburgische  Armeecorps  und  über  eine
Gardedivision.  Von  seiner  politischen  Gesinnung  wußte  man  bisher  nur,
daß  er  von  dem  Berufe  des  unbeschränkten  preußischen  Königthums  sehr
hoch  dachte  und  sich  durchaus  als  zweiter  Unterthan  seines  Vaters  fühlte.
Er  lebte  und  webte  in  den  Ueberlieferungen  des  Befreiungskrieges  und  erwies
  den  Helden  jener  großen  Zeit  herzliche  Verehrung,  auch  dem  bei  Hofe
arg  verlästerten  greisen  York;  die  Flüsterreden  der  Verleumder  fochten  sein
freies  Gemüth  nicht  an.  Gleich  seinem  Vater  betrachtete  er  den  Bund
der  Ostmächte  als  die  Bürgschaft  des  Völkerfriedens,  und  gleich  ihm  gab  er
den  Russen  vor  den  Oesterreichern  den  Vorzug;  mit  ihnen  hatte  er  einst
seinen  ersten  Waffengang  gethan,  und  seit  er  seine  Lieblingsschwester,  die
Großfürstin  Charlotte,  auf  ihrer  Vermählungsreise  begleitet,  blieb  er  mit
dem  Petersburger  Hofe  in  vertraulichem  Verkehr.
        <pb n="401" />
        Prinz  Wilhelm  und  Prinzessin  Radziwill.  393

Und  diesem  Sohne,  der  seinem  Herzen  so  nahe  stand,  mußte  der  König
die  liebsten  Träume  der  Jugend  grausam  zerstören.  Prinz  Wilhelm  liebte
die  Prinzessin  Elise  Radziwill,  die  schönste  und  holdeste  unter  den  jungen
Damen  des  Hofes.  Sie  schien  wie  für  ihn  geschaffen,  aber  ihre  Eben—
bürtigkeit  ward  bestritten.  Denn  obwohl  dies  alte  litthauische  Dynasten—
geschlecht  durch  Reichthum  und  historischen  Ruhm  manches  deutsche  Fürsten—
haus  überstrahlte,  und  einmal  schon,  in  den  Tagen  des  großen  Kurfürsten,
ein  Hohenzoller  eine  Radziwill  als  ebenbürtige  Gemahlin  heimgeführt  hatte,
so  waren  doch  neuerdings  am  preußischen  wie  an  allen  deutschen  Königs—
höfen  strengere  Rechtsbegriffe  zur  Herrschaft  gelangt.  Seit  den  Zeiten
Friedrich's  des  Großen  stand  der  Grundsatz  fest,  daß  nur  die  Töchter  der
regierenden  Fürstenhäuser  und  der  vormaligen  reichsständischen  Landes—
herren  für  ebenbürtig  gelten  sollten;  der  König  selbst  erkannte  diese  Regel
an,  indem  er  bei  seiner  zweiten  Vermählung  öffentlich  aussprach,  daß  er
nach  der  Verfassung  seines  Hauses  mit  der  Tochter  einer  reichsgräflichen
Personalistenfamilie  nur  eine  morganatische  Ehe  schließen  dürfe.  Fünf
Jahre  hindurch  wurde  nun  von  beiden  Seiten  Alles  aufgeboten  um  die
Zweifel  zu  beseitigen  und  dem  Prinzen  sein  ersehntes  Eheglück  zu  er—
möglichen.  Durch  den  Fürsten  Anton  Radziwill  aufgefordert,  schrieb  Karl
Friedrich  Eichhorn  ein  Rechtsgutachten,  das  sich  für  die  Ebenbürtigkeit
des  Hauses  Radziwill  aussprach;  jedoch  die  Ansicht  des  großen  Staats—
rechtslehrers  stieß  bei  anderen  namhaften  Juristen  auf  wohlbegründeten
Widerspruch.  Dann  tauchte  der  Vorschlag  auf,  Prinz  August  von  Preußen
solle  die  Prinzessin  an  Kindesstatt  annehmen;  aber  fünf  der  Minister  er—
widerten  nach  ihrer  Amtspflicht,  die  Adoption  könne  das  Blut  nicht  er—
setzen.  Unterdessen  vermählte  sich  der  dritte  Sohn  des  Königs,  Prinz  Karl
mit  einer  weimarischen  Prinzessin,  und  der  großherzoglich  sächsische  Hof
erklärte  nachdrücklich,  daß  er  für  die  Kinder  dieser  Ehe  das  Vorrecht  be—
anspruchen  müsse  falls  der  ältere  Bruder  seiner  Neigung  folge.

Nunmehr  ward  die  Frage  sehr  ernst;  es  drohte  ein  Streit  um  die
Erbfolge,  der  vielleicht  den  Bestand  der  Dynastie  gefährden  konnte.  Auf
die  wiederholten  Vorstellungen  seiner  Räthe  beschloß  der  König,  tief  be—
kümmert,  sein  Ansehen  zu  gebrauchen  (1826).  In  einem  von  Zärtlichkeit
überströmenden  Briefe  hielt  er  dem  Sohne  vor,  was  alles  vergeblich
versucht  worden  sei,  und  wie  nun  doch  nichts  übrig  bleibe  als  die  harte  Pflicht,
dem  Wohle  des  Staates,  des  königlichen  Hauses  eine  edle  Neigung  zu
opfern.  Als  der  Prinz  dies  Schreiben  durch  General  Witzleben  empfing,
war  er  anfangs  ganz  zerschmettert;  dann  raffte  er  sich  zusammen,  und
noch  am  selben  Abend  schrieb  er  dem  Könige,  daß  er  gehorchen  werde.
In  jener  einfachen,  kunstlosen  und  doch  so  tief  zur  Seele  dringenden
Sprache,  die  ihm  natürlich  war,  schüttete  er  dem  Vater  sein  Herz  aus.
Er  versprach  das  Vertrauen  des  Königs  zu  rechtfertigen  durch  Bekämpfung
seines  tiefen  Schmerzes,  durch  Standhaftigkeit  im  Unabänderlichen,  und
        <pb n="402" />
        394  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

bat  um  Gottes  Beistand,  daß  er  ihn  nicht  verlasse  in  dieser  schweren
Prüfung.  Dem  theuren  Vater  aber  solle  sein  Herz  jetzt  inniger  denn  je
angehören,  denn  dessen  väterliche  Liebe  sei  nie  größer  gewesen  als  in  der
Art  der  schweren  Entscheidung.  Witzleben  bemerkte  dazu  in  seinem  Tage—
buche:  „welch  ein  Sohn!  welch  ein  Vater!“  Drei  Jahre  darauf  schloß
der  Prinz  mit  der  Prinzessin  Augusta  von  Weimar  die  Ehe,  welche  dem
königlichen  Hause  den  Stammhalter  schenkte.  Also  erzog  eine  unerforschlich
weise  Waltung  der  Nation  ihren  Helden  und  lehrte  den  gehorchen  und
entsagen,  der  einst  Deutschland  beherrschen  sollte.)

Von  diesen  Herzenskämpfen  wurde  außerhalb  der  Hofkreise  wenig  bekannt.
  Um  so  größeres  Aufsehen  erregte  die  Nachricht,  daß  des  Königs
Halbschwester,  Herzogin  Julia  von  Anhalt-Köthen  nebst  ihrem  Gemahl  in
Paris  zur  römischen  Kirche  übergetreten  war  (1825).  Kaiser  Franz  war
in  das  Geheimniß  eingeweiht;  er  hatte  nur  des  Aergernisses  halber  verlangt,
  daß  der  Uebertritt  nicht  in  Oesterreich  geschehen  dürfe.  Nach  dem
alten  Brauche  römischer  Ehrlichkeit  und  nach  dem  Vorbilde  des  gefeierten
Haller  dachten  die  Bekehrten  den  Glaubenswechsel  vor  ihrem  evangelischen
Lande  zunächst  geheim  zu  halten,  was  der  Papst  gern  gestattete.  Aber
der  Vorfall  ward  ruchbar,  und  die  Herzogin  sah  sich  genöthigt,  ihrem
königlichen  Bruder  das  Geschehene  zu  berichten.  Sie  that  es  in  einem
schwülstigen  Briefe,  dessen  hohle  Phrasen  nur  den  phantastischen  Rauch
dieser  romantischen  Tage,  nirgends  den  tiefen  Ernst  einer  schwer  erkämpften
Ueberzeugung  erkennen  ließen;  zu  guter  Letzt  gab  sie  dem  in  seinen  heiligsten
  Gefühlen  Verletzten  noch  die  tröstliche  Versicherung,  sie  werde  seiner
nach  katholischer  Sitte  „namenlos  oft“  in  ihren  Gebeten  vor  Gott
gedenken.

In  der  Presse  schlugen  Krug  und  Paulus,  die  alten  eifersüchtigen
Wächter  des  Protestantismus,  sogleich  Lärm.  Das  anhaltische  Völkchen
fühlte  sich  schwer  beunruhigt;  denn  wer  konnte  wissen,  ob  nicht  auch  einige
Näthe  des  Herzogs,  nach  dem  Beispiele  des  Landesvaters,  bereits  insgeheim
  abgefallen  waren,  und  die  evangelische  Landeskirche  also  schon  unter
katholischer  Leitung  stand?  Eine  Schaar  fanatischer  Ultramontanen  sammelte
  sich  um  die  Herzogin  und  ihren  Adam  Müller:  Alle  überragend
der  Pole  Haza,  ein  gewandter  Agent  der  römischen  Propaganda,  der  seine
geheimnißvolle  Thätigkeit  viele  Jahre  lang,  bis  in  den  ersten  deutschen
Reichstag  hinein,  fortgeführt  hat.  Nicht  lange,  und  man  erfuhr,  daß
noch  ein  anderes  Kind  Friedrich  Wilhelm's  II.,  Graf  Ingenheim  in  der
Köthener  Schloßkirche  sich  zum  römischen  Glauben  bekannt  hatte.  Dann
schlug  eine  Jesuitenmission  hier  im  Mittelpunkte  der  alten  sächsischen

*)  Wittgenstein  an  Bernstorff,  28.  März  1826;  Rechtsgutachten  von  K.  F.  Eichhorn,
Schmelzer  u.  A.;  Witzleben's  Tagebuch,  10.  Jan.,  4.  April  1825,  23.,  24.  Juni  1826;
Prinz  Wilhelm  an  König  Friedrich  Wilhelm,  23.  Juni  1826.
        <pb n="403" />
        Uebertritt  der  Herzogin  von  Köthen.  395

Lutherlande  ihr  Lager  auf;  die  verrufene  Freistätte  des  deutschen  Schmuggel—
handels  wurde  für  drei  Jahrzehnte  zugleich  die  Hochburg  der  clericalen
Umtriebe  im  Nordosten.  König  Friedrich  Wilhelm  antwortete  seiner
Schwester  mit  schonungsloser  Aufrichtigkeit:  „Ich  muß  Ihnen  ganz  frei
heraussagen,  daß  meines  Dafürhaltens  nie  ein  unglücklicherer,  unseligerer
Entschluß  von  Ihnen  gefaßt  werden  konnte.“  Dann  stellte  er  ihr  Alles
vor,  was  ihm  seine  feste  evangelische  Ueberzeugung  eingab,  und  schloß:
„Heraus  mußte  es.  Hab  ich  Unrecht,  so  helfe  mir  Gott!“  Bald  darauf
erschien  diese  Antwort  in  den  Zeitungen  mit  Genehmigung  des  Königs.
Ihn  kümmerte  es  nicht,  daß  die  katholischen  Blätter  und  der  anhaltische
Hofrath  v.  Schütz  in  einer  eigenen  Gegenschrift  über  seine  Härte  klagten.
Er  wollte  vor  der  Welt  ein  Zeugniß  ablegen  von  der  unveränderten
Gesinnung  seines  Hauses,  das  sich  bisher  des  Convertitenwesens  streng
erwehrt  hatte;  auch  drängte  es  ihn,  die  gehässigen  Gerüchte  zu  widerlegen,
welche  ihn  selber  katholischer  Neigungen  bezichtigten.  Mit  Absicht  hatte
er  in  seinen  Brief  die  Versicherung  eingeflochten,  daß  die  erneuerte  alte
evangelische  Agende  der  unirten  Landeskirche  auf  dem  Boden  der  reinen
biblischen  Lehre  stehe;  denn  eben  durch  diese  Agende  sowie  durch  die  katho—
lischen  Heirathen  im  königlichen  Hause  waren  neuerdings  manche  ängst—
liche  Protestanten  an  der  Glaubenstreue  des  frommen  Monarchen  irr
geworden.  —

Unauslöschlich  hafteten  in  Friedrich  Wilhelm's  Seele  die  religiösen
Eindrücke,  die  er  einst  nach  der  ersten  Einnahme  von  Paris  in  England
empfangen  hatte;  mit  Rührung  gedachte  er  der  tiefen  Stille  des  Sabbaths,
der  dichten  Schaaren  der  Kirchgänger  in  den  Straßen  Londons,  der  feier—
lichen  Würde  des  anglicanischen  Gottesdienstes.  Die  tiefdunklen  Schatten—
seiten  der  englischen  Kirchlichkeit  blieben  dem  Fürsten,  der  dort  in  der
Fremde  nur  die  Oberfläche  des  Lebens  kennen  lernte,  freilich  verborgen;
er  bemerkte  nicht,  wie  viel  herzlose  Werkheiligkeit  sich  hinter  dieser  Andacht
verbirgt,  noch  wie  viele  geheime  Sünden  die  unnatürliche  Strenge  der
englischen  Sonntagsfeier  hervorruft.  Als  er  dann  heimkehrte,  gehobenen
Herzens,  voll  demüthiger  Dankbarkeit  gegen  die  Gnade  Gottes,  die  er  so
sichtbar  über  sich  und  seinem  Volke  hatte  walten  sehen,  da  erschrak  er
über  seine  spärlich  besuchten  deutschen  Kirchen  und  fühlte  sich  erkältet  durch
die  dürftige  Nüchternheit  ihres  Cultus,  der  im  Zeitalter  der  Aufklärung
allmählich  allen  Adel  der  Form,  Alles  was  die  Gemüther  erbaut  und  er—
hebt,  so  gänzlich  abgestreift  hatte,  daß  eine  Predigt  über  einige  moralische
Gemeinplätze  oft  den  ganzen  Inhalt  des  Gottesdienstes  ausmachte.  Der
alte  Rationalismus  wollte,  wie  einer  seiner  Führer  selbstzufrieden  sagte,
„den  Interessen  der  Menschheit  und  des  Staates  dienen  mit  schonender
Berücksichtigung  des  im  Volke  noch  nicht  erstorbenen  Christenglaubens“.
Unter  der  langjährigen  Herrschaft  dieser  sittlich  achtungswerthen,  aber
durchaus  unkirchlichen  Richtung  waren  mit  dem  Dogma  auch  die  Cultus—
        <pb n="404" />
        396  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

formen  dem  persönlichen  Gutdünken  der  Geistlichen  anheimgefallen;  fast
jeder  Pfarrer  legte  sich  nach  Belieben  seine  eigene  Agende  zurecht.  Wie
ward  dem  frommen  Karl  v.  Raumer  zu  Muthe,  als  er  in  Halle  an  der
Bahre  eines  geliebten  Sohnes  stand  und  der  Prediger,  statt  der  Bibel—
worte,  nach  denen  das  Herz  des  Vaters  schmachtete,  aus  Witschel's  „An—
dachten“  ein  fades  Gedicht  über  die  Vergänglichkeit  vorlas.  Bei  der
Trauung  pflegten  die  aufgeklärten  Geistlichen  die  Mahnung  „und  er  soll
dein  Herr  sein“  gemeinhin  wegzulassen,  weil  sie  ihnen  zu  ungalant  klang.
Der  Anblick  dieser  Anarchie  mußte  den  Glaubensernst  des  Königs
ebenso  peinlich  berühren  wie  seinen  militärischen  Ordnungssinn;  unter
allen  schlimmen  Dingen  auf  der  Welt,  sagte  er  zu  Cylert,  ist  das  schlimmste
die  Willkür.  Wie  er  vor  Kurzem  den  Geistlichen  anbefohlen  hatte,  statt
der  geschmacklosen  Modefräcke  und  Spitzhüte,  die  in  jüngster  Zeit  aufgekommen
  waren,  den  würdigen  lutherischen  Talar  wieder  anzunehmen,  so
meinte  er  sich  auch  verpflichtet,  kraft  seines  oberstbischöflichen  Rechtes  die
Einheit  des  Cultus,  deren  jede  geordnete  Religionsgemeinschaft  bedarf,  seiner
Landeskirche  wiederzugeben.  Durch  die  Erneuerung  der  Agende  Martin
Luther's,  den  er  als  den  theuren  Gottesmann,  als  den  größten  aller  Reformatoren
  verehrte,  wollte  er  das  Werk  der  Union  sichern,  die  evangelische
Kirche  zu  ihrem  ursprünglichen  Lehrbegriffe  zurückführen,  den  erbaulichen
Gebeten  und  Gesängen  wieder  ihr  gutes  Recht  neben  der  Lehre  gewähren
und  „seine  evangelischen  Unterthanen  gegen  den  Mißbrauch  einer  regellosen,
  Zweifelsucht  und  Indifferentismus  erzeugenden  Willkür  schützen“.
Da  er  sich  bewußt  war  kirchlicher  zu  denken  als  der  Durchschnitt
der  Geistlichen,  so  ging  er  mit  ungewohnter  Entschlossenheit  selber  vor  und
gab  zunächst  den  Garnisonskirchen  seiner  beiden  Residenzen  eine  Liturgie,
die  er  sodann  (1821)  zu  einer  vollständigen  Agende  erweiterte  und  sämmtlichen
  Gemeinden  der  Landeskirche  anempfehlen  ließ.  Die  neue  Agende
war  ein  schönes  Werk  evangelischer  Frömmigkeit;  sie  schloß  sich  treu  an
die  ersten  liturgischen  Arbeiten  der  Reformationszeit  an  und  stand  mit
den  Bekenntnißschriften  des  Protestantismus  durchaus  im  Einklang.  Mit
peinlicher  Gewissenhaftigkeit  hatte  Friedrich  Wilhelm  bei  der  Ueberarbeitung
allen  Bedenken  und  Rathschlägen,  die  ihm  aus  kirchlichen  Kreisen  zukamen,
  gerecht  zu  werden  gesucht.  Alle  seine  guten  Stunden  widmete
er  dieser  Arbeit,  die  unter  den  Pflichten  seines  Herrscherberufs  seinem
Herzen  am  nächsten  stand.  Er  ward  nicht  müde  die  Frage  immer  von
Neuem  gründlich  zu  erörtern,  nicht  bloß  mit  seinen  Hoftheologen,  auch
mit  Witzleben,  auch  mit  Bunsen  in  Rom,  der  durch  sein  reiches  liturgisches
  Wissen  damals  zuerst  das  Vertrauen  des  Monarchen  gewann.  Was
sich  von  alten  Agenden  in  dem  zersplitterten  evangelischen  Deutschland
nur  irgend  auftreiben  ließ,  ward  in  den  Zimmern  des  Königs  zusammengetragen;
  er  las  und  prüfte  Alles,  bis  er  endlich  den  massenhaften  Stoff
vollständiger  beherrschte  als  irgend  einer  seiner  Theologen,  und  erwartete
        <pb n="405" />
        Die  neue  Agende.  397

arglos,  daß  seine  Landeskirche,  wie  sie  soeben  auf  seinen  Ruf  die  Union
abgeschlossen  hatte,  nun  auch  dies  Werk  seines  treuen  Fleißes  als  eine
neue  Klammer  ihrer  Einheit  dankbar  annehmen  würde.

Schmerzlich  genug  sollte  er  enttäuscht  werden.  Die  Schwäche  des
absoluten  Königthums  liegt  weit  mehr  in  der  Menschenfurcht  der  Höfe
als  in  dem  üblen  Willen  der  Monarchen.  Selbst  diesem  wohlwollenden
Fürsten,  der  freimüthigen  Widerspruch  immer  bedachtsam  prüfte,  wagte
selten  Jemand  die  ganze  Wahrheit  zu  sagen,  weil  er  unliebsame  Mit—
theilungen  im  ersten  Augenblicke  zuweilen  mit  einem  unwirschen  Worte  auf—
nahm.  Seine  Umgebungen  wußten  wohl,  wie  mannigfache  Bedenken
schon  der  erste  Entwurf  der  Liturgie  in  kirchlichen  Kreisen  veranlaßt  hatte;
der  König  aber  erfuhr  kein  Wort  davon  und  war  daher  aufs  Aeußerste  über—
rascht,  als  bei  der  ersten  Umfrage  nur  eine  kleine  Minderheit  der  Geist—
lichen  sich  zur  Annahme  der  Agende  bereit  erklärte  und  von  allen  Seiten
her  heftiger  Widerspruch  laut  ward.  Den  strengen  Reformirten  schien  es
ein  papistischer  Gräuel,  daß  der  Geistliche  nach  lutherischem  Brauche  beim
Segen  das  Kreuz  schlagen  sollte.  Denselben  Vorwurf  erhoben  die  Ratio—
nalisten;  waren  sie  doch  längst  gewohnt,  sich  selber  unbefangen  für  die
rechtmäßigen  Erben  der  Reformation,  jeden  Andersdenkenden  für  einen
verkappten  Jesuiten  anzusehen.  Aber  auch  die  gläubigen  Lutheraner  nahmen
Anstoß  an  der  reformirten  Sitte  des  Brodbrechens,  an  der  einförmigen
Regel,  die  so  viele  liebgewordene  Ortsbräuche  zu  verdrängen  drohte;
manches  Alte,  was  jetzt  wiederkehrte,  war  im  Verlaufe  der  Zeit  vergessen
und  erschien  den  Eiferern  als  ärgerliche  Neuerung,  so  die  Formel  „Unser
Vater",  die  doch  wörtlich  in  der  lutherischen  Bibel  stand.

Der  letzte  Grund  dieser  vielgestaltigen  Opposition  lag  in  dem  Wiedererwachen
  jener  republikanischen  Gedanken,  welche  zum  Wesen  des  Protestantismus
  gehören  und  in  allen  Zeiten,  da  er  sich  stark  fühlt,  ihr  gutes  Recht
fordern.  Die  oberstbischöfliche  Gewalt  der  Landesherren  hatte  ihre  unvergeßliche
  Zeit  gehabt,  ihr  dankte  der  deutsche  Protestantismus,  daß  er  nicht
in  gehässige  Sekten  zerfallen  war.  Aber  das  alte  Geschlecht  der  ausfgeklärten
  Geistlichen,  die  sich  harmlos  nur  als  Staatsdiener  fühlten,  ging  jetzt
zu  Grabe.  Die  neue  Zeit  verlangte,  vorerst  freilich  noch  in  unklaren
Ahnungen,  ein  selbständiges  kirchliches  Leben,  sie  wollte  den  großen  Gedanken
  des  Priesterthums  der  Laien,  den  Martin  Luther  streng  innerlich
aufgefaßt,  auch  in  der  Verfassung  der  Kirche  ausgestaltet  sehen.  Männer
der  verschiedensten  Richtungen  begegneten  sich  in  solchen  Hoffnungen;  sie
alle  fühlten,  daß  eine  Reform,  wie  die  Agende,  die  so  tief  in  das  innere
Leben  der  Kirche  einschnitt,  nicht  ohne  die  Mitwirkung  der  Kirche  selbst
gewagt  werden  dürfe.

Unverkennbar  standen  diese  neuen  kirchlichen  Anschauungen  in  Wechselwirkung
  mit  dem  politischen  Idealismus  der  Zeit;  ihr  mächtigster  Wortführer
  Schleiermacher  bekannte  ebenso  offen  wie  sein  Freund  Gaß,  daß  die
        <pb n="406" />
        398  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

Constitution  des  Staates  und  die  der  Kirche  einander  bedingten.  Auch  der
König  lehnte  diese  Gedanken  anfangs  nicht  unbedingt  ab.  Er  ließ  im  Jahre
1812  Provinzialsynoden  zusammentreten  und  erklärte  noch  drei  Jahre  später
dem  Cultusminister  seine  Absicht,  eine  Generalsynode  von  gewählten  Geist—
lichen  und  Laien  einzuberufen,  welche,  wie  es  in  Baden  geschehen  war,  eine
Unionsurkunde  für  die  gesammte  Landeskirche  entwerfen  sollte.  Indeß
war  er  keineswegs  gesonnen  mit  der  Geschichte  zu  brechen  und  auf  seine
Stellung  an  der  Spitze  der  Landeskirche  zu  verzichten;  nur  ein  Zusammen—
wirken  der  Synoden  mit  den  bestehenden  landesherrlichen  Consistorien  wollte
er  zugeben.  Darum  begann  er  schon  bedenklich  zu  werden,  als  mehrere
der  Provinzialsynoden  von  1819  sich  in  ihrer  Unerfahrenheit  zu  radicalen
Beschlüssen  verstiegen  und  geradezu  die  Aufhebung  der  Consistorialverfassung
  forderten;  die  brandenburgische  Synode,  die  unter  Schleiermacher's
  beherrschendem  Einfluß  stand,  wollte  sogar  das  Cultusministerium
abschaffen  und  durch  einen  Ausschuß  der  Generalsynodc  ersetzen  —  ein
Vorschlag,  der  bei  der  Zerfahrenheit  der  kirchlichen  Parteiung  augenblicklich
nur  Unheil  stiften,  nur  eine  verderbliche  Sektenbildung  hervorrufen  konnte.
Als  nun  der  Kampf  gegen  die  Agende  begann,  eine  Fluth  widersprechender
Beschwerden  und  Bedenken  sich  an  die  Stufen  des  Thrones  heranwälzte,
da  fürchtete  Friedrich  Wilhelm,  eine  Generalsynode,  jetzt  berufen,  werde
die  Verwirrung  nur  vermehren,  vielleicht  den  Bestand  der  jungen  Union
selbst  gefährden.  Auch  politische  Besorgnisse  mochten  ihn  bedenklich  stimmen.
Noch  mißtrauischer  betrachtete  Altenstein  die  unbequemen  ersten  Regungen
kirchlicher  Selbständigkeit;  er  blieb  bei  all  seiner  Duldsamkeit  doch  ganz
in  staatskirchlichen  Anschauungen  befangen  und  that  gar  nichts  um  die
Synodalreform  zu  fördern,  sondern  ließ  die  Pläne  des  Monarchen,  wie
Alles  was  ihm  unbequem  war,  nach  einigen  unfruchtbaren  Vorarbeiten
gemächlich  einschlafen.  Die  Provinzialsynoden  wurden  nicht  wieder  einberufen,
  nur  die  kleinen  Kreissynoden  der  Geistlichen  führten  ihr  unscheinbares
  Dasein  weiter.  Da  der  Kirche  also  ein  berechtigtes  Organ  zum
Aussprechen  ihres  Gesammtwillens  noch  fehlte,  so  beschloß  der  König  als
oberster  Bischof  sein  liturgisches  Recht  zu  gebrauchen,  wie  er  es  nannte,
und  ohne  unmittelbaren  Zwang  doch  das  ganze  Ansehen  seiner  Krone
für  die  Durchführung  der  Agende  einzusetzen.

Nach  seiner  heiligen  Ueberzeugung  verfiel  die  Kirche  ohne  eine  gleichmäßige
  Regel  des  Gottesdienstes  rettungslos  der  Zersplitterung,  und  ihm
lag  es  ob,  dem  Verderben  zu  wehren.  An  den  Rand  einer  Protesteingabe
schrieb  er  eigenhändig:  „Glaubens=  und  Gewissensfreiheit  sind  wohl  zu
unterscheiden  von  Religionsfreiheit.“  Die  Schriften  einiger  ungeschickten
Vertheidiger  bestärkten  ihn  in  solcher  Ansicht.  Der  Theolog  Augusti  in
Vonn  verfocht  geradezu  den  furchtbaren  Satz  cujus  regio  ejus  religio,  der
doch  in  Preußen  schon  seit  den  Tagen  Johann  Sigismund's  seine  Herrschaft
verloren  hatte,  und  Ammon  in  Dresden  pflichtete  ihm  behutsam  bei.  Der
        <pb n="407" />
        Der  Federkrieg  um  die  Agende.  399

Oberhofprediger  der  größten  und  vornehmsten  lutherischen  Landeskirche
Deutschlands  hatte  vor  Kurzem  noch  die  Union  lebhaft  angefeindet;  jetzt
fühlte  er  sich  von  Amtswegen  gedrungen  für  die  harten  staatskirchlichen
Grundsätze,  wie  sie  im  alten  Kursachsen  galten,  mit  rationalistischer  Sal—
bung  einzutreten:  untrennbar  wie  Mann  und  Weib  im  Haushalt  sollten
Staat  und  Kirche  zu  einander  gehören,  Alles  unter  dem  Schutze  „des
Vaters  des  Lichts,  der  uns  durch  Kunst  und  Wissenschaft  auf  den  rechten
Glauben  und  durch  die  Wege  des  Rechts  und  der  äußeren  Ordnung  auf
die  hohen  Wohlthaten  seiner  Gnade  und  Wahrheit  durch  Jesum  vorbereitet.“
Die  beste  Vertheidigungsschrift  für  die  Agende  kam  indessen  aus  der  Feder
des  Königs  selber.  Um  dies  sein  Lieblingswerk  zu  halten,  überwand
er  seine  Schüchternheit  und  veröffentlichte  ein  kleines  Buch  „Luther  in  Beziehung
  auf  die  preußische  Kirchen-Agende“  mit  dem  Motto:  Gott  ist  nicht
ein  Gott  der  Unordnung,  sondern  ein  Gott  des  Friedens.  Schlicht  und
liebevoll,  ein  Christ  zu  Christen  sprach  er  hier  zu  der  Gemeinde,  mit  der
natürlichen  Beredsamkeit  eines  frommen  Herzens,  und  führte  den  Nachweis,
  daß  die  Agende  nur  den  alten  reinen  evangelischen  Gottesdienst  in
seiner  ursprünglichen  Gestalt  herstelle.  Aber  wie  ahnte  er  doch  so  gar
nichts  von  der  Gewissenspein,  welche  sein  „allein  zur  Ehre  Gottes"“  begonnenes
  Unternehmen  unzähligen  frommen  Herzen  bereitete;  nur  aus
Verblendung  und  vorgefaßten  Meinungen  konnte  er  sich  den  Widerspruch
der  „ungerechten  Verfolger“  erklären.

Unter  diesen  Verfolgern  sah  er  zu  seiner  besonderen  Betrübniß  auch
den  ersten  Theologen  seines  Landes.  Seltsame  Verschiebung  der  Parteien!
Während  Ammon,  der  Gegner  der  Union,  jetzt  den  König  vertheidigte,
erhob  sich  der  wirksamste  Förderer  der  Kirchenvereinigung,  Schleiermacher
zum  Kampfe  wider  die  Agende.  Seinem  Scharfblick  entging  nicht,  daß
jede  Veränderung  des  Gottesdienstes  nothwendig  auch  den  Glauben  berührt,
  und  ihm,  der  die  Wurzel  der  Religion  in  dem  Gefühle  des  gläubigen
  Herzens  suchte,  war  selbst  der  Schein  des  Gewissenszwanges  unerträglich.
  Zudem  wußte  er,  daß  manche  der  alterthümlichen  liturgischen
Formen,  welche  der  König  allesammt  für  unabänderliche  Regeln  ansah,
dem  Bewußtsein  der  modernen  Kirche  bereits  fremd  geworden  waren,  und
fühlte  sich  als  Reformirter  auch  persönlich  verletzt  durch  einzelne  Vorschriften
  der  lutherischen  Agende.  Unter  dem  Namen  Pacificus  Sincerus
sprach  er  sich  freimüthig  „über  das  liturgische  Recht  deutscher  Landesfürsten“
  aus  und  forderte,  daß  die  Ausübung  dieses  Rechts  vertagt  werde
bis  die  evangelische  Kirche  eine  dauernde  Verfassung  erlangt  habe.

Ueber  die  synodalen  Formen  dieser  künftigen  Verfassung  gab  Schleiermacher
  freilich  nur  unbestimmte  Andeutungen.  Hier  lag  die  Schwäche  des
großen  Theologen;  sein  Lebelang  hing  es  ihm  nach,  daß  er  einst  von  der
Herrnhuter  Brüdergemeinde  ausgegangen  war,  einer  kleinen  Gemeinschaft
von  Erweckten,  die  sich  immer  nur  in  der  Winkelstellung  einer  unterdrückten
        <pb n="408" />
        400  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

Kirche  wohl  gefühlt  und  für  die  Organisation  einer  umfassenden  Landeskirche
  niemals  ein  Verständniß  gezeigt  hat.  Auch  amtlich  trat  er  für  seine
Ueberzeugung  ein,  indem  er  mit  noch  elf  anderen  angesehenen  Berliner
Geistlichen  eine  nachdrückliche  Vorstellung  gegen  die  Agende  einreichte.
Dann  wendete  er  sich  wider  die  liturgische  Flugschrift  des  Königs  selber;
er  unterwarf  sie  in  einem  „Gespräche  zweier  Christen“  einer  scharfen  Kritik
und  scheute  sich  nicht  zu  gestehen,  daß  er  den  ungenannten  Verfasser  wohl
kenne.  Dies  Gespräch  fand  in  der  Leserwelt  geringen  Widerhall,  weil  die
gewundene  Dialektik  platonischer  Dialoge  dem  modernen  Geschmack  fremdartig
  und  künstlich  erscheint.  Um  so  größer  war  die  Entrüstung  in  der
amtlichen  Welt.  Geh.  Rath  Kamptz,  der  natürlich  unbedingt  für  das
liturgische  Recht  des  Monarchen  eintrat,  verlangte  stürmisch  die  Bestrafung
der  unerhörten  Frechheit.  Schon  seit  Jahren  gepeinigt  durch  allerhand
kleine  Nadelstiche  des  bureaukratischen  Unmuths,  erwartete  Schleiermacher
täglich  seine  Entlassung,  und  nach  glaubwürdigen  Mittheilungen  war
Altenstein  selbst  einmal  nahe  daran  sie  zu  verfügen.  Der  König  aber
dachte  hoch  von  diesem  Gegner,  er  wünschte  dringend  ihn  zu  gewinnen
und  ließ  ihn  frei  gewähren.

Nachhaltiger  als  diese  Kämpfe  auf  den  Höhen  der  theologischen  Wissenschaft
  wirkte  der  zähe  Widerstand,  welchen  die  Stillen  im  Lande  der
Agende  entgegensetzten;  denn  jederzeit  hat  das  religiöse  Gefühl  in  den
breiten  Massen  des  Volks,  unter  den  Mühseligen  und  Beladenen  seine
höchste  Kraft  offenbart.  Von  Altersher  bestanden  in  allen  Provinzen
zerstreut  allerhand  kleine  Conventikel  von  Gottseligen,  die  sich  von  dem
vorherrschenden  Rationalismus  der  Landeskirche  scheu  absonderten.  Ihre
Zahl  hatte  sich  vermehrt  seit  den  Heimsuchungen  der  Kriegsjahre,  und
man  pflegte  in  diesen  Kreisen  das  neue  Jahrhundert  gern  als  die  Zeit
der  Erweckung  zu  bezeichnen.  Es  waren  zumeist  kleine  Leute  unter  der
Führung  einzelner  Edelleute  oder  Gelehrten,  nach  der  Weise  des  alten
Pietismus  leidsam  und  ruheselig  gegenüber  der  Obrigkeit,  aber  sehr  reizbar
  gegen  jede  Störung  ihres  kirchlichen  Herkommens.  Ein  solcher  Kreis
von  Erweckten  sammelte  sich  in  Hinterpommern  um  Senfft-Pilsach,  den
vertrauten  Freund  des  Kronprinzen,  und  die  Gebrüder  v.  Below.  Im
gleichen  Geiste  wirkte  in  Berlin  und  den  armen  Weberdörfern  des  Riesengebirges
  Freiherr  v.  Kottwitz,  der  fromme  Baron,  wie  das  Volk  ihn  nannte,
ein  ehrwürdiger  Patriarch,  unermüdlich  in  werkthätiger  Liebe,  ein  Vorläufer
  der  inneren  Mission;  hunderte  der  brodlosen  Berliner  Arbeiter
hatten  während  der  Kriegsjahre  bei  ihm  in  der  alten  Kaserne  am  Alexanderplatze
  Obdach,  Pflege  und  Erbauung  gefunden.  Nach  seinem  Vorbild
errichtete  jetzt  Graf  A.  v.  d.  Recke  ein  Rettungshaus  am  Niederrhein.
Minder  unschuldig  war  die  verzückte  Schwärmerei  einer  aufgeregten  Sekte,
die  in  Königsberg  den  mystischen  Lehren  des  frommen  Sonderlings  Schönherr
  folgte.  Am  trotzigsten  aber  traten  die  Breslauer  Altlutheraner  auf.
        <pb n="409" />
        Widerstand  der  Altlutheraner.  401

Dort  lehrte  Scheibel,  ein  Geistlicher  von  hartem  Kopfe  und  gläubigem
Herzen,  der  völlig  unberührt  von  den  Ideen  der  neuen  theologischen
Wissenschaft,  noch  ganz  im  Stile  der  Flacius  und  Heshusius  den  reformirten
Cultus  als  Isisdienst  verdammte  und  den  Anordnungen  des  heidnischen
Kirchenregiments  mit  der  unbelehrbaren  Zanksucht  des  berufenen  Zions—
wächters,  ja  mit  offenbarem  Hohne  widersprach.  Neben  ihm  stand  der
Jurist  Huschke,  ein  phantastischer  Grübler,  und  der  ruhelose  Steffens,  der
in  einer  Schrift  über  den  wahren  Glauben  die  Unfehlbarkeit  seines  harten
skandinavischen  Lutherthums  vertheidigte.

Dem  Bestande  der  Landeskirche  konnte  diese  so  bunt  gemischte  Oppo—
sition  nicht  gefährlich  werden,  wenn  das  Kirchenregiment  duldsam  genug
war,  Allen,  die  sich  nicht  von  freien  Stücken  zur  Annahme  der  Agende
verstehen  wollten,  den  Austritt  frei  zu  stellen.  Altenstein  aber  verharrte,
gleich  seinem  Könige,  unwandelbar  bei  der  alten  territorialistischen  Rechts—
ansicht,  wonach  jeder  preußische  Protestant  der  Landeskirche  angehören  mußte.
Das  Verständniß  für  die  Energie  der  streng-kirchlichen  Gesinnung  fehlte
dem  aufgeklärten  Minister  gänzlich;  an  seinem  gastlichen  Tische  wurde  zuweilen
  kühl  die  Frage  erörtert,  ob  das  Christenthum  noch  zwanzig  oder
fünfzig  Jahre  dauern  werde.  Ihm  war  es  genug,  wenn  das  religiöse
Gefühl  ein  gewisses  anständiges  Mittelmaß  nicht  überschritt,  und  er  glaubte
nur  den  öffentlichen  Frieden  zu  wahren,  als  er  (1825)  eine  scharfe  Verfügung
  wider  die  „verkehrten  und  unstatthaften“  Richtungen  des  Pietismus,
Mysticismus  und  Separatismus  erließ.  Wie  dankbar  hatte  einst  die
öffentliche  Meinung  noch  in  Friedrich  Wilhelm's  ersten  Regierungsjahren
ähnliche  Aeußerungen  der  aufgeklärten  Gesinnung  des  Monarchen  hingenommen.
  Jetzt  erregte  die  wohlgemeinte  Warnung  des  Ministers
selbst  unter  Männern,  welche  seine  Ansicht  theilten,  gerechtes  Befremden.
Solche  meisternde  Eingriffe  der  Staatsgewalt  in  das  innere  Leben  der
Kirche  vertrug  die  Zeit  nicht  mehr.  Es  blieb  ein  unlösbarer  Widerspruch,
daß  ein  Staat,  der  einst  zu  zwei  Fünfteln  katholisches  Volk  beherrschte  und
allen  Confessionen  gerecht  werden  wollte,  gleichwohl  seinen  Protestanten
vorschrieb,  in  welchem  Sinne  sie  die  Heilswahrheiten  ihres  Glaubens  zu
verstehen  hätten.

Die  nämlichen  Waffen  einer  veralteten  Kirchenpolitik  benutzte  Altenstein
  auch  um  die  Agende  durchzusetzen.  Gewiß  beabsichtigte  der  philosophische
  Minister  ebenso  wenig  wie  sein  frommer  Monarch  irgend  eine
Bedrückung  der  Gewissen;  aber  da  die  Kirche  noch  keine  geordnete  Gemeindevertretung
  besaß,  so  lag  das  Schicksal  der  Agende  zunächst  in  der
Hand  der  Geistlichen,  und  diese  waren  —  Altenstein  wußte  es  nicht  anders  —
seine  Untergebenen.  Auch  der  König  hielt  scharfe  Vermahnungen  für
erlaubt,  denn  die  böswillige  Verdächtigung  seiner  evangelischen  Glaubenstreue
  kränkte  ihn  in  tiefster  Seele.  Er  sah  nicht,  wie  heiße  Thränen
um  dieser  Agende  willen  flossen;  seine  weltklugen  Hofbischöfe  Cylert  und

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  Ul.  20
        <pb n="410" />
        402  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

Neander  hielten  nicht  für  gerathen  ihn  über  Alles  zu  unterrichten.  So
wurden  denn  für  den  guten  Zweck  zuweilen  auch  Mittel  angewendet,
welche  der  Simonie  nahe  kamen.  Mitten  im  bildungsstolzen  neunzehnten
Jahrhundert  wiederholten  sich,  minder  gewaltsam,  aber  kaum  minder  ge—
hässig,  die  Gewissensbedrängnisse  jenes  traurigen  Zeitalters  der  Con—
cordienformeln,  da  die  kursächsische  Pfarrerin  zu  ihrem  Gatten  sagte:  schreibet,
lieber  Herre,  schreibt,  daß  Ihr  bei  der  Pfarre  bleibt!  Eine  Cabinetsordre
legte  den  Pfarrern  den  Wunsch  des  Monarchen  ans  Herz  und  versprach:
„die  Geistlichen,  die  was  noth  thut  richtig  auffassen“,  würden  im  Ge—
dächtniß  des  Königs  bleiben.  Manche  der  Nachgiebigen  erhielten  den
rothen  Adlerorden  —  non  propter  acta,  sed  propter  agenda,  wie
Schleiermacher  spottete  —  und  Jedem,  der  sich  widerspänstig  zeigte,  wurde
die  bei  Amtsjubelfesten  übliche  Auszeichnung  grundsätzlich  vorenthalten.
Der  Direktor  des  brandenburgischen  Consistoriums  Keßler,  ein  trefflicher,
keineswegs  streng  confessionell  gesinnter  Beamter,  ließ  sich  ins  Finanzministerium
  versetzen,  weil  er  den  kleinlichen  Jammer  dieses  Agendestreits
nicht  mehr  ansehen  konnte.  Und  ein  Jammer  war  es  doch,  wenn  Eylert
als  königlicher  Commissar  in  dem  Fräuleinstifte  zum  Heiligen  Grabe
erschien  um  die  frommen  Seelen  der  alten  Klosterdamen  zu  besänftigen,
oder  wenn  gar  der  Oberpräsident  von  Sachsen  persönlich  die  lutherischen
Bauern  im  Dorfe  Bergwitz  bereden  mußte,  daß  sie  ihre  Zustimmung  zu
dem  gefürchteten  „schwarzen  Buche“  nicht  wieder  zurücknähmen.

Mit  Kummer  bemerkte  der  Kronprinz,  wie  viel  Niederträchtigkeit  dieser
Streit  zu  Tage  brachte:  feige  Liebedienerei  auf  der  einen,  lieblosen  Starrsinn
  auf  der  anderen  Seite.  In  den  Kleinstaaten  aber,  wo  man  alle
preußischen  Sünden  schadenfroh  willkommen  hieß,  haftete  fortan  ein  Makel
an  dem  Namen  der  Union,  und  jeder  weitere  Fortschritt  der  Kirchenvereinigung
  über  Preußens  Grenzen  hinaus  ward  unmöglich').  Im  Jahre
1827  hatten  sich  schon  fast  sechs  Siebentel  der  evangelischen  Gemeinden
der  Monarchie  für  die  Annahme  der  Agende  erklärt.  Inzwischen  war  der
König  durch  Schleiermacher's  Widerspruch  auf  das  Grundgebrechen  seines
Werkes  aufmerksam  geworden,  und  vielleicht  noch  tiefer  berührten  ihn  die
Bedenken  des  Königsberger  Superintendenten  Kähler,  der  in  einer  muthigen
Schrift,  ohne  die  Agende  selbst  zu  bekämpfen,  doch  die  aufgebotenen  politischen
  Machtmittel  entschieden  verwarf.  Friedrich  Wilhelm  bemühte  sich
jetzt  redlich,  die  strenge  Einförmigkeit  der  gegebenen  Regel  zu  mildern.  Er
berieth  sich  wiederholt  mit  namhaften  Theologen  und  ließ  sodann  durch
Bischof  Neander's  geschickte  Hand  Nachträge  zur  Agende  ausarbeiten,  welche

—  —  —

 

*)  Das  Buch  von  Wangemann,  die  kirchliche  Cabinetspolitik  Fried.  Wilh.  III.
(Berlin  1884)  bringt  zwar  manche  dankenswerthe  neue  Mittheilungen;  ich  kann  aber
nicht  finden,  daß  dem  Verfasser  die  Rechtfertigung  des  Verfahrens  der  Regierung  gelungen
  wäre.
        <pb n="411" />
        Der  rheinisch-westphälische  Protestantismus.  403

neben  der  gemeinsamen  Ordnung  auch  das  örtliche  Herkommen  gelten
ließen,  in  jeder  Landschaft  den  Gebrauch  altgewohnter  liturgischer  Formen
gestatteten.  Nach  diesem  Zugeständniß  gaben  Schleiermacher  und  seine
Freunde  ihren  Widerspruch  auf,  denn  nunmehr  konnte  Jeder,  der  auf  dem
Boden  der  Union  stand,  sich  unbedenklich  der  neuen  Ordnung  fügen.  ·  Am
Jubelfeste  der  Augsburger  Confession,  1830,  erlebte  der  König  die  Freude,
daß  die  Agende  im  weitaus  größten  Theile  der  Monarchie  angenommen
und  damit,  wie  er  sagte,  die  Union  der  Vollendung  näher  geführt  war.
Am  längsten  widerstand  der  Westen.  Hier  in  Cleve-Berg  und  Mark
hatte  der  Protestantismus  einst  ganz  aus  eigener  Kraft,  unabhängig  von
der  Landesherrschaft,  seine  ersten  Wurzeln  geschlagen  und  sich  nach  dem
Vorbilde  der  benachbarten  Niederländer  eine  freie  Verfassung  geschaffen,
die  unter  der  Fremdherrschaft  verfallen,  aber  noch  in  ihren  Trümmern
dem  evangelischen  Volke  theuer  war.  Altenstein  selbst  mußte  einsehen,
diese  der  Selbständigkeit  gewohnten  Protestanten  würden  sich  niemals  zur
Annahme  der  Agende  verstehen,  wenn  man  ihnen  nicht  ihre  Presbyterien
und  Synoden  wiederherstellte.  So  ward  denn  hier  allein  die  Kirche  selbst
befragt,  wie  es  dem  Geiste  der  Reformation  entsprach.  Auf  den  Rath  des
Bischofs  Roß,  der  sich  seiner  Landsleute  wacker  annahm,  beschloß  der
König  im  Jahre  1835,  mit  der  verbesserten  Agende  zugleich  eine  Neu—
ordnung  der  Kirchenverfassung  in  Rheinland  und  Westphalen  einzuführen,
und  der  Erfolg  bewies,  daß  hier  endlich  der  rechte  Weg  betreten  war.
Diese  Kirchengemeinschaft  des  Westens  blieb  viele  Jahre  hindurch  das
gesundeste  Glied  der  preußischen  Landeskirche,  die  Heimstätte  eines  ernsten
und  freien  Protestantismus,  der  inmitten  der  übermächtigen  katholischen
Nachbarschaft  immer  rührig  auf  der  Wacht  stand.  In  der  brüderlichen
Arbeit  ihrer  kirchlichen  Selbstverwaltung  wirkten  scharfe  confessionelle
Gegensätze,  pfälzische  und  clevische  Reformirte,  ravensbergische  Lutheraner
und  die  Gottseligen  des  Wupperthales  einträchtig  zusammen.  Aus  den
Erfahrungen  dieser  rheinischen  Synoden  bildete  sich  Karl  Immanuel
Nitzsch  seine  Reformpläne  für  die  Verfassung  der  evangelischen  Landeskirche.
  Der  fromme  Wittenbergische  Lutheraner  lernte  hier  als  Lehrer
und  Prediger  an  der  rheinischen  Hochschule  das  freie  Gemeindeleben  der
Reformirten  kennen  und  lieben.  In  jungen  Jahren  schon  eine  ehrfurchtgebietende
  Erscheinung,  tief  gelehrt  und  kindlich  bescheiden,  errang  er  sich
bald  ein  unbestrittenes  Ansehen  unter  den  rheinischen  Protestanten  und
überwand  die  letzten  Vertreter  des  alten  Rationalismus,  der  am  Rhein
niemals  recht  heimisch  geworden  war,  durch  die  stille  Gewalt  seiner  milden,
sinnigen  Beredsamkeit.  Ueber  die  Agende  urtheilte  Nitzsch  billiger  als
Schleiermacher,  weil  er  die  Nothwendigkeit  eines  geregelten  Cultus  anerkannte;
  aber  „den  Teufel  der  politischen  Hierarchie“  wollte  er  der  Landeskirche
  austreiben.  Niemand  unter  den  Zeitgenossen  erkannte  so  klar,  daß
die  Union  nur  durch  einen  Neubau  der  Kirchenverfassung  gesichert  werden

26.
        <pb n="412" />
        14104  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

konnte;  Niemand  hatte  über  die  Lebensbedingungen  einer  selbständigen
Unionskirche  schon  so  gründlich  und  besonnen  nachgedacht,  wie  dieser
Meister  der  praktischen  Theologie,  dessen  organisatorische  Gaben  das
Kirchenregiment  leider  nicht  zu  benutzen  verstand.  —

Da  die  namhaften  Widersacher  der  Agende  so  über  Erwarten  schnell
verstummten,  so  fühlte  sich  Altenstein  wieder  vollkommen  sicher  und
rechnete  auf  eine  lange  Zeit  ungestörten  kirchlichen  Friedens.  Aber  seine
Hoffnung  erwies  sich  nur  zu  bald  als  irrig.  Erst  nachdem  die  Agende  in
der  Landeskirche  fast  überall  eingeführt  war,  versammelten  sich  die  Altlutheraner
  Schlesiens  zu  verzweifeltem  Widerstande,  und  fast  noch  ein  Jahrzehnt
  hindurch  sollte  der  Minister  mit  diesen  Unversöhnlichen  zu  ringen
haben.  Mittlerweile  erhob  sich  im  Schooße  der  Unionskirche  selbst  eine
Parteibewegung,  welche  mit  der  Zeit  den  Bestand  der  Union,  den  weitherzigen,
  duldsamen  Geist  der  preußischen  Landeskirche  zu  gefährden  drohte.
Im  Jahre  1827  gründete  der  Westphale  Wilhelm  Hengstenberg,  erst  fünfundzwanzigjährig,
  in  Berlin  die  Evangelische  Kirchenzeitung,  ein  Anhänger.
der  unbedingten  Autorität  in  Staat  und  Kirche,  als  Gelehrter  wenig  bedeutend,
  aber  wie  geschaffen  zum  unermüdlichen  Führer  einer  pfäffischen
Partei,  hartherzig,  herrschsüchtig,  weltklug,  aus  demselben  Holze  geschnitzt
wie  einst  die  Ketzerrichter  Hogstraten  und  Torquemada.  Als  Reformirter
erzogen  und  in  seiner  Jugend  durchaus  weltlich  gesinnt,  hatte  er  sich  dann
in  Basel  plötzlich  einem  strengen  Bibelglauben  zugewendet  und  verdammte
fortan  Jeden,  der  von  diesen  Glaubensformeln  nur  um  eines  Nagels
Breite  abwich,  mit  dem  Bannfluch  „christliche  Wahrheit  hat  er  nicht".
Was  er  christliche  Wahrheit  nannte,  war  lediglich  eine  moderne  Form
jener  alten  Orthodoxie,  welche  im  siebzehnten  Jahrhundert  das  Lutherthum
  so  tief  herabgebracht  hatte,  versetzt  mit  einigen  pietistischen  Ideen,
nur  daß  die  Gemüthsinnigkeit  des  Pietismus,  der  ja  einst  aus  dem
Kampfe  gegen  den  Buchstabenglauben  erwachsen  war,  der  trockenen  Natur
Hengstenberg's  nie  recht  zusagte.  Er  hatte  soeben  die  Verordnung  Altenstein's
  gegen  die  Separatisten  und  Mystiker  eifrig  vertheidigt  —  in  einem
seltsamen  Büchlein,  das  immer  wieder  auf  den  Satz  zurückkam,  die  Rationalisten
  seien  noch  weit  unchristlicher  als  jene  verworfenen  Sektirer  —  und
trat  nachher  auch  gegen  die  Altlutheraner  auf,  weil  sie  die  oberstbischöfliche
  Gewalt  des  Landesherrn  bestritten;  aber  früher  oder  später  mußte
eine  Partei,  welche  schlechterdings  keine  andere  Richtung  neben  sich  dulden
wollte,  selber  zur  Feindin  der  Union  werden.

Zunächst  galt  es  den  Rationalismus  zu  vernichten,  und  er  war  in
der  That  längst  reif  zum  Untergange.  Nur  in  Halle  behauptete  er  noch
die  Alleinherrschaft,  in  Berlin  und  Bonn  ging  ihm  der  Nachwuchs  aus,
da  die  jungen  Talente  sich  allesammt  den  Lehren  Schleiermacher's  und
Nitzsch's  zuwendeten.  Von  allen  Seiten  her  schritten  seine  Gegner  zum
Angriff  vor,  seit  der  Leipziger  Theolog  Hahn  zuerst  die  Behauptung  ge-
        <pb n="413" />
        Hengstenberg.  Evangelische  Kirchenzeitung.  405

wagt  hatte,  für  Rationalisten  sei  in  der  Kirche  kein  Raum.  Alles  was
die  evangelische  Kirche  noch  an  Liebeswerken  einer  lebendigen  christlichen
Gesinnung  zu  Stande  brachte,  vollzog  sich  ohne  die  Theilnahme,  oft  sogar
unter  dem  Spott  des  Rationalismus,  so  die  Begründung  der  Königs—
berger  Heidenmission  durch  den  greisen  Bischof  Borowsky.  Diesen  Nieder—
gang  der  alten  Schule  beschleunigte  die  neue  Kirchenzeitung  durch  schonungslose
  persönliche  Ausfälle  und  Verdächtigungen;  überall  hielt  Hengstenberg
seine  Berichterstatter,  die  sich  vornehmlich  die  rationalistischen  Elementarlehrer
  von  Dinter's  Farbe  zur  Zielscheibe  wählten,  und  im  Jahre  1830
führte  er  einen  Hauptschlag  gegen  die  Hochburg  der  Gegner  in  Halle.

Es  war,  als  sollte  der  alte  Goethe  Recht  behalten,  der  in  diesen  Jahren,
angeekelt  durch  die  zunehmende  Gehässigkeit  des  kirchlichen  Streites,  schrieb:

Es  ist  die  ganze  Kirchengeschichte
Mischmasch  von  Irrthum  und  von  Gewalt.

Ludwig  von  Gerlach,  der  Freund  des  Kronprinzen,  veröffentlichte  in  der
Kirchenzeitung  eine  Blumenlese  trivialer  Spöttereien  und  ungehöriger
Witze  aus  den  Collegien  der  beiden  Hallenser  Rationalisten  Wegscheider
und  Gesenius,  ganz  wie  einst  Jos.  Schwartz  und  die  Lunder  Orthodogen
die  Vorlesungen  Pufendorf's  hatten  behorchen  lassen.  Der  heimüückische
Streich  erregte  allgemeine  Entrüstung;  denn  die  widerrechtliche  Veröffentlichung
  akademischer  Vorträge  hat  mit  Recht  von  jeher  für  ein  unehrenhaftes
  Kampfmittel  gegolten,  weil  sie  die  Zucht  und  das  Vertrauen  der
studirenden  Jugend  untergräbt.  Joh.  Neander,  der  fromm  beschauliche
Kirchenhistoriker,  sagte  sich  tief  empört  von  den  Denuncianten  los,  und
der  üble  Eindruck  verwischte  sich  auch  nicht  als  die  Kirchenzeitung  dreist
heraussagte:  das  Vertrauen  eines  Studenten  auf  einen  rationalistischen
Lehrer  sei  nicht  Pflicht,  sondern  Sünde.  Der  Hallische  Rationalismus
stand  aber  bereits  auf  so  schwachen  Füßen,  daß  er  selbst  einem  solchen
Angriff  nicht  mehr  gewachsen  war.  Gesenius  und  Wegscheider  erlangten
ihr  altes  Ansehen  niemals  wieder,  und  der  Anhang  ihres  bibelgläubigen
Nebenbuhlers,  des  geistvollen  jungen  Tholuck  wuchs  von  Jahr  zu  Jahr.
Das  Kirchenregiment  befand  sich  diesen  Kämpfen  gegenüber  in  peinlicher
Verlegenheit,  da  Altenstein  zwar  den  altprotestantischen  Lehrbegriff  streng
aufrechterhalten  wollte  und  bei  Anstellungen  die  bibelfesten  „Neologen“  stets
vor  den  Rationalisten  begünstigte,  aber  auch  jede  Störung  des  kirchlichen
Friedens  zu  verhindern  wünschte.  Endlich  ward  der  Hallische  Scandal
dadurch  beigelegt,  daß  eine  Cabinetsordre  aussprach,  Zzum  Einschreiten  gegen
die  beiden  Professoren  sei  kein  Grund  vorhanden,  und  eine  zweite  Cabinetsordre
  vom  nämlichen  Tage  dem  Minister  anbefahl,  in  Zukunft  nur
Männer,  welche  der  Augsburgischen  Confession  treu  ergeben  seien,  in  die
geistlichen  Aemter  zu  berufen.  Die  kleinen  lutherischen  Landeskirchen  der
Nachbarländer  mochten  unter  der  Herrschaft  der  landesherrlichen  Consistorien
  ihr  Stillleben  noch  eine  Weile  weiter  führen;  diese  große  Unions=
        <pb n="414" />
        406  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

kirche  hingegen,  die  alle  Gegensätze  des  deutschen  Protestantismus  in  sich
umschloß,  konnte  auf  die  Dauer  ohne  ein  selbständiges  Organ  ihres  Ge—
sammtwillens  nicht  bestehen.  Ihr  Schicksal  lag  indeß  noch  immer  in  der
Hand  des  Königs  und  seines  Cultusministers,  und  je  schärfer  die  kirch—
lichen  Parteien  auf  einander  stießen,  um  so  unerträglicher  ward  diese  bureau—
kratische  Ordnung.  —

Etwas  friedlicher,  dem  äußeren  Anschein  nach,  gestaltete  sich  in  diesen
Jahren  die  Lage  der  katholischen  Kirche,  zumal  seit  Graf  Ferdinand  August
v.  Spiegel  (1825)  den  wiederhergestellten  erzbischöflichen  Stuhl  in  Köln
bestiegen  hatte,  ein  Prälat  aus  der  aristokratischen  alten  Schule,  der  in—
mitten  der  Wirren  des  napoleonischen  Zeitalters  immer  mit  jeder  Regierung
gut  ausgekommen  war.  Als  Domherr  hatte  er  vor  Jahren  in  Münster
für  die  Unabhängigkeit  seines  Hochstifts  gegen  die  preußischen  Eroberer
gestritten,  aber  sogleich  nach  der  Einverleibung  seinen  Frieden  mit  Preußen
geschlossen,  um  sich  bald  nachher  ebenso  gewandt  unter  das  Scepter  Napoleon's
  zu  schmiegen,  aus  dessen  Händen  er  sogar  die  bischöfliche  Würde
entgegennahm.  Im  Jahre  1813  gewann  sein  Name  unter  den  Patrioten.
einen  bösen  Klang,  weil  er  in  einem  überschwänglichen  Hirtenbriefe  seine
Gläubigen  aufforderte,  Gott  zu  danken  für  die  gewonnene  Schlacht  von
Dresden  und  also  zu  bekunden  „die  willkommensten  Triebe,  welche  jeder
Unterthan  des  großen  Kaisers  im  Innersten  seines  Herzens  empfindet".
Alle  diese  Wandlungen  wurden  ihm  vergeben,  als  er  sich  zur  Zeit  des
Wiener  Congresses  abermals,  und  jetzt  für  immer,  an  Preußen  anschloß.
Selbst  Stein,  der  die  Verirrungen  der  napoleonischen  Tage  so  schwer
vergaß,  widmete  ihm  aufrichtige  Freundschaft,  weil  der  weltkundige  Prälat
die  neue  Ordnung  der  Dinge  ohne  jeden  Hintergedanken  anerkannte  und
bald  zu  der  Einsicht  kam,  nur  Preußen  könne  „das  allem  Wissenschaftlichen
  und  Geistlichen  abholde  Franzosenthum“  vom  Rheine  hinwegfegen.
Ein  gelehrter  Theolog,  vielseitig  gebildet,  in  seiner  Haltung  vornehm
und  gemessen,  kannte  Spiegel  auch  den  Staatsdienst  aus  eigener  Erfahrung,
  da  er  einst  unter  Fürstenberg's  sorgsamem  Regimente  in  der
Verwaltung  des  Münsterlandes  thätig  gewesen  war.  Obwohl  er  die
nationalkirchlichen  Gedanken  Wessenberg's,  denen  er  früher  angehangen,
bald  als  unausführbar  fallen  ließ,  so  hielt  er  doch  die  Grundanschauungen
des  alten  Episcopalsystems  fest:  er  wollte  mächtige,  hochangesehene  Landesbischöfe,
  die  in  treuem  Einvernehmen  mit  der  Krone  jedem  willkürlichen
Uebergriffe  der  römischen  Curie  entgegentreten,  aber  auch  der  weltlichen
Gewalt  nicht  gestatten  sollten,  die  Kirche  lediglich  als  Staatsanstalt  zu
behandeln,  und  empfand  es  in  seinem  bischöflichen  Selbstgefühle  sehr
schmerzlich,  daß  die  preußischen  Prälaten  auf  den  Provinziallandtagen  gar
nicht,  im  Staatsrathe  nur  durch  ihn  selber  vertreten  waren.  In
seinem  Palaste  bei  St.  Gereon  richtete  er  sich  einen  stattlichen  geistlichen
Hofhalt  ein  mit  einer  reichen  Bibliothek  und  wohlversorgtem  Keller;
        <pb n="415" />
        Erzbischof  Graf  Spiegel.  407

die  erzbischöfliche  Küche  war  immer  dankbar,  wenn  ihr  Stein  aus  dem
Cappenberger  Wildgarten  Fasanen  oder  Rothwild  sendete.

Zu  den  Staatsbehörden  trat  er  sogleich  auf  guten  Fuß;  seine  im
schwerfälligen  altmünsterschen  Curialstile  gehaltenen  Amtsschreiben  lauteten
immer  ganz  unzweideutig,  und  bis  auf  einige  Aufwallungen  jener  reiz—
baren  Standesempfindlichkeit,  welche  der  katholische  Clerus  mit  dem  Offi—
ziersstande  theilt,  kam  niemals  ein  unfriedlicher  Auftritt  vor.  Von  freien
Stücken  verständigte  er  sich  mit  dem  Minister  über  die  Zahl  der  anzu—
erkennenden  katholischen  Festtage  und  befahl  seinem  Clerus  die  Feier  des
allgemeinen  Buß-  und  Bettags,  der  als  eine  Stiftung  protestantischer
Fürsten  bei  den  clericalen  Eiferern  in  üblem  Geruche  stand.  Graf  Spiegel
war  mit  den  Jahren  kirchlicher  geworden  und  nahm  die  Pflichten  seines
Amtes  sehr  ernst;  seine  wärmste  Fürsorge  aber  galt  der  Erziehung  der
jungen  Priester.  Die  „Sinnesdumpfheit“  mancher  seiner  älteren  Cleriker
erregte  sein  Mitleid,  und  noch  bevor  er  seine  Stellung  antrat,  erlangte
er  von  Altenstein  die  Zusage,  daß  an  der  rheinischen  Universität  ein  theo—
logisches  Convikt  errichtet  werden  sollte,  denn  unmöglich  könne  man  die
wissenschaftliche  Ausbildung  des  theologischen  Nachwuchses  „dem  Unwesen
und  dem  Schlendrian“  des  Kölner  Priesterseminars  allein  überlassen.
Der  schleppende  Geschäftsgang  in  Altenstein's  Ministerium  brachte  den
Eifrigen  oft  zur  Verzweiflung;  zuweilen  argwöhnte  er  sogar,  daß  Geh.
Rath  Schmedding,  der  sich  mehr  und  mehr  der  clericalen  Richtung
zuwendete,  ihm  insgeheim  entgegenarbeite.  Nach  zweijährigem  Drängen
und  Mahnen  sah  er  endlich  seinen  Lieblingswunsch  erfüllt,  und  das  neue
Convikt  wirkte  in  diesen  ersten  Jahren  durchaus  wohlthätig,  da  seine
Zöglinge  sich  zwar  einer  strengen  Hausordnung  fügen  mußten,  aber  mit
den  weltlichen  Commilitonen  frei  verkehren  und  ihre  philosophischen  Col—
legien  nach  eigenem  Ermessen  auswählen  durften.  Eine  klösterliche  Lebens—
weise  wollte  der  Erzbischof  grundsätzlich  vermieden  sehen,  weil  sie  den  Ge—
wohnheiten  des  heutigen  Lebens  widerspreche;  selbst  gegen  die  Anstellung
evangelischer  Conviktsdiener  hatte  er  nichts  einzuwenden,  falls  sich  keine
geeigneten  Katholiken  fänden.“)

Leider  übte  er  das  Recht  des  Einspruchs,  das  ihm  bei  der  Anstellung
thcologischer  Lehrer  zustand,  nicht  unparteiisch.  Sollte  die  paritätische  Hochschule
  das  Mißtrauen  der  alten  Krummstabslande  überwinden,  so  mußten
alle  Richtungen  der  theologischen  Wissenschaft  in  ihrer  katholischen  Facultät
eine  Vertretung  finden;  darum  wünschte  Altenstein  den  besten  Kopf  der
jungen  Tübinger  Schule,  Möhler,  nach  Bonn  zu  berufen.  Der  Erzbischof
  aber  widersprach  entschieden"*);  er  war  noch  von  seinen  münster- 



*)  Spiegel  an  Rehfues,  5.  Febr.,  21.  März;  an  A.  W.  v.  Schlegel,  13.  Juli
1825;  an  Professor  Hüllmann,  4.,  13.  Dec.  1826,  26.  Sept.  1827;  an  Bunsen,  12.  Dec.
1826,  6.  Juli  1829.

**)  Dieser  Thatsache  gedenkt  Rehfues  in  einem  Berichte  an  Altenstein  v.  20.  März  1837.
        <pb n="416" />
        408  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

schen  Kämpfen  her  ein  abgesagter  Feind  der  „leidenschaftlichen  Frömmler“,
wie  er  die  harten  Ultramontanen  nannte,  und  folgte  in  wissenschaftlichen
Fragen  unbedingt  dem  Rathe  seines  „hochwerthen“  alten  Freundes  Hermes,
der  zum  Domcapitular  ernannt  in  Bonn  und  Köln  zugleich  den  Ton
angab.  Erst  nach  Jahren  willigte  er  darein,  daß  ein  strenger  Clericaler,
Klee  in  die  theologische  Facultät  berufen  wurde.  Die  Leitung  des  Convikts
erhielt  der  Hermesianer  Achterfeldt;  auch  der  Kirchenrechtslehrer  Droste—
Hülshoff,  die  Repetenten  Braun  und  Vogelsang  standen  wie  die  sämmt—
lichen  älteren  Theologen  dieser  Schule  nahe.  Es  waren  durchweg  acht—
bare  Gelehrte,  dem  Staate  gehorsam  und  der  Kirche  treu  ergeben;  über
die  Priesterehe  urtheilte  Droste-Hülshoff  in  seinem  Kirchenrechte  fast  ebenso
scharf  wie  sein  Gegner  Walter,  und  Braun  richtete  sogar  eine  heftige
Streitschrift  wider  eine  Partei  unter  den  schlesischen  Geistlichen,  welche
den  Segen  des  Cölibats  zu  bezweifeln  wagte.  Den  strengen  Ultramon—
tanen  aber  mußte  eine  Schule,  die  sich  auf  Kant  berief,  als  eine  ver—
dächtige  rationalistische  Partei  erscheinen,  und  nur  so  lange  die  klugen
Augen  des  greisen  Erzbischofs  offen  blieben,  war  der  äußere  Frieden  in
der  rheinischen  Kirche  leidlich  gesichert.

Als  treuer  Gehilfe  ging  dem  Oberhirten  der  neue  Bischof  von  Trier,
Hommer  zur  Hand,  ein  Priester  von  altem  kurtrierschem  Schrot  und  Korn,
gelehrt  und  wohlthätig,  offenherzig,  becherlustig  und  lebensfroh.  Er  hatte
in  seinen  jungen  Jahren  der  Emser  Versammlung  der  deutschen  Erzbischöfe
beigewohnt  und  dann  als  Syndicus  der  kurtrierischen  Landstände  die  politischen
  Geschäfte  kennen  gelernt;  als  guter  Patriot  begrüßte  er  die  preußische
Herrschaft  mit  Freuden  und  huldigte  seinem  „besten  Monarchen“  mit  dem
ehrlichen  Vorsatze,  den  Frieden  der  Confessionen  nie  zu  stören.  Als  Stein,
der  Erbe  der  Freiherren  v.  Landscron,  die  Landscroner  Pfarre  mit  einer
Stiftung  bedachte,  da  befahl  der  Bischof  unbedenklich,  daß  an  jedem
Geburtstage  des  protestantischen  Stifters  Messe  und  Predigt  gehalten
werden  solle.  Wie  that  es  den  beiden  befreundeten  Prälaten  wohl,  als
der  gleichgesinnte  Nuntius  Capaccini  die  Rheinlande  bereiste  und  über
den  blühenden  Zustand  der  geistlichen  Bildungsanstalten  seine  freudige
Verwunderung  aussprach.“)

Mittlerweile  hatte  Cardinal  della  Genga,  das  Haupt  der  kirchlichen
Eiferer,  der  leidenschaftliche  Feind  des  klugen  Consalvi,  als  Leo  XlI.  den
heiligen  Stuhl  bestiegen.  Es  war  ein  Zeichen  der  Zeit,  daß  eine  Schrift  des
Abbate  Fea  „die  Lehnsherrschaft  des  Papstes  über  die  weltlichen  Fürsten“,
die  den  Censoren  des  milden  Pius  VII.  bedenklich  gewesen,  jetzt  unge-Hindert
  erscheinen  durfte.  Der  neue  Papst  kannte  die  schwierigen  deutschen
Verhältnisse  noch  aus  den  Zeiten  seiner  Münchener  Nuntiatur  und  hütete
sich  vor  unbedachtsamen  Eingriffen;  aber  die  wachsende  Dreistigkeit  der

—  —„  —  —

 

*)  Hommer  an  Bunsen,  2.  Okt.;  Spiegel  an  Bunsen,  24.  Okt.  1828.
        <pb n="417" />
        Wachsende  ultramontane  Bewegung.  409

ultramontanen  Presse  ließ  errathen,  daß  ein  schärferer  Wind  von  Rom
her  wehte.  Im  „Katholiken“  führte  Görres  das  große  Wort.  Der  wurde
neuerdings,  seit  er  die  Märtyrerkrone  des  Verbannten  trug,  von  den  Rhein—
ländern  höher  geehrt  als  vormals  in  der  Heimath,  und  verlor  sich  immer
tiefer  in  die  phantastischen  Irrwege  des  clericalen  Demagogenthums.  Für
das  deutsche  Elend  war  ihm  kein  Wort  mehr  zu  schlecht:  da  ward  die
Wahrheit  von  der  Lüge  genothzüchtigt,  und  alles  Leben  erschien  nur  wie
eine  schwammichte,  unganze  Nagelfluh!  Den  höchsten  Grad  menschlicher
Freiheit  fand  er  jetzt  in  den  schweizerischen  Urkantonen,  weil  dort  katho—
lische  und  republikanische  Freiheit  sich  vermähle.  Die  Krummstabsherr—
schaft,  die  er  einst  selber  so  köstlich  verhöhnt,  wußte  er  jetzt  nicht  genug
zu  preisen.  Selbst  die  Hunde  —  so  versicherte  er  in  einem  Aufsatz  „Rom
wie  es  ist“  —  zeigten  in  der  erlesenen  Stadt  des  obersten  Reichspflegers
Gottes  mildere  Sitten  als  anderswo;  und  nun  gar  die  unschuldige  Sittsamkeit
  der  römischen  Menschen  spottete  jeder  Beschreibung,  denn  jeder
Römer  ging  allsonntäglich  zum  Abendmahle,  was  doch  ganz  unmöglich  war,
wenn  die  frommen  Seelen  sich  mit  einer  Todsünde  belastet  fühlten!

Die  Mehrzahl  der  rheinischen  Geistlichkeit  fühlte  sich  glücklich  unter
Spiegel's  friedfertigem  Walten.  Aber  fast  in  jeder  größeren  Stadt  bestand
eine  geschlossene  clericale  Oppositionspartei,  die  dem  Erzbischof  unter  der
Hand  entgegenarbeitete  und  namentlich  sein  Bonner  Convikt  als  eine
Pflanzschule  kirchenfeindlicher  Gesinnung  verleumdete.  Da  war  in  Düsseldorf
  der  Jesuit  Wüst,  der  Beichtvater  der  sinnigen  Dichterin  Luise  Hensel,
der  Geliebten  Clemens  Brentano's,  die  sich  vor  dem  Altar  feierlich  mit
ihrem  Bräutigam  Christus  verlobte  —  und  so  weiter  überall  kleine  Kreise
von  Erweckten,  überall  offene  oder  geheime  Gegner  der  ketzerischen  Regierung.
  Der  reizbare  rheinische  Particularismus  ergriff  begierig  jeden  Anlaß
um  den  evangelischen  Landesherrn  der  Bedrückung  des  Katholicismus  zu
bezichtigen.  Die  finanziellen  Versprechungen  der  Uebereinkunft  mit  dem
römischen  Stuhle  wurden  so  pünktlich  erfüllt,  daß  Consalvi  mehrmals  für
die  Gewissenhaftigkeit  und  Großmuth  des  Königs  seinen  warmen  Dank
aussprach.  Doch  leider  hatten  Hardenberg  und  Niebuhr  in  Rom  einen
schweren  Fehler  begangen  —  den  einzigen  großen  Mißgriff  ihrer  Unterhandlung
  —,  der  nun  den  Ultramontanen  willkommenen  Anlaß  zu  argen
Verdächtigungen  gewährte.  Die  Circumscriptionsbulle  enthielt  die  Zusage,
daß  die  der  Kirche  bewilligten  Staatszuschüsse  als  Grundzinsen  auf  die
Staatsforsten  eingetragen  werden  sollten,  falls  bis  zum  Jahre  1833  ein
genügender  Theil  der  Domänen  von  der  Haftbarkeit  für  die  Staatsschuld
frei  würde;  sei  dies  nicht  möglich,  dann  werde  die  Krone  für  die  Kirche
Landgüter  ankaufen,  deren  Ertrag  den  Staatszuschüssen  entspräche.  Der
Staatskanzler  hatte  diese  leichtsinnige  Zusage  gegeben,  obwohl  die  große
Mehrheit  der  Staatsminister  entschieden  davon  abrieth,  und  nur  zu  bald
zeigte  sich,  daß  die  Abtragung  der  Staatsschuld  bei  weitem  nicht  so  schnell
        <pb n="418" />
        410  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

von  statten  ging,  als  Hardenberg  gedacht  hatte.  Es  blieb  sehr  zweifelhaft,
ob  die  Krone  schon  im  Jahre  1833  über  eine  ausreichende  Masse  von
Staatsforsten  würde  frei  verfügen  können;  ein  Ankauf  von  Landgütern
aber  war  gesetzlich  unmöglich,  da  die  Staatsschuld  nicht  ohne  die  Zustim—
mung  der  Reichsstände  vermehrt  werden  durfte.  In  solcher  Lage  drängten
sich  die  schweren  politischen  und  volkswirthschaftlichen  Bedenken,  welche
gegen  den  Grundbesitz  der  Kirche  sprechen,  unabweisbar  auf,  und  die  Regie—
rung  beschloß  stillschweigend,  diesen  Theil  der  Circumscriptionsbulle  unausgeführt
  zu  lassen.  Die  Kirche  erlitt  dadurch  keine  Einbuße,  denn  sie  erhielt
  den  versprochenen  Zuschuß  pünktlich  und  sicher  von  den  Regierungshauptkassen
  ausgezahlt;  sie  verlor  nur  die  sehr  unbestimmte  Aussicht  auf
die  mögliche  Erwerbung  von  Grundbesitz.  Aber  dies  formelle  Unrecht
genügte  der  ultramontanen  Partei,  um  den  Staat  des  Vertragsbruchs,
des  Kirchenraubes  zu  beschuldigen.

Besser  begründet  war  die  Klage  der  Katholiken  über  die  Kirchenparaden.
  Nach  dem  alten  gedankenlos  beibehaltenen  Herkommen  wurden
die  Truppen  auch  jetzt  noch  an  einem  Sonntage  jedes  Monats  in  die
evangelischen  Garnisonkirchen  geführt,  obgleich  in  manchen  Regimentern
der  westlichen  Provinzen  die  Mannschaft  fast  durchweg  aus  Katholiken
bestand.  Der  König  hatte  angeordnet,  daß  in  solchen  Fällen  nur  eine
kurze,  für  beide  Confessionen  unverfängliche  Predigt  gehalten  würde,  und
meinte  arglos:  wenn  sein  Heer  vor  der  Schlacht  gemeinsam  bete,  warum
nicht  auch  am  Sonntage?  Er  lebte  selber  so  ganz  in  den  Ideen  des  allgemeinen
  evangelischen  Christenthums,  daß  er  sich  die  Anschauungen  einer
Kirche,  welche  ihren  Mitgliedern  die  Theilnahme  am  Gottesdienste  anderer
Christen  streng  verbietet,  gar  nicht  vorstellen  konnte.  Das  katholische  Volk
aber  fühlte  sich  in  seinen  heiligsten  Empfindungen  verletzt.  Am  Rhein
äußerte  sich  der  Unwille  so  laut,  daß  die  Generale  der  Provinz  übereinkamen,
  die  anstößige  Vorschrift  auf  sich  beruhen  zu  lassen,  was  sie  dem
Monarchen  freilich  nicht  mitzutheilen  wagten.  In  Westphalen  dagegen
bestand  die  Unsitte  fort,  und  die  wohlberechtigten  Klagen,  die  von  dort
herüberdrangen,  fanden  im  Rheinlande  dankbare  Hörer.

Alle  diese  Mißhelligkeiten  bedeuteten  wenig  neben  dem  Streite  über
die  gemischten  Ehen,  der  sich  von  Jahr  zu  Jahr  bedenklicher  gestaltete.
Da  die  römische  Kirche  die  Ehe  für  ein  Sakrament  hält,  so  betrachtet  sie
jede  Ehe,  welche  den  kanonischen  Vorschriften  widerspricht,  als  ein  Concubinat
  und  kann  dem  Staate  niemals  die  Befugniß  zugestehen,  nach
seinem  Ermessen  das  Eherecht  zu  ordnen.  In  den  alten  Zeiten  der  Staatsallmacht
  hatte  sie  sich  wohl  den  weltlichen  Gesetzen  gefügt,  doch  immer
mit  dem  stillen  Vorbehalte,  ihre  niemals  aufgegebenen  Grundsätze  zur
günstigen  Stunde  wieder  geltend  zu  machen.  Und  diese  Stunde  schien
jetzt  gekommen,  da  das  Schiff  des  Apostelfürsten  wieder  so  fröhlich  daherfuhr;
  zum  mindesten  war  der  römische  Hof  entschlossen,  der  weltlichen
        <pb n="419" />
        Die  gemischten  Ehen.  411

Gewalt  kein  neues  Zugeständniß  mehr  zu  gewähren.  Eine  reine  unzwei—
deutige  Verständigung  zwischen  diesen  herrischen  Ansprüchen  und  den
unveräußerlichen  Rechten  der  souveränen  Staatsgewalt  blieb  unmöglich.
Es  gab  für  den  Staat  nur  einen  Weg  um  zugleich  seine  Hoheitsrechte
zu  wahren,  die  Gleichberechtigung  der  Bekenntnisse  zu  schützen  und  den
katholischen  Priestern  Gewissensbedrängnisse  zu  ersparen:  wenn  er  die
Eheschließung  durch  seine  eigenen  Beamten  vollzog  und  der  Kirche  frei
stellte,  der  rechtsgiltigen  Ehe  nachträglich  ihren  Segen  zu  geben  oder  zu
versagen.  Dies  einzig  wirksame  Mittel  lag  in  Preußen  nahe  zur  Hand,
da  die  Civil-Ehe  in  den  Ländern  des  rheinischen  Rechts  bereits  bestand,
aber  weder  die  Krone  noch  der  Clerus  wollte  davon  ernstlich  Gebrauch
machen.  Die  Kirche  verdammte  die  bürgerliche  Ehe  als  Ausgeburt  des
jacobinischen  Heidenthums;  sie  hieß  es  willkommen,  wenn  der  Staat  ihr
seinen  dienenden  Arm  lieh  um  die  kirchliche  Eheschließung  überall  zu
erzwingen,  nur  sollte  er  auch  ihr  päpstliches  Eherecht  anerkennen.  Am
Berliner  Hofe  urtheilte  man  kaum  weniger  hart  über  dies  Vermächtniß
der  Revolution,  am  härtesten  der  König  selbst,  der  es  seinem  Luther  hoch
anrechnete,  daß  erst  durch  die  Reformation  die  kirchliche  Einsegnung  der
Ehe  zur  allgemeinen  christlichen  Sitte  geworden  war.  Im  Justizministerium
bestand  längst  die  Absicht,  die  Civil-Ehe  am  Rhein  spätestens  durch  die  Revision
  des  allgemeinen  Landrechts  wieder  abzuschaffen.  Auch  dem  Rechtsbewußtsein
  des  Volkes  war  diese  französische  Erfindung  noch  ganz  fremd;
ein  Bedürfniß  darnach  schien  in  Deutschland  nicht  vorzuliegen,  da  seit
dem  Westphälischen  Frieden  ein  ernster  Streit  wegen  der  gemischten  Ehen
kaum  vorgekommen  war.

Erst  weit  später,  erst  durch  die  bitteren  Erfahrungen  des  preußischen
Kirchenstreits  gelangte  die  öffentliche  Meinung  zu  der  Einsicht,  daß  ein
paritätisches  Volk  um  des  confessionellen  Friedens  willen  der  Civil-Ehe
bedarf.  Damals  galt  der  großen  Mehrheit  der  Deutschen  nur  die  kirchlich
  eingesegnete  Ehe  für  vollkommen  rechtmäßig.  Auch  die  Rheinländer
dachten  nicht  anders,  und  die  preußische  Krone  hielt  sich  daher  für  befugt,
die  Bedingungen  der  kirchlichen  Eheschließung  auch  in  den  Ländern  des
rheinischen  Rechts  durch  Staatsgesetze  vorzuschreiben.  In  den  östlichen
Provinzen  galt  seit  dem  Jahre  1803  unangefochten  die  gesetzliche  Vorschrift,
  daß  die  Kinder  gemischter  Ehen  dem  Bekenntniß  des  Vaters  folgen
sollten;  in  den  Landschaften  des  Westens  dagegen  bestand  noch  eine  Fülle
von  verschiedenen  kirchlichen  Vorschriften,  welche  die  Einsegnung  gemischter
Ehen  erschwerten  oder  sie  nur  gegen  das  Versprechen  katholischer  Kindererziehung
  gestatteten.  Nach  wiederholten  vergeblichen  Verboten  und  Ermahnungen
  befahl  der  König  durch  die  Cabinetsordre  vom  17.  August
1825,  daß  jene  Declaration  vom  Jahre  1803  fortan  in  allen  Provinzen
befolgt  werden  solle.  Seine  Minister  glaubten  in  ihrer  naiven  Unkenntniß
katholischer  Verhältnisse,  hiermit  sei  endlich  ein  sicherer,  gleichmäßiger
        <pb n="420" />
        412  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

Rechtszustand  für  das  gesammte  Staatsgebiet  geschaffen;  denn  nach  protestantischer
  Logik  schien  es  undenkbar,  daß  die  römische  Kirche  ein  Gesetz,
das  sie  in  Schlesien  seit  zwanzig  Jahren  unweigerlich  befolgte,  in  Westphalen
  und  am  Rhein  bekämpfen  sollte.  Man  mußte  jedoch  bald  lernen,
daß  Rom  niemals  freiwillig  einen  Besitzstand  aufgiebt.  Die  rheinischen
Priester  umgingen  das  neue  Gesetz,  unbekümmert  um  das  gute  Beispiel
ihrer  schlesischen  Amtsbrüder.  Sie  verweigerten  die  Einsegnung  gemischter
Ehen  ohne  Angabe  von  Gründen,  da  sie  nicht  mehr  wagten,  den  Brautleuten
  das  förmliche  Versprechen  der  katholischen  Kindererziehung  abzufordern;
  und  selbst  die  wohlmeinenden  Bischöfe  Spiegel  und  Hommer
vermochten  dem  Unwesen  nicht  zu  steuern,  weil  die  in  den  rheinischen
Krummstabslanden  noch  bestehenden  alten  kirchlichen  Vorschriften  ohne
päpstlichen  Dispens  nicht  abgeändert  werden  durften.

Da  bot  sich  ein  Helfer  in  der  Noth:  der  neue  Vertreter  Preußens
beim  römischen  Hofe,  C.  K.  Josias  Bunsen.  Was  hätte  er  sich  damals
auch  nicht  zugetraut,  dieser  Liebling  des  Glücks,  in  den  ersten  Jahren
seiner  vielbeneideten  Erfolge!  In  kleinen  Verhältnissen  aufgewachsen,  dann
durch  Niebuhr  in  die  diplomatische  Laufbahn  eingeführt  und  nach  wenigen
Jahren  schon  des  Meisters  Nachfolger,  errang  er  sich  in  der  römischen
Gesellschaft  bald  eine  günstige  Stellung  durch  das  stärkste  und  wirksamste
seiner  mannigfaltigen  Talente,  die  ganz  eigenthümliche  Kunst  belebender
und  anregender  Unterhaltung.  In  dem  Palaste  Caffarelli  auf  der  Höhe
des  Capitols,  wo  die  preußische  Gesandtschaft  jetzt  hauste,  fand  sich  Alles
zusammen,  was  die  Weltstadt  an  geistreichen  Menschen,  Fremden  und  Einheimischen
  beherbergte,  und  noch  nach  langen  Jahren  gedachten  alle  alten
„Capitoliner",  wo  immer  in  der  Welt  sie  einander  begegneten,  mit  dankbarer
  Freude  jener  prunklosen  und  doch  so  reizvollen  Geselligkeit,  deren
sie  einst  bei  Bunsen  und  seiner  edlen  Frau,  einer  vornehmen  Engländerin
genossen  hatten.  Der  Hausherr,  ein  bildschöner  Mann  mit  leuchtenden
Prophetenaugen,  wußte  aus  der  Fülle  seiner  Gedanken  und  seiner  allseitigen
Belesenheit  jedem  Gaste  etwas  zu  bieten.  Die  jungen  Talente  unter
den  Künstlern  und  Gelehrten  schlossen  sich  ihm  begeistert  an,  er  förderte
ihre  Entwicklung  mit  feinsinnigem  Verständniß,  und  sie  ließen  sichs  gern
gefallen,  daß  er  die  Ideen  seiner  Schützlinge  ganz  unbedenklich  in  Wort
und  Schrift  für  sich  selber  ausnutzte.  Das  zweifellose  Selbstgefühl,  das
aus  jeder  seiner  Mienen  sprach,  heischte  und  erzwang  Bewunderung;  nur
selten  einmal  wagte  ein  unbefangenes  Weltkind  flüsternd  zu  bemerken,
dies  ewige  feierliche  Pathos  werde  auf  die  Dauer  doch  langweilig.

Von  dem  europäischen  Ruhme  seiner  Vorgänger  Humboldt  und  Niebuhr
  fiel  ein  Abglanz  zurück  auf  Bunsew's  jugendlichen  Scheitel;  die  namhaften
  Fremden,  die  sich  seiner  Gastfreundschaft  erfreut,  die  Engländer
zumal,  erzählten  überall  von  dem  Zauber  seines  Umgangs  und  der  Unermeßlichkeit
  seines  Wissens.  So  ward  er  berühmt  noch  bevor  er  Erheb-
        <pb n="421" />
        Bunsen  in  Rom.  413

liches  geleistet  hatte,  und  er  verstand  seinen  Ruf  im  Dienste  der  Wissen—
schaft  zu  verwerthen.  Durch  ihn  und  den  jungen  Posener  Philologen
Gerhard  kam  im  Jahre  1829  das  Institut  für  archäologische  Correspondenz
zu  Stande  —  gerade  in  dem  günstigen  Zeitpunkte,  da  die  Aufgrabung  des
römischen  Forums  begann  und  die  Vasen  von  Vulci,  die  etruskischen  Wandbilder
  in  den  Gräbern  von  Corneto  entdeckt  wurden  —,  ein  groß  gedachtes
und  umsichtig  geleitetes  Unternehmen  unter  dem  Schutze  der  Krone  Preußen,
das  von  Gelehrten  aller  Länder,  am  eifrigsten  von  Deutschen  und  Italienern
unterstützt,  für  die  Erforschung  der  Alterthümer  Italiens  einen  festen
Grund  legte  und  späterhin,  als  R.  Lepsius  in  das  Haus  am  tarpejischen
Felsen  einzog,  auch  die  junge  Wissenschaft  der  Aegyptologie  förderte.  Wie
anders  als  zwanzig  Jahre  zuvor  war  jetzt  Preußens  Stellung  in  der
gebildeten  Welt;  das  Ausland  begann  allmählich  zu  bemerken,  welche
geistigen  Kräfte  diesem  Staate  zu  Gebote  standen.  Die  gelehrten  deutschen
Romfahrer  brachten  den  verrufenen  Namen  der  Tedeschi  wieder  zu  Ehren;
keine  Landstadt  in  Mittelitalien,  vo  man  Gerhard,  den  guten  Signor
Odoardo  nicht  kannte  und  mit  gelehrten  Mittheilungen  versorgte.
Bunsen  war  von  der  Theologie  ausgegangen,  sein  frommes  Gemüth
konnte  mitten  in  den  Zerstreuungen  der  großen  Welt  den  täglichen  unmittelbaren
  Verkehr  mit  Gott  nicht  entbehren;  mit  seinem  Freunde  dem  Kronprinzen
  hoffte  er  auf  die  Selbständigkeit  einer  freien  evangelischen  Kirche.
Sein  halbes  Leben  lang  trug  er  sich  mit  dem  Plane,  alle  die  weit  entlegenen
historischen,  linguistischen,  theologischen,  juristischen  Forschungen,  die  er  in
den  Mußestunden  seines  Amtes  mit  eisernem  Fleiße  betrieb,  zu  einer  Philosophie
  der  Geschichte  zu  vereinigen,  welche  „den  sicheren  Pfad  Gottes  durch
den  Strom  der  Zeiten  verfolgen“,  das  Walten  der  Vorsehung  im  Werdegange
  der  Völker  nachweisen  sollte.  Er  selber  wähnte,  nur  das  seltsame
Spiel  des  Schicksals,  das  ihn  halb  wider  Willen  in  die  Bahnen  der
Diplomatie  verschlug,  habe  dies  sein  Lebenswerk  nicht  zur  Reife  kommen
lassen.  In  Wahrheit  war  die  schöpferische  Kraft  seines  Geistes  einem  so
gewaltigen  Stoffe  nicht  gewachsen;  auch  er  litt  gleich  seinem  prinzlichen
Freunde  unter  dem  Verhängniß  einer  glänzenden  vielseitigen  Begabung,
die  zu  allem  Großen  berufen  schien  und  sich  in  stolzen  Entwürfen  übernahm
  ohne  je  ein  vollendetes  Werk  zu  gestalten.  Wie  sein  Stil  bei  aller
Lebhaftigkeit  immer  weitschweifig  blieb  und  niemals  mit  der  Naturgewalt
ursprünglicher  Beredsamkeit  das  Herz  des  Lesers  packte,  so  erhob  sich  auch
der  wissenschaftliche  Gehalt  seiner  Schriften  nur  selten  über  das  Maß
eines  allerdings  gedankenreichen  und  weitumfassenden  Dilettantismus.
Und  noch  weniger  sogar  vermochte  er  den  Aufgaben  der  praktischen
Staatskunst  zu  genügen.  Die  unendliche  Empfänglichkeit  seines  leicht
erregbaren  Herzens  war  das  genaue  Gegentheil  jener  gesammelten,  fest
auf  ein  Ziel  gerichteten  Willenskraft,  welche  den  Staatsmann  macht;
niemals  ging  er  gänzlich  auf  in  dem  diplomatischen  Berufe,  dessen  Nüchtern-
        <pb n="422" />
        414  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

heit  er  beklagte  und  dessen  Glanz  er  doch  nicht  missen  mochte.  Auch  in
der  Politik  war  er  nicht  arm  an  feinen  Gedanken  und  neuen  Gesichts—
punkten;  er  verstand  zu  wachsen  mit  der  wachsenden  Zeit  und  lernte,  nach—
dem  er  anfangs  den  antirevolutionären  Anschauungen  Niebuhr's  blind—
lings  gefolgt  war,  die  constitutionellen  Ideen  des  Jahrhunderts  billiger
zu  beurtheilen;  er  liebte  das  Vaterland  seiner  Wahl  mit  glühender  Be—
geisterung  und  gab  selbst  in  dieser  muthlosen  Zeit  nicht  die  Hoffnung
auf,  daß  Preußen  dereinst  die  Deutschen  beherrschen  werde.  Aber  er  wußte
von  seinem  Staate  sehr  wenig.  Ihm  fehlte  gänzlich  die  Kenntniß  des
praktischen  Lebens  und  seiner  endlichen  Bedürfnisse,  die  dem  Staatsmanne
so  wesentlich  ist  wie  dem  Künstler  die  Beherrschung  der  technischen  Hand—
griffe;  ihm  fehlte  selbst  die  Gabe  das  Wirkliche  nüchtern  zu  beobachten,
dies  erste  und  unentbehrlichste  Talent  für  einen  Diplomaten,  der  dem
harten  Realismus  der  vaticanischen  Politik  Stand  halten  sollte.  Fort
und  fort  wiegte  sich  sein  Selbstgefühl  in  holden  Täuschungen.  Weil  sein
gastliches  Haus  gern  besucht  wurde,  meinte  er  schon  eine  Macht  in  Rom
zu  sein.  Wenn  er  aus  den  Fenstern  seines  Palastes,  von  der  ehr—
würdigsten  Stelle  Roms,  wo  einst  der  Tempel  des  Jupiter  Capitolinus  ge—
standen,  hinabschaute  auf  die  ewige  Stadt  und  die  Kuppelkirche  des  Gesuüͤ
tief  zu  seinen  Füßen,  da  überkam  ihn  zuweilen  ein  Rausch  der  Ueberhebung,
und  er  redete  in  seinen  Briefen,  als  wäre  er  ein  protestantischer  Gegenpapst
hier  mitten  im  katholischen  Babel.  So  oft  ihm  der  Papst  oder  ein  Car—
dinal  eine  jener  Artigkeiten  sagte,  welche  den  Südländern  gar  nichts  kosten,
rühmte  er  sich  eines  großen  diplomatischen  Erfolges.  Obgleich  er  die
mächtige  reaktionäre  Stimmung  in  der  Kirche  wohl  bemerkte,  so  hielt  er
doch  sein  Preußen  für  vollkommen  sicher,  da  der  Staat  in  seinen  trefflichen
Bildungsanstalten  ein  unfehlbares  Mittel  besitze  um  alle  ultramontanen
Einflüsterungen  abzuweisen  und  „der  römische  Stuhl  über  unsere  Katho—
liken  nur  eine  sehr  gemäßigte  Autorität  ausüben  werde“.  Die  stolze  Zu—
versicht  seiner  Berichte  gewann  ihm  in  Berlin  hohes  Vertrauen;  man  über—
schätzte  ihn  allgemein,  Mancher  stellte  ihn  hoch  über  Niebuhr.

Als  die  Händel  wegen  der  gemischten  Ehen  sich  verschärften,  wurde
er  im  Herbst  1827  nach  Berlin  gerufen,  um  sachkundigen  Rath  zu  er—
theilen.  Dort  eroberte  er  im  Sturme  Aller  Herzen,  er  bezauberte  Eich—
horn,  Bernstorff,  den  Kronprinzen  und  vornehmlich  den  König  selbst.  Kein
anderer  Mann  hatte  jemals  von  dem  alternden  Fürsten  so  viel  väterliche
Güte  erfahren;  die  neidischen  Hofleute  meinten,  es  fehle  nur  noch,  daß
der  König  den  jungen  Doktor  an  Sohnesstatt  annehme,  sonst  könne  er
nichts  mehr  für  ihn  thun.  Bis  in  die  ländliche  Abgeschiedenheit  des
Paretzer  Schlößchens,  das  niemals  ein  Minister  betrat,  durfte  Bunsen
seinem  gnädigen  Herrn  folgen;  wie  ein  alter  Hausfreund  war  er  zugegen,
wenn  der  König  mit  seiner  Gemahlin  Schach  spielte.  Für  seine  capi—
tolinische  Liturgie,  die  er  eigenmächtig  in  der  Gesandtschaftsgemeinde  ein—
        <pb n="423" />
        Das  Breve  über  die  Misch-Ehen.  415

geführt  hatte,  erhielt  er  nicht  nur  Verzeihung;  der  König  befahl  sogar
den  Druck  der  Arbeit  und  schrieb  selber  das  Vorwort.  Was  Wunder,
daß  er  also  mit  Gnaden  und  Ehren  überschüttet  noch  selbstgefälliger  als
sonst  ins  Leben  blickte.  Er  vermaß  sich  die  Frage  der  gemischten  Ehen
mit  Leichtigkeit  zu  lösen;  hatte  ihm  doch  der  Papst  feierlich  versprochen,
die  Wirren  am  Rhein  sollten  bald  ein  Ende  nehmen.  Im  Vertrauen
auf  diese  Zusage  gab  er  den  Rath:  Graf  Spiegel  möge  den  heiligen
Stuhl  um  Dispensation  bitten,  er  selber  aber  wolle  im  Namen  des  Königs
dies  Gesuch  unterstützen  und  den  Papst  zu  einer  Entscheidung  bewegen,
welche  dem  Staatsgesetze  den  Gehorsam  des  Clerus  sichere.  Die  Bischöfe
des  Westens  gingen  gern  auf  diesen  Vorschlag  ein;  sie  fühlten  sich  alle
durch  den  Gegensatz  der  weltlichen  und  der  geistlichen  Gesetzgebung  schwer
bedrängt  und  hießen  es  hochwillkommen,  wenn  der  Papst  zu  einer  Aus—
gleichung  bewogen  wurde,  die  nach  kirchlicher  Anschauung  nur  von  Rom
ausgehen  konnte.“)

Also  ward  auf  Bunsen's  Rath  zum  ersten  male  ein  gefahrvoller
Weg  betreten,  den  man  unter  Hardenberg's  Regiment  noch  klug  ver—
mieden  hatte:  die  Krone  verhandelte  mit  dem  heiligen  Stuhle  über  den
Umfang  ihrer  Hoheitsrechte,  denn  am  Ende  lief  der  Streit  doch  darauf
hinaus,  ob  das  Gesetz  des  Staates  gelten  solle  oder  nicht.  Auf  solchem
Wege  ließ  sich  eine  redliche  Ausgleichung  nimmer  erreichen,  obwohl  die
Curie  damals  der  empfangenen  Wohlthaten  noch  eingedenk  und  der  Krone
Preußen  keineswegs  feindlich  gesinnt  war.  Die  Verhandlungen  zogen  sich  in
die  Länge,  Papst  Leo  XII.  starb  darüber,  und  erst  als  der  König  mit  scharfen
Maßregeln  gegen  die  widersetzlichen  rheinischen  Priester  drohte,  erließ  Leo's
Nachfolger  Pius  VIII.  am  25.  März  1830  ein  Breve  an  die  Bischöfe
der  Kölner  Erzdiöcese,  das  von  Bunsen  als  ein  großer  Sieg  der  preu—
ßischen  Staatskunst  gefeiert  wurde  und  dem  hoffnungsvollen  Unterhändler
daheim  reiche  Lobsprüche  eintrug.  In  Wahrheit  hatte  die  Curie  in  diesem
seltsamen  Aktenstücke  den  ganzen  Wortschwall  ihrer  eintönigen  Rhetorik
aufgeboten  um  über  den  eigentlichen  Streitpunkt  wenig  oder  nichts  zu
sagen.  Der  Papst  gewährte  zwar  den  bisher  abgeschlossenen  gemischten
Ehen  seine  Verzeihung  und  gestattete,  solche  unerlaubte  Ehen  auch  in  Zu—
kunft  als  giltig  anzusehen;  doch  er  verbot  zugleich  den  Priestern  unbe—
dingt,  diese  von  der  Kirche  verabscheuten  Verbindungen  einzusegnen,  wenn
nicht  genügende  Bürgschaften  für  die  katholische  Erziehung  der  Kinder  vor—
lägen.  Alsdann  fügte  er  —  erzählend,  nicht  befehlend  —  hinzu:  bisher
sei  an  einigen  Orten  des  Rheinlands,  in  Jülich-Cleve-Berg,  den  Pfarrern
gestattet  worden,  bei  der  Abschließung  gemischter  Ehen  die  sogenannte  passive
Assistenz  zu  leisten.  Ob  dieser  mildere  Brauch  auch  fernerhin  gelten,  ob

*)  Schreiben  an  Bunsen:  von  Hommer,  16.  Dec.  1827;  von  Spiegel,  8.  Aug.
1828,  8.  Juli  1829;  von  Caspar  Max  Droste,  Bischof  von  Münster  27.  Dec.  1827.
        <pb n="424" />
        416  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

er  auch  in  den  alten  Krummstabslanden  der  Erzdiöcese  eingeführt  werden
dürfe,  darüber  gab  das  Breve  keine  Vorschrift.  Die  schwierige  Frage  blieb
ungelöst,  und  da  sie  irgendwie  gelöst  werden  mußte,  so  stand  ein  verhängnißvolles
  kirchenpolitisches  Zerwürfniß  fast  unvermeidlich  bevor.  —

Altenstein  fuhr  indessen  fort,  die  katholische  Kirche  mit  rücksichtsvoller
Schonung  zu  behandeln.  Noch  niemals  hatte  Preußens  Krone  das  Recht
des  Placet  so  nachsichtig  gehandhabt.  Die  älteren  noch  an  die  gestrenge
fridericianische  Kirchenpolitik  gewöhnten  Beamten  konnten  sich  in  diese  Zartheit
  gar  nicht  finden.  Als  einer  von  Altenstein's  obersten  Räthen,  Beckendorff
  zur  römischen  Kirche  übertrat,  erhob  sich  sofort  das  Gerücht,  der
Minister  sei  in  der  Hand  der  Papisten,  und  es  verstummte  auch  nicht  als
der  Convertit  unverzüglich  entlassen  wurde.  Schön,  der  überall  clericale
Umtriebe  witterte,  wagte  sogar  seinen  alten  Freund,  den  treuen  Protestanten
  Nicolovius  zu  beschuldigen,  auch  er  sei  insgeheim  katholisch  geworden,
  und  erregte  dadurch  einen  langen  gehässigen  Zwist,  den  der
König  durch  einen  scharfen  Verweis  an  den  leidenschaftlichen  Oberpräsidenten
  beendigte.

Freilich  kam  das  Wohlwollen  des  Ministers  zumeist  den  Bischöfen
zu  gute.  Denn  nach  seiner  territorialistischen  Ansicht  war  der  Staat  verpflichtet,
  jede  Kirche  nach  dem  Geiste  ihrer  eigenen  Verfassung  zu  regieren,
mithin  die  katholischen  Priester  ebenso  zum  Gehorsam  gegen  ihre  Bischöfe
anzuhalten,  wie  die  evangelischen  Geistlichen  zur  Unterwerfung  unter
die  oberstbischöfliche  Gewalt  des  Königs.  Und  wie  die  protestantische
Geistlichkeit  in  diesen  Tagen  des  Agendestreites  durch  die  nachdrücklichen
Vermahnungen  des  landesherrlichen  Kirchenregiments  bedrängt  wurde,
so  hatte  auch  der  niedere  Clerus  der  katholischen  Kirche  Schlesiens  unter
dem  Bevormundungseifer  des  Ministers  zu  leiden.  In  Schlesien  begann
sich  die  ultramontane  Partei  mit  Macht  zu  regen,  seit  der  Fürstbischof
Schimonsky,  ein  noch  im  alten  Germanicum  erzogener  strenger  Clericaler,
den  Hirtenstab  führte.  Wie  wurde  der  Breslauer  Jurist  Regenbrecht  mißhandelt
  und  angeschwärzt,  weil  er  in  einer  Dissertation  über  den  Ursprung
des  Kirchenregiments  den  Satz  erwies,  daß  Christus  der  Kirche  eine  Form
für  ihre  Verfassung  nicht  vorgeschrieben  habe  —  eine  Wahrheit,  welche
der  protestantischen  Welt  schon  seit  dreihundert  Jahren  geläufig  war.  Der
Mainzer  Katholik  und  die  gesammte  clericale  Presse  riefen  Wehe,  und
erschreckt  durch  dies  Geschrei  meinte  Gentz,  es  sei  unglaublich,  was  man  der
preußischen  Regierung  auf  ihren  Kathedern  heute  Alles  bieten  dürfe.  Selbst
der  ehrwürdige  Domherr  Dereser,  ein  alter  Kämpe  des  gemäßigten  Katholicismus,
  galt  schon  für  verdächtig,  sein  weitverbreitetes  Deutsches  Brevier

*)  Altenstein's  Bericht  an  den  König,  18.  Mai;  Cabinetsordre  an  Altenstein,
11.  Juni;  Altenstein  an  Lottum,  16.  Juli;  Lottum  an  Albrecht,  23.  Juli  1827.  Die
übrigen  Aktenstücke  in  Schön's  Papieren,  V.  156f.
        <pb n="425" />
        A.  Theiner  und  der  schlesische  Clerus.  417

für  ein  Lehrbuch  des  Unglaubens;  und  er  hatte  doch  einst  in  Straßburg
während  der  Revolution  seine  priesterliche  Treue  mit  Gefahr  seines  Lebens
ewährt.

Welches  Aufsehen  vollends,  als  ein  Schüler  Dereser's,  der  junge
Theolog  Anton  Theiner  alle  die  unklaren  reformatorischen  Gedanken,
welche  im  schlesischen  Clerus  seit  Langem  gährten,  öffentlich  auszusprechen
wagte.  In  seiner  Schrift  über  die  katholische  Kirche  Schlesiens  (1826)
kündigte  Theiner  den  Ultramontanen,  „die  von  Mainz  aus  das  bleierne
Scepter  der  Superstition  über  Deutschland  schwingen“,  offene  Fehde  an;
er  verlangte  Aufhebung  des  Cölibats,  Einführung  der  deutschen  Messe
und  des  Gemeindegesanges  und  meinte  harmlos,  das  Alles  lasse  sich  erreichen
  ohne  die  Einheit  der  katholischen  Kirche  zu  gefährden.  Das  phrasenreiche,
  weder  durch  neue  Gedanken  noch  durch  religiösen  Ernst  ausgezeichnete
  Buch  rief  eine  Unzahl  von  Streitschriften  hervor,  die  allesammt
vorsichtig  außerhalb  des  Machtbereiches  der  preußischen  Censur  erschienen.
Um  dieselbe  Zeit  wurde  dem  württembergischen  und  dem  badischen  Landtage
  in  mehreren  Petitionen  die  Abschaffung  des  Cölibats  empfohlen,  doch
weder  die  Landstände  noch  die  Regierungen  wollten  darauf  eingehen,  da
die  Masse  des  katholischen  Volkes  der  Bewegung  fern  blieb.  Auch  die
Schlesier  versuchten  die  Staatsgewalt  für  ihre  Reformgedanken  zu  gewinnen;
  elf  Geistliche  und  einige  Grundbesitzer  baten  den  König  um
Besserung  der  Kirchenzucht  und  des  Cultus,  vor  Allem  um  die  Zulassung
der  Muttersprache.

Der  Fürstbischof  fuhr  sogleich  mit  Vermahnungen  und  Strafen  dazwischen.
  Altenstein  aber  ertheilte  den  Bittstellern  eine  scharfe  Zurechtweisung,
  weil  er  die  Disciplin  in  der  Kirche  aufrecht  erhalten  wollte  und
nebenbei  auch  demagogische  Umtriebe  befürchtete.  Erst  als  der  Oberpräsident
  Merckel  sich  der  verfolgten  Geistlichen  annahm  und  Bunsen,  diesmal
  mit  Erfolg,  als  Vermittler  auftrat,  da  erst  entschloß  sich  die  Regierung
  zu  einem  milderen  Verfahren.  Der  König  untersagte  dem  Fürstbischof
  die  verhängten  Strafen  zu  vollstrecken,  aber  auch  der  Opposition
legte  der  Minister  Stillschweigen  auf,  denn  die  Einführung  deutschen
Gottesdienstes  berühre  das  Allerheiligste  der  Kirche,  das  Meßopfer,  und
sei  demnach  unzulässig  ohne  Genehmigung  der  kirchlichen  Oberen.  Also
ward  der  Friede  nothdürftig  hergestellt;  jedoch  das  Feuer  glimmte  unter
der  Asche  fort.  Diese  geringfügigen  schlesischen  Kirchenhändel  ließen  einen
Groll  zurück,  der  zwanzig  Jahre  später,  in  der  ungleich  radicaleren  deutschkatholischen
  Bewegung  sich  entladen  sollte.  Dem  wohlmeinenden  Minister
zürnten  beide  Parteien.  Nicht  ohne  Grund;  denn  das  erstarkende  kirchliche
  Selbstgefühl  konnte  nicht  mehr  dulden,  daß  dieser  Cultusminister  sich
berechtigt  hielt,  bald  evangelische  Geistliche  über  den  Geist  der  lutherischen
Agende,  bald  katholische  Priester  über  das  Meßopfer  amtlich  zu  belehren.
Das  alte  System  des  landesherrlichen  Kirchenregiments  hatte  sich  überv.

  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  27
        <pb n="426" />
        418  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

lebt;  unaufhaltsam  nahte  die  Zeit,  da  beide  Kirchen  diese  Vormundschaft
des  Staates  von  sich  weisen  mußten.

 

In  der  Leitung  des  Unterrichtswesens  war  Altenstein's  Hand  ungleich
glücklicher  als  in  der  Kirchenpolitik.  Zwar  vermochte  er  nicht  zu  verhindern,
daß  sein  alter  Gegner  Kamptz  im  Jahre  1824  als  Direktor  in  das
Cultusministerium  berufen  wurde.  Der  gefürchtete  Demagogenverfolger  benahm
  sich  indeß  ganz  anders  als  die  erschreckten  Lehrer  erwarteten;  er
konnte  den  gelehrten  Juristen  doch  nicht  verleugnen  und  behandelte  die
Männer  der  WMissenschaft  so  freundlich,  daß  die  Berliner  spotteten:  nun
möge  er  nur  sich  selber  nach  Köpenick  zu  den  eingesperrten  Demagogen
verbannen.  Mit  Justizgeschäften  überhäuft  behielt  er  auch  nur  wenig  Zeit
übrig  für  die  Arbeiten  seines  neuen  Amtes,  während  Nicolovius,  der  als
Freund  Arndt's  verdächtig  schien,  fortan  nur  noch  die  Kirchensachen,
nicht  mehr  das  Schulwesen  bearbeiten  sollte.  Metternich  und  sein
Anhang  nannten  den  getreuen  Fürsten  einen  moralischen  Herkules  und
hofften  schon,  die  Macht  des  demagogenfreundlichen  Ministers  sei  gänzlich
gebrochen.  Doch  auch  dieser  Schlag  blieb  ohne  ernstere  Folgen.  Altenstein
  und  sein  Johannes  Schulze  behielten  freie  Hand  und  führten  die
Unterrichtsverwaltung  in  dem  alten  Geiste  fort:  etwas  langsam  zwar  und
nicht  ohne  Aengstlichkeit,  aber  mit  Einsicht  und  Güte.  Eine  harte  Cabinetsordre
  vom  Jahre  1822,  welche  die  Absetzung  verdächtiger  Lehrer  und  Geistlichen
  beschleunigen  sollte,  wurde  sehr  milde  ausgeführt.  Ueber  die
politischen  Umtriebe  auf  den  Gymnasien  mußten  die  Oberpräsidenten  mehrmals
  Bericht  erstatten,  und  sie  meldeten  übereinstimmend,  daß  gar  kein
Anlaß  zu  Besorgnissen  vorliege.'  Die  im  Jahre  1819  eingeleiteten  Untersuchungen
  währten  freilich  fort,  und  auch  späterhin  griff  die  Demagogenverfolgung
  sich  dann  und  wann  noch  ein  Opfer  aus  den  Reihen  der  Lehrer
heraus;  aber  Altenstein  erreichte,  daß  die  Freiheit  des  Lehrstuhls  im
Wesentlichen  ungestört  blieb  und  die  gesunde  Entwicklung  der  Unterrichtsanstalten
  auch  in  diesen  Jahren  des  trüben  Mißtrauens  anhielt.  —

Mittlerweile  war  die  neue  Verwaltungsorganisation  endgiltig  sicher
gestellt  worden.  Noch  einmal  hatte  der  König,  bald  nach  Hardenberg's
Tode,  eine  Commission  einberufen,  um  einen  Plan  für  die  Vereinfachung
der  Verwaltung,  so  weit  sie  nur  irgend  möglich  sei,  auszuarbeiten;)
natürlich  durfte  Ladenberg,  der  unerbittliche  Sparer,  dabei  nicht  fehlen.
Und  noch  einmal  drängte  sich  ein  Gewirr  von  Reformvorschlägen  an  den

 

*)  Berichte  der  Oberpräsidenten  an  Altenstein  vom  November  bis  December  1819
und  April  bis  Juni  1824  (nach  Aktenauszügen,  die  mir  C.  Varrentrapp  mitgetheilt  hat).
**)  Cabinctsordre  vom  3.  Juni  1823.
        <pb n="427" />
        Vereinfachung  der  Verwaltung.  419

Thron.  Die  altständische  Partei  und  mehrere  der  Oberpräsidenten  kamen
wieder  auf  ihren  alten  Lieblingsplan,  auf  die  Provinzialminister  zurück,
weil  oder  obgleich  der  greise  Staatskanzler  noch  kurz  vor  seinem  Tode
dringend  vor  dieser  Verstärkung  des  Particularismus  gewarnt  hatte.)
Von  den  Rheinländern  und  einzelnen  strammen  Bureaukraten  ward  die
Einführung  des  Präfektursystems  empfohlen,  und  der  unglückliche  Vorschlag
gewann  einmal  sogar  auf  kurze  Zeit  die  Mehrheit  im  Ministerrathe,  weil
man  um  jeden  Preis  sparen  wollte.  Die  Frage,  wie  die  Einheit  des  Staatswillens
  neben  der  freien  Bewegung  der  Theile  bestehen  solle,  schien  in
den  verwickelten  Verhältnissen  Preußens  so  schwierig,  daß  selbst  erfahrene
und  einsichtige  Staatsmänner  in  ihrem  Urtheil  schwankten.  Motz,  der
neue  Oberpräsident  von  Sachsen,  wollte  den  Schwerpunkt  der  Verwaltung
in  die  Provinzialinstanz  verlegen  und  an  die  Spitze  jeder  Provinz  ein
großes  Regierungscollegium  stellen,  das  nur  ausführende,  abhängige  Mittelbehörden
  unter  sich  hätte.*)  Er  erkannte  jedoch  bald,  daß  die  Größe  der
preußischen  Provinzen  diesen  geistreichen  Gedanken  unausführbar  machte,
und  schlug  nunmehr  vor,  die  Oberpräsidenten  sollten  drei  Monate  im
Jahre  zu  Berlin  leben,  um  die  Bezirksregierungen  mit  der  Centralverwaltung
  im  Einklang  zu  erhalten;  so  ließen  sich  die  Vorzüge  der  Fachministerien
  mit  denen  der  Provinzialminister  vereinigen.)

Alle  diese  Vorschläge  wurden  verworfen.  Die  Wiedereinführung  der
Provinzialminister  erschien  jetzt,  nach  der  Errichtung  der  Provinzialstände
schlechthin  gefährlich  für  die  Staatseinheit.  Die  Härte  des  Präfektursystems
aber  war  dem  Könige  von  Haus  aus  widerwärtig,  und  wie  er  dachte  das
Volk  in  den  alten  Provinzen;  hier  war  die  altgewohnte  collegialische  Verwaltung
  der  Regierungen  sehr  tief  eingewurzelt,  außer  den  Landräthen  konnten
Einzelbeamte  hier  niemals  auf  das  öffentliche  Vertrauen  zählen.  Auf  den
Vorschlag  der  Commission  befahl  der  König  am  31.  August  1824,  daß  die
neue  Verwaltungsordnung  im  Wesentlichen  unverändert  bleiben  sollte;  )
nur  die  Oberpräsidenten  erhielten  durch  eine  neue  Instruktion  (31.  Dee.)
abermals  erweiterte  Befugnisse.  Im  Einzelnen  dagegen  wurde  rücksichtslos
  und  nicht  ohne  Härte  aufgeräumt.  Die  Oberpräsidenten  hatten  fortan
neben  ihrem  Amte  auch  den  Vorsitz  in  dem  Regierungscollegium  der
Provinzialhauptstadt  zu  führen;  die  Stellen  der  Vizepräsidenten  und  der
Direktoren  in  den  Regierungen  fielen  hinweg,  desgleichen  eine  lange  Reihe
niederer  Aemter.  Friedr.  Schöll  und  einige  Andere  von  Hardenberg's

 

*)  Hardenberg,  P.  M.  über  die  Verbesserung  der  jetzigen  Organisation  der  Ministerien
  und  Provinzialbehörden,  Sept.  1822.
*“)  (Daniels)  F.  C.  A.  v.  Motz.  Eine  Biographie.  Erfurt.  1833.  S.  187.
*  .)  Motz,  Denkschrift  über  die  Vereinfachung  der  Verwaltung,  Magdeburg  9.  Okt.
1823,  der  Immediat-Commission  eingereicht.
)DHauptbericht  der  Commission,  4.  Juli;  Cabinetsordre  vom  31.  Aug.;  Weisungen
  des  Königs  an  Klewitz,  Schuckmann,  Altenstein,  31.  Aug.  1824.
27  *
        <pb n="428" />
        420  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

zweifelhaften  Freunden  mußten  noch  für  allerhand  Versprechungen  ihres
alten  Gönners  wohl  oder  übel  entschädigt  werden.)  Doch  nachdem  dies
letzte  Vermächtniß  des  leichtsinnigen  Kanzlers  berichtigt  war,  herrschte  in
allen  Zweigen  des  Staatsdienstes  eine  spartanische  Einfachheit,  fast  so
streng  wie  zur  Zeit  Friedrich  Wilhelm's  I.  Knapp  waren  die  Gehalte,
kahl  und  ärmlich  die  Amtsräume;  manche  der  neuen  Staatsbauten  —
so  das  Haus  des  Arnsberger  Oberlandesgerichts  —  sahen  einer  Scheune
ähnlicher  als  einem  Palaste;  nur  für  die  Dienstgebäude  der  Hauptstadt
konnte  Schinkel  zuweilen  eine  anspruchslose  künstlerische  Ausschmückung
erlangen.  Es  war  der  Stolz  des  preußischen  Beamten,  daß  keine  andere
Großmacht  die  wirthschaftlichen  Kräfte  ihres  Volkes  so  haushälterisch
schonte;  seine  Standesehre  gebot  ihm,  der  Krone  jede  irgend  vermeidbare
Ausgabe  zu  ersparen.  Als  Eichhorn  durch  die  langwierige  Kriegskosten-Abrechnung
  mit  Frankreich  dem  Staate  Millionen  gerettet  hatte,  wollte
er  eine  sehr  bescheidene  Gratification,  die  ihm  der  König  zuwies,  schlechterdings
  nicht  annehmen;  erst  nach  Jahren  gab  er  nach,  weil  der  Monarch
darauf  bestand.)  ·

So  ging  die  neue  Verwaltungsordnung  aus  langem  Streite  siegreich
hervor,  und  fortan  blieb  sie  durch  viele  Jahre  fast  unangefochten,  weil
sich  ihre  wohlthätige  Wirksamkeit  nicht  mehr  verkennen  ließ.  Wohl  klagte
man  über  ihre  schwerfälligen,  verwickelten  Formen:  kam  es  doch  zuweilen
vor,  daß  eine  Verwaltungssache  fünf  Instanzen,  von  der  Gemeinde  zum
Landrath,  zur  Regierung,  zum  Oberpräsidenten,  endlich  zum  Minister
durchlaufen  mußte.  Doch  selbst  dieser  Mißstand  ward  ertragen,  denn  die
Häufung  der  Instanzen  bot  gegen  Willkür  und  Parteilichkeit  eine  sichere
Gewähr.  Der  König  aber  hatte  auch  diesmal,  wie  so  oft  gegenüber  den
Forderungen  der  Provinzialstände  seiner  monarchischen  Pflicht  getreu  die
Continuität  des  Rechts  gewahrt,  die  großen  Errungenschaften  der  Stein-Hardenbergischen
  Epoche  gerettet.  Niemand  war  froher  darüber  als  Stägemann,
  der  Veteran  aus  Stein's  Tagen,  der  jetzt  als  Lottum's  nächster
Untergebener  alle  wichtigeren  Cabinetsordres  zu  entwerfen  hatte.

Nachdem  die  Entscheidung  gefallen  war,  versuchte  Schön  noch  einmal
  dem  Könige  die  Ernennung  von  acht  Provinzialministern  neben  sechs
Fachministern  zu  empfehlen.  Der  Versuch  blieb  erfolglos.  W.  Humboldt
  aber  wurde  dadurch  veranlaßt,  in  einer  meisterhaften  Abhandlung
(vom  1.  Februar  1825)  die  Einheit  der  Verwaltung  ebenso  schlagend  zu
rechtfertigen,  wie  er  vormals  in  seiner  Denkschrift  über  die  Provinzialstände
  die  Einheit  der  Verfassung  vertheidigt  hatte.  „Grade  die  höchste
Verantwortlichkeit  —  so  erwiderte  er  dem  Vorkämpfer  des  Provinzialsystems
—  ist  bei  diesem  System  gelähmt.  Die  politische  Einheit  des  Staates

 

*)  Schöll  an  Albrecht,  30.  Dec.  1823;  Cabinctsordre  an  Lottum,  31.  März  1824.
**)  Bernstorff  an  Hardenberg,  13.  Juli  1822;  Eichhorn  an  den  König,  11.  Dec.  1826.
        <pb n="429" />
        Die  Landwehr.  421

ist  ganz  etwas  anderes  als  der  Complexus  aller  seiner  Theile.  Daraus
folgt,  was  ich  für  den  ersten  aller  Verwaltungsgrundsätze  ansehe,  daß  die
Verwaltung  von  ihrem  höchsten  Punkt  bis  zum  untersten  eine  ununter—
brochene  Reihe  bilden  und  die  oberste  Hand  noch  in  dem  untersten  Druck
fühlbar  sein  muß.  Wo  das  nicht  ist  kann  man  weder  für  die  Güte  der
Normen  noch  für  die  der  Ausführung  stehen.  Der  politische  Ausdruck
der  Einheit  aber  ist  die  Subordination;  wo  in  einer  Reihe  Coordination
eintritt,  da  sind  zwei  und  nicht  mehr  eins.““)  —

Ebenso  glücklich  wie  die  neue  Verwaltungsorganisation  bestand  auch
das  Wehrgesetz  alle  Anfechtungen.  Seit  den  Soldatenrevolutionen  Südeuropas
  betrachteten  die  fremden  Höfe  das  preußische  Volksheer  noch  argwöhnischer
  denn  zuvor.  So  oft  der  König  mit  fremden  Souveränen
zusammentraf,  bekam  er  freundschaftliche  Warnungen  zu  hören.  Wenn
fremde  Offiziere  den  preußischen  Manövern  beiwohnten,  dann  zeigten  sie
selten  ein  Verständniß  für  den  kriegerischen  Geist  dieses  Volks  in  Waffen,
und  manche  erzählten  daheim  arge  Märchen  von  der  demokratischen  Zuchtlosigkeit
  der  Landwehr.  Im  Lande  selbst  dagegen  verstummte  allmählich
jeder  Widerspruch;  der  Gedanke  der  allgemeinen  Wehrpflicht  war  dem
Volke  in  Fleisch  und  Blut  gedrungen.  Der  König  gab  um  das  Jahr
1824  seine  letzten  Bedenken  auf,  nachdem  er  sich  mehrmals  persönlich  von
den  achtungswerthen  Leistungen  der  Landwehr  überzeugt  hatte;  und  seine
Generale  stimmten  nach  und  nach  alle  darin  überein,  daß  der  Staat  nur
durch  das  Landwehrsystem  seine  Stellung  unter  den  großen  Militärmächten
behaupten  könne.  Kaum  minder  lebhaft  als  Gneisenau  vertheidigte  sein
alter  Gegner  Müffling  die  Ideen  Scharnhorst's.  Fragen  Sie  England,
Frankreich,  Oesterreich,  Rußland,  ob  man  uns  bezwingen  wolle  —  schrieb
er  dem  Prinzen  August  —  so  werden  sie  antworten:  „daß  ein  Krieg  mit
uns  ein  höchst  gewagtes  Spiel  ist,  weil  wir  nichts  anderes  mehr  führen
können  als  Nationalkriege.  Freilich  mag  es  den  Herren  unbequem  sein
sich  sagen  zu  müssen,  das  kleine  unbedeutende  Preußen  wäre  so  leicht  zu
bewehren.  Von  dem  Tage,  an  welchem  wir  unser  Landwehrsystem  in
ein  Beurlaubtensystem  umwandeln  sollten,  sinkt  der  preußische  Staat  in
die  Kategorie  jedes  anderen  Staates  herab,  der  50  Mill.  Thlr.  Einnahmen
hat,  während  er  jetzt  auf  einer  ganz  unberechenbaren  Höhe  steht,  da  keine
von  allen  uns  umgebenden  Nationen  fähig  ist,  das  Landwehrsystem  in
seinem  ganzen  moralischen  Umfange  einzuführen.“)

Aber  wie  unfertig  war  dies  System  noch  in  seiner  Durchbildung

 

*)  Auf  diese  Denkschrift  habe  ich  in  den  Preußischen  Jahrbüchern  1877  (XXXVIII.
406)  aufmerksam  gemacht.  Inzwischen  ist  sie  vollständig  veröffentlicht  in  den  „Weiteren
Beiträgen  und  Nachträgen  zu  den  Papieren  des  Ministers  von  Schön".  Berlin  1881.
S.  187.  Vgl.  Beilage  13.

**)  Müffling,  Denkschrift  über  die  Landwehr  (an  Prinz  August).  Dem  Staatskanzler
  überreicht,  12.  Juli  1821.
        <pb n="430" />
        422  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

wie  weit  stand  die  Wirklichkeit  hinter  dem  Ideale  der  allgemeinen  Wehrpflicht
  zurück.  Der  enge  Rahmen  des  stehenden  Heeres  reichte  kaum  aus
um  die  Hälfte  der  Dienstfähigen  aufzunehmen.  Auch  der  Nothbehelf  der
Landwehr-Rekruten  bewährte  sich  schlecht;  diese  mangelhaft  ausgebildeten
Krümper  paßten  am  wenigsten  zu  den  altgedienten  Wehrmännern.  Da
der  unüberschreitbare  Ausgabenetat  schlechterdings  keine  Vermehrung  der
Linientruppen  gestattete,  so  schien  nur  noch  ein  Mittel  übrig,  um  mindestens
die  Mehrzahl  der  Wehrpflichtigen  durch  die  Schule  des  stehenden  Heeres
gehen  zu  lassen:  die  Herabsetzung  der  Dienstzeit  auf  zwei  Jahre.  Diesen
Ausweg  empfahlen  Müffling  und  mehrere  andere  Generale,  der  König
aber  trug  Bedenken,  die  ohnehin  allzu  schwache  Linienarmee  auch  noch  in
ihrer  technischen  Ausbildung  zu  schädigen.  Die  falsche  Sparsamkeit  des
Kriegsministers  Hake,  der  den  dringenden  Mahnungen  der  Finanzverwaltung
  nie  zu  widersprechen  wagte,  wurde  bereits  zur  Verschwendung,  da
die  Ausgaben  für  das  Heer  ihren  Zweck  nicht  mehr  ganz  erreichten.  Die
Kriegstüchtigkeit  der  Landwehr  sank,  seit  das  zweite  Aufgebot  gar  nicht
mehr,  das  erste  nur  noch  einmal  jährlich  auf  vierzehn  Tage  zu  Uebungen
einberufen  wurde.  Für  die  schleunige  Mobilmachung  des  Heeres  war  nur
mangelhaft  vorgesorgt;  der  Generalstab,  der  im  Kriege  100  Offiziere  brauchte,
mußte  sich  im  Frieden  mit  44  begnügen,  wovon  26  an  die  Armcecorps
vertheilt  waren.  Mit  Sorge  berechneten  die  Generale,  daß  Preußen  bei
plötzlich  einbrechender  Kriegsgefahr  seine  Rüstungen  zwar  vielleicht  etwas
schneller  als  die  Nachbarstaaten  beenden  könne,  aber  nicht  schnell  genug
um  mit  Sicherheit  die  Offensive  zu  ergreifen,  welche  dem  Charakter  und
den  Ueberlieferungen  dieses  Heeres  entsprach.

Auch  die  preußische  Armee  blieb  nicht  unberührt  von  der  Erstarrung,
welche  in  dieser  langen  Friedenszeit  alle  großen  Heere  Europas,  am  ärgsten
das  österreichische,  überfiel.  Das  Avancement  stockte  gänzlich,  Leutnants  mit
zwanzig  Dienstjahren  waren  schon  nicht  selten;  kein  Regiment,  das  nicht
einige  überzählige  Offiziere  in  den  Listen  führte.  Die  Formen  des  Dienstes,
die  sich  während  des  Krieges  etwas  aufgelockert  hatten,  wurden  wieder
mit  altpreußischer  Peinlichkeit  gehandhabt,  denn  der  König  erkannte,  daß
bei  so  kurzer  Dienstzeit  die  Mannschaft  nur  durch  unnachsichtliche  Strenge
militärisch  erzogen  werden  konnte;  aber  auch  die  unfruchtbaren  Künste  des
Exercirplatzes  erlangten  wieder  eine  übermäßige  Geltung.  Bei  vielen  Infanterieregimentern
  wurde  auf  Lehrschritt  und  Parademarsch  mehr  Werth
gelegt,  als  auf  Felddienst  und  Schießübungen.  Mancher  General  der
Cavallerie  meinte  das  Höchste  gelungen,  wenn  er  seine  Schwadronen  in
schnurgerader  Front  —  die  Pferde  scharf  gezäumt,  stark  versammelt  und
mit  hoch  aufgerichteten  Hälsen  —  in  feierlichem  kurzem  Galopp  oder  Trab
defiliren  sah;  die  wichtigste  Aufgabe  der  Reiterei,  das  rasche  Durchmessen
weiter  Entfernungen,  fand  wenig  Beachtung.  Selbst  die  Allgemeine  Kriegsschule
  in  Berlin  leistete  in  diesen  müden  Jahren  nur  Mittelmäßiges,  obgleich
        <pb n="431" />
        Der  Generalstab.  423

der  geniale  Clausewitz  an  ihrer  Spitze  stand.  Auch  jener  leidige  Standes—
übermuth,  der  in  den  Zeiten  vor  1806  so  viel  Unfrieden  angestiftet,  regte
sich  zuweilen  wieder.  Als  Leutnant  Blücher,  ein  Enkel  des  Feldmarschalls,
bei  einem  nächtlichen  Liebesabenteuer  den  Schauspieler  Stich  niedergestochen
hatte,  hielt  der  König  selbst  für  nöthig  seine  Offiziere  zu  warnen.  „Ich
will  nicht,“  schrieb  er  dem  Kriegsminister,  „daß  die  Offiziere  meiner  Armee
die  Aufrechterhaltung  der  Würde  ihres  Standes  in  der  blutigen  Erwiderung
selbstverschuldeter  Beleidigungen  suchen,  sondern  ich  fordere  von  ihnen,  daß
sie  dieselbe  durch  ein  verständiges  und  sittliches  Betragen  und  durch  Unter—
lassung  von  Handlungen  bewahren,  die  nach  den  Gesetzen  der  Moral  und
der  Ehre  gleich  verwerflich  sind.“)

Bei  Alledem  blieb  der  Kern  des  Heeres  gesund,  der  Vorrath  an
militärischen  Talenten  unerschöpflich.  So  schneidige  Reiterführer  wie  General
Wrangel  ließen,  dem  Reglement  zum  Trotz,  den  frischen  wagenden  Reitergeist
  nicht  untergehen,  und  für  den  Fall  des  Krieges  blickte  das  Heer  zuversichtlich
  auf  zwei  Männer,  die  ihm  als  seine  Feldherren  galten:  auf
Gneisenau,  den  neu  ernannten  Feldmarschall,  und  auf  Grolman,  der
sechs  Jahre  nach  seiner  Entlassung  wieder  in  die  Linie  eingetreten  war,
nachdem  Prinz  August  und  Witzleben  den  Unwillen  des  Königs  endlich
beschwichtigt  hatten.  Unterdessen  währte  die  rüstige  Thätigkeit,  welche
Grolman  einst  im  Generalstabe  erweckt  hatte,  auch  unter  seinem  Nachfolger
  General  Müffling  fort.  Der  neue  Chef  unternahm  alljährlich
Uebungsreisen  mit  seinen  Offizieren  und  veranstaltete  umfassende  kriegsgeschichtliche
  Forschungen,  als  deren  erste  Frucht  die  Geschichte  des  siebenjährigen
  Krieges  erschien,  eine,  soweit  die  dürftigen  Quellen  reichten,
gründliche  und  unparteiische  Arbeit,  die  Vorläuferin  reiferer  Werke.  Im
Jahre  1821  wurde  der  Generalstab  vom  Kriegsministerium  abgetrennt  und
als  selbständige  Behörde  dem  Könige  unmittelbar  untergeordnet.  Technische
Gründe  veranlaßten  diese  Reform,  und  Niemand  ahnte,  wie  tief  sie  dereinst
  auf  die  Verfassung  des  Staates  einwirken  sollte:  durch  sie  ward  es
möglich,  daß  der  König  von  Preußen  auch  als  constitutioneller  Herrscher
der  freie  Kriegsherr  seiner  Truppen  bleiben  und  sein  monarchisches
Heer  vor  den  Schwankungen  des  parlamentarischen  Parteikampfes  behüten
konnte.  —

Trotz  der  allgemeinen  Wehrpflicht,  trotz  der  Städteordnung  und  der
Provinzialstände  blieb  Preußen  noch  immer  wesentlich  ein  Staat  des  Beamtenthums.
  Ungeheuer  war  die  Macht  dieses  politischen  Standes;  mit
Einschluß  der  Offiziere,  der  Lehrer  und  der  Geistlichen,  die  nach  dem  Landrechte
  noch  zu  den  Beamten  gerechnet  wurden,  umfaßte  er  nahezu  Alles,
was  die  Nation  an  feinerer  Bildung  besaß,  und  ergänzte  sich  beständig
durch  den  Zudrang  frischer  Kräfte  aus  allen  Schichten  der  Gesellschaft

 

*)  Cabinetsordre  an  Hake,  9.  Okt.  1823.
        <pb n="432" />
        424  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

Durch  das  Beamtenthum  erfuhr  die  Krone  was  im  Volke  vorging  und
das  Volk  was  Rechtens  war;  denn  von  dem  öffentlichen  Rechte  des  Landes,
selbst  von  solchen  Gesetzen,  welche  Jeden  unmittelbar  angingen,  besaß  die
Masse  noch  gar  keine  Kenntniß,  sie  befolgte  was  die  Behörden  anordneten
und  beruhigte  sich  bei  dem  kindlichen  Glauben,  der  auch  selten  getäuscht
wurde,  daß  im  königlichen  Dienste  Alles  mit  rechten  Dingen  zugehe.
Mit  gutem  Grunde  sagte  man  in  den  Beamtenkreisen:  in  Preußen
macht  der  Staatsdienst  fast  die  Verfassung  selber  aus.  Im  Staatsdienst
allein  konnte  der  Ehrgeiz  des  politischen  Talents  seine  Thatkraft  erproben;
sehr  selten  fand  sich  in  den  höheren  Ständen  ein  guter  Kopf,  der  nicht
einmal  auf  längere  oder  kürzere  Zeit  ein  Staatsamt  bekleidet  hätte.  Durch
Rechtschaffenheit,  Pflichttreue,  gründliche  Bildung  übertraf  der  preußische
Beamtenstand  in  dieser  seiner  klassischen  Epoche  jede  andere  regierende
Klasse  in  Europa.  Selber  ohne  wirthschaftliche  Klassenselbstsucht,  vermochte
er,  wie  das  Königthum,  dem  er  diente,  die  Interessenkämpfe  der  bürgerlichen
  Gesellschaft  gerecht  und  unbefangen  zu  betrachten.  Aber  er  stand
dem  Leben  zu  fern,  er  gewann  in  der  Stille  seiner  Amtsstuben  nur  selten
ein  vollständiges  Bild  von  den  Wünschen  und  Bedürfnissen  des  arbeitenden
Volks,  er  vergeudete  viel  gute  Kraft  in  formenseliger  Papierthätigkeit
und  trug  ein  Selbstgefühl  zur  Schau,  das  den  Deutschen  draußen  im
Reich  ein  Gräuel  war.  Wenn  die  steifen,  sparsamen  Berliner  Geheimen
Räthe  im  Sommer  nach  Karlsbad  oder  Ems  kamen,  um  sich  von  den
Plagen  des  arbeitsreichen  Winters  zu  erholen,  dann  ärgerte  sich  der  gemüthliche
  süddeutsche  Badegast  an  dem  scharf  absprechenden  Wesen  der
gestrengen  Herren  um  so  gründlicher,  da  er  ihnen  die  geistige  Ueberlegenheit
  selten  bestreiten  konnte.  Der  Stolz  der  Beamten  stand  niemals  höher
als  in  diesen  Tagen,  da  ihr  Staat  in  der  großen  Politik  eine  so  bescheidene
Rolle  spielte,  und  vertrug  sich  sehr  wohl  mit  dem  altpreußischen  Erbfehler
der  Tadelsucht.

Ganz  unleidlich  erklang  das  Selbstlob  der  Bureaukratie  in  der  Schrift
des  Regierungsraths  Wehnert  über  den  Geist  der  preußischen  Staatsorganisation.
  Mit  dem  unfehlbaren  Dünkel  eines  Standes,  „der  wissenschaftliche
  Cultur  und  Erfahrung  des  Geschäftslebens“  in  sich  vereinigte,
sah  der  gescheidte  und  wohlmeinende  Beamte  hernieder  auf  „die  öde
Pedanterie  und  die  gewagte  Speculation  einseitiger  Gelehrten“.  Er  erklärte
das  Beamtenthum  für  „die  eigentliche  ideelle  Kraft  des  Volksgeistes“  und
versicherte  herablassend:  „der  Widerstreit  der  Verfassungsformen,  der  heute
die  Welt  erschüttert,  geht  an  Preußen  vorüber";  erst  wenn  die  Provinzialstände
  in  ihrem  bescheidenen  Wirkungskreise  die  nöthige  Reife  erlangt
hätten,  wollte  er  dereinst  einmal  die  Reichsstände  berufen  sehen.  So  wenig
ahnte  man  in  diesen  Beamtenkreisen  von  der  revolutionären  Macht  der
constitutionellen  Ideen.

Ein  mächtiger  Bundesgenosse  erstand  der  bureaukratischen  Selbst-
        <pb n="433" />
        Die  Blüthezeit  der  Bureaukratie.  425

genügsamkeit  in  der  Staatslehre  der  herrschenden  Philosophenschule.  Fast
noch  überschwänglicher  als  die  Beamten  selbst  pries  Hegel  den  Staat  der
Intelligenz.  Er  fand  in  dem  preußischen  Beamtenthum  das  alte  Ideal
der  Philosophen,  die  Herrschaft  der  Wissenden  verwirklicht,  und  nach
Schülerart  des  Meisters  Gedanken  übertreibend,  erwies  der  Jurist  Sietze
in  den  tollen  Dithyramben  seiner  preußischen  Staats-  und  Rechtsgeschichte
(1829)  geradezu  die  begriffsmäßige  Vollkommenheit  der  preußischen  Ver—
fassung.  Da  war  Preußen  „eine  Riesenharfe,  ausgespannt  im  Garten
Gottes  um  den  Weltchoral  zu  leiten“,  das  preußische  Recht  die  Frucht
des  Selbstbewußtseins  von  Europa,  die  Verkörperung  des  göttlichen  Wortes;
zum  Schluß  die  Weissagung:  „Preußen  wird  alle  Völker  beherrschen,  nicht
durch  Ketten,  aber  durch  seinen  Geist.“  So  wunderliche  Verirrungen  trieb
das  Stillleben  dieses  literarischen  Zeitalters  hervor:  der  rüstige  Staat,
der  durch  den  Schrecken  seiner  siegreichen  Waffen  als  Störenfried  der
alten  Staatengesellschaft  emporgekommen  war,  sollte  als  weltbürgerlicher
Schulmeister  seine  Tage  friedlich  beschließen!  Diese  harmlose  Ansicht  von
Preußens  historischem  Berufe  begann  auch  im  Auslande  bereits  Anklang
zu  finden.  Die  liberalen  Redner  der  französischen  Kammer  pflegten  den
preußischen  Staat,  obgleich  er  ihnen  sonst  kaum  der  Beachtung  werth
schien,  als  das  Musterland  ernster  wissenschaftlicher  Bildung  zu  feiern.
Royer  Collard  gestand:  „Ihr  habt  die  Freiheit  des  Unterrichts,  wir
die  Freiheit  der  Presse“,  und  V.  Cousin,  den  die  Thorheit  der  Demagogenverfolger
  eine  Zeit  lang  in  Berlin  festgehalten  hatte,  hielt  nach  der
Heimkehr,  der  erlittenen  Unbill  hochherzig  vergessend,  begeisterte  Vorträge
über  die  Wunder  der  Hegel'schen  Philosophie  und  des  preußischen  Schulwesens.
  —

Die  Preußen  blickten  mit  Stolz  auf  ihren  Staat  und  stimmten  aus
vollem  Herzen  ein,  als  Spontini's  mächtige  Hymne  Borussia  zuerst  auf
dem  Hallischen  Musikfeste  1829  erklang.  Und  doch  hatte  diese  Nation
schon  längst  das  Alter  erreicht,  das  der  Kämpfe  eines  freien  öffentlichen
Lebens  bedarf,  um  seine  Cultur  gesund  zu  erhalten.  Die  gerühmte  Bildung
  des  Staates  der  Intelligenz  zeigte  der  schwächlichen,  krankhaften
Züge  genug.  Welch  einen  seltsamen  Anblick  boten  doch  die  Zustände  der
Hauptstadt  mit  ihrer  Fülle  edler  geistiger  Kräfte  und  ihrem  abgeschmackten,
kindisch  unreifen  Philisterthum.  Selbst  nach  deutschen  Begriffen  war
Berlin,  obwohl  der  Verkehr  beständig  wuchs,  noch  immer  eine  arme  Stadt.
Eine  Spiegelscheibe  in  einem  Fenster  des  königlichen  Palastes,  ein  Geschenk
des  russischen  Kaisers,  war  die  einzige  in  der  Residenz  und  wurde  ebenso
andächtig  bewundert  wie  das  neue  Muschelgrotten-Zimmer  in  Fuchs'  Conditorei
  unter  den  Linden  oder  die  überaus  bescheidenen  Gaslaternen,  die
seit  1826  in  den  Hauptstraßen  leuchteten.  Von  dem  socialen  Unfrieden
der  Großstädte  blieben  diese  fleißigen  Hunderttausende  noch  ganz  verschont;
denn  den  rohen  Soldatenpöbel  der  alten  Zeit  hatte  die  allgemeine  Wehr-
        <pb n="434" />
        426  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

pflicht  hinausgefegt,  und  das  Proletariat  der  Fabriken  war  erst
im  Werden.

Um  die  Kämpfe  des  Völkerlebens  bekümmerte  sich  nur  ein  kleiner  Kreis
von  Beamten  und  Gelehrten;  der  echte  Berliner  betrachtete  den  politischen
Stumpfsinn  geradezu  als  einen  Vorzug  seiner  „intellektuellen  Bildung“
und  spottete  mit  jener  selbstgenügsamen  Ironie,  die  an  der  Spree  für
geistreich  galt,  über  die  politische  Leidenschaftlichkeit  anderer  Nationen.  Die
Censoren  hatten  gute  Tage,  da  die  drei  einzigen  politischen  Blätter  mit
einander  um  den  Preis  saftloser  Langweiligkeit  wetteiferten;  nur  die  Staatszeitung
  brachte  zuweilen  einmal  einen  gründlichen  Artikel  über  die  Elbschifffahrt
  oder  die  Klassensteuer  aus  der  Feder  eines  Geheimen  Raths.
Der  Besprechung  preußischer  Zustände  ging  das  Leibblatt  des  Bürgers,
die  Vossische  ebenso  sorgsam  aus  dem  Wege  wie  die  etwas  vornehmere
Spener'sche  Zeitung.  Als  beim  Einzuge  der  Braut  des  Kronprinzen  an
zwanzig  Menschen  im  Gedränge  umgekommen  waren,  wagte  kein  Berliner
Blatt  auch  nur  der  Thatsache  zu  gedenken,  denn  wie  leicht  konnte  sich
die  Polizeibehörde  dadurch  beleidigt  fühlen.  Nur  die  Local-Satire,  die
überall  im  deutschen  Stillleben  blühte,  und  der  Theaterklatsch  erregten
die  Theilnahme  der  großstädtischen  Leserwelt;  und  wie  kläglich  war  selbst
diese  belletristische  Plauderei  in  der  Berliner  Presse  vertreten.  Weder  der
Herausgeber  des  „Gesellschafters“"  F.  W.  Gubitz,  ein  kreuzbraver  Mann,
der  in  einem  langen  Schriftstellerleben  niemals  einen  einfachen,  fehlerfreien
  deutschen  Satz  fertig  brachte,  noch  der  schreibselige  Ludwig  Rellstab,
der  gefürchtete  aber  gänzlich  harmlose  Feuilletonist  der  Vossischen  Zeitung,
konnte  sich  mit  den  Kritikern  des  Stuttgarter  Morgenblattes  irgend  vergleichen.


Einige  Jahre  lang  trieb  auch  Saphir  in  Berlin  sein  Wesen,  ein
ungarischer  Jude  ohne  Geist,  ohne  Geschmack,  sogar  ohne  die  gewöhnlichsten
  Schulkenntnisse,  aber  von  unverwüstlicher  Frechheit,  ein  Meister
in  der  Verfertigung  jener  faulen  Wortwitze,  welche  nicht  zufällig  den
Namen  Kalauer  erhalten  haben,  da  der  Märker  allein  unter  allen  Germanen
  sie  genießbar  findet.  Mit  Saphir  zog  die  geschäftliche,  allein  auf
Geldgewinn  berechnete  journalistische  Betriebsamkeit,  die  in  England  und
Frankreich  längst  heimisch  war,  zuerst  in  Berlin  ein.  In  zwei  Zeitschriften
zugleich,  dem  Curier  und  der  Schnellpost  witzelte  er  über  „Theater,  Mode
Eleganz  und  Localität“  der  Hauptstadt,  fast  noch  geistloser  als  unsere
heutigen  Witzblätter,  und  buhlte  mit  allen  Mitteln  der  Marktschreierei
um  die  Gunst  „seiner  lieben,  goldenen  Pränumeranten".  Da  er  vor  dem
königlichen  Hause  und  den  Behörden  in  tiefster  Unterthänigkeit  erstarb,
so  erlaubte  ihm  die  Censur  nach  Belieben  gegen  Dichter  und  Künstler,
Sänger  und  Schauspieler  seine  Klopffechterkünste  zu  treiben.  Das  Publikum
  aber  ließ  sich  von  ihm  Alles  bieten,  sogar  diese  Verse:  „Die  Dichtkunst
  weibisch  ist,  das  wißt  Ihr.  Drum  Poes-sie  sie  heißt,  nicht  Poe-er.“
        <pb n="435" />
        Die  Berliner  Theater.  427

Er  war  der  Held  des  Tages,  das  Bild  des  häßlichen  Mannes  mit  der
goldgelockten  Perücke  hing  in  allen  Schaufenstern;  eine  reiche  Literatur
von  Flugschriften  bekämpfte  oder  vergötterte  ihn,  bis  er  sich  endlich  durch
das  Uebermaß  seiner  Händelsucht  doch  unmöglich  machte.  Die  Lust  an
lärmendem  Streite,  die  jeder  großstädtischen  Bevölkerung  im  Blute  liegt,
konnte  sich  nur  in  solchem  Gezänk  entladen.

Im  Theater  drückte  die  Polizei  ein  Auge  zu  und  ließ  es  geschehen,
daß  mißliebige  Schauspieler  auf  der  Bühne  zu  feierlicher  Abbitte  vor  dem
sounveränen  Volke  genöthigt  wurden;  Männer  wie  Callot  Hoffmann  trugen
kein  Bedenken,  persönlich  solche  Volksgerichte  zu  leiten.  Leidenschaftlich,
als  gälte  es  einen  Kampf  um  die  politische  Macht,  ergriffen  die  Berliner
Partei  für  und  wider,  als  das  Königstädtische  Theater  eröffnet  wurde.
Begeisterte  Romantiker  hofften  schon,  Berlin  werde  nun  endlich  eine  Volksbühne
  erhalten  und  die  deutsche  Kunst  aus  dem  Vagabundenthum  der
alten  Komödiantenbuden  frische  Kraft  schöpfen.  An  Karl  v.  Holtei,  dem
Improvisator  auf  dem  Papier,  wie  Goethe  ihn  nannte,  besaß  die  neue
Bühne  einen  liebenswürdigen,  leichtlebigen  Poeten,  der  mit  seiner  munteren
  schlesischen  Natürlichkeit  auf  die  Berliner  Ueberbildung  wohlthätig
einwirken  konnte.  Aber  die  burcaukratische  Leitung  der  königlichen  Schauspiele
  wollte  sich  nicht  entschließen,  die  leichte  Waare  der  Possen  und  Singspiele
  dem  Volkstheater  zu  überlassen.  So  begann  ein  gehässiger  Wettbewerb,
  der  beide  Bühnen  herunterbrachte.  Der  Scandal  ward  vollständig,
als  die  schönste  aller  deutschen  Sängerinnen,  Henriette  Sontag,  in  der
Königstadt  die  Bretter  betrat.  Die  ganze  Stadt  gerieth  in  Bewegung;
die  Neider  und  die  Verehrer  der  schönen  Henriette  befehdeten  einander  in
Zeitungsartikeln  und  Libellen,  sogar  in  Processen  vor  dem  Kammergerichte;
Hegel  selbst  stieg  aus  dem  reinen  Aether  der  Idee  hernieder  um  seinen
philosophischen  Unwillen  über  die  Schwänke  der  Königstadt  kräftig  zu
bekunden,  und  die  Buben  auf  den  Gassen  pfiffen  ein  neues  Volkslied
„Lott'’  ist  todt“,  das  mit  einem  geistvollen  Scherze  über  die  Spitzenkleider
der  Demoiselle  Sontag  und  ihren  hoffnungslosen  Anbeter,  den  englischen
Gesandten  Lord  Clanwilliam  endigte.

Zugleich  wogte  auf  der  königlichen  Bühne  selbst  ein  unablässiger  Kampf
zwischen  der  Generalintendanz  und  dem  Musikdirektor  Spontini;  Graf
Brühl  erlag  schließlich  dem  ewigen  Aerger,  aber  auch  sein  Nachfolger,  der
kunstsinnige  junge  Graf  Redern  konnte  trotz  seiner  höfischen  Feinheit  dem
Streite  mit  dem  herrschsüchtigen  Italiener  nicht  ausweichen.  Mehr  als
zwanzig  Jahre  lang  behauptete  sich  der  Musiker  des  napoleonischen  Cäsarenruhms
  in  der  Hauptstadt  des  Volkes,  das  den  entscheidenden  Schlag  gegen
den  Bonapartismus  geführt  hatte,  in  einer  Welt  von  Feinden,  allein
gehalten  durch  die  Gunst  des  Königs  und  die  Meisterschaft  eines  unbestreitbaren
  Talents.  Wenn  der  hohe  hagere  Mann,  mit  Edelsteinen  und
Spitzenmanschetten  pomphaft  angethan,  die  Blitze  seiner  schwarzen  Augen
        <pb n="436" />
        428  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

über  das  Orchester  gleiten  ließ,  dann  empfanden  Alle,  daß  ein  Zug  napo—
leonischer  Herrscherkraft  in  der  brütenden  Wildheit  dieses  leidenschaftlichen
gelben  Gesichtes  lag,  und  mit  tadelloser  Sicherheit  folgte  die  Kapelle  jeder
Regung  seines  Taktstocks.  Er  fühlte  sich  stolz  als  letzter  classischer  Ver—
treter  jener  alten  Prachtoper  der  Romanen,  deren  große  Zeit  nun  zu
Ende  ging.  Brachte  ihm  ein  junger  Anfänger  ein  schwächliches  Musik—
stück,  dann  führte  er  den  Unglücklichen  ans  Fenster,  zeigte  hinüber  nach
der  majestätischen  Kuppel  der  französischen  Kirche  und  sagte  erhaben:
mon  ami,  il  vous  faut  des  idées  grandes  comme  cette  coupole!
Doch  unmöglich  konnte  dieser  stolze  Fremdling  einer  Nation  genügen,  die
sich  in  der  Musik  längst  ihre  eigenen  Ideale  geschaffen  hatte.  Mit  patriotischer
  Entrüstung  stürzte  sich  die  Presse  auf  ihn,  obgleich  er  unbedenklich
Polizei  und  Censur,  zuweilen  sogar  ein  Machtwort  des  Königs  selber  zu  Hilfe
rief.  Die  Jugend  verlangte  nach  nationaler  Kunst,  sie  wollte  ihren  Liebling
  C.  M.  v.  Weber  auf  dem  Stuhle  des  Kapellmeisters  sehen.  Als  der
junge  Felix  Mendelssohn-Bartholdy  in  dem  neuen  schönen  Saale,  den
der  König  der  Singakademie  geschenkt  hatte,  Bach's  Matthäus-Passion
aufführte,  da  hätte  der  Maestro  wohl  lernen  können,  daß  diese  weihevollen
  vaterländischen  Klänge  die  deutschen  Herzen  doch  ganz  anders  ergriffen
  als  die  Trommelwirbel  seines  Cortez;  aber  was  kümmerten  ihn
diese  nordischen  Barbaren,  deren  Sprache  er  niemals  recht  lernte?  —
Wie  kleinlich  erschien  dies  leichte  Geplänkel  neben  den  ernsten  Kämpfen,
welche  das  wissenschaftliche  Leben  Berlins  bewegten.  Die  junge  Universität
  war  jetzt  wirklich,  wie  W.  Humboldt  einst  gehofft,  die  erste  Deutschlands;
  sie  hatte  Fichte,  Niebuhr,  K.  F.  Eichhorn  verloren,  aber  Bopp,  Ritter,
Ranke  und  viele  andere  glänzende  junge  Talente  gewonnen;  die  schöpferischen
  Gedanken,  welche  in  der  Theologie,  der  Rechtswissenschaft  und  auf
dem  weiten  Gebiete  der  historisch  -philologischen  Forschung  neue  Bahnen
brachen,  gingen  großentheils  von  Berlin  aus.  Und  nun  schlug  auch  die
Hegel'sche  Philosophie  an  der  Spree  ihr  Lager  auf,  das  letzte  der  großen
philosophischen  Systeme,  welche  wirklich  gelebt  und  die  Nation  beherrscht
haben.  Im  Bewußtsein  eines  welthistorischen  Berufs  hatte  Hegel  (1818)  sein
preußisches  Amt  angetreten:  „Auf  der  Universität  des  Mittelpunkts  muß
auch  der  Mittelpunkt  der  Wissenschaft,  die  Philosophie  ihre  Stelle  finden.“
Er  widmete  sich  in  Berlin  ganz  dem  Katheder,  und  ungeheuer  war  die
Wirkung  seines  lebendigen  Wortes.  Neben  den  Studenten  saßen  auch
viele  bedeutende  Männer  aus  dem  Beamtenthum  und  dem  Heere  zu  des
Meisters  Füßen  und  bewunderten  die  großartige  Architektonik  eines  fest  in
sich  geschlossenen,  die  ganze  Welt  umspannenden  Gedankenbaues,  der,  so
lange  der  Grundfehler  seiner  Anlage  unentdeckt  blieb,  dem  Selbstgefühle
des  denkenden  Geistes  die  höchste  mögliche  Befriedigung  gewährte.  Die
Philosophie  war  nicht  mehr  Liebe  zum  Wissen,  sie  wähnte  die  Weisheit
selber  zu  sein  und  zog  mit  maßlosem  Hochmuth  wider  das  bloß  verständige
        <pb n="437" />
        Die  Universität.  Das  Museum.  429

Denken  der  gemeinen  Sterblichen  zu  Felde;  sie  wollte  in  Schleiermacher's
religiösem  Gefühle  nur  die  Willkür  des  endlichen  Subjekts,  in  den  For—
schungen  der  historischen  Juristen  nur  die  ideenlose  Ueberschätzung  der
schlechten  Wirklichkeit  sehen.  In  den  Jahrbüchern  für  wissenschaftliche
Kritik  gründeten  sich  die  Hegelianer  eine  streitbare  Partei-Zeitschrift,  zur
selben  Zeit,  da  Hengstenberg  die  Orthodoxen  um  das  Banner  seiner
Kirchenzeitung  sammelte;  und  auch  die  häßlichen  Ränke  fehlten  nicht,  die
sich  in  Deutschland  mit  jedem  Gelehrtenstreit  verschlingen.  Dem  redefertigsten
  seiner  Schüler,  dem  Todfeinde  Savigny's,  E.  Gans  verschaffte
Hegel  durch  die  Gunst  des  Ministers  einen  Lehrstuhl  in  der  juristischen
Facultät;  ihm  selber  aber  verweigerten  seine  Gegner,  kleinlich  genug,  den
gebührenden  Platz  in  der  Akademie  der  Wissenschaften.  Zu  allen  diesen
so  weit  auseinander  strebenden  Parteien  der  protestantischen  Wissenschaft
gesellte  sich  noch  eine  rührige  kleine  Congregation,  wie  die  Liberalen  sie
nannten:  bei  der  liebenswürdigen  Convertitin  Henriette  Mendelssohn  kamen
Jarcke,  Philipps  und  andere  strenge  Ultramontane  zusammen,  deren  Einfluß
  am  kronprinzlichen  Hofe  schon  zuweilen  fühlbar  wurde.

Unterdessen  fuhr  der  König  fort  seine  Hauptstadt  zu  schmücken  so
weit  die  knappen  Mittel  langten;  kein  Jahr  verging,  wo  er  nicht  —
immer  ganz  in  der  Stille  —  ihre  Sammlungen  vermehrte  oder  einen
Palast,  ein  Säulenthor,  ein  Standbild  stiftete.  In  dieser  Zeit  wurde
Berlin  allmählich  eine  schöne  Stadt,  anziehend  auch  für  den  Fremden.
Die  Bibliothek,  die  erst  unter  Humboldt's  Verwaltung  ein  festes  Jahreseinkommen
  von  3500  Thlr.  erhalten  hatte,  ward  endlich  reichlicher  ausgestattet
  und  durch  außerordentliche  Geschenke  des  Königs  so  weit  gehoben,
daß  sie  in  die  Reihe  der  großen  Büchersammlungen  eintrat;  mit  ihren
älteren  Schwestern  in  München  oder  Dresden  konnte  sie  sich  freilich  noch
immer  nicht  von  fern  vergleichen.  Schinkel  erlebte  jetzt  seine  glücklichsten
Tage.  Seit  ihm  der  große  Wurf  des  Schauspielhauses  gelungen  war,
gewann  er  etwas  freiere  Hand  für  seine  kühnen  Pläne,  er  erbaute  die
prächtige  Schloßbrücke,  ließ  das  versumpfte  Bett  des  Flusses  umgestalten,
so  daß  der  einzige  ästhetische  Reiz,  den  die  karge  Natur  den  Berlinern
gewährt  hat,  der  freie  Blick  über  die  Wasserflächen  zu  seinem  Rechte  kam;
und  aus  dem  Morastboden  hinter  dem  Lustgarten  erhob  sich  die  festlich
heitere  Säulenhalle  des  Museums,  ebenso  wirksam  in  ihrer  einfachen
Schönheit  wie  die  schwere  Masse  des  Schlosses  gegenüber.

Die  innere  Einrichtung  des  Museums  leitete  W.  Humboldt,  den
der  König  neuerdings  vielfach  auszeichnete  und  zuweilen  in  seinem  Tegel
besuchte;  als  seine  Gattin  starb,  suchte  Friedrich  Wilhelm  den  Tiefgebeugten
durch  diese  würdige  Beschäftigung  zu  trösten.  Dankbar  folgte  Humboldt
dem  Rufe;  seit  jenem  letzten  Schicksalsschlage  war  aller  Spott  und  alle
Schärfe  von  ihm  gewichen;  verklärt  von  der  milden  Weisheit  des  Alters
lebte  er  nur  noch  in  der  Welt  der  Ideen,  und  es  that  ihm  wohl,  nachdem
        <pb n="438" />
        430  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

er  einst  dem  wissenschaftlichen  Leben  seines  Staates  neue  Wege  gewiesen,
nun  auch  noch  an  der  ästhetischen  Erziehung  der  Preußen  mitzuhelfen.
Denn  darin  war  er  mit  Schinkel  einig,  daß  die  Kunstschätze  des  Museums
nicht  der  gelehrten  Forschung  dienen,  sondern  zunächst  der  überkritischen
hauptstädtischen  Welt  die  harmlose  Freude  am  Schönen  erwecken  sollten.
Was  Preußen  in  den  drängenden  Nöthen  seiner  kriegerischen  Geschichte
hatte  versäumen  müssen,  ließ  sich  freilich  nicht  mehr  ganz  nachholen;  die
Meisterwerke  der  Malerei  waren  fast  allesammt  längst  in  festen  Händen,
und  Bunsen  wurde  wie  ein  Schooßkind  des  Glücks  angestaunt,  als  er
Raphael's  Madonna  Colonna,  die  er  in  Rom  für  den  unerschwinglichen
Preis  von  1000  Louisdor  erstanden,  eigenhändig  nach  Berlin  überbrachte.
Immerhin  war  dies  jüngste  der  großen  europäischen  Museen  eine  unschätzbare
  Bildungsstätte  für  unseren  prosaischen  Nordosten;  vor  der  Hoheit
des  Geistes,  die  aus  Schinkel's  mächtiger  Rotunde  sprach,  verstummte
selbst  das  Berliner  Besserwissen.  Auch  Meister  Rauch  schritt  vorwärts  in
kräftigem  Schaffen,  neidlos  bewundert  von  seinem  alten  Lehrer  Gottfried
Schadow.  Wie  viel  freier,  einfacher,  größer  als  einst  jener  erste  Versuch
Schadow's  in  Rostock,  war  Rauch's  neues  Berliner  Blücherdenkmal.  Als
das  Standbild  am  Frühmorgen  geräuschlos  enthüllt  wurde,  standen  nur
drei  Zuschauer  auf  dem  weiten  Platze:  Gneisenau,  Hegel  und  der  Meister
selbst.  Preußens  Heer,  Wissenschaft  und  Kunst  huldigten  dem  Helden  des
heiligen  Völkerzornes.  —

Trotz  dieser  Menge  bedeutender  Menschen  fehlte  der  Hauptstadt  noch
gänzlich  der  beste  Reiz  des  großstädtischen  Lebens,  die  weitherzige,  alle
Gegensätze  umfassende  Geselligkeit.  Friedrich  Wilhelm  verstand  wohl  die
Talente  der  Kunst  und  Wissenschaft  an  der  rechten  Stelle  zu  verwenden;
jedoch  sie  in  regem  geselligen  Verkehre  um  sich  zu  versammeln  widersprach
seinen  anspruchslosen  Gewohnheiten.  Noch  immer  freilich  boten  der  Hof
und  die  Erlebnisse  des  königlichen  Hauses  den  einzigen  Gesprächsstoff,  der
allen  Ständen  gemein  war;  die  Berliner  lebten  mit  ihrem  Monarchen,  sie
redeten  gemüthlich  von  „unserem  Schwiegersohn“  in  Petersburg,  von
„unserer  Alexandrine“  in  Schwerin  und  jubelten  aus  vollem  Herzen  als
ihr  alter  Herr  nach  seiner  Genesung  zum  ersten  male  wieder  im  Theater
erschien.  Von  Zeit  zu  Zeit  entschloß  sich  der  König  auch,  der  gesammten
Berliner  Gesellschaft  ein  Schauspiel  königlicher  Pracht  zu  geben,  wobei
Schinkel,  Spontini  und  der  Maler  W.  Hensel  ihre  ganze  Kunst  aufbieten
mußten.  Zwei  dieser  Feste,  die  beiden  Märchenspiele  „Lalla  Rookh“  und
„Die  weiße  Rose“,  erlangten  einen  europäischen  Ruf,  und  das  Fest  der
weißen  Rose  verdiente  in  der  That  durch  den  Pinsel  des  jungen  Adolf
Menzel  verherrlicht  zu  werden,  denn  es  war  das  letzte  großartige  und  vom
Zauber  der  Kunst  durchleuchtete  höfische  Spiel  der  neuen  Geschichte,  der
letzte  Triumph  der  alten  Romantik  und  der  aristokratischen  Gesellschaft
der  Restauration.  In  denselben  Tagen,  da  die  königlichen  Prinzen  in
        <pb n="439" />
        A.  v.  Humboldt  in  Berlin.  431

Potsdam,  von  tausenden  ehrfürchtiger  Zuschauer  bewundert,  in  goldenem
Aarhelm  und  schimmernder  Rüstung  Carroussel  ritten  um  ihrer  Schwester
Charlotte,  der  weißen  Rose,  ritterlich  zu  huldigen,  zog  schon  der  Sturm—
vogel  der  Revolution,  die  Stumme  von  Portici  über  die  Theater  Europas
und  verkündete  das  Nahen  eines  demokratischen  Zeitalters,  das  mit  seinen
Volksfesten  und  politischen  Kämpfen  den  Glanz  der  Höfe  ganz  ver—
dunkeln  sollte.

Doch  solche  Tage,  da  der  Hof  aus  seinem  Stillleben  heraustrat,
erschienen  nur  selten.  Auch  andere  Stätten  großstädtischer  Geselligkeit
besaß  Berlin  nur  wenige.  Fast  allein  in  den  reichen  Häusern  Mendelssohn
  und  Meyerbeer,  in  den  bescheidenen  Salons  Stägemann's  und  seiner
liebenswürdigen  Damen  oder  in  der  Gesetzlosen  Gesellschaft,  wo  Schleiermacher
  und  der  biderbe  Zwingherr  Buttmann  um  die  Wette  die  Funken
ihres  Witzes  sprühen  ließen,  fanden  geistreiche  Menschen  verschiedener  Gesinnung
  noch  einen  neutralen  Boden  für  ungezwungenen  Verkehr.  Sonst
bestanden  überall  nur  geschlossene  kleine  Parteien  und  Kränzchen;  selbst
der  schöngeistige  Kreis  der  Rahel  Varnhagen  trug  schon  die  Färbung  einer
literarisch  -politischen  Parteigesinnung.  In  den  langen  Jahrhunderten
deutscher  Ohnmacht  war  aus  dem  alten  Germanentrotz  ein  kleinlicher,
neidischer  Sondergeist  aufsgewuchert  und  den  Deutschen  zur  anderen  Natur
geworden;  er  trieb  die  Studenten  in  die  Hahnenkämpfe  ihres  Verbindungslebens,
  er  verdarb  die  städtische  Geselligkeit  durch  ein  unleidliches  Cliquen—
wesen,  und  auch  Deutschlands  größte  Stadt  war  ihm  noch  nicht  entwachsen.
Gelehrte  und  Schauspieler,  Schriftsteller  und  Künstler  saßen  in  ihren
Fraktionen  und  Schulen  eng  zusammen,  anmaßend,  unduldsam  gegen  den
Nichtgenossen,  grenzenlos  ungerecht  gegen  den  Feind.  In  dieser  zerklüfteten
und  zerrissenen  Welt  war  weder  das  urbane  Wohlwollen  der  großstädtischen
Gesellschaft  Italiens  zu  finden,  noch  jener  durchgebildete  Nationalstolz  der
Franzosen,  der  jedes  große  Talent  als  ein  Stück  vaterländischen  Ruhmes
hoch  hält.  Vor  Fremden  prahlten  die  Berliner  gern  mit  dem  geistigen
Glanze  ihrer  Stadt;  daheim  bestrebte  sich  Jeder,  schon  damit  man  ihn  nicht
selber  für  einen  Dummkopf  hielte,  alles  Hervorragende  herabzusetzen,  Alles
ruppig  zu  machen,  wie  Rahel  sich  auf  gut  berlinisch  ausdrückte.  Darum
blieb  auch  die  Kluft  zwischen  Gebildeten  und  Ungebildeten  unnatürlich  weit.
Der  ehrsame  Bürger,  der  Abends  unter  den  Zelten  seine  Weiße  trank,  wußte
gar  nichts  von  den  Größen  der  Akademie  und  der  Universität;  war  doch
die  herrschende  Philosophenschule  geflissentlich  bemüht,  durch  eine  unverständliche
  Kunstsprache  ihre  Weisheit  allen  Unzünftigen  zu  verschließen.  —

Da  kehrte  im  Jahre  1827  Alexander  Humboldt  nach  Berlin  zurück,
um  fortan  nach  dem  Wunsche  des  Königs  in  freier  Muße  am  heimischen
Hofe  zu  leben.  Es  war  ein  Wendepunkt  in  der  Geschichte  unserer  Bildung.
Denn  heilsamer  konnte  Niemand  auf  das  zerfahrene  deutsche  Leben  einwirken
  als  dieser  universale  Geist,  der  für  Jeden  eine  höfische  Schmeichelei
        <pb n="440" />
        432  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

bereit  hielt,  aber  auch  jede  tüchtige  Kraft  mit  großherzigem  Wohlwollen
und  eindringendem  Verständniß  unterstützte.  Verwöhnt  durch  die  leichte
Anmuth  der  Pariser  Salons  wollte  er  sich  in  die  Grobheit,  in  die  dürftige
Enge  der  Heimath  lange  nicht  finden  und  seufzte  noch  nach  Jahren:
„Berlin,  ik  hev  di  dick  en  satt,  du  bist  en  blivst  en  Barenstadt.“  Aber
vom  Tage  seiner  Heimkehr  an  war  er  eine  sociale  Macht.  Er  lenkte
die  Blicke  des  Königs  auf  alles  Neue  und  Lebendige,  was  sich  in  Kunst
und  Wissenschaft  regte.  Er  brachte  die  verwahrloste,  durch  den  Ueber—
muth  der  Speculation  fast  erdrückte  Naturforschung  zuerst  wieder  zu
Ehren.  Sobald  er  im  Mendelssohn'schen  Garten,  in  seinem  vielbewun—
derten  eisenfreien  Kupferhäuschen  seine  magnetischen  Beobachtungen  begann,
schaarte  sich  ein  Kreis  junger  Talente  —  Encke,  Dirichlet,  Dove  —  um
den  Meister;  Karl  Ritter,  der  junge  Baeyer  und  die  anderen  Genossen
der  neuen  Geographischen  Gesellschaft  arbeiteten  ihm  in  die  Hände,  auf
allen  Gebieten  der  exakten  Forschung  erwachte  ein  rühriger  Wetteifer.
Unvergeßlich  war  der  Eindruck,  als  er  gleich  in  seinem  ersten  Berliner
Winter  in  der  Singakademie  die  öffentlichen  Vorlesungen  über  physische
Weltbeschreibung  hielt,  aus  denen  nachher  der  „Kosmos“  hervorging,  und
mit  genialer  Sicherheit,  die  Träumereien  der  Naturphilosophen  fein  und
scharf  zurückweisend,  das  Programm  der  rein  empirischen  Naturbeobachtung
aufstellte,  welche  bald  alle  Lebensgewohnheiten  des  neuen  Jahrhunderts  von
Grund  aus  umgestalten  sollte.  So  kühn  war  die  gelehrte  Zunft  in  Deutschland
  noch  niemals  auf  den  Markt  hinausgetreten,  und  nur  einem  Manne
von  Humboldt's  Weltruhm  konnte  dies  Wagniß  gelingen.  Er  zeigte  den
Deutschen  zum  ersten  male,  daß  die  strenge  Fachwissenschaft  gemeinverständlich
  zu  den  Besten  der  Nation  zu  reden  vermochte  —  zur  selben
Zeit,  da  Leopold  Ranke  mit  seinem  historischen  Erstlingswerke  den  gleichen
Versuch  unternahm.

Auch  die  Stellung  der  Gelehrten  in  der  Gesellschaft  ward  durch
Humboldt  gehoben  —  was  in  diesem  Lande  der  höfisch-bureaukratischen
danggliederung  doch  nicht  unwichtig  war.  Schon  im  Jahre  1822  hatte
Oken,  der  sich  hier  auf  seinem  eigensten  Gebiete  ungleich  glücklicher  bewährte
  als  in  der  Politik,  einen  deutschen  Naturforschertag  nach  Leipzig
berufen;  auf  die  erste  Versammlung,  der  nur  dreizehn  Mitglieder  beiwohnten,
  waren  seitdem  mehrere  gefolgt,  und  als  für  den  Herbst  1828
ein  neuer  Congreß  nach  Berlin  ausgeschrieben  wurde,  nahm  ihn  Humboldt
  unter  den  Mantel  seines  großen  Namens.  Der  Wissenschaft  brachten
solche  Wandervereine  unmittelbar  zwar  nur  wenig  Vortheil  —  denn  in
der  Forschung  wie  in  der  Kunst  gehen  alle  schöpferischen  Thaten  von  einzelnen
  lichten  Köpfen  aus  —,  aber  in  einer  Zeit,  da  das  Reisen  noch  so
sehr  erschwert  war,  boten  sie  manchem  tüchtigen  Gelehrten,  der  in  der  weltfremden
  Abgeschiedenheit  seiner  kleinen  Universität  versauerte,  die  einzig
mögliche  Gelegenheit,  aus  der  Kleinstädterei  herauszuwachsen  und  mit
        <pb n="441" />
        Der  Berliner  Naturforschertag.  433

Gleichstrebenden  in  einen  anregenden  Gedankenaustausch  zu  treten.  Auch
einen  nationalen  Zweck  hatte  Oken  im  Auge,  als  er  diese  Versammlungen
nach  dem  Vorbilde  der  Schweizer  ins  Leben  rief.  Mochten  einzelne  der
Theilnehmer  im  Bewußtsein  der  idealen  Größe  des  Vaterlandes  sich  über
das  politische  Elend  behaglich  trösten,  den  Meisten  wuchs  doch  der  natio—
nale  Stolz  und  die  Sehnsucht  nach  festerer  Verbindung  mit  den  Volksgenossen.
  Gleiche  Empfindungen  erweckte  das  damals  zuerst  in  Stuttgart
gefeierte,  nachher  oft  wiederholte  Schillerfest  und  die  Säcularfeier  zu  Ehren
Albrecht  Dürer's,  die  in  vielen  deutschen  Städten  mit  Sang  und  Klang
und  begeisterten  patriotischen  Reden  abgehalten  wurde.

Noch  glänzender  verlief  gleich  darauf  der  Berliner  Naturforschertag.
An  sechshundert  Theilnehmer  hatten  sich  eingefunden.  Humboldt  selbst
machte  den  Wirth  und  sagte  in  seiner  classischen  Eröffnungsrede:  Deutsch—
land  offenbare  sich  hier  gleichsam  in  seiner  geistigen  Einheit.  Er  zwang
durch  sein  Beispiel  den  Hof  und  die  amtliche  Welt,  auch  ihrerseits  den
Gelehrten  eine  Achtung  zu  erweisen,  die  ihnen  in  Paris  und  London  längst
fraglos  gewährt  wurde.  Wie  staunten  die  Berliner,  als  bei  dem  großen
Bankett  die  königlichen  Prinzen  sich  unter  die  Professoren  mischten  und  der
Demagogenrichter  Kamptz  mit  dem  erschrecklichen  Verschwörer  Oken  Arm
in  Arm  zur  Tafel  schritt;  der  König  selber  freilich  sah  nur  schüchtern  aus
seiner  Loge  auf  das  ungewohnte  Treiben  hernieder.  Alles  drängte  sich
huldigend  um  den  Fürsten  der  Naturforschung;  und  wenngleich  viel  modische
  Eitelkeit  mit  unterlief  bei  allen  den  Adressen  und  Ehrengeschenken,
die  dem  Gefeierten  gespendet  wurden:  es  blieb  doch  ein  dauernder  Gewinn,
daß  er  der  Wissenschaft  das  Bürgerrecht  eroberte  in  der  vornehmen  Gesellschaft,
  daß  die  zanksüchtige  Hauptstadt  nun  endlich  eine  anerkannte
Größe  besaß,  die  Alle  gelten  ließen,  zu  der  Alle  emporblickten.  Erst  durch
Humboldt  und  die  versöhnende  Macht  seines  Genies  wurde  der  gute  Ton
großstädtischer  Duldsamkeit  in  dem  zerfahrenen  deutschen  Leben  heimisch.

 

Draußen  im  Reiche  verlautete  freilich  von  dem  Glanze  des  Berliner
  geistigen  Lebens  und  von  den  Verdiensten  der  preußischen  Verwaltung
  weit  weniger  als  von  den  albernen  Sünden  der  Demagogenjagd,
welche  den  Ruhm  der  hohenzollernschen  Krone  befleckten.  Nirgendwo  sonst
in  Deutschland  wurde  die  politische  Verfolgung  so  unerbittlich  betrieben.
Es  lag  im  Wesen  dieses  starkknochigen  Staates,  daß  hier  alle  deutschen
Tugenden  kraftvoll  und  mächtig,  aber  auch  alle  deutschen  Sünden  schlechthin
  ruchlos  zu  Tage  traten.  Fünf  Jahre  lang  durfte  eine  Rotte  von
Verworfenen  und  Verblendeten  das  kleinliche  Mißtrauen,  das  dem  bureaukratischen
  Absolutismus  überall  anhaftet,  für  ihre  unheimlichen  Zwecke
ausbeuten  und,  während  sonst  überall  das  Recht  unverbrüchlich  gehandv.

  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  28
        <pb n="442" />
        434  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

habt  wurde,  die  Opfer  ihrer  Verdächtigung  mit  tyrannischer  Willkür  mißhandeln.
  Der  Fanatiker  der  Angst,  Geh.  Rath  Kamptz  war  die  Seele
dieses  finsteren  Treibens.  Er  leitete  als  Direktor  der  Polizei  die  Verhaftungen,
  er  erstattete  dem  Staatskanzler  im  Sommer  1819  die  ersten
Anzeigen  über  die  entdeckte  große  Verschwörung.  )  Und  sicherlich  hat  er
nicht  wissentlich  verleumdet;  aber  unbefangen  war  er  jetzt  so  wenig  wie
vor  Jahren,  als  er  gegen  die  Wartburgfeier  zu  Felde  zog.  Aus  Jahn's
närrischen  Goldsprüchlein,  die  ihm  seine  Späher  zutrugen,  meinte  er
herauszulesen,  daß  ein  Mordanschlag  gegen  ihn  selber  im  Werke  gewesen
sei,  und  mit  der  ganzen  Roheit  des  persönlichen  Hasses  verfolgte  er  nun
seine  Feinde.  Unter  ihm  wirkte  eine  polizeiliche  Untersuchungs-Commission,
der  neben  dem  elenden  Grano  auch  einer  von  Hardenberg's  zweideutigen
  Vertrauten,  der  Lausitzer  Tzschoppe  angehörte,  ein  knabenhaftes
Männchen  mit  blonden  Locken,  rosigen  Wangen  und  sanften  blauen
Augen,  glatt  und  leise  wie  ein  Wiesel,  überall  horchend,  immer  bereit  mit
sauberen,  wohlabgezirkelten  Schriftzügen  unsaubere  Anzeigen  in  die  Akten
einzutragen.

Nach  dem  Buchstaben  des  bestehenden  Rechtes  ließ  sich  die  Gesetzmäßigkeit
  des  eingeschlagenen  Verfahrens  schwer  bestreiten;  denn  unzweifelhaft
  stand  dem  absoluten  Könige  die  Befugniß  zu,  in  Zeiten  der  Gefahr
außerordentliche  Maßregeln  zu  ergreifen,  und  nur  für  den  Fall,  daß  die
Wahrscheinlichkeit  eines  begangenen  Verbrechens  vorlag,  verlangte  das
Landrecht  gerichtliche  Untersuchung.  Gleichwohl  beantragte  das  Staatsministerium
  in  mehreren  Eingaben  an  den  König  und  den  Kanzler  die
sofortige  Einsetzung  einer  Justizcommission.  „Die  öffentliche  Meinung  —
dies  gaben  die  Minister  dem  Monarchen  zu  erwägen  (8.  Sept.)  —  hängt
besonders  in  unseren  Tagen  vorzüglich  von  der  Achtung  für  das  Recht
und  seine  schützenden  Formen  ab.  Vertrauen  aber  wird  durch  nichts  so
sehr  gefährdet,  als  wenn  die  Verwaltung  zu  außerordentlichen  Maßregeln
schreitet,  die  nachher  nicht  durch  den  Erfolg  gerechtfertigt  werden.  Noch
steht  dieses  Vertrauen  fest  im  preußischen  Staate,  so  fest,  daß  man  —
wie  die  Zeitungsberichte  der  Regierungen  übereinstimmend  sich  aussprechen
—  kaum  an  die  gefährlichen  Umtriebe  glaubt,  sie  wenigstens  nicht  fürchtet.
Aber  wohin  könnte  es  führen,  wenn  man  auf  dem  betretenen  Wege  erfolglos
  noch  lange  fortschreiten  sollte?“  Mit  der  äußersten  Grobheit  trat
Kamptz  diesen  Angriffen  entgegen.  „Auf  dem  betretenen  Wege?  so  fragte
er  höhnisch  —  dem  der  Umtriebe  oder  dem  der  Untersuchungen?  Ersterer
könnte  freilich  sehr  weit  führen!"“  Da  der  Staatskanzler  den  Versicherungen
  des  Polizeidirektors  unbedingt  traute,  so  sprach  eine  von  Hardenberg
  eigenhändig  entworfene  Cabinetsordre  den  Ministern  das  Befremden
des  Königs  aus,  ermahnte  zur  Vorsicht  in  allen  Aeußerungen  und  erklärte

*)  Kamptz,  Berichte  an  Hardenberg,  11.  Juli  1819  ff.
        <pb n="443" />
        Die  Immediat-Untersuchungscommission.  435

sehr  nachdrücklich:  eine  Gefährdung  der  öffentlichen  Sicherheit  sei  unzweifelhaft
  vorhanden.“)

Ebenso  erfolglos  blieben  anfangs  die  wiederholten  Anträge  des  Berliner
  Kammergerichts  auf  Einleitung  gerichtlichen  Verfahrens.  Auch  diesen
Gegnern  begegnete  Kamptz  mit  heftigen  Schmähungen:  ob  sie  etwa  die
Rolle  des  französischen  Parlaments  spielen  wollten?  Auch  sie  erhielten  einen
Verweis  vom  Könige:  das  Kammergericht  verkenne  seinen  Standpunkt,
wenn  es  jetzt  noch  seinen  Antrag  wiederhole,  nachdem  die  Polizeibehörde
amtlich  versichert  habe,  die  Untersuchung  sei  noch  nicht  reif  für  das  Einschreiten
  der  Gerichte.*)  Nach  solchen  Erklärungen  des  Staatsoberhauptes
durften  die  Behörden  ihren  Einspruch  nicht  mehr  aufrecht  halten.  Selbst
der  greise  Kircheisen,  der  Freund  und  Gesinnungsgenosse  von  Suarez,  fügte
sich.  Er  hatte  einst  den  König,  als  er  noch  Kronprinz  war,  in  freimüthiger
Anrede  vor  der  Verwerflichkeit  der  Cabinetsjustiz  gewarnt  und  sein  Lebelang
  die  Unabhängigkeit  der  Gerichte  tapfer  vertheidigt;  doch  als  er  jetzt
die  massenhaften  Polizeiberichte  durchmusterte,  die  dem  Ministerium  auf
königlichen  Befehl  mitgetheilt  wurden,  da  glaubte  auch  er:  der  Staat  befinde
  sich  in  einem  Nothstande,  und  der  Monarch  sei  berechtigt,  von  den
Machtbefugnissen  seiner  landesherrlichen  Gewalt  Gebrauch  zu  machen.

Indeß  hatten  die  so  ungnädig  ausgenommenen  Mahnungen  den  König
doch  zum  Nachdenken  gebracht.  Am  1.  Oktober  wurde  die  Commission
umgestaltet  und  förmlich  mit  den  Befugnissen  eines  inquirirenden  Criminalgerichts
  ausgestattet;  sie  bestand  fortan  aus  fünf  Mitgliedern  des  Kammergerichts
  und  zwei  Verwaltungsbeamten.  In  dieser  neuen  Gestalt  entsprach
sie  dem  Gesetze,  da  der  König  noch  das  gefährliche  Recht  besaß,  für  besondere
Fälle  außerordentliche  Gerichte  einzusetzen.  Zu  den  Richtern  zählten  der
ehrwürdige  Präsident  v.  Trützschler  und  Kammergerichtsrath  Hoffmann,  der
romantische  Humorist,  dem  der  Gespensterspuk  dieser  Demagogenjagd  so
spaßhaft  schauerlich  vorkam,  daß  er  sich  nicht  enthalten  konnte,  das  Treiben,
an  dem  er  selber  theilnahm,  in  einer  Episode  seiner  Novelle  „Meister
Floh“  zu  verspotten.  Die  oberste  Leitung  der  gesammten  Untersuchungen
übernahm  eine  Ministerialcommission:  Hardenberg,  Kircheisen,  Schuckmann,
Wittgenstein,  Kamptz,  Oberpräsident  Bülow.  Gedeckt  durch  den  Kanzler
sowie  durch  seine  alten  Gönner  Schuckmann  und  Wittgenstein  behielt
Kamptz  also  mit  seinen  Helfershelfern  ziemlich  freien  Spielraum.  Da  von
der  Mainzer  Bundescommission  wie  von  der  Berliner  Polizei  beständig  neue
Anzeigen  einliefen,  so  konnte  er  das  geheime  Verfahren  durch  unerwartete
Kreuz=  und  Querfragen  nach  Belieben  verlängern.  Persönlich  begegnete  der

*)  Eingaben  des  Staatsministeriums  an  den  König,  16.  Juli,  S.  Sept.;  Kamptz's
Berichte,  24.  Aug.,  14.  Sept.;  Cabinetsordres  an  das  Staatsministerium,  23.  Juli,
16.  Sept.  1819.

*“)  Eingaben  des  Kammergerichts  an  Min.  Kircheisen,  16.,  31.  Juli;  Kamptz's  Berichte,
  6.,  9.  Aug.;  Cabinetsordre  an  Kircheisen,  21.  Aug.  1819.

28“
        <pb n="444" />
        436  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

unansehnliche  kleine  Mann  manchem  der  Unglücklichen,  die  er  in  seinen
Krallen  hielt,  mit  überraschender  Freundlichkeit;  aber  war  das  ein  Trost
für  die  Folterqual  der  endlosen  Untersuchungshaft?  In  dem  alten  Schlosse
Köpenick  an  der  Spree,  dicht  neben  dem  berühmten  Wappensaale,  wo  einst
jenes  tapfere  Kriegsgericht  das  Leben  des  Kronprinzen  Friedrich  gegen
seinen  eigenen  Vater  vertheidigt  hatte,  saßen  jetzt  die  Demagogen  hinter
verblendeten  Fenstern  und  blickten  hinaus  auf  ein  viereckiges  Stück  grauen
Himmels;  nur  einige  Stunden  lang  durften  sie  unter  den  Bäumen  des
Parks  umhergehen  oder  im  Flusse  baden.  Auch  die  Berliner  Gefängnisse
waren  angefüllt  mit  Opfern  der  politischen  Verfolgung,  und  das  Stu—
dentenlied  spottete:  „wer  die  Wahrheit  kennet  und  sagt  sie  frei,  der  kommt
nach  Berlin  auf  die  Hausvogtei.“

Die  große  Mehrzahl  der  Beamten  zog  sich,  nachdem  der  erste  Schrecken
verraucht  war,  von  dem  Unwesen  der  Demagogenverfsolger  angeekelt  zurück
und  betrachtete  den  kleinen  um  Kamptz  geschaarten  Häscherhaufen  wie  eine
Pestbeule  am  Leibe  ihres  ehrenhaften  Standes.  Um  den  rheinischen
Schwurgerichten  die  politischen  Verbrechen  zu  entziehen,  befahl  der  König
(6.  März  1821),  daß  für  alle  Vergehen  wider  die  Sicherheit  des  Staates
die  Vorschriften  des  Allgemeinen  Landrechts  und  der  altländischen  Criminalordnung
  gelten  sollten;  diese  Cabinetsordre  erhielt  rückwirkende  Kraft,
nur  wurden  die  Richter  angewiesen,  bei  der  Strafabmessung  für  frühere
Fälle  stets  das  mildere  Gesetz  anzuwenden.  Die  Minister  des  Innern
und  der  Polizei  empfingen  den  Auftrag,  über  das  Betragen  der  Lehrer
Bericht  zu  erstatten,  da  die  Umtriebe  in  der  Verführung  der  Jugend  ihre
Wurzel  hätten.))  Bei  der  Anstellung  von  Jugendlehrern  und  Geistlichen
sollte  fortan  das  Gutachten  dieser  beiden  Minister  eingeholt,  gegen  die
Absetzung  demagogischer  Lehrer  nur  noch  ein  Recurs  an  das  Ministerium
gestattet,  jede  geheime  Studentenverbindung  aber  ohne  Weiteres  vor  die
Strafgerichte  verwiesen  werden.

Wie  lächerlich  erschien  neben  diesem  gewaltigen  Rüstzeuge  der  Erfolg
der  Untersuchungen.  Was  mußten  preußische  Patrioten  empfinden,  wenn
sie  den  Königsmörder  Carnot,  der  in  Frankreich  unmöglich  war,  unter
dem  Schutze  der  preußischen  Krone  frei  in  Magdeburg  leben  sahen  und
damit  verglichen,  wie  der  königstreue  Jahn  jahrelang  gepeinigt  wurde.
Vergeblich  betheuerte  der  Turnvater:  „Eigene  Ansichten  mögen  meine  Aufsätze
  leicht  enthalten,  aber  keine  umkehrerischen  Absichten.  Von  geheimen
Umtrieben  bin  ich  weder  Mitwisser  noch  gar  Mittreiber.““)  Vergeblich
beantragte  Kammergerichtsrath  Hoffmann  schon  nach  einigen  Monaten  die
Freilassung  des  offenbar  Unschuldigen.  Man  gestattete  ihm  nur,  auf  der
Festung  Kolberg  in  leichter  Stadthaft  zu  leben;  dort  mußte  er  noch  bis

 

*)  Cabinetsordre  an  Schuckmann  und  Wittgenstein,  12.  Nov.  1819.
**)  Jahn  an  Schuckmann,  5.  Sept.  1819.
        <pb n="445" />
        Untersuchungen  gegen  Jahn  und  Welcker.  437

zum  Jahre  1825  aushalten,  da  ward  er  endlich  gerichtlich  freigesprochen
und  erhielt  vom  Könige  ein  Gnadengehalt,  aber  auch  den  Befehl,  seinen
Wohnort  nicht  am  Sitze  einer  Universität  oder  eines  Gymnasiums  zu
wählen.  Ein  verschollener  Mann  lebte  er  fortan  in  seinem  Weinbergshäuschen
  zu  Freiburg  an  der  Unstrut  still  dahin.  Wenn  zuweilen  noch  die
Burschen  von  den  sächsischen  Universitäten  auf  ihren  Ferienreisen  bei  ihm
einkehrten,  so  bemerkten  sie  mit  Befremden,  daß  der  Alte  im  Bart  dem
Tentonenthum  seiner  glücklichen  Jahre  unwandelbar  treu  geblieben  war  und
von  dem  Wälschheitsteufel  des  neuen  Radicalismus  nichts  hören  wollte.

Nach  Bonn  wurde  als  Untersuchungscommissär  ein  ebenso  unwissender
als  kleinlicher  Richter,  des  Namens  Pape  gesendet  und  zu  seiner  Unterstützung
  der  Referendar  Dambach,  ein  herzloser  Aktenmensch,  der  nachher
die  Leitung  der  Berliner  Hausvogtei  erhielt  und  neben  Tzschoppe  jahrelang
Kamptz's  gefügigstes  Werkzeug  blieb.  Was  wußten  diese  beiden  Leute  aus
den  Heften  und  Notizen  C.  Th.  Welcker's  nicht  Alles  herauszulesen!  Trotz
der  unvorsichtigen  Heftigkeit  des  Angeklagten  war  ihm  schließlich  gar  nichts
nachzuweisen;  das  als  Criminaluntersuchung  begonnene  Verfahren  wurde
als  polizeiliche  Untersuchung  in  der  Stille  eingestellt.  Welcker  erhielt,  als
er  einem  Rufe  nach  Freiburg  folgte,  seine  Entlassung  aus  dem  königlichen
Dienst  in  schmeichelhaften  Worten,  doch  da  ihm  gerichtliche  Freisprechung
versagt  blieb,  so  überschüttete  er  durch  eine  fast  dreißig  Bogen  lange
„Oeffentliche  aktenmäßige  Widerlegung“  die  preußische  Willkür  mit  einem
Sturzbade  sittlicher  Entrüstung.

Ganz  anders  wußte  Arndt  die  Herzen  der  Leser  zu  erschüttern  durch
die  schlichte  treuherzige  Sprache  seiner  kurzen  Vertheidigungsschrift:  „Ein
abgenöthigtes  Wort  aus  seiner  Sache.“  Wohin  war  es  doch  mit  der
preußischen  Gerechtigkeit  gekommen,  wenn  dieser  Treueste  der  Treuen  sich
jetzt  genöthigt  sah,  seine  Briefschaften  im  Keller  und  unter  den  Dielen
seiner  Zimmer  zu  vergraben!  Schon  bevor  die  Demagogenverfolgung  begann,
  hatte  er  mit  dem  unbegreiflichen  Mißtrauen  der  Behörden  zu  kämpfen
gehabt  und  dem  Curatorium  auseinandersetzen  müssen,  der  Titel  seiner
öffentlichen  Vorlesung  „über  Leben  und  Studium“  sei  wirklich  ganz  harmlos
  gemeint.)  Und  dann  die  aberwitzigen  Verhöre  vor  Pape  und  Dambach!
  Alle  die  wunderlichen  Wortbildungen  und  Wortverschränkungen,  mit
denen  Arndt  sorglos  zu  spielen  liebte,  wurden  ihm  jetzt  als  verdächtig  vorgehalten.
  Was  bedeuteten  die  „papierlichen  Künste  und  Pläne“,  die  er
nach  einem  seiner  Briefe  noch  vorhatte?  Was  besagte  der  räthselhafte
Satz:  „Das  liegt  über  meiner  Sphäre  —"2  War  das  Lied  „O  Durchbrecher
  aller  Bande“  ein  demagogisches  Gedicht  oder  stand  es  wirklich  im
alten  Berliner  Gesangbuch?  Mit  besonderem  Argwohn  ward  ein  Blatt
durchspürt,  das  neben  anderen  abgerissenen  Sätzen  auch  die  Worte  enthielt:

 

*)  Arndt,  Eingabe  an  das  Curatorium  in  Bonn,  22.  März  1819.
        <pb n="446" />
        438  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

„Wenn  ein  Prediger  erschossen  ist,  hat  die  Sache  ein  Ende.“  Es  war  eine
Abschrift  jener  Bemerkungen,  welche  der  König  im  Jahre  1811  an  den
Rand  der  Denkschrift  Gneisenau's  über  den  Volkskrieg  geschrieben  hatte.)
Welche  Mühe,  bis  der  Untersuchungsrichter  endlich  seinen  lächerlichen  Irrthum
  einsah.  Kamptz  unterstand  sich  noch  fünfundzwanzig  Jahre  später,
öffentlich  dreistweg  abzuleugnen,  daß  Arndt  in  der  That  wegen  der  eigenen
Worte  des  Monarchen  zur  Rede  gestellt  worden  war.

Drei  Jahre  nach  der  ersten  Haussuchung,  anderthalb  Jahre  nach  Beginn
  der  förmlichen  Untersuchung  wurde  das  Verfahren  plötzlich  eingestellt.
Eine  gerichtliche  Freisprechung  konnte  Arndt  so  wenig  wie  Welcker  erlangen.
Erst  im  Jahre  1827  erhielt  er  die  Mittheilung,  daß  die  Untersuchung
nichts  ergeben  habe.  Sein  Amt  und  seinen  Wohnsitz  konnte  er  behalten,
da  Stein,  Niebuhr  und  Eichhorn  sich  freimüthig  für  ihn  verwendeten,  aber
seine  Vorlesungen  durfte  er  nicht  wieder  eröffnen.  Und  bei  Alledem  blieb
der  Tapfere  unverbittert.  Seine  kindliche  Frömmigkeit  brachte  es  über
sich,  selbst  die  schmähliche  Unbill  dieser  Jahre  als  ein  Verhängniß  des  ausgleichenden
  und  gerechten  Gottes  hinzunehmen;  wollte  ihn  einmal  der
Groll  übermannen,  dann  rief  er  sich  zu:

Und  hast  doch  oft  den  Himmel  offen

Und  Gott  die  Finger  recken  seh'n!
Von  seinem  Preußen  wollte  er  nicht  lassen,  „weil  es  mein  Vaterland  und
noch  immer  meine  Hoffnung  ist“.  Und  doch  gestand  er,  daß  er  die  langsame
  Zerreibung  und  Zermürbung  seiner  besten  Kräfte  bis  ins  Mark
hinein  nur  zu  tief  gefühlt  habe.  Die  Publicistik  war  ihm  verleidet  und
so  gut  wie  verboten;  zu  wissenschaftlicher  Arbeit  fühlte  er  sich  wenig  aufgelegt,
  da  ihm  der  Stachel  der  Lehrthätigkeit  fehlte;  so  verlebte  er  schöne
Jahre  „in  einer  Art  von  nebelndem  und  spielendem  Traume  unter  Kindern,
Bäumen  und  Blumen".  Die  deutsche  Jugend  aber  verlor  durch  die  Thorheit
  der  Demagogenjagd  einen  Lehrer,  der  wie  kein  anderer  den  hereinbrechenden
  Verirrungen  revolutionären  Weltbürgerthums  sich  entgegenstemmen
  konnte.

Arndt's  Schicksal  erbitterte  vornehmlich  die  Norddeutschen;  am  Rhein
galt  Görres  für  den  Märtyrer  der  Freiheit.  Der  wiederholte  aus  seinem
Exile  noch  mehrmals,  immer  vergeblich,  seine  alte  Forderung,  daß  man
ihn  vor  ein  rheinisches  Schwurgericht  stellen  solle,  und  rächte  sich  sodann
durch  die  Flugschrift  „In  Sachen  der  Rheinprovinzen  und  in  eigener  Angelegenheit“,
  ein  leidenschaftliches  Pamphlet,  das  dem  Ansehen  Preußens
am  Rhein  schwere  Wunden  schlug.  Mit  demagogischer  Meisterschaft  setzte
er  hier  alle  Hebel  des  rheinischen  Particularismus  in  Bewegung:  den  Haß
der  Katholiken  wider  den  protestantischen  Uebermuth  und  die  Abneigung
des  Bürgerthums  gegen  das  Heer;  „in  der  freien  Schweiz,“  sagte  er  mit

 

*)  S.  o.  I.  388  (5.  Aufl.).
        <pb n="447" />
        Verfolgungen  gegen  Arndt,  Görres  u.  A.  439

einer  Redewendung,  die  in  seinen  Schriften  fortan  immer  wiederkehrte,
„begegnet  man  nirgends  jenen  Schaaren  stehender  Müßiggänger,  die  im
Frieden  den  Wohlstand  des  Volkes  fressen,  damit  sie  ihn  im  Kriege  nicht
zu  vertheidigen  haben.“  Der  Unbbill,  die  ihm  selber  widerfahren,  gab  er
eine  Färbung,  als  ob  er  bloß  um  des  rheinisch-französischen  Rechtes  willen
gelitten  hätte,  und  schloß  drohend:  „Nun,  wie  es  auch  kommen  möge,  muß
ihm  sein  Recht  werden,  sobald  der  Provinz  das  ihrige  geworden.“

Sonst  hatten  nur  noch  wenige  angesehene  Männer  unter  der  Demagogenverfolgung
  zu  leiden.  Dem  wackeren  Reimer  war  schlechterdings
nichts  anzuhaben,  trotz  der  sorgsamen  Durchstöberung  aller  seiner  Papiere.
Von  den  Breslauer  Turngenossen  kam  Passow  mit  wenigen  Wochen  leichter
Haft  davon,  da  ihm  nichts  Anderes  zur  Last  fiel,  als  ein  paar  starke  Worte
in  seinem  „Turnziel“;  Karl  v.  Raumer  ließ  sich,  um  den  schlesischen
Händeln  zu  entrinnen,  selber  nach  Halle  versetzen,  sein  Freund  Harnisch
blieb,  nachdem  er  einige  unangenehme  Amtsschreiben  empfangen,  unbelästigt
  am  Lehrerseminar.  Die  verhafteten  Studenten  aber  hielten  fast
alle  treu  zusammen.  Man  fand  bei  dem  jungen  Philosophen  v.  Hennig
eine  Landkarte  von  Deutschland,  welche  dem  preußischen  Staate  schon  ungefähr
  die  Grenzen  vom  Jahre  1866  bestimmte,  und  entdeckte  auch  den  radicalen
  Reichsverfassungsplan  der  Unbedingten.  Manche  der  aufgefangenen
Briefe  verkündeten  die  fanatischen  Lehren  Karl  Follen's:  daß  jeder  Staat,
der  in  seiner  Freiheit  bedrängt  sei,  sich  im  Zustande  berechtigter  Revolution
  befinde,  daß  dann  der  Krieg  der  Individuen  beginne  und  jeder  Bürger
die  Volksverräther  zu  strafen  berechtigt  sei,  wenn  der  Staat  sie  nicht  bestrafe.
  Noch  häufiger  fanden  sich  allerhand  drohende  Redensarten  über
den  nahen  Tag  der  That,  der  Rache.  Doch  wer  mochte  herausfinden,  wo
hier  die  jugendliche  Prahlerei  aufhörte  und  der  erste  Vorsatz  begann?
Selbst  die  Demagogenrichter  mußten  sich  sagen,  daß  der  Weg  von  der
Feder  zum  Dolche  in  Deutschland  nicht  kurz  ist.  Von  den  nächsten  Freunden
der  beiden  Mörder  hatten  sich  einige  bereits  ins  Ausland  geflüchtet,  die
anderen  schwiegen  unverbrüchlich.  Dann  entfloh  auch  Mühlenfels,  der,
sicherlich  mit  Unrecht,  für  besonders  gefährlich  galt,  weil  seine  Briefe  von
burschikosen  Kraftworten  überflossen;  er  entkam  auf  einem  Fischerboote  nach
Schweden  und  konnte  erst  nach  vielen  Jahren  die  Verzeihung  des  Königs
erlangen.  —

Die  große  Untersuchung  drohte  schon  im  Sande  zu  verlaufen;  da
ward  im  Jahre  1823,  zu  Kamptz's  Genugthuung,  ein  neuer  Geheimbund
entdeckt,  der  einer  Verschwörung  mindestens  ähnlich  sah.  Wie  war  es  auch
möglich,  daß  die  Karlsbader  Beschlüsse  bei  deutschen  Studenten  unbedingten
Gehorsam  hätten  finden  sollen?  Die  Burschenschaft  hatte  sich  überall  aufgelöst,
  die  Breslauer  unter  feierlichem  Absingen  des  Liedes  „unsern  Bund
trennt  nur  der  Tod“;  doch  überall  schaarte  sie  sich  sogleich  von  Neuem
zusammen,  hier  unter  dem  alten  Namen,  dort  als  Allgemeinheit  oder  in
        <pb n="448" />
        440  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

der  Form  verbündeter  Kränzchen.  In  Jena  und  Halle  war  sie  bald
wieder  stärker  als  alle  anderen  Verbindungen  insgesammt;  auf  manchen
Universitäten  gewann  sie  erst  durch  den  Reiz  des  Verbotes  größeren  An—
hang,  und  nicht  lange,  so  wurden  die  verbotenen  Farben  in  Leipzig  schon
wieder  auf  offener  Straße  getragen.  Entsittlichend  wirkte  der  Gewissens—
zwang,  den  die  Regierungen  in  ihrer  thörichten  Angst  den  jungen  Leuten
auferlegten.  Da  jeder  Student  jetzt  auf  Ehrenwort  geloben  mußte,  keiner
geheimen  Verbindung  beizutreten,  so  beschwichtigten  die  Einen  ihr  Gewissen
mit  dem  Troste,  die  Burschenschaft  sei  nicht  geheim;  Andere  beschlossen,
jeder  Bursche  solle  in  dem  Augenblicke,  da  er  vor  Gericht  gerufen  werde,
stillschweigend  aus  der  Verbindung  austreten.  Die  Verwegensten  aber  be—
haupteten  frischweg:  durch  den  Bruch  unseres  Ehrenwortes  haben  wir  der
Obrigkeit  bereits  den  Krieg  erklärt,  folglich  sind  wir  auch  zu  anderen  un—
gesetzlichen  Schritten  berechtigt.

Die  alte  Burschenschaft  war  von  Haus  aus  zu  groß,  um  eine  be—
stimmte  Gesinnung  einzuhalten;  jetzt  traten  die  verschiedenen  Parteien,  die
sich  einst  in  ihr  zusammengefunden,  allmählich  auseinander.  Die  Christlich—
gesinnten  kehrten  der  Politik  den  Rücken  und  begnügten  sich  mit  fröhlicher
Geselligkeit  oder  mit  akademischen  Reformbestrebungen.  Diesen  Arminen,
wie  sie  späterhin  genannt  wurden,  stand  die  politische  Germania  gegenüber.
  Wer  jetzt  noch,  inmitten  der  allgemeinen  Abspannung,  an  politische
Ideale  glaubte,  verfiel  leicht  dem  Radicalismus,  und  der  erbitternde  Druck
der  polizeilichen  Verfolgung,  die  aufregenden  Nachrichten  aus  Südeuropa
konnten  diese  Stimmung  nur  verschärfen.  Auch  die  Germanen  bestanden
in  ihrer  großen  Mehrzahl  aus  harmlosen  jungen  Schwärmern,  die  in
einem  Athem  ihr  angestammtes  Fürstenhaus  und  den  Kaiser  im  Kyffhäuser
priesen.  Die  alte  Kaisertreue  unseres  Volkes  kam  eben  jetzt  durch  Rückert's
Barbarossalied  und  nachher  durch  Raumer's  Hohenstaufengeschichte  wieder
in  Schwang;  hunderte  begeisterter  Jünglinge  wiederholten  die  Weissagung
des  Dichters:

Er  hat  hinabgenommen
Des  Reiches  Herrlichkeit
Und  wird  einst  wieder  kommen
Mit  ihr  zu  seiner  Zeit!

Aber  daneben  stieg  schon  ein  modernes  Geschlecht  empor,  das  vom
christlichen  Mittelalter  nichts  mehr  hören  wollte  und  sich  das  einige  Deutschland
  nur  als  ein  Glied  in  dem  großen  Völkerbunde  des  befreiten  Europas
vorstellte.  Im  Burschenhause  zu  Jena  führte  Arnold  Ruge  das  große
Wort,  ein  derber,  gemüthlicher  Pommer  voll  trockenen  Humors  und  frischer
Lebenslust,  viel  zu  gutherzig,  um  ohne  Noth  eine  Fliege  todtzuschlagen,
und  trotz  alledem  ein  Apostel  des  allgemeinen  Umsturzes  in  Staat  und
Kirche.  Sein  Idcal  war  „die  Anarchie  oder  Selbstbeherrschung“,  die  er  im
alten  Athen  zu  finden  glaubte;  nachher  hatten  nach  langen  Jahrhunderten
        <pb n="449" />
        Der  junge  Radicalismus.  A.  Ruge.  441

der  Zwingherrschaft  erst  die  Republiken  der  Niederländer  und  der  Ameri—
kaner  wieder  einiges  Heil  in  die  Welt  gebracht,  bis  dann  endlich  der  lichte
Tag  der  großen  Revolution  emporgestiegen  war  und  eine  neue  Blüthe
der  Menschheit  in  den  Heldenkämpfen  des  Convents  sich  entfaltet  hatte.
Solche  Ansichten,  die  in  den  Tagen  des  Wartburgfestes  noch  einen  Sturm
des  Unwillens  erregt  hätten,  fanden  jetzt  schon  eine  gläubige  Gemeinde.
Unfähig,  wie  er  sein  Lebelang  blieb,  Traumleben  und  Wirklichkeit  zu  unter—
scheiden,  baute  Ruge  fest  auf  die  radicale  Entschlossenheit  seiner  Genossen
und  bezweifelte  niemals  die  unermeßliche  Ueberlegenheit  „dieser  ruhigen
republikanischen  Staatsmänner“  gegenüber  der  verrotteten  monarchischen
Philisterwelt.  „Von  dem  richtigen  Verständniß  dieser  Frage  hängt  die  Zukunft
Europas,  insbesondere  unseres  noch  nicht  republikanischen  Volkes  ab“  —
so  klang  es  dröhnend  durch  den  Saal,  da  die  jungen  Weltverbesserer  über
die  Frage  „des  freien  Schlägers“  beriethen  und  als  rauflustige  Philo—
sophen  zu  dem  echt  germanischen  Entschlusse  gelangten,  die  mittelalterliche
Barbarei  des  Duells  in  Anbetracht  der  Vorurtheile  des  Zeitalters  vor—
läufig  noch  nicht  aufzugeben.

Wo  diese  radicale  Richtung  obenauf  kam,  da  begann  sich  der  Ton
bald  merklich  zu  ändern.  Vom  Christenthum  war  gar  keine  Rede  mehr;
aus  den  alten  Wahlsprüchen  „frisch,  frei,  fröhlich,  fromm“  und  „Gott,
Freiheit,  Ehre,  Vaterland“  wurden  die  Frömmigkeit  und  der  liebe  Gott
stillschweigend  weggelassen,  hier  und  da  schon  förmlich  gestrichen.  Wie  erschrak
  Wolfgang  Menzel,  als  er  einige  Jahre  nach  den  Karlsbader  Beschlüssen
  aus  der  Schweiz  heimkehrte  und  von  der  christlich-germanischen
Schwärmerei  seiner  Burschenzeit  keine  Spur  mehr  übrig  fand.  In  Halle
bemühte  sich  Karl  von  Raumer,  der  treue  Freund  der  alten  Burschenschaft,
  vergeblich,  den  radicalen  Verführern  der  Jugend  zu  wehren.  Die
Burschen  hörten  nicht  mehr  auf  ihren  frommen  Lehrer.  Wie  durfte  man
von  ihnen  Mäßigung  erwarten,  wenn  der  Unverstand  der  Behörden  das
altgewohnte  akademische  Genossenschaftsleben  völlig  zu  vernichten  suchte  und
den  Studenten  nicht  einmal  die  Einsetzung  eines  akademischen  Ausschusses
gestatten  wollte?  Lächerlich  grell  trat  der  Gegensatz  des  alten  und  des
neuen  Geschlechts  an  den  Tag,  als  Arnold  Ruge  eine  Zeit  lang  mit  Jahn
zusammen  in  Kolberg  auf  der  Festung  saß,  der  pantheistische  Republikaner
mit  dem  strenggläubigen,  preußischen  Monarchisten.  Keiner  von  Beiden
verhehlte,  daß  er  den  Anderen  für  einen  ausgemachten  Narren  ansah,
Kamptz  aber  hielt  Beide  für  gleich  ruchlose  Hochverräther.  Für  die  Zukunft
  des  deutschen  Parteilebens  wurde  die  radicale  Verbitterung  des  jungen
Geschlechts  unheilvoll,  für  die  öffentliche  Sicherheit  stand  im  Augenblicke
nichts  zu  fürchten.  Wie  scharf  durchschaute  Arndt  die  deutsche  Jugend,
als  er  ihr  zurief:

Schlecht  geräth  Dir  List  und  Kunst,
Feinheit  wird  Dir  eitel  Dunst.
        <pb n="450" />
        442  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

In  den  Künsten  der  Verschwörung  hatten  sich  die  offenherzigen  Germanen
niemals  mit  den  Welschen  messen  können.  Nun  gar  dies  unbedachtsame
junge  Volk  gab  sich  überall  Blößen;  die  tiefgeheimen  allgemeinen  deutschen
Burschentage,  welche  in  diesen  Jahren  in  Dresden,  auf  dem  Kyffhäuser
und  an  anderen  Orten  gehalten  wurden,  kamen  sämmtlich  früher  oder
später  zur  Kenntniß  der  Polizei.

Nur  wenig  schlauer  war  ein  Geheimbund,  der  von  dem  alten  Unheilstifter
  Karl  Follen  ausging.  Follen  hatte  mittlerweile  in  Paris  mit
Lafayette  und  den  Verschworenen  der  Union  Verbindungen  angeknüpft
und  alsdann  in  der  Schweiz  ein  Unterkommen  gefunden.  Dort  in  Chur
trat  er  mit  einigen  der  eifrigsten  Schwarzen,  W.  Snell,  Völker,  Dittmar
  und  einem  italienischen  Carbonaro  de  Prati  zusammen,  um  einen
deutschen  Männerbund  zu  stiften.  Zweck  der  Verschwörung  war  Umsturz
des  Bestehenden  und  Begründung  der  Einheit  Deutschlands  unter  einer
gewählten  Volksvertretung.  Der  Verfassung  des  Bundes  dienten  die
Grundsätze  der  italienischen  Geheimbünde  zum  Muster:  kleine  Venten,
die  von  einander  nichts  wissen  durften;  unverbrüchliches  Geheimniß  ohne
jeden  schriftlichen  Verkehr;  unbedingter  Gehorsam  den  Oberen,  wenn  sie
den  Tag  der  That  bestimmten;  Tod  dem  Verräther.  Zum  Unglück  kam
zur  selben  Zeit  ein  Mecklenburger,  von  Sprewitz,  nach  Chur,  ein  wackerer,
etwas  überspannter  junger  Mann,  der  fast  noch  als  Knabe  gegen  die
Franzosen  gefochten  hatte  und  späterhin  in  der  Erziehungsanstalt  des
Doktors  Gustav  Bunsen  zu  Frankfurt,  einem  beliebten  Asyle  der  Unzufriedenen,
  als  Lehrer  wirkte.  Der  ließ  sich  bereden,  im  Sommer  1821
die  deutschen  Hochschulen  zu  bereisen  und  in  den  zehn  Kreisen  des  alten
Reichs  einen  Jünglingsbund  nach  den  Weisungen  der  Schweizer  Verschworenen
  zu  errichten;  nur  im  österreichischen  Kreise,  der  ja  auch  an
den  Institutionen  des  heiligen  Reichs  keinen  Antheil  genommen  hatte,
sollte  die  revolutionäre  Kreisverfassung  vorläufig  nicht  zur  Ausführung
kommen.

Auf  zehn  Universitäten  wurde  nun  geworben,  und  etwa  hundertundfünfzig
  junge  Männer  schlossen  sich  dem  nebelhaften  Unternehmen  an.  Viele
gute  Köpfe  waren  darunter:  aus  Schwaben  Kolb  und  Mebold,  in  späteren
Tagen  allbekannt  als  Herausgeber  der  Allgemeinen  Zeitung;  aus  Baden
Baader,  der  sich  nachher  um  die  Geschichte  seiner  Heimath  Verdienste
erwarb;  aus  Thüringen  und  Mecklenburg  zwei  tüchtige  Juristen  Asverus
und  Kippe;  aus  Baiern  einer  der  talentvollen  Söhne  Anselm  Feuerbach's
und  der  Mediciner  Eisenmann,  ein  grundehrlicher  wunderlicher  Heiliger,
zugleich  politischer  Enthusiast  und  mirakelgläubiger  Katholik;  aus  Sachsen
der  Begabteste  von  Allen,  der  Theolog  Karl  Hase.  Wohl  Keiner  mochte
mit  den  unklaren  Drohungen  der  neun  Bundesartikel  einen  bestimmten
Vorsatz  verbinden;  Hase  und  Kippe  traten  sogar  nur  unter  Vorbehalt
bei,  weil  ihre  ehrliche  Natur  sich  gegen  die  undeutsche  Zumuthung  blinden
        <pb n="451" />
        Männerbund  und  Jünglingsbund.  443

Gehorsams  empörte.  Selbst  Ruge,  der  lauteste  und  unermüdlichste  unter
den  Freiwerbern  des  Bundes,  war  zum  Verschwörer  verdorben.  Kindische
Märchen  wurden  in  Umlauf  gesetzt,  um  den  Muth  der  Verschworenen  zu
stacheln:  Gneisenau  sollte  bereit  sein,  die  Rolle  des  deutschen  Riego  zu
spielen,  auch  auf  den  Fürsten  von  Wied,  auf  die  Generale  Thielmann
und  Jagow  könne  man  sich  verlassen.  Mit  den  Jenenser  Bundesbrüdern
unterhielten  durch  die  Vermittelung  Robert  Wesselhöfft's  zwei  ältere  Männer
geheimen  Verkehr:  der  Oelmüller  Salomon  in  Erfurt,  ein  religiöser
Schwärmer,  vormals  Turnlehrer,  weitberühmt  durch  die  Athletenkraft
seines  schönen  Körpers,  und  Hauptmann  Fehrentheil,  der  einzige  namhafte
preußische  Offizier,  der  sich  in  die  demagogischen  Umtriebe  dieser  Jahre
verstricken  ließ.  Fehrentheil  hatte  einst  dem  Hauptquartier  des  schlesischen
Heeres  angehört  —  ein  willkommener  Vorwand  für  Gneisenau's  geheime
Feinde  —,  indeß  war  er  den  alten  Kameraden  längst  fremd  geworden  und
in  den  Träumereien  eines  wüsten  politischen  Ehrgeizes  verwildert;  er
plante  im  Ernst,  mit  Hilfe  der  Landwehr  die  Festung  Erfurt  durch  einen
Handstreich  zu  überrumpeln.  Die  ersten  Urheber  des  Unfugs  aber  ließen
bald  nichts  mehr  von  sich  hören.  Karl  Follen  mochte  einsehen,  daß  nach
der  Niederlage  der  Revolutionen  des  Südens  ein  Aufstand  in  Deutschland
  unmöglich  war;  er  zog  seinen  Kopf  aus  der  Schlinge  und  überließ
den  Jünglingsbund  seinem  Schicksale.  Die  unglücklichen  verführten  jungen
Leute  erwogen  nunmehr  in  tragikomischen  Berathungen:  ob  der  geplante
Männerbund  wirklich  ins  Leben  getreten  sei?  —  was  sich  bis  zum  heutigen
Tage  noch  nicht  mit  Sicherheit  beantworten  läßt  —  ob  er  noch  fortbesteher
ob  man  ohne  ihn  vorgehen  solle?

Da  erhielt  die  Mainzer  Commission  Kunde  von  den  Anschlägen  (1823),
und  nun  erfuhr  dies  zersplitterte  Volk  zum  ersten  male,  was  praktische
deutsche  Einheit  sei.  Kamptz  in  Berlin  und  die  schwarze  Commission  in
Mainz  leiteten  gemeinsam  die  Verfolgung;  auf  ihre  Weisung  erfolgten  in
allen  größeren  Bundesstaaten  zahlreiche  Verhaftungen.  Die  kleinen  Höfe
vergaßen  in  ihrer  Angst  sogar  ihre  heiligste  Empfindung,  den  Souveränitätsdünkel
  und  trugen  kein  Bedenken,  ihre  angestammten  Demagogen  auf
einige  Zeit  nach  Köpenick  auszuleihen,  damit  Kamptz  die  Untersuchung
wirksamer  führen  könne.  Der  aber  benutzte  die  gute  Gelegenheit,  um
auch  einige  ältere  Burschenschafter,  die  schon  vor  Jahren  in  Untersuchung
gewesen,  aufs  neue  einsperren  zu  lassen.  Diesem  Schicksal  verfiel  Franz
Lieber,  der  mittlerweile  durch  eine  grausame  Lebensschule  gegangen  war.
Er  hatte  als  Jahn's  Schüler  lange  in  Haft  gesessen,  dann,  noch  immer
unbelehrt,  bei  der  Stiftung  des  Jünglingsbundes  mitgeholfen  und  schließlich
  Deutschland  verlassen,  um  für  das  freie  Griechenland  zu  streiten.
Wie  ward  ihm  aber,  als  er  die  fürchterliche  Verwilderung  dieser  Freiheitskämpfer
  kennen  lernte.  Gebrochen  in  allen  seinen  Lebenshoffnungen,  abgerissen
  und  ausgeplündert  wollte  er  über  Italien  heimkehren;  da  nahm
        <pb n="452" />
        444  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

sich  Niebuhr  in  Rom  des  „moralisch  Schiffbrüchigen“  an.  Eine  neue
Welt  reiner  und  hoher  Gedanken  ging  dem  hochbegabten  Jüngling  auf,
als  ihn  der  große  Gelehrte  seines  väterlichen  Vertrauens  würdigte.  Auf
Niebuhr's  Fürbitte  erlaubte  ihm  der  König  unbelästigt  heimzureisen.  Lieber
kehrte  zurück  und  gestand  in  einem  freimüthigen  Briefe  an  Kamptz,  daß
er  die  Thorheiten  seiner  Jugend  überwunden  habe.  Doch  selbst  das  Wort
des  Königs  war  den  Demagogenrichtern  nicht  heilig.  Der  gequälte  Mann
ward  abermals  vorgeladen,  um  Zeugniß  abzulegen  wider  seine  alten  Genossen,
  und  da  er  die  Aussage  verweigerte,  nochmals  in  Köpenick  eingesperrt,
  bis  er  endlich  durch  den  Beistand  seines  treuen  Gönners  wieder
loskam.

Auch  Heinrich  Karl  Hofmann,  einer  von  den  ersten  Begründern  der
Gießener  Burschenschaft,  mußte  in  Köpenick  Rede  stehen;  er  war  längst
schon  Anwalt  in  Darmstadt  und  hatte  sich  bereits  zu  den  gemäßigt  liberalen
  Grundsätzen  bekehrt,  denen  er  als  Mann  immer  treu  blieb.  Auch
er  weigerte  sich  standhaft,  die  Freunde  seiner  Jugend  zu  verrathen.  Der
unglückliche  Sprewitz  dagegen  versuchte  im  Gefängniß  sich  zu  erstechen;
schwer  verwundet  verlor  er  den  Muth  und  bekannte  Alles.  Seine  Geständnisse
  stimmten  größtentheils  überein  mit  den  Anzeigen  Wits  v.  Dörring,
des  elenden  Verräthers,  der,  einst  Follen's  und  Sand's  vertrauter  Genosse,
  seitdem  fast  in  allen  Ländern  Europas  das  wüste  Bummlerleben
  des  Geheimbündlers  geführt  hatte  und  nun,  nachdem  er  die  Kerker
Piemonts  und  Oesterreichs  kennen  gelernt,  bei  Metternich,  Hatzfeldt,
Schuckmann  den  Angeber  spielte.  Schwer  genug  hielt  es  freilich,  aus
den  Aussagen  des  halbverrückten  Abenteurers  ein  klares  Bild  zu  gewinnen;
Alles  was  er  mittheilte  war  ein  Durcheinander  von  Wahrem  und  Falschem,
  ebenso  verworren  wie  die  Denkwürdigkeiten,  die  er  bald  nachher
erscheinen  ließ.

Immerhin  lagen  jetzt  endlich  genügende  Beweise  vor;  verstand  man
die  hohlen  Worte  des  Bundeseides  buchstäblich,  so  ließ  sich  nicht  bestreiten,
daß  der  Jünglingsbund  hochverrätherische  Zwecke  verfolgt  hatte.  Bei  der
Verurtheilung  der  jungen  Verbrecher  trat  der  deutsche  Particularismus
wieder  in  volle  Wirksamkeit;  trotz  der  gemeinsam  geleiteten  Untersuchung
ließ  jeder  Bundesstaat  durch  seine  eigenen  Gerichte,  nach  seinen  eigenen
Gesetzen  Recht  sprechen,  und  die  Erkenntnisse  offenbarten  in  der  That  die
vielbewunderte  schöne  Mannigfaltigkeit  des  deutschen  Staatslebens.  Am
härtesten  lauteten  die  Urtheile  der  preußischen  Gerichte.  Das  Breslauer
Oberlandesgericht  verurtheilte  mit  einem  male  (1826)  achtundzwanzig
Mitglieder  des  Jünglingsbundes  zu  schweren  Strafen  —  bis  zu  fünfzehn
  Jahren  Festung;  nur  Einer,  der  junge  v.  Viebahn,  späterhin  bekannt
  als  ausgezeichneter  Verwaltungsbeamter  und  Statistiker,  wurde
vorläufig  freigesprochen  —  denn  die  Freisprechung  von  der  Instanz  war
noch  statthaft  —  „dagegen  wegen  dringenden  Verdachts,  die  Existenz  dieser
        <pb n="453" />
        Einschreiten  gegen  den  Jünglingsbund.  445

Verbindung  wohl  gekannt,  ohne  aber  hiervon  der  Behörde  Anzeige  gemacht
  zu  haben,  mit  einem  außerordentlichen  zweijährigen  Festungsarrest
bestraft.“  In  Hessen,  Württemberg,  Mecklenburg  urtheilten  die  Richter
über  dasselbe  Verbrechen  weit  milder.  In  Baiern  wurden  die  Angeklagten
sämmtlich  vorläufig  freigelassen,  freilich  erst  nach  einer  langen,  harten
Untersuchungshaft,  die  dem  armen  Karl  Feuerbach  den  Geist  zerrüttete.
König  Friedrich  Wilhelm  nahm  den  leidigen  Handel  anfangs  sehr  schwer.
Einem  Beamten,  der  sich  für  einen  der  Angeklagten  verwendete,  ertheilte
er  eine  scharfe  Rüge:  „ich  muß  Sie  für  einen  Theilnehmer  der  höchstverderblichen
  Meinung  halten,  daß  die  im  Finstern  schleichenden  verbrecherischen
  Umtriebe  verzeihlich  sind,  weil  sie  aus  irrthümlichen  Ansichten  entspringen.“"
  Begnadigen  wollte  er  erst,  wenn  jeder  der  Schuldigen  ein
Drittel  seiner  Strafe  abgebüßt  hätte.')  Gleichwohl  siegte  sein  gutes  Herz
bald  über  die  strengen  Vorsätze:  er  fühlte,  daß  die  jungen  Leute  durch  die
lange  Untersuchung  schon  genug  gelitten  hatten,  und  erließ  ihnen  sämmtlich,
den  meisten  schon  nach  Jahresfrist  die  Strafe.

Alle  diese  Verfolgungen  wurden  von  Metternich  und  Hatzfeldt  mit
unermüdlichem  Eifer  überwacht.  Welche  Entrüstung  in  Wien,  als  das
Zerbster  Appellationsgericht  ein  Mitglied  des  Jünglingsbundes  nur  zu
kurzer,  leichter  Haft  verurtheilte  —  weil  man  doch  nicht  wissen  könne,  ob
der  junge  Mann  späterhin  bei  größerer  Reife  des  Geistes  seine  Pläne
wirklich  ausgeführt  hätte.  Sofort  ließ  Metternich  die  Mainzer  Commission
zum  Einschreiten  auffordern,  aber  der  redliche  Präsident  Kaisenberg  weigerte
sich  den  Gang  der  Rechtspflege  zu  stören,  obgleich  ihm  auch  Schuckmann
die  gleiche  Zumuthung  stellte.  Dann  abermals  große  Aufregung  in  der
Hofburg  und  scharfe  Verwarnungen  an  das  Darmstädter  Cabinet,  als  die
milden  Urtheile  der  hessischen  Gerichte  „einen  neuen  Scandal  für  ganz
Deutschland“  geschaffen  hatten)

Während  die  große  Untersuchung  gegen  den  Jünglingsbund  noch
schwebte,  wurde  zugleich  auch  unter  den  übrigen  Studentenvereinen  gründlich
  aufgeräumt.  An  der  Berliner  Universität  blühte  noch  nach  1819  ein
mannigfaltiges  und  kräftiges  Verbindungsleben;  das  brach  nun  alles  zusammen,
  seit  der  neue  Regierungsbevollmächtigte  Schulz  mit  seinen  plumpen
Fäusten  dazwischenfuhr.  Auch  ein  Herminenbund  mit  dem  schrecklichen
Wahlspruche  „Einheit,  Freiheit,  Gleichheit“  wurde  dort  entdeckt;  seine  Mitglieder
  kamen  aber  alle  mit  leichten  Disciplinarstrafen  davon,  da  Stägemann
und  Altenstein  dem  Könige  die  Harmlosigkeit  der  Sache  nachwiesen.)
Wittgenstein  dagegen  und  Schuckmann  stimmten  stets  für  Strenge.  Un- 



*)  Cabinetsordres  an  Landrath  v.  Borries,  12.  März  1824;  an  Schuckmann,
13.  Okt.  1827.

**)  Hatzfeldt's  Berichte,  20.  Mai  1825,  16.  Nov.  1826.
***)  Stägemann's  Deukschrift  über  die  Arminia,  6.  Mai;  Wittgenstein's  Bericht  an
den  König,  8.  Mai  1823.
        <pb n="454" />
        446  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

glaublich,  mit  welchen  Kindereien  diese  Helden  der  Polizei,  die  doch  das
akademische  Leben  aus  eigener  Erfahrung  kennen  mußten,  sich  die  Zeit
verdarben.  Schuckmann  schämte  sich  nicht,  der  badischen  Regierung  mit
einem  Ministerialschreiben  eigens  den  Brief  eines  jungen  Bonner  Hochverräthers
  zu  senden,  worin  erzählt  war,  daß  Freund  X.  verwundet  in
der  Hirschgasse  liege,  Freund  O.  einen  schändlichen  Schmiß  über  die  Nase
bekommen  habe.  Unablässig  ward  erwogen,  welche  neue  Fesseln  man  der
Jugend  wohl  noch  aulegen  könne.  Arens,  der  Tyrann  der  Gießener  Universität,
  verstieg  sich  zu  dem  Vorschlage,  daß  jedem  Studenten  ein  politisches
  Leumundszeugniß  vom  Regierungsbevollmächtigten  ausgestellt  werden
solle  —  worauf  der  Heidelberger  Curator  Fröhlich  bitter  erwiderte:  „Die
Zeit,  wo  man  den  Verdacht  des  Verdachts  mit  dem  Kopfe  bezahlen  mußte,
liegt  noch  nicht  so  weit  hinter  uns.“)

Eine  eigenthümliche  Sonderstellung  behauptete  die  Polonia  unter  den
verfolgten  Verbindungen.  Die  jungen  Polen  waren  in  Berlin  und  Breslau
als  treue  Freunde  und  ritterliche  Schläger  wohl  angesehen  und  standen
mit  den  Burschenschaften  auf  gutem  Fuße;  denn  wer  der  bestehenden  Regierung
  widerstrebte,  galt  für  liberal,  und  der  unschuldigen  deutschen  Jugend
war  die  Schärfe  der  nationalen  Gegensätze  noch  nicht  zum  Bewußtsein  gekommen.
  Nach  aller  Wahrscheinlichkeit  hatte  sich  die  Polonia  weit  tiefer
als  irgend  eine  deutsche  Studentenverbindung  in  politische  Umtriebe  eingelassen,
  da  das  altpolnische  Gebiet  überall  von  Geheimbünden  unterwühlt
war;  aber  die  sarmatische  Schlauheit  zeigte  sich  den  Künsten  der  deutschen
Polizei  vollauf  gewachsen,  die  Nachforschungen  brachten  kein  nennenswerthes
Ergebniß.  Um  das  Jahr  1824  erreichte  der  Spüreifer  der  Behörden  seinen
Höhepunkt,  dann  erlahmte  er  allmählich,  und  im  Sommer  1829  beantragte
Schuckmann  selbst,  die  Untersuchung  gegen  die  Verzweigungen  des  Jünglingsbundes
  einzustellen,  weil  man  immer  noch  nicht  wisse,  ob  der  geheimnißvolle
  Männerbund  je  ins  Leben  getreten  sei.  )  —

Wer  hätte  damals  geahnt,  daß  diese  erste  politische  Verfolgung  der
neuen  deutschen  Geschichte  einem  fernen  Absenker  unseres  Volkes  nachhaltige
Stärkung  bringen  würde?  Im  Laufe  des  achtzehnten  Jahrhunderts  waren
nach  und  nach  zahlreiche  Deutsche  nach  Nordamerika  ausgewandert,  zumeist
  Pfälzer  und  Schwaben,  denen  die  plündernden  Franzosen  oder  kirchlicher
  Druck  und  wirthschaftliche  Noth  das  alte  Vaterland  verleideten.
In  den  Hungerjahren  1816  und  17  wurden  wieder  an  zwanzigtausend
Deutsche  an  den  fremden  Strand  verschlagen.  Seitdem  versiegte  der
Strom  der  Auswanderung  nicht  mehr,  wenn  er  auch  in  ruhigen  Zeiten
dünner  floß;  für  die  elf  Jahre  1820—30  berechnete  man  in  Amerika  die
Zahl  der  deutschen  Einwanderer  insgesammt  auf  etwa  15,000.  Es  waren

 

*)  Schuckmann  an  Berstett,  8.  Okt.  1822;  Arens  an  Otterstedt,  2.  Okt.  1824.
*7)  Schuckmann  und  Danckelmann,  Bericht  an  den  König,  12.  Juni  1829.
        <pb n="455" />
        Die  Deutsch-Amerikaner.  447

noch  immer  überwiegend  Süddeutsche,  die  sich  in  ihren  dichtbevölkerten
Heimathslanden  unter  dem  Zwange  einer  kleinlichen  Wirthschaftspolitik
nicht  mehr  fortzuhelfen  wußten.  Als  Prinz  Bernhard  von  Weimar  im
Jahre  1825  die  Union  bereiste,  fand  er  in  Neuyork,  Philadelphia,  Balti—
more  blühende  deutsche  Vereine  und  fast  in  allen  größeren  Städten  einzelne
angesehene  deutsche  Bürger;  unter  den  Millionären  der  jungen  Republik
behauptete  der  Pfälzer  Astor  schon  längst  eine  glänzende  Stellung.  Aber
die  große  Mehrzahl  der  Deutschen  bestand  aus  ungebildeten  kleinen  Leuten,
sie  galten  wenig  in  Staat  und  Gesellschaft.  Der  Name  der  Dutchmen
hatte  sogar  einen  üblen  Klang,  die  Amerikaner  dachten  dabei  nur  an  die
verkauften  Hessen  und  Ansbacher,  die  unglücklichen  Söldner  Englands,  und
vergaßen  geflissentlich,  wie  tapfer  ihre  deutschen  Mitbürger  einst  für  das
Sternenbanner  gefochten,  wie  herrlich  die  Generale  Steuben  und  Kalb  im
Heere  Washington's  den  alten  deutschen  Waffenruhm  bewährt  hatten.

Dies  Urtheil  begann  sich  zu  ändern,  Bildungsstand  und  Ansehen
der  Deutschen  hoben  sich  allmählich,  seit  eine  ganze  Schaar  geistig  und
politisch  regsamer  Männer  durch  die  Demagogenverfolgung  in  die  neue
Welt  getrieben  wurde:  Lieber  und  Karl  Follen,  Fehrentheil  und  Salomon,
Albert  Lange  und  die  Wesselhöft's,  Karl  Beck  aus  Heidelberg,  Bardili  aus
Schwaben  und  viele  Andere.  Wunderbar,  wie  rasch  die  wildesten  deutschen
Radicalen  sich  hier  in  gute  republikanische  Bürger  verwandelten.  Die
Einen  bändigte  die  harte  Noth,  die  Anderen  fanden  hier  ihr  Staatsideal
verwirklicht  und  brachten  der  neuen  Heimath  ein  Uebermaß  von  Pietät
und  gutwilliger  Nachsicht  entgegen,  eine  Fülle  freundlicher  Gefühle,  die
ihnen  auch  in  Deutschland  ein  glückliches  Leben  gesichert  haben  würde,
wenn  sie  ihr  altes  Vaterland  mit  der  gleichen  Milde  beurtheilt  hätten.
Es  war  aber  nur  menschlich,  daß  diese  verlorenen  Söhne  des  deutschen
Volks  kein  Ohr  hatten  für  die  Warnung,  welche  Niebuhr  seinem  Schütz—
linge  Lieber  auf  den  Weg  gab:  er  möge  sich  durch  die  Leichtigkeit  des
wirthschaftlichen  Erwerbs  in  dem  jungen  Lande  nicht  über  das  Wesen  der
Demokratie  täuschen  lassen.  Befangen  in  den  Anschauungen  des  alten
caturrechts,  erbittert  über  die  Mißgriffe  der  deutschen  Polizei,  wollten  sie
daheim  nur  die  Grausamkeit  gekrönter  Zwingherren  sehen  und  begrüßten
dies  unfertige  Gemeinwesen,  das  der  Willkür  des  Einzelnen  so  gar  keinen
Zwang  auflegte,  kurzweg  als  das  Land  der  Freiheit.

Am  grellsten  zeigte  sich  dieser  Wechsel  der  Stimmungen  in  Karl
Follen.  Der  hatte,  nachdem  er  zum  zweiten  male  durch  seine  Verschwörungskünste
  schweres  Unglück  über  die  verführte  deutsche  Jugend  gebracht,  auch
die  Schweiz  verlassen  müssen,  da  die  deutschen  Großmächte  aus  triftigen
Gründen  seine  Auslieferung  forderten.  Kaum  in  Amerika  angelangt,
redete  er,  ein  geborener  Republikaner,  sofort  eine  andere  Sprache.  „In
diesem  Lande,“  rief  er  entzückt,  „wo  das  Gesetz  allein  herrscht,  giebt  es  keinen
ruhigeren  Unterthan  als  mich.  In  dieser  Vernunftwelt  findet  der  Mensch,
        <pb n="456" />
        448  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

der  in  Europa  nur  ein  Treibhausgewächs  ist,  seinen  Heimathboden.  Steuern
giebt  es  keine  oder  doch  fast  keine,  denn  die  Regierung  der  ganzen  Vereinigten
  Staaten  kostet  nicht  soviel  als  die  von  einem  unserer  Fürstenthümer.““)
  Niemals  bemerkte  er  die  augenfällige  Thatsache,  daß  dieselben
Aufgaben  der  Verwaltung,  welche  in  Deutschland  der  Staat  löst,  in
Amerika  durch  die  freie  Thätigkcit  der  Gesellschaft  weit  schlechter  und  weit
kostspieliger  gelöst  werden.  Thatkräftig  und  arbeitsam,  wie  er  immer  gewesen,
  schlug  er  sich  durch  ein  Leben  voll  Sorgen  und  Entbehrungen  und
nahm,  wie  so  viele  seiner  Unglücksgefährten,  vorlieb  mit  untergeordneten
Beschäftigungen,  welche  daheim  seinem  Ehrgeiz  nie  genügt  hätten.  Als
Lafayette  seine  Triumphreitse  durch  die  Vereinigten  Staaten  hielt,  begrüßte
  ihn  Follen  als  alten  Kampfgenossen;  aber  von  der  deutschen  Politik
wendete  er  sich  gänzlich  ab.  „Die  Zeit  wird  hoffentlich  kommen,“  so  schrieb
er,  „da  die  Regierungen  jenseits  mir  glauben  werden,  daß  ich  in  ihren
Kram,  in  den  ich  nicht  tauge,  mich  nicht  mischen  will.“““)  Er  suchte  ganz
aufzugehen  in  den  Interessen  seiner  neuen  Heimath,  stritt  tapfer,  einer
der  Ersten,  für  die  Aufhebung  der  Sklaverei  und  schloß  sich  den  unitarischen
  Gemeinden  seines  edlen  Freundes  W.  E.  Channing  an:  in  dieser
Kirche  ohne  Symbole,  ohne  Synoden  und  Behörden  fand  er  das  Hoöchste,
was  er  im  sittlichen  Leben  kannte,  die  unbedingte  Freiheit  des  persönlichen
Willens.

An  den  radicalen  Ideen  seiner  Jugend  hielt  er  fest  mit  jener  unheimlichen
  Hartnäckigkeit,  welche  der  politische  Fanatiker  mit  dem  Geisteskranken
  gemein  hat;  ein  Werden,  eine  innere  Entwicklung  war  der  Einseitigkeit
  dieser  harten  Natur  nicht  beschieden.  Noch  in  seiner  letzten  Schrift
über  Krieg  und  Frieden  vertheidigte  er  seinen  alten,  der  französischen  Verfassung
  von  1791  entlehnten  Lieblingssatz:  der  einzige  Zweck  des  Staates
ist  der  Schutz  der  persönlichen  Rechte  der  Einzelnen;  darum  ist  der  Krieg
eine  Verschwörung  zu  Raub  und  Mord,  nur  in  dem  einen  Falle  berechtigt,
wenn  die  Menschenrechte,  sei  es  auch  nur  an  einem  einzigen  Menschen
verletzt  worden  sind  —  und  so  lief  schließlich  Alles  wieder  auf  den  crassen
Subjektivismus  der  Unbedingten,  auf  den  Krieg  der  Individuen  hinaus.
Wie  gewandt  er  sich  auch  in  Sprache  und  Sitte  seines  zweiten  Vaterlandes
  fand,  der  Fluch  des  Heimathlosen  blieb  ihm  doch  nicht  erspart.  In
Deutschland  war  für  den  Radicalen  kein  Raum  gewesen,  den  Amerikanern
blieb  der  Idealist  unverständlich.  Wenn  er  ihnen  Vorträge  über  Schiller
hielt,  den  er  ganz  abstrakt  als  den  Dichter  der  freien  Sittlichkeit  auffaßte,
  so  bemerkte  er  bald,  daß  die  Hörer  ihm  nicht  folgen  konnten:  die
Kapuzinerpredigt  aus  Wallenstein's  Lager  war  ihrem  harten  Confessionalismus
  sogar  anstößig.  Nach  manchen  schmerzlichen  Enttäuschungen  wurde

 

*)  K.  Follen  an  seine  Familie,  13.  Jan.  1825,  19.  Dec.  1826,  26.  Mai  1832.
**8)  K.  Follen  an  seine  Familie,  1.  Aug.  1825,  24.  Aug.  1829.
        <pb n="457" />
        K.  Follen  und  F.  Lieber  in  Amerika.  449

Follen  unitarischer  Prediger  und  fand  frühzeitig  einen  schrecklichen  Tod
an  Bord  eines  brennenden  Dampfers  (1840).

Nachhaltigen  politischen  Einfluß  gewann  aus  dieser  ersten  Generation
deutscher  Flüchtlinge  nur  Einer,  Franz  Lieber.  Er  ward  ein  Vermittler
zweier  Nationen,  indem  er  als  Lehrer  und  Gelehrter,  englisch  schreibend
aber  deutsch  denkend,  die  Ideen  der  Niebuhr'schen  Geschichtsphilosophie  zur
wissenschaftlichen  Begründung  der  Verfassungsgrundsätze  Amerikas  verwendete.
  Mochte  er  auch  die  republikanische  Freiheit  der  neuen  Heimath
etwas  überschätzen,  von  der  gehässigen  Verbitterung  des  Flüchtlings  blieb
sein  treues  Gemüth  unberührt.  Mitten  in  seinem  gesegneten  Wirken
empfand  er  oft  tief  erschüttert  die  tragische  Wahrheit,  daß  Niemand  zwei
Vaterländer  haben  kann,  und  sehnte  sich  aus  der  dünnen  Luft  dieses
Landes  der  Arbeit  hinweg  in  die  Gedankenfülle  der  alten  deutschen
Culturwelt.

Für  das  unfertige  nationale  Leben  Nordamerikas  wurde  die  anhaltende
  deutsche  Einwanderung  ein  köstlicher  Völkerdünger,  wie  der  Hochmuth
  der  Yankees  sagte,  unschätzbar  durch  Fleiß  und  Treue,  durch  Tapferkeit
  und  Herzenswärme.  Inmitten  eines  zwar  minder  geistvollen,  aber
wirthschaftlich  rührigeren  Volkes  mußte  die  kleine  deutsche  Minderheit  durch
die  Nationalität  der  Mehrheit  ebenso  unaufhaltsam  erdrückt  werden,  wie
einst  die  französischen  Refugis  im  deutschen  Volksthum  aufgegangen  waren.
Spätestens  in  der  dritten  Generation  wurden  alle  deutschen  Einwanderer
zu  Amerikanern,  wenngleich  sich  in  einzelnen  Strichen  Pennsylvaniens
neben  der  englischen  Sprache  noch  ein  verdorbener  deutscher  Dialekt  behauptete.
  Für  Deutschland  aber  bedeutete  dies  Abströmen  gesunder  Kräfte
schlechthin  einen  Verlust,  ein  ohne  jeden  Entgelt  dem  Auslande  dargebrachtes
  Geschenk.  Der  wagende  Weltbürgersinn  unseres  Volks  blieb  auch
jetzt,  da  er  sich  in  neue  Bahnen  zu  werfen  begann,  noch  ebenso  unfruchtbar
  für  das  deutsche  Staatsleben,  wie  vor  Zeiten,  als  unsere  Landsknechte
  die  Schlachten  aller  Völker  schlugen.  Und  so  lange  der  Bundestag
  über  Deutschland  schaltete,  konnte  kaum  die  Frage  aufgeworfen  werden,
ob  es  nicht  möglich  sei  den  Zug  der  deutschen  Auswanderung  nach  solchen
Ländern  abzulenken,  wo  sie  der  Sprache,  der  Sitte,  der  Volkswirthschaft
des  Mutterlandes  nicht  ganz  verloren  ging.

An  den  Parteikämpfen  der  alten  Heimath  nahmen  die  Ausgewanderten
damals  unmittelbar  gar  keinen  Antheil;  um  so  stärker  wirkte  in  der  Stille
was  sie  in  ihren  Briefen  erzählten  von  dem  freien  Lande  ohne  Fürsten
und  Steuern,  wo  Jeder  auf  eigenen  Füßen  stehe,  Jeder  thun  und  lassen
könne  was  ihm  beliebe.  Seit  so  viele  Opfer  des  monarchischen  Beamtenstaates
  unter  dem  Sternenbanner  gastliches  Obdach  gefunden  hatten,  gewannen
  die  Doktrinen  des  Vernunftrechts,  was  die  Republik  für  den  Freistaat
  schlechthin  erklärte,  neue  Kraft,  und  Gottfried  Duden  fand  den  Boden
schon  wohl  vorbereitet,  als  er  zu  Anfang  der  dreißiger  Jahre  seine  überv.

  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  29
        <pb n="458" />
        450  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

schwänglichen  Schilderungen  von  dem  glückseligen  Eldorado  des  Westens
in  das  alte  Vaterland  sendete.  Das  Idealbild  der  großen  Bundesrepublik
begann  eine  Macht  zu  werden  im  deutschen  Parteileben.  —

Mit  dem  Eifer  der  Demagogenverfolgung  ging  die  Wachsamkeit  der
Censur  Hand  in  Hand.  Da  Grano  auf  beiden  Gebieten  polizeilicher  Ab—
wandlung  zugleich  seine  bewährte  Kraft  entfaltete,  so  konnte  es  nicht  aus—
bleiben,  daß  auch  Berlin  seinen  Beitrag  gab  zu  der  Fülle  läppischer  Censur—
anekdoten,  welche  überall  in  Deutschland  einen  beliebten  Unterhaltungsstoff
  bildeten.  Vor  den  unerforschlichen  Launen  dieses  Censors  war  Niemand
sicher.  Als  General  Minutoli  einmal  in  Gubitz's  harmlosem  „Gesellschafter"
äußerte,  von  Intelligenz  sei  in  dem  Berliner  Intelligenzblatt  wenig  zu
spüren,  da  strich  ihm  Grano  diese  frevelhafte  Bemerkung,  weil  das  Intelligenzblatt
  seinen  Namen  mit  Allerhöchster  Ermächtigung  führe.  Ganz  so
arg  stand  es  in  Berlin  freilich  nicht  wie  in  Oesterreich,  wo  alle  von  den
deutschen  Behörden  bereits  censirten  Schriften  einer  strengen  Recensur
unterworfen  und  sogar  das  Conversationslexikon  nur  einer  kleinen  Zahl
von  Fürsten  und  Gelehrten,  gegen  das  schriftliche  Versprechen  strenger  Geheimhaltung
  ausgehändigt  wurde.  Die  Preußen  waren  aber  auch  berechtigt
  eine  milde  Handhabung  der  Censur  zu  erwarten;  denn  bei  der
Einsetzung  des  Ober-Censurcollegiums  hatte  der  König  ausdrücklich  befohlen,
  daß  „nach  liberalen  Grundsätzen  Preßfreiheit  möglichst  erhalten,
dem  Mißbrauche  derselben  aber  kräftigst  gesteuert  werde“.  )  Und  wie
wurde  diese  Vorschrift  befolgt!  Was  sollte  Deutschland  von  dem  Staate
der  Befreiungskriege  denken,  wenn  jetzt  Grano  dem  wackeren  Reimer  eröffnete,
  eine  neue  Ausgabe  von  Fichte's  Reden  an  die  deutsche  Nation,
die  seit  Jahren  unbelästigt  umliefen,  sei  „für  die  jetzige  Zeit  nicht  passend",
und  das  Ober-Censurcollegium  dies  unglaubliche  Verbot  bestätigte?)
Auch  eine  Uebersetzung  von  Hutten's  lateinischen  Werken  durfte  nicht  erscheinen,
  damit  der  römische  Stuhl  sich  nicht  beleidigt  fühle.

Besonders  schwer  hatte  Brockhaus  in  Leipzig  unter  der  preußischen
Censur  zu  leiden.  Er  war  als  erklärter  Liberaler  und  als  Verleger  von
Massenbach's  Denkwürdigkeiten  in  Berlin  längst  übel  berüchtigt.  Als  er
nun  noch  eine  ungeschickte  Schrift  Benzenberg's  über  Friedrich  Wilhelm  III.
herausgab,  welche  dem  Monarchen  wie  seinem  Kanzler  constitutionelle
Grundsätze  nachrühmte,  da  fühlte  sich  der  König  persönlich  verletzt,  weil
darin  „besonders  über  die  Verfassungsangelegenheit  in  einem  mit  meinen
Absichten  gar  nicht  übereinstimmenden  Sinne  geredet  wird“.  Friedrich
Wilhelm  befahl,  fortan  alle  Schriften  aus  Brockhaus'  Verlag,  bevor  man

 

*)  Cabinetsordre  an  Hardenberg,  25.  Nov.  1819.

*“)  Bescheide  an  Reimer:  von  Grano,  27.  Febr.,  vom  Oberpräsidenten  v.  Heydebreck,
  30.  April,  vom  Ober-Censurcollegium,  8.  Sept.  1824.  Abgedruckt  in  den  Preu-Pischen
  Jahrbüchern  XIIV.  1  ff.  (1879).
        <pb n="459" />
        Die  Censur.  451

sie  in  Preußen  zulasse,  einer  erneuten  Prüfung  zu  unterwerfen,  denn  auf
die  machtlose  sächsische  Censur  sei  kein  Verlaß.“)  Umsonst  suchte  Harden—
berg  den  Zorn  des  Königs  zu  besänftigen;  Schuckmann  wußte  immer  wieder
die  Absichten  des  Kanzlers  zu  durchkrenzen.  Da  Brockhaus  in  seinen  Be—
schwerdeschriften  lebhaft  und  ausfällig  wurde,  vergaß  sich  der  Minister  so
weit  ihm  anzudrohen:  man  werde,  falls  er  nicht  Ruhe  halte,  alle  seine
Verlagswerke  in  Preußen  verbieten  und  sie  den  Nachdruckern  preisgeben!
Nach  fast  drei  Jahren  wurde  die  angeordnete  Recensur  endlich  zurück—
genommen.

Und  dazu  fort  und  fort  in  der  Staatszeitung  geheimnißvolle  An—
deutungen  über  entdeckte  Verschwörungen;  jedes  Geständniß  der  Genossen
des  Jünglingsbundes  wurde  von  Kamptz  sogleich  zu  unbestimmten  journa—
listischen  Verdächtigungen  verwerthet.  Der  vielgeplagte  Herausgeber  Stäge—
mann,  der  dem  Unwesen  nicht  wehren  durfte,  war  in  Verzweiflung;  er
hatte  einst,  als  er  dies  dornige  Amt  übernahm,  vor  seinen  Freunden
grimmig  gescherzt:  „wer  den  Teufel  zu  verschlucken  sich  erst  entschlossen
hat,  darf  ihn  nicht  lang  begucken“““)  und  dankte  dem  Himmel,  als  er
endlich  davon  entbunden  wurde.  Zu  Alledem  noch  bei  Hofe  beständige
kleine  Ohrenbläsereien,  die  meist  ohne  Erfolg  blieben,  aber  vollauf  genügten,
um  dies  ohnehin  verbitterte  Geschlecht  in  ewiger  Besorgniß  zu  erhalten.
Wie  gern  hätte  Wittgenstein  den  verhaßten  Schleiermacher  beseitigt.  Geschäftig
  holte  er  die  ängstlichen  Worte  wieder  hervor,  welche  der  Staatskanzler
  vor  Jahren  über  die  politischen  Vorlesungen  des  Theologen  geäußert
hatte;  zuletzt  wagte  er  doch  nicht  zuzugreifen.““)  Schleiermacher's  Freund
Gaß  wurde  amtlich  aufgefordert  nach  Königsberg  überzusiedeln,  weil  er  sich
in  Breslau  durch  seine  Theilnahme  am  Turnstreite  unmöglich  gemacht  habe;
als  er  das  Anerbieten  kurzerhand  ausschlug,  ließ  man  ihn  in  Ruhe.k)
Ueber  Luden's  Vorlesungen  fertigte  der  Berliner  Universitätsbevollmächtigte
  Schulz  —  nach  dem  Hefte  eines  offenbar  ganz  unfähigen  Studenten
—  ein  vernichtendes  Gutachten,  das  nach  Mainz  und  Frankfurt  gesendet
wurde;  schließlich  blieb  auch  der  Jenenser  Hochverräther  unbehelligt.—)  An
die  Spitzen  des  Beamtenthums  trauten  sich  die  Spürer  nicht  recht  heran.
Nur  Oberpräsident  Merckel  forderte  seinen  Abschied  (1820),  weil  er  der
Zwischenträgereien  müde  war  und  das  Curatorium  der  Universität  Breslau
nicht  gern  dem  neuen  Regierungsbevollmächtigten  übergeben  wollte.  Doch
auf  die  Dauer  konnte  dieser  eingefleischte  Schlesier  nicht  mit  ansehen,  wie

 

*)  Cabinetsordre  an  Schuckmann,  2.  Mai  1821.  Die  übrigen  Aktenstücke  bei
Brockhaus,  F.  A.  Brockhaus.  III.  183  f.
**)  Stägemann  an  Solms-Laubach,  22.  Dec.  1818.
*x*)  Wittgenstein  an  Schuckmann,  22.  Dec.  1820.  Vgl.  o.  II.  431.
+)  Altenstein  und  Schuckmann,  Ministerialschreiben  an  Gaß,  26.  April  1823.
f#a)  Blittersdorff's  Bericht,  13.  Juli;  Beilage  B.  zum  geheimen  Protocolle  der
Bundesversammlung  vom  3.  Juli  1823.
29  *
        <pb n="460" />
        452  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

die  Verwaltung  seiner  geliebten  Heimath  in  fremden  Händen  lag.  Als
nach  fünf  Jahren  die  Oberpräsidentenstelle  wieder  erledigt  war,  erbat  und
erlangte  er  vom  Könige  die  Rückkehr  in  sein  altes  Amt.)  —

Als  Merckel  und  Grolman  in  den  Dienst  zurückkehrten,  W.  Humboldt
  das  Wohlwollen  des  Königs  völlig  wieder  erlangte,  war  die  schlimmste
Zeit  der  Reaktion  überstanden.  Und  zum  Glück  für  Preußen  starb  jetzt
auch  Fürst  Hatzfeldt  (Febr.  1827).  Der  war  bis  zum  letzten  Athemzuge
der  alte  rastlose  Spürer  geblieben.  Ganz  so  dreist,  wie  er  sich  einst  —
von  wegen  seiner  bergischen  Besitzungen  —  als  „Unterthan  Sr.  Majestät
des  Kaisers  der  Franzosen“  gebärdet  hatte,  spielte  er  jetzt  den  Handlanger
Oesterreichs.  Was  für  Gespenster  die  k.  k.  Polizei  auch  sehen  mochte,
Hatzfeldt  glaubte  ihr  Alles,  sogar  einen  von  Gentz  verfaßten  Bericht,  der
die  gefährlichsten  politischen  Schriftsteller  Deutschlands  —  Börne  und
Gagern,  List  und  Wessenberg,  Zachariä  und  Pölitz  freundnachbarlich  nebeneinander
  —  aufzählte.“')  Es  kam  so  weit,  daß  Metternich  sich  einmal  —
das  einzige  mal  in  allen  diesen  Jahren  —  unterstand,  den  Gesandten
wegen  einer  inneren  Angelegenheit  Preußens  zur  Rede  zu  stellen.  Er
hatte  in  einem  Verzeichniß  des  preußischen  Staatsraths  gelesen,  daß
Gneisenau  den  Vorsitz  in  dem  diplomatischen  Ausschusse  führe,  und  erklärte
dem  Gesandten,  ein  solches  zweites  Ministerium  mache  vertrauliche  Mittheilungen
  unmöglich.  Hatzfeldt  nahm  die  Anmaßung  ohne  Widerspruch
hin  und  empfing  zu  seiner  Beschämung  aus  Berlin  die  Antwort:  jener
Ausschuß  bestehe  bekanntermaßen  schon  seit  1817  und  trete  nur  in  außerordentlichen
  Fällen  zur  Berathung  großer  Fragen  zusammen.“)  Diesem
Liebediener  Oesterreichs  die  Vertretung  Preußens  am  Wiener  Hofe  anzuvertrauen,
  konnte  Bernstorff  nicht  länger  mehr  verantworten.  Er  ertheilte
im  Frühjahr  1826  dem  unheilvollen  Manne  einen  unbestimmten  Urlaub.
Der  alte  Fürst  aber  weigerte  sich  geradezu,  die  Dienstpapiere  seinem  Stellvertreter
  auszuliefern,  da  sein  Briefwechsel  mit  Metternich  nicht  für  die
Augen  Dritter  bestimmt  seift),  und  setzte  bei  Hofe  durch,  daß  er  noch  einmal
  an  die  Donau  zurückkehren  durfte.  Bald  nachher  machte  sein  Tod
dem  Scandal  ein  Ende,  und  seitdem  zeigte  Preußens  Politik  auch  in  ihrer
äußeren  Haltung  wieder  die  Würde  einer  Großmacht.  Die  Demagogenverfolgung
  schlief  ein,  die  Gemüther  begannen  sich  zu  beruhigen.

Den  begnadigten  Hochverräthern  wurden  ihre  Sünden  nicht  nachgetragen;
  man  spottete  sogar  in  den  Beamtenkreisen,  Niemand  könne  so
sicher  auf  eine  glänzende  Carriere  rechnen  wie  die  bekehrten  Demagogen.
Indeß  empfand  der  König  keineswegs  Reue  wegen  des  Geschehenen;  er

 

*)  Merckel  an  Lottum,  18.  Aug.;  Lottum's  Antwort,  4.  Sept.  1825.
*")  Hatzfeldt's  Bericht,  17.  März  1825,  mit  Beilage:  Gentz's  Uebersicht  der  deutschen
Schriftsteller  u.  s.  w.
*  ve)  Witzleben's  Tagebuch,  21.  Dec.  1825.
)  Maltzahn's  Bericht,  Wien  15.  Mai  1826.
        <pb n="461" />
        Klewitz's  Rücktritt.  453

hat  niemals  begriffen,  wie  viel  Schmach  und  Elend  diese  thörichte  Ver—
folgung  über  seinen  ehrenreichen  Staat  gebracht  hatte.  Auch  der  Kron—
prinz  blieb,  obwohl  verstimmt  über  die  Kleinlichkeit  der  Verfolgung,  doch
fest  überzeugt  von  dem  Dasein  der  großen  im  Finsteren  schleichenden  Ver—
schwörung.  Darum  konnte,  als  nachher  nochmals  eine  radicale  Erregung
die  Deutschen  ergriff,  der  ganze  Jammer  der  Demagogenjagd  zum  zweiten
male  über  Preußen  hereinbrechen.  —

 

Das  mildere  System  im  Innern  und  das  selbständige  Verfahren
Bernstorff's  in  der  orientalischen  Frage  bewirkten,  daß  um  die  Mitte  der
zwanziger  Jahre  das  Verhältniß  zum  Wiener  Hofe  merklich  erkaltete.  In
den  hohen  militärischen  Kreisen  äußerte  sich  wieder  laut  und  entschieden
die  alte  niemals  ganz  überwundene  Abneigung  gegen  Oesterreich.  Was
hatte  man  denn  im  Grunde  dem  getreuen  Alliirten  an  der  Donau  zu
verdanken?  Jene  schlaffe,  kopflose  Kriegführung  von  1813  und  14,  deren
Sünden  durch  furchtbare  Opfer  des  preußischen  Heeres  gesühnt  werden
mußten;  dann  die  schweren  diplomatischen  Niederlagen  auf  dem  Wiener
Congresse;  und  zuletzt  die  mehr  als  bescheidene  Rolle,  welche  Preußen  am
Bundestage  spielte!  Wie  viel  fester  und  treuer  hatte  sich  doch  Rußlands
Freundschaft  bewährt,  auf  dem  Schlachtfelde  und  in  den  sächsischen  Händeln!
Warum  der  Hofburg  eine  Hingebung  erweisen,  die  nur  durch  unredliche
Ränke  erwidert  wurde?  Lag  es  denn  nicht  weit  näher,  die  europäische
Stellung  der  Monarchie  durch  ein  festes  Bündniß  mit  Rußland  zu  sichern
und  dann  die  ganze  Kraft  des  Staates  auf  Deutschland,  auf  die  Be—
herrschung  der  Kleinstaaten  zu  richten?  Mit  Erstaunen  vernahm  der
badische  Gesandte  Frankenberg  solche  Ansichten  aus  dem  Munde  ehrgeiziger
  preußischer  Offiziere.')  Lange  Jahre  sollten  noch  vergehen,  bis  diese
Ideen  zur  Herrschaft  gelangten  am  Hofe.  Doch  der  Bann,  welcher  den
freien  Willen  des  Staates  so  lange  gelähmt,  war  jetzt  schon  gebrochen.
Man  begann  in  Berlin  den  tiefen  Gegensatz  der  Interessen,  der  unseren
Staat  von  Oesterreich  trennte,  wieder  lebhaft  zu  empfinden.

So  waren  die  Wege  geebnet  für  die  handelspolitischen  Entwürfe  des
kühnen  Mannes,  der  in  so  stiller  Zeit  wieder  in  die  Bahnen  fridericianischer
  Staatskunst  einzulenken  wagte,  des  neuen  Finanzministers  F.  C.  A.
v.  Motz.  In  das  achte  Jahr  hinein  hatte  Minister  Klewitz  sein  schweres
Amt  ertragen,  mit  unwandelbarer  Geduld  die  große  Steuerreform  aufrecht
  gehalten  wider  zahllose  Angriffe  von  innen  und  außen.  Aber  das
Deficit  vermochte  er  nicht  zu  beseitigen,  trotz  allen  neu  angeordneten  Ersparnissen;
  denn  er  begnügte  sich  mit  einer  bescheidenen  Stellung,  die  es  ihm

 

*)  Frankenberg's  Berichte,  3.  Okt.,  7.  Nov.  1826.
        <pb n="462" />
        454  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

unmöglich  machte  den  Staatshaushalt  vollständig  zu  übersehen.  Er  trug
vor  der  Welt  die  Verantwortung  für  das  gesammte  Finanzwesen;  und  gleich—
wohl  verfügte  Ladenberg  mit  seiner  Generalcontrole  selbständig  über  alle
Ausgaben  und  einen  Theil  der  Einnahmen  des  Staates.  Und  dazu  noch
die  unabhängige  Staatsschuldenverwaltung,  bei  deren  Einsetzung  Klewitz
nicht  einmal  befragt  wurde.  Da  der  Streit  der  Departements  einen
vollständigen  Etat  gar  nicht  mehr  zu  Stande  kommen  ließ,  so  mußte  der
Minister  schon  1824  die  für  jedes  dritte  Jahr  versprochene  Bekannt—
machung  des  Budgets  unterlassen.  Müde  der  ewigen  Reibungen  und
doch  zu  schüchtern  um  für  sich  selber  die  gebührende  Macht  zu  fordern,
erklärte  er  im  December  1824  dem  Könige,  unter  den  bestehenden  Ressort—
verhältnissen  vermöge  er  das  Gleichgewicht  der  Finanzen  nicht  herzustellen,
und  erbat  sich  nachher  die  Oberpräsidentenstelle  in  seiner  sächsischen  Heimath.

Der  König  ließ  darauf  (12.  December)  den  vier  Präsidenten  Schön,
Vincke,  Motz  und  Schönberg  den  Entwurf  des  neuen  Etats  zusenden  mit
der  Anfrage:  welche  Bedenken  sie  dawider  hätten,  und  welche  besonderen
Befugnisse  sie  für  den  künftigen  Finanzminister  noch  verlangten,  damit  er
das  Gleichgewicht  wieder  herstellen  könne.  Jeder  der  Vier  sollte  antworten
als  ob  er  selber  zur  Uebernahme  des  Finanzministeriums  bestimmt  sei;
Keiner  durfte  von  der  Befragung  der  Anderen  etwas  erfahren.  In  ihren
Erwiderungen  empfahlen  Vincke  und  Schönberg  lediglich  eine  abermalige
Verminderung  der  Ausgaben,  ohne  die  Mittel  und  Wege  anzugeben.
Tiefer  ging  Schön  auf  die  Frage  ein.  Er  wollte  die  Verwaltung  der
Staatsschuld  und  des  Staatsschatzes  mit  dem  Finanzministerium  vereinigen
und  verlangte  nach  seiner  Gewohnheit  zugleich,  daß  dem  Ministerium  „das
Vertrauen  des  Volks“  zur  Seite  stehen  müsse.  Auch  benutzte  er  die  Gelegenheit
  um  die  neue  Instruktion  für  die  Oberpräsidenten  zu  tadeln  und
in  einer  besonderen  Denkschrift  seinen  alten  Lieblingsgedanken,  die  vom
Könige  soeben  erst  endgiltig  verworfene  Wiederherstellung  der  Provinzialminister,
  zu  befürworten.)  Nur  Motz  traf  in  seiner  Antwort  mit  sicherer
Hand  den  eigentlichen  Sitz  des  Uebels,  den  Dualismus  der  Finanzverwaltung.
  Er  forderte  für  den  Minister  kurz  und  gut  Sitz  und  Stimme
in  der  Generalcontrole,  so  daß  auch  die  Ausgabe-Etats  nicht  ohne  seine
Genehmigung  zu  Stande  kommen  könnten;  sodann  ganz  freie  Hand  bei
der  Auswahl  seiner  Räthe,  endlich  Centralisation  des  Kassenwesens.  In
zwei  weiteren  Denkschriften,  die  er  gleich  darauf  dem  Grafen  Lottum  übergab,
  verlangte  er  ferner  die  Aufstellung  völlig  zuverlässiger  Etats  und
erklärte  sich  entschieden  gegen  die  Wiedereinführung  der  Provinzialministerien.
  Denn  neben  solchen  Unterministern  sei  ein  mächtiger  Finanzminister
  unmöglich;  dieser  müsse  unmittelbar  an  der  Verwaltung  theilnehmen
  um  „unverbesserliche  Mißgriffe,  Einseitigkeit  und  Indolenz“  zu

 

*)  S.  o.  III.  420.
        <pb n="463" />
        Motz.  455

verhüten;  „er  kann  nicht  darauf  beschränkt  bleiben,  durch  Etats  und
Verwaltungsnormen  nur  die  Zukunft  nach  seinen  Ansichten  zu  regeln;
auch  kann  es  ihm  nicht  helfen,  die  Vergangenheit  nach  todten  Zahlen  zu
meistern.“)  —

Nach  diesen  Erwiderungen  konnte  die  Entscheidung  nicht  zweifelhaft
sein.  Schön's  Ernennung  wurde  vom  Kronprinzen  und  von  Witzleben
warm  empfohlen;  doch  hatte  er  sich  selbst  unmöglich  gemacht,  indem  er  die
Grundlagen  der  neuen  Verwaltungsordnung  wieder  in  Frage  zu  stellen
unternahm,  und  es  bedurfte  kaum  noch  der  geheimen  Warnungen  Wittgenstein's
  um  den  Ostpreußen  zu  beseitigen.  Der  König  entschied  sich  für
Motz.  Er  ahnte  in  jenem  Augenblicke  selber  nicht,  wie  segensreich  dieser
Entschluß  auf  den  Gang  der  deutschen  Geschichte  einwirken  sollte:  Schön
hätte  Deutschlands  Handelseinheit  nimmermehr  begründet,  seine  preußische
Selbstgenügsamkeit  fand  für  Motz's  Zollvereinspläne  nur  Worte  schnöden
Tadels.

Motz  stand  in  seinem  fünfzigsten  Jahre,  als  er  am  1.  Juli  1825  sein
Amt  übernahm,  der  einzige  Staatsmann  in  einem  Cabinet  von  Geschäftsmännern.
  Auch  dieser  Kurhesse  war  einst,  wie  Eichhorn,  durch  den  Glanz
der  fridericianischen  Zeiten  aus  seiner  kleinstaatlichen  Heimath  in  den
preußischen  Staatsdienst  hinübergeführt  worden.  Eine  ungleich  glänzendere
und  doch  nicht  minder  gediegene  Natur  als  der  stille  gelehrte  Maassen,
thatkräftig,  wagelustig,  voll  kecken  Selbstvertrauens,  das  sich  oft  in  beißenden
  Sarkasmen  äußerte,  hatte  der  rüstige  Naturalist  in  einer  wechselreichen
  praktischen  Laufbahn  alle  Bücherweisheit  verachten  gelernt  und  doch
verstanden  die  lebendigen  Ideen  der  Zeit  sich  anzueignen.  Noch  als
Minister  konnte  er  jüngere  Freunde  um  ihre  „gebräunte  Landrathsfarbe“
beneiden.  Das  waren  seine  frohesten  Tage  gewesen,  da  er  als  junger
Landrath  auf  dem  Eichsfelde  bald  zu  Pferd  bald  mit  der  Jagdflinte  auf
der  Schulter  seinen  Kreis  durchstreiste  und  die  Bauern  auf  ihren  Höfen
besuchte,  selten  mit  Befehlen  eingreifend,  immer  bereit  dem  geringen  Manne
zu  zeigen,  wie  man  sich  selber  helfen  könne,  denn  „Selbstthätigkeit  entspricht
dem  energischen  Charakter  des  preußischen  Volks“.  Dort  gewöhnte  er
sich  den  Bauernstand  als  den  Kern  der  Nation  zu  schätzen:  „lieber  die
drückendsten  Luxusauflagen,  lieber  wie  Pitt  alle  Elemente  besteuern,  als  den
Schweiß  des  Landmanns  belasten.“  Der  Friede  von  Tilsit  zwang  ihn  in
die  Dienste  des  verhaßten  Königreichs  Westphalen  zu  treten;  er  leitete
das  Steuerwesen  im  Harzdepartement,  erschien  zweimal  als  Deputirter
bei  dem  Gaukelspiele  des  Casseler  Landtags  und  beobachtete  voll  froher

 

*)  Denkschriften  über  die  Finanzverwaltung:  von  Schönberg  16.  Dec.;  Motz  17.  Dec.;
Vincke  18.  Dec.;  Schön  22.  Dec.;  Motz  an  Lottum  über  den  Etat,  21.  Decr.  1824;
Motz,  Denkschrift  über  die  Provinzialminister  (ohne  Datum,  offenbar  aus  derselben  Zeit);
Witzleben's  Tagebuch,  3.,  31.  Dec.  1824,  10.  Jan.  1825;  Vgl.  Beilage  13.
        <pb n="464" />
        456  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

Ahnungen,  wie  unterdessen  der  preußische  Staat  die  Gedanken  echter
deutscher  Freiheit  in  sich  aufnahm.  Kaum  kam  die  Kunde  von  der  Leipziger
Schlacht,  so  rief  er  seine  Eichsfelder  wieder  unter  die  alten  Fahnen  und
war  sodann  in  Halle  und  Fulda  bei  der  Organisation  der  wiedereroberten
Provinzen  thätig.

Als  Präsident  in  Erfurt  half  er  nachher  jenen  Zollvertrag  mit  Sondershausen
  abschließen,  der  so  vielen  anderen  zum  Vorbilde  dienen  sollte.
Hier  in  Thüringen  trat  ihm  die  ganze  Hilflosigkeit  der  deutschen  Klein—
staaterei  vor  Augen.  Grenzenlos  war  seine  Verachtung  gegen  die  kleinen
Höfe.  Er  kannte  ihre  Gesinnung  genugsam  aus  den  Schicksalen  seiner
eigenen  Familie,  die  unter  dem  Geize  des  hessischen  Kurfürsten  schwer
zu  leiden  hatte,  und  lernte  sie  noch  richtiger  schätzen  als  der  König  ihn
einmal  nach  Cassel  sendete,  um  die  ehelichen  Zwistigkeiten  im  hessischen
Hause  —  natürlich  ohne  Erfolg  —  zu  beschwichtigen.  Ein  stolzer  Preuße
von  Grund  aus,  freimüthig,  selbständig  in  Allem,  wollte  er  das  Lob
Oesterreichs,  das  in  den  Beamtenkreisen  gesungen  wurde,  niemals  gelten
lassen:  pfui  über  diese  faule,  unwissende,  unredliche  k.  k.  Verwaltung.
Außer  Canning  war  Motz  der  einzige  Staatsmann  dieser  Epoche,  der  die
Hohlheit  Metternich's  völlig  durchschaute.  Während  fast  alle  anderen
preußischen  Staatsmänner  ein  stilles  Zagen  nicht  überwinden  konnten,
blieb  diesem  frischen  Geiste  die  frohe  Zuversicht  des  Jahres  1813
ungeschwächt.  „Ein  guter  Krieg  wird  uns  wohl  thun",  sagte  er  oft.  „Aber
es  muß  ein  Volkskrieg  sein,  und  dann  werden  wir  Kräfte  entwickeln,  über
die  man  staunen  wird.“

Motz  wollte  die  Stein-Hardenbergischen  Reformen  bis  in  die  letzten
Consequenzen  vollendet  sehen:  eine  neue  Landgemeindeordnung  sollte  ergänzend
  neben  die  Städteordnung  treten,  die  Ablösung  der  Grundlasten
vollständig  ausgeführt,  auch  die  Ausgleichung  der  Grundsteuer  vollzogen
werden  —  um  der  Gerechtigkeit  willen,  selbst  wenn  der  Staat  dabei
Verluste  erlitte.  Wie  die  tüchtigen  Beamten  dieser  Zeit  allesammt  ganz
und  gar  in  der  politischen  Arbeit  aufgingen,  so  lebte  auch  Motz  allein
dem  Staate,  selbst  in  seinen  persönlichsten  Angelegenheiten  standen  ihm
politische  Zwecke  vor  Augen.  Als  sein  Vermögen  wuchs,  erwarb  er  eine
große  Besitzung  in  Posen  und  fühlte  sich  hier  ganz  als  Pionier  deutscher
Gesittung.  Er  griff  das  verwahrloste  Anwesen  sogleich  in  seiner  energischen
großartigen  Weise  an,  zog  deutsche  Colonisten  auf  das  Gut,  gab  der
Provinz  ein  Beispiel  durch  rührige,  wohlgeordnete  Wirthschaft  und  sagte
lachend  zu  seinen  Verwandten:  „macht  es  wie  ich;  ich  weiß  wo  der  Has
im  Pfeffer  liegt."

Während  seiner  angestrengten  Verwaltungsthätigkeit  in  Erfurt  und
nachher  als  Oberpräsident  in  Magdeburg  entstanden  die  Denkschriften
über  die  Abrundung  des  preußischen  Staatsgebietes,  über  den  Anschluß
der  kleinen  Contingente  an  das  preußische  Heer,  über  die  Reform  der
        <pb n="465" />
        Die  Krisis  im  Handel  und  Landbau.  457

Verwaltung.*)  Diese  rasch  hingeworfenen  Arbeiten  zeigen  schon  sein  ganzes
Wesen:  weiten,  scharfen  Blick,  vorurtheilsfreien,  hochherzigen  Patriotismus,
aber  auch  einen  Zug  von  genialem  Leichtsinn,  der  nothwendig  zu  seinem
Bilde  gehört.  Ohne  solche  Lust  am  kecken  Wagen  und  Pläneschmieden
hätte  er  schwerlich  die  Kraft  gefunden  in  einer  Epoche  der  Ermattung
und  Entsagung  den  Neubau  des  deutschen  Staates  vorzubereiten.  Die
ihm  näher  standen  empfingen  den  Eindruck,  daß  hier  eine  groß  angelegte
Natur,  ein  gedankenreicher,  unruhiger,  überaus  productiver  Kopf  in  allzu
engem  Wirkungskreise  sich  aufzureiben  drohte.  Der  Mann  bedurfte  einer
großen  Thätigkeit,  wenn  die  Ideen,  die  in  seinem  Geiste  gährten,  sich  abklären,
  wenn  sein  starker  Ehrgeiz  und  seine  frohe  Willenskraft  sich  frei
entfalten  sollten.

Um  das  Desicit  zu  beseitigen,  hatte  der  König  den  neuen  Minister
berufen.  Die  glückliche  Lösung  dieser  nächsten  Aufgabe  bildete  zugleich  die
Vorbedingung  für  das  Gelingen  der  handelspolitischen  Pläne,  welche  Motz
seit  jenem  Sondershausener  Vertrage  nicht  mehr  aus  den  Augen  verloren
hatte;  nur  wenn  das  Gleichgewicht  des  Staatshaushalts  gesichert  war,
konnte  die  Krone  Zollverträge  von  zweifelhaftem  finanziellem  Erfolge  wagen.
In  den  Kreisen  des  hohen  Beamtenthums  wurde  die  Lage  der  Finanzen
allgemein  sehr  ungünstig  beurtheilt.  Hatte  man  vor  sechs  Jahren  schlechterdings
  nicht  glauben  wollen,  daß  in  Preußen  ein  Deficit  bestehen  könne,
so  hielt  man  jetzt  den  Zustand  für  ganz  verzweifelt,  weil  man  die  Ergiebigkeit
  der  neuen  Steuern  nicht  genau  kannte.  Motz  theilte  diese  düstere
Ansicht  nicht.  Er  war  überzeugt,  das  vielbeklagte  Deficit  sei  längst  nicht
mehr  vorhanden,  wenn  nur  erst  Einheit,  Uebersicht,  Ordnung  in  das
Finanzwesen  komme;  „aber"“,  sagte  er  später  zu  seiner  Tochter,  „ich  hütete
mich  wohl,  Ueberschüsse  zu  versprechen,  man  hätte  mich  für  wahnsinnig
gehalten.““)  —

Einen  minder  muthigen  Mann  hätte  die  Lage  des  Marktes  wohl
erschrecken  können.  Zur  selben  Zeit,  da  Motz  ins  Amt  trat,  brach  über
England  eine  furchtbare  Handelskrisis  herein,  eine  der  schwersten  Erschütterungen,
  welche  die  Handelsgeschichte  kennt.  Die  Eröffnung  des  südamerikanischen
  Marktes  hatte  eine  fieberische  Speculation  erweckt,  welcher
nun  der  natürliche  Rückschlag  folgte:  in  fünf  Vierteljahren  stürzten  mehr
als  siebzig  Banken  und  an  3600  Geschäftshäuser  zusammen.  Auch  Deutschland
  blieb  von  dem  Unheil  nicht  verschont,  wie  bescheiden  auch  sein  Antheil
  am  Weltverkehr  noch  war:  die  große  Firma  Reichenbach  in  Leipzig
und  einige  der  ersten  Häuser  Berlins  gingen  zu  Grunde.  Doch  was
bedeutete  diese  Bedrängniß  des  Geldmarktes  neben  der  namenlosen  Noth
des  deutschen  Landbaues,  die  wie  alle  landwirthschaftlichen  Krisen  ungleich

 

*)  S.  o.  II.  130.  160.  202;  III.  419.
*)  Nach  den  Aufzeichnungen  von  Frau  v.  Brinken.
        <pb n="466" />
        458  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

langsamer  überwunden  wurden?  Die  Hungerjahre  waren  kaum  überstanden,
da  fielen  die  Preise  aller  landwirthschaftlichen  Erzeugnisse  schnell  und  anhaltend.
  Die  Zollgesetze  des  Auslands  und  der  elende  Zustand  der  Straßen
hemmten  die  Abfuhr  der  überreichen  Ernte;  selbst  die  technischen  Fortschritte,
  welche  die  deutsche  Landwirthschaft  ihren  Lehrern  Thaer  und
Schwerz  verdankte,  wirkten  für  jetzt  nachtheilig,  da  die  Consumtion  dem
gesteigerten  Angebote  so  rasch  nicht  zu  folgen  vermochte.  Der  Werth  der
Grundstücke  sank  in  manchen  Landestheilen  tiefer  als  einst  zur  Zeit  des
Krieges.  Nur  die  Schäfereien  behaupteten  sich  noch;  Deutschland  allein
führte  nach  England  über  zweimal  so  viel  Wolle  aus  als  alle  übrigen
Länder  zusammen.  Aber  auch  dieser  Vortheil  drohte  zu  schwinden,  seit  die
Fremden  von  uns  zu  lernen  begannen,  deutsche  Hirten  und  Schafe  in  Rußland,
  Schweden,  Frankreich,  Australien  verwendet  wurden.  Am  härtesten
litt  das  unglückliche  Altpreußen;  während  der  Kriegsjahre  war  mehr  als  die
Hälfte  seines  Viehstandes  drauf  gegangen,  jetzt  stand  in  einzelnen  Gegenden
der  Tagelohn  auf  3  bis  4  Sgr.,  in  anderen  wurde  der  Scheffel
Roggen  für  5  Sgr.  ausgeboten.  Schön's  Schwager,  Oberst  Brünneck,
suchte  den  Nachbarn  zu  helfen  durch  die  Einführung  der  Schafzucht  und
anderer  technischer  Verbesserungen;  doch  nur  wenige  waren  im  Stande
sich  auf  neue  Unternehmungen  einzulassen.  Auf  die  flehentliche  Bitte  der
Stände  gewährte  der  König  „dieser  alten  Kernprovinz“  abermals  außerordentliche
  Unterstützungen:  Chausseen  wurden  gebaut,  große  Getreideankäufe
  für  die  Armee  angeordnet,  auch  Magazine  angelegt,  welche  den
Preis  des  Scheffels  Roggen  auf  der  Höhe  von  1  Thlr.  halten  sollten.)

Dann  erlangte  Schön  noch  eine  neue  Bewilligung  von  3  Mill.  Thlr.
zur  Rettung  verschuldeter  Grundbesitzer.  Als  guter  Patriot  wollte  er  vornehmlich
  die  alten,  mit  der  Geschichte  des  Landes  verwachsenen  Geschlechter
im  Besitze  ihrer  Stammgüter  erhalten.  Dieselbe  Meinung  vertrat  sein
Freund  Stägemann  im  königlichen  Cabinet;  der  war,  obwohl  ein  Anhänger
  der  neuen  Volkswirthschaftslehre,  doch  von  jeher  der  Ansicht  gewesen,
  daß  durch  den  Untergang  der  alten  Grundbesitzer  der  Staat
selber  zu  Grunde  gehe:  „es  scheint  mir  ganz  simpel,  weil  ein  anderer
Staat  daraus  wird.“  Aber  die  bewilligte  Summe  reichte  nicht  von  fern
aus,  obwohl  sie  fast  den  sechzehnten  Theil  der  gesammten  Staatseinnahmen
  ausmachte;  zudem  mußte  die  große  Creditanstalt  der  Provinz,
die  „Landschaft",  der  die  bedrängten  Grundherren  allesammt  verschuldet
waren,  um  jeden  Preis  vor  dem  Bankrott  bewahrt  werden,  wenn  man
nicht  das  ganze  Land  dem  Verderben  preisgeben  wollte.  Daher  befahl
der  König  auf  Schön's  Vorschlag  (1824),  die  Unterstützungsgelder  zwar
zunächst  zur  Rettung  der  alten  Grundherrengeschlechter  zu  verwenden;

*)  Eingabe  des  Comites  der  ostpreußischen  Stände  an  den  König,  18.  Febr.;
Cabinetsordre  an  das  Staatsministerium,  11.  April  1822.
        <pb n="467" />
        Noth  der  ostpreußischen  Grundbesitzer.  459

wenn  es  aber  ganz  unmöglich  sei,  eine  Familie  im  Besitze  zu  erhalten,
dann  sollte  sie  mit  einer  nothdürftigen  Pension  abgefunden  und  ihr  Stammgut
  durch  die  Landschaft  unter  den  Hammer  gebracht  werden.)

Mit  dieser  fast  unbeschränkten  Vollmacht  schritt  Schön  ans  Werk.
Das  Schicksal  des  altpreußischen  Adels  lag  in  seiner  Hand.  Abermals,
und  noch  stürmischer  als  vor  Jahren  bei  der  Vertheilung  der  ersten  Kriegsentschädigungsgelder,
  )  drängte  sich  Alles  um  die  Gunst  des  Beherrschers
der  Provinz.  Er  that  sein  Bestes,  viele  wackere  Männer  vom  Landadel
verdankten  allein  seiner  Fürsorge  die  Erhaltung  ihres  Besitzes;  wo  er
aber  die  Lage  für  hoffnungslos  hielt,  da  ließ  er  die  Landschaft  unerbittlich
  zur  Subhastation  schreiten.  So  geschah  es,  daß  unter  der  Mitwirkung
  dieser  wohlwollenden  Regierung  die  Grafen  Schlieben,  die  Grafen
Goltz  und  viele  andere  angesehene  Adelsgeschlechter  von  Haus  und  Hof
verjagt  wurden  —  die  meisten  schuldlos,  denn  der  letzte  Grund  ihrer
Noth  lag  doch  in  den  patriotischen  Opfern  der  Kriegszeit.  Hunderte  von
Landgütern  wurden  versteigert,  einmal  ihrer  218  fast  zu  gleicher  Zeit;  das
unmäßige  Angebot  drückte  die  Preise  so  tief  herab,  daß  die  Landschaft
selber  nur  durch  Zuschüsse  des  Staates  sich  behaupten  konnte.  In  manchen
  Theilen  der  Provinz  wechselte  die  volle  Hälfte  der  großen  Güter
ihren  Besitzer.  Zu  den  Käswurm,  Biehler,  Reichenbach  und  den  anderen
Salzburger  Exulanten,  die  sich  bereits  in  die  Reihen  des  Grundherrenstandes
  emporgearbeitet  hatten,  trat  mit  einem  male  eine  ganze  Schaar
bürgerlicher  Rittergutsbesitzer  hinzu,  aus  dem  Lande  selbst,  aus  Meckleuburg,
  aus  Bremen,  Braunschweig,  Sachsen:  darunter  viele  tüchtige  Männer,
die  hier  ihr  Capital  zu  15  Procent  anlegen  konnten  und  bald  mit  der
alten  Aristokratie  verwuchsen,  aber  auch  manche  rohe  Abenteurer,  welche
niemals  auf  einen  grünen  Zweig  kamen.

Niemand  hatte  unter  dieser  socialen  Umwälzung  schmerzlicher  zu  leiden
als  der  gestrenge  Oberpräsident.  Thränen  des  Dankes  sah  er  fließen,
doch  auch  mit  Verwünschungen  wurde  er  überhäuft.  In  den  Nachbarprovinzen
  erzählte  man  allgemein,  der  fanatische  Liberale  habe  sich  vermessen,
  die  verfaulte  Rasse  des  preußischen  Adels  durch  ein  neues  kräftigeres
  Geschlecht  zu  verdrängen.  Möglich  immerhin,  daß  Schön  in  seiner
Heftigkeit  einmal  eine  solche  Aeußerung  herausgepoltert  hat;  allein  seine
Absicht  war  gerecht,  er  wollte  den  alten  Geschlechtern  retten  was  noch  zu
retten  war,  und  nur  die  Dürftigkeit  der  Geldmittel  zwang  ihn  zu  einer
Härte,  die  seinen  Wünschen  widersprach.  Wie  viel  erfolgreicher  hatte  einst
König  Friedrich  nach  dem  siebenjährigen  Kriege  für  die  „Conservirung"

*)  Schön's  Berichte  an  Schuckmann,  23.  Aug.,  an  den  König,  6.  Dec.  1824;
Lottum,  Cabinetsschreiben  an  Schön,  2.  Juli  1825;  Stägemann  an  Schulz,  13.  Okt.
1809;  dessen  Promemoria  über  die  ostpreußischen  Grundbesitzer,  Juni  1825.

**)  S.  o.  II.  250.
        <pb n="468" />
        460  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

seines  Grundadels  gesorgt.  Eine  so  durchgreifende  Hilfe  ließ  sich  aber
jetzt  noch  nicht  ermöglichen,  wenn  man  den  Staatscredit  in  Anspruch  nahm,
und  die  Staatsschuld  war  geschlossen,  ihre  Vermehrung  ohne  die  Zustimmung
  der  Reichsstände  unzulässig.  So  grell  offenbarte  sich  wieder,
daß  die  Monarchie  ohne  Reichsstände  nur  noch  in  einem  Provisorium
lebte:  ruhigen  Zeiten  war  sie  gewachsen,  jeder  außerordentlichen  Aufgabe
stand  sie  rathlos  gegenüber.  —

Mit  diesen  traurigen  Wirren  hatte  der  Finanzminister  unmittelbar
nichts  zu  schaffen,  aber  an  dem  Ertrage  der  Abgaben  lernte  er  die  Noth
der  Landwirthschaft  nur  zu  gründlich  kennen,  obwohl  der  König  bei  allen
seinen  Unterstützungen  streng  den  Grundsatz  einhielt,  daß  auch  dem  Bedürftigsten
  niemals  ein  Nachlaß  an  den  Staatssteuern  bewilligt  werden
dürfe.  Um  die  Schwierigkeiten  zu  bemeistern,  wollte  Motz  zunächst  die
Lage  des  Staatshaushalts  genau  übersehen  und  erneuerte  daher  seine
alte  Forderung,  daß  der  Finanzminister  in  der  Generalcontrole  Sitz  und
Stimme  haben  müsse.  Der  König  suchte  nach  seiner  Gewohnheit  zu  vermitteln,
  weil  er  den  verdienten  alten  Ladenberg  nicht  kränken  mochte,  und
ordnete  an,  der  Finanzminister  solle  im  Falle  der  Meinungsverschiedenheit
  durch  einen  seiner  Räthe  mündlich  mit  dem  Präsidenten  der  Generalcontrole
  unterhandeln.)  Mit  einer  solchen  Halbheit  konnte  sich  Motz
nicht  zufrieden  geben;  denn  zwischen  den  beiden  coordinirten  Behörden
hatte  sich  längst  ein  tragikomischer  Wettstreit  des  Amtseifers  entsponnen,
wie  er  nur  in  der  preußischen  Bureaukratie  möglich  ist.  Die  Generalcontrole
  suchte  ihre  Lebenskraft  zu  erweisen,  indem  sie  den  Etats  zahllose
  lächerliche  Monita  zusetzte,  zum  Domänenetat  allein  91,  zum  Forstetat
  146,  und  die  Calculatoren  des  Finanzministeriums  erwiderten  natürlich
  mit  gleicher  Münze.  Das  Gezänk  ward  so  unerträglich,  daß  Motz
sich  entschloß  den  König  um  seine  Entlassung  zu  bitten,  wenn  ihm  seine
berechtigte  Forderung  nicht  gewährt  würde.  „Ich  kann  mich  nicht  dazu
verstehen  —  schrieb  er  an  Lottum  —  die  Rolle  zu  übernehmen,  welche
Herr  von  Klewitz  viele  Jahre  zum  Nachtheil  der  Finanzen  des  Staates
ertragen  hat.“  Ein  solches  Abschiedsgesuch  galt  nach  den  Grundsätzen  des
alten  Absolutismus  als  strafbarer  Trotz,  und  Motz  selber  hielt  für  nöthig
die  Versicherung  hinzuzufügen:  „ich  würde  der  Gnade  des  Königs  mich
selbst  unwürdig  erkennen,  wenn  ich  in  Eitelkeit  und  Thorheit  befangen,
mich  auf  anderem  Wege  in  meiner  Dienststelle  zu  conserviren  bemüht
sein  sollte."“

Seit  Stein  im  Frühjahr  1807  aus  ähnlichem  Anlaß  ungnädig  entlassen
  worden,  hat  kein  Minister  mehr  gewagt  in  diesem  Tone  zu  reden;
selbst  Hardenberg  hatte  nur  einmal,  als  er  auf  die  Zustimmung  des  Königs
sicher  rechnen  konnte,  leise  mit  seinem  Abgang  gedroht.  Friedrich  Wilhelm

 

*)  Cabinetsordre  an  Lottum  und  Motz,  22.  Nov.  1825.
        <pb n="469" />
        Aufhebung  der  Generalcontrole.  461

brauchte  auch  volle  vier  Monate,  bis  er  dem  neuen  Minister  sein  selbstbewußtes
  Auftreten  ganz  verzieh.  Dann  aber  hatte  er  sich  durch  Lottum's
Vorträge  von  der  Unhaltbarkeit  des  bestehenden  Dualismus  gründlich
überzeugt,  und  da  er  seine  bureaukratischen  Hartköpfe  kannte,  so  ging  er
nunmehr  sogleich  weit  über  die  Vorschläge  des  Finanzministers  selber
hinaus.  Am  8.  April  1826  überraschte  er  diesen  durch  die  willkommene
Mittheilung:  er  denke  die  Generalcontrole  ganz  aufzuheben,  ihre  Geschäfte
  dem  Finanzministerium  zu  übertragen.  Am  29.  Mai  wurde  dieser
Befehl  vollzogen  und  Ladenberg  mußte  sich  wehmüthig  mit  dem  Präsidium
der  Oberrechnungskammer  begnügen.')  Motz  aber  war  jetzt  endlich  Herr
der  Lage,  und  die  anderen  Minister  empfanden  bald,  daß  er  sich  berechtigt
  hielt,  alle  Gebiete  der  Verwaltung  scharf  zu  überwachen.  Der  langsame
  Altenstein  mochte  wohl  Grund  haben,  sich  über  die  Anmaßung  des
Finanzministers  zu  beschweren,  denn  umständliche  Bedachtsamkeit  reizte
den  stürmischen  Mann  leicht;?'“)  doch  über  seine  Kargheit  konnte  Niemand
klagen.  Den  Anforderungen  der  Kunst  und  WMissenschaft  entsprach  er,
nach  dem  Maße  der  vorhandenen  Mittel,  sehr  freigebig;  als  Kamptz  ihn
wegen  der  hohen  Kosten  der  Revision  des  Landrechts  befragte,  erwiderte
er  nachdrücklich:  für  ein  solches  Werk  muß  in  Preußen  immer  Rath  geschafft
  werden.

In  jedem  Zweig  des  Finanzwesens  spürte  man  die  rüstigen  Hände
des  neuen  Leiters.  Durch  eine  gründliche  Reform  der  Kassenverwaltung
verschaffte  er  sich  einen  genauen  Ueberblick  über  alle  Bestände.  Das
Steuerwesen  ließ  er  in  den  Händen  Maassen's,  des  Urhebers  der  neuen
Zollgesetzgebung.  Die  Beiden  galten  in  der  Beamtenwelt  als  Nebenbuhler,
  aber  sie  wurden  Freunde.  Maassen  fügte  sich  gern  der  raschen
Entschlossenheit  des  jüngeren  Vorgesetzten,  und  dieser  wußte  wohl,  was  er
der  Umsicht  und  Sachkenntniß  des  Generalsteuerdirektors  verdankte.  „Alles
mit  Maassen,“  sagte  er  lächelnd,  wenn  ihn  der  besonnene  Freund  von
einem  übereilten  Wagniß  zurückgehalten  hatte.  Unter  Maassen  arbeitete
der  geistreiche  Ludwig  Kühne,  Motz's  alter  Freund  von  Erfurt  her,  der
Schrecken  aller  Trägen  und  Mittelmäßigen;  wie  wußte  er  seine  Leute  in
Athem  zu  halten,  wenn  er  ihnen  zurief:  „Dummheit  ist  eine  Gottesgabe,
aber  sie  zu  mißbrauchen  ist  schändlich!“

In  den  Provinzen  war  das  Steuerwesen  bisher  von  den  Regierungen
verwaltet  worden;  der  König  hatte  indeß  bald  eingesehen,  wie  wenig  das
langsame  Collegialsystem  sich  für  diesen  Zweig  der  Verwaltung  eignet,
und  daher  (1822)  zunächst  in  den  beiden  westlichen  Provinzen  das  ge- 



*)  Motz's  Bericht  an  den  König,  28.  Nov.;  Motz  an  Lottum,  28.,  30.  Nov.,
5.,  10.  Dec.  1825,  2.  März  1826;  Cabinetsordre  an  Lottum,  8.  April;  Ladenberg's
Eingabe  an  den  König,  3.  Mai  1826.

*)  Altenstein  an  Lottum,  20.  Febr.  1828  ff.
        <pb n="470" />
        462  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

sammte  Steuerwesen  einem  Provinzial-Steuerdirektor  unterstellt.  Diese
Einrichtung  bewährte  sich  vollständig  und  wurde  durch  Motz  auch  in  den
übrigen  Provinzen  eingeführt.  Die  neuen  Behörden  mußten  nach  Landesbrauch
  anfangs  oft  mit  der  Eifersucht  der  Regierung  kämpfen,  Schön
namentlich  verstand  seinem  Steuerdirektor  das  Leben  sauer  zu  machen;
auch  das  Volk  empfing  sie  mit  Argwohn,  denn  der  Name  der  Zöllner
hatte  einen  bösen  Klang,  in  den  alten  Provinzen  dachte  man  noch  mit
Schrecken  an  die  Regie-Direktoren  des  großen  Königs.  Doch  bald  lernte
man  die  Pünktlichkeit  und  schlagfertige  Raschheit  der  Steuerbehörden
schätzen;  am  Rhein  wurde  der  Steuerdirektor  v.  Schütz  sogar  ein  volksbeliebter
  Mann.  Jede  tiefgreifende  Steuerreform  bedarf  der  Zeit,  um
ihren  Werth  zu  erproben.  Jetzt  hatte  die  Geschäftswelt  sich  nach  und
nach  an  die  neuen  Abgaben  gewöhnt,  die  Beamten  Uebung  und  Sicherheit
erlangt  in  den  ungewohnten  Formen.  Auch  der  Schmuggel  begann  nachzulassen.
  Etwa  um  das  Jahr  1827  konnte  die  Reform  als  abgeschlossen
und  in  den  Volksgewohnheiten  festgewurzelt  gelten.

Zu  ihrer  Ergänzung  unternahm  Motz  die  Neugestaltung  der  Domänenverwaltung,
  die  unter  dem  Drucke  der  großen  landwirthschaftlichen
Krisis  ganz  in  Verwirrung  gerathen  war.  Der  Minister  selbst  und  der
neue  Direktor  des  Domänenwesens,  Keßler,  bereisten  persönlich  sämmtliche
Domänen  und  Forsten  der  Monarchie,  überall  jubelnd  empfangen  von
der  Jägerei  und  den  Pächtern,  die  es  kaum  fassen  konnten,  daß  die  Herren
in  Berlin  sich  endlich  einmal  ihrer  Noth  annahmen.  Dann  überwies
Motz,  um  mit  dem  alten  Jammer  aufzuräumen,  alle  Rückstände  einer
besonderen  Verwaltung  und  schloß  für  das  gesammte  Domanium  neue,
billigere  Pachtverträge,  welche  streng  eingehalten  wurden,  aber  hunderte
von  Pächtern  vor  dem  Untergange  bewahrten.  Mit  der  Veräußerung
der  Domänen  verfuhr  er  sehr  vorsichtig;  nur  in  Westpreußen  und  Posen
ließ  er  zahlreiche  Vorwerke  an  deutsche  Colonisten  veräußern,  „um  einen
selbständigen  und  der  Regierung  anhänglichen  Bauernstand  zu  bilden“.

Das  Beste  blieb  doch,  daß  man  nun  endlich  wußte,  woran  man  war.
Nach  kaum  drei  Jahren,  am  30.  Mai  1828  konnte  Motz  dem  Monarchen
berichten,  daß  statt  des  gefürchteten  Deficits  ein  reiner  Ueberschuß  von
4,  Mill.  erzielt  worden  sei,  der  sich  nach  Eingang  der  Rückstände  auf
7,8  Mill.  steigern  müsse;  3,245  Mill.  waren  bereits  bar  an  den  Staatsschatz
  abgeführt,  1/122  Mill.  zu  außerordentlichen  Ausgaben  verwendet.
Dankbar  gestand  er  zu,  ohne  die  großen  unter  seinem  Vorgänger  vollzogenen
  Reformen  würde  er  nicht  im  Stande  sein  dem  Könige  so  erfreuliche
  Ergebnisse  vorzulegen;  aber  er  durfte  sich  sagen,  nur  er  habe
vermocht  die  Ernte  dieser  Saaten  einzuheimsen,  und  er  fühlte  sich  bereits
so  sicher,  daß  er  eine  mäßige  Verminderung  der  Klassensteuer  vorzuschlagen
wagte:  die  Stenerpflichtigkeit  sollte  fortan  zwei  Jahre  später  als  bisher,
erst  mit  dem  sechzehnten  Lebensjahre  beginnen.  Auch  fernerhin,  so  schloß
        <pb n="471" />
        Beseitigung  des  Deficits.  Beuth.  463

der  von  L.  Kühne  entworfene  Bericht,  werden  die  Grundsätze  der  Finanzverwaltung
  bleiben:  „Sparsamkeit  und  Ordnung  in  den  gewöhnlichen  Ausgaben;
  Bereithaltung  der  Kräfte,  welche  der  Friede  gewährt  hat,  für  die
Zeit  des  ersten  Krieges;  Aufrechterhaltung  des  Credits  durch  Pünktlichkeit;
Verwendung  eines  Theiles  der  Ueberschüsse  als  werbendes  Capital  für  die
Zukunft  für  den  Gewerbfleiß.““)  —

Seitdem  war  Motz  der  Achtung  des  Königs  sicher.  Bei  Hofe  betrachtete
  man  ihn  als  einen  Emporkömmling,  da  sein  altes  hessisches
Adelsgeschlecht  im  preußischen  Dienste  neu  war.  Die  Partei  Wittgenstein's
witterte  bald  den  Liberalismus  des  Ministers  heraus;  Lottum  aber  und
die  anderen  Anhänger  der  unbedingten  Sparsamkeit  tadelten  seinen  Leichtsinn,
  weil  er  mit  den  steigenden  Einnahmen  auch  das  knappe  Ausgaben-Budget
  allmählich,  um  etwa  900,000  Thlr.,  erhöhte.  Wagten  sich  solche
Vorwürfe  aus  dem  Dunkel  heraus,  dann  rechtfertigte  er  sich  stets  freimüthig
  vor  dem  Könige  selbst,  denn  ohne  das  Vertrauen  des  Monarchen
könne  der  Finanzminister  als  Aufseher  der  gesammten  inneren  Verwaltung
nicht  bestehen.“)

Die  Verkehrspolitik  lag  jetzt  ganz  in  seiner  Hand.  Das  bisher  vom
Grafen  Bülow  verwaltete  Handelsministerium  war  seit  1825  aufgehoben,
und  mit  Beuth,  dem  Chef  der  neugegründeten  Ministerialabtheilung  für
Handel,  Gewerbe  und  Bauwesen,  stand  Motz  auf  dem  besten  Fuße.  Wie
fühlte  er  sich  glücklich,  mit  diesem  genialen  Techniker  zusammenzuarbeiten,
der  so  sicher  wußte,  daß  eine  völlig  verwandelte  Zeit,  eine  neue  Epoche
der  Entdeckungen  und  Erfindungen  gekommen  sei,  und  so  zukunftsfroh
auf  dem  Strome  dieses  großen  Jahrhunderts  daherschwamm.  „Nicht
nach  Rittern  oder  Pfaffen  oder  Räubern  steht  mein  Sinn:"  —  schrieb
Beuth  einmal  in  seiner  lustigen  Weise  —  „nach  den  Spinnern,  nach  den
Webern,  die  erfindungsreich  erschaffen,  im  Genuß  von  Millionen,  auf  den
Hügeln  ihres  Landes  Villen  bauen,  Künste  üben,  gastfrei  sind.“  Zu  dieser
Höhe  des  Schaffens  und  des  Genießens,  die  er  den  Briten  beneidete,
wollte  er  auch  sein  Deutschland  aufsteigen  sehen;  doch  bei  aller  Bewunderung,
für  die  himmelan  ragenden  „Obelisken“  der  englischen  Fabrikstädte  fühlte
er  sich  stolz  als  Sohn  einer  menschlicheren,  weitherzigeren,  geistig  freieren
Nation  und  sprach  mit  überlegener  Ironie  von  der  unheilbaren  Beschränktheit
  des  Inselvolks.  Die  prosaische  Unschönheit  der  modernen
Großindustrie  verletzte  ihn  kaum  weniger  als  seinen  Herzensfreund  Schinkel,
und  als  sie  selbander  1826  England  durchreisten,  begegneten  sich  Beide
in  dem  Gedanken:  ihr  Volk  solle  dereinst  noch  lernen  den  Stoff  ebenso
vollständig  zu  beherrschen  wie  die  Briten,  aber  sich  auch  die  Feinheit  des
Formensinnes,  die  Jenen  fehlte,  erringen.

*)  Motz,  Verwaltungsbericht  des  Finanzministeriums  f.  d.  J.  1825—27,  mit

Begleitschreiben  v.  30.  Mai  1828.
*“)  Motz  an  Lottum,  13.  März  1830.
        <pb n="472" />
        464  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

Mannigfache  Anzeichen  verkündeten  schon,  daß  die  Deutschen,  zuerst
die  Preußen,  aus  der  trostlosen  Verarmung  der  Kriegsjahre  wieder  aufzu—
steigen  begannen.  Ueber  alle  Erwartung  hob  sich  der  Verkehr,  seit  Preußen
den  Ausbau  seines  Straßennetzes  ernstlich  in  Angriff  nahm.  In  den
kurzen  fünf  Jahren  der  Verwaltung  Motz's  wurden  285  Meilen  neuer
Chausseen  vollendet,  141  begonnen  —  darunter  die  kostspieligen  und
schwierigen  Straßen  durch  die  schlesischen  und  westphälischen  Gebirge,  durch
die  Werder  des  Weichselthals,  durch  die  sumpfigen  Niederungen  um  Magde—
burg  und  Merseburg,  denn  gerade  in  diesen  unwegsamen  Gegenden  war
das  Verkehrsbedürfniß  am  stärksten.  Manchen  Landstrichen  des  entlegenen
Ostens  brachten  die  neuen  Straßen  ein  ganz  verändertes  Leben;  in  der
Tucheler  Heide  konnte  man  des  Räuberwesens  jetzt  erst  Herr  werden,  und
der  Urheber  des  Baues,  Schön  verdiente  wohl,  daß  die  dankbaren  Um—
wohner  ihm  mitten  im  Walde  ein  Denkmal  setzten.  Im  Jahre  1831  besaß
der  Staat  1147  Meilen  Steinstraßen,  mehr  denn  doppelt  so  viel  als  im
Jahre  1816.  Von  den  39  ½  Mill.  Thlr.,  welche  der  König  in  den  Jahren
1820—34  für  außerordentliche  Bauten,  Meliorationen  und  Kunstwerke
ausgeben  ließ,  wurden  11,6  Mill.  für  die  Chausseen  verwendet.“)

Und  der  Generalpostmeister  verstand  die  Straßen  zu  verwerthen.
Nagler's  Posten  erregten  den  Neid  der  Nachbarn  und  griffen  schon  vielfach
in  das  verzinkte  und  verzackte  Gebiet  der  Kleinstaaten  hinein.  Wie  der
preußische  Thaler  überall  seinen  günstigen  Kurs  behauptete,  obgleich  Nassan
und  andere  Kleinstaaten  sich  redlich  bemühten,  ihn  durch  landesfürstliche
Verordnungen  um  einige  Kreuzer  unter  seinen  Handelswerth  herabzudrücken,
  so  konnte  man  sich  auch  die  unheimlichen  Postillone  mit  dem
Orangekragen  nicht  ganz  vom  Leibe  halten.  In  den  Städten  Thüringens
strömte  das  Volk  zusammen  um  den  königlichen  Eilwagen  zu  bewundern,
der  seit  1825  zweimal  wöchentlich  den  Tag  und  die  Nacht  hindurch
zwischen  Berlin  und  Frankfurt  fuhr.  Die  Einnahmen  der  Post  stiegen  in
sieben  Jahren,  bis  1830,  von  2,,  auf  mehr  als  4  Mill.  Thlr.  Die  Zahl  der
Briefe  wuchs,  denn  bald  nach  den  Binnenzöllen  war  folgerecht  auch  (1824)
das  Binnenporto  beseitigt  worden  mitsammt  allen  den  geheimnißvollen
Zuschlagstaxen  der  guten  alten  Zeit.  Die  Gebühren  wurden  jetzt  einfach
nach  der  Entfernung  erhoben.  Sie  blieben  noch  recht  hoch  (1—5  Sgr.
für  die  Entfernungen  unter  30  Meilen,  und  dann  für  je  10  Meilen  mehr
1  Sgr.  Zuschlag);  aber  die  Preußen  wußten  jetzt  doch  mindestens  Bescheid,
während  es  in  den  Kleinstaaten  noch  täglich  vorkam,  daß  etwa  ein  Brief
von  Bremen  nach  Stuttgart  teurer  bezahlt  werden  mußte,  als  ein  Brief
von  Stuttgart  nach  Bremen.

Und  schon  begann  die  Wunderkraft  des  Dampfes  sich  auch  im  deutschen

 

7)  Uebersicht  der  Ausgaben  für  außerordentliche  Bauten  2c.  1820—34.  Zusammengestellt
  im  k.  Geh.  Cabinet  1835.
        <pb n="473" />
        Aufschwung  des  Verkehrs.  465

Verkehre  zu  regen.  Bremen  und  Hamburg  besaßen  bereits  mehrere
Seedampfer.  Dann  wurde  auf  der  Ostsee  ein  regelmäßiger  Postdampfer—
dienst  eröffnet  und  nach  wiederholten  vergeblichen  Versuchen  auch  die  erste
deutsche  Flußdampfschifffahrt  auf  der  Oder  eingerichtet.  Zur  selben  Zeit
(1822)  sendete  eine  holländische  Gesellschaft  den  Dampfer  „der  Nieder—
länder“  zum  grenzenlosen  Erstaunen  der  Uferbewohner  nach  Köln  hinauf.
Drei  Jahre  später  trat  in  Köln  die  erste  deutsche  Rheinschifffahrtsgesell—
schaft  zusammen.  Ihre  drei  Dampfer  befuhren  den  Strom  von  Rotterdam
bis  Mainz,  bald  bis  nach  Mannheim,  und  beförderten  im  Jahre  1830
schon  an  53,000  Reisende.  Die  gesammte  Einnahme  belief  sich  auf  wenig
mehr  als  200,000  Thlr.,  doch  bereits  war  in  Ruhrort  eine  Dampfschiffswerft
  im  Bau,  die  Rheinschiffer  ahnten  schon  das  nahende  Verderben.
Wie  üppig  hatten  noch  zu  Anfang  des  Jahrhunderts  die  Rotterdamer
Beurtschiffer  tagelang  im  heiligen  Köln  geschlemmt,  wenn  ihre  schweren
Schiffe  nach  sechswöchentlicher  Fahrt,  von  zwanzig  Pferden  gezogen,  im
Hafen  angelangt  waren.  Damals  warf  der  Centner  Kaffee  1  Thaler
40  Stüber  Fracht  ab,  jetzt  fiel  die  Fracht  auf  75  Centimes;  unerbittlich
bewährte  sich  das  Naturgesetz  der  modernen  Volkswirthschaft,  das  den
Handel  zwingt,  kleinen  Gewinn  durch  raschen  Umsatz  zu  mehren.

Noch  größere  Umwälzungen  waren  im  Anzuge.  Im  Jahre  1825  wurde
die  erste  Locomotiv-Eisenbahn  Europas,  die  kleine  Strecke  von  Stockton  nach
Darlington  eröffnet,  und  da  und  dort  wagte  schon  ein  Vorwitziger  die
Frage,  ob  nicht  auch  Deutschland  sich  die  neue  Erfindung  zu  nutze  machen
solle;  denn  trotz  allen  Verbesserungen  der  jüngsten  Jahre  genügten  die
vorhandenen  Verkehrswege  längst  nicht  mehr,  bei  Gleiwitz  im  oberschlesischen
Bergwerksbezirke  lagen  hunderttausende  von  Centnern  Steinkohlen  oft
ein  halbes  Jahr  hindurch  müßig  in  den  Kanalschiffen,  wenn  der  Wasserstand
  der  Oder  niedrig  war.  Indeß  solche  Stimmen  blieben  vereinzelt;
die  große  Mehrzahl  wollte  sich  in  den  alten  Gewohnheiten  nicht  stören
lassen,  die  Kaufherren  und  Fabrikanten  dachten  kaum  anders  als  die
kleinen  Krämer.  Als  in  Leipzig  1829  der  Plan  einer  Eisenbahn  nach  der
Unterelbe  zuerst  besprochen  wurde,  da  traten  die  Aeltesten  der  Magdeburger
Kaufmannschaft  zusammen  und  verwarfen  den  Plan  einstimmig,  weil  die
Bahn  nur  den  Eigenhandel  Magdeburgs  nach  Leipzig  locken  würde.  Unter
den  Wenigen,  welche  die  Macht  der  großen  Neuerung  ahnten,  war  auch
Motz.  Er  schlug  schon  im  Jahre  1828  dem  Könige  vor,  durch  eine  Eisenbahn
  von  Minden  nach  Lippstadt  die  Weser  mit  der  schiffbaren  Lippe  zu
verbinden  und  also  den  gesammten  Handelsverkehr  zwischen  Bremen  und
Süddeutschland  durch  preußisches  Gebiet  zu  leiten.“)

Gegen  das  Ende  der  zwanziger  Jahre  hatte  der  Landbau  die  verheerenden
  Wirkungen  der  großen  Krisis  leidlich  verwunden  und  ein  Jahr- 



*)  In  dem  oben  erwähnten  Hauptbericht  über  die  Finanzverwaltung  vom  Mai  1828.
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  30
        <pb n="474" />
        466  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

zehnt  nach  dem  Erlaß  des  Zollgesetzes  konnte  Geheimrath  Ferber  seine
„Beiträge  zur  Kenntniß  der  preußischen  Monarchie"  herausgeben,  die  auf
allen  Gebieten  der  Erzeugung  und  Verzehrung  ein  stetig  anhaltendes
Steigen  nachwiesen.  Die  skeptische  Statistik  unserer  Tage  ist  freilich  über
manche  rosige  Schilderung,  welche  einst  Ferber  und  nach  ihm  Dieterici
entwarfen,  längst  zur  Tagesordnung  übergegangen.  Die  glänzenden  Zahlen,
welche  die  Vermehrung  des  Consums  von  Fleisch  und  Getreide  zeigen
sollten,  entbehrten  offenbar  der  Beweiskraft,  da  man  den  Umfang  der
landwirthschaftlichen  Produktion  nicht  mit  voller  Sicherheit  kannte.  Etwas
sicherer  ließ  sich  die  anhaltende  Besserung  an  der  Consumtion  der  Colonial-=waaren
  nachweisen:  so  wurden  an  Kaffee  im  Jahre  1804  nur  0),75  Pfd.,
1822  bereits  1,2  und  1838  schon  2,00  Pfd.  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung
verzehrt,  wobei  allerdings  die  Verringerung  des  Schmuggels  mit  in  Anschlag
kam.  Auch  die  Verzehrung  des  Tabaks  stieg  beträchtlich;  seit  1820  etwa
begann  der  leichtfertige  „Cigarro“  immer  zuversichtlicher  neben  der  ehrenfesten
  Pfeife  aufzutreten.  Die  Dichtigkeit  der  Bevölkerung  auf  der  Geviertmeile
  wuchs  in  den  Jahren  1816—31  von  2006  auf  2521  Köpfe.
Nach  einer  annähernd  richtigen  Schätzung  betrug  der  Gesammtwerth
der  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr  im  Jahre  1796  gegen  105  Mill.  Thaler,
im  Jahre  1828  die  Einfuhr  allein  106,  die  Ausfuhr  85,  die  Durchfuhr
104  Mill.  Thaler.  Die  Zahl  der  Handeltreibenden  stieg  in  den  ersten
sechs  Jahren  nach  dem  Erscheinen  des  Zollgesetzes  von  etwa  siebzig=  auf
zweiundachtzigtausend;  die  Gewerbesteuer  brachte  1824  einen  Ertrag  von
1,6  Mill.,  1830  schon  21  Mill.  Thlr.  Einzelne  große  Industrieplätze,
vornehmlich  Berlin,  Aachen,  Elberfeld  und  Barmen,  nahmen  einen  überraschenden
  Aufschwung,  weniger  in  Folge  des  Zollschutzes,  als  vielmehr,
weil  ihren  Produkten  ein  weites  freies  Marktgebiet  eröffnet  war.  Die
Einfuhr  der  zur  Verarbeitung  bestimmten  Baumwollengarne  stieg  in  sieben
Jahren  (1823.—29)  von  51,000  auf  fast  112,000  Ctr.  Die  Summe  der
auf  den  preußischen  Messen  umgesetzten  ausländischen  Waaren  verdoppelte
sich  im  Laufe  der  zwanziger  Jahre.  Vielverheißend  war  vor  Allem  der
Aufschwung  des  Bergbaus;  die  Steinkohlenabfuhr  bei  Ruhrort  bewältigte
im  Jahre  1831  schon  5½  Mill.  Ctr.,  mehr  denn  doppelt  so  viel  als  in
dem  ersten  Friedensjahre.  Auch  das  bisher  den  Deutschen  noch  fast  unbekannte
  Gewerbe  der  Maschinenbauer  fing  an  sich  in  Preußen  einzubürgern.
Um  die  Mitte  der  zwanziger  Jahre  siedelte  James  Cockerill  aus  der
Wunderschöpfung  seines  Vaters,  den  Werken  von  Seraing,  nach  Aachen  über
und  suchte  die  Erfindungen  der  englischen  Maschinenfabrikation  auf  dem
deutschen  Markte  zu  verwerthen.  In  Berlin  beschäftigten  die  Maschinenfabriken
  von  Hummel,  Freund,  Egells  (1830)  etwa  500  Arbeiter.  Den
besten  Kunden  für  ihre  Dampfmaschinen  fanden  sie  vorerst  noch  an  der  königlichen
  Bergwerks=  und  Kanalverwaltung;  die  Privatindustrie  bediente  sich
des  Dampfes  fast  nur  in  den  Spinnereien,  seit  Kurzem  auch  in  den  neuen
        <pb n="475" />
        Beuth  und  die  Gewerbeschulen.  467

Kartoffelbrennereien,  die  seit  1820  aufkamen  und  nach  einigen  Jahren  unglück—
licher  Versuche  endlich  die  alte  Getreidebrennerei  vollständig  verdrängten.
In  diesen  ersten  Entwicklungsjahren  des  deutschen  Großgewerbes  war
die  Wirksamkeit  der  technischen  Lehranstalten  stärker  als  heutzutage,  wo  die
industriellen  Bildungsmittel  gleichsam  auf  der  Straße  liegen.  Das  neue
von  Beuth  unmittelbar  geleitete  Berliner  Gewerbe-Institut  wurde  eine
Pflanzschule  von  tüchtigen  Baumeistern,  Ingenieuren,  Fabrikanten.  Dort
lehrte  der  Schwabe  Mauch,  der  geschmackvolle  Zeichner,  der  auch  an  dem
Prachtwerke  Beuth's  und  Schinkel's,  den  „Vorbildern  für  Fabrikanten
und  Handwerker“,  fleißig  mithalf.  In  demselben  Jahre,  da  dies  Institut
eröffnet  wurde  (1821),  stiftete  Beuth  den  Verein  zur  Beförderung  des
Gewerbfleißes,  der  bald  in  Breslau  und  anderen  Industrieplätzen  Nach—
ahmung  fand.  Mit  allen  Großindustriellen  des  Landes  stand  der  rastlose
Dränger  und  Treiber  in  freundlichem  Verkehr;  sie  alle,  der  Steingut—
fabrikant  Bachmann  in  Mettlach  an  der  Saar  so  gut  wie  die  Direktion
der  Königshütte  in  Oberschlesien,  empfingen  von  ihm  Rathschläge,  Nach—
richten,  Modelle,  und  nie  war  er  froher,  als  wenn  er  durch  einen  technischen
Fortschritt  zugleich  die  Veredlung  des  Geschmacks  fördern  konnte.

Seit  Jahren  schon  verfocht  Staatsrath  Kunth,  der  Erzieher  der  Brüder
Humboldt  die  Meinung,  daß  der  classische  Unterricht  der  Gymnasien  nicht
mehr  genügte  um  die  künftigen  Gewerbetreibenden  für  die  so  mächtig  ge—
steigerten  Aufgaben  des  modernen  Verkehrs  auszurüsten.  Auch  die  mannig—
fachen  Vorbildungsanstalten  für  technische  Berufe,  die  schon  seit  dem  Anfang
des  achtzehnten  Jahrhunderts  unter  verschiedenen  Namen  bestanden,  reichten
nicht  mehr  aus.  Jetzt  ward  dem  Mangel  endlich  abgeholfen  durch  die
Einrichtung  von  Gewerbeschulen,  die  von  der  classischen  Bildung  ganz
absahen  und  den  Unterricht  auf  Mathematik,  Naturwissenschaft,  Zeichnen,
moderne  Sprachen  beschränkten.  Das  Unterrichtsministerium  zeigte  sich
diesen  von  Motz  eifrig  beförderten  Unternehmungen  sehr  ungünstig.  Süvern
und  die  anderen  philologisch  geschulten  Räthe  Altenstein's  wollten  sich  nicht
trennen  von  dem  Idealbilde  der  Einheitsschule,  das  in  der  Mannigfaltigkeit
  der  modernen  Volkswirthschaft  weder  erreichbar  noch  nöthig  ist,  da  die
großen  gemeinsamen  Interessen  der  bürgerlichen  Gesellschaft  die  Stände
doch  immer  wieder  zusammenführen.  Die  Magistrate  der  großen  Städte
aber  konnten  sich  den  gebieterischen  Anforderungen  des  praktischen  Lebens
nicht  entziehen.  Voran  ging  Magdeburg  (1819),  wo  Kunth  eifrig  mitwirkte.
  Fünf  Jahre  darauf  bewirkte  Bürgermeister  Bärensprung  in  Berlin,
nicht  ohne  despotische  Eigenmächtigkeit,  die  Eröffnung  einer  Gewerbeschule,
die  unter  der  Leitung  des  wackeren  Polyhistors  Klöden  kräftig  gedieh  und
verwandten  Anstalten  in  Breslau,  Stettin,  Elberfeld  zum  Vorbilde  diente.
Bald  war  keine  Provinz  mehr  ohne  Gewerb=  und  Realschulen;  in  Oberschlesien
  wurden  auf  Beuth's  Andringen  ihrer  drei  zu  gleicher  Zeit  eröffnet.
  So  entstand  eine  neue  Form  deutscher  Bildung,  minder  geistvoll

30“
        <pb n="476" />
        468  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

als  die  classische,  aber  tief  begründet  in  den  Bedürfnissen  der  modernen
Gesellschaft  und  reich  an  eigenthümlichen  sittlichen  Kräften:  denn  die
Mathematik  duldet  keine  Lücke  des  Fleißes,  sie  erweckt  dem  Schüler  frühe
schon  den  frohen  Glauben,  daß  der  Mensch  absolute  Wahrheiten  zu  finden
vermag,  und  die  meisten  der  technisch  gebildeten  jungen  Leute  gingen  ins
Leben  mit  einer  dreisten  Zuversicht,  welche  das  Gymnasium  seinen  Schülern
nicht  immer  verleiht,  sie  fühlten  sich  stolz  an  der  Spitze  der  Civilisation
zu  schreiten.  Diese  realistische  Bildung  blieb  gesund  und  wohlberechtigt,
so  lange  sie  bescheiden  ihre  Schranken  einhielt  und  noch  nicht  den  anmaßenden
  Anspruch  erhob,  die  Universitäten  und  Gymnasien  von  der  freien
Höhe  ihrer  classisch-historischen  Weltanschauung  herabzustürzen.  Alexander
Humboldt  und  der  Königsberger  Astronom  Bessel  begrüßten  die  Wandlung
mit  Freuden.  Goethe  aber  schrieb  befriedigt,  als  er  Klöden's  erstes
Programm  empfing:  diese  Schrift  „belehrt  uns  von  der  umfassenden  Sorgfalt,
  womit  der  preußische  Staat  sich  gegen  die  unaufhaltsam  fortstrebende
Technik  unserer  Nachbarn  ins  Gleichgewicht  zu  stellen  trachtet".

Keck  und  fröhlich  äußerte  sich  der  Lebensmuth  dieses  neuen  Geschlechts,
wenn  Beuth  im  Gewerbevereine  „seine  Leibgarde“  um  sich  versammelte,
wie  der  Kronprinz  sie  nannte.  Da  war  Egells,  der  Lehrer  Borsig's,  und
Feilner,  der  den  Norddeutschen  ihren  unentbehrlichen  Hausfreund,  den
großen  weißglasirten  Ofen  schenkte;  der  Vergolder  Hossauer,  der  die  plattirten
Metallwaaren  nach  Deutschland  brachte,  und  viele  andere  aufstrebende
technische  Talente,  allesammt  sehr  anspruchslos  nach  unseren  Begriffen,
aber  voll  thatkräftiger  Schaffenslust  und  im  Grunde  glücklicher  als  die
reicheren  Nachkommen.  Denn  noch  war  die  Welt  nicht  vertheilt,  das
Massenelend  und  die  erdrückende  Uebermacht  des  großen  Capitals  kaum
bemerkbar;  weit  leichter  als  heutzutage  konnte  ein  armer  Klempnergesell
wie  Hossauer  durch  die  Kraft  seines  Kopfes  und  seiner  fleißigen  Hände
zu  glänzendem  Reichthum  gelangen.  Ohne  die  feste  Ueberzeugung,  daß  die
Welt  dem  Tüchtigen  gehöre,  hätte  dies  verarmte  Geschlecht  nie  vermocht
den  Cyclopen  unserer  heutigen  Fabriken  ihre  Essen  anzuzünden.

Am  langsamsten  erholte  sich  die  Rhederei  von  den  Schlägen  des
Krieges.  Die  Handelsflotte  hatte  im  Kriege  von  1806  durch  die  Engländer
schwere  Verluste  erlitten,  und  als  Neuvorpommern  an  Preußen  fiel,
behielten  viele  der  dortigen  Schiffe  die  schwedische  Flagge  bei,  weil  sie
einigen  Schutz  gegen  die  Barbaresken  bot.  Im  Jahre  1820  besaß  Preußen
nur  noch  705  meist  alte  und  baufällige  Schiffe  mit  72,435  Last  Tragfähigkeit;
  vor  den  Kriegen  hatte  man  an  der  Küste  von  Barth  bis  Memel  ihrer
1102  gezählt.  Während  der  letzten  Kriegsjahre  war  die  preußische  Flagge
von  der  hohen  See  fast  verschwunden;  jetzt  galt  es  ihren  tief  geschädigten
Ruf  herzustellen,  einen  Stamm  von  tüchtigen  Seeleuten  zu  erziehen.
Dies  gelang  der  neu  gegründeten  Navigationsschule  in  Danzig  und  den
Schifffahrts  -Elementarschulen  von  Memel,  Pillau,  Stettin,  Stralsund.
        <pb n="477" />
        Schifffahrtsvertrag  mit  England.  469

Statt  der  unbrauchbaren  alten  Schiffe  wurden  neue  gebaut,  in  geringerer
Zahl,  aber  stärker  und  von  größerer  Tragfähigkeit;  im  Jahre  1830  zählte
die  Handelsflotte  wieder  643  gute  Schiffe  mit  75,079  Last.  Immerhin
blieb  der  Fortschritt  sehr  mühsam;  von  dem  Schiffsverkehr  der  preußischen
Häfen  kam  (1828)  nur  die  Hälfte  auf  die  heimische  Flagge,  mehr  als  ein
Viertel  der  aus=  und  eingehenden  Schiffe  war  englisch.  —

So  erfreulich  dies  langsame  Erstarken  war,  Motz  wußte  wohl,  daß
sein  Staat  weit  Größeres  leisten  könnte,  wenn  er  nur  nicht  überall  durch
die  mißgünstige  Handelspolitik  seiner  zahllosen  Nachbarn  gehemmt  würde.
Noch  am  günstigsten  gestaltete  sich,  nach  einigen  Jahren  der  Feindseligkeit,
das  Verhältniß  zu  England.  Da  das  Inselreich  an  der  Navigationsakte
Cromwell's  hartnäckig  festhielt  und  der  Danziger  Handel  unter  den  englischen
Schifffahrtsabgaben  fast  erlag,  so  griff  Preußen  zu  Retorsionen  und
belegte  (20.  Juni  1822)  die  Schiffe  aller  Nationen,  welche  nicht  volle
Gegenseitigkeit  gewährten,  mit  einem  hohen  Flaggengelde.  Auf  die  Beschwerde
des  englischen  Hofes  gab  man  die  kühle  Antwort,  in  diese  häusliche  Angelegenheit
  habe  sich  das  Ausland  nicht  zu  mischen.  Der  preußische
Gesandte  erklärte:  nach  der  Ansicht  seines  königlichen  Herrn  seien  gegenseitige
  Handelsbeschränkungen  nur  gegenseitiges  Unrecht;  Preußens  Politik
gehe  dahin,  gegenseitige  Erleichterungen  an  die  Stelle  der  Beschränkungen
zu  setzen;  jedoch  der  König  verlange  Reciprocität  und  werde  im  Nothfall
die  Flaggengelder  noch  erhöhen.  Huskisson,  der  Präsident  des  Handelsamtes,
  bekannte,  daß  er  der  Sprache  der  Billigkeit  nichts  entgegen  zu
setzen  wisse.  Er  sah,  was  auf  dem  Spiele  stand;  die  englische  Ausfuhr
nach  Preußen  erreichte  bereits  einen  Werth  von  mindestens  7  Mill.  S.,
während  Preußen  kaum  halb  so  viel  nach  England  ausführte.

Das  entschlossene  Auftreten  des  Berliner  Hofes  bot  dem  klugen  Manne
die  erwünschte  Handhabe,  eine  Reform  der  englischen  Handelspolitik  zu  versuchen.
  Wohl  regte  sich  im  Parlamente  wieder  der  altenglische  unwissende
Hochmuth;  acht  Jahre,  nachdem  die  Preußen  das  Heer  Wellington's  bei
Waterloo  gerettet  hatten,  nannte  ein  Redner  das  preußische  Flaggengeldergesetz
  „den  anmaßenden  Machtspruch  eines  kleinen  deutschen  Fürsten“.
Huskisson  selber  ahnte  kaum,  welche  Macht  der  preußische  Staat  in  seinem
Innern  barg;  er  meinte  herablassend,  es  stehe  der  Würde  Englands  übel
an,  gegen  den  Schwachen  ein  anderes  Recht  als  gegen  den  Starken  anzuwenden.
  Der  anmaßende  kleine  deutsche  Fürst  setzte  endlich  seinen  Willen
durch.  Das  Parlament  gab  der  Krone  Vollmacht  zu  Reciprocitäts-Verträgen,
  und  am  2.  April  1824  ward  zuerst  mit  Preußen  ein  Schifffahrtsvertrag
  auf  zehn  Jahre  abgeschlossen,  welcher  die  Flaggen  beider  Theile
gleichstellte.  Zwei  Jahre  darauf  wurde  diese  Vergünstigung,  welche  England
in  Europa  bisher  nur  seinem  Schützling  Portugal  zugestanden  hatte,  auch
dem  preußischen  Handel  mit  den  Colonien  gewährt.  Nachher  folgten
in  langer  Reihe  ähnliche  Verträge  mit  anderen  Handelsvölkern,  die
        <pb n="478" />
        470  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

Navigationsakte  brach  allmählich  zusammen.  Zum  ersten  male  seit  der
Herstellung  des  Weltfriedens  war  ein  wirksamer  Schlag  gefallen  wider
das  alte  Bollwerk  der  britischen  Seeherrschaft.  Jahrzehnte  vergingen,
ohne  daß,  wie  vordem  so  oft,  britische  Breitseiten  donnerten  für  die  Ver—
theidigung  von  Handelsvorrechten.  England  suchte  fortan  was  in  Europa
verloren  war  durch  die  Ausbreitung  seines  transatlantischen  Handelsgebietes
einzubringen.  Jener  Sieg  der  freien  handelspolitischen  Ideen,  worauf  die
Urheber  des  preußischen  Zollgesetzes  gehofft,  fing  an,  sehr  langsam  freilich,
ins  Leben  zu  treten.  In  den  Parlamentsdebatten  der  nächsten  Jahre  verwiesen
  die  Freihändler  gern  auf  die  preußischen  und  französischen  Einfuhrtabellen,
  um  den  Segen  der  Freiheit,  die  lähmende  Wirkung  des  Zwanges
zu  zeigen,  und  Huskisson  erklärte:  ich  hoffe,  der  Tag  wird  kommen,  da  der
Tarif  dieses  Landes  ebenso  frei  sein  wird  wie  der  preußische.

Weit  schwerer  hielt  es  mit  der  holländischen  Handelspolitik  sich  zu
verständigen.  Das  der  Wiener  Congreßakte  beigelegte  Rheinschifffahrtsreglement
  bestimmte  in  unzweideutigen  Worten,  daß  die  Schifffahrt  zwischen
Basel  und  den  Mündungen  des  Stromes  allein  den  vertragsmäßigen
Schifffahrtsabgaben  unterliegen  solle;  selbst  ein  Krieg  zwischen  den  Rheinuferstaaten
  dürfte  daran  nichts  ändern.  Doch  schamloser  ward  niemals
ein  Vertrag  gebrochen.  Selbst  nach  allen  den  Proben  gehässiger  Habgier,
welche  Hollands  Krämerpolitik  in  vergangenen  Jahrhunderten  ihren
Nachbarn  gegeben,  gerieth  die  deutsche  Welt  doch  in  Verwunderung,  als
dieser  durch  unser  Blut  wiederhergestellte  Staat  alsbald  an  seinen  Rheinarmen,
  die  unter  Napoleon  frei  gewesen,  mehrere  Zollstellen  errichtete,  die
durchgehenden  Waaren  mit  Durchfuhrzöllen  belegte,  einzelne  Waarenklassen
sogar  gänzlich  verbot,  so  daß  die  Transportkosten  auf  der  niederländischen
Stromstrecke  sich  ungefähr  dreizehnmal  höher  stellten  als  auf  einer
preußischen  Strecke  von  gleicher  Länge.  Die  Feder,  die  den  Vertrag  unterzeichnet,
  war  noch  kaum  trocken.  Schon  auf  der  ersten  Conferenz  der
Rheinuferstaaten,  die  im  Jahre  1816  zu  Mainz  zusammentrat,  zeigte
Holland  den  bösesten  Willen;  durch  seine  Schuld  blieben  diese  Rheinschifffahrtsconferenzen
  viele  Jahre  hindurch  ebenso  unfruchtbar  wie  weiland
die  Schifffahrts-Kapitel  der  vier  rheinischen  Kurfürsten.

Mit  vollendeter  Frivolität  erklärte  das  Haager  Cabinet:  unter  dem
Rhein  sei  offenbar  nur  der  alte  Rhein  zu  verstehen,  jener  versandete  Flußarm,
  der  bei  Leyden  und  Katwyk  mühselig  die  See  erreicht;  die  Schifffahrt
auf  den  großen  Mündungen  des  Stromes  unterliege  den  Seezöllen;  man
frage  nur  bei  Hannover  an,  das  ja  auch  seinen  Stader  Seezoll  erhebe;
und  wo  stehe  denn  geschrieben,  daß  der  Rhein  frei  sei  jusque  dans  la
menr?  —  nur  jusqufä  la  mer  sage  der  Pariser  Friedensvertrag.  Die
Mahnungen  des  Veroneser  Congresses  blieben  fruchtlos;  auf  eine  Vorstellung
  des  englischen  Cabinets  verweigerte  man  im  Haag  jede  Erklärung.
Als  Oesterreich  den  König  der  Niederlande  an  die  Wohlthaten  erinnerte,
        <pb n="479" />
        Jusqu'à  la  mer.  471

die  er  den  europäischen  Mächten  zu  danken  habe,  gab  der  Haager  Hof
die  hochtrabende  Antwort:  die  Souveränität  des  Königs  dankt  er,  nächst
der  Vorsehung,  dem  Blute  und  dem  Ruhme  seiner  Vorfahren,  der  Wahl
und  dem  Vertrauen  eines  freien  Volkes.  Holland  ist  zur  Noth  bereit,
die  Waal  als  Rheinmündung  gelten  zu  lassen;  aber  die  Waal  endet  bei
Gorkum  —  neunzehn  Stunden  vom  Meere  entfernt!  „Die  Meeresarme,
welche  den  Zwischenraum  zwischen  dieser  Mündung  und  dem  Meere  ausfüllen,
  können  in  keiner  Beziehung  mit  dem  genannten  Flusse  gleichgestellt
werden.““)  Schon  der  Wortlaut  dieser  Sophisterei  stellte  es  außer  Zweifel,
daß  Holland  nicht  in  gutem  Glauben  handelte.  Bald  nachher,  wie  zur
Abwechslung,  versicherten  die  Niederlande,  nur  der  Leck  sei  als  die  Fortsetzung
  des  Rheines  anzusehen;  und  im  Jahre  1827  erklärten  sie  sich  gar
bereit,  auf  ihre  „Seerechte“  zu  verzichten,  wenn  ihnen  ein  gollfreier
Handelsweg  von  Lüttich  nach  Aachen  eröffnet  würde.

Ganz  Deutschland  stimmte  ein,  als  George  Canning  den  Holländern
urief:
|  In  matters  of  commerce  the  fault  of  the  Dutch

Is  giving  too  little  and  asking  too  much.

Nach  der  niederländischen  Auslegung  war  nicht  der  Rhein  frei  für  die
deutschen  und  die  anderen  Uferstaaten,  sondern  der  deutsche  Rhein  war  frei
für  Holländer,  Franzosen  und  Schweizer.  Der  Tuilerienhof  unterstützte
den  holländischen  Vertragsbruch  aus  freundnachbarlicher  Berechnung;  man
hoffte  in  Paris:  wenn  der  Rhein  veröde,  so  werde  der  Verkehr  zwischen
Oberdeutschland  und  der  See  sich  durch  Frankreichs  schöne  Kanäle  nach
Havre  ziehen.  Der  vereinte  Widerstand  der  beiden  bösen  Nachbarn  schien
lange  unüberwindlich.  Viele  Städte  des  Rheingebietes  begannen  schon  ihre
Colonialwaaren  über  Bremen  oder  Hamburg  zu  beziehen;  die  deutsche
Presse  besprach  in  vollem  Ernste  den  ungeheuerlichen  Plan,  Lippe  und
Ems  durch  einen  Kanal  zu  verbinden  und  also  über  Emden  die  holländischen
  Zollstellen  zu  umgehen.

Da  trat  Preußen  für  Deutschlands  Rechte  ein.  Der  Berliner  Hof
erkannte  sogleich,  daß  der  holländischen  Bosheit  nur  durch  fühlbare  Retorsionen
  beizukommen  sei.  Er  forderte  die  vollständige  Befreiung  des
Leck  und  der  Waal  bis  in  die  See  und  erklärte:  der  Kölner  Rheinstapel
wird  so  lange  fortbestehen  bis  Holland  seine  Verpflichtungen  erfüllt  hat;
Preußen  ist  jederzeit  bereit,  dies  Umschlagsrecht,  den  Wiener  Verträgen
gemäß,  aufzuheben,  hält  es  aber  vorläufig  fest  als  das  einzig  mögliche
Unterhandlungsmittel  gegen  Holland.  Diese  Erklärung  wurde  in  zahlreichen
diplomatischen  Aktenstücken,  auch  in  den  amtlichen  Artikeln  der  Staatszeitung
  bündig  wiederholt.  Der  König  ist  fest  entschlossen,  sagte  Witzleben
dem  badischen  Gesandten,  in  dieser  Sache  keinen  Schritt  breit  nachzu- 



*)  Denkschrift  des  niederländ.  Min.  d.  A.  A.,  12.  April  1826.
        <pb n="480" />
        472  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

geben;  wir  wissen,  daß  unsere  Rheinstädte  durch  die  Aufhebung  des  Stapels
anufangs  leiden  werden,  doch  wir  hoffen  auf  die  Zunahme  des  gesammten
Rheinhandels  und  werden  auf  jede  Gefahr  unsere  Vertragspflicht  erfüllen,
sobald  Holland  der  seinen  nachkommt.“)  Die  Frage  war  um  so  wichtiger,
da  die  Wasserwege  noch  eine  große  Ueberlegenheit  gegenüber  dem  kostspielig
  langsamen  Landhandel  behaupteten;  geschah  es  doch,  daß  schwere
Geschütze  vom  Rhein  nach  Pommern  zur  See  befördert  wurden  und  die
Fracht,  trotz  der  holländischen  Durchfuhrzölle,  billiger  zu  stehen  kam  als
der  Landtransport.

Das  Berliner  Cabinet  hoffte  auf  die  Unterstützung  aller  deutschen
Rheinuferstaaten.  Aber  nur  Hessen  stimmte  von  Haus  aus  dem  entschlossenen
  Vorgehen  Preußens  bei;  der  kluge  du  Thil  fühlte,  daß  Preußen
hier  „auf  dem  Wege  war,  der  dem  Interesse  Deutschlands  entsprach“.“)
Etwas  später  schloß  sich  auch  Baiern  an.  Nassau  dagegen  hielt  sich  zu
den  oranischen  Vettern,  nach  der  alten  Gewohnheit  des  herzoglichen  Hauses.
Baden  zeigte  lange  eine  sehr  schwächliche  Haltung,  klagte  bitter  über
Preußens  Härte,  vertheidigte  mehrmals  die  unehrlichen  Vergleichsvorschläge
der  Niederländer.  Die  liberale  Welt  erging  sich  wieder  in  der  gewohnten
sittlichen  Entrüstung,  verfluchte  Holland  und  Preußen  in  einem  Athem
als  die  Bedränger  des  Rheinstroms.  Dazu  der  Neid  der  Oberländer
gegen  das  aufstrebende  Köln.  Ueberdies  haderten  die  süddeutschen  Staaten
nachbarlich  unter  einander:  Mannheim  klagte  über  den  Mainzer,  Württemberg
  über  den  Mannheimer  Stapel,  Mainz  über  den  badischen  Neckarzoll.
  Einmal  ersann  sich  Berstett  einen  sauberen  Kriegsplan:  Baden
wollte  sich  von  Württemberg  beim  Bundestage  wegen  des  Mannheimer
Stapels  verklagen  lassen,  dann  sollten  beide  Cabinette  gemeinsam  alle
Schuld  auf  das  Kölner  Stapelrecht  schieben  und  also  das  Signal  geben
zu  einem  allgemeinen  Angriff  auf  Preußen.  Dies  bundespolitische  Meisterstück
  kam  jedoch  leider  nicht  zur  Ausführung,  da  der  Plan  vor  der  Zeit
verrathen  wurde.)

Ein  Jahrzehnt  verging,  bis  diese  zankenden  Kleinstaaten  endlich  begriffen,
  das  drückende  Kölner  Umschlagsrecht  sei  das  einzige  Mittel,  um
den  bösen  Willen  der  Holländer  zu  brechen.  Baden  gestand  reumüthig
seinen  Irrthum  ein.  „Wir  verehren  dankbar  Preußens  Arbeit  für  die
vollkommene  Befreiung  des  Rheines“  —  ließ  Großherzog  Ludwig  an
Frankenberg  schreiben.  „Nur  die  Noth  hat  uns  bisher  zu  bedingungsweisen
Vergleichsvorschlägen  bewogen.  Jetzt  werden  wir  um  so  weniger  dem
jenseitigen  Interesse  abstehen,  als  es  das  allgemeine  geworden  ist.“  Noch
wärmer  sprach  später  Berstett  den  Dank  seines  Hofes  aus  „für  das  von

 

*)  Frankenberg's  Bericht,  6.  Dec.  1826.
**)  du  Thil  an  Motz,  28.  Febr.  1828.
*“#)  Blittersdorff's  Bericht,  21.  Sept.  1821.
        <pb n="481" />
        Die  Rheinschifffahrtsakte.  Der  Sundzoll.  473

Preußen  so  kraftvoll  festgehaltene  Princip,  dessen  Gewinn  nun  der  ge—
sammten  Schifffahrt  zu  Theil  wird“.“)  Selbst  Frankreich  bekehrte  sich,
gab  die  Hoffnung  auf,  den  Rheinhandel  nach  Havre  abzuleiten.

So  führte  Preußen  endlich  alle  Rheinuferstaaten  gegen  Holland  und
Nassau  ins  Feld.  Die  Niederlande  begannen  mürbe  zu  werden,  sie  fühlten,
daß  Preußen  den  Kampf  länger  aushalten  könne  als  sie  selber.  Die
großen  Mächte  erließen  neue  dringende  Mahnungen  nach  dem  Haag;
Rußland  vornehmlich  erwies  sich  auch  in  diesem  Streite  als  ein  treuer
Bundesgenosse  Preußens,  hielt  dem  oranischen  Hause  ernstlich  den  uner—
hörten  Vertragsbruch  vor.  Motz  aber  setzte  noch  einmal  alle  Hebel  ein
und  erreichte  im  Frühjahr  1829,  daß  Holland  nachgab.“)  Im  August
legten  die  beiden  nunmehr  versöhnten  Höfe  der  Mainzer  Rheinschifffahrts—
conferenz  ihre  gemeinsamen  Anträge  vor,  und  so  kam  endlich,  nach  sechzehn—
jährigem  Federkriege,  die  Rheinschifffahrtsconvention  am  31.  März  1831
zu  Stande,  wesentlich  gefördert  durch  die  energische  Thätigkeit  des  preu—
ßischen  Präsidenten  Delius.  Der  Rhein  war  frei  „bis  in  die  See“;  Leck  und
Waal,  die  beiden  mächtigen  Mündungen  bei  Rotterdam  und  Helvoetfluis
wurden  der  freien  Schifffahrt  geöffnet,  und  sofort  hob  Preußen  den
Kölner  Stapel  auf.  Noch  blieb  viel  zu  wünschen  übrig  für  den  deutschen
Strom;  wirksame  Aufsicht  über  ihre  Strombauten  wollten  die  kleinen  Uferstaaten
  keinenfalls  ertragen.  Doch  eine  wesentliche  Erleichterung  des  Verkehrs
  war  durch  Preußens  Festigkeit  allerdings  errungen  —  und  zugleich
der  Beweis  erbracht,  daß  die  Kleinstaaten  nachhaltigen  Schutz  ihrer
Interessen  nur  in  Berlin  finden  konnten.

Aus  dem  handelspolitischen  Kampfe  mit  Holland  ging  Motz  zuletzt
als  Sieger  hervor;  einem  anderen  schlimmen  Nachbarn  aber,  der  Krone
von  Dänemark  stand  er  waffenlos  gegenüber.  Der  Wiener  Congreß  hatte,
weil  man  das  ohnehin  schwer  geschädigte  Dänemark  nicht  völlig  vernichten
wollte,  die  Frage  des  Sundzolles  unerörtert  gelassen,  und  so  bestand  denn
dieser  ungeheure  Seezoll  fort,  der  einzige  seiner  Art,  im  Widerspruche
mit  allen  Anschauungen  des  modernen  Völkerrechts,  allein  gerechtfertigt
durch  ein  uraltes  Herkommen,  erhoben  ohne  jede  Gegenleistung,  an  einer
Meerenge,  welche  seit  mehr  als  anderthalb  Jahrhunderten  nur  noch  an
ihrem  westlichen  Ufer  dänisch  war  und,  wie  die  Erfahrung  der  napoleonischen
Kriege  mehrmals  gelehrt  hatte,  von  den  Kanonen  Kronenborgs  nicht  beherrscht
  werden  konnte.  Als  Preußen  im  Jahre  1818  mit  Dänemark
einen  Handelsvertrag  schloß,  verfuhr  der  Unterhändler,  Graf  Dohna  sehr
fahrlässig.  Ohne  bei  der  Kaufmannschaft  der  Ostseeplätze  nachzufragen,
erkannte  er  den  Tarif  von  1645,  der  für  die  meisten  anderen  Flaggen  galt,
kurzerhand  auch  für  Preußen  an,  obgleich  die  hinterpommerschen  und  altpreußischen
  Häfen  behaupteten,  daß  ihnen  von  Altersher  ein  Recht  auf

*)  Weisung  an  Frankenberg,  16.  Mai  1826;  Berstett  an  Frankenberg,  16.  Okt.  1829.

**)  Frankenberg's  Bericht,  29.  Juni  1829.
        <pb n="482" />
        474  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

Erleichterung  zustehe;  nur  den  beiden  kleinen  Plätzen  Cammin  und  Kolberg
wurden  in  einem  geheimen  Artikel  einige  Begünstigungen  gewährt.  Also
hatte  man  sich  für  zwanzig  Jahre  gebunden.  Der  hohe  Zoll  (durchschnitt—
lich  1  Proc.  vom  Werthe  der  Waaren)  wurde  durch  willkürliche  Nebenabgaben
  beständig  vermehrt;  die  Stettiner  Rheder  berechneten  1827,  daß
ihnen  alljährlich  40,000  Thaler  zu  viel  abgenommen  würden.  Auf  alle
Beschwerden  der  Großmächte  antwortete  der  kleine  Staat  mit  jener  Ueberhebung,
  welche  gefallenen  Größen  natürlich  ist.  Der  Sundzoll  war  Dänemarks
  Goldgrube,  die  letzte  Erinnerung  an  die  Zeiten  seiner  Großmachtsstellung;
  die  Patrioten  feierten  ihn  als  den  Augapfel,  den  schönsten
Diamanten  der  dänischen  Krone.  Die  preußischen  Ostseeplätze  empfanden
den  Druck  sehr  schwer.  Vergeblich  suchte  der  König  zu  helfen,  indem  er
den  Stettiner  Kaufleuten  für  alle  übersundischen  Waaren  Steuererlasse
bewilligte.  Der  Colonialwaarenhandel  der  pommerschen  Hauptstadt  ging
unaufhaltsam  zurück,  ihre  Kaffee-Einfuhr  sank  seit  1821,  in  acht  Jahren,
von  21,000  auf  8000  Ctr.,  und  bald  konnte  man  den  Kaffee  in  Berlin
wohlfeiler  kaufen  als  in  Stettin.  Und  das  Alles  mußte  man  ertragen,
da  ein  einmüthiges  Auftreten  der  großen  Mächte  nicht  zu  erreichen  war.  —

Noch  weit  bedenklicher  erschien  die  handelspolitische  Lage  an  der  Ostgrenze.
  Nach  widerwärtigen  Verhandlungen  waren  die  drei  Theilungsmächte
  stillschweigend  übereingekommen  den  unbedachten  Wiener  Vertrag
über  den  polnischen  Handel  nicht  buchstäblich  auszuführen.)  Preußen
konnte  so  wenig  wie  Oesterreich  seinen  vormals  polnischen  Landestheilen
seine  handelspolitische  Sonderstellung  einräumen,  und  Rußland  war  nicht
gesonnen,  das  polnische  Litthauen  mit  dem  neuen  Königreiche  Polen  zu
einem  Zollverbande  zu  vereinigen.  Wie  die  Dinge  lagen  mußte  man  sich
in  Berlin  schon  zufrieden  geben,  als  am  19.  Dec.  1818  endlich  ein  Handelsvertrag
  mit  Rußland  und  Polen  zu  Stande  kam,  der  einerseits  dem  Durchfuhrhandel
  auf  der  Weichsel  und  der  Memel  große  Vortheile,  andererseits
  den  preußischen  Industriewaaren  einige  Begünstigungen  gewährte.  Die
Nationalpartei  in  Warschau  fühlte  sich  empört;  denn  obwohl  die  Uebereinkunft
  als  „Zusatzakte  zu  dem  Wiener  Vertrage“  bezeichnet  wurde,  auch  einige
verlorene  Worte  über  „das  Polen  von  1772“  darin  standen,  so  enthielt
sie  doch  sachlich  gar  nichts,  was  die  erträumte  Wiederherstellung  des  alten
Polenreiches  fördern  konnte:  die  von  Rußland  gewährten  Zugeständnisse
sollten  allen  preußischen  Unterthanen,  nicht  bloß  den  Polen  zu  gute  kommen,
und  an  der  Grenze  von  Posen  und  Westpreußen  galt  derselbe  Zolltarif
wie  in  den  übrigen  preußischen  Provinzen.  Die  Folgen  dieser  Uebereinkunft
  waren  für  Preußen  recht  erfreulich:  der  schlesische  Gewerbfleiß  zeigte
sich  stark  genug  die  russischen  Zölle  zu  ertragen,  der  alte  Handelsverkehr
des  Landes  nach  Polen  hinein  begann  sich  schon  wieder  zu  beleben.  Aber

 

*)  S.  o.  II.  212.
        <pb n="483" />
        Handelsvertrag  mit  Rußland.  475

der  günstige  Zustand  währte  kaum  zwei  Jahre,  da  erfolgte  ein  verhängnißvoller
  Umschwung  in  der  russischen  Handelspolitik.  Nachdem  Czar
Alexander  während  der  letzten  Zeit  zwischen  den  Ueberlieferungen  des  Prohibitivsystems
  und  den  liberaleren  Doktrinen  des  Petersburger  Prinzenerziehers
  Storch  unsicher  geschwankt  hatte,  gewann  jetzt  der  Hesse  Cancrin
sein  Ohr  —  wieder  einer  aus  der  stolzen  Reihe  jener  gewaltigen  Deutschen,
die  mit  ihrer  organisatorischen  Kraft  den  Bau  der  czarischen  Selbstherrschaft
  gefestigt  haben,  kühn,  durchgreifend,  zum  Herrscher  geboren,  ganz
erfüllt  von  dem  einen  Gedanken,  daß  „ein  werdendes  Land  eines  unabhängigen
  Handelssystems  bedürfe".

Mancherlei  Mißhelligkeiten  mit  den  russischen  Grenzämtern  zeigten
den  preußischen  Behörden  längst,  daß  der  Wind  in  Petersburg  umgeschlagen
war.  Nachdem  der  Gesandte  Alopeus  mehrmals  vergeblich  bei  Hardenberg
angeklopft  hatte,  erhielt  König  Friedrich  Wilhelm  im  März  1822  ein  Sendschreiben
  seines  königlichen  Freundes  (v.  27.  Febr.),  worin  der  Czar  unter
den  gewohnten  Zärtlichkeitsbetheuerungen  erklärte,  er  vermöge  die  Verletzung
  der  Interessen  seiner  Unterthanen  nicht  länger  zu  ertragen,  eine
gebieterische  Nothwendigkeit  zwinge  ihn  wesentliche  Aenderungen  an  dem
bestehenden  Vertrage  zu  verlangen  —  denn  allerdings  waren  die  Vortheile
der  Uebereinkunft  bisher  überwiegend  den  preußischen  Fabrikanten  zugefallen,
  da  Rußland  in  diesen  Jahren  des  deutschen  Getreideüberflusses
nur  wenig  nach  Preußen  ausführte.  Alexander  berief  sich  auf  einen
geheimen  Artikel  der  Uebereinkunft,  welcher  vorschrieb:  die  beiden  Regierungen
  sollten  einander  alljährlich  ihre  Beobachtungen  mittheilen,  um  alle
der  Ausführung  entgegentretenden  Schwierigkeiten  zu  beseitigen  und  sich
über  etwa  nöthige  Aenderungen  zu  verständigen.  Peinlich  überrascht
erwiderte  der  König:  die  Frage  sei  ebenso  ernst  als  schwierig,  einzelne  Bestimmungen
  ließen  sich  kaum  ändern  ohne  das  Ganze  zu  gefährden.  „Die
Richtung,  welche  der  nationale  Gewerbefleiß  in  meinen  Staaten  seit  dem
Abschlusse  unseres  Vertrages  genommen  hat,  kann  nicht  aufgehalten  werden
ohne  eine  zahlreiche  Klasse  meiner  Unterthanen  ebenso  grausamen  als
unersetzlichen  Verlusten  auszusetzen.““)  Indeß  befahl  er  seinen  Ministern,
dem  geheimen  Artikel  gemäß,  über  die  russischen  Vorschläge  zu  verhandeln.
Er  setzte  dabei  als  selbstverständlich  voraus,  daß  Rußland  bis  zu  einer
neuen  Verständigung  den  bestehenden  Vertrag  achten  werde,  denn  ausdrücklich
  hatten  sich  beide  Kronen  verpflichtet,  ohne  Zustimmung  des  anderen
Theiles  keine  Zollerhöhung  an  der  polnischen  Grenze  vorzunehmen.

Kaum  war  diese  Antwort  abgegangen  (22.  März),  so  traf  schon  die
erstaunliche  Nachricht  ein,  daß  der  Czar  durch  den  Ukas  vom  24./12.  März
ein  strenges  Prohibitivsystem  eingeführt  habe,  das  die  russischen  Grenzen
durch  Verbote  und  unerschwingliche  Zölle  den  ausländischen  Fabrikwaaren

 

*)  König  Friedrich  Wilhelm  an  Kaiser  Alexander,  22.  März  1822.
        <pb n="484" />
        476  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

fast  gänzlich  verschließen  und  bereits  am  1.  Mai  in  Kraft  treten  sollte.
Also  wurde  die  Zusatzakte  durch  Rußland  mit  einem  offenbar  längst  vorbereiteten
  Gewaltstreiche  eigenmächtig  außer  Kraft  gesetzt;  um  den  Vertragsbruch
  nothdürftig  zu  bemänteln,  hatte  man  allerdings  hinzugefügt,  an  der
preußischen  Grenze  sollten  die  neuen  Zölle  erst  vom  nächsten  Neujahr  ab
gelten,  damit  unterdessen  eine  neue  Vereinbarung  mit  dem  Berliner  Hofe
geschlossen  werden  könne.  In  Berlin  mußte  man  zwar  auf  die  Kündigung
des  Vertrages  jederzeit  gefaßt  sein,  da  kein  Staat  seine  Handelspolitik
auf  immer  dem  Willen  einer  fremden  Macht  unterwerfen  kann;  aber  die
grobe  Rücksichtslosigkeit  des  russischen  Verfahrens  erregte  berechtigten
Unmuth,  und  als  ein  erster  Verständigungsversuch  erfolglos  blieb,  schritt
der  Finanzminister  (1823)  zu  Retorsionen,  indem  er  an  der  russischen
Grenze  die  Getreide=  und  Viehzölle  bis  auf  das  Zwei=  und  Dreifache
erhöhte.  Mehrere  seiner  kundigen  Räthe  bezweifelten  freilich  von  Haus  aus,
ob  diese  Abwehr  helfen  werde,  und  der  Erfolg  gab  leider  den  Zweifelnden
Recht..)  Inzwischen  hatte  Cancrin  förmlich  die  Leitung  des  russischen
Finanzwesens  erhalten,  und  sofort  trat  sein  Restriktionssystem,  wie  er  es
nannte,  vollständig  in  Wirksamkeit.  Die  Grenzsperre  sicherte  den  Markt
für  eine  künstlich  gepflegte  Staatsindustric,  ebenso  künstlich  ward  der  Staatscredit
  gehoben  durch  grundsätzliche  Vernachlässigung  des  Privatcredits.  Der
finanzielle  Erfolg  des  neuen  Systems  war  glänzend;  schon  im  ersten  Jahre
seiner  Verwaltung  gelang  dem  kraftvollen  Minister  die  Beseitigung  des
Deficits,  er  gewann  das  Vertrauen  des  Czaren  so  schnell,  daß  er  bereits
namhafte  Ersparnisse  im  Hofhalt  und  Heerwesen  durchsetzen  konnte.  Erst
die  Zukunft  sollte  erfahren,  auf  wie  schwachen  Füßen  die  so  gewaltsam
emporgetriebenen  Staatsgewerbe  standen.

Preußen  aber  war  in  peinlicher  Verlegenheit:  man  hatte  viel  von
dem  unbequemen  Nachbarn  zu  fordern  und  konnte  ihm  nur  wenig  bieten.
Die  Kampfzölle  bewährten  sich  nicht,  weil  die  Getreideeinfuhr  ohnehin  fast
ganz  aufgehört  hatte.  Neue  Verhandlungen  begannen,  und  da  Klewitz  nicht
der  Mann  war,  den  Grafen  Bernstorff  gegen  den  gewandten  russischen
Unterhändler  Mohrenheim  wirksam  zu  unterstützen,  so  kam  am  11.  März
1825  ein  für  Deutschland  sehr  ungünstiger  zweiter  Handelsvertrag  zu
Stande:  Preußen  nahm  seine  Kampfzölle  zurück  und  erlangte  dafür
einige  sehr  geringfügige  Erleichterungen  zu  Gunsten  seiner  Tücher  u.  dgl.;
im  Uebrigen  blieb  die  vollendete  Thatsache  der  russischen  Grenzsperre
unangetastet.  Wenn  schon  das  russische  Volk  dem  gestrengen  Minister
fluchte,  so  erklangen  die  Verwünschungen  in  den  preußischen  Grenzprovinzen
noch  lauter.  Dort  lag  der  gesetzmäßige  Verkehr  mit  dem  Nachbarlande
ganz  darnieder,  da  die  Grenzämter  die  hohen  Zollsätze  nicht  einmal
gewissenhaft  einhielten;  dafür  blühte,  gefördert  durch  die  Bestechlichkeit

 

*)  Meyern's  Bericht,  Berlin  19.  April  1823.
        <pb n="485" />
        Russische  Grenzsperre.  477

der  russischen  Beamten  und  durch  die  List  der  Juden,  ein  ungeheurer
Schmuggelhandel,  der  ganze  Landstriche  entsittlichte.  Diese  schlimme  Erbschaft
  fand  Motz  bei  seinem  Amtsantritt  vor.  Er  bemühte  sich  wiederholt,
  immer  vergeblich,  um  eine  Milderung  der  Grenzsperre.  Als
Alexander  Humboldt  (1829)  von  seiner  sibirischen  Reise  heimkehrte  und
in  Petersburg  mit  fürstlichen  Ehren  empfangen  wurde,  überreichte  er
seinem  Freunde  Cancrin  in  Motz's  Auftrag  eine  Denukschrift,  welche
dem  russischen  Minister  die  zweischneidige  Wirkung  seines  gewaltsamen
Systems  darlegen  sollte.  Cancrin  aber  erwiderte  —  auf  seinem  Standpunkte
  unwiderleglich:  —  wir  haben  keine  Differenzialzölle  und  können
nicht  Preußen,  das  wenig  von  uns  kauft,  vor  anderen  Nationen  begünstigen.
  Ueber  den  rein  fiscalischen  Geist  seiner  Handelspolitik  sprach
er  sich  sehr  unbefangen  aus:  „Die  Handelssysteme  sind  ein  Uebel  der
Welt,  aber  im  Grunde  nur  eine  Schminke  der  Fiscalität,  aus  Geldnoth
entsprungen.  Von  der  Wahrheit  der  Abstraktion  bin  ich  übrigens  überzeugt.““)
  —

Für  diese  Verluste  im  Osten  wie  im  Norden  mußte  Preußen  einen
Ersatz  auf  dem  deutschen  Markte  suchen,  doch  in  den  letzten  Jahren  hatte
seine  Handelspolitik  auch  den  kleinen  Nachbarn  gegenüber  nur  wenig  Erfolge
  errungen.  Die  von  preußischem  Gebiete  umschlossenen  Kleinstaaten
waren  durch  das  wüste  Geschrei,  das  sich  an  den  Höfen  und  in  der  Presse
wider  das  Zollgesetz  erhob,  gründlich  eingeschüchtert.  Der  Fürst  von  Rudolstadt
  getraute  sich  erst  nach  drei  Jahren  (1822)  dem  verständigen  Beispiele
  seines  Sondershausener  Vetters  zu  folgen  und  mit  seiner  Unterherrschaft
  dem  preußischen  Zollsysteme  beizutreten.  Im  nächsten  Jahre
wurden  auch  zwei  weimarische  Aemter  sowie  das  obere  Herzogthum  Bernburg
  in  die  Zollgemeinschaft  aufgenommen,  und  alle  Betheiligten  befanden
  sich  wohl  bei  dem  freien  Verkehre.  Aber  auf  den  so  oft  verheißenen
  Beitritt  der  gesammten  anhaltischen  Lande  wartete  man  in  Berlin
noch  immer  vergeblich.  Der  Köthener  Herzog  führte  den  Schmuggelkrieg
gegen  seinen  königlichen  Schwager  wohlgemuth  fort,  ermuthigt  durch
die  Einflüsterungen  seines  Adam  Müller  und  durch  das  endlose  Gezänk
am  Bundestage.  Als  Müller  es  gar  zu  frech  trieb,  mußte  sich  Hatzfeldt
in  Wien  beschweren.  Metternich  gab  dem  Geschäftsträger  sofort  einen
scharfen  Verweis  wegen  eines  Benehmens,  das  „den  bekanntlich  zwischen
Oesterreich  und  Preußen  bestehenden  so  innigen  und  freundschaftlichen
Verhältnissen“  durchaus  widerspreche,  und  theilte  dies  Schreiben  dem
preußischen  Hofe  verbindlich  mit.““)  Müller's  geheime  Weisungen  lauteten
  aber  wahrscheinlich  anders;  er  ließ  sich  in  seinem  Treiben  keineswegs

 

*)  Cancrin  an  A.  v.  Humboldt,  22.  Nov.  1829.

**)  Hatzfeldt  an  Metternich,  16.  Sept.;  Antwort,  2.  Okt.;  Metternich,  Weisung
an  A.  Müller,  2.  Okt.  1824.
        <pb n="486" />
        478  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

stören  und  fand  in  der  jesuitischen  Umgebung  der  Herzogin  treue  Bundes—
genossen.  Die  Wortbrüchigkeit  des  kleinen  Nachbarn  mußte  den  Berliner
Hof  um  so  tiefer  verstimmen,  da  mittlerweile  (1824)  die  hohenzollernschen
Fürstenthümer  und  Württemberg  einen  Zollvertrag  schlossen,  genau  nach
dem  Vorbilde  der  preußischen  Enclavenverträge.  So  schlugen  die  Kleinstaaten
  sich  selber  ins  Angesicht.  Dieselben  verständigen  handelspolitischen
Grundsätze,  welche  Wangenheim  in  Frankfurt  der  preußischen  Regierung
als  eine  Verletzung  des  Völkerrechts  vorgeworfen  hatte,  wurden  nun  in
Schwaben  eingeführt,  und  dieselbe  liberale  Presse,  die  das  preußische  Enclavensystem
  mit  Schmähungen  überhäufte,  fand  die  Anwendung  dieses
Systems  in  Württemberg  hocherfreulich.

Sobald  Motz  sich  in  seinem  neuen  Amte  zurecht  gefunden  hatte,
erklärte  er  dem  auswärtigen  Amte:  Preußens  Langmuth  gegen  den  unredlichen
  kleinen  Nachbarhof  werde  zur  Schwäche,  man  müsse  endlich  die
ganze  Strenge  des  Zollgesetzes  wider  ihn  anwenden  (Jan.  1826).  Gleich
nachher  baten  Dessau  und  Bernburg  um  die  Aufnahme  einiger  Aemter
in  die  Zollgemeinschaft  und  empfingen,  auf  Motz's  Betrieb,  die  Antwort:
mit  solchem  Stückwerk  sei  nichts  gethan;  wollten  die  Herzöge  mit  ihren
gesammten  Gebieten  beitreten,  so  würde  man  sie  willkommen  heißen.“)
Nach  einiger  Zögerung  erschienen  nunmehr  zwei  anhaltische  Unterhändler
in  Berlin,  und  mit  dem  bernburgischen,  v.  Salmuth,  einem  geistreichen,
witzigen  Manne,  der  das  mönchische  Unwesen  des  Köthener  Hofes  gründlich
  verachtete,  wurde  Motz  bald  handelseins.  Noch  im  Laufe  des  Sommers
erklärte  der  Herzog  von  Bernburg  die  Unterwerfung  seines  gesammten
Landes  unter  das  preußische  Zollgesetz.  Acht  volle  Jahre  hatte  es  also
gewährt  seit  der  Verkündigung  dieses  Gesetzes,  bis  zum  ersten  male  ein
ganzer  deutscher  Kleinstaat  beitrat.  Der  Dessauische  Bevollmächtigte  aber
brach  die  Verhandlungen  ab;  denn  unterdessen  war  Adam  Müller  von
Köthen  nach  Dessau  hinübergekommen,  angeblich  um  in  der  Mulde  zu
baden,  in  Wahrheit  um  den  Anschluß  an  Preußen  zu  hintertreiben.

In  einem  herzbrechenden  Klageschreiben  sprach  Herzog  Leopold  von
Dessau,  der  mit  einer  Nichte  des  Königs  verheirathet  war,  dem  Oheim  sein
Bedauern  aus:  schon  vor  Jahren  habe  er  dem  Köthener  Vetter  versprochen
nicht  ohne  ihn  beizutreten.  Das  preußische  Ministerium  verlange,  „daß  die
enclavirten  Staaten  fremde  Gesetze  und  Verwaltungsformen  unweigerlich
annehmen  müssen.  Dies  aber,  Allergnädigster  König,  ich  wage  es  vertrauensvoll
  auszusprechen,  wollen  Allerhöchstdieselben  nicht.  Preußens
mächtiger  und  gerechter  Monarch,  der  im  zweiten  Artikel  der  Bundesakte
Souveränität  und  Unabhängigkeit  garantirte,  wird  nie  gestatten,  daß  die
Minister  durch  strenges  Festhalten  am  Buchstaben  des  Bundesvertrages

 

*)  Ministerialschreiben  des  Ausw.  Amts  an  die  herzogliche  Regierung  in  Bernburg,
5.  März,  6.  Mai  1826.
        <pb n="487" />
        Neuer  Zollstreit  mit  Anhalt.  479

den  Geist,  der  sichtbar  in  demselben  waltet,  ertödten,  daß  aus  dem  ersteren
ein  Rechtstitel  für  faktischen  Zwang  entlehnt  werde.  Wenn  ich  so  das
kleine,  auf  mich  gekommene  Erbe  meiner  Ahnen,  das,  erhört  Gott  meine
und  meiner  vielgeliebten  Gemahlin  Gebete,  der  Urenkel  eines  Königs  aus
meiner  Hand  erhalten  wird,  vor  E.  K.  Maj.  Herzen  und  Allerhöchstihren
mir  und  meiner  Gemahlin  bewiesenen  väterlichen  Gesinnungen  zu  ver—
theidigen  wage,  so  fehlt  es  mir  dazu  nicht  an  einem  näheren  Anlaß“  —
worauf  denn  eine  lange  Klage  über  die  dem  anhaltischen  Lande  ange—
drohte  „Polizeilinie“  folgte.  Der  König  aber  zeigte  sich  sehr  aufgebracht
über  die  Zweizüngigkeit  seines  Neffen.  Er  erinnerte  ihn  daran,  daß
Preußen  die  Dresdener  Elbschifffahrts-Akte  erst  unterzeichnet  habe,  nach—
dem  die  Askanier  ihren  Beitritt  zum  preußischen  Zollsystem  förmlich
versprochen  hätten;  er  forderte  ihn  auf,  dem  Beispiele  Bernburgs  zu  folgen
und  schloß:  „Auch  kann  ich  nicht  glauben,  daß  das  in  Dresden  von
sämmtlichen  Herzögen  von  Anhalt  gegebene  Versprechen  einer  Einigung
durch  irgend  eine  von  ihnen  späterhin  gegebene  Zusage  an  Verbindlichkeit
zu  verlieren  vermöchte.“)  Ein  zweites  Schreiben  des  Dessauers,  das
sich  abermals  auf  die  hartnäckige  Weigerung  des  Köthener  Vetters  berief,
blieb  unbeantwortet.

Der  König  befahl  nunmehr,  dem  Froschmäusekriege  ein  Ende  zu
machen  und  das  anhaltische  Land  mit  der  gefürchteten  „Polizeilinie“  zu
umgeben,  aber  zugleich  die  beiden  Herzöge  nochmals  zu  Unterhandlungen
einzuladen.*')  Im  März  1827  wurde  die  Elbe  oberhalb  und  unter—
halb  Anhalts  gesperrt,  von  den  eingehenden  Schiffen  die  vorläufige  Zah—
lung  der  preußischen  Zölle  gefordert  unter  Vorbehalt  der  Rückvergütung
falls  die  Waaren  wirklich  in  Anhalt  verblieben.  Sofort  sendete  der
Köthener  Herzog  einen  Leutnant  mit  einem  Ultimatum  nach  Berlin;  sei
es  daß  er  einen  höheren  militärischen  Würdenträger  nicht  in  seinem  Ver—
mögen  hatte,  oder  daß  er  Preußen  verhöhnen  wollte.  Der  tapfere  Leutnant
forderte  drohend  die  Zurücknahme  der  Maßregeln  binnen  acht  Tagen,
sonst  werde  Köthen  zu  ernsteren  Mitteln  greifen.  Natürlich  erhielt  er
keine  Antwort;  Eichhorn  und  Heinrich  v.  Bülow,  Humboldt's  geistreicher
Schwiegersohn,  der  in  diesen  lächerlichen  Händeln  sein  diplomatisches
Talent  zuerst  bewährte,  setzten  nur  einige  scharfe  Bemerkungen  an  den
Rand  des  Köthener  Ultimatums.“)  Nun  brachte  Köthen  cette  aftaire
ennnyante,  wie  Bernstorff  zu  seufzen  pflegte,  nochmals  an  den  Bundestag.
  Wieder  vertheidigte  die  gesammte  Presse  den  unschuldigen  Kleinstaat,
  den  hochherzigen  Beschützer  der  Schwärzer  und  der  Schwarzen;

 

*)  Herzog  Leopold  von  Dessau  an  König  Friedrich  Wilhelm  (eingegangen  20.  Juni
1826);  Antwort,  Teplitz  Juli  1826.
*“)  Zwei  Ministerialschreiben  des  Ausw.  Amts  an  die  Rentkammern  zu  Dessan
und  Köthen,  16.  Febr.  1827.
*F)  Ministerialschreiben  an  die  Gesandtschaft  in  Wien,  16.  März  1827.
        <pb n="488" />
        480  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

wieder  trat  in  der  Eschenheimer  Gasse  ein  Ausschuß  zusammen  unter  dem
Vorsitz  des  k.  k.  Gesandten.  Wieder  ward  ein  Bericht  zu  Gunsten  Köthens
erstattet  und  wieder  mußte  der  preußische  Gesandte  eine  scharfe  Erwiderung
  verlesen.  Nagler  sagte  geradezu,  seine  Regierung  sei  durch  den
Commissionsbericht  in  der  Ueberzeugung  von  ihrem  Rechte  unerschütterlich
  befestigt  worden.  Bernstorff  aber  erklärte:  „Dazu  haben  sich  große
Staaten  mit  den  kleinen  nicht  in  einen  Verein  zusammengethan,  damit
diese  nur  ihre,  bei  vernünftigem  Gebrauch  unantastbare  Souveränität
nach  Willkür  und  jeder  überspannten  Einbildung  ausüben  dürfen.“)
Oesterreich  zeigte  bei  alledem  eine  sehr  zweideutige  Haltung.  Adam  Miller
wurde  zwar  auf  längere  Zeit  beurlaubt,  doch  im  Uebrigen  that  die  Hofburg
  gar  nichts  zur  Unterstützung  Preußens;  ihr  Gesandter  Graf  Trauttmansdorff
  beschwerte  sich  sogar  über  die  angeordneten  Zwangsmaßregeln.)


Die  kleinen  Höfe  ergriff  ein  jäher  Schrecken,  da  sie  so  unsanft  an
die  natürlichen  Schranken  ihrer  Souveränität  erinnert  wurden.  In  einem
verzweifelten  Briefe  fragte  Großherzog  Georg  von  Strelitz  seinen  königlichen
  Schwager,  ob  er  denn  wirklich  den  Bestand  des  Deutschen  Bundes
gefährden  wolle.  Friedrich  Wilhelm  aber  ließ  sich  nicht  beirren.  Er
sendete  dem  Schwager  (Juli  1827)  eine  Denkschrift,  welche  nochmals  die
ganze  Nichtswürdigkeit  der  anhaltischen  Schleichhandelspolitik  darstellte,
und  sagte:  daraus  möge  er  lernen,  „daß  das  Interesse  meiner  Unterthanen
die  getroffenen  Maßregeln  gebieterisch  erheischte,  daß  ich  allzu  vollkommen
berechtigt  war,  und  daher  weder  die  Aussprüche  der  Bundesversammlung
noch  das  Urtheil  des  Publikums  in  und  außer  Deutschland,  sondern  nur
die  Nachgiebigkeit  der  anhaltischen  Fürsten  eine  Aenderung  hervorbringen
können."  Dann  hob  er  mit  seinem  graden  Verstande  noch  einmal  den
Kern  des  Streites  heraus:  „Ew.  K.  Hoheit  wird  außerdem  einleuchten,
daß,  wenn  sich  die  Interessen  eines  Staates  von  30—40,000  Einwohnern
mit  denen  von  zwölf  Millionen  in  Conflikt  befinden,  es  in  der  Natur
der  Verhältnisse  liegt,  daß  der  erstere  nachgebe  sobald  ihm  eine  vollständige
  Entschädigung  geboten  wird.  Sollte  der  Bund  die  aus  einer  übel
verstandenen  Souveränität  hergeleiteten  Anmaßungen  kleiner  Staaten  gegen
mächtige  nicht  in  die  gehörigen  Schranken  zurückweisen,  so  würde  für
diese  das  Bundesverhältniß  bald  unerträglich  werden  und  der  Bund,  wie
E.  K.  H.  bemerken,  allerdings  in  Gefahr  schweben.““)

Mittlerweile  begannen  die  beiden  bedrängten  Kleinfürsten  doch  zu
merken,  daß  sie  den  ungleichen  Kampf  nicht  durchführen  konnten.  Sie

 

*)  Weisung  an  Nagler,  27.  Febr.  1827.
**)  Maltzahn's  Berichte,  Wien  21.  März,  6.  April,  C.  Aug.  1827,  18.  März  1828;
Bernstorff  an  Trauttmansdorff,  21.  Febr.  1828.

*“)  König  Friedrich  Wilhelm  an  Großh.  Georg  v.  Mecklenburg-Strelitz,  Teplitz
28.  Juli  1827.
        <pb n="489" />
        Unterwerfung  Anhalts.  481

beschlossen  ihr  verpfändetes  Wort  endlich  einzulösen  und  erklärten  sich  zu
Unterhandlungen  bereit.  Am  17.  Juli  1828,  nach  neunjährigen  Schmuggel—
freuden,  traten  Dessau  und  Köthen  dem  preußischen  Zollsysteme  bei.  Beide
Landesherren  bedauerten  in  gefühlvollen  Manifesten,  ihre  geliebten  Unter—
thanen  so  schwer  belasten  zu  müssen;  der  Köthener  berief  sich  auf  „unab—
wendbare  Umstände“,  der  aufrichtigere  Dessauer  —  mit  jener  cynischen
Gemüthlichkeit,  die  dem  deutschen  Kleinfürsten  nicht  verargt  wird  —  auf
„die  Interessen  seines  Kammerhaushalts“.  Alle  diese  Enclavenverträge
gewährten  den  kleinen  Höfen  einen  nach  der  Volkszahl  abgemessenen  An—
theil  am  Ertrage  der  preußischen  Ein-  und  Ausfuhrzölle,  außerdem  noch
allerhand  Ehrenrechte  —  das  Landeswappen  neben  dem  preußischen  für
die  Zollämter  und  was  der  Eitelkeiten  mehr  war  —,  aber  durchaus  keinen
Antheil  an  der  Zollgesetzgebung.  Nur  Dessau  und  Köthen  behielten  sich
das  Recht  des  Widerspruchs  vor,  falls  die  Grundsätze  und  Grundlagen
des  Zollgesetzes  verändert  würden  —  ein  Satz,  der  glücklicherweise  gar
nichts  bedeutete.  Eben  so  harmlos  war  die  Klausel,  wonach  Dessau  und
Bernburg  nur  für  sechs  Jahre  beitreten  sollten.  Motz  und  Eichhorn
wußten  wohl,  wie  wenig  an  einen  Wiederaustritt  zu  denken  sei;  so  gönnte
man  den  Kleinen  das  erhebende  Bewußtsein,  daß  sie  sich  nicht  für  ewige
Zeiten  unterworfen  hätten.  In  der  That  begann  in  den  anhaltischen
Ländern  der  ehrliche  Erwerb  wieder  zu  gedeihen,  und  bald  fühlte  Jedermann,
  die  natürliche  Ordnung  der  Dinge  sei  hergestellt.  —

Noch  während  diese  anhaltischen  Händel  schwebten,  eröffnete  sich  für
Preußen  plötzlich  die  Aussicht  auch  größere  deutsche  Staaten  in  seine
Zollgemeinschaft  auzunehmen.  Gewitzigt  durch  die  niederschlagenden  Erfahrungen
  der  Wiener  Conferenzen,  hatte  der  Berliner  Hof  während  der
letzten  Jahre  gelassen  abgewartet,  ob  die  Noth  der  Finanzen  einen  der
Mittelstaaten  bewegen  würde,  sich  freiwillig  dem  preußischen  Zollsysteme
anzuschließen.  Eine  solche  Politik  gewährte  zugleich  den  Vortheil,  daß
Preußen  verschont  blieb  vor  den  unzähligen  Zollvereinsplänen,  welche  gleich
Nebelgestalten,  rasch  gebildet  und  rasch  zerfließend,  an  den  kleinen  Höfen
auftauchten  und  oftmals  auch  an  die  preußischen  Gesandten  herantraten.
Leichtfertiges  Pläneschmieden  war  von  jeher  das  Vorrecht  der  Ohnmacht.
Ein  Staat,  der  eine  große  nationale  Idee  vertrat,  durfte  auf  die  Mückenseigerei
  nassauischer  und  meiningischer  Staatsdilettanten  sich  nicht  einlassen.
Ein  einziger  von  Preußen  übereilt  abgeschlossener  Zollvertrag,  der  die
Probe  nicht  bestand  und  sich  wieder  auflöste,  hätte  die  Höfe  wie  die  Nation
vollends  abgeschreckt  und  die  preußische  Handelspolitik  auf  Jahre  hinaus
gelähmt.  Nur  wenn  ein  Mittelstaat,  Dünkel  und  Mißtrauen  überwindend,
selber  in  Berlin  positive  Anerbietungen  stellte,  dann  allein  ließ  sich  glauben,
daß  er  durch  gewichtige  Interessen  bestimmt  werde  und  ein  dauerhafter
Bund  möglich  sei.

Aus  dem  Ränkespiele  Adam  Müller's  erfuhr  man  überdies,  welche

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  31
        <pb n="490" />
        482  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

Kräfte  an  den  kleinen  Höfen  ihr  Wesen  trieben  und  beschloß  daher,  alle
Verhandlungen  über  Zollsachen  nur  in  Berlin  zu  führen.  Nur  in  Berlin
fanden  sich  die  kundigen  Fachmänner  und  das  reiche  statistische  Material,
deren  man  zur  Lösung  so  vieler  verwickelten  Einzelfragen  bedurfte.  Nur
hier  war  man  leidlich  gesichert  gegen  die  Umtriebe  der  Hofburg,  wie  gegen
die  Vorurtheile  der  kleinen  Dynastien.  Der  Aufenthalt  in  einem  ernsten
Gemeinwesen  übt  immer  einen  wohlthätig  ernüchternden  Einfluß,  und
selbst  in  jener  stillen  Zeit  bewährte  Preußen  diese  erziehende  Kraft.  In
den  Gesandtschaftsberichten  läßt  sich  deutlich  verfolgen,  wie  die  kleinen
Diplomaten  stets  mit  mißtrauischem  Zagen  den  verrufenen  Berliner  Boden
betraten  und  schon  nach  wenigen  Monaten  ein  unbefangenes,  ja  wohl—
wollendes  Urtheil  über  die  preußischen  Dinge  sich  bildeten.  Graf  Bern—
storff  blieb  mit  den  Gesandten  der  Mittelstaaten  immer  auf  gutem  Fuße,
selbst  wenn  das  Verhältniß  zu  den  Cabinetten  sich  trübte.

Sodann  lernte  man  aus  dem  unglücklichen  Verlaufe  der  Darm—
städter  Zollconferenzen,  daß  Zollverhandlungen  mit  mehreren  Staaten
zugleich,  bei  der  großen  Verschiedenheit  der  Interessen,  keinen  Erfolg  ver—
sprechen.  Seitdem  stand  in  Berlin  der  Entschluß  fest,  immer  nur  mit
einem  einzelnen  Staate  über  Zollfragen  zu  verhandeln,  mit  mehreren  nur
dann,  wenn  diese  sich  bereits  zu  einer  handelspolitischen  Einheit  verbunden
hätten.“)  Diese  streng  eingehaltene  Regel  erlitt  eine  einzige  Ausnahme.
Die  kleinen  thüringischen  Lande  konnten  vereinzelt  weder  eine  Zollgrenze
bewachen,  noch  als  Träger  eines  handelspolitischen  Interesses  gelten.  Darum
hatte  das  Berliner  Cabinet  schon  im  Jahre  1819  dem  Gothaer  Hofe  die
Bildung  eines  thüringischen  Vereins  empfohlen  —  ein  Vorschlag,  dessen
Berechtigung  selbst  auf  den  Darmstädter  Conferenzen  von  dem  sachkundigen
badischen  Bevollmächtigten  anerkannt  wurde.“*)  Allen  anderen  Staaten
gegenüber  blieb  der  Grundsatz  der  Einzelverhandlungen  aufrecht.

Ueber  die  handelspolitischen  Pläne  der  Mittelstaaten  war  der  Berliner
  Hof  sehr  genau  unterrichtet;  denn  an  mehreren  der  kleinen  Höfe
bestand  eine  einflußreiche  preußische  Partei,  in  München  und  Stuttgart
mindestens  ein  tiefer  Groll  gegen  Oesterreich,  der  unseren  Geschäftsmännern
zu  statten  kam.  Dazu  der  landesübliche  Nationalhaß  des  Nachbars  gegen
den  Nachbar;  wie  ließ  sich  ein  Geheimniß  bewahren,  wenn  heute  ein
darmstädtischer,  morgen  ein  badischer  Minister  sich  gedrungen  fühlte,  seine
gerechte  Entrüstung  über  Baierns  oder  Württembergs  anmaßende  Vorschläge
  in  den  schweigsamen  Busen  des  wohlwollenden  preußischen  Gesandten
auszuschütten?  Der  Karlsruher  Posten  diente  als  die  beste  Warte  um
den  Wandel  der  kleinen  Gestirne  zu  beobachten.  Die  Theilnahme  Preußens
an  dem  geplanten  süddeutschen  Zollvereine  befürwortete  in  Berlin  Niemand,

7)  So  erzählt  Eichhorn  in  der  Instruktion  für  die  Gesandtschaften  v.  25.  März  1828.
**)  Nebenius'  Bericht  aus  Darmstadt,  22.  Sept.  1820.  S.  o.  II.  621.
        <pb n="491" />
        Preußens  deutsche  Handelspolitik.  483

weil  man  ihn  für  hoffnungslos  hielt.  Dagegen  wurde  wiederholt  und
ernstlich  die  Frage  erwogen:  unter  welchen  Bedingungen  Preußen  mit
größeren  Nachbarstaaten  einen  Zollbund  abschließen  könne?  Klewitz  beant—
wortete  sie  in  einem  Gutachten  vom  27.  Juni  1822  dahin:  Nur  unter
drei  Bedingungen  können  wir  die  Nachbarstaaten  in  unseren  Verband
aufnehmen.  Wir  müssen  fordern:  „Annahme  unserer  Branntweinsteuer
und  einer  angemessenen  Biersteuer,“  nur  dann  wird  der  Verkehr  aller
Schranken  ledig.  Ferner  „ein  sehr  überwiegendes  Vorrecht  für  Preußen
bei  Bestimmung  der  Ein-,  Aus-  und  Durchgangsabgaben“.  Endlich  „die
Douanenlinie  in  jenen  Ländern  muß  ganz  von  uns  abhängen,“  da  die
bisherige  Zollverwaltung  der  Nachbarstaaten  keine  Bürgschaft  giebt  für
die  gewissenhafte  Ausführung  der  Gesetze.“)  Begreiflich  genug,  daß  ein
preußischer  Minister  für  seinen  Staat  eine  solche  handelspolitische  Hege—
monie  wünschte.  Bald  aber  erkannte  man  in  Berlin,  wie  wenig  die  Mittel—
staaten  gesonnen  waren,  eine  „fremde“  Verwaltung  in  ihren  Ländern  zu
ertragen,  und  stimmte  daher  seine  Ansprüche  herab.

Im  Jahre  1824  verhandelten  die  drei  Ministerien  des  Auswärtigen,
des  Handels  und  der  Finanzen  nochmals  über  die  Frage  „wie  sich  Preußen
bei  den  Zollvereinsunternehmungen  zu  verhalten  habe“.  Geh.  Rath  Sotz—
mann,  der  Sohn  des  bekannten  Geographen,  eines  der  ersten  Talente  der
Finanzverwaltung,  und  H.  v.  Bülow  faßten  das  Ergebniß  der  Berathung
in  einer  großen  Denkschrift  zusammen,  welche  schon  mehrere  Hauptgrund—
sätze  der  späteren  Zollvereinsverfassung  aufstellte.“)  Sie  erklärten:  der
Anschluß  an  Preußen  könne  auf  zwei  Wegen  erfolgen  —  entweder  durch
vollständige  Unterwerfung,  wie  sie  in  Bernburg  geschehen  sei,  oder  durch
eine  freiere  Verbindung.  Einem  größeren  Staate  dürfe  nur  die  letztere
zugemuthet  werden;  doch  müsse  er  jedenfalls  seine  Zölle  und  Consumtionssteuern
  den  preußischen  gleichstellen.  Der  Unterschied  von  „Zollanschluß"“
und  „Zollverein“  war  also  schon  damals  den  preußischen  Staatsmännern
geläufig,  wenngleich  sie  die  modernen  Schulausdrücke  noch  nicht  gebrauchen.
Da  der  Beitritt  etwa  von  Kurhessen  „nur  so  viel  Zuwachs  bringt  als
ein  einziger  unserer  Regierungsbezirke  ausmacht“,  so  kann  der  Berliner
Hof  die  Entwickelung  seines  Zollwesens  von  der  Zustimmung  eines  solchen
Bundesgenossen  nicht  unbedingt  abhängig  machen.  Daher  soll  Preußen
sich  nur  auf  eine  Reihe  von  Jahren  binden,  um  bei  Ablauf  der  Frist
über  Aenderungen  und  Zusätze  sich  von  Neuem  zu  vereinbaren.  Man
verzichtet  mithin  auf  jedes  Vorrecht,  erkennt  die  volle  Gleichberechtigung
des  kleinen  Bundesgenossen  an  und  behält  sich  nur  das  Recht  der  Kündigung
  vor,  als  unentbehrliches  Gegengewicht.  Jeder  der  beiden  Staaten
ernennt  seine  Zollbeamten  selbst,  doch  werden  sie  beiden  Regierungen  ver- 



*7)  Denkschrift  des  Finanzministeriums  vom  27.  Juni  1822.
**)  H.  v.  Bülow  und  Sotzmann,  Promemoria  vom  28.  Dec.  1824.
31“
        <pb n="492" />
        484  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

pflichtet.  Der  Plan,  die  Grenzbewachung  allein  in  Preußens  Hände
zu  legen,  war  mithin  aufgegeben.  Nur  noch  ein  kleiner  Schritt  weiter,
und  man  mußte  erkennen,  daß  auch  die  doppelte  Vereidigung  der  Zollbeamten
  dem  Dünkel  der  kleinen  Höfe  unerträglich  sei,  bloß  eine  gegenseitige
  Controle  der  Zollverwaltung  sich  erlangen  lasse.  Preußen  hatte
sein  letztes  Wort  noch  nicht  gesprochen;  die  Denkschrift  verhehlte  nicht,  daß
der  Berliner  Hof  gefaßt  sein  müsse  auf  noch  größere  Zugeständnisse.  „Wird
nur  der  Zweck  erreicht  —  die  wirkliche  Einführung  des  preußischen  Zollund
  Consumtionssteuer-Systems  und  die  Verfolgung  der  Contraventionen
—,  so  kann  man  über  Formalitäten,  die  durch  öffentliche  Unterordnung
der  jenseitigen  Souveränitätsrechte  anstößig  werden  dürften,  leichter  hinweggehn.“
  Zum  Schluß  wird  ein  wichtiger  Gedanke  entwickelt,  den  das
preußische  Cabinet  fortan  getreulich  festhielt  und  weiter  verfolgte:  sollte
Kurhessen  nur  gegenseitige  Eingangsbegünstigungen  wünschen,  so  wäre  dies
für  Preußen,  wegen  unserer  höheren  Zölle,  nicht  bloß  kostspieliger,  sondern
auch  gefährlicher;  die  völlige  Verschmelzung  der  beiden  Zollsysteme  bleibt
in  jeder  Hinsicht  vorzuziehen.  —  In  der  That,  nicht  die  Höhe  der  Binnenzölle
  lähmte  den  deutschen  Handel,  sondern  das  Dasein  der  Binnenmauthen
  selber;  jede  Reform,  die  nicht  an  diese  Wurzel  des  Uebels  die
Axt  legte,  blieb  ein  Mißgriff.

Leider  hatten  diese  verständigen  Grundsätze  für  den  Augenblick  gar
keine  Wirkung;  denn  die  Verfasser  der  Denkschrift  hielten  sich  noch  buchstäblich
  an  das  Programm  von  1819.  Sie  wollten  in  gerader  Linie  „von
Grenze  zu  Grenze“  vorgehen,  von  dem  nächsten  Nachbar  zu  dem  entfernteren.
  Was  schien  auch  einfacher  als  der  Plan,  zunächst  die  angrenzenden
  Staaten  zu  gewinnen,  die  im  unmittelbaren  Bereiche  der  preußischen
  Macht  lagen,  und  dann  erst  zu  versuchen,  ob  das  geeinte  Norddeutschland
  vielleicht  mit  dem  Süden  sich  verständigen  könne?  Und  doch
war  dieser  gerade  Weg  ganz  ungangbar.  Die  Denkschrift  selber  gesteht,
daß  der  allen  Neuerungen  abgeneigte  Dresdner  Hof  sich,  schon  wegen  der
Leipziger  Messen,  dem  preußischen  Zollwesen  fernhalten  werde.  Hannover,
als  ein  Brückenkopf  Englands,  wird  gar  nicht  erwähnt,  ebenso  wenig  das
dänische  Holstein.  Thüringen  „ist  auf  Preußen  angewiesen“,  muß  sich
aber,  wie  in  einem  besonderen  Promemoria  ausgeführt  wird,  zuvörderst
zu  einem  Vereine  zusammenthun,  der  dem  preußischen  Zollsystem  als
„Vorland  und  Deckwerk“  dienen  soll.  Darmstadt  „grenzt  nicht  an  uns“,
selbst  sein  Oberhessen  kann  nur  in  Betracht  kommen,  wenn  Kurhessen
gleichzeitig  beitritt.  —  Nach  Alledem  blieb  als  nächstes  erhebliches  Ziel  nur
der  Beitritt  von  Kurhessen  sammt  Waldeck,  und  sogar  dies  war  unerreichbar,
  denn  der  hessische  Kurfürst  zeigte,  nachdem  er  es  eine  kurze  Zeit
mit  einem  verständigen  Zollsysteme  versucht  hatte,  dem  großen  Nachbarstaate
  bald  wieder  die  alte  Gehässigkeit.  So  lange  in  Berlin  diese  Ansichten
  vorherrschten,  die  offenbar  mit  dem  alten  unseligen  Gedanken  der
        <pb n="493" />
        Motz's  Zollvereinspläne.  485

Mainlinie  zusammenhingen,  ließ  sich  eine  Erweiterung  des  Zollsystems
über  die  kleinen  Enclaven  hinaus  nicht  absehen.

Erst  durch  Motz  wurde  der  Bannkreis  dieser  norddeutschen  Ideen  durch—
brochen.  Hierin  und  in  der  Beseitigung  des  Deficits,  die  eine  Handels—
politik  großen  Stiles  erst  ermöglichte,  liegt  sein  bleibendes  Verdienst.  Er
zuerst  unter  den  preußischen  Staatsmännern  verfiel  auf  die  Frage:  ob
nicht  in  dem  wunderlichen  Durcheinander  unserer  Kleinstaaterei  der  Um—
weg  vielleicht  rascher  zum  Ziele  führe  als  die  gerade  Linie?  ob  man  nicht
die  Nachbarn,  die  nicht  zu  überzeugen  waren,  vielmehr  umgehen  und  um—
klammern  müsse?  Der  kühne  Spieler  kam  mit  seinen  Bauern  auf  dem
Brette  nicht  vorwärts  und  ließ  darum  die  Springer  vorgehen.  Er  faßte
sich  das  Herz,  sobald  eine  günstige  Stunde  kam,  über  Kurhessen  und  die
anderen  unmittelbaren  Nachbarn  hinweg  den  süddeutschen  Staaten  die
Hand  zu  reichen.  In  einer  Zeit,  da  die  amtliche  deutsche  Welt  den
ewigen  Bund  zwischen  Oesterreich  und  Preußen  für  ein  unverbrüchliches
  Gesetz  ansah,  ging  er  gradeswegs  auf  das  Ziel  los,  das  gesammte
Deutschland  mit  Ausschluß  Oesterreichs  durch  das  unzertrennliche  Band
wirthschaftlicher  Interessen  unter  der  Führung  Preußens  für  immer  zu
vereinigen  und  also  die  Befreiung  von  der  Herrschaft  des  Hauses  Lothringen
  vorzubereiten.  Sobald  dieser  Entschluß  fest  stand,  war  das  Eis
gebrochen.  Der  steile  Weg  war  betreten,  der  die  Handelspolitik  Preußens
rasch  von  Erfolg  zu  Erfolg  führen  sollte.

Der  Schlüssel  zum  Verständniß  dieser  segensreichen  Wendung  unserer
Geschicke  liegt  in  dem  verkümmerten  Stillleben  der  norddeutschen  Kleinstaaten.
  —
        <pb n="494" />
        Siebenter  Abschnitt.

—

Altständisches  Stillleben  in  Uorddeutschland.

In  jenen  matten  Zeiten,  da  die  Deutschen  an  ihrer  Zukunft  mit
Gelassenheit  verzweifelten,  pflegte  die  Geschichtsphilosophie  des  Particularismus
  aus  der  Noth  eine  Tugend  zu  machen  und  die  Zersplitterung
des  Vaterlandes  gradeswegs  aus  dem  Charakter  unseres  Volkes  herzuleiten.
  Und  doch  lehrte  der  Augenschein,  damals  noch  deutlicher  als  heute,
daß  die  bunte  Mannigfaltigkeit  unserer  Staatsgebilde  keineswegs  in  der
natürlichen  Anlage  der  deutschen  Stämme  und  Stammessplitter  ihren
Grund  hatte.  Bis  zum  Jahre  1830  standen  die  kleinen  Territorien  des
Nordens  in  ihrer  politischen  Entwicklung  dem  preußischen  Staate  ferner
als  die  constitutionellen  Staaten  des  Südens;  sie  verharrten  in  einer
veralteten  Gesellschaftsordnung,  welche  die  norddeutsche  Großmacht  schon
seit  den  Tagen  des  großen  Kurfürsten,  Süddeutschland  seit  dem  napoleonischen
  Zeitalter  überwunden  hatte.  In  Preußen  wie  in  Baiern,  Württemberg,
  Baden,  war  der  altständische  Staat  im  Wesentlichen  zerstört.
Hier  wie  dort  bestand,  wenn  auch  in  sehr  verschiedenen  Formen,  ein
modernes  Gemeinwesen,  das  auf  den  Gedanken  des  gemeinen  Rechtes
und  der  Staatseinheit  ruhte.  Hier  wie  dort  schaltete  eine  lebendige
monarchische  Gewalt  über  den  socialen  Gegensätzen  und  suchte  Adel,
Bürger,  Bauern  zu  gemeinsamer  Arbeit  für  den  Staat  heranzuziehen.
Hier  wie  dort  wurde  der  Staat  durch  die  Erwerbung  neuer,  schwer  zu
versöhnender,  kirchlich  gemischter  Provinzen  zu  rühriger  Verwaltungsthätigkeit
  und  zu  einer  wachsamen  Kirchenpolitik  genöthigt.

Wie  anders  der  Zustand  der  norddeutschen  Klein=  und  Mittelstaaten,
die  durch  Nachbarschaft  und  Verkehr,  durch  die  Gemeinschaft  des  Blutes
und  der  protestantischen  Bildung,  auch  durch  die  Macht  ihres  Großgrundbesitzes
  und  die  Aehnlichkeit  der  socialen  Zustände  ganz  auf  Preußen
angewiesen  schienen  und  gleichwohl  durch  die  unheimliche  Erstarrung  ihres
politischen  Lebens  dem  mächtigen  Nachbar  völlig  entfremdet  waren.  Sie
hatten  aus  dem  Länderhandel  der  napoleonischen  Tage  nur  geringfügige
oder  auch  gar  keine  Erwerbungen  davon  getragen  und  bewahrten  sich  mit
        <pb n="495" />
        Erstarrung  der  norddeutschen  Kleinstaaten.  187

ihrem  alten  Gebiete,  ihren  angestammten  Fürstenhäusern  und  ihrem  pro—
testantischen  Sonderleben  auch  die  Verfassungsformen  des  alten  Jahr—
hunderts:  Kurhessen  seinen  höfischen  Absolutismus,  Sachsen,  Hannover,
Mecklenburg  ihre  ständische  Vielherrschaft,  die  Hansestädte  ihre  bürgerliche
Oligarchie.  In  Sachsen  und  Mecklenburg  war  die  alte  Ordnung  inmitten
der  Stürme  einer  ungeheuern  Zeit  unwandelbar  geblieben,  in  Hessen,  in
den  welfischen  Gebieten  und  den  freien  Städten  wurde  sie  nach  der  kurzen
Episode  einer  verhaßten  Zwischenherrschaft  fast  unverändert  wiederher—
gestellt.  Aengstlich  sperrten  sich  alle  diese  Territorien  gegen  jede  Neuerung
ab.  Auf  Hannover  und  Holstein  lastete  zudem  noch  die  Fremdherrschaft,
die  selbst  wo  sie  willig  ertragen  wird,  überall  lähmend  wirkt,  und  den
Hansestädten  erschwerten  die  weltbürgerlichen  Interessen  ihres  Freihandels
die  Theilnahme  an  der  nationalen  Politik.  In  Oesterreich  und  in  der
trägen  Masse  dieser  kleinen  norddeutschen  Gebiete  lagen  die  hemmenden
Kräfte  unseres  Staatslebens,  in  Preußen  und  den  süddeutschen  Territorien
die  Kräfte  der  Bewegung,  obschon  die  liberale  Durchschnittsmeinung  jener
Tage  alle  Schuld  des  deutschen  Elends  kurzerhand  den  beiden  Großmächten
aufzubürden  liebte.  Erst  durch  die  Nachwirkungen  der  Julirevolution  sind
diese  Gegensätze  etwas  gemildert,  einige  Kleinstaaten  Norddeutschlands  zum
Repräsentativsystem  hinübergedrängt  worden.

In  dem  wunderlichen  Wirrsal  der  deutschen  Bundespolitik  konnte
aber  die  Unvernunft  zuweilen  Segen  bringen,  da  die  Vernunft  unmöglich
war.  Die  verknöcherten  Verfassungen  des  Nordens  bewahrten  Deutsch—
land  in  den  zwanziger  Jahren  vor  der  Gefahr  der  Trias,  des  Sonder—
bundes  der  Mittelstaaten,  denn  zwischen  der  bairisch-württembergischen
Bureaukratie  und  dem  altständischen  Regimente  Sachsens  oder  Hannovers
war  jede  Verständigung  undenkbar.  Sie  bewahrten  aber  auch  die  preu—
ßische  Politik  vor  dem  verderblichen  Plane  der  Mainlinie,  der  in  Berlin
jederzeit  mächtige  Fürsprecher  fand;  denn  die  adlichen  Landtage  des  Nordens
  fürchteten  in  Preußens  starker  Krone  den  geborenen  Feind  ihrer
ständischen  Libertät  und  vermieden  mißtrauisch  jede  Annäherung  an  den
norddeutschen  Großstaat,  grade  weil  sie  wußten,  daß  sie  seinem  natürlichen
Machtgebiete  angehörten.  Die  Regierungen  des  Südens  fühlten  sich  nicht
so  unmittelbar  bedroht,  sie  vermochten  die  Leistungen  der  preußischen  Verwaltung
  unbefangener  zu  würdigen,  und  da  die  Oberländer  vor  den  nachtragenden
  Norddeutschen  die  glückliche  Gabe  voraus  haben,  alten  Groll
gründlich  zu  vergessen,  so  konnte  es  geschehen,  daß  die  Kernlande  des
Rheinbundes  sich  zu  dem  Berliner  Hofe  bald  freundlicher  stellten  als  seine
nächsten  Nachbarn  und  eine  Vereinbarung  zwischen  Preußen  und  den
süddeutschen  Staaten  den  Grund  legte  für  die  wirthschaftliche  Einheit
  der  Nation.  —

Von  keinem  seiner  kleinen  Nachbarn  durfte  Preußen  zur  Zeit  weniger
Vertrauen  erwarten  als  von  dem  Königreich  Sachsen,  dem  alten  unglück-
        <pb n="496" />
        488  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

lichen  Nebenbuhler,  der  die  schwere  Hand  der  Hohenzollern  so  oft  gefühlt
hatte  und  jetzt  in  ihnen  nur  die  lachenden  Erben  seiner  eigenen  Macht  sah.
Wie  viel  schneller,  stätiger,  reicher  als  in  dem  unwirthlichen  Brandenburg
hatten  sich  hier  in  den  lieblichen  Berglanden  an  der  Elbe  und  Mulde  einst
die  Anfänge  deutschen  Lebens  entfaltet.  Zur  Zeit,  da  die  ersten  Askanier
dort  noch  mit  den  Wenden  rangen,  war  in  der  Mark  Meißen  nach  minder
furchtbaren  Kämpfen  die  Eroberung  längst  vollendet  und  aus  der  Vermischung
  der  thüringischen  und  fränkischen  Einwanderer  mit  der  wenig
gelichteten  Masse  der  Urbewohner  schon  ein  neuer  oberdeutscher  Stamm
hervorgegangen,  der  deutsche  Kraft  mit  slawischer  Beweglichkeit  glücklich
verband  —  ein  rühriges  Geschlecht  von  erstaunlich  vielseitiger  Anlage,  reich
begabt  für  Kunst  und  Forschung,  kriegstüchtig,  unternehmend  in  der  Wirthschaft,
  harmlos  genügsam  und  doch  nach  Markmannenart  stolz  gegenüber
den  verachteten  „Stockwenden  und  Stockböhmen".  Schon  in  den  Tagen
Friedrich's  des  Rothbarts  erklangen  im  Erzgebirge  die  Bergreihen  und  das
herzhafte  Glückauf  der  schürfenden  Knappen,  ihres  Freiberger  Rechtes  froh
blühten  die  betriebsamen  Bergstädte  auf,  und  am  Ausgang  des  Mittelalters
  war  bereits  das  ganze  rauhe  Waldgebirge  dicht  besiedelt  bis  hinauf
zu  seiner  „wilden  Ecke“  bei  Annaberg.  Dem  Segen  ihrer  Berge  dankte
die  Mark  Meißen  in  den  Zeiten  der  Naturalwirthschaft  ihren  rasch  anwachsenden
  Wohlstand;  mochten  die  Markgrafen  auf  einem  lustigen  Reichstage
  zuweilen  einen  Kux  verkuxen,  das  Volk  ward  durch  die  Versuchungen
der  unsicheren  Ausbeute  des  Bergbaus  von  seinem  beharrlichen  Fleiße
nicht  abgebracht.

Eine  glänzende  politische  Zukunft  schien  sich  der  jungen  Colonie  aufzuthun,
  als  das  Haus  Wettin  die  Landgrafschaft  Thüringen  erwarb  und
dann  —  um  die  nämliche  Zeit  da  die  Hohenzollern  in  die  Marken  einzogen
  —  auch  den  Kurhut  des  zertrümmerten  alten  sächsischen  Herzogthums
  gewann.  Fortan  führten  die  Meißner,  obgleich  in  ihren  Adern
nur  wenige  Tropfen  sächsischen  Blutes  flossen,  den  glorreichen  Namen  des
waffengewaltigsten  der  deutschen  Stämme,  den  einzigen  der  alten  Stammesnamen,
  der  außer  dem  bairischen  noch  im  Reichsrechte  fortbestand,  und
hielten  das  alte  Fünfbalkenschild  der  Askanier  mit  dem  grünen  Rautenkranze
  darüber  so  hoch  in  Ehren,  als  hätte  es  ihnen  immer  angehört.  Ihre
Fürsten  trugen  stolz  die  Schwerter  des  heiligen  Reiches,  und  der  Prachtbau
ihrer  Albrechtsburg  bekundete,  daß  sie  keinem  anderen  deutschen  Fürstengeschlechte
  nachzustehen  gedachten.  Doch  den  weiten  Blick,  den  hohen
Sinn  des  Herrschers  besaßen  sie  nicht.  Die  alte  deutsche  Fürstensünde
des  häuslichen  Unfriedens  ward  den  Wettinern  noch  verderblicher  als  den
Wittelsbachern.  Schon  oft  hatten  thörichte  Theilungen  und  erbitterte
Bruderkriege  diesen  werdenden  Staat  in  seinem  Wachsthum  aufgehalten,
und  nun  da  das  kühne  Werk  Heinrich's  des  Erlauchten  und  Friedrich's
des  Streitbaren  der  Vollendung  nahe  schien,  da  endlich  einmal  aus  der
        <pb n="497" />
        Die  Mark  Meißen.  489

Trümmerwelt  Mitteldeutschlands  eine  lebenskräftige  Staatenbildung  auf—
stieg,  schlug  das  Haus  Sachsen  seinen  eigenen  Bau  in  Stücke  —  fast  im
selben  Augenblicke,  da  Albrecht  Achill  die  Untheilbarkeit  der  hohenzollerschen
Kurlande  für  alle  Zukunft  sicherte.

Seit  die  Albertiner  von  den  Ernestinern  sich  trennten  und  die  Mark
Meißen  des  Kurhuts  verlustig  ging,  sank  dies  alte  Hauptland  der  Wettiner
  für  einige  Jahrzehnte  wieder  in  die  Reihe  der  kleinen  Territorien
herab  und  verharrte  unter  seinem  gestrengen  Herzog  Georg  noch  lange
bei  der  alten  Kirche,  derweil  die  ernestinischen  Gebiete  die  Heimath  der
Reformation  wurden.  Da  wendet  sich  plötzlich  das  Blatt.  Eine  unwiderstehliche
  Bewegung  im  Volke  drängt  auch  das  albertinische  Sachsen  in
das  evangelische  Lager  hinüber,  und  in  den  kurzen  zwölf  Jahren  seiner
dämonischen  Heldenlaufbahn  erhebt  Herzog  Moritz  dies  der  Reformation
kaum  gewonnene  Land  zur  führenden  Macht  des  deutschen  Protestantismus
  —  ein  durch  und  durch  politischer  Kopf,  der  mit  der  Federkraft  seiner
kühnen  Entschlüsse  in  dem  Zeitalter  der  zaudernden  Betefürsten  wildfremd
erscheint,  gewaltig  als  Kriegsmann  und  aller  hispanischen  Lügenkünste
Meister  —  und  trotzdem  nur  der  größte  aller  deutschen  Kleinfürsten,  der
begabteste  Vertreter  des  ideenlosen  Particularismus;  denn  kein  Schimmer
eines  großen  nationalen  oder  kirchlichen  Gedankens  durchleuchtet  die  Irrgänge
  dieser  Hauspolitik,  die  mit  vollendeter  Schlauheit  doch  bloß  den
armseligen  Zweck  verfolgt,  Land  und  Leute  zusammenzuraffen,  wo  es  auch
sei  und  dem  wohlabgerundeten  Kleinstaate  die  ungestörte  Selbständigkeit
zu  sichern.  Durch  den  Verrath  an  der  Sache  seiner  Glaubensgenossen
erwirbt  sich  der  Judas  von  Meißen,  wie  das  erbitterte  protestantische  Volk
ihn  nennt,  den  Kurhut  und  die  werthvollsten  Besitzungen  der  Ernestiner.
Durch  einen  zweiten  Verrath  giebt  er  die  lothringischen  Bisthümer  den
Franzosen  preis,  entreißt  den  Spaniern  die  Früchte  des  schmalkaldischen
Krieges,  rettet  dem  Protestantismus  das  Dasein  und  demüthigt  die  kaiserliche
  Gewalt  also,  daß  ihr  von  der  alten  Majestät  nur  noch  der  Name
bleibt;  aber  niemals  erhebt  sich  sein  Ehrgeiz  zu  dem  Plane,  ein  evangelisches
  Kaiserthum  oder  irgend  eine  neue  nationale  Rechtsordnung  auf  den
Trümmern  des  zerstörten  alten  Reiches  aufzurichten.  Dann  endet  er  in
einer  wilden  Fehde,  die  er  selber  durch  seine  Rebellion  hervorgerufen,
urplötzlich  wie  ein  Wandelstern.  Das  Tagewerk  seines  Lebens  war  gethan,
denn  es  hieße  verzweifeln  an  der  göttlichen  Führung  der  Menschengeschicke,
wenn  Einer  wähnen  wollte,  sie  rufe  den  Mann  des  Schicksals  vor  der
Zeit  von  hinnen.

Unter  Moritz's  Nachfolger  wurde  der  neue  albertinische  Kurstaat  auf
kurze  Zeit  das  bestverwaltete  aller  deutschen  Territorien  und  auf  lange
hinaus  der  Herd  der  protestantischen  Gelehrsamkeit.  Zwei  große  Universitäten,
  die  drei  Fürstenschulen  und  zahlreiche  kleinere  Lehranstalten  verbreiteten
  bis  tief  in  die  Massen  hinein  wissenschaftliche  Bildung;  Craco's
        <pb n="498" />
        490  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Constitutionen  sicherten  dem  Lande  eine  wohlgeordnete  Rechtspflege;  die
Musterwirthschaft  der  Kammergüter  erlangte  einen  hohen  Ruf;  herrliche
Schlösser  und  kostbare  Sammlungen  erzählten  von  dem  Geschmack  und
dem  Glanze  des  reichsten  deutschen  Hofes.  Handel  und  Wandel  gediehen
unter  dem  Schutze  des  Augsburger  Religionsfriedens,  zumal  seit  die  alte
meißnische  Betriebsamkeit  an  den  gastlich  aufgenommenen  niederländischen
Flüchtlingen  kunstfertige  Helfer  fand,  und  nicht  mit  Unrecht  nannte  das
dankbare  Land  den  kalt  rechnenden,  bis  zur  Grausamkeit  hartherzigen
Kurfürsten  seinen  Vater  August.  Es  ward  aber  verhängnißvoll  für  die
politische  Gesinnung  von  Fürst  und  Volk,  daß  gerade  in  diesem  goldenen
Zeitalter  der  meißnischen  Landesgeschichte  die  kurzsichtige  deutsche  Politik
der  Albertiner  die  neu  errungene  Macht  Kursachsens  schon  wieder  zu  untergraben
  begann.  In  einer  schicksalsschweren  Zeit,  da  der  Protestantismus
noch  die  jugendliche  Kraft  des  Eroberers  besaß,  da  die  Heldenkämpfe  der
Niederländer  und  der  Hugenotten,  die  geheimen  Umtriebe  der  Jesuiten,
die  gefährliche  Vieldeutigkeit  des  Religionsfriedens  und  die  anarchische
Verwirrung  im  Reiche  den  evangelischen  Reichsständen  die  Pflicht  auferlegten,
  sich  in  brüderlicher  Eintracht  zum  Kriege  wider  die  habsburgische
Weltmacht  zusammenzuschaaren,  vertrieb  Kurfürst  August  die  Krypto-Calvinisten
  aus  seinem  Lande  und  sagte  durch  die  starren  Formeln  seines
Concordienbuchs  den  willenskräftigsten  Protestanten,  den  Reformirten  die
Freundschaft  auf.

Seit  diesem  „Siege  Christi  über  Teufel  und  Vernunft"  verfällt  Kursachsen
  der  Glaubenseinheit  des  orthodoxen  Lutherthums.  Die  sprichwörtliche
  Kurfrömmigkeit  des  Dresdner  Hofes  entfremdet  sich  gänzlich  dem
ursprünglichen  Geiste  der  Reformation,  sie  sieht  in  der  evangelischen  Lehre
nicht  mehr  eine  befreiende  Macht  für  die  gesammte  Christenheit,  sondern
ein  behagliches  Besitzthum  für  einen  bevorzugten  Kreis  von  Gläubigen.
Taub  für  die  Hilferufe  des  großen  Oraniers  und  die  Todesnoth  der
Glaubensgenossen  am  Niederrhein,  schließt  sich  der  mächtigste  evangelische
Reichsfürst  dem  Hause  Oesterreich  an  und  sucht  durch  schwächliche  Zugeständnisse
  an  die  rastlos  vordringende  römische  Partei  das  Gleichgewicht
der  Bekenntnisse  im  Reiche  nothdürftig  aufrecht  zu  halten,  während  der
Heidelberger  Hof  bereits  alle  aufstrebenden,  streitbaren  Kräfte  des  deutschen
Protestantismus  um  sich  schaart.  Die  dynastische  Eifersucht  wider  die
ehrgeizigen  Kurpfälzer,  der  lutherische  Haß  gegen  den  Calvinismus  und
nicht  zuletzt  der  lang  nachwirkende  Fluch  alter  Schuld,  die  stille  Furcht  vor
den  unversöhnten  ernestinischen  Vettern  bestärken  das  albertinische  Haus
in  der  Ruheseligkeit  seiner  conservativen  Friedenspolitik.  Nur  einmal  seit
Moritz's  Tode  wagte  Kursachsen  in  die  Bahnen  einer  großen  protestantischen
  Politik  einzulenken:  als  Christian  I.  und  sein  unternehmender
Kanzler  Crell,  des  alten  Bruderzwistes  vergessend,  mit  Kurpfalz  und  den
Hugenotten  über  die  gemeinsame  Vertheidigung  des  evangelischen  Glaubens
        <pb n="499" />
        Kursachsen  als  Haupt  des  Lutherthums.  191

sich  zu  verständigen  suchten.  Aber  kaum  hat  der  junge  Kurfürst  die  Augen
geschlossen,  so  erhebt  sich  das  harte  Lutherthum  des  Hofes,  der  Landstände,
der  Theologen  zu  einer  blutigen  Reaktion;  dem  Spruche  eines  böhmischen
Gerichtes  preisgegeben  muß  der  sächsische  Kanzler  mit  seinem  Kopfe  dafür
büßen,  daß  er  sich  erdreistet  hat,  das  fromme  Kurhaus  von  dem  Erzhause
abzuziehen.  Seitdem  stehen  die  Albertiner,  den  Reformirten  tödlich  ver—
feindet,  beharrlich  im  österreichischen  Lager;  an  jedem  Sonntag  bitten  die
sächsischen  Lutheraner  ihren  Gott,  sie  zu  bewahren  vor  der  Calvinisten
Teufelskünsten;  es  kommt  so  weit,  daß  der  Dresdner  Hof  ernstlich  daran
denkt,  sich  der  katholischen  Liga  anzuschließen.

Als  nun  der  dreißigjährige  Krieg  hereinbricht  —  nicht  ohne  die  schwere
Mitschuld  der  selbstmörderischen  Politik  dieses  entarteten  Lutherthums  —,
da  kämpft  der  mächtigste  evangelische  Kurfürst  nur  vier  Jahre  lang  für
die  Sache  seines  Glaubens.  Unter  den  Jubelrufen  der  Dresdner  Hofprediger
  wird  das  Königthum  der  Pfälzer  in  Böhmen  durch  die  katholische
  Liga  niedergeschmettert,  mit  Sachsens  Hilfe  unterwirft  sich  das  Haus
Oesterreich  die  evangelischen  Rebellen  in  Schlesien,  und  noch  einmal  schallen
durch  die  protestantische  Welt  die  Zornreden  wider  den  sächsischen  Judas,
als  Johann  Georg  I.  durch  den  Prager  Sonderfrieden  seine  Glaubensbrüder
  preisgiebt  und  zum  Lohne  den  Besitz  der  Lausitzen  erhält.

In  den  großen  Katastrophen  der  Geschichte  pflegen  Schuld  und  Verhängniß
  sich  unzertrennlich  zu  verketten;  dies  Fürstenhaus  aber  verscherzte
sich  allein  durch  seine  eigene  Verblendung  und  Zagheit  den  ersten  Platz
unter  den  evangelischen  Reichsständen.  Der  große  Kurfürst  ward  sein
Erbe,  er  sicherte  im  Westphälischen  Frieden  den  Reformirten  die  Duldung,
dem  Widerspruche  des  Dresdner  Hofes  zum  Trotz,  er  übernahm  die  Führung
  der  deutschen  Protestanten.  Ebenso  feindselig  wie  einst  gegen  Kurpfalz
  richtete  sich  fortan  das  Mißtrauen  der  kursächsischen  Politik  gegen
den  aufstrebenden  Brandenburgischen  Nachbarn.  Und  wie  die  Macht  des
Landes  sank,  so  verknöcherte  auch  sein  Verfassungsleben.  Unter  Moritz
und  August  hatte  sich  die  altständische  Libertät  einem  kraftvollen  monarchischen
  Willen  beugen  müssen;  unter  dem  schlaffen  Regiment  der  beiden
Christiane  und  der  vier  Johann  George  reckte  sie  sich  wieder  behaglich
aus.  Kursachsen  wird  das  classische  Land  des  altlutherischen  Episcopalsystems,
  das  in  dem  Leipziger  Benedikt  Carpzov  seinen  wissenschaftlichen
Verherrlicher  fand.

Unumschränkt  schaltete  in  Staat  und  Kirche  der  Lehrstand  verschwägerter
  und  vervekterter  Theologengeschlechter;  mit  ihm  fest  verbündet  der
Wehrstand,  damals  wie  heute  der  hochmüthigste  Adel  des  Deutschen  Reichs.
Dem  geplagten  Nährstande  war  auferlegt,  in  der  Kirche  die  Heilswahrheit
  aus  dem  Munde  der  Heiligen  des  Herrn  dankbar  zu  empfangen,
dem  Staate  nach  den  Beschlüssen  des  adligen  Landtags  gehorsam  die
Steuern  zu  zahlen.  Wohl  kam  das  Ansehen  der  Krone  in  den  größeren
        <pb n="500" />
        492  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Verhältnissen  Kursachsens  bei  Weitem  nicht  so  tief  herab  wie  in  Alt—
württemberg,  sie  war  noch  immer  so  stark,  daß  sich  Johann  Georg  III.
ein  stehendes  Heer  schaffen  konnte;  doch  zur  Beschützung  der  Bauern  wider
den  Adel,  zu  durchgreifenden  Neuerungen  besaß  sie  weder  die  Kraft  noch
den  Willen.  Fast  unbeweglich  verharrten  Gesetzgebung  und  Verwaltung
in  den  Formen,  die  sie  durch  Kurfürst  August  empfangen  hatten.  Der—
selbe  conservative  Geist  beherrschte  auch  die  Leipziger  Universität,  welche
jetzt,  das  verfallene  Wittenberg  überstrahlend,  für  die  anerkannt  erste  der
deutschen  Hochschulen,  im  Auslande  für  die  Hauptstadt  deutscher  Wissen—
schaft  galt.  Schwer  gelehrt  und  vornehm  erwies  sie  sich  bei  allen  großen
Umwälzungen  unserer  Bildung  als  eine  Macht  des  Beharrens.  Wie  sie
in  den  ersten  Jahren  der  Reformation  die  Lehren  Luthers  bekämpft  hatte,
so  war  sie  nunmehr  die  Hochburg  der  verhärteten  lutherischen  Theologie
und  jener  correcten  Staatsrechtsdoktrinen,  welche  das  heilige  Reich  als
die  vierte  Monarchie  Danielis  verherrlichten.  Im  Kampfe  mit  den  Excellentien
  der  Leipziger  Theologenfacultät  vertrat  Calixtus  den  Gedanken  der
christlichen  Union,  im  Kampfe  mit  ihnen  begründete  Pufendorf  eine  weltliche
  Staatslehre;  unter  den  Klängen  des  Armensünderglöckleins  mußte
Thomasius  das  Athen  an  der  Pleiße  verlassen,  und  als  ein  Trutz-Leipzig
entstand  dann  in  Halle  die  neue  Universität,  die  Freistätte  des  Pietismus
und  des  Naturrechts.

Unverwüstlich  aber  bewahrte  das  Volk  bei  diesem  Niedergange  seines
Staates  die  alte  fröhliche  Arbeitskraft.  Der  seltsame  Gegensatz  von  socialer
Rührigkeit  und  politischer  Erstarrung  blieb  fortan  lange  der  unterscheidende
Charakterzug  der  kursächsischen  Geschichte.  Erstaunlich  schnell  erholte  sich
das  fleißige  Land  von  den  entsetzlichen  Plünderungen  der  Holkischen  Jäger
und  der  schwedischen  Dragoner,  trotz  der  Verschwendung  des  Hofes  und
trotz  der  schwerfälligen  Verwaltung.  Ein  unschätzbarer  Gewinn  erwuchs
ihm  aus  der  Einwanderung  der  böhmischen  Lutheraner,  denen  Johann
Georg  I.  die  Waffenhilfe  versagte,  aber  nach  der  Niederlage  eine  Zuflucht
gewährte;  an  150,000  Exulanten  strömten  über  das  Erzgebirge  hinüber,
tapfere,  thätige,  in  aller  Noth  frohmuthige  Menschen,  das  Mark  der  Volkskraft
  Böhmens.  Und  welch  eine  stolze  Schaar  glänzender  Talente  sendete
Kursachsen  jetzt  in  das  verödete  deutsche  Leben  hinaus.  Die  drei  reformatorischen
  Denker  der  Epoche,  Pufendorf,  Leibniz,  Thomasius  gehörten
allesammt  der  Mark  Meißen  an.  Nie  zuvor  hatte  dieser  Stamm  so  entscheidend
  eingegriffen  in  den  Gang  der  nationalen  Bildung,  sein  verfallender
  Staat  wußte  freilich  mit  den  hellen  Köpfen  nichts  anzufangen
und  verdrängte  sie  alle  aus  der  Heimath.

Mit  unerschütterlicher  Treue  hing  das  Volk  an  seinem  Rautenkranze,
obwohl  das  Bündniß  mit  dem  katholischen  Erzhause  zuweilen  Unmuth
erregte  und  der  Name  der  vier  Hans  Jörgen  im  Munde  des  gemeinen
Mannes  einen  wenig  schmeichelhaften  Nebensinn  erhielt.  Diese  dynastische
        <pb n="501" />
        Uebertritt  der  Albertiner.  493

Gesinnung  hielt  auch  Stand,  als  die  albertinische  Politik  den  letzten  Schritt
that  auf  ihrem  abschüssigen  Wege  und  August  der  Starke  um  die  pol—
nische  Königskrone  zu  erringen  zur  römischen  Kirche  übertrat.  Wie  ein
Naturlaut  erklang  das  Protestantenlied  „Erhalt'  uns  Herr  bei  Deinem
Wort“  in  allen  Kirchen  des  Landes,  da  die  unbegreifliche  Kunde  kam,  der
Direktor  des  Corpus  Evangelicorum  habe  sich  selber  vom  evangelischen
Glauben  losgesagt;  denn  im  kirchlichen  Leben  war  dies  Volk  von  jeher
ebenso  reizbar  wie  geduldig  in  der  Politik.  Bei  schwerer  Strafe  durfte
hier  im  Zion  der  lutherischen  Rechtgläubigkeit  kein  Protestant  dem  Hausgottesdienste
  der  katholischen  Gesandtschaften  auch  nur  zusehen.  Schon  in
der  Schule  lernten  die  Kinder  ihre  Heimath  als  die  Wiege  der  Reformation
  verehren  —  was  allerdings  nur  auf  den  Kurkreis  zutraf,  nicht  auf
Meißen  und  das  Osterland;  jeder  Bergknappe  in  Schneeberg  oder  Schwarzenberg
  nahm  seinen  Antheil  an  dem  Ruhme  des  großen  sächsischen  Bergmannssohnes,
  der  den  römischen  Papst  gestürzt  hatte.  Gleichwohl  wurde
selbst  der  Glaubenswechsel  der  Dynastie  ertragen.  Das  altlutherische  Staatskirchenthum
  bestand  völlig  unverändert  fort,  nur  daß  der  Kurfürst  fortan
seine  oberstbischöfliche  Gewalt  den  in  Evangelicis  beauftragten  Geheimen
Räthen  abtreten  mußte,  und  auf  dem  Reichstage  galt  Kursachsen  nach
wie  vor  als  der  erste  evangelische  Reichsstand  —  denn  nicht  das  Kurhaus
Sachsen,  sondern  nur  König  August  persönlich  sollte  sein  Bekenntniß  gewechselt
  haben.  Der  Landtag  benutzte  die  Verlegenheit  des  Monarchen
um  die  Vorrechte  des  Adels  zu  verstärken  und  Jeden,  der  nicht  acht  Ahnen
aufweisen  konnte,  von  der  Ritterschaft  auszuschließen.  Den  Katholiken
aber  blieben  alle  politischen  Rechte  streng  versagt;  in  Polen  ließ  der  König
seine  Jesuiten  gegen  die  Thorner  Protestanten  wüthen,  in  Dresden  wagte
der  päpstliche  Nuntius  das  Geschäft  der  Propaganda  nur  sehr  behutsam,
und  selten  mit  Erfolg  zu  treiben.

Also  über  seinen  lutherischen  Glauben  beruhigt,  brachte  das  treue
Volk  siebzig  Jahre  hindurch  ungeheure  Opfer  für  die  undeutsche  Politik
seiner  beiden  polnischen  Auguste.  Außer  Westpreußen  hat  kein  anderes
deutsches  Land  durch  die  Verbindung  mit  dem  Auslande  so  namenlos
gelitten.  Die  Hannoveraner,  die  Holsten,  die  schwedischen  Pommern  verdankten
  den  Fremden  doch  zuweilen  militärischen  Schutz  oder  Handelsvortheile
  für  ihre  Flagge;  Kursachsen  aber  wurde  durch  das  Flitterkönigthum
  seiner  Herrscher  nur  in  das  Ränkespiel,  in  die  anarchischen  Kämpfe
und  die  sittliche  Verwilderung  eines  versinkenden  Staates  hineingerissen.
Als  die  Prunksucht  der  Albertiner  mit  der  Unzucht  des  polnischen  Adels
sich  freundlich  zusammenfand,  trat  der  deutsche  höfische  Absolutismus  in
seiner  Sünde  Blüthe.  Mit  einer  Geduld,  die  uns  Nachlebende  halb  rührt,
halb  empört,  ließen  sich  die  armen  Weber  und  Spitzenklöppler  des  Gebirgs
bis  auf's  Blut  aussaugen.  Die  beste  Kraft  des  Landes  floß  dahin  um
der  Königsmark,  der  Cosel,  den  zahllosen  anderen  Dirnen  des  starken
        <pb n="502" />
        494  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

August  die  gierigen  Hände  zu  füllen,  um  die  Magnaten  des  polnischen
Reichstags  zu  bestechen,  um  das  Wunder  zu  ermöglichen,  daß  der  Hof
eines  deutschen  Mittelstaates  selbst  das  Versailler  Vorbild  überbot  und  in
seiner  „opulenten  Somptuosité“  auch  noch  die  Mittel  fand,  den  War—
schauern  ihren  Sächsischen  Palast  und  andere  Prachtbauten  zu  schenken.
Zugleich  warf  der  unstäte  Ehrgeiz  Königs  August's  und  seines  abenteuern—
den  Vertrauten  Flemming  das  unglückliche  Land  in  die  Wirren  des  Nor—
dischen  Krieges.  Das  tapfere  Heer  verblutete  sich  in  ruhmlosen  Kämpfen
unter  dem  Banner  des  weißen  Adlers;  die  Schweden,  vorlängst  durch
das  gute  Schwert  der  Märker  bis  an  den  äußersten  Nordsaum  Deutschlands
  zurückgeworfen,  drangen  noch  einmal  siegreich  bis  in  das  Herz  des
Reiches,  und  nahe  dem  Lützener  Schlachtfelde  diktirte  Karl  XII.  dem  entthronten
  Polenkönige  einen  schmachvollen  Frieden.

Der  ganze  Unsegen  der  ausländischen  Königskrone  ward  erst  unter
August's  elendem  Nachfolger  offenbar,  als  in  den  großen  Entscheidungstagen
  der  schlesischen  Kriege  der  politisch  unkluge,  aber  menschlich  entschuldbare
  Groll  der  Albertiner  wider  den  glücklichen  nordischen  Nebenbuhler  sich
zu  blindem  Hasse  steigerte  und  die  polnisch-katholischen  Großmachtsträume
des  Grafen  Brühl  dies  protestantische  deutsche  Land  gänzlich  aus  den
Bahnen  seiner  natürlichen  Politik  hinausschleuderten.  Selbst  die  an  luftigen
  Projekten  so  reiche  Geschichte  der  deutschen  kleinstaatlichen  Diplomatie
  hat  nichts  Schwindelhafteres  aufzuweisen,  als  die  begehrlichen  Anschläge
  dieses  nichtigen  Favoriten:  wie  er  Preußen  zerschlagen,  Sachsen
mit  Polen  durch  die  schlesische  Via  regia  verbinden  und  durch  Begünstigung
  der  polnischen  Adelsanarchie  die  Erblichkeit  der  albertinischen  Königskrone
  erreichen  wollte  —  und  das  alles  ohne  eigene  nachhaltige  Rüstung,
allein  durch  den  Beistand  Rußlands  und  der  katholischen  Großmächte.
Furchtbar  war  die  Strafe.  Sieben  Jahre  lang  mußte  Sachsen,  besiegt,
entwaffnet,  in  schmählicher  Hilflosigkeit,  dem  preußischen  Sieger  die  Kosten
seines  Krieges  tragen  helfen.  Nach  dem  Hubertusburger  Frieden  lag  das
Land  fast  wieder  ebenso  verwüstet  wie  einst  nach  dem  dreißigjährigen
Kriege.  Die  Verbindung  mit  Polen  löste  sich  auf,  der  Kampf  um  die
zweite  Stelle  im  Deutschen  Reich  war  endgiltig  zu  Preußens  Gunsten  entschieden,
  und  selbst  in  seinem  Familienleben  stand  das  Fürstenhaus  seit
seinem  Glaubenswechsel  vereinsamt  unter  den  norddeutschen  Dynastien;
die  neuen  anspruchsvollen  Verbindungen  mit  den  bourbonischen  und  den
habsburgischen  Höfen  vermehrten  nur  seinen  Stolz,  nicht  seine  Macht.

Der  lange  Streit  zwischen  Preußen  und  Sachsen  war  nicht  bloß  ein
Kampf  um  die  Macht,  sondern  auch  ein  Kampf  zweier  Staatsgedanken;
das  politische  Königthum  der  Hohenzollern  siegte  über  die  Frivolität  fürstlicher
  Selbstvergötterung.  Friedrich  der  Große  blieb  sich  dieses  principiellen
Gegensatzes  immer  bewußt;  in  einer  von  zorniger  Verachtung  überströmenden
  Ode  rief  er,  seiner  männlicheren  Tugend  froh,  dem  unglücklichen
        <pb n="503" />
        Die  polnischen  Auguste.  495

Sklaven  des  Wohllebens,  dem  Grafen  Brühl  zu:  „ich  freie  die  Armuth,
wenn  sie  mir  zur  Morgengabe  Ehre  bringt  und  Redlichkeit.“  Gleichwohl
hat  das  gewissenlose  Regiment  der  beiden  polnischen  Auguste  in  der  deut—
schen  Geschichte  einen  bleibenden  Niederschlag  zurückgelassen.  Der  üppigste
Hof  Deutschlands  war  auch  der  geschmackvollste,  August  der  Starke  selbst
nicht  ohne  einen  Zug  cynischer  Genialität  und  sein  Nachfolger  mindestens
so  glücklich  schönheitskundige  Helfer  zu  finden.  Dresden  wurde  der  Schmuck—
kasten  des  deutschen  Rococostils,  eine  liebliche  Stätte  heiteren  Genusses,  wie
sie  die  ernsthafte  germanische  Welt  sonst  kaum  kannte,  ein  Stelldichein
aller  Nationen.  In  der  wuchtigen  Kuppel  der  Frauenkirche  und  dem  präch—
tigen  Hesperidengarten  des  sächsischen  Herkules,  dem  Zwinger,  mit  dem
goldenen  Atlas  über  dem  Portale,  verewigte  sich  eine  Kunst,  die  den  Em—
pfindungen  der  Zeit  getreuen  Ausdruck  gab  und  darum  lebendig  war.
Neben  den  kostbaren  Email-Spielereien  des  kursächsischen  Cellini  Dinglinger,
neben  den  Diamantenagraffen  und  vergoldeten  Straußeneiern  und  all  dem
anderen  theueren  Firlefanz  des  Grünen  Gewölbes  ward  doch  auch  die
schönste  und  stimmungsvollste  Galerie  Nordeuropas  angesammelt,  ein  Besitzthum
  Deutschlands  für  alle  Zeiten.  Die  Colonie  der  wälschen  Künstler
im  Italienischen  Dörschen,  ernste  Gelehrte  wie  Graf  Bünau,  zahlreiche
heimische  Künstler  und  Kenner  brachten  dem  leichtfertigen  Leben  der  Saxe
galante  doch  so  viel  geistigen  Gehalt,  daß  Winckelmann  selig  aufathmete,
als  er  sich  aus  der  Mark  in  das  schöne  Elbflorenz  geflüchtet  hatte.  Die
Eleganz  der  kosmopolitischen  Dresdener  Gesellschaft  fand  in  diesem  Lande
der  Frauenanmuth  und  der  humanistischen  Bildung  dankbaren  Boden.
Weithin  im  Volke  verbreitete  sich  eine  Feinheit  der  Sitten,  wie  sie  sonst
nur  in  Ländern  alter  Cultur  gedeiht,  jene  Freundlichkeit  der  Umgangsformen,
  die  der  Sachse  Lessing  in  seiner  Minna  von  Barnhelm  mit  unverhohlenem
  Selbstgefühl  der  rauhen  Schroffheit  der  Märker  entgegenstellte.

Die  norddeutschen  Nachbarn,  nach  deutscher  Art  gewohnt  den  Splitter
im  Auge  des  Landsmanns  aufzusuchen,  hatten  schon  in  Luthers  Tagen
das  ungerechte  Sprichwort  „ein  Meißner,  ein  Gleißner“  aufgebracht  und
gefielen  sich  jetzt  darin,  die  wortreiche  Höflichkeit  der  schmiegsamen  und
biegsamen  Kursachsen  zu  verspotten.  Und  doch  liegen  im  Charakter  dieser
Mitteldeutschen  Jähzorn  und  Wohlwollen,  Kraft  und  Feinheit  dicht  beisammen,
  ganz  wie  ihr  Dialekt  die  abscheulichste  Aussprache  mit  der  größten
grammatischen  Richtigkeit  verbindet.  Vielleicht  kein  anderer  Stamm  im
leidenschaftlichen  Deutschland  zählt  so  viele  stürmisch  aufbrausende  Naturen
wie  der  obersächsische.  Unter  der  Unzahl  begabter  Männer,  die  er  der
kation  geschenkt  hat,  finden  sich  zwar  viele  von  milder,  weicher,  nachgiebiger
Liebenswürdigkeit,  aber  daneben  auch  von  jeher  ebenso  viele  geborene
Kämpfer,  die,  in  natürlichem  Rückschlage,  ihr  stolzes  Ich  rücksichtslos,
mit  leidenschaftlichem  Trotz  durchsetzen,  kraftstrotzende  Vertreter  des  germanischen
  Freimuths.  So  standen  einst  nebeneinander  der  friedfertige
        <pb n="504" />
        496  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Leibniz  und  die  beiden  unbändigen  Störenfriede  Pufendorf  und  Thoma—
sius;  so  in  der  fridericianischen  Zeit  zwei  typische  Gestalten,  dort  Gellert,
hier  Lessing;  so  wieder  in  den  napoleonischen  Tagen  dort  die  glatten  Di—
plomaten  des  Rheinbundes,  hier  Fichte  und  Theodor  Körner;  so  noch  in
neuester  Zeit  unter  den  Gelehrten  dort  Lotze,  hier  Moritz  Haupt,  unter
den  Künstlern  dort  Rietschel  und  Ludwig  Richter,  hier  Richard  Wagner
—  immer  in  den  mannigfaltigsten  Formen  derselbe  auffällige  Gegensatz  und
bei  Allen  doch  unverkennbar  die  gleiche  Stammesart.

Und  nicht  zufällig  sind  jene  trotzigen  Naturen  auf  obersächsischem
Boden  erwachsen.  In  diesem  höflichen,  geduldigen  Völkchen  lag  eine  unzerstörbare
  sittliche  Widerstandskraft,  die  den  schwersten  Prüfungen  Stand  hielt.  Von
der  scheußlichen  Sittenfäulniß  des  Hofes  wurden  wohl  die  Residenz  und
ein  Theil  des  Adels,  vielleicht  auch  einzelne  Kreise  der  Leipziger  Kaufmannschaft
  angefressen;  der  Bürger  und  Bauer  ließ  sich  in  seiner  schlichten
Ehrbarkeit  nicht  stören.  Ebenso  unverzagt  wie  einst  nach  den  Zeiten  der
Schwedennoth  schritt  das  Volk  nach  dem  siebenjährigen  Kriege  alsbald
ans  Werk,  um  mit  seinen  fleißigen  Händen  wieder  aufzubauen,  was  die
Thorheit  des  Landesherrn  zerstört  hatte.  Und  wie  mannhaft  hielt  das
tapfere  kleine  Heer  zusammen,  das  seit  seinen  ersten  glänzenden  Ruhmestagen,
  beim  Entsatze  von  Wien,  fast  nur  noch  ein  Unheil  erlebt  hatte  und
durch  die  klägliche  Politik  seiner  Kriegsherren  von  einer  Niederlage  zur
anderen  getrieben  wurde.  Die  schönen  Mörser  aus  der  Werkstatt  des
Dresdner  Stückgießers  Herold  prangten  jetzt  als  Trophäen  am  Ufer  des
Mälar-Sees,  und  die  Hellebarden  der  kursächsischen  Schweizergarde  standen
im  Berliner  Zeughause  zu  einem  glitzernden  Stacket  zusammengestellt.
Aber  selbst  nach  den  zerschmetternden  Schlägen  von  Fraustadt,  von  Hohenfriedberg
  und  Kesselsdorf  war  die  Armee  niemals  ganz  aus  den  Fugen
gegangen,  und  als  nach  der  Capitulation  von  Pirna  Alles  verloren  schien,
da  waren  es  Benckendorf's  sächsische  Reiter,  die  bei  Kollin,  an  Friedrich's
Schicksalstage,  die  Niederlage  der  Preußen  entschieden.  Ganze  Bataillone
gefangener  Sachsen  verließen  den  erzwungenen  preußischen  Dienst  um  sich
nach  Polen  zu  ihrem  Könige  zu  flüchten;  auf  dem  westdeutschen  Kriegstheater
  fochten  die  Trümmer  der  zerschlagenen  Regimenter  unter  französischem
  Oberbefehl  weiter,  und  gleich  nach  dem  Frieden  stand  das  Heer
wieder  in  leidlicher  Ordnung  beisammen,  als  sei  nichts  geschehen.

Politische  Köpfe  konnten  freilich  unter  solchen  Fürsten  nicht  aufkommen.
  Noch  auffälliger  sogar  als  in  Schwaben  erschien  hier  das  Mißverhältniß
  der  politischen  und  der  literarischen  Talente.  In  den  anderthalb
Jahrhunderten  seit  der  Hinrichtung  Crell's  trat  in  Kursachsen  nur  Einer
auf,  der  den  Namen  eines  Staatsmannes  verdiente:  der  Boitzenburger
Arnim,  und  er  ward  hier  nie  ganz  heimisch.  Pufendorf  aber,  der  erste
politische  Denker  des  Landes,  schüttelte  den  Staub  der  Heimath  von  seinen
Füßen  und  kämpfte  seinen  großen  Kampf  für  die  moderne  Monarchie
        <pb n="505" />
        Friedrich  August  I.  497

unter  den  Zeterrufen  seiner  Landsleute.  Die  kursächsische  Diplomatie  stand
überall  im  Rufe  ränkesüchtiger  Falschheit,  im  Beamtenthum  nahmen  Gunstbettelei,
  Nachlässigkeit,  Bestechlichkeit  überhand,  und  auch  für  das  Volk,  das
sich  in  seinem  häuslichen  Leben  so  rechtschaffen  erhielt,  ward  die  elende
politische  Geschichte  des  Landes  wahrlich  keine  Schule  des  Bürgersinnes.
Zu  oft  war  Kursachsen  der  Kriegsschauplatz  aller  Völker  gewesen;  zu  oft
hatte  man  den  angestammten  König  fliehen,  die  Schätze  des  Grünen  Gewölbes
  in  den  Kasematten  des  Königsteins  verschwinden,  den  Feind  jahrelang
  als  Herrn  im  Lande  hausen  sehen.  Ueberall  hieß  es:  mit  dem  Hute
in  der  Hand  kommt  man  durch  das  ganze  Land.  Die  unterthänige  Liebe
der  Deutschen  für  ihre  Landesherrschaft  mußte  hier,  wo  so  wenig  zu  lieben
war,  in  niedrige  Schmeichelei  ausarten.  Der  tugendhafte  Pelican,  der
über  dem  Portale  des  Dresdener  Schlosses  seine  Jungen  von  seinem
Blute  trinken  läßt,  konnte  selbst  ergebenen  Unterthanen  unmöglich  als  ein
getreues  Sinnbild  für  die  Regierung  des  starken  August  erscheinen;  und
wenn  das  Kenotaph  dieses  Königs  in  der  Warschauer  Kapuzinerkirche  die
Inschrift  erhielt:  morte  quis  fortior?  gloria  et  amor  —  wenn  die  Stadt
Leipzig  seinen  Nachfolger  feierlich  als  den  „Wiederhersteller  der  öffentlichen
Heiterkeit“  begrüßte  —  wenn  die  Lehrer  den  Schulkindern  von  dem  vierzehn
  Ellen  langen  Prachtkuchen  des  Mühlberger  Lustlagers  oder  von  den
835  Schnupftabaksdosen  des  Grafen  Brühl  mit  dem  Stolz  wie  von  vaterländischen
  Großthaten  erzählten,  so  sprach  aus  dem  Allen  ein  Bedientensinn,
  der  schon  den  Zeitgenossen  auffiel.  —

Mit  der  kurzen  wohlthätigen  Herrschaft  Friedrich  Christian's  und  der
langen  Regierung  seines  Nachfolgers  Friedrich  August  kam  endlich  eine
bessere  Zeit.  In  vielen  der  kleinen  deutschen  Staaten  gelangten  gegen
den  Ausgang  des  achtzehnten  Jahrhunderts  einsichtsvolle,  langlebige  Fürsten
ans  Ruder,  die  mit  den  Ueberlieferungen  des  höfischen  Absolutismus  brachen
und,  von  ihrem  Hause  und  Volke  wie  Heilige  verehrt,  ihrem  Staate  auf
lange  hinaus  die  Richtung  gaben:  so  in  Baden  Karl  Friedrich,  in  Weimar
Karl  August,  in  Darmstadt  Ludwig  I.,  in  Schwerin  Friedrich  Franz,  in
Dessau  Leopold  Friedrich  Franz.  Auch  Friedrich  August  gehörte  zu  dieser
Generation  wohlwollender  Landesväter,  die  sich  bewußt  oder  unbewußt
an  dem  Vorbilde  Friedrich's  des  Großen  geschult  hatte.  Streng  gerecht,
gewissenhaft,  arbeitsam  brachte  er  seinen  heimgesuchten  Unterthanen  wieder
den  Segen  einer  sorgsamen  Landesherrschaft,  der  ihnen  seit  den  Zeiten
des  Kurfürsten  August  gefehlt  hatte.  Er  machte  der  Schwelgerei  des
Hofes  ein  Ende,  stellte  die  gelockerte  Zucht  im  Beamtenthum  wieder  her,
ordnete  die  Finanzen  so  gründlich,  daß  nachher  selbst  durch  die  Stürme
des  napoleonischen  Zeitalters  der  Staatscredit  nicht  auf  die  Dauer  erschüttert
  werden  konnte,  berief  tüchtige  Männer  in  die  Geschäfte,  vor  Allen
seinen  Lehrer  Gutschmid  —  seit  unvordenklicher  Zeit  den  ersten  Bürgerlichen,
  der  in  dem  Vetterschaftswesen  dieser  Adelsherrschaft  durch  wirkliches

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  32
        <pb n="506" />
        498  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Verdienst,  nicht  durch  Lakaienkünste  zu  den  höchsten  Würden  aufstieg  —
und  schloß  sich  in  der  deutschen  Politik,  die  gefallene  Entscheidung  achtend,
verständig  an  Preußen  an  —  eine  Entsagung,  welche  ihm  der  fromme
Abscheu  vor  dem  gottlosen  Neuerer  Joseph  II.  allerdings  erleichterte.  Aber
ein  Organisator  wie  Karl  Friedrich  oder  Karl  August  war  er  selbst  in
seinen  kräftigen  Jahren  nicht.  Er  lebte  in  den  Anschauungen  des  alt—
ständischen  Staates  und  begnügte  sich  in  dem  engen  Kreise,  welchen  die
Oligarchie  des  Landtags  dem  monarchischen  Willen  offen  ließ,  wohlthätig
zu  wirken.  An  die  Entlastung  des  hartbedrückten  Landvolks,  an  alle  die
wirthschaftlichen  Reformen,  deren  sein  Land  noch  dringender  als  die  Nachbar—
staaten  bedurfte,  war  schon  darum  nicht  zu  denken,  weil  ihm  jeder  Eingriff
in  die  Standesprivilegien  seiner  Ritterschaft  als  ein  gewissenloser  Rechts—
bruch  erschien.  Erhaltung  alles  Bestehenden  wurde  bald  der  Wahlspruch
seiner  Regierung.  In  ihren  Anfängen  hatte  sie  viel  alten  Unrath  hinweg—
geräumt,  nachher  verschuldete  sie,  daß  Sachsen  in  seiner  politischen  Ent—
wicklung  wieder  um  ein  Menschenalter  hinter  den  Nachbarländern  zurückblieb.

Selbst  die  Zeit  des  allgemeinen  Umsturzes  in  den  Rheinbundslanden
ging  an  Sachsens  schwerfälligem  Staatsbau  spurlos  vorüber.  Grausames
Schicksal,  das  diesen  sanftmüthigen,  bedachtsamen  Fürsten  in  die  Abenteuer
der  napoleonischen  Politik  verwickelte  und  grade  ihn  noch  einmal  mit  der
polnischen  Unheilskrone  belastete.  Im  Grunde  des  Herzens  blieb  er  selbst
während  jener  stürmischen  Jahre  der  friedfertige  Landesvater,  der  sich  nichts
Besseres  wünschte  als  seine  angestammten  Unterthanen  in  Ruhe  zu  regieren;
die  ehrgeizigen  Großmachtspläne  seiner  Minister  Bose  und  Senfft  regten
ihn  wenig  auf,  wie  blind  er  auch  auf  das  Glück  seines  Großen  Alliirten
vertraute.  Um  sein  Land  nicht  der  Raubgier  des  Siegers  preiszugeben,
ließ  er  sich  nach  der  Schlacht  bei  Jena  zu  dem  einzigen  Treubruche  seines
Lebens,  zum  Abfall  von  dem  preußischen  Bündniß  verleiten.  Um  seinem
Lande  die  Gnade  des  mächtigen  Protektors  zu  erhalten,  ertrug  er  geduldig
jede  persönliche  Entwürdigung  und  hörte  selbst  im  alten  Frankfurter  Kaiser—
dome  das  Tedeum  für  die  Wagramer  Schlacht  mit  an;  und  wieder  um
sein  Land  vor  der  Rache  Napoleon's  zu  sichern,  kündigte  er  nach  dem  Tage
von  Großgörschen,  noch  unaufgefordert,  dem  Imperator  seine  Rückkehr
an.“)  Als  er  dann  kriegsgefangen  in  die  Hände  der  Preußen  fiel,  war  er
sich  keiner  Schuld  bewußt;  hatte  er  doch  immer  nur  für  sein  Volk  gesorgt
und  seine  Rheinbundpflichten  gewissenhaft  erfüllt.  Er  wollte  schlechter—
dings  nicht  begreifen,  daß  er  nun  auch  die  Folgen  der  Niederlage  tragen
sollte.  Nun  gar  die  jungen  Prinzen  und  Prinzessinnen  waren  —  anders
als  der  Oheim  —  auf  ihre  Weise  immer  gut  deutsch  gesinnt  gewesen,  sie
hatten  sich  im  Frühjahr  des  ersten  Einzugs  der  Alliirten  herzlich  gefreut

*)  So  wird  das  Verhalten  des  Königs  von  General  v.  Gersdorff,  der  den  Brief
Friedrich  August's  an  Napoleon  überbrachte,  erklärt.  (Gersdorff,  Denkschrift  über  das
Jahr  1813,  Juni  1814.)
        <pb n="507" />
        Heimkehr  Friedrich  August's.  499

und  empfanden  es  dann  wie  einen  Verrath,  als  diese  Befreier  ihnen  das
Erbe  ihrer  Väter  schmälerten.

Mit  den  Gefühlen  eines  schwer  und  ungerecht  Gekränkten  kehrte  der
greise  König  im  Juni  1815  in  sein  verkleinertes  Land  zurück,  und  der
Empfang  daheim  konnte  ihn  in  solcher  Meinung  nur  bestärken.  Zur  Zeit
der  Leipziger  Schlacht  hatte  ein  großer  Theil  der  Gebildeten  die  undeutsche
Politik  des  Königs  hart  verurtheilt.  In  der  langen  Zeit  der  Ungewißheit
nachher  ward  die  dynastische  Anhänglichkeit  wieder  lebendig,  und  sie  gewann
gänzlich  die  Oberhand  als  die  Nachricht  von  der  Theilung  des  Landes
und  der  bevorstehenden  Rückkehr  des  Monarchen  kam.  Die  Wenigen,  die
sich  offen  für  Preußen  ausgesprochen,  hielten  sich  jetzt  behutsam  zurück;  das
Volk  nannte  sie  die  Preußen  oder  auch  die  Deutschen.  In  der  Hilflosigkeit
dieser  Kleinstaaterei  wechselte  Mancher  seine  Meinung  ohne  es  selber  zu
merken.  Der  gutmüthige  Leipziger  Poet  Mahlmann,  der  Herausgeber  der
beliebten  Zeitung  für  die  elegante  Welt,  dichtete,  als  Napoleon  die  Rauten—
krone  gründete,  eine  begeisterte  Ode  auf  den  Imperator:  „vor  ihm  geht
Schrecken  her,  doch  Großmuth  folgt  ihm  nach“;  dann  besang  er  ebenso
rührend  den  Czaren  Alexander  und  die  Leipziger  Völkerschlacht,  und  zur
Heimkehr  des  Königs  verfertigte  er  das  neue  Sachsenlied:  „Blühe  du
Rautenkranz!“  Die  ungeheure  Mehrzahl  des  Volks  war  in  ihren  jubeln—
den  Huldigungen  unzweifelhaft  aufrichtig;  man  hatte  sich  in  das  unbeweg—
liche  Regiment  des  alten  Herrn  so  ganz  eingewöhnt,  als  ob  man  nicht
mehr  ohne  ihn  leben  könnte,  und  nannte  ihn  schon  bei  Lebzeiten  allgemein
den  Gerechten.  Die  nämlichen  Auftritte  wiederholten  sich  nach  drei  Jahren
beim  Jubelfeste  der  Regierung  Friedrich  August's;  auch  mehrere  der  an
Preußen  abgetretenen  Ortschaften  sendeten  inbrünstige  Glückwünsche,  und
der  neue  Landesherr  ließ  sie  gewähren.

Eine  lange  Reihe  stattlicher,  mit  Bildern  geschmückter  Bücher  erzählte
sodann  der  Welt  von  diesen  „allgemeinen  Freudenfesten  der  getreuen  säch—
sischen  Nation“,  von  den  Triumphbogen  und  Obelisken  und  den  „Tempeln
der  Unsterblichkeit“,  von  dem  sinnigen  Liede  „die  Raute  grünt,  das  Veilchen
blühet  wieder“,  von  allen  den  gereimten  und  ungereimten  Prachtreden  zu
Ehren  „des  guten  Bienenvaters“,  der  so  lange  seiner  fleißigen  Bienen  treu
gewartet  hatte  und  dann  von  fremden  Raubbienen,  Hummeln  und  Wespen
vertrieben,  endlich  wieder  zu  seinen  unschuldigen  Kindern  heimgekehrt  war.
Zuweilen  verstieg  sich  die  Unterthänigkeit  dieser  Kinder  bis  zur  offenbaren
Gotteslästerung.  In  dem  Festspiele  der  Dresdener  Gesellschaft  zum  Blauen
Stern,  die  sich  während  der  preußisch-russischen  Fremdherrschaft  zur  Nährung
der  dynastischen  Treue  zusammengefunden  hatte,  erklang  nach  einer  feier—
lichen  Pause  „das  hohe  Geisterwort“:

Wo  auch  nur  Zween  oder  Drei
Versammelt  sind  in  Friedrich  August's  Namen,
Da  ist  sein  Ahnherr  auch  dabei.

Gott  segne  den  König,  Amen!
32“
        <pb n="508" />
        500  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Und  wie  viel  ekler  Schlamm  war  von  der  wilden  Zeit  in  den  stillen
Wässern  dieses  Kleinstaats  aufgewühlt  worden.  Die  Angeber  und  Ver—
leumder  hatten  gute  Tage.  Wer  in  den  jüngsten  Monaten,  das  Land
seinem  Schicksale  überlassend,  mürrisch  daheim  geblieben  war,  verdächtigte
jetzt  die  wackeren  Offiziere  und  Beamten,  die  unter  dem  russischen  und
dem  preußischen  Gouvernement  die  Verwaltung  geleitet  hatten;  sie  alle
—  die  Generale  Vieth  und  Carlowitz,  der  Freiherr  v.  Miltitz-Siebeneichen
und  Andere  —  wurden  unmöglich  und  mußten  das  Land  verlassen.  Nicht
bloß  ehrenwerthe  alte  Staatsdiener,  sondern  auch  manche  elende  Denuncianten
  erhielten  den  neuen  Verdienstorden,  den  der  König  nach  der  Heimkehr
  für  seine  Getreuen  stiftete  und  mit  den  ebenfalls  neu  erfundenen
grün-weißen  Landesfarben  schmückte.

Mit  der  glühenden  Verehrung,  welche  fortan  diesen  geschichtslosen
Farben  gewidmet  wurde,  verkettete  sich  leider  unzertrennlich  ein  ebenso
leidenschaftlicher  Haß  gegen  Preußen.  Unter  allen  Deutschen  mußte  es
den  Kursachsen  am  schwersten  fallen,  sich  zurechtzufinden  in  dem  Wirrsal
unserer  neuen  Geschichte  und  ihre  schöpferischen  Kräfte  anzuerkennen.  Es
stand  nicht  anders:  weil  Kursachsen  sank,  war  Preußen  aufgestiegen,  fast
jeder  deutsche  Ruhmestag  der  jüngsten  anderthalb  Jahrhunderte  war  eine
Niederlage  der  kursächsischen  Politik.  Wie  sollte  man  dies  einsehen  in
einem  Lande,  das  von  der  nationalen  Begeisterung  der  jüngsten  Jahre
nur  einen  leisen  Hauch  verspürt  hatte?  Von  den  beiden  streitbaren  Kursachsen,
  welche  so  mächtig  geholfen  hatten  das  Feuer  dieses  vaterländischen
Idealismus  zu  schüren,  war  der  eine,  Fichte,  daheim  wenig  bekannt;  die
Gelehrten  schätzten  ihn  als  Philosophen,  die  Geistlichen  entsannen  sich,
daß  ihn  einst  das  Dresdener  Consistorium  wegen  Atheismus  verklagt  hatte,
die  Reden  an  die  deutsche  Nation  kannte  man  kaum.  „Der  Theaterdichter
  Theodor  Körner“  aber  wurde  wenige  Tage  vor  seinem  Tode  in
den  Dresdener  Blättern  wegen  versäumter  Dienstpflicht  amtlich  vorgeladen;
  die  gute  Gesellschaft  sprach  nicht  gern  von  ihm,  war  er  doch  wie
sein  Vater  zu  den  Preußen  übergelaufen.  Wohl  stand  der  Dichter  von
Leier  und  Schwert  nicht  ganz  vereinsamt  unter  der  sächsischen  Jugend.
Nach  der  Leipziger  Schlacht  meldeten  sich  bei  der  Armee  manche  für
Deutschlands  Freiheit  schwärmende  junge  Männer,  die  längst  schon  danach
verlangt  hatten,  unter  dem  Banner  des  heimathlichen  Rautenkranzes  gegen
Frankreich  zu  kämpfen.  Um  die  Jugend  der  höheren  Stände  in  stärkerer
Anzahl  heranzuziehen,  berief  das  russische  Gouvernement  den  Banner,
eine  den  Lützowern  nachgebildete  Freischaar,  der  sich  neben  anderen  ehrlich
Begeisterten  auch  der  Leipziger  Philosoph  Krug  anschloß.  Indeß  war  die
Theilnahme  keineswegs  allgemein,  es  fehlte  der  frische  Zug  und  Schwung
der  preußischen  Freiwilligen.  Der  Banner  hatte  kein  Glück,  er  bekam  den
Feind  nur  hinter  den  Mainzer  Festungswällen  zu  sehen.  Das  patriotische
  Unternehmen  blieb  ebenso  unfruchtbar,  wie  das  System  der  Kriegs-
        <pb n="509" />
        Sächsischer  Preußenhaß.  501

wissenschaft,  das  der  schreibselige  Krug  auf  Grund  seiner  unblutigen  Waffen—
thaten  sofort  herausgab.  Während  Preußens  gesammtes  Volk  für  Deutsch—
land  focht,  verharrten  viele  brave  junge  Sachsen  noch  in  den  philisterhaften
Anschauungen  des  altüberlieferten  Standesdünkels  und  vermochten  den
Gedanken  gar  nicht  zu  fassen,  daß  ein  gebildeter  Mann  die  Flinte  tragen
könne.  Recht  aus  dem  Herzen  seiner  Leipziger  Standesgenossen  heraus
schrieb  der  gelehrte  junge  Astronom  Möbius  im  Sommer  1814:  „Ich
halte  es  gradezu  für  unmöglich,  daß  man  mich,  einen  habilitirten  Magister
der  Leipziger  Universität,  zum  Rekruten  sollte  machen  können.  Es  ist  der
abscheulichste  Gedanke,  den  ich  kenne,  und  wer  es  wagen,  sich  unterstehen,
erkühnen,  erdreisten,  erfrechen  sollte,  der  soll  vor  Erdolchung  nicht  sicher
sein.  Ich  gehöre  ja  nicht  zu  den  Preußen,  ich  bin  in  sächsischen  Diensten.“

Als  nun  die  Landestheilung  so  viele  altgewohnte  nachbarliche  Verhält—
nisse  roh  zerstörte,  da  war  die  Erinnerung  an  den  Freiheitskrieg  und  die
Unthaten  der  Franzosen  bald  völlig  vernichtet.  Niemand  fragte  mehr,
was  Preußen  auch  für  die  Befreiung  Sachsens  gethan;  Niemand  bedachte,
daß  Talleyrand  und  Metternich  die  Theilung  des  Landes  verschuldet,
Preußen  sie  nur  widerwillig  angenommen  hatte.  Ein  maßloser  Haß  richtete
sich,  menschlich  genug,  gegen  den  nordischen  Nachbar,  und  er  ward  fast
zur  Wuth,  als  die  entsetzliche  Kunde  von  der  Lütticher  Meuterei  eintraf.
Der  sächsische  Particularismus  war  nicht  mehr  stolz,  wie  in  den  Zeiten
der  Kurfürsten  Moritz  und  August,  sondern  giftig,  verbissen  und  ver—
kniffen,  ganz  gegen  die  natürliche  Art  des  gutherzigen  Stammes.  Wer
ein  guter  Sachse  war,  mußte  von  Zeit  zu  Zeit  einmal  durch  eine
kräftige  Herzensergießung  wider  Preußen  beweisen,  daß  der  meißnische
Dialekt  in  der  Grobheit  ebenso  ausdrucksvoll  und  wortreich  ist  wie  in  der
Höflichkeit.  Lange  Jahre  hindurch  blieb  es  eine  sächsische  Eigenthümlich—
keit,  daß  man  dort  überall  gescheidte  und  ehrlich  deutsch  gesinnte  Männer
traf,  mit  denen  man  über  Alles  vernünftig  sprechen  konnte,  nur  nicht
über  Preußen.

In  der  ersten  Zeit  nach  der  Theilung  bekundete  sich  diese  Gesinnung
noch  durch  einige  häßliche  Libelle.  So  erschien  ein  offenbar  gefälschtes
Schreiben  der  sächsischen  Grenadiere,  das  den  „Waffengefährten  aller  teut—
schen  Nationen“  die  „schauderhaften  Verbrechen“  der  preußischen  „Seelen—
verkäufer“  bei  Lüttich  schilderte.  Eine  andere  Flugschrift  unter  dem  eben—
falls  erfundenen  Titel  „Rechtfertigung  des  aus  sächsischem  in  preußische
Dienste  übergetretenen  Raths  N.“  entwickelte  den  sauberen  Plan:  die  alt—
sächsischen  Beamten  in  der  Provinz  Sachsen  sollten  unter  der  Hand  „die
Erschlaffung  sächsischer  Nationalität  und  die  Amalgamation  mit  Preußen“
zu  verhindern  suchen,  um  das  Volk  auf  „die  Morgenröthe  besserer  Tage“
vorzubereiten.  „Oesterreichs  Kaiserhaus  hat  gewiß  nicht  ohne  den  tiefsten
Schmerz  jetzt  dem  Drange  der  Umstände  nachgegeben  und  in  die  Er—
niedrigung  der  ihm  befreundeten  Familie  gewilligt,  Oesterreichs  Cabinet
        <pb n="510" />
        502  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

muß  den  gierigen  nordischen  Adler  fürchten  und  ihm  baldigst  Einhalt  thun.
Frankreich,  Baiern,  der  Papst,  die  in  Oesterreich  mächtigen  Geistlichen,
alle  kleineren  deutschen  Fürsten,  die  in  Sachsen  ihre  Existenz  gefährdet
sehen,  werden  für  uns  sprechen  und  die  Flamme  des  Krieges  zwischen  den
beiden  Nebenbuhlern  der  Oberherrschaft  in  Deutschland  bald  anfachen!“
Das  Volk  hielt  die  Hoffnung  auf  die  Wiedervereinigung  der  albertinischen
Lande  fast  ebenso  hartnäckig  fest,  wie  einst  die  Ernestiner  auf  die  Rückgabe
des  verlorenen  Kurhuts  gewartet  hatten.  Die  Kinder  in  den  Schulen
sangen  das  trutzige  Liedlein:  „Die  Preußen  haben  uns  's  Land  gestohlen,
wir  werden's  uns  schon  wieder  holen;  Geduld,  Geduld,  Geduld!“

Obwohl  der  König  in  seiner  strengen  Rechtlichkeit  den  geschlossenen
Friedensvertrag  unbedingt  achtete,  so  war  es  doch  nur  eine  nothwendige
Folge  des  Geschehenen,  daß  er  eine  nähere  Verbindung  mit  Preußen  jetzt
für  ganz  unmöglich  hielt.  Als  sein  natürlicher  Verbündeter  erschien  ihm
fortan  Oesterreich,  obgleich  der  Kaiserstaat  bei  jeder  Hungersnoth  im  Erzgebirge
  regelmäßig  seine  Grenzen  schloß  und  sich  auch  sonst  keineswegs  als
gefälliger  Nachbar  erwies.  Der  stille  Groll  gegen  Preußen  trat  nur  darum
nicht  auffällig  hervor,  weil  die  beiden  deutschen  Großmächte  jetzt  verbündet
waren,  und  weil  Friedrich  August  sich  wieder  ausschließlich  den  Pflichten
der  Landesverwaltung  widmete.  Die  große  Politik  lag  nicht  in  seinem
Gesichtskreise,  indeß  fühlte  er  sich  stets  geschmeichelt,  wenn  ihm  die  Gesandten
  der  Großmächte  etwas  von  den  Wirren  draußen  in  der  Welt  erzählten.)
  Am  Bundestage  stimmte  der  sächsische  Gesandte  gehorsam  mit
Oesterreich  und  ließ  im  Uebrigen  so  wenig  von  sich  hören,  daß  Metternich
zuweilen  freundlich  mahnte,  der  Dresdener  Hof  möge  seine  treffliche  Gesinnung
  doch  etwas  lebhafter  bethätigen.  Also  wirkte  die  Landestheilung
noch  lange  unheilvoll  auf  die  sächsische  Politik  zurück.  Sie  nährte  im
Volke  einen  kleinlichen  particularistischen  Aerger,  der  den  deutschen  Nationalstolz
  ganz  überwucherte;  sie  erschwerte  dem  Hofe  wie  dem  Volke,  die  großen
wirthschaftlichen  Interessen,  welche  diesen  Staat  mit  Preußen  verbanden,
rechtzeitig  zu  erkennen.

Allerdings  hatte  das  Land  unersetzliche  Einbußen  erlitten.  Verloren
war  außer  den  schönen  thüringischen  Stiftslanden  und  dem  größten  Theile
der  Lausitzen  auch  der  Stolz  Obersachsens,  der  Kurkreis;  ein  gerechtes
Geschick  brachte  die  Heimath  der  Reformation  wieder  unter  ein  treues
protestantisches  Herrscherhaus.  Und  wie  viele  köstliche  geistige  Kräfte  kamen
dem  Staate  allein  mit  den  beiden  Gelehrtenschulen  Pforta  und  Roßleben
abhanden.  Die  Armee  verlor  in  Aster  ihren  begabtesten  Offizier,  das
Beamtenthum  in  Streckfuß,  Schönberg  und  Ferber  und  dem  Vater  Theodor
Körner's  grade  die  freimüthigen  Männer,  welche  die  Gebrechen  des  alten
Adelsregiments  längst  durchschaut  und  gerügt  hatten.  Jedoch  die  schönere

 

*)  Jordan's  Bericht,  2.  Nov.  1826.
        <pb n="511" />
        Dresden  und  Leipzig.  503

und  werthvollere  Hälfte  des  Landes,  die  dem  albertinischen  Staate  von
jeher  seinen  Charakter  gegeben  hatte,  blieb  der  Dynastie  erhalten  —  ein
Gebiet,  lächerlich  klein  für  die  Ansprüche  der  neuen  Königskrone,  aber  noch
immer  stark  genug,  um  im  Deutschen  Bunde  den  ersten  Platz  hinter  Baiern
zu  behaupten.  Welche  erstaunliche  Mannigfaltigkeit  der  Bildung  und  des
Verkehrs  drängte  sich  hier  auf  engem  Raume  zusammen;  fast  an  Allem
was  Deutschlands  Leben  ausmachte,  nahm  das  fleißige  Land  seinen  Antheil.
Halb  Residenz,  halb  Fremdenort,  bewahrte  sich  die  Hauptstadt  noch  fast
unverändert  die  harmonische  Schönheit  ihrer  barocken  Pracht,  wie  einst
da  Canaletto  sie  malte.  Der  Saus  und  Braus  jener  polnischen  Zeiten
war  freilich  längst  verklungen,  nur  noch  selten  wurden  die  Damen  des
Adels  in  altfränkischen  Portechaisen  zu  einem  Feste  des  ehrbaren  Hofes
aufs  Schloß  getragen;  nur  noch  die  Kunstschätze  und  die  Reize  der  Natur
lockten  die  Schaar  der  Fremden  an  die  Elbe.  Ein  selbständiges  Bürger—
thum  hatte  in  dieser  einschläfernden  Luft  niemals  aufkommen  können.  Hier
gediehen  jene  göttlichen  Philister,  unter  denen  der  junge  Ludwig  Richter
seine  lustigsten  Gestalten  fand:  die  Calculatoren  und  Hofssecretäre,  die
Nachmittags  nach  maßvoller  Bureau-Arbeit  mit  Kind  und  Kegel  in  die
Baumblüthe  wanderten;  der  Kleinadel  und  die  höheren  Beamten,  die  im
Frühjahr  auf  Sommerpläsir  in  ihre  Loschwitzer  Weinbergshäuschen  zogen;
und  nicht  zuletzt  die  Hofräthe,  die  ästhetischen  Gelehrten  vom  Theater  und
von  den  Sammlungen,  im  alten  Dresden  ebenso  angesehen  wie  die  Geheimen
  Räthe  im  alten  Berlin  —  allesammt  ein  seelenvergnügtes,  ewig
spazierengehendes  Völkchen  von  makelloser  politischer  Unschuld  und  Zahmheit.

Mit  ähnlichen  freundnachbarlichen  Gefühlen  wie  Frankfurt  auf  das
goldene  Mainz,  blickte  das  reiche  Leipzig  auf  die  höfische  Nachbarin  herunter,
  der  andere  Pol  des  vielgestaltigen  obersächsischen  Lebens,  eine  Stadt
des  Bürgerthums,  aller  Schönheit  baar,  aber  von  Altersher  mächtig  durch
die  lebendige  Verbindung  kaufmännischer  und  wissenschaftlicher  Thätigkeit.
Seit  dem  Ausgang  des  siebzehnten  Jahrhunderts  hatte  der  deutsche  Buchhandel,
  aus  Frankfurt  hinweggescheucht  durch  die  gestrenge  kaiserliche  Censur,
an  der  Pleiße  seinen  Markt  aufgeschlagen;  die  Universität  und  die  schriftstellerische
  Emsigkeit  der  Kursachsen  arbeiteten  ihm  in  die  Hände.  Um
1820  wurde  fast  ein  Drittel  aller  deutschen  Bücher  in  Leipzig  gedruckt,
jeder  angesehene  deutsche  Verleger  hielt  sich  dort  seinen  Commissionär  und
besuchte  die  Ostermesse.  Unaufhaltsam  wurden  die  kleinen  Verleger  im
katholischen  Oberlande,  die  bisher  ihre  Schul=  und  Andachtsbücher  durch
Reisende  in  die  Bauernhöfe  der  Alpen  versendet  hatten,  in  den  geordneten
Geschäftsbetrieb  des  „protestantischen  Buchhandels“  hineingezogen,  und  wie
die  Literatur  einst  das  erste  Band  unserer  nationalen  Einheit  gewesen  war,
so  schuf  sie  jetzt  auch  —  nicht  durch  die  Hilfe  der  Bundespolizei,  wie  einst
Metternich  geplant,  sondern  frei  aus  eigener  Kraft  —  die  erste  anerkannte
gesammtdeutsche  Corporation.  Im  Jahre  1824  entstand,  vornehmlich
        <pb n="512" />
        504  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

angeregt  durch  Perthes  in  Gotha  und  Fleischer  in  Leipzig,  der  Börsenverein
  der  deutschen  Buchhändler,  und  mit  ihm  eine  wohlthätige  Centralisation
  des  literarischen  Verkehrs,  deren  kein  anderes  Land  sich  rühmen
konnte  —  ein  glänzendes  Zeugniß  zugleich  für  die  Geschäftstüchtigkeit  des
deutschen  Bürgerthums  und  für  die  still  wirkende  Triebkraft  des  nationalen
Gedankens.

Als  Meßplatz  war  Leipzig,  obgleich  es  nicht  einmal  einen  schiffbaren
Strom  besaß,  seit  dem  Anfang  des  achtzehnten  Jahrhunderts  allen  anderen
deutschen  Städten  vorangekommen:  vornehmlich  durch  die  Ueberlegenheit
des  erzgebirgischen  Gewerbfleißes  und  durch  den  rührigen  Unternehmungsgeist
  seiner  Kaufmannschaft,  der  von  der  läßlich  bequemen  kursächsischen
Verwaltung  wenig  belästigt  wurde,  während  die  fridericianische  Handelspolitik
  durch  ihre  wohlgemeinte  Bevormundung  den  Meßhandel  von  Frankfurt
  aO.  zu  Grunde  richtete.  Das  am  Weitesten  ostwärts  vorgeschobene
deutsche  Industrieland  bildete  den  natürlichen  Markt  für  die  halbgesitteten,
den  Gewohnheiten  des  Karawanenhandels  noch  nicht  entwachsenen  Völker
Osteuropas;  und  so  lange  der  deutsche  Verkehr  noch  durch  die  Binnenmanthen,
  durch  die  Anarchie  des  Maß=  und  Münzwesens,  durch  die  Zunftund
  Bannrechte  der  Städte  unterbunden  war,  fand  auch  er  noch  seinen
Vortheil  bei  der  stoßweise  wiederkehrenden  Handelsfreiheit  der  Messen.
Was  die  preußische  Regierung  jetzt  noch  versuchte,  um  ihre  eigenen  Meßplätze
  Naumburg  und  Frankfurt  a,O.  zu  heben,  war  verlorene  Arbeit  und
förderte  nur  ärgerlichen  Nachbarzwist.  So  oft  in  Naumburg  die  Messe
eröffnet  wurde,  that  sich  in  Leipzig  eine  Winkelmesse  auf,  von  den  Behörden
unter  der  Hand  geduldet;  zur  Wiedervergeltung  hielten  preußische  Geschäftsleute
  während  der  Leipziger  Messe  in  Lützen  eine  Neben-Ledermesse.  Aber
die  Ueberlegenheit  Leipzigs  war  entschieden,  und  mit  dem  großstädtischen
Verkehre,  der  sich  hier  dreimal  im  Jahre  aufstaute,  erweiterte  sich  auch
der  Gesichtskreis  der  Bürgerschaft.  Wie  eine  freie  Reichsstadt,  nicht  unbotmäßig,
  aber  selbständig  und  mit  dem  Bewußtsein,  daß  sie  nicht  bloß
dem  kleinen  Königreiche  angehöre,  stand  Deutschlands  zweite  Handelsstadt
dem  Hofe  und  dem  Beamtenthum  gegenüber.

Noch  wichtiger  als  Leipzig  für  den  Handel  war  das  kleine  Freiberg
für  den  deutschen  Bergbau.  Hier  blühte  die  erste  Bergakademie  der  Welt,
die  ihre  Schüler  bis  in  die  Minen  von  Mexico  und  Peru  sendete  und
soeben  durch  Werner  ihren  höchsten  Ruhm  erlangt  hatte;  denn  je  kärglicher
  die  Ausbeute  der  edlen  Metalle  im  Erzgebirge  wurde,  um  so  kunstvoller
  gestaltete  sich  der  Betrieb.  Hier  hatten  Humboldt  und  Buch  reiche
Jugendjahre  verlebt,  hier  hatte  Heynitz  gewirkt,  der  Lehrer  Stein's,  und
Novalis  das  hohe  Lied  des  Bergmanns  gedichtet:  „wer  ist  der  Herr  der
Erde?  der  ihre  Tiefen  mißt.“  Dicht  nebenan  in  Tharandt  leitete  der
Thüringer  Heinrich  Cotta  die  große  Forstlehranstalt,  die  bald  für  ganz
Deutschland  ein  Muster  wurde.  Ueberall  im  Erzgebirge  auf  und  unter
        <pb n="513" />
        Das  Erzgebirge.  505

der  Erde  eine  großartige  wirthschaftliche  Betriebsamkeit,  wie  sie  Deutsch—
land  nur  erst  am  Niederrhein  kannte:  die  Wasserläufe  des  Gebirgs  durch
ein  System  von  Floßgräben  verbunden;  die  mächtigen  Kohlenwerke  des
Plauenschen  Grundes  und  des  Zwickauer  Beckens  bereits  in  Thätigkeit;
die  Textilindustrie  seit  der  Continentalsperre  hoch  entwickelt;  in  Chemnitz
C.  G.  Becker,  der  in  seiner  Kattundruckerei  und  Baumwollenspinnerei
schon  über  3000  Arbeiter  beschäftigte.  Und  fast  in  jedem  Bergstädtchen
dasselbe  Bild:  am  Eingange  des  Orts  der  hohe  Post-Obelisk  mit  dem
Namenszuge  des  starken  August,  droben  auf  flußumrauschtem  Felsenriegel
ein  altes  kurfürstliches  Schloß,  am  Berge  aufsteigend  die  schmucken  Häuser
mit  den  Werkstätten  der  Weber,  der  Uhrmacher,  der  Steindreher,  Alles
wimmelnd  von  fleißigen  Menschen,  als  einzige  Nahrung  oft  wochenlang
nur  Kartoffeln  und  der  Cichorientrank  aus  den  gelben  Düten  von  Jordan
und  Timäus,  aber  trotz  der  bitteren  Armuth  nirgends  Schmutz  und  in
aller  Noth  immer  der  alte  Trost:  gemüthlich  ist's  doch  droben  auf  dem
Erzgebirge!  Dazu  durchweg  gute  Volksschulen,  freilich  mit  halbverhungerten
Lehrern,  und  ein  mannigfacher  technischer  Unterricht,  der  in  der  Dresdener
technischen  Bildungsanstalt  (1828)  seinen  Mittelpunkt  fand.  Es  lag  ein
herrliches  Stück  deutscher  Tüchtigkeit  in  diesem  stolzen  alten  Kursachsen,
und  selbst  im  Rheinlande  gedachte  General  Aster  noch  mit  Selbstgefühl
des  vielgestaltigen  Lebens  seiner  Heimath,  obschon  er  wohl  wußte,  daß  für
sein  Talent  in  dem  kleinen  Lande  kein  Raum  war.

Aber  diese  Fülle  socialer  Kräfte  ward  unterbunden  und  darniedergehalten
  durch  eine  Verfassung,  die  hierzulande  wie  ein  Stück  verkehrter
Welt  erschien.  Alles,  was  diesem  Lande  Bedeutung  gab,  Wissenschaft,
Handel  und  Gewerbfleiß  war  bürgerlich.  Zwar  bestand  hier  noch  wie  in
allen  germanisirten  Slawenländern  eine  Unzahl  von  Rittergütern,  doch  der
Grundadel  war  mit  seltenen  Ausnahmen  arm,  nur  in  der  Lausitz  leidlich
wohlhabend;  die  große  Mehrzahl  der  adlichen  Familien  mußte  im  Hofund
  Staatsdienste  ein  Unterkommen  suchen.  Mit  seiner  dichten  Bevölkerung
  und  dem  überwiegend  städtischen  Charakter  seiner  Cultur  stand
Sachsen  dem  deutschen  Westen  weit  näher  als  den  aristokratischen  Ackerbaulanden
  an  der  Ostsee;  und  doch  behauptete  sich  in  diesen  ganz  modernen
  Wirthschaftsverhältnissen  unwandelbar  wie  eine  wohl  erhaltene
politische  Versteinerung  noch  eine  Adelsherrschaft,  deren  Starrheit  kaum  in
Mecklenburg  überboten  wurde.  Eine  gründliche  Neugestaltung  war  hier
durch  die  Landestheilung  ganz  ebenso  unabweisbar  geboten  wie  einst  in
den  süddeutschen  Rheinbundslanden  durch  die  Vergrößerung  des  Staatsgebiets;
  der  weite  Mantel  der  alten  Verfassung  hing  dem  verkleinerten
Staate  schlotternd  um  die  Glieder.  Doch  wer  konnte  von  dem  bedächtigen
Friedrich  August  jetzt  in  seinen  hohen  Jahren  noch  kühne  Entschlüsse  erwarten?
  wer  hätte  auch  nur  gewagt  solche  Forderungen  auszusprechen  inmitten
  der  überschwänglichen  Huldigungen  dieser  Tage  des  Wiedersehens?
        <pb n="514" />
        506  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Der  greise  Herr  meinte  alle  Wünsche  seines  dankbaren  Volkes  zu  erfüllen,
als  er  mit  gewohnter  Arbeitsamkeit  und  Geschäftskenntniß  die  alte  Ord—
nung  völlig  unverändert  herstellte,  das  verrostete  Uhrwerk  noch  einmal
aufzog.  Nun  ging  der  Pendel  wieder  gemächlich  hin  und  her,  so  stätig,
so  eintönig,  daß  der  preußische  Gesandte  immer  nur  über  Eines  berichten
konnte:  über  „den  hier  fortdauernden  Mangel  an  Ereignissen  von  größerem
Interesse“.“)  Unter  allen  Berichten  der  preußischen  Diplomatie  waren  die
Dresdener  die  leersten.

Sofort  nach  der  Heimkehr  stellte  der  König  die  alte  steife  Hofetikette
wieder  her,  die  einst  den  Berlinern,  als  er  dort  in  Kriegsgefangenschaft
weilte,  so  viel  Anlaß  zu  schnöden  Witzen  gegeben  hatte.  Wie  er,  durch
und  durch  Gewohnheitsmensch,  sein  schönes  musikalisches  Talent  noch  immer
auf  dem  alten  Silbermann'schen  Kielflügel  übte,  als  wäre  das  Piano  nicht
schon  längst  erfunden  gewesen,  so  wollte  er  auch  seinen  Hof  streng  auf
dem  Stande  von  1780  erhalten  und  entschloß  sich  nur  ungern,  einige  der
vermessenen  Neuerungen,  deren  der  russische  Gouverneur  Fürst  Repnin  sich
erdreistet,  stillschweigend  anzuerkennen.  Der  hatte  die  kostbare  gelbblaue
Schweizergarde  aufgelöst,  den  Großen  Garten  der  öffentlichen  Benutzung
übergeben,  die  Brühl'sche  Terrasse  durch  eine  Freitreppe  mit  dem  Schloß—
platze  verbunden.  Diese  Frevel  der  Fremdherrschaft  ließen  sich  nicht  mehr
rückgängig  machen.  Späterhin  wurden  sogar  einige  der  Dresdener  Kunst—
sammlungen  dem  Publikum  geöffnet;  sie  waren  bisher  als  Hofgeheimniß
behandelt  und,  den  Eingebornen  fast  unbekannt,  nur  von  einzelnen  Künst—
lern  und  von  Fremden,  gegen  das  herkömmliche  altsächsische  Douceur,
besucht  worden.  Im  Uebrigen  blieb  der  Hof  so  unnahbar  wie  je.  Tag
für  Tag  standen  bei  Tafel  zwei  Kammerherren  hinter  dem  Könige,  hoben
ihm  erst  den  linken,  dann  den  rechten  Frackschoß  in  die  Höhe  und  schoben
ihm  den  Stuhl  unter;  Abend  für  Abend  erschien  er  mit  dem  gesammten
Hofstaate  im  Theater,  wo  Morlachi  die  italienische  Oper  leitete.  An  jedem
Wintersonntag  nach  der  Messe  harrten  die  wohlerzogenen  Knaben  der
höheren  Stände  in  den  Gängen  des  Schlosses,  um  den  würdevollen  Zug
der  heimkehrenden  „Herrschaften“  zu  bewundern:  voran  schritt  eine  Schaar
von  Läufern,  Hoffourieren,  Kammerherren  und  Adjutanten,  dann  der  König
in  seiner  altväterischen  Tracht,  bezopft  und  gepudert,  die  Hände  in  einen
großen  Muff  vergraben,  darauf  die  fast  ebenso  alten  Prinzen  Anton  und
Mcx,  ebenfalls  mit  Muffs,  den  Chapeau-bas  unter  dem  Arme  —  ein
wundersames  Schauspiel,  dem  nur  ein  Dresdener  Gemüth  mit  ungetrübter
Andacht  beiwohnen  konnte.  Niemals  erschien  der  König  zu  Fuß  in  den
Straßen;  das  schöne  sveben  wiederhergestellte  Denkmal  seines  Ahnherrn
Moritz  bekam  er  nie  zu  Gesicht,  weil  es  in  den  Anlagen  hundert  Schritt
von  der  Fahrstraße  entfernt  stand.  Wollte  er  eine  durchreisende  Mena- 



*)  Jordan's  Bericht,  12.  Juli  1819ff.
        <pb n="515" />
        Der  Hof.  Einsiedel.  507

gerie  sehen,  so  mußten  die  Elephanten  und  die  Schlangen  zu  ihm  in  den
Schloßbof  kommen.  Wie  erstaunten  die  Dresdener,  als  König  Max
Joseph,  auf  Besuch  bei  ihrem  Hofe,  vergnüglich  nach  seiner  Münchener
Gewohnheit  in  der  Stadt  umherschlenderte  und  sogar  mit  Bürgersleuten
  redete:  der  sächsische  König  sprach  mit  Keinem,  der  nicht  Oberstenrang
  hatte.

Wohl  Niemand  mochte  über  den  Druck  dieses  höfischen  Zwanges  so
herzlich  seuszen,  wie  die  begabten  Kinder  des  Prinzen  Max.  Da  war
Prinz  Friedrich  August,  die  Hoffnung  des  Landes,  ein  liebenswürdiger
junger  Herr,  der  geistreiche  Gespräche  liebte  und  sogar  für  die  Ideen  des
Liberalismus  Verständniß  zeigte;  er  verkehrte  viel  mit  Wangenheim,  als
dieser  nach  seiner  Entlassung  in  Dresden  lebte,  und  der  allezeit  hoffnungsvolle
  Triaspolitiker  erwartete  schon  zuversichtlich,  dereinst  an  die  Spitze
des  sächsischen  Ministeriums  berufen  zu  werden.)  Der  jüngere  Bruder
Prinz  Johann  schwärmte  für  Dante  und  schilderte  das  Unglück  Italiens
zuweilen  in  Versen,  welche  im  Munde  eines  so  nahen  Verwandten  des
Erzhauses  fast  frevelhaft  klangen:

Freche  Sklaven  der  Tyrannen  spielen

Mit  der  Stolzen,  die  das  Meer  bezwang,

Feigheit  flieht  wo  einst  die  Fabier  fielen,

Schmeichler  faseln  wo  eine  Dante  sang.“)
Die  Schwester  Prinzessin  Amalie  schrieb  kleine  Schauspiele,  mit  bescheidenem
  Talent,  aber  mit  warmer  natürlicher  Empfindung  und  überraschender
  Kenntniß  des  bürgerlichen  Kleinlebens.

Neben  dem  Könige,  vor  dem  Alles  in  scheuer  Ehrfurcht  erstarb,  durfte
der  freiere  Ton  dieses  jungen  Hofes  freilich  nicht  laut  werden.  Nach
unten  hin  drückte  der  Vorstand  des  Geheimen  Cabinets,  der  leitende  Minister
Graf  Einsiedel,  ein  hagerer,  steifer,  wortkarger  Mann,  des  Monarchen
unterwürfiger  Diener,  trotz  seiner  jungen  Jahre  schon  ganz  eingefroren
im  kursächsischen  Hof=  und  Adelsbrauche.  Die  Fanatiker  des  Particularismus
  betrachteten  ihn  anfangs  mit  Argwohn,  weil  er  in  der  preußischen
Lausitz  begütert  und  also  „Vasall“  des  Landesfeindes  war.)  In
Wahrheit  hörte  der  Gesichtskreis  seines  politischen  Denkens  genau  an  der
Stelle  auf,  wo  die  grünweißen  Grenzpfähle  standen;  die  übrige  Welt  da
draußen  kannte  er  kaum  sein  preußisches  Eisenwerk  Lauchhammer  ausgenommen
  —  und  wollte  sie  auch  nicht  kennen.  Kurz  vor  der  Rückkehr
des  Königs  war  dessen  langjähriger  Günstling  Graf  Marcolini  gestorben,
der  im  Lande  allgemein  verhaßte  „Contino“",  ein  Italiener  von  der  frivolen
altbourbonischen  Art,  dem  mindestens  das  eine  Verdienst  gebührte,  daß  er
seinen  königlichen  Freund  etwas  aufgeheitert  und  der  Macht  der  Beicht- 



*)  Wangenheim  an  Hartmann,  20.  Febr.  1824,  23.  Sept.  1827.
*8)  Wangenheim  an  Hartmann,  4.  Jan.  1824.
*“)  Bericht  des  Hofraths  Heun,  23.  Juli  1817.
        <pb n="516" />
        508  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

väter  die  Wage  gehalten  hatte.  Dies  ward  jetzt  anders,  da  Graf  Einsiedel
als  streng  orthodoxer  Lutheraner  den  Ansprüchen  des  katholischen  Clerus
sehr  freundlich  entgegenkam.  Die  Vorliebe  des  Ministers  für  den  Prediger
Stephan,  der  in  der  Böhmischen  Kirche  zu  Dresden  eine  fanatische  Sekte
um  sich  versammelte  und  späterhin  als  gemeiner  Heuchler  entlarvt  wurde,
erregte  im  Lande  berechtigten  Unwillen  und  verstimmte  die  öffentliche  Mei—
nung  dermaßen,  daß  man  dem  unbeliebten  Manne  sogar  seine  Theilnahme
an  der  Bibelgesellschaft,  an  dem  Missionsvereine  und  ähnlichen  unschuldigen
christlichen  Liebeswerken  verdachte.  Denn  ganz  unumschränkt  herrschte  noch
im  obersächsischen  Volke  der  lutherische  Rationalismus  des  alten  Jahr—
hunderts,  der  von  der  evangelischen  Union  nichts  wissen  wollte,  aber  auch
jede  Regung  streng  kirchlichen  Sinnes  mit  der  äußersten  Unduldsamkeit
als  Muckerei  und  Pfaffenthum  bekämpfte.  Die  Verbreitung  orthodoxer
Traktätchen  war  unter  Ammon's  rationalistischem  Kirchenregimente  streng
untersagt.  Die  Conventikel  des  Grafen  Dohna,  eines  Enkels  von  Zinzen—
dorf,  und  die  Schüler  Schubert's,  die  gottseligen  armen  Weber  im  Erzgebirge
  mußten  sich  ebenso  still  halten  wie  die  Brüdergemeinden,  die  in
einem  lieblichen  Winkel  der  Lausitz  ihr  Pella-Herrnhut  gegründet  hatten.
Neben  dem  Cabinet  bestanden  der  Geheime  Rath,  mit  lediglich  be—
rathenden  Befugnissen,  und  die  Centralbehörde  für  Justiz  und  Polizei,  die
unförmliche  Landesregierung.  Im  Finanzwesen  herrschte  noch  ungebrochen
der  Dualismus  des  altständischen  Staates.  Das  königliche  Geheime  Finanz-Collegium
  verwaltete  die  Domänen,  das  zum  Theil  durch  den  Landtag
besetzte  Obersteuercollegium  die  Mehrzahl  der  Abgaben;  die  Streitigkeiten
zwischen  Finanz-Aerar  und  Steuer-Aerar  nahmen  kein  Ende.  In  den
Aemtern  führten  die  Amtshauptleute  die  Verwaltung,  Staatsbeamte  aus
dem  angesessenen  Adel,  den  preußischen  Landräthen  ähnlich.  Die  Ritterschaft
  aber  fragte  wenig  nach  ihnen;  sie  übte  auf  ihren  Gütern  eine  fast
unbeschränkte  Polizeigewalt,  ließ  Recht  sprechen  durch  Patrimonialrichter,
welche  der  Gerichtsherr  nach  Belieben  entlassen  durfte,  und  beherrschte
ihre  Hintersassen  durch  den  Gesindezwang,  durch  schwere  Grundlasten,
Zehnten  und  Frohnden.  In  der  Lausitz  bestand  sogar  noch  die  Erbunterthänigkeit.
  Vollends  in  den  Receßherrschaften  des  Hauses  Schönburg  besaß
  die  Krone  nicht  viel  mehr  als  den  Namen  der  Landeshoheit;  sie  erhob
bis  in  die  zwanziger  Jahre  hinein  Aus=  und  Einfuhrzölle  an  den  Grenzen
dieses  Vasallenländchens.  Kaum  minder  selbstherrlich  schaltete  der  Graf
Solms-  Wildenfels  in  seiner  winzigen  Standesherrschaft;  der  pflegte  die
Offiziere  der  benachbarten  Zwickauer  Garnison,  wenn  sie  ihn  besuchten,
neugierig  zu  fragen:  wie  steht's  denn  bei  Euch  drüben  in  Sachsen?
Auch  die  Städte  fühlten  sich  als  Staaten  im  Staate;  ihre  Stadträthe
  ergänzten  sich  selbst,  wie  einst  in  Preußen  vor  den  Reformen  Friedrich
Wilhelm's  I.,  und  bestanden  in  den  großen  Städten  ausschließlich  aus
Juristen.  In  Leipzig  und  Dresden  war  der  Rath,  kraft  der  Privilegien
        <pb n="517" />
        Die  Adelsherrschaft.  509

der  polnischen  Auguste,  berechtigt  von  seiner  Verwaltung  niemals  Rechen—
schaft  abzulegen,  und  ein  schwermüthiges  Sprichwort  sagte:  wer  kann  wider
Gott  und  den  Stadtrath  von  Leipzig?  Selbst  in  dringender  Noth  wagte
die  Regierung  nur  selten  den  Trotz  dieser  selbstherrlichen  Magistrate  zu
brechen;  viele  Jahre  hindurch  mußten  die  Bewohner  der  Muldeniederung
auf  den  Bau  der  unentbehrlichen  Brücke  warten,  weil  der  Wurzener
Stadtrath  seine  einträgliche  Fähre  nicht  aufgeben  wollte.  In  der  Ober—
lausitz  wurde  die  Verwaltung,  die  bisher  allein  den  Landständen  zu—
gestanden,  erst  1821  unter  die  Leitung  einer  königlichen  Oberamtsregierung
gestellt.  Nicht  ohne  starkes  Widerstreben;  denn  dies  kleine  Land  wollte
noch  immer  eine  selbständige  Markgrafschaft  neben  den  „Erblanden“  bleiben,
obgleich  zwei  Drittel  seines  Gebietes  an  Preußen  gefallen  waren,  und
ließ  sich  das  Recht  nicht  nehmen,  den  König-Markgraf  nach  der  Thron—
besteigung  an  der  Landesgrenze,  vier  Stunden  von  Dresden,  mit  seinen
blaugelbrothen  Bannern  zu  empfangen.  Waren  doch  vier  von  den  stolzen
Sechsstädten  der  Lausitz  bei  Sachsen  geblieben,  und  darunter  Bautzen,  die
Hauptstadt  des  streng  dynastisch  gesinnten  Wendenvölkchens.

Dem  Adel  war  ein  Theil  der  Justiz=  und  Verwaltungsstellen  gesetzlich
  vorbehalten,  da  die  Landesregierung  und  das  Appellationsgericht  nach
altständischem  Brauch  noch  in  eine  adliche  und  eine  gelehrte  Bank  zerfielen.
  Der  Regel  nach  gingen  die  hohen  Staatswürden  reihum  in  einem
kleinen  Kreise  einflußreicher  Adelsfamilien,  der  seit  der  Landestheilung  sich
noch  mehr  verengerte  und  Jedem  im  Lande  wohlbekannt  war.  Auch  in
das  Adeliche  Cadettencorps  durfte  der  Bürgerliche  bloß  als  Volontär  eintreten,
  nur  der  Besuch  der  Artillerieschule  stand  ihm  frei.  Dem  entsprach
es  auch,  daß  die  Soldaten-Werbung  hier  erst  im  Jahre  1825  durch  ein
Conscriptionssystem  nach  französisch-rheinbündischem  Muster  ersetzt  wurde.
Noch  länger,  bis  1829,  erhielten  sich  die  alten  Bräuche  an  der  Universität,
die  noch  aus  den  vier  Nationen  der  Meißner,  Sachsen,  Franken  und  Polen
bestand.  Ihr  Rector  hatte  Fürstenrang;  ihre  Beamten  führten,  vom  Staate
unbeaufsichtigt,  nach  altväterischer  Weise  die  kostspielige  und  schleppende
Verwaltung  der  großen  Universitätsgüter.  Ihre  Gerichtsbarkeit  erstreckte
sich  zwar  nicht  mehr  über  alle  studirten  Leute,  die  in  Leipzig  wohnten  —
dies  hatte  ein  Machtspruch  Napoleon's  abgeschafft  —,  aber  noch  immer
über  alle  Angehörigen  des  Corpus  academicum.

Natürlich  war  auch  der  geistliche  Herr  in  dieser  Welt  von  Privilegien
und  Sonderrechten  nicht  ohne  Weiteres  der  Gerichtsbarkeit  des  Staates
unterworfen.  Als  der  Pfarrer  Tinius  (1814)  des  Raubmordes  bezichtigt
wurde,  da  mußte  erst  der  Leipziger  Schöppenstuhl  durch  ein  vorläufiges
Erkenntniß  beschließen,  daß  gegen  den  Inculpaten  mit  der  Inquisition  zu
verfahren  sei;  dann  wurde  der  arme  Sünder  in  der  Nicolaikirche  öffentlich
seines  geistlichen  Gewandes  entkleidet  und  nunmehr  als  ein  Weltlicher  dem
weltlichen  Richter  übergeben.  Die  alten  Vorrechte  der  Lutheraner  hatten
        <pb n="518" />
        510  III.  7.  Altständ  isches  Stillleben  in  Norddeutschland.

allerdings  dem  Unwetter  der  neuen  Zeit  nicht  Stand  gehalten.  Nachdem
Napoleon  im  Posener  Frieden  den  Katholiken  die  bürgerliche  Gleichberechtigung
  geschenkt,  waren  bald  darauf  die  Reformirten  —  nicht  ohne  die
landesüblichen  Donceurs  —  derselben  Gunst  theilhaftig  geworden.  Dann
gab  der  Gouverneur  Repnin  auch  den  griechischen  Katholiken  die  Rechtsgleichheit,
  und  der  Leipziger  Judenschaft,  die  bisher  ihre  Todten  hatte  nach
Dessau  fahren  müssen,  gestattete  er  mindestens  sich  einen  eigenen  Friedhof
anzulegen.  Der  russische  General  erschien  in  diesem  Lande,  bezeichnend
genug,  überall  als  ein  Bahnbrecher  der  Reform.  Dabei  blieb  es  freilich,
daß  die  Juden  nur  in  Leipzig  und  Dresden  wohnen  durften.

Die  starren  Formen  des  alten  Zunftwesens  wurden  durch  Adel  und
Bürgerthum  im  Wetteifer  behütet.  Während  die  Städte  beharrlich  über
den  Mitbewerb  der  Landkrämer  klagten  und  das  Heirathen  der  Gesellen  zu
verhindern  suchten,  hielt  die  Ritterschaft  streng  darauf,  baß  kein  Bauernsohn
  zu  einem  Handwerker  in  die  Lehre  ging,  wenn  er  nicht  zuvor  vier
Jahre  in  der  Landwirthschaft,  zwei  Jahre  davon  im  Gesindedienste  der
Gutsherrschaft,  verbracht  hatte.  Uneheliche  Kinder  blieben  anrüchig  und
von  den  Zünften  wie  von  jedem  anderen  ehrenhaften  Erwerbe  ausgeschlossen,
  falls  sie  nicht  durch  den  König,  gegen  hohe  Gebühren,  legitimirt
wurden.

Eine  durchdachte  Handelspolitik  war  seit  dem  alten  Kurfürsten  August
nicht  mehr  versucht  worden.  Das  Mercantilsystem  drang  in  Sachsen  niemals
  ein  und  ward  auch  nicht  vermißt,  da  der  kräftige  heimische  Gewerbfleiß
  des  Schutzes  entrathen  konnte.  Die  polnischen  Auguste  wirthschafteten
lustig  darauf  los,  in  dem  angenehmen  Wahne,  daß  die  Verschwendung
des  Landesvaters  das  Geld  unter  die  Leute  bringe,  und  auch  als  die
Ordnung  dann  endlich  wiederkehrte,  blieb  dies  mächtige  Industrieland
ohne  geregelte  Grenzbewachung.  Seine  Volkswirthschaftspolitik  trachtete
nur  dahin,  den  Leipziger  Messen  starke  Zufuhr,  dem  consumirenden  Adel
wohlfeile  Waaren  zu  verschaffen.  Darum  wurde  die  Einfuhr  durch  einen
sehr  niedrigen  Grenzzoll  begünstigt,  der  inländische  Verkehr  durch  Accisen
und  Geleitsgelder  —  in  Leipzig  auch  noch  durch  das  Stapelrecht  und  bis
1823  durch  eine  lästige  Thorsperre  —  erschwert.  Die  Verbrauchssteuern
waren  ungleich  für  Stadt  und  Land,  die  Rittergüter  und  die  Geistlichen
genossen  mannigfache  Begünstigungen.  Und  dies  gedankenlose  fiscalische
System,  das  für  die  Lebensbedürfnisse  der  heimischen  Industrie  gar  kein
Auge  hatte,  pries  man  als  die  weise  „sächsische  Handelsfreiheit"“.  Als
nun  Preußen  dicht  an  den  Grenzen  des  Leipziger  Weichbildes  seine  Zollhäuser
  errichtete,  die  Ausfuhr  nach  Norden  erschwert  und  in  manchen
Industriezweigen  der  preußische  Mitbewerb  schon  bemerklich  wurde,  da
fühlte  man  sich  freilich  beunruhigt.  Jedoch  der  Zorn  richtete  sich  allein
gegen  Preußen,  nicht  gegen  die  väterliche  Regierung,  der  man  es  auch
geduldig  nachsah,  daß  sie  an  den  schweren  alten  Conventionsmünzen
        <pb n="519" />
        Der  Landtag.  511

eigensinnig  festhielt,  obgleich  die  leichteren  preußischen  Thaler  längst  das
gesammte  Land  überschwemmt  hatten.  Die  Industrie  des  Erzgebirges  sah
sich  bald  großentheils,  die  der  Lausitz  fast  ausschließlich  auf  den  Schmuggel
nach  Oesterreich  angewiesen,  und  die  Geschäftsleute  der  alten  Schule  fanden
diesen  Schleichhandel  segensreich.  Wer  aber  die  Verwilderung  des  Volkes
an  der  Grenze  beobachtete,  mußte  doch  bedenklich  werden  und  besorgt  fragen:
ob  man  so  weiter  leben  könne,  abgetrennt  von  der  See  und  dem  nordi—
schen  Markte?  ·

Gleich  allen  Institutionen  dieses  Staates  war  auch  der  Landtag,  wie
er  gern  von  sich  rühmte,  „schon  aus  dem  Geiste  der  biederen  Vorzeit  entsprossen"“.
  „Höchstdero  getreue  Stände,  an  Prälaten,  Grafen  und  Herren,
denen  von  der  Ritterschaft  und  Städten“  —  so  lautete  der  amtliche  Titel
—  waren  freilich  arg  zusammengeschmolzen.  Der  erste  Stand  zählte  seit
der  Theilung  nur  noch  drei  Köpfe.  Im  Stande  der  Ritterschaft  erschienen
alle  Rittergutsbesitzer,  die  acht  Ahnen  aufweisen  konnten;  nur  den  katholischen
  Adelsfamilien  aus  Polen,  Italien,  Irland,  welche  seit  dem  Uebertritte
  der  Dynastie  an  den  Hof  gekommen,  wurde  die  deutsche  Ahnenprobe
erlassen.  Die  Folge  war,  daß  reichlich  drei  Viertel  der  Rittergutsbesitzer
nicht  mehr  den  Landtag  besuchen  durften;  im  Leipziger  Kreise,  wo  die
Kaufherren  der  Meßstadt  zahlreiche  Güter  angekauft  hatten,  waren  von
217  Rittergütern  nur  noch  14  landtagsfähig.  Die  Vertreter  der  Städte
ernannte  der  Stadtrath  allein,  die  Bauernschaft  war  gänzlich  ausgeschlossen.
Der  Landtag  durfte  über  Gesetzvorschläge  nur  berathen,  besaß  aber  ein
so  wohlgesichertes  Steuerbewilligungsrecht,  daß  er  jede  ernstliche  Reform
zu  vereiteln  vermochte;  selbst  August  der  Starke  hatte  nur  selten  gewagt,
eine  unbewilligte  Auflage  auszuschreiben  und  lieber  Land  und  Leute  an  die
Nachbarfürsten  verkauft,  um  die  Kosten  seines  Hofhalts  zu  bestreiten.  In
dem  Labyrinthe  dieser  ständischen  Steuerverwaltung  wußten  sich  nur  vereinzelte
  Kenner  zurechtzufinden.  Die  Grundsteuern,  von  denen  die  Ritterhufen
  natürlich  frei  waren,  wurden  in  Groschenschocken  erhoben,  nach  Katastern
  aus  dem  17.  Jahrhundert;  da  aber  inzwischen  die  nordischen,  die
schlesischen  und  die  napoleonischen  Kriege  über  die  obersächsische  Schlachtebene
  dahingestürmt  waren,  so  hatte  sich  Manches  geändert,  und  man  fand
neben  den  „gangbaren“  auch  viele  „moderirte,  decremente,  caduke  und  ermangelnde“
  Schocke.

Der  ganze  Zustand  war  so  ungeheuerlich,  daß  die  Krone  selber  in
zwei  Fällen  eine  kleine  Aenderung  nicht  von  der  Hand  weisen  konnte.  Die
seit  Jahrzehnten  vergeblich  erstrebte  ständische  Union  der  Erblande  mit  den
kleinen  Nebenlanden  ließ  sich  nicht  länger  mehr  abwehren,  da  seit  der
Landestheilung  nur  noch  ein  Stück  der  Oberlausitz  sowie  einige  Fetzen  der
Stiftslande  Naumburg  und  Merseburg  bei  dem  Königreiche  verblieben.
Diese  Trümmerstücke  wurden  jetzt  endlich  (1817)  in  den  Landtag  der  Erblande
  eingefügt;  indeß  behielt  die  Lausitz  noch  immer  ihren  besonderen
        <pb n="520" />
        512  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Markgrafschaftslandtag,  der  von  den  adlichen  Rittern  und  den  vier  Sechs—
städten  beschickt  wurde.  Drei  Jahre  darauf  wurde,  nach  lebhaftem  Kampfe
zwischen  Ritterschaft  und  Städten,  beschlossen,  daß  die  Rittergutsbesitzer,
welche  die  Ahnenprobe  nicht  bestehen  konnten,  insgesammt  vierzig  gewählte
Vertreter  in  den  Landtag  senden  sollten.  Die  Prälaten,  Grafen  und  Herren
waren  jedoch  schlechterdings  nicht  zu  bewegen,  sich  mit  der  Ritterschaft  zu
einem  Stande  zu  vereinigen;  sie  meinten  schon  ein  großes  Opfer  zu
bringen,  indem  sie  die  Universität  Leipzig  in  ihre  Mitte  aufnahmen.  Als
die  Stände  den  Wunsch  aussprachen,  eine  kurze  Uebersicht  über  die  Aus—
gaben  und  Einnahmen  zu  erhalten,  konnte  der  greise  König  sich  nicht  ent—
schließen,  dieser  Beschwerde  „abhelfliche  Maße  zu  ertheilen“.  Die  Gewäh—
rung  der  Bitte  war  auch  nicht  nöthig,  da  doch  Niemand  den  heillosen
Dualismus  des  Finanzwesens  aufheben  wollte  und  im  Uebrigen  Alles
ehrlich  zuging.

Die  beantragte  Veröffentlichung  eines  Theiles  der  Landtagsverhand—
lungen  verwarf  der  König  ebenfalls,  denn  das  unverbrüchliche  Amtsgeheimniß
  galt  für  eine  Säule  des  altsächsischen  Staates;  überdies  war  die
Oeffentlichkeit  der  Landtage  eben  jetzt  in  Wien  wie  in  Frankfurt  als  demagogisch
  verrufen.  Einem  Leipziger  Gelehrten,  der  im  Nürnberger  Corre--spondenten
  Einiges  aus  den  Verhandlungen  der  Stände  erzählt  hatte
wurde  das  Allerhöchste  „Mißbelieben“  nachdrücklich  ausgesprochen.  Um
doch  etwas  zu  thun,  ließ  der  König  in  der  Gesetzsammlung  einen  kurzen
Landtagsbericht  veröffentlichen,  der  aber  mit  den  Schnirkeln  und  Schnörkeln
  des  sächsischen  Kanzleistils  so  reichlich  ausgestattet  war,  daß  Niemand
ihn  lesen  konnte.  Uebrigens  würden  die  Leser  auch  die  unverkürzte  Mittheilung
  dieser  Ständeverhandlungen  schwerlich  vertragen  haben.  Im
Jahre  1820  ließen  sich  die  getreuen  Stände  also  vernehmen:  „Dankbar
priesen  sie  seitdem  die  Vorsehung  an  jenem  gleichwichtigen  Tage,  in
welchem  das  Vorbild  der  Regenten,  sowie  der  Inbegriff  aller  häuslichen
Tugenden  sich  in  dem  Glanz  eines  vollendeten  halben  Jahrhunderts  verherrlichte.
  Mit  nicht  minder  treu  devotester  Theilnahme  vernahmen  sie
die  Kunde  der  fröhlichen  Ereignisse,  die  während  dieser  Zeit  in  Allerhöchstdero
  Königlichem  Hause  stattfanden,  insbesondere  der  beglückenden  Bande,
die  es  von  Neuem  an  das  erhabenste  Kaiserhaus  knüpfen.  Noch  in  heutiger
  Morgenstunde  betraten  sie  die  heilige  Stätte,  Dankopfer  darbringend
dem  Allerhöchsten,  der  E.  K.  Majestät  zum  Segen  und  zur  Freude  des
ganzen  Landes  in  erwünschtem  Wohlergehen  erhielt,  der  Allerhöchstdenenselben
  die  Kraft  verlieh,  sich  den  mühevollen  Regierungssorgen  auch  während
  dieses  Zeitraumes  mit  der  gewohnten  beispiellosen  Anstrengung  und
Thätigkeit  widmen  zu  können,  und  in  tiefster  Ehrfurcht“  —  und  so  weiter
noch  einige  Aktenseiten  lang.“  Und  wie  mühsam  kamen  diese  unschätz- 



*)  Adresse  des  Landtags  1820.
        <pb n="521" />
        König  Anton.  513

baren  Aktenstücke  zu  Stande!  Jeder  Vorschlag  wurde  erst  zwischen  den
verschiedenen  ständischen  Ausschüssen  und  Direktorien  siebenmal,  unter  Um—
ständen  neunmal  hin  und  her  geschoben,  bevor  ein  Beschluß  „gezogen“  werden
konnte,  und  der  Volkswitz  spottete,  der  Landtag  spiele  Kämmerchen.  —

Als  König  Friedrich  August  starb  (1827),  erwartete  man  im  Volke
wie  am  Hofe  allgemein,  seine  beiden  greisen  Brüder  würden  so  viel  Selbsterkenntniß
  haben,  zu  Gunsten  des  jungen  rüstigen  Prinzen  Friedrich  August
auf  die  Krone  zu  verzichten.  Aber  König  Anton  ließ  sich  sein  Recht  nicht
nehmen,  und  Graf  Einsiedel  blieb  im  Amte,  unter  der  ausdrücklichen,
bereitwillig  zugestandenen  Bedingung,  daß  nicht  das  Mindeste  an  dem
Bestehenden  geändert  werden  dürfe.)  Der  neue  König  war  ein  herzensguter
  Mann,  weniger  steif  als  sein  älterer  Bruder,  aber  der  Geschäfte
unkundig,  da  man  ihn  einst  für  den  geistlichen  Stand  erzogen  hatte,  und
so  unbedeutend,  daß  ihn  selbst  die  Dresdener  Ehrfurcht  nur  mit  dem
Beinamen  des  Gütigen  zu  schmücken  wußte.  So  ging  denn  das  greisenhafte
  Regiment  schläfrig  und  langweilig  weiter;  im  Volke  aber  begann  die
Stimmung  allmählich  umzuschlagen.  Während  der  ersten  Friedensjahre
nahm  die  wirthschaftliche  Noth  hier  wie  in  Preußen  alle  Gedanken  in  Anspruch;
  denn  furchtbar  hatte  das  Land  gelitten.  Die  Verluste  der  Dörfer
auf  dem  Leipziger  Schlachtfelde  schätzte  man  amtlich  auf  mehr  als  dritthalb
Millionen  Thaler  —  was  unzweifelhaft  noch  zu  niedrig  war.  In  Dresden
wurde  nach  dem  Frieden  manches  der  Gartengrundstücke,  auf  denen  heute
die  freundlichen  Villen  der  Antonsstadt  stehen,  für  fünf  oder  zehn  Thaler
verkauft;  mancher  Hausherr  war  allein  schon  durch  die  ungeheuere  Einquartierung
  zu  Grunde  gerichtet:  hatte  doch  das  Körner'sche  Haus,  zu
1085  Thlr.  Miethwerth  eingeschätzt,  im  Sommer  1813  binnen  6½  Monaten
  eine  Einquartierung  von  7532  Mann  ertragen  müssen.“)  Die  gesammten
  Kriegsschäden  vom  Jahre  1813  beliefen  sich  auf  mindestens  100
Mill.  Thlr.  Jetzt  waren  diese  Wunden  endlich  ausgeheilt,  und  nun  da
die  bittere  Noth  aufhörte,  regte  sich  doch  die  Frage,  ob  Staat  und  Volk
die  Stellung  in  Deutschland  behaupteten,  die  sie  nach  ihrer  Geschichte  verlangen
  durften.  Auf  die  Dauer  kam  man  nicht  mehr  aus  mit  dem  beliebten
  Selbstlobe,  Deutschland  sei  das  Herz  Europas,  Sachsen  das  Herz
von  Deutschland,  Dresden  das  Herz  von  Sachsen.

Wohl  blieb  die  dynastische  Ergebenheit  unerschüttert.  Mit  banger
Spannung  blickte  fast  das  ganze  Land  auf  die  Zukunft  des  königlichen
Hauses,  die  eine  Zeit  lang  sehr  unsicher  schien,  weil  die  Ehen  der  beiden
jungen  Prinzen  kinderlos  blieben.  Auf  die  Ermahnungen  des  Papstes
und  der  Hofbeichtväter  schloß  Prinz  Max  noch  in  seinen  hohen  Jahren
eine  zweite  Ehe  mit  einer  jungen  luchhesischen  Prinzessin,  aber  der  Kinder- 



*)  Jordan's  Bericht,  17.  Mai  1827.
**)  Nach  der  Abrechnung  von  C.  G.  Körner.
v.  Treitschte,  Deutsche  Geschichte.  11I.  33
        <pb n="522" />
        514  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

segen  blieb  aus.  Um  so  größer  die  Freude,  als  einige  Jahre  darauf  dem
jungen  Prinzen  Johann  doch  noch  ein  Erbe  geboren  wurde;  da  standen
begeisterte  Dresdener  mit  Champagnerflaschen  auf  der  Brücke  und  nöthigten
jeden  Vorübergehenden,  mit  ihnen  auf  den  Stammhalter  anzustoßen.“)  Bei
aller  Unterthänigkeit  ließ  sich  jedoch  nicht  mehr  verkennen,  daß  die  Unnatur
der  überlebten  Staatsformen  schon  das  gesammte  Volksleben  zu  lähmen
begann.  Die  Industrie  im  Erzgebirge  vermochte  nicht  zu  gesunden,  und
wenn  der  Glanz  der  Leipziger  Messen  sich  noch  hielt,  so  war  es  dafür  in
der  übrigen  Jahreszeit  um  so  stiller  an  der  Pleiße;  die  Landkundschaft
gewöhnte  sich  bereits  ihren  Bedarf  an  Colonialwaaren  über  Magdeburg
zu  beziehen,  weil  dort  keine  Accise  bezahlt  wurde.

Die  Völker  wie  die  Einzelnen  erleben  Zeiten  der  Unfruchtbarkeit,
denen  Alles  mißlingt;  eine  solche  Epoche  war  jetzt  für  Obersachsen  ge—
kommen,  man  erkannte  dies  an  guten  Köpfen  sonst  überreiche  Land  kaum
mehr  wieder.  Die  vormals  so  glänzende  Hochschule  war  zur  sächsischen
Landesuniversität  herabgesunken.  Außer  einer  Reihe  achtungswerther  Fach—
männer  besaß  sie  zur  Zeit  nur  zwei  Gelehrte  von  großer,  allgemein  an—
erkannter  Wirksamkeit,  Gottfried  Hermann  und  den  geistvollen  Theologen
Tzschirner,  dann  noch  den  wässerigen  Vielschreiber  Pölitz  und  den  uner—
müdlichen  Krug,  der  mindestens  den  Muth  hatte,  durch  freimüthiges  Rügen
öffentlicher  Mißbräuche  die  schlummernde  sächsische  Welt  zuweilen  aufzu—
rütteln.  Nach  dem  Kriege  hatte  Graf  Heinrich  Vitzthum,  der  Gönner
Carl  Maria  v.  Weber's,  die  Hoffnung  gehegt,  Sachsen  werde  sich  für  den
Verlust  seiner  politischen  Macht  in  großem  Sinne  entschädigen  und,  wie
späterhin  Baiern  unter  König  Ludwig,  der  Sammelplatz  der  deutschen
Künste  werden.  Was  war  aus  diesen  stolzen  Träumen  geworden?  Der
Componist  von  Leier  und  Schwert  erfreute  sich  nicht  der  Gunst  des  Hofes,
da  er  des  deutsch-preußischen  Patriotismus  verdächtig  war.  An  den  Er—
folgen  der  neuen  bildenden  Kunst  nahm  Sachsen  noch  fast  gar  keinen
Antheil,  denn  die  jungen  Talente  Schnorr,  Rietschel,  Richter  standen  noch
in  den  Jahren  der  Entwicklung.  Auch  Tiedge,  der  beschauliche  Dichter
der  Urania,  der,  obwohl  kein  Landeskind,  doch  in  Dresden  als  vaterlän—
dische  Größe  verehrt  wurde,  auch  die  poetische  Harfenspielerin  Therese  aus
dem  Winckell,  auch  Tromlitz,  Nordstern  und  die  anderen  Gestirne  des
Dresdener  Thee-Dichterbundes  strahlten  nur  einen  sanften  Glanz  über
das  Land  aus.

Mittelmäßigkeit  und  Verknöcherung  überall;  und  dazu  mußte  man
noch  die  grausame  Ironie  des  Schicksals  erleben,  daß  gerade  der  Anblick
der  preußischen  Zustände  den  politischen  Groll  unter  den  Bürgern  und
Bauern  wachrief.  Mochte  man  die  Preußen  verfluchen  —  das  ließ  sich

 

*)  Berichte  von  Jordan,  1.  Aug.;  von  Meyern,  15.  Okt.:  Witzleben's  Tagebuch,
Juli  1825;  Wangenheim  an  Hartmann  30.  April  1828.
        <pb n="523" />
        Wachsende  Unzufriedenheit.  515

doch  mit  den  Händen  greifen,  daß  die  Provinz  Sachsen  sich  in  jeder  Hinsicht
glücklicher  befand  als  das  Königreich  und  dort  Niemand  mehr  ernstlich
nach  dem  Rautenkranze  zurückverlangte.  Drüben  besaß  man  Alles  was
hüben  fehlte:  eine  gescheidte,  schlagfertige,  bürgerfreundliche  Verwaltung;
dazu  ein  freies  Städtewesen,  das  von  der  Vetternherrschaft  der  kursäch—
sischen  Stadträthe  seltsam  abstach  und  daher  auch  an  dem  Sachsen  Streck—
fuß  seinen  eifrigsten  Vertheidiger  fand.  Während  drüben  die  Entlastung
der  Bauerngüter  stetig  fortschritt,  wurden  im  Königreiche  die  bestehenden
Grundlasten  sogar  noch  erhöht;  noch  im  Jahre  1828  bestimmte  eine  neue
Verordnung  über  die  Hutungen:  der  Hutungsleidende  dürfe  die  Mitweide
auf  seinem  eigenen  Boden  nur  dann  beanspruchen,  wenn  er  dies  Recht
seit  verjährter  Zeit  geübt  habel

So  begann  man  im  Lande  sich  nach  der  Städteordnung  und  den
Agrargesetzen  Preußens  zu  sehnen,  und  zu  diesem  wohlberechtigten  Unmuth
gesellte  sich  noch  ein  völlig  grundloses  confessionelles  Mißtrauen  gegen  die
ultramontane  Gesinnung  des  königlichen  Hauses.  Es  war  der  Lauf  der
Welt,  daß  in  diesem  erzlutherischen  Lande,  wo  man  einst  ernstlich  daran
gedacht  hatte,  neben  der  christlichen  noch  eine  lutherische  Zeitrechnung  —
von  1517  an  —  einzuführen,  beständig  finstere  Gerüchte  über  den  katholischen
  Hof  umgingen.  Je  dienstfertiger  man  sich  sonst  den  Befehlen  des
Königs  unterwarf,  um  so  reizbarer  ward  dieser  Argwohn,  er  blieb  lange
fast  die  einzige  politische  Leidenschaft  des  kursächsischen  Volkes.  König  Anton
war  noch  bigotter  als  sein  verstorbener  Bruder,  der  von  Katholiken  im
Vertrauen  zu  sagen  pflegte:  il  est  de  notre  religion.  Es  kam  auch
zuweilen  vor,  daß  irgend  ein  strebsamer  Leutnant  oder  Beamter  aus  räthselhaften
  Gründen  zur  römischen  Kirche  übertrat;  doch  solche  Fälle  waren
sehr  selten,  nachweislich  seltener  als  die  Uebertritte  von  der  katholischen
zur  evangelischen  Kirche.  Und  wenn  am  Hofe  noch  von  alten  Zeiten  her
eine  geheime  Kasse  zur  Unterstützung  von  Convertiten  bestand"),  wenn
einmal  einer  vormaligen  Hofdame  der  Gnadengehalt  entzogen  wurde,  weil
sie  ihre  Kinder  lutherisch  erziehen  ließ"*),  so  waren  dies  reine  Privatangelegenheiten
  des  königlichen  Hauses,  welche  den  Staat  nicht  berührten.
Eine  planmäßige  Begünstigung  des  Proselytenwesens  haben  die  Albertiner
im  neunzehnten  Jahrhundert  immer  ehrenhaft  vermieden,  trotz  ihrer  streng
katholischen  Gesinnung.  Für  eine  jesuitische  Propaganda,  wie  sie  der  neubekehrte
  Köthener  Hof  trieb,  war  in  Dresden  gar  kein  Boden,  Niemand
unter  den  hohen  Beamten  hätte  sich  dazu  herbeigelassen.

Gleichwohl  wucherte  der  Argwohn  im  Volke  fort  und  sog  aus  einigen
harmlosen  Vorfällen  neue  Nahrung.  Als  im  Jahre  1824  das  Kirchenjubiläum
  für  das  nächste  Jahr  ausgeschrieben  wurde  und  ein  Anschlag  in

 

*)  Bericht  des  Frhrn.  v.  Oelßen,  28.  Dec.  1818.
*“)  Jordan's  Bericht,  4.  Nov.  1828.
83*
        <pb n="524" />
        516  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

der  katholischen  Hofkirche  die  Gläubigen  einlud  zu  den  üblichen  Gebeten
um  die  Ausbreitung  der  katholischen  Kirche  und  das  Aufhören  der  Ketzerei,
da  brach  rings  im  Lande  der  Unwille  los.  Niemand  bemerkte,  daß  in
allen  Kirchen  der  katholischen  Christenheit  genau  dieselbe  altherkömmliche
Einladung  zu  lesen  stand;  Niemand  bedachte,  daß  die  Protestanten  ihren
Gott  doch  auch  um  die  Ausbreitung  des  geläuterten  evangelischen  Glaubens
zu  bitten  pflegten.  Eine  Adresse  von  Dresdener  Bürgern  fragte  entrüstet,
wie  dergleichen  möglich  sei  „in  einer  deutschen  Provinz,  von  welcher  das
Licht  der  Kirchenverbesserung  zuerst  ausgegangen“.“)  Auf  den  Kanzeln
wurde  so  leidenschaftlich  gezetert,  daß  der  König  endlich  beiden  Theilen
Schweigen  gebieten  mußte.  Neuer  Lärm  unter  den  Lutheranern,  als  die
Krone  (1827)  gegen  den  Rath  der  Stände  ein  Mandat  veröffentlichte,  das
für  die  Pfarrsprengel  der  Katholiken  und  die  Einrichtung  der  Seelsorge
einige  ganz  unverfängliche  Vorschriften  gab.  Ein  anderes  Mandat  stellte
die  religiöse  Erziehung  der  Kinder  gemischter  Ehen  gänzlich  der  freien
Verabredung  der  Eltern  anheim,  und  auch  dies  offenbar  wohlgemeinte  Gesetz
stachelte  die  lutherische  Unduldsamkeit  zu  heftigen  Angriffen  auf.  Allgemein
glaubte  man,  der  Marcolini'sche  Palast  sei  für  ein  Jesuitencolleg  bestimmt.
Eine  Menge  ähnlicher  Märchen  war  im  Umlauf,  und  doch  stand  im  Grunde
nur  die  eine  Thatsache  fest,  daß  der  König  und  Graf  Einsiedel  den  Bischof
Mauermann  ihres  besonderen  Vertrauens  würdigten.

Die  Unzufriedenheit  nahm  in  der  Stille  dermaßen  überhand,  daß
sogar  die  in  Sachsen  unerhörte  Erscheinung  eines  Oppositionsblattes  möglich
  wurde.  Die  „Biene“  des  Zwickauer  Theologen  Richter  war  nicht
eigentlich  eine  politische  Zeitschrift  —  denn  die  Politik  blieb  durch  königliches
  Privileg  allein  der  vom  Staate  verpachteten  Leipziger  Zeitung  vorbehalten
  —  sondern  ein  Sprechsaal  für  örtliche  Angelegenheiten.  Da
schütteten  nachdenkliche  Philister  dem  „lieben  Bienchen“  und  seinem  biederen
  Bienenvater  ihren  Kummer  aus  über  den  Pennalismus  der  Fürstenschulen,
  über  das  Ungeziefer  im  Akademischen  Carcer,  über  die  gemeingefährliche
  Lage  des  Leipziger  Schießgrabens,  über  die  Möpse  der  lustwandelnden
  Dresdener  Damen.  Aber  neben  solchen  läppischen  Beschwerden
standen  auch  ernste  Klagen  des  belasteten  Landvolks  —  zumal  aus  dem
Schönburgischen,  wo  der  Bauer  vom  Getreide  den  Zehnten,  vom  Jungvieh
  den  Siebenten  an  den  Grafen  entrichtete,  —  und  scharfe  Rügen
wider  die  Mißbräuche  der  städtischen  Verwaltung,  nicht  bloß  gegen  den
Bierzwang  und  das  schändliche  Dünnbier  der  Rathskeller,  sondern  gegen
das  ganze  System  des  unverantwortlichen  Stadtregiments.  Der  Ton  der
Artikel  war  zuweilen  recht  erregt;  man  hörte  heraus,  daß  der  neue  König
nicht  mehr  auf  unbedingte  Ehrerbietung  rechnen  konnte.  Mit  Angst  blickten
die  Männer  der  guten  alten  Zeit  auf  dies  streitbare  Thierchen,  das  „überall

 

*7)  Eingabe  von  Dresdener  Bürgern  an  den  Rath,  Dec.  1824.
        <pb n="525" />
        Der  Bienenvater  Richter.  517

summsend,  störend  erscheine“.  Im  November  1829  brachte  die  Biene  gar
eine  „Adresse  des  sächsischen  Volkes“  an  den  König,  aus  der  Feder  eines
der  fähigsten  Mitglieder  der  Ritterschaft,  Albert  v.  Carlowitz.  Hier  wurde
schon  auf  das  Beispiel  Weimars,  Baierns,  Württembergs  hingewiesen,
die  Einführung  einer  wirklichen  Volksvertretung,  die  gleichmäßige  Ver—
theilung  der  öffentlichen  Lasten  empfohlen:  möge  die  Ritterschaft  den  König
von  den  Reversalien,  welche  ihr  den  Schutz  ihrer  Sonderrechte  zusichern,
selber  entbinden!

Noch  schärfer  äußerte  sich  bald  darauf  ein  anderer  angesehener  Grund—
herr,  Otto  v.  Watzdorf,  ein  freimüthiger  Mann,  der  erst  in  weit  späterer
Zeit  durch  den  Haß  seiner  Standesgenossen  gereizt  und  in  eine  radicale
Richtung  gedrängt  wurde.  Damals  stand  er  noch  auf  dem  Boden  des
süddeutschen  constitutionellen  Liberalismus  und  entwickelte  das  Programm
dieser  Partei  —  Theilung  der  Gewalten,  Zweikammersystem,  Verantwort—
lichkeit  der  Minister  —  in  einer  Denkschrift  über  die  sächsische  Verfassung.
Die  Regierung  hatte  dem  Aufsatze  mit  schnöden  Worten  das  Imprimatur
verweigert,  sie  konnte  aber  nicht  verhindern,  daß  er  gedruckt  und  viel  ge—
lesen  wurde.  Die  beiden  aristokratischen  Liberalen  standen  längst  nicht
mehr  allein.  Das  zeigte  sich,  als  der  Landtag  von  1830  nochmals  die
Vorlegung  einer  Ausgaben-Uebersicht  forderte  und  bei  der  Genehmigung
der  Steuern  offen  aussprach:  „Bei  Weitem  zum  kleinsten  Theile  ist  es
das  Unserige  was  wir  bewilligen.  Weit  mehr  als  das  Volk  vor  Jahr—
zehnten  von  seinen  Vertretern  forderte,  fordert  der  Geist  unserer  Tage.“
Die  Krone  wies  abermals  alle  Neuerungen  zurück;  doch  ihre  Sprache
klang  nicht  mehr  so  zuversichtlich  wie  sonst.  Jedermann  Aüle,  daß  der
Tag  des  alten  Systems  sich  neigte.  Nachdem  man  fünfzehn  Jahre  thatlos
  verträumt,  war  eine  friedliche  Umbildung  des  vermorschten  Gemeinwesens
  kaum  noch  wahrscheinlich.  —

 

Gleich  den  Obersachsen  waren  auch  die  Hessen  immer  rechte  Mitteldeutsche
  geblieben,  durch  Stammesart  und  Sprache  den  Oberländern  verwandt,
  durch  Verkehr,  kirchliche  und  politische  Geschichte  mit  dem  Norden
verbunden.  Die  Chatten  allein  unter  allen  Germanen  theilten  mit  den
Friesen  den  Ruhm,  daß  sie  sich  durch  die  Stürme  der  Völkerwanderung
hindurch  mit  unverändertem  Stammesnamen  in  ihren  alten  Sitzen  behauptet
  hatten.  Hier  und  in  Westphalen  fanden  einst  die  Römer  ihre
unbezwinglichen  Feinde;  nur  noch  in  Friesland  und  einigen  Strichen
Niedersachsens  blieb  das  germanische  Blut  so  völlig  unvermischt.  Diese
Oberfranken  halfen  mit,  das  weltherrschende  Frankreich  zu  bilden;  aus
ihren  Flußthälern,  aus  Fulda,  Hersfeld,  Fritzlar  drang  dann  das  Christenthum
  in  das  innere  Deutschland  vor;  von  hier  erhielten  die  Deutschen
        <pb n="526" />
        518  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

ihren  letzten  Frankenkönig  Konrad.  Doch  gleich  darauf  zerfiel  die  poli—
tische  Macht  des  Chattenstammes,  mit  Herzog  Eberhard  sank  das  hessische
Herzogthum  ins  Grab.  Zweihundert  Jahre  lang  mit  Thüringen  verbunden
galt  Hessen  alsdann  wenig  mehr  in  der  deutschen  Politik;  nur  an  der
hierarchischen  Bewegung,  welche  das  Zeitalter  der  Innocenze  erfüllte,  nahm
die  Heimath  der  heiligen  Elisabeth  und  des  Ketzerrichters  Konrad  von
Marburg  betend  und  streitend  einen  bedeutsamen  Antheil.  Erst  seit  der
Mitte  des  dreizehnten  Jahrhunderts,  seit  Heinrich,  das  Kind  von  Hessen,
dem  Hause  Brabant  die  Landgrafenwürde  erwarb,  begann  hier  wieder
eine  selbständige  Landesgeschichte,  eine  Geschichte  so  ruhmvoll  und  gehalt—
reich,  wie  sie  selten  einem  Kleinstaate  beschieden  wird.  Den  sieghaften
Bannern  des  hessischen  Löwen  und  des  Ziegenhainer  Sternes,  den  Kämpfen
Ludwig's  des  Friedfertigen  wider  Kurmainz  verdankte  Deutschland,  daß  sich
im  Herzen  des  Reichs  kein  übermächtiger  Priesterstaat  bilden  konnte  und
die  geistliche  Gewalt  ihre  weltlichen  Ansprüche  etwas  ermäßigen  mußte.

Dann  fand  Martin  Luther  an  dem  Landgrafen  des  kleinen  Hessen—
landes  den  tapfersten  seiner  Vertheidiger.  In  Marburg  wurde  die  erste
protestantische  Universität  gegründet,  auf  der  Homberger  Synode  die  Ver—
fassung  der  evangelischen  Kirche  zum  ersten  male  folgerecht  durchgeführt.
Nicht  immer  mit  der  Umsicht  des  Staatsmannes,  aber  willenskräftig  und
thatenfroh  drängte  Philipp  der  Großmüthige  die  zögernden  Lutheraner
zur  Entscheidung,  und  als  er  dann  im  Schmalkaldischen  Kriege  unterlegen
war,  betrieben  seine  Hessen  den  Kampf  um  seine  Wiederbefreiung,  die
Rebellion  gegen  Kaiser  Karl  V.  mit  der  heißen  Leidenschaft  eines  Volkskrieges.
  Die  Dynastie  hatte  von  Haus  aus  den  schweizerischen  und  französischen
  Reformatoren  nahe  gestanden,  die  Oranier  und  die  Hugenotten
unerschrocken  unterstützt.  Seit  Moritz  dem  Gelehrten  bekannte  sie  sich
förmlich  zu  der  streitbarsten  Kirche  der  Protestanten,  und  obwohl  auch
der  Casseler  Hof  einige  Zeit  lang  mitschuldig  ward  an  den  unfruchtbaren
Zauderkünsten  der  Evangelischen  Union,  so  ergriff  er  doch  als  Gustav
Adolf  auftrat  sofort  entschlossen  die  schwedische  Partei.  Glänzend  bewährte
sich  der  alte  Waffenruhm  der  blinden  Hessen  vor  den  Wällen  von  Hanau,
bis  zum  Ende  des  Krieges  hielt  die  große  Vormünderin  Amalie  Elisabeth,
den  Glaubensgenossen  ein  leuchtendes  Vorbild,  bei  der  evangelischen  Sache
aus.  Auch  nachher  in  den  schweren  Jahren,  da  Wilhelm  VI.  und  die
Schwester  des  Großen  Kurfürsten  Hedwig  Sophie  die  Wunden  des  großen
Krieges  sorgsam  zu  heilen  versuchten,  blieb  das  Fürstenhaus  seiner  protestantischen
  Politik  getren.  Wie  vormals  die  evangelischen  Wallonen,  so
fanden  jetzt  die  vertriebenen  Hugenotten  bei  Landgraf  Karl  ihre  Zuflucht,
der  Neffe  in  Cassel  wetteiferte  mit  dem  Oheim  in  Berlin  um  den  Ruhm
protestantischer  Gastfreundschaft.

Wohl  blieb  auch  das  Haus  Brabant  nicht  frei  von  den  Sünden
jenes  Zeitalters  höfischer  Selbstvergötterung.  Das  böse  Beispiel  des
        <pb n="527" />
        Hessens  protestantische  Politik.  519

Soldatenverkaufs  in  die  Fremde,  das  Johann  Georg  III.  von  Sachsen
zuerst  den  deutschen  Kleinfürsten  gab,  erschien  nirgends  verlockender  als
hier,  wo  das  tapfere  Heer  der  Stolz  des  Landes  war  und  doch  ohne  aus—
ländische  Hilfsgelder  nicht  unterhalten  werden  konnte.  Die  Armee  wurde
eine  Geldquelle  für  den  verarmten  Staat.  Auf  jedem  Schlachtfelde  Europas,
auf  Euböa  wie  auf  den  Heiden  Hochschottlands,  floß  hessisches  Blut  in
Strömen;  im  österreichischen  Erbfolgekrieg  focht  ein  Theil  der  hessischen
Truppen  in  den  Heeren  Kaiser  Karl's  VII.,  während  die  andere  Hälfte
auf  der  Gegenseite,  im  Dienste  des  englischen  Soldherrn  stand.  Gleichwohl
  hielt  sich  das  Fürstenhaus  in  der  deutschen  Politik  nicht  unehrenhaft
—  soweit  die  Hilflosigkeit  der  Kleinstaaterei  eine  politische  Haltung  erlaubte.
In  allen  Kriegen  gegen  Frankreich  genügte  Hessen  redlich  seiner  Reichspflicht,
  bei  Höchstädt,  bei  Ramillies  und  Malplaquet  umstrahlte  neuer
Ruhm  seine  sieggewohnten  Fahnen,  und  immer  kämpften  die  jungen  Landgrafen
  ritterlich  unter  ihren  Landsleuten.

Im  siebenjährigen  Kriege  erwarb  sich  die  Dynastie  ihr  letztes  großes
Verdienst  um  Deutschland.  Die  Hessen  bildeten  neben  den  Hannoveranern
den  Kern  der  Heere,  mit  denen  Ferdinand  von  Braunschweig  den  deutschen
Westen  gegen  Frankreichs  Uebermacht  vertheidigte.  Was  dieser  Krieg  für
die  Zukunft  des  Protestantismus  bedeutete,  wurde  von  wenigen  Staatsmännern
  so  klar  erkannt,  wie  von  dem  klugen  Minister  F.  A.  v.  Hardenberg,
der  immer  wieder  seinen  greisen  Landgrafen  Wilhelm  VIII.  ermahnte,  auszuharren
  bei  dem  Systeme  naturel  der  evangelischen  Reichsstände.  Im
Volke  erweckten  die  Plünderungen  der  Franzosen  ein  kräftiges  Gefühl  des
Zornes,  das  dem  Nationalstolze  nahe  kam.  Jeder  Bauersmann  wußte
etwas  von  den  Thaten  jener  langen  Reihe  erprobter  Kriegsmänner,  welche
sein  Land  seit  „dem  kleinen  Hessen“  Kurt  von  Boineburg  bis  herab  auf
Gilsa  und  die  anderen  Generale  Ferdinand's  von  Braunschweig,  in  die
deutschen  Heere  gestellt  hatte.  Von  den  Subsidiengeldern,  welche  diese
tapferen  Kriegshandwerker  den  Landgrafen  erwarben,  kam  dem  Lande  freilich
wenig  zu  gute;  ungeheuere  Summen  verschlang  die  prahlerische  Prunksucht
des  Hofes.  Die  Wasserkünste  der  Wilhelmshöhe  mit  dem  riesigen  Hercules
darüber  durften  sich  wohl  mit  dem  Glanze  von  Versailles  vergleichen;
aber  das  stille  Cassel  wurde  trotz  seiner  herrlichen  Galerie  und  trotz  der
Bauten  Du  Ry's  doch  keine  große  Stadt  und  der  neue  Weserplatz  Karlshafen,
  der  dem  Hessenlande  den  Zugang  zum  Weltmeere  eröffnen  sollte,
nicht  einmal  ein  norddeutsches  Mannheim.  Immerhin  zählte  die  Landgrafschaft
  noch  zu  den  bestverwalteten  deutschen  Kleinstaaten,  das  alte  fürstliche
Pflichtgefühl  verleugnete  sich  niemals  ganz,  fast  jederzeit  lebte  der  Landesherr
  mit  seinen  Ständen  in  Frieden.

Der  ganze  Unsegen  fürstlicher  Willkür  brach  über  Hessen  —  ein  verhängnißvoller
  Anachronismus  —  erst  nach  dem  siebenjährigen  Kriege
herein,  eben  in  der  Zeit,  da  die  Uhr  des  alten  französischen  Absolutismus
        <pb n="528" />
        520  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

bereits  abgelaufen  war,  da  die  öffentliche  Meinung  schon  mit  schärferen
Blicken  das  Treiben  der  Großen  verfolgte  und  fast  alle  namhaften  Fürsten—
häuser  Deutschlands  sich  ernstlich  zusammenrafften,  um  den  Spuren  König
Friedrich's  zu  folgen.  Seit  Landgraf  Friedrich  II.  beginnt  im  Hause
Philipp's  des  Großmüthigen,  stetig  fortschreitend,  eine  räthselhafte  Ent—
artung,  in  vier  Generationen  geht  der  Ruhm  fünf  reicher  Jahrhunderte
schmählich  verloren,  bis  dies  weiland  ehrenreiche  Fürstengeschlecht  endlich
seinem  treuen  Volke  selber  zum  Ekel  wird  und  unbeweint  ins  Verderben
stürzt.  An  den  Erbfehler  ihrer  Fürsten,  den  Jähzorn,  waren  die  Hessen
gewöhnt,  auch  die  Lust  an  Weibern  hatte  schon  einmal,  als  Philipp  der
Großmüthige  seine  Doppelehe  schloß,  viel  Elend  über  das  Land  gebracht;
aber  ganz  neu  war  die  herzlose  Habsucht,  die  sich  fortan  mit  unheimlicher
Regelmäßigkeit  zu  jenen  Schwächen  gesellte  und  die  Landesherren  geradezu
als  Feinde  ihres  Volkes  erscheinen  ließ.

So  lange  die  Heere  aus  geworbenen  Söldnerschaaren  bestanden,  haftete
noch  kein  Makel  an  dem  Kriegsdienst  unter  fremden  Fahnen.  Erst  seit
den  Tagen  König  Friedrich's  begannen  die  Deutschen  zu  erkennen,  daß  die
bewaffnete  Macht  dem  Staate  angehöre;  die  Hessen  selbst  fochten  im  siebenjährigen
  Kriege  zwar  in  englischem  Solde,  aber  für  Hof  und  Herd,  für
die  Sache  ihres  eigenen  Landes.  Mittlerweile  wurde  das  preußische  Cantonsystem
  in  Hessen  eingeführt  (1762);  und  als  nun  mit  diesem  Heere  dienstpflichtiger
  Landeskinder  der  Soldatenhandel  abermals,  und  schwunghafter
denn  zuvor,  betrieben  wurde,  da  erschien  das  altgewohnte  Geschäft  der
verwandelten  Zeit  sehr  anstößig.  Mirabeau,  Burke,  Friedrich  der  Große
selbst  sprachen  in  den  härtesten  Worten  ihren  Abscheu  aus,  als  Landgraf
Friedrich  und  sein  Sohn  Erbprinz  Wilhelm  von  Hanau  von  ihren  300,000
Unterthanen  nach  und  nach  19,400,  fast  den  dritten  Theil  der  gesammten
waffenfähigen  Bevölkerung,  an  England  verkauften,  zum  Bürgerkriege  wider
die  Amerikaner,  die  den  Zeitgenossen  als  Vorkämpfer  der  Freiheit  galten.
Im  englischen  Parlamente  wurden  die  „Schandthaten  dieser  kleinen  deutschen
  Fürsten“  unbarmherzig  ans  Licht  gezogen.  Der  alte  Landgraf  hatte
immerhin  noch  den  äußern  Anstand  gewahrt  und  mit  Großbritannien  ein
förmliches  Bündniß  geschlossen,  das  beiden  Mächten  ihren  Besitzstand  verbürgte;
  der  Erbprinz  aber  warf  in  schmeichlerischen  Briefen  sich  und  sein
Heer  „seinem  großherzigen  Beschützer  und  edlen  Wohlthäter“  Georg  III.
zu  Füßen.  Dann  wetteiferten  Beide  in  fiscalischen  Künsten  um  den  englischen
  Soldherrn  zu  übervortheilen;  der  Sohn  ließ  sich  seine  gefallenen
und  verwundeten  Landeskinder  Kopf  für  Kopf  besonders  vergüten,  der
Vater  fand  es  einträglicher,  die  Löhnung  seiner  Soldaten  selber  in  Empfang
  zu  nehmen,  so  konnte  er  die  Gefallenen  noch  eine  Weile  in  den
Präsenzlisten  fortführen.  Die  Amerikaner  aber  bezeichneten  fortan  alle
knechtische  Niedertracht  mit  dem  guten  Hessennamen  der  unglücklichen  Verkauften,
  von  denen  mehr  als  ein  Drittel  die  Heimath  niemals  wiedersah.
        <pb n="529" />
        Entartung  des  Hauses  Brabant.  521

Namenlos  war  der  Jammer  in  dem  entvölkerten  Lande;  Tag  und
Nacht  bewachten  berittene  Landjäger  die  Grenze,  um  das  Entweichen  der
Cantonspflichtigen  zu  verhindern.  Zum  Troste  erließ  der  alte  Landgraf
seinem  Volke  für  die  Dauer  des  amerikanischen  Krieges  einen  winzigen
Theil  der  Abgaben,  da  er  ja  das  Heer  nicht  mehr  selbst  bezahlte.  Dem
Erbprinzen  war  selbst  dies  Opfer  noch  zu  groß;  er  begnügte  sich  mit  einem
Steuererlaß  für  die  Eltern  und  die  Eheweiber,  denen  er  die  Ernährer
geraubt  hatte,  und  verkündete  seinen  getreuen  Unterthanen,  daß  er  sich
„ein  wesentliches  Vergnügen  daraus  mache,  ihnen  ein  solches  Merkmal
seiner  Gnade  zufließen  zu  lassen“.  Die  also  erworbenen  Blutgelder  speicherte
der  Sohn  haushälterisch  in  seinem  Schatze  auf;  der  Vater  verwendete  sie  zum
Theil  für  seine  Casseler  Neubauten,  einen  andern  Theil  verpraßte  er  in
geschmacklosen  Festen  mit  den  französischen  Dirnen  und  Abenteurern,  welche
seinen  Hof  beherrschten  und  die  Sitten  der  Hauptstadt  auf  lange  hinaus
verdarben.  Trotz  dieser  Verschwendung  hinterließ  er  ein  fürstliches  Hausvermögen,
  das  in  Deutschland  nicht  seinesgleichen  hatte.  Die  früheren
Verdienste  des  Landgrafen  und  seines  Hauses  standen  aber  noch  in  so
gutem  Andenken,  daß  die  getreuen  Landstände  diesem  „Vater  des  Vaterlandes“
  noch  bei  Lebzeiten  auf  seinem  Friedrichsplatze  ein  Denkmal  errichteten.

Als  Wilhelm  IX.  nach  dem  Tode  des  Vaters  in  Cassel  einzog,  blieb
er  den  in  Hanau  erprobten  Regierungsgrundsätzen  treu.  Der  üppige
Prunk  verschwand,  peinlicher  Geiz  herrschte  am  Hofe  wie  im  Staate,  aber
die  alte  Unzucht  verschwand  nicht.  Niemand  vermochte  die  Zahl  der  fürstlichen
  Bastarde  genau  zu  berechnen;  nur  die  Grafen  von  Hessenstein  und
die  Gebrüder  Haynau  kannte  Jedermann,  und  im  Volke  ging  die  Sage,
daß  der  Landgraf,  sobald  ihm  wieder  eine  uneheliche  Vaterfreude  bescheert
wurde,  den  Preis  des  Scheffels  Salz  in  den  Staatsmagazinen  um  einen
Kreuzer  zu  erhöhen  pflegte.  Auch  das  Heer  focht  wieder  seines  alten
Ruhmes  würdig  in  den  rheinischen  Feldzügen  und  wieder  im  englischen
Solde,  aber  diesmal  doch  für  das  Deutsche  Reich  und  für  eine  Sache,  die
dem  Fürsten  heilig  war,  denn  er  fühlte  sich  ganz  als  Selbstherrscher  und
verabscheute  die  Revolution.  Wo  sein  Geiz  nicht  ins  Spiel  kam,  war  die
Verwaltung  in  diesen  Jahren  immerhin  erträglich,  und  als  er  dann  unrühmlich
  entthront  wurde,  ein  Opfer  seiner  rechnenden  Schlauheit,  die
nicht  zur  rechten  Zeit  die  einträglichere  Partei  zu  ergreifen  verstand,  da
vergaß  das  treue  Volk  sofort  aller  vergangenen  Unbill.  Dreimal,  in  den
Jahren  1806  und  1809,  versuchten  die  Hessen  sich  wider  die  Fremdherrschaft
  zu  erheben.  Der  reiche  Kurfürst  aber  begnügte  sich  in  Böhmen  ein
kleines  schlecht  bezahltes  Freicorps  zu  bilden,  er  hatte  kein  Almosen  für
die  Unglücklichen,  die  um  seinetwillen  ins  Elend  ziehen  mußten;  den  Urheber
  des  zweiten  Aufstandsversuchs,  den  tapfern  Oberst  Dörnberg  wollte
er  mit  200  Thlr.  ablohnen.  Auch  das  ward  vergessen.  Bei  seiner  Heimkehr
  schwelgte  alles  althessische  Land  in  patriotischer  Begeisterung.  Selbst
        <pb n="530" />
        522  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.
das  entlegene  schöne  Nebenland,  die  Grafschaft  Schaumburg  an  der  Weser
freute  sich  von  Herzen  der  wiederkehrenden  alten  Herrschaft,  obgleich  die
reichen  Bauern,  die  dort  unter  den  Eichen  auf  ihren  Höfen  saßen  und
das  Sachsenroß  noch  auf  den  Knöpfen  ihrer  Linnenwämser  trugen,  mit
den  Althessen  weder  Stammesart  noch  Verfassung  gemein  hatten  und  nur
einmal  wöchentlich,  durch  einen  Postwagen,  der  bei  Höxter  regelmäßig  umwarf,
  aus  dem  fernen  Cassel  Nachrichten  empfingen.  Minder  lebhaft  war
die  dynastische  Gesinnung  in  dem  betriebsamen  Hanau,  das  durch  Lage
und  Verkehr  auf  Frankfurt  und  die  Rheinlande  angewiesen,  in  dem  armen
hessischen  Ackerbauländchen  sich  nie  recht  heimisch  gefühlt  hatte;  die  stark
mit  französischem  Blute  gemischte  Bevölkerung  galt  von  Altersher  für  unruhig
  und  radical.

Ganz  fremd  stand  in  dem  wiederhergestellten  Kurstaate  ein  Trümmerstück
  des  alten  fuldaischen  Bisthums,  das  der  Kurfürst  beim  Friedensschlusse
  eintauschte  und  unter  dem  stolzen  Namen  des  Großherzogthums
Fulda  „mit  seinen  übrigen  Staaten“  vereinigte.  Dort  war  die  Kirche
Eines  und  Alles.  Mit  Wehmuth  erzählte  das  blutarme  Volk  noch,  wie
es  vormals  so  hoch  herging  in  den  prächtigen  Rococopalästen  neben  dem
Grabe  des  heiligen  Bonifacius,  wie  bei  den  Gelagen  des  Bischofs  und
seiner  Domherren  der  edle  Johannesberger  in  Strömen  floß,  wie  die  Schulkinder
  sich  am  Palmsonntage  aus  dem  Bauche  des  geweihten  Palmesels  ihre
Ostereier  herauslangten,  und  der  beladene  kleine  Mann  beim  Anublick  der
glänzenden  Processionen  oder  beim  Genusse  der  Klostersuppe  noch  auf
Augenblicke  sein  Elend  vergessen  konnte.  Auch  nach  der  Secularisation
behauptete  sich  dort  auf  dem  rauhen  Rhöngebirge  ein  zähes  katholisches
Sonderleben,  keineswegs  unduldsam,  aber  scharf  abgetrennt  von  den  Sitten
und  Gedanken  der  protestantischen  Nachbarn;  selbst  der  Christbaum,  der
doch  schon  längst  aus  den  Lutherlanden  seinen  Weg  in  das  katholische  Deutschland
  gefunden  hatte,  war  in  Fulda  noch  unbekannt.  Mit  Widerstreben
trat  diese  Herde  des  Krummstabs  unter  die  Herrschaft  des  reformirten
Kurfürsten.  Bei  seinem  Einzuge  wurde  ein  überaus  unehrerbietiges  Lied
verbreitet:  „Frohlocket,  Fulder,  freuet  Euch,  uns  nahet  sich  das  Himmelreich.
Nun  wird  der  Held  mit  Helden  sich  begatten,  wir  sind  nun  biedre  Hessen,
tapfre  Katten“  u.  s.  w.*)  Doch  ein  irgend  ernsthafter  Widerstand  war  nicht
zu  erwarten  von  einem  Völkchen,  das  binnen  zehn  Jahren  nach  einander
bischöfliches,  oranisches,  französisches,  bergisches,  frankfurtisches,  österreichisches
und  preußisches  Regiment  genossen  hatte.  —

Mit  etwas  Gerechtigkeit  und  Wohlwollen  ließ  sich  kein  deutsches  Land
leichter  regieren  als  dies  Kurhessen.  Wie  war  man  so  glücklich,  der  verfluchten
  westphälischen  Herrschaft  endlich  entledigt  zu  sein;  aus  der  Hand

 

*)  Kurzer,  doch  treu  gemeinter  Jubelsang.  Fuld,  22.  Mai  1816.  Verfasser  des
witzigen,  aber  unmittheilbaren  Gedichts  war  vermuthlich  der  Frhr.  v.  Mensebach.
        <pb n="531" />
        Kurfürst  Wilhelm  J.  523

des  Nestors  der  deutschen  Fürsten  wollte  man  Alles  dankbar  hinnehmen.
Aber  selbst  die  hessische  Treue  begann  zu  verzweifeln,  als  der  alte  „Sieben—
schläfer“  die  Geschichte  der  jüngsten  sieben  Jahre  mit  einem  Federzuge  zu
vernichten  suchte.  Alles  sollte  zurückkehren  auf  den  Stand  vom  1.  Nov.
1806,  die  damals  beurlaubten  Regimenter  sich  in  ihren  alten  Garnisonen
sofort  versammeln,  die  Staatsdiener  ihre  alten  Aemter  wieder  übernehmen;
der  Major  ward  wieder  Leutnant,  der  Rath  Assessor  —  wenn  der  Kur—
fürst  nicht  vorzog  ihm  gegen  die  Zahlung  neuer  Taxen  seine  neue  Würde
zu  bestätigen.  Der  Code  Napoleon  und  die  gesammte  westphälische  Gesetz—
gebung  verschwanden  mit  einem  Schlage:  tausende  von  Mündigen  wurden
entmündigt,  weil  die  Volljährigkeit  fortan  wieder  mit  dem  fünfundzwan—
zigsten  Jahre  statt  des  einundzwanzigsten  beginnen  sollte.  Als  die  Truppen
zu  Neujahr  1816  aus  dem  französischen  Festungskriege  heimkehrten,  mußten
sie  alsbald  die  alten  15  Zoll  langen  Zöpfe  wieder  anlegen;  1  Zoll  Abstand
vom  Kopfe,  13  Zoll  gewickelt,  1  Zoll  Haardollen,  so  lautete  der  Befehl.

Wenn  sich  nur  in  dem  Aberwitz  dieser  Restauration  mindestens  die
Ehrlichkeit  des  Fanatismus  gezeigt  hätte!  Der  legitimistische  Feuereifer
dieses  Fürsten  aber  vertrug  sich  sehr  wohl  mit  kaufmännischer  Berechnung.
Wie  er  die  Domänenkäufer  beraubte,  aber  die  neuen  Erwerbungen  König
Jerome's  für  sich  behielt,  so  führte  er  auch  die  althessischen  Steuern  wieder
ein  und  ließ  daneben  die  schwersten  der  westphälischen  Abgaben  fortbestehen.
Die  westphälische  Staatsschuld  wurde  für  nichtig  erklärt,  doch  von  der
althessischen  Schuld  wollte  der  alte  Herr  auch  nur  ein  Drittel  anerkennen,
weil  sein  Verwalter  Jerome  ihren  Betrag  gewaltsam  herabgesetzt  hatte.
Welch  ein  Gegensatz  zu  der  peinlichen  Ehrlichkeit  des  Königs  von  Preußen!)
Das  Zunftwesen  lebte  wieder  auf,  desgleichen  die  Frohnden  und  die  bäuerlichen
  Lasten,  aber  die  Patrimonialgerichte  blieben  aufgehoben,  weil  der
Kurfürst  seiner  Ritterschaft  mißtraute.  Die  jungen  Männer,  deren  Bäter
nicht  den  höheren  Rangklassen  angehörten,  durften  wieder  wie  vormals  nur
mit  besonderer  landesherrlicher  Erlaubniß  studiren.

Die  Staatsdiener,  die  unter  der  Fremdherrschaft  doch  mit  einiger
Sicherheit  auf  den  Bezug  ihrer  Gehalte  hatten  rechnen  können,  sahen  sich
jetzt  dem  Geize  des  Landesherrn  wieder  schutzlos  preisgegeben.  In  der
Armee  ward  es  bald  zur  Regel,  daß  die  Beförderten  ihren  bisherigen
Gehalt  beibehielten;  es  gab  Generale  mit  Rittmeistersgehalt,  kein  einziger
General  empfing,  was  ihm  gebührte.  Durch  diese  Begaunerung  seiner
eigenen  Beamten  gelangte  der  Landesvater  nach  vier  Jahren  so  weit,  daß
er  in  jedem  Monat  über  36,000  Thlr.  an  Gehalten  ersparte  und  in  seiner
unergründlichen  Kammerkasse  verschwinden  ließ.“)  Nun  gar  die  Verabschiedeten
  nagten  fast  allesammt  am  Hungertuche.  Wenn  es  galt  einen

 

*)  Vergl.  o.  III.  72.
**)  Hänlein's  Berichte,  22.  Jan.  1816,  6.  Nov.  1817.
        <pb n="532" />
        524  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

verdienten  alten  General  um  seine  Pension  zu  betrügen,  dann  ward  sein
Dienstleben  mit  allerhand  erlogenen  Verdächtigungen  bemängelt,  und  klagte
Einer,  daß  er  nur  Kartoffeln  zu  essen  habe,  so  hieß  es  kurzab:  ich  esse
auch  gern  Kartoffeln.  Der  Präsenzstand  der  Armee  wurde,  da  England
keine  Subsidien  mehr  gab,  bald  auf  1500  Mann  (80  Mann  im  Bataillon)
herabgesetzt;  das  Land  aber  mußte  noch  immer  für  20,000  Mann  Steuern
zahlen.  Um  noch  etwas  herauszuschlagen,  ließ  der  Kurfürst  die  Fuhren
bei  seinem  Schloßbau  durch  die  Pferde  der  Artillerie  besorgen.)  Selbst
die  Stiftungen  waren  vor  den  diebischen  Händen  des  alten  Herrn  nicht
sicher.  Von  dem  Vermögen  der  aufgehobenen  Universität  Rinteln  wurde
ein  Theil  für  das  Rintelner  Gymnasium,  ein  anderer  für  die  Marburger
Hochschule  bestimmt  und  der  ansehnliche  Rest  wieder  der  unersättlichen
Kammerkasse  überwiesen.  Am  besten  fuhr  noch  die  Judenschaft;  sie  verstand
  sich  auf  diesen  fürstlichen  Charakter,  zahlte  rechtzeitig  eine  gute  Summe
baar  und  erhielt  dafür  einige  der  Rechte,  welche  ihr  der  Code  Napoleon
gewährt  hatte,  von  Neuem  bestätigt.

So  waren  fast  alle  wohlthätigen  Reformen  der  westphälischen  Herrschaft
  beseitigt,  nur  ihre  Härten  bestanden  fort  und  gesellten  sich  zu  den
wiederauflebenden  Mißbräuchen  der  guten  alten  Zeit.  Die  Willkür  war
so  empörend,  daß  selbst  Goethe,  der  sonst  so  ungern  den  Klagen  der
liberalen  Welt  glaubte,  die  bitteren  Verse  schrieb:

Der  alte  reiche  Fürst

Blieb  doch  vom  Zeitgeist  weit,

Sehr  weit!

Wer  sich  aufs  Geld  versteht,

Versteht  sich  auf  die  Zeit,

Sehr  auf  die  Zeit!
Dazu  am  Hofe  ewige  Händel  zwischen  dem  Kurfürsten,  seinem  Sohne
und  seiner  Hauptmaitresse,  gräuliche  Wuchergeschäfte  des  Günstlings
Buderus  v.  Carlshausen,  und  beständige  Ungezogenheiten  gegen  das  diplomatische
  Corps,  das  sich  erst  durch  Drohungen  eine  anständige  Behandlung
  erzwingen  mußte.  Wie  gern  hätte  der  preußische  Gesandte,  der  gute
alte  Hänlein  diesen  Hof  geschont,  der  seinem  königlichen  Hause  so  nahe
stand;  als  ehrlicher  Mann  konnte  er  doch  nur  von  Sultanslaunen  und
Unsauberkeiten  berichten.  Der  Landesherr  selbst  war  in  seiner  chnischen
Menschenverachtung  so  eingerostet,  daß  er  den  Jammer  ringsum  gar
nicht  bemerkte.  Bei  einem  patriotischen  Feste  lasen  die  Casseler  über
dem  Portale  seines  Schlosses  die  Flammeninschrift:  Der  Vater  seinen
Kindern!  —

Beim  Eintritt  in  die  große  Allianz  hatte  der  Kurfürst  den  Großmächten
  versprechen  müssen,  seinen  alten  Landtag  wiederherzustellen,  der
in  den  letzten  Jahrzehnten  allerdings  nur  noch  ein  Geldtag  gewesen  und

 

Hänlein's  Berichte,  25.  Mai,  1.  Juni  1818.
        <pb n="533" />
        Kurhessischer  Landtag.  525

seit  1798  nicht  mehr  zusammengetreten  war.  Nach  Jahresfrist  löste  er
sein  Wort  ein  und  berief  zum  März  1815  einen  Engeren  Landtag  für
Althessen;  acht  Prälaten  und  Ritter,  acht  städtische  Vertreter  und  dazu
noch  eine  dritte  Curie  von  fünf  Abgeordneten  für  die  bisher  unvertretenen
Bauern.  Wie  die  Ritterschaft  an  jedem  der  fünf  hessischen  Ströme,  am
Diemel-,  Lahn-,  Fulda-,  Schwalm-,  Werrastrom  bisher  einen  Vertreter  erwählt
hatte,  so  fortan  auch  die  Bauerschaft.  Es  war  die  einzige  reformatorische
That  Wilhelm's  I.;  er  entschloß  sich  dazu  nicht  um  seinem  Landvolke  gerecht
zu  werden,  sondern  um  der  beargwöhnten  Ritterschaft  ein  Gegengewicht
zu  schaffen.  Der  Kurfürst  eröffnete  die  Ständeversammlung  mit  Worten
väterlicher  Liebe  und  ließ  ihr  dann  als  einzige  Proposition  eine  Forderung
von  mehr  als  vier  Mill.  Thlr.  vorlegen.  Diese  Summen  behauptete  er
für  das  Land  ausgelegt  zu  haben,  die  Hälfte  davon  noch  vor  dem  Jahre
1806;  und  ganz  so  hochherzig  wie  er  einst  den  Frauen  der  verkauften
Soldaten  die  Steuern  erlassen  hatte,  gab  er  jetzt  seinen  Ständen  zu  wissen
auf  eine  Entschädigung  für  den  Schloßbrand  vom  Jahre  1811  wolle  er
in  Gnaden  verzichten.

Der  Landtag  bewährte,  diesen  Zumuthungen  gegenüber,  den  festen,
ruhigen  Gradsinn,  der  seitdem,  in  schweren  Prüfungen  oft  erprobt,  für
den  hervorstechenden  Charakterzug  der  Hessen  galt  und  dem  kleinen  Volke
die  Achtung  der  Welt  erwarb.  Obwohl  die  Ritterschaft  zuweilen  versuchte
ihres  eigenen  Weges  zu  gehen,  so  hielten  die  Stände  doch  bei  allen
entscheidenden  Beschlüssen  treu  zusammen,  auch  die  Bauern  behaupteten
sich  trefflich.  Der  preußische,  ja  selbst  der  österreichische  Gesandte  konnte
der  muthigen  Besonnenheit  dieses  Landtages  die  Anerkennung  nicht  versagen.
  Unter  einem  solchen  Fürsten  war  die  Politik  nur  ein  Handelsgeschäft;
  nach  langem  Feilschen  wurde  die  landesherrliche  Forderung  herabgesetzt,
  zuletzt  auf  400,000  Thlr.,  und  der  Kurfürst  bewogen,  die  althessische
Schuld  zu  ihrem  vollen  Nennwerthe  anzuerkennen.  Aber  eine  Rechenschaft
  über  die  Lage  des  Staatshaushalts  vermochten  die  Stände  nicht
zu  erlangen.  Nicht  bloß  die  Cabinets=  und  die  Kammerkasse,  die  nach
alter  Verfassung  allein  dem  Landesherrn  gehörten,  blieben  ihnen  verschlossen;
  auch  über  den  Stand  der  Kriegskasse  erfuhren  sie  nichts,  und
dort  lag  ein  Theil  der  englischen  Subsidiengelder,  welche  der  Landtag  auf
22  Mill.  Thlr.  schätzte  und  für  den  Staat  in  Anspruch  nahm.  Die
widerlichste  Sünde  der  deutschen  Kleinstaaterei,  der  Zank  um  das  Landesvermögen,
  erschien  nirgends  so  ruchlos  wie  in  Hessen,  wo  die  Schätze  des
fürstlichen  Hauses  recht  eigentlich  durch  das  Blut  des  Volkes  erworben
waren.

Mittlerweile  begann  es  im  Lande  zu  gähren.  Der  Erbkämmerer
Frhr.  v.  Berlepsch,  ein  ehrlicher,  etwas  überspannter  Radicaler,  führte  in
einer  Druckschrift  den  Nachweis,  daß  viele  Bauern  jetzt  im  Frieden  zweimal
  mehr  Abgaben  zahlten  als  vordem  unter  der  kriegerischen  Fremd-
        <pb n="534" />
        526  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

herrschaft,  und  das  Landvolk  wußte,  daß  er  die  Wahrheit  sprach.  Die
Bauern  vom  Diemelstrom  (131  Gemeinden)  sendeten  dem  Landtage  ihre
Klagen  über  die  erdrückende  Steuerlast:  „Die  Franzosenzeiten  waren  schlimm,
aber  die  jetzigen  sind,  wenn  man  alles  Geben  zusammenrechnet,  noch  schlimmer,
und  wenn  es  nicht  unser  lieber  Kurfürst  wäre,  der  ein  Hesse  ist  so  gut  wie
wir,  so  hätte  das  Land  nicht  so  lange  still  geschwiegen.“  Dann  baten  sie
kindlich,  der  Landtag  möge  untersuchen:  was  von  dem  vielen  Gelde,  das
Hessen  ausstehen  hat,  dem  Lande  gehört,  und  wohin  das  viele  Geld,  das
wir  zahlen  müssen,  kommt.“)  Aehnliche  Eingaben  waren  auch  an  den  an—
deren  vier  Strömen  schon  im  Umlauf.  Auch  einige  Offiziere  wendeten
sich  im  Namen  ihrer  Kameraden  an  die  Stände,  um  über  die  widerrechtlich
vorenthaltenen  Gehalte  Bericht  zu  erstatten,  und  selbst  Hänlein  fand  dies
militärisch  unstatthafte  Verfahren  entschuldbar,  da  die  Unglücklichen  wirklich
kaum  mehr  leben  könnten.)

Als  die  Stände  nach  längerer  Vertagung  im  Februar  1816  wieder
zusammentraten,  ließ  ihnen  der  Kurfürst  eine  Verfassung  für  den  neuen
Gesammtstaat  Kurhessen-Fulda  vorlegen.  Ich  bedarf  keiner  Constitution,
sagte  er  dem  preußischen  Gesandten,  aber  ich  will  sie  geben  des  Beispiels
und  der  Folge  wegen.“)  Der  Verfassungsentwurf,  ein  Werk  des  wohlmeinenden
  Ministers  v.  Schmerfeld,  enthielt  manche  heilsame  Bestimmungen,
  nur  das  Eine  nicht,  worauf  hier  Alles  ankam:  die  Absonderung
des  fürstlichen  Hausgutes  von  dem  Staatsvermögen.  In  den  lebhaften
Verhandlungen,  die  sich  nun  entspannen,  erklangen  schon  zuweilen  die  vieldeutigen
  Schlagworte  der  herrschenden  constitutionellen  Doktrin:  man  wollte
sich  „das  Ideal  einer  glücklichen  Regierungsform,  die  englische“  zum  Muster
nehmen,  man  ersetzte  den  Namen  „Landesherrn“  zur  Entrüstung  des  Kurfürsten
  —  durch  den  vernunftrechtlichen  Ausdruck  „Regent"  und  verlangte,
daß  der  Regent  den  Verfassungseid  vor  der  Huldigung  leiste.  Der  beredte
städtische  Abgeordnete  Robert  sprach  viel  von  einem  allgemeinen  Staatsrechte,
  das  dem  Landesrechte  vorgehe.  Indeß  die  meisten  Abänderungsvorschläge
  des  Landtags  lauteten  durchaus  verständig;  und  wenn  er  schließlich
beantragte,  „die  vereinbarte  Constitution“  unter  die  Bürgschaft  von  zwei
deutschen  Mächten  zu  stellen#),  so  war  auch  diese  Forderung  weder  überflüssig,
  einem  solchen  Fürstenhause  gegenüber,  noch  ohne  Vorgang  in  der
Landesgeschichte.  Hatten  doch  einst,  als  der  Vater  des  Kurfürsten  zur
römischen  Kirche  übergetreten  war,  Preußen,  die  Seemächte  und  die  skandinavischen
  Kronen  die  Gewähr  übernommen  für  die  hessische  Assecurationsakte
  und  also  dem  Lande  seinen  kirchlichen  Besitzstand  gesichert.

 

*)  Wünsche  der  Bauern  am  Diemelstrom,  März  1816.
*“)  Hänlein's  Bericht,  22.  Juni  1816.
*?“)  Hänlein's  Bericht,  11.  Jan.  1816.
)  Bemerkungen  der  Stände  zum  Constitutions-Entwurf  nebst  Promemoria  vom
29.  März  und  Adresse  vom  1.  April  1816.
        <pb n="535" />
        Der  Streit  um  das  Landesvermögen.  527

Der  Kurfürst  aber  brauste  wüthend  auf,  da  er  sich  also  im  Vollgenusse
seiner  Souveränität  bedroht  sah.  Er  hatte  erwartet,  die  Stände  würden
das  freie  Geschenk  seiner  Gnade  unbesehen  annehmen;  nun  gab  er  ihnen
sein  besonderes  Mißfallen  zu  erkennen,  weil  „Status  sich  nicht  entsehen
hätten“,  eine  unzulässige  Neigung  zur  Umkehrung  der  alten  Verfassung  an
den  Tag  zu  legen.  „Ein  jeder  unabhängige  Staat  —  hieß  es  weiter  —
und  sei  er  auch  noch  so  mindermächtig,  zählt  es  zu  seiner  Nationalehre,
nicht  zu  gestatten,  daß  fremde  Mächte  sich  in  seine  inneren  Angelegenheiten
mischen,  und  für  S.  K.  Hoheit  ist  es  eine  bittere  Erfahrung,  daß  die
Stände  einen  Zustand  in  dem  kurhessischen  Staate  eintreten  lassen  wollen,
wodurch  dessen  Unabhängigkeit  in  Gefahr  gesetzt  wird.““)  Einigen  Abgeordneten,
  die  von  einer  Vermittlung  des  Königs  von  Preußen  gesprochen
hatten,  drohte  er  persönlich,  er  werde  Jeden,  der  sich  an  das  Ausland  wende,
als  Rebellen  behandeln.

Das  Alles  hätte  sich  noch  ausgleichen  lassen,  aber  ganz  unmöglich  war
die  Verständigung  über  das  Landesvermögen,  welche  der  Landtag  unter
sehr  bescheidenen  Bedingungen  verlangte.  Schroff  und  höhnisch,  offenbar
in  der  Absicht,  die  Dinge  zum  Bruch  zu  treiben,  erklärte  der  landesherrliche
  Commissar  Joh.  Hassenpflug:  was  dem  regierenden  Hause  durch  Erbschaft
  und  Subsidien  zugefallen,  gehöre  dem  Landesherrn  allein.  Es  lag
ein  Fluch  auf  dem  alten  englischen  Blutgelde;  an  dieser  Klippe  scheiterte
schon  der  erste  Versuch  constitutioneller  Ordnung.  Im  Mei  schickte  der
Kurfürst  seine  Stände  unverrichteter  Sache  nach  Hause  und  gönnte  ihnen,
was  in  Hessen  noch  nie  geschehen  war,  nicht  einmal  einen  Landtagsreceß.
Der  Landtag  trennte  sich  unter  feierlicher  Verwahrung  seines  Steuerbewilligungsrechts,
  sowie  der  Ansprüche  des  Landes  auf  das  Staatsvermögen.
  Bald  nachher  wurden  die  beiden  Offiziere,  welche  vor  den  Ständen
das  Wort  geführt  hatten,  ohne  Urtheil  und  Recht  auf  den  Spangenberg
geschickt,  eine  kleine  Bergfeste,  die  in  der  Geschichte  des  deutschen  Kleinstaatenglücks
  seit  Langem  eine  ähnliche  Rolle  spielte  wie  der  Königstein
oder  der  Hohenasperg;  den  untersten  Kerker  dort,  die  Karthause,  hatte
noch  Niemand  lebend  verlassen.  Das  Offizierscorps  aber  war,  aufs
Aeußerste  gebracht,  schon  nahe  daran,  Mann  für  Mann  um  Entlassung  zu
bitten.  Als  der  Kurfürst  dies  erfuhr,  hielt  er  doch  für  gerathen,  die
Gefangenen  frei  zu  geben.)

Im  Uebrigen  regierte  er  fortan  bis  zu  seinem  Tode  wieder  als  absoluter
  Herr  und  konnte  sich  ungestört  die  Freude  gönnen,  durch  Herabsetzung
  der  sämmtlichen  Gehalte  im  Großherzogthum  Fulda  wieder  einige
Tausende  monatlich  für  seine  Cabinetskasse  zu  ersparen.““)  Die  ständische

 

*7)  Schreiben  der  landesherrlichen  Commission  an  die  Stände,  vom  6.  April  1816.
**)  Hänlein's  Bericht,  24.  Juni  1816  ff.
***)  Hänlein's  Bericht,  8.  Juni  1818.
        <pb n="536" />
        528  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Schuldencommission,  welche  als  einziger  Ueberrest  der  alten  Verfassung
noch  fortbestand,  war  völlig  machtlos;  sie  vermochte  nicht  einmal  zu  ver—
hindern,  daß  die  Steuern  gelegentlich  eigenmächtig  erhöht  wurden.  Ein—
fluß  hatte  Niemand,  nur  in  Geldsachen  wurde  Amschel  Rothschild's  be—
währter  Rath  gern  berücksichtigt;  selbst  Hassenpflug's  Macht  reichte  nur
so  weit,  daß  er  seinem  strebsamen  Sohne  Hans  Daniel  die  Anfänge  eines
wechselreichen  Dienstlebens  erleichtern  konnte.  Jedes  Hessen  Wohl  und
Wehe  hing  allein  ab  von  den  unberechenbaren  Tücken  des  greisen  Fürsten,
der  jetzt  kränkelnd  immer  grilliger  und  auffahrender  wurde.  Als  er  seinem
Lande  die  Karlsbader  Beschlüsse  mittheilte,  fügte  er  die  grimmige  Drohung
hinzu:  „Ich  erkläre  hiermit  denjenigen  meiner  Unterthanen,  welcher  der
Theilnahme  an  jenen  aufrührerischen  Verbindungen  schuldig  erklärt  werden
sollte,  des  Namens  eines  Hessens  für  unwürdig,  mithin  für  immer  aus—
gestoßen  aus  der  Mitte  meines  biederen  Volkes  und  der  bürgerlichen  Rechte
in  seinem  Vaterlande  verlustig.“)

Das  Volk  blieb  bei  dem  stillen  Begräbniß  seiner  alten  Verfassung
über  Erwarten  ruhig,  obgleich  die  Stände  in  einer  gedruckten  Denkschrift
über  ihre  geheimen  Verhandlungen  Bericht  erstatteten.  Die  Stadt  Cassel
sprach  dem  scheidenden  Landtage  ihren  Dank  aus,  und  als  der  Kurfürst
im  Jahre  1817  eigenmächtig  ein  Hausgesetz  erließ,  beabsichtigten  einige
Landstände  eine  Rechtsverwahrung  bei  den  deutschen  Großmächten  einzulegen.*),
  Doch  der  Plan  kam  nicht  zur  Ausführung.  Man  hatte  zu
hoffen  verlernt,  und  wo  blieb  auch  die  Zeit  für  politische  Gedanken  in  der
wirthschaftlichen  Noth  dieses  verkümmerten  und  verwahrlosten  Landes?
Wenn  der  Wanderer  zuerst  die  Wälder  und  die  rothen  Felsen  des  Werraoder
  des  Fuldathals  erblickte  mit  dem  glitzernden  Fluß  dazwischen,  oder
die  malerischen  Basaltkuppen  an  der  Eder  und  Schwalm,  dann  meinte
er  hier  den  stillen  Frieden  zu  finden,  der  den  Zauber  aller  dieser  mitteldeutschen
  Hügellandschaften  ausmacht.  In  den  ärmlichen  Dörfern  aber
überraschte  ihn  die  seltsame  Ernsthaftigkeit  der  Menschen;  zumal  in  den
vergrämten  Gesichtern  der  alten  Bauernfrauen,  in  den  strengen  großen
Augen,  die  aus  den  schwarzen  Hauben  hervorblickten,  lag  oft  ein  tragischer
Zug,  der  von  einer  langen  Leidensgeschichte  erzählte.

An  Helden  der  Kunst  und  Wissenschaft  war  dieser  Stamm  nie  sehr
reich,  seine  Stärke  lag  von  jeher  in  der  Tapferkeit  und  dem  unbeugsamen
Rechtsgefühl;  kam  freilich  einmal  die  Kraft  des  Genies  empor,  wie  in  dem
Hause  der  Grimm,  dann  zeigte  sich  auch  die  unverstümmelte  Großheit  des
ursprünglichen  germanischen  Wesens.  So  still  wie  jetzt  war  das  geistige
Leben  des  Landes  doch  kaum  gewesen.  Die  Universität  Marburg  erwarb
sich  damals,  da  sie  rasch  nach  einander  Savigny,  Creuzer,  Tiedemann  ver- 



*)  Ansprache  des  Kurfürsten  an  die  Hessen,  30.  Sept.  1819.
**)  Hänlein's  Bericht,  17.  März  1817.
        <pb n="537" />
        Die  Selbstherrschaft  des  Kurfürsten.  529

loren  hatte,  den  Ruf,  der  ihr  bis  zum  Ende  der  kurfürstlichen  Zeiten  ver—
blieben  ist:  daß  sie  bedeutende  junge  Kräfte  zu  gewinnen  aber  niemals  sie
zu  halten  verstehe.  Noch  ärger  lag  der  bürgerliche  Wohlstand  darnieder.
Kein  anderer  deutscher  Gau  zeigte  noch  so  deutlich  die  Spuren  des  dreißig—
jährigen  Krieges,  keiner  war  so  weit  zurückgekommen  von  der  Behäbigkeit
des  sechzehnten  Jahrhunderts.  Wer  jetzt  in  Fritzlar  den  herrlichen  Re—
naissancebau  des  Nymphäus  betrachtete,  der  wollte  kaum  glauben,  daß
die  Bürger  dieses  verödeten  Ackerstädtchens  sich  jemals  ein  solches  Hochzeits—
haus  hatten  bauen  können.  In  jedem  Bauernhause  arbeiteten  die  Weiber
am  Rocken  und  Webstuhl  um  dem  Bauern  seinen  Hausbedarf  und  viel—
leicht  etwas  Leinwand  für  den  Markt  zu  verschaffen;  aber  ein  irgend
rühriger  Gewerbfleiß  hatte  sich  in  dem  Lande  der  großen  Töpfe  und  des
saueren  Weines,  wie  es  die  Rheinfranken  nannten,  noch  nirgends  ent—
wickelt,  mit  der  einzigen  Ausnahme  Hanaus.  Die  schwachen  Regungen
wirthschaftlicher  Unternehmungslust  wurden  darniedergehalten  durch  ein
veraltetes  Zollsystem,  durch  Binnenmauthen  mitten  im  Kurfürstenthum
und  durch  unzählige  lächerliche  Quälereien:  wie  viele  Jahre  vergingen,
bis  man  das  enge  Stadtthor  in  Gelnhausen,  das  die  große  Leipzig-Frank—
furter  Handelsstraße  versperrte  und  alljährlich  hunderte  von  Fuhrwerken
zum  Umladen  zwang,  endlich  abtrug.  Vierzig  Procent  des  Bodens  waren
Waldland.  Der  Landmann  lebte  in  der  höchsten  Einfachheit.  An  der
Schwalm,  wo  die  größten  Bauernhöfe  des  Landes  lagen,  war  der  Kaffee
noch  ganz  unbekannt  und  der  Covent,  ein  altberüchtigtes  Dünnbier,  der
einzige  Labetrank.

Ueberall  Verfall  und  Armuth;  auch  die  Aasvögel  des  deutschen  Bauernelends,
  die  Wucherjuden,  hatten  sich  längst  in  Schaaren  eingenistet.  Auf
dem  erinnerungsreichen  Marburger  Schlosse,  der  Geburtsstätte  Philipp’'s
des  Großmüthigen,  saßen  die  Eisengefangenen;  die  schöne  Elisabethkirche
drunten,  das  älteste  Werk  deutscher  Gothik,  lag  verschmutzt  und  halb  verfallen,
  und  von  der  staufischen  Kaiserpfalz  auf  der  Kinziginsel  bei  Gelnhausen
  wurden  um  diese  Zeit  die  besterhaltenen  Theile  auf  den  Abbruch
verkauft.  Selbst  für  Cassel  geschah  gar  nichts,  obgleich  sich  doch  sonst  die
Residenz  selbst  in  den  schlecht  regierten  deutschen  Kleinstaaten  der  landesfürstlichen
  Gnade  zu  erfreuen  pflegte.  In  seinen  jungen  Jahren  hatte
der  Kurfürst  noch  einige  Badeorte  mit  Anlagen  geschmückt  und  den  Park
der  Wilhelmshöhe  durch  die  lächerliche  Geschmacklosigkeit  seiner  Löwenburg
verschönert;  jetzt  meinte  er  genug  zu  thun,  wenn  er  das  Standbild  Napoleon's
  vom  Königsplatze  entfernte  und  dafür  den  menschenverkaufenden
alten  pater  patriae  wieder  auf  dem  Friedrichsplatze  aufstellen  ließ.  In
den  fünfzig  Jahren  bis  zum  Einzug  der  Preußen  blieb  Cassel  fast  völlig
unverändert,  die  Kunstsammlungen  geschlossen,  Alles  so  todt  und  öde,  daß
die  Göttinger  Studenten,  wenn  sie  herüber  kamen,  am  hellen  Mittag  das
sechsfache  Echo  auf  dem  runden  Königsplatze  wecken  konnten.  Nur  zu

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  Ul.  34
        <pb n="538" />
        530  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Ehren  seiner  ersehnten  und  doch  niemals  errungenen  Kattenkönigskrone
begann  der  Kurfürst  noch  den  Bau  der  Kattenburg  —  mit  ungeheuerem
Aufwande,  der  zuweilen  in  einer  Woche  bis  auf  10,000  Thlr.  stieg;  das
riesige,  wie  für  ein  Kaisergeschlecht  bestimmte  Schloß  wurde  aber  im  Lande
als  ein  widerwärtiges  Denkmal  kleinfürstlicher  Selbstüberhebung  mit  Un—
muth  betrachtet.

Wenige  Tage  vor  dem  Tode  des  Kurfürsten  hielt  ihm  ein  aus  Hessen
gebürtiger  preußischer  Beamter  seine  Frevel  vor,  mit  einem  schonungslosen
Freimuthe,  der  an  den  kleinen  Höfen  unfaßbar  schien.  Es  war  Motz,  damals
Präsident  in  Erfurt.  Der  hatte  sich  für  seinen  Oheim,  einen  alten,  will—
kürlich  der  Pension  beraubten  General,  verwendet,  und  als  er  die  übliche
Antwort  empfing,  die  sieben  Jahre  der  westphälischen  Herrschaft  würden
nicht  anerkannt,  da  scheute  er  sich  nicht,  dem  alten  Herrn  den  Namen  des
Siebenschläfers,  der  im  Lande  überall  umlief,  ins  Gesicht  zu  schleudern.
Die  Unterthanen  und  die  Diener  des  Kurfürsten,  so  schrieb  er,  wären  sehr
glücklich  zu  preisen,  wenn  sie  dasselbe  von  sich  sagen  könnten,  „wenn  sie
mit  Frau  und  Kindern  in  einen  siebenjährigen  Schlaf  verfallen  und  auf
diese  Weise  nur  zu  neuen  Dienstleistungen  für  Ew.  K.  Hoheit  erstarkt,  unter
den  veränderten  Verhältnissen  hätten  wieder  erwachen  können".  Dann
fuhr  er  fort:  „Ew.  K.  H.  sind  reich,  Ihre  Diener  und  Unterthanen  arm“
und  forderte  den  alten  Sünder  auf,  noch  am  Abend  seines  Lebens  einen
würdigen  Gebrauch  zu  machen  von  seinen  reichen  Glücksgütern  und  die
Noth  des  treuen  Hessenvolks  zu  lindern,  bevor  er  erscheinen  müsse  „vor
dem  Herrn  über  uns  Alle,  der  auch  den  Mächtigen  der  Erde  den  Stuhl
bereitet“.  )  So  urtheilte  der  größte  politische  Kopf,  den  Kurhessen  zur  Zeit
besaß,  über  das  Treiben  dieses  Fürsten.  Als  Wilhelm  I.  bald  nachher,  im
Februar  1821,  starb,  fand  sich  in  seinem  Nachlaß  ein  politisches  Testament,
das  den  Thronfolger  ermahnte,  immerdar  als  ein  wahrer  Selbstherrscher
zu  regieren.  —

Die  Mahnung  war  kaum  nöthig.  Noch  fester  als  bisher  verketteten
sich  unter  der  neuen  Regierung  die  Schicksale  des  Landes  mit  den  persönlichen
  Verhältnissen  des  Fürstenhauses.  Kurfürst  Wilhelm  II.  war  von
Natur  weder  dumm  noch  bösartig,  aber  schlecht  erzogen,  ohne  Sinn  für
geistiges  Leben,  unfähig  sein  wildes  Blut  zu  zügeln,  ein  gewöhnlicher  Lebemann
  und  Paradesoldat.  Nun  wollte  sein  Unstern,  daß  er  noch  bei  Lebzeiten
  des  Vaters  unter  die  Herrschaft  eines  gemeinen  Weibes,  Emilie
Ortlöpp  aus  Berlin,  gerieth  und  um  ihretwillen  seine  edle  Gemahlin
Auguste,  eine  Schwester  des  Königs  von  Preußen  roh  beleidigte.  Mit  seiner
Thronbesteigung  begann  ein  Dirnenregiment,  beispiellos  in  der  Geschichte
des  neuen  Jahrhunderts.  Kaum  hatte  ein  prunkender  Leichenzug,  der
schwarze  Ritter  des  Hauses  Hessen  voran,  den  Sarg  des  alten  Herrn  auf

 

*)  Motz  an  Kurfürst  Wilhelm,  22.  Jan.  1821.  S.  Beilage  14.
        <pb n="539" />
        Kurfürst  Wilhelm  II.  531

die  Löwenburg  hinaufgeführt,  so  erfolgte  die  erste  befreiende  That  der  neuen
Regierung,  das  Abschneiden  der  Zöpfe.  Das  Land  frohlockte;  zu  hunderten
lagen  die  Symbole  der  schlimmen  alten  Zeit,  ein  Spiel  der  Gassenbuben,
auf  dem  Pflaster  und  in  den  Rinnsteinen  der  Hauptstadt.  Ebenso  freudig
berührte  die  Nachricht,  daß  der  Bau  der  Kattenburg  eingestellt  sei;  das
anspruchsvolle  Gebäude  blieb  fortan,  so  lange  der  Kurstaat  bestand,  als
eine  unheimliche  Ruine  liegen,  Bettler  und  Landstreicher  suchten  Nachts  ein
Obdach  unter  den  hohen  Gewölben.  Noch  im  selben  Jahre  erschien  eine
vom  Ministerialrath  Krafft  entworfene  Verwaltungsorganisation,  welche  das
Ländchen,  nach  der  prahlerischen  Weise  der  deutschen  Kleinstaaten,  in  vier
Provinzen  eintheilte,  vier  Regierungen,  vier  Finanzdirektionen  und  außerdem
  noch  eine  besondere  schaumburgische  Regierungsbehörde  über  eine  Bevölkerung
  von  600,000  Seelen  stellte.  Trotz  ihrer  Kostspieligkeit  war  die  neue,
dem  Muster  Preußens  nachgebildete  Ordnung  immerhin  besser  als  die  alte,
heilsam  insbesondere  die  scharfe  Trennung  von  Verwaltung  und  Rechtspflege.

Aber  mit  diesen  Reformen  gingen  die  löblichen  Thaten  Wilhelm's  II.
zu  Ende.  Noch  während  der  Huldigung  zog  die  Ortlöpp  mit  ihren  Kindern
  in  den  Palast  ihres  Liebhabers  ein")  und  genoß  nunmehr,  zur
Gräfin  Reichenbach  erhoben,  alle  Rechte  einer  kurfürstlichen  Gemahlin.  Die
Einberufung  des  Landtags  unterblieb,  obgleich  die  Ritterschaft  mehrmals
darum  mahnte.  Im  Genusse  der  unbeschränkten  Selbstherrschaft  und  im
Verkehre  mit  dem  verworfenen  Gesindel,  das  sich  an  die  Reichenbach  anhing,
verwilderte  der  Kurfürst  bald  gänzlich;  thierisch  ward  sein  Jähzorn,  Niemand
  war  vor  seinen  Mißhandlungen  sicher,  wenn  er  sich  nicht  das  Herz
faßte,  dem  furchtsamen  Wütherich  selber  mit  der  Faust  zu  antworten.  Bald
kam  es  so  weit,  daß  der  Landesvater  beständig  eine  Peitsche  im  Wagen
bei  sich  führte,  und  man  war  schon  froh,  wenn  auf  seinen  Reisen  durchs
Land  weiter  nichts  vorfiel  als  „einige  an  verschiedene  Postmeister  höchsteigenhändig
  ausgetheilte  Kantschuhiebe“.  7')  Die  Reichenbach  selber  mußte
auf  ihrer  Hut  sein,  und  sie  wußte  sich  zu  helfen:  wenn  er  sie  angriff,
dann  warf  sie  mit  theuren  Vasen  und  Tassen  so  lange  um  sich,  bis  der
Wüithende  die  Kostspieligkeit  dieser  Wurfgeschosse  zu  bemerken  begann  und
die  Habsucht  den  Zorn  besiegte.  Sobald  ein  solcher  Auftritt  überstanden
war,  konnte  sie  von  ihrem  Geliebten  Alles  erreichen.  An  ihrer  Gunst  sonnte
sich  ihr  Bruder,  ein  vollendeter  Taugenichts,  dem  der  Kurfürst  zum  Entsetzen
  seiner  Ritterschaft  den  Namen  der  ausgestorbenen  Freiherren  Heyer
von  Rosenfeld  verlieh.  Auch  die  altbefreundeten  Rothschild's  sahen  ihren
Weizen  blühen,  da  der  Sohn  vom  Vater  nur  die  Habgier,  nicht  den  Geiz
geerbt  hatte  und  trotz  seiner  Schätze  immer  freundlicher  Aushilfe  bedurfte,
die  sein  Vermögensverwalter  Finanzrath  Deines  bei  dem  Frankfurter
Hause  gewandt  zu  vermitteln  wußte.

*)  Hänlein's  Bericht,  1.  März  1821.
*  F)  So  Hänlein,  21.  Aug.  1824.
        <pb n="540" />
        532  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Dem  jungen  Hänlein,  der  jetzt  den  Gesandtschaftsposten  seines  verstorbenen
  Vaters  bekleidete,  versicherte  der  Kurfürst  oft,  und  unzweifelhaft
ehrlich,  daß  er  sich  ganz  an  Preußen  anschließen  wolle.  Doch  da  König
Friedrich  Wilhelm  nicht  umhin  konnte,  zu  Gunsten  seiner  mißhandelten
Schwester,  der  Kurfürstin,  und  ihres  jungen  Sohnes  sein  Fürwort  einzulegen,
  so  nahm  der  Streit  zwischen  den  beiden  verwandten  Höfen  kein
Ende.  Einmal  kam  es  zum  Bruch:  als  der  Kurfürst  seine  Schwester,
die  kranke  Herzogin  von  Bernburg,  bei  Nacht  und  Nebel  aus  Bonn  hatte
entführen  und  nach  Hanau  bringen  lassen.  Er  behauptete,  die  Unglückliche
  sei  geisteskrank;  erwiesen  ist  nur,  daß  seit  jener  Entführung  die  Krankheit
  sich  unverkennbar  zeigte.  Damals  wurde  Hänlein  abberufen  und
durfte  erst  nach  Monaten  zurückkehren,  nachdem  der  Kurfürst  wegen  der
Verletzung  des  preußischen  Gebiets  Abbitte  geleistet  hatte.)  In  den  besser
regierten  deutschen  Territorien  ermöglichte  die  Enge  der  Verhältnisse  den
einzigen  Vorzug  der  Kleinstaaterei,  die  wohlwollende  Berücksichtigung  der
persönlichen  und  örtlichen  Interessen:  in  Hessen  bewirkte  sie  ein  System
persönlicher  Verfolgung.  Die  Reichenbach  kannte  Jeden,  und  Jedermanns
Schicksal  richtete  sich  nach  seiner  Stellung  zu  diesem  Weibe.  An  einem
Sommerabend  des  Jahres  1823  kam  der  Kurfürst  plötzlich  von  der  Wilhelmshöhe
  nach  Cassel  herabgesprengt,  ließ  Allarm  schlagen  und  die  Garnison
auf  dem  Friedrichsplatze  antreten;  dann  wurden  Hauptmann  Radovwitz
vom  Generalstabe  und  drei  andere  Offiziere  in  kleine  Garnisonen  verwiesen
mit  dem  Befehle  augenblicklich  abzureisen.“')  Die  Verbannten  waren
sämmtlich  Freunde  des  Kurprinzen  und  hatten  ihre  Meinung  über  die
Reichenbach  nicht  verhehlt;  Radowitz  fand  nachher  durch  die  Gunst  des
Prinzen  August  eine  neue,  reichere  Thätigkeit  in  Preußen.  Als  Heyer
v.  Rosenfeld  in  Folge  eines  schmutzigen  Liebeshandels  von  einem  Offizier
gefordert  wurde,  erließ  der  Kurfürst,  um  dies  theure  Leben  zu  schützen,  sofort
ein  Gesetz,  das  den  Zweikampf  mit  der  Strafe  des  Mordes,  die  Forderung
mit  anderen  entehrenden  Strafen  bedrohte.  Besonders  gefürchtet  waren
die  Zeiten  des  Wochenbetts  der  Reichenbach,  die  in  jedem  Jahre  wiederzukehren
  pflegten;  dann  hatte  der  Kurfürst  nichts  zu  thun,  überfiel  Abends
die  Behörden  in  ihren  Diensträumen,  schrieb  die  Fehlenden  auf,  ließ  seine
üble  Laune  an  Jedem  aus,  der  ihm  in  die  Hände  lief.

Aber  was  wollte  dies  sagen  neben  der  erschütternden  Familientragödie
im  fürstlichen  Hause?  Die  Kurfürstin  war  lange  auf  Reisen  und  schloß
endlich  mit  ihrem  Gatten  einen  Vertrag,  der  ihr  einen  eigenen  Hofhalt
sicherte.  Der  Kurprinz  hielt  standhaft  zu  seiner  Mutter;  er  hatte  sich  zugeschworen
  die  Feste  der  Reichenbach  niemals  zu  besuchen  und  blieb  dabei,
obgleich  die  Hoftheologen  seines  Vaters  ihm  die  Unverbindlichkeit  des

 

*)  Hänlein's  Berichte,  28.  Febr.  1822  ff.
*“)  Hänlein's  Bericht,  14.  Juni  1823.
        <pb n="541" />
        Das  Regiment  der  Reichenbach.  533

Schwures  zu  erweisen  suchten.  Als  er  nun  einst  (1822)  mit  einem  ver—
trauten  Diener  auf  einem  öffentlichen  Maskenball  erschien,  Beide  etwa
gleich  gewachsen  und  mit  gleichen  Dominos  bekleidet,  da  bot  eine  unbekannte
Maske  dem  Diener  ein  Glas  Grog  an;  der  Mann  nahm,  trank  und  starb
gleich  darauf,  offenbar  vergiftet.  Der  Kurfürst,  der  den  Prinzen  auf  seine
Weise  zärtlich  liebte,  verlangte  sofort  die  strengste  Untersuchung,  und  seine
Polizei  besaß  die  Mittel  dazu:  sie  befahl  einfach,  daß  Jeder,  der  auf
jenem  Balle  zugegen  gewesen,  sich  binnen  achtundvierzig  Stunden  melden
sollte,  widrigenfalls  werde  er  als  des  Mordes  verdächtig  in  Untersuchungshaft
  genommen..))  Trotzdem  blieb  der  unheimliche  Vorfall  völlig  dunkel.
Das  Volk  ließ  sich  den  Glauben  nicht  nehmen,  daß  der  Streich  von  dem
Kreise  der  Reichenbach  ausgegangen  sei.  Und  welche  Aussichten  für  das
Land,  wenn  dieser  unglückliche  Prinz  dereinst  zur  Regierung  gelangte,  der
thöricht  erzogen,  mißtrauisch  und  menschenscheu,  in  der  Jugend  schon
Roheiten  jeglicher  Art,  Ehebruch  und  Meuchelmord  dicht  vor  Augen  gesehen
hatte!  Nach  der  argwöhnischen  Weise  der  Despoten  hatte  sich  der  Kurfürst
schon  oft  bedroht  geglaubt  und  einmal  als  er  einen  Vergiftungsversuch
vermuthete,  seine  Leibköche  in  feierlicher  Untersuchung  dreiundzwanzig  Eide
schwören  lassen;  da  erhielt  er,  seit  1823,  eine  Reihe  räthselhafter  Briefe,
die  ihm  den  Tod  androhten  falls  er  von  der  Reichenbach  nicht  lasse.  Alsbald
  ward  das  ganze  Land  beunruhigt,  eine  Menge  von  Verhaftungen
vorgenommen;  eine  „kurfürstliche,  zur  Entdeckung  der  gegen  S.  K.  Hoheit
ausgestoßenen  Drohungen  eingesetzte  Commission“  versprach  dem  Entdecker
des  Frevels  hohe  Belohnungen.  Zuletzt  blieb  der  Verdacht  auf  dem  allgemein
  verhaßten  Ober-Polizeidirektor  Manger  selbst  haften.  Man  setzte
ihn  auf  den  Spangenberg,  er  gestand  aber  nur  zu,  daß  er  bei  den  Nachforschungen
  seiner  Pflicht  nicht  gerecht  geworden  sei,  weil  sich  die  letzten
Spuren  in  unnahbare  Regionen  verloren  hätten.  Manger  wurde  zu
fünfjähriger  Festungsstrafe  verurtheilt,  die  der  Kurfürst  in  lebenslängliche
Haft  verwandelte;  doch  auch  diese  Sache  blieb  unaufgeklärt.

Das  treue  Land  fühlte  sich  wie  verrathen  und  verkauft.  Liberale
Ideen  fanden  in  Hessen  vorerst  nur  vereinzelte  Anhänger;  eine  Schrift
des  Anwalts  Martin,  die  an  die  Berufung  des  Landtags  erinnerte,
verhallte  ungehört.  Aber  das  Gewissen  des  Volks  forderte  sein  Recht.
Ueberall  wo  die  geliebte  Kurfürstin  sich  zeigte  wurde  sie  geehrt  mit  Huldigungen,
  die  ihre  Spitze  gegen  die  Reichenbach  richteten;  die  Marburger
widmeten  „der  naturliebenden  Fürstin“  einen  Obelisken  auf  der  Augustenruh
  hoch  über  der  Lahn.  Zuweilen  brach  der  verhaltene  Grimm  durch.
Als  sich  nach  dem  Tode  von  Manger's  Bruder  herausstellte,  der  Verstorbene
  habe  als  Betrüger  und  Selbstmörder  geendet,  da  wendete  sich  die
Casseler  Bürgerschaft  an  die  Gerichte  und  erzwang,  daß  der  geschändete

 

*)  Bekanntmachung  der  kurfürstl.  Ober-Polizeidirektion,  Cassel  5.  Febr.  1822.
        <pb n="542" />
        534  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

bürgerliche  Leichenwagen  vernichtet,  der  Leichnam  ausgegraben  und  hinter
der  Stadtmauer  verscharrt  wurde.')  Die  beiden  ehrenwerthen  Minister
Witzleben  und  Krafft  forderten  endlich  angeekelt  ihre  Entlassung.  Nun
blieben  nur  noch  Minister  Schminke,  ein  bequemer  Schlemmer,  und  der
zum  Freiherrn  v.  Meysenbug  erhobene  Cabinetsrath  Rivalier,  der  zuweilen
  einmal  eine  Gewaltthat  verhinderte,  aber  auch  nur  ein  gefügiger
Hofmann  war.  Neue  widerrechtliche  Steuern,  Taxen  und  Polizeistrafen
sollten  die  leeren  Staatskassen  füllen.  Sogar  die  Wachsbilder  seiner
Ahnen  im  Casseler  Museum  ließ  der  Kurfürst  einschmelzen  um  den  Preis
des  Wachses  einzustreichen.  Sein  Hausvermögen  legte  er  theils  in  ausländischen
  Capitalien  an,  theils  in  böhmischen  Landgütern  für  die  Kinder
der  Reichenbach.

Dem  bedrückten  und  vernachlässigten  kleinen  Manne  versperrte  der
thörichte  Zollkrieg  gegen  Preußen  auch  noch  den  nachbarlichen  Verkehr.
Die  Unzufriedenheit  war  allgemein,  Schmuggel  und  Wilddieberei  nahmen
überhand.  Das  letzte  Bollwerk  gegen  die  Willkür  bildeten  die  Gerichte,  die  in
dieser  argen  Zeit  ihren  guten  Ruf  abermals  bewährten.  Wie  einst  Gerichtsrath
  Pfeiffer  noch  unter  dem  alten  Kurfürsten  für  die  Domänenkäufer  eingetreten
  war,  so  widerlegten  jetzt  der  wackere  Präsident  Wiederhold  und  das
Casseler  Oberappellationsgericht  durch  die  That  das  liberale  Vorurtheil,
das  eine  freie  Rechtspflege  in  höfischer  Luft  nicht  für  möglich  hält;  wo  sie
nur  konnten,  nahmen  sie  sich  des  guten  Rechts  der  Beamten,  der  Staatsgläubiger,
  der  Steuerzahler  an,  doch  ihre  Macht  reichte  nicht  weit.  Die
zwecklose  Nichtigkeit  des  politischen  Lebens  hatte  der  hessische  Kurstaat  mit
allen  deutschen  Kleinstaaten  gemein;  eigenthümlich  war  ihm  eine  gewissenlose
  Tyrannei,  die  von  der  wohlmeinenden  Beschränktheit  der  meisten
andern  deutschen  Höfe  häßlich  abstach  und  fast  an  Neapel  oder  Modena
erinnerte.  Noch  unaufhaltsamer  als  Sachsen  trieb  dieser  Staat  einer
gewaltsamen  Erschütterung  entgegen.  —

 

Kurhessen  litt  unter  der  Willkür  seiner  Fürsten;  die  kaum  minder
krankhaften  Zustände  des  Königreichs  Hannover  entsprangen  dem  entgegengesetzten
  Grunde,  der  Schwäche  der  monarchischen  Gewalt.  Ungeheure
  Schicksalswechsel,  wie  sie  nur  Deutschlands  Geschichte  kennt,  waren
über  dies,  niedersächsische  Gebiet  dahingegangen,  bis  es  nach  langer  Ohnmacht
  einen  Theil  seiner  historischen  Machtstellung  zurückerlangt  hatte.
Mit  diesem  zähen  niederdeutschen  Sonderleben  hatten  einst  Römer  und
Karolinger  in  endlosen  Kriegen  gerungen;  an  ihm  fand  die  nationale
Monarchie  ihren  starken  Rückhalt  so  lange  sie  in  sächsischen  Händen  blieb,

 

*)  Hänlein's  Bericht,  3.  Okt.  1824.
        <pb n="543" />
        Anfänge  der  welfischen  Macht.  535

und  ihren  trotzigsten  Feind  seit  sie  an  die  Süddeutschen  überging.  Den
Saliern  wie  den  Staufern  wurden  die  Vorlande  des  Harzes  das  Land
des  Schicksals.  Zweimal,  zu  Canossa  und  Legnano,  warf  der  Trotz  der
Sachsen  das  Kaiserthum  vor  dem  Papstthum  in  den  Staub.  Seit  das
Haus  Este  mit  dem  reichen  Erbe  der  alten  Welfen  das  sächsische  Herzog—
thum  vereinigte,  diente  der  Name  dieses  neuen  Welfengeschlechts  diesseits
und  jenseits  der  Alpen  allen  Feinden  des  Kaiserthums  zum  Feldgeschrei.
Vom  Hochgebirge  bis  zu  beiden  Meeren  reichte  das  Gebiet  Heinrich's  des
Löwen,  die  mächtigste  Territorialstaatsbildung,  welche  unser  Mittelalter
vor  dem  Staate  des  Deutschen  Ordens  sah,  und  lange  schien  es  zweifel—
haft,  ob  der  Kaiseraar  auf  der  Pfalz  zu  Goslar  das  Feld  behaupten
werde  oder  der  Löwe  des  gewaltigen  Slawenbesiegers  auf  dem  Braun—
schweiger  Burgplatze.  Mit  dem  Sturze  Heinrich's  des  Löwen  ging  auch
die  alte  glorreiche  Herzogswürde  der  Liudolfinger  und  Billinger  zu  Grunde,
weil  der  Bestand  dieses  übermächtigen  Stammesstaates  sich  mit  dem  An—
sehen  der  Reichsgewalt  nicht  vertrug.  Das  weiße  Sachsenroß  ward  zer—
fleischt,  und  nachdem  die  Welfen  noch  ein  Menschenalter  hindurch  wider—
strebt,  einmal  sogar  auf  kurze  Zeit  die  Kaiserkrone  an  ihr  Haus  gebracht
hatten,  unterwarf  sich  endlich  des  Löwen  Enkel,  Otto  das  Kind  dem  Spruche
von  Kaiser  und  Reich  und  empfing  ein  kleines  Bruchstück  der  Erbschaft
seines  Ahnherrn,  die  Lande  Braunschweig  und  Lüneburg  als  Lehen  des
Reichs  aus  der  Hand  des  Staufers  Friedrich's  II.  zurück  (1235).
Seitdem  versank  das  gedemüthigte  stolze  Haus  ebenso  schnell,  wie
späterhin  die  Ernestiner  nach  ihrem  Sturze,  in  die  Armseligkeit  des  deutschen
  Kleinlebens;  von  dem  großen  Ehrgeiz  der  Ahnen  blieb  nichts  übrig
als  ein  harter  Eigensinn,  der  sich  in  häßlichen  Bruderzwist  entlud  und
die  geretteten  Trümmer  alter  Macht  durch  beharrlich  wiederholte  Theilungen
  schwächte.  Bald  war  kaum  ein  namhafter  Ort  mehr  im  Lande,
der  nicht  einem  Flugsandsgebilde  dieser  nur  im  Wechsel  beständigen  dynastischen
  Politik  einmal  zum  Herrschersitze  gedient  hätte;  in  Münden  und
Neustadt  am  Rübenberge,  in  Calenberg  und  Hertzberg,  in  Harburg,  Gifhorn,
  Dannenberg,  in  Celle  und  Hannover,  in  Wolfenbüttel,  Bevern  und
Braunschweig  hausten  nach  und  neben  einander  die  ungezählten  älteren,
mittleren  und  jüngeren  Linien  des  Welfenhauses.  Unter  der  zersplitterten
landesfürstlichen  Gewalt  hatte  die  ständische  Libertät  gute  Tage,  sie  errang
sich  durch  die  Lüneburger  Friedenssate  sogar  das  Recht  des  bewaffneten
Widerstandes.  Da  die  reichen  Städte  Lüneburg,  Göttingen,  Braunschweig,
denen  die  Welfen  einst  als  Nachbarn  der  städtelosen  Askanier  einen  guten
Theil  ihrer  Macht  verdankt  hatten,  durch  Kriegsnoth  und  die  Veränderung
  der  Handelswege  bald  herabkamen,  so  blieb  der  Macht  des  Adels
nirgends  mehr  ein  Gegengewicht;  hält  unser  Herr,  so  halten  wir  auch,
sagte  der  Edelmann  trotzig.  Die  Reformation  fand  das  welfische  Geschlecht
in  vier  Linien  zertheilt,  zwei  hielten  zur  alten  Kirche,  zwei  wendeten  sich
        <pb n="544" />
        536  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

der  neuen  Lehre  zu;  Ernst  von  Lüneburg  gesellte  seinen  Namen  zu  der
erlauchten  Schaar  der  Bekennerfürsten  des  Evangeliums,  aber  in  den
Entscheidungskämpfen  der  Zeit  vermochte  das  zerspaltene  Haus  wenig  auszurichten.
  Auch  nachdem  die  lutherische  Lehre  in  allen  welfischen  Landen
zur  Herrschaft  gelangt  war,  überraschte  der  dreißigjährige  Krieg  die  Welfen
wieder  in  rathloser  Zwietracht;  hin  und  her  geschleudert  zwischen  den
Parteien,  liefen  sie  Gefahr,  ihr  Stammland  an  die  Condottieri  der  katholischen
  Liga  zu  verlieren  oder  ganz  in  die  Botmäßigkeit  Schwedens  zu
gerathen.

Inmitten  dieser  Bedrängniß  begann  das  Fürstengeschlecht  sich  endlich
wieder  aufzuraffen.  In  Herzog  Georg  erstand  der  neuen  calenbergischen
Linie  ein  kluger  Stammhalter,  der  sein  Land  beisammen  hielt  und  Hannover
  zur  bleibenden  Hauptstadt  erhob.  Wie  in  allen  großen  deutschen
Fürstengeschlechtern  so  ward  auch  im  welfischen  Hause  durch  ein  seltsames
Spiel  des  Schicksals  der  jüngeren  Linie  die  größere  Macht  beschieden.  Auf
dem  Westphälischen  Friedenscongresse  stritt  der  welfische  Kanzler  Lampadius,
  mit  Brandenburg  vereint,  tapfer  für  die  unbedingte  Gleichberechtigung
  der  drei  Bekenntnisse.  Fortan  hob  sich  das  Ansehen  des  Geschlechts.
Seine  Fürsten  trieben  im  Reiche  gemeinsam  eine  vorsichtige  Hauspolitik,
die  sich  glatt  zwischen  Brandenburg  und  Schweden,  Oesterreich  und  Frankreich
  hindurchwand  und  immer  bemüht  war  „keine  Ombrage  zu  geben“.
Zugleich  erstarkte  die  fürstliche  Gewalt  im  Innern  und  deckte  sich  durch
ein  stehendes  Heer.  Ernst  August,  der  letzte  Welfe,  der  noch  etwas  von
der  staatsmännischen  Kühnheit  Heinrich's  des  Löwen  geerbt  hatte,  erwarb
sodann  den  Kurhut,  sicherte  das  Erbfolgerecht  des  Erstgeborenen  und  bereitete
  durch  ein  gewandtes  diplomatisches  Spiel  die  neue  Zeit  des  Glanzes
vor,  welche  unter  seinem  Nachfolger  dem  welfischen  Hause  aufgehen  sollte.
Ueber  die  Schultern  von  vierundfünfzig  näheren  Verwandten  hinweg  bestieg
Georg  I.  den  Thron  der  Stuarts,  und  fast  gleichzeitig  ward  sein  deutscher
Kurstaat  abgerundet,  das  Haus  Lüneburg  mit  dem  Calenbergischen  vereinigt,
  das  wichtige  Küstenland  Bremen  und  Verden  aus  dem  Schiffbruch
der  schwedisch-deutschen  Großmacht  für  Kurhannover  erworben.

Mit  stolzer  Freude  verfolgte  das  hannoversche  Volk  das  Wiederaufsteigen
  seines  Fürstenhauses.  Niemand  bemerkte,  wie  wenig  dies  revolutionäre
  Schattenkönigthum  von  Parlamentes  Gnaden  bedeutete,  noch  welche
klägliche  Rolle  die  erbliche  Mittelmäßigkeit  der  vier  George  in  den  Kämpfen
der  britischen  Adelsparteien  spielte.  Da  die  englische  Aristokratie  die  äußere
Würde  der  Krone  klug  zu  schonen  wußte,  und  die  Bevölkerung  der  kleinen
deutschen  Territorien  überhaupt  noch  keinen  Staat  kannte,  sondern  nur
Land  und  Leute  fürstlicher  Geschlechter,  so  wähnten  die  Hannoveraner  alles
Ernstes,  Englands  Macht  sei  die  Macht  des  welfischen  Hauses.  Die  deutschen
  Großbritannier  fühlten  sich  mit  dem  Inselvolke  durch  gemeinsame
Unterthanenschaft  verbunden,  sie  sonnten  sich  behaglich  an  dem  Glanze
        <pb n="545" />
        England  und  Hannover.  537

britischer  Freiheit  und  Größe,  sie  sangen  das  Rule  Britannia  wie  ein
hannoverisches  Nationallied  und  widmeten  dem  mächtigen  Schwestervolke
eine  brünstige  Verehrung,  welche  von  drüben  nur  mit  insularischem  Hochmuth
  erwidert  wurde.  Selbst  der  Schwabe  Spittler,  zu  seiner  Zeit  der
freieste  Geist  unter  allen  politischen  Denkern  Deutschlands,  konnte  sich,
als  er  in  Göttingen  lebte,  der  landläufigen  Selbsttäuschung  nicht  entziehen;
er  fand,  für  die  welfische  Macht  bleibe  heute  nichts  mehr  zu  wünschen  übrig
als  daß  sie  dauere,  und  sagte  zufrieden:  „Wir  sind  ja  hier  so  gern  Halb-Engländer,
  und  gewiß  nicht  bloß  in  Kleidung,  Sitte  und  Mode,  sondern
auch  im  Charakter.“

So  wurde  Kurhannover  neben  Baiern  und  Kursachsen  eine  der  drei
Hochburgen  des  deutschen  politischen  Particularismus.  In  Baiern  erschien
die  particularistische  Gesinnung  naiv  und  naturwüchsig,  in  Obersachsen
gehässig  und  bitter,  in  Hannover  steif  und  dünkelhaft.  Der  alte  Sondergeist
  der  Niedersachsen  und  die  unvergessenen  Erinnerungen  aus  den  fernen
Zeiten  altwelfischer  Größe  verschwisterten  sich  mit  dem  neuen  großbritannischen
  Selbstgefühle,  und  nach  deutschem  Brauche  fanden  sich  auch  bald
gelehrte  Systematiker,  welche  den  englischen  Parlamentarismus  mit  der
kurhannoverschen  Adelsoligarchie  unter  eine  gemeinsame  Formel  brachten,
an  der  Themse  wie  an  der  Leine  überall  denselben  Segen  „welfischer
Freiheit“  entdeckten.  Mit  dem  ganzen  Stolze  seines  Englands  blickte  der
kurhannoversche  Beamte  herab  auf  die  armen  Teufel,  die  nur  Deutsche
waren,  und  behandelte  die  hessischen  Nachbarn  so  herablassend,  als  ob
sein  Kurfürst,  und  nicht  das  englische  Parlament,  dem  Casseler  Landgrafen
die  Truppen  bezahlte.

Unterthänige  Federn  erinnerten  gern  an  die  Freundschaft,  welche  schon
vor  Jahrhunderten  zwischen  dem  Welfenhause  und  der  englischen  Krone
bestanden  hatte.  Aber  wie  anders,  Macht  gegen  Macht,  waren  einst
Heinrich  der  Löwe  und  Kaiser  Otto  IV.  dem  Insellande  gegenübergetreten.
Jetzt  war  der  deutsche  Welfenstaat  nur  ein  bescheidenes  Nebenland  des
britischen  Weltreichs,  beständig  mißbraucht  von  dem  stärkeren  Genossen.  In
der  Hitze  des  Streits  eiferten  die  Redner  des  Parlaments  zuweilen  wider
den  hannoverschen  Einfluß  und  wünschten  dies  Land  des  Unheils  im  Meere
versinken  zu  sehen;  der  Abscheu  vor  allem  ausländischen  Wesen  lag  den
Briten  so  tief  im  Blute,  daß  sie  den  Welfen  ihre  deutsche  Abstammung
erst  in  der  fünften  Generation  ganz  verziehen.  Als  aber  Lord  Castlereagh
nach  den  napoleonischen  Kriegen  die  Summe  zog  aus  den  Erfahrungen
des  ersten  Jahrhunderts  englischer  Welfenherrschaft,  da  mußte  er  selber
ehrlich  bekennen,  Hannover  habe  durch  die  Verbindung  mit  Großbritannien
mehr  gelitten  als  gewonnen.  Eine  Ausbeutung,  wie  sie  Kursachsen  zu
Gunsten  Polens  erlitt,  ward  von  den  drei  ersten  Georgen  freilich  nie  versucht;
  während  ihr  englischer  Hofhalt  durch  die  Bestechung  der  Parlamentsmitglieder
  beständig  in  Noth  gerieth  und  das  Haus  der  Gemeinen  mehr-
        <pb n="546" />
        538  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

mals  um  die  Bezahlung  seiner  Schulden  bitten  mußte,  sendeten  sie  als
gute  Hausväter  beträchtliche  Summen  in  die  Kammerkasse  und  das  Kriegs—
gewölbe  ihrer  Heimath  hinüber.  Um  so  schwerer  wog  der  Blutzoll,  den
das  deutsche  Stammland  für  die  englische  Krone  seiner  Kurfürsten  zahlte.
Hannover  lieferte  den  drei  Königreichen  den  besten  Theil  ihrer  Festlands—
heere,  bald  gegen  Sold,  bald  aus  eigenen  Mitteln.  In  jedem  Colonial—
kriege  richtete  Frankreich  seine  Waffen  gegen  die  einzige  verwundbare  Stelle
des  Inselreichs;  die  englische  Handelspolitik  aber  konnte  ihre  überseeischen
Eroberungen  nur  dann  behaupten,  wenn  sie  die  Kräfte  des  Gegners  theilte
und  auf  das  deutsche  Nebenland  ablenkte.  Um  Canada  in  Deutschland
zu  erobern,  stellte  das  Kurland  im  siebenjährigen  Kriege  eine  Truppenmacht
von  45,000  Mann  und  opferte  zu  den  17  Mill.  Thlr.,  welche  der  Kurfürst
zahlte,  noch  die  gleiche  Summe  aus  den  Landeskassen.  Nur  an  dem
Bürgerkriege  gegen  die  amerikanischen  Rebellen  ließ  Georg  III.  seine  deutschen
  Landeskinder  nicht  theilnehmen.  Immerhin  erhielt  das  Welfenland
durch  diese  Kämpfe  für  fremde  Zwecke  wieder  eine  gehaltreiche  Geschichte,
das  Heer  große  Erinnerungen,  der  denkende  Theil  der  Bevölkerung  eine
politische  Gesinnung,  die  sich  neben  der  trägen  Schlummersucht  der  benachbarten
  Kleinstaaten  mannhaft  und  stattlich  ausnahm.  Wohl  war  das  Volk
nicht  deutsch,  sondern  englisch  gesinnt,  aber  auch  nicht  undeutsch  schlechthin;
  denn  der  Kampf  um  den  Ganges  und  den  Lorenzstrom  galt  doch  zugleich
  der  Befreiung  des  deutschen  Westens  von  den  französischen  Räubern.
In  Hannover  wie  in  Hessen  erregten  die  Siege  Ferdinand's  von  Braunschweig
  ein  Bewußtsein  deutscher  Ueberlegenheit  und  unauslöschlichen  Haß
gegen  das  wälsche  Wesen;  der  Bauer  an  der  Weser  ehrte  die  Veteranen
von  Minden  und  Crefeld  als  Muster  deutscher  Tapferkeit  und  jeden
Schurken  nannte  er  einen  Kumpfländer  nach  dem  Plünderer  Conflaus.

Dem  inneren  Leben  des  hannoverschen  Staates,  das  soeben  erst
unter  dem  kraftvollen  Regiment  Ernst  August's  in  frischen  Zug  gekommen
war,  brachte  die  Verbindung  mit  England  schweren  Schaden.  Das  Kurfürstenthum
  zerfiel  in  sechs  selbständige  Landschaften,  die  mit  eigenen  Landständen,
  Steuern,  Zöllen  ausgestattet,  noch  nicht  viel  mehr  mit  einander
gemein  hatten  als  den  Landesherrn,  das  Heer,  den  Geheimen  Rath  und
wenige  Centralbehörden.  Diese  schwachen  Anfänge  monarchischer  Einheit
im  Sinne  Ernst  August's  auszubilden,  das  lockere  Nebeneinander  der
Landschaften  zu  einem  modernen  Staate  zusammenzufassen  war  nunmehr
ganz  unmöglich,  seit  der  Landesherr  in  der  Ferne  weilte  und  der  Adel
seine  „allmächtige  Vicekratie“  einrichtete.  Mit  wachsamer  Eifersucht  behütete
jeder  der  sechs  Landtage  seine  habenden  Freiheiten.  Fast  ein  halbes  Jahrhundert
  verlief  in  ärgerlichen  Verhandlungen,  bis  die  Calenberger  Stände
sich  endlich  herbeiließen,  den  Landtag  des  Fürstenthums  Grubenhagen,  das
außer  den  steuerfreien  Harzern  nur  35,000  Köpfe  umfaßte,  in  seine  Gemeinschaft
  aufzunehmen.  Welfische  Patrioten  bemerkten  wohlgefällig,  daß
        <pb n="547" />
        Die  Adelsherrschaft.  539

diese  denkwürdige  Vereinigung  der  calenberg-grubenhagischen  Nation  in
demselben  gesegneten  Jahre  1801  vollendet  wurde,  das  auch  die  Union
von  Großbritannien  und  Irland  zu  Stande  brachte.

An  politischen  Talenten  litten  die  niedersächsischen  Lande  niemals
Mangel.  Während  Schwaben  und  Obersachsen  durch  eine  Fülle  schrift—
stellerischer  Größen  glänzten,  lag  hier  die  nüchterne  Prosa  in  der  Luft.
Das  alte  Sprichwort  Frisia  non  cantat  galt  auch  von  dem  Hinterlande
der  friesischen  Küste;  außer  Hölty  haben  die  altwelfischen  Lande  den  Deut—
schen  nie  einen  namhaften  Dichter  geschenkt.  In  der  höheren  Gesellschaft
herrschte,  gefördert  durch  den  Verkehr  mit  England,  ein  Ton  langweiliger
Anständigkeit,  der  dem  heiteren  Spiele  der  Kunst  nicht  günstig  war;  auch
die  Volkssprache  mit  ihrem  schwerfälligen  mek  und  dek  klang  breit  und
unschön  neben  dem  kosenden,  neckischgemüthlichen  mi  und  di  der  Nachbarn
in  Holstein  und  Mecklenburg.  Aber  so  weit  einst  die  mittelhochdeutsche
Dichtung  die  niederdeutsche  überragte,  ebenso  hoch  stand  der  Sachsenspiegel
über  dem  Schwabenspiegel,  und  so  selten  in  jenen  literarisch  fruchtbarsten
deutschen  Landen,  in  Schwaben  und  Obersachsen,  die  staatsmännischen
Köpfe  erschienen,  ebenso  häufig  traten  sie  in  der  Geschichte  Niedersachsens
auf.  Alles  was  ein  Volk  für  die  Kämpfe  des  Staatslebens  ausrüstet,
strenges  Rechtsgefühl  und  ausdauernde  Willenskraft,  Tapferkeit  und  Frei—
muth,  gesunder  Menschenverstand  und  ein  sicherer  Blick  für  das  Wirkliche,
war  den  Niedersachsen  in  die  Wiege  gebunden.  Die  politische  Begabung
des  Stammes  bewährte  sich  nicht  bloß  in  den  großen  Tagen  der  Sachsen—
kaiser  und  der  welfisch-ghibellinischen  Kämpfe,  sondern  auch  nachher  in  den
Zeilen  des  kleinfürstlichen  Stilllebens.  Ein  Spittler  hielt  sich  nicht  zu
gut  die  Geschichte  von  Calenberg  zu  schreiben,  denn  kein  anderes  deutsches
Land  von  gleichem  Umfang  konnte  unter  seinen  Beamten  so  viele  gewiegte
Juristen  und  kluge  Geschäftsmänner  aufweisen,  wie  alle  diese  welfischen
Kanzler  und  Geheimen  Räthe  Jagemann,  Schwartzkopf,  Lampadius,  Kipius,
Ludolf  Hugo,  Struben,  Bernstorff,  Grote,  Bothmer,  Münchhausen.

Und  doch,  wie  unfruchtbar  erschien  das  politische  Leben  dieses  tüchtigen
  Stammes  unter  dem  zwitterhaften  Regimente  einer  Monarchie  ohne
Monarchen.  Der  kostspielige  Hof  mit  seiner  Schaar  von  Hofmarschällen
und  Kammerherren  blieb  erhalten,  weil  man  den  Adel  nicht  aus  dem
Lande  treiben  und  den  Bürgern  der  Hauptstadt  den  Verdienst  nicht  verkümmern
  wollte.  Jahr  für  Jahr  fuhr  der  Adel,  die  Damen  alle  mit  dem
Abzeichen  ihres  Standes,  der  Straußenfeder  geschmückt,  an  den  Galatagen
hinaus  nach  Herrenhausen,  um  in  feierlicher  Cour  dem  abwesenden  Könige
zu  huldigen.  Aber  die  lebendige  Kraft  des  monarchischen  Willens  ging  verloren.
  Georg  III.  betrat  sein  Stammland  niemals  mehr,  und  bald  glaubte
man  im  Volke  allgemein,  es  sei  verboten,  Beschwerden  an  den  unsichtbaren
  Landesherrn  zu  richten.  Von  dem  Geheimen  Rathe,  der  mit  fast
unbeschränkter  Vollmacht  die  Regierung  führte,  wurden  die  in  der  älteren
        <pb n="548" />
        540  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

welfischen  Geschichte  hoch  angesehenen  bürgerlichen  Beamten  allmählich
ausgeschlossen;  die  obersten  Staatswürden  blieben  den  verschwiegerten
Adelsgeschlechtern  der  Platen,  Grote,  Münchhausen,  Bremer  vorbehalten.
Die  Arbeitslast  des  Regiments  dagegen  trugen  bürgerliche  Cabinets-  und
Ministerialräthe,  meist  aus  den  „schönen  Familien“  der  Brandes,  Patje,
Rehberg,  Hoppenstedt,  fast  durchweg  hochgebildete,  geschäftskundige  Männer,
deren  Ueberlegenheit  der  welfische  Edelmann  selber  stillschweigend  aner—
kannte  indem  er  von  einem  Vetter  oder  Oheim  harmlos  zu  sagen  pflegte:
„er  war  Minister  unter  dem  Cabinetsrath  Rehberg“.  Die  streng  conser—
vative  Gesinnung,  welche  dies  bürgerliche  „Secretariat“  mit  dem  Adel
theilte,  konnte  doch  nicht  verhindern,  daß  sich  allmählich  im  Bürgerthum
ein  starker,  berechtigter  Groll  gegen  die  bevorzugten  Edelleute  ansammelte.
Die  Regierung  war  mild,  da  sie  aus  dem  Vollen  wirthschaftete  und  der
fiscalischen  Strenge  der  preußischen  Verwaltung  nicht  bedurfte;  sie  bewies
durch  die  großartige  Stiftung  der  Georgia  Augusta,  wie  hoch  sie  die  idealen
Güter  des  Lebens  schätzte.  Doch  der  heilige  Grundsatz,  keine  Ombrage  zu
erregen,  ward  auch  im  Innern  ängstlich  gewahrt.  Allen  Potentaten  durfte
Schlözer  in  seinen  Staatsanzeigen  die  Wahrheit  sagen;  erst  als  er  sich
unterstand  Mißbräuche  im  kurhannoverschen  Postwesen  zu  rügen,  ward
ihm  die  Censurfreiheit  genommen.  Hardenberg's  Jugendfreund,  Freiherr
v.  Berlepsch,  derselbe  der  späterhin  gegen  den  Sultanismus  des  hessischen
Kurfürsten  auftrat,  wurde  gar  abgesetzt  und  willkürlich  des  Landes  ver—
wiesen,  weil  er  im  Landtage  die  Schwächen  des  Adelsregiments  schonungslos
  aufgedeckt  und  die  Neutralität  der  calenbergischen  Nation  während  der
Revolutionskriege  gefordert  hatte.

Selbst  unter  dieser  wohlwollenden  Regierung  verleugnete  der  alt—
ständische  Staat  nicht  die  Ungerechtigkeit,  die  ihn  überall  in  Deutschland
mit  dem  Hasse  des  Volks  belud.  Die  allerdings  mäßigen  Staatslasten
lagen  fast  ausschließlich  auf  den  Schultern  der  Kleinbürger  und  der  Bauern.
Um  keinen  Preis  wollte  der  Calenbergische  Adel  die  einzige  schwere  Ab—
gabe,  die  er  eine  Zeit  lang  getragen  hatte,  den  Zehnt-  und  Scheffelschatz
wiederherstellen,  denn  sonst  wäre  die  Landesschuld  abgetragen  worden  und
damit  die  einträgliche  Schuldenverwaltung  der  Landstände  hinweggefallen.
In  der  Finanzverwaltung  der  Landtagsausschüsse  blühten  alle  Sünden
des  altständischen  Regiments:  Nepotismus,  Heimlichkeit,  Sinecuren-Unwesen.
  Siebzig  Jahre  lang  blieb  es  den  Ständen  Calenbergs  verborgen,
daß  ihr  Ausschuß  dem  ersten  Georg  300,000  Thlr.  gezahlt  hatte  um  ihm
zur  englischen  Krone  zu  verhelfen.  In  der  deutschen  Politik  war  die
Eifersucht  auf  Preußen  der  leitende  Gedanke  des  hannoverschen  Geheimen
Raths,  obgleich  die  Natur  der  Dinge  zuweilen  ein  Bündniß  zwischen  den
Nachbarstaaten  erzwang.  Der  welfische  Stolz  vermochte  gar  nicht  einzusehen,
  warum  dies  gründlich  verachtete  arme  Nachbarland  in  den  deutschen
Händeln  so  viel  mehr  galt  als  das  vornehme  England-Hannover.  Auch
        <pb n="549" />
        Wiederherstellung  Hannovers.  541

empfand  man  lebhaft  den  scharfen  Gegensatz  der  Staatsgedanken:  die  alt—
ständische  Behäbigkeit  verwünschte  das  gemeine  Recht  der  modernen  Mon—
archie  als  „militärischen  Despotismus“.  Als  der  junge  Hardenberg  im
Calenberger  Landtage  mit  den  Vorurtheilen  seiner  Standesgenossen  ver—
geblich  gekämpft  und  dann  im  Staatsdienste  die  Gebrechen  dieses  Gemein—
wesens  näher  kennen  gelernt  hatte,  sprach  er  dem  Könige  Georg  III.  frei—
müthig  aus,  eine  Reform  sei  hier  nur  möglich  durch  das  persönliche  Ein—
greifen  des  anwesenden  Monarchen.

Der  Rath  ward  mißachtet,  und  als  Hannover  bald  darauf  —  wieder
um  Englands  willen  —  von  Bonaparte's  Truppen  angegriffen  wurde,
da  war  das  Adelsregiment  abermals  nur  darauf  bedacht  Ombrage  zu  ver—
meiden  und  überlieferte  das  tapfere  Land  ohne  Schwertstreich  dem  Feinde.
Aber  in  der  glorreichen  Deutschen  Legion  lebten  Hannovers  Heer  und
Staat  fort,  denn  kein  Staat  ist  vernichtet  so  lange  er  sich  noch  schlägt;
und  mit  besserem  Rechte  als  der  Kurfürst  von  Hessen  konnten  die  Welfen
nach  ihrer  Wiederherstellung  behaupten,  daß  die  Fremdherrschaft  hier  nur
ein  rechtswidriger  Zwischenzustand  gewesen  sei.  Die  Befreiung  des  Landes
erfolgte  allein  durch  die  Heere  der  Verbündeten;  dagegen  hielt  sich  Han—
nover  sehr  rühmlich  in  dem  Feldzuge  von  1815,  und  mit  stolzer  Zuver—
sicht  blickten  die  Althannoveraner  in  die  Zukunft  ihres  neuen  Königreichs.
Nüchterne  Beobachter  konnten  freilich  nicht  verkennen,  daß  sich  der  ver—
größerte  Welfenstaat,  gleich  dem  anderen  Staatsgebilde  der  englischen
Diplomatie,  dem  Königreich  der  Vereinigten  Niederlande,  auf  der  Land—
karte  weit  kräftiger  ausnahm  als  in  der  Wirklichkeit.  Die  Hoffnung  des
Londoner  Hofes,  in  diesen  beiden  Tochterstaaten  den  englischen  Interessen
ein  weites  Machtgebiet  auf  dem  Festlande  zu  sichern,  erwies  sich  bald  als
ein  Irrthum,  da  Holland  selbstgenügsam  seines  eigenen  Weges  ging.  Das
Königreich  Hannover  war,  trotz  der  langen  Grenzlinie  gegen  Holland,  ein
deutscher  Kleinstaat  wie  andere  auch,  und  trotz  seiner  700  Geviertmeilen
volkswirthschaftlich  ungleich  schwächer  als  das  kleine  Königreich  Sachsen,
da  der  weite  Raum  nur  von  1,1  Mill.  Menschen  bewohnt  wurde,  zwei
Fünftel  des  Bodens  als  Heide,  Moor  und  Gemeinweide  unbebaut  lagen.

Die  altwelfischen  Gebiete  empfingen  durch  Hildesheim  und  Goslar
die  längst  ersehnte  Abrundung,  obwohl  das  Göttinger  Land  noch  immer
durch  einen  braunschweigischen  Streifen  davon  geschieden  blieb.  Aber  neben
dieser  leidlich  geschlossenen  Masse  lag  völlig  abgetrennt  die  neu  erworbene
Westhälfte  des  Königreichs,  das  friesisch-westphälische  Land  an  der  Ems
und  Hase,  das  durch  Verkehr  und  Geschichte  auf  das  preußische  Westphalen
  angewiesen,  mit  dem  Welfenlande  nur  auf  der  Landkarte  durch
den  schmalen  Sumpfstrich  am  Dümmersee  scheinbar  verbunden  war.  Keiner
der  neuen  Landestheile  trat  gern  unter  das  welfische  Scepter.  In  Hildesheim
  stand  die  kurze  Zeit  des  preußischen  Regiments,  das  so  kräftig  und
maßvoll  mit  der  Erbschaft  des  Krummstabs  aufgeräumt  hatte,  bei  der
        <pb n="550" />
        542  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

lutherischen  Mehrheit  der  Bürgerschaft  noch  in  gutem  Andenken.  Die
treue  Ghibellinenstadt  Goslar  war  von  jeher,  wie  ihr  Wappenspruch  sagte,
sonder  Wahn  dem  heiligen  Reiche  zugethan  und  den  Welfen  verfeindet.
Auch  in  Osnabrück,  das  hundertundfünfzig  Jahre  lang  abwechselnd  von
katholischen  Bischöfen  und  von  welfischen  Prinzen  regiert  worden  war,
hatte  sich  Kurhamnover  wenig  Freunde  erworben;  die  stolze,  ihrer  uralten
Geschichte  frohe  Commune  fühlte  sich  als  ein  Staat  im  Staate,  noch  in  den
fünfziger  Jahren  wurden  „die  hannöverschen  Kinder“  der  Offiziere  und
Beamten  von  den  eingebornen  Westphälingern  in  den  Schulen  wie  Eindringlinge
  angesehen.  Nun  gar  die  tapfern  Preußen  in  Ostfriesland
wollten,  zum  Erstaunen  der  welfischen  Beamten,  schlechterdings  nicht  begreifen,
  daß  die  Vereinigung  mit  Hannover  für  sie  ein  Segen  und  selbst  eine
Standeserhöhung  sein  sollte;  sie  stemmten  sich  mit  friesischer  Hartnäckigkeit
  gegen  die  neue  Regierung  und  setzten  durch,  daß  ihnen  mit  allen
ihren  alten  Landesbräuchen  auch  das  Preußische  Landrecht  erhalten  blieb.
Ein  Glück  nur,  daß  der  lutherische  Welfenstaat  von  seinen  neuen  katholischen
  Unterthanen  keine  kirchliche  Feindseligkeit  zu  befürchten  hatte.  Die
Katholiken  in  Osnabrück  und  Hildesheim  waren  gläubig,  aber  durch  die
protestantische  Nachbarschaft  an  Duldsamkeit  gewöhnt  und  hatten  sogar
nach  dem  Vorbilde  der  Lutheraner  den  deutschen  Gemeindegesang  in  ihren
Cultus  aufgenommen.  Nur  das  blutarme  Volk  im  oberen  Emslande,  die
vielverspotteten  Muffrikaner,  die  von  mühsam  gedämpften  Sanddünen  oder
aus  verbranntem  Moorboden  ihre  kärglichen  Ernten  gewannen,  und  die
nicht  minder  armen  Kleinbauern  im  Eichsfelde  standen  ganz  unter  der
Leitung  des  Clerus,  der  sich  aber  auch  hier  noch  behutsam  zurückhielt.  —

Wie  künstlich  dieser  Staat  auch  zusammengesetzt  war,  eine  gerechte
monarchische  Gewalt,  die  sich  der  belasteten  kleinen  Leute  wohlwollend  annahm,
  konnte  der  centrifugalen  Kräfte  wohl  Herr  werden.  Dies  forderte
E.  M.  Arndt  in  einem  scharfen  Aufsatze  seines  „Wächters“  (1815).  Er
kannte  die  Sünden  der  satten  altständischen  Behaglichkeit  von  seiner  schwedisch-pommerschen
  Heimath  her  und  rief  den  Hannoveranern  zu:  dann  erst
sollten  sie  sich  Halb-Engländer  nennen,  wenn  sie  nach  englischer  Weise
dem  Verdienste  sein  Recht  gewährten  und  auch  den  Bauernsohn  zu  den
Staatswürden  aufsteigen  ließen.  „Die  Welt  ist  keine  Mastanstalt",  so
schloß  er  derb  und  ehrlich,  „und  die  Menschen  sind  kein  Vieh,  das  in  die  Mast
getrieben  und  fett  gemacht  werden  soll.“  Solche  Rathschläge  würde  der
geisteskranke  König  Georg  III.  selbst  in  seinen  gesunden  Tagen  kaum  verstanden
  haben.  Der  hatte  einst  den  letzten  vergeblichen  Versuch  gewagt,  in
England  ein  persönliches  Regiment  zu  führen,  und  dann  durch  den  Eigensinn
  seines  beschränkten  Kopfes  den  Abfall  der  amerikanischen  Colonien
befördert,  die  Emancipation  der  Katholiken  und  die  anderen  Reformpläne
des  jüngeren  Pitt  hintertrieben.  Von  der  Heimath  seiner  Bäter  wußte
er  sehr  wenig;  er  rühmte  sich  des  Namens  eines  Briten,  wie  er  schon  in
        <pb n="551" />
        Georg  III.  und  IV.  543

seiner  ersten  Thronrede  erklärte,  und  sprach  immer  nur  mangelhaft  deutsch.
Nach  altem  Hausbrauch  ließ  er  dem  Stammlande,  insonderheit  dem  Adel
und  den  Beamten,  reiche  Geschenke  zufließen;  doch  bei  jedem  Streite  der
Interessen  entschied  er  für  England.  Niemals  wollte  er  gestatten,  daß  Kur—
hannover  das  britische  Parlament  an  die  Zahlung  der  rückständigen  Sub—
sidien  mahnte.  Da  er  indessen  seine  hannoverschen  Geheimen  Räthe  in
ihrem  Stillleben  wenig  störte,  so  erfuhr  er  an  unzähligen  Beweisen  der
Treue,  wie  viel  Liebe  das  deutsche  Gemüth  zu  verschwenden  vermag.  Seine
Deutschen  verehrten  ihn  zärtlich,  weil  er  der  König  hieß  und  weil  die
kleinbürgerliche  Ehrbarkeit  seines  häuslichen  Lebens  ihre  Herzen  gewann.
Als  er  starb,  fiel  in  England  manches  scharfe  Wort  über  die  erschreckende
Nichtigkeit  dieses  langen  Lebens.  Lord  Byron  schrieb  seine  von  Geist  und
Bosheit  überschäumende  Satire  „die  Vision  des  Gerichts“  und  ließ  den
heiligen  Petrus  an  der  Himmelsthüre  sprechen:

Den  Welfen  einzulassen  soll  mein  Amt  sein?

Eh'  ich  das  thue  will  ich  selbst  verdammt  sein.
In  dem  deutschen  Welfenlande  herrschte  tiefe  Trauer.

Dieselbe  urtheilslose  Verehrung  ward  auch  dem  Prinzregenten  und
Könige  Georg  IV.  entgegengebracht,  obgleich  der  Sohn  sich  um  sein  deutsches
Land  sogar  noch  weniger  bekümmerte  als  der  Vater.  Wie  weit  zurück  schien
schon  die  Zeit  zu  liegen,  da  dieser  Prinz  einst  mit  dem  Beau  Brummell
im  Erfinden  neuer  Pommaden,  Kravatten,  Schuhschnallen  gewetteifert  und
um  den  Namen  des  ersten  Gentleman  von  Europa  gerungen  hatte.  Jetzt
war  der  Abgott  der  Mode  nur  noch  ein  früh  gealterter  Wüstling  und
Trunkenbold,  einer  der  leersten  Menschen,  welche  jemals  einen  Thron
geschändet  haben.  Selbst  die  einzige  unbestrittene  Tugend  seines  Hauses,
die  Tapferkeit,  hatte  der  Weichling  nie  bewährt,  und  nur  wenn  er  über
seine  eigene  Gebrechlichkeit  frivole  Witze  riß,  zeigte  sich  auf  Augenblicke
noch  ein  matter  Abglanz  der  entschwundenen  Lebenskraft.  Als  Prinz  von
Wales  hatte  er  nach  der  Gewohnheit  der  Thronfolger  den  Oppositionsführer
  gespielt,  mit  Fox  und  Sheridan,  dem  tollen  Sherry,  sich  in  Freiheitsreden
  überboten.  Seit  er  die  Regentschaft  führte,  war  er  längst  ein  steifer
Tory  geworden,  ein  warmer  Bewunderer  Metternich's;  wo  ihm  aber  ein
starker  Wille  entgegentrat,  wagte  er  niemals  Farbe  zu  bekennen,  so  daß
er,  in  die  Zügel  knirschend,  selbst  den  verhaßten  Canning  ertragen  mußte.
Für  sein  Stammland  meinte  er  genug  gethan  zu  haben,  als  er  ihm  die
Königskrone  verschafft  und  den  Guelphen-Orden  gestiftet  hatte,  eine  Auszeichnung,
  die  in  England  massenhaft  vertheilt,  dort  ebenso  allgemein  verspottet
  wie  in  Hannover  begehrt  wurde.

Die  langweiligen  Regierungsgeschäfte  überließ  er  dem  diplomatischen
Schöpfer  des  neuen  Königreichs,  dem  Grafen  Münster,  der  fortan  als
deutscher  Cabinetsminister  in  London  lebte.  Auf  Münster's  Rath  wurde
die  Würde  des  Generalgouverneurs  nicht  dem  halsstarrigen  Herzog  von
        <pb n="552" />
        544  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Cumberland  verliehen,  der  das  Land  im  Herbst  1813  für  den  König  in
Besitz  genommen  hatte,  sondern  dem  gefügigen  jüngeren  Bruder,  dem  Herzog
von  Cambridge.  Dieser  mäßig  begabte,  gutmüthige  Prinz  bezauberte  alle
Herzen  durch  seine  Leutseligkeit,  er  mußte  aber  späterhin  selber  gestehen,
daß  ihm  die  Zustände  und  Stimmungen  in  Hannover  fünfzehn  Jahre
hindurch  ganz  unbekannt  geblieben  seien.

Graf  Münster  blieb  sein  Leben  lang  von  der  Unübertrefflichkeit  der
althannoverschen  Institutionen  tief  überzeugt.  Ganz  mit  Unrecht  war  er
zur  Zeit  des  Wiener  Congresses  in  den  Ruf  liberaler  Gesinnung  gekommen,
weil  er  das  Repräsentativsystem,  das  in  Deutschland  zu  allen  Zeiten
Rechtens  gewesen,  gegen  die  sultanischen  Gelüste  der  Rheinbundsfürsten
vertheidigt  hatte.  Ebenso  grundlos  ward  er  nachher  des  Gesinnungswechsels
beschuldigt,  als  er  sich  in  Karlsbad  für  die  deutschrechtlichen  Landstände  und
gegen  die  ausländischen  Repräsentativverfassungen  erklärte.  In  Wahrheit
hatte  er  auch  in  Wien  unter  dem  deutschen  Repräsentativsystem  nur  seine
welfischen  Landtage  verstanden.  Da  in  Hannover  wie  in  England  der
Adel  regierte,  so  fand  Münster  keinen  wesentlichen  Unterschied  zwischen
den  Verfassungen  dieser  beiden  Welfenlande;  seine  dilettantenhafte  politische
  Bildung  reichte  nicht  weit  genug  um  zu  erkennen,  daß  drüben  das
gemeine  Recht  herrschte,  hüben  eine  starre  ständische  Gliederung.  Nach  dem
Veroneser  Congresse  schrieb  er  dem  Bundesgesandten  Hammerstein:  der
König  von  Hannover  werde  sich,  was  auch  das  englische  Cabinet  beschließen
möge,  niemals  von  den  verbündeten  Mächten  trennen;  die  vernünftige
Freiheit  in  Hannover  entspreche  durchaus  den  Grundsätzen  der  großen
Allianz.-)  Einige  Jahre  darauf  ward  der  welfische  Staatsmann  noch  einmal
  um  seines  Freisinns  willen  hochgepriesen,  weil  er  in  seinen  Depeschen
an  den  Gesandten  in  Wien  (1826)  die  maßlose  Reaktionspolitik  Metternich's
  scharf  tadelte.  „Muß  man  denn“,  so  fragte  er,  „um  das  monarchische
System  aufrechtzuhalten,  ein  Absolutist  werden,  ein  Vertheidiger  aller
Mißbräuche  und  der  erbitterte  Feind  alles  dessen,  was  einer  Bürgschaft
gegen  die  Willkürgewalt  ähnlich  sieht?"  Metternich  wehrte  sich  in  einer
hochmüthigen  Erwiderung;  Hatzfeldt  schrieb  wüthend,  etwas  so  Grobes
und  Revolutionäres  habe  er  noch  nie  gelesen,  und  auch  Bernstorff
äußerte  sein  Befremden  über  den  unbegreiflichen  Angriff.  *7)  Indeß  die
flüchtige  Aufwallung  blieb  ohne  Folgen;  sie  entsprang  nicht  einem  tiefen
Gegensatze  der  Gesinnung,  sondern  persönlicher  Gereiztheit.  Als  Münster
jene  Depeschen  schrieb,  war  er  mit  Herzog  Karl  von  Braunschweig,
dem  Schützling  Metternich's,  in  Händel  verwickelt  und  zudem  über
die  türkenfreundliche  Haltung  der  Hofburg  erbittert,  da  er  der  Ueberlegenheit
  Canning's  nicht  ganz  zu  widerstehen  vermochte.  Im  Grunde  des

 

*)  Blittersdorff's  Bericht,  8.  April  1823.
..)  Hatzfeldt's  Bericht,  11.Dec.  1826;  Bernstorff,  Weisung  an  Hatzfeldt,  15.Janu.  1827.
        <pb n="553" />
        Münster.  Rehberg.  545

Herzens  hielt  er  die  Anschauungen  der  Restaurationspolitik  immer  fest,
und  nach  diesen  Grundsätzen  führte  er  auch  die  Regierung  von  Hannover.
Er  wies  den  angebotenen  Fürstentitel  zurück  und  bezog  nur  einen  nach
althannoverschen  Begriffen  sehr  bescheidenen  Gehalt;  um  so  eifersüchtiger
wachte  er  darüber,  daß  in  diesem  Staate,  den  er  mit  Recht  als  das  Werk
seiner  kunstfertigen  Hände  betrachtete,  kein  anderer  Wille  als  der  seine
gelten  dürfe.  Leider  kannte  er  seine  Heimath  kaum;  er  hatte  nur  drei
Jugendjahre  in  der  Verwaltung,  sein  ganzes  Mannesleben  als  Diplomat
im  Auslande  zugebracht  und  kam  auch  jetzt  nur  zu  kurzen  Besuchen  nach
seinem  schönen  Dotationsgute,  dem  Kloster  Derneburg  hinüber.

So  fiel  denn  die  Arbeit  der  Wiederherstellung  des  Staates  unter
Münster's  Oberleitung  zunächst  dem  Cabinetsrath  A.  W.  Rehberg  zu,
der  Zierde  des  althannoverschen  bürgerlichen  Beamtenthums.  Rehberg
vereinigte  mit  gründlicher  Geschäftskenntniß  eine  reiche,  philosophisch  durchgebildete
  Gelehrsamkeit  und  hatte  sich  durch  zahlreiche  politische  Schriften
großen  Ruf,  aber  wenig  Leser  erworben;  die  kühle  Verständigkeit  seines
wohlgefeilten,  sentenzenreichen  Stiles  fesselte  nur  den  Kenner.  Er  verabscheute
  die  Revolution  sowie  alle  abstrakten  politischen  Theorien;  feurige
Naturen  wie  Fichte  und  Arndt  tadelte  er  von  oben  herunter,  mit  der
Selbstgefälligkeit  des  praktischen  Geschäftsmannes,  da  ihre  Leidenschaft
Ombrage  erregte.  Sein  politisches  Ideal,  den  altständischen  Staat,  leitete
er  ab  aus  „dem  republikanischen  deutschen  Geiste“,  der  keinen  ärgeren
Feind  habe  als  die  Monarchie  Friedrich's  des  Großen;  darum  sei  Preußen
überall  in  Deutschland  verabscheut,  Oesterreich  aber,  das  seine  Kronländer
in  der  alten  Weise  ruhig  gewähren  lasse,  allgemein  beliebt.  Und  wie  viel
gesünder  als  das  zusammengewürfelte  preußische  Beamtenthum  erscheine
die  durch  Verwandtschaft  und  Nachbarschaft  verbundene  Dienst-Aristokratie
der  ständischen  Länder!  Den  Beweis  für  die  Verwerflichkeit  der  preußischen
  Institutionen  fand  er  einfach  in  der  Katastrophe  von.  1806,  und
niemals  verfiel  der  geschichtskundige  Mann  auf  die  naheliegende  Frage:
warum  wohl  der  hannoversche  Musterstaat  ebenfalls,  und  weit  unrühmlicher
  als  Preußen,  den  französischen  Waffen  erlegen  war?  Nachdem  er
sich  während  der  Fremdherrschaft  in  ein  stilles  Nebenamt  zurückgezogen,
ging  er  jetzt  mit  freudigem  Eifer  an  die  Wiederaufrichtung  der  alten
Ordnung,  soweit  sie  sich  mit  den  verwandelten  Verhältnissen  nur  noch
irgend  vertrug.  Er  blickte  mit  Stolz  auf  seine  kernhaften  niedersächsischen
Bauern  und  zeigte  für  die  Lebensbedingungen  communaler  Selbstverwaltung
  ein  feines  Verständniß,  das  ihm  Niebuhr's  Beifall  gewann.  Auch
verwarf  er  nicht  unbedingt  die  demokratischen  Forderungen  der  neuen  Gesellschaft;
  doch  alle  Neuerungen  sollten  sich  nur  Schritt  für  Schritt,  aus
dem  Bestehenden  heraus  entwickeln.  Die  Zeit,  da  es  in  Deutschland  einen
allgemeinen  Stand  von  Staatsbürgern  geben  würde,  schien  ihm  noch  in

unabsehbarer  Ferne  zu  liegen.
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  35
        <pb n="554" />
        546  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Das  altständische  Wesen  war  aber  in  Niedersachsen  dermaßen  ins
Kraut  geschossen,  daß  selbst  Münster  und  dieser  sein  conservativer  Rath—
geber  sich  gezwungen  sahen  behutsam  in  der  Wildniß  zu  roden.  Am
12.  August  1814  wurden  durch  königliche  Verordnung  „die  sämmtlichen
Stände  aller  zum  Kurfürstenthum  gehörigen  Staaten“  berufen,  Vertreter
zu  einer  allgemeinen  Ständeversammlung  zu  senden.  Es  war  ein  noth—
wendiger  Entschluß  —  denn  wie  hätte  der  Prinzregent  sich  mit  den  Trüm—
mern  von  etwa  vierzehn  Landtagen  über  ihre  Vereinigung  verständigen
sollen?  —  aber  ein  gefährlicher  Rechtsbruch.  Indem  man  die  alten  Land—
stände  anerkannte  und  doch  ihre  Zustimmung  nicht  einholte,  gab  man  ihnen
selber  einen  Vorwand  die  Rechtmäßigkeit  der  neuen  Ordnung  anzuzweifeln.
Der  Landtag  bestand  nach  Zutritt  der  neuen  Provinzen  aus  8  Prälaten,
48  Rittern,  38  Vertretern  der  Städte.  Da  die  Ostfriesen  sich  das  alte
Recht  ihres  „dritten  Standes“  nicht  nehmen  ließen,  so  wurden  noch  fünf
Vertreter  der  ostfriesischen  Bauernschaft  und  drei  freie  Bauern  aus  anderen
  Landschaften  berufen.  Diese  acht  Stimmen  sollten  einem  Bauernstande
  genügen,  der  von  dem  Acker=  und  Forstlande  des  Königreichs  etwa
drei  Viertel  besaß;  denn  nach  der  altwelfischen,  auch  von  Rehberg  getheilten
  Rechtsansicht  wurde  der  bäuerliche  Hintersasse  durch  seinen  Gutsherrn
vertreten,  und  erst  vor  wenigen  Jahrzehnten  hatte  das  Reichskammergericht
dem  klagenden  Hildesheimer  Landvolke  die  Belehrung  ertheilt,  ein  Bauernstand
  sei  in  der  deutschen  Verfassung  unerfindlich.  —

Am  15.  December  wurde  der  Landtag  eröffnet,  mit  all  der  Ruhmredigkeit,
  welche  die  hannoversche  Krone  gleich  der  bairischen  auszeichnete.
Die  Thronrede  hob  hervor,  daß  der  Prinzregent  durch  die  Einberufung
seiner  Stände  allen  deutschen  Fürsten  ein  Beispiel  gebe.  Der  Präsident
Graf  Schulenburg  erwiderte  Namens  der  Stände,  durch  England  seien  die
großen  Mächte  bewogen  worden  Deutschland  die  Freiheit  wiederzugeben,
und  jetzt  werde  „von  dem  britischen  Throne  das  heilige  Feuer  ausgehen,
welches  ein  Volk  entzündet  der  Freiheit  werth  zu  sein“.  Dann  versicherte
der  Herzog  von  Cambridge  nochmals:  dieser  Landtag  sei  berufen,  dem  Prinzregenten
  „das  zu  sein  was  in  dem  mit  uns  verschwisterten  Großbritannien
das  Parlament  ist:  ein  hoher  Rath  der  Nation“.  Vollständig  wurde  der
Reiz  dieser  drei  Prachtreden  nur  von  den  Eingeweihten  genossen,  die  einander
  zuflüsterten,  daß  alle  drei  aus  Rehberg's  fleißiger  Feder  entsprungen
seien.  Auch  im  Landtage  bemühte  man  sich  nach  Kräften,  englische  Formen
nachzuahmen;  man  sprach  von  dem  Hause,  von  dem  geehrten  Redner  gegenüber,
  von  der  Ministerpartei  und  der  Opposition.  Der  Inhalt  der  Verhandlungen
  unterschied  sich  freilich  nur  wenig  von  dem  gewohnten  Stillleben
altständischer  Versammlungen;  sogar  die  Oeffentlichkeit  der  Berathung,
welche  Rehberg  selbst  empfahl,  wollte  der  Landtag  nicht  zugeben.

Indeß  kam  doch  eine  wichtige  Reform  zu  Stande:  die  gesammten
Schulden  und  Stenern  der  Landschaften  wurden  in  eine  Masse  geworfen
        <pb n="555" />
        Der  Allgemeine  Landtag.  547

und  damit  erst  die  Staatseinheit  Hannovers  fest  begründet.  Aber  bald
darauf  (1818)  stellte  der  Prinzregent  die  sieben  Provinziallandtage,  für
Calenberg-Grubenhagen,  für  Lüneburg-Lauenburg,  Hoya-Diepholz,  Bremen—
Verden,  Osnabrück,  Hildesheim,  Ostfriesland,  mit  geringen  Veränderungen
ihrer  alten  Verfassung  wieder  her.  Hier  war  der  Adel  noch  stärker  be—
vorzugt  als  in  der  allgemeinen  Ständeversammlung;  in  der  Osnabrücker
Rittercurie  wurde  noch  die  Adelsprobe  verlangt,  in  Lüneburg  und  Bremen
stimmten  die  Stände  nicht  nach  Curien  getrennt,  so  daß  die  Ueberzahl  der
ritterschaftlichen  Virilstimmen  stets  den  Ausschlag  gab.  Begreiflich  also,
daß  die  stolze  Ritterschaft  ihre  Thätigkeit  mit  Vorliebe  den  Provinzialständen
  zuwendete.  Sie  blieben  der  Herd  des  feudalen  Particularismus;
ihr  stilles  Widerstreben  gegen  den  Allgemeinen  Landtag  ward  um  so  gefährlicher,
  da  sie  zwar  nur  die  Verwaltung  der  Brandkassen  und  ähnliche
geringfügige  Geschäfte  zu  besorgen  hatten,  aber  ihr  Verhältniß  zu  den
Allgemeinen  Ständen  nirgends  klar  begrenzt  war.  Kein  Gesetz  bestimmte
unzweideutig,  ob  der  Allgemeine  Landtag  nur  ein  Ausschuß  der  Provinzialstände
  oder  ihnen  übergeordnet  sei.  Ein  allgemeiner  und  sieben  Provinziallandtage
  in  einem  Staate,  der  selber  nicht  größer  war  als  eine  preußische
Provinz;  dazu  noch  die  Sonderrechte  des  Landes  Hadeln  und  die  Versammlungen
  der  Vollmachten  der  freien  Wurstfriesen  in  Dorum  —  wahrlich,
  das  verfitzte  Durcheinander  dieser  Verhältnisse  zeigte  deutlich,  was
aus  Preußen  geworden  wäre,  wenn  dort  die  feudale  Partei  die  Wiederherstellung
  der  alten  Landtage  durchgesetzt  hätte,  und  unzweifelhaft  hat  das
abschreckende  Beispiel  seiner  welsischen  Heimath  den  Staatskanzler  in  seinem
Widerstande  gegen  die  altständische  Partei  bestärkt.

Die  Reform  des  Steuerwesens  erzielte  nur  einen  halben  Erfolg,  da
der  altständische  Dualismus  der  Finanzverwaltung  unverändert  blieb.
Neben  der  neuen  ständischen  Generalsteuerkasse,  deren  Schatzräthe  theils
von  der  Krone,  theils  von  den  Provinzialständen  und  dem  Allgemeinen
Landtage  ernannt  wurden,  stand  selbständig  die  königliche  Domänenkasse,
in  tiefem  Geheimniß  von  Kronbeamten  verwaltet.  Das  reiche  Domanium
umfaßte  mehr  als  ein  Fünftel  des  gesammten  bebauten  Bodens;  sein  Ertrag
  war  nach  Verhältniß  doppelt  so  hoch  als  in  Preußen,  doch  reichte
er  selbst  hier  längst  nicht  mehr  aus  um  die  ordentlichen  Staatsausgaben
zu  decken,  wie  es  die  altständische  Regel  verlangte.  Daher  denn  ewiger
Streit  zwischen  den  beiden  Kassen,  und  im  Volke  wie  im  Landtage  ein
hartnäckiges  Mißtrauen  gegen  die  geheime  königliche  Kasse,  deren  Einkünfte
man  allgemein  überschätzte.  Nur  weil  der  Landtag  den  Staatshaushalt
nicht  zu  übersehen  vermochte,  wurde  im  Jahre  1822  eine  Staatsanleihe
nöthig.

Mit  der  Kassentrennung  wurden  auch  alle  die  anderen  Jnstitutionen
der  guten  alten  Zeit,  welche  das  Königreich  Westphalen  hinausgefegt  hatte,
wiederhergestellt:  die  Belastung  des  Bauernstandes  mit  Zehnten  und

35*
        <pb n="556" />
        548  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Frohnden,  die  Gewerbsprivilegien  der  Städte,  die  Patrimonialgerichte,  das
heimliche  Gerichtsverfahren  mitsammt  der  Folter,  die  man  allerdings  nicht
mehr  anzuwenden  wagte,  die  Vermischung  von  Justiz  und  Verwaltung,
die  gestrenge  Censurordnung  vom  Jahre  1705.  Sogar  in  Hildesheim
mußte  die  Ablösung  der  bäuerlichen  Lasten  sofort  eingestellt  werden,  ob—
gleich  dies  Land  von  der  Krone  Preußen  durch  förmlichen  Vertrag  an
das  Königreich  Westphalen  gelangt  war  und  die  fremdländische  Gesetz—
gebung  hiermit  zu  recht  bestand.  Gegen  Personen  und  wohlerworbene
Rechte  verfuhr  die  Restauration  nach  Landesbrauch  rücksichtsvoll.  Grobes
Unrecht  ward  wohl  nur  einmal  geübt:  gegen  den  edlen  Franzosen  Charles
von  Villers,  der  in  den  napoleonischen  Tagen  muthig  für  die  Rechte  der
deutschen  Nation  eingetreten  war  und  nun,  zur  Entrüstung  der  gesammten
gelehrten  Welt,  seine  Göttinger  Aemter  aufgeben  mußte.  Die  regierenden
Klassen  richteten  sich  wieder  bequemlich  ein  im  deutschen  China,  wie  der
Freiherr  vom  Stein  das  Welfenland  zu  nennen  pflegte.

Der  Schwerpunkt  der  Verwaltung  lag  in  den  155  Aemtern,  den  war—
men  Nestern  der  kleinen  Bureaukratie;  ein  halbständisches  Landrathsamt,
wie  in  Altpreußen,  war  hier  unmöglich,  da  der  anspruchsvolle  welfische
Adel  nur  etwa  7  Procent  des  Bodens  besaß.  In  diesen  winzigen  Bezirken
sorgte  der  Oberamtmann  (war  er  von  Adel,  so  hieß  er  Oberhauptmann)
patriarchalisch  für  Rechtspflege  und  Verwaltung;  oft  war  er  zugleich  Pächter
der  königlichen  Domänen,  so  daß  sich  sein  Amtseinkommen  mitsammt  den
zahlreichen  wundersamen  Naturallieferungen  auf  10,000  Thlr.  und  mehr
belaufen  konnte.  Von  der  Hauptstadt  aus  störte  man  die  Amtsleute  selten;
ein  landläufiges  Sprichwort  sagte,  es  sei  zwar  sehr  schwer  in  ein  hannoversches
  Amt  hineinzugelangen,  aber  unmöglich  daraus  entfernt  zu  werden.
Gleichwohl  war  Ueberfluß  an  trefflichen  Beamten;  so  gescheidte  Männer
wie  der  Landdrost  v.  Bar,  der  Schüler  Justus  Möser's  in  Osnabrück,  oder
F.  E.  v.  Bülow  und  Jacobi,  die  Förderer  des  landwirthschaftlichen  Vereins
  in  Celle,  bewährten  auch  ohne  Aufsicht  die  alte  Geschäftstüchtigkeit
der  Niedersachsen.  In  Celle,  dem  hannoverschen  Wetzlar,  blühte  eine  schwer
gelehrte,  aber  abstrakte,  dem  politischen  Leben  entfremdete  Rechtskunde;
niemals  trat  dies  welfische  Oberappellationsgericht,  wie  das  kurhessische,
den  Uebergriffen  der  Polizeigewalt  entgegen.

Auch  die  Georgia  Augusta  hielt  sich  den  politischen  Kämpfen  fern.  Sie
lebte  ihrem  weltbürgerlichen  wissenschaftlichen  Ruhme;  für  die  praktischen
Bedürfnisse  des  Landes  leistete  sie  so  wenig,  daß  man  fast  alle  höheren
Schulstellen  mit  auswärtigen  Kräften  besetzen  mußte.  Obwohl  sie  das
Recht  der  Berufung  nicht  besaß,  befand  sie  sich  sehr  glücklich  unter  der
väterlichen  Obhut  des  vornehmen,  rücksichtsvollen  Beamtenthums;  denn
der  Todfeind  der  Gelehrtenrepubliken,  die  bureaukratische  Schablone  war
hierzulande  unbekannt.  In  den  ersten  hundertundzehn  Jahren  ihres  Bestandes
  leiteten  —  mit  der  kurzen  Unterbrechung  der  westphälischen  Zwischen-
        <pb n="557" />
        Die  Georgia  Augusta.  549

herrschaft  —  nach  einander  nur  fünf  Männer  die  Geschäfte  der  Univer—
sität:  zuerst  ihr  Stifter  Münchhausen,  dann  Brandes  Vater  und  Sohn
und  die  beiden  Brüder  Hoppenstedt,  alle  fünf  ausgezeichnet  durch  hohe
Bildung,  Menschenkenntniß,  Feinheit.  So  vererbte  sich  eine  akademische
Familientradition  von  Geschlecht  zu  Geschlecht;  mit  einem  Zartgefühle,  das
sich  in  einem  großen  Staate  von  selbst  verboten  hätte,  wurde  die  Empfindlichkeit
  der  Gelehrten  geschont.  Als  der  große  Blumenbach  auf  seine  alten
Tage  die  lästige  Gewohnheit  annahm,  alle  Amtsschreiben,  die  er  wegen
der  Naturwissenschaftlichen  Sammlungen  erhielt,  ungelesen  in  den  Papierkorb
  zu  werfen,  da  wußte  Hoppenstedt  jede  Ombrage  zu  vermeiden;  er
ließ  fortan  die  Ministerialschreiben  in  zwei  Abschriften  nach  Göttingen  senden,
  die  eine  verschwand  in  Blumenbach's  Papierkorb,  die  andere  gelangte
an  den  zweiten  Direktor  der  Sammlungen.  War  ein  Lehrstuhl  erledigt,
so  wurden  zunächst  bei  Heyne,  Heeren  oder  anderen  vertrauten  Professoren
Erkundigungen  eingezogen,  dann  alle  gelehrten  Stachelschweine,  die  etwa
Unfrieden  erregen  konnten,  sorgfältig  aus  der  Liste  entfernt  und  schließlich,
  ohne  Rücksicht  auf  die  Kosten,  fast  immer  ein  tüchtiger  und  friedfertiger
  Mann  berufen.  Philosophie  und  schöne  Literatur  wollten  in  der
kühlen  Göttinger  Luft  freilich  nicht  gedeihen,  aber  in  jeder  Facultät  wirkten
ausgezeichnete  Fachmänner,  in  der  juristischen  neben  dem  alten  Hugo  der
beliebteste  aller  Rechtslehrer,  K.  F.  Eichhorn,  und  mit  Recht  durfte  Gauß
rühmen,  für  die  Phrase  sei  hier  nie  ein  Boden  gewesen.  Niemals  früher
hatte  die  Georgia  Augusta  sich  eines  so  zahlreichen  Besuchs  erfreut;  der
sprichwörtliche  Stolz  ihrer  Hofräthe  war  um  so  begreiflicher,  da  das  Welfenland
  keine  andere  Stätte  höherer  Bildung  besaß.

Der  Hauptstadt  fehlten  alle  die  Kunstwerke  und  Sammlungen,  mit
denen  die  deutschen  Höfe  ihre  Residenzen  zu  schmücken  pflegten;  der  Fremde
fand  hier  außer  dem  schönen  alten  Rathhause  nichts  Merkwürdiges  zu
sehen  als  etwa  die  Isabellen  des  Marstalls.  Auch  in  den  anderen  Städten
war  wenig  Leben.  Der  gewaltige  Verkehr,  der  sich  einst  in  althansischer
Zeit  um  die  Ilmenaubrücke  zu  Lüneburg  bewegt,  hatte  längst  andere  Wege
eingeschlagen;  die  feierliche  Pracht  der  Kirchen  und  die  kunstvollen  Holzschnitzereien
  an  den  Bürgerhäusern  Hildesheims  erzählten  auch  nur  von
längst  verschwundener  Größe.  Das  heitere  fränkische  Völkchen  droben  im
Harz  dünkte  sich  zwar,  im  Bewußtsein  seiner  bergmännischen  Kunstfertigkeit,
  weit  gewitzter  als  die  schwerfälligen  Niedersachsen  der  Ebene,  aber  der
wirthschaftliche  Unternehmungstrieb  fehlte  auch  dort;  die  königliche  „Herrschaft“
  besaß  die  Forsten  wie  die  Gruben,  sie  mußte  in  jeder  Noth  durch
Brotkorn  und  andere  Hilfe  ihren  Bergknappen  beispringen.  Noch  sorgloser
  als  unter  der  väterlichen  Berghauptmannschaft  zu  Clausthal  lebte
sich's  in  dem  Paradiese  der  deutschen  Kleinstaaterei,  dem  Communionharze,
der  einige  Bergwerke  und  Ortschaften  mit  etwa  700  Einwohnern  umfaßte
und  ein  Jahr  ums  andere  abwechselnd  von  Hannover  oder  von  Braun-
        <pb n="558" />
        550  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

schweig  regiert  wurde.  Da  die  beiden  Landesherren  —  das  Direktorium
und  das  Non-Direktorium  —  sich  niemals  über  einen  Beschluß  zu  einigen
vermochten,  so  war  seit  unvordenklicher  Zeit  kein  Gesetz  mehr  erlassen
worden;  das  Volk  lebte  in  einem  beinahe  staatlosen  Naturzustande,  wie
Rousseau's  ursprüngliches  Menschengeschlecht,  und  Kaiser  Karl's  V.  Hoch—
nothpeinliche  Halsgerichtsordnung,  die  hier  noch  galt,  brauchte  nur  selten
angewendet  zu  werden.

Diesen  unreifen  wirthschaftlichen  Zuständen  entsprach  die  altväterische
Handelspolitik,  die  sogleich  nach  dem  Frieden  überall  die  alten  Binnen—
mauthen  wieder  aufrichtete  und,  nach  der  Gewohnheit  wohlhabender  Acker—
bauländer,  durch  niedrige  Zölle  die  Verzehrung  der  besitzenden  Klassen  zu
erleichtern  suchte.  Das  Welfenland  stand  den  englischen  Waaren  offen,
diente  ihnen  als  wohlgelegene  Schmuggelstätte  für  den  Verkehr  mit  dem
inneren  Deutschland.  Die  Leinenindustrie  des  Osnabrücker  Stifts  ging
fast  zu  Grunde  durch  den  Wettbewerb  der  englischen  Baumwollwaaren;
aber  die  Mehrzahl  des  Volks  war  zufrieden,  der  wohlgenährte  Küsten—
bewohner  betrachtete  es  als  sein  natürliches  Recht,  billigeren  Rothwein  zu
trinken  als  der  Binnenländer.  Das  preußische  Zollsystem  ward  allgemein
als  gehässige  fiscalische  Quälerei  verwünscht;  nicht  einmal  den  unbrauch—
baren  alten  Zwanzigguldenfuß  wollte  man  mit  dem  preußischen  Münzwesen
  vertauschen.  Die  Regierung  nannte  ihr  Land  gern  den  deutschen
Nordseestaat;  doch  sie  erkannte  nicht,  daß  für  die  deutsche  Nordseeküste  jetzt
erst  die  Zeit  des  Erwachens  gekommen  war,  während  die  Handelskräfte
der  Ostsee  sich  schon  vor  Jahrhunderten  entfaltet  hatten.  Mit  seinen  beiden
großen  Emporien  Hamburg  und  Bremen  lebte  Hannover  von  Altersher
  in  Unfrieden;  alsbald  nach  der  Rückkehr  der  Welfenherrschaft  wurde
die  Pfahlbrücke  abgetragen,  welche  Davoust  über  die  Elbe  hatte  schlagen
lassen.  Die  Häfen  an  der  Ems  wollten  neben  diesen  übermächtigen  Nebenbuhlern
  nicht  recht  gedeihen;  die  Regierung  that  Einiges  um  ihnen  ihren
Strom  schiffbar  zu  erhalten,  aber  der  unentbehrliche  Kanal  zwischen  Elbe
und  Weser  kam  nicht  zu  Stande.  Auch  für  die  Eindeichung  der  Küste
wurde  selbst  nach  der  schrecklichen  Sturmfluth  von  1825  nur  nothdürftig
gesorgt;  niemals  ist  unter  welfischer  Herrschaft  dem  Meere  ein  so  großes
Gebiet  entrissen  worden  wie  der  Preußische  Polder,  den  die  treuen  Ostfriesen
  als  ein  Vermächtniß  ihres  großen  Königs  bewunderten.

Hannover  besaß  wie  wenige  andere  deutsche  Landschaften  das  Zeug
zu  einem  tüchtigen  Bauernstande.  Nur  in  Göttingen  und  auf  dem  Eichsfelde
  war  der  Grundbesitz  übermäßig  zersplittert:  fast  überall  sonst  bestanden
  stattliche  Bauernhöfe,  deren  Untheilbarkeit  meist  durch  Gesetz,  in  Ostfriesland
  und  den  Bremer  Marschen  durch  eine  unverbrüchliche  Sitte
gesichert  war.  Wie  der  königliche  Domänenpächter  seine  Fuhren  nie  anders
als  durch  Viergespanne  besorgen  ließ,  so  lebte  auch  der  Bauer  breit  und
behäbig,  selbst  in  der  verrufenen  Lüneburger  Heide  gewann  er  durch  die
        <pb n="559" />
        Welfisches  Junkerthum.  551

großen  Herden  seiner  Heidschnucken  leidlichen  Wohlstand.  Ueberall  wo  die
sächsischen  Roßköpfe  auf  dem  Hausgiebel  prangten,  versammelten  sich  die
Bauern  noch  wie  vor  tausend  Jahren  unter  der  Linde  auf  dem  Ti  zur
Berathung;  und  fast  noch  stolzer  hielten  sich  die  Friesen,  denn  auf  dem  ge—
fahrvollen  Marschboden  gedeiht  die  Unfreiheit  so  wenig  wie  im  Hochgebirge.
Aber  die  wirthschaftliche  Kraft  dieses  selbstbewußten,  kernhaften  Volkes
wurde  gelähmt  durch  mannigfache  Grundlasten  und  ein  oft  sehr  drücken—
des  Meierrecht;  Vorzügliches  leistete  die  Landwirthschaft  nur  in  der  Pferde—
zucht,  die  durch  das  treffliche  Celler  Landgestüt  gefördert  wurde.  Mit  Neid
sah  der  Bauer  auf  den  adlichen  Grundherrn,  der  zu  den  Staatssteuern
wenig,  zu  den  Gemeindelasten  nichts  beitrug  und  bei  schlechter  Wirthschaft
sich  durch  den  Lehnsconcurs  seinen  Gläubigern  entziehen  konnte.

Von  Kindesbeinen  an  genoß  der  Edelmann  einer  unbilligen  Begünsti—
gung,  welche  selbst  den  gesetzlichen  Sinn  der  Niedersachsen  endlich  erbittern
mußte.  Auf  der  Lüneburger  Ritterakademie,  der  Pflanzstätte  des  welfischen
Junkerhochmuths,  wurden  zwölf  adliche  Freischüler  durch  vierzehn  Lehrer
schlecht,  aber  standesgemäß  unterrichtet.  Trat  der  junge  Edelmann  als
Auditor  in  die  Verwaltung,  so  erhielt  er  nach  kurzer  Zeit  den  Titel  Drost
und  damit  das  Recht  seine  bürgerlichen  Genossen  zu  überspringen.  Dazu
noch  die  adliche  Bank  am  Celler  Obergerichte  und  die  adlichen  Stellen  im
Forstdienst.  Sogar  für  die  Hausdienerschaft  des  Adels  war  durch  die  be—
rüchtigte  Livree-Carriere  gesorgt;  die  Stellen  der  Subalternbeamten  wur—
den  in  der  Regel  nicht  mit  ausgedienten  Soldaten  besetzt,  sondern  nach
englischer  Weise  mit  Leuten  die  von  einem  vornehmen  Herrn  eine  Em—
pfehlung  beibrachten.  Auch  das  reiche  Klostergut,  das  bei  dem  friedlichen
Verlaufe  der  Reformation  hier  fast  ungeschmälert  geblieben  war,  half  mit
zur  Versorgung  der  regierenden  Familien;  in  der  lieblichen  Waldeinsamkeit
von  Mariensee  und  in  anderen  stillen  Winkeln  versteckt  lagen  achtzehn
Damenklöster,  wo  die  Töchter  des  Adels,  der  Offiziere,  der  hohen  Beamten
als  Chanoinessen  eine  Unterkunft  fanden.  Das  Land  war  übersäet  mit
Privilegien  und  Exemtionen;  von  Gunst  und  Gnade  zog  Jedermann  seinen
Vortheil,  bis  herab  zu  den  Göttinger  Buchhändlern,  die  sich  im  Gnaden—
wege  die  Postmoderation  für  ihre  Packete  errangen.

In  der  Armee  hatte  der  Adel  nie  so  viel  gegolten  wie  im  Beamten—
thum.  Sie  besaß  an  den  Offizieren  der  Deutschen  Legion  kampferprobte
und  welterfahrene  Führer.  Diese  Helden  von  Torres  Vedras,  Salamanca,
Waterloo  schworen  auf  Wellington,  „den  Herzog“,  und  hingen  an  den  eng—
lischen  Bräuchen  noch  treuer  sogar  als  die  Hofgesellschaft,  die  jeden  vor—
nehmen  Mann  mit  dem  Lobe  beehrte:  er  sieht  aus  wie  ein  Engländer.  Der
tapfere  General  Hartmann  ward  als  Commandeur  des  Bath-Ordens  all—
gemein  „Sir  Julius“  genannt.  Minder  behaglich  empfand  der  gemeine
Soldat  die  Anmuth  britischer  Sitte,  wenn  er  mit  der  neunschwänzigen
Katze  „gestripst“  wurde.  Indeß  forderte  das  erstarkende  deutsche  National—
        <pb n="560" />
        552  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

gefühl  auch  in  diesem  halbenglischen  Heere  sein  gutes  Recht.  Die  Tage
des  Reislaufens  waren  vorüber.  Auf  das  Verlangen  des  Landtags  ver—
sprach  die  Krone,  die  hannoverschen  Truppen  niemals  mehr  für  fremde
Zwecke  zu  benutzen,  und  diese  Zusage  konnte  in  so  friedlicher  Zeit  leicht
gehalten  werden.  Canning  beabsichtigte  zwar  einmal,  hannoversche  Regimenter
  zur  Besetzung  von  Portugal  zu  verwenden,  gab  aber  den  Plan
bald  wieder  auf,  als  der  französische  Gesandte  Reinhard  in  Frankfurt  Lärm
schlug  und  der  Bundestag  unruhig  wurde.))  Ein  Gesetz  über  die  Dienstpflicht
  bestand  noch  nicht;  die  Aushebung  erfolgte,  oft  sehr  willkürlich,  nach
dem  freien  Ermessen  der  Behörden.  Nur  bei  der  Reiterei  traten  die
Bauerburschen  gern  ein;  denn  die  Cavalleristen  mit  ihren  schönen  Rossen
wurden  auf  den  Bauerhöfen,  womöglich  bei  ihren  Verwandten  einquartiert,
und  oft  dienten  Vater,  Sohn  und  Enkel  nach  einander  bei  derselben
Schwadron.  Die  Regimenter  waren  klein,  damit  nach  Landesbrauch  eine
große  Zahl  von  Stabsoffizieren  angestellt  werden  konnte.

Mit  den  preußischen  Kampfgenossen  von  Belle  Alliance  verkehrte  die
Armee  wenig  und  ohne  Herzlichkeit;  denn  nach  der  welfischen  Ueberlieferung
  hatten  die  Briten  und  Hannoveraner  allein  gesiegt,  die  Preußen  nur
ein  wenig  nachgeholfen,  waren  doch  die  letzten  Trümmer  der  Kaisergarde
durch  die  Osnabrücker  Landwehr  vernichtet  worden.  Die  Waffenbrüderschaft
  aus  dem  siebenjährigen  Kriege  war  vergessen;  um  so  lebhafter  gedachte
  man  der  Einverleibung  vom  Jahre  1806,  die  selbst  durch  die  Thaten
des  Befreiungskrieges  nicht  gesühnt  schien.  Wenn  ein  junger  Mann  aus
den  alten  Soldatengeschlechtern  zu  der  Erkenntniß  kam,  daß  sein  Welfenreich
  doch  nur  eine  preußische  Enclave  sei,  und  sich  nach  einem  größeren
Wirkungskreise  sehnte,  dann  ging  er  regelmäßig  in  österreichische  Dienste  —
ganz  wie  seine  Standesgenossen  in  Mecklenburg  und  Sachsen  —  und  half
an  seinem  Theile  mit,  die  alte,  politisch  so  folgenreiche  Verbindung  zwischen
der  Hofburg  und  dem  deutschen  Adel  zu  befestigen.  Dagegen  galt  es  für
ganz  unerhört,  daß  General  Hartmann  seinen  Sohn  in  das  preußische
Heer  schickte  und  der  trotzige  junge  Goeben  bald  nachher  desselben  Weges
ging.  Im  Volke  war  der  Groll  gegen  Preußen  fast  noch  stärker.  Ueberall
wo  altwelfisches  und  preußisches  Gebiet  an  einander  stießen,  erklang  zur
Verhöhnung  der  preußischen  Hungerleider  das  stolze  Lied  „Gut  Wein
und  gut  Bier!  Lustige  Hannoveraner  sind  wir,“  und  die  Raufhändel  in
den  Grenzdörfern  gingen  oft  sehr  weit  über  das  herkömmliche  Maß  deutscher
nachbarlicher  Zärtlichkeit  hinaus.  —

Die  Verhandlungen  der  Landstände  verliefen  still;  das  Volk  beachtete
sie  kaum,  das  Königreich  besaß  noch  keine  einzige  politische  Zeitung.  Insgeheim
  jedoch  war  eine  Adelspartei  sehr  thätig,  die  von  dem  gewandten,  ränkesüchtigen
  Geh.  Rath  v.  Schele  geleitet,  mit  ihren  26  Stimmen  allen  Re- 



*)  Berichte  von  Blittersdorff,  24.  Juli,  von  Meyern,  Berlin  25.  Sept.  1824.
        <pb n="561" />
        Zweite  Verfassungsänderung.  553

formvorschlägen  im  Landtage  geschlossen  widersprach.  Ihren  Einflüsterungen
gelang  es,  den  Grafen  Münster  gegen  Rehberg  einzunehmen,  der  schon
als  Bürgerlicher  verdächtig,  bald  als  Liberaler  verlästert  wurde,  weil  er
doch  einige  behutsame  Verbesserungen  der  bestehenden  Mißbräuche  wünschte.
Im  Jahre  1819,  noch  vor  den  Karlsbader  Beschlüssen,  trat  Rehberg  tief
gekränkt  zurück,  und  fortan  wurde  Hannover  von  London  aus  regiert.
Den  Minister  v.  Bremer  und  die  anderen  Geheimen  Räthe  in  Hannover
behandelte  Münster  als  Subalterne;  auch  der  neue  Cabinetsrath  Rose
gewann,  obwohl  man  seine  Geschäftstüchtigkeit  gern  benutzte,  keinen  entscheidenden
  Einfluß.  Die  Beamten  gewöhnten  sich  bald,  über  die  Schultern
des  Ministeriums  hinweg  unmittelbar  an  die  Deutsche  Canzlei  in  London
zu  berichten.

Die  erste  That  der  Selbstherrschaft  Münster's  war  eine  neue  Verfassungsänderung.
  Das  neue  Königreich  bestand  noch  nicht  fünf  Jahre,
und  schon  wurden  die  Grundlagen  seines  Staatsrechts  zum  zweiten  male,
und  diesmal  ohne  zwingende  Noth,  durch  die  Krone  eigenmächtig  umgestaltet.
  Ohne  Zweifel  beabsichtigte  Münster  keine  Rechtsverletzung,  stand
er  doch  selber  als  Erblandmarschall  an  der  Spitze  der  Stände;  er  hielt
es  nur  in  seinem  staatsmännischen  Dünkel  nicht  für  nöthig,  sich  über  die
Rechtsfrage  zu  unterrichten.  Zwei  königliche  Rescripte  schlugen  dem  Landtage
eine  Neugestaltung  der  Allgemeinen  Ständeversammlung  vor.  Die  Krone
wünschte  das  Zweikammersystem  einzuführen,  das  neuerdings  an  den  Höfen
als  ein  Bollwerk  der  Ordnung  betrachtet  wurde  und  im  adlichen  Hannoverlande
  vollends  unentbehrlich  erschien;  dafür  wollte  sie  den  freien  Bauern
in  der  zweiten  Kammer  eine  stärkere  Vertretung  gewähren.  Da  der  Landtag
  zwar  von  der  Bildung  zweier  Kammern  abrieth,  aber  keinen  förmlichen
Einspruch  erhob,  so  ging  die  Regierung  über  seine  Bedenken  hinweg,  und
sie  theilte  ihre  Entscheidung  nicht  einmal  den  Allgemeinen  Ständen  selber
mit,  sondern  den  Provinziallandtagen.  Diese  Körperschaften,  von  denen
Niemand  wußte,  wie  weit  sie  in  allgemeinen  Landesangelegenheiten  mitzureden
  hatten,  wurden  also  stillschweigend  dem  Allgemeinen  Landtage
gleichgestellt:  so  unsicher  war  das  Recht  in  diesem  althistorischen  Gemeinwesen.


Ein  königliches  Patent  vom  7.  December  1816  bestimmte  nunmehr
die  endgiltige  Zusammensetzung  des  Landtags.  In  der  neuen  ersten
Kammer  saßen  außer  einigen  Prälaten  nur  die  Standesherren  und  die
Abgeordneten  der  Ritterschaft.  Da  der  welfische  Adel  niemals  einen  bürgerlichen
  Rittergutsbesitzer  wählte,  so  war  hier  das  adliche  Standesinteresse
so  einseitig  und  ausschließlich  vertreten  wie  in  keinem  anderen  deutschen
Oberhause.  In  der  zweiten  Kammer  sollten  auch  zwanzig  Vertreter  des
freien  bäuerlichen  Grundbesitzes  tagen;  doch  währte  es  noch  zehn  Jahre
bis  diese  langsame  Regierung  sich  zur  Einberufung  der  Bauern  entschloß.
Die  Ostfriesen  protestirten,  die  Vertreter  ihres  dritten  Standes  blieben
        <pb n="562" />
        554  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

dem  Landtage  fern.  Vorläufig  also  bestand  die  zweite  Kammer  überwiegend
aus  den  städtischen  Vertretern,  die  von  den  Magistraten  ernannt  wurden,
und  da  die  Tagegelder  von  den  Wahlkörperschaften  bezahlt  werden  sollten,
so  fiel  die  Wahl  der  sparsamen  Stadträthe  zumeist  auf  hauptstädtische
Beamte,  denen  man  nichts  zu  zahlen  brauchte  —  wie  auch  die  Ritter—
schaft  aus  demselben  Grunde  den  Residenz-Adel  bevorzugte.  Also  war
der  definitive  Landtag  fast  noch  lebloser  als  der  provisorische  gewesen.
Schele  und  seine  Adelspartei,  die  bisher  meist  in  der  Minderheit  geblieben
waren,  beherrschten  jetzt  die  erste  Kammer  und  konnten  jeden  Beschluß
verhindern.  Nach  ärgerlichem  Streite  und  vergeblichen  Vermittlungs—
versuchen  der  Regierung  gingen  die  Stände  in  der  Regel  ohne  Ergebniß
auseinander.  Die  Protocoll-Auszüge  —  das  Einzige  was  aus  ihren  Ver—
handlungen  in  die  Welt  drang  —  hörten  bald  auf  zu  erscheinen,  weil
Niemand  sie  lesen  mochte.

Nur  einzelne  bescheidene  Reformen  konnte  Münster  noch  zu  Ende
bringen.  Aus  den  verschiedenen  Beamtencorporationen  der  alten  Zeit
wurde  (1822)  ein  geschlossener  Staatsdienerstand  gebildet;  die  adliche
Drosten-Carriere  hörte  auf,  und  die  adlichen  Forstmeister  durften  sich
wenigstens  nicht  mehr  durch  glänzende  Uniformen  von  ihren  bürgerlichen
Genossen  unterscheiden.  Die  Verwaltung  erhielt  endlich  Mittelbehörden:
sechs  Landdrosteien,  deren  Grenzen  sich  freilich  mit  denen  der  Provinzial—
landschaften  wunderlich  durchkreuzten.  Auch  die  Wehrpflicht  wurde  gesetzlich
geordnet,  natürlich  mit  Stellvertretung.  Die  Folter  und  einige  barbarische
Strafen  der  Vorzeit  fielen  hinweg;  indeß  blieb  der  Ton  der  Beamten
gegen  den  gemeinen  Mann  noch  immer  altväterisch  derb  und  herrisch,  der
Bauer  ward  amtlich  nur  mit  Er  angeredet.

Im  Jahre  1824  feierte  das  Welfenland  ein  großes  dynastisches
Freudenfest,  das  auf  die  politische  Bildung  und  Gesinnung  der  deutschen
Kleinstaaterei  ein  grelles  Licht  warf.  Seit  zwei  Menschenaltern  lernten
die  hannoverschen  Kinder  in  den  Schulen,  sie  sollten  ihren  König  lieben,
denn  den  lieben  Gott  könne  man  ja  auch  nicht  sehen;  da  kam  die  erstaunliche
  Nachricht,  daß  der  Unsichtbare  sich  den  Augen  seiner  deutschen  Unterthanen
  zeigen  wolle.  Georg  IV.  hatte  in  England  die  Wandlungen  der
Volksgunst  genugsam  erfahren.

O  wüsche  jede  Thräne,  die  du  weinst,

Von  deinem  Vater  einen  Frevel  ab  —
so  hatte  einst  Lord  Byron  der  weinenden  Prinzessin  von  Wales  zugerufen,
und  wie  viele  andere  Verwünschungen  edler  und  freier  Männer  waren
seitdem  auf  das  Haupt  dieses  Fürsten  herniedergefallen.  Als  er  den  Proceß
  gegen  seine  unglückliche  Gemahlin  führte,  durfte  er  sich  kaum  auf  die
Straßen  Londons  hinauswagen.  Dann  schlug  die  Stimmung  plötzlich
um,  bei  seiner  pomphaften  Krönung  begrüßte  ihn  die  schaulustige  Menge
mit  donnerndem  Hochruf.  Froh  dieser  Huldigungen  wollte  er  sich  nunmehr
        <pb n="563" />
        Stüve.  555

auch  den  beiden  Trabantenvölkern  der  englischen  Sonne,  den  Iren  und
den  Deutschen  im  Glanze  der  Majestät  zeigen.  Lärmend  war  die  Freude
der  Iren,  fast  noch  herzlicher  der  Empfang  in  Hannover.  Ein  fragwürdiger
Anblick  allerdings:  diese  unbehilfliche  Gestalt  mit  dem  gedunsenen  Gesicht
und  der  jugendlichen  braunen  Kakadu-Perrücke;  der  rothe  Hals  war  von
dem  rothen  Uniformkragen  schwer  zu  unterscheiden,  und  der  gerühmte
königliche  Anstand  ließ  sich  auch  nur  dann  bemerken,  wenn  der  Landesvater
  nüchtern  war.  Einerlei,  das  Volk  konnte  sich  an  seinem  lebendigen
Könige  nicht  satt  sehen;  und  als  er  nun  gar,  in  sehr  gehobener  Stimmung,
  den  Bürgern  seiner  deutschen  Hauptstadt  versicherte:  „ich  bin  stets
Hannoveraner  gewesen,  ich  will  für  immer  als  Hannoveraner  leben  und
sterben"“  —  da  flammte  die  Begeisterung  hoch  auf.  Wenige  Wochen  zuvor
hatte  er,  ebenfalls  in  sehr  gehobener  Stimmung,  den  Iren  betheuert,  sein
Herz  sei  stets  irisch  gewesen.  Ueberall  im  Lande  dieselbe  Glückseligkeit,
zahllose  Reden  und  Gedichte,  bald  welfisch  stolz,  bald  deutsch  gemüthlich.
Ein  wackeres  Bäuerlein  hatte  mit  feinem  Verständniß  den  einzigen  Charakterzug
  Georg's,  der  deutschen  Gemüthern  zusagte,  herausgefunden  und
über  seiner  Thür  einen  gefüllten  Humpen  abmalen  lassen,  darunter  die
Inschrift:  „hei  kümmt,  hei  kümmt;  ob  hei  wohl  enen  nümmt?“  Die
Georgia  Augusta  feierte  in  prachtvoller  Ode  das  Glück  der  vereinten  gens
Britanna  und  gens  Guelphica,  und  Heeren  schilderte  nachher  mit  historischer
  Gründlichkeit  in  einer  besonderen  Schrift  die  Empfangsfeier  der
Musenstadt.  Das  politische  Ergebniß  dieses  Triumphzuges  aber  wurde
von  einem  patriotischen  Dichter  sinnig  zusammengefaßt  in  den  Versen:
Heil  mir,  spricht  Jeder  hochbeglückt,
Daß  ich  den  König  hab'  erblickt!

In  den  Landtag  brachten  um  die  Mitte  der  zwanziger  Jahre  zwei
neu  eingetretene  Mitglieder  wieder  einiges  Leben:  Lüntzel  aus  Hildesheim,
der  gelehrte  Geschichtsschreiber  seiner  Vaterstadt,  ein  wohlmeinender,  etwas
redseliger  Liberaler,  und  der  Osnabrücker  Anwalt  Carl  Bertram  Stüve,
ein  Mann,  in  dem  sich  die  Eigenart  des  niedersächsischen  Stammes  fast
so  vollständig  verkörperte  wie  das  schwäbische  Wesen  in  Ludwig  Uhland.
„Freigesinnt  sich  selbst  beschränkend,  immerfort  das  Nächste  denkend“  —
diese  Goethischen  Verse,  die  er  vor  allen  liebte,  schrieben  ihm  seine  Landsleute
  auf  sein  Denkmal,  und  in  der  That  hat  im  buchgelehrten  Deutschland
selten  ein  Staatsmann  so  fest  gehaftet  an  der  väterlichen  Scholle,  an  den
Gedanken  und  Gewohnheiten  der  nächsten  Heimath.  Stüve's  Vater  hatte
als  Syndicus  von  Osnabrück  mit  Justus  Möser  vertraulich  verkehrt,  und
des  Sohnes  erste  literarische  Leistung  war  die  Herausgabe  des  nachgelassenen
Bandes  von  Möser's  Osnabrückischer  Geschichte.  Hier  war  seine  Welt,
unter  den  seßhaften  Hofschulzen  und  den  derben  Kleinbürgern  Westphalens;
der  wohlhabende  Junggesell  hat  niemals  auch  nur  den  Rhein  besucht,  die
Welt  des  Schönen  blieb  ihm  verschlossen.  Er  hatte  der  Burschenschaft
        <pb n="564" />
        556  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

angehört  und  unter  Vater  Jahn's  Augen  auf  der  Hasenheide  eifrig  ge—
turnt,  aber  damals  schon  mit  seinem  frühreifen  Geschäftsverstande  allen
überschwänglichen  Plänen  der  jungen  Teutonen  scharf  widersprochen.
Vollends  jetzt  inmitten  der  Arbeiten  des  praktischen  Lebens  erschien  ihm  die
deutsche  Einheit  als  ein  herrlicher,  aber  unmöglicher  Traum.  Alles  Un—
begrenzte,  so  gestand  er  selbst,  widerstand  seinem  Wesen.  Es  war  ihm
schwer  genug  geworden  aus  einem  Osnabrücker  ein  Hannoveraner  zu
werden;  nimmer  durfte  dieser  Welfenstaat  in  einem  großen  nationalen  Reiche
verschwinden.  Am  wenigsten  in  Preußen,  denn  über  das  preußische  Be—
amtenthum  dachte  er  ganz  wie  Rehberg;  nur  selten  einmal  gestand  er  halb
widerwillig  zu,  in  Preußen  habe  sich  der  nationale  Gedanke  am  stärksten
entwickelt,  weil  dort  das  alte  Ständewesen  so  gründlich  zerstört  sei.  An
Rehberg  erinnerte  auch  die  ernste,  nüchterne,  streng  sachliche  Haltung  seiner
gedankenreichen  Schriften;  jedoch  er  gehörte  einem  jüngeren,  muthigeren
Geschlechte  an,  sein  Ehrgeiz  war,  dem  Bürger  und  Bauern  die  altgerma—
nische  Freiheit  in  neuen  Formen  zurückzugeben,  so  daß  der  Ackerbauer  die
Früchte  des  Ackers  ungeschmälert  genießen,  der  Bürger  bei  den  Geschäften
seiner  Gemeinde  selber  Hand  anlegen  sollte.  Die  Liberalen  der  Rotteck'schen
Schule  wußten  gar  nichts  anzufangen  mit  diesem  Verächter  der  Doktrin,
in  dem  sich  Deutschthum  und  Particularismus,  reformatorischer  Muth  und
Anhänglichkeit  an  altüberlieferte  Sitte  so  seltsam  vermischten.  Und  leicht
war  es  nicht  mit  ihm  auszukommen.  Streng,  schroff,  mäßig  bis  zur
Pedanterei,  etwas  schulmeisterlich  und  ganz  ohne  Humor,  konnte  der  kleine
schmächtige  Mann  Keinen  gewinnen,  wohl  aber  durch  die  Ueberlegenheit
seines  Verstandes,  seiner  umfassenden  Sachkenntniß,  seines  sittlichen  Ernstes
die  Widerstrebenden  beherrschen.

Sechsundzwanzigjährig  trat  Stüve  in  den  Landtag  ein  als  Nachfolger
  des  Hofraths  Buch,  dem  sein  Collegium  auf  Befehl  der  Regierung
ferneren  Urlaub  verweigert  hatte,  weil  er  den  Privilegien  des  Adels  entgegengetreten
  war.  Unverdrossen  verwendete  er  seine  ganze  gewaltige  Arbeitskraft
  für  die  Verhandlungen  dieser  Kammer,  die  doch  nur  Monologe
hielt,  da  die  Minister  nicht  vor  ihr  erscheinen  durften.  Die  von  den
Bauern  längst  ersehnte  Ausgleichung  der  Grundsteuer  war  soeben  vollzogen,
  allerdings  sehr  zum  Vortheil  der  Privilegirten.  Sofort  ging  Stüve
einen  Schritt  weiter  und  forderte  was  diesem  Staate  am  meisten  noth
that:  Ablösung  der  Dienste,  Zehnten  und  Meiergefälle.  Immer  wieder
kam  er  auf  dies  sein  ceterum  censeo  zurück:  die  zweite  Kammer  stimmte
zu,  die  erste  widersprach.  Da  griff  der  Bauernfreund  zur  Feder  und
unterstützte  seine  Reden  durch  die  treffliche  Schrift  „über  die  Lasten  des
Grundeigenthums  in  Hannover"“  (1829).  Endlich  im  Frühjahr  1830  erklärte
  sich  die  Adelskammer  zu  Verhandlungen  bereit,  aber  wie  viele  Jahre
mochten  noch  hingehen  bis  der  Absicht  das  Vollbringen  folgte!  Das  Landvolk
  begann  schon  die  Geduld  zu  verlieren.  Auch  Hannover  hatte  die
        <pb n="565" />
        Braunschweig.  557

große  Krisis  der  Landwirthschaft  schwer  empfunden,  nun  brachte  noch  eine
arge  Mißernte  die  Bauern  in  Harnisch.

Eine  Fülle  unversöhnter  Gegensätze  war  in  diesem  seltsamen  Staate
aufgewuchert:  die  Provinzialstände  standen  gegen  die  allgemeinen  Stände,
die  zweite  Kammer  gegen  die  erste,  die  Steuerkasse  gegen  die  Kronkasse,  die
Beamten  gegen  den  Landtag,  die  bürgerlichen  Staatsdiener  gegen  den  Adel,
die  Bauern  gegen  die  Grundherren,  die  Bürger  gegen  die  allmächtigen
Stadträthe,  das  hannoversche  Ministerium  gegen  die  deutsche  Canzlei  in
London.  Noch  war  die  Mißstimmung  bei  Weitem  nicht  so  ernst  wie  in
Kurhessen;  aber  Graf  Münster  ließ  sich  in  seinem  fernen  Putney-Hill  von
den  Beschwerden  des  deutschen  Landes  nichts  träumen,  und  so  drohten  auch
diesem  führerlosen  Staate  unberechenbare  Verwicklungen.  —

Der  üble  Ruf,  dessen  die  Welfen  seit  dem  Proceß  der  Königin  Caro—
line  in  Deutschland  genossen,  verschlimmerte  sich  noch,  als  bald  nachher
der  alte  Haß  der  beiden  Hauptlinien  des  Hauses  von  Neuem  ein  öffent—
liches  Aergerniß  gab.  Die  ältere  herzogliche  Linie  hatte  aus  den  Länder—
theilungen  der  Welfen  nur  einige  Fetzen  niedersächsischen  Landes  davon
getragen,  die  von  Holzminden  an  der  Weser  bis  zum  Magdeburgischen
hinüber  zerstreut  lagen.  Obgleich  die  socialen  Verhältnisse  dieses  Ländchens
  denen  der  benachbarten  lüneburgischen  Gebiete  glichen,  so  gelangte
doch  der  Adel  hier  niemals  zu  so  unumschränkter  Herrschaft  wie  in  Hannover,
  weil  die  Herzoge  daheim  blieben.  Braunschweig  lernte  unter  seinem
geistreichen  Herzog  Karl  manche  Sünden  des  Absolutismus,  den  Hofprunk,
  den  Soldatenhandel,  die  französische  Verbildung  gründlich  kennen,
aber  auch  viele  Wohlthaten  dieser  Staatsform.  Unter  Karl  Wilhelm  Ferdinand
  wurde  sodann  der  arg  zerrüttete  Staatshaushalt  durch  einen  trefflichen
  bürgerlichen  Minister,  Feronce,  neu  geordnet,  und  es  begann  eine
Epoche  sorgsamer  Verwaltung,  freier  Presse,  blühenden  Schulwesens,  die
von  dem  Volke  noch  lange  nachher  als  die  gute  alte  Zeit  gesegnet  wurde.
An  Talent  und  Heldensinn  war  die  ältere  Linie  den  englischen  Welfen
weit  überlegen.  In  der  deutschen  Politik  ging  sie  fast  immer  andere  Wege
als  ihre  königlichen  Vettern.  Sie  verschwägerte  sich  mit  den  Hohenzollern
und  schloß  sich  eng  an  Preußen  an;  mehrere  ihrer  Prinzen  starben  den
Heldentod  unter  Preußens  Fahnen;  auch  jener  Leopold,  der  als  Menschenretter
  in  den  Wellen  der  Oder  sein  Grab  fand,  war  preußischer  Offizier.
Dies  Verhältniß  begann  sich  zu  ändern,  nachdem  auch  Karl  Wilhelm
Ferdinand  seine  preußische  Treue  mit  dem  Leben  bezahlt  hatte.  Sein
Nachfolger  Friedrich  Wilhelm,  der  Held  der  schwarzen  Schaar,  konnte  als
Fürst  ohne  Land  und  Todfeind  Napoleon's  zunächst  nur  bei  England  Hilfe
suchen.  Durch  Englands  Fürsprache  erhielt  er  sodann  im  Befreiungskriege
  seine  Erblande  zurück.  Als  er  bei  Quatrebras  fiel,  hinterließ  er
ein  Testament,  das  die  Regentschaft  sowie  die  Vormundschaft  über  seine
beiden  minderjährigen  Söhne  dem  Prinzregenten  von  Großbritannien  über-
        <pb n="566" />
        K

558  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

trug  und  zugleich  den  Grafen  Münster  bat,  sich  des  Herzogthums  anzunehmen.


Der  Regent  überließ  die  braunschweigischen  Geschäfte,  unter  Münster's
Aufsicht,  dem  herzoglichen  Geheimraths  -Collegium.  Dessen  Seele  war
Geh.  Rath  v.  Schmidt-Phiseldeck,  ein  einsichtiger,  gewissenhafter  Beamter,
der  schon  das  Vertrauen  des  verstorbenen  Herzogs  besessen  hatte  und  sich
bald  allgemeine  Achtung  im  Lande  erwarb.  Die  vollständige  Wiederherstellung
  der  alten  Ordnung  erregte  hier,  wo  das  Königreich  Westphalen
unsäglich  verhaßt  war,  keinen  Unwillen.  Die  vormundschaftliche  Regierung
verfuhr  nach  der  wohlwollenden,  bedachtsamen  hannoverschen  Weise;  doch
die  Dinge  lagen  hier  einfacher,  da  Braunschweig  keine  neuen  Gebiete  erworben
  hatte,  nothwendige  Reformen  waren  leichter  durchzusetzen.  In
einzelnen  Dingen  ließ  sich  allerdings  erkennen,  daß  die  kalte  Hand  eines
fremden  Verwesers  über  dem  Lande  waltete.  Schwerlich  hätte  ein  eingeborener
  Herzog  sich  so  gleichmüthig  wie  der  Prinzregent  entschlossen,  den
Braunschweigern  die  Georgia  Augusta  als  Landesuniversität  anzuweisen
und  die  ruhmvolle  Helmstädter  Hochschule  nicht  wiederherzustellen,  obgleich
der  prächtige  Thurmbau  des  Juleums  und  der  reiche  akademische  Grundbesitz
  noch  vorhanden  waren:  wie  viel  Segen  war  doch  einst  von  dieser
Stadt  des  Friedens,  von  dem  kleinen  Holzhause  Calixt's  über  Deutschland
ausgegangen!  Ueberhaupt  erlangte  das  kleine  Welfenland  die  bedeutende
Stellung,  die  es  früherhin  im  deutschen  Leben  behauptet,  niemals  wieder.
Seit  die  Herzöge  sich  der  Hauptstadt  bemächtigt  und  die  Thüren  des
Hansesaales  im  Altstädtischen  Rathhaus  geschlossen  hatten,  war  Braunschweig
  „die  stolze  Stadt“  nur  noch  eine  kleinbürgerliche  Residenz;  auch
ihr  Carolinum,  im  achtzehnten  Jahrhundert  eine  so  wichtige  Bildungsstätte,
  galt  jetzt  nicht  mehr  als  andere  gute  Gymnasien.

Immerhin  erschien  die  neue  stille  Zeit  dem  Volke  nicht  unbehaglich.
Die  Finanzen  waren  wohl  geordnet,  die  Steuerlast  mäßig,  für  Wegebau
und  Schulwesen  geschah  viel,  und  das  Hausvermögen  des  jungen  Herzogs
nahm  unter  Schmidt-Phiseldeck's  sparsamen  Händen  beträchtlich  zu.  Auf
Bitten  der  Ritterschaft  wurde  1819  der  alte  Landtag  einberufen,  dessen
Privilegien  zuletzt  im  Jahre  1770  festgestellt  waren,  und  mit  Zustimmung
der  Stände  kam  am  25.  April  1820  die  Erneuerte  Landschaftsordnung,
eine  zeitgemäße  Verbesserung  des  alten  Landrechts  zu  Stande.  Diese
neue  braunschweigische  Verfassung  stand  den  Grundsätzen  des  hannoverschen
Patents  vom  December  1819  nahe,  aber  sie  ruhte  auf  unanfechtbarem
Rechtsboden,  und  sie  gewährte  den  freien  Bauern,  die  sich  in  Hannover
mit  einem  Versprechen  begnügen  mußten,  sofort  eine  Vertretung  von
zwanzig  Abgeordneten.  Den  bäuerlichen  Hintersassen  war  auch  in  Braunschweig
  kein  Wahlrecht  verliehen;  an  diese  Reform  wagten  überall  im  altständischen
  Norddeutschland  nur  Einzelne  zu  denken.  Im  Wesentlichen
entsprach  die  neue  Ordnung  den  Wünschen  des  Landes.
        <pb n="567" />
        Karl  von  Braunschweig.  559

So  gewissenhaft  der  braunschweigische  Geheime  Rath  die  politischen
Geschäfte  der  Regentschaft  besorgte,  ebenso  gleichgiltig  vernachlässigte  König
Georg  die  persönlichen  Pflichten  seiner  Vormundschaft.  Der  frühe  Tod  der
Mutter  und  das  abenteuerliche  Schicksal  des  Vaters  hatten  den  beiden
Prinzen  längst  allen  Frieden  der  Kindheit  verkümmert;  auf  unsteten
Wanderfahrten  durch  Deutschland,  Schweden,  England  waren  sie  nirgends
recht  heimisch  geworden.  Herzog  Friedrich  Wilhelm  mochte  dies  fühlen;  in
seinem  Testamente  bestimmte  er,  daß  seine  Söhne  in  Zukunft  unter  der  Aufsicht
  ihrer  Großmutter,  der  ehrwürdigen  Markgräfin  Amalie  von  Baden
erzogen  werden  sollten.  Der  Vormund  aber  mißachtete  diese  Vorschrift,
vermuthlich  weil  er  die  jungen  Welfen  ganz  in  welfischen  Händen  behalten
wollte.  So  fiel  denn  niemals  ein  Strahl  weiblicher  Güte  in  die  dunkle
Jugend  des  Herzogs  Karl;  seine  Base,  die  Prinzessin  Johann  von  Sachsen
und  deren  Schwägerin  die  gute  Prinzessin  Amalie  waren  wohl  die  beiden
einzigen  edlen  Frauen,  die  ihm  jemals  nahe  traten,  und  auch  sie  erst  als
sein  Charakter  schon  verhärtet  war.  Auf  Befehl  des  Vormunds  wurde
er  von  dem  Hofrath  Eigner  und  dem  Kammerherrn  v.  Linsingen  sehr
streng  erzogen.  Seine  eigenen,  von  Unwahrheit  überströmenden  Erzählungen
  verdienen  keinen  Glauben;  Niemand  kann  mit  Sicherheit  sagen,
was  Alles  verfehlt  wurde  bei  der  Behandlung  des  unbändigen  jungen
Fürsten,  der  neben  dem  Hochmuth  und  Eigensinn  des  Welfenblutes  von
früh  auf  liederliche  Neigungen  und  eine  unbezwingliche  Vorliebe  für  schlechte
Gesellschaft  zeigte.  Gewiß  ist  nur,  daß  der  Herzog  seine  beiden  Erzieher
tödlich  haßte  und  in  dem  kleinen  Kriege,  den  er  täglich  wider  sie  führte,
seine  natürliche  Bosheit  zur  abgefeimten  Tücke  ausbildete;  ebenso  gewiß,
daß  er  auf  seinen  fürstlichen  Beruf  nur  sehr  mangelhaft  vorbereitet,  weder
militärisch  geschult,  noch  über  die  Zustände  und  das  Recht  seines  Landes
unterrichtet  wurde.  Nach  englischer  Ansicht  schien  ein  solcher  Unterricht
überflüssig,  da  dort  alle  Institutionen  darauf  berechnet  sind,  daß  der  König
niemals  selbst  regiere.  König  Georg  verbarg  es  kaum,  daß  ihm  diese
deutschen  Mündel  lästig  fielen;  genug  wenn  sie  Ruhe  hielten.  Waren  sie
doch  die  Neffen  seiner  Gemahlin,  und  diese  namenlos  gehaßte  Frau  bekämpfte
  ihren  Gemahl  noch  über  das  Grab  hinaus:  ihr  Sarg  trug  die
Inschrift  „hier  ruht  Karoline  von  Braunschweig,  die  mißhandelte  Königin
von  England“  und  wurde  auf  ihren  Befehl  aus  der  feindlichen  Insel  in
die  braunschweigische  Welfengruft  übergeführt.

Nicht  eigentlich  durch  böse  Absicht,  wohl  aber  durch  die  frivole  Trägheit
  des  lieblosen  Vormunds  wurde  die  Erziehung  des  jungen  Herzogs  arg
verwahrlost  —  wenn  anders  dieser  unglückliche  Charakter  zu  erziehen  war.
Der  Zwang  und  die  Langeweile  brachten  ihn  auf,  mit  brennender  Ungeduld
  zählte  er  die  Stunden  bis  zu  dem  Tage  der  Befreiung.  Da  beging
König  Georg  noch  einen  letzten,  unbegreiflichen  Mißgriff.  Nach  einem
alten  Familienvertrage,  dem  Pactum  Henrico-Wilhelminum  vom  Jahre
        <pb n="568" />
        560  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

1535,  wurden  die  braunschweigischen  Prinzen  mit  dem  vollendeten  achtzehnten
  Jahre  mündig.  Diese  Regel  war  zwar  nicht  immer  unverbrüchlich
  eingehalten  worden;  in  dem  Testamente  des  verstorbenen  Herzogs  befand
  sich  auch  eine  unklare  Stelle,  welche  sich  zur  Noth  so  verstehen  ließ,
als  hätte  der  Vater  die  Mündigkeit  seines  Nachfolgers  noch  um  einige
Jahre  hinausschieben  wollen.  Weit  überwiegende  Gründe  sprachen  jedoch
für  die  Giltigkeit  des  alten  Hausgesetzes,  und  da  der  König  den  stillen
Groll  seines  Neffen  kannte,  so  mußte  er  Alles  vermeiden,  was  dem  Herzog
einen  Vorwand  für  rechtliche  Beschwerden  bieten  konnte.  Gleichwohl
wünschte  Graf  Münster  die  Vormundschaft  zu  verlängern.  Unlautere  Absichten
  bestimmten  ihn  nicht,  denn  die  Braunschweigische  Regentschaft  brachte
ihm  nur  Arbeit,  keinen  Vortheil;  er  war  aber  gewohnt  über  Rechtsfragen
vornehm  hinwegzugehen,  und  fand  den  jungen  Welfen  noch  nicht  reif  für
die  Regierungsgeschäfte.  Bei  einiger  Menschenkenntniß  hätte  er  freilich
vorhersehen  müssen,  daß  dieser  Fürst  mit  zwanzig  Jahren  schwerlich  klüger
sein  würde  als  mit  achtzehn.  Um  alle  Bedenken  zu  beseitigen  ließ  König
Georg  die  Meinung  des  Wiener  und  des  Berliner  Cabinets  einholen.
Hardenberg  rieth  (Juli  1822),  man  möge  durch  die  Vermittlung  des  Wiener
Hofes,  bei  dem  sich  der  junge  Herzog  gerade  aufhhielt,  diesen  selbst  zur
freien  Zustimmung  bewegen,  und  in  der  That  genehmigte  Herzog  Karl
auf  Metternich's  Zureden  —  allerdings  erst  nachdem  der  Zeitpunkt  seiner
Volljährigkeit  bereits  eingetreten  war  —,  daß  die  Regentschaft  noch  um  ein
Jahr  verlängert  wurde.

Damit  schien  Alles  in  Ordnung.  Im  Oktober  1823  hielt  der  nunmehr
  Neunzehnjährige  seinen  Einzug  als  regierender  Fürst,  jauchzend  begrüßt
  von  seinem  Völkchen,  das  die  tapferen  Welfen  abgöttisch  verehrte.
Er  vermied  die  neue  Landschaftsordnung  zu  beschwören,  ließ  zunächst  die
Dinge  gehen,  verbrachte  die  nächsten  drei  Jahre  zumeist  auf  Reisen  um
nach  dem  langen  Zwange  die  Freuden  des  Lebens  von  Grund  aus  zu
genießen.  Späterhin  behauptete  er  freilich,  wenig  glaubhaft,  er  hätte  dem
Fürsten  Metternich  versprechen  müssen,  während  dieser  ersten  Zeit  nichts
in  der  Regierung  zu  ändern.  Als  er  endlich  heimkehrte,  hatte  er  nichts
gelernt,  aber  im  Strudel  wüster  Ausschweifungen  die  letzte  Scham  verloren
  und  zudem  durch  die  Lehren  Metternich's,  der  diesen  Welfen  zärtlich
liebte  und  mit  Schmeicheleien  überhäufte,  eine  überspannte,  fast  wahnwitzige
  Vorstellung  von  der  Schrankenlosigkeit  seiner  souveränen  Fürstengewalt
  gewonnen.  Sofort  begann  nun  ein  System  gehässiger  Verfolgung,
das  selbst  der  Geduld  der  ergebenen  Braunschweiger  zu  arg  ward;  aus
jedem  Worte  und  jeder  That  des  Herzogs  sprach  die  Frechheit  eines  zuchtlosen
  Knaben.  Am  10.  Mai  1827  erklärte  Karl  in  einer  Verordnung,  er
erkenne  die  Handlungen  der  Regentschaft  nur  insoweit  an,  als  sie  nicht  über
wohlerworbene  Regenten=  oder  Eigenthumsrechte  verfügt  hätte;  Alles  aber
was  in  dem  Jahre  der  verlängerten  Regentschaft  geschehen  sei,  behalte  er
        <pb n="569" />
        K.  Georg  IV.  und  Herzog  Karl.  561

noch  einer  besonderen  Prüfung  und  Genehmigung  vor.  Er  beabsichtigte
durch  diesen  Staatsstreich  zugleich  seinen  Oheim  öffentlich  zu  beschimpfen
und  die  erneuerte  Landschaftsordnung  umzustoßen.  Sein  Unrecht  war
unzweifelhaft.  Denn  nach  deutschem  Staatsrecht  darf  die  Regentschaft
nicht  als  eine  privatrechtliche  Vormundschaft  aufgefaßt  werden;  dem  Regenten
  des  unsterblichen  Staates  gebühren  alle  Befugnisse  des  Staatsoberhauptes,
  auch  das  Recht  gesetzmäßiger  Verfassungsänderung.  Auch
gegen  die  Verlängerung  der  Regentschaft  konnte  Herzog  Karl,  wenn  ihm
sein  Fürstenwort  heilig  war,  jetzt  nicht  mehr  Einspruch  erheben,  nachdem
er  ihr  selber  zugestimmt  hatte.

Mittlerweile  wurde  Schmidt-Phiseldeck  von  den  Geschäften  entbunden,
im  Gehalte  verkürzt,  durch  Anfragen,  Vorwürfe,  Drohungen  dermaßen  mißhandelt,
  daß  er  seine  Entlassung  forderte.  Sie  ward  ihm  versprochen,  aber
trotz  wiederholter  Mahnungen  nicht  gewährt.  Der  geängstete  Mann  fürchtete
das  Aergste  und  entfloh  nach  Hannover,  wo  er,  gemäß  einer  früheren
Zusage,  einen  Platz  im  Geheimen  Rathe  erhielt.  Die  vom  Herzoge  nachgesendeten
  Steckbriefe  wies  man  in  Preußen  und  Hannover  als  offenbar
willkürlich  zurück.  Nunmehr  ward  das  braunschweigische  Geheimraths=Collegium
  mit  willfährigen  Männern  ganz  neu  besetzt:  ein  vormaliger
Schreiber,  Bitter  erhielt  die  Leitung  des  Finanzwesens.  Im  herzoglichen
Cabinet,  wo  fortan  der  Schwerpunkt  der  Geschäfte  lag,  tauchten  unheimliche
  Gestalten  auf:  so  Wit  v.  Dörring,  der  Verräther  der  Demagogen,
und  Dr.  Klindworth,  ein  geheimer  Agent,  der  während  eines  halben  Jahrhunderts
  von  der  Gräfin  Lichtenau  und  dem  Fürsten  Wittgenstein,  nachher
von  Metternich,  Guizot,  Wilhelm  von  Württemberg,  Manteuffel  zu  Späherdiensten
  verwendet  wurde  und  sich  zumeist  in  der  einträglichen  Rolle  des
Doppelspions  wohlgefiel;  auch  die  verrufene  Gräfin  Görtz-Wrisberg  hatte
die  Hände  mit  im  Spiele.  Mit  Hilfe  dieser  Menschen  ließ  Herzog  Karl
eine  Reihe  unsauberer  Libelle  anfertigen,  welche  den  König,  Münster,
Schmidt-Phiseldeck,  alle  Räthe  der  Regentschaft  mit  Schmähungen  überschütteten
  und  dem  Vormund  namentlich  vorwarfen,  er  sei  darauf  ausgegangen,
  durch  seine  tyrannische  Erziehung  die  Willenskraft  des  jungen
Herzogs  zu  ertödten.

Der  hochmüthige  englische  Hof  wurde  durch  die  Angriffe  des  Braunschweigers
  aufs  Aeußerste  gereizt.  Die  politischen  Beschwerden  des  Herzogs
ließen  sich  leicht  widerlegen,  aber  der  Vorwurf  der  verfehlten  Erziehung
war  nicht  grundlos,  wie  seltsam  er  sich  auch  im  Munde  des  Erzogenen
selber  ausnahm.  Weil  König  Georg  dies  empfand,  verlor  er  alle  Haltung
  und  ließ  sich  von  dem  alten  Hasse  gegen  die  Sippe  seiner  Gemahlin
gänzlich  übermannen.  In  seinem  Auftrage  schrieb  Münster  eine  „Widerlegung
  der  ehrenrührigen  Beschuldigungen  des  Herzogs  von  Braunschweig“,
ein  Libell,  dessen  maßlose  Sprache  den  braunschweigischen  Brandschriften
nichts  nachgab.  Der  Graf  scheute  sich  nicht  dem  jungen  Welfen  mit

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  36
        <pb n="570" />
        562  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

der  Revolution  zu  drohen:  „es  scheint,“  schrieb  er  höhnisch,  „der  Herzog
will  sich  in  seiner  unglücklichen  Laufbahn  nicht  aufhalten  lassen.“  Auch
mit  der  Kriegsmacht  des  Großbritannischen  Königs  drohte  er  hochfahrend,
wenn  der  Deutsche  Bund  nicht  im  Stande  sei  Genugthuung  zu  schaffen,
und  wiederholt  versicherte  er  seinen  „Ekel  über  die  schwärzeste  Undank—
barkeit“  des  Braunschweigers.  Welch  ein  Schauspiel!  Was  mußte  die
radicale  Jugend,  die  schon  längst  an  der  monarchischen  Ordnung  zu
zweifeln  begann,  jetzt  empfinden,  wenn  diese  beiden  Fürsten  —  neben  dem
Kurfürsten  von  Hessen  zur  Zeit  die  verächtlichsten  Mitglieder  des  deutschen
hohen  Adels  —  also  vor  aller  Welt  ihre  schwarze  Wäsche  wuschen;  wenn
der  hochconservative  welfische  Staatsmann  von  einem  Welfenfürsten  öffent—
lich  in  einem  Tone  sprach,  den  sich  die  Redner  des  Burschenhauses  kaum
erlaubten?

Herzog  Karl  beantwortete  Münster's  Schrift  durch  eine  Forderung;
zur  Vorübung  schoß  er  täglich  stundenlang  nach  dem  Bilde  des  Feindes.
Als  Münster  die  unmögliche  Zumuthung  abwies,  mußte  der  Oberhof—
jägermeister  des  Herzogs,  v.  Praun,  der  den  hannoverschen  Minister  nicht
einmal  kannte,  seinerseits  die  Herausforderung  wiederholen.  Das  Aergerniß
ward  unerträglich,  alle  Oppositionsblätter  Europas  hatten  ihre  Lust  daran.
Schon  wurden  hannoversche  Truppen  an  der  Grenze  Braunschweigs  zu—
sammengezogen,  auch  der  Herzog  rüstete,  und  da  König  Georg  nicht  als
Bundesfürst,  sondern  ganz  persönlich  beleidigt  war,  so  konnte  der  knaben—
hafte  Unfug  vielleicht  zu  einer  europäischen  Verwicklung  führen.  Beide
Theile  hatten  sich  unterdessen  klagend  an  den  Bundestag  gewendet.  Herzog
Karl  sendete  einen  Vertrauten,  v.  Buttlar  nach  Stuttgart  und  suchte  auch
den  König  Ludwig  von  Baiern  für  sich  zu  gewinnen.  Die  beiden  liberalen
Könige  wollten  aber  mit  dem  Handel  nichts  zu  schaffen  haben  und
riethen  dem  jungen  Welfen  zur  Nachgiebigkeit.)

Es  ward  die  höchste  Zeit  daß  der  Bund  einschritt.  Nach  der  Wiener
Schlußakte  war  er  nicht  nur  befugt  Thätlichkeiten  zwischen  Bundesgliedern
zu  verhindern,  sondern  auch  verpflichtet,  einen  Bundesstaat,  der  fremden
Mächten  Anlaß  zu  berechtigten  Beschwerden  gab,  zur  Genugthuung  zu
nöthigen,  und  in  der  politischen  Streitfrage,  welche  den  Bundestag  allein
beschäftigen  konnte,  hatte  der  englische  König  unbestreitbar  Recht.  Gleichwohl
  befand  sich  der  Bundestag  in  peinlicher  Lage.  Münster  sagte  in  seiner
hochpathetischen  Weise:  wie  die  Athener  keine  Strafe  für  den  Vatermord
bestimmt  hätten,  so  sei  auch  die  Bundesakte  nicht  auf  einen  solchen  Fall
berechnet.  Und  allerdings  hatten  die  Gesetzgeber  des  Bundes  einen  so
persönlichen  Zank  zwischen  gekrönten  Häuptern  nicht  für  möglich  gehalten.
Wie  durfte  die  Frankfurter  Gesandtenconferenz  sich  herausnehmen,  einem
deutschen  Souverän  persönlich  einen  Verweis  zu  ertheilen  und  ihn  zur

 

*)  Küster's  Berichte,  21.  Juni,  11.,  24.  Okt.,  6.  Nov.  1828.
        <pb n="571" />
        Herzog  Karl  und  die  Großmächte.  563

Abbitte  zu  nöthigen?  Diese  Formbedenken  wußte  Metternich,  der  Gönner
des  jungen  Welfen,  gewandt  zu  benutzen;  so  weit  es  die  Rücksicht  auf
Preußen  nur  irgend  erlaubte,  nahm  er  Partei  für  den  Braunschweiger
und  suchte  die  Entscheidung  des  Bundestags  hinauszuschieben  oder  zu
vereiteln.  Als  Wit  v.  Dörring  jetzt,  während  die  Klage  noch  schwebte,
eine  neue  Schmähschrift  veröffentlichte  und  Herzog  Karl  jede  Mitwissen—
schaft  ableugnete,  da  stellte  sich  Metternich  als  ob  er  der  dreisten  Un—
wahrheit  Glauben  schenke;  der  preußische  Gesandte  mußte  ihm  erst  nach—
weisen,  daß  Wit  offenbar  geheime  Papiere  des  Herzogs  benutzt  hatte  und
in  einzelnen  Sätzen  die  bekannten  bubenhaften  Witze  des  Welfen  wörtlich
wiederkehrten.“)  Auch  Reinhard  und  Anstett  arbeiteten  am  Bundestage
insgeheim  für  den  Braunschweiger,  vermuthlich  weil  sie  das  Erstarken  der
Bundesgewalt  fürchteten.

Der  entschiedenste  Gegner  des  Herzogs  war  die  Krone  Preußen,  die
neuerdings  mit  England-Hannover  sehr  freundlich  stand.  Der  junge
Fürst  hatte  am  Berliner  Hofe  allgemein  mißfallen.  Stein  fand  ihn  un—
sittlich,  dünkelvoll,  frech  und  leer;  die  Generale  verziehen  ihm  nicht,  daß
er  sich  gegen  die  alten  Ueberlieferungen  seines  Hauses  ganz  an  Oester—
reich  anschloß  und,  unzweifelhaft  auf  Metternich's  Rath,  nicht  um  eine
Stelle  im  preußischen  Heere  nachsuchte.  König  Friedrich  Wilhelm  empfand
den  Abscheu  des  ernsten  Mannes  gegen  ein  kindisches  Treiben,  das  zu—
gleich  den  Frieden  im  Deutschen  Bunde  und  das  Verfassungsrecht  in
Braunschweig  gefährdete.  Sein  Unwille  stieg,  als  die  unermüdlichen  braunschweigischen
  Pamphletisten  die  welfische  Winkeltyrannei  sogar  durch  demagogische
  Schlagwörter  zu  beschönigen  suchten:  nur  darum,  hieß  es  jetzt,
wolle  Herzog  Karl  die  neue  Landschaftsordnung  nicht  beschwören,  weil
sie  das  Volk  zu  Gunsten  des  Adels  übervortheile!  In  einem  väterlichen
Briefe  ermahnte  Friedrich  Wilhelm  den  Herzog  (December  1827),  seine
„unverdienten  Vorwürfe“  zurückzjunehmen.  Umsonst.  Auch  andere  Vermittlungsversuche,
  welche  Bernstorff  im  Verein  mit  Metternich  unternahm,
  scheiterten  an  dem  Starrsinn  des  Herzogs  und  der  Unzuverlässigkeit
Oesterreichs.

Nunmehr  hielt  der  König  für  unerläßlich,  daß  der  Bundestag  sein
Ansehen  gebrauche.  Zeigte  der  Bund  diesmal  Ernst,  so  konnte  Herzog
Karl  vielleicht  vor  weiteren  Thorheiten  behütet  werden;  jedenfalls  ward
dem  Volke  bewiesen,  daß  in  Deutschland  noch  eine  letzte  Schranke  fürstlicher
  Willkür  bestehe.  Der  König  betrachtete  die  Beilegung  dieses  Handels
als  eine  Ehrensache  des  deutschen  Fürstenstandes.  Als  sein  Gesandter
in  London  die  naheliegende  Frage  aufwarf,  ob  man  nicht  den  häuslichen
  Streit  der  Welfen  benutzen  solle  um  durch  eine  sanfte  Drohung
auf  Hannovers  Zollpolitik  zu  drücken,  da  erwiderte  Bernstorff  sehr  ernst:

 

*)  Maltzahn's  Berichte,  9.,  13.  Febr.  1828.
36*
        <pb n="572" />
        564  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

„Beide  Gegenstände  (die  Handelspolitik  und  die  braunschweigische  Sache)
vertragen  nicht  eine  solche  Verbindung.  Indeß  es  sich  bei  dem  ersteren
um  bloß  materielle  Interessen  handelt,  gilt  es  bei  dem  anderen  Gegen—
stande  Gesinnungen,  über  welche  es  sich  gar  nicht  transigiren  läßt.  Wir
wollen  nicht  zuerst  das  Beispiel  von  Mißtrauen  oder  gar  von  Unrecht
gegen  die  deutschen  Staaten  geben,  welche  bisher  den  Willen  zu  haben
schienen  mit  uns  in  guter  Freundschaft  zu  leben.““)  Immer  wieder  ließ
Bernstorff  in  Wien  mahnen,  daß  man  gegen  den  Herzog  eine  ernste
Sprache  führen,  den  Streit  schlechterdings  aus  der  Welt  schaffen  müsse.“)
Fast  zwei  Jahre  lang  mußte  Nagler  in  Frankfurt  mit  dem  Präsidialgesandten
  kämpfen,  der  immer  neue  Ausflüchte  fand  um  die  Berathung
zu  vertagen.  Die  Herzensmeinung  der  Hofburg  erhellte  unwidersprechlich
schon  aus  der  einen  Thatsache,  daß  Herzog  Karl  sich  am  Bundestage  durch
Metternich's  nächsten  Vertrauten,  den  Nassauer  Marschall  vertreten  ließ.
Die  hoffärtige,  fast  drohende  Sprache  des  hannoverschen  Gesandten  v.  Stralenheim
  gab  auch  den  Wohlmeinenden  manchen  Anlaß  zu  Bedenken.
Endlich,  am  20.  August  1829,  sah  sich  Münch  doch  genöthigt  zur
Abstimmung  zu  schreiten.  Die  Mehrheit  beschloß  den  Herzog  aufzufordern,
daß  er  die  Verordnung  vom  Mai  1827  zurücknehmen,  an  König  Georg
ein  Entschuldigungsschreiben  richten  und  seinen  Hofjägermeister  wegen  der
Herausforderung  des  Grafen  Münster  bestrafen  solle.  Einige  Tage  darauf
überraschte  Münch  die  Gesandten  durch  die  Mittheilung,  die  Sitzungen
des  Bundestags  seien  für  dies  Jahr  geschlossen.  Der  Berliner  Hof  war
aufs  Aeußerste  erstaunt,  „wie  gerade  im  gegenwärtigen  Moment,  bei  der
bekannten  Lage  der  braunschweigisch-hannoverschen  Streitsache,  jene  angekündigte
  Vertagung  irgend  für  angemessen  erachtet  werden  konnte“.  In
der  That  mußte  Münch  am  17.  September,  nachdem  mehrere  Gesandte
schon  abgereist  waren,  noch  eine  nachträgliche  Sitzung  halten,  und  nunmehr
  ließ  König  Georg  die  versöhnliche  Erklärung  abgeben,  daß  er  auf
das  Entschuldigungsschreiben  verzichte.  "“)  Widersetzlichkeit  gegen  den  also
abgeschwächten  Beschluß  schien  kaum  noch  möglich;  die  Commission  des
Bundestages  hatte  sich  nach  Kräften  bemüht,  unparteiisch  zu  verfahren  und
offen  ausgesprochen,  daß  sie  den  Ton  der  Münster'schen  Streitschrift  nicht
billigen  könne.  Aber  die  erfinderische  Bosheit  des  jungen  Welfen  wußte
sich  zu  helfen.  Er  hatte  wieder  unzählige  Einwände  und  Gegenklagen
in  Bereitschaft;  unter  Anderem  klagte  er  über  eine  längst  entschuldigte
Gebietsverletzung,  die  ein  hannoversches  Bataillon  in  Folge  einer  Ueberschwemmung
  bei  einem  Uebungsmarsche  begangen  hatte.  Er  forderte,  der

 

*)  Ministerialschreiben  an  Bülow  in  London,  26.  Sept.  1828.
*“)  Ministerialschreiben  an  Maltzahn,  14.,  28.  Febr.  1828  u.  s.  w.
***)  Nagler's  Berichte,  21.  Aug.,  3.,  22.  Sept.;  Bülow  und  Eichhorn,  Ministerialschreiben
  an  Nagler,  13.  Sept.  1828.
        <pb n="573" />
        Herzog  Karl  und  der  Bundestag.  565

Bundesbeschluß  müsse  ihm  persönlich  überreicht  werden,  und  um  dies  zu
verhindern  reiste  er  nach  Paris.)  Dem  Bundestage  blieb  schließlich  doch
nichts  übrig  als  die  Androhung  der  Execution  (März  1830).  Das  wirkte.
Herzog  Karl  nahm  am  22.  April,  nach  dreijährigem  Gezänk,  die  verhängnißvolle
  Verordnung  zurück;  doch  sogar  jetzt  noch  verfuhr  er  unritterlich  und
hinterhaltig,  er  versteckte  seinen  Widerruf  in  einem  Ministerialerlaß,  der
auch  einige  andere  Verordnungen  für  unwirksam  erklärte.  Mit  einer  so
spöttischen  Genugthuung  wollte  Preußen  sich  nicht  zufrieden  geben;  der
Bundestag  aber  folgte  diesmal  den  Winken  Oesterreichs  und  nahm  das
Geschehene  ruhig  hin.

Durch  diese  zaudernde  Schlaffheit  des  Bundes  war  der  Welfe  inzwischen
  schon  zu  neuen  Gewaltthätigkeiten  ermuthigt  worden  und  auch  mit
seinen  Landständen  in  Händel  gerathen.  Er  hatte  den  ständischen  Ausschüssen,
  mit  denen  er  bisher  jahrelang  amtlich  verkehrt,  plötzlich  erklären
lassen,  daß  er  nur  die  alte  Landschaftsordnung  von  1770  anerkenne.  Nach
einem  lebhaften  Schriftenwechsel  wendeten  sich  auch  die  Stände  an  den
Bund,  baten  um  Schutz  und  Bürgschaft  für  die  neue  Verfassung  (1829).
Sofort  war  der  Herzog  mit  einer  Gegenbeschwerde  zur  Hand  und  verlangte
  sogar  von  der  Bundesversammlung,  daß  sie  den  Ständen  das  Imprimatur
  für  ihre  Klageschriften  verweigern  solle*)  Dann  kam  noch  eine
Klage  von  dem  greisen  Frhrn.  v.  Sierstorpff,  den  der  Welfe  seiner  Hofämter
  entsetzt  und  mitsammt  seiner  Gemahlin  aus  dem  Lande  verwiesen
hatte;  das  oberste  Gericht  in  Wolfenbüttel  hatte  sich  zwar  des  Verfolgten
angenommen,  aber  der  Urtheilsspruch  war  vor  den  Augen  der  Richter
durch  einen  Abgesandten  des  Herzogs  feierlich  zerrissen  worden.

So  ging  es  fort;  jeder  Monat  brachte  neue  Willkürhandlungen  —
lauter  Nichtigkeiten  in  dem  armseligen  Stile  der  deutschen  Kleinstaaterei.
Dem  gesammten  Beamtenthum  wurde  durch  förmliche  Verordnung  der  Umgang
  mit  dem  abgesetzten  Kammerherrn  v.  Cramm  untersagt.  Als  ob  er
seinen  nahen  Sturz  ahnte,  befahl  der  Herzog  eigenmächtig  Verkäufe  aus
dem  Kammergute,  die  selbst  der  gefügige  Kammerdirektor  v.  Bülow  widerrechtlich
  fand,  und  sammelte  den  baaren  Erlös  an.  Eine  fieberische  Unruhe
  verzehrte  ihn;  eines  seiner  Siegel  aus  späterer  Zeit  zeigte  ein  von  den
Wellen  umtostes  Schiff  ohne  Segel  und  Steuer,  dazu  die  Inschrift:
voilà  mon  sort!  In  einem  schwarzen  Buche  hatte  er  sich  einige  „Strafmanieren“
  aufgezeichnet:  wie  man  gefährliche  Menschen  durch  Verbot  des
Theaterbesuchs,  Wartenlassen,  polizeiliche  Aufsicht,  Wechselarrest,  Processe
quälen  oder  durch  einen  Dritten  auf  Pistolen  fordern  lassen  könne.  Auch
eine  dreifache  Form  für  seine  Unterschrift  hatte  er  sich  ersonnen:  die  eine
—.  „giltig“,  die  zweite  —  „gilt  nicht“,  die  dritte  —  „gilt  gerade  das  Gegen- 



*)  Nagler's  Bericht,  19.  Dec.  1829.
**)  Nagler's  Bericht,  22.  Sept.  1829.
        <pb n="574" />
        566  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

theil.“)  Nach  der  alten  Gewohnheit  der  Despoten  kühlte  er  seinen
Muth  zunächst  an  dem  Adel  und  den  höheren  Ständen;  die  Masse  des
Volks  wurde  nicht  gedrückt,  die  Steuerlast  nicht  verstärkt.  Jedoch  die  ab—
stoßende  Persönlichkeit  des  Herzogs,  der  niemals  durch  einen  Zug  der
Großmuth  für  seine  Narrheit  entschädigte,  und  das  freche  Gesindel  im
Schlosse  erbitterten  auch  den  geringen  Mann.  Kopfschüttelnd  sah  der  ehr—
bare  Bürger  dem  tollen  Wesen  zu  und  glaubte  die  wunderbarsten  Gerüchte,
denn  dieser  Fürst  forderte  die  mythenbildende  Kraft  des  Volksgeistes  geradezu
heraus.  Schon  im  Februar  1830  schilderte  der  Abgesandte  der  Landstände
am  Bundestage  den  Zustand  als  völlig  unhaltbar.“)  Trat  aber  hier  ein
Umschwung  ein,  so  mußte  sich  aller  Groll  unfehlbar  gegen  den  Fürsten
selber  richten,  und  dann  konnte,  da  der  englisch-hannoversche  Hof  noch
immer  unversföhnt  blieb,  leicht  ein  Sturz  erfolgen,  wie  ihn  die  geduldige
deutsche  Kleinstaatenwelt  noch  nie  erlebt  hatte.  —

 

In  keinem  dieser  Kleinstaaten  war  die  Gewalt  des  Landesherrn  durch
die  Macht  der  Stände  völlig  vernichtet  worden;  ein  kräftiger  Fürst  vermochte
  hier  überall  noch  Unheil  oder  Segen  zu  stiften.  Allein  in  Mecklenburg
  stand  die  ständische  Oligarchie  so  fest,  daß  auf  die  Persönlichkeit  der
Landesherren  wenig  oder  nichts  mehr  ankam.  In  siebenhundert  Jahren
bekamen  diese  Gebiete  nur  zweimal  die  starke  Hand  eines  Monarchen  zu
fühlen:  als  Wallenstein  den  Herzogshut  der  Obotriten  an  sich  riß  und  in
seiner  stürmischen  Weise  gleich  damit  begann,  Kepler  nach  Rostock  zu  berufen,
den  Schweriner  See  durch  einen  Kanal  mit  der  Bucht  von  Wismar  zu
verbinden;  und  wieder  als  Friedrich  der  Große  im  siebenjährigen  Kriege
das  reiche  Land  unbarmherzig  „wie  einen  Mehlsack  ausklopfen“  ließ.  Indeß
die  Eintagsherrschaft  des  Friedländers  verschwand  spurlos,  und  Friedrich
schaltete  hier  nur  als  Feind,  ohne  die  Absicht  Dauerndes  zu  schaffen.  Die
einheimischen  Fürsten  besaßen  selten  den  Ehrgeiz  und  niemals  die  Mittel
um  sich  ein  monarchisches  Ansehen  zu  erringen.

Ungleich  milder  als  an  der  Spree  und  Havel  waren  einst  die  deutschen
Eroberer  hier  an  der  Ostsee  aufgetreten.  Nicht  zum  Heile  des  Landes;  denn
beim  Zusammenstoßen  feindlicher  Nationen  werden  Freiheit  und  Gesittung
dann  am  sichersten  für  die  Zukunft  gerettet,  wenn  das  überlegene  Volksthum
  seine  Eigenart  mit  rücksichtsloser  Härte  durchsetzt.  Das  wendische
Fürstenhaus  der  Niklot  und  Pribislav,  das  durch  den  Sieger  Heinrich

 

*)  Dies  schwarze  Buch,  dessen  Echtheit  nicht  bestritten  werden  kann,  wurde  beim
Brande  des  Braunschweiger  Schlosses  1830  aufgefunden  und  von  dem  Bevollmächtigten
der  Stände,  Graf  v.  Veltheim  nach  Berlin  gebracht.  Einige  Abschriften  daraus  theilte
Blittersdorff  (Sept.  1830)  dem  badischen  Hofe  mit.

**)  Blittersdorff's  Bericht,  15.  Febr.  1830.
        <pb n="575" />
        Mecklenburg.  567

den  Löwen  in  seiner  Landesherrschaft  bestätigt  wurde,  schloß  sich  willig
den  Eroberern  an,  förderte  deutsche  Sprache  und  Bildung  so  eifrig  wie
die  Piasten  in  Schlesien  oder  das  Greifenhaus  in  Pommern;  aber  der
unbändige  Thatendrang  der  Germanen  blieb  dem  sanften  Wendenblute
fremd.  Kein  anderes  Fürstengeschlecht  des  alten  Reichs  hatte  eine  so
unkriegerische  Geschichte.  Wohl  streckte  einmal  ein  Mecklenburger  Albrecht
seine  Hand  aus  nach  den  drei  Kronen  des  Nordens,  und  ein  anderer,
Johann  Albrecht  nahm  an  dem  Rebellenzuge  des  Sachsen  Moritz  theil;
die  große  Mehrzahl  dieser  gutmüthigen  Dörchläuchtings  saß  jedoch  still
daheim,  zechend  und  jagend,  behäbig  und  leutselig,  hochbeliebt  im  Volke,
zuweilen  in  örtlichen  Fehden  thätig,  aber  wenig  bekümmert  um  die  Händel
im  Reich.  Die  Landesgrenzen  erlitten  keine  wesentliche  Veränderung  mehr,
seit  das  Gebiet  durch  die  Erwerbung  des  Landes  Stargard,  der  Colonie
der  brandenburgischen  Askanier  abgerundet  war.  Dann  und  wann  flog
ein  Feuerbrand  aus  den  Flammen  der  deutschen  und  der  nordischen  Kriege
bis  in  diesen  versteckten  Winkel  des  Reichs  hinüber,  zumal  nachdem  die
Krone  Schweden  sich  in  Wismar  ihre  deutsche  Hauptfestung  errichtet  hatte;
aber  Mecklenburg  lag  den  großen  Straßen  des  Handels  und  der  Heere  zu
fern,  um  den  Ehrgeiz  der  Kriegsmächte  so  lebhaft  zu  reizen  wie  seine  vielumkämpften
  Nachbarlande  Pommern  und  Schleswig-Holstein.  Außer  den
unvermeidlichen  kursächsischen  Candidaten  betrat  selten  einmal  ein  Hochdeutscher
  diese  fremde  Welt;  die  Wenigsten  im  Reiche  wußten,  wie  schön
dies  verrufene  Land  war  mit  seinen  hunderten  kleiner  Landseen,  mit  seinen
ragenden  Buchen  und  üppigen  Feldern,  mit  der  Zinnenpracht  seiner  alten
Städte  Rostock,  Wismar,  Güstrow,  Neubrandenburg.

Also  von  außen  fast  ungestört  konnte  sich  der  altständische  Staat  in
seiner  ganzen  anarchischen  Willkür  entfalten  und  der  Adel  zu  einer  Zuchtlosigkeit
  gelangen,  welche  dem  Uebermuthe  der  polnischen  Slachtizen  wenig
nachgab.  Gleich  dem  Fürstenhause  war  auch  ein  Theil  der  Edelleute  wendischer
  Abstammung  und  von  Altersher  gewöhnt  an  jene  cynische  Menschenverachtung,
  welche  den  slawischen  Adel  überall  auszeichnet.  Im  Volke  aber
starb,  trotz  der  starken  Beimischung  niedersächsischen  Blutes  und  trotz  der
völligen  Vernichtung  der  Wendensprache,  die  alte  slawische  Unterwürfigkeit
niemals  ganz  aus.  Seit  der  ständischen  Union  vom  Jahre  1523  war
den  mecklenburgischen  Landen  für  alle  Zukunft  ein  gemeinsamer  Landtag
gesichert.  Zur  Zeit  des  nordischen  Krieges  unternahm  dann  Herzog  Karl
Leopold,  begeistert  durch  das  Vorbild  Karl's  XII.,  die  Landstände  seiner
monarchischen  Gewalt  zu  unterwerfen.  Aber  der  Versuch  mißlang,  obgleich
  der  Herzog  unbedenklich  russische  Truppen  zu  Hilfe  rief.  Der  kaiserliche
  Hof  trat  nach  seiner  Gewohnheit  für  die  habenden  Freiheiten  des
Adels  ein,  und  nach  langen  Wirren  mußte  das  Fürstenhaus  in  dem  Erbvergleiche
  vom  18.  April  1755  die  Rechte  der  Stände  anerkennen  und
erweitern.  Zur  selben  Zeit,  da  fast  überall  sonst  in  Deutschland  die
        <pb n="576" />
        568  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Fürstengewalt  ihre  Machtvollkommenheit  erreichte,  erlebte  sie  in  Mecklenburg
  ihren  tiefsten  Fall.  In  classischen  Worten  verkündete  dies  Grundgesetz
  die  patrimoniale  Staatsansicht,  welche  Haller  späterhin  ins  System
brachte:  der  Staat  erschien  hier  nur  als  ein  Nebeneinander  wohlerworbener
  Sonderrechte,  das  gemeine  Recht  ward  grundsätzlich  verleugnet,  selbst
das  gemeine  Wohl  nur  nebenher  anerkannt.  Die  Landesordnungen,  so
hieß  es  (§  192,  194),  theilen  sich  in  zwei  Klassen:  solche,  die  das  herzogliche
  Kammergut,  und  solche,  die  das  gesammte  Land-,  Ritter=  und  Landschaft
  angehen.  Unter  den  letzteren  wieder  werden  unterschieden  solche
Ordnungen,  welche  die  wohlerworbenen  Rechte  von  Ritter=  und  Landschaft
berühren,  und  „solche  Gesetze,  welche  gleichgiltig,  jedoch  zur  Wohlfahrt  und
zum  Vortheil  des  gesammten  Landes  absichtlich  und  diensam  sind“.

Diesen  Rechtsbestand  fand  Herzog  Friedrich  Franz  von  Schwerin
vor,  als  er  im  Jahre  1785  seine  lange  Regierung  begann,  ein  Fürst  so
recht  nach  dem  Herzen  des  Volks,  derb  und  gradezu,  fröhlich  und  neckisch,
nicht  sonderlich  gebildet,  aber  von  kerngesundem  Verstande,  ein  abgesagter
Feind  aller  Frömmelei.  Wer  hätte  ihm  zürnen  mögen,  weil  er  den  Weibern,
  dem  Weine,  den  Karten  und  nahezu  allen  Freuden  des  Lebens
noch  über  das  ländlich  sittliche  Maß  hinaus  ergeben  war?  Sein  Mutterwitz
  und  sein  Wohlwollen  machten  Alles  wieder  gut.  In  Doberan,  dem
ersten  deutschen  Seebade,  das  er  eingerichtet  hatte,  sah  man  ihn  oft
stundenlang  mit  den  Rostocker  Studenten  trinken  oder  auch  mit  irgend
einem  Handwerksmeister  zusammen  an  der  Spielbank  sitzen,  bis  sie  gründlich
  ausgebeutelt  selbander  heimgingen.  Mit  jenen  „gleichgiltigen“  Gesetzen
für  die  gemeine  Wohlfahrt  nahm  er  es  sehr  ernst,  und  mehrmals  versuchte
  er,  fast  immer  umsonst,  sich  der  Bauern  gegen  den  Adel  anzunehmen.
  Die  demüthige  Stellung,  die  ihm  das  Landesrecht  anwies,  war
der  kräftigen  Natur  des  Herzogs  widerwärtig.  Er  sprach  seinen  Unwillen
über  das  Adelsregiment  so  derb  aus,  daß  er  noch  lange  nach  seinem
Tode  von  den  Liberalen  als  der  mecklenburgische  Reformfürst  verehrt
wurde.  Als  er  durch  den  Rheinbund  die  Souveränität  erlangt  hatte,
erklärte  er  den  Ständen  seine  Absicht,  dem  gesammten  Lande  eine  Verfassung
  zu  geben.  Der  Landtag  aber  kannte  die  Geldnoth  des  leichtlebigen
  Fürsten  und  vereitelte  die  Reform  durch  rechtzeitige  Bewilligung
eines  erhöhten  Hufenschosses.

So  kam  denn  der  Erbvergleich,  als  das  älteste  der  bestehenden  deutschen
  Verfassungsgesetze,  ganz  unverändert  in  die  neue  Zeit  hinüber  und
ward  auch  vom  Bundestage  anerkannt,  obwohl  sein  Inhalt  mit  den  Vorschriften
  der  Bundesakte  nicht  recht  übereinstimmte.  Das  Großherzogthum
Mecklenburg-Strelitz,  das  die  Bundesgesetze  unter  den  souveränen  deutschen
  Bundesstaaten  aufführten,  war  dem  mecklenburgischen  Staatsrechte
ganz  unbekannt.  Hier  kannte  man  nur  das  Herzogthum  Schwerin,  das
den  mecklenburgischen  Kreis  umfaßte,  und  das  Herzogthum  Güstrow,  dem
        <pb n="577" />
        Der  Erbvergleich.  569

neben  dem  wendischen  Kreise  auch  das  Großherzogthum  Strelitz  unter  dem
Namen  des  Stargardischen  Kreises  angehörte;  beide  Serenissimi  führten
nach  altständischem  Brauche  genau  den  gleichen  Titel  als  Großherzoge  von
Mecklenburg,  Fürsten  zu  Wenden,  Schwerin  und  Ratzeburg.  In  dieser
ständischen  Union  war  aber  keineswegs  das  gesammte  Land  der  beiden
mecklenburgischen  Großherzoge  enthalten.  Stadt  und  Gebiet  von  Wismar,
  welche  die  Krone  Schweden  erst  im  Jahre  1803  pfandweise  zurückgegeben
  hatte,  wurden  nicht  wieder  in  die  Ritter=  und  Landschaft  aufgenommen,
  und  das  Fürstenthum  Ratzeburg  blieb  als  neue  Erwerbung
von  vornherein  ausgeschlossen:  die  Stadt  Ratzeburg  sandte  ihren  Vertreter
  auf  den  Landtag  des  dänischen  Herzogthums  Lauenburg,  der  dem
mecklenburgischen  ähnlich  war,  aber  vor  dem  Eingang  ihres  herrlichen
alten  Doms  verkündeten  zwei  blaugelbrothe  Laternenpfähle,  daß  hier  die
unbeschränkte  Herrschaft  des  Strelitzer  Großherzogs  begann.  Was  hier
einmal  der  historische  Zufall  geschaffen  hatte,  blieb  für  alle  Zukunft  unabänderlich.
  Dicht  an  der  preußischen  Grenze  lag  ein  Rittergut  Wolde,
das  seit  grauer  Vorzeit  weder  Steuern  zahlte  noch  Soldaten  stellte,  weil
Pommern  und  Mecklenburg  sich  um  die  Staatshoheit  stritten  und  Preußen
den  kleinen  Nachbarn  schlechterdings  nicht  zu  einem  gütlichen  Vergleiche
bewegen  konnte.

Ob  ein  Staat  Mecklenburg  überhaupt  bestehe,  blieb  dem  Rechtskundigen
  zweifelhaft;  gewiß  war  ein  Staatsbürgerrecht  nicht  vorhanden.  Die
beiden  Großherzoge  herrschten  in  ihrem  Kammergute,  das  reichlich  zwei
Fünftel  des  gesammten  Gebietes  umfaßte,  ebenso  unumschränkt  wie  die
Ritter  auf  ihren  Dörfern,  die  Magistrate  in  den  Städten.  Jede  dieser
Ortsobrigkeiten  durfte  Fremde  in  den  Verband  ihres  Dorfes  oder  ihrer
Bürgerschaft  aufnehmen,  und  die  also  Aufgenommenen  nannten  sich  Mecklenburger,
  obgleich  sie  im  ganzen  übrigen  Lande  heimathlos  waren.  Auch
im  Handel  und  Wandel  bestand  keine  Einheit.  Die  beiden  Seestädte  Rostock
und  Wismar  erhoben  ihre  eigenen  Zölle,  und  mitten  im  Lande  mußten
an  83  landesfürstliche  Zollstellen  Abgaben  gezahlt  werden  —  nach  verschiedenen
  Zollrollen,  von  denen  keine  jünger  war  als  zweihundert  Jahre.
Da  aber  die  Ritter,  ihre  Pächter,  sowie  viele  andere  Privilegirte  steuerfrei
  waren  und  den  Genuß  des  trefflichen  unverzollten  Lübecker  Bordeaurweins
  zu  ihren  wohlerworbenen  Standesrechten  zählten,  so  warf  dies
wundersame  Zollwesen  nicht  mehr  als  etwa  60,000  Thaler  jährlich  ab.
Einmal  im  Jahre  kamen  die  Stände  mit  prächtigen  Gespannen  nach  einer
der  beiden  Landtagsstädte  Sternberg  oder  Malchin  herübergefahren;  die
adlichen  Vasallen  prangten  in  den  rothen  Röcken,  die  den  bürgerlichen
hartnäckig  versagt  blieben.  Die  Ritterschaft  zählte  an  700  Virilstimmen;
die  Landschaft  war  durch  45  Bevollmächtigte  der  Magistrate  vertreten.
Keine  Rede  von  einer  Geschäftsordnung,  von  einer  geregelten  Verhandlung;
  oft  sprachen  zwei,  drei  Redner  zugleich.  Jeder  Landstand  konnte
        <pb n="578" />
        570  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

nach  Belieben  Gäste  mitbringen,  die  sich,  ganz  wie  auf  den  polnischen
Reichstagen,  mitten  unter  den  Ständen  umhertrieben;  man  erkannte  sie
ja  leicht  an  ihrer  schüchternen  Haltung.  Auch  die  gewaltigen  Landtags—
Gelage  am  Abend  erinnerten  an  die  sarmatische  Adelsherrlichkeit.

Die  ständischen  Aemter  der  Landräthe  und  Landmarschälle  waren  dem
alteingesessenen  Adel  vorbehalten;  denn  auf  die  Kunst  des  Herrschens  ver—
stand  sich  diese  Aristokratie  aus  dem  Grunde.  Viele  ihrer  Söhne  erlangten
im  Staatsdienste  Dänemarks,  England-Hannovers,  Württembergs  hohe
Aemter.  Namentlich  in  Oesterreich  war  der  mecklenburgische  Adel,  von
Stralendorff  an  bis  herab  auf  Graf  Lützow,  fast  jederzeit  durch  einfluß—
reiche  Staatsmänner  vertreten.  So  gewann  er  Weltkenntniß  und  mäch—
tige  Verbindungen.  Klüger  als  der  Adel  Kursachsens  verlangte  er  nicht
geradezu  die  Ahnenprobe  für  die  Landstandschaft,  was  sich  auf  die  Dauer
doch  nicht  halten  ließ;  er  begnügte  sich  mit  dem  Erreichbaren  und  setzte
durch,  daß  die  neuadlichen  und  bürgerlichen  Vasallen  in  der  Ausübung
ihrer  ständischen  Rechte  wesentlich  beschränkt  wurden.  Seit  dem  Anfang
des  achtzehnten  Jahrhunderts  stellte  der  alte  Adel  die  völlig  rechtswidrige
Behauptung  auf,  daß  nur  die  alteingesessenen  Geschlechter,  die  schon  im
Jahre  1572  der  Landstandschaft  sich  erfreut,  einen  Anspruch  hätten  auf
die  340  Damenpfründen  der  drei  reichen  Landesklöster;  wolle  der  neu  ein—
gewanderte  ausländische  Adel  daran  theilnehmen,  so  müsse  er  sich  erst  gegen
hohe  Gebühren  in  den  alten  Adel  aufnehmen  lassen.  Und  wirklich  ward
bald  nach  dem  Erbvergleiche  dieser  Stand  im  Stande  förmlich  begründet.
Fortwährend  bekämpft  von  den  non  receptis  vertheilte  der  alte  und  recipirte
  Adel  die  Klosterpfründen  unter  sich  und  beherrschte  die  Landstände
so  vollständig,  daß  die  langsam  anwachsende  Minderzahl  der  bürgerlichen
Rittergutsbesitzer  noch  gar  nicht  dawider  aufkommen  konnte.

Auf  den  Landtagen  der  zwanziger  Jahre  war  der  Kittendorfer  Oertzen
der  gefeiertste  Redner,  „ein  geborener,  erkorener  und  geschworener  Patriot"“,
wie  es  dem  echten  altmecklenburgischen  Landrathe  geziemte;  neben  ihm
der  Sukower  Blücher,  Provisor  des  Landesklosters  Dobbertin,  und  der
greise  Heißsporn  Adolf  Flotow,  der  schon  im  alten  Jahrhundert  durch
seinen  altadlichen  Standeseifer  den  Zorn  des  Herzogs  Friedrich  Franz
erregt  hatte.  Was  die  Versammlung  auf  den  Rath  ihrer  Führer  beschloß,
wurde  sodann  von  dem  gewiegten  Rostocker  Juristen,  Landsyndicus  Drewes
schriftlich  ausgearbeitet,  in  einem  Kanzleistile,  dessen  feierliche  Umständlichleit
  hinter  den  Periodenbauten  der  kursächsischen  Stände  kaum  zurückblieb;
und  der  wohlwollende  Minister  Plessen,  der  frühere  Bundestagsgesandte,
fand  es  selten  rathsam  den  Beschlüssen  des  Landtags  zu  widersprechen.
Es  waren  durchweg  achtungswerthe  Männer,  freimüthig  nach  Landesbrauch,
  sehr  thätig  in  der  ständischen  Selbstverwaltung,  wohlbewandert  in
dem  Labyrinthe  des  alten  Landesrechts,  aber  einc  durchgreifende  Aenderung
  hätte  Keiner  von  ihnen  auch  nur  für  denkbar  gehalten.  Die  Stände
        <pb n="579" />
        Die  Großherzoge.  571

besaßen  nach  dem  Erbvergleiche  das  „landsittliche  Eigenthumsrecht“  an
ihren  leibeigenen  Gutsunterthanen,  desgleichen  die  gutsherrliche  Gerichts—
barkeit  und  Polizeigewalt,  sowie  das  Präsentationsrecht  für  die  Justizkanzleien
  und  das  neue  Parchimer  Oberappellationsgericht;  sie  verwalteten
durch  ihren  Engeren  Ausschuß  in  Rostock  den  Landkasten  und  das  ständische
  Schuldenwesen  und  sendeten  auch  zu  mehreren  landesfürstlichen
Verwaltungsbehörden  ihre  Commissäre;  selbst  zur  Zahlung  der  ordentlichen
  Contribution  waren  sie  nur  insoweit  verpflichtet,  als  „Ritter=  und
Landschaft  mit  ihren  Hintersassen  bei  dem  Ihrigen  ruhig  wohnen  können“.
Darum  schien  dieser  Staat  zum  ewigen  Stillstand  verurtheilt;  jede  noch
so  bescheidene  Reform  war  ein  Eingriff  in  die  wohlerworbenen  Rechte  der
Stände  und  mithin  unmöglich  ohne  den  freiwilligen  Verzicht  der  Privilegirten.


Großherzog  Friedrich  Franz  hatte  dies  auch  längst  eingesehen  und
auf  manche  monarchische  Pläne  seiner  Jugend  verzichtet.  Er  wußte,  daß
seine  Junker  ihn  nur  als  den  Ersten  unter  Gleichen  betrachteten;  während
  der  ständischen  Wirren  des  achtzehnten  Jahrhunderts  hatten  beflissene
Federn  der  Adelspartei  das  durchsichtige  Märchen  aufgebracht,  daß  Herzog
Pribislav  kein  Nachkomme  der  alten  Obotritenfürsten  gewesen  sei,  sondern
ein  einfacher  wendischer  Edler.  Friedrich  Franz  begnügte  sich,  in  seinem
Domanium,  wo  er  Herr  war,  für  die  Bauern  zu  sorgen.  Zum  Landtage
wagte  er  nur  noch  selten  mit  fürstlicher  Strenge  zu  reden,  so  einmal  als
die  Stände  nahe  daran  waren  ihm  die  Kosten  seines  Bundescontingents
zu  verweigern.

Noch  schwächer  war  der  monarchische  Ehrgeiz  am  Strelitzer  Hofe.
Dort  regierten  nach  einander  die  Großherzoge  Karl  und  Georg,  der  Vater
und  der  Bruder  der  Königin  Luise  —  Beide  sehr  wohlmeinende  Herren,
aber  auch  Beide  so  fest  verwachsen  mit  dem  alten  Landesbrauche,  daß  sie
die  Lächerlichkeit  ihres  Schattenfürstenthums  gar  nicht  mehr  empfanden.
Der  leitende  Minister  Klein-Mecklenburgs  war  August  v.  Oertzen,  einer
der  tüchtigsten  aus  diesem  obotritischen  Geheimrathsgeschlechte,  ehrenhaft,
thätig,  gescheidt  und  doch  ganz  unfähig,  über  den  Gesichtskreis  seiner
Standesgenossen  hinauszublicken.  Wie  grimmig  ging  er  einem  bürgerlichen
Vasallen  zu  Leibe,  der  sich  unterfangen  hatte,  dem  Großherzoge  Georg
zur  vollständigen  Ausführung  des  Art.  13  der  Bundesakte  die  Berufung
einer  allgemeinen  Volksvertretung,  ja  sogar  die  Abschaffung  des  Erbadels
anzuempfehlen.  Da  hieß  es  in  der  großherzoglichen  Antwort:  Du  hast
durch  Deinen  Brief  „das  Maß  gegeben,  nicht  was  von  der  ehrwürdigen
Verfassung  Unseres  Landes,  wohl  aber  was  von  Dir  als  Vasallen  zu
halten  sei!  Wir  geben  Dir  unsere  große  und  gerechte  Unzufriedenheit  zu
erkennen,  verweisen  Dich  an  Deine  Stelle,  verbieten  Dir  andurch  ähnlichen
  Vorwitz  für  die  Zukunft  aufs  Nachdrücklichste,  ermahnen  Dich  aber
zugleich,  Deine  Ansichten  und  Meinungen  zu  läutern,  vor  Allem  aber  Dich
        <pb n="580" />
        572  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

der  alles  Gute  tödenden  Arroganz  zu  entäußern.“  So  urkräftig  und  väter—
lich  nahm  sich  diese  kleine  Krone  des  Erbvergleiches  an,  der  das  Ansehen
der  Landesherren  kaum  weniger  schädigte  als  die  Gemeinfreiheit  der  Bauern.
Der  Trotz  der  Adelslibertät  konnte  nur  durch  die  Macht  einer  starken

Krone,  wie  die  preußische  war,  gebrochen  werden,  und  eine  solche  Wen—
dung  war  jetzt  ganz  unmöglich,  da  das  mecklenburgische  Haus,  früherhin
oftmals  mit  Preußen  verfeindet,  seit  der  Heirath  der  Königin  Luise  eine
innige  Familienfreundschaft  mit  den  Hohenzollern  geschlossen  hatte.  In
Berlin  wie  an  allen  anderen  deutschen  Höfen  stand  die  Meinung  fest,
daß  man  dies  deutsche  Abdera  sich  selber  und  seinen  ständischen  Händeln,
die  doch  draußen  Niemand  schadeten,  überlassen  müsse.  Von  dem  hei—
mischen  Bürgerthum  konnte  der  Anstoß  zu  Neuerungen  auch  nicht  aus—
gehen.  Das  derbe  Volk,  das  dem  Fremden  so  bequem  und  genußsüchtig
erschien,  war  keineswegs  arm  an  guten  Köpfen;  eine  kerngesunde,  aus
freiem  Gemüthe  quellende  heitere  Laune  behauptete  hier  immer  ihr  Recht.
Wie  köstlich  hatte  einst  Joh.  Lauremberg  in  seinen  niederdeutschen  Scherz—
gedichten  die  schwerfällige  Kraft  seiner  Landsleute  zugleich  verspottet  und
verherrlicht:

Bi  dem  olden  will  ick  bliven,

Höger  schal  min  Styll  nicht  gahn,

Als  mins  Vaders  hefft  gedahn.

Der  wußte,  daß  in  seinem  geliebten  Reineke  Vos  eine  ganz  eigene  Macht
männlichen  Humors  lag,  welche  die  Oberdeutschen  so  nicht  kannten;  auch
Liscow  reifte  in  der  Rostocker  Luft  zum  geistreichen  Satiriker  heran  und
blieb  selbst  im  feinen  Obersachsen  der  handfeste  Mecklenburger.  Von  den
schöpferischen  Köpfen  unserer  großen  Literaturepoche  gehörte  zwar  nur
einer,  Joh.  Heinr.  Voß,  dem  mecklenburgischen  Lande  an;  doch  die  Freude
an  den  Werken  der  neuen  Dichtung  war  in  den  guten  Bürgerhäusern
von  Rostock  und  Wismar  sehr  lebhaft,  selbst  einzelne  vom  Adel,  wie  Graf
Hahn,  der  Freund  Herder's,  huldigten  den  classischen  Idealen.  Weit  stärker
noch  wirkte  die  vaterländische  Begeisterung  der  Freiheitskriege  auf  die  Heimath
  Blücher's  und  der  Königin  Luise;  die  „Franzosentid“  war  dem  Mecklenburger
  der  Gräuel  aller  Gräuel.  Das  Land  brachte  willig  schwere
Opfer,  zahlreiche  Freiwillige  traten  ein,  namentlich  in  die  Lützower  Freischaar;
  auch  ein  Bürgermädchen  zog  mit  in  den  Kampf  und  brachte  das
eiserne  Kreuz  heim.  Nach  dem  Frieden  standen  die  gemüthlichen,  warmherzigen
  Patrioten  von  der  Warnow  auf  allen  deutschen  Universitäten  in
gutem  Ansehen;  zwei  von  den  drei  Stiftern  der  Burschenschaft  und  ihr
Geschichtsschreiber  Haupt  waren  Mecklenburger.  Aber  wenn  diese  liebenswürdigen
  jungen  Leute  nachher  zurückkehrten  in  die  behagliche  Heimath,
dann  begannen  die  Dämonen  des  Landes,  der  Kartentisch,  der  Rothwein
und  die  Wittköppe,  die  Champagnerflaschen,  ihren  einschläfernden  Zauber
zu  zeigen,  und  der  Mann  hielt  selten  ganz  was  der  Jüngling  versprochen
        <pb n="581" />
        Mecklenburgische  Adelsherrschaft.  573

hatte;  ohne  die  Ideale  seiner  Jugend  zu  verleugnen,  ergab  er  sich  doch  mit
einem  seufzenden  „Jeja“  in  Verhältnisse,  die  sich  so  leicht  nicht  ändern  ließen.

Was  vermochte  diese  bürgerliche  Geduld  gegen  den  dreist  zugreifenden
Muth  der  Junker,  die  noch  immer  nicht  anders  dachten  wie  jener  alte
Bülow,  dessen  Grab  in  Doberan  die  Iunschrift  trug:  „ik  bin  en  mecklenborgisch
  Edelmann,  wat  geit  di  Düwel  min  Supen  an?“  Rostock,  die  stolze
Greifenstadt,  die  noch  eigene  Münzen  schlug  und  das  Recht  der  Begnadigung
  übte,  ging  auf  den  Landtagen  meist  mit  dem  Adel  Hand  in  Hand,
weil  sie  also  ihre  eigenen  Privilegien  sicherte.  Auch  der  einflußreiche,
ungemein  tüchtige  Advocatenstand  fand  seine  Rechnung  bei  dem  Privilegienwust
  dieses  Streitländchens.  Denn  ganz  wie  einst  in  Polen  galt  hier
das  Sprichwort,  ein  Edelmann  ohne  Proceß  sei  wie  ein  Hund  ohne
Schwanz.  Ohne  einen  Rechtsbeistand  ließ  sich  kaum  das  kleinste  Geschäft
abschließen,  und  wie  viele  Sporteln  fielen  dann  noch  ab,  wenn  der  Advocat
zugleich  die  Patrimonialgerichtsbarkeit  seiner  adlichen  Clienten  besorgte.
Im  Jahre  1850  lebten  in  Mecklenburg-Schwerin  296  Advocaten;  je  1700
Menschen  etwa,  die  Säuglinge  mit  eingeschlossen,  mußten  einen  Rechtsanwalt
  auskömmlich  ernähren  —  eine  Ziffer,  die  auch  nur  im  Königreich
Sachsen  ihresgleichen  fand.

Mit  den  wirthschaftlichen  Kräften  des  Großgrundbesitzes  konnte  sich
das  Bürgerthum  auch  nicht  messen.  In  den  Landstädten  handtirte  der
Handwerker,  durch  Zunft=  und  Bannrechte  wohl  geschützt,  gemächlich  nach
der  Bäter  Weise.  Der  Fürstenhof,  das  Schwarze  Kloster  und  die  anderen
Prachtbauten  des  alten  Wismar  lagen  verwahrlost  in  verödeten  Gassen,
und  obwohl  Rostock  die  größte  Handelsflotte  der  Ostsee  besaß,  so  blieb
sein  deutsches  Handelsgebiet  doch  nur  klein,  da  die  Zölle  und  die  sprichwörtliche
  Erbärmlichkeit  der  Straßen  den  Verkehr  mit  dem  Binnenlande
erschwerten.  Ein  mecklenburgischer  Weg  war  nie  schrecklicher,  als  wenn
ihn  die  Nachbarn  auf  Befehl  der  ständischen  Behörden  soeben  „gebetert"
hatten.  Die  erste  Steinstraße,  ein  Stück  der  großen  Hamburg-Berliner
Chaussee,  wurde  erst  1826  durch  eine  englische  Gesellschaft  erbaut.  Also
von  ihrem  Hinterlande  fast  abgeschnitten  fühlten  sich  die  Rostocker  Rheder
ganz  als  hanseatische  Weltbürger  und  ließen  viele  ihre  Schiffe,  unter  der
Führung  der  wetterfesten  Capitäne  aus  dem  Fischlande,  jahrelang  zwischen
den  Häfen  Ostindiens  oder  Chinas  segeln.  Die  scemännische  Tüchtigkeit
des  Küstenvolks  bereicherte  wohl  einzelne  große  Firmen,  dem  Verkehre  des
Landes  brachte  sie  wenig  Vortheil.

Nicht  einmal  einer  überlegenen  Bildung  durfte  das  Bürgerthum
sich  rühmen.  Die  bürgerlichen  Ritter  wetteiferten  meist  mit  dem  Adel
in  plumpem  Uebermuth;  die  alten,  die  sich  gern  als  „Fetthämmel“  in
Rostock  zur  Ruhe  setzten,  blieben  jedem  neuen  Gedanken  unzugänglich,  nur
einzelne  der  jüngeren,  die  noch  nichts  galten,  waren  von  den  liberalen
Ideen  erfüllt.  Die  Landesuniversität  Rostock  hatte  von  jeher  unter  den
        <pb n="582" />
        574  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

deutschen  Hochschulen  nur  eine  bescheidene  Rolle  gespielt,  und  in  der  luthe—
rischen  Landeskirche  wurde  der  herrschende  flache  Rationalismus  von  einer
ebenso  geistlosen  Orthodoxie,  die  an  den  Führern  des  Adels  ihre  Gönner
fand,  gröblich  bekämpft.  Darin  stimmten  beide  Parteien  überein,  daß  die
lutherische  Glaubenseinheit,  die  hier  so  hart  gehandhabt  wurde  wie  in
Skandinavien,  unerschüttert  bleiben  müsse.  Den  Katholiken  war  —  den
Bundesgesetzen  zuwider  —  nur  in  zwei  Gemeinden  öffentlicher  Gottesdienst
  gestattet,  und  die  evangelische  Union  wurde  gleich  im  Jahre  ihrer
Entstehung  streng  verboten;  wollte  ein  Reformirter  am  Abendmahle  der
Lutheraner  theilnehmen,  so  sollte  er  zuvor  seine  calvinische  Ketzerei  abschwören.
  Die  Juden  mußten  sich's  gefallen  lassen,  daß  die  Gleichberechtigung,
  die  ihnen  der  gute  Friedrich  Franz  in  der  hoffnungsvollen  Zeit
des  Befreiungskriegs  gewährt  hatte,  vier  Jahre  nachher  auf  Andringen
des  Landtags  zurückgenommen  wurde.

Noch  weniger  als  dies  unentwickelte  Bürgerthum  vermochte  der  Bauernstand
  aus  eigener  Kraft  sich  der  Uebermacht  der  Ritter  zu  erwehren.  Der
lange,  grausame  Vernichtungskampf  der  mecklenburgischen  Grundherren
wider  die  Bauerschaft  füllt  wohl  das  dunkelste  Blatt  in  der  Geschichte  des
deutschen  Adels.  Ungehindert  von  der  schwachen  Landesherrschaft  hatte  sich
der  Adel  seit  1621  völlig  willkürlich  das  Recht  angemaßt,  seine  Bauern
zu  „legen“,  ihre  Güter  einzuziehen  falls  sie  kein  Erbzinsrecht  nachweisen
konnten.  Nach  dem  dreißigjährigen  Kriege  wohnten  noch  an  12,000  freie
Bauern  im  Lande;  da  stürzte  ein  großer  technischer  Fortschritt  des  Landbaus,
  die  Einführung  der  holsteinischen  Koppelwirthschaft  durch  v.  d.  Lühe,
den  Bauernstand  gänzlich  ins  Verderben.  Ums  Jahr  1730  begannen
die  Grundherren  wetteifernd  ihre  Bauern  um=  und  niederzulegen,  bis
schließlich  nur  noch  etwa  ein  halb  Dutzend  freier  Bauerndörfer  übrig  blieb;
die  schönen  Rinderherden,  die  nunmehr  auf  den  wohlumhegten  Koppeln
der  Edelleute  weideten,  waren  die  reißenden  Thiere,  welche  den  Bauer
aufgefressen  hatten  —  wie  die  Schafe  in  England  zur  Zeit  des  Thomas
Morus.  Der  Erbvergleich  bestätigte  der  Ritterschaft  ihr  angemaßtes  Recht
und  verlangte  nur,  daß  ganze  Dorfschaften  nicht  ohne  die  Erlaubniß  des
Herzogs  und  des  ständischen  Ausschusses  gelegt  werden  sollten  —  ein  Verbot,
  das  der  Grundherr  leicht  umging,  wenn  er  die  Bauernhöfe  einzeln
niederlegte.  So  brach  über  das  unglückliche  Land  eine  wirthschaftliche
Katastrophe  herein,  wie  sie  auch  Brandenburg  ohne  die  starken  Hände
seiner  Monarchen  leicht  hätte  erleben  können.  Die  Güter  der  Ritterschaft
umfaßten  beim  Beginne  des  neuen  Jahrhunderts  etwa  45  Procent  vom
Landesgebiete,  aber  kaum  ein  Drittel  seiner  Bevölkerung;  nur  1300  Menschen
lebten  dort  noch  auf  der  Geviertmeile.  Und  doch  strebte  das  Volk  hinaus
aus  dem  gewaltsam  verödeten  fetten  Lande;  wiederholte  strenge  Gesetze
mußten  den  Leibeigenen,  „die  ihrer  Leiber  nicht  mächtig  sind,“  die  Auswanderung
  untersagen.  Der  dienstpflichtige  Landmann  arbeitete  oft  sechs
        <pb n="583" />
        Aufhebung  der  Leibeigenschaft.  575

Tage  in  der  Woche  für  den  gnädigen  Herrn,  der,  wie  der  Pächter  im
Domanium,  mit  Stock  und  Peitsche  das  Recht  des  Dienstzwangs  übte  und
bei  schlechter  Wirthschaft  den  Bauer  unnachsichtlich  abmeiern  ließ.

Dies  Bauernelend  hatte  Stein  im  Auge,  wenn  er  das  Schloß  des
mecklenburgischen  Edelmanns  mit  der  Höhle  des  Raubthieres  verglich,  und
Schlözer,  wenn  er  diese  Ritter  privilegirte  Landesverräther  nannte.  Unter
solchen  Eindrücken  bildete  sich  Voß  seinen  leidenschaftlichen  Haß  gegen  den
Erbadel,  „dies  stinkende  Ehrenkleid  aus  der  Lade  der  Ahnen“.  Bei  der
großen  Nahrhaftigkeit  des  Landes  war  die  Lage  der  Bauern  nicht  überall
unerträglich.  Im  „Hahn'schen“  hausten  die  Gutsunterthanen  behaglicher
als  anderswo  die  Freien;  auch  die  Maltzan  und  andere  durch  ihren  Ahnenstolz
  bekannte  Familien  sorgten  immer  väterlich  für  ihre  Leute.  Durch  die
milderen  Sitten  der  neuen  Zeit  ward  allmählich  der  Dienstzwang  etwas
erleichtert.  Die  Mehrzahl  der  kleinen  Leute  aber  lebte  in  arger  Roheit,
vielfach  mißhandelt,  in  elenden  Schulen  kaum  nothdürftig  unterrichtet.

In  dem  Jahrzehnt  der  Revolution  bekundete  sich  der  Groll  des  armen
Mannes  zum  Schrecken  des  Adels  in  mehrfachen  Aufläufen,  und  als  der
Befreiungskrieg  das  gesammte  Volk  unter  die  Fahnen  gerufen  hatte,  da
fühlte  man  endlich,  daß  man  einlenken  mußte.  Auf  dem  Landtage  von
1815  nahmen  sich  die  Städte  „der  edlen  Unfreien“  an,  die  für  Deutschland
  so  wacker  gefochten,  und  nach  langen  stürmischen  Verhandlungen
ward  am  18.  Jan.  1820  die  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  verkündigt  —
seit  unvordenklicher  Zeit  die  erste  sociale  Reform  in  diesem  Lande.  Doch
die  Selbstsucht  der  Ritterschaft  hatte  dafür  gesorgt,  daß  der  Bauer  seiner
Freiheit  nicht  froh  wurde.  Er  erlangte  nur  die  Befreiung  von  der
Scholle,  durchaus  keinen  Anspruch  auf  Grund  und  Boden.  Wagte  er
seinem  Dienstherrn  zu  kündigen,  so  ward  er  heimathlos  und  erfuhr,  was
der  landläufige  Jammerruf  „kein  Hüsung“  bedeutete;  von  einer  Gutsherrschaft
  zur  anderen  abgeschoben  mußte  er  schließlich  in  dem  großen  Landarmenhause
  zu  Güstrow  eine  Zuflucht  suchen.  Schon  nach  Jahresfrist
war  das  gewaltige  alte  Obotritenschloß  zu  klein  um  die  Masse  der  neuen
Heimathlosen  zu  beherbergen,  und  der  Landtag  beschloß,  die  Grundherren
sollten  fortan  den  befreiten  Leibeigenen  ein  Obdach  geben  —  was  aber
war  solch  ein  Obdach,  von  widerwilligen  Händen  gewährt?  Von  diesen
Ständen,  Friedrich  Franz  wußte  es  längst,  stand  eine  ernstliche  Erleichterung
  des  Bauernstandes  nicht  zu  erwarten;  darum  beschloß  der  Großherzog
  mindestens  selber  mit  gutem  Beispiele  voranzugehen  und  ließ  seit
1822  auf  seinen  Kammergütern  eine  umfassende  Auseinandersetzung  vornehmen.
  Er  wünschte  der  Mehrzahl  seiner  bäuerlichen  Hintersassen  eine
wohlgesicherte  Erbpacht  zu  verschaffen,  aber  der  Schlendrian  der  Behörden
und  die  wundersam  verfitzten  Rechtsverhältnisse  bewirkten,  daß  die  wohlgemeinte
  Reform  nur  sehr  langsam  fortschritt.

Unter  allen  den  hocharistokratischen  Staaten,  welche  einst  das  Ost-
        <pb n="584" />
        576  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

seebecken  umgaben,  hatte  sich  Mecklenburg  allein,  noch  zäher  sogar  als
Rußlands  baltische  Provinzen,  sein  Adelsregiment  ganz  unverändert  er—
halten.  Hier  galt  es  erst  den  Grund  zu  legen  für  ein  modernes  Gesell—
schaftsrecht;  für  eine  Volksvertretung  fehlten  noch  alle  Vorbedingungen,
und  für  Preußens  deutsche  Handelspolitik,  die  auf  ein  geordnetes  Beamten—
thum  zählen  mußte,  kam  dies  Land  noch  gar  nicht  in  Betracht.  —

Der  Adel  allein  war  es  nicht,  der  die  seltsame  Unbeweglichkeit  der
norddeutschen  Kleinstaaten  verschuldete.  In  Oldenburg,  dem  Lande  der
Stedinger  Ketzer,  wo  die  streitbaren  Bauern  den  Adel  schon  vor  Jahrhun—
derten  fast  vernichtet  hatten  und  auf  freien  Höfen  hinter  ihren  Eichenkämpen
  saßen,  zeigte  sich  die  nämliche  Erstarrung.  Dies  unnatürlichste
aller  deutschen  Staatsgebilde  war  allerdings  nicht  leicht  zu  regieren.  Das
neue  Großherzogthum  umfaßte  außer  den  hartprotestantischen  Bauernländern
  an  der  Hunte  und  Jade,  die  hundert  Jahre  lang  unter  dänischer
Herrschaft  gestanden  hatten,  noch  ein  Stück  vom  katholischen  Münsterlande,
dazu  die  Fürstenthümer  Lübeck  an  der  Ostsee  und  Birkenfeld  an  der  Nahe.
Ein  straffes  bureaukratisches  Regiment  schien  der  wohlmeinenden  Dynastie
allein  fähig,  diese  Friesen,  Westphalen,  Holsten  und  Rheinländer  unter
einem  Herrscherhute  zusammenzuhalten.  Der  großherzogliche  Amtmann
war  allmächtig;  die  neugewonnene  Herrschaft  Jever  verlor  ihre  uralte
Gemeindefreiheit,  welche  selbst  die  russischen  Landesherren  nicht  angetastet
hatten,  und  die  verheißene  Verfassung  blieb  aus.  In  der  deutschen  Politik
machte  sich  Oldenburg  nur  bemerklich  durch  seine  kleinlichen  handelspolitischen
  Kämpfe  wider  die  Hansestadt  Bremen.

An  den  widerspruchsvollen,  unhaltbaren  Zuständen  der  drei  Hansestädte
ließ  sich  der  ganze  Jammer  des  deutschen  Föderalismus  erkennen.  Die
drei  Städte  hatten  sich  einst,  als  der  große  Hansebund  zerfiel,  verpflichtet
den  alten  Namen  und  die  alte  Verbindung  aufrechtzuerhalten,  sie  hatten
während  des  Befreiungskrieges  durch  gemeinsame  rührige  diplomatische
Arbeit  ihre  Wiederherstellung  durchgesetzt  und  hielten  auch  im  Frieden
freundnachbarlich  zusammen.  Sie  behielten  ihre  alte  Rangordnung  bei,  so
daß  Lübeck  obenan,  Hamburg  zuletzt  stand,  sie  hüteten  getreulich  die  letzten
Besitzthümer,  die  noch  im  Auslande  von  der  althansischen  Herrlichkeit  übrig
waren,  den  Londoner  Stahlhof  und  das  Oestersche  Haus  in  Antwerpen;
sie  suchten  häufig  durch  gemeinsame  Consulate  und  Handelsverträge  ihre
Interessen  zu  wahren  und  errichteten  in  Lübeck  ein  Oberappellationsgericht,
das  etwas  langsam,  aber  sehr  tüchtig  arbeitete.  Wohl  war  es  ein  Unheil
fortwirkend  durch  Jahrhunderte,  daß  einst,  wie  Dahlmann  klagte,  Schleswigholsteins
  beide  Augen  sich  geschlossen,  Hamburg  und  Lübeck  sich  ihrer
transalbingischen  Heimath  entfremdet  und  auch  Bremen,  gepeinigt  durch
die  Willkür  seiner  Erzbischöfe,  den  politischen  Verband  mit  dem  Hinterlande
  zerrissen  hatte.  Aber  so  lange  Schleswigholstein  dänisch,  Hannover
englisch  war,  konnte  die  Wiedervereinigung  keinen  Segen  bringen.
        <pb n="585" />
        Oldenburg.  Die  Hansestädte.  577

Darum  verwendete  sich  selbst  Stein  im  Herbst  1813  lebhaft  für  die
Unabhängigkeit  der  Hansestädte.  Er  ging  dabei  von  der  zweifachen  Voraus—
setzung  aus:  daß  fortan  wieder  eine  Reichsgewalt  mit  wirksamen  Hoheits—
rechten  bestehen  und  daß  eine  nationale  Zolllinie  alle  deutschen  Grenzen
umschließen  würde.  Beide  Erwartungen  erfüllten  sich  nicht.  Noch  im  acht—
zehnten  Jahrhundert  hatte  die  Reichsgerichtsbarkeit  den  Schlußstein  der
hanseatischen  Städteverfassung  gebildet;  wiederholt  waren  kaiserliche  Com—
missionen  eingeschritten  um  den  Unfrieden  in  den  Reichsstädten  beizulegen.
Durch  die  Bundesakte  aber  erhielten  die  Hansestädte  die  volle  Unabhängig—
keit  souveräner  Staaten,  und  damit  eine  Fülle  von  Ansprüchen  und  Ver—
pflichtungen,  denen  sie  unmöglich  genügen  konnten;  denn  obwohl  Hamburg
mit  seiner  Kopfzahl  einem  thüringischen  Herzogthum,  mit  seinem  Staats—
aufwande  etwa  dem  Großherzogthum  Oldenburg  gleich  kam,  durch  seine
wirthschaftliche  Kraft  sogar  das  Königreich  Württemberg  übertraf,  so  war
doch  der  feste  Grund  jedes  selbständigen  politischen  Daseins,  die  Wehr—
barkeit  in  einem  modernen  Stadtstaate  ganz  undenkbar.  Statt  der  von
Stein  erhofften  Reichszölle  kehrte  das  Elend  der  Landeszölle  wieder,  und
die  Städte  sahen  sich  gezwungen  zu  ihrer  alten  selbständigen  Handelspolitik
zurückzugreifen,  die  sich  seit  dem  Westphälischen  Frieden  —  wer  durfte  es
leugnen?  —  bei  der  Neutralität  immer  am  wohlsten  befunden  hatte.

Also  führten  diese  stolzen  Communen,  die  als  freie  Glieder  eines
mächtigen  Staates  eine  Zierde  Deutschlands  sein  konnten,  fortan  ein
krankhaftes  Zwitterleben;  sie  waren  halb  Städte,  halb  Staaten,  halb
deutsch,  halb  weltbürgerlich,  und  obgleich  es  auch  in  ihren  Mauern  nicht
an  Patrioten  fehlte,  welche  die  wirthschaftliche  Zerrissenheit  des  Vaterlandes
beklagten,  so  übte  doch  die  Gewohnheit  bald  ihre  unwiderstehliche  Gewalt.
Man  lebte  sich  ein  in  das  handelspolitische  Sonderdasein  und  sprach  den
Landsleuten  im  Binnenlande,  die  allerdings  oft  sehr  ungerecht  über  die
verwickelten  Interessen  der  Hansestädte  urtheilten,  hochmüthig  jedes  Recht
ab  in  Sachen  des  Küstenlandes  mitzureden.  Man  bezeichnete  die  Abson—
derung  vom  Vaterlande,  die  sich  doch  nur  als  Nothwehr  gegen  die  Binnen—
zölle  vorläufig  entschuldigen  ließ,  mit  dem  tönenden  Namen  der  Handels—
freiheit  und  machte  nach  deutscher  Weise  aus  der  Noth  nicht  bloß  eine
Tugend,  sondern  eine  Theorie:  während  London,  Neuyork,  Marseille,  alle
großen  Hafenplätze  der  Welt  sich  unter  dem  Schutze  nationaler  Zolllinien
wohl  befanden,  sollte  —  so  hieß  es  jetzt  —  die  Natur  selber  die  Mündungen
  der  Elbe,  Weser  und  Trave  so  eigenartig  gestaltet  haben,  daß  sie
ein  Zollwesen  nicht  ertragen  könnten.  Man  versicherte  oft  und  inbrünstig,
einer  gesammideutschen  Handelspolitik  würden  sich  die  Hansestädte  gern
unterwerfen.  Aber  die  große  Mehrzahl  ihrer  Kaupherren  scheute  jede
Aenderung,  sie  fühlten  sich  glücklich  in  der  bequemen  internationalen  Freihafenstellung,
  die  ihnen  gestattete,  unbekümmert  um  das  Hinterland,  immer
den  nächsten  Handelsvortheil  wahrzunehmen.

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  1II.  37
        <pb n="586" />
        578  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Der  lange  Friede  bewahrte  die  Städte  vor  der  Versuchung,  wieder,
wie  im  achtzehnten  Jahrhundert,  durch  eine  ängstliche  Neutralität  sich  zu
bereichern;  aber  auch  die  Zeiten  kehrten  nicht  wieder,  da  die  Hansen  ihren
Handel  mit  ihren  wohlbewehrten  Friedenskoggen  geschützt  hatten.  Waffenlos
wie  sie  jetzt  waren,  außer  Stande  dem  Auslande  werthvolle  Gegenvortheile
zu  bieten,  mußten  sie  durch  gewandte,  nicht  immer  würdevolle  diplomatische
Verhandlungen  um  die  Gunst  der  fremden  Mächte  werben  und  es  ruhig
hinnehmen,  daß  ein  nordamerikanischer  Präsident  ihnen  sagte:  die  Hanse—
städte  sind  Hühner,  die  das  Pferd  der  Vereinigten  Staaten  nur  aus  Mit—
leid  nicht  zertritt.  In  solcher  Lage  war  das  Leben  der  drei  Stadtstaaten
an  grellen  Gegensätzen  überreich.  Größe  und  Kleinlichkeit,  Fortschritt  und
Schlendrian,  Handelsfreiheit  und  Zunftzwang,  Bürgerstolz  und  Beamten—
willkür,  deutscher  Sinn  und  Ausländerei  lagen  dicht  bei  einander.  Neben
königlichen  Kaufleuten  und  ehrenfesten  republikanischen  Staatsmännern,
die  den  Vergleich  mit  Gerhard  v.  Attendorn,  mit  Johann  v.  d.  Wyck  und
den  anderen  Größen  althansischer  Geschichte  nicht  zu  scheuen  brauchten,
gediehen  hier  auch  die  dünkelvollen  Vertreter  eines  philisterhaften,  aus  Weltbürgerthum
  und  Pfahlbürgerthum  seltsam  gemischten  Particularismus.

Am  lebendigsten  war  die  deutsche  Gesinnung  in  dem  aufstrebenden
Bremen,  das  überhaupt  in  diesen  ersten  Friedensjahren  rascher  und
kräftiger  vorwärts  schritt  als  die  reichere  Schwesterstadt  an  der  Elbe.  Die
Stadt  war  im  Mittelalter  in  ihren  nordischen  und  niederländischen
Handelsbeziehungen  ganz  aufgegangen  und  erst  durch  die  Reformation  in
die  Strömung  des  nationalen  Lebens  hineingerissen  worden,  dann  aber
auch  mit  Heldenmuth  für  die  gemeinsame  Sache  des  Protestantismus
eingetreten.  Sie  erlangte  sodann  die  Reichsstandschaft  durch  die  Gunst
von  Kaiser  und  Reich,  unter  beständigen  Kämpfen  mit  Schweden  und
Kurhannover,  den  Rechtsnachfolgern  der  alten  Erzbischöfe.  Erst  der
Reichsdeputationshauptschluß  sicherte  ihr  die  Herrschaft  in  ihrem  eigenen
Mauerring:  der  kurhannoversche  Oberhauptmann  zog  ab,  und  der  lutherische
  Dom,  der  so  lange  mitten  in  der  reformirten  Stadt  unter  schwedischer
und  hannoverscher  Hoheit  gestanden,  wurde  dem  bremischen  Gebiete  einverleibt.
  Diese  Händel  mit  unfreundlichen  Nachbarn  bestärkten  die  Bürgerschaft
  in  der  Reichstreue,  die  ihr  schon  Friedrich  der  Rothbart  nachgerühmt
  hatte.

Mit  heller  Freude  wurde  der  Untergang  der  verhaßten  Fremdherrschaft
  begrüßt,  und  die  Wiederherstellung  der  erprobten  alten  Verfassung,
der  Eintracht  vom  Jahre  1433  schien  Allen  selbstverständlich.  Der  vollmächtige
  Rath,  der  sich  selber  ergänzte,  führte  wieder  das  Regiment,  verpflichtete
  seine  Mitglieder  wieder  auf  den  alten  niederdeutschen  Eid  „il
will  en  recht  Radmann  sin“  und  berief  von  Zeit  zu  Zeit,  nach  freiem
Ermessen  eine  beliebige  Anzahl  rechtfertiger  Bürger  zu  wichtigeren  Verhandlungen.
  Ward  eine  Steuer  ausgeschrieben,  so  schätzte  jeder  Bürger  sich
        <pb n="587" />
        Bremen.  Smidt.  579

selber  ein,  und  die  großartige  Einfalt  dieser  althansischen  Selbstbesteuerung
bewährte  sich  auch  jetzt  noch  ebenso  rühmlich  wie  vor  drei  Jahrhunderten
als  Machiavelli  sie  staunend  lobte.  Da  nahe  Verwandte  nicht  gleichzeitig
im  Rathe  sitzen  durften  und  das  kaufmännische  Vermögen  sich  selten  durch
viele  Geschlechter  erhält,  so  war  trotz  der  aristokratischen  Verfassung  kein
geschlossenes  Patriciat  entstanden;  einzelne  reiche  Familien,  die  Meier,  Wach—
mann,  Bentheim  genossen  wohl  hohen  Ansehens,  aber  den  unbemittelten
Talenten  war  der  Zutritt  zum  Rathe  keineswegs  verschlossen.

Zu  diesen  zählte  auch  der  kluge  Staatsmann,  der  während  eines
vollen  Menschenalters  zugleich  als  Bundesgesandter  die  auswärtige,  als
Senator  und  Bürgermeister  die  innere  Politik  der  kleinen  Republik  mit
diktatorischer  Macht  leitete.  Johann  Smidt  war  ursprünglich  Theologe,  er
hatte  in  Jena  zu  Fichte's  Füßen  gesessen,  mit  Herbart  Freundschaft  ge—
schlossen  und  sich  die  Weltanschauung  unserer  classischen  Literatur  ange—
eignet;  aber  seit  der  junge  Prediger  in  den  Senat  eingetreten  war,  lebte
er  nur  noch  der  Politik  und  erlangte  durch  die  Ueberlegenheit  seines
praktischen  Verstandes,  seiner  Willenskraft,  seiner  Geschäftsgewandtheit
bald  ein  unbestrittenes  Ansehen,  das  um  so  williger  ertragen  wurde,  da
er  als  überzeugter  Republikaner  seine  selbstherrlichen  Neigungen  und  seine
Empfindlichkeit  gegen  den  Tadel  der  Presse  immer  rechtzeitig  bändigte.
Vorsichtig,  verschwiegen,  berechnend,  aber  durchaus  ehrlich,  verstand  der
unscheinbare  kleine  Mann  mit  dem  ernsthaften  Schulmeistergesichte  seine
Mitbürger  ebenso  geschickt  zu  behandeln  wie  die  Frankfurter  Diplomaten.
Bremer  mit  Leib  und  Seele,  war  er  schon  als  Student  mit  Anti-Xenien
gegen  die  Dioskuren  von  Weimar  aufgetreten,  weil  Schiller  sich  unter—
standen  hatte  der  Weser  die  demüthige  Aeußerung  in  den  Mund  zu  legen:
„Leider  von  mir  ist  gar  nichts  zu  sagen!“  Sein  Lebelang  blieb  ihm  der
Rathschlag  unvergessen,  den  ihm  einst  ein  alter  Baseler  Bürgermeister
gegeben:  wir  haben  uns  immer  ein  wenig  größer  gemacht  als  wir  waren
und  uns  gut  dabei  gestanden.  Er  überschätzte  etwas  die  politische  Be—
deutung  der  Hansestädte  und  erkannte  niemals,  wie  unhaltbar  und  gefähr—
lich  die  schrankenlose  Souveränität  dieser  Communen  war;  doch  sah  er
wohl  ein,  daß  die  deutsche  Politik  seines  kleinen  Staates  vor  Allem  dar—
nach  trachten  mußte,  niemals  unter  die  Räder  zu  gerathen  und  hütete
sich  daher  seine  sehr  gemäßigten  liberalen  Ansichten  in  Frankfurt  ohne
Noth  zu  verlautbaren;  auch  die  Triaspläne  seines  Freundes  Wangenheim
unterstützte  er,  obwohl  er  sie  billigte,  nur  mit  Vorsicht.  Nur  einmal,
zur  Zeit  der  Karlsbader  Beschlüsse  fiel  Bremen  bei  der  Hofburg  in
Ungnade;  aber  der  Senat  beeilte  sich  auf  das  Andringen  der  Großmächte
dem  großen  Kanzelredner  Dräseke  wegen  einer  patriotischen  Predigt  einen
schonenden  Verweis  zu  ertheilen  und  handhabte  die  Censur  über  die  Bremer
Zeitung  so  streng,  daß  man  sich  in  Wien  bald  wieder  beruhigte.  Trotz
mancher  Reibungen  gab  Metternich  den  liberalen  Bremer  Bürgermeister

37“
        <pb n="588" />
        580  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

niemals  ganz  auf;  er  wußte,  daß  Smidt  in  dem  Hause  Oesterreich  den
Hort  und  Halt  des  Deutschen  Bundes,  in  Preußen  den  gefährlichen  Feind
seiner  geliebten  Kleinstaaten  sah.

Auf  Smidt's  Rath  entschloß  sich  der  Senat  bald  nach  seiner  Wieder—
herstellung  zu  einigen  bedachtsamen  Reformen:  an  der  Wahl  der  Raths—
mitglieder  sollte  fortan  auch  die  Bürgerschaft  theilnehmen,  und  der  Streit
zwischen  Lutheranern  und  Reformirten,  der  den  Frieden  der  Stadt  so
oft  gestört  hatte,  ward  durch  die  Gleichstellung  der  beiden  evangelischen
Bekenntnisse  glücklich  beendigt.  Die  Juden  wurden  freilich  streng  aus—
geschlossen,  und  das  alte  Zunftwesen,  das  hier  ganz  entartet  und  ver—
schnörkelt  war,  blieb  auch  unverändert.  Indeß  die  Bürger  waren  zu—
frieden;  sie  freuten  sich  ihres  wiedererwachten  ernstlichen  kirchlichen  Lebens,
ihrer  großartigen,  ganz  freiwilligen  Armenpflege  und  vor  Allem  des  be—
freiten  Handels,  der  hier  selbst  den  Grundbesitz  in  seine  Dienste  zog:  jeder
Bürger  besaß  sein  eigenes  Haus  und  konnte  durch  Veräußerung  der  leicht
verkäuflichen  Hypotheken,  der  Handfesten  sein  ganzes  Capital  für  Handels—
geschäfte  verwenden.

Bremens  kriegerische  Glanzzeit  lag  um  vier  Jahrhunderte  zurück,  aber
die  Zeit  seiner  Handelsblüthe  nahte  jetzt  erst  heran  da  die  Stadt  sich  mit
ihren  militärischen  Bundespflichten  durch  ein  Bataillon  geworbener  Sol—
daten  abfand.  Gleich  nach  der  Befreiung  Nordamerikas  hatten  die  Bremer
Kaufleute,  unternehmender  als  die  Hamburger,  ein  schwunghaftes  Geschäft
mit  den  Häfen  der  jungen  Union  begonnen,  und  obwohl  die  Stadt  im
Jahre  1817  erst  durch  einen  Consul  in  Nordamerika  vertreten  war,  so
fühlte  doch  Jedermann,  daß  die  Zukunft  des  Platzes  wesentlich  von  dem
Gedeihen  seines  amerikanischen  Eigenhandels  abhing.  Im  Tabakhandel
begann  Bremen  schon  viele  andere  europäische  Häfen  zu  überflügeln,  da
die  fröhliche  Rauchlust  der  Deutschen  beständig  wuchs.  Das  oberländische
Geschäft  war  freilich  als  Geschäft  zweiter  Hand  noch  wenig  angesehen  und
gedieh  wenig,  weil  die  Binnenmauthen  überall  hemmten.  Die  von  dem
unternehmenden  F.  Schröder  eingerichtete  Fluß-Dampfschifffahrt  ging  bald
wieder  ein;  Hannover  fand  es  nicht  der  Mühe  werth,  die  Brücke  von
Hoya,  die  den  Dampfern  den  Durchgang  versperrte,  umbauen  zu  lassen.
Bedenklicher  war,  daß  die  großen  Schiffe  des  transatlantischen  Verkehrs
nicht  mehr  bis  zu  dem  allzuweit  landeinwärts  gelegenen  Weserplatze  hinauf
gelangen  konnten.  Wie  vormals  Schweden  und  Hannover  so  führte  jetzt
Oldenburg  den  nachbarlichen  Krieg  gegen  die  Hansestadt.  Der  Großherzog
fühlte  sich  persönlich  beleidigt  durch  die  Aufhebung  des  Elsflether  Zolles,
die  ihm  Smidt  am  Bundestage  mühsam  abgerungen  hatte"),  und  suchte
nunmehr  den  Seehandel  der  Weser  nach  dem  oldenburgischen  Brake  abzuleiten,
  so  daß  Bremen  gar  nicht  mehr  zu  den  Seeplätzen  zählen  sollte.  Wie

 

*)  S.  o.  III.  39.
        <pb n="589" />
        Gründung  von  Bremerhaven.  581

viele  Schlachten  hatten  einst  die  Bremer  geschlagen  um  sich  ihre  „könig—
liche  Straße  bis  in  die  salze  See  frei“  zu  halten;  die  Stadt  war  verloren,
wenn  sie  nicht  an  der  völlig  schiffbaren  Unterweser  sich  einen  Hafen  gründete,
etwa  dort  wo  einst  Schweden  die  Zwingburg  des  Weserhandels,  die  Karls—
burg  erbaut  hatte.

Smidt  war  es,  der  diesen  glücklichen  Gedanken  zuerst  faßte.  Mit
diplomatischer  Meisterschaft  wußte  er  die  Eifersucht  Hannovers,  des  bösen
Nachbarn,  der  augenblicklich  ausnahmsweise  mit  Bremen  leidlich  stand,
gegen  Oldenburg  auszuspielen.  Er  stellte  dem  Grafen  Münster  und  dem
Cabinetsrath  Rose  vor,  wie  nöthig  es  sei,  den  Weserhandel  auf  dem
rechten,  dem  hannoverschen  Ufer  festzuhalten,  und  erreichte  wirklich,  daß
Hannover  (Januar  1827)  einige  hundert  Morgen  des  Außendeichlands
von  Lehe  an  Bremen  abtrat.  Die  Bremer  Bürger  selber  murrten,  was
man  mit  dieser  Pfütze  anfangen  solle;  Smidt  aber  ließ  sich  nicht  beirren,
er  kannte  die  Legende  von  der  Gründung  Karthagos,  und  schon  nach  drei
Jahren  wurde  der  neue  Bremerhaven  eröffnet  —  zur  Verwunderung  der
Hannoveraner,  die  den  Sinn  des  Vertrages  schwerlich  ganz  verstanden
hatten.  Nachher  währte  es  noch  mehrere  Jahre  bis  die  mißtrauischen
Bremer  Schiffer  sich  daran  gewöhnten  in  dem  neuen  Hafen  zu  löschen;
der  Briefverkehr  zwischen  den  beiden  Plätzen  mußte  durch  Fußboten  besorgt
werden,  weil  Hannover  ein  bremisches  Postamt  in  Bremerhaven  nicht
dulden  wollte.  So  sicherte  sich  Deutschlands  zweite  Hafenstadt  unter  den
denkbar  ungünstigsten  Verhältnissen  ihre  Stellung  als  Seeplatz.  Smidt
dachte  auch  schon  ernstlich  an  eine  Eisenbahnverbindung  zwischen  Bremen
und  Hannover,  da  die  Zeitungen  den  Plan  einer  Bahn  Lüneburg-Braun—
schweig  besprachen,  welche  das  Hamburgische  Handelsgebiet  zum  Nachtheil
Bremens  zu  erweitern  drohte.  Neben  solchen  Zügen  einer  kühnen  und
weitblickenden  Handelspolitik  nahm  es  sich  freilich  seltsam  aus,  daß  die
Stadt  auch  nachdem  der  preußische  Thaler  längst  die  Herrschaft  in  Nord—
deutschland  gewonnen  hatte  von  ihrem  veralteten  Münzwesen,  ihren  Louisdor—
Thalern,  Groten  und  Schwaren  nicht  abgehen  wollte.

In  Hamburg  war  schon  die  Bevölkerung  weit  bunter  gemischt  als  in
dem  rein  deutschen  Bremen;  die  zahlreichen  eingewanderten  Engländer,
Franzosen,  Niederländer,  portugiesischen  und  polnischen  Juden  erfüllten
sich  alle  sehr  schnell  mit  dem  ungeheuren  Selbstbewußtsein  des  Hamburger
Bürgers,  fühlten  sich  aber  selten  als  Deutsche.  Auch  der  Handel  trug
hier  mehr  als  in  Bremen  einen  internationalen  Charakter.  Seit  dem
Sinken  Antwerpens  war  dieser  Platz  allmählich  der  mächtige  Zwischenmarkt
  für  die  Völker  des  Nordens  geworden;  große  Fabriken  verarbeiteten
hier  im  Freihafen  die  Rohprodukte  des  Auslands  und  schädigten  den
deutschen  Gewerbfleiß  durch  einen  erdrückenden  Wettbewerb.  Noch  mehr
als  die  anderen  Hansestädte  hatte  Hamburg  der  Neutralität  zu  verdanken.
Mit  Sehnsucht  dachte  Jedermann  der  goldenen  Tage  der  Revolutions-
        <pb n="590" />
        582  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

kriege,  da  der  Ertrag  der  Zölle  sich  vervierfacht,  die  Häusermiethe  sich  verachtfacht
  hatte  und  die  Zahl  der  eingelaufenen  Schiffe  in  acht  Jahren
von  1504  auf  1960  gestiegen  war.  Zudem  war  Hamburg  eine  Stadt
des  Genusses  —  in  scharfem  Gegensatze  zu  dem  ehrbar  nüchternen  Bremen.
Die  Reize  seiner  Austerkeller,  die  Schaubuden  und  Tanzsäle  des  Hamburger
  Bergs  lockten  weither  aus  Niederdeutschland  Vergnügungslustige
herbei;  der  reichsstädtische  Freiheitsstolz  seiner  Bürger  war  von  jeher  mit
einem  Gefühle  angenehmer  Sättigung  unzertrennlich  verbunden.  Ein  Lied,
das  in  den  glücklichen  Zeiten  der  Neutralität  viel  gesungen  wurde,  rühmte:

Wir  sind  ganz  frei!  Wir  klirren  nicht  mit  Ketten

Des  Elends  und  der  klaverei.

Wir  ruhen  sanft  auf  federreichen  Betten

Und  achten  nicht  der  Tyrannei.
Wir  sind  ganz  frei!

Durch  die  Heimsuchungen  der  Fremdherrschaft  wurde  dies  selbstgenügsame
  Bürgerthum  dann  sehr  fühlbar  an  sein  großes  Vaterland  erinnert.
Bei  der  Befreiung  im  Frühjahr  1813  regte  sich  mächtig  das  deutsche  Blut,
der  wackere  Mettlerkamp  und  die  hanseatische  Legion  schlugen  sich  nach
alter  Hansenart,  aber  die  Schlaffheit  des  kaufmännischen  Regiments  war
den  Anforderungen  des  kriegerischen  Zeitalters  nicht  gewachsen.  In  zehn
kostbaren  Wochen  that  der  wiederhergestellte  Senat  sehr  wenig  für  die
Vertheidigung  des  Platzes,  die  befreite  Stadt  gerieth  noch  einmal  unter
das  französische  Joch,  und  mit  Recht  sagte  Niebuhr,  selber  ein  Holste:
mit  dem  tiefen  Ernst  der  preußischen  Anstrengungen  dürfe  die  Hamburger
Erhebung  nicht  verglichen  werden.  Unbarmherzig  hielt  er  in  einem
schönen  Aufsatze  des  Preußischen  Correspondenten  dieser  staatlosen  Bürgerherrlichkeit
  den  Spiegel  vor:  „Schon  längst  hatte  Hamburg  wie  alle  seine
Schwestern  kein  anderes  als  ein  gefristetes  Leben  ohne  alle  politischen
Regungen  gehabt.  Solche  Bürgerschaften  waren  mit  dem  Glücke  des
Schilfes  sehr  zufrieden  und  sahen  es  als  ein  Vorrecht  an  sich  vor  dem
Winde  zu  beugen.  Männlichkeit  besteht  nur  bei  den  Bürgern  eines  Staates
voll  freien  Lebens,  der  als  Gesammtheit  mit  eigener  Kraft  sich  behaupten
kann.“  Er  wagte  die  dem  Particularismus  so  widerwärtige  Wahrheit
auszusprechen,  Bristol  und  Liverpool  würden  als  abgesonderte  Städte  tief
unter  dem  stehen,  was  sie  jetzt  als  freie  Municipalstädte  seien,  und  verhehlte
  nicht  seine  Herzensmeinung,  daß  Hamburg  und  Schleswigholstein
nur  unter  Preußens  Herrschaft  zur  vollen  Entwicklung  ihrer  natürlichen
Kräfte  gelangen  könnten.

Die  kühnen  Gedanken  des  Historikers  eilten  der  Zeit  weit  voraus.
Die  freie  Stadt  wurde  mitsammt  ihrem  alten  Gebiete  wiederhergestellt,
und  jeder  Hamburger  pries  diese  Wendung  obgleich  sich  der  Unsegen
der  deutschen  Vielstaaterei  grade  hier  mit  Händen  greifen  ließ.  Noch
abenteuerlicher  fast  als  in  der  Frankfurter  Gegend  liefen  die  Landesgrenzen
        <pb n="591" />
        Hamburg.  583

in  dem  Winkel  zwischen  Elbe  und  Trave  durcheinander.  Die  Vorstädte
des  großen  Hafenplatzes,  Altona,  Blankenese,  Wandsbeck  waren  dänisch.
Mit  Lübeck,  dessen  Gebiet  in  neun  oder  zehn  Stücken  zersprengt  lag,  besaß
Hamburg  gemeinsam  die  fruchtbaren  Vierlande,  und  die  Verwaltungs—
zustände  in  diesem  beiderstädtischen  Amte  Bergedorf  erinnerten  lebhaft  an
die  Herrlichkeit  des  staatlosen  Communionharzes.  Während  Dänemark  den
nachbarlichen  Verkehr  durch  seine  Zölle  belästigte,  führte  der  Hamburger
Senat  die  aberwitzige  abendliche  Thorsperre  wieder  ein,  die  fast  während
eines  halben  Jahrhunderts  mit  unbegreiflicher  Geduld  ertragen  wurde.
Mit  ebenso  erstaunlicher  Leidsamkeit  ergaben  sich  die  Kaufherren  der  ersten
Handelsstadt  des  Festlandes  darein,  daß  sie  ihre  Briefschaften  bei  sieben
verschiedenen  Postämtern,  der  Stadtpost,  der  preußischen,  der  dänischen,
der  mecklenburgischen,  der  hannoverschen,  der  thurn=  und  taxisschen,  der
schwedischen  Post  ausgeben  mußten.  Im  Jahre  1819  beantragten  die
Hansestädte  in  Frankfurt  die  Verbesserung  des  deutschen  Postwesens,  worauf
der  Bundestag  hergebrachtermaßen  die  Einholung  von  Instruktionen,  welche
niemals  eingingen,  beschloß.  Seitdem  rührte  man  keine  Hand  mehr:
sechs  fremde  Postämter  ließen  sich  ertragen,  aber  die  Abtretung  des  Postwesens
  an  Preußen  hätte  die  Ehre  der  Vaterstadt  bloß  gestellt.  Der  echte
Hamburger  betrachtete  es  fast  als  ein  Zeichen  vaterstädtischer  Macht  und
Herrlichkeit,  daß  Hamburg  die  deutsche  Münzverwirrung  sogar  durch  ein
doppeltes  Münzwesen  verschönerte:  der  kleine  Verkehr  rechnete,  wie  Holstein,
nach  Mark  lübisch,  die  großen  Firmen  nach  einer  idealen  Münze,  Mark
Banco.

Die  günstige  Lage  der  Stadt  am  Eingang  des  größten  rein  deutschen
Flußgebietes  und  die  altbewährte  Handelstüchtigkeit  ihrer  Bevölkerung
kamen  trotz  aller  dieser  Hemmnisse  doch  zur  Geltung.  Erstaunlich  schnell
verharschten  die  Wunden,  welche  Davoust's  unbarmherzige  Hand  geschlagen;
der  Verkehr  wuchs,  und  die  große  Mehrzahl  der  zufriedenen  Bürger  verspürte
  keine  Lust,  auf  die  Reformvorschläge  einzugehen,  welche  Perthes
mit  einigen  anderen  weiterblickenden  Männern  im  Jahre  der  Befreiung
aufgestellt  hatte.  Die  wiederhergestellte  alte  Verfassung  von  1528  blieb
im  Wesentlichen  unverändert.  Der  halb  aus  Juristen  halb  aus  Kaufleuten
  gebildete  hochedle  und  hochweise  Senat  führte  wieder  die  Herrschaft
in  gutem  Einvernehmen  mit  den  beiden  Collegien  der  Oberalten  und  der
Hundertundachtziger,  die  auch  in  den  seltenen  Versammlungen  der  erbgesessenen
  Bürgerschaft  stets  den  Ausschlag  gaben.  Wie  so  oft  in  der
Geschichte  der  Hansa  zeigte  der  Rath  auch  jetzt  mehr  Einsicht  als  die
Bürgerschaft;  er  hielt  einige  kleinere  Verbesserungen  für  unumgänglich  und
erlangte  mindestens  die  Gleichstellung  der  christlichen  Bekenntnisse,  doch  die
Emancipation  der  Juden  vermochte  er  bei  der  Bürgerschaft  nicht  durchzusetzen.
  Leicht  war  das  Regiment  Ihrer  Wohlweisheiten  keineswegs.  Die
unberechenbare  patriarchalische  Willkür  der  Hamburger  Polizeiherren,  ihre
        <pb n="592" />
        584  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Nachsicht  gegen  die  öffentliche  Unzucht  und  die  Grobheit  ihrer  bestechlichen
Unterbeamten  genossen  weithin  in  der  Nachbarschaft  eines  schlimmen  Rufes.
In  ganz  Deutschland  gab  es  keinen  so  ganz  unbeschränkten  Gewalthaber,
wie  jenen  Senator,  der  als  Proconsul  in  dem  schönen  alten  Schlosse  von
Ritzebüttel  hauste  und  die  Elbmündung  durch  eine  Batterie  unbrauchbarer
Kanonen  bewachte.

Hamburg  war  wie  Bremen  erst  durch  die  Reformation,  durch  die
mächtige  Persönlichkeit  Johann  Bugenhagen's,  in  die  geistige  Arbeit  der
Nation  eingeführt  worden  und  hatte  dann,  durch  Hagedorn  und  Brockes,
und  wieder  durch  Klopstock,  Reimarus,  Lessing,  an  Deutschlands  literarischem
  Schaffen  rühmlich  theilgenommen.  Aber  diese  Tage  des  geistigen
Glanzes  kehrten  nicht  zurück.  Die  wiederbefreite  Stadt  ging  ganz  im
Geschäft  und  Vergnügen  auf.  Den  herrlichen  Sammlungen,  mit  denen
Senckenberg  und  Städel  ihr  Frankfurt  schmückten,  konnte  sie  nichts  an  die
Seite  stellen.  Ihr  altes  Johanneum  blühte,  doch  das  Volksschulwesen  lag
darnieder,  nicht  einmal  die  allgemeine  Schulpflicht  war  eingeführt.  Für
den  Handel  freilich  sorgte  die  Republik  mit  Einsicht.  Im  Senate  saßen
neben  dem  ehrwürdigen  alten  Bürgermeister  Bartels  noch  viele  andere
ausgezeichnete  Geschäftsmänner,  wie  Abendroth,  Hudtwalker,  Sieveking.
Der  alte  Gemeinsinn  der  Bürgerschaft  bewährte  sich  wieder  in  zahlreichen
nützlichen  Stiftungen,  und  mit  dem  wachsenden  Reichthum  kehrte  auch  die
alte  particularistische  Selbstgefälligkeit  zurück.

Am  lautesten  äußerte  sich  die  vaterstädtische  Begeisterung  bei  den
Uebungen  des  „Bürgermilitärs“-,  das  aus  sieben  Linien-Bataillonen,
Jägern,  Reitern  und  Artillerie  bestand  und  mit  grenzenloser  Verachtung
auf  „die  Hanscaten",  die  armen  Teufel  des  stehenden  Heeres  herniederblickte.
  Welch  ein  Fest,  wenn  am  Morgen  die  Trommler  ihr  „Kamerad
komm“  durch  die  Straßen  ertönen  ließen  und  dann  der  regierende  Bürgermeister
  —  „der  hohe  Herr"  hieß  er  beim  Volke  —  mit  Dreimaster  und
Galanteriedegen  feierlich  angethan,  draußen  vor  den  Thoren  die  große
Heerschau  über  das  Bürgerheer  abhielt;  nach  einem  ungeheuren  Zechgelage
  wälzten  sich  schließlich  die  Bataillone  wieder  zur  Stadt  herein,  die
meisten  Krieger  stark  angetrunken,  manche  auch  mit  einer  Marketenderin
am  Arme,  nebenher  die  Straßenjugend,  die  nach  der  Melodie  „bringt  dat
Swin  na'n  Swinmarkt  hen“  das  stolze  Nationallied  sang:  „De  Hamborgers
  hebbt  den  Sieg  gewunnen,  ho  ho,  ho  hol!“  Unbedenklich  war  es
doch  nicht,  daß  in  der  dritten  Stadt  des  deutschen  Bundes  das  edle  Handwerk
  der  Waffen  so  undeutsch,  so  ganz  nach  der  Weise  der  geldstolzen
Pariser  Bourgeoisie  behandelt  wurde:  für  die  Armen  der  Ernst  und  die
Last  der  Landesvertheidigung,  für  die  Wohlhabenden  die  behagliche  Spielerei
der  Nationalgardel

Von  Deutschland  war  bei  diesen  Bürgerfesten  nie  die  Rede.  Und
doch  ließ  sich  nicht  verkennen,  wie  eng  der  Reichthum  des  großen  Handels-
        <pb n="593" />
        Lübeck.  585

platzes  mit  dem  Gedeihen  des  Hinterlandes  zusammenhing.  Der  scheinbar
so  glänzende  Zustand  des  Hamburger  Handels  beruhte  keineswegs  auf
gesunden  wirthschaftlichen  Verhältnissen.  Im  transatlantischen  Handel  stand
die  Elbestadt  unverhältnißmäßig  hinter  Bremen  zurück.  Noch  im  Jahre  1840
gingen  nach  den  Vereinigten  Staaten  nur  38  Schiffe  aus  Hamburg  ab,
darunter  22  nordamerikanische  und  11  hamburgische,  während  ihrer  70
einliefen.  Ungleich  stärker  war  der  Verkehr  mit  Frankreich,  aber  auch  dort—
hin  die  Ausfuhr  mäßig,  bedeutend  auch  die  Einfuhr,  zumal  der  Bordeauxweine,
  die  erst  seit  der  Mitte  des  achtzehnten  Jahrhunderts  durch  die  Hamburger
  Kaufleute  in  Deutschland  bekannt  geworden  waren  und  allmählich
den  spanischen  wie  den  Rhein-Wein  aus  unserem  Norden  fast  verdrängt
hatten.  Aber  der  weitaus  größte  Theil  der  Hamburgischen  Einfuhr  kam
aus  England.  Von  da  liefen  im  Jahre  1840:  1610  Schiffe  in  Hamburg
ein,  worunter  826  englische,  151  hamburgische.  Nach  England  gingen
nur  1190  Schiffe  —  eine  bedenklich  niedrige  Ziffer,  da  mindestens  neun
Zehntel  der  deutschen  Ausfuhr  nach  Großbritannien  den  Weg  über  Hamburg
  und  Altona  nahmen.  Der  in  Süddeutschland  übliche  Vorwurf,  die
Hanseaten  seien  nur  englische  Agenten,  war  Hamburg  gegenüber  damals
nicht  ganz  unbegründet.  Mancher  Hamburger  Kaufherr  hatte  es  kein
Hehl,  daß  er  das  Erstarken  des  deutschen  Gewerbfleißes  nicht  wünsche,
weil  er  die  gewohnte  englische  Einfuhr  zu  verlieren  fürchte.  Erst  die  Zukunft
sollte  zeigen,  wie  kurzsichtig  solche  Berechnungen  waren.  Erst  durch  die
Segnungen  des  Zollvereins,  durch  die  wachsende  Ausfuhr  deutscher  Industriewaaren
  ist  Hamburg  in  den  Stand  gesetzt  worden,  seinen  transatlantischen
  Verkehr  zu  erweitern.

Neben  den  beiden  glücklichen  Schwesterstädten  erschien  das  ehrwürdige
Lübeck  starr  und  todt.  Von  ihrer  Bevölkerung  hatte  die  Königin  der
Ostsee  wohl  zwei  Drittel,  von  ihrem  Handel  an  fünf  Sechstel  verloren.
Die  Thurmpaare  des  Domes  und  der  Marienkirche  ragten  noch  weithin
sichtbar  über  die  wagrische  Bucht,  aber  die  alten  Landmarken  wurden  nicht
mehr  wie  sonst  von  siegreich  heimkehrenden  Orlogsflotten  jubelnd  begrüßt.
Die  Nationen  des  Nordens,  welche  Lübeck  einst  mit  seinen  Waffen  und
seinem  Capitale  beherrschte,  waren  längst  mündig  und  seine  baltische  See
seit  dem  Aufblühen  des  oceanischen  Handels  längst  ein  bescheidenes  Binnenmeer
  geworden.  Die  hundert  Städte  des  deutschen  Reichs,  die  einst  an
der  Trave  ihren  Oberhof  gehabt,  hatten  in  ihrem  Rechtsleben  neue  Bahnen
eingeschlagen.  Auch  hier  wurde  die  aristokratische  alte  Verfassung  von
1669  wieder  eingeführt,  und  auch  hier  versuchte  der  Rath  vergeblich  die
Bürgerschaft  zu  einigen  bescheidenen  Reformen  zu  bewegen.  Lübeck  besaß
an  dem  Syndicus  K.  Georg  Curtius  und  dem  Senator  Hach  treffliche
Staatsmänner,  denen  der  Wahlspruch  der  Väter  „holt  Mate,  kant  wol
halten“  unvergessen  blieb.  Doch  obwohl  ein  Grundstock  des  althansischen
Wohlstandes  sich  immer  noch  erhielt,  das  Hospital  zum  Heiligen  Geist
        <pb n="594" />
        586  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

und  die  anderen  herrlichen  Stiftungen  der  Vorzeit  die  Armuth  nirgends
aufkommen  ließen,  so  konnte  die  Stadt  doch,  von  ihrem  Hinterlande  künst—
lich  getrennt,  sich  des  Friedens  nicht  recht  freuen.  Ganz  unerträglich  ward
ihr  die  böse  Nachbarschaft  der  Dänen,  die,  als  ob  sie  der  Schlacht  von
Bornhöved  gar  nicht  vergessen  könnten,  jetzt  wie  vormals  durch  Feind—
seligkeiten  jeder  Art  das  Aufsteigen  Lübecks  zu  hemmen  suchten.  Erst  nach
jahrelangen  ärgerlichen  Verhandlungen  erlaubte  die  dänische  Krone  den
Bau  der  unentbehrlichen  Straße  nach  Hamburg  quer  durch  Holstein,  und
auch  dann  nur  auf  einem  großen  Umwege.  —

 

Noch  weit  schwerer  lastete  die  Hand  dieses  bösen  Nachbarn  auf  der
transalbingischen  Nordmark.  Es  war  ein  Schicksalstag,  entscheidend  für
vier  Jahrhunderte,  jener  3.  März  1460,  da  die  Landräthe  Schleswigholsteins
  in  Ripen  den  Dänenkönig  Christian  I.  zum  Herzog  von  Schleswig
und  Grafen  von  Holstein  kürten.  „So  wurden  die  Holsten  Dänen“"  klagte
der  Lübecker  Chronist.  Manchen  der  Tagenden  mochte  das  dänische  Gold
bestimmen,  Manchen  die  Hoffnung,  der  ferne  Landesherr,  der  Karsten  aver'n
Belte  werde  die  heimische  Adelsfreiheit  wenig  stören;  den  Ausschlag  gab
doch  die  Einsicht,  daß  die  alte,  in  so  viel  blutigen  Kämpfen  gegen  die
Unionskönige  des  Nordens  behauptete  Verbindung  zwischen  dem  dänischen
Lehen  Schleswig  und  dem  deutschen  Reichslehen  Holstein  nur  durch  diese
Wahl  gesichert  werden  konnte.  Ausdrücklich  „nicht  als  ein  König  zu  Dänemark“
  sondern  als  ein  Herr  dieser  Lande  wurde  Christian  gewählt  und  mußte
durch  die  Magna  Charta  und  ihre  Tapfere  Verbesserung  das  Staatsrecht
der  beiden  vereinten  Lande  feierlich  sicherstellen.  Er  beschwor  —  und  nach
ihm  die  lange  Reihe  seiner  Nachfolger  —,  dat  se  bliven  up  ewig  tosamede
ungedeelt,  daß  nur  deutsche  Holstenkinder  angestellt,  nur  mit  Bewilligung
der  Stände  Steuern  erhoben,  nur  im  Lande  selbst  Kriegsdienste  geleistet
werden  sollten.  Hoch  war  der  Preis,  der  für  diese  Freiheitsbriefe  gezahlt
wurde.  Das  altholsatische  Hamburg  trennte  sich  nun  erst,  wie  vor  ihm
Lübeck,  von  seinem  Heimathsstaate.  Statt  des  glorreichen  heimischen  Grafengeschlechtes
  der  Schauenburger  herrschten  jetzt  fremde  Fürsten,  die  mit
leerer  Tasche  kamen  um  mit  gefüllter  davonzugehen.  Das  deutsche  Reichsland
  Holstein  gerieth  durch  die  Vereinigung  mit  dem  dänischen  Schleswig
in  unhaltbare  Rechtsverhältnisse,  die  nur  darum  erträglich  schienen,  weil
der  Reichsverband  so  wenig  mehr  bedeutete.  Beide  Länder  wurden  durch
ihre  dänischen  Herrscher  der  deutschen  Politik  entfremdet  und  in  die  Händel
Skandinaviens  verwickelt.

Gleichwohl  blieb  das  Eine  gewahrt,  worauf  hier  die  ganze  Zukunft
deutschen  Rechtes  und  deutscher  Gesittung  ruhte:  die  Untrennbarkeit  der
Herzogthümer.  Zwar  ist  auch  Schleswigholstein  dem  gemeinen  deutschen
Schicksal  wiederholter  Landestheilungen  nicht  entgangen.  Aber  niemals
wurde  Schleswig  von  Holstein  abgetrennt;  die  Gottorper  Herzöge,  die  sich
        <pb n="595" />
        Schleswigholstein  und  Dänemark.  587

so  lange  mit  ihren  königlichen  Vettern  in  die  Herrschaft  der  Nordmark
theilten,  besaßen  stets  Stücke  von  Holstein  und  Stücke  von  Schleswig
zugleich,  und  die  Anwesenheit  dieser  deutschen  Fürsten  im  Lande  selbst  bot
zugleich  eine  Gewähr  gegen  dänische  Uebergriffe.  Jahrhunderte  lang  landtagten
  beide  Herzogthümer  gemeinsam  in  deutscher  Sprache,  und  unter
dem  Schutze  dieses  deutschen  Staatsrechts  drang  die  überlegene  deutsche
Cultur  unaufhaltsam  gegen  Norden  vor.  Das  Deutsche  war  die  Sprache
der  Bildung  und  herrschte  in  allen  Städten  bis  nach  Hadersleben  hinauf;
Hamburg,  „die  Stadt“",  wie  man  kurzweg  sagte,  bildete  den  Mittelpunkt
für  den  Verkehr  des  ganzen  Landes.  Wohl  hatte  sich  Schleswig  noch
aus  den  Anfängen  seiner  Geschichte  her  manche  altnordische  Einrichtung
erhalten,  so  das  Jütische  Lov  und  die  Eintheilung  des  Landes  in  Harden;
doch  die  gesammte  neuere  Rechtsbildung  war  auch  hier  deutsch,  während
Holstein  aus  dem  dänischen  Rechte  schlechterdings  nichts  aufnahm  als  einige
Danismen  in  der  Amtssprache  —  so  den  nordischen  Ausdruck  „unbeikommend“"“
  für  unbefugt.  Selbst  die  Bauern  Nordschleswigs,  die  unter
sich  ihr  Rabendänisch  sprachen,  lebten  mit  den  deutschen  Nachbarn  noch
in  ungestörter  Eintracht.  Alles  Land  von  der  Königsau  bis  zur  Elbe
gehörte  zusammen  —  man  wußte  es  gar  nicht  anders  —,  und  seit  das
Haus  Gottorp  auf  seine  Mitherrschaft  verzichtet  hatte  (1773),  war  auch
die  staatsrechtliche  Einheit  wieder  vollkommen  gesichert.

Ein  Gefühl  der  Bedrückung  konnte  hier  um  so  weniger  aufkommen,
da  der  dänische  Gesammtstaat  sehr  oft  durch  Männer  aus  dem  schleswigholsteinischen
  Adel  regiert  wurde,  der  sich,  also  in  größeren  Verhältnissen
geschult,  durch  Weltkenntniß  und  freieren  Blick  vor  den  Standesgenossen
in  Sachsen  und  Hannover  vortheilhaft  auszeichnete.  Die  Könige  waren
deutschen  Blutes  und  früherhin  meist  deutsch  gebildet.  Seit  sie  sich  durch
das  Königsgesetz  (1665)  die  unumschränkte  Gewalt  in  Dänemark  errungen
hatten,  erfreuten  sich  die  neuen  Alleingewaltserbkönige  des  Vortheils,
welcher  den  Absolutismus  zur  Beschwichtigung  nationaler  Gegensätze  vorzüglich
  befähigt:  sie  konnten,  was  ein  constitutioneller  Fürst  fast  niemals
kann,  zwischen  den  verschiedenen  Nationen,  die  ihr  Scepter  beherrschte,
eine  neutrale  Mittelstellung  einnehmen,  so  daß  sie  keiner  von  ihnen
schlechthin  als  Fremde  erschienen.  Bis  in  den  Anfang  des  achtzehnten
Jahrhunderts  bestand  auch  noch  das  Vermächtniß  der  Hausa,  die  alte
Gemeinschaft  baltischer  Cultur,  die  erst  allmählich  durch  das  Erstarken
des  skandinavischen  Volksthums  zerstört  wurde:  deutsche  Sprache  und
Wissenschaft  behaupteten  das  Uebergewicht  in  allen  Ostseelanden,  die  Universitäten
  Lund  und  Kopenhagen  waren  ihren  deutschen  Schwestern  Kiel,
Rostock,  Greifswald,  Königsberg  in  Art  und  Unart  noch  nahe  verwandt,
selbst  im  dänischen  Heere  herrschte  noch  die  deutsche  Commandosprache.
Mit  Selbstgefühl,  aber  ohne  Groll  standen  die  Schleswigholsteiner  neben
den  verbrüderten  Dänen.  Wohl  schied  ein  scharfer  natürlicher  Gegensatz
        <pb n="596" />
        588  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

die  beiden  Nationen.  Den  schwerfälligen,  langsam  erwarmenden,  grund—
ehrlichen  Holsten  mißfiel  das  bewegliche  und  verschlagene  dänische  Wesen;
seit  dem  Königsgesetze  herrschte  auch  im  dänischen  Staate  ein  bürgerlich—
bureaukratischer  Geist,  der  sich  mit  der  aristokratischen,  altständischen  Selbst—
verwaltung  der  Herzogthümer  schwer  vertrug.  Aber  noch  waren  diese  Gegen—
sätze  dem  deutschen  Grenzvolke  nicht  zum  Bewußtsein  gekommen.  Man
hatte  so  lange  Freud  und  Leid  mit  einander  getheilt,  so  lange  in  gemein—
samer  Verehrung  emporgeblickt  zu  den  langweiligen  oldenburgischen  Fried—
richen  und  Christianen,  die  sich  zumeist  nur  durch  die  Ziffer  hinter  ihrem
Namen  von  einander  unterschieden,  und  noch  in  den  zwanziger  Jahren
sagte  mancher  ehrliche  Deutsche  in  Schleswig  arglos:  Seeländer  und
Jüten,  Holsten  und  Isländer  seien  allesammt  gute  Dänen.

In  vielhundertjährigem  Sonderleben  hatte  der  deutsche  Particula—
rismus  sich  hier  natürlich  sehr  stark  und  eigenartig  ausgebildet.  Er  war
nicht  eigentlich  politisch,  da  der  seltsame  Zwitterzustand  des  Landes  zu
politischem  Ehrgeiz  keinen  Anlaß  bot,  sondern  bekundete  sich,  ganz  wie
bei  den  Schwaben,  in  der  Unduldsamkeit  eines  unermeßlichen  persönlichen
Selbstgefühls.  Für  den  Kieler  vom  alten  Schrot  und  Korn  bestanden
auf  Erden  nur  zwei  Nationen:  die  „Butenminschen“  und  wir;  die  erstere
umfaßte  Alles  was  über  Lübeck  und  Hamburg  hinaus  bis  zum  Südpole
wohnte  und  wurde  nur  mit  sehr  gemäßigter  Hochachtung  betrachtet.  Und
dies  Selbstbewußtsein  war  nicht  grundlos.  Im  Verlaufe  einer  ehrenreichen
  Geschichte  hatten  sich  diese  Sachsen,  Ditmarschen,  Angeln  und
Friesen  ein  lebendiges  Gemeingefühl  gebildet,  ihre  alte  Volksfreiheit  und
ihre  deutsche  Eigenart  tapfer  behauptet.  Die  vielgefeierte  Holstentreue  stand
selbst  unter  den  treuen  Deutschen  in  besonderem  Ansehen,  und  wie  viel
köstliche  geistige  Kraft  hier  noch  schlummerte,  das  bewies  im  sechzehnten
und  siebzehnten  Jahrhundert  die  Kunstfertigkeit  der  holsteinischen  Holzschnitzer,
  das  bewiesen  neuerdings  Carstens  und  die  beiden  Nicbuhr.  Während
  der  literarischen  Bewegung  des  alten  Jahrhunderts  zeigte  die  entlegene
  Mark  mehr  dankbare  Empfänglichkeit  als  schöpferische  Kraft;  nur
der  Eutiner  Freundeskreis  der  Stolberg,  Voß,  Boie,  Jacobi  und  der
Wandsbecker  Bote  des  frommen  Matthias  Claudius  zählten  mit  in  den
Kämpfen  der  Zeit.  Auch  von  der  nationalen  Leidenschaft  des  Befreiungskriegs
  verspürte  man  in  Schleswigholstein  wenig.  Aber  in  seiner  Abgeschiedenheit
  bewahrte  sich  das  hochbegabte  Volk  eine  glückliche  Frische  der
Empfindung,  und  in  der  nächsten  Generation  sollte  dieser  Boden,  der  so
lange  brach  gelegen,  dem  Vaterlande  eine  erstaunliche  Fülle  literarischer
und  politischer  Talente  schenken.

Da  der  abwesende  König  seine  deutschen  Herzogthümer  der  Regel  nach
sich  selber  überließ,  so  wurde  Schleswigholstein,  in  noch  höherem  Maße
sogar  als  Hannover,  ein  Land  des  Herkommens  und  der  uralten  Gewohnheiten.
  Wie  viele  natürliche  Gegensätze  drängten  sich  hier  auf  dem  schmalen
        <pb n="597" />
        Altständische  Selbstverwaltung.  589

Raume  zwischen  zwei  Meeren  zusammen.  Der  schleswigsche  Bauer  ver—
glich  sein  schönes  Land  einem  Schweine  mit  dürrem  Rücken  und  fetten
Flanken.  In  der  Mitte  die  schauerliche  Einsamkeit  der  schwarzen  Heide.
Im  Westen  die  Geest  und  weiter  abwärts  hinter  dem  güldenen  Ring  ihrer
Deiche  die  reichen  Marschen;  davor  zwischen  der  stillen  grauen  Wattensee
und  der  brandenden  Nordsee  die  mächtigen  Dünenreihen  der  friesischen
Inseln  und  die  flachen  wie  auf  den  Wogen  schwimmenden  Halligen.  Im
Osten  an  den  tief  eingeschnittenen  Buchten  und  Föhrden  des  blauen  bal—
tischen  Meeres  königliche  Buchenwälder  auf  welligem  Boden,  fette  Weiden,
üppige  Felder,  alle  von  den  lebendigen  Hecken  der  Knicks  umschlossen.  Dazu
im  östlichen  Holstein  große  adliche  Güter,  in  Schleswig  und  den  Marschen
fast  überall  bäuerlicher  Besitz.

In  dieser  Mannigfaltigkeit  der  Bodenverhältnisse  war  ein  unabseh—
bares  Gewirr  communaler  Sonderrechte  aufgewuchert,  das  der  schleswig—
holsteinischen  Kanzlei  in  Kopenhagen  selber  fast  unbekannt  blieb.  Daß
dies  Land  mit  seinen  700,000  Menschen  jemals  eine  gemeinsame  Kreis—
ordnung  erhalten  könnte,  hielt  Jedermann  für  unmöglich,  und  es  war
auch  unmöglich,  so  lange  nicht  eine  starke  deutsche  Staatsgewalt  ordnend
dazwischenfuhr.  Da  gab  es  Landschaften,  Aemter  und  Harden,  in  den
eingedeichten  Marschbezirken  octroyirte  Kooge,  daneben  selbständige  Städte,
adliche  Gutsbezirke  und  vier  adliche  Klosterbezirke  unter  ihren  Pröbsten
und  Verbittern;  hier  demokratische,  da  aristokratische,  dort  monarchische
Ordnung;  hier  Urversammlungen  der  gesammten  Dorfschaften,  da  erwählte
Bauerschaftsvollmachten,  dort  durch  den  Amtmann  ernannte  Vorsteher.
Ditmarschen,  die  glorreiche  Bauernrepublik,  die  dreihundert  Jahre  lang
ihre  Freiheit  mit  Heldenmuth  vertheidigt  hatte,  war  auch,  als  sich  die
Landschaft  nach  der  unglücklichen  „letzten  Fehde“  dem  Dänenkönige  unterwerfen
  mußte,  noch  im  Besitze  kostbarer  Sonderrechte  geblieben.  Nur
Landeskinder  aus  den  Marschen  durften  hier  angestellt  werden,  nur  mit
Zustimmung  der  erwählten  Räthe  aus  den  Kirchspielen  konnten  die  beiden
Landvögte  ihre  Verordnungen  erlassen.  Und  welche  Verschiedenheit  wieder
innerhalb  dieser  kleinen  Landschaft:  in  Süderditmarschen,  das  lange  unter
den  Gottorpern  gestanden,  war  Alles  verwahrlost,  in  Norderditmarschen
hatten  die  königlichen  Landvögte  jederzeit  gute  Ordnung  gehalten.  Auf
Sylt  besaßen  die  Landesgevollmächtigten  mit  ihrem  Landvogte  ein  wenig
beschränktes  Recht  der  Autonomie,  sie  verfügten  was  ihnen  gut  dünkte
durch  Landesbeliebungen.  Auf  den  adlichen  Gütern  dagegen  übte  der
Bauernvogt  die  niedere  Polizei  und  verkündete  den  Hintersassen  die  Befehle
  der  Gutsobrigkeit;  wohlmeinende  Gutsherren  errichteten  häufig  gute
Schulen  und  Armenhäuser,  ordneten  die  communalen  Beitragspflichten
durch  Contrakte,  aber  eine  Dorfordnung  wurde  den  hintersässigen  Bauern
auch  nach  der  Aupfhebung  der  Leibeigenschaft  nur  selten  gewährt.

Die  Entwicklung  dieses  buntscheckigen  Communalwesens  lag  guten-
        <pb n="598" />
        590  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

theils  in  der  Hand  der  königlichen  Amtleute,  Landdrosten,  Landvögte  und
Hardesvögte.  Die  Beamten  waren  hoch  besoldet,  fast  durchweg  sehr  gebildet
und  in  den  Formen  der  guten  Gesellschaft  heimisch,  aber  auch  meist  wenig
geneigt  sich  übermäßig  anzustrengen.  Mannigfache  Privilegien  sorgten  für
die  Behaglichkeit  der  höheren  Stände;  der  Kieler  Professor  zahlte  weder
Steuern  noch  Zölle,  und  auch  der  wohlhabende  Student  konnte,  da  er
doch  unfehlbar  mit  irgend  einem  Amtmann  oder  Landvogt  vervettert  war,
mit  Sicherheit  auf  die  Ertheilung  eines  Armuthszeugnisses  rechnen.  Im
Privatrechte  bestand  noch  der  uralte  Brauch  des  Einlagers:  mancher
Schuldner  blieb  jahrelang  in  freiwilliger  Haft,  lediglich  durch  sein  Ehren—
wort  gebunden.  Der  Regel  nach  wurden  alle  Rechnungen  des  vergangenen
Jahres  im  Januar  auf  dem  Kieler  Umschlage  ausgeglichen;  da  schleppte
man  Massen  von  Silbergeld  in  großen  Karren  durch  die  Straßen.  Die
Holsten  duldeten  keine  Milderung  des  harten  Schuldgesetzes,  der  Kieler
Umschlagsstrenge;  es  war  ihr  Stolz,  daß  nirgendwo  in  der  Welt  Manneswort
  so  hoch  gehalten  werde.

Unter  diesen  altväterischen  Verhältnissen  konnte  die  wirthschaftliche
Kraft  des  Landes  sich  nur  wenig  entwickeln.  Der  Günstling  zweier  Meere,
wie  Dahlmann  sein  Transalbingien  nannte,  zog  aus  seiner  glücklichen
Lage  geringen  Vortheil,  da  der  freie  Verkehr  mit  Dänemark  keinen  Ersatz
bot  für  die  Abtrennung  von  dem  großen  deutschen  Hinterlande.  Die  Eintagsblüthe
  der  beiden  Plätze  Husum  und  Tönningen,  die  während  der  Continentalsperre
  einen  einträglichen  Schmuggelhandel  mit  Helgoland  getrieben
hatten,  verschwand  gleich  nach  dem  Frieden.  Der  Eiderkanal,  der  beide
Meere  verband,  trug  nur  kleine  Schiffe.  Der  schönste  Hafen  der  Ostsee,
Kiel,  zählte  kaum  12,000  Einwohner,  und  selbst  Altona  gelangte  trotz  der
Sorgsamkeit  seines  trefflichen  Oberpräsidenten,  des  Grafen  Blücher,  nicht
zu  selbständiger  Handelsgröße;  die  Stadt  zehrte  doch  nur  von  den  Brocken,
die  von  Hamburgs  reichem  Tische  fielen.  Erstaunlich,  wie  das  vormals
so  kunstgeübte  Handwerk  der  Herzogthümer  im  Schlendrian  des  Zunftwesens
  heruntergekommen  war.  Die  wohlhabenden  Landwirthe  fragten
wenig  nach  alledem;  sie  waren  reich  genug  um  sich  ihren  Hausbedarf
trotz  der  hohen  Zölle,  aus  Hamburg  zu  verschreiben.  Noth  litt  hier  doch
Niemand.  In  Ditmarschen  geschah  es  wohl,  daß  der  Almosenempfänger
dem  besuchenden  Armenvogt  eine  Flasche  Bordeaux  vorsetzte;  das  gehörte
zum  Leben.  So  lebte  das  reiche  Ackerbauland  still  gemüthlich  dahin,  recht
nach  dem  Spruche  des  alten  Dithmarschen  Neocorus:  nik  flegen  sündern
stahn,  dat  is  in  Gott  gedan.  In  ähnlichem  Zustande  hatten  sich  achthundert
  Jahre  zuvor,  ehe  der  normannische  Eroberer  sie  schüttelte,  die
nächsten  Blutsverwandten  der  Holsten,  die  britischen  Angelsachsen  befunden
—  ein  tapferes,  treues,  ehrenfestes  Volk,  reich  im  Gemüthe  und  zu  allem
Großen  fähig,  aber  befangen  in  sattem  Behagen,  ohne  Ehrgeiz,  noch  ohne
Ahnung  von  seinem  historischen  Berufe.
        <pb n="599" />
        Dänische  Uebergriffe.  591

Nur  offenbare  Willkür  und  Rechtsverletzung  konnten  dies  Land  des
Beharrens  zu  einem  nationalen  Kampfe  aufstacheln.  Schon  seit  Langem
bemühte  sich  die  dänische  Krone,  die  Vollgewalt,  die  ihr  in  Dänemark  seit
dem  Königsgesetze  zustand,  auch  über  Schleswigholstein  zu  erstrecken.  Der
einst  so  mächtige  Landtag  der  Herzogthümer  war  in  Verfall  gerathen,
weil  er  nach  altständischer  Unart  nicht  verstanden  hatte,  durch  rechtzeitige
Erhöhung  der  Steuern  den  gesteigerten  Ansprüchen  des  modernen  Staates
gerecht  zu  werden.  Im  Jahre  1675  trat  er  zum  letzten  male  ordnungs—
mäßig  zusammen.  Die  Städte  zogen  sich  von  ihm  zurück.  Die  Prälaten
und  Ritter  tagten  noch  einmal  vollzählig  im  Jahre  1711.  Dann  schliefen
die  altehrwürdigen  Institutionen  allmählich  ein,  und  am  Ende  des  acht—
zehnten  Jahrhunderts  war  nichts  mehr  davon  übrig  als  die  fortwährende
Deputation  der  Prälaten  und  Ritterschaft.  Diese  sieben  Männer  mit
ihrem  Sekretär  sorgten,  ähnlich  wie  der  ständische  Ausschuß  der  Kurmark,
für  die  gemeinsamen  Standesangelegenheiten  des  Grundadels.  Aber  auf
dem  Bestande  dieses  unscheinbaren  Ausschusses  und  dem  nexus  socialis
der  Ritterschaft  beruhte  wesentlich  die  alte  staatsrechtliche  Untrennbarkeit
der  beiden  Herzogthümer.  Die  Krone  stand  auch  nicht  an,  das  Landes—
recht  bei  jeder  Thronbesteigung  feierlich  zu  bestätigen,  und  hütete  sich  weis—
lich  die  von  den  Ständen  einmal  für  allemal  bewilligte  ordinäre  Contri—
bution  zu  erhöhen.

Insgeheim  bestand  aber  am  Kopenhagener  Hofe  längst  der  Wunsch,
mindestens  Schleswig  unbedingt  mit  Dänemark  zu  vereinigen,  da  das
Königsgesetz  und  seine  neue  Erbfolgeordnung  in  den  deutschen  Herzog—
thümern  nicht  galt.  Schleswig  war  seit  1658  ein  souveränes  Herzog—
thum,  und  als  König  Friedrich  IV.  im  Jahre  1721  den  gottorpischen
Antheil  des  Landes  mit  dem  königlichen  vereinigte,  ließ  er  die  huldigenden
  Prälaten,  Ritter  und  Beamten  den  zweideutigen,  offenbar  in  hinterhaltiger
  Absicht  ersonnenen  Eid  leisten:  sie  wollten  „ihm  und  seinen  Erbsuccessoren
  in  der  Regierung  secundum  tenorem  legis  regiae  tren,  hold
und  gewärtig  sein“.  Er  dachte  bereits  daran,  ganz  Schleswig  förmlich
dem  dänischen  Königreiche  einzuverleiben;  auf  die  Vorstellungen  seiner
behutsamen  Räthe  gab  er  jedoch  den  Vorsatz  auf  und  getröstete  sich  der
Hoffnung,  die  Einverleibung  werde  von  selber,  peu  adpres  peu,  erfolgen.
Nachher  wurde  ein  gemeinsames  Indigenat  für  Dänemark  und  Schleswigholstein
  eingeführt:  die  Urkunden  besorgte  die  dänische  Kanzlei  allein.
Mittlerweile  erwachte  in  Dänemark,  weit  früher  als  in  Schleswigholstein,
der  nationale  Ehrgeiz;  das  Inselvolk  ward  es  müde,  beständig  von  deutschen
  Ministern  regiert  zu  werden.  Schon  an  dem  tragischen  Sturze
Struensee's  hatte  der  Haß  der  Dänen  gegen  die  Deutschen  starken  Antheil.
Unter  dem  weisen  Regimente  der  beiden  älteren  Grafen  Bernstorff  kam
dann  noch  einmal  eine  maßvolle  Staatskunst  ans  Ruder,  die  sich  redlich
bemühte  die  Angelegenheiten  Dänemarks,  Schleswigholsteins,  Norwegens
        <pb n="600" />
        592  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

auseinanderzuhalten.  Aber  schon  der  dritte  Bernstorff,  Graf  Christian
—  der  spätere  preußische  Minister  —  hatte  einen  schweren  Stand  gegen—
über  der  dänischen  Nationalpartei,  die  sich  unter  Rosenkrantz's  Führung
schaarte.

Während  er  die  auswärtigen  Angelegenheiten  leitete,  begann  die  Krone
ihre  offenen  Angriffe  gegen  das  Landesrecht  Schleswigholsteins  mit  einem
Patente,  das  für  den  König  das  unbedingte  Besteuerungsrecht  in  Anspruch
nahm  (1802).  Die  Ritterschaft  protestirte  und  schickte  sich  an  eine  Klage
bei  den  Reichsgerichten  einzureichen.  Da  brach  das  heilige  Reich  zusam—
men,  die  alte  Inschrift  am  nördlichen  Thore  von  Rendsburg  Eidora  Romani
  terminus  imperün  wurde  abgenommen  und  ein  Patent  vom  9.  Sept.
1806  vereinigte  Holstein  „mit  dem  gesammten  Staatskörper  der  Monarchie
als  einen  in  jeder  Hinsicht  ungetrennten  Theil  derselben“.  Dadurch  war
die  alte  Landesverfassung  und  Erbfolgeordnung  noch  nicht  unmittelbar
gefährdet;  denn  auf  Bernstorff's  Einspruch  unterblieb  die  anfangs  beabsichtigte
  Einführung  des  Königsgesetzes  in  Holstein..)  Aber  nunmehr  folgten,
da  das  deutsche  Land  nicht  mehr  durch  die  Reichsgerichte  geschützt  wurde,
Schlag  auf  Schlag  die  Gewaltthaten  wider  die  Selbständigkeit  der  Herzogthümer.
  Die  Verordnungen  erschienen  in  beiden  Sprachen,  alle  Bestallungen
  wurden  dänisch  ausgefertigt,  die  theologischen  Candidaten  in  der
dänischen  Sprache  geprüft,  der  Unterricht  im  Dänischen  in  allen  höheren
Schulklassen  eingeführt,  endlich  sogar  die  dänische  Reichsbank  gegründet
(1813)  und  alle  liegenden  Gründe  in  Schleswigholstein  bis  zu  sechs  Procent
  ihres  Werthes  mit  der  Bankhaft  belastet.  Zugleich  wirkte  die  schwere
Finanznoth  Dänemarks  verderblich  auf  die  deutschen  Herzogthümer  zurück;
das  angemaßte  Besteuerungsrecht  ward  unerbittlich  gehandhabt,  ganze
Dorsschaften  erlagen  der  Last  und  verfielen  in  Concurs.

Hand  in  Hand  mit  dieser  Willkür  der  Staatsgewalt  ging  der  Uebermuth
  des  dänischen  Volks.  Der  neue  König  Friedrich  VI.  fühlte  sich  ganz
als  Däne  und  vertauschte  seinen  deutschen  Taufnamen  mit  dem  dänischen
Frederick.  Schon  1804,  da  er  noch  als  Kronprinz  in  Kiel  lebte,  verfocht
unter  seinen  Augen  der  Prinzenerzieher  Hoegh-Guldberg  die  Lehre,  die
Herzogthümer  seien  verpflichtet,  die  Sprache  „des  Mutterlandes“  zu  erlernen;
  herablassend  fügte  er  den  Trost  hinzu,  damit  sei  nicht  gemeint,
daß  sie  sogleich  und  gänzlich  die  deutsche  Sprache  ablegen  sollten.  Als

 

*)  Das  Verhalten  des  Grafen  Chr.  Bernstorff  bei  den  Vorgängen  von  1806  verdient
  in  keiner  Weise  die  meines  Wissens  zuerst  von  Droysen  und  Samwer  (die  Herzogthümer
  Schleswigholstein  und  das  Königreich  Dänemark,  S.  63)  erhobenen  und  späterhin
  oft  wiederholten  Vorwürfe.  Sein  Brief  vom  26.  Aug.  1806  (bei  Wegener,  Beitr.
zur  Geschichte  Dänemarks  I.  331)  rechtfertigt  ihn  vollständig.  Aus  Rist's  Denkwürdigkeiten
  erhellt  überdies,  daß  er  von  der  dänischen  Nationalpartei  bekämpft  wurde.  Auch
sein  späteres  Verhalten  gegenüber  den  Herzogthümern  bekundet  zwar  wenig  staatsmännische
  Einsicht,  aher  durchaus  keine  Feindseligkeit.
        <pb n="601" />
        Schleswigholstein  nach  dem  Befreiungskriege.  593

nachher  Norwegen  verloren  ging,  suchten  die  Dänen,  begreiflich  genug,  die
letzten  Trümmer  ihrer  alten  Macht  krampfhaft  zusammenzuhalten.  Da—
mals  erst  tauchte  die  vordem  nie  gehörte  Behauptung  auf,  Schleswig  sei
im  Jahre  1721  unter  das  dänische  Königsgesetz  getreten.  Das  Herzog—
thum  wurde  von  den  Dänen  jetzt  wieder  mit  dem  längst  verschollenen
Namen  Süderjütland  bezeichnet.  Gleichzeitig  stellte  ein  dänischer  Patriot,
„dem  die  Ehre  der  Landessprache  am  Herzen  lag,“  die  Preisfrage:  wie
war  die  historische  Entwicklung  der  beiden  Sprachen  in  den  Herzogthümern,
und  „welches  sind  die  Mittel,  durch  welche  Süderjütland  auch  in  Hinsicht
der  Sprache  eine  dänische  Provinz  werden  kann,  wie  es  ehedem  war?“

Angesichts  dieser  Anmaßungen  bewahrten  die  Herzogthümer  unwandelbar
  ihre  gesetzliche  Haltung.  Hoffend  auf  bessere  Tage  fügte  man  sich
in  das  Unvermeidliche  und  entschuldigte  Vieles  mit  der  Bedrängniß  der
Zeiten;  man  ehrte  den  geistlosen,  aber  wohlwollenden  Friedrich  VI.,  man
verwünschte  mit  ihm  die  Raubzüge  der  englischen  Handelspolitik.  Als  im
December  1813  Bernadotte  die  Halbinsel  besetzte  und  den  Plan  eines
Königreichs  Cimbrien  aufwarf,  da  fand  sich  in  Schleswigholstein  kein  Mann
bereit  die  beschworene  Verbindung  mit  Dänemark  zu  lösen.  Die  eingewanderten
  Gelehrten  und  einzelne  Weiterblickende  unter  den  Einheimischen
freuten  sich  wohl  des  Befreiungskrieges,  jedoch  die  Masse  des  Volks  stand
fest  zu  der  Sache  Napoleon's,  weil  sie  ihres  Königs  Sache  war.  Viele
wackere,  ganz  deutsch  gebildete  Schleswigholsteiner  hielten  für  Ehrenpflicht,
in  der  Politik  unbedingt  der  dänischen  Krone  zu  folgen:  so  Dahlmann's
Oheim  Jensen,  ein  einflußreicher  Beamter  in  der  Kopenhagener  schleswigholsteinischen
  Kanzlei;  so  der  geistreiche  Diplomat  Rist,  der  nur  mit  Achselzucken
  davon  sprach,  daß  Niebuhr,  durch  einen  wunderlichen  „Kitzel“  getrieben,
  aus  dem  freien  Dänemark  in  „den  Mechanismus“  des  preußischen
Staatsdienstes  hinübergegangen  war.  Selbst  unter  den  Kieler  Studenten
rief  Dahlmann  starken  Widerspruch  hervor,  als  er  in  seiner  Rede  auf  die
Waterlooschlacht  sagte,  der  Schleswiger  habe  immerdar  Deutschland  angehört
  durch  den  verbrüderten  Holsten.  Eine  Vorlesung  über  deutsche  Geschichte
konnte  er  damals  nicht  zu  Stande  bringen;  so  stark  war  der  Haß  gegen
England,  den  Verbündeten  der  Deutschen.  Noch  eine  Weile  nach  dem
Frieden  pflegten  die  Hamburger  und  die  Altonaer  Straßenjungen  als
Deutsche  und  Franzosen  sehr  erbittert  mit  einander  zu  raufen.  Als
C.  Th.  Welcker  in  Kiel  die  Oktoberfeier  zu  Ehren  der  Leipziger  Schlacht
veranstalten  wollte,  forderten  einige  Studenten  alle  treuen  Unterthanen
des  Königs  auf,  vielmehr  das  Gefecht  von  Sehestedt  zu  feiern,  das  die
dänisch-holsteinischen  Regimenter  im  Winter  1813  gegen  die  Mecklenburger
und  andere  Truppen  Bernadotte's  rühmlichst  bestanden  hatten,  und  die
Holsten  wurden  darum  von  den  deutschen  Universitäten  auf  einige  Zeit
in  Verruf  gethan.  Erst  nach  und  nach  verrauchte  dieser  dänische  Eifer;
dann  aber  schloß  sich  die  holsteinische  Jugend  mit  der  ganzen  Wärme

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  38
        <pb n="602" />
        594  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

ihres  unverbildeten  Gemüthes  den  teutonischen  Schwärmern  an,  Binzer
und  Lornsen  standen  unter  den  Führern  der  Burschenschaft.

Der  Widerstand  gegen  die  dänischen  Uebergriffe  ging  zunächst  von  der
Kieler  Universität  aus.  Zum  zweiten  male  seit  der  Stiftung  des  Deutschen
  Bundes  trat  das  Professorenthum  auf  die  politische  Bühne;  doch
während  die  Jenenser  Gelehrten  in  ihrer  Isis  und  Nemesis  neben  manchen
guten  Gedanken  auch  viele  Thorheit  zu  Tage  förderten,  war  der  politische
Kampf  der  Kieler  Professoren  durchaus  berechtigt  und  heilsam.  Sie  weckten
dem  schlummernden  Volke  der  deutschen  Nordmark  das  helle  Bewußtsein
seines  Volksthums;  sie  gaben,  indem  sie  das  historische  Recht  vertheidigten,
der  nationalen  Bewegung  in  Schleswigholstein  jenen  Charakter  besonnener
Mäßigung,  der  sie  so  auffällig  von  den  anderen  nationalen  Erhebungen
des  Jahrhunderts  unterscheidet.  Das  Haupt  dieser  streitbaren  Gelehrten
war  Dahlmann.  In  Wismar  als  schwedischer  Unterthan  geboren,  hatte
er  den  Unsegen  der  Fremdherrschaft  von  Kindesbeinen  an  kennen  gelernt
und  hoffte  schon  damals,  daß  ganz  Schleswigholstein  dereinst  in  den  Deutschen
  Bund  eintreten  werde.  Zugleich  wünschte  er,  dies  geliebte  Land,  das
ihm  theurer  war  als  seine  Heimath,  möge  den  Deutschen  vorangehen  mit
dem  Beispiele  einer  wohlgeordneten,  auf  dem  festen  Grunde  des  historischen
  Rechtes  stehenden  Repräsentativverfassung,  wie  er  sie  selber  soeben  in
seinem  „Worte  über  Verfassung“  geschildert  hatte:  denn  nirgends  sei  der
Boden  so  günstig  für  ein  solches,  dem  englischen  verwandtes  Staatswesen,
wie  bei  dem  Sachsenstamme,  „dem  volksfreiesten  von  Altersher  in  Deutschland"“.
  Aber  nicht  von  fern  dachte  er  an  eine  Trennung  von  Dänemark.
Die  Verschiedenheit  des  Erbfolgerechts  in  den  Theilen  des  dänischen  Gesammtstaates
  hatte  zur  Zeit  noch  kein  deutscher  Gelehrter  ernstlich  erforscht;
die  Frage  schien  ohne  praktischen  Werth,  da  das  königliche  Haus  noch
genug  männliche  Nachkommen  besaß.  Nun  gar  eine  gewaltsame  Losreißung
wäre  diesem  abgesagten  Feinde  der  Revolution  ein  Gräuel  gewesen.  Gemessen
und  ernsthaft  in  Allem,  eine  erwägsame  niederdeutsche  Natur,  ein  makelloser,
  der  Eitelkeit  wie  der  Menschenfurcht  gleich  unzugänglicher  Charakter,
erschien  er  den  Freunden  schon  jetzt  in  seinen  jungen  Jahren  wie  ein  treuer
Eckart,  und  nur  durch  die  ungeheure  Rechtsverwirrung  in  den  norddeutschen
  Kleinstaaten  ward  es  möglich,  daß  dieser  Mann  zweimal,  in  Schleswigholstein
  und  Hannover,  als  ein  Revolutionär  verrufen  werden  konnte.
Was  er  für  Recht  erkannt  hatte,  das  vertheidigte  er  mit  dem  Freimuthe
des  guten  Gewissens,  mit  einer  markigen,  eindringlichen  Beredsamkeit,  die
ihre  Wirkung  nie  verfehlte,  weil  sie  aus  den  Tiefen  eines  gesammelten
Gemüthes  aufstieg.

Nicht  ganz  ohne  Grund  höhnten  späterhin  die  Dänen,  Dahlmann
habe  die  schleswigholsteinische  Frage  erfunden;  denn  sein  Wort  über  Verfassung
  gab  den  Gebildeten  des  Landes  zuerst  wieder  ein  Verständniß  für
die  halbvergessene  Verfassungsgeschichte  der  Heimath.  Dann  veröffentlichte
        <pb n="603" />
        Dahlmann  und  die  Ritterschaft.  595

sein  Amtsgenosse,  der  Jurist  Nic.  Falck,  eine  gründliche  rechtshistorische
Untersuchung  über  das  Verhältniß  Schleswigs  zu  Dänemark  und  Holstein
—  denn  „Unkunde  der  Geschichte  ist  das  Grab  aller  Verfassungen."“  Auch
er  war  ein  Mann  des  historischen  Rechts,  noch  bedachtsamer  als  Dahlmann,
  dem  königlichen  Hause  mit  kindlicher  Treue  zugethan,  durchaus  kein
Freund  der  liberalen  Doktrinen.  An  diese  Führer  schloß  sich  die  Mehrzahl
  der  Kieler  Gelehrten  an,  Dahlmann's  Schwager  Hegewisch,  Pfaff,
Twesten  und  Andere;  die  Eingewanderten  blieben  hinter  den  Eingeborenen
nicht  zurück,  ihnen  allen  war  das  schöne  Grenzland  rasch  zur  Heimath
geworden.  Die  Kieler  Blätter,  der  literarische  Sammelplatz  der  Universität,
  brachten  in  rascher  Folge  Aufsätze  über  die  Sprachverhältnisse,  über
die  Matrikel,  über  das  rechtmäßige  Steuerwesen  des  Landes,  scharfe  Erwiderungen
  auf  dänische  Angriffe,  und  so  begann  bereits  der  literarische
Streit  zwischen  den  beiden  Hochschulen  Kiel  und  Kopenhagen,  der  die
politischen  Kämpfe  Schleswigholsteins  einleitete.  Nachher  gab  Dahlmann
auch  die  köstliche  Ditmarscher  Chronik  des  alten  Pfarrherrn  Neocorus  heraus
  um  seine  Landsleute  zu  erinnern  an  die  Heldenkämpfe  dieser  „Schweizer
der  Ebene“  und  an  den  alten  Holstenspruch  „welk  ein  edel  Kleinot  und
grote  Herrlichkeit  de  leve  Frieheit  were“".

Mittlerweile  war  Dahlmann  zum  Sekretär  der  Ritterschaft  ernannt,
Falck  von  den  nichtadlichen  Grundbesitzern  zum  Rechtsconsulenten  erwählt
worden.  Die  Gelehrten  traten  in  Verbindung  mit  den  Grundherren,  und
man  verständigte  sich  leicht,  obgleich  sich  in  den  letzten  Jahrzehnten  zwischen
Adel  und  Bürgerthum  zuweilen  Mißhelligkeiten  gezeigt  hatten,  die  in  der
Voß-Stolbergischen  Fehde  ihren  Widerhall  fanden.  Dem  Kreise  dieser
Ahlefeldt,  Holstein,  Brockdorff,  Moltke,  Rumohr,  Rantzau  war  die  Engherzigkeit
  des  Junkerthums  fremd.  Sie  wußten  alle,  daß  eine  veraltete
Verfassung,  die  ein  volles  Drittheil  des  Landes,  selbst  die  Städte  Altona
und  Glückstadt,  ganz  von  der  ständischen  Verfassung  ausschloß,  nicht  einfach
  wiederhergestellt  werden  konnte;  sie  wollten  auf  die  Bevorzugung  des
Adels  bei  der  Besteuerung  gern  verzichten  und  waren  bereit  eine  allgemeine
  Landesvertretung  für  beide  Herzogthümer  gemeinsam  anzuerkennen.
Indeß  hielten  sie  fest  an  dem  guten  Grundsatze:  Vorrechte  sollen  zwar
dem  Rechte  weichen,  aber  auch  nur  dem  Rechte.  Nur  wenn  der  König-Herzog
  ihre  Privilegien  und  damit  die  Untrennbarkeit  der  Herzogthümer
anerkannte,  war  eine  rechtmäßige  Fortbildung  des  Verfassungsrechts  möglich.
Schon  zur  Zeit  des  Wiener  Congresses  hatte  die  Ritterschaft  den  König
durch  Niebuhr's  Freund,  den  Grafen  Adam  Moltke  um  die  Einberufung
„eines  den  Zeitumständen  angemessenen  Landtags“  ersuchen  lassen.  Auf
wiederholte  Bitten  gewährte  dann  Friedrich  VI.  der  Ritterschaft  mindestens
die  bisher  immer  hinausgeschobene  Bestätigung  ihrer  Privilegien  (17.  Aug.
1816),  aber  die  Bestätigung  erfolgte  in  zwei  verschiedenen  Urkunden,  für
Schleswig  und  für  Holstein  besonders.

38“
        <pb n="604" />
        596  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Mit  unbeirrtem  Vertrauen  waren  die  treuen  deutschen  Ritter  und
Gelehrten  bisher  der  Staatskunst  ihres  Königs  gefolgt;  nur  widerstrebend
entschlossen  sie  sich,  da  berechnende  Feindseligkeit  zu  erkennen,  wo  sie  nur
einzelne  Mißgriffe  eines  wohlmeinenden  Monarchen  gesehen  hatten.  Mitten
im  Streite  schrieb  Falck  arglos:  von  der  Danisirung  der  Herzogthümer,
worüber  das  Ausland  klagt,  ist  uns  im  Inlande  nichts  bekannt,  hat  doch
unser  König  seine  Tochter  in  deutscher  Sprache  confirmiren  lassen.  Und
selbst  Dahlmann,  der  minder  Vertrauensvolle,  versicherte  noch,  es  sei  nie
daran  gedacht  worden,  Schleswig  der  absoluten  Gewalt  des  Königsgesetzes
zu  unterwerfen.  Als  aber  jetzt,  nur  zwei  Tage  nach  der  Bestätigung  der
Privilegien,  eine  Commission  nach  Kopenhagen  berufen  wurde  um  eine
neue  Verfassung  für  Holstein  allein  zu  entwerfen,  da  begann  man  doch
ernstlich  besorgt  zu  werden.  Dänemark  hatte  in  einem  Athem  das  Recht
des  Landes  anerkannt  und  dessen  Grundlage,  die  Untheilbarkeit  der  Herzog—
thümer,  in  Frage  gestellt.  In  einer  drängenden  Vorstellung  sprach  Dahl—
mann  Namens  der  Ritterschaft  die  Erwartung  aus,  der  König  werde  „keine
Trennung  beschließen,  wo  weder  Trennung  nützlich  sei  noch  ohne  Ver—
letzung  heiliger  Verhältnisse  bewirkt  werden  könne“.  Und  nunmehr  ward
es  auch  im  Volke  lebendig.  Das  Land  hatte  für  die  vergilbten  Perga—
mente  seiner  Ritterschaft  sich  nicht  erwärmen  können,  aber  sobald  der  alte
Kernsatz  „Up  ewig  ungedeelt“  bedroht  schien,  sendeten  alle  Städte  Schles—
wigs  und  auch  ein  großer  Theil  der  holsteinischen  ernste  Verwahrungen
nach  Kopenhagen.

Tief  und  allgemein  war  die  Erregung  allerdings  nicht.  Der  Kampf
um  ein  vergessenes  altes  Recht,  dessen  vollständige  Wiederbelebung  die
Ritterschaft  selber  nicht  wünschte,  konnte  dem  Volke  nicht  verständlich  sein,
und  so  lange  nur  unsichere  Gerüchte  umliefen,  glaubte  die  Masse  auch
nicht  recht  an  eine  Gefährdung  der  Einheit  des  Landes.  Mancher  Liberale
spottete  der  Privilegien  des  Adels;  A.  v.  Hennings,  derselbe  der  einst  in
seinem  Genius  der  Zeit  die  französische  Revolution  mit  Freuden  begrüßt
hatte,  erklärte  sich  offen  gegen  die  Ritterschaft.  Auch  Niebuhr,  der  größte
Sohn  des  Landes,  hielt  diesen  verzwickten  und  verworrenen  Rechtsstreit
für  aussichtslos.  Immerhin  genügten  die  Petitionen  um  den  Hof  zu
beunruhigen.  Die  bereits  vollendete  neue  holsteinische  Verfassung,  die,
wie  billig,  den  gefährlichen  Professoren  die  Wählbarkeit  für  den  Landtag
absprach,  ward  in  der  Stille  zurückgelegt,  aber  auch  die  alten  Stände
wurden  nicht  einberufen.  Ein  Versuch  der  Grundbesitzer,  sich  zur  Verweigerung
  der  widerrechtlichen  Abgaben  zu  vereinigen,  wurde  streng  untersagt;
  Dragoner  trieben  auf  den  Gütern  die  Steuern  ein.  Jahr  um  Jahr
verstrich.  Da  endlich  protestirte  die  Ritterschaft  förmlich,  und  Dahlmann
gab  seine  Urkundliche  Darstellung  des  Steuerbewilligungsrechts  der  schleswigholsteinischen
  Stände  heraus.  Auf  neue  Proteste,  Bitten,  Vorstellungen
erfolgte  als  Antwort  nur  die  Drohung,  der  König  werde  die  Deputation
        <pb n="605" />
        Die  Ritterschaft  vor  dem  Bundestage.  597

der  Ritterschaft  auflösen.  So  blieb  denn  nichts  mehr  übrig  als  eine  Be—
schwerde  beim  Bundestage.

Am  4.  December  1822  wurde  die  Petition  der  holsteinischen  Prälaten
und  Ritter  in  Frankfurt  übergeben.  Sie  ging  dahin:  der  Bundestag
möge  auf  Grund  des  Art.  56  der  Wiener  Schlußakte  die  alte  Verfassung
Schleswigholsteins  unter  seinen  Schutz  nehmen  und  darüber  wachen,  daß
die  nothwendige  zeitgemäße  Umgestaltung  dieses  Landesrechts  nur  auf  ver—
fassungsmäßigem  Wege  erfolge.  Eine  treffliche  Denkschrift  aus  Dahl—
mann's  Feder  begründete  die  Bitte.  „In  Vielem  zwistig  —  so  hieß  es
zum  Schluß  —  stimmten  wir  darin  innerlich  überein,  daß  wir  in  starker
Verbrüderung  mit  Dänemark  gedeihen  können,  glücklich  unter  dem  gemein—
samen  Oberherrn  vom  altgeliebten  Geschlechte,  aber  in  Verschmelzung
nimmermehr;  eine  zu  starke  Scheidewand  hat  die  Natur  gesetzt,  die  sich
nicht  spotten  läßt,  an  Sprache,  Sitte,  Verfassung,  jeder  geschichtlichen
Erinnerung.“

Wärmer  zugleich  und  würdiger  war  am  Bundestage  selten  gesprochen
worden;  zum  ersten  male  erklärte  die  deutsche  Nordmark  feierlich,  daß  sie
bei  Deutschland  bleiben  wolle.  Aber  stand  auch  das  Bundesrecht  den
Bittenden  zur  Seite?  Jener  Artikel  56  bestimmte,  daß  „die  in  aner—
kannter  Wirksamkeit  bestehenden  landständischen  Verfassungen“  nur  auf
verfassungsmäßigem  Wege  abgeändert  werden  sollten.  Bestand  die  alte
Verfassung  Schleswigholsteins  in  der  That  noch  in  anerkannter  Wirksam—
keit,  obgleich  der  Landtag  seit  1675,  die  Ritterschaft  seit  1711  nicht  mehr
versammelt  worden  und  von  allen  ständischen  Institutionen  nichts  mehr
übrig  war  als  der  Siebenmänner-Ausschuß  der  Ritterschaft?  Dahlmann
bejahte  die  Frage  zuversichtlich,  und  fast  alle  Historiker,  welche  seitdem  den
Streitfall  erörtert  haben,  sind  seiner  Meinung  gefolgt.)  Ihnen  Allen
waren  die  Berathungen  der  Wiener  Conferenzen  vom  Jahre  1820  nicht
im  Einzelnen  bekannt.  Nur  aus  diesen  ließ  sich  die  Absicht  der  Gesetzgeber
  erkennen  und  mit  Sicherheit  erweisen,  was  die  Schlußakte  unter
der  „anerkannten  Wirksamkeit“  einer  Verfassung  verstand.  Der  Art.  56
hatte  in  Wien  seine  Fassung  auf  Bernstorff's  Antrag  erhalten,  und  die
Worte  „anerkannte  Wirksamkeit“  waren  ausdrücklich  darum  gewählt  worden,
weil  Preußen  verhindern  wollte,  daß  solche  halbzerstörte  altständische
Verfassungen  wie  die  kurmärkische,  die  pommersche,  die  clevische,  sich  auf
den  Schutz  des  Bundestags  beriefen.““)  Wer  jene  Wiener  Verhandlungen
  kannte,  mußte  also  leider  zu  dem  Schlusse  gelangen,  daß  die
Verfassung  Schleswigholsteins  nach  Bundesrecht  nicht  in  anerkannter
Wirksamkeit  stand.

 

*)  Auch  der  Verfasser  dieses  Buchs  in  der  älteren  Auflage  seiner  Abhandlung  über
Dahlmann  (Histor.  und  polit.  Aufsätze  I.  363).
**)  S.  o.  III.  21.
        <pb n="606" />
        598  III.  7.  Atständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

Noch  ein  anderes  Formbedenken  lag  der  Beschwerde  im  Wege.  Schleswig
  gehörte  nicht  zum  Deutschen  Bunde,  der  Bundestag  war  nicht  befugt
sich  um  dies  Land  zu  kümmern,  darum  hatten  auch  nur  die  Holsteinischen
Ritter  sich  nach  Frankfurt  gewendet.  Für  eine  kühne,  weitausschauende
deutsche  Politik  war  dies  freilich  kein  Hinderniß.  Warum  sollte  der
Bundestag  minder  muthig  sein,  als  Kaiser  Leopold  I.,  der  einst  den  Dänen
erklärt  hatte,  wer  Holstein  schützen  wolle  müsse  sich  auch  in  Schleswigs
Wirren  mischen?  Wenn  der  Bund  für  die  Untrennbarkeit  Schleswigholsteins
  entschieden  eintrat,  so  wahrte  er  zugleich  ein  unbestreitbares
Recht  des  Bundeslandes  Holstein  und  bereitete  vielleicht  für  die  Zukunft
den  Eintritt  Schleswigs  vor,  das  schon  einmal,  im  dreißigjährigen  Kriege,
zu  den  Reichslasten  beigestenert  hatte.  Aber  zu  solchen  Gedanken  vermochte
  sich  weder  der  Bundestag  noch  die  Nation  zu  erheben.  Die  deutsche
Presse  betrachtete  die  Frage  mit  einer  Gemüthsruhe,  die  nur  zu  deutlich
zeigte,  daß  noch  fast  Niemand  etwas  ahnte  von  der  welthistorischen  Bedeutung
  des  Kampfes,  der  sich  hier  ankündigte;  einzelne  liberale  Blätter
fanden  den  Eifer  der  nordalbingischen  Privilegirten  fast  lächerlich.  In
Frankfurt  aber  herrschte  eine  rein  formalistische  Ansicht  vom  Bundesrechte.
Da  Oesterreich,  Preußen,  Luxemburg  dem  Bunde  aus  guten  Gründen  jede
Einmischung  in  die  Angelegenheiten  Ungarns,  Posens,  Hollands  versagten,
so  wollten  sie  den  Bundestag  auch  den  schleswigschen  Händeln  fern  halten.
Ueberdies  war  man  in  der  Eschenheimer  Gasse  schon  längst  geneigt,  jede
Beschwerde  von  Unterthanen  wider  die  Obrigkeit  als  gefährliche  Widersetzlichkeit
  zu  betrachten.

In  einem  Gutachten,  das  wahrscheinlich  aus  Klüber's  Feder  stammte,
sprach  sich  Graf  Goltz  über  „den  würdigen  und  angemessenen  Ton"“  der
Dahlmann'schen  Denkschrift  sehr  freundlich  aus;  er  gab  auch  zu,  daß  die
Deputation  der  Ritterschaft  das  letzte  Ueberbleibsel  der  alten  Ständeversammlung
  darstelle  und  der  König-Herzog  ihre  Privilegien  noch  im
Jahre  1816,  also  bereits  zur  Zeit  des  Deutschen  Bundes,  bestätigt  habe.
Doch  über  die  Formbedenken  kam  er  nicht  hinweg;  daß  der  Bund  sich
mit  Schleswig  befasse,  schien  ihm  „gar  nicht  denkbar“.')  Auch  Bernstorff
war  den  Rittern  keineswegs  feindlich  gesinnt.  Seinem  Ancillon  gestand
er  im  Vertrauen,  die  dänische  Krone  habe  sich  vielfaches  Unrecht  gegen
den  holsteinischen  Adel  zu  Schulden  kommen  lassen.)  Aber  eine  Berufung
auf  den  Art.  56  der  Schlußakte  konnte  und  wollte  er  nicht  zulassen;  er
hatte  diesen  Artikel  selber  verfaßt  und  wußte  am  besten,  daß  Dahlmann
ihn  unrichtig  auslegte.  Eben  jetzt  ward  das  Gesetz  über  die  preußischen
Provinzialstände  vorbereitet,  das  alle  die  Trümmerstücke  altständischer  Verfassungen
  in  Cleve,  Pommern,  den  Marken  und  den  Lausitzen  mit  einem

 

*)  Goltz,  Bericht  über  die  Eingabe  der  holsteinischen  Ritterschaft,  14.  Dec.  1822.
**)  Bernstorff  an  Ancillon,  24.  Jan.  1823.
        <pb n="607" />
        Bernstorff  und  die  holsteinischen  Ritter.  599

Schlage  hinwegfegen  sollte.  Die  Stände  Schleswigholsteins  befanden  sich
genau  in  demselben  Rechtszustande  wie  die  Stände  der  Kurmark  oder  der
Niederlausitz  —  nur  mit  dem  einen  Unterschiede,  daß  der  König  von
Dänemark  ihre  Privilegien  noch  neuerdings  anerkannt  hatte;  und  derselbe
  hochconservative  Rath  Schlosser,  der  vor  fünf  Jahren  im  Namen
des  jülich-celeve-bergischen  Adels  geschrieben?),  diente  jetzt  den  holsteinischen
Rittern  in  Frankfurt  als  Agent.  So  verkettete  sich  der  preußische  Verfassungskampf
  mit  den  transalbingischen  Händeln.  Wenn  Preußen  zugab,
daß  der  Bundestag  —  im  Widerspruche  mit  dem  eigentlichen  Sinne  des
Art.  56  der  Schlußakte  —  die  alte  Verfassung  Schleswigholsteins  anerkannte,
  so  konnten  jederzeit  auch  die  alten  Stände  der  Lausitzen  oder  der
Kurmark  in  Frankfurt  erscheinen  um  mit  Hilfe  der  Bundesversammlung
die  neue  Provinzial-Ständeverfassung  der  Monarchie  über  den  Haufen  zu
werfen.

Darum  ertheilte  Bernstorff  dem  Bundesgesandten  die  Weisung
(22.  April  1823);:  von  einer  „anerkannten  Wirksamkeit"  der  alten  schleswigholsteinischen
  Verfassung  könne  gar  nicht  die  Rede  sein;  mit  besserem
Rechte  hätten  die  Ritter  sich  auf  den  Art.  54  der  Schlußakte  berufen
sollen,  der  den  Bundestag  anwies  darüber  zu  wachen,  daß  die  verheißene
Einführung  einer  landständischen  Verfassung  „in  keinem  Bundesstaate
unerfüllt  bleibe“".  In  einem  Berichte  an  den  König  führte  er  dann  nochmals
  aus,  daß  die  Ritterschaft  den  Art.  56  „offenbar  falsch“  auslege.)
Mit  dieser  Behauptung  war  der  Minister  unzweifelhaft  im  Recht.  Aber
wie  gänzlich  verkannte  er  die  Lage,  wenn  er  nicht  einmal  versuchte,  mit
Hilfe  jenes  von  ihm  selber  angezogenen  Art.  54  der  Schlußakte  die  Untrennbarkeit
  der  Herzogthümer  zu  sichern,  sondern  den  Bundesgesandten
einfach  beauftragte,  für  die  Abweisung  der  Klagenden  zu  stimmen!  Und
doch  wußte  man  in  Berlin  bereits  aus  den  Berichten  des  Gesandten  in
Kopenhagen,  daß  König  Friedrich  VI.  beabsichtigte,  durch  eine  neue  Verfassung
  für  Holstein  allein  die  Verbindung  der  beiden  Herzogthümer  aufzuheben
  (altérer).)  Was  die  Einheit  Schleswigholsteins  für  Deutschlands
  Macht  im  Norden  bedeutete,  war  dem  preußischen  Hofe  noch  ganz
dunkel.  Man  wußte  nicht,  daß  dieser  unscheinbare  neueste  Handel  nur
ein  Glied  war  aus  einer  Kette  vielhundertjähriger  nationaler  Kämpfe.
Unbedenklich  ertheilte  Bernstorff  dem  dänischen  Könige  auf  dessen  wiederholte
  Bitten  die  Zusage:  Preußen  werde  mit  Dänemark  stimmen,  da  die
Petenten  den  Art.  56  mißverstanden  hätten.#)

Wenn  Preußen  für  den  Ernst  der  Sache  so  wenig  Verständniß  zeigte,

 

*)  S.  o.  II.  454.
*“)  Weisung  an  Goltz  (von  Eichhorn  verfaßt,  von  Bernstorff  durchgesehen),  22.  April;
Bernstorff's  Bericht  an  den  König,  22.  April  1823.
*#“)  Bericht  des  Grafen  Dohna  aus  Kopenhagen,  11.  Jan.  1823.
)Dohna“'s  Bericht,  5.  April;  Weisung  an  Dohna,  22.  April  1823.
        <pb n="608" />
        600  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

so  ließ  sich  das  Schicksal  der  Beschwerde  leicht  vorhersehen.  Dänemark
hatte  mittlerweile  bei  den  deutschen  Höfen  ein  Gutachten  des  berühmten
Kopenhagener  Juristen  Schlegel  umhergesandt,  das  nicht  nur  die  Unan—
wendbarkeit  des  Art.  56  darlegte,  sondern  auch  mit  sophistischer  Meister—
schaft  nachwies,  ein  Kläger  sei  überhaupt  nicht  vorhanden:  als  Schleswig—
holsteiner  könnten  die  Ritter  nicht  klagen,  weil  Schleswig  nicht  zum  Bunde
gehöre;  als  Holsteiner  aber  auch  nicht,  weil  sie  „ihrem  eigenen  früheren
Wunsche  zufolge  als  solche  keine  besondere  Corporation  ausmachen“.“)
Ganz  im  Sinne  dieser  danica  fides  sprach  auch  der  Bundesgesandte
Graf  Eyben,  als  im  Juni  1823  die  Beschwerde  endlich  zur  Berathung
kam.  Er  stellte  die  Ritter  bald  als  aufsässige  Unterthanen  dar,  welche
ihrem  Landesherrn  eine  Verfassung  aufdrängen  wollten,  statt  sie  von
ihm  zu  empfangen,  bald  als  eine  dünkelhafte  privilegirte  Kaste,  die  dem
modernen  Staate  widerstrebe.  Höhnisch  sprach  er  von  dieser  Verfassung,
„welche  die  Petenten  selbst  sehr  bezeichnend  ihre  nennen,  welche  aber  das
Land  gewiß  nicht  seine  nennen  möchte,“  und  dreistweg  erklärte  er:  sein
König  habe  durch  die  Bestätigung  der  ritterschaftlichen  Privilegien  keines—
wegs  auch  die  alte  Landesverfassung  anerkannt,  wie  hätte  er  sonst  zwei
Tage  später  eine  Commission  zur  Bearbeitung  einer  neuen  Verfassung
berufen  können?

Auch  nachher  blieb  die  Verhandlung  gehaltlos  und  unerquicklich.  Das
große  politische  Interesse,  worauf  Alles  ankam,  die  Untheilbarkeit  Transalbingiens,
  wurde  von  beiden  Parteien  kaum  berührt.  Man  stritt  nur
über  die  Auslegung  der  Schlußakte,  und  hier  rächte  sich  die  Heimlichkeit
der  Wiener  Conferenzen:  die  Bundesgesandten  redeten  wie  die  Blinden
von  den  Farben,  da  sie  fast  sämmtlich  jene  Verhandlungen  nicht  kannten.
Wangenheim  zeigte  sich  noch  einmal,  immer  in  ehrlicher  Meinung,  als
dialektischer  Tausendkünstler.  Derselbe  Mann,  der  vor  Kurzem  das  gute
alte  Recht  der  Württemberger  so  übermüthig  verspottet  hatte,  eiferte  jetzt
für  die  altständische  Verfassung  Schleswigholsteins,  die  doch  unleugbar
weniger  tief  im  Volksbewußtsein  wurzelte  als  die  altwürttembergische,
und  benutzte  sogar  diesen  seltsamen  Anlaß  um  den  vielverkannten  edlen
Charakter  des  ersten  Schwabenkönigs,  des  Todfeindes  der  altständischen
Ordnung,  zu  verherrlichen.  Sein  Freund  Lepel  mahnte,  man  dürfe
nimmermehr  „Rücksichten  der  Politik  und  Convenienz  Gehör  geben,  wo
es  sich  um  Grundsätze  handle“",  was  ihm  eine  scharfe  Zurechtweisung  von
Seiten  des  Präsidialgesandten  zuzog.  Zur  allgemeinen  Verwunderung
schloß  sich  auch  Hannover  der  Meinung  Wangenheim's  an,  daß  Dänemark
  aufgefordert  werden  sollte,  binnen  sechs  Monaten  eine  Erklärung
über  die  Beschwerde  abzugeben.  Münster's  Vorliebe  für  das  alte  Stände- 



*)  Schlegel,  Rechtsgutachten,  August  1822,  zur  Widerlegung  eines  Gutachtens  von
Schlosser.
        <pb n="609" />
        Bundesbeschluß  über  Holstein.  601

wesen  und  der  Widerspruchsgeist  des  Bundesgesandten  Hammerstein  stimmten
diesmal  überein.  Der  Hannoveraner  äußerte  sich  sehr  scharf  und  sagte  dem
Dänen  gradezu:  es  scheint  mir,  daß  es  „unmöglich  ist,  die  Wirksamkeit
dieser  Verfassung  mehr  anzuerkennen  als  in  der  k.  Bestätigung  vom  Jahre
1816  geschehen  ist".

Oesterreich  aber  sah  in  den  Bittenden  einfach  Revolutionäre.  Graf
Münch  beantragte  die  Ritterschaft  abzuweisen  und  sie  zu  vertrösten  auf
die  von  Dänemark  versprochene  dereinstige  Verleihung  einer  neuen  Verfassung:
  denn  niemals  werde  der  kaiserliche  Hof  dulden,  daß  der  Bund
den  Souveränen  Fristen  setze  für  die  Einführung  von  Landständen.  „Der
bedächtige  Deutsche“,  sagte  er  salbungsvoll,  „wird  um  des  umsichtigen  und
Alles  wohl  erwägenden  Vorgangs  seines  Fürsten  willen  nicht  Mißtrauen
in  die  Reinheit  des  Willens  der  Regierung  setzen,  und  der  treue  Deutsche
wird  in  dieser,  alle  Rücksichten  mit  landesväterlichem  Sinne  wohl  umfassenden
  Sorgfalt  sich  nur  noch  inniger  an  seinen  Landesfürsten  anschließen.“
  In  einem  ruhiger  gehaltenen  Vortrage  stimmte  Goltz  der
Ansicht  Oesterreichs  zu,  wofür  König  Friedrich  VI.  dem  Berliner  Hofe
seinen  gerührten  Dank  aussprechen  ließ;)  desgleichen  die  Mehrheit  der
übrigen  Gesandten.

Der  Beschluß  wurde  über  die  Ferien  hinaus  verschoben.  Während
der  Ferien  aber  erfolgte  die  Epuration  des  Bundestags,  die  Vernichtung
der  Wangenheimischen  Partei,  und  als  man  endlich  am  27.  Nov.  1823
abstimmte,  wagte  Niemand  mehr  dem  Antrage  Oesterreichs  zu  widersprechen;
selbst  Hammerstein  schwieg.*)  Am  Tage  zuvor  hatte  Dahlmann  eine  zweite
Eingabe,  zur  Widerlegung  der  Behauptungen  des  dänischen  Gesandten,
einreichen  lassen.  Graf  Münch  aber  belegte  die  tausend  Exemplare  mit
Beschlag  und  untersagte  die  Vertheilung  an  die  Bundesgesandten.  Erst
nachträglich,  im  Januar  1824,  berichtete  sein  getreuer  Blittersdorff  über
diese  zweite  Denkschrift.  Der  hatte  nach  seiner  frivolen  Weise  über  die
Bemühungen  der  Freunde  Wangenheim's  gewitzelt  und  seinem  Hofe  rundheraus
  erklärt:  mit  solchen  Leuten  könne  er  auf  keinen  Fall  zusammengehen,
  schon  um  nicht  selber  verdächtig  zu  werden.)  Nun  bethätigte  er
seine  gute  Gesinnung  durch  eine  leidenschaftliche  Polemik  wider  Dahlmann,
da  „die  Ritterschaft  zu  achtungswerth  sei  als  daß  man  ihr  dergleichen  zur
Last  legen  könnte“".  Er  rügte,  daß  Dahlmann  seine  Stellung  zum  Bundestage
  durchaus  verkannt  habe.  Kläger  und  Beklagter  vor  der  Bundes
versammlung  seien  keineswegs  „Parteien,  die  auf  gleicher  Stufe  stünden“;
niemals  dürften  Privatleute  die  Erklärungen  der  Bundestagsgesandten
einer  unpassenden  Kritik  unterziehen.  Damit  war  auch  die  zweite  Denk- 



*)  Dohna's  Bericht,  26.  Juli  1823.
**)  Goltz's  Bericht,  29.  Nov.  1823.
***)  Blittersdorff's  Berichte,  6.  April,  11.  Juli  1823.
        <pb n="610" />
        602  III.  7.  Altständisches  Stillleben  in  Norddeutschland.

schrift  der  Ritterschaft  erledigt,  und  zum  Ueberfluß  beschloß  man  noch,  fortan
jede  gedruckte  Eingabe  an  den  Bund  der  Censur  zu  unterwerfen.  Nach
Jahren,  als  die  Denkschrift  längst  werthlos  geworden,  ließ  Münch  dem
Sekretär  der  Ritterschaft  schreiben,  jene  tausend  Exemplare  ständen  jetzt
zu  seiner  Verfügung.

Also  klopfte  die  bedrängte  Nordmark  zum  ersten  male  an  die  Pforten
des  Bundestags.  Niemand  wollte  sie  hören.  Die  Nation  verstand  den
Sinn  des  Streites  noch  nicht,  am  Bunde  herrschten  Willkür  und  subalterner
  Formalismus.  Von  Deutschland  verlassen  mußte  die  Ritterschaft
der  Uebermacht  weichen;  denn  das  Einzige  was  noch  übrig  blieb,  eine
Beschwerde  bei  dem  russischen  Hofe,  der  im  Jahre  1773  die  ständischen
Privilegien  bestätigt  hatte,  war  für  deutsche  Patrioten  unmöglich.  Das
absolute  Regiment  währte  fort,  von  der  verheißenen  neuen  Verfassung
hörte  man  bald  nichts  mehr.  Das  Land  schien  beruhigt,  da  sein  Wohlstand
  wuchs.  Als  Dr.  Franzen  im  Jahre  1828  auf  „das  unumschränkte
Dänemark,  das  Land  der  Freiheit“  eine  prahlerische  Lobrede  veröffentlichte,
fand  sich  kein  Deutscher  bemüßigt  ihm  zu  antworten.  Aber  die  Saat,  welche
jene  wackeren  Kieler  Gelehrten  ausgestreut,  trug  in  der  Stille  ihre  Frucht.
Frendig  wie  nie  zuvor  schloß  sich  das  heranwachsende  Geschlecht  dem  großen
Deutschland  an;  die  Zeit  der  bewußtlosen  politischen  Unschuld  war  für
Schleswigholstein  vorüber.  —

So  kläglich  stand  es  mit  den  Kleinstaaten  des  Nordens.  Fast  überall
unhaltbare  Verhältnisse,  überreif  zum  Untergange,  und  nirgends  auch  nur
ein  Verständniß  für  das  nächste  erreichbare  Ziel  der  nationalen  Politik,
für  die  wirthschaftliche  Einheit  des  Vaterlandes.  —
        <pb n="611" />
        Achter  Abschnitt.

Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

Während  die  kleinen  Staaten  des  Nordens  in  tiefer  Stille  gebunden
lagen,  brach  in  Baiern  geräuschvoll  ein  hoffnungsreiches  neues  Leben  an.
König  Ludwig  stand  bereits  in  seinem  vierzigsten  Jahre,  als  er  den  Thron
bestieg,  und  die  Aerzte  versprachen  ihm  kein  hohes  Alter.  Da  galt  es
rasch  zuzugreifen.  Längst  schon  die  Hoffnung  der  patriotischen  Jugend  des
Südens,  hatte  er  sich  in  den  letzten  Jahren  dem  väterlichen  Hofe  meist
mißmuthig  fern  gehalten;  denn  in  gesellschaftlicher  Gewandtheit  konnte
er  weder  mit  seinem  Schwager  Eugen  Beauharnais  wetteifern,  noch  mit
seinem  jüngeren  Bruder  Karl,  dem  erklärten  Liebling  der  Eltern,  und  die
schwankende  politische  Haltung  des  Cabinets,  die  geheimen  Hilferufe,  die
von  München  aus  an  die  Großmächte  ergingen,  verletzten  seinen  Stolz.
Nun  endlich  war  er  der  Herr  und  konnte  der  Nation  zeigen,  was  ein
König  sei,  „teutsch,  religiös,  volksrechtlich  gesinnt"“".  Friedrich  der  Große
galt  ihm  als  das  Ideal  des  Herrschers,  obgleich  er  selbst  mit  dem  Vorbilde
  nicht  viel  mehr  gemein  hatte  als  die  unermüdliche  Arbeitslust,  die
sich  nie  genug  that.  Von  der  genialen  Nüchternheit  des  historischen  Helden
lag  gar  nichts  in  dieser  phantastisch  aufgeregten  Natur,  die  mit  unersätt—
licher  Empfänglichkeit  alle  die  neuen  politischen,  kirchlichen,  künstlerischen
Ideale,  welche  der  gährenden  Zeit  entstiegen,  in  sich  aufnahm.

Ein  echtes  Kind  der  Romantik  stand  König  Ludwig  seinem  Schwager,
dem  Kronprinzen  von  Preußen,  sehr  nahe;  aber  glücklicher  als  Friedrich
Wilhelm  blieb  er  vor  dem  Fluche  des  unfruchtbaren  Dilettantismus  bewahrt;
  denn  unter  den  Gaben  seines  allseitig  erregbaren  Geistes  war  doch
eine,  die  alle  anderen  beherrschte,  die  seinem  Leben  Halt  und  Richtung
gab:  der  Kunstsinn.

Neue  Schöpfung  ewig  neuer  Freude

Im  geschäft'gen  Geiste  stets  entsteht.

Nicht  der  Zeit  wird  jemals  sie  zur  Beute,

Und  es  ist  ein  sel'ges,  ew'ges  Heute,

Von  dem  Geist  der  Liebe  angeweht  —
so  schildert  er  einmal  selber  das  Unsterbliche  in  seinem  Wirken.  Sein
Ehrgeiz  war,  den  schlummernden  Farben=  und  Formensinn  zu  wecken,  die
        <pb n="612" />
        604  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

Welt  des  Schönen  wieder  einzuführen  in  die  Lebensgewohnheiten  eines
Volkes,  das  trotz  der  Meisterwerke  seiner  Dichter  und  Tonsetzer  noch  so
dürftig,  geschmacklos,  banausisch  dahinkümmerte,  und  er  lebte  diesem  großen
Zwecke  mit  einer  Opferfreudigkeit,  wie  sie  nur  der  echten  Begeisterung
entspringen  kann.  In  scharfem  Gegensatze  zu  seinem  Schwager  Friedrich
Wilhelm  besaß  er  was  den  Enthusiasten  gemeinhin  zu  fehlen  pflegt,  eine
eiserne  Willenskraft,  eine  Hartnäckigkeit,  welche  fast  an  seinen  Ahnherrn  den
Schweden  Karl  XII.  erinnerte;  von  den  zahllosen  künstlerischen  Plänen,
die  ihn  beschäftigten,  kam  mancher  nicht  zur  Reife  und  mancher  mißrieth,
aber  keiner,  den  er  einmal  in  Angriff  genommen,  blieb  halbvollendet  liegen.
So  ward  er  nach  Karl  August  der  größte  Mäcenas  der  deutschen  Geschichte,
und  mit  Recht  stellt  ihn  heute  die  Nachwelt  höher,  als  die  Zeitgenossen
außerhalb  Baierns  zugeben  wollten;  denn  vergessen  sind  seine  närrischen
Schrullen,  die  den  Mitlebenden  bald  lächerlich  bald  anstößig  erschienen,
und  verharscht  die  Wunden,  die  er  durch  eine  launisch  abspringende  Politik
dem  bairischen  Staate  schlug;  aber  geblieben  ist  als  ein  Besitzthum  der
Nation  eine  Fülle  edler  Werke,  welche  ohne  die  offene  Hand  und  den  rastlos
  planenden  Kopf  König  Ludwig's  nie  entstanden  wären,  und  auf  allen
Gebieten  der  Kunst  wie  des  Kunsthandwerks  neue  Schaffenslust  erweckt
haben.  Er  erhob  seine  Hauptstadt  zu  einer  der  großen  Bildungsstätten,
deren  das  deutsche  Leben  nicht  mehr  entbehren  kann,  und  löste  fürstlich
seine  Zusage:  dahin  müsse  es  kommen,  daß  Niemand  Deutschland  kennen
könne,  der  nicht  auch  München  gesehen  habe.

Selten  hat  eines  Mannes  Kopf  so  wunderliche  Widersprüche  friedlos
neben  einander  beherbergt.  Hellenischer  Schönheitssinn  und  bigott  katholische
Gläubigkeit;  ehrliche  Liebe  zum  Volke  und  eine  Ueberschätzung  der  königlichen
  Würde,  die  der  Selbstvergötterung  nahe  kam;  schwärmerisches  Teutonenthum
  und  wittelsbachischer  Dynastenstolz  —  das  Alles  trat  grell  und
unvermittelt  zu  Tage,  da  die  Natur  dem  Könige  von  den  schlichten  Gaben
des  Menschenverstandes,  des  Taktes,  der  Mäßigung  nur  wenig  geschenkt
hatte.  Die  Harmonie,  die  er  an  Kunstwerken  so  wohl  zu  schätzen  wußte,
war  seiner  Persönlichkeit  versagt.  Die  ungeduldigen  Bewegungen  der  hochaufgeschossenen
  Gestalt,  der  schiefe  Blick  der  feurigen  Augen  und  die  hastige
stotternde  Sprache  verriethen  eine  seltsame  innere  Rastlosigkeit.  Derselbe
Mann,  der  mit  seinen  Künstlern  auf  den  Malergerüsten  stundenlang
menschlich  harmlos  plauderte  und  scherzte,  konnte  im  Zorne,  in  einem  Anfall
  herrischer  Laune  die  zartesten  Empfindungen  seiner  Freunde  roh  verletzen
  oder  unter  dem  Rufe  „der  König,  der  König!“  einem  Vorübergehenden
  auf  der  Straße  den  Hut  vom  Kopfe  schlagen.  Dieser  geistvolle  Kenner
des  Schönen  mißhandelte  selber  die  deutsche  Sprache  durch  Wortverrenkungen
  und  Participialconstructionen  sonder  gleichen  und  schmiedete  seine
siebenfüßigen  Hexameter  mit  vollkommener  Geringschätzung  aller  Gesetze  des
Versbaues.  Er  arbeitete  unablässig  vom  grauenden  Morgen  an  und  ver-
        <pb n="613" />
        König  Ludwig  von  Baiern.  605

zichtete  auf  alle  Genüsse  des  Wohllebens  um  sich  die  Kosten  für  seine
Kunstwerke  abzusparen;  aber  wenn  die  Leidenschaft  für  ein  schönes  Weib
ihn  packte,  dann  vergaß  er  alle  Selbstbeherrschung,  alle  Rücksicht  auf
seine  trotz  alledem  geliebte  Gemahlin,  die  Königin  Therese  und  zeigte  seine
Neigung  mit  einer  hellenischen  Unbefangenheit,  die  in  der  nüchternen
modernen  Welt  Aergerniß  erregen  mußte.

Freilich  trugen  die  Baiern  selber  einige  Mitschuld  an  dieser  naiven
Rücksichtslosigkeit  ihres  Königs,  da  sie  ihn  schon  bei  seiner  Thronbesteigung
mit  überschwänglichen  Huldigungen  begrüßten,  die  auch  einen  kühleren  Kopf
berauschen  konnten.  Thiersch  sagte  gradezu:  „hier  ist  mehr  als  Friedrich!“
Platen  verkündete  die  künstlerischen  und  politischen  Hoffnungen  des  jungen
Geschlechts  in  einer  schwungvollen  Ode:

Du  siehst  im  Marmor  keinen  Marmor,

Aber  ein  künftiges  Jovis-Antlitz.

Ins  Wappenschild  uralter  Sitte

Fügst  Du  die  Rosen  der  jüngsten  Freiheit!
Politisch  bedeutsamer  war  eine  hochpathetische  Ansprache  des  Kurfürsten
Maximilian  J.  an  den  neuen  König,  welche  Görres  im  „Katholiken“
erscheinen  ließ:  da  mahnte  der  Stifter  der  katholischen  Liga,  der  gestrenge
Bändiger  der  altbairischen  Ständefreiheit  seinen  Enkel  zur  Verfassungstreue,
zur  Wahrung  des  confessionellen  Friedens,  zum  Kampfe  wider  die  Zeloten
von  zweierlei  Art,  welche  Glauben  und  Geistesfreiheit  für  unvereinbar
halten.  Der  leitende  Gedanke  der  Schrift  lag  nicht  in  diesen  schillernden
liberalen  Schlagworten,  sondern  in  dem  unzweideutigen  Satze:  König
Ludwig  solle  ein  Schirmvogt  des  katholischen  Glaubens  sein,  „damit  Baiern
wieder  werde,  was  es  zuvor  gewesen,  ehe  sie  das  Gegentheil  ihm  angelogen,
ein  Schild  und  Eckstein  der  deutschen  Kirche“.  Der  clericale  Demagog
meinte  in  dem  gekrönten  Romantiker  den  Mann  gefunden  zu  haben,  der
die  vollständige  Ausführung  des  Concordats  nicht  länger  durch  „sogenannte
organische  Edikte“  hemmen  und  „die  böse  Sekte  des  Verstandesfanatism“
aus  dem  rechtgläubigen  Baierlande  austreiben  werde.  An  schwülstigen
Lobsprüchen  ließ  er  es  nicht  fehlen.

Nun  gar  die  kleinen  bairischen  Zeitungsschreiber  überboten  einander
in  Schmeicheleien,  deren  Plumpheit  selbst  im  diplomatischen  Corps  Ekel
erregte*):  „Baierns  Ludwig“  hieß  der  teutscheste  der  teutschen  Fürsten,  der
Stern  aller  teutschgesinnten  Männer,  der  Weise  auf  dem  Throne;  zum
Namenstage  seiner  Gemahlin  erschien  der  Mond  am  Himmel  um  unter—
thänig  Glück  zu  wünschen!  Selbst  sein  militärisches  Genie,  das  unter
seinen  mannigfachen  Gaben  unzweifelhaft  die  letzte  Stelle  einnahm,  wurde
gepriesen;  man  nannte  ihn  „den  lorbeergekrönten  Sieger  von  Pultusk“,
obgleich  die  Veteranen  alle  wußten,  wie  unschuldig  der  damals  einundzwanzig—

 

*)  Küster's  Bericht,  11.  Okt.  1826.
        <pb n="614" />
        606  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

jährige  Kronprinz  an  dem  Ruhme  jenes  blutigen  Schlachttags  gewesen
war.  Und  dieser  byzantinische  Ton  hielt  an.  An  jedem  Ludwigstage  feierte
Schelling  als  Präsident  der  Akademie  den  Ruhm  des  Königs  mit  einer
Unterthänigkeit,  welche  von  dem  würdigen  Freimuth  der  Festreden  Böckh's
in  Berlin  häßlich  abstach,  und  die  dankbaren  Künstler  geizten  auch  nicht
mit  dem  Weihrauch.  Ein  Steindruck,  der  in  den  Dorfwirthshäusern  des
Gebirgs  verbreitet  wurde,  stellte  den  König  inmitten  seiner  Prachtbauten
dar;  dazu  die  Aufschrift:  die  Nachwelt  wird  ihn  einst  den  Großen  nennen!
Alles  an  ihm  sollte  genial  sein.  Sogar  seine  Gedichte  wurden  bewundert,
nicht  bloß  bei  Hofe,  sondern  auch  von  dem  ehrlichen  Liberalen  Andreas
Schmeller,  der  in  hellem  Entzücken  ausrief:  „Konnten  auf  frostigen  Höh'n
solche  Gewächse  gedeih'n?“  Jenseits  der  blauweißen  Grenzpfähle  erweckte
das  unerwartete  Erscheinen  dieser  unglücklichen  Gedichtsammlung  allerdings
andere  Betrachtungen.  Die  Conservativen  fragten  erstaunt,  ob  der  bai—
rische  Monarch  denn  gar  keinen  ehrlichen  Freund  besitze,  der  ihn  hätte
warnen  können.  Der  Opposition  bot  die  barbarische  Formlosigkeit  der
wittelsbachischen  Vers-Ungethüme  unerschöpflichen  Stoff  für  boshafte  Witze,
die  Citate  aus  König  Ludwig's  Gedichten  blieben  viele  Jahre  hindurch,
zur  Verzweiflung  der  Censoren,  willkommene  Leckerbissen  für  die  liberalen
Zeitungsleser,  und  man  gewöhnte  sich  auch  die  wirklichen  Verdienste  des
Königs  zu  verspotten.  Nur  Chamisso  fand  ein  Wort  des  Mitgefühles  für
die  tragische  Einsamkeit  des  gekrönten  Freiheitssängers,  dem  Niemand
„in  seines  Herzens  Schattenreich“"  geblickt  hatte.

Die  blinde  Bewunderung  seiner  Baiern  konnte  den  neuen  Herrscher,
nachdem  er  jahrelang  unfreundliche  Zurücksetzung  ertragen,  nur  in  seinem
despotischen  Eigenwillen  bestärken.  Er  hatte  seine  Verfassungstreue  bei
der  Entstehung  des  Grundgesetzes  und  nachher  im  Kampfe  wider  die
Karlsbader  Beschlüsse  immer  tapfer  bethätigt;  er  rühmte  sich  dem  ersten
constitutionellen  Fürstenhause  Deutschlands  anzugehören  und  sang  in  seinem
Gedichte  „Königsgefühl“:

Herrlich,  über  freies  Volk  zu  walten,

Nicht  nach  Willkür  grenzenlos  zu  schalten!
Aber  die  neufranzösische  Lehre,  daß  der  König  nur  herrsche,  nicht  regiere,
wollte  er  aus  guten  Gründen  in  seinem  Baiern  nicht  zulassen,  und  mit
seiner  unruhigen  Vielgeschäftigkeit  übte  er  sein  Recht  königlicher  Selbstregierung
  in  solchem  Umfange  aus,  daß  in  Wahrheit  sein  Wille  überall
allein  entschied,  obgleich  die  Verfassung  niemals  absichtlich  verletzt  wurde.
Das  Größte  wie  das  Kleinste  im  Lande  unterlag  den  seltsamen  Einfällen
seines  rastlosen  Kopfes:  weil  es  ihm  beliebte  den  Namen  Baiern  mit  dem
altväterischen  y  zu  schreiben,  durfte  kein  bairischer  Drucker  mehr  das  verbotene
  i  anwenden.  Seine  erste  Sorge  galt  den  Finanzen,  die  unter  dem
gutherzigen  alten  König  niemals  ganz  ins  Gleichgewicht  gelangt  waren;  für
Pensionen  allein  wurden  jährlich,  das  Heer  ungerechnet,  fast  5  Millionen
        <pb n="615" />
        Die  Erübrigungen.  607

Gulden  ausgegeben.  „Das  Recht  ist  mir  heilig,“  schrieb  König  Ludwig  an
Stein,  „um  so  schwerer  der  Einnahme  und  Ausgabe  Gleichgewichtssetzung,
aber  mit  Gottes  Hilfe  wird's  gehen.“  Und  es  ging,  freilich  nicht  ohne
vielfache  Härten.  Den  Nachlaß  seines  Vaters,  sogar  den  Degen  und  die
Gegenstände  des  täglichen  Gebrauchs,  ließ  er  alsbald  versteigern,  wie  er
auch  gegen  seine  Stiefmutter,  Königin  Karoline  wenig  Zartgefühl  zeigte.
Die  Ausgaben  für  den  Hof  wurden  auf  das  Aeußerste  eingeschränkt  und
zur  Prüfung  des  Staatshaushalts  sofort  zwei  Ersparungscommissionen
gebildet,  denen  der  Monarch  selber  vorsaß.

Zur  allgemeinen  Ueberraschung  entließ  der  König  außer  seinem  alten
Gegner  Rechberg,  dessen  Sturz  Jedermann  erwartet  hatte,  auch  seinen
langjährigen  Vertrauten,  den  Finanzminister  Lerchenfeld,  weil  er  ihm  nicht
rücksichtslos  genug  durchzugreifen  schien.  Endlich  fand  er  einen  Finanzminister
  nach  seinem  Herzen  an  dem  Grafen  Armansperg,  einem  geistreichen,
beweglichen  jungen  Weltmanne  von  liberalem  Rufe.  Der  ging  mit  bureaukratischer
  Schärfe  vor  und  erwarb  sich  bald  im  Volksmunde  den  Namen
Sparmansperg.  Durch  unnachsichtliche  Streichungen  gelang  es  schon  im
Jahre  1827,  den  Kammern  zum  ersten  male  ein  Jahresbudget  ohne  Deficit
vorzulegen.  Aber  die  anfangs  wohlthätige  Sparsamkeit  des  neuen  Regiments
  wurde  bald  zur  Plage.  Kaum  war  das  Gleichgewicht  im  Staatshaushalte
  hergestellt,  so  verlangte  der  König,  seine  Behörden  sollten  von
ihren  gesetzmäßigen  Ausgaben  auch  noch  „Erübrigungen“  erzielen,  und  diese
Erübrigungen  betrachtete  er  unbedenklich  als  einen  freien  Gewinnst,  mit
dem  die  Krone  nach  Belieben  schalten  dürfe.  Daß  eine  fest  begrenzte  Civilliste
  „eine  sehr  unangenehme  Sache“  sei,  gestand  er  bereits  in  den  ersten
Monaten  seines  constitutionellen  Feuereifers  dem  Herzog  von  Nassau  wehmüthig
  zu;')  für  seine  grandiosen  Kunstpläne  langte  selbst  der  Reichthum
der  Wittelsbacher  nicht  aus.  Da  sollten  denn  die  Erübrigungen  nachhelfen.

Die  strebsamen  Beamten  beeiferten  sich  durch  solche  Ersparnisse  um
die  Gunst  des  Monarchen  zu  werben.  Der  Straßenbau,  die  Ablösung  der
Grundlasten,  die  Pflege  der  Volksschulen  und  manche  andere  wichtige,  aber
unscheinbare  Aufgaben  der  Verwaltung  wurden  arg  vernachlässigt.  Am
schwersten  litt  das  Heer  unter  dem  sonderbaren  Sparsysteme  des  königlichen
Kunstfreundes.  Unter  dem  jubelnden  Beifall  der  liberalen  Welt  setzte  er
die  Heeresausgaben  sogleich  um  1  Mill.,  dann  noch  weiter  bis  auf  5½  Mill.
Gulden  herab,  während  der  übersparsame  Friedrich  Wilhelm  III.  nach
Verhältniß  der  Bevölkerung  doch  mehr  als  das  Doppelte,  über  21  Mill.
Thaler,  für  das  Kriegswesen  ausgab;  man  war  ja  in  den  Mittelstaaten
gewohnt,  die  Sorge  für  die  Vertheidigung  des  Vaterlandes  gemächlich  den
Preußen  zu  überlassen.  Die  Kopfzahl  der  Regimenter  blieb  unverändert,
da  der  König  für  seine  bajuvarische  Großmachtspolitik  eines  starken  Heeres

 

*)  Blittersdorff's  Bericht,  9.  Sept.  1826.
        <pb n="616" />
        608  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

bedurfte;  dafür  wurden  16,000  Mann  jährlich  beurlaubt  und  den  alten
Offizieren,  selbst  wenn  sie  nicht  mehr  reiten  konnten,  fast  niemals  mehr
der  Abschied  bewilligt.  Feldmarschall  Wrede,  der  einst  dem  Kronprinzen
so  nahe  gestanden,  verlor  jetzt  jeden  Einfluß,  weil  der  alte  Soldat  die
Gebrechen  des  Heerwesens  erkannte  und  der  unkriegerische  Monarch  keinen
Widerspruch  ertrug.  Schon  zur  Zeit  der  Juli-Revolution  befand  sich  das
Heer  in  so  schlechtem  Zustande,  daß  der  kriegserfahrene  Nachbar,  König
Wilhelm  von  Württemberg  sich  schwer  besorgt  äußerte");  aber  erst  in  dem
Main-Feldzuge  vom  Jahre  1866  wurden  die  langnachwirkenden  üblen
Folgen  dieses  Systems  falscher  Sparsamkeit  offenkundig.

Seinen  ersten  Landtag  eröffnete  der  König  mit  einer  Thronrede  monumentalen
  Stils:  „Wie  ich  gesinnt  bin,  wie  ich  für  gesetzliche  Freiheit,  des
Thrones  Rechte  und  die  eines  Jeden  schützende  Verfassung  bin,  dieses
jetzt  zu  versichern  wäre  hoffentlich  überflüssig,  desgleichen  daß  ich  Religion
als  das  Wesentliche  ansehe  und  jeden  Theil  bei  dem  ihm  Zuständigen
zu  behaupten  wissen  werde.“  Die  langwierige  Tagung  führte  zu  einem
wichtigen  Ergebniß:  der  im  pfälzischen  Rheinkreise  schon  längst  bestehende
Landrath  wurde  mit  einigen  Aenderungen  auch  in  den  übrigen  Kreisen
eingeführt  und  dadurch  erst  der  Verfassung  ein  festerer  Unterbau  geschaffen.
Wohl  besaßen  diese  den  französischen  Generalräthen  nachgebildeten  Landrathsversammlungen
  nur  beschränkte  Befugnisse,  sie  führten  keine  eigenen
Verwaltungsgeschäfte,  sondern  hatten  nur  die  Kreis-Umlagen  und  außerordentlichen
  Ausgaben  zu  bewilligen;  immerhin  gewährten  sie  den  Regierten
die  Möglichkeit,  durch  Bitten,  Beschwerden,  Gutachten  in  den  Gang  der
Verwaltung  einzugreifen  und  die  Macht  des  Staatsbeamtenthums  einigermaßen
  zu  beschränken.  Im  Uebrigen  zeigte  sich  die  Krone  den  Kammern
gegenüber  fast  ebenso  spröde  wie  vormals.  Der  alte  Zentner,  noch  immer
der  tüchtigste  Geschäftsmann  des  Ministeriums,  behauptete  nach  wie  vor,
mit  sehr  anfechtbaren  Gründen,  daß  die  Regierung  befugt  sei,  auch  den
Gemeindebeamten  den  Urlaub  zum  Landtage  zu  verweigern;  darum  konnte
selbst  Bürgermeister  Behr  schlechterdings  nicht  die  Zulassung  zur  Kammer
erlangen,  obgleich  er  seinen  Rechts-Anspruch  in  einer  lebhaften  Streitschrift
  verfocht  und  bis  vor  Kurzem  noch  in  Würzburg  mit  dem  Kronprinzen
  Ludwig  freundschaftlich  verkehrt  hatte.  Manche  romantische  Entwürfe
  des  Königs  mußten  liegen  bleiben.  Wie  sein  Schwager  in  Berlin
beschäftigte  er  sich  lebhaft  mit  der  Zukunft  des  deutschen  Adels,  und  wie
jener  glaubte  er  von  außen  her  helfen  zu  können,  durch  Einführung  des
englischen  Erstgeburtsrechts.  Die  Unzufriedenheit  seiner  Reichsräthe  zeigte
ihm  indeß,  daß  uralte  Sitten  sich  nicht  durch  einen  Machtspruch  des  Gesetzgebers
  beseitigen  lassen;  das  geplante  Adelsgesetz  wurde  zurückgezogen,
und  selbst  der  neuerfundene  rheinbündische  Personal-Adel,  der  doch  offen- 



*)  Küster's  Bericht,  2.  Okt.  1830.
        <pb n="617" />
        Erster  Landtag.  Kirchenpolitik.  609

bar  bestimmt  war,  das  Ansehen  des  Geburtsadels  herabzubringen,  blieb
als  bairische  Eigenthümlichkeit  erhalten.

Deutlicher  als  in  den  Ständeverhandlungen  zeigten  sich  die  Folgen
des  Thronwechsels  in  dem  geistigen  Leben  des  Landes.  In  der  Welt  der
Ideen  und  der  Träume  war  dem  neuen  König  am  wohlsten,  der  von  sich
selber  sagte:

Sehnen  will  ich  und  schwärmen  und  träumen,
Phantasie  nur  befriedigt,  entzückt.

Er  hob  die  Preßverordnung  auf,  die  einst  nach  den  Karlsbader  Beschlüssen
erschienen  war,  und  obwohl  die  Censur  für  politische  Zeitschriften  fortbe—
stand,  so  wurde  sie  doch  in  diesen  ersten  vertrauensvollen  Jahren  mild
gehandhabt;  freimüthige  Urtheile  über  das  Verfahren  der  einheimischen
Behörden  sollten  Jedem  unverwehrt  sein.  Auch  die  Kirche  sollte  fortan
größerer  Freiheit  genießen  als  unter  der  aufgeklärt-bureaukratischen  Re—
gierung  des  Vaters.  Der  gläubige  Sohn  stellte  die  alten  Hausbräuche
der  Wittelsbacher  wieder  her,  wusch  am  Grünen  Donnerstag  den  Armen
die  Füße,  schritt  andächtig  mit  in  der  Frohnleichnams-Procession;  er  gab
der  Hauptstadt  das  alte  Wappen  wieder,  das  ihr  Montgelas  einst  ge—
nommen  hatte,  weil  das  Münchener  Männlein  leider  ein  unaufgeklärtes
Mönchlein  war;  er  erlaubte  den  Ober-Ammergauer  Bauern  die  bisher
ebenfalls  verbotene  Aufführung  ihres  schönen  alten  Passionsspieles,  und
beeilte  sich  die  noch  unausgeführten  Versprechungen  des  Concordats  ein—
zulösen.  Sofort  wurden  acht  Manns-  und  vier  Nonnenklöster  wiederher—
gestellt,  zuerst  Karl's  des  Großen  ehrwürdige  Stiftung,  die  Benediktinerabtei
Metten  an  der  Donau.  Nach  und  nach  mehrte  sich  die  Zahl.  Mit  Ver—
wunderung  sahen  die  Münchener  wieder  die  Benediktiner,  Kapuziner,  Franziskaner,
  die  lange  ganz  verschollen  gewesen,  durch  die  Straßen  ziehen.
Den  Bauern  aber  gereichte  es  zur  Beruhigung,  daß  sie  das  Ignazi-Wasser,
das  Quirinus-  und  Walpurgis-Oel,  die  Lukaszettel,  sowie  die  anderen
landesüblichen  Wundermittel  nunmehr  wieder  aus  der  Hand  geweihter
Gottesmänner  kaufen  konnten.  Bald  ging  der  König  sogar  über  die  Vor—
schriften  des  Concordats  hinaus,  indem  er  außer  dem  verheißenen  Priester—
seminar  auch  zwei  Knabenseminare  einrichten  ließ;  er  wollte  fromme  Priester,
die  den  letzten  Bodensatz  des  Illuminatenthums  aus  dem  gläubigen  Baier—
lande  hinausfegen  sollten,  und  bemerkte  nicht,  wie  fremd  der  Nachwuchs
des  Clerus  dem  Vaterlande  werden  mußte,  wenn  man  ihn  schon  in  zarter
Jugend  von  der  bürgerlichen  Gesellschaft  absperrte.

An  die  Spitze  des  protestantischen  Consistoriums  wurde  der  Schwabe
Roth  gestellt,  ein  strenger  Orthodoxer,  der  die  Ultramontanen  als  will—
kommene  Bundesgenossen  gegen  den  rationalistischen  Unglauben  ansah.
Seit  die  Königin  Wittwe  nach  Würzburg  ziehen  mußte,  verlor  ihr  Hof—
prediger,  der  versöhnliche  Schmitt,  seinen  Einfluß,  und  das  harte,  der
Union  feindliche  Lutherthum,  das  in  Erlangen  unter  den  jungen  Theologen

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  39
        <pb n="618" />
        610  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

vorherrschte,  wurde  überall  begünstigt.  Mit  Alledem  war  der  König  keines—
wegs  gemeint  die  Freiheit  der  Protestanten  zu  beeinträchtigen  oder  gar  den
Staat  der  römischen  Kirche  zu  unterwerfen.  Von  der  Zurückberufung  der
Jesuiten  wollte  er  nichts  hören,  „weil  sie  niemals  teutsch  gewesen“,  und
unter  den  anderen  Orden  gab  er  den  milden,  gelehrten  Benediktinern  den
Vorzug.  Sein  Liebling  unter  den  Priestern  war  der  ehrwürdige  Sailer,
der  jetzt,  vom  Papste  wieder  zu  Gnaden  angenommen,  als  Bischof  in
Regensburg  lebte.  Wie  that  es  dem  Könige  wohl,  seinem  greisen  Lehrer,
„dem  deutschen  Fenelon“  in  dem  nahen  Schlößchen  Barbing  eine  freundliche
  Sommerfrische  zu  bereiten;  zuweilen  erschien  er  selber  in  dem  geistlichen
  Kreise,  der  sich  dort  zusammenfand,  und  erbaute  sich  an  den  ernsten
Gesprächen  des  alten  Domherrn  Wittmann  und  des  jungen  Westphalen
Diepenbrock.  Doch  fast  ebenso  gern  wie  mit  diesen  milden  Regensburger
Priestern  verkehrte  er  mit  den  Speyer'schen  Domherren  Geissel  und  Weis,
den  streitbaren  Mitarbeitern  des  clericalen  „Katholiken“.  Zu  seinen  persönlichen
  Vertrauten  gehörte  auf  der  einen  Seite  der  gemäßigt  liberale
Freiherr  Heinrich  v.  d.  Tann,  ein  Franke  aus  altprotestantischem  Geschlecht
—  auf  der  anderen  sein  lieber  kleiner  „Muckel“,  der  geistvolle  Mediciner
Nepomuk  Ringseis,  ein  strengkatholischer  Altbaier,  Mystiker  im  Glauben
wie  in  der  Naturwissenschaft.

Seit  dem  Thronwechsel  erhoben  die  Clericalen  ihre  Stimme  immer
lauter;  sie  pflegten  in  der  Eos  und  anderen  Zeitschriften  mit  beflissenem
Eifer  das  katholische  Altbaiern  als  das  Land  wittelsbachischer  Treue  zu
verherrlichen,  was  wieder  gereizte  Entgegnungen  aus  Franken  hervorrief.
Bald  sprach  man  in  den  neuen  Provinzen  und  selbst  in  der  Diplomatie
allgemein  von  einer  ultramontanen  „Congregation",  die  in  München  nach
bourbonischem  Muster  ihr  geheimes  Wesen  treiben  sollte.)  Die  meisten
dieser  Gerüchte  waren  falsch  oder  übertrieben;  jedoch  bei  dem  unberechenbaren
  Charakter  des  Königs  schien  ein  Erfolg  der  Clericalen  über  lang
oder  kurz  nicht  unmöglich.  Der  neue  Minister  des  Innern,  Eduard
v.  Schenk,  ein  junger  Rheinländer,  der  sich  die  Gunst  des  Monarchen
durch  seine  romantischen  Dramen  errungen  hatte,  war  den  Protestanten
schon  als  Convertit  verdächtig  und  sicherlich  nicht  kräftig  genug  um  einem
plötzlichen  Angriff  zu  widerstehen.  Solche  Besorgnisse  trübten  den  Liberalen
  bereits  in  diesen  ersten  Jahren  die  Freude  an  dem  neuen  Regiment.

Dagegen  fand  die  Verlegung  der  altbairischen  Hochschule  nach  München
den  Beifall  aller  Einsichtigen.  Der  glückliche  Gedanke  wurde  zuerst  von
Ningseis  angeregt  und  dann  durch  den  König  mit  gewohnter  Raschheit
schon  1826  ausgeführt.  Die  Universität  hatte  sich  in  Landshut  etwas
freier  entwickelt  als  vormals  in  der  Jesuitenburg  Ingolstadt,  aber  nicht
sehr  kräftig;  die  Gefahr  der  Verbauerung  lag  in  dem  Paradiese  der  nieder- 



*)  Küster's  Bericht,  17.  Febr.  1830.
        <pb n="619" />
        Universität  München.  611

bairischen  Weizengrafen  den  Gelehrten  doch  gar  zu  nahe,  auch  hemmte  noch
überall  der  alte  halbgeistliche  Unterrichtszwang.  Der  König  gewährte  ihr
jetzt  die  unbeschränkte  norddeutsche  Lehr-  und  Lernfreiheit,  die  er  einst  als
Student  in  Göttingen  schätzen  gelernt  hatte.  Er  hoffte,  indem  er  sie  mit
der  Münchener  Akademie  verband,  die  Bildung  der  Jugend  durch  eine  an—
regende  Umgebung  zu  fördern  und  zugleich  die  Hauptstadt  mit  einer  Fülle
geistiger  Kräfte  zu  bereichern;  sein  München  sollte  für  das  wissenschaft—
liche  Leben  des  katholischen  Deutschlands  ein  Brennpunkt  werden  wie
Berlin  für  den  protestantischen  Norden.

Von  den  zahlreichen  Neuberufungen  lehnten  Tieck,  Thibaut,  Raumer
und  mehrere  Andere  ab,  die  Meisten  weil  sie  die  berüchtigte  bajuvarische
Ungastlichkeit  fürchteten.  Aber  Schelling  kam,  und  seine  reiche  Lehrthätig—
keit  gab  der  umgestalteten  Hochschule  auf  lange  hinaus  das  Gepräge.  Er
lebte  jetzt  in  dem  geheimnißvollen  Ideenkreise  seiner  längst  angekündigten
Theosophie  und  gab  die  Losung  zum  Kampfe  gegen  Hegel.  Dieser  Gegen—
satz  zu  der  Berliner  Philosophenschule  trat  auch  in  den  Vorlesungen  des
Mystikers  Baader,  des  frommen  Naturphilosophen  Schubert,  der  jungen
Docenten  Stahl,  Puchta,  Döllinger  überall  hervor;  am  schärfsten  aber
in  den  phantasiereichen  Vorträgen  von  Görres,  dessen  Berufung  auf  die
seltsame  katholisch-liberale  Gesinnung  König  Ludwig's  ein  grelles  Schlag—
licht  warf.  Jene  salbungsvolle  Ansprache  des  Kurfürsten  Maximilian
empfing  also  ihren  Lohn,  und  der  dankbare  Wittelsbacher  ließ  sich  auch
nicht  beirren,  als  die  preußische  Regierung,  auf  ausdrücklichen  Befehl
König  Friedrich  Wilhelm's,  die  ängstliche  Anfrage  stellte,  ob  diese  Be—
rufung,  ohne  Rücksprache  mit  den  preußischen  Behörden,  nach  Bundes—
recht  statthaft  sei.)  Zum  Lehrer  war  Görres  verdorben.  Die  mystische
Bilderpracht  seiner  Rhetorik  zog  Schaaren  von  Zuhörern  an,  aber  sie
trugen  nur  den  Rausch  einer  unbestimmten  Begeisterung  davon;  was
sollten  sie  auch  lernen,  wenn  er  ein  ganzes  Semester  brauchte  um  den
Gang  der  Weltgeschichte  bis  zur  Sintfluth  darzustellen?  Um  so  mächtiger
wirkte  er  als  Parteihaupt,  als  Vorkämpfer  der  streitbaren  Kirche;  sein
Haß  gegen  Preußen  wurde  allmählig  durch  die  confessionelle  und  die  per—
sönliche  Erbitterung  bis  zum  Fanatismus  gesteigert.  Der  Heiligenschein
des  politschen  Martyriums  kam  ihm  zu  statten;  die  Clericalen  sprachen
von  dem  alten  Görres  mit  derselben  Ehrfurcht  wie  die  Liberalen  von  dem
altem  Arndt  und  dem  alten  Jahn.  Auch  Oken  erhielt  einen  Lehrstuhl,
gerieth  aber  nach  seiner  Gewohnheit  bald  wieder  in  Händel;  auch  der
biderbe  Maßmann,  der  Bücherverbrenner  von  der  Wartburg,  durfte  zu—
gleich  germanistische  Vorlesungen  halten  und  auf  dem  Turnplatze  seine
Teutonen  schulen.

Die  Münchener  Hochschule  besaß  an  Thiersch  einen  trefflichen  Er—

 

*)  Cabinetsordre  an  Altenstein,  25.  Dec.  1827.
39  *
        <pb n="620" />
        612  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

zieher  für  den  Lehrerstand,  an  Schmeller  einen  hochbegabten  Germanisten,
der,  allzubescheiden  und  allzuwenig  anerkannt,  durch  sein  Bairisches  Wörter—
buch  der  deutschen  Dialektforschung  die  Bahn  brach.  Sie  wurde  bald
nächst  Berlin  die  besuchteste  der  deutschen  Universitäten  außerhalb  Oester—
reichs  und  trug  viel  dazu  bei,  daß  der  Ton  in  der  Hauptstadt  sich  hob,
das  altbairische  Leben  sich  der  nationalen  Gesittung  annäherte;  denn
obwohl  die  neuen  Straßen,  wo  die  norddeutschen  Gelehrten  wohnten,
bei  den  Bürgern  noch  lange  das  Protestantenviertel  hießen,  so  begann  man
doch  allmählich  einander  zu  ertragen  und  zu  verstehen.  Auch  das  Stu—
dentenleben  war  in  diesen  ersten  Semestern,  da  die  Jugend  sich  der  neugewonnenen
  Lernfreiheit  noch  dankbar  erfreute,  gesund  und  frisch;  in  der
Gesellschafts-Aula,  wo  der  junge  Philosoph  Beckers  und  seine  Freunde
den  Ton  angaben,  herrschte  ein  fröhlicher  wissenschaftlicher  Idealismus.
Gleichwohl  entsprach  der  Erfolg  den  hochgespannten  Erwartungen  des
Königs  keineswegs.  Mit  der  ersten  Hochschule  Preußens  konnte  die  Universität
  der  bairischen  Hauptstadt  sich  nicht  von  fern  vergleichen;  dazu  war
der  kaum  erst  urbar  gemachte  Boden  hier  noch  bei  Weitem  nicht  ergiebig
genug.  In  Berlin  war  Hegel  nur  Einer  unter  Vielen;  neben  der  reichen
Mannigfaltigkeit  des  wissenschaftlichen  Lebens  dort  erschien  die  Münchener
Gelehrsamkeit  mit  ihrem  vorherrschenden  katholisch=  naturphilosophischen
Zuge  dürftig,  einseitig,  parteiisch,  und  zuweilen  mochte  dem  königlichen
Enthusiasten  wohl  das  Epigramm  einfallen,  das  er  einst  in  mißmuthiger
Stunde  gedichtet  hatte:
Einem  ungeschickt  Schwimmenden  glichst  Du  und  gleichest  Du,  Baiern,
Schwingend  Dich  zwar  in  die  Höh',  schnelle  doch  sinkend  hinab!

Unter  den  nicht-akademischen  Gelehrten,  welche  der  König  nach  München
berief,  erwies  sich  der  Tyroler  Historiker  Hormayr  besonders  brauchbar.
Der  hatte  einst  den  Oesterreichischen  Plutarch  geschrieben,  bei  dem  Aufstande
  Andreas  Hofer's  mitgeholfen  und  die  bairischen  „Rheinbundssklaven“
gröblich  beschimpft.  Von  Metternich  übel  behandelt  stellte  er  jetzt  dem
liberalen  Baiernkönige  seine  stachlige  Feder  bereitwillig  zur  Verfügung  und
schrieb  sogleich  über  die  historischen  Fresken  der  Münchener  Arkaden  ein
Büchlein,  das  in  bajuvarischer  Selbstberäucherung  und  höfischer  Liebedienerei
  Unmögliches  leistete:  immer  wieder  hielt  er  den  Baiern  vor,  wie
oft  sie  schon  einst,  da  ihr  Staat  noch  um  das  Dreifache  kleiner  war,  in
der  europäischen  Politik  den  Ausschlag  gegeben  hätten.  Der  plötzliche  Gesinnungswechsel
  des  beweglichen  Mannes  erweckte  wenig  Vertrauen;  da  er
jedoch  die  Blößen  Metternich's  genau  kannte,  so  war  er  als  Wittelsbachischer
  Hofpublicist  nicht  zu  verachten.  Auch  Cotta,  der  Unermüdliche,
der  soeben  die  Dampfschifffahrt  auf  dem  Bodensee  eingerichtet  hatte,  wurde
durch  König  Ludwig  bewogen,  in  München  eine  Filiale  seiner  Buchhandlung
  zu  gründen.  Dort  sollte  eine  große  liberale  Zeitschrift  erscheinen,
die  Neuen  Politischen  Annalen,  als  Fortsetzung  des  Murhard'schen  Unter-
        <pb n="621" />
        Thiersch  und  die  Gymnasien.  613

nehmens;  Lindner,  der  Vertraute  des  Stuttgarter  Hofes,  und  der  junge
Heinrich  Heine  wurden  mit  der  Leitung  betraut.  Aber  die  Zeitschrift
ging  schon  nach  wenigen  Monaten  ein,  und  Lindner  fand  nachher  ein
stilles  Unterkommen  bei  der  Bairischen  Staatszeitung,  wo  er  dann  sein
altes  Lied  vom  „reinen  Deutschland“  noch  jahrelang,  wenig  beachtet  und
mit  gedämpfter  Stimme  sang.

Mit  lebhaftem  Eifer  betrieb  der  König  die  Reform  seiner  Gymnasien.
Er  wollte  sie  nach  dem  Muster  der  sächsischen  und  württembergischen  Gelehrtenschulen
  umgestalten  und  die  Lyceen,  die  noch  in  unhaltbarer  Mittelstellung
  zwischen  der  Universität  und  dem  Gymnasium  standen,  ganz  beseitigen.
  Von  Schelling  unterstützt  entwarf  Thiersch  einen  tief  durchdachten
Lehrplan,  der  die  Absicht  verfolgte,  durch  die  Einfachheit  einer  gründlichen
humanistischen  Bildung  die  Jugend  zum  Können  und  dann  erst  zum
Wissen  zu  erziehen:  die  Ueberbürdung  der  Schüler  mit  verschiedenartigem
Unterrichtsstoffe,  die  auf  den  preußischen  Gymnasien  unter  Joh.  Schulze's
Leitung  schon  bedenklich  zunahm,  sollte  vermieden,  die  geisttödende  Plage
der  Examina  eingeschränkt,  die  Zahl  der  Lehrstunden  so  weit  herabgesetzt
werden,  daß  der  Klassenlehrer  den  Unterricht  in  allen  Hauptfächern  zugleich
  ertheilen,  durch  die  Kraft  seiner  Persönlichkeit  die  Schüler  geistig
beherrschen  könnte.

Als  aber  diese  treffliche  Schulordnung  erschien  (1829),  da  regte  sich
von  allen  Seiten  her  ein  Widerstand,  der  nur  zu  deutlich  zeigte,  wie
schwer  dies  neue,  von  so  mannigfachen  Interessen  bewegte  Jahrhundert
sich  über  die  Lebensbedingungen  aller  Bildung  zu  verständigen  vermochte.
Der  Geistliche  Rath  Schrank  und  seine  Parteigenossen  wünschten  Rückkehr
  zu  der  Unterrichtsmethode  der  Jesuiten,  während  Paulus'  Sophronizon
  umgekehrt  in  der  neuen  Schulordnung  hierarchische  Hintergedanken
witterte.  Das  gewerbreiche  Frankenland  forderte  Begünstigung  des  naturwissenschaftlichen
  Unterrichts,  der  allerdings  in  Thiersch's  Lehrplane  über
Gebühr  vernachlässigt  war,  und  als  Wortführer  dieser  Realisten  verlangte
Oken  kurzweg,  der  Schüler  müsse  in  „die  gesammte  Cultur  der  Welt"“
eingeführt,  über  Alles  was  er  vielleicht  einmal  im  Leben  brauchen  könne
zum  Voraus  unterrichtet  werden.  Die  alten  Beamten  dagegen  fanden
die  Anforderungen  des  Schulplans  überspannt.  Zentner  namentlich,  der
alte  Professor,  sprach  —  wie  so  viele  Gelehrte,  wenn  sie  ins  Geschäftsleben
  übergetreten  sind  —  mit  der  äußersten  Geringschätzung  von  der  Wissenschaft;
  er  meinte,  der  Staat  dürfe  von  der  Schule  nur  verlangen,  daß
sie  seine  künftigen  Beamten  für  die  praktischen  Bedürfnisse  des  Staatsdienstes
  abrichte.  Auch  der  einflußreiche  Cabinetssekretär  Grandauer  schloß
sich  diesen  Gegnern  an,  ein  beschränkter  Kopf,  der  gleichwohl  verstand  sich
dem  geistreichen  Monarchen  unentbehrlich  zu  machen.  Also  von  allen
Seiten  her  bestürmt  entschloß  sich  der  König  schon  nach  Jahresfrist,  durch
eine  neue  Schulordnung  den  classischen  Unterricht  wieder  etwas  zu
        <pb n="622" />
        614  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

beschneiden.  Die  unglücklichen  Zwittergebilde  der  Lyceen  blieben  bestehen
und  was  das  Schlimmste  war,  die  von  Thiersch  beantragte  Erhöhung
der  armseligen  Lehrergehalte  unterblieb,  so  daß  Theologen  und  bald  auch
Mönche  einen  großen  Theil  der  Lehrerstellen  einnahmen.  Dergestalt  brachte
die  wohlgemeinte  Reform  dem  bairischen  Gymnasialwesen  allerdings  einige
Verbesserungen,  doch  an  das  Vorbild  der  sächsischen  Gelehrtenschulen  kam
man  nicht  heran.  —

Unvergleichlich  glücklicher  zeigte  sich  des  Königs  Hand  in  seinen  Kunst—
schöpfungen.  Die  Kunst  wird  von  den  Schwankungen  des  öffentlichen
Lebens  nicht  so  unmittelbar  berührt  wie  die  Wissenschaft,  und  sie  fand
auch  in  München  einen  keineswegs  undankbaren  Boden.  Diese  warm—
herzigen,  von  aller  kritischen  Ueberklugheit  unberührten  Altbaiern  mit  ihrer
frischen  Sinnlichkeit  und  ihren  farbenfrohen  Augen  bedurften  nur  eines
Erweckers  um  wieder  ebenso  tüchtig  bauen  und  bilden  zu  lernen,  wie  vor
Zeiten  als  der  ragende  Thurm  von  St.  Martin  in  Landshut  und  die
schweren  Massen  der  Münchener  Frauenkirche  durch  bairische  Meister  ge—
schaffen  wurden.  Die  Künstler  wurden  hier  auch  meist  schneller  heimisch
als  die  Gelehrten;  seit  das  Mißtrauen  der  eingeborenen  Bevölkerung  sich
allmählich  milderte,  fühlten  sie  sich  behaglich  in  den  zwanglosen  Sitten
der  lebenslustigen  Stadt.  Die  Maler  durchwanderten  das  nahe  Hochgebirge
  oder  hielten  fröhliche  Sommerrast  auf  dem  Frauenwörth  im  Chiemsee;
  auf  ihren  farbenprächtigen  Künstlerfesten  herrschte  ein  derber  Humor,
der  den  Deutschen  seit  den  Fastnachtsspielen  des  Hans  Sachs  fast  abhanden
gekommen  war.

König  Ludwig  hat  bis  zu  seinem  Tode  allein  aus  seiner  Cabinetskasse
  an  18  Mill.  Gulden  für  Bauten  und  Kunstwerke  ausgegeben  —
ungerechnet  die  Ausgaben  des  Staates,  der  Corporationen,  der  Gemeinden
—  und  selbst  diese  Summen  hätten  nicht  genügt,  wenn  er  sie  nicht  im
Einzelnen  mit  peinlicher  Genauigkeit  verwendet  hätte.  Er  scheute  den
ungerechten  Vorwurf  des  Geizes  nicht  und  sprach  offen  aus,  die  Künstler
sollten  sich  nicht  schämen  nach  Brot  zu  gehen;  doch  er  verstand  sie  zu
ehren,  gab  ihnen  in  Staat  und  Gesellschaft  eine  würdige  Stellung.  Schon
als  Prinz  hatte  er  sich  mit  dem  Plane  getragen,  in  einer  Villa  auf  dem
Palatin  für  Schiller  ein  trauliches  Heim  einzurichten;  als  König  reiste  er
zu  Goethe's  Geburtstag  selber  nach  Weimar  um  dem  Dichter  zu  huldigen,
und  mit  seiner  Unterstützung  entstand  das  erste  Denkmal,  das  in  Deutschland
  künstlerischem  Verdienste  geweiht  wurde,  das  Dürer-Standbild  in
Nürnberg.  Weil  er  groß  dachte  von  der  sittigenden  Macht  der  Kunst,
bestimmte  er  ihre  Werke  nicht  für  Kritiker  und  Kenner,  sondern  für  das
ganze  Volk.  Niemals  erlaubte  er,  daß  in  den  Sammlungen  Eintrittsgelder
  erhoben  oder  zum  Schutze  der  kostbaren  Denkmäler  Wachen  aufgestellt
  wurden;  seine  Baiern  sollten  sich  gewöhnen  das  Schöne  zu  ertragen
und  endlich  zu  lieben.
        <pb n="623" />
        Die  Münchener  Kunst.  615

Was  die  Kunst  nur  aus  sich  selbst  heraus  zu  finden  vermag,  konnte
ihr  der  königliche  Beschützer  freilich  nicht  schenken.  Einheit  des  Stiles  war
unmöglich  in  einer  unruhigen  Zeit,  die  das  literarische  Schaffen  der  ge—
sammten  Vorwelt  übersah,  die  unter  der  Last  neuer  und  widerspruchsvoller
Gedanken  fast  erlag  und  doch  erst  wieder  lernen  mußte  aus  prosaischem  Un—
geschmack  sich  zum  ABC  des  Formensinnes  zu  erheben.  Der  Münchener
Malerei  gab  ihr  „Peter  der  Große“,  Cornelius,  von  Haus  aus  die  Richtung
auf  das  Erhabene  und  Monumentale.  Unter  seinen  Architekten  dagegen
fand  der  König  keinen,  der  durch  die  Uebermacht  einer  großen  Persönlich—
keit  die  Münchener  Baukunst  so  vollständig  hätte  beherrschen  können,  wie
Schinkel  die  Berliner;  und  obwohl  er  selber  der  Antike  den  Vorzug  gab,  so
sah  er  sich  doch  fast  gezwungen,  seine  Baumeister  auf  die  freie  Nachbildung
verschiedener  Stile  hinzuweisen.  Er  verfuhr  dabei  mit  feinem  Geschmack;
fast  immer  entsprach  der  gewählte  Stil  dem  Zwecke  des  Bauwerks.  Aber
neben  den  malerischen  engen  Gassen  der  Altstadt,  in  denen  sich  das  katho—
lische  Stillleben  der  beiden  letzten  Jahrhunderte  noch  so  getreu  wider—
spiegelte,  erschienen  die  weiten  Straßen  und  Plätze  des  neuen  Münchens
wunderlich,  buntscheckig,  charakterlos,  zumal  in  diesen  ersten  Jahren,  so
lange  der  bürgerliche  Verkehr  den  verwegenen  Plänen  des  Königs  noch  nicht
zu  folgen  vermochte.  Griechische  Tempel,  römische  Triumphbogen,  florenti—
nische  Paläste  ragten  fremdartig  aus  dürftigen  Häuserzeilen  empor  oder  sie
standen  ganz  einsam  auf  der  öden  Geröll-Ebene,  und  wer  nur  die  Mängel
sehen  wollte,  wie  H.  Heine,  fand  reichen  Anlaß  über  die  gekünstelte  Herr—
lichkeit  des  deutschen  „Bier-Athens“  zu  spotten.  Auch  die  brennende  Un—
geduld  des  Bauherrn  that  seinen  Werken  Abbruch.  Immer  mit  neuen  Plänen
beschäftigt,  gönnte  er  den  halbvollendeten  selten  die  rechte  Liebe  und  drängte
hastig  zum  Abschluß,  obwohl  die  ungeschulten  Hände  der  deutschen  Kunst—
handwerker  noch  nachsichtiger  Geduld  bedurften.  Er  übernahm  sich  in  Ent—
würfen,  so  daß  man  schließlich  kaum  mehr  wußte,  welchem  großen  Baiern
noch  ein  Denkmal  gesetzt  werden  sollte,  und  störte  die  Arbeit  der  Meister
zuweilen  durch  ein  willkürliches  Machtwort,  da  er  sich  selber  als  den  eigent—
lichen  Schöpfer  ansah.  Unter  der  Masse  von  Künstlern,  die  an  der  Isar
zusammenströmten,  wurde  manche  edle  Kraft  ungerecht  mißhandelt,  selbst
das  grandiose  Zeichner-Talent  Bonaventura  Genelli's.  Die  Eifersucht,
die  in  diesem  Gewühle  nicht  fehlen  konnte,  führte  bald  zu  widerwärtigen
Händeln,  da  der  König  von  der  sorglosen  Selbstgewißheit  Karl  August's
gar  nichts  besaß,  sondern  eifersüchtig  auf  sein  Ansehen  bedacht,  Jedem,
der  etwa  den  „Großvezier“  spielen  wollte,  sogleich  einen  Nebenbuhler  ent—
gegenstellte.  Aber  mit  allen  ihren  menschlichen  Schwächen  war  es  doch
eine  reiche  Zeit  voll  kühnen  Schaffens  und  fröhlichen  Hoffens,  die  der
deutschen  Kunst  jetzt  tagte,  als  Cornelius,  von  ehrfürchtigen  Schülern  um—
geben  in  der  Glyptothek  seine  Malergerüste  aufschlug;  und  mit  Sehnsucht
dachte  der  Meister  noch  im  hohen  Alter  an  diesen  wonnevollen  Lenz  zurück.
        <pb n="624" />
        616  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

Kaum  auf  dem  Throne  nahm  der  König  den  Walhalla-Plan  wieder
auf,  den  er  einst  in  den  Tagen  der  Fremdherrschaft  ersonnen  hatte:  hoch
über  der  Donau  bei  Regensburg  sollte  der  Tempel  deutscher  Ehren  sich
erheben,  ein  ernster  dorischer  Bau  auf  mächtiger  Terrasse.  Während  dieser
Entwurf  noch  in  Berathung  war,  wurden  fast  gleichzeitig  die  Grundsteine
gelegt  für  den  Königsbau,  die  Allerheiligenkirche,  die  Pinakothek.  Das
Alles  leitete  Leo  Klenze,  ein  Niedersachse  vom  Harz,  ein  Bewunderer  der
hellenischen  Ideale,  nicht  so  reich  an  eigenen  Gedanken  wie  Schinkel,  aber
überaus  fruchtbar  und  geschmeidig  genug  um  den  Launen  des  Bauherrn
sich  zu  fügen;  die  Augenweide  des  Baumeisters,  den  echten  Haustein  boten
ihm  in  Fülle  die  Marmorbrüche,  welche  der  König  am  Untersberge  an—
gekauft  hatte.  Der  dem  Palaste  Pitti  nachgebildete  Königsbau  trug  allzu
deutlich  das  Gepräge  bewußter  Nachahmung  und  reichte  an  die  über—
wältigende  Erhabenheit  der  wie  von  Cyclopenhänden  geschichteten  Stein—
massen  Brunellesco's  nicht  heran.  Um  so  glücklicher  gelang  das  Innere
der  byzantinischen  Hofkapelle,  ein  phantastischer  und  doch  harmonischer  Bau,
in  den  der  König  seine  liebsten  Träume  eingesponnen  hatte,  strahlend  von
Gold  und  Marmor,  fast  ebenso  schön  wie  sein  herrliches  Vorbild,  die
Cappella  Palatina  der  Normannenkönige  im  Schlosse  von  Palermo;  in  dem
Dämmerscheine,  der  droben  an  den  Wölbungen  um  Heinrich  Heß's  ernste
Bilder  spielte,  überkam  die  Besucher  ein  Gefühl  weihevoller  Andacht,  wie
xcs  die  frostigen  Kirchenbauten  unseres  weltlichen  Jahrhunderts  nur  selten
zu  wecken  verstehen.  In  dem  florentinischen  Palast  der  Pinakothek  wurde
durch  den  umsichtigen  Gallerie-Direktor  Dillis  außer  der  Sammlung  der
Brüder  Boisseree  auch  die  neuerworbene  Wallerstein'dsche  Gallerie  aufgestellt,
  so  daß  neben  der  rheinischen  auch  die  oberdeutsche  Kunst  der  alten
Zeit  glänzend  vertreten  war;  dazu  die  großen  Rubens'schen  Bilder  aus
Düsseldorf,  treffliche  Murillos  und  Italiener  —  das  Ganze  eine  Sammlung,
  die  in  Deutschland  nur  von  der  Dresdener  übertroffen  wurde.  Um
sie  zu  schmücken,  hatte  Nürnberg  manches  seiner  Kleinodien  hergeben
müssen.  Indeß  war  Ludwig  nicht  gemeint,  seine  Provinzialstädte  zu  berauben;
  vielmehr  erließ  er  eine  verständige  Verordnung  zum  Schutze  der
alten  Denkmäler  und  wachte  streng  darüber.  Der  Vandalismus  der
rheinbündischen  Tage  nahm  ein  Ende.  Die  Baiern  wurden  ihrer  schönen
Städte  wieder  froh,  seit  der  Schwabe  Heideloff  und  eine  ganze  Schule
altdeutsch  gesinnter  Baumeister  in  Nürnberg,  Bamberg,  Regensburg  die
verfallenden  Kirchen  und  Prachtbauten,  meist  auf  Geheiß  des  Königs,  stilgetreu
  wiederherstellten.

Die  Skulptur  wollte  anfangs  in  München  nicht  recht  gedeihen,  und
oft  genug  erinnerte  sich  der  König  an  den  Ausspruch  Thorwaldsen's,  daß
der  Protestantismus  der  Bildhauerkunst,  die  katholische  Bildung  der
Malerei  günstig  sei.  Darum  rief  er  Auswärtige  zu  Hilfe,  ließ  das  Denkmal
seines  Vaters  durch  Rauch,  das  Reiterstandbild  des  katholischen  Maximilian
        <pb n="625" />
        Klenze.  Schwanthaler.  Cornelius.  617

durch  Thorwaldsen  entwerfen.  Doch  fand  sich  endlich  in  Ludwig  Schwan—
thaler  ein  einheimischer  Künstler,  wie  ihn  der  ungeduldige  Mäcenas  eben
brauchte,  ein  Talent  von  wunderbarer  Leichtigkeit  der  Erfindung,  immer
anmuthig,  immer  der  plastischen  Wirkung  sicher,  wenig  geneigt  das  rasch
Entworfene  im  Einzelnen  liebevoll  auszugestalten.  Bildwerke,  die  durch
sich  selber  wirken  sollten,  gelangen  ihm  selten  ganz,  aber  Niemand  ver—
stand  wie  er,  die  Giebelfelder  der  Kunsttempel,  die  Prunksäle  der  Schlösser
durch  Reliefs  und  Statuen  glänzend  und  sinnig  zu  zieren.  Nun  hob  sich
auch  die  Kunst  der  Erzgießerei.  Mochte  der  erste  Guß  des  Max-Joseph—
Denkmals  mißlingen,  der  König  ruhte  nicht,  bis  sein  neues,  von  Stiglmayr
geleitetes  Gießhaus  den  besten  in  Europa  gleichkam.

Die  Krone  der  Münchener  Kunst  blieb  doch  die  Malerei.  Kaum
waren  die  Fresken  in  der  Glyptothek  vollendet,  so  begann  Cornelius  sofort
einen  neuen  großen  Gemälde-Cyclus,  die  Geschichte  der  Malerei  in  den
Loggien  der  Pinakothek.  Dem  heroischen  Schwunge  dieses  epischen  Genius
konnten  sich  auch  solche  Künstler  nicht  entziehen,  die  wie  Schnorr,  der
Maler  der  gewaltigen  Nibelungen-Bilder,  ihres  eigenen  Weges  gingen.
Selbst  die  Landschaftsmalerei  erhob  sich  zum  Gedankenreichthum  des
historischen  Stiles.  Die  italienischen  Landschaften,  mit  denen  der  Pfälzer
Rottmann  die  Arkaden  neben  dem  Schlosse  schmückte,  erregten  nicht  eine
unbestimmte  lyrische  Stimmung,  sie  erzählten  von  der  Menschengröße,  die
über  diese  Fluren  hingeschritten  war  —  und  mit  solcher  Beredsamkeit,  daß
der  Beschauer  sogar  die  entsetzlichen  königlichen  Distichen  darunter  ver—
schmerzte.  Die  Münchener  brauchten  eine  gute  Weile,  bis  sie  sich  an  die
emsige  Künstlergemeinde  gewöhnten.  Sie  schalten  über  die  tolle  Ver—
schwendung;  sie  spotteten  über  des  Königs  philhellenischen  Rathgeber,
Thiersch,  der  ihnen  zur  Bibliothek  nun  auch  noch  die  Glyptothek  und  die
Pinakothek  geschenkt  hatte,  und  freuten  sich  von  Herzen,  als  eines  Tages
an  Thiersch's  Thür  die  Inschrift:  Nepiotheke,  Thorenbehältniß  zu  lesen
stand.  Nach  und  nach  begannen  sie  doch  zu  bemerken,  daß  ihre  Residenz
erst  durch  dies  wunderliche  Künstlertreiben  zur  Großstadt  heranwuchs,  und
schließlich  —  sehr  spät  freilich,  da  das  Umhertasten  zwischen  verschiedenen
Baustilen  der  Ausbildung  eines  sicheren  Geschmackes  nicht  günstig  war  —
kam  auch  die  Zeit,  da  die  Kunst  auf  das  Handwerk  zurückwirkte  und  die
Münchener  Kunstgewerbe  kräftig  aufblühten.

In  diesem  künstlerischen  Wirken  bethätigte  sich  die  eigenste  Kraft
König  Ludwig's.  „Jetzt  kann  ich  meine  Ketten  ablegen  und  leben“  —  so
sagte  er  selber,  wenn  er  fast  alljährlich  einmal  die  Sorgen  der  Regierung
über  Bord  warf  und  sich  nach  Rom  flüchtete.  Dort  war  ihm  wohl,  in
seiner  Villa  di  Malta  auf  dem  Monte  Pincio,  der  Kuppel  von  St.  Peter
grade  gegenüber.  Dort  konnte  er  andächtig  den  Spuren  Goelhe's  nach—
gehen,  dessen  Lieblingsstätte,  den  stillen  Brunnen  der  Acqua  acetosa,
er  schon  vor  Jahren  mit  Bäumen  und  Bänken  geschmückt  hatte;  dort
        <pb n="626" />
        618  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

besuchte  er  Thorwaldsen  in  der  Werkstatt  und  schmiedete  neue  Pläne  für
die  baierische  Kunst,  die  ihn  zuweilen  so  hoch  begeisterten,  daß  er  auf  der
Straße  Luftsprünge  machte.  Wer  ihn  so  in  seiner  poetischen  Glückseligkeit
  sah,  mußte  den  Eindruck  gewinnen,  daß  dieser  Fürst  ein  ganz  unpolitischer
  Kopf  war.  Er  selber  hätte  das  freilich  nie  zugegeben.  Er  meinte
auch  zu  großer  That  berufen  zu  sein,  und  ganz  wie  einst  die  Medicäer
verfolgte  er  bei  seinen  Kunstschöpfungen  zugleich  dynastische  Zwecke:  durch
den  ästhetischen  Ruhm  dachte  er  dem  Hause  Wittelsbach  eine  glänzende
Stellung  in  Europa  zu  erringen.  Wohl  liebte  er  sein  Deutschland  mit
Jnbrunst,  er  hegte  und  pflegte  die  Erinnerungen  an  den  Befreiungskrieg
und  taufte  seine  neuen  Straßen  nach  den  Schlachten  bei  Arcis,  Bar,
Brienne,  zum  Befremden  des  französischen  Gesandten,  der  noch  immer
nicht  begreifen  wollte,  daß  die  bairischen  Rheinbundszeiten  zu  Ende  waren.
Aber  das  deutsche  Vaterland  mußte  auch  der  europäischen  Politik  der
Krone  Baiern  freien  Spielraum  lassen.  Darum  war  dem  Könige  die
lockere  Bundesverfassung  willkommen;  ich  will  keinen  Bundesstaat,  sagte
er  nachdrücklich,  sondern  einen  einträchtigen  Staatenbund.  Ganz  gegen
seine  sparsamen  Gewohnheiten  berief  er  sofort  mehrere  Diplomaten  ab;
er  sendete  Lerchenfeld  nach  Frankfurt,  Cetto  nach  London,  arbeitete  viel
mit  dem  ehrgeizigen  Grafen  Bray  zusammen,  und  die  fremden  Gesandten
erzählten  Wunderdinge  von  den  großen  europäischen  Plänen  des  Münchener
Hofes.

Außerhalb  Deutschlands  bot  sich  dem  bairischen  Thatendrange  zunächst
nur  ein  Ziel:  das  wiedererstehende  heißgeliebte  Griechenland.  Bald  nach
der  Thronbesteigung  brachten  die  bairischen  Zeitungen  einen  philhellenischen
Aufruf:  „Wie  auch  verschiedene  Gesinnung  im  Uebrigen  obwalten  möge,
in  werkthätiger  Theilnahme  werde  übereingestimmt!“  Diesen  Satz  konnte
nur  Einer  geschrieben  haben.  In  Wien  wurde  der  erlauchte  Verfasser
denn  auch  alsbald  errathen,  und  mit  wachsendem  Unwillen  erfuhr
Metternich,  daß  Oberst  Heideck  mit  mehreren  anderen  bairischen  Offizieren
den  Aufständischen  zu  Hilfe  zog  und  große  Summen  vom  Münchener  Hofe
nach  Griechenland  abgingen.)  Dann  kam  Thiersch  im  Rausche  seiner
philhellenischen  Begeisterung  auf  den  Einfall,  die  Griechen  durch  Baiern
für  die  Gesittung  zu  erziehen,  des  Königs  Sohn,  den  jungen  Prinzen  Otto,
an  die  Spitze  des  werdenden  hellenischen  Staates  zu  stellen.  Wohl  niemals
war  eine  seltsamere  Schrulle  im  Haupte  eines  braven  Gelehrten  aufgestiegen;
  denn  in  ganz  Europa  gab  es  kaum  zwei  Stämme,  die  einander
so  fremd  waren,  wie  die  schlauen,  genügsamen  Hellenen  und  die  ehrlichen
sinnlich  kräftigen  Bavaresi.  König  Ludwig  aber  ergriff  den  Gedanken  mit
Leidenschaft;  er  eröffnete  in  München  ein  Panhellenion,  wo  die  Söhne
der  griechischen  Helden,  die  Botzaris,  Miaulis,  Kanaris  erzogen  wurden,

 

*7)  Bericht  von  Blittersdorff,  4.  Sept.;  von  Küster,  19.  Mai  1826  ff.
        <pb n="627" />
        Philhellenismus.  Triasträume.  619

und  bestürmte  die  großen  Mächte  mit  Vorschlägen,  welche  dem  Hause
Wittelsbach  den  unsterblichen  Ruhm  des  Wiederherstellers  hellenischer
Freiheit  sichern  sollten.

In  der  deutschen  Politik  dachte  er  sein  Baiern  stolz  neben  die  beiden
Großmächte  zu  stellen,  als  den  größten  der  „rein  deutschen  Staaten“,
als  den  geborenen  Führer  der  kleinen  Höfe.  Er  haßte  Oesterreich  nach
der  alten  Ueberlieferung  seines  Geschlechts  und  mehr  noch  um  neuen
Unrechts  willen;  niemals  konnte  er  der  Wiener  Politik  verzeihen,  daß  sie
sein  Haus  um  Salzburg  und  die  Pfalz  zugleich  betrogen  hatte.  Zu
Preußens  kriegerischer  Größe  blickte  er  mit  warmer  Bewunderung  empor.
Dankbar  gedachte  er  des  Schutzes,  den  seine  Vorfahren  einst  in  Berlin
gefunden  hatten,  und  sagte  oft:  „Ohne  Friedrich  den  Großen  stände  ich
vielleicht  nicht  hier.“  Dabei  kam  er  gleichwohl  nicht  los  von  jenem  alten
Familienaberglauben,  der  so  viele  Wandlungen  der  neu-bairischen  Politik
erklärt:  „die  historischen  Parvenus“  im  Norden  waren  ja  doch  nur  durch
die  blinde  Laune  des  Zufalls  hinaufgehoben  zu  einer  Höhe,  die  von  Rechts
wegen  dem  vornehmeren  Hause  Wittelsbach  gebührte!  Er  dachte  mit  Preußen
im  treuen  Einvernehmen  zu  leben,  nur  in  rein-deutsche  Fragen  durfte
der  „halb-slawische  Staat“  sich  nicht  mischen.  Für  seine  deutschen  Pläne
rechnete  er  zunächst  auf  den  König  von  Württemberg,  der  in  der  That
seine  persönliche  Abneigung  überwand  und  mit  dem  neuen  Nachbarn  in
vertraulichen  Verkehr  trat.

Bernstorff  betrachtete  diese  plötzliche  Freundschaft  mit  Gelassenheit,  da
er  sich  über  Ludwig's  Charakter  nicht  täuschte,  und  wies  den  Gesandten  an,
den  Münchener  Hof  der  freundlichen  Gesinnungen  Preußens  zu  versichern,
aber  ohne  allzu  große  Lebhaftigkeit,  damit  der  König  nicht  übermüthig
werde.“)  Auch  Metternich,  der  anfangs  sehr  argwöhnisch  war,  beruhigte
sich  bald  und  beschwichtigte  die  Besorgniß  der  badischen  Regierung  in
seinem  schwerfälligen  Docententone  also:  „Wenn  wir  tiefer  in  die  Sache
eindringen,  uns  auf  einen  hohen  Standpunkt  erheben  und  sie  vom  selben
aus  in  ihrer  Wesenheit  und  in  ihren  wahrscheinlichen  und  möglichen
Folgen  berechnen,  so  löst  sich  bald  das  Machwerk  in  ein  leichtes  und
luftiges  Gewebe  auf,  dem  es  durchaus  an  innerem  Gehalt  und  an  jeder
Art  von  Gediegenheit  fehlt.  Sie  kann  ihren  Stützpunkt  nicht  in  dem
Charakter  der  beiden  Fürsten  finden,  denn  insofern  bei  ihnen  von  Charakter
die  Rede  ist,  bietet  derselbe  die  schroffsten  Gegensätze  dar.  In  einem
einzigen  Begriffe  könnte  ihr  beiderseitiger  Geist  vielleicht  eine  Aehnlichkeit
darbieten,  in  dem  Drange  nach  zu  spielenden  Rollen.  Die  von  dem
König  von  Baiern  geträumte  Selbständigkeit  umfaßt  ein  zu  weites  Feld,
als  daß  die  Selbständigkeit  seiner  mindermächtigen  Nachbarn  nicht  aus
selbem  verdrängt  werden  sollte.  Die  beiden  Fürsten  geizen  nach  Popularität;

 

*)  Bernstorff,  Weisung  an  Küster,  19.  Nov.  1825.
        <pb n="628" />
        620  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

die  Verfolgung  einer  und  derselben  Braut  vereint  die  Menschen  nicht“
—  eine  boshafte  Anspielung  auf  die  längst  vergangenen  Tage,  da  Kron—
prinz  Ludwig  auf  die  Hand  der  späteren  Königin  Katharina  von
Württemberg  gehofft  hatte.  „Man  tröste  sich“,  so  schloß  der  Oesterreicher,
„und  baue  dort  Schlösser  auf  Worte,  wo  man  in  der  That  sich  nicht  eine
recht  deutliche  Rechenschaft  von  dem  zu  geben  weiß,  was  man  eigentlich
will,  und  wo  man  unbedingt  mehr  will  als  man  kann.  Die  Zeit  wird
eben  auch  dort  ihre  Rechte  nicht  verlieren.“)

Die  üble  Laune,  die  unverkennbar  aus  diesen  Zeilen  sprach,  war  nicht
bloß  durch  die  constitutionellen  Reden  des  bairischen  Selbstherrschers  oder
durch  die  Posaunenstöße  seiner  liberalen  Verehrer  veranlaßt.  König  Ludwig
gab  sich  wenig  Mühe,  seine  Gesinnung  gegen  den  Erbfeind  Baierns  zu
verbergen;  er  befahl  die  Befestigung  von  Ingolstadt,  obwohl  er  wußte  daß
Kaiser  Franz  diesen  Entschluß  als  eine  offenbare  Feindseligkeit  betrachtete)
und  verletzte  die  Hofburg  empfindlich,  indem  er  den  unglücklichen  Streit
um  die  badische  Pfalz,  der  seit  den  Beschlüssen  des  Aachener  Congresses
endlich  begraben  schien,  sogleich  wieder  auferweckte.)  JIn  Rohrbach
und  Mannheim  erzogen,  fühlte  er  sich  ganz  als  Pfälzer,  und  wie  er
schon  als  Kronprinz  die  vorgeblichen  Ansprüche  seines  Hauses  mit  der
äußersten  Hartnäckigkeit  vertheidigt  hatte,  so  hielt  er  es  jetzt  für  königliche
  Ehrenpflicht,  um  jeden  Preis  seine  Heimath  wieder  unter  wittelsbachische
  Herrschaft  zu  bringen.  Eine  Fülle  des  Segens  sollte  sich  über
das  schöne  Land  ergießen:  der  Otto-Heinrichsbau  in  Heidelberg  sollte
auferstehen  aus  seinen  Trümmern,  Mannheim  die  prunkende  Residenz
des  Bundestags  werden,  und  wenn  erst  die  Festungsreihe  Philippsburg-Germersheim-Landau
  gebaut  war,  dann  wurde  Baiern  das  Preußen  des
Oberrheins!

Verständigerweise  ließ  sich  gar  nicht  erwarten,  daß  die  großen  Mächte
ihre  dem  badischen  Hofe  gegebenen  Zusagen  ohne  jeden  Grund  zurücknehmen
würden.  Ludwig  aber  glaubte,  dasselbe  Rußland,  das  in  Aachen  für  Badens
Recht  eingetreten  war,  werde  sich  jetzt  mit  einem  male  auf  Baierns  Seite
stellen.  Nach  der  Thronbesteigung  des  Kaisers  Nikolaus  sendete  er  seinen
Wrede  um  Glück  zu  wünschen  nach  Petersburg  und  schrieb  dem  Czaren
eigenhändig,  er  betrachte  es  als  ein  gutes  Zeichen,  daß  sie  Beide  fast
gleichzeitig  die  Krone  erlangt  hätten.  Dann  bat  er  um  Rußlands  Beistand
  und  vergaß  in  seiner  Begehrlichkeit  sogar  seinen  gerühmten  teutschen
Stolz:  „ich  sehe“,  so  betheuerte  er,  „in  Rußland  die  stärkste  Stütze  Baierns;
ich  wiederhole  es,  das  ist  mein  politisches  Glaubensbekenntniß!“  Czar  Nikolaus
  gab,  wie  zu  erwarten  stand,  eine  höflich  ausweichende  Antwort,  ver- 



*)  Hatzfeldt's  Bericht,  23.  Nov.  1825;  Metternich,  Weisung  an  den  Gesandten
v.  Hruby  in  Karlsruhe,  31.  März  1826.
**)  Blittersdorff's  Bericht,  12.  Dec.  1826.
*“)  S.  o.  II.  134  f.,  482  f.
        <pb n="629" />
        Neuer  Streit  um  die  Pfalz.  621

geblich  wurde  sein  Gesandter  in  München  mit  Auszeichnungen  überhäuft.
Nun  schrieb  Graf  Bray  eine  große  Denkschrift  Sur  la  réversibilité  du
Palatinat,  welche  sämmtlichen  europäischen  Höfen  zuging.  Dann  ließ  der
König  auch  die  erloschenen  Sponheimer  Erbansprüche  hervorholen  und  die
seltsame  Forderung  aufstellen:  bei  der  Thronbesteigung  der  Grafen  von
Hochberg,  deren  Erbrecht  doch  von  allen  Großmächten  längst  anerkannt
war,  müsse  Baden  seinen  Main-Tauberkreis  als  Entschädigung  für  Spon—
heim  an  Baiern  abtreten.

Und  wie  plump  wurden  diese  nichtigen  Ansprüche  vertheidigt,  wie
taktlos  stellte  der  König  seine  persönliche  Würde  bloß.  Umsonst  suchten
gehässige  Flugschriften  und  Zeitungsartikel  die  öffentliche  Meinung  für
den  rechtmäßigen  Pfalzgrafen  zu  begeistern.  Der  badische  Staatsrath
Winter  fertigte  die  Angreifer  durch  eine  gründliche  Denkschrift  siegreich
ab.  Auch  Drohungen  wurden  laut:  mehrmals  befürchtete  die  gute  Stadt
Heidelberg  einen  Handstreich  der  Nachbarn,  obschon  das  bairische  Heer
eben  jetzt  zu  kühnen  Kriegsthaten  wenig  befähigt  war.  Im  August  1826
reiste  der  König  von  Würzburg  nach  Aschaffenburg  und  verweilte  eine  Zeit
lang  dicht  an  der  Grenze  des  badischen  Mainlandes,  das  er  sich  zur  Beute
ausersehen  hatte.  Die  Münchener  politische  Zeitung  berichtete  darüber:
„Berge  und  Thäler  wetteiferten,  dem  erhabenen  Reisenden  die  unbegrenzte
Freude  aller  Bewohner  über  eine  so  beglückende  Erscheinung  auf  das  Glänzendste
  an  den  Tag  zu  legen.  Himmel  und  Erde  jauchzten  freudetrunken
zusammen.  Aus  dem  badischen  Wertheim  kamen  die  Mütter  mit  ihren
Säuglingen  auf  den  Armen,  der  Handwerker  schloß  seine  Werkstätte,  sogar
der  Tagelöhner  vergaß  seine  Arbeit  und  seinen  Erwerb.  Die  Freude  der
benachbarten  Landbewohner  glich  ganz  jener  der  Eingebornen  und  drückte
so  recht  deutlich  ihren  Wunsch  aus,  auch  Angehörige  eines  Fürsten  zu  sein,
dessen  Stolz  die  Liebe  seines  Volkes  ist.“  Als  der  badische  Gesandte  sich
über  diese  wundersame  Sprache  beschwerte,  erwiderte  der  Minister  Graf
Thürheim  achselzuckend,  der  Herausgeber  habe  den  Artikel  genau  so  abgedruckt,
  wie  er  ihm  von  gewisser  Seite  zugesandt  worden  seil“)

Jahrelang  wiederholten  sich  diese  kindischen  Auftritte.  Im  Frühjahr
1829  bereiste  der  König  die  bairische  Pfalz,  bog  plötzlich  von  der  graden
Straße  ab  und  erschien  an  einem  Feiertage  auf  der  Rheinschanze,  Mannheim
gegenüber.  Auf  dieser  Stelle,  wo  späterhin  unter  Ludwig's  thatkräftiger
Fürsorge  das  gewerbfleißige  Ludwigshafen  aufblühte,  standen  damals  nur
einige  verrufene  Schmugglerhäuser,  ein  Gasthof  und  ein  bairisches  Zahlenlottobureau,
  bestimmt  zur  freundnachbarlichen  Ausbeutung  der  Mannheimer
  Geldbeutel.  Man  hatte  dafür  gesorgt,  daß  des  Königs  Ankunft
bekannt  wurde.  Eine  dichte  Menschenmenge  strömte  in  dem  anrüchigen
Orte  zusammen;  der  Monarch  empfing  gute  Bekannte,  erschien  mehrmals

 

*)  Berichte  von  Küster,  25.  Aug.,  Blittersdorff,  30.  Aug.  1826.
        <pb n="630" />
        622  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

am  Fenster  des  Gasthofes,  mit  zärtlichen  Blicken  nach  Mannheim  hin—
überwinkend.“)  Auch  die  königliche  Muse  plauderte  oftmals  in  stolpern—
den  Versen  die  stille  Sehnsucht  der  Wittelsbacher  aus;  als  die  Hoff—
nungen  zu  schwinden  begannen,  hauchte  sie  die  schmelzende  Klage:

Der  Pfalzgraf  bei  Rhein,

Er  wandert  allein

In  den  heimathlichen  Land.

Wie  lieb  er  dasselbe  auch  hat,

So  geht  er  doch  schweigend  den  Pfad
Und  nicht  will  er  werden  erkannt!

Die  Erwerbung  der  Pfalz  wurde  dem  Könige  zu  einer  fixen  Idee,
die  ihn  sein  tagelang  nicht  mehr  losließ.  Die  unerbetenen  Wohlthaten,
die  er  als  Greis  noch  den  pfälzischen  Städten  spendete,  das  Dalbergstand—
bild  in  Mannheim,  das  traurige  Wrededenkmal  in  Heidelberg  bezeichneten
das  letzte  elegische  Austönen  der  in  den  zwanziger  Jahren  angeschlagenen
Sirenenklänge.  Daß  die  Pfälzer  selber  seine  Gefühle  theilten,  schien  dem
Könige  zweifellos,  obwohl  sich  in  Wahrheit  nur  noch  zu  Mannheim  ver—
einzelte  Spuren  pfalz-bairischer  Gesinnung  zeigten.

Der  König  von  Preußen  hatte  das  Erbfolgerecht  der  Hochberge  feier—
lich  anerkannt;  er  war  nicht  gewohnt,  in  Rechtsfragen  mit  sich  handeln
zu  lassen.  Die  bairischen  Ansprüche  galten  ihm  als  frivoler  Uebermuth;
nimmermehr  wollte  er  ein  deutsches  Fürstenhaus  vergewaltigen,  Baden
und  Württemberg  vom  deutschen  Norden  abschneiden  lassen.  Ebenso  gut,
sagte  General  Witzleben  zu  dem  badischen  Gesandten  Frankenberg,  könnte
Preußen  die  ansbach-baireuthischen  Lande  zurückfordern.  Der  Kronprinz  rief
in  seiner  aufbrausenden  Weise:  „mein  Herr  Schwager  ist  toll  geworden,
rein  toll;  er  will  durchaus  Palatin  werden  und  bedient  sich  dazu  sauberer
Mittel  und  Wege,  die  ganz  unerhört  sind!““))  Der  Wiener  Hof  war  über
die  Münchener  Ansprüche  ebenfalls  sehr  ungehalten  und  befürwortete  am
Bundestage  den  offenbar  gegen  Baiern  gerichteten  Vorschlag,  Mannheim
zur  Bundesfestung  zu  machen;  aber  er  fühlte  sich  gebunden  durch  seine
eigenen  uneingelösten  Versprechungen  und  gab  beiden  Theilen  glatte  Worte.

An  den  Höfen  der  Großmächte  begannen  die  bairischen  Beschwerden,
unablässig  und  in  dem  zuversichtlichen  Tone  gekränkten  Rechtsgefühls  vorgetragen,
  schließlich  doch  einigen  Eindruck  zu  hinterlassen.  Rußland  hielt  sich
zurück,  obgleich  sein  Gesandter  Anstett  in  Frankfurt,  Badens  alter  Gönner,
sich  unter  der  Hand  rührig  für  seinen  Schützling  bemühte.““)  Nur  Preußen
stand  fest  auf  Badens  Seite.  Der  König  ermahnte  den  Großberzog,
durchaus  keine  Zugeständnisse  an  Baiern  zu  machen.  Berstett  dankte  in

 

*)  Berstett,  Ministerialschreiben  an  Frankenberg,  13.  Juni  1826.
**)  Frankenberg's  Bericht,  15.  Mai  1828.
**“*)  Blittersdorff's  Berichte,  13.  Aug.,  7.  Nov.,  12.  Dec.  1826.
        <pb n="631" />
        Deutsche  Politik  König  Ludwig's.  623

überströmenden  Worten:  „der  edle  Monarch  ist  unser  bester  Schützer;“
und  Frankenberg  schrieb:  „die  Politik  der  letzten  Jahre  Friedrich's  des
Großen  lebt  wieder  auf,  Preußen  allein  ist  der  wahre  Schirmherr  der
kleinen  deutschen  Staaten.“  Nach  München  erging  die  bestimmte  Er—
klärung,  daß  Preußen  einen  Gewaltschritt  nicht  dulden  werde;  zugleich
ließ  der  König  den  großen  Mächten  in  einer  ausführlichen  Denkschrift
das  gute  Recht  Badens  darlegen  (Januar  1828).  So  blieb  Badens
Besitzstand  gesichert.  Die  beharrlich  wiederholten  bairischen  Beschwerden
bewirkten  nur,  daß  König  Ludwig  sich  aufregte  und  der  unsterbliche  Sponheimer
  Handel  in  der  diplomatischen  Welt  einen  ähnlichen  Ruf  erlangte
wie  der  Köthener  Zollstreit.

 

Bei  seinem  hochmüthigen  Urtheil  über  die  ehrgeizigen  Pläne  der
beiden  süddeutschen  Könige  übersah  Metternich  ganz,  daß  sie  beide  doch
auch  ein  berechtigtes,  erreichbares  Ziel  verfolgten.  Beide  hatten  ein  Herz
für  Deutschlands  wirthschaftliche  Noth  und  waren  ernstlich  gewillt,  den
Jammer  der  Binnenmauthen  zu  beseitigen,  zunächst  freilich  nur  durch
einen  Sonderbund  des  „reinen  Deutschlands“.  Der  Bund  der  Mindermächtigen
  zerfloß  den  Träumern  bald  unter  den  Händen.  Aber  was  sie  für
die  deutsche  Volkswirthschaft  erstrebten,  enthielt  einen  gesunden  Kern;  ihn
herauszuschälen  aus  der  phantastischen  Hülle  blieb  der  Staatskunst  Preußens
  vorbehalten.  Der  Plan  König  Ludwig's:  „Unabhängigkeit  von  beiden
Großmächten  und  gute  Freundschaft  mit  Preußen“  war  nicht  selber  der
rechte  Weg,  doch  er  führte  zum  rechten  Wege.  Baiern  ging  wie  Preußen
von  der  richtigen  Ansicht  aus,  daß  die  deutsche  Handelseinheit  nicht  durch
den  Bund,  sondern  durch  Verträge  von  Staat  zu  Staat  zu  erreichen
sei;  diese  gemeinschaftliche  Ueberzeugung  der  beiden  größten  deutschen
Staaten  gewährte  die  Aussicht  auf  volle  Verständigung.  Sobald  das
Berliner  Cabinet  durch  vollendete  Thatsachen  bewiesen  hatte,  daß  die
deutsche  Handelseinheit  ohne  Preußen  unmöglich  war,  ließen  die  zwei  süddeutschen
  Könige  nach  heftigem  Widerstreben  ihre  Sonderbundsträume
fallen.  Sie  blieben  dem  Gedanken  des  Zollvereins  auch  dann  noch  treu,
als  er  unter  Preußens  Händen  eine  gänzlich  veränderte  Gestalt  empfangen
hatte;  und  der  erneute  Bund  zwischen  Preußen  und  Baiern  sollte  dem
Vaterlande  noch  reichere  Früchte  bringen  als  einst  in  den  fridericianischen
Tagen.  Bevor  sie  zu  dieser  hochherzigen  Selbstverleugnung  gelangten,
mußten  sie  allerdings  erst  eine  lange  Schule  schmerzlicher  Erfahrungen
durchlaufen.  —

Als  die  Darmstädter  Conferenzen  im  Sterben  lagen?*),  gaben  die
kleinen  thüringischen  Staaten  die  Erklärung  ab:  wenn  man  in  Darmstadt

 

*)  S.  o.  III.  325.
        <pb n="632" />
        624  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

sich  nicht  vereinige,  so  sähen  sie  sich  genöthigt  einen  bereits  verabredeten
bedingten  Vertrag  auszuführen  und  „einen  in  sich  geschlossenen  Handels—
staat“  zu  bilden  —  „eine  Selbsthilfe,  welche  das  Bild  der  Zwietracht,
das  Deutschlands  Staaten  darstellen,  zur  höchsten  Vollendung  zu  bringen
gemacht  wäre“.  Und  wahrlich,  der  Süden  bot  einen  jammervollen  An—
blick  nach  dem  Abbruch  der  Darmstädter  Verhandlungen.  Jedes  Cabinet
ging  trotzig  und  verstimmt  seines  eigenen  Weges.  Die  Darmstädtische  Re—
gierung  versuchte  noch  einmal  (Febr.  1824)  die  oberrheinischen  Höfe  zur
Annahme  gleichförmiger  Zollgesetze  zu  bewegen;  da  dies  mißlang,  gab  sie
ihrem  Lande  eine  selbständige  Zollordnung,  welche,  dem  Volke  verhaßt,
kaum  80,000  Gulden  jährlich  einbrachte.  Der  kluge  du  Thil  hatte  diesen
armseligen  Ertrag  vorhergesehen,  er  wollte  sich  aber  für  künftige  Zollverträge
  ein  Unterhandlungsmittel  sichern.  Auch  Württemberg  führte  im
selben  Jahre  ein  neues  Zollgesetz  ein,  das  dem  bairischen  nahe  stand.
Das  Schmuggelgeschäft  in  Frankfurt  und  in  Baden  blühte  wie  nie  zuvor.
Thörichte  Retorsionen  belästigten  den  Verkehr.  Als  Württemberg  mit  der
Schweiz  über  einen  Handelsvertrag  verhandelte,  sendete  Baden  sofort
einen  Bevollmächtigten  nach  Zürich,  um  den  Fortgang  des  Geschäftes  argwöhnisch
  zu  beobachten.  In  der  Schweiz  herrschte  dasselbe  Elend  germanischer
  Zersplitterung;  concordirende  und  nicht  concordirende  Cantone
  fanden  des  Haders  kein  Ende,  die  Verhandlungen  rückten  kaum  von
der  Stelle.

Nur  der  Stuttgarter  Hof  gab  in  diesem  Zeitraum  allgemeiner  Zerfahrenheit
  die  Triasträume  und  Zollvereinspläne  nicht  auf.  Der  württembergische
  Gesandte  in  München,  Freiherr  von  Schmitz-Grollenburg,
ein  rühriger  Liberaler,  gleich  seinem  Gönner  Wangenheim  begeistert  für
den  Bund  der  Mindermächtigen,  ließ  nicht  ab  das  bairische  Cabinet  um
Wiederaufnahme  der  Verhandlungen  zu  bitten.  Eine  geraume  Zeit  hindurch
  fand  er  keinen  Anklang;  sein  Freund  Lerchenfeld  konnte  nicht  aufkommen
  gegen  Rechberg,  der  rundweg  aussprach,  eine  gemeinschaftliche
Zollgrenze  sei  entwürdigend  für  die  rückwärtsliegenden  Staaten.)  Auch
bestand  im  altbairischen  Volke  wenig  Neigung  mehr  für  die  Zollvereinspläne;
  die  öffentliche  Meinung  verlor  das  Vertrauen  zu  den  immerdar
vergeblichen  Unterhandlungen.

Immerhin  hatten  die  Darmstädter  Berathungen  die  Lage  etwas  geklärt.
  Süddeutschland  zerfiel  in  zwei  Gruppen.  Die  beiden  Königreiche
auf  der  einen,  die  Rheinufer-Staaten  auf  der  anderen  Seite  waren  sich
der  Gemeinschaft  ihrer  Interessen  bewußt  geworden.  Eben  diese  Sonderung
  zweier  Gruppen  führte  dann  zu  neuen  Einigungsversuchen.  Baden
schloß  mit  Darmstadt  (10.  Septbr.  1824)  einen  Vertrag,  der  den  eigenen
Producten  der  beiden  Staaten  einige  Erleichterung  gewährte,  und  sendete

 

*)  Küster's  Bericht,  3.  Okt.  1824.
        <pb n="633" />
        Das  Heidelberger  Protocoll.  625

sodann  seinen  Nebenius  zu  gleichem  Zwecke  nach  Württemberg.  Der
badische  Bevollmächtigte  ward  in  Stuttgart  sehr  unfreundlich  aufgenommen
und  wochenlang  hingehalten,  da  der  württembergische  Unterhändler  stets
zur  unpassenden  Stunde  unwohl  wurde.  Gekränkt  und  verstimmt  dachte
er  schon  heimzureisen;  da  erfuhr  er  endlich,  daß  Württemberg  inzwischen
schon  eine  neue  geheime  Verhandlung  mit  Baiern  begonnen  habe.“)  Die
Nachricht  von  dem  badisch-hessischen  Vertrage  hatte  den  Münchener  Hof
mit  schwerer  Sorge  erfüllt.  Man  fürchtete  die  Führerschaft  im  Süden
zu  verlieren  und  gerieth  in  Unruhe  wegen  der  Rheinpfalz;  diese  unzufriedene
  Provinz  forderte  dringend,  fast  drohend  eine  Verständigung  mit
den  Rheinuferstaaten,  die  für  ihr  Handelsinteresse  weit  wichtiger  seien  als
die  altbairischen  Lande.  Ueberdies  hatte  Blittersdorff  den  unsterblichen
Art.  19  und  die  Handelssache  soeben  am  Bundestage  wieder  zur  Sprache
gebracht;  und  obwohl  dies  nur  ein  Zeichen  der  Rathlosigkeit  war,  so
wollte  doch  Baiern  jede  Einmischung  des  Bundes  abschneiden.  So  geschah
  es,  daß  Schmitz-Grollenburg's  Anträge  jetzt  in  München  einer  günstigeren
  Stimmung  begegneten.  König  Max  Joseph  gestattete,  daß  der
württembergische  Geheimrath  Herzog  nach  München  kam.  Während  man
Nebenius  in  Stuttgart  mit  leeren  Ausflüchten  vertröstete,  ward  an  der
Isar  über  einen  süddeutschen  Zollverein  verhandelt.

Schon  am  4.  Oktober  1824  kam  dort  ein  vorläufiger  Vertrag  zu
Stande;  im  folgenden  Monat  traten  die  Bevollmächtigten  der  beiden  Königreiche
  in  Stuttgart  zusammen,  um  die  Vereinbarung  endgiltig  festzustellen.
Gewitzigt  durch  den  ziellosen  Meinungswirrwar  der  Darmstädter  Conferenzen
  zogen  Baiern  und  Württemberg  diesmal  vor,  zunächst  unter  sich
ins  Reine  zu  kommen,  dann  erst  die  kleinen  Nachbarn  zum  Beitritt  aufzufordern.
  Ein  richtiger  Gedanke,  sicherlich,  doch  die  Heimlichkeit  des  Verfahrens
  verletzte  die  oberrheinischen  Höfe.  In  Karlsruhe  wie  in  Darmstadt
  prahlte  man  gern:  wir  können  Baierns  entbehren,  Baiern  nicht  unser,
da  wir  seine  Verbindung  mit  der  Rheinpfalz  beherrschen.  Um  so  bitterer
empfand  man  das  rasche  Vorgehen  des  Münchener  Hofes.  Um  „den
Prätensionen  der  königlichen  Höfe“  entgegenzutreten,  eilte  Berstett  nach
Frankfurt,  besprach  sich  dort  mit  Marschall.  Gleich  darauf  (19.  Novb.
1824)  hielten  Berstett,  Nebenius,  du  Thil  und  Hofmann  in  Heidelberg
eine  geheime  Zusammenkunft,  welche  der  badische  Minister  selber  in  einem
vertrauten  Briefe  „ein  Gegengift“  gegen  die  bairisch-württembergischen
Umtriebe  nannte.)

Das  hier  vereinbarte  Protocoll,  dem  nachher  auch  Marschall  beitrat,
wurde  bedeutungsvoll  für  die  Geschichte  der  deutschen  Handelspolitik;  denn
hier  spielte  der  Particularismus  seinen  höchsten  Trumpf  aus,  er  stellte

 

*)  Nebenius'  Bericht,  15.  Sept.  1824  ff.
*“)  Berstett  an  Blittersdorff,  27.  Nov.  1824.

Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  40
        <pb n="634" />
        626  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

seine  letzte  und  schwerste  Bedingung  auf.  Die  verbündeten  Staaten  ver—
pflichteten  sich,  in  fester  Gemeinschaft  vorzugehen  und  vornehmlich  bei
dem  Verlangen  zu  beharren,  daß  jeder  Staat  seine  Zollverwaltung  selb—
ständig  führe;  nur  unter  dieser  Bedingung  sei  ein  Zollverein  möglich.
Baden,  das  doch  in  Wien  und  in  Darmstadt  selber  eine  Centralverwaltung
  vorgeschlagen  hatte,  hielt  jetzt  die  entgegengesetzte  Forderung  am
hartnäckigsten  fest.  Die  beiden  Königreiche  hatten  ihr  Mißtrauen  gegen
die  allzu  nachsichtige  badische  Zollverwaltung  oft  und  in  verletzender  Form
ausgesprochen.  Der  Karlsruher  Hof  fühlte  sich  dadurch  tief  gekränkt  und
—  er  fürchtete  die  Anwesenheit  bairischer  Zollbeamten  in  seinem  bedrohten
pfälzischen  Gebiete.  Wir  wollen,  schrieb  Berstett  an  du  Thil,  schlechterdings
  keinen  status  in  statu,  kein  Funktioniren  fremder  Beamten  in
unserem  Gebiete;  und  Jener  antwortete:  auch  keine  Verpflichtung  der
Zollbehörden  für  die  Gemeinschaft,  denn  sonst  könnte  der  großherzogliche
Zolldirektor  dem  Minister  sich  widersetzen!  Ebenso  nachdrücklich  erklärte
Nebenius:  „Die  Frage  ist  ganz  einfach  diese,  ob  die  Unterthanen  der  einzelnen
  Staaten  in  einem  unmittelbaren  Verhältniß  zu  der  Gemeinschaft
stehen  sollen“;  hege  man  kein  Vertrauen  zu  der  redlichen  Verwaltung  der
Bundesgenossen,  dann  sei  ein  Zollverein  überhaupt  undenkbar.)  Es  war
einfach  die  Gesinnung  des  eifersüchtigen  Particularismus,  die  hier  nackt
heraustrat.  Aber  dieser  Particularismus  blieb  die  Lebensluft  des  deutschen
Bundesrechts.  Der  badisch-darmstädtische  Vorschlag  ergab  sich  folgerecht
aus  dem  Wesen  eines  Staatenbundes.  Eine  Centralverwaltung  für  das
Zollwesen  ließ  sich  nur  denken  auf  dem  Boden  eines  Bundesstaates,
eines  Reiches.

Indessen  hatten  die  beiden  Königreiche  ihren  Entwurf  festgestellt
und  die  oberrheinischen  Cabinette  zu  Verhandlungen  über  das  Beschlossene
eingeladen.  Im  Februar  1825  begannen  die  Stuttgarter  Conferenzen
—  eine  kläglichere  Wiederholung  der  Darmstädter  Verhandlungen,  von
Haus  aus  verdorben  durch  Groll  und  Mißtrauen.  Daß  Nassau  keinen
redlichen  Willen  mitbrachte,  erriethen  die  preußischen  Diplomaten  sofort;
was  ließ  sich  auch  von  diesem  Bevollmächtigten,  dem  hartköpfigen  Particularisten
  Röntgen  erwarten?  Die  Darmstädtische  Regierung  begann  schon
seit  Langem  zu  bezweifeln,  ob  ein  süddeutscher  Verein  ihrem  Staate
nützlich  sei.  Wein  und  Getreide,  für  jetzt  fast  die  einzigen  wichtigen
Ausfuhrartikel  des  Ländchens,  fanden  ihren  Absatz  im  Norden;  und  auch
wenn  der  Verein  zu  Stande  kam,  blieb  Darmstadt  nach  wie  vor  ein
Grenzland,  überall  von  Mauthen  umstellt.  Kurhessen  hielt  sich  den  Conferenzen
  fern.  Auch  der  badische  Bevollmächtigte  Nebenius  kam  aus  unlustig
  hoffnungsloser  Stimmung  nicht  heraus  und  erschwerte  die  Ver- 



*)  Berstett  an  du  Thil,  Nov.  1824;  du  Thil  an  Berstett,  14.  Dec.  1824;  Nebenius'
  Denkschrift  über  die  Zollverwaltung,  20.  März  1825.
        <pb n="635" />
        Die  Stuttgarter  Zoll-Conferenzen.  627

handlungen  durch  seine  Reizbarkeit.  Der  bairisch-württembergische  Ent—
wurf  nahm  das  bairische  Zollgesetz  zur  Grundlage,  gewährte  den  beiden
Königreichen  eine  überwiegende  Stimmenzahl  —  was  alsbald  bestritten
wurde  —  und  vertheilte  die  Einnahmen  nach  der  Kopfzahl  der  Bevölkerung.
  Hier  erhob  sich  ein  Streit,  der  wieder  ein  scharfes  Licht  warf  auf
die  Gesinnung  der  kleinen  Höfe.  Sollte  die  Bevölkerung  berechnet  werden
nach  einer  neuen  Zählung  oder  auf  Grund  der  provisorischen  Bundesmatrikel?
  Die  Matrikel  diente  zum  Maßstab  für  die  militärischen  Leistungen
  der  Bundesstaaten;  als  man  sie  zusammen  stellte,  ergab  sich  in
vielen  Kleinstaaten  eine  betrübende  Entvölkerung,  eine  überraschend  niedrige
Kopfzahl.  Jetzt,  da  die  Zolleinnahmen  nach  der  Stärke  der  Bevölkerung
vertheilt  werden  sollten,  betheuerten  die  kleinen  Gesandten  wie  aus  einem
Munde:  die  Matrikel  genüge  längst  nicht  mehr,  die  Zahl  der  Einwohner  sei
inzwischen  zur  Freude  aller  Wohlmeinenden  wunderbar  schnell  gewachsen!
Den  wichtigsten  Streitpunkt  bildete  doch  die  Frage  nach  den  Formen
der  Verwaltung.  Die  königlichen  Höfe  verlangten  durchaus  eine  gemeinschaftliche
  Centralverwaltung;  sie  trauten  den  Beamten  der  kleineren
Staaten  nicht.  Dem  württembergischen  Finanzminister  schien  die  getrennte
Verwaltung  schon  darum  unzulässig,  weil  dann  nur  sehr  geringe  Zolleinnahmen
  unmittelbar  in  seine  Kassen  fließen  würden;  wer  bürgte  dafür,
daß  die  Bundesgenossen  ihre  Überschüsse  pünktlich  herauszahlten?  Gereizt
durch  solches  Mißtrauen  hielten  die  Minister  der  Rheinuferstaaten  abermals
eine  Zusammenkunft  in  Mainz  (Ende  März  1825)  und  beschlossen,  fest
auf  dem  Heidelberger  Protocolle  zu  bestehen.  Triumphirend  erzählte  Marschall
  an  Berstett,  wie  überlegen  sein  Herzog  den  Kronprinzen  von  Baiern
bei  einem  Besuche  in  Biebrich  abgefertigt  habe.  „Niemals,"  hatte  der
stolze  Nassauer  in  heiligem  Zorne  gerufen,  „niemals  werde  ich  mir  von
Euch  in  meinem  Lande  Gesetze  vorschreiben  lassen.  Meine  300,000  Unterthanen
  sind  mir  gerade  so  lieb,  wie  Euch  Eure  3  Millionen.  Ich  brauche
Euch  nicht!“  —  worauf  der  Baier  den  Austausch  freundnachbarlicher
Gefühle  abschloß  mit  der  Betheuerung:  „Wir  brauchen  Euch  auch  nicht!“7)
Zugleich  setzte  der  Karlsruher  Hof  seinen  ergebenen  Landtag  in  Bewegung;
der  geistreiche  allezeit  particularistische  Staatsrechtslehrer  Karl  Salomon
Zachariä  kämpfte  auf  der  Rednerbühne  wider  die  Anmaßung  der  königlichen
Höfe:  „wer  ist  wohl  Herr  in  seinem  Hause,  wenn  er  die  Herrschaft  mit
anderen  theilt?“  Da  gaben  Baiern  und  Württemberg  endlich  nach.
Doch  alsbald  erhob  sich  ein  neuer  Zwist:  um  den  Tarif  —  ein  Streit,
der  bei  dem  grundtiefen  Gegensatze  der  Meinungen  zum  Bruche  führen
mußte.  Baden  gab  als  höchsten  Zoll  für  Colonialwaaren  1  ½  Gulden
zu  und  hielt  dies  für  ein  großes  Zugeständniß,  während  Baiern  für  Kaffee
16  Fl.  forderte;  Wollenwaaren  dachte  Baiern  mit  60  Fl.  zu  belasten,

 

*)  Marschall  an  Berstett,  4.  Mai  1825.
40“
        <pb n="636" />
        628  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

Baden  bewilligte  nur  8  Fl.  als  höchsten  Satz  für  Fabrikate.  Vergeblich
beschwor  Miller  von  Immenstadt  den  Karlsruher  Hof  um  Nachgiebigkeit;
das  Prohibitivsystem  herrsche  in  der  weiten  Welt,  auch  Huskisson  könne
mit  seinen  freihändlerischen  Träumen  nicht  durchdringen.  Berstett  blieb
fest:  „Baiern“,  schrieb  er  an  Marschall,  „verlangt,  daß  wir  ohne  Ersatz  alle
Vortheile  unserer  geographischen  Lage  mit  ihm  theilen.  Der  König  von
Württemberg  stimmte  den  bairischen  Ansprüchen  zu,  um  sich  die  Gewogen—
heit  einer  gewissen  Partei  zu  erhalten.““)  Im  August  1825  erklärte
Baden  seinen  Austritt  und  verkündigte  zugleich  ein  neues  Zollgesetz,  dessen
niedrige  Sätze  allgemeine  Freude  im  Lande  erregten.  Nassau  trat  ebenfalls
  zurück.

Auch  diesmal  spielten  politische  Bedenken  mit;  eine  Reise  des  Königs
von  Württemberg  nach  Paris  erweckte  die  Besorgniß,  ob  der  Bund  der
Mindermächtigen  vielleicht  mit  französischer  Hilfe  ins  Leben  treten  solle.
Nebenius  versicherte  späterhin,  ihm  habe  in  Stuttgart  immer  der  Gedanke
an  Deutschlands  künftige  Handelseinheit  vorgeschwebt;  hohe  Schutzzölle  im
Süden  hätten  die  spätere  Vereinigung  mit  dem  Norden  erschweren  müssen.
Und  sicherlich,  wenn  unter  dem  Schutze  der  bairischen  Zölle  eine  jugendliche
  Industrie  in  Ober-Deutschland  emporwuchs,  so  blieb  dem  früher  entwickelten
  preußischen  Gewerbfleiß  wenig  Hoffnung,  den  süddeutschen  Markt
für  sich  zu  erobern;  der  preußische  Staat  verlor  mithin  den  einzigen  Vortheil,
  den  ihm  ein  allgemeiner  Zollverein,  zur  Entschädigung  für  schwere
finanzielle  Opfer,  versprach.  Gleichwohl  ist  unverkennbar,  daß  auch  der
geistreiche  badische  Staatswirth  sich  nicht  frei  hielt  von  jener  allgemeinen
schwarzsichtigen  Verstimmung,  welche  die  trübseligen  Stuttgarter  Conferenzen
  beherrschte.  Von  hohen  Schutzzöllen  war  ja  gar  nicht  die  Rede.
Die  von  Baiern  vorgeschlagenen  Zölle  für  Fabrikate  standen  erheblich
unter  den  Sätzen  des  preußischen  Tarifs;  die  Gefahr,  welche  Nebenius
fürchtete,  lag  zum  mindesten  noch  in  der  Ferne.  Im  nächsten  Winter
hat  Baiern  noch  einmal  versucht,  den  Verein  ohne  Baden  und  Nassau  in
Gang  zu  bringen.  Freiherr  v.  Zu  Rhein  verhandelte  in  Stuttgart  und
Darmstadt.  Aber  die  Darmstädter  Regierung  erwiderte,  sie  könne  ohne
Kurhessen  nicht  beitreten.))  Da  der  Casseler  Hof  sich  weigerte,  so  war
auch  dieser  letzte  Versuch  gescheitert.

So  hoffnungslos  war  die  Lage,  als  König  Ludwig  den  Thron  bestieg.
Groll  und  Erbitterung  überall.  Selbst  der  bescheidene  Handelsvertrag
zwischen  Baden  und  Darmstadt  war  schon  nach  Jahresfrist  wieder  erloschen,
  weil  die  Behörden  mit  den  Ursprungszeugnissen  freundnachbarlichen
  Mißbrauch  trieben.  Nach  dem  bairischen  Thronwechsel  schöpfte  König
Wilhelm  von  Württemberg  wieder  frischen  Muth.  Er  richtete  im  December

 

*)  Berstett  an  Marschall,  11.  Mai  1825.
"“")  Maltzan's  Bericht,  11.  Jan.  1826.
        <pb n="637" />
        Verständigung  zwischen  Baiern  und  Württemberg.  629

1826  einen  Brief  an  seinen  erlauchten  Nachbarn,  schlug  ihm  vor,  die
abgebrochenen  Verhandlungen  wieder  aufzunehmen  und  zunächst  einen
bairisch-württembergischen  Verein  zu  stiften.  König  Ludwig  ging  darauf
ein.  Da  die  beiden  Staaten  schon  in  Darmstadt  und  Stuttgart  zusammengehalten
  hatten  und  ihre  Zollgesetze  nur  geringe  Unterschiede  aufwiesen,
so  nahmen  die  im  folgenden  Monat  zu  München  begonnenen  Verhandlungen
  günstigen,  wenngleich  sehr  langsamen  Fortgang.  Am  12.  April  1827
wurde  ein  Präliminarvertrag  unterzeichnet.  Man  beschloß,  „die  angrenzenden
  Staaten“  zum  Beitritt  aufzufordern  und  ihnen  zugleich  die  politische
Bedeutung  dieses  rein  deutschen  Bundes  ans  Herz  zu  legen.  Der  werdende
Verein  war  nicht  gradezu  gegen  Preußen  gerichtet;  er  wurde  in  Berlin
mit  gelassener  Ruhe  angesehen.  Freilich  ging  aus  dem  Wortlaut  jener
Verabredung  wie  aus  dem  ganzen  Verhalten  der  Bundesgenossen  unzweifelhaft
  hervor,  daß  an  Preußens  Beitritt  nicht  entfernt  gedacht  wurde.  Man
hoffte  Macht  gegen  Macht  mit  Preußen  über  Handelserleichterungen  zu
verhandeln  und  wollte  im  Nothfall  selbst  Retorsionen  gegen  die  preußischen
Zölle  anwenden.  Der  Verein  sollte  den  Kern  des  „reinen  Deutschlands"
bilden,  „ein  immer  engeres  gegenseitiges  Anschließen  in  allen  politischen
Beziehungen  zur  unmittelbaren  heilsamen  Folge  haben",  wie  das  bairische
Cabinet  nach  Stuttgart  schrieb.)

Indeß  die  angrenzenden  Staaten  hatten  längst  verlernt  auf  einen
süddeutschen  Verein  zu  hoffen,  und  sie  fürchteten  Baierns  Führung.  Am
15.  Mai  1827  besprachen  sich  Berstett  und  du  Thil  nochmals  in  Heidelberg;
  gleich  darauf  sendeten  die  drei  oberrheinischen  Höfe  ablehnende  Antworten
  nach  München.  Berstett  erwiderte  schroff,  Baden  wolle  nicht  eine
künstliche  Industrie  durch  Schutzzölle  groß  ziehen.  Der  Nassauer  Hof
ließ  in  Stuttgart  seine  Verwunderung  aussprechen,  wie  nur  Württemberg
  ein  solches  „Mercantilsystem“  annehmen  und  einem  größeren  Hofe  sich
unterwerfen  könne.“*)  Hessen-Darmstadt  aber,  außer  Stande  sein  drückendes
  und  doch  unergiebiges  Mauthwesen  länger  zu  halten,  verfeindet  mit
Kurhessen,  voll  Mißtrauen  gegen  die  süddeutschen  Nachbarn,  richtete  endlich
  bestimmte  Anträge  nach  Berlin.  Dergestalt  haben  jene  Münchener
Verhandlungen  die  entscheidende  Wendung  in  der  Geschichte  deutscher
Handelspolitik  herbeigeführt  —  einen  heilsamen  Umschwung,  den  weder
König  Ludwig  noch  König  Wilhelm  beabsichtigte.

 

Minister  du  Thil,  der  jetzt  die  Finanzen  und  die  auswärtigen  Angelegenheiten
  seines  Großherzogthums  zugleich  leitete,  befand  sich,  wie  er  selbst

 

*)  Bairisches  Ministerialschreiben  v.  22.  März  1827.
**)  Berichte  Maltzan's,  23.  Mai,  Blittersdorff's,  11.  Mai  1827.
        <pb n="638" />
        630  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

erzählt,  in  verzweifelter  Stimmung.  Die  Finanznoth  stieg,  das  Volk
murrte.  Die  armen  Leineweber  auf  dem  Vogelsberge  bei  Alsfeld  hatten
durch  die  spanische  Revolution  ihren  Markt  verloren,  das  Hinterland  um
Biedenkopf  fand,  eingepreßt  zwischen  preußische  Gebiete,  keinen  Absatz
mehr  für  seine  Teppiche  und  Wollwaaren,  der  Mainzer  Handelsstand  konnte
die  Last  der  nahen  preußischen  Zollstellen  kaum  mehr  ertragen.  Im  Landtage
  verlangten  einzelne  Stimmen,  wie  schon  vor  Jahren  der  Abgeordnete
Perrot,  eine  Verständigung  mit  Preußen,  andere  befürworteten  den  süddeutschen
  Verein.  Nur  darin  war  man  einig,  daß  der  Staat  in  seiner
vereinsamten  Stellung  nicht  bleiben  könne;  die  Kammer  sprach  die  Erwartung
  aus,  daß  irgend  ein  Zollverein  zu  Stande  komme,  und  gab  der
Regierung  freie  Hand.  Großen  Eindruck  machte  auf  den  Minister  eine  von
dem  Fabrikanten  Bayer  im  Vogelsberge  eingereichte,  vom  Pfarrer  Frank
verfaßte  Denkschrift,  die  sorgfältig  nachzuweisen  suchte,  daß  der  Waarenzug
  des  Landes  überwiegend  durch  Preußen  gehe.  Darum  lehnte  du  Thil
die  bairische  Einladung  ab,  obgleich  Lerchenfeld  zweimal  von  Frankfurt
herüber  kam  und  König  Ludwig  persönlich  im  Bade  Brückenau  den  hessischen
  Staatsrath  Hofmann  zu  überreden  suchte.  Immer  klarer  ward
ihm  die  Erkenntniß,  daß  nur  der  Beitritt  zum  preußischen  Zollsystem
noch  retten  könne.  Es  war  ein  kühner  Entschluß  für  den  Minister  eines
Mittelstaates;  denn  im  Grunde  waren  doch  alle  bisherigen  süddeutschen
Zollverhandlungen  zur  Abwehr  gegen  das  preußische  Zollwesen  unternommen
  worden,  und  seit  dem  Köthener  Streite  stand  an  sämmtlichen
Höfen  die  Meinung  fest,  daß  durch  eine  Verständigung  mit  Preußen  die
souveräne  Würde  schimpflich  preisgegeben  werde.  Indeß  der  muthige
Minister  war  gewöhnt  die  Stimmungen  des  Tages  geringzuschätzen,  er
pflegte  in  den  Landtagsverhandlungen  seine  selbständige  Gesinnung  oft
sehr  scharf  und  nicht  ohne  verletzende  Ironie  auszusprechen.

Aber  würde  Preußen  auf  den  unerwarteten  Antrag  eingehen?  Schon
im  Sommer  1825  hatte  der  Darmstädter  Hof  einmal  in  Berlin  angefragt,
  ob  Preußen  geneigt  sei  einen  Zollverein  mit  beiden  Hessen  abzuschließen,
  und  fofort  eine  zustimmende  Antwort  erhalten.  Nachher  war
Preußen  aber  wieder  zurückgetreten,  weil  Kurhessen  sich  dem  Plane  versagte,
  und  damals  in  Berlin  noch  die  Meinung  herrschte,  die  Erweiterung
des  Zollsystems  dürfe  nur  „von  Grenze  zu  Grenze“,  von  dem  näheren
Nachbarn  zu  dem  entfernteren  vorschreiten.')  Aus  dieser  Meinung  erklärte
  es  sich  auch,  daß  ein  halbes  Jahr  darauf  eine  zweite,  sehr  unbestimmt
  gehaltene  Anfrage  aus  Darmstadt  dahin  beantwortet  wurde:  Verhandlungen
  mit  Darmstadt  allein  versprächen  keinen  Erfolg,  weil  das
Großherzogthum  nicht  an  Preußen  angrenze.)

 

*)  Maltzan's  Bericht,  23.  Juni;  Weisungen  an  Maltzan,  5.  Juli,  6.  Aug.  1825.
**7)  Maltzan's  Bericht,  3.  Febr.;  Schuckmann's  Ministerialschreiben,  25.  März  1826.
        <pb n="639" />
        Hessens  erste  Anträge.  631

Von  den  freieren  und  kühneren  Ansichten,  welche  Motz  sich  inzwischen
gebildet  hatte,  ahnte  du  Thil  nichts.  Er  fühlte  sich  des  Erfolges  so  wenig
sicher,  daß  er  nicht  einmal  seinen  greisen  Großherzog  zu  unterrichten
wagte,  sondern  zunächst  bei  Bernstorff,  mit  dem  er  von  den  Wiener
Conferenzen  her  befreundet  war,  vertraulich  anfragte.  Bernstorff  aber
kannte  die  Pläne  des  Finanzministers  ebenso  wenig  wie  der  Hesse,  da  er
seit  Jahren  die  Handelssachen  an  Eichhorn  zu  überlassen  pflegte,  und  gab
eine  zaghafte  Antwort;  finanziellen  Gewinn  verspreche  der  Vertrag  für
Preußen  nicht,  und  auf  eine  unbedingte  Unterwerfung  des  Großherzog—
thums  werde  König  Friedrich  Wilhelm  selbst  nicht  eingehen  wollen.  Erst
als  du  Thil  erwiderte,  an  eine  Mediatisirung  seines  Großherzogs  denke
er  auch  keineswegs,  sendete  Bernstorff  einen  zweiten,  ermuthigenden  Brief.)

Nunmehr  weihte  der  hessische  Minister  seinen  Großherzog  in  das
Geheimniß  ein  und  stellte  bei  dem  preußischen  Gesandten  v.  Maltzan,
der  trotz  wiederholter  Andeutungen  nicht  aus  seiner  Zurückhaltung  her—
ausgegangen  war,  am  10.  August  1827  die  förmliche  Anfrage,  ob  man
in  Berlin  geneigt  sei,  einen  geheimen  Bevollmächtigten  seines  Hofes  zu
empfangen.“)  Die  Frage  lautete  noch  immer  unbestimmt  genug,  du  Thil
sprach  nur  von  gegenseitigen  Handelserleichterungen.  Und  selbst  wenn  der
bedrängte  Darmstädter  Hof,  wie  zu  erwarten  stand,  weiter  ging  und  zu
einem  wirklichen  Zollvereine  die  Hand  bot,  welchen  Vortheil  gewährte  ein
solcher  Bund  den  Finanzen  und  der  Volkswirthschaft  Preußens?  Der
kleine  Staat  besaß  kein  zusammenhängendes  Gebiet,  grenzte  nur  auf  drei
Stellen,  auf  wenige  Meilen,  an  preußisches  Land.  Eben  jetzt  hoffte  man
in  Berlin,  die  Verträge  mit  den  Enclaven  endlich  zum  Abschluß  zu
bringen;  gelang  dies,  so  war  ein  klarer  Gewinn  erreicht,  die  Länge  der
Zollgrenzen  verminderte  sich  von  1073  auf  992  Meilen.  Trat  Darmstadt
  hinzu,  so  waren  wieder  1108  Grenzmeilen  zu  bewachen,  während
das  freie  Marktgebiet  sich  nur  um  152  Geviertmeilen  vergrößerte.  Eine
sehr  beträchtliche  Vermehrung  des  Absatzes  preußischer  Fabrikwaaren  stand
nicht  in  Aussicht,  da  Darmstadt  nicht  zu  den  stark  consumirenden  Ländern
zählte.  Nur  die  bergisch-märkische  Industrie  durfte  auf  Erweiterung  ihres
Verkehrs  rechnen.  Im  Mosellande  dagegen  fürchtete  man  die  Concurrenz
der  rheinhessischen  Weine.  Den  Staatskassen  drohte  gradezu  Verlust,
wenn  die  Zolleinkünfte  nach  der  Kopfzahl  vertheilt  wurden.  Das  kleine
Nachbarland  verzehrte  weit  weniger  Colonialwaaren,  hatte  bisher  eine
zehnmahl  niedrigere  Zolleinnahme  bezogen  als  Preußen:  Darmstadt  kaum
2½  Sgr.,  Preußen  24  Sgr.  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung.

 

*)  Ich  benutze  hier  unter  Anderem  die  Aufzeichnungen  du  Thil's  —  aber  mit
Vorsicht,  da  sie  erst  fast  ein  Menschenalter  später  (1854)  diktirt  und  nachweislich  von
Gedächtnißfehlern  nicht  frei  sind.

*“)  Maltzan's  Berichte,  22.  April,  9.  Juli,  10.  Aug.  1827.
        <pb n="640" />
        632  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

Motz  war  grade  auf  einer  Dienstreise  abwesend,  als  die  Nachrichten
aus  Hessen  einliefen.  Maassen  aber,  der  ihn  vertrat,  durfte  als  schlichter
Amtsverweser  nur  wiederholen,  was  schon  zweimal  vom  Finanzministerium
erkllärt  worden  war;  er  wies  die  Verhandlungen  über  Handelserleichterungen
  nicht  ab,  hielt  jedoch  einen  Zollverein  für  unmöglich,  da  Hessen
allzu  sehr  zerstückelt  sei  und  ein  so  weit  abweichendes  Steuersystem  besitze.
  Im  Auswärtigen  Amte  dachte  man  muthiger.  Eichhorn  fand  es
hochbedenklich,  einen  deutschen  Bundesgenossen  zurückzuweisen,  der  in  ernster
Verlegenheit  sich  an  Preußen  wende;  er  rieth  aus  politischen  Gründen
dringend,  auf  du  Thil's  Wünsche  einzugehen;  nur  solle  nicht  bloß  ein
Handelsvertrag,  sondern  eine  dauernde  Verbindung  geschlossen  werden.  Zugleich
  schrieb  Otterstedt  aus  Karlsruhe:  daß  König  Ludwig  bei  seinem  Zollvereine
  politische  Nebenpläne  verfolge,  sei  offenkundig;  jetzt  gelte  es,  Preußens
Ansehen  zu  wahren.  Er  verbürgte  sich  für  du  Thil's  Ehrlichkeit,  mahnte
aber,  das  strengste  Geheimniß  bei  den  Verhandlungen  zu  bewahren,  damit
nicht  Oesterreich  und  Baiern  vereint  in  Darmstadt  entgegenarbeiteten.)
Unterdessen  war  Motz  heimgekehrt,  und  sofort  trat  er  mit  den  Plänen
heraus,  die  ihm  während  der  letzten  Jahre  aufgestiegen  waren.  Der
kühne  Mann  erklärte  sich  bereit,  jetzt  den  unvortheilhaften  Vertrag  mit
Darmstadt  zu  schließen,  weil  er  hoffte,  daß  dies  Beispiel  die  mitteldeutschen
Nachbarn  nachziehen  werde;  auf  die  niederdeutschen  Staaten  war  ja  doch
nicht  zu  rechnen.  Es  ist  sehr  wichtig,  schrieb  er  dem  Minister  des  Auswärtigen,
  beide  Hessen  und  alle  sächsischen  Regierungen,  auch  das  Königreich,
  in  unser  Steuersystem  aufzunehmen.  „Ich  bin  auch  nicht  besorgt,
daß  diese  einen  anderen  Steuerverband  wählen  werden,  weil  ihr  Finanzinteresse
  nur  in  einer  Verbindung  mit  uns  bedeutend  gewinnen  und  sie
drückender  Finanzsorgen  entheben  wird.  Ich  hoffe  und  wünsche,  daß  Hessen-Darmstadt,
  dessen  Finanz-Verlegenheit  bekannt  ist,  und  welches  hier  die
richtige  Medicin  findet,  damit  den  Anfang  machen,  und  die  andern  genannten
  Regierungen  dann  bald  nachfolgen  werden.““)

Während  also  die  Berliner  Behörden  unter  sich  beriethen,  setzten
Baiern  und  Württemberg  alle  Hebel  ein,  um  den  Kurfürsten  von  Hessen
für  ihren  werdenden  Verein  zu  gewinnen.  Drangen  sie  durch,  so  schien
die  Verbindung  Darmstadts  mit  Preußen  kaum  räthlich.  Daher  sendete
du  Thil  den  Prinzen  August  Wittgenstein  nach  Cassel,  angeblich,  wie  er
Maltzan  sagte,  um  den  Kurfürsten  zu  warnen,  vielleicht  auch  um  für
alle  Fälle  gedeckt  zu  bleiben.“)  Am  Casseler  Hofe  überwog  der  Widerwille
  gegen  den  constitutionellen  Süden  und  die  Furcht  vor  jeder  Schmälerung
  der  Souveränität;  Baierns  Bemühungen  scheiterten.

 

*)  Maassen  an  das  Auswärtige  Amt,  9.  Sept.;  Eichhorn  an  Maassen,  9.  Sept.;
Otterstedt's  Berichte,  17.  Sept.  1827.
**“)  Motz  an  das  Auswärtige  Amt,  4.  Jan.  1828.
*#*)  Maltzan's  Bericht,  1.  Okt.  1827.
        <pb n="641" />
        Verhandlung  zwischen  Preußen  und  Hessen.  633

Nun  erst  war  das  Feld  frei.  Der  König  erlaubte  den  Beginn  der
Verhandlungen,  und  am  6.  Januar  1828  erschien  Staatsrath  Hofmann
in  Berlin,  derselbe,  der  einst  bei  der  Begründung  der  hessischen  Verfassung
so  wirksam  mitgeholfen  hatte,  ein  sachkundiger  Geschäftsmann,  von  starkem
Ehrgeiz,  keineswegs  unempfindlich  für  die  Vortheile,  welche  beim  Abschluß
wichtiger  Verträge  dem  Unterhändler  zuzufallen  pflegen.  Der  gewandte
Mann  hatte  verstanden,  zugleich  mit  den  Liberalen  ein  gutes  Einvernehmen
zu  unterhalten  und  sich  im  Vertrauen  seines  Fürsten  zu  behaupten;  mit
Wangenheim  in  Freundschaft  zu  leben,  ohne  den  Großmächten  verdächtig
zu  werden.  Die  handelspolitische  Verständigung  mit  Preußen  war  ihm
seit  Jahren  ein  geläufiger  Gedanke.  In  der  diplomatischen  Welt  stritt
man  sich,  ob  Hofmann  in  Privatangelegenheiten  eines  hessischen  Prinzen
reise,  oder  den  Verkauf  der  Kreuznacher  Saline  in  Berlin  vermitteln
solle.  So  durch  die  Hinterthür,  wie  der  Dieb  in  der  Nacht,  ist  diese
folgenreiche  Entscheidung  in  unsere  Geschichte  eingetreten.  Das  Geheimniß
war  nur  zu  nöthig.  In  Darmstadt  wünschten  zwar  Minister  Grolmann
und  Prinz  Emil  aufrichtig  die  Verständigung  mit  Preußen;  doch  die
österreichische  Partei  arbeitete  in  der  Stille,  ein  voreiliges  Wort  konnte
Alles  verderben.

Der  hessische  Bevollmächtigte  beantragte  nur  die  gegenseitige  Herabsetzung
  einer  langen  Reihe  von  Zöllen  auf  ein  Zehntel  der  bisherigen
Sätze;  als  unerläßliche  Bedingung  stellte  er  den  Kernsatz  jenes  Heidelberger
  Protocolles  auf:  selbständige  Zollverwaltung  für  Darmstadt.  Alsbald
  trat  ihm  Motz  entgegen  mit  dem  Bedenken:  Zollerleichterungen  seien
unfruchtbar,  weitläuftig,  gefährlich;  Preußen  müsse  die  vollständige  Annahme
  seines  Zollgesetzes  verlangen.)  Unter  solchen  Umständen  mußten  die
Verhandlungen  entweder  scheitern  oder  zu  einem  Compromisse  führen:  zur
Bildung  eines  Zollvereins  auf  Grund  des  preußischen  Zollgesetzes,  aber
mit  selbständiger  Zollverwaltung  für  beide  Theile.  Ueberraschend  schnell,
in  wenigen  Tagen  wurde  die  Lösung  gefunden,  wonach  die  süddeutschen
Cabinette  in  jahrelangen  Verhandlungen  getrachtet  hatten.  Am  11.  Januar
1828  fand  die  erste  förmliche  Conferenz  im  Finanzministerium  statt,  und
hier  wurde  bereits  von  allen  Seiten  anerkannt,  daß  nur  eine  vollständige
Vereinigung  möglich  sei:  Darmstadt  trat  in  das  preußische  Zollsystem  ein;
Preußen,  längst  bereit  „über  Formalitäten  leicht  hinwegzugehen“,  gewährte

 

*)  Daß  Motz  den  Vorschlag  einer  vollständigen  Zollvereinigung  zuerst  ausgesprochen
hat,  gestand  du  Thil  nachher  selber  zu,  indem  er  (28.  Febr.  1828)  an  Motz  schricb:
„Als  Ew.  Excellenz  gegen  den  diesseitigen  Bevollmächtigten  äußerten,  daß  der  Zweck,
den  man  sich  vorsetze,  nur  durch  eine  Zollvereinigung,  nicht  durch  einen  Handelsvertrag
erreicht  werden  könne,  sprachen  Sie  nur  meine  innerste  Ueberzeugung  aus;  auch  haben
Sie  uns  nicht  unvorbereitet  für  einen  Gedanken  gefunden,  mit  dem  wir  längst  vertraut
waren,  und  ich  bekenne  Ihnen  mit  aller  Offenheit,  daß  wir  nur  deswegen  nicht  den
ersten  Vorschlag  machten,  weil  wir  fürchteten  auf  Bedingungen  zu  stoßen,  die  S.  K.  H.
der  Großherzog  ohne  Aufopferung  Seiner  Selbständigkeit  nicht  hätte  eingehen  können."“
        <pb n="642" />
        634  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

dem  Verbündeten  gleiches  Stimmrecht  bei  Abänderungen  der  Zollgesetze
und  eine  selbständige  Zollverwaltung,  die  aber  streng  nach  preußischem
Muster  eingerichtet  werden  sollte.  Mit  diesem  Entschlusse  war  alles
Wesentliche  entschieden.  Die  nächste  Conferenz  vom  17.  Januar  behandelte
nur  noch  Detailfragen.  Am  24.  Januar  berichtete  Eichhorn  dem  Könige:
der  Vertrag  verspreche  allein  für  Hessen  finanzielle  und  volkswirthschaftliche
Vortheile,  für  Preußen  dagegen  einen  großen  politischen  Gewinn,  „da  die
kleinen  Staaten  auf  diesem  Wege  dauernd  an  uns  gefesselt  werden“.
Am  3.  Februar  genehmigte  der  König  den  Abschluß  der  Verhandlungen;
in  seiner  streng  rechtlichen  Gesinnung  fügte  er  ausdrücklich  die  Bedingung
hinzu:  „die  deutschen  Nachbarstaaten,  besonders  Baden,  dürfen  dadurch
nicht  in  ihrem  Interesse  gekränkt  werden.“

So  kam  denn  am  14.  Februar  1828  jener  denkwürdige  Vertrag  zu
Stande,  der  in  Wahrheit  die  Verfassung  des  deutschen  Zollvereins  feststellte.
  Er  verhält  sich  zu  den  späteren  Zollvereinsverträgen  genau  so,
wie  die  Verfassung  des  Norddeutschen  Bundes  zu  der  heutigen  Reichsverfassung
  sich  verhält.  Durch  den  Zutritt  anderer,  größerer  Mittelstaaten
haben  sich  späterhin  die  centrifugalen  Kräfte  des  Zollvereins  erheblich
verstärkt;  einzelne  Bestimmungen  des  Vertrags  wurden  im  föderalistischen
Sinne  abgeschwächt;  doch  die  Fundamente  des  preußisch-hessischen  Vertrags
  blieben  unerschüttert.  Darmstadt  nahm  die  preußischen  Zölle  an  und
gab  überdies  die  vertrauliche  Zusage,  daß  auch  die  wichtigsten  preußischen
Consumtionssteuern  eingeführt  werden  sollten.  Der  Kreis  Wetzlar  tritt
unter  die  darmstädtischen,  das  hessische  Hinterland  unter  die  westphälischen
Zollbehörden.  Preußen  ernennt  einen  Rath  bei  der  Zolldirektion  in
Darmstadt,  Hessen  desgleichen  bei  der  Steuerdirektion  zu  Köln.  Beide
Staaten  beaufsichtigen  wechselseitig  ihre  Hauptzollämter  durch  Controleure;
eine  Conferenz  von  Bevollmächtigten  vertheilt  alljährlich  die  gemeinschaftlichen
  Einnahmen  nach  Verhältniß  der  Kopfzahl.  Dergestalt  war  die
Rechtsgleichheit  der  Verbündeten,  die  souveräne  Würde  des  darmstädtischen
Reiches  mit  peinlicher  Sorgfalt  gewahrt.  Die  milde  Controle  änderte
wenig  an  der  Selbständigkeit  der  hessischen  Zollverwaltung;  der  Verein
beruhte  im  Grunde  nur  auf  gegenseitigem  Vertrauen.  Nach  den  bisherigen
  Leistungen  kleinstaatlicher  Zollverwaltung  konnten  die  preußischen
Geschäftsmänner  einen  solchen  Vertrag  nicht  ohne  ernste  Bedenken  unterschreiben.
  Die  hessische  Regierung  aber  hat  das  gute  Zutrauen  gerechtfertigt,
  sie  ließ  das  neue  Zollwesen  unter  der  einsichtigen  Leitung  des
Finanzraths  Biersack  fest  und  redlich  durchführen.  Diese  deutsche  Treue,
diese  ehrenhafte  Erfüllung  der  eingegangenen  Verbindlichkeiten  bildet  überhaupt
  das  beste  Verdienst,  das  die  Mittelstaaten  um  den  Zollverein
sich  erworben  haben;  der  Abschluß  der  Verträge  selbst  war  nicht  eine
freie  patriotische  That  der  kleinen  Höfe,  sondern  ein  Ergebniß  der  bitteren
Noth.
        <pb n="643" />
        Der  preußisch-hessische  Zollverein.  635

Ebenso  streng  wurde  die  Gleichberechtigung  der  Verbündeten  in  Sachen
der  Zollgesetzgebung  aufrecht  erhalten.  Der  Artikel  4  lautete  ursprüng—
lich:  Abänderungen  der  Zollgesetze  sollen  nur  in  „gegenseitigem  Einver—
nehmen“  erfolgen,  „und  es  sollen  alle  diese  Veränderungen  im  Groß—
herzogthum  Hessen  im  Namen  S.  K.  H.  des  Großherzogs  verkündigt
werden“.  Diese  Fassung  erregte  in  Darmstadt  schmerzliches  Aufsehen.
Prinz  Emil  selbst  eilte  zu  Maltzan,  stellte  ihm  vor:  „der  Großherzog
weiß,  daß  man  in  Berlin  selbst  nicht  wünscht,  daß  die  großherzogliche
Regierung  in  den  Augen  des  übrigen  Deutschlands  erniedrigt  werde.“)
Eichhorn,  der  längst  verlernt  hatte,  sich  über  die  Weltanschauung  deut—
scher  Kleinfürsten  zu  verwundern,  ging  auf  die  Bitte  ein;  er  strich  jene
erniedrigenden  Worte,  ersetzte  sie  nachträglich  durch  die  Wendung:  „und
sollen  von  jeder  der  beiden  Regierungen  ihrerseits  verkündigt  werden“.
Damit  war  das  europäische  Gleichgewicht  zwischen  Preußen  und  Darm—
stadt  wieder  hergestellt.

So  bereitwillig  die  preußischen  Staatsmänner  in  diesen  lächerlichen
Formfragen  nachgaben,  ebenso  schwer  fiel  ihnen  der  Entschluß,  den
Inhalt  des  Art.  4  selbst  anzunehmen.  Wann  hatte  denn  jemals  eine
Großmacht  ihre  Zollgesetzgebung  dem  guten  Willen  eines  Staates  vom
dritten  Range  unterworfen?  Es  war  vorauszusehen,  daß  dieser  Darm—
städtische  Vertrag  allen  späteren  Zollvereinsverträgen  ebenso  zum  Vorbilde
dienen  würde,  wie  der  Sondershausener  Vertrag  das  Muster  gewesen
war  für  alle  nachfolgenden  Enclavenverträge.  In  jenem  Augenblicke
freilich  standen  die  kleinen  Cabinette  den  Ideen  des  Freihandels  sogar
noch  näher  als  Preußen.  Doch  konnte  dem  Scharfblick  Motz's  und
Maassen's  nicht  entgehen,  daß  diese  Parteistellung  in  einer  nahen  Zu—
kunft  sich  gänzlich  verschieben  würde,  sobald  in  Oberdeutschland  eine
junge  Großindustrie  entstand.  Der  preußischen  Zollgesetzgebung  drohte
vielleicht  Stillstand  und  Verkümmerung,  wenn  die  Mittelstaaten  ein  Veto
erhielten.

Alle  diese  staatswirthschaftlichen  Bedenken  mußten  verstummen  vor
den  glänzenden  Aussichten,  welche  sich  der  nationalen  Politik  Preußens
eröffneten.  Darmstadt  —  so  berichtete  Eichhorn  dem  Könige  —  empfängt
durch  den  Vertrag  erst  die  Möglichkeit  eines  haltbaren  Zollsystems.  Preußen
gewinnt  die  wichtige  Position  in  Mainz,  verhindert  den  süddeutschen  Sonderbund
  in  den  Norden  hinein  vorzudringen,  und  darf  mit  Sicherheit  darauf
rechnen,  daß  Hessens  Beispiel  Nachfolge  finden,  eine  große  handelspolitische
Vereinigung  entstehen  wird.  Nochmals  wird  sodann  dem  Könige  versichert,
daß  jede  Feindseligkeit  gegen  deutsche  Staaten  vermieden  werden  solle.
„Die  Vereinigung  ist  von  Ew.  Maj.  Behörden  weder  gesucht,  noch  weniger
durch  verführerische  Lockungen  veranlaßt  worden;  man  hat  nur  Anträge

 

*)  Maltzan's  Bericht,  20.  Febr.  1828.
        <pb n="644" />
        636  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

und  Vorschläge,  welche  von  der  großherzoglichen  Regierung  ausgingen,
entgegengenommen.““)

Der  neue  Zollverein  sollte  bis  zum  31.  Dechr.  1834  dauern  und
dann,  sofern  keine  Kündigung  erfolge,  auf  weitere  sechs  Jahre  verlängert
werden.  Das  Recht  der  Kündigung  blieb,  wie  schon  die  Sotzmann'sche
Denkschrift  voraussagt,  die  einzige  Waffe,  um  Preußen  sicherzustellen
gegen  den  Mißbrauch  des  gleichen  Stimmrechts.  Handelsverträge  schloß
Preußen  allein  —  denn  der  Zusatz  „unter  Mitwirkung  und  Zustimmung
Darmstadts“  war  praktisch  werthlos.  In  allem  Uebrigen  bestand  vollständige
  Gleichheit  der  Rechte.

Auch  um  diesen  Vertrag  hat  sich  ein  zielloser  Prioritätsstreit  erhoben.
Der  particularistische  Neid  will  die  Thatsache  nicht  zugeben,  daß  die  Verfassung
  des  Zollvereins  in  Berlin  ersonnen  wurde.  Man  behauptet,  der
preußisch-hessische  Verein  sei  lediglich  dem  bairisch-württembergischen  Vereine
  nachgebildet  worden,  welcher  einige  Wochen  vorher,  am  18.  Jan.  1828,
zu  Stande  kam  und  ebenfalls  das  gleiche  Stimmrecht,  die  selbständige  Zollverwaltung
  der  Bundesgenossen  anerkannte.  Ein  Blick  auf  die  Tagesund
  Jahreszahlen  genügt,  um  dies  Märchen  zu  widerlegen.  Der  Fundamentalsatz
  der  Zollvereinsverfassung,  die  Parität  und  Unabhängigkeit
der  Bundesgenossen,  wurde  in  der  Conferenz  vom  11.  Januar  zwischen
Preußen  und  Darmstadt  vereinbart,  acht  Tage  bevor  der  bairisch-württembergische
  Vertrag  abgeschlossen  wurde  —  in  einem  Augenblicke,  da  man
zu  Berlin  den  Gang  der  Münchener  Verhandlungen  noch  nicht  näher
kannte.  Die  neueste  aus  München  eingelaufene  Nachricht  sagte  nur:  noch
bleibe  zweifelhaft,  ob  der  süddeutsche  Verein  gemeinsame  und  getrennte
Zollverwaltung  haben  solle,  das  Letztere  sei  allerdings  wahrscheinlicher.“)
Der  Gedanke  lag  eben  in  der  Luft,  er  ergab  sich  mit  Nothwendigkeit  aus
den  fruchtlosen  Zollverhandlungen  der  jüngsten  Jahre,  er  wurde  von  den
norddeutschen  und  von  den  süddeutschen  Zollverbündeten  gleichzeitig  angenommen,
  ohne  daß  sie  von  einander  wußten.  Im  Grunde  ist  der  ganze
Streit  müßig.  Der  Entschluß,  von  dem  die  Zukunft  deutscher  Handelspolitik
  abhing,  konnte  nur  in  Berlin  gefaßt  werden.  Ob  Baiern  und
Württemberg  einander  die  Parität  zugestanden,  war  gleichgiltig.  Doch  ob
die  norddeutsche  Großmacht  die  unerhörte  Selbstverleugnung  finden  würde,
mit  einem  Staate  dritten  Ranges  sich  bescheiden  auf  eine  Linie  zu  stellen  —
an  dieser  Frage  hing  Alles.  Sobald  Preußen  diesen  Entschluß  faßte,  war
dem  Souveränitätsdünkel  der  kleinen  Höfe  der  letzte  Vorwand  genommen
und  die  Bahn  gebrochen  für  Deutschlands  Handelseinheit.  Dem  gewissenhaften
  Notizensammler  soll  unvergessen  bleiben,  daß  Baiern  und  Württemberg
  den  „ersten“  Zollverein  in  Deutschland  gründeten,  ihre  Verhand- 



*)  Eichhorn's  Bericht  an  den  König,  21.  Febr.  1828.
*“)  Küster's  Bericht,  10.  Dec.  1827.
        <pb n="645" />
        Wirkungen  des  Zollvereins.  637

lungen  etwas  früher  beendigten  als  Preußen  und  Darmstadt.  Für  den
Historiker  hat  die  Thatsache  geringen  Werth.  Denn  der  süddeutsche  Verein
erwies  sich  als  ein  verfehlter  Versuch  und  ging  bald  zu  Grunde;  der
preußisch-hessische  Verein  bewährte  sich  und  wuchs.  Aus  diesem,  nicht
aus  jenem,  ist  der  große  deutsche  Zollverein  hervorgegangen.

Eichhorn  fühlte,  daß  die  Dinge  endlich  in  Fluß  kamen.  Voll  froher
Zuversicht  richtete  er  im  März  an  die  Gesandtschaften  in  Deutschland
eine  eingehende  Instruktion.  Er  schildert  darin  den  Gang  der  preußischen
Handelspolitik,  das  System  des  bewußten,  berechneten  Abwartens,  das  so
gute  Früchte  getragen  habe.  Er  zeigt  sodann,  wie  mit  dem  Darmstädter
Vertrage  die  entscheidende  Wendung  eingetreten  sei:  diese  Verhandlungen
waren  besonders  darum  nützlich,  weil  sie  „die  Möglichkeit  eines  gemeinschaftlichen
  Zollsystems  für  Staaten,  die  geographisch  unabhängig  sind,
erwiesen.  An  die  Stelle  eines  dunklen  Gefühls,  welches  früherhin  eine
Vereinigung  in  einer  unbestimmten  Richtung  suchte,  ist  eine  klare  Erkenntniß
  getreten.“  Man  sieht  heute  in  der  Aufnahme  der  staatswirthschaftlichen
  Grundsätze  eines  anderen  Staates  nicht  mehr  eine  Verleugnung
  der  Souveränität.  Nichtsdestoweniger  soll  die  Diplomatie  nach
wie  vor  eine  ruhig  zuwartende  Haltung  behaupten.  Ebenso  zuversichtlich
schrieb  Eichhorn  an  Motz:  Unsere  Handelspolitik  hat  sich  bewährt  und
wird  noch  größere  Erfolge  erringen,  wenn  wir  die  Anfragen  anderer
Staaten  geduldig  abwarten.  Der  bairisch-württembergische  Verein  ist  lose
und  wird  noch  lockerer  werden,  wenn  er  wider  Erwarten  neue  Bundesgenossen
  finden  sollte.)

In  der  That  erwies  sich  in  Hessen  wie  einst  in  den  Enclaven  sehr
rasch  der  Segen  der  preußischen  Gesetze.  Im  ersten  Augenblicke  war  die
Stimmung  im  Lande  noch  getheilt.  Das  Starkenburger  Land  sah  den
gewohnten  kleinen  Verkehr  mit  dem  Frankfurter  Markte  mannigfach
belästigt,  und  in  der  Kammer  klagten  nach  deutschem  Brauche  einzelne
Patrioten  beweglich  über  den  „Löwenvertrag“,  welchen  Preußens  Schlauheit
  der  hessischen  Unschuld  auferlegte.  Der  Handelsstand  in  Mainz  und
Offenbach  dagegen  sprach  der  Regierung  seinen  Dank  aus,  und  bald  regte
sich  überall  im  Lande  ein  neues  Leben.  Vor  Kurzem  noch  hatte  man  in
Berlin  geplant,  eine  Messe  in  Köln  zu  errichten,  die  dem  Mainzer  und
Frankfurter  Verkehre  das  Gegengewicht  halten  sollte:  jetzt  entstand  in
Offenbach  ein  schwunghafter  Meßverkehr,  der  namentlich  im  Ledergeschäfte
das  reiche  Frankfurt  zu  überflügeln  begann.  Die  beiden  Verbündeten
bauten  eine  große  Straße  von  Paderborn  über  Biedenkopf  nach  Gießen
und  weiter  südwärts,  so  daß  ein  fast  zollfreier  Straßenzug  den  Neckar  mit
der  Ostsee  verband.  Nach  zwei  Jahren  war  die  handelspolitische  Opposition

 

*)  Eichhorn,  Weisung  an  die  Gesandtschaften,  25.  März;  Eichhorn  an  Motz,
30.  März  1828.
        <pb n="646" />
        638  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

in  den  Kammern  fast  völlig  verstummt.  Graf  Lehrbach,  der  den  Minister
wegen  Landesverraths  verklagen  wollte,  stand  vereinsamt;  der  Abgeordnete
Schenk  aber  dankte  der  Regierung  und  schloß  gemüthlich:  Das  einzige
Mittel  gegen  den  Wunsch  nach  politischer  Einheit  ist  die  Zolleinigung!
Mit  Selbstgefühl  verwies  Hofmann  auf  die  günstigen  Rechnungsabschlüsse
und  sagte  „mit  voller  Zuversicht  dieser  auf  gegenseitige  Vortheile  gegründeten
Verbündung  Bestand  und  Dauer  voraus:  so  werden  Sie  hoffentlich  bald
dasjenige  verwirklicht  sehen,  was  noch  vor  wenigen  Jahren  zwar  Gegenstand
  Ihrer  angelegentlichsten  Wünsche  war,  aber  nach  so  vielen  vergeblichen
Verhandlungen  kaum  in  dem  Reiche  der  Möglichkeit  zu  liegen  schien.“)
Auch  in  Preußen  hielten  die  Klagen  der  Geschäftswelt,  die  sich  anfangs
laut  genug  erhoben,  nicht  lange  vor.  Unterdessen  hatte  der  König  sein
gesammtes  thüringisches  Gebiet  in  die  Zolllinie  aufgenommen;  die  Lage
der  ernestinischen  Fürstenthümer  ward  fast  unerträglich.  Es  schien  undenkbar,
  daß  Kurhessen  und  Thüringen,  also  von  allen  Seiten  umklammert,
ihren  thörichten  Widerstand  fortsetzen  sollten.

Und  doch  sollte  das  Undenkbare  geschehen.  Auf  das  erste  Gerücht
hin  versuchten  allerdings  einige  Kleinstaaten  sich  den  Verbündeten  zu  nähern
—  lediglich  in  der  Absicht  den  Inhalt  des  Vertrags,  der  noch  streng  geheim
gehalten  wurde,  zu  erfahren.  Präsident  Krafft  in  Meiningen  schrieb  an
Hofmann,  bat  um  Aufklärung,  deutete  gewichtig  an,  daß  Meiningen  vielleicht
  dem  hessischen  Beispiele  folgen  werde,  wenn  man  nur  die  Machtstellung
  dieses  Reiches  nach  Gebühr  würdige:  „Die  Lage  des  Landes
Meiningen  läßt  seinen  Werth  den  geographischen  Umfang  desselben  überschreiten,
  indem  mehrere  der  frequentesten  Landstraßen  die  Handelsplätze
an  den  Küsten  der  Nordsee  mit  einem  bedeutenden  Theile  des  südlichen
Deutschlands,  der  Schweiz  und  Italiens  verbinden,  und  Preußen,  Baiern
und  Kurhessen  zu  seinen  wichtigeren  Grenznachbarn  gehören.“““")  Die
Meininger  Welthandelsstraßen  boten  unleugbar  auf  der  Landkarte  einen
sehr  stattlichen  Anblick;  gebaut  waren  sie  freilich  noch  nicht,  auch  besaß
das  Ländchen  durchaus  nicht  die  Mittel  sie  jemals  zu  bauen.  Motz,  dem
die  Naturgeschichte  des  deutschen  Kleinstaats  einen  unerschöpflichen  Qnell
der  Ergötzung  bot,  sendete  das  Meininger  Schreiben  an  Hofmann  zurück
und  versicherte,  die  geographische  Bedeutung  des  Herzogthums  sei  ihm  ganz
neu;  dann  schloß  er  wehmüthig:  „es  ist  betrübt,  wenn  solche  überspannte
Diener  dazu  beitragen,  daß  dem  Souveränitätsdünkel  ihrer  Fürsten  auch
noch  ein  Straßendünkel  hinzugefügt  wird.“  Der  Vorfall  blieb  dem  klugen
Manne  unvergessen;  der  Meininger  Straßendünkel  sollte  zur  rechten  Stunde
noch  eine  Rolle  spielen  in  der  deutschen  Geschichte.  Noch  durchsichtiger  war
ein  diplomatisches  Kunststück  der  freien  Stadt  Frankfurt.  Der  alte  Roth= 



*)  Hofmann,  Bericht  über  die  Finanzperioden  1824—1829.
**)  Krafft  an  Hofmann,  15.  März  1828.
        <pb n="647" />
        Meininger  Straßendünkel.  Die  Kleinstaaten.  639

schild  erschien  bei  Otterstedt  um  verbindlich  anzufragen,  ob  nicht  auch
Frankfurt  mit  Preußen  einen  ähnlichen  Vertrag  schließen  könne.  Nun
wußte  alle  Welt,  daß  die  Handelspolitik  dieser  Republik  lediglich  in  einer
systematischen  Pflege  des  Schmuggels  bestand.  Der  Fühler  hatte  also
nur  den  Zweck,  den  Senat  über  die  Bedingungen  des  preußisch-hessischen
Vertrags  zu  unterrichten,  damit  die  Frankfurter  Schmuggler  sich  darauf
einrichten  konnten.  Selbstverständlich  wurde  der  diplomatische  Börsenfürst
mit  einigen  allgemeinen  Redensarten  heimgeschickt.)

Unter  den  deutschen  Höfen  war  nur  einer,  der  den  preußisch-hessischen
Verein  mit  Freude  begrüßte:  der  badische  Hof.  Allein  durch  Preußens
Beistand  konnte  Großherzog  Ludwig  hoffen,  seine  Pfalz  gegen  Baiern  zu
behaupten;  daher  schrieb  er  an  Blittersdorff:  „ich  freue  mich,  einen  Einfluß
vermehrt  zu  sehen,  dem  ich,  besonders  im  gegenwärtigen  Augenblicke,  so
viel  verdanke.“  Zugleich  hoffte  man  in  Karlsruhe,  die  Absichten  der
badischen  Handelspolitik  nunmehr  in  Süddeutschland  durchzusetzen,  denn
seit  Darmstadt  zu  Preußen  übergetreten,  bildete  Baden  allein  die  für
Baiern  unentbehrliche  Verbindung  zwischen  Franken  und  der  Pfalz.

Alle  anderen  Höfe  vernahmen  die  erste  unsichere  Kunde  aus  Berlin
mit  unbeschreiblichem  Schrecken;  die  Nachricht  siel  wie  eine  Bombe  in  die
diplomatische  Welt.  Selbst  Blittersdorff,  der  doch  die  entgegengesetzten
Ansichten  seines  Souveräns  kannte,  enthielt  sich  nicht  zu  jammern  über
„dies  Unglück,  diesen  neuen  Beweis  preußischer  Selbstsucht“  es  sei  ja  klar,
Preußen  wolle  nur  den  hessischen  Markt  für  seine  Fabrikate  ausbeuten,
und  glaube  selber  nicht  an  die  Dauer  der  Verbindung.  Was  der  Heißsporn
  also  herauspolterte,  war  nur  der  Widerhall  der  erregten  Reden
der  österreichischen  Partei  am  Bundestage.  Münch  und  Langenau  versicherten
  entrüstet:  jetzt  endlich  sei  Preußens  maßlose  Herrschsucht  entlarvt.
Vor  Kurzem  noch  hatten  sie  auf  den  preußischen  Hochmuth  gescholten,  der
jede  Verständigung  mit  den  Nachbarn  abweise.  Am  lautesten  lärmte
Marschall  über  diesen  „Unterwerfungsvertrag“,  den  er  ebenso  wenig  gelesen
  hatte  wie  die  Anderen  aus  der  österreichischen  Sippe.  Er  traf
sogleich  Anstalten  zur  Begünstigung  des  Schmuggels  in  Biebrich  und  den
anderen  Rheinhäfen.  Der  Gedanke,  daß  Nassau  jetzt  wie  Anhalt  zur
preußischen  Enclave  werden  solle,  war  seinem  Nationalstolz  schrecklich.
Dann  ließ  er  durch  die  getreue  Oberpostamtszeitung  die  Lüge  verbreiten,
Preußen  habe  auch  Nassau  zum  Beitritt  eingeladen,  sei  aber  stolz  zurückgewiesen
  worden.  Der  unterthänige  Landtag  stimmte  der  Ansicht  des
Ministers  zu,  als  dieser  erklärte:  eine  Erhöhung  der  Staatseinnahmen
sei  überflüssig;  für  Nassaus  europäische  Politik  wie  für  seine  Volkswirth--schaft
  könne  der  Anschluß  an  Preußen  nur  gefährlich  werden.

Daß  Münch  und  Langenau  nicht  ohne  geheime  Weisungen  handelten,

 

*)  Otterstedt's  Bericht,  29.  Febr.  1828.
        <pb n="648" />
        640  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

ließ  sich  leicht  errathen.  Zum  Ueberfluß  sprach  Fürst  Metternich  selbst
seine  Bestürzung  in  sauersüßen  Worten  aus.  Der  preußische  Gesandte
theilte  dem  österreichischen  Staatskanzler  eine  Denkschrift  mit,  die  sich
ausführlich  über  Preußens  bisherige  Handelspolitik  verbreitete.  Darauf
erwiderte  der  Fürst:  „Der  Darmstädter  Vertrag  hat  großes  Aufsehen
erregt,  wie  ja  Alles  in  Deutschland  mißdeutet  wird.  Doch  ist  uns  lieb,
daß  Preußen  sich  so  offen  ausspricht;  mit  der  Denkschrift  bin  ich  im
Wesentlichen  einverstanden.  Baiern  hat  uns  kürzlich  aufgefordert,  den
preußisch--hessischen  Vertrag  zu  hintertreiben.  Wir  lehnten  ab,  da  solche
Verträge  eine  Consequenz  der  Sonveränität  sind.  Ich  kann  aber  nicht
verhehlen,  daß,  sobald  dergleichen  Verbindungen  aufhören  bloß  aus  dem
administrativen  Gesichtspunkte  betrachtet  zu  werden  und  ihnen  eine  politische
Tendenz  zu  Grunde  gelegt  wird,  die  Grundgesetze  des  Bundes  ihnen
entgegenstehen.“  Darauf  empfahl  er  dem  preußischen  Hofe  abermals,  wie
einst  auf  dem  Aachener  Congresse,  die  Vorzüge  der  k.  k.  Provinzialmauthen;
wenn  man  in  Preußen  Provinzialzölle  einführte,  so  würde  man  der
lästigen  Zollverträge  nicht  bedürfen!  Mit  Entzücken  vernahm  Motz  diese
Orakelsprüche  und  schrieb  an  Eichhorn:  „Von  den  Finanzansichten  des
Fürsten  von  Metternich  werden  wir  wohl  keinen  Gebrauch  machen  können.
Dagegen  wollen  wir  nicht  bestreiten,  daß  es  in  vieler  Beziehung  für  uns
ohne  Nachtheil  sein  wird,  wenn  er  für  Oesterreich  bei  seinen  erleuchteten
Ansichten  beharrt.““)  Zudem  wußte  Eichhorn,  wie  eifrig  der  k.  k.  Gesandte
in  Darmstadt  der  Ratification  des  Vertrags  entgegengewirkt  hatte;  noch
im  Februar  war  Otterstedt  von  Karlsruhe  hinübergeeilt,  um  dem  österreichischen
  Einfluß  die  Wage  zu  halten.

Auch  jenes  deutsche  Cabinet,  das  damals  dem  Berliner  Hofe  am
nächsten  stand,  auch  Hannover,  überraschte  durch  auffällige  Ungezogenheit.
Der  König  wollte  nicht,  daß  das  befreundete  Nachbarland  aus  dem  neuen
Vereine  Besorgniß  schöpfe.  Er  befahl  daher  eine  Ausnahme  zu  machen
von  der  Regel,  wonach  Preußen  sich  aller  handelspolitischen  Anerbietungen
enthalten  sollte,  und  ließ  in  Hannover  einige  neue  Straßenzüge  und
bedeutende  Zollerleichterungen  vorschlagen,  da  nach  den  Grundsätzen  der
hannoverschen  Politik  ein  wirklicher  Zollverein  doch  nicht  zu  erwarten
stand.  Aber  diese  Eröffnungen  blieben  unerwidert.  Das  war  mehr  als
Verstimmung;  das  deutete  auf  feindselige  Pläne,  die  im  Dunkeln  sich
vorbereiteten.

Die  öffentliche  Meinung  zeigte  sich,  wie  immer  in  der  Geschichte  des
Zollvereins,  noch  verblendeter  als  die  Cabinette,  und  die  Hofburg  verstand,
  trotz  ihres  Hasses  gegen  den  Liberalismus,  den  liberalen  Unverstand
  vortrefflich  auszubeuten.  In  Frankfurt  arbeitete  unter  Münch's
Augen  eine  k.  k.  Correspondenzenfabrik:  mit  merkwürdiger  Uebereinstimmung

 

*)  Maltzan's  Bericht,  14.  April;  Motz  an  Eichhorn,  21.  April  1828.
        <pb n="649" />
        Der  bairisch-württembergische  Zollverein.  641

erzählten  der  Nürnbergische  Correspondent,  die  Elberfelder  Zeitung,  das
Frankfurter  Journal  von  unseligen  Darmstädter  Industriellen,  die  Haus
und  Hof  verließen  um  den  preußischen  Zöllen  zu  entgehen.  Die  Augs—
burger  Allgemeine  Zeitung  ließ  sich  aus  Darmstadt  schreiben:  man  muß
heute  einundzwanzigmal  preußisch  reden,  ehe  man  einmal  hessisch  reden
darf;  das  unglückliche  Land  trägt  zweifache  Lasten,  die  neuen  Mauthen
und  die  alten,  da  ja  für  Wein  und  Tabak  Ausgleichungsabgaben  erhoben
werden.  Auch  unabhängige  Blätter,  wie  der  Altonaer  Mercur  und  die
Neue  Mainzer  Zeitung,  erzählten  die  Fabel  vom  Fuchs,  der  im  Stalle
zum  Pferde  sagte:  tritt  mich  nicht,  ich  will  dich  auch  nicht  treten!

Die  preußische  Regierung  konnte  sich  in  den  Künsten  des  literarischen
Minenkriegs  niemals  mit  Oesterreich  messen;  sie  begnügte  sich,  den  öster—
reichischen  Tendenzlügen  lehrhafte  Berichtigungen  in  der  Staatszeitung
entgegenzustellen;  das  unglückliche  Blatt  krankte  aber  an  der  Erbsünde
aller  officiösen  Blätter,  der  Trockenheit.  Auf  allgemeine  Zustimmung
konnte  in  diesem  Lande  der  Kritik  kein  Schritt  der  Regierung  rechnen.
Nicht  bloß  unter  den  Industriellen  erzitterten  Viele  vor  der  drohenden  Ver—
mehrung  der  Concurrenz.  Auch  eine  Schule  innerhalb  des  Beamtenthums,
Schön  mit  seinen  ostpreußischen  Freunden,  schalt  auf  diese  Bummler  in
Berlin,  die  daheim  nicht  Ruhe  fänden  und  auswärts  unnütze  Händel
anzettelten.

Am  gefährlichsten  unter  allen  Kräften  des  Widerstandes  erschien  vor
der  Hand  die  feindselige  Haltung  des  Münchener  Hofes.  Im  Oktober
1827  waren  in  München  die  Verhandlungen  zwischen  den  beiden  süddeutschen
  Königskronen  wieder  aufgenommen  worden.  Schmitz-Grollenburg
  und  Armansperg  betrieben  Beide  das  Geschäft  mit  feurigem  Eifer.
So  kam  am  18.  Januar  1828  jener  erste  deutsche  Zollverein  zu  Stande.
Es  erfüllte  sich,  was  in  Berlin  so  oft  vorausgesagt  worden:  Tarif  und
Verwaltungsordnung  des  neuen  Vereins  kamen  den  Grundsätzen  der
preußischen  Zollgesetzgebung  sehr  nahe,  weil  sich  den  süddeutschen  Kronen
dieselben  Fragen  aufdrängten,  welche  Preußen  schon  durch  das  Gesetz  von
1818  gelöst  hatte.  Die  Zölle  auf  Fabrikwaaren  standen  niedriger  als  in
Preußen,  die  auf  Colonialwaaren  etwas  höher:  vom  Kaffee  erhob  Preußen
6  Thlr.  20  Sgr.  für  den  Centner,  Baiern-Württemberg  15  Gulden  für
den  um  etwa  9  Proc.  schwereren  bairischen  Centner.  Im  Uebrigen  fast
dieselben  Regeln  wie  im  preußisch-hessischen  Vereine:  getrennte  Zollverwaltung
  unter  gegenseitiger  Controle,  Vertheilung  der  Einkünfte  nach
der  Kopfzahl,  Grenzzölle  und  Packhöfe.

Indeß  die  verständige  Verfassung  konnte  den  Grundschaden  dieses
Bundes  nicht  heilen:  er  war  zu  klein  und  darum,  wie  Eichhorn  voraussagte,
  nicht  lebensfähig.  Wohl  stiegen  die  Zolleinnahmen  Württembergs
im  ersten  Jahre  um  220,000  Fl.;  der  kleinere  Bundesgenosse  zog  selbstverständlich
  den  größeren  Vortheil  aus  der  Erweiterung  des  Marktgebiets.

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  41
        <pb n="650" />
        642  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

Doch  betrugen  die  Zolleinnahmen  nur  9½  Sgr.  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung,
  während  Preußen  das  Zweiundeinhalbfache,  24  Sgr.,  einnahm.
Die  Kosten  der  Zollverwaltung  verschlangen  mindestens  44  Proc.  der
Einkünfte;  in  Baiern  war  der  Rohertrag  für  das  Rechnungsjahr  1828
bis  1829:  2,612  Mill.  Fl.,  der  Reinertrag  nur  1,582  Mill.  Fl.  Die  geringen
  Zölle  genügten  nicht  die  heimische  Industrie  wirksam  zu  schützen,
und  doch  blieb  jede  Erhöhung  unmöglich,  wenn  nicht  der  gesammte  Reingewinn
  den  Staatskassen  verloren  gehen  sollte.  Am  Kläglichsten  befand
sich  die  bairische  Pfalz.  Die  entlegene  Provinz  sollte  vor  der  Hand
außerhalb  der  Mauthlinien  bleiben  und  ihre  eigenen  Erzeugnisse  zollfrei
in  das  Vereinsland  einführen,  was  denn  sofort  französische,  badische,
rheinpreußische,  hessische  Fabrikanten  zu  großartigem  Schmuggel  veranlaßte.
Gewichtige  Stimmen  in  der  Pfalz  forderten  laut  den  Anschluß  an  Preußen;
einer  der  ersten  Industriellen  der  Provinz,  Geh.  Rath  Camnzzi,  schrieb  in
diesem  Sinne  an  die  Allgemeine  Zeitung,  ward  aber  von  der  Firma
Cotta  abgewiesen.

König  Ludwig  wollte  die  Gebrechen  des  Vereines  lange  nicht  bemerken.
Wie  war  er  stolz  auf  seiner  Hände  Werk,  den  ersten  deutschen  Zollverein;
wie  schwelgte  er  in  erhabenen  Träumen  von  historischer  Unsterblichkeit.
Er  wollte  fortleben  im  Munde  später  Geschlechter  als  der  Vollender  der
fossa  Carolina,  jenes  Canales  zwischen  der  Nordsee  und  dem  Schwarzen
Meer,  den  Karl  der  Große  ersonnen,  doch  nicht  ausgeführt  hatte,  und
beschäftigte  sich  auch  mit  großen  Eisenbahnplänen,  seit  Franz  Baader  im
Nymphenburger  Park  einen  Dampfwagen  fahren  ließ.  „Jetzt  sind  die
Zollsysteme  der  beiden  Großmächte  nicht  mehr  furchtbar“  —  hieß  es  bei
Hofe.  Schon  war  ein  Unterhändler  nach  Zürich  gesendet,  um  die  Schweiz
zum  Eintritt  in  den  süddeutschen  Verein  oder  doch  zu  einem  Handelsvertrage
  zu  bewegen.  Niemals  hatte  Baierns  Gestirn  glänzender  geleuchtet
als  im  Januar  1828;  niemals  zuvor  hatte  der  König  eine  so  stolze
Sprache  gegen  den  Bundestag  geführt.  „Die  antisocialen,  antiföderalistischen
Tendenzen  der  bairischen  Politik“  traten,  wie  Blittersdorff  klagte,  dem
Präsidialgesandten  schroff  entgegen.  Sofort  nach  der  Unterzeichnung  des
süddeutschen  Zollvertrages  ging  Frhr.  v.  Zu  Rhein  nach  Darmstadt,  um
das  Großherzogthum  zum  Beitritt  einzuladen  und  ihm  die  Parität,  welche
ihm  die  beiden  Königreiche  bisher  verweigert  hatten,  bedingungslos  zuzugestehen.'!)"
  War  Hessen  gewonnen,  so  mußte  das  widerhaarige  Baden
auf  Gnade  oder  Ungnade  sich  ergeben.

Mitten  in  diese  holden  Träume  siel  niederschmetternd  die  Kunde  von
dem  preußisch-hessischen  Vertrage.  Durch  diesen  Verein,  das  sprang  in
die  Augen,  verlor  der  süddeutsche  Verein  sofort  Sinn  und  Bedeutung.
König  Ludwig  sah  seine  theuersten  Hoffnungen  zerstört,  blieb  mehrere

*)  Nach  du  Thil's  Aufzeichnungen.
        <pb n="651" />
        Spannung  zwischen  Baiern  und  Preußen.  643

Wochen  hindurch  völlig  fassungslos.  „Nunmehr  hab'  ich  alle  Schritte
gethan,  um  meine  armen  Unterthanen  zu  retten!“  sagte  er  verzweifelnd
zu  Schmitz-Grollenburg.  In  groben  Schimpfworten  entlud  sich  sein  Groll;
er  schalt  laut  auf  den  Verräther  Hofmann,  erzählte  an  offener  Tafel,
Preußen  habe  den  Prinzen  Emil  von  Hessen  mit  400,000  Fl.  bestochen.
In  seinem  Zorne  vergaß  er  auch  wieder  seinen  teutschen  Stolz.  So  lange
diese  kleinen  Höfe  noch  europäische  Politik  treiben  durften,  waren  auch
patriotische  Fürsten  nicht  vor  argen  Verirrungen  sicher.  Wie  Ludwig  einst
als  Kronprinz,  trotz  seines  Abscheus  gegen  Napoleon,  mehrmals  unterthänige
  Briefe  an  den  Schöpfer  der  bairischen  Königskrone  gerichtet  und
sogar  die  Hoffnung  ausgesprochen  hatte,  sein  Sohn  Max  werde  dereinst
dem  König  von  Rom  seine  Anhänglichkeit  widmen,  )  so  hatte  er  neuerdings
um  Sponheims  willen  die  Hilfe  Rußlands  angerufen  und  wendete  sich
jetzt  wieder  an  das  gehaßte  Frankreich.  Den  Winter  über  hatte  der
Herzog  von  Dalberg  in  München  sein  Wesen  getrieben;  nun  fanden  seine
Einflüsterungen  Gehör.  König  Ludwig  warnte  den  französischen  Hof  vor
dem  Ehrgeiz  Preußens,  das  bereits  in  Süddeutschland  sich  festzusetzen  suche.
Im  selben  Sinne  bearbeitete  Lerchenfeld  zu  Frankfurt  den  alten  Reinhard.
Alsbald  befahl  Minister  La  Ferronays  dem  Geschäftsträger  in  München
rührige  Wachsamkeit  gegen  die  von  Preußen  her  drohende  Gefahr;  er
stellte  zugleich  einige  Handelserleichterungen  in  Aussicht  zu  Gunsten  der
troisième  Allemagne.

Da  König  Ludwig  schon  nach  wenigen  Monaten  von  seinen  leidenschaftlichen
  Verirrungen  zurückkam,  so  wurden  diese  häßlichen  Zettelungen
mit  dem  Auslande  nachher  ganz  in  Abrede  gestellt.  Der  Hergang  ist
gleichwohl  verbürgt  durch  die  übereinstimmenden  Zeugnisse  von  Freund
und  Feind.  Nicht  allein  der  preußische  Gesandte  Küster  berichtete  darüber
ausführlich  seinem  Hofe;  der  badische  Gesandte  Fahnenberg  meldete  ganz
dasselbe  nach  Karlsruhe.  Der  österreichische  Gesandte  Graf  Spiegel  warf
dem  bairischen  Minister  des  Auswärtigen  die  Anklage  ins  Gesicht,  daß  er
Frankreich  in  die  deutsche  Handelspolitik  hineinzuziehen  suche.  Ueber
Lerchenfeld's  Verhalten  berichtete  Blittersdorff,  der  ja  selber  sehr  geneigt
war,  jedes  Mittel  zu  gebrauchen  zur  Vernichtung  des  preußisch-hessischen
Vereins.“)  Die  Schwenkung  der  bairischen  Politik  nach  Frankreich  hinüber
war  bald  eine  der  gesammten  diplomatischen  Welt  bekannte  Thatsache.

König  Ludwig  überließ  sich  eine  Zeit  lang  blindlings  dem  stürmischen
Unwillen  der  verletzten  Eitelkeit.  Sein  Cabinetsrath  Grandauer  übte
schlechten  Einfluß;  auch  Freiherr  v.  d.  Tann  träumte  bairische  Großmachtsträume.
  Nur  der  alte  welterfahrene  Minister  Zentner  sah  die  Dinge

 

*)  Zwei  dieser  Briefe,  vom  6.  April  und  29.  Nov.  1811  sind  mitgetheilt  in  den
Preußischen  Jahrbüchern,  November  1885.
*“)  Berichte  von  Küster,  26.  März,  Fahnenberg,  5.  März,  Maltzan,  14.  April,
Blittersdorff,  24.,  26.  März  1828.
41“
        <pb n="652" />
        644  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

ruhiger  an.  Selbst  König  Wilhelm  von  Württemberg  blieb  nüchtern  und
gleichmüthig.  Sein  Geschäftsverstand  war  doch  stärker  als  sein  Groll
gegen  Preußen;  auch  mochten  ihm  die  bitteren  Erfahrungen  der  Tage  von
Verona  noch  unvergessen  sein.  In  einem  Gespräche  mit  du  Thil  ver—
barg  er  zwar  seine  Enttäuschung  nicht,  gestand  aber  zu:  „früher  oder
später  werden  wir  noch  gezwungen  sein  Euerem  Beispiele  zu  folgen.“  Im
selben  Sinne  erklärte  sein  Minister  Beroldingen  dem  preußischen  Ge—
sandten,  „daß  Württemberg  in  die  deutsch-patriotischen  Gesinnungen  der
preußischen  Regierung  niemals  auch  nur  den  geringsten  Zweifel  gesetzt
hat  und  die  bestehenden  besonderen  Vereine  zugleich  als  Mittel  betrachtet,
zu  dereinstiger  Erreichung  des  gemeinschaftlichen  Zweckes  in  einer  all—
gemeinen  Ausdehnung  den  Weg  zu  bahnen.“*)

Wie  der  preußische  Staat  Alles,  was  er  für  die  Macht  und  Einheit
unseres  Vaterlandes  that,  erkämpfen  mußte  gegen  den  Widerstand  des
Auslandes,  so  ward  auch  der  preußisch-hessische  Bund  sofort  von  den
Ränken  der  fremden  Mächte  umsponnen.  Im  Verein  mit  Frankreich  ver—
suchte  Holland  Unfrieden  zu  säen  zwischen  Süd  und  Nord.  Der  Minister
Verstolck  van  Soelen  machte  den  württembergischen  Geschäftsträger  aufmerksam
  auf  die  Gefahren,  welche  der  deutschen  Handelsfreiheit  und  der
Unabhängigkeit  der  Kleinstaaten  drohten.  Der  Württemberger,  ein  verständiger
  Mann,  der  seinem  preußischen  Collegen,  dem  Grafen  Truchseß-Waldburg,
  Alles  mittheilte,  antwortete  treffend:  die  Zölle  der  fremden
Mächte,  und  nicht  zuletzt  Hollands,  zwingen  uns  Deutsche,  uns  zu  einigen
und  neue  Handelswege  zu  suchen  —  worauf  Verstolck  heilig  versicherte:
die  Herabsetzung  der  niederländischen  Zölle  stehe  nahe  bevor;  für  jetzt
aber  dürfe  man  nur  an  den  Widerstand  gegen  den  gemeinsamen  Feind,
gegen  Preußen  denken.)  Eichhorn,  der  die  holländischen  Kaufherren  aus
den  endlosen  Rheinschifffahrtsverhandlungen  genugsam  kannte,  schrieb  an
den  Rand  der  Depesche:  Die  Niederlande  verfolgen  gar  keinen  positiven
Zweck,  sie  wollen  nur  die  weitere  Einigung  Deutschlands  in  Zollsachen  verhindern.
  In  der  That  lud  der  niederländische  Geschäftsträger  Mollerus
den  Münchener  Hof  ein,  für  den  süddeutschen  Verein  einen  Handelsvertrag
mit  Holland  abzuschließen,  und  betheuerte  zugleich  die  gute  Absicht  seines
Hofes,  sich  mit  den  oberländischen  Staaten  über  Preußen  hinweg  wegen
der  Rheinzölle  zu  verständigen.  Bestimmte,  greifbare  Vorschläge  übergab
er  nicht;  die  Absicht  war  lediglich,  Baiern  und  Württemberg  von  Preußen
fernzuhalten..*"),  Auch  England  bezeigte  seine  Unzufriedenheit.  Der
Präsident  des  Handelsamts,  Charles  Grant,  beschwerte  sich  bei  dem
preußischen  Gesandten  Bülow  heftig  über  die  hohen  Zölle  des  preußisch- 



*)  Beroldingen  an  Küster,  27.  März,  22.  April  1828.
**)  Truchseß's  Bericht,  20.  April  1828.
*““)  Berichte  Fahnenberg's,  6.,  16.  Mai,  Küster's,  8.  Mai  1828.
        <pb n="653" />
        Das  Ausland  gegen  den  preußischen  Zollverein.  645

hessischen  Vereines  und  erhielt  die  kühle  Antwort:  der  Verein  habe  an  den
preußischen  Zöllen  gar  nichts  geändert;  doch  wisse  Jedermann,  daß  Preußen
freieren  handelspolitischen  Grundsätzen  huldige  als  England.)

Mit  diesen  Ränken  des  Auslands,  die  bald  einen  sehr  bedrohlichen
Charakter  annahmen,  verkettete  sich  der  unselige  Sponheimer  Handel.
König  Ludwig  war,  da  er  sich  allerdings  auf  Oesterreichs  unerfüllte  Versprechungen
  berufen  konnte,  von  seinem  Rechte  auf  den  Heimfall  der  Pfalz
tief  überzeugt  und  fühlte  sich  schwer  beleidigt,  als  Preußen  seinen  Ansprüchen
  entgegentrat.  Der  preußische  Gesandte  merkte  dem  Könige  bald
an,  daß  er  etwas  auf  dem  Herzen  habe.  Da  trafen  sich  die  Beiden  eines
Tags  auf  der  Straße.  Der  König  trat  auf  den  Diplomaten  zu,  ging
eine  Strecke  Weges  mit  ihm  und  schüttete  seinen  Zorn  aus:  „Ich  kann
nicht  genug  sagen,  wie  tief  es  mich  geschmerzt,  daß  gerade  Preußen  in  der
badischen  Sache  sich  voran  und  mir  gegenübergestellt  hat.  Anders  kann
ich  das  Memoire  nicht  bezeichnen,  womit  Preußen,  ohne  mich  zu  hören,
die  Initiative  gegen  mich  bei  den  übrigen  Höfen  ergriffen  hat.  Bernstorff
denkt  immer  noch  an  das  alte  Baiern;  es  ist  aber  heute  ein  neues  Baiern,
ein  neuer  König.  Preußen  hat  nie  einen  größeren  Enthusiasten  gehabt
als  mich.  Um  so  mehr  hat  mich's  gekränkt,  daß  man  sich  aus  meiner
Freundschaft  gar  nichts  macht.  Will  man  mich  denn  nur  zum  Gegner
haben?“  Der  König  ereiferte  sich,  erhob  die  Stimme,  die  Vorübergehenden
blieben  stehen  und  horchten  auf.  Der  Gesandte  konnte  sich  dem  schwerhörigen
  Fürsten  nicht  verständlich  machen,  gerieth  in  peinliche  Verlegenheit,
gab  seinem  Hofe  den  Rath,  man  möge  den  Erzürnten  beschwichtigen.)
Augenblicklich  ließ  sich  wenig  thun,  da  König  Friedrich  Wilhelm  das  gute
Recht  Badens  schlechterdings  nicht  preisgeben  wollte.  Für  die  Zukunft
war  noch  nichts  verloren.  Der  heißblütige  Wittelsbacher  blieb  auch  als
Gegner  offen  und  ehrlich;  sobald  sein  Zorn  verrauchte,  konnte  man  vielleicht
wieder  anknüpfen,  da  ihm  Deutschlands  Handelseinheit  wirklich  am  Herzen
lag.  Vor  der  Hand  freilich  wirkte  der  Münchener  Hof  dem  preußischhessischen
  Vereine  offen  entgegen;  er  versuchte,  durch  unentgeltlichen  Vorspann
  und  ähnliche  kleine  Mittel  den  Verkehr  von  Gießen  und  Vilbel
auf  die  Linie  Hersfeld-Fulda  hinüberzulocken,  verlangte  von  dem  Hause
Thurn  und  Taxis,  daß  die  Frankfurt-Aschaffenburger  Post  über  Hanau,
nicht  mehr  durch  das  darmstädtische  Gebiet  geführt  werde  u.  s.  w.

Der  entscheidende  Kampf  entspann  sich  am  Casseler  Hofe;  noch  einmal
  wurde  die  kurhessische  Handelspolitik  verhängnißvoll  für  das  ganze
Deutschland.  Der  Großherzog  von  Hessen  hatte  die  Berliner  Verhandlungen
  nur  gutgeheißen  in  der  bestimmten  Erwartung,  daß  der  Casseler
Vetter  seinem  Beispiele  folgen  würde.  Deshalb  blieb  der  preußisch-hessische

 

*)  Bülow's  Bericht,  5.  Mai  1828.
**)  Küster's  Bericht,  15.  April  1828.
        <pb n="654" />
        640  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

Vertrag  bis  zum  Mai  geheim;  denn  niemals  hätte  der  Stolz  des
Casseler  Despoten  sich  entschlossen,  einem  bereits  veröffentlichten  Vertrage
nachträglich  beizutreten  und  also  vor  der  Welt  zuzugestehen,  daß  das
mindermächtige  Darmstadt  ihm  vorangegangen  sei.  Hofmann  ging  noch  im
(Februar,  auf  der  Rückreise  von  Berlin,  nach  Cassel  und  meinte  die  Lage
ziemlich  günstig  zu  finden.  Freiherr  v.  Meysenbug  und  andere  hohe  Beamte,
  mit  denen  er  vertraulich  sprach,  gaben  ihm  bereitwillig  zu,  daß
Kurhessen  nach  Darmstadts  Beitritt  nicht  mehr  zögern  dürfe:  nur  der
Anschluß  an  Preußen  könne  die  zerrüttete  Volkswirthschaft  retten.  Gleichwohl
  war  Hofmann  im  Frrthum;  schon  nach  vierundzwanzig  Stunden
mußte  er  unverrichteter  Dinge  abziehen.  „An  diesem  Hofe“,  schrieb  du
Thil,  „sind  rationelle  Berechnungen  nicht  statthaft.“  Hinter  und  über  den
Beamten  trieb  die  Reichenbach  ihr  Wesen,  die  noch  immer  auf  eine  österreichische
  Fürstenkrone  hoffte.

Auf  solchem  Boden  war  den  armseligen  Künsten  der  kleinen  Höfe
die  Stätte  bereitet.  Ein  Heerlager  von  amtlichen  und  geheimen  Unterhändlern
  strömte  im  Frühjahr  1828  zu  Cassel  zusammen,  um  den  Kurfürsten
  von  Preußen  fernzuhalten.  Aus  Baiern  erschienen  die  Geheimen
Räthe  Oberkamp  und  Siebein,  der  Erstere  wohlgeschult  in  dem  Ränkespiele
der  Eschenheimer  Gasse;  auch  seinen  Freund  v.  d.  Tann  schickte  König
Ludwig  hinüber.  Für  Württemberg  arbeitete  der  alte  Agitator  Miller  von
Immenstadt,  jetzt  württembergischer  Steuerrath.  Aus  Sachsen  kam  Frhr.
v.  Lützerode,  aus  Hannover  Kammerrath  Lüder,  auch  Coburg  und  Meiningen
  sendeten  Unterhändler.  Dann  erschien  „zum  allgemeinen  Schrecken“
Präsident  v.  Porbeck  aus  Arnsberg,  um  dem  Berliner  Cabinet  über  das
verworrene  Treiben  zu  berichten.  Die  Darmstädter  Regierung  erneuerte
im  März  ihren  Versuch  und  sendete  den  Prinzen  Wittgenstein,  um  dem
Kurfürsten  mitzutheilen:  Preußen  habe  eingewilligt,  daß  der  Zutritt  Kurhessens
  zu  dem  Vertrage  vorbehalten  bleibe,  und  Darmstadt  den  Antrag
stelle;  der  Großherzog  erlaube  sich  daher  anzufragen,  ob  der  Kurfürst  die
Absendung  eines  Bevollmächtigten  genehmige.  Am  12.  März  sprach  der
Kurfürst  dem  Prinzen  seinen  verbindlichen  Dank  aus.  Doch  schon  nach
drei  Tagen  schlug  der  Wind  um.  Sei  es,  daß  Wittgenstein  allzu  zuversichtlich
  aufgetreten  war,  sei  es,  daß  Oberkamp  und  die  Reichenbach  dem
ufürsten  die  Schmach  einer  Unterwerfung  unter  Preußens  Befehle  geschildert
  hatten  —  genug,  am  15.  März  ließ  der  Finanzminister  Schminke
ein  Schreiben  an  du  Thil  abgehen,  in  jener  Tonart,  die  nur  in  Cassel
oder  Köthen  möglich  war:  „S.  K.  Hoheit  können  nicht  ohne  große  Empfindlichkeit
  wahrnehmen,  daß  in  einem  Allerhöchstdemselben  und  Allerhöchstdero
  Kurstaate  durchaus  fremden  Vertrage  von  Seiten  des  großh.
Hofes  Stipulationen  in  Beziehung  auf  das  Kurfürstenthum  eingegangen
sind  und  eine  Initiative  ergriffen  worden  ist,  welche  das  Kurhaus  in  Ansehung
  des  großherzoglichen  Hauses  sich  nicht  einmal  gestattet  hat.  Aller-
        <pb n="655" />
        Kurhessen  verweigert  den  Beitritt.  647

höchstdieselben  sind  nicht  davon  überzeugt,  daß  es  dem  Interesse  des  Kur—
staats  entsprechend  sei,  einer  solchen  Uebereinkunft  das  bisherige  System
aufzuopfern.““)  Die  gröbsten  Wendungen  hatte  der  Kurfürst  eigenhändig
in  das  Schreiben  hineingebracht.  Bei  einer  neuen  Audienz  donnerte  er
Wittgenstein  an:  „Ich  bin  Chef  des  hessischen  Hauses;  Anmaßungen  wie
der  Großherzog  sie  sich  erlaubt  hat,  werde  ich  nicht  dulden;  ich  kann  die
Bitte  des  Großherzogs  nicht  gewähren.“  Auch  Wittgenstein's  Sendung
war  gescheitert.

Eichhorn  ahnte,  daß  die  süddeutschen  Kronen  die  Hände  im  Spiele
gehabt,  empfahl  dem  Bundestagsgesandten  Nagler  und  allen  Gesandten
im  Oberlande  scharfe  Aufmerksamkeit  auf  die  Handelspolitik  der  kleinen
Höfe.  Zwei  Tendenzen,  schrieb  er,  wirken  uns  in  Cassel  entgegen.  Der
bairisch-württembergische  Verein  sucht  Kurhessen  für  sich  zu  gewinnen;  er
krankt  an  verkehrten  politischen  Nebengedanken  und  ruht  auf  dem  falschen
Grundsatze,  daß  die  Binnenstaaten  von  den  Küstenländern  sich  unabhängig
machen  sollen;  „mit  jeder  Ausdehnung  verliert  das  System  selbst  an
innerem  Halt  und  Zusammenhang.“  Gefährlicher  scheint  der  von  einigen
thüringischen  Staaten  gehegte  Plan,  unter  Kurhessens  Führung  einen
hessisch-thüringischen  Zollverein  zu  bilden,  der  nach  Belieben  mit  Preußen
oder  mit  dem  Süden  verhandeln  könne  —  eine  Träumerei  „so  einladend
für  den  Stolz  des  Kurfürsten,  daß  er  kaum  widerstehen  wird“".)

Nach  Wittgenstein's  Abreise  meinten  die  bairisch-württembergischen
Unterhändler  ihr  Spiel  gewonnen.  Baiern  versprach  dem  Kurfürsten  seine
bisherigen  Zolleinnahmen  zu  verbürgen,  wenn  er  dem  süddeutschen  Vereine
beitrete.  Der  Kurfürst,  als  ein  geriebener  Handelsmann,  holte  sofort  eine
alte  Schuldforderung  an  das  fürstliche  Haus  Oettingen  hervor,  welche  einst
Napoleon  für  Baiern  eingezogen  hatte;  auch  diese  Sache  zu  bereinigen
war  Baiern  erbötig.  Schon  bereiste  Oberkamp  mit  einem  kurhessischen
Finanzbeamten  die  bairischen  Grenzen,  um  diesem  die  Einrichtung  der
Mauthen  zu  zeigen.  Da  griff  eine  gewandtere  Hand  ein  und  betrog  die
süddeutschen  Höfe  um  den  Sieg.

Daß  Oesterreich  die  Erweiterung  des  preußisch-hessischen  Vereines  ungern
  sah,  war  allbekannt.  Wenn  der  österreichische  Geschäftsträger  in  Cassel
dem  Prinzen  Wittgenstein  zuvorkommend  seine  Instructionen  zeigte,  und
dort  zu  lesen  stand,  er  solle  seinen  preußischen  Collegen  überall  getreulich
unterstützen,  so  wußte  man  in  Berlin  längst,  was  von  solchen  k.  k.  Scherzen
zu  halten  sei.  Aber  auch  der  Zollverein  der  constitutionellen  Südstaaten
erschien  zu  Wien  hochgefährlich.  Sobald  das  diplomatische  Getriebe  in
Cassel  begann,  wurde  Frhr.  v.  Hruby,  einer  der  eifrigsten  und  gefährlichsten
  Feinde  Preußens,  so  recht  ein  Vertreter  des  alten  ferdinandeischen

*)  Schminke  an  du  Thil,  15.  März  1828.
**)  Weisung  an  Nagler,  Otterstedt  u.  s.  w.,  5.  April  1828.
        <pb n="656" />
        648  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

Hochmuths,  von  Karlsruhe  abberufen,  in  Hannover  und  Cassel  als  Ge—
sandter  beglaubigt.  Ihm  gelang  es,  den  Kurfürsten  zu  überzeugen,  daß
auch  der  Anschluß  an  Baiern  die  kurhessische  Nationalehre  gefährde;  „die
bairischen  Mauthritter“,  wie  der  Kurfürst  höhnte,  empfingen  im  Mai
abschlägige  Antwort.  Und  bald  erfüllte  sich,  was  ein  feiner  Kenner  der
hessischen  Dinge  dem  preußischen  Gesandten  Hänlein  vorausgesagt  hatte:
„Kurhessen  wird  seine  ergiebigen  Transitzölle  zu  behalten  suchen  und  am
Liebsten  gar  nichts  an  dem  Bestehenden  ändern.  Nur  wenn  keine  Ver—
ständigung  mit  der  Kurfürstin  zu  Stande  kommt,  wird  unser  Staat,  welcher
bekanntlich  nur  aus  einer  Person  besteht,  sich  aus  Aerger  vielleicht  auf  die
Seite  der  Gegner  Preußens  schlagen.“

Dahin  war  es  wirklich  gekommen,  daß  die  Zukunft  der  deutschen
Handelspolitik  zunächst  von  dem  ehelichen  Frieden  des  kurhessischen  Hauses
abhing.  Um  den  Kurfürsten  mit  seiner  Gemahlin  zu  versöhnen  und  dann
den  besänftigten  Despoten  für  den  Zollverein  zu  gewinnen  sendete  König
Friedrich  Wilhelm  den  General  Natzmer  nach  Cassel.  Motz  gab  dem
Unterhändler  eine  Weisung  mit,  deren  fridericianischer  Ton  von  der  matten
Diplomatensprache  jener  Zeit  gar  seltsam  abstach.  Es  war,  als  hätte  der
tapfere  Hesse  schon  das  Jahr  1866  vorausgesehen.  Er  bemerkt  zunächst,
die  Verbindung  mit  Preußen  liege  im  eigenen  Interesse  Kurhessens;  mit
600,000  Köpfen  könne  man  kein  eigenes  Zollsystem  bilden.  Der  Anschluß
an  den  finanziell  unfruchtbaren  bairisch-württembergischen  Verein  sei  für
Hessen  unnatürlich.  Dagegen  bringt  der  Anschluß  an  Preußen:  eine  be—
deutende  Einnahme  von  20—24  Sgr.  auf  den  Kopf;  sodann  einen  großen
Markt  von  13  Mill.  Einwohnern  —  denn  nicht  Verbote,  sondern  die
Freiheit  eines  großen  inneren  Marktes  fördern  die  Industrie,  wie  Preußens
Beispiel  zeigt  —  endlich  den  Besitz  der  großen  Handelsstraßen.  Schließt
Kurhessen  sich  nicht  an,  so  muß  Preußen  eine  Straße  durch  Hannover
suchen  und  den  Bremer  Verkehr  nach  Süddeutschland  von  Minden  aus
zum  Rheine  leiten.  Manche  Höfe,  und  namentlich  Minister  Marschall
in  Wiesbaden,  behaupten  zwar,  ein  Zollverein  sei  eine  Verletzung  der
Souveränität.  Aber  der  Großherzog  von  Hessen  ist  souverän  geblieben,
der  Vertrag  gewährt  beiden  Theilen  gleiche  Rechte.  „In  die  neueren
Ideen  von  Souveränität  ist  überhaupt  viel  Schwindel  gekommen.  Ich
frage  besonders:  ist  Kurhessen  sonveräner  in  einem  auf  gleiche  Souveränität
  basirten  Vertrage  mit  seinem  mächtigsten  unmittelbaren  Nachbarn,
oder  ist  es  souveräner  ohne  solche  Verbindung,  in  einer  unfreundlichen
Stellung  diesem  mächtigsten  unmittelbaren  Nachbarn  gegenüber?  Es  giebt
Verhältnisse,  mögen  sie  auch  noch  in  der  Zukunft  liegen,  in  welchen
Preußen  ein  feindlich  gesinnter  Nachbar  nützlicher  sein  kann  als  ein  durch
feste  Verträge  verbundener.““")  Die  furchtbare  Offenheit  dieser  Sprache

 

*)  Motz,  vertrauliche  Bemerkungen  für  General  v.  Natzmer.
        <pb n="657" />
        Motz  über  die  kurhessische  Handelspolitik.  649

war  nicht  geeignet  den  Kurfürsten  zu  gewinnen.  Natzmer  wurde  mit
ungeschliffener  Grobheit  heimgeschickt,  und  auch  Ludwig  Kühne,  der  zur
Unterstützung  des  Generals  nach  Cassel  und  nebenbei  nach  Braunschweig
ging,  richtete  an  beiden  Orten  nichts  aus.  In  solcher  Laune,  tobend  gegen
seine  Gemahlin  wie  gegen  Alles,  was  den  preußischen  Namen  trug,  war
der  hessische  Despot  bereit,  den  Weisungen  Oesterreichs  blindlings  zu  folgen.

Die  Hofburg  wollte  nicht  bloß  die  Erweiterung  des  preußischen  Zoll—
systems  verhindern,  sie  dachte  das  System  selber  zu  zerstören,  den  müh—
sam  errungenen  ersten  Anfang  deutscher  Handelseinheit  zu  vernichten;  und
grade  bei  den  norddeutschen  Höfen,  welche  durch  alle  ihre  natürlichen  In—
teressen  auf  Preußen  angewiesen  waren,  fand  diese  Absicht  Anklang.  Der
dynastische  Haß  des  sächsischen  Hofes,  der  Welfenstolz  Hannovers,  der
Grimm  des  Kurfürsten  gegen  seinen  königlichen  Schwager,  die  Großmannssucht
  des  Nassauer  Herzogs,  die  gedankenlose  Aengstlichkeit  der  kleinsten
Höfe  —  alle  niederträchtigen  und  alle  schwächlichen  Elemente  des  norddeutschen
  Kleinfürstenthums  vereinigten  sich  in  tiefster  Stille  zum  Kampfe
gegen  Preußen.  Gestützt  auf  Oesterreich,  begünstigt  durch  den  Handelsneid
  Englands,  Frankreichs  und  Hollands,  kam  der  mitteldeutsche  Handelsverein
  zu  Stande  —  eine  der  bösartigsten  und  unnatürlichsten  Verschwörungen
  gegen  das  Vaterland  —  gleich  dem  Rheinbunde  ein  Zeugniß,  wessen
das  deutsche  Kleinfürstenthum  fähig  war.

 

Nirgends  erweckte  der  preußisch-hessische  Vertrag  schwerere  Besorgnisse
  als  am  Dresdner  Hofe.  Wie  hatte  man  sich  dort  so  behaglich  eingelebt
  in  den  alten  Privilegienwust,  wie  war  es  so  süß,  am  Bundestage
über  die  deutsche  Handelseinheit  und  die  Bundeszölle  salbungsvoll  zu
reden  —  in  der  frohen  Erwartung,  daß  gar  nichts  zu  Stande  komme,
daß  man  jedes  ernsten  Entschlusses,  jeder  heilsamen  Reform  allezeit  überhoben
  bleibe!  Jetzt  erstanden  plötzlich  dicht  an  Sachsens  Grenzen  zwei
Zollverbände.  Wie  nun,  wenn  die  augenblickliche  Verstimmung  des  Königs
von  Baiern  verflog,  wenn  die  beiden  Vereine,  die  in  ihren  handelspolitischen
  Grundsätzen  einander  so  nahe  standen,  sich  zu  einem  verschmolzen:
wenn  sie  auch  Thüringen  gewannen,  und  also  dem  Leipziger  Handel  der
Weg  zur  See  ringsum  durch  Zollstellen  versperrt  wurde?  Lauter  und
lauter  erklangen  die  Klagen  der  Fabrikanten  des  Erzgebirges;  zweimal  im
Jahre  1828  liefen  Petitionen  ein,  die  den  König  beschworen:  der  Anschluß
an  Preußen  oder  auch  an  den  süddeutschen  Verein,  irgend  ein  Entschluß,
der  aus  der  vereinsamten  Stellung  hinausführe,  sei  unvermeidlich.  Der
Minister  Graf  Einsiedel,  der  als  Eisenwerksbesitzer  der  Großindustrie  näher
stand,  begann  irre  zu  werden  an  dem  alten  Systeme.  Einer  der  tüchtigsten
  jüngeren  Beamten,  Wietersheim,  schilderte  in  einer  beredten  Denk-
        <pb n="658" />
        650  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

schrift  den  Nothstand  der  Industrie,  die  Unterlassungssünden  der  Regierung.
König  Anton  aber  hielt,  wie  sein  Minister  Manteuffel,  einen  Handels—
bund  mit  Preußen  für  unmöglich.  Eben  in  jenen  Jahren  stand  ein  alter
Lieblingsgedanke  der  albertinischen  Politik  in  voller  Blüthe.  Vor  Kurzem
erst,  nach  dem  Aussterben  des  Hauses  Gotha,  hatte  der  König  von  Sachsen
den  Schiedsrichter  und  väterlichen  Vermittler  gespielt  zwischen  den  ernesti—
nischen  Vettern.  Man  hoffte  in  Dresden,  eine  dauernde  Hegemonie  über
die  thüringischen  Lande  zu  erlangen.  Um  so  schmerzlicher  empfand  man
die  Gefahr,  daß  Thüringen  dem  preußischen  oder  dem  süddeutschen  Vereine
sich  anschließen  könnte.

Aus  solchen  Berechnungen  entsprang  der  Plan,  einen  Gegen-Zollverein
  zu  bilden,  der,  ohne  selbst  ein  positives  handelspolitisches  Ziel  zu
verfolgen,  nur  als  ein  Keil  zwischen  die  beiden  Zollvereine  hineindringen,
ihre  Verbindung  hindern  sollte.  Es  galt,  die  ersten  Anfänge  der  Handelseinheit
  zu  zerstören,  den  schmachvollen  Zustand  deutscher  Zerrissenheit  zu
verewigen.  Die  Träger  dieser  Politik  waren  zwei  Gebrüder  Carlowitz)  aus
einem  der  ehrenwerthesten  Häuser  des  obersächsischen  Adels.  Der  Aeltere,
königlich  sächsischer  Minister,  war  bis  zum  vorigen  Jahre  noch  Bundestagsgesandter
  gewesen  und  stand  in  der  Eschenheimer  Gasse  in  lebhaftem
Andenken  als  ein  wohlmeinender  Geschäftsmann  der  alten  Schule,  ein
pedantischer  Vertreter  der  bekannten  kursächsischen  Formelseligkeit.  Der
Jüngere,  jetzt  Minister  in  Gotha,  persönlich  ebenfalls  sehr  achtungswerth,
hatte  alle  die  unausrottbaren  Vorurtheile  des  kursächsischen  Adels  mit
aus  der  Heimath  hinübergenommen.  Vergeblich  stellten  ihm  gothaische
Beamte  vor,  ihr  Ländchen  sei  auf  Preußen  angewiesen;  der  verständige
Kammerrath  Braun  rief  ihm  zu:  „Sie  handeln  als  königlich  sächsischer,
nicht  als  herzoglich  sächsischer  Staatsmann.“  Er  blieb  dabei,  „ein  neutraler
  Verein“  sei  nothwendig,  „eine  achtunggebietende  Masse  zwischen  den
beiden  Zollvereinen,  stark  genug,  um  beiden  Bedingungen  zu  diktiren.“
Der  Herzog  von  Gotha  ward  für  die  Pläne  seines  sächsischen  Rathgebers
leicht  gewonnen.  Er  stand  mit  dem  Berliner  Hofe  auf  schlechtem  Fuße,
weil  er  sein  entlegenes  Saarland  Lichtenberg  gegen  ein  Stück  des  preußischen
  Thüringens  auszutauschen  wünschte  und  König  Friedrich  Wilhelm
diese  Zumuthung  noch  immer  beharrlich  abwies.  In  ihren  Mitteln  war
die  Coburgische  Handelspolitik  wenig  wählerisch.  Aller  drei  Wochen  ging
von  Coburg  eine  Sendung  neu  geprägter  unterwerthiger  Münzen  nach
Lichtenberg;  von  dort  überflutheten  die  unter  dünner  Silberhülle  röthlich
schimmernden  Coburger  Sechser  das  benachbarte  süddeutsche  Guldenland,
und  diese  gewerbmäßige  Falschmünzerei  währte  jahrelang  fort  trotz  den
Beschwerden  der  Nachbarn.  Auch  am  Weimarischen  Hofe  herrschte  augenblicklich
  eine  gegen  Preußen  leidenschaftlich  eingenommene  Partei,  an  ihrer
Spitze  der  gescheidte  Minister  Schweitzer.

So  wurde  denn  ein  hochgefährliches  Unternehmen  gegen  Deutschlands
        <pb n="659" />
        Die  Oberschönaer  Punctation.  651

Handelseinheit  in  aller  Stille  eingefädelt,  harmlos  gemüthlich  wie  eine
Carlowitz'sche  Familienangelegenheit.  In  den  letzten  Tagen  des  März  1828
trafen  sich  der  Herzog  von  Gotha,  die  beiden  Carlowitze  und  Schweitzer
auf  dem  Carlowitz'schen  Familiengute  Oberschöna  —  sie  Alle  noch  ohne
eine  klare  Vorstellung  von  den  schweren  Folgen  ihres  Beginnens.  Wir
Deutschen  sind  Gott  sei  Dank  durch  unabweisbare  Interessen,  durch  alle
Lebensgewohnheiten  auf  einander  angewiesen;  jeder  Versuch  offener  Feindseligkeit
  von  Deutschen  gegen  Deutsche  erscheint  als  eine  Sünde  wider
die  Natur  und  bietet  darum  neben  der  Entrüstung  auch  der  Lachlust  ein
breites  Ziel.  In  denselben  Tagen,  da  in  Oberschöna  der  Zollkrieg  gegen
Preußen  beschlossen  wurde,  verhandelte  in  Berlin  der  Weimarische  Bevollmächtigte
  Thon  wegen  freundnachbarlicher  Aufhebung  der  Geleitsgelder.
Mochte  man  den  preußischen  Staat  bis  in  der  Hölle  tiefste  Gründe  verwünschen,
  entbehren  konnte  man  ihn  nicht.  Die  in  Oberschöna  abgeschlossene
  Punctation  besagte:  Es  soll  ein  Handelsverein  geschlossen  werden
zwischen  Sachsen,  Kurhessen  und  Thüringen.  Die  Theilnehmer  „werden
sich  bemühen,  den  Beitritt  der  übrigen  zwischen  der  preußischen  und
bairischen  Zolllinie  gelegenen  Lande  zu  erlangen.“  Sie  verpflichten  sich
„einseitig  keinem  auswärtigen  Zollsysteme  beizutreten,  noch,  ohne  Zustimmung
  des  Vereins,  mit  einem  Staate,  in  welchem  ein  solches  System
besteht,  einen  Handels=  oder  Zoll-Vertrag  zu  schließen.“  Sie  wollen  ihre
gegenseitigen  Unterthanen  auf  gleichem  Fuß  behandeln  und  (Art.  7)  die
Transitabgaben  im  Verkehre  zwischen  den  Vereinsstaaten  nicht  über  das
Maß  der  sächsischen  Transitzölle  erhöhen.  Sechs  Monate  nach  der
Constituirung  des  Vereins  soll  über  gemeinsame  Handelsverträge  und
Retorsionen  berathen  werden.

Es  war  ein  pactum  de  paciscendo,  ein  Vertrag  ohne  positiven
Inhalt,  eine  Verpflichtung,  vorläufig  nichts  zu  thun,  den  bestehenden  Zustand
  nur  nach  gemeinsamer  Abrede  zu  verändern.  Von  einer  Zollgemeinschaft
  zwischen  den  Vereinsstaaten,  von  irgend  welchen  ernsten  Reformen
war  gar  nicht  die  Rede.  Gleichwohl  konnte  der  „neutrale“  Verein  dem
preußischen  Zollsysteme  verderblich  werden;  er  suchte  der  Handelspolitik
Preußens  ihre  schärfste  Angriffswaffe,  die  Durchfuhrzölle,  aus  der  Hand
zu  winden.  Wenn  es  gelang,  alle  zwischen  den  preußischen  Provinzen  eingeklammerten
  Länder,  insbesondere  die  Küstenstaaten,  für  den  Verein  zu
gewinnen,  so  nahm  die  gesammte  Einfuhr  von  der  See  nach  dem  innern
Deutschland  ihren  Weg  durch  die  Vereinslande,  da  die  sächsischen  Transitzölle
  weit  niedriger  standen  als  die  preußischen.  Schritt  man  darauf
zu  den  verabredeten  „Retorsionen“,  wurde  die  Durchfuhr  von  Baiern  nach
Preußen  und  von  einer  preußischen  Provinz  zur  anderen  mit  hohen  Zöllen
belastet,  dann  war  Preußen  einer  reichen  Einnahmequelle  und  seines  wirksamsten
  Unterhandlungsmittels  zugleich  beraubt;  nicht  bloß  die  Erweiterung
  des  preußischen  Zollsystems  wurde  verhindert,  der  Bestand  des
        <pb n="660" />
        652  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

Systems  selber  ward  in  Frage  gestellt.  Unter  der  Maske  der  Neutralität
beschloß  man  den  Zollkrieg.  Um  nur  Preußen  zu  schädigen  verpflichtete
sich  die  sächsische  Regierung,  ihre  eigenen  Fabriken  in  wehrlosem  Zustande
zu  lassen,  die  Industrie  des  Erzgebirges  der  englischen  Concurrenz  völlig
preiszugeben.  Wahrhaftig  nicht  patriotische  Gesinnung  war  es,  was  die
kleinen  Staaten  unseres  Nordens  endlich  in  den  preußisch-deutschen  Zollverein
  führte;  kein  Mittel,  auch  das  verwerflichste  nicht,  blieb  unversucht
das  preußische  Zollsystem  zu  sprengen;  erst  nachdem  alle  Angriffe  gescheitert
waren,  unterwarf  man  sich  nothgedrungen  der  deutschen  Handelseinheit.
Die  Oberschönaer  Punctation  wurde  dem  sächsischen  Bundestagsgesandten
  Bernhard  von  Lindenau  zugesendet;  dort  in  der  Eschenheimer
Gasse  sollten  dem  „sächsischen  Anti-Zollvereine“,  wie  man  in  Berlin  sagte,
neue  Anhänger  geworben  werden.  Eine  edle,  hochsinnige  Gelehrtennatur,
ehrlich  liberal  und  begeistert  für  Deutschlands  Größe,  hatte  Lindenau  bis
vor  Kurzem  im  gothaischen  Ministerium  mit  Einsicht  gewirkt.  Er  wünschte
aufrichtig  die  deutsche  Handelseinheit  und  gestand  seinem  Darmstädter
Amtsgenossen  in  Frankfurt:  wäre  Kurhessen  dem  preußischen  Vereine  beigetreten,
  so  hätte  ich  auch  für  den  Beitritt  Sachsens  und  Thüringens
gestimmt.  Nun  Kurhessen  sich  weigerte,  hoffte  er  sein  Ziel  auf  anderem
Wege  zu  erreichen:  durch  einen  Bund  der  norddeutschen  Lande,  welcher
den  preußischen  Staat  zur  Milderung  seines  Zollsystems  zwingen  sollte.
Auch  er  krankte  an  dem  Erbfehler  der  kleinen  Diplomatie,  er  überschätzte
die  Macht  seines  Staates  und  sah  nicht,  daß  die  preußische  Regierung
den  Versuch,  ihr  Gesetze  vorzuschreiben,  als  offene  Feindseligkeit  betrachten
und  sich  zur  Wehre  setzen  mußte.  Also  hat  der  treffliche  Mann  seinen
lauteren  Idealismus,  seine  lebhafte,  ruhelose  Thätigkeit  eingesetzt  für  Pläne,
die  der  dynastischen  Scheelsucht  entsprangen,  und  zwei  Jahre  lang  an
einem  Vereine  gearbeitet,  welchen  Stein  verächtlich  als  einen  Afterbund
verdammte.  Selbst  die  Sippschaft  höchst  unzweideutiger  politischer
Charaktere,  welche  sich  sofort  des  Oberschönaer  Planes  bemächtigte,  öffnete
dem  sächsischen  Staatsmanne  nicht  die  Augen.  Münch  und  Langenau,
Marschall  und  Rothschild,  alle  Stützen  der  österreichischen  Partei  warben
für  den  Handelsverein.  Mehrmals  in  der  Woche  kam  der  Herzog  von
Nassau  zu  Langenau  hinüber,  um  neue  Bundesgenossen  zu  gewinnen.
Dergestalt  war  wieder  einmal  eines  jener  anmuthigen  Ränkespiele
eingeleitet,  welche  von  Zeit  zu  Zeit  die  trostlose  Langeweile  der  Bundestagsgeschäfte
  wohlthätig  unterbrachen.  Daß  Oesterreich  alle  Fäden  der
Verschwörung  in  seiner  Hand  hielt,  war  bald  am  Bundestage  offenkundig.
Mit  gewohnter  Treuherzigkeit  stellte  die  Hofburg  jede  Parteinahme  in
Abrede.  Der  k.  k.  Hofrath  v.  Kreß,  der  Leiter  der  österreichischen  Handelssachen,
  betheuerte  dem  preußischen  Geschäftsträger  feierlich:  mit  keinem
Worte  habe  Oesterreich  den  Anschluß  Darmstadts  zu  verhindern  gesucht:
er  selber  habe  die  Correspondenz  geführt  und  nach  Darmstadt  geschrieben,
        <pb n="661" />
        Englisch-hannoversche  Handelspolitik.  653

sein  Hof  werde  sich  freuen,  wenn  Hessen  bei  dem  preußischen  Bündniß
seinen  Vortheil  finde.“)  Nach  den  Enthüllungen,  die  man  in  Berlin  vom
Darmstädter  Hofe  selbst  erhalten,  konnten  solche  Betheuerungen  nur  Heiter—
keit  erregen.  Wie  Oesterreich  zu  dem  neuen  Gegenzollvereine  stand,  das
erhellte,  wenn  anders  die  Frankfurter  Gesandtschaftsberichte  noch  einer
Bestätigung  bedurften,  aus  einem  Briefe  Lindenau's,  der  in  Berlin  be—
kannt  wurde.  „Ich  verhandle  mit  Holstein  und  den  Niederlanden,“  schrieb
der  sächsische  Diplomat  an  den  Bundestagsgesandten  Leonhardi,  „sowie
wir  nicht  minder  der  Unterstützung  des  gemeinnützigen,  vielversprechenden
Unternehmens  von  Seiten  der  österreichischen  Regierung,  welche  dessen
Förderung  wünscht,  versichert  sein  können.“““)  Auch  die  anderen  ausländischen
  Feinde  der  preußischen  Handelspolitik  liehen  dem  Vereine  ihren
Beistand.  Graf  Reinhard  versicherte  die  Vereinsmitglieder  der  warmen
Unterstützung  des  Pariser  Cabinets.  Um  die  Niederlande  zu  gewinnen,
ging  Lindenau  im  Herbst  selber  nach  Brüssel  und  stellte  dort  vor  —  er,
der  Vertreter  des  Elbuferstaates  Sachsen  —:  es  sei  nothwendig,  den  Rhein
und  Main  wieder  zu  beleben,  die  durch  den  Elb=  und  Weserhandel  so
schwere  Einbuße  erlitten  hätten,  und  den  rheinischen  Colonialwaarenhandel
Hollands  wieder  zu  der  Höhe  zu  erheben,  die  er  im  achtzehnten  Jahrhundert
  behauptet.  Selber  mit  seiner  deutschen  Provinz  beizutreten,  lag
freilich  nicht  in  Hollands  Absicht;  doch  warben  seine  Diplomaten  in  Frankfurt
  eifrig  für  den  Verein.

Entscheidend  wurde  die  Haltung  von  England-Hannover.  Noch  war
man  in  London  gewohnt,  mit  dreister  Sicherheit  auf  Deutschlands  Zwietracht
  zu  rechnen;  jede  Regung  selbständigen  Willens  in  der  deutschen
Handelspolitik  galt  den  Briten  als  ein  Schlag  ins  eigne  Angesicht.  Welch'
eine  köstliche  Aussicht,  wenn  jetzt  durch  den  Gegenzollverein  nicht  nur  die
maßlose  Anarchie  des  deutschen  Zollwesens  verewigt,  sondern  auch  den
englischen  Waaren  gegen  mäßige  Transitzölle  der  Weg  bis  ins  Herz  von
Deutschland  eröffnet  wurde;  von  dort  mochten  sie  dann  durch  die  Schmuggler
nach  Preußen  und  Baiern  hinübergeschafft  werden.  Mit  Feuereifer  ging
der  Gesandte  am  Bundestage,  Addington,  auf  Lindenau's  Ideen  ein.
Umsonst  warnte  der  nüchterne  Milbanke,  Geschäftsträger  bei  der  Stadt
Frankfurt:  der  Verein  entbehre  jeden  positiven  Zwecks,  könne  und  werde
nicht  dauern,  der  deutsche  Handel  bedürfe  schlechterdings  einer  Reform.
Addington's  Meinung  drang  in  London  durch;  allzu  verlockend  war  der
Gedanke,  den  offenen  hannoverschen  Markt,  der  bisher  den  englischen
Fabriken  so  unschätzbar  gewesen,  bis  an  den  Main  zu  erweitern.  Die
englische  Schaluppe  Hannover  folgte  wie  immer  ihrem  Schiffe.  Graf
Münster  schalt  hinterrücks  den  preußischen  Zollverein  „eine  preußische

 

*)  Maltzan's  Bericht,  10.  Sept.  1828.
*“)  Lindenau  an  Lconhardi,  3.  Juni  1828.
        <pb n="662" />
        654  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

Reunionskammer“,  mußte  sich  von  dem  preußischen  Gesandten  Bülow
„sein  wenig  gerades  Benehmen“  vorwerfen  lassen.  Zugleich  bat,  wie
Bülow  von  dem  Minister  Fitzgerald  selbst  erfuhr,  der  sächsische  Gesandte
in  London  um  durchgreifende  Maßregeln  gegen  das  preußische  Zollsystem,
das  dem  englischen  Handel  und  der  Unabhängigkeit  der  deutschen  Staaten
gleich  verderblich  sei.')  So  trat  denn  Hannover  dem  Vereine  bei;  das
Industrieland  Sachsen  unterwarf  sich  dem  englischen  Handelsinteresse.
Frhr.  v.  Grote,  ein  fähiger  hannoverscher  Beamter,  Preußens  geschworener
  Feind,  wurde  neben  Lindenau  die  Seele  des  Bundes.

Auch  Bremen  trat  hinzu.  Der  treffliche  Smidt  hatte  sich  allzu  tief
eingelebt  in  die  Träume  Wangenheim's,  der  auch  jetzt  wieder  aus  seinem
Coburger  Stillleben  heraus  gegen  Preußen  arbeitete;  er  konnte  ein  krankhaftes
  Mißtrauen  gegen  den  norddeutschen  Großstaat  nicht  überwinden,
und  jetzt  da  die  rein-deutschen  Sonderbundspläne  sogar  von  Oesterreich
insgeheim  unterstützt  wurden,  gab  er  sich  ihnen  unvorsichtiger  hin  zals
sonst  seine  Art  war.  Er  wünschte,  wie  er  am  Bundestage  mehrmals
aussprach,  deutsche  Consulate  und  eine  deutsche  Flagge.  Doch  so  lange
Deutschland  noch  nicht  ein  nationales  Handelsgebiet  bildete,  war  das  lockere
hannoversche  Zollwesen  für  den  bremischen  Freihandel  bequemer  als  das
strenge  preußische  System.  Die  von  dem  „neutralen“  Vereine  versprochene
Erleichterung  des  Transitverkehrs  konnte  auf  den  ersten  Blick  einen  hanseatischen
  Staatsmann  allerdings  bestechen.  Aber  auch  nur  auf  den  ersten
Blick.  Voreingenommen  gegen  Preußens  Zollsystem  bemerkte  Smidt  nicht,
daß  die  Theilnahme  an  dem  neuen  Handelsbunde  der  überlieferten  hanseatischen
  Handelspolitik  schnurstracks  widersprach;  der  Verein  war  in  Wahrheit
  nicht  neutral,  sondern  durchaus  parteiisch,  antipreußisch.  Smidt  dachte
so  hoch  von  dem  Werthe  dieser  todtgeborenen  Vereinigung,  daß  er  ihrem
Urheber,  dem  Sachsen  Carlowitz,  das  bremische  Ehrenbürgerrecht  verschaffte
—  eine  seltene  Auszeichnung,  welche  seit  dem  Freiherrn  vom  Stein  kein
deutscher  Staatsmann  mehr  erlangt  hatte.  Ruhiger  urtheilte  der  Hamburger
  Senat;  er  lehnte  jede  Mitwirkung  ab,  weil  Hamburgs  Freihafen
den  Interessen  des  gesammten  deutschen  Verkehrs  zu  dienen  habe.  Die
Frankfurter  großen  Firmen  dagegen  begrüßten  mit  Jubel  die  in  Aussicht
  gestellte  Erleichterung  des  Durchfuhrhandels,  die  den  landesüblichen
Schmuggel  mächtig  fördern  mußte;  auch  waren  die  Patricier  der  stolzen
Republik  längst  gewöhnt,  den  unterthänigen  Schweif  des  k.  k.  Bundesgesandten
  zu  bilden.  Bürgermeister  Thomas  und  Senator  Guaita  zusammt
  dem  österreichischen  Anhang  setzten  den  Beitritt  durch,  gegen  den
heftigen  Widerspruch  einer  preußischen  Partei.

Territorialen  Zusammenhang  konnte  der  Verein  nur  durch  Kurhessen

 

*)  Bülow's  Bericht,  31.  Juli  1828,  übereinstimmend  mit  Blittersdorff's  Berichten
aus  Frankfurt.
        <pb n="663" />
        Der  mitteldeutsche  Handelsverein.  655

erlangen;  daher  wurden  dort  die  stärksten  Hebel  eingesetzt.  Der  jüngere
Carlowitz  selbst  erschien  im  April  zu  Cassel,  bald  darauf  kam  Lindenau.
Beide,  unterstützt  durch  Hruby,  stellten  dem  Kurfürsten  vor,  was  er  am
liebsten  hörte:  der  neutrale  Verein  verlange  keine  Aenderung  in  den  be—
stehenden  Gesetzen  Kurhessens;  man  betrachte  dies  Land  als  den  Kern
des  Bundes,  könne  der  Sachkenntniß  des  Kurfürsten  nicht  entbehren,  darum
sollten  die  Berathungen  über  das  Grundgesetz  unter  seinen  Augen,  in
Cassel  erfolgen.  Den  Ausschlag  gab  jedoch  die  staatsmännische  Absicht,
dem  Schwager  in  Berlin  einen  derben  Possen  zu  spielen.  Durch  Kurhessens
  Beitritt  wurde  Badens  Ablehnung  mehr  als  ausfgewogen.  Lindenau
schrieb  an  Berstett:  er  hoffe  auf  die  Mitwirkung  des  Karlsruher  Hofes
um  so  sicherer,  da  durch  den  Verein  „weder  die  Selbständigkeit  der  eigenen
Landesverwaltung,  noch  auch  deren  finanzielle  Verhältnisse  die  mindeste
Störung  erleiden,  sondern  nur  die  unveränderte  Aufrechterhaltung  des
status  quo  versichert  und  bezweckt  wird.““)  Der  Antrag  ward  abgelehnt.
Mit  Baiern  verfeindet,  von  süddeutschen  und  preußischen  Vereinslanden
rings  umschlossen,  hatte  Baden  von  dem  neutralen  Vereine  nichts  zu
hoffen,  von  Preußens  Zorn  Alles  zu  fürchten.  Bei  allen  anderen  kleinen
Höfen  fanden  Lindenau's  Werbungen  günstiges  Gehör.  Einige  ängstliche
thüringische  Cabinette  wurden  gewonnen  durch  die  vertrauliche  Versicherung,
  Preußen  sei  mit  der  Gründung  des  Vereins  einverstanden,  eine
plumpe  Erfindung,  die  doch  Eingang  fand,  weil  die  preußische  Diplomatie
sich  wie  bisher  ruhig  zurückhielt.  Selbst  Herzog  Karl  von  Braunschweig
ging  diesmal  Hand  in  Hand  mit  dem  gehaßten  jüngeren  Welfenhause;
eine  Weisung  Metternich's  bewog  ihn,  beizutreten.

Also  waren  im  Laufe  des  Sommers  die  sämmtlichen  zwischen  den
beiden  Hälften  der  preußischen  Monarchie  eingepreßten  Kleinstaaten  angeworben
  für  den  Neutralitätsbund,  der  sich  den  Namen  „Mitteldeutscher
Handelsverein“  beilegte.  Nach  jahrelangen  vergeblichen  Unterhandlungen
sah  Deutschland  plötzlich  in  einem  Jahre  drei  handelspolitische  Vereine
auftauchen.  Nur  Baden  und  die  niederdeutschen  Kleinstaaten  östlich  der
Elbe  blieben  noch  isolirt.  Triumphirend  verkündete  ein  Artikel  der  Frankfurter
  Oberpostamts-Zeitung,  der  aus  Lindenau's  Feder  stammte,  am
25.  Juni:  Sachsen,  Hannover,  Kurhessen,  Nassau,  Frankfurt  sind  die
Schöpfer  des  neuen  Vereins,  der  den  Art.  19  der  Bundesakte  zur  Wahrheit
  macht  und,  statt  neue  Zolllinien  zu  schaffen,  vielmehr  die  Handelsfreiheit
  auf  sein  Banner  schreibt.  „Daß  Waare  gegen  Waare  vertauscht,
Freiheit  mit  Freiheit,  Gleiches  mit  Gleichem  erwidert  werde,  das  ist  Forderung
  des  natürlichen  Rechts,  bei  dessen  Verkennung  und  Verweigerung
es  dem  Vereine  wohl  nicht  an  Mitteln  fehlen  dürfte,  das  was  recht  und
billig  ist,  mit  feierlicher  Kraft  geltend  zu  machen,  da  er  helfen  und  hemmen,

 

*)  Lindenau  an  Berstett,  19.  April  1828.
        <pb n="664" />
        656  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

Vortheil  und  Nachtheil  zu  gewähren  vermag.“  Ein  Gebiet  von  sechs
Millionen  Seelen  gehört  ihm,  die  ganze  weite  Nordseeküste,  die  größten
Stapel=  und  Handelsplätze  Deutschlands;  die  Elbe,  den  Rhein,  den
Main,  die  Weser  von  allen  Zöllen  zu  befreien,  liegt  allein  in  seiner
Hand!

Wohl  mochte  man  prahlen!  Eine  so  krankhaft  unnatürliche  Mißbildung
  war  dem  Particularismus  noch  nie  zuvor  gelungen.  In  einem
weiten  Widerhaken  reichte  das  Vereinsgebiet  von  Bremen  nach  Fulda,
dann  westwärts  zum  Rheine,  gegen  Osten  bis  zur  schlesischen  Grenze,  von
dem  englischen  Markte  Hannover  bis  zu  dem  gewerbreichen  Sachsen,  über
einen  bunten  Länderhaufen,  welchen,  Preußen  gegenüber,  nur  ein  gemeinsames
  Interesse  zusammenhielt:  Angst  und  Neid.  Eben  jene  norddeutschen
  Kleinstaaten,  welche  bisher  den  handelspolitischen  Anstrengungen
Preußens  und  Baiern-Württembergs  einen  trägen  ablehnenden  Wiherstand
  entgegengestellt,  redeten  plötzlich  von  deutscher  Handelsfreiheit.  Indeß
sie  den  Art.  19  der  Bundesakte  im  Munde  führten,  verschworen  sie  sich
die  bestehende  Zersplitterung  aufrecht  zu  halten  und  den  preußischen  Durchfuhrhandel
  zu  vernichten.  Und  hinter  diesem  Bunde  standen  schirmend
Oesterreich,  England,  Holland,  Frankreich!  Wenn  man  in  Berlin  noch
der  Belehrung  bedurft  hätte  über  die  feindselige  Gesinnung  des  mitteldeutschen
  Vereins,  so  mußte  die  hinterhaltige  Sprache  der  verbündeten
Cabinette  jeden  Zweifel  zerstören.  In  tiefster  Stille,  ohne  die  geringste
Mittheilung  an  die  preußische  Gesandtschaft,  hatte  der  Dresdener  Hof  sein
Werk  begonnen.  Als  am  preußischen  Hofe  Einiges  ruchbar  wurde,  schrieb
Graf  Einsiedel  dem  Gesandten  v.  Watzdorf  in  Berlin,  versicherte  heilig,
Baden  sei  nicht  zum  Beitritt  aufgefordert  worden.  Doch  leider  hatte
der  Karlsruher  Hof  jenes  Einladungsschreiben  Lindenauf's  an  Berstett
dem  Berliner  Cabinet  sogleich  mitgetheilt.  Der  Abtheilungschef  im  Auswärtigen
  Amte  bemerkte  an  den  Rand  der  sächsischen  Depesche:  „Das
Gegentheil  steht  in  unseren  Akten.  Graf  Bernstorff  wird  Herrn  v.  Watzdorf
  eines  Besseren  belehren.“  Nicht  minder  verdächtig  erschien,  daß  der
haunoversche  Gesandte  in  Dresden,  v.  Reden,  plötzlich  ohne  jede  Veranlassung
  ein  Schreiben  an  Bernstorff  richtete,  um  inbrünstig  zu  betheuern,
Hannover  hege  durchaus  keine  feindseligen  Absichten  gegen  Preußen,  mißbillige
  entschieden  jenes  gehässige  Programm  der  Oberpostamts-Zeitung.)
Warum  solche  unerbetene  Entschuldigung,  wenn  man  sich  nicht  schuldig
fühlte?  Späterhin,  in  einer  Denkschrift  vom  Jahre  1832  nannte  Metternich
  selbst  den  mitteldentschen  Handelsverein  „versuchsweise  zum  Schutze
gegen  das  preußische  Zollsystem  geschaffen“.

Und  abermals  zeigte  die  öffentliche  Meinung  ihre  alte  unbelehrbare
Verblendung.  In  Arnstadt  rottete  sich  das  Volk  zusammen  vor  dem

 

*)  Einsiedel,  Weisung  an  Watzdorf,  14.  Mai;  Reden  an  Bernstorff,  16.  Aug.  1828.
        <pb n="665" />
        Die  Mitteldeutschen  in  Cassel.  657

Hause  des  Erbprinzen;  die  Leute  drohten  auszuwandern,  wenn  der  Fürst
nicht  fest  zu  dem  mitteldeutschen  Vereine  stehe.  Das  sächsische  Oppositions—
blatt  „die  Biene“  vertheidigte  warm  die  hochherzige  Absicht  der  sächsischen
Krone,  die  Unabhängigkeit  „unseres  Vaterlandes“  zu  retten;  das  Erzgebirge
  müsse  ja  unfehlbar  zu  Grunde  gehen,  wenn  die  preußischen  Zölle
die  Getreideeinfuhr  aus  Böhmen  verhinderten  —  diese  preußischen  Zölle,
die  den  Getreideverkehr  fast  gar  nicht  belasteten!  Weithin  erklang  der
Jubelruf  der  Liberalen  über  die  schmachvolle  Niederlage  des  preußischen
Absolutismus:  Preußens  Herrschsucht  ist  gedemüthigt,  das  Gleichgewicht
der  Mächte  in  Deutschland  wiederhergestelltt  Selbst  in  Baiern  und
Württemberg,  deren  eigenes  Zollsystem  doch  durch  den  mitteldeutschen
Verein  bedroht  wurde,  vertheidigte  die  Presse  den  neuen  Handelsbund.
Der  bairische  Hesperus  donnerte  gegen  Darmstadt,  das  einen  industriellen
Selbstmord  begangen,  den  Schwaben  und  Baiern  „einen  Theil  des
Segens  edler  Fürsten“  geraubt  habe.  Die  Neckarzeitung  begrüßte  den
Verein  als  ein  Zeugniß  der  Bundestreue,  als  einen  letzten  Versuch,  die
Verheißungen  der  Bundesakte  ins  Leben  zu  führen.  Sogar  innerhalb
der  bairischen  Regierung  fand  sich  eine  Partei  bereit  die  sächsisch-englischen
Entwürfe  zu  unterstützen;  Lerchenfeld  und  Oberkamp,  die  gesammte  Bundestagsgesandtschaft
  König  Ludwig's,  blieben  mit  Lindenau  in  vertrautem
Verkehr.  Nur  Wenige  verstanden  den  festen  patriotischen  Stolz  des  Freiherrn
  vom  Stein,  der  voll  Verachtung  auf  die  Vasallen  der  englischen
Handelspolitik  niederschaute  und  an  Gagern  schrieb:  „es  ist  den  erbärmlichen,
  neidischen,  antinationalen  Absichten  unserer  kleinen  Cabinette  angemessen,
  sich  an  das  Ausland  zu  schließen,  sich  lieber  von  Fremden  peitschen
zu  lassen,  als  dem  allgemeinen  Nationalinteresse  die  Befriedigung  kleinlichen
  Neides  aufzuopfern."

Am  21.  Mai  1828  hatten  die  Verbündeten  zu  Frankfurt  einen  Präliminarvertrag
  geschlossen.  Am  22.  August,  nachdem  unterdessen  der  Verein
  vollzählig  geworden,  versammelten  sich  die  Bevollmächtigten  in  Cassel,
und  schon  am  24.  September  kam  der  endgiltige  Vertrag  zu  Stande.
Solche  Schnelligkeit  der  Berathung  stach  von  den  Gewohnheiten  der  Staatsmänner
  des  Bundestags  auffällig  ab;  sie  bewies  deutlich,  daß  man  Gefahr
  im  Verzuge  glaubte  und  mehr  einen  diplomatischen  Schachzug  als
ein  dauerhaftes  Werk  beabsichtigte.  Der  Vertrag,  in  Dresden  entworfen,
sprach  die  feindselige,  aggressive  Richtung  gegen  Preußen  noch  weit  offener
aus  als  die  Oberschönaer  Punctation.  Der  Verein  ist  bestimmt,  den
freien  Verkehr  im  Sinne  des  Art.  19  der  Bundesakte  zu  befördern  und
„die  Vortheile,  welche  in  dieser  Hinsicht  dem  einzelnen  Staate  durch  seine
geographische  Lage  und  sonst  gewährt  sind,  auf  das  Ganze  zu  übertragen,
auch  daneben  sich  jene  Vortheile  zu  erhalten  und  sicher  zu  stellen.“  Die
Verbündeten  verpflichteten  sich,  bis  zum  31.  Decbr.  1834  —  d.  h.  bis  zu
dem  Zeitpunkt,  wo  der  preußisch-hessische  Vertrag  ablief  —  keinem  ausv.

  Treitschte,  Deutsche  Geschichte.  III.  42
        <pb n="666" />
        658  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

wärtigen  Zollvereine  einseitig  beizutreten.  Die  Straßen  sollen  in  gutem
Stande  erhalten,  neue  Straßenzüge  verabredet  werden.  Die  bestehenden
Durchfuhrzölle  auf  Waaren,  welche  für  einen  Vereinsstaat  bestimmt  sind,
dürfen  nicht  erhöht  werden;  dagegen  steht  es  dem  Vereine  wie  jedem  Ver—
einsstaate  frei,  Waaren,  die  aus  dem  Auslande  in  das  Ausland  gehen,
mit  höheren  Transitgebühren  zu  belasten.  England-Hannover  war  es,
das  diesen  unzweideutigen  Art.  7  durchgesetzt  hatte.  Es  lag  darin  die
Drohung,  den  Handel  zwischen  den  beiden  Hälften  der  preußischen  Monarchie
zu  zerstören  und  zugleich  eine  systematische  Begünstigung  der  englischen
Einfuhr.  Denn  da  auf  Hannovers  ausdrückliches  Verlangen  jedem  Ver—
einsstaate  die  Befugniß  eingeräumt  wurde,  Handelsverträge  mit  dem  Auslande
  zu  schließen,  so  eröffnete  sich  den  englischen  Waaren  über  Bremen
und  Hannover  ein  fast  zollfreier  Weg  nach  den  Binnenstaaten,  welche,  wie
Sachsen,  Thüringen,  Nassau,  Frankfurt,  noch  kein  geordnetes  Grenzzollsystem
  besaßen.  Noch  deutlicher  sprach  der  neunte  Artikel,  der  jedem  Vereinsstaate
  das  Recht  zu  einseitigen  Retorsionen  vorbehielt;  Kurhessen  hatte
diese  Bestimmung  gefordert,  und  der  Kurfürst  verstand  unter  Retorsionen
jede  gehässige  Gewaltthat  wider  die  Nachbarn.  Die  einzige  wesentliche
Wohlthat,  welche  der  Verein  dem  Handel  brachte,  war  die  Erleichterung
des  Transits,  und  sie  ward  erkauft  durch  schwere  Schädigung  der  heimischen,
vornehmlich  der  erzgebirgischen  Industrie.  Im  Uebrigen  dauerten  alle
bestehenden  Accisen  und  Zölle  fort;  nur  Waarenverbote  zwischen  den  Vereinsstaaten
  waren  unstatthaft,  auch  sollten  die  gewöhnlichen  Erzeugnisse
des  Landbaus  nicht  verzollt  werden.

Der  Kern  des  Vertrags  blieb  die  Absicht,  auf  sechs  Jahre  hinaus
die  Erweiterung  des  preußischen  Zollsystems  zu  verhindern  und  inzwischen
vielleicht  durch  Ableitung  des  Durchfuhrhandels  dem  Zollwesen  Preußens
die  Wurzeln  abzugraben.  Eine  von  Marschall  und  Röntgen  verfaßte
nassauische  Denkschrift  über  das  Verhältniß  des  Vereins  zu  Preußen  und
Baiern-)  giebt  über  diese  freundnachbarlichen  Absichten  sicheren  Aufschluß.
Sie  schildert  beweglich,  wie  Darmstadt  sich  „an  ein  nicht  aus  seiner  Autonomie
  hervorgegangenes  System“  angeschlossen  habe.  Allerdings  wurden
dabei  „die  äußeren  Formen  der  Selbständigkeit  gewahrt“,  aber  das  Großherzogthum
  „hat  sich  während  der  Dauer  des  Vertrags  jeder  materiellen
Autonomie  begeben,  kann  nur  noch  eine  großmüthige  Berücksichtigung  seiner
Wünsche  in  billigen  Anspruch  nehmen  und  ist  deshalb  seiner  endlichen
Mediatisirung  um  einen  bedeutenden  Schritt  näher  gerückt.“  Solcher
Schwäche  gegenüber  sind  die  Verbündeten  entschlossen,  „keine  willenlose
Hingebung  zu  zeigen,  keine  nicht  aus  dem  eigenen  Bedürfniß  hervorgegangene
  Handelsgesetzgebung“  anzunehmen.  „Das  Wesentliche  des  Casseler

 

7)  Die  Denkschrift  ist  vermuthlich  zu  Anfang  des  Jahres  1829  entstanden.  Die  gleichlautenden
  Abschriften  in  den  Karlsruher  und  den  Berliner  Akten  tragen  kein  Datum.
        <pb n="667" />
        Der  Zollkrieg.  659

Vertrags  liegt  in  der  Vereinigung  selbst,  in  dem  für  sechs  Jahre  begrün—
deten  non  plus  ultra.  Das  Wesentliche  liegt  ferner  in  dem  durch  diese
sechsjährige  engere  Verbindung  begründeten  Ablehnungsmotive  von  Ansinnungen
  mancher  Art,  denen,  wenn  sie  von  übermächtiger  Seite  ausgehen,
  der  Einzelne  und  Schwächere  nicht  viel  mehr  als  die  Bitte  um
Schonung  entgegenzusetzen  hat.“  Das  Wesentliche  liegt  endlich  in  der
Aussicht,  zu  einer  Verbindung  mit  anderen  Staaten  „mit  Ehren  gelangen
zu  können“.  Baiern  und  Preußen  haben  dasselbe,  ja  ein  größeres  Bedürfniß
  nach  einer  Annäherung  an  die  Vereinsstaaten  als  diese  selbst;  daher
muß  der  Verein  die  Verbindungsstraßen  zwischen  Baiern  und  Preußen
fest  in  der  Hand  halten,  ihre  freie  Benutzung  nur  kraft  gemeinsamen
Beschlusses  bewilligen.  So  wird  er  eine  gesetzliche  Ordnung  mit  verhältnißmäßig
  gleichen  Rechten  für  ganz  Deutschland  begründen.

Die  Denkschrift  schließt  mit  der  pathetischen  Frage:  „Kann  man  denn
aus  irgend  einem  Grunde  auch  nur  vermuthen,  daß  Preußen  die  fieberhaften
  Träume,  in  welchen  eine  übermüthige  Partei  das  ganze  nördliche
Deutschland  nur  als  eine  mit  Unrecht  noch  länger  vorenthaltene  Beute
des  preußischen  Adlers  erscheinen  lassen  möchte,  irgend  theilen  oder  begünstigen
  werde?“  Naiver  ließ  sich  die  Seelenangst  der  Kleinen  nicht
aussprechen.  Nicht  irgend  ein  positiver  Gedanke,  sondern  allein  die  Furcht
vor  Preußens  und  Baierns  Uebermacht,  der  ohnmächtige  Wunsch,  ein
tertium  aliquid  zu  bilden,  wie  der  alte  Gagern  sagte,  hatte  den  mitteldeutschen
  Verein  geschaffen.  Aber  je  rathloser  man  sich  fühlte,  um  so
lauter  ward  gelärmt;  „es  war  ein  Gegacker,“  schreibt  du  Thil,  „als  sei  ein
großes  Werk  vollendet  worden.“  Zahllose  Orden  belohnten  alle  Theilnehmer
  der  Casseler  Berathung,  bis  zum  Kanzlisten  herab.

Selbst  die  einzige  Waffe,  die  man  gegen  Preußen  schwingen  konnte,
erwies  sich  als  unwirksam;  den  preußischen  Durchfuhrhandel  zu  lähmen
war  unmöglich,  so  lange  die  Handelsstraßen,  welche  das  preußische  Gebiet
umgehen  sollten,  noch  nicht  gebaut  waren.  Mannigfache  Entwürfe  wurden
zu  Cassel  besprochen;  man  träumte  von  neuen  Handelswegen  dicht  neben
Darmstadts  Grenzen,  von  einem  langen  Straßenzuge  aus  Sachsen  über
Altenburg  und  Gotha  nach  Kurhessen,  der  den  Verkehr  hinwegleiten  sollte
von  der  großen  preußischen  Chaussee  über  Kösen  und  Eckartsberge.  Aber
wer  sollte  die  Straße  bauen?  Die  verarmten  kleinen  ernestinischen  Staaten
besaßen  nicht  die  Mittel,  die  größeren  Bundesgenossen  wollten  kein  Geld
vorschießen.  Zudem  stieß  man  überall  auf  preußisches  Gebiet;  wie  sollte
die  Erfurter  Gegend  umgangen  werden,  wo  Preußen  bereits  eine  gute
Chaussee  gebaut  hatte?  Unablässig  arbeitete  die  Diplomatie  der  Bundesgenossen,
  um  Baiern  und  Württemberg  von  Preußen  fern  zu  halten;  der
hannoversche  Gesandte  Stralenheim  in  Stuttgart  ward  nicht  müde,  den
König  Wilhelm  vor  Preußens  Fallstricken  zu  warnen.  Beharrlich  wiederholte
  der  Dresdner  Hof,  der  die  Führung  des  Vereins  behielt,  er  sei

42*
        <pb n="668" />
        660  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

bereit  Anträge  und  Vorschläge  zur  Ausbildung  des  Bundes  entgegenzu—
nehmen.  Niemand  wußte  einen  möglichen  Vorschlag.  Schon  vor  der  Cas—
seler  Zusammenkunft  gestand  Lindenau  einem  Frankfurter  Amtsgenossen:
„die  Mehrzahl  der  Theilnehmer  betrachtet  den  Verein  als  ein  Ruhekissen,
sie  ist  froh,  daß  Alles  beim  Alten  bleibt.“  Nun  klagten  die  Thüringer  über
Sachsens  hegemonischen  Ehrgeiz,  Frankfurt  über  die  erdrückenden  kurhessischen
  Mauthen.  Der  Kurfürst,  um  seinen  Holzmagazinen  höhere  Preise
zu  schaffen,  verbot  den  altgewohnten  Holzhandel,  der  aus  den  hannoverschen
Waldgebirgen  nach  Hessen  hinüber  geführt  ward.  Die  Unmöglichkeit,  mit
einem  solchen  Fürsten  freundnachbarlich  auszukommen,  lag  vor  Augen.
Fast  ein  Jahr  währten  die  Verhandlungen  zwischen  den  beiden  hessischen
Häusern  wegen  der  Erleichterung  einiger  Enclaven;  da  erklärte  der  Kurfürst:
  die  gegenseitige  Verpflichtung,  die  Durchfuhrzölle  auf  gewissen  Straßen
nicht  zu  erhöhen,  solle  allein  für  Darmstadt,  nicht  für  Kurhessen  gelten!
Seine  Weisung  an  die  Unterhändler  fand  Maltzan  „ausgezeichnet  durch
naive  Unwissenheit  und  despotischen  Ton,  der  Feder  eines  Rabener  würdig“.

Immer  schärfer  trat  der  tiefe  Gegensatz  der  handelspolitischen  Anschauungen
  innerhalb  des  Vereins  hervor.  Die  Kaufherren  von  Frankfurt  und
Bremen  forderten  unbeschränkten  Freihandel,  Hannover  die  Begünstigung
der  englischen  Waaren.  Andere  Staaten  träumten  von  neuen  Zolllinien;
wieder  andere  hofften  die  Milderung  des  preußischen  Zollsystems  und  dann
den  Eintritt  in  dies  System  zu  erzwingen.  Kein  einziger  Kopf  an  allen
diesen  kleinen  Höfen,  der  einen  klaren  Gedanken  mit  Ausdauer  verfolgte;
Karl  August  von  Weimar  war  im  Sommer  1828  gestorben.  Bald  sonderten
  sich  die  Küstenlande  und  die  Binnenstaaten  in  zwei  Gruppen.
Thüringen  und  Sachsen  schlossen  einen  Separatvertrag,  desgleichen  Hannover
  und  Oldenburg.  Sie  versprachen,  ihre  gegenseitigen  Unterthanen
im  Handelsverkehre  auf  gleichem  Fuße  zu  behandeln  u.  s.  w.  —  geringfügige
  Erleichterungen,  die  in  Preußen  gar  nicht  nöthig  waren,  da  das
freiere  preußische  Zollgesetz  zwischen  In=  und  Ausländern  nicht  unterschied.
Die  einfache  in  Berlin  längst  feststehende  Erkenntniß,  daß  nur  die  Beseitigung
  der  Binnenmauthen  dem  deutschen  Handel  aufhelfen  könne,  war
diesen  Cabinetten  noch  nicht  aufgegangen.  Die  gedankenlose  Trägheit  der
österreichischen  Staatsmänner  fühlte  sich  befriedigt  von  dem  Erfolge  des
Augenblicks.  Dem  preußischen  Zollsysteme  war  ein  Riegel  vorgeschoben,
der  einige  Jahre  halten  mochte;  eine  positive  Ausbildung  des  Handelsvereins
  wünschte  man  in  Wien  nicht,  da  jeder  Bund  im  Bunde  gefährlich
schien.  Selbstgefällig  sagte  Münch-Bellinghausen  zu  Blittersdorff:  „wie
klug  hat  Oesterreich  gehandelt,  die  Collisionen  zu  vermeiden,  denen  Preußen
nicht  entgehen  wird!“  Der  weiterblickende  Badener  aber  schrieb:  Ich  war
erstaunt  über  solche  Verblendung.  Als  ob  ein  Stillstand  im  Völkerleben
möglich  sei!  Als  ob  der  preußisch-hessische  Verein  sich  jemals  wieder  auflösen
  würde!  Oesterreich  allein  hat  all  dies  Unheil  verschuldet,  hat  nichts
        <pb n="669" />
        Preußen  nimmt  den  Kampf  auf.  661

gethan,  um  den  Art.  19  der  Bundesakte  auszuführen  und  uns  also  den
Preußen  in  die  Hände  geliefert.)

 

Nunmehr  nahm  Preußen  den  Handschuh  auf.  Der  Berliner  Hof
hatte  den  ersten  Verhandlungen  der  mitteldeutschen  Staaten  mit  der
gewohnten  ruhigen  Zurückhaltung  zugesehen.  Ein  sächsisch-thüringischer
Verein  war  unschädlich;  erst  durch  Hannovers  Zutritt  gewann  der  Verein
eine  gefährliche  Ausdehnung.  Man  wollte  in  Berlin  nicht  glauben,  daß
dies  nahe  befreundete  Cabinet,  dem  Preußen  soeben  jene  neuen  Straßenzüge
  und  Handelserleichterungen  angeboten  hatte,  einem  gegen  Preußen
gerichteten  Bunde  sich  anschließen  werde.  Da  trat  Hannover  zu  den
Verbündeten  über,  während  Bernstorff  noch  eine  freundliche  Antwort  auf
sein  Anerbieten  erwartete.  Sofort  verschwand  jeder  Zweifel  über  den
Charakter  des  Vereins.  Motz  in  seiner  feurig  kühnen  Weise  forderte
sogleich,  daß  man  die  Gegner  als  Gegner  behandle,  und  erklärte:  „Sollte
dieser  Verein  zu  Stande  kommen,  so  ist  Preußen  in  der  Lage,  sein  Zollsystem
  für  abgeschlossen  zu  halten,  und  keineswegs  in  der  Lage,  diesen
neutralen  Verein  seiner  Absicht  gemäß  unter  imponirenden  Bedingungen
aufzunehmen.““)

Obgleich  bisher  nur  dürftige  Nachrichten  über  die  Pläne  des  Vereins
eingelaufen  waren,  so  errieth  der  Finanzminister  doch  auf  den  ersten  Blick,
daß  die  Zerstörung  des  preußischen  Durchfuhrhandels  in  der  Absicht  der
Verbündeten  liege.  Deshalb,  fuhr  er  fort,  muß  der  Transit  fortan  mehr
als  bisher  im  Lande  gehalten,  der  Straßenbau  rüstig  gefördert,  namentlich
  die  Chaussirung  der  wichtigen  Straße  von  Magdeburg  nach  Zeitz
rasch  vollendet  werden.  Die  nach  Hannover  gerichteten  Anerbietungen
sind  als  nicht  geschehen  zu  betrachten.  Noch  entschiedener  spricht  er  in
einem  Schreiben  an  Bernstorff:  „Es  ist  gewiß  ein  bemerkenswerthes  Zeichen
der  Zeit,  daß  in  der  Mitte  und  vorzugsweise  im  Norden  Deutschlands,
im  Schooße  des  Deutschen  Bundes  und  dennoch  unter  der  Fahne  Oesterreichs,
  für  den  ostensibeln  Zweck  einer  angeblichen  Vervollkommnung  der
Verhältnisse  dieses  Bundes  eine  Coalition  sich  bildet,  welche  Preußen  von
ihren  Plänen  und  Berathungen  ausschließt  und  auf  alle  Weise  zu  erkennen
giebt,  nicht  nur,  daß  sie  eine  Ausführung  und  Erweiterung  allgemeiner
Bundesmaximen  auch  ohne  Preußens  Theilnahme  für  möglich  hält,  sondern
auch,  daß  Preußen  eben  als  störendes  Princip  jener  Ausführung  und
Erweiterung  zu  betrachten,  und  deshalb  die  Aufstellung  einer  förmlichen
Oppositionsmasse  gegen  dasselbe  anräthlich  sei.“  Darum  dürfen  wir  den

 

*)  Blittersdorff's  Berichte,  2.  März,  20.  Mai  1829.
**)  Motz  und  Schuckmann  an  das  Auswärtige  Amt,  22.  Mai  1828.
        <pb n="670" />
        662  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

Verein  nicht  ignoriren;  wir  müssen  unser  gerechtes  Befremden  aussprechen
und  den  Entschluß  „jeder  uns  auf  irgend  eine  Art  compromittirenden
weiteren  Entwicklung  dieses  sonderbaren  Systems  auf  angemessene  Weise
entgegenzutreten“.“)

Ueber  Oesterreichs  Absichten  war  der  entschlossene  Mann  längst  im
Klaren.  Er  wußte,  daß  die  k.  k.  Verpflegungsbeamten  in  Mainz,  um  den
preußisch-hessischen  Verein  zu  schädigen,  die  vertragsmäßige  Steuerfreiheit
der  österreichischen  Garnison  gröblich  mißbrauchten,  für  Tabak,  Zucker,
Bier  massenhaft  Steuerfreischeine  ausgaben,  mehr  als  ganz  Rheinhessen
verzehren  konnte.)  Er  forderte,  der  Gesandte  in  Wien  solle  rund  heraus
erklären:  wir  lassen  uns  nicht  täuschen  durch  das  Blendwerk,  das  mit
dem  Art.  19  getrieben  wird,  wir  lassen  uns  weder  imponiren,  noch  uns
mißbrauchen.  Am  8.  November  schrieb  er  dem  Minister  des  Auswärtigen
gradezu:  „Ob  und  inwieweit  überhaupt  auf  wahre  freundschaftliche  Ver—
hältnisse  von  Oesterreich  gegen  uns  zu  rechnen  sei,  vermag  ich  nicht'  zu
beurtheilen.  So  viel  scheint  mir  aber  sicher  zu  sein,  daß  Oesterreich  dem
übereilt  organisirten  Deutschen  Bunde  den  Charakter  des  ehemaligen
deutschen  Fürstenbundes  beizulegen  und  darin  die  Rolle  Friedrich's  des
Großen  zu  übernehmen  denkt.“  Oesterreichs  Haltung  gegen  uns  in  dem
Köthener  Zollstreit  war  entschieden  feindselig,  ohne  Oesterreichs  Beistand
wäre  der  mitteldeutsche  Verein  nie  zu  Stande  gekommen.)

Ein  Blick  auf  diese  Aktenstücke  genügt,  um  das  Räthsel  zu  lösen,
warum  das  Berliner  Cabinet  über  die  geheime  Geschichte  seiner  Handelspolitik
  beharrlich  geschwiegen,  auch  die  windigsten  Prahlereien  der  zahlreichen
  leiblichen  und  geistigen  Väter  des  Zollvereins  gelassen  ertragen
hat.  Das  Bündniß  der  Ostmächte  war  nach  wie  vor  der  leitende  Gedanke
  der  auswärtigen  Politik  des  Königs.  Brach  man  mit  Oesterreich,
so  wurde  der  Deutsche  Bund  unhaltbar  und  auch  der  werdende  Zollverein
selber  in  Frage  gestellt.  Für  Preußens  Diplomatie  ergab  sich  mithin  die
Aufgabe,  durch  ruhige  feste  Haltung  den  Wiener  Hof  dahin  zu  bringen,
daß  er  der  preußischen  Handelspolitik  nicht  gradezu  widerstrebte.  Preußen
räumte  der  Hofburg  die  Führerstelle  ein  in  dem  Schattenspiele  des  Bundestags
  und  verlangte  für  sich  die  Leitung  der  wirklichen  Geschäfte  deutscher
Staatskunst.  Dies  blieb  der  einzig  mögliche  Weg  nationaler  Politik,  so
lange  man  weder  den  Willen  noch  die  Macht  besaß,  die  kriegerische  Aktion
der  fridericianischen  Tage  zu  erneuern.  Den  deutschen  Dualismus  zu  beseitigen,
  kam  dem  Könige  nicht  zu  Sinn;  die  Absicht  war  nur,  dem  preußischen
  Staate  im  Bereiche  der  deutschen  Politik  ein  Gebiet  selbständigen,

 

*)  Motz  an  Bernstorff,  26.  Juni  1828.
**)  Witzleben  an  Motz,  30.  Mai,  nebst  Bericht  des  Majors  v.  Rochow  in  Mainz,
21.  Mai  1828.
*"rit)  Motz  an  Bernstorff,  29.  Juni,  S.  Nov.  1828.
        <pb n="671" />
        Motz  gegen  den  mitteldeutschen  Handelsverein.  663

ungestörten  Wirkens  zu  erobern.  Ein  solches  System  setzte  behutsame
Vorsicht  und  unverbrüchliche  Verschwiegenheit  voraus;  es  fiel  dahin,  sobald
die  Welt  erfuhr,  wie  planmäßig  Preußens  Handelspolitik  arbeitete  und
wie  deutlich  die  besten  Köpfe  des  Cabinets  den  Gegensatz  der  Interessen
erkannten,  der  die  beiden  großen  Bundesmächte  trennte.

Das  Auswärtige  Amt  ging  nicht  sofort  auf  die  kampflustige  Gesinnung
des  Finanzministers  ein.  Der  König  verlangte  ruhige,  sorgfältige  Prüfung,
damit  nicht  durch  vorschnelles  Urtheil  deutschen  Bundesstaaten  Unrecht
geschehe.  Sobald  nähere  Nachrichten  einliefen,  stimmte  Eichhorn  der  An—
sicht  Motz's  bei  und  erließ  eine  Instruction  an  sämmtliche  Gesandten  in
Deutschland,  welche  ausführlich  darstellte,  wie  unberechtigt  und  hoffnungslos
  das  Unternehmen  der  Mitteldeutschen  sei:  die  Verbündeten  mögen  sich
die  Frage  vorlegen,  was  ein  Verein  von  sechs  Millionen  Einwohnern,  der
fast  nur  Binnenländer  umfaßt,  bei  einem  Conflikte  mit  uns  gewinnen
dürfte,  „ob  der  innere  Verkehr  nicht  ertödet  statt  belebt,  und  der  Handel
mit  dem  Auslande  nicht  beschränkt  statt  ausgebreitet  werden  würde“.
Außerdem  erhielt  die  Wiener  Gesandtschaft  die  Weisung  sich  zu  beschweren
über  die  feindselige  Haltung  der  österreichischen  Diplomaten  und  dem
Staatskanzler  die  auf  Metternich's  Demagogenfurcht  berechnete  Frage
ans  Herz  zu  legen:  „Sind  es  nicht  hauptsächlich  die  Absonderungen  und
Trennungen,  welche  im  Handel  und  Verkehr  stattfinden,  wodurch  eine
Stimmung  des  Mißbehagens,  der  Unzufriedenheit  und  der  Sehnsucht  nach
einer  Veränderung  unterhalten  wird?“  Der  Gesandte  in  London  ward
befehligt  entschieden  auszusprechen,  daß  an  Verhandlungen  mit  Hannover
vorerst  nicht  mehr  zu  denken  sei:  „wir  müssen  offen  gestehen,  daß  unser
Vertrauen  von  hannoverscher  Seite  schlecht  erwidert  worden  ist.“  Jordan
in  Dresden  sollte  sein  Befremden  über  die  mißtrauische  Heimlichkeit  der
sächsischen  Politik  kundgeben;  Grote  in  Hamburg  dem  Senate  „die  Anerkennung
  seines  weisen  und  angemessenen  Betragens  aussprechen  und
dabei  erklären,  man  hoffe,  daß  er  bei  demselben  auch  verharren  werde.“)

Zugleich  erging  an  die  Regierungen  der  Grenzbezirke  der  Befehl,  die
handelspolitischen  Maßregeln  der  Verbündeten,  die  sich  noch  immer  in
räthselhaftes  Dunkel  hüllten,  scharf  zu  beobachten.  Hier  zeigte  sich  die
ganze  Unnatur  des  mitteldentschen  Vereins.  Das  Vereinsgebiet  lag  im
Bereiche  der  preußischen  Macht,  war  überall  von  eingesprengten  preußischen
Gebietsstücken  unterbrochen,  durch  tausend  Bande  des  nachbarlichen  Verkehrs
  an  Preußen  gekettet.  Eine  Schaar  von  preußischen  Postbeamten,
Floßinspektoren,  Schifffahrtsaufsehern  lebte  in  Feindesland,  gab  sichere
Nachricht  über  Alles,  was  auf  den  Flüssen  und  Straßen  der  Verbündeten
vorging.  Die  Staatszeitung  und  Buchholz's  Neue  Monatsschrift  begannen

 

*)  Eichhorn,  Weisung  an  die  Gesandtschaften  in  Deutschland,  14.  August  1828;
Motz  an  Bülow  in  London,  2.,  24.  Mai  1828.
        <pb n="672" />
        664  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

den  Federkrieg  gegen  den  Handelsverein.  „Eine  Souveränität,  die  sich
durch  bloße  Opposition  geltend  machen  will“  —  rief  Buchholz  warnend  —
„steht  im  Widerspruch  mit  sich  selbst  und  kann  nur  Niederlagen  erfahren.“
Auch  durch  Retorsionen  wollte  Motz  den  Gegnern  zu  Leibe  gehen;  er
dachte  den  sächsischen  Fabrikanten  den  Meßrabatt  zu  entziehen  und  in
Magdeburg  eine  Messe  zu  errichten.  Hier  aber  widersprach  der  König;
er  wollte  sein  Wort  halten,  auch  jetzt  noch  jede  Feindseligkeit  gegen  deutsche
Bundesstaaten  unterlassen,  und  ließ  den  kampflustigen  Finanzminister  an
die  Rücksichten  erinnern,  die  man  dem  Deutschen  Bunde  schulde.“)

Die  offene  Sprache  der  preußischen  Diplomatie  erweckte  allerdings
Angst  und  Reue  an  einigen  der  kleinsten  Höfe.  Der  Fürst  von  Sonders—
hausen,  dessen  Unterherrschaft  unter  dem  Schutze  des  preußischen  Zollsystems
aufblühte,  war  mit  seiner  Oberherrschaft  dem  Handelsvereine  beigetreten
und  ließ  durch  sein  Geheimes  Consilium  das  Berliner  Cabinet  bitten,
„diese  abgedrungene  Maßregel  nicht  übel  zu  deuten“.  Darauf  erwiderte
das  Auswärtige  Amt:  man  hoffe,  „daß  ein  pp.  Consilium  keinen  Augen—
blick  darüber  im  Zweifel  sein  werde,  was  in  der  Wahl  zwischen  der
Festhaltung  an  dem  bisher  bestehenden  Verhältniß  mit  Preußen  und
zwischen  der  Theilnahme  an  einer  neuen  Verbindung  zu  thun  oder  zu
lassen  sei.“  Nun  bat  der  Fürst  in  einem  eigenhändigen  Briefe  den  König
um  Verzeihung  und  flehte,  ihn  „mit  allergnädigster  Nachsicht  zu  beurtheilen
und  der  unschätzbaren  hohen  Gnade  nicht  für  unwerth  zu  halten“.*)  Auch
der  Herzog  von  Gotha  schrieb  an  Wittgenstein  (16.  Decbr.):  er  erfahre
„zu  seiner  größten  Verwunderung",  daß  Preußen  mit  dem  Handelsvereine
nicht  einverstanden  sei;  nimmermehr  sei  ihm  in  den  Sinn  gekommen,  den
preußischen  Hof,  dessen  Gunst  so  werthvoll,  zu  verletzen.

Gegen  die  größeren  Staaten  des  Vereins  war  mit  so  sanften  Mitteln
nichts  auszurichten.  Motz  behielt  doch  Recht,  da  er  an  Bernstorff  schrieb:
„Ich  bin  der  Meinung,  daß  andere  Rücksichten,  welche  nicht  durch  die  bestehenden
  Verträge  geboten  werden,  gegen  die  betreffenden,  uns  in  finanzieller
  Hinsicht  nur  feindlich  gegenüberstehenden  Bundesstaaten  wohl  aus
den  Augen  gesetzt  werden  können,  indem  der  preußische  Staat  die  Macht
und  die  Kraft  hat,  seinen  hohen  und  höchsten  Interessen  die  der  Bundesstaaten
  unterzuordnen,  und  nach  den  seit  dreizehn  Jahren  gemachten  Erfahrungen
  die  Liebe  für  uns  in  den  Bundesstaaten  erst  dann  zu  gewinnen
sein  dürfte,  wenn  sie  mit  Furcht  und  Beachtung  der  bestehenden  Verhältnisse
  vereinigt  bleibt.“)  Der  feurige  Mann  war  entschlossen,  den
Handelsverein  zu  sprengen:  gegen  offenbare  Feindseligkeit  reiche  die  Politik
des  Zuwartens  nicht  mehr  aus.  „Wir  werden  es  noch  dahin  bringen,“

 

*)  Bernstorff  an  Motz,  13.  Dec.  1828.
*)  Fürst  Günther  von  Sondershausen  an  König  Friedrich  Wilhelm,  20.  Dec.  1828.
**)  Motz  an  Bernstorff,  19.  Dec.  1828.
        <pb n="673" />
        Versöhnung  zwischen  Preußen  und  Baiern.  665

rief  er  zuversichtlich,  „daß  einzelne  Mitglieder  des  mitteldeutschen  Vereins
dringend  um  Aufnahme  in  den  preußischen  Verein  bitten  werden!“  Er
hatte  noch  im  Januar  bezweifelt,  ob  eine  Verbindung  mit  dem  so  weit
abgelegenen  bairisch-württembergischen  Verein  räthlich  sei;  jetzt  faßte  er  den
glücklichen  Gedanken,  über  den  Handelsverein  hinweg  den  süddeutschen
Königskronen  die  Hand  zu  reichen  und  dergestalt  durch  einen  Bund  des
Nordens  mit  dem  Süden  den  mitteldeutschen  Sonderbund  zu  zerstören.  —

Zum  Heil  für  Deutschland  erwachten  um  dieselbe  Zeit  ähnliche  Wünsche
in  München  und  Stuttgart.  Wie  laut  auch  König  Ludwig  im  ersten
Zorne  wider  Preußens  und  Darmstadts  Verrätherei  gescholten  hatte,  auf
die  Dauer  konnte  er  sich  doch  nicht  verbergen,  daß  seine  eigenen  kühnen
Pläne  gescheitert  waren.  Nachdem  Kurhessen  zu  den  Mitteldeutschen  übergetreten,
  war  an  eine  Vergrößerung  des  süddentschen  Vereins  nicht  mehr
zu  denken;  der  rein  deutsche  Bund  unter  Wittelsbach's  Fahnen  blieb  ein
Traum.  Ebenso  wenig  konnte  der  Verein  in  seiner  vereinsamten  Stellung
verharren.  Auch  trat,  wie  Metternich  vorhergesehen,  die  alte  Abneigung
zwischen  den  beiden  Königen  bald  wieder  hervor.  Die  Hoffnung  auf  einen
Handelsverein  mit  der  Schweiz  ward  zu  nichte  an  der  Zwietracht  der
Eidgenossen.  So  blieb  den  oberdeutschen  Königen  nur  die  Wahl  entweder
mit  Preußen  oder  mit  dem  sächsisch-englischen  Vereine  eine  Verbindung
zu  suchen.  Hinter  Sachsen  und  Hannover  aber  stand  Oesterreich;  dies
allein  genügte  um  den  König  von  Württemberg  gegen  die  mitteldeutschen
Verbündeten  einzunehmen.  Sein  neuer  Finanzminister,  Frhr.  Karl  Varnbüler,
  derselbe,  der  einst  in  den  Vorderreihen  der  Altrechtler  gestanden,
bewährte  sich  als  ausgezeichneter  Geschäftsmann  und  rieth  dringend  zur
Verständigung  mit  Preußen.  Welchen  nennenswerthen  handelspolitischen
Vortheil,  außer  der  Herabsetzung  der  Durchfuhrzölle,  hatten  die  Mitteldeutschen
  zu  bieten?  Wie  sollte  der  patriotische  König  von  Baiern  sich  einlassen
  in  jene  unsauberen  Zettelungen  mit  Frankreich,  England,  Holland,
welche  der  mitteldeutsche  Verein  mit  unbeschämter  Stirn  betrieb?  In  der
ersten  Aufwallung  des  Zornes  hatte  König  Ludwig  wohl  einen  Schritt
nach  Frankreich  hinüber  gethan;  ein  Bündniß  mit  dem  Auslande  einzugehen,
  den  deutschen  Verkehr  dem  englischen  Handelsinteresse  zu  unterwerfen
  lag  dem  bei  all  seiner  Wunderlichkeit  grunddentschen  Monarchen
ebenso  fern  wie  seinem  vertrauten  Minister  Armansperg.

Sobald  man  in  München  kaltblütig  überlegte,  erschien  doch  selbst
Preußens  Verhalten  in  dem  Sponheimer  Handel  erklärlich.  Die  Berliner
Regierung  war  ja  durch  europäische  Verträge  verpflichtet  Badens  Recht
zu  schützen;  sie  verfuhr,  wie  König  Ludwig  selbst  zugeben  mußte,  mit  rückhaltloser
  Offenheit;  ihr  Gesandter  suchte  durch  versöhnliche  Sprache  den
erzürnten  Fürsten  zu  beschwichtigen.  Preußen  schlug  jetzt  vor,  Baiern  und
Baden  sollten  beiderseits  auf  ihr  Sponheimer  Erbrecht  verzichten,  damit
der  leidige  Handel  für  immer  aus  der  Welt  geschafft  würde.  König  Ludwig
        <pb n="674" />
        666  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

sträubte  sich  lange,  doch  fing  er  an  zu  begreifen,  daß  dies  der  einzige
Weg  sei,  um  sich  mit  Anstand  aus  dem  verlorenen  Spiele  zurückzuziehen.
Gegen  den  Spätsommer  1828  begannen  der  Minister  und  sein  königlicher
  Freund  bereits  die  Frage  zu  erwägen,  ob  nicht  eine  Annäherung
an  den  preußisch-hessischen  Verein  unvermeidlich  sei.  Daß  die  öffentliche
Meinung  in  Baiern  dieser  Annäherung  entschieden  widerstrebte,  war  für
die  Freunde  eher  ein  Stachel  als  ein  Hemmniß.  Voll  hochfliegender  Begeisterung,
  empfänglich  für  alles  Außerordentliche,  liebten  Beide  die  Welt
durch  unerwartete  Entschlüsse  zu  überraschen.  Um  so  schwerer  fiel  ihnen,
die  Demüthigung  ihres  Ehrgeizes,  den  Schiffbruch  ihrer  rein-deutschen
Pläne  zu  verwinden.  Aber  sie  vermochten  es  über  sich,  das  Opfer  zu
bringen.  Unabweisbar  drängten  diese  trocknen  Geschäftsverhandlungen  den
näaher  Betheiligten  die  Einsicht  auf,  daß  die  Deutschen  doch  zu  einander
gehörten,  nur  durch  Mißtrauen,  durch  Unkenntniß  und  durch  die  Selbstsucht,
  die  immer  der  schlimmste  Feind  des  eigenen  Vortheils  ist,  einander
verfeindet  wurden.

Ganz  unerwartet  fand  sich  ein  Helfer,  der  die  beginnende  Umstimmung
  am  Münchener  Hofe  zu  fördern  und  für  Deutschlands  große  Sache
zu  verwerthen  verstand.  Der  Buchhändler  Freiherr  v.  Cotta  war  als
großer  Geschäftsmann  mit  Personen  und  Zuständen  des  deutschen  Nordens
näher  vertraut  als  das  schwäbisch-bairische  Beamtenthum,  und  blickte,
wie  er  schon  in  dem  württembergischen  Verfassungskampfe  bewiesen  hatte,
auch  in  der  Handelssache  über  die  landläufigen  süddeutschen  Vorurtheile
weit  hinaus.  Unternehmend  und  beweglich,  befreundet  mit  Nebenius  und
anderen  namhaften  Volkswirthen  in  allen  Theilen  Deutschlands,  erkannte
er  längst,  daß  der  süddeutsche  Verkehr  ohne  Preußens  freundnachbarlichen
Beistand  niemals  gesunden  könne,  und  obgleich  ihm  viel  daran  lag,  die
Gunst  Metternich's  für  seine  Allgemeine  Zeitung  nicht  zu  verlieren,  so
faßte  er  doch  den  tapferen  Entschluß  als  Vermittler  aufzutreten.  Er
besprach  sich  insgeheim  mit  Armansperg,  reiste  dann  im  September  1828
nach  Berlin  zu  dem  großen  Naturforschertage,  der  also  auch  für  unsere
Politik  bedeutsam  werden  sollte.  Cotta  wurde  durch  Humboldt  bei  Witzleben
  und  Motz  eingeführt,  sprach  dort  den  Gedanken  aus,  ob  nicht  eine
Verständigung  zwischen  Baiern  und  Preußen  möglich  sei,  und  fand  den
günstigsten  Empfang.  Eine  überraschende  Verwandtschaft  der  Anschauungen
stellte  sich  heraus.  Motz  bekannte,  daß  er  sich  längst  mit  ähnlichen  Absichten
  getragen  habe;  im  Grunde  seien  es  ja  doch  nur  Mißverständnisse,
welche  bisher  zwischen  den  beiden  Staaten  gestanden.  Cotta  kehrte  heim
und  schrieb  am  20.  Oktober  aus  München:  er  habe  des  Ministers
„gnädige  Eröffnungen“  den  Monarchen  in  München  und  Stuttgart  mitgetheilt;
  Beide  seien  von  der  Nothwendigkeit  des  Planes  überzeugt  und
hätten  bereits  die  Einladung,  dem  mitteldeutschen  Vereine  beizutreten,
zurückgewiesen.  Nunmehr  zog  Motz  das  Auswärtige  Amt  in  das  Geheimniß
        <pb n="675" />
        Cotta  in  Berlin.  667

und  erklärte:  „Jetzt  ist  es  wünschenswerth,  einen  Handelsverein  mit
Baiern,  Württemberg  und  Baden  zu  bilden“:  der  Süden  muß  für  eigene
Rechnung  unsere  Zollgrundsätze  annehmen,  namentlich  unsere  höheren
Tarifsätze  auf  ausländische  Waaren,  also  auch  auf  die  Waaren  des  mittel.
deutschen  Vereins.  So  lange  dieser  Verein  die  vollständige  Verschmelzung
mit  dem  Süden  hindert,  müssen  Preußen-Hessen  und  Baiern-Württem—
berg  mindestens  ihre  eigenen  Produkte  und  Fabrikate  gegenseitig  vom  Zolle
befreien.)

Im  November  eilte  der  Unterhändler  wieder  nach  Berlin,  diesmal  mit
einer  förmlichen  Beglaubigung  versehen,  und  wurde  von  dem  Könige  aufs
freundlichste  aufgenommen.  Die  Berliner  erzählten  sich  mit  unterthänigem
Erstaunen,  der  einfache  Buchhändler  sei  zur  Tafel  gezogen  worden.  Motz
gab  ihm  nach  längeren  Verhandlungen  die  Punctation  des  Vertrags  mit
auf  den  Weg.  Triumphirend  meldete  Cotta  am  17.  December  aus
München:  „Alles  was  ich  mitbrachte  war  hier  höchst  erfreulich  und  willkommen,“
  bei  König  Ludwig  wie  bei  dem  Minister  Armansperg.  „Beide
sind  von  den  großartigen  Ideen  ergriffen,  die  einer  Verbindung  Preußens
mit  Baiern  und  Württemberg  nach  den  von  Hochdenselben  entwickelten
Grundsätzen  als  Leitstern  vorgehen  und  zur  Richtschnur  dienen.  Ich  sehe
schon  im  Geist  Ihre  herrliche  Idee  in  kurzer  Frist  realisirt.“  Und  am
20.  Dec.  nochmals:  Wird  auch  Baden  gewonnen,  „so  wäre  der  Grundstein
  im  Süden  Deutschlands  zu  dem  Gebäude  gelegt,  das  Ihr  verehrter
König  und  Sie  zum  Wohle  und  Gedeihen  Deutschlands  im  Auge  haben.“

Motz  erwiderte:  er  hoffe  „ein  Werk  zu  begründen,  an  welchem  nicht
nur  wir  und  unsere  Zeitgenossen,  sondern  auch  unsere  Nachkommen  Freude
haben  werden“".  Der  mitteldeutsche  Verein  müsse  offen  bekämpft  werden,
„denn  was  wir  gemeinschaftlich  suchen,  ein  so  viel  möglich  allgemeiner
Markt  in  Deutschland,  wird  für  Baiern,  Württemberg  und  Preußen
durch  die  Grundsätze  dieses  neuen  Vereins  nicht  nur  nicht  befördert,
sondern  viele  diesem  Verlangen  entgegenstehende  Hindernisse  nur  noch  mehr
stabilirt."“““)  Gleichzeitig  schrieb  er  an  den  Kronprinzen  von  Preußen,  der
sich  gerade  am  Münchener  Hofe  aufhielt,  enthüllte  ihm  das  Geheimniß
der  Mission  Cotta's,  bat  dringend  um  Unterstützung:  der  Vertrag  sei  politisch
  und  volkswirthschaftlich  hochwichtig,  wenugleich  die  Zolleinnahmen  wohl
zunächst  einige  Einbußen  erleiden  würden.  Der  Prinz,  der  dem  geistreichen
  Minister  längst  wohl  wollte,  nahm  sich  denn  auch  der  Verhandlungen
  eifrig  an.

Am  8.  Jannar  1829  konnte  Cotta  aus  Stuttgart  berichten,  daß  auch
König  Wilhelm  die  Hauptgrundsätze  der  preußischen  Punctation  gebilligt
habe,  und  gegen  Ende  des  Monats  erschien  der  Unermüdliche  zum  dritten

 

*)  Cotta  an  Motz,  20.  Okt.;  Motz  an  Bernstorff,  8.  Nov.  1828.
*“)  Cotta  an  Motz,  17.,  20.  Dec.  1828;  Motz's  Antwort,  Concept  o.  D.
        <pb n="676" />
        668  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

male  in  Berlin.  Der  preußische  Minister  verlor  zuweilen  fast  die  Geduld
bei  allen  den  ängstlichen  Vorbehalten,  welche  der  süddeutsche  Unterhändler
stellen  mußte,  und  klagte  bitterlich  über  diesen  „Hökerkram“.))  Gegen
die  vollständige  Zollbefreiung  der  eigenen  Produkte  erhob  Baiern  Bedenken;
man  fürchtete  in  München  die  überlegene  rheinische  Industrie.  Auch  mit
seinem  Vorschlage,  daß  die  bairische  Pfalz  sofort  dem  preußischen  Zollvereine
  beitreten  solle,  drang  Motz  nicht  durch;  der  Stolz  der  bairischen
Krone  widerstrebte,  auch  der  Münchener  Landtag  hätte  der  unerläßlichen
Abänderung  des  pfälzischen  Steuerwesens  niemals  zugestimmt.  Noch
weniger  war  auf  Badens  Beitritt  zu  hoffen.  Der  kleine  Staat  wollte
die  günstige  Gelegenheit  benutzen,  um  seinen  Länderbestand  für  alle  Zukunft
  sicherzustellen;  er  forderte,  daß  vor  den  Zollverhandlungen  der
Sponheimer  Streit  beigelegt  werde.  Da  König  Ludwig  darauf  nicht  einging,
  so  erkannte  das  Berliner  Cabinet  im  Laufe  des  Winters  selbst,  daß
man  nicht  wohl  thue  die  Verhandlungen  noch  mehr  zu  verwickeln,  und
ließ  Baden  vorläufig  aus  dem  Spiele.

Am  6.  März  1829  begannen  endlich  die  amtlichen  Verhandlungen  in
Berlin.  Die  süddeutschen  Kronen  waren  durch  ihre  Gesandten  Luxburg
und  Blomberg  vertreten,  den  Ausschlag  gab  Cotta,  der  von  beiden  Königen
Vollmacht  hatte.  Für  Preußen  erschienen  Eichhorn  und  Schönberg,  dazu
Motz,  Maassen  und  Finanzrath  Windhorn.  Auch  Hofmann  kam  aus
Darmstadt  herüber.  Die  ersten  Kräfte  der  Regierung  waren  aufgeboten;
es  galt  die  Brücke  über  den  Main  zu  schlagen.  Am  27.  Mai  1829  wurde
der  Vertrag  unterzeichnet.  Preußen-Hessen  und  Baiern-Württemberg  versprachen
  einander  bis  zum  Jahre  1841  Zollfreiheit  für  alle  inländischen
Erzeugnisse  der  Natur,  des  Gewerbfleißes  und  der  Kunst;  nur  für  eine
Reihe  wichtiger  Fabrikwaaren  sollte,  auf  Baierns  Andringen,  zunächst  bloß
eine  Zollerleichterung  um  25  Proc.  eintreten,  bis  allmählich  die  völlige
Befreiung  erfolgen  könne.  Beide  Theile  verpflichteten  sich,  ihre  Zollsysteme
mehr  und  mehr  in  Uebereinstimmung  zu  bringen;  alljährlich  sollten  Bevollmächtigte
  zusammentreten  „zur  Befestigung  und  Erweiterung  dieses
Vertrags“.  Auch  ein  Zollcartell  wurde  für  die  Zukunft  verabredet.  Der
Vertrag  trug  in  Allem  den  Charakter  eines  Provisoriums;  er  begründete
die  engste  Form  handelspolitischer  Vereinigung,  die  sich  erreichen  ließ,  so
lange  die  Länder  der  Verbündeten  nicht  in  festem  geographischen  Zusammenhange
  standen.  Alle  Betheiligten  fühlten,  daß  sie  erst  im  Beginne  einer
Zeit  gemeinsamer  handelspolitischer  Aktion  standen;  sie  verpflichteten  sich
zu  Protocoll,  Handelsverträge  mit  solchen  Ländern,  die  an  mehrere  Vereinsstaaten
  zugleich  angrenzten,  also  vornehmlich  mit  Baden,  nur  im
gemeinsamen  Einverständniß  abzuschließen.

Unbeirrt  durch  die  Peinlichkeit  der  Einzelverhandlungen  hielt  Motz

*)  Motz  an  Maassen,  25.  Januar  1829.
        <pb n="677" />
        Der  preußisch-bairische  Handelsvertrag.  669

seinen  Blick  fest  auf  die  großen  Verhältnisse  des  Vaterlandes  gerichtet;  er
wußte,  daß  er  seinem  Staate  die  Bahn  zu  einer  stolzen  Zukunft  geöffnet
hatte.  Im  Juni  sprach  er  sich  gegen  den  König  über  die  politische  Be—
deutung  der  geschlossenen  Verträge  offen  aus.“)  Seine  Denkschrift  wirft
zuerst  einen  Rückblick  auf  die  vollendete  Unfähigkeit  des  Bundestags,  der
niemals  in  förmliche  Berathung  über  die  Handelseinheit  getreten  sei;  selbst
während  der  Noth  von  1817  habe  man  in  Frankfurt  nur  genau  so  viel
gethan,  „um  den  föderativen  Nachbar,  im  buchstäblichen  Sinne  des  Worts,
nicht  verhungern  zu  lassen.  Wie  konnte  dies  auch  anders  sein,  da  dem
Deutschen  Bunde  ein  großer  Staat  an  der  Spitze  steht,  der  das  ihm
eigenthümliche,  seit  fünfzig  Jahren  schon  bestehende,  seinem  privaten
Interesse  bis  daher  vermeintlich  zusagende,  mit  den  Interessen  der  übrigen
Staaten  des  Deutschen  Bundes  aber  nicht  vereinbarliche  Zoll-  und  Prohibitiv—
System  aufzugeben  nicht  gewillt  ist;  da  andere  Bundesglieder  die  Handels—
Interessen  ihrer  Haupt-Staaten  denen  ihrer  Bundeslande  unterzuordnen
nicht  gemeint  sind,  vielmehr  letztere,  natur-  und  sachgemäß,  an  die  ersteren
festgeknüpft  haben;  und  da  wieder  andere  den  Gegenstand  mehr  nur  aus
fiskalischem  wie  aus  staatswirthschaftlichem  Gesichtspunkte  betrachtet  wissen
wollen?  Der  Deutsche  Bund  gab  damit  ein  Beispiel,  wie  die  allgemeine
Staatengeschichte  bis  dahin  noch  keines  aufzuweisen  hat;“  es  entstand  ein
Handelskrieg  Aller  gegen  Alle,  „der  weit  schlimmer  war  als  ein  innerer
Krieg  der  Waffen  nur  je  hätte  sein  können“.  Dann  erinnert  Motz  an
die  patriotischen  Bestrebungen  des  deutschen  Handelsstandes,  an  die  persön—
lichen  Bemühungen  der  Souveräne  von  Baiern  und  Württemberg.  Als
gleichzeitig  der  bairisch-württembergische  und  der  preußisch-hessische  Verein
sich  bildeten,  lag  die  Möglichkeit  zweier  großen  Zollvereine  für  ganz
Deutschland  vor.  Da  erhob  sich  unter  Oesterreichs  Führung  der  neutrale
Verein,  der  den  status  quo,  d.  h.  das  Unerträgliche  aufrecht  erhalten
will;  er  zwang  uns  sogleich  weiter  zu  gehen  und  das  große  Handels—
System  zu  begründen.

Dies  System,  fährt  die  Denkschrift  fort,  bietet  erstens  commercielle
Vortheile.  Die  Verbindung  umschließt  schon  jetzt  20  Mill.  Einwohner,
behauptet  also  den  dritten  Platz  unter  den  europäischen  Staaten,  da
Oesterreich  kein  einiges  Marktgebiet  bildet;  sie  wird  auf  25  Mill.  steigen,
sobald  der  mitteldeutsche  Verein  wahrnimmt,  „daß  er  ganz  und  gar  einen
eitlen  Zweck  verfolgt“,  und  die  süd=  und  mitteldentschen  Staaten  nebst
Mecklenburg  uns  beitreten;  sie  wird  auf  27  Mill.  steigen,  wenn  auch  die
anderen  Staaten  (soweit  sie  nicht  Nebenlande  sind),  also  Hannover,  Braunschweig,
  Oldenburg  und  die  Hansestädte  eintreten.  Der  innere  Verkehr

*)  Memoire  über  die  Wichtigkeit  der  von  Preußen  mit  den  süddeutschen  Staaten
geschlossenen  Zoll=  und  Handelsverträge,  Juni  1829.  Entworfen  von  Geh.  Rath  Mentz,
von  Motz  eigenhändig  stark  umgearbeitet.
        <pb n="678" />
        670  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

ist  wichtiger  als  der  auswärtige  Handel,  jener  schlägt  dreimal,  dieser  ein—
mal  im  Jahre  das  Capital  um.  Manche  deutsche  Staaten  erhalten  durch
das  Handelssystem  einen  zwanzig-  bis  zweihundertmal  größeren  Markt
für  ihre  Produkte.  Dazu  kommen  zweitens  die  finanziellen  Vortheile.  Der
Satz:  „je  billiger  die  Abgabe,  desto  größer  der  Ertrag“  wird  sich  auch
diesmal  bewähren,  wenngleich  vielleicht  die  erste  Uebergangszeit  einige  Aus—
fälle  bringen  mag.  Wichtiger  ist  drittens  der  politische  Gewinn.  „Wenn
es  staatswissenschaftliche  Wahrheit  ist,  daß  Zölle  nur  die  Folge  politischer
Trennung  verschiedener  Staaten  sind,  so  muß  es  auch  Wahrheit  sein,  daß
Einigung  dieser  Staaten  zu  einem  Zoll=  und  Handels-Verbande  zugleich
auch  Einigung  zu  einem  und  demselben  politischen  Systeme  mit  sich  führt."

Nun  wird  in  großen  Zügen  die  fridericianische  Politik  den  Wittelsbachern
  gegenüber  geschildert:  wie  Friedrich  den  ersten  Nicht-Oesterreicher,
Karl  VII.  auf  den  Kaiserthron  erhoben,  dann  durch  den  bairischen  Erbfolgekrieg
  und  den  Fürstenbund  Baiern  dreimal  vom  Untergange  gerettet
habe.  Preußen  hat  bisher  von  alledem  noch  keine  Frucht  geerntet.  Baierns
feindselige  Haltung  zur  Zeit  des  Rheinbundes  und  der  ansbach-baireuther
Händel  erklärt  sich  nur  aus  „der  totalen  Verwirrung  und  Verirrung  der
Staatenpolitik“  jener  revolutionären  Tage.  Heute  aber  kann  Preußen
kein  Mißtrauen  mehr  einflößen,  sondern  muß  wünschen  „mit  allen  den
Staaten,  die  nur  von  wahrhaft  deutschem  Interesse  geleitet  und  Preußen
mit  offenem  Vertrauen  ergeben  sind,  nicht  aber  etwa  den  Besitz  deutscher
Provinzen  bloß  als  Vehikel  für  Förderung  der  Interessen  ihrer  größeren
auswärtigen,  Deutschlands  Interessen  fremden  Staatenkörper  zu  benutzen
streben,  in  jeder  Beziehung,  politisch  und  commerciell,  sich  recht  innig  und
recht  enge  zu  verbinden.“  Möglich  bleibt  doch  der  für  jetzt  allerdings
„nicht  leicht  gedenkbare“  Fall,  daß  entweder  ein  allgemeiner  Krieg  ausbräche,
  oder  „daß  der  Deutsche  Bund  in  seiner  jetzigen  Gestalt  sich  einmal
auflöste  und  mit  Ausschluß  aller  heterogenen  Theile  sich  neu  gestaltete“;
dann  würde  unser  Handelssystem  ungeheuer  wichtig  werden.  Viertens  bringt
uns  das  Handelssystem  eine  militärische  Verstärkung  um  92,000  Mann.
Baierns  Zutritt  entschied  die  Kriege  von  1805  und  1806  zu  Napoleon's
Gunsten,  desgleichen  der  Rheinbund  den  Krieg  von  1809.  Gegen  Frankreich
  können  wir  unser  Rheinland  nur  decken,  wenn  wir  der  bairischen
Pfalz  sicher  sind;  Oesterreich  aber  wird  durch  den  Handelsbund  in  einem
weiten  Bogen  umfaßt,  kann  von  Schlesien  und  Altbaiern  her  zugleich  bedroht
  werden.  Die  Denkschrift  schließt:  „In  dieser,  auf  gleichem  Interesse
und  natürlicher  Grundlage  ruhenden  und  sich  nothwendig  in  der  Mitte
von  Deutschland  erweiternden  Verbindung  wird  erst  wieder  ein  in  Wahrheit
  verbündetes,  von  innen  und  von  außen  festes  und  freies  Deutschland
unter  dem  Schutz  und  Schirm  von  Preußen  bestehen.  Möge  nur  das
noch  Fehlende  weiter  ergänzt  und  das  schon  Erworbene  mit  umsichtiger
Sorgfalt  noch  weiter  ausgebildet  und  festgehalten  werden!“
        <pb n="679" />
        Motz's  große  Denkschrift.  671

So  der  preußische  Finanzminister,  ein  Jahr  vor  der  Julirevolution,
zwei  Jahre  bevor  Paul  Pfizer  den  Briefwechsel  zweier  Deutschen  erscheinen
ließ!  Unter  allen  Aeußerungen  deutscher  Staatsmänner  aus  jener  Zeit
ist  keine,  die  so  entschieden  mit  der  Politik  des  friedlichen  Dualismus
bricht,  so  rund  heraussagt:  los  von  Oesterreich!  Und  welche  Sicherheit
des  Blicks  in  Allem  und  Jedem!  Der  Mann  wußte  schon  1829  bis  auf
einen  geringfügigen  Irrthum  ganz  genau,  in  welcher  Reihenfolge  bis  zum
Jahre  1866  die  deutschen  Staaten  dem  Zollvereine  beigetreten  sind.

In  einem  Rundschreiben  an  ihre  Gesandten  sprach  die  preußische
Regierung  offen  aus:  der  Vertrag  mit  Baiern  stelle  eine  noch  engere  Vereinigung
  und  die  allmähliche  Verwirklichung  der  deutschen  Handelseinheit
in  Aussicht.  Noch  blieben  am  bairischen  Hofe  tausend  Bedenken  zu  überwinden.
  König  Ludwig,  gewöhnt  an  unbedingte  Selbstherrschaft,  zürnte
heftig,  weil  seine  Unterhändler  in  einigen  Punkten  ihre  Instruktionen  überschritten
  hatten;  er  konnte  das  alte  süddeutsche  Mißtrauen  gegen  die  preußischen
  Kniffe  nicht  überwinden,  mäkelte  an  jedem  Worte,  fürchtete  überall
doppelte  Auslegung.  Auch  der  berühmte  Streit  über  das  Alternat,  der
in  jenen  Tagen  die  Mußestunden  der  Bundestagsgesandten  würdig  ausfüllte,
  wirkte  störend.  Die  königlichen  Höfe  wollten  den  großherzoglichen
wohl  die  Gleichberechtigung  beim  Vortritt,  doch  nicht  bei  den  Unterschriften
zugestehen;  nach  vielem  Herzeleid  behalf  man  sich  endlich,  fertigte  nur  zwei
Haupturkunden  aus,  die  eine  für  Preußen-Hessen,  die  andere  für  Baiern=Württemberg
  gemeinsam.  Dazu  die  begreifliche  Furcht  des  Münchener
Hofes  vor  der  Kleinmeisterei  seines  Landtags.  Cotta  bat  inständig:  „nicht
zu  vergessen,  daß  wir  selbst  Vorurtheilen  fröhnen  müssen,  um  die  höheren
großen  Zwecke  zu  erreichen,  besonders  den  Verein.“  Im  gleichem  Sinne
schrieb  Armansperg  an  Motz:  „das  gewiß  segensreiche  Werk,  welches  durch
den  Handelsvertrag  nunmehr  in  das  Leben  treten  wird,  verdankt  Deutschland
  größtentheils  der  Großartigkeit  Ihrer  Ideen  und  der  thätigen  Sorgfalt,
  womit  Ew.  Excellenz  die  Unterhandlungen  leiteten  und  jede  Einseitigkeit
  zu  entfernen  strebten.  Wenn  dem  Geiste  Ew.  Excellenz  Manches,
wonach  unsere  Wünsche  zielen,  kleinlich  erscheinen  wird,  so  mögen  Sie  in
Erwägung  ziehen,  daß  in  den  Hallen  der  Stände  manch  Kleinliches  hauset
und  nicht  immer  durch  die  Waffe  der  Vernunft  bekämpft  und  besiegt
werden  kann“  —  worauf  dann  im  Interesse  der  oberpfälzischen  Hammerwerke
  gebeten  ward,  die  groben  Eisenwaaren  unter  die  Ausnahmeartikel
zu  stellen.')  Im  Laufe  des  Sommers  hat  Cotta  selbst  in  Brückenau  und
Friedrichshafen  die  letzten  Bedenken  der  beiden  süddeutschen  Könige  beschwichtigt;
  sie  ratificirten,  überhäuften  den  gewandten  Unterhändler  mit
Gunst.  König  Wilhelm  zeigte  sich  ebenso  unbefangen  wie  sein  Minister
Varnbüler;  von  den  alten  cäsarischen  Träumen  war  keine  Rede  mehr.

 

*)  Cotta  an  Motz,  14.  Juni;  Armansperg  an  Motz,  22.  Juni  1829.
        <pb n="680" />
        672  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

Dann  schickte  Preußen  zwei  seiner  besten  Finanzmänner,  Sotzmann  und
Pochhammer,  nach  München,  um  die  neuen  Zolleinrichtungen  einführen  zu
helfen.  Die  bairischen  Beamten  erstaunten,  so  viel  Geduld  und  Schonung
bei  den  verrufenen  Preußen  zu  finden;  in  gemeinsamer  ernsthafter  Arbeit
trat  man  einander  näher.

un  der  schwere  Entschluß  gefaßt  war,  segelte  König  Ludwig  sogleich
mit  rastlosem  Ungestüm  in  dem  neuen  Fahrwasser  dahin.  Er  pries  in
überschwänglichen  Worten  die  Redlichkeit,  die  Mäßigung,  die  Größe  der
Ansichten  des  Berliner  Cabinets,  versicherte  dem  Bildhauer  Rauch,  wie
stolz  er  sei  mit  dem  Staate  Friedrich's  Hand  in  Hand  zu  gehen,  wie
rechtschaffen  und  weise  König  Friedrich  Wilhelm  sich  gehalten  habe.  Die
öffentliche  Meinung  im  Süden  nahm  den  Vertrag  voll  Mißtrauens  auf;
eine  Deputation,  die  dem  Könige  den  Dank  der  guten  Stadt  Nördlingen
aussprach,  blieb  eine  vereinzelte  Erscheinung.  In  den  höheren  Kreisen  des
bairischen  Beamtenthums  fühlte  man  doch,  daß  endlich  nach  langen  J#rfahrten
  fester  Ankergrund  gefunden  sei.  Der  Bundestagsgesandte  Lerchenfeld
  erhielt  strenge  Weisung,  sich  der  mitteldeutschen  Zettelungen  zu  enthalten,
  und  wirkte  fortan  zu  Frankfurt  und  Cassel  redlich  mit  seinen
preußischen  Genossen  zusammen.  Die  freieren  Köpfe  ahnten  von  vornherein,
  daß  dies  gesunde  naturgemäße  Bündniß  zwischen  den  beiden  größten
deutschen  Staaten  weiter  führen  mußte.  Schon  bei  den  Berliner  Verhandlungen
  hatte  Hofmann  die  Frage  aufgeworfen,  ob  nicht  Preußens
westliche  Provinzen  mit  dem  Süden  sogleich  einen  wirklichen  Zollverein
bilden  sollten.  In  dieser  unreisen  Form  war  der  Gedanke  für  Preußen
unannehmbar.  Sobald  man  den  Vertrag  ausführte,  zeigte  sich  jedoch
rasch,  daß  man  nicht  auf  halbem  Wege  stehen  bleiben  konnte.  Die  bairische
Rheinpfalz  erhielt  bairische  Mauthen,  da  man  sich  in  München  nicht  hatte
entschließen  können,  sie  dem  preußischen  Zollsystem  einzufügen.  Das  Ergebniß
  war  trostlos:  die  Provinz  brachte  im  Jahre  1830  nur  165,000  fl.
an  Zöllen  auf,  während  die  Grenzbewachung  248,000  fl.  verschlang.  Der
Landrath  der  Pfalz  bat  und  klagte;  der  Zustand  konnte  nicht  dauern.
Schon  im  Februar  1830  fragte  der  unermüdliche  Cotta  bei  Hofmann
vertraulich  an,  wie  man  denn  bei  vollständiger  Zollgemeinschaft  mit  den
preußischen  Behörden  auskomme.  Hofmann  antwortete  mit  einem  warmen
Lobe  für  die  preußischen  Beamten,  die  sich  zwar  anfangs  sehr  mißtrauisch
zeigten,  nachher  aber,  sobald  sie  die  Zuverlässigkeit  der  hessischen  Verwaltung
  kennen  lernten,  ganz  umgänglich  wurden.)

Das  Ausland  und  seine  Gesellen,  die  Mitteldeutschen,  sahen  mit
wachsendem  Schrecken,  wie  Preußens  Handelspolitik  binnen  Jahresfrist
einen  zweiten  großen  Erfolg  errang.  Vergeblich  hatte  das  sächsische
Cabinet  noch  während  der  Berliner  Verhandlungen  den  Münchener  Hof

*)  Maltzan's  Bericht,  26.  Febr.  1830.
        <pb n="681" />
        Abfall  von  Meiningen  und  Gotha.  673

für  den  mitteldeutschen  Bund  geworben;  vergeblich  war  der  Nassauer
Röntgen,  jener  alte  vielgeschäftige  Feind  Preußens,  nach  Stuttgart  gereist,
um  dort  vorzustellen:  Motz,  der  ruchlos  ehrgeizige  Kraftmensch,  wolle
Preußen  durch  die  Entfesselung  der  industriellen  Kräfte  zur  leitenden  deut—
schen  Macht  erheben.  In  Berlin  selbst  arbeiteten  einige  Agenten  des
mitteldeutschen  Vereins,  so  der  Frankfurter  Senator  Guaita.  Oesterreich
sendete  den  Hofrath  Eichhof  nach  München  um  Baiern  durch  das  Ange—
bot  einiger  geringfügigen  Handelserleichterungen  von  Preußen  hinwegzu—
locken  und  zugleich  den  König  Ludwig  zu  erinnern,  wie  feindselig  Preußen
in  der  Sponheimer  Sache  gehandelt  habe.  Münch  in  Frankfurt  ver—
suchte  wieder  einmal,  den  Darmstädter  Hof  gegen  Hofmann,  „dies  Werkzeug
  Preußens",  einzunehmen.  Die  Diplomatie  Englands,  Frankreichs,
Hollands  —  voran  Lord  Erskine  und  Graf  Rumigny  in  München  —
ward  nicht  müde  vor  Preußen  zu  warnen.  Von  allen  fremden  Mächten
zeigte  sich  wieder  nur  Rußland  als  ein  treuer  Freund  Preußens;  Anstett
in  Frankfurt  sprach  offen  und  nachdrücklich  für  die  Berliner  Handelspolitik.

Nach  und  nach  begann  doch  die  vollendete  Thatsache  ihren  Zauber
zu  üben.  Wie  lange  sollte  man  noch  die  Klagen  der  mißhandelten  Nation
ertragen?  Wie  lange  noch  sich  abquälen  an  allezeit  vergeblichen  Sonderbünden,
  während  Preußen  jede  handelspolitische  Verhandlung  regelmäßig
erfolgreich  hinausführte?  Selbst  Blittersdorff,  der  rastlose  Parteigänger
Oesterreichs,  gab  nunmehr  die  Sache  Habsburgs  fast  verloren.  Wenn
Preußen,  so  schrieb  er,  alle  deutschen  Staaten  unter  seinem  Handelssysteme
vereinigt,  dann  ist  Oesterreich  faktisch  aus  dem  Deutschen  Bunde  hinausgedrängt!
  Der  Verkehr  wird  dadurch  nicht  centralisirt,  sondern,  bei  der
großen  Anzahl  unserer  kleinen  Mittelpunkte,  überall  gleichmäßig  belebt
werden.  Die  Gefahren  für  die  Souveränität  sind  geringer  in  einem  großen
Zollvereine,  als  wenn  man  versucht  der  Zeit  in  den  Weg  zu  treten.)  —

Die  preußisch-bairischen  Verhandlungen  blieben  ein  Schlag  ins  Wasser,
so  lange  der  Verkehr  zwischen  den  beiden  Staaten  den  willkürlichen  „Retorsionen“
  des  mitteldeutschen  Vereines  unterlag.  Die  neue  Straße  von
Westphalen  durch  das  darmstädtische  Gebiet  verband  nur  die  westlichen
Provinzen  Preußens  mit  den  Ländern  der  süddentschen  Bundesgenossen
und  führte  überdies  in  der  Frankfurter  Gegend  einige  Stunden  lang
durch  mitteldeutsches  Vereinsland.  Sollte  der  preußisch-bairische  Bund
Lebenskraft  gewinnen,  so  war  eine  zollfreie  Straße  zwischen  den  Hauptmassen
  der  beiden  verbündeten  Zollvereine  unentbehrlich.  Da  erinnerte
sich  Motz  zur  guten  Stunde  an  den  Straßendünkel  des  Meininger  Reichs
und  an  jenen  unterthänigen  Entschuldigungsbrief  des  Gothaer  Herzogs.
Wie  nun,  wenn  Preußen  dem  Meininger  Lande  die  Mittel  bot,  jene  Welthandelsstraße
  zwischen  Italien  und  der  Nordsee  wirklich  zu  bauen?  Der

 

*)  Blittersdorff  an  Berstett,  12.  März,  17.  Dec.  1829.
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  43
        <pb n="682" />
        674  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

Wunsch,  den  Verkehr  im  Lande  zu  halten,  blieb  ja  der  höchste  Gedanke,
dessen  die  Handelspolitik  der  Kleinstaaten  jener  Tage  fähig  war.  Wie  oft
sind  die  Staatsmänner  der  Ernestiner  nach  München  oder  Berlin  geeilt
um  durch  dringende  Bitten  den  Bau  einer  Umgehungsstraße  zu  verhindern;
wie  jammerte  Frankfurt,  da  im  Frühjahr  1829  ein  Spediteur  Waaren
aus  der  Schweiz  nach  Leipzig  über  Nürnberg  sendete  und  billigere  Fracht
berechnete  als  seine  Frankfurter  Concurrenten.  Diese  Straßenpolitik  war
das  beste  Rüstzeug  des  mitteldeutschen  Vereins,  und  Motz  beschloß  die
Verbündeten  mit  ihren  eigenen  Waffen  zu  schlagen.  Er  eröffnete  Verhandlungen
  mit  Meiningen  und  Gotha,  noch  bevor  der  bairische  Vertrag
abgeschlossen  war.  Der  Herzog  von  Coburg  kam  selbst  nach  Berlin.  Am
3.  Juli  1829  wurde  mit  Meiningen,  Tags  darauf  mit  Gotha  ein  Vertrag
  geschlossen  „um  die  Hindernisse  zu  beseitigen,  die  vorzüglich  durch
örtliche  Verhältnisse  dem  Handel  und  gewerblichen  Verkehr  entgegenstehen“.
Die  drei  Staaten  verpflichteten  sich  gemeinsam  einen  großen  Straßenzug
zu  bauen  von  Langensalza  über  Gotha  nach  Zelle,  von  da  über
Meiningen  nach  Würzburg  und  über  Suhl,  Hildburghausen,  Lichtenfels
nach  Bamberg.  Preußen  schoß  den  kleinen  Herren  die  Gelder  vor.  Der
Durchfuhrhandel  auf  den  neuen  Straßen  wurde  völlig  freigegeben.  Dazu
mehrfache  Zollerleichterungen  und  freier  nachbarlicher  Verkehr  zwischen
Meiningen,  Gotha  und  Preußens  thüringischen  Enclaven.  Es  war  dieselbe
Straße  quer  über  den  Kamm  des  Thüringer  Waldes,  die  nachher  in  der
Eisenbahnpolitik  des  Deutschen  Reiches  noch  einmal  eine  bedeutsame  Rolle
spielen  sollte.

Diese  beiden  unscheinbaren  Verträge  haben  in  Wahrheit  den  mitteldeutschen
  Verein  vernichtet.  Denn  erst  jetzt  erhielt  der  preußisch-bairische
Vertrag  praktischen  Werth.  Motz  eilte  selbst  nach  Thüringen,  um  den
raschen  Ausbau  der  Straßen  zu  fördern.  Sobald  dieser  zollfreie  Straßenzug
  vollendet  war,  standen  die  beiden  verbündeten  Zollvereine  in  gesicherter
geographischer  Verbindung,  ihre  völlige  Verschmelzung  blieb  nur  noch  eine
Frage  der  Zeit.  Zugleich  hatte  das  Berliner  Cabinet  mit  Mecklenburg
den  Bau  einer  neuen  Straße  von  Hamburg  nach  Magdeburg  verabredet.
Der  mächtige  Waarenzug  zwischen  der  Nordsee  und  der  Schweiz  ward  von
Hannover,  Cassel  und  Frankfurt  hinweggelenkt  auf  die  Straße  Magdeburg-Nürnberg.
  Der  mitteldeutsche  Verein,  der  Baiern  und  Preußen  auseinander
  halten  sollte,  wurde  durch  einen  Meisterstreich  der  preußischen
Diplomatie  selber  in  der  Mitte  zerspalten.  Immer  wieder  drängt  sich
der  Gedanke  auf,  wie  viel  langsamer  der  Knoten  sich  hätte  entwirren
lassen,  wenn  ein  Reichstag  die  diplomatische  Aktion  des  Berliner  Hofes
lähmte.  Wer  diese  unterirdische  Arbeit  auf  ihren  verschlungenen  Wegen
verfolgt,  der  muß  wo  nicht  billigen  so  doch  verstehen,  daß  ein  freier  Geist
wie  Trendelenburg  damals  den  preußischen  Absolutismus  als  einen  Segen
für  Deutschland  pries.
        <pb n="683" />
        Preußens  Sieg.  675

Preußen  vollzog  mit  jenen  zwei  Verträgen  nur  eine  That  erlaubter
Kriegslist  wider  erklärte  Gegner,  und  doch  keinen  feindseligen  Schritt,
keine  gehässige  Retorsion.  Die  Niederlage  des  mitteldeutschen  Vereins
war  um  so  vollständiger,  da  Niemand  das  Recht  hatte  sich  über  Preußen
zu  beklagen.  Während  sonst  die  Handelspolitik  den  Feind  durch  Handelserschwerungen
  zu  schlagen  sucht,  entwaffneten  Motz  und  Eichhorn  den
Casseler  Sonderbund  durch  die  Erleichterung  des  deutschen  Verkehrs;  sie
konnten  sogar  den  Dank  der  Mitteldeutschen  beanspruchen  für  die  Er—
öffnung  einer  zollfreien  Straße.  Den  beiden  thüringischen  Fürsten  freilich
gereichte  der  Hergang  nicht  zur  Ehre.  Verlockt  durch  die  Aussicht  auf
den  Besitz  einer  großen  Handelsstraße  wurden  die  Herzöge  zu  Verräthern
an  ihren  mitteldeutschen  Verbündeten.  Sie  verletzten  zwar  nicht  den
Wortlaut,  doch  den  Sinn  des  Casseler  Vertrags,  der  den  Bundesgenossen
allerdings  den  Abschluß  von  Handelsverträgen  gestattete,  aber  unzweifel—
haft  den  Zweck  verfolgte,  die  Erweiterung  des  preußischen  Zollsystems
zu  verhindern.  Das  böse  Beispiel  weckte  bald  Nachahmung.  Der  mittel—
deutsche  Verein,  gegründet  durch  particularistische  Selbstsucht,  sollte  ein
würdiges  Ende  finden;  er  sollte  nach  und  nach  zerbröckeln  durch  ein
frivoles  Spiel  mit  Treu'  und  Glauben.

Zugleich  bereitete  Motz  in  diesem  thatenreichen  Sommer  den  Mittel—
deutschen  noch  eine  Ueberraschung,  die  ihrem  Handel  Segen,  ihrem  Sonder—
bunde  Verderben  brachte.  Er  verständigte  sich  mit  den  Niederlanden  über
die  Rheinschifffahrt  und  eröffnete  also  seinen  süddeutschen  Verbündeten
die  Aussicht  auf  freien  Verkehr  mit  der  Nordsee.“)  Sobald  der  britische
Kaufmann  seine  Waaren  zollfrei  rheinaufwärts  bis  nach  Frankfurt  und
Mannheim  senden  konnte,  mußte  England  das  Interesse  an  dem  mittel—
deutschen  Vereine  verlieren,  und  dem  Sonderbunde  war  eine  mächtige
Stütze  entzogen.  —

Nach  so  gründlichen  Niederlagen  hätten  ernsthafte  Staatsmänner
den  Sonderbund  als  einen  verunglückten  Versuch  sofort  aufgeben  und  eine
Verständigung  mit  den  überlegenen  Zollvereinen  des  Südens  und  des
Nordens  suchen  müssen.  Doch  die  unverwüstliche  Zanksucht  dieser  kleinen
Höfe  wollte  nicht  Frieden  halten,  ihr  Dünkel  sträubte  sich  gegen  ein  be—
schämendes  Geständniß.  Der  sächsische  Gesandte  in  Wien  Graf  Schulenburg
wußte  Wunder  zu  berichten  von  den  Handelserleichterungen,  die  Metternich
in  allgemeinen  Andeutungen  dem  Vereine  versprach;  ähnliche  Zusagen,
ebenso  unbestimmt  gehalten,  gab  der  französische  Gesandte  Graf  Fenelon
dem  Nassauer  Hofe.  In  Hannover  lebte  ungebrochen  der  alte  Welfenstolz;
Graf  Münster  bot  alle  kleinen  Künste  auf,  um  den  Meininger  Herzog
durch  seine  Schwester,  die  Herzogin  von  Clarence,  von  Preußen  abzuziehen.
  Im  Februar  1829  war  Varnhagen  von  Ense  von  der  preußischen

 

7)  S.  o.  III.  473.
43“
        <pb n="684" />
        676  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

Regierung  nach  Cassel  und  Bonn  gesendet  worden,  um  nochmals  eine
Beilegung  des  ehelichen  Zwistes  im  kurfürstlichen  Hause  zu  versuchen.
Er  hatte  sich  des  undankbaren  Auftrags  mit  erstaunlichem  Ungeschick  ent—
ledigt,  bei  Hruby,  dem  grimmigen  Feinde  Preußens,  sich  belehren  lassen
über  die  Lage.  Das  Ende  war,  daß  die  beiden  Gatten  unversöhnlicher
denn  je  einander  gegenüberstanden,  und  der  Kurfürst  in  schäumender  Wuth
seinem  königlichen  Schwager  Rache  schwur.  So  geschah  es,  daß  das  längst
verlorene  Spiel  der  Mitteldeutschen  noch  durch  einige  Jahre  fortgesetzt
wurde,  bis  Preußen  den  Gegnern  auch  den  letzten  Stein  aus  dem  Brette
geschlagen  hatte.

Seit  dem  Juni  1829  tagte  in  Cassel  abermals  der  Congreß  der  Mitteldeutschen
  —  ein  Bild  vollendeter  Rathlosigkeit,  ohnmächtigen  Grolles.
Alles  tobte  wider  die  Verräther  in  Meiningen  und  Gotha,  die  dem  Vereine
  „ein  wichtiges  Objekt“  geraubt  hatten;  man  sendete  Commissäre  hürüber,
  um  die  beiden  Herzöge  zu  verwarnen.  Alles  zitterte  vor  der  freien
preußischen  Handelsstraße  Hamburg-Nürnberg.  Selbst  die  patriotische
Hoffnung,  daß  Dänemark  vielleicht  den  Bau  jener  Straße  hindern  werde,
bot  keinen  Trost;  denn  das  kleine  Stück  holsteinischen  Gebiets  zwischen
Hamburg  und  der  mecklenburgischen  Grenze  konnte  leider  auf  der  Elbe
umgangen  werden!  Der  nassauische  Bevollmächtigte  Röntgen  pflegte  auch
dem  befreundeten  badischen  Hofe  Bericht  zu  erstatten  über  den  Gang  der
Verhandlungen.  Diese  Berichte  wurden  von  Karlsruhe  getreulich  der
preußischen  Regierung  mitgetheilt;  man  kannte  also  in  Berlin  aus  erster
Qrelle  die  rettungslose  Verwirrung  des  feindlichen  Lagers.  Schon  in  einer
der  ersten  Sitzungen  warf  ein  Bevollmächtigter  die  wohlberechtigte  naive
Frage  auf:  „worin  denn  eigentlich  das  materielle  Wesen  des  Vereins  bestehe?"““")
  Man  fühlte,  daß  man  „eine  Gesammt-Autonomie  gründen  müsse,
um  die  eigene  Autonomie  zu  bewahren".  Man  verlangte  nach  einem
„Gemeingute",  das  als  Unterhandlungsmittel  gegen  Preußen  dienen  solle.
Die  Lächerlichkeit  eines  Zollvereins  ohne  gemeinsame  Zölle  begann  zwar
Einzelnen  einzuleuchten;  selbst  Nassau  meinte,  die  Vortheile  des  freien
Binnenhandels  überwögen  unendlich  jede  Erleichterung  des  ausländischen
Verkehrs.  Aber,  hieß  es  dawider,  „würde  der  Verein  ein  wirklicher  Mauthverband,
  so  müßten  wir  schließlich  doch  preußische  Farbe  annehmen“!  Sechs
Commissionen  wurden  gebildet,  um  im  Stile  des  Bundestags  über  alle
erdenklichen  Fragen  der  Verkehrspolitik  hin  und  her  zu  reden.  Absonderliche
  patriotische  Freude  erregte  der  Vorschlag,  den  21  Guldenfuß  anzunehmen
  und  also  „das  preußische  Geld  zu  verdrängen“.

Von  Neuem  tauchte  der  Gedanke  auf,  mehrere  Bünde  im  Bunde  zu
bilden  —  zwei,  drei  oder  vier,  was  verschlug  es?  Diese  politischen  Mollusken
  ließen  sich  doch  in  jede  beliebige  Form  pressen.  Hannover  wünschte

 

*)  Röntgen's  Bericht,  6.  Aug.  1829.
        <pb n="685" />
        Neuer  Congreß  in  Cassel.  677

einen  Sonderbund  der  Küstenstaaten.  In  lehrhafter  Denkschrift  bewies
Smidt  von  Bremen,  daß  die  Vereinsstaaten  theils  in  horizontaler,  theils
in  verticaler  Richtung  zu  den  großen  deutschen  Handelsstraßen  lägen;  sie
möchten  also  zwei  oder  drei  Gruppen  bilden.  Die  freie  Stadt  Bremen,
versteht  sich,  müsse  unabhängig  bleiben,  denn  sie  „qualificirt  sich  von  selbst
als  eine  Ausnahme  von  der  Regel  des  Handelsvereins“.  Indeß  begann
dem  gewiegten  Handelspolitiker  doch  unheimlich  zu  werden;  er  rieth  dringend
  zu  Verhandlungen  mit  den  beiden  anderen  Zollvereinen.

Unverhohlen  sprach  sich  die  ängstliche  Unlust  der  thüringischen  Staaten
ans.  Reuß  beantragte  sofort  Verhandlungen  mit  Preußen  zu  eröffnen;
Meiningen  und  Gotha  drohten,  ihres  eigenen  Weges  zu  gehen,  wenn
der  Verein  nicht  mit  Preußen  sich  verständige.  Geschäftig  trugen  die
Bevollmächtigten  der  kleinen  Thüringer  dem  preußischen  Gesandten  Hänlein
die  Geheimnisse  des  Vereins  zu.  Doch  die  größeren  Staaten  Hannover,
Sachsen,  Hessen,  Weimar  blieben  hartnäckig.  Die  rastlosen  Treiber
Carlowitz,  Grote,  Conta  brachten  endlich  am  11.  Okt.  1829  einen  neuen
Bundesvertrag  zu  Stande.  Die  Verpflichtung,  einseitig  keinem  auswärtigen
  Zollvereine  beizutreten,  wurde  verlängert  bis  zum  Jahre  1841,  weil
der  preußisch-bairische  Vertrag  bis  zu  diesem  Jahre  währte.  Die  Durchfuhrzölle
  auf  den  großen  das  Ausland  mit  dem  Auslande  verbindenden
Straßen  sollten  nur  nach  gemeinsamer  Verabredung  verändert  werden.
Es  lag  auf  der  Hand,  daß  dieser  Artikel  allein  bestimmt  war,  den  Verkehr
zwischen  Preußen  und  Baiern  zu  erschweren,  die  Wiederholung  der  Gothaer
  und  Meininger  Vorgänge  zu  verhindern.  Preußen  versuchte  auch
sofort  den  Beschluß  zu  hintertreiben.  Eichhorn  schrieb  an  Bülow  in
London:  „von  der  kurhessischen  Regierung  ist  man  schon  lange  gewohnt,  daß
sie  das  Verkehrte  thut  und  keine  Verhältnisse  achtet“;  unbegreiflich  aber
sei  Hannovers  Verhalten;  der  Gesandte  solle  daher  in  London  nachdrückliche
  Beschwerden  erheben.“)  Trotzdem  ging  der  Beschluß  durch,  und
nach  dieser  unzweideutigen  Feindseligkeit  bestimmte  man  in  Cassel  noch,
daß  Sachsen,  Hannover  und  Kurhessen  im  Namen  des  Vereines  Verhandlungen
  mit  Preußen  eröffnen  sollten  —  jenes  Kurhessen,  das  sich
in  den  gröbsten  Beleidigungen  gegen  den  Berliner  Hof  erging!

Im  Uebrigen  blieb  auch  dieser  zweite  Vertrag  nahezu  inhaltlos;
keine  irgend  erhebliche  Verkehrserleichterung  war  vereinbart.  Daher  erhob
sich  sofort  nach  dem  Abschlusse  des  Vertrags  überall  heftiger  Widerstand.
Die  Ratification  konnte  erst  im  April  1830  erfolgen.  Meiningen  und
Gotha  versagten  ihre  Zustimmung.  Die  reußischen  Länder  folgten  am  9.  Dee.
1829  dem  Beispiel  ihrer  Nachbarn,  sie  vereinbarten  mit  Preußen  Handelserleichterungen
  und  Straßenbauten  und  versprachen  dem  preußischen
oder  dem  bairischen  Vereine  beizutreten,  sobald  sie  ihrer  Pflichten  gegen

 

*)  Eichhorn  an  Bülow,  18.  Sept.  1829.
        <pb n="686" />
        678  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

die  Mitteldeutschen  ledig  seien.  Im  Frankfurter  gesetzgebenden  Körper
fragte  man  murrend:  warum  verständige  Kaufleute  sich  verpflichten  sollten,
zwölf  Jahre  lang  nichts  zu  thun?  Einflußreiche  Firmen  forderten  den
Anschluß  an  Preußen,  selbstverständlich  nicht  zu  gleichem  Rechte:  das
mächtige  Frankfurt  sollte  nur  „einen  Freihafen  des  preußischen  Vereins“
bilden.  Die  Stadt  litt  schwer;  Spedition  und  Fabriken  begannen  nach
Offenbach  überzusiedeln.  Dennoch  behauptete  die  österreichische  Partei  die
Oberhand.  Sachsen  und  Weimar,  erschreckt  durch  den  schwunghaften
bairisch-preußischen  Verkehr  dicht  neben  ihren  Grenzen,  knüpften  ihre
Ratification  an  den  Vorbehalt:  vom  Jahre  1835  müsse  ihnen  der  Austritt
  freistehen,  falls  bis  dahin  Preußen  und  Baiern  zu  einem  Zollvereine
sich  verschmolzen  hätten.  Der  rastlose  Röntgen  reiste  von  einer  preußischen
Gesandtschaft  zur  anderen,  versuchte  sich  zu  entschuldigen:  wer  hätte  denn
vor  einem  Jahre  ahnen  können,  daß  Preußen  in  der  orientalischen  Frage
und  in  den  Zollsachen  eine  so  glückliche  Rolle  spielen  würde?  Als  Maltzan
  allen  Anzapfungen  nur  ein  diplomatisches  Schweigen  entgegensetzte,
fuhr  der  beleidigte  Nassauer  heraus:  „Es  ist  unrecht  auch  den  kleinsten
Feind  zu  mißachten“  —  worauf  Jener  verbindlich  erwiderte:  „Also  Ihr
seid  unsere  Feinde?“"  Endlich  genehmigte  Nassau  den  Vertrag  nur  mit
der  Erklärung:  als  unbedingt  verpflichtend  könne  er  nicht  gelten.  So
drohten  Abfall  und  Verrath  von  allen  Seiten  her.

Bei  der  verblendeten  Selbstüberschätzung  dieser  Cabinette  läßt  sich's
nicht  leicht  entscheiden,  ob  die  drei  führenden  Mittelstaaten  ernstlich  hofften
Zugeständnisse  von  Preußen  zu  erlangen,  oder  ob  sie  die  Verhandlungen
mit  dem  Berliner  Hofe  lediglich  begannen  um  ihre  unzufriedenen  thüringischen
  Bundesgenossen  zu  beschwichtigen.  Genug,  das  hannoversche  Cabinetsministerium
  richtete  schon  am  13.  August  an  Bernstorff  die  Frage,  ob
Preußen  mit  den  Verbündeten  unterhandeln  wolle,  und  fügte  in  der  üblichen
  hochtrabenden  Weise  hinzu:  „Der  Verein  sei  wohl  im  Stande,
solche  Vortheile  anzubieten,  welche  die  Zugeständnisse  aufwiegen  dürften."
In  Berlin  ergriff  man  die  Gelegenheit,  den  Mitteldeutschen  unumwunden
die  Meinung  zu  sagen  und  zugleich  den  nationalen  Sinn  der  preußischen
Handelspolitik  ausführlicher  als  je  zuvor  darzulegen.  Ein  Ministerialschreiben
  vom  31.  Okt.  1829  hielt  der  hannoverschen  Regierung  ihr
gehässiges  unaufrichtiges  Verfahren  vor,  schilderte  drastisch  den  Handelsverein,
  der  „nichts  Gemeinsames  habe  als  das  Motiv,  woraus  er  entsprang;
  im  Uebrigen  findet  man  nur  ein  Aggregat  besonderer  Interessen.“
Wesentliche  Vortheile  hat  der  Verein  uns  nicht  zu  bieten,  es  müßte  denn
sein,  daß  er  den  Verkehr  zwischen  unseren  Provinzen  erschweren  wollte.
„Vor  dergleichen  feindseligen  Maßregeln  hegt  die  preußische  Regierung
überhaupt  keine  Besorgniß.“"  Mit  Hannover  allein  sind  wir  bereit  zu
verhandeln,  nicht  mit  einer  Mehrzahl  grundverschiedener  Staaten.  Preußen
hat  jetzt,  nach  den  neuesten  vortheilhaften  Verträgen,  noch  weniger  als
        <pb n="687" />
        Auflockerung  des  mitteldeutschen  Handelsvereins.  679

sonst  ein  unmittelbares  Interesse  an  solchen  Verhandlungen,  sondern  nur
das  eine  Interesse,  „daß  dadurch  eine  engere  Verbindung  zwischen  den
deutschen  Völkern  begründet  und  durch  diese  ein  neuer  Segen  über  Deutsch—
land  und  dessen  einzelne  Staaten  verbreitet  werde.  Wird  dabei  der
Grundsatz  befolgt,  solche  gemeinschaftliche  Maßregeln  zu  verabreden,  wo—
durch  nur  in  dem  eigenen  Gebiet  bisher  bestandene  Hemmungen  im
gegenseitigen  Verhältniß  zu  einander  aufgehoben  und  keine  neuen  zur
Störung  des  Verkehrs  mit  anderen  Staaten  angeordnet  werden,  so  kann
sich  Niemand  über  eine  Vereinigung,  welche  auf  einer  solchen  Grundlage
errichtet  wird,  beschweren.  Jede  solche  Vereinigung  bildet  vielmehr  den
Uebergang  zu  einer  neuen;  und  in  einer  solchen  praktisch  fortschreitenden
Entwicklung,  welche  keinem  feindseligen  Princip  Raum  giebt,  läßt  sich
hoffen,  daß  allmählich  das  Problem  einer  gegenseitigen  Freiheit  des  Verkehrs
  zwischen  den  deutschen  Staaten  in  dem  größtmöglichen  Umfange,
welchen  überhaupt  die  Natur  der  Verhältnisse  gestattet,  gelöst  werde.“.)
Hannover  suchte  noch  einige  unwahre  Entschuldigungen  vorzubringen,  doch
allein  mit  dem  Berliner  Hofe  zu  verhandeln  war  dem  Welfenstolze  unmöglich.


Sachsen  und  Kurhessen  unterließen  nunmehr  jede  Anfrage;  indeß
konnte  sich  der  Dresdner  Hof  eine  Rechtfertigung  seiner  Handelspolitik
nicht  versagen.  Geh.  Rath  v.  Könneritz  —  in  späteren  Jahren  als  Minister
  eine  Säule  der  hochconservativen  Partei  —  verfaßte  eine  Denkschrift
  im  kursächsischen  Curialstile  und  wiederholte  darin  die  alten  hundertmal
  widerlegten  Anklagen  gegen  das  preußische  Zollsystem.  Dann  versicherte
  „man  annoch  fordersamst“:  der  mitteldeutsche  Verein  sei  „eine
völkerrechtlich  vollkommen  statthafte  und  in  der  Staatengeschichte  gar  nicht
ungewöhnliche  Uebereinkunft  mehrerer  souveräner  Staaten,  eine  zur  Rettung
der  dem  hiesigen  Lande  unentbehrlichen  Nahrungszweige,  des  Fabrikwesens
und  des  Handels,  nothwendig  bedungene  Maßregel“  —  und  sprach  sein
Befremden  aus,  daß  Preußen  dieser  unschuldigen  Verbindung  entgegenarbeite.
  Motz,  von  Eichhorn  befragt,  ob  eine  Verhandlung  mit  Sachsen
räthlich  sei,  erwiderte:  „Sachsen  gewinnt  durch  eine  Zollvereinigung  mit
Preußen  in  allen  Beziehungen  vorzugsweise,  und  Preußen  kann  dieselbe
mehr  nur  in  politischer,  weniger  in  finanzieller  Beziehung  wünschen.  Auch
die  politischen  Vortheile  sind  mehr  in  der  hierdurch  geförderten  Einigung
von  Deutschland  als  in  dem  besonderen  Anschluß  von  Sachsen  an  Preußen
  zu  suchen.  Sachsen  kann  freundlicher,  rücksichtsvoller  Verhandlungen
gewärtig  sein,  wenn  es  seine  mitteldeutschen  Verpflichtungen  aufgiebt,  deren
Dauer  den  Anschluß  an  das  preußische  Zollsystem  geradezu  verhindert.
Herr  v.  Könneritz  gehört  zu  den  beschränkten  einseitigen  Köpfen,  deren
Belehrung,  wenn  man  auch  Zeit  daran  wenden  wollte,  ebenso  unfruchtbar

—...  —  —  —  —  —  —

*)  Das  hannov.  Cabinetsministerium  an  Bernstorff,  14.  Aug.,  Antwort  31.  Okt.  1829.
        <pb n="688" />
        680  III.  8.  Der  Zollkrieg  und  die  ersten  Zollvereine.

bleiben  würde  als  die  ganze  Idee  des  Mitteldeutschen  Vereins.““)  Darauf
verwies  das  Auswärtige  Amt  dem  Gesandten  in  Dresden,  daß  er  das
anmaßende  sächsische  Schriftstück  angenommen  habe,  und  begnügte  sich  die
Beschuldigungen  der  Denkschrift  kurz  zu  widerlegen.

Unterdessen  arbeitete  Hannover  heimlich  an  einem  Vereine  der  Küstenstaaten.
  Am  27.  März  1830  kam  zu  allgemeiner  Ueberraschung  der
Eimbecker  Vertrag  zu  Stande,  ein  Werk  Grote's,  die  Grundlage  des  späteren
  norddeutschen  Steuervereins.  Hannover,  Oldenburg,  Braunschweig
und  Kurhessen  verpflichteten  sich,  innerhalb  des  mitteldeutschen  Vereins
einen  Zollverein  mit  gemeinschaftlichen  niedrigen  Zöllen  zu  bilden.  Vorderhand
  war  Alles  freilich  noch  Entwurf.  Daß  die  Küstenstaaten  sich
zusammenthaten,  erschien  nicht  ganz  unnatürlich;  Motz  selbst  urtheilte
mild  über  den  Eimbecker  Vertrag.  Hannover  war  nun  einmal  unfrei
der  englischen  Handelspolitik  gegenüber;  auch  bestand  damals  weit  verbreitet
  und  festgewurzelt  die  Meinung,  daß  die  Volkswirthschaft  der  Nordseeküste
  von  den  preußischen  Zuständen  sehr  weit  abweiche  —  ein  Vorurtheil,
  das  erst  nach  zwei  Jahrzehnten  überwunden  wurde.  Um  so  mehr
mußte  die  Theilnahme  des  Binnenlandes  Kurhessen  befremden.  Die
Luft  war  schwül  in  dem  unglücklichen  Lande.  Die  Reichenbach  befürchtete
einen  Aufstand;  irgend  etwas,  stellte  sie  dem  Kurfürsten  vor,  müsse  geschehen,
  um  das  mißhandelte  Volk  zu  beschwichtigen.“)  Da  nun  der
Kurfürst  nicht  mit  Preußen  gehen  wollte,  so  schloß  er  den  Eimbecker  Vertrag,
  der  mindestens  an  der  hannoverschen  Grenze  Erleichterungen  versprach.
  —

Das  war  die  Lage  der  deutschen  Volkswirthschaft,  als  die  Juli-Revolution
  herein  brach,  das  alte  System  in  den  Hauptstaaten  des  Mitteldeutschen
  Handelsvereins  über  den  Haufen  warf  und  also  dem  Vereine
den  letzten  Stoß  gab.

Motz  selber  sollte  den  vollständigen  Sieg  seiner  Ideen  nicht  erleben;
er  starb,  erst  vierundfünfzigjährig,  am  30.  Juni  1830.  Er  nahm  ins
Grab  die  feste  Zuversicht,  daß  Preußens  Handelspolitik  die  eingeschlagenen
Bahnen  nicht  mehr  verlassen  könne;  „mein  eigenes  Departement  macht
mir  am  wenigsten  Sorge,“  sagte  er  oft  in  seinen  letzten  Tagen.  Wie
gänzlich  hatte  sich  Preußens  deutsche  Machtstellung  verändert  in  den  fünf
Jahren,  seit  dieser  Mann  den  Staatshaushalt  leitetel  Die  ausländische
Presse  selbst,  die  sonst  so  gleichgiltig  an  den  deutschen  Dingen  vorüberging,
  fing  schon  an  aufzumerken.  Wenn  diese  Staaten,  schrieb  der  Constitutionel,
  schon  die  Einheit  ihrer  Handelsinteressen  erkennen,  so  werden
sie  auch  bald  entdecken,  daß  sie  dieselben  politischen  Interessen  haben,  und

 

*)  Motz  an  Eichhorn,  29.  Nov.  1829.
**)  So  erzählt  Blittersdorff,  16.  Mai  1830,  übereinstimmend  mit  Maltzan's  Berichten.
        <pb n="689" />
        Motz's  Tod.  681

das  wird  ein  Sieg  sein  über  Oesterreich.  Die  Edinburgh  Review  aber
sagte  mit  jener  englischen  Bescheidenheit,  die  sich  auch  im  Lobe  nie  ver—
leugnet:  „Die  preußische  Handelspolitik,  die  vielleicht  der  jedes  anderen
Staates  in  der  Welt  überlegen  ist,  verdankt  ihren  Ursprung  wahrschein—
lich  dem  Selbstbereicherungstriebe  eines  absoluten  Herrschers.“  Vor  Kurzem
noch  verhaßt  und  gemieden,  war  Preußen  jetzt  mit  den  bekehrten  Kernlanden
des  Rheinbundes  zu  einem  großen  nationalen  Zwecke  verbündet.  Das
vor  zehn  Jahren  von  ganz  Deutschland  bekämpfte  preußische  Zollgesetz  be—
gann  bereits  siegreich  vorzudringen,  und  schon  ließ  sich  voraussehen,  daß
es  seine  Herrschaft  bis  zum  Bodensee  erstrecken  würde.  In  Berlin,  nicht
mehr  in  Frankfurt  und  Wien,  wurden  die  großen  Geschäfte  der  Nation
erledigt.

Motz  hatte  in  einem  kurzen  diplomatischen  Kriege,  der  mit  seinen
fest  und  sicher  geleiteten  weitverzweigten  Verhandlungen  an  die  Entstehung
des  fridericianischen  Fürstenbundes  erinnert,  nicht  bloß  den  Gegenzollverein
nahezu  gesprengt,  sondern  auch  durch  geistige  Waffen  die  Gegner  geschlagen,
den  Unsinn  des  feindlichen  Unternehmens  dargethan  und  vor  aller  Welt
erwiesen,  daß  Oesterreich  für  die  Nöthe  der  Nation  nur  leere  Worte  hatte,
Preußen  die  heilende  That.  Nicht  eine  zufällige  Verkettung  der  Umstände
führte  den  Süden  auf  kurze  Zeit  mit  dem  Norden  zusammen,  wie  einst
die  Genossen  des  Fürstenbundes.  Die  Gemeinschaft,  die  jetzt  sich  bildete,
war  unzerstörbar.  Sie  entsprang  den  Lebensbedürfnissen  eines  arbeitenden
  Jahrhunderts,  und  über  ihren  unscheinbaren  ersten  Anfängen  waltete
der  freie  Geist  des  Mannes,  der  fast  allein  in  müder,  verdrossener  Zeit
schon  hellen  Auges  die  schlummernden  Kräfte  des  germanischen  Riesen  erkannte,
  die  große  Zukunft  des  „in  Wahrheit  verbündeten  Deutschlands"
ahnte.  —
        <pb n="690" />
        Neunter  Abschnitt.

Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

Der  Vertrag  zwischen  den  beiden  Zollvereinen  des  Südens  und  des
Nordens  eröffnete  den  Deutschen  die  Aussicht  auf  ein  nationales  Markt—
gebiet,  das  ihnen  seit  Jahrhunderten  gefehlt  hatte,  und  also  auf  einen
unerhörten  Aufschwung  der  wirthschaftlichen  Kräfte.  Aber  Jahre  ver—
liefen  noch  bis  aus  jener  ersten  Verständigung  ein  dauernder  Verein  her—
vorging,  und  dann  nochmals  Jahre,  bis  unter  dem  Schutze  der  neuen
Zolllinien  eine  mächtige  Großindustrie  emporblühte.  Erst  um  das  Jahr
1840  begannen  mit  den  Fabriken  und  den  Börsen,  den  Eisenbahnen  und
den  Zeitungen  auch  die  Klassenkämpfe,  die  unstete  Hast  und  das  wage—
lustige  Selbstgefühl  der  modernen  Volkswirthschaft  in  das  deutsche  Leben
einzudringen.  Bis  dahin  verharrte  die  Mehrheit  des  Volkes  noch  in  den
kleinstädtischen  Gewohnheiten  der  ersten  Friedenszeiten,  seßhaft  auf  der
väterlichen  Scholle,  im  hergebrachten  Handwerk  still  geschäftig,  zufrieden
mit  den  bescheidenen  Genüssen  des  ungeschmückten  Hauses.  Schon  gegen
das  Ende  der  zwanziger  Jahre  verriethen  jedoch  manche  Anzeichen,  daß
eine  große  Wandelung  der  nationalen  Gesittung  im  Anzuge  war.  Wie
auf  die  goldenen  Tage  der  Dichtung  unseres  Mittelalters,  so  sollte  auch
auf  die  Zeiten  von  Jena  und  Weimar  eine  prosaische  Epoche  folgen,  die
ihre  Thatkraft  zumeist  nach  außen,  auf  die  Kämpfe  des  Staates,  der
Kirche,  der  Volkswirthschaft  richtete.

Die  Vorboten  dieses  Umschwungs  wurden  in  der  Literatur,  die  so
lange  der  treue  Spiegel  aller  deutschen  Herzensgeheimnisse  gewesen  war,
früher  bemerkbar  als  im  praktischen  Leben.  Die  Dichtung  behauptete  nicht
mehr  den  Herrschersitz  im  Reiche  der  Geister.  Wie  einst  der  Verfall  der
italienischen  Architektur  sich  gerade  in  der  massenhaften  und  doch  un—
fruchtbaren  Bauthätigkeit  des  achtzehnten  Jahrhunderts  bekundet  hatte,
so  bewies  jetzt  die  unübersehbare  Menge  der  gehaltlosen  Unterhaltungsromane
  und  Taschenbuchsgedichte,  welche  den  deutschen  Büchermarkt  überfüllten,
  daß  unsere  Poesie  ins  Kraut  schoß  und  nur  noch  selten  süße
Trauben  trug.  Ein  schlimmes  Zeichen  der  Zeit  war  die  zunehmende
Schreiblust  der  Frauen.  Gleich  allen  großen  Epochen  der  Kunst  war  auch
        <pb n="691" />
        Prosaischer  Zug  der  Zeit.  683

die  Blüthezeit  der  deutschen  Dichtung  nicht  ohne  die  belebende  Theilnahme
der  Frauen  möglich  geworden.  Aber  so  lange  der  Ehrgeiz  der  ersten
Männer  der  Nation  nach  dem  schwellenden  Kranze  des  Dichters  rang,
galt  noch  die  natürliche  Regel,  daß  künstlerisches  Schaffen,  wie  alles
Schaffen,  Männerarbeit  ist.  Unter  den  herrlichen  Frauen,  welche  ver—
stehend  und  empfangend  den  classischen  und  den  älteren  romantischen
Dichtern  das  Leben  verschönten,  waren  nur  wenige  Schriftstellerinnen.
Nun  erst,  seit  die  Dichtkunst  zum  eleganten  Zeitvertreibe  wurde,  und  jeder
empfängliche  Dilettant  sich  die  literarischen  Handgriffe  leicht  aneignen  konnte,
begann  die  Schaar  der  Blaustrümpfe,  wie  der  neue  englische  Name  lautete,
bedenklich  anzuwachsen.  Karoline  Pichler,  Johanna  Schopenhauer,  Hel—
mine  v.  Chezy,  Karoline  v.  Fouqué  schwangen  die  Feder  statt  der  Nadel,
manche  der  modischen  Taschenbücher  wurden  nur  für  Frauen  und  großen—
theils  von  Frauen  geschrieben.  Mit  Besorgniß  betrachtete  Goethe  diese
neue  sociale  Krankheit.  Er  wollte  weder  die  heiligen  Schranken  der  Natur
zerstört  noch  den  Tiefsinn  der  Kunst  durch  leere  Niedlichkeit  verdrängt
sehen  und  äußerte  sich  über  die  unfruchtbare  weibliche  Dichtung  bald  mit
gutmüthigem  Spott,  bald  mit  einer  göttlichen  Grobheit,  wie  sie  nur  der
Sänger  der  Frauenliebe  sich  erlauben  durfte:

Und  sie  in  ihrer  warmen  Sphäre
Fühlt  sich  behaglich,  zierlich,  fein;
Da  sie  nicht  ohne  den  Menschen  wäre,
So  dünkt  sie  sich  ein  Mensch  zu  sein.

Viele  ernste  Männer  begannen  schon  die  Poesie  nur  noch  einer  bei—
läufigen  Theilnahme  zu  würdigen.  Wie  tief  war  einst  die  gebildete  deutsche
Welt  durch  den  Xenienstreit  aufgeregt  worden,  und  wie  gleichmüthig  blieb
sie  jetzt,  als  Platen  wider  die  Schicksalstragödien  und  die  Neuromantiker
zu  Felde  zog.  Solche  ästhetische  Kämpfe  rührten  nicht  mehr  den  Lebensnerv
  der  Nation.  Nur  die  einsame  Gestalt  des  Altmeisters  in  Weimar,
die  immer  wieder  die  Blicke  von  Freund  und  Feind  dämonisch  anzog,
erinnerte  das  neue  Geschlecht  noch  an  die  Tage,  da  die  Dichtung  den
Deutschen  Eines  und  Alles  gewesen  war.  Die  kräftigen  jungen  Talente,
und  darunter  auch  manche  künstlerisch  angelegte  Naturen,  wurden  durch
den  Drang  der  Zeit  meist  der  Gelehrsamkeit  zugeführt.  Die  Wissenschaft
aber  warf  sich  mit  wachsendem  Eifer  und  Verständniß  auf  die  großen
Probleme  des  öffentlichen,  des  handelnden  Lebens.  In  der  Theologie  bildeten
  sich  geschlossene  Parteien  mit  bestimmten  kirchenpolitischen  Zielen.
Nachdem  Philosophen,  Juristen,  Sprach=  und  Alterthumsforscher  der  Historie
  den  Gesichtskreis  erweitert  und  den  Stoff  bereitet,  begann  endlich
auch  die  Krone  der  historischen  Wissenschaften,  die  darstellende  politische
Geschichtschreibung  sich  kräftig  zu  entfalten,  und  in  der  wissenschaftlichen
Parteiung  der  Historiker  kündigten  sich  schon  die  politischen  Gegensätze  des
kommenden  Jahrzehnts  vernehmlich  an.  Die  Philosophie  lernte  durch
        <pb n="692" />
        684  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

Hegel  die  Geschichte  als  den  Tempel  des  allgegenwärtigen  Gottes  ver—
stehen  und  vergötterte  den  Staat,  den  sie  einst  mißachtet  hatte.  Zugleich
erklangen  die  ersten  Lärmstöße  einer  radicalen  Literatur,  welche  durch  und
durch  tendentiös,  allein  auf  die  augenblickliche  Wirkung  rechnend,  an  Allem
was  bestand  mit  übermüthigem  Hohne  rüttelte  und  dem  Traumleben  der
Romantik  die  Fehde  ansagte.  Das  Alles  war  erst  im  Werden,  aber  unverkennbar
  stand  die  Nation  im  Begriff  mit  der  ästhetischen  Weltanschauung,
  die  ihre  unvergeßliche  Zeit  gehabt  hatte,  gänzlich  zu  brechen.

Goethe  selbst,  der  in  seiner  Einsamkeit  doch  immer  die  Hand  am
Pulse  des  nationalen  Lebens  hielt,  erkannte  diesen  realistischen  Zug  der
Zeit  und  förderte  ihn,  indem  er  in  Wilhelm  Meister's  Wanderjahren  den
Gedanken  ausführte,  welchen  schon  die  Lehrjahre  angedeutet  hatten:  der
Mensch  ist  nicht  eher  glücklich,  als  bis  sein  unbedingtes  Streben  sich  selbst
seine  Begrenzung  bestimmt.  Die  Odyssee  der  allgemein  menschlichen  Bildung
  endete  also  mit  der  modernen  Lehre  der  Arbeitstheilung:  daß  ein
Jeder  Eines  recht  wissen  und  ausüben,  in  sich  selber  einen  Mittelpunkt,
um  den  Alles  kreise,  finden  solle:

Und  Dein  Streben,  sei's  in  Liebe,
Und  Dein  Leben  sei  die  That.

Anfang  und  Schluß  des  Romans  verhielten  sich  zu  einander  wie  Jugend
und  Alter,  wie  Poesie  und  Prosa.  Aber  weil  der  Dichter  fühlte,  daß  die
nützliche  Thätigkeit  für  die  bürgerliche  Gesellschaft  an  sich  noch  nicht  poetisch
ist,  und  weil  er  selber  mit  allen  Fasern  seines  Wesens  in  der  allseitigen  Bildung
  des  alten  Jahrhunderts  wurzelte,  darum  wollte  und  konnte  er  den
Grundgedanken  der  Wanderjahre  nicht  künstlerisch  ausgestalten,  sondern  nur
symbolisch  andeuten;  er  schilderte  nicht,  wie  der  thatenfrohe  Mann  im  einseitigen
  Schaffen  sich  selber  zugleich  beschränkt  und  kräftig  auslebt,  sondern
ließ  seinen  Helden  in  bewußter  Entsagung  die  freie  Lebenslust  überwinden
und  sein  Ich  vergessen  in  einem  nüchternen  Berufe.  Für  einen  Roman
der  bürgerlichen  Arbeit  war  in  Deutschland  die  Zeit  noch  nicht  gekommen.
Die  heitere  Anmuth  der  eingestreuten  Novellen,  die  plastische  Anschaulichkeit
  des  Bildes  der  heiligen  Familie  und  vieler  anderer  Schilderungen
erinnerten  an  die  schönsten  Zeiten  der  Goethischen  Muse.  Auch  die  lehrhaften
  Abschnitte  enthielten  neben  manchem  seltsamen  Gedankenspiele  eine
Fülle  reifer  und  tiefer  Wahrheiten.  Wie  fühlte  sich  der  junge  Ludwig
Nichter  in  tiefster  Seele  gepackt,  als  er  hier  die  Mahnung  las:  große
Gedanken  und  ein  reines  Herz,  das  ists  was  wir  uns  von  Gott  erbitten
sollten.  Wie  scharf  durchschaute  der  Dichter  die  schwerste  sittliche  Gefahr,
welche  dem  heranwachsenden  Geschlechte  drohte,  wenn  er  die  Erziehung
zur  Ehrfurcht  seiner  pädagogischen  Provinz  zur  Aufgabe  stellte.  Aber  ein
abgerundetes  Kunstwerk  gab  er  nicht;  seine  alte  Neigung  zum  fragmentarischen
  Schaffen  überwältigte  ihn  wieder,  fast  planlos  reihte  er  Alles
        <pb n="693" />
        Meister's  Wanderjahre.  685

aneinander,  was  er  so  viele  Jahre  hindurch  über  das  Problem  der  Men—
schenbildung  gedichtet  und  gedacht  hatte.  Die  Leser  vermochten  sich  in  dem
Irrgarten  nicht  zurechtzufinden.

Zum  ersten  male  rief  eine  Dichtung  Goethe's  allgemeine  Enttäuschung
hervor,  und  nun  kamen  gute  Tage  für  alle  die  kleinen  Leute,  die  dem
Dichter  seine  Größe  nicht  verzeihen  konnten.  Während  der  letzten  Jahre,
so  lange  die  Nation  noch  unter  dem  frischen  Eindruck  von  Dichtung
und  Wahrheit  stand,  hatten  sich  die  Neider  selten  herausgewagt.  Jetzt
fanden  die  falschen  Wanderjahre,  welche  der  westphälische  Pfarrer  Pustkuchen
  gleichzeitig  mit  dem  Anfang  der  echten  (1821)  in  der  berüchtigten
Basse'schen  Buchhandlung  zu  Quedlinburg  erscheinen  ließ,  starken  Absatz
und  selbst  in  geachteten  Zeitschriften  ernsthafte  Besprechung.  Das  boshafte
  Machwerk  ahmte  den  umständlichen  Stil  des  alten  Herrn  nicht  ohne
Geschick  nach  und  bekämpfte  seine  Unsittlichkeit  mit  den  Gemeinplätzen
der  platten  Moral.  Dann  ließ  auch  Hengstenberg's  Kirchenzeitung  die
Karthaunen  ihres  allein  wahren  Christenthums  gegen  den  großen  Heiden
spielen,  und  in  gleichem  Sinne  schrieb  Wolfgang  Menzel,  der  Herausgeber
des  mit  dem  Cotta'schen  Morgenblatte  verbundenen  Literaturblattes.  Der
blieb  sein  Lebelang  der  alte  christlich-germanische  Burschenschafter  und
rügte  mit  achtungswerthem  Muthe  die  Verirrungen  des  weltbürgerlichen,
glaubenlosen  Radicalismus.  Aber  die  Grazien  hatten  nicht  an  der  Wiege
des  unliebenswürdigen  Mannes  gestanden;  das  classische  Alterthum  war
ihm  nur  eine  Welt  der  Sünde,  und  niemals  wollte  er  den  Päpsten  verzeihen,
  daß  sie  den  Vatican  mit  der  schönsten  Sculpturensammlung  der
Welt  geschmückt  hatten.  So  hielt  er  es  denn  für  Christenpflicht,  den
Deutschen  ihren  ersten  Dichter  zu  verleiden  und  ließ  auch  nicht  ab  in
seinem  puritanischen  Eifer,  als  seine  Todfeinde,  die  Radicalen  in  dasselbe
Horn  stießen  und  den  geadelten  Fürstenknecht  in  Weimar  mit  gesinnungstüchtiger
  Entrüstung  brandmarkten.

Wie  vormals  Luther  und  Friedrich,  so  sah  auch  Goethe  seine  letzten
Jahre  durch  die  häßlichste  aller  deutschen  Sünden,  durch  die  ungeheuere
Undankbarkeit  der  Nation  getrübt  —  eben  jetzt,  da  das  Ausland  den
Dichter  erst  zu  würdigen  begann,  da  die  jungen  Schriftsteller  des  Pariser
Globe  die  französische  Kunst  auf  die  Naturwahrheit  Goethe's  und  Shakespeare's
  hinwiesen,  und  der  einzige  Brite  der  Deutschland  ganz  verstanden
hat,  Thomas  Carlyle  seinen  Landsleuten  den  Sinn  des  Faust  erklärte.
Die  radicale  deutsche  Jugend  hörte  nur  zu  willig  auf  die  Stimmen  der
Verleumder.  Ein  Liebling  der  jungen  Männer  war  Goethe  nur  zweimal
  gewesen,  in  den  Tagen  des  Werther  und  wieder  als  der  erste  Theil
des  Faust  erschien;  was  er  jetzt  noch  schrieb,  konnte  einem  grollenden
Geschlechte  nicht  genügen,  das  sich  nach  politischen  Kämpfen  sehnte  und
in  seiner  Ungeduld  den  Adel  der  Form  kaum  noch  zu  schätzen  wußte.
In  der  neuen  Burschenschaft,  unter  den  Freunden  Arnold  Ruge's  galt
        <pb n="694" />
        686  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

der  arbeitsamste  Mann  des  Zeitalters  allgemein  für  einen  bequemen
selbstischen  Epikureer  —  ein  Märchen,  das  in  den  Kreisen  der  Halbbil—
dung  noch  durch  Jahrzehnte  lebendig  blieb;  wer  sich  zeitgemäßen  Frei—
sinns  rühmen  wollte,  mußte  den  Aristokraten  Goethe  geringschätzen.  Für
diese  Entfremdung  der  Jugend  bot  es  keinen  Ersatz,  daß  die  Höchstge—
bildeten  und  die  Frauen  in  ihrer  Dankbarkeit  nicht  irr  wurden,  und
manche  ästhetische  Kreise  den  Cultus  des  Dichters  wie  einen  Geheimdienst
betrieben.  Die  Berliner  Goethe-Gemeinde  gewann  jetzt  an  Hegel  einen
mächtigen  Bundesgenossen;  in  der  Verehrung  des  absoluten  Philosophen
und  des  absoluten  Dichters  genoß  der  Hegelianer  strenger  Observanz
seine  eigene  Ueberlegenheit,  und  zum  Glück  fielen  die  Geburtstage  der
beiden  Heroen  im  Kalender  dicht  hinter  einander.  Da  saßen  denn  am
Abend  des  27.  August  die  Eingeweihten  beim  Festmahl  und  gedachten
ernst  des  nächtlichen  Fluges  der  Eule  der  Minerva;  sobald  aber  die
Mitternachtsstunde  ausgeschlagen  hatte  erhob  sich  ein  Redner  um  fröhlich
anzukündigen,  daß  jetzt  Apoll  der  Gott  der  Lieder  auf  seinem  Sonnenwagen
  den  heiteren  Tag  des  28.  heraufführe.

Nicht  ohne  Bitterkeit  bemerkte  Goethe,  wie  die  Mittelmäßigkeit,  die
Philisterei  und  die  rohe  Tendenz  sich  abermals,  und  mächtiger  als  zu
Kotzebue's  Zeiten,  gegen  ihn  aufbäumten.  Er  tadelte  in  scharfen  Epigrammen
  die  unglückliche  Neigung  der  Deutschen,  sich  selber  die  Freude
am  Schönen  und  Großen  zu  verderben,  und  seufzte  zuweilen  „ein  deutscher
Schriftsteller,  ein  deutscher  Märtyrer“  —  denn  jene  stoische  Unempfindlichkeit,
  wovon  die  Sittenprediger  fabeln,  ist  dem  Schaffenden,  der  doch
für  Andere  schafft,  unmöglich.  Aber  lange  konnte  seine  fröhliche  Lebenskraft
  sich  dem  Aerger  nicht  hingeben,  mit  einigen  Kernflüchen  schüttelte
er  sich  die  Kläffer  von  den  Fersen:  „hat  doch  der  Walfisch  seine  Laus,
muß  ich  auch  meine  haben."“"  Den  Namen  des  Meisters  wies  er  ab,
nur  der  Befreier  der  deutschen  Dichtung  wollte  er  heißen,  und  ebendeshalb
  hatte  er  seine  Freude  an  den  Kritikern  des  Globe,  weil  sie  ihn  als
den  Ueberwinder  des  falschen  Regelzwanges  anerkannten.  Mochten  sie  ihn
dann  immerhin  nach  französischem  Sprachgebrauch  einen  Romantiker
nennen  —  „was  will  all  der  Lärm  über  classisch  und  romantisch!  Es
kommt  darauf  an,  daß  ein  Werk  durch  und  durch  gut  und  tüchtig  sei
und  es  wird  auch  wohl  classisch  sein.“  Als  vierundsiebzigjähriger  Greis
ward  er  noch  einmal  von  einer  mächtigen  Leidenschaft  ergriffen.  Er  überwand
  sich  und  fand  wie  immer  Trost  im  Liede.  In  der  Trilogie  der
Leidenschaft  nahm  er  Abschied  von  dem  Glück  und  Leid  der  Liebe,  das
kein  anderer  Dichter  je  so  tief  empfunden.  Durch  die  Liebeslieder  seiner
Jugend  war  er  einst  der  Liebling  aller  Weiberherzen  geworden;  die  geheimnißvolle
  Gluth  dieses  Scheidegedichts  konnte  nur  der  leiderfahrene,
gedankenreiche  Mann  ganz  verstehen.  Noch  einmal  beschwor  er  die  vielbeweinten
  Schatten  aus  seinen  seligen  Wetzlarer  Tagen  wieder  herauf
        <pb n="695" />
        Trilogie  der  Leidenschaft.  687

und  gestand,  im  Innersten  erschüttert,  wie  ihn  die  Götter  sein  Leben  lang
durch  das  Geschenk  der  Pandora  geprüft  hätten:

Sie  drängten  mich  zum  gabeseligen  Munde,
Sie  trennen  mich  und  richten  mich  zu  Grunde.

Die  Sprüche  und  Gedichte,  die  sich  wie  eine  Perlenschnur  durch  seine
alten  Tage  schlangen,  wurden  der  Größe  wie  der  Kleinheit,  dem  Ewigen
wie  dem  Vergänglichen  des  Menschenlebens  gerecht.  Er  mahnte  die
Brüder  der  Loge,  sich  der  langen  Folge  der  Jahrhunderte  bewußt  zu
bleiben,  weil  das  Beständige  der  irdischen  Tage  uns  ewigen  Bestand  ver—
bürge;  aber  er  wußte  auch,  daß  der  schwache  Mensch  doch  nur  am  Tage
den  Tag  lebt,  und  gab  ihm  jenen  herzhaften  Trost,  der  so  vielen  redlich
Schaffenden  die  Augen  trocknen  und  die  ermattenden  Arme  stählen  sollte:

Liegt  Dir  gestern  klar  und  offen,
Wirkst  Du  heute  kräftig,  frei,
Darfst  auch  auf  ein  Morgen  hoffen,
Das  nicht  minder  glücklich  sei.

Goethe  hatte  die  Genossen  seiner  Jugend  schon  alle  begraben  und  stand
längst  in  dem  Alter,  das  den  Tod  gelassen  als  eine  gemeine  Schickung
hinnimmt;  gleichwohl  fühlte  er  sich  tief  ergriffen  und  konnte  nur  in  der
gewohnten  Einsamkeit  auf  den  Dornburger  Schlössern  den  Frieden  des
Gemüthes  wiederfinden,  als  auch  sein  großer  fürstlicher  Freund  vor  ihm
dahinging.  Karl  August  starb  am  28.  Juni  1828  auf  der  Rückreise  von
Berlin,  wo  er  mit  jugendlicher  Wißbegierde  alles  Neue  und  Schöne  was
die  letzten  Jahre  geschaffen  betrachtet  hatte.  Die  letzten  Tage  über  mußte
Humboldt  beständig  um  ihn  sein;  der  greise  Fürst  ward  nicht  müde  den
Gelehrten  auszuforschen  über  die  schwierigsten  Fragen  der  Naturwissenschaft;
  hell  und  lauter  schlugen  die  Flammen  seiner  großen  Seele  noch
einmal  aus  dem  gebrechlichen  Körper  auf;  mit  Verachtung  sprach  er  von
der  erkünstelten  Frömmelei  dieser  Tage,  aber  auch  mit  Ehrfurcht  von  der
menschenfreundlichen  Lehre  des  ursprünglichen  Christenthums.  Dann  verschied
  er  im  Schlosse  Graditz,  die  Augen  der  Abendsonne  zugewendet.  Das
alte  Weimar  war  nicht  mehr.  Auch  Goethe  fühlte  das  Bedürfniß  des
Alters,  mit  dem  Vergangenen  abzuschließen,  und  veröffentlichte  seinen
Briefwechsel  mit  Schiller.  Bald  nachher,  im  Frühjahr  1830,  ließ  Wilhelm
Humboldt  die  Briefe  erscheinen,  welche  er  einst  mit  Schiller  gewechselt
hatte,  und  schilderte  im  Vorwort  die  Natur  des  Dichters  mit  congenialem
Verständniß.  Das  junge  Geschlecht  war  aber  in  neuen  Sorgen  und
Kämpfen  zu  tief  befangen  um  das  Vermächtniß  einer  großen  Zeit  dankbar
aufzunehmen;  erst  in  späteren,  ruhigeren  Tagen  erkannte  die  Nation,  welch
ein  Schatz  künstlerischer  Weisheit  in  diesen  Briefen  lag.

Durch  den  Zauber  der  alten  Erinnerungen  wurde  Gocthe  dem  lebendigen
  Schaffen  der  Gegenwart  nicht  entfremdet.  Grillparzer  und  andere
junge  Dichter  erfreuten  sich  seines  ermunternden  Zuspruchs,  und  mit
        <pb n="696" />
        688  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

strahlenden  Augen  folgte  der  Alte  den  kühnen  Flügen  Byron's.  Die
revolutionäre  Macht  der  Byronischen  Muse  erinnerte  ihn  an  die  Zeiten,
da  er  selber  als  ein  Himmelsstürmer  in  den  zahmen  Frieden  der  deutschen
Dichtung  eingebrochen  war.  Er  überschätzte  sogar  den  englischen  Dichter;
denn  seine  kerngesunde  Natur  konnte  sich  die  Empfindung  des  leeren
Weltschmerzes  an  einem  großen  Künstler  nicht  vorstellen.  Er  wußte  nicht,
wie  stark  der  Spleen  des  blasirten  Weltmannes  bei  der  finsteren  Menschen—
verachtung  des  Briten  mitwirkte,  und  wenn  er  Byron  nannte  „stark
angewohnt  das  tiefste  Weh  zu  tragen“,  so  glaubte  er  wirklich,  das  Ge—
wissen  des  Lords  sei  mit  einer  schweren  Blutschuld  belastet.  Mit  den
Malern  und  Bildhauern,  die  er  unter  seine  Flügel  nahm,  hatte  er  bisher
wenig  Ehre  eingelegt,  da  führte  ihm  ein  gütiger  Stern  den  jungen
Friedrich  Preller  zu.  Mit  väterlicher  Sorgfalt  nahm  er  sich  des  Jünglings
  an,  erwirkte  ihm  die  Gunst  Karl  August's  und  verwies  ihn  auf  die
Meister  des  großen  Stiles  der  Landschaftsmalerei,  auf  Claude  Lorrain
und  Poussin.  So  fiel  noch  ein  letzter  warmer  Sonnenstrahl  aus  Weimars
goldener  Zeit  auf  die  Jugend  des  Künstlers,  der  nach  langen  Jahren
wieder  einen  schönen  Nachsommer  über  die  kleine  Musenstadt  heraufführen
sollte.  Mittlerweile  legte  Goethe  die  letzte  Hand  an  seinen  Faust.  Während
die  vorlauten  jungen  Leute  ihn  bereits  zu  den  Todten  warfen,  sah  er,
jugendlicher  als  sie  alle,  schon  das  thatkräftige  Zeitalter  nahen,  das  die
Elemente  bändigen  und  seinen  Ruhm  finden  sollte  in  dem  Gedanken:  auf
freiem  Grund  mit  freiem  Volk  zu  stehen.

Die  deutsche  Lyrik  war  in  ihrer  technischen  Fertigkeit  längst  so  sicher,
daß  sie  sich  in  allen  Weisen,  den  kunstvollen  wie  den  kunstlosen  frei  ergehen
  konnte.  Hatte  sie  einst,  bevor  Goethe  auftrat,  oft  stammelnd  nach
einem  mächtigen  Ausdruck  für  ihre  tiefe  Empfindung  gesucht,  so  lief  sie
jetzt  schon  Gefahr,  in  zierlichem  Formenspiele  den  lebendigen  Inhalt  zu
verlieren.  Noch  ganz  unverbildet,  ein  echter  Sohn  des  munter  fabulirenden
  Schlesiens,  sang  Joseph  v.  Eichendorff  seine  frischen  Lieder  wie  der
Vogel  auf  den  Zweigen.  Er  hatte  seine  entscheidenden  Jahre  unter  den
Heidelberger  Romantikern  verlebt  und  gleich  den  namenlosen  Sängern
des  Wunderhorns  beherrschte  er  nur  einen  engen  Kreis  von  Bildern  und
Gefühlen;  doch  wenn  er  in  guten  Stunden  das  fröhliche  Wandern  über
Thäler  weit  und  Höhen  besang,  oder  Freud'  und  Leid  des  frommen  Hauses
oder  den  träumerischen  Zauber  der  deutschen  Gebirgslandschaft  mit  dem
Mühlenrad  im  kühlen  Grunde,  dann  fand  er  Worte,  die  sich  der  Musik
von  selber  fügten.  Von  den  Poeten  der  streng  katholischen  Romantik
wußte  keiner  das  einfach  Menschliche  so  unmittelbar,  so  liebenswürdig  auszusprechen.
  Was  bei  Anderen  Doktrin  war  bei  ihm  Natur.  Er  lebte  mit
seinem  warmen  Herzen  in  der  Welt  der  Ritter,  der  Mönche,  der  fahrenden
  Schüler,  er  half  bei  dem  Wiederaufbau  der  Marienburg  so  freudig
mit  als  gälte  es  seinem  eigenen  Hause,  und  wenn  er  in  seinen  litera-
        <pb n="697" />
        Eichendorff.  Rückert.  689

historischen  Schriften  ganz  nach  clericaler  Weise  die  Reformation  als  den
Quell  alles  Uebels,  die  classische  Literatur  als  eine  schöne  Verirrung,  die
Romantik  als  die  Blüthe  deutscher  Dichtung  darstellte,  so  klang  das  Alles
so  ritterlich  treuherzig,  daß  selbst  die  Gegner  ihm  nicht  zürnen  konnten.
Unvergleichlich  reicher  war  die  Gedankenwelt,  welche  Friedrich  Rückert

als  „König  eines  stillen  Reichs  von  Träumen“  beherrschte.

Was  mir  nicht  gesungen  ist,
Ist  mir  nicht  gelebet  —

so  schilderte  er  sich  selbst.  Selten  ist  ein  Dichter  so  ganz  aufgegangen  in
poetischer  Beschaulichkeit.  Wenn  er  Stunden  und  Tage  lang  unter  den
Blumen  seines  Gartens  umherging  oder  dem  Gesange  der  Vögel  lauschte
oder  sinnend  auf  der  Bank  am  Weinbergshäuschen  saß,  dann  wurde  ihm
alles  Erlebte  zum  Gedichte,  die  kleinen  Vorfälle  im  Hause  so  gut  wie
die  großen  Kämpfe  des  Vaterlandes  und  die  Ergebnisse  seiner  gelehrten
orientalischen  Sprachforschung.  Unter  der  Fülle  von  Tönen,  die  also  un—
aufhörlich  der  „stets  gestimmten  Leier“  des  Improvisators  entrauschten,
war  manches  leere  Reimgetändel  und  auch  die  Plattheiten  des  hausbackenen
Meistersangs  fehlten  nicht;  erfreulich  blieb  es  doch,  wie  hier  die  Welt
verklärt  wurde  durch  die  Weisheit  eines  lauteren  Dichtergeistes,  der  für
die  Natur  nicht  gefühlsselig  schwärmte,  sondern  andächtig  in  und  mit
ihr  lebte.  In  den  lachenden  Thälern  des  fränkischen  Haßberglandes,  so
recht  in  Deutschlands  warmer  Mitte  war  er  aufgewachsen,  ein  Sohn  des
Dorfs  „der  unter  Kraut  und  Rube  nicht  gelernt  hat  Stadtverstand“.
Zwei  ländliche  Patriarchen,  der  Theolog  Hohnbaum  und  der  Freiherr
von  Truchseß  auf  der  Bettenburg  führten  ihn  zuerst  auf  die  Höhen  deut—
scher  Bildung.  Der  gewaltige  Recke  mit  dem  starkknochigen  ernsten  Gesicht
und  der  flatternden  Mähne  fühlte  sich  nie  wohler,  als  wenn  er  in  der
Mütze  und  dem  langen  groben  Rocke  des  fränkischen  Bauersmannes,  den
Knotenstock  in  der  Hand,  die  geliebte  Heimath  durchwanderte;  so  treu  wie
Uhland  an  Schwaben  hing  er  an  seinem  Franken.  Er  hörte  wirklich  was
die  Schwalbe  sang  und  was  die  Blätter  der  Bäume  flüsterten;  er  fühlte
mit  der  sterbenden  Blume,  die  am  ewigen  Flammenherzen  der  Welt  ver—
glimmt.  In  ihm  lebte  noch  etwas  von  dem  urkräftigen  Natursinne  jener
grauen  Vorzeit,  da  die  Germanen  einst  die  Thiere  des  Waldes  in  ihren
Kämpfen  und  Listen  belauschten,  und  er  vergeistigte  dies  Naturgefühl  zu  einer
poetischen  Weltanschauung,  die  man  mit  Recht  als  christlichen  Pantheismus
bezeichnete.  In  allem  Geschaffenen  sah  er  die  Offenbarung  des  liebenden
All-Einen,  und  jedes  Danklied,  das  aus  der  Lebenswonne  dieser  glänzenden,
duftenden,  klingenden  Welt  emporstieg,  war  seinem  Herzen  vernehmlich:

O  Sonn'  ich  bin  dein  Strahl,  o  Ros'  ich  bin  dein  Duft,

Ich  bin  dein  Tropf'  o  Meer,  ich  bin  dein  Hauch  o  Luft!
Nachdem  Byron's  farbenglühende  Schilderungen  und  Goethe's  Divan
den  Deutschen  die  Sehnsucht  nach  dem  Orient  geweckt  hatten,  gab  Rückert

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  44
        <pb n="698" />
        690  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

seine  Oestlichen  Rosen  heraus.  Dieser  Liederstrauß  und  die  zahlreichen
Nachbildungen  indischer,  persischer,  arabischer  Gedichte,  welche  der  Uner—
müdliche  folgen  ließ,  machten  unsere  gebildete  Welt  mit  dem  Leben  des
Ostens  vertraut,  und  jeder  junge  Lyriker  meinte  sich  fortan  verpflichtet,
zuweilen  einmal  in  einem  Ghasel  die  flötende  Bülbül  zu  besingen.  Die
deutsche  Sprache  hatte  jetzt  das  Ziel  erreicht,  das  ihr  einst  die  Uebersetzungs—
künstler  der  Romantik  gewiesen  hatten,  sie  war  zur  poetischen  Weltsprache
geworden;  selbst  die  ungeheuerlichen  Wort-  und  Buchstabenspiele  der  Ma—
kamen  des  Hariri  wußte  der  kunstfertige  Nachdichter  zu  überwinden.  Der
dauernde  Gewinn  aus  diesen  morgenländischen  Weltfahrten  blieb  freilich
sehr  weit  zurück  hinter  jenem  Schatze  lebendiger  Formen  und  Stoffe,  welchen
die  älteren  Romantiker  einst  aus  der  Dichtung  der  blutsverwandten  Eng—
länder  und  Romanen  heimgebracht  hatten.  In  das  Traumleben  des
Ostens  konnte  sich  der  thatkräftige  Weltsinn  der  Germanen  doch  nur  mit
gewaltsamer  Anstrengung  versenken,  und  der  künstliche  Parallelismus  des
orientalischen  Versbaues  mit  seinen  eintönigen  Wiederholungen  wider—
sprach  geradezu  der  leidenschaftlichen  Natur  unserer  Sprache,  die  überall
nach  einem  kräftigen  Abschluß  verlangt.  Reine  Freude  vermochten  die
west-östlichen  Dichter  nur  dann  zu  erwecken,  wenn  sie,  wie  Goethe  im
Divan,  die  orientalische  Form  lediglich  als  eine  leichte  Hülle  zur  Umkleidung
deutscher  Gefühle  brauchten.  Rückert  selbst  kehrte  aus  dem  Rosenhain
von  Schiras  immer  wieder  zu  seinen  fränkischen  Blumenbeeten,  von  Fatime
  und  Suleika  zur  Agnes  und  Anne  Marie  zurück;  und  wie  er  vormals
  den  Krieg  gegen  Napoleon  mit  seinen  Geharnischten  Sonetten  begleitet
  hatte,  so  warf  er  auch  späterhin  noch  manches  Zeitgedicht  in  die
Kämpfe  des  Tages  —  auch  er  ein  Herold  von  Kaiser  und  Reich  und
ein  bürgerlicher  Protestant,  der  den  Idealen  des  Befreiungskrieges  sich
niemals  entfremdete.

Schwerer,  langsamer  reifte  Adelbert  von  Chamisso  zum  Dichter  heran,
weil  er  zuvor  erst  ein  Deutscher  werden  mußte.  Als  er  im  Sommer  1813
das  schelmische  Märchen  von  Peter  Schlemihl  schrieb,  folgte  er  unbefangen
einer  heiteren  Eingebung  seiner  Phantasie,  und  hegte  nicht  die  Absicht,
in  dem  Bilde  seines  tragikomischen  Helden  sich  selber,  den  vaterlandslosen
Emigrantensohn  darzustellen.  Gleichwohl  fühlte  er  sich  während  des  deutschfranzösischen
  Krieges  wirklich  noch  so  rathlos  wie  der  Mann  ohne  Schatten;
erst  fünf  Jahre  später,  da  er  von  seiner  Weltumsegelung  heimkehrte,
waren  die  Zweifel  ganz  überwunden,  und  er  wußte,  daß  sein  Staub  nur
in  deutscher  Erde  ruhen  dürfe.  Als  er  dann  eine  heißgeliebte  deutsche  Frau
heimgeführt  und  unter  den  Berliner  Naturforschern  eine  geachtete  Stellung
gefunden  hatte,  da  erblühte  ihm  auf  der  Höhe  der  Mannesjahre  noch
eine  zweite  schönere  Jugend,  und  er  bewies  noch  deutlicher  als  die  vielen
tüchtigen  Männer  der  hugenottischen  Colonie,  was  aus  dem  edlen  französischen
  Blute  in  deutscher  Umgebung  werden  kann.  Selige  Stunden,
        <pb n="699" />
        Chamisso.  691

wenn  er  jetzt,  der  Heimath  froh,  in  seinem  bescheidenen  Hause  am  ein—
samen  äußersten  Ende  der  Großen  Friedrichsstraße  oder  draußen  unter
den  alten  Bäumen  des  Botanischen  Gartens  saß  und  in  den  Wolken
der  nie  verlöschenden  Tabakspfeife  die  Gestalten  seiner  Dichtung  ihn  um—
schwebten.  Ohne  jede  Absicht  trug  er  eine  Erinnerung  aus  seinen  Wan—
derfahrten,  ein  häusliches  Erlebniß,  ein  bedeutsames  Wort,  eine  Zeitungsanekdote
  lange  im  Herzen  umher,  und  was  ihn  selber  „im  Leibe  von  der
Seite  der  linken  Pfote  bewegte“  —  so  sagt  er  selbst  mit  unverkennbar
französischer  Redewendung  —,  das  drängte  sich  ihm  endlich  auf  die  Lippen.
Aber  so  naiv  er  im  Empfangen  war,  so  bewußt  und  künstlerisch  verfuhr
er  beim  Gestalten.  Seiner  französischen  Abstammung  verdankte  er  den
Sinn  für  packende  Wirkung,  seine  neckische  Laune  und  die  glückliche  Bestimmtheit
  seiner  immer  knappen,  wohlabgerundeten  Schilderungen,  die  zu
Rückert's  breiter  Wortfülle  in  scharfem  Gegensatze  standen.  In  seiner
Empfindung  war  er  ganz  deutsch,  so  mild  und  liebevoll,  daß  er  sogar
den  Bauern,  die  über  das  frevelhaft  zerstörte  Schloß  seiner  Väter  ihren
Pflug  führten,  seinen  Segen  zurufen  konnte.

Und  wunderbar,  dieser  Fremdling,  der  im  Gespräche  den  Franzosen
nie  verleugnete,  beherrschte  in  seinen  Gedichten  das  Deutsche  als  ein
Meister  und  verdankte  einen  guten  Theil  seiner  Erfolge  der  geheimnißvollen
  Macht  seiner  gedrungenen  Sprache.  Auch  der  kräftige  Erdgeruch
landschaftlicher  Eigenart,  der  allen  unseren  bedeutenden  Schriftstellern
anhaftet,  war  seinen  Gedichten  nicht  fremd.  Wie  er  in  seiner  Jugend
sich  den  Nordstern  zum  Sinnbild  gewählt  hatte,  so  ward  er  im  Alter
ein  Liebling  der  Norddeutschen,  weil  er  die  wortkarge  Weise  ihrer  starken
Empfindung  zu  treffen  wußte;  sogar  ein  Zug  des  guten  alten  Berlinerthumes,
  das  selber  so  reich  mit  französischer  Bildung  versetzt  war,  ließ
sich  in  seinen  Gedichten  erkennen.  Von  der  Romantik  ausgegangen  suchte
er  sich  seine  Stoffe  an  allen  Enden  der  Welt  und  besang  bald  in  schlichten,
tief  empfundenen  Liedern  das  Allereinfachste,  der  Frauen  Liebe  und  Leben,
bald  in  kunstvollen  Terzinen  die  Blutrache  der  Rothhäute  und  die  Meereseinsamkeit
  der  Südseeinseln.  Seine  schönsten  Gedichte  gehörten  dem  modernen
  Leben  an,  das  immer  gebieterischer  sein  Recht  von  der  Kunst  verlangte,
  und  wenn  das  Gewoge  der  Parteiung  die  Grundlagen  der  Gesittung
  bedrohte,  dann  schrak  Chamisso's  friedfertige  Natur  auch  vor  einem
scharfen  Kampfgedichte  nicht  zurück.  Als  die  Jesuiten  in  Paris  wieder
ihr  Haupt  erhoben,  sang  er,  seinen  Beranger  noch  übertreffend,  das  Nachtwächterlied
  „und  der  König  absolut,  wenn  er  unsern  Willen  thut!“  Auch
das  Elend  der  Massen  hörte  er  schon  an  das  Thor  der  alten  Gesellschaft
klopfen  und  schilderte  die  Noth  der  kleinen  Leute  in  dem  furchtbar  bitteren
Gedichte  vom  Hunde  des  Bettlers,  wie  späterhin  milder  in  den  Liedern
von  der  alten  Waschfrau.

Allle  diese  Dichter  lebten  mit  sich  selbst  im  Reinen,  glücklich  in  dem
44
        <pb n="700" />
        692  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

Bewußtsein  gottbegnadeter  Künstlerschaft.  In  der  schwermüthigen  Er—
scheinung  des  Grafen  August  Platen  bekundete  sich  dagegen  schon  die  Zer—
rissenheit  eines  neuen  Geschlechts,  ein  düsterer  Weltschmerz,  „dem  Leben
Leiden  ist  und  Leiden  Leben“.  Ein  stolzer,  hochstrebender  Dichtergeist,
dem  nur  die  reichsten  Kränze  genügten,  bildete  Platen  durch  unablässigen
Künstlerfleiß  seinen  angeborenen  Sinn  für  Wohllaut  und  Formenreinheit
zur  Meisterschaft  aus  und  brachte  die  Technik  unserer  lyrischen  Dichtung
auf  ihre  höchste  Stufe.  In  Ghaselen  und  Sonetten,  in  den  schwierigsten
lyrischen  Formen  aller  Zeiten  und  Völker  bewegte  er  sich  mit  der  gleichen
Sicherheit,  am  natürlichsten  doch  in  den  rhythmisch  bewegten  Versmaßen
der  Alten;  Niemand  verstand  wie  er,  ernste,  würdige  Gedanken  in  die
langhinwallenden  Falten  einer  feierlichen  Ode  zu  schlagen.  Aber  es  lag
ein  Hauch  der  Kälte  über  diesem  kunstvollen  Tongefüge.  Dem  Dichter
fehlte  die  Liebe,  wie  Goethe  ihm  vorwarf:  nicht  bloß  die  Frauenliebe,  die
doch  allezeit  der  Nerv  der  lyrischen  Dichtung  bleibt,  sondern  die  Fähig—
keit  sich  hinzugeben,  ganz  hinauszugehen  aus  seinem  anspruchsvollen  Ich.
Er  dichtete  mehr  für  Dichter  und  Kenner  als  für  die  Masse  der  un—
befangen  Genießenden  und  liebte  darum  Stoffe,  die  von  Historikern  und
Malern  schon  fertig  gestaltet  waren.  Wenn  er  im  Dogenpalaste  an  das
Prachtgeländer  der  Riesentreppe  gelehnt,  des  Volks  von  Königen  gedachte,
das  diese  Marmorhallen  durfte  bauen,  dann  zauberte  er  dem  Kundigen
mit  wenigen  majestätischen  Worten  eine  Welt  großer  Erinnerungen,  die
ganze  Farbenpracht  der  Bilder  Paolo  Veronese's  vor  die  Seele;  doch  wenn
er  versuchte  selber  ins  volle  Menschenleben  hineinzugreifen  und  zu  erzählen,
  wie  dem  alten  Gondolier  der  Lagune  zu  Muthe  war,  dann  sprach
er  kühl  und  matt.

Seine  Wirksamkeit  reichte  weit  hinaus  über  die  kleine  Gemeinde  fanatischer
  Verehrer,  die  sich  bald  um  seinen  Namen  sammelte,  sie  ist  nur
dem  ganz  verständlich,  der  in  die  Werkstätten  der  Schaffenden  geblickt  hat.
Unzähligen  Bildhauern,  Malern,  Dichtern  wurde  Platen  ein  stiller  Lebensbegleiter,
  ein  Tröster  in  den  ästhetischen  Versuchungen  des  Künstlerlebens,
grade  weil  der  Inhalt  seiner  Gedichte  das  Herz  kalt  ließ.  An  der  abstrakten
  Schönheit  seiner  Rhythmen  lernte  manche  überreizte  Phantasie  die
Gesetze  des  Maßes  wieder  verstehen,  an  dem  Marmor  dieser  reinen  Formen
kühlte  sich  manche  fiebernde  Stirn.  Solche  Erfolge  befriedigten  den  Ehrgeiz
  des  Dichters  nicht.  Nur  im  Selbstlob  geschmacklos,  ward  er  nicht
müde,  sein  eigenes  Verdienst  oder,  was  noch  eitler  klang,  „den  Genius,
welcher  besucht  mich“  seinen  Lesern  anzupreisen.  Der  Mißmuth,  der  diesen
Unbefriedigten  verzehrte,  entsprang  nicht  bloß  dem  Schmerz  über  die
Widersprüche  des  Lebens  und  die  dunklen  Räthsel  der  Weltordnung,  sondern
  auch  dem  Gefühle  innerer  Unsicherheit.  Platen  empfand,  daß  seine
Dichterkraft  dem  großen  Wollen  nicht  entsprach.

Verstimmt  über  den  Kaltsinn  seiner  Landsleute  und  zudem  gefesselt
        <pb n="701" />
        Platen.  693

durch  die  Schönheit  des  Südens,  verlebte  er  seine  letzten  Jahre  in  Italien
und  sagte  was  kein  Deutscher  sagen  darf:  „Wie  bin  ich  satt  von  meinem
Vaterlande!“  Mit  ihm  begann  eine  neue,  wenig  erfreuliche  Spielart  des
deutschen  Kosmopolitismus.  Die  deutschen  Weltfahrer  der  guten  alten  Zeit
hatten  sich,  wenn  sie  nicht  heimkehrten,  zumeist  wenig  um  die  Heimath
bekümmert.  Der  erleichterte  Reiseverkehr  und  das  regere  politische  Leben  des
neuen  Jahrhunderts  bewirkten,  daß  sich  bald  überall  in  der  Welt  deutsche
Männer  fanden,  die  aus  mannigfachen  Gründen,  viele  nur  aus  Aerger
oder  aus  Bequemlichkeit,  ihr  Leben  im  Auslande  verbrachten  und  gleich—
wohl,  da  sie  ihr  Volksthum  treu  bewahrten,  sich  berufen  glaubten  in  den
Händeln  des  Vaterlandes  ohne  nähere  Kenntniß  mitzureden.  Die  Zahl
dieser  heimathlosen  Patrioten  wuchs  nachher  durch  die  politischen  Verfol—
gungen  beträchtlich  an,  und  allmählich  ward  es  zur  Regel,  daß  jedes  vater—
ländische  Ereigniß  von  einem  vollen  Chor  deutscher  Stimmen  aus  der
Fremde  begleitet  wurde.  Einzelne  der  Ausgewanderten  gewannen  zwar
in  großen  Verhältnissen  freieren  Weltsinn  und  ein  Verständniß  für  die
letzten  Gründe  unserer  politischen  Schwäche;  die  meisten  aber  verfielen  der
natürlichen  Erbitterung  der  Emigranten.  Ihre  gellenden  Klagen  über
das  deutsche  Elend  vergifteten  nur  die  öffentliche  Meinung  daheim  und
bestärkten  das  Ausland  in  seiner  ungerechten  Geringschätzung.

In  Platen's  Seele  lebte  ein  kräftiger  Nationalstolz,  und  oftmals  gab
er  dem  unbestimmten  Freiheitsdrange  der  Zeit  erhabenen  Ausdruck:

O  goldne  Freiheit,  der  auch  ich  entstamme,
Die  du  den  Aether  wie  ein  Zelt  entfaltest,

Die  du,  der  Schönheit  und  des  Lebens  Amme,
Die  Welt  ernährst  und  immer  neu  gestaltest!

Nach  der  Julirevolution  trat  er  gradezu  als  politischer  Dichter  auf.  In
den  stillen  Jahren  vorher  pflegte  er  seine  politischen  Gedanken  meist  in
die  Parabasen  seiner  Literaturdramen  einzuflechten.  Da  seine  dramatischen
  Versuche  gänzlich  mißlangen,  so  beschied  er  sich  „statt  des  Weltenbildes
  nur  ein  Bild  des  Bilds  der  Welt  zu  geben".  Er  selber  sagte  zwar,
daß  er  diese  Zwittergattung  nur  wähle,  weil  der  Sonnenschein  der  Freiheit
  seine  Tage  nicht  erhelle.  In  Wahrheit  folgte  er  dem  Drange  seines
starken  satirischen  Talents;  in  keinem  seiner  Werke  offenbarte  sich  neben
vollendeter  Kunst  so  viel  Naturkraft  wie  in  den  beiden  aristophanischen
Lustspielen:  die  verhängnißvolle  Gabel  und  der  romantische  Oedipus.
Literarischer  Streit  veraltet  schnell  und  erscheint  den  Nachlebenden  bald
widerwärtig;  der  schweflige  Geruch  des  Pulvers  belästigt  noch,  wenn  der
gewaltige  Donner  des  Geschützes  schon  verhallt  ist.  Die  Erscheinung
dieser  Literaturdramen  bewies  allerdings,  daß  unsere  Dichtung  schon  in
den  Zustand  der  Ueberreife  einzutreten  begann,  doch  in  einer  büchervollen
Welt  war  die  dramatisch  ausgestaltete  literarische  Satire,  die  von  der
Bühne  ganz  absah,  nicht  unberechtigt,  besser  berechtigt  zum  mindesten  als
        <pb n="702" />
        694  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

das  Lesedrama,  das  nur  aus  Unvermögen  den  Ansprüchen  der  Bühne
nicht  genügte.  Und  wie  kräftig  schwang  der  Satiriker  seine  Geißel.  Manche
Witze  klangen  gezwungen,  und  mancher  Schlag  fiel  auf  edle  Häupter,  so
auf  den  jungen  Immermann,  der  allerdings  den  Dichter  des  Münchhausen
noch  nicht  ahnen  ließ;  im  Ganzen  war  es  doch  ein  guter  Kampf  gegen
das  Platte  und  Leere,  gegen  gespreizte  Unnatur  und  gemeine  Betriebsamkeit.
Prachtvöll  hoben  sich  dann  von  dem  Spiele  des  scharfen  Witzes  die  gedankenschweren
  Parabasen  ab.  Hier  verkündete  der  Dichter  mit  ungewohntem
  Feuer,  wie  tief  er  selber  in  das  Weltgeheimniß  der  Schönheit
eingedrungen  war.  Stolzer  hatte  seit  Schiller's  „Künstlern“  Niemand
mehr  über  den  Beruf  des  Dichters  gesprochen;  wie  ein  Nachhall  aus
Weimars  schönheitsfrohen  Tagen  klang  jene  herrliche  Weissagung,  die  ihr
Recht  behalten  wird  so  lange  die  Deutschen  sich  selber  treu  bleiben:

Und  des  Himmels  Lampen  löschen  mit  dem  letzten  Dichter  aus!

Neben  diesen  bedeutenden  lyrischen  Talenten  erschien  die  epische  Dichtung
  arm.  Auch  sie  wurde  bereits  von  dem  realistischen  Zuge  der  Zeit
ergriffen.  Seit  1821  schrieb  Tieck  sociale  Novellen,  die  alles  Märchenhafte
  abweisend,  ihren  Stoff  dem  wirklichen  Leben,  zumeist  der  Gegenwart,
entnahmen.  So  führte  derselbe  Dichter,  der  sich  einst  am  weitesten  im
Zaubergarten  der  Romantik  verloren  hatte,  jetzt  eine  neue,  ganz  moderne
Kunstgattung  in  Deutschland  ein  —  denn  Kleist's  Erzählungen  wurden  noch
wenig  beachtet  und  die  Novellen  aus  den  Wanderjahren  beanspruchten
nicht  als  selbständige  Dichtungen  zu  gelten.  Er  wollte,  wie  die  alten  italienischen
  Novellendichter,  ein  überraschendes,  außerordentliches  Ereigniß
aus  der  Wirklichkeit  in  spannender,  rasch  ansteigender  Erzählung  darstellen.
  Seinem  eigenartigen  Talente,  dem  das  Einfache  stets  am  fernsten
lag,  bot  die  Novelle  mit  ihren  erlaubten  Seltsamkeiten,  ihren  verwickelten
psychologischen  Problemen  einen  dankbareren  Boden  als  vormals  das
Drama,  das,  demokratisch  von  Haus  aus,  nur  durch  große  gemeinverständliche
  Motive  wirken  kann.  Aber  zur  classischen  Vollendung  gelangte
er  auch  hier  nicht.  Die  Goethische  Ehrfurcht  vor  dem  Wirklichen,  die
epische  Ruhe  blieb  ihm  fremd;  er  konnte  es  nicht  lassen,  beständig  selber
aus  dem  Rahmen  der  Erzählung  hervorzuschauen,  so  daß  dem  Leser  die
geistreichen  Bemerkungen  des  Dichters  über  Kunst,  Religion,  Gesellschaft
oft  wichtiger  schienen  als  die  Novelle  selbst.  Von  der  gläubigen  Phantasterei
  seiner  Jugend  hatte  er  sich  längst  befreit;  ja  in  seiner  Novelle:
„Die  Verlobung“  kämpfte  er  gegen  die  frömmelnde  Mode  des  Tages  mit
solcher  Schärfe,  daß  seine  streng  katholische  Tochter  Dorothea  und  andere
fromme  Freunde  sich  entsetzten,  Goethe  aber  dem  Dichter  Glück  wünschte,
der  endlich  einmal  „einen  klaren  blauen  Himmel  des  Menschenverstandes
und  reiner  Sitte  eröffnet  habe“.  Aller  seiner  Schrullen  war  der  alte
Romantiker  doch  nicht  Herr  geworden.  Immer  wieder  störte  er  den  Lesern
        <pb n="703" />
        Tieck's  Novellen.  Raumer's  Hohenstaufen.  695

ihren  Glauben  durch  willkürliche  Einfälle  und  unmögliche  Erfindungen
oder  gar  durch  den  schlechthin  unpoetischen  Spuk  des  Tollhauses.  Gleichwohl
  errangen  diese  Novellen,  die  uns  heute  so  fremd  anmuthen,  einen
großen  und  berechtigten  Erfolg;  denn  sie  wiesen  unserer  erzählenden  Dichtung
  ein  neues  Ziel,  das  der  nationalen  Empfindung  zusagte.  Der  behagliche,
  breit  ausgesponnene  Roman  gelang  den  leidenschaftlichen  deutschen
Naturen  selten,  die  raschere  Bewegung  der  Novelle  war  ihnen  verständlicher,
  und  bald  fand  Tieck  auf  seinem  neugebahnten  Wege  zahlreiche  begabte
  Gefährten.

Zugleich  begann  der  Realismus  der  Geschichtswissenschaft  auf  die
Dichtung  einzuwirken.  Die  Masse  der  historischen  Romane  schwoll  an,
und  neben  vielen  verfehlten  Versuchen  erschien  doch  auch  ein  Werk  von
gesunder  Lebenskraft,  der  Lichtenstein  des  Schwaben  Hauff,  eine  Geschichte
aus  der  schwäbischen  Reformationszeit,  nicht  reich  an  Gedanken,  aber  anheimelnd
  durch  gemüthliche  Wärme  und  den  seltenen  Liebreiz  der  Erzählung.
  Noch  stärker  wurden  die  Dramatiker  von  der  historischen  Welt  angezogen,
  sogar  Grillparzer,  der  sonst  so  gerne  einsam  seines  Weges  ging.
Die  dumpfe  Luft  des  alten  Oesterreichs  war  freilich  der  historischen  Dichtung
  nicht  günstig.  Bancbanus,  „der  treue  Diener  seines  Herrn"“,  ließ
deutsche  Hörer  kalt,  weil  ihnen  die  naturgetreu  geschilderte  unerschütterliche
  Bedientenhaftigkeit  des  k.  k.  Beamten  wie  eine  tolle  Erfindung  vorkam,
  und  als  Grillparzer  dann  in  seinem  König  Ottokar  freiere  Töne
anschlug,  schritt  die  Wiener  Censur  ein,  weil  sie  den  Unwillen  der  Czechen
fürchtete.  Immermann,  Grabbe  und  viele  andere  junge  Poeten  versuchten
sich  als  historische  Dramatiker,  und  der  betriebsame  Raupach  in  Berlin,
der  immer  genau  wußte,  woher  der  Wind  im  Publikum  wehte,  schickte
sich  bereits  an,  die  gesammte  Geschichte  der  staufischen  Zeiten  in  fünffüßige
  Jamben  zu  zerschneiden,  die  dann  wieder  kunstvoll  zu  fünfaktigen
Tragödien  zusammengenäht  wurden.  —

Als  Fundgrube  diente  der  Mehrzahl  dieser  Dichter  die  Geschichte  der
Hohenstaufen  von  Friedrich  v.  Raumer,  der  erste  glückliche  Versuch  umfassender
  politischer  Geschichtserzählung,  der  seit  dem  Wiederaufleben  der
bistorisch-philologischen  Forschung  gewagt  wurde  (1823).  Schon  der  mächtige
  Stoff,  das  historische  Ideal  des  Zeitalters  der  Romantik,  gewann  dem
Werke  die  Herzen  der  Leser.  Raumer's  Gesinnung  war  ganz  modern,
obwohl  er  mit  Tieck,  Eichendorff  und  anderen  romantischen  Dichtern
freundschaftlich  verkehrte.  Er  urtheilte  mit  dem  weltmännischen  Wohlwollen
  eines  verständigen  Beamten  der  Hardenbergischen  Schule;  weder
die  Mystik  des  Christenthums,  noch  die  aus  Unbeständigkeit  und  Treue  so
seltsam  gemischte  Empfindungsweise  der  mittelalterlichen  Menschen  war
ihm  recht  vertraut.  Der  frischen,  klaren,  lebendigen  Darstellung  fehlten
Macht  und  Tiefe,  und  den  Streitfragen  der  historischen  Kritik  ging  Raumer
meist  behutsam  vermittelnd  aus  dem  Wege.  Immer  blieb  dem  Buche  das
        <pb n="704" />
        696  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

große  Verdienst  des  ersten  Wurfs,  die  hohen  Gestalten  unserer  alten
Kaiser  traten  den  gebildeten  Deutschen  wieder  menschlich  näher,  am  deut—
lichsten  wohl  das  Charakterbild  Kaiser  Friedrich's  II.  Nun  das  Eis  ge—
brochen  war,  fanden  auch  andere  Werke  politischer  Geschichtsdarstellung
freundliche  Aufnahme,  so  Stenzel's  Geschichte  der  ostfränkischen  Kaiser  und
Johannes  Voigt's  Geschichte  des  Ordenslandes  Preußen.

Als  ob  er  ahnte,  daß  der  große  Tag  der  deutschen  historischen  Kunst
herannahte,  schrieb  Wilhelm  Humboldt  um  diese  Zeit  (1822)  seine  Ab—
handlung  über  die  Aufgabe  des  Geschichtschreibers,  eine  geistvolle  Schrift,
die  in  Form  und  Inhalt  den  Uebergang  von  der  philosophischen  zur
historischen  Weltanschauung  darstellte.  Den  geheimnißvollen  Dualismus,
der  in  dem  sittlichen  Leben  unseres  staubgeborenen  und  gottverwandten
Geschlechts  unverkennbar  waltet,  suchte  er  dadurch  zu  erklären,  daß  er
eine  hinter  den  Erscheinungen  der  Geschichte  stehende  Ideenwelt  annahm.
Geschichte  war  mithin  Darstellung  des  Strebens  einer  Idee,  Dasein  in
der  Wirklichkeit  zu  gewinnen.  Dem  Historiker  fiel  die  zweifache  Aufgabe
zu,  das  Geschehene  thatsächlich  zu  ergründen  und  das  Erforschte  dergestalt
zu  verbinden,  daß  die  Nothwendigkeit  der  Ereignisse  erwiesen  und  die  Rathschlüsse
  der  göttlichen  Weltregierung  erkannt  würden.  Es  war  eine  großartige
  Ansicht,  die  zugleich  mit  Zartheit  das  persönliche  Leben,  mit  Freiheit
die  allgemeinen  Mächte  der  Geschichte  zu  verstehen  suchte;  sie  sicherte  der
Geschichtschreibung  großen  Stiles  ihre  gebührende  Stelle  auf  der  Grenze
zwischen  Wissenschaft  und  Kunst.  Die  Frage,  wie  sich  die  Welt  der  Ideen
zu  der  bewußten  Thatkraft  der  wollenden  Menschen  eigentlich  verhalte
—  diese  entscheidende  Frage  blieb  freilich  unerörtert.  Humboldt's  Bruder
Alexander  erhob  daher  den  Einwand:  diese  Ideen  kämen  ihm  vor  wie
jene  unerweisbaren  Lebenskräfte,  welche  der  Physiolog  annehme  sobald
er  mit  seinen  Beobachtungen  nicht  mehr  weiter  könne.  Wilhelm  aber  ließ
sich  nicht  beirren;  er  wußte,  daß  die  Geisteswissenschaft  nicht  wie  die  Naturwissenschaft
  allein  den  Gesetzen  der  Logik  folgen  darf,  daß  sie  ihre  letzten
und  höchsten  Gedanken  nur  ahnen,  nicht  ganz  erweisen  kann.

Inzwischen  traten  schon  die  beiden  Gelehrten  auf  die  Bühne,  welche
in  der  nächsten  Zukunft  die  deutsche  Geschichtschreibung  beherrschen  sollten,
Schlosser  und  Ranke.  F.  C.  Schlosser  zählt  zu  den  erstaunlichsten  Erscheinungen
  unserer  Literaturgeschichte;  denn  selten  geschieht  es,  daß  ein
Mann,  der  innerlich  einer  ganz  anderen  Zeit  angehört,  dennoch  auf  die
Mitwelt  mächtig  einwirkt.  Er  war  ein  Sohn  des  achtzehnten  Jahrhunderts,
  ganz  und  gar  erfüllt  von  dem  strengen  Pflichtbegriffe  Kant's.  In
scharfem  Gegensatze  zu  Rotteck,  der  immer  nur  den  Bürgersleuten  das
Wort  von  den  Lippen  nahm,  betrachtete  er  die  Parteikämpfe  des  Tages
mit  unverhohlener  Verachtung.  Selbst  die  patriotische  Erregung  der  Befreiungskriege
  berührte  ihn  wenig;  war  er  doch  im  Jeverlande  daheim,
draußen  unter  den  Friesen,  die  sich  kaum  recht  zu  Deutschland  rechneten.
        <pb n="705" />
        W.  Humboldt.  Schlosser.  697

Hinter  schroffen,  rauhen  Formen  verbarg  er  schamhaft  ein  zartes,  reiches
Gemüth.  Erst  in  reifen  Jahren  gelangte  er  durch  den  Einfluß  sanfter,
edler  Frauen  zum  inneren  Frieden  und  führte  fortan  in  Heidelberg  viele
Jahre  lang  ein  stilles  Gelehrtenleben:  die  Selbstbeschauung  und  Selbst—
vollendung  der  freien  Persönlichkeit  blieb  ihm  des  Daseins  höchster  Zweck.
Der  starke  mystische  Zug,  der  in  seiner  Seele  dicht  neben  dem  philosophi—
schen  Erkenntnißdrange  lag,  fand  seine  Befriedigung  in  Dante's  Werken.
Mit  diesem  Dichter  lebte  er  in  allen  guten  Stunden,  und  weil  er  wußte,
daß  die  Thatsachen  der  Geschichte  erst  vor  dem  Richterstuhle  des  Gewissens
Sinn  und  Bedeutung  erhalten,  so  meinte  er  sich  berufen,  gleich  seinem
Dante  ein  historisches  Weltgericht  zu  halten,  über  den  sittlichen  Werth  und
Unwerth  alles  Geschehenen  nach  dem  strengen  Gesetze  Kantischer  Pflichten—
lehre  abzuurtheilen.  Seine  wissenschaftliche  Stärke  lag  in  der  umfassenden
Kenntniß  der  Literaturgeschichte;  er  zuerst  in  Deutschland  versuchte  die
Entwicklung  der  Dichtung  und  Wissenschaft  in  ihrem  Zusammenhange
mit  dem  gesammten  Schicksal  der  Völker  darzustellen.

Und  dieser  durchaus  unpolitische  Gelehrte  wurde  gleichwohl  ein  Wort—
führer  der  öffentlichen  Meinung,  weil  er  der  erste  rein  bürgerliche  Histo—
riker  Deutschlands  war.  Einem  freien  Bauernlande  entsprossen  hatte  er
einst  an  dem  kleinen  Hofe  von  Varel  das  wüste  Treiben  der  Emigranten
mit  angesehen,  das  seinen  angeborenen  Adelshaß  bis  zum  Abscheu  steigerte.
Unter  den  Rechtssätzen  seines  Kant  stand  ihm  keiner  so  fest  wie  der  Grundsatz
  der  Rechtsgleichheit  für  alle  Theilnehmer  am  Staatsvertrage.  Das
Selbstgefühl  des  Bürgerthums,  das  so  mächtig  anwuchs  seit  die  neue
überwiegend  bürgerliche  Literatur  die  Nation  beherrschte,  fand  in  Schlosser's
Schriften  den  lautesten  und  trotzigsten  Ausdruck.  Darum  galt  er  für
liberal,  obwohl  er  sich  den  constitutionellen  Ideen  nie  befreunden  konnte;
darum  wurde  er  trotz  seiner  ausgeprägten  niederdeutschen  Eigenart  den
Süddeutschen  fast  ebenso  lieb  wie  ihr  Rotteck,  denn  dort  im  Oberlande
war  die  bürgerliche  Gesinnung  zur  Zeit  noch  am  stärksten.  Schlosser  betrachtete
  den  Staat  grundsätzlich  nur  von  unten  her,  vom  Standpunkte
der  Regierten;  niemals  versuchte  er  sich  in  die  Lage  der  Regierenden
hineinzudenken,  den  Zwang  der  Umstände,  der  ihre  Entschlüsse  bestimmte,
billig  zu  würdigen.  Da  er,  wie  alle  Gemüthsmenschen,  jede  Verletzung
seines  sittlichen  Gefühls  mit  leidenschaftlicher  Bitterkeit  empfand,  so  zeigte
das  sittliche  Weltgericht,  das  er  halten  wollte,  sehr  wenig  von  der  Erhabenheit
  der  Göttlichen  Komödie.  Ungeschlacht  wie  er  war,  ohne  Sinn  für
den  Adel  der  Form,  gerieth  er  in  ein  heftiges  Poltern  und  Schelten,  die
Freude  an  der  historischen  Größe  ging  ihm  verloren,  und  den  Lesern  blieb
der  trostlose  Eindruck,  als  ob  die  vielgestaltige  Herrlichkeit  der  Geschichte
nur  ein  ödes  Einerlei  glücklicher  Schurkenstreiche  wäre.  Eben  diese  ungerechte
  und  unpolitische  Härte  des  moralischen  Urtheils  gewann  ihm  die
Herzen  der  Mittelstände;  denn  die  strenge  Kantische  Pflichtenlehre  war,
        <pb n="706" />
        698  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

verdünnt  und  verflacht,  längst  in  das  Bürgerthum  eingedrungen,  und  in
dem  gedrückten  politischen  Leben  dieser  Tage  fühlte  sich  Jeder  im  Herzen
erleichtert,  wenn  die  Sünden  der  Mächtigen  der  Erde  von  einem  rücksichtslos
  ehrlichen  Manne  gründlich  abgestraft  wurden.  Durch  die  Geschichte
des  achtzehnten  Jahrhunderts  errang  diese  moralisirende  Geschichtschreibung
ihren  ersten  großen  Erfolg,  aber  erst  im  folgenden  Jahrzehnt,  als  Schlosser
den  ersten  Entwurf  dieses  Buches  breiter  ausführte,  wurde  er  eine  anerkannte
  Macht  im  deutschen  Bürgerthum.

Bescheiden  und  fest,  einer  großen  Zukunft  sicher,  erklärte  Leopold  Ranke
schon  in  seiner  Erstlingsschrift,  den  Geschichten  der  romanischen  und  germanischen
  Völker  (1825),  daß  er  sich  des  Amtes,  die  Vergangenheit  zu
richten,  die  Mitwelt  zum  Nutzen  zukünftiger  Jahre  zu  belehren,  nicht
unterwinde.  Er  wolle  „bloß  zeigen,  wie  es  eigentlich  gewesen"“.  Vertraut
  mit  der  Philosophie  Fichte's  und  Hegel's,  beabsichtigte  er  durch  dies
tieffinnige  Wort  keineswegs,  dem  Historiker  die  Darstellung  des  Ideengehaltes
  der  Geschichte  zu  verbieten,  aber  in  der  genauen  Ergründung
des  Thatbestandes  sah  er  das  Nächste,  was  der  noch  ganz  verwahrlosten
neuen  Geschichte  noth  that;  und  der  Quellenkritik  dieses  Zeitraums  brach
der  junge  Meister  gleich  selbst  die  Bahn,  indem  er  in  einer  classischen
Untersuchung  die  Unglaubwürdigkeit  der  berühmten  Historiker  des  Cinquecento
  darlegte,  die  Berichte,  die  Briefe,  die  Tagebücher  der  unmittelbar
Betheiligten  als  die  allein  probehaltigen  Zeugnisse  empfahl.  In  dem
Werke  über  die  Fürsten  und  Völker  Südeuropas,  das  großentheils  aus
den  unvergleichlichen  Gesandtschaftsberichten  der  Venetianer  geschöpft  war,
trat  der  Charakter  dieser  neuen  diplomatischen  Geschichtschreibung  bereits
schärfer  hervor.  Wesentlich  politisch,  betrachtete  sie  den  Staat  stets  von
oben.  Sie  suchte  die  Beweggründe  und  Absichten  der  Handelnden,  der
Herrschenden  zu  verstehen  und  gelangte  also  zu  einer  vornehmen  Zurückhaltung,
  welche  die  Thatsachen  meist  für  sich  selber  reden  ließ;  durch  die
vollständige  Beherrschung  des  Stoffes  gewann  die  Erzählung  die  ruhige
Schönheit  des  Kunstwerks.  Wohl  lag  die  Gefahr  nahe,  daß  die  Stimme
des  Gewissens,  die  in  Schlosser's  Schriften  nur  zu  oft  und  lärmend  sprach,
in  den  Werken  der  diplomatischen  Historiker  ganz  verstummte,  daß  der
breite  Unterbau  der  Gesellschaft,  die  Masse  des  Volks  mit  ihrer  Noth
und  Sorge,  mit  ihrer  Tapferkeit  und  ihren  dunklen  Instinkten  nicht
genugsam  beachtet  würde,  und  auch  die  Kräfte  des  Gemüths,  deren  jede
lebenswahre  Schilderung  des  Menschendaseins  bedarf,  die  Liebe  und  der
Humor  nicht  ganz  zu  ihrem  Rechte  kämen.  Aber  der  feste  Grund  war
gelegt,  auf  dem  sich  die  deutsche  Geschichtsforschung  zur  Höhe  einer  gesicherten
  Fachwissenschaft  erheben  konnte,  und  die  Zeit  sollte  noch  kommen,
da  die  anfangs  nur  von  kleinen  Kreisen  beachtete  Schule  Ranke's  die
volksbeliebten  Schlosser'schen  Werke  gänzlich  aus  dem  Felde  schlug.

Nach  allen  Seiten  hin  entfaltete  sich  frisch  und  kerngesund  das
        <pb n="707" />
        Ranke.  Die  Germanisten.  699

neue  Leben  der  historisch-philologischen  Wissenschaften.  Als  Karl  Ritter
nach  Berlin  kam,  wollten  sich  zuerst  keine  Zuhörer  finden  für  das  unbekannte
  Fach  der  Geographie;  nach  wenigen  Jahren  stand  er  schon  als
anerkannter  Meister  da.  Unter  den  classischen  Philologen  erforschte  F.  G.
Welcker  zuerst  mit  feinsinnigem  Verständniß  den  trilogischen  Bau  der
Tragödien  des  Aeschylus,  während  Lobeck's  Aglaophamus  mit  scharfer,
zuweilen  allzu  nüchterner  Kritik  die  Wahngebilde  der  Symboliker  zerstörte
und  Otfried  Müller,  den  Spuren  Niebuhr's  folgend,  die  Verfassungsgebilde
  der  Dorier  aus  den  socialen  Zuständen  des  Zeitalters  der
peloponnesischen  Eroberung  erklärte.  Im  Kreise  der  Germanisten  verloren
v.  d.  Hagen  und  die  anderen  Dilettanten  der  ersten  Lehrjahre  allmählich
alles  Ansehen.  Die  strengen  Forscher  aber  hielten  zusammen  wie  eine
gläubige  Gemeinde;  sie  genossen  noch  die  Seligkeit  jugendlicher  Erkenntniß
und  empfanden  dankbar,  daß  die  Wissenschaft  mehr  als  die  Kunst,  die  den
Schaffenden  so  leicht  vereinzelt,  die  Herzen  zu  verbinden  vermag.  Der
arme  Wilhelm  Wackernagel  spürte  kaum  den  Frost,  wenn  er  in  seiner
ungeheizten  Kegelbahn  die  langen  Winternächte  hindurch  über  den  alten
Handschriften  saß.  Freudig  arbeitete  Einer  dem  Anderen  in  die  Hände.
Als  Uhland  das  Leben  Walther's  von  der  Vogelweide  geschildert  und  nach
Künstlerart  die  Dichtung  aus  der  Persönlichkeit  des  Dichters  erklärt  hatte,
ließ  Lachmann  bald  nachher  seine  kritische  Ausgabe  der  Werke  Walther's
erscheinen  und  widmete  das  Buch  dem  Schwaben.  Auch  zwei  reiche
Sammler  halfen  mit  durch  ihre  Bücherschätze.  Wer  die  Bibliothek  des
Frhrn.  v.  Mensebach  in  Berlin  benutzen  wollte,  wurde  von  dem  witzigen
Sonderling  unbarmherzig  im  Lesezimmer  eingeschlossen,  nur  die  Gebrüder
Grimm,  die  unwiderstehlichen  hatten  freien  Zutritt  ins  Heiligthum.  Behaglicher
  lebte  und  forschte  sich's  bei  dem  Frhrn.  v.  Laßberg  auf  dem
alten  Schlosse  Meersburg  am  Bodensee;  dort  walteten  noch  die  Gastfreundschaft
  und  der  ritterliche  Sinn  des  Mittelalters.

Im  Jahre  1828  vollendete  Jakob  Grimm  wieder  eines  seiner  grundlegenden
  Werke,  die  Rechtsalterthümer.  Hier  lehrte  er  die  Deutschen
das  sinnliche  Element  ihrer  alten  Rechtsgeschichte  kennen  und  zeigte
ihnen,  wie  Uhland  dankbar  sagte,  über  dem  steinernen  Richterstuhl  die
blühende  Linde.  Der  Sammlerfleiß,  der  diese  Masse  alter  Rechtsformeln
und  Symbole  zusammengetragen,  war  ebenso  erstaunlich,  wie  die  starke
und  doch  maßvolle  Phantasie,  welche  ein  seit  Jahrhunderten  vergessenes
Recht  wieder  zu  beleben,  seine  zerrissenen  Fäden  wieder  anzuknüpfen  vermochte.
  Ueberall  verrieth  sich  die  Freude  an  dem  frohen,  beseelten  Leben
des  Mittelalters.  Wie  Grimm  der  gemeinen  Volkssprache  und  den  Volksliedern
  stets  den  Vorzug  gab,  so  entnahm  er  auch  seine  Kenntniß  der
alten  Rechtsbräuche  mit  Vorliebe  den  Weisthümern,  jenen  Rechtweisungen
aus  dem  Munde  des  Landvolkes  selber,  welche  nur  den  Germanen  eigenthümlich,
  ihm  als  „ein  herrliches  Zeugniß  der  freien  und  edlen  Art  unseres
        <pb n="708" />
        700  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

eingeborenen  Rechtes“  galten.  Obwohl  er  nur  als  Alterthumsforscher,
nicht  als  Staats-  und  Rechtslehrer  schreiben  wollte,  so  warfen  doch  seine
Untersuchungen  über  die  Mark  und  den  Hammerwurf  ein  erklärendes
Licht  auf  weite,  noch  unerforschte  Epochen  deutscher  Staats=  und  Wirthschaftsgeschichte,
  auf  jene  Zeiten  namentlich,  da  die  Germanen  von  der
Viehzucht  zum  seßhaften  Ackerbau  übergingen  und  die  tragende  Habe  die
treibende  zurückdrängte.  Er  zuerst  entdeckte,  daß  bei  der  Vermischung  verschiedener
  Nationen  der  Kern  des  Rechtes  wie  der  Sprache  noch  lange
unverändert  bleibt,  während  die  Proceßformen  und  die  Formen  der  Wörter
sich  rascher  verwandeln.

Einige  Ergebnisse  der  germanistischen  Forschung  wurden  allmählich
zum  Gemeingut  der  Gebildeten,  feit  Karl  Simrock  die  Nibelungen  und
dann  auch  andere  mittelhochdeutsche  Dichtungen  übersetzte  —  ein  geistvoller,
liebenswürdiger  Rheinländer,  dem  der  Schelm  im  Nacken  saß,  zugleich
Dichter  und  Gelehrter,  hochbegeistert  für  Deutschlands  alte  Größe  und
die  Schönheit  seines  sagenreichen  heimischen  Stromes.  Als  Nachdichter
  wollte  er  nicht,  wie  die  Uebersetzer  aus  fremden  Sprachen,  Alles
in  blankes,  neues  Deutsch  übertragen;  er  begnügte  sich,  die  dem  heutigen
Sprachgefühle  ganz  unverständlichen  Worte  schonend  zu  ersetzen  und  wahrte
also  jenen  alterthümlichen  Hauch,  der  an  vaterländischen  Dichtungen  nicht
befremdet,  sondern  anheimelt.

Nicht  minder  fruchtbar  wurde  dies  Jahrzehnt  für  die  Theologie.  In
seiner  Glaubenslehre  (1821)  führte  Schleiermacher  die  Grundgedanken
der  Reden  über  die  Religion  mit  methodischer  Strenge  durch.  Er  zeigte,
wie  die  Religion  in  der  Einheit  unseres  inneren  Lebens  wurzelt,  in  dem
unmittelbaren  Selbstbewußtsein  des  Menschen,  das  alles  Wollen  und
Denken  beherrscht  und  durchdringt.  Nicht  in  dem  Fürwahrhalten  bestimmter
  Dogmen  fand  er  das  Wesen  des  Glaubens,  sondern  in  der  inneren
Erfahrung  von  der  Erlösung.  Dies  innerlich  Erlebte  wollte  er  den
Denkenden  darlegen  und  also  die  wissenschaftliche  Bildung  des  Jahrhunderts
mit  dem  Glauben  versöhnen.  Das  Unternehmen  konnte  nicht  völlig  gelingen;
  mehr  denn  einmal  überschritt  der  große  Dialektiker  die  Schranken
des  Erkennens  und  suchte  zu  erweisen  was  jenseits  aller  Beweise  liegt.
Aber  ein  mächtiger  Geist  sprach  aus  dieser  seelenvollen  Auffassung  des
Christenthums,  eine  weitherzige  Liebe,  die  selbst  den  Gedanken  der  ewigen
Verdammniß  nicht  fassen,  an  einer  allgemeinen  Wiederherstellung  aller
Seelen  nicht  verzweifeln  wollte.  Bald  darauf  (1828)  eröffneten  Ullmann
und  Umbreit  in  ihren  „Studien  und  Kritiken“  einen  Sprechsaal  für  die
Vermittlungstheologie,  die  sich  von  Paulus  ebenso  bestimmt  abschied  wie
von  Hengstenberg;  die  drei  großen  Richtungen  der  evangelischen  Theologie
erschienen  nunmehr  sämmtlich  als  fest  geordnete  Parteien.

Welch  eine  Wandlung  seit  jenen  Tagen  kirchlicher  Stille,  da  Schleiermacher
  zuerst  wieder  die  längst  vergessene  Wahrheit  verkündigte,  daß  die
        <pb n="709" />
        Schleiermacher's  Glaubenslehre.  701

Religion  die  Einsamkeit  hasse.  Jetzt  war  längst  erfüllt,  was  damals
Arnim  unter  dem  Eindruck  der  Reden  über  die  Religion  gesungen  hatte:

Doch  wo  Viele  sind  beisammen,
Zeigen  sich  der  Andacht  Flammen.
Wie  der  Blitz  wo  Wolk'  an  Wolke
Zündet  Andacht  sich  im  Volke.

In  ungewohnter  Kraft  regte  sich  wieder  das  kirchliche  Leben,  und  mit
ihm  eine  Fülle  des  Hasses.  Die  unversöhnlichen  Gegensätze,  welche
Deutschland  barg,  traten  häßlich  zu  Tage,  als  Voß  starb  (1826)  und  über
dem  Grabe  des  alten  Kämpfers  die  Parteien  ihre  Schwerter  kreuzten.
Paulus,  Tiedemann,  Schlosser  verherrlichten  den  streitbaren  Rationalisten,
als  ob  ihm  ein  Platz  dicht  neben  Luther  und  Lessing  gebührte.  Görres
aber  machte  sich  den  Hochmuth  der  Rationalisten  zu  nutze  und  schilderte
in  einer  gewandten  Streitschrift  den  Verstorbenen  als  den  geistigen  König
von  Niederdeutschland:  in  ihm,  wie  einst  in  der  Reformation,  hätte  sich
der  hausbackene  Bauernverstand  der  sassischen  Niederungen  verkörpert.
Dieser  nordischen  Welt  des  platten  Verstandes  stehe  aber  ein  anderes,
schöneres  Deutschland  gegenüber:  der  reiche  Süden  mit  seiner  Phantasie,
seiner  Kunst,  seiner  katholischen  Kirche!  —  Wo  war  die  Brücke,  welche
über  diese  ungeheure  Kluft  hinüberführte?

 

Unterdessen  begannen  die  radicalen  Ideen,  welche  seit  den  Revolutionen
  Südeuropas  den  Welttheil  wieder  erfüllten,  auch  in  die  deutsche
Literatur  einzudringen.  Die  prahlerische  Selbstgefälligkeit  des  Teutonenthums
  konnte  nach  so  vielen  getäuschten  Hoffnungen  nicht  mehr  dauern,
ein  Umschwung  war  nothwendig,  und  in  der  Geschichte  unseres  schwer
lebenden  Volkes  pflegen  solche  Rückschläge  meist  heftig,  gewaltsam,  mit
elementarischer  Macht  einzutreten.  Immer  blieb  es  ein  Zeichen  politischer
Unreife  und  verschrobener  Zustände,  daß  die  Umstimmung  diesmal  so
ganz  unvermittelt  erfolgte.  Der  neue  Radicalismus,  der  jetzt,  ohne  die
Spitzen  unserer  Bildung  zu  berühren,  in  der  Jugend  und  den  Mittelklassen
  überhandnahm,  war  undeutsch  vom  Wirbel  bis  zur  Sohle;  er  verhöhnte
  schlechthin  Alles  was  den  Helden  von  Leipzig  und  Belle-Alliance
heilig  gewesen,  unsere  Dichtung  und  Wissenschaft,  unseren  christlichen
Glauben,  selbst  die  Thaten  des  Befreiungskrieges,  und  suchte  seine  Ideale
in  demselben  Lande,  das  jene  Aelteren  mit  glühendem  Hasse  verfolgt
hatten.  Es  war  ein  Unheil  für  die  beiden  Nachbarvölker,  und  leider  eine
nothwendige  Folge  der  vielen  zwischen  ihnen  noch  schwebenden  ungelösten
Machtfragen,  daß  sie  niemals  in  ein  ruhiges  Verhältniß  gegenseitiger
Achtung  gelangten;  das  Urtheil  der  Deutschen  über  die  Franzosen  schwankte
unsicher  zwischen  Haß  und  Ueberschätzung.  In  Frankreich  wuchs  ein  junges
Geschlecht  heran,  die  blutigen  Gräuel  der  Revolution  waren  vergessen,  alle
        <pb n="710" />
        702  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

Welt  sprach  wieder  von  der  Glorie  der  Bastillestürmer,  und  in  dies
Selbstlob  der  Franzosen  stimmte  eine  Schaar  von  Deutschen,  die  mit  jedem
Jahre  wuchs,  begeistert  ein.  Unwiderstehlich  drangen  seit  der  Mitte  der
zwanziger  Jahre  Frankreichs  politische  Ideen  über  den  Rhein  hinüber.

Niemals  in  aller  Geschichte  hat  sich  der  Sieger  so  freiwillig  unter
das  Joch  des  Besiegten  gebeugt.  Als  Frankreich  im  Zeitalter  Ludwig's  XIV.
unsere  Bildung  beherrschte,  da  konnte  das  entvölkerte  und  verstümmelte
Deutschland  von  dem  gallischen  Sieger  fast  nur  empfangen.  Jetzt  be—
haupteten  die  Franzosen  nur  noch  in  den  exakten  Wissenschaften  den
Vorrang,  auf  allen  anderen  Gebieten  der  Literatur  und  Kunst  waren  die
Deutschen  ihnen  ebenbürtig  oder  überlegen.  Mochte  der  Deutsche  seinen
Nachbar  um  die  früher  errungene  Staatseinheit  mit  Recht  beneiden,
Preußen  zum  mindesten  besaß  in  seiner  nationalen  Krone,  seiner  Wehr—
pflicht,  seinem  Schulwesen,  seiner  Selbstverwaltung,  seinem  redlichen  Be—
amtenthum  alle  die  Grundlagen  eines  geordneten  und  freien  politischen
Lebens,  welche  dem  französischen  Staate  fehlten.  Aber  der  laute,  von  den
Pariser  Kammerrednern  und  Zeitungsschreibern  mit  so  glänzendem  Talent
geführte  Parteikampf  erschien  der  radicalen  Jugend  Deutschlands  nicht
als  ein  Beweis  hoffnungslosen  inneren  Unfriedens,  sondern  als  ein
Zeichen  hochausgebildeter  Freiheit;  denn  in  weiten  Kreisen  der  Halb—
gebildeten  herrschte  noch  von  den  ersten  Zeiten  der  Revolution  her,  wie
Niebuhr  mit  Trauer  bemerkte,  die  staatsfeindliche  Ansicht:  „daß  die  ganze
Aeußerung  der  Freiheit  im  Conflict  besteht:  im  Conflict  der  Deputirten
und  der  Regierung,  im  Conflict  des  Einzelnen  gegen  den  Souverän.“
In  Wahrheit  hatten  die  Deutschen  nur  wenig  zu  lernen  von  der  unnatür—
lichen  Verquickung  englischer  Parlamentsbräuche  mit  napoleonischem  Ver—
waltungsdespotismus,  welche  die  Franzosen  als  constitutionelle  Monarchie
rühmten.  Was  jetzt  als  neueste  politische  Weisheit  aus  Frankreich  herüberkam,
  war  für  uns  im  Grunde  nur  ein  Anachronismus,  ein  frischer  Aufguß
jener  durch  Niebuhr  und  Savigny  längst  wissenschaftlich  überwundenen
formalistischen  Staatslehre,  welche  das  Wesen  der  Freiheit  allein  in  der
Verfassung  suchte.  Die  Bewunderung  des  französischen  Wesens  wirkte
jetzt  nur  verwirrend  und  bethörend;  sie  entfremdete  unsere  Jugend  dem
Vaterlande,  sie  raubte  ihr  die  Ehrfurcht  vor  den  Helden  der  Nation,  sie
verdarb  ihr  das  Verständniß  für  die  vorhandenen  Anfänge  einer  gesunden
nationalen  Politik,  sie  vergiftete  die  ohnehin  mächtige  Mißstimmung  noch
künstlich  durch  die  revolutionären  Schlagworte  und  den  maßlosen  Parteihaß
  der  Nachbarn.  Die  jungen  Deutschen,  die  in  dem  Bannkreise  dieser
französischen  Anschauungen  aufwuchsen,  wußten  kaum,  daß  Gneisenau  noch
in  voller  Manneskraft  unter  uns  lebte,  und  von  Motz  hatten  sie  nie  ein
Wort  gehört;  den  General  Foy,  der  in  der  Pariser  Kammer  die
Tricolore,  das  Banner  der  Marseillaise,  für  Frankreich  zurückforderte,
kannten  und  bewunderten  sie  alle.
        <pb n="711" />
        Einbruch  des  Judenthums.  703

Ein  rühriger  Bundesgenosse  erwuchs  dem  neuen  Radicalismus  in
der  jungen  Macht  des  literarischen  Judenthums.  Die  moderne  Juden—
schaft  besaß  schon  längst  nicht  mehr  die  geistige  Kraft  um  aus  sich  heraus
eine  gesunde  eigenartige  Bildung  zu  erzeugen,  wie  vor  Zeiten  inmitten  der
orientalischen  Cultur  des  spanischen  Maurenreichs.  In  den  alten  Cultur—
völkern  Westeuropas  stand  die  nationale  Gesittung  so  fest,  daß  die  Juden
dort  gar  nicht  wagen  durften,  in  Politik  und  Literatur  als  eine  selbständige
Macht  aufzutreten.  Auch  der  erste  deutsche  Jude,  der  in  unserer  Lite—
ratur  Ansehen  errang,  Moses  Mendelssohn,  folgte  dem  Strome  unseres
nationalen  Lebens,  half  redlich  mit  an  der  Gedankenarbeit  der  deutschen
Aufklärungsphilosophie;  wenn  er  den  Glauben  seiner  Väter,  wie  sein  gutes
Recht  war,  gegen  Lavater  vertheidigte,  so  war  er  doch  keineswegs  gemeint,
die  deutsche  Welt  mit  jüdischen  Ideen  zu  durchtränken,  er  bemühte  sich
vielmehr  seine  Stammgenossen  für  die  deutsche  Bildung  zu  gewinnen.
Mittlerweile  war  seine  Saat  aufgegangen,  ein  Theil  der  Judenschaft  hatte
sich  mehr  oder  minder  germanisirt,  in  der  Presse  wirkten  schon  mehrere
jüdische  Schriftsteller,  aber  bald  regte  sich  in  diesen  Kreisen  ein  gefähr—
licher  Geist  der  Absonderung  und  der  Anmaßung.  Die  Judenschaft  war
in  Deutschland  weit  zahlreicher  als  in  den  westlichen  Nachbarlanden,  und
da  der  deutsch-polnische  Judenstamm  sich  von  jeher  schwerer  an  das  abend—
ländische  Wesen  gewöhnt  hatte  als  die  spanischen  Juden,  die  in  England
und  Frankreich  damals  noch  überwogen,  so  geschah  es,  daß  in  Deutsch—
land  —  und  hier  allein  —  eine  eigenthümliche  halb-jüdische  Literatur  auf—
kam,  welche  ihre  orientalische  Weltanschauung,  ihren  ererbten  Christenhaß
in  abendländische  Formen  hüllte.  Ein  durchgebildeter  Nationalstolz,  der
solche  Versuche  von  Haus  aus  verhindert  hätte,  war  hier  nicht  vorhanden;
dieser  geduldige  deutsche  Boden  hatte  schon  allen  Nationen  Europas  zum
Tummelplatze  gedient,  hier  durfte  auch  das  Judenthum  noch  sein  Glück
versuchen.

Die  edleren  und  ernsteren  Männer  der  deutschen  Judenschaft  hatten
längst  eingesehen,  daß  ihr  Stamm  nur  dann  die  bürgerliche  Gleichberech—
tigung  beanspruchen  durfte,  wenn  er  selber  seine  Sonderstellung  aufgab
und  ohne  Vorbehalt  im  deutschen  Leben  aufging.  Wenige  Jahrzehnte  nachdem
  Moses  Mendelssohn  seinen  Weckruf  hatte  erscheinen  lassen,  wirkten
schon  überall  in  Kunst  und  Wissenschaft  begabte  Männer  jüdischer  Ab—
stammung,  getaufte  und  ungetaufte,  die  sich  ganz  als  Deutsche  fühlten
und  in  ihren  Werken  durchaus  deutsche  Züge  zeigten:  in  der  Musik  Felix
Mendelssohn-Bartholdy,  in  der  Malerei  Veit,  in  der  Theologie  der  kind—
lich  gläubige  Neander.  Die  schnellfertigen  jüdischen  Talente  dagegen,  welche
in  der  Tagespresse  das  Wort  führten,  trugen  ihre  jüdische  Sonderart  hoch—
müthig  zur  Schau  und  verlangten  gleichwohl  als  Wortführer  der  deut—
schen  öffentlichen  Meinung  geachtet  zu  werden.  Dies  vaterlandslose  Juden—
thum,  das  sich  als  Nation  innerhalb  der  Nation  gebärdete,  wirkte  auf
        <pb n="712" />
        704  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

das  noch  unfertige  nationale  Selbstgefühl  der  Deutschen  ebenso  zerstörend
und  zersetzend,  wie  vormals  auf  die  versinkenden  Völker  des  römischen
Kaiserreichs.

So  weit  der  jüdische  Kosmopolitismus  abendländische  Völker  verstehen
konnte,  fühlte  er  sich  zunächst  zu  den  Franzosen  hingezogen,  nicht  bloß  durch
eine  berechtigte  Dankbarkeit,  sondern  auch  durch  das  Bewußtsein  innerer
Verwandtschaft.  Einer  Nation,  die  seit  Jahrhunderten  keine  politische  Ge—
schichte  mehr  besaß,  war  nichts  so  fremd  wie  der  historische  Sinn.  Die
Pietät  der  Germanen  erschien  ihr  lächerlich,  das  moderne  Frankreich  aber
hatte  mit  seiner  Geschichte  gebrochen,  hier  fand  sie  sich  leichter  zurecht,
denn  hier  war  der  Staat  blank  und  neu,  scheinbar  rein  aus  dem  Verstande
heraus  erschaffen.  Das  jüdische  Literatenthum  bestärkte  daher  den  deut—
schen  Radicalismus  in  seiner  urtheilslosen  Vorliebe  für  Frankreich.  Auch
das  gellende  Zetergeschrei,  das  die  jüdischen  Publicisten  nach  ihrer  nationalen
  Gewohnheit  anzustimmen  liebten,  diente  nicht  zur  Veredlung  unserer
politischen  Sitten,  zumal  da  die  Deutschen  selber  im  Streite  leicht  geschmacklos
  werden.  Der  berechtigte  politische  Groll  der  Zeit  verfiel  in  maßlose
  Uebertreibungen  seit  der  jüdische  Christenhaß  die  Flammen  schüren  half.

Am  verderblichsten  aber  wurde  dem  deutschen  Radicalismus  die  sonderbare
  jüdische  Unart  der  Selbstverhöhnung.  Dies  Volk  ohne  Staat,
das  weithin  durch  die  Welt  zerstreut,  Sprache  und  Sitten  anderer  Völker
annahm  ohne  doch  sich  selber  aufzugeben,  lebte  in  einem  ewigen  Widerspruche,
  der,  je  nachdem  man  sich  stellte,  bald  tragisch  bald  komisch  erschien.
Dem  behenden  jüdischen  Witze  konnte  die  Lächerlichkeit  des  Contrastes
morgenländischer  Natur  und  abendländischer  Form  nicht  entgehen.  Seit
Langem  waren  die  europäischen  Juden  gewohnt,  sich  selber  mit  der  äußersten
Rücksichtslosigkeit  zu  verspotten;  das  Grausamste  was  jemals  über  die  Juden
gesagt  wurde,  stammt  aus  jüdischem  Munde.  Der  Rassenstolz  des  auserwählten
  Volkes  gegenüber  den  Gojim  war  freilich  so  tief  eingewurzelt,
daß  er  selbst  durch  die  frechste  Selbstverspottung  nicht  erschüttert  werden
konnte.  Jetzt  drang  diese  jüdische  Unsitte  auch  in  die  deutsche  Literatur
ein,  wo  ihr  durch  die  spielende  Ironie  der  Romantiker  und  die  politische
Verbitterung  der  Liberalen  der  Boden  schon  bereitet  war;  es  galt  für
geistreich,  über  das  Vaterland  schamlos,  ohne  jede  Ehrfurcht,  so  von  außen
her  abzusprechen,  als  gehörte  man  selber  gar  nicht  mit  dazu,  als  schnitte
der  Hohn  gegen  Deutschland  nicht  jedem  einzelnen  Deutschen  ins  tiefste
Herz.  Die  Deutschen  verstanden  sich  aber  wenig  auf  den  Scherz,  am
wenigsten  auf  diese  orientalische  Witzelei,  sie  nahmen  manche  Schmähung,
die  gar  nicht  bös  gemeint  war,  in  vollem  Ernst.  Die  radicale  Jugend
begann  die  freche  Verunglimpfung  des  Vaterlandes  bald  für  das  sichere
Kennzeichen  der  Gesinnungstüchtigkeit  zu  halten,  weil  der  durch  tausend
Hemmnisse  beengte  deutsche  Staat  ihren  ungeduldigen  Wünschen  so  schnell
nicht  zu  folgen  vermochte;  sie  schimpfte  so  lange  auf  deutsche  Hundedemuth
        <pb n="713" />
        Jüdische  Selbstverhöhnung.  705

und  Schafsgeduld,  bis  sie  selber  an  dies  alberne  Zerrbild  deutschen  Wesens
glaubte  und  sich  wirklich  einbildete,  das  leidenschaftlichste  Volk  Europas,
das  Volk  der  furia  tedesca  sei  phlegmatisch.

In  diesen  Jahren  der  Besudelung  alles  deutschen  Wesens  erhielt
auch  das  nationale  Scherzbild  des  deutschen  Michels  eine  neue  widerliche
Gestalt.  Der  deutsche  Michel  der  alten  Zeit  war,  seinem  kriegerischen
Namen  gemäß,  ein  gewaltiger  Schlagetodt,  grob  und  plump,  aber  tapfer
und  gradezu,  ein  lebensfroher  Gesell,  wie  John  Bull  oder  Robert  Macaire,
nicht  unwürdig  eines  großen  Volkes,  das  an  sich  selber  glaubte  und  darum
auch  einmal  über  sich  selber  lachen  durfte.  Neuerdings  wurde  in  Bild
und  Wort  unter  dem  alten  Namen  ein  feiger  und  fauler  Philister  dargestellt,
  der  von  aller  Welt  mißhandelt  sich  die  Schlafmütze  über  die  Ohren
zog.  Das  Spottbild  war  während  der  Kämpfe  der  Romantiker  gegen
die  Philister  aufgekommen,  zuerst  auf  dem  Titelblatte  der  Heidelberger
Einsiedlerzeitung,  aber  Achim  v.  Arnim  hatte  dabei  feierlich  erklärt,  mit
diesem  Faulpelz  sei  nur  das  wohlhabende  lesende  Publikum  gemeint,
„nicht  mein  Volk,  das  ich  ehre,  mit  dem  ich  nimmermehr  zu  scherzen
wage“.  Das  junge  radicale  Geschlecht  kannte  solche  Scheu  nicht  mehr
und  fand  es  nicht  unehrenhaft,  die  Nation,  welche  soeben  mit  ihrem  siegreichen
  Degen  das  napoleonische  Weltreich  gestürzt  hatte,  unter  dem  ekelhaften
  Bilde  eines  trägen  Feiglings  zu  verhöhnen.

Die  zerreibende  und  verhetzende  Wirksamkeit  des  radicalen  Judenthums
war  um  so  gefährlicher,  da  die  Deutschen  sich  über  den  Charakter  dieser
neuen  literarischen  Macht  lange  täuschten.  Sie  hielten  arglos  für  deutsche
Aufklärung  und  deutschen  Freisinn  was  in  Wahrheit  jüdischer  Christenhaß
  und  jüdisches  Weltbürgerthum  war.  Nur  Wolfgang  Menzel  und
wenige  andere  Publicisten  empfanden  die  Gefahr,  doch  da  sie  sämmtlich
der  hochkirchlichen  Richtung  angehörten,  so  wurden  ihre  Warnungen  mißachtet.
  Erst  in  einer  weit  späteren  Zeit  erkannte  die  Nation,  daß  seit
dem  Ende  der  zwanziger  Jahre  ein  fremder  Tropfen  in  ihr  Blut  gerathen
war.  Es  war  der  Ruhm  der  Deutschen  gewesen,  daß  sie  niemals  auf  der
Bank  der  Spötter  gesessen  hatten,  daß  ihre  freien  Köpfe  mit  Kühnheit,  aber
stets  mit  Ehrfurcht  an  das  Heilige  herangetreten  waren.  Jetzt  ging  dieser
Ruhm  verloren;  auch  Deutschland  sollte  Schriften  sehen,  die  sich  mit
Voltaire's  Frechheit,  freilich  nicht  mit  seinem  Geiste  messen  konnten.

Der  Ahnherr  dieser  jüdisch-deutschen  Zwitter-Literatur  war  der  Frankfurter
  Ludwig  Börne,  ein  im  Grunde  ehrlicher,  weicher,  warmherziger
Mann,  der  durch  Schuld  und  Verhängniß  niemals  über  die  geschmacklose
Vermischung  deutscher  Sentimentalität  und  jüdischer  Witzelei  hinauskam,
der  zwischen  Vaterlandsliebe  und  Kosmopolitismus  haltlos  hin  und  hergeschleudert,
  weder  einen  bestimmten  Glauben  noch  ein  wirkliches  Volksthum
  zu  finden  vermochte  und  schließlich  der  Roheit  eines  wüsten,  polternden
Radicalismus  anheimfiel.  In  der  Zeit  einfacher,  kräftiger  Gesittung

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  45
        <pb n="714" />
        706  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

hätte  ein  so  unharmonischer  Charakter  nur  pathologische  Theilnahme  erweckt;
in  der  Verwirrung  und  Verbitterung  der  deutschen  Parteikämpfe  konnte
er  eine  Weile  die  Rolle  des  Volkstribunen  spielen.  Die  Größen  unserer
classischen  Literatur  standen  diesem  Kopfe  zu  hoch;  er  hielt  sich  an  Jean
Paul  und  versank  in  seiner  Jugend  so  tief  in  weinerliche  Selbstbespiegelung,
daß  er  sich,  als  er  in  die  schöne  Henriette  Hertz  verliebt  war,  die  Stunden
und  Minuten  seiner  „Seelenhypochondrie“  und  ihrer  erhabenen  Gefühle
sorgfältig  im  Tagebuch  aufzeichnete.  Nachher  raffte  er  sich  zusammen
und  errang  sich  zuerst  als  Theaterkritiker  einen  Ruf,  der  allerdings
durch  die  Beflissenheit  seiner  Stammgenossen  ungebührlich  vergrößert
wurde,  aber  nicht  ganz  unverdient  war;  ohne  durchgebildeten  Schönheits—
sinn,  besaß  er  doch  den  gesunden  Naturalismus  des  Menschenverstandes.
Er  geißelte  nicht  nur  mit  treffendem  Spott  den  Aberwitz  der  Schicksals—
tragödie  und  andere  grobe  Geschmacksverirrungen,  sondern  fand  auch  mit
richtigem  Blick  einzelne  verkannte  Talente,  wie  Kleist  und  Immermann
aus  dem  Haufen  heraus.

Zugleich  begann  er  in  der  Wage,  den  Zeitschwingen  und  anderen
Blättern  über  Politik  und  Gesellschaft  zu  schreiben.  Diese  Thätigkeit  nahm
ihn  bald  ganz  in  Anspruch,  als  Politiker  entfaltete  er  alle  Künste  seines
Hohnes.  Der  Hohn  ist  aber  nur  dann  berechtigt,  wenn  er  dem  edlen
Zorne  eines  überlegenen  Geistes  entspringt,  und  diesem  Manne  fehlte
schlechterdings  Alles,  was  den  Publicisten  macht:  der  Sinn  für  das  Wirk—
liche,  das  Machtgefühl,  die  Voraussicht  und  sogar  die  gewöhnliche  Sach—
kenntniß.  Den  Fleiß,  der  seine  Stammgenossen  sonst  auszeichnet,  hielt  er
in  der  Politik  für  überflüssig.  Seine  politischen  Aufsätze  sind  sammt  und
sonders  leichte  Feuilleton-Artikel,  kein  einziger  darunter,  der  eine  ernst—
hafte  Beschäftigung  mit  dem  Stoffe  verriethe.  Durch  Börne  kam  bei  uns
„das  souveräne  Feuilleton“  in  Schwang,  das  der  unfertigen  politischen
Bildung  der  Deutschen  unsäglich  schadete:  der  vorwitzige  Dilettantismus
erdreistete  sich,  mit  einigen  Späßen,  Wortspielen,  Bildern  und  Entrüstungs—
rufen  über  alle  ernsten  Fragen  der  Staatskunst  abzusprechen.

Wo  der  Witz  allein  ausreichte  da  war  Börne  in  seinem  Element.
Die  Abderitenstreiche  der  deutschen  Kleinstädter  verhöhnte  er  mit  guter
Laune,  freilich  auch  mit  einem  ungeheuren  Lärm,  der  zu  der  Winzigkeit
des  Gegenstandes  wenig  stimmte.  Der  Witz  ist  ein  Kind  des  Augenblicks,
und  die  Nachwelt  wird  dem  schnell  Veralteten  selten  ganz  gerecht.  Indeß
wußte  Börne  über  Allerhöchstdieselben,  über  Hof=  und  Commerzienräthe,
über  Geheimraths-Waisen,  über  die  Taxissche  Post  und  den  Eßkünstler
an  der  Wirthstafel  wirklich  lustig  zu  reden;  diese  Späße  sind  das  Unsterbliche
  in  seinen  Werken,  das  Einzige,  was  noch  heute  eine  flüchtige
Aufmerksamkeit  erregen  kann.  Sobald  er  aber  versuchte  sich  aus  diesem
Philisterjammer  in  die  Politik  zu  erheben,  dann  zeigte  sich  die  erschreckende
Gedankenarmuth  eines  dürren  Verstandes,  der  bei  jedem  verwickelten  poli-
        <pb n="715" />
        Börne.  707

tischen  Probleme  nur  ein  kahles  Entweder  —  oder  aufzufinden  vermochte.
„Ist  der  Staat  Zweck  oder  der  Mensch  in  ihm?“  —  dies  schien  ihm  die
große  Frage  der  Zukunft;  den  Unsinn  dieser  Fragstellung,  den  schon  Kant
erwiesen  hatte,  vermochte  er  nicht  zu  durchschauen.  So  erging  er  sich
denn,  ohne  je  ein  bestimmtes,  greifbares  Ziel  zu  weisen,  in  hohlen  Lobpreisungen
  der  Anarchie,  der  Mutter  aller  Freiheit,  und  in  ebenso  gehaltlosen
  Zornreden  wider  das  unabänderliche  deutsche  Elend:  „wir  sind
eisernes  Vieh,  das  die  Vergangenheit  der  Gegenwart  zugezählt,  und  das
die  Gegenwart,  wie  sie  es  erhalten,  der  Zukunft  überliefern  muß.“

Der  einzige  klare  politische  Zweck,  den  er  im  Auge  behielt,  war  die
Emancipation  seiner  Stammverwandten.  Er  selber  war  zum  Christenthum
  übergetreten,  nicht  aus  religiöser  Ueberzeugung,  auch  nicht  um  ganz
ein  Deutscher  zu  werden,  sondern  lediglich  um  des  leichteren  Fortkommens
willen.  Doch  er  kannte  die  Scham  nicht  und  hielt  es  nicht  für  unanständig,
  als  Renegat  noch  den  Anwalt  seiner  verlassenen  Glaubensgenossen
zu  spielen.  Trotz  seines  Uebertritts  bewahrte  er  sich  den  Rassendünkel
des  auserwählten  Volks  und  verhehlte  kaum,  daß  er  die  Juden  für  das
Salz  der  deutschen  Erde  ansah  —  was  ihn  freilich  nicht  hinderte,  gelegentlich
  mit  roher  Selbstverhöhnung  über  Juden  und  Deutsche  zugleich  herzufallen
  und  die  deutschen  Juden  als  Hasen  mit  acht  Füßen  zu  verspotten.
„Ich  weiß",  schrieb  er  einmal,  „das  unverdiente  Glück  zu  schätzen,  zugleich
ein  Deutscher  und  ein  Jude  geboren  zu  sein,  nach  allen  Tugenden  der
Deutschen  streben  zu  können  und  doch  keinen  ihrer  Fehler  zu  theilen!“
Gleichwohl  wollte  er  nicht  dulden,  daß  die  Christen  auch  nur  den  Namen
„Juden“  in  den  Mund  nahmen,  und  schrie  über  empörende  Unduldsamkeit,
  wenn  die  Zeitungen  der  Wahrheit  gemäß  einfach  berichteten,  daß
der  jüdische  Kaufmann  Levi  Bankrott  gemacht  habe.  Unter  den  Beschwerden,
  die  er  unermüdlich  vorbrachte,  waren  manche  wohl  begründet,
aber  auch  viele  nur  durch  die  Empfindlichkeit  krankhafter  Selbstüberhebung
  eingegeben.  Als  die  Stadt  Frankfurt  am  hundertsten  Jahrestage
einer  großen  Feuersbrunst  eine  Erinnerungsfeier  veranstalten  wollte,  verfügte
  der  Rath:  „Zu  dem  Ende  wird  Sonntags  den  27.  in  allen  christlichen
  Kirchen  feierlicher  Gottesdienst  gehalten  werden,  sowie  in  der  jüdischen
Synagoge  Gebete  verordnet  sind.“  Die  Bekanntmachung  war  nach  Form
und  Inhalt  ganz  harmlos,  doch  da  sie  für  die  Juden  etwas  andere
Worte  gebrauchte  als  für  die  Christen,  so  schleuderte  Börne  einen  grimmigen
  Artikel  dawider  und  rief  verzweifelnd:  „O  armes  Vaterland,  in
dem  solche  Dinge  geschehen!“  Trotz  solcher  Uebertreibungen  machten  die
beharrlich  wiederholten  Klagen  doch  Eindruck;  die  radicale  Jugend  begann
  die  vor  Kurzem  noch  so  grimmig  gehaßten  Juden  als  edle  Freiheitskämpfer
  zu  schätzen.

Im  Jahre  1822  reiste  Börne  nach  Paris,  und  schon  in  Straßburg
rief  er  glückselig:  „ich  fühle  mich  frei!“"  Wie  weit  ab  lag  schon  die  Zeit

45  *
        <pb n="716" />
        708  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

da  Rückert  den  Deutschen  geweissagt  hatte,  hier  in  der  alten  Reichsstadt
werde  und  müsse  dereinst  ein  deutsches  Fürstenschloß  sich  erheben!  Dieser
neue  Prediger  deutscher  Freiheit  schrieb  aus  Paris:  „mich  fröstelte  nicht
mehr  unter  Fischen,  ich  war  nicht  mehr  in  Deutschland!“  Er  war  nicht
ganz  ohne  Sinn  für  die  Größe  seines  Vaterlandes,  in  guten  Stunden
fühlte  er  wohl  die  Nichtigkeit  der  „koketten  Gloire“,  die  Ueberlegenheit  der
deutschen  Sprache,  ja  selbst  der  deutschen  Gedankenfreiheit.  Aber  nach
solchen  Aufwallungen  deutschen  Gefühles  fiel  er  stets  wieder  in  jüdisch—
französische  Phrasen  zurück,  deren  Bombast  nur  Victor  Hugo  übertroffen
hat:  „Paris  ist  der  Telegraph  der  Vergangenheit,  das  Mikroskop  der
Gegenwart  und  das  Fernrohr  der  Zukunft!“  Er  ward  nicht  müde  den
deutschen  „Stückmenschen“  das  leuchtende  Bild  der  französischen  „Totalmenschen“
  vorzuhalten;  ohne  den  lächerlichen  Widerspruch  zu  bemerken
empfahl  er  uns  dann  insbesondere  die  harte  Einseitigkeit  französischer  Parteigesinnung:
  „Der  Franzose  lobt  und  begünstigt  Jeden,  der  auf  seiner  Seite,
und  tadelt  und  beschädigt  Jeden,  der  ihm  gegenübersteht;  darum  erreichen
die  Franzosen  Alles,  und  wir  bringen  es  zu  nichts.“  Als  er  von  der
Vendomesäule  auf  Paris  hinabschaute,  meinte  er:  „Dieser  Anblick  würde
einem  Deutschen  wohlthun,  wenn  es  die  Binse  größer  und  stärker  machte,
daß  der  Sturm  die  Eiche  niederwarf.“  Nur  sieben  Jahre  nach  dem
zweiten  Einzuge  der  deutschen  Heere  in  Paris  hatte  er  also  schon  vergessen,
  daß  wir  selber  der  Sturm  waren,  der  die  Eiche  niederwarf.  Die
französische  Eitelkeit  gefiel  sich  schon  längst  in  dem  Wahne,  die  Uebermacht
  der  großen  Nation  sei  nur  durch  eine  räthselhafte  Schicksalstücke,
ohne  Zuthun  der  Deutschen  gebrochen  worden;  jetzt  begannen  die  Sieger
schon  die  Märchen  der  Geschlagenen  gläubig  nachzusprechen.

Durch  Börne's  Bücher  wurden  die  Blicke  der  deutschen  Jugend  wieder
nach  Paris  gelenkt.  Wie  vormals  die  höfische  Geselligkeit  so  lockte  jetzt
der  parlamentarische  Kampf  nach  der  Seine.  Bald  ward  es  zur  Regel,
daß  jeder  junge  radicale  Schriftsteller  eine  Pilgerfahrt  nach  dem  Mekka
der  Freiheit  unternehmen  mußte  um  sich  den  wahren  politischen  Glauben
anzueignen.  Auf  Börne  folgte  Eduard  Gans,  ein  ungleich  schärferer  politischer
  Kopf,  dem  die  Gebrechen  des  französischen  Staatslebens  nicht  entgingen.
  Aber  auch  er  ließ  sich  von  dem  theatralischen  Lärm  dieser  Parteikämpfe
  bezaubern:  er  meinte  „den  Herzschlag  Frankreichs“  zu  hören,  als
bei  einem  Preßprocesse  die  Beifallssalven  des  liberalen  Publikums  durch
den  Saal  dröhnten;  neben  der  politisch  erregten  Pariser  Jugend  erschien
ihm  die  deutsche  äußerlich  und  frivol.  So  ging  es  fort;  immer  wieder
zogen  deutsche  Literaten  über  den  Rhein,  denen  schon  auf  der  Kehler  Brücke
das  Herz  höher  zu  schlagen  begann;  sie  brachten  sämmtlich  schon  den  Vorsatz
  mit,  alles  Wälsche  zu  bewundern,  und  da  sie  nur  Paris  kennen  lernten,
und  auch  dort  nur  einen  kleinen  Kreis  radicaler  Journalisten,  so  versorgten
sie  die  deutschen  Zeitungen  mit  völlig  falschen  Berichten.  Die  preußischen
        <pb n="717" />
        Die  Pilgerfahrten  nach  Paris.  709

Offiziere,  die  während  des  Krieges  in  Frankreich  in  Quartier  lagen,  hatten
wohl  bemerkt,  daß  die  große  Mehrheit  dieser  Nation  aus  sparsamen,
fleißigen,  furchtsamen  Geschäftsleuten  bestand  und  der  militärische  Geist
dort  ungleich  schwächer  war  als  in  Preußen.  Diese  richtige  Erkenntniß
ging  den  Deutschen  jetzt  wieder  verloren,  seit  die  Schüler  Börne's  ihnen
beharrlich  erzählten:  die  ritterliche  französische  Nation  kümmere  sich  wenig
um  die  niederen,  wirthschaftlichen  Sorgen,  sie  glühe  vor  Begierde,  sich
selber  die  Freiheit  zu  sichern,  um  sie  dann  anderen  Völkern  großmüthig
mitzutheilen.  Der  Cultus  der  sogenannten  Ideen  von  89,  der  sich  während
der  Revolutionsjahre  doch  nur  auf  kleine  Kreise  der  deutschen  Gelehrtenwelt
  beschränkt  hatte,  wurde  erst  durch  diese  deutsch-französische  Publicistik
in  die  breiten  Massen  unserer  Mittelstände  hineingetragen.  Es  war  die
denkbar  schlechteste  politische  Schule  für  ein  Volk,  das  sich  ohnehin  zum
Doktrinarismus  neigte.

Nach  seiner  Rückkehr  aus  Paris  zeigte  sich  Börne  fieberisch  aufgeregt.
Er  ersehnte  die  Revolution.  Woher  sie  kommen  und  was  sie  bringen  sollte,
das  wußte  er  selber  nicht.  Da  die  Deutschen  ruhig  blieben,  so  schimpfte
er  sie  aus,  ebenso  unfläthig  wie  einst  Saul  Ascher.  In  den  Jahren  nach
dem  Freiheitskriege  hatte  die  Nation  noch  ihr  Hausrecht  gebraucht  und
Ascher's  jüdischer  Frechheit  die  Thüre  gewiesen.  Jetzt  war  die  Stimmung
umgeschlagen.  Die  gesinnungstüchtigen  Radicalen  schauten  einander  mit
verständnißinnigem  Lächeln  an,  wenn  Börne  mit  immer  neuen  Schimpfworten
  denselben  Gedanken  wiederholte:  die  Deutschen  seien  ein  Volk  von
Bedienten  und  brächten  auf  den  Ruf  Apportel  schweifwedelnd  ihren  Herren
die  verlorenen  Kronen  zurück.  Sie  fanden  es  witzig,  wenn  er  die  Verbrennung
  der  Göttinger  Bibliothek  anempfahl  und  den  Vorsatz  aussprach
die  Deutschen  durch  Schimpfen  zum  National-Aerger  zu  stacheln.  Sie
riefen  ihm  Beifall,  als  er  mit  einer  Gehässigkeit,  die  dem  Eifer  der  Demagogenverfolger
  nichts  nachgab,  der  politischen  Gesinnung  der  namhaften
Zeitgenossen  nachspürte,  jeden  Vertreter  gemäßigter  Grundsätze  kurzerhand
der  Knechtsgesinnung  beschuldigte  und  vornehmlich  die  ersten  Geister  der
Nation,  weil  er  sie  nicht  begriff,  mit  niedrigen  Verdächtigungen  verfolgte.
Goethe  nannte  er  den  gereimten  Knecht,  Hegel  den  ungereimten.  Wer
durfte  es  der  jungen  Generation  verargen,  wenn  sie  gegen  den  Schiller-Goethischen
  Briefwechsel  das  Recht  der  Lebendigen  gebraucht  und  schroff,
selbst  ungerecht  herausgesagt  hätte,  diese  Welt  der  Schönheit  sei  gewesen?
Börne  that  mehr.  Er  eiferte  nicht  nur  gegen  die  volksfeindliche  Gesinnung
  Goethe's  und  selbst  Schiller's,  der  sogar  ein  noch  ärgerer  Aristokrat
gewesen  sein  sollte.  Er  zog  auch  den  Freundschaftsbund  der  beiden  Dichter
in  den  Koth  und  besudelte  ihre  menschliche  Größe,  die  grade  aus  diesen
Briefen  so  überwältigend  zu  allen  deutschen  Herzen  sprach.  Traurig,  rief
er  aus,  „daß  unsere  zwei  größten  Geister  in  ihrem  Hause  so  nichts  sind,
nein  weniger  als  nichts,  so  wenig!“  Sein  Urtheil  über  Goethe  faßte  er
        <pb n="718" />
        710  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

dahin  zusammen,  dies  Talent  habe,  begünstigt  durch  ein  beispielloses  Glück,
sechzig  Jahre  lang  die  Handschrift  des  Genies  nachgeahmt  ohne  entdeckt
zu  werden.  Der  beleidigenden  Ruhe  des  Goethischen  Stiles  hielt  er  das
Beispiel  Voltaire's  entgegen:  „Wie  ganz  anders  Voltaire!  Seine  Eitelkeit
macht  uns  ihm  gewogen.  Wir  freuen  uns,  daß  ein  Mann  von  so  hohem
Geiste  um  unser  Urtheil  zittert,  uns  schmeichelt,  zu  gewinnen  sucht!“
Das  Gepolter  war  so  sinnlos,  daß  man  kaum  noch  wußte,  was
eigentlich  ernst  gemeint  sei,  und  eben  hierin  lag  die  Gefahr.  Börne
blieb,  derweil  er  alle  Größen  Deutschlands  schmähte,  auf  seine  Weise  noch
ein  Patriot.  Die  deutsche  Jugend  aber,  die  sich,  wider  die  Natur,  an
dieser  jüdischen  Selbstverhöhnung  berauschte,  verlor  alle  Ehrfurcht  vor  dem
Vaterlande,  und  so  ward  Börne's  Wirksamkeit,  obgleich  sie  aus  den  gegebenen
  Zuständen  mit  einer  gewissen  Nothwendigkeit  hervorging,  durchaus
unheilvoll  für  das  heranwachsende  Geschlecht.  Er  tränkte  die  Jugend  mit
Galle;  einen  neuen  Gedanken  wußte  er  ihr  nicht  zu  bieten.  Auch  an
unserer  Sprache  hat  er  sich  schwer  versündigt.  Zu  Anfang  des  Jahrhunderts
  schrieben  die  Deutschen  meistens  gut,  nur  zuweilen  etwas  schwerfällig,
  da  mancher  die  langen  Perioden  der  classischen  Sprachen  von  der
Schulbank  mit  ins  Leben  nahm.  Börne  aber  hatte  sich  erst  an  Jcan
Paul's  überladenem  Stile,  dann  an  französischen  Mustern  gebildet;  das
feinere  Sprachgefühl,  das  dem  historischen  Sinne  verwandt  ist,  blieb  ihm
versagt.  Seine  abstrakte  journalistische  Bildungssprache  war  brillant,  picant,
elegant,  Alles,  nur  nicht  deutsch;  sie  konnte  wohl  zanken,  doch  nicht  zürnen,
wohl  stechen,  doch  nicht  zerschmettern,  sie  spielte  mit  gesuchten  Bildern  und
wurde  doch  niemals  sinnlich  warm,  ihr  fehlte  die  Seele,  die  Macht  der
Natur.  „Die  Geschichte  zählt  große  Menschen,  die  sind  Register  der  Vergangenheit,
  so  Goethe  und  Schiller;  sie  zählt  wieder  andere,  die  sind
Inhaltsverzeichniß  der  Zukunft:  so  Voltaire  und  Lessing.“  An  solchen
Sätzen  war  alles  undeutsch,  die  Gedanken,  der  Satzbau,  die  Wörter;  aber
sie  glitzerten  und  blendeten.  Bald  fanden  sich  betriebsame  Nachahmer.
Die  Journalisten  wetteiferten  miteinander  in  unsinnlichen  Bildern,  verrenkten
  Wörtern,  überfeinen  Anspielungen,  sie  verliebten  sich  in  ihre  eigene
Unnatur  und  freuten  sich  ihrer  Künsteleien  ebenso  herzlich,  wie  einst  Lohenstein
  und  Hoffmannswaldau.  Noch  bei  Goethe's  Lebzeiten  begann  die  deutsche
Sprache  zu  verwildern;  nur  die  Männer  der  Wissenschaft  und  einige  rein
gestimmte  Dichterseelen  widerstanden  den  Versuchungen  der  Ueberbildung.
In  der  deutschen  Dichtung  erweckten  zwar  die  Griechenlieder  des
großen  radicalen  Dichters  der  Epoche  frühzeitig  lauten  Widerhall;  der
Weltschmerz  Lord  Byron's  hingegen,  der  Trotz  des  revolutionären  Ich,
das  sich  bald  grollend,  bald  verzweifelnd  wider  die  Ordnung  der  Welt
auflehnte,  fand  in  den  zwanziger  Jahren  bei  den  Deutschen  unter  vielen
Bewunderern  nur  vereinzelte  Nachahmer.  Die  romantische  Ironie  genügte
  noch  dem  Uebermuthe  des  Subjects,  auch  mochte  mancher  junge
        <pb n="719" />
        Byron.  711

Poet  fühlen,  daß  der  Byronische  Weltschmerz  keine  Nachahmung  zuließ.
Neben  den  großen  sittlichen  Mächten,  welche  das  historische  Leben  zu—
sammenhalten,  erscheint  der  Einzelne  so  klein,  daß  nur  ein  gottbegnadeter
Dichter,  der  selber  eine  Welt  im  Herzen  trug,  sich  ihnen  entgegenstemmen
durfte,  ohne  der  Lächerlichkeit  eitler  Selbstbespiegelung  zu  verfallen.  Byron
hatte,  so  sagte  sein  Freund  Shelley,  die  Schönheit  nackt  gesehen  und  wurde
dann  wie  Aktäon  von  ihren  Hunden  zerrissen.  In  seinem  schönsten  und
frechsten  Werke,  dem  Don  Juan,  offenbarte  sich  neben  einer  Fülle  frivolen
Spottes  eine  so  wunderbare  Kenntniß  der  süßen  Geheimnisse  des  Herzens,
neben  einem  Radicalismus,  der  alles  Heilige  in  Frage  zu  stellen  schien,
eine  so  lautere  Begeisterung  für  echte  Menschengröße,  daß  die  Dichtung
wohl  unreife  junge  Köpfe  verwirren  konnte,  aber  alle  tiefen  und  freien
Geister  bezaubern  mußte.  Ueber  allen  seinen  Werken  lag  jener  Zauber
des  eigenen  Erlebnisses,  dem  die  Dichtung  ihre  Macht  verdankt.  Er  war
was  er  schrieb;  er  durfte  aller  alten  Ordnung  den  Frieden  aufsagen,  der
kühne  Heimathslose.  Geächtet  von  der  heuchlerischen  Sitte  seines  Vaterlandes,
  stand  er  ganz  auf  sich  selbst  allein  und  fand  im  Kampfe  für  die
Freiheit  der  Völker  einen  glorreichen  Tod.

Mit  allen  seinen  Sünden  ein  großer  und  wahrhaftiger  Mensch,
ragte  er  hoch  empor  über  den  deutschen  Dichter,  der  zuerst  versuchte  unsere
Poesie  mit  einem  Hauche  Byronischen  Weltschmerzes  zu  erfüllen.  Heinrich
Heine  war  in  Düsseldorf  aufgewachsen,  mitten  in  der  Herrlichkeit  der
rheinischen  Sagen  und  hatte  sich,  wie  alle  die  jüngeren  Romantiker,  an
den  Liedern  des  Wunderhorns  begeistert;  doch  er  vermochte  an  diese
Wunderwelt  nicht  so  naiv  zu  glauben,  wie  der  Schwärmer  Eichendorff.
Sein  scharfer,  in  der  Schule  Hegel's  durchgebildeter  jüdischer  Verstand
und  die  frühreife  cynische  Welterfahrung,  die  er  unter  den  sittenlosen
Millionären  Hamburgs  angesammelt  hatte,  lehnten  sich  beständig  auf
wider  die  romantischen  Träume.  Aus  diesen  Widersprüchen  kam  er  nie
heraus.  Von  der  menschlichen  Größe  unserer  classischen  Dichter  besaß  er
nichts.  Geistreich  ohne  Tiefe,  witzig  ohne  Ueberzeugung,  selbstisch,  lüstern,
verlogen  und  doch  zuweilen  unwiderstehlich  liebenswürdig,  war  er  auch  als
Dichter  charakterlos  und  darum  merkwürdig  ungleich  in  seinem  Schaffen.
Er  erlebte  Augenblicke  wahrer  Begeisterung,  wo  die  Muse  seine  Lippen
weihte,  wo  er  den  Naturlaut  starker  Empfindung  traf  und  mit  bewunderungswürdiger
  plastischer  Kraft  anschauliche  Bilder  gestaltete.  Oft
aber  mißbrauchte  er  sein  virtuoses  Formtalent  um  seelenlos  das  Anempfundene
  nachzudichten.  Noch  öfter  überwältigte  ihn  der  Drang  der
Selbstverhöhnung  also,  daß  er  sich  von  der  Höhe  des  idealen  Gefühles
plötzlich  mit  einem  Bocksprunge  in  die  Plattheit  der  Zote  oder  des  schlechten
Witzes  hinabstürzte  und  den  Lesern  grinsend  die  Unwahrheit  seiner  eigenen
Empfindung  eingestand.

An  seinen  Versen,  die  so  leicht  hingeworfen  schienen,  feilte  er  unab-
        <pb n="720" />
        712  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

lässig  bis  sie  seinem  feinen  und  sicheren  Sprachgefühle  genügten;  jener
höchste  Künstlerfleiß  aber,  der  sich  jahrelang  mit  gesammelter  Kraft  in
einen  mächtigen  Stoff  zu  versenken  vermag,  war  ihm  unerreichbar.  Ihm
fehlte  die  Gabe  der  Architektonik,  die  den  Meister  macht;  von  allen  seinen
geplanten  größeren  Werken  kam  keines  zu  Ende,  nicht  einmal  der  viel—
verheißende  Anfang  der  Geschichte  des  Rabbi  von  Bacharach.  Weil  er
dies  Unvermögen  insgeheim  fühlte,  so  trug  er  seine  Zerrissenheit  prahlerisch
zur  Schau.  Er  nannte  sich  selber  einen  aufopfernden  Schwärmer,  im
Gegensatze  zu  Goethe's  Selbstsucht;  indeß  war  er  doch  zu  weltklug  und
auch  zu  sehr  ein  Künstler,  um,  wie  Börne,  den  Altmeister  öffentlich  zu
lästern.  Seine  beflissenen  journalistischen  Kameraden  priesen  ihn  als  den
Dichter  mit  der  lachenden  Thräne  im  Wappen,  der  das  Geheimniß  entdeckt
  habe,  zugleich  durchnäßt  und  verbrannt  zu  sein,  und  nannten  es
erhabenen  Weltschmerz,  wenn  er  zwischen  Spott  und  Sehnsucht  haltlos
schwankte.  Dieser  Weltschmerz  aber  entstammte  nicht  der  Verzweiflung
eines  starken  und  trotzigen  Geistes,  sondern  der  Unfähigkeit  die  poetische
Stimmung  ausdauernd  festzuhalten.

Heine  begann  mit  weichlichen  Minneliedern  auf  wunnevolle  Magedein
und  mit  allerhand  süßlich  witzelnden  Feuilleton-Artikeln.  Erst  seine  Harzreise
  (1826)  erregte  einen  Sturm  des  Beifalls,  dem  sich  selbst  die  höfische
Gesellschaft  nicht  entzog.  Der  burschikose  Humor,  der  hier  sein  ausgelassenes
  Wesen  trieb,  Alles  von  der  lächerlichen  Seite  nahm,  Hoch  und
Niedrig  mit  seinen  Pritschenschlägen  traf,  erschien  in  dem  dumpfen  und
gedrückten  Leben  dieser  Tage  fast  wie  eine  befreiende  That.  In  den
Nordseegedichten  bewährte  er  sodann  sein  Talent  der  Naturschilderung  auf
einem  noch  ganz  unbebauten  Gebiete.  Alle  unsere  Dichter  bisher  waren
Binnenländer,  Heine  zuerst  schilderte  den  Deutschen  die  Majestät  des
Weltmeeres.  Aber  die  Fortsetzung  der  Reisebilder  entsprach  dem  glänzenden
  Anfang  nicht.  Die  Gestaltungskraft  des  Dichters  erlahmte  sichtlich.
Er  reihte  nur  noch  sentimentale  Nachklänge  aus  Yorick's  empfindsamer
Reise,  novellistische  Bruchstücke,  politische  und  philosophische  Betrachtungen
locker  aneinander;  und  diese  geschmacklose  Vermischung  von  Poesie  und
Prosa  behagte,  weil  sie  gar  so  bequem  war,  der  Trägheit  der  Schriftsteller
  wie  der  Leser,  so  daß  die  deutsche  Poesie  des  nächsten  Jahrzehnts
sich  fast  ganz  in  picante  Feuilleton-Planderei  verflüchtigte.  Eigenthümlich
war  in  den  letzten  Bänden  der  Reisebilder  nur  die  Frechheit  der  Unzucht:
sodomitische  Schmutzereien,  wie  sie  Heine  in  seiner  niederträchtigen  Polemik
gegen  Platen  vorbrachte,  hatten  den  Tempel  der  deutschen  Dichtung  bisher
noch  niemals  geschändet.  Mit  dem  Schatten  Napoleon's  trieb  er  einen
Götzendienst,  der  selbst  die  Schmeichelreden  des  napoleonischen  Senats  noch
überbot,  und  diese  Bedientengesinnung  erschien  um  so  ekelhafter,  da  sie
offenbar  gutentheils  der  Gefallsucht  entsprang:  durch  die  Verherrlichung
des  Genius  wollte  der  eitle  Dichter  zugleich  seine  eigene  Größe  verklären.
        <pb n="721" />
        H.  Heine.  713

Sein  Buch  der  Lieder  brachte  neben  vielen  leeren  Nachahmungen  auch
einige  Gedichte,  welche  den  besten  Werken  der  deutschen  Romantik  nicht
nachstanden.  Denn  Heine  war  nicht  nur  ein  unvergleichlich  reicherer
Geist  als  Börne,  der  allen  Wein  des  Lebens  in  die  Schläuche  der  Politik
füllte,  sondern  auch  weit  mehr  ein  Deutscher  als  sein  Frankfurter  Stamm—
genosse.  In  den  Stunden,  da  er  ein  Dichter  war,  empfand  er  ganz
deutsch.  Deutsches  Gemüth  sprach  aus  der  kleinen  Zahl  seiner  wirklich
erlebten  Liebesgedichte,  aus  seinen  Frühlingsliedern,  auch  aus  dem  Liede
vom  Fichtenbaum  und  der  Palme,  das  für  die  Wandersehnsucht  der
Germanen  sinnige  Worte  fand  und  nur  durch  die  übermäßige  Wieder—
holung  seinen  Zauber  verloren  hat.  Und  wenn  er  als  ein  geschickter
Macher  das  Lied  von  der  Loreley,  die  glückliche  Erfindung  Clemens
Brentano's,  neu  gestaltete,  so  durfte  er  sich  doch  rühmen,  daß  er  einem
schönen  Stoffe  die  der  nationalen  Empfindung  entsprechende  Form  gegeben
und  sein  Eigenthum  genommen  habe  wo  er  es  gefunden.

Jenes  unwillkürliche,  freudige  Verständniß,  das  große  Dichter  bei
ihrem  Volke  zu  erwecken  wissen,  hat  Heine  nie  gefunden.  Die  Deutschen
kamen  mit  ihm  niemals  recht  ins  Reine,  sie  nahmen  ihn  stets  zu  ernst.
Der  lose  Schalk  wollte  unterhalten,  rühren,  verblüffen  und  vor  Allem
gefallen;  auf  den  Inhalt  seiner  Worte  gab  er  nichts.  Er  spielte  von
früh  auf  den  politischen  Märtyrer,  obgleich  ihm  noch  Niemand  ein  Haar
krümmte  und  die  vereinzelten  Verbote  seiner  Schriften  nur  die  gewöhn—
liche  Wirkung  hatten,  den  Absatz  der  Bücher  zu  vermehren.  In  Wahr—
heit  betrachtete  er,  nach  dem  guten  Rechte  des  Humoristen,  alle  Politik
nur  als  ein  Mittel  für  seine  literarischen  Zwecke;  das  hohle  politische
Geschwätz,  das  er  in  seine  Schriften  einflocht,  sollte  bloß  blenden  und
kitzeln,  während  Börne  im  ganzen  Ernst  politische  Zwecke  zu  verfolgen
glaubte  und  nur  nicht  fähig  war  einen  politischen  Gedanken  zu  finden.
Seine  Schuld  war  es  nicht,  daß  die  Leser  in  den  Witzen  einen  tiefen  Sinn
suchten.  Der  einzige  politische  Gedanke,  den  er  sein  Lebelang  treulich  festhielt,
  war  der  Todhaß  gegen  Preußen,  und  dieser  Haß  war  nicht  ganz
frivol,  nicht  ohne  naturwüchsige  Kraft;  in  ihm  verrieth  sich  der  Rheinländer.
  Wenn  Heine  über  die  preußischen  Soldaten  spottete:  „der  Zopf,
der  ehemals  hinten  hing,  der  hängt  jetzt  unter  der  Nase“,  so  meinte  man
einen  Düsseldorfer  Gassenbuben  oder  einen  Kölnischen  Carnevals-Gecken
zu  hören  und  erkannte  beruhigt,  daß  dieser  Deutsch-Jude  doch  eine  Heimath
hatte.  Im  Uebrigen  ward  sein  politisches  Urtheil  lediglich  durch  die
Launen  des  Angenblicks  und  durch  ästhetische  Neigungen  bestimmt.  Nach
Byron's  Vorbild  suchte  er  die  Blüthe  der  Menschheit  auf  den  Höhen  oder
in  den  Tiefen  der  Gesellschaft;  das  Bürgerthum,  in  dem  die  neue  deutsche
Literatur  ihre  Wurzeln  hatte,  war  ihm  lächerlich  und  langweilig,  unter
bürgerlicher  Tugend  verstand  er  die  zahlungsfähige  Moral  seiner  Hamburger
Börsenmänner.  Auch  er  liebte  Deutschland  auf  seine  Weise,  ebenso  aufrichtig
        <pb n="722" />
        714  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

wie  Börne  und  mit  feinerem  Verständniß,  und  auch  er  überhäufte  das
Land  seiner  Liebe  unaufhörlich  mit  den  Schmähreden  jüdischen  Hohnes.
Die  radicale  Jugend  fand  es  witzig,  wenn  er  ihr  die  freche  Albernheit
ins  Gesicht  warf:  der  Engländer  liebe  die  Freiheit  wie  sein  rechtmäßiges
Weib,  der  Franzose  wie  seine  Braut,  der  Deutsche  wie  seine  alte  Großmutter.


Wie  Börne  ließ  auch  Heine  sich  taufen,  aus  verächtlichen  Gründen
und  ohne  jeden  Erfolg;  die  duldsame  öffentliche  Meinung  aber  ließ  es  sich
wohl  gefallen,  daß  diese  beiden  abtrünnigen  Juden  mit  ihrem  „großen
Judenschmerze“  prunkten.  Heine  haßte  das  Christenthum  noch  weit  ingrimmiger
  als  Börne.  „Es  giebt  schmutzige  Ideenfamilien  —  schrieb  er  einmal.
Zertritt  man  eine  dieser  Ideenwanzen,  so  läßt  sie  einen  Gestank  zurück,
der  jahrtausendelang  riechbar  ist.  Eine  solche  ist  das  Christenthum,  das
schon  vor  achtzehnhundert  Jahren  zertreten  worden  und  das  uns  armen
Juden  seit  der  Zeit  noch  immer  die  Luft  verpestet.“  Und  doch  empfand
er  zuweilen  die  Macht  der  christlichen  Liebe  und  den  künstlerischen  Reiz
des  katholischen  Cultus;  das  himmlische  Lächeln  eines  Madonnenbildes
konnte  ihn  ebenso  entzücken  wie  das  geheimnißvolle  Licht  der  Sabbathlampe.
  Während  große  Künstler  mit  den  Jahren  sich  läutern,  sank  er,
haltlos  und  friedlos,  immer  tiefer  herab  zur  gemeinen  Spötterei.  Sein
Evangelium  der  Lebenslust,  das  er  in  seiner  Jugend  noch  durch  den  Cultus
der  Schönheit  geadelt  hatte,  verflachte  und  vergröberte  sich  zu  einer
schmutzigen  und  prosaischen  Religion  des  Fleisches,  und  bald  setzte  er
seiner  Selbstverhöhnung  die  Krone  auf  durch  das  behagliche  Geständniß

Selten  habt  Ihr  mich  verstanden,
Selten  auch  verstand  ich  Euch.
Nur  wo  wir  im  Koth  uns  fanden,
Da  verstanden  wir  uns  gleich!

Mit  Börne  und  Heine,  mit  dem  Einbruch  des  Judenthums,  kündigte
sich  eine  neue  literarische  Epoche  an,  die  zum  Glück  nicht  lange  währen
sollte,  die  häößlichste  und  unfruchtbarste  Zeit  unserer  neuen  Literaturgeschichte.
  Seit  Lessing's  Tagen  hat  keine  deutsche  Dichterschule  so  viel
Unfrieden  gesät  und  so  wenig  Dauerndes  geschaffen  wie  die  radicale
Feuilleton-Poesie  der  dreißiger  Jahre.  —

 

Auf  diese  Welt  der  Kämpfe  und  der  Gegensätze  fiel  noch  der  prächtige
Abendsonnenschein  unserer  alten  Philosophie.  Durch  anderthalb  Jahrzehnte,
  vom  Ende  der  zwanziger  bis  zum  Anfang  der  vierziger  Jahre,
behauptete  die  Schule  Hegel's  im  deutschen  Leben  eine  Macht  wie  nur  die
Sophisten  in  Athen;  bis  zum  Uebermaße  erfüllte  sich  was  Stein  vor
Jahren  als  die  nothwendige  Folge  der  politischen  Unfreiheit  vorausgesagt:
die  speculativen  Wissenschaften  erlangten  einen  usurpirten  Werth.  Aber
        <pb n="723" />
        Hegel's  System.  715

ebenso  erstaunlich  wie  einst  Hegel's  Ansehen  war  nachher  der  Undank  der
Nation;  sie  hatte  sich  an  dem  Feuertranke  dieses  Idealismus  dermaßen
berauscht,  daß  sie  dann  ernüchtert  auf  lange  hinaus  einen  tiefen  Ekel
gegen  alle  Speculation  faßte  und  mit  dem  Sturze  dieses  Systems  auch
die  Philosophie  selber  gerichtet  und  vernichtet  wähnte.  Der  einst  ver—
götterte  Meister  verfiel  der  Mißachtung;  noch  heutzutage  wird  er  unter
allen  unseren  großen  Philosophen  am  wenigsten  gelesen  und  am  gröb—
lichsten  verkannt.

Mit  der  gleichen  heldenhaften  Zuversicht  wie  vormals  der  junge  Kant
war  Hegel  in  seine  Laufbahn  eingetreten.  Der  große  Schwabe  fühlte  in
sich  alle  die  Kräfte,  welche  die  speculative  Begabung  seines  Stammes  ausmachen:
  tiefen,  grüblerischen  Forschersinn,  glühende  Phantasie  und  eine
vielseitige  Empfänglichkeit,  der  nichts  Menschliches  fremd  blieb.  Schon  als
junger  Mann  (1802)  erklärte  er  rund  heraus,  die  Reflexionsphilosophie
von  Kant,  Fichte,  Jacobi  hätte  sich  nur  zum  Begriffe,  nicht  zur  Idee  erhoben.
  Er  traute  sich's  zu  dies  Höchste  zu  wagen,  und  als  sein  System
sich  ausgestaltete,  sprach  er  in  der  That  für  lange  Zeit  das  letzte  Wort.
Ein  höheres  Ziel  konnte  die  deutsche  Philosophie  auf  dem  seit  Kant  eingeschlagenen
  Wege  nicht  mehr  erreichen.  Das  Räthsel  des  Daseins  schien
gelöst,  die  Einheit  von  Sein  und  Denken  nachgewiesen,  seit  Hegel  das
Leben  der  Welt  als  den  unendlichen  dialektischen  Proceß  des  sich  selber
denkenden  absoluten  Geistes  darstellte.  In  diesem  Systeme  war  Alles  Geist
und  Alles  Werden.  Es  war  der  folgerichtigste  Monismus,  der  je  gedacht
worden:  die  Idee  durchläuft  zuerst  die  Reihe  der  nothwendigen  Denkformen,
dann  entläßt  sie  sich  in  die  Natur,  setzt  sich  als  ein  anderes  gegenständliches
  Leben  sich  selber  gegenüber  und  kehrt  endlich  aus  dem  Abfall  von
der  Unendlichkeit  wieder  frei  in  sich  zurück,  in  das  Reich  des  Geistes.
So  ist  denn  Alles  was  da  war  und  ist  und  sein  wird  von  Ewigkeit  zu
Ewigkeit  nur  die  göttliche  Vernunft  in  ihrer  Selbstentfaltung.  In  den
mächtigen  Rahmen  dieses  Systems  trug  Hegel  nun  —  ein  anderer  Aristoteles,
  wie  seine  Schüler  rühmten  —  mit  ungeheurem  Fleiße  die  Ergebnisse
  der  gesammten  Erfahrungswissenschaften  seiner  Zeit  hinein,  dergestalt
daß  die  ganze  Welt  der  Natur  und  Geschichte  ihre  Stelle  und  Stufe
angewiesen  erhielt  in  dem  unendlichen  Entwicklungsgange  des  absoluten
Geistes.

In  dieser  Zeit  vermochte  eine  neue  philosophische  Erkenntniß  deutsche
Gemüther  noch  mit  dem  ganzen  Zauber  einer  religiösen  Offenbarung  zu
ergreifen;  selbst  grobe  Widersprüche  zwischen  dem  Systeme  und  der  Erfahrung
  störten  den  Gläubigen  nicht,  weil  er  wußte,  daß  die  Philosophie
unmöglich  warten  kann  bis  zu  dem  Tage,  der  niemals  tagt,  bis  zur
Vollendung  der  empirischen  Wissenschaften.  Dies  Hegel'sche  System  aber
besaß  vor  allen  anderen  die  Kraft,  seine  Schüler  durch  das  Bewußtsein
einer  untrüglichen  Gewißheit  zu  beseligen;  denn  war  das  Leben  der  Welt
        <pb n="724" />
        716  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

selbst  ein  großer  Denkproceß,  so  blieb  dem  Denker  nichts  mehr  uner—
gründlich.  Das  Denken  war  mithin  das  Denken  des  Denkens,  wie  ein
Schüler  Hegel's  begeistert  sagte.  Methode  und  Inhalt  des  Systems  schienen
identisch  zu  sein.  Dasselbe  Gesetz  der  Dreigliederung,  dem  die  dialektische
Methode  der  Philosophie  folgte,  beherrschte  auch  die  Entwicklung  der
göttlichen  Vernunft  selber,  die  in  ewiger  Wiederholung  die  drei  Stufen
des  An—-sich-seins,  des  Anders-seins,  des  An-und-für-sich-seins  durchmaß.
Wer  sich  in  diese  Wunderwelt  verlor,  fühlte  sich  wie  durch  eine  dämonische
Macht  emporgehoben  über  den  gemeinen  Menschenverstand;  ihm  war  zu
Muthe,  als  ob  in  seinem  Geiste  die  Weltschöpfung  aus  dem  Nichts  sich
wiederhole,  als  ob  der  Begriff  selber  sich  bewege,  durch  ein  schöpferisches
Vermögen  eine  gegenständliche  Welt  aus  sich  herausgestalte  und  dann
wieder  in  sich  zurückkehre.

Gepanzert,  unermeßlich  überlegen  trat  dieser  stolze  Idealismus  der
platten  Verständigkeit  und  Nützlichkeitsmoral  der  Aufklärung  entgegen,
aber  nicht  minder  entschieden  auch  den  Phantasiespielen  der  Romantik.
Diese  Philosophie,  die  überall  nur  Geist  sah,  erschien  wie  ein  letzter  Nach—
klang  aus  jenem  rein  literarischen  Zeitalter,  da  fast  die  ganze  Kraft
unserer  Nation  in  der  geistigen  Arbeit  aufgegangen  war;  und  dabei  war
sie  zugleich  streng  realistisch.  Nur  in  der  wirklichen  Welt  erkannte  sie  die
Offenbarung  Gottes;  unerbittlich  wies  sie  alle  jene  Flattergeister  zurück,
welche  sich  erdenken  was  nicht  ist  und  nicht  sein  kann  oder  beklagen  was
ist  und  nicht  anders  sein  kann.  Selbstverständlich  wie  eine  Tautologie
ergab  sich  ihr  der  große,  alle  Zweifel  niederschmetternde  Satz:  das  Wirk—
liche  ist  vernünftig  und  das  Vernünftige  ist  wirklich.

Und  doch  war  dies  grandiose  System  nur  ein  Werk  genialer  Willkür.
Wie  unsere  Philosophen  allesammt,  mit  der  einzigen  Ausnahme  Kant's,
sich  mehr  durch  Kühnheit  und  Tiefsinn  als  durch  Schärfe  und  Bestimmt—
heit  des  Denkens  ausgezeichnet  hatten,  so  war  auch  Hegel  unklar,  am
unklarsten  in  der  Darstellung  der  Grundbegriffe.  Gerade  der  Hauptsatz,
der  das  ganze  System  trug,  war  lediglich  eine  unerwiesene  Behauptung.
Die  hochtönenden  Worte,  der  Geist  entlasse  sich  in  die  Natur,  er  setze  sich
sich  selber  gegenüber,  sagten  in  Wahrheit  gar  nichts.  Das  große  Räthsel,
wie  aus  der  Idee  die  wirkliche  Welt  hervorgehe,  war  und  blieb  ein  Ge—
heimniß,  weil  es  das  Geheimniß  des  weltschaffenden  Gottes  ist.  Damals
schon  wies  Schelling  nach,  das  menschliche  Denkvermögen  sei  völlig  außer
Stande  die  Natur  aus  dem  Begriffe  abzuleiten.  Man  hörte  ihn  noch
nicht.  Als  aber  dieser  Grundirrthum  des  Systems  erkannt  wurde,  da
brach  der  ganze  prächtige  Gedankenbau  zusammen;  das  verwegene  Unter—
nehmen,  die  Einheit  von  Sein  und  Denken  aufzuweisen,  war  endgiltig
mißlungen,  und  um  nur  wieder  festen  Boden  zu  gewinnen,  mußte  die
Philosophie  dann  wieder  zurückkehren  zu  Kant  und  zu  der  bescheidenen
Frage,  wie  ein  wissenschaftliches  Erkennen  der  Natur  überhaupt  möglich  sei.
        <pb n="725" />
        Hegel's  Religionsphilosophie.  717

Das  System  gab  sich  für  unangreifbar  aus,  seine  Sätze  sollten  einander
  wechselseitig  tragen  und  halten.  Aber  die  Gestaltung  der  Welt,
wie  Hegel  sie  darstellte,  ergab  sich  in  Wahrheit  nicht  mit  logischer  Nothwendigkeit
  aus  den  obersten  Grundsätzen,  sie  war  erdacht  und  erdichtet
durch  die  subjective  Willkür  des  Philosophen  selber.  Darum  zeigte  sich  in
der  Ausführung  des  Systems  überall  eine  auffällige  Ungleichheit;  einzelne
Theile  waren  völlig  mißlungen,  andere  enthielten  den  Keim  einer  fruchtbaren,
  weit  in  die  Zukunft  hinauswirkenden  Weltansicht.  Gänzlich  verfehlt
  war  Hegel's  Naturphilosophie;  denn  die  greifbare  Wirklichkeit  der
Natur  setzt  jedem  Versuche,  sie  aus  dem  Begriffe  heraus  zu  construiren
einen  harten,  fast  spöttischen  Widerstand  entgegen,  und  eben  hier  fehlte
dem  Philosophen  alle  Sachkenntniß.  Die  jungen  Meister  der  exakten
Forschung,  die  sich  in  Berlin  um  Alexander  Humboldt  schaarten,  hatten
guten  Grund  über  diese  Träume  zu  spotten,  denn  was  Humboldt  eben  jetzt
von  seiner  sibirischen  Reise  an  wirklicher  Naturkenntniß  heimbrachte,  wog
allein  schon  schwerer  als  Hegel's  gesammte  naturphilosophische  Constructionen.

Ebenso  unglücklich  zeigte  sich  Hegel  in  der  Religionsphilosophie;  auf
diesem  ihrem  eigensten  Gebiete  war  ihm  Schleiermacher's  religiöse  Natur
weit  überlegen.  Er  begann  mit  der  aller  Erfahrung  widersprechenden
Behauptung,  daß  Philosophie  und  Religion  denselben  Inhalt  hätten,  jene
aber  das  Absolute  darstelle  in  der  Form  des  Denkens,  diese  in  der  Form
der  Vorstellung.  Der  religiöse  Glaube  war  ihm  also  nicht  eine  ursprüngliche,
  den  ganzen  Menschen,  sein  Denken  und  sein  Wollen  bestimmende
Macht  des  Gemüths,  sondern  nur  eine  unreife  Form  der  Wissenschaft.
Daraus  ergab  sich  —  wie  geschickt  man  das  auch  durch  dialektische  Künste
zu  verhüllen  suchte  —  unwidersprechlich  die  Nothwendigkeit  des  Cäsaropapismus;
  denn  der  denkende  Staat  muß  einer  Kirche,  die  sich  nur  in
der  Welt  der  Einbildungskraft  bewegt,  unbedingt  übergeordnet  sein.  Wenn
Hegel's  gelehriger  Schüler  Altenstein  das  innere  Leben  der  Kirchen  beständig
  zu  meistern  versuchte,  so  trugen  die  Lehren  des  Meisters  an  dieser
verfehlten  Kirchenpolitik  unzweifelhaft  einige  Mitschuld.  Die  Idee  der
Erlösung,  der  Mittelpunkt  von  Schleiermacher's  Glaubenslehre,  trat  in
Hegel's  System  ganz  zurück.  Ihm  lag  vielmehr  daran,  die  Dogmen
wissenschaftlich  zu  erweisen,  selbst  die  harten,  der  Vernunft  ewig  unzugänglichen,
  selbst  das  Dogma  der  Dreieinigkeit;  und  diese  gewaltsame
Künstelei  erschien  um  so  unfruchtbarer,  da  der  pantheistische  Grundgedanke
des  Systems  der  christlichen  Dogmatik  offenbar  widersprach.

Um  so  mächtiger  entfaltete  sich  Hegel's  Genius  auf  dem  Gebiete  der
Aesthetik.  Was  er  hier  sagte  über  die  Einheit  von  Idee  und  Bild  im
Kunstwerk,  war  groß,  tief,  neu  und  so  lebensvoll,  daß  noch  heute  alle
ernsten  ästhetischen  Urtheile  der  Deutschen  sich  bewußt  oder  unbewußt  an
Hegel  anlehnen.  Den  zeitgenössischen  Dichtern  wurde  er  gerecht  mit  der
Sicherheit  einer  großen  Seele;  er  verstand  nicht  nur  Goethe,  sondern  auch
        <pb n="726" />
        718  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

Schiller's  Pathos,  das  seinem  eigenen  Wesen  ferner  lag,  aber  den
gemachten  Ruhm  Jean  Paul's  ließ  er,  unbekümmert  um  die  Stimmung
des  Tages,  nicht  gelten.

Noch  fruchtbarer  wirkte  seine  Rechtsphilosophie.  Hegel  war  der  erste
politische  Kopf  unter  unseren  Philosophen.  Wohl  hatte  schon  Kant  die
vollkommene  bürgerliche  Ordnung  für  das  letzte  Ziel  der  Cultur  erklärt
und  Fichte  am  Abend  seines  Lebens  den  Staat  als  den  Erzieher  des
Menschengeschlechts  verherrlicht;  auch  in  Schelling's  Schriften  stand  manches
geistvolle  Wort  über  die  Harmonie  von  Nothwendigkeit  und  Freiheit  in
dem  Kunstwerke  des  Staates.  Aber  sie  alle  waren  nicht  über  den  Vor—
hof  der  Politik  hinausgekommen.  Erst  Hegel  drang  in  das  Heiligthum
selber  ein.  Er  verstand  den  Staat  als  die  Wirklichkeit  der  sittlichen  Idee,
als  den  verwirklichten  sittlichen  Willen,  und  stürzte  mit  einem  Schlage
alle  die  Doktrinen  des  Naturrechts  und  der  politischen  Romantik,  welche
den  Staat  aus  dem  Urvertrage  des  Einzelmenschen  oder  aus  göttlicher
Stiftung  herleiteten.  Also  wurde  der  überspannte  Staatsbegriff  des
classischen  Alterthums  neu  belebt  und  dem  Staate  eine  Allmacht  zugestanden,
die  ihm  nicht  mehr  gebührt,  seit  die  christliche  Welt  das  Recht  des  Ge—
wissens  anerkannt  hat.  Aber  die  Vergötterung  des  Staates  stiftete  in
diesem  Volke,  das  so  lange  in  der  staatlosen  Freiheit  sein  Ideal  gesucht
hatte,  wenig  Unheil.  Nur  durch  die  Ueberschätzung  des  Staats  konnten
die  Deutschen  zur  kräftigen  Staatsgesinnung  gelangen.  Erst  Hegel  hat
die  reiche  culturfördernde  Thätigkeit,  welche  der  preußische  Staat  längst
schon  übte,  die  Energie  des  deutschen  Staatsgedankens  wissenschaftlich
gerechtfertigt,  die  dürre  Rechtsstaats-Doktrin  ganz  überwunden  und  dem
Geschichtschreiber  einen  Maßstab  in  die  Hand  gegeben,  an  dem  er  die
politische  Moral  der  historischen  Helden  ohne  spießbürgerlichen  Kleinsinn
messen  konnte.  Die  jungen  Historiker  und  die  Schüler  Savigny's  wußten
zwar  längst,  daß  der  Staat  eine  uranfängliche,  nothwendige  Ordnung  ist
und  nur  in  ihm  die  Sittlichkeit  der  Völker  sich  vollendet;  doch  erst  durch
Hegel  wurde  diese  große  Erkenntniß  philosophisch  begründet  und  den  Ge—
bildeten  der  Nation  verständlich  gemacht.  Auch  in  den  Einzelheiten  seiner
Staatslehre  bewährte  sich  überall  der  scharfe  politische  Blick  des  Philo—
sophen:  er  zuerst  in  Deutschland  erkannte,  allerdings  nur  ahnend  und
andeutend,  daß  zwischen  dem  Einzelnen  und  dem  Staate  noch  eine  eigene
Welt  wirthschaftlicher  Interessen  und  Abhängigkeitsverhältnisse  liegt,  und
nannte  sie  die  bürgerliche  Gesellschaft.  Und  welch  ein  Verdienst  war  es
doch,  daß  ein  Schwabe,  ein  Gelehrter,  der  an  der  nationalen  Bewegung  der
Befreiungskriege  kaum  theilgenommen,  den  Deutschen  nachdrücklich  zeigte,
was  sie  an  Preußen  besaßen,  warum  dieser  Staat  nicht  nur  der  mächtigste,
sondern  auch  der  edelste  und  vernünftigste  der  deutschen  Staaten  war  und
seine  strenge  Ordnung  sittlich  höher  stand  als  die  gerühmte  alte  deutsche
Freiheit,  die  nur  „für  sich  bleiben“  wollte.  Mochte  auch  manche  Ueber—
        <pb n="727" />
        Hegel's  Rechts-  und  Geschichtsphilosophie.  719

treibung  mit  unterlaufen,  aus  dem  Allen  sprach  ein  Ernst  der  Staatsgesinnung,
  der  den  älteren  deutschen  Philosophen  fremd  war.

Dies  Verständniß  für  das  Wesen  des  Staates  ergab  sich  nothwendig
aus  Hegel's  durchgebildetem  historischem  Sinne.  Ein  Denker,  der  in  allem
Leben  der  Welt  nur  Werden  sah,  mußte  von  dem  Drange  nach  geschicht—
lichem  Verständniß,  der  die  ganze  Zeit  beherrschte,  noch  stärker  sogar  als
Schelling  ergriffen  werden.  Er  sah,  daß  die  göttliche  Vernunft  nur  ge—
brochen  in  tausend  Strahlen  dem  Sterblichen  erkennbar  wird,  daß  die
Idee  der  Menschheit  nur  in  der  Gesammtheit  der  Geschichte  sich  vollendet.
Darum  grübelte  er  nicht,  wie  so  viele  Philosophen  vor  ihm,  über  die  dunklen
Räthsel  des  Anfangs  und  des  Endes  der  Geschichte;  er  wollte  weder  sehn—
süchtig  zurückblicken  nach  der  verlorenen  Unschuld  eines  goldenen  Zeitalters,
noch  die  Welt  vertrösten  auf  ein  besseres  Jenseits,  sondern  stellte  sich  herz—
haft  auf  den  Boden  der  historischen  Wirklichkeit  und  fand  in  ihr,  in  der
unendlichen  Mannigfaltigkeit  der  menschlichen  Gesittung  die  Entfaltung
des  göttlichen  Gedankens.  Hegel's  Philosophie  der  Geschichte  war  seine
größte  wissenschaftliche  That,  fast  ebenso  erfolgreich  wie  einst  Kant's
Pflichtenlehre.  Auch  sie  war,  wie  alle  fruchtbaren  Ideen,  nicht  schlechthin
neu,  sondern  von  langer  Hand  her,  schon  durch  Kant  und  Herder  vor—
bereitet.  Auch  Kant's  Abhandlung  über  den  Anfang  des  Menschengeschlechts
entnahm  Hegel  die  Idee  des  Fortschritts  der  Menschheit,  jedoch  er  ver—
tiefte  und  belebte  sie,  indem  er  nicht  ein  gradliniges  Aufsteigen  annahm,
sondern,  wie  Herder,  in  jedem  Volke  einen  eigenen  Gedanken  Gottes  fand,
jeder  Zeit  ihr  eigenes  Maß  der  Sittlichkeit  zugestand.  In  jedem  Welt—
alter  erkannte  er  ein  führendes  Volk,  das  die  Leuchte  des  Lebens  eine  Zeit
lang  trug,  um  sie  dann  anderen  Händen  zu  übergeben.  Der  historische
Mensch  erschien  in  dieser  Darstellung  zugleich  unermeßlich  groß  als  Träger
der  Idee  und  verschwindend  klein  neben  den  weltbauenden  Gesetzen  der
göttlichen  Vernunft.

Wohl  trat  die  construirende  Willkür  des  Philosophen  auch  hier  überall
zu  Tage.  Er  hegte,  obwohl  er  von  der  Vernünftigkeit  des  Wirklichen
sprach,  wenig  Ehrfurcht  vor  den  Thatsachen  und  rückte  sich  das  Geschehene,
oft  nur  der  heiligen  Dreizahl  zu  Liebe,  gewaltsam  zurecht.  Eine  Geschichts—
philosophie,  die  ihre  Blicke  immer  nur  auf  die  Zukunft  gerichtet  hielt,
mußte  zu  weitsichtig  werden;  sie  gab  stets  dem  Sieger  Recht  und  hatte
kein  Herz  für  das  Heldenthum  der  Unterliegenden,  für  das  heilige  Pflicht—
gefühl,  das  einen  Hannibal,  einen  Demosthenes  trieb,  ein  versinkendes
Volksthum  zu  retten;  sie  verstand  nicht  die  hohe  Tragik  der  welthistorischen
Kämpfe.  Befangen  in  ihrem  glücklichen  Optimismus  fand  sie  vollends
keine  Antwort  auf  die  schwere  Gewissensfrage:  warum  der  einzelne  Mensch
bei  dem  ewigen  Fortschreiten  seines  Geschlechts  so  schwach  und  sündhaft
bleibt  wie  er  immer  war?  Gleichwohl  blieb  aus  einer  Fülle  von  Irr—
thümern  ein  unvergänglicher  Gewinn  zurück.  Hegel  zuerst  erkannte  mit
        <pb n="728" />
        720  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

wissenschaftlicher  Schärfe  den  Begriff  der  historischen  Entwicklung,  des  Fort—
schreitens  von  niederen  Gesittungsformen  zu  höheren,  welche  die  niederen
in  sich  enthalten,  und  er  zeigte  zugleich  wie  dieser  neue  Gedanke  zu  hand—
haben  sei,  indem  er  mit  wenigen  Meisterstrichen  den  inneren  Zusammen—
hang  der  Epochen  unbewußten  Schaffens  und  bewußter  Reflexion  darstellte.

Darum  wirkten  seine  Ideen  mittelbar  oder  unmittelbar  auch  auf
solche  Historiker,  welche  die  Geschichtsconstructionen  des  Philosophen  ver—
abscheuten.  Was  unvergänglich  war  in  Hegel's  Geschichtsphilosophie,  lebte
in  Ranke's  Werken  fort,  auch  Droysen  und  viele  andere  der  jüngeren
Historiker  erweiterten  ihren  Gesichtskreis  in  Hegel's  Schule.  Die  viel—
jährige  Herrschaft  der  Hegelianer  auf  den  Lehranstalten  Preußens  und
Württembergs  beförderte  die  Vielseitigkeit  der  Bildung  und  die  Zucht  des
Denkens;  selbst  wer  den  Formeln  des  Systems  sich  nicht  beugte,  lernte
doch  verstehen,  daß  formloses  Wissen  gar  kein  Wissen  ist.

Aber  ebenso  deutlich  zeigten  sich  auch  die  gefährlichen  Folgen  der
neuen  Lehre  in  dem  maßlosen  sophistischen  Dünkel,  den  sie  ihren  Jüngern
einflößte.  Der  rechtgläubige  Hegelianer  vermochte  Alles  was  je  geschehen,
gedacht  oder  gethan  war,  als  aufgehobenes  Moment,  als  überwundenen
Standpunkt  in  irgend  einem  Paragraphen  seines  allumfassenden  Systems
nachzuweisen.  Ihm  blieb  eigentlich  nur  noch  die  eine  Frage  unlösbar,  welche
ein  vorwitziger  Schüler  in  der  That  aufwarf:  was  denn  der  Weltgeist  jetzt
noch  beginnen  solle,  nachdem  er  in  der  absoluten  Philosophie  seine  Vollendung
  gefunden  habe?  In  solcher  Ueberhebung  wurden  die  Philosophen
bestärkt  durch  ihre  allen  Nichteingeweihten  unverständliche  Schulsprache.
Der  Meister  selbst  bewährte,  wenn  er  sich  in  den  Anmerkungen  und  Excursen
  frei  gehen  ließ,  immer  die  natürliche  Sprachgewalt  des  Genius;
manches  schöne  alterthümliche  Wort  hat  er  dem  modernen  Sprachschatze
wiedergegeben,  so  das  bezeichnende  „von  Haus  aus“.  In  den  Paragraphen
hingegen  befliß  er  sich  barbarischer  Kunstausdrücke,  welche  das  Klare
verdunkelten,  das  Einfache  verwirrten,  und  die  Jünger  säumten  nicht,  die
Unart  des  Lehrers  noch  zu  überbieten.  Da  die  Grundlagen  des  Systems
in  der  Luft  standen,  so  gelangten  seine  Bekenner  mit  Hilfe  der  Alles
beweisenden  dialektischen  Methode  zu  Folgerungen,  die  nach  allen  Richtungen
  der  Windrose  auseinandergingen;  und  diese  Philosophie,  die  sich
mit  ihrer  Objectivität  brüstete,  entfesselte  schließlich  einen  Schwall  wirr
durcheinander  wogender  subjectiver  Meinungen.

Der  Satz  „das  Vernünftige  ist  wirklich“  enthielt  eine  tiefe  Wahrheit,
aber  nicht  die  ganze  Wahrheit.  Er  sagte  nicht,  daß  in  dieser  wirklichen
und  vernünftigen  Welt  auch  das  Unvernünftige  und  das  nur  scheinbar
Wirkliche  besteht;  er  sagte  noch  weniger,  daß  der  schaffende  Geist  berufen
ist,  in  dem  Werdenden  das  Vollendete  zu  ahnen,  in  den  Keimen  neuen
Lebens  schon  die  Wirklichkeit  der  Zukunft  voraus  zu  erkennen.  Nackt  hingestellt
  konnte  er  also  leicht  im  Sinne  einer  gedankenlosen  Nuheseligkeit
        <pb n="729" />
        Die  Hegelianer.  721

mißverstanden  werden.  Hegel  selber  verdiente  zwar  keineswegs  den  Vor—
wurf  knechtischer  Gesinnung,  den  ihm  seine  Neider  zuschleuderten;  er  ging
in  seiner  Staatslehre  über  die  Wirklichkeit  der  preußischen  Zustände  sehr
weit  hinaus,  er  forderte  Kammern  und  Schwurgerichte,  gewährte  dem
Monarchen  nur  das  Recht,  den  Punkt  aufs  i  zu  setzen.  Doch  er  war
eine  conservative  Natur.  In  seinen  letzten  Jahren  schloß  er  sich  eng  an
die  Regierung  an  und  benutzte  unbedenklich.  die  Gunst  Altenstein's  und
Johannes  Schulze's,  um  seine  wissenschaftlichen  Gegner  zu  beseitigen;  seine
Berliner  Jahrbücher  hätte  er  am  liebsten,  gleich  dem  Journal  des  savans,
zu  einem  Staatsunternehmen  umgestaltet.  Wenn  er  das  Wirkliche  ver—
nünftig  nannte,  so  wollte  er  sicherlich  nicht  den  Stillstand  preisen,  sondern
eine  besonnene  Staatskunst,  die  ihre  Reformen  aus  dem  Gegebenen  heraus
gestaltete.

Aber  schon  erhoben  sich  —  voran  der  Jurist  Göschel  —  einige  über—
eifrige,  hochconservative  Schüler,  welche  im  Namen  Hegel's  Alles,  was  in
Staat  und  Kirche  augenblicklich  bestand,  für  vernünftig  erklärten.  Und
zugleich  ward  offenbar,  daß  jenes  vieldeutige  Wort  auch  im  Sinne  des
wüsten  Radicalismus  mißbraucht  werden  konnte.  Wenn  nur  das  Ver—
nünftige  wirklich  war,  so  durfte  ein  unreifer  Kopf  sich  wohl  berechtigt
glauben,  die  Welt  nach  seiner  Vernunft  umzugestalten,  das  nur  scheinbar
Wirkliche  durch  die  Wahrheit  der  Philosophie  kurzerhand  zu  verdrängen.
Und  dieser  dreiste  Schluß  —  unzweifelhaft  das  genaue  Gegentheil  der
Meinung  Hegel's  —  wurde  in  der  That  schon  von  einzelnen  Heißspornen
gewagt;  das  junge  Volk  glaubte  den  Meister  besser  zu  verstehen,  als  er
sich  selber  verstand.

Die  ersten  Anfänge  dieses  junghegelschen  Radicalismus  ließen  sich
bereits  erkennen,  als  Ed.  Gans  gegen  die  historische  Rechtsschule  zu  Felde
zog  —  ein  bewegliches  jüdisches  Talent,  mehr  scharfsinnig  als  geistvoll,
wohlbewandert  in  jener  Kunst  der  Reproduction,  welche  auf  dem  Katheder
so  leicht  Erfolge  erzielt.  Gans  durchschaute  die  Schwächen  der  Schüler
Savigny's,  die  sich  nur  zu  oft  in  ideenlose  Mikrologie  verloren,  und
erneuerte,  ungleich  geschickter  als  Rotteck,  den  alten  sinnlosen  Kampf  des
Vernunftrechts  wider  das  historische  Recht,  obgleich  die  Grundgedanken
der  Hegel'schen  Geschichtsphilosophie  den  Ideen  der  historischen  Rechtsschule
in  Wahrheit  sehr  nahe  standen.  Der  unerquickliche  Streit  erinnerte  stark
an  die  leidigen  Mißverständnisse  zwischen  Kant  und  Herder;  er  hatte  nur
die  eine  gute  Folge,  daß  Gans  sich  sammelte  und  in  seinem  „Erbrecht“
einen  Versuch  vergleichender  Rechtsgeschichte  unternahm,  der  die  Lehre
Savigny's  glücklich  ergänzte.  Die  Schwarmgeister  der  Hegel'schen  Schule
aber  hatten  nunmehr  gefunden,  was  jeder  werdenden  Partei  unentbehrlich
ist:  einen  gemeinsamen  Feind.  Kampf  gegen  die  Historischen  —  hieß
jetzt  die  Losung.  Unter  diesem  Banner  sammelte  sich  eine  Schaar  radicaler
  Köpfe,  welche,  weit  hinausschreitend  über  Gans'“  liberale  Ansichten,

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  46
        <pb n="730" />
        722  III.  9.  Literarische  Vorboten  einer  neuen  Zeit.

Alles  bekämpften,  was  dem  Meister  heilig  war,  vornehmlich  sein  Preußen—
thum  und  seinen  hohen  Ordnungssinn,  und  gleichwohl  sich  nach  seinem
Namen  nannten.  Die  Rechte  und  die  Linke  der  Hegel'schen  Schule  be—
gannen  sich  zu  scheiden.

In  Hegel's  großem  Wirken  lag  ein  tragischer  Widerspruch.  Er  weckte
in  der  deutschen  Wissenschaft  die  bewußte  Staatsgesinnung,  aber  dürch
die  Sophistenkünste  seiner  dialektischen  Methode  beförderte  er  zugleich  jenen
zuchtlosen  Geist  der  Ueberhebung,  der  bereits  die  überlieferte  Ordnung  des
Staates  wie  der  Kirche  zu  verrücken  und  zu  unterwühlen  begann.  —
        <pb n="731" />
        Zehnter  Abschnitt.

—□—□—  —  —  ——

Preußen  und  die  orientalische  Frage.

Wenn  die  Flammen  des  Radicalismus,  die  schon  da  und  dort  in
der  Literatur  emporzüngelten,  dereinst  mit  Macht  aus  dem  Boden  auf—
schlugen,  dann  mußten  sie  an  der  verabscheuten  Bundesverfassung  und
der  Nichtigkeit  der  meisten  Bundesstaaten  überreichen  Zündstoff  finden.
Die  einzige  widerstandsfähige  Macht  in  diesem  deutschen  Chaos  war  der
preußische  Staat.  Während  er  die  wirthschaftlichen  Kräfte  der  Nation
entschlossen  um  sich  versammelte,  trennte  er  sich  zugleich  von  der  euro—
päischen  Politik  des  Wiener  Hofes  und  bewies,  daß  er  auch  gegen  Oester—
reichs  Willen  die  deutschen  Interessen  zu  wahren  verstand.

Die  europäische  Lage  wurde  zunächst  durch  zwei  Thronwechsel  ver—
ändert.  In  Frankreich  bestieg  Karl  X.  den  Thron  (September  1824),  der
jüngste  Bruder  des  enthaupteten  Königs,  jener  verrufene  Graf  von  Artois,
der  seit  mehr  als  einem  Menschenalter  fast  alle  die  thörichten  Anschläge
der  Emigranten  und  der  Ultras  geleitet  hatte.  Durch  die  Jahre  war  er
nicht  weiser  geworden.  Entzückt  begrüßten  die  Priester  der  Congregation
und  die  Hofleute  des  Pavillons  Marsan  das  neue  Regiment;  sie  erwarteten
  zuversichtlich,  mit  der  wunderlichen  altfränkischen  Krönungspracht,
die  sich  im  Dome  zu  Rheims  entfaltete,  würde  die  ganze  Herrlichkeit  des
alten  feudalen  Frankreichs  wieder  aufleben.  Indeß  die  Zeit  der  Staatsstreiche
  war  noch  nicht  gekommen.  Die  Charte  stand  noch  fest;  die  kluge
Mäßigung,  welche  Ludwig  XVIII.  und  sein  Minister  Villele  während  der
letzten  Jahre  gezeigt,  begann  doch  ihre  Früchte  zu  tragen.  Für  eine  Politik
der  Versöhnung  lagen  alle  Anzeichen  günstig.  König  Karl  gefiel  den  Franzosen
  durch  seine  ritterliche  Liebenswürdigkeit;  er  vergrub  sich  nicht,  wie
sein  kranker  Bruder,  in  der  Einsamkeit  der  Tuilerien,  sondern  zeigte  sich
gern  vor  dem  Volke,  und  das  neugierige  Paris  hatte  seine  Lust  an  dem
Glanze  des  Hofes.  In  den  Kammern  gebot  das  Ministerium  über  eine
zuverlässige  conservative  Mehrheit,  und  ihr  Bestand  schien  auf  lange  hinaus
  gesichert,  da  Villele  soeben  die  siebenjährige  Dauer  der  Wahlkammer
durchgesetzt  hatte.  Von  den  Verschwörungen  und  den  politischen  Verfolgungen,
  welche  das  Land  vor  Kurzem  noch  aufgeregt  hatten,  hörte

man  nichts  mehr.  Selbst  die  Armee  schien,  froh  der  neuen  wohlfeilen
467
        <pb n="732" />
        724  III.  10.  Preußen  und  die  orientalische  Frage.

spanischen  Erfolge,  ihre  napoleonischen  Erinnerungen  allmählich  zu  ver—
essen.

Diese  Gunst  der  Umstände  ward  denn  auch  von  Villele  geschickt  aus—
gebeutet,  und  noch  im  ersten  Regierungsjahre  des  neuen  Königs  kam  das
Gesetz  zu  Stande,  das  den  Emigranten  eine  Milliarde  zur  Entschädigung
für  ihre  geraubten  Güter  gewährte  —  das  folgenreichste  und  wohlthätigste
Gesetz  der  Restauration;  denn  nun  erst  wurden  die  Grundlagen  der  neuen
Gesellschaft,  die  veränderten  Besitzverhältnisse,  von  allen  Parteien  ohne  Rück—
halt  anerkannt,  nun  erst  war  die  Möglichkeit  gegeben,  daß  die  Parteien,  die
sich  conservativ  nannten,  auch  conservativ  denken  konnten.  Aber  Villele
fühlte  sich  der  Gunst  des  Königs  nicht  sicher;  er  wußte,  daß  Karl's  Herz  nach
wie  vor  den  Ultras  angehörte.  Um  sich  zu  behaupten,  näherte  er  sich,
wider  seine  bessere  Einsicht,  dieser  verblendeten  Partei  und  ließ  sich  durch
sie  von  einem  Mißgriff  zum  andern  verleiten.  Die  Kluft  zwischen  dem
alten  und  dem  neuen  Frankreich  that  sich  wieder  auf.  Das  Gesetz  über
die  Kirchenschändung  widersprach  den  Anschauungen  der  modernen  Gesellschaft
  so  gänzlich,  daß  Niemand  an  seine  Ausführung  zu  denken  wagte;
selbst  wohlgemeinte  Gesetzentwürfe  stießen  auf  Widerstand,  weil  tausend
unheimliche  Gerüchte  von  der  geplanten  Wiederherstellung  der  feudalen
Gesellschaftsordnung  erzählten.  Zugleich  warnte  Graf  Montlosier  in  einer
feurigen  Flugschrift  vor  der  drohenden  Herrschaft  der  Jesuiten.

Endlich  (1827)  erreichten  die  Ultras  sogar  einen  Pärschub  und  die
Auflösung  des  Abgeordnetenhauses,  das  trotz  seiner  royalistischen  Mehrheit
ihnen  noch  nicht  gefügig  genug  schien.  Ein  großer  Wahlsieg  der  Opposition
war  die  Antwort  des  Landes.  Villele  trat  zurück,  König  Karl  aber  fügte  sich
den  Thatsachen  und  berief  das  gemäßigt-conservative  Ministerium  Martignac
(Jan.  1828).  Allgemein  war  die  Freude.  Zum  zweiten  male,  wie  schon
im  Jahre  1819,  gab  sich  Frankreich  der  Hoffnung  hin,  seine  alte  Krone
werde  sich  mit  dem  neuen  Staatsrechte  endgiltig  aussöhnen.  Die  neue
Regierung  bestand,  obwohl  sie  kein  Talent  von  Villele's  Feinheit  besaß,
durchweg  aus  wohlmeinenden,  gemäßigten  Männern,  und  als  sie  das  alte,
niemals  ausgeführte  Verbot  des  Jesuitenordens  erneuert  hatte,  schien  sie
in  der  Gunst  der  öffentlichen  Meinung  festzustehen.  Aber  das  Vertrauen
des  Königs  gewann  sie  niemals.  König  Karl  konnte  sich  zu  diesen  Gemäßigten
  kein  Herz  fassen,  er  bereute  bitterlich  die  Vertreibung  der  Jesuiten.
Der  alte  Emigrantenführer,  Graf  Blacas,  der  päpstliche  Nuntius  und
der  österreichische  Gesandte  Graf  Apponyi  setzten  alle  Hebel  ein  um  Martignac
  zu  stürzen.  Schon  im  Spätjahr  1828  kam  des  Königs  Vertrauter,
der  Blindeste  aller  Ultras,  Fürst  Polignac  von  seinem  Londoner  Botschafterposten
  herüber  und  versuchte  unter  der  Hand  ein  neues  Cabinet
zu  bilden.  Diesmal  noch  vergeblich)

 

*)  Werther's  Berichte,  Paris  6.  Febr.,  2.  Mai,  16.  Dec.  1828.
        <pb n="733" />
        Von  König  Karl's  europäischer  Politik  erwartete  Metternich  Anfangs
das  Beste.  Bald  nach  der  Thronbesteigung  ging  er  selbst  nach  Paris,
wo  er  von  der  „reinen  Partei“  mit  offenen  Armen  empfangen  und  auch
bei  Hofe  vielfach  ausgezeichnet  wurde.  Aber  seine  Hoffnungen  erfüllten
sich  nicht.  Der  greise  König  hegte  gegen  den  Oesterreicher  ein  Mißtrauen,
das  durch  die  Zweizüngigkeit  der  Hofburg  von  Jahr  zu  Jahr  gesteigert
wurde;  er  sah  nach  alt-bourbonischer  Ueberlieferung  in  dem  Wiener  Hofe
den  natürlichen  Nebenbuhler  des  Hauses  Frankreich  und  theilte  mit  der
großen  Mehrheit  seiner  Nation  die  philhellenische  Gesinnung,  da  er  die
Griechen  als  die  Vorkämpfer  des  Kreuzes  wider  den  Halbmond  bewun—
derte.  So  geschah  es,  daß  Metternich's  persönlicher  und  politischer  Feind
Pozzo  di  Borgo  in  den  Tuilerien  bald  wieder  fast  ebenso  mächtig  wurde,
wie  in  den  ersten  Jahren  der  Restauration.  Auch  das  Verhältniß  zu
Preußen  gestaltete  sich  über  alle  Erwartung  freundlich,  zumal  unter  dem
Ministerium  Martignac.  Der  Berliner  Hof  erschrak  zwar  über  „die  Nieder—
lage  des  Thrones“,  welche  der  Bildung  dieses  Cabinets  vorherging,  und
äußerte  sich  zuweilen  besorgt  über  die  Schwäche  der  Regierung;')  aber
der  neue  Minister  des  Auswärtigen  Graf  La  Ferronays  besaß  seit  dem
Troppauer  Congresse  das  persönliche  Vertrauen  König  Friedrich  Wilhelm's
und  der  Gesandte  Frhr.  v.  Werther,  ein  feiner,  kluger  Beobachter,  der  sich
über  Metternich's  Charakter  nicht  täuschte,  that  das  Seine,  um  die  Freundschaft
  zwischen  Preußen,  Frankreich  und  Rußland  zu  befestigen.  In  allen
den  kleinen  deutschen  Händeln,  welche  für  Frankreich  keinen  Werth  hatten,
suchte  sich  der  Tuilerienhof  dem  preußischen  Cabinet  gefällig  zu  erweisen.
Als  Karl  von  Braunschweig  um  die  Hilfe  der  Bourbonen  bat,  wurde  er
zur  Nachgiebigkeit  ermahnt.  Markgraf  Wilhelm  von  Baden  dagegen  erhielt
die  besten  Zusagen,  da  er  wegen  des  Sponheimer  Streites  nach  Paris
kam;  denn  das  gute  Recht  und  das  befreundete  Preußen  ständen  auf
Badens  Seite.“)

Noch  schneller  und  stärker  veränderte  sich  die  russische  Politik.  Czar
Alexander  starb  am  1.  December  1825,  in  der  Blüthe  der  Jahre  schon
lebensmatt  und  fast  erdrückt  von  der  Last  seines  hohen  Amtes.  Seine
Sterbestunden  wurden  verklärt  durch  die  Liebe  seiner  Gemahlin,  die  er
nach  langer  Entfremdung  endlich  wieder  fand,  aber  auch  verdüstert  durch
die  Entdeckung  einer  großen  Soldatenverschwörung.  Nach  seinem  Tode
brachte  die  seltsame  Halbheit,  welche  fast  allen  Thaten  seiner  letzten  Jahre
anhaftete,  noch  einmal  arge  Verwirrung  über  das  Reich.  Schon  vor  zwei
Jahren  hatte  der  Thronfolger  Großfürst  Constantin  seine  Abdankung  in
die  Hände  des  Kaisers  niedergelegt,  Alexander  aber  hatte  diese  Urkunde
geheim  gehalten,  obgleich  die  Erbfolgeordnung  der  Dynastie  erst  seit  wenigen

 

*)  Bernstorff,  Weisungen  an  Werther,  14.  Jan.,  25.  Juni  1828.
**)  Arnim's  Berichte,  Paris  24.,  30.  Juni  1829.
        <pb n="734" />
        726  III.  10.  Preußen  und  die  orientalische  Frage.

Jahrzehnten  gesetzlich  geordnet  war,  und  selbst  den  Großfürsten  Nikolaus,
dem  nunmehr  die  Krone  gebührte,  nicht  unterrichtet.  Verwundert  sah  nun
die  Welt  das  unerhörte  Schauspiel,  wie  zwei  fürstliche  Brüder  nicht  um
den  Besitz,  sondern  um  die  Zurückweisung  einer  mächtigen  Krone  mitein—
ander  rangen.  Nikolaus  huldigte  mit  den  Truppen  der  Hauptstadt  dem
älteren  Bruder,  der  fern  in  Warschau  weilte;  drei  Wochen  lang  blieb  das
ungeheure  Reich  ohne  anerkannten  Herrscher.  Da  erst,  auf  Constantin's
wiederholten  Befehl,  entschloß  sich  Nikolaus,  die  Krone  zu  übernehmen,
aber  der  neue  Thronwechsel  bewog  jene  Verschworenen,  deren  Anschläge
der  sterbende  Alexander  noch  erfahren  hatte,  vor  der  Zeit  loszubrechen.
Der  lange  Aufenthalt  des  russischen  Heeres  in  Frankreich  trug  jetzt  seine
Früchte.  Oberst  Pestel  und  viele  andere  der  begabtesten  und  vornehmsten
Officiere  von  der  Garde  waren  einig  in  dem  tollen  Gedanken,  diesem
Reiche  eine  republikanische  Verfassung  aufzuerlegen  —  durch  meuterische
Soldaten,  die  in  einem  Athem  das  Väterchen  Constantin  und  seine  Frau,
die  Constitution  hoch  leben  ließen.  Der  Straßenaufruhr  in  Petersburg  ward
niedergeworfen,  die  Verschworenen  in  den  Südprovinzen,  noch  ehe  sie  los—
schlagen  konnten,  verhaftet.  Ein  furchtbares  Strafgericht  erging  über  die
unglücklichen  Dekabristen.

So  über  Leichen  hinweg  stieg  Czar  Nikolaus  auf  den  Thron,  der
härteste  Selbstherrscher  des  Jahrhunderts,  ein  Mann  ohne  Nerven,  streng,
nüchtern,  ausdauernd,  pflichtgetreu,  willensstark,  ein  beschränkter  Kopf,  der
gerade  durch  seine  Gedankenarmuth,  durch  die  zweifellose  Bestimmtheit
seiner  dürftigen  Begriffe  in  einer  Zeit  der  Gährung  und  des  Zweifels
sicher,  furchtbar,  groß  erschien.  Für  das  Heer  erzogen,  hatte  der  junge
Großfürst  von  seinem  kaiserlichen  Bruder,  der  ihn  wie  einen  Sohn  bevormundete,
  nicht  die  Erlaubniß  zur  Theilnahme  an  den  Befreiungskriegen
erlangen  und  darum  auch  nicht  durch  den  Augenschein  lernen  können,  wie
schwach  in  der  That  die  Streitkräfte  waren,  welche  das  gefürchtete  Rußland
  nach  Westeuropa  sendete.  Erst  nach  dem  Frieden  bereiste  er  die
Schlachtfelder  und  folgte  im  Geiste  dem  Siegesfluge  des  Doppeladlers  von
der  Moskwa  bis  zur  Seine;  urtheilslos  glaubte  er  Alles,  was  ihm  unterthänige
  Begleiter  von  den  Wundern  moskowitischer  Tapferkeit  erzählten,
und  kehrte  heim  mit  der  festen  Ueberzeugung,  daß  Rußland  allein  die
Welt  befreit  habe.  Unbegrenzt  erschien  ihm  jetzt  die  Gewalt  des  weißen
Czaren.  Die  überspannten  Vorstellungen  von  Rußlands  Macht,  welche
er  überall  an  den  Höfen  des  Westens  verbreitet  fand,  mußten  ihn  in
solcher  Ansicht  bestärken;  und  wenn  er  nachher  durch  ein  Menschenalter
im  Besitze  dieser  göttergleichen  Macht  schwelgen  konnte,  ohne  dem  Wahnsinn
  der  Cäsaren  zu  verfallen,  so  verdankte  er  dies  Glück  lediglich  seinem
stählernen  Körper  und  der  schwunglosen  Mittelmäßigkeit  seines  Geistes.
Härter  ward  er  wohl  mit  den  Jahren,  doch  das  Gleichgewicht  der  Seele
verlor  er  niemals.  Nach  der  Heimkehr  lebte  er  ganz  seinem  militärischen
        <pb n="735" />
        Czar  Nikolaus.  727

Berufe,  ein  unbeliebter,  pedantischer  Heerführer,  im  Grunde  nur  ein  Unterofficier
  großen  Stiles,  unvergleichlich  in  allen  Künsten  des  Parademarsches,
aber  weder  ein  Feldherr  noch  ein  Organisator.

Als  er  den  Thron  bestieg,  übertrug  er  die  Weltanschauung  der  Kaserne
unbefangen  auf  den  Staat.  Keine  Rede  mehr  von  den  liberalen  Schwachheiten
  des  verstorbenen  Czaren;  schweigender  Gehorsam  überall;  unerbittliche
  Grenzsperre,  um  das  heilige  Rußland  von  den  Waaren  und  den
Gedanken  des  revolutionären  Westens  abzuschließen;  und  überall  dieselbe
militärische  Ordnung,  Alles  gleichmäßig  wie  die  Haufen  der  Chausseesteine,
die,  gleich  geformt,  gleich  angestrichen  und  in  gleichem  Abstande  von  den
Werstzeichen,  sämmtliche  Landstraßen  von  Warschau  bis  Tobolsk  schmückten.
Durch  solche  Herrschergrundsätze  glaubte  Nikolaus  wirklich  sein  Volk  zu
beglücken,  da  er  selber  von  der  Welt  der  Ideen  nichts  ahnte  und  nichts
Höheres  kannte,  als  die  Ordnung  des  Exercierplatzes;  darum  verfolgte  er
Alles,  was  von  dieser  Regel  nur  um  eines  Haares  Breite  abwich,  mit  der
Unversöhnlichkeit  ehrlichen  Hasses.  Wenn  er  in  seiner  prächtigen  rothen
Gala-Uniform  einherschritt,  festgeschnürt,  mit  engen  weißen  Beinkleidern
und  hohen  Reitstiefeln,  erhobenen  Hauptes,  die  längsten  Grenadiere  noch
überragend,  dann  bewunderten  alle  Weiber  dies  Bild  vollkommener  männlicher
  Schönheit,  und  nur  sehr  selten  wagte  eine  unehrerbietige  Schelmin
flüsternd  zu  bemerken:  der  schöne  Czar  scheine  doch  den  bekannten  preußischen
  Ladestock  verschluckt  zu  haben.  Dem  eigenthümlichen  bleiernen  Blicke
seiner  großen,  harten,  grauen  Augen  hielt  Niemand  so  leicht  Stand,  und
mit  unverkennbarer  Befriedigung  weidete  sich  der  Selbstherrscher  an  der
Angst  der  kleinen  Sterblichen,  die  das  Zucken  seiner  herrischen  Augenbrauen
  nicht  ertragen  konnten.  Der  Zauber  einer  so  stattlichen  persönlichen
  Erscheinung  erwies  sich  selbst  in  diesem  prosaischen  Jahrhundert
noch  als  ein  wirksames  Machtmittel;  Freund  und  Feind  überschätzte  den
Czaren.  In  den  ersten  anderthalb  Jahrzehnten  seiner  Regierung  haben
von  den  namhaften  Besuchern  des  Petersburger  Hofes  wohl  nur  zwei
hinter  der  Außenseite  des  großen  Mannes  den  gewöhnlichen  Menschen
erkannt:  Wellington  und  der  Deutsche  Friedrich  v.  Gagern.  Am  richtigsten
beurtheilten  ihn  vielleicht  die  preußischen  Officiere:  wenn  er  in  Berlin
stundenlang  mit  ihnen  nur  über  Kamaschen  und  Knöpfe,  über  Wischer
und  Laffetten  redete,  ohne  jemals  einen  bedeutenden  militärischen  Gedanken
auszusprechen,  dann  schüttelten  die  Einsichtigeren  verwundert  den  Kopf,
aber  wer  hätte  seine  Meinung  laut  zu  äußern  gewagt?

Was  Nikolaus  von  gemüthlicher  Wärme  besaß,  zeigte  sich  fast  nur
im  Verkehre  mit  seiner  edlen  preußischen  Gemahlin,  mit  seinem  Schwiegervater
  und  dem  Prinzen  Wilhelm.  Mit  seinem  verstorbenen  Bruder  hatte
er  nichts  gemein  als  jenen  Zug  der  Falschheit,  der  alle  Kinder  des  Hauses
Gottorp  auszeichnete,  und  eine  große  schauspielerische  Begabung.  Jedes
seiner  Worte  und  jede  seiner  Mienen  war  berechnet.  Mitten  in  seinen
        <pb n="736" />
        728  III.  10.  Preußen  und  die  orientalische  Frage.

gewaltigen  Zornreden  wider  die  Revolution  vergaß  er  doch  nicht,  daß  die
Empörung  gegen  den  türkischen  Erbfeind  dem  heiligen  Rußland  Vortheil
bringen  konnte;  und  wenn  er  vor  allem  Volke  in  Berlin  seinem  Schwieger—
vater  mit  ritterlicher  Demuth  die  Hand  küßte,  so  heuchelte  er  nicht  schlecht—
hin  —  denn  der  welterfahrene  alte  König  war  vielleicht  der  einzige  Mensch,
der  dem  Czaren  ein  Gefühl  von  Ehrfurcht  einflößte  —,  aber  er  wußte
auch  sehr  genau,  wie  solche  Schauspiele  kindlicher  Zärtlichkeit  auf  deutsche
Gemüther  wirken  mußten.

Durch  die  Bändigung  des  Petersburger  Aufstandes  hatte  er  sich
überall  in  der  Welt  den  Ruf  unbeugsamer  Willenskraft  erworben.  Der
ungeheure  Haß,  der  ihn  späterhin,  nach  der  polnischen  Revolution,  traf,
lastete  jetzt  noch  nicht  auf  ihm;  selbst  die  Liberalen  erkannten  die  Thorheit
  der  Dekabristenbewegung  und  verdachten  dem  Czaren  seine  Gegenwehr
nicht.  Aber  Jedermann  fühlte,  daß  die  unrussische  Politik  der  letzten
Jahre  Alexander's  nunmehr  endigen  mußte.  Das  Volk  murrte  über  die
Bevorzugung  der  Deutschen  und  der  Polen.  Der  neue  Czar  that  nur
das  Nothwendige,  als  er  die  moskowitische  Sitte  wieder  begünstigte,  und
nicht  minder  nothwendig  war  sein  entschlossenes  Auftreten  gegen  den  türkischen
  Nachbarn.  Er  durfte  bei  den  Kämpfen  der  griechischen  Glaubensgenossen
  nicht  thatlos  bleiben,  schon  weil  sein  von  Parteien  unterwühltes
Heer  der  Beschäftigung  bedurfte.

Niemand  durchschaute  die  veränderte  Lage  früher  als  Canning.  Der
englische  Staatsmann  stand  jetzt  auf  der  Höhe  seines  Ruhmes.  Die
Liberalen  aller  Länder  jubelten  auf  bei  seinem  Trinkspruche:  Freiheit,
politische  und  religiöse,  in  der  ganzen  Welt!  —  und  bald  kam  die  Zeit,
da  er  in  drohender  Rede  an  den  Schlauch  des  Aeolus  erinnerte,  an  die
Mächte  der  Revolution,  welche  das  freie  England  nach  Belieben  entfesseln
  könne.  Gehoben  durch  die  Gunst  der  Nation  meinte  er  sich  stark
genug,  die  alten  Ueberlieferungen  der  orientalischen  Politik  seines  Landes
über  Bord  zu  werfen  und  eine  Verständigung  mit  Rußland  zu  wagen.
Wenn  es  gelang,  dem  jungen  Czaren  durch  einen  freundschaftlichen  Vertrag
  die  Hände  zu  binden,  dann  würde  das  gräßliche  Gemetzel  der  Aegypter
im  Peloponnes  beendigt  und  den  Griechen  eine  bedingte  Unabhängigkeit
errungen,  aber  auch  der  Bestand  des  unantastbaren  Osmanenreichs  gesichert
  und  die  Erweiterung  der  russischen  Macht  im  Orient  verhindert.
Darum  nahm  Canning  die  geheimen  Verhandlungen  mit  dem  russischen
Gesandten,  dem  Fürsten  Lieven,  welche  schon  unter  Czar  Alexander  begonnen
  hatten,  wieder  auf  und  sendete  dann  den  Herzog  von  Wellington
nach  Petersburg,  der  als  strenger  Tory  dem  Selbstherrscher  willkommen
sein  mußte.  Am  4.  April  1826  unterzeichnete  Wellington  mit  Nesselrode
ein  geheimes  Protokoll,  wodurch  sich  die  beiden  Mächte  verpflichteten,  in
Griechenland,  nach  dem  Vorbilde  Serbiens  und  der  Donaufürstenthümer,
einen  halbsouveränen  Schutz-Staat  des  Sultans  zu  errichten.  Canning
        <pb n="737" />
        Das  Petersburger  Protocoll.  729
frohlockte,  denn  nunmehr  schien  es  unmöglich,  daß  die  Russen  einseitig
gegen  die  Türken  vorgingen.  Als  das  Protokoll  bekannt  wurde,  spendete  die
liberale  Welt  ihrem  Liebling  überschwänglichen  Beifall.  Canning  erschien
als  der  glorreiche  Befreier  der  Hellenen;  er  allein  hatte  bewirkt,  daß  die
beiden  alten  Gegner  England  und  Rußland  sich  zusammenthaten  zur  Rettung
der  Griechen,  die  sonst  unzweifelhaft  den  überlegenen  Waffen  der  Aegypter
unterliegen  mußten.  In  allen  Ländern  Europas  nahm  der  Philhellenis—
mus  einen  neuen  Aufschwung;  selbst  in  Berlin  wagte  Hufeland  jetzt  seine
Sammlungen  für  die  Griechen  öffentlich  anzukündigen.

Bald  zeigte  sich  jedoch,  daß  Canning's  kühne  Schlauheit  an  dem
jungen  Czaren  ihren  Meister  gefunden  hatte.  Nicht  Rußland  war  durch
das  Londoner  Protokoll  gebunden,  sondern  England.  Ohne  die  Zustimmung
  seiner  russischen  Freunde  durfte  Canning  fortan  in  den  griechischen
Händeln  keinen  Schritt  mehr  unternehmen.  Der  Petersburger  Hof  dagegen
  behielt  die  Hände  frei;  er  hatte  zwei  Sehnen  am  Bogen,  denn  da
im  Oriente  ein  Vertrag  niemals  ehrlich  gehalten  wird,  so  kann  es  dort
auch  niemals  an  Kriegsvorwänden  fehlen,  und  Czar  Nikolaus  säumte  nicht
gegen  den  Divan  drohende  Beschwerden  zu  erheben,  wegen  der  noch  unerfüllten
  Verheißungen  des  Bukarester  Friedens  vom  Jahre  1812.  Schon
im  März,  noch  bevor  die  Vereinbarung  mit  England  zu  Stande  kam,
zeigte  er  den  großen  Mächten  an,  „die  besondere  Stellung“  Rußlands
gegenüber  der  Türkei  müsse  ungesäumt  geordnet  werden.  England  konnte
ihn  daran  nicht  hindern,  da  sich  das  Petersburger  Protokoll  nur  auf  die
griechische  Frage  bezog.

Metternich  aber,  verblendet  durch  den  Doktrinarismus  seiner  Revolutionsfurcht,
  arbeitete  dem  Czaren  arglos  in  die  Hände.  Er  wollte  auf
der  Welt  nichts  mehr  sehen,  als  die  beiden  großen  Heerlager  der  Revolution
  und  der  Legitimität;  befangen  in  diesem  Ideenkreise  vermochte
er  die  harte  Interessenpolitik,  welche  der  Czar  so  gut  wie  Canning  im
Oriente  befolgte,  nicht  zu  verstehen.  Weil  Canning  von  der  liberalen
Welt  vergöttert  wurde,  darum  blieb  er  in  Metternich's  Augen  die  Weltgeißel,
  das  blendende  Meteor  des  Unheils,  das  vor  der  dauernden
Größe  der  Wiener  Staatskunst  bald  erbleichen  mußte  -  und  wie  die
freundlichen  Ergüsse  Metternich'scher  Selbstberäucherung  sonst  lauteten;
nur  vor  Canning's  revolutionären  Umtrieben  mußte  der  Sultan  behütet
werden,  obgleich  der  englische  Staatsmann  die  Erhaltung  des  türkischen
Reichs  ganz  ebenso  aufrichtig  wünschte  wie  die  Hofburg  selber.  Der  junge
Czar  hatte  bei  seiner  Thronbesteigung  die  Revolution  niedergeworfen
und  seinen  Abscheu  gegen  die  Griechen,  diese  Rebellen  und  unverbesserlichen
  Barbaren,  wiederholt  und  nachdrücklich  ausgesprochen;  folglich
  war  er  nach  Metternich's  Urtheil  der  Mann  des  Friedens  und  der
Ordnung,  Alles  was  er  that,  redete,  war  parfait,  unmöglich  konnte  er
daran  denken,  mit  einem  Heere,  das  selbst  von  revolutionären  Ideen  an-
        <pb n="738" />
        730  III.  10.  Preußen  und  die  orientalische  Frage.

gefressen  war,  die  griechischen  Empörer  zu  unterstützen.“)  Daher  rieth
Metternich  der  Pforte  dringend  zur  Nachgiebigkeit  gegen  Rußlands  An—
sprüche;  denn  wurde  der  Czar  zufriedengestellt,  so  konnte  er  nicht  mehr
in  Canning's  Fallstricke  stürzen,  der  Sultan  aber  durfte  seine  ganze  Macht
zur  Unterdrückung  der  Griechen  verwenden.

Mit  gerechtem  Befremden  vernahm  Sultan  Machmud  die  gänzlich
veränderte  Sprache  seiner  österreichischen  Freunde;  derselbe  Gentz,  der  in
seinen  Depeschen  an  die  wallachischen  Hospodare  so  oft  vor  Rußlands
ehrgeizigen  Plänen  gewarnt  hatte,  befürwortete  jetzt  die  Forderungen  des
Czaren.  Dem  Padischah  blieb  in  seiner  Bedrängniß  keine  Wahl.  Gegen
die  griechischen  Rebellen  hatte  er  schon  die  Hilfe  seines  ägyptischen  Vasallen
aurufen  müssen,  dessen  Macht  ihm  selber  leicht  über  den  Kopf  wachsen
konnte,  und  das  ruhmreiche  Heer  der  Janitscharen,  vor  Zeiten  der  Kern
der  osmanischen  Kriegsmacht,  war  jetzt  in  zuchtlosem  Prätorianerstolz  dermaßen
  verwildert,  daß  die  Leibwächter  dem  Herrscher  selbst  gefährlich
wurden.  Da  flammte  die  Willenskraft  der  alten  großen  Sultane  noch
einmal  schrecklich  auf  in  dem  letzten  begabten  Sohne  des  Hauses  Osman.
Machmud  beschloß  die  Janitscharen  aufzulösen,  durch  ein  entsetzliches  Blutbad
  wurde  die  Heerschar  vernichtet,  die  einst  der  Schrecken  der  Christenheit
gewesen.  Ein  dem  Verderben  verfallenes  Reich  vermag  aber  selbst  nothwendige
  Reformen  nicht  mehr  zu  ertragen.  Die  Vernichtung  der  Janitscharen
  traf  den  alten  orientalischen  Kriegsstaat  in  den  Wurzeln  seiner
Verfassung,  sie  zwang  ihn  fortan,  seinem  Charakter  zuwider,  abendländische
Einrichtungen  nachzuahmen.  Alte  Kraft  war  zerstört,  neue  nicht  gewonnen.
Die  gläubigen  Moslemin  grollten,  ihre  Flüche  wider  den  Giaur  Padischab
drangen  bis  zu  Machmud's  Ohr;  die  neugebildeten,  europäisch  geschulten
Linientruppen  gehorchten  zwar  dem  Kriegsherrn,  aber  zum  Kriege  war  dies
werdende  Heer  noch  nicht  gerüstet.  In  solcher  Lage  mußte  der  stolze  Sultan
nach  langem  Sträuben  den  friedlichen  Mahnungen  der  Großmächte  endlich
nachgeben.  Im  Vertrage  von  Akkerman  (Okt.  1826)  bewilligte  er  alle
Forderungen  Rußlands:  vollständige  Erfüllung  des  Bukarester  Friedens,
Herausgabe  einiger  tscherkessischen  Grenzplätze,  gesicherte  Halbsouveränität
für  Serbien  und  die  Donaufürstenthümer.

Unterdessen  ward  das  Petersburger  Protokoll  bekannt.  Der  überlistete
  österreichische  Staatsmann  stürzte  aus  allen  seinen  Himmeln.  Niemals
  hatte  er  für  denkbar  gehalten,  daß  die  alten  Feinde  England  und
Rußland  sich  je  vertragen,  der  wohlgesinnte  Czar  für  die  griechischen
Rebellen  je  einen  Finger  rühren  würde;  und  da  er  selber  niemals  Unrecht
  haben  konnte,  so  meinte  er  jetzt,  der  Czar  sei  schwach  geworden,  der
unerfahrene  junge  Fürst  habe  sich  durch  Canning's  schlechte  Künste  verführen
  lassen.  An  die  Dauer,  an  irgend  eine  Wirkung  dieses  unnatür- 



*)  Hatzfeldt's  Berichte,  15.,  25.  Jan.,  10.  April  1826.
        <pb n="739" />
        Der  Londoner  Vertrag.  731

lichen  Bundes  wollte  er  schlechterdings  nicht  glauben.  Nach  mannigfachen
diplomatischen  Wendungen  erklärte  er  sich  bereit,  die  Unterhandlungen  der
beiden  Mächte  ber  der  Pforte  zu  unterstützen  und  begann  nun  ein  durch—
sichtiges  Doppelspiel,  das  um  so  thörichter  war,  da  er  wußte,  daß  der
junge  Czar  ihn  selber  ebenso  argwöhnisch  beobachtete  wie  der  greise  König
von  Frankreich.  Während  er  die  beiden  verbündeten  Höfe  mit  leeren
Versprechungen  hinhielt,  ließ  er  den  Sultan  durch  Gentz's  Hospodaren—
briefe  und  durch  den  Internuntius  Ottenfels  insgeheim  zur  Ausdauer
ermahnen.  Der  siegreiche  Ibrahim  Pascha  hauste  auf  Morea  wie  der
Schnitter  Tod;  gewann  der  Sultan  nur  noch  ein  Jahr,  so  gelang  es
vielleicht  den  Krummsäbeln  der  Aegypter,  das  meuterische  kleine  Griechen—
volk  mit  Kind  und  Kegel  auszurotten,  und  dann  hatte  die  griechische  Frage
eine  Lösung  gefunden,  welche  schon  durch  ihre  Einfachheit  dem  weichen
Herzen  des  Kaisers  Franz  wohlthun  mußte.

England  und  Rußland  aber  ließen  sich  durch  Metternich's  Zauder—
künste  nicht  aufhalten.  Um  den  Tuilerienhof  für  die  Petersburger  Ver—
abredung  zu  gewinnen  ging  Canning  selbst  nach  Paris,  und  am  6.  Juli
1827  schlossen  die  drei  Mächte  zu  London  einen  förmlichen  Vertrag.  Sie
verpflichteten  sich,  den  griechisch-türkischen  Krieg  durch  gemeinsame  Vermittlung
  zu  beendigen,  zunächst  einen  Waffenstillstand  herbeizuführen  und
im  Frieden  die  Errichtung  eines  autonomen  griechischen  Staates,  der  dem
Sultan  nur  Tribut  zu  zahlen  hätte,  durchzusetzen;  besondere  Vortheile
sollten  keinem  der  drei  Verbündeten  aus  diesem  Vertrage  erwachsen.  Wurde
der  Waffenstillstand  nicht  binnen  Monatsfrist  angenommen,  so  behielten
sich  die  drei  Mächte  weitere  angemessene  Mittel  vor;  für  alle  Fälle  sendeten
sie  sogleich  gemeinsam  eine  Flotte  in  das  ionische  Meer  und  gaben  den
drei  Admiralen  sehr  unbestimmte,  dehnbare  Vollmachten  mit  auf  die  Reise.
So  hatte  denn  Metternich  abermals  falsch  gerechnet;  die  Wirkungen  des
Petersburger  Protokolls,  das  er  so  abschätzig  beurtheilt,  ließen  sich  jetzt  mit
Händen  greifen.  In  hochmüthigen  Schmähreden  gab  er  seine  Enttäuschung
kund:  dies  kindische  Werk  ging  von  Menschen  aus,  die  noch  im  ABC  der
Begriffe  steckten;  „was  zu  viel  ist  ist  zu  viel,  der  Vertragsentwurf  überbietet
  noch  die  Dummheit.“  Noch  ausgiebiger  verwerthete  der  leidenschaftliche
  Gentz  die  reichen  Vorräthe  des  deutschen  Schimpfwörterbuchs;
er  donnerte  wider  diesen  Gipfel  der  Verkehrtheit,  der  Ungereimtheit  und
Unverschämtheit,  wider  diese  Treulosigkeit,  Bosheit,  Schwäche,  Blindheit,
Sinnlosigkeit,  und  als  sein  getreues  Echo  erklärte  Prokesch  den  Londoner
Vertrag  für  die  Pandorabüchse,  welche  der  Teufel  der  Unordnung,
Liberalismus  genannt,  in  die  Welt  gebracht  habe.

Alle  Unbefangenen,  weit  über  die  Kreise  des  Liberalismus  hinaus,
empfingen  die  Kunde  von  dem  Londoner  Vertrage  mit  gerechter  Befriedigung:
es  war  die  höchste  Zeit,  daß  das  Ehrgefühl  der  Christenheit  endlich  sich
regte,  daß  einer  Rotte  afrikanischer  Bluthunde  nicht  länger  mehr  gestattet
        <pb n="740" />
        732  III.  10.  Preußen  und  die  orientalische  Frage.

wurde,  auf  europäischem  Boden  ein  christliches  Volk  niederzumetzeln.  Die
besser  Unterrichteten  konnten  freilich  nicht  verkennen,  welche  Gefahren  dieser
Vertrag  in  seinem  Schooße  barg.  Seine  Urheber  waren  keineswegs  einig.
Ganz  ohne  Hintergedanken  verfuhr  nur  Frankreich:  König  Karl  empfand
die  ehrliche  Begeisterung  des  Kreuzfahrers  und  wollte  zugleich  das  ge—
sunkene  Ansehen  seines  Landes  durch  eine  großartige  Machtentfaltung  im
Osten  heben.  Canning  dagegen  hatte  kürzlich  durch  den  Commodore
Hamilton  unter  der  Hand  bei  den  Griechen  anfragen  lassen,  ob  sie  eine
Republik  unter  englischem  Schutze  bilden  wollten.  Da  die  Hellenen,  ge—
witzigt  durch  das  abschreckende  Beispiel  der  ionischen  Inseln,  den  Vorschlag
mit  Schaudern  zurückgewiesen  hatten,  so  verfolgte  die  englische  Politik  jetzt
zunächst  den  Zweck,  keinen  anderen  Einfluß  im  Orient  aufkommen  zu  lassen
und  durch  die  Beschützung  des  osmanischen  Reichs  der  britischen  Flagge  ihr
altes  Marktgebiet  zu  erhalten;  die  Sache  der  Griechen  stand  ihr  erst  in
zweiter  Linie.  Czar  Nikolaus  endlich  bereitete  längst  den  Krieg  vor,  fort
und  fort  ward  in  seinem  Heere  gerüstet.  Er  verabscheute  die  Hellenen,
weil  sie  Empörer  waren  und  weil  ein  selbständiges  Griechenland  den
byzantinischen  Träumen  der  Moskowiter  leicht  hinderlich  werden  konnte;
doch  er  betrachtete  die  griechischen  Händel  als  ein  Mittel,  um  seinem
Reiche  die  Vorherrschaft  am  Bosporus  zu  erringen.  Wie  die  Dinge  lagen
durfte  der  Czar  wohl  auf  die  Erfüllung  seiner  Hoffnungen  rechnen.  Denn
von  der  Hartnäckigkeit  des  Sultans  war  die  Bewilligung  eines  Waffenstillstandes
  nicht  zu  erwarten.  Griffen  die  Verbündeten  darauf  zu  den
angedrohten  „geeigneten  Mitteln“,  so  ließ  sich  ein  Zusammenstoß  kaum
vermeiden;  dann  war  ein  Kriegsgrund  für  Rußland  leicht  gefunden,  und
dann  mußte  sich  zeigen,  daß  die  Westmächte  nur  für  den  Czaren  gearbeitet
  hatten.  Ein  gnädiges  Schicksal  ersparte  dem  leitenden  Staatsmanne
  Englands  diese  große  Enttäuschung  noch  zu  erleben.  Canning  starb
wenige  Wochen  nach  dem  Londoner  Vertrage,  zur  rechten  Zeit  für  seinen
Ruhm,  noch  bevor  die  Welt  den  Mißerfolg  seines  letzten  diplomatischen
Feldzugs  durchschaute;  so  blieb  dem  kalt  rechnenden  Handelspolitiker  der
unverdiente  Name  des  Befreiers  der  Hellenen.

Nach  der  Meinung  der  österreichischen  Staatsmänner  konnte  der
Dreibund  nur  in  Nichtigkeit  versinken  oder  den  Krieg  herbeiführen.  Wollte
die  Hofburg  diese  Kriegsgefahr  abwenden,  so  mußte  sie  ihren  ganzen  Einfluß
  aufbieten,  um  den  befreundeten  Sultan  zur  Nachgiebigkeit  zu  bestimmen.
  Metternich  rechnete  aber  auf  den  Zerfall  des  Dreibundes;  er
fuhr  daher  fort  in  seinem  Doppelspiele,  gab  den  drei  Mächten  glatte
Worte  und  ermuthigte  unter  der  Hand  die  Pforte  zum  Widerstande.  Im
Oriente  bleibt  indeß  nichts  geheim.  Der  Hospodar  der  Wallachei  sendete
Abschriften  der  aus  Wien  erhaltenen  Weisungen  nach  Petersburg,  sein
Sohn  schickte  sogar  einige  Originalbriefe  von  Gentz,  die  er  dem  Vater
gestohlen  hatte.  Durch  diese  und  andere  unzweidentige  Beweise  sah  Czar
        <pb n="741" />
        Preußens  Haltung.  733

Nikolaus  seinen  längst  gehegten  Verdacht  gegen  Metternich  vollauf  bestätigt.
In  hellem  Zorne  schrieb  er  seinem  Schwiegervater  (16.  August):  „Ich
schulde  Ihnen  das  Geständniß,  Sire,  daß  ich  leider  die  thatsächlichen  Be—
weise  dafür  in  der  Hand  habe,  daß  wir,  ich  sage  wir,  Sire,  auf  die
schändlichste  Weise  von  dem  Wiener  Ministerium  verrathen  sind.  Der
Kaiser  ist  der  Sache  fremd,  ich  will  es  gern  glauben  und  bin  dessen  fast
sicher;  aber  was  will  das  heißen,  wenn  ein  Minister  seinen  Fürsten  bis
zu  diesem  Grade  zu  betrügen  wagt?“  Darauf  sprach  er  die  Absicht  aus:
werde  der  Krieg  im  Süden  unvermeidlich,  dann  wolle  er  seine  Westgrenze
ganz  entblößen  und  alle  verfügbaren  Truppen  zur  Beobachtung  von
Galizien  verwenden.')  Kaum  minder  unfreundlich  äußerte  sich  Kaiser
Franz  über  den  Czaren.  „Wenn  Kaiser  Alexander  noch  lebte,“  sagte  er
dem  preußischen  Gesandten,  „dann  wäre  es  nie  so  weit  gekommen;  ein  junger
Fürst,  der  gleich  im  Anfang  so  große  Schwierigkeiten  glücklich  überwindet,
will  nachher  keinen  Rath  mehr  hören.“““)  Die  Kluft  zwischen  den  beiden
Kaiserhöfen  erweiterte  sich  von  Monat  zu  Monat.  Bald  hörte  man,  daß
nunmehr  auch  Oesterreich  sein  Heer  zu  verstärken  beginne.  Endlich  mußte
der  russische  Gesandte  gar  den  Kaiser  Franz  persönlich  zur  Rede  stellen
wegen  der  geheimen  Rathschläge  in  Konstantinopel;  Franz  aber  leugnete
mit  seinem  biedersten  Gesichte  Alles  ab.  —

Der  Friedenspolitik  des  Berliner  Cabinets  kamen  diese  für  Preußen
ganz  unfruchtbaren  und  doch  so  gefährlichen  Verwicklungen  sehr  ungelegen.
Schon  im  Sommer  1825  hatte  der  König  als  leitenden  Grundsatz  seiner
orientalischen  Politik  ausgesprochen:  der  Zeitpunkt  für  entscheidende  Schritte
der  Großmächte  trete  erst  dann  ein,  wenn  entweder  die  völlige  Unterdrückung
  der  Griechen  oder  ein  Unterliegen  der  Pforte  zu  besorgen  sei't).
Dieser  Zeitpunkt  war  jetzt  offenbar  gekommen,  da  die  Griechen  den  Aegyptern
fast  erlagen.  Die  Absicht  des  Dreibundes,  dem  Völkermord  im  Orient
endlich  ein  Ziel  zu  setzen,  entsprach  den  Wünschen  des  Königs;  auch  die
gemäßigten  Friedensbedingungen,  welche  die  Verbündeten  zunächst  aufstellten,
konnten  in  Berlin  keinen  Anstoß  geben.  Gleichwohl  wollte  Friedrich
Wilhelm  dem  Londoner  Vertrage  nur  dann  zustimmen,  wenn  alle  fünf
Großmächte  sich  anschlössen;  und  da  Oesterreich  sich  versagte,  so  verweigerte
auch  er  seinen  Beitritt.  Er  sah  mit  Besorgniß,  daß  die  drei  Mächte  in
ihren  letzten  Absichten  eigentlich  nur  durch  gegenseitiges  Mißtrauen  zusammengehalten
  wurden#),  und  hielt  es  nicht  für  rathsam,  wegen  eines  Handels,
der  Preußens  Interesse  nicht  unmittelbar  berührte,  die  Freundschaft  Oesterreichs
  zu  verscherzen.  Darum  bemühte  er  sich  noch  lange,  die  beiden  Kaiserhöfe
  zu  versöhnen,  empfing  im  Teplitzer  Bade  den  österreichischen  Staats- 



*)  K.  Nikolaus  an  K.  Friedrich  Wilhelm  4./16.  Aug.  1827.
**)  Maltzahn's  Bericht,  15.  Juni  1827.
***)  Lottum  an  Bernstorff,  24.  Juni  1825.

7)  Bernstorff,  Weisung  an  Maltzahn,  24.  Juni  1827.
        <pb n="742" />
        734  III.  10.  Preußen  und  die  orientalische  Frage.

kanzler  sehr  gnädig  und  ermahnte  den  Czaren,  als  dieser  sich  über  Oester—
reichs  Treulosigkeit  beschwerte,  väterlich:  er  möge  die  Nothwendigkeit  der
Eintracht  zwischen  den  drei  Ostmächten  bedenken  und  die  Nothwendigkeit
des  Friedens  nach  so  vielen  Kriegen.)

An  seinem  Hofe  stritten  sich  zwei  Parteien.  Die  Hochconservativen
Wittgenstein,  Karl  von  Mecklenburg,  Schuckmann,  Ancillon  schworen,  wie
immer,  auf  die  Worte  ihres  Wiener  Meisters;  die  freieren  Köpfe,  Witzleben,
  Motz,  Bernstorff,  Eichhorn  neigten  sich  der  Politik  des  Dreibundes
zu,  die  Einen,  weil  sie  die  philhellenische  Gesinnung  der  Zeit  theilten,  die
Andern,  weil  sie  den  Staat  der  Vormundschaft  Oesterreichs  ganz  entledigen
  wollten.  Auch  Prinz  Wilhelm  und  die  anderen  jüngeren  Prinzen
des  königlichen  Hauses  verhehlten  nicht,  daß  sie  die  Politik  des  russischen
Schwagers  mit  ihren  guten  Wünschen  begleiteten.  Selbst  in  der  Armee
wagten  sich  die  Philhellenen  jetzt  offen  heraus;  Gneisenau's  Schwiegersohn,
  der  Sohn  Scharnhorst's,  meldete  sich  zum  Eintritt  in  das  griechische
Heer.  Nur  der  Kronprinz  zeigte  sich  unsicher,  er  schwankte  zwischen
Metternich  und  Nikolaus.  Der  Parteikampf  ward  bald  so  lebhaft,  daß
Ancillon  seine  Entlassung  forderte,  weil  Bernstorff  ihn  nicht  mehr  beschäftigte.
  Durch  einige  freundliche  Worte  des  Königs  ließ  er  sich  freilich
beschwichtigen;"*)  aber  der  Streit  währte  fort,  bis  im  Herbst  1827  die
österreichische  Partei  allen  Einfluß  verlor.

Den  Anlaß  zu  dieser  glücklichen  Entscheidung  gaben  die  Wiener  Gesandtschaftsberichte;
  denn  jetzt  endlich,  seit  dem  Tode  des  Fürsten  Hatzfeldt,
erhielt  der  König  wieder  unbefangene  Mittheilungen  über  die  Zustände  und
Stimmungen  in  Oesterreich.  Der  junge  Legationsrath  Frhr.  v.  Maltzahn,
der  bis  zur  Ankunft  seines  zum  Gesandten  ernannten  älteren  Bruders
die  Geschäfte  führte,  bekleidete  seinen  Posten  noch  nicht  acht  Wochen,  da
durchschaute  er  schon  die  Verlogenheit  Metternich's,  die  der  verblendete
alte  Fürst  in  vielen  Jahren  nicht  bemerkt  hatte.  „Es  ist  meine  Pflicht,"
meldete  er  schon  im  April,  „offen  zu  gestehen,  daß  Fürst  Metternich  keineswegs
  in  gutem  Glauben  ist,“  wenn  er  der  friedlichen  Gesinnungen  der
Pforte  sicher  zu  sein  behauptet;  er  wünscht  dies  auch  gar  nicht,  sondern
will  nur  dem  Sultan  freie  Hand  verschaffen  um  die  Griechen  zu  bändigen,
und  er  ist  überzeugt,  daß  England,  wenn  auch  mit  andern  Mitteln  und
aus  anderen  Gründen,  denselben  Zweck  verfolgt.)  Als  dann  der  neue
Gesandte  selbst  in  Wien  eingetroffen  war,  ein  stolzer  Preuße,  der  sich
durch  seine  conservative  Gesinnung  das  nüchterne  Urtheil  nicht  trüben
ließ,  da  folgten  Woche  für  Woche  Berichte  ähnlichen  Inhalts.  Sie

 

*)  K.  Friedrich  Wilhelm's  Antwort  auf  K.  Nikolaus'  Schreiben  v.  4./16.  Aug.  1827.
**)  Ancillon,  Eingabe  an  den  König,  12.  Mai;  Cabinetsordre  an  Ancillon,
19.  Mai  1827.
*F#„)  Bericht  des  Frhrn.  v.  Maltzahn  d.  J.,  14.  April  1827.
        <pb n="743" />
        Schlacht  von  Navarin.  735

stellten  außer  Zweifel,  daß  Kaiser  Franz,  Metternich,  Gentz  durchaus
türkisch  gesinnt  und  ihre  Vermittlungsversuche  in  Konstantinopel  nimmer—
mehr  ehrlich  gemeint  waren.  Noch  werthvoller  waren  Maltzahn's  Mit—
theilungen  über  Oesterreichs  Staatshaushalt  und  Heerwesen;  hier  lag
der  Schlüssel  zum  Verständniß  der  haltlosen  Wiener  Politik.  Dieser
Staat,  der  so  lange  den  Schiedsrichter  Europas  gespielt,  befand  sich
ganz  außer  Stande  einen  ernsthaften  Krieg  zu  führen.  Um  die  un—
geheuren  Kosten  der  geheimen  Polizei  zu  erschwingen,  hatte  man  das  Heer
arg  vernachlässigt;  in  Wien  selbst  fehlten  einzelnen  Reiterregimentern
300  Pferde  und  mehr,  viele  Compagnien,  die  man  für  vollzählig  ausgab,
zählten  nur  60  Mann.  Dazu  die  Verwirrung  in  den  Finanzen  und  der
Charakter  des  Kaisers  Franz,  der  in  seinen  jungen  Jahren  manchen  leicht—
sinnigen  Krieg  geführt  hatte,  jetzt  aber  zu  keinem  kühnen  Entschlusse  mehr
zu  bringen  war.“)

Mit  einem  so  unzuverlässigen  und  zugleich  so  schwachen  Hofe  konnte
eine  rechtschaffene  Regierung  nicht  gemeinsame  Sache  machen.  Der  preußische
  Gesandte  in  Konstantinopel  ward  daher  angewiesen,  unbekümmert
um  den  k.  k.  Internuntius  die  Friedensvorschläge  des  Dreibundes  nachdrücklich
  zu  unterstützen,  und  im  Spätjahr  hatte  sich  Bernstorff  den  drei
verbündeten  Mächten  schon  soweit  angenähert,  daß  er  den  Gesandtschaften
kurzweg  schreiben  konnte:  „Obgleich  unser  Hof  weder  bei  dem  Londoner
Vertrage  mitgewirkt  hat,  noch  ihm  beigetreten  ist,  so  billigt  er  doch  ohne
Nückhalt  dessen  Grundsätze  und  Ziele.“““*)  Das  Verhältniß  zu  Oesterreich
ward  sichtlich  kühler,  um  so  freundlicher  das  Einvernehmen  mit  Frankreich
und  Rußland.  Metternich  aber  konnte  sich  Preußens  selbständige  Haltung
  nur  aus  der  baaren  Thorheit  erklären  und  schmähte  hinterrücks  auf
die  Unfähigkeit  des  Commis  Bernstorff.

Mittlerweile  erwiesen  sich  die  Berechnungen  des  österreichischen  Staatsmannes
  nochmals  als  irrig.  Der  Dreibund,  dessen  Zerfall  man  in  Wien
erwartete,  hielt  vorerst  noch  zusammen.  Da  der  Sultan  den  Waffenstillstand
  ablehnte,  so  erhielten  die  drei  Admirale  Befehl,  die  Einstellung  der
Feindseligkeiten  auf  Morea  nöthigenfalls  zu  erzwingen.  Sie  verstanden
die  Weisung  nach  handfester  Seemannsart.  Als  Ibrahim  Pascha  der
Aufforderung  nicht  unzweideutig  nachkam,  wurde  die  prächtige  Flotte  des
Sultans  am  20.  Okt.  1827  in  der  Bucht  von  Navarin  vernichtet.  Frohlockend
  begrüßte  die  öffentliche  Meinung  des  Festlandes  die  gänzlich  unerwartete
  Nachricht;  es  schien  wie  eine  Naturnothwendigkeit,  daß  die  seit  Jahren
schon  geballte  Faust  der  empörten  Christenheit  nun  doch  endlich  schmetternd
niedergefallen  war,  und  nicht  ohne  Grund  schrieben  sich  die  Philhellenen
einigen  Antheil  an  diesem  Siege  zu,  der  von  den  Cabinetten  nicht  gewollt

 

*)  Maltzahn's  Berichte,  1.,  25.  Mai  1827  ff.
*")  Vernstorff,  Weisung  an  Jordan,  30.  Dec.  1827.
        <pb n="744" />
        736  III.  10.  Preußen  und  die  orientalische  Frage.

ohne  den  lang  genährten  Abscheu  gegen  den  Halbmond  schwerlich  erfolgt
wäre.  Der  Tag  von  Navarin  begründete  Griechenlands  Unabhängigkeit,
er  begründete  zugleich  Rußlands  Herrschaft  auf  dem  Schwarzen  Meere;
der  Sultan  besaß  fortan  keine  Flotte  mehr,  die  dem  Czaren  den  Marsch
nach  dem  Balkan  erschweren  konnte.  Die  Russen  fühlten  auch,  daß  sie
in  Wahrheit  diesen  Sieg  erfochten  hatten.  In  der  ersten  Freude  schrieb
Nesselrode  dem  Gesandten  in  Wien:  „was  wird  unser  Freund  Metternich
sagen  zu  diesem  Triumphe  der  Gewalt  über  die  Vorurtheile  der  Grundsätze?!"
  Metternich  fand  kaum  Worte  genug,  um  diese  empörende  Verhöhnung
  des  Völkerrechts  zu  brandmarken.  Sein  Kaiser  sprach  von
Meuchelmord,  von  Entweihung  des  heiligen  Wortes:  Mediation;?)  er
fürchtete  schon,  die  Liberalen  hätten  vielleicht  den  Krieg,  der  jetzt  drohe,
angezettelt,  um  inzwischen  ctwa  in  Frankreich  loszubrechen.  Auch  in  England
  herrschte,  nachdem  der  Jubel  über  den  Sieg  der  nationalen  Lieblingswaffe
  verhallt  war,  allgemeine  Bestürzung.  Das  alte  Mißtrauen  gegen
Rußland  erwachte  wieder.  Im  Einverständniß  mit  der  Stimmung  der
Nation  bildete  Wellington  ein  Tory-Cabinet,  das  sich  dem  Wiener  Hofe  zu
nähern  begann,  und  schon  im  Januar  1822  durfte  König  Georg  in  seiner
Thronrede  die  Schlacht  von  Navarin  ein  unwillkommenes  Ereigniß  (unto-Ward
  event)  nennen.

Nach  Allem,  was  geschehen,  mußten  die  drei  Mächte  sofort  weiter  gehen
und  nöthigenfalls  durch  einen  zweiten  Schlag  die  Pforte  zum  Frieden  mit
den  Griechen  zwingen;  so  ließen  sich  Rußlands  Kriegspläne  vielleicht  noch
vereiteln.  Aber  der  Einmuth  fehlte,  da  England  immer  bedenklicher  wurde.
Die  Vertreter  der  Westmächte  erneuerten  in  Konstantinopel  ihre  Friedensanträge,
  kräftig  unterstützt  von  dem  preußischen  Gesandten,  und  als  sie  eine
schnöde  Antwort  empfingen,  reisten  sie  unverrichteter  Dinge  ab.  Nun  brach
der  Zorn  des  tödlich  beleidigten  Sultans,  der  alte  Hochmuth  des  Islam
furchtbar  aus.  Die  Christen  der  Hauptstadt  wurden  verhöhnt,  mißhandelt,
ausgewiesen;  ein  Ferman  des  Padischah  verkündete  den  Gläubigen:  „das  Heidenthum
  bildet  nur  eine  Nation,“  überschüttete  die  europäischen  Mächte  mit
Schmähungen,  insbesondere  Rußland,  den  Erzfeind  des  Reichs  Muhamed's.
Auf  die  Vorstellungen  des  preußischen  Gesandten  erwiderte  der  Reis  Effendi
Pertew  hochmüthig:  jetzt  sei  es  Zeit  auch  den  Vertrag  von  Akkerman  abzuschütteln.
  Durch  diese  Beleidigungen  erhielt  der  Czar  den  längst  gesuchten
Vorwand  zum  Kriege.  Die  Westmächte  konnten  ihm  nicht  entgegentreten,  denn
sie  selbst  waren  durch  die  überlegene  russische  Diplomatie  gebunden.  Nach
dem  Londoner  Vertrage,  der  noch  immer  bestand,  durften  die  drei  Mächte
nur  in  der  griechischen  Sache  nicht  einseitig  vorgehen;  der  Krieg  aber,  der
jetzt  hereinbrach,  erschien  als  ein  Kampf  für  Rußlands  gekränkte  Ehre.  —

 

*)  Maltzahn's  Berichte,  15.  Nov.,  11.  Dec.  1827.
        <pb n="745" />
        Russisch-türkischer  Krieg.  737

Im  April  1828  erklärte  Rußland  den  Krieg.  In  seinem  Kriegsmanifest
  forderte  der  Czar  Genugthuung  für  die  türkischen  Rüstungen  und
die  Beleidigung  seiner  Ehre,  für  die  Mißhandlung  seiner  Unterthanen
und  die  Belästigung  des  Handels  im  Bosporus,  endlich  genaue  Erfüllung
der  älteren  Verträge.  Feierlich  verwahrte  er  sich  gegen  den  Verdacht  der
Eroberungslust,  nur  vollen  Ersatz  der  Kriegskosten  müsse  er  verlangen.
Den  großen  Mächten  gegenüber  spielte  er  den  Gekränkten,  den  schuldlos
Herausgeforderten.  „Ich  werde  nicht  der  Angreifer  sein,  Sire,"  schrieb  er  im
Januar  dem  König  von  Preußen,  „aber  wehe  denen,  die  sich  an  Rußland
vergreifen  wollen“;  und  dem  englischen  Hofe  ließ  er  mittheilen:  da  der
Sultan  die  Gesammtheit  der  Muhamedaner  wider  ihn  aufrufe,  so  müsse
er  den  Kampf  aufnehmen.*)  Der  wahre  Grund  des  Krieges  lag  in  der
schwierigen  Stimmung  des  Heeres  und  in  dem  Selbstgefühle  der  Nation,
die  so  lange  der  Mißhandlung  ihrer  Glaubensgenossen  grollend  zugesehen
und  nun  Rache  nehmen  wollte  an  dem  hochmüthigen  und,  wie  es  schien,
ohnmächtigen  Erbfeinde.  Rußland  fühlte  sich  als  die  führende  Macht  im
Oriente;  eben  jetzt  wurde  ein  zweijähriger  Krieg  gegen  Persien  durch  einen
glücklichen  Friedensschluß,  durch  die  Erwerbung  wichtiger  Gebiete  südlich
des  Kaukasus  beendigt.  Die  anspruchslosen  Versprechungen  des  Kriegsmanifestes
  waren  nicht  schlechthin  unehrlich,  da  die  Lage  der  Welt  einen
Vernichtungskrieg  nicht  begünstigte,  aber  auch  nicht  frei  von  Hintergedanken.
  Blieb  das  Kriegsglück  dem  Czaren  hold,  so  verloren  sie  jeden
Werth.  Czar  Nikolaus  war  der  Enkel  jener  Katharina,  die  einst  gehofft
hatte,  den  byzantinischen  Doppeladler  von  Moskau  wieder  in  seinen  alten
Herrschersitz  zurückzuführen.  Am  Berliner  Hofe  kannte  man  eine  geheime
russische  Denkschrift,  worin  die  hochmüthige  Aeußerung  stand:  sollte  das
Schicksal  den  Untergang  der  Türkei  herbeiführen,  so  würden  die  großen
Mächte  sich  auch  darüber  leicht  einigen.  )  Daher  war  der  friedfertige
König  mit  dem  Verfahren  seines  Schwiegersohnes  keineswegs  einverstanden.
  Er  fand  es  sehr  leichtsinnig,  diese  Saite  zu  berühren,  er  sprach
dem  Czaren  offen  aus,  man  hätte  den  Krieg  vermeiden  können  und  sollen,
und  verweigerte  dem  Prinzen  Wilhelm  die  Erlaubniß  zur  Theilnahme  an
dem  Feldzuge  der  Russen.

Eine  thatkräftige  österreichische  Staatskunst  hätte  die  Dinge  nie  so
weit  kommen  lassen,  dem  russischen  Hofe  nimmermehr  den  Vortritt  eingeräumt
  bei  der  unvermeidlichen  Zerstörung  des  türkischen  Reichs.  Immerhin
  bot  sich  der  Hofburg  auch  jetzt  noch  zum  letzten  male  die  so  oft
schon  verscherzte  Gelegenheit,  die  kühnen  Pläne  des  Prinzen  Eugen  zu  verwirklichen.
  Wenn  sie  ihre  günstige  Flankenstellung  entschlossen  benuttzte,

 

*)  K.  Nikolaus  an  K.  Friedrich  Wilhelm,  15.  Jan.;  Nesselrode,  Weisung  an  Lieven,

14.  Febr.  1828.
**)  Witzleben's  Tagebuch,  17.  Jan.  1828.

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  47
        <pb n="746" />
        738  III.  10.  Preußen  und  die  orientalische  Frage.

den  Russen  zuvorkam  und  die  Donaufürstenthümer  rasch  besetzte,  so  mußte
Rußland  mit  ihr  wohl  oder  übel  sich  verständigen  und  dem  Donaureiche
ward  sein  natürliches  Machtgebiet  bis  zur  Mündung  seines  Stromes  ge—
sichert,  denn  noch  war  das  rumänische  Nationalgefühl  nicht  erwacht,  noch
war  es  möglich,  alle  Rumänier  in  Ungarn,  Siebenbürgen,  der  Moldan
und  der  Wallachei  mittelbar  oder  unmittelbar  unter  dem  österreichischen
Scepter  zu  vereinigen.  Czar  Nikolaus  fürchtete  in  der  That  solche  Ver—
suche;  er  gab  seinem  Oberfeldherrn  Wittgenstein  die  Weisung,  sich  mit
den  Waffen  den  Weg  zu  bahnen,  falls  die  Oesterreicher  in  den  Donau—
fürstenthümern  sich  dem  Marsche  der  Russen  widersetzen  sollten.  Aber  die
unwiederbringliche  große  Stunde  verging  unbenutzt.  Der  elende  Zustand
des  österreichischen  Heeres  verbot  einen  raschen  Vorstoß,  und  Metternich
hatte  sich  in  die  Doktrin  von  der  Unantastbarkeit  der  Türkei  längst  so
tief  eingelebt,  daß  er  die  Interessen  seines  Staates  im  Oriente  nicht  mehr
unbefangen  wahren  konnte.  Er  vergeudete  die  kostbare  Zeit  mit  müßigen
diplomatischen  Verhandlungen,  empfahl  in  London  und  Paris  dringend
die  Aufrechterhaltung  des  Londoner  Vertrags,  den  er  vor  Kurzem  noch
für  dümmer  als  dumm  erklärt  hatte.  Im  December  hatte  er  noch  geprahlt:
könnte  ich  nur  wenige  Tage  in  Konstantinopel  weilen,  „so  würde  ich  den
Rummel  bald  beendigen“;  jetzt  verlor  er  auch  bei  der  Pforte  jedes  An—
sehen,  da  keine  seiner  Vorhersagungen  eingetroffen  war,  und  sein  Gentz
jammerte:  der  Autokrat  wird  am  Bosporus  thronen!

Unbelästigt  von  Oesterreich  überschwemmte  das  russische  Heer  die
Donaufürstenthümer.  Dann  aber  zeigte  sich,  wie  unmäßig  die  Welt  die
Angriffskraft  Rußlands  überschätzt  hatte.  Nach  langjährigen  Vorberei—
tungen  konnte  der  Czar  den  Krieg  erst  sehr  spät,  erst  im  Juni  beginnen
und  nur  mit  etwa  100,000  Mann.  Auch  der  Heldenmuth  der  griechischen
Rebellen  erschien  jetzt  erst  in  seinem  vollen  Glanze.  Dies  türkische
Heer,  das  die  verachteten  hellenischen  Klephten  niemals  hatte  ganz  bezwingen
können,  hielt  den  Russen  Stand  —  nur  zwei  Jahre  nach  seiner  Neubildung,
  nach  der  Vernichtung  der  Janitscharen  —  und  vertheidigte  die  Balkanfestungen
  mit  einem  Löwenmuthe,  der  an  die  großen  Tage  Suleiman's
erinnerte.  Die  Russen  errangen,  trotz  oder  wegen  der  Anwesenheit  des
Czaren,  keinen  erheblichen  Vortheil;  nur  Varna  wurde  erobert,  und  in
Kleinasien  drang  Feldmarschall  Paskiewitsch  vom  Kaukasus  her  siegreich
vor.  Ein  zweiter  Feldzug  ward  unvermeidlich,  und  er  versprach  sicheren
Erfolg;  denn  das  gelichtete  russische  Heer  erhielt  beträchtliche  Verstärkungen,
und  Czar  Nikolaus  sah  ein,  daß  er  kein  Feldherr  war,  er  legte  den  Oberbefehl
  in  die  kräftigen  Hände  des  Preußen  Diebitsch.

Um  so  bedrohlicher  gestaltete  sich  die  diplomatische  Lage.  Metternich
hatte  nach  den  geringen  Erfolgen  der  Russen  frischen  Muth  geschöpft
und  bemühte  sich,  einen  Bund  aller  vier  Großmächte  gegen  Rußland  zu
Stande  zu  bringen.  Preußen  und  Frankreich  verweigerten  ihren  Beitritt,
        <pb n="747" />
        Preußen  und  die  Großnächte.  739

Wellington  aber  ging  auf  Oesterreichs  Absichten  willig  ein,  und  zu  Anfang
des  Jahres  1829  schien  ein  europäischer  Krieg  nicht  mehr  unmöglich:
England  und  Oesterreich  auf  der  einen,  Rußland,  Frankreich  und  vielleicht
auch  Preußen  auf  der  anderen  Seite.  Radetzky  erörterte  schon  in  einer
Denkschrift  den  Fall  eines  Krieges  gegen  Rußland  und  Preußen;  er  nannte
Preußen  „den  unförmlichsten  Staat,  den  es  je  auf  dem  Erdenrund  gegeben
hat“;  aber  selbst  der  fähigste  General  der  k.  k.  Armee  verfiel  nicht  auf  die
Frage,  ob  es  nicht  klug  sei,  diesem  unförmlichen  Staate  die  unentbehrliche
Abrundung  zu  gönnen,  sondern  erklärte  kurzab,  mit  dem  alten  ferdinandeischen
  Uebermuthe:  „wir  dürfen  Preußen  keine  Vergrößerung  gestatten."
Unterdessen  wüthete  Gentz  in  seinen  Zeitungen  gegen  Rußland  und  den
russisch  gesinnten  Berliner  Hof;  zu  gleicher  Zeit  flehte  er  den  König  von
Preußen  brieflich  um  ein  Geldgeschenk  an.  Zur  Begutachtung  aufgefordert
  rieth  Bernstorff  das  erbauliche  Gesuch  zu  bewilligen,  da  der  mächtige
Publicist  der  Gesandtschaft  in  Wien  nützlich  sein  könne;  aber,  fügte  er
hinzu,  „Herr  v.  Gentz  ist  ein  sehr  vornehmer,  vielfach  verwöhnter  und
bedürfnißreicher  Bettler“;  weniger  als  vier=  bis  sechstausend  Thaler  dürfe
man  ihm  also  nicht  geben.)

Ganz  unerwartet  war  Preußen  in  eine  hochwichtige,  freilich  auch
gefahrvolle  diplomatische  Stellung  gelangt.  Kam  es  zum  Bruch  zwischen
den  beiden  Kaisermächten,  so  konnte  der  Berliner  Hof,  da  er  sich  noch
nach  keiner  Seite  hin  gebunden  hatte,  leicht  den  Ausschlag  geben.  In
Konstantinopel  war  er  augenblicklich  die  einzige  Macht,  deren  Meinung
von  den  erbitterten  Türken  noch  angehört  wurde.  Im  vergangenen  Frühjahr
  war  der  Gesandte,  Frhr.  v.  Miltitz,  auf  Befehl  des  Königs,  durch
den  nach  Konstantinopel  geschickten  Major  von  Canitz  wegen  grober  Pflichtverletzung
  abgesetzt  worden,  weil  er,  tief  verschuldet,  von  einer  fremden
Macht  —  wahrscheinlich  von  Oesterreich  —  Geschenke  angenommen  und
einmal  einen  unwahren  Bericht  eingesendet  hatte.“)  Dieser  widerwärtige,
politisch  unerhebliche  Zwischenfall  wurde  indeß  schnell  vergessen;  Miltitz's
Nachfolger  Royer  stand  mit  der  Pforte  auf  gutem  Fuße.  Aber  welche
Aussichten,  wenn  der  europäische  Krieg  ausbrach!  Sollte  Preußen,  mit
dem  ungerüsteten  Oesterreich  verbündet,  sich  in  einem  Kampfe  gegen  Rußland
und  Frankreich  zugleich  verbluten,  lediglich  um  Oesterreichs  orientalische
Interessen,  die  man  in  der  Hofburg  selber  nicht  verstand,  zu  wahren?
Oder  sollte  der  König  mit  Rußland  und  Frankreich  vereint  gegen  Oesterreich
  kämpfen?  Das  hieß  den  Deutschen  Bund  zersprengen,  ehe  noch
irgend  ein  Ersatz  für  ihn  gefunden  war.

Und  wie  verdächtig  blieb  doch  Frankreichs  Bundesgenossenschaft.  Trotz
der  kleinen  Freundlichkeiten,  die  zur  Zeit  zwischen  den  beiden  Höfen  aus- 



"7)  Bernstorff  an  Lottum,  25.  Dec.  1828.
*“)  Berichte  von  dem  k.  k.  Dragoman  Huszar,  18.  März,  Ottenfels,  19.  März,
Jordan,  21.  Aug.  1828.
47*
        <pb n="748" />
        740  III.  10.  Preußen  und  die  orientalische  Frage.

getauscht  wurden,  hatte  man  in  den  Tuilerien  den  alten  Wahn,  daß
Frankreich  ein  starkes  Deutschland  nicht  ertragen  könne,  noch  mit  nichten
überwunden;  dies  lehrte  das  verdeckte  Spiel  der  französischen  Diplomatie
gegen  Preußens  Handelspolitik.  Sobald  sich  die  Gefahr  des  Krieges
zeigte,  erscholl  in  der  französischen  Presse  sofort  wieder  der  alte  Ruf  nach
der  Rheingrenze.  In  der  Kammer  sprach  General  Sebastiani,  der  Ver—
traute  des  Herzogs  von  Orleans,  den  begehrlichen  Gedanken  offen  aus,
ähnlich  redete  Chateaubriand  vor  aller  Welt  in  seinen  Salons  zu  Rom.
General  Richemont  predigte  in  einer  prahlerischen  Flugschrift  „über  die
politische  Lage  Europas“  den  Krieg  gegen  Frankreichs  wahre  Feinde,  Eng—
land  und  Oesterreich;  dann  sollte  der  Czar  in  Konstantinopel  einziehen,
Holland  durch  Hannover  vergrößert  werden,  Preußen  aber,  das  mit  der
äußersten  Geringschätzung  behandelt  wurde,  „unseren  Rhein“  herausgeben
und  dafür  auf  Oesterreichs  Kosten  irgendwo  eine  Entschädigung  erhalten.
Auch  die  diplomatische  Welt  war  solchen  Gedanken  nicht  ganz  fremd.  Als
Bernstorff  im  Sommer  1828  seinen  alten  Congreßgenossen  Caraman  in
Teplitz  traf,  deutete  ihm  der  Franzose  leise  an,  im  Falle  der  Theilung
der  Türkei  müsse  sich  Frankreich  seinen  Antheil  in  der  Nähe  suchen;
noch  unzweideutiger  äußerte  sich  Fürst  Polignac  in  London  zu  dem  Gesandten
  v.  Bülow.  Das  Alles  waren  nur  Privatansichten;  aber  auch
der  Gesandte  Herzog  von  Martemart  in  Petersburg  erörterte  vor  dem
Czaren  ausführlich  die  Nothwendigkeit  eines  großen  Ländertausches,  und
Pozzo  di  Borgo  schrieb  aus  Paris,  man  müsse  Preußen  an  den  Gedanken
gewöhnen,  daß  Frankreich  eine  mäßige  Entschädigung  zu  fordern  habe,
falls  Preußen  sich  vergrößere.  Czar  Nikolaus  fühlte  jedoch,  daß  Offenheit
  hier  die  höchste  Klugheit  war;  er  hatte  gerade  jetzt  dringende  Gründe,
sich  die  Freundschaft  seines  Schwiegervaters  zu  erhalten  und  fragte  in
Berlin  ehrlich  an,  wie  denn  der  König  selber  über  solche  Tauschpläne
denke.  Die  Antwort  lautete  unbedingt  ablehnend:  der  König  halte  seinen
gegenwärtigen  Besitzstand  für  eine  Gewähr  des  europäischen  Friedens
und  fühle  sich  mit  seinen  Rheinländern  durch  gegenseitige  Gefühle  der
Liebe  und  des  Vertrauens  von  Jahr  zu  Jahr  enger  verbunden.  Von
Seiten  des  französischen  Cabinets  wurde  niemals  auch  nur  eine  Andeutung
  beim  Berliner  Hofe  gewagt.  Der  vorsichtige  Werther  blieb  noch
nach  Jahren  fest  davon  überzeugt,  daß  die  französischen  Minister  an
diesen  Zettelungen  nie  theilgenommen  hätten,  und  für  die  Zeit  des
Ministeriums  Martignac  mochte  seine  Vermuthung  vielleicht  zutreffen.“)
Juhr  aber  das  Schwert  aus  der  Scheide,  dann  war  voraussichtlich  selbst
ein  gemäßigtes  Cabinet  nicht  mehr  im  Stande,  dem  leidenschaftlichen

 

*)  So  ergiebt  sich  der  Sachverhalt  aus  einer  Reihe  vertraulicher  Mittheilungen,
welche  Bernstorff  und  Werther  im  Jahre  1830  mit  einander  austauschten.  (Bernstorff
an  Werther,  3.  Jan.,  5.  April;  Werther's  Bericht,  23.  Jan.  1830.)
        <pb n="749" />
        Czar  Nikolaus  in  Berlin.  741

Verlangen  der  Nation  nach  der  Rheingrenze  zu  widerstehen.  Wie  sich
die  Dinge  auch  wenden  mochten,  ein  Krieg  in  solcher  Lage,  um  einer
Frage  willen,  welche  dem  deutschen  Interesse  fernablag,  konnte  dem
preußischen  Staate  nur  Opfer  und  Verlegenheiten  bereiten  ohne  jede  Wahr—
scheinlichkeit  großer  Erfolge.  Friedrich  Wilhelm's  Friedenspolitik  hatte  in
den  napoleonischen  Zeiten  viel  Unheil  verschuldet;  diesmal  war  sie  voll—
berechtigt.

Auch  Czar  Nikolaus  wünschte  jetzt  aufrichtig  den  Frieden.  Ernüchtert
durch  die  bescheidenen  Erfolge  des  ersten  Feldzugs  verzichtete  er  vorläufig
auf  die  ehrgeizigen  Pläne,  mit  denen  er  sich  früher  wohl  getragen  hatte,
und  suchte  nur  noch  auf  ehrenvolle  Weise  aus  dem  Handel  herauszu—
kommen.  Einem  europäischen  Kriege  sah  er  mit  Besorgniß  entgegen,  denn
auf  Preußens  Waffenhilfe  konnte  er  noch  nicht  rechnen,  und  sein  einziger
sicherer  Bundesgenosse  König  Karl  X.  stand  am  Rande  des  Grabes.  Schon
im  December  betheuerte  er  dem  König  von  Preußen,  wie  lebhaft  er  nach
Frieden  verlange,  und  beschwerte  sich  zugleich  heftig  über  England  und
das  „infame“  Betragen  Oesterreichs.)  Als  der  Krieg  im  Frühjahr  unter
günstigen  Anzeichen  von  Neuem  begann,  reiste  Nikolaus  nach  Warschau
und  empfing  dort  unheimliche  Eindrücke,  die  ihn  in  seiner  Friedenssehnsucht
  nur  bestärken  konnten.  Den  Polen  war  es  ein  Gräuel,  daß  ihr
König  nicht  in  ihrer  alten  Johannskathedrale,  sondern  im  Thronsaale  des
Schlosses  und  nach  griechisch-orthodorem  Ritus  die  Krönung  vollziehen
ließ.  Die  Landboten  verharrten  in  eisigem  Schweigen,  als  der  vorgeschriebene
  Hochruf  angestimmt  wurde;  auch  das  Volk  verhielt  sich  kalt,
fast  drohend;  Jedermann  fühlte,  welche  Leidenschaften  hier  gährten.

Von  Warschau  aus  wollte  der  Czar  nach  Sibyllenort  reisen,  um
seinen  Schwiegervater  zu  sprechen;  Friedrich  Wilhelm  wünschte  auch  den
Kaiser  von  Oesterreich  zuzuziehen,  der  aber  sagte  auf  Maltzahn's  Andeutungen
  kein  Wort,  so  bitter  war  schon  der  Haß  zwischen  den  beiden  Kaiserhöfen.*)
  Inzwischen  wurde  der  König  unwohl  und  mußte  die  Reise  aufgeben.
  Da  erschien  Nikolaus  am  6.  Juni  selber  in  Berlin,  mit  seiner
Gemahlin  und  dem  kleinen  Thronfolger.  Es  war  die  erste  jener  theatralischen
  Ueberraschungen,  welche  sich  seitdem  noch  oft  wiederholten;  der  Czar
liebte  wie  der  Donnerer  Zeus  plötzlich  aus  dem  Gewölk  herauszutreten.
Die  Berliner  empfingen  ihre  erlauchten  Gäste  mit  überschwänglichen  Huldigungen,
  sie  konnten  sich  nicht  satt  sehen  an  ihrer  Charlotte  und  dem
ältesten  Enkel  ihres  Königs.  Die  Universität  begrüßte  den  Befreier  der
Hellenen  mit  einer  griechischen  Ode;  denn  die  philhellenische  Begeisterung
beherrschte  die  liberale  Welt  so  gänzlich,  daß  selbst  H.  Heine  und  seine  radicalen
  Freunde  sich  über  die  Waffenerfolge  des  griechenfreundlichen  Czaren

 

*)  Kaiser  Nikolaus  an  König  Friedrich  Wilhelm,  3.  Dec.  1828.
*#)  Maltzahn's  Bericht,  9.  Mai  1829.
        <pb n="750" />
        742  III.  10.  Preußen  und  die  orientalische  Frage.

freuten.  Nikolans  wohnte  noch  der  Hochzeit  des  Prinzen  Wilhelm  bei
und  reiste  bereits  am  siebenten  Tage  heim.  Mit  schlecht  verhehlter  Angst
sagte  Metternich  dem  preußischen  Geschäftsträger,  dieser  Familienbesuch
werde  doch  sicherlich  keine  politischen  Folgen  haben.)

Er  täuschte  sich  abermals.  Die  beiden  Monarchen  hatten  die  kurzen
Tage  des  Wiedersehens  ernstlich  benutzt.  Friedrich  Wilhelm  erklärte  dem
Czaren  sehr  bestimmt:  wenn  er  den  Frieden  wolle,  so  müsse  er  seine
Bereitwilligkeit  bethätigen.*)  Nikolaus  betheuerte  darauf  in  einer  eigenhändigen
  Aufzeichnung,  er  verlange  schlechterdings  nichts  weiter  als  die
schon  in  seinem  Kriegsmanifest  aufgestellten  Bedingungen.  „Ich  kann
versichern,  daß  sich  darin  Alles  genau  angegeben  findet,  gegen  den  gewöhnlichen
  Gebrauch  in  solchen  Fällen,  wohl  aber  in  der  Absicht,  jeden
Verdacht  zu  vermeiden  hinsichtlich  angeblich  ehrgeiziger  Absichten  und
Hintergedanken,  welche  meinen  Grundsätzen  ebenso  fremd  sind  wie  meinem
Herzen.“  Seine  Hauptforderung  war  also  der  Ersatz  der  Kriegskosten,  die
er  schon  jetzt  auf  150  Mill.  Rubel  Papier  schätzte;  er  wollte  aber  nicht  die
ganze  Summe  baar  fordern,  sondern  auch  Schiffbauholz,  Kriegsschiffe  und
einige  Grenzplätze  am  Kaukasus  an  Zahlungsstatt  annehmen..)  So
blieb  freilich  nach  russischer  Gewohnheit  noch  eine  Hinterthür  offen.  Noch
niemals  war  der  Pforte  von  einem  Sieger  eine  Geldzahlung  zugemuthet
worden;  orientalische  Staaten  vermögen  auch  solchen  Anforderungen  nicht
zu  genügen,  der  verlangte  Ersatz  konnte  daher  sehr  beträchtlich  werden.

Immerhin  klangen  die  Bedingungen  nicht  unbillig,  da  das  Kriegsglück
die  russischen  Waffen  überall  begünstigte.  Während  Paskiewitsch  abermals
in  Kleinasien  vordrang  und  schon  die  Straße  nach  Trapezunt  einschlug,
wurde  das  türkische  Hauptheer  von  Diebitsch  bei  Kulektscha  aufs  Haupt
geschlagen  (11.  Juni);  das  feste  Silistria  fiel,  der  Weg  über  den  Balkan  lag
offen  vor  dem  russischen  Feldherrn.  Aber  wie  sollte  die  Pforte  zu  Unterhandlungen
  bewogen  werden?  Daß  der  Sieger  selber  Anerbietungen  stellte,
war  nach  orientalischem  Brauche  unmöglich  und  hätte  im  Divan  nur  Verdacht
  erweckt.  Auf  die  Fürsprache  der  anderen  Mächte  gab  der  ergrimmte
Sultan  seit  dem  Tage  von  Navarin  nichts  mehr.  Nur  Preußen  vermochte
die  Vermittlung  zu  übernehmen,  aber  auch  nicht  in  den  gewöhnlichen  diplomatischen
  Formen,  die  auf  den  türkischen  Hochmuth  keinen  Eindruck  mehr
machten.  Ein  Erfolg  schien  nur  möglich,  wenn  ein  sachkundiger  preußischer
  General  nach  Stambul  ging,  um  den  Sultan  womöglich  persönlich
über  die  bedenkliche  militärische  Lage  der  Türkei  aufzuklären,  ihm  im  Auftrage
  des  Königs  zu  versichern,  daß  der  Sieger  bereit  sei,  auf  billige

 

*)  Brockhansen's  Bericht,  Wien  20.  Juni  1829.
**)  So  erzählt  Ancillon  in  dem  Ministerialschreiben  an  Royer  vom  18.  Juni  1829.
*““)  Eigenhändige  Aufzeichnung  von  K.  Nikolaus,  o.  D.,  unverkennbar  in  Berlin
niedergeschrieben.
        <pb n="751" />
        Müffling's  Sendung.  743

Bedingungen  Frieden  zu  schließen  und  ihn  also  zur  Absendung  von
Bevollmächtigten  zu  bewegen.  So  konnte  die  Rechtschaffenheit  des  Königs
sich  wieder  als  eine  Macht  erweisen;  ihr  Ruf  war  auch  bis  zum  Bos—
porus  gedrungen.  Wenn  dieser  Fürst  im  Namen  seines  Schwiegersohnes
eine  feierliche  Erklärung  abgab,  so  ließ  sich  vielleicht  selbst  das  finstere
Mißtrauen  Sultan  Machmud's  überwinden.

General  Müffling,  der  gelehrte  Chef  des  Generalstabs,  wurde  mit
dem  schwierigen  Auftrage  betraut.  Erst  am  5.  Juli,  als  er  schon  unter—
wegs  war  und  die  fremden  Mächte  ihm  am  Bosporus  nicht  mehr  zuvor—
kommen  konnten,  erging  an  die  Gesandtschaften  der  Befehl,  die  Höfe  von
Wien,  London  und  Paris  über  den  Zweck  der  Sendung  zu  unterrichten:
Preußen  wolle  nicht  Friedensvorschläge  überreichen  —  das  würde  die  bald
mißtrauische  bald  hochmüthige  Pforte  mißverstehen  —,  sondern  nur  den
Sultan  von  den  friedlichen  Absichten  des  Czaren  überzeugen.  Noch  be—
stimmter  sagte  eine  spätere  Weisung:  man  kann  die  Pforte  nur  retten,
wenn  man  sie  vor  sich  selber  rettet.)  Als  Müffling  am  4.  August  in
Konstantinopel  eintraf,  fand  er  die  Stadt  in  fieberischer  Aufregung.
Diebitsch  hatte  erreicht  was  noch  keinem  Feinde  der  Osmanen  gelungen  war,
er  hatte  den  Balkan  überschritten.  Unaufhaltsam  wälzten  sich  seine  Heer—
säulen  durch  Bulgarien  südwärts,  die  Trümmer  des  türkischen  Heeres  flohen
in  wilder  Auflösung,  am  22.  August  kam  gar  die  Nachricht  von  Diebitsch's
Einzug  in  Adrianopel.  Der  Sultan  war  ohne  Heer,  denn  die  Wuth  der
rechtgläubigen  Osmanen  in  der  Hauptstadt  richtete  sich  zunächst  gegen  ihn,
der  durch  seine  frevelhaften  neuen  Gesetze  die  Strafen  Allahs  auf  das
Reich  herabgerufen  habe;  der  mächtige  Anhang  der  aufgelösten  Janitscharen
murrte  laut.  Umsonst  ließ  Machmud  die  grüne  Fahne  des  Propheten
durch  die  Straßen  tragen,  Niemand  wollte  dem  heiligen  Feldzeichen  zum
Glaubenskriege  folgen;  die  Rekruten  aus  Asien  wurden  an  Kameele  ge—
bunden  zur  Hauptstadt  geschleppt.  Die  inzwischen  zurückgekehrten  Gesandten
der  Westmächte  Gordon  und  Guilleminot  hielten  Alles  für  verloren,  nicht
anders  dachten  Royer  und  der  Internuntius  Ottenfels;  man  fürchtete
vornehmlich  einen  Pöbelaufstand.  Eine  englische  Fregatte  lag  an  der
Serailspitze,  um  den  Großherrn  nach  Asien  hinüberzuführen,  und  draußen
vor  dem  Eingang  des  Hellesponts  sammelte  sich  schon  eine  englische  Flotte,
bereit  zur  Einfahrt,  falls  die  Russen  gegen  die  alten  Mauern  der  Kom—
nenen  heranrückten.  Die  Gefahr  war  furchtbar,  das  diplomatische  Corps
begrüßte  den  preußischen  General  wie  einen  Retter.

Müffling  verfuhr  nicht  ohne  Gewandtheit  —  bedauerlich  nur,  daß  er
nachher  dies  Verdienst  durch  übertriebenes  Selbstlob  geschmälert  hat.  Er
stieß  zuerst  hart  zusammen  mit  dem  Dünkel  des  Reis  Effendi,  der  die
Belehrungen  des  Preußen  über  die  militärische  Lage  übel  aufnahm;  dann

 

*)  Weisungen  an  die  Gesandtschaften,  5.  Juli,  an  Brockhausen,  27.  Aug.  1829.
        <pb n="752" />
        744  III.  10.  Preußen  und  die  orientalische  Frage.

erreichte  er  doch,  daß  der  Sultan  seinen  Versicherungen  Glauben  schenkte
und  sich  entschloß,  zwei  Friedens-Bevollmächtigte,  die  ihm  Müffling  vorschlug,
  an  den  russischen  Feldmarschall  zu  senden.)

Der  zeigte  jetzt,  daß  er  seinem  Czaren  als  Diplomat  noch  besser
denn  als  Feldherr  zu  dienen  vermochte.  Seine  Lage  war  mit  nichten  so
glänzend  wie  sie  schien.  Für  einen  Marsch  gegen  Konstantinopel  hatte  er
kaum  noch  20,000  Mann  zur  Verfügung,  und  diese  ganz  ungenügende
Macht  schmolz  vor  seinen  Augen  durch  verheerende  Krankheiten  zusammen.
Bei  längerem  Verweilen  konnte  das  Heer  des  Siegers  vielleicht  ganz
aufgerieben  werden,  wenn  eine  kleine  türkische  Armee,  die  sich  im  Norden
bei  Sofia  zusammenzog,  rechtzeitig  herankam.  Diebitsch  aber  verstand
die  Stärke  und  den  Zustand  seiner  Truppen  geschickt  zu  verbergen,  nicht
bloß  vor  den  Türken,  sondern  auch  vor  den  beiden  preußischen  Officieren,
welche  Müffling  zur  vorläufigen  Besprechung  nach  Adrianopel  sendete;
und  es  gelang  ihm,  Jedermann  zu  täuschen,  den  Sultan,  Müffling,  das
diplomatische  Corps  in  Pera  und  alle  europäischen  Höfe.  Selbst
Metternich,  der  so  lange  als  möglich  auf  den  Sieg  seiner  türkischen
Freunde  gehofft,  hatte  keine  Ahnung  von  der  Bedrängniß  der  Russen.
Die  Pforte  war  anfangs  harmlos  genug  zu  glauben,  daß  man  ihr  die
Kriegskosten  erlassen  würde.  Auf  eine  Anfrage  Müffling's  erwiderte  jedoch
Diebitsch  seinem  alten  Kriegskameraden  in  aller  Freundschaft  sehr  bestimmt:
„Heute  mehr  denn  je  wird  der  Divan  die  Strafe  seiner  blinden  Hartnäckigkeit
  tragen  müssen.  Es  lag  in  seiner  Hand  den  Frieden  vor  zwei
Monaten  zu  erlangen;  er  hat  vorgezogen  den  Krieg  fortzusetzen  und  uns
zu  dem  Zuge  über  den  Balkan  gezwungen.  Die  hochherzige  Großmuth
S.  M.  des  Kaisers  Nikolaus  wird  der  Pforte  die  Last  der  Kriegskosten
zu  erleichtern  wissen,  vorausgesetzt  freilich,  daß  sie  sich  Ansprüche  auf  so
viel  Nachgiebigkeit  zu  erwerben  versteht.““)  Diesen  Ton  erhabener
Zuversicht  hielt  der  Feldmarschall  beharrlich  inne,  und  bis  zum  Abschluß
des  Friedens  blieb  die  gesammte  Diplomatie  am  Bosporus  fest  davon
überzeugt,  daß  er  eine  seltene  Mäßigung  zeige,  während  er  in  Wahrheit
sein  Heer  zu  retten  suchte.

Am  27.  August  fanden  sich  in  Adrianopel  die  türkischen  Bevollmächtigten
  zur  ersten  Besprechung  bei  dem  Feldmarschall  ein.  Damit
war  Müffling's  Sendung  erledigt.  Zum  Abschied  gewährte  ihm  der  dankbare
  Sultan  noch  die  Gnade  einer  Audienz,  was  seit  Menschengedenken
keinem  Franken  widerfahren  war,  und  hielt  dabei  durch  den  Dolmetscher
eine  nach  orientalischen  Begriffen  wunderbar  freundliche  Ansprache.  Er
erkundigte  sich  zuerst  nach  der  Gesundheit  des  Königs,  erklärte  sodann,

 

*)  Müffling's  Berichte,  6.,  11.,  13.,  16.  Aug.  1829.
**)  Müffling  an  Diebitsch,  Pera  16.  August;  Diebitsch's  Antwort,  Adrianopel
11./23.  August  1829.
        <pb n="753" />
        Friede  von  Adrianopel.  745

daß  er  den  Versicherungen  des  General  Bey  Glauben  geschenkt  habe  und
nunmehr  auf  Frieden  hoffe.  Dann  schloß  er:  „in  diesem  Sinne  wird
der  General  Bey  die  Gefälligkeit  haben,  meinen  alten  und  großherzigen
Freund  den  König  von  Preußen  zu  benachrichtigen  und  ihm  zugleich  mit—
theilen,  daß  ich  mich  ausdrücklich  nach  dem  Zustande  seiner  kostbaren
Gesundheit  erkundigt  habe.“*)

In  Adrianopel  geriethen  die  Verhandlungen,  als  sie  fast  dem  Ab—
schluß  nahe  schienen,  nach  orientalischem  Herkommen  plötzlich  ins  Stocken.
Da  ließ  Diebitsch  seine  Truppen  einige  Bewegungen  unternehmen  und
drohte  gegen  Stambul  aufzubrechen,  falls  man  bis  zum  13.  September
nicht  im  Reinen  sei.  Die  Pforte  erschrak  und  lud  die  Gesandten  von
England,  Frankreich,  Preußen  zu  einer  Berathung  ein;  der  k.  k.  Internuntius
  wurde  kaum  noch  beachtet,  ihm  hatte  Müffling  ins  Gesicht  gesagt,
Oesterreich  habe  durch  seine  doppelte  Sprache  jedes  Vertrauen  in  Petersburg
  verloren.  Auf  die  Bitte  des  Sultans  entschloß  sich  dann  Royer  „als
Nachfolger  Müffling's“,  wie  Machmud  sagte,  selber  nach  Adrianopel  zu
gehen;  dort  bewog  er  am  14.  Sept,  die  türkischen  Bevollmächtigten  zur
Unterzeichnung  des  Friedens.)  Die  russischen  Officiere  umringten  den
Preußen  im  Lager,  sprachen  dem  Könige  ihre  Dankbarkeit  und  Ehrfurcht
aus.  Mit  gutem  Grunde;  die  älteren  mindestens  wußten,  daß  Preußen
sie  aus  einer  peinlichen  Verlegenheit  errettet  hatte.

Die  Bedingungen  des  Friedens  entsprachen  dem  dauernden  Machtverhältniß
  der  Kriegführenden;  denn  hätte  man  die  Waffen  wieder  aufgenommen,
  so  wäre  zwar  Diebitsch's  Heer  vielleicht  zu  Grunde  gegangen,
aber  der  Czar  verfügte  noch  über  eine  Reserve-Armee,  der  Sultan  nicht,
ein  dritter  Waffengang  konnte  also  nach  menschlichem  Ermessen  den  Türken
nur  neue  Niederlagen  und  einen  härteren  Frieden  bringen.  Ueber  das
Maß  der  wirklichen  militärischen  Vortheile,  welche  der  Sieger  augenblicklich
errungen  hatte,  gingen  die  Bestimmungen  des  Vertrags  von  Adrianopel
allerdings  weit  hinaus.  Rußland  erlangte  die  vollständige  Erfüllung  der
Verträge  von  Bukarest  und  Akkerman  mit  einigen  wesentlichen  Verschärfungen,
  sodann  mehrere  Grenzplätze  am  Kankasus  und  die  freie  Schifffahrt
  durch  die  Dardanellenstraße,  endlich  eine  Kriegsentschädigung,  die,
obwohl  nachher  auf  7  Mill.  Ducaten  herabgesetzt,  noch  immer  schwer  genug
blieb,  um  die  Pforte  vom  Petersburger  Hofe  abhängig  zu  machen.  Es
war  ein  großer  Schritt  vorwärts  zu  der  unausbleiblichen  Vernichtung  der
Türkenherrschaft  in  Europa.  Die  Donaufürstenthümer  erhielten  lebenslängliche
  Hospodare  und  eigene  Truppen,  sie  wurden  von  den  Türken  gänzlich
geräumt  und  standen,  da  sie  nur  noch  einen  Tribut  an  die  Pforte  zu  zahlen

 

*)  Rede  des  Sultans  in  der  Audienz  vom  3.  Sept.  1829,  von  Müffling  aufgezeichnet.


**)  Ministerialschreiben  an  Maltzahn,  3.  Okt.  1829.
        <pb n="754" />
        746  III.  10.  Preußen  und  die  orientalische  Frage.

hatten,  fortan  mehr  unter  russischem  als  unter  türkischem  Einfluß.  Zudem
erlangten  die  Russen  für  das  Stück  der  Moldau  bis  zum  Pruth,  das  sie
schon  im  Bukarester  Frieden  gewonnen  hatten,  eine  kleine,  aber  sehr  werth—
volle  Abrundung;  nicht  der  nördliche,  sondern  der  südliche  Arm  der  Donau
sollte  nunmehr  die  Grenze  bilden,  das  Donau-Delta  wurde  russisch.  Hoch—
wichtig  und  für  ganz  Europa  segensreich  ward  der  siebente  Artikel,  der
den  Handelsschiffen  aller  Nationen  die  freie  Fahrt  durch  den  Bosporus
gestattete.  Das  Schwarze  Meer  trat  nun  erst  wieder  in  den  Weltverkehr
ein;  die  unnatürliche  Mißhandlung,  welche  sich  die  hadernde  Christenheit
so  lange  von  dem  Halbmond  hatte  bieten  lassen,  nahm  ein  Ende.  Zum
Aerger  der  Westmächte  verfügte  der  zehnte  Artikel,  daß  die  Pforte  dem
Londoner  Vertrage  beitreten  solle;  damit  gab  sich  der  Czar  den  Anschein,
als  ob  er  die  Griechen  befreit  hätte.  In  Wahrheit  war  diese  Befreiung
bereits  vollzogen.  Schon  im  vorigen  Jahre  hatte  Ibrahim  Pascha  vor
einem  einrückenden  französischen  Corps  den  Peloponnes  ohne  Schwertstreich
  geräumt;  schon  im  März  1829  waren  die  drei  Londoner  Vertragsmächte,
  obgleich  das  Cabinet  Wellington  sich  wenig  willfährig  zeigte,  dahin
übereingekommen,  daß  Griechenland  einen  türkischen  Tribut-Staat  unter
einem  christlichen  Fürsten  bilden  sollte.  Thatsächlich  genoß  das  tapfere
kleine  Volk  schon  der  ehrlich  verdieunten  Unabhängigkeit,  vorläufig  unter
der  Präsidentschaft  des  den  Engländern  hochverdächtigen  Kapodistrias,  und
die  Frage  war  nur  noch,  ob  Englands  Kleinsinn  diesem  werdenden  Staate
genügende  Grenzen  gönnen  würde.

Mit  gerechtem  Selbstgefühl  schrieb  Bernstorff  in  diesen  Tagen:  wir
hegen  nicht  die  Pläne  des  Ehrgeizes,  die  man  uns  zutraut,  aber  wir
beanspruchen  das  Recht,  eine  offene,  gerade,  selbständige  Politik  zu  verfolgen.
  Ueberall  in  der  Welt  hob  sich  Preußens  Ansehen,  seit  das  Einschreiten
  des  Königs  den  drohenden  Weltkrieg  abgewendet  hatte.  Alle
unbefangenen  Zeitgenossen  erkannten  dies  Verdienst  an,  die  meisten  Höfe
sendeten  Dank=  und  Glückwunschschreiben  nach  Berlin.  Erst  in  weit  späterer
Zeit,  als  der  Russenhaß  der  Polen  und  die  Russenfurcht  David  Urquhart's
das  Geschichtsurtheil  des  Liberalismus  verfälschten,  bildete  sich  das  Parteimärchen,
  der  König  von  Preußen  habe  lediglich  seinen  Schwiegersohn  vor
der  sicheren  Niederlage  retten  wollen.  Friedrich  Wilhelm  faßte  aber  seinen
Entschluß  schon  im  Juni,  in  einem  Augenblicke,  da  die  militärische  Lage
des  russischen  Heeres  sehr  günstig  war,  und  nicht  um  Rußlands  willen
schritt  er  ein,  sondern  weil  er  sein  Deutschland  vor  einem  unfruchtbaren
und  unheilvollen  Kriege  bewahren  wollte.

Unmittelbar  nach  dem  Frieden  zeigten  sich  nur  zwei  Mächte  verstimmt:
  der  französische  Radicalismus  und  der  Wiener  Hof.  Die  Pariser
Blätter  beklagten  laut,  daß  der  Weltkrieg  und  die  Eroberung  der  natürlichen
  Grenzen  nunmehr  vereitelt  sei;  sie  bewiesen  damit  nur,  wie  richtig
Preußen  gehandelt  hatte.  Die  Hofburg  aber  erntete  jetzt,  was  sie  in
        <pb n="755" />
        Drohende  Revolution  in  Frankreich.  747

einem  neunjährigen  treulosen  Ränkespiele  mit  kurzsichtiger  Schlauheit
gesäet  hatte:  die  Donaumündung  war  in  Rußlands  Händen,  in  Bukarest
und  Jassy  entschied  der  Czar,  in  Griechenland  triumphirte  die  Revolution
  und  der  geliebte  türkische  Freund  schien  seinem  letzten  Stündlein
nahe.  Zur  Zeit  des  Laibacher  Congresses  hatte  ganz  Europa  bewundernd
  zu  dem  großen  österreichischen  Staatsmanne  aufgeblickt;  jetzt  war
in  Berlin,  Petersburg,  Paris,  Konstantinopel,  selbst  in  London  nur  eine
Stimme  der  Verachtung  über  die  unbegreiflichen  Mißgriffe  und  die
vollendete  Verlogenheit  der  Wiener  Politik.  Kaiser  Franz  empfand  die
Niederlage  sehr  lebhaft,  obwohl  auch  er  an  König  Friedrich  Wilhelm  ein
Glückwunschschreiben  sendete.  Gentz  wehklagte  über  den  allgemeinen  politischen
  Bankrott,  der  uns  Alle  erwarte,  nachdem  er  vor  Kurzem  noch
über  die  preußische  Friedensvermittlung  unverschämte  Witze  gerissen  hatte.
Metternich  aber  gestand  in  einer  wehmüthigen  Denkschrift  dem  Kaiser  ein
(Okt.  1829):  der  Grund  des  Mißerfolges  liege  in  Oesterreichs  inneren
Zuständen.  Er  empfahl  auch  Reformen  in  der  Verwaltung,  im  Finanzund
  Heerwesen;  da  er  aber  von  alledem  nichts  verstand,  so  begnügte  er
sich  mit  einigen  allgemeinen  Redensarten.  Franz  malte  wie  gewöhnlich
sein  Placet  darunter,  und  wie  gewöhnlich  in  diesem  glücklichen  Staate,
blieb  Alles  beim  Alten.  —

Die  Augen  der  Welt  wurden  aber  bald  von  den  orientalischen  Dingen
abgelenkt,  da  sich  in  Frankreich  eine  gewaltige  Erschütterung  vorbereitete.
Im  April  1829  war  das  Ministerium  Martignac  zurückgetreten.  Die
gemäßigten  Parteien  besaßen  nicht  den  Einmuth  und  nicht  die  Selbstbeherrschung,
  um  den  letzten  ehrlichen  Versuch  der  Versöhnung  zwischen
dem  alten  und  dem  neuen  Frankreich  rückhaltslos  zu  unterstützen.  Ein
geringfügiger,  fast  zufälliger  Streit  über  die  Einzelheiten  der  neuen  Gemeinde=
  und  Departemental-Ordnung  brachte  das  Cabinet  zu  Falle;  mit
Schadenfreude  sahen  die  Ultras,  wie  die  Linke,  die  Doktrinäre,  die  Orleanisten
  ihnen  in  blinder  Leidenschaft  folgten.  Kaum  war  der  Schlag
gefallen,  so  griffen  sich  die  besonnenen  Männer  erschrocken  an  die  Stirn;
seit  der  Rückkehr  Napoleon's  aus  Elba  war  Frankreichs  friedliche  Entwicklung
  nicht  mehr  so  furchtbar  gestört  worden.  Nun  kam  was  kommen
mußte.  König  Karl  bildete  sich  eine  Regierung  nach  seinem  Herzen.  Im
August  übernahm  Fürst  Polignac  die  Leitung  der  Geschäfte,  der  Führer
der  Ultras,  ein  fanatischer  Schwärmer,  der  in  seinen  Träumen  die  Rathschläge
  der  Mutter  Gottes  zu  hören  glaubte.  Nur  eine  Krone,  die  über
den  Parteien  stand,  konnte  diesem  zerrissenen  Lande  eine  friedliche  Zukunft
sichern,  und  jetzt  warf  sich  das  Königthum  selber  in  die  Arme  einer  rasenden
  Partei.  Nach  wenigen  Wochen  schon  befürchteten  alle  Höfe,  daß  diese
thörichte  Regierung  auf  einen  Verfassungsbruch  lossteunere.  Metternich  hatte
die  Vildung  des  neuen  Cabinets  durch  seine  Bevollmächtigten  Apponyi
und  Binder  unter  der  Hand  begünstigt;  auch  Wellington  begrüßte  das
        <pb n="756" />
        748  III.  10.  Preußen  und  die  orientalische  Frage.

Ultra-Ministerium  mit  Freuden,  weil  Polignac  ein  erklärter  Freund  Eng—
lands  war.  Von  einem  Staatsstreich  jedoch  wollte  keine  der  großen
Mächte  etwas  hören,  sie  alle  ohne  Ausnahme  warnten  den  Tuilerienhof
vor  unbesonnenen  Gewaltthaten.  Aber  wann  hätte  der  Fanatismus  die
Stimme  der  Vernunft  gehört?  Der  Staatsstreich  kam  und  mit  ihm  die
Revolution.  Sie  erschütterte  das  System  der  Wiener  Verträge  in  seinen
Grundfesten,  denn  auf  der  Restauration  der  Bourbonen  ruhte  der  ganze
kunstvolle  Bau;  aber  sie  hob  auch  wieder  das  tief  gesunkene  Ansehen
Oesterreichs.  Die  gemeinsame  Gefahr  führte  die  drei  Ostmächte  nach
langer  Entfremdung  wieder  zum  festen  Bunde  zusammen.

Glücklicher  als  die  fünf  ersten  Friedensjahre  endete  dies  Jahrzehnt
deutscher  Geschichte.  Die  Tage  der  Seelenangst  und  der  blinden  Parteipolitik
  gingen  zu  Ende.  Die  Monarchie  der  Hohenzollern  stand  wieder
auf  eigenen  Füßen.  Sie  wahrte  fest  und  umsichtig  dem  Vaterlande  den
Frieden,  sie  begann  der  wirthschaftlichen  Macht  und  Selbständigkeit  der
Nation  eine  neue  Laufbahn  zu  eröffnen,  und  schon  ließ  sich  die  Zeit  ahnen,
da  aus  dem  Chaos  deutscher  Staaten  endlich  der  deutsche  Staat  emporsteigen
  mußte.
        <pb n="757" />
        Beilagen.
        <pb n="758" />
        <pb n="759" />
        VI.  Schmalz  und  sein  Rother  Adlerorden.
Zu  Bd.  II.  S.  117.

Eine  Schmähschrift,  welche  Prof.  H.  Baumgarten  in  Straßburg  unter  dem  Titel
„Treitschke's  Deutsche  Geschichte“  veröffentlicht  hat,  enthält  in  einem  Wuste  ganz  allgemein
  gehaltener  Beschimpfungen  und  Verdächtigungen,  deren  Würdigung  ich  Anderen
überlasse,  auch  einige  vereinzelte  Versuche  thatsächlicher  Widerlegung.  Unter  diesen  Berichtigungen
  ist  keine,  die  mich  veranlassen  kann,  ein  Wort  in  meinem  Buche  zu  ändern,
obwohl  ich  gern  bereit  bin,  selbst  von  einem  schmähenden  Gegner  zu  lernen.

Baumgarten  beschuldigt  mich  der  unterthäuigen  Schmeichelei  gegen  König  Friedrich
Wilhelm  III.  (das  ist  doch  wohl  der  langen  Rede  kurzer  Sinn?),  weil  ich  über  den  weltberühmten
  Rothen  Adlerorden,  welcher  im  Jahre  1815  dem  Professor  Schmalz  verliehen
wurde,  nichts  Stärkeres  gesagt  habe  als  die  nachstehenden  Worte:  „Nun  verstummte  der
Lärm;  aber  Jedermann  fühlte,  daß  die  arge  Saat  des  Anklägers,  der  eben  jetzt  durch
einen  preußischen  und  einen  württembergischen  Orden  ausgezeichnet  wurde,  doch  nicht  auf
ganz  unfruchtbaren  Boden  gefallen  war.“  Es  fällt  mir  schwer,  ernsthaft  zu  bleiben  bei
einem  Vorwurfe,  der  so  deutlich  zeigt,  daß  Baumgarten  sich  mit  dieser  Epoche  nur  beiläufig
  beschäftigt  hat.  Jeder  über  diese  preußischen  Dinge  näher  unterrichtete  Historiker
muß  sogleich  bemerken,  daß  meine  Worte  das  Ergebniß  einer  langen  und  langweiligen
Untersuchung  sind.  Ich  habe  mich  absichtlich  mit  einiger  Zurückhaltung  ausgesprochen,
nicht  bloß  weil  ich  meine,  daß  ein  Historiker,  der  nicht  auf  das  Niveau  Vehsischer  Skandalgeschichten
  herabsinken  will,  bei  einem  Rothen  Adlerorden  dritter  Classe  nicht  allzu  lange
verweilen  darf,  sondern  auch,  weil  ich  hier  auf  ein  kritisches  Bedenken  stieß,  das  dem
Scharfsinne  Baumgarten's  ganz  entgangen  ist.

Jener  Rothe  Adlerorden  darf  doch  nur  dann  irgend  welche  historische  Bedeutung
beanspruchen,  wenn  Schmalz  ihn  wirklich  zur  Belohnung  für  seine  Denunciation  erhalten
hat.  Ist  dies  erwiesen?  Baumgarten  freilich  nimmt  es  ohne  Weiteres  an;  ihm  schenkte
die  Natur  das  glückliche  Talent,  die  historischen  Dinge  a  priori  zu  erkennen.  Da  ich
mich  einer  solchen  Begabung  nicht  rühmen  kann,  so  suchte  ich  nach  Beweisen  und  fand
als  feststehend  nur  die  Thatsache,  daß  Schmalz  zu  der  Zeit,  da  der  literarische  Streit
über  seine  Schrift  noch  schwebte,  einen  preußischen  und  einen  württembergischen  Orden
erhalten  hat.  Alles  Weitere  ist  Klatscherei  aus  Briefen  und  Zeitungen.  Nun  darf  man
wohl  ohne  Leichtfertigkeit  behaupten,  daß  der  württembergische  Orden  den  Denuncianten
für  die  Schrift,  welche  er  dem  Schwabenkönig  gesendet,  belohnen  sollte;  denn  Schmalz
hat  sich  früherhin,  so  viel  man  weiß,  niemals  ein  Verdienst  um  den  Stuttgarter  Hof
erworben,  und  der  bonapartistischen  Gesinnung  des  Königs  Friedrich  konnte  ein  Libell,
das  wider  die  angeblichen  Geheimbünde  der  Borussomanen  zu  Felde  zog,  nur  Freude
bereiten.  Gewiß  war  es  nur  menschlich,  daß  die  aufgeregte  öffentliche  Meinung  kurzerhand
versicherte,  auch  der  preußische  Orden  sei  eine  Belohnung  für  die  Denunciation.  Aber
darf  der  Historiker  heute  alle  die  häßlichen  Gerüchte  einer  tief  verstimmten  Zeit  unbesehen
hinnehmen?
        <pb n="760" />
        752  Schmalz  und  sein  Rother  Adlerorden.

Wer  ruhig  prüft,  wird  leicht  finden,  daß  der  Sachverhalt  hinsichtlich  des  preußischen
Ordens  gar  nicht  so  einfach  liegt.  Der  Denunciant  war  ja  leider  kein  nichtiger  Mensch,
sondern  ein  brauchbarer,  namentlich  um  die  Begründung  der  Universität  Berlin  verdienter
  Beamter,  ein  angesehener  Gelehrter,  von  dem  sein  Schwager  Scharnhorst  nie
anders  als  mit  Hochachtung  sprach,  ein  bewährter  Patriot,  der  während  der  französischen
Occupation  für  die  preußische  Sache  gelitten  hatte,  der  während  der  Befreiungskriege
große  Geldopfer  brachte,  gemeinnützige  Vorlesungen  hielt  u.  s.  w.  Zudem  verstand  er
trefflich,  sein  Licht  nicht  hinter  den  Scheffel  zu  stellen.  Einem  so  tüchtigen  und  streb—
samen  Beamten  konnte  schon  damals  der  Rothe  Adler  kaum  entgehen,  obgleich  diese
Auszeichnung  noch  nicht  ganz  so  häufig  vorkam,  wie  heutzutage.  So  tief  mich  dieser
Kleinkram  anwiderte,  so  habe  ich  doch  alle  Winkel  der  Literatur  durchstöbert,  um  über  die
Gründe  der  Ordensverleihung  ins  Klare  zu  kommen;  ich  habe  neuerdings  auch  im  Geh.
Staatsarchiv,  endlich  sogar  in  den  Personalacten  der  General-Ordenscommission  Nachsorschungen
  anstellen  lassen.  Alles  Suchen  blieb  vergeblich,  da  die  Ordens-Acten  jener  Zeit
bereits  cassirt  sind.  Bisher  hat  sich  nur  ein  Actenstück  auffinden  lassen,  das  über  die
persönlichen  Beziehungen  zwischen  dem  König  und  dem  Geh.-Rath  Schmalz  einigen  Aufschluß
  giebt:  eine  an  Schmalz  gerichtete  Cabinetsordre  vom  16.  August  1814.  Sie  lautet:

„Ihre  Mir  angezeigte  Absicht,  durch  Ertrag  öffentlicher  Vorlesungen  zur  Erleichterung
  solcher  Invaliden,  welche  das  Eiserne  Kreuz  erworben  haben,  fortdauernd
wirken  zu  wollen,  schätze  Ich  nach  ihrem  ganzen  Werthe."“

Die  Ordre  ist  charakteristisch  für  Schmalz's  Strebsamkeit,  und  wer  da  weiß,  wie
langsam  und  gründlich  man  im  preußischen  Beamtenthum  die  Ordensverleihungen  vorbereitet,
  wird  sich  der  Vermuthung  kaum  enthalten  können,  daß  der  an  Schmalz  im
Oktober  1815  verliehene  Orden  vielleicht  die  Belohnung  für  jene  patriotischen  Vorlesungen
war.  Möglicherweise  aber  auch  die  Anerkennung  für  andere  amtliche  Verdienste.  Wenige
Wochen  nach  ihm  erhielten  noch  zwei  seiner  Collegen  von  der  Academie  der  Wissenschaften,
Bode  und  Hermbstädt,  zwei  ganz  unpolitische  Männer,  den  nämlichen  Orden.  Darauf
hieß  es  im  Publikum  sogleich,  dies  sei  nur  geschehen,  um  den  wahren  Grund  der  dem
Prof.  Schmalz  gewährten  Auszeichnung  zu  verbergen  —  und  so  weiter  in  dulce  insinitum.
  Soll  ich  mich  in  das  Meer  dieser  Klatschereien  noch  länger  vertiefen?  Nein,
Alles  hat  ein  Ende,  also  auch  meine  Untersuchung  über  diesen  nichtswürdigen  rothen
Vogel.  Mag  er  immerhin  in  Baumgarten's  Geschichtsphilosophie  dieselbe  Rolle  spielen,
wie  die  verhängnißvolle  Gabel  in  der  Schicksalstragödie:  mir  hat  er  schon  genug  edler
Zeit  gestohlen.  Ich  gebe  ihm  hiermit  förmlich  den  Abschied  und  erkläre  bescheiden:  Ich
weiß  wirklich  nicht,  warum  Schmalz  den  Rothen  Adlerorden  dritter  Classe  bekommen  hat.
Und  weil  ich  es  nicht  weiß,  darum  habe  ich  mich  über  diese  widerliche  Sache  mit  wohl
überlegter  Behuthsamkeit  geäußert.

Daß  die  Auszeichnung  grade  in  diesem  Augenblicke  erfolgte,  war  unter  allen  Umständen
  ein  Fehler;  dagegen  weiß  ich  sicher,  daß  der  König  nicht  beabsichtigt  hat,  durch  jene
Ordensverleihung  die  Gegner  Schmalz's  irgendwie  zu  kränken.  Denn  in  den  nämlichen
Tagen,  da  Schmalz  decorirt  wurde,  empfing  der  namhafteste  seiner  Widersacher,  Niebuhr,
die  amtliche  Mittheilung,  daß  der  König  ihn  für  den  Vertrauensposten  in  Rom  bestimmt
habe;  und  bald  nachher  ernannte  der  König  den  edlen  Mann,  welchen  Schmalz  am
ärgsten  verleumdet  hatte,  E.  M.  Arndt  zum  Professor  in  Bonn.  Noch  klarer  erhellt
die  Unparteilichkeit  des  Königs  aus  der  Verordnung,  welche  dem  Zanke  ein  Ende  machte.
Ich  habe  gesagt,  diese  Verordnung  sei  „würdig  und  freundlich  gehalten"“".  Da  Baumgarten
  auch  dies  Urtheil  bemängelt,  so  muß  ich  ernstlich  bezweifeln,  ob  er  den  ganzen
Wortlaut  der  Verordnung  gekannt  hat.  Sie  liegt  vergraben  im  Jahrgang  1816  der
Preußischen  Gesetzsammlung,  der  heute  nur  selten  aufgeschlagen  wird,  und  lautet,
wie  folgt:

„Verordnung  wegen  der  angeblichen  geheimen  Gesellschaften.  Vom  6.  Januar  1816.

Wir  Friedrich  Wilhelm,  u.  s.  w.  haben  den  Parteigeist  mit  gerechtem  Mißfallen
        <pb n="761" />
        Schmalz  und  sein  Rother  Adlerorden.  753

bemerkt,  welcher  sich  bei  dem  Streit  der  Meinungen  über  die  Existenz  geheimer  Ver—
bindungen  in  Unseren  Staaten  äußert.  Als  das  Vaterland  durch  Unglücksfälle  hart
betroffen,  in  großer  Gefahr  war,  haben  Wir  Selbst  den  sittlich-wissenschaftlichen  Verein
genehmigt,  weil  Wir  ihn  als  ein  Beförderungsmittel  des  Patriotismus  und  derjenigen
Eigenschaften  ansahen,  welche  die  Gemüther  im  Unglück  erheben  und  ihnen  Muth  geben
konnten,  es  zu  überwinden.  Wir  fanden  aber  in  den  Uns  zur  Bestätigung  vorgelegten
Entwürfen  einer  Verfassungsurkunde  jenes  Vereins,  sowie  in  der  damaligen  politischen
Lage  des  Staates  Gründe,  ihn  aufzuheben  und  den  Druck  aller  Discussionen  über  denselben
  zu  untersagen.  Seitdem  haben  dieselben  Grundsätze  und  Gesinnungen,  welche
die  erste  Stiftung  desselben  veranlaßten,  nicht  bloß  eine  Anzahl  der  vorigen  Mitglieder
desselben,  sondern  die  Mehrheit  Unseres  Volkes  beseelt,  woraus  unter  der  Hülfe  des
Höchsten  die  Rettung  des  Vaterlandes  und  die  großen  und  schönen  Thaten  hervorgegangen
sind,  durch  welche  sie  bewirkt  wurde,  und  jetzt,  —  wo  der  Frieden  allenthalben  hergestellt
ist  und  jeden  Staatsbürger  nur  ein  Geist  beleben,  jeder  nur  einen  Zweck  haben  muß:
durch  einträchtiges  pflichtmäßiges  Bestreben  den  sich  so  herrlich  bewährten  Nationalsinn
zu  bewahren  und  den  Gesetzen  gemäß  zu  leben,  damit  die  Wohlthat  des  Friedens  Allen
gesichert  bleibe,  und  der  Wohlstand  Aller,  welcher  Unser  unverrücktes  Ziel  ist,  bis  zur
möglichsten  Vollkommenheit  gebracht  werde  —  jetzt  können  geheime  Verbindungen  nur
schädlich  und  diesem  Ziele  entgegenwirken.“

Hierauf  werden  die  bekannten  Vorschriften  des  Allgemeinen  Landrechts  (Th.  2,
Tit.  20)  und  des  Edicts  vom  20.  Oktober  1798  über  die  geheimen  Verbindungen
wieder  in  Erinnerung  gebracht.  Zum  Schluß  heißt  es:  „Bei  diesen  gesetzlichen  Verfügungen
  wird  der  in  öffentlichen  Druckschriften  geführte  Streit  über  die  Existenz  geheimer
Gesellschaften  und  über  ihre  Zwecke,  unnütz,  beunruhigt  Unsere  getreuen  Unterthanen
und  nährt  einen  schädlichen  Parteigeist.  Wir  wollen  und  verordnen  also:

daß  von  nun  an,  bei  namhafter  Geld=  oder  Leibesstrafe  von  Niemand  in  Unseren
Staaten  etwas  darüber  gedruckt  oder  verlegt  werde."

Nun  frage  ich:  ist  das  die  Sprache  eines  Monarchen,  der  für  den  Denuncianten
Partei  nimmt?  Wer  sich  in  die  patriarchalischen  Anschauungen  der  absoluten  Monarchie
zurückversetzt,  wird  zugestehen,  daß  der  König  nicht  anders  handeln  durfte.  Er  mußte
einen  Streit  beendigen,  der  den  öffentlichen  Frieden  störte,  der  auf  der  einen  Seite
giftige  Verleumdungen  hervorrief,  auf  der  anderen  die  ebenso  unwahre  Behauptung,  daß
die  Preußen  sich  für  die  künftige  Verfassung  geschlagen  hätten.  Irgend  eine  Verfolgung
oder  Untersuchung  ist  aus  jener  königlichen  Verordnung  bis  zum  Jahre  1819  nicht  hervorgegangen.
  Die  Politik  des  Königs  war  bis  zu  diesem  Jahre  nicht  reaktionär;  in
allen  den  großen  Geschäften,  welche  damals  an  ihn  herantraten,  entschied  er  sich  regelmäßig
  für  die  Sache  der  Reform,  und  bei  der  Besitzergreifung  der  neuen  Provinzen
sprach  er  mehrmals  feierlich  aus,  daß  er,  ausschließlich  mit  der  Zukunft  des  Staates
beschäftigt,  alles  Vergangene  als  abgethan  betrachte.  Im  Stillen  hegte  er  einen  Argwohn,
  der  durch  Metternich  und  Wittgenstein  einerseits,  durch  die  Burschen  und  die
Presse  andererseits  genährt  wurde;  aber  erst  nach  Kotzebue's  Ermordung  erfolgte  der
Umschwung.

Neuerdings  habe  ich  noch  einige  Actenstücke  aufgefunden,  welche  das  oben  Gesagte
bestätigen.  Im  August  1815  stellten  die  Berliner  Stadtverordneten  den  allerdings  ungehörigen
  Antrag,  daß  die  Bürger=  und  Schützencompagnien,  welche  während  der  Abwesenheit
  des  Heeres  den  Wachdienst  in  der  Hauptstadt  besorgten,  nicht  mehr,  wie  die
Verordnung  vom  17.  Juli  1813  vorschrieb,  von  ihrem  Commandanten  und  dem  Polizeipräsidenten
  allein  befehligt,  sondern  der  Aufsicht  des  Magistrats  unterstellt  werden  sollten.
Der  Polizeipräsident  v.  Le  Coq  berichtete  darüber  nach  Paris  (Polizeirapport  vom  12.
bis  18.  August)  und  äußerte  sich  sehr  scharf  über  den  durch  dreiste  Schriften  gesteigerten
Geist  der  Opposition.  Darauf  befahl  der  König  dem  Staatskanzler  (C.-O.  v.  1.  Sept.
1815)  Aufmerksamkeit  auf  den  um  sich  greifenden  Parteigeist  und  sprach:  „Ich  vertraue

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.  48
        <pb n="762" />
        754  Schmalz  und  sein  Rother  Adlerorden.  Die  Burschenschaft  und  die  Unbedingten.

Ihnen,  daß  Sie,  bekannt  mit  den  dem  Wohl  der  Unterthanen  nachtheiligen  Einflüssen,
ihnen  den  Eingang  bei  einem  Volke  wehren  werden,  dessen  Charakter  sich  bisher  von
der  Annahme  fremdartiger  Grundsätze  so  rein  erhalten  und  eben  dadurch  dasselbe  in  dem
Kampfe  gegen  fremden  Druck  so  sehr  erhoben  hat.“  Diese  Cabinetsordre  blieb  vor—
läufig  ohne  Folge,  da  die  erforderlichen  Maßregeln,  wie  eine  Randbemerkung  Harden—
berg's  sagt,  „in  jedem  Falle  besonders  ergriffen  werden  sollten“.  Aber  sie  beweist,  daß
der  König  sich  in  einer  mißtrauischen  Stimmung  befand,  welche  durch  den  Anblick
der  Pariser  Parteikämpfe  ersichtlich  verschärft  wurde.

Andererseits  zeigt  ein  vertrauliches  Schreiben  des  Königs  aus  derselben  Zeit,  wie
dankbar  er  die  patriotische  Haltung  seines  treuen  Volkes  anerkannte.  Als  die  beiden
Freunde  sich  getrennt  hatten,  sendete  zunächst  Kaiser  Alexander  (15/27.  Jan.  1816)  einen
von  Betheuerungen  „heiliger  Freundschaft“  überströmenden  Brief:  die  Aufgabe  sei  jetzt,
die  Frucht  unserer  Arbeiten,  den  Frieden  zu  erhalten.  Darum  dankte  er  dem  König
warm  für  die  gegen  die  geheimen  Gesellschaften  ergriffenen  energischen  Maßregeln.  (Diese
Maßregeln  bestanden  aber  nur  in  der  Wiedereinschärfung  eines  Verbotes,  das,  wie  in
allen  gesitteten  Staaten,  so  auch  in  Preußen  längst  galt.)  Friedrich  Wilhelm  schickte  im
März  ein  Antwortschreiben,  das  sich  über  die  Schmalz'sche  Sache  folgendermaßen  äußert:
I  ne  faut  aujourdhui  due  calmer  T’effervescence  des  esprits,  suite  naturelle
des  agitations  politiques.  Je  me  félicite  de  l’approbation  due  V.  M.  veut  bien
accorder  aux  mesures  due  J’ai  cru  devoir  prendre  dans  cette  occasion.  Mon
uniqdue  ambition  est  comme  la  Votre,  Sire,  d'assurer  le  bonheur  de  mes  peuples.
C'’est  une  dette  sacrée  due  notre  coeur  se  plaira  d'acquitter  apres  tant  de  preu-Ves
  de  leur  amour  et  de  leur  dévouement.  Vous  voyez,  Sire,  qdue  le  désir  de
m’épancher  avec  V.  M.  est  devenun  un  besoin  pour  moi.

Ist  es  wahrscheinlich,  daß  ein  Fürst,  der  im  tiefsten  Vertrauen  also  über  sein  Volk
sprach,  den  Verunglimpfer  des  Befreiungskrieges  für  seine  Verleumdungen  hätte  belohnen
wollen?  Denkbar  bleibt  es,  daß  die  umlaufenden  Gerüchte  begründet  waren  und  der
König  sich  erst  nachträglich  wieder  beruhigt  hat;  aber  ebenso  möglich  ist  auch,  daß  die
Auszeichnung  nur  zufällig  mit  der  Denunciation  zusammentraf.

Nach  alledem  glaube  ich  über  das  Verfahren  des  Königs  genau  das  gesagt  zu
haben,  was  ein  gewissenhafter  Historiker  sagen  durfte.

 

VII.  Die  Burschenschaft  und  die  Unbedingten.
Zu  Bd.  II  S.  411.

Die  Darstellung  des  Treibens  der  Unbedingten  bietet,  wie  begreiflich,  große
Schwierigkeiten,  da  sich  aus  parteiisch  geleiteten  Untersuchungen  und  grundsätzlich  unwahren
  Aussagen  nicht  leicht  ein  wahres  Bild  gewinnen  läßt.  Ich  halte  es  aber  für
eine  Pflicht  der  historischen  Gewissenhaftigkeit,  den  politischen  Meuchelmord  nicht  zu  beschönigen.
  Wer  das  Wesen  des  Fanatismus  kennt,  darf  sein  Urtheil  nicht  bestechen
lassen  durch  die  achtungswerthen  Eigenschaften,  welche  manchen  der  jungen  Schwärmgeister
  auszeichneten.  Der  Fanatiker  kann  in  allem  Uebrigen  ein  unschuldiges  Kind  sein;
nur  für  den  einen  Gedanken,  der  ihn  wie  eine  fixe  Idee  beherrscht,  tritt  er  gleichmüthig
jedes  sittliche  Gebot  mit  Füßen.  So  war  Sand,  unter  den  Freunden  ehrlich,  harmlos,
gutmüthig,  den  Tyrannenknechten  gegenüber  ein  gewissenloser  Lügner  und  Mörder.  So
war  auch  Karl  Follen,  nur  unvergleichlich  begabter  und  darum  gefährlicher.

Mein  Urtheil  über  die  Unbedingten  habe  ich  nicht,  wie  Baumgarten  andeutet,  allein
aus  Leo  und  Münch  geschöpft.  Beiläufig,  Leo's  Jugendgeschichte  ist  keineswegs  so  tendenziös,
  wie  Baumgarten  behauptet,  sondern  die  lebendigste  und  geistreichste  Schilderung
        <pb n="763" />
        Die  Burschenschaft  und  die  Unbedingten.  755

des  Jenenser  Burschenlebens,  welche  unsere  Literatur  besitzt;  nur  muß  man  das  Buch
vorsichtig  benutzen,  da  der  heißblütige  Mann  über  die  Jugendideale,  mit  denen  er  so
gänzlich  gebrochen  hatte,  zwar  mit  cynischer  Aufrichtigkeit,  aber  nicht  immer  unbefangen
spricht.  Mindestens  ebenso  lehrreich  wie  diese  und  die  übrigen  hier  einschlagenden  neueren
Schriften  von  Menzel,  Henke,  Simon,  Clöter  u.  A.  war  mir  die  längst  verschollene
ältere  Literatur,  welche  Baumgarten  nicht  näher  zu  kennen  scheint,  so  Jarcke's  Schrift
über  Sand  —  eine  scharfsinnige  und  stoffreiche  criminalistische  Untersuchung,  deren  auch
R.  v.  Mohl,  ein  politischer  Gegner  Jarcke's,  mit  gerechtem  Lobe  gedenkt,  so  Hohnhorst's
Bericht  über  Sand's  Proceß,  so  vor  Allem  die  eigenen  Schriftstücke  der  Unbedingten,
namentlich  das  Große  Lied  von  Karl  Follen.

Zu  den  Bruchstücken  dieses  Liedes,  welche  ich  bereits  im  2.  Bande  mitgetheilt,  füge
ich  hier  noch  einige  weitere  Proben  hinzu,  damit  der  Leser  selber  urtheile.  Da  heißt  es:

Brüder,  so  kann's  nicht  geh'n
Laßt  uns  zusammenstehn,
Duldet's  nicht  mehr!

Freiheit,  dein  Baum  fault  ab.
Jeder  am  Bettelstab

Beißt  bald  in's  Hungergrab.
Volk  in's  Gewehr!

Brüder  in  Gold  und  Seid',
Brüder  im  Bauernkleid,
Reicht  Euch  die  Hand!

Allen  ruft  Deutschland's  Noth,
Allen  des  Herrn  Gebot:
Schlagt  Eure  Plager  todt,
Rettet  das  Land!

Dann  wird's,  dann  bleibt's  nur  gut,
Wenn  Du  an  Gut  und  Blut

Wagst  Blut  und  Gut,

Wenn  Du  Gewehr  und  Arxt,
Schlachtbeil  und  Sense  packst,
Zwingherrn  den  Kopf  abhackst!
Brenn'  alter  Muth!

Und  weiter:  Auf,  auf,  mein  Volk,  Gott  schuf  dich  frei,
Ruft  dich  aus  der  Knechtschaft  Wüstenei
Zu  der  Freiheit  Heimathsgestaden.
Mußt  wandeln  durch  ein  rothes  Meer,
Durch  deiner  Söhne  Opferblut.
Das  tilgt  die  Pharaonenbrut
Mit  Noß  und  Troß,  mit  Kron'’  und  Heer.

Und  so  fort,  mehr  als  einen  Druckbogen  lang.

Wenn  das  nicht  heißt  Mord  und  Aufruhr  predigen,  dann  hat  die  deutsche  Sprache
keinen  Sinn  mehr.  Und  diese  Verse  stammen  nicht  aus  der  Feder  eines  thörichten
Polterers;  sie  rühren  her  von  einem  Manne,  der,  nach  der  übereinstimmenden  Aussage
von  Freund  und  Feind,  frühreif  und  kalt  verständig,  jedes  seiner  Worte  besonnen  abwog.
  Es  ist  nicht  anders,  die  ersten  Keime  jenes  wüsten  Radicalismus,  der  ein  Menschenalter
  später  über  unsere  Fluren  dahinraste,  zeigen  sich  leider  schon  in  der  Burschenschaft,
nicht  in  ihrer  ehrenwerthen  Gesammtheit,  aber  in  einer  kleinen  extremen  Sekte.  Und
das  Haupt  dieser  Sekte  war  Karl  Follen.  Das  lehrt,  neben  so  vielen  anderen  Zeugnissen,
  die  Haltung  Sand's  in  seinen  Verhören;  wenn  es  galt  Karl  Follen  zu  decken,
dann  scheute  Sand  kein  Mittel  der  Lüge,  dann  klagte  er  sogar  seinen  Herzensfreund
Asmis  fälschlich  an.

48“
        <pb n="764" />
        756  Die  Burschenschaft  und  die  Unbedingten.  Metternich  und  die  preußische  Verfassung.

Eine  Schrift  von  K.  v.  L.,  Adolf  Lützow's  Freicorps  (Berlin  1884)  richtet  sich
gegen  einen  in  den  Preuß.  Jahrbüchern  enthaltenen  Aufsatz  von  l.  Koberstein  über
Lützow's  wilde  verwegene  Jagd  und  bezeichnet  mehrmals  meinen  zweiten  Band  als  die
eigentliche  Quelle  von  Koberstein's  Ansicht.  Ich  finde  mich  nicht  veraulaßt,  auf  eine
Polemik  dieses  Schlages  näher  einzugehen;  denn  unter  Koberstein's  Aufsatz  steht  das
Datum  „Dresden,  im  März  1881“,  mein  zweiter  Band  aber  erschien  erst  im  November
1882.  Die  einzige  nennenuswerthe  thatsächliche  Berichtigung,  welche  der  Verfasser  gegen
mich  vorbringt,  bezieht  sich  auf  die  Uniformfarben  der  Lützower  und  bestätigt  lediglich
was  ich  gesagt  habe.  Der  Verfasser  gesteht  zu,  daß  die  Lützower  schwarze  Montirung
trugen  mit  rothem  Vorstoß  und  goldenen  Knöpfen.  In  diesen  Farben  —  schwarz  mit
roth  und  goldenem  Zierrath  —  erscheint  „die  schwarze  Freischaar“  auf  allen  Bildern
aus  dem  Jahre  1813.  Da  zwei  von  den  drei  Stiftern  der  Burschenschaft  alte  Lützower
waren,  so  halte  ich  noch  immer  für  wahrscheinlich,  daß  die  alte  Tradition,  welche  die
Farben  der  Burschenschaft  aus  den  Uniformfarben  der  Lützower  herleitet,  richtig  ist.  Als
ich  den  zweiten  Band  schrieb,  war  mir  eine  besser  begründete  Erklärung  noch  nicht
bekannt.  Neuerdings  habe  ich  jedoch  im  Dresdener  Körner-Museum  eine  Aufzeichnung
des  alten  Lützowers  Anton  Probsthan  aus  Mecklenburg  (k  1882)  gefunden,  worin  er
erzählt,  seine  Verwandte  Frl.  Nitschke  in  Jena  habe  der  Burschenschaft  bei  ihrer  Stiftung
eine  Fahne  geschenkt  und  dazu  die  schwarzrothgoldenen  Farben  der  untergegangenen  Verbindung
  Vandalia  gewählt.  Bisher  ist  es  mir  nicht  gelungen,  die  Richtigkeit  dieser  Erklärung
  nachzuweisen;  es  will  mir  aber  nicht  einleuchten,  daß  die  im  Kampfe  mit
den  Landsmannschaften  entstandene  Burschenschaft  sich  die  Farben  einer  Landsmannschaft
angeeignet  haben  sollte,  wenn  nicht  etwa  zufällig  die  Vandalen  dieselben  Farben  trugen
wie  die  Lützower.

Noch  einige  kleine  Berichtigungen  und  Ergänzungen.  Der  junge  Jurist  v.  Buri
in  Gießen  gehörte,  wie  seine  Familie  versichert,  nicht  der  extremen  Partei  der  Burschenschaft
  an.  Man  fand  unter  seinen  Papieren  den  Reichsverfassungsplan  der  Schwarzen
(Gesch,  der  geh.  Verbindungen  II.  81),  sonst  ließ  sich  ihm  nichts  nachweisen.  Sein  Gedicht
  Scharnhorst's  Gebet  (nachher  Kosciuszko's  Gebet  genannt)  lautete  in  seiner  ursprünglichen
  Fassung  harmlos  patriotisch  und  hat  erst  durch  die  Bearbeitung  der  Gebrüder
Follen  seine  radicale  Färbung  erhalten.  Von  H.  K.  Hofmann  glaubt  seine  Familie
ebenfalls  bestimmt  zu  wissen,  daß  er  zu  K.  Follen  nie  in  naher  Beziehung  gestanden  hat.
Beide  Männer  waren  in  späteren  Jahren  verständige  Patrioten  von  gemäßigten  Ansichten.

Die  Posse  „Unser  Verkehr“,  welche  ums  Jahr  1819  so  viel  Zorn  unter  den  Juden
erregte,  trug  den  Autornamen  K.  B.  Sessa.  Alle  Welt  suchte  zu  errathen,  wer  sich
hinter  diesem  Pseudonym  verberge;  man  rieth  sogar  auf  Goethe  und  erzählte  allgemein,
das  Haus  Rothschild  habe  einen  Preis  auf  die  Entdeckung  des  Missethäters  gesetzt.  Die
Nachforschungen  blieben  vergeblich.  Auf  Grund  wohlbeglaubigter  Mittheilungen  der
Familie  kann  ich  jetzt  den  Namen  des  Verfassers  angeben.  Es  war  der  Superintendent
Carl  Andreas  Maertens  in  Halberstadt.

 

VIII.  Metternich  und  die  preußische  Verfassung.
Zu  Bd.  II  S.  550  f.,  Bd.  III  S.  172f.

Bei  der  Besprechung  der  Teplitzer  Zusammenkunft  spielt  H.  Baumgarten  unter
einer  Fluth  von  Schmähungen,  die  ich  nicht  beantworte,  seine  höchsten  Trümpfe  aus.
Gleichwohl  ist  er  gerade  hier  so  gänzlich  im  Unrecht,  daß  ich  mich  verwundert  gefragt
habe:  wic  konnte  ein  sonst  so  besonnener  Gelehrter  sich  so  blindlings  übereilen?  —  und
eilig  genug  ist  er  mit  seiner  Kritik  allerdings  gewesen.
        <pb n="765" />
        Metternich  und  die  preußische  Verfassung.  757

Ich  habe  im  achten  und  neunten  Abschnitte  des  2.  Bandes  nachgewiesen,  wie  die
Verfassungsgrundsätze  des  Wiener  Hofes  sich  seit  dem  Jahre  1818  zu  der  Formel  zu—
spitzten:  „keine  Volksvertretung,  sondern  Stände“.  Das  Repräsentativsystem,  wie  es  in
Baiern  und  Baden  verkündigt  war,  sollte  der  Idee  der  Volkssouveränität  entsprungen
sein  und  wurde  von  Metternich  bald  demokratisch,  bald  revolutionär,  bald  demagogisch
gescholten;  nur  altdeutsche  oder  auch  deutschrechtliche  Landstände,  wo  möglich  bloß  Provinzialstände,
  galten  noch  als  vereinbar  mit  der  monarchischen  Ordnung.  In  diesem
Sinne  äußerte  sich  Metternich  schon  zur  Zeit  des  Aachener  Congresses,  als  er  dem  König
von  Preußen  rieth,  Provinzialstände  mit  einem  Centralausschuß  einzuführen.  Seitdem
kommen  alle  Denkschriften  und  Briefe  der  Wiener  Staatsmänner  in  mannigfachen
Wendungen  immer  wieder  auf  denselben  Gedanken  zurück:  keine  demokratische  Volksvertretung,
  sondern  Landstände.  So  war  die  Gesinnung  des  österreichischen  Hofes,  als
Metternich  am  29.  Juli  1819  in  Teplitz  mit  König  Friedrich  Wilhelm  zusammentraf.

Ueber  dieses  Gespräch  liegt  nichts  vor  als  zwei  Berichte  Metternich's  an  Kaiser
Franz  vom  30.  Juli  und  1.  August.  Nun  läßt  sich  für  den  Historiker  kaum  eine  peinlichere
  Pflicht  denken,  als  die  Aufgabe,  auf  Grund  einer  Erzählung  Metternich's  den
wirklichen  Thatbestand  einer  unter  vier  Augen  abgehaltenen  Unterredung  festzustellen.
Seit  dem  Erscheinen  von  Metternich's  „Nachgelassenen  Papieren“  sind  alle  freimüthigen
Historiker  einig  in  dem  Urtheil,  daß  Metternich  und  Napolcon  I.  die  beiden  größten
—  dder  doch  beinah  die  größten  —  Lügner  des  neunzehnten  Jahrhunderts  waren;  daher
wird  auch,  beiläufig  bemerkt,  jene  berühmte  Unterredung,  welche  die  Beiden  im  Marcolini'schen
  Palaste  selbander  hielten,  wohl  immer  ein  Lieblingsthema  für  unlösbare  historische
  Controversen  bleiben.  Metternich  konnte  es  nicht  lassen,  in  seinen  Briefen  seine
eigene  Größe  und  die  Jämmerlichkeit  aller  anderen  Sterblichen  wohlgefällig  auszumalen;
die  Preußen  vollends  betrachtete  er  stets  durch  die  trübe  Brille  vom  Jahre  1804.  Auch
in  Teplitz  blieb  er  dieser  üblen  Gewohnheit  treu.  Ueber  den  preußischen  Staatskanzler
berichtete  er  am  30.  Juli  seinem  Kaiser:  „er  ist  übrigens,  nicht  im  Geiste  aber  im
Gemünth,  der  Kindheit  nahe;“  und  dies  ist  nachweislich  eine  boshafte  Uebertreibung.  Die
Schwächen  von  Hardenberg's  Alter  kennt  Jedermann;  aber  dieser  „der  Kindheit  nahe“
Greis  fand  wenige  Tage  nach  der  Teplitzer  Unterredung  den  Muth,  in  Berlin  einen
groß  und  frei  gedachten  Verfassungsplan  vorzulegen;  dieser  selbe  Mann  hob  einige  Monate
später  mit  schneidiger  Thatkraft  und  durchtriebener  Schlauheit  seinen  Gegner  Humboldt
aus  dem  Sattel  und  erzwang  sodann  nach  schweren  Kämpfen  im  Staatsrathe  die  Annahme
  jener  Staatsschulden=  und  Steuergesetze,  welche  zu  den  gediegensten  gesetzgeberischen
Thaten  der  Epoche  zählen.  Ein  Staatsmann,  der  Solches  vollbringt,  mag  an  vielen
Fehlern  leiden,  der  Kindheit  nahe  ist  er  nicht.

Metternich  hat  mithin  den  preußischen  Staatskanzler  in  Teplitz  verleumdet,  und
ich  nehme  mir  die  Freiheit  zu  behaupten,  daß  er  auch  gegen  den  König,  den  er  ohnehin
niemals  gerecht  beurtheilte,  nicht  gewissenhafter  verfahren  ist.  Sein  Bericht  vom  30.  Juli
ist  unverkennbar  theatralisch  aufgeputzt,  Wort  für  Wort  darauf  berechnet,  die  überwältigende
  Größe  des  Briefschreibers  ins  rechte  Licht  zu  stellen.  Hätte  König  Friedrich  Wilhelm
am  29.  Juli  genau  so  gesprochen,  wie  Metternich  erzählt,  so  müßte  man  ihn  einen
elenden  Schwächling  nennen,  und  dies  war  Friedrich  Wilhelm  ebenso  wenig  wie  Hardenberg
  der  Kindheit  nahe  war.  Ich  habe  mich  daher  bemüht,  durch  sorgfältige  Vergleichung
  der  beiden  Berichte  Metternich's  den  Thatbestand  herauszufinden  und  bin  dabei
von  dem  bewährten  Grundsatze  ausgegangen,  daß  man  einem  verdächtigen  Zeugen  nur
das  glauben  darf,  was  durch  andere  Umstände  bestätigt  oder  doch  wahrscheinlich  gemacht
wird.  Baumgarten  aber  ist  naiv  genug,  dem  Fürsten  Mctternich  jedes  Wort  zu  glauben,
und  da  er  sein  wohlwollendes  Urtheil  über  mein  Buch  keine  Stunde  länger  dem
Publikum  vorenthalten  durfte,  so  gönnte  er  sich  nicht  einmal  die  Zeit,  die  hier  in  Betracht
  kommenden  Quellen  vollständig  zu  lesen.  Er  las  in  seiner  freundschaftlichen  Hast
nur  den  ersten  Bericht  Metternich's  vom  30.  Juli  (Nachgel.  Papiere  III.  258)  und
        <pb n="766" />
        758  Metternich  und  die  preußische  Verfassung.

bemerkte  nicht,  daß  dicht  dahinter  (III.  261)  noch  ein  zweiter  Bericht  vom  1.  August
steht,  welcher  den  ersten,  fragmentarischen  ergänzt  und  erläutert.  Kein  Wunder  also,
daß  der  eilfertige  Kritiker  den  Sinn  der  Unterredung  vom  29.  Juli  gründlich  mißversteht.

Metternich  erzählt  in  dem  Berichte  vom  30.  Juli,  er  habe  dem  Könige  gesagt:
„Sind  Ew.  Mojestät  entschlossen,  keine  Volksvertretung  in  Ihrem  Staate  einzuführen,
der  sich  weniger  als  irgend  ein  anderer  hiezu  eignet,  so  ist  die  Möglichkeit  der  Hilfe
vorhanden.“  Angenommen,  diese  Aeußerung  sei  wortgetreu  berichtet,  so  fragt  sich:  was
wollte  Metternich  damit  sagen?  Den  Sinn  seiner  Worte  hat  er  ja  erst  im  Verlaufe
„einer  langen  Unterredung“,  welche  wir  nicht  kennen,  näher  dargelegt.  Die  Antwort
auf  diese  Frage  ist  im  Grunde  schon  enthalten  in  der  oben  angedeuteten  damaligen  Verfassungsdoktrin
  des  Wiener  Hofes.  Glücklicherweise  giebt  aber  Metternich  selbst  eine
bestimmte  Antwort  in  seinem  zweiten  Berichte  vom  1.  August.  Da  sagt  er  (III.  265):
hier  in  Teplitz  habe  er  dem  Könige  eine  Denkschrift  übergeben,  „die  den  wahren  Unlerschied
  zwischen  landständischen  Verfassungen  und  einem  sogenannten  Repräsentativsystem
deutlich  bezeichnet“.  Dies  muß  wahr  sein,  da  Metternich  seinem  Kaiser  eine  Copie  der
Denkschrift  beilegte.  Dann  fährt  er  fort:  er  habe  dies  gethan,  weil  er  wisse,  welchen
Werth  der  König  schon  auf  seine  „weit  oberflächlichere“  Aachener  Denkschrift  gelegt  habe.
Daraus  folgt  unwidersprechlich:  die  Teplitzer  Denkschrift  muß  ungefähr  die  nämlichen
Grundsätze  entwickelt  haben,  wie  die  Aachener,  nur  klarer,  bestimmter,  eindringlicher.
Der  Herausgeber  der  „Nachgelassenen  Papiere“  bemerkt  auch  selbst  ganz  richtig  in  einer
Note:  die  Teplitzer  Denkschrift  „liegt  nicht  vor,  dürfte  aber  ziemlich  analog  mit  Nr.  305
(d.  h.  mit  der  Aachener  Denkschrift)  sein.“"  Nun  versteht  sich's  von  selbst,  Metternich
konnte  in  dem  Gespräche  dem  Könige  nicht  das  Gegentheil  dessen  anrathen,  was  er  ihm
gleichzeitig  in  seiner  Denkschrift  empfahl.  Folglich  hat  Metternich  zu  dem  Könige  nicht
gesagt:  Sire,  führen  Sie  das  Versprechen  vom  Mai  1815  gar  nicht  aus;  sondern  er
warnte  ihn  —  wie  schon  in  Aachen,  nur  noch  eindringlicher  —  vor  einer  Volksvertretung
  nach  bairisch-badischer  Art:  dergleichen  sei  demokratisch,  revolutionär,  demagogisch
u.  s.  w.;  und  er  beschwor  ihn,  wie  schon  in  Aachen,  statt  einer  Volksvertretung  vielmehr
  Landstände  einzuführen.  Ich  habe  mich  mithin  ganz  correct  und  nach  allen  Regeln
der  historischen  Kritik  ausgedrückt,  wenn  ich  den  Inhalt  des  Gesprächs  dahin  zusammenfaßte:
  Metternich  habe  den  König  gebeten  „keine  Volksvertretung  in  dem  modernen
demokratischen  Sinne  zu  geben,  sondern  sich  mit  Ständen  zu  begnügen.“  Wenn  Baumgarten
  sich  nunmehr  den  von  ihm  übersehenen  zweiten  Bericht  Metternich's  ernstlich
ansieht,  so  wird  er  selbst  erkennen,  wie  nachlässig  und  oberflächlich  er  bei  seiner  Kritik
zu  Werke  gegangen  ist.  Eingestehen  wird  er  sein  Unrecht  freilich  nicht.  Das  thut  der
echte  und  gerechte  deutsche  Zunft-Professor  niemals.

Das  Alles  ist  für  Unbefangene  klar  wie  der  Tag.  Zum  Ueberfluß  bringe  ich  noch
einen  zweiten,  ebenso  durchschlagenden  Beweis.  Die  nächste  Folge  jener  Unterredung
vom  29.  Juli  war  die  Punctation  vom  1.  August,  und  diese  sagt  ausdrücklich,  Preußen
werde  keine  allgemeine  Volksvertretung  einführen,  sondern  landständische  Verfassungen  in
den  Provinzen  und  aus  diesen  einen  Centralausschuß  von  Landesrepräsentanten  bilden.
Noch  ein  dritter  Beweis.  Dreizehn  Tage  nach  jener  Teplitzer  Unterredung  legte  Hardenberg
  dem  Könige  seinen  Verfassungsplan  vor,  der  sodann  auf  Befehl  des  Monarchen
der  Verfassungscommission  übergeben  wurde,  und  dieser  Plan  beruhte  ebenfalls  auf  dem
Grundsatze:  keine  Volksvertretung  nach  bairisch-badischem  Muster,  sondern  eine  ständisch
gegliederte  Verfassung.

Auch  diese  Teplitzer  Händel  kann  Baumgarten  nicht  vorübergehen  lassen,  ohne  mir
nochmals  meine  Parteilichkeit  zu  Gunsten  des  Königs  vorzuwerfen,  weil  ich  den  Staatskanzler
  in  erster  Linie  für  die  Schande  der  Teplitzer  Punctation  verantwortlich  gemacht
habe.  Ich  halte  dies  Urtheil  durchaus  aufrecht.  Die  jedem  Preußen  unvergeßliche
Schmach  jener  Punctation  liegt  nicht  in  ihrem  Inhalt;  denn  über  die  Nothwendigkeit
der  Karlsbader  Ausnahmegesetze  waren  beide  Mächte  von  vorn  herein  einverstanden,
        <pb n="767" />
        Metternich  und  die  preußische  Verfassung.  759

und  auch  der  Artikel  VII  über  die  preußische  Verfassung  sagte  streng  genommen  nichts
Neues.  Das  Anstößige  des  Vertrags  lag  in  seiner  Form,  es  lag  darin,  daß  Preußen
ohne  jede  Gegenleistung  dem  Hause  Oesterreich  eine  einseitige  Zusage  über  preußische
Angelegenheiten  gab.  Diesen  unerhörten  Formfehler  durfte  Hardenberg  als  gewiegter
alter  Diplomat  sich  nicht  zu  Schulden  kommen  lassen.  Hätte  die  Punctation  einen
Artikel  enthalten  etwa  des  Inhalts:  „Oesterreich  ist  entschlossen,  an  den  bestehenden
provinzialständischen  Verfassungen  seiner  deutschen  Kronländer  nichts  zu  ändern“  —  einen
Artikel,  welchen  Metternich  kaum  ablehnen  konnte  —  so  war  mindestens  die  Form
gewahrt,  und  der  preußische  Staat  vermied  den  üblen  Schein,  als  ob  er  sich  dem  Wiener
Hofe  unterordnete.  Daß  Hardenberg  dies  versäumt  hat,  ist  seine  schwere  historische  Ver—
schuldung;  und  die  Verantwortung  trifft  zunächst  ihn,  denn  er  allein  hat  die  Punctation
mit  Metternich  abgeschlossen,  der  König  war  gar  nicht  zugegen.

Die  schwere  Mitschuld  des  Monarchen  verkenne  ich  nicht.  Unleugbar  spielte  Friedrich
Wilhelm  in  jener  Teplitzer  Unterredung  eine  traurige  Rolle,  selbst  wenn  man  alle  die
Knalleffecte  der  Metternich'schen  Erzählung  als  zweifelhaft  oder  unmöglich  hinwegläßt.
Jener  29.  Juli  zählt  zu  den  häßlichsten  Tagen  seines  Lebens.  Ich  habe  mich  darüber
auch  ganz  unumwunden  ausgesprochen,  indem  ich  sagte:  „fast  so  ergeben  wie  einst  der
schwache  Joachim  II.  stand  jetzt  wieder  ein  Hohenzoller  neben  dem  österreichischen  Herr—
scher.“  Ein  loyaler  Preuße  bemerkte  mir  daraufhin:  „Diese  Vergleichung  mit  Joachim  II.
ist  das  Bitterste,  was  sich  über  einen  Preußenkönig  des  neunzehnten  Jahrhunderts  irgend
sagen  läßt.“

Nur  Eines  kann  und  will  ich  nicht  thun  —  hier  trete  ich  meinem  Kritiker  als
unversöhnlicher  Gegner  gegenüber  —  ich  kann  nicht,  nach  dem  schlechten  Beispiel  von
Gervinus  und  Baumgarten,  den  König  Friedrich  Wilhelm  und  seinen  Staatskanzler  mit
einem  Metternich  auf  eine  Linie  stellen.  Die  Geschichte,  der  dauernde  historische  Erfolg
hat  bereits  entschieden.  Metternich's  Werke  sind  todt  und  abgethan.  Die  Herrschaft
Oesterreichs  in  Deutschland  und  Italien  ist  spurlos  vernichtet,  und  auch  in  seinem
inneren  Leben  wandelt  das  neue  Oesterreich  auf  Bahnen,  welche  mit  der  Staatskunst
jenes  ideenlosen  Diplomaten  nichts  mehr  gemein  haben.  Die  Politik  Friedrich  Wil—
helm's  III.  hingegen  zeigt  einen  Januskopf.  Sie  hat  Manches  gesündigt,  in  Teplitz,  in
Karlsbad  und  späterhin  noch  oftmals;  doch  sie  hat  auch  das  Wehrgesetz  geschaffen  und
das  Zollgesetz,  die  Organisation  der  Verwaltung  und  die  Steuergesetzgebung,  fast  alle
die  Fundamente  des  heutigen  Deutschen  Reichs.  Ihre  Werke  dauern;  wir  bauen  an
ihnen  fort,  aber  wir  haben  sie  noch  heute,  nach  zwei  Menschenaltern  nicht  zerstört.  Das
sagt  Alles.

Diesen  Gegensatz  der  deutschen  Politik  Oesterreichs  und  Preußens  scharf  zu
beleuchten,  erscheint  mir  nicht  nur  als  einc  wissenschaftliche  Pflicht  der  historischen  Gerechtigkeit,
  sondern  auch  als  eine  politische  Pflicht  gegen  die  Nation.  Riesengroß  wie  nie
zuvor  sind  heute  die  alten  deutschen  Todsünden  der  Zank-,  Scheel=  und  Tadelsucht
wieder  ins  Kraut  geschossen.  Ich  aber  meine,  wir  werden  nicht  eher  zu  freier  menschlicher
Bildung  noch  zu  einem  kräftigen  Nationalstolz  gelangen,  als  bis  wir  begriffen  haben,
daß  beim  liebevollen  Verstehen  und  Erklären  der  vaterländischen  Vergangenheit  schließlich
  mehr  herauskommt,  als  beim  Bemängeln,  Bequängeln  und  Benörgeln.  Wenn  mein
Buch  irgend  etwas  dazu  beiträgt,  die  hypochondrischen  Geschichtsphantasien  der  liberalisirenden
  Gervinus'schen  Schule  zu  zerstören,  die  Deutschen  für  eine  dankbarere  und
darum  freiere  Auffassung  ihrer  herrlichen  Geschichte  zu  gewinnen,  dann  habe  ich  nicht
umsonst  gearbeitct.  —

Inzwischen  hat  P.  Bailleu  in  der  Historischen  Zeitschrift  (L.,  190.  Jahrg.  1883)
eine  Dentschrift  Metternich's  veröffentlicht,  welche  in  der  That  die  Berufung  von  Provinzialständen
  und  einer  aus  ihnen  hervorgehenden  Centralvertretung  empfiehlt.  Das
Actenstück  trägt,  wie  ich  nach  eigenem  Augenschein  bestätigen  kann,  am  Kopfe  die  Bemerkung
  von  Bernstorff's  Hand:  „Nach  den  Angaben  des  Fst.  Metternich  vom  Hofrath
        <pb n="768" />
        760  Metternich  und  die  preußische  Verfassung.

Gentz  verfaßt.  Troppau  1820.“  Bailleu  hielt  aus  inneren  Gründen  für  unzweifelhaft,
daß  dies  Memoire  die  Teplitzer  Denkschrift  sei,  wenngleich  Bernstorff  vielleicht  erst  in
Troppau  davon  Kenntniß  erhalten  habe.  Seitdem  hat  Ad.  Stern  (Forschungen  z.  d.
Gesch.  26,  321)  nachzuweisen  versucht,  daß  Metternich  dies  Actenstück  erst  am  24.  Dec.
1820  von  Troppau  aus  durch  Wittgenstein  an  den  König  übersendet  habe.  Nach  dem
vorliegenden  Materiale  wage  ich  diesen  Streit  nicht  zu  entscheiden.  Ganz  unzweifelhaft
erhellt  aber,  daß  die  Teplitzer  Denkschrift,  wenn  sie  wirklich  verloren  ist,  in  demselben
Geiste  gehalten  war  wie  die  Troppauer.  Denn  die  Troppauer  Denkschrift  beruft  sich
ausdrücklich  auf  das  Aachener  Memoire  und  schließt  sich  eng  an  dasselbe  an.  Läge  also
zwischen  diesen  beiden  Denkschriften  noch  eine  dritte  von  abweichendem  oder  gar  entgegengesetztem
  Inhalt,  so  müßte  sich  nothwendig  eine  Bemerkung  darüber  vorfinden,  da  alle
diese  Arbeiten  an  die  gleiche  Adresse,  an  die  Adresse  des  Königs  von  Preußen  gerichtet
waren.

Im  Uebrigen  thuen  diese  Zweifel  nichts  zur  Sache.  Niemand  bestreitet,  daß
Metternich  eine  preußische  Verfassung  nicht  wünschte,  auch  nicht  in  der  bescheidenen
Form  eines  Vereinigten  Landtags.  Die  Frage  ist  nur:  ob  er  wirklich  so  thöricht  war
seine  Karten  vor  der  Zeit  aufzudecken?  Und  diese  Frage  muß  verneint  werden.  Denn
cs  steht  fest,  daß  Metternich  noch  in  Troppau  nicht  wagte,  von  einer  Centralvertretung
abzurathen,  obgleich  der  König  damals  bereits  mit  der  mißrathenen  Communalordnung
unzufrieden  und  an  den  Verfassungsplänen  irre  geworden  war.  Folglich  kann  der  Oesterreicher
  in  Teplitz,  wo  die  Aussichten  für  ihn  noch  weit  weniger  günstig  lagen,  unmöglich
  eine  kühnere  Sprache  geführt  haben  als  in  Troppau.  Eine  sachliche  Schwierigkeit
liegt  überhaupt  nicht  vor.  Der  ganze  Streit  ist  nur  dadurch  entstanden,  daß  Baumgarten
  den  Worten  Metternich's  „keine  Volksvertretung  einführen“  willkürlich  einen  Sinn
untergeschoben  hat,  welchen  sie  vielleicht  im  Jahre  1882  haben  konnten,  aber  nicht  im
Jahre  1819  und  nicht  in  Metternich's  Munde.

Etwas  deutlicher  werden  diese  geheimen  Vorgänge  erläutert  durch  die  abgerissenen
Bemerkungen  über  Metternich's  Antheil  an  dem  preußischen  Verfassungswerke,  welche
sich  in  Hardenberg's  Tagebuch  vorfinden.  Dieselben  lauten:

Troppau  15.  Nov.  1820.  Mit  Metternich  wegen  unserer  Verfassungssache  gesprochen.
  Er  will  dem  König  auch  sagen,  daß  wir  nicht  still  stehen  können.  Etwas  muß
geschehen.  Es  wäre  besser  gerade  herauszusagen:  ich  will  keine  Constitution  —  als  diese
Ungewißheit.

20.  Nov.  Metternich  hat  an  den  König  wegen  der  Verfassung  geschrieben  und  ihm
das  Memeoire  überschickt,  was  er  1818  in  Aachen  mir  zustellte.  Wittgenstein  brachte  es
mir  mit  der  Aeußerung,  der  König  wünsche  erst  in  Berlin  mit  mir  darüber  zu  sprechen.

Wien  31.  Dec.  Metternich  theilte  mir  ein  Promemoria  mit,  welches  er  dem
König  entweder  persönlich  oder  schriftlich  mitzutheilen  Willens  ist,  über  die  ständische
Verfassung,  wenn  ich  es  genehmige.  Ich  bin  mit  den  Grundlagen  einverstanden.

Daraus  ergiebt  sich:  Metternich  hat  alle  diese  Jahre  hindurch  hinter  Hardenberg's
Rücken  gearbeitet.  Der  preußische  Staatskanzler  wußte  noch  im  November  1820  nicht,
daß  Metternich's  Aachener  Denkschrift  ausdrücklich  für  den  König  geschrieben  und  schon
seit  zwei  Jahren  in  dessen  Händen  war;  er  wußte  auch  am  31.  Der.  1820  noch  nicht,
daß  Mctternich's  Troppauer  Denkschrift  bereits  sieben  Tage  vorher  an  Friedrich  Wilhelm
abgegangen  war.  Also  ist  die  Möglichkeit  nicht  ausgeschlossen,  daß  dies  unredliche  Spiel
sortgedauert  hat  und  unter  dem,  am  31.  Dec.  erwähnten  Promemoria  die  alte,  dem
Könige  längst  bekannte  Teplitzer  Denkschrift  zu  verstehen  ist.  Wenn  Metternich  das
Aachener  Memoire  zweimal  dem  Könige  übersendete,  so  kann  er  auch  das  Gleiche  mit
seiner  Teplitzer  Deukschrift  gethan  haben.

Zum  Glück  bin  ich  aber  jetzt  in  der  Lage,  allen  Schlüssen  und  Vermuthungen
durch  eine  einfache  thatsächliche  Mittheilung  ein  Ende  zu  machen.  Im  Herbst  1884
wurden  die  seit  langer  Zeit  vermißten  Acten  des  Geh.  Cabinets  K.  Friedrich  Wilhelm's  III.
        <pb n="769" />
        Metternich  und  die  preußische  Verfassung.  761

in  das  Geh.  Staatsarchiv  übergeführt.  Darunter  befinden  sich  auch  die  Berichte  über
das  Verfassungswerk,  welche  Hardenberg  im  Sommer  1819  dem  Monarchen  erstattete.
Hier  der  wesentliche  Inhalt.

Am  2.  Mai  überreicht  Hardenberg  dem  Könige  den  ersten  Entwurf  seines  Ver—
fassungsplanes.  Es  ist  im  Wesentlichen  derselbe  Entwurf,  der  am  12.  Oktober  dem
Verfassungs-Ausschuß  vorgelegt  wurde,  nur  viel  kürzer  gefaßt  und  in  einzelnen  un—
wesentlichen  Punkten  abweichend.  Am  30.  Juni  bittet  er  sodann  nochmals  um  baldige
Entscheidung.

Darauf  befiehlt  der  König  (C.-O.  v.  3.  Juli  1819),  daß  nach  Hardenberg's  Vor—
schlägen  das  Abgaben-System  und  das  Staatsschuldenwesen  geordnet,  „aber  unterdessen
die  Arbeiten  zu  dieser  landständischen  Verfassung,  welche  längst  schon  hätten  vorgenommen
werden  sollen,  vollendet  werden.“  Zu  diesem  Zwecke  wird  die  Bildung  eines  kleinen
Verfassungs-Ausschusses  angeordnet.

Dann  berichtet  der  Staatskanzler  am  16.  August:  „Bei  meiner  Anwesenheit  in
Teplitz  habe  ich  Gelegenheit  gehabt,  auch  diesen  wichtigen  Gegenstand  mit  dem  Fst.
Metternich  in  Erwägung  zu  ziehen.  Er  theilt  mit  mir  die  Ueberzeugung,  daß,  indem
die  genommenen  Maßregeln  gegen  die  demagogischen  Umtriebe  strenge  und  consequent
verfolgt  werden,  auf  der  andern  Seite  höchst  räthlich  sei,  sobald  wie  möglich  in  der  Ver—
fassungssache  wohlüberlegte  Vorschritte  zu  machen.“  Hierauf  habe  ihn  Metternich  um
Mittheilung  seines  Verfassungsplanes  gebeten,  da  „der  österreichische  Hof  Preußens  Bei—
spiele  zu  folgen  wünsche,  damit  die  Verfassung  der  beiden  größeren  Staaten  Deutsch—
lands  möglichst  gleich  werde.“  Er  habe  dieser  Bitte  entsprochen  und  dem  Fürsten  die
in  der  Anlage  A  enthaltenen  „Ideen  zu  einer  landständischen  Verfassung  in  Preußen“
vorgelegt.  „Diese  Ideen“,  so  heißt  es  wörtlich  weiter,  „haben  den  vollkommensten  Beifall
des  Fürsten  Metternich  gefunden.“  Die  Anlage  A  aber  enthält  nichts  Anderes,  als
den  von  mir  (oben  II.  635)  mitgetheilten  Hardenbergischen  Verfassungsplan,  nur  in
kürzerer  Fassung.  Ueber  den  allgemeinen  Landtag  ist  darin  Folgendes  gesagt:

„Die  Provinzial-Versammlungen  wählen,  jeder  Stand  aus  seiner  Mitte,  die
Deputirten  zum

Allgemeinen  Landtag,

welcher  aber  nie  mit  den  Provinzial-Versammlungen  zugleich,  sondern  —  außer  dem
ersten  male  —  vorher  zusammenkommen  muß.  Dieser  hat  gar  keine  Verwaltung  und
beschäftigt  sich  mit  allgemeinen,  für  die  ganze  Monarchie  bindenden  Gegenständen.  Die
Deputirten  zum  Allgemeinen  Landtage  sind  in  möglichst  geringer  Anzahl  zu  bestimmen;
desgleichen  wäre  noch  zu  erwägen,  ob  es  räthlich  sei,  sie  in  einer  Versammlung  oder  in
zwei  Kammern  zusammenleben  zu  lassen,  welches  letztere  vielleicht  eine  zu  große  Anzahl
veranlassen  und  überhaupt  den  Geschäftsgang  erschweren  würde."

Man  sieht,  diese  Sätze  stimmen  fast  buchstäblich  überein  mit  dem  später  der  Commission
  vorgelegten  Verfassungsplane  (II.  636).

Damit  ist  die  Sache  erledigt.  Metternich  hat  in  Teplitz  dem  Verfassungsplane
Hardenberg's  und  dem  darin  vorgeschlagenen  Allgemeinen  Landtage  für  Preußen  ausdrücklich
  zugestimmt;  er  hat  mithin,  als  er  mit  dem  Könige  sprach,  nicht  vor  einer
ständischen  Verfassung  gewarnt,  sondern  nur  vor  dem  Repräsentativsystem  neufranzösischen
Stiles.  Meine  Darstellung  des  Teplitzer  Gesprächs  ist  also  vollkommen  richtig.  Auf
den  Gang  der  preußischen  Verfassungsberathung  übten  die  Teplitzer  Gespräche  unmittelbar
  gar  keinen  Einfluß;  vielmehr  hielt  Hardenberg  vom  Mai  1819  bis  zu  seiner  schließlichen
  Niederlage  im  Sommer  1821  unwandelbar  denselben  Verfassungsplan  fest.  Und
auch  diese  letzte  Niederlage  wurde  nicht  durch  Metternich  bewirkt,  sondern  durch  die
Parteikämpfe  in  Preußen  selbst  und  vornehmlich  durch  das  Mißlingen  der  Communalordnung.
  —

 

–
        <pb n="770" />
        I
S
U..

Baiern  und  die  Karlsbader  Beschlüsse.

IX.  Baiern  und  die  Karlsbader  Beschlüsse.
Zu  Bd.  II  S.  580f.

Unter  dem  Titel  „Die  bairische  Verfassung  und  die  Karlsbader  Beschlüsse“  hat
Freiherr  Max  von  Lerchenfeld  eine  Schrift  veröffentlicht,  die  ich  als  einen  dankenswerthen
Beitrag  zur  neuen  deutschen  Geschichte  willkommen  heißen  würde,  wenn  mich  nicht  ein
der  Erzählung  vorangestelltes  Capitel  „Treitschke's  Deutsche  Geschichte“  zu  einer  Er—
widerung  nöthigte.

Im  Verlaufe  meiner  Forschungen  über  die  ersten  Friedensjahre  seit  1815  bin  ich
zu  einem  Ergebniß  gelangt,  das  von  der  landläufigen  Ansicht  ziemlich  weit  abweicht:
es  ist  nicht  richtig,  daß  Preußen  damals  lediglich  eine  Macht  des  Beharrens  war  und
die  politische  Bewegung  der  deutschen  Nation  sich  allein  auf  die  constitutionellen  Mittel—
staaten  beschränkte;  vielmehr  hat  die  preußische  Krone  gerade  in  diesen  verrufenen  Jahren
den  festen  Grund  gelegt  für  die  militärische  und  die  wirthschaftliche  Einheit  unseres
Vaterlandes,  während  die  constitutionellen  Staaten  ihrerseits  an  den  Karlsbader  Be—
schlüssen  und  den  anderen  verhängnißvollen  Mißgriffen  der  beiden  Großmächte  mit
schuldig  sind.  Dies  Urtheil  ergab  sich  mir  ungesucht,  zu  meiner  eigenen  Ueberraschung
—  habe  ich  doch  selbst  vor  zwanzig  Jahren,  als  ich  den  Thatbestand  noch  nicht  genau
kannte,  die  allgemeine  Ansicht  im  Wesentlichen  getheilt  —  und  da  politische  Legenden
eine  sehr  zähe  Lebenskraft  zu  besitzen  pflegen,  so  mußte  ich  auf  lebhaften  Widerspruch
gefaßt  sein.  Das  konnte  ich  freilich  nicht  erwarten,  daß  einige  norddeutsche  Liberale,
geärgert  durch  die  Zerstörung  tief  eingewurzelter  Parteimärchen,  die  landsmannschaftliche
Empfindlichkeit  der  Oberdeutschen  gegen  mein  Buch  aufzustacheln  suchen  würden.  Weil
die  Pflicht  der  historischen  Wahrhaftigkeit  mich  zu  dem  Nachweise  zwang,  daß  die  vielverleumdete
  preußische  Politik  jener  Tage  weit  besser  war  als  ihr  Ruf  und  die  constitutionellen
  Höfe  manchen  der  ihnen  von  liberalen  Historikern  gespendeten  Lobsprüche
nicht  verdienen,  darum  beschuldigt  man  mich  der  Gehässigkeit  gegen  die  Süd=  und  Mitteldeutschen,
  denen  ich  selber  durch  Geburt  und  Erziehung  angehöre.

Zu  meinem  Bedauern  ist  Herr  v.  Lerchenfeld  diesen  Einflüsterungen  nicht  ganz
unzugänglich  geblieben.  Er  spricht  zwar  maßvoll  und  würdig,  wie  ich  das  von  ihm
nicht  anders  erwarten  konnte,  und  der  ruhige  Ton  seiner  Rede  beweist  mir  zu  meiner
Freude  abermals,  daß  meinc  oberdeutschen  Landsleute  meine  Arbeit  ungleich  freundlicher
aufgenommen  haben  als  ihre  unberufenen  norddeutschen  Anwälte.  Doch  hätte  er  das
Buch  ganz  unbefangen  mit  seinen  gesunden  bairischen  Augen,  nicht  durch  die  trübe  Brille
der  norddeutschen  Gelehrten  der  Allgemeinen  Zeitung  betrachtet,  so  würde  er  weder  Gedanfen
  herauslesen,  die  nicht  darin  stehen,  noch  Urtheile  bekämpfen,  die  mit  seinen  eigenen
vollkommen  zusammen  stimmen.  Er  zeiht  mich  der  Unbilligkeit  gegenüber  der  bairischen
Rheinbundspolitik  und  hält  mir  zu  meiner  Besserung  das  Beispiel  Hardenberg's  vor,
der  gerechtermaßen  anerkannt  habe,  daß  Baierns  Verbindung  mit  Frankreich  gutentheils
durch  Preußens  Schwäche  verschuldet  war.  Wer  mein  Buch  nicht  gelesen  hat,  muß  also
annehmen,  daß  mein  Urtheil  diesem  Ausspruche  Hardenberg's  gradeswegs  zuwiderlaufe.
Wie  steht  es  damit  in  Wahrheit?  Ich  kann  es  mir  nicht  versagen,  die  beiden  Stellen
hier  neben  einander  abzudrucken,  weil  diese  Zusammenstellung  den  Lesern,  die  sich  in
unseren  grilligen  Tagen  noch  ein  wenig  gute  Laune  bewahrt  haben,  vielleicht  eine  kleine
Ergötzung  bereiten  wird.

Hardenberg  sagt  (bei  Lerchenfeld  S.  6)  Ich  sage  (Deutsche  Gesch.  II.  334):

„Es  ist  wahr,  Baiern  verdankte  Preußen  „Nicht  aus  Vorliebe  für  Frankreich
seine  Erhaltung,  und  der  Kurfürst  ins  hatte  Montgelas  einst  das  Bündniß  mit
besondere  dem  König  persönlich  Freundschaft,  Preußen  aufgegeben,  sondern  weil  er  einsah,
Schutz  und  Zuflucht  im  Unglück;  aber  es  war  daß  die  bairische  Vergrößerungslust  vorzu
  entschuldigen,  daß  es  seine  Politik  nicht  läufig  von  Preußens  Schwäche  nichts,  von
an  die  preußische  kettete,  weil  diese  so  schwach  Bonaparte's  Thatkraft  Alles  erwarten
war  und  so  wenig  Schutz  gewährte."“  konnte.“
        <pb n="771" />
        Baiern  und  die  Karlsbader  Beschlüsse.  763

Ich  meine,  diese  beiden  Aeußerungen  stimmen  beinah  wörtlich  überein,  und  bei  dem
Wohlwollen,  das  mir  die  liberale  Presse  widmet,  muß  ich  fast  befürchten,  es  werde  noch
einmal  ein  gesinnungstüchtiger  Recensent  auftreten  und  mich  des  Plagiats  an  Harden—
berg  beschuldigen.  Einen  ehrlichen  Kritiker  wie  Herrn  v.  Lerchenfeld  darf  ich  aber  wohl
fragen:  redet  er  eigentlich  im  Ernst  oder  im  Scherz,  wenn  er  mir  also  meine  eigenen
Urtheile  mahnend  entgegenhält  als  ob  ich  sie  bestritten  hätte?

Nicht  besser  steht  es  um  die  anderen  Vorwürfe,  die  er  in  seinem  einleitenden  Capitel
auf  meine  Deutsche  Geschichte  herabschüttet;  trotz  der  höflichen  Form  läuft  doch  Alles
auf  den  Satz  hinaus:  Treitschke  ist  gut  preußisch  gesinnt  und  folglich  ungerecht  gegen
alle  Nichtpreußen.  Wenn  Herr  v.  Lerchenfeld  mir  vorwirft,  ich  tadle  Jeden,  der  nicht
damals  schon  Preußens  deutschen  Beruf  erkannt  habe,  so  kann  ich  nur  erwidern:  von
Alledem  steht  in  meinem  zweiten  Bande  kein  Wort,  aus  dem  einfachen  Grunde,  weil
Preußen  in  jener  Zeit  an  die  Beherrschung  Deutschlands  weder  dachte  noch  denken
konnte.  Das  Einzige,  was  sich  damals  zur  Befestigung  unserer  politischen  Einheit  vielleicht
  erreichen  ließ,  war  eine  leidliche  Ordnung  des  Bundesheerwesens.  Für  diesen
nationalen  Zweck  hat  Preußen  in  immer  neuen  Anläufen  seine  Kraft  eingesetzt,  aber
jeder  Versuch  scheiterte  an  dem  Widerstande  Baierns  und  der  meisten  anderen  Bundesstaaten.
  Finde  ich  einen  solchen  Particularismus  unerfreulich,  so  kann  ein  so  guter
Patriot  wie  Herr  v.  Lerchenfeld  dawider  doch  nichts  einzuwenden  haben.  Desgleichen,
wenn  ich  den  Kampf  der  Kleinstaaten  wider  das  preußische  Enclavensystem  schildere,  so
denke  ich  nicht  daran,  die  Kleinen  darum  zu  tadeln,  weil  sie  „dem  deutschen  Berufe“
Preußens  widerstrebt  oder  gar  die  Pläne  deutscher  Zollpolitik,  welche  damals  dem  Berliner
  Hofe  selber  noch  unklar  waren,  nicht  durchschaut  hätten;  ich  weise  vielmehr  nur
nach,  daß  sie,  verblendet  durch  Mißtrauen  und  durch  die  Ueberschätzung  einer  unhaltbaren
Souveränität,  ihren  eigenen  handgreiflichen  Vortheil  verkannten,  indem  sie  das  Anerbieten
  einer  Zollgemeinschaft  zurückwiesen,  die  sich  seitdem  in  der  Erfahrung  eines  halben
Jahrhunderts  als  gerecht  und  segensreich  bewährt  hat.  Was  in  aller  Welt  läßt  sich
gegen  diesen  Nachweis  vorbringen?  Uns  Deutschen  fehlt  noch  ein  gemeinsames  nationales
  Urtheil  über  die  entscheidenden  Thatsachen  unserer  neuen  Geschichte.  Die  Verständigung
  darüber  ist  nicht  leicht,  und  ich  fürchte,  sie  wird  nicht  gefördert,  wenn  unsere
Kritiker  sich  befugt  halten,  jedem  Historiker,  der  etwas  weiter  rechts  oder  links  steht  als
der  Recensent,  kurzweg  die  Gerechtigkeit  abzusprechen.  Was  würde  mein  Kritiker  dazu
sagen,  wenn  ich  ihn  mit  der  gleichen  Münze  bezahlte  und  meine  Leser  von  vornherein
wider  ihn  aufstachelte  durch  die  naheliegende  Bemerkung:  „Herr  v.  Lerchenfeld  ist  der
Enkel  des  bairischen  Finanzministers  von  1819,  folglich  sucht  er  die  Münchener  Politik
jener  Zeit  so  viel  als  möglich  zu  beschönigen!“  —2  6

Nichts  liegt  mir  ferner  als  der  Gebrauch  solcher  Waffen.  Ich  halte  für  ganz
unzweifelhaft,  daß  Herr  v.  Lerchenfeld  mit  seiner  Schrift  durchaus  nichts  anderes  beabsichtigt
  als  die  Feststellung  des  historischen  Thatbestandes,  und  begrüße  es  mit  Dank,
daß  er  uns  durch  die  Mittheilungen  aus  den  Papieren  seines  Großvaters  endlich  eine
werthvolle  bairische  Quelle  erschlossen  hat,  da  die  Archive  der  meisten  Mittelstaaten  wohl
noch  lange  unzugänglich  bleiben  werden.  Ich  finde  in  diesen  Papieren,  wie  sich  von
selbst  versteht,  Manches,  was  meine  Darstellung  ergänzt,  aber  die  Widerlegung,  die  ich
nach  dem  gehäuften  Tadel  der  Einleitung  wohl  erwarten  durfte,  suche  ich  vergeblich.
Nach  sorgfältiger  Vergleichung  der  Lerchenfeld’'schen  Schrift  kann  ich  von  Allem,  was
ich  gesagt,  nichts  Wesentliches  zurücknehmen  als  eine  beiläufige  Notiz,  die  keine  principielle
Bedeutung  hat.  Eine  irrthümliche  Nachricht  in  einem  Gesandtschaftsberichte  hat  mich  zu
der  Annahme  verführt,  daß  Kronprinz  Ludwig,  dessen  untadelhafte  Verfassungstreue  ich
übrigens  mehrfach  anerkannt  habe,  im  Herbst  1819  in  Italien  gewesen  sei.  Dies  ist  falsch.
Die  hier  abgedruckten  Briefe  beweisen,  daß  der  Kronprinz  nicht  nur  in  Baiern  war,
sondern  auch  den  Karlsbader  Beschlüssen  eifrig  entgegengewirkt  hat.  Mit  Freuden  habe
ich  unterdessen  diese  Briefe,  die  dem  Herzen  des  Prinzen  zur  Ehre  gereichen,  für  die  dritte
        <pb n="772" />
        764  Baiern  und  die  Karlsbader  Beschlüsse.

Auflage  des  zweiten  Bandes  benutzt.  Mit  dieser  einen  Ausnahme  muß  ich  alle  meine
Urtheile  und  thatsächlichen  Angaben  aufrechthalten.

Zunächst  die  Urtheile.  Wenn  ich  Baierns  staatsbildende  Kraft  in  jener  Zeit
„schwach“  finde,  so  verweise  ich  zur  Begründung,  um  nicht  bitter  zu  werden,  nur  auf
eine  Thatsache:  in  welchem  Zustande  befand  sich  die  linksrheinische  Pfalz  nach  einem
Menschenalter  bairischer  Herrschaft,  als  die  Preußen  im  Jahre  1849  dort  einrückten!
Wenn  ich  von  der  unruhigen  Vergrößerungslust  des  Münchener  Hofes  spreche,  so  kann
ich  leider  die  Thatsache  nicht  aus  der  Welt  schaffen,  daß  Baiern  allein  durch  seine  Anschläge
  auf  die  badische  Pfalz  noch  bis  in  die  dreißiger  Jahre  hinein  immer  wieder  den
Bundesfrieden  störte,  während  alle  anderen  Bundesstaaten  sich  längst  bei  ihrem  neuen
Besitzstande  beruhigt  hatten;  über  die  Unhaltbarkeit  der  sogenannten  Sponheimer  Erbansprüche
  sind  außerhalb  Baierns  alle  deutschen  Staatsrechtslehrer  einig.  Daß  Montgelas
sich  in  seiner  bairischen  Heimath  nicht  heimisch  fühlte,  sollte  ein  geborener  Baier  doch
am  wenigsten  bestreiten.  Von  Pietät  für  das  heimische  Wesen  ist  in  Montgelas'  Briefen
keine  Spur  zu  finden.  Er  redet  über  seine  Landsleute  mit  einer  Härte,  die  selbst  den
Nichtbaiern  verletzen  muß,  und  hierauf  beruht  ja  zum  Theil  die  historische  Bedeutung
des  Mannes.  Wäre  er  dem  altbairischen  Volke  nicht  innerlich  so  fremd  gewesen,  so
würde  er  den  radicalen  Umsturz,  der  doch  nöthig  war,  schwerlich  gewagt  haben.  Wenn
ich  endlich  gesagt  habe,  daß  München  damals  neben  Karlsruhe  die  sittenloseste  der
deutschen  Residenzen  war,  so  habe  ich  damit  nur  eine  allbekannte  Thatsache  erwähnt,
die  selbst  von  Gervinus,  dem  Gönner  der  Mittelstaaten  anerkanni  wird.  Herr  v.  Lerchenfeld
  fragt,  ob  diese  Sittenlosigkeit  etwa  von  dem  schlichten  Hofe  Max  Joseph's  herstammen
  solle?  Gewiß  nicht,  aber  von  der  unglaublichen  Frivolität  seines  Vorgängers
Karl  Theodor.  Das  Treiben  eines  solchen  Hofes  wirkt  lange  nach.  Karl  Theodor
hat,  wie  jeder  Pfälzer  weiß,  die  Sitten  des  Mannheimer  Hofadels  auf  eine  Generation
hinaus  verdorben,  und  in  München  vermochte  der  gutmüthige  Max  Joseph  mit  seinen
allezeit  offenen  Händen  ebenso  wenig  wie  die  Weltkinder  Montgelas,  Ritter  Lang  und
Genossen  den  Bodensatz  der  alten  Zeit  sogleich  hinauszufegen.  Auch  Preußen  hat  Aehnliches
  erfahren.  Der  frivole  Ton,  der  unter  Friedrich  Wilhelm  II.  in  die  Berliner
Gesellschaft  eingedrungen  war,  verschlimmerte  sich  noch  in  den  ersten  Regierungsjahren
seines  Nachfolgers,  obgleich  die  Königin  Luise  ein  musterhaftes  häusliches  Leben  führte;
erst  das  Unwetter  von  1806  reinigte  die  Luft.  Da  München  vor  solchen  Schicksalsschlägen
  bewahrt  blieb,  so  ist  es  nur  natürlich,  daß  dort  die  Nachwehen  des  alten  Hofwesens
  langsamer  verschwanden.

Nun  zu  der  Erzählung  der  Thatsachen.  Ueber  Montgelas'  Sturz  und  das  Concordat
  sagt  Herr  v.  Lerchenfeld  mit  anderen  Worten  ungefähr  das  Nämliche  wie  ich,
und  gegen  meine  Darstellung  der  Entstehung  der  Constitution  erhebt  er  nur  einen  Einwand;
  er  bezweifelt  die  Zuverlässigkeit  eines  Blittersdorffischen  Berichtes,  der  ausdrücklich
  versichert,  daß  der  Münchener  Hof  seine  geplanten  Verfassungsgesetze  in  Petersburg
vorgelegt  habe.  Diese  Zweifel  vermag  ich  nicht  zu  theilen.  Blittersdorff  war  ein  ausgezeichneter
  Diplomat,  wie  man  auch  seinen  Charakter  beurtheilen  möge,  seine  Depeschen
gehören  zu  den  besten,  die  ich  aus  dieser  Zeit  kenne,  und  sein  Bericht  vom  17.  August  1818
lautet  sehr  bestimmt  und  ausführlich.  Als  badischer  Beamter  war  er  freilich  ein  Gegner
der  bairischen  Regierung,  indeß  sein  Zeugniß  würde  sich  doch  nur  dann  anfechten  lassen,
wenn  er  den  Münchener  Hof  verdächtigen  wollte.  Dies  ist  aber  keineswegs  seine  Absicht;
er  findet  vielmehr  das  Verfahren  der  bairischen  Regierung  ganz  begreiflich  und  wünscht
seinerseits  lebhaft,  daß  auch  der  Karlsruher  Hof  durch  baldige  Vorlegung  eines  Verfassungsplanes
  sich  den  Beifall  des  liberalen  Czaren  erwerben  möge.  Eine  physische
Unmöglichkeit  liegt  auch  nicht  vor,  da  die  Berathung  der  bairischen  Verfassungsgesetze
doch  mehrere  Monate  in  Anspruch  nahm  —  und  noch  weniger,  leider,  eine  moralische
Unmöglichkeit.  Baiern  und  Baden  bewarben  sich  damals  wetteifernd  um  Rußlands
Gunst  mit  einer  Unterwürfigkeit,  die  uns  Söhnen  der  besseren  Zeit  fast  unbegreiflich
        <pb n="773" />
        Baiern  und  die  Karlsbader  Beschlüsse.  765

erscheint.  Wenn  König  Max  Joseph  im  December  1815  dem  Kaiser  Alexander  dafür  dankte
daß  er  das  Elsaß  bei  Frankreich  erhalten  habe,  so  sehe  ich  nicht  ein,  warum  er  den  Czaren
nicht  zwei  Jahre  später  bei  den  Verfassungsverhandlungen  um  Rath  gefragt  haben  soll.

Sodann  giebt  Herr  v.  Lerchenfeld  zu,  daß  König  Max  Joseph  sich  im  Früh—
jahr  1819  eine  Zeit  lang  mit  Staatsstreichsplänen  trug  und  daß  sein  nach  Wien  und
Berlin  ergangener  Hilferuf  die  Karlsbader  Beschlüsse  mit  veranlaßt  hat.  Diese  That—
sache  wird  aufs  Neue  bestätigt  durch  einen  Brief  des  bairischen  Bevollmächtigten  Zentner,
der  am  28.  December  1819  von  den  Wiener  Conferenzen  schrieb:  „Uebrigens  macht
man  kein  Geheimniß  daraus,  daß  die  Karlsbader  Beschlüsse  von  unserer  Seite  vorzüg—
lich  provocirt  worden  seien.“  (Lerchenfeld,  S.  132.)  Ich  kann  es  keineswegs  unnatürlich
finden,  daß  der  König  einen  Augenblick  an  die  Zurücknahme  eines  Grundgesetzes,  das
sich  nicht  zu  bewähren  schien,  gedacht  hat.  Das  Häßliche  dieser  Vorgänge  liegt  nur
darin,  daß  die  Krone,  während  der  Briefwechsel  über  den  Staatsstreich  noch  schwebte,
sich  in  ihren  Hofblättern  beständig  wegen  ihrer  Verfassungstreue  preisen  ließ.  Ueber
diesen  wunden  Punkt  geht  Herr  v.  Lerchenfeld  stillschweigend  hinweg.

Nachdem  die  Karlsbader  Versammlung  mit  Zustimmung  des  bairischen  Bevollmächtigten
  Rechberg  die  Ausnahmegesetze  vereinbart  und  der  Bundestag  dieselben,  abermals
  mit  unbedingter  Zustimmung  des  bairischen  Gesandten,  genehmigt  hatte,  war
Baiern  nach  Bundesrecht  verpflichtet,  diese  Beschlüsse  bekannt  zu  machen,  und  ein  nachträglicher
  Widerstandsversuch  versprach  geringen  Erfolg.  Im  Ministerium  bestanden  zwei
Parteien:  auf  der  einen  Seite  Graf  Rechberg,  auf  der  andern  der  Finanzminister  Freiherr
  v.  Lerchenfeld,  der  an  den  Karlsbader  Umtrieben  ganz  unbetheiligt  war;  der  König
aber  stand  dem  Minister  des  Auswärtigen  näher  als  dem  liberalen  Finanzminister.  Am
15.  Oktober  berieth  das  Ministerium  über  die  Veröffentlichung  der  Karlsbader  Beschlüsse.
Herr  v.  Lerchenfeld  betrachtet  das  Ergebniß  dieser  Berathung  als  eine  Niederlage  Rechberg's;
  ich  sehe  darin  eine  Compromiß  und  vermag  dies  Urtheil  nicht  zu  ändern.  Herr
v.  Lerchenfeld  übergeht  nämlich  ganz,  daß  der  Berathung  über  die  Publication  eine
andere,  höchst  erregte  Debatte  vorausging.  Ueber  diese  berichtet  General  Zastrow  am
20.  Oktober,  nach  Rechberg's  vertraulichen  Mittheilungen,  Folgendes:  „Die  Instructionen,
welche  dem  Minister  Rechberg  nach  Karlsbad  zugeschickt  worden  und  die  ich  beim  Fürsten
Wrede  selbst  zu  lesen  Gelegenheit  gehabt,  haben  die  ausdrückliche  Vorschrift  enthalten,
auf  nichts  einzugehen,  was  die  Constitution  oder  die  Souveränität  verletzen  könne.  Demungeachtet
  hat  der  Minister,  im  Gefühl  seiner  Ueberzeugung,  daß  die  daselbst  genommenen
  Beschlüsse  das  allgemeine  Beste  sämmtlicher  deutschen  Staaten  bezwecken,  sich  an
jene  Vorschrift  nicht  gebunden  und  geglaubt,  daß  man  seinen  gutgemeinten  Gründen
auch  hier  bei  seiner  Zurückkunft  Gehör  geben  würde.  Es  hat  derselbe  indessen  die
Gemüther  im  höchsten  Grade  aufgeregt  gefunden,  und  haben  besonders  die  Minister
v.  Lerchenfeld  und  Graf  Reigersberg  ihm  seine  Nachgiebigkeit  als  ein  Verbrechen  vorgeworfen.
  In  der  letzten  Minister-Conferenz  haben  sie  ihm  solches  aus  den  Acten
beweisen  wollen.  Der  Fürst  Wrede  hat  aber  die  Hand  darauf  gelegt  und  den  Ministern
erklärt,  wie  der  ausdrückliche  Wille  des  Königs  dahin  gehe,  zu  berathen,  was  fernerhin
geschehen  solle,  ohne  auf  dasjenige  zurückzugehen,  was  bereits  geschehen  wäre,  wodurch
die  Gemüther  besänftigt  wurden  und  eine  Art  Aussöhnung  mit  dem  Grafen  Rechberg
  stattgefunden  hat.“  Ich  halte  diese  Erzählung  für  durchaus  zuverlässig.  Denn  die
Briefe,  welche  der  Enkel  mittheilt,  beweisen,  daß  der  Minister  Lerchenfeld  allerdings,  und
mit  Recht,  das  Verhalten  seines  Amtsgenossen  in  Karlsbad  als  eine  Pflichtverletzung
betrachtete.  An  Rechberg's  persönlicher  Ehrenhaftigkeit  aber  ist  nicht  zu  zweifeln,  wie
unerfreulich  auch  seine  politische  Haltung  erscheinen  mag;  alle  die  vertraulichen  Mittheilungen,
  die  er  dem  preußischen  Gesandten  mit  großer  Offenherzigkeit  zu  geben  pflegte,
habe  ich  als  wahrheitsgemäß  erprobt,  so  weit  ich  sie  controliren  konnte.

Der  unmittelbare  Angriff  auf  Rechberg  war  also  gescheitert.  Nun  erst  begann  die
Verhandlung  über  die  Karlsbader  Beschlüsse  selbst.  Minister  Lerchenfeld  und  seine  Freunde
        <pb n="774" />
        766  Baiern  und  die  Karlsbader  Beschlüsse.

hoben  hervor,  wieder  mit  Recht,  daß  die  neuen  Bundesgesetze  sämmtlich  —  mit  Ausnahme
  des  Gesetzes  über  die  Universitäten  —  der  bairischen  Verfassung  zuwider  liefen.
Gleichwohl  beschloß  der  Ministerrath,  die  Karlsbader  Beschlüsse  zu  veröffentlichen,  nur
mit  Auslassung  der  Executionsordnung  und  mit  Hinzufügung  des  bekannten  Vorbehalts:
„mit  Rücksicht  auf  die  Souveränität  und  nach  der  Verfassung“  u.  s.  w.  Dies  war  doch
sicherlich  ein  Compromiß.  Beide  Parteien  hatten  einen  Theil  ihrer  Absichten  durchgesetzt.
  Rechberg  erreichte,  daß  er  wegen  der  Ueberschreitung  seiner  Instructionen  nicht
zur  Verantwortung  gezogen  und  daß  die  Karlsbader  Beschlüsse  im  Wesentlichen  veröffentlicht
  wurden.  Die  Verfassungspartei  dagegen  bewirkte  jene  Auslassung  und  jenen  Vorbehalt;
  sie  erreichte  außerdem  noch,  daß  in  Baiern  die  Censur  nur  für  politische  Zeitschriften
  eingeführt  wurde.

Was  bedeutet  nun  die  Weglassung  der  Executionsordnung?  Sie  war  merkwürdig
als  ein  Symptom  der  Verstimmung,  die  im  bairischen  Ministerrath  herrschte,  und  verstieß
  gegen  die  in  Karlsbad  und  Frankfurt  gegebenen  Zusagen,  doch  sie  hatte  keinen
praktischen  Werth.  Denn  die  Executionsordnung  war  nicht  ein  Gesetz,  das  durch  die
bairische  Regierung  ausgeführt  werden  sollte;  sie  gab  nur  dem  Bundestage  eine  Waffe,
die  er  möglicherweise  gegen  Baiern  oder  gegen  einen  andern  Bundesstaat  anwenden  konnte,
aber  bekanntlich  in  jener  Zeit  niemals  angewendet  hatj  sie  bestand  zu  Recht,  sobald  der
Bundestag  sie  veröffentlicht  hatte,  und  es  war  rechtlich  vollkommen  gleichgültig,  ob  ein
Bundesstaat  die  Bekanntmachung  des  Gesetzes  unterließ.  Daher  hat  auch  die  preußische
Regierung,  die  sich  so  lebhaft  über  den  bairischen  Verfassungsvorbehalt  beschwerte,  über
die  Weglassung  der  Executionsordnung  kein  Wort  verloren.  Jener  Vorbehalt  freilich
konnte  sehr  viel  bedeuten,  wenn  man  den  verzweifelten  Entschluß  faßte,  ihn  im  wollen
Ernst  auszuführen.  Aber  ein  solcher  Entschluß  war  offenbar  unmöglich,  nachdem  Baiern
den  Karlsbader  Beschlüssen  bereits  zweimal  zugestimmt  hatte.  Obgleich  der  Bestand  der
neuen  Central-Untersuchungscommission  den  Vorschriften  der  bairischen  Verfassung  unzweifelhaft
  widersprach,  sendete  die  Münchener  Regierung  doch  sogleich  ihren  Bevollmächtigten
  nach  Mainz,  und  dieser  Hörmann  wurde,  wie  Jedermann  weiß,  der  eigentliche
Leiter  der  deutschen  Demagogenverfolgung.  Desgleichen  die  Beschränkung  der  Censur  auf
politische  Zeitschriften  mag  immerhin  als  ein  ehrenwerther  Beweis  bairischer  Verfassungstreue
  gelten.  Aber  praktischen  Werth  hatte  auch  diese  Beschränkung  nicht.  Denn  Zentner
selbst  gestand  nachher  in  seiner  Denkschrift  über  die  Verlängerung  der  Karlsbader  Beschlüsse
(28.  Mai  1824):  „Alle  übrigen  Schriften  und  sämmtliche  Buchhandlungen  unterliegen
einer  strengen  Aufsicht  der  Polizeibehörden,  welche  in  der  That  eine  Censur  surrogirt.
Es  geschieht  deshalb  in  Baiern  gewöhnlich,  daß  Schriften,  welche  gefährliche  Lehren  oder
Grundsätze  enthalten,  sogleich  in  Beschlag  genommen  und  außer  Curs  gesetzt  werden.
Auf  jede  Anzeige,  welche  vom  Ausland  oder  anderen  Bundesstaaten  über  verdächtige
Schriften  gemacht  wird,  geschieht  sogleich  die  sorgfältigste  Nachforschung  und  es  wird
die  Verbreitung  einer  solchen  Schrift  gehindert.  Der  durch  das  provisorische  Preßgesetz
bezielte  Zweck  wird  durch  diese  Maßregel  ebenso  gut  und  oft  noch  besser  erreicht  als  durch
eine  Censur.“  —  Naiver  ließ  sich  doch  nicht  eingestehen,  daß  Baiern  nur  den  Buchstaben
nicht  den  Geist  seiner  Verfassung  wahren  wollte.

Noch  in  einem  Falle  weicht  Herrn  v.  Lerchenfeld's  Darstellung  von  der  meinigen
ab.  Er  erzählt,  die  Verfassungspartei  im  Ministerium  habe  durchgesetzt,  daß  Zentner,
nicht  Rechberg  auf  die  Wiener  Ministerconferenzen  gesendet  wurde.  Zastrow  dagegen
berichtet,  wieder  nach  Rechberg's  Mittheilungen:  „Graf  Rechberg  will  nicht  nach  Wien
gehen,  weil  es  gegen  seine  Ehre  wäre,  dort  anders  zu  sprechen  als  in  Karlsbad;  auch
glaubt  er  von  hier  aus  mehr  Gutes  stiften  zu  können,  indem  er  sich  dann  im  Stande
befinden  würde,  persönlich  auf  den  König  zu  wirken  und  dem  Bevollmächtigten  in  Wien
die  erforderliche  Direction  zu  geben,  wogegen  er,  wenn  er  sich  dort  befände,  diese  Direction
  annehmen  und  hier  demokratisch  gesinnten  Personen  Einfluß  einräumen  müßte."
Diesem  Berichte  bin  ich  in  meiner  Darstellung  gefolgt,  da  ich  die  andere  Quelle  nicht
        <pb n="775" />
        Baiern  und  die  Karlsbader  Beschlüsse.  767

kannte.  Indem  ich  jetzt  die  beiden  Erzählungen  vergleiche,  gelange  ich  zu  dem  Schluß,
daß  beide  wahr  sind;  sie  ergänzen  einander,  doch  sie  widersprechen  sich  nicht.  Wenn  zwei
feindliche  Parteien  in  einem  Cabinet  zusammengedrängt  sind,  dann  geschieht  es  zuweilen,
daß  sie  sich  über  einen  gemeinsamen  Beschluß  einigen,  während  jede  dabei  ihre  eigenen
Absichten  verfolgt.  So  auch  hier.  Die  Verfassungspartei  wollte  den  Grafen  Rechberg
nicht  nach  Wien  ziehen  lassen,  damit  er  nicht  wieder  seine  Instructionen  überschritte;  er
selber  aber  hoffte  von  München  aus  sicherer  für  seine  Zwecke  wirken  zu  können.  Daß
es  wirklich  so  stand,  wird  durch  den  Erfolg  bewiesen.  Die  deutschen  Großmächte  nahmen
die  Sendung  Zentner's  sehr  freundlich  auf,  und  die  Haltung  dieses  klugen  Staatsmannes
in  Wien  entsprach  in  der  That  den  Wünschen  beider  Parteien.  Er  vertheidigte  einer—
seits  die  bairische  Verfassung  gegen  die  Anfechtungen,  welche  dort  in  Wien  nicht  mehr
von  Metternich  und  Bernstorff,  sondern  von  Marschall  und  Berstett,  den  Ministern  der
constitutionellen  Staaten  Nassau  und  Baden,  versucht  wurden;  er  trat  andererseits  zu
Metternich  in  ein  gutes  Verhältniß,  zu  Bernstorff  in  ein  vertrautes,  freundschaftliches
Einvernehmen,  das  für  Deutschlands  Zukunft  segensreich  wurde,  denn  aus  dieser  Verständigung
  zwischen  Preußen  und  Baiern  ging  späterhin  unsere  Zolleinheit  hervor.  Er
schlug  mithin  eine  mittlere  Richtung  ein,  die,  wie  die  Dinge  lagen,  für  Baiern  die  einzig
richtige  Politik  war.  Genau  derselbe  Fall  wiederholte  sich  bei  den  Wiener  Minister-Conferenzen
  v.  Jahre  1823.  Auch  damals  wünschte  Rechberg  wieder,  daß  Zentner  nach
Wien  gehen  solle,  damit  sein  eigener  Einfluß  in  München  nicht  geschwächt  würde.
(Zastrow's  Bericht,  31.  Dec.  1822.)

Das  Intriguenstück  hatte  aber  noch  einen  wichtigen  letzten  Act,  dessen  Herr  v.  Lerchenfeld
  nur  beiläufig  gedenkt.  Die  beiden  Großmächte  beschwerten  sich  über  den  bairischen
Verfassungsvorbehalt,  und  sie  hatten  von  ihrem  Standpunkt  aus  guten  Grund  dazu;
denn  mit  dem  Bundesrechte  stand  es  doch  sicherlich  nicht  im  Einklang,  daß  der  Münchener
  Hof  den  Beschlüssen,  die  er  selber  mit  bewirkt  und  schon  zweimal  genehmigt  hatte,
nachträglich  noch  eine  vieldeutige  Clausel  anhing.  Bernstorff  fragte  in  einem  scharfen
Ministerialschreiben  an  Zastrow  gradezu,  ob  „dieses  erste  Abweichen  von  den  Bundesbeschlüssen“
  etwa  eine  Lossagung  Baierns  vom  Bunde  bedeuten  solle.  Als  Zastrow  dies
Schreiben  dem  Grafen  Rechberg  vorlas,  da  bat  ihn  der  bairische  Minister,  er  möge  ihm
eine  förmliche  Note  überreichen.  Der  preußische  Gesandte  entsprach  diesem  Wunsche  am
8.  November  (Zastrow's  Bericht  am  17.  November),  und  nunmehr  übergab  Rechberg
am  13.  November  ein  sehr  bescheidenes  Antwortschreiben.  Er  dankte  darin  für  den  neuen
Beweis  preußischer  Freundschaft  und  versicherte,  daß  Baiern  die  Bundesbeschlüsse  gewissenhaft
  befolgt  habe.  Zum  Beweise  zählte  er  alle  die  Maßregeln  auf,  die  zur  Ausführung
der  Karlsbader  Beschlüsse  bereits  angeordnet  seien,  und  legte  die  neuen  Verordnungen
über  die  Censur,  die  Universitäten  u.  A.  bei,  welche  diesen  Beweis  allerdings  führten.
Darauf  betheuerte  er,  sein  Hof  erkenne  den  Bund  als  heilbringend  an:  „S.  Maj.  haben
nie  dem  Gedanken  Raum  gegeben,  Sich  von  diesem  Bunde  zu  trennen  oder  Sich  außer
demselben  zu  stellen.“  Die  Form  der  Veröffentlichung  „hatte  bloß  die  Beruhigung  der
königlichen  Unterthanen  zum  Zweck,  die  einen  Augenblick  befürchten  konnten,  durch  die
gedachten  Beschlüsse  oder  vielmehr  durch  die  solche  motivirende  Präsidialproposition  gewohnte
  vaterländische  Gesetze  und  eine  seit  ihrer  auch  nur  kurzen  Dauer  ihnen  werth
gewordene  Verfassung  beeinträchtigt  zu  sehen.“  Da  Herr  v.  Lerchenfeld  dies  merkwürdige
Schreiben  nicht  erwähnt,  so  ist  es  wohl  möglich,  daß  Rechberg  auch  diesmal  wieder  ohne
Vorwissen  des  Ministerrathes,  aber  schwerlich  ohne  Genehmigung  des  Königs,  gehandelt
habe.  Nichtsdestoweniger  bleibt  diese  Note  eine  amtliche  Erklärung  der  bairischen  Regie
rung,  und  sie  wurde  auch  als  solche  in  Berlin  ausgenommen.  Die  preußische  Regierung
erklärte  sich  befriedigt,  da  das  Schreiben  Rechberg's  unzweideutig  aussprach,  daß  Baiern  den
Karlsbader  Beschlüssen  treu  bleibe  und  der  Verfassungsvorbehalt  nicht  so  schlimm  gemeint
sei.  Es  war  nur  die  natürliche  Folge  dieser  Politik,  daß  der  Münchener  Hof  fünf  Jahre
später  die  Erneuerung  der  Karlsbader  Beschlüsse  selber  auf  das  Wärmste  befürwortete.
        <pb n="776" />
        768  Die  Communalordnung  vom  Jahre  1820.

Fassen  wir  das  Ergebniß  zusammen.  Der  bairische  Hof  hat  durch  seine  Staatsstreichspläne
  und  durch  seinen  Hilferuf  an  die  Großmächte  die  Karlsbader  Conferenzen
mit  veraulaßt;  er  hat  die  dort  gefaßten  Beschlüsse  durch  seinen  Bevollmächtigten  angenommen
  und  sie  sodann  durch  seine  Abstimmung  am  Bundestage  nochmals  förmlich
genehmigt;  er  hat  sie  darauf  veröffentlicht  mit  zwei  unwesentlichen  Aenderungen  und
mit  einem  Vorbehalt  zu  Gunsten  der  Souveränität  und  der  Verfassung;  er  hat  nachher
diesem  unklaren  Vorbehalt  selber  die  Spitze  abgebrochen  durch  eine  beschwichtigende
Erklärung  an  die  Großmächte  und  schließlich  bei  der  Erneuerung  der  Beschlüsse  den
Vorbehalt  gänzlich  fallen  lassen.  Dies  sind  die  Thatsachen.  Das  Urtheil  überlasse  ich
den  Lesern.

Meinen  beairischen  Kritiker  aber  bitte  ich  zu  bedenken,  daß  der  Historiker  seinen
Stoff  nicht  schafft,  sondern  vorfindet.  Eine  Freude  war  es  mir  nicht,  die  schwarze  Wäsche
des  alten  Bundestages  zu  waschen  und  jene  Karlsbader  Händel  zu  schildern,  bei  denen
alle  deutschen  Höfe,  alle  ohne  Ausnahme,  eine  so  traurige  Rolle  spielten.  Doch  wenn
ich  darstellen  soll,  wie  unser  Vaterland  zu  seiner  alten  Herrlichkeit  wieder  aufgestiegen
ist,  so  muß  ich  zuvor  schonungslos  und  unumwunden  zeigen,  in  welchen  Sumpf  wir
versunken  waren.  In  diesem  dritten  Bande  habe  ich  erzählt,  wie  Preußen  und  Baiern
ihren  alten  heilsamen  Bund  von  Neuem  geschlossen  und  dadurch  dem  Vaterlande  sein
wirthschaftliche  Einheit  gesichert  haben.  Vielleicht  wird  Herr  v.  Lerchenfeld  jetzt  selber
zugestehen,  daß  er  eine  Gesinnung,  die  mir  fremd  ist,  in  meinen  Worten  gesucht  hat.

 

X.  Die  Communalordnung  vom  Jahre  1320.
Zu  Bd.  III  S.  106.

Die  Entwürfe  der  Landgemeinde-,  Städte=  und  Kreisordnung  vom  7.  Aug.  1820
waren  lange  ganz  verschollen.  König  Friedrich  Wilhelm  IV.  ließ  in  verschiedenen  Bureaus
vergeblich  danach  suchen.  Durch  einen  glücklichen  Zufall  entdeckte  ich  sie  vor  einigen
Jahren  in  dem  Nachlaß  des  Ministers  v.  Schuckmann.

In  den  allgemeinen  Erörterungen  wird  vor  Allem  die  Frage  erwogen,  ob  eine
Communalordnung  für  die  ganze  Monarchie  möglich  sei.  Die  Commission  verkennt  nicht
die  große  Verschiedenheit  der  Gemeindeverhältnisse:  im  Westen  Sammtgemeinden  bei  völlig
freiem  Eigenthum  und  gleichem  Rechte  für  Personen  und  Sachen;  im  Osten  Einzelgemeinden
  und  privilegirte  Gutsherren;  in  den  nichtdeutschen  Provinzen  vorherrschende
Pacht  und  kaum  eine  Spur  von  Communaleinrichtungen;  dazu  der  Unterschied  der  Bildung
  zwischen  Berlin  und  den  kleinen  polnischen  Judenstädten.  Gleichwohl  erscheint  die
Einheit  nothwendig,  weil  die  Gemeinde  der  Mikrokosmos  des  Staates  und  die  Grundlage
  seiner  Verfassung  ist.

Hinsichtlich  der  Landgemeinden  wird  zugestanden:  „Das  gutsherrliche  Verhältniß
macht  eine  vollständige  Gemeindeordnung  unmöglich.“  Das  Ziel  bleibt  aber,  nach  vollzogener
  Auseinandersetzung  die  gänzliche  Vereinigung  der  Gutsherren  mit  den  Landgemeinden
  zu  erleichtern:  „denn  es  ist  zu  glauben,  daß  dann  auch  die  Patrimonial=Jurisdiction
  und  die  Polizeigewalt  allen  Werth  für  die  Grundherren  verloren  haben
wird;  ja  beide  dürften  als  eine  unnütze  Last  betrachtet  werden,  wenn  sie  nicht  mehr  dazu
gebraucht  werden  können,  den  Gutsherren  desto  schneller  und  rücksichtsloser  die  Befriedigung
  derjenigen  Ansprüche  zu  sichern,  die  sie  nach  den  jetzigen  Verhältnissen  an  ihre  Eingesessenen
  zu  machen  haben.“

Bei  der  Berathung  der  Kreisordnung  kommt  die  Commission  nach  langer  Prüfung
zu  dem  Ergebniß,  daß  kein  wesentlicher  Unterschied  zwischen  den  östlichen  und  den  westlichen
  Provinzen  bestehe,  da  die  Auseinandersetzung  schon  im  Gange  sei.
        <pb n="777" />
        Zur  Geschichte  d.  preuß.  Verfassungskampfes.  Die  Verlänger.  d.  Karlsbader  Beschlüsse.  769

Zur  Beruhigung  der  Gemüther  wird  vorgeschlagen,  in  das  Einführungsgesetz  fol—
genden  Paragraphen  aufzunehmen:  „Ob  und  in  welche  Beziehung  die  Versammlungen
der  Kreisverordneten  zu  den  künftigen  Ständen  Unseres  Staates  zu  setzen,  behalten  Wir
Uns  zur  näheren  Bestimmung  in  der  Urkunde  über  die  Verfassung  vor.“  —

 

XI.  Zur  Geschichte  des  preußischen  Verfassungskampfes.
Zu  Bd.  III  S.  230.
Das  nachstehende  Concept  aus  der  Feder  des  Fürsten  Wittgenstein,  niedergeschrieben

im  Mai  1821,  unmittelbar  vor  der  Entscheidung  des  Verfassungsstreites,  giebt  in  Kürze
ein  treues  Bild  von  den  Ansichten  der  Gegner  Hardenberg's.

Hauptpunkte,

in  welchen  von  einander  abweichen  die  Vorschläge
der  Commission  und  des  Staatskanzlers.

1.  Sie  beschränkt  sich  auf  die  Einrichtung
der  Landstände  und  erstreckt  sich  auf  keine
Verfassung  im  engeren  und  gewöhnlichen
Sinne  und  schlägt  daher

2.  noch  weniger  eine  schriftliche  Urkunde
vor.

3.  Sie  beschränkt  sich  auf  Provinzialstände
  und  berührt  den  Gegenstand  der
Reichsstände  noch  nicht.

4.  Nach  ihren  Vorschlägen  soll  das  niederzusetzende
  Comité  mit  den  einzuberufenden
Provinzial--Einsassen  nur  über  die  Zusammensetzung
  der  Provinzialstände  deliberiren,
nicht  aber  über  den  Umfang  der  Rechte  der
letzteren,  indem  deren  Feststellung  der  Bestimmung
  S.  Maj.  vorzubehalten.

5.  Das  Resultat  der  Vorschläge  der  Commission
  ist  zeitgemäße  Wiederherstellung
der  landständischen,  d.  h.  der  älteren  und
früheren  Verfassung  in  den  verschiedenen
Provinzen.

1.  Es  wird  eine  Verfassung  —  „Bewilligung
  billiger  freiwilliger  Bedingungen“  —
als  königliche  Gabe  vorgeschlagen,  sowie

2.  eine  Verfassungsurkunde,  eine  Urkunde
über  die  ganze  Verfassung,  die  das  Ganze
der  königlichen  Gabe  ausspricht.

3.  Es  wird  vorgeschlagen,  die  Einführung
allgemeiner  Reichsstände  schon  gegenwärtig
in  der  gedachten  Urkunde  auszusprechen.

4.  Das  Comité  soll  mit  den  Notabeln
auch  über  andere  Gegenstände  deliberiren.

5.  Hiernach  ist  das  Resultat  nicht  bloß  die
Wiederherstellung  der  älteren  und  früheren
landständischen  Verfassungen,  sondern  zugleich
  die  Einführung  einer  reichsständischen
  Verfassung,  mithin  einer  neuen
Verfassung  und  Begründung  einer  constitutionellen
  Monarchie.

 

XII.  Die  Verlängerung  der  Karlsbader  Beschlüsse.
Zu  Bd.  III  S.  335.

In  Metternich's  nachgelassenen  Papieren  IV.  120  ist  eine  „Arbeit  des  Frhru.
v.  Zentner“  über  die  Verlängerung  der  Karlsbader  Beschlüsse  abgedruckt,  mit  dem  Zusatze:
  „Auf  dem  Umschlagbogen  des  Manuseripts  hat  Fürst  Metternich  eigenhändig

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  III.

49
        <pb n="778" />
        770  Schön's  Denkschrift  über  die  Provinzialministerien.

angemerkt:  In  der  Conferenz  mit  Graf  Rechberg,  Fürst  Wrede  und  Frhr.  v.  Zentner,
von  Letzterem  dem  Fürsten  Metternich  vorgelegt.  Tegernsee,  28.  Mai  1824.“

Da  an  der  Wahrheit  dieser  Versicherung  nicht  gezweifelt  werden  kann,  so  sind  nur
zwei  Fälle  möglich:  entweder  haben  sich  die  Papiere  im  Laufe  der  Jahre  verschoben,  oder
es  befanden  sich  mehrere  Actenstücke  in  dem  Umschlagbogen,  und  Herr  v.  Klinckowström
hat  mit  jenem  kritischen  Scharfsinne,  den  er  in  der  Ausgabe  der  Metternich'schen  Papiere
so  oft  bewährt,  das  unrichtige  ausgewählt.

Die  wirkliche  Denkschrift  Zentner's  steht  bei  Ilse,  Gesch,  d.  d.  Bundesversammlung
II.  341.  Für  die  Echtheit  dieses  Actenstücks  kann  ich  einstehen,  da  Nagler  seinem  Berichte
  vom  19.  Juli  eine  völlig  gleichlautende  Abschrift,  die  ich  eingesehen  habe,  beilegte,
und  Fürst  Hatzfeldt  ebenfalls  eine  gleichlautende  Abschrift,  die  er  von  Metternich  erhalten
hatte,  dem  Könige  einreichte.

Auch  wer  das  handschriftliche  Material  nicht  kennt,  kann  sich  leicht  von  der  Echtheit
  der  bei  Ilse  abgedruckten  Denkschrift  überzeugen.  Denn  Metternich  erzählt  selbst
(a.  a.  O.  IV.  104),  er  habe  den  Grafen  Münch  eigens  verpflichtet,  in  seiner  Präsidialproposition
  „so  viel  Zentner'sche  Worte  als  möglich  beizubehalten“,  und  in  der  That
enthält  die  in  den  Bundesprotocollen  mitgetheilte  Präsidialproposition  vom  16.  Aug.
ganze  Sätze  aus  der  echten  Zentner'schen  Denkschrift,  aber  kein  Wort  aus  dem  bei
Klinckowström  abgedruckten  Actenstücke.

Dieses  letztere  ist  ein  Promemoria  über  die  geschäftliche  Behandlung  der  Frage,
das  von  Münch-Bellinghausen  am  6.  Jan.  dem  Staatskanzler  eingesendet  und  von
diesem,  etwas  umgearbeitet,  am  12.  Mai  dem  Fürsten  Hatzfeldt  mitgetheilt  wurde.
Beide  Actenstücke  stehen  ebenfalls  bei  Ilse  II.  325  ff.  Die  Echtheit  des  an  Hatzfeldt  gerichteten
  Schreibens  kann  ich  auch  bestätigen,  da  ich  das  von  Metternich  eigenhändig
unterzeichnete  Actenstück  im  Berliner  Geh.  Staatsarchiv  vorgefunden  habe.

 

XIII.  Schön's  Denkschrift  über  die  Provinzialministerien.
Zu  Bd.  III  S.  419  f.  455.

Die  „Weiteren  Beiträge  zu  den  Papieren  des  Ministers  v.  Schön“  (Berlin  1881)
erzählen  S.  111  ff.  von  einer  großen  Reaktionsgefahr,  welche  im  Jahre  1824/25  den
preußischen  Staat  bedroht  habe  und  durch  Schön  bekämpft  worden  sei.  Der  Verfasser
ist  jedoch  für  seine  gänzlich  aus  der  Luft  gegriffene  und  lediglich  zur  Verherrlichung
Schön's  erfundene  Behauptung  jeden  Beweis  schuldig  geblieben.  Nachdem  die  Verfassungsfrage
  bereits  im  Jahre  1821  entschieden  war,  handelte  es  sich  im  Jahre  1824  nur  noch
um  die  Frage:  Fachminister  oder  Provinzialminister?  Und  in  diesem  Streite  stand
Schön  unleugbar  auf  Seiten  der  Reaktion;  er  wirkte  wie  Marwitz  und  Herzog  Karl  v.
Mecklenburg  für  die  Wiedereinführung  der  Provinzialministerien,  obgleich  er  dabei  von
anderen  Beweggründen  geleitet  wurde,  als  die  Feudalpartei.  Unter  den  mannigfachen
Plänen  zur  Vereinfachung  der  Verwaltung  tauchte  allerdings  auch  einmal  der  Vorschlag
der  Einführung  des  Präfectursystems  auf;  er  wurde  aber  bald  wieder  verworfen,  und
in  dem  Hauptberichte  der  Ersparungscommission  vom  4.  Juli  1824  war  davon  mit
keinem  Worte  mehr  die  Rede.  Der  König  befahl  am  31.  August  1824,  nach  den  Vorschlägen
  der  Commission,  die  Fachministerien  und  die  gesammte  neue  Verwaltungsordnung
  im  Wesentlichen  aufrecht  zu  halten.  Die  Entscheidung  war  also  längst  gefallen,
als  Schön  seine  Denkschrift  vom  22.  December  schrieb.
        <pb n="779" />
        Motz  an  Kurfürst  Wilhelm  J.  771

XIV.  Mot  an  Kurfürst  Wilhelm  J.
Zu  Bd.  III  S.  530.

Erfurt,  den  22.  Jan.  1821.
Durchlauchtigster  Kurfürst,  Gnädigster  Kurfürst  und  Großherzog!

Ew.  Königl.  Hoheit  haben  in  Gnaden  geruhet,  mich  auf  mein  unterthänigstes
Schreiben,  die  Pensionsforderung  meines  Oheims,  des  Generals  v.  Motz  zu  Bodenhausen
betreffend,  unterm  14.  d.  M.  zu  bescheiden,  daß  dieser  Forderung  desselben:  1.  alle
Rechtsgründe  und  2.  alle  Billigkeitsgründe  entgegenstehen  und  solche  daher  nicht  gewährt
werden  könne.

Was  die  in  Höchstdero  gnädigstem  Schreiben  angeführten  Rechtsgründe  betrifft,
so  halte  ich  es,  der  Ew.  Königl.  Hoheit  schuldigen  Devotion  entgegen,  meiner—
seits  die  Gerechtigkeit  der  fraglichen  Forderung  hier  wiederholt  auszuführen,  bin  viel—
mehr  der  gewissen  Ueberzeugung,  daß  es,  bei  dieser  sehr  verschiedenen  Ansicht  von  den
obwaltenden  Rechtsverhältnissen,  Höchstdero  Gerechtigkeitsliebe  am  meisten  entsprechen
würde,  wenn  diese  Angelegenheit  dem  Beschlusse  der,  von  den  Allerhöchsten  und
Höchsten  Souverainen  niedergesetzten  Commission  oder  der  Entscheidung  des
Bundestages  nunmehr  überlassen  bleibt.

Ew.  K.  H.  werden  es  mir  nicht  verdenken,  wenn  mich  Verwandtenliebe  zu  einem
sehr  würdigen  Oheim  bestimmt,  bei  Ueberzeugung  von  der  Gerechtigkeit  dieser  Forderung,
dessen  Auftrage  hierunter  bereitwillig  zu  genügen.  Was  aber:

die  dieserhalb  obwaltenden  Billigkeitsgründe  betrifft,  so  haben  Ew.  K.  H.  in  Höchstdero
  gnädigsten  Zuschrift  meinem  gedachten  Oheim  folgendes  zur  Last  gelegt:

a.  daß  das  Benehmen  desselben  während  seiner  Militärdienstzeit  im  Bienenwald
nicht  tadelfrei  gewesen,

b.  daß  derselbe  sich  seiner  Schuldigkeit  gemäß  nicht  an  Ew.  K.  Hoheit  angeschlossen
habe,  als  Höchstdieselben  Kassel  verlassen  müssen.

Mein  Oheim  behauptet  dagegen,  daß  sein  Benehmen  im  Bienenwalde,  sowie  im
ganzen  domaligen  franz.  Kriege  nicht  nur  tadelfrei,  sondern  zur  noch  ganz  besonderen
Ehre  Höchstdero  Waffen  gewesen  sei  und  kann  solches,  wenn  es  nöthig  wäre,  hinlänglich
erweisen;  er  findet  zugleich  Beweis  für  diese  seine  Ueberzeugung  darin,  daß  er  für  sein
Benehmen  in  diesem  Kriege,  sowohl  von  Sr.  Majestät  dem  Höchstseligen  Könige  von
Preußen,  als  von  Ew.  Königl.  Hoheit  mit  dem  Militärverdienstorden  belohnt  und  nachdem
  er  nach  beendigtem  Kriege  es  wider  die  Wünsche  Ew.  K.  H.  der  Convenienz  angemessen
  gefunden,  seinen  Abschied  zu  nehmen,  auch  während  dieser  Zeit,  die  ihm
angebotenen  Preußischen  Dienste  abgelehnt  hatte,  nur  auf  den  dringendsten  Wunsch
Ew.  K.  H.  wieder  in  Allerhöchstdero  Militärdienste  zurückgetreten  ist.

Was  aber  den  ad  b  unterthänigst  hier  angeführten  Umstand  betrifft,  so  ist  derselbe,
  auf  Ew.  K.  H.  eigenen  höchsten  Befehl  bei  dem  Einrücken  des  Feindes,  mit  Rettung
der  Gelder  der  Kriegskasse  beschäftigt  gewesen,  hat  von  Höchstdenselben  keinen  Befehl
erhalten  zu  folgen,  ja  er  ist  ohne  alle  weitere  und  nähere  Ordre  und  Nachricht
von  Ew.  K.  H.  geblieben,  von  Seiten  Höchstdero  Minister  ist  ihm  aufgetragen  worden,
in  seiner  Stellung  bei  Ew.  K.  H.  Kriegskollegio  die  Verpflegung  der  feindlichen  Truppen
zum  Vortheil  des  Landes  zu  leiten,  wie  ich  dieses  schon  in  meinem  unterthänigsten
Schreiben  vom  .  .  .  näher  angeführt  habe;  er  hat  erst  dann  Dienste  in  dem  erloschenen
Königreich  Westphalen  genommen,  nachdem  dasselbe  von  allen  Europäischen  Mächten
anerkannt  worden  und  seine  persönliche  Sicherheit  dies  nach  seinen  besonderen  Verhältnissen
  und  nach  seiner  Ueberzeugung  für  den  Augenblick  nöthig  machte.

Ew.  K.  H.  geruhen  in  Ihrem  gunädigsten  Schreiben  zu  erwähnen,  daß  von
Höchstdenselben  alles  nicht  anerkannt  werde,  was  während  der  westphälischen  Herrschaft

497
        <pb n="780" />
        772  Motz  an  Kurfürst  Wilhelm  J.

in  Höchst  Ihren  Staaten  in  der  Zeit  von  7  Jahren  geschehen  ist  und  daß  dieser
Grundsatz  auch  auf  Höchstdero  Diener  Anwendung  fände.  Ew.  K.  H.  bitte
ich  unterthänigst  mir  die  freimüthige  Bemerkung  zu  erlauben,  daß  Höchstdero  sämmt—
liche  Unterthanen  sehr  glücklich  zu  preisen  wären,  wenn  sie  dasselbe  von  sich  sagen  könnten,
daß  dieses  besonders  bei  Höchstdero  getreuen  Dienern  der  Fall  sein  würde,  wenn  sie  mit
Frau  und  Kindern  in  einen  siebenjährigen  Schlaf  verfallen  und  auf  diese  Weise  nur  zu
neuen  Dienstleistungen  für  Ew.  K.  H.  erstarkt,  unter  den  veränderten  Verhältnissen
hätten  wieder  erwachen  können.

Leider  ist  es  meinen  braven  Landsleuten  in  dieser  Zeit  so  gut  nicht  geworden,  sie
haben  in  der  unglücklichen  Zwischenherrschaft  das  höchste  Ungemach,  viele  Noth  und
Kummer  ertragen  müssen.  »

Der  Stand  der  Diener  in  Hessen  ist,  nach  dem  von  Ew.  K.  H.  angenommenen
System  sehr  gering  besoldet,  in  der  Regel  hat  ein  solcher  Staatsdiener,  bis  er  zu  einem
mäßigen  zum  Unterhalt  seiner  Familie,  selbst  bei  gewohnter  Entsagung  nur  in  seltenen
Fällen  zureichenden  Gehalt  gelangt,  sein  eigenes  Vermögen,  wenn  er  so  glücklich  war
dergleichen  zu  besitzen,  rein  zugesetzt,  er  lebt  alsdann  ganz  abhängig  von  seiner  Stelle
und  ist  es  dann  wohl  für  ein  großes  Unglück  zu  erkennen,  wenn

Ew.  K.  Hoheit  Diener  in  der  erwähnten  unglücklichen  Zeit,  selbst  aus  diesen
Verhältnissen  herausgerissen,  bei  einer  fremden,  ihnen  aufgedrungenen,  dem  herrlichen
Gemüthe  der  Hessen  höchst  verhaßten  Regierung  Dienste  suchen  und  annehmen  mußten,
um  mit  ihrer  Familie  nicht  zu  verhungern.  Ich  bin  während  der  westphälischen  Herr—
schaft  als  Mitglied  der  westphälischen  Reichsstände  mehrmals  längere  Zeit  selbst  in
Kassel  anwesend  gewesen  und  habe  mich  nur  an  den  biederen  herrlichen  Gesinnungen
meiner  braven  Landsleute  erfreuen  können.  Bei  Ew.  K.  Hoheit  Einzug  in  Kassel  nach  der
Schlacht  von  Leipzig  haben  Höchst  Ihnen  diese  braven  Gesinnungen  der  Hessen  offen
dargelegen.

Ew.  K.  Hoheit  sind  reich,  Ihre  Diener  und  Unterthanen  arm;  möchten  Ew.  K.
Hoheit  doch  geruhen  diese  herrlichen  Gesinnungen  Höchst  Ihrer  Unterthanen  und  ins—
besondere  auch  Höchst  Ihrer  Diener  bei  letzteren  durch  Gnadenbewilligungen  und  Be—
soldungen,  welche  für  billige  Bedürfnisse  angemessen  berechnet  sind,  baldigst  zu  lohnen
und  so  vielen  Kummer  und  Trübsinn  zu  verscheuchen,  welcher  leider  in  den  meisten
dieser  Familien  sichtbar  ist.  Welchen  herrlichen  Gebrauch  würden  alsdann  Ew.  K.  H.
noch  am  Abend  Ihres  Lebens  von  den  großen  Glücksgütern  machen,  in  deren  Besitze
Sie  sich  befinden,  und  wenn  Ew.  K.  Hoheit  dereinst  nach  hier  überstandener  Prüfungszeit
vor  dem  Herrn  über  uns  alle,  der  auch  den  Mächtigen  der  Erde  den  Stuhl  bereitet,
erscheinen  müssen,  wie  viel  Thränen  der  Liebe  und  des  Dankes  würden  Sie  dann  begleiten.

Geruhen  E.  K.  H.  mir  diese  Abschweifung  in  diesem  unterthänigsten  Schreiben,
welche  ich  im  Vertrauen  auf  Höchstdero  mir  stets  gezeigte  Gnade  und  Höchstes  Wohl—
wollen  gewagt  habe,  gnädigst  zu  verzeihen,  geruhen  Höchst  Sie  diesen  Herzenserguß
eines  sein  Vaterland  treu  liebenden,  von  den  Verhältnissen  desselben  unterrichteten,
E.  K.  H.  treu  ergebenen  ehemaligen  Hessen  in  Hessischer  Treue  und  Biederkeit  dargestellt,
aufzunehmen.

Ich  trenne  von  dem,  bei  dieser  Gelegenheit  vorgelegten  Wunsch  ganz  die
Angelegenheit  meines  Oheims,  welche  auf  dem  gewählten  Wege  zur  Entscheidung
  kommen  mag.

Nur  schließlich  erlaube  ich  mir  noch  Ew.  K.  H.  Gnade  folgendes  unterthänigst  zu
bemerken.  Es  ist  hart,  einem  alten  80  jährigen  geehrten  und  geachteten  Diener,  welcher
50  Jahre  seines  Lebens  dem  Dienste  des  Staates  und  seines  Regenten,  nach  seiner
Ueberzeugung  und  nach  der  öffentlichen  Meinung,  treu  und  nützlich  verwendet  hat,  so
kurz  vor  seinem  Abgange  aus  dieser  irdischen  Welt  den  früher  unberührten  Vorwurf
  der  Dienstuntreue  zu  machen,  es  liegt  in  jedem  rechtlichen  Gemüthe  einen
solchen  Vorwurf  tief  zu  fühlen.
        <pb n="781" />
        Nebenius  und  der  deutsche  Zollverein.  773

Ew.  K.  H.  haben  schon  vor  langer  Zeit  ähnliches  über  meinen  Oheim  gegen  einen
Verwandten,  den  Forstmeister  v.  Motz  zu  Hanau  erwähnt.

Wir  sind  in  unserer  Familie,  welche  Ew.  K.  Hoheit  und  Ihren  hohen  Vor—
fahren  seit  2  Jahrhunderten  in  hohen  Stellen  des  Landes  mit  ersprießlichem  Nutzen,
besonders  aber  treu  und  bieder  gedient  hat,  an  dergleichen  Vorwürfe  nicht  gewöhnt  und
ein  Mitglied  unserer  Familie,  welchem  solche  Vorwürfe  mit  Recht  gemacht  werden  könnten,
würde  unter  uns  selbst  nicht  geachtet  werden.  In  diesen  Gesinnungen  erzogen,  hielt  es
der  Forstmeister  v.  Motz  für  seine  Pflicht  meinem  Oheim  diese  Aeußerung  Ew.  K.  H.
schon  damals  zu  berichten.  Mein  Oheim  hat  sich  hierauf  sogleich  schriftlich  an  Höchst—
dieselben  gewendet  und  um  strengste  Untersuchung  gebeten.  Ew.  K.  Hoheit  haben  ihm
diese  nicht  gewährt.

Ich  bitte  hiermit  Namens  meines  Oheims  nochmals  um  eine  Untersuchung,  ich
bitte  im  Besonderen,  daß  Ew.  K.  H.  in  Gnaden  geruhen  wollen,  dieselbe  zu  beschleunigen,
damit  der  80jährige  Greis  nicht  seine  Klagen  und  seinen  Kummer  über  solche  Vorwürfe
mit  hinüber  nehmen  möge.

Es  ist  die  größte  Devotion,  mit  welcher  ich  ersterbe:

Ew.  K.  H.  2c.
F.  Ch.  A.  von  Motz,
Königl.  Preuß.  Reg.-Präsident.

 

XV.  Uebenius  und  der  deutsche  Zollverein.
Zu  Bd.  II  S.  614  f.,  Bd.  III  S.  623f.

„Wer  hat  das  deutsche  Reich  gegründet?  König  Wilhelm  und  Bismarck  oder
Fichte  und  Paul  Pfizer?  —  Wer  ist  der  Schöpfer  des  einigen  Italiens?  Cavour  oder
Gioberti?"“  —  Diese  lustigen  Fragen  drängen  sich  unwillkürlich  auf,  sobald  wir  hören,
wie  die  deutschen  Staatsgelehrten  noch  heute  mit  feierlichem  Ernste  über  die  Frage  streiten,
ob  König  Friedrich  Wilhelm  III.  und  seine  Räthe  oder  Nebenius  und  List  als  die
Schöpfer  des  deutschen  Zollvereins  zu  betrachten  seien.  Während  sonst  der  materialistische
Sinn  unserer  Tage  nur  allzu  geneigt  ist,  die  Arbeit  des  Denkers  zu  mißachten,  herrscht
in  der  Staatswissenschaft,  die  sich  doch  gänzlich  auf  dem  Gebiete  des  nach  außen  gerichteten
  Willens  bewegen  soll,  noch  die  doktrinäre  Ueberschätzung  der  Theorie,  ein  schwächliches
  Erbstück  aus  den  Tagen  der  einseitig  literarischen  Bildung  unseres  Volkes.  Wie
dürr  und  leblos  erscheint  doch  die  Geschichte  der  Politik  in  den  meisten  deutschen  Büchern
und  Kathedervorträgen.  In  einem  großen  und  freien  Sinne  behandelt  könnte  sie  die
tiefsinnigste  der  Staatswissenschaften  werden.  Sie  soll  nachweisen,  wie  die  Entwickelung
der  Ideen  in  Wechselwirkung  steht  mit  den  politischen  Zuständen,  wie  die  scheinbar  freie
Arbeit  des  Gedankens,  wie  selbst  das  willkürliche  Phantasiespiel  der  Utopia  des  Thomas
Morus  bedingt  wird  durch  die  Institutionen,  die  Parteikämpfe,  die  Interessen  des  Zeitalters,
  und  wiederum,  wie  die  Ideale  weissagender  Denker  auf  weiten  Umwegen  den
Eingang  finden  in  das  Gefühl  der  Massen  und  die  Gesetze  der  Staaten.  Nur  so  wird
die  Nothwendigkeit,  der  Zusammenhang,  der  stetige  Fortschritt  der  politischen  Ideen  erklärt;
  nur  so  erfüllt  die  Geschichte  der  Politik  auf  ihrem  Gebiete  die  Aufgabe,  welche
Hegel  der  Geschichte  der  Philosophie  gestellt  hat,  da  er  sagte:  Die  Philosophiec  ist  ihre
Zeit  in  Gedanken  erfaßt.  Statt  dessen  bieten  manche  hochgelehrte  Werke  über  die  Geschichte
  der  Politik  lediglich  ein  Repertorium  für  fleißige  Bibliothekare.  In  unendlicher
Reihe  marschiren  die  Büchertitel  auf,  durch  zahllose  Excerpte  wird  belegt,  was  A  und  B
und  X  über  den  Staat  gedacht  haben;  kaum  ein  verlorenes  Wort  gedenkt  jener  großen
Acte  der  Gesetzgebung,  welche  die  Lebensgewohnheiten  und  Anschauungen  der  Völker  oft
        <pb n="782" />
        774  Nebenius  und  der  deutsche  Zollverein.

auf  Jahrhunderte  hinaus  bestimmt  haben;  und  dem  Leser,  wenn  er  nicht  jeden  Zusammenhang
  in  dem  Durcheinander  verliert,  bleibt  schließlich  der  Eindruck,  als  ob  die
Klärung  und  Vertiefung  der  politischen  Ideen  der  Menschheit  allein  dem  stillen  Fleiße
der  Gelehrtenstuben,  und  nicht  weit  mehr  den  lauten  Kämpfen  der  Schlachtfelder,  der
Cabinette  und  Parlamente  zu  danken  sei.

Solcher  Ueberschätzung  der  Theorie  entstammt  auch  der  immer  wiederkehrende
unfruchtbare  Streit  über  die  müßige  Frage,  wer  als  „der  geistige  Vater“  einer  großen
politischen  Wandlung  zu  gelten  habe.  Alle  Politik  ist  Kunst,  Ausführung,  Einbilden
der  Idee  in  den  spröden  Stoff.  So  gewiß  Raphael  die  Schule  von  Athen  geschaffen  hat
und  nicht  Papst  Julius  oder  jene  römischen  Gelehrten,  die  dem  Künstler  vielleicht  die  Idec
zu  seinem  Werke  dargeboten  haben,  ebenso  gewiß  ist  der  Schöpfer  einer  großen  politischen
Reform  nicht  der  Denker,  der  ihre  Möglichkeit  zuerst  ahnte,  sondern  der  Staatsmann,
der  dem  neuen  Gedanken  die  lebendige  Gestalt  zu  geben,  den  Widerstand  feindlicher  Mächte
zu  besiegen  wußte.  In  der  Politik  bedeutet  die  Ausführung  sogar  noch  mehr  als  in  der
Kunst.  Denn  fast  niemals  sieht  sich  der  Staatsmann  in  der  Lage  einen  festen  Plan
unbeirrt  zu  verfolgen;  jede  Idee  ist  ihm  nur  ein  Entwurf,  den  er  immer  bereit  sein
muß  mit  einem  anderen  zu  vertauschen.  Es  ist  der  Ruhm  des  großen  politischen  Denkers
die  Zeichen  der  Zeit  als  ein  Seher  zu  deuten,  die  Geister  vorzubereiten  für  die  Erkenntniß
  des  Nothwendigen.  Gelingt  ihm  dies,  so  dauert  sein  Name  im  Gedächtniß  der
Menschen;  so  lange  die  Welt  reden  wird  von  der  Einheitsbewegung  der  Italiener,  bleibt
auch  Gioberti's  Rinnovamento  unvergessen.  Nur  soll  man  nicht  in  urtheilsloser  Bewunderung
  den  Denker  hinabziehen  aus  dem  idealen  Gebiete,  das  er  beherrscht,  nicht
seinen  Ahnungen  die  unmittelbare  Wirksamkeit  der  That  andichten.

Dieser  Doktrinarismus,  der  den  ungeheuren  Abstand  von  Gedanken  und  That  nicht
zu  würdigen  weiß,  hat  das  Seine  gethan,  den  preußischen  Staatsmännern,  welche  Deutschlands
  wirthschaftliche  Einheit  gründeten,  die  verdiente  Ehre  vorzuenthalten,  und  particularistischer
  Kleinsinn  arbeitete  ihm  getreulich  in  die  Hände.  Alle  Welt  weiß,  der  deutsche
Zollverein  kam  dadurch  zu  Stande,  daß  das  preußische  Gesetz  vom  26.  Mai  1818  mit
einigen  Aenderungen  von  anderen  deutschen  Staaten  angenommen  wurdez  die  vieljährigen
Verhandlungen,  welche  diese  Einigung  bewirkten,  wurden  allesammt  zu  Berlin  geführt.
Und  Angesichts  dieser  offenkundigen  Thatsachen  stimmte  die  deutsche  Staatsgelehrsamkeit
ein  lautes  Hohngelächter  an,  als  einst  König  Wilhelm  I.  die  unwiderlegliche  Behauptung
  aussprach,  der  Zollverein  sei  der  eigenste  Gedanke  König  Friedrich  Wilhelm's  III.
Nicht  dem  königlichen  Gesetzgeber,  der  das  grundlegende  Gesetz  deutscher  Handelspolitik
erlassen  hat,  nicht  seinen  unermüdlichen  Staatsmännern,  die  durch  Jahrzehnte  daran
arbeiteten,  dies  Gesetz  durchzubilden  und  über  das  gesammte  Deutschland  auszubreiten  —
nicht  diesen  Männern  durfte  der  Name  der  Stifter  des  Zollvereins  gebühren.  Um  nur
Preußen  nicht  das  Lob  zu  gönnen,  griff  man  lieber  zu  den  willkürlichsten  Vermuthungen.
Bald  sprach  man  gläubig  die  naive  Prahlerei  Ludwig's  I.  von  Baiern  nach:  „Der  Zollverein!
  Ich  habe  ihn  geschaffen.“  Bald  sollte  Wilhelm  von  Württemberg,  bald  irgend
ein  Theoretiker  oder  ein  Staatsmann  der  Mittelstaaten  das  Hauptverdienst  haben  an
einem  Werke,  das  doch,  wie  Jedermann  weiß,  in  der  preußischen  Hauptstadt  begonnen
und  vollendet  wurde.  In  der  reichen  Literatur  über  den  Zollverein  fanden  sich  während
langer  Jahre  nur  zwei  größere  Schriften,  welche  dem  Verdienste  Preußens  völlig  gerecht
wurden:  Ranke's  bekannter  Aufsatz  in  der  historisch  politischen  Zeitschrift  und  Aegidi's
Programm  über  die  Vorzeit  des  Zollvereins.  Erst  in  jüngster  Zeit  beginnt  die  überzeugende
  Beweisführung  der  letzteren  Schrift  Anklang  zu  finden  in  weiteren  Kreisen.

Leider  sind  aber  die  alten  Legenden  neuerdings  wiederholt  worden  in  einem  vortrefflichen
  Werke,  das  sich  im  Uebrigen  grade  durch  die  Bekämpfung  des  falschen  Doktrinarismus
  auszeichnet.  In  Roscher's  Geschichte  der  Nationalökonomie  wird  Nebenius  wieder
als  „der  eigentliche  Erfinder  des  Zollvereins“  gepriesen,  weil  seine  Denkschrift  von  1819
einige  Gedanken  aussprach,  welche  mit  der  späteren  Verfassung  des  Zollvereins  eine
        <pb n="783" />
        Nebenius  und  der  deutsche  Zollverein.  775

gewisse  Aehnlichkeit  haben.  So  ungern  ich  mit  meinem  verehrten  Lehrer  in  Widerspruch
trete,  so  dürfen  wir  Historiker  es  doch  nicht  schweigend  hinnehmen,  wenn  ein  vielgelesenes
einflußreiches  Buch  das  Capitel  über  die  Gründung  des  Zollvereins  mit  dein  Satze  schließt:
„Was  für  die  Befreiungskriege  der  Hannoveraner  Scharnhorst,  der  Rheinländer  Stein,
der  Mecklenburger  Blücher,  der  Sachse  Gneisenau,  das  bedeutet  für  den  Zollverein  der
Badenser  Nebenius.“  Will  man  den  Badener  neben  jene  Helden  stellen,  deren  Verdienst
doch  sicherlich  nicht  bloß  in  dem  Aussprechen  einiger  guten  Gedanken  bestand,  so  muß  man
mindestens  beweisen,  daß  jene  Denkschrift  auf  die  Entstehung  des  Zollvereins  mittelbar
oder  unmittelbar  irgend  einen  Einfluß  gehabt  hätte.  Will  man  behaupten,  „der  preußische
Grundsatz  der  Separatverhandlungen  mit  den  einzelnen  Staaten  habe  sich  mit  dem
Nebenius'schen  Gedanken  des  Zollvereins  gleichsam  vermählt“,  so  muß  man  den  Nachweis
führen,  wo  und  wann  denn  besagte  Vermählung  vollzogen  worden  sei.  Dieser  Nachweis
ist  aber  von  Roscher  und  seinen  Meinungsgenossen  nicht  einmal  versucht  worden,  und
er  kann  auch  gar  nicht  geführt  werden.

Nebenius  war,  als  er  jene  Denkschrift  schrieb,  ein  Gegner  der  preußischen  Zollpolitik;
er  wähnte,  „kein  deutscher  Staat  außer  Oesterreich  vermöge  sein  Gebiet  gegen  fremde
Concurrenz  wirksam  zu  schützen“,  während  Maassen  umgekehrt  von  der  richtigen  Ansicht
ausging,  das  preußische  Zollgesetz  werde  diesen  Schutz  bewirken.  Der  Badener  wollte
Beseitigung  aller  bestehenden  deutschen  Zollgesetze,  auch  des  preußischen,  und  dafür  ein
vereinbartes  System  von  Bundeszöllen;  die  preußische  Regierung  dagegen  verwarf  das
Bundeszollwesen  mit  Recht  als  eine  Utopie,  sie  wollte  zunächst  ihr  eigenes  Zollgesetz  durchführen.
  Die  Nebenius'sche  Denkschrift  wurde  daher  auf  den  Wiener  Conferenzen  von
dem  Grafen  Bernstorff  nachdrücklich  bekämpft,  weil  sie  den  Grundgedanken  der  preußischen
Handelspolitik  zuwiderlief,  und  blieb  nachher  vierzehn  Jahre  lang  völlig  vergessen  in  den
Acten  liegen.  Kein  einziges  unter  den  tausenden  von  Schriftstücken,  die  ich  im  Geh.
Staatsarchiv  zur  Geschichte  des  Zollvereins  durchsucht,  erwähnt  jener  Arbeit,  auch  in
Motz's  nachgelassenem  Briefwechsel  kommt  Nebenius'  Name  gar  nicht  vor.  Bei  den
entscheidenden  Verhandlungen  von  1828—1833  war  Nebenius  weder  selbst  betheiligt,
noch  empfing  einer  der  dabei  thätigen  Staatsmänner  von  ihm  Belehrungen.

Erst  im  Jahre  1833  erwies  Nebenius  der  preußischen  Handelspolitik  einen  wichtigen
Dienst.  Die  Zollverträge  zwischen  dem  preußisch-hessischen  und  dem  bairisch-württembergischen
  Verbande  wurden  soeben  den  Kammern  in  Stuttgart  zur  Genehmigung
vorgelegt;  die  Verhandlungen  mit  Baden  schwebten  noch.  Da  warf  Nebenius  seine
Schrift  „über  den  Eintritt  Badens  in  den  Zollverein“  auf  den  Markt  hinaus.  Er  hatte  inzwischen
  seine  früheren  Irrthümer  längst  aufgegeben  und  empfahl  nunmehr  mit  zwingenden
Gründen  den  Anschluß  Süddeutschlands  an  das  preußische  System;  er  wollte  durch  seine
Flugschrift  zugleich  auf  den  württembergischen  Landtag  und  auf  die  Stimmung  in  seiner
eigenen  Heimath  wirken.  Als  Anhang  der  neuen  Denkschrift  war  jene  längst  vergessene
ältere  von  1819  abgedruckt.  Die  badische  Regierung  wünschte  ihrem  trefflichen  Geheimen
Rathe  eine  wohlverdiente  Anerkennung  zu  verschaffen,  sie  gab  die  Schrift  dem  preußischen
Gesandten  zur  Mittheilung  an  seinen  Hof.  Es  war  was  man  in  England  üishing  for
compliment  nennt.  Das  Berliner  Cabinet  mußte  dem  Verfasser  einige  freundliche  Worte
sagen;  man  war  ihm  zu  Danke  verpflichtet  und  seine  Stimme  fiel  bei  der  ernsten  Entscheidung,
  die  in  Karlsruhe  bevorstand,  schwer  ins  Gewicht.  Eichhorn  schrieb  daher
(28.  Nobr.  1833)  an  den  Gesandten  Otterstedt:  die  neue  Denkschrift  über  Badens  Beitritt
  sei  ihm  „sehr  interessant“"  gewesen.  „Gewiß  hat  der  Herr  Verfasser  durch  diese
Schrift  sich  ein  großes  Verdienst  für  das  richtige  Verständniß  der  wichtigen  Angelegenheit
  der  Zollvereinigung  in  seinem  Vaterlande  und  vielleicht  auch  in  deutschen  Nachbarstaaten
  erworben.  Zur  gerechten  Genugthuung  wird  es  demselben  gereichen,  wenn  er
aus  den  Verträgen  der  jetzt  zu  einem  gemeinsamen  Zoll=  und  Handelssysteme  verbundenen
  Staaten  ersehen  wird,  wie  vollständig  nunmehr  die  Ideen  ins  Leben  getreten  sind,
welche,  nach  dem  Anhange  seiner  Denkschrift,  von  ihm  schon  im  Jahre  1819  über  die
        <pb n="784" />
        776  Nebenius  und  der  deutsche  Zollverein.

Bedingungen  eines  deutschen  Zollvereins  gehegt  und  bekannt  gemacht  worden  sind.“  Und
aus  dieser  fein  berechneten  Artigkeit  zieht  Nebenius'  Biograph,  Joseph  Beck  den  Schluß,
Preußen  selber  habe  den  badischen  Staatsmann  als  den  Meister  des  Werkes  anerkannt!
Ist  es  denn  so  ganz  unbekannt,  in  welchem  Tone  gewandte  Diplomaten  zu  reden  pflegen,
wenn  sie  einen  einflußreichen  Mann  bei  guter  Stimmung  halten  wollen?  Oder  sollte
Eichhorn  etwa  bei  solchem  Anlaß  zu  dem  stark  aufgetragenen  Lobe  noch  die  unhöfliche
Wahrheit  hinzufügen,  daß  die  Dinge  doch  anders  gekommen  seien  als  Nebenius  gedacht?
Und  wo  sagt  Eichhorn,  daß  die  Ideen  des  badischen  Staatsmannes  der  preußischen
Regierung  irgendwie  zur  Richtschnur  gedient  hätten?  Geht  nicht  vielmehr  aus  der  ganzen
Fassung  seines  Schreibens  hervor,  daß  er  selber  die  Denkschrift  von  1819  erst  im  Herbst
1833  kennen  gelernt  hat?  Auf  die  Entstehung  jener  grundlegenden  Verträge  haben  die
Nebenius'schen  Gedanken  in  keiner  Weise  eingewirkt.  Der  badische  Staatsmann  könnte
besten  Falls  nur  in  demselben  Sinne  als  „Erfinder  des  Zollvereins“  genannt  werden,
wie  man  den  Normannen  Erik  den  Rothen  als  den  Entdecker  von  Amerika  bezeichnen
kann,  weil  er  lange  vor  Columbus  zuerst  das  Weinland  des  fernen  Westens  erblickte;  er
hätte  eine  Erfindung  gemacht,  die  aber  sehr  historisch  wirksam  wurde,  als  Andere  sie
selbständig  wieder  auffanden.

Doch  selbst  dieser  bescheidene  Ruhm  gebührt  Nebenius  nicht.  Es  ist  nicht  richtig,
daß  jene  Denkschrift  die  Grundgedanken  des  späteren  Zollvereins  zuerst  aufgestellt  hätte.
Zerlegen  wir  die  Frage,  da  der  Ausdruck  „Erfinder  des  Zollvereins“  so  gar  vieldeutig
ist,  und  prüfen  wir  im  Einzelnen.  Also  —

Wer  hat  die  Forderung,  daß  Deutschland  ein  handelspolitisches  Ganzes  bilden  solle,
zuerst  ausgesprochen?  Nicht  Nebenius.  Sondern  dieser  Gedanke  war  seit  dem  Wiener
Congreß  das  Gemeingut  von  Patrioten  aller  Parteien;  ihn  in  weiten  Kreisen  verbreitet
zu  haben  ist  vor  Allem  das  Werk  von  F.  List  und  seiner  unermüdlichen  Agitation.

Wer  hat  den  Widerstand,  der  sich  diesem  Gedanken  entgegenstemmte,  am  letzten
Ende  überwunden?  Nicht  Nebenius,  noch  irgend  ein  einzelner  Mann,  auch  nicht  die
Macht  der  öffentlichen  Meinung,  die  vielmehr  hartnäckig  verblendet  blieb,  sondern  allein
die  bittere  Noth.  Nur  die  äußerste  Bedrängniß  der  Finanzen  und  des  Verkehrs  zwang
die  widerstrebenden  kleinen  Höfe,  die  Verständigung  mit  dem  beargwöhnten  Preußen  zu
suchen.

Wer  hat  das  Zollgesetz  und  den  Tarif  erdacht,  welche  so  vielen  streitenden  In—
teressen  eine  leidliche  Ausgleichung  brachten?  Nicht  Nebenius,  sondern  Maassen.  Dessen
Werk,  das  Zollgesetz,  ist  älter  als  Nebenius'  Denkschrift,  und  es  bezeichnet  die  allgemeine
Verwirrung  jener  Tage,  daß  der  geistreiche  Badener,  statt  sich  an  dies  Bestehende  anzuschließen,
  vielmehr  auf  eigene  Faust  sich  einen  deutschen  Zolltarif  ersann,  der  von  den
preußischen  Grundsätzen  nicht  sehr  weit  abwich.

Wer  hat  den  Gedanken  ersonnen,  daß  die  Zolleinnahmen  nach  der  Kopfzahl  unter
die  Verbündeten  vertheilt  werden  sollten?  Nicht  Nebenius,  sondern  Maassen  und
J.  G.  Hoffmann,  die  unter  der  Mitwirkung  von  Motz  den  Vertrag  mit  Sondershausen
schlossen,  ehe  die  Denkschrift  des  Badeners  den  Wiener  Conferenzen  vorgelegt  wurde.
Aus  diesem  preußischen  Vertrage  ist  dann  jener  Vertheilungsmaßstab,  weil  er  der  einfachste
und  für  die  Kleinstaaten  vortheilhafteste  war,  in  alle  Enclaven=  und  Zollvereinsverträge
hinübergenommen  worden.

Wer  hat  den  Gedanken  ersonnen,  daß  die  verbündeten  Staaten  neben  gemeinsamer
Zollgesetzgebung  selbständige  Zollverwaltung  haben  müßten?  Nicht  Nebenius  —  denn
seine  Denkschrift  wollte  gemeinsame  Zollverwaltung  —  sondern  im  Verlauf  der  süddeutschen
  Sonderbundsverhandlungen  vereinigten  sich  die  südwestdeutschen  Höfe  durch  das
Heidelberger  Protocoll  über  diesen  Grundsatz;  die  preußische  Regierung,  die  von  ihren
kleinen  Nachbarn  die  Unterordnung  unter  ihre  Zollhoheit  verlangt  hatte,  erkannte  nach
und  nach,  daß  sie  den  größeren  Höfen  solche  Zumuthungen  nicht  bieten  durfte,  und  Motz
war  es,  der  sich  zuerst  auf  den  Boden  des  Heidelberger  Protocolles  stellte.
        <pb n="785" />
        Nebenius  und  der  deutsche  Zollverein.  777

Wer  hat  die  Wahrheit  gefunden,  daß  bei  der  unendlichen  Mannigfaltigkeit  der
Interessen  nur  Einzelverhandlungen  zum  Ziele  führen  konnten?  Nicht  Nebenius,  denn  er
wollte  Ordnung  des  Zollwesens  von  Bundeswegen,  sondern  die  preußische  Regierung,
die  unter  den  schwersten  Anfechtungen  diesen  Grundsatz  festhielt.

Wer  hat  den  einfachen,  aber  neuen  Gedanken  zuerst  ausgesprochen,  daß  Verkehrs—
freiheit  nur  bei  Zollgemeinschaft  möglich  sei?  Nicht  Nebenius,  sondern  vor  ihm  Maassen;
denn  Preußen  bot  sogleich  nach  Erlaß  des  Zollgesetzes  nur  jenen  Staaten  Verkehrsfreiheit
an,  welche  in  Zollgemeinschaft  mit  ihm  treten  wollten.

Wer  hat  die  Bedeutung  der  Zollgemeinschaft  für  unsere  politische  Zukunft  zuerst
erkannt?  Nicht  Nebenius,  der  über  Deutschlands  Verhältniß  zu  Oesterreich  nie  ins  Klare
kam,  sondern  Motz.

Was  bleibt  demnach  von  Nebenius'  Vaterrechten  übrig?  Nur  dies  Eine:  er  hat
im  Jahre  1819,  gleich  vielen  anderen  wackeren  Patrioten,  an  die  Utopie  eines  Bundeszollwesens
  geglaubt,  aber  diesen  im  Ganzen  verkehrten  Plan  im  Einzelnen  mit  einigen
guten  Gedanken  ausgestattet,  welche  den  preußischen  Staatsmännern  bereits  bekannt
waren.  Soll  der  Badener  deshalb  der  Vater  des  Zollvereins  heißen,  so  begeht  man
eine  historische  Ungerechtigkeit,  in  erster  Linie  gegen  den  Märker  König  Friedrich  Wilhelm,
den  Rheinländer  Maassen,  den  Franken  Eichhorn  und  den  Hessen  Motz;  in  zweiter
Linie  gegen  die  Hessen  du  Thil  und  Hofmann,  die  Baiern  König  Ludwig,  Armansperg
und  Mieg,  die  Schwaben  König  Wilhelm  und  Cotta,  die  Sachsen  Lindenau  und
Zeschau.  Dies  sind  die  wirklichen  Väter  des  Zollvereins;  Nebenius  war  nur  bei  den
unfruchtbaren  süddeutschen  Sonderbundsverhandlungen,  mit  geringem  Glücke,  thätig  und
griff  in  die  Geschichte  des  großen  Zollvereins  erst  ein  als  das  Werk  schon  unter  Dach
war.  Man  sieht,  es  handelt  sich  hier  durchaus  nicht,  wie  Roscher  andeutet,  um  eine
Vertheidigung  preußischen  Ruhmes,  sondern  um  die  Wahrung  der  Verdienste  von
Männern  aus  allen  deutschen  Stämmen  und  vor  Allem  um  die  nüchterne  Feststellung  des
historischen  Thatbestandes.  Was  der  preußische  Staat  für  den  Zollverein  gewesen,  ist
ja  über  allen  Streit  erhaben;  davon  beißt  keine  Maus  einen  Faden  ab.

Roscher  hält  für  denkbar,  wenngleich  für  unwahrscheinlich,  daß  sich  in  Maassen's
oder  Eichhorn's  Nachlaß  noch  ein  Zollvereinsplan  finden  könnte,  der  älter  wäre  als
Nebenius'  Denkschrift.  Ich  gestehe,  daß  ich  eine  solche  Entdeckung  für  undenkbar  halte.
Sie  würde  auch  den  staatsmännischen  Ruf  der  beiden  Männer  keineswegs  erhöhen.  Die
Ueberlegenheit  Eichhorn's  und  Maassen's,  gegenüber  den  schwärmenden  Patrioten  draußen
im  Reich,  liegt  ja  gerade  darin,  daß  sie  verschmähten  mit  Unmöglichkeiten  zu  spielen.
Sie  begnügten  sich  die  Hälfte  des  nicht-österreichischen  Deutschlands  zu  einem  einigen
Marktgebiete  zusammenzufassen  und  erklärten  sich  bereit  auch  andere  Staaten  in  diese
Gemeinschaft  aufzunehmen;  mehr  konnte  ein  praktischer  Staatsmann  schlechterdings  nicht
thun  in  jenem  Augenblick,  da  ganz  Deutschland  gegen  das  preußische  Zollgesetz  tobte,
und  keiner  der  Mittelstaaten  gewillt  oder  fähig  war  seine  Verwaltung  nach  den  Anforderungen
  des  preußischen  Zollgesetzes  umzugestalten.  Wer  im  Jahre  1819  den  Plan  eines
deutschen  Zollvereins  entwarf,  der  mußte  in  Phantasien  verfallen,  und  diesem  Schicksale
ist  selbst  das  Talent  eines  Nebenius  nicht  entgangen.  Der  Badener  ging,  wie  alle
Wortführer  der  erregten  öffentlichen  Meinung  von  einer  tabula  rasa  aus,  während  die
preußischen  Staatsmänner  ihr  bestehendes  Zollgesetz  erhalten  und  auf  diesem  Grunde
weiter  bauen  wollten.  Zehn  Jahre  darauf  war  die  Lage  geklärt;  da  war  es  möglich,
unmittelbar  auf  die  Handelseinheit  des  ganzen  Deutschlands  loszuschreiten,  damals  entwarf
  Motz  seinen  Plan,  der  in  der  That  Hörner  und  Zähne  hatte.

Die  übertriebene  Bewunderung,  welche  der  Denkschrift  von  1818  nachträglich  zu
Theil  geworden,  erklärt  sich  allein  aus  dem  Umstande,  daß  Nebenius  unter  den  Staatsmännern
  des  Zollvereins  der  einzige  Schriftsteller  war.  Bei  dem  Mangel  an  archivalischen
  Aufschlüssen  sahen  sich  die  Historiker  wesentlich  auf  seine  Aussagen  angewiesen.
Nebenius'  Schriften  über  den  Zollverein,  so  hochverdienstlich  sie  sind,  leiden  doch  an  zwei
        <pb n="786" />
        778  Nebenius  und  der  deutsche  Zollverein.

Schwächen:  an  einiger  Selbstüberschätzung  und  an  großer  Zaghaftigkeit  des  Urtheils.  Mein
alter  Freund  Karl  Mathy,  der  freilich  solche  vermittelnde  Naturen  wenig  liebte,  nannte
den  Mann  gradezu  „weich  wie  Wachs“,  und  erbaulich  ist  es  nicht,  wie  glatt  und  leise
er  über  alle  die  empörende  Nichtswürdigkeit  der  kleinen  Höfe,  die  sich  in  jenen  schmachvollen
  Handelskriegen  entlud,  hinweggeht  und  immer  nur  von  den  wohlmeinenden  Absichten
  der  Cabinette  zu  reden  weiß.  Jedenfalls  kann  heute,  da  die  archivalischen  Quellen
reichlicher  fließen,  ein  co#ros  20#  nicht  mehr  entscheiden.

Wie  man  in  den  Kreisen  der  Mitbegründer  des  Zollvereins  über  die  Leiter  des  großen
Werkes  dachte,  das  bezengt  ein  Aufsatz,  den  ein  freundlicher  Zufall  unter  die  Motz'schen
Papiere  verschlagen  hat.  L.  Kühne,  der  nächste  Vertraute  von  Motz  und  Maassen  während
der  schweren  Jahre  1825—34,  begann  im  Jahre  1841  eine  kleine  Abhandlung:  „wer  ist
der  Stifter  des  Zollvereins?",  als  sich  die  Berliner  Zeitungen  grade  über  die  Frage
stritten,  ob  Motz  oder  Maassen  ein  Denkmal  verdiene.  Die  Arbeit  blieb  unvollendet
liegen,  und  der  Verfasser  hat  späterhin  das  Bruchstück  mit  einem  freundschaftlichen  Briefe
an  die  Familie  des  Ministers  Motz  gesendet.  Kühne  hält  von  vornherein  für  ausgemacht,
daß  neben  Motz  und  Maassen  kein  Dritter  in  Betracht  komme.  Er  erinnert  an  Goethe's
Wort  über  Schiller,  die  Deutschen  sollten  sich  freuen  zwei  solche  Kerle  zu  haben,  betont
aber  nachher  stark,  daß  kein  einzelner  Mann  das  Werk  geschaffen:  „die  Gewalt  der
Sachen  ist  es,  die  den  Verein  gegründet  hat.“  Nun  erzählt  er  kurz  von  dem  Bundestagsjammer,
  von  List's  Agitation,  von  den  süddeutschen  Sonderbundsversuchen,  von
Preußens  zuwartender  Haltung  und  seinen  Enclavenverträgen.  Dann  hebt  sich  der  Ton,
und  es  wird  geschildert,  wie  mit  Motz  ein  frisches  Leben  in  die  Finanzverwaltung  kam,
wie  an  ihm  das  audaces  fortuna  juvat  sich  erfüllte,  während  Maassen  als  der  Bedenklichere
  erscheint.  Nach  einer  ausführlicheren  Darstellung  der  Finanzreform  und  der
preußisch-hessischen  Verhandlungen  bricht  der  Aufsatz  ab,  und  man  trägt  den  Eindruck
davon,  daß  der  Verfasser  in  Motz  den  kühnen  Bahnbrecher  des  Unternehmens  sah.  Die
Abhandlung  ist  nicht  frei  von  Irrthümern;  namentlich  wird  die  Thätigkeit  des  Auswärtigen
Amtes  ungerechterweise  mit  Stillschweigen  übergangen,  weil  die  Finanzpartei  mit  Eichhorn
in  beständigem  Streite  lebte.  Aber  die  im  Jahre  1833  neu  gedruckte  und  dem  preußischen
Ministerium  übersendete  Nebenius'sche  Denkschrift  mußte  Kühne  kennen.  Und  doch  gedenkt
er  ihrer  und  ihres  Verfassers  mit  keiner  Silbe,  während  er  List,  Emil  Hoffmann  und  die
anderen  Wortführer  des  Vereins  deutscher  Kaufleute  mit  Anerkennung  nennt!  Der  praktische
Staatsmann  hielt  es  offenbar  für  undenkbar,  daß  man  jemals  auf  den  Einfall  kommen
würde,  den  Verfasser  einer  Denkschrift,  die  ein  unmögliches  Bundeszollwesen  empfahl  und
ohne  jede  politische  Wirkung  blieb,  für  „den  Erfinder  des  Zollvereins“  auszugeben.

Ich  denke,  die  realistische  Anschauung  des  alten  Kühne  wird  auch  in  der  historischen
Wissenschaft  durchdringen,  sobald  unsere  Gelehrten  in  der  Schule  eines  freien  Staatslebens
  lernen,  den  bedingten  Werth  der  Theorie  in  der  politischen  Welt  bescheiden  anzuerkennen.
  Nochmals,  ich  wäre  froh  mich  von  einem  Manne  wie  Roscher  überzeugen  zu
lassen.  Aber  dieser  unglückselige  Nebenius-Mythus  ist  und  bleibt  ein  Mythus,  und  es
wird  hohe  Zeit,  ihn  gelassen  zu  den  beiden  Eiern  des  braven  Schweppermann  und  ähnlichen
  Kleinodien  particular-historischer  Sagenbildung  zu  legen.

 

Fürstlich  priv.  Hofbuchdruckerei  (F.  Mitzlaff),  Rudolstadt.
        <pb n="787" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
