Die Reformbill. 25 wie einst die beiden Pitt mit dem Ansehen des Feldherrn über eine ge— schlossene Phalanx befreundeter und verschwägerter Standesgenossen; er mußte die neue Gentry der Kaufherren und Fabrikanten, der Bank= und Eisenbahndirektoren, die sich jetzt neben den alten Grundadel drängte, durch Schmeichelei gewinnen, jedem wirtschaftlichen, kirchlichen, örtlichen Anspruch eine Befriedigung, jedem Wunsche eine Erfüllung verheißen, er mußte bald sich leiten lassen, bald unter dem Scheine der Nachgiebigkeit selber leiten. Hatte das Unterhaus früherhin in seinem Standesstolze sich der Nation oft entfremdet, so war nunmehr jedem Einfall, jeder Laune der öffentlichen Meinung Tür und Tor geöffnet; die namenlosen frei- willigen Staatsmänner der Zeitungen, zumal der Times, erlangten eine ungeheure Macht, und nicht selten geschah es schon, daß die Commoners, eingeschüchtert durch den Lärm der Presse, für Maßregeln, die sie miß- billigten, stimmten. Die vordem so träge Gesetzgebung arbeitete schnell, oft leichtfertig. Rasch nacheinander wurde die Zivilliste der Krone von den Staatsausgaben abgesondert, das Handelsmonopol der ostindischen Kompanie aufgehoben, die Sklaverei in den Kolonien beseitigt, die neue Londoner Universität neben den beiden alten aristokratischen Hochschulen als Korporation anerkannt, die verfallene städtische Verwaltung durch eine liberale, aber gedankenlose Städteordnung umgestaltet. Und so stark war der demokratische Zug der Zeit, daß selbst dies Haus, das noch immer fast ausschließlich aus Reichen und Hochgeborenen bestand, den miß- handelten Massen des Volkes seine Sorgfalt zuwenden mußte. Im Jahre 1833 erschien das erste, noch sehr zahme Gesetz zur Regelung des Fabrik- wesens, auch für den sündlich verwahrlosten Volksunterricht ward ein kleiner Staatsbeitrag ausgeworfen. Der Lärm der Gassen verstummte, seit die Reformbill gesiegt hatte, doch die Arbeiter sammelten sich in der Stille um das neue Banner der Sozialreform; zugleich erhob sich der Ruf nach Befreiung des Handels. Die politischen Radikalen hingegen forderten Erweiterung des Stimmrechts, weil die Reformbill die Grenzen des Wahlrechts willkürlich gezogen hatte, und die geheime Abstimmung, das Ballot. Die altenglische Rechtsansicht, die in dem Wahlrechte stets eine ernste Bürgerpflicht, nicht eine Befugnis des souveränen Einzelmenschen gesehen hatte, geriet in Vergessenheit; die Todsünde demokratischer Zeiten, die Furcht vor persönlicher Verantwortung, schmückte sich mit dem Namen des Freisinns. Mit den demokratischen Ideen drangen aber auch die bureaukratischen Verwaltungsformen des Festlandes in den Inselstaat hinüber. Da die schwerfälligen Formen der alten Selbstverwaltung der Friedensrichter und Lordleutnants für den verwickelten Verkehr der modernen Gesellschaft nicht mehr ausreichten und der Geldadel der neuen Gentry die schweren Pflichten des persönlichen Dienstes für Staat und Gemeinde verabscheute, so wurde das vernach- lässigte Armenwesen des Landes einem großen, streng bureaukratisch ein-