Moritz Mohl. Mieg. 367 dem bestand wenig Freundschaft zwischen den Beamten der beiden König— reiche; ein Glück nur, daß Schmitz-Grollenburg, der württembergische Gesandte in München, das Vertrauen König Ludwigs besaß und die Fäden nicht gänzlich abreißen ließ. So verging das Jahr in leidiger Verstimmung. Da raffte sich endlich König Ludwig auf und ließ am Silvesterabend eine derbe Note an Schmitz-Grollenburg schreiben: Der süddeutsche Verein sei tatsächlich aufgelöst, die Wiederaufnahme der preußischen Verhandlungen schlechthin unvermeidlich. Zugleich kam vom Berliner Hofe eine ernste Mahnung: wolle man zu Ende gelangen, so müsse statt unbrauchbarer Subalternen ein fähiger, hochgestellter Staatsmann die Unterhandlungen in Berlin führen. Der Rat wirkte. Zu Ende Januar 1833 wurde der bayrische Finanzminister von Mieg als gemeinsamer Bevollmächtigter der beiden Kronen nach Berlin gesendet: ein Jugendfreund König Ludwigs noch von den frohen Salzburger Tagen her, ein trefflicher Beamter von großer Sachkenntnis und seltener Arbeitskraft, die der König nach seiner Weise bis auf den letzten Tropfen auspreßte — in der Handelspolitik sehr frei gesinnt, dabei gütig und liebenswürdig, hochgebildet, von feinen gewinnen- den Formen. Er vermied über Stuttgart zu reisen, weil er der pedan- tischen Schwerfälligkeit der württembergischen Schreiber mißtraute, sprach aber unterwegs in Dresden ein, verständigte sich mit den sächsischen Finanz- männern und erschien am 6. Febr. in der preußischen Hauptstadt. Eichhorn und Maassen kamen ihm herzlich entgegen; es bewährte sich wieder, wie Blittersdorf mit ärgerlichem Lobe zu sagen pflegte, „Preußens seltenes Talent, fremde Staatsmänner in Berlin zu gewinnen“. Noch boten sich der Bedenken viele; allein da Preußen auf seinen erprobten Tarif, seine festbegründete Zollverwaltung verweisen konnte, so blieb nur übrig, die im Norden bestehende Ordnung mit einigen Anderungen anzunehmen. Preußen verzichtete auf jedes Präzipuum, trotz der Warnungen der Finanz- partei. Die Einnahmen wurden nach der Kopfzahl verteilt; nur für die Schiffahrtsabgaben auf der Oder und Weichsel, die ja gar nicht zur Zoll- gemeinschaft gehörten, bezog Preußen eine Bauschsumme. Auch der teuerste Herzenswunsch des bayrischen Großmachtsbewußtseins fand Erfüllung: jeder Staat erhielt das Recht, Handelsverträge zu schließen, lediglich die Verträge mit dem russischen Polen blieben dem preußischen Staate vor- behalten. Zum Entgelt für so große Zugeständnisse wagte Mieg in einem Punkte seine Instruktionen zu überschreiten; er bewilligte, daß die preußische Zollverwaltung des rascheren Übergangs halber sofort im Süden provisorisch eingeführt würde, noch bevor die Zollgemeinschaft in Kraft trat. Am 4. März wurden die hessischen Bevollmächtigten zur ersten Plenar- versammlung gerufen, am 22. kam der Vertrag zustande: die verbün- deten Staaten, „in fortgesetzter Fürsorge für die Beförderung der Freiheit