Süddeutsche Schutzzöllner. Die Münzkonvention. 571 die süddeutschen Kammern von ihrem törichten Widerstande endlich abzu— lassen. Die beschämende Niederlage des parlamentarischen Liberalismus ließ sich nicht mehr ableugnen; wieviel klüger, weitsichtiger, patriotischer als selbst Paul Pfizer hatte sich doch der unpolitische Geschäftsmann Cotta während der Entstehungsjahre des Zollvereins gezeigt. Im badischen Land— tage fiel noch manches böse Wort über das Fabrikproletariat und die zu— nehmende Teuerung, über wirkliche oder vermeintliche Mißgriffe der Zoll— politik*) und Preußen warf auf den Zollkonferenzen schon das Bedenken auf, ob man den Landtagen gestatten dürfe, über jede Einzelheit des Zoll- wesens mitzuentscheiden. Indes hielten beide Teile bald für klüger, so peinliche Fragen nicht zu berühren. Die Landtage gewöhnten sich, die Zollpolitik den Regierungen allein zu überlassen, und in der Tat ver- liefen die drei ersten Zollkonferenzen zu München, Dresden, Berlin alle- samt friedlich, nachdem Kühne in München zuerst (1836) den rechten Ton wohlwollender, sachlicher Erörterung angeschlagen hatte. Mehr als eine verständige Behandlung der laufenden Geschäfte ließ sich von diesen Versammlungen, wo das liberum veto herrschte, freilich nicht verlangen. Daß die Einheit des Marktes auch die Einheit der Münzen und Maße bedinge, wurde erst von wenigen eingesehen. Selbst Dahlmann meinte noch, die althistorischen Münzen zerstören, heiße den Glauben des Volks antasten; weit schädlicher als die Mannigfaltigkeit des Geldes er- schien ihm die Verschiedenheit der deutschen Staatsverfassungen. Als der Wirrwarr des Münzwesens in den Guldenländern ganz unerträglich wurde, beschlossen die süddeutschen Regierungen einen Teil der unterwertigen alten Brabanter Münzen einzuziehen, worauf sich sofort der Schreckensruf erhob: das sei der erste Schritt zur Einführung des preußischen Talers, den freilich jedermann im Verkehre gern annahm. Das kluge Haus Koburg benutzte diese Gelegenheit, um seine berüchtigten Sechser selber in Verruf zu erklären; die Bayern aber waren über diesen Beweis nach- barlicher Redlichkeit sehr aufgebracht und bezeigten dem Koburger Herzog, als er nach München kam, auf offener Straße ihren Unwillen.“) Ein Jahr nachher (1838) schlossen die Staaten des Zollvereins eine Münzkon- vention, welche mindestens das Wertverhältnis zwischen dem Taler und dem Gulden feststellte. Das einzige wirksame Heilmittel, die allgemeine An- nahme der Talerwährung, war unmöglich, weil die Süddeutschen, König Ludwig voran, fast allesamt glaubten, die Wohlfeilheit der Guldenländer rühre von ihrem elenden Münzwesen her und würde durch den unheimlichen Taler zerstört werden. Einem so mächtigen Vorurteile wagten die weiter- blickenden Finanzmänner nicht zu trotzen. Nur der Doppeltaler, gleich 3½ fl., im Volke Champagnertaler genannt, sollte von allen Staaten *) Blittersdorff, Weisung an Frankenberg, 24. April 1839. **) Berichte von Galen, Darmstadt, 26. April 1837, von Dönhoff, München, 11. Mai, 16. Juli, 16. Juli, 25. Dez. 1837, 19. Dez. 1838.