Verfassungsentwurf der Generalsynode. 369 Goßner jammerte: die neue Lehrverpflichtung reiße die Mauern der Kirche nieder, so daß die Ungläubigen in Haufen eindringen könnten. Die liberale Presse andererseits zeigte sich gleichgültig oder hämisch, und im deutschen Auslande, wo die preußische Union längst in schlimmem Rufe stand, war der Göttinger Lücke fast der einzige namhafte Theolog, der sich warm für das Werk der Synode aussprach. Zuletzt blieb alles liegen; der König wollte die vertagte Generalsynode weder abermals einberufen noch mit einem abweisenden Bescheide auflösen. Von allen Institutionen des Verfassungsentwurfs trat nur eine einzige ins Leben: das Oberkonsistorium; denn dies sollte ja, nach den gehei— men Absichten des Monarchen, das Seitenstück werden zu der geplanten Konferenz der katholischen Bischöfe. So vereinzelt, so losgelöst von den synodalen Institutionen, erschien die neue oberste Kirchenbehörde nur wie eine Verstärkung des alten Konsistorialsystems, von dem man sich doch gerade befreien wollte, und wurde daher selbst von den gemäßigten Parteien sogleich als eine hierarchische Macht angefeindet. Im Februar 1848 trat sie zusammen, und nachdem sie eine einzige Sitzung abgehalten, war sie schon von den Wellen der Revolution hinweggespült. Also mißriet dem Könige alles; auch die Ruhigen konnten sich der bangen Ahnung nicht mehr er- wehren, daß ein Gewitter die schwüle Luft dieser Tage reinigen müsse. — v. Treitschke, Deutsche Geschichte V. 24