752 XXVI. Zur Geschichte der Burschenschaft. Wertschätzung. Wir begreifen, daß die gegenwärtige Zeit mehr das Studium der Moral und Politik erfordere als das der Metaphysik. 16. Wir gestehen, nicht zu begreifen, warum noch jetzt in manchen Teilen Deutsch- lands die Abgaben ebenso hoch sind, als die Abgaben an den siegreichen Fremden waren, zur Zeit unserer Knechtschaft. 17. Wir versprechen, daß, wenn einige von uns künftig Staatsämter bekleiden werden, kein einziger von uns jemals irgend ein Amt annehmen wolle, welches einer geheimen Polizei diene, noch eine Stelle bei der Gendarmerie, noch eine Stelle in einer außerordentlichen, widergesetzlichen, richterlichen Kommission, noch das Amt eines Bücher- zensors, noch jemals sich dazu brauchen lassen wolle, das Siegel fremder Briefe zu er- brechen, den Fall des Krieges ausgenommen. 18. Wir versprechen, wenn wir künftig in Amter gelangen, das Unfrige zu tun, um freiere Gemeindeverwaltungen einzuführen, um sichere Polizei, ohne Gendarmerie, einzurichten, um gleiche Münze und Gewicht und bessere Wege und Postordnung in Deutschland zu schaffen. 19. Wir erklären, daß wir uns gänzlich enthalten wollen der Titel: Edelgeboren, Hochedelgeboren, Wohlgeboren, sowie auch, daß wir die Namen Mamsell und Madame nicht gebrauchen wollen von Frauenzimmern, die unbescholtenen Rufes sind. 20. Wir erkennen, daß die Deutschen berechtigt sind, anderen Völkern das, was sie uns tun, zu vergelten, und daß für das Verhältnis der Völker der oberste Grund- satz ist: Maß für Maß, so im Krieg, so in diplomatischen Verhandlungen, so in Handels- verhältnissen. 21. Ebendeswegen erkennen und erklären wir, daß es nicht mit der Gerechtigkeit übereinstimmt, wenn eine äußere fremde Gewalt die Regierungsform eines Volkes be- stimmen will. 22. Wir erkennen, daß Deutschland als Wahlreich unglücklich geworden, daß Erb- reich große Übel entfernt. Aber so wie die Krone das Eigentum einer Familie sei, so sei jedes Eigentum heilig. Die Krone gibt das höchste Recht, weil sie die höchste Pflicht auferlegt. Recht und Pflicht müssen immer gleichen Schritt gehen. Wo Recht behauptet wird, ohne Pflicht, da ist Vorrecht, das ist, Unrecht. Wo Bevorrechtete sind, da sind auch Beeinträchtigte. Der Fürst hat aber das Recht der Krone, weil er die Pflicht hat, zu sorgen, daß kein Bürger durch den andern beeinträchtigt werde. Wenn alle Bürger die Pflicht haben, die Waffen für das Vaterland zu tragen und diese Pflicht erfüllen, so gebührt auch allen das Recht, welches mit Erfüllung dieser Pflicht verbunden sein soll. 23. Wir wollen uns eines friedfertigen Wandels befleißigen und die Streitigkeiten untereinander soviel wie möglich schiedsrichterlich entscheiden lassen. Wir erkennen, daß weder ernstlicher Zweikampf um kleinlicher Ursachen willen, noch spielender Zweikampf wegen schwerer Kränkungen rühmlich ist. Wir versichern, daß wir keiner geheimen Ge- sellschaft irgend einer Art angehören wollen, noch die Errichtung einer geheimen Gesell- schaft auf einer hohen Schule dulden wollen. 24. Wir erkennen es für eine der hauptsächlichsten Pflichten jedes deutschen Mannes und Jünglings, die eben jetzt dringender ist als je: die Wahrheit zu sagen und laut zu sagen, weil und solange die versprochenen regelmäßigen Wege, auf welchen die Fürsten die Wahrheit über den Zustand der Völker erfahren können, noch nicht eröffnet sind, und weil wir keine geheimen Gesellschaften eingehen wollen. 25. Wir empfehlen der Weisheit der Regierungen die Betrachtung der Frage: ob nicht die größten Schwierigkeiten und Gefahren vermindert würden, wenn der Adel wiederum begrenzt würde auf den ältesten des Geschlechts. Ein Edelmann zeugt einen Edelmann. Wir beschwören die Fürsten, sich nicht allein mit solchen Ratgebern zu um- ringen, welche vom Kastengeist beherrscht, und dadurch unwillig und unfähig werden, über die billigen Wünsche und Verlangen des Volkes die Wahrheit zu melden.