drängen darf. Es gibt natürlich Ausnahmefälle, wo es einem als Grausamkeit gegen die ledige Mutter erscheint, sie zu brandmarken. Oie grundsätzliche Verleihung des Titels Frau an alle Mütter aber, die mit Hilfe einiger Demokraten zum Mehrheitsbeschluß geworden ist, bedeutet doch ein Nieder- reißen schützender Schranken um die Ebe selbst, wenn so auch die gesellschaftlichen Unbequemlichkeiten der unehelichen Mutterschaft aus dem Wege geräumt werden. OHas zweite Beispiel, das einer Paragraphenänderung im letzten Augen- blick, baben wir heute dem Professor Kabl zu verdanken, auf dessen Antrag in den Grundrechten des Heutschen die Glau- bene- und Gewissensfreiheit stehenbleiben, die „Gedanken- freiheit“ aber gestrichen wird, weil es eine leere Phrase ist, dem Marquis Posa Schillers nachgeplappert. Schon der Volksmund sagt ja. daß Gedanken zollfrei sind; der Staat kann sie gar nicht kontrollicken und braucht ihnen die Freibeit auch nicht erst zu schenken. Gestrichen wird ferner, was festzustellen nicht ohne Reiz ist, auf demokratischen Antrag die Formel, daß die Ehe „als Grundlage des deutschen Familienlebens“ unter dem besonderen Schutz der Verfassung stehe. Neu auf- genommen der Schutz für die Mutterschaft schlechtbin. Im Übrigen werden fast alle Grundrechte in dem Abschnitt über das Gemeinschaftsleben unverändert nach der Ausschuß- fassung angenommen, die der Beamtenschaft nach besonders eingehender Oebatte. Der Abschnitt über Religion und Religionsgesellschaften gibt den Sozialdemokraten die Gelegenheit, wider den Stachel zu löcken, obwohl es nicht ganz fair ist, das Kompromiß, das man soeben erst mit der mitregierenden schwarzen Bruder- partei geschlossen hat, gleich so schlecht zu machen. Verlockend genug mochte es ja freilich sein, denn das Kompromiß, aus dem die staatsfreie, aber nicht staatslose Kirche per- vergegangen ist, weist deutlich seinen Doppelursprung auf; 224