ganz gewaltige Abgaben vor. In dem krassesten Fall, den wir einmal anführen wollen, nämlich dem, daß ein Händler zu Parzellierungszwecken ein Gut erwirbt, das zu zwei Oritteln seines Wertes mit Hppotheken belastet ist, würde bei dem Verkauf eine Steuer von 24 vom Hundert dessen, was der Vorbesitzer sein Eigen nennt, fällig sein. In dem gelindesten Fall aber, wenn der Boden schuldenfrei und kein Händler der Erwerber ist, sind es immerhin noch 6 vom Hun- dert. Ee ist sehr fraglich, ob solche Anspannung das gewünschte Ziel erreicht oder nicht vielmehr dazu führt, daß der Im- mobillenbesitzwechsel sich überhaupt sehr einschränkt, so sehr einschränkt, daß das finanzielle Mehrergebnie für den Staat gleich null ist. Die Bodengesellschaften werden auf die „Er- schließung“ neuen Geländes nun wohl vielfach verzichten müssen, vielleicht auf ihre ganze Tätigkeit. Mit den soge- nannten Luxussteuern hat man es ja schon häufig genug er- lebt. Sind sie allzu hoch, so hört der Luxus auf oder wendet sich anderen Dingen zu, und der Fiskus hat das Nachsehen. Damit sind aber dann gleichzeitig alle die Existenzen ruiniert, die von der Herstellung der Luxrusware gelebt haben. Oie andere Steuer, die heute ebenfalls ihre zweite Lesung durchmacht, ist die auf den Tabak und die Tabakerzeugnisse. Alle Parteien lassen erklären, daß sie nur mit schwerem Herzen daran gingen. Aber es ist unbedingt erforderlich, daß das große Rauchnotopfer auf dem Altar des Vaterlandes verkohlt oder — wenn wir das schiefe Bild der Abgeordneten gebrauchen wollen — daß der Tabak blutet. Das berühmte Pfeischen des armen Mannee, für das einst Eugen Richter in Wort und Bild gegen die böse Rechte gekämpft hat, findet heute nur noch bei den Deutschnationalen einen Verteidiger, aber sie sind in der Minderheit. Die hochbezifferte Banderole kommt fortan auch um die Zigarrenkiste, die Stummelpfeife mit Uckermärker Füllung steigt in die vornehmsten Kreise 283