Papierhaufen, sondern Bermögenswerte. Zum Teil werden sogar auf 30 Jahre diese Forderungen des Reiches hpypo- thekarisch auf den Besitz eingetragen; zum Teil erfolgt die Zahlung in Industriewerten und Bankaktien. Alles das ist vor dem Zugriff der Feinde nur solange sicher, als wir — Erzberger liest es selber aus dem Friedenesvertrage vor — die Bedingungen des Vertrages erfüllen. Sie sind aber un- erfüllbar. Und was sagt der Friedensvertrag sonst noch? §J248: „Oer gesamte Besitz und alle Einnahmequellen des Deutschen Reiches haften an erster Stelle für die Wiedergutmachungskosten und alle sonstigen Lasten aus dem Friedensvertrage.“ §& 244, Anm. 12b: „Alle Einkünfte Deutschlands einschließlich der für die Tilgung seiner in- neren Anleihen bestimmten werden vorzugsweise für die Wiedergutmachungsschuld verwendet.“ Das weiß Erz- berger doch! Es ist ihm ebenso bekannt, daß wir „bis an die Grenze unserer Leistungsfähigkeit“ viele Menschenalter lang ausgepreßt werden sollen. Aus der Hypnose der ge- schickten Ministerrede werden wir bald erweckt werden; und dann ist Heulen und Zähneklappen. Dann wird auch wieder und immer wieder die Frage ge- stellt werden: warum war das nötig? Und die Antwort wird lauten: weil der Scheidemann--Erzberger-Friede uns dazu zwang, weil wir von den Reichsverderbern seit 1917 einem Unterwerfungsfrieden zugetrieben wurden. Durch sie haben wir den Krieg verloren, durch sie sind wir zu Fronarbeitern geworden, durch sie sind Millionen Deutscher unnütz gefallen, durch sie müssen 800 000 deutsche Kriegsgefangene noch in Banden bleiben. Das ist der Kernpunkt der Sache. Hier steckt Erzbergers Kopf in der Schlinge, und daher gebärdete er sich in den abgelaufenen Wochen so wild und versuchte die Wahrbeit totzuschlagen. Wenn er heute sagt, bis in Strumpf und Strohsack werde der Steuererekutor uns 288