braucht man sich darüber nicht zu wundern. Seine Inquisi- toren werden es noch fertigbringen, ihn ins Heldenformat emporwachsen zu lassen. Bethmann kennt aus jahrelanger, durch unseren Parlamentarismus erzwungener Zusammen- arbeit dieses Volk, das nur mit Spitzfindigkeiten operiert, nur in Worten kramt, keinen Blick für das Große hat, und er behandelt es entsprechend. Der Admiral Koch, der an Stelle des verstorbenen Holtzendorff über die Fragen des Tauchbootkrieges ver- nommen wird, hat in diese Welt der Geschäftspolitiker und Parteitrabanten keinen so intimen Einblick genossen, er bringt die energisch-verächtliche Geste noch nicht auf, er läßt sich hie und da verblüffen, zerhaut nicht sofort die Schlingen der Rabulisten. Und dennoch: seine Sache ist gut und rein, und das ist schließlich das Entscheidende. Die Ankläger hatten gehofft, zum mindesten „verbrecherischen Leichtsinn“ bei der Abfassung der Denkschriften und Gutachten über den Tauch- bootkrieg feststellen zu können, statt dessen aber erfährt man, wie auch hier mit äußerster Sorgsamkeit gearbeitet worden ist. Bor Gericht würde Sinzheimer, der wiederholt mit Akten operiert, in die nur er als Berichterstatter Einsicht ge- nommen hat, während die Beisitzer und die Zeugen sie nicht kennen, alsbald zurechtgewiesen werden; hier in der parla- mentarischen Arena tut er es ungestraft, arbeitet mit den kleinlichsten Advokateenmätzchen, und bleibt trotzdem erfolg- los. Erschüttert hören wir wieder, wie Deutschland durch den Tauchbootkrieg beinahe den Sieg errungen hätte, hören wir unverdächtige Zeugnisse darüber aus englischem Munde, aber selbst das will der Klüngel im Untersuchungs- kollegium nicht gelten lassen, will unter allen Umständen deutsche Schuld festgestellt sehen: Jellicoe habe sicher über- trieben, Churchill sicher renommiert! Nein, es gibt keine Brücke zwischen der Welt der Sinzbeimer und der unserigen. 30