8                                                               Einleitung.

selbständigen  Macht  wurden  immer  mehr  sichtbar,  immer  klarer.
Die  Wesenheit  des  Staates  zu  erkennen,  hat  dieser  Kampf
außerordentlich  geholfen.

Mit  der  beginnenden  Neuzeit  ist  zu  diesem  Gegensatze
zwischen  Staat  und  Kirche  noch  ein  anderer  gekommen.  Durch
Renaissance  und  Reformation  nämlich  gelangt  die  Idee  der
Persönlichkeit  zur  Herrschaft  wie  nie  zuvor.  Jene  Wiedergeburt
  läßt  den  Wert  der  Individualität  gegenüber  der  unendlichen
  Masse  hervortreten,  indes  die  kirchliche  Erneuerung
das  Verhältnis  des  Menschen  zu  seinem  Schöpfer  persönlich
und  unmittelbar  zu  fassen  bemüht  ist.  So  dienen  Renaissance
und  Reformation  zur  Ausprägung  des  Individualismus.  Zu
dem  Gegensatze  zwischen  Staat  und  Kirche  tritt  also  hier  der
zwischen  Einzelleben  und  Gesamtheit.  Aber  auch  aus  dieser
Anfechtung  geht  die  Idee  des  Staates  gestärkt  und  bereichert
hervor.

Sowohl  die  geschichtliche  Erfahrung,  als  auch  die  praktischpolitische
  Notwendigkeit,  wie  auch  endlich  die  theoretische  Erfassung
  des  Problems  drängen  dazu,  den  Staat  als  eine  siegreiche
  Wirklichkeit  anzuerkennen.


                                 §  2.  Staatswissenschaft  und  Staatsrecht.


Nachdem  der  Staat  in  seiner  Eigenheit  gegenüber  allen
anderen  Verbänden  begriffen  worden  war,  bedurfte  es  nur
eines  Schrittes  zu  dem  Wege,  auf  dem  das  Wesen  des  Staates
erkannt  werden  konnte.  Die  geistige  Erfassung  seiner  Erscheinung
  bedeutet  die  Entstehung  und  Entwicklung  der
Wissenschaft  vom  Staate.  Die  gesamten  Staatswissenschaften
  befassen  sich  mit  der  Prüfung  der  Staatsidee  und  ihrer
Ausgestaltung  im  einzelnen.  Je  reicher  die  Betätigungen  und
Funktionen  des  Staates,  je  mannigfaltiger  seine  Formen
werden,  je  mehr  sich  seine  Bedeutung  vertieft,  desto  bedeut=