                      Begriff  und  Wesen  des  Staates.                               17

jüngende  Pyramide,  deren  äußerste  Spitze  die  Machthaber
des  Staates  darstellen.  In  dem  Begriffe  der  Verbandseinheit
  liegt  es,  daß  sie  durch  einen  einheitlichen  Willen  geleitet
wird.  Dieser  wird  gebildet  durch  einzelne,  zumeist  Organe  genannte
  Persönlichkeiten  oder  Gruppen,  während  man  wohl
auch  mit  dem  Ausdruck  „Leiter  der  Verbandseinheit“  im  allgemeinen
  sehr  wohl  auskommen  könnte.  Das  wesentliche
Merkmal  des  Staates  ist,  daß  er  mit  einer  nur  von  ihm  selbst
zu  bestimmenden  rechtlichen  Organisation  ausgerüstet  erscheint
und  Autonomie,  d.  h.  Selbstherrschaft  besitzt.  Die  Staatsgewalt
  ist  die  höchste  Macht  im  Staate;  sie  ist  die  Summe  der
tatsächlichen  und  rechtlichen  Befugnisse  über  Land  und  Leute,
über  die  Staatsangehörigen  und  durch  diese  über  das  Staatsgebiet.
  Das  Herrschen  ist  sein  am  meisten  hervorstechendes
Kennzeichen,  wenn  auch  nicht  in  allen  seinen  Betätigungen
die  Ausübung  einer  Herrschaft  liegt.  So  nicht  in  dem  rein
völkerrechtlichen  Verkehr,  bei  dem  der  Staat  einem  anderen
als  gleichberechtigt  gegenübertritt,  ferner  nicht  bei  bloßer
Förderung  und  Unterstützung  nichtstaatlicher  Bestrebungen  der
Untertanen  oder  einzelner  Gruppen  im  Innern  des  Staates,
und  endlich  nicht  im  privatwirtschaftlichen  Verkehr  als  Fiskus,
wo  er  sich  mit  allen  Privatpersonen  auf  die  gleiche  Stufe  stellt.

      II.  Bevor  auf  die  Lehre  von  der  Staatsgewalt  im  einzelnen
  eingegangen  wird,  sei  auf  das  Wesen  des  Staates,  das  mit
dem  Begriffe  der  Verbandseinheit  innig  zusammenhängt,  hingewiesen.
  Innerhalb  des  Staates  muß,  wenn  er  funktionieren
soll,  ein  Wille  gebildet  werden,  der  einheitlich  ist  und  sein  muß,
sofern  die  an  der  Spitze  des  Staates  stehenden  Leiter  die
oberste  Herrschaft  tatsächlich  ausüben  sollen.  Diese  Willenseinheit
  ist  die  Voraussetzung  zur  Betätigung  innerhalb  des
Staates.  In  der  Konzentration  zur  Einheit  des  Verbandes
liegt  auch  eingeschlossen  die  Machteinheit.  Die  Zusammenfassung
  aller  Kräfte  durch  einen  obersten  Willen  schützt  und


             Stier-Somlo,  Preußisches  Staatsrecht  I.                       2