                                   Die  Staatsgewalt.                                                    19

tisch  sein  lassen  wollen  mit  einem  seiner  Elemente,  dem  Volke,
oder  dem  Herrscher  oder  der  Obrigkeit.

Näher  zu  betrachten  ist  noch  die  Staatsgewalt  im  besonderen.


                                   §  5.  Die  Staatsgewalt.

      I.  Souveränität  und  Staatsgewalt  werden  noch  vielfach
  als  gleichbedeutend  behandelt.  In  Wirklichkeit  ist  aber
Souveränität  nur  eine  Eigenschaft  und  nicht  einmal  eine
wesentliche  des  modernen  Staates.  Diese  Sätze  sind  das  Ergebnis
  einer  langen  Entwicklung.  Der  Souveränitätsbegriff
hat  eine  Jahrhunderte  zurückreichende  Geschichte.  Seine  Entstehung
  hängt  zusammen  mit  dem  Werden  des  modernen
Staates,  der  sich  über  die  Stände  erhebt  und  vom  alten  Deutschen
  Reiche  allmählich  frei  macht.  Schon  seit  dem  12.  Jahrhundert
  entwickelt  sich  eine  Souveränitätslehre,  nach  deren
Inhalt  der  Monarch  als  Träger  einer  selbständigen  Herrschaftsgewalt
  aufgefaßt  wird.  Im  Mittelalter  gilt  jedoch  nur  der
Kaiser  als  mit  der  plenitudo  potestatis  (staatlichen  Voll-Macht),
mit  der  suprema  potestas  (höchsten  Gewalt)  ausgestattet.  Er
als  „Herr  der  Welt“  fühlt  sich  unabhängig  von  jeder  irdischen
Gewalt,  zumal  nachdem  es  ihm  gelungen  ist,  den  Ansprüchen
der  Kirche  auf  Superiorität  tatsächlich  sich  zu  entwinden.  Die
Souveränität  im  Verhältnis  zu  den  Untertanen  war  noch
nicht  erkannt,  weil  sie  einen  Dualismus  zwischen  Regierten  und
Regierenden  voraussetzt.  Erst  seit  dem  16.  Jahrhundert  entsteht
  der  moderne  Souveränitätsbegriff.  Gegenüber  der
kaiserlichen  Macht  wird  insbesondere  das  französische  Königtum
  tatsächlich  unabhängig.  Das  heilige  römische  Reich  beginnt
  zu  bröckeln  und  vermag  nicht  mehr  zu  hindern,  daß  das
kräftig  aufstrebende  Frankreich  sich  von  ihm  faktisch  loslöst.
Nachdem  die  Selbständigkeit  gegenüber  dem  Reiche  vollendete
  Tatsache  geworden  war,  galt  es,  die  mächtigen  ständi=