20                                Grundbegriffe  des  Staatsrechts.

schen  Gewalten  innerhalb  des  französischen  Machtbereiches
gegenüber  dem  Königtum  unschädlich  zu  machen.  Zunächst
wird  Souveränität  in  Frankreich  nicht  bloß  vom  Könige,  sondern
  auch  von  den  Baronen  in  Anspruch  genommen.  Das
Wort  souverän  (lateinisch  superanus,  italienisch  soverano)  bedeutet
  nur  den  Höherstehenden,  nicht  die  mit  der  höchsten  Gewalt
  ausgestattete  Person.  Die  Bekämpfung  und  Unterjochung
  der  ständischen  Gewalt  bewirkt  aber  die  innere  Festigung
  des  französischen  Staates.  Er  wird  zentralistisch,  einheitlich,
  vom  Könige  unbeschränkt  beherrscht.  Es  war  nur  eine
juristische  Formulierung  tatsächlich  bestandener  Verhältnisse,
wenn  jetzt  Jean  Bodin  (Six  libres  de  la  République  1577,
1586  vom  Verfasser  ins  Lateinische  übertragen)  die  Souveränität
  definiert  als  die  höchste,  durch  Menschen  nicht
gebundene  Macht  über  Bürger  und  Untertanen.  Der
Staat  ist  ihm  eine  recta  plurium  familiarum  rerumque
inter  ipsas  communium  summa  potestate  ac  ratione  moderata
  multitudo  —  eine  von  der  höchsten  Gewalt  und  von
der  Vernunft  regierte  Vielheit  von  Familien  und  der  ihnen
gemeinsamen  Güter.  Seither  erscheint  die  Souveränität  nicht
bloß  als  Unabhängigkeit  nach  oben,  sondern  auch  als  die  höchste
Gewalt  nach  unten,  gegenüber  den  Untertanen.  Höchste  Gewalt,
  Entbundenheit  vom  Gesetz,  gestützt  auf  eigenes,  ursprüngliches
  Recht,  unbeschränkbar  und  unbeschränkt,  —  das  ist  der
Inhalt  der  Lehre  des  Bodinus.  Sie,  die  den  wissenschaftlichen
Ausdruck  für  die  von  dem  französischen  Könige  erworbene
absolutistische  Gewalt  bildet,  hat  so  lange  eine  die  Geister  zwingende
  Macht  besessen,  als  der  absolute  Staat  bestand.  Wo  die
Beseitigung  der  ständischen  Gewalten  zu  einer  zentralistischen
Staatsgewalt  geführt  hat,  ergab  sich  naturnotwendig  der  Sieg
der  Bodinusschen  Lehre.  Eine  gerade  Linie  führt  von  ihr  zu
Ludwig  XIV.,  der  sich  selbst  als  den  Staat  bezeichnet,  und  zu
Friedrich  Wilhelm  I.  von  Preußen,  der  seine  Souveränität