32                                    Grundbegriffe  des  Staatsrechts.

angeht,  so  ist  die  Abweichung  hierin  um  so  erheblicher,  je  größer
die  Nation  ist.  Ein  Landesteil  ist  hierin  kaum  mit  dem  anderen
  zu  vergleichen.  Nord  und  Süd,  Ost  und  West  entwickeln
ihre  Gesittung  auf  die  verschiedenartigste  Weise.  Die  Gemeinsamkeit
  der  Wohnstätte  erweist  sich  ebenfalls  nicht  als  stichhaltiges
  Merkmal  und  ist  bei  der  heutigen  Ausdehnung,  besonders
  der  Großstaaten,  nur  von  sekundärem  Interesse.  Die
Übereinstimmung  in  der  Sprache  ist  nur  scheinbar  ein  unfehlbares
  Zeichen  der  Nationalität;  denn  es  sprechen  z.  B.  eine
halbe  Milliarde  nicht  zur  englischen  Nation  gehörender  Personen
  in  Amerika,  Afrika  und  Asien  die  englische  Sprache.
Was  die  Religion  angeht,  so  zeigt  uns  die  Geschichte,  daß  nur
die  am  niedrigsten  stehenden  Nationen  und  auch  nur  kurze
Zeit  eine  einzige,  von  fast  allen  Staatsangehörigen  bekannte
Religion  haben.  Dagegen  wachsen  die  kulturell  höher  stehenden
Nationen  fast  immer  in  geistige  und  damit  religiöse  Spaltungen
  hinein.  Je  stärker  ein  Volk  an  Individualitäten,  je
ausgesprochener  die  Volkspersönlichkeit,  desto  vielgestaltiger
auch  das  religiöse  Leben.  Demnach  bleibt  uns  von  jener  Begriffsbestimmung
  des  Volkes  im  natürlichen  Sinne,  der  Nation,
  nur  das  eine  Merkmal  als  sicheres  übrig,  daß  nämlich
die  durch  Ursprung,  Sitte,  Wohnstätte,  Sprache,  Religion  verbundenen
  Menschen  sich  als  eine  soziale  Einheit  fühlen.
In  Wirklichkeit  ist  auch  diese,  auf  das  schwankende  Gefühl
gegründete  Tatsache  ausschlaggebend.  Freilich  ist  das  Bewußtsein
  einer  sozialen  Einheit  wieder  bedingt  dadurch,  daß
jene  erwähnten  Merkmale,  besonders  Sprache  und  Abstammung,
  wenn  auch  nicht  durchweg  und  nicht  ausschließlich,  aber
doch  eine  Rolle  spielen.  In  diesem  Sinne  haben  die  neueren
Schriftsteller  den  Begriff  der  Nation  erfaßt.  So  sagt  Renan
(Qu'est  ce  qu'une  nation  1882):  Eine  Nation  ist  eine  große
Gemeinschaft,  die  sich  gründet  auf  das  Bewußtsein  opferwillig
für  die  Gesamtheit  vollbrachter  Taten  und  auf  das  Einver=