                                                  Die  Staatszwecke.                                       39

Theorie  führt  notwendigerweise  zur  Allmacht  des  Staates  und
zur  Ohnmacht  des  einzelnen.  Der  Polizeistaat  beruft  sich  auf
sie,  wenn  er  in  individuelle  Lebens=  und  Rechtskreise  eindringen
  will,  und  auch  die  französische  Demagogie  nach  der
großen  Revolution  machte  sich  die  Lehre  zu  eigen,  um  die  unbedingte
  Majoritätsherrschaft  zu  sichern.  Damit  wären  dann
alle  individuellen  Güter  in  Wirklichkeit  zurückgedrängt,  bekämpft,
  wenn  nicht  vernichtet.  Endlich  hat  auch  die  Grundidee,
  daß  die  individuelle  Glückseligkeit  von  dem  Staate  gewährleistet
  werden  kann,  in  unserer  heutigen  Vorstellungsweise
keinen  wirksamen  Halt  mehr.

     2.  Die  sogenannte  Rechtstheorie,  als  Nachtwächtertheorie
  verspottet,  sucht  den  Zweck  des  Staates  in  der  Sicherheit,
  in  der  Freiheit,  im  Rechte.  Der  Staat  ist  danach  eine
Anstalt,  Recht  zu  setzen  und  zu  wahren.  Auch  diese  Auffassung
reicht  historisch  weit  zurück.  Sie  ist  aber  hauptsächlich  als  Rückschlag
  gegen  die  eudämonistische  Wohlfahrtstheorie  ausgebildet
worden.  Wilhelm  v.  Humboldt  vertritt  sie  in  seinem  genialen
Jugendwerke  „Ideen  zu  einem  Versuche,  die  Grenzen  der
Wirksamkeit  des  Staates  zu  bestimmen“,  ebenso  Fichte  (schon
1796)  und  Kant.  Die  Absicht,  dem  Staate  die  Einwirkung
auf  alle  Gebiete,  die  nur  mit  der  menschlichen  Innerlichkeit
zu  tun  haben,  zu  wehren,  war  vortrefflich.  Allein  diese  Rechtsstaatstheorie
  ist  viel  zu  eng.  Sie  ist  allzu  individualistisch  und
möchte  den  Staat  von  allen  Tätigkeiten,  die  nicht  Rechtsprechung
  sind,  zurückhalten.  Das ist  heute  rein  unmöglich  und  würde
schließlich  zur  Auflösung  des  in  seinen  wichtigsten  Funktionen
gehemmten  Staates  und  zur  Einführung  einer  anarchistischen,
extrem  individualistischen  Gesellschaft  führen.  Alle  wirtschaftlichen
  und  geistigen,  kurz  alle  Kulturaufgaben,  die  dem  modernen
  Staate  gestellt  sind,  blieben  unerfüllt.  Doktrinäre  Soziologen
  wie  Herbert  Spencer  stehen  der  „Rechtstheorie"

sehr  nahe.