                                       Die  Staatsformen.                                                   41

deren  Außerachtlassung  die  Verfolgung  der  Staatszwecke  schädigen
  muß:  1.  Der  Staat,  als  nur  mit  äußerlichen  Mitteln
ausgerüstet,  muß  sich  in  der  Hauptsache  auf  die  Regelung  der
äußeren  Verhältnisse  der  Menschen  beschränken.  Es  ist  nicht
seine  Aufgabe,  die  Gegenstände  der  menschlichen  Innerlichkeit,
  die  Gesinnung,  die  religiöse  und  ästhetische  Auffassung  zu
überwachen,  zu  prüfen,  zu  leiten.  2.  Die  Aufgabe  des  Staates
ist  nur  eine  subsidiäre.  Er  hat  nur  dort  einzutreten,  wo  die
Kräfte  des  einzelnen  oder  die  von  Körperschaften  nicht  ausreichen.


                                    §  11.  Die  Staatsformen.

     Je  nachdem  der  Träger  der  Staatsgewalt  eine  einzelne
physische  Person  oder  eine  Mehrheit  von  solchen  oder  endlich
das  ganze  Volk  ist,  unterscheidet  man  die  Staatsformen  der
Monarchie,  Aristokratie,  Demokratie.  Die  beiden  letzteren  sind
Republiken.

      1.  Die  Demokratie  ist  diejenige  Staatsform,  bei  der  die
Staatsgewalt  dem  stimmberechtigten  Volke  zusteht.  Die  Demokratien
  sind  entweder  unmittelbare  oder  mittelbare.  In
jenen  übt  das  Volk  selbst  die  Gesetzgebung,  bis  zu  einem  gewissen
  Grade  auch  die  Rechtsprechung  und  Verwaltung  aus.
Derartige  unmittelbare  Demokratien  haben  sich  jedoch  historisch
nur  in  geringem  Umfange  und  nur  für  kleine  Gebiete  zu  erhalten
  vermocht;  so  in  einzelnen  Schweizer  Kantonen.  Die
mittelbare  oder  repräsentative  Demokratie  zeichnet  sich  dadurch
aus,  daß  nicht  das  Volk  in  seiner  Gesamtheit,  auch  nicht  das
stimmberechtigte  Volk  als  solches  die  Regierung  führt,  sondern
  daß  es  lediglich  zur  Wahl  der  Volksvertretung  zusammentritt,
  die  dann  ihrerseits  als  Träger  der  Staatsgewalt  erscheint.
So  heute  insbesondere  Frankreich,  die  schweizerische  Eidgenossenschaft,
  die  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika,  die
deutschen  Hansastädte.  Auch  das  Staatshaupt  wird  durch  die