42                            Grundbegriffe  des  Staatsrechts.

Volksvertretung  gewählt.  Als  eine  Abart  der  Demokratie  ist
die  Ochlokratie  oder  Demagogie  zu  bezeichnen,  eine  Staatsform,
  bei  der  die  besitzlosen  Klassen  das  (willkürliche)  Regiment
führen  (Pöbelherrschaft).  Wie  bei  der  Demokratie  die  Gefahr
besteht,  daß  sie  infolge  Schwankungen  der  Volksstimmung  leicht
zum  Cäsarismus  neigt,  (Napoleon  I.  und  III.,  Boulanger),  so
ist  bei  ihr  und  auch  ganz  besonders  bei  der  Demagogie  die
große  Gefahr  vorhanden,  daß  der  Staat  die  Beute  abenteuernder
  Politiker  wird,  und  ferner,  daß  die  Majoritätsherrschaft
eine  Nivellierung  aller  geistigen  und  gesellschaftlichen  Werte
hervorruft  und  fördert.

     2.  Die  Aristokratie  als  Staatsform  setzt  voraus,  daß  die
Trägerschaft  bei  einem  gewissen  Stande,  Geburts-  oder  Berufsstande,
  liegt.  Das  historisch  wichtigste  Beispiel  ist  die  Republik
  Venedig.  Eine  Abart  der  Aristokratie  ist  die  Oligarchie,
d.  h.  die  Herrschaft  der  wenigen,  die  sich  auch  als  Plutokratie,
Herrschaft  der  wenigen  Reichen,  darstellen  kann.

     3.  In  der  Monarchie  liegt  die  Staatsgewalt  bei  einer
einzelnen  physischen  Person.  Man  hat  zu  unterscheiden:

     a)  Die  Wahlmonarchie  und  die  Erbmonarchie.  Jene  war
z.  B.  im  alten  Deutschen  Reiche  gegeben,  ferner  im  Königreich
Polen.  Nicht  zu  verwechseln  ist  damit  der  Fall,  daß  eine  Person
zum  Monarchen  gewählt  wird,  aber  gleich  die  Erblichkeit  ausgesprochen
  wird.  So  bei  der  Wahl  Napoleons  III.  durch  ein
Plebiszit  1851,  des  Königs  der  Belgier  im  Jahre  1830,  des
Fürsten  Ferdinand  von  Bulgarien  1887,  des  Königs  Haakon
  VII.  von  Norwegen  im  Jahre  1905.  Die  Erbmonarchie
hat  sich  dagegen  als  die  hauptsächliche  Form  der  Monarchie
durchzusetzen  gewußt.  Die  Tyrannis  oder  Despotie  ist  eine  Abart
  der  Monarchie.

     b)  Die  Monarchie  „von  Gottes  Gnaden" 1)  ist  zu  unterscheiden
  von  derjenigen,  in  der  der  Monarch  lediglich  auf  Grund
         1)  Bgl.  Daniel,  Die  Kurialienformel  Von  Gottes  Gnaden  1902.

 