44                              Grundbegriffe  des  Staatsrechts.

nisterium  in  Wirklichkeit  nur  einen  Ausschuß  der  Parlamentsmajorität
  bildet.  Dies  ist  der  Fall  in  England,  Italien  und
Belgien.  Konstitutionelle  Monarchien  sind  die  deutschen  Einzelstaaten
  mit  Ausnahme  der  beiden  Großherzogtümer  Mecklenburg,
  die  heute  noch  eine  ständische  Verfassung  aufweisen.

                  §  12.  Verfassung  und  Verfassungsrecht.
                         Verfassungsstaat  und  Rechtsstaat.

    I.  Der  Begriff  der  Staatsverfassung  ist  ein  doppelter.

    1.  In  materiellem  Sinne  versteht  man  darunter  gleichsam
  den  Aufriß  des  Staatsgebäudes,  seine  allgemeine  Grundordnung,
  die  Summe  der  Einrichtungen,  mittels  deren  die
staatliche  Verbandseinheit  zur  Selbstorganisation  und  Selbstherrschaft
  befähigt  und  als  die  über  ihre  Genossen  sowie,
mittelbar,  über  das  Gebiet  herrschende  Körperschaft  erscheint.
Da  die  Verbandseinheit  oberste  Leiter  haben  muß,  gehört  in
den  Bereich  der  materiellen  Verfassung  die  Bezeichnung  dieser
Leiter  oder,  wie  die  herrschende  staatsrechtliche  Auffassung
sagt,  die  Lehre  von  den  obersten  Organen  des  Staates;  so
speziell  für  Preußen  die  Frage,  unter  welchen  Voraussetzungen
  König  und  Volksvertretung  zur  Leitung  des  Staates  berufen
  sind.  Es  sind  daher  hier  einbegriffen  die  Lehren  über
das  Recht  auf  die  Krone,  ihren  Erwerb,  über  Regierungsantritt,
  persönliche  und  vermögensrechtliche  Stellung  des
Königs,  Regentschaft,  Stellvertretung,  Verlust  der  monarchischen
  Gewalt;  Zusammensetzung,  Berufung,  Vertagung,  Auflösung
  der  Volksvertretung;  den  Wirkungskreis  dieser  Leiter,
ihr  gegenseitiges  Verhältnis  und  das  zu  den  Gliedern  der
Staatskörperschaft,  den  Staatsangehörigen.

    2.  Im  formellen  Sinne  versteht  man  unter  Verfassung
die  geschriebene,  die  Verfassungsurkunde.  Die  Idee  einer
Grundverfassung  taucht  erst  im  16.  Jahrhundert  auf.  Hein=