Die  Hohenzollern  u.  d.  Patrimonialstaat.  1415  bis  1640.  57

Herrscher  aus  dem  Hause  Bayern  waren  fast  stets  außer  Landes;
nur  wenn  sie  an  Geldmangel  litten,  erschienen  sie  in  den
Marken,  sammelten  und  zogen  dann  mit  der  Beute  heimwärts.
  So  war  es  denn  nur  natürlich,  daß  die  anderen  Gewalten,
  daß  Adel  und  Städte  emporkamen  und  die  staatliche
Verwaltung  fast  lahmlegten.  1402  war  die  Neumark  an  den
Deutschen  Orden  verpfändet  worden.  Kaiser  Sigismund
weiß  schließlich  kein  anderes  Rettungsmittel  als  dies,  das  herabgekommene,
  in  inneren  Kämpfen  zerrissene  Land  zu  vergeben.
  Es  gehörte  der  Mut  des  Hohenzollern  dazu,  sich
der  Mark  anzunehmen.

§  16.  Die  Hohenzollern  und  der  Patrimonialstaat.
1415  bis  1640.

I.  Der  Hohenzoller  Friedrich  VI.,  Burggraf  von  Nürnberg,
  wird  1411  oberster  Hauptmann  und  Verweser  der  Mark
Brandenburg.  Sie  umfaßte  damals  die  Priegnitz,  die  Alt-,
Mittel-  und  Uckermark,  das  Land  Sternberg,  Barnim  und
Teltow.  Die  erste  Aufgabe  war,  die  Staatsgewalt  für  sich
aus  der  Hand  des  Adels  zu  erobern.  Es  war  die  Zeit  der
Quitzows.  Kaiser  Sigismund  erteilt  mit  Einwilligung  der
übrigen  Kurfürsten  auf  dem  Konzil  zu  Konstanz  am  30.  April
1415  Friedrich  „die  völlige  Beleihung  der  Mark  Brandenburg
mit  Einschluß  der  Kurfürstenwürde".  Er  wird  Erzkämmerer
des  Reiches  und  am  18.  April  1417  feierlich  belehnt.  Als
Kurfürst  Friedrich  I.  (1415—1440)  mußte  es  sein  erstes
sein,  die  Libertät  der  Stände  zu  beseitigen,  an  Stelle  des
zerrütteten  Regiments  geordnete  Zustände  zu  schaffen.  Nur
mit  Blut  und  Eisen  war  dies  möglich.  Sobald  dies  aber
gegenüber  dem  Adel  mit  Hilfe  der  Stände  erreicht  war  —
die  Ritterschaft  muß  sich  ständige  Aufsichtsbeamte  für  die
Patrimonialherrschaften,  die  sog.  Landeshauptleute,  gefallen
lassen  —,  zeigten  sich  die  organisatorischen  Talente  des  Kur-