74  Grundzüge  d.  preuß.  Verfassungs=  u.  Verwaltungsgeschichte.

burg  und  die  jülich-klevischen  Besitzungen.  Allein  es  war
doch,  über  den  vorerst  noch  gegebenen  Gesamtstaat  hinweg,
der  Pfad  zum  Einheitsstaat  angebahnt.  Seit  dieser  Zeit
wird,  mit  Recht  oder  zu  Unrecht,  der  Königstitel  überall,
nicht  bloß  in  dem  Herzogtum  Preußen  gebraucht.  Alle  Gebietsteile
  gelten  nach  und  nach  als  preußische,  das  Gebiet
wird  ein  preußisches  —  übrigens  erweitert  durch  die  Erbvogtei
  über  Stadt  und  Stift  Quedlinburg,  die  Reichsvogtei
über  Nordhausen  und  durch  andere  Territorien,  zum  Teil  aus
der  sog.  oranischen  Erbschaft,  wie  das  Fürstentum  Neuenburg,
  das  heutige  Neuchatel  mit  Valengin,  das  bis  1857  mit
Preußen  in  Personalunion  verbunden  war.

Der  Versuch,  eine  Einheit  der  Justiz  herbeizuführen  und
sich  in  bezug  auf  die  Gerichtshoheit  des  Reiches  frei  und
selbständig  zu  machen,  wurde,  freilich  ohne  durchschlagenden
Erfolg,  unternommen.  Preusßen  als  souveränes  Land  war
von  der  Justizhoheit  frei;  aus  Kur-Brandenburg  konnte  nur
wegen  Justizverweigerung  und  sog.  unheilbarer  Nullitäten
an  das  Reichskammergericht  appelliert  werden;  für  die  rheinischklevischen
  Besitzungen  erlangte  der  König  nur  ein  beschränktes
  Privileg  —  nicht  alle  Sachen  kamen  also  vor  das  Oberappellationsgericht
  zu  Berlin,  auch  Reichskammergericht  und
Reichshofrat  blieben  noch  zuständig.

Neu  organisiert  wurde  der  Geheime  Rat  durch  Eberhard
von  Danuckelmann,  jenen  großen,  erst  allmählich  dann  durch
Mißgunst  und  Neid  des  alten  Adels,  Haß  der  Königin,  Undank
  und  Ungerechtigkeit  des  Königs  gestürzten  Staatsmann,
dessen  Ehre  die  Geschichte  fleckenlos  fand  ##).

Auf  dem  Gebiete  der  Kulturpflege  wird  unter  Friedrich
  III/I.  einiges  von  Dauer  geschaffen:  1696  die  Universität
Halle  und  die  Akademie  der  Künste  in  Berlin,  1700  nach  dem
Plane  Leibniz'die  Akademie  der  Wissenschaften.  In  Erinnerung

1)  Breysig.  Ter  Prozeß  gegen  Eberhard  Danckelmann  1889.