76  Grundzüge  d.  preuß.  Verfassungs=  u.  Verwaltungsgeschichte.

schweren  sich  über  die  Allodifikation  beim  Kaiser,  der  sich  eine
beleidigende  „Herrische  Einsprache“  erlaubte.  Doch  hält  dies
den  Gang  der  Dinge  nicht  auf.

Uberall  wird  Ordnung  geschaffen.  Die  Hebung  der  Landeskultur
  ist  der  Gegenstand  steter  königlicher  Sorge  1).  Das
Zunftwesen  wird  eingeschränkt,  Monopole  werden  gemindert,
Mißbräuche  abgeschafft?).

Die  wirksamste  und  berühmteste  Tat  des  Königs  war  aber
die  neue  Verwaltungsorganisation,  die  Ausbildung
des  vorbildlich  gewordenen  preußischen  Beamtentums.
  Wie  die  Staatseinkünfte  sich  in  zwei  Hauptteile  gliedern,
  nämlich  in  die  Domänengefälle  und  die  zum  Zwecke  der
Erhaltung  des  Heeres  notwendigen  Einkünfte  (Kontributionen
und  Akzisen),  so  war  auch  die  Finanzverwaltung  eine  doppelte.
Jene  wurden  von  den  Amtskammern  in  der  Provinz,  von
dem  Generalfinanzdirektorium  in  der  Zentrale  verwaltet;  dagegen
  die  Kontributionen  und  Akzisen  und  damit  alles,  was
die  Verpflegung  und  Einquartierung  der  Truppen  usw.  betraf,
  war  in  den  Provinzen  Sache  der  Kriegskommissariate,
in  der  Zentrale  des  Generalkriegskommissariats.  Die  zwischen
den  beiden  Behörden  dauernden  Reibungen  beseitigte  der
König  auf  Anregung  des  alten  Dessauers  dadurch,  daß  er
1723  die  Verschmelzung  der  verschiedenen  Behörden  vornahm.
Aus  dem  Generalkriegskommissariat  und  dem  Generalfinanzdirektorium
  wurde  eine  meist  nur  „Generaldirektorium“  genannte
  Behörde.  In  der  Provinzialinstanz  vereinigte  Friedrich
  Wilhelm  I.  die  Amtskammern  und  die  Kriegskommissariate
zu  Behörden,  die  seitdem  Kriegs=  und  Domänenkammern
heißen  und  aus  denen  die  heutigen  Regierungen  entstanden
sind.  „Die  Bedeutung  liegt  nicht  in  der  mechanischen  Ver-1)

  Stadelmann,  Friedrich  Wilhelm  I.  in  seiner  Tätigkeit  für  die
Landeskultur  Preußens  13878.

*)  Schmoller,  Tasd  brandenburgisch  preußische  Innungswesen  von
1640  -  1806  (Forschungen  zur  brand.  u.  preuß.  Geschichte  I,  88).