86  Grundzüge  d.  preuß.  Verfassungs=  u.  Verwaltungsgeschichte.

Revolution  1902  S.  16).  Die  absolutistische  Regierungsweise
hatte  sich  in  der  hergebrachten  Form  überlebt,  die  Zentralisation
  war  viel  zu  straff  geworden.  Der  größte  Teil  des  Volkes
hatte  gar  keine  Mitwirkung  an  der  Regierung  des  Staates,
so  daß  sich  ein  unüberbrückbarer  Gegensatz  zwischen  Untertanen
und  Staatsgewalt  herausbildete  und  das  ganze  Gemeinwesen
in  Regierte  und  Regierende  zerrissen  war,  die  sich  gegenseitig
nicht  kannten,  ja  zum  Teil  fremd  und  gehässig  behandelten.
Die  oberen  und  unteren  Verwaltungsbehörden  entbehrten,  da
die  Zuständigkeitsordnung  eine  unsichere  und  eine  Beschwerde
an  den  Monarchen  selbst  immer  offen  geblieben  war,  der  Selbständigkeit
  und  Initiative.  Sie  wußten,  daß  alle  ihre  Maßnahmen
  an  oberster  Stelle  wieder  rückgängig  gemacht  werden
konnten.  An  ständischen  Einrichtungen  wurde  mehr  als  nötig
festgehalten,  Standesprivilegien  auf  der  einen  Seite  und  persönliche
  Unfreiheit  der  ländlichen  Bevölkerung  auf  der  anderen
traten  gerade  jetzt  scharf  hervor.  Auf  dem  platten  Lande  war
der  Rittergutsbesitzer  der  alleinige  Herr.  Er  besaß  die
Gerichtsbarkeit,  die  Ortspolizei,  das  Patronat  über  Kirche  und
Schule,  er  war  berechtigt  zu  Natural=  und  Geldleistungen.  Er
vertrat  die  übrigen  Stände  des  platten  Landes  in  allen  kreisund
  landständischen  Angelegenheiten.  Seiner  weitgehenden
Berechtigung  entsprach  aber  nicht  etwa  eine  große  Summe
von  Pflichten;  vielmehr  war  er  jedenfalls  finanziell  am  wenigsten
  belastet,  er  zahlte  die  geringste  Steuer.  Dagegen
seufzten  die  Bauern  unter  Erbuntertänigkeit  und  Leibeigenschaft,
  und  noch  mehr  hatten  sie  Servituten  und  Reallasten
zu  tragen,  Zwangsdienste  und  Fronden  zu  verrichten.  Daneben
  waren  sie  auch  finanziell  am  meisten  belastet  und  zahlten
die  höchsten  Steuern.  In  dieser  Beziehung  standen  etwa  in
der  Mitte  die  Städte,  die  mehr  als  der  Adel  und  weniger
als  der  Bauer  zu  den  Staatslasten  herangezogen  wurden.  Im
bürigen  bestand  in  den  Städten  ein  engherziges  Zunftsystem,