90  Grundzüge  d.  preuß.  Verfassungs=  u.  Verwaltungsgeschichte.

regierung.  An  Stelle  des  Generaldirektoriums  treten,  bei
sachlicher  Gliederung  der  Geschäfte  für  die  ganze  Monarchie,
die  Minister  (Verordnung  vom  16.  Dezember  1808).  Sie
sind  Diener  nicht  des  Königs  allein,  sondern  in  erster  Reihe  des
Staates.  Zunächst  wurden  fünf  Ministerien  gebildet,  für
Inneres,  Finanzen,  Justiz,  Krieg  und  auswärtige  Angelegenheiten.
  Das  geschah  nach  dem  Muster  Frankreichs,  das  ebenso,
wie  die  Idee  des  berufsmäßigen  Beamtentums  und  die  Trennung
  von  Justiz  und  Verwaltung,  auch  den  Gedanken  der
Teilung  der  Geschäfte  nach  sachlichem  Prinzip  erfand.  Der
Freiherr  vom  Stein  war  ein  genialer  Schüler  der  Franzosen,
der  aber  nicht  nur  die  Ideen  der  Zentralisation  übernahm,  sondern
  auch  die  der  Selbstverwaltung  durchführte  und  ausbaute.

In  den  Provinzen  wird  als  ständiger  Kommissar  des  Ministers
  der  Oberpräsident  eingesetzt,  eine  bis  dahin  in
Preußen  unbekannte  Behörde.  Die  eigentliche  Verwaltung
in  den  Provinzen  sollten  aber  die  an  Stelle  der  Kriegs=  und
Domänenkammern  getretenen  Regierungen  führen.  Zu  den
Zentralinstanzen  gehört  auch  der  Staatsrat.  Die  Idee,  die
gesamte  Verwaltung  in  einer  einheitlichen  Stelle  zusammenzufassen,
  war  nicht  neu.  Schon  der  Geheime  Rat  Joachim
Friedrichs  1604  und  die  Reorganisation  dieser  Behörde  durch
den  Großen  Kurfürsten  wiesen  auf  diesen  Gedanken  hin.  Nach
dem  Freiherrn  vom  Stein  sollte  diese  Zusammenfassung  zum
Zwecke  der  Einheitlichkeit  der  Verwaltung  in  einem  Staatsrate
  erfolgen.  Er  sollte  zusammengesetzt  werden  aus  den  Prinzen
  des  Königlichen  Hauses  nach  Vollendung  des  18.  Lebensjahres,
  den  Ministern  und  den  Abteilungsdirektoren  der  Ministerien,
  sowie  einer  Anzahl  von  Mitgliedern,  die  aus  königlichem
  Vertrauen  berufen  wurden.  Allein,  soweit  der  Staatsrat
  die  staatsrechtliche  Einheit  der  sämtlichen  Einzelministerien
herstellen,  ein  Gesamtministerium  sein  sollte,  wurde  er  ersetzt
  durch  die  Ernennung  Hardenbergs  zum  Staatskanzler,