Zeit  der  Wiederherstellung  des  Staates  und  der  Reformen.  91

1810.  Diese  Einrichtung  bestand  bis  zu  Hardenbergs  Tode  1822.
Durch  die  bereits  vorher,  1817,  erfolgte  Einführung  des  Staatsrates
  war  demnach  nicht  mehr  beabsichtigt,  eine  Zentralstelle
der  Verwaltung  zu  schaffen,  wie  es  sich  der  Freiherr  vom  Stein
gedacht  hatte,  sondern  nur  einen  obersten  Kronrat  für  die
Gesetzgebung.  Diese  Aufgabe  zu  erfüllen,  hat  der  Staatsrat
bis  1848  wohl  verstanden.  Seitdem  aber  der  Konstitutionalismus
  eingeführt  war,  erschien  er  überflüssig;  denn  nunmehr  war
und  ist  der  Landtag  dazu  da,  um  an  der  Gesetzgebung  und
Staatsentwicklung  mitzuarbeiten.  Jeweilig  aufgehoben  und
wieder  eingesetzt,  besteht  aber  der  Staatsrat  auch  heute  noch.
Er  wird  jedoch  nur  in  seltenen  Fällen  zusammenberufen,  z.  B.
hat  er  in  den  achtziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  vor  Erlaß
der  sozialpolitischen  Gesetze  getagt.

Eine  Reform  der  Kreisverwaltung  war  nicht  durchzusetzen.
  Sie  scheiterte  an  der  großen  sozialen  und  wirtschaftlichen
  Macht  des  ländlichen  Grundbesitzers.  Organ  der  Kreisverwaltung
  war  in  erster  Linie  der  Kreistag,  der  aus  den
Rittergutsbesitzern  des  Kreises  und  den  Vertretern  der  geistlichen
  Stiftungen,  Universitäten  und  Städte  bestand.  Außer
dem  Kreistage  war  Organ  des  Kreises  der  Landrat,  in  der
Regel  gewählt  von  dem  Kreistage  aus  der  Zahl  der  adligen
Rittergutsbesitzer  und  vom  Könige  bestätigt  ).

Die  Lokalverwaltung  lag  auf  den  landesherrlichen  Domänen
  bei  den  Amtmennern,  die  die  Gerichtsbarkeit  und  die
Polizei  handhabten,  während  auf  den  Rittergütern  Polizei
und  Gerichtsbarkeit  den  Rittergutsbesitzern  zustand.  Die  Kreisund
  Lokalverwaltung  beruhte  auf  der  privilegierten  Stellung
des  Großgrundbesitzes,  obwohl  durch  die  Edikte  von  1807  und
1811  die  wirtschaftliche  Grundlage  der  politischen  Verfassung
eine  andere  geworden  war.  Die  von  der  Regierung  folgerichtigerweise
  in  Angriff  genommene  Reform  der  Kreis=  und

1)  Gelpcke,  Die  geschichtliche  Entwicklung  des  Landratsamtes  190.—

 