Entwicklung  der  Verfassungsfrage.  Verfassungsurkunde.  99

innere  Freiheit  Deutschlands  zu  bewirken  und  zu  befestigen.
Auf  den  2.  April  1848  wurde  der  Vereinigte  Landtag  zum  zweiten-
  und  letztenmal  zusammenberufen.  Er  tagte  nur  eine  Woche.
Er  nahm  zuerst  das  Wahlgesetz  vom  8.  April  1848  an  für  die
zur  Vereinbarung  der  preußischen  Staatsverfassung  zu  berufende
  Versammlung.  Dieses  Gesetz  verfügt  die  Wahl  für
eine  Volksrepräsentation,  und  stellt  die  Befugnis  der  zu  wählenden
  Versammlung  dahin  fest,  daß  sie  die  künftige  Staatsverfassung
  durch  Vereinbarung  mit  der  Krone  feststellen  und
die  seitherigen  reichsständischen  Befugnisse,  namentlich  in  bezug
  auf  die  Bewilligung  von  Steuern  und  Staatsanleihen,
für  die  Dauer  ihrer  Versammlung  zwischenzeitlich  ausüben
solle.  Die  staatsrechtliche  Bedeutung  dieses  Gesetzes  ist  nicht
nur  die  einer  Verheißung.  Der  König  wäre  nicht,  wie  manche
behaupten,  berechtigt  gewesen,  das  Wahlgesetz  als  absoluter
Herrscher  aufzuheben,  denn  es  ist  mit  Zustimmung  des  Landtages
  ergangen.  Die  künftige  Staatsverfassung  sollte  auch  durch
Vereinbarung  mit  der  Krone  festgesetzt  werden.  Wenn  es
auch  die  Krone  in  der  Hand  hatte,  diese  Vereinbarung  herbeizuführen,
  oder  zu  vereiteln,  so  war  sie  doch  einem  anderen,
von  ihr  selbst  zugelassenen  Faktor  der  Gesetzgebung  gegenüber
  zur  Einhaltung  ihres  Versprechens,  die  Vereinbarung
ernstlich  zu  betreiben,  verpflichtet.  Eine  rechtliche  Verpflichtung
  schuf  auch  die  sogenannte  Verordnung  über  einige
Grundlagen  der  künftigen  preußischen  Verfassung
vom  6.  April  1848.  Darin  werden  die  Kautionspflicht  der
Zeitungen,  die  für  Staatsverbrechen  durch  Ausnahmegesetze
eingeführten  Gerichtsstände  und  die  bestehenden  Disziplinargesetze
  für  den  Richterstand  aufgehoben;  es  wird  das  freie
Vereins=  und  Versammlungsrecht  und  die  vom  religiösen  Bekenntnis
  unabhängige  Ausübung  der  staatsbürgerlichen  Rechte
gewährt,  endlich  den  künftigen  Vertretern  des  Volkes  das  Zustimmungsrecht
  zu  allen  Gesetzen,  sowie  zur  Festsetzung  des

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