100  Grundzüge  d.  preuß.  Verfassungs=  u.  Verwaltungsgeschichte.

Staatshaushaltsplanes  und  das  Steuerbewilligungsrecht  beigelegt.
  Am  22.  Mai  1848  wurde  der  zur  Vereinbarung  der
Verfassung  gewählten  und  berufenen  Nationalversammlung
der  Entwurf  eines  Verfassungsgesetzes  für  den  preußischen
Staat  zur  Beratung  vorgelegt,  an  dem  sie  sofort  im  demokratischen
  Sinne  Anderungen  vornahm,  auch  sogleich  die  Eingangsformel
  „von  Gottes  Gnaden“  strich.  Eine  unter  dem
Vorsitz  des  Abgeordneten  Waldeck  arbeitende  Kommission,  die
die  Versammlung  zur  Umarbeitung  des  Regierungsentwurfes
oder  zur  Ausarbeitung  eines  neuen  Entwurfes  eingesetzt  hatte,
legte  am  26.  Juli  einen  „neuen  Entwurf  der  Verfassungsurkunde
  für  den  preußischen  Staat“"  vor,  dessen  Beratung  den
König  veranlaßte,  am  8.  November  die  Nationalversammlung
nach  Brandenburg  zu  verlegen  und  bis  zum  27.  November  zu
vertagen.  Man  begründete  dies  damit,  daß  die  Ereignisse  deutlich
bewiesen,  wie  die  Versammlung,  aus  deren  Schoße  die  Grundlage
  einer  wahren,  die  allgemeine  Wohlfahrt  bedingenden
Freiheit  hervorgehen  solle,  der  eigenen  Freiheit  entbehre  und
daß  die  Mitglieder  der  Nationalversammlung  bei  den  nicht
selten  wiederkehrenden  anarchischen  Bewegungen  in  Berlin
nicht  denjenigen  Schutz  fänden,  der  erforderlich  sei,  um  ihre
Beratungen  vor  dem  Scheine  der  Einschüchterung  zu  bewahren.
Obwohl  ein  Teil  der  Abgeordneten  sich  entfernte,  blieb  noch
eine  beschlußfähige  Anzahl  (290)  in  Berlin  zurück,  die  gegen
den  Schritt  der  Krone  Protest  einlegte,  den  Schutz  der  Bürgerwehr
  verlangte  und  einen  Aufruf  an  das  Volk  erließ.  Am
15.  November  1848  beschloß  noch  die  Nationalversammlung,
260  Mitglieder  stark,  daß  das  Ministerium  Brandenburg  nicht
berechtigt  sei,  über  die  Staatsgelder  zu  verfügen  und  die
Steuern  zu  erheben,  solange  die  Nationalversammlung  nicht
ungestört  in  Berlin  ihre  Beratungen  fortsetzen  könne.  Die
Staatsregierung  hinderte  jedoch  die  Berliner  Versammlung  an
der  Tagung.  Die  am  27.  November  erfolgte  Wiedereröffnung