Staatsrechtliches  Verhältnis  Preußens  zum  Reich.  103

die  den  politischen  Einheitsgedanken  wesentlich  gefördert  hat.
Der  Punkt,  an  dem  sich  die  deutsche  und  die  preußische  Verfassungsfrage
  berühren,  ist  in  der  Sitzung  der  deutschen  Nationalversammlung
  in  der  Paulskirche  vom  27.  März  1849  gegeben,
  in  der  beschlossen  wurde,  die  deutsche  Kaiserwürde  dem
König  von  Preußen  anzubieten.  Friedrich  Wilhelm  IV.  lehnte
sie  bekanntlich  ab,  und  der  Dualismus  zwischen  Osterreich  und
Preußen  ließ  die  Reichseinheit  so  lange  in  der  Schwebe,  bis
die  Waffen  in  den  Jahren  1864  und  1866  ihr  Machtwort  gesprochen
  hatten  1).  Diese  Siege  wären  unmöglich  gewesen  ohne
die  Heeresreform  Wilhelms  I.  Im  Jahre  1860  galt  sie  als
vollendet.  Ihr  Hauptbestandteil  war  die  Wiederherstellung  der
dreijährigen  Dienstzeit,  die  Umbildung  der  Landwehr  und  die
Vermehrung  des  Offizierkorps.  Das  Abgeordnetenhaus  hat
nach  vorherigem  Schwanken  am  3.  September  1862  die  Kosten
der  Reform  abgelehnt.  Die  neugebildeten  36  Insanterieregimenter
  hätten  danach  aufgelöst  werden  müssen.  Dies  geschah
jedoch  nicht.  Infolgedessen  entstand  der  große  Budgetkonflikt
(1862—1860),  der  so  lange  ungelöst  blieb,  bis  der  Deutsch-österreichische
  Krieg  auch  den  am  meisten  Widerstrebenden  klarmachte,
  daß  hier  zwar  nicht  das  formelle,  aber  das  materielle
Recht  auf  seiten  des  Königs  lag,  dem  der  Kriegsminister  von
Roon  ein  geistesgewaltiger  Helfer  war.  Nach  Beendigung  des
Krieges  von  1866  erbat  und  erhielt  der  König  die  parlamentarische
  Indemnität.  Durch  diesen  Krieg  erwarb  bekanntlich
Preusßen  das  Königreich  Hannover,  das  Kurfürstentum  Hessen,
das  Herzogtum  Nassau,  die  freie  Stadt  Frankfurt,  die  Herzogtümer
  Schleswig  und  Holstein,  sowie  verschiedene,  vormalig
bayrische  und  großherzoglich  hessische  Gebietsteile  (so  das  Bezirksamt
  Gersfeld,  die  Enklave  Kaulodorf,  die  Landgrasschaft
Hessen-Homburg,  den  Kreis  Biedenkopf  und  einige  Teile  des

1)  Schwemer,  Die  Roeaktion  und  die  neue  Ara  1005.  DTerselbe,  Vom
Bund  zum  Reich  1906.