104  Grundzüge  d.  preuß.  Verfassungs=  u.  Verwaltungsgeschichte.

Kreises  Gießen).  Jetzt  kommen  zu  den  bisherigen  acht,  nach
der  Teilung  Preußens  im  Jahre  1877  in  Ost=  und  Westpreußen
  neun,  als  neue  Provinzen  hinzu:  Schleswig-Holstein,
Hannover  und  Hessen-Nassau,  so  daß  es  damals  11,  heute
12  Provinzen  gibt.  Durch  Verträge  erweiterte  sich  der  Staat
um  die  Fürstentümer  Hohenzollern  1850,  die  heute  einen  besonderen
  Regierungsbezirk  bilden,  und  das  Jadegebiet,  das
heutige  Wilhelmshaven  (1853).  Das  Herzogtum  Lauenburg
wurde  Preußen  an  Stelle  der  bisherigen  Personalunion  durch
Gesetz  vom  23.  Juni  1876  einverleibt,  die  Insel  Helgoland  im
Jahre  1891.  Erst  nachdem  aus  dem  Deutschen  Bunde  ein
Bundesstaat,  der  am  1.  Juli  1867  in  Kraft  getretene  Norddeutsche
  Bund  geworden  war,  konnte  das  Verfassungswerk  des
Reiches  als  vollendet  betrachtet  werden,  wenn  auch  der  Deutschfranzösische
  Krieg  erst  den  formellen  Abschluß  brachte.

II.  Die  Rechtslage  in  der  Gegenwart.  Durch  die
Aufrichtung  des  Deutschen  Reiches  ist  ein  Teil  der  dem  preußischen
  Staate  zustehenden  Hertschaftsbefugnisse  auf  das  Reich
übergegangen,  ein  zweiter  Teil  ist  ihm  zur  Ausübung  zurückgeblieben,
  ein  dritter  ist  ihm  als  die  Summe  seiner  eigenen
unverkürzten  Herrschaftsrechte  zur  selbständigen  Betätigung
verblieben.  Die  staatsrechtliche  Stellung  Preußens  ist  auch  dadurch
  verändert  worden,  daß  es  nicht  mehr  souverän  geblieben
ist;  darin  stimmen  diejenigen  überein,  die  für  die  Souveränität
Unbeschränktheit  und  Unbeschränkbarkeit  verlangen,  mit  denen,
die  den  in  diesem  Werk  angenommenen  Souveränitätsbegriff
vertreten.  Wohl  aber  ist  Preußen  ein  Staat  geblieben,  denn
es  ist  ihm  das  höchste  Selbstbestimmungsrecht  belassen  worden.
Aus  dem  Einheitsstaate  ist  ein  Gliedstaat  im  Bundesstaate  geworden.
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Was  die  einzelnen  Verwaltungszweige  betrifft,  so  hat  die
Aufrichtung  des  Deutschen  Reiches  insbesondere  folgende  Wir—
kungen  auf  Preußen  ausgeübt: