— 393 — Jahren zum Vorbilde dient, bildet in dem Organismus des König- reichs Sachsen einen bedeutungsreichen Factor. Die von Kurfürst August 1560 erlassene Holzordnung und die an dieselbe in Geist und Durchführung sich eng anschließende Forstordnung von 1697 bezeichnen den Beginn einer geregelten Wald= und Forstwirthschaft. Fürs Erste wehrten sie allerdings nur dem Mißbrauche und der rücksichtslosen Wirthschaft, der Mißachtung des Waldes, welche weit eingerissen war. Die Forste wurden gar übel behandelt, Kurfürst August beschränkte das Aeschern, d. h. das Niederbrennen von Holz und Buschwerk, um mit der Asche zu düngen; die den Dörfern eingeräumten Waldtriften (Triften im Walde) durften nicht vergrößert werden; die Holzscheite sollten auf den Schlägen nach ordentlicher Länge geschnitten, die Schragen und Klaftern nach richtigem Maß in Weite und Höhe aufgestellt werden. — Den Köhlern wurde das eigenmächtige Holzschlagen im Walde untersagt und das Kohlenbrennen nur von Mariä Verkündigung bis Galli (vom 25. März bis 16. October) gestattet. Der Kurfürst bestimmte ferner, daß der Neubau von Häusern nur dann erlaubt werden dürfe, wenn das untere Stock (Parterre) von Steinen, das obere Stock aber mit ver- kleideten Wänden und die Dachung in Stroh ausgeführt werde. Auf alle Fälle wurde untersagt, die Wände mit hölzernen Schroten aus- zulegen und die Dächer mit Schindeln zu decken. Da die Waldungen und Hölzer durch übermäßiges Viehtreiben großen Schaden gelitten hatten, wurde es gänzlich verboten, böhmisches oder fremdes Vieh in Hutung zu nehmen. Es wurde nur gestattet, daß ein ganzes (Hufen-) Gut 8, ein halbes 4, ein viertel 2, ein Häusler 1 Stück Vieh in den Wald treiben dürfe. Ziegen in Wälder und Hölzer zu bringen wurde streng untersagt. Waldfeuer und Ab- brennen von Haidekraut. war nur an ganz gefahrlosen Orten erlaubt. Endlich wurden die „Partierereien“ der Forstbedienten auf das Strengste verboten. Der dreißigjährige Krieg mit seinen, besonders seit 1635 über ganz Sachsen sich ergießenden Drangsalen, der nordische Krieg mit der schwedischen Occupation, und zuletzt der siebenjährige Krieg, hatten einen Nothstand über das Erzgebirge verbreitet, welcher erst dem nach 1763 beginnenden neuen Wirthschaftsleben Sachsens zu weichen be- gann. Ein großer Theil der Wälder war niedergeschlagen, und das Stammholz, um nur Geld zu machen, auf der Elbe nach Hamburg gesendet worden. Heinrich Cotta, 1795 Förster in Zillbach am Thüringer Walde, errichtete eine Forstlehranstalt, welche 1810 bei seinem Uebertritt in den königlich sächsischen Dienst nach Tharandt übersiedelte und seit