— 446 — Fransen aus Baumwolle, Wolle und Seide werden zwar noch vielfach gemacht; aber der Bedarf ist zurück= und viele Posamentirer zur Anfertigung von Schnuren, Faden, Ornamenten 2c. übergegangen. Man fertigt Schnuren aller Art, Kleiderschnuren, Quadratcordel, Schnuren und Faden zu Besätzen, Seidenschnuren, Schling= und Näh- gorl, und die aus demselben hergestellten Gimpen (Besatzschnuren) und Ornamente, seidene Gimpen, Ornamente mit Quasten, Agraffen, Besatzartikel aus Seidenschnuren und Perlen, besonders feinere Besatz- artikel mit Glasperlen, Schmelzperlen, Seidenschnuren, Soutache, Chenille, seidene Fransen 2rc. In der Hauptsache werden gut ausgeführte Waaren verlangt und dafür auch entsprechende Preise bezahlt. Die neuerdings errichteten Posamentirschulen zu Anna- berg, Buchholz, Geyer und Scheibenberg wirken sehr segensreich und verbreiten gute Fachkenntnisse, so daß die jüngere Generation der Posamentenarbeiter bedeutend höheren Ansprüchen zu genügen vermag, als die ältere. Ueberhaupt macht sich im Allgemeinen unter den Ar- beitern das Streben nach größerer Ausbildung bemerkbar. Beim Nähen von Gorl und Soutache verdienten die Arbeiter, je nach Beschaffenheit der Arbeit, 1864 wöchentlich 3½ bis 12 M.; die Löhne der weiblichen Arbeiter hatten sich schon im Jahre vorher auf 9 M. gehoben. Aber seit dieser Zeit sind dieselben bedeutend gesunken. Der Wochenlohn des Arbeiters betrug 1884 3 bis 4 M., der Arbeiterin 3½ bis 4½ M., des Kindes 1½ M., was aller- dings nicht ausschloß, daß einzelne besonders befähigte und fleißige Arbeiter selbst das Doppelte verdienten. Gegenwärtig hat sich ein gewisser Normalarbeitslohn entwickelt; für die Stunde 12 Pf., in der Hauptarbeitszeit 18 Pf., und bei guten und sauberen Händen bis zu 25 Pf. Die Kinder werden bis zu 6 und 4 Jahren herab zu leichten Arbeiten, Perlen anreihen, anknüpfen, Fäden schlingen u. s. w. verwendet. Sehr richtig bemerkt in Bezug auf die Arbeitsverhältnisse ein älterer Bericht der Chemnitzer Handels= und Gewerbekammer (1865): „Wenn sich auch im Ganzen die Löhne der Arbeiter wieder um Einiges gehoben haben, so ist doch die Lage eine gedrückte. Die ver- mehrten Ansprüche der Gesellen und Gehilfen und die leichte Be- weglichkeit derselben lassen während einer flotten Arbeitsperiode im Verein mit der häufig vorkommenden Arbeit-Verlassung ohne Kün- digung die günstige Zeit nicht dauernd ausnutzen und bringen um so fühlbarere Nachtheile, als der Meister dem Fabrikanten gegenüber an den Arbeitsvertrag und die darin festgesetzten Strafen gebunden bleibt und so die den Verdienst schmälernden Verluste in der Regel allein zu tragen verurtheilt ist.“