$ 22. Verwaltungstätigkeit in bezug a.d. geistige Leben. 197 industrie ein Zentralnebenfonds für Industrie und Kultur und zu Darlehen und Unterstützungen an Gewerbetreibende ein Gewerbeprivilegientaxfonds. s$ 22. Verwaltungstätigkeit in bezug auf das geistige Leben. A. Unterricht und Bildung. Die oberste Leitung des Schulwesens in Bayern führt das Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten (Kultusministerium), schen_und realistischen Mittelschulen besitzt. Ihr ist der Oberste e Schulrat. „als Kollegium für die fach- männische Beratung und Bearbeitung der Angelegen- heiten der humanistischen und technischen Mittel- schulen, mit Ausnahme der Kunstgewerbeschulen, der Lehrerbildungsanstalten und der höheren weib- lichen Unterrichtsanstalten, sowie die Landesschul- kommission_ als fachmännisches Beratungsorgan für die Angelegenheiten der letztgenannten Anstalten, dann der Volks- und Fortbildungsschulen beigegeben. In den einzelnen Kreisen kommt die Leitung den Kreisregierungen , Kammern des Innern, zu, denen un nen er Beratungskollegien die Kreisschulkommissionen bei- gegeben sind. Die unmittelbare Aufsicht auf die Volksschulen ist den Distriktspolizeibehörden über- tragen, denen die Orfsschulbehörden (rechts des Rheines Lokalschulinspektionen) unterstellt sind. Die Distriktspolizeibehörden bilden mit den Distrikts- schulinspektionen die Distriktsschulbehörden. Die Lokalschulinspektionen setzen sich zusammen aus dem Pfarrer als Lokalschulinspektor und Vorstand der Lokalschulinspektion, dem Bürgermeister, dann zwei bis drei Abgeordneten des Gemeindeansschnsses