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        <title>Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band.</title>
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            <forname>Heinrich von</forname>
            <surname>Sybel</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>sybel_begruendung_006</idno>
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        Die  Begründung

Deut  hen  Reiches

Wilbelm  1.

Von

Keinrich  von  Spbel.

Sechster  Band.

Wir  dürfen  uns  nicht  täuschen:  die
Entwicklung  Deutschlands  auf  dem  Wege  der
Einigung  schreitet  langsam  vorwärts.

Chlotwig  Fürst  Hohenlohe-Schillingsfürst,
19.  Jannar  1967.

Erste  bis  vierte  Auflage.

 

München  und  eipzig  1894.
Druck  und  Verlag  von  R.  Oldenbourg.
        <pb n="2" />
        Alle  Rechte  vorbehalten.

Papier  der
München-Dachauer  Actiengesellschaft  für  Papier-Fabrikation.
        <pb n="3" />
        Vorrede.

Die  beiden  hier  vorliegenden  Bände  enthalten
die  Darstellung  der  Ereignisse  vom  Ende  des  österreichischen
  bis  zum  Beginne  des  französischen  Kriegs.
Ich  habe  der  Erzählung  folgende  Erläuterungen  voraus
zu  schicken.

Einige  Monate  nach  dem  Rücktritte  des  Fürsten
Bismarck  wurde  mir  die  Erlaubniß,  die  Acten  des
Auswärtigen  Amts  für  mein  Werk  weiter  zu  benutzen,
entzogen.

Im  ersten  Augenblick  schien  mir  danach  die  Fortsetzung
  und  Vollendung  der  Arbeit  unmöglich  geworden
zu  sein.  Indessen  gab  mir  eine  nähere  Erwägung
doch  den  Muth  zu  einem  Versuche,  ob  nicht  trotz  des
Ausfalls  jener  wichtigen  Materialien  bis  zu  einem
gewissen  Grade  eine  authentische  Kenntniß  der  Geschichte
  von  1866  bis  1870  zu  erlangen  wäre.

Immerhin  war  nach  der  Natur  des  Gegenstandes
für  das  Studium  dieser  Friedenszeit  die  Benutzung
        <pb n="4" />
        VI  Vorrede.

jener  Acten  nicht  ganz  so  unerläßlich,  wie  für  die
vorausgegangenen  Kampf=  und  Kriegsjahre;  auch  bot
die  gedruckte  Litteratur  des  In=  und  Auslandes  eine
umsangreiche  Menge  urkundlichen,  zu  großem  Theile
bisher  wenig  beachteten  Materials.  Für  mich  aber
war  die  Hauptsache:  ich  hatte  die  zu  erzählenden  Ereignisse
  selbst  erlebt,  und  zwar  in  so  günstigen  Verhältnissen
  während  und  nach  denselben  gelebt,  daß
eine  große  Zahl  hervorragender  Theilnehmer  an  den
mächtigen  historischen  Actionen,  Preußen  und  Nichtpreußen,
  mit  einer  Bereitwilligkeit,  die  mich  zu  dem
höchsten  Danke  verpflichtet,  mir  vom  Beginn  meiner
Forschung  an  über  jeden  entscheidenden  Moment  Auskunft
  ertheilte,  um  so  bereitwilliger,  darf  ich  wohl
sagen,  je  weiter  der  Kreis  ihrer  eigenen  Erinnerungen
war.  Auch  von  schriftlichen  Quellen  bedeutenden  Inhalts
  durfte  ich  Kenntuiß  nehmen,  gleichzeitigen  Tagebüchern,
  interessanten  Correspondenzen  Verstorbener,
ungedruckten  oder  noch  nicht  publicirter  Selbstbiographien.
  Die  mir  verschlossenen  Acten  hätten  mir  vielleicht
  hier  und  da  reichere  Einzelheiten  geliefert:  für
die  zuverlässige  Auffassung  des  wesentlichen  Fortgangs
der  Ereignisse  waren  sie  mir  ersetzt.

Auf  solche  Weise  ausgestattet,  konnte  ich  also
diesem  Buche  ein  gewisses  Recht  zum  Dasein  zutrauen.
  Hätte  ich  noch  Bedenken  gehabt,  so  würde
        <pb n="5" />
        Vorrede.  VII

mich  schließlich  eine  sehr  einfache  Thatsache  entschieden
haben:  dem  Verleger  des  Buchs,  meinem  langjährigen
  verehrten  Freunde,  hatte  ich  1881  ohne
nähere  Bestimmungen  eine  Geschichte  Preußens  1850
bis  1870  versprochen,  und  er  bestand  auf  seinem
Vertrag.  Er  begehrte  die  Erfüllung  meiner  contractmäßigen
  Pflicht,  mit  oder  ohne  Staatsacten.  Ein
gesetzliches  Mittel,  mich  diesem  juristischen  Zwange
zu  entziehen,  hatte  ich  nicht,  und  so  ging  ich  an  das
Werk.

Es  ist  Sache  des  competenten  Publicums,  zu
entscheiden,  ob  der  Verleger  weise  gehandelt  hat.

November  1894.

Leinrich  von  Spbel.
        <pb n="6" />
        <pb n="7" />
        Inhalt  des  sechsten  Bandes.

Vorwort
EinundqunzigßegBuckxUnrddeukfckzeannd

ErfisCapiieLVorberettungdegueickzgkagg.
Unsichere  Lage  Europas  S.  6.  Sondergeist  in  Süddeutschland
S.  7.  Günstige  Stimmung  in  Kurhessen  und  Nassau  S.  9.
Abwendung  von  Preußen  in  Schleswig-Holstein  und  Frankfurt
  S.  11.  Parteien  in  Hannover  S.  13.  Militärverschwörung
gegen  Preußen  S.  15.  Preußische  Verfügungen  über  Heerwesen
  und  Niederlassungsfreiheit  S.  19.  Bismarck's  Rückkehr
nach  Berlin  S.  23.  Entwurf  der  Verfassung  des  norddeutschen
Bundes  S.  25.  Leitende  Gesichtspunkte  des  Entwurfs  S.  29.
Abänderungsanträge  S.  31.  Beschlagnahme  der  Thurn=  und
Taxis'schen  Post  S.  33.  Reichstagswahlen  S.  35.  Benedetti's
erneuerte  Anträge  S.  37.  Bismarck's  dilatorische  Verhandlung
S.  39.  Bismarck's  frühere  Kritik  der  Anträge  S.  41.  Ungeduld
in  Paris  S.  43.  Abbruch  der  Allianzverhandlung  S.  45.
Französische  und  preußische  Thronrede  S.  47.

Zweites  Caplkel.  Die  ersten  Wochen  des  Reichskags
Eröffnung  des  Reichstags  S.  51.  Allgemeine  Vorberathung
der  Verfassung  S.  53.  Twesten  begehrt  volles  Budgetrecht
des  Reichstages  S.  55.  Waldeck  verwirft  den  ganzen  Verfassungsentwurf
  S.  57.  Forderung  eines  verantwortlichen
Ministeriums  S.  59.  Migquel's  Rede  über  die  Mainlinie  S.  61.
Bismarck's  Stellungnahme  S.  65.  Gedanke  eines  Übergangsstadiums
  S.  67.  Welfische  Opposition  S.  69.  Ultramontane
Opposition  S.  71.  Verhandlungen  in  Paris.  S.  75.  Drohendes
Ergebniß  der  Pariser  Debatte  S.  79.  Reichstagsdebatte  Über
Luxemburg  und  die  Südstaaten  S.  81.  Competenz  der  Bundesgesetzgebung
  S.  83.  Mehrfache  Erweiterungen  des  Entwurfs

49
        <pb n="8" />
        Inhalt  des  sechsten  Bandes.

S.  85.  Debatten  über  Verantwortlichkeit  der  Minister  S.  87.
Änderung  der  Haltung  der  Nationalliberalen  S.  89.  Debatte
über  das  allgemeine  Wahlrecht  S.  91.  Die  Mehrheit  läßt  es
sich  widerstrebend  gefallen  S.  93.  Die  Dauer  der  Legislatur=Periode
  S.  95.  Diäten  der  Reichstags-Mitglieder  S.  97.

Drittes  Capitel.  Cuxemburg

Frankreich  erklärt  sein  Luxemburger  Programm  .  9.  Preußens
Rechtstitel  auf  die  Besatzung  in  Luxemburg  S.  101.  Benedetti's
Berichte  aus  Berlin  S.  103.  Bismarck's  kategorische  Erklärung
S.  105.  Hollands  unbedachtes  Verhalten  S.  107.  Letzte  Unterhandlung
  über  die  Abtretung  Luxemburgs  S.  109.  Bismarck
und  Benedetti  S.  111.  Interpellation  Bennigsen  S.  113.  Bismarck's
  Antwort  S.  115.  Holland  weigert  die  Abtretung
S.  119.  Frankreich  verzichtet  auf  Luxemburg  S.  123.  Verhandlungen
  zwischen  Bayern  und  Österreich  S.  125.  Preußen
nimmt  Theil.  OÖsterreich  lehnt  ab  S.  127.  Wachsende  Kriegsgefahr.
  Die  welfische  Legion  S.  129.

Vierkes  Capitel.  Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung


Parteien  im  Streit  über  Kriegswesen  und  Bundessinanzen
S.  133.  Streit  über  die  Cabinetsordre  vom  22.  December
1819  S.  135.  Neue  Stellung  der  Parteien  S.  137.  Die
Fortschrittspartei  S.  139.  Die  Nationalliberalen  S.  141.
Forckenbeci's  Antrag  S.  143.  Die  Conservativen.  Moltke
S.  145.  Bundesfinanzen.  Anträge  Miquel  und  Wagener
S.  147.  Vermittlungsversuche  S.  149.  Sieg  der  Nationalliberalen
  S.  151.  Forderung  und  Ablehnung  eines  Bundesgerichts
  S.  153.  Verhältniß  zu  den  süddeutschen  Staaten
S.  155.  Bismarck  genehmigt  den  Antrag  der  Nationalliberalen
S.  157.  Die  Regierungen  erlangen  die  Streichung  der  Diäten
S.  159.  Antrag  Ujest-Bennigsen.  Abschluß  S.  161.  Verkündung
  der  Verfassung  S.  165.

Fünfkes  Capitel.  Verhältniß  zum  Kuslande
Vorbereitung  der  Londoner  Conferenz  S.  167.  England  macht
Schwierigkeiten  S.  169.  Eröffnung  der  Conferenz  S.  171.
Collectiv-Garantie  der  Neutralität  Luxemburgs  S.  173.
Schlimme  Ausflüchte  der  englischen  Regierung  S.  175.  Die
welfische  Legion  S.  177.  Französische  Mißstimmung  gegen
Bismarck  S.  179.  Artikel  vier  des  Prager  Friedens  S.  181.

Seite

98

131

166
        <pb n="9" />
        Inhalt  des  sechsten  Bandes.  XI

Preußische  und  bayerische  Auffassung  des  Artikels  S.  183.  Seite
König  Wilhelm  und  Bismarck  in  Paris  S.  185.  Mordversuch
  auf  den  Kaiser  von  Rußland  S.  187.  Artikel  fünf

des  Prager  Friedens  S.  189.  Versuch  einer  französischen  Einmischung
  S.  191.  Preußen  lehnt  die  Einmischung  ab  S.  193.
Franz  Joseph  und  Napoleon  in  Sazburg  S.  197.  Gutes
Einvernehmen  der  Monarchen  S.  199.  Friedliche  Erklärungen

auf  allen  Seiten  S.  201.

Bmeinndzmanzigstes  Buch.  Refarm  des  Zallnereins  203

Erstes  Capitel.  Die  neuen  Bollvereinsbverträge  205
Fürst  Hohenlohe  Ministerpräsident  in  Bayern  S.  207.  Hohenlohe's
  deutsches  Programm  S.  209.  Süddeutsche  Militärconferenz
  S.  211.  Hessisch-preußische  Militär-Convention  S.  213.
Die  Militärfrage  in  Württemberg  S.  215.  Denkschrift  Suckow's.
Ministerwechsel  S.  217.  Militärische  Einrichtungen  nach
preußischem  System  S.  219.  Hohenlohe's  Antrag  auf  Reform
des  Zollvereins  S.  221.  Bismarck's  Vorgehen  in  Sachen  des
Zollvereins  S.  223.  Rascher  Abschluß  mit  Baden,  Württemberg,
  Hessen  S.  225.  Verständigung  mit  Bayern.  Vertrag
vom  8.  Juli  S.  227.  Mißvergnügen  in  den  von  Preußen  annectirten
  Landen  S.  229.  Streit  über  das  Activ-Vermögen  der
annectirten  Staaten  S.  231.  Beruhigendes  Eingreifen  des
Königs  S.  235.  Besserung  der  Stimmung  S.  237.

ZBweites  Capitel.  Ratisiration  der  Bollnereinsverfräge  238
Reichstagswahlen  S.  239.  Eröffnung  des  Reichstags.  Adreßdebatte
  S.  241.  Verhandlung  über  den  Etat  für  1868  S.  243.
Militärconventionen.  Marine  S.  245.  Salzvertrag  und  Salzsteuer
  S.  247.  Postwesen.  Gesetz  über  Kriegsdienstpflicht
S.  249.  Verwaltung  der  Bundesschulden.  Paßzwang  S.  251.
Gesetz  über  Freizügigkeit  S.  253.  Aufhebung  der  Zinsbeschränkung
  S.  255.  Antrag  auf  Coalitionsfreiheit  der
Arbeiter  S.  257.  Schicksal  des  Antrages  im  Haus  und  Bundesrath
  S.  261.  Stellung  Badens  und  Württembergs  zum  norddeutschen
  Bunde  S.  263.  Moriz  Mohl  gegen  Preußen  S.  265.
Stimmungen  in  Bayern  S.  267.  Vorläufige  Genehmigung
des  Zollvereinsvertrages  im  Reichstag  S.  269.  Die  Zollverträge
  in  den  bayerischen  Kammern  S.  271.  Schlußberathung
im  norddeutschen  Reichstag  S.  273.  Allseitige  Annahme  der
Verträge  S.  275.  Minister  Varnbüler  Über  das  Wehrbündniß
mit  Preußen  S.  277.  Ergebniß  S.  279.
        <pb n="10" />
        XII  Inhalt  des  sechsten  Bandes.

Seite

Driftes  Capitel.  Preußische  lunere  Pollti  Kufang  1868  281
Charakter  der  deutschen  Parlamente  S.  283.  Abfindungsvertrag
mit  König  Georg  V.  S.  287.  Absichten  des  Königs  bei  dem  Vertrag
  S.  289.  Opposition  der  liberalen  Parteien  S.  291.  Feindschaft
  der  Conservativen  gegen  Bismarck  S.  293.  Lebhafter
Kampf  über  die  Selbstverwaltung  der  Provinz  Hannover  S.  295.
Die  Nationalliberalen  für  die  Regierung  S.  297.  Beschlagnahme
des  welfischen  und  kurhessischen  Hausvermögens  S.  299.  Auflösung
  der  welfischen  Legion  S.  301.  Die  Processe  über  parlamentarische
  Redefreiheit  S.  303.  Liberale  Entrüstung  über  die
Processe  S.  307.  Die  Regierung  gibt  die  Processe  auf  S.  309.
Wahlen  zum  Zollparlament  in  Bayern  und  Württemberg  S.  311.

Vierkes  Capitel.  JItalienische  und  spanische  Wirren  315
Die  römische  Frage  S.  317.  Napoleon  und  Victor  Emanuel
S.  319.  Ricasoli's  Fall  S.  321.  Ratazzi  und  Garibaldi
S.  323.  Garibaldi's  Freischaarenzug  gegen  Rom  S.  325.
Mentana.  Napoleon's  Congreßvorschlag  S.  327.  Bismarck's
Stellung  zu  der  Angelegenheit  S.  3229.  Alle  Großmächte  sind
dem  Congreß  abgeneigt  S.  331.  Rouher's  Erklärung  S.333.
Italien  bietet  Frankreich  sein  Bündniß  an  S.  335.  Französische
  Heeresreform  S.  337.  Ungenügendes  Ergebniß  S.  339.
Napoleon  und  Spanien  S.  341.  Spanische  Revolution  S.  343.

Fäuftes  Kapitel.  Deutsche  und  orlentalische  Krage  344
Napoleon  betreibt  in  Rumänien  die  Wahl  des  Prinzen  Karl  von
Hohenzollern  S.  345.  Stellung  des  preußischen  Königs  zu  den
Fürsten  von  Hohenzollern  S.  347.  Der  König  mahnt,  die.
Wahl  abzulehnen  S.  349.  Anderung  der  Ansichten  in  Berlin
S.  351.  Prinz  Karl  tritt  die  Regierung  Rumäniens  an
S.  353.  Die  rumänische  Armee.  Eroberungspläne  S.  355.
Unruhen  in  Bulgarien.  Bratianu's  Agitation  S.  357.  Verdacht
  gegen  Preußen  und  Rußland  S.  359.  Badische  Anträge
auf  Eintritt  in  den  Nordbund  S.  361.  Sendung  Suckow's
nach  Berlin  S.  363.  Militärische  Abreden  zwischen  Preußen
und  den  Südstaaten  S.  365.  Besorgnisse  in  Wien  und  Paris
S.  367.  Verhandlung  in  Paris  über  Schritte  gegen  Preußen
S.  369.  Napoleon  will  keinen  Antrag  auf  Abrüstung  stellen
S.  371.  Aufregung  der  Magyaren  gegen  Rumänien  S.  373.
Preußen  erzwingt  die  Absetzung  Bratianu's  S.  375.  Bismarck
bewirkt  die  Lösung  der  orientalischen  Krisis  S.  377.

—  —  —–  —
        <pb n="11" />
        Linundzwanzigstes  Buch.
Norddeutscher  Bund.

v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.  1
        <pb n="12" />
        <pb n="13" />
        1.  Capitel.

Vorbereitung  des  Reichstags.

Unser  vorausgehender  Band  schloß  mit  den  Worten:
im  Herbste  1866  war  das  deutsche  Reich  gegründet.

In  der  That,  der  Boden  war  geebnet  und  ein  mächtiges
Fundament  gelegt.  Jetzt  galt  es,  auf  diesem  Grunde  das
Haus  in  stattlicher  Wohnlichkeit  und  stolzer  Höhe  aufzurichten,
und  damit  trat  eine  Fülle  neuer  Aufgaben  an  das  Licht,
deren  Lösung  ganz  andere  Mittel  als  die  siegreichen  Kämpfe
der  letzten  Jahre  erforderte.  Seit  1863  war  das  Leben  der
preußischen  Staatsgewalt  in  der  vordringenden  Kraft  zuerst
der  Diplomatie,  dann  des  Heeres  aufgegangen,  während  die
innere  Politik  während  des  Verfassungsstreits  in  völligem
Stillstand  lag.  Mit  dem  Abschlusse  des  Krieges  kehrte  sich
dies  Verhältniß  um.  Die  innern  Fragen  erfüllten  sofort  den
ganzen  Umfang  der  politischen  Bühne;  die  Gestaltung  Preußens
in  Folge  seiner  großen  Annexionen,  die  Regelung  seines  Verhältnisses
  zu  den  norddeutschen  Bundesgenossen,  die  Pflege
seiner  Beziehungen  zu  dem  deutschen  Süden,  das  Alles  nahm
gleichzeitig  und  vielfach  sich  bedingend  die  Arbeit  der  preußischen
Staatsmänner  in  Anspruch.  Ihr  großer  Lenker  beschränkte

17
        <pb n="14" />
        4  Vorbereitung  des  Reichstags.  1866

seine  diplomatische  Thätigkeit  auf  die  Sicherung  des  zu  bebauenden
  Bodens;  von  weitausgreifendem  Fortschritt  war
zur  Zeit  keine  Rede;  Preußens  auswärtige  Politik  hatte  damals
keinen  andern  Inhalt  als  eine  beobachtende,  fest  bewehrte
Denfensive.

Allerdings  war  die  europäische  Lage  danach  angethan,
Preußen  zu  planmäßiger  Vorsicht  und  entschlossener  Festigkeit
zu  mahnen.  Wenn  man  die  Stimmungen  und  Strebungen
der  übrigen  Großmächte  überblickte,  so  erschienen  ebenso  viele
bedrohliche  wie  erfreuliche  Symptome.  Österreich,  durch  seine
innern  Wirren  noch  mehr  als  durch  die  Folgen  seiner  Niederlage
  geschwächt,  war  für  mehr  als  Ein  Jahr  ungefährlich,
es  verstand  sich  aber  von  selbst,  daß  einstweilen  auf  eine
freundliche  Gesinnung  der  Hofburg  nicht  zu  rechnen  war,
zumal  seit  Kaiser  Franz  Joseph  die  Leitung  seiner  Regierung
dem  alten  Gegner  Preußens,  dem  Herrn  von  Beust,  übertragen
  hatte.  Anders  zeigte  sich  das  Verhältniß  zwischen
Berlin  und  Petersburg.  Wir  sahn,  wie  unangenehm  dem
Kaiser  Alexander  der  Sturz  der  drei  deutschen  Dynastien
gewesen;  es  lag  auf  der  Hand,  daß  die  energische  Zusammenfassung
  Deutschlands  der  russischen  Politik  nicht  bequem
erscheinen  konnte:  trotzdem  aber  überwog  doch  die  traditionelle
Freundschaft  der  beiden  Monarchen  noch  immer  diese  Schwierigkeiten
  um  so  mehr,  als  das  nächste  Ziel  der  russischen  Diplomatie,
  die  Zerreißung  der  Friedensclauseln  von  1856,  in
Paris,  Wien  und  London  heftigeren  Widerspruch  als  bei
Preußen  finden  mußte.  Man  hatte  hier  also  gute  Freundschaft,
  ob  aber  eintretenden  Falls  auch  wirksame  Unterstützung,
wer  konnte  es  wissen?  Völlig  frei  von  einer  solchen  Ungewißheit
  war  das  Verhältniß  zu  England.  Dort  hatte  nach
        <pb n="15" />
        1866  Unsichere  Lage  Europas.  5

manchen  Schwankungen  die  öffentliche  Meinung  den  preußischen
  Siegen  und  der  deutschen  Erhebung  laut  und  rückhaltlos
zugejubelt,  was  in  Berlin  natürlich  angenehm  empfunden
wurde:  freilich  aber  stand  zugleich  die  Thatsache  fest,  daß
bei  neuen  Kämpfen  auf  dem  Continent  England  keiner  der
streitenden  Parteien  helfen,  allen  seine  Neutralität  zusichern
würde.  Die  politischen  Traditionen  Pitt's  und  Palmerston's
waren  erloschen,  anstatt  der  aristokratischen  herrschten  jetzt
bürgerliche  Tendenzen.  England  war  stark  zur  See  und
im  Welthandel,  vervielfältigte  hier  seinen  Reichthum  und
wünschte  darin  durch  keine  Theilnahme  an  politischen  Händeln
gestört  zu  werden,  es  wäre  denn,  wie  es  Lord  Stanley
sagte,  daß  jemand  seine  Hand  nach  Belgien  oder  Constantinopel
  ausstreckte.  Endlich  Italien,  Preußens  Kampfgenosse
im  letzten  Kriege.  Ohne  Zweifel  man  wußte  hier  sehr  bestimmt,
wer  der  italienischen  Einheit  Venetien  mißgönnt,  wer  es  ihm
verschafft  hatte.  Aber  im  Völkerrechte  pflegt  eine  Dankespflicht,
  als  eine  Beeinträchtigung  des  nationalen  Stolzes,
eher  zu  einem  stillen  Grolle  als  zu  echter  Freundschaft  zu
führen,  und  hier  trat  der  Umstand  hinzu,  daß  mit  Venetien
der  Kreis  der  italienischen  Wünsche  keineswegs  geschlossen,
und  das  Land  für  die  Erfüllung  seines  höchsten  Begehrens,
der  Hauptstadt  Rom,  wesentlich  an  das  Wohlwollen  Frankreichs
  gewiesen  war.  Es  mußte  demnach  als  wahrscheinlich
gelten,  daß  trotz  der  Waffengemeinschaft  von  1866  Italien
in  ein  französisches  Bündniß  gegen  Deutschland  eintreten
  würde,  wenn  es  dafür  die  Erlaubniß  zur  Aneignung
Roms  erlangen  könnte.

So  erblicken  wir  aller  Orten  getheilte  Gefühle,  hin  und
her  schwankende  Verstimmtheit,  wenig  zuverlässiges  Wohlwollen.
        <pb n="16" />
        6  Vorbereitung  des  Reichstags.  1866

Offenbar  hing  Preußens  demnächstige  Stellung  in  Europa
von  der  Frage  ab,  ob  mit  Napoleon  ein  Einvernehmen  zu
erreichen,  auf  welche  Weise  also  die  im  August  von  ihm
begonnene  Verhandlung  zu  gutem  Ausgang  zu  führen  sei.
Man  wußte  sehr  wohl,  wie  in  Paris  die  verschiedenen
Parteien  um  den  Einfluß  auf  den  unentschlossenen  Kaiser
stritten,  wie  freilich  die  Rüstung  der  Armee  noch  im  Rückstand,
andrerseits  aber  das  nationale  Selbstgefühl  durch  Preußens
Erfolge  in  hohem  Maaße  verletzt  war.  Niemand  konnte  die
Bürgschaft  gegen  einen  plötzlichen  Ausbruch  übernehmen.  Zu
brennend  peinigte  dort  die  Vorstellung,  daß  Frankreich  nicht
mehr  allein  nach  eignem  Ermessen  die  Geschicke  Europas  lenke,
sondern  einen  ebenbürtigen  Nachbar  an  seiner  Grenze  zu
ertragen  habe.  So  kochte  der  Verdruß  in  vielen  tausend
Herzen  schon  jetzt  gegenüber  dem  durch  den  Main  begrenzten
Nordbund.  Was  würde  erst  geschehn,  wenn  der  Drang  der
deutschen  Nation  zu  vollständiger  Einheit  durch  alle  Schranken
hindurchrisse,  und  Nord  und  Süd  sich  zu  einem  geschlossenen
Reiche  vereinigten?

Indessen  lag  damals,  im  Spätherbst  1866,  der  Eintritt
solcher  Ereignisse  noch  in  unbestimmbarer  Ferne.  Wir  haben
uns  die  Kammerverhandlungen  der  vier  Südstaaten  über  die
Friedensverträge  und  die  dabei  erscheinende  Haltung  ihrer
Regierungen  vergegenwärtigt.  Wenn  damals  unter  dem
frischen  Eindruck  der  preußischen  Triumphe  der  nationale
Gedanke  überwog,  so  drängten  sich  mit  dem  Wiederbeginn
der  Friedenszeit  und  der  alten  Lebensgewohnheiten  auch  die
alten  Stimmungen,  die  Neigung  zur  particularen  Eigenart
und  die  Abwendung  von  Preußen,  wieder  an  das  Tageslicht.
Von  Neuem  klagten  die  bayerischen  Ultramontanen  über  die
        <pb n="17" />
        1866  Sondergeist  in  Süddeutschland.  7

Ausstoßung  Osterreichs  und  die  damit  vollzogene  Zerreißung
des  deutschen  Vaterlandes.  Von  Neuem  ertönten  in  Schwaben
alle  demokratischen  Schlagworte  von  1849:  man  feierte  das
Verfassungswerk  der  Paulskirche  mit  seinen  köstlichen  Grundrechten,
  forderte  aber  mit  gleichem  Nachdruck  die  föderative
Selbständigkeit  aller  einzelnen  Stämme  und  Staaten.  Man
brandmarkte  die  preußische  Tyrannei,  welche  das  heilige  Selbstbestimmungsrecht
  des  Volkes  in  Schleswig-Holstein  und  Hannover
  zertreten  habe;  energisch  wies  man  den  preußischen
Militarismus  zurück  und  beantragte  zum  Schutz  von  Recht
und  Freiheit  ein  Wehrsystem  nach  Schweizer  Muster  mit
kürzester  Dienstzeit  und  geringsten  Kosten.  Ob  der  im  Prager
Frieden  vorgesehene  Südbund  zu  errichten  sei,  darüber  gingen
die  Ansichten  weit  aus  einander,  um  so  einiger  war  man  in
der  Ablehnung  des  Nordbundes,  von  dessen  künftigen  Freiheitsrechten
  sich  niemand  etwas  versprechen  wollte.
Immerhin  ist  hier  das  Geständniß  nicht  zurückzuhalten,
daß  diese  feindliche  Stimmung  nicht  bloß  aus  radikalen  oder
klerikalen  Gesinnungen  entsprang.  Ganz  abgesehen  von  Politik
  und  Kirche  erschien  den  Bayern  und  Schwaben  damals
der  Preuße,  und  vollends  der  Berliner,  als  der  Typus  alles
Preußenthums,  durchaus  abstoßend  im  Verkehr.  Wie  heute
den  Deutschen  in  Europa,  so  erging  es  damals  den  Preußen
in  Deutschland;  in  Respect  hatte  man  sich  gesetzt,  aber  die
Keime  der  Neigung  entwickelten  sich  verzweifelt  langsam.  Die
wenigsten  Bayern  hatten  damals  eine  nähere  Kenntniß  von
norddeutschen  Zuständen;  was  sie  bei  jeder  persönlichen  Berührung
  verletzte,  waren  die  von  den  ihrigen  abweichenden
gesellschaftlichen  Manieren,  in  denen  sie  ein  für  alle  Mal  den
Ausdruck  eines  unerträglichen  Hochmuths  zu  erblicken  glaubten.
        <pb n="18" />
        8  Vorbereitung  des  Reichstags.  1866

Das  stramme,  kurz  angebundene  Wesen  der  preußischen  Beamten
  und  Officiere  contrastirte  zu  scharf  mit  der  im  Süden
gewohnten  bedächtigen  und  bequemen  Art;  dem  von  Natur
und  nicht  selten  aus  Berechnung  schweigsamen  Bajuvaren
mißfiel  die  fortdauernde  Gesprächigkeit  des  Berliners,  der,
gewandt  in  der  Rede  und  lebhaft  im  Ausdruck,  überall  rasch
fertig  und  nicht  immer  gründlich  im  Urtheil  war.  Der  Berliner
Brauch,  alle  Schöpfungen  der  Stadt  und  des  Staats  jeden
Tag  kritisch  oder  witzig  zu  vernichten,  war  dem  Süden  fremd:
um  so  mehr  erregte  die  naive  Selbstgefälligkeit,  womit  mancher
  norddeutsche  Tourist  draußen  die  überlegenheit  jeder
preußischen  Einrichtung  über  die  süddeutsche  weniger  behauptete
  als  voraussetzte,  den  Arger  des  Münchener  oder  Stuttgarter
  Gastfreundes.  Kein  Theil  konnte  es  dem  andern
recht  machen,  und  Spott  und  Tadel  flogen  hinüber  und
herüber.  Kladderadatsch  beschäftigte  sich  gerne  mit  dickleibigen
bayerischen  Stabsofficieren,  in  den  Fliegenden  Blättern  präsentirten
  sich  dagegen  starkgeschnürte  preußische  Gardelieutenants.
  Der  Preuße  sah  in  dem  colossalen  Bierverbrauch
Bayerns  ein  Symptom  innerer  Rohheit;  der  Münchener
höhnte  über  den  Abendtrunk  der  Tasse  Thee  im  Norden,
dieses  weibischen  Geschlamps,  beide  ohne  zu  ahnen,  daß
Beides  gleich  sehr  klimatischen  Grund  hatte  und  dennoch
Beides  schon  im  nächsten  Menschenalter  das  ganze  geeinte
Deutschland  überfluthen  würde.

Das  Alles  scheinen  nichtige  Dinge.  Aber  sie  betrafen
die  Gewohnheit  des  täglichen  Daseins,  die  Abwendung  von
allem  Neuen  und  Fremden,  und  damit  die  Macht  des  particularen
  Beharrens  auch  auf  dem  politischen  Gebiet.
        <pb n="19" />
        1866  Günstige  Stimmungen  in  Kurhessen  und  Nassau.  9

Preußen  erfuhr  es  nicht  bloß  in  den  süddeutschen  Staaten,
sondern  auch  in  den  annectirten  Landschaften  des  Nordens.
Wir  folgen  hier  nicht  der  geographischen  Lage,  sondern  der
Abstufung  der  Stimmungen.

Glimpflich  genug  verliefen  sich  die  Dinge  in  Nassau  und
Kurhessen.  In  beiden  kleinen  Staaten  hatte  eine  halb  polizeiliche
  halb  pfäffische  Willkürherrschaft  so  schwer  auf  der  Bevölkerung
  gelastet,  daß  ein  Ereigniß,  welches  deren  Träger
mit  einem  Schlage  entfernte  und  eine  für  den  Augenblick
dictatorische  aber  einsichtige  und  wohlwollende  Verwaltung
an  die  Stelle  setzte,  von  der  großen  Mehrheit  mit  Freude
begrüßt  wurde.  Wohl  blieb  in  Kurhessen  auch  nach  der
Beseitigung  des  Kurfürsten  die  Erinnerung  an  die  tausendjährige
  Eigenart  des  ruhmreichen  chattischen  Stammes  lebendig,
und  auch  die  leitenden  Männer  der  preußischen  Partei,  am
Eifrigsten  der  alte  constitutionelle  Vorkämpfer,  Friedrich  Otker,
wünschten  lebhaft  die  Bewahrung  einer  gewissen  provinzialen
Selbstverwaltung  und  Volksvertretung,  des  kurhessischen
Staatsschatzes,  und  der  unbeschränkten  Competenz  der  Gerichte.
Die  Verhandlungen  darüber  zogen  sich  lange  und  nicht  ohne
heftige  Erregung  hin.  Grundsätzliche  Widerspenstigkeit  zeigte
sich  jedoch  in  Kurhessen  nur  in  dem  Kreise  der  einst  von
Hassenpflug  und  Vilmar  organisirten  Partei,  deren  geringe
Stärke  wir  früher  kennen  gelernt  haben.  Als  thätige  Genossen
hatte  sie  jetzt  noch  eine  Anzahl  eifriger  Pfarrer,  deren  fanatische
  Rechtgläubigkeit  trotz  ihres  zur  Schau  getragenen  Preußenhasses
  den  preußischen  Cultusminister  Herrn  von  Mühler  mit
einer  geduldigen  Sympathie  erfüllte.

Der  Kurfürst  hatte  gleich  nach  der  Annexion,  um  sich
mit  dem  Könige  über  die  Erhaltung  seines  Privatvermögens
        <pb n="20" />
        10  Vorbereitung  des  Reichstags.  1866

zu  verständigen,  seine  bisherigen  Unterthanen  ihres  Eides
entbunden  und  sich  aus  Stettin  auf  seine  böhmischen  Güter
zurückgezogen.  Bald  nachher  behauptete  man  in  der  Umgebung
des  Königs  von  Hannover,  daß  der  Kurfürst  Agenten  unterhalte,
  welche  die  Soldaten  zur  Meuterei  gegen  die  neue
Herrschaft  verleiten  sollten:  wenn  es,  was  nicht  gkaublich
scheint,  geschehn  ist,  so  hat  es  schlechterdings  keine  Wirkung
gehabt.

In  Schleswig-Holstein  dauerte  der  Zustand  fort,  wie
wir  ihn  beim  Anfange  des  Krieges  kennen  gelernt  haben.
Das  Land  lag  äußerlich  in  tiefer  Ruhe,  als  wenn  es  seit
Jahrhunderten  zur  preußischen  Krone  gehört  hätte.  Etwa
ein  Drittel  der  Einwohner  kam  der  Verbindung  mit  Preußen
entweder  freudig  oder  doch  nicht  widerwillig  entgegen;  die
große  Mehrheit  aber  hielt  mit  der  dem  Volksstamme  eigenthümlichen
  Zähigkeit  an  ihren  Gefühlen  für  Augustenburg  in
schweigendem  Grolle  fest,  auch  nachdem  der  Erbprinz  durch
eine  Proklamation  vom  2.  Januar  1867  seine  Getreuen  von
allen  ihm  dargebrachten  Gelöbnissen  freigesprochen  hatte.
Diese  Stimmung  war  namentlich  unter  den  Beamten  so  verbreitet,
  daß  der  Oberpräsident,  wie  einst  General  Manteuffel,
sich  veranlaßt  fand,  zu  seinen  nächsten  Berathern  Männer
zu  berufen,  welche  einst  unter  der  dänischen  Herrschaft  einflußreiche
  Amter  bekleidet  hatten,  jetzt  aber  bereitwillig  sich  allen
Anforderungen  des  preußischen  Dienstes  unterzogen.  Andrerseits
  erhob  sich  lauter  Widerstand  in  den  Grenzbezirken  Nordschleswigs.
  Sie  hatten  gegenüber  den  Eiderdänen  treu  und
fest  zu  Schleswig-Holstein  gehalten,  so  lange  die  Herzogthümer
  mit  Dänemark  verbunden  blieben:  seit  dem  Wiener
Vertrage  aber  richteten  sie  ihre  Blicke  sehnsüchtig  nach  Kopen-
        <pb n="21" />
        1866  Abwendung  von  Preußen  in  Schleswig-Holstein  u.  Frankfurt.  11

hagen  und  begehrten  jetzt  mit  wachsender  Ungeduld  die  Ausführung
  jenes  Artikels  des  Prager  Friedens,  kraft  dessen  ihre
eigne  Abstimmung  über  ihre  politische  Zukunft  entscheiden
sollte.  Hier  war  denn  freilich  erst  eine  wahrscheinlich  recht
weitschichtige  Verhandlung  zwischen  den  Höfen  von  Berlin  und
Kopenhagen  erforderlich  über  die  Abgrenzung  des  der  Abstimmung
  zu  unterziehenden  Bezirks,  über  die  Regelung  des
Stimmrechts  und  der  Gruppirung  der  Stimmenden,  endlich
über  die  Garantien  für  die  bei  der  Abstimmung  sich  ergebende
Minorität.

Geradezu  eine  stille  Wuth  aber  kochte  unter  den  obern
Einwohnerclassen  in  der  alten  Reichs=  und  Bundesstadt  am
Main.  Die  Frankfurter  waren  immer  gut  österreichisch  gewesen,
  hatten  die  hochnasigen  Preußen  niemals  leiden  mögen;
jetzt  sollte  diese  Stätte  der  alten  Kaiserwahlen,  diese  Hauptund
  Residenzstadt  des  durchlauchtigsten  deutschen  Bundes,  in
die  Stellung  einer  gemeinen  preußischen  Landstadt  heruntergerissen
  werden,  fast  auf  gleicher  Linie  mit  den  bisher  unterthänigen
  Landgemeinden.  Es  war  empörend.  Bisher  hatte
man  im  alten,  durch  1848  nicht  allzusehr  gestörten  Brauche
fortgelebt;  das  städtische  Regiment  war  in  guter  Ordnung  und
auf  das  Gedeihen  der  Bürgerschaft  bedacht;  der  ganze  Zustand
wurde  durch  eine  Kette  mannichfaltiger  Privilegien  geschirmt,
hinter  welcher  sich  die  Bevorrechteten  unter  wechselseitiger
Nachsicht  sehr  wohl  aufgehoben  fühlten.  Und  nun  erhob
sich  gegenüber  diesem  abgeschlossenen  Kreise  ruhiges  Behagens
das  Schreckbild  preußischer  Freizügigkeit,  Gewerbefreiheit,
Gleichheit  vor  dem  Gesetz,  allgemeiner  Wehrpflicht;  es  war,
als  sollten  drei  Sturmfluthen  auf  einmal  einen  wohlgehegten
Gartengrund  überschwemmen.  Der  Zorn  war  gewaltig  bei
        <pb n="22" />
        12  Vorbereitung  des  Reichstags.  1866

Senatoren  und  Bürgern,  dabei  aber  auch  das  Gefühl  der
völligen  Ohnmacht  um  so  entschiedener,  als  die  niederen
Classen,  Beisassen,  Gesellen,  Bauern,  wenngleich  nicht  preußisch,
doch  auch  nicht  altfrankfurtisch  gesinnt  waren.  So  sah  man
in  düsterer  Hoffnungslosigkeit  der  Zukunft  entgegen.

Nicht  so  unthätig  meinten  in  dem  größten  der  annectirten
Länder,  in  Hannover,  die  unzufriedenen  Elemente  den  neuen
Zustand  zu  ertragen.  Es  lag  in  der  Natur  der  Dinge,  daß,
je  bedeutender  der  alte  Staat  gewesen,  desto  stärker  sich  auch
das  Bewußtsein  der  politischen  Eigenartigkeit  in  den  Gemüthern
geltend  machte.  Für  die  Annexion  hätte  außer  Ostfriesland,
wo  man  des  Wohlstandes  unter  Friedrich  dem  Großen  und
der  durch  Georg  V.  erlittenen  Mißhandlungen  gedachte,  nur
eine  verschwindende  Minderheit  freiwillig  gestimmt.  Trotzdem
aber  nahm  ein  ansehnlicher  Theil  der  Bevölkerung,  welcher
noch  beim  Ausbruch  des  Krieges  den  König  dringend  zum
Anschluß  an  Preußen  und  den  neuen  deutschen  Bund  unter
Beschränkung  seiner  Kronrechte  aufgefordert  hatte,  die  vollendete
  Thatsache  nicht  bloß  resignirt,  sondern  freudig  hin,
als  Grundlage  für  die  heranreifende  deutsche  Einheit,  und
bestrebte  sich  zugleich  wie  in  Kurhessen,  von  dem  heimischen
Staatswesen  jede  den  Verhältnissen  nützliche  Einrichtung
fortan  als  provinziale  Besonderheit  zu  bewahren.  Am
1.  Oktober  bat  eine  zahlreiche  Notabeln-Versammlung  das
preußische  Ministerium,  bei  der  Ordnung  der  dortigen  Verhältnisse
  außer  den  Beamten  auch  eine  Anzahl  von  Vertrauensmännern
  zu  hören;  sie  erklärte,  daß  die  Verblendung  der
frühern  Regierung  die  Annexion  unvermeidlich  gemacht  habe,
und  trug  dann  eine  Reihe  von  Wünschen  für  die  Zukunft
des  Landes  vor,  Erhaltung  der  Städte=  und  Landgemeinde-
        <pb n="23" />
        1866  Parteien  in  Hannover.  13

Ordnung,  der  bäuerlichen  Gesetzgebung,  der  Ämterverfassung,
Einrichtung  einer  Provinzialvertretung  für  die  Regelung  provinzialer
  Verhältnisse  mit  einer  Dotation  aus  dem  bisherigen
Staatsvermögen.  Es  war  die  Partei  des  Nationalvereins,
die  sich  in  diesem  Sinne  des  Entgegenkommens  für  die
Landesinteressen  bemühte,  an  ihrer  Spitze  die  alten  Führer
Rudolf  von  Bennigsen  und  Johannes  Miquel,  welchen  beiden
Männern  sich  fortan  in  dem  neuen  Zustande  ein  ihrer  Bedeutung
  entsprechender  Wirkungskreis  eröffnete.  Bennigsen
hatte  sich  bereits  als  Parteihaupt  und  parlamentarischer  Führer
von  seltener  Begabung  erwiesen,  charakterfest  und  überzeugungstreu,
  scheinbar  stets  der  fügsame  Diener  des  Gesammtwillens
der  Genossen,  aber  im  entscheidenden  Augenblicke  sicher,  sie
mit  starker  Hand  auf  der  geraden  Bahn  zum  erwählten  Ziele
zu  erhalten,  als  Redner  mit  der  vollen  Herrschaft  über  Inhalt
  und  Form  ausgerüstet,  sparsam  in  der  Verwendung  seiner
Kraft,  in  der  Krisis  jedes  Kampfes  aber  durch  Gedankenfülle,
ruhige  Klarheit  und  wuchtige  Energie  allen  Widersachern
gewachsen.  Miquel,  etwas  jünger  als  der  Gefährte,  war
gründlich  gebildet  als  Jurist,  Historiker  und  Nationalökonom,
einige  Jahre  hindurch  ein  gesuchter  Sachwalter,  vor  Allem
aber  ein  Kenner  communaler  und  agrarischer  Verhältnisse
wie  wenige  Andere  in  Deutschland,  überhaupt  Verwaltungsbeamter
  von  praktischem  Blick,  genialer  Organisationskraft,
niemals  versagender  Klugheit:  kein  Wunder,  daß  er  bei
solchen  Fähigkeiten  auch  als  Volksvertreter  und  schlagfertiger
Redner  vom  ersten  Tage  an  eine  hervorragende  Stellung
behauptete.

Allein  wie  groß  auch  der  Werth  und  das  Gewicht  dieser
Männer  und  ihrer  Freunde  war,  ungefähr  die  Hälfte  der
        <pb n="24" />
        14  Vorbereitung  des  Reichstags.  1866

hannoverschen  Bevölkerung  vermochten  sie  einstweilen  nicht
auf  ihre  Wege  herüber  zu  ziehen.  Die  mannichfachsten  Ursachen
  wirkten  hier  zusammen.  Jene  Abneigung  gegen  das
preußische,  oder  wie  man  auch  hier  kurzweg  sagte,  das  Berliner
Wesen  war  bei  den  Niedersachsen  wie  bei  den  Süddeutschen
weit  verbreitet.  Andrerseits  fiel  der  particulare  Sinn  zusammen
  mit  der  Loyalität  gegen  den  König,  dessen  tragisches
Geschick  die  Erinnerung  an  seine  Wort=  und  Rechtsbrüche  in
tiefem  Mitleid  ausgelöscht  hatte:  unzählige  Male  wurde  die
Rede  von  dem  tausendjährigen  Verwachsensein  des  Landes
mit  dem  hohen  Welfenhause  wiederholt,  obgleich  die  geschichtliche
  Thatsache  niemand  unbekannt  sein  konnte,  daß  Georg  V.
gar  kein  Welfe,  sondern  der  Nachkomme  eines  ittalienischen
Fürsten,  des  Markgrafen  Azzo  von  Este,  war,  und  daß  dessen
Geschlecht  erst  im  12.  Jahrhundert  herrschende  Macht  in
Niedersachsen  gewonnen  hatte.  Gewerbliche,  locale  und
Standesinteressen  kamen  dazu.  Die  Ritterschaften  hatten
zwar  schon  längst  nicht  mehr  den  Besitz  der  Regierungsgewalt
  wie  in  alten  Zeiten  gehabt,  wohl  aber  im  Vereine
mit  einer  Anzahl  patricischer  Bürgerfamilien  sich  des  größten
Theils  der  Genüsse  erfreut,  die  aus  dieser  Quelle  zu  schöpfen
waren,  der  zahlreichen  höheren  Amter  am  Hofe,  in  der  Verwaltung,
  der  Armee,  den  Gesandtschaften,  sonstiger  königlicher
Gnadenerweisungen  aller  Art,  einer  bedeutenden,  oft  bestimmenden
  Wirksamkeit  in  der  Gesetzgebung:  das  Alles  wurde,
wenn  nicht  vernichtet,  so  doch  auf  ein  Zehntel  beschränkt,
wenn  Hannover  zur  Provinz  eines  zehnfach  größern  Staates
wurde.  Dieselbe  Sorge  bedrängte  die  bisherige  Residenzstadt,
welche  mit  der  Beseitigung  des  Hofes  sofortige  Verödung  und
Verarmung  aller  Gewerbe  im  Anzug  zu  sehn  glaubte.  Den
        <pb n="25" />
        1866  Militärverschwörung  gegen  Preußen.  15

zünftigen  Handwerkern  graute  es  vor  der  preußischen  Gewerbefreiheit,
  den  wohlhabenden  Bauern  vor  der  allgemeinen  Dienstpflicht,
  aller  Welt  vor  den  höhern  preußischen  Steuern.  Endlich
trug  hier  auch  die  Mehrheit  der  Geistlichkeit  beider  Confessionen
laut  ihre  Opposition  gegen  Preußen  zur  Schau,  die  Einen
nach  dem  üblichen  ultramontanen  Eifer,  die  Andern  in  dem
Fanatismus  lutherischer  Rechtgläubigkeit  gegenüber  der,  wie
sie  sagten,  bekenntnißlosen  preußischen  Union.

Indessen  würde  dies  Alles  zu  keiner  Störung  der  öffentlichen
  Ordnung  geführt  haben,  wären  hier  nicht  zwei  besondere
Umstände  hinzu  getreten,  die  Aufrufe  des  vertriebenen  Königs
und  die  Stimmung  der  nach  Langensalza  aufgelösten  hannoverschen
  Regimenter.  Zwar  die  höhern  Officiere  hatten
zum  größten  Theil  das  kriegerische  Verfahren  ihres  Königs
für  aussichtslos  und  folglich  für  sinnlos  gehalten,  und  die
Mehrheit  der  Ubrigen  hatte  geringe  Neigung,  ihr  Lebensschicksal
  weiter  an  eine  verlorene  Sache  zu  knüpfen:  immer
aber  blieb  eine  ansehnliche  Gruppe  nach  ihrer  Auffassung  von
Ehrenpflicht  und  Patriotismus  fest  in  dem  Entschlusse,  bei
ihrem  Könige  auszuharren  und  dessen  Sache  unter  allen  Umständen
  und  mit  allen  Mitteln  gegen  den  fremden  Unterdrücker
  zu  verfechten.  Für  die  Erreichung  dieses  Vorsatzes
fanden  sie  bereitwilliges  Material  bei  den  in  die  Heimath
entlassenen  Soldaten  und  den  von  diesen  beeinflußten  bäuerlichen
  Kreisen.  Die  wackern  Kriegsleute  waren  erfüllt  von
dem  stolzen  Bewußtsein,  die  sonst  überall  siegreichen  Preußen
geschlagen  zu  haben,  und  so  konnte  nur  ein  schwarzer  Verrath
  die  Ursache  der  gleich  darauf  erfolgten  Waffenstreckung
gewesen  sein.  Sie  knirschten  vor  Wuth  bei  diesen  Erinnerungen
  und  verbreiteten  ihre  Anschauung  bei  Vettern,  Freunden
        <pb n="26" />
        16  Vorbereitung  des  Reichstags.  1866

und  Nachbarn.  Mit  heimlichem  Jubel  schlugen  sie  ein,  wenn
einer  ihrer  frühern  Officiere  in  ihre  Mitte  trat,  ihnen  die
baldige  Rückkehr  des  Königs  und  eine  allgemeine  Erhebung
des  Landes  in  Aussicht  stellte,  und  dann  sie  zu  diesem  Zweck
für  einen  geheimen  Verein  in  Pflicht  nahm.  Solche  Vereine
bildeten  sich  rasch  an  zahlreichen  Punkten  des  Landes;  vornehme
  Edelleute  stellten  Geldmittel  zur  Verfügung  und
brachten  Verstärkung  aus  den  bürgerlichen  Ständen  herbei.
Allmählich  traten  die  Vereine  in  größere  Verbände  unter
gemeinsamer  Leitung  zusammen,  so  daß  die  Organisation
endlich  den  größten  Theil  des  Königreichs  umfaßte.  Diese
eifrigen  Royalisten  machten  sich  hier  zu  Nutze,  was  von  den
Einrichtungen  der  polnischen  Nationalcomiteés  von  1863  oder
der  Carbonari  von  1820  bekannt  geworden  war,  die  strenge
Disciplin  der  Mitglieder,  die  Allmacht  der  stets  unbekannten
Obern,  die  Spione  im  feindlichen  Lager.  Es  gelang  ihnen
bald,  da  die  preußische  Verwaltung  fast  alle  Civilbehörden
gegen  Gelöbniß  des  Gehorsams  in  ihrem  Personal  ungeändert
gelassen  hatte,  an  verschiedenen  Stellen,  namentlich  unter  den
Polizei=  und  den  Eisenbahnbeamten  eifrige  Genossen  ihres
Bundes  zu  werben,  welche  sie  von  allen  gegen  sie  verfügten  Maßregeln
  rechtzeitig  unterrichteten  und  damit  zu  deren  Vereitlung
in  den  Stand  setzten.  Die  Aufgabe  des  Verbandes  lautete
bestimmt  und  einfach  auf  die  Bereitstellung  einer  hannoverschen
Legion,  sobald  die  Zeit  zum  Losschlagen  gekommen  wäre.
Vorsteher  und  Mitglieder  hielten  sich,  um  dieses  höchste  Ziel
ungestört  zu  erreichen,  von  allen  sonstigen  Demonstrationen
streng  entfernt.

Übrigens  war  dafür,  daß  auch  dergleichen  nicht  fehle,
von  anderer  Seite  her  gesorgt.  In  der  Residenz  erschienen
        <pb n="27" />
        1866  Offentliche  Demonstrationen.  17

die  patriotischen  Damen  in  weiß-gelber,  wie  die  Polinnen
1863  in  schwarzer  Toilette;  am  Morgen  fand  man  oft  die
Bürgersteige  auf  den  Straßen  mit  weiß-gelbem  Sande  bestreut.
  Den  preußischen  Soldaten  rief  das  Volk  „Bismarck"
oder  „Kukuk“  nach  (der  Adler  auf  dem  Helme  wurde  verspottet)
  und  oft  genug  war  Schlägerei  und  Tumult  davon
die  Folge.  Nach  Herrnhausen  und  später  zur  Marienburg,
wo  auf  Befehl  ihres  Gemahls  die  Königin  Wohnsitz  genommen,
  bildete  sich  eine  Art  von  Wallfahrts-Cultus  aus;
lange  Reihen  beiderlei  Geschlechts  zogen  dorthin,  um  ihre
Hingebung  oder  kleine  Geschenke  der  Majestät  zu  Füßen  zu
legen.  Eine  Adresse  mit  vielen  tausend  Unterschriften  wurde
zum  Geburtstag  des  Kronprinzen  nach  Wien  überbracht.
Als  König  Georg  dem  preußischen  Annexionsgesetze  mit
einer  Rechtsverwahrung  in  Gestalt  eines  Manifestes  antwortete,
  welches  mit  Glück  den  Stil  päpstlicher  Verfluchungsbullen
  nachahmte,  brachten  es  die  Getreuen  zu  Stande,  daß
an  Einem  Tage  die  Abdrücke  der  Urkunde  in  allen  Städten
und  Dörfern  des  Landes  placardirt  oder  in  die  Häuser  getragen
  wurden.  Dumit  endlich  diesem  Treiben  auch  ein
politisches  Parteiprogramm  nicht  fehle,  unterzeichneten  110
Mitglieder  der  Ritterschaften  am  7.  November  einen  Beschluß,
worin  sie  ihren  tiefen  Schmerz  über  die  Annexion  aussprachen,
die  bisherige  Staatsverfassung  für  fortdauernd  rechtskräftig
und  jede  Anderung  derselben  ohne  Zustimmung  der  Ständeversammlung
  und  der  Provinziallandschaften  für  null  und
nichtig  erklärten.

All  diese  Agitation  vollzog  sich  mit  heiterer  Unbefangenheit
  und  stets  wachsendem  Umfang  während  des  ganzen

Oktober  und  November,  da  die  preußische  Negierung  einstv
  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.
        <pb n="28" />
        18  Vorbereitung  des  Reichstags.  1866

weilen  sich  jedes  nachdrücklichen  Einschreitens  enthielt  und
erst  lange  Zeit  nach  dem  Erscheinen  jener  schmähenden  Proclamation
  ihre  Hand  auf  die  dem  König  Georg  gehörigen  Schlösser
und  Domänen  legte:  König  Wilhelm  hatte  in  seiner  milden
Weise  einigen  vornehmen  Gegnern  der  Annexion  gesagt,  er
ehre  ihre  Treue  für  ihr  angestammtes  Fürstenhaus,  und  in
diesem  Sinne  auch  den  Generalgouverneur,  General  von
Voigts-Rhetz,  zu  möglichst  schonendem  Verfahren  gegen  die
Unzufriedenen  angewiesen.  So  wurde  nach  der  Beendigung  des
Kriegsstandes  durch  das  Annexionsgesetz  auch  der  Presse  die
in  Preußen  verfassungsmäßige  Freiheit  ungestört  gelassen,
worauf  dann  sofort  eine  Anzahl  welfisch  gesinnter  Blätter
die  gistigsten  Schmähungen  gegen  Preußen  weithin  im  Lande
verbreiteten.  Die  Localbehörden  rührten  sich  nicht;  die
Straßentumulte  nahmen  zu;  in  mehreren  Städten  wurde
die  Insultirung  preußischer  Soldaten  zum  täglichen  Sport  des
Pöbels,  wie  ernst  auch  mehrere  national  gesinnte  Notable
von  solchem  Unfug  abriethen.

Die  Regierung  that  indessen  wichtige  Schritte  in  der
innern  Organisation  der  neuen  Provinzen.  Die  ersten  Maaßregeln
  betrafen  das  Heerwesen,  die  Bildung  von  drei  Armeecorps
  (Schleswig-Holstein,  Hannover,  Hessen-Nassau),  die
Verkündung  der  allgemeinen  Wehrpflicht,  die  Einführung  der
preußischen  Militär-Straf=  und  Disciplinargesetze,  den  Über—
tritt  der  bisherigen  Officiere  und  Mannschaften  in  preußische
Regimenter.  Das  Letztere  machte  nur  in  Hannover  Schwierigkeit,
  da  König  Georg  in  dem  Wunsche,  sein  Militär  zu
weiterem  Kampfe  gegen  Preußen  verfügbar  zu  behalten,  sich
weigerte,  Officiere  und  Mannschaften  von  ihrem  Fahneneide
loszusprechen,  so  daß  die  Verhandlungen  darüber  erst  gegen
        <pb n="29" />
        1866  Preuß.  Verfügungen  über  Heerwesen  u.  Niederlassungsfreiheit.  19

Weihnachten  zum  Abschluß  kamen,  und  er  sich  endlich  dahin
bequemte,  einem  Jeden,  der  es  wünschte,  den  Abschied  zu
bewilligen.  Der  Erfolg  brachte  ihm  dann  eine  so  bittere
Enttäuschung,  daß  sie  ihn  für  eine  Weile  auf  das  Krankenlager
  warf:  425  Officiere  traten  gleich  nachher  in  das
preußische  Heer  ein,  83  nahmen  Dienst  bei  verschiedenen
Kleinstaaten,  70  schworen  dem  Könige  Wilhelm,  um  eine
preußische  Pension  zu  empfangen,  und  nur  81  hielten  sich
von  jeder  Beziehung  mit  Preußen  fern,  um  nach  wie  vor  für
die  Herstellung  des  Welfenreichs  zu  wirken.

Eine  weitere  tiefgreifende  Maaßregel  zur  Verschmelzung
der  neuen  mit  den  alten  Provinzen  erfolgte  durch  einen
preußischen  Ministerialerlaß  vom  20.  November  1866:  da
die  gesonderte  staatliche  Existenz  der  neuen  Landestheile  aufgehört
  habe,  und  damit  die  rechtliche  Wirksamkeit  der  bisher
dort  bestehenden  Verfassungen  erloschen  sei,  so  seien  auch  die
besondern  Gesetze  über  Staatsangehörigkeit  in  Wegfall  gekommen,
  und  demnach  alle  Bestimmungen  über  die  Befugniß
der  eignen  Angehörigen  zu  Niederlassung  und  Gewerbetriebe
ohne  Weiteres  auch  auf  die  Angehörigen  jedes  andern  preußischen
  Gebietes  anzuwenden.  Es  war  noch  nicht  die  volle
Freizügigkeit,  aber  ein  starker  Schritt  in  der  Richtung  darauf,
für  die  Zukunft  eine  Vorbereitung  zur  allseitigen  Mischung
der  Bevölkerung,  für  den  Augenblick  aber  gerade  deshalb  bei
einem  großen  Theile  der  Einwohner  in  Frankfurt  und  in
Hannover  eine  Quelle  geschärftes  Unmuths.  Man  wollte
eben  für  sich  bleiben  und  nicht  allerlei  zusammengelaufenes
Volk  in  Stadt  und  Land  sich  eindrängen  sehn.

So  wechselte  in  dem  Bilde  der  neuen  Provinzen  Erfreuliches
  und  Widerwärtiges  für  die  preußische  Regierung

2°
        <pb n="30" />
        20  Vorbereitung  des  Reichstags.  1866

in  der  mannichfaltigsten  Weise.  Wohl  fühlte  man  sich  stark
genug,  die  verschiedenen  Elemente  zusammen  zu  halten,  aber
von  einem  Beginne  des  Zusammenwachsens  hatten  die  sechs
Monate  der  Herrschaft  nur  spärliche  Spuren  gebracht.  Die
Freunde  Preußens  verhielten  sich  ruhig,  die  Gegner  lärmten
in  allen  Gassen,  daß  das  Getöse  durch  ganz  Europa  erscholl
und  namentlich  in  Paris  und  Wien  schadenfrohe  Zweifel  an
der  Solidität  der  jungen  preußischen  Größe  hervorrief.  Stand
doch  auch  im  preußischen  Altlande  nicht  Alles  so,  wie  die
Regierung  es  wünschen  mußte.  Was  die  Parteien  des  Landtags
  betrifft,  der  am  12.  November  seine  Sitzungen  wieder
eröffnete,  so  hatte  sich  innerhalb  der  alten  Majorität  der
Bruch  zwischen  den  nationalen  und  den  radicalen  Elementen
unwiderruflich  vollzogen  und  am  27.  September  zu  der
öffentlichen  Constituirung  der  nationalliberalen  Partei  geführt,
mit  dem  Programm,  die  deutsche  Politik  der  Regierung  auch
mit  schweren  Opfern  zu  unterstützen,  im  Innern  aber  die
liberalen  Grundsätze  mit  unbedingtem  Nachdruck  durchzuführen.
Daß  im  Ganzen  und  Großen  auch  hier  eine  neue  Zeit  angebrochen
  war,  zeigte  sich,  als  die  Regierung  eine  Vorlage
einbrachte,  welche  die  Bewilligung  von  1  1½  Million  zur  Vertheilung
  an  die  im  letzten  Kriege  wirksamsten  Generale  als
Nationaldank  begehrte.  Die  Commission,  die  den  Antrag
berieth,  fügte  darauf  einstimmig  den  Ministerpräsidenten
Grafen  Bismarck  hinzu,  und  als  die  Fortschrittspartei  dagegen
  die  Forderung  erhob,  Bismarck  und  Roon,  die
alten  Feinde  des  Verfassungsrechts,  von  der  Dotation  auszuschließen,
  nahm  das  Haus  ohne  weitere  Debatte  den
Commissionsantrag  mit  219  gegen  81  Stimmen  an.  Im
Einzelnen  aber  nahmen  die  Reibungen  kein  Ende.  Vielfach
        <pb n="31" />
        1866  Frictionen  im  preußischen  Landtag.  21

empfanden  die  Minister  des  Innern,  des  Cultus  und  vor
Allem  der  willkürlich  durchfahrende  Justizminister  Graf  Lippe
die  Abneigung  der  Liberalen,  und  wenn  sie  bei  dem  Armeebudget
  die  gesonderten  Summen  bewilligten,  so  hielten  sie
doch  gemeinsam  mit  der  Linken  die  in  der  Conflictszeit
erhobene  Forderung,  daß  die  Friedensstärke  und  folglich  die
Cadreszahl  des  Heeres  nicht  durch  königliche  Verordnung,
sondern  durch  ein  mit  dem  Landtage  vereinbartes  Gesetz  festzustellen
  sei,  mit  großer  Mehrheit  aufrecht.  Es  war  deutlich,
daß  es  nur  Ein  Mittel  gab,  bei  all  diesem  Auseinandergehn
der  Richtungen  wieder  einen  sichern  Vereinigungspunkt  der
Geister  zu  schaffen:  dies  hieß  Fortschreiten  auf  der  nationalen
Bahn,  zunächst  also  Beschleunigung  der  Verfassung  des  norddeutschen
  Bundes.  So  erging  am  21.  November  die  Einladung
  an  die  verbündeten  Regierungen,  am  15.  December
ihre  Bevollmächtigten  zur  Berathung  des  dem  Reichstage
vorzulegenden  Verfassungsentwurfs  nach  Berlin  zu  senden.

Eine  solche  Fülle  verschiedenartiger  Aufgaben  empfing
den  Grafen  Bismarck,  als  er  am  1.  December  1866  von
Putbus  nach  Berlin  zurückkam.  Ruhe,  Landleben,  Seeluft
hatten  seine  Nerven,  wenn  nicht  hergestellt,  so  doch  erfrischt,
und  mit  gewohnter  Raschheit  und  Sicherheit  begann  er  auf
allen  Seiten  einzugreifen.  Wollen  wir  den  Standpunkt  bezeichnen,
  welcher  damals  all  seinem  Thun  Maaß  und  Richtung
  gab,  so  reicht  dafür  ein  einziges  Wort  aus:  Friede.
Drei  Jahre  lang  hatte  er  die  Auffassung  vertreten,  daß  ein
Krieg  mit  Osterreich  unvermeidlich  und  deshalb  so  rasch  und
so  kräftig  wie  möglich  zu  führen  sei.  Jetzt  war  sein  ganzes
Streben  von  dem  Gedanken  beherrscht,  die  mächtige  Schöpfung
durch  innere,  dem  Zweck  entsprechende,  hoffentlich  ungestörte
        <pb n="32" />
        22  Vorbereitung  des  Reichstags.  1866

Arbeit  auszubauen  und  zu  consolidiren.  Dazu  gehörte  nicht
bloß,  jeden  Zusammenstoß  mit  auswärtigen  Gegnern  zu  vermeiden,
  sondern  auch  in  Preußen  und  dem  norddeutschen
Bunde  selbst  die  nationale  Gesinnung  zu  steigern,  die  particularen
  Gefühle,  so  weit  es  anging,  zu  schonen,  zugleich  aber
jede  Spur  einer  offenen  Auflehnung,  wo  es  nöthig  wärec,
mit  eisernem  Griffe  niederzuwerfen.

Über  die  auswärtige  Politik,  die  ihn  sofort  mit  drängenden
  Sorgen  in  Anspruch  nahm,  berichten  wir  weiter  unten
in  besonderem  Zusammenhang.  Das  Verhältniß  zu  den  süddeutschen
  Staaten  ruhte  einstweilen;  vor  der  Feststellung  der
norddeutschen  Bundesverfassung  fehlte  jede  Grundlage  für
eine  nähere  Verhandlung  zwischen  Berlin  und  München  oder
Berlin  und  Stuttgart.  Was  sodann  die  annectirten  Provinzen
betraf,  so  hatte  Bismarck  anfangs  den  Gedanken  gehabt,  die
jetzt  preußischen  Lande  zwischen  Elbe  und  Mosel  unter  Austilgung
  der  bisherigen  Staatsgrenzen  in  vier  große  Provinzen,
Rheinfranken,  Thüringen,  Westfalen,  Niedersachsen,  nach  den
altgeschichtlichen  Stämmen  einzuordnen.  Dafür  hätte  offenbar
die  gründliche  Verwischung  der  welfischen,  hessischen  und
nassauer  Erinnerungen  gesprochen:  hatte  doch  die  1790  in
Frankreich  vollzogene  Bildung  der  neuen  Departements  binnen
einem  Menschenalter  jeden  Gedanken  an  die  alten  Landschaften
ausgelöscht.  Jedoch  mußte  zunächst  einleuchten,  in  wie  hohem
Maaße  bei  einer  solchen  Umwälzung  von  Grund  aus  die
Schwierigkeiten  der  neuen  Verwaltung  wachsen  würden;  zur
Lösung  dieser  Aufgabe,  fand  Bismarck  selbst,  hätte  eine  größere
Zahl  geistreicher  und  willensstarker  Beamten  gehört,  als  ihm
zu  Gebote  stand.  Dann  aber  erklärten  ihm  die  Führer  gerade
der  preußischen  Parteien  in  den  annectirten  Ländern  ihren
        <pb n="33" />
        1866  Bismarck's  Rückkehr  nach  Berlin.  23

und  ihrer  Landsleute  dringenden  Wunsch,  daß  ihre  alten
Staaten  zwar  zu  preußischen  Provinzen  gemacht,  aber  um
des  Himmels  willen  nicht  zerrissen  werden  möchten.  Das
Volk  hänge  an  den  altgewohnten  Zuständen,  und  bei  der
Abschneidung  der  politischen  Vergangenheit  würde  eine  Menge
lebendiger  Interessen  auf  das  Schwerste  betroffen,  und  eine
tiese  Entrüstung  in  allen  Herzen  entflammt  werden.  Die
Thatsache  ist  charakteristisch  für  die  wahre  Quelle  des  deutschen
  Particularismus.  Hundert  Mal  hat  man  auf  dieser
Seite  den  Ruf  erhoben,  daß  die  Eigenartigkeit  der  deutschen
Stämme  respectirt  werden  müsse:  hier  aber  sehn  wir,  daß
eine  politische  Gliederung  nach  den  alten  Stämmen  energisch
verworfen  wurde,  weil  sie  den  Grenzen  der  bisher  bestehenden
  Staaten  widersprach.  Die  Rechtsgemeinschaft  des  Staates
überwiegt  durchaus  die  Eigenartigkeit  des  Bluts;  die  Deutschen
sind  Particularisten  geworden,  nicht  weil  Franken  oder  Sachsen
aus  etwas  anderem  Stoffe  gebildet  waren,  als  Schwaben
oder  Bayern,  sondern  weil  jeder  ihrer  Fürsten  sein  Territorium
  allmählich  zu  einem  gesonderten  Staate  gebildet  und
der  höhern  Staatsgewalt  des  Reiches  entzogen  hatte.  Nach
der  Herstellung  des  Reiches  wird  trotz  aller  Verschiedenheit
der  Stämme  die  Existenz  des  deutschen  Staates  auch  der
deutschen  Gesinnung  die  Kraft  zur  normalen  Einschränkung
des  Sondergeists  verleihen.

Bismarck  verzichtete  also  auf  seinen  idealen  Plan,  nach
seinem  steten  Gedanken,  von  allen  widerstrebenden  Elementen
nicht  mehr  zu  fordern,  als  zur  Erhaltung  der  Einheit  schlechterdings
  unerläßlich  wäre.  Unerläßlich  aber  war  zunächst  in
Hannover  ein  scharfes  Vorgehn  gegen  die  tumultuarische
welfische  Agitation.  Zwei  Tage  nach  seiner  Ankunft  erstattete
        <pb n="34" />
        24  Vorbereitung  des  Reichstags.  1866

er  darüber  dem  Könige  Bericht,  und  gleich  am  3.  December
erging  eine  königliche  Weisung  an  den  Generalgouverneur,
jeden  Beamten,  auf  dessen  rückhaltlose  Mitwirkung  er  nicht
glaube  rechnen  zu  können,  vom  Amte  zu  suspendiren,  und
über  die  Frage  seiner  Dienstentlassung  an  das  Ministerium
zu  berichten;  hannoversche  Militärpersonen,  die  sich  an  Agitationen
  gegen  die  Regierung  betheiligen,  seien  nach  Minden
abzuführen  und  dort  kriegsrechtlich  gegen  sie  zu  verfahren;
wer  sich  Beleidigungen  preußischer  Militärpersonen  erlaube,
sei  ebenfalls  nach  Minden  zu  bringen  und  dort  bis  auf
Weiteres  festzuhalten.  Dies  hatte  zur  Folge,  daß  sofort  alle
Beamte,  welche  die  Resolution  der  Ritter  vom  7.  November
unterzeichnet  hatten,  darunter  eine  Reihe  der  vornehmsten
Edelleute  des  Landes,  suspendirt,  und  eine  Anzahl  von  Personen
  aller  Stände,  Grafen,  Bankiers,  Officiere,  Bauern  und
Dienstknechte  wegen  verschiedener  Bethätigung  welfischer  Gesinnung
  in  der  Festung  Minden  eingesperrt  wurden.  Der
Schlag  hatte  wenigstens  die  Wirkung,  daß  der  Straßenlärm
völlig  aufhörte  und  die  öffentliche  Ordnung  nicht  weiter
gestört  wurde.

Als  damit  Ruhe  im  Lande  geworden,  schritt  Bismarck
ohne  Zögern  zu  der  Behandlung  der  eigentlichen  Lebensfrage
der  deutschen  Politik,  der  Ausarbeitung  des  Entwurfs  für  die
künftige  Verfassung  des  norddeutschen  Bundes.  Denn  nur
durch  wenige  Tage  war  man  noch  von  dem  den  verbündeten
Regierungen  zu  diesem  Zwecke  gesetzten  Termine  getrennt,
und  auch  hier  war  noch  recht  viel,  oder  eigentlich  Alles  zu
schaffen.  Allerdings  fand  Bismarck  zwei  fertige  Entwürfe  vor,
den  einen  von  Max  Duncker,  den  andern  von  Savigny  verfaßt,
  allein  keiner  von  beiden  entsprach  seinen  Intentionen
        <pb n="35" />
        1866  Entwurf  der  Verfassung  des  norddeutschen  Bundes.  25

auch  nur  insoweit,  um  ihn  zur  Grundlage  weiterer  Erörterung
zu  nehmen.  Er  schob  sie  vollständig  auf  die  Seite,  angeblich
  weil  sie  zu  tief  in  die  Selbständigkeit  der  Einzelstaaten
einschnitten  ).  Dann,  im  Nachmittage  des  13.  December,
dictirte  er  aus  dem  Kopfe  seinem  vertrauten  vortragenden
Rathe  Lothar  Bucher  die  eigentlich  constituirenden  Artikel  der
Verfassung,  über  den  Bundesrath  (wie  er  den  alten  Bundestag
  umtaufte),  das  Bundespräsidium  und  den  Reichstag,  und
gab  für  die  übrigen  Abschnitte  die  bestimmenden  Gesichtspunkte.
  Bucher,  und  wenn  ich  nicht  irre  Delbrück,  arbeiteten
darauf  das  Ganze  aus;  am  Morgen  des  14.  war  der  Entwurf
  fertig,  wurde  am  Nachmittag  von  dem  unter  dem  Vorsite
  des  Königs  versammelten  Ministerrathe  genehmigt  und
war  damit  zur  Vorlage  an  die  Conferenz  der  verbündeten
Regierungen  bereit.

Am  folgenden  Tage,  15.  December,  waren  die  Bevollmächtigten
  pünktlich  erschienen.  Bismarck  eröffnete  die  Sitzung
mit  einer  Rede,  worin  er  die  beiden  Hauptmängel  des  alten
Bundes,  die  fehlende  Sicherheit  nach  Außen  und  die  Unfähigkeit
  zur  Hebung  der  innern  Wohlfahrt  durch  gemeinnützige
  Einrichtungen,  betonte  und  zugleich  den  Verfassungsentwurf
  vorlegte,  welcher  diesen  Mängeln  abhelfen  sollte.
„Die  unbedingte  Selbständigkeit  der  dynastischen  Gebiete“,  sagte
er,  „war  der  wesentliche  Grund  der  politischen  Unmacht  unserer
großen  Nation,  weil  ihr  die  wirksamen  Organe  zur  Herstellung
  einheitlicher  Entschließungen  fehlten;  die  gegenseitige  Abgeschlossenheit
  aller  Bruchtheile  bildete  ein  wirksames  Hinderniß

1)  So  berichtet  es  Benedetti.  Die  Entwürfe  sind  bisher  auf  das

Strengste  geheim  gehalten  worden.  Im  üUbrigen  vgl.  Köppen,  Fürst
Bismarck  S.  385.
        <pb n="36" />
        26  Vorbereitung  des  Reichstags.  1866

der  Pflege  derjenigen  Interessen,  welche  nur  in  größern
nationalen  Kreisen  ihre  legislative  Förderung  finden  können.“
„Die  preußische  Regierung,“  fuhr  er  fort,  „hat  sich  in  dem  vorliegenden
  Entwurfe  auf  die  Berücksichtigung  der  allseitig  anerkannten
  Bedürfnisse  beschränkt,  ohne  über  dieselben  hinaus
die  Bundesgewalt  in  die  Autonomie  der  einzelnen  Staaten
eingreifen  zu  lassen.  Nichts  destoweniger  verkennt  sie  nicht,
daß  die  Durchführung  der  hier  unerläßlichen  Underungen
gewohnter  Zustände  den  einzelnen  Regierungen  schwierige  Aufgaben
  stellt,  und  daß  die  Opfer  für  die  Herstellung  allseitig
gleicher  Rechte  und  Pflichten  von  den  bisher  leichter  Belasteten
schwer  werden  empfunden  werden.  Sie  zweifelt  aber  nicht,
daß  der  einmüthige  Wille  ihrer  Verbündeten,  getragen  von
dem  Verlangen  des  deutschen  Volks,  seine  Sicherheit,  seine
Wohlfahrt,  seine  Machtstellung  unter  den  europäischen  Nationen
dauernd  verbürgt  zu  sehen,  alle  Hindernisse  überwinden  werde.“

Auf  solche  Mittheilungen  und  Mahnungen  waren  die
Hörer  gefaßt  gewesen.  Aber  als  sie  dann  den  Verfassungsentwurf
  lasen  und  wieder  lasen,  war  doch  die  Überraschung
groß.  In  ihrem  Bundesvertrag  vom  18.  August  war  ihnen
in  Aussicht  gestellt  „eine  Verfassung  auf  der  Basis  der
Grundzüge  vom  10.  Juni“.  Nun,  auf  dieser  Basis  war
der  Entwurf  allerdings  aufgebaut:  sie  aber  hatten  bisher
völlig  andere  Vorstellungen  von  dem  zu  errichtenden  Bauwerk
  gehabt,  so  zu  sagen  einen  hinreichenden  Um=  und  Ausbau
  des  niedrigen  Frankfurter  Bundespalastes;  und  statt  dessen
sahn  sie  jetzt  eine  in  überraschender  Weise  aufgethürmte
Pyramide  mit  hoher  und  starker  Spitze  vor  sich.  Wohl  erschien
  auch  hier  der  Bundestag,  oder  nach  seinem  neuen
Namen  der  Bundesrath,  als  der  vornehmste  Träger  der
        <pb n="37" />
        1866  Eindruck  auf  die  Vertreter  der  verbündeten  Regierungen.  27

gesetzgebenden  wie  der  regierenden  Gewalt,  ja  die  Competenz
der  erstern  war  in  Betreff  der  so  oft  geforderten  „gemeinnützigen
  Einrichtungen“"  bedeutend  erweitert.  Von  der  Errichtung
  eines  Kaiserthums  mit  verantwortlichen  Ministern
über  den  souveränen  Fürsten  war  keine  Rede;  sie  Alle  standen
in  gleichem  Range  neben  einander;  jener  hochgeschätzte  Schmuck
ihrer  Kronen,  das  Gesandtschaftsrecht,  wurde  gar  nicht  berührt.
Auch  die  Befugnisse  des  Reichstages  waren  nicht  so  weit  bemessen,
  um  dem  monarchischen  Princip  im  Bunde  Gefahr  zu
drohn.  Aber  da  gab  es  in  dem  Bundesrathe  ein  Mitglied,
welches  nicht  wie  einst  in  Frankfurt  4  Stimmen  unter  70,
oder  eine  unter  17,  sondern  17  unter  43  führte  und  mit
Heranziehung  einiger  Zwergstaaten  nach  seinem  Willen  über
die  Beschlüsse  der  Mehrheit  verfügte.  Dann  fand  sich  vor
ein  Bundespräsidium,  welches  nicht  bloß  wie  im  alten  Bundestag
  die  formelle  Leitung  der  Verhandlung  führen,  sondern
die  völkerrechtliche  Vertretung  des  Bundes  nach  Außen,  volles
Gesandtschaftsrecht,  das  Recht  über  Krieg  und  Frieden,  das
Recht  des  Vertragsschlusses,  die  Uberwachung  der  Ausführung
der  Bundesbeschlüsse,  die  Ernennung  aller  Bundesbeamten,
in  dringenden  Fällen  das  Recht  der  Execution  gegen  widerspenstige
  Bundesglieder  besitzen  sollte.  In  andern  Artikeln
erschien  ein  Bundesfeldherr  mit  dem  Oberbefehl  in  Krieg  und
Frieden  über  das  einheitliche  Bundesheer,  zu  dem  alle  Contingente
  der  Bundesglieder  zusammen  zu  schmelzen  wären,
ein  Heer,  dessen  Stärke  und  Geldbedarf,  dessen  Gesetze,
Reglements  und  Verwaltung  genau  nach  preußischem  Muster
die  Verfassung  selbst  vorschrieb.  Sodann  verfügte  ein  weiterer
Abschnitt,  daß  die  norddeutsche  Kriegsflotte  unter  preußischem
Oberbefehl  und  unter  preußischer  Verwaltung  stehn  würde.
        <pb n="38" />
        28  Vorbereitung  des  Reichstags.  1866

Und  wie  man  weiß,  dieses  Mitglied  mit  17  Stimmen,  dies
Präsidium,  dieser  Bundesfeldherr  und  Flottenchef,  es  war
Alles  dieselbe  Persönlichkeit,  derselbe  König  von  Preußen,
welcher  durch  die  Vereinigung  dieser  mannichfaltigen  Befugnisse
  die  Geschicke  Norddeutschlands  nach  seinem  Ermessen
leiten,  und  durch  seine  Souveränität  die  kommende  deutsche
Einheit  verkörpern  sollte.

Nach  Preußens  gewaltigen  Triumphen  und  überwiegender
  Macht  (25  Millionen  Einwohner  unter  den  30  des
Bundes)  war  freilich  eine  starke  Führerstellung  seines  Königs
ganz  natürlich.  Dennoch  aber  waren  die  anwesenden
Minister  der  verbündeten  Staaten  tief  betroffen.  Allerdings
sollten  für  alle  jene  dem  Präsidium  überwiesenen  Verwaltungszweige
  dauernde  Ausschüsse  des  Bundesraths  eingesetzt,  und
diesem  also  ein  bleibender  Einfluß  auf  die  Executivgewalt
gesichert  werden.  Allein  wie  gering  blieb  dieser  neben  der
präsidialen  Machtfülle  bemessen!  Namentlich  die  Rechte  des
Bundesfeldherrn  ließen  von  der  Militärhoheit  der  Fürsten
gar  zu  wenig  übrig,  während  sie,  die  bisher  ihre  Kriegsmacht
  nach  dem  alten  Bundesschlendrian  auf  wohlfeilem  Fuße
gehalten,  jetzt  ihren  Unterthanen  durch  Einführung  des  preußischen
  Heersystems  erdrückende  Lasten,  wie  sie  meinten,  auferlegen
  sollten.  Dazu  kamen  dann  die  in  der  Verfassung  der
Bundesgesetzgebung  überwiesenen  gemeinnützigen  Einrichtungen,
deren  Gestaltung  weitere  Eingriffe  in  die  sonst  den  Einzelstaaten
  vorbehaltenen  Verwaltungsgebiete  voraussehn  ließ.
Gleich  an  der  Spitze  stand  die  Erklärung  eines  gemeinsamen
Indigenats  für  alle  Bundesangehörige,  ein  Grundsatz,  der
überall  die  bestehenden  Gemeindeordnungen  und  die  damit
zusammenhängenden  Vorschriften  mit  schwerer  Umwälzung
        <pb n="39" />
        1866  Leitende  Gesichtspunkte  des  Entwurfs.  29

bedrohte.  Vorbehalten  für  die  künftige  Bundesthätigkeit
waren  Gesetze  über  Freizügigkeit  und  Gewerbebetrieb,  über
geistiges  Eigenthum  und  Patente,  über  Flußschifffahrt  und
Eisenbahnen,  über  Papiergeld  und  Bankwesen,  über  Civilprozeß
  und  Concursverfahren.  Genug,  die  Grenze  zwischen
der  Competenz  der  Bundesgewalt  und  der  des  Einzelstaats
wurde  nicht  nach  den  Ministerialressorts  gezogen  (etwa  für
jene  Auswärtiges,  Handel,  Krieg  und  Marine,  für  diese
Inneres,  Justiz,  Cultus,  Unterricht),  sondern  wo  sich  in
irgend  einem  Ressort  ein  gemeinsames  deutsches  Interesse
zeigte,  würde  die  Bundesgewalt  in  irgend  einer  Weise,  gesetzgeberisch,
  verwaltend,  beaufsichtigend,  eingreifen,  dafür  aber
auch,  wo  dies  nicht  der  Fall  wäre,  der  Thätigkeit  des  Einzelstaats
  freie  Hand  lassen.  So  würde  die  Armee  nach  Bundesgesetz
  organisirt,  die  Ernennung  der  Officiere  aber  verbliebe
zum  größten  Theil  den  Landesfürsten.  Die  Kosten  des  Heerwesens
  setzte  der  Etat  des  Bundes  fest,  die  Art  der  Aufbringung
  derselben  aber  würde  den  Regierungen  der  Einzelstaaten
  überlassen  bleiben.  In  der  Diplomatie  wäre  neben
der  Thätigkeit  der  großen  norddeutschen  Botschafter  jedem
Einzelstaat  eine  besondere  Vertretung  für  die  speciellen  Interessen
  seiner  Einwohner  freigestellt.  Jeder  Einzelstaat  möchte
seine  Eisenbahnen  bauen  und  verwalten  nach  seiner  Weise,
nur  behielte  sich  der  Bund  eine  gewisse  Aufsicht  und  das
Recht  vor,  im  Interesse  der  Landesvertheidigung  selbst  einen
Bahnbau  zu  veranlassen.

Offenbar  hatte  bei  dem  ganzen  Entwurf  ein  großer
Sinn  für  das  praktische  Bedürfniß,  ohne  Rücksicht  auf  Theorie
und  Doctrin  gewirkt;  es  sei  unmöglich,  klagte  später  ein  berühmter
  Professor  des  Staatsrechts,  anzugeben,  in  welches
        <pb n="40" />
        30  Vorbereitung  des  Reichstags.  «  1866

der  von  der  Wissenschaft  festgesetzten  Fächer  der  Verfassungsarten
  dies  Erzeugniß  gehöre.  Um  so  gewisser  war  es,  daß
durch  ein  solches  System  alle  bestehenden  Verhältnisse  berührt
und  vielfach  in  Frage  gestellt  wurden.

So  erhoben  sich  in  der  Versammlung  Bedenken  von
allen  Seiten,  und  bald  lag  eine  lange  Reihe  von  Anderungsvorschlägen
  der  preußischen  Regierung  vor.  Es  wäre  heute
eine  zwecklose  Mühe,  sie  im  Einzelnen  durchzugehen;  es  genügt,
  die  Richtungen  zu  bezeichnen,  in  denen  sie  sich  bewegten.
  Oldenburg  und  Coburg  hätten  eine  von  Grund
aus  verschiedene  Verfassung  gewünscht.  Oldenburg  beklagte
die  Abwesenheit  eines  aus  den  Fürsten  gebildeten  Oberhauses;
dann  hätte  man  zu  Gunsten  des  Bundespräsidiums  die  Rechte
des  Bundesraths  beschränken,  und  jenem  die  Bundesregierung
  durch  ein  verantwortliches  Bundesministerium  übertragen
können;  zur  Sicherung  der  Einzelstaaten  wäre  ein  Bundesgericht
  einzusetzen,  zur  Stärkung  des  parlamentarischen  Einflusses
  an  die  Stelle  eines  festen  Pauschquantums  für  die
Militär-Ausgaben  die  Vereinbarung  eines  Etats  mit  dem
Reichstag  anzuordnen.  Coburg  war  ebenfalls  für  die  Errichtung
  eines  mit  dem  Reichstag  gleichberechtigten  Fürstenhauses
  und  hätte  die  Abgrenzung  der  Competenz  zwischen
Reichsgewalt  und  Einzelstaaten  nach  den  Geschäften  der  einzelnen
  Ministerien  gewünscht;  daß  den  Einzelstaaten  gewisse
Befugnisse  im  Auswärtigen,  im  Heerwesen  u.  s.  w.  gewahrt
blieben,  däuchte  ihm  nicht  ein  Vortheil,  sondern  eine  drückende
Last,  während  umgekehrt  die  Befugnisse  des  Bundes  in  der
innern  Verwaltung  alle  Selbständigkeit  der  Einzelstaaten  zu
untergraben  schienen.
        <pb n="41" />
        1867  Abänderungsanträge.  31

Ahnliche  Betrachtungen  machten  dem  Weimarsschen
Minister  Watzdorff  das  Herz  schwer.  Ich  hatte  geglaubt,
sagte  er  später,  nach  den  großen  Kriegserfolgen  hätte  sich
etwas  Besseres  schaffen  lassen.  Doch,  setzte  er  dann  hinzu,
bei  näherer  Untersuchung  habe  ich  mich  schließlich  überzeugt,
daß  das  Verhältniß  zwischen  Bundesgewalt  und  Einzelstaat
in  angemessener  Weise  geregelt  ist.  Eine  ganze  Reihe  besonderer
  Anträge  hatte  dann  Darmstadt  in  Folge  seiner  unnatürlichen
  Lage,  nach  der  es  zur  Hälfte  Bundesland,  zur  Hälfte
Ausland  war,  vorzulegen.  Die  übrigen  Kleinstaaten  richteten,
so  weit  die  Protokolle  es  erkennen  lassen,  ihre  Aufmerksamkeit
hauptsächlich  auf  die  Fragen  des  Heimathsrechts  und,  was  damit
zusammenhing,  auf  die  Beschränkung  des  Rechtes,  Reichssteuern
  aufzulegen,  auf  die  Verminderung  der  furchtbaren
Militärlast,  auf  die  Bindung  gewisser  Entschließungen  des
Bundespräsidiums  an  die  Zustimmung  des  Bundesraths.
Wie  natürlich,  gingen  im  Einzelnen  ihre  Begehren  vielfach
aus  einander  und  gegen  einander.  Stoff  zu  endlosen  Verhandlungen
  wäre  reichlich  vorhanden  gewesen.

Indessen  ermöglichte  die  damalige  Lage  der  Dinge  der
preußischen  Regierung  ein  summarisches  und  durchgreifendes
Verfahren.  Was  einst  Osterreich  1851  in  Dresden  und  1863
in  Frankfurt  fruchtlos  versichert  hatte:  es  muß  etwas  zu
Stande  kommen  —  das  lebte  1867  in  Aller  Herzen.  Als
die  Berathung  über  die  eingebrachten  Anträge  am  18.  Januar
durch  Herrn  von  Savigny  eröffnet  und  am  28.  fortgesetzt
wurde,  erklärte  der  preußische  Bevollmächtigte,  daß  seine
Regierung  von  den  begehrten  Abänderungen  der  Vorlage
achtzehn  genehmige,  alle  übrigen  jedoch  ablehne.  In  einer
dritten  Sitzung  am  2.  Februar  wurden  dann  die  bis  dahin
        <pb n="42" />
        32  Vorbereitung  des  Reichstags.  1866

vorbehaltenen  Artikel  über  Kriegswesen,  Marine  und  Posten
besprochen,  und  hier  jede  wesentliche  Anderung  von  Preußen
verbeten.  Die  übrigen  Regierungen  gaben  darauf  den  Inhalt
mancher  Amendements  als  Wünsche  und  Erwartungen  zu
Protokoll,  genehmigten  aber  den  so  festgestellten  Text  des
Entwurfs  als  gemeinsame  Vorlage  für  den  Reichstag.

In  denselben  Wochen  wurde  dem  Abschluß  eine  andere
Verhandlung  entgegengeführt,  nicht  von  so  umfassender  Bedeutung
  wie  der  Verfassungsentwurf,  immer  aber  auf  einem
höchst  wichtigen  Gebiete  eine  stärkende  Grundlage  für  das
künftige  Bundesleben:  die  Abtretung  der  fürstlich  Thurn  und
Taxis'schen  Posten  an  Preußen,  welches  damit  die  Möglichkeit
  gewann,  das  gesammte  Postwesen  im  Umfange  des  Bundesgebiets
  der  Bundesgewalt  zu  übertragen.

Noch  während  des  Kriegs,  im  Juli  1866,  hatte  der
damalige  Referent  für  die  Postangelegenheiten  im  preußischen
Handelsministerium,  Geheimrath  von  Stephan  (der  spätere
Generalpostmeister),  einer  der  genialsten  und  thatkräftigsten
Männer  unserer  Zeit,  ein  sofortiges  factisches  Vorgehn  gegen
Thurn  und  Taxis,  die  Beschlagnahme  seines  gesammten
Postwesens  und  die  Einsetzung  einer  provisorischen  Verwaltung
desselben  vorgeschlagen  und  durchgesetzt,  als  den  einzigen  Weg,
um  in  kürzester  Frist  zu  einem  rechtsgültigen  Übergang
desselben  an  Preußen  und  vollständiger  Verschmelzung  mit
dem  preußischen  zu  gelangen.  Stephan  selbst  wurde  darauf
zur  Vollziehung  der  Maaßregel  nach  Frankfurt  gesandt.  Er
löste  dort  die  Taxis'sche  Generaldirection  auf,  setzte  sich  an
deren  Stelle,  ließ  die  übrigen  Beamten  gegen  Gelobung
unbedingten  Gehorsams  in  ihrer  Thätigkeit  und  brachte  sehr
bald  die  bisherige,  durch  den  Krieg  überall  unterbrochene
        <pb n="43" />
        1866  Beschlagnahme  der  Thurn=  und  Taxis'schen  Post.  33

Verwaltung  wieder  in  den  gewohnten  regelmäßigen  Gang.
Der  Fürst  von  Thurn  und  Taxis  war  in  Folge  der  großen
Kriegsereignisse  überzeugt,  daß  in  Deutschland  die  Zeiten  des
Bundestags,  der  österreichischen  Suprematie  und  Alles,  was
damit  zusammenhing,  folglich  auch  seiner  kaiserlichen  Lehnspost,
  vorüber  waren,  und  da  Preußen  sich  bereit  erklärte,
für  seinen  Verzicht  ihn  durch  eine  Capitalzahlung  zu  entschädigen,
  sandte  er  bereits  im  September  1866  einen  seiner
tüchtigsten  Postbeamten,  Freiherrn  von  Gröben,  nach  Frankfurt,
  um  mit  Stephan  die  Höhe  der  Ablösungssumme  festzustellen.
  Dies  Geschäft  wäre  leicht  gewesen,  wenn  es  sich
lediglich  um  die  Capitalisirung  der  letzten  Jahreseinnahmen
hätte  handeln  können,  da  Bücher,  Registraturen  und  Cassen
der  bisherigen  Verwaltung  sich  in  bester  Ordnung  befanden.
Allein  Stephan  stellte  den  Grundsatz  auf,  daß  nicht  für  die
Einnahmen  des  alten  Zustandes,  sondern  für  die  der  neuen
Zeit,  angenommen,  daß  die  Lehnspost  bestehn  bliebe,  Entschädigung
  zu  leisten  sei:  und  so  berechtigt  dieser  Satz  auch
war,  schwierig  und  verwickelt  zeigte  sich  die  praktische  Durchführung
  desselben.  Das  kaiserliche  Lehn,  welches  vor  mehreren
Jahrhunderten  dem  Fürsten  die  Post  im  ganzen  Reiche  überwiesen
  hatte,  war  im  Laufe  der  Zeiten  durch  die  wachsende
Selbständigkeit  der  Einzelstaaten  vielfach  durchbrochen  worden.
Die  größern  Staaten  hatten  für  ihre  Gebiete  eigne  Posten
eingerichtet,  die  übrigen  die  Rechtsverhältnisse  der  Taxis'schen
in  der  mannichfaltigsten  Weise  beschränkt  oder  geändert,  z.  B.
die  fürstlichen  Postbeamten  der  Dienstpragmatik  ihrer  eignen
Behörden  unterworfen,  die  nun  nach  beliebter  deutscher  Art
in  jedem  Territorium  abweichend  von  der  des  Nachbarstaats
war.  Stephan  zollte  der  Klugheit  und  der  Abeitsrraft  der

v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.
        <pb n="44" />
        34  Vorbereitung  des  Reichstags.  1867

Taxis'schen  Direction,  welche  unter  so  schwierigen  Verhältnissen
  ihr  Institut  doch  immer  in  einem  ganz  ehrenwerthen
Bestande  erhalten  hatte,  rückhaltlose  Anerkennung:  immer
aber  hatten  die  üblen  Folgen  eines  solchen  Verhältnisses
nicht  ausbleiben  können.  Der  Fürst  hatte  auf  seinem  Reinertrag
  bestanden;  mehr  und  mehr  war  also  in  der  Verwaltung
der  volkswirthschaftliche  Gesichtspunkt  gegen  den  fiscalischen
in  den  Hintergrund  getreten,  so  daß  eine  Menge  auch  nothwendiger
  Aufgaben  zum  Schaden  des  Ganzen  unterlassen
oder  hinausgeschoben  wurden.  Den  Bedürfnissen  des  wachsenden
  Verkehrs  genügten  weder  die  Postgebäude  selbst  auf  den
wichtigsten  Stationen,  noch  die  meist  bescheidenen  Gehälter
im  Vergleich  zu  den  ebenmäßig  wachsenden  Anstrengungen
der  Beamten.  Stephan  berechnete  die  dringend  hienach  erforderlichen
  Ausgaben  auf  mehrere  Millionen,  woraus  dann  eine
entsprechende  Verminderung  der  Ablösungssumme  sich  ergab.
Genug,  am  7.  Januar  1867  konnte  Stephan  den  mit  Gröben
vereinbarten  Vertragsentwurf  dem  preußischen  Staatsministerium
  vorlegen.  Dieses  hatte  übrigens  schon  früher  nach
Stephan's  Berichten  auf  Grund  eines  im  Finanzministerium
durch  Geh.  Rath  von  Hoffmann  ausgearbeiteten  Gutachtens
das  Entschädigungskapital  auf  drei  Millionen  Thaler  festgestellt
  und  beharrte  bei  diesem  Betrage,  auch  als  der  Fürst
von  Taxis  durch  persönliches  Erscheinen  in  Berlin  eine  Erhöhung
  der  Summe  zu  erwirken  suchte,  vom  Könige  aber
nicht  empfangen  wurde.  Darauf  bequemte  man  sich  Taxisscher
  Seite  zur  Annahme  des  preußischen  Angebots,  und  der
endgültige  Vertrag,  auf  Überlassung  der  Taxis'schen  Postgerechtsame,
  vom  1.  Juli  1867  ab,  an  die  Krone  Preußen
gelangte  am  28.  Januar  zum  Abschluß.
        <pb n="45" />
        1867  Reichstagswahlen.  35

Gleich  an  dieser  Stelle  mag  vorweg  genommen  werden,
daß  Stephan  unterdessen  die  Umgestaltung  des  gesammten
Taxis'schen  Postwesens  nach  den  Grundsätzen  der  preußischen
Organisation  bereits  so  weit  vorbereitet  hatte,  daß  sie  noch
im  Laufe  des  Jahres  zur  Verwirklichung  gelangte.  Ebenso
rasch  erwirkte  er  bei  den  zehn  Regierungen,  in  deren  Staaten
die  Taxis'sche  Post  noch  bestanden  hatte,  die  Zustimmung  zu
dem  Abtretungsvertrage,  welche  dann  ohne  Schwierigkeit  auch
von  dem  preußischen  Landtage  ertheilt  wurde.  Die  preußische
Regierung  konnte  ihren  Verbündeten  erklären,  daß  in  dem  ganzen
Umfange  des  Bundes  die  Postverwaltung  vom  1.  Januar  1868
ab  in  die  Hand  der  Bundesregierung  übergehen  würde.

So  war  im  Innern  alles  wohl  geordnet  und  für  die
parlamentarische  Behandlung  vorbereitet,  als  mit  dem  12.  Februar
  1867  der  mit  allseitiger  Spannung  erwartete  Tag  der
Reichstagswahlen  nach  dem  allgemeinen,  gleichen,  directen
Wahlgesetz  von  1848  erschien.

Das  nach  lebhaften  Wahlkämpfen  gewonnene  Ergebniß
stimmte  im  Wesentlichen  mit  jenem  der  letzten  preußischen
Landtagswahlen,  unter  einer  leichten  Verschiebung  zu  Gunsten
der  Regierung  und  ihres  nationalen  Werkes  überein.  Unbedingt
  für  sie  zu  stimmen,  zeigten  sich  59  Altconservative,
36  Freiconservative,  sowie  die  Gruppe  der  27  sogenannten
Altliberalen  geneigt.  Unbedingt  in  oppositioneller  Haltung
erschien  eine  bunte  Reihe  höchst  verschiedenartiger  Elemente,
die  auf  19  Mitglieder  heruntergekommene  Fortschrittspartei,
dann  eine  „freie  Vereinigung“  von  14  Köpfen,  ferner  eine
„bundesstaatlich  constitutionelle  Vereinigung“  von  Ultramontanen
  und  strammen  Particularisten  aus  Hannover  und
Holstein,  im  Ganzen  18  Personen,  neben  ihnen  als  einziger

37
        <pb n="46" />
        36  Vorbereitung  des  Reichstags.  1867

Socialdemokrat,  August  Bebel,  endlich  zwölf  Polen  und  zwei
Dänen.  Höchst  erfreulich  für  die  preußische  Regierung  waren
die  Wahlen  in  Hessen  und  Nassau  ganz  überwiegend  im
nationalen  Sinne  ausgefallen;  ja  selbst  in  Hannover  hatten
zu  großer  Überraschung  nach  allen  welfischen  Demonstrationen
nur  129000  Wähler  particularistisch,  144000  national
gestimmt.  .

Unter  diesen  Umständen  lag  die  Entscheidung  überall  in
der  Hand  der  auch  in  Altpreußen  herangewachsenen  und  durch
große  Contingente  der  verbündeten  Länder  bis  auf  79  Mitglieder
  verstärkten  nationalliberalen  Partei.  Sie  war  entschlossen,
  das  Verfassungswerk  zu  sicherem  Abschluß  hindurch
zu  führen,  den  Verfassungsentwurf  der  Regierungen  zunächst
als  Grundlage  der  Berathungen  anzunehmen,  mit  dem  Vorbehalte
  jedoch,  die  parlamentarischen  und  Freiheitsrechte,  die
sie  in  dem  Entwurfe  keineswegs  in  ausreichendem  Maaße
anerkannt  fand,  überall  nach  liberalen  Grundsätzen  auch  gegen
Bismarck's  Widerspruch  festzustellen.  So  war  eine  erfolgreiche,
  aber  auch  eine  bewegte  Session  zu  erwarten.

Immer  aber  waren  mit  allen  diesen  innern  Momenten,
Stimmung  der  annectirten  Provinzen,  Bestrebungen  des
preußischen  Landtags,  Entwurf  der  Bundesverfassung  und
Ergebniß  der  Reichstagswahlen,  die  Voraussetzungen  noch
nicht  vollständig  aufgezählt,  unter  deren  Einwirkung  das
wieder  geborene  Deutschland  seine  ersten  Schritte  hinaus  in
das  Leben  thun  sollte.

Denn  der  Tag  von  Königgrätz  hatte  zugleich  die  deutsche
Frage  gelöst  und  eine  europäische  Frage  geschaffen.  Der
österreichisch-preußische  Dualismus  war  beseitigt;  dafür  kündigte
sich  mit  drohendem  Grollen  eine  neue  französisch-deutsche
        <pb n="47" />
        1867  Benedetti's  erneuerte  Anträge.  37

Rivalität  an.  Während  Savigny  mit  den  deutschen  Fürsten  die
Verfassung  des  Nordbundes  berieth,  nahm  Graf  Benedetti
die  Aufmerksamkeit  Bismarck's  äußerst  dringlich  in  Anspruch.
Frankreich  bot  Freundschaft  und  Bündniß,  wenn  ihm  Preußen
einen  ansehnlichen  Landgewinn  verschaffen  wollte;  würde  cs
nicht  geschehn,  so  würde  die  gereizte  öffentliche  Meinung  den
friedfertigen  Kaiser  unaufhaltsam  zum  Bruche  zwingen.  Wir
erinnern  uns,  daß  im  Angust  1866  bei  der  ersten  Anmeldung
dieser  Dinge  Bismarck  in  die  Erörterung  der  einzelnen  französischen
  Forderungen  eingctreten  war,  jede  Abtretung  deutschen
Landes  nachdrücklich  abgelehnt,  sonst  aber  dem  Könige  volle  Freiheit
  der  Entschließung  vorbehalten  hatte.  Jetzt  also  stellte  Benedetti
die  Frage  nach  der  königlichen  Entscheidung  über  den  Entwurf,
wie  er  ihn  im  Verlauf  der  Augustgespräche  niedergeschrieben
hatte.  Es  würde  hienach  Frankreich  den  neuen  Zustand  Norddeutschlands
  anerkennen  und  sich  einer  föderalen  Vereinigung
des  Nordbundes  mit  den  süddeutschen  Staaten  nicht  widersetzen.
  Preußen  aber  sollte  der  französischen  Regierung  die
Erwerbung  Luxemburgs  erleichtern,  deshalb  mit  dem  König
der  Niederlande  eine  Unterhandlung  eröffnen  und  ihm  für
die  Abtretung  eine  angemessene  Entschädigung  anbieten,  wobei
Frankreich,  wenn  eine  Geldzahlung  nöthig  werden  sollte,  dieselbe
  leisten  würde.  Ferner  sollte  Preußen,  wenn  Frankreich
  durch  die  Umstände  hewogen  würde,  Belgien  zu  besetzen
oder  zu  erobern,  ihm  dabei  mit  allen  seinen  Streitkräften
gegen  jeden  Widersacher  Beistand  leisten.  Um  die  Ausführung
dieser  Bestimmungen  zu  sichern,  würden  beide  Mächte  eine
Offensiv=  und  Defensiv-Allianz  schließen,  für  alle  Fälle,  in
denen  ihre  Staaten,  deren  Integrität  sie  sich  gegenseitig  verbürgen,
  von  einem  Angriff  bedroht  werden  sollten.
        <pb n="48" />
        38  Vorbereitung  des  Reichstags.  1867

Es  war,  wie  man  sieht,  zugleich  ein  Angebot  und  ein
Begehren  der  umfassendsten  Art.  Die  beiden  Mächte,  die
seit  den  Tagen  des  ersten  Napoleon  sich  argwöhnisch  und
eifersüchtig  gegenüber  gestanden,  würden  jetzt  in  enger  Vereinigung
  und  überwältigender  Kraft  die  Lcitung  eines  neugestalteten
  Europa  übernehmen.  Wir  haben  uns  im  Anfang
dieses  Capitels  die  Unsicherheit  der  damaligen  Weltlage  vergegenwärtigt:
  eine  französische  Allianz,  wenn  sie  ehrlich  gemeint
sein  konnte,  hätte  die  europäische  Stellung  des  norddeutschen
Bundes  für  den  Augenblick  gestärkt,  und  einen  solchen  Vorschlag
  kurzweg  zurückzustoßen,  erschien  Bismarck,  auch  nach
der  Beendigung  des  deutschen  Kriegs,  nicht  nützlich.  Aber
was  konnte  man  von  einer  Verhandlung  darüber  hoffen?
und  wenn  ein  Abschluß  gelänge,  wie  groß  wäre  die  Aussicht
auf  sichere  Dauer  der  neuen  Freundschaft?  In  Paris  herrschte
die  Gesinnung,  die  in  dem  mächtigen  Wachsthum  Preußens
unter  allen  Umständen  eine  Verletzung  der  nationalen  Ehre
und  der  Machtstellung  Frankreichs  in  Europa  sah.  Deshalb
hatte  Bismarck  schon  seit  dem  dänischen  Kriege  keinen  Zweifel
darüber  gehabt,  daß  die  hier  begonnene  deutsche  Entwicklung
nicht  ohne  einen  Kampf  mit  Frankreich  zum  Schlusse  geführt
werden  könnte.  Er  hatte  bei  seiner  ersten  Anregung  der
Erwerbung  Schleswig-Holsteins,  December  1863,  es  ausgesprochen,
  man  werde  sie,  ebenso  wie  jene  Schlesiens,  mit
großen  Kriegen  vertheidigen  müssen.  Und  nün  vollends  nach  der
Umgestaltung  Deutschlands  im  Jahre  1866  hielt  er  den  Losbruch
  eines  französischen  Angriffs  nur  noch  für  eine  Frage  der
Zeit,  wobei  er  es  allerdings  als  seine  Aufgabe  erkannte,  den  Beginn
  des  Conflicts  nach  Möglichkeit  hinauszuschieben,  und  Frankreich
  durch  scheinbares  Eingehn  auf  seine  Wünsche  hinzuhalten.
        <pb n="49" />
        1867  Bismarck's  dilatorische  Verhandlung.  39

Denn  jeder  Zeitgewinn  stärkte  die  deutsche  Macht  durch  die  Einführung
  des  preußischen  Heersystems  in  den  verbündeten
Staaten,  und  verminderte  die  Gefahr  einer  österreichischfranzösischen
  Coalition,  die  man  bei  der  damals  noch  frischen
Verstimmung  Osterreichs  nicht  außer  Rechnung  lassen  durfte.
Zu  diesen  militärischen  Gründen  für  eine  hinhaltende  Behandlung
  der  französischen  Anträge  kamen  aber  allgemeine  Erwägungen,
  welche  trotz  der  deutlich  angeschauten  Kriegsgefahr
doch  noch  einen  letzten  Rest  der  Hoffnung  auf  bleibende  Erhaltung
  des  Friedens  bei  jenem  Verfahren  bekundeten.  Wer
könnte,  hörte  man  Bismarck  während  des  weitern  Verlaufes
oft  erörtern,  wer  könnte  läugnen,  daß  mit  jedem  gewonnenen
Friedensjahre  auch  die  Wahrscheinlichkeit  weiterer  Verlängerung
  der  Eintracht  steige,  daß  die  gereizten  Gemüther  sich  allmählich
  beruhigen,  die  auf  den  Frieden  angewiesenen  materiellen
Interessen  entscheidenden  Einfluß  erlangen  könnten?  Indem
er  weiter  in  die  Zukunft  blickte,  hielt  er  es  bei  der  hohen
Erregung  der  nationalen  Leidenschaft  und  den  gewaltigen
Kriegermassen  auf  beiden  Seiten  für  zweifellos,  daß  ein  hier
losbrechender  Kampf  nicht  wie  zur  Zeit  Ludwig's  XIV.  sich
lange  Jahre  hin  und  her  über  die  Grenze  schieben  würde:
nein,  er  würde  vom  ersten  Tage  an  den  tödtlichen  Stoß
auf  das  Herz  des  Gegners  zu  führen  suchen,  und  wie  dann
auch  der  Ausgang  fiele,  der  Besiegte  würde  mit  Haß  und
und  Verzweiflung  den  Gedanken  der  Rache  festhalten,  und
damit  auf  mehr  als  ein  Menschenalter  hinaus  den  Frieden
Europas  gefährden.

In  Paris  galt  die  Einverleibung  Luxemburgs  als  Compensation
  für  Preußens  bisherigen  Gewinn,  die  preußische
Allianz  zur  Eroberung  Belgiens  als  Preis  für  Preußens
        <pb n="50" />
        40  Vorbereitung  des  Reichstags.  1866

künftige  Leitung  des  deutschen  Südens.  An  beiden
Punkten  hatte  Bismarck  schon  bei  den  Gesprächen  im  August
1866  seine  Bedenken  erhoben.  Er  bemerkte  dem  Grafen
Benedetti,  der  Abschluß  einer  Offensivallianz  würde  in  ganz
Europa  den  Argwohn  gegen  eine  große  Friedensstörung  erwecken.
  Was  Luxemburg  betreffe,  so  sei  er  bereit,  dem  Könige
den  Abzug  der  vertragsmäßig  preußischen  Besatzung  aus  der
ehemaligen  Bundesfestung  zu  empfehlen,  wenn  ein  festes
Freundschaftsverhältniß  mit  Frankreich  zu  Stande  komme.
Unter  keinen  Umständen  aber  könne  Preußen,  wie  der  Pariser
Entwurf  es  begehre,  die  Initiative  im  Haag  für  die  Abtretung
des  Landes  an  Frankreich  ergreifen,  und  vollends  nicht  dem
König  von  Holland  zur  Entschädigung  für  Luxemburg  ein
anderes  deutsches  Land  abtreten  1).  Preußen  habe  nicht
weniger  als  Frankreich  auf  eine  erregte  öffentliche  Meinung
Rücksicht  zu  nehmen;  durch  das  vorgeschlagene  Verfahren
würde  seine  nationale  Stellung  in  ganz  Deutschland  compromittirt
  werden.  Ihr  wollt  Luxemburg  einverleiben,  sagte
er,  so  ist  es  Euere  Sache,  Euch  zuerst  zu  compromittiren,
und  wir  sehen  dann,  was  wir  thun  können.  Ihr  habt  gute
Freunde  unter  den  Luxemburger  Notabeln;  bewirkt  durch  sie
dort  eine  Agitation  für  den  Abzug  unserer  Besatzung,  eröffnet
dann  ohne  unser  Vorwissen  eine  geheime  Unterhandlung  im
Haag,  und  wenn  Ihr  darüber  eine  vollendete  Thatsache  vorlegen
  könnt,  so  würde  vielleicht  die  Anerkennung  derselben  in
Deutschland  durchgehn.  Mit  einem  Worte,  eine  positive  Unter-1)

  Rothan  (nach  Benedetti's  Berichten)  affaire  de  Luxembourg
p.  29  ff.:  Auch  Bismarck  erwähnt  die  Landabtretung  an  Holland  nach
den  in  Cercey  weggenommenen  französischen  Acten,  Preußischer  Staatsanzeiger
  October  1871.
        <pb n="51" />
        1866  Bismarck's  frühere  Kritik  der  Anträge.  41

stützung  dieser  Sache  ist  für  uns  unmöglich;  das  Einzige,
was  wir  vermögen,  ist  Geschehnlassen,  und  darüber  werde
ich  mit  dem  Könige  im  Interesse  unserer  Freundschaft
berathen.

Dabei  blieb  es  während  dieser  Gespräche  bis  zu  Bismarck's
  Abreise  nach  Putbus  Anfang  September.  Kaum
war  er  am  1.  December  nach  Berlin  zurückgekehrt,  so  meldete
sich  bereits  am  3.  der  französische  Botschafter,  um  die  Entschließungen
  des  Königs  über  Luxemburg  und  Belgien  einzuholen.
  Bismarck  erfuhr  mit  ÜUberraschung,  daß  alle  seine
frühern  Erörterungen  in  den  Wind  gesprochen  waren,  daß
Frankreich  die  Eröffnung  der  Unterhandlung  mit  Holland
nach  wie  vor  Preußen  zuschob,  nach  wie  vor  in  der  belgischen
Frage  von  Preußen  die  Offensiv-Allianz  begehrte.  Er  verhehlte
  dem  Botschafter  sein  Befremden  nicht.  Er  sei  seit
dem  September  von  Berlin  entfernt  gewesen,  wie  hätte  er
die  Stimmung  des  Königs  über  so  große  Fragen  erkunden,
wie  einen  günstigen  Entschluß  bewirken,  wie  die  Schwierigkeiten
  aus  dem  Wege  räumen  sollen?  Noch  sei  der  König
ununterrichtet,  schon  aber  sei  das  feierlich  angelobte  Geheimniß
  gebrochen.  Gestern  habe  ihn  der  Kronprinz  darauf  angeredet;
  ich  höre,  habe  er  gesagt,  von  einer  preußisch-französischen
  Allianz;  gegen  wen  soll  sie  gerichtet  sein?  Ist  der
Prinz,  fragte  Benedetti,  der  Allianz  feindlich?  Er  fürchtet
unter  Anderem,  erwiderte  Bismarck,  daß  unsere  Allianz  der
Regierung  seiner  Schwiegermutter  mißfällig  sein  würde.  Bismarck
  besorgte  seinerseits  wiederholt  französische  Indiscretionen
in  London,  wie  wir  sie  im  August  1866  kennen  gelernt
haben.  Um  so  zurückhaltender  war  sein  Gespräch.  Benedetti
drängte  auf  die  Nothwendigkeit,  einen  Beschluß  zu  fassen.
        <pb n="52" />
        42  Vorbereitung  des  Reichstags.  1866

Bismarck  sagte,  er  werde  das  Mögliche  thun,  ihm  bald  eine
Antwort  zu  verschaffen.

Also  nach  drei  Monaten,  klagte  Benedetti,  sei  noch  nichts
in  der  Sache  geschehn.  Er  meinte,  Bismarck  habe  seinen  Sinn
geändert,  denke  hinzuhalten  und  schließlich  abzubrechen.  Da
sei  es  für  Frankreich  am  Besten,  eine  nutzlose  und  damit
gefährliche  Unterhandlung  auf  der  Stelle  fallen  zu  lassen.
Der  Minister  Moustier,  seit  langer  Zeit  kein  Freund  Bismarck's,
war  derselben  Meinung.  Napoleon  aber,  stets  von  dem
Wunsche  beseelt,  irgend  einen  Territorialerwerb  zu  machen
und  damit  durch  Beruhigung  der  französischen  Chauvinisten
den  Frieden  zu  sichern,  befahl,  einstweilen  sich  zu  gedulden
und  Bismarck's  weitere  Eröffnungen  abzuwarten  !).  Er  blieb
um  so  fester  in  diesem  Entschlusse,  als  er  für  den  schlimmen
Fall  den  Entwurf  zu  einer  Verdopplung  des  französischen
Heeres  hatte  ausarbeiten  lassen,  dann  aber,  gleich  nach  der
Veröffentlichung  dieses  Plans  einen  Sturm  der  Entrüstung
im  ganzen  Lande  losbrechen  sah  über  diese  unerträgliche  Vermehrung
  der  Militärlast,  so  daß  er  sich  beeilte,  den  Entwurf
wieder  zurückzuziehn.  Der  Contrast  zwischen  dem  chauvinistischen
  Geschrei  und  dem  Zurückstoßen  der  Mittel  zu  seiner
Wirksamkeit  war  so  grell  wie  möglich.

Unterdessen  ging  in  Norddeutschland  die  Errichtung  der
drei  neuen  Armeecorps  aus  den  annectirten  und  eines  vierten
aus  den  verbündeten  Staaten  ihren  raschen  Gang,  und  Bismarck
  legte  dem  Könige  die  französischen  Anträge  vor.  Es
geschah,  was  er  vorausgewußt  hatte:  für  eine  französische
Allianz  zeigte  der  König  überhaupt  keine  Neigung,  und  insbesondere
  hielt  er  die  Bewahrung  Luxemburgs  für  seine,

)  Rothan,  Luxembourg  p.  94  ff.
        <pb n="53" />
        1867  Ungeduld  in  Paris.  43

durch  europäische  Verträge  ihm  übertragene  Pflicht.  Zunächst
wurde  Moltke  mit  einem  Gutachten  über  die  militärische  Bedeutung
  der  Festung  beauftragt,  und  wie  man  sich  denken
kann,  mahnte  der  General  zu  ihrer  Behauptung,  eine  Ansicht,
  der  einige  Wochen  später  ein  Gutachten  Roon's  nicht
widersprechen  konnte.  Bismarck  erörterte  dagegen,  daß  unter
den  heutigen  Verhältnissen  das  enge  Felsennest  doch  entschieden
  nicht  mehr  für  uns  die  Wichtigkeit  habe,  wie  vor
hundert  Jahren  als  östliche  Deckung  für  das  österreichische
Belgien,  und  hob  als  den  entscheidenden  Punkt  die  Frage
hervor,  welcher  Nachtheil  für  Preußen  größer  sei,  die  Räumung
von  Luxemburg  oder  der  verfrühte  Ausbruch  des  französischen
Kriegs.  Denn  daß  die  Räumung  ein  Nachtheil  sei,  war  auch
seine  Meinung;  er  hielt  sie  nur  für  das  kleinere  Ubel  im
Vergleich  zum  sofortigen  Krieg.

So  verging  der  December,  und  sehr  bald  nach  dem
Beginn  des  Jahres  1867  war  in  Paris  die  abwartende
Geduld  zu  Ende!).  Der  Staatsminister  Rouher  erklärte  dem
Grafen  Goltz:  in  kurzer  Frist  steht  uns  die  Eröffnung  der
Kammern  bevor,  ich  habe  dort  die  öffentliche  Meinung  über
das  Verhältniß  zwischen  unsern  beiden  Ländern  zu  beruhigen;
die  seit  Monaten  fortdauernden  Gespräche  müssen  zum  Schluß
kommen;  wir  müssen  erfahren,  ob  Preußen  seine  Besatzung
in  Luxemburg  stehn  lassen,  ob  Graf  Bismarck  seine  durch
hohe  Weisheit  eingegebene  Politik  aufgeben  will.  In  gleicher
Weise  lautete  Moustier's  Auftrag  vom  7.  Januar  an  Benedetti.
Wir  wollen  nicht  drängen  und  nicht  drohn,  aber  die  herannahende
Eröffnung  der  Kammern  nöthigt  uns  eine  bestimmte  Erklärung
  zu  fordern.  Benedetti,  obgleich  nicht  ohne  Sorge

1)  Rothan  p.  115  ff.
        <pb n="54" />
        4  Vorbereitung  des  Reichstags.  1867

über  den  Ausgang,  beeilte  sich  den  Befehl  zu  vollstrecken,
und  hatte  am  10.  Januar  das  entscheidende  Gespräch  mit
Bismarck.

Benedetti  begann  mit  der  Luxemburger  Frage.  Würde
der  König  sich  nicht  bestimmen  lassen,  aus  eignem  freiem
Entschlusse  bei  der  Veränderung  der  deutschen  Verfassung
seine  Truppen  aus  Luxemburg  abzurufen?  Bismarck  verneinte
  sehr  bestimmt.  Der  König,  sagte  er,  ist  der  Sclave
seiner  Pflicht,  und  er  hält  es  für  seine  Pflicht,  einen  Platz
zu  bewahren,  dessen  Hut  ihm  von  Europa  aufgetragen  worden
  ist.  Er  erinnerte  jetzt  den  Botschafter  an  den  ihm  schon
vor  fünf  Monaten  gemachten  Vorschlag,  Frankreich  möge  in
Luxemburg  ein  Votum  der  Bevölkerung  veranlassen,  aus  dem
der  König  ersehn  könne,  wie  lebhaft  der  Abzug  seiner  Truppen
dort  gewünscht  werde.  Oder  noch  besser,  fuhr  er  fort,  laßt
eine  Gruppe  von  Notabeln  oder  die  Handelskammer  der
Stadt  außer  dem  Abzug  der  Truppen  auch  die  Schleifung
der  Festung  als  ein  Pfand  des  Friedens  begehren.  Bencdetti
wüthete  im  Herzen,  daß  Frankreich  selbst  die  Vernichtung
eines  Werks  seines  großen  Vauban  betreiben  sollte,  verbiß
aber  seinen  Zorn,  und  erkundigte  sich  über  das  Schicksal
seiner  zweiten  Frage,  des  Schutz=  und  Trutzbündnisses.  Aber
er  erlebte  auch  hier  geringen  Trost.  Bismarck  mußte  ihm
erklären,  daß  der  König  von  einer  Offensiv-Allianz  nichts
wissen  wollte,  die  ihn  zu  bewaffneter  Unterstützung  der  Einnahme
  Belgiens  durch  die  Franzosen  verpflichten  würde.  Im
günstigsten,  heute  aber  keineswegs  schon  sichern  Falle,  sagte
Bismarck,  würde  sich  der  König  zu  einer  einfachen  Defensiv-Allianz
  bestimmen  lassen,  welche  dem  Kaiser  Napoleon
Preußens  wohlwollende  Neutralität  bei  jedem  Unternehmen
        <pb n="55" />
        1867  Abbruch  der  Allianzverhandlung.  45

verbürgte  1).  Es  war  überall  derselbe  Standpunkt:  eine
thätige  Mitwirkung  zu  den  französischen  Plänen  auf  Luxemburg
  und  Belgien  ist  für  uns  unmöglich,  wir  können  aber
auf  dieser  Seite  Vieles  geschehen  lassen,  wenn  seinerseits
Frankreich  die  nationale  Neugestaltung  Deutschlands  in  redlicher
  Freundschaft  sich  vollenden  läßt.

Wäre  der  hier  zur  Sprache  gebrachte  Neutralitätsantrag
bereits  ein  sicheres,  vom  Könige  genehmigtes  Angebot  gewesen,
  so  hätte  er  für  Frankreich  eine  große  Bedeutung  gehabt,
  da  er  unter  den  damaligen  Verhältnissen  jede  europäische
  Coalition  gegen  Frankreich  unmöglich  gemacht  hätte.
Wie  er  aber  auftrat,  ohne  königliche  Genehmigung,  unter
Unsicherheit  der  Energie,  mit  der  Bismarck  die  Neutralität
dem  Könige  empfehlen  und  sie  bei  einem  französischen  Angriff
auf  Belgien  aufrecht  halten  würde  —  und  dazu  noch  Preußens
Weigerung,  im  Haag  die  Abtretung  Luxemburss  vorzuschlagen,
und  endlich  die  Zumuthung  an  Frankreich,  die  Schleifung  der
Festung  Luxemburg  selbst  zu  veranlassen:  da  müßte  in  Paris
die  übelste  Wirkung  entstehen.  «

Napcleonwarentrüstet.Erwünschte,Belgienohne
Kampf  gegen  eine  Großmacht  zu  erwerben;  das  hätte  ihm
Preußens  Offensivbund  geleistet.  Aber  eine  so  unsichere  Aussicht
  auf  preußische  Neutralität  gab  ihm  keine  Gewähr  gegen
Englands  Widerstand.  So  brach  er  kurz  ab.  Ich  will  Luxemburg,
  erklärte  er,  nicht  ohne  die  Festung;  die  Ablehnung  der
Offensiv-Allianz  zeigt  mir,  daß  Preußen  überhaupt  keinen
Drang  hat,  mit  mir  in  eine  feste  und  wirkfame  Verbindung
zu  treten;  ich  aber  bin  nicht  geneigt,  mich  mit  einem  Genossen

1)  Rothan  S.  124,  aus  der  gleich  nach  dem  Gespräch  geschriebenen,
zwanzig  Seiten  langen  Depesche  Benedetti's.
        <pb n="56" />
        46  Vorbereitung  des  Reichstags.  1867

einzulassen,  der  mir  eine  so  unsichere  Gesinnung  entgegen
bringt;  möge  also  die  große  Bündnißfrage  auf  sich  beruhn
bleiben.  Sie  war  in  der  That  damit  begraben.

Einige  Wochen  nachher  ließ  Moustier  noch  einmal  in
Berlin  erklären,  man  sei  stets  zum  Bündniß  bereit.  Es  hatte
den  Werth  einer  Visitenkarte,  die  man  bei  einem  Bekannten
zu  einer  Zeit  abgibt,  wo  er  sicher  nicht  zu  Hause  ist.

Napoleon's  Stimmung  hatte  unter  dem  Eindruck  der
Berliner  Nachrichten  eine  vollständige  Wandlung  erfahren.
In  diesem  Moment  entschied  sich,  wie  wir  später  darlegen
werden,  ein  gründlicher  Umschlag  seiner  innern  Politik,  und
zugleich  ein  fester  Entschluß,  trotz  aller  Hindernisse  Frankreichs
  Streitkräfte  so  stark  wie  möglich  zu  vermehren.  Denn
ganz  entschieden  hielt  er  an  dem  Gedanken  der  Erwerbung
Luxemburgs  fest,  die  er  ebenso  wie  seine  Minister  und  der
Graf  Benedetti  als  die  erste  Station  auf  der  Straße  nach
Brüssel  betrachtete.  Es  wurde  beschlossen,  da  Preußen  im
Haag  nicht  dafür  wirken  wollte,  die  Sache  jetzt  selbst  in  die
Hand  zu  nehmen,  und  zwar  gerade  auf  dem  von  Bismarck
bezeichneten  Wege,  zunächst  einer  populären  Agitation  in
Luxemburg,  sodann  einer  geheimen  Unterhandlung  im  Haag.
Nach  dem  Contraste  des  letzten  Gesprächs  mit  den  im  August
von  Bismarck  zugelassenen  Hoffnungen  regte  sich  in  Paris
gegen  den  Minister,  der  freilich  nie  ein  Versprechen  gegeben,
ein  starkes  Mißtrauen,  jedoch  blieb  man  auch  jetzt  bei  dem
Gedanken,  wenn  man  lediglich  dessen  eigne  Rathschläge  ausführe,
  könne  er  doch  unmöglich  hindernd  eingreifen;  er  werde
eben  geschehen  lassen,  und  demnach  auch  ohne  förmliche
Allianz  Preußens  Neutralität  in  dieser  Angelegenheit  thatsächlich
  gesichert  sein.  Marquis  Moustier  sandte  bereits  einige
        <pb n="57" />
        1867  Französische  und  preußische  Thronrede.  47

Agenten  nach  Luxemburg,  um  dort  Stimmung  für  den  Anschluß
  an  Frankreich  zu  machen.

So  blieben  die  französischen  Gefühle  gegen  Preußen
gemischte  und  schwankende.  Die  Aussicht  auf  eine  gemeinsame
  Lenkung  Europas  durch  die  große  Allianz  der  beiden
Mächte  war  verflogen,  noch  aber  rechnete  man  auf  eine,
wenn  nicht  helfende,  doch  freundliche  Stellung  Preußens
zu  den  französischen  Annexionsplänen.  Als  man  Anfang
Februar  die  Materialien  zu  dem  den  Kammern  vorzulegenden
  Gelbbuch  zusammenstellte,  nahm  man  darin  auch  den
preußenfreundlichen  Satz  auf:  die  deutschen  Südstaaten  haben
das  unbedingte  Recht,  festzustellen,  welche  Beziehungen  unter
ihnen  selbst,  und  welche  zwischen  ihnen  und  dem  Nordbunde
Statt  finden  sollen.  Noch  war  hier  also  der  Gedanke  nicht
aufgekommen,  daß  dieses  unbedingte  Recht  durch  die  Bestimmungen
  des  Prager  Friedens  eine  enge  Beschränkung  erhalten
hätte.  Lange  nicht  so  freundschaftlich  klang  dagegen  ein  Satz
der  französischen  Thronrede  bei  der  Eröffnung  der  Kammer
am  14.  Februar.  Kaiser  Napoleon  hatte  sich  verletzt  gefühlt,
als  König  Wilhelm  bei  der  Eröffnung  des  preußischen  Landtags
  im  vorigen  Herbste  bei  der  Besprechung  des  Nikolsburger
  Friedenswerkes  die  französische  Vermittlung  mit  keiner
Sylbe  erwähnt  hatte.  Napoleon  holte  jetzt  dieses  Versäumniß
am  14.  Februar  gründlich  nach,  indem  er  den  französischen
Volksvertretern  zurief,  Frankreichs  Wort  habe  genügt,  um
den  preußischen  Heeren  den  Einzug  in  Wien  zu  verbieten  und
binnen  wenigen  Wochen  dem  gewaltigen  Kriege  einen  allerseits
  befriedigenden  Abschluß  zu  geben.

Um  so  weniger  fand  sich  König  Wilhelm  am  24.  veranlaßt,
  in  seiner  Thronrede  eine  vom  Reichstag  mit  Ungeduld
        <pb n="58" />
        48  Vorbereitung  des  Reichstags.  1867

erwartete  Verheißung  deshalb  zu  streichen,  weil  sie  die  französischen
  Gefühle  an  empfindlicher  Stelle  aufregen  konnte.
Er  erklärte  dem  Reichstage,  so  bald  wie  irgend  möglich  werde
man  zu  Verträgen  mit  Süddeutschland  auf  Grund  des  Prager
Friedens  schreiten,  welcher  die  Ordnung  der  nationalen  Beziehungen
  zwischen  Nord  und  Süd  dem  freien  Übereinkommen
beider  Theile  anheimstellte.

In  Paris  konnte  man  nichts  dagegen  einwenden,  um
so  mehr  aber  schärfte  sich  in  den  Gemüthern  Besorgniß  und
Widerwille  gegen  die  begonnene  Neugestaltung  der  deutschen
Dinge.  Es  lag  vor  aller  Welt  Augen,  daß  das  Wirken  der
beiden  Parlamente  von  der  großen  und  zur  Zeit  noch  unsicheren
  Frage,  der  Stellung  des  neuen  Deutschland  zu  dem
französischen  Reiche,  beherrscht  sein  würde.  Von  ihrer  Beantwortung
  hüben  und  drüben  hing  die  Zukunft  der  beiden
Nationen  und  der  Friede  der  Welt  ab.
        <pb n="59" />
        2.  Capilel.

Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.

Bei  der  feierlichen  Eröffnung  des  Reichstags,  Sonntag
den  24.  Februar  1867,  erläuterte  die  von  König  Wilhelm
verlesene  Thronrede  den  Standpunkt  der  verbündeten  Regierungen.


Die  frühere  Größe  Deutschlands  sei  durch  Uneinigkeit
versunken.  Die  Sehnsucht  nach  den  verlorenen  Gütern  habe
nie  aufgehört,  unsere  Zeit  sei  erfüllt  von  solchen  Bestrebungen.
Diese  haben  bisher  die  Zerrissenheit  nur  gesteigert,  weil  man
sich  durch  Ideale  über  die  Bedeutung  der  Thatsachen  verwirren
  ließ.  Es  sei  nothwendig,  die  Einigung  an  der  Hand
der  Thatsachen  zu  suchen,  und  nicht  wieder  das  Erreichbare
dem  Wünschenswerthen  zu  opfern.  So  haben  die  Regierungen
im  Anschluß  an  gewohnte  Verhältnisse  sich  über  eine  Anzahl
bestimmter  und  begrenzter,  aber  praktisch  bedeutsamer  Einrichtungen
  verständigt,  die  im  Bereiche  der  unmittelbaren
Möglichkeit  wie  des  zweifellosen  Bedürfnisses  liegen.  Der
Selbständigkeit  der  Einzelstaaten  werden  nur  die  Opfer  zugemuthet,
  die  unentbehrlich  für  den  Schutz  des  Friedens,  die
Sicherheit  des  Bundesgebiets  und  die  Entwicklung  der  Volkswohlfahrt

  sind.
v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.  4
        <pb n="60" />
        50  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

Unsern  Verbündeten  sei  für  die  Bereitwilligkeit  zu  solchen
Opfern  um  so  wärmer  zu  danken,  je  mehr  bei  den  Verhandlungen
  die  Schwere  der  Aufgabe  hervorgetreten  sei,  eine  volle
Übereinstimmung  so  vieler  Regierungen  zu  erzielen,  die  noch
dazu  die  Meinungen  ihrer  Landtage  zu  beachten  haben.  Eine
schwere  Gefahr  für  das  ganze  Werk  würde  entstehn,  wenn
der  Reichstag  Anderungen  vornähme,  für  welche  das  Einverständniß
  der  Regierungen  nicht  zu  gewinnen  wäre.

Zum  Schlusse  dann  der  bereits  angeführte  Satz  über
das  Verhältniß  zu  den  süddeutschen  Staaten.

Die  Thronrede  wurde  von  der  Mehrheit  des  Hauses  in
kühler  Stimmung  aufgenommen.  Der  wesentliche  Inhalt  des
Verfassungsentwurfs  war  bereits  durch  die  Presse  bekannt
geworden  und  hatte  Lob,  Tadel  und  besonders  durch  sein
Abweichen  von  allen  gewohnten  Verfassungsformen  zweifelnde
Verwunderung  erregt.

Nachdem  in  den  nächsten  Tagen  die  erforderliche  Zahl
von  Wahlprüfungen  Statt  gefunden  hatte,  schritt  man  am
2.  März  zu  der  Constituirung  des  Hauses  durch  die  Wahl
der  Präsidenten  und  Schriftführer.  Sehr  bestimmt  zeichnete
sich  hiebei  die  allgemeine  Signatur  der  Versammlung.

Keine  Partei  verfügte  geschlossen  über  die  Mehrheit  des
Hauses.  Auch  eine  Verbindung  mehrerer  verwandter  Gruppen
erreichte  oft  nur  mit  wenigen  Stimmen  das  Übergewicht  über
die  Gegner.  Dieses  Mal  hatten  Nationalliberale,  Altliberale
und  Fortschrittsmänner  sich  geeinigt,  dem  Andenken  der
Nationalversammlung  von  1848  eine  Huldigung  darzubringen,
indem  sie  den  trefflichen  Mann,  der  einst  als  deren  Präsident
die  damals  beschlossene  Verfassung  unterzeichnet  hatte,  auch
hier  wieder  zum  Vorsitz  beriefen.  Aber  erst  in  einem  zweiten
        <pb n="61" />
        1867  Eröffnung  des  Reichstags.  51

Wahlgang  siegte  Simson  mit  127  Stimmen  (nur  sieben  über
die  absolute  Mehrheit)  gegen  die  95  des  conservativen  Candidaten.
  Zum  ersten  Vicepräsidenten  wurde  der  freiconservative
  Herzog  von  Ujest  mit  drei,  zum  zweiten  der  alte  Führer
des  Nationalvereins  Herr  von  Bennigsen  mit  zwei  Stimmen
über  die  absolute  Majorität  gewählt.  Es  war  nach  diesen
Abstimmungen  sofort  zu  erkennen,  daß  die  große  Mehrheit
der  Versammlung  das  Gelingen  des  Verfassungswerkes  lebhaft
wünschte,  daß  aber  die  Beschlüsse  über  die  einzelnen  Sätze  der
Regierungsvorlage  einstweilen  unberechenbar  sein  würden.
Am  4.  März  brachte  Bismarck  als  Präsident  der  Bundescommissarien
  den  Verfassungsentwurf  amtlich  beim  Hause  ein.
Er  erinnerte  daran,  daß  der  vorläufige  Bundesvertrag  vom
18.  August  1866  nur  auf  ein  Jahr  abgeschlossen  sei,  daß
mithin  bis  zu  demselben  Datum  1867,  wenn  nicht  Alles  in
Auflösung  zurückfallen  sollte,  die  Verfassung  von  den  Regierungen
  mit  dem  Reichstag  vereinbart  und  von  den  Landtagen
anerkannt  sein  müsse.  Er  bat  also  um  möglichst  rasche  Arbeit.
Sodann  bemerkte  er,  im  deutschen  Charakter  liege  ein  Zug,
welcher  der  Vereinigung  widerstrebe,  ein  gewisser  Überschuß
männlicher  Selbständigkeit,  welcher  in  Deutschland  die  Einzelnen,
  Personen  und  Stämme,  verführt,  sich  mehr  auf  die
eigene  Kraft,  als  auf  die  der  Gesammtheit  zu  verlassen,  ein
Mangel  jener  Gefügigkeit  der  Einzelnen  zu  Gunsten  des
Gemeinwesens,  durch  welche  die  andern  Nationen  früher  als
wir  zur  Einheit  gekommen  sind.  Die  Regierungen,  schloß  er,
haben  Ihnen  im  jetzigen  Falle  ein  gutes  Beispiel  gegeben:
es  war  nicht  Eine  unter  ihnen,  die  nicht  erhebliche  Bedenken
und  berechtigte  Wünsche  der  Erreichung  des  Ziels  geopfert

hätte.
4  r
        <pb n="62" />
        52  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

Er  sollte  bald  erfahren,  wie  vielen  Grund  er  zu  diesen
Mahnungen  gehabt  hatte.

Was  die  Raschheit  der  parlamentarischen  Arbeit  betraf,
so  entspann  sich  zunächst  eine  lange  Verhandlung,  ob  nicht  die
provisorisch  angenommene  Geschäftsordnung  vor  jeder  andern
Thätigkeit  im  Einzelnen  erwogen  und  endgültig  festgestellt
werden  müsse,  was  mindestens  mehrere  Wochen  gekostet  hätte.
Es  war  hauptsächlich  Georg  Vincke's  Verdienst,  daß  diese
Verschleppung  abgelehnt,  und  die  provisorische  Geschäftsordnung
kurzer  Hand  zur  definitiven  gemacht  wurde.  Dann  aber  erhob
sich  am  6.  März  neuer  Streit  über  die  Frage,  ob  der  Verfassungsentwurf
  sofort  im  vollen  Hause  berathen,  oder  zunächst
einem  Ausschusse  zu  gründlicher  Vorprüfung  überwiesen  werden
solle.  Es  war  die  demokratische  Partei,  welche  mit  großem
Eifer  das  letztere  Verfahren  begehrte.  Niemals,  rief  Waldeck,
habe  man  eine  Verfassung  in  anderer  Weise  berathen,  als
durch  eine  Commission,  immerhin  möge  man  eine  kurze  allgemeine
  Berathung  im  ganzen  Hause  Statt  finden  lassen;
dann  aber  werde  die  Verweisung  des  Entwurfs  an  eine  Commission
  um  so  unvermeidlicher  sein,  als  in  aller  Geschichte
kaum  ein  so  abnormes  Erzeugniß  wie  diese  Verfassung  vorgekommen
  sei;  sie  bilde  ein  Mittelding  zwischen  Verfassung
und  Vertrag,  zwischen  Bundesacte  und  Bundesverfassung  oder
Bundesstaatsverfassung,  und  bedrohe  durch  verschiedene  Artikel
das  errungene  verfassungsmäßige  Leben  in  Deutschland  mit
vollständiger  Auflösung;  hier  also  müsse  in  der  allergründlichsten
  und  genauesten  Weise  vorgegangen  werden.  Er  erhielt
nur  die  kurze  Antwort,  daß  gerade  bei  der  Theilnahme  aller
Mitglieder  die  Prüfung  umfassender  und  vielseitiger  sein  würde,
als  bei  ihrer  Vornahme  durch  einen  Ausschuß,  und  sofort
        <pb n="63" />
        1867  Allgemeine  Vorberathung  der  Verfassung.  53

wurde  nach  dem  Antrage  des  Präsidenten  folgendes  Verfahren
beschlossen:  zuerst  eine  allgemeine  Besprechung  des  Entwurfs,
dann  eine  Specialberathung  der  einzelnen  Artikel,  endlich  die
definitive  Beschlußfassung,  alles  im  gesammten  Hause.  Der
Geschäftsordnung  entsprechend  konnte  darauf  die  allgemeine
Verhandlung  am  9.  März  beginnen,  zwei  Wochen  nach  der
Eröffnung  der  Versammlung.

Diese  allgemeine  Vorberathung  füllte  vier  Sitzungen,
bis  zum  13.  März.  Sie  erhielt  ihr  eigenthümliches  Gepräge
durch  den  Umstand,  daß  in  ihr  zwei  Principienkämpfe  neben
einander  hergingen  und  sich  unaufhörlich  kreuzten,  da  dieselben
  Parteien  in  dem  einen  der  Regierungsvorlage  widersprachen,
  in  dem  andern  sie  unterstützten  oder  noch  überboten.
Es  handelte  sich  um  die  beiden  Hauptfragen,  um  die  Sicherung
  sowohl  der  Einheit  als  der  Freiheit,  oder  genauer  gesagt,
um  die  Rechte  der  künftigen  Bundesgewalt  gegenüber  den
Einzelstaaten,  und  innerhalb  dieser  Bundesgewalt  um  die
Rechte  der  Volksvertretung  gegenüber  den  verbündeten  Regierungen.
  Während  über  die  letztere  Frage  Conservative,
Liberale  und  Demokraten  in  festen  Gruppen  ihre  Kräfte  maaßen,
schlossen  sich  bei  der  erstern  die  verschiedensten  Elemente  zusammen,
  auf  der  einen  Seite  gemäßigte  und  radicale  Unitarier,
auf  der  andern  demokratische,  feudale  und  klerikale  Particularisten.
  Dazwischen  wurden  auf  der  preußischen  Linken  bittere
Erinnerungen  aus  ihrem  eben  geschlossenen  Verfassungsstreit
wirksam,  während  katholische  Redner  ihrem  Schmerze  über
die  Abtrennung  von  Osterreich  Ausdruck  gaben,  und  Polen
und  Dänen  überhaupt  mit  einem  deutschen  Bundesstaat  nichts
zu  schaffen  haben  wollten.  Wenigstens  einige  Hauptvertreter
der  verschiedenen  Richtungen  wollen  wir  hier  in  ihren
        <pb n="64" />
        54  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

Erörterungen  begleiten:  es  werden  uns  dann  die  Kräfte  und
Motive  des  Widerstandes,  allmählich  aber  auch  die  Punkte
anschaulich  werden,  an  welchen  die  Ansammlung  einer  regierungsfreundlichen
  Majorität  sich  erreichbar  zeigte.

Die  Verhandlung  eröffnete  mit  einer  ausführlichen  Rede
der  Abgeordnete  Twesten,  einer  der  Führer  der  preußischen
Nationalliberalen,  ein  ebenso  liebenswürdiger  wie  achtungswerther
  Mann,  fest  in  seinen  liberalen  Grundsätzen,  aber  ohne
doctrinäre  Steifigkeit,  stets  bereit,  auf  die  Forderungen  der
praktischen  Bedürfnisse  Rücksicht  zu  nehmen,  frei  von  persönlicher
  Verbitterung  durch  die  früher  durchlebten  Kämpfe.
Nicht  ohne  Sorge  gestand  er,  an  die  Prüfung  der  Vorlage
heran  zu  treten.  Er  befürchtete,  daß  unausbleibliche  Reibungen
zwischen  der  Bundesgewalt  und  der  preußischen  Regicrung
die  Wirksamkeit  der  Verfassung,  sowie  daß  Zerwürfnisse
zwischen  dem  Reichstag  und  dem  preußischen  Landtag  die
Lebenskraft  des  parlamentarischen  Systems  lähmen  könnten.
Dennoch  aber  wolle  er  loyal  auf  den  Entwurf  eingehn:
denn  etwas  müsse  zu  Stande  kommen.  Preußens
ungeheuere  Erfolge  hätten  dafür  den  Boden  geschaffen,  und
der  Entwurf  scheine  für  Norddeutschland  der  augenblicklichen
Lage  zu  entsprechen,  sowie  auch  eine  enge  Vereinigung  mit
dem  Süden  zu  ermöglichen,  welcher  sich  einer  strafferen
Centralgewalt  schwerlich  unterwerfen  würde.  Nichts  aber  sei
wichtiger  als  die  baldige  Vereinigung  mit  dem  Süden,  für
unsere  Kultur  im  Innern,  für  unsere  Sicherheit  nach  Außen,
da  wir  nur  zu  gut  wissen,  welche  feindselige  Nachbarn  unser
Aufstreben  bedrohn.

Dann  erkennt  der  Redner  an,  daß  der  Entwurf  eine
starke  Bundesregierung  liefere,  wenn  auch  das  Wort  an  keiner
        <pb n="65" />
        1867  Troesten  begehrt  volles  Budgetrecht  des  Reichstags.  55

Stelle  vorkomme.  Dies  führt  ihn  zu  der  Forderung,  daß
zwar  die  Centralgewalt  Kraft  und  Freiheit  der  Bewegung
haben  müsse,  um  den  Bund  mit  Enrtschiedenheit  zu  leiten,
daß  aber  nichts  in  die  Verfassung  hineinkommen  dürfe,  was
in  der  Zukunft  der  Entwicklung  der  Freiheit,  d.  h.  der
rationellen,  einflußreichen  Theilnahme  des  Volks  an  der  Bestimmung
  seiner  Geschicke,  die  Wege  verlegen  könnte.  Hier
möchte  nun  der  Mangel  jeder  Verantwortlichkeit  der  Bundesregierung
  gegenüber  dem  Reichstag  bedenklich  erscheinen.  Aber
es  sei  eben  unmöglich,  im  Bundesstaate  eine  parlamentarische
Verantwortlichkeit  der  Minister  herzustellen.  Die  preußische
Regierung  könne  nicht  zugleich  dem  Reichstag  und  dem  Landtag
  verantwortlich  sein;  auch  sei  sie  durch  die  Beschlüsse  des
Bundesraths  sowohl  gedeckt  als  gebunden.  Um  so  mehr  aber,
fuhr  der  Redner  mit  gesteigerter  Lebhaftigkeit  fort,  sei  darauf
zu  bestehn,  daß  die  Gesetzgebung  über  Heer=  und  Flottenangelegenheiten
  der  Bundesgewalt  und  damit  der  Mitwirkung
des  Reichstags  überwiesen,  daß  nach  der  alten  Forderung
ein  Heeresorganisations-Gesetz  dem  Reichstag  vorgelegt  werde,
und  vor  Allem,  daß  der  Reichstag  das  volle  Budgetrecht
erhalte,  mindestens  das  Recht,  alle  Ausgaben  zu  bewilligen,
ohne  daß  das  Militärbudget  ein  für  alle  Male  festgestellt
wäre.  An  dieser  Stelle  drängte,  offenbar  durch  die  Erinnerung
  an  die  preußische  Conflictszeit  aufgeregt,  bei  dem  sonst
so  gemäßigten  Manne  das  liberale  Gefühl  den  nationalen  Gedanken
  in  den  Hintergrund;  in  Verläugnung  des  ersten  Wortes
seiner  Rede  rief  er:  würde  hier  keine  Anderung  der  Vorlage
erreicht,  so  müßte  ich  die  Ablehnung  der  ganzen  Verfassung
durch  den  preußischen  Landtag  wünschen,  selbst  auf  die  Gefahr
hin,  daß  auch  dieses  Mal  nichts  zu  Stande  gebracht  würde.
        <pb n="66" />
        56  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

Indessen  kam  Twesten  am  Schlusse  seines  Vortrags
noch  einmal  auf  die  europäische  Lage  und  das  sichtbare
Übelwollen  Frankreichs  und  damit  auch  zu  einer  ruhigeren
Auffassung  der  Budgetfrage  zurück.  Ich  könnte  mir  denken,
sagte  er,  daß  für  die  Dauer  einer  solchen  Spannung  es
vielleicht  rathsam  wäre,  zur  Verhütung  jeder  Erschütterung
unseres  Heerwesens  ein  Pauschquantum  für  eine  festbegrenzte
Ülbergangszeit  zu  bewilligen,  innerhalb  dieser  Periode  also
auf  das  volle  Budgetrecht  des  Reichstags  zu  verzichten.

Wir  werden  sehn,  daß  dieses  Wort  später  für  den
Abschluß  der  Verfassung  entscheidend  geworden  ist.

Für  den  Augenblick  aber  warf  sich  ihm  das  berühmte
Haupt  der  preußischen  Fortschrittspartei  mit  zürnender  Entschiedenheit
  entgegen.

Seit  1848  hatte  Waldeck  die  höchste  Verehrung  aller
preußischen  Demokraten  genossen,  und  sie  durch  fleckenlose
Ehrenhaftigkeit  des  Charakters  und  unbedingte  Festigkeit
seiner  politischen  Uberzeugung  wohl  verdient.  Er  war  offener
Bekenner  der  französischen  Lehre  von  dem  gleichen  Rechte
aller  Menschen  und  folglich  der  souveränen  Gewalt  des
Volkes;  als  preußischer  Patriot  war  er  bereit,  den  König  zu
ehren,  nur  daß  dieser  seinen  Beruf  allein  in  der  Ausführung
der  Beschlüsse  der  von  dem  Volke  gesandten  Vertreter  finde.
In  diesen  Sätzen  sah  er  das  einzige  Maaß  für  alles  politische
Thun,  und  so  wurde  die  Unbeugsamkeit  seiner  Consequenz
ihm  freilich  leichter,  als  andern  Menschen,  welche  nicht  bloß
die  Schablone  der  Theorie,  sondern  auch  deren  Anwendbarkeit
  auf  die  gegebenen  Zustände,  Interessen  und  Leidenschaften
in's  Auge  fassen.  Waldeck  begann  seine  Rede  mit  dem
Ausdruck  der  Empörung  seines  preußischen  Herzens,  daß
        <pb n="67" />
        1867  Wealdeck  verwirft  den  ganzen  Verfassungsentwurf.  57

nach  der  vorliegenden  Verfassung  im  Bundesrath  die  Vertreter
  der  25  Millionen  Preußen  durch  die  Commissare  der
nur  5  Millionen  Einwohner  zählenden  Kleinstaaten  überstimmt
werden  könnten.  Es  war  dieselbe  Sorge,  aus  der  einst
Waldeck's  politische  Antipoden,  die  altpreußischen  Feudalen,
sich  gegen  die  Erfurter  Verfassung  erhoben  hatten,  Preußen
würde  durch  den  Bund  mit  den  Kleinstaaten  nicht  gestärkt
sondern  gelähmt  werden.  Waldeck's  Mittel  gegen  eine  solche
Schädigung  Preußens  war  sehr  einfach:  am  Besten,  rief  er,
wäre  es  gewesen,  wenn  Preußen  diese  Kleinstaaten  sämmtlich
annectirt  hätte.  Vor  Allem  aber  grollte  er  dem  jetzt  vorgeschlagenen
  Bundesrathe,  weil  er  nicht  wie  einst  der  Erfurter
Fürstenrath  auf  die  Theilnahme  an  der  Gesetzgebung  beschränkt
sein,  sondern  gemeinsam  mit  dem  Präsidium  die  Bundesregierung
  führen  sollte.  Daß  gerade  durch  jene  Bestimmung
der  Unionsverfassung  der  erste  schwere  Keil  in  den  Zusammenhalt
  der  Union  getrieben  worden,  hatte  wohl  Bismarck
beobachtet,  und  deshalb  die  Anderung  beschlossen,  Waldeck
aber  sah  über  diesen  Zusammenhang  hinweg  und  verurtheilte
den  neuen  Bundesrath,  weil  dessen  Antheil  an  der  Regierung
die  Einsetzung  eines  dem  Reichstag  verantwortlichen  Ministeriums
  und  damit  nach  Waldeck's  Auffassung  die  erste
Grundbedingung  der  Freiheit  unmöglich  machte.  Wieder
war  sein  Antrag  zur  Abhülfe  ganz  einfach:  der  König  von
Preußen  sei  das  Haupt  der  Centralgewalt  mit  verantwortlichen
  Ministern,  der  Reichstag  aber  habe  nicht  bloß  über
die  Gesetzgebung,  sondern  auch  jährlich  über  die  Einnahmen
und  Ausgaben  aller  Dienstzweige  zu  entscheiden.  Wenn
seiner  Prüfung,  bemerkte  er,  der  Etat  für  Heer  und  Marine
entzogen  bliebe,  so  hätten  wir  ein  Zoll-,  ein  Post-,  ein
        <pb n="68" />
        58  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

Telegraphen-Parlament,  aber  von  einem  wirklichen  Parlament
sei  nicht  zu  reden.  Nur  durch  die  Erfüllung  dieser  Forderung,
betheuerte  er,  können  wir  die  Zustimmung  des  preußischen
Landtags  erhalten;  er  gibt  sie  nicht  ohne  die  Bewilligung
eines  vollen  Budgetrechts.  Jahre  lang  hat  er  für  dessen
Erhaltung  gestritten;  nimmermehr  wird  er  es  hier  zerstören
lassen,  auch  auf  die  Gefahr  hin,  daß  dieser  dritte  Versuch
der  deutschen  Neugestaltung  scheitere.  Man  fragt,  sagte  er,
was  dann  zu  geschehn  habe?  Auch  hier  ist  die  Antwort  einfach:
Sicherung  der  Wehrkraft  durch  Militärconventionen,  Entwicklung
  des  Wohlstandes  durch  Erhaltung  des  Zollvereins;  mehr
bedarf  es  nicht,  wenn  wir  die  constitutionelle  Freiheit  bewahren.

Auch  über  die  Frage  der  künftigen  Vereinigung  mit
Süddeutschland  hatte  Waldeck  keinen  andern  Gedanken  als
dieselben  Schlagworte  der  radicalen  Theorie.  Die  süddeutschen
Staaten  sind  constitutionell,  sagte  er,  wir  werden  sie  haben,
wenn  wir  echte  constitutionelle  Freiheit  schaffen,  ein  anderes
Mittel,  sie  zu  locken,  gibt  es  nicht.  Es  war  wieder  die
völlige  Nichtachtung  der  Erfahrungen  von  1849  und  1859,
und  die  absolute  Unkenntniß  der  süddeutschen  Zustände  im
Jahre  1867.  Er  hatte  keine  Ahnung  davon,  wie  sehr  im
Süden  damals  noch  der  particulare  Sinn  überwog,  wie  viel
weniger  dort  die  Mehrheit  sich  um  die  Gestaltung  der  norddeutschen
  Bundesgewalt,  als  um  die  eigne  Unabhängigkeit
von  derselben  kümmerte,  wie  also  sein  parlamentarischer
Einheitsstaat  dort  nicht  eine  Lockung,  sondern  ein  Gegenstand
des  Abscheus  gewesen  wäre.  Daß  der  bayerische  Ministerpräsident,
  Fürst  Hohenlohe,  ein  durchaus  gegen  Preußen
freundlich  gesinnter  Mann,  gleich  nach  dem  Bekanntwerden
des  norddeutschen  Verfassungsentwurfs  der  bayerischen  Kammer
        <pb n="69" />
        1867  Forderung  eines  verantwortlichen  Ministeriums.  59

erklärt  hatte,  Bayerns  Eintritt  in  einen  solchen  Bund  sei
unmöglich,  weil  damit  die  Selbständigkeit  des  Landes  und
der  Krone  zerstört  würde,  war  eine  für  Waldeck  nicht  vorhandene
  Thatsache.  Er  hoffte  vielmehr  von  der  Verwirklichung
seines  Ideals  noch  viel  größere  Dinge.  Eine  völlig  freisinnige
  Verfassung,  sagte  er,  wird  uns  nicht  bloß  die  Verbindung
  mit  dem  Süden  bringen,  die  wir  um  so  weniger
entbehren  können,  als  Preußen  jetzt  die  Vormauer  Deutschlands
gegen  Frankreich  geworden  ist:  sie  wird  uns  auch,  wenn
Osterreich  demnächst  zerfällt,  Böhmen  und  Mähren  zuführen,
die  ja  von  Rechtswegen  zu  Deutschland  gehören;  man  hört
zwar  oft  von  dem  Hader  zwischen  Deutschen  und  Slaven
in  jenen  Ländern  reden,  aber  alle  diese  Schwierigkeiten  würden
sehr  leicht  sich  lösen,  wenn  wir  nur  erst  eine  freie  demokratische
Verfassung  für  den  deutschen  Gesammtstaat  hätten.  Die
Czechen  also  sollten  einem  deutschen  Parlamente  unterthänig
zu  Füßen  fallen,  die  österreichische  Regierung  aber  die  deutsche
Annexion  von  zwei  ihrer  Kronlande  pflichtmäßig  genehmigen.
sobald  nur  Deutschland  eine  schöne  demokratische  Verfassung
hätte.  Und  das  Alles  wurde  mit  der  tiefsten  Überzeugung
als  schlechthin  selbstverständlich  vorgetragen,  als  wenn  unter
vernünftigen  Menschen  von  einer  verschiedenen  Meinung
darüber  gar  nicht  die  Rede  sein  könnte.

Ein  größerer  Gegensatz  ließ  sich  nicht  denken,  als  zwischen
diesem  großpreußischen  radicalen  Idealisten  und  dem  ihm  auf
der  Rednerbühne  folgenden  nationalgesinnten  liberalen  Praktiker,
  Miquel.  Der  Contrast  war  um  so  schärfer,  als  der
in  seinen  Gedankenbildern  aufgehende  Doctrinär  ein  Greis,
der  alle  Wirklichkeiten  erkennende  und  erwägende  Politiker
ein  junger  Mann  war.
        <pb n="70" />
        60  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

Waldeck's  grundsätzliche  Verwerfung  des  Entwurfs  schob
Miquel  mit  wenigen  kurzen  Sätzen  auf  die  Seite.  Ich
werde,  begann  er,  weniger  vom  preußischen  Landtag  und  der
preußischen  Verfassung  reden,  als  von  Deutschland  und  dem
deutschen  Verfassungsentwurf.  Die  Vorlage,  erklärte  er
sodann,  entspricht  den  Thatsachen  und  den  Bedürfriissen.
Ihre  Bundesgewalt  erscheint  an  einigen  Stellen  stärker,  an
andern  schwächer,  als  in  den  gewohnten  Vorstellungen  von
einem  Bundesstaat.  Aber  wir  meinen,  daß  in  der  Praxis
der  Entwurf  ausreichen  wird.

Sofort  ging  er  dann  auf  die  Beziehungen  zu  Süd-Deutschland
  über.  Die  Mainlinie,  war  sein  geflügeltes  Wort,
ist  allerdings  nichts,  als  eine  Haltestelle,  um  Kohlen  und
Wasser  einzunehmen,  Athem  zu  schöpfen  und  nächstens  weiter
zu  gehn.  Zur  Zeit  aber  machen  wir  hier  eine  Verfassung
nur  für  Norddeutschland,  wir  müssen  sie  berechnen  für  das
heutige  Bedürfniß  Norddeutschlands,  und  nicht  für  zukünftige,
noch  nicht  übersehbare  Combinationen.  Locken,  wie  der
Vorredner  sich  ausgesprochen  hat,  locken  werden  wir  die
Süddeutschen  nicht  dadurch,  daß  wir  das  eine  oder  das
andere  Freiheitsrecht  in  die  Verfassung  aufnehmen:  nur  ein
machtvoller  Staat,  der  nach  Außen  imponirt  und  nach  allen
Seiten  hin  Sicherheit  gewährt,  gleichsam  eine  Feste,  die
nicht  bloß  ihre  Einwohner,  sondern  schon  jetzt  auch  ihre
Außenbürger  schützt,  nur  eine  solche  starke  Feste  kann  uns
Süddeutschland  gewinnen.  Daß  dies  im  Süden  anerkannt,
und  also  dort  der  Eintritt  in  unsern  Bund  gewünscht  wird,
haben  wir  ruhig  zu  erwarten,  ohne  unsererseits  den  Süden
zu  einem  solchen  Schritte  zu  drängen.
        <pb n="71" />
        1867  Migquel's  Rede  über  die  Mainlinie.  61

Dennoch  aber  tadelte  Miqucl  den  Verfassungsentwurf,
daß  er  in  seinem  Schlußartikel  nur  von  Verträgen  spreche,
welche  nach  Errichtung  des  Nordbundes  von  diesem  mit  den
Südstaaten  abzuschließen  seien.  Denn  damit  werde  ja  die
internationale  Sonderung  beider  Theile  rechtlich  anerkannt,
während  doch  für  das  patriotische  Gefühl  jedes  Deutschen
ihre  künftige  Vereinigung  unausbleiblich  sei.  Die  Verfassung
müsse  also  unsere  Bereitwilligkeit  positiv  aussprechen,  dem
Süden  den  Eintritt,  sobald  er  ihn  wünsche,  weit  zu  eröffnen.
Denn  über  die  Schranken  des  Nikolsburger  Friedens  werde
Deutschland  seiner  Zeit  ebenso  hinwegschreiten,  wie  einst
Italien  über  den  Vertrag  von  Villafranca  zur  Tagesordnung
übergegangen  sei.  Keine  fremde  Macht  könne  eine  wirthschaftlich
  bereits  geeinigte  Nation  daran  hindern,  sich  auch  ein
einheitliches  Staatsgebäude  zu  gründen.  Wir  vertrauen,
daß  Kaiser  Napoleon  und  die  besonnene  Partei  in  Frankreich
stark  genug  sein  werden,  Leidenschaften  zu  überwinden,  die
zuletzt  stets  zum  Verderben  des  französischen  Volkes  selbst
ausgeschlagen  sind.  Müßte  es  aber  dennoch  sein,  nun  so
hätten  wir  Wehr  und  Waffen,  um  unser  Recht  und  unsern
Willen  zur  Geltung  zu  bringen.  Ein  lebhafter  Beifall  antwortete
  dem  Redner  von  allen  Seiten  des  Hauses.

Er  ging  dann  über  zu  der  Besprechung  der  constitutionellen
  Streitfragen.  Zunächst  wies  er  die  Geringschätzung
zurück,  mit  der  Waldeck  von  dem  künftigen  Reichstag  geredct
hatte,  wenn  derselbe  nicht  volles  Budgetrecht  auch  für  den
Militäretat  erhielte,  und  zählte  die  wichtigen  Gebiete  der
nationalen  Gesetzgebung  auf,  welche  der  Entwurf  der  Competenz
  des  Reichstag  eröffnete,  Gebiete,  die  sich  vielleicht  durch
        <pb n="72" />
        62  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

inhaltreiche  Zusätze  noch  erweitern  ließen.  Dann  aber,  zu  den
Regierungen  gewandt,  mahnte  er  sie  mit  schwungvoller  Wärme,
den  Reichstag  und  die  Nation  nicht  durch  Verstümmelung  des
Budgetrechts  zu  erbittern.  Denn  dann  würden  maaßlose  und
revolutionäre  Forderungen  auftreten,  während  ein  in  sein  volles
Recht  eingesetzter  Reichstag  conservativ  und  stets  bereit  sein
würde,  für  Deutschlands  Sicherheit  alle  erforderlichen  Mittel
zu  bewilligen.  Hier  also  stimmte  er  ganz  dem  Begehren
Twesten's  und  Waldeck's  zu,  immer  aber  blieb  der  Unterschied
bedeutend.  Denn  er  sprach  Wünsche  aus,  machte  ihre  Erfüllung
aber  nicht  zur  Bedingung  der  Annahme  der  Verfassung.
Am  Regierungstische  hatte  man  geringes  Vertrauen  auf
die  Zuverlässigkeit  seiner  Verheißungen,  sah  aber  die  Hoffnung
auf  ungeänderte  Annahme  dieses  Theils  der  Verfassung  mehr
und  mehr  verschwinden.  Bismarck's  Vertrauter,  Wagener
(Neustettin),  machte  geringen  Eindruck  mit  der  Erörterung,
daß,  wenn  der  Reichstag  die  jährliche  Beschlußnahme  über
den  Militäretat  empfange,  dasselbe  Recht  auch  dem  Bundesrathe
  nicht  vorenthalten  werden  könne,  und  dadurch  der  Bund
sich  in  einen  Vertrag  mit  jährlicher  Kündigung  verwandeln
würde.  Vergeblich  forderte  er  die  Linke  auf,  dem  Beispiele
der  Rechten  zu  folgen,  welche  um  der  Einheit  willen  eine
lange  Reihe  ihrer  Lieblingswünsche  zum  Opfer  zu  bringen
bereit  sei  (sehr  richtig,  rechts).  Statt  dessen  wurde  von  mehreren
  Seiten  her  mit  großem  Pathos  der  Satz  verkündigt,
jeder  preußische  Abgeordnete,  welcher  die  preußische  Verfassung
beschworen,  breche  seinen  Eid,  wenn  er  hier  für  eine  Minderung
  der  preußischen  Verfassungsrechte  stimme  —  als  wenn
diese  Verfassung  nicht  selbst  einen  Artikel  über  gesetzliche
Anderungen  hätte,  so  daß  der  Eid  nur  die  Theilnahme  an
        <pb n="73" />
        1867  Lasker  für  Twesten.  Braun  für  Micgquel.  63

Anderungen  in  gesetzwidriger  Weise  verbietet.  Sogar  ein
parlamentarischer  Veteran  wie  Bockum-Dolffs,  früher  der
Führer  einer  in  der  Conflictszeit  einflußreichen  Partei,  hatte
sich  in  jene  wunderbare  Schwurtheorie  verbissen,  und  ein
katholischer  Caplan  erklärte  unter  Mißbrauch  eines  Bibelworts:
was  hülfe  es  mir,  wenn  ich  die  ganze  Welt  gewänne,  und
Schaden  nähme  an  meiner  Verfassung?

In  ganz  anderer  Weise  verständig  und  wirksam  redete
der  jüngste  Virtuose  in  Deutschlands  parlamentarischem  Orchester,
  der  von  hier  an  zu  einer  großen  Führerstellung  emporsteigende
  Eduard  Lasker.  Im  Wesentlichen  sprach  er  nach
Twesten's  Sinn,  unter  Anerkennung  der  allgemeinen  Structur
des  Verfassungsentwurfs,  jedoch  mit  der  sich  Waldeck  annähernden
  Bemerkung,  daß  zwar  jetzt  die  Majorität  der  Kleinstaaten
  im  Bundesrathe  unbedenklich  sei,  bei  dem  Eintritt  des
Südens  aber  durch  eine  neue  Einrichtung  Preußens  Übergewicht
  für  alle  Zukunft  gesichert  werden  müßte.  Twesten's
Forderung  eines  allseitigen  Budgetrechts  des  Parlaments  verstärkte
  er  dann  noch  durch  weitere  Begehren  sonstiger  im
Entwurfe  nicht  erwähnter  parlamentarischer  Privilegien.  Wie
er  zu  Twesten,  stellte  sich  darauf  der  Nassauer  Braun  zu
Migquel,  indem  er  die  Streitfragen  über  die  Rechte  des  Reichstags
  zwar  im  liberalen  Sinne  erwähnte,  zugleich  aber  die
preußischen  Particularisten  an  ihre  Pflicht,  dem  deutschen
Gemeinwohl  Opfer  zu  bringen,  erinnerte,  das  Hauptgewicht
seiner  Rede  auf  die  nationale  Seite  legte,  und  das  Verhältniß
  zu  den  Südstaaten  ganz  in  Miquel's  Sinne  mit  vielfach
verstärktem  Ausdruck  erörterte.  Es  wäre,  führte  er  aus,  ein
schwerer  Irrthum,  wenn  wir  jetzt  schon  bei  dem  Süden  den
Wunsch  zum  Eintritt  voraussetzten;  im  Gegentheil,  je  eifriger
        <pb n="74" />
        64  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

wir  ihm  nachlaufen,  desto  sicherer  wird  er  uns  zu  entwischen
suchen.  Wir  müssen  uns  darauf  beschränken,  unsere  Bereitwilligkeit
  auszusprechen,  diese  aber  auf  das  Bestimmteste  auch  dem
Auslande  gegenüber  behaupten.  Ihm  folgte  der  rheinpreußische
Abgeordnete  Groote,  ein  geistreicher  Sonderling,  welcher  in
langer,  das  Haus  ermüdender  Rede  die  völlige  Unbrauchbar
keit  und  Verderblichkeit  des  Verfassungsentwurfs  darzulegen
suchte.

Hier  endlich  nahm,  von  allen  Seiten  des  Hauses  mit
Spannung  erwartet,  Bismarck  das  Wort.

Er  begann  mit  erneuerter  Ausprägung  des  Standpunkts
der  verbündeten  Regierungen.  Nicht  einem  theoretischen  Ideal
habe  man  nachgestrebt,  bei  dem  die  deutsche  Einheit  auf  ewig
verbürgt  und  zugleich  den  Einzelstaaten  unbedingte  Freiheit
gesichert  sei.  Dieser  Quadratur  des  Kreises  um  einige  Dezimalstellen
  näher  zu  kommen,  überlasse  man  der  Zukunft.  Für
die  Gegenwart  habe  man,  der  Hindernisse  gedenkend,  an
welchen  Frankfurt  und  Erfurt  gescheitert  sind,  diese  Widerstandskräfte
  nicht  wieder  herauszufordern  gestrebt,  und  also
den  Einzelstaaten  nur  das  Minimum  der  Opfer  auferlegt,
ohne  welches  die  Festigkeit  und  Sicherheit  des  Bundes  unmöglich
  geblieben  wäre.  Man  hat  dagegen  Einwendungen
von  zwei  Seiten  her  erhoben,  von  der  unitarischen  und  der
particularistischen.  Von  jener  ist  die  Forderung  einer  constitutionellen
  Monarchie  mit  verantwortlichen  Ministern  erschienen.
Aber  wie  sollen  22  Regierungen  ein  solches  Ministerium
ernennen?  Schließen  Sie  21  derselben  von  jeder  Theilnahme
an  der  Executive  aus,  so  sind  sie  mediatisirt,  und  noch  haben
die  deutschen  Fürsten  keine  Lust,  ihre  Stellung  mit  jener  der
englischen  Pairs  zu  vertauschen.  Unsere  Macht,  meinen  Sic,
        <pb n="75" />
        1867  Bismarck's  Stellungnahme.  65

sei  groß  genug,  sie  dazu  zu  zwingen.  Aber  die  Grundlage
unseres  Verhältnisses  soll  nicht  die  Gewalt  sein,  weder  den
Fürsten  noch  dem  Volke  gegenüber;  sie  soll  das  Vertrauen
zu  der  Vertragstreue  Preußens  sein,  und  dies  Vertrauen
darf  nicht  erschüttert  werden,  so  lange  man  uns  die  Verträge
  hält.

Mit  noch  größerer  Energie  wandte  Bismarck  sich  dann
gegen  die  Einwendungen  von  particularistischer  Seite,  insbesondere
  gegen  die  preußischen  Abgeordneten,  welche  bei  jeder
—  auch  jeder  gesetzmäßigen  —  Anderung  des  preußischen
Verfassungsrechts  die  Ablehnung  der  hier  mit  den  Vertretern
von  30  Millionen  Deutscher  vereinbarten  Verfassung  durch
den  preußischen  Landtag  in  Aussicht  stellten.  Ganz  dasselbe
Recht  wie  der  preußische  hätte  jeder  der  21  Landtage,  jeder
der  21  Fürsten  der  kleinern  Staaten.  Was  würden  Sie
sagen,  wenn  einer  derselben  hier  erklärte,  er  werde  sein  Veto
gegen  die  Bundesverfassung  einlegen,  wenn  dieser  oder  jener
Rechtssatz  sich  nicht  darin  vorfände?  Glauben  Sie  wirklich,
rief  er,  daß  die  großartige  Bewegung,  die  im  vorigen  Jahr
die  Völker  vom  Belt  bis  an  die  Meere  Siciliens,  vom  Rhein
bis  an  den  Pruth  zum  Kampfe  geführt  hat,  zu  dem  eisernen
Würfelspiel,  wo  um  Königs=  und  Kaiserkronen  gespielt  wurde,
daß  die  Millionen  deutscher  Krieger,  die  gegen  einander
gekämpft  und  geblutet  haben,  daß  die  Tausende  und  aber
Tausende  von  Gebliebenen  und  der  Seuche  Erlegenen,  die
durch  ihren  Tod  diese  nationale  Entscheidung  besiegelt  haben,
mit  dem  Beschlusse  eines  Landtags  zu  den  Acten  geschrieben
werden  können?  Dann  stehen  Sie  wirklich  nicht  auf  der
Höhe  der  Zeit,  sondern  Sie  machen  sich  eine  vollständig

unmögliche  Situation.
v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.  5
        <pb n="76" />
        66  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

Ich  wende  mich  gerne,  fuhr  er  fort,  von  diesen  phantastischen
  Unmöglichkeiten  in  das  reale  Gebiet  zurück  zu  einigen
Einwendungen,  die  gegen  den  Inhalt  der  Verfassung  gemacht
worden  sind.  Hier  gab  er  dann  die  für  den  günstigen  Verlauf
  der  Verhandlung  wichtigen  Erklärungen.

Zunächst  die  allgemeine,  „daß  wir  das  Werk  der  Verbesserung
  fähig  halten,  daß  wir  für  keinen  Vorschlag,  der  es
mit  der  Erleichterung  des  Zustandekommens  und  der  Verbesserung
  des  Werkes  ernstlich  meint,  unempfänglich  sind“.

Sodann  die  Zurückweisung  des  Verdachts,  daß  die  Regierungen
  eine  Zerstörung  des  constitutionellen  Lebens,  eine
Zerreibung  der  Parlamente  durch  deren  gegenseitige  Bekämpfung
im  Sinne  trügen.  Was  hätten  wir  denn  davon?  Ist  denn
auf  die  Dauer  eine  Regierung  denkbar,  die  zu  allen  auswärtigen
  Schwierigkeiten  sich  systematisch  auf  ein  wildes
Reactionswesen  einlassen  und  sich  in  stetem  Hader  mit  der
eignen  Bevölkerung  aufhalten  möchte?

Und  daran  knüpfte  er  das  für  den  Fortgang  des  Werkes
entscheidende  Wort:  „Wir  wollen  den  Grad  der  Freiheits-Entwicklung,
  der  mit  der  Sicherheit  des  Ganzen  nur  irgend
verträglich  ist.  Es  kann  sich  nur  handeln  um  die  Grenze:
wie  viel,  was  ist  mit  dieser  Sicherheit  auf  die  Dauer
verträglich?  was  ist  jetzt  mit  ihr  verträglich?  ist  ein  Übergangsstadium
  nöthig?  Wie  lange  muß  dies  dauern?“

Damit  war  der  Streit  über  die  Principien  des  Budgetrechtes
  aufgegeben  und  in  Erinnerung  an  Twesten's  letzten
Vorschlag  in  eine  Verhandlung  über  ein  Mehr  oder  Weniger
verwandelt.  Bismarck  erklärte  nicht  wörtlich,  daß  die  Regierungen
  Twesten's  Vorschlag  annähmen,  wohl  aber  ließ  er
die  Möglichkeit  desselben  zu,  indem  er  die  Gestaltung  der
        <pb n="77" />
        1867  Gedanke  eines  Ubergangsstadiums.  67

Dinge  im  Falle  der  Annahme  entwickelte.  Allerdings  warnte
er  mit  großem  Ernst,  auf  dem  Gebiete  des  Heerwesens  das
Streben  nach  Erhöhung  des  parlamentarischen  Einflusses
nicht  so  hoch  zu  überspannen,  daß  endlich  der  ganze  Bestand
der  Armee  von  wechselnden  Majoritäten  abhängig  würde:  niemals
  würden  die  Regierungen  bei  einer  solchen  Erschütterung
des  Fundaments  der  nationalen  Sicherheit  sich  nachgiebig
zeigen  können.  Um  so  entgegenkommender  redete  er  über
die  sonstigen  Ausstellungen,  welche  in  den  Verhandlungen  an
dem  Entwurfe  gemacht  worden  waren,  erkannte  bei  mehreren
die  Richtigkeit  an  und  verhieß  für  die  übrigen  wohlwollende
  Erwägung,  entweder  gleich  hier  bei  der  Verfassung
oder  bei  der  spätern  Gesetzgebung.  Zugleich  betonte  er,  stets
die  Verhütung  europäischer  Schwierigkeiten  im  Auge,  die
Mahnung,  sich  nicht  so  viel  mit  dem  künftigen  Schicksal  Süddeutschlands
  zu  beschäftigen:  Waldeck's  Antrag  enthalte  das
sicherste  Mittel,  die  Südstaaten  vom  Eintritte  zurückzuschrecken;
die  bevorstehenden  Verhandlungen  über  den  Zollverein  würden
die  beste  Vorbereitung  für  weitere  Annäherung  sein;  die  Hauptsache,
  das  kräftige  Zusammenwirken  des  Nordens  und  des
Südens  bei  jeder  auswärtigen  Gefahr,  sei  schon  jetzt  vollkommen
  gesichert.  Also,  schloß  er,  kommen  wir  rasch  zum
Abschluß:  setzen  wir  Deutschland  in  den  Sattel,  reiten  wird
es  schon  können.

Mit  diesen  Darlegungen  war  eine  vollständige,  principielle
Umgestaltung  des  Verfassungsentwurfs  kräftig  zurückgewiesen,
auf  dem  Boden  desselben  eine  Reihe  der  erhobenen  Bedenken
aus  dem  Wege  geräumt,  und  für  die  Hauptschwierigkeit,  das
Armeebudget,  der  Weg  zur  Verständigung  genau  bezeichnet.

Das  Interesse  der  allgemeinen  Debatte  war  damit  im  Grunde
5%
        <pb n="78" />
        68  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

erschöpft,  und  so  lebhaft  und  talentvoll  die  jetzt  noch  auftretenden
  Redner  der  Fortschrittspartei,  Schulze-Delitzsch  und
Franz  Duncker,  für  ihr  System  zu  werben  suchten,  so  waren
sie  doch  nicht  in  der  Lage,  neue  Gesichtspunkte  aufzustellen
oder  die  sich  vollziehende  Annäherung  zwischen  den  Regierungen
  und  der  Majorität  zu  stören.  Es  gelang  ihnen  um
so  weniger,  als  die  sächsischen  Abgeordneten,  die  man  Anfangs
nach  den  Vorgängen  von  1866  für  widerwillige  Particularisten
gehalten  hatte,  sich  in  ihrer  Stellung  kaum  von  jener  Miquel's
unterschieden,  zwar  mehrfache  Wünsche  für  die  Verbesserung
der  Verfassung  äußerten,  in  erster  Linie  aber  für  das  Zustandekommen
  des  Werks  als  eine  unerläßliche  Nothwendigkeit
waren  und  kräftig  eintraten.  In  schroffem  Gegensatze  zu
ihnen  machte  sich  auf  andern  Seiten  ein  particularistischer
Zorn  gegen  den  ganzen  1866  geschaffenen  Zustand  in  heftigen
Ergüssen  Luft.  Freiherr  von  Münchhausen  aus  Hannover
begann  zwar  mit  der  Erklärung,  loyal  an  der  neuen  Verfassung
  mitzuarbeiten,  und  schloß  mit  der  Warnung,  nicht
durch  Ablehnung  derselben  das  vorhandene  Übel  ärger  zu
machen,  ließ  aber  in  der  nähern  Prüfung  des  Entwurfs
keinen  Stein  desselben  auf  dem  andern.  Er  fand  darin  den
Mangel  einer  scharfen  Begrenzung  und  Beschränkung  der
Befugnisse  der  Centralgewalt  gegenüber  den  einzelnen
Regierungen,  ferner,  in  wunderbarem  Widerspruch  mit  diesem
Tadel,  den  Mangel  an  verantwortlichen  Bundesorganen
gegenüber  dem  Reichstag,  endlich  den  Mangel  eines  Reichsgerichts
  zum  Schutze  der  persönlichen  Freiheit  und  der  berechtigten
  Eigenthümlichkeiten  der  Einzelstaaten.  Dies  führte
ihn  dann  zu  einer  Schilderung  der  Volksstimmung  in  Hannover
und  des  dort  eingehaltenen  preußischen  Verfahrens.  Das
        <pb n="79" />
        1867  Welfische  Opposition.  69

Volk  sei  der  Annexion  von  Anfang  an  gründlich  abgeneigt
gewesen,  zunächst  weil  dort  der  Rechtssinn  und  damit  die
Anhänglichkeit  an  die  angestammte  Dynastie  unerschütterlicher
sei  als  anderwärts,  und  sodann,  höchst  charakteristisch  für
den  kleinstaatlichen  Patriotismus,  weil  eine  Großmacht  einen
erheblichen  Theil  ihrer  Kräfte  zur  Sicherung  nach  Außen
verwenden  müsse,  deshalb  nicht  wie  ein  Kleinstaat  alle  Mittel
ausschließlich  zur  Pflege  der  localen  Interessen  benutzen  könne,
und  man  ohne  Zweifel  also  besser  und  behaglicher  im  Kleinstaat
  lebe.  Und  nun  vollends,  wenn  wie  hier  die  Großmacht
ihr  Heerwesen  zu  solcher  Masse  entwickelt,  daß  für  das  Volk
ein  unerträglicher  Steuerdruck  entsteht,  und  nach  Außen  eine
solche  Rüstung  als  eine  stete  Gefährdung  des  europäischen
Friedens  erscheinen  muß.  Weiter  aber  wurde  der  Despotismus
des  bisherigen  preußischen  Säbelregiments  über  Hannover
dem  Abscheu  des  Hauses  Preis  gegeben;  wir  wollen  zur
Ehre  des  edlen  Freiherrn  hoffen,  daß  er  von  der  Existenz
der  großen  welfischen  Militärverschwörung  nichts  wußte,  durch
welche  die  Schärfung  jenes  Regiments  hervorgerufen  und
gerechtfertigt  wurde  7.

Mit  noch  größerer  Deutlichkeit  zeichnete  sich  ein  angesammelter,
  wahrhaft  giftiger  Ingrimm  gegen  Preußens
mächtige  Erfolge  in  der  Rede  des  ultramontanen  Herrn

1)  Unmittelbar  vor  dem  Schluß  der  Verhandlung  legte  noch  ein
anderer  Hannoveraner,  der  Bürgermeister  Grumbrecht  von  Stade,  das
Zeugniß  ab,  die  Anschauungen  des  Herrn  von  Münchhausen  lebten  nur
in  einem  Theile  der  höchsten  und  einem  der  niedrigsten  Schicht  der
Bevölkerung,  namentlich  in  den  altwelfischen  Bezirken  Lüneburg,  Kalenberg,
  Göttingen;  der  von  Münchhausen  gepriesene  Rechtssinn  sei  durch
die  Verfassungsbrüche  der  beiden  letzten  Könige  stark  erschüttert,  dadurch

die  Annexion  vorbereitet  und  zuletzt  durch  die  unverständige  Politik
der  Regierung  unvermeidlich  geworden.
        <pb n="80" />
        70  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

von  Mallinckrodt.  Justitia  est  rognorum  fundamentum,
rief  er,  aber  an  der  Wiege  dieses  norddeutschen  Bundes  hat
die  Justitia  nicht  gestanden.  Er  entwickelte  dann,  wie  Preußen
die  Sünde  der  rechtlosen  Eroberung  doppelt  schwer  gegen
Schleswig-Holstein  begangen,  indem  es  sich  dort  als  Befreier
eingenistet  und  dann  als  Vergewaltiger  geendigt  habe,  wie
Preußen  weder  gegen  Osterreich  noch  gegen  den  Bundestag
einen  rechtlichen  Grund  zum  Kriege  gehabt,  also  nur  aus
Herrschsucht  und  Habgier  den  Bund  gesprengt,  Osterreich
hinausgestoßen,  drei  Fürstenhäuser  verjagt,  die  Stadt  Frankfurt
  confiscirt  habe,  wie  es  durch  diese  Annexionen  einen
wahren  Bundesstaat  unmöglich  gemacht,  und  demnach  jetzt
in  Wirklichkeit  den  Einheitsstaat,  ein  Großpreußen  anstatt
eines  Kleindeutschland,  vorbereite.  Bismarck  habe  nach  all
diesen  Thaten  von  einem  sechshundertjährigen  Elend  der
deutschen  Nation  gesprochen;  mit  bitterer  Ironie  bemerkte
dazu  der  Redner,  er  könne  nicht  füglich  annehmen,  daß
Bismarck  den  Beginn  dieses  Elends  von  der  Bändigung  der
Raubritter  durch  Rudolf  von  Habsburg  datire;  er  scheine
mit  gewissen  Historikern  (hier  fiel  ein  Blick  auf  den  im  Hause
anwesenden  Verfasser  dieses  Buchs)  anzunehmen,  daß  der
ganze  Verlauf  unserer  Kaisergeschichte  eine  Verkehrtheit  gewesen,
weil  er  nicht  zur  Centralisation  geführt  habe,  während  doch  die
Welt  wisse,  daß  die  Menge  unserer  Fürstenhöfe  die  Quelle  eines
reichen  und  fruchtbaren  Geisteslebens  in  allen  Theilen  des
Reichs  geworden  sei.  Jedermann  verstehe  das  Wort  deutsche
Freiheit  und  ebenso  die  Worte  preußische  Disciplin  und
Uniform.  Zwinge  man  den  deutschen  Westen  und  Süden  in
die  Monotonie  eines  preußischen  Einheitsstaats,  so  sei  die  Folge
unausbleiblich:  der  Despotismus  und  dagegen  die  Revolution.
        <pb n="81" />
        1867  Ultramontane  Opposition.  71

Es  scheint  einleuchtend,  daß  ein  Staat,  wo  in  einer
durch  allgemeines  Stimmrecht  gewählten  Versammlung  eine
solche  Rede  gehalten  werden  kann,  die  Freiheit  nicht  erdrückt,
und  daß  eine  reiche  innere  Mannichfaltigkeit  einem  Gemeinwesen
  nicht  fehlt,  welches  die  rheinisch-westfälische  Heimath
des  Redners  neben  Ostpreußen  und  Posen  in  sich  schließt.
Bismarck  begnügte  sich,  auf  Mallinckrodt's  historische
Andeutungen  mit  dem  niederschmetternden  Worte  zu  antworten:
  die  sechshundert  Jahre  führen,  genau  genommen,
über  Rudolf  von  Habsburg  hinaus  in  die  Zeit  der  Anarchie,
in  der  die  Raubritter  entstanden;  wodurch  aber  entstand  die
Anarchie?  durch  den  Sturz  der  Staufer,  und  wodurch  der
Sturz  der  Staufer?  durch  den  Sieg  der  Welfen  und  der
Ultramontanen.

Ganz  wie  Münchhausen  redete  dann  auch  ein  hanseatischer
Ministerresident  außer  Diensten,  Schleiden,  damals  Abgeordneter
  eines  Holsteiner  Wahlbezirks,  zu  Gunsten  kleinstaatlichen
  Behagens,  wo  man  sich  der  ersten  nationalen
Pflicht,  der  Sicherung  gegen  Außen,  unbefangen  entzieht,  um
draußen  niemand  Anstoß  zu  geben.  Wie  Münchhausen  eine
Verminderung  des  Landheers  begehrte,  erhob  sich  Schleiden
gegen  die  Gründung  einer  deutschen  Flotte.  Hätten  wir,
sagte  er,  eine  starke  Flotte  gehabt,  niemals  hätte  der  Großhandel
  der  Hansestädte  eine  solche  Entfaltung  gewinnen
können.  Ganz  richtig:  mit  einer  starken  Flotte  hätte  Deutschland
  vielleicht  auch  Kriege  zur  See  geführt,  während  deren
durch  Unterbrechung  der  stillen  Neutralität  der  Hamburger
Handel  zeitweise  gestört  worden  wäre.  Auf  diesem  Standpunkte
  mußten  allerdings  die  glorreichen  Vorfahren  der  Hansa
einiger  Maaßen  blödsinnig  erscheinen,  welche  Mühe  und
        <pb n="82" />
        72  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

Kosten  auf  die  Gründung  einer  Flotte  verwandten,  mit  der
sie  in  mehr  als  einem  Jahrhundert  den  ganzen  europäischen
Norden  ihren  Handelsinteressen  dienstbar  machten  —  bis  dann
ein  deutscher  Kaiser,  Carl  V.,  selbst  dazu  half,  Deutschlands
maritime  Größe  zu  brechen.

Auf  Schleswig-Holstein  übergehend,  verstieg  sich  Schleiden
zu  dem  Satze,  niemals  habe  eine  Regierung  von  Gottes
Gnaden  so  viel  dazu  gethan,  das  monarchische  Princip  zu
compromittiren,  wie  die  preußische  durch  die  Verdrängung
Augustenburgs  und  die  Annexion  der  Herzogthümer.  Offenbar
waren  diesem  Diplomaten  die  Frankfurter  und  Londoner
Verhandlungen  von  1852  und  das  dänische  Thronfolgegesetz
von  1853  völlig  unbekannt  geblieben.

Indessen  so  heftig  diese  Stimmungen  bei  einzelnen
Gruppen  aufschäumten,  die  Particularisten  vermochten  so
wenig  wie  die  Demokraten  den  Gang  der  Dinge  und  das
Streben  der  Mehrheit  zu  wenden.  In  einem  warmen  und
klaren  Vortrag  sprach  Bennigsen  es  aus:  durch  die  Verhandlung
  sind  die  aus  einander  gehenden  Ansichten  sich
wesentlich  näher  gekommen:  es  ist  ein  fester  Boden  für  die
Verständigung  gewonnen  worden.  Georg  Vincke  ging  darauf
noch  einmal  in  einer  von  schneidendem  Witze  und  patriotischer
Gluth  funkelnden  Rede  die  Einwendungen  der  Gegner  durch,
und  auf  gewisse  Außerungen,  daß  die  Annahme  der  Verfassung
  oder  der  Eintritt  der  Südstaaten  den  Zorn  des
Auslandes  erregen  könnte,  antwortete  er  mit  wegwerfendem
Eifer:  in  jedem  französischen  oder  englischen  Parlament
hätte  ein  solches  Wort  einen  Sturm  der  Entrüstung  hervorgerufen;
  sollte  Deutschland  eine  geringere  Selbstachtung
besitzen?
        <pb n="83" />
        1867  Vincke  gegen  jede  fremde  Einmischung.  73

Mit  diesen  kräftigen  Sätzen  hatte  er  der  überwältigenden
Mehrheit  aus  der  Seele  gesprochen.  Es  gab  bei  ihr,  so
wenig  wie  überhaupt  beim  deutschen  Volke,  eine  feindselige
Stimmung  gegen  irgend  einen  ihrer  Nachbarn.  Fest  aber
stand  der  Entschluß,  keine  fremde  Einmischung  in  die  deutschen
Angelegenheiten  zuzulassen,  und  wenn  man  aus  Rücksichten
der  innern  Politik  für  den  Augenblick  auf  die  Erweiterung
des  Bundes  zur  vollständigen  deutschen  Einheit  noch  verzichtete,
  so  stimmte  doch  eine  jubelnde  Begeisterung  Miquel's
Rede  zu,  daß  die  deutsche  Einheit  sich  vollenden  müsse,
möchten  die  fremden  Mächte  darob  Freude  oder  Zorn
empfinden.  Nur  der  leitende  Minister,  dessen  deutscher
Patriotismus  keinem  andern  etwas  nachgab,  warnte  dringend
im  Interesse  des  Friedens,  keinen  Schritt  zu  thun,  der  von  anderer
  Seite  als  Verletzung  der  Verträge  gerügt  werden  könnte.

Die  Versammlung  sollte  sofort  inne  werden,  daß  zu
dieser  Aufforderung  guter  Grund  vorlag.  Am  13.  März
hatte  sie  die  erste  Lesung  der  Verfassung  geschlossen;  am  14.
eröffnete  in  Paris  der  gesetzgebende  Körper  eine  nicht  minder
erregte  Verhandlung  über  Frankreichs  auswärtige  Politik,
insbesondere  über  seine  Beziehungen  zu  Italien  und  Deutschland.
  Hier  erschien  gegen  Preußens  bisherige  Erfolge  ein
tiefes  Mißtrauen  und  bitterer  Verdruß,  vollends  aber  gegen
eine  weitere  Entwicklung  der  deutschen  Einheit  erhob  sich
unverhüllt  der  kriegschnaubende  Protest.  Oft  hat  man  sonst
von  der  Entzündung  schlimmer  Kämpfe  durch  eine  solbstsüchtige
  Cabinctspolitik  gesprochen:  hier  drohte  umgekehrt,
wenn  nicht  den  Cabinetten  ein=  und  abzulenken  gelang,  die
populäre  Leidenschaft  der  beiden  Nationen  einen  heftigen
Zusammenstoß  herbeizuführen.
        <pb n="84" />
        74  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

Es  war  wieder,  wie  im  Mai  des  vorigen  Jahres,  Thiers,
welcher  zu  jenen  übermüthigen  Auslassungen  die  Losung  gab,
indem  er  eine  Interpellation  an  die  Regierung  über  deren
weiteres  Verhalten  gegen  Italien  und  Deutschland  einbrachte,
und  dieselbe  am  14.  März  in  einer  die  ganze  Sitzung  ausfüllenden
  Rede  begründete.  Es  war  das  Programm  der
alten  französischen  Überlieferung,  daß  Frankreich  in  sich
geeinigt  und  dadurch  stark,  seine  Nachbarn  aber  in  ihrem
Innern  zerspalten  und  dadurch  schwach  sein  müßten.  In
weitläufigen  Erörterungen,  die  bis  auf  Franz  I.,  Richelien
und  Mazarin  zurückgriffen,  geißelte  er  das  Verfahren  der
Regierung,  welches  diese  echte  Interessenpolitik  zu  Ehren
eines  phantastischen  Nationalitätsprincips  verlassen,  die  Einheit
  Italiens  geschaffen,  und  damit  die  deutsche  Einheit  unter
preußischer  Herrschaft  ermöglicht  hätte.  Man  habe  gemeint,
im  Trüben  fischen  zu  können,  und  deshalb  Preußen  erlaubt,
im  Kriege  gegen  Osterreich  und  dem  deutschen  Bunde  um
sich  zu  greifen,  damit  man  selbst  anderweitig  um  sich  greifen
könne.  Das  aber  heiße,  für  ein  schnödes  Trinkgeld  Frankreichs
  Lebensinteressen  verrathen.  Jetzt  sei  das  Unheil  geschehn,
  und  sehr  verkehrt  würde  es  sein,  etwa  mit  Waffengewalt
  die  heute  erreichte  Größe  Preußens  wieder  zertrümmern
zu  wollen.  Denn  damit  würde  man  erst  recht  die  Vollendung
  der  deutschen  Einheit  beschleunigen,  Süddeutschland
in  Preußens  Arme  und  Preußen  in  Rußlands  Bündniß
treiben.  Er  bekämpfe  also  das  neue  Militärgesetz,  welches
die  Armee  verdoppeln  und  ganz  Frankreich  in  eine  große
Caserne  verwandeln  wolle.  Alles  komme  darauf  an,  weitere
Fortschritte  des  preußischen  wie  des  russischen  Ehrgeizes  zu
verhindern,  und  dazu  gebe  es  jetzt  nur  noch  ein  Mittel,  eine
        <pb n="85" />
        1867  Verhandlungen  in  Paris.  Thiers.  Ollivier.  75

große  Allianz  aller  conservativen  Mächte  zu  strenger  Aufrechthaltung
  des  heutigen  Besitzstandes.  Eine  solche  Allianz
werde  ohne  Krieg  die  großen  Störenfriede  im  Zaume  halten.
Aber  freilich  sei  dafür  die  erste  Bedingung,  daß  Frankreich
selbst  seine  auswärtige  Politik  in  den  Dienst  der  conservativen
Idee  stelle  und  jeden  Gedanken  an  eigne  Vergrößerung  weit
von  sich  hinweg  weise.  Dann  werde  es  jene  starke  Allianz
erlangen  und,  auf  sie  gestützt,  jede  weitere  Ausdehnung
Preußens  in  Deutschland  und  Rußlands  im  Orient  verhindern
  können.

Trotz  des  Talents,  womit  die  Rede  entworfen  war,
machte  sie  auf  die  Mehrheit  geringen  Eindruck.  Denn  diese
war  ministeriell;  es  war  ihr  nicht  unbekannt,  daß  die  Regierung
  nach  Annexionen  strebte,  und  noch  mehr,  sie  war
damit  nicht  bloß  einverstanden,  sondern  begehrte  sie  selbst.
So  verhielt  sie  sich  kalt  und  ablehnend  gegen  Thiers'  conservatives
  Programm,  begreiflicher  Weise  ohne  den  eignen
Gedanken  offen  zu  verkünden.  Einen  Widerspruch  gegen
Thiers  erhob  nur  einer  seiner  sonstigen  Genossen  in  der
Opposition,  Emil  Ollivier,  ein  höchst  talentvoller  Sohn  des
französischen  Südens,  ein  Mann  von  leidenschaftlicher  Erregbarkeit,
  ohne  innern  Halt,  den  wechselnden  Eindrücken  des
Augenblicks  zu  widerstehn,  damals  von  dem  Ehrgeiz  erfüllt,
aus  einer  erfolglosen  Opposition  sich  zum  Besitze  der  Macht
emporzuschwingen,  deshalb  in  geheime  Beziehung  zum  Kaiser
getreten,  den  er  zu  einem  Systeme  constitutioneller  Regierung
zu  bekehren  hoffte.  Gerade  nach  seinen  demokratischen  Gesinnungen
  fand  er  es  unbegreiflich,  wie  Thiers  seine  Theorie
vom  europäischen  Gleichgewicht  als  den  Schutz  für  die  Unabhängigkeit
  aller  Staaten  pries,  und  kraft  desselben  allen
        <pb n="86" />
        76  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

Völkern  verbieten  wollte,  zu  thun,  was  sie  am  Lebhaftesten
wünschten.  Dabei  kannte  er  die  Friedensliebe  des  Kaisers
und  warf  sich  also  mit  verdoppeltem  Nachdruck  dem  Strome
der  deutschfeindlichen  Majorität  entgegen.  Er  erklärte  die
deutsche  Einheit  für  das  unzerstörbare  Erzeugniß  einer  geschichtlichen,
  vollkommen  berechtigten  Entwicklung,  die  sich  nicht  eher
beruhigen  werde,  als  bis  das  Ziel  erreicht  und  die  Vereinigung
  aller  deutschen  Stämme  vollzogen  sei.  Freilich  seien
Bismarck's  Annexionen  eine  nicht  zu  entschuldigende  Gewaltthat,
  aber  auf  völlig  gesetzlicher  Grundlage  werde  der  norddeutsche
  Bund  beruhn,  auf  freiem  Vertrage  der  Fürsten  und
der  Zustimmung  einer  Volksvertretung  aus  allgemeinem  Stimmrecht.
  Die  deutsche  Einheitsbewegung  zeige  keine  Spur  einer
feindseligen  Richtung  gegen  Frankreich;  dieses  habe  ihr  gegenüber
  jetzt  den  bedeutungsschwersten  Entschluß  zu  fassen:  erkenne
man  sie  rückhaltlos  in  vollem  Umfange  an,  so  sei  der  Friede
auf  lange  hin  gesichert;  verbiete  man  ihre  Vollendung,  so
gehe  Frankreich  einer  unabsehbaren  Kette  furchtbarer  Kämpfe
entgegen.

Diese  prophetischen  Worte  gingen  spurlos  an  der  Versammlung
  vorüber.

Es  ist  für  uns  ebenso  unmöglich,  erläuterte  gleich  nachher
  Graf  Latour,  Rußland  in  den  Besitz  Constantinopels,
wie  Preußen  zur  Herrschaft  über  Süddeutschland  und  vielleicht
  Deutschösterreich  gelangen  zu  lassen:  unsere  eigne  Sicherheit
  wäre  durch  das  Eine  wie  durch  das  Andere  auf  das
Höchste  gefährdet.  Der  Staatsminister  Rouher  vertheidigte
darauf  nach  Kräften  gegen  Thiers'  Angriffe  die  bisherige
Politik  der  Regierung.  Allerdings  räumte  er  ein,  daß  der
Schlag  von  Sadowa  für  sie  eine  Quelle  patriotischer
        <pb n="87" />
        1867  Rouher.  Jules  Favre.  77

Beklemmung  gewesen,  doch  habe  die  Vermittlung,  zu  der  sie
sich  rasch  entschlossen,  jeden  wünschenswerthen  Erfolg  gehabt.
Über  die  jetzigen  Bestrebungen  der  Regierung  hüllte  er  sich
in  vorsichtiges  Schweigen:  wenn  aber  Thiers,  sagte  er,  besorgt
sei,  daß  Preußen  demnächst  die  Hand  nach  der  Eroberung
von  Holland  oder  Süddeutschland  ausstrecken  werde,  so  wolle
er  hiemit  erklären,  daß  Preußen  in  dieser  Beziehung  die
bündigsten  Zusicherungen  gegeben  habe;  sollte  es  einmal
davon  abgehn,  so  würden  Frankreich  und  England  ihm
energisch  darthun,  daß  die  Zeit  thörichter  Ehrsucht  vorüber  sei.

Mochte  der  französische  Minister  noch  so  scharf  gegen
Thiers  auftreten,  mochte  er  über  französische  Annexionspläne
schweigend  hinweggehn:  was  Preußen  betraf,  machte  auch  er
kein  Hehl  aus  dem  patriotischen  Kummer  über  dessen  Heranwachsen
  und  aus  dem  bestimmten  Entschluß,  die  Verschmelzung
  von  Nord=  und  Süddeutschland  nicht  zu  gestatten.  Von
Ollivier's  nationalen  Sympathien  war  er  so  weit  wie  möglich
entfernt.

Gegen  diese  erhob  sich  auch  aus  den  Reihen  der  Opposition
  ein  weiterer  kräftiger  Widerspruch.

Jules  Favre  stimmte  in  der  Bekämpfung  jeder  kriegerischen
  Politik  und  folglich  auch  des  neuen  Militärgesetzes  vollständig
  mit  Thiers  überein;  wie  dieser  erklärte  er  Bismarck's
Annexionen  für  eine  ruchlose  Gewaltthat  und  die  Vollendung
der  deutschen  Einheit  für  eine  schwere  Schädigung  Frankreichs.
Aber  für  die  Abwendung  dieser  preußisch-deutschen  Gefahr
meinte  er  ein  besseres  Heilmittel  als  Thiers'  große  Allianz
vorschlagen  zu  können.  Man  hat  uns  gesagt,  rief  er,  in
Deutschland  sei  der  Drang  zur  Einheit  unaufhaltsam.  Nun
wohl,  in  diesem  großen  Lande  gebe  es  ohne  Zweifel  einige
        <pb n="88" />
        78  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

Völkerschaften,  welche  Ähnlichkeiten  unter  einander  haben.
Aber  ebenso  groß,  ebenso  zahlreich  seien  die  Verschiedenheiten,
die  sich  unter  einander  abstoßen.  Deutschland  sei  offenbar
mehr  für  einen  Staatenbund  als  für  die  Einheit  geschaffen.
Jener  biete  ihm  immense  Vortheile,  deren  erster  und  größter
es  sei,  die  Nachbarn  nicht  zu  beunruhigen.  (Wie  eraquicklich
mußte  den  Herrn  von  Münchhausen  und  Schleiden  diese
Belobung  ihrer  Ansichten  durch  den  französischen  Redner
sein.)  Unter  diesen  Umständen  müsse  Frankreich  es  vermeiden,
  die  deutschen  Stämme  mit  seinen  Waffen  zu  bedrohn
und  dadurch  im  ganzen  deutschen  Volke  die  nationale  Leidenschaft
  zu  entflammen.  Um  die  deutsche,  oder  vielmehr  die
preußische  Einheit  aufzulösen,  habe  Frankreich  nur  ein  Mittel,
aber  ein  untrügliches,  es  heiße  Beschützung  der  verjagten
Fürsten,  Herstellung  der  annectirten  Staaten  und  Befreiung
der  unterdrückten  Völker.  Thiers  hatte  als  Staatsmann
gesprochen,  hier  redete  der  Demagog.  Aber  um  damit  Glauben
  zu  finden,  fuhr  Favre  fort  und  kam  wieder  zu  Thiers
zurück,  sei  es  unerläßlich,  daß  Frankreich  auf  jede  eigne  Vergrößerung
  verzichte.  (Bewegung  in  der  Versammlung.)  Keine
Annexionen!  wiederholte  der  Redner.  Der  Augerblick  ist
feierlich.  Würdet  Ihr  eine  Annexion  annehmen?  (Lärm.)
Wenn  Belgien  besetzt,  wenn  Luxemburg  annectirt  werden
könnte,  würdet  Ihr  besetzen  und  annectiren  wollen?

Die  Versammlung  antwortete  durch  eine  unwillig  tobende
Mißbilligung.  Zugleich  aber  ergriff  aus  ihrer  Mitte  Granier
de  Cassagnac  das  Wort,  ein  eifriger,  nicht  eben  glänzend
beleumdeter  Bonapartist.  Er  begann  in  gemäßigtem  Tone:
ich  meine,  wir  sollen  rüsten,  niemand  bedrohn,  abwarten.
Niemand  bedrohn,  also  auch  niemand  tadeln.  Ich  tadele
        <pb n="89" />
        1867  Drohendes  Ergebniß  der  Pariser  Debatte.  79

Preußen  nicht,  denn  ich  will  auch  unsere  Vorfahren  nicht
tadeln,  welche  unser  Frankreich  durch  die  Eroberung  von
Roussillon,  Franche-Comté,  Elsaß,  Algerien  geschaffen  haben.
Wie  Ollivier  denke  ich,  daß  Preußens  Werk  sich  weiter  ausdehnen
  wird,  und  wie  Thiers,  daß  dies  für  Frankreich  gefährlich
  werden  kann.  Nun  hat  mein  Patriotismus  allerdings
einige  besondere  Vorurtheile.  Er  glaubt  an  die  natürlichen
Grenzen;  er  glaubt,  daß  ein  Berg  oder  ein  Fluß  größere
Sicherheit  gibt,  als  ein  preußischer  Grenzpfahl.  Er  glaubt
ferner  an  das  Recht  der  Intervention  überall,  wo  ein  französisches
  Interesse  auf  dem  Spiele  steht.  Diese  Vorurtheile,
meine  Herrn,  erscheinen  mir  als  nationale  Rechte.  (Lebhafter
Beifall.)  Es  war  die  nackte  Erklärung,  Preußen  möge  die
deutsche  Einheit  vollenden,  wenn  Frankreich  die  Rheinlande
erhalte.  Wenn  nicht,  nicht.

Die  Verhandlung  neigte  sich  zum  Abschluß.  Noch  einmal
  kreuzten  Thiers  und  Rouher  in  langen  Erörterungen
die  Waffen.  Neue  Gesichtspunkte  aber  traten  nicht  hervor,
und  nach  Rouher's  Rede  ging  die  Kammer  mit  219  gegen
45  Stimmen  zur  einfachen  Tagesordnung  über.

So  war  ein  positiver  Beschluß  nicht  gefaßt  worden.
Dennoch  aber  konnte  über  das  Ergebniß  kein  Zweifel  bestehn.

Auch  wenn  man  annahm,  daß  dem  Staatsminister  Rouher
die  Widerlegung  der  von  Thiers  und  Favre  gegen  die  bisherige
  Politik  der  Regierung  gerichteten  Angriffe  glänzend
gelungen  wäre,  immer  mußten  solche  Vorwürfe  für  Napoleon
einen  brennenden  Antrieb  enthalten,  den  hier  in  Frage  gestellten
  Ruhmesglanz  Frankreichs  durch  greifbare  Erfolge  zu
erhöhen.  An  Annexionsplänen  gegen  Belgien  und  Luxemburg
zweifelte  niemand  mehr.
        <pb n="90" />
        80  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

Gegen  Preußen  hatte  sich  auf  allen  Seiten  das  Gegentheil
  nachbarliches  Wohlwollens  gezeigt.  Nicht  einmal  die
ruhige  Zulassung  der  bisherigen  preußischen  Erfolge  war
ohne  Widerspruch  geblieben;  bis  auf  den  einzigen  Ollivier
waren  Minister  und  Volksvertreter  einig  in  der  Erklärung,
in  Deutschland  nicht  einen  Schritt  über  den  Nikolsburger
Frieden  hinaus  ohne  Compensation  zu  dulden.  Die  preußischen
  Großsprecher  und  die  deutschen  Einheitsschwärmer  sollten
es  sich  gesagt  sein  lassen.

Von  einer  solchen  Wirkung  war  nun  bei  dem  deutschen
Reichstag  nicht  das  Geringste  zu  spüren.  Man  fühlte  sich
bei  dem  Einheitsstreben  zu  sehr  in  gutem  Rechte,  um  das
französische  Übelwollen  dagegen  eigentlich  ernst  zu  nehmen,
und  meinte  auch  stark  genug  zu  sein,  wirkliche  Feindseligkeit
sofort  niederzuschlagen.  So  dachte  man  viel  mehr  an  die
Regelung  der  innern  Freiheitsfragen,  als  an  die  drohenden
Mienen  einer  Nachbarmacht.  Es  war  beinahe  ein  Zufall,
daß  am  18.  März  die  Verhandlung  des  Reichstags  eine
Wendung  nahm,  welche  die  auswärtigen  Beziehungen  streifte.

Es  handelte  sich  um  Artikel  1  des  Verfassungsentwurfs,
welcher  die  Staaten  aufzählte,  die  sich  zu  dem  Norddeutschen
Bunde  vereinigten.  Dagegen  erschien  zunächst  ein  Protest
der  polnischen  Abgeordneten  aus  der  Provinz  Posen,  und
ein  anderer  der  dänischen  aus  Nord-Schleswig,  die  sich  kraft
ihrer  Nationalität  dagegen  verwahrten,  in  einen  deutschen
Bund  einzutreten.  Nach  einer  langen,  mehrmals  sehr  hitzig
geführten  Erörterung  über  beide  Fragen  erhob  sich  ein
sächsischer  Demokrat  Namens  Schraps,  um  zu  rügen,  daß
in  jenem  Verzeichniß  der  Bundesstaaten  ein  echt  deutsches
Land,  das  Großherzogthum  Luxemburg,  fehle.  Bei  dem
        <pb n="91" />
        1867  Reichstagsdebatte  über  Luxemburg  und  die  Südstaaten.  81

jetzigen  System  werde  Deutschland  immer  kleiner;  nachdem
man  Osterreich  abgetrennt,  blieben  die  süddeutschen  Staaten
draußen,  und  jetzt  werde  auch  im  Nordwesten  die  Verbindung
mit  Luxemburg,  und  dadurch  mit  Niederland,  zerrissen.
Bismarck  erwiderte,  er  freue  sich  des  Anlasses,  hier  öffentlich
den  gehässigen  und  thörichten  Gerüchten  entgegen  zu  treten,
daß  Preußen  Annexionsgelüste  gegen  Niederland  im  Sinne
trage;  bekanntlich  habe  Niederland  längst  gewünscht,  wenigstens
Limburg  aus  dem  deutschen  Bunde  heraus  zu  ziehn;  Preußen
habe  also  nach  dem  Zerfall  des  alten  Bundes  keine  Aufforderung
  zum  Eintritt  in  den  neuen  an  den  König  gelangen
lassen;  ebenso  wenig  sei  von  dort  eine  entsprechende  Meldung
gekommen.  Preußen  habe  nichts  begehrt,  auf  nichts  verzichtet,
  sei  aber  so  weit  wie  möglich  von  jedem  Gedanken
an  Beeinträchtigung  der  Selbständigkeit  Niederlands  entfernt.
Darauf  ergriff  Herr  von  Carlowitz  das  Wort,  um  wieder
auf  die  Klage  über  Luxemburg  zurückzukommen;  freilich  dürfe
man  den  Großherzog  nicht  zum  Bundesfürsten  machen,  da
er  zugleich  König  von  Holland  sei,  und  man  die  Schädlichkeit
fremder  Souveräne  als  Mitglieder  im  alten  deutschen  Bunde
hinreichend  kennen  gelernt  habe.  Aber  das  Land  gehöre  zu
Deutschland  und  sei  jetzt  bedroht,  in  die  Hand  eines  auch
für  Deutschland  sehr  gefährlichen  Nachbars  zu  fallen.  Sodann
  fand  der  Redner,  wenn  er  auch  nicht  auf  den  sofortigen
Eintritt  der  Südstaaten  dringen  wollte,  es  doch  sehr  mißlich,
daß  dieselben  nicht  einmal  wie  im  alten  Bunde  verpflichtet
seien,  keine  Bündnisse  gegen  die  Sicherheit  Deutschlands  zu
schließen;  wenn  z.  B.  Würtemberg  heute  sich  mit  Frankreich
verbündete,  so  wäre  das  zwar  abscheulich,  aber  sein  formelles
Recht  dazu  unleugbar.  Er  hoffe  also,  daß  der  vielgewandte

v.  Sydel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.
        <pb n="92" />
        82  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

Graf  Bismarck  für  diese  Übelstände  Abhülfe  schaffen  würde.
Bismarck  bemerkte  darauf,  daß  Carlowitz  ein  besonderes
Geschick  habe,  heikle  Fragen  zur  Sprache  zu  bringen.  Was
Luxemburg  betreffe,  so  gebe  es  kein  Drittes,  entweder  müsse
man  den  König-Großherzog  in  den  Bund  aufnehmen  oder
auf  die  Aufnahme  des  Landes  verzichten.  Wolle  Carlowitz
die  Luxemburger  Frage  weiter  behandeln,  so  werde  er  vielleicht
  Gelegenheit  finden,  eine  europäische  Frage  zu  schaffen.
Über  das  Bündnißrecht  der  süddeutschen  Staaten  habe  er,
Bismarck,  schon  einmal  Außerungen  gethan,  welche  Carlowitz
nicht  gehört  oder  nicht  verstanden  habe;  so  wolle  er  denn
ausdrücklich  wiederholen,  daß  ihr  Zusammenstehn  mit  uns
gegen  jede  auswärtige  Gefahr  seit  den  Friedensschlüssen
vertragsmäßig  gesichert  sei.

Die  Verhandlung  hatte  doch  im  Hause  so  großen  Eindruck
  gemacht,  daß  Bismarck  sich  veranlaßt  fand,  die  Trutzund
  Schutzbündnisse  mit  Baden,  Würtemberg  und  Bayern
am  folgenden  Tage,  dem  19.  März,  zu  veröffentlichen.  Er
that  dies  um  so  unbedenklicher,  als  er  selbst  kurz  vorher
dem  Grafen  Benedetti  Kenntniß  von  ihrem  Inhalt  gegeben,
und  zugleich  erfahren  hatte,  daß  derselbe  schon  längst  der
französischen  Diplomatie  kein  Geheimniß  geblieben  war.
Dennoch  sollte,  wie  wir  bald  sehn  werden,  die  Veröffentlichung
  für  Napoleon  äußerst  unangenehme  Folgen  haben.

Der  Reichstag  begann  an  diesem  Tage  die  Berathung
über  die  Competenz  der  Bundesgesetzgebung.  Der  Entwurf
bestimmte,  daß  die  verfassungsmäßigen  Bundesgesetze  den
Landesgesetzen  vorgehn  würden,  daß  die  Übereinstimmung
der  Mehrheitsbeschlüsse  im  Bundesrath  und  im  Reichstag
zu  einem  Bundesgesetz  erforderlich  und  ausreichend  sei,  daß
        <pb n="93" />
        1867  Competenz  der  Bundesgesetzgebung.  83

im  ganzen  Bundesgebiete  ein  gemeinsames  Indigenat  bestehn
sollte,  kraft  dessen  jeder  Angehörige  eines  Bundesstaats  in
jedem  andern  als  Inländer  zu  behandeln  sei.  Sodann
zählte  ein  Artikel  die  Angelegenheiten  auf,  welche  der  Aufsicht
und  der  Gesetzgebung  des  Bundes  unterliegen  würden:  er
beschränkte  sie  beinahe  ganz  auf  die  Gebiete  des  Handels
und  Verkehrs,  so  wie  der  materiellen  Interessen  überhaupt;
der  Bund  sollte  Zölle  und  indirecte  Abgaben,  folglich  keine
directen  Steuern  erheben.

Diese  Abgrenzung  erschien  auf  verschiedenen  Seiten  in
verschiedener  Richtung  zu  enge.  Zuerst  begehrte  Schulze-Delitzsch
  die  Bildung  einer  Commission  mit  dem  Auftrage,
die  Grundrechte  der  Deutschen  zu  redigiren,  und  die  katholische
Gruppe  schloß  sich  ihnen  an  mit  der  Forderung,  die  Freiheitsrechte
  der  Religion  und  der  Kirche  ebenfalls  durch  die
Bundesverfassung  festzustellen.  Aber  zu  lebhaft  erinnerte
sich  die  Mehrheit  des  Zeitverlustes,  welchen  1848  das
Parlament  durch  die  endlose  Berathung  der  Grundrechte
erlitten;  man  wollte  nicht  wieder  an  derselben  Klippe  scheitern,
und  wies,  da  fast  in  allen  Staaten  die  Grundrechte  bereits
einen  Theil  der  Landesverfassungen  bildeten,  beide  Anträge
mit  großer  Stimmenmehrheit  ab.  Kaum  ein  besseres  Schicksal
hatte  ein  vermittelnder  Antrag  der  Nationalliberalen,  durch
ein  künftiges  Bundesgesetz  möge  ein  Minimum  der  Grundrechte
  festgestellt  werden,  welches  keine  Regierung  ihren
Unterthanen  vorenthalten  dürfe.  Von  links  her  wurde  bemerkt:
  und  wenn  es  einmal  einen  servilen  Reichstag  gäbe,
wie  würde  dieser  kraft  eines  solchen  Gesetzes  das  Minimum
in  ein  Nichts  auflösen.  Auf  der  Rechten  wollte  man  von
Grundrechten  überhaupt  nichts  wissen;  vom  Regierungstische

6°
        <pb n="94" />
        84  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

kam  ein  kräftiger  Widerspruch,  und  der  Antrag  fiel  durch
130  gegen  128  Stimmen.

Besseres  Glück  hatten  die  Nationalliberalen  mit  einem
Antrag,  das  Wort  „indirecten"  (Steuern)  zu  streichen,  und
damit  der  Bundesgewalt  das  Recht  zur  Erhebung  directer
Steuern  offen  zu  halten.  Trotz  einer  Verwahrung  des
hessischen  Bundescommissars,  welche  pflichtmäßig  aber  nicht
energisch  der  preußische  Finanzminister  unterstützte,  wurde
der  Antrag  mit  125  gegen  122  Stimmen  angenommen.

Ebenso  wichtig  war  ein  weiterer  Erfolg  auf  dem  Gebiete
der  Rechtseinheit.  Miquel  und  Gerber  beantragten,  das
gesammte  bürgerliche  Recht,  das  Strafrecht  und  das  gerichtliche
Verfahren  der  Bundesgesetzgebung  zu  überweisen.  Eine
andere  juristische  Autorität,  Herr  von  Wächter,  sonst  damit
einverstanden,  wollte  das  Strafrecht  ausschließen;  die  nationalliberale
  Fraction  beschloß  nach  langer  Erwägung,  Strafrecht
und  Proceß,  von  dem  Civilrecht  aber  nur  das  Obligationenrecht
  in  den  Antrag  aufzunehmen,  und  beauftragte  Lasker
mit  der  Vertretung  dieses  Standpunkts.  Das  Haus  entschied
darauf  im  Sinne  der  Fraction.  Wie  bekannt  hat  einige
Jahre  später  Miquel's  Ansicht  es  davon  getragen,  ob  mit
Recht,  wird  sich  erst  nach  Vollendung  und  Einführung  des
neuen  deutschen  Civilgesetzbuchs  entscheiden  lassen.

Endlich  wurde  auf  Twesten's  Antrag  den  Gegenständen
der  Bundesgesetzgebung  noch  hinzugefügt  das  Heerwesen  und
die  Kriegsmarine.  Für  jetzt  sollten  nach  dem  Entwurf  die
preußischen  Militärgesetze  im  ganzen  Bunde  gelten,  daraus
folge  aber  von  selbst,  daß  deren  künftige  Fortbildung  Bundessache
  sein  müsse.  Um  die  Autorität  des  Bundesfeldherrn  zu
sichern,  fügte  Twesten,  unter  lebhaftem  Widerspruch  der
        <pb n="95" />
        1867  Mehrfache  Erweiterungen  des  Entwurfs.  85

Linken,  die  Clausel  hinzu,  daß  keine  Neuerung  auf  diesem
Gebiete  ohne  dessen  Zustimmung  erfolgen  dürfe.  Bismarck
erklärte  den  Antrag  mit  der  Clausel  für  annehmbar,  und
das  Haus  beschloß  die  Genehmigung.

Die  Versammlung  trat  darauf  in  die  Berathung  über
den  wichtigsten  Theil  ihrer  Aufgabe  ein,  die  rechtliche  Stellung
der  Organe  der  Bundesgewalt,  des  Bundesraths,  des  Bundespräsidiums,
  des  Reichstags.  Wir  haben  uns  schon  früher
die  wesentlichen  Bestimmungen  des  Entwurfs  vergegenwärtigt:
der  Bundesrath  als  der  eigentliche  Träger  der  Souveränität
in  Gesetzgebung  und  Regierung;  in  demselben  ist  das  Bundespräsidium
  ganz  ausschließlich  mit  der  Vertretung  des  Bundes
nach  Außen  beauftragt,  nur  daß  Verträge,  deren  Gegenstand
unter  die  Bundesgesetzgebung  fällt,  der  Genehmigung  des
Bundesraths  bedürfen;  das  Präsidium  ist  sodann  ausgestattet
  mit  der  obersten  Leitung  des  Heer=  und  Flottenwesens,
  der  Posten  und  Telegraphen,  so  jedoch,  daß  für  jeden
dieser  Verwaltungszweige,  so  wie  für  Zoll=  und  Steuerwesen,
für  Handel  und  Verkehr,  für  Justiz  und  Rechnungswesen  der
Bundesrath  je  einen  Ausschuß  bestellt  und  durch  diesen  auf
die  Verwaltung  Einfluß  übt,  über  dessen  Ausdehnung  weiter
nichts  gesagt  ist.  Das  Präsidium  ernennt  einen  Bundeskanzler,
  der  im  Bundesrath  den  Vorsitz  führt,  die  Geschäfte
leitet  und  die  hienach  zu  erlassenden  Verfügungen  des  Präsidiums
  gegenzeichnet,  übrigens  sich  durch  jedes  Mitglied
des  Bundesraths  vertreten  lassen  kann.  Jedes  Mitglied  des
Bundesraths  kann  im  Reichstag  erscheinen  und  jeder  Zeit
das  Wort  ergreifen  (wie  die  Minister  in  den  Landtagen).
Das  Präsidium  beruft,  vertagt  und  schließt  den  Reichstag;
zur  Auflösung  bedarf  es  der  Zustimmung  des  Bundesraths.
        <pb n="96" />
        86  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

Execution  gegen  eine  bundeswidrig  handelnde  Regierung  hat,
wo  Gefahr  im  Verzuge  ist,  das  Präsidium,  in  allen  andern
Fällen  der  Bundesrath  zu  beschließen.

Man  sieht  deutlich,  wie  hier  ganz  planmäßig  eine  scharfe
Abgrenzung  der  Befugnisse  des  Bundesraths  und  des  Präsidiums
  vermieden  ist.  Ohne  Frage  hat  das  Präsidium  auf
allen  Gebieten  eine  überragende  Stellung,  aber  auf  jedem
findet  sich  in  irgend  welcher  Weise  auch  der  Bundesrath
wirksam.  Gewisse  Grundlagen  sind  festgestellt,  aber  ein
breiter  Raum  ist  für  die  freie  Entwicklung  der  Zukunft
gelassen.

Es  scheint  einleuchtend,  daß  in  einem  solchen  System
kein  Raum  für  ein  im  juristischen  Sinne  verantwortliches
Ministerium  war.  Alle  conservativen  Mitglieder  des  Hauses
waren  damit  von  Herzen  einverstanden.  Ebenso  bestimmt
aber  erhob  sich  dagegen  die  demokratische  Linke.  Wenn  die
dem  Bundesrath  hier  gegebene  Stellung,  rief  Schulze-Delitzsch,
ein  verantwortliches  Ministerium  unmöglich  macht,  so  folgt
daraus  nur,  daß  der  Bundesrath  jeder  Theilnahme  an  der
Executive  entkleidet  und  streng  auf  das  Gebiet  der  Gesetzgebung
  beschränkt  werden  muß.  Ganz  in  diesem  Sinne
stellte  die  Fraction  den  Antrag,  die  Ausschüsse  des  Bundesraths
  ganz  zu  streichen,  und  dann  zu  erklären:  Die  Bundesgewalt
  steht  der  Krone  Preußen  zu,  und  sie  übt  dieselbe
durch  verantwortliche  Minister.  Mit  düsterem  Eifer  prophezeite
  Waldeck,  wenn  dieses  Palladium  aller  politischen  Freiheit
in  der  Verfassung  fehle,  werde  der  neue  Bund  nichts  als
eine  elende  Fortsetzung  des  alten  sein,  ohnmächtig  nach  Außen,
reactionär  im  Innern.  Die  Welt  weiß  es,  wie  sehr  der  Erfolg
seine  Sehergabe  in  jeder  Hinsicht  Lügen  gestraft  hat.
        <pb n="97" />
        1867  Debatten  über  Verantwortlichkeit  der  Minister.  87

Bei  der  Kleinheit  der  Fraction  wäre  die  Sache  schnell
erledigt  gewesen,  wenn  sich  nicht  damals  bei  den  Nationalliberalen
  ein  bemerkenswerther  Umschwung  vollzogen  hätte.
Anfangs  hatte  die  Partei,  wie  uns  Twesten's  Rede  am
9.  März  gezeigt  hat,  die  Ministerverantwortlichkeit  als  unverträglich
  mit  dem  Bundesrathe  anerkannt.  Dann  aber
war  ein  neues  Mitglied,  der  Obergerichtsrath  Planck  aus
Hannover,  eingetreten,  einer  der  scharfsinnigsten  Juristen  der
Zeit,  höchst  geachtet  als  politischer  Charakter,  dabei  geistreich
und  anziehend  im  persönlichen  Verkehr,  mithin  einflußreich
wo  er  erschien.  Er  räumte  nun  ein,  daß  freilich  in  dem
Wirkungskreise  des  Bundesraths  verantwortliche  Minister
undenkbar  seien,  meinte  aber,  daß  der  Entwurf  dem  Bundespräsidium
  die  wichtigsten  Verwaltungszweige  so  gut  wie
ausschließlich  übertrage,  und  auf  diesen  Gebieten  also  der
Bundesrath  der  Anstellung  verantwortlicher  Minister  nicht
im  Wege  stehe,  hier  vielmehr  alle  Gründe  für  dieselbe,  die
Erhebung  der  Krone  über  die  Angriffe  der  Parteien  und  der
Schutz  der  Volksrechte  gegen  gesetzwidrige  Willkür  der  Regierung,
  wieder  in  volle  Kraft  treten.  Planck  gewann  die
Zustimmung  der  Mehrheit  der  Fraction,  und  es  wurde  nun
erwogen,  daß  der  Bundeskanzler  allein  die  Verantwortung
für  eine  solche  Masse  verschiedenartiger  Geschäfte  unmöglich
tragen  könne;  es  seien  also  verantwortliche  Commissare  für
die  einzelnen  dem  Präsidium  überwiesenen  Verwaltungszweige
zu  bestellen.  Da  die  Verantwortlichkeit  eine  streng  juristische,
eintretenden  Falls  gerichtlich  geltend  zu  machende  sein  sollte,
da  es  aber  unmöglich  schien,  bei  der  knapp  bemessenen  Zeit
des  Reichstags  sofort  die  zu  verfolgenden  Vergehn  zu  definiren
und  das  dabei  einzuhaltende  Verfahren  festzusetzen,  so  wurde
        <pb n="98" />
        88  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

der  weitere  Antrag  beschlossen,  in  Nachahmung  der  preußischen
Verfassung  ein  Bundesgesetz  dieses  Inhalts  für  die  Zukunft
zu  verheißen.

Bennigsen  und  Lasker  übernahmen  es,  diese  Anträge
in  dem  Hause  vorzulegen  und  zu  vertreten.  Dreimal  gaben
sie  den  Anlaß  zu  einer  Fluth  von  Reden  und  Gegenreden,
aus  deren  Verlauf  wir  freilich,  nach  dem  Raume  dieses  Buchs,
nur  wenige  charakteristische  Punkte  hervorheben  können.  Gegen
die  Anträge  wurden  Bedenken  verschiedener  Art  erhoben.
Die  Grundlage  derselben,  Planck's  Unterscheidung  der  allein
dem  Präsidium  zugetheilten  Ressorts  von  jenen,  wo  der
Bundesrath  mitwirke,  wurde,  namentlich  im  Hinblick  auf  die
Ausschüsse  des  letztern,  als  Täuschung  bezeichnet;  der  Bundesrath,
  mit  größeren  oder  geringern  Rechten,  finde  sich  eben
überall  1).  Die  juristische  Verantwortlichkeit,  bemerkte  Gneist,
setze  ein  ausgebildetes  Verwaltungsrecht  und  gesetzliche  Regeln
über  die  Wirksamkeit  der  Minister  voraus;  davon  aber  sei
natürlich  bei  einem  erst  zu  gründenden  Bunde  noch  keine
Spur  zu  finden.  Es  wurde  ferner  auf  die  Vorgänge  im
preußischen  Landtag  hingewiesen,  wo  sich  trotz  dreimaliger
Anstrengung  die  Aufgabe,  das  in  Aussicht  gestellte  Gesetz  zu
liefern,  unlösbar  gezeigt  habe;  es  würde  dem  Reichstag  nicht
besser  ergehn);  es  handle  sich  hier  nicht  so  sehr  um  eine
Rechts=  als  eine  Machtfrage,  über  welche  nicht  gerichtlich,
sondern  innerhalb  der  großen  politischen  Körperschaften  zu
entscheiden  seis).  Etwas  ganz  Anderes  sei  die  Forderung,
daß  bei  jedem  Regierungsacte  klar  sei,  wem  die  Vertretung

1)  Vincke,  gegen  Lasker.

1)  Sybel.
)  Braun  (Wiesbaden).
        <pb n="99" />
        1867  Anderung  der  Haltung  der  Nationalliberalen.  89

desselben  zustehe,  wer  also  die  moralische  oder  historische  Verantwortlichkeit
  gegenüber  dem  Urtheil  der  öffentlichen  Meinung
trage,  einem  Urtheil,  welches  auf  diesem  Gebiete  wirksamer
sei,  als  irgend  ein  Spruch  auch  des  höchsten  Gerichtshofs?).

Mit  großem  Nachdruck  griff  Bismarck  mehrmals  in  die
Verhandlung  ein,  um  sämmtliche  Anträge  entschieden  zurückzuweisen.
  Eine  Bundesregierung  durch  verantwortliche
Minister  stehe  im  Widerspruch  mit  den  Verträgen  und  sei
unmöglich  ohne  Wegweisung  des  Bundesraths  aus  der  Executive.
  Unmöglich  sei  auch  eine  Regierung,  in  welcher  der
Minister  des  Auswärtigen  dem  Reichstage  juristisch  verantwortlich
  sei,  der  Handelsminister  aber  nicht.  Die  ihm
zugedachten  Collegen  müsse  er  sich  verbitten,  da  Preußens
Stellung  im  Bundesrathe  geschwächt  werde,  wenn  sie  statt
der  einheitlichen  eine  collegiale  Vertretung  erhalte.  Die  ganze
Frage  sei  an  dieser  Stelle  eine  müßige;  zum  Schutze  der
Volksrechte  sei  anderwärts  gesorgt,  da  ja  die  Minister  der
Einzelstaaten  ihren  Landtagen  auch  für  die  ihren  Bundescommissaren
  ertheilten  Weisungen  verantwortlich  blieben?).

Das  endliche  Ergebniß  stellte  sich  folgender  Maaßen:
Die  Anträge  der  demokratischen  Linken  wurden  mit  starker
Mehrheit  verworfen.

Zu  dem  Artikel:  das  Präsidium  ernennt  den  Bundeskanzler
  —  wurde  Bennigsen's  Zusatz:  so  wie  die  Vorstände

1)  Weber  (Stade).  Sybel.

2)  Miquel  bezeichnete  diese  Theorie  als  eine  Auflösung  des  Bundes.
In  der  Praxis  ist  es  indessen  häufig  vorgekommen,  daß  ein  Landtag
Anträge  auf  gewisse  dem  Bundescommissar  zu  ertheilende  Weisungen
gestellt  hat,  ohne  daß  der  Bund  sich  aufgelöst  hätte.  Will  man  es  verbieten,

  so  muß  man  entweder  den  befehlenden  Minister  von  jeder  Verantwortung
  freistellen,  oder  ihn  dem  Reichstag  verantwortlich  machen.
        <pb n="100" />
        90  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

der  einzelnen  Verwaltungszweige  —  mit  einer  geringen  Mehrheit
  angenommen.  Als  dann  aber  der  ganze  Artikel  mit  dem
Zusatz  zur  Abstimmung  kam,  hatten  Bennigsen's  conservative
Gegner  noch  einige  Reserven  herangeholt,  und  der  ganze
Artikel  wurde  mit  127  gegen  126  Stimmen  abgelehnt,  der
Bundeskanzler  also  aus  der  Verfassung  hinausgeworfen.

Natürlich  konnte  es  dabei  nicht  bleiben.  In  einem
spätern  Artikel  wurde  er  durch  einen  Antrag  des  Grafen
Bethusy-Huc  wieder  in  das  Leben  zurückgerufen;  als  darauf
Bennigsen  seinen  Zusatz  auch  hier  einzuschalten  wünschte,
wurde  er  mit  verstärkter  Mehrheit,  140  gegen  124  Stimmen,
abgewiesen.

Zu  einem  folgenden  Artikel:  Die  Anordnungen  des  Präsidiums
  bedürfen  zu  ihrer  Gültigkeit  der  Gegenzeichnung  des
Bundeskanzlers  —  beantragte  Bennigsen  den  Zusatz:  welcher
dadurch  die  Verantwortlichkeit  übernimmt  —  und  hatte  die
Genugthuung,  daß  eine  ansehnliche  Mehrheit  ihn  genehmigte.

Aber  die  Befriedigung  dauerte  nicht  lange.  Denn  der,
die  Verantwortlichkeit  als  eine  juristische  charakterisirende,
weitere  Antrag  auf  Verheißung  eines  künftigen  Gesetzes  darüber
  wurde  mit  einer  ebenso  starken  Mehrheit  zurückgewiesen,
und  dadurch  der  Wille  des  Hauses  ausgesprochen,  daß  es  in
der  Bundesverfassung  nur  eine  moralische  Verantwortlichkeit
des  Ministers,  nur  eine  Beurtheilung  derselben  durch  die
öffentliche  Meinung  und  die  Geschichte  geben  solle.

Am  28.,  29.  und  30.  März  behandelte  darauf  das  Haus
die  Artikel  über  die  künftige  Stellung  des  Reichstags.  Einige
der  üblichen  parlamentarischen  Privilegien,  welche  dem  Entwurfe
  fehlten,  wurden  demselben  ohne  erheblichen  Widerspruch
hinzugefügt:  die  Freiheit  wahrheitsgctreuer  Berichte  über  die
        <pb n="101" />
        1867  Debatte  über  das  allgemeine  Wahlrecht.  91

Reichstagsverhandlungen  und  das  Recht  des  Reichstags,  Bittschriften
  zu  empfangen  und  der  Regierung  zu  überweisen.
Desto  lebhafter  aber  entwickelte  sich  die  Verhandlung  über
das  allgemeine  Wahlrecht  und  die  Wählbarkeit  der  Staatsbeamten.
  Zu  der  Bestimmung  des  allgemeinen,  gleichen  und
directen  Wahlrechts  des  Entwurfs  begehrte  Fries  noch  die
geheime  Abstimmung  hinzu,  weil  bei  unsern  socialen  Zuständen
  für  die  Mehrheit  der  Wähler  nur  das  Geheimniß  die
Freiheit  der  Abstimmung  sichere  —  worauf  ihm  bald  nachher
Windthorst  die  bündige  Antwort  gab,  wenn  unsere  Zustände
wirklich  dieser  Art  seien,  so  folge  daraus  nicht  die  geheime
Abstimmung,  sondern  die  Verwerfung  des  allgemeinen  Wahlrechts.
  Brünneck  beantragte  statt  dessen  das  Haushalt-Wahlrecht
  (Bedingung  des  Wahlrechts  ist  Führung  eines  eignen
Haushalts).  Zachariä  wollte  neben  dem  Reichstag  ein  Oberhaus
  einrichten.  Was  das  allgemeine  gleiche  Wahlrecht  betraf,
so  zeigte  sich  die  eigenthümliche  Erscheinung,  daß  die  Mehrzahl
  der  Redner  es  für  sehr  bedenklich,  ja  gefährlich,  in  seinen
Folgen  unberechenbar  erklärten;  bei  den  posener  Wahlen
hatten  sie  die  blinde  Abhängigkeit  der  katholischen  Proletarier
von  ihrem  Klerus  gesehn;  seit  Lassalle's  Auftreten  hatte  sich
die  socialistische  Agitation  gegen  Capital  und  Eigenthum
energisch  angemeldet:  genug,  es  war  ihnen  durchaus  keine
Freude,  die  bittere  Pille  zu  schlucken.  Aber  sie  schluckten.
Bei  vielen  Conservativen  wirkte  der  fest  ausgesprochene  Wille
Bismarck's  neben  dem  Wunsche,  möglichst  schnell  zum  Abschluß
  der  Verfassung  zu  gelangen,  bei  vielen  Liberalen  das
Vorurtheil,  man  habe  die  politischen  Rechte  der  Menschen
nicht  nach  deren  Fähigkeit,  Gemeinsinn  und  Leistung  abzustufen,
  sondern  man  sei  um  so  liberaler,  je  mehr  man  gleiches
        <pb n="102" />
        92  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

und  volles  Recht  jedem  Individuum  zutheile.  Um  die  stillen
Zweifel  zurückzuschieben,  waren  gewisse  Formeln  beliebt:  wir
haben  das  allgemeine  Stimmrecht  einmal,  es  ist  eine  gegebene
Thatsache,  ich  discutire  es  nicht  weiter  1.  Oder:  das  allgemeine
Stimmrecht  birgt  große  Gefahren,  aber  wir  vertrauen  auf  die
Weisheit  und  Tugend  des  deutschen  Volks!).  Oder:  das
allgemeine  Stimmrecht  bedroht  die  Rechte  des  Mittelstandes,
aber  es  ist  eine  Ehrensache  für  diesen,  den  Kampf  auch  in
ungünstiger  Stellung  aufzunehmen?).  Oder:  das  allgemeine
Stimmrecht  mag  sonst  seine  Bedenken  haben,  jetzt  und  hier
aber  dürfen  wir  es  nicht  verwerfen,  weil  es  den  Ruf  an  alle
Classen  und  Stände  enthält,  sich  dem  nationalen  Bunde
anzuschließen  und  dem  blöden  Sonderthum  zu  entsagen“).
In  solcher  Weise  wurden  die  Besorgnisse  beschwichtigt,  welche
bei  manchem  Redner  halb  wider  Willen  doch  zum  Ausdruck
kamen,  die  Unmöglichkeit  einer  rationellen  Begründung,  die
Ausbeutung  des  Systems  im  napoleonischen  Frankreich,  die
Vorgänge  in  Posen  und  Hannover,  die  Masse  der  abhängigen
und  ungebildeten  Existenzen,  welche  der  Beeinflussung  und
Bestechung  Thür  und  Thor  eröffnen,  da  sie  ohne  Beeinflussung
rathlos  dastehen  würden:  das  Alles  wurde  erwähnt,  als
Einleitung  zu  dem  annehmenden  Votum.  Bismarck  konnte
sich  unter  diesen  Umständen  die  Vertheidigung  des  Entwurfes
leicht  machen.  Das  preußische  Dreiclassensystem,  dem  ich
den  Vorzug  vor  dem  gleichen  Wahlrecht  gegeben  hatte,  erklärte
  er  für  das  unsinnigste  aller  denkbaren  Systeme,  weil

1)  Fries,  Windthorst.

„)  Weber  (Stade),  Grumbrecht.
„)  Meyer  (Thorn).

")  Micquel.
        <pb n="103" />
        1867  Die  Mehrheit  läßt  es  sich  widerstrebend  gefallen.  93

es  von  zwei  im  Übrigen  gleichgestellten  Bürgern  den  Einen,
der  z.  B.  100  Thlr.  und  1  Groschen  Steuer  zahlt,  in  die
erste,  den  Andern,  der  100  Thlr.  weniger  1  Groschen  zahlt,
in  die  zweite  Abtheilung  der  Wähler  bringt:  ein  Argument,
welches  offenbar  jede  Bestimmung,  die  irgend  eine  Grenze
festsetzt,  als  gleich  absurd  erweisen  würde.  Nicht  zwingender
war  seine  Polemik  gegen  die  indirecten  Wahlen,  durch  deren
Abstufung  recht  leicht  der  Vertreter  einer  Minorität  zum
Siege  gelangen  könnte.  Das  ist  an  sich  unbestreitbar,  war
aber  schon  damals  in  der  Praxis  durch  die  Bildung  von
Wahlcomites  erledigt,  welche  nur  Anhänger  eines  gewissen
Candidaten  auf  die  Liste  der  Wahlmänner  bringen.  Mit
Brünneck's  Antrag  auf  Haushalt-Wahlen  fand  sich  Bismarck
auf  das  Einfachste  ab,  indem  er  ihn  nicht  bloß  todtschwieg,
sondern  positiv  erklärte:  wir  haben  genommen,  was  uns
vorlag;  ich  kenne  kein  besseres  Wahlgesetz;  bisher  ist  diesem
kein  einziges  entgegengestellt  worden.  Niemand  erhob  Einspruch,
  und  so  verschwand  der  Antrag  Brünneck  von  der
Bildfläche.

In  der  langen  Reihe  der  Redner  finde  ich  nur  zwei,
Herrn  von  Below  und  mich  selbst,  welche  rückhaltlos  mit
eingehender  Erörterung  dem  allgemeinen  gleichen  Stimmrecht
als  der  Vorstufe  der  demokratischen  Dictatur  entgegentraten,
und  nur  drei,  den  Frankfurter  Domcapitular  Thissen,  Wagener
(Neustettin)  und  Schulze-Delitzsch,  die  ihm  mit  warmer  Begeisterung
  Lob  und  Preis  darbrachten.  Von  Wagener  ist
es  bekannt,  daß  er  in  jener  Zeit  sich  in  hohem  Maaße
socialistischen  Anschauungen  angenähert  hatte.  Schulze-Delitzsch
dagegen  hatte  mit  Lassalle  die  heftigsten  litterarischen  Kämpfe
gehabt,  wo  er  freilich  in  Gelehrsamkeit,  dialektischer  Schneidig-
        <pb n="104" />
        94  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

keit  und  Stilgewandtheit  dem  Gegner  nicht  gewachsen  war,
ihn  aber  an  echter  Freiheitsliebe  und  praktischer  Fähigkeit
weit  überragte,  wie  er  denn  in  seinem  redlichen  Enthusiasmus
und  seiner  stets  opferbereiten  Thätigkeit  auch  außerhalb  seiner
Partei  sich  unbedingter  Anerkennung  erfreute.  In  dem
allgemeinen  Wahlrecht  sah  er  eine  ideale  Errungenschaft  der
fortschreitenden  Cultur,  das  Princip,  in  dem  es  wurzele,  sei
das  der  freien  Arbeit;  als  dies  in  der  Geschichte  einmal
durchgedrungen,  komme  man  nothwendig  auf  die  Bahn  zum
allgemeinen  gleichen  Wahlrecht.  „Die  vollständige,  politische
Gleichberechtigung,  rief  er,  ist  das  einzig  berechtigte  und
wirksame  Gegengewicht  gegen  die  socialistische  Gleichmacherei
in  den  äußern  Lebensloosen  und  Lebensstellungen,  und  dieses
große  Princip  ist  daher  wohl  das  conservativste  für  den
Staat  und  für  die  Gesellschaft,  was  wir  nur  denken  können.“
Der  colossale  Aufschwung,  welchen  seitdem  die  socialistische
Forderung  der  Gleichmacherei  in  den  äußern  Lebensloosen
gewonnen  hat,  enthält  die  genügende  Antwort  auf  die  Sätze
des  wohlmeinenden  Mannes,  welcher  die  künftige  Wirkung
seiner  Rathschläge  so  wenig  wie  Waldeck  vorauszusehn  vermochte.


Außer  dem  allgemeinen  Wahlrecht  verfügte  der  Entwurf
die  Ausschließung  der  Beamten  von  der  Wählbarkeit,  fand
jedoch  dafür  kaum  einen  Vertheidiger,  wohl  aber  eine  Wolke
von  Widersachern.  Niemals  sonst,  glaube  ich,  sind  die
Bureaukraten  so  begeistert  auch  von  liberalen  Rednern  gelobt
und  als  der  Stand  gepriesen  worden,  der  zahlreichere  Vertreter
  der  wissenschaftlichen  Bildung  als  jeder  andere  in  seinen
Reihen  zähle  und  folglich  dem  Parlamente  unentbehrlich  sei.
Windthorst  wollte  im  damaligen  Reichstag  nicht  weniger  als
        <pb n="105" />
        1867  Die  Dauer  der  Legislatur-Periode.  95

190  Staatsbeamte  gezählt  haben,  ein  Umstand,  der  nicht
bloß  die  Menge  der  Reden  gegen  den  Antrag,  sondern  auch
die  Berechtigung  des  Widerspruchs  sattsam  erläuterte.

Das  Ergebniß  war,  daß  nach  Ablehnung  des  Antrags
Zachariä  auf  Einsetzung  eines  Oberhauses  das  allgemeine
gleiche  Wahlrecht,  directe  Wahl  und  geheime  Abstimmung
beschlossen  wurde.  Statt  der  Ausschließung  der  Beamten
wurde  ein  Antrag  des  Grafen  Henckel-Donnersmarck  angenommen:
  Beamte  bedürfen  keines  Urlaubs  zum  Eintritt  in
den  Reichstag.  In  Betreff  des  Wahlrechts  hatte  also  trotz
aller  Besorgnisse  der  Reichstag  schließlich  noch  liberaler,  oder
besser  noch  demokratischer,  als  Bismarck  sich  verhalten.

Von  geringerer  Bedeutung  war  die  sich  hier  unmittelbar
anschließende  Verhandlung  über  die  Länge  der  Legislaturperiode
  des  Reichstags.  Der  Entwurf  schlug  drei  Jahre  vor,
dagegen  verlangte,  dieses  Mal  von  der  conservativen  Seite,
ein  Antrag  die  sechsjährige,  ein  anderer  mindestens  die  fünfjährige
  Dauer.  Es  waren  wesentlich  zwei  Gründe,  welche
für  die  Anträge  von  Vincke,  den  Grafen  Schwerin  und
Eulenburg,  so  wie  dem  Fürsten  Solms  angeführt  wurden:  die
größere  Selbständigkeit  des  Reichstags  von  den  wechselnden
Stimmungen  der  Wähler,  und  eine  stetigere  und  sicherere
Behandlung  der  Geschäfte;  daneben  wurde  auch  die  Gefahr
erwähnt,  daß  bei  kürzern  Perioden  das  Land  gar  nicht  mehr
zum  Ausruhn  von  den  Wahlagitationen  komme,  und  der
politische  Sinn  bei  der  Bevölkerung  sich  endlich  abstumpfe.
Miquel  und  Waldeck  wandten  dagegen  ein,  daß  die  Anträge
eine  Stärkung  der  Executive  bezweckten,  welche  bei  dieser
Verfassung  unnöthig  sei,  Gneist  und  Lasker  warnten,  daß
man  zur  Zeit  nicht  absehn  könne,  wie  die  nächsten  Wahlen
        <pb n="106" />
        96  Die  ersten  Wochen  des  Reichstags.  1867

ausfallen  würden;  wie,  wenn  sie  eine  particularistische  Mehrheit
  lieferten,  und  dann  der  Bundesrath  seine  Zustimmung
zur  Auflösung  weigerte?

Die  Anträge  wurden  mit  138  gegen  127  Stimmen
abgelehnt.  Wie  man  weiß,  hat  die  praktische  Erfahrung  der
folgenden  Zeit  in  dieser  Frage  die  Wünsche  der  damaligen
Minderheit  zur  Verwirklichung  gebracht.

Am  30.  März  erledigte  dann  das  Haus  den  Rest  des
Abschnitts  vom  Reichstag,  wobei  nur  noch  ein  Artikel  des
Entwurfs  den  Anlaß  zu  einer  weitschichtigen  und  lebhaften
Verhandlung  gab,  nämlich  der  Satz:  die  Mitglieder  des
Reichstags  dürfen  als  solche  keine  Besoldung  oder  Entschädigung
  beziehn.  Von  der  einen  Seite  wurde  offen  erklärt,
daß  man  den  Artikel  als  ein  sehr  angemessenes  Gegengewicht
gegen  die  Gefahren  des  allgemeinen  Stimmrechts  betrachte;
es  wurde  weiter  bemerkt,  daß  auch  die  Geschworenen  keine
Düten  erhielten,  daß  überhaupt  das  System  der  Ehrenämter
zur  Geltung  zu  bringen  sei.  Die  Gegner  erklärten  mit  leidenschaftlichem
  Nachdruck,  die  Versagung  der  Tagegelder  würde
den  größten  Theil  unserer  gebildeten  Classen,  Beamte,  Gelehrte,
  Arzte,  ausschließen  und  eine  gehässige  Aristokratie  des
Geldsacks  erschaffen;  wenn  man  für  unbesoldete  Ehrenämter
schwärme,  so  möge  man  doch  auch  die  Minister  in  diese
treffliche  Classe  versetzen;  man  würde,  wenn  man  nur  reiche
Leute  in  den  Reichstag  zulasse,  die  Erbitterung  der  Besitzlosen
  erst  hervorrufen.  Bismarck  gab  darauf  die  bestimmte
Erklärung  ab,  daß  die  Regierungen  unter  keinen  Umständen
sich  auf  Tagegelder  einlassen  würden,  und  der  sächsische
Minister  von  Friesen  bestätigte  den  Spruch.  Aber  die  Stimmung
  des  Hauses  blieb  hier  wie  bei  der  Wählbarkeit  der
        <pb n="107" />
        1867  Diäten  der  Reichstags-Mitglieder.  97

Beamten  ungeändert.  Ein  Antrag  auf  Einführung  von
Diäten  wurde  mit  136  gegen  130  Stimmen  angenommen.

Der  Aufbau  der  Bundesgewalten  oder  die  Organisation
der  gesetzgebenden  und  regierenden  Gewalt  war  damit  vollendet.
  Ehe  sich  jetzt  aber  das  Haus  der  Einrichtung  der
einzelnen  Verwaltungszweige  zuwenden  konnte,  wurde  seine
Thätigkeit  plötzlich  und  heftig  auf  dem  Gebiet  der  auswärtigen
Politik  in  Anspruch  genommen.  Bereits  in  den  Debatten
der  letzten  drei  Tage  war  hier  und  da  ein  Wetterleuchten
sichtbar  geworden,  welches  die  Nähe  eines  schweren  Gewitters
ankündigte.  Es  war  die  Luxemburger  Frage,  in  deren  Entwicklung
  der  Reichstag  jetzt  einzugreifen  berufen  wurde.  Wir
haben  uns  also  den  bisherigen  Verlauf  im  Zusammenhange
zu  vergegenwärtigen.

v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.  7
        <pb n="108" />
        8.  Capittl.

Tuzxemburg.

Wir  haben  gesehn,  wie  im  Januar  1867  der  französische
Minister  Moustier  politische  Agenten  nach  Luxemburg  sandte,
um  bei  der  dortigen  Bevölkerung  die  Einverleibung  in  das
Nachbarreich  zu  empfehlen,  und  wenn  möglich  den  Ausdruck
eines  darauf  gerichteten  Wunsches  hervorzulocken.  Ihre  Berichte
  klangen  günstig,  und  obgleich  wenige  Wochen  früher
der  französische  Geschäftsträger  im  Haag,  Baudin,  versichert
hatte,  das  Volk  im  Großherzogthum  begehre  nichts  als  die
Erhaltung  seiner  Unabhängigkeit!),  fand  sich  Moustier  doch
bemüßigt,  im  Laufe  des  Februar  einen  Ministerialbeamten
hinzuschicken,  welcher  die  immer  gesteigerte  Agitation  ganz
unbefangen  mit  den  Luxemburger  Behörden  besprach.  Zugleich
  traf  es  sich,  daß  die  holländische  Regierung,  stets  besorgt
gegen  Preußens  Eroberungssucht,  in  Paris  sondirte,  wie  sich
Frankreich  in  einem  solchen  schlimmen  Falle  verhalten  würde.
Moustier  ließ  darauf  Ende  Februar  durch  Baudin  antworten,
man  thue  einer  so  rasch  verfahrenden  Macht  wie  Preußen
gegenüber  sehr  wohl,  vorsichtig  zu  sein,  immer  aber  würde

1)  Minister  Rouher  im  gesetzgebenden  Körper,  15.  Juli  1867.
        <pb n="109" />
        1867  Frankreich  erklärt  sein  Luxemburger  Programm.  99

Frankreich  den  Niederlanden  seine  lebhafte  Theilnahme  widmen.
Unmittelbar  nachher  erhielt  dann  Baudin  den  Auftrag,  den
holländischen  Minister  van  Zuylen  über  den  Abschluß  eines
geheimen  Bundesvertrags  zu  sondiren,  dessen  Verhandlung
eine  passende  Einleitung  zu  der  Anregung  der  Luxemburger
Sache  sein  würde.

Hier  aber  fand  Baudin  verwickelte  Verhältnisse  und
mannichfaltige  Schwierigkeiten  ).  Luxemburg  war  mit  Holland
nur  durch  Personalunion  des  Herrschers  verbunden  und  hatte
eine  von  Niederland  unabhängige  Verwaltung,  unter  dem
Prinzen  Heinrich,  Bruder  des  Königs,  als  Statthalter,  und
dem  Baron  Tornaco  als  leitendem  Minister.  Dessen  politische
  Weisheit  bestand  in  der  Ansicht,  die  übermächtigen
Geschicke  geduldig  über  sich  ergehn  zu  lassen,  aber  sie  nur
nicht  durch  eignes  Handeln  zu  beschleunigen,  also  überhaupt
nichts  zu  thun,  um  auf  keiner  Seite  Anstoß  zu  geben.  Die
holländischen  Minister  wären  dies  Luxemburg,  das  jetzt  einen
europäischen  Hader  hervorzurufen  drohte,  von  Herzen  gerne
los  geworden;  als  aber  Baudin  Napoleon's  Wünsche  hinsichtlich
  des  kleinen  Landes  erwähnte,  und  zugleich  erklärte,
daß  Preußen  keine  Schwierigkeit  machen  würde,  rief  Herr
van  Zuylen:  ja,  Ihr  sagt  das  wohl,  aber  Ihr  gebt  uns
keine  Beweise  dafür.  Die  Hauptsache  aber  war,  daß  weder
der  König  noch  sein  Bruder  Heinrich  von  der  Abtretung  etwas
wissen,  sondern  dem  Lande  die  bisherige  Unabhängigkeit  unter
oranischer  Herrschaft  sichern  wollten.  Der  König  lud  den
Baron  Tornaco  nach  dem  Haag,  um  ihm  mit  großem  Nachdruck

Über  das  Folgende  vgl.  neben  Rothan  das  aus  den  holländischen
  und  luxemburger  Acten  geschöpfte  Buch  Servais,  la  question  du
Gd.  Duché  de  Luxembourg.

7i7
        <pb n="110" />
        100  Luxemburg.  1867

die  Weisung  zu  geben,  daß  durch  den  holländischen  Gesandten
in  Paris,  Baron  Lightenfeld,  dieser  Entschluß  Sr.  Majestät
dem  französischen  Minister  mitzutheilen  sei.  Zugleich  befahl
Prinz  Heinrich,  den  Königlichen  Willen  öffentlich  und  laut
im  Lande  zu  verkündigen,  und  damit  die  Gefühle  der  Unabhängigkeit
  und  Nationalität  zu  befestigen.

Mit  schwerem  Herzen  trat  Lightenfeld  in  das  ihm  aufgetragene
  Gespräch  mit  dem  französischen  Minister  ein.  Dieser
ließ  ihm  denn  auch  keinen  Schatten  eines  Zweifels  bestehn.
Gewiß,  sagte  er,  ist  der  Wunsch  der  Luxemburger  auf  Erhaltung
  des  bisherigen  Zustandes  begreiflich;  hätten  sie  aber
zwischen  der  Vereinigung  mit  andern  Ländern  zu  wählen,  so
würde  die  große  Mehrheit  sich  zweifellos  für  Frankreich  entscheiden.
  Darauf  aber  fuhr  er  fort,  Napoleon  wünsche  lebhaft
die  Annexion,  die  nach  den  Ereignissen  des  vorigen  Jahrs
für  ihn  unerläßlich  sei.  Baudin  solle  also  dem  König  zwei
geheime,  von  einander  untrennbare  Abmachungen  vorschlagen,
ein  Defensivbündniß  mit  französischer  Garantie  gegen  jedes
preußische  Ansinnen,  und  dafür  die  Abtretung  von  Luxemburg.
Preußen  würde  sich  die  Abtretung,  wenn  sie  als  vollendete
Thatsache  vorläge,  gefallen  lassen,  weil  es  dann  in  allen
Ehren  die  Festung  räumen  könnte,  was  vorher  nicht  wohl
thunlich  wäre.  Napoleon  handle  hier  nicht  aus  Eroberungssucht:
  Preußens  Vergrößerung  und  dessen  jetzt  willkürliche
Besetzung  der  Festung  zwängen  ihn  dazu.  Strategisch  könne
er  eine  solche  Festung  ersten  Ranges  nahe  an  der  französischen
Grenze  nicht  in  Preußens  Hand  lassen,  das  jetzt  kein  Recht
mehr  darauf  habe.  Politisch  würde  er,  wenn  er  dies  auf
Kosten  von  Frankreichs  Sicherheit  verstatte,  das  Selbstgefühl
(amour  propre)  seines  Volks  verletzen.  Dieses  Selbstgefühl,
        <pb n="111" />
        1867  Preußens  Rechtstitel  auf  die  Besatzung  in  Luxemburg.  101

schon  in  hohem  Grade  verwundet,  würde  ihn  zum  Kriege
zwingen,  und  wer  dann  auch  siege,  immer  würde  der  König-Großherzog
  die  Kosten  zu  zahlen  haben.

Lightenfeld  setzte  seinem  Berichte  hinzu:  ich  lann  nur
bestätigen,  daß  hier  alle  Welt  einstimmig  über  die  Nothwendigkeit
  des  Krieges  ist,  wenn  Preußen  nicht  seine  Besatzung
aus  Luxemburg  herauszieht.

Was  den  von  Napoleon  bestrittenen  Rechtstitel  Preußens
zur  Besetzung  der  Festung  Luxemburg  betrifft,  so  ist  darüber
Folgendes  zu  sagen.

Durch  Vertrag  vom  31.  Mai  1815  zwischen  den  Niederlanden
  und  den  vier  damals  verbündeten  Großmächten  wurde
die  Stadt  Luxemburg  zur  deutschen  Bundesfestung  erklärt;
der  König  der  Niederlande  würde  den  Gouverneur  und  den
Commandanten  ernennen  unter  Bestätigung  des  Bundestags,
und  überhaupt  unter  den  Bedingungen,  die  sich  aus  der
künftigen  Bundesverfassung  ergeben  würden.  Dies  wurde  in
die  Wiener  Congreßacte  ausgenommen.  In  einem  Protokoll
vom  20.  November  1815,  welches  neben  Luxemburg  auch
Mainz  und  Landau  zu  Bundesfestungen  erhob,  versprachen
Rußland,  Osterreich  und  England,  für  Preußen  das  Besatzungsrecht
  in  Luxemburg  gemeinsam  mit  dem  König  der
Niederlande,  und  zugleich  das  Recht  der  Ernennung  des
Gouverneurs  zu  erwirken.  Dies  geschah  dann  durch  einen
Vertrag  zwischen  Preußen  und  Niederland  vom  8.  November
1816,  nach  welchem  in  der  Bundesfestung  Luxemburg
Niederland  ein  Viertel  der  Besatzung,  Preußen  aber  drei
Viertel  stellen  und  den  Gouverneur  und  den  Comman-=danten
  ernennen  sollte.  Die  vier  Mächte  bestätigten  dies
durch  Vertrag  mit  den  Niederlanden  vom  12.  März  1817,
        <pb n="112" />
        102  Luxemburg.  1867

und  die  deutsche  Bundesversammlung  durch  Beschluß  vom
5.  October  1820.

Es  leidet  hienach  keinen  Zweifel,  daß  das  preußische
Besatzungsrecht  sich  auf  die  Stadt  Luxemburg  als  Bundesfestung
  bezog,  und  Napoleon  konnte  mit  Grund  behaupten,
daß  es  seit  der  Auflösung  des  deutschen  Bundes  hinfällig
geworden  war.  Seit  jenem  Ereigniß  gab  es  keine  Bundesfestungen
  mehr,  und  der  Landesherr  hatte  wieder  volle  Verfügung
  über  Stadt  und  Festung  zurückgewonnen.

Eben  deshalb  aber  hätte  einstweilen  Preußen  auf
Napoleon's  Begehren  erwidern  können,  daß  nicht  Frankreich,
sondern  allein  der  König-Großherzog  das  Recht  habe,  den
Abzug  der  preußischen  Besatzung  zu  fordern;  dies  sei  aber
bisher  nicht  geschehn,  und  so  befinde  sich  Preußen  noch  völlig
rechtmäßig  in  dem  Besitz  der  ihm  durch  die  europäischen
Verträge  eingeräumten  Stellung.  Allerdings,  wenn  der  König-Großherzog
  seine  Souveränität  über  Luxemburg  an  Frankreich
abtrat,  so  ging  auch  das  Recht,  der  preußischen  Besatzung  zu
kündigen,  an  dieses  über.

Im  Ubrigen  gab  es  noch  eine  weitere  Instanz,  wo  die
Frage  im  Nothfall  anhängig  gemacht  werden  konnte:  die
europäischen  Großmächte,  welche  die  Bundesfestung  Luxemburg
  nebst  dem  preußischen  Besatzungsrecht  geschaffen  und  im
Jahre  1839  die  Verhältnisse  zwischen  Belgien  und  Luxemburg
  geregelt  hatten.  Hier  wäre  nun  zu  einem  bindenden
Beschlusse  Einstimmigkeit  erforderlich;  indessen  würde  schwerlich
eine  einzelne  Macht  der  vereinigten  Autorität  aller  übrigen
sich  entgegensetzen,  vielmehr  sich  in  einem  solchen  Falle
unbeschadet  der  eignen  Ehre  zur  Nachgiebigkeit  entschließen
können.
        <pb n="113" />
        1867  Benedetti's  Berichte  aus  Berlin.  103

Marquis  Moustier  erkundigte  sich  denn  auch  auf  alle
Fälle  über  die  Ansicht  der  Großmächte  hinsichtlich  der  Luxemburger
  Annexion.  Der  englische  Botschafter  verhielt  sich
gleichgültig,  der  russische  ermunterte  zum  Vorgehn.  Dagegen
sandte  aus  Wien  Baron  Beust  eine  dringende  Warnung.
Ein  Land,  schrieb  er,  mit  deutscher  Bevölkerung,  früher  zum
deutschen  Bunde,  jetzt  noch  zum  deutschen  Zollverein  gehörig,
die  Festung  in  preußischem  Besitz,  dies  für  Frankreich  zu
fordern,  heiße  Bismarck  das  Mittel  geben,  alle  nationalen
Leidenschaften  in  ganz  Deutschland  zu  entflammen.  Er  bot
also  dem  französischen  Hofe  seine  guten  Dienste  für  Berlin
an.  Moustier,  der  gerade  von  Beust  stärkere  Hülfe  gegen
Berlin  erwartet  hatte,  war  höchlich  enttäuscht  und  verdrießlich,
  beschwerte  sich,  daß  Beust  Luxemburg  ein  deutsches
Land  nenne,  was  Bismarck  nie  gethan  habe,  und  lehnte
Osterreichs  gute  Dienste  um  so  mehr  ab,  als  eben  jetzt  ein
erfreulicher  Bericht  Benedetti's  über  Bismarck's  letzte  Erklärungen
  einlief.

Benedetti  meldete,  Bismarck  habe  beklagt,  daß  sein
Souverän  über  die  Räumung  der  Festung  nicht  zum  Entschlusse
  komme,  während  der  Kronprinz  jetzt  günstiger  gestimmt
sei,  da  man  zur  Erhaltung  des  Friedens  und  zur  Befestigung
des  Gewonnenen  auf  gutes  Einvernehmen  mit  Frankreich
bedacht  sein  müsse.  Auch  erkenne  Bismarck  an,  daß  Preußens
Rechtstitel  für  eine  Besatzung  in  Luxemburg  zweifelhaft  geworden
  sei.  Wenn  Holland  selbst,  sage  er,  den  Abzug  derselben
  fordere,  so  würde  sich  Vieles  erleichtern.

In  einer  weiteren  Depesche  berichtete  Benedetti,  er  habe
eine  Niederschrift  dieser  Außerungen  dem  preußischen  Minister
vorgelegt,  und  dieser  die  Richtigkeit  anerkannt,  mit  der  weiteren
        <pb n="114" />
        104  Luxemburg.  1867

Bemerkung,  der  König  habe  gemeint,  er,  Bismarck,  sei  dabei
etwas  weit  vorgegangen,  habe  aber  keinen  Widerruf  gefordert.
Benedetti  habe  darauf  gefragt:  darf  ich  dies  dem  Kaiser
mittheilen?  und  Bismarck  geantwortet:  ich  autorisire  Sie
dazu;  der  König  ist  in  guter  Stimmung;  gestern  noch  sagte
er  zu  mir:  wenn  Luxemburg  an  Frankreich  abgetreten  wird,
so  habe  ich  mir  dem  deutschen  Volke  gegenüber  nichts  vorzuwerfen;
  es  kann  sich  dann  nur  an  den  König  der  Niederlande
  halten.

Hierauf  erhielt  Baudin  aus  Paris  den  Befehl,  die
officielle  Unterhandlung  mit  dem  König-Großherzog  zu  eröffnen.
  Der  König  empfing  ihn  am  18.  März.  Baudin
legte  die  beiden  geheimen  Verträge  vor,  stellte  für  Luxemburg
  eine  Geldentschädigung  (etwa  4  bis  5  Millionen  Franken)
in  Aussicht,  und  forderte,  daß  der  König  der  französischen
Regierung  überlasse,  mit  Preußen  zu  verhandeln.  Da  aber
trat  die  Wendung  ein.  Der  König  kam  lebhaft  auf  die
durch  Lightenfeld  gegebene  Erklärung  zurück,  daß  er  dem
Großherzogthum  die  bisherige  Unabhängigkeit  zu  erhalten
wünsche;  in  keinem  Falle  könne  er  eine  Zusage  geben,  wenn
nicht  das  Luxemburger  Volk,  die  Großmächte,  und  vor  Allen
Preußen  vorher  eingewilligt  hätten;  also  kein  geheimer  Vertrag,
  kein  Versprechen,  niemand  eine  Mittheilung  zu  machen;
ich  sage  nicht  Nein,  schloß  er,  behalte  mir  aber  die  Freiheit
meiner  Entschließung  vor,  und  will  weiter  erwägen.

Es  war  der  Tag,  an  welchem  in  Paris  Thiers  seine
letzte  Rede  hielt,  in  Berlin  aber  Carlowitz  den  Grafen
Bismarck  über  die  Politik  der  Südstaaten  befragte,  und
dadurch  am  19.  die  Veröffentlichung  der  Schutz=  und  Trutzbündnisse
  mit  ihnen  veranlaßte.
        <pb n="115" />
        1867  Bismarck's  kategorische  Erklärung.  105

Bismarck,  sahn  wir,  that  den  Schritt  zur  Beruhigung
der  öffentlichen  Meinung  in  Deutschland.  Der  König  von
Holland  aber  sah  darin  eine  drohende  Demonstration  gegen
Frankreich,  und  erklärte  dem  französischen  Gesandten  jetzt
seine  endgültige  Entschließung,  die  Abtretung  Luxemburgs
erst  nach  ausdrücklicher  Einwilligung  Preußens  und  der
übrigen  Großmächte  zu  vollziehn.

Bereits  am  19.  März,  nach  Baudin's  erstem  Bericht,
hatte  Benedetti  Weisung  erhalten,  Bismarck  auf  diesen  Fall
vorzubereiten,  und  zu  ermitteln,  ob  Preußens  Zustimmung
nicht  zu  erlangen  sei.  Jetzt  aber  verhielt  sich  Bismarck  kalt
und  gemessen.  Wir  lassen  geschehn,  sagte  er.  Aber  gegenüber
  dem  Könige,  dem  Reichstage  und  der  öffentlichen
Meinung  kann  ich  niemand  zu  der  Erklärung  Vollmacht
geben,  daß  die  Abtretung  Luxemburgs  im  Einverständniß
mit  Preußen  erfolge.  Bei  einem  weitern  Gespräche  nach
Baudin's  Bericht  vom  22.  blieb  er  unerschütterlich  bei  diesem
Satze.  In  Ihrem  Interesse,  setzte  er  hinzu,  bitte  ich  Sie,
daß  Frankreich  den  König  der  Niederlande  von  jeder  Mittheilung
  an  Preußen  abhalte.

Aber  die  Warnung  kam  zu  spät.  Ehe  eine  solche  Einwirkung
  auf  den  König  geschehn  konnte,  hatte  dieser  den
gefährlichen  Schritt  gethan.  Am  26.  März  sandte  er  seinen
Sohn,  den  Prinzen  von  Oranien,  mit  einem  Briefe  an
Napoleon  nach  Paris:  seine  Intention  sei,  ihm  Luxemburg
zu  überlassen,  in  der  Erwägung,  daß  diese  Maaßregel  den
europäischen  Frieden  befestigen  würde;  dazu  sei  aber  Preußens
Theilnahme  erforderlich,  und  so  müsse  er  darauf  dringen,
daß  für  den  förmlichen  Vertrag  Napoleon  Preußens  Beitritt
(adhésion)  erlange.  Zugleich  aber  berief  er  den  preußischen
        <pb n="116" />
        106  Luxemburg.  1867

Gesandten,  Grafen  Perponcher,  theilte  ihm  Napoleon's  Begehren
  und  seine  Antwort  unter  der  Erklärung  mit,  daß  er
nichts  ohne  Vorwissen  des  preußischen  Königs  thun  wolle,
und  ersuche  ihn,  dies  Alles  seinem  Monarchen  zu  melden.
Perponcher,  wie  sich  versteht,  telegraphirte  dies  auf  der  Stelle
nach  Berlin.

Nach  allen  bisherigen  Verhandlungen  stand  man  hiemit
dicht  vor  dem  Ausbruch  des  Kriegs.  Hundert  Mal  hatte
Bismarck  dem  französischen  Gesandten  erklärt,  Preußen  könne
der  Abtretung  Luxemburgs  nimmermehr  positiv  zustimmen,
die  öffentliche  Meinung  Deutschlands  erlaube  das  nicht.  Und
ebenso  bestimmt  hatte  Marquis  Moustier  dem  Baron
Lightenfeld  gesagt,  wenn  die  Abtretung  scheitere,  und  in
Folge  dessen  die  Preußen  in  Luxemburg  blieben,  so  sei  der
Krieg  unvermeidlich,  die  öffentliche  Meinung  Frankreichs
zwinge  dazu.  Jetzt  aber  hatte,  so  schien  es,  der  Schritt
des  holländischen  Königs  die  Abtretung  an  jene  unmögliche
Bedingung  geknüpft.  In  Holland  hatte  man  sich  nach  den
preußischen  Siegen  und  Annexionen  von  1866  in  die  ungeheuerlichsten
  Vorstellungen  von  Preußens  Ehrsucht  und
Habgier  eingelebt;  man  war  erfüllt  von  der  Sorge,  zur
nächsten  Beute  des  gefräßigen  Nachbars  bestimmt  zu  sein,
und  wie  immer  verdunkelte  auch  hier  die  Furcht  die  Unbefangenheit
  des  Urtheils.  In  der  Angst  vor  dem  Ausbruch
eines  furchtbaren  Kriegs  ergriff  man  gerade  die  Maaßregel,
welche  die  Flamme  entzünden  mußte.

In  Berlin  war  die  Regierung  fest  in  ihrer  Haltung.
Gleich  am  Abend  des  27.  März  wiederholte  Bismarck  dem
französischen  Botschafter:  der  König  von  Preußen  kann  die
Abtretung  geschehn  lassen,  aber  nicht  zugeben,  daß  jemand
        <pb n="117" />
        1867  Hollands  unbedachtes  Verhalten.  107

behaupte,  er  habe  ihr  im  Voraus  zugestimmt.  Den  Grund
hatte  Benedetti  vor  Augen.  Napoleon's  Absichten  auf
Luxemburg  waren  längst  kein  Geheimniß  mehr;  die
zornige  Aufregung  darüber  wuchs  in  ganz  Deutschland  mit
jedem  Tage;  es  hätte  Preußens  Aussichten  im  Reichstage
vernichtet,  wenn  man  die  französischen  Pläne  unterstützt
hätte.  Die  deutsche  wie  die  französische  Presse  hatte  bereits
den  Kampf  darüber  mit  gleicher  Hitze  aufgenommen;  von
allen  Seiten  her  erscholl  der  Ruf,  daß  hier  an  feige  Nachgiebigkeit
  nicht  zu  denken  sei.  Graf  Goltz  meldete  aus  Paris,
mit  athemlosem  Eifer  werde  die  Heeresrüstung  betrieben,  und
der  französische  Generalconsul  in  Frankfurt,  Rothan,  lieferte
drohende  Schilderungen  von  der  hastigen  Bildung  neuer
Armeecorps  in  Preußen.

Trotzdem  gab  die  preußische  Regierung  die  Hoffnung
auf  Erhaltung  des  Friedens  nicht  auf.  Auch  der  König,
so  unerfreulich  ihm  die  Räumung  Luxemburgs  war,  hatte
bei  der  Klarheit  der  Rechtslage  seinen  Entschluß  in  diesem
Sinne  festgestellt.  Da  man  selbst  weder  für  noch  gegen  die
Abtretung  Luxemburgs  sich  aussprechen  wollte,  so  kam  es
darauf  an,  die  Entscheidung  an  eine  andere  Instanz  zu
bringen,  und  so  telegraphirte  der  König  zurück  nach  Holland:
ich  kann  keine  Meinung  aussprechen,  bis  ich  die  Signatärmächte
  von  1839  gehört  habe.

Sodann  aber  bot  sich  noch  ein  anderer  Weg,  den  König
der  Niederlande  über  Preußens  friedliche  Absichten  auch  ohne
förmliche  Zustimmung  zu  der  Abtretung  Luxemburgs  zu
ermuthigen.  Am  12.  October  1866  hatte  die  luxemburger
Regierung,  stets  in  derselben  Angst  vor  Preußens  Feindseligkeit,
  eine  Mittheilung  nach  Berlin  gerichtet,  worin  sie
        <pb n="118" />
        108  Luxemburg.  1867

das  preußische  Besatzungsrecht  durch  die  Auflösung  des
deutschen  Bundes  als  erloschen  bezeichnete,  damit  aber  den
Wunsch  verband,  mit  Preußen  eine  völkerrechtliche  Allianz
unter  Fortdauer  der  gemeinsamen  Besatzung  abzuschließen.
Diese  Eröffnung  war  bis  dahin  ohne  Antwort  geblieben:
jetzt,  am  27.  März,  telegraphirte  Bismarck  nach  dem  Haag
die  Ablehnung  des  Vorschlags.

Der  luxemburger  Geschichtsschreiber  der  Krisis,  Servais,
bemerkt,  diese  Ablehnung  eines  Vertrags,  welcher  der  preußischen
Besatzung  einen  neuen  unangreifbaren  Rechtstitel  gegeben
hätte,  war  ein  zwingender  Beweis  für  die  Absicht  Preußens,
die  Abtretung  des  Landes  an  Frankreich  nicht  zu  hindern.

So  war  es  in  der  That.  Zugleich  kam  Bismarck  auf
den  Gedanken,  einen  Versuch  zur  Beschwichtigung  der  immer
stärkern  Unruhe  der  Gemüther  in  Deutschland  zu  machen.
Er  lud  den  Führer  der  Nationalliberalen,  Herrn  von  Bennigsen,
zu  sich  ein,  und  verabredete  mit  ihm  eine  nächster  Tage  im
Reichstage  zu  stellende  Interpellation  über  Luxemburg,  wobei
dann  Bennigsen  den  nationalen  Widerspruch  gegen  die  Abtretung
  betonen,  Bismarck  aber  beruhigend  antworten  würde;
eine  weitere  Verhandlung  sollte  nicht  Statt  finden  ).  Napoleon
würde  daraus  die  doppelte  Belehrung  schöpfen  können,  daß
er  Preußen  nicht  als  Gegner  zu  betrachten  habe,  wohl  aber
bei  bewaffnetem  Vorgehn  die  gesammte  deutsche  Nation  an
Preußens  Seite  finden  würde  7.

)  Mittheilung  Bennigsen's  an  den  Verfasser.

)  Rothan,  S.  466,  druckt  eine  von  ihm  am  12.  April  nach  Paris
gesandte  Depesche  ab,  worin  er  nach  Berliner  Mittheilungen  die  friedliche
  Tendenz  der  Interpellation  nachdrücklich  bestätigt.
        <pb n="119" />
        1807  Letzte  Unterhandlung  über  die  Abtretung  Luxemburgs.  109

Allein  während  die  Depesche  vom  27.  im  Haag  ihren
Eindruck  nicht  verfehlte,  sollte  die  auf  Sicherung  des  Friedens
berechnete  Interpellation  die  gerade  entgegengesetzte  Wirkung
haben  und  die  Spannung  auf  die  höchste  Spitze  steigern.

Am  28.  März  empfing  Napoleon  aus  der  Hand  des
Prinzen  von  Oranien  den  Brief  des  Königs-Großherzogs.
Er  faßte  ihn  auf  als  das  Zugeständniß  der  Abtretung.  Er
berief  sofort  Baudin  telegraphisch  nach  Paris,  gab  ihm
mündliche  Weisungen  nebst  einem  Briefe  an  den  König-Großherzog,
  worin  er  die  Annahme  der  Abtretung  aussprach
und  die  Verantwortlichkeit  Preußen  gegenüber  vollständig
auf  sich  nahm.  Baudin  eilte  schleunig  nach  dem  Haag
zurück;  der  König-Großherzog  erklärte  sich  einverstanden?;
die  Verträge  wurden  ausgefertigt,  und  Baudin  meldete  nach
Paris,  am  31.  werde  die  Unterzeichnung  Statt  finden.
Moustier  telegraphirte  dann  an  Benedetti:  wir  stehn  am
entscheidenden  Augenblick;  trefft  in  Berlin  alle  Vorkehrungen;
der  Kaiser  Hetrachtet  die  Sache  als  erledigt  und  hält  jedes
Zurückweichen  für  unmöglich.  Als  man  aber  im  Haag  zur
Unterzeichnung  schreiten  wollte,  bemerkte  der  holländische

)  Rothan,  der  sonst  Servais’  Buch  mehrmals  citirt,  geht  unbegreiflicher
  Weise  über  die  preußische  Depesche  vom  27.  März  hinweg,
und  erzählt  dafür,  der  König-Großherzog  sei  durch  die  diplomatie
occulte  gewonnen  worden,  nachdem  alle  Anstrengung  der  officiellen
Diplomatie  vergeblich  gewesen.  Er  deutet  damit  wohl  auf  Madame
Musard,  die  Geliebte  des  Königs,  welche  angeblich  durch  französisches
Gold  bestochen  worden  sei.  Ich  kann  dies  weder  bestätigen  noch  widerlegen,
  will  aber  bei  diesem  Anlaß  bemerken,  daß  Rothan's  an  einer
frühern  Stelle  geäußerte  Behauptung,  die  Königin  Sophie  sei  eine
Hauptstütze  der  französischen  Partei  in  der  Luxemburger  Sache  gewesen,
auf  Irrthum  beruht.  Die  Königin  war  eine  intime  Freundin  Napoleon's
und  Gegnerin  Preußens,  lebte  aber  damals  von  dem  Könige  vernachlässigt
  und  getrennt,  von  allem  politischen  Einfluß  entsernt.
        <pb n="120" />
        110  Luxemburg.  1867

Minister  van  Zuylen,  daß  dies  nicht  seine,  sondern  die  Sache
des  luxemburger  Ministers,  Tornaco,  sei.  Man  werde  ihn
sofort  hieher  berufen;  der  kurze  Aufschub  werde  nichts  verschlagen.
  Darauf  sandte  in  der  Nacht  vom  31.  März  auf  den
ersten  April  Moustier  eine  neue  Depesche  an  Benedetti:
Tornaco  ist  in  den  Haag  berufen  zur  Zeichnung  der  Abtretung;
  die  Stimmung  des  Königs  ist  vortrefflich;  der
Vertrag  wird  im  Laufe  des  Tags  abgeschlossen.

Napoleon's  Wunsch  schien  erfüllt.  Aber  auch  hier  sollte
das  Wort  gelten:  zwischen  dem  Becher  und  der  Lippe  liegt
ein  Abgrund.

Benedetti  begab  sich  am  Vormittag  des  1.  April  zu
Bismarck  und  erklärte  ihm,  nachdem  er  ihm  seine  Glückwünsche
  zu  dem  heutigen  Geburtstag  dargebracht,  er  habe
ihm  eine  wichtige  Mittheilung  zu  machen  1).  Bismarck,
welcher  den  Inhalt  vermuthen  konnte,  unterbrach  ihn  auf
der  Stelle.  Ich  habe,  sagte  er,  jetzt  keine  Zeit  zu  einer
geschäftlichen  Besprechung;  ich  bin  im  Begriffe,  in  den  Reichstag
  zu  gehn,  um  auf  Bennigsen's  Interpellation  zu  antworten,
auf  die  Fragen:  was  ist  der  Regierung  über  die  angebliche
Abtretung  Luxemburgs  an  Frankreich  bekannt?  und  ist  sie
fest  entschlossen,  auf  jede  Gefahr  dies  deutsche  Land  bei
Deutschland  zu  behalten?  Wollen  Sie  mich  begleiten,  fuhr
er  fort,  so  können  wir  unterwegs  weiter  darüber  reden.  Im
Gehn  entwickelte  er  ihm  dann,  er  denke  zu  antworten,  der
Regierung  sei  allerdings  bekannt,  daß  solche  Verhandlungen

)  Ich  folge  hier  der  Darstellung  des  meist  sehr  gut  unterrichteten
Meding  III,  206.  Wo  Rothan  davon  abpweicht,  stehn  seine  Angaben
mit  Bismarck's  sonstiger,  von  ihm  selbst  bestätigter  Haltung  im
Widerspruch.
        <pb n="121" />
        1867  Bismarck  und  Benedetti.  111

im  Haag  schwebten;  nach  einer  Anfrage  des  Königs  der
Niederlande  über  Preußens  Auffassung  der  Sache  sei  auf
ein  Benehmen  mit  den  Großmächten  und  die  Rücksicht  auf
die  öffentliche  Meinung  verwiesen  worden;  die  Regierung
wisse  nicht,  ob  ein  Abschluß  im  Haag  schon  erfolgt  sei,  und
könne  deshalb  im  Augenblick  auf  die  zweite  Frage  keine
Antwort  mit  Ja  oder  Nein  geben;  sie  glaube  aber,  daß
keine  fremde  Macht  zweifellose  Rechte  deutscher  Staaten
beeinträchtigen  werde;  sie  hoffe  im  Stande  zu  sein,  solche
Rechte  im  Wege  friedlicher  Verhandlungen  zu  schützen.  Sie
sehn,  bemerkte  er  dann  dem  Grafen  Benedetti,  daß  auf  diese
Art  jeder  Anlaß  zum  Bruche  vermieden  wird;  Sie  sehn  aber
auch,  daß  die  Voraussetzung  meiner  ganzen  Darlegung  die
Thatsache  ist,  daß  ich  von  einem  Abschluß  des  Vertrags
nichts  weiß.  Und  ebenso  deutlich  wird  Ihnen  sein,  daß,
wenn  Sie  mir  jetzt  eröffneten,  der  Vertrag  sei  geschlossen,
und  ich  dies  dem  Reichstag  mittheilen  müßte,  bei  der  hochgradigen
  Erregung  der  Versammlung  eine  Explosion  von
mmberechenbarer  Wirkung  die  nothwendige  Folge  sein  würde.
Die  Herrn  waren  darüber  an  der  Thüre  des  Reichstags
angekommen.  Nun,  fragte  Bismarck,  diese  Folge  und  deren
Verantwortung  vor  Augen  haben  Sie  mir  eine  wichtige
Depesche  zu  übergeben?  Benedetti  war  kein  kriegslustiger
Mann.  Er  sann  einen  Augenblick  nach;  dann  erklärte  er:
Nein  —  und  empfahl  sich.  Bismarck  trat  in  den  Reichstag
  ein.

Sofort  erhob  sich  Bennigsen  zur  Begründung  seiner
Interpellation.  Mit  wachsender  Stärke  trete  die  Behauptung
auf,  begann  er,  der  Abtretungsvertrag  sei  bereits  abgeschlossen;
ein  Fürst  aus  deutschem  Geschlechte,  aus  welchem  einst  ein
        <pb n="122" />
        112  Luxemburg.  1867

Mitglied  die  deutsche  Krone  getragen,  habe  also  ein  von
jeher  deutsches  Land,  welches  dem  Reiche  mehrere  Kaiser
geliefert,  über  welches  Holland  niemals  Herrschaftsrechte
besessen,  einer  fremden  Macht  verkauft.  Dazu  könne  der
Reichstag  nicht  schweigen.  Die  Interpellation,  erklärte  er
weiter,  ist  absichtlich  gerade  von  uns  Liberalen  ausgegangen,
die  wir  mit  den  Regierungen  über  einzelne  noch  ungelöste
Verfassungsfragen  im  Streite  stehn,  weil  wir  das  Bedürfniß
fühlten,  kund  zu  geben,  daß  es  in  Fällen  ungerechter  Gelüste
des  Auslandes  in  diesem  Hause  keine  Parteien  gibt,  daß
unsere  Differenzen  in  den  innern  Fragen  nicht  den  geringsten
Einfluß  auf  unsere  feste  Entschlossenheit  gegenüber  dem  Auslande
  haben  werden,  wo  es  gilt,  die  kräftige  Politik,  welche
die  Regierung  und  der  Ministerpräsident  bisher  geführt
haben,  auf  das  Entschiedenste  zu  unterstützen.  Jeder  dieser
Sätze  wurde  von  steigendem  Beifall  des  Hauses  begrüßt.
Bennigsen  fuhr  fort:  bei  der  jetzigen  Auflösung  des  Bundes
ist  allerdings  die  Versuchung  für  das  Ausland  groß,  wie
in  alten  Zeiten  unsere  Zerrissenheit  zum  Abreißen  deutscher
Landestheile  zu  benutzen:  treten  wir  nicht  dem  ersten  Versskche
dieser  Art  mit  Nachdruck  entgegen,  so  wird  unsere  Neubildung
uns  nicht  einen  starken  Bundesstaat  liefern,  sondern  uns  nur
zur  Fortdauer  der  alten  Schwäche  und  Spaltung  führen.
Wir  müssen  unser  Vertrauen  auf  die  Energie  der  preußischen
Politik  bewähren  durch  unsere  Festigkeit,  die  allein  uns  den
Frieden  erhalten  kann,  die  aber  auch  den  Krieg  nicht  scheuen
darf,  wo  es  sich  um  die  Abwehr  eines  ungerechten  Angriffs
handelt.  Ein  stürmischer  Ausbruch  des  Enthusiasmus  erscholl
hier  von  allen  Seiten  des  Hauses.  Bennigsen  warf  darauf
einen  Blick  auf  die  letzten  Verhandlungen  der  Pariser  Volks-
        <pb n="123" />
        1867  Interpellation  Bennigsen.  113

vertretung,  wo  die  Reste  alter  Parteien  unter  altgewordenen
Führern  die  Leidenschaften  in  der  Armee  und  im  Vollke
außzureizen  suchten,  vielleicht  nicht  bloß  um  Eroberungen
für  Frankreich  zu  machen,  sondern  auch  um  der  jetzigen
französischen  Regierung  Schwierigkeiten  zu  bereiten.  Geben
wir,  rief  er,  rasch  und  sicher  die  richtige  Antwort  auf  solche
Tendenzen,  und  wir  werden  sie  im  Keime  ersticken.  Blieben
wir  hier  aber  unthätig  und  stumm,  welch'  ein  untilgbarer
Flecken  auf  Deutschlands  Ehre,  welch'  ein  Stempel  undeutscher
Schwäche  auf  unserer  Politik,  wenn  in  dem  Augenblicke  der
Begründung  unserer  nationalen  Einheit  nicht  das  Außerste
aufgeboten  würde,  die  Abreißung  einer  deutschen  Provinz
zu  verhindern.  Wirr  suchen  den  Krieg  nicht.  Bricht  er  aus,
so  wird  Frankreich  die  Verantwortung  treffen.  Die  beiden
Nationen  können  in  Frieden  und  Freundschaft  neben  einander
leben,  in  gegenseitiger  Achtung,  in  Förderung  der  gemeinsamen
Interessen,  in  Förderung  der  Gesittung  und  Cultur  in  Europa.
Aber  wenn  das  Ausland  uns  stören  will  in  unserem  Verfassungswerke,
  so  soll  es  auf  eine  geschlossene  Nation  stoßen,
die  keinen  Zweifel  darüber  lassen  wird,  daß  wie  unter  uns
alle  Parteien,  so  auch  alle  Theile  des  deutschen  Volkes  einig
sind  in  dem  Entschlusse,  jede  kräftige  Politik  der  Regierungen
gegen  feindselige  Versuche  der  Fremden  auf  jede  Gefahr  hin
zu  unterstützen.  Ein  nicht  endenwollender  begeisterter  Jubel
des  ganzen  Hauses  begleitete  diese  Schlußworte  des  Redners.

An  der  Auffassung  der  Frage  durch  den  Reichstag  konnte
kein  Zweifel  sein.  In  der  Abtretung  Luxemburgs  an  Frankreich
  sah  er  die  blutige  Verletzung  eines  nationalen  deutschen
Rechts  und  drängte  die  Regierungen,  dagegen  Verwahrung

einzulegen  und  wenn  nöthig  mit  den  Waffen  einzuschreiten.
Ssbel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.
        <pb n="124" />
        114  Luxemburg.  1867

Bismarck's  Antwort  begann  mit  der  ruhigen  Erklärung,
das  Haus  werde  es  natürlich  finden,  wenn  er  in  einer  Frage
von  solcher  Tragweite  zur  Zeit  auf  eine  Darlegung  des
Sachverhältnisses,  soweit  es  den  verbündeten  Regierungen
bekannt  geworden,  sich  beschränke.  Zunächst  entwickelte  er
dann  die  Ursachen,  nach  welchen  man  auf  den  Eintritt  des
Großherzogthums  in  den  norddeutschen  Bund  verzichtet  habe,
den  bestimmten  Wunsch  des  Luxemburger  Volkes,  in  dem
jetzigen  Zustande  voller  Unabhängigkeit  zu  bleiben,  die  gleiche
Stimmung  seiner  Regierung,  welche  das  preußische  Besatzungsrecht
  als  erloschen  betrachte,  endlich  die  im  alten  deutschen
Bunde  erfahrenen  Unannehmlichkeiten,  die  sich  aus  der  Mitgliedschaft
  eines  auswärtigen  Souverains  ergeben.  Dazu
komme  die  geographische  Lage  des  Landes,  welche  bei  der
Behandlung  der  Frage  einen  höheren  Grad  von  Vorsicht
erforderlich  mache.  „Man  erweist,  sagte  er,  der  preußischen
Politik  nur  Gerechtigkeit,  wenn  an  einer  hervorragenden
Stelle  ausgesprochen  worden  ist,  die  preußische  Politik  suche
die  Empfindlichkeit  der  französischen  Nation,  natürlich  so
weit  es  mit  der  eignen  Ehre  verträglich  ist,  zu  schonen.
Die  preußische  Regierung  fand  und  findet  zu  einer  solchen
Politik  Anlaß  in  der  gerechten  Würdigung,  welche  die  friedlichen
  und  freundlichen  Beziehungen  zu  einem  mächtigen  und
ebenbürtigen!)  Nachbarvolke  auf  die  Entwicklung  der  deutschen
Frage  ausüben  könnten.“  Aus  dieser  Rücksicht,  erklärte  er,
sich  einer  bestimmten  Beantwortung  der  zweiten  Frage  enthalten
  zu  müssen.  Was  die  erste  betreffe,  so  habe  die
Regierung  bis  jetzt  keinen  Anlaß,  anzunehmen,  daß  ein

1)  Bismarck  sah  in  dem  Worte  einen  verbindlichen  Ausdruck,
französische  Schriftsteller  aber  beinahe  eine  Insulte.
        <pb n="125" />
        1867  Bismarck's  Antwort.  115

Vertrag  über  Luxemburg  bereits  abgeschlossen  sei  (große
Bewegung  im  Hause),  sie  könne  freilich  auch  das  Gegentheil
nicht  mit  Bestimmtheit  behaupten,  auch  nicht  wissen,  ob  der
Abschluß  vielleicht  nahe  bevorstehe.  Die  einzigen  Thatsachen,
welche  die  Regierung  veranlaßt  hätten,  von  der  Frage  amtlich
Kenntniß  zu  nehmen,  seien  folgende.  Der  König  der  Niederlande
  habe  den  Grafen  Perponcher  befragt,  wie  Preußen  es
auffassen  würde,  wenn  Seine  Majestät  sich  der  Souveränität
über  Luxemburg  entäußerte.  Graf  Perponcher  habe  darauf
die  Anweisung  erhalten,  zu  antworten,  daß  Preußen  in  diesem
Augenblick  sich  zu  einer  solchen  Kußerung  nicht  berufen  fühlte
und,  wenn  dazu  genöthigt,  jedenfalls  sich  vorher  versichern
würde,  wie  die  Frage  von  ihren  deutschen  Bundesgenossen,
von  den  Mitunterzeichnern  der  Verträge  von  1839,  wie  von
der  öffentlichen  Meinung  in  Deutschland,  die  gerade  jetzt  in
dieser  hohen  Versammlung  ein  angemessenes  Organ  besitze,
aufgefaßt  würde.  (Bravo.)  Sodann  habe  die  niederländische
Regierung  uns  ihre  guten  Dienste  behufs  unserer  Verhandlungen
  mit  Frankreich  über  Luxemburg  angeboten.  (Heiterkeit.)
Wir  haben  darauf  geantwortet,  daß  wir  nicht  in  der  Lage
seien,  von  diesen  guten  Diensten  Gebrauch  zu  machen  (Bravo,
sehr  gut),  weil  solche  Verhandlungen  nicht  schwebten.  „Bei
dieser  Lage  der  Dinge,  schloß  Bismarck,  werden  Sie  von
mir  nicht  verlangen,  daß  ich,  wie  es  einem  Volksvertreter
anstehn  mag,  bestimmte  Entschlüsse  der  Regierung  für  diesen
oder  jenen  Fall  öffentlich  ankündige.  (Sehr  richtig.)  Die
verbündeten  Regierungen  glauben,  daß  keine  fremde  Macht
zweifellose  Rechte  deutscher  Staaten  beeinträchtigen  wird;  sie
hoffen,  solche  Rechte  auf  dem  Wege  friedlicher  Verhandlung
schützen  und  wahren  zu  können;  sie  werden  sich  dieser
98.
        <pb n="126" />
        116  Luxemburg.  1867

Hoffnung  um  so  sicherer  hingeben  dürfen,  je  mehr  das  eintrifft,
was  Interpellant  vorher  zu  meiner  Freude  andeutete,  daß
wir  durch  unsere  Berathungen  das  unerschütterliche  Vertrauen
und  den  unzerreißbaren  Zusammenhang  des  deutschen  Volkes
mit  und  unter  seinen  Regierungen  bethätigen  werden.“

Der  Reichstag  nahm  diese  Erklärung  mit  lebhafter  Zustimmung
  auf  und  ging  nach  einem  kurzen  Schlußwort  des
Präsidenten  zur  Tagesordnung  über.

Auffallen  könnte  in  Bismarck's  Rede  zunächst  das  Wort,
daß  keine  Verhandlungen  über  Luxemburg  zwischen  Preußen
und  Frankreich  schwebten,  nach  seinen  monatelangen  Besprechungen
  mit  Benedetti,  ja  nach  dem  letzten  Gespräche
unmittelbar  vor  dem  Beginne  der  Reichstagssitzung.  Auch
die  französische  Regierung  gab  vierzehn  Tage  später  öffentlich
dieselbe  Erklärung  trotz  ebenso  zahlreicher  Unterredungen
zwischen  Marquis  Moustier  und  Goltz.  Und  doch  besteht
Beides  zu  Recht,  auf  Grund  der  jedem  Staatsmann  und
jedem  Diplomaten  geläufigen  Unterscheidung  zwischen  einer
Unterhandlung  in  amtlicher  Form  (Einreichung  von  Noten;
Mittheilung  von  Depeschen  u.  s.  w.)  und  der  Vorbereitung
einer  solchen  durch  vertrauliche  Sondirungen  vermittelst
privater  Gespräche  oder  Correspondenzen  zwischen  den  beiderseitigen
  Ministern  und  Gesandten.  Wir  werden  später  Anlaß
haben,  an  einer  wichtigen  Stelle  auf  diese  Unterscheidung
zurückzukommen.

Im  Ubrigen  war  Bismarck's  Wunsch,  durch  seine  Erklärungen
  die  aufgeregte  öffentliche  Meinung  in  Deutschland
zu  beschwichtigen,  keineswegs  erfüllt.  Seine  Hörer  hielten
sich  an  seine  Schlußworte,  daß  jedes  zweifellose  Recht
Deutschlands  geschützt  werden  sollte,  ohne  zu  beachten,  daß
        <pb n="127" />
        1867  Aufregung  im  Reichstag.  117

die  von  ihm  vorher  angeführten  Thatsachen  den  Beweis  für
die  Nichtexistenz  solcher  Rechte  in  dieser  Frage  enthielten.
Sie  gingen,  da  Bismarck  diesen  Schluß  nicht  ausdrücklich
zog,  darüber  hinweg;  denn  bei  ihnen  war,  wie  Bennigsen's
Rede  vom  ersten  bis  zum  letzten  Worte  darthat,  die  Zweifellosigkeit
  des  deutschen  Rechts  die  selbstverständliche  Voraussetzung.
  Bei  den  stürmischen  Ausbrüchen,  womit  sie  Bennigsem’s
Vortrag  begleitet  hatten,  mochte  Bismarck  sich  beglückwünschen,
in  dem  ganzen  Verlauf  der  Frage  Napoleon  gegenüber
unerschütterlich  bei  dem  Satze  geblieben  zu  sein:  zwar  geschehn
lassen,  aber  nicht  zustimmen.  Welch'  ein  Aufruhr  gegen  die
preußische  Regierung,  und  damit  gegen  das  ganze  Verfassungswerk
  wäre  losgebrochen,  wenn  Preußen  nach  dem  Wunsch
des  Königs-Großherzogs  den  Abtretungsvertrag  genehmigt
oder  gar  mitunterzeichnet  hätte!  Bismarck,  der  die  patriotische
Leidenschaft  kaum  so  glühend  erwartet  hatte,  beeilte  sich,
einige  Rücksichtnahme  darauf  sowohl  in  Paris  als  im  Haag
zur  Sprache  zu  bringen.

Allein  er  fand  wenig  Gehör.  Beide  Regierungen  verkannten
  seine  Absicht,  allerdings  in  völlig  entgegengesetzter
Weise.

In  Paris  erschien  spät  Abends  am  1.  April  Graf  Goltz
bei  Moustier,  erklärte,  daß  Bismarck  jedes  früher  gesprochene
Wort  aufrecht  erhalte,  schilderte  dann  die  leidenschaftliche
Erregung  des  deutschen  Volkes  und  gab  deshalb  anheim,  die
Zeichnung  des  Vertrags  bis  nach  dem  Schlusse  der  Session
des  Reichstags,  etwa  um  vierzehn  Tage,  hinauszuschieben.
Da  aber  brauste  bei  Moustier  auch  die  französische  Leidenschaft
  und  zugleich  ein  tiefes  Mißtrauen  gegen  Bismarck  auf.
Der  König-Großherzog,  rief  er,  hat  durch  seinen  Sohn  dem
        <pb n="128" />
        118  Luxemburg.  1867

Kaiser  sein  königliches  Wort  gesandt;  damit  ist  der  Vertrag
perfect  auch  ohne  die  diplomatischen  Formalitäten;  Luxemburg
ist  seitdem  französischer  Besitz,  und  schon  morgen  geht  ein
höherer  Beamter  dahin  ab,  um  die  Einrichtung  unserer  Behörden
  vorzubereiten.  Graf  Bismarck,  setzte  er  hinzu,  könnte
sich  nicht  beschweren,  wenn  sein  Antrag  auf  Ausfschub  bei
uns  den  Verdacht  erweckte,  daß  er  uns  in  eine  Lage  ohne
Ausweg  zu  verlocken  sucht,  um  uns  damit  vor  Europa  zu
prostituiren.  Es  war  nicht  möglich,  grimmiger  an  das
Schwert  zu  schlagen  und  den  Handschuh  auf  das  Kampffeld
zu  werfen.

Dagegen  hatte  im  Haag  schon  das  erste  Telegramm
über  die  Reichstagsdebatte  den  König  in  seine  alte  Stellung
zurückgeworfen.  Bismarck  sagt,  sein  König  werde  sich  in
der  Frage  mit  Rücksicht  auf  die  Wünsche  des  Reichstags  entscheiden,
  der  Reichstag  aber  ist  heftiger  Gegner  der  Abtretung,
die  Folgerung  ist  klar:  Preußen  wird  sich  der  Abtretung
widersetzen.  Am  2.  April  erschien  eine  preußische  Depesche:
der  König  sei  völlig  frei  in  seinen  Entschließungen,  jedoch
bitte  man,  daß  er  einige  Rücksicht  auf  die  gereizte  Stimmung
in  Deutschland  nehmen  möge.  Damit  war  bei  König  Wilhelm
der  letzte  Zweifel  geschwunden.  Meine  Zusage  an  Napoleon,
meinte  er,  hatte  den  Beitritt  Preußens  zur  Bedingung;  die
Bedingung  ist  nicht  erfüllt,  folglich  bin  ich  von  meiner  Zusage
entbunden.  Während  Bismarck  den  Großmächten  die  Frage
vorlegte,  ob  sie  in  den  Verträgen  von  1839  ein  Hinderniß
gegen  die  Abtretung  Luxemburgs  an  Frankreich  sähen,  während
darauf  Lord  Stanley  sofort  dem  französischen  Botschafter
seine  persönliche  Ansicht  dahin  aussprach,  daß  die  Abtretung
in  jeder  Hinsicht  rechtmäßig  sei,  erschien  gleichzeitig  die
        <pb n="129" />
        1867  Holland  weigert  die  Abtretung.  119

Erklärung  des  Königs-Großherzogs,  daß  wegen  der  Weigerung
Preußens  die  Abtretung  nicht  Statt  finden  würde.

Auf  diese  Nachricht  erreichte  begreiflicher  Weise  in  Paris
die  Erbitterung  den  höchsten  Grad,  und  richtete  ihre  Spitze
nicht  gegen  die  Furchtsamkeit  Hollands,  sondern  gegen  die,
wie  man  meinte,  jetzt  offenbar  gewordene  Arglist  Preußens.
Bismarck,  rief  Napoleon  ),  hat  mich  zu  dupiren  gestrebt,  ein
Kaiser  der  Franzosen  darf  sich  nicht  dupiren  lassen.  Die
erste  Regung  war  verdoppelte  Eile  der  Rüstungen.  Denn
bisher  war  man  immer  noch  weit  von  voller  Kriegsbereitschaft
entfernt,  und  stand  doch  dicht  vor  dem  Ausbruch  des  Krieges,
da  man  einstweilen  noch  fest  an  dem  Satze  hielt,  die  Abtretung
  sei  durch  den  Brief  des  Königs-Großherzogs  vom
26.  März  und  Napoleon's  Antwort  darauf  unwiderruflich
geworden,  und  danach  die  Preußen  aus  Luxemburg  hinauszuwerfen.
  Dazu  kamen  Tag  für  Tag  weitere  Berichte  von
dem  Generalconsulate  in  Frankfurt,  wie  Alles  in  Deutschland
zu  einer  übermächtigen  Invasion  nach  Frankreich  vorbereitet
werde,  wie  so  eben  durch  eine  Militärconvention  mit  Darmstadt
  die  ganze  hessische  Division  dem  preußischen  Heere  einverleibt,
  also  auch  an  dieser  Stelle  die  Mainlinie  überschritten
worden  sei,  wie  die  preußische  Regierung  in  diesem  Augenblick
große  Geldsummen  zur  Ergänzung  ihres  Kriegsmaterials  flüssig
mache,  wie  nach  sicherer  Kunde  in  Berlin  die  Militärpartei
die  Oberhand  gewinne.  Also  Alarm  auf  allen  Seiten;  es
schien  unmöglich,  ohne  Entehrung  Frankreichs  den  Frieden
zu  bewahren.

Von  den  Angaben  jener  Berichte  waren  nun  die  beiden
Thatsachen,  die  hessische  Militärconvention  und  die  Ausgabe

)  Bei  einem  Gespräche  mit  dem  Verfasser.
        <pb n="130" />
        120  Luxemburg.  1867

einer  preußischen  Anleihe,  richtig,  waren  aber  in  Wahrheit
ohne  alle  kriegerische  Bedeutung.  Die  Anleihe  war,  wie  wir
gesehn  haben,  von  dem  Landtag  im  Sommer  1866  zur
Erneuerung  des  im  österreichischen  Kriege  verbrauchten  Materials
  bewilligt  worden;  die  hessische  Convention  war  eine
nothwendige  Folge  des  verzwickten  Zustandes,  in  welchem  die
Hälfte  des  kleinen  Staates  zum  norddeutschen  Bunde  gehörte
und  die  andere  nicht,  und  dadurch  jede  Thätigkeit  der  Regierung
  im  Militärwesen  gestört  und  unterbunden  war.  Dagegen
  war  im  ganzen  norddeutschen  Bunde  noch  nicht  von
dem  kleinsten  Schritt  zur  Mobilmachung  die  Rede;  kein
Reservist  war  einberufen,  kein  Pferd  angekauft,  kein  Festungswall
  armirt.  Wer  nun  vollends  von  dem  wachsenden  Einfluß
  einer  Berliner  Militärpartei  redete,  kannte  weder  das
preußische  Officierscorps  jener  Zeit  noch  den  alten  König
Wilhelm.  In  seiner  strengen  Pflichttreue  handelte  der  Monarch
stets  nach  genau  erwogener  Überzeugung,  bildete  sie  sich  aber
nie,  ohne  das  Urtheil  des  amtlichen  Vertreters  des  betreffenden
Ressorts  zu  hören.  In  seiner  langen  Regierung  hat  er
außer  seinen  amtlichen  Rathgebern  nie  einen  Günstling  oder
Vertrauten  gehabt,  dem  er  einen  Einfluß  auf  öffentliche  Angelegenheiten
  oder  nur  Kußerungen  darüber  verstattet  hätte,
und  am  Wenigsten  hätte  nach  seinen  Begriffen  von  militärischer
Disciplin  auch  ein  hoher  Officier  einen  solchen  Versuch  sich
erlauben  dürfen.  Er  äußerte  einmal,  er  habe  zwei  Freunde,
von  seinen  Jugendjahren  her,  an  denen  er  sehr  gehangen,
treffliche  Männer,  die  niemals  von  ihm  etwas  verlangt  hätten  ½.
Damals  nun,  in  der  Krisis  der  Luxemburger  Frage,  waren
fast  alle  seine  Generäle,  Moltke  an  ihrer  Spitze,  eifrig  für
)  Schneider  aus  dem  Leben  Kaiser  Wilhelm's  I.  123.
        <pb n="131" />
        1867  Stimmungen  in  Berlin.  121

die  Behauptung  des  Besatzungsrechts,  also  für  den  Krieg.
Während  nur  Roon  und  Steinmetz  Bismarck's  Friedensstimmung
  theilten,  im  Hinblick  auf  die  gewaltige  Verstärkung,
welche  dem  deutschen  Heere  binnen  drei  Jahren  durch  die
militärischen  Organisationen  des  Nordbundes  zuwachsen  würden;
meinten  dagegen  die  Andern,  bei  dem  jetzigen  unfertigen
Zustande  der  französischen  Armee  würden  sie  mit  der  Zündnadel
  in  vierzehn  Tagen  die  französischen  Vorderlader  auf
Paris  zurückwerfen,  später  aber  nach  Vollendung  der  französischen
  Rüstung  und  Bewaffnung  würde  der  Kampf  unendlich
  opfervoller  sein.  Aber  keiner  von  ihnen,  auch  Moltke
nicht,  wagte  bei  dem  Könige  dieser  Ansicht  Ausdruck  zu
geben:!).  Als  der  Bibliothekar  des  Königs  diesem  einmal,
am  20.  April,  erzählte,  alle  Welt  in  Berlin  rede  von  dem
bevorstehenden  Kriege  gegen  Frankreich,  sagte  der  König  sehr
ernst:  „Ich  habe  das  Wort  Krieg  noch  gegen  keinen  Menschen
ausgesprochen,  und  selbst  meinen  eignen  Gedanken  noch  nicht
vorgelegt.  Bismarck  und  Roon  haben  bei  allen  Verhandlungen
  über  die  unangenehme  Sache  nicht  einmal  die  Möglichkeit
  eines  Kriegs  gegen  mich  erwähnt;  und  ich  habe  Roon
auch  noch  nicht  gefragt,  ob  er  mit  der  Herstellung  der  Fahrzeuge
  und  Ergänzung  der  im  letzten  Feldzug  verbrauchten
Vorräthe  fertig  ist“?).  Die  preußische  Regierung  also  war
so  weit  wie  möglich  von  kriegerischen  Gelüsten  entfernt.  Die
populäre  Bewegung  aber  in  Nord=  und  Süddeutschland
schlug  immer  höhere  Wellen,  allerdings  von  verschiedenen
Farben.  Fort  und  fort  erschienen  begeisterte  Beschlüsse  von
nationalgesinnten  Volksversammlungen  und  Kammermojori-)

  Mittheilung  des  Feldmarschalls  an  den  Verfasser.
)  Schneider  I.  c.  S.  306.
        <pb n="132" />
        122  Luxemburg.  1867

täten,  daß  zur  Vertheidigung  Luxemburgs  alle  deutschen  Stämme
sich  unter  Preußens  Führung  schaaren  würden.  Dagegen
erklärten  die  preußenfeindlichen  Parteien,  in  patriotischer  Hoffnung
  auf  preußische  Niederlagen,  nicht  weniger  geräuschvoll
den  Kampf  gegen  Frankreichs  Übergriffe  für  Preußens  heiligste
  deutsche  Pflicht,  wobei  natürlich  die  Südstaaten  den
Bündniffall  bestreiten  und  neutral  bleiben  würden.  Dieser
doppelten  Gährung  gegenüber  beschloß  Bismarck,  zunächst
die  erregten  Gemüther  sich  etwas  austoben  zu  lassen  und
keinesfalls  vor  dem  Schlusse  des  Reichstags  in  irgend  eine
Verhandlung  über  Luxemburg  einzutreten.

Indessen  begann  doch  auch  in  Paris  die  ungeduldige
Hitze  der  ersten  Aufwallung  allmählich  nachzulassen.  Je
stärker  man  selbst  die  Empfindlichkeit  des  französischen  Selbstgefühls
  betont  hatte,  desto  weniger  konnte  es  befremden,
wenn  auch  Bismarck  auf  die  öffentliche  Meinung  Deutschlands
Gewicht  legte.  Vielleicht  war  der  vorgeschlagene  kurze  Aufschub
  doch  ehrlich  gemeint,  um  Frankreich  Zeit  zu  gewähren,
Hollands  Besorgniß  wegen  preußischer  Feindseligkeit  zu  zerstreuen.
  Man  beschloß  also  zunächst,  sich  durch  keine  Reizung
oder  Herausforderung  fortreißen  zu  lassen,  und  am  6.  April.
ging  ein  Schreiben  an  Benedetti  ab,  sich  bei  Bismarck  über
den  Sinn  seiner  Rede  vom  1.  zu  erkundigen,  deren  freundliche
  Worte  doch  nicht  wohl  ohne  alle  praktische  Bedeutung
sein  könnten.  Will  Preußen  zur  Befestigung  des  europäischen
Friedens  beitragen?  Wir  haben  kein  anderes  Ziel  im  Auge,
und  denken  nicht  an  eine  Einmischung  in  die  inneren  Verhältnisse
  Deutschlands.  Eine  unbequeme  Interpellation  Jules
Favre's  wurde  am  8.  April  auf  den  Wink  der  Regierung
nach  einer  kurzen  Erklärung  Moustier's,  obgleich  Thiers  diese
        <pb n="133" />
        1867  Frankreich  verzichtet  auf  Luxemburg.  123

als  ungenügend  bezeichnete,  in  die  Bureaux  verwiesen  und
dort  begraben.  Gleich  darauf  kam  aus  Wien,  wo  Moustier
im  ersten  Eifer  eine  enge  Allianz  gegen  Preußen  mit  der
Aussicht  auf  die  Erwerbung  Schlesiens  in  Anregung  gebracht
hatte,  die  Antwort,  daß  Osterreich  eines  dauernden  Friedens
bedürfe,  also  in  ein  Kriegsbündniß  nicht  einzutreten  vermöge;
zumal  in  der  vorliegenden  Sache  könne  der  Souverän  von
zehn  Millionen  deutscher  Unterthanen  unmöglich  die  Waffen
zur  Unterstützung  einer  fremden  Annexion  deutschen  Landes
ergreifen!).  Dies  kühlte  natürlich  die  Kampflust  weiter  ab,
und  vollends  erstickt  wurde  sie  durch  das  fernere  Verhalten
des  Königs  der  Niederlande.  Dieser,  der  sich  zur  Abtretung
Luxemburgs  nur  widerwillig  aus  Furcht  vor  Frankreich  herbeigelassen,
  hatte  mit  wahrer  Herzensfreude  das  Ausbleiben  der
preußischen  Zustimmung  als  Grund  zum  Abbruch  ergriffen,
und  dachte  nicht  daran,  den  glücklich  wiedergewonnenen  Boden
zu  verlassen.  Als  jener  französische  Beamte,  Herr  von  Boigne,
in  Luxemburg  erschien,  sich  der  dortigen  Regierung  als  Bevollmächtigter
  des  neuen  Landesherrn  vorstellte  und  die
Form  der  künftigen  französischen  Verwaltung  und  den  Austritt
  des  Landes  aus  dem  deutschen  Zollverein  ankündigte,
da  zuckte  Baron  Tornaco  die  Achseln,  und  der  Statthalter,
Prinz  Heinrich,  erließ  gleich  nachher  Befehl,  überall  der
französischen  Erklärung  der  erfolgten  Abtretung  entgegen
zu  treten  und  die  Autorität  des  Königs-Großherzogs  aufrecht
zu  erhalten.  Ein  Freudenruf  ging  darauf  durch  die  ganze
Bevölkerung.

Man  erkannte  in  Paris  wohl,  daß  hier  nicht  durchzudringen
  war.  Der  Gedanke  war  angenehm  gewesen,  mit

)  Beust,  aus  drei  Vierteljahrhunderten  II,  337.
        <pb n="134" />
        124  Luxemburg.  1867

der  Erwerbung  Luxemburgs  einen  großen  Schritt  auf  der
Straße  nach  Brüssel  vorwärts  zu  thun:  noch  einmal  ließ
man  in  Berlin  durch  Benedetti  an  die  alten  Bundesvorschläge
erinnern,  nach  welchen  Preußen  den  deutschen  Süden  erhalten,
dafür  aber  Frankreich  bei  der  Einverleibung  Belgiens  unterstützen
  würde  !).  Allein  weniger  als  jemals  war  jetzt  an  die
Annahme  zu  denken,  und  das  Pariser  Cabinet  mußte  einstweilen
  verzichten,  wollte  man  nicht  vor  Europa,  an  welches
man  zu  appelliren  gedachte,  die  Rolle  des  rechtlosen  Angreifers
auf  sich  nehmen.  Herr  von  Boigne  wurde  demnach  aus
Luxemburg  abberufen.  Um  so  entschiedener  aber  hielt  man
an  dem  Begehren  fest,  die  preußische  Besatzung  aus  der
Festung  Luxemburg  zu  entfernen,  und  da  dies  bei  dem  König-Großherzog
  nicht  mehr  zu  erlangen  war,  sich  an  die  höhere
Instanz,  die  europäischen  Großmächte,  zu  wenden.  Am  15.  April
ging  ein  Circular  nach  Petersburg,  Wien  und  London  unter
stolzer  Betheuerung  französischer  Uneigennützigkeit  mit  der
Frage  ab,  ob  Preußen  jetzt  noch  einen  Rechtstitel  zur  Aufrechthaltung
  seiner  Besatzung  in  Luxemburg  habe.  An  der  Entscheidung
  dieses  Tribunals  hatte  Moustier  keinen  Zweifel:
dann  mochte  Preußen  sehen,  wie  es  sich  mit  Europa  auseinandersetzte.


Die  großen  Cabinette  hatten  nun  sehr  geringe  Neigung,
sich  mit  der  dornigen  Angelegenheit  zu  befassen.  Der  englische
  Premier,  Lord  Derby,  hatte  bereits  auf  Bismarck's
entsprechende  Anfrage  am  5.  April  im  Oberhause  erklärt,  die
Regierung  denke  darauf  eine  Antwort  nicht  zu  ertheilen.

)  In  die  Zeit  nach  dem  Scheitern  der  Luxemburger  Unterhandlung
  setzt  Bismarck  in  den  berühmten  Enthüllungen,  Juli  1870,  diese
Mittheilung.
        <pb n="135" />
        1867  Berhandlung  zwischen  Bayern  und  Osterreich.  125

Ebenso  lehnte  jetzt  auch  Kaiser  Alexander  von  Rußland  jede
Einmischung  ab.  Was  Osterreich  betraf,  so  hatte  sich  damals
  zwischen  ihm  und  den  Höfen  von  Berlin  und  München
eine  Verhandlung  besonderer  Art  entsponnen.  Nach  der  Veröffentlichung
  der  süddeutschen  Schutz=  und  Trutzbündnisse  mit
Preußen  hatte  Beust  eine  Depesche  nach  München  gerichtet,
daß  er  nicht  Protest  erheben,  aber  erklären  wolle,  daß  Osterreich
  zu  einem  Proteste  berechtigt  sei,  da  jene  Bündnisse
thatsächlich  die  Unabhängigkeit  der  süddeutschen  Staaten  in
einem  Grade  beschränkten,  welcher  mit  der  Bestimmung  des
Prager  Friedens  unvereinbar  sei.  Darauf  hatte  der  bayerische
Gesandte  in  Wien  Anfang  April  erläutert,  Bayern  könne  bei
den  bloßen  Allianzverträgen  mit  Preußen  nicht  lange  stehn
bleiben,  sondern  wünsche,  den  Abschluß  eines  internationalen
Staatenbundes  mit  Norddeutschland  durch  die  süddeutschen
Staaten  herbeizuführen:!),  welcher  Staatenbund  dann  dem
Wiener  Cabinet  eine  völkerrechtliche  Allianz  vorschlagen  sollte.
Beust  erwiderte  sehr  kühl,  ein  solcher  Allianzvorschlag  sei
für  Osterreich  eine  einfache  Interessenfrage  vom  höchsten  Range,
wo  weder  Gefühle  noch  Erinnerungen,  sondern  nur  OÖsterreichs
  Sicherheit  und  etwaige  Vortheile  in  Betracht  kämen.
Also  für  jede  Verbindlichkeit  vollste  Gegenleistung,  gegen  jede
feindliche  Tendenz  sehr  solide  Garantien,  dergleichen  aber
könne  ihm  freilich  nicht  Bayern,  sondern  nur  Preußen  gewähren.
Der  Münchener  Hof  beeilte  sich  darauf,  den  Ministerialrath

)  Beust  in  seiner  Depesche  an  den  österreichischen  Gesandten  in
München  vom  5.  April  bezeichnet  als  Hohenlohe's  Absicht,  seine  Combinationen
  mit  dem  Abschluß  des  Südbundes  zu  beginnen.  Nach  Hohenlohe's
  Erklärungen  an  die  zweite  Kammer  in  München  vom  19.  Januar
und  8.  Oktober  muß  Beust  den  bayerischen  Gesandten  mißverstanden
haben.
        <pb n="136" />
        126  Luxemburg.  1867

Grafen  Tauffkirchen  nach  Berlin  zu  senden,  um  mit  Bismarck
die  Frage  einer  österreichischen  Allianz  zu  verhandeln.  An
demselben  Tage,  an  welchem  Tauffkirchen  sich  bei  Bismarck
meldete,  dem  12.  April,  erschien  auch  der  Vertreter  Osterreichs
  bei  dem  Minister,  um  ihm  dessen  gute  Dienste  in  der
Luxemburger  Sache  anzubieten  und  seine  vorläufige  Meinung
über  zwei  Vorschläge  einzuholen,  welche  das  Wiener  Cabinet
den  Mächten  als  Vermittlung  zu  unterbreiten  gedenke:  entweder
  bleibt  Luxemburg  unabhängig  unter  ewiger  von  Europa
garantirter  Neutralität,  oder  es  fällt  an  Belgien,  welches
dafür  Philippeville  und  Marienburg  an  Frankreich  abtritt;
in  jedem  der  beiden  Fälle  räumt  Preußen  die  Festung.
Bismarck  antwortete,  daß  er  Osterreichs  gute  Dienste  dankbar
annehme,  und  in  dem  zweiten  Vorschlag  eine  sehr  glückliche
Auskunft  finde,  übrigens  die  eigne  Entschließung  mit  Rücksicht
  auf  die  öffentliche  Meinung  in  Deutschland  sich  noch
vorbehalten  müsse.  Immer  konnte  dieser  neue  Schritt  Osterreichs
  als  ein  Zeichen  freundlicher  Gesinnung  gedeutet  werden,
und  Bismarck  gab  also  ohne  Zaudern  dem  Grafen  Tauffkirchen
Vollmacht,  in  Preußens  und  Bayerns  Namen  Herrn  von
Beust  zur  Sicherung  des  europäischen  Friedens  ein  Vertheidigungsbündniß
  anzubieten,  worin  die  deutschen  Regierungen
dem  Donaureiche  die  Garantic  seiner  deutschen  Besitzungen
auf  immer,  und  seiner  ungarischen  auf  eine  näher  zu  verabredende
  Zeit  zusagten.

Es  war,  was  in  frühern  Zeit  Osterreich  stets  begehrt
und  zweimal  erhalten,  es  war  zugleich,  was  Bismarck  schon
auf  dem  Schlachtfelde  bei  Königgrätz  dem  König  als  erstrebenswerth
  bezeichnet  hatte.  Aber  Beust's  Gedanken  lagen
jetzt  in  anderer  Richtung.  Es  war  deutlich,  daß  für  Oster-
        <pb n="137" />
        1867  Preußen  nimmt  Theil.  Osterreich  lehnt  ab.  127

reich  die  Annahme  des  eben  gebotenen  Allianzvertrags  thatsächlich
  auch  die  Zustimmung  zu  der  nähern  Verbindung
Süddeutschlands  mit  dem  Nordbunde  in  sich  schließen  würde,
sei  es  nun  nach  der  von  Hohenlohe  gewünschten  Form  eines
Staatenbundes,  sei  es  nach  dem  Drängen  der  Unitarier  auf
einfachen  Eintritt  des  Südens  in  den  Nordbund.  Beust
hätte  in  dem  Einen  wie  dem  Andern  eine  Schädigung  des
österreichischen  Interesses  gesehn.  Er  wünschte  die  bleibende
Vereinzelung  der  süddeutschen  Staaten,  um  allmählich  einen
jeden  derselben  in  den  Kreis  des  österreichischen  Einflusses
zu  ziehn,  und  dadurch  zu  verhindern,  daß  Preußen  nicht
bloß  im  Norden  sondern  auch  im  Westen  das  Donaureich
umklammere.  Als  die  beiden  Gesandten  ihm  den  Allianz-Antrag
  vorlegten,  bemerkte  er:  „Ihr  sagt,  das  Bündniß
würde  den  Frieden  Europas  sichern.  Angenommen,  es  wäre
so,  dann  würde  das  jetzt  gar  nicht  bedrohte  Osterreich  den
Haß  Frankreichs  auf  sich  laden  und  dadurch  von  Preußen
unbedingt  abhängig  werden.  Aber  wäre  der  Friede  dann
in  der  That  so  sicher?  Es  wäre  denkbar,  daß  gerade  das
Wort  Coalition  Frankreich  zum  Losbruch  reizte.  Es  wäre
kein  erfreuliches  Schicksal,  wenn  wir  besiegt  würden.  Aber
wenn  wir  siegten,  was  gäbe  uns  Preußen  dann?  Können
wir  es  darauf  ankommen  lassen,  daß  uns  Preußen  dann  ein
Exemplar  des  Prager  Friedensvertrags  in  die  Hand  drückte,
mit  schönem  Dank  für  dessen  Vertheidigung?“!)

Werther  und  Tauffkirchen  bedauerten  nach  dieser  Rede,
daß  Beust  die  vorgeschlagene  Allianz  ablehne.  Beust  fiel
ein,  er  verwahre  sich  bestimmt  dagegen,  daß  er  dies  gesagt
habe,  würdigte  auch  dann  aber  die  angebotenen  Garantien

)  Aus  Beust's  Depesche  an  Graf  Wimpfen  in  Berlin,  19.  April.
        <pb n="138" />
        128  Luxemburg.  1867

keiner  weitern  Erwähnung.  Er  war  weit  entfernt  von  dem
Gedanken  einer  preußischen  Allianz;  im  Gegentheil,  so  sehr
er  zur  Zeit  den  Frieden  nicht  bloß  für  Osterreich,  sondern
in  ganz  Europa  zu  erhalten  wünschte,  so  hoffte  er  für  die
Zukunft  Preußen  zu  isoliren,  Rußlands  Gunst  durch  ein
Anerbieten  zu  gewinnen,  die  für  dieses  so  lästigen  Bedingungen
des  Pariser  Friedens  aus  der  Welt  zu  schaffen  1,  und  zugleich
nach  einem  französischen  Schutzbündniß  zu  streben,  zu  welchem
dann  Napoleon  vielleicht  auch  Italien  herbeibringen  könnte.
In  solchem  Sinne  erzählte  er  jetzt  dem  Herzog  von  Gramont,
wie  nachdrücklich  er  Tauffkirchen's  Mittheilungen  abgewiesen
habe?).  „Es  gibt  Handlungen,  habe  er  dem  bayerischen
Agenten  gesagt,  die  man  im  Angesicht  Europas  sich  nicht
ohne  Entehrung  erlauben  darf.  Vor  kaum  zehn  Monaten
hat  Napoleon  Wien  und  die  Unverletzlichkeit  unseres  Gebiets
gerettet,  und  heute  wagt  man  uns  zu  einem  Bunde  gegen
Frankreich  aufzufordern?  Nie  wird  Kaiser  Franz  Joseph
sich  zu  einer  solchen  Ungeheuerlichkeit  herbeilassen;  er  wird
nicht  begreifen,  wie  man  ihm  eine  Zumuthung  dieser  Art
hat  stellen  können."

So  tapfere  Freundesworte  blieben  nicht  ohne  Einfluß
auf  Napoleon,  der  Tag  für  Tag  zwischen  Zorn  und  Resignation
  auf  und  nieder  schwankte,  nach  dem  Berzichte  auf
Landerwerb  aber  mit  wachsender  Ungeduld  der  Lösung  der
Krisis  durch  die  Räumung  der  Festung  entgegen  sah.  Am

)  Er  hatte  bereits  am  1.  Januar  1867  eine  Revision  dieses
Friedens  bei  Gortschakoff  in  Anregung  gebracht,  aber  freilich  kein  Entgegenkommen
  gefunden,  da  er  nur  eine  Revision  durch  einen  neuen
Vertrag  der  Großmächte  vorgeschlagen,  nicht  aber  die  Unterstützung,

eines  einseitigen  Vorgehns  Rußlands  versprochen  hatte.
9  Rothan  338.
        <pb n="139" />
        1867  Wachsende  Kriegsgefahr.  Die  welfische  Legion.  129

15.  April  hatte  er  im  Sinne  des  Friedens  diesen  Ausweg
ergriffen;  schon  am  17.  aber  erklärte  er,  als  ihm  Osterreichs
Vermittlungsvorschläge  amtlich  vorgelegt  wurden,  ihm  sei
jede  Lösung  genehm,  nach  welcher  Preußen  die  Festung
räume;  jedoch,  setzte  er  hinzu,  die  Entscheidung  muß  rasch
erfolgen,  denn  nicht  lange  mehr  kann  ich  die  Anwesenheit
der  Preußen  in  Luxemburg  dulden.  Die  kriegerische  Stimmung
  hatte  wieder  Oberwasser  gewonnen.  Nicht  eben  mit
großen  Hoffnungen,  immer  aber  mit  entschiedenem  Wohlgefallen
  nahm  er  damals  die  Anträge  zweier  Agenten  des
Königs  Georg  von  Hannover  entgegen,  die  ihm  ein  Angriffsbündniß
  mit  dem  vertriebenen  Monarchen  gegen  Preußen
vorzuschlagen  hatten.  Sie  schilderten  ihm  die  große  Militärverschwörung,
  die  ganz  Hannover  mit  ihren  Netzen  überspannt
und  Soldaten  und  Bauern  mit  brennendem  Eifer  zum  Aufstande
  erfüllt  habe.  König  Georg  habe  sich  mit  den  von
Preußenhaß  erfüllten  Demokraten  Süddeutschlands  verbündet:
wenn  Napoleon  Geld  und  Waffen  zur  Verfügung  stelle,
würden  im  Augenblick  der  Kriegserklärung  20  000  hannoversche
Soldaten  nebst  ihren  Officieren  nach  Holland  übertreten,
König  Georg  selbst  sich  an  ihre  Spitze  stellen,  und  als
Vortrab  der  französischen  Befreier  in  Deutschland  einrücken.
Napoleon's  Vertrauen  zu  diesen  Helfern,  wie  gesagt,  war
mäßig,  immerhin  aber  waren  es  erfreuliche  Möglichkeiten,
die  sich  hier  eröffneten.  Als  nun  Bismarck,  unaufhörlich
von  England  gedrängt,  am  18.  April  nach  London  antwortete,
seinerseits  wolle  er  den  österreichischen  Vorschlägen  nicht
widersprechen,  noch  aber  sei  die  öffentliche  Meinung  in  Deutschland
  nicht  beruhigt  genug,  um  ihm  eine  amtliche  Entschließung
bereits  zu  verstatten:  da  fand  es  Napoleon  angemessen,
v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.  9
        <pb n="140" />
        130  Luxemburg.  1867

die  scharfe  Seite  hervorzukehren.  Der  Kriegsminister,  Marschall
Niel,  rief  alle  beurlaubten  Officiere  und  Unterofficiere  zu
ihren  Truppentheilen  zurück;  einige  Tage  später  fand  in  ganz
Frankreich  eine  Musterung  der  Reservisten  Statt,  und  eine
officiöse  Zeitung,  der  Constitutionel,  brachte  eine  Erklärung,
daß  die  politische  Lage  bedenklich  geworden  sei  7.

Da  weder  König  Wilhelm  noch  Bismarck  vor  einer
Drohung  zurückzuweichen  pflegten,  so  war  zum  zweiten  Male
der  Krieg  in  nahe  Aussicht  gestellt.

Es  war  Kaiser  Alexander  von  Rußland,  welcher  jetzt
entscheidend  zu  Gunsten  des  Friedens  eingriff.  Auf  eine
vertrauliche  Erkundigung  hatte  er  auch  in  Berlin  günstige
Antwort  erhalten,  und  obwohl  Anfangs  ebenso  wenig  wie
England  zur  Einmischung  geneigt,  erklärte  er  jetzt  dem
Londoner  Hofe,  das  einzige  Mittel,  Europa  vor  einem
gewaltigen  Kriege  zu  bewahren,  sei  ein  verbundenes  Auftreten
der  Großmächte.  Die  neutralen  Höfe  seien  einstimmig  darüber,
daß  mit  der  Auflösung  des  deutschen  Bundes  Preußens
Besatzungsrecht  in  Luxemburg  weggefallen  sei.  Wenn  die
Mäachte  dies  als  Rechtsansicht  Europas  aussprächen,  so  müßte
die  öffentliche  Meinung  in  Deutschland  sich  dabei  beruhigen.

Hienach  schlug  Rußland  eine  Conferenz  der  Großmächte
vor,  die  in  London  auf  der  Basis  der  von  Europa  zu  garantirenden
  Neutralität  Luxemburgs,  wonach  sich  der  Abzug  der  Preußen
aus  der  Festung  von  selbst  ergäbe,  zusammentreten  sollte.  Es
war  der  erste  Schritt  zum  Ausgleich;  jedoch  war  auf  dem
Wege  dorthin  noch  manches  Hinderniß  zu  überwinden.

)  Marschall  Niel  erklärte  der  Kammer  am  16.  Juli  1867,  Frankreich
  habe  am  1.  April  385000,  am  15.  Mai  aber  455000  Mann
unter  den  Fahnen  gehabt.  Also  eine  Vermehrung  von  70000  Mann,
wenn  die  Zahlen  richtig  waren.
        <pb n="141" />
        4.  Capitel.

Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung.

Unmittelbar  nach  der  Beantwortung  der  Interpellation
Bennigsen,  am  1.  April,  trat  der  Reichstag  in  die  Berathung
der  einzelnen  Verwaltungszweige  ein,  deren  Leitung  oder
Beaufsichtigung  der  Bundesgewalt  anvertraut  werden  sollten.

Der  erste  dieser  Abschnitte,  Zoll-  und  Handelswesen,
wurde  rasch  erledigt.  Sein  Hauptgedanke,  Verschmelzung
aller  Bundesstaaten  zu  einem  festen  Zollverein,  mit  einziger
Ausnahme  der  Hansestädte,  deren  Freihafen-Stellung  unberührt
bleiben  würde,  bis  sie  selbst  die  Aufhebung  beantragten,  war
nicht  bloß  populär,  sondern  erschien  selbstverständlich.  Auch
die  einzelnen  Bestimmungen  des  Entwurfs  über  Zölle,  indirecte
Steuern,  Competenz  des  Präsidiums  und  des  Bundesraths
auf  diesem  Gebiete  machten  keine  Schwierigkeit.

Man  gelangte  sofort  zu  dem  folgenden  Abschnitt  über
das  Eisenbahnwesen.  Der  Entwurf  gab  hier  der  Bundesgewalt
  das  Recht,  Eisenbahnen  zu  militärischen  Zwecken  selbst
zu  bauen  und  zu  verwalten,  überließ  dies  Recht  im  Ubrigen
den  Regierungen  der  Einzelstaaten  und  behielt  dem  Bunde
nur  eine  allgemeine  Aufsicht,  wie  Einwirkung  auf  Gleichheit

9°%
        <pb n="142" />
        132  Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung.  1867

der  Tarife  u.  s.  w.  vor.  Es  erschien  eine  Reihe  von  Verbesserungsanträgen,
  genauere  Bestimmungen  zur  Verhütung
administrativer  Willkür,  über  welche  ohne  Mühe  eine  Verständigung
  mit  dem  Ministerialdirector  Delbrück,  der  hier  die
Regierungen  vertrat,  erreicht  wurde.  Einen  Antrag  auf  Erweiterung
  der  Bundescompetenz  wies  Delbrück  als  im  Widerspruch
  mit  dem  Bundesvertrag  der  Regierungen  stehend  zurück.

Ebenso  einmüthig  fielen  am  2.  April  die  Beschlüsse  über
das  Post=  und  Telegraphenwesen,  welches  der  Entwurf  für
das  ganze  Bundesgebiet  unter  die  Leitung  des  Präsidiums
stellte.  Ein  Antrag  auf  gänzliche  Aufhebung  des  Postzwangs
und  des  Postmonopols  wurde  abgelehnt,  alle  Artikel  des
Entwurfes  angenommen.  ·

Auch  bei  dem  folgenden  Abschnitte  über  Marine  und
Consulate  erhob  sich  kein  bemerkenswerther  Widerspruch.  Es
entspann  sich  eine  lebhafte  Verhandlung  über  die  Nothwendigkeit
  einer  mächtigen  deutschen  Flotte,  welche  der  Chef
des  norddeutschen  Lloyd,  Meier  aus  Bremen,  ebenso  nachdrücklich
  behauptete,  wie  der  Hamburger  Chapeaurouge  sie
bestritt,  worauf  dann  Schleiden  eine  lange  Rede  hielt,  über
die  Minister  von  Roon  nachher  erklärte,  er  habe  nicht  entdecken
  können,  ob  der  Redner  für  oder  gegen  eine  Flotte
sei.  Für  die  Handelsschiffe  sah  der  Entwurf  die  schwarzweiß-rothe
  Flagge  vor;  das  Haus  beschloß,  diese  Bestimmung
auch  auf  die  Kriegsflotte  auszudehnen.  Franz  Duncker
widmete  darauf  dem  romantischen  Schwarz-roth-gold  von
1848  einen  wehmüthigen  Nachruf,  der  jedoch  ohne  Erwiderung
oder  Folgen  blieb.  Der  Satz  des  Entwurfs  über  den  Etat
der  Marine  wurde  hier  gestrichen,  als  zu  dem  Abschnitt  über
die  Bundesfinanzen  gehörig.
        <pb n="143" />
        1867  Parteien  im  Streit  über  Kriegswesen  und  Bundesfinanzen.  133

So  gelangte  man  am  3.  April  zu  den  wichtigen  Titeln
Kriegswesen  und  Finanzen,  und  hier  trat  an  die  Stelle  der
letzten  Meeresstille  ein  von  verschiedenen  Seiten  einherbrausender
Sturm,  welcher  dicht  vor  dem  Hafen  das  Verfassungsschiff
dem  Untergang  nahe  brachte.  Die  preußischen  Liberalen
lieferten  hier  ein  großes  Nachspiel  zu  ihrem  Kampfe  gegen
die  Heeresreform  von  1862  bis  1866.  Zum  Verständniß
des  Folgenden  wird  es  zweckmäßig  sein,  was  darüber  im
zweiten  Bande  dieses  Buchs  berichtet  ist,  in  Erinnerung  zu
bringen  und  zu  ergänzen.

Wie  wir  gesehn,  bekämpfte  damals  die  Opposition  die
neue  Heerverfassung  zuerst  auf  dem  Felde  des  Budgets:  als
sie  die  Kosten  desselben  gestrichen  hatte,  erwartete  sie  anderweitige
  Vorschläge  oder  die  Auflösung  der  neuen  Bataillone.
Statt  dessen  verwarf  das  Herrnhaus  ihr  ganzes  Budget,
und  die  Regierung  führte  in  diesem  Nothstande  ein  budgetloses,
  nach  Ansicht  der  Opposition  verfassungswidriges
Regiment,  bis  1866  die  Regierung  die  Anerkennung  ihrer
Ausgaben  durch  den  Landtag  vermittelst  der  Annahme  ihrer
Indemnitätsbill  erwirkte.

Zwei  andere,  während  des  Kampfes  von  der  Opposition
aufgestellte  Behauptungen  aber  blieben  1866  unerledigt,
wurden  vielmehr  von  ihr  durch  neue  Beschlüsse  bekräftigt.
Sie  faßten  sich  in  dem  Satze  zusammen,  daß,  auch  abgesehn
von  den  Kosten,  die  neue  Heerverfassung  in  Widerspruch
mit  zwei  rechtskräftigen  Gesetzen  stehe,  also  nicht  durch  einseitigen
  Willensact  des  Königs,  sondern  nur  unter  Zustimmung
des  Landtags  hätte  angeorduct  werden  können.

Schon  im  Jahre  1860  wurde  bemerkt,  daß  das  grundlegende
  Gesetz  vom  3.  September  1814  der  Kriegsreserve
        <pb n="144" />
        134  Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung.  1867

der  Linie  nur  zwei  Jahrgänge  der  ausgedienten  Mannschaft,
die  neue  Heerverfassung  aber  deren  4  oder  5  zuweise,  also
gegen  das  Gesetz  2  oder  3  Jahrgänge  der  Landwehr  zu
Reservisten  der  Linie  mache.  Die  Regierung  erwiderte,  daß
die  Reservisten  erst  bei  einer  Mobilmachung  zur  Fahne  einberufen
  würden,  daß  aber  auch  für  die  Landwehr  gerade
nach  dem  Gesetze  vom  3.  September  die  Mobilmachung  den
Beginn  des  Kriegsstandes  bedeute,  in  welchem  die  Regierung
freie  Verfügung  über  alle  Mannschaftsclassen  habe.  Daß
die  Einwendungen  der  Opposition  gegen  diese  Sätze  unhaltbar
waren,  haben  wir  oben  gesehen.

Bis  zum  Jahre  1863  hatte  niemand  einen  Zweifel
dagegen  geäußert,  daß,  abgesehn  von  dem  Geldpunkte,  der
König  nach  dem  Gesetze  von  1814  freie  Hand  habe,  jeder
Zeit  die  Stärke  und  die  Formation  des  Heeres  zu  bestimmen
und  abzuändern.  In  jenem  Jahre  aber  glaubte  Rudolf  Gneist
die  Entdeckung  gemacht  zu  haben,  Friedrich  Wilhelm  III.
selbst  habe  durch  eine  in  der  Gesetzsammlung  publicirte
Cabinetsordre  vom  22.  December  1819  die  Formation  des
Linienheeres  nach  Stärke,  Zahl  und  Gruppirung  seiner  Truppenkörper
  gesetzlich  festgelegt,  so  daß  also  zu  ihrer  Abänderung
ein  neues  Gesetz,  mithin  jetzt  die  Zustimmung  des  Landtags
erforderlich,  und  bis  zu  deren  Erlangung  die  Heerverfassung
von  1861  verfassungswidrig  sei.  Gneist  fügte  dieser  Behauptung
  eine  allgemeine  Erörterung  hinzu,  in  welcher  er  mit
weitem  politischem  Blicke  und  glänzender  Beredsamkeit  darlegte,
wie  zu  allen  Zeiten  die  gesetzliche  Feststellung  der  Heerverfassung
  ein  Interesse  ersten  Ranges  für  Staat  und  Volk
sei,  um  eine  so  wichtige  Einrichtung  sowohl  gegen  ministerielle
als  gegen  parlamentarische  Willkür  zu  sichern.
        <pb n="145" />
        1867  Streit  über  die  Cabinetsordre  vom  22.  Dec.  1819.  135

Gegen  die  Richtigkeit  dieser  allgemeinen  Ausführung
(de  lege  ferenda)  besteht  heute  kein  Widerspruch  mehr.
Eine  andere  Frage  ist  es,  ob  seine  historische  Behauptung
(de  lege  lata)  damals  begründet  war.

War  die  Ordre  von  1819  im  Sinne  des  Königs  in
der  That  ein  Gesetz,  also  jetzt  ihre  Anderung  der  Zustimmung
  des  Landtags  bedürstig  oder  war  sie  nur  eine  jeder
Zeit  allein  durch  königliches  Belieben  zu  ändernde  Verordnung?


Ihre  Veröffentlichung  durch  die  Gesetzsammlung  liefert
keinen  Beweis  für  das  erstere.  Denn  unter  dem  absoluten
Königthum  nahm  man  es  nicht  so  genau  mit  der  Unterscheidung
  von  Gesetz  und  Verordnung.  Damals  sind  eine
Menge  Cabinetsordres  in  die  Gesetzsammlung  ausgenommen
worden,  denen  heute  kein  Mensch  den  Charakter  eines  Gesetzes
beilegen  und  für  ihre  Anderung  einen  Landtagsbeschluß
fordern  würde:  Ernennung  einzelner  Personen  zu  gewissen
Amtern,  Regulirung  des  innern  Dienstes  in  einem  Ministerium,
  kleine  Verwaltungsmaaßregeln,  wie  z.  B.  Bestimmung
des  Passirgeldes  bei  einer  gewissen  Brücke  u.  s.  w.

Wollte  man  nun  auch  einräumen,  die  Ordre  von  1819
sei  deshalb  als  Gesetz  zu  betrachten,  weil  sie  einige  Anderungen
  eines  älteren  Gesetzes,  der  Landwehrordnung  von  1815,
vorschreibt,  so  käme  man  damit  in  der  wesentlichen  Frage,
der  Formation  des  Linienheeres  und  deren  gesetzlicher  Festlegung,
  nicht  um  einen  Schritt  weiter.  Die  Ordre  gibt  eben
eine  neue  Formation  der  Landwehr,  nicht  aber  eine  solche
der  Linie.  Die  letztere  war  durch  zwei  Ordres  aus  dem
Mai  -˙1817  und  dem  September  1818  vollständig  geregelt,
beide  Ordres  aber  nicht  in  die  Gesetzsammlung  aufgenommen
        <pb n="146" />
        136  Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung.  1867

worden  —  und  wenn  die  Aufnahme  den  Gesetzcharakter
zweifelhaft  läßt,  so  ist  nichts  sicherer,  als  daß  die  Nichtaufnahme
ihn  ausschließt.  Der  wesentliche  Gedanke,  welchen  die  Ordre
von  1819  für  die  Landwehr  durchführt,  ist  der  Satz,  daß
ihre  Infanterie  der  acht  Armeecorps  in  den  Provinzen  dieselbe
Zahl  der  Bataillone,  Regimenter  und  Brigaden  mit  gleicher
Kriegsstärke  haben  soll,  wie  sie  die  Linie  das  Jahr  zuvor
erhalten  hat.  Offenbar  folgt  daraus,  auch  wenn  die  Ordre
als  Gesetz  zu  betrachten  wäre,  nicht  im  Mindesten  der  Schluß,
mit  der  gesetzlichen  Feststellung  der  Landwehr-Regimenter  sei
auch  die  Formation  der  Linientruppen  gesetzlich  festgelegt.
Höchstens  ließe  sich  aus  der  geforderten  Gleichheit  beider
folgern,  es  müßte  auch  künftig  mindestens  ebenso  viele  Linienwie
  Landwehrbataillone  geben,  oder  umgekehrt,  es  müßten
bei  einer  Vermehrung  der  erstern  auch  die  letztern  entsprechend
vermehrt  werden.  Nimmermehr  aber  läßt  sich  aus  der
Ordre  von  1819  die  Nothwendigkeit  eines  Gesetzes  für  jede
neue  Organisation  oder  jede  Vermehrung  der  Linientruppen
ableiten.

Sicher  ist  1819  der  König  selbst  nicht  dieser  Meinung
gewesen.  Dies  steht  fest  durch  die  Thatsache,  daß  er  gleich
in  den  beiden  folgenden  Jahren  mehrere  Linienregimenter
neugeschaffen  oder  umgestaltet,  sowie,  daß  er  der  Garde-Landwehr
  in  Abänderung  der  Ordre  von  1819  eine  neue
Formation  gegeben  hat,  Alles  durch  Ordres,  welche  nicht  in
der  Gesetzsammlung  publicirt  sind,  also  nur  den  Charakter
von  königlichen  Verordnungen  haben.  Friedrich  Wilhelm  III.
ist  weit  von  dem  Gedanken  entfernt  gewesen,  daß  er  seit
dem  22.  December  1819  nur  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung
an  seiner  Heerverfassung  zu  ändern  befugt  sei.
        <pb n="147" />
        1867  Neue  Stellung  der  Parteien.  137

Jedoch  hatte  sich  in  den  Jahren  des  Verfassungsstreits
die  Opposition  zu  fest  in  den  einmal  ergriffenen  Stellungen
eingelebt,  als  daß  eine  entgegengesetzte  Auffassung  hätte  Boden
gewinnen  können.  Allerdings  war  in  der  Beurtheilung  dieser
Fragen  die  Opposition  nicht  gleiches  Sinnes.  Die  radicalen
Demokraten  blieben  fest  auf  ihrer  Behauptung,  das  Haus
der  Abgeordneten  habe  jährlich  kraft  seines  Budgetrechts  die
Kosten  und  damit  die  Stärke  der  Armee  festzustellen.  Sie
konnten  also  folgerichtig  nicht  wie  Gneist  und  Genossen  den
Erlaß  eines  Gesetzes  wünschen,  welches  für  ihre  Budgetabstriche
  ebenso  wie  für  willkürliche  Truppenvermehrung  feste
Grenzen  setzte.  Indessen  so  lange  der  Verfassungsstreit  dauerte,
hielten  beide  Gruppen  in  dem  Widerstande  gegen  das  Ministerium
  fest  zusammen,  und  eigneten  sich  einstweilen  eine  jede
die  Forderung  der  andern  an.  Umgekehrt  lehnte  das  Ministerium,
  wie  die  Budgettheorie  der  Opposition,  so  auch  die
Feststellung  der  Heeresstärke  durch  ein  Gesetz  ab.  und  trat
hier  für  das  unbeschränkte  königliche  Verordnungsrecht  ein.

Mit  dem  Beginne  des  norddeutschen  Bundes  aber  und
der  Vorlage  des  Verfassungsentwurfs  änderte  sich  diese  Lage
auf  das  Gründlichste.  Jetzt  war  es  die  preußische  Regierung,
welche  zur  Sicherstellung  des  Bundesstaats  die  gesetzliche
Sanction  der  Heerverfassung  von  1860  zuerst  bei  den  verbündeten
  Regierungen  erwirkte  und  dann  bei  dem  Reichstage
in  Antrag  brachte.  Gneist  und  seine  Freunde  sahn  also  ihr
Princip  gesetzlicher  Feststellung  der  Heerverfassung  durch  die
Regierungen  anerkannt:  jetzt  hatten  sie  zu  prüfen,  ob  der
Inhalt  gerade  des  ihnen  vorgelegten  Gesetzes  annehmbar
erscheine.  Der  Entwurf  verfügte  die  Einheit  des  Bundesheeres,
  die  Befugnisse  des  Bundesfeldherrn,  den  Präsenzstand,
        <pb n="148" />
        138  Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung.  1867

die  Gliederung  und  Eintheilung  der  Contingente  und  die
Organisation  der  Landwehr;  er  erklärte  die  Gültigkeit  der
bisherigen  preußischen  Militärgesetze  und  Reglements  für
sämmtliche  Bundesstaaten;  er  sprach  ferner  die  allgemeine
Dienstpflicht  ohne  Stellvertretung  aus,  und  zwar  sieben  Jahre
bei  der  Linie  (davon,  wie  bei  der  Verhandlung  hinzugesetzt
wurde,  drei  unter  der  Fahne,  vier  bei  der  Reserve),  fünf
Jahre  bei  der  Landwehr.  Sodann  setzte  er  für  die  nächsten
zehn  Jahre  die  Friedensstärke  des  Heeres  auf  ein  Procent
der  Bevölkerung  fest,  und  verordnete,  daß  für  die  Gesammtkosten
  der  Heeresverwaltung  ein  jährlicher  Betrag  von
225  Thalern  für  jeden  Kopf  der  Friedensstärke  dem  Bundesfeldherrn
  einzuzahlen,  für  die  Kosten  der  Marine  aber  ein
Etat  mit  dem  Reichstage  zu  vereinbaren  sei.  Sodann  verfügte
der  Abschnitt  über  die  Finanzen,  die  sonstigen  Ausgaben  seien
auf  dem  Wege  der  Bundesgesetzgebung,  und  zwar  das
Ordinarium  für  drei  Jahre  festzustellen.  Zu  ihrer  Bestreitung
würden  die  Einnahmen  aus  den  Zöllen,  den  gemeinsamen
Steuern,  die  Erträge  der  Posten  und  der  Telegraphen  dienen.
Wo  sie  nicht  hinreichen,  schriebe  der  Bundesfeldherr  Beiträge
der  Einzelstaaten  nach  Maaßgabe  ihrer  Bevölkerung  aus.
Über  die  Verwendung  der  Einnahmen  würde  der  Bundesfeldderr
  dem  Bundesrathe  und  dem  Reichstage  Rechnung
ablegen.

Gegen  dies  ganze  System  erhob  sich  zunächst  Waldeck
im  Namen  der  Fortschrittspartei,  vor  Allem  zur  Errettung
des  kostbarsten  aller  Freiheitsrechte,  des  Budgetrechtes  der
Volksvertretung,  welches  allerdings  durch  die  Vorlage  für
die  Kosten  des  Heers  beseitigt,  für  die  sonstigen  Verwaltungszweige
  in  enge  Grenzen  gebracht  war.  Ohne  sich  auf  eine
        <pb n="149" />
        1867  Die  Fortschrittspartei.  139

nähere  Erörterung  einzulassen,  rief  er  den  Nationalliberalen
zu,  wer  an  diesem  Punkte  nachgebe,  habe  den  Ruhm  der
liberalen  Gesinnung  und  damit  die  Achtung  der  Nation
verwirkt.  Dieser  Reichstag  sei  gewählt,  um  eine  Verfassung
zu  berathen;  wie  dürfe  er  sich  herausnehmen,  ein  Armeegesetz
  zu  beschließen,  was  ihm  hier  zugemuthet  werde?  Und
zwar  ein  Gesetz,  welches  alle  die  von  der  preußischen  Volksvertretung
  fünf  Jahre  lang  mannhaft  vertheidigten  Forderungen
  des  Volkes,  die  zweijährige  Reservezeit,  die  Belassung
der  Landwehr  in  ihrer  historischen  Stellung  und  die  Erhaltung
der  großen  Gesetze  von  1814  und  1819  mit  einem  Streiche
zerschlage,  und  über  die  Formation  des  Heeres  die  nackte
Anerkennung  der  gesetzwidrigen  Reorganisation  enthalten  solle.
Das  solle  geschehn  von  einem  Reichstag,  dessen  nichtpreußische
Mitglieder  gar  keine  Kenntniß  von  diesen  ebenso  verwickelten
wie  wichtigen  Sachen  hätten.  Das  Alles  sei  unerhört.  Vollends
aber  der  Antrag,  die  Stärke  des  Friedensheers  für  immer  auf  ein
Procent  der  Bevölkerung  und  die  Kosten  auf  225  Thaler  für  jeden
Kopf  der  Mannschaft  zu  fixiren,  sei  gleichbedeutend  mit  der
Vernichtung  des  Budgetrechts!);  hier  dürfe  auch  (gegen  die
Nationalliberalen  gewandt)  von  Compromissen  und  Vermittlungen
  keine  Rede  sein;  unerschütterlich,  wie  das  Volk  es
begehrt,  müßte  der  Reichstag  auf  seinem  Rechte  bestehn,

)  Im  Verlauf  der  Debatte  erläuterte  Wiggers  dies  ziffermäßig
dahin,  daß  nach  Abzug  der  Ausgabe  für  Heer  und  Marine  der  Reichstag
  nur  noch  über  eine  Million  Thlr.  budgetmäßig  zu  verfügen  haben
werde,  setzte  freilich  hinzu,  daß  vielleicht  die  Zölle  künftig  einige  Überschüsse
  liefern  möchten.

Das  Budget  des  deutschen  Reichs  für  1892/93  stellt  sich  auf
1200  Mill.  Mk.,  davon  4—500  für  die  Armee.  Wäre  der  Entwurf

von  1867  unverändert  geblieben,  so  hätte  der  Reichstag  immer  noch
über  ein  recht  stattliches  Budget  von  7—800  Mill.  Mk.  zu  beschließen.
        <pb n="150" />
        140  Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung.  1867

alljährlich  die  Präsenzstärke  und  die  Kosten  durch  die  Festsetzung
  des  Etats  zu  bestimmen.  Wir  wollen,  schloß  er,  ein
Volksheer,  nicht  ein  stehendes  Soldatenheer.

Waldeck's  Gesinnungsgenossen  brachten  in  der  folgenden,
eine  Woche  lang  sich  fortsetzenden  Verhandlung  durchgängig
nur  nähere  Ausführungen  zu  einzelnen  von  ihm  angeführten
Momenten.  Waldeck  hatte  wiederholt  erklärt,  auch  ohne  die
Bundesverfassung  würde  der  Schutz  gegen  das  Ausland
durch  preußische  Militärconventionen  mit  den  Kleinstaaten
vervollständigt  werden;  die  auswärtige  Gefahr  gebe  also  keinen
Grund,  eine  volksfeindliche  Verfassung  anzunehmen.  Erweiternd
  führte  darauf  Schulze  aus,  gerade  im  Gegentheil,  wenn
inmitten  aller  Gefahren  ein  Volk  seine  Freiheitsrechte  hochhalte
  und  schirme,  werde  es  dadurch  die  Bewunderung  der
Welt  erwerben  und  jedem  feindlichen  Nachbar  unbesieglich
erscheinen.  Nochmals  entwickelte  Bockum-Dolffs  seine  Lehre,
daß  jeder  preußische  Abgeordnete  eidbrüchig  werde,  wenn  er
im  Reichstage  einem  Beschlusse  zustimme,  welcher  in  Preußen
ein  Recht  des  Abgeordnetenhauses  beschränke.  Franz  Duncker
erklärte,  daß  er  heute  wie  früher  den  Krieg  von  1866  für
ein  frevelhaftes  Spiel  der  preußischen  Regierung  halte,  und
wenn  jetzt  die  ehemaligen  Genossen,  die  Nationalliberalen,
unter  heuchlerischen  Vorwänden  die  Sache  des  Volks  und
der  Freiheit  verriethen,  so  könne  er  das  nicht  hindern,  wohl
aber  den  schmählichen  Abfall  von  den  einst  heilig  gehaltenen
Grundsätzen  öffentlich  verkünden.

Der  hitzige  Angriff  war,  wenn  nichts  Schlimmeres,
jedenfalls  in  hohem  Maaße  übertrieben.  Denn  die  National-=liberalen
  waren  durchaus  von  dem  Wunsche  beseelt,  dem
Reichstag  ein  starkes  Budgetrecht  zu  bewahren,  und  den  Etat
        <pb n="151" />
        1867  Die  Nationalliberalen.  141

des  Kriegsministers  ebenso  wie  den  der  übrigen  Verwaltungszweige
  ihrer  Prüfung  zu  unterwerfen.  Ebenso,  aber  nicht
weiter.  Niemals  hatte  bisher  das  preußische  Abgeordnetenhaus
  die  Befugniß  begehrt,  die  durch  Gesetz  organisirten
Bezirksregierungen  oder  Landgerichte  gelegentlich  zur  Hälfte
durch  Streichung  der  Geldmittel  abzuschaffen,  während  die
Fortschrittspartei  jetzt  die  Stärke  der  Aushebung  und  damit
den  ganzen  Heerbestand  jährlich  durch  den  Etat  zu  bestimmen
begehrte.  Eine  solche  Unsicherheit  des  für  die  Existenz  des
Staates  wichtigsten  Instituts  verwarf  die  nationalliberale
Partei  entschieden:  sie  wollte,  wie  für  Verwaltung,  Gericht,
Unterricht  u.  s.  w.,  die  wesentlichen  Grundlagen  auch  für  die
Armee  gesetzlich  feststellen  und  nur  die  jährlich  wechselnden
Einzelheiten  oder  ganz  neue  Anforderungen  von  den  Beschlüssen
über  den  Etat  abhängig  machen.  Hier  ergab  sich  nun  die
Frage,  welche  Stücke  der  Organisation  zu  dem  wesentlichen
Bestande,  welche  zu  den  wechselnden  Einzelheiten  gehörten,
welche  also  gesetzlich  festzulegen,  welche  der  Entscheidung
durch  den  jährlichen  Etat  zu  überlassen  wären,  und  wenn  man
dann  zu  den  gesetzlichen  Bestimmungen  schritt,  in  welcher
Höhe  diese  bleibenden  Lasten  ohne  Schädigung  des  nationalen
Wohlstandes  bemessen  werden  dürften.  In  diesen  Beziehungen
zeigte  sich  nun  innerhalb  der  Partei  nicht  gerade  eine  Spaltung,
  wohl  aber  eine  verschiedene  Stimmungsfarbe,  indem
die  Einen,  Forckenbeck,  Lasker,  Miquel,  etwas  schärfer  für
die  parlamentarischen  Rechte  eintraten,  die  Andern,  Bennigsen,
Braun,  Sybel,  Vaerst,  den  größern  Nachdruck  auf  eine  Verständigung
  mit  den  Regierungen  legten.

Unter  diesen  Umständen  faßte  innerhalb  der  Partei  jene
Andeutung  Bismarck's  (in  der  ersten  allgemeinen  Verhandlung)
        <pb n="152" />
        142  Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung.  1867

über  die  Möglichkeit  einer  Übergangszeit  Wurzel  und  fand
bald  allgemeine  Zustimmung.  Auch  Forckenbeck  und  seine
Freunde  erkannten  die  Unmöglichkeit,  in  diesem  Augenblick,
wo  jeder  Tag  die  französische  Kriegserklärung  bringen  konnte,
irgendwie  den  Bestand  der  vorhandenen  Armee  in  das  Ungewisse
zu  stellen,  und  damit  die  Nothwendigkeit,  weitere  Wünsche
einer  künftigen  Entscheidung  aufzubewahren.  Wir  wollen,
sagte  Lasker,  die  Vergangenheit  friedlich  abschließen,  die
Gegenwart  reichlich  ausstatten,  die  Zukunft  nicht  compromittiren.
  Daraus  ergab  sich  die  positive  Anerkennung  der
Heeresformation  von  1860  als  feste  Grundlage.  Es  ist
unrichtig,  erklärte  Lasker,  wenn  Waldeck  behauptet,  daß  dies
außerhalb  des  von  den  Wählern  uns  gegebenen  Mandates
liege;  ich  bin  von  meinen  Wählern  darüber  befragt  worden
und  habe  ihnen  geantwortet,  wenn  ich  von  der  Trefflichkeit
der  Heeresreform  überzeugt  würde,  so  würde  ich  sie  anerkennen;
mun,  schloß  er,  ich  bin  überzeugt  worden.  Forckenbeck  führte
aus,  daß  es  in  der  gegebenen  Lage  unmöglich  sei,  an  dem
bestehenden  Heerwesen  irgend  wie  zu  rütteln;  er  erkenne  also
die  Reorganisation  unbedingt  an.  Aber  die  Friedenspräsenz
von  einem  Procent  der  Bevölkerung  und  die  jährliche  Zahlung
von  225  Thlr.  auf  den  Kopf  der  Mannschaft  auf  immer  zu
bewilligen,  das  sei  gleichbedeutend  mit  der  Vernichtung  des
Budgetrechts,  wie  es  der  preußische  Landtag  besitze  und  wie  es
für  den  Reichstag  zu  bewahren  sei.  Hienach  komme  es  auf  die
Bestimmung  einer  Übergangszeit  an,  und  deren  Länge  ergebe
sich  aus  folgenden  Daten.  Drei  Jahre  seien  erforderlich,
um  in  den  neuen  Provinzen  und  in  den  übrigen  Bundesstaaten
  die  preußische  Heeresorganisation  zu  verwirklichen;
dies  dürfe  auch  nicht  zum  Gegenstand  eines  Wahlkampfes
        <pb n="153" />
        1867  Forcklenbechs  Antrag.  143

für  den  nächsten  Reichstag  gemacht  werden;  erst  der  darauf
folgende  zweite  sei  mit  den  definitiven  Beschlüssen  zu  betrauen.
Demnach  beantragte  Forckenbeck,  die  Forderung  der  Regierungen,
  ein  Procent  der  Bevölkerung  als  Friedensstärke  des
Heeres  und  die  225  Thlr.  für  jeden  Kopf  der  Mannschaft
als  festen  jährlichen  Kostenbetrag  nicht  für  immer,  sondern
auf  vier  Jahre,  also  bis  zum  31.  December  1871,  zu
bewilligen.  Von  da  ab  sollten  die  beiden  Sätze,  nicht  jährlich
durch  den  Etat,  sondern  durch  ein  Bundesgesetz  bestimmt
werden.  Man  wende  dagegen  ein,  bemerkte  er,  was  denn
werden  solle,  wenn  ein  solches  Gesetz  nicht  zu  Stande  komme;
dann  würde  ja  ein  Vacuum,  und  mit  ihm  die  Möglichkeit
eines  neuen  Verfassungsstreites  eintreten.  Forckenbeck  lehnte
diese  Besorgniß  ab.  Gesetzlich  stehe  fest  die  allgemeine  Dienstpflicht,
  die  dreijährige  Dienstzeit,  die  Zahl  der  Regimenter,
die  Kriegsstärke  der  Bataillone:  es  würde  also  die  Verhandlung
  über  den  Etat  sich  nur  innerhalb  bestimmter  Grenzen
bewegen  und  nie  zu  einer  gefährlichen  Zerrüttung  der  Armee
führen  können.  Auch  die  mildere  Gruppe  der  Parteigenossen
erhob  gegen  diese  Ausführungen  keinen  principiellen  Widerspruch,
  nur  daß  die  Dauer  der  Übergangszeit  Manchen  etwas
zu  kurz  bemessen  erschien.  Sonst  hatten  sie  das  Vertrauen,
daß  1871  ebenso  wie  1867  der  Armee  das  überwiegende
Wohlwollen  der  Nation  und  des  Reichstags  gesichert  sein
würde,  und  hofften  andrerseits  nach  Bismarck's  früheren
Worten,  auch  bei  den  Regierungen  Eingang  für  ihre  Auffassung
  zu  finden.

Diese  Erwartung  aber  zeigte  sich  für's  Erste  trügerisch.
Bismarck  betheiligte  sich  an  der  Verhandlung  mit  keiner  Sylbe,
sondern  begnügte  sich,  persönlich  gegen  ihn  gerichtete  Angriffe
        <pb n="154" />
        144  Abschluß  dee  norddeutschen  Bundesverfassung.  1867

einiger  Fortschrittsmänner  oder  grundlose  Behauptungen
dänischer  Nordschleswiger  scharf  abzuweisen;  in  der  Sache
selbst  überließ  er  die  Vertretung  des  Entwurfs  ganz  und
gar  dem  Kriegs=  und  dem  Finanzminister,  den  anwesenden
Generalen  und  den  Rednern  der  conservativen  Partei.  Und
hier  fand  Forckenbeck's  Antrag  kaum  eine  bessere  Aufnahme,
wenn  auch  eine  größere  Beachtung  und  gründlichere  Kritik
als  die  kurz  abgefertigten  Begehren  der  kleinen  demokratischen
Fraction.

Da  auch  die  Forderung  der  zweijährigen  Dienstzeit  wieder
wie  1861  vorgebracht  worden  war,  erläuterte  in  klarer,
knapper  und  um  so  eindringlicherer  Weise  General  von  Moltke
nach  den  Erfahrungen  des  letzten  Kriegs  den  mächtigen  Nutzen
des  bestehenden  Systems.  „Wir  haben,  sagte  er,  50000  Gefangene
  gemacht  und  kaum  3000  Vermißte,  die  nicht  einmal
Alle  gefangen  waren,  eingebüßt.  Woher  kam  dieser  ungeheuere
Unterschied?  Ich  kann  ihn  nur  der  längern  Dauer  unserer
Dienstzeit  zuschreiben.  Die  Osterreicher  waren  ebenso  tapfer
wie  unsere  Soldaten.  Aber  bei  schwierigen  Verhältnissen,
bei  Dorf=  oder  Waldgefechten,  lockerte  sich  die  Ordnung;  sie
wurden  schaarenweise  gefangen.  Unsere  Leute  hielten  stets
zusammen;  das  kann  nicht  einexercirt,  das  kann  nur  eingelebt
werden."“  Er  drang  überhaupt  auf  Festigkeit  in  den  Einrichtungen
  des  Heerwesens;  bei  der  zwölfjährigen  Dienstzeit
in  Linie  und  Landwehr  müsse  jede  Anderung  in  der  Aushebung
  zwölf  Jahre  lang  fortwirken;  sie  könne  in  einem
Jahre  tiefer  europäischer  Friedensruhe  beschlossen  werden,  und
ihre  Folgen  inmitten  einer  schweren  Kriegsgefahr  zu  Tage
treten.  Ganz  unmöglich  sei  es,  sie  von  den  jährlichen  Etatsberathungen
  schwankender  parlamentarischer  Majoritäten
        <pb n="155" />
        1867  Die  Conservativen.  Moltke.  145

abhängig  zu  machen;  wolle  man  sie  nicht  nach  dem  Wunsche
der  Regierung  zu  einem  Stück  der  Verfassung  machen,  so
daß  sie  nur  in  den  Formen  der  Verfassungsänderung  herabgesetzt
  werden  könnte,  so  beantrage  er,  daß  sie  fortbestehn
solle  bis  zu  ihrer  Anderung  durch  ein  Bundesgesetz.
Moltke's  Waffenbrüder,  die  Generale  Vogel  von  Falkenstein
und  Steinmetz,  blieben  auch  bei  diesem  parlamentarischen
Kampfe  nicht  unthätig.  Sie  verlangen  von  uns  Siege,  rief
Falkenstein,  so  geben  Sie  uns  auch  die  hinreichende  Zahl
tüchtiger  Soldaten.  Seine  Rede  sauste  auf  die  Opposition
hernieder,  wie  ein  Hagel  kräftiger  Schwadronshiebe,  so  daß
die  Gegner  selbst  ihre  Freude  an  dem  alten  und  doch  so
frischen  Helden  hatten.  Steinmetz  meinte,  ehe  er  die  Rednerbühne
  bestieg,  hier  sei  es  ihm  unheimlicher  zu  Muth  als  bei
dem  Kanonendonner  von  Nachod  und  Skalitz:  um  so  grimmiger
  und  bissiger  aber  sprach  er,  als  er  oben  stand.  Die
Linke,  brummte  er,  ist  mißgünstig  gegen  die  Armee;  es  sind
dieselben  Menschen,  die  1866  in  das  Mauseloch  krochen,
als  der  König  sich  zu  thun  entschloß,  was  Preußens  Ehre
von  ihm  forderte.  Andere  Mitglieder  wollten  der  Opposition
vermittelnd  einen  Schritt  entgegenthun,  und  auf  eine  begrenzte
lbergangszeit  sich  einlassen,  wenn  sie  nur  länger  wäre,  als
in  Forckenbeck's  Antrag,  etwa  sechs  oder  sieben  Jahre.  Vergeblich
  machte  der  Fürst  zu  Solms-Lich  den  weiter  gehenden
Vorschlag,  als  bleibendes  Recht  zu  verfügen,  daß  die  Friedensstärke
  des  Heeres  nach  Ablauf  von  je  sieben  Jahren  durch
ein  Bundesgesetz  festgestellt  werde.  Aber  er  machte  damit
nicht  den  geringsten  Eindruck  im  Hause:  niemand  ahnte,  daß
diesem  Satze  die  Zukunft  gehören  würde.  Die  entscheidende

Frage  war  überall,  in  wie  weit  man  in  militärischen  Dingen
ov  Sybel,  Begründung  d.  beutschen  Reiches.  VI.  10
        <pb n="156" />
        146  Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung.  1867

den  künftigen  Volksvertretungen  Vertrauen  schenken  könne;
wer  dies  bejahte,  stimmte  für  Forckenbeck,  wem  es  zweifelhaft
erschien,  für  Moltke.  Ich  freue  mich,  sagte  der  Kriegsminister
von  Roon  damals  einem  nationalliberalen  Abgeordneten,
über  so  viele  freundliche  Worte  von  Ihrer  Seite  und  bin
danlbar  dafür;  aber  sie  sichern  uns  nicht  für  die  Zukunft:
wer  steht  uns  dafür  ein,  daß  Ihre  Nachfolger  im  Parlament
dieselbe  Gesinnung  haben  wie  Sie,  und  —  setzte  er  hinzu  —
daß  unfre  Nachfolger  im  Ministerium  ebenso  feste  Kniee
haben  werden  wie  wir.  Als  es  endlich  im  Reichstag  zur
Abstimmung  kam,  war  das  Ergebniß  die  Annahme  des
Forckenbeckischen  Antrags  mit  137  gegen  127  Stimmen.
Der  Streit  setzte  sich  in  erweitertem  Umfange  fort,  als
es  zur  Behandlung  der  Geldfrage,  der  225  Thlr.  im  Militärbudget,
  und  dann  überhaupt  der  Bundesfinanzen  kam.  Hier
übernahm  von  Seiten  der  Opposition  Miquel  die  Führung.
Mit  einleuchtender  Bündigkeit  legte  er  dar,  wie  vielfache
Unklarheit  in  den  Sätzen  der  Vorlage  sich  zeige,  wie  unerläßlich
vor  Allem  ein  jährlicher  Voranschlag  der  sämmtlichen  Einnahmen
  und  Ausgaben  sei,  auf  dessen  Grund  dann  das
Etatsgesetz  für  das  kommende  Jahr  festgestellt  werde.  Denn
da  die  Einzelstaaten  ein  etwaiges  Deficit  des  Bundes  durch
Matricularbeiträge  zu  decken  hätten,  werde  ohne  ein  solches
Verfahren  für  sie  Alle  ihr  Staatshaushalt  einer  völligen
Unsicherheit  Preis  gegeben.  Am  Schlusse  des  Jahrs  müsse
dann  eine  Nachweisung  über  alle  Einnahmen  und  Ausgaben
dem  Reichstag  nicht  bloß  zur  Kenntniß,  sondern  zur  Prüfung
  und  Entlastung  vorgelegt  werden.  Weiter  forderte  er
für  die  Bundesgewalt  die  ausdrückliche  Anerkennung  des
Rechtes,  directe  Steuern  zu  erheben,  Anleihen  zu  contrahiren,
        <pb n="157" />
        1867  Bundesfinanzen.  Anträge  Miquel  und  Wagener.  147

Garantien  zu  ihren  Lasten  zu  übernehmen.  Dringend  wiederholte
  er  die  früher  ausgesprochene  Empfehlung,  dem  Reichstage
  nicht  durch  unbegründetes  Mißtrauen  das  übliche
Budgetrecht  zu  verkümmern,  und  dadurch  bei  ihm  Mißtrauen
und  Erbitterung  zu  erwecken.  In  Bezug  auf  die  feste  Summe
für  das  Heeresbudget  führte  er  aus,  wie  rasch  trotzdem  der
parlamentarische  Einfluß  auch  auf  diesem  Gebiete  sich  geltend
machen  würde.  Nur  zu  bald  würden  die  225  Thlr.  nicht
mehr  genügen;  dann  würde  der  Reichstag  bei  der  ersten
Mehrforderung  die  Bedingung  stellen,  zunächst  zu  prüfen,
ob  bei  sparsamerer  Wirthschaft  der  Betrag  sich  nicht  in  dem
bisherigen  Budget  unterbringen  ließe,  und  damit  auch  dieses
in  den  Kreis  seiner  Erörterungen  ziehen;  so  habe  man  es  in
Hannover  und  in  Nassau  erlebt,  dann  aber  auch  erfahren,
daß  das  erzwungene  Recht  mit  geringerer  Nachgiebigkeit  als
ein  freiwillig  gegebenes  ausgeübt  worden.  Auch  hier  also
beharrte  er  auf  Forckenbeck's  Standpunkt,  das  feste  Pauschquantum
  nur  für  die  ÜUbergangszeit  bis  Ende  1871  zu  genehmigen.


Dagegen  ergriff  von  der  conservativen  Seite  Wagener
das  Wort.  Es  sei  unerhört,  für  den  wichtigsten  Theil  des
Staatshaushalts  ein  Provisorium  zu  verfügen,  ohne  Angabe
des  Definitivums,  zu  dem  es  hinüber  führen  solle.  Stets
rede  man  von  der  Pflicht,  dem  Reichstag  dasselbe  Budgetrecht
zu  wahren,  dessen  sich  der  preußische  Landtag  erfreue.  Man
schließe  dabei  die  Augen  vor  der  Thatsache,  daß  man  die
Forderung  weit  über  das  preußische  Maaß  hinaus  steigere.
Denn  in  Preußen  besitze  der  Landtag  zwar  das  Recht
der  Bewilligung  der  Ausgaben,  keineswegs  aber  jener  der
Einnahmen,  da  diese,  einmal  genehmigt,  der  Staatscasse

10“%
        <pb n="158" />
        148  Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung.  1867

unweigerlich  weiter  zufließen.  Mit  gutem  Grunde  erinnerte
Wagener  daran,  von  welcher  Bedeutung  dieser  Unterschied
für  den  Verlauf  des  preußischen  Verfassungsstreits  gewesen
sei.  Jetzt  aber  wolle  man  auch  die  Bundeseinnahmen  von
einer  jährlichen  Bewilligung  des  Reichstags  abhängig  machen:
unmöglich  könnten  die  verbündeten  Regierungen  darauf  eingehn.
Was  insbesondere  das  Heerwesen  betreffe,  so  käme  man  damit
vollständig  auf  den  englischen  Fuß  des  Meuterei-Gesetzes,
auf  welchem  die  ganze  Existenz  des  Heeres  jährlich  von  der
Gnade  des  Parlaments  abhängig  ist.  Dieser  Erörterung
entsprach  dann  ein  neuer  Antrag  Moltke's,  um  der  Bundescasse
  wenigstens  ihre  Einnahmen  für  das  Heerwesen  zu  sichern,
es  sollten  bis  zum  Erlaß  eines  abändernden  Bundesgesetzes
die  bestehenden  Beiträge  unverändert  forterhoben  werden.
Einen  besonderen  Standpunkt  zwischen  den  Parteien
ergriffen  die  frühern  hannoverschen  Minister  Windthorst  und
Erxleben.  Sie  erklärten  sich  für  den  Antrag  der  Regierungen
auf  dreijährige  Budgetperioden,  im  Ubrigen  aber  für  Miquel's
Forderungen,  nur  daß  für  Heer  und  Marine  die  einmal
bewilligten  Summen  nicht  verweigert  werden  dürften.  Dann
aber  wollten  sie  von  der  Form  des  Etatsgesetzes  nichts
wissen,  von  dessen  Zustandekommen  die  bindende  Kraft  aller
einzelnen  Budgetbeschlüsse  nach  der  preußischen  Verfassung
abhängt.  Statt  dessen  sollte  nach  ihrer  Meinung  die  Regel
gelten,  daß  bei  einem  Streite  über  die  Höhe  eines  Ansatzes
die  niedrigste  Ziffer  angenommen  sei,  da  ja  über  die  Nothwendigkeit
  dieses  Betrags  Ubereinstimmung  beider  Theile
vorliege.  Hier  ist  jedoch  der  Trugschluß  offenbar.  Wer  für
einen  Zweck  einen  höhern  Betrag  für  nothwendig  hält,  kann
sehr  wohl  einen  geringern  als  schädliche  Vergeudung  erachten
        <pb n="159" />
        1867  Vermittlungsversuche.  149

und  deshalb  ablehnen.  Eine  Übereinstimmung  beider  Parteien
ist  dann  nur  scheinbar,  aber  nicht  wirklich  vorhanden.

An  Versuchen,  zwischen  den  streitenden  Parteien  zu
vermitteln,  fehlte  es  nicht.  Der  nationalliberale  Bennigsen
vereinigte  sich  mit  dem  altliberalen  Vincke-Olbendorf  zu  dem
Antrage,  für  die  Zeit  nach  1871  sei  die  auf  Grundlage
dieser  Verfassung  gesetzlich  bestehende  Heeresorganisation  der
weitern  Vereinbarung  des  Militärbudgets  zu  Grunde  zu
legen.  Danach  wäre  der  künftigen  Einwirkung  des  Reichstags
auf  den  Militäretat  der  Weg  zur  Specialkritik  der  einzelnen
Posten  eröffnet  geblieben,  nur  hätte  er  die  Friedenspräsenz
und  die  Gesammtkosten  nicht  maaßlos  bis  zum  Umsturz  des
ganzen  bisherigen  Systems  herabsetzen  dürfen.  Principiell
traten  dann  Georg  Vincke  und  Gneist  übereinstimmend  der
übermäßigen  Ausdehnung  des  Budgetrechts  entgegen.  Vincke
erklärte,  die  Bedeutung  des  Budgetrechts  liege  nicht  in  der
beliebigen  Bewilligung  oder  Streichung  bestehender  Einrichtungen,
  sondern  in  der  Genehmigung  neuer  Einnahmen
und  Ausgaben;  bei  der  vorliegenden  Frage  werde  der  Kriegsminister
  bald  genug  durch  neue  Forderungen  dem  Hause
Gelegenheit  geben,  Einfluß  auf  den  Haushalt  der  Armee  zu
üben.  Die  Richtigkeit  dieser  Auffassung  wurde  durch  Miquel's
Behauptung,  daß  sie  eine  absolutistische  sei,  nicht  widerlegt,
sondern  durch  seine  Mittheilungen  aus  den  frühern  Erfahrungen
in  Nassau  und  Hannover  lediglich  bestätigt.  In  einer  ebenso
wuchtigen  wie  glänzenden  Rede  wies  dann  Gneist  die  steten
Berufungen  der  Linken  auf  das  angeblich  unbeschränkte
Budgetrecht  des  englischen  Unterhauses  zurück.  Freilich  sei
es  weder  durch  den  König  noch  durch  das  Oberhaus  beschränkt,
um  so  mehr  aber  beschränkt  durch  Gesetze.  Vier  Fünftel
        <pb n="160" />
        150  Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung.  1867

der  jährlichen  Einnahmen  und  die  Hälfte  der  Ausgaben  seien
durch  gesetzliche  Bestimmungen  festgestellt  und  damit  der
Willkür  des  Unterhauses  entzogen.  Wenn  jährlich  über  den
Bestand  der  Armee  abgestimmt  werde,  so  gelte  das  in  England
selbst  für  eine  reine  Formalität,  und  was  bei  einem  Söldnerheere
  etwa  möglich  werden  könnte,  wäre  bei  unserem  Landwehrsystem
  unsinnig  und  verderblich.  In  jeder  Beziehung  sei  es
hier  durch  das  Interesse  des  Staats  und  der  Bevölkerung
geboten,  den  Bestand  des  Heeres  gesetzlich  festzustellen  und
dadurch  gegen  die  Schwankungen  der  parlamentarischen
Parteien  zu  sichern:  auch  dann  würde  Raum  genug  zur
Kritik  einzelner  Theile  des  Militäretats  bleiben.

Aber  so  unläugbar  dies  Alles  war,  die  herrschende
Strömung  ließ  sich  dadurch  nicht  ablenken.  Vergebens  wies
der  sächsische  Minister  von  Friesen  darauf  hin,  daß  es  sich
um  die  Verfassung  nicht  eines  Einheits-,  sondern  eines  Bundesstaats
  handle.  Hier  lämen  nicht  alle  Gebiete  der  Verwaltung,
sondern  nur  einzelne  zur  Sprache,  an  denen  nicht  gerüttelt
werden  dürfe,  wenn  der  Bund  nicht  seine  Grundlagen  verlieren
  solle.  Als  es  zur  Abstimmung  kam,  wurde  zuerst
Forckenbecks  und  dann  Migquel's  Antrag  unter  Ablehnung
sämmtlicher  Amendements  angenommen.  Man  hoffte  bei
der  ungewohnten  Stärke  der  Mehrheit,  etwas  über  dreißig
Stimmen,  auf  Nachgiebigkeit  der  Regierung.  Gutes  Muthes
schritt  man  zu  den  letzten  Titeln  der  Verfassung,  bei  denen
allerdings  noch  wichtige  Fragen  ihrer  Entscheidung  warteten.

Ohne  weitläufige  Verhandlung  wurde  die  Bestimmung
des  Entwurfs  genehmigt,  daß  politische  Verbrechen  gegen
den  Bund  ebenso  bestraft  werden  sollten,  als  wären  sie
gegen  den  Einzelstaat,  zu  dem  der  Verbrecher  gehörte,
        <pb n="161" />
        1867  Sieg  der  Nationalliberalen.  151

begangen  worden.  Als  Spruchbehörde  in  erster  und  letzter
Instanz  wurde  für  Fälle  des  Hochverraths  das  Oberappellationsgericht
  in  Lübeck  bezeichnet.

Aber  um  so  stärker  rührten  sich  principielle  Bedenken
gegen  den  folgenden  Artikel,  nach  welchem  Streitigkeiten
zwischen  verschiedenen  Bundesstaaten,  so  weit  sie  nicht  rein
privatrechtlicher  Natur  und  deshalb  von  den  competenten
Gerichten  zu  entscheiden  seien,  auf  Anrufen  einer  Partei  durch
den  Bundesrath  erledigt  werden  sollten.  Verfassungsstreitigkeiten
  aber  in  solchen  Bundesstaaten,  deren  Verfassung  dafür
keine  Behörde  zur  Entscheidung  bestimmt,  hätte  auf  Anrufen
einer  Partei  der  Bundesrath  gütlich  auszugleichen,  oder  wenn
das  nicht  gelinge,  auf  dem  Wege  der  Bundesgesetzgebung
zum  Austrage  zu  bringen.  Eine  Phalanx  berühmter  Juristen,
Wächter,  Zachariä,  Reichensperger,  Schwarze,  Windthorst,
erklärten  diese  Bestimmungen  für  ungenügend,  gefährlich,
den  heiligsten  Rechtsbegriffen  zuwider.  Hier  handle  es  sich
um  Urtheile  in  streitigen  Rechtsfragen;  das  sei  nicht  Sache
des  Gesetzgebers,  sondern  des  Richters;  so  wenig  wie  der
Richter  Gesetze  machen  dürfe,  so  wenig  habe  der  Gesetzgeber
Urtheile  zu  finden.  Ein  Bundesgericht  also  sei  zur  Entscheidung
  jener  Streitigkeiten  einzusetzen.  Ein  Bundesgericht,
  sagte  Reichensperger,  sei  bereits  1815  von  Wilhelm
von  Humboldt  der  Schlußstein  jeder  geordneten  Verfassung
genannt  worden.  So  finde  es  sich  als  Bundesschiedsgericht
in  den  Beschlüssen  des  alten  Bundestags  von  1834,  so  in
der  Verfassung  der  Paulskirche,  so  in  der  von  Preußen
vorgeschlagenen  Unionsverfassung,  so  in  dem  österreichischen
Vorschlag  von  1863;  alle  deutschen  Regierungen  hätten  also
seine  Nothwendigkeit  anerkannt.  Zachariä  beantragte  gleich
        <pb n="162" />
        152  Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung.  1867

sieben  specielle  Zuständigkeiten  für  das  künftige  Bundesgericht,
darunter  einen  bisher  noch  nicht  zur  Sprache  gekommenen
Punkt,  Streitigkeiten  über  Thronfolge,  Regierungsfähigkeit
und  Regentschaft  in  den  Einzelstaaten;  alles  Ubrige,  die  Einsetzung,
  Organisation  und  Verfahren  des  Gerichts,  solle  ein
künftiges  Bundesgesetz  regeln.  Mit  diesem  letzten  Satze
stimmten  auch  die  übrigen  Antragsteller  überein,  und  begehrten
für  jetzt  nur  die  Erklärung,  es  solle  künftig  ein  Bundesgericht
erschaffen  und  einstweilen  das  Lübecker  Gericht  mit  jenen
Functionen  betraut  werden.  Diejenigen,  bemerkte  Windthorst,
welche  eine  Verletzung  der  Souveränität  in  einer  gerichtlichen
Entscheidung  über  Verfassungsstreitigkeiten  sehn  wollen,  gehn
viel  zu  weit;  es  hat  noch  nie  der  Souveränität  geschadet,
wenn  sie  sich  dem  Rechte  gebeugt  hat.

In  der  Geueraldiscussion  antwortete  auf  dies  Alles  nur
der  preußische  Commissar  von  Savigny.  Er  erklärte,  der
Bundesrath  werde  bei  der  ihm  hier  zugedachten  Thätigkeit
Alles  thun,  um  in  jedem  Falle  ein  juristisch  unanfechtbares
Ereigniß  herbeizuführen,  nach  Umständen  also  z.  B.  die  Entscheidung
  einer  Austrägelinstanz  übertragen.  Reichensperger's
geschichtliche  Darstellung  erkannte  er  als  ganz  richtig  an;
nur  sei  sie  durch  die  ebenfalls  unbestreitbare  Thatsache  zu
ergänzen,  daß  alle  jene  Entwürfe  zu  einem  Bundesgericht
fruchtlos  geblieben  seien;  begreiflich  genug,  da  nicht  leicht
ein  Staat  für  politische  Streitigkeiten  seinen  souveränen  Willen
ein  für  alle  Male  einem  Richtercollegium  unterzuordnen
bereit  sein  würde.  Das  Haus  drängte  unaufhörlich  zum
Schluß:  als  dadurch  Zachariä  sich  nicht  abhalten  ließ,  in
der  Specialdiscussion  seinen  Antrag  ausführlich  zu  begründen,
erwiderte  ihm  Braun  (Wiesbaden),  es  sei  verkehrt,  Streit-
        <pb n="163" />
        1867  Forderung  und  Ablehnung  eines  Bundesgerichts.  153

fragen  politischer  Art  nur  vom  juristischen  Standpunkt  ohne
politische  Rücksicht  beurtheilen  zu  wollen;  unwillkürlich  würden
dabei  die  Juristen  zu  Politikern,  und  vor  dieser  Gefahr
wünsche  er  den  trefflichen  Lübecker  Gerichtshof  zu  bewahren.
Übrigens  scheine  ihm  bei  Zachariä's  Antrag  des  Pudels  Kern
in  dem  Artikel  zu  stecken,  welcher  dem  Bundesgericht  die
Entscheidung  über  eine  streitige  Thronfolge  überweise;  er
aber  wolle  nicht  die  Hand  dazu  bieten,  daß  dann  ein
Prätendent  oder  Depossedirter  einen  letzten  Versuch  auf
diesem  Wege  mache.  Das  Haus  stimmte  zu,  schloß  die
Debatte  und  nahm  unter  Verwerfung  aller  Anträge  den
Entwurf  an.

Der  hier  sich  anschließende  letzte  Titel  der  Verfassung
bestimmte:  Verfassungs-Anderungen  erfolgen  im  Wege  der
Gesetzgebung,  jedoch  ist  zu  denselben  im  Bundesrathe
eine  Mehrheit  von  zwei  Dritteln  der  vertretenen  Stimmen
erforderlich.  Es  wurde  trotz  der  Wichtigkeit  des  Satzes  an
dieser  Stelle  im  Reichstage  kein  Wort  mehr  darüber  geredet,
da  er  bei  einer  frühern  Gelegenheit  (Artikel  7  des
Entwurfs)  bereits  beschlossen  und  zugleich,  der  Logik  entsprechend,
  an  den  Schluß  der  Verfassung  versetzt  worden
war.  Es  war  bei  den  frühern  Verhandlungen  vornehmlich
Miquel's  Verdienst,  auf  die  fundamentale  Bedeutung  einer
solchen  Vorschrift  hingewiesen  und,  durch  Lasker  unterstützt,
sie  in  den  Text  der  Verfassung  hinein  gebracht  zu  haben.
Als  ihr  Gegner  war  Zachariä  erschienen,  der  in  verschiedenen
Anträgen  jede  Anderung  der  Verfassung,  und  insbesondere
die  Erweiterung  der  Bundesgesetzgebung  über  die  im  4.  Artikel
gezogenen  Schranken  hinaus,  von  dem  einstimmigen  Beschlusse
aller  verbündeten  Regierungen  abhängig  machen  wollte.  Alle
        <pb n="164" />
        154  Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung.  1867

seine  Anträge  wurden  jedoch  gegen  wenige  Stimmen  verworfen,
  und  bei  weitern  Verhandlungen  über  den  Gegenstand
zeigte  es  sich  in  unwidersprechlicher  Weise!),  daß  an  dem
Regierungstische  wie  bei  der  großen  Mehrheit  der  Abgeordneten
kein  Zweifel  über  den  Sinn  des  Wortes  „Verfassungs-Anderung“
  bestand,  daß  vielmehr  auf  beiden  Seiten  gerade
die  Befugniß  zu  künftiger  Erweiterung  der  Bundes-Competenz
gegenüber  den  Einzelstaaten  als  die  wesentliche  Hauptsache
betrachtet  wurde.  Wenn  die  Gegner  einwandten,  daß  damit
ja  die  Möglichkeit  eröffnet  würde,  durch  Zweidrittel-Mehrheit
den  Bund  in  einen  Einheitsstaat  umzugestalten  und  die
Selbständigkeit  der  Einzelstaaten  völlig  zu  vernichten,  so
wurde  ihnen  geantwortet,  daß  keine  Verfassung  etwas  tauge,
wenn  man  ihre  Träger  für  unvernünftig  und  gewaltthätig
halte,  und  weiter,  daß  man  bei  ihrer  Forderung,  neu  hervortretende
  nationale  Bedürfnisse  nur  bei  einstimmigem  Beschlusse
aller  Regierungen  zu  befriedigen,  wieder  auf  dem  Boden
des  alten  Bundestags  anlange,  bei  dessen  unvermeidlicher
Unfruchtbarkeit  die  letzte  Rettung  ebenso  unvermeidlich  die
Revolution  und  der  Bürgerkrieg  gewesen.

Wie  gesagt,  dies  Alles  war  früher  vorgekommen;  jetzt
wurde  die  Verhandlung  nicht  erneuert.

Am  10.  April  war  zum  Schlusse  ein  transitorischer  Zusatzartikel
  zu  berathen:  die  Beziehungen  des  Bundes  zu  den  süddeutschen
  Staaten  werden  sofort  nach  Feststellung  der  Verfassung
durch  besondere,  dem  Reichstag  zur  Genehmigung  vorzulegende

1)  (Prosch,  Abgeordneter  von  Schwerin)  die  Competenz  des
norddeutschen  Bundes  S.  48  ff.  stellt  die  betreffenden  Außerungen
von  Bismarck,  Savigny,  Hofmann  Seitens  der  Regierungen,  so  wie
Micquel's,  Lasker's  u.  s.  w.  zusammen.
        <pb n="165" />
        1867  Verhältniß  zu  den  süddeutschen  Staaten.  155

Verträge  geregelt  werden.  Es  war  noch  einmal  eine  Frage
ersten  Ranges,  die  hier  zur  Entscheidung  gestellt  wurde,  die
Frage,  in  welcher  Weise  durch  die  Verbindung  von  Nord
und  Süd  das  hohe  Ziel  der  nationalen  Sehnsucht,  die
deutsche  Einheit,  erreicht,  das  deutsche  Reich  erschaffen  werden
sollte.  Noch  einmal  trat  hier  der  Charakter  der  verschiedenen
Parteien  in  helles  Licht.  Tags  zuvor  hatte  Graf  Solms-Laubach
  die  Regierungen  interpellirt,  ob  es  nicht  möglich  sei,
den  unerträglichen  Zuständen  des  nur  zur  Hälfte  dem  Bunde
angehörigen  Großherzogthums  Hessen  durch  vollständige  Aufnahme
  desselben  in  den  Bund  Abhülfe  zu  schaffen.  Bismarck
hatte  darauf  erklärt,  daß  er  eingehend  nur  dann  antworten
könne,  wenn  die  Frage  amtlich  von  der  Großherzoglichen
Regierung  gestellt  würde;  in  diesem  Falle  würde  er  zunächst
mit  Osterreich  sich  in  ein,  hoffentlich  zum  Ziele  führendes
Einverständniß  setzen,  zugleich  aber  auch  in  Mürnchen
Erkundigung  einziehn,  ob  die  bayerische  Politik  durch  einen
solchen  Vorgang  gefördert  oder  gekreuzt  würde;  für  jetzt
komme  Alles  auf  die  Wünsche  der  hessischen  Regierung  an.
Es  war  deutlich,  daß  er  solche  Wünsche  gerne  unterstützen
würde,  zugleich  aber  zeigte  die  Rede  sehr  bestimmt,  daß  bei
einer  Erweiterung  des  Bundesgebiets  noch  andere  Factoren
außer  dem  Bundesrath  und  dem  Reichstag  zu  berücksichtigen
wären.  Davon  aber  wollten  keineswegs  alle  Parteien  Notiz
nehmen.  Die  demokratische  Linke  beantragte:  allen  ehemaligen
deutschen  Bundesländern,  so  weit  sie  die  Bedingungen  dieser
Verfassung  zu  erfüllen  gewillt  sind,  steht  der  Eintritt  in  den
Bund  jeder  Zeit  frei;  ein  Bundesgesetz  bestimmt  dann  die
etwa  nöthig  werdenden  Anderungen  der  Bundesverfassung.
Noch  schärfer  trat  dem  Regierungsentwurf  der  Antrag  einer
        <pb n="166" />
        156  Abschluß  der  norddeutschen  Buudesverfassung.  1867

kleinen  Fraction,  in  der  sich  die  Ultramontanen  mit  holstein'schen
und  hannover'schen  Particularisten  zusammen  fanden,  entgegen:
der  Eintritt  in  den  Bund  steht  jedem  süddeutschen  Staate
frei,  der  sich  der  Verfassung  unterordnet;  besonderer  Verträge
bedarf  es  nicht.  Auf  der  anderen  Seite  begehrten  Miaquel
und  Lasker  Namens  der  nationalliberalen  Partei  einen  Zusatz
zu  dem  Regierungsentwurf:  der  Eintritt  der  süddeutschen
Staaten  oder  eines  derselben  erfolgt  auf  den  Vorschlag  des
Bundespräsidiums  auf  dem  Wege  der  Bundesgesetzgebung  —
wobei  die  Meinung  wan  der  Krone  Preußen  die  Wahl  des
richtigen  Zeitpunkts  für  den  Vorschlag  zu  überlassen;  wenn
er  aber  gekommen  sei,  bei  einem  so  erfreulichen  Ereigniß
die  nöthig  werdenden  Verfassungsänderungen  mit  einfacher
Mehrheit  auch  des  Bundesraths  zu  beschließen.  Denn  es
herrschte  überall  die  Ansicht,  daß  bei  dem  Eintritt  der  Süddeutschen
  eine  Verstärkung  der  preußischen  Stimmen  im
Bundesrathe  unumgänglich  sein  würde.  Der  Abgeordnete
Bebel  zog  daraus  sogar  den  Schluß,  daß  Bismarck  den
Eintritt  der  Süddeutschen  gar  nicht  wolle,  weil  er  größere
Staaten  wie  Bayern  und  Würtemberg  unmöglich  mit  solcher
Allmacht  würde  beherrschen  können,  wie  die  norddeutschen
Kleinstaaten,  deren  Fürsten  nach  dieser  Verfassung  nur  noch
Präfecten  eines  despotischen  Militärstaates  seien.  Er  bemerkte
bei  dieser  Gelegenheit,  daß  er  nicht  zu  den  Socialisten  aus
Lasselle's  Schule,  sondern  zur  radical-demokratischen  Volkspartei
  gehöre.  In  einer  meisterhaften  Rede  widerlegte  ihn
Miquel,  Preußen  habe  die  Kleinstaaten  mit  der  hbchsten,
ja  mit  übertriebener  Billigkeit  behandelt;  der  Staat,  der
zuerst  in  Deutschland  sich  zur  religiösen  Toleranz  bekannt,
der  die  Befreiung  der  Bauern  durchgeführt,  die  Städte-
        <pb n="167" />
        1867  Bismarck  genehmigt  den  Antrag  der  Nationalliberalen.  157

ordnung  geschaffen,  das  Joch  des  ersten  Napoleon  gebrochen,
der  sei  kein  bloßer  Militärstaat,  sondern  ein  großer  Träger
der  nationalen  Cultur.  In  einer  wunderbaren  Gruppe,  rief
er,  stehn  unsere  Gegner  uns  gegenüber:  die  Demokraten,
die  sich  in  bodenlosen  Träumereien  republikanischer  Utopien
ergehn,  die  Ultramontanen,  deren  Vaterland  nirgend  wo  als
in  Rom  ist,  die  Vertreter  der  abgestorbenen  Souveränität
einzelner  Fürsten,  diejenigen,  die  nichts  kennen  als  die  kleinen
Staaten,  in  denen  sie  gelebt  und  geherrscht  haben,  die  noch
nicht  gelernt  haben,  an  das  große  deutsche  Vaterland  zu
denken.  Hieran  knüpfte  er  dann  die  Erörterung  des  eignen
Antrags,  die  preußische  Regierung,  die  allein  den  richtigen
Zeitpunkt  nach  der  europäischen  Lage  zu  erkennen  vermöge,
nicht  zu  drängen,  aber  bestimmter  als  es  im  Entwurf  geschehe,
jedem  Widersacher  unserer  nationalen  Entwicklung  zu  erklären,
daß  es  sich  hier  um  eine  innere  deutsche  Angelegenheit  handle,
in  welche  einzureden  keine  fremde  Macht  das  Recht  besäße.
In  gleichem  Sinne  sprach  Weber  (Stade),  der  zugleich  auf
Luxemburg  zurückgriff  und  dessen  untrennbare  Zugehörigkeit
zu  Deutschland  mit  lebhaftem  Nachdruck  behauptete,  und
ebenso  Lasker  und  Vincke,  welche  sonst  in  diesem  Reichstag
nicht  leicht  sich  auf  demselben  Wege  zusammen  fanden.  Vincke
führte  mit  ätzender  Schärfe  den  Particularisten  zu  Gemüthe,
daß  ihr  scheinbar  so  unitarisch  gedachter  Antrag  nur  die  Folge
haben  könne,  (ich  darf,  schaltete  er  ein,  nach  parlamentarischer
Ordnung  nicht  sagen,  aus  der  Absicht  entsprungen  ist),  der
nationalen  Sache  Verlegenheiten  zu  bereiten.  Er  legte  dies
so  einleuchtend  dar,  daß  der  Antragsteller  sich  beeilte,  seinen
Vorschlag  zu  Gunsten  des  demokratischen  zurückzuziehn.
Bismarck  nahm  darauf  das  Wort  zur  Erklärung,  daß  die
        <pb n="168" />
        158  Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung.  1867

Tendenz  des  Antrags  Miquel-Lasker  den  Wünschen  und
Bestrebungen  der  verbündeten  Regierungen  nicht  widerspreche,
besonders  weil  es  dem  Präsidium,  oder  was  richtiger  wäre,
dem  Bundesrath,  die  Initiative  für  die  Aufnahme  der  Süddeutschen
  in  den  Bund  vorbehalte.  Ubrigens  bleibe  er  auch
hier  auf  dem  Standpunkt,  einer  Verhandlung  mit  Osterreich
und  den  süddeutschen  Staaten  nicht  vorgreifen  zu  wollen.

Mit  großer  Majorität  nahm  darauf  das  Haus  den
Zusatzantrag  Miquel-Lasker  an  und  schloß  damit  die  zweite
Lesung  der  Verfassung,  über  deren  Ergebniß  jetzt  vor  dem
Eintritt  des  Hauses  in  die  dritte  die  verbündeten  Regierungen
Entschluß  zu  fassen  hatten.

lber  den  Verlauf  ihrer  Berathungen  sind  wir  nicht
näher  unterrichtet.  Das  Ergebniß  theilte  Bismarck  am  15.  April
dem  Reichstag  mit.  Etwa  vierzig  Abänderungen  des  Entwurfs
seien  in  der  zweiten  Lesung  vom  Hause  beschlossen  worden.
In  mehreren  hätten  die  Regierungen  entschiedene  Verbesserungen
anerkannt;  bei  andern  sei  ihnen  die  Zustimmung  schwer
geworden;  sie  würde  jedoch  nach  dem  bei  ihnen  herrschenden
Geiste  der  Vermittlung  dennoch  erfolgen,  wenn  es  gelänge,
über  zwei  Punkte,  in  deren  jetziger  Fassung  die  Regierungen
ein  Hinderniß  gegen  das  Zustandekommen  der  Vereinbarung
erblickten,  eine  Verständigung  zu  erzielen,  die  Frage  über  die
Bewilligung  von  Diäten,  und  die  Sicherstellung  der  Heereseinrichtungen.


Damit  war  der  Kreis,  in  dem  sich  die  Verhandlungen
des  Hauses  zu  bewegen  hätten,  genau  bezeichnet.  Freilich  war
an  sonstigen  Amendements  über  allerlei  Artikel  nach  deutscher
Weise  kein  Mangel,  so  verschwindend  klein  auch  die  Möglichkeit
war,  jetzt  noch  gegen  das  Einverständniß  der  Regierungen  und
        <pb n="169" />
        1867  Die  Regierungen  erlangen  die  Streichung  der  Diäten.  159

der  Mehrheit  aufzukommen.  Das  zeigte  sich  im  ganzen  Verlauf
  der  Berathung.  Alles  Interesse  sammelte  sich  auf  die
Abstimmung  über  die  beiden  noch  streitigen  Punkte;  sonst
wollte  man  weder  von  schönen  Reden  noch  von  gutgemeinten
Anderungen  etwas  wissen.  Wie  im  Sturme  wurden  die
ersten  31  Artikel  der  Verfassung  angenommen.  Artikel  32
enthielt  die  früher  beschlossene  Bewilligung  von  Diäten  an
die  Mitglieder  des  Reichstags.  Hier  entspann  sich  eine  längere
Debatte  über  einen  Antrag  der  Conservativen,  an  die  Stelle
dieses  Artikels  die  Worte  zu  setzen:  die  Mitglieder  des
Reichstags  dürfen  als  solche  keine  Besoldung  oder  Entschädigung
  beziehn.  Neue  Beweisgründe  für  oder  gegen  kamen
in  den  Reden  nicht  vor;  die  Parteien  hatten  ihre  feste  Stellung;
  nur  die  Nationalliberalen  spalteten  sich.  Ich  bin,  sagte
Lasker,  so  entschieden  für  das  allgemeine  gleiche  Wahlrecht,
daß  es  mir  unmöglich  ist,  für  eine  Beschränkung  desselben
bei  der  passiven  Wählbarkeit  zu  stimmen.  Dagegen  erklärte
Bennigsen:  ich  habe  mich  zu  meinem  großen  Bedauern  überzeugen
  müssen,  daß  die  Regierungen  fest  entschlossen  sind,
bei  diesem  Punkte  nicht  nachzugeben;  so  will  ich  die  Verantwortung
  nicht  auf  mich  nehmen,  wegen  einer  solchen  Frage
das  Verfassungswerk  zum  Scheitern  zu  bringen.  Die  Mehrheit
  war  eben  so  gestimmt.  Mit  178  gegen  90  Stimmen
wurde  der  Bezug  von  Besoldungen  oder  Entschädigungen
den  Mitgliedern  des  Reichstags  als  solchen  untersagt.
Bismarck's  Hoffnung,  auf  diesem  Wege  den  besitzenden
und  steuerzahlenden  Classen  den  gebührenden  Einfluß  im
Reichstag  trotz  des  allgemeinen  Stimmrechts  zu  sichern,
beruhte  auf  dem  Gedanken,  daß  der  wirkliche  Bezug  von
Geldentschädigung  fortan  für  Abgeordnete  eine  im  Gesetz
        <pb n="170" />
        160  Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung.  1867

verbotene  Bestechung  bilden  würde,  und  den  Verlust  des
Mandats,  allerdings  nicht  durch  Urtheil  des  bürgerlichen
Gerichts,  wohl  aber  durch  Beschluß  des  Reichstags  selbst
nach  sich  ziehn  müsse.

Wie  man  weiß,  hat  sich  Bismarck  in  diesen  Erwartungen
getäuscht.  Es  hat  nicht  an  Abgeordneten  gefehlt,  welche
Entschädigungen  bezogen  haben,  niemals  aber  hat  der
Reichstag  seine  Disciplinargewalt  auf  die  Ahndung  dieser
Verletzung  der  Verfassung  ausdehnen  wollen.

Nachdem  dann  noch  in  Einem  Zuge  die  Artikel  33  bis
59  angenommen  worden,  beschloß  die  Mehrheit  auf  Bennigsen's
Antrag  die  Vertagung  der  Berathung  über  Armee  und
Finanzen  auf  den  folgenden  Tag.  Es  waren  Verhandlungen
über  eine  mögliche  Vermittlung  im  Gange,  welche  noch  nicht
zum  Abschlusse  geführt  hatten.  Es  handelte  sich,  nach  den
sonstigen  Zugeständnissen  der  Regierungen,  nur  noch  um  die
Frage  über  die  Stärke  der  Friedenspräsenz  von  einem  Procent
  der  Bevölkerung  und  die  Bewilligung  von  jährlich
225  Thlrn.  für  jeden  Kopf  der  Mannschaft  nach  Ablauf  der
von  Forckenbeck  durchgesetzten  Ubergangszeit  am  31.  December
  1871.  Nach  den  Beschlüssen  der  zweiten  Lesung  sollte
dann  die  Friedensstärke  durch  ein  Bundezsgesetz  festgestellt
werden,  und  die  Frage  entstand,  was  soll  geschehen,  wenn
ein  solches  Gesetz  nicht  zu  Stande  kommt.  Darauf  antwortete
  die  conservative  Partei  jetzt  wie  früher:  die  bisherige
Friedensstärke  soll  fortdauern,  bis  ein  Gesetz  sie  abändert;
die  liberale  Seite  aber  begehrte:  nach  1871  wird  die  Friedensstärke
  durch  die  Bewilligung  ihrer  Kosten  im  Etatsgesetz,
normirt,  ganz  wie  es  bisher  nach  preußischem  Budgetrecht
        <pb n="171" />
        1867  Antrag  Ujest-Bennigsen.  Abschluß.  161

geschehn.  Und  wie,  erklärten  darauf  die  Gegner,  wenn  das
Etatsgesetz  nicht  zu  Stande  kommt,  erleben  wir  dann  nicht
im  Reiche  eine  Wiederholung  des  preußischen  Verfassungsstreits
von  1862  ·

Es  war,  soweit  wir  sehn,  das  Verdienst  Bennigsen's,
daß  hier  ein  Mittelweg  gefunden  wurde.  Wir  erinnern  uns
der  Erörterung  Wagener's,  daß  wenn  die  Liberalen  sich  auf
das  preußische  Budgetrecht  beriefen,  in  diesem  zwar  die  Ausgaben,
  nicht  aber  die  Einnahmen  von  der  Bewilligung  des
Landtags  abhängig  waren,  während  dem  Reichstag  durch  die
letzten  Beschlüsse  beide  Rechte  gleichmäßig  zugewiesen  wurden.
Bennigsen  beschloß,  auch  in  diesem  der  Regierung  vortheilhaften
  Punkte  das  preußische  Budgetrecht  wenigstens  für  die
Kosten  der  Armee  in  die  Bundesverfassung  aufzunehmen.
Sodann  wiederholte  er  einen  schon  früher  vergeblich  gestellten
Antrag,  nach  1871  sollten  die  Ausgaben  für  das  Heer  nach
dessen  gesetzlich  bestehender  Organisation  bemessen,  dann  also
nicht  mehr  willkürlich  durch  Abstriche  im  Budget  verringert
werden.  Es  gelang  ihm,  sowohl  die  Nationalliberalen  wie
die  Freiconservativen  für  diese  Concessionen  zu  gewinnen,  so
daß  er  sie  am  16.  April  gemeinschaftlich  mit  dem  Herzog
von  Ujest  als  einen  von  114  Mitgliedern  unterstützten  Antrag
in  das  Haus  bringen  konnte.  Das  Entscheidende  aber  war,
daß  noch  am  Abend  des  15.  April  auch  die  Regierungen  zu
dem  Entschlusse  kamen,  zwar  das  Mögliche  zu  thun,  um  die
oben  erwähnten  conservativen  Anträge  durchzusetzen,  wenn
sich  dies  aber  nicht  erreichen  ließe,  sich  mit  dem  Antrage
Ujest-Bennigsen  zu  begnügen.  Es  war  dies  auch  kein  Geheimniß
  mehr,  als  am  16.  April  die  Verhandlung  begann.
Das  Haus  ließ,  so  zu  sagen,  einige  Reden  sich  noch  gefallen,

v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.
        <pb n="172" />
        162  Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung.  1867

aber  weder  Vincke's  Energie,  noch  Lasker's  Schärfe,  noch
Schulze's  Pathos  vermochten  die  allgemeine  Unruhe  und
Ungeduld  zu  beherrschen.  Bismarck  bat  wiederholt  in  dringendem
  Tone  um  die  Annahme  der  durch  zwei  Grafen  Stolberg
eingebrachten  conservativen  Anträge,  damit  nicht  im  letzten
Augenblick  das  Schicksal  der  ganzen  Verfassung  in  Frage
gestellt  würde.  Als  ihm  aber  Graf  Bethusy-Huc  erklärte,  er
wünsche  für  Ujest  zu  stimmen,  werde  aber  zu  Stolberg  übertreten,
  wenn  Bismarck  ausdrücklich  ausspreche,  daß  der  Antrag
Bennigsen-Ujest  für  die  Regierungen  unannehmbar  sei:  da
entgegnete  Bismarck,  dazu  habe  er  keine  Vollmacht;  würde
der  Antrag  Ujest  angenommen,  so  würde  der  Bundesrath
darüber  die  Entscheidung  der  Souveräne  einholen.  Damit
schwand  der  letzte  Zweifel.  Die  Anträge  Stolberg  wurden  abgelehnt,
  und  darauf  der  Antrag  Ujest-Bennigsen  mit  202  gegen
80  Stimmen  angenommen.  In  der  Mehrheit  befanden  sich
außer  den  Antragstellern  drei  Viertel  der  Conservativen,
darunter  Prinz  Friedrich  Carl  und  Bismarck's  Vertrauter
Wagener  (Neustettin),  so  wie  Vincke  mit  den  Altliberalen.
Minister  von  Roon  fehlte.  Bismarck  selbst  hielt  auch  hier
an  der  einmal  angenommenen  Haltung  fest  und  befand  sich
mit  einem  kleinen  Häuflein  conservativer  Genossen  in  der
sonst  durch  Demokraten,  Ultramontanen,  Particularisten,
Polen  und  Dänen  gebildeten  Minderheit.

Die  weitern  Artikel  gingen,  hier  und  da  von  küurzen
Bemerkungen  begleitet,  ohne  Schwierigkeit  durch,  und  Simson
konnte  die  Vollendung  des  großen  Werkes  erklären.

Am  17.  April  verkündete  darauf  Bismarck  die  Annahme
der  Verfassung  durch  die  norddeutschen  Regierungen,  und
verlas  eine  Botschaft  König  Wilhelm's,  welche  den  Reichstag
        <pb n="173" />
        1867  Verkündung  der  Verfassung.  163

zum  feierlichen  Schlusse  seiner  Sitzung  in  das  königliche
Schloß  entbot.

Die  Thronrede  sprach  die  Anerkennung  des  patriotischen
Sinnes  aus,  welcher  die  Arbeiten  des  Reichstags  geleitet  habe,
so  wie  der  allseitigen  Opferwilligkeit,  in  welcher  Regierungen
und  Volksvertretung  das  gemeinsame  Ziel  erreicht  und  auf
festem  Grunde  ein  die  Zukunft  sicherndes  Verfassungswerk
aufgerichtet  haben.

„In  diesem  allseitigen  Entgegenkommen,“  fuhr  der  König
fort,  „in  der  Ausgleichung  und  Überwindung  der  Gegensätze,
ist  zugleich  die  Bürgschaft  für  die  weitere  fruchtbringende
Entwicklung  des  Bundes  gewonnen,  mit  dessen  Abschluß  auch
die  Hoffnungen,  welche  uns  mit  unsern  Brüdern  in  Süddeutschland
  gemeinsam  sind,  ihrer  Erfüllung  näher  gerückt
werden.  Die  Zeit  ist  herbei  gekommen,  wo  unser  deutsches
Vaterland  durch  seine  Gesammtkraft  seinen  Frieden,  sein
Recht  und  seine  Würde  zu  vertreten  im  Stande  ist.  Das
nationale  Selbstbewußtsein,  welches  im  Reichstag  zu  erhebendem
Ausdruck  gelangt  ist,  hat  in  allen  Gauen  des  deutschen  Vaterlandes
  kräftigen  Wiederhall  gefunden.  Nicht  minder  aber
ist  ganz  Deutschland  in  seinen  Regierungen  und  in  seinem
Volke  darüber  einig,  daß  die  wieder  gewonnene  nationale
Macht  vor  Allem  ihre  Bedeutung  in  der  Sicherstellung  der
Segnungen  des  Friedens  zu  bewähren  hat.“

Die  königlichen  Worte  wurden  weithin  durch  Deutschland
und  Europa  vernommen.  Sie  sprachen  mit  unverkennbarem
Nachdruck  den  Willen  aus,  mit  Jedermann  im  Frieden  zu
leben,  Deutschlands  weitere  Entwicklung  sich  ruhig  vollziehn
zu  lassen,  aber  schlechterdings  keinen  Eingriff  des  Auslandes

in  unser  nationales  Leben  zu  gestatten.
11°
        <pb n="174" />
        164  Abschluß  der  norddeutschen  Bundesverfassung.  1867

Was  die  Bundesverfassung  betrifft,  so  fand  Bismarck's
kräftiges  Wort  vom  10.  März  vollständige  Erfüllung.  Wie
ausdrücklich  auch  der  preußische  und  der  Mecklenburger
Landtag  sich  das  Recht  der  Bestätigung  oder  der  Verwerfung
vorbehalten  hatten:  keiner  der  22  Landtage  wagte  es,  die
Anerkennung  zu  versagen.  Fortan  gab  es  kraft  des  Inhalts
dieser  Verfassung  und  insbesondere  kraft  ihres  Artikels  78
wieder  eine  gemeinsame  Obrigkeit  über  alle  Staaten  des
Bundes,  mochte  sie  auch  noch  so  bedeutende  Stücke  der
politischen  Befugnisse  den  Einzelstaaten  für  jetzt  überlassen
haben.  Allerdings  streiten  noch  heute  die  gelehrten  Juristen,
ob  das  Werk  des  17.  April  1867  ein  Staat  im  prägnanten
Sinne,  oder  ein  Bundesstaat  oder  ein  Staatenbund  nach
den  von  der  Wissenschaft  angeblich  festgestellten  Schulbegriffen
ist,  ob  die  angeblich  untheilbare  Souveränität  in  ihm  dem
Kaiser  oder  dem  Bundesrath  oder  nach  Vertragsrecht  den
verbündeten  Fürsten  angehört.  Das  politische  Leben  der
Nation  hat  sich  nicht  viel  darob  gekümmert.  Die  Verfassung
hat  sich  bald  ein  Menschenalter  hindurch  weit  genug  gezeigt,
um  sowohl  eine  fruchtbare  Entwicklung  der  particularen
Eigenthümlichkeiten  als  der  constitutionellen  Volksrechte  zuzulassen.
  Weder  ein  preußischer  noch  ein  monarchischer  Eigenwille
  hat  den  einen  oder  den  andern  Eintrag  gethan.  Auf
der  andern  Seite  hat  sich  die  Bundes-Centralgewalt,  selbst
nach  ihrer  starken  Beschränkung  durch  die  Verträge  von  1871,
in  Bismarck's  Händen  stark  genug  bewiesen,  die  gesammte
Nation  zu  einem  deutschen  Reiche  fest  zusammen  zu  fassen,
und  ihr  eine  gesicherte  und  ruhmreiche  Stellung  unter  den
Völkern  der  Erde  zu  verschaffen.  Wir  wissen  nicht,  was
uns  die  Zukunft  bringen,  ob  sie  uns  stets  vor  schweren
        <pb n="175" />
        1867  Verkündung  der  Verfassung.  165

eignen  Fehlern  und  vor  feindlicher  Übermacht  bewahren  wird.
Aber  wie  dem  auch  sei,  schon  jetzt  hat  eine  völlig  ausreichende
Erfahrung  dargethan,  daß  die  Arbeiter  von  1867  ein  Werk
geschaffen  haben,  dessen  weitere  Entwicklung,  nach  König
Wilhelm's  Worten,  wir  mit  Vertrauen  der  Zukunft  überlassen
  können.  Stat  mole  sua.
        <pb n="176" />
        5.  Cepifel.

Verhältniß  zum  Auslande.

Die  Verfassung  des  Norddeutschen  Bundes  war  abgeschlossen,
  und  die  preußische  Regierung  hatte  freiere  Hand
für  die  auswärtigen  Beziehungen.  Zwar  hatte  die  bedenkliche
  Luxemburger  Sache  noch  am  letzten  Tage  des  Reichstags
  die  Gemüther  wiederum  erregt  und  Bismarck  gezeigt,
  wie  gefährlich  für  seine  nationale  Politik  ein  ungünstiger
Ausgang  werden  konnte.  So  erwünscht  ihm  also  der  russische
Vorschlag  einer  europäischen  Conferenz  auch  kam,  so  erklärte
er  doch  am  26.  April  dem  englischen  Botschafter,  Lord  Loftus,
daß  eine  Conferenz  ihm  ganz  genehm  sei,  daß  er  sich  aber
dem  deutschen  Nationalgefühl  anbequemen  müsse,  und  daß
über  dessen  Entschließungen  noch  keine  sichere  Erfahrung
vorliege.  So  sei  es  ihm  zur  Zeit  unmöglich,  eine  bestimmte
Basis  für  die  Verhandlungen  der  Conferenz  anzunehmen,
(Rußland  hatte  als  solche,  wie  wir  sahn,  die  Räumung  der
Festung  und  die  Neutralisation  des  Landes  unter  europälscher
Garantie  vorgeschlagen),  oder  im  Voraus  sich  zur  Unterwerfung
  unter  die  Beschlüsse  der  Conferenz  zu  verpflichten.
Immerhin  sei  es  möglich,  daß  Preußen  im  Verlaufe  der
        <pb n="177" />
        1867  Vorbereitung  der  Londoner  Conferenz.  167

Conferenz  den  Großmächten  oder  der  holländischen  Regierung
etwas  einräume,  was  es  vorher  nicht  versprechen  und  am
Wenigsten  einer  drohenden  französischen  Forderung  zugestehn
könne.  Auf  der  andern  Seite  erklärte  Marquis  Moustier
dem  Lord  Cowley,  Frankreich  genehmige  die  Conferenz  und
die  russische  Basis,  bemerkte  aber  dazu,  wie  er  sagte  privatim
und  vertraulich,  Alles  unter  der  Voraussetzung,  daß  die
preußische  Besatzung  aus  Luxemburg  abziehe.  Lord  Stanley,
der  hierauf  schon  mehrmals  in  Berlin  gedrungen  hatte,  war
über  Bismarck's  Zurückhaltung  sehr  verdrießlich.  Wozu  eine
Conferenz?  rief  er,  ehe  sich  Preußen  über  die  Festung  ausgesprochen,
  ehe  die  beiden  Parteien  ihre  Unterwerfung  unter
die  Conferenzbeschlüsse  zugesagt  haben.  Indessen  ebneten
sich  die  Wellen,  als  man  in  Berlin  erfuhr,  daß  Frankreich
mit  der  europäischen  Garantie  für  Luxemburgs  Neutralität
einverstanden  sei;  dann,  meinte  Bismarck,  könne  Preußen
die  Räumung  der  Festung  bewilligen.  Nur  möge  England,
schrieb  er  am  27.  April  nach  London,  die  Berufung  der
Conferenz  beeilen,  damit  nicht  durch  das  Anwachsen  der
französischen  Rüstungen  Preußen  zu  entsprechender  Gegenrüstung
  genöthigt  werde.  Die  Wirkung  dieser  Worte  erschien
auf  der  Stelle  in  Paris,  wo  man  doch  mit  schweren  Sorgen
in  den  Kampf  eingetreten  wäre.  Der  Moniteur  rechtfertigte
am  30.  April  die  bisherigen  militärischen  Maaßregeln),
erklärte  aber  zugleich,  die  Kriegsgefahr  sei  vorüber.

)  Nach  Rothan,  Luxemburg  S.  386  die  Verdopplung  der  Truppenstärke
  im  Lager  von  Chalons,  die  Bewaffnung  der  Festungen,  Pferdekäufe
  in  Ungarn,  Italien,  der  Schweiz,  Vereinigung  eines  „immensen“
Artillerieparks  in  Metz,  Sendung  von  Kanonenbooten  nach  Straßburg,

Einziehung  der  Reserven  von  1864  und  1865,  Nichtentlassung  der
Mannschaften  von  1860.
        <pb n="178" />
        168  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

Jetzt  fügte  sich  denn  auch  Lord  Stanley.  Zwar  er
selbst  wollte  die  ihm  widerwärtige  Conferenz  nicht  veranlassen,
er  forderte  aber  den  König  der  Niederlande  auf,  die  Einladung
  als  Landesherr  des  streitigen  Gebiets  an  die  Mächte
auf  den  7.  Mai  zu  versenden.  In  Luxemburg  war  auf
diese  Kunde  die  Aufregung  groß.  Alles  war  einstimmig  in
dem  Wunsche,  unabhängig  zu  bleiben,  und  zahlreiche  Adressen
brachten  an  den  König  die  Bitte,  in  diesem  Sinne  auf  der
Conferenz  zu  wirken.  Zugleich  ging  aber  auch  eine  Deputation
der  Stadt  Luxemburg  nach  London,  um  dort  die  Schmälerung
ihres  Nahrungsstandes  durch  den  Abzug  der  schlimmen  Preußen
zu  beklagen  und  eine  Entschädigung  dafür  bei  der  Conferenz
zu  erflehn.

Sobald  die  Berufung  der  Conferenz  feststand,  meldeten
sich  eine  Menge  Bewerber,  in  diesen  Rath  der  Großmächte
aufgenommen  zu  werden:  Dänemark,  Portugal,  Italien,
Spanien,  Belgien:!).  Ernstlich  konnte  dabei  nur  von  Belgien,
dem  Nachbarlande,  und  dann  von  Jtalien  nach  dessen
politischer  Bedeutung  die  Rede  sein.  Weder  Frankreich  noch
Preußen  erhoben  Widerspruch,  und  die  beiden  Regierungen
erhielten  darauf  die  ersehnte  Einladung).

So  schien  Alles  vereinbart  und  im  Grunde  die  Conferenz
nur  berufen  zu  sein,  die  Siegel  der  Gesandten  auf  die  fertige
Urkunde  zu  drücken.  Da  kam  noch  in  den  letzten  Tagen
eine  unvermuthete  Schwierigkeit  von  englischer  Seite.  Lord
Stanley,  sahn  wir,  hatte  von  Anfang  an  den  Wunsch  gehabt,

1)  Rothan  S.  368.

2)  Woher  Rothan  die  Notiz  hat,  Bismarck  hätte  Italien  lieber
ausgeschlossen,  weiß  ich  nicht.  Auf  die  erste  Anfrage  darüber  hat  der
Minister  umgehend  zugestimmt.
        <pb n="179" />
        1867  England  macht  Schwierigkeiten.  169

Preußen  ohne  Weiteres  vor  der  französischen  Kriegsdrohung
aus  Luxemburg  weichen  zu  sehn,  hatte  dann  unlustig  genug
dem  russischen  Antrag  auf  Berufung  der  Conferenz  und  deren
Basis  im  Allgemeinen  zugestimmt,  hatte  aber  nicht  die  geringste
Neigung,  England  mit  der  dort  vorgeschlagenen  Garantie
für  Luxemburgs  künftige  Neutralität  zu  belasten.  So  sandte
er  am  3.  Mai,  um,  wie  er  sagte,  die  Arbeit  der  Conferenz
abzukürzen,  einen  Vertragsentwurf  an  die  Mächte,  der  allerdings
  das  Verdienst  hatte,  durch  den  ersten  Artikel  den  Abzug
der  Preußen  und  die  Schleifung  der  Festung  zu  bestimmen,
und  durch  einen  folgenden  dem  Großherzog  die  Abtretung
der  Stadt  an  eine  andere  Macht  zu  verbieten  und  damit
die  französische  Annexion  zu  verhindern,  sonst  aber  weder
von  der  Neutralität  des  Landes  noch  von  deren  europäischer
Garantie  ein  Wort  sagte.  Bismarck  antwortete  umgehend,
daß  Neutralität  und  Garantie  an  die  Spitze  des  Vertrags
gehörten,  als  die  unerläßliche  Voraussetzung,  unter  der
Preußen  die  Räumung  der  Festung  bewilligen  könne;  Rußland
und  Österreich  seien  damit  einverstanden,  und  er  glaube,  daß
dieselbe  Forderung  auch  in  Paris  erhoben  werden  würde.
In  der  That  erklärte  Moustier,  wenn  er  nicht  bestimmten
Widerspruch  gegen  den  Entwurf  erheben  wolle,  so  sei  er
doch  überzeugt,  daß  Preußen  sich  dabei  nicht  beruhigen  werde;
denn  ohne  die  Sicherung  der  Neutralität  blieben  immer  noch
Durchmärsche  fremder  Truppen  möglich.  Offenbar  hatte
Frankreich  an  der  Garantirung  der  Neutralität  dasselbe
Interesse  wie  Preußen.  Lord  Stanley  trat  gegenüber  diesem
Zusammenwirken  der  beiden  Parteien  verdrießlich  einen  Schritt
zurück  und  legte  am  6.  Mai  den  Höfen  telegraphisch  einen
neuen  Entwurf  vor,  dessen  erster  Artikel  die  Fortdauer  der
        <pb n="180" />
        170  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

oranischen  Herrschaft  in  Luxemburg  feststellte,  während  der
zweite  die  ewige  Neutralität  des  Landes  aussprach,  die
europäische  Garantie  aber  auf  die  Erklärung  zusammengeschrumpft
  war,  daß  die  Mächte  den  Grundsatz  dieser
Neutralität  zu  respectiren  versprachen.  Es  war  die  Formel,
welche  einst  bei  der  Neutralisation  der  jonischen  Inseln  den
Beifall  der  Mächte  gefunden  hatte,  und  nach  diesem  Vorgang,
wie  Lord  Stanley  hoffte,  auch  für  Luxemburg  genügen  würde.
Aber  diese  angenehme  Täuschung  zerrann  ihm  gleich  am
folgenden  Tage,  wenige  Stunden  vor  der  Eröffnung  der
Conferenz.

Am  Morgen  des  7.  Mai  erhielt  er  ein  Schreiben  des
preußischen  Botschafters,  Grafen  Bernstorff,  er  sei  zu  der
Erklärung  angewiesen,  daß  die  bloße  Verheißung  der  Mächte,
ihrerseits  die  Neutralität  Luxemburgs  zu  respectiren,  nicht
ausreiche,  um  Preußen  die  Räumung  des  Platzes  zu  ermöglichen;
er  dürfe  sich  an  den  Verhandlungen  der  Conferenz  nicht  eher
betheiligen,  als  bis  der  wichtigste  Punkt  der  von  allen  andern
Mächten  angenommenen  russischen  Basis,  der  wirksame  Schutz
der  Neutralität  durch  die  europäische  Garantie,  auch  von
England  anerkannt  sei.  Da  war  denn  die  Noth  des  Lord
Stanley  groß.  Auf  der  einen  Seite  ein  heftiger  Sturm  im
Unterhause,  wenn  er  Englands  bewaffnetes  Einschreiten  gegen
eine  Verletzung  der  Luxemburger  Neutralität  zusage:  denn
in  der  That,  nachdem  Lord  Palmerston  England  in  so  viele
auswärtige  Händel  nicht  immer  mit  glänzendem  Erfolge
verwickelt  hatte,  wollte  dort  kein  Mensch  von  irgend  einer
Einmischung  in  fremde  Streitigkeiten  etwas  wissen.  Auf  der
andern  Seite  aber,  wenn  er  das  Versprechen  weigerte,  so
war  die  Folge  der  Ausbruch  eines  großen  europäischen  Kriegs,
        <pb n="181" />
        1867  Eröffnung  der  Conferenz.  171

schwere  Schädigung  der  britischen  Handelsinteressen  und  ein
Schrei  der  Entrüstung  im  ganzen  Welttheil,  daß  Englands
Eigensinn  all  dieses  Elend  verursacht  habe.  Niemals,  sagte
Stanley  nachher  im  Unterhause,  habe  er  eine  so  peinliche
Unterhandlung  durchgemacht.  In  dieser  schweren  Stunde
erschien  ihm  als  rettender  Engel  der  russische  Botschafter,
der  uns  aus  der  Londoner  Conferenz  von  1864  bekannte
Baron  Brunnow.  Er  brachte  den  vermittelnden  Vorschlag,
nicht  jede  einzelne  Macht  solle  für  sich  die  Garantie  übernehmen,
  sondern  eine  gemeinsame  oder  collective  Garantie
möge  festgesetzt  werden.  Hienach  würde  bei  einem  Streitfalle
zunächst  ein  Gesammtbeschluß  der  Mächte  zu  erfolgen  haben,
ob  eine  Verletzung  wirklich  vorliege,  und  welche  Maaßregeln
dagegen  zu  ergreifen  seien.  Bei  einem  solchen  Verfahren
würde  dann  auch  wohl  das  Unterhaus  sich  beruhigen.  Dies
leuchtete  dem  englischen  Minister  ein;  er  stellte  wenigstens
die  Möglichkeit  einer  Verständigung  auf  diesem  Wege  in
Aussicht.  Bernstorff  telegraphirte  darauf  nach  Berlin;
Bismarck  gab  zustimmende  Draht-Antwort,  und  so  konnte
endlich  das  große  Werk  beginnen.

Nachdem  Lord  Stanley  einmüthig  zum  Vorsitzenden
der  Conferenz  ernannt,  und  die  üblichen  Förmlichkeiten  erledigt
worden  waren,  legte  Stanley  seinen  letzten  Vertragsentwurf
zur  Berathung  vor.  Sofort  erklärte  Graf  Bernstorff,  daß
darin  die  europäische  Garantie  für  die  Neutralität  Luxemburgs
  fehle,  und  alle  übrigen  Vertreter  stimmten  ihm  zu,
sie  bilde  einen  wesentlichen  Theil  der  allgemein  angenommenen
Basis  der  Conferenz.  Stanley  meinte  darauf,  Luxemburg
stehe  bereits  seit  dem  Vertrage  von  1839  unter  einer  europäischen
  Garantie.  Allerdings,  erwiderte  ihm  Bernstorff,  ist
        <pb n="182" />
        172  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

der  Besitz  des  Landes  dem  König-Großherzog  durch  Europa
gewährleistet,  keineswegs  aber  dessen  Neutralität,  was  einen
wesentlichen  Unterschied  zwischen  dieser  und  der  damals
Belgien  ertheilten  Garantie  ausmacht.  Man  beschloß  dann
die  Berathung  der  einzelnen  Artikel  des  Entwurfs.  Bei
Artikel  1,  „der  König-Großherzog  erhält  die  Bande,  welche
Luxemburg  an  das  Haus  Oranien-Nassau  knüpfen,  die  hohen
Contrahenten  nehmen  Act  von  dieser  Erklärung“,  meldeten
zu  allgemeiner  Verwunderung  die  Bevollmächtigten  Hollands
und  Luxemburgs  an,  daß  sie  darüber  vor  der  Beschlußnahme
erst  nach  Hause  berichten  müßten.  Zu  dem  2.  Artikel,  welcher
die  künftige  Neutralität  Luxemburgs  festsetzte,  beantragte
dann  Bernstorff  den  Zusatz:  „dies  Princip  ist  und  bleibt
unter  den  Schutz  einer  collectiven  oder  gemeinsamen  Garantie
der  Unterzeichner  dieses  Vertrags  gestellt".  Alle  andern
Botschafter  traten  ihm  bei.  Stanley  sagte,  er  zöge  den  ursprünglichen
  Text  ohne  den  Zusatz  vor,  wolle  aber  darüber
an  das  Cabinet  berichten,  und  hoffe  in  der  nächsten  Sitzung
dessen  Entschließung  mittheilen  zu  können.  Bei  den  folgenden
Artikeln,  die  Räumung  und  Schleifung  der  Festung  Luxemburg
  betreffend,  erklärte  wieder  der  holländische  Vertreter,
Baron  Bentinck,  so  wie  der  Luxemburger  Baron  Tornaco,
ohne  Instruction  zu  sein,  was  ihnen  eine  scharfe  Mißbilligung
von  russischer  und  französischer  Seite  zuzog.  Im  4.  Artikel
war  der  Termin  für  den  Abzug  der  preußischen  Besatzung
offen  gelassen,  und  Bernstorff  versprach,  darüber  so  schnell
wie  möglich  die  Ansicht  seiner  Regierung  einzuholen.

In  der  zweiten  Sitzung  am  9.  Mai  brachte  Lord
Stanley  die  Zustimmung  des  englischen  Cabinets  zu  Bernstorff's
  Antrag,  und  damit  das  entscheidende  Wort  für  den
        <pb n="183" />
        1867  Collectiv-Garantie  der  Neutralität  Luxemburgs.  173

Abschluß  des  ganzen  Vertrags.  Was  noch  weiter  erörtert
wurde,  waren  Einzelheiten  ohne  politische  Bedeutung.  Baron
Brunnow,  gut  und  milde  wie  1864,  betonte  den  Verlust,
welchen  die  Luxemburger  Bürger  durch  den  Abzug  der
preußischen  Besatzung  erlitten;  als  dann  aber  Tornaco  beantragte,
  die  hohen  Contrahenten,  welche  den  Abzug  im  europäischen
  Interesse  verfügten,  möchten  dafür  der  Stadt  eine
Entschädigung  zahlen,  wurde  er  einstimmig  abgewiesen  und
erlitt  gleich  darauf  dasselbe  Schicksal,  als  er  die  Mächte  mit
ähnlicher  Begründung  anging,  die  schweren  Kosten  für  die
Schleifung  der  Festungswerke  nicht  dem  armen  Lande  aufzubürden,
  sondern  aus  der  eignen  Tasche  zu  bezahlen.  Später
hat  sich  dann  auch  gezeigt,  daß  die  Stadt  zwar  durch  das
Aufhören  der  Garnison  einigen  Schaden  erlitten,  dafür  aber
durch  den  Ankauf  des  Bodens,  auf  dem  die  niedergerissenen
Werke  gestanden,  mehrere  Millionen  gewonnen  hatte.  Wichtiger
  war  dagegen  die  Zustimmung  der  Conferenz  zu  einer
Erklärung  Tornaco's,  daß  die  Neutralität  des  Landes  dessen
Freiheit  zum  Abschluß  von  Zoll=  und  Handelsverträgen  in
keiner  Weise  beschränke.  Luxemburg  blieb  also  Mitglied  des
deutschen  Zollvereins.

Eine  dritte  Sitzung  am  10.  Mai  war  ziemlich  inhaltsleer,
  in  der  vierten  am  11.  aber  kam  man  zum  Abschluß,
da  Preußen  sich  mit  einer  Fassung  des  4.  Artikels  einverstanden
erklärte,  daß  der  Abzug  seiner  Truppen  aus  Luxemburg  gleich
nach  der  Ratification  des  Vertrags  beginnen,  und  die  Fortschaffung
  der  Geschütze  und  sonstigen  Materials  so  rasch  wie
möglich  vollendet  werden  sollte.  Der  Vertrag  wurde  dann
paraphirt  und  zwei  Tage  später,  jedoch  mit  Beibehaltung  des
Datums  vom  11.  Mai,  unterzeichnet,  und  am  31.  die  Rati-
        <pb n="184" />
        174  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

ficationen  ausgetauscht.  Da  unmittelbar  nachher  der  Abmarsch
der  preußischen  Truppen  erfolgte,  war  die  Krisis,  welche
mehrere  Monate  lang  den  Frieden  Europas  bedroht  hatte,
glücklich  beseitigt.

Ein  widerwärtiges  Nachspiel  ergab  sich  noch  im  englischen
Parlament,  als  dort  der  Vertrag  durch  die  Regierung  vorgelegt
  wurde.  In  seiner  breiten  und  polternden  Weise  rügte
im  Unterhause  der  radicale  Labouchere,  daß  die  Regierung
hier  das  große  Princip  der  Nichteinmischung  verlassen  und
ohne  vorausgegangene  Zustimmung  des  Parlaments  eine
Garantie  auf  sich  genommen  hätte,  welche  England  möglicher
Weise  wegen  einer  fremden  Sache  in  einen  kostspieligen  Krieg
verwicklen  könnte.  Je  populärer  eine  solche  Auffassung  damals
war,  desto  mehr  bemühte  sich  Lord  Stanley,  die  Bedeutung
der  „collectiven“"  Garantie  als  höchst  geringfügig  darzustellen.
Sie  gebe  England,  war  sein  Wort,  gegen  einen  Verletzer  der
Neutralität  ein  formelles  Recht  zu  kriegerischem  Einschreiten;
von  einer  juristischen  Verpflichtung  dazu  aber  könne  keine
Rede  sein,  höchstens  an  eine  moralische  oder  Ehrenpflicht
könne  man  denken.  Also  nur  eine  „beschränkte  Haftbarkeit"
habe  England  auf  sich  genommen.  Noch  ärger  verlief  die
Sophistik  im  Oberhause.  Der  Premierminister  Lord  Derby
führte  höchst  unbefangen  aus,  der  Vertrag  verpflichte  die
Unterzeichner  zu  einer  gemeinsamen  Garantie  der  Luxemburger
Neutralität  gegen  jede  Störung  durch  einen  Dritten;  wenn
aber  einer  der  Unterzeichner  selbst  durch  Verletzung  Luxemburgs
  den  Vertrag  breche,  so  sei  nach  allgemeiner  Rechtsregel
der  Vertrag  hinfällig,  und  die  übrigen  Contrahenten  an  denselben
  nicht  mehr  gebunden.  Es  war  vergebens,  daß  Lord
Houghton  und  einige  andere  Lords  der  Opposition  mit
        <pb n="185" />
        1867  Schlimme  Ausflüchte  der  englischen  Regierung.  175

energischem  Zorne  auf  die  Unwürdigkeit  dieser  Spiegelfechterei
hinwiesen,  aus  der  Entstehungsgeschichte  des  Vertrags,  aus
der  russischen  Basis,  der  Bismarck'schen  Forderung,  dem
Antrag  Bernstorff  die  allgemein  zugestandene  Bedeutung  der
collectiven  Garantie  darlegten:  wenn  Lord  Stanley  diese  mit
dem  jetzt  ausgesprochenen  Hintergedanken  angenommen  hätte,
so  wäre  der  ganze  Vertrag  eine  unerhörte  Mystification  der
preußischen  Regierung  gewesen.  Gerade  die  Verhütung  solcher
Fälle,  in  welchen  nach  dieser  Mißdeutung  der  Vertrag  leer
und  nichtig  sein  sollte,  die  Verletzung  Luxemburgs  durch  einen
der  jetzigen  Contrahenten,  sei  nach  aller  Welt  Überzeugung
der  eigentliche  Zweck  des  Vertrags:  wer  denn  sonst  außer
den  Großmächten  werde  oder  könne  Luxemburg  verletzen?
etwa  der  Kaiser  von  China  oder  der  Sultan  von  Marokko?
Es  war  aber  Alles  vergebens.  Lord  Derby  beharrte  auf
seiner  Erklärung,  und  einige  ministerielle  Redner  priesen  die
bewundernswerthe  Geschicklichkeit,  welche  Lord  Stanley  bei
dieser  Unterhandlung  bewährt  hätte.  ·

Eine  solche  servile  Beugung  des  Rechts  unter  eine  populäre
Strömung  war  nicht  schön,  that  sonst  aber  keinen  Schaden,
da  glücklicher  Weise  niemand  mehr  daran  dachte,  Luxemburgs
Neutralität  anzutasten.  Trauriger  verlief  ein  anderes  Ercigniß,
  welches  mit  der  von  der  Conferenz  behandelten
Frage  in  engem  Zusammenhange  stand.  In  Hannover  war
durch  die  Aussicht  auf  einen  preußisch-französischen  Krieg  die
Aufregung  der  complottirenden  Officiere  groß  gewesen.  Sie
erzählten  den  Soldaten  und  Bauern  die  glänzendsten  Mährchen,
  wie  gleich  nach  dem  Ausbruch  des  Kriegs  König  Georg
in  Holland  erscheinen,  alle  Getreuen  um  sich  sammeln,  und
dann,  durch  französische  Heerschaaren  unterstützt,  die  Preußen
        <pb n="186" />
        176  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

aus  dem  Lande  jagen  und  das  Welfenreich  in  alter  Herrlichkeit
  wiederherstellen  würde.  Eine  ansehnliche  Zahl  junger
Bursche  ließ  sich  verlocken  und  wartete  nun  mit  Ungeduld
auf  den  Ruf  des  Königs,  nach  Holland  überzutreten.  In
Hietzing  hoffte  man,  wenn  der  Sturm  erst  losginge,  würde
man  auf  20000  Auswanderer  rechnen,  und  somit  dem  Kaiser
ein  ganz  ansehnliches  Hülfscorps  zuführen  können,  für  welches
man  einstweilen  rothe  Uniformen  und  Chassepotgewehre  in
Bestellung  gab.  Indessen  wuchs  in  Hannover  die  Spannung;
die  Officiere  meldeten,  die  Leute  seien  nicht  lange  mehr  zurück
zu  halten,  und  auch  das  Geheimniß  vor  den  preußischen
Behörden  auf  die  Dauer  nicht  zu  bewahren.  Einige  Officiere
kamen  nach  Paris,  um  sich  über  den  Stand  der  Sache  zu
erkundigen,  und  erhielten  von  dem  politischen  Agenten  des
Königs,  Regierungsrath  Meding,  die  Versicherung,  daß  der
Ausbruch  des  Kriegs  ganz  nahe  sei.  Nach  ihrer  Rückkehr,
Ende  April,  fragten  sie  telegraphisch  an,  ob  die  politische
Situation  noch  dieselbe  sei,  und  Meding  war  so  schlecht
unterrichtet  oder  so  unachtsam,  daß  er  bejahend  antwortete,
obgleich,  wie  wir  sahn,  damals  die  Conferenz  und  der  Friede
schon  so  gut  wie  gesichert  war.  Darauf  gaben  in  Hannover
die  Führer  der  Verschwörung  das  Signal,  und  in  den  ersten
Tagen  des  Mai  traten  ungefähr  700  waffenfähige  Mannschaften
  über  die  Grenze  und  sammelten  sich  in  Arnheim  als
eine  welfische  Legion  ).  Acht  Tage  später  war  in  London
der  europäische  Friede  geschlossen,  und  nun  war  in  Hietzing
der  Schrecken  groß,  wie  bei  den  beschränkten  Geldmitteln  des

1)  So  erzählt  den  Verlauf  Meding  selbst,  Memoiren  III,  190.

Die  Legion  verstärkte  sich  nach  einigen  Wochen  durch  zahlreiche  Flüchtlinge,
  als  die  preußische  Polizei  die  Conspiration  entdeckt  hatte.
        <pb n="187" />
        1867  Die  welfische  Legion.  177

Königs  die  armen  Menschen,  die  man  so  leichtfertig  aus  ihren
heimischen  Verhältnissen  herausgerissen  hatte,  vor  dem  Hungertode
  zu  bewahren  seien.  In  Holland  war,  bei  den  kräftigen
Protesten  der  preußischen  Regierung,  ihres  Bleibens  nicht
lange;  man  führte  sie  zunächst  in  die  Schweiz,  und  als  auch
hier  der  preußische  Gesandte  vorstellig  wurde,  im  Januar  1868
nach  Frankreich.  Hier  wurden  sie  als  politische  Flüchtlinge
gastlich  aufgenommen.  Die  Regierung  internirte  sie  weit  von
den  Grenzen  hinweg,  gestattete,  daß  sie  in  kleine  Trupps
nach  althannoverschen  Regimentern  vertheilt  und  in  verschiedene
  Ortschaften  gewiesen  wurden,  wo  sie  unter  ihren
Officieren  täglich,  aber  ohne  Waffen  exercirten;  man  sah  durch
die  Finger,  wenn  bei  dem  Mangel  wirklicher  Disciplin  und
dem  wachsenden  Müßiggang  der  Leute  häufige  Unordnungen
vorkamen.  Es  lag  auf  der  Hand,  daß  die  Sache  kein  anderes
Ende  haben  konnte,  als  den  Untergang  der  verführten  Männer
im  tiefsten  Elend:  es  dauerte  aber  noch  geraume  Zeit,  bis
König  Georg  sich  von  dem  Bilde  seiner  welfischen  Legion  zu
trennen  vermochte.

Mit  dem  Vertrage  vom  11.  Mai  war  also  die  Gefahr
eines  großen  Krieges  abgewandt,  und  für  den  Augenblick  der
Friede  in  Europa  gesichert.  Nur  im  äußersten  Südosten
des  Welttheils  glomm  seit  einem  Jahre  ein  kleines  Feuerchen,
unbedeutend  an  sich,  aber  nicht  unbedenklich  bei  der  Nähe
größerer  Brandstoffe.  Die  Christen  der  Insel  Kreta  hatten
sich  gegen  die  türkische  Herrschaft  empört,  leisteten  in  ihren
Bergen  den  Truppen  der  Pforte  zähen  Widerstand  und  wurden
darin  durch  griechische  Unterstützung,  Waffensendungen  und
Freischaaren  wirksam  unterstützt,  zu  lebhaftem  Verdrusse  Osterreichs

  und  Englands,  aber  beschirmt  durch  die  kräftige
v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.
        <pb n="188" />
        178  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

Sympathie  der  russischen  Regierung.  Preußen  vermied  einstweilen
  jede  Außerung:  der  Orient,  sagte  Bismarck,  liegt  uns
so  fern,  die  Berichte  unseres  Gesandten  in  Constantinopel
lese  ich  gar  nicht.  Endlich  Frankreichs  Haltung  in  dieser
Frage  wurde  hier  wie  überall  durch  den  Widerwillen  gegen
Preußen  bestimmt,  leider  aber  wurden  gerade  dadurch  in
diesem  Falle  die  Entschließungen  unangenehm  erschwert.
Marquis  Moustier,  persönlich  ein  warmer  Gönner  der  Pforte,
und  zugleich  auf  ein  wirksames  Bündniß  mit  Osterreich  gegen
Preußen  bedacht,  wäre  also  sehr  gerne  den  griechischen  und
russischen  Umtrieben  entgegengetreten.  Allein  nicht  weniger
lebhaft  war  sein  weiterer  Wunsch,  dem  lästigen  Preußen  die
russische  Freundschaft  und  etwaige  Bundeshülfe  zu  entziehn,
und  wenn  irgend  möglich  die  Sympathien  des  Petersburger
Cabinets  für  Paris  zu  erobern.  So  machte  er  abpwechselnd
eine  freundliche  Verbeugung  nach  der  einen  und  nach  der
andern  Seite,  wobei  er  es  freilich  nicht  wohl  vermeiden
konnte,  wenn  er  den  Einen  anlächelte,  den  Andern  auf  die
Füße  zu  treten.

Erzielte  auf  diesem  Gebiete  also  die  französische  Politik
einstweilen  keine  Ergebnisse,  so  fraß  sich  um  so  heißer  der
Zorn  und  Groll  über  die  in  Luxemburg  erlittene  Niederlage
in  die  Herzen  ein.  Marquis  Moustier  erklärte  zwar  der
Volksvertretung  mit  prunkenden  Worten,  die  Regierung  habe,
weit  von  jedem  Eigennutz  entfernt,  zur  Sicherung  der  französischen
  Grenze  den  Abzug  der  Preußen  aus  der  Festung
von  Europa  gefordert  und  durch  einstimmigen  Spruch  der
Mächte  erlangt.  Aber  die  Versammlung  nahm  diese  Siegesbotschaft
  mit  eisiger  Kälte  auf:  alle  Welt  wußte,  daß  die
Regierung  die  Annexion  des  Ländchens  erstrebt  hatte;  das
        <pb n="189" />
        1867  Französische  Mißstimmung  gegen  Bismarck.  179

Streben  wurde  im  Grunde  von  ganz  Frankreich  gebilligt,
sein  Mißlingen  aber  als  eine  Schmach  für  den  französischen
Namen  und  als  Beweis  für  die  Unfähigkeit  der  Regierung
verurtheilt.  Daß  der  Urheber  des  Unheils  kein  Anderer  als
Bismarck  wäre,  verstand  sich  bereits  von  selbst.  Wer  damals
in  Paris  wahrheitgemäß  erzählt  hätte,  daß  Bismarck,  um
Preußens  freundliche  Gesinnung  zu  bethätigen  und  Frankreichs
  Aufregung  über  Sadowa  zu  beschwichtigen,  ernstlich
die  Cession  Luxemburgs  zugelassen  hätte,  wäre  verhöhnt
und  vielleicht  mißhandelt  worden.  Obgleich  Bismarck  im
August  1866  und  im  Winter  auf  1867  mit  Benedetti  nie
ein  Versprechen  ausgetauscht,  immer  aber  sehr  bestimmte
Möglichkeiten  besprochen  hatte,  gab  es  keinen  französischen
Diplomaten,  der  ihn  nicht  wegen  seines  Verfahrens  in  der
Luxemburger  Sache  eines  schnöden  Wortbruchs  beschuldigt
hätte.  Überhaupt  fehlte  ihnen  für  die  Natur  des  gewaltigen
Mannes,  für  die  seltne  Verbindung  furchtlosen  Voranschreitens
  mit  kühler  Berechnung  und  beherrschender  Einsicht
jedes  Verständniß.  Wo  er  ruhig  erschien,  dachten  sie  an
verborgene  Arglist,  wo  er  kräftig  hervortrat,  an  leidenschaftlichen
  Jähzorn.  Daß  er  von  den  Gefühlen  der  deutschen
Nation  redete,  die  er  schonen  müßte,  ebenso  wie  Napoleon
die  der  französischen,  machte  vollends  keinen  Eindruck.  Wir
kennen  eine  badische,  hessische,  sächsische  Nation,  hatte  einst
Thiers  gesagt,  und  wollen  nicht  dulden,  daß  sie  zu  einer  deutschen
  unter  Preußens  Führung  verbunden  werden.  Bismarck
aber,  davon  war  man  überzeugt,  wolle  diese  Einigung  von
Deutschland,  habe  sie  von  jeher  für  seinen  Lebenszweck  erklärt,
und  werde  so  bald  wie  möglich  trotz  des  Widerspruchs  der

Mächte  die  Ausführung  beginnen.  Da  nun  sowohl  Frankreich
12°
        <pb n="190" />
        180  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

als  Osterreich  zur  Zeit  mit  einer  Neugestaltung  ihres  Heerwesens
  beschäftigt,  also  zu  einem  bewaffneten  Einschreiten
nicht  befähigt  waren,  so  beschloß  man  in  Paris,  einstweilen
den  jetzigen  Status  quo  sich  gefallen  zu  lassen,  unter  dem
Vorbehalt,  jedes  weitere  Vordringen  Preußens  über  die
Mainlinie  hinüber  als  Kriegsfall  anzusehn  und  danach,  wenn
möglich,  zu  verfahren.  Was  man  vor  wenigen  Monaten
den  Kammern  im  Gelbbuche  über  die  Rechte  der  Südstaaten
und  den  Inhalt  des  Prager  Friedens  erklärt  hatte,  war  bei
der  jetzigen  Stimmung  vergessen.  Die  neue  Lesart  lautete
dahin,  Preußen  habe  sich  durch  den  Prager  Frieden  sowohl
dem  Pariser  als  dem  Wiener  Hofe  verpflichtet,  daß  die  Unabhängigkeit
  der  süddeutschen  Staaten  erhalten  bleibe;  die
beiden  Höfe  seien  also  berechtigt,  jede  Anderung  dieses  Verhältnisses
  mit  den  Waffen  in  der  Hand  zu  verhindern.

Da  noch  oft  von  dem  Prager  Frieden  in  diesem  Sinne
die  Rede  sein  wird,  erscheint  es  zweckmäßig,  den  betreffenden
vierten  Artikel  hier  uns  noch  einmal  zu  vergegenwärtigen.

Nachdem  darin  Osterreich  die  Auflösung  des  bisherigen
deutschen  Bundes  anerkannt  und  einer  Neugestaltung  desselben
ohne  seine  Betheiligung  zugestimmt  hat,  heißt  es  weiter:
ebenso  verspricht  Seine  Majestät  der  Kaiser  von  Osterreich
das  engere  Bundesverhältniß  anzuerkennen,  welches  Seine
Majestät  der  König  von  Preußen  nördlich  von  der  Linie
des  Mains  begründen  wird,  und  erklärt  sich  damit  einverstanden,
  daß  die  südlich  von  dieser  Linie  gelegenen  deutschen
Staaten  in  einen  Verein  zusammentreten,  dessen  nationale
Verbindung  mit  dem  norddeutschen  Bunde  der  nähern  Verständigung
  zwischen  beiden  vorbehalten  bleibt,  und  der  eine
internationale  unabhängige  Existenz  haben  wird.
        <pb n="191" />
        1867  Der  vierte  Artikel  des  Prager  Friedens.  181

Zunächst  ist  es  unwidersprechlich,  daß  diese  Bestimmungen
den  süddeutschen  Staaten,  die  bei  dem  Vertrage  nicht  mitgewirkt
  hatten,  schlechthin  keine  Verpflichtung  auferlegen  konnten.
Auch  die  beiden  Großmächte  haben  nach  dem  deutlichen
Wortlaut  des  Artikels  sich  nicht  zugesagt,  die  Gründung
eines  Südbundes  zu  veranlassen;  sie  haben  nur  die  negative
Pflicht  übernommen,  eine  solche  Gründung  nicht  zu  hindern.
Die  Südstaaten  behielten  hierin  völlige  Freiheit.  Wenn  sie
sich  in  der  angegebenen  Weise  vereinten,  so  blieb  es  dem
Gutdünken  ihres  Bundes  überlassen,  in  irgend  eine  nationale
Verbindung  mit  dem  Nordbund  zu  treten,  ohne  dadurch  die
internationale  Unabhängigkeit  dem  Auslande  gegenüber  einzubüßen.
  Wernn  sie  dagegen  die  Erschaffung  eines  Südbundes
unterließen,  so  war  der  darauf  bezügliche  Satz  des  Prager
Friedens  überhaupt  wie  nicht  mehr  vorhanden,  und  es  war
rechtlich  unmöglich,  daraus  für  die  einzelnen  Südstaaten
Rechte  oder  Pflichten  abzuleiten,  z.  B.  einem  derselben  oder
allen  den  einfachen  Eintritt  in  den  Nordbund  zu  verbieten.
Denn  mit  der  Auflösung  des  alten  deutschen  Bundes  hatte
jeder  von  ihnen  volle  Souveränität  und  folglich  auch  freies
Verfügungsrecht  darüber  gewonnen.

Aber  Preußen:  war  es  durch  den  Vertrag  nicht  verpflichtet,
  den  Eintritt  süddeutscher  Staaten  in  den  Nordbund
abzulehnen?  Hierüber  gab  es  auch  in  Deutschland  verschiedene
Ansichten.  Die  badische  Regierung  zog  den  einfachen  Schluß,
da  mit  dem  Wegfall  des  Südbundes  die  betreffende  Clausel
über  denselben  bedeutungslos  werde,  sei  sie  auch  für  Preußen
nichtig,  und  dieses  zu  jedem  Vertrage  mit  jedem  süddeutschen
Staate  berechtigt.  Daneben  aber  machte  sich  eine  strengere
Auffassung  geltend.  Der  Prager  Friede  stellte  ohne  Zweifel
        <pb n="192" />
        182  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

die  Verpflichtung  Preußens  fest,  die  Bildung  eines  Südbundes
nicht  zu  hindern,  und  da  hiegegen  die  Aufnahme  eines  Südstaats
  in  den  Nordbund  das  denkbar  größte  Hinderniß
gewesen  wäre,  so  müsse  Preußen  einen  solchen  Antrag
ablehnen,  so  lange  noch  die  Möglichkeit  des  Südbundes
gegeben  wäre.  Diese  aber  verschwinde,  sobald  sämmtliche
Südstaaten  den  Eintritt  in  den  Nordbund  begehrten,  und
damit  wäre  dann  auch  für  Preußen  jede  Beschränkung  durch
den  Prager  Artikel  weggefallen.  In  diesem  Sinne  erklärte
die  bayerische  Regierung,  eine  gemeinsame  Verhandlung  der
Südstaaten  über  Bundesbeziehungen  mit  dem  Norden  sei
statthaft,  die  eines  einzelnen  süddeutschen  Staates  aber  durch
den  Prager  Frieden  ausgeschlossen.  Europa  gegenüber  war
es  nun  von  entscheidender  Wichtigkeit,  daß  auch  die  preußische
Regierung  sich  zu  dieser  strengeren  Auffassung  bekannte,  einen
einzelnen  süddeutschen  Staat  nicht  ohne  Osterreichs  Zustimmung
in  den  Nordbund  aufnehmen  wollte,  bei  einem  gemeinsamen
Vorgehn  aller  Süddeutschen  aber  niemand  mehr  das  geringste
Recht  zu  einem  Proteste  dagegen  zuerkannte.

Ebenso  wenig  wie  Osterreich  besaß  Frankreich  ein  solches
Recht.  Allerdings  hatte  Napoleon  als  Friedensvermittler
in  dem  Programm  vom  14.  Juli  die  von  den  kämpfenden
Parteien  nachher  angenommene  Clausel  über  den  Südbund
zuerst  aufgestellt.  Aber  auch  hier  hieß  es  nicht:  die  Südstaaten
  sollen  einen  Bund  bilden  —  sondern:  üls  seront
libres  u.  s.  w.  Was  aber  vollends  dem  französischen  Herrscher
jedes  Recht  zur  Einmischung  entzog,  war  der  Umstand,  daß
er,  wie  wir  sahn,  seine  Vertreter  in  Nikolsburg  angewiesen
hatte,  nicht  weiter  als  Vermittler  aufzutreten  und  die  Verträge
nicht  mit  den  Ubrigen  zu  unterzeichnen.  Offenbar  gab  es,
        <pb n="193" />
        1867  Preußische  und  bayerische  Auffassung  des  Artikels.  183

nachdem  er  sich  an  dem  Abschluß  der  Verträge  nicht  betheiligt
hatte,  für  ihn  keinen  Rechtstitel  mehr,  die  Ausführung
derselben  zu  überwachen  oder  als  Anwalt  der  Vertragstreue
gegen  eine  angebliche  Verletzung  aufzutreten  ).

Endlich  aber,  selbst  angenommen,  es  gelte,  was  der
Artikel  über  den  Südbund  bestimmte,  nach  der  Beseitigung  des
Bundes  ebenso  für  die  einzelnen  Südstaaten,  so  bot  auch  dann,
was  von  Preußen  bisher  geschehn,  keinen  Anlaß  zu  einer
Beschwerde  über  Vertragsbruch.  Der  Südbund  sollte  berechtigt
sein,  sich  mit  dem  Norden  über  eine  nationale  Verbindung  zu
verständigen:  nun,  man  sollte  denken,  der  erste  und  dringendste
Schritt  zu  einer  solchen  Verbindung  sei  die  Abrede  einer
gemeinsamen  Vertheidigung  gegen  jede  von  Außen  drohende
Gefahr.  Beust's  Einrede,  daß  hiedurch  die  in  Prag  stipulirte
Unabhängigkeit  des  Südens  zu  stark  leide,  ist  um  so  unverständiger,
  als  einerseits  in  der  Sache  jedes  Kriegsbündniß
ohne  feste  Einheit  des  Oberbefehls  seinen  Zweck  verfehlt,  und
andrerseits  der  Friedensvertrag  den  Grad  der  erlaubten
Abhängigkeit  nicht  einem  Urtheil  der  Großmächte,  sondern
der  freien  Verständigung  der  beiden  Bünde  anheinstellt.
In  noch  höherem  Maaße  gilt  dasselbe  von  der  Einladung,
welche  Preußen  Ende  Mai  an  die  Südstaaten  zu  einer
kräftigern  Neugestaltung  des  Zollvereins  erließ.  Wer  könnte
bestreiten,  daß  bei  der  damaligen  Lage  die  Reform  des  Zollvereins
  eins  der  elementaren  Bedürfnisse  jeder  nationalen
Verbindung  auf  deutschem  Boden  war?

Wir  werden  sehn,  daß  Bismarck's  weiteres  Berhalten
in  der  deutschen  Sache  nach  jeder  Seite  hin  genau  dem
eben  dargelegten  Inhalt  des  Prager  Friedens  entsprach:

)  Dies  hat  auch  Rothan  ausdrücklich  anerkannt.
        <pb n="194" />
        184  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

keine  Zulassung  eines  süddeutschen  Staates  in  den  norddeutschen
  Bund,  so  lange  sie  nicht  sämmtlich  die  Aufnahme
begehrten,  keine  nationale  Verbindung  mit  den  einzelnen
Südstaaten,  welche  nicht  auch  dem  Südbunde  nach  dem
Prager  Frieden  erlaubt  gewesen  wäre,  in  jedem  Falle  aber
absolute  Zurückweisung  jedes  Versuchs  eines  Dritten,  welcher
den  Prager  Frieden  nicht  mitunterzeichnet  hatte,  in  die  Ausführung
  desselben  einzugreifen.

Allerdings  folgte  damals  die  französische  Regierung
einer  grundverschiedenen  Auffassung.  Als  wenn  in  der  Prager
Urkunde  kein  Wort  von  einer  nationalen  Verbindung  zwischen
Nord=  und  Süddeutschland  stände,  hatte  sie  sich,  den  eignen
Wünschen  entsprechend,  in  die  Vorstellung  eingelebt,  daß  der
Prager  Friede  kurzweg  jeden  Einfluß  und  jede  Herrschaft
Preußens  im  Süden  des  Mains  verbiete.  Graf  Beust,  den
man  doch  für  einen  sachverständigen  Mann  halten  mußte,
that  das  Mögliche,  die  französischen  Staatsmänner  in  diesem
Irrthum  zu  bestärken.  So  erschienen  dort  die  August-Bündnisse
  und  die  Einladung  zum  Zollverein  als  eben  so
viele  Verletzungen  des  Prager  Friedens,  und  da  die  deutsche
Geographie  den  Parisern  nicht  besonders  geläufig  war,
wußten  sie  nicht,  daß  Mainz  ebenso  wie  Frankfurt  nördlich
vom  Maine  liegt,  und  sahn  auch  in  der  dortigen  preußischen
Besatzung  eine  arge  Überschreitung  der  Mainlinie.  Man
muß  Preußen  lehren,  hieß  es,  die  Verträge  zu  achten.

Indessen  schwamm  Paris,  während  dieser  Sorgen
seiner  Staatsmänner,  in  Glanz  und  Jubel  vermöge  des
gloriosen  Erfolges  seiner  industriellen  Weltausstellung.  Sie
war  in  der  That  vortrefflich  gelungen.  Die  Einrichtung
war  groß  gedacht,  zweckmäßig  und  geschmackvoll  wie  bei
        <pb n="195" />
        1867  König  Wilhelm  und  Bismarck  in  Paris.  185

keiner  frühern;  die  Fülle  und  Pracht  der  aus  allen  Ländern
eingesandten  Waaren  erschien  beispiellos.  Producenten  und
Consumenten,  Neugierige  und  Vergnügungslustige  aller
Nationen  strömten  in  colossalen  Massen  herbei.  Die  gekrönten
Häupter  Europas  hatten  ihren  Besuch  zugesagt,  und  wenn
der  römische  Papst  ausblieb,  so  hatte  dafür  der  türkische
Sultan  sein  Erscheinen  angemeldet.  Genug,  Paris  fühlte
sich  noch  einmal  als  Hauptstadt  der  Welt,  an  der  Spitze
der  Civilisation  des  Menschengeschlechts.  Anfangs  Juni  traf
Kaiser  Alexander  von  Rußland  mit  dem  Vicekanzler  Gortschakoff
ein;  am  6.  folgte  ihm  König  Wilhelm,  begleitet  von  Bismarck.
Der  Empfang  war  ebenso  prunkvoll  wie  herzlich.  Napoleon
verstand  es,  wo  sein  dynastischer  Ehrgeiz  sich  nicht  verletzt
fühlte,  mit  angeborener  Freundlichkeit  jedem  Gaste  das
Dasein  angenehm  zu  machen,  und  die  Liebenswürdigkeit  der
schönen  und  lebhaften  Kaiserin  Eugenie  war  hinreißend.  Feste
aller  Art,  Schmäuse,  Bälle,  Jagden,  Paraden,  folgten  sich  in
ununterbrochener  Reihe.  Von  Politik  konnte  nur  vorübergehend
  die  Rede  sein.  König  Wilhelm  hatte  eine  würdige
und  zugleich  höfliche  Art,  jedes  politische  Gespräch  abzulehnen;
er  begnügte  sich,  seinen  vollen  Wunsch  auf  Erhaltung  des
Friedens  zu  betonen.  Etwas  weiter  ließ  sich  Bismarck  bei
dem  Staatsminister  Rouher  heraus,  erläuterte  seinen  guten
Willen  in  der  Luxemburger  Sache  und  versicherte,  daß  die
deutschen  Südstaaten  bis  jetzt  durchaus  keine  Neigung  zum
Eintritt  in  den  Nordbund  zeigten,  und  er  ebenso  wenig
gesonnen  sei,  sie  dazu  anzutreiben.  Marquis  Moustier  suchte
mit  ihm  keine  Unterhaltung;  er  hatte  ihm  eine  scharfe  Antwort
aus  der  Zeit  des  Krimkriegs  nicht  vergessen,  wo  er  selbst
Gesandter  in  Berlin,  und  Bismarck  zufällig  dort  anwesend
        <pb n="196" />
        186  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

war:  Moustier  hatte  die  damals  schwankende  Politik  Preußens
gerügt  und  endlich  geäußert:  ihr  werdet  damit  bei  Jena
anlangen.  Bismarck  entgegnete  auf  der  Stelle:  warum  nicht
bei  Leipzig  oder  bei  Waterloo?  Moustier,  ein  leidenschaftlich
reizbarer  Mann,  vermied  ihn  seitdem.  Um  so  eifriger  suchte  er
den  russischen  Minister  auf  und  freute  sich  an  Gortschakoff's
lebhaftem  Entgegenkommen.  Dieser  pries  die  hohe  Freiheitsliebe
  der  Bulgaren,  Serben,  Griechen;  Moustier  entdeckte
dahinter  aber  in  Wahrheit  den  russischen  Wunsch,  die  bekannte
Pontus-Clausel  des  Pariser  Friedens  zu  zerreißen.  Leider
konnte  er  darauf  nur  ausweichend  erwidern,  daß  Frankreich
nicht  der  einzige  Theilnehmer  an  diesem  Vertrage  gewesen,
für  sich  allein  also  nichts  daran  ändern  könne.  Das  Gespräch
  ging  dann  weiter  über  die  deutschen,  so  wie  über
die  orientalischen  Angelegenheiten.  Über  Deutschland  sagte
Moustier:  wir  bestreiten  Preußen  nicht  das  Recht,  sich  zu
organisiren  und  zu  befestigen  innerhalb  der  Grenzen,  die
wir  in  Nikolsburg  zugelassen  haben,  jedenfalls  aber  können
wir  nicht  gleichgültig  bleiben  bei  Bismarcks  Anstrengungen,
diese  Grenzen  zu  überschreiten.  Ihr  habt  Unrecht,  entgegnete
Gortschakoff,  Euch  solche  Dinge  in  den  Kopf  zu  setzen;  ich
bürge  Euch  dafür,  daß  Bismarck  entschlossen  ist,  dem  Prager
Frieden  treu  zu  bleiben;  seine  Lage  ist  schwierig,  er  kann
sich  nicht  öffentlich  gegen  die  deutsche  Einheit  erklären,  wünscht
sie  aber  nicht,  da  sie  ihm  mehr  Verlegenheit  als  Nutzen
bringen  würde;  das  Zollparlament  ist  ihm  ein  Mittel,  die
nationale  Partei  zu  beschwichtigen,  sonst  hat  es  keine  politische
Bedeutung.

Was  den  Orient  betraf,  so  erklärte  Gortschakoff,  daß
Rußland  an  keine  Vergrößerung,  sondern  nur  an  die  traurige
        <pb n="197" />
        1867  Mordversuch  auf  den  Kaiser  von  Rußland.  187

Lage  der  türkischen  Christen  denke;  allerdings  wünsche  es,
Kreta  mit  Griechenland  zu  vereinigen;  dieses  müsse  dann
aber  die  festesten  Garantien  für  weitere  Ruhe  geben.  Moustier
ertheilte  dem  Allen  seine  Zustimmung  und  faßte  diesen  Inhalt
des  Gesprächs  schriftlich  in  einen  Pro  memoria  zusammen,
als  Denkmal  des  schönen  Einverständnisses  beider  Regierungen.
Unglücklicher  Weise  hatten  schon  vor  diesen  Erörterungen
draußen  Ereignisse  Statt  gefunden,  welche  dem  belobten
Einverständniß  den  Boden  vollständig  entzogen.  Am  4.  Juni
war  Kaiser  Alexander  mehrmals  von  lauten  Rufen:  vive
la  Pologne!  verfolgt  worden,  und  am  6.,  als  er  zusammen
mit  Napoleon  im  Wagen  von  einer  großen  Truppenschau
zurückfuhr,  hatte  ein  Pole,  Berozowski,  auf  ihn  geschossen,
aber  zum  Glücke  verfehlt.  Napoleon  fand  trotz  des  Schreckens
ein  geistreiches  Wort:  Sire,  sagte  er,  jetzt  sind  wir  Allürte,
wir  haben  zusammen  im  Feuer  gestanden.  Es  machte  aber
auf  den  bedrohten  Monarchen  um  so  weniger  Eindruck,  als
gleich  nach  der  Verhaftung  des  Verbrechers  mehr  als  vierzig
Pariser  Advocaten  sich  öffentlich  zu  seiner  Vertheidigung
bereit  erklärten.  Bald  nachher  verließ  Alexander  Paris  in
tiefer  Verstimmung  gegen  Frankreich  und  in  gesteigerter
Hinwendung  zu  Preußen.  Er  gab  von  dieser  auf  der  Rückreise
  sowohl  dem  Herzog  von  Nassau  als  der  Königin  von
Würtemberg  energischen  Ausdruck.  Der  preußische  Monarch
schied  am  14.  Juni  in  ungetrübter  Herzlichkeit  von  seinen
kaiserlichen  Wirthen,  und  sandte  ihnen  aus  Berlin  ein  warmes
Dankschreiben  für  die  herrlichen  ihm  bereiteten  Tage.
Allerdings  konnte  dadurch  der  tiefe  Schatten,  welchen
der  polnische  Mordversuch  auf  den  Glanz  der  Festwoche
geworfen  hatte,  nicht  aufgehellt  werden,  und  leider  stand
        <pb n="198" />
        188  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

nach  kurzer  Frist  dem  französischen  Herrscher  noch  eine  weitere,
doppelt  bittere  Erfahrung  bevor.  Er  erwartete  jetzt  den
Besuch  des  Kaisers  und  der  Kaiserin  von  Osterreich:  da  kam
die  Nachricht,  daß  Franz  Joseph's  Bruder,  Kaiser  Max  von
Mexiko,  durch  seine  republikanischen  Gegner  überwältigt,  am
19.  Juni  in  Queretaro  nach  kriegsgerichtlichem  Spruche
erschossen  worden  sei.  Napoleon  empfing  die  Kunde  am
1.  Juli,  als  er  im  Begriffe  war,  sich  in  die  Ausstellung  zur
feierlichen  Vertheilung  der  dort  beschlossenen  Preise  zu  begeben.
Er  war  tief  erschüttert  von  dem  blutigen  Ausgange  des  von
ihm  mit  grenzenlosen  Plänen  begonnenen  Unternehmens.
Man  konnte  nicht  eigentlich  sagen,  daß  er  dem  unglücklichen
Fürsten  die  im  Vertrage  von  1862  gegebenen  Versprechungen
gebrochen  hätte:  immer  aber  war  er  der  Urheber  des  unseligen
Abenteuers  gewesen,  und  jedenfalls  war  jetzt  der  Besuch  der
österreichischen  Majestäten,  aus  dem  vielleicht  ein  über  die
Beziehungen  Beider  Deutschland  entscheidender  Bundesvertrag
emporgewachsen  wäre,  in  jedem  Sinne  unmöglich  geworden.
Rings  um  ihn  her  regte  sich  das  Gefühl,  daß  sein  Stern
verblasse,  sein  Streben  zu  stetem  Fehlschlag  verurtheilt  sei.

In  Berlin  hoffte  man  nach  dem  ungetrübten  Verlauf
der  Pariser  Zusammenkunft  auf  dauernde  Beruhigung  der
französischen  Gemüther  und  ein  ungestörtes  Nebeneinanderleben
  der  beiden  Nationen.  Aber  nur  wenige  Wochen  vergingen,
  und  nach  der  alten  Gewohnheit  rührte  sich  wieder
der  in  Paris  selbstverständlich  erscheinende  Drang,  in  fremde
Angelegenheiten  lehrend  und  meisternd  einzugreifen.  Es
handelte  sich  wieder  um  einen  Artikel  des  Prager  Friedens,
den  fünften,  den  ebenso  wie  dessen  Vorgänger  Napoleon
zuerst  vorgeschlagen,  das  Recht  aber,  die  Ausführung  zu
        <pb n="199" />
        1867  Artikel  fünf  des  Prager  Friedens.  189

controliren,  durch  seine  Nichttheilnahme  an  dem  Vertragsschlusse
  natürlich  eingebüßt  hatte.  Es  war  der  Artikel,  worin
Osterreich  seine  Anrechte  an  die  Elbherzogthümer  dem  König
von  Preußen  unter  der  Maßgabe  überließ,  „daß  die
Bevölkerungen  der  nördlichen  Districte  von  Schleswig,  wenn
sie  durch  freie  Abstimmung  den  Wunsch  zu  erkennen  geben,
mit  Dänemark  vereinigt  zu  werden,  an  Dänemark  abgetreten
werden  sollen."“  Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  diese  Verheißung
nicht  ohne  Weiteres  ausgeführt  werden  konnte,  da  der  Ausdruck
„nördliche  Districte  von  Schleswig“  ein  völlig  unbestimmter
war,  und  Niemand  angeben  konnte,  wo  der  Norden  aufhörte.
In  Kopenhagen  meinte  man,  das  solle  eben  durch  die  Volksabstimmung
  ermittelt  werden:  wo  diese  sich  für  Dänemark
ausspreche,  sei  nördliches,  also  dänisches  Land;  entgegengesetzter
  Meinung  aber  war  man  in  Berlin,  zuerst  müsse
die  Grenze  des  Nordens  zwischen  den  beiden  Höfen  festgestellt,
  und  dann  nördlich  von  dieser  Grenze  das  Volk
über  seine  Zukunft  befragt  werden.  Diese  Auffassung  war
1864  auf  der  Londoner  Conferenz  von  den  neutralen
Mächten  vertreten  worden,  als  England  die  Abtretung
eines  südlichen  Theils  von  Schleswig  an  Deutschland  vorgeschlagen,
  Preußen  aber  die  Volksabstimmung  in  ganz
Schleswig  begehrt  hatte.  Die  Mächte  erklärten  sich  für
den  Grundsatz:  zuerst  die  Feststellung  der  Grenze,  dann
in  dem  abzutretenden  Theile  die  Abstimmung  des  Volks.
Es  war  dies  aber  1867  nicht  die  einzige  Schwierigkeit.
Denn  bis  hart  an  die  jütische  Grenze  heran  fand  man  unter
den  dänisch  redenden  Bauernschaften  eine  ganze  Anzahl
deutscher  Städte,  womit  denn  die  Frage,  ob  die  Abstimmung
nach  Zonen  oder  nach  Gemeinden  vorzunehmen  sei,  eine
        <pb n="200" />
        190  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

hervorragend  praktische  Bedeutung  gewann.  Jedenfalls  war
man  in  Berlin  entschlossen,  diese  deutschen  Orte  nicht  ohne
feste  Garantien  für  die  Wahrung  ihrer  Nationalität  der
Willkür  der  dänischen  Demokratie  zu  überlassen,  wie  man
sie  in  der  langen  Leidenszeit  von  1852  bis  1864  hatte
erdulden  müssen.  Ein  weiteres  Begehren  war  dann  die
Ülbernahme  eines  verhältnißmäßigen  Theils  der  schleswigholsteinschen
  Staatsschuld,  je  nach  der  Größe  der  zu  vereinbarenden
  Landabtretung.

Als  Preußen  am  8.  Mai  1867  in  Kopenhagen  den
Gegenstand  zur  Unterhandlung  brachte,  zeigte  sich  sehr  bald,
daß  die  Frage  der  Staatsschuld  geringe  Schwierigkeit  machen
würde,  über  die  Garantien  aber  für  die  deutschen  Gemeinden
eine  Übereinstimmung  nicht  zu  erzielen  war.  Am  1.  Juni
ging  die  entschiedene  Ablehnung  der  deutschen  Forderung
nach  Berlin.  Die  gerechte  Gesinnung  des  Königs,  hieß  es,
die  liberale  Verfassung,  die  bestehenden  Gesetze  machten  jede
besondere  Garantie  überflüssig;  um  so  mehr  müsse  man  eine
solche  verweigern,  als  man  damit  einer  auswärtigen  Macht
ein  Recht  der  Aufsicht  und  der  Einmischung  in  die  innern
Verhältnisse  Dänemarks  gewähren  und  damit  die  Unabhängigkeit
  des  Staates  auf  das  Argste  gefährden  würde.  Bismarck
erwiderte  am  18.  Juni,  in  der  Zeit  der  alten  absoluten
Monarchie  hätte  man  der  Wirksamkeit  einer  solchen  Erklärung
vertrauen  können;  jetzt  aber  sei  in  Kopenhagen  die  Krone
von  einem  demokratischen  Reichsrath  abhängig,  und  Deutschland
  habe  erfahren,  wie  wenig  dieser  zu  einer  gerechten
Behandlung  der  deutschen  Einwohner  geneigt  sei.  Man
müsse  also  die  Landabtretung  von  der  Ertheilung  einer
förmlichen  Garantie  abhängig  machen.
        <pb n="201" />
        1867  Versuch  einer  französischen  Einmischung.  191

Die  dänische  Regierung  schwieg  darauf,  klopfte  aber  in
Paris  um  freundliche  Unterstützung  an.  Im  Jahre  1864
hatte  Napoleon,  wir  wissen  aus  welchen  Gründen,  Preußen
zur  Annexion  der  Herzogthümer  selbst  eingeladen,  und  für
sein  Verhalten  eine  allgemeine  Mißbilligung  in  Frankreich
gefunden.  Jetzt  war  sein  Verhältniß  zu  Preußen  gründlich
geändert,  die  Stimmung  aber  der  französischen  Politiker
dieselbe  geblieben;  er  wünschte  also  lebhaft,  für  Dänemark
etwas  zu  thun,  und  Marquis  Moustier,  soeben  erst  durch
Preußens  Vorgehn  in  der  Zollvereinssache  gereizt,  redete
mit  hohem  Unwillen  von  den  stets  wachsenden  Verletzungen
des  Prager  Friedens.  Bismarck,  davon  sogleich  unterrichtet
und  im  Begriffe,  für  eine  Weile  in  Varzin  ländliche  Erholung
zu  suchen,  gab  durch  ein  Rundschreiben  den  preußischen
Gesandtschaften  Weisung,  die  Bewegungen  der  französischen
Diplomatie  auf  das  Genaueste  zu  überwachen.  „Wir  sind,
schrieb  er,  entschiedene  Gegner  einer  Kriegspolitik;  wir  sehn
keinen  Vortheil,  den  wir  jetzt  daraus  ziehn  könnten.  Aber
nichts  würde  uns  bestimmen,  die  Größe  des  Vaterlandes
niedrigen  Besorgnissen  und  auswärtigen  Erwägungen  unterzuordnen.
  Die  dänischen  Ansprüche  werden  uns  billig  finden,
aber  wir  lassen  uns  keine  Einräumungen  abtrotzen,  so  wenig
wir  auch  zu  extremen  Entschlüssen  geneigt  sind,  vielmehr
wünschen,  so  weit  es  möglich,  dem  Cabinet  der  Tuilerien
Befriedigung  zu  gewähren."“

Er  wollte  nach  wie  vor  den  Frieden,  war  aber  nach
allen  bisherigen  Erfahrungen  der  Meinung,  das  beste
Mittel,  ihn  zu  bewahren,  sei  eine  entschiedene  und  furchtlose
Abweisung  jeder  unberufenen  Einmischung  in  die  deutschen
Angelegenheiten.
        <pb n="202" />
        192  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

Unterdessen  war  man  auch  in  Petersburg  gegen  Frankreich
mißtrauisch  geworden.  Gortschakoff  klagte  über  den  übertrieben
  glänzenden  Empfang  des  Sultans  in  Paris;  Moustier
entgegnete,  man  habe  demselben  ganz  im  russischen  Sinne
innere  Reformen  zu  Gunsten  der  Christen  dringend  empfohlen.
Wir  haben,  setzte  er  hinzu,  Euer  Streben  im  Orient  unterstützt;
  wir  dürfen  von  Euch  gleichen  Dienst  im  Occident
erwarten;  wenn  es  dort  eine  kretische,  so  gibt  es  hier  eine
dänische  Frage;  wenn  Ihr  in  dieser  auf  Bismarck  einwirken
wolltet,  so  würdet  Ihr  Euch  um  Frankreich  und  den  Frieden
Europas  sehr  verdient  machen.  Gortschakoff  war  bereit  und
schrieb  einen  Privatbrief  an  Bismarck,  so  freundschaftlich,  so
höflich  und  einschmeichelnd  wie  möglich,  über  das  Thema,
daß  Napoleon  den  Frieden  wolle,  aber  bei  längerem  Hinschleppen
  der  dänischen  Sache  eine  Uberreizung  der  öffentlichen
Meinung  in  Frankreich  befürchte,  die  ihn  in  grausame  Verlegenheit
  setzen  könnte.  Auch  Kaiser  Alexander  habe  keinen
höhern  Wunsch,  als  Erhaltung  des  Friedens,  obgleich  viele
Leute  glaubten,  daß  Rußland  bei  einem  Kriege  zwischen
Preußen  und  Frankreich  nicht  verlieren,  sondern  nur  gewinnen
könne.  Was  sei  zu  thun?  Er  vermeide  jedes  Wort,  was
wie  eine  Einmischung  aussehn  könnte.  Besser  als  alle  Anderen
wisse  Bismarck  die  Lösung  zu  finden.

Moustier,  dem  Gortschakoff  eine  Abschrift  des  Briefes
zusandte,  war  entzückt  und  schritt  nach  diesem  russischen
Vorspiel  unter  Napoleon's  Beifall  zum  Werke.  Soeben
hatte  der  dänische  Minister  dem  preußischen  eine  vertrauliche
Besprechung  in  Berlin  vorgeschlagen,  und  um  dafür  die
Wege  zu  ebnen,  schrieb  Moustier  am  25.  Juli  eine  Depesche
an  seinen  Geschäftsträger  beim  preußischen  Hofe,  Herrn
        <pb n="203" />
        1867  Preußen  lehnt  die  Einmischung  ab.  193

Lefebvre  de  Behaine  (Graf  Benedetti  war  beurlaubt):  er
beklagte,  daß  die  preußische  Note  vom  18.  Juni  so  wenig
entgegenkommend  sei;  wäre  die  Rückgabe  Nordschleswigs
eine  That  freier  Hochherzigkeit,  so  hätte  Preußen  das  Recht,
beliebige  Bedingungen  zu  stellen;  aber  Preußen  erkennt  ja
an,  daß  seine  Verpflichtung  aus  dem  Prager  Frieden  stammt,
in  welchem  der  fünfte  Artikel  die  Rückgabe  ohne  jeden  Vorbehalt
  ausspricht.  Preußen  habe  also  kein  Recht  zu  seinem
Verlangen,  auf  dem  abzutretenden  Boden  deutsche  Gemeinden
unter  seinem  Schutze  einzurichten  und  dadurch  Dänemarks
Unabhängigkeit  schwer  zu  beeinträchtigen.  Graf  Bismarck
wisse,  mit  welchen  versöhnlichen  Gesinnungen  wir  uns  stets
erfüllt  gezeigt  haben;  er  könne  also  den  Charakter  unserer
Bemerkungen  nicht  mißverstehn.  Er  werde  sich  der  moralischen
Verbindlichkeiten  erinnern,  die  er  mit  uns  eingegangen  sei.

Im  Besitze  dieser  Depesche  suchte  der  Geschäftsträger
in  Abwesenheit  Bismarck's  den  Unterstaatssecretär  Herrn
von  Thile  auf.  Kaum  aber  hatte  er  die  Absicht  erklärt,
einige  Bemerkungen  über  die  preußisch-dänische  Frage  vorzulegen,
  als  ihn  Thile  unterbrach.  Das  ist  äußerst  ernst,
rief  er.  Ich  darf  Sie  nicht  anhören,  ehe  ich  die  Befehle
des  Königs  eingeholt  habe.  Am  folgenden  Tage  war  er
bereit  zu  hören,  beschränkte  sich  dann  aber  auch  streng  auf
die  Rolle  eines  aufmerksamen  Zuhörers.  Lefebvre  glaubte
im  Sinne  seiner  Anweisungen  zu  handeln,  wenn  er  ihn  die
Depesche  lesen  ließe.  Thile  nahm  Einsicht,  machte  sich
Notizen,  sprach  aber  über  den  Inhalt  keine  Meinung  aus,
erhob  keine  Einwendungen  und  stellte  nur  mit  einigem
Nachdruck  die  Thatsache  fest,  daß  der  Prager  Friede  zwischen
Preußen  und  Osterreich  geschlossen  worden  sei.

v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.  13
        <pb n="204" />
        194  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

Was  diese  geschichtliche  Bemerkung  bedeute,  sollte  Lefebvre
sehr  bald  erfahren.  Der  König  und  Bismarck  waren  sogleich
entschlossen,  diesem  ersten  Versuche  eines  französischen  Einredens
  in  deutsche  Fragen  mit  solcher  Energie  entgegen  zu
treten,  daß  die  Lust  dazu  für  immer  in  Paris  verginge.
Nach  wenigen  Tagen  brachte  die  officiöse  Presse  den  Vorgang
  zur  Kenntniß  der  deutschen  Nation.  Frankreich  habe
eine  Note  über  Schleswig  eingereicht;  es  suche  sich  in  Dinge
einzumischen,  die  seiner  Beurtheilung  nicht  unterliegen;  man
werde  ihm  nicht  gestatten,  einen  Vertrag  anzurufen,  welchen
es  nicht  unterzeichnet  habe.  Diese  Polemik  fand  weit  und
breit  in  Deutschland  rauschenden  Widerhall;  auf  allen  Seiten
erscholl  der  Ruf,  kein  Fremder  solle  sich  unterfangen,  Deutschland
  Vorschriften  über  deutsche  Angelegenheiten  geben,
Deutschland  über  die  Clauseln  deutscher  Verträge  belehren
zu  wollen.  Keinen  andern  Inhalt  hatten  die  Eröffnungen,
welche  Thile  dem  französischen  Geschäftsträger  bei  ihrem
nächsten  Gespräche  zu  machen  beauftragt  war.

Moustier  war  von  dem  Allen  überrascht  und  befremdet
im  höchsten  Maaße.  Wie?  Frankreich  sollte  es  verboten  sein,
andern  Mächten  bei  zweifelhaften  Fragen  guten  Rath  und
ernste  Mahnung  zu  ertheilen?  Wo  war  denn  das  Land,
in  dessen  Beziehungen  und  Bestrebungen  sich  Frankreich  nicht
eingemischt  hätte,  sei  es  nach  eigenem  Interesse  oder  nach
überlegener  Einsicht?  War  Frankreichs  Präponderanz  nicht
eine  geschichtliche,  durch  die  Jahrhunderte  bekräftigte  Thatsache?
Und  jetzt  wollte  ihm  das  eben  empor  gekommene  Preußen
sogar  eine  höfliche  Meinungsäußerung  verbieten?  Unerträglich!

Moustier  griff  zunächst  eine  diplomatische  Formfrage
auf.  Alle  Welt,  schrieb  er  an  Lefebvre,  redet  in  Deutschland
        <pb n="205" />
        1867  Marquis  Moustier  gibt  nach.  195

von  einer  französischen  Note;  wir  haben  aber  gar  keine  Note
nach  Berlin  geschickt;  fordert  die  preußische  Regierung  auf,
diesen  Irrthum  zu  berichtigen.  Es  geschah.  Thile  erwiderte:
allerdings  keine  Note,  jedoch  eine  Depesche  habt  Ihr  mir
zur  Lectüre  überreicht.  Aber,  rief  Lefebvre,  nur  vertraulich,
nur  privatim,  wie  ich  das  ausdrücklich  bemerkt  habe.  Ich
erinnere  mich,  sagte  Thile,  keines  solchen  Vorbehalts.

Der  englische  Botschafter  bemerkte  dem  französischen
Vertreter,  daß  auf  die  Form  wenig  ankomme.  Bismarck
zürne  über  die  Thatsache  der  Einmischung,  welche  alle  Gegner
Preußens  ermuthigt  haben  würde.  Österreich  und  Rußland
verhielten  sich  schweigend.  Warum  hatte  auch  Napoleon
in  Nikolsburg  jeden  Rechtsanspruch  zur  Einmischung  selbst
weggeworfen?  Jetzt  konnte  er  sie  nur  kraft  seiner  Waffenmacht
  geltend  machen.  Marschall  Niel  aber  war  noch  weit
entfernt  von  der  Vollendung  seiner  Heeresreform.

So  beschloß  Moustier,  um  dem  Lärm  ein  Ende  zu
machen,  bittern  Groll  im  Herzen,  nachzugeben.  Er  verfaßte
eine  neue  Depesche:  wir  haben  Preußen  nicht  zur  Erklärung
seiner  Absichten  anhalten,  wir  haben  nur  unsere  Gedanken
zu  seiner  Kenntniß  bringen  wollen;  wir  bedauern  lebhaft,
daß  Graf  Bismarck  die  Natur  unserer  Bemerkungen  mißverstanden
  hat.  Er  möge  sich  überzeugen,  daß  wir  unter
keinen  Umständen  uns  dem  Vorwurf  aussetzen  würden,  die
Empfindlichkeit  einer  benachbarten  Macht  zu  verletzen.

Der  französische  Geschichtschreiber,  dem  wir  diese  Einzelheiten
  entnehmen,  beklagt  an  dieser  Stelle  wieder  die  nervöse
und  auffahrende  Art,  womit  Bismarck  eine  ganz  vertrauliche
Mittheilung  zu  einem  Ereigniß  aufbausche,  großen  Zeitungslärm

  veranlasse  und  damit  den  Frieden  Europas  gefährde.
13%
        <pb n="206" />
        196  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

Es  kommt  ihm  nicht  in  den  Sinn,  zu  fragen,  ob  die
Gefährdung  des  Friedens  von  dem  Empfänger  oder  von
dem  Geber  der  vertraulichen  Mittheilung  ausgegangen.  Es
scheint,  sagt  er,  als  wolle  Bismarck  für  Deutschland,  als
eine  heilige  Arche,  eine  Art  von  Monroe-Doctrin  zur
Geltung  bringen.  Die  Richtigkeit  dieser  Bemerkung  wird
ihm  niemand  bestreiten.

Der  Vorfall  (oder  wie  man  jetzt  im  höhern  Zeitungsstyl
sagt,  der  Zwischenfall)  war  geschlossen,  die  deutsch-dänische
Verhandlung  in  Stocken  gerathen,  Frankreich  durch  eine
neue  diplomatische  Schlappe  gereizt.  Indessen  lag  bereits
eine  Gelegenheit  vor,  auf  einer  andern  Seite  Trost  und
Stärkung  zu  schöpfen  und  vielleicht  eine  künftige  Vergeltung
für  die  erfahrene  Unbill  umsichtig  vorzubereiten.

Napoleon  hatte  dem  Schmerze  über  die  Hinrichtung
Maximilian's  in  einem  warmen  Schreiben  an  Franz  Joseph
Ausdruck  gegeben.  Beust  erklärte  darauf  dem  Fürsten
Metternich,  die  Freundschaft  zwischen  beiden  Höfen  sei  durch
das  tragische  Ereigniß  nicht  erschüttert  worden,  immerhin
aber  sei  es  wünschenswerth,  daß  der  erste  Schritt  in  dem
persönlichen  Verkehr  der  Souveräne  von  französischer  Seite
geschehe.  Dies  führte  die  Kaiserin  Eugenie  auf  einen  feinen
Vorschlag:  unsere  Freunde  sind  verhindert  worden,  uns  zu
besuchen,  machen  wir  ihnen  einen  Condolenzbesuch.  Die
Staatsmänner  waren  mit  dem  Gedanken  der  hohen  Frau
einverstanden;  die  Botschaft  ging  nach  Wien  und  wurde  dort
mit  Freude  aufgenommen;  nur  die  Mutter  Maximilian's,
die  Erzherzogin  Sophie,  lehnte  ihre  Theilnahme  ab.  Die
Zusammenkunft  wurde  auf  den  18.  August  in  Salzburg
verabredet.
        <pb n="207" />
        1867  Franz  Joseph  und  Napoleon  in  Salzburg.  197

Der  Trauerbesuch  nahm  nun  vom  ersten  Tage  besondere
Formen  an.  Napoleon  und  Eugenie  reisten  zwar  dem  Namen
nach  incognito,  nahmen  aber  aller  Orten  die  den  Souveränen
gebührenden  Ehren  gern  entgegen.  Sie  wurden  in  Karlsruhe
durch  den  Großherzog  von  Baden,  in  Ulm  durch  den  König
von  Würtemberg  feierlich  begrüßt,  erfreuten  sich  hier  und  da
der  Rufe  vive  l'Emporeur!,  wodurch  die  schwäbischen  Demokraten
  ihre  antipreußische  Vaterlandsliebe  bekundeten,  und
wurden  von  Augsburg,  wo  Napoleon  im  St.  Annen-Gymnasium
  Erinnerungen  an  die  dort  verlebte  Schulzeit  genoß,
bis  zur  österreichischen  Grenze  durch  König  Ludwig  von  Bayern
begleitet.  Vollends  in  Salzburg  war  die  Pracht  des  Empfangs
gewaltig:  französische  Fahnen  und  Flaggen  auf  dem  Bahnhof
und  in  allen  Straßen  der  Stadt,  Musik  und  Ehrenwachen,
Vorbereitung  zu  Festlichkeiten  jeglicher  Art.  Dazu  kam  die
Begleitung  des  österreichischen  Monarchen  durch  dessen  Reichskanzler,
  den  Grafen  Beust,  und  den  ungarischen  Ministerpräsidenten
  Grafen  Andrassy,  welchen  sich  etwas  später  noch
der  Finanzminister  hinzugesellte.  Die  Condolenz  hatte  sich
plötzlich  in  einen  politischen  Congreß  verwandelt,  dessen  ernste
Erwägungen  fortdauernd  mit  dem  Schmucke  mannichfaltiger
Genüsse  umgeben  wurden.  Die  Welt  war  erstaunt  und  gespannt.
  Es  kam  vor,  daß  Beust  mit  Napoleon  Stunden
lang  unter  vier  Augen  verhandelte:  da  flogen  dann  die  Vermuthungen
  und  bald  die  Versicherungen  in  alle  Lande,  daß
hier  die  Urkunde  eines  festen  Trutz=  und  Schutzbündnisses
zwischen  beiden  Mächten  ausgearbeitet  würde.

Indessen  hier  wie  so  oft  eilten  die  Gerüchte  den  Wirklichkeiten
  weit  voraus.  Wohl  wünschten  die  beiden  Kaiser
nahe  Freundschaft  und  herzliches  Einverständniß.  Aber  beide
        <pb n="208" />
        198  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

waren  entfernt  von  dem  Gedanken  eines  förmlichen  Bundesvertrags.
  Denn  Beide  fanden  sich  zu  der  Zeit  nicht  in  der
Lage,  einen  großen  Krieg  zu  führen,  und  Beide  besorgten,
wenn  auch  aus  verschiedenen  Gründen,  daß  ein  solcher  durch
einen  Bundesvertrag  veranlaßt  werden  könnte.  Napoleon
fürchtete,  daß  ein  Bündniß,  wenn  auch  im  tiefsten  Geheimniß
abgeschlossen,  doch  dem  Grafen  Bismarck  nicht  lange  verborgen
  bleiben,  und  dieser  kühne  Staatsmann  sich  dann  mit
raschem  Entschlusse  auf  die  schlecht  gerüsteten  Gegner  stürzen
würde.  Umgekehrt  traute  man  in  Osterreich  dem  gereizten
französischen  Selbstgefühl  nicht  so  viel  Besonnenheit  zu,  um
auf  die  Kunde  von  einer  österreichischen  Allianz  den  Angriff
auf  das  verhaßte  Preußen  nur  noch  einen  Tag  hinauszuschieben.
  Also  kein  Bündniß,  hoffentlich  aber  volles  Einvernehmen.
  Als  Grundlage  desselben  legte  Beust  eine  Denkschrift
  vor,  welche  die  verschiedenen  Momente  der  deutschen
und  der  orientalischen  Frage  in  kurzen  Sätzen  vorführte.
Sie  begann  mit  dem  stark  betonten  Schlagworte:  Aufrechthaltung
  des  Prager  Friedens.  Osterreichs  Einfluß  in  Deutschland
  wachse  durch  seine  liberale  Verfassung,  und  Frankreichs
friedfertige  Haltung  werde  die  nationale  Gährung  beschwichtigen.
  So  lasse  sich  ein  moralischer  Druck  auf  die  Südstaaten
  ausüben,  daß  sie  nicht  aus  dem  Status  quo  heraustreten.
  Die  Verbindung  von  Frankreich  und  Osterreich  wird
sie  zum  Nachdenken  bringen  und  sie  die  Nothwendigkeit  einer
unabhängigen  und  zurückhaltenden  Stellung  erkennen  lassen.
Auch  für  den  Orient  bezeichnete  die  Denkschrift  die  Erhaltung
des  Status  quo  als  den  leitenden  Grundsatz.  Man  möge
England  in  das  Einvernehmen  ziehn  und  Rußland  über
dessen  Pläne  für  Kreta  befragen.  Zugleich  deutete  Beust  die
        <pb n="209" />
        1867  Gutes  Einvernehmen  der  beiden  Monarchen.  199

Möglichkeit  an,  daß  Österreich  in  dem  unruhigen  Rumänien
(wir  kommen  später  darauf  zurück)  zu  bewaffnetem  Einschreiten
genöthigt  sein  könnte.  Hier  aber  bemerkte  Eugenie:  Herr
von  Beust  ist  zu  lebhaft,  und  dieser  ließ  den  Punkt  fallen.
Im  Uhbrigen  gab  es  keine  abweichende  Meinung;  man  sprach
alle  möglichen  Fälle  durch  und  fand  die  Gleichheit  der  Gesinnungen
  und  der  Interessen  so  vollständig,  und  damit  die
Dauer  des  Einvernehmens  so  gesichert,  daß  jede  schriftliche
Abfassung  überflüssig  erschien.  Was  man  beiderseits  wünschte,
war  im  Orient  und  im  Occident  die  Erhaltung  des  Status
duo,  dort  die  Abwehr  der  russischen  Wühlerei  gegen  die
Türkei,  hier  die  Verhinderung  des  preußischen  Strebens  nach
der  Gründung  eines  deutschen  Reichs.

So  schieden  am  23.  August  die  kaiserlichen  Gäste  aus
Salzburg,  um  gerades  Weges  in  die  Heimath  zurückzukehren.
Daß  Napoleon  bei  dieser  Gelegenheit  dem  preußischen  Könige,
der  ihn  kurz  zuvor  in  Paris  besucht  hatte,  nicht  den  Vorschlag
einer  Begegnung  auf  preußischem  Boden,  etwa  in  Coblenz,
machte,  mußte  als  entschiedene  Unfreundlichkeit  erscheinen,
und  gab  den  argwöhnischen  Vermuthungen  über  Salzburg
neue  Nahrung.  Sowohl  in  Wien  als  in  Paris  fand  man
sich  veranlaßt,  den  bestimmt  auftretenden  Zeitungsnachrichten
über  ein  gegen  Preußen  abgeschlossenes  Bündniß,  über  die
Stellung  der  Südstaaten  unter  Osterreichs  Leitung  und  Frankreichs
  Schutz  u.  s.  w.  durch  ein  amtliches  Actenstück  eine
ebenso  bestimmte  Abläugnung  entgegen  zu  setzen.  Der  Besuch
der  französischen  Majestäten  sei  einzig  und  allein  durch  den
Wunsch  veranlaßt  worden,  der  kaiserlichen  Familie  Osterreichs
ein  inniges  Zeugniß  ihres  Mitgefühls  zu  geben.  Wohl  hätten
die  beiden  Monarchen  bei  dem  mehrtägigen  vertrauten
        <pb n="210" />
        200  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

Zusammensein  ihre  politischen  Auffassungen  ausgetauscht:  aber,
sagte  das  französische  Rundschreiben,  es  ist  nichts  geschehn,
was  im  Widerspruch  mit  den  Grundsätzen  unseres  Circulars
vom  16.  September  1866  (der  Anerkennung  der  großen
Agglomerationen)  und  allen  unsern  spätern  Erklärungen
gestanden  hätte.  Beide  Monarchen  haben  längst  ihre  friedliche
  Gesinnung  bekundet.  Auch  in  Salzburg  haben  sich  ihre
Unterhaltungen  auf  die  gegenseitige  Versicherung  beschränkt,
in  dieser  Gesinnung  beharren  zu  wollen.  Die  erste  amtliche
Antwort  auf  die  Salzburger  Vorgänge  kam  deutscher  Seits
von  dem  trefflichen  Großherzog  von  Baden,  der  am  5.  September
  die  Thronrede  bei  Eröffnung  seines  Landtags  höchst
unbefangen,  als  wenn  die  beiden  Koeiser  nie  existirt  hätten,
mit  der  Erklärung  begann:  Die  Friedensverträge  des  vorigen
Jahres  haben  Preußen  an  die  Spitze  des  norddeutschen  Bundes
gestellt,  und  den  süddeutschen  Staaten  vorbehalten,  eine
nationale  Einigung  mit  diesem  Bunde  einzugehn.  Mein
Entschluß  steht  fest,  dieser  nationalen  Einigung  unausgesetzt
nachzustreben,  und  zwar  werde  ich  und  mit  mir  mein  getreues
Volk  die  Opfer  bringen,  die  mit  dem  Eintritt  in  dieselbe
unzertrennlich  verbunden  sind.

Zugleich  fand  Bismarck  es  angemessen,  die  kaiserlichen
Friedensworte  ohne  irgend  eine  Kritik  anzunehmen,  ebenso
aber  auch  sehr  bestimmte  Consequenzen  daraus  zu  ziehn  und
damit  den  eignen  Standpunkt  in  scharfer  Beleuchtung  den
Gegnern  vor  das  Auge  zu  rücken.

In  einem  Rundschreiben  vom  7.  September  erklärte  er,
daß  die  preußische  Regierung  den  Inhalt  jener  Versicherungen
mit  großer  Genugthuung  aufgenommen  habe.  Danach,  fuhr
er  fort,  sind  also  die  innern  Angelegenheiten  Deutschlands
        <pb n="211" />
        1867  Friedliche  Erklärungen  auf  allen  Seiten.  201

nicht  in  der  Weise,  wie  die  ersten  Nachrichten  es  voraussetzen
ließen,  Gegenstand  der  Besprechungen  in  Salzburg  gewesen.
Es  ist  dies  um  so  erfreulicher,  als  die  Aufnahme,  die  jene
Nachrichten  in  ganz  Deutschland  gefunden  haben,  von  Neuem
gezeigt  hat,  wie  wenig  das  deutsche  Nationalgefühl  den  Gedanken
  erträgt,  die  Entwicklung  der  Angelegenheiten  der
deutschen  Nation  unter  die  Vormundschaft  fremder  Einmischung
gestellt  oder  nach  andern  Rücksichten  geleitet  zu  sehn,  als
nach  den  durch  die  nationalen  Interessen  Deutschlands
gebotenen.

Übrigens,  bemerkte  er,  haben  wir  Alles  vermieden,  was
die  nationale  Bewegung  überstürzen  könnte,  und  haben  nicht
aufzuregen,  sondern  zu  beruhigen  gesucht.  Die  süddeutschen
  Regierungen  selbst  werden  uns  bezeugen,  daß  wir
uns  jedes  Versuches  enthalten  haben,  einen  moralischen  Druck
auf  ihre  Entschließungen  zu  üben,  und  daß  wir  vielmehr  auf
die  Handhabe,  welche  sich  uns  zu  diesem  Zwecke  in  der  Lage
des  Zollvereins  bieten  konnte,  durch  den  Vertrag  vom
8.  Juli  d.  J.  rückhaltlos  verzichtet  haben.  Wir  werden  dieser
Haltung  auch  ferner  treu  bleiben.  Der  norddeutsche  Bund
wird  jedem  Bedürfnisse  der  süddeutschen  Regierungen  nach
Erweiterung  und  Befestigung  der  nationalen  Beziehungen
zwischen  dem  Süden  und  dem  Norden  Deutschlands  bereitwillig
  entgegen  kommen,  aber  wir  werden  die  Bestimmung
des  Maaßes,  welches  die  gegenseitige  Annäherung  inne  zu
halten  hat,  jeder  Zeit  der  freien  Entschließung  unserer  süddeutschen
  Verbündeten  überlassen.

In  den  Augustbündnissen,  schloß  die  Depesche,  und  in
der  Vervollständigung  des  Zollvereins  erblicken  wir  eine  rechtlich
  und  thatsächlich  gesicherte  Grundlage  für  die  selbständige
Entwicklung  der  nationalen  Interessen  des  deutschen  Volkes.
        <pb n="212" />
        202  Verhältniß  zum  Auslande.  1867

Hätte  Bismarck  die  Salzburger  Denkschrift  Beust's  gekannt,
  er  hätte  nicht  zutreffender  darauf  entgegnen  können.
Hier  erschien,  wie  in  Erz  gegraben,  die  echte  Interpretation
des  Prager  Friedens.  Wir  üben  keinen  moralischen  Druck
auf  irgend  einen  Theil  des  deutschen  Südens  aus.  Sobald
aber  nach  eignem  Entschlusse  der  Süden  sich  mit  uns  verbinden
  will,  so  werden  wir  jeden  fremden  Widerspruch  mit
deutscher  Kraft  niederschlagen,  und  das  deutsche  Reich  wird
auferstanden  sein.
        <pb n="213" />
        Zweiundzwanzigstes  Vuch.

Reform  des  Zollvereins.
        <pb n="214" />
        <pb n="215" />
        1.  Capitel.

Die  neuen  Zollvereinsverträge.

Bismarck's  wiederholte  Erklärung,  daß  Preußen  die
weitere  Entwicklung  der  deutschen  Einheit  ganz  und  gar  dem
freien  Entschlusse  der  Südstaaten  anheimstelle,  und  diese  in
keiner  Hinsicht  drängen,  vielmehr  jedem  auswärtigen  Druck
auf  ihren  freien  Willen  mit  aller  Macht  entgegentreten
würde,  regte  bei  den  süddeutschen  Königreichen  sehr  gemischte
Gefühle  an.  Gewiß,  sie  wünschten  durchaus  nicht,  gedrängt
zu  werden,  im  Gegentheil,  sie  meinten,  noch  recht  lange  die
möglichst  unbeschränkte  Souveränität  zu  behaupten.  Aber
bei  der  Stärke  des  Einheitsstrebens,  welches  auch  bei  ihren
Unterthanen  zahlreiche  und  bedeutende  Anhänger  zählte,  war
es  nicht  angenehm,  für  die  Verzögerung  des  nationalen  Werkes
so  öffentlich  und  ausschließlich  verantwortlich  gemacht  zu
werden.  Ubrigens  hatte  in  der  That  auch  nach  ihren  Sonderinteressen
  die  Sache  zwei  Seiten.  Denn  die  particulare
Unabhängigkeit,  auf  die  man  stolz  war,  bedeutete  dem  Ausland
  gegenüber  auch  völlige  Vereinzelung  und  folglich  bleibende
Gefährdung.  In  dem  bedeutendsten  dieser  Staaten,  dem
Königreich  Bayern,  wo  die  innere  Selbständigkeit  höher  als
        <pb n="216" />
        206  Die  neuen  Zollvereinsverträge.  1867

irgendwo  sonst  geschätzt  wurde,  war  eben  deshalb  auch  die
Sehnsucht  nach  fester  Sicherung  gegen  Außen  am  Stärksten.
Unablässig  war  hier  die  Regierung  mit  der  deutschen  Bundesfrage
  beschäftigt.

Wir  müssen  auf  den  Anfang  des  Jahres  1867  zurückgehn,
um  uns  die  verschiedenen  Wendungen  der  süddeutschen  Politik
zu  vergegenwärtigen.

In  Bayern  war  mit  dem  Jahreswechsel  an  von  der
Pfordten's  Stelle  als  leitender  Minister  Fürst  Chlodwig  von
Hohenlohe-Schillingsfürst  getreten.  Er  galt  als  der  beste
Preußenfreund  unter  den  bayerischen  Reichsräthen  und  hatte
dieser  Haltung  auch  wohl  in  der  damaligen  Weltlage  die
Berufung  in  das  Ministerium  zu  verdanken.  Er  war  gründlich
und  systematisch  im  Erwägen,  bedächtig  und  umsichtig  im
Handeln,  erfüllt  von  humanem  Wohlwollen  und  warmer
Vaterlandsliebe,  in  jeder  Stellung  ein  pflichttreuer  und
zuverlässiger  Charakter.  Aber  die  Aufgabe,  die  er  übernahm,
war  eine  äußerst  schwierige.  In  der  deutschen  Sache  entsprach
die  von  Pfordten  im  September  1866  verkündete  Formel:
volle  Unabhängigkeit  Bayerns  im  Innern  und  völkerrechtliche
Allianz  mit  Preußen  zur  Sicherung  nach  Außen,  durchaus
der  Gesinnung  des  jungen,  auf  seine  Kronrechte  eifersüchtigen
  Königs,  und  ebenso  den  Wünschen  der  großen  Mehrheit
  des  bayerischen  Volkes.  Ja,  die  schon  damals  recht  starke
ultramontane  Partei  hätte  trotz  Königgrätz  der  preußischen
auch  jetzt  noch  eine  österreichische  Allianz  vorgezogen.  Wohl
gab  es  eine  national  gesinnte  Minderheit,  aber  selbst  diese
war  nicht  ohne  Furcht,  daß  ein  von  Bismarck  geleiteter
Bund  einer  zu  starken  Centralisation  verfallen  und  die
bayerische  Autonomie  und  Eigenthümlichkeit  völlig  vernichten
        <pb n="217" />
        1867  Fürst  Hohenlohe  Ministerpräsident  in  Bayern.  207

könnte,  und  auch  Hohenlohe  war  von  dieser  Besorgniß  nicht
frei.  Aber  nichts  desto  weniger  erschien  ihm  Pfordten's
Formel  in  jeder  Beziehung  zu  eng;  die  bloß  völkerrechtliche
  Allianz  mit  Preußen  genügte  ihm  weder  als  Deckung
Bayerns  nach  Außen,  noch  als  Band  zwischen  allen  deutschen
Staaten.  In  der  erstern  Beziehung  lud  er  gleich  wenige
Tage  nach  seiner  Ernennung  die  drei  andern  Südstaaten
zu  einer  Ministerconferenz  nach  Stuttgart  ein,  um  Abreden
zu  gleichförmiger  Reform  ihres  Heerwesens  nach  preußischem
System  zu  nehmen  und  dadurch  der  Allianz  wahre  Lebenskraft
  zu  geben.  Was  er  in  Sachen  der  deutschen  Verfassung
durchzusetzen  wünschte,  war  ein  durch  die  süddeutschen  Staaten
mit  dem  Nordbund  abzuschließender  weiterer  Staatenbund,
organisirt  nach  dem  Muster  des  alten  deutschen  Bundes,  also
unter  Wahrung  der  vollen  Souveränität  der  Bundesfürsten,
immer  aber  mit  einer  stark  erweiterten  Competenz  des  alten
Bundestags  auf  dem  Gebiete  der  gemeinnützigen  Einrichtungen.


Gleich  in  der  ersten  Kammersession,  die  er  als  Minister
erlebte,  gaben  ihm  verschiedene  Anträge  über  die  deutsche
Frage  Veranlassung,  am  19.  Januar  1867  sein  politisches
System  nach  jeder  Richtung  hin  zu  entwickeln.  Er  begann
mit  der  Bemerkung,  daß  Preußen  durch  den  Prager  Frieden
verhindert  sei,  die  Südstaaten  in  den  Nordbund  aufzunehmen.
Daran  schloß  er  mit  wuchtigem  Nachdruck  die  Erklärung,
er  sehe  überdies  in  der  Entwicklung  des  norddeutschen  Bundes
eine  solche  Hinneigung  zum  Einheitsstaate,  daß  die  Würde
der  Krone  und  die  Pflicht  der  Staatsregierung  es  verbiete,
einen  bedingungslosen  Eintritt  in  denselben  anzustreben.  Die
Entwicklung  Deutschlands  auf  dem  Wege  zur  Einigung  gehe
        <pb n="218" />
        208  Die  neuen  Zollvereinsverträge.  1867

eben  langsam  vorwärts.  Andrerseits  sei  er  fest  entschlossen,
sich  jedem  Schritte  zu  widersetzen,  der  die  Erreichung  des
Zieles  verhindern  könnte.  Also  werde  Bayern  keinen  Südbund
  unter  dem  Protectorate  einer  nichtdeutschen  Macht
abschließen;  ein  solcher  Bund  sei  heute  einfach  eine  Unmöglichkeit.
  Unthunlich  sei  auch  ein  süddeutscher  Bund  unter  der
Führung  Osterreichs,  weil  in  dieser  Monarchie  jetzt  die  nichtdeutschen
  Elemente  überwiegen.  Unthunlich  sei  überhaupt
die  Bildung  eines  südwestdeutschen  Bundesstaats,  weil.
unzweifelhaft  die  Übereinstimmung  der  Regierungen  und
Bevölkerungen  dafür  nicht  zu  erreichen  sei,  und  weil  ein
solcher  Bundesstaat  die  Kluft  zwischen  dem  Norden  und  dem
Süden  noch  erweitern  würde.  Jedoch  isolirt  könne  Bayern,
ein  Staat  zweiten  Ranges,  nicht  ohne  Allianz  mit  einer
europäischen  Großmacht  bestehn,  und  die  Großmacht,  an  die
es  sich  im  Fall  eines  Krieges  anzuschließen  habe,  sei  Preußen.
Gegen  bestimmte  Gewähr  für  die  Souveränität  des  Königs
bringe  die  Allianz  es  mit  sich,  daß  im  Kriege  die  bayerischen
Truppen  unter  preußischen  Oberbefehl  treten,  und  daß  sie
schon  im  Frieden  in  einer  Art  und  Weise  organisirt  werden,
die  eine  gemeinschaftliche  Kriegführung  ermöglicht.  Die
Regierung  bestrebe  sich,  für  eine  solche  Organisation  auch
die  übrigen  süddeutschen  Staaten  zu  gewinnen.  Als  den
Abschluß  ihrer  Aufgabe  betrachte  sie  aber  die  Anbahnung
eines  Verfassungsbündnisses  mit  den  übrigen  Staaten  Deutschlands,
  sobald  und  soweit  dies  unter  Wahrung  der  bayerischen
Souveränitätsrechte  und  der  Unabhängigkeit  des  Landes
möglich  sei.  Sie  wisse,  daß  kein  Bundesverhältniß  dem
nationalen  Bedürfniß  ohne  Opfer  der  einzelnen  Contrahenten
entsprechen  könne.  Sie  werde  die  entgegenstehenden  Hinder-
        <pb n="219" />
        1867  Hohenlohe's  deutsches  Programm.  209

nisse  zu  heben  suchen  und  sich  bemühn,  durch  vertragsmäßige
Vereinbarung  einen  Zusammenschluß  Deutschlands  zu  ermöglichen
  auf  Grundlagen,  die  mit  der  Integrität  des  Staats
und  der  Krone  vereinbar  seien.  Bis  zur  Lösung  dieser
Aufgabe  gelte  es,  für  Bayern  eine  achtunggebietende  Macht
zu  schaffen,  nicht  durch  Organisation  des  Heeres  allein,  sondern
auch  durch  Ausbau  der  innern  Staatseinrichtungen  auf  freisinniger
  Grundlage,  durch  Hebung  des  Selbstbewußtseins
und  des  Vertrauens  in  die  eigne  Existenz.

Die  Ankündigung  des  zu  erstrebenden  Verfassungsbündnisses
  sämmtlicher  deutscher  Staaten,  allerdings  unter
Opfern,  aber  mit  voller  Wahrung  der  bayerischen  Kronrechte
und  Unabhängigkeit,  hielt  sich  damals,  im  Januar,  noch  in
unbestimmten  Umrissen,  begreiflich  genug,  da  in  diesem  Zeitpunkt
  die  norddeutsche  Bundesverfassung  noch  nicht  existirte,
und  die  Schutz=  und  Trutzbündnisse  noch  nicht  veröffentlicht
waren.  Fürst  Chlodwig  aber  hatte  durch  seine  negativen
und  positiven  Sätze  der  Reihe  nach  die  verschiedenen  Fractionen
der  Kammer  befriedigt:  sie  Alle  zogen  ihre  Anträge  und
Gegenanträge  zurück  im  Vertrauen  auf  die  Erklärung  des
Ministeriums.

Am  3.,  4.  und  5.  Februar  fanden  darauf  in  Stuttgart
die  von  Hohenlohe  vorgeschlagenen  Conferenzen  der  vier
süddeutschen  Regierungen  über  eine  gleichmäßige  Gestaltung
des  Militärwesens  Statt.  Wie  oft  hatte  in  frühern  Zeiten
Preußen  vergeblich  solche  Anträge  zur  Sprache  gebracht!
Jetzt  verliefen  die  Berathungen  rasch  und  glatt,  und  wenigstens
über  mehrere  der  entscheidenden  Grundsätze  scheint  kaum  eine
Meinungsverschiedenheit  bestanden  zu  haben.  Im  Anschlusse
an  das  preußische  Muster  wurde  also  verabredet  daß  in

v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.
        <pb n="220" />
        210  Die  neuen  Zollvereinsverträge.  1867

jedem  der  erschienenen  Staaten  die  allgemeine  Dienstpflicht
einzuführen,  die  Kriegsstärke  der  Armee  auf  zwei  oder
mindestens  1½  Procent  der  Bevölkerung,  die  Friedenspräsenz
aber  auf  die  Hälfte  dieses  Betrages  zu  erstrecken  sei;  die
Dienstpflicht  unter  der  Fahne  betrage  drei  Jahre,  nach  deren
Ablauf  gehöre  der  Soldat  eine  ebenso  lange  Zeit  zur  Kriegsreserve
  und  dann  bis  zum  32.  Lebensjahr  zu  der  Landwehr;
die  Kriegsstärke  des  Bataillons  betrage  1000  Mann,  die
eines  Armeecorps  aber  30  bis  45  000  Mann,  wobei  auf
jedes  Bataillon  Fußvolk  eine  Schwadron  Reiterei  und  drei
Geschütze  gerechnet  würden.  Wenn  hienach  die  taktischen
Einheiten  gleichförmig  festgestellt  seien,  bedürfe  es  keiner
gemeinsamen  Bestimmungen  über  die  Ererciervorschriften.
Die  Waffen  seien  in  möglichste  Übereinstimmung  zu  bringen;
da  aber  für  das  Infanterie-Gewehr  fortdauernd  Verbesserungen
zur  Sprache  kämen,  sei  es  nicht  zweckmäßig,  hierüber  schon
jetzt  bindende  Bestimmungen  zu  treffen.

Fürst  Hohenlohe  mochte  mit  diesen  Ergebnissen  wohl
zufrieden  sein.  Denn  die  allgemeinen  Grundsätze  näherten
sich  dem  preußischen  System,  zugleich  aber  blieb  eine  Reihe
wichtiger  Momente  dem  particularen  Gutfinden  überlassen,
so  die  Stärke  der  jährlichen  Aushebung,  die  Zahl  der
Cadres,  die  Ausbildung  und  die  Bewaffnung  der  Truppen.
Alles  kam  jetzt  darauf  an,  ob  die  allgemeinen  Grundsätze  die
Billigung  der  bayerischen  Kammern  finden,  und  ob  die  vorbehaltenen
  Einzelheiten  demnächst  in  Übereinstimmung  mit
Bayern  auch  von  den  drei  andern  Südstaaten  geregelt  werden
würden.  Wenn  dies  Alles  gelang,  so  würde  sich  im  Süden
ganz  von  selbst  eine  leitende  Stellung  des  stärksten  Staates
ergeben;  mit  Preußen  aber  wäre  eine  gemeinschaftliche  Krieg-
        <pb n="221" />
        1867  Süddeutsche  Militärconferenz.  211

führung  ermöglicht,  und  doch  der  innere  Bestand  und  die
Eigenartigkeit  der  bayerischen  Regimenter  der  preußischen  Einwirkung
  entzogen.  Ganz  so  gut  sollte  es  nun  der  bayerischen
Regierung  doch  nicht  werden.  Die  nähere  Verbindung  mit
den  süddeutschen  Nachbarn  wich,  kaum  verabredet,  auf  allen
Seiten  aus  den  Fugen,  und  zwar  nicht  aus  Mißtrauen  gegen
bayerische  Herrschsucht,  sondern  weil  man  auf  diesem  Gebiete
der  bayerischen  Anlehnung  die  preußische  vorzog.

Gerade  acht  Tage  nach  den  Stuttgarter  Vereinbarungen
meldete  trotz  derselben  die  badische  Regierung  an,  daß  sie  das
preußische  Zündnadelgewehr  für  ihre  Division  angenommen,
mithin  auf  eine  besondere,  mit  Bayern  gemeinsame  Bewaffnung
verzichtet  habe.  Der  Beschluß  führte  ohne  Aufenthalt  weiter.
Die  Annahme  des  preußischen  Gewehrs  machte  sofort  die
Einführung  des  preußischen  Exercier-Reglements,  und  diese
für  die  nächste  Zeit  die  Erbittung  preußischer  Instructoren
nöthig.  Es  war  die  offene  Ankündigung,  daß  Baden  ohne
den  Umweg  über  München  in  feste  Waffengemeinschaft  mit
Preußen,  für  den  Frieden  wie  für  den  Krieg,  zu  treten
gedenke.  Es  konnte  dies  die  bayerischen  Staatsmänner  nicht
einmal  Wunder  nehmen.  Denn  in  Baden  fuhren  Regierung
und  Volksvertretung  einmüthig  fort,  bei  jedem  Anlaß  sich  zu
der  Überzeugung  zu  bekennen,  daß  es  für  Deutschland  kein
Heil  gebe,  als  den  einfachen  Eintritt  der  Südstaaten  in  den
Nordbund.

Am  7.  April,  nachdem  die  preußischen  Schutz=  und  Trutzbündnisse
  veröffentlicht  worden  waren,  folgte  ein  zweiter  der
Südstaaten  dem  badischen  Beispiel,  in  noch  weiterem  Umfang,
wenn  auch  mit  sehr  verschiedener  Gesinnung.  Wrr  erinnern

uns  der  vielfachen  Unbequemlichkeiten,  welche  für  Hessen-14°%
        <pb n="222" />
        212  Die  neuen  Zollvereinsverträge.  1867

Darmstadt  der  Umstand  herbeiführte,  daß  seine  nördlich  vom
Main  gelegene  Provinz  Oberhessen  zum  Nordbunde  gehörte,
die  beiden  andern  Provinzen  aber,  Starkenburg  und  Rheinhessen,
  außerhalb  desselben  geblieben  waren.  Auf  dem  Gebiete
  der  innern  Verwaltung  ließ  sich  dies  ertragen,  aber
völlig  unmöglich  war  die  Fortdauer  des  Zustandes  wie  für
das  Zollwesen,  so  auch  für  die  militärischen  Einrichtungen.
Die  Theilung  der  hessischen  Division  in  eine  bündische  und
eine  außerbündische  Brigade  wäre  in  Bezug  auf  die  Aushebung
  der  Mannschaften,  das  Avancement  der  Officiere,  die
Gestaltung  des  Budgets  auf  unlösliche  Schwierigkeiten  gestoßen,
  und  so  grimmig  die  Abneigung  des  Ministers  von  Dalwigk
  gegen  Preußen  auch  war,  es  blieb  kein  anderer  Ausweg
übrig,  als  der  Abschluß  einer  Militärconvention  mit  Preußen,
durch  welche  die  ganze  hessische  Division  in  das  Bundesheer
eintrat,  in  allen  Stücken  auf  preußischen  Fuß  umgestaltet
und  für  Krieg  und  Frieden  einem  preußischen  Armeecorps
zugetheilt  wurde.  Auf  Grund  dieses  Vertrags  zeichnete  der
Großherzog  auch  ein  Schutz=  und  Trutzbündniß  mit  Preußen,
ganz  wie  die  übrigen  Südstaaten  es  im  August  1866  gethan
hatten.  Als  im  Mai  diese  Documente  ebenso  wie  die  norddeutsche
  Bundesverfassung  den  hessischen  Ständen  zur  Genehmigung
  vorgelegt  wurden,  erlebte  Dalwigk  den  besondern
Verdruß,  daß  in  der  zweiten  Kammer  nicht  bloß  diese  Genehmigung
  mit  überwältigender  Mehrheit  ertheilt,  sondern
noch  dazu  von  den  conservativen  Abgeordneten  Goldmann
und  Hallwachs  ein  Antrag  auf  vollständigen  Eintritt  des
Großherzogthums  in  den  norddeutschen  Bund  gestellt  wurde.
Früher  hatte,  sahn  wir,  Bismarck  auf  eine  entsprechende  Anfrage
  im  Reichstag  erwidert,  wenn  die  hessische  Regierung
        <pb n="223" />
        1867  Hessisch-preußische  Militär-Convention.  213

einen  solchen  Antrag  einbringe,  werde  er  zunächst  in  Wien
und  in  München  sich  erkundigen,  wie  man  dort  die  Sache
ansehe,  und  zweifle  nicht,  daß  diese  Höfe  dem  Begehren  der
hessischen  Regierung  nicht  entgegen  treten  würden.  Bei  dem
Erscheinen  des  Antrags  Goldmann  wandte  sich  darauf  Dalwigk
an  den  alten  Freund  und  Genossen  Beust  und  erhielt  von
diesem  die  erwünschte  Auskunft,  daß  der  Prager  Friede  den
Eintritt  eines  Südstaats  in  den  Nordbund  verbiete.  Dieses
Rückhalts  sicher,  versagte  der  geistreiche  Staatsmann  es  sich
nicht,  den  widerwärtigen  Antrag  mit  spöttischer  Ironie  zu
behandeln.  Der  Antrag,  sagte  er,  sei  ein  Zeugniß  der  trefflichsten
  patriotischen  Gesinnung,  leider  aber  habe  der  Mangel
staatsmännischer  Einsicht  die  Urheber  verhindert,  die  völlige
Abwesenheit  realer  Gründe  dafür  wahrzunehmen.  Einen
Zerfall  des  Staats,  wie  sie  ihn  besorgten,  würde  Oberhessens
besondere  Lage  und  seine  Unterwerfung  unter  die  Bundesgesetze
  nicht  herbeiführen;  Rheinhessen  habe  ganz  andere  Einrichtungen
  als  Starkenburg;  zum  Großherzogthum  gehören
und  halten  aber  beide  mit  gleicher  Festigkeit.  übrigens,  wenn
die  Bundesgesetze  gut  wären,  wer  hindere  uns,  sie  auch  in
den  Südprovinzen  einzuführen,  oder,  wären  sie  schlecht,  Gott
zu  danken,  daß  wenigstens  diese  davon  verschont  blieben?
Die  Herrn  glauben  ferner  durch  den  Eintritt  des  ganzen
Staats  in  den  Nordbund  einen  großen  Schritt  zur  deutschen
Einheit  zu  thun:  auch  damit  reden  sie  als  begeisterte  Patrioten,
aber  auch  damit  verkennen  sie  gründlich  die  Lage.  Gerade
in  seiner  jetzigen  Stellung,  halb  innerhalb,  halb  außerhalb
des  Bundes,  sei  Hessen  am  Besten  befähigt,  als  Pionier  für
die  deutsche  Einheit  zu  wirken;  sein  Einfluß  auf  den  Süden
würde  zerrinnen,  wenn  es  einfach  ein  kleines  Stück  des  nord-
        <pb n="224" />
        214  Die  neuen  Zollvereinsverträge.  1867

deutschen  Bundes  würde.  Jedoch,  denke  man  darüber  wie
man  wolle,  schlechthin  entscheidend  gegen  den  Antrag  sei  die
Thatsache,  daß  Bismarck  im  Reichstag  das  Einspruchsrecht
Osterreichs  anerkannt),  sich  aber  über  Osterreichs  Auffassung
zur  Sache  gründlich  getäuscht  habe.  Osterreich  würde  dem
Gesammteintritt  Hessens  keineswegs  zustimmen,  sondern  darin
eine  formelle  Verletzung  des  Prager  Friedens  sehen,  und  eine
solche  dem  Grafen  Bismarck  zuzumuthen,  sei,  wie  auf  der
Hand  liege,  für  die  hessische  Regierung  unmöglich.

Die  Kammer  aber  war  trotz  alledem  anderer  Meinung.
Unter  Verwerfung  eines  Gegenantrags,  die  Regierung  zu
bitten,  daß  sie  für  den  Abschluß  eines  Südbundes  wirken
möge,  nahm  sie  den  Antrag  Goldmann  ebenfalls  mit  großer
Mehrheit  an.  Dalwigk  hatte  dann  noch  die  Genugthuung,
daß  die  erste  Kammer,  Standesherrn,  Universität,  Prälaten,
zwar  die  drei  Regierungsvorlagen  nothgedrungen  genehmigte,
daß  die  Mitglieder  aber,  theils  nach  großdeutscher,  theils  nach
klerikaler  Gesinnung,  wetteifernd  Zorn  und  Schmerz  über
diese  Documente  ergossen  und  vollends  den  Antrag  Goldmann
  mit  allen  gegen  eine  Stimme  in  hoher  Entrüstung
zurückstießen:  Wie  viel  lieber,  rief  ein  Fürst  Meenburg,
stimmte  ich  für  die  Auflösung  dieses  Bundes  als  für  den
Eintritt  in  denselben.  Niemals,  seufzte  der  gelehrte  Kanzler
Birnbaum,  war  Deutschland  so  zerrissen  wie  jetzt.  Ich  kann,
erklärte  der  Vertreter  des  streitbaren  Bischofs  Kettler  von
Mainz,  über  diese  Bundesverfassung,  welche  dem  Militarismus
huldigt,  die  politische  Freiheit  vernichtet  und  Osterreich  aus

1)  Dies  war  übertrieben;  Bismarck  hatte  nur  gesagt,  er  würde
es  für  zweckmäßig  halten,  sich  mit  Wien  über  die  Auslegung  des  Prager
Friedens  zu  verständigen.
        <pb n="225" />
        1867  Die  Militärfrage  in  Württemberg.  215

Deutschland  hinausstößt,  nur  das  verwerfendste  Urtheil  aussprechen.
  Die  zweite  Kammer  strich  als  Antwort  auf  diese
Feindseligkeit  den  von  Dalwigk  bisher  geleisteten  jährlichen
Geldbeitrag  für  eine  Jesuiten-Niederlassung  in  Mainz.  Die
süddeutsche  Militärgemeinschaft  aber  war  für  Darmstadt  wie
für  Baden  beseitigt.

Etwas  Anderes  hatte  seit  dem  7.  April  niemand  von
Darmstadt  erwarten  können.  Überraschend  aber  war  in  dem
dritten  Südstaat,  in  Württemberg,  eine  militärische  Maaßregel
ganz  ähnlicher  Tendenz.  Denn  sonst  waren  gerade  hier  fast
alle  maaßgebenden  Kreise,  der  Hof,  das  Ministerium,  die
Mehrheit  der  Kammern  und  draußen  im  Lande  die  sehr  starke
demokratische  Partei  einig  in  heftiger  Abwendung  von  Preußen,
und  unter  dem  Officiercorps  selbst  gab  es  eine  einflußreiche
Gruppe,  die  im  Einklang  mit  der  Volkspartei  und  in  schroffem
Gegensatz  zu  den  preußischen  Grundsätzen  die  Württemberger
Streitkräfte  durch  die  Einführung  des  Schweizer  Milizsystems
auf  eine  gewaltige  Kopfzahl  mit  kürzester  Dienstzeit  und
geringen  Kosten  zu  bringen  trachtete.  Ein  Führer  dieser
Richtung,  General  von  Hardegg,  war  durch  populären  Einfluß
  im  Jahre  1866  Kriegsminister  und  dann  der  Feldherr
der  Württemberger  in  dem  kurzen  Kampfe  gegen  die  preußische
Mainarmee  geworden.  Wir  haben  gesehn,  wie  kläglich  seine
Leistungen  bei  Tauber-Bischofsheim  und  in  den  folgenden
Tagen  ausgefallen  waren,  was  ihn  jedoch  so  wenig  wie  den
Herrn  von  Dalwigk  hinderte,  nach  dem  Frieden  ruhig  im
Ministersessel  sitzen  zu  bleiben.  Allein  während  der  Hof  und
die  Kammern  aus  den  preußischen  Triumphen  nur  doppelten
Haß  gegen  die  Sieger  zu  folgern  wußten,  hielt  es  König  Carl
persönlich  für  seine  Pflicht,  unter  den  Ursachen  des  Unglücks
        <pb n="226" />
        216  Die  neuen  Zollvereinsverträge.  1867

auch  die  eignen  Fehler  aufzusuchen,  diese  kennen  zu  lernen
und  dann  hoffentlich  abzustellen.  Er  war  weder  ein  hervorragender
  Geist  noch  ein  überall  selbständiger  Charakter,  aber
erfüllt  von  redlichem  Willen,  eifrigem  Fleiß  und  einer
selbstlosen  Aufrichtigkeit.  Unter  seinen  Officieren  war  ihm
der  Verfasser  einer  Denkschrift  über  den  Stand  des  militärischen
  Unterrichtswesens,  die  er  als  ganz  vortrefflich  anerkannt
hatte,  im  Gedächtniß  geblieben,  ein  junger  Major  im  Generalstab,
  Albert  von  Suckow,  ein  Feuerkopf  von  unaufhaltsamer
Logik,  unerschrockener  Thatkraft  und  rastlosem  Thatendrang,
ein  Mann  von  allseitig  durchdachten  Grundsätzen,  ein  Idealist,
der  aus  der  Begeisterung  für  seine  Ideale  den  felsenfesten
Glauben  an  den  Sieg  der  guten  Sache  zog  und  sich  durch
keine  Feinde  und  keine  Zweifel  irre  machen  ließ).  Als  er  sich
bei  dem  Könige  aus  dem  Kriege  zurück  meldete,  befahl  ihm
der  Monarch:  machen  Sie  mir  einen  Bericht  über  Ihre  Erlebnisse
  im  Feldzug.  Suckow  fragte:  Befehlen  Ew.  Majestät,
daß  die  Wahrheit  darin  steht?  Der  König  sagte:  ja,  nur  die
Wahrheit  und  nur  für  meine  Person.  Nach  vier  Wochen
reichte  Suckow  den  Bericht  ein,  worin  er  schonungslos  das
Elend  des  dortigen  Militärwesens  so  wie  die  Fehler  der  Hardeggschen
  Organisationen  und  Kriegführung  aufdeckte,  und  so  nach
den  Erfahrungen  des  Kriegsjahrs  zu  dem  Schlusse  kam,  wie
überhaupt  Württemberg  politisch  nur  existieren  könne  im  engsten
Verbande  mit  Preußen,  und  wie  es  speciell  unmöglich  sei,  seinen
Truppen  Werth  zu  verleihen  ohne  den  vollständigen  Anschluß
an  die  preußische  Armee.  Es  seien  also  alle  Einrichtungen
der  preußischen  Armee  entweder  sogleich  em  bloc,  oder  doch
nach  festem  Plane  successiv  einzuführen,  ein  preußischer  General
)  Das  Folgende  nach  Aufzeichnungen  Suckow's.
        <pb n="227" />
        1867  Denkschrift  Suckow's.  Ministerwechsel.  217

an  die  Spitze  zu  berufen,  und  die  besten  Officiere  zur  Erlernung
  des  Dienstes  nach  Preußen  zu  commandiren,  Alles
zum  Ziele  des  nationalen  Bundes  mit  Preußen.

Der  König  las,  rief  zuweilen  seinem  Adjutanten  Herrn
von  Spitzemberg  zu,  es  sei  doch  stark,  daß  er  sich  solche  Sachen
von  einem  Unterthan  sagen  lassen  solle,  fügte  aber  jedes  Mal
gleich  hinzu,  er  müsse  eigentlich  doch  froh  sein,  jemand  zu
haben,  der  ihm  die  Wahrheit  so  furchtlos  sage.  Er  sprach
dies  auch  gegen  Suckow  selbst  aus  und  verlieh  ihm  seinen
Kronenorden.  Dies  ermuthigte  Suckow,  im  November  1866
dem  Könige  eine  neue  Studie  über  die  Einführung  der  allgemeinen
  Wehrpflicht  zu  überreichen  und  in  dem  Begzleitschreiben
  zugleich  die  Ersetzung  Hardegg's  durch  den  damals
in  Frankfurt  befindlichen  tüchtigen  und  conservativen  Obersten
von  Wagner  anheim  zu  geben.  Als  dann  im  December
Hardegg  einen  Wehrentwurf  auf  Grundlage  des  Milizsystems
ausarbeiten  ließ  (sechs  Jahre  Dienstzeit,  in  jedem  Jahre  zwei
Monate  Präsenz  unter  der  Fahne),  forderte  der  König  wieder
von  Suckow  ein  Gutachten  darüber;  wie  dies  ausfiel,  ist
nicht  nöthig  zu  sagen.  Indessen  auch  Hardegg  hatte  einflußreiche
  Gönner,  und  die  übrigen  Minister  fürchteten  den  Zorn
der  Kammermehrheit;  der  König  schien  bereits  sich  gefügt  zu
haben,  als  er  sich  im  April  1867  plötzlich  aufraffte,  durch
ein  Immediatschreiben  den  Obersten  von  Wagner  nach  Stuttgart
  berief,  ihn  am  27.  April  zum  Chef  des  Kriegsdepartements
  und  zum  Generalmajor  ernannte,  und  ihm  den  ebenfalls
  beförderten  Suckow  zum  Adjutanten  und  Chef  des
Generalstabs  gab.

1)  Bei  der  Bundes-Liquidationscommission.
        <pb n="228" />
        218  Die  neuen  Zollvereinsverträge.  1867

Damit  hatten  also  die  preußisch-deutschen  Tendenzen
im  schwäbischen  Kriegsministerium  festen  Fuß  gefaßt.  Ob
dies  aber  zugleich  eine  Abwendung  von  der  particularistischen
Politik  überhaupt  bedeutete,  mußte  um  so  zweifelhafter
erscheinen,  als  gleichzeitig  auch  ein  Wechsel  im  Ministerium
des  Innern  Statt  fand,  und  an  die  Stelle  des  Herrn
von  Neurath,  eines  Parteigenossen  von  Hardegg,  der  Obertribunalrath
  Mittnacht  trat,  ein  Staatsmann,  der  zwar  kein
Schwärmer  für  die  Miliz,  aber  als  entschiedener  Großdeutscher
mit  ultramontanen  Beziehungen  durchaus  kein  Freund  Preußens
war.  Er  besaß,  wie  seine  lange  Ministerlaufbahn  gezeigt
hat,  ein  weit  über  das  Mittelmaaß  hervorragendes  Talent,
einen  fest  und  stetig  zur  Herrschaft  emporstrebenden  Ehrgeiz,
eine  sichere  Beobachtung  der  zur  Zeit  am  Hofe  oder  im
Lande  vorwiegenden  Strömung  und  ein  seltnes  Geschick,  sich
von  ihr  vorwärts  tragen  zu  lassen,  ohne  dadurch  die  eigne
Zukunft  für  den  Fall  eines  Umschwungs  zu  compromittiren.
Jetzt  bei  dem  energischen  persönlichen  Eingreifen  des  Königs
zu  Wagner's  Gunsten  gab  er  wie  die  übrigen  Minister
diesem  die  Zusicherung,  daß  ihre  gesammte  Politik  auf  loyalen
Anschluß  an  Preußen  ausgehe,  bemerkte  aber  zugleich,  daß
die  Einführung  des  preußischen  Militärsystems,  z.  B.  der
dreijährigen  Friedenspräsenz,  in  Schwaben  bei  den  Kammern
unmöglich  sei.  Die  Lage  war  also  zur  Zeit  die  folgende.
Dem  Könige  war  der  wesentliche  Zweck  die  Erhaltung  einer
militärisch  tüchtigen  Armee;  als  unentbehrliches  Mittel  dazu
ließ  er  sich  auch  eine  sonst  ihm  nicht  unbedenkliche  Abhängigkeit
  von  Preußen  gefallen.  Bei  Wagner  und  Suckow  fiel
Mittel  und  Zweck  zusammen:  je  vollständiger  die  Verbindung
mit  Preußen,  desto  besser  für  die  Armee  und  das  Land.
        <pb n="229" />
        1867  Militärische  Einrichtungen  nach  preußischem  System.  219

Endlich  Mittnacht  und  Varnbüler  wünschten  recht  sehr  eine
brauchbare  Armee,  soweit  das  möglich  wäre  unter  Erhaltung
der  innern  Eintracht  mit  dem  Volke  und,  darauf  gestützt,
der  particularen  Unabhängigkeit  nach  Außen,  ähnlich  wie  es
Hohenlohe  in  seiner  Rede  vom  19.  Januar  ausgeführt  hatte.
Wagner  selbst  verzichtete  damals  auf  die  dreijährige  Präsenz
und  begnügte  sich  zu  Suckow's  großem  Kummer  mit  der
zweijährigen,  allerdings  mit  einem  stark  vermehrten  Mannschaftsstand.
  Auch  ließ  er  sich  durch  Suckow  bestimmen,
ohne  Zaudern  das  preußische  Zündnadelgewehr  einzuführen.
Der  König  genehmigte  den  Antrag  auf  der  Stelle;  der
preußische  Kriegsminister  lieferte  umgehend  die  Gewehre  und
gab  sogar  für  die  Erlegung  des  Kaufpreises  Credit  bis  zur
Bewilligung  des  Geldes  durch  die  Kammern.  Die  Folge
war  wie  in  Baden  die  Annahme  des  preußischen  Exercierreglements,
  zuerst  für  die  Infanterie,  bald  auch  für  die
Reiterei.  Preußische  Instructoren  wagte  bei  der  höfischen
und  populären  Stimmung  gegen  die  norddeutschen  Brüder
Wagner  noch  nicht  kommen  zu  lassen;  er  begnühgte  sich  einstweilen
  mit  deren  badischen  Zöglingen.

So  war  trotz  der  Conferenzbeschlüsse  vom  5.  Februar
Bayern  in  der  Militärfrage  völlig  isolirt  geblieben.  Hohenlohe
aber  ließ  sich  dadurch  nicht  abschrecken,  Anfangs  Mai  in
Stuttgart,  Carlsruhe  und  Darmstadt  eine  Vorlage  über  den
von  ihm  geplanten  weitern  Staatenbund  zwischen  Norddeutschland
  und  den  vier  Südstaaten  einzubringen.

Um  die  Bedeutung  dieser  Vorlage,  welche  in  erster
Linie  das  Zoll=  und  Handelswesen  betraf,  in  volles  Licht
zu  setzen,  müssen  wir  vorher  uns  der  Vergangenheit  des
Zollvereins  erinnern.
        <pb n="230" />
        220  Die  neuen  Zollvereinsverträge.  1867

Den  politischen  Werth  des  Zollvereins  in  dem  ersten
Menschenalter  seines  Bestehens  hat  man  sehr  oft  erheblich
überschätzt.  Die  Eröffnung  eines  großen  innern  Marktes
hob  rasch  den  Wohlstand  aller  betheiligten  Territorien,  wurde
ohne  Zweifel  von  der  Mehrzahl  der  Kaufleute  und  Fabrikanten
als  hocherfreulicher  Fortschritt  empfunden,  und  gewaltige
Waarenmassen  gingen  unaufhörlich  zwischen  Norden  und
Süden  hin  und  her.  Der  persönliche  Verkehr  aber  zwischen
den  beiden  Ländergruppen  blieb  auch  nach  der  Entwicklung
der  Eisenbahnen  gering,  und  namentlich  in  Bayern  und
Württemberg  ließen  die  Einwohner  sich  zählen,  welche  durch
eigne  Anschauung  sich  Kenntniß  von  den  Zuständen  Norddeutschlands
  verschafft  hatten.  Der  Zollverein  war  also
weit  entfernt  davon,  die  politischen  Gesinnungen  in  den
einzelnen  Staaten  zu  einem  nationalen  Gesammtgefühl  zu
verschmelzen;  im  Gegentheil,  er  verstärkte  eher  die  particulare
Widerhaarigkeit.  Denn  er  war,  wie  es  eben  die  Zeit  mit
sich  brachte,  aus  demselben  Holze  wie  der  Bundestag
geschnitten.  Um  sich  nach  Außen  zu  sichern,  schufen  die
deutschen  Staaten  den  Bundestag;  um  den  innern  Wohlstand
zu  heben,  schlossen  sie  den  Zollverein;  hier  und  dort  aber
wahrten  sie  auf  das  Eifersüchtigste  ihre  souveräne  Freiheit
und  Machtvollkommenheit.  Man  hatte  den  Zollverein
gegründet,  weil  in  Handelssachen  ein  wichtiger  Bundesbeschluß
  vermöge  der  gesetzlichen  Vorschrift  der  Einstimmigkeit
niemals  zu  Stande  kam:  und  siehe  da,  als  der  Zollverein
gestiftet  war,  zeigte  sich,  daß  die  Staaten  das  liberum  veto
auch  des  Geringsten  unter  ihnen  in  den  Verein  mit  hinüber
genommen  hatten.  Damit  war,  wie  im  Bundestage,  so  auch
im  Verein,  jede  Anderung  und  Fortentwicklung  verhindert.
        <pb n="231" />
        1867  Hohenlohe's  Antrag  auf  Reform  des  Zollvereins.  221

Deshalb  schloß  man  den  Verein,  sicher  nicht  zum  Vortheil
der  industriellen  Interessen,  stets  nur  auf  zwölf  Jahre;  alle
Verbesserungen  kamen  dann  bei  der  Neugründung  zur  Sprache
und  erweckten,  wie  wir  gesehn  haben,  jedes  Mal  eine  heftige
Krisis  und  langdauernde  Zwietracht.  Und  zwar  wurden  die
hier  streitenden  Interessen  nicht  von  den  durch  ganz  Deutschland
  verzweigten  Parteien,  sondern  durch  die  Regierungen
der  einzelnen  Staaten  vertreten;  der  französische  Handelsvertrag
  von  1862  führte  zu  einem  Hader  nicht  nur  zwischen
Freihandel  und  Schutzzoll,  sondern  auch  zu  einem  Kampfe
zwischen  Preußen  und  Sachsen  auf  der  einen,  und  Bayern
und  Genossen  auf  der  andern  Seite.  Man  kam  schließlich
bei  jeder  solchen  Krisis,  meist  den  preußischen  Forderungen
entsprechend,  zu  einem  Einverständniß,  weil  doch  niemand  die
pecuniären  Vortheile  des  Vereins  einbüßen  wollte.  Aber
Arger,  Widerwille  und  Argwohn  blieben  in  den  Gemüthern
gegen  Preußens  Ubergewicht  zurück,  namentlich  bei  den  Süddeutschen,
  welche  1864  den  preußischen  Tarif  ebenso  unbedingt
hatten  annehmen  müssen,  wie  zwei  Jahre  später  die  preußischen
Friedensbedingungen.

Hohenlohe's  Vorschlag  zu  einem  Staatenbunde  that
nun  auf  den  ersten  Anblick  einen  erheblichen  Schritt  in  der
Richtung  auf  das  ersehnte  Ziel  der  deutschen  Einheit.  Der
norddeutsche  Bund,  ebenso  wie  die  süddeutschen  Staaten,
sollten  eine  lange  Reihe  wichtiger  Gegenstände,  außer  dem
Zoll=  und  Handelswesen  auch  die  indirecten  Steuern  zu
Bundeszwecken,  das  Consulatwesen,  das  Bankwesen,  Münze,
Maaß  und  Gewicht,  der  Gesetzgebung  des  neuen  Staatenbundes,
  also  Gesammtdeutschlands,  überweisen.  Zu  diesem
Behufe  würden  dann  Vertreter  der  süddeutschen  Regierungen
        <pb n="232" />
        222  Die  neuen  Zollvereinsverträge.  1867

zu  dem  norddeutschen  Bundesrathe  hinzutreten,  und  die
hiedurch  erweiterte  Behörde  Gesetzentwürfe  durch  Mehrheitsbeschlüsse
  feststellen,  welche  darauf  durch  parlamentarische
Zustimmung  herrschende  Kraft  gewinnen  würden.  Dies  Alles
hätte  durchaus  in  der  Linie  des  nationalen  Fortschrittes
gelegen,  hätte  nicht  ein  kleiner  Zusatz  dem  Ganzen  einen
schreiend  reactionären  Charakter  aufgeprägt.  Über  diese
parlamentarische  Zustimmung  sollte  nämlich  nicht  eine
gemeinsame  Volksvertretung,  sondern  für  jedes  Gesetz  im
Nordbund  der  Reichstag,  in  jedem  Südstaat  dessen  Kammern
entscheiden.  Damit  war  denn  das  geliebte  liberum  veto
in  voller  Blüthe  wieder  hergestellt.  Und  zwar  sollte  es
nicht  bloß  für  das  Zollwesen,  sondern  für  den  ganzen  Kreis
der  oben  angeführten  Verwaltungszweige  gelten;  es  sollte
ein  ablehnender  Kammerbeschluß  eines  einzelnen  Staats  nicht
bloß  für  diesen,  sondern  für  Gesammtdeutschland  das  Gesetz
beseitigen.  Jede  Verbesserung  auf  dem  Gebiete  der  materiellen
Interessen  wäre  auch  für  den  Nordbund  von  der  Erlaubniß
der  Münchener  Reichsräthe,  der  Württemberger  Schutzzöllner,
der  Darmstädter  Standesherrn  abhängig  geworden.  Der
neue  Staatenbund  wäre  nichts  als  ein  Auszug  aus  dem
alten  Bundestag  gewesen.  Und  es  war  der  freundlichst
Gesinnte  aller  bayerischen  Staatsmänner,  der  eine  solche
Vorlage  einbrachte!

Allerdings  ein  langes  Leben  war  ihr  nicht  bestimmt.
Varnbüler  unterzeichnete  sie  zwar  ohne  schweres  Bedenken;
er  mochte  meinen,  daraus  würde  niemals  etwas,  er  könne
also  ohne  Gefahr  dem  Freunde  den  Gefallen  thun.  In
Carlsruhe  aber  hob  Freydorf  unter  andern  Einwürfen  sofort  den
durchschlagenden  Punkt  hervor:  nicht  den  einzelnen  Kammern,
        <pb n="233" />
        1867  Bismarck's  Vorgehn  in  Sachen  des  Zollvereins.  223

sondern  einem  gemeinsamen  Parlament  müsse  die  entscheidende
Beschlußfassung  überwiesen  werden:!).  Er  theilte  Bismarck
den  bayerischen  Antrag  mit  und  erhielt  umgehend  am  17.  Mai
die  Antwort,  die  schlechthin  verwerfend  lautete?).  Namentlich
in  den  Zollangelegenheiten  sei  der  einzig  annehmbare  Modus
nicht  die  Abstimmung  in  acht  süddeutschen  Kammern,  sondern
die  Bildung  eines  Zollparlaments;  wenn  Bayern  dies  nicht
wolle,  so  sei  die  Fortsetzung  des  Zollvereins  mit  ihm
unthunlich.

Auch  auf  diesem  Gebiete  brachte  also  die  bayerische
Regierung  ein  süddeutsches  gemeinsames  Handeln  so  wenig
wie  auf  dem  militärischen  zu  Stande.

Um  so  nachdrücklicher  griff  in  diesem  Augenblicke  Bismarck
ein.  Im  Nordbund  war  seit  dem  Abschluß  des  Reichstags
Schritt  auf  Schritt  zur  wachsenden  Consolidation  geschehn.
Ein  Landtag  nach  dem  andern  genehmigte  die  Verfassung,
nahm  die  Postverträge  an,  hatte  keine  Einwendung  gegen
eine  Militärconvention  mit  Preußen.  Bismarck,  jetzt  auch
über  Luxemburg  beruhigt,  dachte  so  wenig  wie  früher  an
schleunigen  Eintritt  der  Südstaaten  in  den  Bund,  sondern
beschränkte  die  nächste  Aufgabe  neben  den  Schutz=  und  Trutzbündnissen
  auf  die  Neugestaltung  des  Zollvereins.  Zunächst
sprach  er  auf  Grund  der  Friedensverträge  die  Kündigung
des  Vereins  auf  den  31.  December  1867  aus  und  lud  am
28.  Mai  die  süddeutschen  Regierungen  auf  den  3.  Juni  zu
Unterhandlungen  über  die  neue  Einrichtung  des  Vereines
nach  Berlin  ein.  Sofort  sollte  sich  zeigen,  auf  welcher  Seite
die  reale  Macht  der  deutschen  Lebensinteressen  wirksam  war.

1)  Freydorf  in  der  2.  badischen  Kammer  14.  October.
1)  Poschinger,  Bismarck  als  Volkswirth  I.
        <pb n="234" />
        224  Die  neuen  Zollvereinsverträge.  1867

Hohenlohe  suchte  vergeblich  in  einer  Conferenz  zu
Nördlingen  am  30.  Mai  den  Stuttgarter  Collegen  auf  den
Wegen  des  bayerischen  Staatenbundes  festzuhalten.  Varnbüler
fand  durch  die  Kündigung  des  Zollvereins  die  Lage  gründlich
verändert  und  eine  Verständigung  mit  Preußen  unerläßlich.

Allerdings  stand  nun  der  am  3.  Juni  vorgelegte  preußische
Entwurf  im  schroffsten  Gegensatz  zu  Hohenlohe's  soeben
gescheitertem  Vorschlag.  Er  begehrte  die  Ausmerzung  des
liberum  veto  aus  der  Gesetzgebung  über  Zoll=  und  Handelssachen
  und  über  die  Besteuerung  von  Zucker,  Salz  und
Tabak.  Die  gesetzgebende  Gewalt  würde  ausgeübt  durch
den  erweiterten  Bundesrath,  in  dem  jede  Regierung  so  viele
Stimmen  zu  führen  hätte,  wie  einst  im  Plenum  des  alten
Bundestags,  ferner  durch  den  norddeutschen  Reichstag,  verstärkt
durch  süddeutsche  Abgeordnete,  entsprechend  den  Regeln  des
im  Nordbunde  bestehenden  Wahlgesetzes  und  im  Besitz  aller
parlamentarischen  Privilegien  des  Nordbundes.  Für  jeden
Beschluß  sei  die  übereinstimmende  Mehrheit  der  beiden  Factoren
erforderlich  und  ausreichend.  Das  Präsidium  führe  die  Krone
Preußen,  mit  der  Befugniß,  Handels=  und  Schifffahrtsverträge
  vorzubereiten,  die  Ausführung  der  Gesetze  zu  überwachen
  und  die  Anderung  einer  bestehenden  Einrichtung  zu
verhindern.  Die  sonstigen  speciellen  Sätze  des  Entwurfs
können  hier  um  so  mehr  übergangen  werden,  als  sie  großes
Theils  nur  Wiederholung  der  alten  Verträge  waren.

Damit  also  war  neben  den  Schutz=  und  Trutzverträgen
eine  weitere  nationale  Verbindung  zwischen  dem  Norden  und
und  dem  Süden,  wie  sie  der  Prager  Friede  vorgesehn  hatte,
beantragt.  Der  Zollverein,  der  eine  Nothwendigkeit  für
beide  Theile  geworden  war,  galt  jetzt,  wenn  er  von  dem
        <pb n="235" />
        1867  Rascher  Abschluß  mit  Baden,  Württemberg,  Hessen.  225

alten  Krebsschaden  des  liberum  veto  gereinigt  wurde,  aller
Welt  für  alle  Zeiten  gesichert.  Einsichtige  Particularisten,
welche  mit  Kummer  die  Unabweisbarkeit  der  neuen  Wendung
erkannten,  waren  andrerseits  erstaunt,  daß  Bismarck  dieses
unwiderstehliche  Mittel  zur  Erlangung  weiterer  Concessionen,
z.  B.  auf  dem  militärischen  Gebiete,  schon  jetzt  aus  der  Hand
gab:  es  war  also  wirklich  sein  Ernst,  daß  er  auf  den  Eintritt
der  Südstaaten  in  den  norddeutschen  Bund  in  keiner  Weise
drängen  und  pressen  wollte.  Die  Verhandlung  kam  denn
auch  zu  raschem  Abschluß.  Auf  die  angegebenen  Bedingungen
wurde  schon  am  4.  Juni  nicht  bloß  durch  Baden,  sondern
auch  durch  Württemberg  und  am  7.  durch  Hessen  ein  Präliminarvertrag
  bindend  unterzeichnet.  Nur  der  bayerische
Minister  erklärte,  da  die  Grundlagen  der  Berathung  seiner
Regierung  bisher  unbekannt  gewesen,  könne  er  den  Entwurf
des  Vertrags  nur  als  preußischen  Vorschlag  betrachten  und
seiner  Regierung  alles  Weitere  vorbehalten.  Indessen  als  er
darauf  nach  München  zurückkam,  fand  die  Regierung  ebenso
wie  die  Württemberger  die  Zurückweisung  unmöglich,  beschloß
aber  noch  einen  Versuch  auf  Erwerbung  etwas  günstigerer
Bedingungen  zu  machen.  Es  wurde  also  Graf  Tauffkirchen
nach  Berlin  geschickt  und  fand  den  preußischen  Minister
äußerst  entgegenkommend:  es  wurde  am  18.  Juni  verabredet,
daß  Bayern  in  dem  erweiterten  Bundesrathe  nicht  vier,  sondern
sechs  Stimmen  erhalten,  daß  bei  Handelsverträgen  mit  Osterreich
  und  der  Schweiz  die  angrenzenden  Staaten  an  den
Verhandlungen  mit  berathender  Stimme  Antheil  nehmen,
daß  die  Vertretung  der  Bevölkerung  des  Zollvereinsgebiets
den  Namen  Zollparlament  führen  sollte,  wohl  zu  abschreckender

  Erinnerung,  daß  ihm  jede  thatsächliche  Erweiterung  seiner
v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.  15
        <pb n="236" />
        226  Die  neuen  Zollvereinsverträge.  1867

Competenz  über  die  Zoll=  und  Handelssachen  hinaus  verboten
sei.  Bismarck  mochte  zu  diesen  kleinen  Begehren  die  Achseln
zucken,  blieb  aber  hier  wie  immer  bei  dem  Grundsatze,  wenn
irgend  möglich  Bayern  keine  Bedingungen  zu  stellen,  die  ihm
das  Verhältniß  zum  Nordbunde  zuwider  machen  könnten.
Vielleicht  hätte  es  nicht  geschadet,  den  süddeutschen  Landsleuten
  gelegentlich  auch  einmal  die  Mißlichkeit  ihrer  stolzen
Vereinzelung  zu  Gemüthe  zu  führen.  Denn  einstweilen  machte
dort  im  Lande  Bismarck's  freundliches  Verfahren  nicht  so
sehr  den  Eindruck,  daß  man  es  mit  einem  patriotischen  Genossen
  und  starken  Beschützer  zu  thun  hätte,  als  daß  diese
Preußen  die  Überlegenheit  des  bajuvarischen  Kernvolks  und
die  Berechtigung  seines  Sonderthums,  wenn  auch  wider  Willen,
anerkennen  müßten.

Indessen  ging  die  Natur  der  Dinge  ihren  Gang.  Am
26.  Juni  traten  in  Berlin  die  Vertreter  aller  Mitglieder  des
Nordbundes,  sämmtlicher  Südstaaten  und  des  Großherzogthums
  Luxemburg  zusammen  und  unterzeichneten  nach  kurzer
Verhandlung  am  8.  Juli  den  definitiven  Zollvereinsvertrag
auf  Grund  der  vorläufigen  Übereinkunft  vom  4.  Juni  mit
den  vorher  erwähnten  bayerischen  Zusätzen.  Die  Dauer  des
Vertrags  wurde  zunächst  auf  acht  Jahre,  vom  1.  Januar  1868
bis  zum  1.  Januar  1876,  festgesetzt;  von  da  ab  sollte  sie,
wenn  niemand  kündigte,  sich  auf  zwölf  weitere  Jahre  erstrecken.
Sobald  wie  möglich  würde  die  Ratification  erfolgen,  welcher
allerdings  im  Nordbund  die  Zustimmung  des  Reichstags,
im  Süden  die  der  Kammern  vorausgehn  mußte.

Da  man  hier  zwar  manchen  Widerspruch  voraussah,
aber  an  der  endlichen  Einigung  nicht  zweifelte,  so  ergab  sich
ein  sehr  erheblicher  Fortschritt  in  der  nationalen  Verbindung
        <pb n="237" />
        1867  Verständigung  mit  Bayern.  Vertrag  vom  8.  Juli.  227

mit  den  Südstaaten.  Die  Schutz=  und  Trutzbündnisse  waren
bisher  von  keiner  Seite  angefochten,  vielmehr  hatte  in  Bayern
der  leitende  Minister  sie  in  der  Kammer  als  absolut  nothwendig
  empfohlen,  und  in  den  drei  andern  Staaten  waren
dientsprechenden  militärischen  Einrichtungen  wirksam  begonnen.
Vollends  der  Abschluß  des  Zollvereinsvertrags  eröffnete  für
ein  Gebiet  von  erheblicher  Bedeutung  die  Aussicht  auf
ein  gemeinsames  Arbeiten  aller  deutschen  Regierungen  und
Bevölkerungen,  welches  stärker  als  jedes  andere  Mittel  die
bisherigen  Antipathien  zwischen  Süd  und  Nord  auszulöschen
geeignet  schien.  So  war  trotz  aller  Hindernisse  eine  tüchtige
Strecke  zum  großen  Ziel  der  deutschen  Einheit  zurückgelegt.

Unterdessen  begann,  eine  so  hoffnungsvolle  Zukunft  vor
Augen,  König  Wilhelm  die  förmliche  Gestaltung  der  Bundesregierung.
  Am  14.  Juli  wurde  Graf  Bismarck  zum  Kanzler
des  norddeutschen  Bundes  ernannt,  am  12.  August  ein  Bundeskanzleramt
  errichtet,  für  die  dem  Bundeskanzler  obliegende
Verwaltung  und  Beaufsichtigung  der  ihm  durch  die  Verfassung
zugewiesenen  Gegenstände,  und  Rudolf  Delbrück  zum  Preäsidenten
  dieser  Behörde  bestellt.  Am  15.  August  eröffnete
der  Bundesrath  seine  erste  verfassungsmäßige  Sitzung  und
empfing  sofort  von  Bismarck  mehrere  wichtige  Gesetzesvorlagen
über  Heimathrecht  und  Post=  und  Consulatswesen.  Am  folgenden
  Tage  wurden  seine  Ausschüsse  gebildet,  und  die  allgemeinen
Reichstagswahlen  auf  den  31.  August  anberaumt.

Mochte  nun  mehr  als  eine  Partei  bei  der  Behauptung
bleiben,  daß  diese  Verwaltung  in  sich  unfertig  und  unvollkommen
  und  für  die  Freiheit  bedrohlich  sei,  bei  dem  Mangel
juristisch  verantwortlicher  Minister  und  bei  der  Unklarheit  des

Verhältnisses  zwischen  dem  Bundeskanzler  und  den  Ministern
15%
        <pb n="238" />
        228  Die  neuen  Zollvereinsverträge.  1867

der  Einzelstaaten:  eins  ließ  sich  vom  ersten  Tage  nicht  läugnen,
daß  diese  Maschine  in  sicherem  und  regelmäßigem  Gange
arbeitete  und  sehr  rasch  eine  vielseitige  und  erfolgreiche  Thätigkeit
  entwickelte.

Nur  mit  kurzen  Worten  müssen  wir  an  dieser  Stelle
einige  Regungen  particularen  Sinnes  auf  dem  Boden  des
preußischen  Staates  selbst  berühren,  veranlaßt  durch  verschiedene
  Regierungsmaaßregeln  in  den  annectirten  Provinzen.

Wie  früher  berichtet,  sollte  in  den  neuen  Provinzen  die
preußische  Verfassung  erst  am  1.  October  1867  zur  Geltung
kommen,  und  bis  dahin  die  Regierung  freie  Hand  zum  Erlaß
von  Gesetzen  haben,  die  sie  zur  Vorbereitung  der  vollständigen
Verschmelzung  des  alten  und  neuen  Staatsgebiets  als  zweckmäßig
  erachten  würde.  Die  erste  Maaßregel  dieser  Art,  sahn
wir,  war  die  militärische  Organisation,  die  Einführung  der
allgemeinen  Dienstpflicht,  die  Bildung  von  drei  Armeecorps.
Dagegen  erhob  sich  an  keiner  Stelle  Beschwerde.  Es  folgten
Verordnungen  zur  Anbahnung  von  Freizügigkeit  und  Gewerbefreiheit,
  die  in  Hannover  zuerst  großes  Mißbehagen  hervorriefen,
  bald  aber  auch  ihre  Vortheile  dem  Volke  anschaulich
machten.  Durchaus  ungünstig  aber  wurde  im  Sommer  1867  die
Thätigkeit  des  Justizministers  Grafen  zur  Lippe  aufgenommen.
Zwar  gegen  die  Einführung  des  preußischen  Strafgesetzbuches
ließ  sich  kein  besonderer  Tadel  begründen;  an  sich  ist  gerade
auf  diesem  Gebiet  die  Gleichmäßigkeit  in  allen  Theilen  des
Staates  eine  Forderung  der  Gerechtigkeit,  und  das  preußische
Gesetz  erschien  auch  inhaltlich  den  Sachverständigen  vorzüglicher
  als  z.  B.  das  hannoversche.  Ganz  anders  aber  war
die  Stimmung,  welche  das  gleichzeitige  Erscheinen  einer  neuen
Strafproceßordnung  hervorrief.  Es  war  nicht  die  bisher  in
        <pb n="239" />
        1867  Mißvergnügen  in  den  von  Preußen  annectirten  Landen.  229

Preußen  geltende,  die  auch  für  die  alten  Provinzen  fortdauern
sollte,  so  daß  hier  also  auf  die  Rechtseinheit  im  ganzen  Staate
verzichtet  wurde.  Man  will,  sagten  die  annectirten  Juristen,
die  mit  ihrem  bisherigen  Strafprocesse  ganz  zufrieden  gewesen,
mit  jenem  Berliner  Erzeugniß  ein  Experiment  in  corpore  vili
machen.  Noch  schärfer  war  die  Kritik,  als  der  Justizminister
in  Hessen  und  in  Hannover  eine  lange  Reihe  specieller  Anderungen
  in  dem  dort  geltenden  Civilproceßverfahren  einführte,
die  von  den  Fachmännern  und  der  Bevölkerung  einstimmig
als  Verschlechterungen  und  Belästigungen  empfunden  wurden.
Vollends  als  schwere  Beleidigung  wurde  in  jenen  beiden
Provinzen  eine  weitere  Verordnung  angesehn,  durch  welche
für  sämmtliche  annectirte  Lande  ein  gemeinsames  Oberappellationsgericht
  in  Berlin  eingesetzt  wurde.  Denn  seit  mehreren
Menschenaltern  war  man  ebenso  stolz  in  Hannover  auf  den
unwidersprochenen  Ruf  des  höchsten  Gerichts  in  Celle,  wie
in  Kurhessen  auf  die  ebenso  anerkannte  Tüchtigkeit  des  höchsten
Gerichts  in  Cassel:  wozu  diese  vom  Volke  verehrten  Tribunale
erstes  Ranges  jetzt  zu  Appellhöfen  zweiter  Instanz  erniedrigen?
Und  auch  hier  war  nicht  die  Einheit  des  Staats  der  treibende
Grund  gewesen.  Denn  die  Verordnung  schuf  neben  dem
fortbestehenden  preußischen  Obertribunal  ein  zweites  höchstes
Gericht,  während  die  preußische  Verfassung  ausdrücklich  vorschrieb,
  es  solle  für  den  ganzen  Staat  nur  Ein  höchstes  Gericht
bestehn.

Wenn  nun  schon  diese  Dinge  vielfachen  Verdruß  im
Lande  verbreiteten,  so  erhob  sich  mit  geringerem  Rechte  ein
wahrer  Sturm  von  Verwünschungen  gegen  die  gleichzeitigen
Maaßregeln  der  preußischen  Finanzverwaltung.  Es  war
nicht  so  sehr  das  am  1.  Juli  eintretende  preußische  System
        <pb n="240" />
        230  Die  neuen  Zollvereinsverträge.  1867

der  directen  und  der  Stempelsteuern,  welches  durch  eine
recht  fühlbare  Steigerung  der  Abgabenlast  die  Gemüther  in
so  heftige  Bewegung  brachte.  Denn  man  hatte  dies  von
Anfang  an  erwartet,  da  unmöglich  fünf  verschiedene  Steuersysteme
  in  der  Monarchie  neben  einander  fortbestehn  konnten;
auch  war  es  unläugbar,  daß  wenn  der  Staat  jetzt  mehr  als
früher  forderte,  er  jetzt  auch  mehr  als  früher  leistete,  und
daß  sein  System  den  Mehrbetrag  der  Steuer  von  den
Wohlhabenden  erhob  und  die  Ärmeren  erleichterte.  Nach
vielfachen  Klagen  im  Einzelnen  beruhigte  sich  also  in  dieser
Beziehung  die  Stimmung  binnen  kurzer  Zeit.  Was  aber
den  Kelch  der  Verstimmung  zum  überlaufen  brachte,  war
eine  weitere  königliche  Verordnung  vom  5.  Juli,  welche  alle
Activcapitalien  der  annectirten  Staaten  mit  dem  preußischen
Staatsvermögen  vereinigte  und  unter  die  Verwaltung  der
Generalstaatscasse  in  Berlin  stellte.  Dies  betraf  in  Hannover
den  Domanial-Ablösungs=  und  Veräußerungsfonds,  in
Kurhessen  den  Staatsschatz  und  den  Laudemialfonds  (aufgesammelte
  Ablösungsgelder),  in  Schleswig-Holstein  Überschüsse
der  Verwaltung  aus  den  letzten  Jahren,  in  Nassau  Capitalbestände
  bei  der  Domänenverwaltung.  Obgleich  das  Eigenthum
an  diesen  Capitalien  und  die  Verfügung  darüber,  ohne  Beschränkung
  durch  Rechte  anderer  Personen  oder  Corporationen,
aller  Orten  der  Staatsgewalt  zugestanden  hatte,  und  mithin
durch  die  Annexion  an  den  preußischen  Staat  übergegangen
war,  sah  die  öffentliche  Meinung  vor  Allem  in  Kurhessen
in  der  Verordnung  vom  5.  Juli  einen  Act  der  Gewalt  und
der  Beraubung.  Jene  Capitalien  waren  rechtmäßiges  Eigenthum
Kurhessens  und  müssen  dem  rechtmäßigen  Eigenthümer  bleiben.
Vor  Allem  erregte  die  Vereinigung  des  hessischen  Staats-
        <pb n="241" />
        1867  Streit  über  das  Activ-Vermögen  der  annectirten  Staaten.  231

schatzes  mit  dem  preußischen  Staatsvermögen  einen  grimmigen
Zorn.  Denn  jener  Schatz  enthielt  die  Millionen,  welche  einst
der  Landgraf  für  die  zum  amerikanischen  Kriege  verkauften
Soldaten  von  England  erhalten  hatte,  das  Blutgeld,  über
dessen  Besitz  späterhin  Kurfürst  und  Stände  Jahrzehnte  lang
gestritten  hatten,  bis  endlich  durch  einen  Vertrag  von  1831
die  eine  Hälfte  der  kurfürstlichen  Familie  als  Hausschatz,  der
Besitz  und  die  Verwaltung  der  andern  der  Staatsregierung
unter  ständischer  Verwaltung  als  Staatsschatz  übertragen  wurde.
Man  behauptete  jetzt  in  Kurhessen,  durch  jenen  Vertrag  habe
der  Staatsschatz  den  Charakter  einer  unantastbaren  hessischen
Landesstiftung  erhalten,  und  so  zweifelhaft  dieser  Rechtsanspruch
  erscheinen  mußte,  so  begreiflich  war  nach  der  Entstehung
  des  Schatzes  die  tiefe  Erbitterung  bei  der  ihm
angedrohten  Auflösung.  Das  preußische  Ministerium  mahnte
dagegen  die  Zürnenden  durch  einen  am  15.  Juli  veröffentlichten
  Erlaß,  zu  bedenken,  welche  Stellung  die  Regierung
im  Hinblick  auf  das  Staatsganze  in  dieser  Frage  einzunehmen
genöthigt  sei.  Den  neuen  Provinzen  sei  Schonung  ihrer
berechtigten  Eigenthümlichkeiten  zugesagt  und  werde  sicherlich
gewährt  werden.  Aber  eine  Grenze  für  die  Fortdauer
bestehender  Besonderheiten  ergebe  sich  durch  das  unerläßliche
Erforderniß  der  Staatseinheit.  Das  kirchliche,  das  communale-Leben,
  das  Privatrecht,  die  Verwaltung  in  den  Localinstanzen.
könne  ihre  Besonderheiten  bewahren.  Aber  es  gebe  ein
Gebiet,  wo  jede  Besonderheit  zu  einer  Bevorzugung  oder
Benachtheiligung  gegenüber  den  übrigen  Staatsangehörigen
werde:  das  sei  die  Betheiligung  an  den  Staatslasten  und
die  Nutzung  des  Staatsvermögens;  hier  müsse  Gemeinschaftlichkeit
  und  Gleichheit  durch  alle  Theile  des  Staatsgebiets
        <pb n="242" />
        232  Die  neuen  Zollvereinsverträge.  1867

walten.  Deshalb  also  sei  jetzt  die  gleiche  Besteuerung  für
alle  Provinzen  der  Monarchie  eingeführt;  deshalb  sei
beabsichtigt,  die  Staatsschuld  der  annectirten  Provinzen  mit
der  preußischen  zu  verschmelzen;  und  nach  demselben  Grundsatz
sollten  wie  die  Schulden  so  auch  die  Activcapitalien  der  neuen
Landestheile  mit  dem  übrigen  preußischen  Staatsvermögen
unterschiedlos  verschmolzen  werden.  Gegen  alle  Gerechtigkeit
würde  es  verstoßen,  wenn  den  neuen  Provinzen  der  Mitgenuß
an  dem  in  Altpreußen  aufgesammelten  Staatsvermögen
gewährt,  und  daneben  ihnen  allein  die  dortigen  Capitalien
als  Sondervermögen  überwiesen  würden.  Ganz  nach  denselben
Grundsätzen  regelte  ein  weiterer  Erlaß  auch  die  rechtliche
Natur  und  die  Verwaltung  der  Staatsdomänen  und  Forsten
in  den  neuen  Provinzen.

Juristische  Einwendungen  ließen  sich  gegen  den  Standpunkt
  dieser  Erlasse  nicht  wohl  entdecken,  und  die  öffentliche
Meinung  in  Altpreußen  stimmte  ihnen  nachdrücklich  zu.  Der
einzige  hier  hervortretende  Unterschied  betraf  die  Frage  der
politischen  Zweckmäßigkeit.  Die  extremen  Parteien,  Hochconservative
  und  Demokraten,  hier  in  seltener  Übereinstimmung,
erklärten,  dieser  anmaaßenden  Nörgelei  gegen  alles  Preußische
müsse  man  mit  doppelter  Strenge  Respect  einbläuen,  während
die  Mittelparteien  mahnten,  durch  versöhnliches  Entgegenkommen
  dennicht  ganz  unberechtigten  Unwillen  zu  beschwichtigen.
Übrigens  blieben  auch  in  den  annectirten  Provinzen  die  Erlasse
nicht  ganz  ohne  Wirkung.  In  Hannover,  Nassau  und  vollends
in  Schleswig-Holstein  konnte  man  nicht  verkennen,  daß  man
ein  recht  schlechtes  Geschäft  gemacht,  wenn  man  die  Activa,
dann  aber  auch  die  Passiva  aus  der  alten  Zeit  als  Sonderbesitz
  behalten  hätte.  Nur  in  Kurhessen  fand  das  umgekehrte
        <pb n="243" />
        1867  Forderung  des  Beiraths  provinzialer  Vertrauensmänner.  233

Verhältniß  Statt,  freilich  in  kleinem  Maaßstabe,  mit  einer
Differenz  zu  Gunsten  der  Activzinsen  von  rund  100.000  Thaler.
Übler  war  die  Stadt  Frankfurt  daran,  deren  bisherige  Steuern
zum  größten  Theil  als  Communallasten  bestehn  blieben,  dann
die  preußische  Staatssteuer  in  vollem  Umfang  neu  hinzuwuchs,
und  endlich  bei  der  Auseinandersetzung  der  Schulden  zwischen
Commune  und  Staat  der  preußische  Fiscus  über  drei  Millionen
bisheriger  Staatslasten,  also  von  ihm  zu  übernehmender
Schuld,  der  Commune  zuschob.

Indessen  so  wichtig  die  Geldfrage  den  neuen  Provinzen
erschien  und  so  verschieden  sich  hier  und  da  das  Gewinnund
  Verlustconto  stellte,  auf  dem  tiefsten  Grunde  lag  bei
Allen  noch  ein  anderer  Verdruß.  Gleich  nach  der  Annexion
hatte  die  preußisch  oder  national  gesinnte  Partei  die  Bitte
an  die  Regierung  gebracht,  wo  Anderungen  an  den  bestehenden
Zuständen  unvermeidlich  würden,  sie  nicht  bloß  durch  die
Berliner  Geheimräthe  festsetzen  zu  lassen,  sondern  dazu  den
Rath  einheimischer,  der  Sitten  und  der  Bedürfnisse  kundiger
Vertrauensmänner  vorher  zu  vernehmen.  Dieses  Gesuch  aber
war  bis  dahin  unerhört  geblieben;  beinahe  ein  Jahr  war
vergangen,  und  die  Regierung  hatte  in  dieser  Zeit  die
wichtigsten  Umwälzungen  ohne  irgend  eine  Mitwirkung  der
davon  betroffenen  Bevölkerung  verfügt.  Erst  nachdem  die
harte  Einziehung  alles  Staatsvermögens  befohlen  war,  wurde
endlich  aus  Hannover  eine  Gruppe  Vertrauensmänner  zur
Besprechung  weiterer  Reformen  nach  Berlin  berufen;  und
nach  dem  bisherigen  Verfahren  fürchtete  man  auch  von  diesen
Berathungen  nur  immer  schärferes  Centralisiren  und  Nivelliren,
und  diese  Besorgniß  setzte  sich  durch  sämmtliche  annectirte
Gebiete  fort.
        <pb n="244" />
        234  Die  neuen  Zollvereinsverträge.  1867

Jedoch  es  kam  besser  als  sie  es  gedacht.  Der  Minister
des  Innern  Graf  Eulenburg  erfüllte,  was  der  Erlaß  vom
15.  Juli  in  Aussicht  gestellt  hatte.  In  den  kirchlichen  und
communalen  Angelegenheiten,  im  Privatrecht  und  in  der
Localverwaltung  durch  die  Landdrosteien  und  Amter  sollten
keine  wesentlichen  Neuerungen  Statt  finden;  für  die  provinzialen
Interessen  sollten  als  Vertreter  der  Bevölkerung  Kreisstände
  und  ein  Provinziallandtag  eingerichtet  werden.  Nur
als  die  Vertrauensmänner  erklärten,  zu  gedeihlichem  Wirken
dieser  Selbstverwaltung  seien  materielle  Mittel,  also  ein  angemessener
  Theil  des  Staatsvermögens,  als  Provinzialfonds
unerläßlich,  erwiderte  Graf  Eulenburg,  da  den  altländischen
Provinziallandtagen  solche  Geldmittel  fehlten,  sei  er  zur
Zeit  nicht  in  der  Lage,  darüber  eine  bestimmte  Zusicherung
zu  geben.

Indessen  auch  diesem  Wunsche  stand  bei  einer  höhern
Instanz  die  Erfüllung  bevor,  und  sollte  dann  für  ganz
Preußen  der  Ausgangspunkt  einer  folgenreichen  Entwicklung
werden.

König  Wilhelm  weilte  damals  zum  Gebrauche  seiner
gewohnten  Brunnenkur  in  Ems,  also  im  annectirten  Lande.
Er  war  eifrig  bemüht,  die  neuen  Verhältnisse  kennen  zu
lernen,  und  verstand  zu  fragen.  Dorthin  kam  der  aus  kurfürstlicher
  Zeit  bestehende  Ausschuß  des  hessischen  Landtags,
um  ihm  eine  ausführliche  Immediateingabe  über  das  kurhessische
Staatsvermögen  zu  empfehlen  und  insbesondere  die  dringende
Bitte  um  Erhaltung  des  durch  das  Blut  der  Landeskinder
erworbenen  Staatsschatzes  vorzutragen.  Das  Herz  des
milden  Monarchen  wurde  bewegt:  er  trat  in  eine  eingehende
Verhandlung  mit  den  Herrn  ein  und  beschied  sie  am  30.  Juli,
        <pb n="245" />
        1867  Beruhigendes  Eingreifen  des  Königs.  235

er  habe  die  Maaßregel  vom  5.  sistirt  und  eine  neue  Untersuchung
  angeordnet,  in  welcher  die  Ansprüche  des  Landes
volle  Würdigung  finden  würden.  ·

Wenige  Tage  nachher,  am  4.  August,  kam  Bismarck
nach  Ems  und  blieb  dort  unter  täglichen  Vorträgen  bei  dem
Könige  bis  zum  9.  Natürlich  wurde  dabei  neben  den  norddeutschen
  Bundessachen  auch  die  Einrichtung  der  neuen  Provinzen
  besprochen.  Später  hat  Bismarck,  wie  wir  sehn
werden,  die  Ansicht  des  Königs  energisch  vertreten;  jedesfalls
  hat  er  damals  keine  Umstimmung  desselben  bewirkt.

Denn  als  der  König  am  15.  August  die  Rückreise  nach
Berlin  antrat,  machte  er  den  Umweg  über  Frankfurt  und
erklärte  hier  der  Deputation  des  Senates  ebenso  unumwunden
wie  vorher  den  Hessen,  es  seien  Irrthümer  und  Mißverständnisse
  in  Beziehung  auf  ihre  Stadt  vorgekommen,  die  er  von
Berlin  aus  zu  beseitigen  hoffe.  Dann  am  Abend  in  Cassel,
wurde  er  mit  lebhaftem  Jubel  empfangen  und  wiederholte,
was  er  ihnen  in  Ems  gesagt,  die  gemachten  Fehler  könnten
verbessert  werden  und  sollten  deshalb  auch  Abhülfe  finden;
jedenfalls  sollte  der  hessische  Staatsschatz  nur  für  Bedürfnisse
des  hessischen  Landes  verwandt  werden.

Dieses  persönliche  Eingreifen  des  Königs,  die  plötzliche
Sistirung  eines  von  ihm  genehmigten  Ministerial-Erlasses,
der  öffentlich  über  seine  höchsten  Berather  verhängte  Tadel
machte  im  ganzen  Lande  einen  um  so  tieferen  Eindruck,  je
weniger  es  den  gewohnten  Vorstellungen  über  constitutionelle
Regierung  entsprach.  Der  König  sagte  gleich  nach  seiner
Ankunft  in  Babelsberg:  ich  bin  zurückgekommen,  um  wieder
gut  zu  machen,  was  meine  Herrn  Minister  verdorben  haben.
„Ich  sah,“  schrieb  er  im  weitern  Verlaufe  der  Angelegenheit,
        <pb n="246" />
        236  Die  neuen  Zollvereinsverträge.  1867

„daß  jene  Menge  von  Verordnungen  im  Juni  die  Stimmung
in  den  neu  erworbenen  Landestheilen  in  hohem  Grade  verschlimmerten.
  Als  ich  dies  nach  genauer  Prüfung  erkannt,
und  von  den  Mißgriffen  der  Behörden  mich  überzeugt  hatte,
war  es  meine  Pflicht,  Maaßregeln  zu  ergreifen,  um  diese
Mißgriffe  wieder  gut  zu  machen.  Noch  ist  Preußen  nicht
daran  gewöhnt,  seinen  König  von  den  Maaßregeln  seiner
Regierung  zu  trennen.  Daher  muß  der  König  zu  Zeiten  in
die  Bresche  treten,  wenn  er  Fehler  in  dem  umgeschaffenen
Staatskörper  sieht.“

Immerhin  war  damit  die  Sache  noch  nicht  erledigt.
Denn  der  in  erster  Linie  betroffene  Finanzminister  von  der  Heydt
reichte  sogleich  seine  Entlassung  ein,  was  dann  dem  Könige
ebenso  unerwünscht  war  wie  die  Mißstimmung  der  Annectirten.
Nähere  Erörterungen  zeigten  dann,  daß  in  der  Sache  eine
Verständigung  sich  erreichen  ließ.  Der  hessische  Staatsschatz
war  freilich  weggegeben.  Im  Übrigen  mochten  die  sonstigen
Capitalien  in  der  Hand  der  Centralregierung  bleiben,  und
diese  dann  nach  der  Weisung  des  Königs  weiter  erwägen,
welche  Geldmittel  der  Provinz  Hannover,  und  weiterhin  auch
den  andern  für  ihre  Specialinteressen  zu  überweisen  seien.
Dem  Streite  über  Frankfurt  machte  der  König  ein  rasches
Ende,  indem  er  die  Summe,  welche  der  Stadt  nach  seiner
Auffassung  zu  Unrecht  entzogen  war,  ihr  aus  seiner  Privatchatoulle
  erstattete.  So  blieb  von  der  Heydt  Minister,  und
die  Regierung  schritt  auf  dem  mit  den  hannoverschen  Vertrauensmännern
  begonnenen  Wege  weiter  fort.  Eine  Versammlung
  kurhessischer,  eine  andere  schleswig-holsteinscher
Vertrauensmänner  folgten  rasch  auf  einander  mit  gleichen
Berathungen  und  Ergebnissen  wie  die  der  Hannoveraner.
        <pb n="247" />
        1867  Besserung  der  Stimmung.  237

Das  Auftreten  des  Königs  in  Ems  und  Cassel  hatte  in
der  That  dort  seinen  Zweck  auf  der  Stelle  erreicht.  Die
schmerzliche  Aufregung  legte  sich;  ein  allgemeines  Ruhebedürfniß
  machte  sich  fühlbar.  Die  Reichstagswahlen  vollzogen
  sich  am  31.  August  unter  mäßiger  Theilnahme  der
Bevölkerung,  und  das  Ergebniß  war,  gerade  in  den  annectirten
  Provinzen,  ein  Wachsthum  der  regierungsfreundlichen
Mehrheit.
        <pb n="248" />
        2.  Capitel.

Aatisication  der  Zollvereinsverträge.

Nachdem  Bismarck  durch  das  Rundschreiben  vom
7.  September  1867  den  Charakter  der  deutschen  Bundespolitik
  so  energisch  festgestellt  hatte,  beschränkte  sich  am
10.  September  die  Thronrede  König  Wilhelm's  bei  Eröffnung
des  ersten  ordentlichen  Reichstags  des  norddeutschen  Bundes
auf  die  Darlegung  der  geschäftlichen  Aufgaben,  die  Ankündigung
  mehrerer  Gesetzentwürfe,  so  wie  die  Vorlage  des  Jahresbudgets,
  und  schloß  mit  der  Erklärung:  es  ist  eine  Arbeit
des  Friedens,  zu  der  Sie  berufen  sind,  und  ich  vertraue,  daß
unter  Gottes  Segen  das  Vaterland  sich  der  Früchte  Ihrer
Arbeit  in  Frieden  erfreuen  wird.

Die  sofort  beginnenden  Wahlprüfungen  lieferten  bis  zum
17.  September  191  genehmigte  Mitglieder  und  damit  die
Beschlußfähigkeit  des  Hauses.  Es  wurde  gleich  an  diesem
Tage  zur  Präsidenten-Wahl  geschritten,  und  schon  hier  zeigte
sich  die  relative  Stärke  der  Hauptparteien.  Der  altliberale
Simson  erhielt  unter  Zusammenwirken  aller  Liberalen  mit
den  Freiconservativen  132,  der  conservative  Graf  Eberhard
Stolberg  53  Stimmen.  Bei  der  Wahl  des  ersten  Vice-
        <pb n="249" />
        1867  Reichstagswahlen.  239

präsidenten  vereinigten  sich  Liberale  und.  Conservative  auf
den  freiconservativen  Herzog  von  Ujest  mit  158  gegen
27  Stimmen  der  Fortschrittspartei  für  Löwe  (Calbe).  Zweiter
Vicepräsident  wurde  Bennigsen  mit  99  liberalen  gegen
44  conservative  und  29  fortschrittliche  Stimmen.

Die  Fortschrittspartei  hatte  also  bei  den  letzten  Wahlen  wenig
gewonnen.  Um  so  fester  war  ihr  Entschluß,  jedem  Widersacher
bei  jeder  Gelegenheit  ihre  radicale  Kritik  fühlbar  zu  machen.

Dem  Hause  lagen  zwei  Anträge  auf  Erlaß  einer  Adresse
als  Antwort  auf  die  Thronrede  vor,  ein  nationalliberaler
von  Miquel  und  Genossen,  ein  anderer  des  Grafen  Stolberg
im  Namen  der  conservativen  Partei,  beide  ziemlich  gleiches
Inhalts  und  eigentlich  nur  verschieden  in  der  Ausdrucksweise.
Es  bezeichnete  die  vorherrschende  Stimmung,  auf  dem  Boden
der  einmal  angenommenen  Verfassung  so  einig  und  so  rasch
wie  möglich  vorzugehn,  daß  ohne  große  Mühe  ein  Ausschuß
der  Nationalliberalen,  Conservativen  und  Freiconservativen
aus  den  beiden  Entwürfen  einen  dritten  gemeinsamen  herausarbeitete,
  der  also,  wenn  die  Regierung  ihm  nicht  widersprach,
einer  großen  Mehrheit  sicher  war.

Neben  der  Erklärung  der  Dankbarkeit  für  das  bisher  im
nationalen  Sinne  Erreichte  war  darin  der  Hauptpunkt  eine
kräftige  Zustimmung  zu  dem  Rundschreiben  vom  7.  September;
wir  werden,  hieß  es,  jedem  Wunsche  der  Südstaaten  zu
nationaler  Verbindung  mit  dem  Norden  freudig  entgegenkommen;
  erst  mit  ihrem  Eintritt  in  den  norddeutschen  Bund
wird  das  große  nationale  Werk  vollendet  sein.  Der  Prager
Friede,  sagte  am  24.  September  der  Berichterstatter  Planck,  ist
dagegen  kein  Hinderniß:  er  spricht  Osterreichs  Zustimmung
zu  einer  künftigen  Neugestaltung  Deutschlands  (des  ganzen,
        <pb n="250" />
        240  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

nicht  bloß  des  nördlichen)  aus;  er  gibt  den  Südstaaten  die
Freiheit,  einen  besondern  Bund  unter  gewissen  Modalitäten
zu  bilden;  die  Südstaaten  sind  aber  nach  der  Auflösung  des
alten  Bundes  vollkommen  unabhängig  und  souverän,  und
da  sie  alle  von  einem  Südbund  nichts  wissen  wollen,  so
ist  der.  ganze  diesen  betreffende  Satz  der  Friedensurkunde
null  und  nichtig.  Wir  aber,  fuhr  Planck  fort,  haben  die
Pflicht,  die  Verbindung  mit  dem  Süden  zu  betonen  und
unsere  Übereinstimmung  mit  dem  Rundschreiben  vom  7.
zu  erklären.  Im  Süden  ist  die  Stimmung  getheilt;  um  so
mehr  müssen  wir  auf  die  kräftigen  Schritte  Badens  antworten
  und  unsere  Gesinnungsgenossen  in  den  andern
Staaten  ermuthigen.

Zuerst  die  Fortschrittspartei  erhob  sich  zum  Widerspruch.
Allen  süddeutschen  Thatsachen  in  das  Angesicht  erklang  wieder
in  mannichfachen  Variationen  die  alte  Melodie,  daß  nur  durch
Gewährung  größerer  Freiheitsrechte  der  Süden  zu  gewinnen
sei.  Begnügt  Euch  nicht  mit  leeren  Worten,  rief  ein  sächsischer
  Abgeordneter,  proclamirt  die  Grundrechte  von  1849,
das  wäre  eine  That.  Vergebens  hatte  Hohenlohe  unter  dem
Beifall  der  ganzen  bayerischen  Kammer  vor  der  übermäßigen
Centralisation  des  Nordbundes  gewarnt;  jetzt  rief  der  Abgeordnete
  Günther:  nur  der  constitutionelle  Bundesstaat
könnte  im  Süden  Anklang  finden,  d.  h.  also  ein  verantwortliches
  Reichsministerium,  und  damit  Verstärkung  der  Centralisation.
  Dann  folgten  Klagen,  daß  die  Anrufung  des
Südens  in  der  Adresse  dem  französischen  Kaiser  als  eine
Herausforderung  erscheinen,  neue  Kriegssorgen,  Störung  des
Verkehrs,  Sinken  des  Credits  veranlassen  könnte.  Nationales
Selbstbewußtsein  zeigte  sich  in  diesen  Worten,  die  nur  den
        <pb n="251" />
        1867  Eröffnung  des  Reichstags.  Adreßdebatte.  241

Pariser  Gegnern  den  Muth  zur  Einmischung  erfrischen  konnten,
ebenso  wenig  wie  politische  Voraussicht.

Darauf  erneuerten  die  Polen  ihre  Verwahrung,  daß  sie
nicht  in  einen  deutschen  Bund  gehörten  und  gehören  wollten.
Nach  ihnen  klagte  Bebel  die  Regierung  an,  daß  sie  Luxemburg
  nicht  im  deutschen  Bunde  festgehalten  hätte.  Bismarck
erwiderte,  jetzt  unumwundener  als  am  1.  April,  daß  sowohl
Luxemburgs  Bundespflicht  als  Preußens  Besatzungsrecht  mit
der  Sprengung  des  alten  Bundes  erloschen  gewesen:  wer  von
Ihnen,  fragte  er,  hätte  deshalb  einen  großen  Krieg  auf  sich
nehmen  wollen?  In  anderer  Weise  lehnte  er  Hänel's  Vorwurf
  über  die  Preisgebung  Nordschleswigs  an  eine  Abstimmung
  der  überwiegend  dänischen  Bevölkerung  ab.  Dort
wohnen,  sagte  er,  Deutsche  und  Dänen  gemischt  durcheinander,
das  Nationalitätsprincip  kann  also  an  dieser  Stelle  keine
Anwendung  finden.  Alles  stände  übrigens  besser,  fügte  er
hinzu,  wenn  die  Haltung  der  Schleswiger  weniger  particularistisch
  gewesen,  wenn  sie  nicht  zu  Gunsten  dynastischer
Interessen  vergessen  hätten,  daß  sie  Deutsche  sind.

Gegen  die  Adresse  erhob  Bismarck  seinerseits  keine  Einwendung.
  Der  Reichstag,  sagte  er,  erklärt  darin  dem  Süden,
dem  Auslande,  den  Bundesregierungen,  auf  welche  Überzeugungen
  bei  ihm  gerechnet  werden  kann.  Immer  aber  machte
Bismarck  den  Vorbehalt:  wir  verstehn  ihn  dahin,  daß  er  uns
nicht  zu  schnellerem  Betreiben  des  Eintritts  auffordern  will.
In  dieser  Frage  ist  nichts  zu  übereilen.  Wenn  einmal  die
Zeiten  sich  erfüllen,  wenn  der  ganze  Süden  mit  dem  ganzen
Norden  die  Einheit  will,  dann  wird  auch  kein  deutscher  Staatsmann
  stark  genug  sein,  sie  hindern  zu  können,  und  keiner

muthig  oder  kleinmüthig  genug,  um  sie  hindern  zu  wollen.
v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches  VI.  16
        <pb n="252" />
        242  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

Unter  Ablehnung  aller  Anderungsanträge  wurde  darauf
die  Adresse  mit  157  gegen  58  Stimmen  angenommen.

König  Wilhelm  war  damals  abwesend  auf  Burg  Hohenzollern.
  Er  empfing  dort  die  Adresse  aus  Simson's  Hand
am  3.  October.  Mit  Freuden,  sagte  er,  nehme  ich  sie  entgegen,
  denn  sie  liefert  den  Beweis,  daß  die  Saat  des  vorigen
Jahres  glücklich  aufgegangen  ist;  sie  spricht  Gesinnungen  und
Hoffnungen  aus,  welche  die  Meinigen  sind,  und  die  einst
ihrer  Erfüllung  entgegen  reifen  können.  Auch  ihm  also  lag
daran,  vor  aller  Welt  zu  bekunden,  daß  er  bei  voller  Achtung
vor  den  Rechten  der  süddeutschen  Souveräne  von  dem
nationalen  Gedanken  erfüllt  sei.

Zu  besserer  Übersicht  der  Thätigkeit  des  Reichstags  wird
es  zweckmäßig  sein,  über  seine  Arbeiten  nicht  nach  deren
chronologischen  Folge  zu  berichten,  sondern  sie  nach  ihrem
Inhalt  in  drei  Gruppen  zusammen  zu  fassen,  die  Berathungen
über  die  Finanzen,  über  die  Gesetzesvorlagen  und  schließlich,
mit  dem  Hirblick  auf  die  süddeutschen  Kammern,  über  die
Zollvereinsverträge.

Zunächst  trat  der  Reichstag  in  die  Berathung  des  Finanzetats
  für  1868  ein.  Im  Allgemeinen  herrschte  die  Ansicht,
daß  hier,  wenige  Monate  nach  der  Gründung  des  Bundes,
nur  vorläufige  Ansätze  möglich,  und  folglich  auch  nur  summarische
  Beurtheilung  am  Platze  sei.  Immerhin  kam  es  an
einzelnen  Stellen  zu  lebhaften  Erörterungen.  Zum  Etat  des
neugeschaffenen  Bundeskanzler-Amtes  erläuterte  Delbrück,  daß
zu  seinem  Wirkungskreise  demnächst  Post  und  Telegraphie,
ein  Theil  des  Handels=  und  Gewerbewesens,  die  Thätigkeit
der  Consulate  und  die  Aufssicht  über  die  Verwaltung  der
Zölle  und  der  indirecten  Steuern  gehören  würde.  Für  dies
        <pb n="253" />
        1867  Verhandlung  über  den  Etat  für  1868.  243

Alles  würde  also  der  Bundeskanzler  verantwortlich  sein.
Sofort  aber  erhoben  sich  Bedenken.  Es  sollten  doch  auch
Bundessache  das  Kriegswesen,  die  Marine,  die  Auswärtigen
Angelegenheiten  sein.  Wenn  sie  hier  beim  Bundeskanzler-Amte
  keine  Erwähnung  finden,  sollen  sie  fortfahren,  von  den
betreffenden  preußischen  Ministern  unter  deren  Verantwortung
verwaltet  zu  werden?  sollen  diese  dann  der  Bundesgewalt
oder  nur  im  preußischen  Staate  verantwortlich  sein?  Das
unerschöpfliche  Thema  der  Ministerverantwortlichkeit  ließen
sich  bei  so  schöner  Gelegenheit  die  Redner  der  Fortschrittspartei
  natürlich  nicht  entgehn.  Allerdings  war  es  einleuchtend,
daß  eine  feste  Abgrenzung  der  Competenz  für  die  preußischen
und  die  Bundesbeamten  auf  die  Dauer  nicht  zu  entbehren
war,  aber  nicht  minder  lag  zu  Tage,  daß  die  Bundesbehörden
noch  im  Beginn  ihrer  Entwicklung  standen,  und  nichts  richtiger
war,  als  gemäß  den  Bedürfnissen  der  Praxis  erst  künftig
ihre  definitive  Gestaltung  festzustellen.  Bismarck  machte  dem
ziellosen  Streite  durch  die  Erklärung  ein  Ende,  daß  er  auch
für  Heer,  Marine  und  Auswärtiges  die  Verantwortung  für
die  Anordnungen  des  Präsidiums  als  Bundeskanzler  übernehme,
  mithin,  soweit  auf  diesem  Gebiete  preußische  Minister
beschäftigt  blieben,  als  deren  Vorgesetzter  handeln  werde.
Der  Militär-Etat  wurde  bekanntlich  nach  der  Verfassung
einstweilen  dem  Hause  nur  zur  Kenntnißnahme  vorgelegt,
von  sachlicher  Kritik  konnte  also  keine  Rede  sein.  Dennoch
aber  fand  die  Opposition  einen  Punkt  heraus,  um  nach  ihrer
Auffassung  des  Budgetrechts  eine  Lanze  dafür  zu  brechen.
Wir  erinnern  uns  jener  Militärconventionen  zwischen  Preußen
und  den  verbündeten  Kleinstaaten;  deren  Contingente  waren
dadurch,  von  einigen  Ehrenrechten  abgesehn,  unter  preußische
16
        <pb n="254" />
        244  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

Verwaltung  getreten;  dafür  hatte  Preußen  einen  Nachlaß
an  den  verfassungsmäßigen  Kosten  der  Truppe  (225  Thaler
für  den  Kopf)  bewilligt,  der  dann  stufenweise  geringer  würde,
so  daß  bis  zum  Jahre  1876  überall  der  volle  Betrag  erreicht
wäre.  Die  Kleinstaaten  hatten  sämmtlich  erklärt,  ohne  eine
solche  Erleichterung  würde  durch  die  plötzlich  eintretende  Last
ihr  ganzer  Haushalt  zerdrückt  werden,  und  auch  im  Reichstag
hatte  gegen  die  Einrichtung  kein  Mensch  etwas  einzuwenden.
Immerhin  betrug  für  1868  der  Erlaß  rund  eine  Million,
so  daß  die  Matricularbeiträge  für  das  Bundesheer  von  67
auf  66  Millionen  heruntergingen,  damit  aber  auch  eine  etwas
ungleiche  Belastung  für  die  verschiedenen  Staaten  entstand.
Deshalb  bedurften  dann  nach  der  Verfassung  jene  Verträge,
so  weit  sie  sich  auf  die  Geldfrage  bezogen,  der  Zustimmung,
des  Reichstags.  Die  Regierung  hatte  bei  der  Harmlosigkeit
der  Sache  geglaubt,  diese  Zustimmung  durch  eine  kurze
Erwähnung  der  Verträge  bei  der  betreffenden  Position  im
Etat  erwirken  zu  können,  wurde  aber  von  Lasker,  Planck
und  Bennigsen  belehrt,  daß  dazu  die  Vorlage  der  Verträge
und  ein  förmlicher  Antrag  auf  deren  Genehmigung  erforderlich
  sei,  welche  dann  auch  unbedenklich  erfolgen  würde.
Es  gab  aber  noch  einen  andern  Standpunkt.  Waldeck  erklärte,
  daß  er  nimmermehr  die  Verträge  genehmigen  werde;
denn,  einmal  anerkannt,  verpflichteten  sie  bis  1876  den
Reichstag,  die  danach  festgesetzten  Matricularbeiträge  zu
bewilligen.  Nun,  bewilligen  wolle  er  allerdings  diese  Beiträge,
  Jahr  für  Jahr,  aber  in  jedem  Jahr  nur  nach  freier
Entschließung,  nicht  gebunden  durch  Vertragspflicht.  Er
beantragte  also,  die  Erwähnung  der  Verträge  im  Etat  zu
streichen,  damit  das  Budgetrecht  des  Hauses  ungebunden
        <pb n="255" />
        1867  Militärconventionen.  Marine.  245

und  ungeschmälert  bleibe.  Dieses  Wort  rief  bei  den  altpreußischen
  Nationalliberalen  alle  Erinnerungen  an  die
Conflictszeit  wach;  die  Partei  spaltete  sich,  und  Waldecks
Antrag  wurde  mit  113  gegen  110  Stimmen  angenommen.

Es  war  freilich  eine  kurze  Siegesfreude.  Einige  Wochen
später  erfolgte  die  amtliche  Vorlage  der  Verträge  an  das
Haus,  und  nach  kurzer  Verhandlung  trotz  Waldeck's  erneuertem
  Einspruch  die  Genehmigung  durch  eine  überwältigende
  Mehrheit.

Einen  ähnlichen  Verlauf  hatte  die  Erörterung  des
Marine-Etats.  Die  Regierung  dachte  1868  so  mäßige
Summen  zu  verbrauchen,  daß  die  Vertreter  der  Hansestädte
diese  Bescheidenheit  lebhaft  beklagten.  Zugleich  aber  legte
sie  einen  Gründungsplan  für  die  Kriegsflotte  vor,  nach
welchem  binnen  zehn  Jahren  eine  ganz  stattliche  Zahl  von
Schlachtschiffen,  Korvetten  und  kleinern  Fahrzeugen  erbaut,
und  zugleich  für  die  Küstenvertheidigung  gesorgt  werden
sollte;  zur  Bestreitung  der  Kosten  wurde  die  Bewilligung
einer  Anleihe  von  zehn  Millionen  Thalern  vorgeschlagen.
Die  Mehrheit  nahm  den  Entwurf  beifällig  auf,  aber  auch
hier  regte  die  Opposition  schwere  Zweifel  an.  Obgleich  man
wegen  der  Bedürfnisse  der  Kleinstaaten  die  Matricularbeiträge
um  eine  Million  hatte  herabsetzen  müssen,  empfahl  Herr
von  Kirchmann  die  im  Marine-Etat  für  1868  begehrten
3½  Millionen  nicht  durch  eine  Anleihe,  sondern  durch
Matricularbeiträge  aufzubringen,  da  auf  diese  Art  das  Budgetrecht
  des  Hauses  besser  gesichert  würde.  Waldeck  stimmte
ihm  mit  Nachdruck  bei.  Einst  hatte  im  preußischen  Abgeordnetenhause
  die  Opposition  einzelne  Marine-Ausgaben
verweigert,  weil  kein  Gründungsplan  für  die  Flotte  vorlag,
        <pb n="256" />
        246  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

an  dessen  Ausführung  sich  die  Regierung  für  mehrere  Jahre
gebunden,  dessen  Genehmigung  aber  auch  das  Haus  zur
entsprechenden  Bewilligung  der  Kosten  auf  mehrere  Jahre
verpflichtet  hätte.  Heute  lag  der  Gründungsplan  vor,  Waldeck
aber  kehrte  jetzt  den  Spieß  um:  wir  dürfen  unser  Budgetrecht
nicht  auf  lange  Jahre  aus  der  Hand  geben,  also  keine
Anleihe  für  zehn  Jahre,  sondern  nur  die  Kosten  für  1868
bewilligen.  Er  wollte  zudem  das  neugeborene  Kind,  den
norddeutschen  Bund,  nicht  gleich  mit  Schulden  belasten,  und
fand  überhaupt  Deutschland  zu  schwach  für  die  Schöpfung
einer  großen  Schlachtflotte.  Mit  derselben  heitern  Unbefangenheit,
  mit  der  er  im  März  die  Mittel  zur  Annexion  von
Böhmen  und  Mähren  verkündet  hatte,  lehrte  er  jetzt,  die
Vorbedingung  zur  Entwicklung  einer  deutschen  Seemacht
bestehe  darin,  daß  man  Dänemark  und  Holland,  diese  Ausläufer
  des  deutschen  geographischen  Gebiets,  die  sehr  gut  zu
Deutschland  gehören  könnten,  nothwendig  an  sich  ziehe.

Wwesten  erledigte  das  constitutionelle  Bedenken  durch
einen  von  der  Regierung  sofort  genehmigten  Antrag,  in  jedem
Jahre  solle  der  aus  der  Anleihe  zu  verwendende  Betrag
durch  den  Etat  festgesetzt  werden.  Darauf  wurde  die  Anleihe
mit  großer  Mehrheit  genehmigt.

Zu  den  wichtigsten  Einnahmequellen  des  Bundes  gehörte
das  Salz  und  die  Post.  Beide  waren  neu  zu  reguliren.

In  Preußen  hatte  früher  das  Salzmonopol  bestanden,
mit  dem  Verkaufspreis  von  2  ¼  Thalern  für  den  Centner.
Hannover  hatte  eine  Steuer  von  2  Thalern  auf  den  Centner.
Eine  Anzahl  der  kleinern  Staaten  erfreute  sich  des  Monopols.
So  gab  es  trotz  des  Zollvereins  auf  norddeutschem  Boden
eine  Menge  Salzgrenzen  zu  schwerer  Belästigung  des  Verkehrs
        <pb n="257" />
        1867  Salzvertrag  und  Salzsteuer.  247

und  nicht  geringen  Kosten  der  Verwaltung.  Deshalb  hatte
Preußen  im  Frühling  allen  Staaten  des  Zollvereins  den
Vorschlag  gemacht,  überall  eine  Salzsteuer  von  2  Thalern  als
gemeinschaftliches  Einkommen  des  Zollvereins  zu  verabreden,
natürlich  unter  der  Voraussetzung,  daß  der  Zollverein  erhalten
bleibe.  Die  Norddeutschen  waren  sogleich  einverstanden
gewesen,  die  Süddeutschen  hatten  sich  eine  Zeitlang  gesträubt,
weil  sie  mehr  Salz  verbrauchten  als  die  Bevölkerung  im
Norden,  also  bei  der  Ertragsgemeinschaft  einigen  Schaden
erlitten.  Endlich  aber  legten  sie  sich  zum  Ziele,  und  der
Vertrag  wurde  am  8.  Mai  geschlossen.  Auch  im  Reichstage
wurden  seine  Vortheile  allgemein  anerkannt,  das  Sinken  des
Salzpreises  von  2¼  auf  2  Thaler,  das  Verschwinden  der
Salzgrenzen.  Aber  die  Fortschrittspartei  erklärte,  eine  jede
Steuer  auf  ein  so  nothwendiges  Lebensbedürfniß  auch  der
ärmern  Classe  sei  absolut  verwerflich,  und  Herr  von  Hoverbeck
stellte  den  Antrag,  die  Steuer  von  2  Thalern  solle  wegfallen
am  1.  Januar  1877  (dem  Termin,  bis  zu  dem  der  neue
Vertragsentwurf  den  Zollverein  einstweilen  erstreckte).  Delbrück
erwiderte,  jeder  Zusatz  zu  dem  verabredeten  Text  vernichte
den  Vertrag  vom  8.  Mai,  die  Südstaaten  würden  dann
mit  Freuden  zurücktreten,  im  Norden  aber  Monopol  und
Salzgrenzen  bleiben.  Wie  solle  man  andrerseits  den  Ausfall
der  Steuer,  beinahe  8  Millionen,  ersetzen?  Waldeck  that
bei  dieser  Frage  die  charakteristische  Lußerung:  wenn  Hoverbeck's
Antrag  verworfen  wird,  so  stimmen  wir  gegen  das  ganze
Gesetz;  darin  besteht  der  Unterschied  zwischen  uns  und  der
andern  Seite  des  Hauses,  daß  wenn  wir  ein  gutes  Gesetz
nicht  erlangen  können,  wir  das  schlechtere  verwerfen,  die
Andern  aber  in  diesem  Falle  dieses  annehmen.
        <pb n="258" />
        248  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

Das  Unerreichbare  begehren,  das  Erreichbare  zurückweisen,
jedes  Compromiß  verachten,  das  ist  in  der  That  die  Politik
des  Radicalismus.

Indessen  bekannte  sich  dazu  nur  eine  kleine  Gruppe  im
Reichstag.  Hoverbeck's  Antrag  wurde  mit  143  gegen  52
Stimmen  abgelehnt,  und  darauf  das  unveränderte  Gesetz  auch
von  einem  Theile  der  Opposition,  also  fast  einstimmig,
angenommen.

Was  das  Postwesen  betraf,  so  hatte  auch  hierüber  die
preußische  Regierung  im  Juli  durch  eine  Conferenz  mit  den
Südstaaten  zu  einigen  gemeinsamen  Einrichtungen  zu  kommen
gesucht,  die  beiden  Königreiche  aber  hatten  sich  dabei  schlechthin
ablehnend  verhalten  und  die  völlige  Unabhängigkeit  ihres
Postregals  als  ein  unveräußerliches  Kronrecht  betrachtet.  Um
so  leichter  kam  im  Reichstag  die  neue  Organisation  auf
Grund  der  früher  von  Stephan  verhandelten  Verträge  zu
Stande.  Die  Commission  des  Hauses  hatte  den  Gesetzentwurf
so  sachverständig  behandelt,  daß  ihre  sämmtlichen  Anderungen
sofort  von  den  Bundescommissaren  angenommen  wurden.  Nur
ein  von  Becker-Dortmund  (Fortschritt)  veranlaßter  Zusatz,  das
Briefgeheimniß  und  dessen  gesetzliche  Ausnahmen  betreffend,
wurde  aus  formalen  Gründen  heftig  bestritten.  Jedoch  ließ  sich
der  Bundesrath  bei  der  zweiten  Lesung  den  Satz  des  lieben
Friedens  wegen  gefallen.  Denn,  sagte  man,  der  Bundesrath
will,  wie  das  Haus,  das  Briefgeheimniß,  und  wie  er,  will
auch  das  Haus  die  Ausnahmen.  Was  ferner  seit  Jahren
vergeblicher  Wunsch  gewesen,  das  einstufige  Briefporto,  ein
Groschen  für  den  frankirten  Brief  bis  zu  einem  Loth  Gewicht,
ohne  Unterschied  der  im  Bundesgebiet  zu  durchlaufenden
Entfernung  wurde  damals  erreicht,  und  damit  eine  weitere
        <pb n="259" />
        1867  Postwesen.  Gesetz  über  Kriegsdienstpflicht.  249

Erleichterung  des  Verkehrs  von  größter  Tragweite  geschaffen.
Wie  sehr  die  hier  begründete  Verwaltung,  damals  unter
Philippsborn's,  später  unter  Stephan's  Leitung,  in  stets
wachsendem  Maaße  ihre  Solidität  und  Leistungskraft  während
Friedens=  und  Kriegszeiten  bekundet,  welche  mächtigen  Verdienste
  sie  weit  über  die  Grenzen  des  Vaterlandes  hinaus
sich  um  die  Entwicklung  des  gesammten  Weltverkehrs  erworben
hat:  das  steht  glänzend  vor  Aller  Augen.

Nicht  minder  bedeutend  war  für  die  Festigkeit  des  Bundes
der  glückliche  Abschluß  eines  vielumstrittenen,  unzählige  Male
geforderten  legislativen  Actes,  des  Gesetzes  über  die  Verpflichtung
  zum  Kriegsdienste.  Auferbaut  auf  den  in  der
Bundesverfassung  festgestellten  Grundlagen  passirte  es  jetzt
die  Stadien  der  parlamentarischen  Verhandlung  fast  ohne
Widerspruch.  Die  Commission  des  Hauses  hatte  22  Verbesserungsanträge
  eingebracht,  der  Regierungskommissar  erklärte
zum  Beginn  der  ersten  Lesung,  daß  der  Bundesrath  19  davon
als  solche  anerkenne  und  annehme.  In  der  Generaldebatte
entwickelte  Waldeck  noch  einmal  seine  Begeisterung  für  die
Landwehr  als  die  echte  Volkskraft  im  Gegensatz  zur  Linie,
Liebknecht  aber  empfahl  das  Milizsystem  der  Schweiz,  bei
dem  das  Volk  selbst  seine  Freiheit  nach  Innen  und  Außen
schütze,  während  das  preußische  Linienheer  1806  von  dem
auswärtigen  Feinde  sich  habe  schlagen  lassen,  1849  die
Freiheit  in  Sachsen  und  Baden  erdrückt  habe.  Im  französischen
Revolutionskrieg  seien  die  deutschen  Linientruppen  an  dem
französischen  Volksheer  zerschellt;  als  Napoleon  dieses  allmählich
  zum  Linienheere  gemacht,  sei  er  1813  der  preußischen
Volkskraft  erlegen.  Es  war  nicht  wohl  möglich,  den  historischen
  Thatsachen  stärker  zu  widersprechen,  als  es  diesen  beiden
        <pb n="260" />
        250  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

Rednern  gelangt).  In  der  Specialdebatte  wurde  die  von
der  Regierung  vorgeschlagene  Dienstfreiheit  der  Quäker  und
der  Mennoniten  gestrichen,  eine  von  Hoverbeck  bestrittene
Vollmacht  für  die  Regierung,  bei  erscheinendem  Bedürfniß
einzelne  Kriegsreservisten  auf  kurze  Zeit  auch  im  Frieden
einzuberufen,  anerkannt,  sonst  das  Gesetz  nach  den  Commissionsbeschlüssen
  genehmigt,  und  damit  die  erste  Quelle  des
großen  Armeeconflicts  auf  langehin  geschlossen.

Für  den  innern  Ausbau  des  jungen  Bundesstaates  waren
noch  drei  Gesetzentwürfe,  über  die  Nationalität  der  Kauffahrtei-Schiffe,
  die  Bundesconsulate  und  das  Bundesschuldenwesen,
bestimmt,  von  welchen  die  beiden  letzten  wesentlich  nach  dem
Muster  der  entsprechenden  preußischen  Gesetze  ausgearbeitet
waren.  Die  beiden  ersten  fanden  nach  eingehender  Prüfung
die  Zustimmung  des  Hauses.  Bei  dem  letzten  bewirkte  der
freiconservative  Bethmann-Hollweg  eine  vom  finanziellen
Standpunkt  aus  nicht  unbedenkliche  Vorschrift,  daß  eine  Zins-)

  Es  mag  hier  nur  kurz  daran  erinnert  werden,  daß  in  Preußen
die  Linie  ebenso  wie  die  Landwehr  zur  Volkskraft,  und  die  Landwehr
ebenso  wie  die  Linie  zu  einer  geschulten  und  disciplinirten  Armee
gehört.  Der  Unterschied  zwischen  beiden  besteht  nur  darin,  daß  die
Soldaten  der  Linie  unter,  die  der  Landwehr  über  27  Jahre  alt  sind,
und  jene  ausschließlich  von  Berufsofficieren  geführt  werden.

Im  Jahre  1813  waren  Linie  und  Landwehr  gleich  oberflächlich
ausgebildet,  und  bezahlten  dies  mit  entsetzlichen  Verlusten.  Es  wird
nur  zu  häufig  übersehn,  daß  Napoleon's  große  Armee  1812  zu  Grunde
gegangen  war,  und  der  größte  Theil  seiner  Truppen  1813  ebenfalls
aus  oberflächlich  ausgebildeten  Recruten  bestand,  die  höchst  widerwillig
zum  Dienst  gepreßt  worden,  und  deshalb  der  todesmuthigen  Begeisterung
  der  Preußen  nicht  gewachsen  waren.  4)

über  das  französische  „Volksheer“  von  1793  bitte  ich  den  rittend-Band
  meiner  Geschichte  der  Revolutionszeit,  so  wie  die  trefflichen
Schriften  von  Camille  Rousset  über  die  Freiwilligen  von  1792  und
die  levése  en  masse  von  1793  zu  vergleichen.
        <pb n="261" />
        1867  Verwaltung  der  Bundesschulden.  Paßzwang.  251

convertirung  nur  unter  Genehmigung  des  Reichstags  erfolgen
dürfte;  ferner  aber  setzten  Miquel  und  Genossen  einen  Zusatz
durch,  welcher  die  Beamten  der  Schuldenverwaltung  civilrechtlich
  haftbar  für  jede  Abweichung  von  den  Vorschriften
des  Gesetzes  erklärte  und  dem  Reichstag  zur  gerichtlichen
Verfolgung  der  Schuldigen  Vollmacht  gab.  Delbrück  äußerte
auf  der  Stelle  schwere  Bedenken  gegen  den  Beschluß.  Es
lag  auf  der  Hand,  daß  die  Verfolgung  solcher  Fehler  eines
Beamten  gesetzlich  die  Pflicht  seiner  vorgesetzten  Behörde,
hier  also  in  letzter  Instanz  des  Bundeskanzlers,  war;  auf
diesen  also  wäre  nach  Miquel's  Antrag  eine  gerichtliche  Verantwortung
  gelegt  worden,  welche  bei  der  Berathung  der
Verfassung  der  Reichstag  abgelehnt  hatte.  Der  Bundesrath
setzte  in  der  That  den  Beschluß  über  das  so  umgestaltete
Gesetz  einstweilen  aus,  verfügte  also  in  milder  Form  die
Ablehnung,  womit  dann  allerdings  auch  die  Realisirung  der
eben  für  Marinezwecke  beschlossenen  Anleihe  von  10  Millionen
  Thaler  bis  zur  Verständigung  über  die  durch  Miquel
angeregte  constitutionelle  Streitfrage  hinausgeschoben  wurde.
So  verdrießlich  diese  Folge  des  Zwiespalts  für  die  Regierungen
  auch  war,  so  fest  blieben  sie  auch  in  der  Behauptung
des  bestehenden  Verfassungsrechtes,  welches  weder  eine  gerichtliche
  Verantwortlichkeit  des  Bundeskanzlers,  noch  ein  darauf
gerichtetes  Klagerecht  des  Reichstags  kannte.  Um  so  gewisser
aber  dachten  sie  durch  die  That  zu  zeigen,  daß  auch  eine
Regierung  ohne  verantwortliche  Minister  ein  warmes  Herz
für  die  Freiheitsrechte  des  Volkes  haben  konnte.  Ein  von
dem  Bundesrathe  vorgelegter  Gesetzentwurf  hob  mit  einem
Federstrich  den  Paßzwang  auf,  der  mehrere  Menschenalter
hindurch  alle  Schichten  der  Bevölkerung  beim  Reisen  behindert
        <pb n="262" />
        252  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

und  am  Schwersten  auf  der  dienenden  und  arbeitenden  Classe
gelastet  hatte,  die  bei  der  geringsten  Ortsveränderung  ihre
Wanderbücher  vorzulegen  hatte.  Dabei  waren  die  Vorschriften
in  den  einzelnen  Staaten,  ja  sogar  in  einzelnen  Städten
desselben  Staates  äußerst  verschieden.  In  Preußen  war  seit
1862  diese  Verwaltung  in  mehrerer  Beziehung  milder  geworden;
  nur  in  Berlin  blieb  durch  eine  gesetzlose  Praxis  der
Polizei  die  Befugniß,  jedes  ihr  bedenkliche  Individuum,  Ausländer
  oder  Inländer,  aus  der  Stadt  zu  weisen.  Die  Mittelstaaten
  hatten  1865  für  die  höhern  Stände  Erleichterung
gewährt,  die  Pflicht  der  niedern  aber  ungeändert  gelassen.
Die  glänzendsten  Beispiele  polizeilicher  Allmacht  wurden  aus
Mecklenburg  berichtet,  wo  genau  genommen  kein  Staatsbürger
ohne  ministerielle  Genehmigung  sich  eine  Reise  in  das  deutsche
Ausland  verstatten  durfte.  Das  neue  Gesetz  verwandelte  für
die  gesammte  Bevölkerung  den  Paßzwang  in  ein  Paßrecht.
Liebknecht,  der  in  frühern  Jahren  mehrmals  durch  polizeiliche
Ausweisung  aus  Berlin  schwere  Beschädigung  erlitten  hatte,
beantragte,  von  Lasker  unterstützt,  Verbot  jeder  Ausweisung
auch  der  Ausländer,  fand  aber  bei  der  Mehrheit  kein  Gehör.
Das  Gesetz  wurde  unverändert  angenommen.

In  engem  Zusammenhange  hiemit  stand  eine  weitere
Regierungsvorlage,  ein  Gesetz  über  die  Freizügigkeit  im  ganzen
Bundesgebiet.  Delbrück,  der  gleich  im  Beginn  der  Verhandlung
  die  Zustimmung  des  Bundesraths  zu  allen  Verbesserungsvorschlägen
  der  Commission  bis  auf  einen  erklären  konnte,
bezeichnete  die  Aufgabe  des  Gesetzentwurfs  als  die  erste  Entwicklung
  des  fruchtbaren  Keims,  der  durch  den  Begriff  des
Bundesindigenats  in  der  Verfassung  niedergelegt  sei.  Mit
Freuden  hätte  man  die  Entwicklung  weiter  geführt,  es  sei
        <pb n="263" />
        1867  Gesetz  über  Freizügigkeit.  253

aber  zur  Zeit  ohne  eine  vollständige  Zerrüttung  der  äußerst
verschiedenen  Gemeindeordnungen  in  den  Bundesstaaten  unmöglich
  gewesen.  Das  Gesetz,  wie  es  zur  Beschlußnahme
gelangte,  gestattete  jedem  Bundesangehörigen  Aufenthalt  und
Niederlassung  an  jedem  Orte  des  Bundes,  stellte  in  dieser
Beziehung  alle  Confessionen  gleich  (was  bisher  nicht  überall
geschehen  war),  verfügte  die  Fähigkeit  zum  Erwerb  für  Grundbesitz,
  ertheilte  die  Freiheit  zum  Betrieb  eines  Handwerks  mit
gleichem  Recht  wie  den  Einheimischen.  Nicht  berührt  wurden
durch  das  Gesetz  die  Rechtsordnungen  über  die  Gemeindeangehörigkeit,
  das  Ortsbürgerrecht,  die  Theilnahme  an  den
Gemeinde-Nutzungen  und  an  der  Armenpflege.  Die  Ansiedlung
  wurde  in  jeder  Hinsicht  erleichtert,  und  die  polizeiliche
Befugniß  zur  Ausweisung  auf  einzelne  bestimmte  Fälle  beschränkt.
  Noch  einmal  wiederholte  Liebknecht  hier  seinen  oben
erwähnten  Antrag,  um  so  weniger  mit  Erfolg,  als  er  ihn
mit  einer  von  giftigem  Haß  gegen  Preußen,  das  Land  der
Sclaverei,  erfüllten  Rede  motivirte.

Das  Gesetz  wurde  einstimmig  angenommen.

Noch  haben  wir  von  zwei  wichtigen  aus  der  Initiative
des  Reichstags  hervorgegangenen  Gesetzentwürfen  zu  berichten.

Schon  in  dem  preußischen  Landtag  dieses  Jahres  hatte
Lasker  einen  Antrag  auf  Aufhebung  der  gesetzlichen  Zinsbeschränkungen
  eingebracht,  der  von  dem  Abgeordnetenhause
angenommen,  in  dem  Herrnhause  aber  bis  zum  Schlusse  der
Session  verschleppt  worden  war.  Jetzt  im  Reichstage  entwickelte
  Lasker  auf's  Neue  die  jetzt  zum  Gemeingut  gewordenen
  Gründe,  daß  Geld  wie  alle  andern  Güter  eine  im
Werthe  schwankende  Waare  sei,  daß  der  ohnmächtige  Versuch,
diesen  Werth  gesetzlich  zu  fixiren,  gerade  dem  verständigen
        <pb n="264" />
        254  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

Wirthe  die  Anschaffung  der  ihm  nöthigen  Capitalien  erschwere,
den  liederlichen  Schuldenmacher  aber  vor  der  Aussaugung
durch  den  Wucherer  nicht  zu  schützen  vermöge.  Die  Grundbesitzer
  der  conservativen  Partei  sahn  auf  den  Antrag  mit
mißtrauischen  Blicken;  sie  fürchteten  davon  bei  ihren  Anleihn
schwerere  Zinsbelastung  und  beantragten  Aussetzen  des  Beschlusses,
  bis  für  den  Credit  des  Grundbesitzes  durch  eine  verbesserte
  Hypothekenordnung  und  Einrichtung  von  Hypothekenbanken
  anderweitig  gesorgt  wäre.  Die  liberalen  Parteien
waren  mit  diesen  Wünschen  vollkommen  einverstanden,  wollten
aber  ihren  Antrag  deshalb  nicht  in  eine  unbestimmte  Zukunft
verschieben.  Da  erhob  sich  Bismarck  mit  der  Erklärung,  daß
er  Lasker's  Antrag  zustimmen  würde,  auch  wenn  es  noch
nicht  gelänge,  seine  Verbindung  mit  einer  Reform  des  Hypothekenwesens
  herbeizuführen.  Wohl  aber  halte  er  diese  für
höchst  wünschenswerth,  und  werde  fortfahren  in  dem  Bestreben,
durch  die  Bundesgesetzgebung  zu  erreichen,  was  er  seit  fünf
Jahren  vergeblich  auf  dem  Gebiete  der  Landesgesetzgebung
erstrebe.  Die  Fesseln  der  Hypothekengesetze  schädigten  den
Credit  viel  stärker  als  die  Zinsbeschränkung;  ihn  durch  Errichtung
  von  Hypothekenbanken  —  allerdings  ohne  Zuschüsse
des  Staats  —  zu  befreien,  heiße  eine  Ungerechtigkeit  wegschaffen,
  welche  der  Bund  gewiß  nicht  so  lange  fortfristen
würde,  wie  es  die  Landesgesetzgebung  gethan  hat.  Mit  lebhafter
  Freude  begrüßte  Lasker  dies  Versprechen  des  Kanzlers,
das  Hypothekenwesen  „der  todten  Hand  der  preußischen  Gesetzgebung“
  zu  entziehn  und  in  den  Reichstag  zu  verlegen,  und
hier  mit  frischer  Energie  Übelstände  fortzuräumen,  die  nur
durch  ihre  Zähigkeit  sich  bisher  behauptet  hätten.
        <pb n="265" />
        1867  Aufhebung  der  Zinsbeschränkung.  255

Noch  in  anderer  Beziehung  ist  diese  Verhandlung  merkwürdig.
  Es  ist  die  erste,  in  der  ein  deutsches  Parlament
das  socialdemokratische  Banner  in  offener  Entfaltung  sah.
Die  Zahl  der  anwesenden  Socialisten  war  noch  nicht  groß,
vier  oder  fünf,  wenn  ich  nicht  irre,  und  diese  unter  einander
durch  bittern  Haß  gespalten:  die  nationalgesinnten  Lassalleaner
Schweitzer  und  Försterling,  die  Kosmopoliten  Bebel  und
Liebknecht,  und  dazu  der  christlich-sociale  Geheimrath  Wagener.
lber  Lasker's  Antrag  nahm  Schweitzer  das  Wort.  Er  verkündete
  den  socialistischen  Grundsatz  von  der  Todfeindschaft
zwischen  Capital  und  Arbeit,  von  der  rechtlosen  Ausbeutung
der  Arbeiter  durch  den  Capitalisten,  von  dem  innern  Kriege
unter  den  Capitalisten  selbst  im  unbarmherzigen  Wetteifer  der
Concurrenz.  Jetzt  wolle  man,  rief  er,  dem  schmählichsten
Wucher  die  gesetzliche  Weihe  geben  und  damit  die  Waffen
des  großen  Capitalisten  zur  Vernichtung  des  kleinen  vermehren.
Er  freue  sich  dieser  Maaßregel,  da  sie  den  Prozeß  der  Selbstauflösung
  des  ganzen  Systems  beschleunige;  ich  stimme,  sagte
er,  für  den  Antrag  aus  Bosbeit.

Lasker  und  Braun  (Wiesbaden)  legten  mit  scharfem  Nachdruck
  die  Grundlosigkeit  der  ganzen  Erörterung  dar.  Braun
stellte  ihm  das  liberale  Princip  entgegen:  es  ist  Thorheit,
von  einem  Gegensatz  zwischen  Capital  und  Arbeit  zu  reden,
Capital  ist  aufgespeicherte  Arbeit,  Arbeit  ist  flüssiges  Capital.
Wir  werden  sogleich  noch  Weiteres  über  das  Thema  vernehmen.


Das  Haus  nahm  den  Antrag  Lasker  mit  kleinen  Anderungen
  an,  und  auch  der  Bundesrath  gab  ihm  nach  kurzer
Zeit  seine  Zustimmung.
        <pb n="266" />
        256  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

Nach  weitern  25  Jahren  fand  sich  allerdings  die  Gesetzgebung
  veranlaßt,  mit  harten  Strafvorschriften  gegen  den
Wucher  sich  zu  beschäftigen.

Nachdem  der  nationalliberale  Führer  für  weitere  Befreiung
des  Capitals  gewirkt  hatte,  kam  gleich  nachher  ein  Antrag
der  Fortschrittspartei,  Schulze-Delitzsch,  Becker-Dortmund  und
Genossen,  auf  weitere  Befreiung  der  Arbeit  zur  Erörterung.

Seit  langer  Zeit  bestanden  in  Preußen  und  anderwärts
Verbote  von  Verabredungen  und  Vereinigungen,  sei  es  der
Arbeitgeber  oder  der  Arbeiter,  behufs  der  Erlangung  günstiger
Arbeitsbedingungen,  namentlich  mittelst  Einstellung  der  Arbeit
oder  Entlassung  der  Arbeiter;  weiterer  strafrechtlicher  Verfolgung
  unterlagen  dabei  vorkommende  Contractbrüche,  sowie
gewaltsame  Versuche,  jemanden  zur  Theilnahme  an  einem
Ausstande  zu  zwingen.

Der  Antrag  Schulze  begehrte  kurz  und  rund  die  Aufhebung
  aller  dieser  Bestimmungen,  mit  dem  Zusatze,  daß
jeder  Arbeitgeber  jeden  Arbeiter  annehmen,  jeder  Arbeiter
bei  jedem  Arbeitgeber  eintreten  könne,  unter  Wegfall  aller
hindernden  Vorschriften  der  bestehenden  Gewerbe-Ordnungen.

Im  Allgemeinen  begegnete  der  Antrag  einer  günstigen
Stimmung  im  Hause,  wenn  es  auch  zweifelhaft  erschien,  ob
er  nicht  in  einzelnen  Punkten  zu  weit  ginge,  und  ob  er  unter
den  gegebenen  Rechtsverhältnissen  so  kurzer  Hand  sich  würde
durchführen  lassen,  eine  Frage,  welche  die  Antragsteller  nach
radicaler  Weise  keiner  Berücksichtigung  werth  erachteten.  Es
kam  denn  auch  von  den  Freiconservativen  ein  Gegenantrag:
den  Bundeskanzler  aufzufordern,  auf  Grundlage  eines  1866
im  preußischen  Landtage  eingebrachten,  aber  nicht  zum  Beschluß
gediehenen  Entwurfs  (welcher  die  Coalitionsfreiheit  ertheilte,
        <pb n="267" />
        1867  Antrag  auf  Coalitionsfreiheit  der  Arbeiter.  257

aber  ihren  Mißbrauch  mit  Strafe  bedrohte),  eine  näher
erwogene  Gesetzvorlage  ausarbeiten  zu  lassen.

Die  Nationalliberalen  standen  dem  Antrag  Schulze
näher  und  begnügten  sich  mit  zwei  Verbesserungsvorschlägen,
einem  von  Bähr  und  Genossen,  nach  welchem  das  Gesetz
auf  Seefahrer  und  auf  Hausgesinde  keine  Anwendung  finden
solle,  einem  andern  von  Lasker  und  Genossen,  daß  jedem
Theilnehmer  an  einer  unter  dies  Gesetz  fallenden  Coalition
jeder  Zeit  der  Rücktritt  von  solchen  Verabredungen  freistehe,
und  aus  letzteren  weder  Klage  noch  Einrede  Statt  finde.

Die  Debatte  richtete  ihre  Aufmerksamkeit,  wie  begreiflich,
weniger  auf  die  Arbeitgeber,  als  auf  die  Arbeiter.  Hier
erörterte  sie  nach  allen  Seiten  deren  Lage  und  Bedürfrisse,
und  vor  Allem  den  Anspruch  jedes  Arbeiters  auf  gleiche
persönliche  Freiheitsrechte  mit  allen  andern  Classen  der
Bevölkerung.  Die  Frage,  in  welche  Stellung  der  Staat
gegenüber  einer  weitern  Entwicklung  der  socialistischen  Arbeitercoalitionen
  gegenüber  einem  fest  geschlossenen  Verbande  von
vielen  tausend  Clubs  mit  Millionen  Mitgliedern  gerathen  könne,
wurde  nicht  aufgeworfen,  trotz  der  nahe  liegenden  Erinnerung
an  die  Leistungen  der  französischen  Jacobiner  von  1792.

Im  Namen  der  Antragsteller  bezog  sich  Becker  (Dortmund)
in  erster  Linie  auf  das  allgemeine  gleiche  Stimmrecht.  Es
sei  unmöglich,  einer  großen  Classe  von  Bürgern  das  Vereinsrecht
  zu  verschränken,  nachdem  man  ihnen  die  höchste  Function,
die  Wahl  der  Gesetzgeber,  eingeräumt  habe.  Bismarck  schwieg
zu  dieser  logisch  sehr  anfechtbaren  Folgerung  aus  dem  von
ihm  bevorzugten  Wahlsystem.  Wagener  (Neustettin)  erklärte
sich  gegen  den  Antrag,  als  völlig  nutzlos  für  die  Verbesserung

der  Lage  der  Arbeiter.  Ricardo  und  Lassalle,  sagte  er,
v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Neiches.  VI.  17
        <pb n="268" />
        258  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

haben  das  eherne  Lohngesetz  bewiesen,  nach  welchem  die
Concurrenz  den  Lohn  des  Arbeiters  niemals  über  das
Minimum  der  Kosten  seiner  Existenz  emporsteigen  lasse:
daran  könne  so  wenig,  wie  an  irgend  einem  Naturgesetz,  die
Coalitionsfreiheit  etwas  ändern.  Helfen  könne  den  Arbeitern
nur  die  Einrichtung  von  Productiv-Associationen,  wobei  eine
Genossenschaft  von  Arbeitern  selbst  die  Leitung  und  das
Risico  des  Geschäfts  übernähme,  der  Staat  aber  das  erforderliche
  Gründungscapital  dazu  liefere.

Es  ist  verwunderlich,  mit  welcher  Sicherheit  damals
das  Evangelium  vom  ehernen  Lohngesetz  verkündet  wurde,
obgleich  schon  in  jener  Zeit  einleuchtend  sein  mußte,  daß  die
Concurrenz,  die  Voraussetzung  des  angeblichen  Gesetzes,  in
jedem  Augenblick  durch  Vereinigung  der  Concurrenten  aufgehoben
  werden  kann.  Bekanntlich  hat  dann  auch  neuerlich
die  socialistische  Partei  das  eherne  Lohngesetz  officiell  zum
alten  Eisen  geworfen,  da  ihre  Arbeiter  selbst  dessen  vernichtende
Widerlegung  lieferten,  indem  sie  alljährlich  Tausende  und
Hunderttausende  für  ihre  Parteizwecke  zu  ersparen  vermochten.
Die  Rentabilität  der  Productiv-Associationen  in  ihren  verschiedenen
  Formen  ist  heute  noch  eine  offene  Frage:  uns
interessirt  an  dieser  Stelle  besonders  die  Erklärung,  mit  der
Lasker  die  von  Lassalle  und  Wagener  geforderte  Staatshülfe
zu  deren  Errichtung  ablehnte.

Nachdem  er  die  Coalitionsfreiheit  nach  denselben  Gesichtspunkten
  wie  Becker  (Dortmund)  gefordert,  wandte  er  sich
gegen  die  angebliche  Todfeindschaft  zwischen  Capital  und
Arbeit,  welche  mit  wachsender  Bildung  und  deshalb  auch
mit  wachsender  Freiheit  der  Arbeiter  mehr  und  mehr  verschwinden
  würde.  Der  Antrag  wolle  also  den  Arbeitern
        <pb n="269" />
        1867  Bedenken  über  Contractbruch  der  Arbeiter.  259

freieres  Feld  für  ihre  Thätigkeit  und  deren  Früchte  verschaffen.
Aber,  fuhr  er  fort,  man  solle  nicht,  wie  Wagener,  ihnen
sagen,  daß  sie  einen  Anspruch  auf  Geschenke  vom  Staate
hätten,  ohne  dafür  das  Entsprechende  geleistet  zu  haben.
Wenn  ein  Mensch  in  seiner  Jugend  nichts  lerne,  als  Steine
klopfen  oder  Lasten  tragen,  so  sei  er  nicht  berechtigt,  vom
Staate  hohe  Einkünfte  zu  begehren.

So  einfach  dies  für  viele  seiner  Zuhörer  klingen  mochte,
so  scharf  bezeichnete  es  den  vielleicht  tiefsten  Gegensatz  zwischen
der  liberalen  und  der  socialistischen  Partei,  die  höhere  Werthschätzung
  hier  der  geistigen,  dort  der  Handarbeit.

Die  Verhandlung  wandte  sich  darauf  zu  der  Prüfung,
ob  und  wie  dem  möglichen  Mißbrauch  der  Coalitionsfreiheit
durch  gesetzliche  Vorschriften  zu  steuern  sei.  Vor  Allem  zwei
Fragen  kamen  hier  zur  Sprache:

Die  erste:  soll  in  dem  Verhältniß  zwischen  Arbeitgeber
und  Arbeiter  der  Contractbruch  unter  Strafe  gestellt
werden?

Die  zweite:  soll  ein  Specialgesetz  die  Arbeiter  mit  Strafe
bedrohn,  die  bei  einem  Ausstande  ihre  fortarbeitenden  Genossen
thätlich  mißhandeln  oder  in  Verruf  erklären?

Der  freiconservative  Abgeordnete  Devens  sprach  kräftig
dagegen.  Die  Urheber  des  Verrufs  werde  man  nicht  erkennen;
Mißhandlungen  würden  schon  nach  dem  allgemeinen  Gesetz
bestraft:  wozu  also  ein  Ausnahmegesetz,  welches  bei  den
Arbeitern  als  eine  sie  allein  treffende  Freiheitsbeschränkung
die  furchtbarste  Erbitterung  hervorrufen  würde?  Inr  gleichem
Sinne  erklärte  Schweitzer:  die  Ausstände,  wenn  auch  Anfangs
verlustreich  für  die  Arbeiter,  werden  sich  fort  und  fort  als

das  einzige  Mittel  zur  Regulirung  der  Löhne  wiederholen;
17%
        <pb n="270" />
        260  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

thun  Sie  also  dazu,  durch  Fortschaffung  aller  Schranken
Ordnung  und  Mäßigung  zu  bewahren.

Ganz  anders  lautete  die  Ausführung  des  Abgeordneten
Stumm.  Die  Coalitionsfreiheit  sei  überhaupt  nicht  durchführbar
  vor  einer  Revision  der  in  den  Bundesstaaten  bestehenden
Gewerbe-Ordnungen.  Sodann  mache  sie  auch  eine  Revision
der  Armen-Gesetze  erforderlich.  Wenigstens  würde  nach  den
preußischen  die  Gemeinde  die  durch  selbstgewollten  Ausstand
hungernden  Arbeiter  ernähren  müssen,  was  doch  unmöglich  die
Absicht  des  Hauses  sein  könne.  Unter  allen  Umständen  müsse
bei  der  Coalitionsfreiheit  die  Minorität  gegen  den  Zwang  der
Majorität  geschützt  sein,  sowohl  durch  den  Antrag  Lasker,  daß
aus  Verabredungen  dieser  Art  kein  Klagerecht  erwachse,  sondern
jedem  Theilnehmer  zu  jeder  Zeit  der  Rücktritt  freistehe,  als
auch  durch  besonders  scharfe  Strafbestimmungen  gegen  Verruf
und  Mißhandlung  der  Minorität.  Denn  beides  sei  nicht  Verletzung,
  sondern  Erhaltung  der  persönlichen  Freiheit.

Gegen  die  strafrechtliche  Verfolgung  des  Contractbruchs  bei
einem  Ausstande  hatten  Lasker  und  Andere  die  Gehässigkeit  eines
Ausnahmegesetzes  betont,  welches  die  Arbeiter  vor  das  Strafgericht
  weise  wegen  einer  Handlung,  die  sonst  in  aller  Welt
nur  die  civilrechtliche  Klage  auf  Entschädigung  zur  Folge  habe.

Stumm  bemerkte  dazu,  ohne  auf  die  juristische  Erörterung
einzugehn:  die  Aufhebung  des  Strafgesetzes  gegen  Contractbruch
  würde  in  erster  Linie  den  Arbeitern  schaden.  Denn
da  die  Civilklage  auf  Entschädigung  fast  immer  unfruchtbar
sein  würde,  so  würden  mit  dem  Wegfall  der  Strafdrohung
die  Arbeitgeber  sich  genöthigt  sehn,  bei  ihren  Contracten  jede
Kündigungsfrist  auszuschließen,  oder  eine  Cautionsleistung
durch  Lohnabzüge  herbeizuführen.
        <pb n="271" />
        1867  Schicksal  des  Antrages  im  Haus  und  Bundesrath.  261

Die  Gegner  rügten,  daß  Stumm  das  ganze  Verhältniß
durchaus  einseitig  vom  Standpunkte  des  Arbeitgebers  betrachte.
Nun  wohl,  Stumm  war  ein  Arbeitgeber,  aber  daß  er  zugleich
ein  nach  allen  Beziehungen  einsichtiger  Beobachter  war,  haben
die  nächsten  Jahrzehnte  nach  seiner  Rede  in  volles  Licht
gesetzt.  Seit  der  Aufhebung  der  Strafe  gegen  Contractbruch
hat  sich,  wie  er  es  vorausgesagt,  die  Beseitigung  jeder
Kündigungsfrist  für  beide  Parteien  im  Arbeitvertrag  durch
immer  weitere  Zweige  unserer  Industrie  verbreitet.  Daß
seine  Forderung  des  kräftigen  Schutzes  der  Minorität  bei
Arbeiter-Coalitionen  wohl  begründet  war,  hat  die  Erfahrung
in  stets  wachsendem  Maaße  gezeigt;  man  kann  sagen,  sie
sei  zum  springenden  Punkte  in  der  socialistischen  Bewegung
geworden.  Das  Verfahren  der  im  Ausstande  befindlichen
Schaar,  die  fortarbeitenden  oder  neu  eintretenden  Werkleute
mit  Waffengewalt  zum  Ausstande  zu  zwingen,  wird  aller
Orten  so  weit  wie  möglich  geübt  und  laut  als  unveräußerliches
  Freiheitsrecht  verkündet.  Dieses  Freiheitsrecht  zur
Erdrückung  der  Freiheit  ist  logisch  widersinnig,  praktisch  aber
höchst  begreiflich.  Denn  gelangt  es  zur  Anerkennung,  so
sind  die  Arbeiter  die  Herrn  der  Industrie,  und  Herrschaft,
nicht  Freiheit  ist  das  Ziel  der  Partei.

Entsprechend  den  ersten  Worten  Stumm's  erhob  sich
jetzt  Delbrück  zu  der  Erklärung,  daß  ohne  Zweifel  die  Zeit
der  Beschränkungen  der  Coalitionsfreiheit  vorüber  sei.  Aber
für  die  sofortige  Erlassung  eines  Gesetzes  sei  die  Lage  der
Dinge  noch  nicht  reif;  es  sei  unerläßlich,  daß  eine  Revision
der  Gewerbe-Ordnungen  ihr  vorhergehe.

Auf  die  Entschließungen  der  Mehrheit  hatte  diese
Erklärung,  daß  für  jetzt  aus  der  Sache  nichts  werden  würde,
        <pb n="272" />
        262  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

wenn  überhaupt  einen  Einfluß,  dann  nur  den,  daß  man  bei
der  Abstimmung  im  Einzelnen  nicht  mehr  an  das  Erreichbare,
sondern  nur  an  das  Wünschenswerthe  dachte.  Die  beiden
nationalliberalen  Amendements  wurden  angenommen,  sodann
die  Strafdrohungen  gegen  Contractbruch  und  Mißhandlung
der  Minorität  beseitigt,  der  aufschiebende  Antrag  der  Freiconservativen
  und  ein  Antrag  auf  Einrichtung  von  Schiedsgerichten
  abgelehnt,  und  schließlich  der  ganze  Gesetzentwurf
mit  129  gegen  71  Stimmen  angenommen.
Der  Bundesrath  versagte  ihm  dann  die  Bestätigung.

Wir  wenden  uns  jetzt  zu  der  Hauptaufgabe  der  ganzen
Session,  der  Verhandlung  über  die  Zollvereinsverträge  vom
8.  Juli,  in  welche  der  Reichstag  am  8.  October  eintrat.

Die  Lage  der  Dinge  im  Süden  war  damals  die  folgende.

Bereits  ist  oben  erwähnt  worden,  mit  welcher  Entschlossenheit
  noch  vor  Bismarck's  Rundschreiben  der  Großherzog
  von  Baden  am  5.  September  in  seiner  Thronrede
zur  Eröffnung  des  Landtags  seinen  Willen  ausgesprochen
hatte,  der  nationalen  Einigung  mit  dem  norddeutschen  Bunde
nachzustreben.  Ganz  in  diesem  Sinne  empfahl  der  patriotische
Fürst  seinen  Ständen  die  Annahme  der  preußischen  Schutzund
  Trutzbündnisse,  die  vollständige  Durchführung  der  norddeutschen
  Kriegsverfassung  bei  dem  badischen  Contingent,  die
Zustimmung  zu  der  neuen  Form  des  Zollvereins.  Er  stellte
im  Innern  eine  Reihe  liberaler  Gesetzentwürfe  über  Ministerverantwortlichkeit,
  über  den  Schutz  der  parlamentarischen  Redefreiheit,
  über  die  Presse,  das  Vereinswesen,  den  Volksunterricht,
sowie  eine  fortschreitende  Erweiterung  des  Eisenbahnen=  und
Landstraßen-Netzes  in  Aussicht,  und  ersuchte  um  die  Bewilligung
        <pb n="273" />
        1867  Stellung  Badens  u.  Württembergs  zum  nordd.  Bunde.  263

der  zu  diesen  Zwecken  erforderlichen  Steuererhöhung.  Zum
Schlusse  deutete  er  die  Hoffnung  an,  daß  eine  gemeinsame
deutsche  Ordnung  des  Post=  und  Telegraphen-,  des  Münz-,
Maaß=  und  Gewichtswesens  bald  zu  erreichen  sein  werde.
Am  10.  September  sprach  die  mit  allen  gegen  eine
Stimme  angenommene  Adresse  der  ersten,  am  16.  die  mit
allen  gegen  fünf  Stimmen  beschlossene  Adresse  der  zweiten
Kammer  die  vollständige  Übereinstimmung  der  Volksvertretung
mit  dem  Inhalt  der  Thronrede  aus.  Vierzehn  Tage  später
genehmigte  die  zweite  Kammer,  wieder  mit  allen  gegen  eine
Stimme,  die  gesetzliche  Einführung  der  allgemeinen  Wehrpflicht,
  und  am  5.  October  trat  die  erste  Kammer  einstimmig
diesem  Beschlusse  bei.  Schon  damals  war  also  irgend  ein
Zweifel  an  der  Annahme  der  Verträge  durch  Baden  unmöglich.
In  scharfem  Gegensatze  zu  dieser  Gesinnung  wurden
die  Verträge  in  Württemberg  mit  einem  Chorus  wilder  Verwünschungen
  begrüßt.  Die  Volkspartei  und  die  Schutzzöllner
wetteiferten,  in  den  gräßlichsten  Farben  das  Verderben
Württembergs  zu  schildern,  wenn  es  dem  Landesverräther,
der  politischen  Windfahne,  dem  Urheber  dieser  Schandverträge,
dem  Minister  Varnbüler,  gelänge,  die  Kammern  zur
Genehmigung  seines  Werkes  zu  zwingen,  und  damit  den
edlen  schwäbischen  Stamm  zum  Vasallen  und  Selaven  des
preußischen  zu  machen.  Allen  voran  erhob  sich  der  Abgeordnete
  Moriz  Mohl  zu  einem  „Mahnruf  vor  den  äußersten
Gefahren“,  einem  Buche  von  mehr  als  400  Seiten,  das  in
zehn  Tagen  zwei  starke  Auflagen  erlebte.  Wir  geben  eine
Auswahl  der  bezeichnendsten  Stellen,  da  wir  alle  in  den
süddeutschen  Kammern  damals  erhobenen  Angriffe  gegen  die
Verbindung  mit  Preußen  hier  gesammelt  finden.  Wie
        <pb n="274" />
        264  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

verblendet,  rief  Mohl,  muß  ein  Süddeutscher  sein,  wie  arm  an
Herz  für  sein  biederes  Volk,  für  sein  schönes  Vaterland,  um
es  hingeben  zu  wollen  an  die  Oberherrschaft  des  preußischen,
unserem  Volke  im  innersten  Herzen  antipathischen  Volksstammes.
  Die  Herrschaft  Preußens  über  Deutschland,  hieß
es  an  einer  andern  Stelle,  würde  ein  nach  seinem  Ursprung
und  dessen  gesellschaftlichen  Folgen  halbslavisches  Wesen  zur
Geltung  bringen  und  dem  auf  ganz  anderen  gesellschaftlichen
Grundlagen  beruhenden  freiheitlicheren  Wesen  der  rein-deutschen
Stämme  Süddeutschlands  nicht  entsprechen.  Dies  wird  nun
nach  allen  Seiten  weiter  ausgeführt.  In  Schwaben  ist  Alles
edel  und  schön,  eine  herrliche  Natur,  ein  fruchtbarer  Boden,
ein  freies  Volk,  ein  fester  Rechtsstaat,  eine  glorreiche  Bildung
bis  hinauf  zu  den  Geistesheroen,  dem  Wieland,  dem  Schiller,
dem  Uhland,  dem  Auerbach,  und  allen  Andern.  Dagegen
in  der  norddeutschen  Tiefebene  zeigt  sich  ein  armer,  sandiger
Boden,  das  dürre  Land  vertheilt  unter  hochmüthige  Junker
mit  Schaaren  von  dürftigen  Tagelöhnern,  der  Staat  ein
Erzeugniß  von  rastloser  Eroberung,  von  Blut  und  Eisen,
das  Volk  gequält  durch  eine  erdrückende  Militär=  und  Steuerlast,
  im  Heere  geplagt  durch  adlige  Officiere,  und  in  der
Verwaltung  durch  adlige  Landräthe;  die  Regierung  allmächtig
gegenüber  der  Volksvertretung,  despotisch  gegen  ihre  Bundesgenossen,
  beunruhigend  für  alle  Nachbarn.  Sie  allein  hat
die  Schuld  an  der  Zersprengung  des  deutschen  Bundes,  unter
welchem  Deutschland  fünfzig  Jahre  lang  glückseligen  Frieden
genossen,  an  dem  blutigen  Bürgerkrieg,  der  Deutschland  in
drei  Fetzen  zerrissen,  an  dem  Niedergang  des  deutschen  Gewerbfleißes
  durch  ihre  die  fremde  Concurrenz  herbeirufenden  Handelsverträge.
  Mit  einem  solchen  Staate  sollten  wir  uns  verbünden?
        <pb n="275" />
        1867  Moriz  Mohl  gegen  Preußen.  265

Nimmermehr.  Schützen  kann  er  uns  ja  doch  nicht;  nur  für
seine  Zwecke  würde  er  das  Blut  unserer  Söhne  verbrauchen.
Das  Höchste,  was  wir  ihm  zusichern  dürfen,  wenn  er  mit
Frankreich  in  Krieg  geräth,  ist  unsere  Neutralität.  Überhaupt
aber  wollen  wir  so  wenig  wie  möglich  mit  ihm  zu  schaffen
haben,  und  fordern  demnach  unsere  Kammern  auf,  auch  den
neuen  Zollverein  abzulehnen,  bei  dem  nur  Vortheil  für
Preußen  und  Schaden  für  uns  die  Folge  sein  würde  (was
dann  insbesondere  an  der  vorgeschlagenen  neuen  Salzsteuer
nachgewiesen  wurde).  In  dem  Zollparlament  würden  unsere
Abgeordneten  einer  colossalen  preußischen  Majorität  gegenüber
  sitzen:  auch  hier,  wie  bei  dem  Militärwesen,  würden
wir  nicht  vollkommene  Gleichberechtigung,  die  Bedingung
jeder  gesunden  Bundesverfassung,  erlangen,  sondern  von
einer  schrankenlosen  Übermacht  geknechtet  werden.

So  oft  damals  im  Süden  von  preußischem  Hochmuth
geredet  wurde,  möchte  es  doch  schwer  sein,  eine  preußische
Schrift  jener  Zeit  nachzuweisen,  die  ein  Beispiel  größerer
Selbstüberhebung  und  Verblendung  lieferte,  als  es  hier  Mohl
gegeben  hat.  Ich  möchte  nicht  den  Ausdruck  Arroganz  aus
Ignoranz  gebrauchen,  denn  ein  Ignorant  war  Moriz  Mohl
wahrhaftig  nicht;  aber  der  fanatische  Abscheu  gegen  Alles,
was  preußisch  hieß,  war  bei  ihm  so  heftig,  daß  bei  jeder
Erwähnung  Preußens  ihm  alle  Gedanken  durch  einander
kollerten,  alle  Logik  zusammenbrach,  und  die  entgegengesetzten
Schmähungen  nach  allen  Richtungen  durch  einander  hagelten.
Die  Preußen  sind  so  stark,  daß  sie  ganz  Europa  beunruhigen,
aber  sie  sind  so  schwach,  daß  sie  den  Oberrhein  nicht  vertheidigen
  können.  Sie  sind  arme  Hungerleider  unter  dem
Joche  ihres  Adels,  aber  ihre  Industrie  ist  so  entwickelt,  daß
        <pb n="276" />
        266  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

sie  viel  mehr  in  den  Süden  ausführen  als  der  Süden  nach
Preußen,  und  folglich  auf  die  Dauer  unsere  Production  zu
Grunde  richten.  Deshalb  könne  Preußen  den  Zollverein
auch  viel  weniger  entbehren  als  der  Süden;  wenn  Württemberg
  die  Verträge  energisch  zurückstoße,  werde  Preußen
demüthig  günstigere  anbieten  und  allen  Staaten  das  liberum
Veto  wieder  zubilligen.  Die  Schilderung  des  despotischen
Druckes,  der  auf  Preußen  laste,  übernimmt  er  aus  den
Zeitungen  und  Kammerreden  der  preußischen  Fortschrittspartei;
  daß  aber  eine  solche,  und  neben  ihr  zahlreiche  Schutzzöllner,
  auch  im  Zollparlament  existiren  werden,  hat  er  völlig
vergessen.  Er  selbst  hat  in  dem  gesegneten  Württemberg
sein  Lebenlang  gegen  die  Regierung  und  die  halb  feudale,
meist  servile,  immer  aber  ohnmächtige  Kammermehrheit  geeifert;
er  erkennt  an,  daß  manche  Mitglieder  der  jetzigen  Preußenfreunde
  ihm  in  diesen  innern  Händeln  tapfer  beigestanden
haben;  in  der  jetzigen  Krisis  aber  ist  das  Alles  ausgelöscht;
mit  bitterem  Hohne  ruft  er  ihnen  zu:  wenn  Euch  die  Brandenburger
  Sandbüchse  so  wohlgefällt,  so  wandert  doch  aus
dahin  und  laßt  uns  in  unserem  Elend  allein.  ·

Zur  Zeit  war  in  Württemberg  der  Landtag  nicht  versammelt,
  die  amtliche  Vorlage  der  Verträge  erfolgte  also
am  16.  September  an  den  zwischen  den  Sessionen  bestehenden
  ständischen  Ausschuß.  Dieser  beschloß  einstimmig,  daß
für  die  Annahme  der  Verträge  die  bei  Verfassungsänderungen
nöthige  Zweidrittel-Mehrheit  erforderlich  sei,  über  die  Frage
aber,  ob  die  Annahme  den  Ständen  zu  empfehlen  sei,  spaltete
sich  der  Ausschuß  mit  vier  gegen  vier  Stimmen.  Auf  der
einen  Seite  entwickelte  Mohl  die  Gewißheit,  daß  nach  der
vorgeschlagenen  Verfassung  des  neuen  Zollvereins  die  süd-
        <pb n="277" />
        1867  Stimmungen  in  Bayern.  267

deutschen  Regierungen  im  Bundesrath  und  die  süddeutschen
Abgeordneten  im  Zollparlament  nur  eine  verschwindende
Minderheit  bilden  und  nicht  im  Stande  sein  würden,  die
Interessen  ihrer  Länder  gegen  die  erdrückende  preußische  Übermacht
  zu  schützen,  und  daß  schon  jetzt  die  vorgeschlagenen
Salz=  und  Tabaksteuern  für  Württemberg  eine  jährliche
Schädigung  von  mehr  als  zwei  Millionen  Gulden  herbeiführen
  müßten.  Andrerseits  erinnerte  der  Abgeordnete  Zeller,
bei  jedem  Vereine  würden  sich  für  jeden  Genossen  einzelne
Vortheile  und  einzelne  Nachtheile  ergeben;  es  komme  darauf
an,  diese  gegen  einander  und  gegen  den  Gesammtnutzen  der
Vereinigung  abzuwägen;  eine  solche  Rechnung  ergebe  auch
für  Württemberg  ein  mächtiges  Übergewicht  des  Gewinns;
man  möge  bedenken,  daß  die  Verwerfung  der  Verträge  den
Ausschluß  Württembergs  aus  dem  Zollverein  bedeute.  Diese
Erörterungen  wiederholten  sich  dann  in  den  Beschlüssen  einer
Landesversammlung  der  nationalen  Partei  am  27.  September,
die  sich  dabei  einstweilen  nur  als  einen  nicht  eben  starken
Theil  der  gebildeten  Classe  herausstellte,  und  einer  Landesversammlung
  der  demokratischen  Volkspartei  am  29.  September,
wo  unter  großem  Zulauf  die  Ablehnung  der  Verträge  und
jeder  neuen  Steuer,  die  Absetzung  Varnbüler's,  die  Einführung
  des  Milizsystems  und  eine  Revision  der  Verfassung
gefordert  wurde.

Noch  war  nicht  abzusehn,  wie  die  schließliche  Entscheidung
ausfallen  würde.

Was  endlich  Bayern  betraf,  so  trat  dort  der  Landtag
am  30.  September  wieder  zusammen  und  erhielt  sogleich  die
Erklärung  der  Regierung,  daß  die  neuen  Verhältnisse  eine
Steuererhöhung  von  fünfzig  Procent  nöthig  machten:  was
        <pb n="278" />
        268  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

allerdings  nicht  dazu  beitrug,  die  neuen  Verhältnisse  dem
Volke  angenehm  erscheinen  zu  lassen.  Immerhin  empfahl
am  4.  Oktober  eine  gut  besuchte  Landesversammlung  der
nationalen  Partei  nicht  bloß  die  Annahme  der  Verträge,
sondern  forderte  offen  den  Eintritt  Bayerns  in  den  norddeutschen
  Bund.  Im  Ubrigen  aber  war  damals  das  Land
erfüllt  mit  dem  Geräusche  einer  doppelten  ultramontanen
Agitation  gegen  die  liberalen  Tendenzen  der  Regierung,  wie
sie  Fürst  Hohenlohe  im  Januar  zur  innern  Stärkung  Bayerns
und  fester  Begründung  seiner  Unabhängigkeit  unter  dem  Beifall
  der  Kammer  angekündigt  hatte.  Der  eine  Ansturm,  von
Regensburg  ausgehend,  richtete  sich  speciell  gegen  ein  von  der
Regierung  entworfenes  Schulgesetz  mit  den  bekannten  Reden,
daß  die  Leitung  des  Unterrichts  nach  Gottes  Ordnung  ein
unveräußerliches  Recht  der  Kirche  sei.  Der  andere  suchte  von
Passau  aus  eine  Adresse  an  den  König  in  allen  Gemeinden  des
Landes  zu  verbreiten,  daß  man  in  der  Mehrheit  der  zweiten
Kammer  nicht  mehr  die  Vertreter  des  bayerischen  Volkes
erkenne  und  deshalb  die  sofortige  Auflösung  derselben  begehre.
Dem  Ministerium  Hohenlohe  standen  also  schwere  Tage
bevor,  und  jedermann  wußte,  daß  seine  klerikalen  Widersacher
auch  aufrichtige  Feinde  des  norddeutschen  Bundes  waren.
Diese  Unsicherheit  der  süddeutschen  Verhältnisse  übte  begreiflicher
  Weise  einen  starken  Einfluß  auf  die  Verhandlungen
des  norddeutschen  Reichstags  über  den  Zollverein  aus,  ja
bildete  im  Grunde  beinahe  den  einzigen  Gegenstand  derselben.
Denn  von  einem  sachlichen  Widerspruch  gegen  den  Zollverein
und  dessen  neue  Gestaltung  war  hier  keine  Rede;  der  Berichterstatter
  Michaelis,  wohl  der  durchgebildetste  Nationalökonom
des  Hauses,  legte  unter  allgemeiner  Zustimmung  die  Vortheile
        <pb n="279" />
        1867  Vorläuf.  Genehmigg.  d.  Zollvereinsvertrags  im  Reichstag.  269

der  vorgeschlagenen  Einrichtungen  dar,  wandte  sich  dann  aber
zu  einer  Erwägung  der  Folgen,  welche  die  Annahme  der
Verträge  durch  die  Südstaaten  herbeiführen  könnte,  und  dieses
Mal  klangen  seine  Schlüsse  nichts  weniger  als  einladend  und
drängend  zu  sofortiger  Vereinigung.  Im  Gegentheil,  mit
höflichen  aber  deutlichen  Wendungen  betonte  er,  daß  widerwillige
  Genossen  mehr  Schaden  als  Nutzen  bringen  würden;
der  Eintritt  einer  Schaar  von  süddeutschen  Abgeordneten
könnte  leicht  sehr  bedenkliche  Verschiebungen  in  den  Parteiverhältnissen
  des  Reichstags  herbeiführen;  solche  Besorgnisse
könnten  nur  in  dem  Maaße  schwinden,  in  welchem  Nord  und
Süd  immer  vollständiger  zur  Einheit  verschmölzen;  er  stelle
also  anheim,  die  Aufnahme  in  den  Zollverein  nur  den  Staaten
zu  bewilligen,  welche  sich  zu  fester  Aufrechthaltung  auch  der
Schutz=  und  Trutzbündnisse  verständen.  Dies  ging  unmittelbar
  an  die  Adresse  der  Württemberger  Kammern,  da  nach
der  bayerischen  Verfassung  die  Bündnisse  einer  ständischen
Genehmigung  nicht  bedurften.  Uberhaupt  aber  enthielt  es
eine  bestimmte  Erklärung  gegen  die  von  Mohl  geäußerte
Meinung,  Preußen  werde  nach  Ablehnung  des  Vertrags  vom
8.  Juli  den  Zollverein  mit  dem  liberum  veto  noch  weiter
fortsetzen.  Carlowitz  schärfte  den  hier  angeschlagenen  Ton,
indem  er  die  im  Juni  der  bayerischen  Regierung  gemachten
Zugeständnisse  bedauerte;  im  Gegentheil,  er  hätte  es  lieber
gesehn,  wenn  Preußen  den  provisorischen  Zustand,  den  Zollverein
  auf  halbjährige  Kündigung,  noch  hätte  fortdauern  lassen.
Braun  (Wiesbaden)  gab  den  süddeutschen  Kammern  zu  bedenken,
  daß  der  heutige  Beschluß  des  Reichstags  nur  ein
vorläufiger  sei  und  erst  in  der  zweiten  Lesung  ein  endgültiger
werde;  der  Ausgang  würde  dann  von  ihrem  Verhalten  abhängen,
        <pb n="280" />
        270  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

da  Norddeutschland  den  Zollverein  entbehren  könne,  der  Süden
aber  nicht  in  dieser  günstigen  Lage  sei.  Übrigens  hoffe  er  das
Beste,  denn  die  Zahl  der  Gleichgesinnten  im  Süden  sei  größer,
als  der  Lärm  der  feindlichen  Parteien  vermuthen  lasse.

Der  Vertrag  vom  8.  Juli  wurde  darauf  mit  allen  gegen
eine  Stimme  genehmigt.

Es  zeigte  sich  sehr  bald,  daß  Braun's  und  Michaelis'
Bemerkungen  nicht  gegenstandlos  gewesen  waren.  Zwar
empfahl  an  demselben  Tage,  dem  8.  October,  Fürst  Hohenlohe
  der  zweiten  Kammer  die  Annahme  der  Verträge,  und
wiederholte  dazu  die  frühere  Erklärung,  daß  er  auf  einen
Staatenbund  des  ganzen  Südens  mit  dem  Norden,  unter
voller  Wahrung  der  bayerischen  Unabhängigkeit,  und  dann
auf  eine  Allianz  dieses  Staatenbundes  mit  Osterreich  sinne.
Auch  der  Ausschuß,  an  welchen  die  Kammer  die  Vorlagen
verwies  —  den  Zollvertrag,  den  Salzvertrag,  das  Wahlgesetz
für  die  Abgeordneten  zum  Zollparlament  —  kam  zu  dem
Beschlusse,  die  Annahme  des  Ganzen  der  Kammer  nachdrücklich
  zu  empfehlen.  Aber  nachdem  der  Berichterstatter  Feustel
am  21.  October  dies  beredt  und  eindringlich  ausgeführt  hatte,
erhob  sich  doch  ein  Redekampf  von  seltner  Leidenschaft  und
Erbitterung.  Dies  ist  die  dritte  Sclavenkette,  rief  der  ultramontane
  Ruland,  die  um  Bayerns  Hals  gelegt  wird  nach
dem  französischen  Handelsvertrag  und  den  Friedensschlüssen
des  vorigen  Jahrs:  glücklich  preise  ich  den  verstorbenen
Herrn  von  Lerchenfeld,  daß  er  die  Schande  seines  Vaterlandes
nicht  mehr  erlebt  hat.  Nach  ihm  verhöhnte  sein  Parteigenosse
Jörg  den  Minister,  daß  er  verheißen  habe,  über  die  Linien
seines  Programms  nicht  hinausgehn  zu  wollen.  Die  Consequenz
  der  Thatsachen  werde  ihn  unwiderstehlich  weiter
        <pb n="281" />
        1867  Die  Zollverträge  in  den  bayerischen  Kammern.  271

drängen,  bis  die  Unterwerfung  Bayerns  vollständig  sei.  Unerträglich
  werde  die  Stellung  der  bayerischen  Abgeordneten
im  Zollparlamente  sein:  sie  werden  naturgemäß  aus  dieser
Lage  herausdrängen,  und  das  können  sie  nur,  indem  sie  den
Eintritt  Bayerns  in  den  Nordbund  anstreben.  Ich  prophezeie
Ihnen,  sagte  er,  so  viel  Zolldeputirte  Sie  nach  Berlin  schicken,
so  viel  Missionäre  für  den  Gesammteintritt  Bayerns  in  den
Nordbund  werden  zu  Ihnen  zurückkehren.  Es  schien  ihm
also  Berlin  doch  kein  so  abschreckender  Ort  zu  sein,  wie  seinem
schwäbischen  Mitkämpfer  Mohl.  Indessen  beeilte  er  sich,  das
unvorsichtige  Wort  wieder  zurückzuziehn.  Von  Preußen,  fügte
er  hinzu,  erwarte  ich  jede  Art  von  Centralismus,  Säbelherrschaft,
  Cäsarismus;  wir  müssen  auch  den  Zollverein  an
die  Rettung  der  Freiheit  wagen.  Wenn  dies  hohe  Haus
Nein  zu  diesen  Verträgen  sagt,  so  wird  das  ein  Schlag  sein,
der  durch  ganz  Europa  nachzittern  wird.  An  Selbstgefühl,
sehn  wir,  fehlte  es  Jörg  so  wenig  wie  Herrn  Moriz  Mohl.

Jedoch,  weder  die  Kammer  noch  das  Land  wollte,  um
Europa  zittern  zu  machen,  die  Früchte  des  Zollvereins  wegwerfen.
  Nach  zweitägiger  Debatte  genehmigte  die  Kammer
am  22.  October  den  Zollvereinsvertrag  mit  117  gegen
17  Stimmen,  und  am  23.  die  beiden  andern  Vorlagen  mit
einer  noch  stärkern  Majorität.  Man  hielt  damit  die  Sache
für  erledigt.  Allein  gleich  am  folgenden  Tage  zeigte  sich,
daß  die  erste  Kammer,  die  hohen  Herrn  Reichsräthe,  von
denselben  politischen  Anschauungen  wie  die  Darmstädter
Standesherrn  erfüllt  waren.  Ihr  Ausschuß  stellte  mit  allen
gegen  eine  Stimme  den  Antrag  auf  Verwerfung  der  Verträge.

Da  ging  denn  nun  freilich  kein  Zittern  durch  Europa,
wohl  aber  eine  mächtige  Unruhe  durch  das  bayerische  Land.
        <pb n="282" />
        272  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

Die  handel=  und  gewerbtreibende,  die  gesammte  städtische
Bevölkerung  gerieth  in  fieberhafte  Aufregung.  Unaufhörlich
liefen  Telegramme  und  Adressen  gegen  die  Zerreißung  des
Zollvereins  bei  den  hohen  Herrn  ein.  Einigen  Eindruck
brachten  sie  immerhin  hervor.  Der  Berichterstatter  des
Ausschusses,  Freiherr  von  Thüngen,  beantragte  am  26.  die
Verwerfung,  darauf  aber  brachte  Fürst  Löwenstein  einen
Vermittlungsvorschlag  ein:  die  Verträge  unter  der  Bedingung
anzunehmen,  daß  dem  Staate  Bayern  das  bisher  gewährte
Recht  der  Zustimmung  oder  Ablehnung  auch  in  den  neuen
Verträgen  erhalten  bleibe.  Durch  eine  gewisse  Partei,  bemerkte
  der  Fürst,  und  selbst  durch  preußische  Agenten  sind
im  Lande  große  Besorgnisse  verbreitet  worden,  so  daß  ein
panischer  Schrecken  herrscht.  Zuerst  der  Ausschuß,  und  dann
das  hohe  Haus  nahm  den  Antrag  beinahe  einstimmig  an.
Noch  am  Abend  reisten  Hohenlohe  und  Thüngen  nach
Berlin,  um  bei  Bismarck  für  die  Errettung  des  liberum  veto
thätig  zu  sein.  Bereits  aber  hatte  dort  ihr  Beschluß  eine
ihren  Wünschen  gerade  entgegengesetzte  Wirkung  herbeigeführt.
In  denselben  Stunden,  in  welchen  Löwenstein  redete,
am  28.  October,  begann  der  norddeutsche  Reichstag  seine
Schlußberathung  der  Verträge.  Man  kannte  Thüngen's
Antrag  auf  deren  Verwerfung;  die  Folge  war,  daß  man
den  Preis  steigerte,  für  dessen  Bezahlung  Bayern  ihre  Vortheile
  erlangen  könnte.  Braun  (Wiesbaden)  stellte  den  Antrag,
die  Genehmigung  der  Verträge  zu  ertheilen,  und  zwar  für
jeden  der  süddeutschen  Staaten  nur  unter  der  Bedingung,
daß  die  rechtliche  Verbindlichkeit  des  von  ihm  mit  Preußen
geschlossenen  Schutz=  und  Trutzbündnisses  nicht  in  Frage
gestellt  werde,  und  ferner  das  Bundespräsidium  zu  ermäch-
        <pb n="283" />
        1867  Schlußberathung  im  norddeutschen  Reichstag.  273

tigen,  falls  der  Vertrag  nicht  mit  allen  Staaten  zur  Ausführung
  komme,  dann  im  Texte  die  daraus  sich  ergebenden
Anderungen  herzustellen.

Also  gewiß  keine  Anderung  des  Vertrags  im  particularen
Sinne.  Im  Gegentheil,  wer  das  Zollbündniß  wünnschte,
mußte  das  Waffenbündniß  hinzunehmen.

Wie  in  Süddeutschland  legten  auch  hier  Demokraten
und  Ultramontane  dagegen  Verwahrung  ein.

Herr  von  Mallinckrodt,  in  dessen  Innern  hinter  einer
streng  festgehaltener  Ruhe  ein  leidenschaftlicher  Grimm  gegen
die  Ergebnisse  von  1866  kochte,  führte  aus,  daß  Braun's
Zusätze,  da  sie  ohne  Vorwissen  der  süddeutschen  Regierungen
erschienen,  dem  Vertrage  vom  8.  Juli  die  bindende  Kraft
nähmen;  es  sei  übrigens  gegen  alle  Logik,  zwei  so  himmelweit
  auseinander  liegende  Dinge  wie  Zollverein  und  Waffenbund
  in  einem  Vertrag  zusammenkoppeln  zu  wollen,  und
endlich,  wie  könne  ein  verständiger  Politiker  solchen  Schutzund
  Trutzbündnissen,  die  nicht  auf  einen  speciellen  Anlaß
und  Zweck  geschlossen  worden,  irgend  eine  Bedeutung  beilegen.

Löwe  (Calbe)  und  Waldeck  schätzten  die  Bündnisse.
Aber  weshalb  die  Regierung  in  Sachen  des  Zollvereins
daran  binden?  Dieses  Mal  sind  wir  es,  welche  der  Regierung
freiere  Bewegung  lassen  wollen.

Migquel  antwortete  zunächst  durch  eine  Unterscheidung
zwischen  den  Gegnern.  Löwe  und  seine  Freunde  wollen  wie
wir  den  Nationalstaat  und  wünschen  nur  andere  Mittel  als
wir.  Mallinckrodt  und  Genossen  aber  wollen  diesen  Nationalstaat
  nicht  und  bezeugen  uns  durch  ihren  Widerspruch  die
Wirksamkeit  unserer  Vorschläge.  Die  Erörterungen  der

ultramontanen  Partei  können  wir  also  weder  im  Norden
v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.  18
        <pb n="284" />
        274  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

noch  im  Süden  acceptiren.  Ihr  Münchener  Hauptorgan,
der  Volksbote,  strebt  offen  zu  einer  Annäherung  an  Frankreich
hin.  Die  bayerischen  Reichsräthe  fordern  laut  die  Verwerfung
der  Verträge.  Wie  Mallinckrodt  diesen  unsern  Gegnern,
wollen  wir  unsern  Freunden  im  Süden  zu  Hülfe  kommen.

Wenn  Mohl  geklagt  hatte,  daß  durch  die  neue  Salzsteuer
  der  Süden  benachtheiligt  werde,  so  erhielt  er  hier  die-Antwort.
  In  den  Zollsachen,  sagte  Miquel,  hat  der  Norden
dem  Süden  stets  das  höchste  Entgegenkommen  gezeigt:  durch.
die  Vertheilung  der  Erträge  nach  der  Kopfzahl  der  Einwohnerhat
  der  Süden  ein  thatsächliches  Präcipuum  von  drei  Millionen
jährlich,  das  er  mit  dem  Austritt  aus  dem  Zollverein  einbüßte.

Mallinckrodt  rügt,  es  bestehe  keine  rechtliche  Verbindung.
zwischen  Zollverein  und  Kriegsbündniß.  Ganz  recht,  eben
deshalb  soll  unser  Antrag  sie  schaffen.  Wir  wollen  keine-Gemeinschaft,
  wo  der  Genosse  uns  erklärte,  er  wolle  ihre-Vortheile
  genießen,  aber  ihre  Gefahren  nicht  mittragen.

Der  letzte  Theil  unseres  Antrags  soll  vor  Allem  Baden
die  ausdrückliche  Sicherheit  geben,  daß,  wenn  die  beiden
Königreiche  die  nationale  Fahne  verließen,  dies  kein  Grund.
wäre,  Baden  zurückzuweisen.

Jetzt  erklärte  auch  Bismarck  die  Stellung  der  verbündeten
Regierungen.  Leider  sei  nach  den  Telegrammen  von  heutefrüh
  die  Verwerfung  der  Verträge  durch  die  bayerischen
Reichsräthe  höchst  wahrscheinlich:  für  diesen  Fall  stehe  ernicht
  an  zu  erklären,  daß  der  Antrag  Braun  die  Anschauungen
  des  Bundesraths  vollständig  ausdrücke.  Es  liegehierin
  keine  Drohung  gegen  die  Süddeutschen;  es  sei  nur
die  Wahrung  der  Freiheit  der  Entschließungen,  die  man  den
süddeutschen  Brüdern  nie  verkümmert  habe.
        <pb n="285" />
        1867  Allseitige  Annahme  der  Verträge.  275

Daraus,  fuhr  er  fort,  habe  ich  nie  ein  Hehl  gemacht,
daß  die  wirthschaftliche  Gemeinschaft  mit  der  Wehrgemeinschaft
Hand  in  Hand  geht.  Wir  hätten  die  Zollverträge  nicht
abgeschlossen,  wenn  wir  den  leisesten  Zweifel  an  der  Sicherheit
  der  Bundesverträge  gehabt  hätten,  und  auch  heute  noch
habe  ich  kein  Mißtrauen  gegen  die  Bundestreue  der  süddeutschen
  Souveräne;  sie,  die  Schwächern,  sind  es  ja  gewesen,
die  uns  den  Antrag  auf  die  Bündnisse  entgegen  gebracht
haben.  Würden  diese  in  Frage  gestellt,  so  würden  wir  den
Zollverein  sofort  kündigen.

Der  Ausgang  der  Verhandlung  stand  fest  seit  ihrem
ersten  Worte.  Die  Verträge  wurden  genehmigt,  und  der
Antrag  Braun  mit  177  gegen  26  Stimmen  angenommen.
Am  Nachmittag  fand  der  Schluß  der  Reichstagssession  statt,
wobei  auch  die  Thronrede  hervorhob,  daß  die  unentbehrlichen
Reformen  in  der  Verfassung  des  Zollvereins  vorübergehenden
Schwierigkeiten  nicht  geopfert  werden  dürfen,  und  daß  die
Gemeinschaft  der  wirthschaftlichen  Interessen  die  nationale
Verpflichtung  des  gemeinsamen  Schutzes  derselben  zur  vertragsmäßigen
  Voraussetzung  hat.

Mit  gutem  Grunde  pries  die  Thronrede  die  bedeutenden
Erfolge  der  Session,  welche  in  wenigen  Wochen  durch  das
patriotische  Zusammenwirken  des  Reichstags  und  des  Bundesraths
  gewonnen  worden  waren.

Diese  Lage  der  Dinge  also  fanden  die  beiden  bayerischen
Commissare  vor,  als  sie  im  Laufe  des  27.  Octobers  in  Berlin
anlangten.  Alle,  aber  auch  alle  Instanzen  waren  einig  in
der  Ablehnung  ihres  Antrags  und  für  die  Kündigung  des
Zollvereins,  wenn  Bayern  darauf  beharren  sollte.  Während

sie  nun  am  27.  und  28.  hoffnungslose  Gespräche  darüber
18“
        <pb n="286" />
        276  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

führten,  tobte  in  ihrer  Heimath  der  populäre  Ansturm  auf
den  hohen  Reichsrath  fort;  alle  Welt  war  sicher,  daß  die
Commissare  mit  leeren  Händen  zurückkommen  würden;  die
Energie  der  Bewegung  für  den  Zollverein  wuchs  stündlich,
und  gleich  nach  der  Rückkehr  der  Commissare  beschloß  die
zweite  Kammer  mit  allen  gegen  zwölf  Stimmen  die  Ablehnung
des  Zusatzes  Löwenstein.  Was  wollten  die  hohen  Herrn
beginnen?  Die  Unterwerfung  war  unvermeidlich:  zuerst  ihr
Ausschuß  mit  8  Stimmen  gegen  eine,  dann  am  31.  October
die  Kammer  selbst  mit  35  gegen  13  Stimmen  vollzog  die
unbedingte  Genehmigung  der  Verträge.

Endlich  in  Württemberg,  wo  der  Landtag  erst  am
18.  October  zusammengetreten  war,  hatten  die  Dinge  einen
ähnlichen  Verlauf.  Trotz  alles  Zeitungslärms  erhob  sich,
je  näher  die  praktische  Entscheidung  über  den  Zollverein
rückte,  die  öffentliche  Meinung,  wenn  auch  nicht  so  einmüthig
wie  in  Bayern,  jedoch  völlig  überwiegend  für  den  Zollverein.
Größere  und  kleinere  Volksversammlungen,  theils  für,  theils
gegen,  folgten  sich  in  allen  Theilen  des  Landes;  sämmtliche
Handelskammern  und  die  städtischen  Behörden  der  Residenz
forderten  die  Genehmigung  der  Verträge,  und,  was  bei  der
Abhängigkeit  zahlreicher  Volksvertreter  von  der  Regierung
sehr  wichtig  war,  König  Karl  sprach  sich  bei  mehreren  Anlässen
öffentlich  mit  großem  Nachdruck  für  die  Annahme  des  Schutzund
  Trutzbündnisses  und  des  Zollvereins  aus.  Zuerst  stand
das  Bündniß  am  29.  October  auf  der  Tagesordnung  der
zweiten  Kammer.  Es  hatte  unverkennbar  zahlreichere  Gegner
als  der  Zollverein,  die  auch  trotz  des  Berliner  Beschlusses
vom  26.  fest  auf  ihrem  Sinne  blieben.  Varnbüler,  der  als
Urheber  des  Bündnisses,  wie  wir  sahn,  auf  das  Wüthendste
        <pb n="287" />
        1867  Minister  Varnbüler  über  das  Wehrbündniß  mit  Preußen.  277

angegriffen  wurde,  nahm  zu  seiner  Vertheidigung  das  Wort
mit  einer  glänzenden,  für  die  Person  und  die  Sache  gleich
charakteristischen  Rede.  Mit  stolzer  Haltung  trat  er  in  den
Streit  ein.  Man  werfe  ihm  Unbeständigkeit  seiner  Politik
vor.  Wie  es  auch  früher  gewesen,  im  Jahre  1866  habe
die  Geschichte  gesprochen  und  die  deutsche  Frage  gelöst;  die
Anerkennung  dieser  Thatsache  sei  uns  in  dem  Frieden  dictirt;
wenn  er  fortan  nicht  von  dieser  Grundlage  aus  handle,
müsse  er  sich  einen  Träumer  nennen.  So  der  Beginn,  und
nicht  anders  am  Schlusse:  ich  stehe  nicht  vor  der  Kammer,  um
sie  um  Verzeihung  zu  bitten;  ich  habe  die  Überzeugung,  einen
guten  Vertrag  geschlossen  zu  haben;  ich  spreche  hier  zugleich  im
Namen  meiner  Collegen;  das  Haus  mag  entscheiden,  ich  erwarte
festes  Muths  den  Richterspruch  der  Geschichte  Württembergs.

In  der  That  war  die  Darlegung  der  sachlichen  Gründe
für  den  Abschluß  ebenso  packend  wie  überzeugend;  die
Unmöglichkeit  eines  Anschlusses  an  Osterreich,  die  Unmöglichkeit
eines  Südbundes,  die  Unmöglichkeit  dauernder  Isolirung,
das  Alles  wurde  unwiderleglich  in's  Licht  gestellt.  Man
begehre  für  uns  eine  permanente  Neutralität.  Belgien  und
Luxemburg  zeigen,  was  eine  solche  werth  ist.  Wer  wird  sie
respectiren?  Oder  lebt  bei  uns  die  Kraft  der  Entsagung
und  Opferwilligkeit,  um  sie  bis  auf  den  letzten  Blutstropfen
zu  vertheidigen?  „Diese  Kraft,  es  thut  mir  Leid,  es  zu
sagen,  findet  man  bei  uns  nicht.“

So  weit  war  dem  geistvollen  Manne  Alles  trefflich
gelungen.  Dann  aber  gelangte  er  zu  zwei  Einwürfen,  womit
die  Gegner  die  Verfassungswidrigkeit  des  Vertrags  nachzuweisen
  meinten,  und  demnach  eine  (nicht  vorhandene)  Zweidrittelmehrheit
  für  die  Annahme  forderten.  Der  Minister,
        <pb n="288" />
        278  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

auf  die  Rettung  der  Verträge  bedacht,  war  hier  wie  immer
nach  seinem  starken  Selbstbewußtsein  bereit,  für  den  augenblicklichen
  Erfolg  auch  die  für  die  Zukunft  bedenklichsten
Mittel  einzusetzen.  Man  hatte  ihm  vorgehalten,  die  unbedingte
Zusage  voller  Bundeshülfe  bei  jedem  preußischen  Kriege
verletzte  das  Kronrecht  des  eignen  Königs:  er  erwiderte,  der
Vertrag  lasse  der  Regierung  das  Recht,  bei  jeder  vorkommenden
  Verwicklung  erst  zu  prüfen,  ob  der  casus  foederis  vorliege;
  er  könne  das  beweisen,  denn  bei  dem  Luxemburger
Streit  habe  Bismarck  selbst  ihn  gefragt,  ob  Württemberg
hier  den  Bündnißfall  anerkenne.  Er  ließ  dabei  die  Thatsache
unberührt,  daß  das  Bündniß  dem  Genossen  die  Integrität
seines  Gebiets  gewährleiste,  und  in  diesem  Falle  also  allerdings
  die  Frage  entstehn  konnte,  ob  ein  Garnisonsrecht  im
Auslande  unter  den  Schutz  des  Bundes  falle,  daß  daraus
aber  eine  allgemeine  Folgerung  durchaus  nicht  zu  ziehn
war.  Als  auf  Varnbüler's  Beispiel  hin  der  französische
Gesandte  in  München  den  Fürsten  Hohenlohe  befragte,  auch
er  erkenne  doch  seiner  Regierung  das  Recht  der  Prüfung  des
Bündnißfalles  zu,  entgegnete  Hohenlohe,  das  sei  eine  werthlose
Doctorfrage;  bei  irgend  einer  Verwicklung  zwischen  Preußen
und  Frankreich  würde  das  bayerische  Volk  dem  Könige  gar
keine  Wahl  lassen.  Ohne  Zweifel,  es  war  der  solidere  und
vorausschauende  Staatsmann,  der  so  redete.

Die  schwäbischen  Demokraten  hatten  ferner  sich  beschwert,
daß  das  preußische  Bündniß  das  Land  mit  einer  schädlichen
Militärlast  bedrohe.  Varnbüler  erläuterte:  nach  Bismarck's
Erklärungen  stelle  Preußen  uns  die  Regelung  unseres  Militärwesens
  völlig  anheim.  Es  sei  offenbar  die  Pflicht  der  Regierung
  und  der  Kammer,  aus  eignem  Antrieb  dafür  zu  sorgen,
        <pb n="289" />
        1867  Ergebniß.  279

daß  Württemberg  eine  gute  Armee  erhalte,  aber  der  Allianzvertrag
  an  und  für  sich  nöthige  sie  nicht  dazu.

Es  war  nach  dem  Wortlaute  des  Vertrages  völlig
wahr,  aber  ein  Hohn  gegen  den  Zweck  desselben.

Sehr  schön,  sagten  darauf  die  Demokraten,  wenn  wir
also  nur  drei  Soldaten  halten,  diese  aber  sämmtlich  Preußen
zu  Hülfe  schicken,  so  haben  wir  unsere  Bundespflicht  vollständig
  erfüllt.  Eine  solche  Gesinnung  bedrohte  die  auch
von  Varnbüler  gewünschte  Armeereform  mit  schweren
Gefahren,  für  den  Augenblick  half  sie  dem  Minister  zu
vollständigem  Sieg.  Nach  seinen  Erläuterungen  erklärte  die
Kammer,  daß  das  Schutz=  und  Trutzbündniß  keine  Verfassungsänderung
  in  sich  schließe,  zur  Annahme  also  die
einfache  Mehrheit  ausreiche,  und  vollzog  dann  die  Genehmigung
mit  58  gegen  32  Stimmen.  Am  31.  October  folgte  die
Annahme  der  Zollvereinsverträge  mit  73  gegen  16  Stimmen.
Die  erste  Kammer  bestätigte  am  1.  November  die  Zollvereinsverträge
  einstimmig,  das  Bündniß  mit  23  gegen  6  Stimmen.
So  waren  alle  Hindernisse  überwunden,  der  Wehrverein
bekräftigt,  der  Zollverein  hergestellt  und  von  dem  Boden
des  alten  Staatenbundes  hinweg  zu  der  gemeinsamen  Angelegenheit
  eines  jungen  Bundesstaats  erhoben.  Als  in
Berlin  am  6.  November  die  Ratificationen  ausgetauscht
wurden,  erklärte  Preußen,  daß  die  des  Nordbundes  nur
unter  der  Voraussetzung  erfolge,  daß  die  Schutz=  und  Trutzbündnisse
  nicht  in  Frage  gestellt  würden.  Bayern  legte
gegen  diesen  Vorbehalt  Protest  ein,  konnte  aber  damit  die
Thatsache  nicht  aus  der  Welt  schaffen.  Einige  Wochen
später  erklärte  Varnbüler  der  Kammer,  es  sei  entschiedene
Ansicht  der  Regierung,  daß,  nachdem  sie  durch  den  Abschluß
        <pb n="290" />
        280  Ratification  der  Zollvereinsverträge.  1867

der  beiden  Verträge  mit  Preußen  ihre  nationale  Pflicht  erfüllt
  habe,  kein  Grund  vorliege,  über  diese  Grenzlinie  hinauszugehn.


Bismarck  war  zur  Zeit  derselben  Meinung.  Es  wurde
wohl  gesagt,  man  könne  den  bayerischen  Reichsräthen  nur
dankbar  sein,  daß  durch  ihren  Widerspruch  gegen  den  Zollverein
  jener  Sturm  im  Lande  hervorgerufen  worden,  bei
dem  die  Stärke  des  nationalen  Gedankens  auch  im  Süden
sich  bekundet  hatte.  Immer  aber  war  daneben  auch  eine
Energie  des  particularen  Hasses  an  das  Tageslicht  getreten,
von  der  bis  dahin  in  Norddeutschland  nur  wenige  Menschen
eine  Ahnung  gehabt  hatten.  Wenn  Bismarck's  Gedanke
richtig  war,  nur  solche  Genossen  in  den  Bund  aufzunehmen,
die  mit  voller  Freude  einträten,  so  stand  die  Vereinigung
mit  Bayern  und  Württemberg  noch  in  weiter  Ferne.  Für
jetzt  konnte  höchstens  die  Erfüllung  des  badischen  Wunsches
auf  Theilnahme  am  Nordbunde  zur  Sprache  kommen.  Hier
aber  hing  die  Antwort  nicht  allein  von  den  innern  Verhältnissen
  Deutschlands  ab.

Ehe  wir  jedoch  hierauf  eintreten,  vergegenwärtigen  wir
uns  die  politischen  Strömungen  in  Preußen  selbst,  welche  im
Übergange  von  1867  auf  1868  die  Politik  der  Regierung
bedingten.
        <pb n="291" />
        Driffes  Capitel.

BDreußische  innere  Jolitik.  Anfang  1868.

Nach  der  allseitigen  Ratification  des  neugestalteten
Zollvereins  Anfang  November  1867  eröffnete  sich  für  den
Grafen  Bismarck  die  Aussicht  auf  eine  lange,  nur  durch
geringe  Pausen  unterbrochene  Reihe  parlamentarischer  Arbeiten
das  kommende  Jahr  hindurch,  im  preußischen  Landtag,  im
norddeutschen  Reichstag,  im  Zollparlament,  dann  wieder  im
Reichstag  und  nochmals  im  Landtag.  Noch  schienen  bei  den
allgemeinen  Landtagswahlen  am  7.  November  der  Regierung
günstige  Sterne  zu  leuchten.  Von  ihren  beiden  Stützen
behauptete  die  conservative  Partei  die  bisherige  Stärke,  die
nationalliberale  aber  verdreifachte  die  ihrige,  wesentlich  durch
die  Wahlen  der  annectirten  Lande,  während  die  radicale
Opposition  beinahe  vierzig  ihrer  bisherigen  Sitze  einbüßte.
Der  nationale  Schwung  der  Gemüther,  wie  ihn  die  Triumphe
von  1866  erweckt  hatten,  schien  also  noch  fortzudauern,  und
für  die  weitere  Entwicklung  in  dem  fernern  Zusammenwirken
in  und  mit  den  beiden  großen  Fractionen  der  Regierung  eine
zuverlässige  Mehrheit  gesichert  zu  sein.
        <pb n="292" />
        282  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1867

Aber  nur  zu  bald  sollte  Bismarck  erfahren,  daß  die
Zeit  des  nationalen  Enthusiasmus  im  Schwinden  begriffen
war,  daß  nur  seine  letzten  Wellen  noch  einige  Einwirkung
auf  die  Landtagswahlen  geübt  hatten.  War  doch  schon
mehr  als  ein  Jahr  seit  den  herrlichen  Jubeltagen  verflossen,
die  Aufregung  begann  sich  zu  legen,  die  alten  Lebensgewohnheiten,
  die  Parteistimmungen  und  Particularinteressen  kamen
wieder  zum  Vorschein.  Überhaupt  war  es  in  Deutschland
mit  zuverlässigen  Mehrheiten  und  vollends  mit  ministeriellen
Parteien  schwach  bestellt.  Hier  fehlte  der  Grund  der  straffen
Parteidisciplin,  der  in  England  den  Ministern  den  Gehorsam
der  Majorität  sichert,  die  Ernennung  der  Minister  durch  die
Majorität,  die  mit  einer  Niederlage  des  Ministeriums  das
Ende  der  eignen  Herrschaft  erlebt.  So  fand  im  deutschen
Parlament  der  deutsche  Individualismus  fröhliche  Entfaltung.
Der  Ehrgeiz  des  deutschen  Abgeordneten  ging  sehr  selten  dahin,
ein  Stück  der  Regierung  zu  werden,  sondern  er  strebte  als
unabhängiger  Charakter  die  Regierung  zu  beaussichtigen,  jede
ihrer  Vorlagen  zu  kritisiren  und  zu  amendiren,  sie  zu  billigen,
so  weit  sie  mit  den  eignen  Ansichten  und  Interessen  übereinstimmten,
  und  sie  sonst  zu  verwerfen,  mochte  die  Ablehnung
noch  so  sehr  die  in  sich  zusammenhängende  Politik  eines
übrigens  hochgeschätzten  Ministers  stören.  Der  Drang  gewissenhafter
  Gründlichkeit,  der  jeden  etwas  erheblichen  Gesetzentwurf
mit  einer  Masse  einander  kreuzender  Amendements  bedeckte,
führte  ohne  Frage  in  vielen  Fällen  wichtige  Verbesserungen
herbei,  auf  der  andern  Seite  zerriß  er  aber  auch  recht  häufig
die  innere  Einheit  größerer  Gesetze  und  hinterließ  damit  den
kommenden  Geschlechtern  schwere  Aufgaben  der  juristischen
Auslegung.
        <pb n="293" />
        1867  Charakter  der  deutschen  Parlamente.  283

Dieselbe  Gewissenhaftigkeit  bethätigte  sich  auch  in  der
Bildung  oder  Zersetzung  der  Parteien.  Nur  sehr  selten  kam
es  vor,  daß  eine  Partei  ihren  Mitgliedern  ihre  Abstimmung
vorschrieb,  weil  ein  solcher  Beschluß  gelegentlich  den  Austritt
der  Dissidenten  zur  Folge  gehabt  hatte;  um  so  häufiger
erlebte  man,  daß  ein  Neugewählter  sich  mit  keiner  der  vorhandenen
  Parteien  nach  jeder  Beziehung  im  Einverständniß
befand  und  dann  mit  einigen  Gleichgesinnten  eine  neue
selbständige  Gruppe  bildete.  Ende  1867  war  die  Zahl  der
Fractionen  auf  acht  gewachsen,  ein  Zustand,  der  sehr  geeignet
war,  die  Bildung  einer  geschlossenen  und  zuverlässigen  Mehrheit
  zu  erschweren.

Wie  im  Innern  der  Parteien,  hatte  das  Wort  Diseiplin
auch  bei  der  Gesammtheit  der  Volksvertretung  einen  wenig
erfreulichen  Klang.  Aus  jeder  Steigerung  der  parlamentarischen
Disciplinargewalt  nach  englischem  Muster  sah  man  die  Gefahr
einer  wachsenden  Unterdrückung  der  Minorität  hervorgehn.
Auch  meinte  man,  daß  im  Kreise  der  Erwählten  der  Nation
bei  einer  etwaigen  Ungebühr  die  öffentliche  Beschämung  durch
den  Ordnungsruf  des  Präsidenten  —  und  man  besaß  ja
damals  im  Landtag  wie  im  Reichstag  an  Forckenbeck  und
Simson  ebenso  kluge  wie  energische  Präsidenten  —  zur
Sicherung  von  Recht  und  Anstand  ausreichen  würde.  Für
die  Zukunft  baute  man  auf  die  Sitte  und  den  idealen  Zug
im  Charakter  des  deutschen  Volkes.

Dies  war  damals  sehr  begreiflich,  immerhin  aber  etwas
unvorsichtig  gegenüber  den  Möglichkeiten  einer  weniger  idealen
Zukunft,  wie  sie  seitdem  zu  Wirklichkeiten  geworden  sind,
der  Häufigkeit  der  Ehrenkränkung  abwesender  Privatpersonen,
sowie  der  Verdächtigung  des  sittlichen  Charakters  der  politischen
        <pb n="294" />
        284  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1867

Gegner  im  Hause  selbst,  ferner  der  unbefangenen,  öffentlichen
Nichtbeachtung  wichtiger  Vorschriften  der  Verfassung  durch
Wähler  und  Gewählte.  In  der  Zeit,  mit  der  wir  uns
beschäftigen,  dachte  man  an  dergleichen  Ungebühr  nicht;  die
vorher  erwähnten  Schwächen  der  damaligen  Volksvertretung
entsprangen  theils  aus  dem  deutschen  Nationalcharakter,  theils
aus  der  allgemeinen  Lage  der  Dinge;  was  aber  das  Personal
unserer  Parlamente  in  dieser  Epoche  betrifft,  so  ergibt  um
so  bestimmter  die  historische  Betrachtung,  daß  die  nächsten
Jahre  vor  und  nach  dem  französischen  Krieg  die  classische
Höhe  des  parlamentarischen  Wirkens  in  Deutschland  bezeichnen,
wie  sie  weder  früher  noch  später  erreicht  worden  ist.  Jener
ideale  Zug  hatte  durch  die  lange  fruchtlose  Erstrebung  der
deutschen  Einheit,  dann  durch  den  heftigen  Kampf  um  Freiheit
und  Macht  in  der  Conflictszeit,  und  endlich  durch  die
Begeisterung  über  die  begonnene  Verwirklichung  des  nationalen
Gedankens  seine  volle  Entfaltung  gefunden.  Wie  immer,
dauerte  die  heiße  Begeisterung  nicht  gar  lange,  aber  sie  hatte
ihre  bleibende  Frucht  in  vollem  Maaße  getragen.  In  dem
politisch  thätigen  Theile  unserer  Nation  hatte  sie  eine  Fülle
der  geistigen  Kräfte  geweckt  und  trotz  alles  Individualismus
ihnen  die  Richtung  auf  patriotischen  Gemeinsinn  gegeben.
Die  unter  solchen  Eindrücken  gewählten  Versammlungen  enthielten
  eine  solche  Menge  hochgebildeter,  scharfsinniger  und
beredter  Männer,  daß  man  beinahe  zweifeln  könnte,  ob  das
Orchester  nicht  zu  viele  Solisten  in  sich  schließe,  hätten  sie
nicht  ohne  persönlichen  Eigennutz  und  hitziges  Sonderinteresse
ihr  ganzes  Dasein  dem  Gesammtwohl  des  Staates  und  der
Nation  gewidmet.  Ihre  Beredsamkeit  hielt  eine  glückliche  Mitte
zwischen  der  vor  hundert  Jahren  in  England  angestrebten
        <pb n="295" />
        1867  Bedeutende  Talente  in  den  Versammlungen.  285

rednerischen  Pracht  eines  Burke  und  Sheridan  und  der
trocknen  Dürre  der  rein  geschäftlichen  Erörterung  in  der
spätern  Zeit.  Fast  immer  hatte  der  Hörer  den  Eindruck,
sich  in  einer  geistreichen,  von  idealem  Streben  getragenen
Gesellschaft  zu  befinden.  Die  weiterhin  im  Culturkampfe
aufgewucherte  Neigung  zür  persönlichen  Invective  erschien
nach  dem  Schlusse  der  Conflictszeit  nur  in  seltenen  Fällen
und  fand  geringen  Beifall.

Diese  Vorzüge  zeigten  sich  bei  allen  Parteien.  Nur
wenige  der  talentvollen  Führer  sind  jetzt,  am  Ausgange  des
Jahrhunderts,  noch  unter  den  Lebenden,  aber  unvergessen,  wenn
nicht  sämmtlich  im  ganzen  Volke,  so  doch  sicher  in  den  Kreisen
ihrer  Gesinnungsgenossen,  sind  die  Namen  der  Conservativen
Moltke,  Blanckenburg,  Wagener,  der  Freikonservativen  Bethusy-Huc
  und  Friedenthal,  der  Nationalliberalen  Twesten,  Lasker,
Schwerin-Putzar,  der  katholischen  Gruppe  Mallinckrodt,
Windthorst,  Peter  Reichensperger,  der  Fortschrittsmänner
Waldeck,  Schulze-Delitzsch,  Löwe-Calbe.  Bei  Weitem  nicht
Alle  haben  gleichwerthigen  Ersatz  erhalten.

Übrigens  ist  nicht  zu  übersehn,  wie  die  Geisteskraft  des
Lenkers  der  preußisch-deutschen  Politik  dazu  beitrug,  die  Verhandlungen
  der  Abgeordneten  auf  der  erlangten  Höhe  zu
erhalten.  Er  stärkte  ihr  Vermögen  durch  die  fort  und  fort
sich  folgenden  großen  Aufgaben,  die  er  ihnen  stellte,  und  wer
mit  ihm  streiten  wollte,  wußte,  daß  er  die  eignen  Mittel  auf
das  Höchste  anzuspannen  hatte,  um  ihm  einen  Erfolg  abzuringen.
  Sie  machten  ihm  bei  hundert  Anlässen  das  Leben
sauer;  aber  sie  bewunderten  ihn  und  wünschten  die  Fortdauer
seiner  Macht;  der  Neid  der  strebenden  Mittelmäßigkeit  gegen
die  schöpferische  Größe  war  der  Mehrzahl  dieser  Generation
        <pb n="296" />
        286  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1867

fremd.  Und  doch  zeigte  sich  gerade  in  den  beiden  großen
Parteien  ein  abwechselndes  Schwanken  zwischen  der  Unterstützung
  und  der  Bekämpfung  der  Regierung,  und  auch  der
Grund  davon  ist  leicht  zu  erkennen.  Das  rasche  und  folgenreiche
  Ergreifen  des  nationalen  Gedankens  hatte  die  Richtung
und  die  Bedürfnisse  der  preußischen  Politik  vollständig  verwandelt,
  und  nicht  überall  war  man  sich  dieser  entscheidenden
  Thatsache  bewußt  geworden.  Zur  Durchführung  seines
Werkes  konnte  Bismarck  weder  konservativer  noch  liberaler
Gesetze  und  Maaßregeln  entbehren;  er  mußte  also  gute
Freundschaft  mit  beiden  Parteien  suchen  und  eine  Verständigung
  mit  und  zwischen  ihnen  auf  dem  Boden  der
großen  nationalen  Aufgabe  erstreben.  Manches  Mal  gelang
es;  aber  nur  zu  häufig  geschah,  daß  sein  liberales  Thun  die
Conservativen  mit  tiefem  Mißtrauen  erfüllte,  ob  ihr  alter
Führer  in  revolutionäres  Treiben  hinabgleite,  und  kräftiger
Widerstand  geboten  sei,  während  umgekehrt  die  Nationalliberalen
  bald  hier  bald  dort  bei  ihm  einen  Rückfall  in
reaktionäre  oder  absolutistische  Gelüste  wahrzunehmen  glaubten
und  zu  deren  Eindämmung  die  Machtbefugnisse  des  Parlaments
auf  allen  Seiten  zu  festigen  oder  zu  erhöhen  strebten.
Gleich  im  Anfang  der  Landtagssession  kam  es  nach
solchen  Stimmungen  zuerst  zu  einem  heftigen  Zusammenstoß
zwischen  der  Regierung  und  den  liberalen  Fractionen,  der
sich  durch  mehrere  Monate  hindurchzog,  und  sodann  folgte
gleich  nach  dessen  Erledigung  ein  nicht  minder  lebhafter
Ausbruch  angesammelter  Verstimmung  der  Conservativen
gegen  Bismarck.  In  beiden  Fällen  war  es  eine  Folge  der
Ereignisse  von  1866,  die  zu  diesen  Spaltungen  den  Anlaß
gab,  und  die  wir  also  etwas  näher  zu  betrachten  haben.
        <pb n="297" />
        1867  Abfindungsvertrag  mit  König  Georg  V.  287

Schon  im  November  1866  hatte  der  englische  Gesandte
Lord  Augustus  Loftus  in  Berlin  den  dringenden  Wunsch
seiner  Regierung  angemeldet,  Preußen  möge  mit  König
Georg  V.  ein  Abkommen  über  das  in  Hannover  mit  Beschlag
belegte  welfische  Hausvermögen  treffen,  dessen  Nutznießer  der
König  war,  an  dessen  Eigenthum  aber  alle  Agnaten  des
Hauses  Theil  hatten.  Der  Kaiser  von  Rußland,  der,  wie
wir  sahn,  den  Sturz  der  drei  deutschen  Fürstenhäuser  mit
peinlichen  Gefühlen  erlebt  hatte,  gab  dem  Antrag  seinen
lebhaften  Beifall.  Bismarck  war  ganz  einverstanden,  da  er
sich  von  der  Maaßregel  eine  günstige  Wirkung  auf  die  Gefühle
des  hannoverschen  Volkes  versprach  und  bei  der  damals
sehr  bedenklichen  Lage  seiner  französischen  Unterhandlung
allen  Grund  hatte,  sich  das  Wohlwollen  der  befreundeten
Höfe  zu  sichern.  Er  ließ  also  an  den  König  Georg  den
Vorschlag  gelangen,  ihm  gegen  Verzicht  auf  die  hannoversche
Krone  und  Rücklieferung  von  23  Millionen  Thalern  nach
England  geflüchteter  Staatsgelder  anstatt  der  früher  aus  den
hannoverschen  Domänen  bezogenen  Civilliste  von  jährlich
400  000  Thaler  eine  jährliche  Rente  von  700.000  Thaler
zu  überweisen  und  diese  durch  ein,  zunächst  gerichtlich  zu
deponirendes,  Capital  von  16  Millionen  Thalern  sicher  zu
stellen!).  Der  König,  der  ein  in  England  angelegtes  Privatvermögen
  von  10  bis  12  Millionen  Thalern  besaß,  also
auch  ohne  den  Vertrag  sich  in  einer  sehr  reichen  Vermögens-1)

  Es  war  das  letzte  Ergebniß  langwieriger  Verhandlungen  über
verwickelte  Rechtsfragen,  auf  die  ich  hier  nicht  näher  eingehe.  Man
kann  sie  in  den  Landtagsreden  Miquel's,  Lasker's,  Twesten's  und
Waldeck's  vom  1.  Februar,  sowie  in  Meding's  Memoiren  III,  1  entwickelt
  finden.
        <pb n="298" />
        288  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1867

lage  befand,  hatte  Anfangs  geringe  Neigung,  mit  dem  bitter
gehaßten  Feinde  zu  verhandeln,  und  lehnte  vor  Allem  den
begehrten  Verzicht  auf  die  Krone  höchst  entschieden  ab.  Bismarck
  ließ  sich  dies  nicht  besonders  anfechten.  Bei  dem
Spiel  um  eine  Krone  pflegt  nach  alter  Erfahrung  der  nach
legitimistischen  Begriffen  unerlaubte  und  deshalb  nichtige  Verzicht
  genau  so  lange  in  Kraft  zu  bleiben,  als  der  Prätendent
keine  Mittel  hat,  den  Thron  zurück  zu  gewinnen.  Sobald
sich  eine  günstige  Aussicht  zeigt,  fliegt  der  Verzicht  in  alle
Winde.  Weshalb  also  sollte  Preußen  auf  eine  so  leere
Formalität  Gewicht  legen?  Bismarck  ließ  demnach  den  Artikel
  fallen,  und  im  Mai  1869  kam  die  Unterhandlung  über
das  Hausvermögen  unter  stetem  Beirath  des  englischen  Gesandten
  in  Fluß.

Bismarck  hatte  die  Abfindungssumme  so  äußerst  freigebig
beinahe  auf  das  Doppelte  der  frühern  Einkünfte  des  Königs
aus  gutem  Grunde  bemessen.  Er  hatte  bei  der  Verhandlung
mit  England  die  Königin  Victoria  über  die  Höhe  der  Abfindung
  zu  Rathe  gezogen,  und  sie  hatte  geantwortet,  der
König  würde,  um  in  England  als  Royal  duke  zu  leben,  ein
jährliches  Einkommen  von  100000  Pfund  Sterl.  bedürfen,
worauf  dann  Bismarck  die  Summe  auf  700000  Thaler  abrundete.
  Als  dann  Bismarck  die  Weigerung  des  Königs  erwähnte,
  auf  die  Krone  zu  verzichten,  erklärte  die  Königin,
das  sei  ganz  gleichgültig.  Wenn  Georg  das  Geld  nehme,
sei  er  durch  Ehrenpflicht  gebunden  (bound  in  honour),  fortan
keine  Störungen  des  seit  1866  bestehenden  Zustandes  zu
unternehmen.

Aber  völlig  davon  verschieden  war  die  Denkweise  des
Königs  Georg.  Für  ihn  war  es  nicht  bloß  die  strengste
        <pb n="299" />
        1868  Absichten  des  Königs  bei  dem  Vertrag.  289

Ehrenpflicht,  sondern  auch  das  höchste  Moralgesetz  in  aller
Welt,  daß  dem  Welfenhause  die  von  Gott  geordnete  Herrschaft
über  Hannover  bis  an  das  Ende  der  Dinge  erhalten  bliebe.
So  stand  er  auf  dem  Buchstaben  seines  Vertrags,  aus  dem
er  jeden  Verzicht  getilgt  hatte;  das  Geld,  das  man  ihm
anbot,  war  ihm  widerrechtlich  geraubt;  warum  sollte  er  es
nicht  für  die  Herstellung  seiner  Krone  verwenden?  Und  eben
jetzt  fand  er  sich  trotz  seines  Reichthums  in  schwere  Geldnoth
verwickelt.  Wir  erinnern  uns  der  heimlichen  Werbungen  für
seine  Welfenlegion,  deren  Mannschaften  durch  das  Ungeschick
seiner  Agenten  gerade  in  dem  Augenblick  aus  Hannover  nach
Holland  übertraten,  wo  in  London  die  Conferenz  den  Frieden
sicherte.  Da  war  der  Schrecken  an  seinem  Hofe  zu  Hietzing
groß;  jetzt  mußte  er  seine  Soldaten  ernähren  und  sah  damit
sein  Vermögen  schwer  belastet.  So  trat  er  in  den  Vertrag
ein,  genau  zu  dem  Zwecke,  den  Bismarck  für  undenkbar
gehalten  hatte,  um  gerade  mit  dem  von  Preußen  gespendeten
Gelde  die  Waffenrüstung  gegen  Preußen  aufrecht  zu  halten.
Seine  Anhänger  lobten  Gott,  weil  er  Preußen  so  verblendet
habe,  daß  es  selbst  dem  Könige  die  Mittel  zum  Kampfe  liefere.
Es  wurde  dann  nach  vielfachem  Hin=  und  Her-Feilschen  der
Vertrag  am  29.  September  gezeichnet,  gleich  nachher  ratificirt,
und  alle  seine  Bestimmungen  ausgeführt.  Die  23  Millionen
Staatsgelder  kamen  nach  Hannover  zurück,  die  16  Millionen
für  den  König  wurden  einstweilen  gerichtlich  hinterlegt,  bis
über  ihre  Verwaltung  ein  Abkommen  mit  den  Agnaten
getroffen  wäre.

Zugleich  erhielt  auch  der  vertriebene  Herzog  Adolf
von  Nassau  mit  entsprechender  Freigebigkeit  eine  Abfindungssumme

  von  neun  Millionen  Thalern,  die  er,  verschieden
v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.  19
        <pb n="300" />
        290  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1868

von  König  Georg,  als  wirkliche  Abfindung  betrachtete  und
danach  handelte.

Beide  Verträge  waren  noch  in  dem  Jahre  der  königlichen
Dictatur  über  Hannover  abgeschlossen  worden  und  bedurften
deshalb  nach  Ansicht  der  Regierung  trotz  ihrer  verspäteten
Ratification  keiner  Genehmigung  durch  den  Landtag.  Jedoch
hatte  der  Finanzminister  die  zu  ihrer  Vollziehung  nöthigen
Gelder  aus  der  zu  Kriegs=  und  Marinezwecken  bestimmten
Anleihe  von  1866  entnommen,  bemerkte  dies  im  Etat  und
bat  in  einer  erläuternden  Denkschrift  um  die  nachträgliche
Zustimmung  des  Abgeordnetenhauses.

Allein  noch  einmal  mußte  Bismarck  erleben,  wie  empfindlich
die  altpreußischen  Liberalen  in  der  Erinnerung  an  den  großen
Verfassungsstreit  bei  jeder  Budgetfrage  fortdauernd  waren.
Also  wieder,  hieß  es,  ohne  vorheriges  Einverständniß  mit
der  Volksvertretung  die  alte  ministerielle  Willkür.  Ein  Bruch
des  Vertrauens  ist  es,  rief  der  sonst  gemäßigte  Twesten,
und  nicht  bloß  die  Fortschrittspartei,  sondern  auch  die  große
Mehrheit  der  Nationalliberalen  stimmten  ihm  eifrig  bei.
Zunächst  wurde  die  Vorlage  der  Verträge,  und  über  die
darin  verschenkten  Millionen  neben  der  Erwähnung  im  Etat
ein  besonderes  Finanzgesetz  gefordert.  Die  Regierung  erfüllte
dies  Begehren  sogleich  im  December,  im  Januar  1868  berieth
darüber  eine  Commission,  welche  nach  gründlicher  Prüfung
die  Annahme  des  Gesetzes  beantragte.  Hierauf  fand  am
1.  Februar  die  entscheidende  Verhandlung  im  Plenum  mit
einem  großen  Aufwande  von  Beredsamkeit  und  Leidenschaft
Statt.  Die  Linke  wies  Verträge  und  Finanzgesetz  zurück,
als  eine  gewissenlose  Verschwendung,  die  bei  dem  Mangel
des  Verzichts  durch  Georg  V.  völlig  erfolglos  bleiben  würde.
        <pb n="301" />
        1868  Opposition  der  liberalen  Parteien.  291

Der  Zorn  war  auf  das  Höchste  gestiegen,  als  im  Laufe  des
Januar  die  welfische  Legion  in  schönster  militärischer  Ordnung
unter  Officieren  und  Unterofficieren  nach  Frankreich  übertrat,
von  französischen  Officieren  inspicirt  und  von  französischen
Behörden  einquartiert  wurde.  Bismarck,  Zweck  und  Ziel
seines  Verfahrens  fest  im  Auge,  auch  über  die  welfischen
Umtriebe  noch  nicht  vollständig  unterrichtet,  erklärte,  daß  für
die  persönliche  Theilnahme  des  blinden  Königs  daran  die
Beweise  fehlten,  setzte  die  Vortheile  der  Verträge  in  den
annectirten  Provinzen  und  bei  den  europäischen  Höfen  in
helles  Licht  und  stellte  endlich  die  Cabinetsfrage.  Die  Rechte,
Conservative  und  Freiconservative,  waren  nach  ihrer  royalistischen
  Gesinnung  von  Anfang  an  auf  seiner  Seite  gewesen
und  hatten  großen  Anstoß  an  dem  Mangel  von  Treue  und
Ehrfurcht  genommen,  womit  die  hannoverschen  Abgeordneten
von  ihrem  vertriebenen  König  redeten.  Indessen  bei  der
Abstimmung  schlossen  auch  diese,  so  wie  die  Nassauer,  Kurhessen
  und  ein  Theil  der  Schleswig-Holsteiner  sich  an,
und  so  wurde  mit  254  gegen  113  Stimmen  das  Finanzgesetz
unverändert  angenommen,  und  damit  auch  die  Verträge  anerkannt.


Trotz  dieses  Siegs  blieb  für  den  Minister  die  sehr
unangenehme  Thatsache  bestehn,  daß  von  den  beiden  Hauptstützen
  seiner  jetzigen  Politik  die  eine,  der  er  vor  Kurzem
in  wichtigen  Fragen  eine  offene  Annäherung  an  ihre  Wünsche
in  der  innern  Politik  bekundet  hatte,  jetzt  bei  einem  Streite
von  europäischem  Belang  sich  wegen  bedeutungsloser  Budget-Formalitäten
  gespalten,  und  ihm  theils  die  begehrte  Indemnität,
theils  die  Zustimmung  in  der  Sache  selbst  verweigert  hatte.

Das  gab  unerfreuliche  Aussichten  für  die  Zukunft.  Aber
19°
        <pb n="302" />
        292  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1868

schon  nach  drei  Tagen  war  ihm  auf  der  entgegengesetzten
Seite  des  Hauses  eine  noch  schwerer  wiegende  Erfahrung
gleicher  Art  zu  machen  bestimmt,  wieder  bei  einer  aus  der
Annexion  Hannovers  entsprungenen  Frage.  Wir  haben  oben
gesehn,  wie  trotz  der  abweichenden  Ansicht  des  Finanzministers
König  Wilhelm  persönlich  den  Kurhessen  ihren  Staatsschatz
gelassen,  wie  damit  ein  entsprechendes  Begehren  der  Hannoveraner
unabweislich  geworden,  wie  zugleich  aus  jeder  der  annectirten
Provinzen  die  Vertrauensmänner  die  Herstellung  von  Provinzialund
  Kreisständen  zu  freier  Selbstverwaltung  ihrer  localen
Angelegenheiten  beantragt  hatten.  Die  Regierung  war  darauf
ohne  Schwierigkeit  eingegangen,  allerdings  der  König  und
Bismarck  mit  lebhafterem  Eifer,  als  der  zunächst  betheiligte
Minister  des  Innern,  Graf  Friedrich  Eulenburg.  Es  erschien
denn  ein  Gesetzentwurf  zunächst  für  die  Provinz  Hannover,
worin  ihr  aus  Domanial-Einkünften  ein  Capital  überwiesen
wurde,  welches  der  einzuführenden  localen  Selbstverwaltung
ein  jährliches  Einkommen  von  550  000  Thalern  liefern  sollte.
Aber  sofort  erhob  sich  zu  Bismarck's  peinlicher  Überraschung
gegen  diese,  durch  die  persönliche  Einwirkung  Sr.  Majestät
veranlaßte,  Vorlage  der  heftigste  Widerspruch  der  großen
conservativen  Partei,  dieses  Mal  in  seltenem  Bunde  unterstützt
  durch  Georg  von  Vincke's  rücksichtslose,  mit  Witz  und
Spott  gesättigte  Polemik  und  durch  Waldeck's  dröhnendes
Begehren,  mittelst  Zerreißung  des  unnatürlich  zusammengeflickten
  Königreichs  das  hochmüthige  Selbstgefühl  der
Hannoveraner  mit  der  Wurzel  auszurotten.  Das  nächste
Thema  der  Gegner  war  der  Satz,  daß  die  reiche  Ausstattung
Hannovers  eine  schmähliche  Verletzung  der  alten  Provinzen
sei.  Wir  haben,  hieß  es,  seit  1823  eine  auf  engen  Kreis
        <pb n="303" />
        1868  Feindschaft  der  Conservativen  gegen  Bismarck.  293

bemessene  provinziale  Selbstverwaltung,  deren  Kosten  aber
haben  wir  stets  aus  der  eignen  Tasche  bezahlen  müssen;
hier  gibt  man  doppelt  weitere  Rechte  und  dazu  eine  verschwenderische
  Dotation:  wir,  die  alten  Getreuen,  sind  plötzlich
zu  Stiefkindern  Preußens  geworden.  Man  würde  den  conservativen
  Herrn  Unrecht  thun,  wenn  man  für  ihren  Verdruß
allein  die  Geldfrage  als  Quelle  bezeichnete.  Der  letzte  Grund
der  Mißstimmung  war  der  oben  erwähnte  Argwohn,  daß
Bismarck  sich  seit  1866  verwandelt  habe  und  seinen  Übertritt
aus  dem  conservativen  in  das  liberale  Lager  vorbereite.
Schon  daran  nahmen  sie  Anstoß,  daß  der  überlastete  Minister
den  alten  Kameraden  stets  nur  kurz  seinen  Willen  zur  Nachachtung
  bekannt  machte,  während  er  die  neuen  Freunde,  die
liberalen  Führer,  und  besonders  jene  der  annectirten  Lande,
stets  mit  ausgesuchter  Liebenswürdigkeit  behandelte.  Daran
schlossen  sich  die  sachlichen  Bedenken:  die  Einführung  des  allgemeinen
  Stimmrechts,  die  Ernennung  des  liberalen  Delbrück
zum  Präsidenten  des  Reichskanzleramts,  die  in  der  Bundesgesetzgebung
  herrschenden  Tendenzen.  Es  fehlte  nicht  an  heimlichen
  Hetzern  —  der  frühere,  längst  mit  Bismarck  verfeindete
Finanzminister  von  Bodelschwingh  wird  besonders  genannt  —,
welche  der  Partei  den  Abfall  Bismarck's,  seine  unerträgliche
Herrschsucht,  seinen  Zorn  bei  jedem  Widerspruch  in  grellen
Farben  anschaulich  zu  machen  verstanden.  Die  Hauptsache
aber  war,  daß  ihre  Mehrzahl,  ganz  wie  ihre  liberalen
Gegner,  die  Erinnerung  an  die  große  Conflictszeit  nicht  los
zu  werden  vermochte.  Damals  waren  sie  das  Werkzeug
gewesen,  womit  das  Vorwärtsdrängen  der  liberalen  Parteien
vereitelt  worden  war;  da  hatte  ihre  gesammte  Politik  sich  in
dem  einen  Worte  zusammengefaßt:  kein  parlamentarisches,
        <pb n="304" />
        294  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1868

sondern  ein  königliches  Regiment.  Zu  diesem  Parteiruf  hatte
dann  auch  seit  1848  die  Verwerfung  der  nationalen  Idee
gehört:  das  fest  ummauerte  Preußen  solle  nicht  in  dem
demokratischen  Urbrei  der  sogenannten  deutschen  Einheit  versinken.
  Jetzt  aber  meinten  sie,  Bismarck,  der  täglich  den
Schöpfern  des  Nationalvereins  die  Hand  drückte,  auf  geradem
Wege  zu  dem  revolutionären  deutschen  Kaiserthum  zu  sehn,
welches  einst  Friedrich  Wilhelm  IV.  mit  Verachtung  zurückgewiesen
  hatte.

Der  Kriegsminister  von  Roon,  damals  wegen  Krankheit
im  Süden  abwesend,  war  ein  Altconservativer  wie  Einer,
ein  strammer  Preuße  und  ein  ebenso  strammer  Officier,  aber
durch  lange  Regierungsthätigkeit  in  warmer  Freundschaft  mit
Bismarck  über  die  Mehrzahl  seiner  Partei  zu  weiterem  Blicke
emporgewachsen.  Auf  die  Kunde  von  dem  ausgebrochenen
Hader  schrieb  er  einem  Freunde:):  die  Partei  muß  endlich
begreifen,  daß  ihre  heutigen  Auffassungen  und  Aufgaben
wesentlich  andere  sind,  als  zur  Zeit  des  Conflicts;  sie  muß
eine  Partei  des  conservativen  Fortschritts  werden  und  die
Rolle  des  Hemmschuhs  aufgeben,  so  nothwendig  eine  solche
zur  Zeit  der  Übermacht  des  demokratischen  Fortschritts  auch
sein  mochte.

Allein  für  solche  Gedanken  war  bei  der  einmal  aufgeflammten
  Erbitterung  kein  Raum.  Vergebens  erinnerte
Bismarck  daran,  wie  er  fort  und  fort  seine  wesentliche  Stütze
in  der  conservativen  Partei  gesucht,  wie  er  es  nach  so  langen
Jahren  ihres  Zusammenwirkens  als  selbstverständlich  betrachtet
habe,  daß  sie  ein  für  alle  Male  auf  seiner  Seite  stehn  würde,

1)  Denkwürdigkeiten  aus  Roon's  Leben  II,  377  ff.
        <pb n="305" />
        1868  Lebhafter  Kampf.  295

so  lange  er  nicht  ein  großes  conservatives  Princip  verletze.
Davon  aber  könne  doch  bei  dieser  Vorlage,  welche  aus  dem
Willen  des  Monarchen  selbst  entsprungen  sei,  entfernt  nicht
die  Rede  sein.  Wie  sollte  denn  eine  constitutionelle  Regierung
ohne  eine  feste  Majorität  möglich  bleiben,  eine  Majorität,
die,  wo  es  sich  nicht  um  principielle  Gegensätze  handle,  auch
einmal  einer  Vorlage,  die  sie  für  eine  Thorheit  halte,  zustimme,
in  Anbetracht,  daß  dieses  Ministerium  auch  viele  gute  Maaßregeln
  geliefert  hätte,  vielleicht  in  größerer  Zahl  als  künftig
ein  anderes  thun  würde?  Fehlte  der  Regierung  eine  solche
Mojorität,  so  müßte  sie  sich  eine  andere  zu  bilden  suchen;
dann  entständen  Coalitionsministerien  mit  all  ihren  Schwächen;
die  Regierung  müßte  verschiedenen  Richtungen  Rechnung
tragen  und  käme  nicht  von  der  Stelle;  die  Verwaltungsmaximen
  würden  in  stete  Schwankungen  gerathen,  die  für
das  ganze  Staatswesen  und  am  Meisten  für  die  conservative
Partei  die  nachtheiligsten  Wirkungen  haben  könnten.  Wenn
Sie  uns  die  Moajorität  versagen,  schloß  er,  so  werden  Sie
nicht  erwarten,  daß  wir  fortfahren,  alle  Unannehmlichkeiten
der  Stellung  zu  ertragen,  ohne  Abhülfe  zu  suchen;  Sie
werden  uns  nicht  zumuthen,  daß  wir  uns  zum  Organe  Ihrer
vereinzelten  Partei  machen,  und  es  darauf  ankommen  lassen,
ob  die  ganze  für  das  Land  bedrohliche  Situation  des  Conflicts
sich  erneuert.  Ich  fürchte  den  Conflict  nicht,  das  habe  ich
gezeigt.  Aber  ihn  zur  permanenten  nationalen  Institution
zu  machen,  das  ist  nicht  mein  Wille.

So  eindringlich  diese  Mahnung  war,  so  völlig  verfehlte
sie  ihren  Zweck.  Der  germanische  Eigenwille  blühte  in
voller  Pracht.  Wir  sind,  erklärte  Herr  von  Brauchitsch,
nicht  auf  den  Namen  des  Ministers  gewählt,  daß  wir  in
        <pb n="306" />
        296  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1868

blinder  Dienstwilligkeit  ihm  auf  Schritt  und  Tritt  folgen
sollen.  Verzichten  wir  auf  die  Freiheit,  zu  widerstehn,  so
fehlt  uns  auch  die  Kraft,  zu  stützen.  Unsere  Wähler  haben
volles  Vertrauen  zu  Bismarck's  auswärtiger  Thätigkeit,  aber
schwere  Bedenken  bei  seiner  innern  zum  Liberalismus  neigenden
Politik.  Wir  haben  als  unabhängige  Männer  zu  wirken,
als  Männer  von  Charalter  und  Gewissen.  Nicht  bloß,  wo
es  sich  um  die  Verletzung  der  politischen  Grundsätze,  sondern
auch,  wo  es  sich  wie  im  vorliegenden  Falle  um  ein  Rechenexempel
  handelt,  müssen  wir  ein  Jeder  nach  der  eignen
Ülberzeugung  das  Facit  ziehn  und  danach  stimmen.  Hier
ist  keine  Rede,  bekräftigte  Vincke,  von  einer  politischen  Frage,
sondern  von  einer  Rechtsfrage,  einer  Frage  um  Mein  und
Dein,  um  die  Verkürzung  der  andern  Provinzen  zu  Gunsten
Hannovers:  da  dürfen  wir  nicht  aus  politischen  Rücksichten
das  Recht  beugen  lassen,  da  hat  ein  Jeder  als  gewissenhafter
Richter  sein  Urtheil  auszusprechen,  wie  es  Artikel  83  der
beschworenen  Verfassung  vorschreibt:  jeder  Abgeordnete  soll
nach  seiner  freien  ÜUberzeugung  stimmen.

In  Wahrheit  schreibt  der  Artikel  83  vor,  daß  jeder
Abgeordnete  ohne  Rücksicht  auf  Aufträge  und  Instructionen
seiner  Wähler  nach  eigner  freier  Überzeugung  stimmen  soll.
Ob  er  seine  Überzeugung  nur  nach  der  Beschaffenheit  des
einzelnen  Falls  oder  nach  Erwägung  des  Zusammenhangs
der  ganzen  politischen  Lage  zu  bilden  hat,  darüber  redet  der
Artikel  gar  nicht.

Ungleich  einsichtiger  als  die  Conservativen  verhielten  sich
dieses  Mal  die  Nationalliberalen.  Bei  ihnen  war,  hauptsächlich
in  Folge  von  Gneist's  Schriften  über  die  englische  Verfassung,
die  Ansicht  verbreitet,  daß  in  England  das  Gedeihn  des
        <pb n="307" />
        1868  Die  Nationalliberalen  für  die  Regierung.  297

parlamentarischen  Wesens  auf  der  von  ministerieller  Willkür
unabhängigen  Localverwaltung  der  Kreise  und  Bezirke  beruhe,
und  schon  deshalb  brachten  sie  dem  Gesetze,  welches  zunächst
in  Hannover  eine  solche  freie  Selbstverwaltung  einführen
sollte,  ihre  warme  Sympathie  entgegen.  Sie  freuten  sich,
als  auch  Bismarck  das  Gesetz  empfahl,  nicht  bloß,  weil  es
dem  Volke  in  Hannover  erwünscht  wäre,  sondern  auch,  weil
es  eine  erste  Bresche  in  die  ihm  verhaßte  bureaukratische
Centralisation  der  ganzen  preußischen  Staatsverwaltung  lege,
bei  der  im  fernsten  Winkel  des  Landes  kein  Zaun  aufgerichtet,
keine  Brückenbohle  gelegt  werden  dürfe,  ohne  in  fünf  Instanzen,
vom  Ortsgendarmen  bis  zum  vortragenden  Ministerialrath,
gebilligt  zu  sein.  Solche  Stimmungen  gegen  die  Bureaukratie
waren  sonst  auch  den  Conservativen  nicht  fremd,  aber  sie
stießen  als  preußische  Particularisten  das  Gesetz  zurück,  weil
es  der  Selbstverwaltung  Hannovers  größere  Geschenke  machte,
als  sie  für  ihre  Provinzen  seit  1823  empfangen  hatten.  Die
Nationalliberalen  aber  griffen  mit  beiden  Händen  zu,  nach
der  richtigen  Meinung,  daß  das  System,  einmal  in  einer
großen  Provinz  begonnen,  sich  unaufhaltsam  auch  für  alle
andern  durchsetzen  würde.  Sie  hatten  bereits  im  Budget
einzelne  Posten  in  diesem  Sinne  behandelt  und  stellten  jetzt
neben  das  Gesetz  eine  Resolution,  in  welcher  das  Haus
die  Regierung  aufforderte,  gleich  in  der  nächsten  Session
die  für  diese  allgemeine  Reform  erforderlichen  Vorlagen  einzubringen.


Indessen  als  es  am  6.  Februar  zur  Abstimmung  über
ein  von  der  Regierung  angenommenes  Amendement  des
Herrn  von  Kardorff  kam,  welches  der  Provinz  Hannover
für  die  Zwecke  ihrer  Selbstverwaltung  zwar  kein  Capital,
        <pb n="308" />
        298  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1868

wohl  aber  eine  jährliche  Rente  von  500  000  Thalern  zuwies,
siegte  die  Regierung  über  die  verbündeten  Conservativen  und
Radicalen  mit  einer  Mehrheit  nur  von  fünf  Stimmen.
Bismarck  war  entrüstet,  nahm  unbestimmten  Stadturlaub
und  erschien  nicht  wieder  im  Landtag.  Am  Abend  war  ein
großes  Hoffest,  und  der  König  nahm  die  Gelegenheit  wahr,
den  Conservativen,  wie  sie  ihm  gerade  in  den  Wurf  kamen,
den  deutlichsten  Ausdruck  seines  Allerhöchsten  Unwillens  zu
geben.  Dies  blieb  bei  den  alten  Royalisten  nicht  ohne
Wirkung,  und  auch  Bismarck  gegenüber  begannen  die  Herrn
zu  überlegen,  daß  es  schwerlich  im  Interesse  ihrer  Partei
liegen  könne,  durch  eine  förmliche  Absage  den  mächtigen
Mann  in  die  Stellung  eines  liberalen  Parteihaupts  selbst
hinein  zu  drängen.  So  wurden  am  7.  Februar  das  Gesetz
und  die  Resolution  mit  verstärkter  Mehrheit  angenommen,
und  auch  das  Herrnhaus  fand  es  zweckmäßig,  diesem  Beispiel
trotz  alles  Widerwillens  in  der  Sache  am  18.  Februar  zu
folgen.  So  hatte  denn  Bismarck  auch  in  dieser  Sache
schließlich  die  Genehmigung  des  Landtags  errungen.  Aber
der  Riß  zwischen  ihm  und  der  conservativen  Partei  war
innerlich  nicht  geschlossen,  sondern  nur  oberflächlich  zugedeckt,
und  sollte  ihm  noch  lange  Jahre  hindurch  schwere  Stunden
bereiten.

Übrigens  beeilte  er  sich,  jetzt  auch  über  das  Verhältniß
zu  König  Georg  einen  unzweideutigen  Abschluß  zu  veranlassen.
Es  war  ihm  gelungen,  urkundliche  Beweise  für  die,  von
niemand  und  wohl  auch  von  ihm  nicht  bezweifelte,  Thatsache
zu  gewinnen,  daß  die  Wühlereien  in  Hannover  und  die
Aufstellung  der  Welfenlegion  unter  der  persönlichen  Leitung
und  Bezahlung  des  Königs  vor  sich  gingen.  Er  legte  jetzt
        <pb n="309" />
        1868  Beschlagnahme  des  welfisch.  u.  kurhessisch.  Hausvermögens.  299

den  befreundeten  Höfen  die  beiden  Verträge  als  Ausdruck
des  guten  Willens  Preußens  vor,  ersuchte  sie  aber  zugleich,
dem  Könige  ernstlich  zu  erklären,  daß  die  Einstellung  aller
Feindseligkeiten  gegen  Preußen  die  unerläßliche  Voraussetzung
der  bedungenen  Geldzahlungen  sei.  Die  Mächte  verhießen,
das  Mögliche  in  diesem  Sinne  zu  thun.  König  Georg  aber
beeilte  sich,  dem  preußischen  Wunsche  die  öffentliche  Abfertigung
zu  geben.  Am  18.  Februar  begrüßte  er  eine  zur  Feier
seiner  silbernen  Hochzeit  gekommene  hannoversche  Deputation
mit  einem  feurigen  Trinkspruch,  auf  die  Wiederherstellung
des  Welfenreichs  und  des  Welfenthrons,  auf  baldiges  Wiedersehn
  in  Hannover.  An  demselben  Tage  genehmigte  in  Berlin
das  Herrnhaus  die  Verträge,  nachdem  der  Finanzminister
den  Entschluß  der  Regierung  ausgesprochen  hatte,  bei  weitern
feindlichen  Umtrieben  des  Königs  die  Beschlagnahme  seines
Vermögens  zu  erneuern.  Als  darauf  die  Rathschläge  der
Höfe  unwirksam  geblieben  waren,  vielmehr  die  Werbungen
für  die  Legion  fortdauerten,  veröffentlichte  bald  nach  dem
Schlusse  des  Landtags  der  Staatsanzeiger  neben  einander
die  beiden  Verträge,  zugleich  aber  auch  eine  königliche  Verordnung,
  welche  das  welfische  Hausvermögen,  unter  Vorbehalt
einer  nachträglichen  Zustimmung  des  Lanbdtags,  so  wie  aller
Rechte  des  Gesammthauses  Braunschweig,  von  Neuem  mit
Beschlag  belegte.

Um  nicht  wieder  auf  die  leidige  Sache  zurückkommen
zu  müssen,  schalten  wir  hier  ihren  weitern  Verlauf  bis  zu
ihrem  Ausgang  ein.  Als  die  Legion  in  kleinen  Abtheilungen
von  der  deutschen  Grenze  entfernt  jenseit  der  Loire  unter-
        <pb n="310" />
        300  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1868

gebracht  war,  ließ  König  Georg  in  Hannover  die  heimliche
Werbung  zu  ihrer  Verstärkung  für  einen  Kriegsfall  fortsetzen,
bezahlte  dafür  ansehnliche  Summen,  verwandte  auf  den
Unterhalt  der  Legionäre  jährlich  350  000  Thaler  und  bestritt
mit  Beihülfe  einer  mühsam  aufgebrachten  Anleihe  von  einer
halben  Million  die  Anschaffung  von  Uniformen  und  Waffen
für  10  000  Mann,  auf  deren  Zusammenkunft  nach  einer
französischen  Kriegserklärung  der  König  mit  Sicherheit  rechnete,
und  welche  dann  als  Vortrab  der  siegenden  Franzosen  in
Deutschland  einbrechen  und  den  Welfenthron  wieder  aufrichten
  sollten.  Nun  werden  wir  sehn,  wie  im  Sommer  1868
badische  und  rumänische  Vorgänge  in  Wien  und  in  Paris
eine  lebhafte  Aufregung  hervorriefen,  und  die  Luft  sich  überall
mit  Kriegsgerüchten  erfüllte.  Am  Hofe  zu  Hietzing  stiegen
die  Hoffnungen  hoch,  und  zugleich  meldete  sich  als  deutscher
Bundesgenosse  auch  der  Kurfürst  von  Hessen  bei  ihm  an.
Wie  oben  erwähnt,  hatte  dieser  Herr  1866  mit  Preußen
einen  Vertrag  abgeschlossen,  worin  er  gegen  Entbindung
seiner  bisherigen  Unterthanen  von  ihrem  Treu-Eide  die  freie
Verfügung  über  sein  hessisches  Privatvermögen  zurückerhielt
und  dann  auf  seinen  böhmischen  Besitzungen  Wohnung  nahm.
Jetzt  aber,  im  September  1868,  trat  er  mit  einer  Denkschrift
hervor,  worin  er  seine  rechtswidrige  Beraubung  durch  Preußen
in  drohender  Sprache  darlegte,  vor  Gott  und  Menschen
Protest  dagegen  erhob  und  darauf  aufmerksam  machte,  daß
er  in  seinem  nach  dem  Vertrage  erlassenen  Manifest  seine
Unterthanen  nur  in  soweit  von  dem  Eide  entbunden  habe,
als  er  nicht  in  der  Lage  sei,  die  Regierung  zu  übernehmen.
Ganz  wie  König  Georg  verkündete  er,  daß  er  niemals  auf
seinen  Thron  verzichten  werde,  und  seine  Hoffnung  auf
        <pb n="311" />
        1869  Auflösung  der  welfischen  Legion.  301

Gottes  Gerechtigkeit,  auf  die  unerschütterliche  Liebe  und  Treue
seiner  Unterthanen  und  den  Beistand  aller  edeldenkenden
Mächte  setze.  Exemplare  dieser  Denkschrift  sandte  er  an  alle
Souveräne  und  vornehmlich  an  den  Kaiser  Napoleon.

Die  Folge  war,  daß  die  preußische  Regierung  jetzt  auch
auf  sein  Vermögen  Beschlag  legte  und  bei  der  Wiedereröffnung
des  Landtags  beide  Verordnungen  bei  dem  Hause  der  Abgeordneten
  zur  Genehmigung  einbrachte.  Bismarck  erläuterte
den  Thatbestand,  die  förmliche  Kriegserklärung  beider  Fürsten
gegen  Preußen,  die  militärischen  Rüstungen,  die  diplomatischen
Allianzversuche,  die  revolutionären  Umtriebe  in  zwei  preußischen
Provinzen  unter  Anknüpfung  mit  den  süddeutschen  Republikanern.
  Zur  Zeit  sei  das  Alles  verächtlich,  bei  dem  Ausbruch
  aber  eines  großen  Krieges,  dem  man  erst  vor  Kurzem
nahe  gestanden,  könne  es  sehr  gefährlich  werden.  Es  sei
die  Pflicht  der  Regierung,  solchen  Bestrebungen  die  Geldmittel
  so  weit  wie  möglich  zu  entziehn,  und  diese  zur  Entdeckung
  und  Abwehr  der  feindlichen  Machinationen,  mithin
als  geheime  Fonds,  zu  verwenden;  etwaige  Überschüsse  könnten
den  Interessen  und  Bedürfnissen  der  beiden  Provinzen  zu
Gute  kommen.

Die  vorberathende  Commission  empfahl  die  Annahme
der  Gesetze,  mit  dem  Zusatze,  daß  die  Aufhebung  wieder  nur
auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung,  also  unter  Zustimmung  des
Landtags,  erfolgen  solle.  Indessen  fehlte  es  nicht  an  Widerspruch.
  Windthorst,  der  als  Bevollmächtigter  König  Georg's
den  hannoverschen  Vertrag  unterhandelt  hatte,  erklärte  mit
vollem  Brustton  juristischer  Uberzeugung,  daß  der  König  nicht
einen  Buchstaben  des  Vertrags  verletzt  habe,  einen  Verzicht
auf  die  Krone  habe  der  König  stets  verweigert,  sichere  Beweise
        <pb n="312" />
        302  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1870

für  seine  angebliche  Feindseligkeit  seien  nicht  vorhanden,  auf
Zeitungsartikel  und  Berichte  bezahlter  Spione  sei  nichts  zu
geben,  die  Verordnung  enthalte  also  eine  willkürliche  und
verfassungswidrige  Confiscation.  Die  radicale  Partei  war
getheilt  in  ihren  Ansichten.  Waldeck  beklagte,  daß  man  es
bei  einem  Sequester  bewenden  ließ  und  das  Vermögen  der
beiden  Fürsten  nicht  einfach  für  preußisches  Staatsgut  erklärte.
Dagegen  schloß  sich  Virchow  den  juristischen  Erörterungen
Windthorst's  an,  forderte  Achtung  vor  dem  Privateigenthum
auch  eines  Feindes,  verwarf  die  Verwendung  so  großer
Summen  durch  die  preußische  Regierung  ohne  parlamentarische
Aufsicht  und  weissagte  als  Folge  der  Maaßregel  ein  scheußliches
  Anwachsen  von  Spionage  und  Angeberei.

Allein  er  brachte  damit  keinen  Eindruck  hervor.  Zu
offenkundig  lagen  die  Thatsachen  vor  den  Augen  der
Welt;  zu  naiv  war  die  Zumuthung  an  die  Regierung,  einem
erklärten  Feinde  die  Gelder  selbst  zu  zahlen,  womit  er
gegen  sie  Truppen  rüsten  und  Meuterei  anstiften  wollte.
Der  Landtag  genehmigte  den  Commissionsantrag  mit  großer
Mehrheit.

König  Georg  unterhielt  dann  auf  Kosten  seines  Privatvermögens
  noch  bis  zum  Frühling  1870  die  Mannschaften
der  welfischen  Legion  in  ihren  französischen  Quartieren,  getragen
  durch  die  stets  sich  erneuernde  Hoffnung  auf  eine
Kriegserklärung  Napoleon's  gegen  Preußen.  Als  diese  aber
auch  im  Jahre  1869  ausblieb,  sah  er  allmählich  nicht  bloß
seine  Renten,  sondern  demnächst  auch  seine  Capitalien  durch
die  Kosten  seiner  Rüstungen  und  Agitationen  gefährdet.  Durch
gewissenlose  Speculanten  ließ  er  sich  dann  zu  einem  letzten
Versuche,  zur  Gründung  einer  großen  Bank,  als  Quelle  neuer
        <pb n="313" />
        1868  Die  Processe  über  parlamentarische  Redefreiheit.  303

Reichthümer  verleiten.  Als  jedoch  das  Unternehmen  nach
kurzem  Bestande  in  einem  unsaubern  Krach  zusammenstürzte,
gab  er  die  Hoffnung  auf  und  verfügte  die  Auflösung  der
Legion,  indem  er  jedem  Soldaten  zum  Abschied  400  Franken
auszahlen  ließ,  um  sich  damit  vielleicht  in  Amerika  eine  neue
Existenz  zu  gründen.

Wenige  Wochen  später  erfolgte  der  so  lange  von  ihm
ersehnte  französische  Angriff  auf  Deutschland.  So  hatte  die
preußische  Beschlagnahme  seines  Vermögens  der  welfischen
Legion  wenigstens  die  Schande  erspart,  in  einem  heillosen
Kampfe  gegen  ihr  Vaterland  zu  Grunde  zu  gehn.!)

Wir  wenden  uns  wieder  zum  Februar  1868  zurück.

Wie  heftig  und  bitter  auch  in  den  beiden  hannoverschen
Fragen  die  wechselnden  Angriffe  der  Parteien  auf  die  Regierung
  gewesen,  so  wenig  war  von  systematischer  Opposition
irgend  einer  Mehrheit  die  Rede.  Es  ist  nicht  unsere  Aufgabe,
  näher  in  die  preußische  Specialgeschichte  einzugehn;  es
mag  kurz  bemerkt  werden,  daß  das  Haus  allen  finanziellen
Wünschen  der  Regierung  mit  voller  Freigebigkeit  entgegen  kam.
Nur  eine  große  politische  Action,  welche  leider  eine  lange  und
trübe  Vorgeschichte  hatte  und  sich  auch  jetzt  durch  den  ganzen
Verlauf  der  Session  hindurchzog,  muß  hier  erwähnt  werden,
weil  sie  sich  bald  nachher  auch  im  Reichstag  fortsetzte.

h  Über  das  Verhalten  des  Königs  Georg  lassen  die  in  Meding's
Memoiren  Band  III  veröffentlichten  Documente,  Briefe  und  Berichte
keinen  Zweifel  mehr  bestehn.  Auch  General  Dammers,  der  in  seinen

Lebenserinnerungen  im  Ubrigen  auf  Meding  sehr  schlecht  zu  sprechen
ist,  hat  den  Inhalt  jener  Actenstücke  nicht  zu  widerlegen  versucht.
        <pb n="314" />
        304  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1865

Eine  im  Hause  am  20.  Mai  1865,  also  in  dem  glühendsten
  Höhenpunkte  der  Conflictszeit,  gehaltene  Rede  des  Abgeordneten
  Twesten,  die  mit  schonungsloser  Schärfe  das  Verhalten
  der  preußischen  Justizbehörden  und  Gerichte  angriff,
und  bald  nachher  eine  Rede  des  Abgeordneten  Frentzel,  welche
schwere  Anklagen  gegen  den  Königsberger  Polizeipräsidenten
erhob,  veranlaßte  den  damaligen  Justizminister  Grafen  zur
Lippe,  die  Staatsanwaltschaft  zu  gerichtlicher  Verfolgung  der
beiden  Herren  anzuweisen.  Allein  bei  beiden  erfolgte  Freisprechung
  sowohl  in  der  ersten  als  in  der  zweiten  Instanz,
weil  der  Artikel  84  der  preußischen  Verfassung  erkläre,  daß
die  Mitglieder  der  beiden  Häuser  wegen  ihrer  Abstimmungen  im
Hause  niemals,  wegen  ihrer  darin  ausgesprochenen  Meinungen
nur  innerhalb  des  Hauses  auf  Grund  der  Geschäftsordnung
zur  Rechenschaft  gezogen  werden  könnten.  Auf  die  von  dem
Staatsanwalt  eingelegte  Berufung  kam  die  Sache  an  die
höchste  Instanz,  das  Berliner  Obertribunal,  welches  durch
Urtheil  vom  29.  Januar  1866  die  Meinungsfreiheit  der  Abgeordneten
  anerkannte,  dann  aber  weiter  erläuterte,  unter  dem
Worte  Meinung  sei  das  Ergebniß  eines  Denkprocesses  zu
verstehn,  keineswegs  aber  die  Behauptung  von  Thatsachen,
die,  wenn  sie  zum  Zweck  der  Verläumdung  oder  der  Erregung
  von  Haß  und  Verachtung  geschehn  sei,  unter  das
Strafgesetz  und  die  strafrechtliche  Verfolgung  fiele.  Das
Urtheil  zweiter  Instanz  wurde  hienach  aufgehoben,  und  die
Sache  zu  erneuerter  Verhandlung  an  die  erste  Instanz
zurückgewiesen.

Sofort  stellte  Hoverbeck  am  6.  Februar  im  Hause  der
Abgeordneten  den  Antrag,  das  Haus  wolle  das  Verfahren
der  Staatsanwaltschaft  und  des  Obertribunals  für  eine  Ver-
        <pb n="315" />
        1867  Weitere  Processe.  Anträge  im  Landtag.  305

letzung  der  Verfassung  und  für  einen  unbefugten  Eingriff  in
eins  der  wichtigsten  Rechte  der  Volksvertretung  erklären  und
Protest  erheben  gegen  die  Rechtsgiltigkeit  dieses  Verfahrens
und  aller  sich  daraus  ergebenden  Folgen.  Das  Haus  nahm
den  Antrag  nach  dreitägiger  höchst  erregter  Debatte  mit  263
gegen  35  Stimmen  an,  nachdem  Graf  Lippe  seinerseits  Verwahrung
  dagegen  als  gegen  einen  rechtlosen  Eingriff  in  die
verfassungsmäßige  Unabhängigkeit  der  Gerichte  erhoben,  und
Bismarck  ihn  durch  eine  schneidige  Kritik  eines  Privilegs
unterstützt  hatte,  welches  Verläumdung  und  Ehrenkränkung
Dritter  unbestrafbar  machen  sollte.  Da  Twesten  sich  mit
gewohnter  Kraft  an  der  Debatte  betheiligt  hatte,  wurde  auch
diese  Rede  unter  Anklage  gestellt,  dem  Präsidenten  des
Hauses  aber  der  amtlich  der  Regierung  übersandte  Beschluß
desselben  als  verfassungswidrig  zurückgeschickt.  Es  war  das
letzte  parlamentarische  Gefecht  der  Conflictszeit.

Bald  nachher  trat  mit  den  großen  Ereignissen  des
Sommers  der  gewaltige  Umschwung  der  preußischen  Politik
ein,  der  innere  Hader  wurde  geschlossen,  bei  der  Berathung
des  Reichswahlgesetzes  im  Abgeordnetenhause  ein  Satz  zur
Sicherung  der  unbedingten  Redefreiheit  eingefügt.  Unter
diesen  Umständen  wiederholten  die  Gerichte  erster  und  zweiter
Instanz  trotz  des  Urtheils  des  Obertribunals  die  Freisprechung
Twesten's  und  Frentzel's  auf  Grund  des  Artikels  84.  Alle
Welt  hielt  es  jetzt  für  zweifellos,  daß  hiemit  die  Sache  zu
Ende,  und  die  spitzfindige  Auslegung  des  Obertribunals  zu
den  Todten  gelegt  sei.  Aber  über  die  Zähigkeit  des  Grafen
Lippe  sollte  man  noch  besondere  Erfahrungen  machen:  gegen
die  Freisprechung  sowohl  Twesten's  als  Frentzel's  legte  die
Staatsanwaltschaft  Ende  Februar  1867  die  Nichägkeitv.

  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.
        <pb n="316" />
        306  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1867

beschwerde  beim  Obertribunal  ein.  Wieder  hoben  sich  dann
die  Hoffnungen  der  Liberalen,  als  Bismarck  am  4.  März
dem  Reichstag  den  Entwurf  der  Bundesverfassung  vorlegte,
worin  kurz  und  rund  den  Mitgliedern  des  Reichstags  für
jede  in  ihrem  Beruf  gethane  Kußerung  die  Unverfolgbarkeit
zugesichert  wurde.  Es  war  deutlich,  daß  die  Wege  der  das
Jahr  zuvor  so  enge  verbundenen  Minister  auseinander  zu
gehn  begannen:  wie  wäre  es  denkbar,  daß  die  Regierung,
was  sie  für  den  Reichstag  anerkannt,  dem  in  gleichartiger
Thätigkeit  wirkenden  Landtag  bestreiten  sollte?  Jedoch  dem
Obertribunal  erschien  dies  ganz  natürlich:  am  26.  Juni  hob
es  die  freisprechenden  Urtheile  der  zweiten  Instanz  nochmals
auf  und  wies  die  Processe  zu  erneuerter  Behandlung  nach
Maaßgabe  des  von  ihm  bekräftigten  Rechtsgrundsatzes  in  die
erste  Instanz  zurück.  Daneben  war  noch  ein  Diseiplinarverfahren
  gegen  Twesten  und  Lasker  (beide  waren  richterliche
Beamte)  beim  Berliner  Kammergericht  anhängig,  theils  wegen
der  Parlamentsreden  vom  10.  Februar  1866,  theils  wegen
späterer  Wahlreden.  Der  Hof  verurtheilte  darauf  am  3.  Juli
die  beiden  Abgeordneten  wegen  der  Wahlreden  zu  einer  Geldbuße
  und  einem  Verweis,  erklärte  aber  auf's  Neue,  daß  die
Parlamentsreden  nach  Artikel  84  der  Verfassung  unverfolgbar
seien.  Der  Zorn  darüber  war  groß  im  Justizministerium,
und  die  Staatsanwaltschaft  legte  Berufung  ein,  weil  das
Gericht  nicht,  wie  es  sich  gebührt  hätte,  auf  Amtsentsetzung
erkannt  habe.

In  der  ersten  Instanz,  für  Twesten  dem  Berliner  Stadtgericht,
  nahm  man  sich  Zeit  zu  der  neuen  Beschlußfassung
über  Twesten's  Rede  von  1865.  Hier  erwog  man,  daß
nach  der  Entscheidung  des  Obertribunals  über  den  Artikel  84
        <pb n="317" />
        1868  Liberale  Entrüstung  über  die  Processe.  307

dem  Gerichte  nur  noch  die  Bestimmung  des  Strafmaaßes
überlassen,  und  dann  nach  dem  Inhalt  der  Rede  auf  die
höchste  zulässige  Strafe,  zwei  Jahre  Gefängniß,  zu  erkennen
sei.  So  wurde  am  11.  November  geurtheilt.  Graf  Lippe
verfügte  darauf  sofort  die  Suspension  Twesten's  von  seinem
Amte.  «

Die  Erbitterung  über  diese  Vorgänge  war  grimmig  bei
allen  Liberalen  im  Landtag  und  im  Lande.  Kaum  hatte  der
neue  Landtag  am  20.  November  sich  constituirt,  als  Lasker
den  Antrag  auf  eine  gesetzliche  Declaration  des  Artikels  84,
im  Sinne  unbedingter  Redefreiheit,  einbrachte.  Außer  der
conservativen  Partei  waren  alle  andern,  Freiconservative
und  Altliberale,  Nationalliberale  und  Fortschrittspartei,  einverstanden
  in  der  Sache.  Der  Abgeordnete  redet  nicht  aus
persönlicher  Willkür,  sondern  zur  Erfüllung  seiner  Berufspflicht,
  wozu  es  gehört,  daß  er  die  ihm  bekannt  gewordenen
lbelstände  im  Staatswesen  zur  Sprache  bringt;  es  kann  also
niemals  bei  ihm  eine  beleidigende  Absicht  (animus  iniuriandl)
angenommen  werden.  Darüber,  und  über  die  tiefe  Schädigung
des  gesammten  parlamentarischen  Wesens  durch  eine  Beeinträchtigung
  dieser  Freiheit,  darüber,  wie  gesagt,  waren.  Alle
einig.  Aber  nach  deutscher  Weise  durfte  es  an  Amendements
nicht  fehlen.  Die  Fortschrittspartei  beantragte,  daß  der  Artikel
  84  völlig  klar  und  ausreichend  sei,  das  Haus  also  sein
Recht  durch  das  Verlangen  einer  Declaration  selbst  in  Zweifel
stelle,  daß  man  also  über  Lasker's  Antrag  zur  Tagesordnung
überzugehn,  und  die  Initiative  der  Staatsregierung  zu  überlassen
  habe.

Umgekehrt  fanden  die  Freiconservativen  die  Auslegung
des  Artikels  84  durch  das  Obertribunal  nicht  so  zweifellos

20
        <pb n="318" />
        308  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1868

verwerflich,  begehrten  also  nicht  eine  Declaration,  sondern  eine
Anderung  des  Artikels  im  Sinne  des  Artikels  30  der  Reichsverfassung.


Indessen,  als  es  nach  zweitägiger  Verhandlung  in  der
Vorberathung  zur  Abstimmung  kam,  fanden  beide  Amendements
  nur  eine  sehr  geringe  Stimmenzahl,  und  Lasker's  Antrag
  wurde  mit  180  gegen  161  Stimmen  angenommen.  Fast
genau  dasselbe  Ergebniß  lieferte  am  2.  December  die  Schlußberathung.
  ,#  Z

Bismarck  hatte  bei  der  ersten  Debatte  noch  einmal  seinen
Collegen,  wenn  auch  mit  geringer  Energie,  in  Schutz  genommen;
  trotzdem  war  dem  Grafen  Lippe  die  Regierung
überhaupt  zu  liberal  geworden;  er  fand  es  angenehmer,
mit  der  äußersten  Rechten  als  mit  dem  Ministerium  zusammen
  zu  gehn:  am  5.  December  erbat  und  erhielt  er  seine
Entlassung  und  trat  der  ehemalige,  hannoversche  Minister
Leonhardt  an  seine  Stelle.

Da  Lasker's  Antrag  einen  Artikel  der  Verfassung  betraf,
mußte  nach  drei  Wochen  eine  zweite  Lesung  Statt  finden.
Sie  erfolgte  am  8.  Januar  1868.  Noch  einmal  stellte  die
Fortschrittspartei  den  Gegenantrag  auf  motivirte  Tagesordnung
als  die  einzig  richtige  Maaßregel,  und  als  sie  damit  nicht
durchdrang,  stimmte  sie,  charakteristisch  für  ihre  Eigenart,  mit
den  Conservativen  gegen  Lasker.  Indessen  die  Mehrheit  blieb
fest,  und  mit  174  gegen  144  Stimmen  wurde  der  Antrag
angenommen.

Leonhardt  begnügte  sich  dabei  mit  der  Erklärung,  daß
das  Staatsministerium  einen  Beschluß  in  dieser  Frage  noch
nicht  gefaßt  habe,  sie  aber  später  wohl  in  Überlegung  nehmen
werde.  Wenn  damit  die  gesetzliche  Lösung  einer  ungewissen
        <pb n="319" />
        1868  Die  Regierung  gibt  die  Processe  auf.  309

Zukunft  überlassen  blieb,  so  zeigte  wenigstens  die  Praxis,
wie  sehr  in  den  Regierungskreisen  der  Wind  umgesetzt  hatte.
Zunächst  zog  Leonhardt  die  vom  Staatsanwalt  erhobene  Berufung
  gegen  das  Urtheil  des  Disciplinarhofs  zurück.  Als
dann  das  Kammergericht  als  zweite  Instanz  in  dem  Preozesse
wegen  Twesten's  Rede  von  1865  das  harte  Urtheil  des
Stadtgerichts  vom  11.  November  vernichtete,  an  die  Stelle
der  Gefängnißstrafe  eine  Geldbuße  setzte  und  zugleich  erklärte,
daß  es  nur  durch  die  Entscheidung  des  Obertribunals  zu
einem  solchen  Urtheil  gezwungen  sei,  selbst  aber  kraft  des
Artikels  84  bei  der  Ansicht  von  der  Unverfolgbarkeit  einer
Parlamentsrede  beharre,  da  legte  auch  hier  der  Staatsanwalt
keine  Berufung  ein.  Vielmehr  wurde  jetzt  die  in  Folge  des
Urtheils  der  ersten  Instanz  über  Twesten  verhängte  Amtssuspension
  wieder  aufgehoben,  und  weiterhin  auch  die  erkannten
  beiden  Geldstrafen  als  unter  die  Amnestie  von  1866
fallend  erlassen.

Lasker's  Declarationsantrag  war  unterdessen  dem  Herrnhause
  übermittelt  worden.  Er  kam  dort  zur  entscheidenden
Berathung  fast  gleichzeitig  mit  dem  Entschlusse  des  Hauses,
nach  dem  harten  Kampfe  mit  Bismarck  über  den  hannoverschen
  Provinzialfonds  sich  dem  Willen  der  Regierung  hierin
zu  fügen.  Um  so  eifriger  aber  war  dann  das  Haus  bereit,
der  jetzt  ebenfalls  von  der  Regierung  offenbar  begünstigten
Tendenz  des  Antrags  Lasker  mit  allem  Nachdruck  entgegen
zu  treten  und  für  die  im  andern  Hause  von  der  conservativen
Partei  erlittene  Niederlage  gründliche  Vergeltung  zu  üben.
Am  15.  Februar  verwarf  es  den  Antrag  mit  allen  gegen
14  Stimmen.  Damit  wurde  die  Unsicherheit  des  Rechtszustandes
  erhalten,  und  Lasker  beschloß,  in  dem  nahe
        <pb n="320" />
        310  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1868

bevorstehenden  Reichstag  die  Erlangung  eines  Heilmittels  zu
versuchen.  Immer  gab  es  in  der  Frage  bei  Bismarck's  und
Leonhardt's  Haltung  keinen  feindlichen  Gegensatz  zwischen
Regierung  und  Volksvertretung  mehr,  sondern  nur  noch  einen
Unterschied  des  Zeitmaaßes  in  dem  Vorwärtsschreiten  zu  demselben
  Ziel.

Als  am  29.  Februar  König  Wilhelm  den  Landtag  schloß,
konnte  er  seine  Freude  über  die  erlangten  Ergebnisse  in
gnädigen  Worten  aussprechen  und  der  Hoffnung  auf  baldige
Weiterentwicklung  Ausdruck  geben.  Indessen  zeigten  sich  anderwärts
  bedenkliche  Symptome  für  die  nächste  Zukunft.  In
ganz  Europa  lastete  die  Sorge  vor  einer  schweren  Friedensstörung
  —  wir  werden  bald  näher  davon  reden  —  auf  dem
Betriebe  der  Industrie  und  des  Handels,  und  die  Staatscasse
  empfand  die  Rückwirkung  in  ihren  Einnahmen.  In
Preußen  kamen  dazu  die  durch  die  schlechten  Erndten  veranlaßte
  Steigerung  der  Verpflegungskosten  in  der  Armee  und
ein  starkes  Sinken  der  Posterträge  durch  die  vorigjährige
Herabsetzung  der  Porti.  Es  bestand  kein  Zweifel,  daß  Beides
nur  ein  vorübergehender  Schade  war,  aber  man  verbarg  sich
nicht  für  das  nächste  Jahr  das  Herannahn  eines  erheblichen
Deficit.  Die  einzige  Hülfe  dagegen  lag  in  der  Hand  des  in
vier  Wochen  bevorstehenden  Reichstags  und  des  bald  nachher
eintretenden  Zollparlaments.  Während  des  ganzen  Winters
war  der  norddeutsche  Bundesrath  mit  den  dafür  bestimmten
Vorlagen  beschäftigt,  und  am  2.  März  trat  auch  der  Zollbundesrath
  zu  gleichem  Zweck  zusammen.  Da  eine  große  Anzahl
der  Staaten  sich  in  ähnlicher  Finanzlage  wie  Preußen  befand,
  war  man  sehr  bereit,  auf  Vermehrung  der  Einnahmen
durch  Finanzzölle  und  Verbrauchssteuern  einzugehn.  Leider
        <pb n="321" />
        1868  Wahlen  zum  Zollparlament  in  Bayern.  311

aber  waren  schon  vor  dem  Beginn  dieser  Berathungen  die
Hoffnungen  auf  ein  Gelingen  des  Werkes  durch  den  Verlauf
der  Parlamentswahlen  in  Süddeutschland  stark  gesunken,  und
sanken  immer  tiefer  bei  dem  weitern  Fortgang  der  Bewegung.
Zwar  in  Hessen-Darmstadt  hatte  die  nationale  Partei  mit
überwältigender  Mehrheit  alle  sechs  Mandate,  und  in  Baden
acht  Sitze  gegen  sechs  Gegner  erobert.  In  Bayern  aber,  wo
vor  wenigen  Monaten  ein  kräftiger  Aufschwung  des  Bürgerthums
  gegen  den  Sondergeist  der  Reichsräthe  das  Verbleiben
in  dem  reformirten  Zollverein  erzwungen  hatte,  führte  dicht
vor  den  Wahlen  ein  lang  vorbereitetes  Eingreifen  der  gesammten
  katholischen  Priesterschaft  einen  plötzlichen  Umschlag
herbei.  Hier  erlebte  man,  welche  Macht  das  allgemeine
gleiche  Stimmrecht  innerhalb  einer  katholischen  Bevölkerung
dem  Klerus  in  die  Hand  gab.  Während  seine  Partei  in  der
zweiten  Kammer  nur  über  ein  Zehntel  der  Sitze  verfügte,
erlangte  sie  für  das  Zollparlament  von  den  48  bayerischen
Wahlbezirken  in  26  den  Sieg,  wozu  dann  noch  ein  demokratischer
  Particularist  hinzutrat.  Die  nationale,  oder  wie
sie  hier  hieß,  die  Fortschrittspartei,  sandte  12  Mitglieder  in
das  Zollparlament,  alfo  ein  Viertel  des  bayerischen  Contingents,
  während  sie  in  der  zweiten  Kammer  beinahe  ein
Drittel  bildete.  Den  Rest  von  9  Parlamentswahlbezirken
behauptete  eine  etwas  farblose  Mittelpartei,  die  in  der
Kammer  bisher  die  Mehrheit  besaß.  Charakteristisch  für  den
Hergang  war  ferner,  daß  die  Candidaten  des  Klerus  überwiegend
  vornehme  Edelleute  und  höhere  Beamte  waren,  obgleich
  die  Partei  damals  in  scharfer  Opposition  gegen  das
Ministerium  Hohenlohe  stand,  andererseits  aber  die  gewählten
Industriellen  sämmtlich  der  nationalen  Partei  angehörten,
        <pb n="322" />
        312  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1868

und  die  protestantische  Bevölkerung  durchgängig  national
gewählt  hatte.#1)

In  dem  Wahlkampfe  wurde,  wie  sich  versteht,  ein  Weniges
auch  von  Zöllen  und  Steuern  gesprochen,  aber  der  Brennpunkt
  der  Verhandlungen  war  und  blieb  aller  Orten  die
Frage  der  nationalen  Einheit,  bei  der  damaligen  Lage  also
die  Erweiterung  des  Zollparlaments  zum  Vollparlament  oder
der  Eintritt  Bayerns  in  den  norddeutschen  Bund,  der  von
der  Fortschrittspartei  lebhaft  begehrt,  von  der  klerikalen  heftig
zurückgestoßen  wurde.  Bei  den  Volksmassen  hatte  die  letztere
ganz  entschieden  die  Oberhand.  Wir  sind,  hieß  es,  viel  echtere
Deutsche  als  die  Preußen;  deshalb  wollen  wir  freie  Bayern
bleiben.

Noch  entschiedener  war  endlich  in  Württemberg  die
Niederlage  der  nationalen  oder,  wie  sie  dort  kurzweg  genannt
wurde,  der  preußischen  Partei,  der  schwäbischen  Preußen,  die
noch  schlimmer  seien  als  die  preußischen.  Auch  dort  traten  vom
ersten  Tage  des  Streits  die  wirthschaftlichen  Fragen  vor  der
politischen  in  den  Hintergrund.  Wir  sahn,  wie  gleich  nach
der  Ratification  des  Zollvereins  das  Ministerium  erklärte:
Württemberg  hält  den  Wehrbund  und  den  Zollbund,  damit  ist
es  aber  auch  genug.  Dagegen  erhob  sich  auf  der  Stelle  die
nationale  Partei:  der  Zollverein  sei  gut  und  schön,  aber  sein
höchster  Werth  bestehe  darin,  daß  sein  Parlament  die  Brücke
zu  der  vollen  Einheit  Deutschlands,  zu  dem  Eintritt  Württembergs
  in  den  Nordbund  bilden  könne  und  bilden  müsse.  Um
die  Nothwendigkeit  dieses  Schrittes  darzulegen,  ergingen  ihre
Organe  sich  in  bitterer  Kritik  der  vorhandenen  Zustände  in
Württemberg,  wo  das  Schreiberregiment  allmächtig,  die

Schultheß,  Geschichtskalender  1868,  S.  141.
        <pb n="323" />
        1868  Wahlen  zum  Zollparlament  in  Württemberg.  313

Verwaltung  corrumpirt,  das  Volk  durch  leere  Freiheitsphrasen
mit  einem  thörichten  Dünkel  erfüllt  sei.  Auf  der  andern
Seite  tobten  die  republikanisch  gesinnten  Demokraten,  daß  die
Regierung  durch  ihre  Verträge  die  Unabhängigkeit  des  edlen
Schwabenvolkes  an  die  halbslavischen  Preußen  verrathen  habe;
von  dem  Zollparlament  wollten  sie  so  wenig  wissen,  daß  sie
durch  Parteibeschluß  zuerft  völlige  Wahlenthaltung  verkündeten,
um  dann  in  der  Kammer  die  Regierung  wegen  ihres  Treibens
zu  strenger  Rechenschaft  zu  ziehn.  Der  Regierung  waren
diese  Aussichten  auf  jeder  Seite  äußerst  widerwärtig,  und  als
sich  in  der  letzten  Stunde  die  Volkspartei  doch  eines  Bessern
besann,  beschloß  die  Regierung  bei  der  geringen  Zahl  ihrer
unbedingten  Anhänger  die  Freundschaft  der  Volkspartei  gegen
das  Wachsthum  des  preußischen  Einflusses  aufzubieten.  Die
ministerielle  Partei  setzte  sich  darauf  mit  den  Demokraten  und
Klerikalen  in  enge  Verbindung  zum  gemeinsamen  Widerstande
gegen  die  Verpreußung  des  in  seinem  Freiheitsglanze  strahlenden
  Württemberg.  Auf  allen  Seiten  entbrannte  der  Wahlkampf
  mit  der  höchsten  Leidenschaft,  ganz  in  dem  vor  einigen
Monaten  von  Moritz  Mohl  angeschlagenen  Tone.  Das  Ergebniß
  war,  daß  die  deutsche  Partei  in  allen  17  Wahlbezirken
unterlag,  obgleich  ihre  Candidaten  von  der  Gesammtzahl  der
abgegebenen  Stimmen  etwas  mehr  als  ein  Viertel,  rund
46000  von  175000  erlangt  hatten.  Von  den  Gewählten
vertraten  sechs,  nämlich  die  Minister  Varnbüler  und  Mittnacht
nebst  vier  Anhängern,  die  Regierungspolitik,  die  andern  eilf
gehörten  der  großdeutschen  oder  demokratischen  Partei  an.
Durch  deren  Reihen  ging  der  Ruf:  Keine  neuen  Steuern,
keine  Finanzzölle,  keine  erweiterten  Befugnisse  des  Zollparlaments!
        <pb n="324" />
        314  Preußische  innere  Politik.  Anfang  1868.  1868

So  entsandte  der  Süden  nach  Berlin  neben  35  Nationalgesinnten
  50  stramme  Particularisten,  erfüllt  von  dem  Entschlusse,
  stets  zu  verneinen.  Das  gab  schwache  Hoffnung
für  den  gewünschten  Bruderbund  zwischen  Nord  und  Süd,
während  draußen  am  europä“ischen  Horizont  der  Himmel  sich
fortdauernd  mit  düstern,  einander  jagenden  Wolken  bedeckte.
        <pb n="325" />
        Viertes  Capitel.

Italienische  und  spanische  Wirren.

Trotz  des  Glanzes  der  Pariser  Weltausstellung  und  der
Erneuerung  des  deutschen  Zollvereins  lag  über  Mitteleuropa
ein  allgemeines  Gefühl  der  Unsicherheit,  unter  welchem  zunächst
der  materielle  Wohlstand  aller  Länder  schweren  Schaden  litt.
Niemand  traute  dem  Frieden;  die  Geschäfte  stockten,  die
Industrie  lag  danieder,  der  Börsenverkehr  notirte  tiefe  Unlust.
Es  war  kein  Wunder.  In  Deutschland  und  in  Italien  drängte
die  Unfertigkeit  der  neuen  Zustände  zur  Vollendung  der
nationalen  Einheit:  beiden  aber  stellte  sich  die  Eifersucht  des
französischen  Volkes  hemmend  und  drohend  in  den  Weg,  und
so  wenig  Bismarck  der  treibenden  Ungeduld  der  nationalen
Wünsche  genug  that,  so  sehr  Napoleon  die  Erhaltung  des
Friedens  wünschte:  unberechenbar  blieben  auf  beiden  Seiten
die  Zuckungen  der  populären  Leidenschaften,  und  mit  tiefem
Mißtrauen  beobachtete  jede  Partei  alle  Schritte  der  andern.

Daß  Napoleon  den  Frieden  wünschte,  daran  kann  kein
Zweifel  bestehn.  Die  beiden  mächtigen  Völker  dicht  vor  dem
großen  Ziele  auf  die  Dauer  festzuhalten,  hielt  er  für  unmöglich;
in  Lavalette's  Rundschreiben  hatte  er  selbst  die  Berechtigung
        <pb n="326" />
        316  Italienische  und  spanische  Wirren.  1867

ihres  Strebens  ausdrücklich  anerkannt.  Aber  er  sah  auch,
wie  einsam  er  mit  dieser  Anschauung  im  eignen  Lande  stand.
Ohne  Zweifel  war  durch  das  Emporkommen  der  beiden  neuen
Reiche  an  seiner  Ostgrenze  Frankreichs  Machtstellung  relativ
gesunken;  unter  den  großen  Katastrophen  waren  die  Andern
gewachsen,  Frankreich  hatte  nicht  eine  Scholle  Landes  davongetragen.
  Der  politisch  active  Theil  des  französischen  Volks
verzieh  es  dem  Kaiser  nicht,  daß  er  es  dahin  hatte  kommen
lassen;  ein  bitterer  Haß  gegen  Preußen  und  Stalien  erfüllte
die  Armee  und  den  Klerus,  die  Volksvertreter  und  die  Zeitungspresse.
  Auch  die  liberale  Opposition,  deren  Grundsätze  sonst
das  freie  Selbstbestimmungsrecht  aller  Völker  gefordert  hatten,
ließ  sich  jetzt  keinen  Anlaß  entgehn,  die  heillose  Schwäche
der  Regierung  und  die  Entwürdigung  Frankreichs  allem  Volk
zu  verkünden.  Napoleon  sah  sich  gezwungen,  mit  diesen
Stimmungen  zu  rechnen.  Nicht  nach  eigner  Neigung,  sondern
durch  sein  Volk  gedrängt,  faßte  er  seine  Stellung  dahin:
wir  nehmen  den  vorhandenen  Zustand  an,  dürfen  aber  keinen
weitern  Fortschritt  der  Andern  dulden,  bis  wir  selbst  eine
entsprechende  Stärkung  gewonnen  haben.

Wir  haben  gesehn,  wie  er  sich  in  diesem  Sinne  mit
Osterreich  verständigt  hatte:  die  Trennung  Süddeutschlands
vom  Nordbund  muß  kraft  des  Prager  Friedens  erhalten
bleiben.  Es  war  ein  Begehren  im  Widerspruch  gegen  die
Natur  der  Dinge,  und  zugleich  haltlos  in  seiner  rechtlichen
Begründung,  da  man  bekanntlich  in  Deutschland  die  Worte
des  Prager  Vertrags  ganz  anders  als  in  Paris  und  Wien
auslegte.  Von  Herstellung  des  Vertrauens  und  Sicherung
des  Friedens  blieb  man  bei  dieser  Haltung  gleich  weit  entfernt.
Indessen  wurde  einstweilen  der  Bruch  vermieden,  da  Bismarck
        <pb n="327" />
        1867  Die  römische  Frage.  317

sich  zwar  alle  Wege  offen  hielt,  aber  die  Dinge  kommen  ließ
und  seinerseits  nicht  drängte.

Schlimmer  gestalteten  sich  aus  gleicher  Ursache  die
Verhältnisse  in  Italien.  Hier  hatte  Napoleon  selbst  den
nationalen  Einheitsgedanken  entfesselt  und  dann  ihm  freie
Bahn  gelassen  bis  hart  an  das  letzte  Ziel:  hier  aber  trat  er
ihm  mit  herrischem  Verbot  entgegen,  Rom  sollte  nicht  die
Hauptstadt  Italiens  werden,  sondern  als  ein  Fideicommiß
der  katholischen  Christenheit  dem  Papste  bleiben.  Wieder
war  es  nicht  ein  Entschluß  der  eignen  Überzeugung,  sondern
die  Furcht  vor  dem  Zorn  der  französischen  Klerikalen,  und
wieder  war  es  eine  Forderung  gegen  die  Natur  der  Dinge,
deren  Vertreter  hier  nicht  in  ruhiger  Überlegung  der  Zukunft
vertrauen  wollten,  sondern  mit  südlicher  Leidenschaft  den
entscheidenden  Kampf  zu  beginnen  trachteten.  König  Victor
Emanuel  hatte  in  jungen  Jahren  die  furchtbaren  Niederlagen
seines  Landes  erlebt  und  seitdem  sein  ganzes  Dasein  der
Aufrichtung  und  Vereinigung  Italiens  gewidmet.  Er  hatte
den  eisenfesten  Glauben  an  das  gute  Recht  und  die  heilige
Pflicht  seines  Strebens,  er  begriff,  daß  in  dieser  Sache  die
unbegrenzte  Offenheit  auch  die  beste  Staatsklugheit  sei,  und
so  hat  er  stets  das  Ziel  seiner  Bemühungen  mit  rückhaltloser
Energie  der  Welt  verkündet  und  niemals  einen  Menschen
in  Zweifel  gelassen,  um  welchen  Preis  seine  Freundschaft  zu
haben  und  zu  behaupten  sei.  Um  so  mehr  war  er  darauf
bedacht,  seine  unaufhörlich  wechselnden  Mittel  in  möglichst
tiefes  Geheimniß  zu  hüllen;  neben  seiner  amtlichen  Diplomatie
hatte  er  auf  allen  Punkten  seine  persönlichen  Agenten  und
Correspondenten;  er  gebrauchte  Regierungsmittel,  parlamentarische
  Einflüsse  und  revolutionäre  Beziehungen,  wie  die
        <pb n="328" />
        318  Italienische  und  spanische  Wirren.  1867

Lage  des  Augenblicks  es  zu  fordern  schien.  Nach  der  alten
Tradition  des  Hauses  Savoyen  suchte  er  stets  auf  der  Seite
des  Siegers  zu  stehn,  so  lange  dieser  bereit  wäre,  ihm  den
gebührenden  Antheil  an  der  Beute  zu  überlassen.  So  unterhielt
  er  einen  laufenden  Briefwechsel  mit  Napoleon,  bei  dem
er  ein  unerschütterliches  Vertrauen  auf  Italiens  Dankbarkeit
für  1859  zu  befestigen  wußte;  zugleich  aber  correspondirte
er  auch  mit  den  Todfeinden  des  Kaisers,  den  Häuptern  der
republikanischen  Actionspartei,  Mazzini  und  Garibaldi,  deren
Agenten  stets  geheimen  Zugang  zu  dem  königlichen  Cabinette
fanden;  dann  wieder  hatte  er  persönliche  Beziehungen  mit
dem  Todfeinde  seines  eignen  Werkes,  dem  Papste  Pius,  der
bei  allen  Gegensätzen  auch  ein  italienisches  Herz  hatte,  ebenso
wie  der  König  ein  katholisches.  Boshafte  Kleriker  meinten,
der  König  habe  vor  Gott  keine  Furcht,  aber  er  scheue  vor
der  Frage,  ob  es  nicht  doch  einen  Teufel  gebe.  Jedenfalls
erschien  in  diesem  Fürsten  eine  merkwürdige  Verbindung  von
einer  beinahe  fanatischen  Begeisterung  und  von  gründlich
geriebener  Schlauheit,  stets  war  er  bereit,  ein  tollkühnes
Spiel  zu  wagen  oder  nach  den  Umständen  mit  wechselnden
Intriguen  vorsichtig  zu  sondiren,  immer  aber  in  unbedingter
Hingebung  Alles  an  Alles,  an  die  Lösung  der  hohen  Aufgabe
zu  setzen.  Er  war  eben  durch  und  durch  Soldat,  als  König,
als  Diplomat,  als  Staatsmann:  wer  sich  ihm  auf  dem  Zuge
nach  Rom  in  den  Weg  stellte,  mit  dem  fand  er  sich  im
Kriegsstand,  und  im  Kriege  sind  alle  Mittel  geboten,  Schwertschlag
  und  Hinterlist,  ritterliches  Fechten  und  nächtlicher  Üüberfall,
  vor  allen  Dingen  aber  unbeugsamer  Muth  und  immer
wieder  Muth.  In  der  Auffassung  des  Septembervertrags
hatte  er  sich  vom  ersten  Tage  zu  einer  von  der  französischen
        <pb n="329" />
        1867  Napoleon  und  Victor  Emanuel.  319

völlig  abweichenden  Ansicht  bekannt.  Napoleon  zog  seine
Truppen  aus  Rom  zurück,  in  dem  Vorbehalt,  wieder  einzugreifen,
  sobald  Italien  an  der  Lage  des  Papstes  rüttelte.
Der  König  hatte  versprochen,  keine  Gewalt  gegen  den  Papst
zuzulassen,  übrigens  aber  erklärt,  alle  Rechte  Italiens  auf
Rom  aufrecht  zu  halten;  dagegen  aber  hätte  Frankreich  den
Grundsatz  der  Nichtintervention  anerkannt  und  seine  Truppen
auf  Nimmerwiederkehr  aus  Rom  abziehn  lassen.

So  traute  ihm  Napoleon  nach  der  Ausführung  des
Vertrags  nicht  über  den  Weg.  Schon  im  December  1866
ließ  er  ihm  ankündigen,  es  handle  sich  zwischen  den  Mächten
um  eine  Garantie  des  päpstlichen  Patrimoniums;  er  forderte
ihn  auf,  einer  solchen  Abrede  beizutreten.  Der  König  sagte,
er  werde  das  Patrimonium  nicht  antasten,  aber  niemals  einem
Antrag  zustimmen,  dessen  Inhalt  ein  Hinderniß  gegen  die
Verwirklichung  des  nationalen  Rechtes  bilden  würde;  durch
den  Patriotismus  Italiens  und  die  Weisheit  des  Papstes
werde  sich  ein  Ausgleich  der  verschiedenen  Ansprüche  finden,
die  sich  in  dem  Worte  Rom  zusammenfassen.

Im  Januar  1867  sandte  ihm  darauf  Napoleon  einen
seiner  vertrautesten  Officiere,  den  General  Fleury,  einen
rauhen  und  kriegslustigen  Herrn,  um  mit  verstärktem  Nachdruck
den  unzweideutigen  Verzicht  auf  Rom,  und  zwar  ausdrücklich
nach  Frankreichs  Aufforderung,  zu  begehren.  Der  König
wiederholte  seine  Erklärung,  und  das  Gespräch  steigerte  sich
zu  solcher  Hitze,  daß  Fleury  mit  barscher  Drohung  von  den
hunderttausend  Bajonetten  zu  reden  begann,  welche  die
katholischen  Mächte  für  den  Papst  bereit  hielten.  Ich  werde,
erwiderte  der  König,  mit  der  doppelten  Zahl  Italiens  Recht
beschützen.  Napoleon  rief  darauf  den  General  zurück.
        <pb n="330" />
        320  Italienische  und  spanische  Wirren.  1867

Um  so  kecker  wurde  dann  von  der  entgegengesetzten  Seite
her  die  Frage  in  Angriff  genommen.  Kaum  hatten  die
Franzosen  den  Kirchenstaat  verlassen,  so  erhob  die  Revolutionspartei
  ihr  Haupt.  Schon  vorher  hatte  ein  römisches  Nationalcomité
  den  General  Garibaldi  dazu  aufgefordert,  und  dieser
ging  gleich  Anfang  1867  eifrig  an  das  Werk.  Der  Papst
hatte  ungefähr  11000  Mann  fremder  Soldtruppen  angeworben;
während  der  September-Vertrag  die  Befreiung  des  italienischen
Bodens  von  fremden  Streitkräften  verheißen  habe,  rief  Garibaldi,
  dauere  hier  eine  fremde  Kriegsmacht  in  der  schmutjigsten
Gestalt,  eines  zusammengelaufenen  Gesindels  aus  aller  Herrn
Ländern,  fort;  Italien  sei  an  den  hiemit  gebrochenen  Vertrag
nicht  mehr  gebunden.  Garibaldi  dachte  demnach  in  Genua
eine  Expedition,  wie  einst  gegen  Sicilien,  so  jetzt  gegen  die
römische  Küste  zu  rüsten,  während  andere  Schaaren  sich  in
den  Abruzzen  sammeln  und  dann  von  Süden  her  in  den
Kirchenstaat  einbrechen  würden.  Der  König,  hievon  unterrichtet:),
  ging  nun  auch  seinerseits  an  die  Entfaltung  der
„moralischen“  Mittel,  die  ihm  Rom  als  Hauptstadt  verschaffen
sollten.  Am  17.  Januar  1867  legte  das  Ministerium  Ricasoli
der  zweiten  Kammer  einen  Gesetzentwurf  vor,  welcher  den
Verzicht  des  Staates  auf  alle  Aufsichtsrechte  über  die  Kirche,
auf  das  Ernennungsrecht  der  Bischöfe  u.  s.  w.  aussprach,
die  volle  Freiheit  der  Kirche  in  ihren  Angelegenheiten  decretirte
und  ihr,  nach  Abzug  von  600  Millionen,  ihr  ganzes  colossales
Vermögen,  unter  der  einzigen  Bedingung  des  Verkaufs  ihrer
Landgüter,  zu  freier  Verwaltung  zurückgab.  Die  Meinung
war  weiter,  wenn  der  Papst  den  Italienern  Rom  überlasse,
ihm  volle  Exterritorialität,  also  souveräne  Unabhängigkeit  zu

1)  Daran  ist  kein  Zweifel  möglich.
        <pb n="331" />
        1867  Ricasoli's  Fall.  321

garantiren  und  ihm  eine  stattliche  Dotation  und  eigne  Post
und  Telegraphie  zu  sicherem  Verkehr  mit  der  Außenwelt  zu
gewähren.  Der  König  meinte,  unter  solchen  Bedingungen
in  Italien  unter  einem  ihn  anbetenden  Volke  zu  weilen,
müsse  dem  Papste  eine  Freude  sein.

Allein  es  sollte  dem  Könige  erspart  bleiben,  diesen  schönen
Plan  vom  Papste  verächtlich  zurückgestoßen  zu  sehn.  Kaum
war  er  in  der  Kammer  vorgelegt,  so  erhob  sich  dort  lebhafter
Widerspruch  von  verschiedenen  Seiten.  Man  zürnte,  daß
durch  das  Gesetz  der  Pfarrklerus  der  Herrschaft  der  Bischöfe
schutzlos  Preis  gegeben,  daß  den  Bischöfen  erlaubt  sei,  den
Erlös  ihrer  Güter  auch  im  Auslande  zu  gefährlichen  Reactionszwecken
  anzulegen.  Die  Regierung  besaß  keine  feste  Mehrheit
in  der  Kammer;  sie  lebte  von  der  Spaltung  der  Opposition
in  mehrere  Gruppen:  hier  aber  wurde  das  Gesetz  von  dem
vereinten  Unwillen  aller  Unabhängigen  getroffen;  es  kam  zu
einem  Mißtrauensvotum  und  darauf  am  12.  Februar  1867
zur  Auflösung  der  Kammer.

Als  aber  im  März  die  Neuwahlen  die  bisherige  Versammlung
  beinahe  ungeändert  in  den  Palast  des  Parlaments
zurückführten,  war  das  Schicksal  des  Gesetzes  und  damit  auch
das  des  Ministeriums  Ricasoli  entschieden.  Es  kam  dazu
eine  Einwirkung  der  auswärtigen  Politik,  nämlich  die  mit
Anfang  April  bedenkliche  Entwicklung  der  Luxemburger  Frage
und  somit  die  Gefahr  eines  deutsch-französischen  Krieges.
Sofort  flammte  bei  Victor  Emanuel  der  Gedanke  auf,  damit
wäre  ja  Frankreichs  Macht  vollständig  anderwärts  beschäftigt;
man  brauche  nur  Garibaldi  ungestört  seinen  Romzug  beginnen
zu  lassen,  um  dann  als  Retter  und  Ordner  einzuschreiten,

und  Italien  würde  seine  Hauptstadt  besitzen.  Für  ein  solches
v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.  21
        <pb n="332" />
        322  Italienische  und  spanische  Wirren.  1867

Unternehmen  war  freilich  der  stolze,  feste,  von  conservativen
Grundsätzen  geleitete  Ricasoli  nicht  gemacht;  am  4.  April
erhielt  er  seine  Entlassung,  und  am  11.  wurde  sein  alter
Nebenbuhler  Ratazzi  mit  der  Bildung  des  neuen  Ministeriums
beauftragt.  Ein  größerer  Gegensatz  zwischen  zwei  Naturen
war  nicht  denkbar,  als  hier  zwischen  dem  abgehenden  und
dem  neu  eintretenden  Minister.  Ricasoli  ein  vornehmer
Baron,  ein  stolzer,  beinahe  starrer  Charakter,  ein  ernst  und
tief  religiöser  Mann  von  durchgearbeiteter  und  deshalb  selbständiger
  Uberzeugung,  über  den  man  in  Rom  zweifelhaft
war,  ob  man  ihn  für  einen  Calvinisten  oder  einen  Jansenisten
halten  sollte,  in  der  innern  Politik  von  unerschütterlichen
conservativen  Grundsätzen,  dabei  entflammt  von  dem  Gedanken
der  italienischen  Einheit  und  deshalb  bestrebt,  die  französische
Vormundschaft  abzuschütteln,  indem  er  während  des  Kriegs
fest  zu  Preußen  hielt  und  nach  demselben  auf  eigne  Hand
Versöhnung  mit  dem  Papste  suchte.  Ratazzi  war  als  piemontesischer
  Beamter  emporgekommen,  überall  geschickt  und  befähigt,
ohne  jeden  Grundsatz,  als  den  einen,  den  eignen  Vortheil
zu  wahren,  ein  Mann,  von  dem  man  sagte,  er  schwimme
lieber  in  trübem  Wasser  als  in  klarem,  nach  innerer  Neigung
demokratischen  Tendenzen  zugewandt,  bei  dem  Könige  aber,
dem  Ricasoli's  Eigenwille  oft  lästig  war,  als  stets  gefälliger
und  auskunftsreicher  Wohlredner  in  großer  Gunst,  dabei
bisher  als  eifriger  Anhänger  Napoleon's  bekannt,  dessen
Vertrauen  er  durch  dieselben  Künste  wie  jenes  Victor  Emanuel's
gewonnen  hatte  !l).  Die  Nachricht  von  seiner  Ernennung  rief
dann  auch  in  ganz  Europa  höchst  bestimmte  Gerüchte  von
einer  bevorstehenden  französisch-italienischen  Allianz  hervor,
)  Vgl.  Reuchlin,  Italien,  Band  IV.  S.  348  ff.  und  sonst.
        <pb n="333" />
        1867  Ratazzi  und  Garibaldi.  323

die  auch  in  Berlin  nicht  ohne  eine  gewisse  Unruhe  vernommen
  wurden).

Aber  nicht  zu  diesem  Zwecke  war  Ratazzi  ernannt  worden.
Wohl  mochte  der  König  hoffen,  daß  der  alte  Günstling
Napoleon's  leichter  als  ein  anderer  Mensch  den  Kaiser  von
der  Nothwendigkeit  überzeugen  würde,  kraft  des  eignen
Princips,  kraft  der  Souveränität  des  nationalen  Willens
auch  der  italienischen  Nation  ihren  freien  Willen  zu  lassen.
Aber  er  meinte  nicht,  diese  Freiheit  erst  durch  einen  Krieg
um  Luxemburg  zu  erkaufen.  Der  französische  Gesandte
Malaret  meldete  am  21.  April:  die  Italiener  loben  unsere
Mäßigung,  tadeln  den  preußischen  Ehrgeiz,  nehmen  aber  kein
Interesse  an  Luxemburg;  sie  werden  uns  nur  mit  guten
Wünschen  unterstützen.  Zwei  Tage  später  berichtete  er  ausführlich
  über  den  Kern  der  italienischen  Politik,  über  die
wachsende  Agitation  für  einen  Freischaarenzug  gegen  Rom.

Zwar  machte  die  Londoner  Conferenz  im  Mai  der
europäischen  Kriegsgefahr  und  den  daran  geknüpften  Hoffnungen
ein  Ende,  und  Ratazzi  hielt  um  so  mehr  inne,  als  die
italienische  Bevölkerung  bisher  nur  schwaches  Interesse  für
das  große  Unternehmen  gezeigt  hatte.  Um  so  stärker  aber
fand  sich  das  Nationalgefühl  beleidigt,  als  im  Juli  der
französische  General  Dumont,  auf  Befehl  des  Kriegsministers
Niel,  in  Rom  erschien,  um  in  einer  päpstlichen,  aus  Franzosen
bestehenden  Soldtruppe,  der  sogenannten  Legion  von  Antibes,

1)  Ugl.  Boullier,  Mazzini  et  Victor  Emanuel,  und  Bismarck's
Depesche  an  Usedom  bei  Schultheß  1867,  S.  155  ff.  Ob  die  letztere
in  dieser  Form  jemals  abgesandt  worden,  lasse  ich  bei  Bismarck's
Stimmung  über  Usedom  dahingestellt;  wahrscheinlicher  ist  mir,  daß  ein

eifriger  Reporter  in  diesem  Rahmen  den  Niederschlag  der  damaligen
Berliner  officiösen  Presse  angesammelt  hat.

21
        <pb n="334" />
        324  Italienische  und  spanische  Wirren.  1867

die  völlig  zerrüttete  Disciplin  wieder  herzustellen.  Der  Ruf
erscholl  sogleich  durch  ganz  Italien,  trotz  des  September-Vertrags
  verfüge  also  Frankreich  nach  wie  vor  über  die  im
Kirchenstaat  befindlichen,  scheinbar  auf  den  Namen  des  Papstes
geworbenen  Truppen:  damit  sei  der  Vertrag  zerrissen  und
Italien  der  Weg  zu  seiner  Hauptstadt  eröffnet.  Jetzt  kam
Zug  und  Leben  in  die  Bewegung;  Garibaldi  eröffnete  in
allen  Städten  seine  Werbebureaux;  binnen  sechs  Wochen  hatte
er  einige  Tausend  Rothhemden  zusammen  und  vertheilte  sie
an  den  Grenzen  des  päpstlichen  Gebiets.  Ratazzi  schrieb
dem  Gönner  an  der  Seine,  der  Strom  sei  unaufhaltsam,
irgend  etwas  müsse  geschehn,  sonst  sei  ein  furchtbarer  Ausbruch
gewiß.  Napoleon  erklärte  sich  darauf  bereit  zu  einem  Vermittlungsversuch;
  vor  allen  Dingen  aber  müsse  Ratazzi  dem
wüsten  Unfug  der  Freischaaren  Einhalt  thun  und  das  römische
Gebiet  vor  ihrem  Angriff  decken.  Ratazzi  sandte  demnach
einige  Regimenter  zur  Sicherung  der  Grenze  hinaus  und
verfügte  sogar,  als  Garibaldi  zwischen  deren  Posten  hindurch
seine  Banden  in  dem  Patrimonium  Petri  streifen  ließ,  die
Verhaftung  des  Generals  und  bald  nachher  dessen  Internirung
auf  Caprera,  wo  er  dann  von  ittalienischen  Kriegsschiffen
bewacht  wurde.  Darauf  that  Napoleon  den  verheißenen
Schritt  und  schlug  dem  Papste  vor,  er  möge,  um  Rom  zu
retten,  auf  die  Landschaften  des  Patrimoniums  verzichten  ½.
Er  hätte  die  Antwort  voraus  wissen  können:  dem  Papste
lag  nach  dem  Beispiel  seiner  Vorgänger  das  Krönchen  seines
Kleinstaats  ebenso  sehr  am  Herzen  wie  das  Triregnum  seiner
geistlichen  Weltherrschaft;  er  erwiderte  den  Antrag  mit  kate-1)

  Rothan,  I’Allemagne  et  IIItalie  II,  28.  Rothan  benutzt
Malaret's  Correspondenz.
        <pb n="335" />
        1867  Garibaldi's  Freischaarenzug  gegen  Rom.  325

gorischer  Abweisung.  Die  Folge  war,  daß  Ratazzi  den  jetzt
von  Garibaldi's  Sohn  Menotti  geführten  Freischaaren  kein
Hinderniß  mehr  in  den  Weg  legte,  und  Menotti  mit  8000
Mann  am  29.  September  die  Feindseligkeiten  gegen  die
päpstlichen  Truppen,  11000  Mann  unter  General  Kanzler,
begann.  Der  Erfolg  war  freilich  nicht  glänzend,  da  die
Päpstlichen  an  Zahl,  Disciplin  und  Schulung  den  Rothhemden
überlegen  waren,  jedoch  konnte  Menotti,  durch  die  Gesinnung
der  Einwohner  und  fortdauernden  Nachschub  gestärkt,  den
kleinen  Krieg  fortspinnen,  bis  im  October  sein  Vater,  von
Caprera  glücklich  entwischt,  wieder  den  Oberbefehl  übernahm
und  mit  verdoppelter  Energie  seine  Schaaren  zu  dem  entscheidenden
  Marsche  auf  Rom  vereinigte.  Auch  Kanzler  verfuhr
in  gleichem  Sinne,  räumte  das  Land  ohne  weitere  Kämpfe
und  versammelte  seine  Truppen  in  und  bei  Rom  zur  Sicherung
der  Curie.  Der  Gedanke  liegt  nahe,  daß  seine  Regierung
ihn  von  seiner  Übermacht  keinen  Gebrauch  machen  ließ,  weil
sie  lieber  durch  französische  Hülfe  als  von  den  eignen  Streitkräften
  gerettet  sein  wollte,  um  dann  auf's  Neue  wieder  eine
bleibende  französische  Besatzung  für  Rom,  wie  vor  dem
Septembervertrag,  zu  erhalten.  Aussicht  dazu  war  vorhanden.
Denn  seit  dem  Einbruch  der  Garibaldiner  hatte  sich  in  Deutschland,
  Spanien  und  Frankreich  eine  gewaltige  klerikale  Agitation
erhoben;  zu  colossalen  Sturmpetitionen  für  den  heiligen  Stuhl
wurden  die  Volksmassen  herangetrieben,  und  Napoleon  wußte,
wie  gefährlich  ihm  bei  den  künftigen  Wahlen  die  Feindschaft
der  Geistlichen  werden  konnte.  Er  schwankte  zwischen  dieser
Sorge  und  der  alten  Liebe  zu  Italien  in  grausamer  Unentschlossenheit.
  Auch  seine  Rathgeber  waren  gespalten,  aber
gerade  die  beiden  Männer,  auf  die  es  in  dieser  Sache  zunächst
        <pb n="336" />
        326  Italienische  und  spanische  Wirren.  1867

ankam,  Moustier  und  Niel,  forderten  mit  voller  Energie
sofortiges  Einschreiten  zur  Aufrechterhaltung  des  September-Vertrags
  als  einer  französischen  Ehrensache.  Vergebens  schlug
der  italienische  Gesandte  Nigra  vor,  die  Entscheidung  der
Sache  einem  europäischen  Congreß  zu  übertragen;  Napoleon
lehnte  es  nicht  ab,  aber  die  vorläufige  Forderung  stand  fest,
daß  kein  italienischer  Soldat  auf  päpstlichem  Gebiete  bleiben
dürfe.  Am  17.  October  setzte  Moustier  eine  Note  nach
Florenz  durch,  so  schneidend,  daß  Ratazzi  seine  Entlassung
nahm.  Mehrere  Tage  lang  gingen  darauf  die  Schwankungen
der  Ministerkrisis  auf  und  nieder.  Dem  entsprachen  die
wechselnden  Entschlüsse  Napoleon's:  fünf  Mal  erhielten  die
in  Toulon  zusammengezogenen  Regimenter  Befehl  zur  Einschiffung
  und  Gegenbefehl  zur  Wiederausschiffung;  endlich
kam  der  letzte  Gegenbefehl  zu  spät  an,  als  die  Flotte  bereits
in  See  gestochen  war.  Am  28.  October  rückten  ihre  ersten
Bataillone  unter  dumpfem  Schweigen  der  Bevölkerung  in
Rom  ein.  Garibaldi  erklärte  darauf  seinen  Truppen,  gegen
die  Franzosen  werde  er  nicht  fechten,  und  trat  den  Rückmarsch
in  die  Heimath  an.  Am  3.  November  aber  stieß  er  bei
Mentana,  ganz  nahe  bei  Rom,  auf  einen  päpstlichen  Posten
von  3000  Mann;  es  entspann  sich  ein  Gefecht,  bei  dem  die
Papalinen  mit  zäher  Ausdauer  Stand  hielten,  bis  am  Nachmittag
  die  französische  Brigade  Polhès  herankam  und  durch
ihr  mörderisches  Schnellfeuer  nach  kurzem  Kampfe  die
Garibaldiner  vollständig  auseinander  sprengte.  Die  Chassepots,
  berichtete  General  Failly  nach  Paris,  haben  Wunder
gethan.  In  Florenz  hatte  der  König  bereits  den  klerikalen
General  Menabrea  zum  leitenden  Minister  gemacht,  welcher
Garibaldi's  Agitation  sofort  unterdrückte,  ihn  selbst  auf's  Neue
        <pb n="337" />
        1867  Mentan.  Napoleon's  Congreßvorschlag.  327

einsperren  ließ,  übrigens  aber  alle  Rechte  Italiens  auf  Rom
vorbehielt.  "6

So  war  die  üble  Sache  beendigt,  Victor  Emanuel  tief
gedemüthigt,  im  italienischen  Volkbe  Zorn  und  Haß  gegen
Frankreich  entzündet.  Der  Papst  war  vergnügt,  aber  nicht
eben  dankbar;  er  sagte  sehr  trocken,  Napoleon  habe  seine
Pflicht  erfüllt.  Um  so  eifriger  trug  in  allen  katholischen
Landen  die  klerikale  Partei  dem  Kaiser  jubelnde  Anerkennung
seiner  Energie  gegen  die  Verwüster  der  heiligen  Kirche  entgegen,
  und  in  Berlin  schloß  sich  die  Kreuzzeitung  salbungsvoll
jenen  Stimmen  an.  Inmitten  dieser  Beräucherung  befand
sich  Napoleon  in  der  verdrießlichsten  Stimmung.  Er  kannte
die  Herzensneigung,  welche  Victor  Emanuel  mit  ihm  verband;
er  wußte,  daß  Italien  für  ihn  stets  ein  bereitwilliger  Bundesgenosse
  sein  würde:  und  nun  hatte  diese  nichtswürdige
römische  Frage,  der  er  seit  zwei  Jahren  entronnen  zu  sein
gehofft,  ihn  wieder  in  ihre  Schlingen  verwickelt  und  die  Massen
des  italienischen  Volks  gegen  Frankreich  erbittert.  Um  jeden
Preis  mußte  er  diese  Last  von  seinen  Schultern  abwerfen.
Wenn  die  Ultramontanen  erklärten,  Rom  gehöre  nicht  Italien,
sondern  als  Sitz  des  Papstes  der  Welt  an,  nun  wohl,  so
möge  die  Welt  die  Lösung  der  Aufgabe  in  die  Hand  nehmen.
Nigra  habe  ganz  Recht  gehabt:  Frankreich  müsse  einen
europäischen  Congreß  zur  Entscheidung  berufen.

Am  10.  November  erließ  Marquis  Moustier  ein  Rundschreiben
  an  die  französischen  Gesandten  an  allen  europäischen
Höfen  außer  Griechenland  und  der  Türkei,  worin  er  die
Vorgänge  erzählte  und  die  Regierungen  aufforderte,  zu  einer
Conferenz  zusammen  zu  treten  und  gemeinsam  die  römische
Frage,  diesen  Quell  steter  Beunruhigung  für  ganz  Europa,
        <pb n="338" />
        328  Italienische  und  spanische  Wirren.  1867

endgültig  zu  regeln.  Acht  Tage  später  eröffnete  Napoleon
die  Sitzung  der  Kammern  mit  einer  Thronrede,  worin  er
die  zum  Schaden  von  Industrie  und  Verkehr  überall  herrschenden
  Besorgnisse  beklagte:  trotz  Frankreichs  friedlicher  Haltung
habe  man  den  Glauben  verbreitet,  daß  jede  Umänderung  der
innern  Einrichtungen  Deutschlands  eine  Ursache  des  Conflicts
sein  müsse.  Mit  größtem  Nachdruck  erklärte  er:  dieser  Zustand
der  Ungewißheit  darf  nicht  länger  dauern;  man  muß  die
jenseits  des  Rheins  eingetretenen  Anderungen  offen  annehmen,
und  gegen  den  Willen  der  Bevölkerungen  sich  nicht  einmischen.
Dies  hätte  nun  freilich  beruhigend  gewirkt,  wäre  nicht  sofort
der  Zusatz  gefolgt,  der  Alles  wieder  ungewiß  machte:  „so
lange  unsere  Interessen  und  unsere  Würde  dadurch  nicht
bedroht  sind“.  Nach  einem  Blicke  rückwärts  auf  die  Weltausstellung
  und  vorwärts  auf  das  eingebrachte  neue  Armeegesetz
  wandte  sich  der  Kaiser  zu  den  römischen  Wirren,  wo
Frankreich  ohne  Gefährdung  der  italienischen  Einheit  und
Unabhängigkeit  kraft  des  Septembervertrags  die  revolutionären
Umtriebe  niedergeworfen  habe.  Jetzt  sei  die  Ordnung  hergestellt,
  und  man  könne  den  nahen  Zeitpunkt  der  Heimkehr
der  Truppen  berechnen.  Da  die  Beziehungen  Italiens  zum
heiligen  Stuhle  ganz  Europa  interessiren,  habe  man  den
Mächten  den  Vorschlag  einer  Conferenz  zur  Regelung  der
Frage  gemacht.

Diese  Einladung  nöthigte  dann  auch  Norddeutschland,
in  der  Angelegenheit  bestimmte  Stellung  zu  nehmen.

Es  war  nicht  das  erste  Mal,  daß  eine  ähnliche  Aufforderung
  aus  Paris  nach  Berlin  gelangte.  Gleich  im
December  1866,  nach  Bismarck's  Rückkehr  aus  Putbus,  war
ihm  die  Frage  vorgelegt  worden,  ob  Preußen  sich  an  einem
        <pb n="339" />
        1867  Bismarck's  Stellung  zu  der  Angelegenheit.  329

Vertrage  betheiligen  wollte,  wodurch  dem  Papste  der  Rest
des  Kirchenstaats  gewährleistet  würde.  Bismarck  beschränkte
sich  auf  die  Zusage,  bei  beiden  Parteien  auf  einen  friedlichen
modus  vivendi  zu  wirken!).  Dann  erweckte,  wie  erwähnt,
Natazzi's  Ernennung  die  Sorge  vor  einem  französischitalienischen
  Kriegsbündniß.  Als  bald  darauf  das  gerade
Gegentheil  hievon  eintrat,  und  durch  das  römische  Unternehmen
  die  Gefahr  eines  Krieges  zwischen  Frankreich  und
Italien  emporstieg,  wurde  Bismarck  durch  Agenten  sowohl
Ratazzi's  als  Garibaldi's  sondirt,  in  wie  weit  Italien  auf
Preußens  Beistand  hoffen  dürfe?).  Er  erwiderte  Beiden,  ihr
Angriff  auf  Rom  werde  von  Napoleon  ganz  sicher  nicht
geduldet;  Frankreich  habe  ein  vertragsmäßiges  Recht  zur
Einmischung,  und  Preußen  könne  deshalb  einer  befreundeten
Nation  nicht  feindlich  entgegen  treten.  Er  war  also  weit
entfernt  davon,  Italien  zu  seiner  Romfahrt  anzufeuern;  im
Gegentheil,  er  wünschte  dringend,  daß  Italien  es  nicht  zum
Außersten,  zum  offenen  Bruch  mit  Frankreich,  treibe.  Denn
es  liegt  auf  der  Hand,  bemerkte  er,  daß  für  Frankreich,  wenn
es  wirklich,  woran  ich  bisher  zweifle,  kriegerische  Tendenzen
gegen  Deutschland  hätte,  der  Vorwand  zu  einem  Kriege  ein
viel  günstigerer  sein  würde,  wenn  Deutschland  genöthigt
werden  könnte,  gegen  das  den  Paypst  schützende  Frankreich
mit  einem  Angriffskrieg  zu  Gunsten  der  Unabhängigkeit
Italiens  zu  interveniren;  die  französische  Kriegspartei  würde
dadurch  der  Unannehmlichkeit  überhoben,  einzugestehn,  daß
es  die  nationalen  Bestrebungen  Deutschlands  sind,  welchen
man  den  Krieg  erklärt.

1)  Rothan  Luxembourg.
2)  Bismarck  an  Usedom  1.  c.  Benedetti,  mission  p.  246.
        <pb n="340" />
        330  Italienische  und  spanische  Wirren.  1867

Die  Lage  erschien  eben  ungewiß  auf  allen  Seiten.  Man
konnte  nicht  wünschen,  daß  Italien  in  volle  Abhängigkeit  von
Frankreich  geriethe,  man  war  aber  auch  bei  Victor  Emanuel's
bekannter  Liebe  zu  Napoleon  keineswegs  sicher,  ob  er  nicht
plötzlich  mitten  im  Kampfe  von  dem  preußischen  Freunde
hinweg  zu  dem  französischen  Gegner  überträte,  und  endlich,
man  fühlte  sich  verpflichtet,  den  religiösen  Gefühlen  der
deutschen  Katholiken  in  Bezug  auf  eine  würdige  Stellung
des  Papstes  Rücksicht  zu  schenken.  So  war  man  zufrieden,
als  Italien  den  Schlag  von  Mentana  hinnahm,  ohne  seinerseits
  zum  Schwerte  zu  greifen,  und  König  Wilhelm  verhieß
am  15.  November  dem  preußischen  Landtage  in  seiner  Thronrede,
  die  Regierung  werde  bemüht  sein,  einerseits  den  katholischen
Wünschen  für  die  Unabhängigkeit  des  Papstthums  gerecht  zu
werden  und  andrerseits  den  Pflichten  zu  genügen,  welche
für  Preußen  aus  den  politischen  Interessen  und  internationalen
Beziehungen  Deutschlands  erwachsen.

Die  Frage  war  jetzt,  ob  die  große  europäische  Conferenz
das  richtige  Mittel  zur  Lösung  des  Problems  sein  würde.

Bismarck  war  nicht  der  Meinung.  Zunächst  kam  die
Einladung  nicht  von  den  streitenden  Parteien;  es  wurde  bald
bekannt,  daß  Italien  nur  aus  Furcht  vor  Frankreich  zustimmte,
aber  im  Stillen  bei  den  andern  Höfen  gegen  den  Congreß
arbeitete,  und  ebenso  erfuhr  man,  daß  der  Papst  dem  Congresse
  jede  Befugniß  zu  einer  Entscheidung  absprach  und  die
Beschickung  desselben  nur  zu  dem  Zwecke  verhieß,  gegen  die
kleinste  Schmälerung  des  alten  Kirchenstaats  kräftige  Verwahrung
  einzulegen.  Und  wie  stand  es  bei  den  Höfen  der
Großmächte?  Osterreich  war  des  Wunsches  voll,  dem  Papste
das  Concordat  von  1855  zu  kündigen,  war  also  wenig
        <pb n="341" />
        1867  Alle  Großmächte  sind  dem  Congreß  abgeneigt.  331

geneigt,  dessen  Stellung  durch  eine  europäische  Garantie  zu
stützen.  Das  schismatische  Rußland,  mit  der  Curie  in  stetem
Hader  über  die  katholische  Kirche  in  Polen,  hatte  dieselbe
Gesinnung  in  noch  höherem  Maaß.  England  wollte  mit
dem  Congresse  nichts  zu  schaffen  haben,  denn  die  Nation
hatte  lebhafte  Sympathien  mit  Italien,  und  die  Regierung
strebte  mit  dem  Papste  auf  gutem  Fuß  zu  bleiben,  weil  sie
sich  in  Irland  gegen  die  Fenier  auf  den  katholischen  Klerus
stützte.  Ganz  ähnlich  aber  stand  es  in  Preußen.  Die  Mehrheit
  des  Volkes  nahm  Partei  für  Italien,  eine  starke  Minderheit
  für  den  Papst.  In  der  innern  Politik  sprach  Manches
zu  Gunsten  der  katholischen  Begehren,  in  der  auswärtigen
war  ein  gutes  Einvernehmen  mit  Italien  ein  Interesse  ersten
Ranges.  Also  wünschte  man,  sich  mit  der  dornigen  Frage  überhaupt
  nicht  zu  befassen,  keine  Meinung  auszusprechen,  keinen
Congreß  zu  beschicken;  denn  dort  würde  es  unvermeidlich  sein,
eine  der  streitenden  Parteien  oder  vielleicht  beide  zu  verletzen.

Bismarck  fragte  den  Grafen  Benedetti,  auf  welches
Programm  die  französische  Regierung  die  Conferenz  berufen,
und  welche  Anträge  sie  in  derselben  stellen  wollte.  Der
Botschafter  mußte  erwidern,  daß  seine  Regierung  eine  solche
Absicht  überhaupt  nicht  habe,  sondern  von  der  Weisheit  der
Conferenz  Vorschläge  und  Entscheidung  erwarte.  Dies  war
nun  vollends  nicht  ermuthigend  zu  dem  Entschlusse,  sich  selbst
in  die  Lage  zu  versetzen,  aus  welcher  Napoleon  sich  so  eifrig
herauszuwickeln  suchte.  Alle  Bemühungen  Benedetti's,  den
Kanzler  von  der  Heilsamkeit  und  Nothwendigkeit  des  Congresses
zu  Üüberzeugen,  blieben  erfolglos.  In  seinem  Eifer  erhitzte
er  sich  täglich  mehr;  er  sprach  die  Überzeugung  aus,  daß
Bismarck  gegen  den  Congreß  arbeite,  weil  er  wünsche,  einen
        <pb n="342" />
        332  Italienische  und  spanische  Wirren.  1867

ansehnlichen  Theil  der  französischen  Streitkräfte  gegen  Italien
festgelegt  und  demnach  unverwendbar  am  Rheine  zu  sehn;
daraus  ergebe  sich  dann  unwidersprechlich  die  weitere  Folgerung,
daß  er  wahrscheinlich  in  kurzer  Frist  die  Ausführung  seiner
herrschsüchtigen  Pläne,  die  Einverleibung  Süddeutschlands
trotz  des  Prager  Friedens,  beabsichtige.  Denn  welcher  andere
Grund  hätte  sonst  ihn  abhalten  können,  durch  aufrichtige
Unterstützung  des  Congreßgedankens  sich  Napoleon's  Dankbarkeit
  und  Frankreichs  Wohlwollen  zu  sichern?

Diese  Hirngespinnste  des  überscharfsinnigen  Mannes,  der
vor  den  handgreiflich  zu  Tage  liegenden  Motiven  Bismarck's
eigensinnig  die  Augen  schloß,  würden  keine  Erwähnung  verdienen,
  wenn  sie  nicht  dazu  beigetragen  hätten,  in  Paris  das
durch  die  Zollvereinsverträge  angeregte  Mißtrauen  gegen
Preußen  wesentlich  zu  verschärfen.

Während  dieser  Verhandlungen  empfing  Bismarck  von  dem
Grafen  Usedom  eine  Note  Mazzini's  vom  17.  November,  worin
dieser  die  Versicherung  wiederholte,  daß  zwischen  Napoleon
und  Victor  Emanuel  ein  Kriegsbündniß  gegen  Preußen  bestehe,
daß  er  aber  die  Mittel  habe,  wenn  Preußen  ihm  eine  Million
Franken  und  2000  Hinterlader  schicke,  ein  solches  Bündniß
durch  einen  Angriff  auf  die  französischen  Truppen  in  Rom
unmöglich  zu  machen.  Bismarck,  obwohl  mit  den  französischen
Neigungen  Victor  Emanuel's  bekannt,  fand  dennoch  bei
Napoleon's  persönlicher  Kriegsscheu  die  Meldung  kaum  glaublich,
  und  antwortete  dem  Grafen  Usedom,  man  könne  mit  dem
Schreiber  der  Note  erst  dann  verhandeln,  wenn  er  die  Beweise
seiner  Behauptung  vorlege.  Mazzini  hielt  darauf  jeden  seiner
Sätze  aufrecht,  erklärte  seine  Agenten  für  absolut  zuverlässig,
wollte  sie  aber  nicht  nennen.  Damit  war  die  Sache  erledigt.
        <pb n="343" />
        1867  Rouher's  Erklärung.  333

Mazzini's  Meldung  war  im  Einzelnen  nicht  genau,  daß  sie
aber  keineswegs  aus  der  Luft  gegriffen  war,  sollte  sich  sehr
bald  zeigen  ).  Immer  konnte  Bismarck's  Abneigung,  sich  in  die
italienischen  Wirren  einzulassen,  dadurch  nur  gesteigert  werden.

Die  Verhandlungen  über  die  große  Conferenz  gingen
unterdessen  zwischen  den  einzelnen  Höfen  hin  und  her,  stockten
aber  überall  an  der  auch  von  Bismarck  aufgeworfenen  Frage
über  die  französischen  Absichten.  Nach  allen  bisherigen
Weigerungen  erhielt  sie  plötzlich  eine  sehr  bestimmte  Antwort
in  den  Verhandlungen  des  gesetzgebenden  Körpers  zu  Paris.
Als  am  2.  December  Jules  Favre  die  Regierung  wegen
ihrer  römischen  Expedition  heftig  tadelte,  erwiderte  Moustier
mit  einer  unumwundenen  Anklage  gegen  Ratazzi,  daß  er  vom
ersten  Tage  an  Frankreich  betrogen  und  den  Zug  Garibaldi's
selbst  veranlaßt  habe,  in  der  Hoffnung,  dann  als  scheinbarer
Beschützer  Rom  sich  anzueignen;  einer  solchen  Betrügerei
habe  Frankreich  nicht  unthätig  zusehn  können,  sondern  seinen
Vertrag  mit  seiner  Fahne  decken  müssen.  Die  Verhandlung
setzte  sich  am  4.  und  5.  fort,  bis  sich  der  Staatsminister
Rouher  erhob  und  nach  längerer  Erörterung,  im  Auftrage,
wie  er  ausdrücklich  bemerkte,  der  Regierung,  die  Erklärung
abgab:  der  Papst  und  Italien  müssen  lernen,  neben  einander
in  Frieden  zu  existiren.  Sollte  Italien  noch  einmal  den
September-Vertrag  zu  verletzen  suchen,  so  würde  es  Frankreich
an  dessen  Stelle  finden;  niemals  wird  sich  Italien  Roms
bemächtigen,  nein,  niemals,  ist  das  klar?  Weder  Roms,
setzte  er  hinzu,  noch  des  Patrimoniums  in  seinem  jetzigen

1)  Vg.  Diamilla-Müller,  politica  segreta  italiana  p.  337.  Der
Verfasser  war  einer  der  intimsten  Vertrauensmänner  Mazzini's  und
stand  zugleich  bei  der  italienischen  Regierung  in  großem  Ansehn.
        <pb n="344" />
        334  Italienische  und  spanische  Wirren.  1867

Umfange.  Die  Kammer  lohnte  ihm  durch  unendlichen  Beiffall
und  sprach  mit  237  gegen  17  Stimmen  der  Regierung  ihr
Einverständniß  aus.

Wieder  einmal  mochte  Napoleon  sich  eines  Wortes
erinnern,  welches  ihm  ein  alter  Staatsmann  gleich  nach  seiner
ersten  römischen  Expedition  im  Jahre  1849  ausgesprochen:
ich  habe  gesehn,  wie  Sie  nach  Rom  hineingekommen  sind;
ich  begreife  aber  nicht,  auf  welchem  Wege  Sie  wieder  heräuskommen
  werden.

Bei  dieser  Stellung  Frankreichs  war  von  der  Conferenz
keine  Rede  mehr.  Keine  der  übrigen  Großmächte  war  geneigt,
mit  ihm  die  neu  übernommene  Verantwortung  zu  theilen,
keine  aber  auch,  ihm  feindlich  dabei  in  den  Weg  zu  treten.
Zwischen  ihm  und  Italien  schien  das  Band  vollständig
zerschnitten.

Aber  Napoleon  III.  und  Victor  Emanuel  waren  andere
Naturen  als  die  Mehrzahl  der  Menschen.  Napoleon  vermochte
über  keine  einmal  gefaßte  Stimmung  hinweg  zu  kommen,
und  trotz  aller  Nachgiebigkeit  gegen  den  Klerus  liebte  er
Italien.  Der  König  aber  that  trotz  jedes  widersprechenden
Gefühls,  was  seinem  großen  Lebenszwecke  dienlich  sein  konnte,
und  trotz  des  Jammers  über  die  Opfer  von  Mentana,  trotz
des  Zornes  über  Rouher's  Niemals!  beschloß  er  doch,  mit
dem  Starken  Freund  zu  bleiben.

Wenige  Tage  nach  seiner  tapfern  Rede  sandte  Rouher
einen  vertraulichen  Brief  an  den  König:  es  sei  nicht  so  schlimm
gemeint;  er  habe  sich  durch  den  Schwung  der  eignen  Rede
und  gedrängt  durch  die  Leidenschaft  der  Versammlung  zu
dem  scharfen  Worte  fortreißen  lassen;  Italien  könne  stets
auf  die  günstige  Gesinnung  des  Kaisers  rechnen.  In  Florenz
        <pb n="345" />
        1868  Italien  bietet  Frankreich  sein  Bündniß  an.  335

aber  gab  es  einflußreiche  Männer,  die  sich  die  echten  Schüler
Cavour's  nannten,  weil  sie  das  französische  Bündniß,  mit
dem  jener  1859  sein  Werk  begonnen,  auch  für  das  einzige
Heilmittel  in  den  Nöthen  von  1867  hielten:  die  La  Marmora,
Menabrea,  Cialdini.  Sie  drängten  den  König,  unbeirrt  an
der  Verbindung  mit  Frankreich  festzuhalten.  Man  habe,
sagten  sie,  das  Unheil  selbst  verschuldet,  indem  man  das  im
März  angebotene  Bündniß  mit  Frankreich  nicht  ergriffen,
sich  nicht  durch  Unterstützung  Frankreichs  gegen  Preußen
Napoleon's  Hülfe  gegen  Rom  erkauft  habe;  es  sei  die  höchste
Zeit,  auf  die  richtige  Bahn  zurückzulenken).  La  Marmora
ging  selbst  nach  Paris,  und  zu  Anfang  1868  begann  eine
Verhandlung  über  den  Abschluß  eines  Defensivbundes  zwischen
den  beiden  Staaten?),  welche  dann  durch  den  Hinzutritt
Osterreichs  zu  einer  ganz  Europa  beherrschenden  Triple-Allianz
heranwachsen  sollte.

Die  italienischen  Vorschläge  enthielten  mehr  als  einen
für  Napoleon  bedenklichen  Punkt,  immer  fiel  der  Antrag
schwer  genug  in  das  Gewicht,  um  den  Kaiser  zu  vorläufigem
Eintritt  in  die  Verhandlung  zu  bestimmen.  Die  Bekräftigung
der  süddeutschen  Wehrbündnisse  mit  Preußen,  die  Erneuerung
des  Zollvereins  durch  die  süddeutschen  Staaten,  der  offen  verkündete
  Wunsch  Badens  auf  Zutritt  zum  norddeutschen  Bunde,
das  Alles  bildete,  nach  der  mit  Wien  verabredeten  Auffassung,
eine  grobe  Verletzung  des  Prager  Friedens,  es  konnte  mithin
ein  Kriegsfall  werden,  wenn  Paris  darob  ergrimmen  sollte.
Das  Gelingen  einer  starken  Allianz  erschien  mithin  um  so
erfreulicher,  als  im  Laufe  des  Winters  die  Kammerverhandlung

1)  Rothan  I.  c.  II,  36.
)  Massari,  Vittorio  Emm.  II,  351  ff.
        <pb n="346" />
        336  Italienische  und  spanische  Wirren.  1868

über  die  beabsichtigte  Heeresreform  einen  für  die  Regierung
sehr  unerwünschten  Verlauf  gehabt  hatte.  Nach  dem  Plane
des  Kriegsministers,  Marschalls  Niel,  sollte  die  jährliche
Recrutirung  so  weit  vermehrt  werden,  um  die  Kriegsstärke
der  Feldarmee,  Linie  und  Kriegsreservisten,  binnen  acht  Jahren
auf  800000  Mann  zu  erhöhn.  Die  Dienstzeit  war  auf
neun  Jahre  normirt,  jedoch  mit  Fortdauer  der  Stellvertretung.
Als  weitere  Reserve,  der  preußischen  Landwehr  entsprechend,
sollte  eine  mobile  Nationalgarde  von  ungefähr  400000  Mann
dienen,  die  allerdings  zum  größten  Theile  aus  Mannschaften
bestehn  würde,  die  nicht  gedient  hatten,  sondern  nur  in
periodischen  kurzen  Ubungen  eine  oberflächliche  Ausbildung
erhalten  sollten.  Zugleich  war  Niel  unablässig  bemüht,  die
erforderliche  Vermehrung  des  Materials  an  Waffen,  Kleidern,
Nahrungsmitteln  u.  s.  w.  zu  erreichen.  Aber  unüberwindliche
Schwierigkeiten  stellten  sich  ihm  in  den  Weg.  Es  waren
dazu  mehrere  neue  Gesetze  und  starke  Geldbewilligungen  durch
die  Kammern  nöthig.  Dieselbe  Opposition  aber,  welche
unaufhörlich  die  Regierung  wegen  ihrer  Schwäche  gegen  die
italienische  und  die  deutsche  Einheitsbewegung  angriff,  welche
in  allen  Tönen  die  Vergeltung  für  Sadowa  forderte  und
Frankreichs  Ehre  und  Größe  durch  die  Schuld  der  Regierung
für  verletzt  erklärte,  eben  diese  Opposition  tobte  mit  verdoppeltem
  Eifer  gegen  alle  Forderungen  des  Kriegsministers.
Denn  als  durch  diese  die  Möglichkeit  eines  Bruches  mit
Preußen  sich  in  dichter  Nähe  zu  erheben  schien,  dachten  sie
dann  auch  an  glänzende  Siege  auf  deutschem  Boden,  welche
dem  Kaiser  erneute  Glorie  und  Stärke  zuführen  und  ihm
die  Mittel  zur  Vernichtung  aller  innern  Gegner  geben  würden.
In  dieser  Sorge  warfen  sie  die  Revanche  für  Sadowa  über
        <pb n="347" />
        1868  Französische  Heeresreform.  337

Bord,  stimmten  Friedensgesänge  an  und  bekämpften  mit
allen  Kräften  Niel's  Heeresreform.

Eine  solche  Erhöhung  des  Friedensstandes  in  der  Armee,
riefen  sie,  sei  vernichtend  für  alle  productive  Arbeit  im  Lande;
der  nationale  Wohlstand  werde  zu  Grunde  gehn  bei  der
begehrten  Vermehrung  der  Steuerlast;  die  vorgelegten  Ziffern
über  die  Streitkräfte  der  Gegner  seien  grundlose  Phantasiegebilde;
  das  Volk  verwerfe  eine  Steigerung  des  Militarismus,
sollte  es  einmal  zum  Kriege  kommen,  so  werde  das  Volk
selbst  sich  in  seiner  Riesenkraft  erheben  und  den  frechen  Feind
zermalmen.  Für  den  deutschen  Leser  ist  es  nicht  nöthig,
die  Auszüge  aus  diesen  Debatten  zu  vermehren:  er  braucht
sich  nur  an  die  Reden  Eugen  Richter's,  Dr.  Lieber's  und
Bebel's  im  deutschen  Reichstag  von  1893  zu  erinnern,  so
weiß  er  fast  wörtlich  genau,  was  25  Jahre  früher  in  Paris
Thiers,  Jules  Favre,  Picard  und  Genossen  geleistet  haben;
er  weiß  freilich  auch,  daß  diesen  nach  kurzer  Frist  in  dem
Worte  Sedan  die  zerschmetternde  Antwort  zu  Theil  geworden
ist.  Die  Kammer,  sonst  damals  noch  der  Regierung  äußerst
gefügig,  hatte  in  diesem  Falle  vor  Augen,  wie  unbeliebt  bei
ihren  Wählern  jede  Steigerung  der  Militärlast  war.  Die
Bauern,  dem  Kaiser  zwar  vollkommen  ergeben,  scheuten  vor
der  verstärkten  Recrutirung,  von  der  sie  wußten,  daß  der
größte  Theil  auf  ihre  Schultern  fallen  würde.  Die  städtische
Bevölkerung  wollte  von  keiner  Maaßregel  wissen,  welche  als
Vorbote  einer  kriegerischen  Politik  gedeutet  werden  konnte
und  dann  sofort  empfindliche  Störungen  in  Handel  und
Gewerbe  hervorrufen  mußte.  Im  höchsten  Grade  unpopulär
war  die  Einrichtung  der  Mobilgarde,  die  man  als  einen

ersten  Schritt  zur  allgemeinen  Dienstpflicht  betrachtete:  wie,
v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.
        <pb n="348" />
        338  Italienische  und  spanische  Wirren.  1868

riefen  die  jungen  Herrn  der  höhern  Classen,  nächstens  will
man  uns  als  gemeine  Soldaten  in  die  Casernen  einsperren?
nein,  eine  solche  Gemeinheit  wollen  wir  den  Preußen  überlassen:).
  Dabei  war  mit  Ausnahme  des  Kaisers  und  weniger
Generale  alle  Welt  von  der  Unbesiegbarkeit  der  französischen
Armee  auch  in  ihrem  bisherigen  Bestande  überzeugt.  In
vier  Welttheilen  hatte  sie  überall  siegreich  gefochten,  Araber
und  Chinesen,  Spanier  und  Mexikaner,  Russen  und  Osterreicher
  waren  vor  ihren  Bajonetten  geflohn.  Und  diese
Armee  sollte  den  widerwärtigen  Preußen  nicht  gewachsen
sein?  Oder  diese  Preußen  sollten  ihr  gegenüber  die  Kühnheit
haben,  von  einem  Angriff  auf  Frankreich  zu  träumen?
Niemand  wollte  das  glauben,  nichts  erschien  überflüssiger,
als  eine  so  drückende  Verstärkung  der  Armee  zur  Sicherung
Frankreichs.  Hinter  diesen  Anträgen  lauerten,  wie  man
meinte,  offenbar  ganz  andere  Pläne  der  kaiserlichen  Herrschsucht,
  die  von  der  Opposition  ganz  zutreffend  signalisirt
würden.  Es  kam  dazu,  daß  Niel's  Bestrebungen  selbst  in
den  höchsten  Regierungskreisen  Widerstand  fanden.  Der
bisher  allmächtige  Staatsminister  Rouher  war  ein  Mann
des  Friedens,  unbesorgt  über  eine  preußische  Offensive,  um
so  mehr  aber  von  Eifersucht  gegen  den  Marschall  Niel  erfüllt,
dessen  Einfluß  bei  einem  großen  Kriege  den  seinigen  überflügeln
  würde,  und  dem  er  zutraute,  daß  er  deshalb  so
eifrig  rüste,  um  dann  den  Kaiser  zum  Angriff  auf  Deutschland
  zu  bestimmen.  Das  wurde  unmöglich,  wenn  die  Kammer
dem  Marschall  die  erforderlichen  Geldmittel  für  die  Reform
des  Heeres  versagte,  und  Rouher's  Vertrauensmänner,  die
in  diesem  Sinne  die  Abgeordneten  bearbeiteten,  fanden

1)  Prosper  Mérimée,  lettres  à  une  Inconnue.
        <pb n="349" />
        1868  Ungenügendes  Ergebniß.  339

freudiges  Gehör.  So  wurden  Niel's  Anträge  auf  allen
Seiten  beschnitten,  die  Geldforderungen  verkürzt,  die  Bestimmungen
  über  die  Mobilgarde  bis  zur  Unbrauchbarkeit  verstümmelt.
  Niel,  in  halber  Verzweiflung,  mußte  sich  fügen.
Er  richtete  ein,  was  mit  den  gegebenen  Mitteln  möglich  war,
und  erklärte  im  Herbste  1868,  damit  das  Ausland  es  erfahre,
die  Armee  sei  schlagfertig!).  Er  selbst  wußte,  daß  in  erster
Linie  die  active  Feldarmee  nach  Abzug  der  im  Innern  und
Algerien  nöthigen  Garnisonen  zur  Zeit  nur  eine  Stärke  von
kaum  300000  Mann,  das  norddeutsche  Heer  allein  also  eine
gewaltige  Überzahl  haben  würde;  er  sagte  dem  Kaiser
Napoleon:  ich  würde  mich  eher  in  vier  Stücke  zerreissen
lassen,  ehe  ich  zustimmte,  daß  Frankreich  ohne  zuverlässige
Bündnisse  einen  Krieg  gegen  Deutschland  begänne.

Unter  diesen  Umständen  ging  also  Napoleon  mit  bestem
Willen  auf  die  nähere  Berathung  des  italienischen  Vorschlags
eines  Dreibundes,  Frankreich-Italien  -Osterreich,  ein,  trotz
alles  Verdrusses,  den  ihm  Italien  in  der  römischen  Frage
bereitet  hatte.  ·

Aber  auch  jetzt  rückte  die  Verhandlung  nicht  vom  Fleck,
stets  wieder  festgebannt  durch  dieselbe  unlösliche  römische
Frage.  Denn  die  Italiener  forderten  als  conditio  sine
qua  non  aller  sonstiger  Anerbietungen  die  vollständige  Rückkehr
zum  Septembervertrag,  und  zwar  in  dem  von  Italien  stets
behaupteten  Sinne:  Italien  erneuert  die  Zusage,  dem  Papste
weder  Gewalt  anzuthun  noch  anthun  zu  lassen;  Frankreich
aber  zieht  seine  Truppen  aus  dem  Kirchenstaat  zurück  und
spricht  die  unverbrüchliche  Anerkennung  des  Grundsatzes  der
Nichtintervention  aus.  Auf  dieser  Grundlage  würde  nach

1)  Jarras,  souvenirs  p.  8.  Thiers,  dépositions  I,  p.  11.
22°%
        <pb n="350" />
        340  Italienische  und  spanische  Wirren.  1868

italienischem  Antrag  ein  Vertheidigungsbund  zu  Dreien
geschlossen,  mit  der  Verheißung  gemeinsamer  Verhandlung
bei  jeder  politischen  Frage,  sowie  im  Kriegsfalle  der  Garantie
für  den  Besitzstand  der  drei  Mächte;  bei  einem  glücklichen
Ausgang  des  Krieges  würde  Italien  Welschtyrol  und  eine
Flottenstation  in  Tunis  erhalten.  Bei  einer  Papstwahl
würden  die  drei  Mächte  für  die  Erhebung  eines  ihnen
erwünschten  Candidaten  zusammen  wirken.  Damit  der  Vertrag
  geheim  bliebe,  sollte  er  zunächst  durch  eigenhändige
Briefe  der  drei  Monarchen  bekräftigt  werden7.

Auffallen  könnte  in  einem  Vertragsentwurf,  bei  dem
auch  Osterreich  als  Theilnehmer  gedacht  war,  die  italienische
Forderung  von  Welschtyrol.  An  der  vollständigen  Einigung
der  italischen  Nation  fehlte  eben  Welschtyrol  ganz  so  wie
Rom,  und  die  italienische  Forderung  konnte  dahin  verstanden
werden,  daß  Italien  als  Preis  für  sein  Bündniß  sich  einstweilen
  mit  Welschtyrol  begnügen  würde,  vorausgesetzt,  daß
Napoleon  seine  Truppen  aus  Rom  sofort  und  zwar  auf
Nimmerwiederkehr  abrufe.  Nun  aber  mußte  es  äußerst  fraglich
erscheinen,  ob  Osterreich  auch  bei  reicher  anderweitiger  Entschädigung
  Welschtyrol  abtreten  würde,  und  dann  blieb  wieder
Italiens  Drang  nach  Rom  ohne  Ablenkung  noch  Aufschub
in  Kraft.  Demnach  lehnte  Napoleon  die  Rückberufung  seiner
Truppen  aus  Rom  entschieden  ab,  so  lange  nicht  bestimmtere
und  für  den  Papst  annehmbare  Garantien  für  dessen  Sicherheit
und  Unabhängigkeit  festgestellt  seien.  Da  es  aber  auf  der
Welt  kein  Angebot  gab,  welches  für  Italien  möglich  gewesen
und  zugleich  dem  Papste  annehmbar  erschienen  wäre,  so  blieb
nach  unendlichem  Briefwechsel  zwischen  Victor  Emanuel  und

Massari  1  c.  II,  354.
        <pb n="351" />
        1868  Napoleon  und  Spanien.  341

Napoleon  die  italienische  Unterhandlung  über  den  Dreibund
ohne  Entscheidung  zu  großer  Verstimmung  Italiens  liegen.

Um  so  mehr  aber  stieg  Napoleon's  Wunsch,  sich  auf
andere  Weise  von  der  Fessel  der  römischen  Frage  zu  befreien,
die  in  ihrer  jetzigen  Lage  bei  einem  europäischen  Brande
Italien  ebenso  leicht  zum  Verbündeten  Preußens  wie  Frankreichs
machen  konnte.  Nun  hatte,  bereits  Ende  October  1867,
die  eifrig  katholische  Königin  Isabella  von  Spanien  ihm  ihre
Mitwirkung  zum  Schutze  des  heiligen  Vaters  angeboten,  der
Kaiser  damals  aber  das  Erbieten  abgelehnt,  weil  die  Sache
nur  zwischen  Frankreich  und  Italien  anhängig  sein).  Jetzt
aber,  immer  mehr  über  eine  deutsche  Kriegsgefahr  beunruhigt,
griff  er  auf  Isabella's  Bereitwilligkeit  zurück,  und  machte  ihr
geradezu  den  Vorschlag,  die  französische  Besatzung  des  Kirchenstaats
  nach  Einverständniß  mit  dem  Papste  durch  eine  spanische
abzulösen?).  Isabella,  die  nicht  wie  Napoleon  mit  getheiltem
Herzen  bei  der  Sache  war,  ging  mit  Feuereifer  auf  den
Gedanken  ein;  ihre  Truppen,  wie  es  hieß,  40000  Mann,
würden  nach  Rom  mit  der  Weisung  kommen,  bei  der  geringsten
Feindseligkeit  gegen  den  Papst  den  Kampf  nicht  bloß  gegen
die  Garibaldiner,  sondern  auch  gegen  die  königlichen  Regimenter
Italiens  aufzunehmen,  so  daß  Napoleon  jeder  Sorge  auf
dieser  Seite  überhoben  gewesen  wäre.  Im  September  1868

1)  Massari  I.  c.  II,  336.

i)  Ich  kann  darüber  keine  amtlichen  Quellen  anführen;  jedoch
redeten  damals  die  Pariser  Zeitungen  von  einem  solchen  Plane,  ohne
Widerspruch  zu  erfahren,  und  ausführliche  Mittheilungen  darüber
macht  Meding,  Memoiren  III,  360  ff.,  der  als  Bevollmächtigter  des
Königs  Georg  von  Hannover  in  Paris  sowohl  mit  dem  französischen
Ministerium  als  später  mit  der  Königin  Isabella  in  vertrautem
Verkehre  stand.
        <pb n="352" />
        342  Italienische  und  spanische  Wirren.  1868

kam  Isabella  nach  San  Sebastian,  Napoleon  nach  Biarritz,
und  auf  einer  persönlichen  Zusammenkunft  der  beiden  Souveräne
sollte  der  Plan  im  Einzelnen  festgestellt  werden.  Aber  Napoleon's
Glückstage  waren  vorüber;  auch  diesem  schönen  Entwurfe
war  im  Augenblicke  der  Vollendung  ein  plötzliches  Scheitern
bestimmt.  Seit  Jahren  hatte  das  dictatorische  Regiment
des  Ministerpräsidenten  Generals  Narvaez,  eines  klugen,
muthigen  und  herrischen  Manmes,  in  weiten  Kreisen  Spaniens
Unzufriedenheit  und  Gährung  verbreitet.  Nach  seinem  plötzlichen
  Tode  im  April  1868  erklärte  sein  Nachfolger  Gonzalez
Bravo  die  Absicht,  die  Politik  Narvaez's  fortzusetzen;  es  zeigte
sich  bald,  daß  er  ebenso  weit  an  Geschick  hinter  ihm  zurückstand,
wie  er  ihn  an  Brutalität  übertraf.  Als  er  im  Juli  bedenkliche
Stimmungen  in  der  Armee  wahrzunehmen  glaubte,  ließ  er
an  einem  Tage  acht  der  hervorragendsten  Generale  ohne
irgend  ein  Proceßverfahren  verhaften  oder  verbannen,  und
zugleich  den  Schwager  der  Königin,  den  Herzog  von  Montpensier,
  aus  dem  Lande  weisen.  Dadurch  stieg  der  allgemeine
Unwille  auf  den  höchsten  Grad.  Die  verschiedenen  Parteien
der  Opposition,  die  gemäßigt  liberale  Union,  die  radicalen
Progressisten  und  die  republikanischen  Demokraten  vereinigten
sich  zur  Abschüttlung  des  Jochs.  Die  verbannten  Generale
beeilten  ihre  Rückkehr,  und  am  17.  September  erhob  in  Cadix
Admiral  Topete,  Führer  der  dort  stationirenden  Flotte,  das
Banner  der  Empörung.  In  den  nächsten  Tagen  sammelten
sich  daselbst  die  Generale,  an  ihrer  Spitze  Serrano  und
Juan  Prim;  bis  zum  20.  war  ganz  Andalusien  mit  allen
Garnisonen  in  ihrer  Hand.  Rasch  nach  einander  folgten  sich
die  revolutionären  Erhebungen  in  allen  Provinzen;  am
28.  September  besiegte  Serrano  eine  königliche  Truppen-
        <pb n="353" />
        1868  Spanische  Revolution.  343

abtheilung  bei  Alcolea  an  der  Brücke  über  den  Guadalquivir;
darauf  verkündeten  Madrid,  Barcelona  und  Saragossa  ihren
Beitritt  zur  Revolution,  ohne  irgend  welchen  Widerstand  zu
erfahren,  und  am  30.  entfloh  die  Königin  aus  San  Sebastian
über  die  französische  Grenze.  Der  gegen  Italien  gerichtete
Plan  war  damit  in  die  Luft  gesprengt.

Wie  üblich,  verkündeten  die  Pariser  Zeitungen,  der
allgegenwärtige  Unheilstifter  Bismarck  habe  auch  hier  die
Hand  im  Spiele  gehabt  und  die  rebellischen  Generale  für
ihr  Verbrechen  bezahlt.  Von  dem  Schatten  eines  Beweises
war  keine  Rede,  und  die  amtliche  Widerlegung  folgte  in
Berlin  auf  der  Stelle!).  Dennoch  blieb  in  Frankreich,  wie
wir  sehn  werden,  der  Argwohn  in  den  Gemüthern  haften.

Dazu  kam,  daß  sich  im  fernen  Osten  neue  Gefahren
für  die  Ruhe  Europas  entwickelt  hatten,  die  zum  Theile
demselben  großen  Unruhstifter  von  aller  Welt  zur  Last
geschrieben  wurden.  So  erhitzte  sich  die  Stimmung  gegen
Preußen  in  Paris  mehr  und  mehr;  niemand  wagte  vorauszusagen,
  ob  das  Jahr  1868  in  gedeihlichem  Frieden  oder
mit  einem  gewaltigen  Kriegsbrande  abschließen  würde.

1)  Rothan,  im  damaligen  Frankreich  einer  der  unterrichtetsten  und
vergleichsweise  unbefangensten  Beurtheiler  deutscher  Dinge,  ist  doch  auch
nicht  frei  von  dieser  Liebhaberei,  überall  den  Schatten  des  gefürchteten
Ministers  zu  sehn.  Dessen  Mitschuld  an  der  spanischen  Revolution
dünkt  ihm  erwiesen  durch  die  Anekdote,  daß  eine  befreundete  Dame
die  Gräfin  Bismarck  besucht,  und  während  ihrer  Anwesenheit  der
Kanzler,  ein  Zeitungsblatt  in  der  Hand,  eintritt  und  den  Damen
freudig  erzählt:  endlich  ist  diese  Isabella  gestürzt.  Er  hat  sich  über
ihren  Sturz  gefreut,  folglich  hat  er  ihn  bewirkt.  Der  Schluß  wäre

jedenfalls  gewagt:  leider  ist  aber  die  ganze  Anekdote  ohne  thatsächlichen.
Grund,  sondern  aus  freier  Phantasie  erfunden.
        <pb n="354" />
        Fänfkes  Capittl.

Deutsche  und  orientalische  Frage.

An  einer  frühern  Stelle  unserer  Erzählung1)  haben  wir
die  rumänische  Revolution  vom  Februar  1866  und  deren
nächste  Einwirkung  auf  die  europäische  Politik  erwähnt.  Wir
müssen  hier  etwas  näher  auf  den  Verlauf  dieser  Dinge  eingehn,
  da  sie  auch  für  spätere  große  Katastrophen  höchst
folgenreich  geworden  sind.

Gleich  nach  der  Verjagung  des  bisherigen  Hospodars  Cusa
und  der  Wahl  des  Grafen  von  Flandern  zu  seinem  Nachfolger
erhob  die  Pforte  dagegen  Protest,  zog  Truppen  in  Bulgarien
zusammen  und  beantragte  auf  Grund  des  Pariser  Friedens
von  1856,  der  ihr  ein  einseitiges  bewaffnetes  Vorgehn  verbot,
eine  Conferenz  der  Großmächte,  die  sich  dann  auch  im  März
zu  Paris  constituirte.

Was  die  Großmächte  betraf,  so  gingen  die  Meinungen
auseinander.  Frankreich  beharrte  auf  seinem  schon  früher
vertretenen  Standpunkte,  nur  durch  Erhebung  eines  fremden
Fürsten  mit  erblicher  Thronfolge  lasse  sich  in  dem  von  Parteihader
  zerrissenen  Rumänien  eine  bleibende  Ordnung  erzielen.

1)  Buch  15,  Capitel  8.
        <pb n="355" />
        1866  Napoleon  betreibt  d.  Wahl  d.  Prinzen  Karl  v.  Hohenzollern.  345

Alle  übrigen  Regierungen  aber  unterstützten  den  Anspruch  der
Pforte,  daß  nur  ein  Inländer  die  Würde  des  Hospodars
erhalten  dürfe,  am  Schärfsten  Rußland,  welches  bei  der  Wahl
eines  Fremden  das  Land  militärisch  zu  besetzen  drohte,  England
und  Osterreich  nach  ihrer  Gunst  für  die  türkische  Integrität,
endlich  auch  Preußen,  damals  hart  an  der  Schwelle  des
Kriegs  mit  Osterreich,  ohne  großes  Interesse  am  Orient,  um
so  mehr  also  auf  gutes  Einvernehmen  mit  Rußland  bedacht.

Kaiser  Napoleon  aber  ließ  sich  durch  dies  Alles  nicht
beirren!).  Zwar  nach  Brüssel  sandte  er  einen  so  deutlichen
Wink,  daß  König  Leopold  die  Wahl  des  Grafen  von  Flandern
auf  der  Stelle  ablehnte.  Sofort  ließ  Napoleon  an  die
rumänische  Regierung  unter  der  Hand  eine  Mittheilung
gelangen,  sie  möge  dem  Volke  zur  Fürstenwahl  den  Prinzen
Karl,  zweiten  Sohn  des  Fürsten  Karl  Anton  von  Hohenzollern-Sigmaringen,
  vorschlagen.  Mit  dem  letztern  stand  der
Kaiser  seit  langer  Zeit  in  vertrauter  Freundschaft;  auch  hatte
der  Fürst  nahe  verwandtschaftliche  Beziehungen  mit  dem  Hause
Bonaparte,  da  seine  Mutter  eine  Prinzessin  Murat,  und  seine
Schwiegermutter  eine  Adoptivtochter  Napoleon's  I.,  also,  wenn
nicht  dem  Blute,  so  doch  dem  Gesetze  nach  eine  Cousine  des
dritten  Napoleon  war.  Der  Kaiser  mochte  also  hoffen,  durch
die  Erhebung  des  Prinzen  Karl  würde  der  französische  Einfluß,
der  schon  unter  dem  Fürsten  Cusa  dort  geherrscht  hatte,
erneuert,  und  durch  die  Stärkung  der  rumänischen  Einheit

h)  Über  das  Folgende  vgl.  die  Aufzeichnungen  „eines  Augenzeugen
aus  dem  Leben  des  Königs  Karl  von  Rumänien“  in  der  deutschen
Revue  Jahrgang  17,  Band  1  ff.,  sowie  das  englische  Blaubuch  über  die
Pariser  Conferenz.  Einzelne  Details  erfuhr  ich  schon  1867  bei  meiner

Anwesenheit  im  Norddeutschen  Reichstag  und  gleich  nachher  bei  meinen
Archivstudien  in  Paris  aus  zuverlässiger  Quelle.
        <pb n="356" />
        346  Deutsche  und  orientalische  Frage.  1866

dem  Vordrängen  Rußlands  ein  fester  Damm  entgegengesetzt
werden.  Auch  würde  schwerlich  die  preußische  Regierung  die
Wahl  eines  Hohenzollern  ernstlich  bekämpfen,  ja,  vielleicht
einen  Liebesdienst  darin  erblicken  und  zum  Danke  den  eben
angemeldeten  französischen  Wünschen  auf  Landgewinn  im
Falle  preußischer  Siege  gefälliger  werden.  Wie  dem  nun
auch  sei,  als  umgehend  aus  Bukarest  die  Antwort  kam,  die
Regierung  werde  mit  Freuden  den  Prinzen  Karl  zur  Wahl
vorschlagen,  ließ  Napoleon  erkennen,  er  werde  einen  Prinzen
dieses  Hauses  jedem  andern  deutschen  Fürsten  vorziehn.
Übrigens  blieb  er  in  dem  ganzen  Verlaufe  der  Sache  bei
dem  Grundsatze,  nur  im  Stillen  zu  wirken,  ohne  seine  Minister
von  seinen  wirklichen  Absichten  irgendwie  in  Kenntniß  zu  setzen.

Am  31.  März  1866  erschien  einer  der  einflußreichsten
rumänischen  Staatsmänner,  Joan  Bratianu,  am  Hofe  Karl
Anton's,  um  ihm  die  Absicht  seiner  Regierung  anzukündigen.
Der  Vater  und  der  Sohn  verhielten  sich  äußerst  zurückhaltend
und  erklärten,  ohne  Berathung  mit  König  Wilhelm  keine
Antwort  geben  zu  können.  Jedoch  war  Karl  Anton  von
Anfang  an  dem  Unternehmen  nicht  abgeneigt,  und  auch  die
Persönlichkeit  des  Abgesandten  hatte  einen  guten  Eindruck
gemacht.  Bratianu  war  ein  stattlicher  Mann  von  gewinnender
Haltung  und  zweifelloser  Begabung.

Ehe  wir  in  der  Erzählung  weiter  fortschreiten,  müssen
wir,  um  das  Verhalten  König  Wilhelm's  in  der  so  unvermuthet
an  ihn  persönlich  herantretenden  Frage  verständlich  zu  machen,
auf  die  Stellung  des  fürstlichen  Hauses  zur  Krone  Preußen
einen  Blick  werfen.  Die  gemeinschaftliche  Abstammung  beider
Linien  war  zwar  von  König  Friedrich  Wilhelm  IV.  amtlich
anerkannt  worden,  nachdem  Graf  Stillfried  und  Archivar
        <pb n="357" />
        1866  Stellung  des  preuß.  Königs  zu  den  Fürsten  v.  Hohenzollern.  347

Märker  einen  gemeinsamen  Stammvater  nachgewiesen  hatten;
dieser  Urahn  aber  hatte  den  Vorzug  oder  den  Fehler,  daß
er  bereits  um  das  Jahr  1200  gelebt  hatte,  worauf  dann  die
beiden  Linien  in  völliger  Trennung  auseinander  gegangen
waren,  thatsächlich  also  nur  noch  von  einer  Namenverwandtschaft
  die  Rede  sein  konnte.  Rechtlich  war  nach  der  Vereinigung
  des  kleinen  Landes  mit  der  preußischen  Monarchie
das  Verhältniß  durch  König  Friedrich  Wilhelm  IV.  auf
Grund  des  von  ihm  sanctionirten  Sigmaringer  Hausgesetzes
von  1821  festgestellt  worden.  Nach  diesem  hatte  der  regierende
Fürst  die  väterliche  Gewalt  über  sämmtliche  Mitglieder  des
fürstlichen  Hauses,  mit  allen  Rechten  des  Familienhauptes,
welche,  hieß  es  weiter,  sich  vornehmlich  äußerten  in  Bezug
1)  auf  den  Eintritt  der  Prinzen  in  auswärtigen  Civil=  oder
Militärdienst,  2)  auf  den  Aufenthalt  unvermählter  Prinzessinnen
außer  Landes,  3)  auf  abzuschließende  Heirathen  und  4)  auf
Anordnung  von  Vormundschaften.  In  Folge  der  Abtretung
des  Landes  an  die  Krone  Preußen  übertrug  Fürst  Karl
Anton  durch  Urkunde  vom  26.  März  1851  diese  Rechte  dem
preußischen  Könige  als  nunmehrigem  Oberhaupte  des  Gesammthauses
  Hohenzollern,  königlicher  und  fürstlicher  Linie.  Hienach
regelte  König  Friedrich  Wilhelm  am  19.  Juli  1851  die
Stellung  der  Hohenzollern'schen  Herrn  in  Preußen.  Er
versagte  ihnen  den  Titel  Königliche  Hoheit  und,  was  vor
Allem  charakteristisch  und  auch  für  die  große  Politik  bedeutsam
war,  jeden  Anspruch  auf  ein  preußisches  Thronfolgerecht.
Im  Ubrigen  räumte  er  ihnen  alle  äußern  Ehrenrechte  preußischer
Prinzen  ein,  genehmigte  die  Hohenzollern'sche  Hausverfassung,
acceptirte  die  auf  Grund  derselben  ihm  als  Familienhaupt
zustehenden  Rechte  und  erklärte,  daß  den  Mitgliedern  der
        <pb n="358" />
        348  Deutsche  und  orientalische  Frage.  1866

fürstlichen  Linie  die  Pflichten  der  Treue,  des  Gehorsams  und
des  Respects  gegen  das  höchste  Oberhaupt  obliegen  würden.

Es  waren  also  Rechte  doppelter,  in  der  Urkunde  genau
unterschiedener  Art,  welche  der  König  als  Familienhaupt  über
die  Mitglieder  des  fürstlichen  Hauses  erworben  hatte.  Zunächst
der  Anspruch  auf  Ehrfurcht,  Treue  und  Gehorsam,  den  jeder
preußische  Unterthan,  insbesondere  jeder  Staatsbeamte  und
Abgeordnete,  seinem  königlichen  Souverän  gelobt.  Sodann
auf  Grund  des  Hausstatuts  das  Recht  und  die  Pflicht  der
unbedingten  Entscheidung  in  den  oben  angeführten  vier  Fällen.
In  deren  Reihe  findet  sich  nun,  wie  der  Augenschein  lehrt,
die  Frage  der  Annahme  einer  angebotenen  fremden  Krone
mit  Nichten.  Nach  dem  formellen  Rechte  konnte  hier  der
Berufene  nach  eignem  freiem  Willen  Entschluß  fassen.  Der
König  mochte  nach  der  Ehrfurcht  und  Treue  des  Prinzen
erwarten,  daß  er  ihm  Kenntniß  gebe  und  seinen  Rath  erbitte.
Gerade  bei  einer  Frage  dieser  Art  konnte  er  voraussetzen,
daß  sein  Rath  mit  entscheidender  Kraft  in's  Gewicht  fallen
werde.  Aber  ein  formelles  Recht,  zu  befehlen  oder  zu  verbieten,
  hatte  er  in  diesem  Falle  nicht.

In  der  rumänischen  Sache  hatte  König  Wilhelm  keinen
Augenblick  einen  Zweifel.  Er  war  durchaus  gegen  die
Annahme  einer  etwaigen  Wahl  durch  den  Prinzen  Karl,  nach
persönlicher  Stimmung  und  politischen  Gründen,  über  die
er  sich  mit  dem  Grafen  Bismarck  in  vollkommenem  Einverständniß
  befand.  Er  beschloß  also,  dem  Fürsten  Karl
Anton,  gegen  den  und  dessen  Familie  er  ein  warmes  Wohlwollen
  im  Herzen  trug,  persönlich  zu  schreiben,  abzurathen
und  zu  warnen.  Weiter  aber  zu  gehn  und  amtlich  mit  einer
Königlichen  Willenserklärung  einzuschreiten,  daran  hinderte
        <pb n="359" />
        1866  Der  König  ermahnt,  die  Wahl  abzulehnen.  349

ihn  das  unerschütterliche  Rechts-  und  Pflichtgefühl,  welches
jeden  Schritt  auf  seiner  ruhmreichen  Laufbahn  bestimmt  hat.
Er  hatte  keinen  gesetzlichen  Titel  zu  einem  Verbot  oder  zu
einer  dem  Verbote  gleich  wirkenden  Maaßregel:  damit  war
sein  Verfahren  entschieden.  Aber  ebenso  beharrte  er  bei
Abrathen  und  Warnen,  auch  als  Napoleon  sein  Wort  wiederholte,
  er  habe  stets  für  einen  fremden  Erbfürsten  gestimmt,
und  vollends  die  Wahl  eines  Prinzen  aus  dem  Hause  Hohenzollern,
  für  welches  er  die  freundschaftlichsten  Gefühle  hege,
werde  er  zwar  nicht  selbst  vorschlagen,  wohl  aber,  wenn  sie
erfolge,  freudig  unterstützen.

So  hatte  die  Entwicklung  ihren  Verlauf.  Fürst  Karl
Anton  blieb  trotz  der  Bedenken  des  Königs  der  Candidatur
seines  Sohnes  geneigt.  Am  11.  und  14.  April  erschienen
in  Bukarest  zwei  Proclamationen  der  provisorischen  Regierung,
die  den  Stempel  ihres  französischen  Ursprungs  unverkennbar
an  der  Stirne  trugen.  In  der  einen  wurde  das  rumänische
Volk  aufgefordert,  kraft  seines  souveränen  Nationalwillens  den
erblichen  Thron  dem  Prinzen  Karl  von  Hohenzollern  durch
ein  Plebiscit  zu  übertragen,  bekanntlich  eine  Erfindung  des
napoleonischen  Staatsrechts,  die  bisher  bei  den  Völkern  des
Orients  nicht  in  ÜUbung  gewesen;  die  Abstimmung  sollte  in  den
Tagen  vom  14.  bis  zum  20.  April  erfolgen.  In  der  zweiten
Urkunde  wurde  der  Prinz,  sein  Vater  und  sein  Haus  den
Rumänen  durch  Aufzählung  aller  denkbaren  Tugenden  und
Verdienste  empfohlen.  Unter  Anderm  wurde  seine  Verwandtschaft
  mit  den  beiden  großen  Herrscherhäusern,  dem  preußischen
und  dem  französischen,  betont.  Von  dem  preußischen  wurde
erwähnt,  daß  es  der  Welt  Friedrich  den  Großen  gegeben;
von  dem  Hause  Bonaparte  hieß  es,  daß  es  die  beiden
        <pb n="360" />
        350  Deutsche  und  orientalische  Frage.  1866

Napoleone  hervorgebracht,  die,  von  der  Welt  wie  Halbgötter
verehrt,  die  Völker  zur  Demokratie  und  zur  Achtung  der
Nationalitäten  geleitet  hätten.  Bei  dem  rumänischen  Volke
war  die  Wirkung  vollständig:  schon  am  15.  April  kam  ein
Telegramm  Bratianu's  an  den  Fürsten  Karl  Anton,  daß
ganz  Rumänien  mit  Begeisterung  sich  zur  Wahl  dränge.

Der  Fürst  gab  dies  weiter  an  den  König.  Dieser  aber
schrieb  dem  Prinzen,  der  damals  als  Dragoner-Officier  in
Berlin  war:  Du  hast  Dich  ganz  passiv  zu  verhalten,  da
große  Bedenken  obwalten;  Rußland  und  die  Pforte  sind
gegen  die  Wahl  eines  Fremden.  Der  Prinz  antwortete  in
vorsichtigem  Ausdruck,  des  Königs  Vorschriften  würden  stets
sein  Anhalt  sein.  Dem  Vater  aber  theilte  er  brieflich  seinen
festen  Entschluß  mit,  die  Krone  anzunehmen  und  gegen  den
Willen  der  Conferenz  nach  Bukarest  zu  reisen.  Mit  jugendlichem
  Muthe  war  er  bereit,  den  Sprung  in  das  Dunkle  zu
wagen;  in  rühmlichem  Ehrgeiz  trat  er  trotz  aller  Gefahren
an  die  Aufgabe  heran,  auf  dem  Boden  eines  halbcivilisirten
Landes  zum  Segen  eines  hochbegabten  Volks  eine  feste  Staatsordnung
  aufzurichten.  Noch  aber  mahnte  auch  sein  Vater
sich  zu  gedulden,  bis  die  Bedenken  des  Königs  und  der
Minister  gehoben  seien.

In  diesen  Tagen  trat  nun  auf  dem  Congreß  eine  Wendung
ein,  welche  für  die  Wünsche  Hohenzollerns  äußerst  günstig
wirkte.  Da  bisher  ein  Eirverständniß  der  Mächte  sich
unerreichbar  gezeigt  hatte,  brachten  Osterreich  und  England
am  14.  April  den  Antrag  ein,  die  definitive  Entscheidung
zu  vertagen  und  einstweilen  die  Verwaltung  Rumäniens
einem  inländischen  Hospodar  auf  vier  Jahre  zu  überweisen.
Damit  wäre  über  die  Fürstenthümer  eine  langjährige  Unsicherheit
        <pb n="361" />
        1866  Anderung  der  Ansichten  in  Berlin.  351

aller  Verhältnisse  verhängt  worden.  Bei  den  weiteren  Verhandlungen
  räumte  Napoleon  ein,  die  Wahl  eines  fremden
Fürsten  seiallerdings,  wie  Osterreich  behauptete,  den  europäischen
Verträgen  von  1856  und  1858  zuwider,  dennoch  aber  sei
und  bleibe  sie  in  der  Sache  das  einzig  Verständige  und
Richtige.  In  Berlin  aber  hielt  man  es  für  sehr  wahrscheinlich,
daß  bei  Annahme  des  Antrags  der  dann  einzusetzende  Hospodar
ein  ausgesprochener  Parteigänger  der  Antragsteller  sein  würde,
und  dieser  Möglichkeit  gegenüber  erschien  die  sonst  bedenkliche
Wahl  des  Prinzen  Karl  doch  als  die  bessere  Auskunft.  So
beschloß  Bismarck,  zwar  amtlich  in  der  Conferenz  weder  zu
fördern  noch  zu  hindern,  im  Stillen  aber  dem  Prinzen  den
Muth  zu  stärken  und  die  Wege  zu  ebnen.

Am  19.  April  lud  er  den  jungen  Herrn  zu  sich  ein
und  sagte  ihm,  nicht  als  Staatsmann,  wie  er  bemerkte,  sondern
als  Rathgeber  und  Freund:  er  rathe  ihm,  den  kühnen  Entschluß
  zu  fassen  und  direct  nach  Bukarest  abzureisen;  vom
Könige  möge  er  nicht  ausdrücklich  die  Zustimmung  dazu,
sondern  nur  Urlaub  in  das  Ausland  erbitten,  was  der  König
verstehn  werde.  Er  solle  dann  im  tiefsten  Incognito  nach
Paris  reisen,  da  er  ohne  Napoleon  nichts  erreichen  könne;
denn  Rußland  und  die  Pforte  würden  gegen  seine  Wahl
protestiren  und  Preußen  ihn  dagegen  nicht  unterstützen.  Sind
Sie  einmal  erst  in  Rumänien,  fuhr  er  fort,  so  ist  die  Frage
viel  leichter  zu  lösen:  die  Conferenz  steht  dann  vor  einer
vollendeten  Thatsache,  und  die  protestirenden  Mächte  werden
schließlich  eine  Thatsache,  die  nicht  rückgängig  zu  machen  ist,
anerkennen  müssen.  Ubrigens,  schloß  er,  sollte  die  Sache
dennoch  mißlingen,  so  würden  Sie  für  Ihr  ganzes  Leben
die  angenehme  Erinnerung  an  ein  pikantes  Abenteuer  haben.
        <pb n="362" />
        352  Deutsche  und  orientalische  Frage.  1866

Eine  Auffassung,  bemerkte  der  oben  citirte  „Augenzeuge“,
welche  der  Prinz  doch  nicht  zu  theilen  vermochte.

Der  Prinz  begab  sich  darauf  zum  Könige  und  theilte
ihm  Bismarck's  Ansicht  mit.  Der  König  aber  wollte  nichts
davon  wissen,  sondern  blieb  bei  seiner  Abmahnung,  worauf
der  Prinz  seinen  Entschluß  in  begeisterter  Rede  vertheidigte.
Das  Ende  war  eine  Erklärung  des  Königs,  er  müsse  auf
seinem  Standpunkt  beharren;  wenn  den  Prinzen  jedoch  ein
innerer  Drang  unaufhaltsam  vorwärts  treibe,  könne  er  ihn
nicht  hindern.  Der  König  gewährte  ihm  Urlaub  nach  Düsseldorf;
  er  umarmte  beim  Abschied  den  jungen  Helden;  sein
letztes  Wort  war:  Gott  behüte  Dich!

Eine  Reise  nach  Paris,  wie  sie  Bismarck  empfohlen  hatte,
erschien  doch  bedenklich.  Statt  dessen  beschloß  man  Erkundigungen
  durch  geheime  Canäle,  wobei  man  über  die  Pariser
Politik  besondere  Erfahrungen  machte.  Eine  vornehme,  mit
dem  Minister  Drouyn  de  Lhuys  befreundete  Dame  wurde
veranlaßt,  diesen  zu  sondiren:  der  Minister  antwortete,
Napoleon  werde  nie  eine  vollendete  Thatsache  anerkennen.
Darauf  schrieb  der  Prinz  an  eine  Dame  in  Paris,  Frau
Cornu,  auf  die  Napoleon  persönlich  ein  großes  Vertrauen
setzte;  die  umgehende  Antwort  mahnte  dringend  zur  Schaffung
der  vollendeten  Thatsache.  Am  1.  Mai  erschien  Bratianun
als  Führer  einer  rumänischen  Deputation,  welche  das  Schlußergebniß
  des  Plebiscits  überbrachte;  der  Prinz  sprach  ihr
seine  Zustimmung  aus;  da  aber  der  König  noch  einmal  wegen
des  Widerspruchs  der  Mächte  abgerathen  hatte,  reiste  der
Fürst  Karl  Anton  nach  Berlin,  um  einen  günstigern  Bescheid
zu  erwirken.  Am  5.  kam  er  zurück.  Der  König  weigerte
nach  wie  vor  die  Ertheilung  einer  Erlaubniß;  er  wolle  ihm
        <pb n="363" />
        1866  Prinz  Karl  tritt  die  Regierung  Rumäniens  an.  353

aber  Urlaub  geben,  unter  der  Bedingung,  daß  er  bei  der
lberschreitung  der  Grenze  seinen  Abschied  einreiche;  ein
preußischer  Officier  könne  im  Augenblick  der  Mobilmachung
nicht  außer  Landes  gehn.  Am  11.  Mai  verschwand  darauf
der  Prinz  plötzlich  aus  Düsseldorf  und  erschien,  auf  der
Reise  durch  das  ihm  feindselige  Osterreich,  halb  verkleidet
und  von  Niemand  bemerkt,  am  20.  plötzlich  in  Rumänien,
wurde  von  unermeßlichem  Jubel  empfangen  und  nahm  ohne
Weiteres  in  Bukarest  von  der  Regierung  Besitz.  Es  zeigte
sich  bald,  daß  Bismarck  und  Fürst  Karl  Anton  richtig  gerechnet
hatten.  Wohl  erklärte  die  Conferenz  in  Paris  einstimmig
die  Vertragswidrigkeit  und  folglich  die  Ungesetzlichkeit  der
Wahl,  aber  als  darauf  die  hohe  Pforte  die  Vollmacht  zu
Zwangsmaaßregeln  forderte,  erfuhr  sie  Zurückweisung  auf
allen  Seiten.  Die  Türkei  wünschte  keine  russischen,  Rußland
keine  türkischen  Truppen  in  Rumänien  zu  sehn,  Osterreich
aber,  welches  soeben  in  den  Kampf  gegen  Preußen  hineinschritt,
  hatte  keine  Sehnsucht,  in  seinem  Rücken  irgend  ein
Kriegsfeuer  auflodern  zu  sehn.  So  konnte  Fürst  Karl
ungestört  sein  Ministerium  bilden,  Truppen  an  den  türkischen
Grenzen  aufstellen,  die  Verwaltung  des  Landes  in  vorläufige
Ordnung  bringen.  Daheim  aber  erklärte  Preußen  allen
Mächten,  daß  der  Prinz  vollkommen  selbständig  verfahren
sei  und  für  seinen  Schritt  die  Erlaubniß  des  Königs  weder
nachgesucht  noch  erhalten  habe.  Es  entsprach  vollkommen
den  Thatsachen;  aber  kein  Mensch  wollte  es  glauben.  Eine
solche  Behauptung,  daß  unter  einem  so  willensstarken  König
wie  Wilhelm  I.,  unter  einem  so  energischen  Minister  wie
Graf  Bismarck  ein  preußischer  Prinz  einen  solchen  Schritt
ohne  königliche  Zustimmung  gewagt  hätte,  erschien  aller
v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.  23
        <pb n="364" />
        354  Deutsche  und  orientalische  Frage.  1866

Welt  als  eine  Fabel.  Niemand  dachte  an  das  Sigmaringer
Hausgesetz  und  den  strengen  Rechtssinn  des  Königs.

Indessen  fuhr  das  Glück  fort,  dem  Muthigen  hold  zu  sein.

Der  Ruhmestag  von  Königgrätz,  wo  einer  seiner  Brüder
den  Heldentod  fand,  sicherte  den  Fürsten  vor  jeder  Bedrohung
durch  Osterreichs  Abneigung,  und  der  püötzlich  ausbrechende
Aufstand  der  Insel  Kreta  lenkte  die  Sorgen  und  die  Kräfte
der  Pforte  auf  das  Gründlichste  von  dem  Eindringling  auf
dem  rumänischen  Throne  ab.  Fürst  Karl  beeilte  sich,  das
Ereigniß  benutzend,  dem  Sultan  die  Unterwerfung  unter
dessen  lehnsherrliche  Rechte  entgegen  zu  tragen;  so  erlangte
er  im  October  die  feierliche  Investitur  als  erblicher  Beherrscher
Rumäniens  unter  türkischer  Oberhoheit.  Damit  war  denn
auch  für  die  Großmächte  jeder  Rechtsgrund  gegen  seine
Erhebung  beseitigt,  und  eine  nach  der  andern  vollzog  die
diplomatische  Anerkennung  des  jungen  Herrschers.

Es  ist  nicht  unseres  Ortes,  die  innere  Entwicklung
Rumäniens  darzustellen;  die  Welt  weiß,  mit  welchem  Erfolge
die  politische  Begabung  Karl's  I.  seine  schwierige  Aufgabe
gelöst  hat.  Wir  haben  nur  auf  einzelne  Momente  hinzuweisen,
  die  für  die  allgemeine  Politik  Europas  und  insbesondere
  für  die  Stellung  Preußens  in  Betracht  kamen.

Fürst  Karl  hatte  in  seiner  preußischen  Stellung  gelernt,
daß  die  erste  Grundlage  eines  sicher  geordneten  Staats  ein
tüchtig  ausgebildetes  und  disciplinirtes  Heer  ist.  Was  er
aber  von  dergleichen  in  der  neuen  Umgebung  vorfand,  war
trostlos:  kräftige  und  muthige  Jünglinge  in  Fülle,  im  Ubrigen
jedoch  Mangel  und  Entblößung,  Unbildung  und  Zuchtlosigkeit.
Was  eine  französische  Militärcommission,  die  auf  den  Wunsch
der  frühern  Regierung  gesandt  war,  seit  1864  zu  Stande
        <pb n="365" />
        1867  Die  rumänische  Armee.  Eroberungspläne.  355

gebracht  hatte,  war  während  der  letzten  Unruhn  weggeschwemmt
worden.  In  dieser  Noth  richtete  der  Fürst  seinen  Blick  auf
die  alte  Heimath  und  bat  den  König  um  einige  preußische
Officiere  als  Lehrmeister  und  um  die  Gestattung  eines
Ankaufs  von  20  000  Hinterladern  in  den  königlichen  Waffenfabriken.
  Der  König  fand  diese  Wünsche  verständig  und
angemessen,  allein  der  Kriegsminister  von  Roon  erklärte  sehr
bestimmt,  zuerst  müsse  die  preußische  Armee  alle  in  ihrem
Waffenmaterial  während  des  Krieges  erlittenen  Schäden
wieder  ergänzt  haben,  ehe  sie  zu  so  großen  Verkäufen  schreiten
könne.  Es  vergingen  darüber  fünf  Vierteljahre,  und  als
endlich  im  Frühling  1868  der  erste  Waffentransport  abgesandt
werden  sollte,  waren  in  dem  Zustande  Rumäniens  erhebliche
Anderungen  eingetreten.  Fürst  Karl  hatte,  auf  dringendes
Anrathen  Preußens,  in  seiner  auswärtigen  Politik  sich  mehr
und  mehr  dem  russischen  Hofe  anzunähern  und  ohne  formelle
Verpflichtungen  die  Gunst  des  Zaren  mit  Erfolg  zu  gewinnen
gesucht.  Im  Innern  behauptete  sich  an  der  Herrschaft  seit
März  1867,  auf  eine  starke  Mehrheit  der  Volksvertretung
gestützt,  die  radicale  Partei,  unter  dem  leitenden  Einflusse
Joan  Bratianu's,  eines  von  der  Natur  mit  blendenden  Vorzügen,
  Erfindungskraft,  Beredsamkeit,  demagogischem  Talente
ausgestatteten  Mannes,  dem  seine  durch  heiße  Ehrsucht  aufgestachelte
  Fantasie  maaßlose  Ziele  emportrieb,  der  aber  nicht
die  Fähigkeit  zu  gründlicher  Arbeit  und  zu  klarer  Berechnung
der  für  die  wilden  Entwürfe  erforderlichen  Mittel  besaß.
Ihm  stand  das  Bild  eines  großen  dako-rumänischen  Reichs
vor  der  Seele,  wozu  Bulgarien  auf  der  einen,  Bessarabien,
Siebenbürgen,  Bukowina  und  Banat  auf  der  andern  Seite

gehören  sollten.  Schon  als  er  Anfang  Mai  1866  die
23°
        <pb n="366" />
        356  Deutsche  und  orientalische  Frage.  1867

rumänische  Deputation  nach  Düsseldorf  führte,  um  dem  Prinzen
Karl  seine  Wahl  anzukündigen,  hatte  er  ihm,  um  den  Reiz
des  Angebots  zu  erhöhn,  eine  Karte  von  Großrumänien
vorgelegt,  auf  der  alle  jene  Landschaften  als  Eigenthum  der
rumänischen  Krone  eingezeichnet  waren.  Der  Prinz  aber
hatte  von  so  ausschweifenden  Plänen  nichts  wissen  wollen.
Jetzt  aber  lenkte  Bratianu  als  Minister  des  Innern  die
Verwaltung  des  Landes,  und  ohne  den  Fürsten,  der  ihm
volles  Vertrauen  schenkte,  viel  zu  fragen,  schritt  er  zu  einer
weiten  revolutionären  Agitation.  Im  Juni  1867  kam  es
in  mehreren  bulgarischen  Orten  zu  Aufständen,  die  jedoch
von  dem  türkischen  Pascha  auf  der  Stelle  blutig  unterdrückt
wurden.  Türkischer  Seits  wurden  Anregung  und  Unterstützung
der  Tumulte  der  rumänischen  Regierung  zur  Last  gelegt,
von  dieser,  wie  sich  versteht,  die  Anklage  bestritten,  von  der
übrigen  Welt  aber  um  so  mehr  geglaubt,  als  einige  Wochen
später  in  Bukarest  ein  großer  Congreß  von  Vertretern  der
dako-rumänischen  Nation  aus  allen  oben  genannten  österreichischen
  Provinzen  mit  großem  Pomp  zusammentrat,  allerdings
  nach  seinem  Programme  lediglich  mit  der  harmlosen
Absicht,  eine  dako-rumänische  Akademie  zu  begründen.  Damals
war  es,  daß  in  Salzburg  Graf  Beust  von  der  Möglichkeit
einer  Besetzung  Rumäniens  durch  Osterreich  redete,  und
Kaiserin  Eugenie,  zur  Zeit  dem  Fürsten  Karl  günstig,  dem
Minister  zurief:  „Sie  sind  zu  lebhaft,  Herr  von  Beust.“  Allein
Bratianu  arbeitete  weiter,  in  seinen  Hoffnungen  gesteigert
durch  den  ernsten  und  unermüdlichen  Eifer,  womit  Fürst
Karl  der  Neubildung  und  Entwicklung  des  rumänischen  Heerwesens
  oblag,  während  der  Minister  durch  seine  patriotischen
Fantasien  die  Kammer  für  die  Bewilligung  eines  reichen
        <pb n="367" />
        1868  Unruhen  in  Bulgarien.  Bratianu's  Agitation.  357

Militärbudgets  begeisterte.  Bald  war  denn  auch  in  ganz
Europa  der  Argwohn  verbreitet,  dort  in  Rumänien  werde
eine  Mine  geladen,  deren  Ausbruch  den  Brand  der  ganzen
orientalischen  Frage  entzünden  könne.  Der  Aufstand  in  Kreta
dauerte  fort,  von  der  griechischen  Regierung  durch  Waffensendung
  und  Freischaaren  offen  unterstützt,  von  Rußlands
Diplomatie  nicht  weniger  offen  begünstigt.  Da  Rußland
mit  Osterreich  im  Orient  ebenso  wie  mit  der  Türkei  auf
gespanntem  Fuße  stand,  so  erkennt  man  den  weiten  Zusammenhang,
  in  dem  sich  ein  Angriff  Rumäniens  auf  Bulgarien
oder  Siebenbürgen  fühlbar  machen  mußte.  Da  flogen  im
Frühling  1868  die  Gerüchte  durch  Europa,  rumänische  Banden
seien  in  Bulgarien  eingebrochen:  es  war  dieses  Mal  nicht
wahr,  aber  es  reichte  hin,  um  Osterreich  und  die  Türkei
zu  entschiedenen  Vorkehrungen  gegen  die  aus  Bukarest  drohende
Feindseligkeit  zu  veranlassen.  Frankreich  war  Anfangs  in
der  kretischen  Sache  Hand  in  Hand  mit  Rußland,  Preußen
und  Italien  gegangen,  um  die  Lage  der  christlichen  Bevölkerung
in  Kreta  zu  verbessern,  begann  jetzt  aber  aus  dieser  Verbindung
  sich  heraus  zu  ziehn,  um  gemeinsam  mit  OÖsterreich
und  England  die  Integrität  der  Türkei  zu  schirmen.  Damit
sank  auch  Fürst  Karl  wegen  seiner  Annäherung  an  Rußland
in  der  Gunst  seines  ursprünglichen  Beschützers.

Nun  geschah  im  Juli,  daß  in  der  That  bewaffnete
Schaaren  aus  Rumänien  einen  Angriff  auf  Bulgarien  versuchten,
  dort  aber  schon  nach  wenigen  Tagen  besiegt,  zerstreut
und  größten  Theils  niedergemacht  wurden.  Das  Aussehen,
welches  der  Vorgang  überall  erregte,  wurde  nach  wenigen
Wochen  gewaltig  gesteigert,  als  die  Welt  erfuhr,  daß  ein
großer  preußischer  Waffentransport  auf  weitem  Umwege  durch
        <pb n="368" />
        358  Deutsche  und  orientalische  Frage.  1868

Rußland  unter  der  Aufschrift  „Eisenbahn-Materialien“  im
August  nach  Rumänien  gelangt  sei.  Jetzt  schien  kein  Zweifel
mehr  möglich,  daß  Bratianu's  Treiben  durch  die  beiden
Großmächte  gefördert,  wenn  nicht  veranlaßt,  daß  der  europäische
Friede  ernstlich  bedroht  sei.

Ganz  so  schlimm  stand  es  nun  in  Wahrheit  nicht.  Jener
Transport  enthielt  einen  Theil  der  vor  mehr  als  einem  Jahr
von  Rumänien  in  Berlin  gekauften  Hinterlader,  bei  deren
Bestellung  Fürst  Karl  so  wenig  wie  die  preußische  Regierung
an  kriegerische  Unternehmungen  gedacht  hatte.  Zur  Zeit
wußte  man,  daß  weder  Osterreich  noch  die  Türkei  eine  Waffensendung
  nach  Bukarest  gelangen  lassen  würden,  und  so  wählte
Herr  von  Roon  den  Transport  über  Rußland  und,  um  jeden
Lärmen  zu.  vermeiden,  die  falsche  Declaration,  deren  Bekanntwerden
  dann  freilich  die  Aufregung  verdoppelte.  Bratianu's
Verfahren  blieb  ganz  geeignet,  den  Argwohn  immer  mehr  zu
steigern.  Die  bewaffneten  Einfälle  in  Bulgarien  wiederholten
sich,  eine  türkische  Beschwerde  wurde  unter  Abläugnung  jeder
Theilnahme  an  den  Angriffen  in  grobem  Tone  beantwortet,
mit  hastigem  Eifer  auch  bei  den  Regierungstruppen  weiter  gerüstet,
  die  Recrutirung  verstärkt,  eine  große  Volksbewaffnung
eingeleitet,  und  zugleich  bei  den  Siebenbürger  Rumänen  ganz
offen  eine  lebhafte  nationale  Wühlerei  entfaltet.  Kurz,  der
Schein  war  vollständig,  daß  der  preußische  Waffentransport  das
Mittel  und  zugleich  das  Signal  zu  einer  allgemeinen  Erhebung
  der  daco-rumänischen  Nation  unter  preußisch-russischem
Schutz  zur  Befreiung  und  Vereinigung  der  bisher  von  Türken
und  Osterreichern  abgetrennten  Stammesbrüder  sein  sollte.

Während  auf  solche  Art  durch  die  Rumänen  Osterreich
in  seinem  Besitzstand  bedroht  und  die  französische  Beschützung
        <pb n="369" />
        1868  Verdacht  gegen  Preußen  und  Rußland.  359

der  Türkei  mißachtet  wurde,  fand  sich  außerdem  Napoleon
  durch  stete  Fortschritte  Preußens  auf  dem  Wege  zur
deutschen  Einheit  an  einer  besonders  empfindlichen  Stelle
beunruhigt.

Wir  haben  gesehn,  wie  bereits  im  Herbste  1867  die
Erneuerung  des  Zollvereins  zwischen  Nord=  und  Süddeutschland
  ihn  unangenehm  berührt  hatte.  Indessen  war
dabei  in  Bayern  und  Württemberg  eine  so  starke  Abneigung
gegen  die  preußische  Vormacht  sichtbar  geworden,  daß  hier
an  den  Etntritt  in  den  Nordbund  nicht  zu  denken  war.  Ganz
anders  aber  stand  es  bekanntlich  in  Baden,  wo  Fürst  und
Volk  fortdauernd  den  Eintritt  erstrebten  und  vorbereiteten.
Freilich  war  es  der  schwächste  der  drei  Staaten,  dessen  volle
Angliederung  Preußens  Macht  wenig  verstärken  würde.  Hier
aber  galt,  was  einst  Maria  Theresia  von  Piemont  gesagt
hatte:  dessen  König  wäre  schon  ein  braver  Mann,  wenn  nur
die  verwünschte  Geographie  nicht  wäre.  Dieses  lange  schmale
Baden  erstreckte  sich  dicht  an  der  französischen  Rheingrenze
von  Weißenburg  bis  Basel,  und  seine  Höhen  schauten  aus
nächster  Nähe  auf  die  Wälle  von  Straßburg  herab.  Hier
nun  aller  Orten  norddeutsche  Truppen  und  preußische  Fahnen
einziehn  zu  sehn,  würde  bei  dem  französischen  Volke  die
höchste  Erbitterung  erzeugen.  Kein  französischer  Herrscher,
sagte  Napoleon,  würde  dem  Sturme  des  nationalen  Zornes
widerstehn  können,  wenn  die  preußische  Regierung  Baden
in  den  norddeutschen  Bund  aufnähme  —  und  nach  dem
in  Frankreich  üblichen  Brauche  waren  die  Zeitungen  überzeugt,
  daß  alle  preußenfreundlichen  Regungen  in  Baden  von
dem  Urheber  alles  Übels,  von  Bismarck,  bezahlt  oder  doch
angestiftet  wären.
        <pb n="370" />
        360  Deutsche  und  orientalische  Frage.  1867

Dies  war  nun  genau  so  wahr,  wie  die  ebenfalls  in
Paris  verbreitete  Meinung,  daß  Bismarck's  Agenten  den
Romzug  Garibaldi's  veranlaßt  und  unterstützt  hätten.  Im
Gegentheil,  nach  den  in  Bayern  und  Württemberg  soeben
gemachten  Erfahrungen  schwärmte  Bismarck  weniger  als  jemals
für  eine  übereilte  Heranziehung  der  Südstaaten  in  den  Nordbund,
  so  daß  ihm  für  den  Augenblick  Badens  patriotischer
Eifer  im  Interesse  des  innern  Gedeihns  und  des  europäischen
Friedens  weniger  erfreulich  als  unbeqguem  war.  Am
17.  November  1867  hatte  ihm  Mazzini  jene  Warnung  vor
einem  französisch-italienischen  Bündniß  zugesandt;  am  18.
wandte  sich  an  ihn  ein  alter  Freund  und  Exilgenosse  Mazzini's,
der  damalige  badische  Ministerpräsident  Mathy,  ein  Mann,
der  sich  seit  1848  von  Mazzini's  doctrinärer  Schwärmerei
abgewandt  hatte  und  mit  festen  Schritten  auf  den  Bahnen
preußisch-deutscher  Realpolitik  zu  seiner  jetzigen  Stellung
emporgestiegen  war.  Er  schickte  dem  Kanzler  eine  ausführliche
Denkschrift,  worin  er  den  Eintritt  Badens  in  den  Nordbund
beantragte,  und  bat,  wenn  die  europäischen  Verhältnisse  dies
noch  nicht  thunlich  erscheinen  ließen,  um  Vollmacht  zu  einer
Erklärung  an  die  Kammern,  daß  der  Eintritt,  eventuell  auch
ohne  Bayern  und  Württemberg,  gesichert,  und  nur  der  Zeitpunkt
  dem  Ermessen  der  Regierungen  vorbehalten  sei.  Bismarck
selbst  schrieb  ihm  keine  Antwort;  der  preußische  Gesandte  in
Karlsruhe  theilte  Mathy  mit,  daß  der  Kanzler  die  gewünschte
Erklärung  nicht  geben  könne#).

Indessen  entwickelte  sich  die  Lage  weiter.  Mathy  starb
bald  nachher,  und  sein  Nachfolger  Jolly  erklärte  den  Kammern,
er  könne  über  sein  Programm  sich  kurz  fassen:  es  sei  genau

1)  Freytag,  Karl  Mathy,  S.  415.
        <pb n="371" />
        1868  Badische  Anträge  auf  Eintritt  in  den  Nordbund.  361

das  seines  Vorgängers.  Zugleich  bewilligte  der  Landtag  ein
um  zwei  Millionen  Gulden  erhöhtes  Militärbudget,  um  die
preußischen  Einrichtungen  in  dem  Heere  vollständig  durchzuführen.
  Wenige  Tage  später  nahm  der  preußische  Militärbevollmächtigte
  General  von  Beyer  seine  Entlassung  und
trat  als  Kriegsminister  in  den  badischen  Staatsdienst  über;
Chef  des  Generalstabs  wurde  der  bisher  preußische  Oberst
von  Lescinsky.  Im  März  1868  verstattete  Preußen,  daß
fünfzig  badische  Officier-Aspiranten  im  preußischen  Cadettencorps
  ihre  militärische  Ausbildung  erhalten  sollten.  Im  April
wurden  preußische  Officiere  nach  Baden  berufen,  um  die
Landwehr  durchaus  nach  den  Vorschriften  des  norddeutschen
Bundes  zu  organisiren.  Genug,  es  fehlte  nur  noch  die
amtliche  Erklärung,  um  das  badische  Contingent  ganz  einfach
als  Heertheil  des  norddeutschen  Bundes  erscheinen  zu  lassen.

Trotz  alledem  fand  sich  Bismarck  nicht  berufen,  seinerseits
in  der  deutschen  Sache  den  wohlerwogenen  Standpunkt  aufzugeben,
  auf  welchem  keinem  Einzelstaate,  sondern  nur  der
süddeutschen  Gesammtheit  der  Eintritt  in  den  Nordbund  zu
gestatten  wäre.  In  Bayern  aber  und  Württemberg  dauerten
die  antinationalen  Bestrebungen  mit  wachsendem  Erfolge  fort;
gewannen  doch  in  Württemberg  damals  die  Anhänger
des  Reichsgedankens  nicht  einen  einzigen  Sitz  im  Zollparlament
—  was  natürlich  in  Berlin  die  Sehnsucht  nach  baldigem
Erscheinen  der  Schwaben  auch  in  dem  Reichstag  erheblich
abkühlte.  Und  dennoch  wirkte  in  Württemberg  wie  überall  das
thatsächliche  Schwergewicht  der  Verhältnisse  so  zwingend,
daß  gerade  von  dort  aus  ein  kräftiger  Anstoß  zur  weitern
Consolidirung  der  deutschen  Gesammtheit  erfolgte.  In  Stuttgart
  hielten  der  Kriegsminister  Wagner  und  der  Chef  des
        <pb n="372" />
        362  Deutsche  und  orientalische  Frage.  1868

Generalstabs  Suckow  unerschütterlich  trotz  aller  Schwierigkeiten
  an  der  Durchführung  des  preußischen  Wehrsystems  fest
und  wurden  hierin,  wie  wir  sahn,  von  dem  sonst  nicht  preußenfreundlichen
  Könige,  der  aber  seine  Truppe  nicht  durch  die
Verehrer  einer  Volksmiliz  zerrütten  lassen  wollte,  kräftig
unterstützt.  Anfang  Mai  1868  genehmigte  der  König  eine
Reise  Suckow's  nach  Berlin  zur  Informirung  in  Sachen
„Mobilmachung  und  Verwandtes“  ).  Nach  den  erwähnten
Verhältnissen  fand  Suckow  Anfangs  eine  sehr  zurückhaltende
Aufnahme.  Am  6.  Mai  sprach  er  Moltke:  er  sei  gekommen,
um  zu  fragen,  was  Württemberg  bei  einem  plötzlichen  Einbruch
  der  Franzosen  in  Süddeutschland  zu  thun  habe.  Moltke
antwortete  mit  der  Gegenfrage,  was  Württemberg  leisten
könne,  und  wie  schnell;  aufrichtig  sagte  er,  daß  er  die  dortige
Leistung  nicht  bloß  als  eine  schwache,  sondern  auch  als  eine
unzuverlässige  ansehn  müsse;  am  Besten  sei  es,  ihnen  zu
sagen:  sieh  zu,  wie  Du  Dir  selbst  hilfst;  die  Dinge  werden
um  so  schneller  gehn,  je  ungestörter  Varnbüler  sein  Treiben
fortsetzt.  Für  Preußen  sei  der  Thüringer  Wald  eine  viel
bessere  Flanke  als  der  Oberrhein.  Es  war  keine  Freude  für
Suckow,  auf  solche  Art  Süddeutschland  als  auswärtigen
Kriegsschauplatz  betrachtet  zu  sehn;  er  erwiderte,  es  könne
Preußen  doch  nicht  gleichgültig  sein,  wenn  Süddeutschland
dem  Demagogenthum  verfiele  und  in  französische  Vasallenschaft
  gerietbhe.  Moltke  erkannte  das  an  und  trat  in  eine
nähere  Besprechung  der  strategischen  Verhältnisse  und  der
daraus  folgenden  militärischen  Bedürfnisse  ein.  Als  Suckow
darauf  seine  Auffassung  entwickelte,  klärte  sich  Moltke's  Angesicht
  auf:  ich  sehe  schon,  sagte  er,  daß  wir  zwei  Generalstabs-1)

  Aus  ungedruckten  Memoiren.
        <pb n="373" />
        1868  Sendung  Suckow's  nach  Berlin.  363

officiere  uns  leicht  verstehn  werden  bei  den  richtigen  Anschauungen,
  die  Sie  haben.

Am  11.  Mai  hatte  Suckow  eine  Besprechung  mit  Bismarck
im  Parke  des  Kanzler-Palais,  wobei  Bismarck  sich  in  folgender
Weise  äußerte:  „Die  Wahlen  zum  Zollparlament  haben  gezeigt,
daß  der  Süden  vorerst  keine  weitere  Verbindung  mit  dem
Norden  haben  will  als  Zollverein  und  Allianzvertrag.  Der
Norden  hat  keinen  Grund,  mehr  zu  verlangen;  denn  strategisch
genommen  ist  die  Verbindung  mit  dem  Süden  keine  Verstärkung
  für  uns,  und  politisch  haben  wir  kein  Bedürfniß,
uns  mit  den  heterogenen  Elementen  im  Süden  zu  verschmelzen,
wo  man  nicht  weiß,  ob  die  Particularisten  oder  die  Demokraten
die  ärgeren  Feinde  Preußens  sind.  Wir  tragen  alle  die
nationale  Einigung  im  Herzen,  aber  für  den  rechnenden
Politiker  kommt  zuerst  das  Nothwendige  und  dann  das
WMünschenswerthe,  also  zuerst  der  Ausbau  des  Hauses  und
dann  dessen  Erweiterung.  Erreicht  Deutschland  sein  nationales
Ziel  noch  im  19.  Jahrhundert,  so  erscheint  mir  das  als
ekwas  Großes,  und  geschähe  es  in  10  oder  gar  5  Jahren,
so  wäre  das  etwas  Außerordentliches,  ein  unerhofftes  Gnadengeschenk
  von  Gott.  Zuerst  sollen  also  einmal  die  Vertreter
im  Zollparlament  ein  Paar  Jahre  bei  einander  gesessen  sein;
dann  wird  Versöhnlichkeit  eintreten,  und  werden  die  Süddeutschen
  sehn,  daß  es  sich  nicht  um  Vergewaltigung  handeln
kann.  Unsere  ganze  Sympathie  gehört  dem  süddeutschen
Bruder,  dem  wir  jeder  Zeit  die  Hand  reichen  wollen,  aber
zwingen  wollen  und  dürfen  wir  ihn  nicht,  dieselbe  zu  ergreifen.
Die  Möglichkeit  eines  Krieges  anlangend,  so  ist  der  norddeutsche
  Bund  eine  Macht,  welche  jeder  andern  gewachsen  ist.
Für  Süddeutschland  liegt  die  Sache  einfach  so,  welchen
        <pb n="374" />
        364  Deutsche  und  orientalische  Frage.  1868

Alliirten  es  sich  wählen  will;  Osterreich  kann  es  nicht  sein;
wir  hätten  nichts  dagegen,  aber  Osterreich  will  entschieden
nicht,  und  Frankreich  wird  dem  deutschen  Süden  weniger
Schutz  gewähren  als  der  norddeutsche  Bund.“

Übrigens  erwähnte  Bismarck  noch,  man  habe  bayerischer
Seits  Besorgnisse  wegen  Suckow's  Entsendung  nach  Berlin
geäußert;  er  habe  geantwortet,  einem  Jeden  geschehe  dasselbe
wie  jenem:  Auskunftsertheilung,  wenn  eine  solche  gewünscht  wird.

Suckow  trat  dann  noch  zweimal  mit  Moltke  zusammen;
das  Ergebniß  war  ein  unbedingtes  gegenseitiges  Vertrauen
zwischen  den  beiden  Männern,  eben  was  Suckow  zu  erreichen
als  eigentlichen  Zweck  seiner  Reise  sich  vorgesetzt  hatte.  Am
14.  Mai  erwogen  sie  die  Möglichkeit  eines  plötzlichen  Einbruchs
  der  Franzosen  nach  Süddeutschland;  es  wurde  verabredet,
  daß  in  diesem  Fall  die  Württemberger  Truppen  sich
bei  Heilbronn  und  nöthigen  Falls  bei  Würzburg  concentriren
sollten,  um  dadurch  der  Vereinigung  mit  der  heraneilenden
Hülfe  des  Nordens  näher  zu  sein.  Ein  Protokoll  oder  sonst
eine  schriftliche  Aufzeichnung  wurde  über  diese  Absprachen  in
Berlin  nicht  gemacht.  Als  Wagner  dem  König  Carl  darüber
Vortrag  hielt,  schien  dieser  geringes  Interesse  an  der  Sache
zu  nehmen,  erhob  aber  keinen  Widerspruch.

Im  Juni  erbat  sich  darauf  in  der  That  ein  bayerischer
Unterhändler  bei  Bismarck  die  verheißene  Auskunft.  Die
Verhandlung  führte  hier  zu  demselben  Beschlusse,  wie  die
Württemberger,  und  da  das  Einverständniß  des  Großherzogs
von  Baden  von  Anfang  an  sicher  war,  so  konnte  Moltle
schreiben!):

„Man  hatte  sich  überzeugt,  daß  bei  directer  Vertheidigung

1)  Generalstabs-Werk  über  den  Krieg  von  1870/71  I,  74.
        <pb n="375" />
        1868  Militärische  Abreden  zwischen  Preußen  und  den  Südstaaten.  365

des  obern  Rheins  und  des  Schwarzwaldes  Norddeutschland
eine  wirksame  unmittelbare  Hülfe  im  ersten  Augenblicke  schon
der  Entfernung  nach  zu  leisten  nicht  in  der  Lage  sei,  daß
eine  weit  größere  Sicherung  des  deutschen  Südens  aus  der
Vereinigung  aller  deutschen  Streitkräfte  am  mittleren  Rhein
erwachse,  welche  von  dort,  sei  es  auf  dem  rechten  oder  dem
linken  Ufer,  offensiv  in  die  Flanke  der  feindlichen  Invasion
vorgingen,  und  diese  nothwendig  sehr  bald  zum  Stehn  oder
zur  Umkehr  zwingen  müßten.“

Moltke  hob  dabei  hervor,  daß  die  süddeutschen  Fürsten,
diesen  Ansichten  beipflichtend,  in  Hingebung  an  die  gemeinsame
Sache  und  im  Vertrauen  auf  die  obere  Heeresleitung  bereit
gewesen,  das  eigene  Landesgebiet  von  ihrer  activen  Militärmacht
  zu  entblößen,  um  sie  dem  norddeutschen  Heere  unmittelbar
anzurcihn.  Um  so  schwerer  wiege  dabei  die  Verpflichtung,
welche  der  Norden  übernahm.

Es  bedarf  keiner  Ausführung,  wie  wichtig  die  so  gewonnenen
  Absprachen  waren,  zumal  es  nicht  Preußen,  sondern
der  eigne  Entschluß  der  süddeutschen  Fürsten  gewesen,  der
sie  veranlaßt  hatte.  Die  bittern  Erfahrungen,  welche  im
Kriege  von  1866  die  Zersplitterung  der  Streitkräfte  zum
Schutze  jedes  kleinen  Vaterlandes  zur  Folge  gehabt,  waren
unvergessen  geblieben.

Alle  diese  Vorgänge  blieben  natürlich  im  Auslande  nicht
unbemerkt  und  bewirkten,  wenn  man  auch  die  Ergebnisse  der
Berliner  Conferenzen  nicht  zu  erkunden  vermochte,  eine
wachsende  Aufregung  vor  Allem  in  Paris  und  Wien.  Wie
sehr  auch  Napoleon  durch  quälende  Krankheit  und  durch
Unzulänglichkeit  seines  Heerwesens  von  jeder  Kriegslust  ferne
gehalten  wurde,  wie  war  auf  die  Dauer  ein  Ausbruch  zu
        <pb n="376" />
        366  Deutsche  und  orientalische  Frage.  1868

verhüten,  wenn  Bismarck,  was  man  damals  in  Paris  für
zweifellos  hielt,  durch  Unterstützung  Bratianu's  dem  russischen
Ehrgeiz  die  Bahn  nach  Constantinopel  frei  machte  und  dann,
seinerseits  wieder  im  Rücken  durch  Rußland  gedeckt,  Baden
und  damit  ganz  Süddeutschland  in  den  preußischen  Militärverband
  hineinzog?  War  es  gegenüber  einer  solchen  Gefahr
nicht  eine  dringende  Pflicht  für  Frankreichs  Sicherheit,  die
von  Italien  angeregten,  bisher  verschleppten  Bundespläne
so  rasch  wie  möglich  zu  verwirklichen?  Diesen  Gedanken  kam
nach  gleichen  Erwägungen  das  Wiener  Cabinet  wenigstens
halbes  Wegs  entgegen.  Bratianu's  Umtriebe  bedrohten  ganz
offen  Osterreichs  Territorialbesitz,  und  auch  in  Wien  und
dem  bisher  preußenfreundlichen  Ungarn  meinte  man  darin
Bismarck's  Hand  zu  erblicken.  Man  hatte  also  Grund  genug,
zur  Deckung  gegen  eine  solche  Feindseligkeit  eine  feste  Verbindung
  mit  Frankreich  willkommen  zu  heißen.  Aber  so  entschieden
  wie  möglich  war  Graf  Beust  der  Meinung,  gerade  in
diesem  Verhältniß  alle  Mittel  aufzubieten,  um  den  Frieden
zu  erhalten.  Ihm  verbot  nicht  bloß  die  Finanznoth,  die
Unfertigkeit  der  Armee,  die  Unsicherheit  der  innern  Zustände
jede  Kriegspolitik.  Für  die  Stellung  Österreichs  in  Europa
schien  es  ihm  durchaus  wünschenswerth,  daß  Frankreich  und
Preußen  sich  fortdauernd  im  Gleichgewicht  hielten,  und
dadurch  Osterreich  die  Möglichkeit  bewahrte,  die  süddeutschen
Staaten  immer  sicherer  seinem  Einfluß  zu  unterwerfen.  Denn
käme  es  zwischen  Beiden  zum  Kriege,  und  führte  dieser  zu
einer  gründlichen  Niederlage  Preußens,  so  war  Süddeutschland,
  der  Rhein  und  Belgien  die  sichere  Beute  des  Siegers,
dem  gegenüber  sich  dann  Osterreich  in  vollständiger  Abhängigkeit
  befinden  würde.  Leistete  aber  Preußen  einen  unerwartet
        <pb n="377" />
        1868  Besorgnisse  in  Wien  und  Paris.  367

zähen  Widerstand,  so  träte  die  Gefahr  ein,  daß  sich  Napoleon
mit  ihm  verständigte  auf  Überlassung  Süddeutschlands  an
Preußen,  des  Rheins  und  Belgiens  an  Frankreich.  Einen
dritten  Fall  hielt  Beust  für  schlechthin  unwahrscheinlich.  So
erschien  als  das  einzig  richtige  Ziel  für  Osterreichs  Politik
ein  Defensivbündniß  mit  Napoleon,  also  vertrauliche
Freundschaft  als  Rückhalt  für  jede  eigne  Gefahr,  Zügelung
des  Vordringens  preußisches  Ehrgeizes,  so  weit  wie  möglich
aber  auch  bestimmender  Einfluß  in  Paris  für  die  Aufrechthaltung
  des  europäischen  Friedens.

Außerlich  war  das  Verhältniß  der  beiden  Höfe  seit  lange
ein  vortreffliches.  Der  Besuch  des  Kaisers  Franz  Joseph
im  October  1867  hatte  in  Paris  den  allergünstigsten  Eindruck
hinterlassen;  der  französische  Botschafter  in  Wien,  Herzog
von  Gramont,  wurde  wegen  seines  Preußenhasses  in  Wien
höher  geschätzt,  als  in  den  Tuilerien  wegen  seiner  Fähigkeiten;
vollends  der  österreichische  Botschafter  in  Paris,  Fürst
Metternich,  wurde  dort  fast  mehr  wie  ein  Hausfreund  der
kaiserlichen  Familie  als  wie  der  Vertreter  einer  auswärtigen
Macht  behandelt.  Eben  dies  aber  verminderte  in  Wien  das
Gewicht  seiner  stets  rosig  gefärbten  Berichte;  man  entschloß
sich,  bei  dem  Mißtrauen,  welches  sowohl  den  Kaiser  als
den  Grafen  Beust  gegen  Napoleon  erfüllte,  einen  zweiten
unbefangenen  Beobachter  hinzusenden,  um  den  dortigen  Boden
nach  allen  Richtungen  zu  sondiren.  Es  wurde  dazu  ein
alter  Vertrauter  Beust's  aus  dessen  sächsischer  Zeit  ausersehn,
Graf  Vitzthum,  den  er  vor  Kurzem  in  den  österreichischen
Dienst  sich  nachgezogen  und  für  den  Gesandtschaftsposten
in  Brüssel  bestimmt  hatte,  ein  vielerfahrener,  reichbegabter
und  auch  bei  Napoleon  wohlgelittener  Diplomat,  der  jetzt
        <pb n="378" />
        368  Deutsche  und  orientalische  Frage.  1868

bei  diesem  durch  einen  Privatbrief  des  Kaisers  Franz  beglaubigt
wurde.  Er  sprach  den  etwas  leidenden  Iniperator  in  Fontainebleau
  und  fand  ihn  beunruhigt  durch  den  Gang  der
deutschen  Dinge.  Wie  steht  Ihr  zu  Preußen?  fragte  er
den  Grafen.  Wie  immer,  antwortete  dieser;  wir  stehn  auf
dem  Prager  Frieden  und  verwahren  uns  gegen  weitere
Fortschritte  Preußens  in  Süddeutschland.  Auf  eine  Frage
Napoleon's,  wie  man  in  Deutschland  über  einen  französischpreußischen
  Krieg  denke,  erwiderte  er,  man  halte  ihn  dort
für  kaum  vermeidlich;  er  bitte  jedoch,  ihn  nicht  als  ein  leichtes
Werk  anzusehn;  es  würde  ein  furchtbarer  Nationalkampf,
und  die  Südstaaten  in  denselben  fortgerissen  werden,  ein
Kampf,  bei  dem  für  Frankreich  der  Besitz  von  Elsaß-Lothringen
auf  dem  Spiele  stehn  würde:).

Welchen  Eindruck  diese  Worte  auf  Napoleon  gemacht
haben,  muß  dahingestellt  bleiben:  jedenfalls  fand  er  gegenüber
  den  deutschen  und  rumänischen  Vorgängen  ein  völliges
Schweigen  nicht  mehr  rathsam,  und  im  Juli  ließ  er  durch
Metternich  dem  österreichischen  Cabinet  den  Vorschlag  übermitteln:
  Osterreich  und  Frankreich  sollten  gemeinsam  eine
Interpellation  an  Preußen  richten  wegen  des  neuerlich  stärker
hervortretenden  Strebens,  die  Mainlinie  zu  überschreiten.
Das  konnte  als  ein  Versuch  zur  Aufklärung  im  Interesse
des  Friedens  gedacht  sein;  sehr  möglich  aber  war  auch  dann
eine  so  scharfe  Abweisung  der  Frage  durch  Bismarck,  daß
dadurch  der  offene  Bruch  sofort  herbeigeführt  würde.  Beust
entschied  sich  also  zur  Ablehnung  des  Antrags;  er  legte  dar,
eine  solche  französische  Einmischung  würde  das  beste  Mittel
sein,  der  Überschreitung  der  Mainlinie  in  Deutschland  neue

1)  Aus  ungedruckten  Memoiren.
        <pb n="379" />
        1868  Berhandlung  in  Paris  über  Schritte  gegen  Preußen.  369

Anhänger  in  Masse  zu  gewinnen').  Die  Interpellation
unterblieb  hienach,  und  Napoleon  wandte  sich  bald  nachher
seiner  spanischen  Unterhandlung  über  die  Besetzung  Roms  zu.

Indessen  wünschte  Beust  dringend,  mit  den  Tuilericn
in  freundlicher  Fühlung  zu  bleiben,  und  erwog  im  August
mit  Vitzthum,  der  seither  sein  Amt  in  Brüssel  angetreten
hatte,  einen  nach  Paris  zu  sendenden  Gegenvorschlag,  mit
dessen  wesentlichem  Inhalt  Vitzthum  schon  seit  Jahren  sich
beschäftigte,  und  der  den  großen  Zweck,  Dämpfung  des
angeblichen  preußischen  Vordringens,  mit  friedlichen  Mitteln
erreichen  sollte.  Es  handelte  sich  dabei  um  eine  Aufforderung
zu  allgemeiner  Abrüstung,  die  von  Napoleon  ausgehn  und
in  einem  offenen  Briefe  zunächst  an  den  preußischen  König
gerichtet  werden  sollte?).  Napoleon  würde  darin  erklären,
daß  er  den  Prager  Frieden  trotz  mehrerer  Bedenken  aufrichtig
angenommen  habe;  er  sei  jetzt  im  Begriffe,  seiner  Armee
eine  stärkere  Organisation  zu  geben:  nun  aber  wünschten
alle  Völker  dringend  eine  Verminderung  der  jährlich  anschwellenden
  Militärlast;  er  sei  dazu  bereit,  wenn  Preußen  ihm  durch
eine  befriedigende  Zusage  über  die  Beachtung  des  Prager
Friedens  die  Möglichkeit  dazu  geben  würde.  Eine  ausführliche
Denkschrift  begründete  den  Vorschlag  zunächst  durch  den
Hinweis  auf  die  außerordentliche  Popularität,  welche  ein
solcher  Schritt  des  Kaisers  ihm  in  Frankreich  bei  den  nächsten
Wahlen  verschaffen  würde;  was  Preußen  betreffe,  so  werde
es  entweder  dem  französischen  Antrag  Genüge  leisten,  womit
der  jetzige  Besitzstand  und  folglich  der  Friede  Europas  gesichert
sei,  oder  Bismarck  würde  Schwierigkeiten  machen,  dadurch

1)  Beust  aus  drei  Vierteljahrhunderten  II,  S.  340.

)  Beust  a.  a.  O.  Dazu  ungedruckte  Memoiren.
v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  VI.  24
        <pb n="380" />
        370  Deutsche  und  orientalische  Frage.  1868

aber  das  Mißtrauen  sämmtlicher  Mächte  auf  sich  ziehn,  und
vor  Allem  bei  der  durch  Napoleon  bekundeten  Friedensliebe
von  keinem  deutschen  Reichstage  weitere  Geldmittel  zu
militärischen  Rüstungen  erhalten.  Ubrigens  knüpfte  die  Denkschrift
  an  den  alten  Lieblingsgedanken  Napoleon's  an,  die
Berufung  eines  großen  europäischen  Congresses,  der  nach
Schlichtung  aller  schwebenden  Streitfragen  den  Kaiser  zum
Erlasse  der  obigen  Aufforderung  einladen  würde.  Beust
war  mit  Allem  einverstanden  und  beauftragte  Vitzthum,  im
September  nach  Paris  zurückzugehn  und  dort  den  Inhalt
der  Denkschrift  zur  Annahme  zu  empfehlen.

Damals  befand  sich  Napoleon  in  Biarritz,  und  da  Beust
ein  unliebsames  Aufsehn  befürchtete,  wenn  Vitzthum  sich  dort
eine  Audienz  erwirkte,  so  mußte  der  Graf  in  Paris  mit  dem
Staatsminister  Rouher  in  Verhandlung  treten.  Zunächst
suchte  er  sich  über  Frankreichs  früher  so  unsichere  Haltung
in  den  orientalischen  Händeln  zu  vergewissern,  da  ohne  eine
Ülbereinstimmung  auf  diesem  Gebiete  ein  Zusammengehn  der
beiden  Mächte  überhaupt  undenkbar  war.  Ich  kann  Euch,
sagte  Rouher,  hierüber  volle  Beruhigung  geben;  wir  stehn
fest,  wie  Ihr,  auf  dem  Boden  der  vertragsmäßigen  Besitzund
  Rechtsverhältnisse;  der  junge  Fürst  Karl,  der  mit
Bratianu  für  Rußland  arbeitet  und  eine  Schildwache  Preußens
ist,  muß  aus  Rumänien  wieder  entfernt  werden.  Hierauf
sah  sich  Vitzthum  in  der  Lage,  die  große  Denkschrift  zu  überreichen.
  Rouher  prüfte  sie,  schenkte,  so  weit  wir  sehn,  dem
so  oft  mißlungenen  Congreßplane  keine  Beachtung  mehr,
sprach  aber  mit  dem  Grundgedanken  des  Ganzen,  der  Aufforderung
  zur  Abrüstung,  sein  Einverständniß  aus  und  war
bereit,  dem  Kaiser  die  Ausführung  zu  empfehlen.  Aber  nach
        <pb n="381" />
        1868  Napoleon  will  keinen  Antrag  auf  Abrüstung  stellen.  371

einiger  Zeit  kam  ein  trocken  ablehnender  Bescheid  Napoleon's
zurück,  nach  der  praktischen,  schlagend  richtigen  Bemerkung:
bei  der  preußischen  Landwehr-Verfassung  wäre  eine  beiderseitige,
  gleichmäßige  Verminderung  der  Feldarmee  ein  Selbstbetrug
  (marché  de  dupe).  Rouher  machte  darauf  den
Versuch,  diesem  Einwande  entsprechend,  den  österreichischen
Vorschlag  näher  auszuarbeiten.  Nach  diesem  neuen  Entwurfe
sollte  in  Berlin  beantragt  werden:  für  die  nächsten  zehn
Jahre  wird  die  Friedensstärke  der  beiden  Armeen  auf  je
250  000  Mann  festgesetzt,  die  Kriegsreserven  ihrer  Pflicht
entbunden,  die  preußische  Landwehr  und  die  französische  seinstweilen
  auf  dem  Papier  stehende]  Mobilgarde  aufgelöst.
Napoleon  mochte  nach  seiner  Kenntniß  der  preußischen  Zustände
der  umgehenden  Ablehnung  eines  solchen  Vorschlags  sicher
sein;  er  hielt  ihn  aber  auch  nach  seiner  eignen  Stellung  für
unthunlich.  Er  wies  Rouher's  Arbeit  beinahe  unwillig  zurück.
Ein  Napoleon,  sagte  er,  kann  nicht  entwaffnen,  geschweige
das  Signal  zu  einer  allgemeinen  Abrüstung  geben;  er  würde
damit  seine  Krone  auf  das  Spiel  setzen  7.

So  kam  er  Mitte  October  aus  Biarritz  nach  Paris
zurück,  gebeugt  durch  das  spanische  Mißgeschick,  beunruhigt
durch  die  wachsenden  Verwicklungen  im  Orient,  vor  Allem
gereizt  durch  die  Möglichkeit,  daß  ein  weiteres  Vorgehn
Bismarck's  in  Deutschland  alle  kriegerischen  Leidenschaften
des  französischen  Volks  entfesseln  möchte.  Er  fand  in  Paris
den  ihm  seit  lange  befreundeten  Lord  Clarendon  vor,  der
soeben  in  Berlin  zur  Eintracht  mit  Ssterreich  gemahnt  hatte
und  jetzt  mit  dem  Grafen  Vitzthum  in  gleichem  Sinne  redete.
Kein  besseres  Ereigniß,  sagte  er,  könne  Europa  erleben,  als

)  Aus  ungedruckten  Memeoiren.
24
        <pb n="382" />
        372  Deutsche  und  orientalische  Frage.  1868

eine  Aussöhnung  zwischen  Osterreich  und  Preußen.  Auf  das
Bestimmteste  wies  er  den  Argwohn  zurück,  daß  Bismarck  den
spanischen  Aufstand  bezahlt  habe.  Ihm  schüttete  jetzt  Napoleon
sein  Herz  aus.  Ich  kann,  erklärte  er,  für  den  Frieden  nur
so  lange  einstehn,  als  Bismarck  den  jetzigen  Zustand  respectirt;
wenn  er  den  deutschen  Süden  in  den  Nordbund  hinein  zieht,
werden  unsere  Kanonen  von  selbst  losgehn  #½.

Indessen  hatte  unmittelbar  vorher  eine  mehrmonatliche
Conferenz  der  drei  Südstaaten  über  gemeinsame  militärische
Einrichtungen  in  München  Statt  gefunden,  die  zwar  ebenso
unfruchtbar  geblieben,  wie  alle  bisherigen  Entwürfe  über  den
Südbund,  jedenfalls  aber  kein  Symptom  einer  Annäherung
an  den  Nordbund  war.  Preußen  hatte  unbeweglich  zugesehn.
Und  jetzt  trat  ein  völlig  überraschender  Umschwung  in  den
orientalischen  Wirren  ein.  Der  angebliche  Agitator  Rumäniens,
der  immer  schlimme  und  unberechenbare  Bismarck,  fegte
plötzlich  mit  zwei  starken  Strichen  den  im  Norden  und
im  Süden  der  Türkei  glimmenden  Kriegsfunken  von  dem
Boden  hinweg  und  sicherte  damit  auf  dieser  Seite  den
europäischen  Frieden.

Bismarck  hatte  dem  rumänischen  Treiben  bis  dahin  sehr
gelassen  zugesehn.  Bei  dem  gegenseitigen  zwischen  ihm  und
Beust  vorhandenen  Mißtrauen  hatte  er  wenig  einzuwenden,
wenn  durch  Bratianu's  Wühlerei  Beust's  Aufmerksamkeit
für  eine  Weile  vom  Prager  Fricden  und  Süddeutschland
abgelenkt  wurde.  Er  wollte  keinen  Einfluß  Österreichs  in
Rumänien  aufkommen  lassen  und  mahnte  den  Fürsten  stets
zu  vertrautem  Anschluß  an  Rußland.  Die  revolutionäre
Unruhe  Bratianu's  mißfiel  ihm  gründlich,  er  dachte  jedoch,

1)  Nach  ungedruckten  Memoiren.
        <pb n="383" />
        1868  Aufregung  der  Magyaren  gegen  Rumänien.  373

die  sichere  und  besonnene  Art  des  Fürsten  würde  den  Unfug
in  Schranken  halten.  Aber  war  es  nun,  daß  der  Einfluß
des  phantastischen  und  begabten  Menschen  den  Fürsten  bis
zu  einem  gewissen  Grade  mit  sich  fortriß,  oder  daß  der  Fürst
von  dem  Treiben  seiner  Minister  in  dem  für  ihn  noch  fremden
Lande  keine  ausreichende  Kenntniß  erhielt,  das  Übel  nahm
in  jedem  Monat  größern  Umfang  an.  Die  Pforte  hatte
längst  eine  förmliche  Untersuchung  des  Verhaltens  der
rumänischen  Regierung  durch  großmächtliche  Commissare  beantragt,
  und,  was  dem  Grafen  Bismarck  viel  wichtiger  war,
auch  der  Nationalstolz  der  Magyaren,  die  bisher  so  gute
Freunde  der  deutschen  Sache  gewesen,  fing  Feuer,  als  die
Rumänen  die  Hand  nach  Provinzen  der  Stephanskrone,  und
zwar,  wie  man  jetzt  auch  in  Ungarn  annahm,  unter  preußischrussischem
  Schutze,  auszustrecken  wagten.  Die  magyarische
Presse  schlug  einen  gewaltig  hohen  Ton  an.  Wir  haben,
hieß  es,  volle  Sympathie  mit  der  deutschen  Entwicklung;
wir  wollen  weder  den  Wiedereintritt  Osterreichs  in  den
deutschen  Bund,  noch  einen  Widerspruch  gegen  die  Überschreitung
  der  Mainlinie  durch  Preußen,  und  wir  wissen,
daß  auch  Beust  denselben  Willen  hat;  denn  er  will  nur,  was
er  kann,  und  er  kann  nur,  was  Ungarn  will:  sollte  aber
durch  preußische  Intriguen  die  Unversehrtheit  des  Donaureiches
  bedroht  werden,  so  würde  dies  Alles  in  sein  Gegentheil
  umschlagen,  dann  würde  die  Freundschaft  mit  Preußen
in  Rauch  aufgehn  und  Ungarn  mit  Osterreich  vereint  alle
Mittel  zur  Niederwerfung  des  Friedensstörers  aufbieten.
Bismarck  war  nach  wie  vor  der  Ansicht,  nicht  als
Störer,  sondern  als  Erhalter  des  Friedens  zu  wirken.  Noch
immer  hielt  er  es  für  gewiß,  daß  Napoleon  keinen  Angriffs-
        <pb n="384" />
        374  Deutsche  und  orientalische  Frage.  1868

krieg  gegen  Preußen  suche,  und  daß  er,  auch  wenn  das
französische  Volk  ihn  zu  einem  solchen  dränge,  ohne  eine
große  Allianz  doch  schwerlich  losschlagen  würde.  Da  Rußland
damals  fest  zu  Preußen  hielt,  kam  mithin  Alles  auf  Osterreich,
und  hier  wieder  Alles  auf  Ungarn  an.  So  lange  dieses
deutschfreundlich  blieb,  gab  es  für  Napoleon  keine  Allianz;
sobald  es  sich  gegen  Preußen  wandte,  war  für  Frankreich
die  Möglichkeit  der  Allianz  und  damit  des  Kriegs  gegeben.
In  diesem  Zusammenhang  war  Bismarck's  Entschluß  sehr
bald  gefaßt.  Die  officiösen  Berliner  Zeitungen  erklärten
den  Rumänen  ein  über  das  andere  Mal,  es  sei  Wahnsinn
zu  meinen,  daß  Preußen  ihren  Träumereien  zu  Liebe  seine
guten  Beziehungen  zu  Ungarn  stören  lassen  würde,  und  am
22.  November  1868  wies  Bismarck  den  preußischen  Generalconsul
  in  Bukarest,  Grafen  Keiserling,  an,  von  dem  Fürsten
die  sofortige  Entlassung  seines  Ministeriums  zu  fordern,  und
im  Weigerungsfall  seine  Pässe  zu  begehren.  Der  Fürst,  obwohl
  bereits  durch  Keiserling  mehrmals  gewarnt,  war  schwer
betroffen.  Seit  Bratianu's  erstem  Besuche  in  Düsseldorf
hatte  er  Wohlgefallen  an  ihm  gefunden  und  dann  seine  feste
Leitung  der  Kammern  bewundert.  Die  Trennung  war  ihm
schmerzlich,  aber  er  fügte  sich  dem  Unvermeidlichen.  Das  dacorumänische
  Reich  war  vor  seiner  Geburt  gestorben.

Im  Süden  war  es  der  Pforte  noch  nicht  gelungen,  die
Empörung  auf  Kreta  zu  überwältigen.  Zwar  lag  die  Kraft
der  aufständischen  Bevölkerung  in  den  letzten  Zügen,  aber
die  fortdauernde  Unterstützung  aus  Griechenland  durch
Nahrungsmittel,  Waffen  und  Freischaaren,  noch  im  December
1868  über  900  Mann,  hielt  die  Bewegung  immer  lebendig.
Die  Pforte  aber  fand  sich  unaufhörlich  durch  die  diplomatischen
        <pb n="385" />
        1868  Preußen  erzwingt  die  Absetzung  Bratianu's.  375

Rathschläge  der  großen  Mächte  bald  nach  der  einen,  bald
nach  der  andern  Seite  gezogen,  immer  aber  in  ihren  militärischen
  Operationen  aufgehalten  und  behindert.  Endlich
entschloß  sie  sich,  gegenüber  dem  Zwiespalt  unter  den  Mächten,
Preußen  und  Rußland  auf  der  einen,  England  und  Osterreich,
Frankreich  und  Italien  auf  der  andern  Seite,  ganz  nach
dem  rumänischen  Muster  von  1866  eine  vollendete  Thatsache
zu  schaffen.  Am  1.  December  sandte  die  Regierung  nach
Athen  ein  Ultimatum  mit  der  Forderung,  jede  bewaffnete
Unterstützung  des  Aufstandes  einzustellen  und  zu  verhindern,
sowie  künftig  die  Verträge  und  das  Völkerrecht  zu  achten;
die  nächste  Folge  der  Ablehnung  würde  die  Abberufung  des
türkischen,  die  Ausweisung  des  griechischen  Gesandten,  die
Schließung  aller  türkischen  Häfen  gegen  den  griechischen  Handel
und  die  Verbannung  aller  in  der  Türkei  angesiedelten  Hellenen
sein.  Am  11.  December  wurde  dies  Ultimatum  der  griechischen
Regierung  überreicht,  und  nach  Ablehnung  desselben  am  15.
die  angedrohten  Zwangsmaaßregeln  in  Kraft  gesetzt.  Zugleich
ging  der  Engländer  Hobart  Pascha  mit  einem  stattlichen
Geschwader  in  die  griechischen  Gewässer  ab,  und  in  Thessalien
zog  Omer  Pascha  ein  starkes  Armeecorps  zum  eventuellen
Vormarsch  auf  Athen  zusammen.  Die  Versuchung  für  die
Pforte  war  groß;  denn  die  innern  Zustände  in  Griechenland
waren  trostlos:  ein  absoluter  Mangel  in  den  Finanzen,  eine
vollständige  Unordnung  in  der  Verwaltung,  ein  wüthender
Parteienhaß  in  der  Bevölkerung.  Indessen  die  Pforte  erwog,
daß  ein  erster  Kriegsfunke  einen  Brand  von  unabsehbarem
Umfang  entzünden  könnte,  und  ließ  es  für's  Erste  bei
jenen  friedlichen,  für  Griechenland  höchst  empfindlichen
Maaßregeln  bewenden.
        <pb n="386" />
        376  Deutsche  und  orientalische  Frage.  1868

Da  griff  denn  derselbe  Friedensstifter  wie  vier  Wochen
früher  in  Rumänien  ein.  Für  Preußen  lagen  die  Dinge
ähnlich  wie  1859  bei  dem  italienischen  Krieg.  Wenn  die
orientalischen  Kämpfe  die  Großmächte  in  ihre  Strudel  hineinrissen,
  so  bedeutete  Preußens  Theilnahme  daran  das  Abziehn
der  französischen  Kriegsmacht  aus  dem  Orient  an  den  Rhein,
für  eine  Streitigkeit,  deren  Gegenstand  für  Preußen  damals
ein  viel  geringeres  Interesse  hatte  als  ein  Menschenalter
später.  Blieb  aber  bei  einem  solchen  Kriege  Preußen  neutral,
so  fand  sich  Rußland  einer  gefährlichern  Coalition  gegenüber
als  beim  Krimkrieg,  und  würde  dem  preußischen  Freunde
für  das  Ausbleiben  der  Hülfe  schlechten  Dank  wissen.  Für
Bismarck  ergab  sich  aus  alledem  das  kräftigste  Bestreben
für  die  Erhaltung  des  Friedens,  also  bei  Rußland  die  Aufforderung,
  der  gegnerischen  Gruppe  die  erforderlichen  Zugeständnisse
  zu  machen.  Das  Nähere  darüber  ist  nicht
bekannt;  jedenfalls  fand  Bismarck  bei  dem  Zaren  die
entsprechende  Gesinnung,  die  Abneigung  gegen  die  Entzündung
  eines  Weltkriegs.

Am  21.  December  schlug  im  Einverständniß  mit  dem
russischen  Cabinet  Bismarck  der  französischen  Regierung  die
Behandlung  des  türkisch-griechischen  Streits  durch  eine  Conferenz
  der  Großmächte  in  Paris  oder  London  vor.  Frankreich
ging  sofort  darauf  ein  und  übernahm  es,  als  auch  die
übrigen  Mächte  zugestimmt  hatten,  ein  Einvernehmen  über
das  der  Unterhandlung  zu  Grunde  zu  legende  Programm
herbei  zu  führen.

Der  weitere  Verlauf  und  das  schließliche  Ergebniß  der
Conferenz  hat  für  unsere  Erzählung  kein  Interesse.  Das
Wesentliche  ist,  daß  eine  Verständigung  erreicht  wurde,  in
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        1869  Bismarck  bewirkt  die  Lösung  der  orientalischen  Krisis.  377

der  Hauptsache  unter  Anerkennung  der  allerdings  unzweifelhaften
  Rechte  der  Pforte.

Zum  zweiten  Male  hatte  Bismarck  den  europäischen
Friedensstand  vor  einer  Störung  durch  die  orientalische
Frage  bewahrt.  Kaiser  Napoleon  aber  sah  mit  Selhbstgefühl,
  daß  die  von  ihm  beschützte  Partei  schließlich  den
Platz  behauptet  hatte.
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