Einleitung. Von der Leitung der „Neuen Bahnen“ wurde mir vor längerer eit geschrieben: „Diele deutsche Staaten stehen im Begriff, ihr Bildungswesen auf eine neue gesetzliche Basis zu stellen. Überall sucht man nach neuen Lormen und neuen Bahnen des öffentlichen Erziehungswesens. Insbesondere drängen die Derhältnisse zu klaren Kuseinandersetzungen mit den Saktoren, die berechtigter= oder unberechtigterweise die Schule beeinflussen wollen. In dieser Ent- wicklung, die zu gesetzgeberischen Kkten führen wird, könnte, so glauben wir, ein Buch ein wertvoller Sührer sein — Lehrern, Politikern und Behörden —, ein Buch, das die Grundzüge der Schulgesetzgebung von einem Standpunkte aus gewinnt, wie er sich aus moderner Zuffassung der pädagogischen, sozialen und staatsrechtlichen Notwendigkeiten er- gibt. Wir bitten Sie, uns, d. h. den deutschen Lehrern und den deut- schen Schulpolitikern, dieses Buch zu schreiben.“ Ich ging nach längerer zeit auf diesen Plan ein und sagte „den Entwurf eines zeitgemäßen Schulgesetzes, natürlich nicht in Dara- graphen gefaßt, sondern in prägnant formulierten Forderungen ent- wickelt, und zwar auf der Grundlage der gegenwärtigen deutschen Unterrichtsgesetzgebung,“ zu. Die Kritik dieser sollte den Kusgangs- punkt der Darlegungen bilden, und sodamm sollten diejenigen Punkte, in denen die Gesetze unsere LJorderungen bereits erfüllen, und die Kb- stände, die in anderen Gesetzen und in der Gesetzgebung im ganzen bleiben, bezeichnet werden. Was in diesen Dorverhandlungenfestgesetzt worden ist, soll in den nachstehenden Ausführungen geboten werden. Es erscheint selbstverständlich, daß meine Kuftraggeber in erster Linie die Grundzüge für eine Dolks schulgesetzgebung erwartet haben, Tews. 1